Wild Bunch AG

Berlin

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Hinweis:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

Bestätigungsvermerk

Wir haben den von der Wild Bunch AG, Berlin, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Prüfungshemmnisse haben wir unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung mit den nachfolgend dargestellten Ausnahmen (Prüfungshemmnisse) eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:

Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2013 eine Reihe miteinander verknüpfter Transaktionen durchgeführt. Eine dieser Transaktionen betrifft die Aufstockung seines 50 %igen Anteils an der Continental Film SAS (CF) auf 100 % im Wege eines Stufenerwerbs (Kaufpreis € 1). Die weiteren Transaktionen betreffen den Erlass eines der CF gewährten Darlehens inklusive Zinsen (€ 10,7 Mio.) durch den Mitgesellschafter der CF, den Rückkauf eigener Anteile durch die Wild Bunch S.A. vom Mitgesellschafter der CF (Kaufpreis € 6,3 Mio.) sowie die Rückzahlung eines der CF gewährten Darlehens einschließlich Zinsen (€ 20,8 Mio.) an ein verbundenes Unternehmen des Mitgesellschafters der CF. Bei der Aufteilung des Kaufpreises für den Stufenerwerb zum Erwerbszeitpunkt wurden weit überwiegend die Buchwerte der CF zugrunde gelegt, wobei davon ausgegangen wurde, dass diese den Fair Values entsprechen. Daraus ergab sich ein negatives Nettoreinvermögen von € 25,5 Mio. und damit der Ausweis eines Geschäfts- oder Firmenwertes in entsprechender Höhe.

Wir konnten mangels ausreichender Prüfungsnachweise nicht abschließend beurteilen, ob

a) die Ableitung des Kaufpreises von EUR 1 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Zahlungsströme innerhalb der Reihe miteinander verknüpfter Transaktionen und

b) die der Bilanzierung zugrunde liegende Annahme, dass die Buchwerte weit überwiegend den Fair Values entsprechen,

zutreffend sind. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Kapitalkonsolidierung einschließlich der Kaufpreisallokation andere Wertansätze für Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital hätten angesetzt werden müssen. Die sich aus einer abweichenden Bilanzierung ergebenden Folgewirkungen zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 auf die auszuweisende Höhe des Geschäfts- oder Firmenwerts, der Immateriellen Vermögenswerte sowie der latenten Steuern können wir dementsprechend auch nicht abschließend beurteilen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist (Prüfungshemmnis).

Der Vorstand hat Fehlerberichtigungen bei den in der Bilanz ausgewiesenen Filmverwertungsrechten zum 1. Januar 2014 bzw. 31. Dezember 2014 in Höhe von € 3,1 Mio. bzw. € 5,4 Mio. und damit korrespondierende Anpassungen bei den latenten Steuern vorgenommen, die sich per Saldo mit € 2,2 Mio. bzw. € 3,6 Mio. mindernd auf das Konzerneigenkapital ausgewirkt haben. Die erhaltenen Nachweise zur Ermittlung der Höhe dieser Fehlerberichtigungen sind durch einen sachverständigen Dritten nicht in angemessener Zeit nachvollziehbar. Wir können daher auch nicht abschließend beurteilen, ob das Konzernergebnis 2015 in zutreffender Höhe ausgewiesen wird und dementsprechend mit dem Konzernergebnis 2016 vergleichbar ist. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist (Prüfungshemmnis).

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zum 31. Dezember 2016 in Höhe von insgesamt € 5,9 Mio. und zum 31. Dezember 2015 in Höhe von insgesamt € 6,1 Mio., von denen zu beiden Stichtagen jeweils € 2,7 Mio. mit den passiven latenten Steuern verrechnet wurden, sind aufgrund des fehlenden Nachweises von entsprechenden Verlustvorträgen bzw. der Verlusthistorie sowie nicht ausreichender zu versteuernder temporärer Differenzen in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleich Steuersubjekt und fehlender substanzieller Hinweise auf ein ausreichendes zukünftig zu versteuerndes Ergebnis nach IAS 12.24 ff. nicht berücksichtigungsfähig.

Darüber hinaus fehlen die entsprechenden Angaben nach IAS 12.82 (a) und (b) im Konzernanhang.

Inwieweit Teilbeträge bereits zum 1. Januar 2014 nicht ansetzbar waren und damit hätten geändert werden müssen, können wir nicht abschließend beurteilen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist (Prüfungshemmnis).

Bezüglich des Konzernanhangs ergeben sich die folgenden weiteren Einwendungen:

Note 21: Die über 121 Tage überfälligen Forderungen belaufen sich zum 31. Dezember 2016 auf € 14,0 (Vorjahr: Mio. EUR 13,7). Die gemäß IFRS 7.37 (a) erforderliche weitere Aufgliederung dieses Betrags ist unterblieben.

Note 31: Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 71,2 Mio. zum 31. Dezember 2016 (Vorjahr: Mio. EUR 85,3) sind zu erheblichen Teilen überfällig. Die Angaben gemäß IFRS 7.7 zur Höhe sowie zur Entwicklung der überfälligen Verbindlichkeiten nach dem Bilanzstichtag sind unvollständig.

Note 38: Die gemäß IFRS 7.40 erforderlichen Angaben zu den Sensitivitäten bei Fremdwährungspositionen (Währungsrisiken) sind unvollständig.

Mit diesen Einschränkungen entspricht der Konzernabschluss nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung weiter einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt „Zusammenfassung bestandsgefährdender Risiken“ im Abschnitt 4.1.2 „Finanzielle, bilanzielle und steuerliche Risiken“ im Konzernlagebericht hin. Dort ist ausgeführt, dass der Konzern im April 2017 einen Rahmenkreditvertrag im Umfang von bis zu EUR 30,0 Mio. abgeschlossen hat. Dieser kann durch die Bank im Fall der Verletzung von vereinbarten finanziellen Covenants (Minimum EBITDA-Marge, Liquiditäts-Ratio, Leverage-Ratio und Minimum Eigenkapital) oder vertraglichen Berichtspflichten fällig gestellt werden. Diese vertraglichen Berichtspflichten umfassen auch die Vorlage eines Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen ist. Der Vorstand geht nach der derzeitigen Planung davon aus, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Insbesondere im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe besteht aber das Risiko, dass die Covenants nicht eingehalten werden können. Ferner ist das Risiko nicht auszuschließen, dass die Bank ihr aus der Tatsache eines vorgelegten eingeschränkten Bestätigungsvermerks für den Konzernabschluss 2016 resultierendes Recht zur Fälligstellung des Kredits ausüben wird. Der Vorstand schätzt dieses Risiko indes als gering ein, da die kreditgebende Bank ihrerseits schon geraume Zeit Kenntnis von der Einschränkung des Bestätigungsvermerks hat. Die Fortführung des Konzerns hängt im Fall der Fälligstellung des Kredits davon ab, dass die dann erforderliche anderweitige Beschaffung finanzieller Mittel im erforderlichen Umfang kurzfristig gelingt. Darüber hinaus setzt die Fortführung des Konzerns voraus, dass im Zeitraum bis zum 30. September 2018 die Aufnahme weiterer Mittel von € 50,0 bis 60,0 Mio. vorrangig zur Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten der französischen Gesellschaften im Rahmen einer Erweiterung des oben genannten Rahmenkreditvertrages oder einer anderweitigen Finanzierung gelingt.

 

Berlin, 30. September 2017

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kausch-Blecken von Schmeling, Wirtschaftsprüfer

Lennartz, Wirtschaftsprüfer

Inhalt

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Konzernbilanz

Konzern-Kapitalflussrechnung

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Anhang zum Konzernabschluss

Konzerngewinn- und Verlustrechnung für 2016

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in € Anhang 2016 2015
Umsatzerlöse 6 122.152.184 117.513.430
Sonstige filmbezogene Erträge 7 9.731.266 7.795.292
Betriebserträge   131.883.450 125.308.722
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 8 -111.832.048 -108.693.583
Bruttogewinn   20.051.402 16.615.139
Sonstige betriebliche Erträge 9 7.649.363 5.913.380
Verwaltungsaufwendungen 10 -22.617.894 -24.505.485
Sonstige betriebliche Aufwendungen 11 -1.328.865 -1.388.683
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern   3.754.006 -3.365.649
Finanzerträge 12 1.107.298 2.205.339
Finanzaufwendungen 12 -5.312.727 -7.636.915
Ergebnis assoziierter Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen 12 108.418 -734.037
Finanzergebnis 12 -4.097.010 -6.165.612
Konzernergebnis vor Ertragsteuern   -343.004 -9.531.261
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13 1.146.032 2.278.192
Konzernergebnis   803.028 -7.253.069
Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter   386.125 -59.680
Ergebnisanteil der Eigenkapitalgeber   416.903 -7.193.389

Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2016

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in € 2016 2015
Ausstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen    
Konzernergebnis 803.028 -7.253.069
Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden    
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 186 0
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden    
Versicherungsmathematische Gewinn und Verlust aus leistungsorientierten Plänen -24.515 -13.294
latente Steuern 8.171 4.431
  -16.344 -8.863
Sonstiges Ergebnis -16.158 -8.863
Konzerngesamtergebnis 786.870 -7.261.932
Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter 386.209 5.480
Ergebnisanteil der Eigenkapitalgeber 400.661 -7.267.412

Konzernbilanz (IFRS)

Aktiva

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in € Anhang 31.12.2016 31.12.2015
Geschäfts- oder Firmenwert 15 124.454.384 124.454.384
Immaterielle Vermögenswerte 16 95.593.470 106.024.668
Sachanlagen 17 1.274.221 1.441.029
Finanzanlagen 19 912.562 1.140.314
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 18 2.430.966 3.293.928
Aktive latente Steuern 13 4.898.697 4.474.751
Sonstige Vermögenswerte 22 505.631 58.287
Summe langfristige Vermögenswerte   230.069.930 240.887.361
Vorräte 20 2.227.623 2.231.225
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 42.089.615 50.534.206
Forderungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag   508.083 361.536
Sonstige Vermögenswerte 22 33.742.841 32.567.338
Liquide Mittel   7.170.064 8.638.612
Summe kurzfristige Vermögenswerte   85.738.226 94.332.917
Bilanzsumme   315.808.156 335.220.278

Passiva

     
in € Anhang 31.12.2016 31.12.2015
Anteile der Aktionäre der Wild Bunch AG 23-25 87.270.841 75.097.349
Anteile anderer Gesellschafter 26 465.360 (7.589)
Summe Eigenkapital   87.736.200 75.089.760
Pensionsverpflichtungen 28 0 741.764 631.830
Rückstellungen 29 25.169 295.168
Passive latente Steuern 13 6.080.778 7.892.181
Finanzverbindlichkeiten 30 56.197.732 26.494.770
Sonstige Verbindlichkeiten   1.169.427 148.847
Summe langfristige Verbindlichkeiten   64.214.869 35.462.797
Rückstellungen 29 3.703.129 13.874.554
Finanzverbindlichkeiten 30 26.172.983 64.233.771
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31 71.215.702 85.334.872
Verbindlichkeiten aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   652.329 3.446
Sonstige Verbindlichkeiten 32 62.112.943 61.221.077
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten   163.857.086 224.667.721
Bilanzsumme   315.808.156 335.220.278

Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS)

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in € 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015­31.12.2015
Konzernüberschuss/(-fehlbetrag) 803 (7.253)
Abschreibungen/Zuschreibungen 55.013 51.479
Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen (108) 734
Ausschüttungen der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen - 113
Veränderung der Rückstellungen (11.906) (2.735)
Veränderung der latenten Steuern (2.786) (2.501)
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen 15 237
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.218 (3.188)
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13,7 15,7 (7.278) (4.199)
Veränderung der übrigen Aktiva und Passiva (4.728) 3.658
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 37.242 36.346
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten sowie Sachanlagen 5.069 3.751
Einzahlungen aus Abgängen von konsolidierten Tochterunternehmen und Geschäftseinheiten abzüglich abgegebener Zahlungsmittel 1.775 ­
Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen inkl. Tilgung des Verkäuferdarlehens 409 175
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (50.259) (47.806)
Investitionen in Sachanlagen (48) (309)
Erwerb von Anteilen an konsolidierten Tochterunternehmen und Geschäftseinheiten abzüglich übernommener Zahlungsmittel (41) 6.758
Investitionen in Finanzanlagen (31) (641)
Cashflow aus Investitionstätigkeit (43.126) (38.071)
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 12.385 2.853
Aufnahme von Unternehmensanleihen 16.032 15.197
Tilgung von Unternehmensanleihen (15.197) (10.150)
Aufnahme von sonstigen Finanzverbindlichkeiten 13.336 33.325
Tilgung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten (22.693) (37.305)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 3.863 3.920
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (2.020) 2.195
Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds 1 ­
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 8.639 6.444
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 6.619 8.639
Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit enthaltene Ein- und Auszahlungen    
Gezahlte Ertragsteuern (771) (287)
Erhaltene Ertragsteuern 184 17
Gezahlte Zinsen (4.472) (6.695)
Erhaltene Zinsen 38 18
Erhaltene Dividenden - 113

Entwicklung des Konzerneigenkapitals (IFRS)

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in T€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Erwirtschaftetes Eigenkapital
Stand 31. Dezember 2014 187 36.860 9.799
Stand 31. Dezember 2014 (wie berichtet) 187 36.860 12.029
Anpassung des gezeichneten Kapitals an die Wertverhältnisse des Zusammenschlusses Wild Bunch S.A. und Senator Entertainment AG 55.686 -55.686 0
Stand 1. Januar 2015 55.873 -18.826 9.799
Veränderung im Konsolidierungskreis 18.455 15.506 0
Barkapitalerhöhung 1.392 1.462 0
Kosten der Kapitalerhöhung 0 -1.246 0
Jahresergebnis 0 0 -7.193
Sonstiges Ergebnis 0 0 0
Sonstige Anpassungen 0 0 0
Stand 31. Dezember 2015 75.719 -3.104 2.607
Stand 1. Januar 2016 75.719 -3.104 2.607
Veränderung im Konsolidierungskreis 0 0 0
Barkapitalerhöhung 6.041 6.344 0
Kosten der Barkapitalerhöhung 0 -530  
Jahresergebnis 0 0 417
Sonstiges Ergebnis 0 0 0
Sonstige Anpassungen 0 0 -83
Stand 31. Dezember 2016 81.761 2.709 2.941
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Kumuliertes übriges Eigenkapital
in T€ Währungsumrechnungsdifferenzen sonstiges Eigenkapital sonstiges Eigenkapital Steuern
Stand 31. Dezember 2014 0 -171 56
Stand 31. Dezember 2014 (wie berichtet) 0 -171 56
Anpassung des gezeichneten Kapitals an die Wertverhältnisse des Zusammenschlusses Wild Bunch S.A. und Senator Entertainment AG 0 0 0
Stand 1. Januar 2015 0 -171 56
Veränderung im Konsolidierungskreis 0 0 0
Barkapitalerhöhung 0 0 0
Kosten der Kapitalerhöhung 0 0 0
Jahresergebnis 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 -13 4
Sonstige Anpassungen 0 0 0
Stand 31. Dezember 2015 0 -184 60
Stand 1. Januar 2016 0 -184 61
Veränderung im Konsolidierungskreis 0 0 0
Barkapitalerhöhung 0 0 0
Kosten der Barkapitalerhöhung 0 0 0
Jahresergebnis 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 -24 8
Sonstige Anpassungen 0 0 0
Stand 31. Dezember 2016 0 -208 69
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in T€ Anteile der Wilde Bunch AG Anteile anderer Gesellschafter Konzerneigenkapital
Stand 31. Dezember 2014 46.731 -4 46.727
Stand 31. Dezember 2014 (wie berichtet) 48.961 100 49.061
Anpassung des gezeichneten Kapitals an die Wertverhältnisse des Zusammenschlusses Wild Bunch S.A. und Senator Entertainment AG 0 0 0
Stand 1. Januar 2015 46.731 -4 46.727
Veränderung im Konsolidierungskreis 33.961 0 33.961
Barkapitalerhöhung 2.854 0 2.854
Kosten der Kapitalerhöhung -1.246 0 -1.246
Jahresergebnis -7.193 -60 -7.253
Sonstiges Ergebnis -9 0 -9
Sonstige Anpassungen 0 56 56
Stand 31. Dezember 2015 75.098 -8 75.090
Stand 1. Januar 2016 75.098 -8 75.090
Veränderung im Konsolidierungskreis 0 0 0
Barkapitalerhöhung 12.385 0 12.385
Kosten der Barkapitalerhöhung -530 0 -530
Jahresergebnis 417 386 803
Sonstiges Ergebnis -16 0 -16
Sonstige Anpassungen -83 87 4
Stand 31. Dezember 2016 87.271 465 87.736

Anhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

INHALTSVERZEICHNIS

(A)
GRUNDLAGEN UND METHODEN
1.

Allgemeine Angaben

2.

Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses

3.

Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden

4.

Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheiten

5.

Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(B)
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
6.

Umsatzerlöse

7.

Sonstige filmbezogene Erträge

8.

Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

9.

Sonstige betriebliche Erträge

10.

Verwaltungsaufwendungen

11.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

12.

Finanzergebnis

13.

Ertragsteuern

14.

Ergebnis je Aktie

(C)
ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ
15.

Geschäfts- oder Firmenwert

16.

Immaterielle Vermögenswerte

17.

Sachanlagen (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)

18.

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

19.

Finanzanlagen

20.

Vorräte

21.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

22.

Kurzfristige sonstige Vermögenswerte

23.

Gezeichnetes Kapital

24.

Kapitalrücklage

25.

Sonstige Rücklagen

26.

Anteile anderer Gesellschafter

27.

Kapitalmanagement

28.

Pensionsverpflichtungen

29.

Sonstige Rückstellungen

30.

Finanzverbindlichkeiten

31.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

32.

. Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten

(D)
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
33.

Liquide Mittel

34.

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

35.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

36.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

(E)
WEITERE INFORMATIONEN
37.

Segmentberichterstattung

38.

Finanzinstrumente/Management von Finanzrisiken

39.

Mitarbeiter

40.

Beziehungen zu nahe stehenden Personen

41.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

42.

Haftungsverhältnisse

43.

Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

44.

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

45.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

46.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

47.

Aktien der Organmitglieder

48.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht)

49.

Anteilsbesitz der Wild Bunch AG, Berlin

(A) GRUNDLAGEN UND METHODEN

1. Allgemeine Angaben

Die heutige Wild Bunch Gruppe (nachfolgend „Wild Bunch“) ist entstanden aus dem Zusammenschluss zwischen dem deutschen Medienkonzern Senator Entertainment AG, Berlin, und der europäischen Filmgesellschaft Wild Bunch S.A., Paris, unter dem Dach der Wild Bunch AG, Berlin (nachfolgend „Wild Bunch“ oder „Gesellschaft“), deren Aktien im General Standard Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind.

Der rechtliche Erwerb Anfang 2015 der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, durch die Wild Bunch AG, Berlin (ehemals Senator Entertainment AG, Berlin), ist ein umgekehrter Unternehmenserwerb. Aus diesem Grund stellt der vorliegende Konzernabschluss eine Fortführung des Konzernabschlusses der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, dar (siehe Punkt 3 „Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden“).

Die in Berlin und Paris etablierte Gruppe ist ein führendes, unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das sich aktiv im Bereich Akquisition, Koproduktion, Filmvertrieb sowie Weltvertrieb betätigt und derzeit eine Filmbibliothek mit mehr als 2.450 Filmtiteln verwaltet.

Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 B des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geführt. Der Sitz der Wild Bunch AG ist in der Knesebeckstrasse 59-61,10719 Berlin, Deutschland.

Der Konzernabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 wurde am 29. September 2017 durch den Vorstand aufgestellt und am 29. September 2017 durch den Aufsichtsrat gebilligt.

2. Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte in Anwendung von § 315a HGB nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den vom IASB gebilligten Interpretationen des IFRS Interpretations Commitee (IFRS IC). Es wurden alle zum 31. Dezember 2016 verpflichtend anzuwendenden IFRS/IAS sowie IFRIC/SIC beachtet. Ergänzend sind die nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet worden. Wegen der möglichen Nichteinhaltung der IFRS im Rahmen des Erwerbs der Continental Film S.A. im Geschäftsjahr 2013 verweisen wir auf Punkt 15 „Geschäfts- oder Firmenwert“.

Eine Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen befindet sich in diesem Anhang unter Punkt 3 „Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden“. Die Auswirkungen von Erst- und Entkonsolidierung von Tochterunternehmen, Joint Ventures sowie assoziierten Unternehmen werden ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt.

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips auf Basis historischer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.

Der Konzernabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, der die funktionale und die Berichtswährung der Konzernobergesellschaft darstellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€) auf- oder abgerundet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger offengelegt.

3. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden

Änderungen im Konsolidierungskreis 2016

Deutschfilm

Die Wild Bunch AG hat im März 2016 ihren fünfzigprozentigen Gesellschaftsanteil an der vollkonsolidierten deutschfilm GmbH, Berlin, an den Mitgesellschafter Herrn Anatol Nitschke für € 1,00 veräußert. Im Rahmen der Veräußerung der Gesellschaftsanteile hat die Wild Bunch AG eine vollständig wertgeminderte Darlehensforderung gegen die deutschfilm in Höhe von T€ 1.959 an Herrn Nitschke abgetreten.

Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes bilanzierte die deutschfilm Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von T€ 2. Die Gesellschaft erwirtschaftete einen Verlust bis zum Entkonsolidierungszeitpunkt in Höhe von T€ 39. Die Entkonsolidierung der Gesellschaft führte zu einem Entkonsolidierungsgewinn in Höhe von T€ 114, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Nachstehend sind die Beträge der nach Hauptgruppen gegliederten Vermögenswerte und Schulden mit Ausnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes dargestellt:

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T€
Vermögenswerte  
Immaterielle Vermögenswerte 8
Sachanlagen 5
Summe langfristige Vermögenswerte 13
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26
Sonstige Vermögenswerte 43
Summe kurzfristige Vermögenswerte 69
Schulden  
Rückstellungen 31
Erhaltene Anzahlungen 20
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65
Sonstige Verbindlichkeiten 80
Summe kurzfristige Schulden 196

Mit Wirkung vom 23. September 2016 hat die Wild Bunch AG ihren Anteil an dem assoziierten Unternehmen X Verleih AG (31,38 %) vollständig an die X Filme Creative Pool GmbH, Berlin, zu einem Kaufpreis in Höhe von T€ 1.775 veräußert. Der Verkauf führte im Konzernabschluss zu einem positiven Ergebnisbeitrag von rund T€ 400.

Insiders

Die am 7. Dezember 2015 durch die Wild Bunch S.A. nach US-Recht (Kalifornien) gegründete Insiders LLC wird erstmalig zum 31. Dezember 2016 in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen.

Die Gesellschaft war in Ermangelung operativer Tätigkeit im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung. Im November 2016 hat die Insiders LLC ihre operative Geschäftstätigkeit aufgenommen.

Mit Gesellschafterbeschluss und Gesellschaftervereinbarung („Operating Agreement“) vom 1. November 2016 hat die Wild Bunch S.A. 55 % ihrer Anteile an der Insiders LLC veräußert. Der Veräußerungspreis in Höhe von US-$ 5.500 entsprach zum Veräußerungszeitpunkt dem beizulegenden Wert der Anteile.

Mit Veräußerung der Anteile hält die Wild Bunch S.A. zum 1. November 2016 nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte (45 %) an der Insiders LLC. Insoweit erfolgte eine Prüfung des Konzerns, ob die Insiders LLC zum Konzernabschlussstichtag beherrscht wird.

Um festzustellen, ob Wild Bunch die Insiders LLC beherrscht, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Verfügungsgewalt,

eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Engagement und

die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a. vertragliche Vereinbarungen.

In der Gesellschaftervereinbarung vom 1. November 2016 wurde Herr Vincent Maraval zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer ernannt. Darüber hinaus ist Herr Vincent Maraval in seiner Funktion als Chief Content Officer (CCO) Vorstandsmitglied der Wild Bunch AG.

Die Gesellschaftervereinbarung vom 1. November 2016 regelt u. a., dass der Geschäftsführer nur mit einer 80 %igen Mehrheit abberufen werden kann. Insoweit besitzt der Konzern eine Sperrminorität bei der Abberufung der Geschäftsführung (Faktische Beherrschung).

Die Insiders LLC wird im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.

Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2016 Vermögenswerte in Höhe von T€ 29, und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 19. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft für das Geschäftsjahr betrugen T€ 844 bei einem ausgeglichenen Ergebnis.

Änderungen im Konsolidierungskreis 2015

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. September 2014 wurde die Erhöhung des Grundkapitals der Wild Bunch AG, Berlin (ehemals Senator Entertainment AG), um € 55.872.788 durch Ausgabe von 55.872.788 neuen Aktien gegen Sacheinlagen im Zusammenhang mit der Einbringung von Anteilen an der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, beschlossen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgte am 5. Februar 2015.

