Ad-hoc | 5 November 2014 18:07
SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
05.11.2014 18:07
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Berlin, 5. November 2014 - Die außerordentliche Hauptversammlung der
SENATOR Entertainment AG vom 12. September 2014 hat unter TOP 5.3 eine
Sach- und/oder Barkapitalerhöhung beschlossen. Die Barkapitalerhöhung
sollte dabei nur durchgeführt werden, sofern hinsichtlich der
Sachkapitalerhöhung im Rahmen des Umtauschangebots bezüglich
Schuldverschreibungen aus der Optionsanleihe 2011/2016 ("Umtauschangebot")
für weniger als ca. 90% der Schuldverschreibungen das Umtauschangebot
angenommen wird.
Die das Umtauschangebot durchführende quirin bank AG hat der Gesellschaft
heute mitgeteilt, dass im Rahmen des Umtauschangebots bereits für mehr als
90% der Schuldverschreibungen das Umtauschangebot angenommen wurde. Somit
wird die Voraussetzung für die Durchführung einer Barkapitalerhöhung und
somit eines Ersatzbezugsangebots voraussichtlich nicht vorliegen.
< Ende der Ad-hoc-Mitteilung >
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Email: blaum@cometis.de
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