Der rechtliche Erwerb der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, durch die Wild Bunch AG, Berlin (ehemals Senator Entertainment AG, Berlin), stellte einen umgekehrten Unternehmenserwerb gemäß IFRS 3 dar. Dies ergab sich daraus, dass durch die Sacheinlage in Form der Anteile an der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, die vormaligen Aktionäre der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, die Mehrheit der Stimmrechte an der zusammengeschlossenen Gesellschaft erhalten haben und die Altaktionäre der Gesellschaft lediglich 24,8 % der Stimmen behalten haben. Dies hatte zur Folge, dass ab dem Erwerbszeitpunkt die Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, als bilanzieller Erwerber und die Wild Bunch AG, Berlin, als erworbene Gesellschaft darzustellen sind.

Der Zeitwert der erworbenen Gesellschaft (Wild Bunch AG, ehemals Senator Entertainment AG) bestimmte sich nach dem Kurs der Wild Bunch AG, Berlin, am 5. Februar 2015 in Höhe von € 1,84 je Aktie, demnach € 33.961.267,68.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 stellt eine Fortführung des Konzernabschlusses der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich dar, wobei rückwirkend das formal-rechtliche Eigenkapital des bilanziellen Erwerbers bereinigt wurde, um das formalrechtliche Eigenkapital des bilanziell erworbenen Unternehmens abzubilden.

Im Rahmen der Aufnahme der Wild Bunch AG, Berlin (ehemals Senator AG), und deren Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis wurde eine Kaufpreisallokation durchgeführt, die nachfolgend dargestellt wird. Diese Kaufpreisallokation wurde im September 2015 finalisiert.

Gemäß IFRS 3 ist nach Bestimmung des Erstkonsolidierungszeitpunkts sowie der Anschaffungskosten des erworbenen Geschäfts (Wild Bunch AG, Berlin) das erworbene (anteilige) Reinvermögen festzustellen und eine Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten vorzunehmen. Ein verbleibender Unterschiedsbetrag ist als Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen oder als negativer Unterschiedsbetrag ertragswirksam zu vereinnahmen.

Kriterien für den Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die kumulativ erfüllt sein müssen, sind:

Verlässliche Messbarkeit des Zeitwertes

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss bzw. wahrscheinlicher Ressourcenabfluss

Identifizierbarkeit der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Gruppe stellten sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:

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T€
Langfristiges Vermögen  
Immaterielle Vermögenswerte 9.094
Sachanlagen 227
Finanzanlagen 1.310
Kurzfristiges Vermögen  
Vorräte 999
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.658
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 3.086
Forderungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag 336
Übrige Vermögenswerte 1.638
Liquide Mittel 6.758
Summe Vermögenswerte 28.106
Langfristige Verbindlichkeiten  
Finanzverbindlichkeiten 900
Kurzfristige Verbindlichkeiten  
Sonstige Rückstellungen 13.917
Finanzverbindlichkeiten 17.159
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.955
Sonstige Verbindlichkeiten 8.444
Summe Rückstellungen und Verbindlichkeiten 53.375
Summe des identifizierten Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert -25.269
Anschaffungskosten 33.961
Beizulegender Zeitwert des an der Central Film Verleih GmbH gehaltenen Eigenkapitals 4.400
Geschäfts- oder Firmenwert 63.630

Es wurden keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer erworben.

Der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug T€ 7.159. Darauf waren Wertberichtigungen in Höhe von T€ 2.501 erfasst. Auf die erworbenen sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die geleisteten Anzahlungen und übrigen Vermögenswerte entfallen keine Wertberichtigungen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 63.630 reflektiert unter anderem den Wert für eine stärkere Marktposition und damit verbundene steigende Umsätze aus bestehenden und neuen Erlösquellen, beispielweise durch die Entwicklung neuer Formate im TV-Bereich. Des Weiteren spiegelt der Geschäfts- oder Firmenwert Potential aus möglichen Synergieeffekten wider. Es wird davon ausgegangen, dass der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert steuerlich nicht abzugsfähig ist.

Im Rahmen des umgekehrten Unternehmenserwerbs erwarb die Wild Bunch S.A., Paris, mittelbar die verbleibenden 50 % der Anteile an der Central Film Verleih GmbH, die von der Wild Bunch AG, Berlin, gehalten werden. Der ermittelte beizulegende Zeitwert der Anteile betrug zum Erwerbszeitpunkt T€ 6.720, die Summe des übernommenen Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert betrug T€ 466, der resultierende Goodwill T€ 6.254.

In den Konzernabschluss 2015 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 14.344 und ein Ergebnis von T€ 483 der erworbenen Wild Bunch AG und deren zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Tochtergesellschaften einbezogen. Insgesamt wurden Kosten in Höhe von ca. € 1 Mio. für die durchgeführte Sachkapitalerhöhung gegen die Kapitalrücklagen im Geschäftsjahr gebucht. Darüber hinaus sind keine weiteren Kosten angefallen. Wäre die am 5. Februar 2015 erworbene Wild Bunch AG (ehemals Senator AG) und deren Tochtergesellschaften zum Erwerbszeitpunkt bereits ab dem 1. Januar 2015 in den Konzernabschluss einbezogen worden, dann hätten diese zum Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse von T€ 16.088 und ein Ergebnis von T€ -19.234 beigetragen.

Die Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, und die Wild Bunch AG, Berlin, (ehemals Senator AG) halten je 50 % der Anteile an der Central Film Verleih GmbH, Berlin. Durch die zuvor beschriebene Einbringung der Anteile an der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, in die Wild Bunch AG (ehemals Senator AG) hält die Wild Bunch Gruppe 100 % der Anteile der Central Film Verleih GmbH. Ab dem 5. Februar 2015 wird der Abschluss der Central Film Verleih GmbH im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Im Vorjahr und bis zum Erwerbszeitpunkt in 2015 erfolgte die Konsolidierung dieser Gesellschaft at equity.

Angaben zum Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Wild Bunch AG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2016. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des

Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),

eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und

die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:

Eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten,

Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren,

Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:

Ausbuchung der Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) und der Schulden des Tochterunternehmens,

Ausbuchung des Buchwerts der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen,

Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen,

Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung,

Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der verbleibenden Beteiligung,

Erfassung der Ergebnisüberschüsse bzw. -fehlbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung,

Umgliederung der auf das Mutterunternehmen entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die Gewinnrücklagen, wie es erforderlich wäre, wenn der Konzern die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte.

Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien die gemeinschaftliche Führung ausüben und gemeinschaftliche Rechte über das Nettovermögen halten.

Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.

Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmen seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Der mit dem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Außerdem werden unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und soweit erforderlich in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.

Der Gesamtanteil des Konzerns am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt und stellt das Ergebnis nach Steuern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss an den Tochterunternehmen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens dar.

Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens werden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, ob das Nettoinvestment des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen und am Buchwert ermittelt und dann der Verlust als „Wertminderung auf Finanzanlagen“ erfolgswirksam erfasst.

Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.

Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Anschließend wird er bei der Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts berücksichtigt.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

Konsolidierungskreis

Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises des Wild Bunch-Konzerns zum 31. Dezember 2016 ergibt sich aus folgender Darstellung:

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31.12.2016 31.12.2015
Vollkonsolidierte Gesellschaften    
Inland 11 12
Ausland 17 16
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen    
Inland 1 2
Ausland 2 2
  31 32

Folgende Unternehmen wurden im Konzernabschluss erfasst:

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Anteil
in %
Lfd. Nr. Vollkonsolidierte Gesellschaften Sitz Hauptgeschäftstätigkeit 2016 2015 Gehalten über weitere Angaben siehe Fußnote
  Inland            
1 Wild Bunch AG Berlin Holding - - - -
2 Wild Bunch Germany GmbH München Vertrieb 88,0 88,0 13 -
3 Senator Film Produktion GmbH Berlin Produktion 100,0 100,0 1 1,2
4 Senator Film Verleih GmbH Berlin Vertrieb 100,0 100,0 1 1,2
5 Senator Home Entertainment GmbH Berlin Vertrieb 100,0 100,0 1 1,2
6 Senator Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH Berlin Holding 100,0 100,0 1 -
7 Senator Film Köln GmbH Köln Produktion 100,0 100,0 1 1,2
8 Senator MovInvest GmbH Berlin Finanzierung 100,0 100,0 1 1,2
9 Senator Film München GmbH München Produktion 100,0 100,0 1 1,2
10 Senator Reykjavik GmbH Berlin Produktion 100,0 100,0 3 -
11 Central Film Verleih GmbH Berlin Vertrieb 100,0 100,0 1 und 13 4
12 deutschfilm GmbH Berlin Produktion/Ver- trieb 0,00 50,0 1 -
  Ausland            
13 Wild Bunch S.A. Paris, Frank- Holding und 100,0 100,0 1 -
    reich Weltvertrieb        
14 BIM Distribuzione s.r.l. Rom, Italien Vertrieb 100,0 100,0 13 -
15 Bunch of Talents SAS Paris, Frank- reich Sonstiges 80,0 80,0 13 -
16 Continental Films SAS Paris, Frank- reich Vertrieb 100,0 100,0 13 -
17 Elle Driver SAS Paris, Frank- reich Weltvertrieb 95,0 95,0 13 -
18 Eurofilm & Media Ltd. Killaloe, Irland Vertrieb 100,0 100,0 1 -
19 EWB2 SAS Paris, Frank- reich Vertrieb 100,0 100,0 13 -
20 EWB3 SAS Paris, Frank- Vertrieb 100,0 100,0 13 -
21 Filmoline SAS reich Paris, Frank- SVOD und VOD 90,0 90,0 13 -
22 Wild Bunch Austria GmbH reich Wien, Öster- reich Vertrieb Vertrieb 100,0 100,0 4 -
23 Versatile SAS Paris, Frank- reich Weltvertrieb 95,0 95,0 13 -
24 Vértigo Films S.L. Madrid, Spa- nien Vertrieb 80,0 80,0 13 -
25 Virtual Films Ltd. Dublin, Irland Vertrieb 100,0 100,0 13 -
26 Wild Bunch Distribution SAS Paris, Frank- reich Vertrieb 100,0 100,0 13 -
27 Wild Side Film SAS Paris, Frank- reich Vertrieb 100,0 100,0 13 -
28 Wild Side Video SAS Paris, Frank- reich Vertrieb Vertrieb 100,0 100,0 13  
29 Insiders LLC Los Angeles, USA   45,0 100,0 13  
  Inland            
30 Bavaria Pictures GmbH München Produktion 50,0 50,0 9 3
31 X Verleih AG Berlin Vertrieb 0,0 31,4 1 3
  Ausland            
32 Capricci World Nantes, Frankreich Holding 33,0 33,0 13 3
33 Circuito Cinema s.r.l. Rom, Ita- lien Vertrieb 35,47 34,4 14 3

1 Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft
2 § 264 Abs. 3 HGB wurde angewandt
3 Ansatz at-equity
4 wurde bis 31. Januar 2015 at-equity in den Konzernabschluss einbezogen

4. Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheiten

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf der bestmöglichen Beurteilung durch das Management aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit und weiteren Faktoren, einschließlich der Einschätzungen künftiger Ereignisse. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen der Einschätzungen sind notwendig, sofern sich die Gegebenheiten, auf denen die Einschätzungen basieren, geändert haben oder neue Informationen und zusätzliche Erkenntnisse vorliegen. Solche Änderungen werden in jener Berichtsperiode erfasst, in der die Einschätzung angepasst wurde.

Die wichtigsten Annahmen über die zukünftige Entwicklung sowie die wichtigsten Quellen von Unsicherheiten bei den Einschätzungen, die bei den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie den ausgewiesenen Erträgen, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten in den nächsten zwölf Monaten bedeutende Anpassungen erforderlich machen könnten, sind nachfolgend dargestellt.

Konsolidierung von Unternehmen, an denen der Konzern nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt (faktische Beherrschung)

Der Konzern geht davon aus, dass er die Insiders LLC beherrscht, obwohl er nur 45 % der Stimmrechte hält. Dies liegt daran, dass ein Vorstandsmitglied des Konzerns als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Insiders LLC bestellt ist. Eine Veränderung der Geschäftsführung ist nur mit einer 80 %igen Mehrheit möglich. Insoweit besitzt der Konzern eine entsprechende Sperrminorität für die Ab- und/oder Neuberufung der Geschäftsführung. Daher verfügt der Konzern auch ohne Stimmrechtsmehrheit über ausreichende Rechte, die ihm Verfügungsgewalt über die Insiders LLC verleihen, da er die praktische Möglichkeit zur einseitigen Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten besitzt.

Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten

Die Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Das Filmvermögen und sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf ihre Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Einschätzungen der zu erwartenden zukünftigen Geldflüsse je zahlungsmittelgenerierender Einheit aus der Nutzung und eventuellen Veräußerung dieser Vermögenswerte vorgenommen. Die tatsächlichen Geldflüsse können von den auf diesen Einschätzungen basierenden diskontierten zukünftigen Geldflüssen bedeutend abweichen. Veränderungen in den Umsatz- und Cashflow­Prognosen können eine Wertminderung zur Folge haben (Punkt 16 „Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“).

Wertminderung von Anteilen an at-equity bilanzierten und anderen Unternehmen

Die Anteile an at-equity bilanzierten und anderen Unternehmen werden auf ihre Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Einschätzungen der zu erwartenden zukünftigen Geldflüsse je zahlungsmittelgenerierender Einheit aus der Nutzung und eventuellen Veräußerung dieser Vermögenswerte vorgenommen. Die tatsächlichen Geldflüsse können von den auf diesen Einschätzungen basierenden diskontierten zukünftigen Geldflüssen bedeutend abweichen. Veränderungen in den Umsatz- und Cashflow-Prognosen können eine Wertminderung zur Folge haben.

Wertminderung von Forderungen

Der Konzern hat zum Bilanzstichtag Forderungen bilanziert, deren Fälligkeit bereits mehr als 120 Tage beträgt. Auf Basis von Erfahrungswerten sowie objektiven Hinweisen wurden für diese Forderungen Wertberichtigungen gebildet deren Höhe das Management für angemessen erachtet. Aus diesen Schätzungen resultiert die Unsicherheit, dass in zukünftigen Perioden nicht antizipierte Forderungsverluste erfasst werden müssen (Punkt 21 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“).

Rückstellungen für erwartete Warenretouren

Die Rückstellungen des Konzerns für erwartete Warenretouren basieren auf der Analyse von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie der Erfahrung des Konzerns. Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen erachtet das Management die gebildeten Rückstellungen als angemessen. Da diese Rückstellungen u. a. auf den Erfahrungen der Vergangenheit beruhen, müssen diese möglicherweise angepasst werden, sobald neue Informationen vorliegen. Solche Anpassungen könnten einen Einfluss auf die bilanzierten Rückstellungen zukünftiger Berichtsperioden haben (Punkt 29 „Sonstige Rückstellungen“).

Verbindlichkeiten aus Lizenzgeberanteilen

Die Konzerngesellschaften sind verschiedenen Nachforderungen von Lizenzgebern hinsichtlich deren Anteile aus der Vermarktung von Filmrechten ausgesetzt. Der Konzern geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Verbindlichkeiten die Risiken decken. Es könnten jedoch weitere Ansprüche erhoben werden, deren Kosten durch die bestehenden Verbindlichkeiten nicht gedeckt sind. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in zukünftigen Berichtsperioden für Lizenzgeberanteile bilanzierte Verbindlichkeiten haben (Punkt 32 „Sonstige Verbindlichkeiten“).

Alle im Rahmen des Zusammenschlusses zwischen der Senator Entertainment AG und der Wild Bunch S.A. identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden wurden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die angesetzten Zeitwerte sind mit Schätzunsicherheiten behaftet. Bei den identifizierten immateriellen Vermögenswerten, wurde der beizulegende Zeitwert mittels allgemein anerkannter Bewertungsverfahren ermittelt.

Ertragsteuern

Die Ermittlung der bilanziell angesetzten Vermögenswerte und Schulden aus latenten und laufenden Ertragsteuern erfordert umfangreiche Ermessensausübungen, Annahmen und Schätzungen.

Die angesetzten Ertragsteuerverbindlichkeiten und -rückstellungen basieren zum Teil auf Einschätzungen und Auslegungen von Steuergesetzen und -verordnungen in unterschiedlichen Jurisdiktionen.

In Bezug auf latente Steuerpositionen bestehen Unsicherheitsgrade hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem ein Vermögenswert realisiert beziehungsweise eine Schuld erfüllt wird, sowie über die Höhe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuersatzes. Der Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge erfordert eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Verwertbarkeit von Verlustvorträgen. Einflussfaktoren, die im Rahmen dieser Einschätzung Berücksichtigung finden, sind die Ergebnishistorie, die Ergebnisplanung sowie eine eventuell existierende Steuerplanungsstrategie (Punkt 13 „Ertragsteuern“).

Annahme der Unternehmensfortführung

Der Konzernabschluss der Gesellschaft ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Zur Sicherung der Liquiditätslage hat die Wild Bunch Gruppe am 5. April 2017 mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi Plc (UK) einen Kreditrahmenvertrag über eine revolvierende Kreditlinie im Umfang von 30 Millionen Euro geschlossen. Der bis 2019 laufende Kreditrahmen erlaubt es den deutschen, italienischen und spanischen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe sowie der Wild Bunch AG bestehende Finanzierungen zurückzuführen und ihr laufendes Geschäft zu finanzieren. Eine erste Ziehung in Höhe von € 20 Mio. erfolgte am 18. Juli 2017. Zudem wurde eine freibleibende Erhöhung der Kreditlinie durch den Beitritt der französischen Gesellschaften und unter der Voraussetzung des Eintritts weiterer Bedingungen auf bis zu € 100 Mio. im Vertrag vorgesehen; zur Nutzung der erweiterten Kreditlinie ist eine erneute Zustimmung der Bank Leumi Plc (UK) und ggf. weiterer Konsortialbanken erforderlich (siehe Ausführungen zu bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken unter Abschnitt 4.1.3 des Konzernlageberichts). Im Kreditvertrag wurden verschiedene Financial Covenants vereinbart. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Leistungsindikatoren: EBITDA-Ratio, d.h. konsolidiertes EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, Liquiditäts-Ratio, d.h. das Volumen der zugänglichen Finanzierungsquellen im Vergleich zu dem erwarteten Finanzierungsbedarf, Leverage-Ratio, d.h. das Verhältnis von Nettoverschuldung zu konsolidiertem EBITDA, und eine Garantie eines Minimalwerts für das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft (balance sheet equity).

Darüber hinaus bestand zum Bilanzstichtag ein deutlicher Überhang an kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie bestehenden Verpflichtungen für zukünftige Filmrechteeinkäufe im Verhältnis zu den kurzfristigen Vermögenswerten. Neben der Umsetzung des Kreditrahmenvertrags mit Bank Leumi hat das Unternehmen weitere Maßnahmen angestoßen, um diese Unterdeckung zu verbessern. So wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Verhandlungen mit Lieferanten geführt und teilweise neue Zahlungsziele vereinbart. Zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Bilanzstruktur, z.B. durch Kapitalmaßnahmen, sind geplant.

Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht zu den bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken.

5. Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die im Geschäftsjahr 2016 konzerneinheitlich angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert und werden nachfolgend dargestellt:

Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert, wobei als kurzfristig alle Vermögenswerte und Schulden deren Realisierung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird angesehen werden. Alle anderen Vermögenswerte oder Schulden werden als langfristig eingestuft. Finanzierungen für Projekte werden vorrangig durch Rechte aus diesen Projekten besichert.

Der Konzern hat bestimmte Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, erstmalig angewandt. Der Konzern hat keine weiteren Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Die Art und die Auswirkungen der einzelnen neuen Standards und Änderungen sind im Folgenden beschrieben.

Auf eine detaillierte Beschreibung der Änderungen folgender neu anzuwendender Standards wurde verzichtet, da diese für den Konzernabschluss nicht relevant sind und daher keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben:

Änderung an IAS 16 und IAS 41 Fruchttragende Pflanzen

Änderung an IAS 27: Equity-Methode in Einzelabschlüssen

Verbesserungen zu IFRS 2012-2014

Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften - Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht

Änderung an IFRS 11 Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten

Änderung an IAS 1: Offenlegungsinitiative

Änderung an IAS 16 und IAS 38: Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden

Die Änderungen präzisieren den in IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte enthaltenen Grundsatz, dass der Umsatz den Betrieb eines Geschäftsbetriebs (zu dem ein Vermögenswert gehört) und nicht den Verbrauch wirtschaftlichen Nutzens eines Vermögenswertes widerspiegelt. Infolgedessen kann eine umsatzabhängige Methode nicht für die Abschreibung von Sachanlagen herangezogen werden, sondern lediglich - und dies auch nur in sehr begrenzten Fällen - für die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten.

Der Konzern schreibt das Filmvermögen nach einer umsatzbasierten Abschreibungsmethode ab. Filme unterliegen als immaterielle Vermögensgegenstände keiner physischen Abschreibung. Sie werden typischerweise über nachfolgende Verwertungsstufen (Kinoverwertung, Home Entertainment, TV und sonstige) ausgewertet und folglich über diese Verwertung wirtschaftlich verbraucht. Die Zuordnung des Verbrauchs auf die einzelnen Verwertungsstufen hängt maßgeblich mit dem jeweiligen Anteil der erzielbaren Umsatzerlöse der jeweiligen Verwertungsstufe zusammen. Aus diesem Grund sind die erzielten Umsatzerlöse und der wirtschaftliche Verbrauch des jeweiligen Films in hoher Weise korreliert und die Gesellschaft hält daher die Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäß IAS 38.98A für gegeben.

Standards von Bedeutung für zukünftige Konzernabschlüsse der Wild Bunch AG

IASB und IFRIC haben neue und geänderte Standards und Interpretationen veröffentlicht, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und teilweise auch noch nicht in EU-Recht übernommen waren. Der Konzern beabsichtigt diese Standards und Interpretationen anzuwenden, sobald sich eine verpflichtende Anwendung ergibt.

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Standard/Interpretation Datum des EU- Endorsement (voraussichtliche) Anwendungspflicht in der EU
Änderungen an IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung Noch nicht übernommen 1. Januar 2018
Änderungen an IFRS 4: Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ gemeinsam mit IFRS 4 „Ver- sicherungsverträge“ Noch nicht übernommen 1. Januar 2018
IFRS 17 „Versicherungsverträge“ Noch nicht übernommen 1. Januar 2021
Klarstellung IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ Noch nicht übernommen 1. Januar 2018
Jährliches Verbesserungsprojekt „Improvements to IFRSs 2014-2016 Cycle“ Noch nicht übernommen 1. Januar 2018
IFRIC 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen“ Noch nicht übernommen 1. Januar 2018
Änderung an IAS 40 „Transfer of Investment Pro- perty“ Noch nicht übernommen 1. Januar 2018
IFRIC 23 „Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern“ Noch nicht übernommen 1. Januar 2019
IFRS 9: „Finanzinstrumente": Einordnung und Bewertung von Finanzinstrumenten 22. November 2016 1. Januar 2018
IFRS 14: „Regulatorische Abgrenzungsposten“ Übernahme wird nicht vorgeschlagen offen
IFRS 15: „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ inkl. Klarstellungen vom 12. April 2016 22. September 2016 1. Januar 2018
IFRS 16: Neuer Standard „Leasingverhältnisse“ Noch nicht übernommen 1. Januar 2019
Änderungen an IAS 7: Offenlegungsinitiative Noch nicht übernommen 1. Januar 2017
Änderungen an IAS 12: Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste Noch nicht übernommen 1. Januar 2017
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture vom IASB auf unbe- stimmte Zeit verschoben offen

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem die Zahlungsströme gesteuert werden. Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. Der Standard enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist vorbehaltlich eines EU-Endorsements zulässig.

Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Im Geschäftsjahr 2016 hat der Konzern eine vorläufige Bewertung der Auswirkungen aller drei Aspekte von IFRS 9 durchgeführt. Diese vorläufige Beurteilung basiert auf aktuell verfügbaren Informationen und kann sich aufgrund weiterer detaillierter Analysen oder zusätzlicher angemessener und belastbarer Informationen, die dem Konzern in der Zukunft zur Verfügung gestellt werden, ändern. Insgesamt rechnet der Konzern nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf seine Bilanz und das Eigenkapital mit Ausnahme des Effekts, der sich aus der Anwendung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 ergibt. Der Konzern rechnet mit gegebenenfalls höheren zu bildenden Risikovorsorgen aufgrund der Prämisse in der Neuregelung, zukünftig auch erwartete Verluste abzubilden, die sich nachteilig auf das Eigenkapital auswirken würden. Künftig wird eine detaillierte Bewertung durchgeführt, um das Ausmaß dieser Auswirkungen festzustellen.

IFRS 15 Umsatzrealisierung

Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 erhält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Leser des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11 „Fertigungsaufträge“ und IAS 18 „Umsatzerlöse“ sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist vorbehaltlich eines EU-Endorsements zulässig.

Im Geschäftsjahr 2016 führte der Konzern eine vorläufige Beurteilung von IFRS 15 durch, die sich im Zuge der weiteren detaillierteren Analyse möglicherweise ändern kann. Des Weiteren berücksichtigt der Konzern die vom IASB im April 2016 veröffentlichten Klarstellungen und wird die weiteren Entwicklungen zur Auslegung von IFRS 15 beobachten.

Der Konzern ist ein unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das im Direktvertrieb in Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien und Österreich, im Weltvertrieb sowie in der Finanzierung von Koproduktionen und dem elektronischen Direktvertrieb von Filmen und TV-Serien tätig ist. Filmverwertungsrechte werden grundsätzlich einzeln in Verträgen mit Kunden veräußert.

Der Konzern ist vorläufig zu der Einschätzung gelangt, dass die Leistungen nicht über einen Zeitraum erbracht werden, da dem Kunden der Nutzen aus den Verträgen ab einem gewissen Zeitpunkt vollumfänglich zusteht. Auf dieser Grundlage würde der Konzern Erlöse aus diesen Verträgen auch weiterhin zeitpunktbezogen und nicht zeitraumbezogen erfassen.

Die Darstellungs- und Angabevorschriften des IFRS 15 gehen weit über die Bestimmungen der aktuellen Standards hinaus. Die neuen Darstellungsvorschriften sind eine wesentliche Änderung gegenüber der aktuellen Praxis und erfordern in Zukunft deutlich mehr Angaben im Konzernabschluss. IFRS 15 erfordert quantitative und qualitative Angaben zur Untergliederung der Erlöse, zu Leistungsverpflichtungen und Vertragssalden sowie zu signifikanten Ermessensentscheidungen und aktivierte Vertragskosten, wobei viele dieser Angabevorschriften vollständig neu sind.

IFRS 16 „Leasing“

IFRS 16 löst IAS 17 „Leasingverhältnisse“ sowie die zugehörigen Interpretationen ab. Gemäß der Neuregelung haben Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in Form eines Nutzungsrechts und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn die Vertragserfüllung von der Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts abhängt und der Kunde zugleich die Kontrolle über diesen Vermögenswert erlangt. Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt grundsätzlich als Finanzierungsvorgang, so dass das Nutzungsrecht im Regelfall linear abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben ist. Von diesem Grundsatz sind Leasingverträge mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten sowie Leasingverhältnisse über sogenannte geringwertige Vermögenswerte (Neuwert von bis zu US-$ 5.000) ausgenommen. In diesen Fällen hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, eine Bilanzierung vergleichbar dem bisherigen Operating-Leasing zu wählen. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewendet wird. Die Übernahme des IFRS 16 in europäisches Recht steht noch aus. Die Anwendung des IFRS 16 wird dazu führen, dass Leasingverträge zukünftig in der Bilanz angesetzt werden.

Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Basierend auf einer ersten Analyse wurden die nachfolgend aufgeführten Effekte ermittelt. Die Analyse ist jedoch noch nicht abgeschlossen und wird von Seiten des Konzerns stetig im Lichte der Entwicklung der Auslegung von IFRS 16 aktualisiert.

Der Konzern hat bislang überwiegend Operating-Leasingverhältnisse über bewegliche Vermögenswerte (Multifunktionsdrucker) sowie über Immobilien (Büroräume) abgeschlossen. Bisher sind die Zahlungsverpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse lediglich im Anhang anzugeben. Künftig sind jedoch die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Rechte und Verpflichtungen als Vermögenswert (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand) und Schuld (Leasingverbindlichkeit) verpflichtend in der Bilanz anzusetzen. Der Konzern erwartet daraus eine Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt.

Hinsichtlich des in den künftigen Perioden anfallenden Umfangs der bilanziell zu erfassenden Leasingverhältnisse auf Leasingnehmerseite verweisen wir auf Punkt 41 (Sonstige finanzielle Verpflichtungen).

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen bislang unter dem Posten sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Zukünftig werden stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.

In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse bislang im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Zukünftig werden die Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse in Zinszahlungen sowie Tilgungszahlungen aufgeteilt werden. Während die Zinszahlungen weiterhin im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden, werden die Tilgungszahlungen dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden.

Auf eine weitere detaillierte Darstellung von neuen oder geänderten Standards bzw. Interpretationen wird verzichtet, da die Auswirkungen aus ihrer erstmaligen Anwendung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein werden.

Fremdwährungsumrechnung

Die funktionale Währung der Wild Bunch AG sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Transaktionen in Währungen, die nicht der funktionalen Währung des jeweiligen Konzernunternehmens entsprechen, werden von den Gesellschaften unter Anwendung des am Transaktionsdatum gültigen Wechselkurses erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet.

Gewinne bzw. Verluste aus der Abwicklung dieser Transaktionen sowie Gewinne bzw. Verluste aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Für die Umrechnung der Fremdwährungspositionen in den einzelnen Abschlüssen werden die folgenden Wechselkurse zugrunde gelegt:

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  Stichtagskurs (Basis: 1 €)
  31.12.2016 31.12.2015
US-Dollar 1,0541 1,0887
  Durchschnittskurs (Basis: 1 €)
US-Dollar 1,0752 n/a

Alle im Geschäftsjahr und Vorjahr in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen der Wild Bunch AG haben den Euro als funktionale Währung.

Segmente

Der Konzern ist in zwei Segmente/Geschäftsfelder gegliedert, die einzeln gesteuert werden. Finanzinformationen über Geschäftsfelder und geographische Segmente sind in der Erläuterung unter Punkt 37 „Segmentberichterstattung“ dargestellt.

Die Abgrenzung der Segmente und die Segmentberichterstattung erfolgen auf Grundlage der internen Berichterstattung der Organisationseinheiten an die Konzernleitung im Hinblick auf die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft. Die Festlegung der Geschäftssegmente des Konzerns basiert auf den Organisationseinheiten und die Zuordnung der Organisationseinheiten zu den Geschäftssegmenten beruht auf der internen Berichterstattung an das Management. Der Konzern besteht aus den Segmenten:

1.

Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion und

2.

Sonstige. Dieses Segment umfasst den Musikbereich sowie das Betreiben einer VOD-Plattform und sonstige Aktivitäten.

Die Konzernfunktionen werden unter den nicht zurechenbaren Erträgen und Aufwendungen abgebildet. Diese beinhalten die eigentliche Konzernleitung, Recht, Konzernrechnungswesen, Controlling und IT.

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der Konzern beurteilt seine Finanzinstrumente, einschließlich Derivate, und die nicht finanziellen Vermögenswerte bzw. Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, an jedem Bilanzstichtag.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würden (Exit-Preis).

Bei der Bewertung wird unterstellt, dass der Verkauf bzw. die Übertragung auf dem Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt für diesen Vermögenswert bzw. diese Verbindlichkeit erfolgt. Falls ein Hauptmarkt nicht verfügbar ist, wird vorausgesetzt, dass für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der vorteilhafteste Markt herangezogen wird. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird bemessen unter der Annahme, dass Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Schuld in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jener nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bemessen oder im Anhang ausgewiesen werden, sind folgenden Stufen der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, basierend auf dem niedrigsten Inputfaktor, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1: In aktiven, für den Konzern am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise (z. B. Börsenkurse),

Stufe 2: Andere Inputfaktoren als die in Stufe 1 aufgenommenen Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind (z. B. Zinsstrukturkurven, Währungsterminkurse) sowie

Stufe 3: Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind (z. B. geschätzte zukünftige Ergebnisse).

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt anhand der Hierarchie-Tabelle.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von langfristigen Finanzinstrumenten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten für die Anhangangaben wird durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzinstrumenten vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten aktuell geltenden Zinsen bestimmt sofern keine „Stufe 1“ Bewertung möglich ist. Die Ermittlung der laufzeitadäquaten Zinssätze erfolgt jährlich zum Abschlussstichtag. Bei Schuldinstrumenten wird dabei das eigene Ausfallrisiko mitberücksichtigt.

Für Vermögenswerte und Schulden, welche wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bemessen werden, bestimmt der Konzern jeweils zum Ende der Berichtsperiode, ob es Transfers zwischen den Stufen der Fair Value-Hierarchie gibt und zwar basierend auf dem niedrigsten Inputfaktor, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist.

Umsatzrealisierung/erhaltene Anzahlungen

Umsätze werden in Übereinstimmung mit IAS 18 realisiert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

(a)

der Wild Bunch-Konzern hat die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer übertragen,

(b)

dem Wild Bunch-Konzern verbleibt weder ein fortdauerndes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem wirtschaftlichen Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Beherrschung über die verkauften Gegenstände und Rechte,

(c)

die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden,

(d)

es ist hinreichend wahrscheinlich, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird, und

(e)

die in Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.

Umsätze werden erfasst, wenn die Übertragung der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen mit dem Übergang des rechtlichen Eigentums und der Übergabe des Besitzes zeitlich zusammenfällt. Sofern die Gesellschaft wesentliche mit dem Eigentum verbundene Risiken behält, werden die aus der Transaktion resultierenden Umsätze nicht erfasst.

Gehen beim Konzern vor diesen Erlösrealisierungszeitpunkten Zahlungen von Lizenznehmern ein, werden diese zunächst als erhaltene Anzahlung gebucht.

Erträge und Aufwendungen, die sich auf dieselbe Transaktion beziehen werden gleichzeitig erfasst.

Im Folgenden werden die einzelnen Umsatztransaktionen detailliert erläutert:

(1) Weltvertrieb

Der Verkauf von Weltrechten (alle Verwertungsstufen je Auswertungsgebiet) gegen eine feste Gebühr sind Lizenzverkäufe gemäß IAS 18 und werden wie der Verkauf von Gütern realisiert, wenn die wesentlichen Risiken und Rechte im Zusammenhang mit der Auswertung des Rechts auf den Kunden übergegangen sind.

Für diese Verkäufe wird angenommen, dass die wesentlichen Risiken und Rechte im Zusammenhang mit der Auswertung des Rechts übergegangen sind, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

(a)

Der Lizenzvertrag mit den Vertragsbedingungen wurde von beiden Parteien unterschrieben und ist durchsetzbar.

(b)

Der Verkäufer hat seine Vertragsverpflichtungen erfüllt, das Material wurde geliefert und Abnahme des Materials ist erfolgt.

(c)

Der Käufer ist in der Lage das erworbene Recht uneingeschränkt zu nutzen.

Die Minimumgarantie ist der von einem Dritten (z. B. Filmproduzent) nicht zurückzuzahlende Betrag für ein Filmrecht. Lizenzgeberanteile werden auf diese Minimumgarantie angerechnet und übersteigende Beträge als Umsatz erfasst, wenn diese vom lokalen Verleiher schriftlich bestätigt werden.

(2) Kinorechte

Der Umsatz aus Vorführrechten für Filme wird ab Kinostart des Films realisiert. Die Kinobetreiber melden die Anzahl der Kinobesucher und die entsprechenden Kinoerlöse. Die Umsätze aus Vorführrechten, die von Kinobetreibern an den Verleiher abgeführt werden, berechnen sich aufgrund eines Prozentsatzes der Erlöse aus dem Verkauf von Kinokarten.

(3) Home Entertainment

Die Video/DVD-Rechte der Konzernunternehmen werden aufgrund von monatlichen Verkaufszahlen erfasst. Am Ende des Monats werden Rückstellungen für Rabatte, die Kunden gewährt werden und für Retouren gebildet. Diese Rückstellungen reduzieren die Umsatzerlöse. Umsätze aus dem VOD- und Pay-per-View-Vertrieb werden auf monatlicher Basis mit Erhalt der Abrechnungen der Plattformbetreiber erfasst.

(4) Fernsehrechte (Pay- und Free-TV)

Der Wild Bunch-Konzern behandelt Lizenzverträge für TV-Programmmaterial als den Verkauf eines Rechtes oder einer Gruppe von Rechten.

Erträge aus einem Lizenzvertrag für TV-Programmmaterial werden erfasst, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

(a)

die Lizenzgebühr für jeden Film ist bekannt,

(b)

die Kosten eines jeden Films und die mit dem Verkauf zusammenhängenden Kosten sind bekannt oder können angemessen bestimmt werden,

(c)

die Vereinnahmung der gesamten Lizenzgebühr ist hinreichend sichergestellt,

(d)

der Film wurde von dem Lizenznehmer gemäß den mit dem Lizenzvertrag einhergehenden Bedingungen angenommen,

(e)

der Film steht für die erste Ausstrahlung oder Sendung zur Verfügung. Sofern jedoch nicht die Lizenz eines Dritten, welche sich mit der veräußerten Lizenz überschneidet, die Nutzung durch den Lizenznehmer verhindert, beeinflussen vertragliche Einschränkungen in dem Lizenzvertrag oder einem sonstigen Lizenzvertrag mit demselben Lizenznehmer bezüglich des Zeitpunktes der Ausstrahlungen diese Bedingungen nicht.

Die Umsätze werden jeweils ohne die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, gewährte Preisnachlässe und Mengenrabatte erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand ergaben sich neben den in den nachfolgenden Abschnitten aufgeführtem Umfang für Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF) und Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen für die übrigen Förderarten in Höhe von T€ 6.439 (Vj.: T€ 5.475).

Projektförderung

Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtigen Darlehen und Referenzmitteln bzw. Projektfilmförderung nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und Medien BKM (Deutscher Filmförderfonds DFFF) als nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterschieden.

Projektförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen

Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Medienboard Berlin-Brandenburg Förderrichtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt.

Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung. Die zusätzliche Abschreibung, die bei einem Fehlen der Zuwendung bis zu diesem Zeitpunkt zu erfassen gewesen wäre, wird direkt im Gewinn und Verlust erfasst.

Projektreferenzmittel

Projektreferenzmittel sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, die einem Produzenten in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Films (Referenz-film) zur Finanzierung der Projektkosten eines Folgefilms zustehen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Referenzmittel in den sonstigen filmbezogenen Erträgen ausgewiesen, wenn die Voraussetzungen für den Erhalt der Referenzmittel erfüllt sind. Gleichzeitig werden die Forderungen in der Bilanz unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF)

Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden.

Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz spätestens zum Zeitpunkt des Kinostarts vom Buchwert des Films abgesetzt. Im Geschäftsjahr wurden T€ 1.022 (Vj.: T€ 648) Projektförderungen von den Herstellungskosten abgesetzt. Vor dem Kinostart werden diese als sonstige Forderungen aktiviert.

Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.

Verleihförderung

Bei den Förderungen wird zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtigen Darlehen und Absatzreferenzmitteln als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen unterschieden.

Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen

Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Medienboard Berlin-Brandenburg Förderrichtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung des Filmes eine bestimmte Höhe übersteigen.

Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Reduzierung der Herausbringungskosten in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst, im Geschäftsjahr betrugen die Zuwendungen T€ 924 (Vj.: T€ 926). Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen.

Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der entsprechende Betrag passiviert.

Absatzreferenzmittel

Absatzreferenzmittel sind nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten oder Minimumgarantie eines Folgefilms zustehen. Die gewährten Absatzreferenzmittel werden in der Bilanz als Forderungen gegenüber europäischen bzw. staatlichen Förderinstituten oder Länderförderinstituten und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam unter den sonstigen filmbezogenen Erträgen erfasst.

Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse werden als Verbindlichkeit erfasst. Die Investitionszuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Investitionen ertragswirksam aufgelöst.

Zinsen

Zinsen werden periodengerecht im Zeitpunkt ihrer Entstehung unter Anwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Abschnitt Fremdkapitalkosten verwiesen.

Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand bzw. -ertrag stellt die Summe der laufenden Steuern und der latenten Steuern dar.

Laufende und latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen.

Laufende Steuern

Laufende Steuern werden auf Basis des Ergebnisses des Geschäftsjahrs und in Übereinstimmung mit den nationalen Steuergesetzen der jeweiligen Steuerjurisdiktion ermittelt. Soweit die Auswirkungen der Steuergesetze nicht eindeutig sind, werden Schätzungen zur Berechnung der Steuerverbindlichkeit auf die Gewinne, die im Konzernabschluss erfasst wurden, herangezogen. Der Konzern sieht die Schätzungen, Beurteilungen und Annahmen als angemessen an. Erwartete und tatsächlich geleistete Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen für Vorjahre werden ebenfalls einbezogen.

Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen

Die Ermittlung von latenten Ertragsteueransprüchen und -verpflichtungen erfolgt bilanzorientiert (Verbindlichkeitenmethode). Für den Konzernabschluss werden latente Steuern für alle temporären Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden ermittelt.

Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur künftigen steuerlichen Nutzung der Verlustvorträge erzielen kann.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Die für die Bewertung der latenten Steueransprüche herangezogene Planung muss in Einklang mit der Planung für die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts sein.

Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden nicht diskontiert.

Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden, basierend auf den bekannten anwendbaren Steuersätzen in den verschiedenen Ländern zum Abschlussstichtag. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Konzern zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Fremdkapitalkosten

In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehende Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereit stehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Qualifizierte Vermögenswerte sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Im Geschäftsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von T€ 26 (Vj.: T€ 85) aktiviert. Für nicht qualifizierte Vermögenswerte werden Fremdkapitalkosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.

Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Ergebnisanteils nach Steuern der Gesellschafter des Mutterunternehmens durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien.

Immaterielle Vermögenswerte

Der Wild Bunch-Konzern aktiviert separat erworbene (d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene) und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, wenn der Vermögenswert:

(a)

aufgrund von in der Vergangenheit liegenden Ereignissen sich im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft befindet,

(b)

wenn anzunehmen ist, dass ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus diesem Vermögenswert dem Unternehmen zufließt.

In Übereinstimmung mit IAS 38 setzt der Wild Bunch-Konzern einen selbst erstellten immateriellen Vermögenswert mit dessen Herstellungskosten an, wenn:

(a)

die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht,

(b)

die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen, und die Fähigkeit, ihn zu nutzen oder zu verkaufen,

(c)

der Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird,

(d)

es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird,

(e)

die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können und

(f)

die Fähigkeit, den geschaffenen immateriellen Vermögenswert zu nutzen.

Immaterielle Vermögenswerte, welche die Bedingungen nicht erfüllen, werden aufwandswirksam erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Nach IAS 38 werden immaterielle Vermögenswerte über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und sämtliche notwendige Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft. Die Nutzungsdauern der wesentlichen immateriellen Vermögenswerte sind im Folgenden erläutert.

(1) Patente und Lizenzen

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Patente und Lizenzen werden aktiviert und anschließend über den Zeitraum des erwarteten Nutzens linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer von Patenten und Lizenzen variiert zwischen fünf und fünfzehn Jahren. Der Abschreibungszeitraum beginnt, sobald der Vermögenswert genutzt werden kann.

Aktivierte Kosten für die Entwicklung neuer Projekte (insbesondere Drehbuchrechte) werden regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie noch als Basis für eine Filmproduktion verwendet werden können. Wenn nach erstmaliger Aktivierung von Kosten für ein Projekt der Drehbeginn des Films oder der Verkauf der Rechte nicht überwiegend wahrscheinlich ist, werden die Kosten vollständig abgeschrieben. Bei Vorliegen einer vorzeitigen Wertminderung wird diese erfolgswirksam erfasst.

(2) Filmrechte

Unter dem Posten Filmvermögen werden sowohl erworbene Weltvertriebsrechte als auch Rechte an Fremdproduktionen, d. h. nicht im Konzern erstellte Filme sowie Herstellungskosten für Filme, die innerhalb des Konzerns produziert wurden (Eigen- und Co-Produktionen) und Kosten für die Entwicklung neuer Projekte ausgewiesen. Der Erwerb von Rechten an Fremdproduktionen umfasst in der Regel Kino-, Home Entertainment- und TV-Rechte.

Die Anschaffungskosten für Fremdproduktionen umfassen grundsätzlich die Minimumgarantien sowie die Synchronisationskosten des Films. Die einzelnen Raten der Minimumgarantie werden als Anzahlung erfasst und mit Lieferung und Abnahme des Materials im Filmvermögen aktiviert. Die Synchronisationskosten werden mit Abnahme der Synchronisationsfassung mit dem Filmrecht aktiviert.

Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Zu den Herstellungskosten gehören auch die der jeweiligen Produktion zuordenbaren Finanzierungskosten.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für den Erwerb oder die Produktion von Filmen werden in Übereinstimmung mit IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ aktiviert.

Filme werden verwertungsbedingt entsprechend der Nettoerlöserwartungen abgeschrieben. Dabei wird der Buchwert mit dem Verhältnis aus in der Berichtsperiode erhaltenen Nettoerlösen und den zukünftigen erwarteten Nettogesamterlösen multipliziert. Die Abschreibung erfolgt ab Erstveröffentlichung bzw. ab Erwerb in den Fällen, in denen der Erwerb nach der Erstveröffentlichung erfolgt, über eine maximale Periode von 10 Jahren. Die Mindestabschreibung beträgt mindestens die kalkulatorische lineare akkumulierte Abschreibung von 10% pro Jahr.

Filmbibliotheken, die im Rahmen einer Unternehmensakquisition erworben wurden, werden über die voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben, die eine maximale Periode von 12 Jahren nicht übersteigt.

Für jeden Filmtitel wird zudem ein Impairment-Test durchgeführt, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Wenn die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert durch die geschätzten Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten eines Films unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Anfalls nicht gedeckt sind, wird eine Abschreibung auf den Nutzungswert vorgenommen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten Cashflows mit Abzinsungsfaktoren, die die Laufzeiten der Auswertungsstufen berücksichtigen, abgezinst. Die geschätzten Cashflows können sich aufgrund einer Reihe von Faktoren, wie z. B. Marktakzeptanz, signifikant verändern. Die Wild Bunch Gruppe prüft und revidiert die erwarteten Cashflows und die Abschreibungsaufwendungen, sobald sich Änderungen bei den bisher erwarteten Daten ergeben. Weitere Angaben finden sich unter (4) Sonstige immaterielle Vermögenswerte/Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte.

(3) Geschäfts- oder Firmenwert

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können.

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind wenigstens jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, kann es erforderlich sein, häufiger Wertminderungstests durzuführen. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, reduziert der Wertminderungsaufwand zunächst den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes und anschließend ist der Wertminderungsaufwand dem Buchwert eines jeden Vermögenswertes im Verhältnis zum Gesamtbuchwert der Vermögenswerte innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.

Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt.

(4) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

In dieser Kategorie werden im Wesentlichen Software-Programme sowie im Rahmen von Kaufpreisallokationen aufgedeckte immaterielle Werte ausgewiesen, deren Bewertung zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und Wertminderungen erfolgt.

Neue Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren linear abgeschrieben.

Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird auszubuchen. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes, bewertet

mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Ausweis erfolgt in den sonstigen Erträgen bzw. den sonstigen Aufwendungen.

Sachanlagen

Sachanlagen beinhalten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Mietereinbauten, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

Die Anschaffungskosten für Mietereinbauten werden in der Regel über die Dauer des jeweiligen Mietvertrags abgeschrieben (bis zu 10 Jahre). Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bzw. Wertminderungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren. Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Einbauten werden aktiviert und über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang werden die Anschaffungskosten und die dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht. Die dabei entstehenden Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst. Sind die Anschaffungskosten von bestimmten Komponenten einer Sachanlage wesentlich, dann werden diese Komponenten einzeln bilanziert und abgeschrieben.

Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte

Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Anhaltspunkte für eine Wertminderung sind beispielsweise eine deutliche Zeitwertminderung des Vermögenswertes, signifikante Veränderungen im Unternehmensumfeld, substanzielle Hinweise für eine Überalterung oder veränderte Ertragserwartungen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert eines Vermögenswerts. Sofern die Ermittlung des erzielbaren Betrags in Form des Nutzungswerts erfolgt, werden hierbei erwartete, zukünftige Cashflows zugrunde gelegt.

Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Ein Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird eine Wertaufholung des Buchwerts des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages vorgenommen. Ausgenommen hiervon ist der Geschäfts- oder Firmenwert. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert bzw. die Zahlungsmittel generierende Einheit in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodel angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungsfaktors vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.

Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jeden Vermögenswert bzw. für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden.

Die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten erfolgt auf Basis der Ermittlung des Nutzungswertes anhand geschätzter zukünftiger diskontierter Zahlungsströme, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet werden. Für die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt der Planungshorizont der Mittelfristplanung fünf Jahre. Für die Werthaltigkeitsprüfung von einzelnen Filmrechten beträgt der Detailplanungszeitraum drei Jahre.

Die Berechnung des erzielbaren Betrags beinhaltet Schätzungen des Managements und Annahmen. Den Schätzungen und Annahmen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Aufgrund von diesen Annahmen abweichenden und außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegenden Entwicklungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglichen Erwartungen abweichen und zu Anpassungen der Buchwerte führen.

Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.

Der Abzinsungsfaktor wird anhand der Methode der gewichteten Kapitalkosten (WACC) ermittelt.

Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen

Die Bilanzierung von Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht konsolidiert bzw. nicht nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, erfolgt grundsätzlich zum Zeitwert, wenn dieser verlässlich anhand von Börsen- oder Marktpreisen bzw. mittels anerkannter Bewertungsmethoden ermittelt werden kann. Anderenfalls erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zu den Bewertungsmethoden gehört insbesondere die Discounted-Cashflow-Methode (DCF­Methode) auf Basis der erwarteten Beteiligungsergebnisse.

Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der Finanzanlagen und Anteile an assoziierten Unternehmen daraufhin untersucht, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Liegt eine Wertminderung vor, erfolgt eine ergebniswirksame außerplanmäßige Abschreibung.

Vorräte

Vorräte, insbesondere bestehend aus DVDs und Blu-rays, werden nach dem Niederstwertprinzip zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungserlös bewertet (absatzorientierte, verlustfreie Bewertung). Die Herstellungskosten umfassen alle der Leistungserstellung zurechenbaren Einzelkosten sowie produktionsbezogene Gemeinkosten. Der realisierbare Nettoveräußerungserlös ist der voraussichtlich erzielbare Verkaufspreis bei normalem Geschäftsgang abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Vertriebskosten. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nach dem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) ermittelt.

Wertberichtigungen auf Waren werden auf Basis von Absatzanalysen vorgenommen. Dabei wird vom Management aufgrund der historischen Bewegungen und auf Basis der sich am Lager befindlichen Produkte pro Produkt analysiert, ob die Werthaltigkeit der Waren noch gegeben ist. Zeigt sich aufgrund dieser Analyse, dass die Werthaltigkeit einzelner Produkte nicht mehr gegeben ist, werden diese entsprechend wertberichtigt. Weitere Wertberichtigungen werden auf beschädigte oder defekte Handelswaren vorgenommen.

Finanzielle Vermögenswerte

Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag bilanziert.

Darlehen und Forderungen

Die dieser Kategorie zugeordneten Finanzinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Nicht verzinsliche monetäre Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst.

Bestehen an der Einbringlichkeit von Forderungen Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Eine Wertminderung wird angenommen, wenn objektive Hinweise - insbesondere die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, aktuelle branchenspezifische Konjunkturentwicklungen, die Analyse von Forderungsausfällen der Vergangenheit und der Wegfall eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert - darauf schließen lassen, dass die Gesellschaft nicht sämtliche Beträge zu den Fälligkeitsterminen erhalten wird. Die ausgewiesenen Buchwerte der kurzfristigen Forderungen entsprechen annähernd den Zeitwerten.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält grundsätzlich die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, bei denen es sich um eine Finanzgarantie handelt oder die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind („hedge accounting“).

Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte designiert, wenn damit Inkongruenzen beseitigt oder erheblich reduziert werden, die sich aus der ansonsten vorzunehmenden Bewertung von Vermögenswerten oder der Erfassung von Gewinnen und Verlusten zu unterschiedlichen Bewertungsmethoden ergeben würden oder wenn eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und/oder finanziellen Verbindlichkeiten gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie gesteuert und ihre Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird und die auf dieser Grundlage ermittelten Informationen zu dieser Gruppe intern an Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens weitergereicht werden.

Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die realisierten Gewinne und Verluste aus den Veränderungen des Zeitwerts der Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Die Folgebewertung erfolgt mit dem Zeitwert, der dem Börsenkurs zum Bilanzstichtag entspricht. Soweit kein Marktwert vorliegt, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ein beizulegender Zeitwert ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle.

Zum Vorjahresbilanzstichtag hielt die Wild Bunch AG Währungssicherungsverträge, die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam in Höhe von T€ 49 erfasst wurden. Zum 31. Dezember 2016 waren keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte vorhanden.

Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

(a)

Die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind ausgelaufen.

(b)

Der Konzern behält die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten zurück, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung der Cashflows ohne wesentliche Verzögerungen an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt („pass-through arrangement“).

(c)

Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und hat (a) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder hat (b) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Derivative Finanzinstrumente

Im Vorjahr verwendete der Konzern derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungsschwankungen bei Filmrechteeinkäufen in Fremdwährungen. Diese werden hauptsächlich in US-Dollar getätigt. Das Fremdwährungsrisiko entsteht dadurch, dass die Einnahmen aus der Verwertung dieser Rechte ausschließlich in EUR anfallen.

Die Sicherungen sollen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts mindern. In diesem Fall sollen die noch nicht bilanzierten festen Verpflichtungen aus Filmrechteeinkäufen gesichert werden, da diese bei Abschluss des Vertrags bis zu seiner Erfüllung Währungsschwankungen unterliegen. Als Sicherungsinstrumente werden Devisenterminkontrakte und Optionen verwendet.

Zu Beginn der Sicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts, die Art des abgesicherten Risikos sowie eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts ermittelt.

Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Der beizulegende Zeitwert von Devisenterminkontrakten orientiert sich an Bankbewertungen. Die Bewertungen werden von den Banken ermittelt, mit denen die Geschäfte abgeschlossen worden sind.

Die Finanzderivate werden zu Zeitwerten mittels anerkannter Bewertungsmethoden bewertet.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Kontokorrentguthaben bei Kreditinstituten und werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden nur in den liquiden Mitteln ausgewiesen, sofern sie jederzeit in zum Voraus bestimmbaren Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können, nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen sowie ab dem Erwerbsdatum eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben.

Eigenkapital

Im Umlauf befindliche Inhaberaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Sobald der Konzern eigene Aktien erwirbt, wird der bezahlte Gegenwert einschließlich der zurechenbaren Transaktionskosten der betreffenden Aktien vom Eigenkapital abgezogen. Wenn eigene Aktien verkauft oder ausgegeben werden, wird der erhaltene Gegenwert dem Eigenkapital zugerechnet.

Pensionsrückstellungen (Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses)

Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt.

Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres.

Der Konzern erfasst den Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung oder -kürzung) der leistungsorientierten Verpflichtung in der Gewinn- und Verlustrechnung ihrer Funktion nach in den Umsatzkosten, den Verwaltungskosten oder den Vertriebskosten.

Neubewertungen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

In Deutschland sind die gesetzlichen Rentenversicherungen gemäß IAS 19 beitragsorientierte Beitragspläne. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen.

Rückstellungen, Eventualverpflichtungen und Eventualforderungen

Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn:

(a)

der Gesellschaft aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist,

(b)

es wahrscheinlich ist (d. h., mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist und

(c)

eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.

Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung erforderlichen Ausgaben dar, d. h., den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Zinseffekt wesentlich ist, mit dem unter Verwendung des aktuellen Marktzinses berechneten Barwert des erwarteten Mittelabflusses angesetzt.

Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen (Drohverlustrückstellungen) werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung eines Geschäfts höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen sind. Bevor eine Rückstellungsbildung erfolgt, werden Wertminderungen auf Vermögenswerte, die mit diesem Geschäft zusammenhängen, vorgenommen.

Verbindlichkeiten, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstehen und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder die aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil

(a)

der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder

(b)

die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann,

werden als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen, außer, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft gering ist.

Eventualforderungen werden nicht aktiviert, aber analog zu Eventualverbindlichkeiten offen gelegt, sofern ein wirtschaftlicher Nutzen für den Konzern wahrscheinlich ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die mittels der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, klassifiziert.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten und Darlehen.

Im Rahmen der Folgebewertung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.

Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Buchwert abgezinst werden.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzern-Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Leasingverhältnisse

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Zum 31. Dezember 2016 bestanden, wie im Vorjahresstichtag, keine Finanzierungsleasingverhältnisse.

(B) ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

6. Umsatzerlöse

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2016 2015
T€ % T€ %
Weltvertrieb 27.453 22,47 28.259 24,05
Kinorechte 23.760 19,45 26.720 22,74
TV-Rechte 31.887 26,10 27.714 23,58
Home Entertainment Rechte 27.771 22,73 29.798 25,36
Sonstige 11.281 9,23 5.022 4,27
  122.152 100,00 117.513 100,00

Die sonstigen Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus Produktionserlösen in Höhe von T€ 4.345 (Vj.: T€ 248), erhaltenen Lizenzgeberanteilen T€ 2.471 (Vj.: T€ 1.314) sowie Dienstleistungserlösen von T€ 1.105 (Vj.: T€ 892).

7. Sonstige filmbezogene Erträge

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2016 2015
T€ T€
Zuwendungen der öffentlichen Hand 6.439 5.475
Wertaufholung für Filmvermögen 3.211 2.300
Sonstige 81 20
  9.731 7.795

Im Geschäftsjahr wurden Wertaufholungen für in Vorjahren außerplanmäßig abgeschriebene Filmrechte vorgenommen (siehe Punkt 16 „Immaterielle Vermögenswerte“).

8. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

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2016 2015
T€ T€
Verleihkosten 29.383 33.661
Abschreibungen auf Filmrechte 57.988 53.473
Lizenzgeberabführungen 16.901 14.459
Sonstige Kosten 7.560 7.101
  111.832 108.694

Die sonstigen Kosten enthalten im Wesentlichen Kosten für den Weltvertrieb in Höhe von T€ 2.781 (Vj.: T€ 3.331), Filmproduktionskosten von T€ 2.754 (Vj.: T€ 372) sowie Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Kundenforderungen von T€ 918 (Vj.: T€ 1.043).

9. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2016 2015
T€ T€
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.685 2.300
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 3.556 492
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 638 580
Währungskurserträge 456 1.475
Sonstige Erträge 1.314 1.066
  7 649 5 913

Die sonstigen Erträge in Höhe von T€ 1.314 (Vj.: T€ 1.066) bestehen u. a. aus Erträgen aus dem Abgang von Beteiligungen sowie von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Höhe von T€ 730 (Vj.: T€ 168). Weitere Erläuterungen zu den Erträgen aus dem Abgang von Beteiligungen sind unter Punkt 18 „Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen“ zu finden.

10. Verwaltungsaufwendungen

Die Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2016 2015
T€ T€
Löhne und Gehälter 10.239 10.868
Soziale Abgaben 3.530 3.525
Aufwendungen für Altersversorgung 116 151
Abschreibungen 236 307
Sonstige Verwaltungsaufwendungen 8.497 9.654
  22.618 24.505

Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von T€ 3.335 (Vj.: T€ 3.939), Mietaufwendungen in Höhe von T€ 1.517 (Vj.: T€ 1.642) sowie Büro- und Reisekosten in Höhe von T€ 2.011 (Vj.: T€ 1.961).

11. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:

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2016 2015
T€ T€
Verlust aus Abgang von Umlaufvermögen 0 749
Fremdwährungsverluste aus operativer Tätigkeit 1.225 393
Verlust aus Abgang von Anlagevermögen 15 237
Sonstige 89 10
  1.329 1.389

12. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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2016 2015
T€ T€
Zinserträge 48 14
Fremdwährungsgewinne aus nicht operativer Tätigkeit 916 2.191
Zuschreibung auf Finanzanlagen 133 0
Sonstige Zinserträge 10 0
Finanzerträge 1.107 2.205
Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten 4.489 5.754
Fremdwährungsverluste aus nicht operativer Tätigkeit 817 1.745
Sonstige Zinsaufwendungen 7 138
Finanzaufwendungen 5.313 7.637
Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen 108 -366
Wertberichtigungen auf Anteile an assoziierten Unternehmen 0 -368
Ergebnis assoziierter Unternehmen 108 -734
Finanzergebnis -4.097 -6.166

Bei den Abschreibungen im Vorjahr auf finanzielle Vermögenswerte handelt es sich um Abschreibungen auf die Equity-Beteiligung Circuito Cinema s.r.l., Rom, Italien, die aufgrund der zugrundeliegenden Mehrjahresplanung für die Gesellschaft notwendig wurden.

13. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuern erfasst. Die Ertragsteuern setzen sich dabei aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sowie den entsprechenden ausländischen Einkommen- bzw. Ertragsteuern zusammen. Der Aufwand für Ertragsteuern gliedert sich wie folgt auf:

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2016 2015
T€ T€
Laufende Steuern -1.085 -1.250
Latente Steuern 2.231 3.528
Ertragsteuern 1.146 2.278

Der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Konzernmuttergesellschaft in Höhe von 30% ergebende Steuerertrag/-aufwand, lässt sich zu den ausgewiesenen Ertragsteuern wie folgt überleiten:

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2016 2015
T€ T€
Ergebnis vor Ertragsteuern -343 -9.531
Erwarteter Steuerertrag zum angesetzten Steuersatz von 30 % (Vj.: 30 %) 102 2.859
Effekt der nicht abzugsfähigen Aufwendungen auf die Bestimmung des steuerpflichtigen Gewinns:    
Steuereffekt aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 33 -110
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben -17 -29
Nicht steuerbare Erträge 7 49
Nicht anrechenbare Quellensteuer 0 -548
Unterlassene Aktivierung von Steuerlatenzen -70 -67
Nutzung eines Verlustvortrags, für den die Steuerlatenz nicht abgegrenzt wurde 295 0
Neubewertung aktiver latenter Steuern, für die die Steuerlatenz nicht ab gegrenzt wurde 551 0
Neubewertung latenter Steuern aufgrund von Steuersatzänderungen 131 0
Hinzurechnung wegen Mindestbesteuerung 0 -42
Reallokation von Steuereffekten aus Vorjahren -25 0
Korrektur für Vj durch steuerliche Betriebsprüfung u.Ä. 0 -526
Steuereffekt aus abweichenden Steuersätzen    
Frankreich 176 276
Italien -11 18
Spanien 54 -13
Irland -78 113
Österreich 3 -8
Sonstige -5 306
Steuerertrag des Berichtsjahres gemäß Konzernabschluss 1.146 2.278

Bei in Deutschland ansässigen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft fällt Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen die Gewinne dieser Gesellschaften der Gewerbesteuer, deren Höhe sich in Abhängigkeit von gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Der Steuersatz der Konzernmuttergesellschaft beträgt demnach 30,0 % (Vj.: 30,0 %).

Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

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Aktive latente Steuern 2016
T€
Passive latente Steuern 2016
T€
Aktive latente Steuern 2015
T€
Passive latente Steuern 2015
T€
Filmverwertungsrechte 163 -4.766 2.772 -7.165
Sonstige Vermögenswerte 1.178 -6.614 1.836 -10.105
Lizenzgeberabführungen 1.071 0 311 -1.603
Sonstige Verbindlichkeiten 47 -1.974 108 -1.825
Rückstellungen 388 0 0 0
Sonstige 753 -23 796 0
Temporäre Differenzen 3.600 -13.377 5.822 -20.697
Verlustvorträge 8.594 0 11.457 0
Gesamt 12.194 -13.377 17.280 -20.697
Saldierung -7.296 7.296 -12.805 12.805
Berichtsausweis 4.899 -6.081 4.475 -7.892

Der überwiegende Teil der aktiven latenten Steuern sowie die gesamten passiven latenten Steuern resultieren aus Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bewertung von Filmverwertungsrechten (Abschreibungsunterschiede, Aktivierungsunterschiede, Bewertungen zum niedrigeren Zeitwert, Einbringlichkeit von Forderungen aus der Verwertung von Filmrechten). Neben diesen Ursachen für latente Steuern bestehen weitere aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen.

Die Eurofilm & Media Ltd. und die Continental Films SAS haben noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge von rund € 165 Mio. (Vj.: € 165 Mio.) bzw. von rund € 54 (Vj.: € 54 Mio)., für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden.

Für die Gesellschaften der ehemaligen Senator Gruppe bestehen abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von ca. € 3 Mio., für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Darüber hinaus geht der Vorstand davon aus, dass für diese Gesellschaften Verlustvorträge in Höhe von ca. € 10 Mio. bestehen.

14. Ergebnis je Aktie

Das gemäß IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf der Division des laufenden Ergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien.

Es bestehen keine potentiellen Stammaktien, sodass kein verwässertes Ergebnis je Aktie angegeben werden muss.

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Für das Geschäftsjahr 2016
Ergebnis je Aktie Konzernjahresergebnis
T€
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien Ergebnis je Aktie
Den Aktionären zuzurechnender Periodengewinn 417 81.597.084 0,01

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Für das Geschäftsjahr 2015
Konzernjahresergebnis
T€
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien Ergebnis je Aktie
Ergebnis je Aktie      
Den Aktionären zuzurechnender Periodenverlust -7.193 72.560.774 -0,10

(C) ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ

15. Geschäfts- oder Firmenwert

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2016 2015
T€ T€
Anschaffungskosten 124.454 124.454
Kumulierte Wertminderungsverluste 0 0
  124.454 124.454

Anschaffungskosten

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2016 2015
T€ T€
Stand zu Beginn des Jahres 124.454 60.824
Zusätzlich erfasste Beträge aus Unternehmenszusammenschlüssen    
des Geschäftsjahres 0 63.630
Stand zum Ende des Jahres 124 124
  454 454

Der im Vorjahr zusätzlich erfasste Betrag aus Unternehmenszusammenschlüssen (T€ 63.630) resultiert aus dem unter Punkt 3 „Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden“ erläuterten umgekehrten Unternehmenserwerb.

Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zum Zwecke der Wertminderungsprüfung den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet:

Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion

Sonstige

Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde vor Erfassung von Wertminderungen den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt zugeordnet:

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2016
T€
2015
T€
Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion 124.254 124.454
Sonstige 0 0
  124.254 124.454

ZGE Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion

Der erzielbare Betrag der ZGE belief sich zum 31. Dezember 2016 auf € 202 Mio. (Vj.: EUR 177 Mio.) und wurde auf der Basis des Nutzungswerts ermittelt. Die Cashflow-Planung wurde aus dem aktuellen Budget des Konzerns abgeleitet und deckt einen Zeitraum von 5 Jahren (Mittelfristplanung) ab. Es wurde ein Diskontierungssatz vor Steuern von 8,89% (Vj.: 8,74%) verwendet und die nachhaltigen Free Cashflows in der ewigen Rente nach dem 5-Jahreszeitraum wurden mit einer jährlichen Wachstumsrate von 1,0 % extrapoliert. Der Überschuss zwischen Nutzungswert und Buchwert dieser ZGE betrug € 33 Mio. (Vj.: € 16 Mio.).

In der Mittelfristplanung wird von einem Wachstum des „Gross Profits“ von 15 % p.a. in den Jahren 2017 bis 2021 ausgegangen. Das Wachstum wird im Wesentlichen aus der Steigerung der Investitionen, d. h. der Anzahl der ausgewerteten Filme sowie aus dem TV-Geschäft, erwartet. Die Steigerungsrate beträgt bei den Investitionen rund 30% p.a. in den Jahren 2017 bis 2021. Über 2021 hinaus wird eine langfristige Wachstumsrate der nachhaltigen Free Cashflows in der ewigen Rente von 1 % p.a. angenommen.

Die Prüfung der Wertminderung ist sensitiv in Bezug auf Änderungen der grundlegenden Annahmen, insbesondere der jährlichen Wachstumsraten des freien Cashflows und der Diskontierungssätze. Der Überschuss zwischen erzielbarem Betrag und Buchwert der ZGE würde sich bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 0,9 % (Vj.: 0,4 %) auf Null reduzieren. Ebenso würde sich der Überschuss bei einer Reduzierung der jährlichen Wachstumsraten des freien Cashflows um 2,2 % (Vj.: 0,4 %) auf Null reduzieren. Im Falle einer kombinierten Variation der Bewertungsannahmen würden sich der Überschuss bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 0,5 % (Vj.: 0,2 %) und einer gleichzeitigen Reduzierung des nachhaltigen Free Cashflows in der ewigen Rente durch eine Verminderung der langfristigen Wachstumsrate um 1% (Vj.: 0,2 %) auf Null reduzieren.

Fehlende Kaufpreisaufteilung für den Stufenerwerb der Continental Film S.A.

Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2013 eine Reihe miteinander verknüpfter Transaktionen durchgeführt. Eine dieser Transaktionen betrifft die Aufstockung seines 50%igen Anteils an der Continental Film S.A. (CF) auf 100 % im Wege eines Stufenerwerbs (Kaufpreis € 1). Die weiteren Transaktionen betreffen den Erlass eines der CF gewährten Darlehens inklusive Zinsen (€ 10,7 Mio.) durch den Mitgesellschafter der CF, den Rückkauf eigener Anteile durch das Mutterunternehmen des Konzerns vom Mitgesellschafter der CF (Kaufpreis € 6,3 Mio.) sowie die Rückzahlung eines der CF gewährten Darlehens einschließlich Zinsen (€ 20,8 Mio.) an ein verbundenes Unternehmen des Mitgesellschafters der CF.

Bei der Aufteilung des Kaufpreises für den Stufenerwerb zum Erwerbszeitpunkt wurden weit überwiegend die Buchwerte der CF zugrunde gelegt und dabei davon ausgegangen, dass diese den Fair Values entsprechen. Daraus ergab sich ein negatives Nettoreinvermögen von € 25,5 Mio. Insoweit konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob

a)

die Ableitung des Kaufpreises von € 1 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Zahlungsströme innerhalb der Reihe miteinander verknüpfter Transaktionen und

b)

die der Bilanzierung zugrundeliegende Annahme, dass die Buchwerte weit überwiegend den Fair Values entsprechen

zutreffend sind. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Kaufpreisaufteilung (Purchase Price Allocation = PPA) andere Wertansätze für Vermögenswerte und Schulden hätten angesetzt werden müssen. Im Rahmen der CGU „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein Impairment des sich aus dem negativen Nettoreinvermögen ergebenden Firmenwerts von € 25,5 Mio.

Um die bestehende Unsicherheit zu beseitigen, werden wir in 2017 die Kaufpreisaufteilung (PPA) noch einmal erstellen.

16. Immaterielle Vermögenswerte

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Filmverleihrechte Sonstige Rechte Geleistete Anzahlungen Summe
T€ T€ T€ T€
Anschaffungskosten        
1. Januar 2016 524.264 965 18.246 543.475
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 -1 -709 -710
Zugänge 51.320 1 4.001 55.322
Umbuchungen 10.575 -217 -10.358 0
Abgänge -9.810 -189 -8 -10.007
31. Dezember 2016 576.349 559 11.172 588.080
Kumulierte        
Abschreibungen        
1. Januar 2016 434.893 502 2.055 437.450
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 -1 -700 -701
Zugänge 54.680 55 3.308 58.043
davon außerplanmäßig 6.701 0 3.308 10.009
Zuschreibungen -3.211 0 0 -3.211
Umbuchungen 1.165 191 1.356 0
Umbuchungen potentieller Verluste aus Vorperioden 5.469 0 0 5.469
Abgänge -4.375 -188 0 -4.563
31. Dezember 2016 488.621 559 3.307 492.487
Nettobuchwert 87.728 0 7.865 95.593
Nettobuchwert Vorjahr 89.371 463 16.191 106.025

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Filmverleihrechte Sonstige Rechte Geleistete Anzahlungen Summe
T€ T€ T€ T€
Anschaffungskosten        
1. Januar 2015 467.253 484 20.810 488.547
Erstkonsolidierung 4.971 151 3.972 9.094
Zugänge 40.571 145 8.205 48.921
Umbuchungen 16.180 268 -14.659 1.789
Abgänge -4.711 -83 -82 -4.876
31. Dezember 2015 524.264 965 18.246 543.475
Kumulierte Abschreibungen        
1. Januar 2015 384.280 469 93 384.842
Zugänge 52.747 24 726 53.497
davon außerplanmäßig 6.158 0 726 6.884
Zuschreibungen -2.300 0 0 -2.300
Umbuchungen 476 77 1.236 1.789
Umbuchung Drohverluste 726 0 0 726
Abgänge -1.036 -68 0 -1.104
31. Dezember 2015 434.893 502 2.055 437.450
Nettobuchwert 89.371 463 16.191 106.025
Nettobuchwert Vorjahr 82.973 16 20.716 103.705

Der Konzern schreibt das Filmvermögen nach einer nettoerlösbasierten Abschreibungsmethode ab. Darüber hinaus führt der Konzern eine jährliche Prüfung auf Wertminderung (Impairment) der Filmverleih- und sonstigen Rechte durch.

Hierzu werden die Planrechnungen aller Filmrechte im Hinblick auf die erwartete Marktakzeptanz regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der Volatilität des Filmgeschäftes im Allgemeinen und der nicht planmäßigen Entwicklung einiger Filme im Besonderen lagen zum Bilanzstichtag Anhaltspunkte für Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte vor, wenn der jeweils erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Filmrechts lag. Umgekehrt wurden Zuschreibungen für den Fall vorgenommen, dass die Gründe für zuvor gebildete Wertminderungen durch höhere erzielbare Beträge weggefallen sind.

Der Konzern hat seine Einschätzung über die Marktakzeptanz sowie der zukünftigen Umsatzerwartungen der Filmbibliothek aktualisiert und, sofern diese niedriger waren als vorherige Schätzungen, diese Filme auf Wertminderung geprüft.

Die Überprüfung zeigte, dass der Buchwert bestimmter Filmverleihrechte den Nutzungswert übersteigt. Der Nutzungswert ist der Barwert der künftigen Cashflows, der voraussichtlich aus einem Vermögenswert (Filmverleihrecht) abgeleitet werden kann. Infolge dieser Analyse ermittelte das Management im Geschäftsjahr einen Wertminderungsaufwand in Höhe von T€ 10.009 (Vj.: T€ 6.884). Der Wertminderungsaufwand wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Herstellungskosten erfasst.

Der Wertminderungsaufwand für die Filmverleihrechte wurde im u.a. aufgrund von aktualisierten Erlöseinschätzungen für folgende Filme ermittelt:

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2016
T€
Histoire de l’amoure 1.775
Les naufrages 1.138
The search 486
Voyage of time 446
The choice 429

scroll
2015
T€
The search 553
Qui c’est les plus forts 440
Margerite & Julien 329

Bei Filmrechten, bei denen der Nutzungswert negativ war, d. h. ein Überhang der Verwertungskosten im Vergleich zum Barwert der künftigen Cashflows, wurde zusätzlich eine Drohverlustrückstellung für belastende Verträge angesetzt. Diese Drohverlustrückstellung entsteht durch vertragliche Verwertungs- und Marketingverpflichtungen des Konzerns gegenüber den Lizenzgebern der Filmrechte.

Dem angewendeten Discounted-Cashflow Verfahren lag ein Abzinsungsfaktor vor Steuern zwischen 1,59 % und 4,21 % zugrunde (Vj.: 4,67 % und 5,72 %). Für die Ermittlung der Kapitalkosten wurde die CAPM-Methode (Capital Asset Pricing Model) angewendet und eine Gruppe zum Geschäftsmodell vergleichbarer Unternehmen (Peer-Group) herangezogen.

Grundlage des Discounted-Cashflow Verfahrens sind zukünftige Cashflows, die aus einer Planungsrechnung jeweils pro Filmrecht abgeleitet werden. Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der erstmaligen Auswertung in den Stufen Kino, Home Entertainment sowie TV (sofern die jeweiligen Auswertungsrechte vorliegen) werden detailliert geplant, jene für nachfolgende Auswertungen werden jeweils pro Filmrecht pauschal geschätzt.

Abgänge an Filmrechten ergeben sich durch den Ablauf bzw. durch den Verkauf von Lizenzzeiten.

17. Sachanlagen (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)

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2016 2015
Gesamt Gesamt
T€ T€
Anschaffungskosten  
1. Januar 3.027 3.178
Erstkonsolidierung 0 227
Zugänge 48 309
Abgänge -389 -687
31. Dezember 2.686 3.027
Kumulierte Abschreibungen    
1. Januar 1.586 1.775
Zugänge 212 282
Abgänge -386 -471
31. Dezember 1.412 1.586
Nettobuchwert 1.274 1.441

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen.

18. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

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Stand 1.1.2016 Erhöhung Beteiligungsansatz Ergebnisanteil 2016 Entkonsolidierung Erhaltene Dividenden Wertberichtigungen Stand 31.12.2016
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Bavaria Pictures GmbH, München 0 0 0 0 0 0 0
Capricci World, Nantes, Frankreich 0 0 0 0 0 0 0
Circuito Cinema s.r.l., Rom, Italien 1.957 362 112 0 0 0 2.431
X Verleih AG, Berlin 1.337 0 -4 -1.333 0 0 0
  3.294 362 108 -1.333 0 0 2.431

Zusammenfassende Finanzinformationen des Gemeinschaftsunternehmens entsprechend seinem in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellten Abschluss sowie Überleitung dieser Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils an diesem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss werden nachfolgend aufgezeigt:

Bavaria Pictures GmbH

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31.12.2016 31.12.2015
T€ T€ T€
Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i. H. v. T€ 367 (Vj.: T€ 1.365) und geleisteter Anzahlungen i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) 1.874 4.547
Langfristige Vermögenswerte 1.671 3.604
Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i. H. v. T€ 0 (Vj.: 0) 2.569 9.511
Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) und langfristigem Darlehen i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) 2.265 0
Eigenkapital -1.288 -1.360
Anteil des Konzerns 50,0% 50,0%
At-Equity Bewertung 0 0

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2016 2015
T€ T€
Umsatzerlöse 3.074 4.250
Andere aktivierte Eigenleistungen 0 1.619
Sonstige betriebliche Erträge 251 2.893
Materialaufwand -662 -3.176
Personalaufwand -22 -1.693
Abschreibungen -2.262 -3.528
Sonstige betriebliche Aufwendungen -160 -124
Zinsaufwand -32 -62
Ergebnis vor Steuern 72 179
Ertragsteuern 0 0
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 72 179
Anteil des Konzerns am Ergebnis 35 90
Davon ergebniswirksam 0 0

Es handelt sich bei dem Unternehmen um ein Gemeinschaftsunternehmen, das gemeinschaftlich geführt wird, keine Gesellschafterin kann alleine Kontrolle über das Unternehmen ausüben.

Der Konzern besitzt 35,47 % (Vj.: 34,0) der Anteile an der Circuito Cinema s.r.l., einer Kinokette mit Sitz in Rom.

Circuito Cinema s.r.l.

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31.12.2016 31.12.2015
T€ T€
Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i. H. v. T€ 92 (Vj.: T€ 118)    
und geleisteter Anzahlungen i. H. v. T€ 211 (Vj.: T€ 176) 4.030 3.820
Langfristige Vermögenswerte 4.946 5.699
Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i. H. v. T€ 159 (Vj.:T€ 296) 5.038 7.139
Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) und langfristigem Darlehen i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) 304 394
Eigenkapital 3.634 2.318
Anteil des Konzerns 35,47% 34,4%
At-Equity Bewertung 2.431 1.957

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2016 2015
T€ T€
Umsatzerlöse 9.864 9.560
Materialaufwand -7.190 -7.018
Sonstige betriebliche Erträge 2.091 0
Personalaufwand -3.167 -3.022
Abschreibungen -685 -555
Sonstige betriebliche Aufwendungen -808 -988
Finanzergebnis -136 -53
Ergebnis vor Steuern -33 -2.076
Ertragsteuern 350 434
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 316 -1.642
Anteil des Konzerns am Ergebnis 112 -493
Davon ergebniswirksam 112 -493

Im Geschäftsjahr führte die Circuito Cinema s.r.l. eine Kapitalerhöhung von T€ 1.000 durch an der sich die Konzerngesellschaft BIM Distribuzione s.r.l. mit einem Betrag in Höhe von T€ 362 beteiligte. Der gehaltene Gesellschaftsanteil erhöhte sich daraufhin von 34,4% auf 35,47%.

Bis zum September 2016 besaß der Konzern 31,4 % der Anteile an der X Verleih AG, einem Filmverleihunternehmen mit Sitz in Berlin. Der Anteil des Konzerns an der X Verleih AG wurde nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert.

X Verleih AG

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31.12.2015
T€ T€
Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i. H .v. T€ 2.925 und geleisteter Anzahlungen i. H. v. T€ 0 3.679
Langfristige Vermögenswerte 1.920
Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i. H. v. T€ 99 2.112
Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i. H. v. T€ 0 0
Eigenkapital 3.788
Anteil des Konzerns 31,4%
At-Equity Bewertung 1.336

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2015
T€
Umsatzerlöse 4.356
Sonstige betriebliche Erträge 1.098
Materialaufwand -3.032
Personalaufwand -931
Abschreibungen -649
Sonstige betriebliche Aufwendungen -160
Finanzergebnis, einschl. Zinsaufwand i. H. v. T€ 15 -10
Ergebnis vor Steuern 672
Ertragsteuern -225
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 447
Anteil des Konzerns am Ergebnis 140

Im Vorjahr schüttete die X Verleih AG an ihre Gesellschafter T€ 360 aus, davon entfielen auf die Wild Bunch AG T€ 113.

Der kumulierte Gesamtbetrag des nicht erfassten anteiligen negativen Eigenkapitals aus assoziierten Unternehmen beträgt T€ 644 (Vj.: T€ 680).

19. Finanzanlagen

Die sonstigen Finanzanlagen enthalten im Wesentlichen geleistete Kautionen sowie Beteiligungen an Gesellschaften unter anderem an der Cinéma du Panthéon, Paris, Frankreich (T€ 285; Vj.: T€ 285).

20. Vorräte

Die Vorräte von Wild Bunch bestehen im Wesentlichen aus Lagerbeständen an Bildtonträgern (Waren).

Im Geschäftsjahr 2016 mussten Wertberichtigungen auf die Lagerbestände in Höhe von T€ 426 (Vj.: T€ 533) vorgenommen werden.

21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2016 31.12.2015
T€ T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 43.520 51.045
Abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen -1.682 -990
Forderungen, netto 41.838 50.055
Geleistete Anzahlungen 252 479
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 42.090 50.534

Forderungen werden zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen bilanziert.

Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden sowohl nach einer kundenbezogenen Beurteilung, als auch basierend auf aktuellen Erfahrungswerten vorgenommen.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von T€ 918 (Vj.: T€ 125) in voller Höhe wertberichtigt. Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund von aufgetretenen Zahlungsschwierigkeiten notwendig.

Die Entwicklung der auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildeten Wertberichtigungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

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2016 2015
T€ T€
Stand am 1. Januar 990 865
Verbrauch/Auflösung -226 0
Zuführung 918 125
Stand am 31. Dezember 1.682 990

Zum 31. Dezember 2016 ist ein Forderungsbestand in Höhe von T€ 24.419 (Vj.: T€ 31.210) weder einzelwertberichtigt noch überfällig. Hier deuteten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Die zum Bilanzstichtag in Zahlungsverzug befindlichen, aber nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie folgt überfällig:

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31.12.2016
T€
31.12.2015
T€
0 bis 90 Tage 2.267 4.753
91 bis 120 Tage 1.141 388
ab 121 Tage 14.011 13.704

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 17.419 (Vj.: T€ 18.845), welche zum Bilanzstichtag überfällig waren, wurden keine Wertminderungen gebildet, da keine wesentliche Veränderung in der Kreditwürdigkeit dieser Schuldner festgestellt wurde und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese offenen Posten.

22. Kurzfristige sonstige Vermögenswerte

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2016 2015
T€ T€
Sonstige finanzielle Vermögenswerte    
Forderung gegen Förderinstitute 13.143 16.903
Fremdgelder 9.730 2.653
Debitorische Kreditoren 905 2.578
Devisentermingeschäfte 0 49
Sonstige 1.818 3.208
  25.596 25.391
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte    
Forderungen aus Steuern 5.688 6.172
Sonstige 2.460 1.004
  8.147 7.176
  33.743 32.567

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Filmförderanstalten sowie aus Fremdgeldern (insbesondere Bankbestände von Kunden im Rahmen der Tätigkeiten im Internationalen Weltvertrieb) und gegenüber den Finanzbehörden aufgrund von Umsatzsteuerrückerstattungen.

23. Gezeichnetes Kapital

Für eine Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungstabelle verwiesen. Im Folgenden wird die Entwicklung des Eigenkapitals der Wild Bunch AG beschrieben.

Am 5. Februar 2015 konnte die Wild Bunch AG die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. September 2014 beschlossene Sachkapitalerhöhung im Umfang von € 55.872.788 durch Ausgabe von 55.872.788 jungen Aktien gegen Einbringung sämtlicher Anteile an der Wild Bunch S.A., Paris (Wild Bunch), erfolgreich durch Eintragung ins Handelsregister abschließen. Das Grundkapital erhöhte sich dadurch auf € 74.330.015.

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss und Satzungsbestimmung hat die Wild Bunch AG eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts am 17. Dezember 2015 durchgeführt. Insgesamt wurden 1.391.556 neue Aktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 ausgegeben, wodurch sich das Grundkapital um 1,88% von € 74.330.015 auf € 75.721.571 erhöht hat. Die neuen Aktien wurden zu einem Ausgabepreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben, so dass der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös von rund € 2,85 Mio. zugeflossen ist. Der Erlös soll die Finanzierungstruktur der Gesellschaft stärken und zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten sowie der weiteren Umsetzung der Wachstumspläne des Unternehmens verwendet werden.

Nach der Durchführung einer Barkapitalerhöhung im Umfang von € 1.391.556 am 17. Dezember 2015 führte das Unternehmen am 8. Januar 2016 eine Barkapitalerhöhung im Umfang von € 5.372.464 sowie abschließend am 2. Februar 2016 eine weitere Barkapitalerhöhung im Umfang von € 668.980 durch. Damit hat der Vorstand die ihm von der Hauptversammlung eingeräumte Möglichkeit zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I durch Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von 10 Prozent des Grundkapitals bis auf eine Aktie vollständig ausgeschöpft. Das Grundkapital beläuft sich nun auf € 81.763.015. Die neuen Aktien wurden jeweils zu einem Ausgabepreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben, so dass der Gesellschaft insgesamt ein Bruttoemissionserlös von rund € 15,22 Mio. (davon im Geschäftsjahr: € 12,38 Mio.) zugeflossen ist. Der Erlös soll die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft stärken und zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten sowie zur weiteren Umsetzung der Wachstumspläne des Unternehmens verwendet werden.

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31.12.2016 31.12.2015
Aktien, 81.763.015 Stück,    
Genehmigtes Kapital (2015/I) bis zu € 35.773.451,0    
0 Bedingtes Kapital (2015/I) bis zu € 19.750.097; 81.763.015 75.721.571
Eigene Aktien -2.415 -2.415
  81.760.600 75.719.156

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Es ist in nennwertlose Stückaktien eingeteilt.

Eigene Anteile werden in der Bilanz eigenkapitalmindernd erfasst. Die eigenen Anteile werden mit ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft hat sich wiederum verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern.

Am 31. Dezember 2016 weist die Gesellschaft 2.415 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 2.415 bzw. ca. 0,003% des Grundkapitals am 31. Dezember 2016 entfallen.

Auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2012/I aufgehoben, soweit von diesem kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. Juni 2020 um einen Betrag von bis zu € 37.165.007,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das genehmigte Kapital wurde in 2015 zur Ausgabe von 1.391.556 neuen Aktien verwandt.

Auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 19,750,097 zu begeben. Das Bedingte Kapital 2015/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapital 2015/I in das Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2015.

24. Kapitalrücklage

Die Wild Bunch AG, Berlin erwarb mit Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister am 5. Februar 2015 100% der Wild Bunch S.A., Paris Frankreich gegen Ausgabe von 55.872.788 neuen Aktien. Der Zeitwert bestimmt durch sich nach dem Kurs der Wild Bunch AG, Berlin am 5. Februar 2015 in Höhe von € 1,84 je Aktie, demnach € 33.961.267,68. Die Differenz zwischen Zeitwert und rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital je zugelassener Aktie wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Der aus der Sachkapitalerhöhung resultierende rechtliche Erwerb der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, durch die Wild Bunch AG, Berlin (ehemals Senator Entertainment AG, Berlin) stellt einen umgekehrten Unternehmenserwerb gemäß IFRS 3 dar. Aus diesem Grund wurde rückwirkend das formalrechtliche Eigenkapital des bilanziellen Erwerbers (Wild Bunch S.A.) bereinigt, um das formalrechtliche Eigenkapital des bilanziell erworbenen Unternehmens (Wild Bunch AG, ehemals Senator Entertainment AG) abzubilden. Aus den daraus resultierenden Anpassungen des Stammkapitals hat sich zum Erwerbszeitpunkt eine negative Kapitalrücklage ergeben.

Im Dezember 2015 sowie im Januar und Februar 2016 wurden im Rahmen von Barkapitalerhöhungen 1.391.556 bzw. 6.041.444 neue Aktien zu einem Bezugspreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben. Die Differenz zwischen Bezugspreis und rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von T€ 1.461 bzw. T€ 6.344 abzüglich Kosten von T€ 530 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

25. Sonstige Rücklagen

Die sonstigen Rücklagen in Höhe von T€ 139 (Vj.: T€ -124) resultieren aus im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus Pensionsverpflichtungen (Punkt 28 „Pensionsverpflichtungen“).

26. Anteile anderer Gesellschafter

Die Anteile anderer Gesellschafter entfallen auf die folgenden Gesellschaften:

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31.12.2016 31.12.2015
T€ T€
Bunch of Talents SAS, Paris, Frankreich 51 3
deutschfilm GmbH, Berlin 0 0
Elle Driver SAS, Paris, Frankreich 98 76
Filmoline SAS, Paris, Frankreich 336 202
Insiders LLC, Los Angeles, USA 5 0
Versatile SAS, Paris, Frankreich -61 -48
Vértigo Films S.L., Madrid, Spanien -414 -581
Wild Bunch Germany GmbH, München 450 340
  465 -8

Nachfolgend werden zusammengefasste im Konzernabschluss enthaltene Finanzinformationen von wesentlichen Gesellschaften mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss dargestellt:

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Filmoline SAS, Paris, Frankreich 2016 2015
T€ T€
Umsatzerlöse 4.623 3.374
Ergebnis 425 -825
Kurzfristige Vermögenswerte 4.982 4.947
Langfristige Vermögenswerte 1.160 1.383
Kurzfristige Schulden 4.151 4.814
Langfristige Schulden 19 12
Gesamt-Cashflow 151 -37

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Vértigo Films S.L., Madrid, Spanien 2016 2015
T€ T€
Umsatzerlöse 10.016 5.061
Ergebnis 861 26
Kurzfristige Vermögenswerte 5.914 4.669
Langfristige Vermögenswerte 13.149 11.774
Kurzfristige Schulden 7.568 5.904
Langfristige Schulden 13.537 13.441
Gesamt-Cashflow -69 -11

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2016 2015
Wild Bunch Germany GmbH, München, Deutschland T€ T€
Umsatzerlöse 21.350 22.105
Ergebnis 920 28
Kurzfristige Vermögenswerte 12.794 21.215
Langfristige Vermögenswerte 15.290 17.169
Kurzfristige Schulden 24.431 35.784
Langfristige Schulden 0 0
Gesamt-Cashflow 842 292

Auf die Darstellung der Finanzinformationen der anderen Gesellschaften mit Minderheitengesellschaftern wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

27. Kapitalmanagement

Das Finanzmanagement der Wild Bunch AG ist zentral auf Konzernebene angelegt. Der Konzern verfolgt wertorientierte Finanzierungsgrundsätze, um jederzeit Liquidität zu gewährleisten und finanzielle Risiken zu minimieren. Cash-Pooling ist dezentral innerhalb des Konzerns organisiert. Die konzernweiten Cashflows werden zentral vom Vorstand im Rahmen des Cash Managements überwacht.

Das Finanzmanagement umfasst auch das Währungsmanagement, um die Auswirkungen von Zins- und Währungsschwankungen auf den Jahresüberschuss und den Cashflow zu begrenzen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 hielt die Wild Bunch AG keine Devisenoptionen und Swaps für Währungsabsicherungen (Vorjahr: T€ 1.940).

Darüber hinaus strebt die Wild Bunch AG ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil an. Die Kennzahlen für das Finanzmanagement der Wild Bunch AG sind die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), Investitionssumme und Nettoverschuldung.

Zur Sicherung der Liquiditätslage hat die Wild Bunch Gruppe am 5. April 2017 mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi Plc (UK) einen Kreditrahmenvertrag über eine revolvierende Kreditlinie im Umfang von 30 Millionen Euro geschlossen. Zudem wurde die Erhöhung der Kreditlinie durch den Beitritt der französischen Gesellschaften und unter der Voraussetzung des Eintritts weiterer Bedingungen auf bis zu € 100 Mio. im Vertrag vorgesehen; zur Nutzung der erweiterten Kreditlinie ist eine erneute Zustimmung der Bank Leumi Plc (UK) und ggf. weiterer Konsortialbanken erforderlich. Der bis 2019 laufende Kreditrahmen erlaubt es den deutschen, italienischen und spanischen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe sowie der Wild Bunch AG bestehende Finanzierungen zurückzuführen und ihr laufendes Geschäft zu finanzieren.

Um flexibel sich bietende Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsoptionen am Markt nutzen zu können, ist eine ausreichend hohe Eigenkapitalquote erforderlich. Dabei wird das wirtschaftliche Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme überwacht. Die Eigenkapitalquote ist dabei das Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Eigenkapital auf konsolidierter Basis und der Bilanzsumme. Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich aus dem bilanziellen Eigenkapital sowie den Investitionszuschüssen zusammen.

Das Eigenkapital sowie die Eigenkapitalquote entwickelten sich wie folgt:

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31.12.2016 31.12.2015
T€ T€
Bilanzielles Eigenkapital 87.736 75.090
Bilanzsumme 315.808 335.220
Eigenkapitalquote 27.8% 22,4%

28. Pensionsverpflichtungen

Der Konzern unterhält leistungsorientierte Altersversorgungspläne für alle anspruchsberechtigten Arbeitnehmer seiner Tochtergesellschaften in Frankreich. Der Konzern bilanziert bestehende gesetzliche Verpflichtungen zur Auszahlung von Abfertigungsrückstellungen („Severance Payments“) im Zeitpunkt der Beendigung von Arbeitsverhältnissen als langfristige Leistungen an Arbeitnehmer. Der Aufwand aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, erwartetes Renteneintrittsalter, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2016 T€ 742 (2015: T€ 632). Altersversorgungspläne werden auch in der italienischen Tochtergesellschaft unterhalten.

Leistungsorientierte Pläne

Die aktuellen versicherungsmathematischen Bewertungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2016 wie im Vorjahr von Valoria Conseil, Paris, Frankreich, durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und der dazugehörige Dienstzeitaufwand wurden nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien ermittelt.

Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden, sind:

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31.12.2016 31.12.2015
% %
Abzinsungssatz 1,6 2,3
Erwartete Gehaltssteigerung 5,0 5,0
Durchschnittliche Lebenserwartung der derzeitigen Arbeitnehmer beim Renteneintritt (in Jahren)* 62 62
Anzahl der Begünstigten Leistungsempfänger 91 90

* basierend auf den anerkannten französischen Sterbetafeln

Die Netto - Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2016 31.12.2015
T€ T€
Dienstzeitaufwand: 71 62
Nettozinsaufwand 15 11
Periodenaufwand 86 73

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Pensionsverpflichtung:

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31.12.2016 31.12.2015
T€ T€
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, 1.1. 631 545
Dienstzeitaufwand 71 62
Zinsaufwand 15 11
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen 48 -29
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen -23 42
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, 31.12. 742 632

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste mit Bezug zur Pensionsverpflichtung:

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31.12.2016 31.12.2015
T€ T€
Im Eigenkapital erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie latente Steuern, 1.1. -124 -115
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste -24 -13
Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 8 4
Im Eigenkapital erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie latente Steuern, 31.12. 140 124

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird als "State Plan" im Sinne von IAS 19.32 als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber behandelt. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2016 für die Mitarbeiter der Inlandsgesellschaften T€ 160 (2015: T€ 188) vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger gezahlt und im Aufwand erfasst worden (Arbeitgeberanteil).

29. Sonstige Rückstellungen

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Stand 01.01.2016 Veränderung Konsolidierungskreis Verbrauch Auflösung Zuführung Stand 31.12.2016
T€ T€ T€ T€ T€ T€
Langfristige Rückstellungen            
Prozeßkostenrückstellungen 284 0 270 0 0 14
Sonstige Rückstellungen 11 0 0 0 0 11
  295 0 270 0 0 25
Kurzfristige Rückstellungen       -    
Personalrückstellungen 109 -17 0 0 719 811
Drohverluste 8.136 0 6.263 638 59 1.293
Retouren 3.851 0 2.277 0 - 1.574
Prozesskosten 885 0 24 845 4 20
Sonstige 893 0 688 202 - 4
  13.875 -17 9.251 1.685 782 3.703
  14.170 -17 9.521 1.685 782 3.728

Die Rückstellungen für Retouren wurden für Risiken von erwarteten Waren-Retouren aus Blu-ray- und DVD-Verkäufen gebildet. Die Rückstellung für Retouren basiert auf der Analyse von vertraglichen sowie gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie der Erfahrung des Konzerns.

Die Drohverlustrückstellungen wurden für Filmrechte gebildet, bei denen belastende Verträge bestanden. Bei diesen Filmrechten ist der erzielbare Betrag negativ, d.h. es besteht ein Überhang der noch zu zahlenden Minimumgarantie und Veräußerungskosten im Vergleich zu den Erlösen. Der erzielbare Betrag wurde unter Verwendung des Nutzungswertes ermittelt (siehe Punkt 16 „Immaterielle Vermögenswerte“).

Die Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehenden Urlaub sowie Rückstellungen für Bonuszahlungen.

Im Geschäftsjahr ist der Grund für eine in der Vergangenheit gebildete Prozessrückstellung aufgrund eines ergangenen Bescheides entfallen und konnte aufgelöst werden.

Der Konzern erwartet, dass die Rückstellungen bis auf T€ 25 (Vj.: T€ 295) innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden.

30. Finanzverbindlichkeiten

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2016 2015
T€ T€
Anleihen 17.909 15.083
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 64.462 73.645
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0 2.000
  82.371 90.728

Analyse der Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten:

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Buchwert 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 3+ Jahre
31.12.2016 Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Anleihen 17.909 0 1.495 0 1.495 18.000 345 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 64.462 26.173 1.971 14.826 1.466 22.367 836 1.095 37
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 0 0 0

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Buchwert 31.12.2015 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 3+ Jahre
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen
Tilgung T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Anleihen 15.083 15.225 480 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 73.645 47.151 2.392 12.138 1.030 8.709 664 5.648 254
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2.000 2.000 40 0 0 0 0 0 0

Anleihen

Die Wild Bunch AG hatte am 25. März 2015 erfolgreich Teilschuldverschreibungen dieser Anleihe im Umfang von €11,8 Mio. bei institutionellen Investoren platziert. Am 25. Juni 2015 hatte die Wild Bunch AG auch die restlichen Teilschuldverschreibungen bei institutionellen Investoren im Gesamtnennbetrag von € 3,2 Mio. platziert. Am 24. März 2016 zahlte die Wild Bunch AG diese 12-monatige Anleihe zu 101,5% des Nennbetrags einschließlich Zinsen vollständig zurück. Der Mittelabfluss betrug € 15,7 Mio.

Die Wild Bunch AG hat am 24. März 2016 eine im Rahmen einer Privatplatzierung angebotene Anleihe erfolgreich platziert. Institutionelle Investoren zeichneten Anleihen mit einer Laufzeit von 36 Monaten im Gesamtbetrag von € 16 Mio. Die Anleihe wird bis zum Tag der Rückzahlung mit jährlich 8% p.a. verzinst und liegt damit deutlich unter den Zinsen der zurückgeführten Anleihe 2015. Die Einzahlungen dienen der Sicherung der Liquidität, der Rückführung bestehender Verbindlichkeiten und der Finanzierung des laufenden Geschäfts bis zur Umsetzung einer umfassenderen Neuaufstellung der Refinanzierungsstruktur der Gruppe.

Im September des Geschäftsjahres 2016 hat sich das Volumen der vorgenannten Anleihe um € 2 Mio. erhöht aufgrund der Wandlung eines im Vorjahr gewährten Gesellschafterdarlehens der Sapinda Asia in Teilschuldverschreibungen dieser Anleihe.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In 2016 wurde ein Geldmarktkredit in Höhe von € 10,0 Mio. (Vj.: € 10,0 Mio.) mit mehrjähriger Laufzeit mit der britischen Niederlassung der israelischen Bank Leumi (UK) plc, London, um eine Laufzeit von zwölf Monaten bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Der noch bestehende Kreditbetrag wurde durch den neuen Kreditrahmenvertrag mit Bank Leumi vom 5. April 2017 abgelöst. Der Rahmenkredit ermöglichte es den Gesellschaften der Wild Bunch AG und den deutschen Tochtergesellschaften, Forderungen aus Verwertungsverträgen über bis zu 2 Jahre zwischenzufinanzieren und so den Zeitraum der Bindung eigenen Kapitals zu minimieren. Die Verzinsung des Darlehens betrug 4,80%. Laut Kreditvertrag erhält die Bank mindestens einen Zins von 1,30% + 3,5 % Margin solange der LIBOR unter 1,30 % liegt, steigt der LIBOR über 1,30 % errechnet sich der Zinssatz aus LIBOR + 3,50 % Margin. Zum Bilanzstichtag wurde der Kreditrahmen in Höhe von T€ 2.038 (Vj.: T€ 5.782) in Anspruch genommen. Zusätzlich berechnet die Bank eine Avalgebühr in Höhe von 0,75 % p. a., wenn das Darlehen mehr als 50% der Kreditlinie beträgt und 1,5% p. a. wenn die Inanspruchnahme unter 50% der Kreditlinie liegt. Der Kredit wurde mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit immateriellen Vermögenswerten und den Geschäftsanteilen an der Senator MovInvest GmbH in Höhe von T€ 2.095 besichert.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der operativen Konzerngesellschaften

Zum Bilanzstichtag bestanden bei den operativen Konzerngesellschaften der Wild Bunch AG folgende Darlehensverbindlichkeiten:

Wild Bunch S.A.

Zugunsten der Continental Films SAS bestand im Geschäftsjahr 2016 ein im Jahr 2013 über T€ 20.000 gewährtes und im Jahr 2015 angepasstes Darlehen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 22. Oktober 2019 und ist neben der Zahlung einer Commitment­Fee von 1,75% mit 2,75% über EURIBOR (12M) verzinst. Das Darlehen bestand zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 13.125 (Vj.: T€ 13.127) und wurde in Höhe von T€ 12.031 (Vj.: T€ 13.125) zum Bilanzstichtag in Anspruch genommen. Das Darlehen ist besichert durch von Wild Bunch S.A. und der Continental Film SAS gehaltene Filmrechte, durch Abtretung von Erträgen aus der Auswertung dieser Filme sowie durch Abtretungen von Anteilen an der Wild Bunch Germany GmbH und der BIM Distribuzione S.r.l.

Darüber hinaus hat die Wild Bunch S.A. im Geschäftsjahr 2016 einen im Jahr 2013 von einem französischen Bankenkonsortium, bestehend aus den Geschäftsbanken Natixis Coficine („Coficine“; Lead Manager), Banque Palatine („Bank Palatine“), der Banque E­spirito Santo et de la Venetie („BESV“) und Banque Neuflize OBC („OBC“; Banken gemeinsam der „Bankenpool“), gewährten Working-Capital Kreditrahmen bis zum 22. Oktober 2019 verlängert. Der zum 31. Dezember 2016 voll ausgeschöpfte Kreditrahmen beträgt T€ 10.000 (Vj.: T€ 10.000), der Zinssatz beträgt 2,75% über EURIBOR (12M) neben einer Commitment-Fee von 1,75%. Das Darlehen wird im Umfang von T€ 6.303 durch eine Verpfändung von Rechten an Filmen aus der Wild Bunch Filmbibliothek besichert.

Des Weiteren bestand im Geschäftsjahr seitens des Bankenpools zugunsten der Wild Bunch S.A. und der Continental Films SAS ein Akquisitionskredit, der im Jahr 2012 ursprünglich über T€ 20.000 und dann um T€ 8.000 auf T€ 28.000 (Vj.: T€ 28.000) gewährt wurde und eine Laufzeit bis zum 30. September 2018 hat. Dieses Darlehen ist in Höhe von T€ 9.403 (Vj.: T€ 13.193) in Anspruch genommen und durch Filmrechte sowie Erlösen aus der Auswertung von Filmrechten besichert.

Am 13. Februar 2015 hat die Wild Bunch S.A. mit Coficine einen Darlehensvertrag mit einer Kreditlinie von T€ 2.300 zum Erwerb unterschiedlicher Filme abgeschlossen, die sie unterjährig mit Zustimmung von Coficine auf insgesamt T€ 3.585 (Vj.: T€ 1.529) erhöhte und zum Bilanzstichtag mit den Verwertungsrechten an den Filmen „Incarnate“ und „Vision“ in Höhe von T€ 866 besichert ist. Das Darlehen ist zu einem Zinssatz von 2,00% über EURIBOR verzinst und wurde gegen eine Commitment Fee in Höhe von 1,00% des Gesamtdarlehensbetrages gewährt und durch die Verpfändung von Filmrechten und die Abtretung von Einnahmen aus den erworbenen Filmen besichert. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017.

Zudem nutzte die Wild Bunch S.A. im Geschäftsjahr im Umfang von T€ 741 ein sog. Overdraft-Darlehen bei der Bank Palatine, welches der Wild Bunch S.A. in Höhe von T€ 750 zu einem Zinssatz von 1,5% über EURIBOR (3M) zur Verfügung steht. Zum Bilanzstichtag, der zugleich das Ende der Darlehenslaufzeit darstellt, war das Darlehen noch in Höhe von T€ 741 (Vj.: T€ 748) zurückzuführen, in der es zugleich besichert ist. Die Wild Bunch S.A. hat mit der Bank Palatine entsprechende Vereinbarungen über eine Stundung der Fälligkeit dieses Darlehens vereinbart. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017.

Ein weiteres Darlehen in Höhe von T€ 2.000 stellte Bank Palatine der Wild Bunch S.A. im Geschäftsjahr mit einer Laufzeit bis zum 10. Juli 2016 und einem Zinssatz von 2,00% über EURIBOR (3M) zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag war das Darlehen in voller Höhe zurückgeführt. Zum Vorjahresbilanzstichtag war das Darlehen noch in Höhe von T€ 1.022 in Anspruch genommen.

Zudem nahmen die Wild Bunch S.A., die Wild Bunch Distribution SAS und die Wild Side Films SAS im Geschäftsjahr einen Kontokorrentkredit von T€ 3.000 bei der OBC zu einem Zinssatz von 2,00% über EURIBOR (3M) in Anspruch. Das Darlehen hat eine unbestimmte Laufzeit. Zum Bilanzstichtag war das Darlehen noch in Höhe von T€ 3.000 (Vj.: T€ 3.000) zurückzuführen. Die Wild Bunch SA stellte zur Auszahlung des Darlehens Rechte und Einnahmen an gewissen Filmen als Sicherheiten in Höhe des Kreditrahmens. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017.

Ein weiterer Overdraft-Kreditrahmen bestand im Geschäftsjahr mit OBC in Höhe von T€ 500, welcher von Wild Bunch S.A. in Höhe von T€ 521 (Vj.: T€ 132) zum Bilanzstichtag genutzt wurde. In gleichem Umfang hat Wild Bunch S.A. Sicherheiten gestellt. Das revolvierende Darlehen hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Für den Erwerb des Films „Red Turtle“ stellte die BESV der Wild Bunch SA ein Filmakquisitionsdarlehen in Höhe von T€ 1.869 zur Verfügung. Das Darlehen ist mit 2,15% über EURIBOR (3M) verzinst und besteht zum 31. Dezember 2016 noch in Höhe von T€ 279. Das Darlehen ist hauptsächlich durch Abtretung von Einnahmen aus und Rechten an dem finanzierten Film in entsprechender Höhe besichert. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 24. Juni 2017 und wurde zwischenzeitlich bis zum 1. Januar 2018 verlängert.

Zudem nutzte die Wild Bunch S.A. im Geschäftsjahr einen weiteren Kontokorrentkredit der Bank HSBC, welches diese in Höhe von T€ 1.000 zu einem Zinssatz von 2,50% über EURIBOR (3M) gewährte. Zum Bilanzstichtag war das Darlehen noch in Höhe von T€ 992 (Vj.: 999) zurückzuführen. In ebenjener Höhe ist das Darlehen auch besichert. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017.

Die Bank BNP stellte der Wild Bunch S.A. im Geschäftsjahr einen Kontokorrentkredit in Höhe von T€ 1.500 zu einem Zinssatz von 2,50% über EURIBOR (3M) zur Verfügung, welchen die Wild Bunch S.A. in Höhe von T€ 1.499 (Vj.: T€ 1.498) in Anspruch nahm. Zum Bilanzstichtag war das Darlehen noch in ebendieser Höhe zurückzuführen. Die Wild Bunch SA stellte zur Auszahlung des Darlehens Sicherheiten in Höhe von T€ 1.499. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017.

Zugunsten der Wild Bunch SA bestand im Geschäftsjahr ein von der Coficine gewährtes, unbesichertes Akquisitionsdarlehen in Höhe von T€ 3.040 und einer Laufzeit bis zum 11. März 2016. Dieses Darlehen, welches mit 2,00% über EURIBOR (12M) verzinst ist und gegen eine Commitment-Fee von 1,00% gewährt wurde, wurde im Geschäftsjahr (Vj.: T€ 726) zurückgeführt.

Zugunsten der Wild Bunch SA bestand im Geschäftsjahr ein von der Coficine im Jahr 2014 gewährtes Akquisitionsdarlehen in Höhe von T€ 5.000 mit einer Laufzeit bis zum 30. Dezember 2018. Dieses Darlehen, welches mit 2,00% über EURIBOR (12M) verzinst ist und gegen eine Commitment-Fee von 1,00% gewährt wurde, ist zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 1.400 (Vj.: T€ 1.575) in Anspruch genommen und durch die Abtretung von Einnahmen aus dem Film „Les vancances du petit Nicolas“ besichert. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018.

Des Weiteren bestand seit dem Geschäftsjahr 2014 zugunsten der Wild Bunch S.A. eine revolvierende Kreditlinie seitens der Banken Coficine und OBC zur Akquisition diverser Filmtitel. Der Kreditrahmen beträgt T€ 7.000 bei einer Verzinsung von 2,00% über EURIBOR (12M) und einer zu leistenden Commitment-Fee von 1,00%. Das Darlehen besteht zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 4.671 (Vj.: T€ 5.477) und ist durch die Abtretung von Vertriebsrechten an und Einnahmen aus bestimmten Filmen besichert. Die Kreditline ist vertraglich vereinbart bis zum 10. Dezember 2018.

Zudem bestand im Geschäftsjahr zugunsten der Wild Bunch S.A. ein Darlehen bei der Coficine in Höhe von T€ 7.300, welches von der Wild Bunch S.A. im Umfang von T€ 6.495 (Vj.: T€ 6.084) genutzt wurde und in entsprechender Höhe durch die Abtretung künftiger Lizenzinnahmen besichert ist. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 17. März 2017 und wurde zwischenzeitlich zurückgeführt.

Im Geschäftsjahr bestand zugunsten der Wild Bunch S.A. ein Darlehensrahmen bei Coficine in Höhe von T€ 6.340, welcher von der Wild Bunch S.A. in Höhe von T€ 1.869 (Vj.: T€ 2.776) in Anspruch genommen wurde. Das Darlehen ist mit 2,50% (Vj.: 2,00%) über EURIBOR (12M) verzinst und unterliegt einer Commitment-Fee in Höhe von 1,00%. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 19. Oktober 2017 und wurde zwischenzeitlich bis zum 1. Januar 2018 verlängert.

Die Wild Bunch S.A. schloss zudem im Geschäftsjahr einen Kreditrahmenvertrag mit Coficine über ein Darlehen in Höhe von T€ 12.170 bei einer Verzinsung von 3,5% über EURIBOR (12M) und einer Commitment-Fee von 1,00%. Das Darlehen war zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 4.032 in Anspruch genommen und ist durch Verpfändung anteiliger Rechte an Filmen aus der Library besichert. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2019.

Schließlich bestand im Geschäftsjahr zugunsten der Wild Bunch S.A. ein Darlehen „TV“ in Höhe von T€ 3.000 bei einer Verzinsung von 3% über EURIBOR (12M) einer Commitment-Fee von 1,00%. Das Darlehen war zum Bilanzstichtag in voller Höhe abgerufen und in Höhe von T€ 1.992 durch Abtretung von Lizenzeinnahmen besichert. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2017 und wurde zwischenzeitlich bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

Continental Films SAS

Zugunsten der Continental Films SAS bestand im Geschäftsjahr 2012 ein von der Coficine gewährtes Darlehen in Höhe von T€ 8.000 mit einer Laufzeit bis zum 16. März 2016. Dieses Darlehen, welches mit 2,00% über EURIBOR (12M) verzinst ist und gegen eine Commitment-Fee von 1,00% gewährt wurde, war zum Vorjahresbilanzstichtag in Höhe von T€ 226 in Anspruch genommen und wurde im Geschäftsjahr vollständig zurückgeführt.

Des Weiteren bestand zugunsten der Continental Films SAS ein Darlehen seitens der Coficine in Höhe von T€ 500 (Vj.: T€ 500), welches mit 2,00% über EURIBOR (12M) verzinst ist und gegen eine Commitment-Fee von 1,00% gewährt wurde, und welches zum Bilanzstichtag durch die Abtretung von Einnahmen aus bestimmten Filmen in Höhe des Kreditrahmens besichert ist. Es handelt sich um einen Überziehungskredit ohne feste Laufzeit.

BIM Distribuzione Srl

Zugunsten der BIM Distribuzione Srl bestand im Geschäftsjahr ein Darlehen in Höhe von T€ 1.440 zur Akquisition des Films „Snowden“ mit der Coficine, welches mit einer festen Zinsrate von 3% und einer variablen Rate von 1,5% verzinst ist, bei einer Laufzeit bis 12. August 2017. BIM Distribuzione Srl hat das Darlehen nach dem Bilanzstichtag im Umfang von T€ 440 zurückgeführt.

Vértigo Films S.L.

Zugunsten der Vértigo Films S.L. bestanden im Geschäftsjahr zwei unbesicherte operative Darlehen bei der Banco Santander in Höhe von T€ 20 (Vj.: T€ 20) und T€ 16 (Vj.: T€ 16) zu jeweils fixen Zinssätzen von 7,15% (Vj.: 6,20% bzw. 5,71%).

Des Weiteren bestand zugunsten der Vértigo Films S.L. ein unbesichertes Darlehen bei der Bank BBVA in Höhe von T€ 305 (Vj.: T€ 365) zu einem variablen Zinssatz von 5,20%.

Zudem bestanden bei der Bank Ibercaja zugunsten der Vértigo Films S.L. drei diskontierte Forfaitierungslinien für Erträge bis zu T€ 280 (Vj.: T€ 140) aus dem TV-Verkauf des Film „DTS“, verzinst mit 1.09% und einer Laufzeit bis 29. März 2017, für Erträge aus dem Film „Kiki“ bis zu T€ 790 (Vj.: T€ 790), verzinst mit 1,82% und einer Laufzeit bis 31. Oktober 2020 sowie für Erträge aus dem TV-Verkauf des Films „Blood Father“ bis zu T€ 360 (Vj.: T€ 360), verzinst mit 3,38% bei einer Laufzeit bis 30. November 2017. Die Darlehen sind in gewährter Höhe besichert.

Zudem bestand bei der Bank Banca Sabadell zugunsten der Vértigo Films S.L. eine diskontierte Forfaitierungslinie für Erträge bis zu T€ 150 (Vj.: T€ 270) aus dem TV-Verkauf des Film „Philomena“, verzinst mit 5,8%. Die Linie wurde zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen.

Senator Film Köln GmbH

Die Senator Film Köln GmbH, Köln, erhielt im Oktober 2014 ein Zwischenfinanzierungsdarlehen für das Projekt EIN ATEM, welches im Geschäftsjahr 2016 fortbestand. Im Geschäftsjahr wurde die Laufzeit bis zum 30. April 2017 verlängert und wurde zwischenzeitlich zurückgeführt. Die Kreditlinie beträgt T€ 1.000 und wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 350 in Anspruch genommen. Der Zinssatz lag im Geschäftsjahr bei 6,67 % p. a. (EURIBOR zuzüglich einer Marge von 6,50 %). Des Weiteren steht der Bank eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,50 % p. a. ab dem dritten Monat nach Vertragsschluss zu. Besichert wurde der Kredit mit den Ansprüchen gegen Filmförderanstalten und gegen die Senator Film Verleih GmbH, Berlin sowie durch die Abtretung sämtlicher Filmrechte und der Sicherungsübereignung von Material des zwischenfinanzierten Filmprojekts.

Senator Film Produktion GmbH

Im September 2015, erhielt die Senator Film Produktion GmbH, Berlin, ein Produktionsdarlehen für die Zwischenfinanzierung des Projekts SCHUBERT IN LOVE. Der Kreditvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2017. Die Kreditlinie beträgt T€ 1.040 und wird zum 31. Dezember 2016 mit T€ 134 in Anspruch genommen. Der Zinssatz lag im Geschäftsjahr bei 4,25% p.a. Des Weiteren steht der Bank eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,50 % p. a. zu für den nicht in Anspruch genommen Betrag. Besichert wurde der Kredit mit den Ansprüchen gegen Filmförderanstalten und gegen die Wild Bunch Germany GmbH, München, sowie durch die Abtretung sämtlicher Filmrechte und der Sicherungsübereignung von Material des zwischenfinanzierten Filmprojekts.

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

Am 16. November 2015 schlossen die Wild Bunch AG und Sapinda Asia Ltd., Tortola, British Virgin Islands, einen Darlehensvertrag unter dem die Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, eine Tochtergesellschaft der Wild Bunch AG, eine Auszahlung der Darlehenssumme in Höhe von € 2 Mio. erhalten hat. Der Darlehenszins beträgt 2% p.a. Im September des Geschäftsjahres wurde dieses Darlehen in voller Höhe in Teilschuldverschreibungen der eingangs erwähnten Anleihe gewandelt.

Sonstige Angaben

Der weit überwiegende Teil der Filmrechte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dienen als Sicherheiten für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Zum Stichtag belaufen sich die besicherten Kredite auf € 64 Mio. (Vj.: € 73 Mio.). Zudem sind die wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an den Konzerngesellschaften sicherungshalber an die kreditgebenden Banken abgetreten. Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommene Kreditlinien von € 16,7 Mio., wobei die Inanspruchnahme entsprechend der Kriterien in den Kreditverträgen finanzierungsfähige Filmrechte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen voraussetzt.

Darüber hinaus bestehen im Konzern keine Kreditlinien.

Die zum 31. Dezember 2016 bestehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten waren durch die folgenden Inanspruchnahmen, Zinssätze und Fälligkeiten gekennzeichnet:

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31.12.2016
T€
Zinssatz effektiv
in %
Fälligkeit
Anleihe 17.909 8,31 März 2019
COFICINE, Paris Frankreich 12.031 4,50 Oktober 2019
Bankenpool, Paris Frankreich, Film Ak- quisitionskredit 8.326 3,00 September 2018
Bankenpool, Paris Frankreich 6.304 4,50 Oktober 2019
Bankenpool, Paris Frankreich 1.095 3,00 September 2018
Bankenpool, Paris Frankreich 876 3,00 Dezember 2018
Bankenpool, Paris Frankreich 4.529 3,00 Dezember 2018
Bankenpool, Paris Frankreich 4.032 4,5 September 2019
Ibercaja, Madrid, Spanien 790 1,75 Oktober 2020
Credit Bail, Madrid, Spanien 305 5,39 Juli 2021

Die zum 31. Dezember 2015 bestehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten waren durch die folgenden Inanspruchnahmen, Zinssätze und Fälligkeiten gekennzeichnet:

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31.12.2015
T€
Zinssatz effektiv
in %
Fälligkeit
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten      
Bank Leumi, London, UK 944 5,30 Januar 2017
COFICINE, Paris, Frankreich 16.927 4,50 2017 - 2019
Bankenpool, Paris, Frankreich 6.759 3,00 2017 - 2018
Ibercaja, Madrid, Spanien 790 2,00 2017
Ibercaja, Madrid, Spanien 140 2,46 2017
Ibercaja, Madrid, Spanien 300 3,37 2017
Banco Sabadell, Madrid, Spanien 270 5,80 2017
Credit Bail Madrid, Spanien 365 5,39 2017

31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 71.216 (Vj.: T€ 85.335), davon entfielen auf Verbindlichkeiten aus Anlagevermögen T€ 41.997 (Vj.: T€ 30.315).

Die Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 waren teilweise überfällig (T€ 2.824; Vj.: T€ 1.800). Die Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2017 gezahlt bzw. wurden Stundungsvereinbarungen getroffen.

32. Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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2016 2015
T€ T€
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten    
Lizenzgeberabführungen 28.454 26.276
Verbindlichkeiten gegenüber Filmförderanstalten 564 731
Verbindlichkeiten Produktionsprojekte 360 349
Sonstige 5.512 1.157
  34.890 28.513
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten    
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 19.548 22.294
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 5.217 7.661
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungsbeiträgen 2.458 2.690
Sonstige 0 63
  27.223 32.708
  62.113 61.221

Der Konzern erwirbt Rechte von Lizenzgebern gegen eine Minimumgarantie und wertet die Rechte über die Lizenzzeit aus. Erlöse aus der Auswertung, die die Minimumgarantie und Vermarktungskosten übersteigen, müssen gemäß den vertraglichen Regelungen gegenüber den Lizenzgebern abgerechnet werden.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen bereits erhaltene Erlöse aus TV-Verträgen und Home-Entertainmentverträgen, die aufgrund der Verfügbarkeiten des jeweiligen Rechtes noch nicht als Umsatz realisiert werden konnten.

(D) ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Wild Bunch weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 „Kapitalflussrechnung“ nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird.

33. Liquide Mittel

Bei den liquiden Mitteln (Finanzmittelfonds) handelt es sich um Kassenbestände und Bankguthaben mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten sowie Bankverbindlichkeiten, soweit es sich um Kontokorrentkonten handelt.

34. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:

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2016 2015
T€ T€
Gezahlte Ertragsteuern 771 287
Erhaltene Ertragsteuern 184 17
Gezahlte Zinsen 4.472 6.695
Erhaltene Zinsen 38 18

35. Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Abfluss liquider Mittel aus Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in Filmverwertungsrechte und andere immaterielle Vermögenswerte.

36. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist im Wesentlichen geprägt durch die im Dezember durchgeführte Barkapitalerhöhung (siehe Punkt 23 bis Punkt 24) sowie durch die Veränderung des Konsolidierungskreises. Zu weiteren Informationen zu den Finanzverbindlichkeiten verweisen wir auf Punkt 30.

(E) WEITERE INFORMATIONEN

37. Segmentberichterstattung

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern in die folgenden zwei berichtspflichtigen Geschäftssegmente unterteilt:

1.

Das Geschäftssegment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ beinhaltet die Produktion und den Vertrieb von Filmen.

2.

Das Geschäftssegment „Sonstiges“ umfasst den Musikbereich sowie das Betreiben einer VOD-Plattform und sonstige Aktivitäten.

Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Vorstand überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Ergebnisses beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis im Konzernabschluss bewertet.

Die Aktivitäten des Wild Bunch-Konzerns erstrecken sich im Wesentlichen auf Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Österreich.

Im Geschäftsjahr wurden mit keinem Geschäftspartner Umsatzerlöse von mehr als 10 % getätigt.

Die Ergebnisse der Segmente im Geschäftsjahr entsprachen im Wesentlichen den Erwartungen des Vorstandes.

Geschäftsfelder

Der Wild Bunch-Konzern führt den Großteil seiner Geschäfte in den folgenden Geschäftsfeldern durch:

(a) Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion und

(b) Sonstige.

Das Segment Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion beinhaltet zum einen den Weltvertrieb und die Auswertung von Filmen in Kinos in Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Österreich sowie die Auswertungen von Kinofilmen im Fernsehen und auf Video und DVD und zum anderen die Filmproduktion von Kinofilmen. Im Segment Sonstige werden die Musik-Aktivitäten sowie die Geschäftsaktivitäten der VOD-Plattform zusammengefasst.

Geschäftsfelder

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Internationaler Vertrieb und Verleih Sonstige Gesamt
2016 2015 2016 2015 2016 2015
T€ T€ T€ T€ T€ T€
Umsatzerlöse 117.416 114.667 4.737 2.846 122.152 117.513
Sonstige filmbezogene Erträge 8.621 6.941 1.110 854 9.731 7.795
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistun- gen -107.882 -105.232 -3.950 -3.461 -111.832 -108.694
Segmentgewinn/-verlust 18.155 16.376 1.897 239 20.051 16.615
Sonstige betriebliche Erträge         7.649 5.913
Verwaltungsaufwendungen         -22.618 -24.505
Sonstige betriebliche Aufwendungen         -1.329 -1.389
          3.754 -3.366
Finanzerträge         1.107 2.205
Finanzaufwendungen         -5.313 -7.637
Equity-Ergebnis         108 -734
Ergebnis vor Steuern         -343 -9.531

Im Geschäftsjahr vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 10.009 (Vj.: T€ 6.884) sowie Erträge aus Zuschreibungen von Anlagevermögen T€ 3.211 (Vj.: T€ 2.300) entfallen ausschließlich auf das Segment Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion.

Die damit verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Finanzinvestitionen in dem jeweiligen Segment lassen sich wie folgt aufgliedern:

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2016 2015
T€ T€
Vermögenswerte    
Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion 289.652 309.521
Sonstige 26.156 25.699
Summe 315.808 335.220

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2016 2015
Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion 202.220 231.059
  T€ T€
Verbindlichkeiten    
Sonstige 26.403 31.810
Summe 228.623 262.869

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2016 2015
T€ T€
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte    
Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion 55.319 48.918
Sonstige 3 3
Summe 55.322 48.921

Segmentinformationen

Die Segmentdaten wurden auf der Grundlage der im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt.

Das Segmentvermögen stellt das betriebsnotwendige Vermögen der einzelnen Segmente dar.

In den Segmentschulden sind die operativen Schulden und Rückstellungen der einzelnen Segmente enthalten.

Investitionen beinhalten die Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.

Geographische Informationen

Die Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe erstrecken sich im Wesentlichen auf Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien. Für die geografischen Informationen werden die Umsätze und das langfristige Vermögen sowie Investitionen nach dem Sitz der Gesellschaft segmentiert. Umsatzerlöse aus dem internationalen Vertrieb von Filmrechten (2016: T€ 27.454; Vj.: T€ 28.312) werden unter Sonstige ausgewiesen, da aus technischen Gründen eine Aufteilung nach geographischen Regionen nicht möglich ist.

Der Konzern konnte Umsatzerlöse in den folgen geographischen Regionen erzielen:

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2016 2015
T€ T€
Umsatzerlöse    
Frankreich 41.718 39.226
Deutschland 31.382 35.532
Italien 10.672 8.986
Spanien 9.973 4.969
Sonstige 28.407 28.800
Summe 122.152 117.513

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2016 2015
T€ T€
Langfristige Vermögenswerte*    
Frankreich 52.770 56.937
Deutschland 18.482 25.611
Italien 11.374 11.551
Spanien 9.118 7.569
Sonstige 5.629 5.856
Summe 97.373 107.524

* Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und sonstige langfristige Vermögenswerte

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2016 2015
T€ T€
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte    
Frankreich 28.529 24.611
Deutschland 9.767 17.061
Italien 3.835 3.130
Spanien 7.999 4.119
Sonstige 5.192 0
Summe 55.322 48.921

38. Finanzinstrumente/Management von Finanzrisiken

Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente wurde - mit Ausnahme der Fremdwährungsderivate - durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt und entspricht annähernd dem Buchwert (Stufe 3).

Der Wild Bunch-Konzern verwendet Devisenterminkontrakte, um sich gegen einen Teil der Transaktionsrisiken abzusichern. Der Zeitraum, für den die Devisenterminkontrakte abgeschlossen werden, entspricht dem Zeitraum, in dem ein Fremdwährungsrisiko der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle besteht, in der Regel ein bis zwölf Monate. Die Devisenterminkontrakte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet. Zum 31. Dezember 2016 bestanden keine offenen Devisentermingeschäfte.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:

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31.12.2016 31.12.2015
Buchwert Fortgeführte Anschaf fungskosten beizulegender Zeitwert Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten beizulegender Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte T€ T€ T€ T€ T€ T€
Finanzanlagen 913 913   1.140 1.140  
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 42.090 42.090   50.534 50.534  
Sonstige finanzielle Vermögenswerte            
Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen 25.596 25.596   25.391 25.342  
Devisentermingeschäfte 0 0   49 0 49
Liquide Mittel 7.170 7.170   8.639 8.639  
Summe 75.768 75.768   85.704 85.655 49

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31.12.2016 31.12.2015
Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten beizulegender Zeitwert Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten beizulegender Zeitwert
T€ T€ T€ T€ T€ T€
Finanzielle Verbindlichkeiten            
Finanzverbindlichkeiten 82.371 82.371   90.729 90.729  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen            
und Leistungen 71.216 71.216   85.335 85.335  
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 36.464 36.464   28.513 28.513  
Summe 190.051 190.051   204.576 204.576  

Die Fremdwährungsderivate werden als finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle anderen Finanzinstrumente sind in der Kategorie Kredite und Forderungen enthalten und werden entsprechend der Effektivzinsmethode bilanziert. Ihre Fair Values entsprechen dem Buchwert. Zum 31. Dezember 2016 hielt die Gruppe keine Fremdwährungsderivate.

Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr gab es Umbuchungen zwischen den Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 1 und Stufe 2.

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31.12.2015
Buchwert Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
T€ T€ T€ T€
Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden        
Derivative Finanzinstrumente 49 0 0 49
Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden        
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten        
Währungssicherungsgeschäfte 0 0 0 0

Allgemeines

Der Konzern unterliegt aufgrund seiner operativen Tätigkeit den folgenden Risiken:

Kreditrisiken,

Liquiditätsrisiken,

Marktrisiken.

Unter den Marktrisiken werden auch Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen erfasst.

Im Folgenden werden

die Risiken der jeweiligen Risikokategorie aufgeführt, die von Wild Bunch als für den Konzern relevant identifiziert wurden,

die Ziele, Regeln und Prozesse zur Risikoidentifizierung und zum Umgang mit den Risiken des Wild Bunch-Konzerns beschrieben.

Der Wild Bunch-Konzern hat einen konzernweit einheitlichen Ansatz des finanziellen Risikomanagements in Portfolioform zur Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken. Die Risikopositionen ergeben sich aus den konzernweit vorgenommenen und geplanten zahlungswirksamen Ein- und Ausgängen als Marktrisiken, betreffend Zinssatz-, Preis- und Wechselkursänderungen. Zins- und Preisänderungsrisiken werden durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest- und variabel verzinslichen Positionen gesteuert.

Kreditrisiko

Unter Kreditrisiko wird das Risiko des Zahlungsausfalls eines Kunden oder Vertragspartners des Wild Bunch-Konzerns verstanden, welches dazu führt, dass in der Konzernbilanz ausgewiesene Vermögenswerte, Finanzanlagen oder Forderungen einer Wertberichtigung unterzogen werden müssen. Demnach ist das Risiko auf den Buchwert dieser Vermögenswerte beschränkt.

Kreditrisiken resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Kunden wird von den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen regelmäßig überwacht.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zum 31. Dezember 2016 nicht wertberichtigt waren, lagen keine Anhaltspunkte für Zahlungsausfälle vor.

Liquiditätsrisiken

Zur Sicherung der Liquiditätslage hat die Wild Bunch Gruppe am 5. April 2017 mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi Plc (UK) einen Kreditrahmenvertrag über eine revolvierende Kreditlinie im Umfang von 30 Millionen Euro geschlossen. Zudem wurde die Erhöhung der Kreditlinie durch den Beitritt der französischen Gesellschaften und unter der Voraussetzung des Eintritts weiterer Bedingungen auf bis zu € 100 Mio. im Vertrag vorgesehen. Die Kreditlinie ist besichert durch materielle und immaterielle Vermögenswerte der Wild Bunch Gruppe, insbesondere durch die Abtretung von Forderungen und Filmrechten. Der bis 2019 laufende Kreditrahmen erlaubt es den deutschen, italienischen und spanischen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe sowie der Wild Bunch AG bestehende Finanzierungen zurückzuführen und ihr laufendes Geschäft zu finanzieren.

Dieses Darlehen kann von der Bank im Falle eines Verstoßes gegen vereinbarte finanzielle Vereinbarungen (einschließlich EBITDA-Ratio und Mindest-Eigenkapital) oder vertragliche Berichterstattungspflichten fällig werden. Weitere Ausführungen zu den Vereinbarungen sind im Lagebericht unter Punkt 4.1.2. „FINANZIELLE, BILANZIELLE UND STEUERLICHE RISIKEN“ enthalten. Nach dem aktuellen Plan geht der Vorstand davon aus, dass die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden. Gerade im Falle einer Verschlechterung der konjunkturellen Lage besteht jedoch die Gefahr, dass die Vereinbarungen nicht eingehalten werden können. Dies könnte dazu führen, dass die Fortsetzung des Konzerns von der Fähigkeit abhängt, zusätzliche Mittel in dem erforderlichen Umfang zu generieren.

Risiken aus Garantiegewährung

Im Jahr 2008 hat die damalige Senator Gruppe ein Filmrechtepaket an einen Filmfonds veräußert. Zur Finanzierung des Filmrechteerwerbs hat der Filmfonds seinerzeit ein Darlehen aufgenommen. Die Senator AG sowie diverse Tochtergesellschaften haben im Rahmen der Finanzierung verschiedene Garantien, u. a. im Hinblick auf die Abwicklung der Filmrechteauswertung abgegeben. Dafür wurden Verbindlichkeiten erfasst. Der Vorstand geht davon aus, dass im Falle einer Inanspruchnahme die Verbindlichkeiten ausreichend sind.

Marktrisiko

(a) Währungsrisiken

Aus dem Ein- und Verkauf in Fremdwährung können sich je nach Entwicklung des Wechselkurses Risiken für die Gesellschaft ergeben. Der Einkauf kann wechselkursbedingt teurer werden und der Verkauf in Fremdwährung kann zu einem in € geringeren Umsatz führen.

Größere Fremdwährungsrisiken ergeben sich bei Wild Bunch im Wesentlichen aus Einkäufen und Verkäufen in US-Dollar. Im Vorjahr wurden diverse Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, die sich auf Fremdwährungskäufe im Geschäftsjahr bezogen, um das Fremdwährungsrisiko zu reduzieren.

Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für Bilanzpositionen in US-Dollar mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Wechselkursniveau zum Bilanzstichtag um 10 % höher bzw. niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 193 bzw. T€ 158 (Vj.: T€ 27 bzw. T€ 25) höher bzw. geringer gewesen. Aus technischen Gründen konnte vorstehende Sensitivitätsanalyse nicht für die Gesellschaften der ehemaligen Wild Bunch S.A.­ Gruppe durchgeführt werden.

(b) Zinsrisiken

Bei den verzinslichen Forderungen und Schulden des Unternehmens sind sowohl Festzinsen aber auch variable Zinsen vereinbart. Marktzinssatzänderungen bei festverzinslichen Schulden würden sich nur dann auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum fair value bilanziert wären. Da dies nicht der Fall ist, unterliegen die Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 0 (Vj.: T€ 700) geringer gewesen. Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 0 (Vj.: T€ 700) höher ausgefallen.

39. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug in den Geschäftsjahren:

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2016 2015
Frankreich 97 102
Deutschland 35 47
Italien 14 14
Spanien 12 12
Irland 1 1
Österreich 1 1
  160 177

40. Beziehungen zu nahe stehenden Personen

Als nahe stehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen oder Personen, die den Wild Bunch-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. In der Zeit vom 26. November 2014 bis zum 22. September 2015 wurde die Gruppe unmittelbar von der SWB Entertainment Investment B.V., Schiphol, Niederlande, beherrscht. Diese wurde wiederum über eine Kette von weiteren Gesellschaften letztlich von der Consortia Partnership Ltd., Jersey, beherrscht. Zu den von der Consortia Partnership Ltd. beherrschten Unternehmen zählt auch die Sapinda Deutschland GmbH.

Als nahe stehende Personen gelten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG sowie ihre Familienangehörigen (vgl. Punkt 43 „Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats“).

Die Gesellschaft betrachtet die Sapinda Asia Ltd., British Virgin Islands („Sapinda Asia“), als nahestehendes Unternehmen. Die Sapinda Asia hielt im Geschäftsjahr zeitweilig 3,68% der Stimmrechte der Gesellschaft. Mitteilungspflichtig für die Sapinda Asia ist Herr Lars Windhorst, dem wiederum 3,58% dieser Stimmrechte persönlich zugerechnet werden, so dass die Gesellschaft davon ausgeht, dass Herr Lars Windhorst die Sapinda Asia kontrolliert. Die Sapinda Asia hielt bis zum 18. Januar 2016 zudem Finanzinstrumente im Umfang von 21,45% der Stimmrechte, in der Zeit vom 18. Januar 2016 bis zum 28. Januar 2016 Finanzinstrumente im Umfang von 3,12%. Herr Lars Windhorst ist zugleich wirtschaftlich Begünstigter innerhalb der Kette der die Gesellschaften beherrschenden Unternehmen der Sapinda Gruppe und der diese ihrerseits beherrschenden Unternehmen mit der Consortia Partnership Ltd. an der Spitze.

Zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG vgl. Punkt 46 „Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands“. Aus Vergütungen und Reisekostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem Vorstand Forderungen in Höhe von T€ 2 (Vj.: kurzfristige Verbindlichkeiten T€ 65). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats betragen T€ 26 (Vj.: T€ 17).

Daneben bestanden Geschäftsbeziehungen mit folgenden nahe stehenden Personen und Unternehmen:

Die Sapinda Asia Ltd. hat im November 2015 der Wildbunch AG ein Darlehen in Höhe von € 2 Mio. und einem Zinssatz von 2% p.a. gewährt. Im September des Geschäftsjahres 2016 wurde dieses Darlehen der Sapinda Asia Ltd. in Höhe von € 2 Mio. in Teilschuldverschreibungen der ausgegebenen Anleihe gewandelt.

Mit dem assoziierten Unternehmen Circuito Cinema s.r.l., Rom, Italien, bestanden zum Bilanzstichtag bei dem Konzernunternehmen BIM s.r.l., Rom, Italien, Forderungen in Höhe von T€ 21 (Vj.: T€ 274) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 6 (Vj.: T€ 135). Circuito Cinema rechnete im Geschäftsjahr Kinoerlöse in Höhe von T€ 320 (Vj.: T€ 237) mit der Gesellschafterin und Konzerngesellschaft BIM s.r.l, Rom, Italien, ab. Circuito Cinema erbracht im Geschäftsjahr Dienstleistungen im Rahmen der Vermarktung von Filmen für die Gesellschafterin BIM s.r.l., Rom, Italien, in Höhe von T€ 209 (Vj.: T€ 614).

Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Transaktionen mit den anderen assoziierten Unternehmen.

41. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus über die im Jahresabschluss berücksichtigten Risiken hinaus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden.

Zum 31. Dezember hatte der Konzern folgende feststehende finanzielle Verpflichtungen:

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31.12.2016 31.12.2015
Gesamt Restlauzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit zwischen 1 u. 5 Jahren Restlauzeit über 5 Jahre Gesamt Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit zwischen 1 u. 5 Jahren Restlaufzeit über 5 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Miete und Leasing 8.993 1.616 4.737 2.640 9.936 1.513 5.343 3.080
Minimumgarantien 29.345 21.144 8.201 0 68.736 65.117 3.619 0
38.338   22.760 12.938 2.640 78.672 66.630 8.962 3.080

Bei den Miet- und Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um die Anmietung von Büroräumen. Verlängerungsoptionen für diese Mietverträge gibt es nicht.

Die finanziellen Verpflichtungen aus Minimumgarantien zum 31. Dezember 2016 sind überwiegend mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr ausgewiesen, die Fertigstellungstermine für die einzelnen Filme sind jedoch oft mit Unsicherheiten behaftet und können sich zum Teil deutlich verzögern.

In der Gruppe bestehen Eventualverbindlichkeiten aus erfolgsbedingt rückzahlbaren Fördermitteldarlehen (T€ 10.187; Vj.: T€ 12.187). Diese Fördermitteldarlehen sind jedoch nur aus anteiligen zukünftigen Erlösen, die die Kosten übersteigen, zurückzuführen. Derzeit geht die Gesellschaft nicht davon aus, dass diese Darlehen zurückgeführt werden müssen.

42. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse wie Bürgschaften und ähnliches bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Für die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird auf die Ausführungen unter Punkt 30 „Finanzverbindlichkeiten“ verwiesen.

43. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

Das von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr bzw. von Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Vorjahr an Unternehmen des Wild Bunch-Konzerns berechnete Gesamthonorar schlüsselt sich wie folgt auf:

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2016
T€
2015
T€
Abschlussprüfungsleistungen 448 1.000
Steuerberatungsleistungen 0 0
sonstige Leistungen 168 129
  616 1.129

44. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft und im elektronischen Bundesanzeiger dauerhaft zugänglich gemacht.

45. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

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Vorstand: Max Sturm, CFO
  Kaufmann
  Vincent Grimond, CEO
  Kaufmann
  Vorstandsvorsitzender
  Brahim Chioua, COO
  Kaufmann
  Vincent Maraval, CCO
  Kaufmann
Aufsichtsrat:  
  Wolf-Dieter Gramatke, Hamburg
  - Vorsitzender
  Selbständiger Medienmanager und Berater, Great-Minds Consultants Entertainment - Media-e-business GmbH, Hamburg
  Hans Mahr, Köln
  stellvertretender Vorsitzender Journalist und Inhaber von mahrmedia, Köln
  Tarek Malak, Berlin
  Managing Director bei der Sapinda International Services B.V., Schiphol, Niederlande
  Prof. Dr. Katja Nettesheim, Berlin
  Geschäftsführerin der MEDIATE Nettesheim & Partner, Unternehmensberater, Berlin
  Benjamin Waisbren Chicago, USA
  Partner bei Winston and Strawn, Chicago, USA President der LSC Film Corp. (film coproduction fund)
  Pierre Tattevin, Paris, Frankreich
  Partner und Managing Director, Lazard Frères, Paris Frankreich

Die Aufsichtsratmitglieder sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien:

Wolf-Dieter Gramatke

- DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin (Vorsitzender)

- DEAG classic AG, Berlin (Vorsitzender)

Hans Mahr

- Adsociety, Peking, Volksrepublik China

Tarek Malak

- Ichor Coal N.V. Johannesburg, Südafrika

Prof. Dr. Katja Nettesheim

- HRpepper GmbH & Co. KGaA, Berlin

- Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft mbH

46. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.

Die fixen Bezüge von Herrn Grimond beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2016 (T€ 258; Vj.: T€ 233).

Die fixen Bezüge von Herrn Chioua beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2016 (T€ 258; Vj.: T€ 223).

Die fixen Bezüge von Herrn Maraval beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2016 (T€ 258; Vj.: T€ 233).

Die fixen Bezüge von Herrn Sturm beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2016 (T€ 258; Vj.: T€ 252), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 2; Vj.: T€ 2), einen Lebensversicherungsbeitrag (T€ 2; Vj.: T€ 2) sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 18; Vj.: T€ 18).

Alle Vorstände erhalten außerdem einen Short Term Incentive (STI), der 1 % des Konzern-EBT nach IFRS der Wild Bunch Gruppe gemäß geprüften Konzernabschluss beträgt, vorausgesetzt das festgelegte Mindestkonzernergebnis wird erreicht oder überschritten. Das zu erreichende Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2015 T€ 4.500, für das Geschäftsjahr 2016 T€ 5.000 und für das Geschäftsjahr 2017 T€ 5.500. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 125 p. a. Die Vorstände erhalten darüber hinaus ab dem Jahr 2015 bis einschließlich des Jahres 2017 einen Long Term Incentive (LTI), der 1% des durchschnittlichen Konzern-EBT nach IFRS der Wild Bunch Gruppe gemäß geprüften Konzernabschluss beträgt, vorausgesetzt das Mindestkonzernergebnis wird erreicht oder überschritten. Das zu erreichende durchschnittliche Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2016 T€ 4.750 für 2015 und 2016 und für das Geschäftsjahr 2017 T€ 5.250 für 2015,2016 und 2017. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 150 p. a. Da die festgesetzten Ziele weder für die Short Term Incentives noch für die Long Term Incentives im Geschäftsjahr und im Vorjahr erreicht wurden, erhielten die Vorstände keine Bonuszahlungen für 2016 und 2015.

Der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG ist dazu ermächtigt über einen zusätzlichen freiwilligen Bonus für die Vorstände für außergewöhnliche Leistungen zu beschließen. Dieser freiwillige Bonus kann höchstens T€ 100 pro Jahr betragen. Herrn Sturm wurde ein freiwilliger Bonus in Höhe von T€ 50 in 2015 gewährt, der im Januar 2016 ausgezahlt wurde.

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten die Vorstände ihre Bezüge (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütungen) für die Dauer von sechs Monaten weiter, längstens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Das gleiche gilt im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds für seine hinterbliebene Ehefrau oder Lebenspartnerin.

Bei einem Change of Control Event sowie im Fall der Abberufung oder Freistellung von den Dienstpflichten haben die Vorstände ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall haben die Vorstandsmitglieder Herr Grimond, Herr Chioua und Herr Maraval Anspruch auf ihre Gesamtvergütung (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütung) bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, maximal in Höhe der Gesamtvergütung für zwei Jahre. Derartige vertragliche Regelungen bestehen für Herrn Sturm nicht.

Die Gesellschaft hat für die Organe des Konzerns eine D&O Versicherung abgeschlossen.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 verteilen sich wie folgt:

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Vergütung Kostenerstattung Gesamt
Aufsichtsrat T€ T€ T€
Wolf-Dieter Gramatke 22.000 1.624 23.624
Hans Mahr 20.000 1.950 21.950
Tarek Malak 16.000 0 16.000
Prof. Dr. Katja Nettesheim 16.000 0 16.000
Benjamin Waisbren 16.000 0 16.000
Pierre Tattevin 16.000 0 16.000
  106.000 3.574 109.574

47. Aktien der Organmitglieder

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Wild Bunch AG:

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Wolf-Dieter Gramatke 19.215 Aktien 0,02 %
Pierre Tattevin 1 Aktie 0,00 %
Vincent Grimond 7.023.531 Aktien 8,59 %
Brahim Chioua 5.529.543 Aktien 6,76 %
Vincent Maraval 2.598.111 Aktien 3,18 %

48. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht)

Verhandlungen mit Lieferanten und Banken

Neben der Umsetzung des Kreditrahmenvertrags mit Bank Leumi hat das Unternehmen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Fälligkeitsstruktur der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Kreditverbindlichkeiten getroffen. So wurden im Geschäftsjahr 2016 und 2017 Verhandlungen mit Lieferanten und Banken geführt und teilweise neue Zahlungsziele vereinbart.

Abschluss Kreditrahmenvertrag mit Bank Leumi Plc (UK)

Zur Sicherung der Liquiditätslage hat die Wild Bunch Gruppe am 5. April 2017 mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi Plc (UK) einen Kreditrahmenvertrag über eine revolvierende Kreditlinie im Umfang von € 30 Mio. geschlossen. Der bis 2019 laufende Kreditrahmen erlaubt es den deutschen, italienischen und spanischen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe sowie der Wild Bunch AG bestehende Finanzierungen zurückzuführen und ihr laufendes Geschäft zu finanzieren. Eine erste Ziehung in Höhe von rund € 20 Mio. erfolgte am 18. Juli 2017. Zudem wurde eine freibleibende Erhöhung der Kreditlinie durch den Beitritt der französischen Gesellschaften und unter der Voraussetzung des Eintritts weiterer Bedingungen auf bis zu € 100 Mio. im Vertrag vorgesehen; zur Nutzung der erweiterten Kreditlinie ist eine erneute Zustimmung der Bank Leumi Plc (UK) und ggf. weiterer Konsortialbanken erforderlich (siehe Ausführungen zu bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken unter Abschnitt 4.1.3 des Konzernlageberichts).

Nach dem Bilanzstichtag 2016 sind keine weiteren Ereignisse von besonderer Bedeutung mit erheblichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der Wild Bunch Gruppe eingetreten.

49. Anteilsbesitz der Wild Bunch AG, Berlin

Die Wild Bunch AG war zum 31 Dezember 2016 an folgenden Gesellschaften direkt oder mittelbar beteiligt:

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Gesellschaft Anteil Eigenkapital zum 31.12.2016 Jahresergebnis 2016
in % TEUR TEUR
Senator Film Köln GmbH, Köln 1 100,00 -112 0
Senator Film München GmbH, München 1 100,00 -12 0
Senator Film Produktion GmbH, Berlin 1 100,00 792 0
Senator Film Verleih GmbH, Berlin 1 100,00 8.900 0
Senator Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH, Berlin 100,00 -2 -23
Senator Home Entertainment GmbH, Berlin 1 100,00 25 0
Senator MovInvest GmbH, Berlin 1 100,00 30 0
Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland 100,00 -17.889 -164
Wild Bunch Austria GmbH, Wien, Österreich 2 100,00 9 65
Central Film Verleih GmbH, Berlin 6 100,00 443 -112
Senator Reykjavik GmbH, Berlin 4 100,00 -379 -11
Bavaria Pictures GmbH, München 3 50,00 -1.288 72
Wild Bunch SA, Paris, Frankreich 100,00 27.280 -3.027
Wild Bunch Germany GmbH, München 5 88,00 612 138
BIM Distribuzione s.r.l., Rom, Italien 5 100,00 551 2
Bunch of Talents SAS, Paris, Frankreich 5 80,00 102 95
Capricci World, Nantes, Frankreich 5; 8 33,00 53 -68
Contiental Films SAS, Paris, Frankreich 5 100,00 -43.047 8.726
Circuito Cinema s.r.l., Rom, Italien 7 35,47 3.634 316
Elle Driver SAS, Paris, Frankreich 5 95,00 1.719 308
EWB2 SAS, Paris, Frankreich 5 100,00 3.310 18
EWB3 SAS, Paris, Frankreich 5 100,00 4.623 430
Filmoline SAS, Paris, Frankreich 5 90,00 839 701
Insiders LLC, Los Angeles, USA5 45,00 10 0
Versatile SAS, Paris, Frankreich 5 95,00 -1.316 -386
Vértigo Films S.L., Madrid, Spanien 5 80,00 -2.029 454
Virtual Films Ltd, Dublin, Irland 5 100,00 -24.984 -128
Wild Bunch Distribution SAS, Paris, Frankreich 5 100,00 9.475 340
Wild Side Film SAS, Paris, Frankreich 5 100,00 -672 261
Wild Side Video SAS, Paris, Frankreich 5 100,00 3.525 176

1 Ergebnisabführungsvertrag mit Wild Bunch AG
2 indirekt über Senator Film Verleih GmbH, Berlin
3 indirekt über Senator Film München GmbH, München
4 indirekt über Senator Film Produktion GmbH, Berlin
5 indirekt über Wild Bunch SA, Paris
6 50 % indirekt über Wild Bunch SA, Paris
7 indirekt über BIM Distribuzione s.r.l., Rom
8 Eigenkapital und Jahresergebnis gemäß lokalem Jahresabschluss 2015

Sofern nicht anders angegeben, wurden Eigenkapital und Jahresergebnis der Gesellschaften gemäß der IFRS Jahresabschlüsse 2016 angegeben.

 

Berlin, den 29. September 2017

Wild Bunch AG

Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender (CEO)

Max Sturm (CFO)

Brahim Chioua (COO)

Vincent Maraval (CCO)

***

Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum 31. Dezember 2016

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darstellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Berlin, den 29. September 2017

Wild Bunch AG

Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender (CEO)

Max Sturm (CFO)

Brahim Chioua (COO)

Vincent Maraval (CCO)

Konzern-Lagebericht

Dies ist der Lagebericht der Wild Bunch Gruppe (im Folgenden „Wild Bunch“ oder „Gruppe“ genannt). Die dargestellten Ausführungen des Geschäftsverlaufs sowie der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns basieren auf dem Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Summen und Prozentangaben wurden auf Basis der nicht gerundeten Euro-Beträge berechnet und können von einer Berechnung auf Basis der berichteten Tausend bzw. Millionen Euro-Beträge abweichen.

Die getroffenen Aussagen beziehen sich im Wesentlichen auf die Gruppe zum Stichtag 31. Dezember 2016. Zur besseren Einordnung der Sachverhalte werden an unterschiedlichen Stellen aktuelle Entwicklungen zusätzlich erläutert. Sämtliche wesentliche Veränderungen im Konzern nach dem Bilanzstichtag sind zudem im Nachtragsbericht im Anhang zum Konzernabschluss 2016 enthalten.

Sämtliche Angaben beziehen sich auf das Gesamtjahr 2016. Im Vorjahr wurden aufgrund des Zusammenschlusses der damaligen Senator Entertainment AG mit Wild Bunch S.A. zum 1. Februar 2015 die Zahlen der ursprünglichen Senator-Gesellschaften für einen Zeitraum von 11 Monaten berücksichtigt. Dies hat jedoch keine nennenswerten Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit.

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Die Struktur der Wild Bunch sowie die einzelnen operativen Segmente, in denen die Gruppe tätig ist, werden auf den folgenden Seiten beschrieben.

1.1 STRUKTUR DER GRUPPE UND IHRE SEGMENTE

Die Gruppe ist in den zwei Segmenten „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ und „Sonstige“ tätig. Als Dachgesellschaft erfüllt die Wild Bunch AG unter anderem eine Holdingfunktion und ist für Management, Finanzierung, Konzernrecht, Kommunikation und Informationstechnik (IT) verantwortlich.

Die Struktur der Gruppe zum 31. Dezember 2016 stellt sich wie folgt dar:

1.2 GESCHÄFTSMODELL

Wild Bunch ist ein führendes, unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das im Direktvertrieb in Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien und Österreich, im Weltvertrieb sowie in der Finanzierung von Koproduktionen und dem elektronischen Direktvertrieb von Filmen und TV-Serien tätig ist. Die Aktivitäten der Gruppe decken die gesamte Wertschöpfungskette des Vertriebs ab, angefangen beim Weltvertrieb bis hin zum Kinoverleih und digitalen Verleih (TV, Home Entertainment, VOD/SVOD). Mit seiner vielfältigen Redaktionspolitik bietet das Unternehmen kontinuierlich neue und innovative Filme aus aller Welt an, indem es sowohl in europäische Filmproduktionen als auch in US-amerikanische und internationale Independent-Filme investiert. Dank der internationalen Vertriebsaktivitäten durch die Vertriebslabels Wild Bunch, Elle Driver, Versatile und Insiders kann das Unternehmen Filmverleihern und Sendeanstalten weltweit internationale Kinofilme anbieten. Wild Bunch ist bestrebt, anders zu sein und führt das unverzichtbare klassische Know-how im Umgang mit Talents und der Produktion von hochwertigen Inhalten mit einem radikal neuen Marktansatz und einer innovativen Herangehensweise zusammen, um den kommerziellen Wert solcher Inhalte zu maximieren. Dies bedeutet die Ausrichtung des Geschäfts auf alternative Vertriebswege vor dem Hintergrund der Digitalisierung sowie die Fokussierung auf die Produktion und Vermarktung hochwertiger Inhalte im Film- und Unterhaltungsmarkt.

Das Unternehmen verfügt über ein europaweites Vertriebsnetzwerk und ist aktuell in fünf Märkten im Direktverleih tätig: in Frankreich mit Wild Bunch Distribution SAS und Wild Side Film SAS, in Italien mit BIM Distribuzione s.r.l. (im Folgenden BIM genannt), in Deutschland mit Wild Bunch Germany GmbH (im Folgenden Wild Bunch Germany genannt) und Central Film Verleih GmbH, in Spanien mit Vertigo Films SL (im Folgenden Vertigo genannt) und in Österreich mit Wild Bunch Austria GmbH.

Im Rahmen der Unternehmensstrategie treibt Wild Bunch die geografische und inhaltliche Expansion weiter voran - insbesondere durch das im September 2015 gegründete Label Wild Bunch TV zur Förderung der Koproduktion, Finanzierung und Vermarktung internationaler TV-Serien.

Wild Bunch bietet gegenwärtig eine Bibliothek mit über 2.200 Film- und Serientiteln unterschiedlichster Genres an und vertreibt zusätzlich bis zu 100 neue Independent-Filme im Jahr. Umfang und Qualität der Filmbibliothek machen Wild Bunch zu einem wichtigen Partner für alle Abnehmer, von TV-Anstalten bis hin zu Anbietern von digitalen Videoinhalten.

Wild Bunch hat alternative Ansätze der Kommerzialisierung entwickelt, die weitgehend auf neuen elektronischen Vertriebskanälen und einer Neugestaltung der Ablaufplanung basieren.

So hat sich das Unternehmen im Markt des elektronischen Direktvertriebs mit seiner französischen VOD­/SVOD-Plattform FilmoTV positioniert.

Darüber hinaus hat Wild Bunch als eine der ersten Vertriebsgesellschaften in Europa Aktivitäten im Bereich e-Cinema durch das Angebot eines alternativen Vertriebsmodells gestartet, um das Publikum für „Eventfilme“ und deren wirtschaftliches Potenzial zu gewinnen.

Im Bewusstsein des steigenden Marktanteils von VOD weltweit und der begrenzten Verfügbarkeit von Kinoleinwänden, bietet Wild Bunch diese Filme entweder direkt verschiedenen VOD-Diensten an oder, sofern gesetzlich erlaubt, gleichzeitig via VOD und in einer begrenzten Anzahl an Kinos.

Neben der weiteren Durchdringung der bestehenden Märkte sind die Entwicklung neuer Marktsegmente bzw. innovativer Lösungen in Produktion, Vertrieb und Verleih sowie die geographische Expansion somit ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie.

1.3 MITARBEITER

Die Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 durchschnittlich 160 Mitarbeiter. Dies entspricht einem Rückgang von 9,6 Prozent gegenüber der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl im Vorjahr (2015: 177 Mitarbeiter). Darin spiegeln sich zugleich die Bemühungen wider, die Overhead-Kosten im Zeitverlauf signifikant zu verringern.

1.4 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Wild Bunch betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im engeren Sinne. Zuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehen entsprechend nicht.

1.5 STEUERUNGSSYSTEM

Der Vorstand hat das interne Steuerungssystem entlang der Konzernstrategie ausgerichtet und geeignete Kontrollgrößen definiert. Ein wichtiges Modul des internen Steuerungs- und Kontrollsystems ist die regelmäßige Erfassung und Aktualisierung von Daten durch das Controlling sowie die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Gegenstand der Analysen und Berichterstattung sind insbesondere die in 2.2. dargestellten Leistungsindikatoren. Grundlage dieser Analysen sind insbesondere das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem

(vergleiche Abschnitt 5), insbesondere die detaillierte Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und bei der Verwertung von Filmen. Im Vorjahr wurde mit einer Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse innerhalb der zusammengeführten Gruppe begonnen. Dies soll im Jahr 2017 abgeschlossen werden.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

2.1.1. GESCHÄFTSUMFELD

Die geschäftlichen Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe konzentrieren sich größtenteils auf Frankreich, Deutschland/Österreich, Italien und Spanien. Daher ist die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern für die Gruppe von hoher Bedeutung. Die Gruppe ist ferner über ihre Weltvertriebsaktivitäten oder über Filmeinkäufe in ausländischen Märkten, wie etwa in den USA, auf internationalen Märkten tätig.

Im Jahr 2016 lag nach Angaben des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) Kiel der Anstieg der Weltproduktion bei 3,1 Prozent. Im Jahr 2017 soll die Weltwirtschaft um 3,5 Prozent wachsen, für das Jahr 2018 rechnet das IfW mit einem Wachstum von 3,6 Prozent.

Währenddessen stieg nach Angaben von Eurostat, dem Statistikamt der Europäischen Union (EU), das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum um 1,7 Prozent. Für die kommenden beiden Jahre erwartet das IfW ein moderates Wachstum mit Zuwachsraten von jeweils 1,7 Prozent, auch wenn ungelöste Strukturprobleme wie beispielsweise durch die abgelehnte Verfassungsreform in Italien sowie die hohe öffentliche Schuldenlast und die Krise im Bankensektor die Konjunkturaussichten dämpfen.

Die französische Wirtschaft verzeichnete zum Jahresende 2016 einen deutlichen Aufwärtstrend. Nach Angaben des Statistikamts INSEE wuchs die Wirtschaft im Schlussquartal um 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Insgesamt konnte die zweitgrößte Volkswirtschaft der Eurozone das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2016 um 1,1 Prozent steigern. Das IfW rechnet für 2017 mit einem Wachstum von 1,3 Prozent sowie für 2018 mit einem Anstieg um 1,4 Prozent.

Auch die deutsche Wirtschaft ist Ende 2016 kräftig gewachsen und mit Rückenwind in das Jahr 2017 gestartet. Dieser Wachstumstrend soll sich fortsetzen: In ihrer Konjunkturprognose rechnet das IfW mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Deutschland um 1,9 Prozent für 2016, um 2 Prozent für 2017 und abermals um 2 Prozent für 2018.

Nach Angaben des italienischen Statistikamtes INSTAT ist Italiens Wirtschaft im Jahr 2016 insgesamt um 0,9 Prozent gewachsen. Die Chancen auf eine Überwindung der langjährigen Wachstumsschwäche des Landes haben sich mit der gescheiterten Verfassungsreform und der Bildung einer Übergangsregierung jedoch verschlechtert. Das IfW prognostiziert für 2017 als auch für 2018 ein Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent.

Spanien konnte im Geschäftsjahr 2016 ein deutliches Wirtschaftswachstum verzeichnen. Für das Jahr 2016 geht das IfW von einem Zuwachs der Konjunktur um 3,3 Prozent aus. Angesichts einer weiterhin hohen Arbeitslosenquote und ausbleibender struktureller Reformen wird jedoch für 2017 nur noch ein Wachstum von 2,6 Prozent bzw. für 2018 von 2,0 Prozent erwartet.

Der Wechselkurs zwischen US-Dollar und Euro, der einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von Wild Bunch haben kann, war recht stabil. So ist der Wert des Euro im Jahresverlauf 2016 gegenüber dem US-Dollar leicht gesunken. Während der Wechselkurs im Januar 2016 noch bei 0,92 €/US$ lag, stand der Wechselkurs zum Jahresende 2016 bei 0,95 €/US$.

Wild Bunch ist ebenfalls abhängig von der Entwicklung der Zinssätze. Im März 2016 senkte die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins auf null Prozent. Mit dem Rekord-Niedrigzins beabsichtigt die EZB, die weitere wirtschaftliche Erholung in der Eurozone zu fördern. Nachdem die EZB den Einlagenzins auf minus 0,3 Prozent gesenkt hatte, wurde im März 2016 der Einlagenzins auf minus 0,4 Prozent geändert, um das Kreditgeschäft der Banken anzukurbeln. Nachdem die US-Notenbank Federal Reserve (FED) am 14. Dezember 2016 den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte angehoben hatte, erhöhte die Fed Mitte März 2017 den Leitzins um weitere 0,25 Prozentpunkte. Dieser liegt nun in einer Spanne von 0,75 und 1,0 Prozent.

2.1.2. BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Das Geschäftsjahr 2016 war insgesamt geprägt von einigen wesentlichen Trends:

der starken Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Inhalten,

der rasanten Digitalisierung der Filmindustrie sowie

der Internationalisierung der Geschäftsaktivitäten.

Im Geschäftsjahr 2016 war insbesondere eine zunehmende Nachfrage seitens Telekommunikationskonzernen nach Inhalten festzustellen, um sich mit ihrem Angebot vom Wettbewerb differenzieren zu können. Dies fördert zugleich die Nachfrage nach den Produkten von Wild Bunch, führt aber auch zu Konsolidierungsbewegungen im Markt: So wurde Time Warner (inklusive Warner Bros, Turner und HBO) vom Telekommunikationsanbieter AT&T übernommen, NBC Universal kaufte DreamWorks, Lionsgate erwarb Starz und 20th Century Fox das Pay-TV-Unternehmen Sky. Ebenso konzentrieren sich französische Mobilfunkanbieter wie Altice und Bouygues Telecom mit dem neuen Studio TF1 auf die Produktion und Vermarktung von Inhalten.

Wild Bunch wurde aus der Überzeugung heraus gegründet, dass die Film- und Unterhaltungsindustrie vor weitreichenden Veränderungen steht. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und des damit verbundenen Wandels in der Film- und Unterhaltungsbranche verändert sich die Entwicklung, Produktion, Finanzierung, Vermarktung und der Vertrieb von filmischer Unterhaltung. Mehrere Marktindikatoren spiegeln diese Entwicklung wider: SVOD (Subscription-Video-On-Demand) ist laut PwC Media & Entertainment Outlook 2016-2020 („PwC Media Outlook 2016“) eines der am stärksten wachsenden Marktsegmente und VOD (Video-On-Demand) ersetzt in vor Urheberrechtsverletzungen geschützten Ländern sukzessive die DVD.

Daneben wird die Film- und Unterhaltungsindustrie von der zunehmenden Digitalisierung geprägt. Diese führt zu stetig neuen und vielseitigen inhaltlichen Angeboten und neuen Sehgewohnheiten, die wiederum neue Player wie Multichannel-Netzwerke oder SVOD-Dienste wie Amazon oder Netflix entstehen lassen, die zunehmend in den Kernmärkten von Wild Bunch präsent sind.

Als weiterer Markttrend erwies sich auch die Internationalisierung des Filmgeschäfts, die insbesondere durch die Beteiligung chinesischer Konzerne an bekannten Marktteilnehmern aus den USA und Europa vorangetrieben wird. Die chinesische Dalian Wanda Group, Eigentümerin des US-Kinobetreibers AMC Entertainment, entwickelte sich durch die Übernahme des US-amerikanischen Unternehmens Carmike Cinema und des europäischen Kinounternehmens UCI zur größten Kinokette weltweit. Ein weiteres Beispiel ist Alibaba, das einen Minderheitsanteil an Amblin Partners erwarb, während Tang Media Partner Mehrheitsgesellschafter von IM Global wurde.

Wild Bunch sieht sich aufgrund der renommierten Filmbibliothek mit hochwertigen Inhalten, seiner Kontakte zu Talents weltweit und aufgrund des internationalen Verleih- und Vertriebsnetzwerks gut positioniert, um von diesen Entwicklungen zu profitieren. Ebenso kommen Wild Bunch die langjährigen Geschäftsbeziehungen mit China zugute, von denen etwa der Vertrieb von bislang über 20 chinesischen Filmen oder die Gründung des China Europe Film Fund (CEFF) zeugen. Dieser wurde im November 2015

gemeinsam mit China Film and TV Capital (CFATC) gegründet und ist auf Koproduktionen und Investitionen in Kinofilme ausgerichtet, die sowohl für das chinesische als auch das europäische Publikum attraktiv sind.

2.1.2.1. KINO

Nach Schätzungen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle ist die Zahl der Kinobesucher in der Europäischen Union im Jahr 2016 um 1,6 Prozent auf 991 Mio. Besucher (VJ: 978 Mio. Besucher) gestiegen. In 19 der 24 erfassten EU-Länder nahm die Anzahl der Kinobesucher zu. Auch in den Kernmärkten von Wild Bunch setzte sich damit der Aufwärtstrend des Vorjahres im Wesentlichen fort. Nur in Deutschland ging die Zahl der Kinobesucher zurück. Daneben zeigte sich laut dem Kino-Update 2016 von UNIC, dem Dachverband für Kinobetreiber in Europa, dass in den Kernmärkten von Wild Bunch lokale Filmproduktionen ihren Marktanteil trotz des starken Wettbewerbs behaupten konnten.

Frankreich

Laut dem Centre National du Cinéma et de l’Image Animée (CNC), Paris, wurden im Jahr 2016 212,71 Mio. verkaufte Eintrittskarten registriert, was einem Anstieg von 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (VJ: 206,6 Mio.). Damit verzeichnet Frankreich nach Angaben des Instituts die höchste Kinoresonanz in Europa. Im vergangenen Jahr konnten Produktionen aus den USA die größte Resonanz in den Kinos verbuchen. So ist im Berichtszeitraum der Anteil von US-Produktionen im französischen Markt auf 52,6 Prozent (VJ: 52,0 Prozent) leicht gewachsen. Französische Filme machten hingegen 35,3 Prozent der verkauften Eintrittskarten aus im Vergleich zu 35,5 Prozent im Vorjahr, wobei 2016 ein Anstieg der Besucher um 3,1 Prozent auf 75,2 Mio. Besucher verzeichnet werden konnte. Die Einnahmen an den Kinokassen, die im Jahr 2015 bei € 1,3 Mrd. lagen, wuchsen laut CNC um 4,2 Prozent auf € 1,4 Mrd. im Jahr 2016.

Deutschland

Nach dem Rekordjahr 2015 lagen nach Informationen der Filmförderungsanstalt (FFA) die erzielten Umsätze in den deutschen Kinos mit € 1,0 Mrd. erneut über der Eine-Milliarde-Euro-Grenze (VJ: € 1,1 Mrd.). Im Jahr 2016 verzeichneten laut FFA die Kinos in Deutschland insgesamt 121,1 Mio. Besucher, das heißt 18,1 Mio. (13,0 Prozent) weniger Besucher als im Vorjahr lösten eine Kinokarte (VJ: 139 Mio.). Deutsche Produktionen lockten 27,7 Mio. Besucher in die Kinos und erzielten damit einen Marktanteil von 22,7 Prozent (VJ: 37,1 Prozent). Die erfolgreichsten Filme des Jahres 2016 waren mit ZOOMANIA - GANZ SCHÖN AUSGEFUCHST, PETS und FINDET DORIE drei US-amerikanische Animationsfilme mit jeweils rund 3,8 Millionen Besuchern. Der erfolgreichste deutsche Film war WILLKOMMEN BEI DEN

HARTMANNS mit 3,1 Mio. Besuchern. Insgesamt starteten im vergangenen Jahr 610 Filme in den deutschen Kinos (VJ: 600).

Italien

In Italien verzeichneten die Kinos nach Schätzungen des Dachverbandes UNIC mit 105,4 Mio. verkauften Eintrittskarten eine steigende Besucherresonanz (VJ: 99,4 Mio.). Die Einnahmen an den italienischen Kinokassen beliefen sich auf € 661,8 Mio. Euro, verglichen mit € 662 Mio. im Vorjahr.

Spanien

Im Jahr 2016 hat sich der Aufwärtstrend in den spanischen Kinos fortgesetzt. Nach 94,2 Mio. Besuchern im Jahr 2015 stieg die Anzahl der verkauften Tickets im Berichtszeitraum laut UNIC um 7,2 Prozent auf 101 Mio. verkaufte Tickets an. Nach Angaben der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle beliefen sich die Einnahmen im Jahr 2016 auf € 605,5 Mio. (2015: € 571,6 Mio.).

2.1.2.2. ELEKTRONISCHE DISTRIBUTION UND HOME ENTERTAINMENT

Die Verbreitung von Abrufdiensten wie Netflix, Amazon oder GooglePlay beschleunigt das Umsatzwachstum im digitalen Videomarkt. IHS Markit rechnet mit einem Anstieg im europäischen SVOD-Markt von € 3 Mrd. im Jahr 2016 auf € 5,2 Mrd. im Jahr 2020 sowie mit einem Anstieg von 50 Prozent im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr. Daneben erwartet der Datenanbieter, dass sich SVOD im Home-Entertainment-Markt angesichts der rückläufigen DVD-Verkäufe zum größten Umsatztreiber entwickeln wird. Für den Vertrieb von Wild Bunch stellen die etablierten VOD-/SVOD-Plattformen eine wichtige Kundengruppe dar.

Nach einem Bericht von ARD Börse ist Netflix einer der am schnellsten wachsenden SVOD-Services. Das schnell wachsende Unternehmen ist mittlerweile in 190 Ländern aktiv und damit auch in den europäischen Kernmärkten von Wild Bunch vertreten. Ein Hauptkonkurrent von Netflix ist Amazon mit seinem Streamingdienst Amazon Prime Instant Video, der ebenfalls in allen Kernmärkten von Wild Bunch zugänglich ist.

Frankreich

Nach Angaben von GFK und CNC wurden im französischen Videomarkt im Jahr 2016 Umsatzerlöse von € 940 Mio. erwirtschaftet im Vergleich zu € 1,02 Mrd. im Vorjahr. Im Bereich VOD/SVOD setzte sich das Wachstum mit einem Umsatzanstieg von 9,6 Prozent auf € 344 Mio. (VJ: € 323 Mio.) fort. Das Umsatzwachstum im digitalen Videomarkt konnte die rückläufigen Einnahmen aus DVD- und Blu-rayVerkäufen jedoch nicht kompensieren. Nach einem Umsatz aus DVD- und Blu-ray-Verkäufen von € 680 Mio. im Vorjahr sank der Umsatz im Jahr 2016 um 15,8 Prozent auf € 596 Mio.

Deutschland

Im Jahr 2016 zeigte die deutsche Videobranche laut Informationen von GfK Panel Services Deutschland eine stabile Entwicklung und lag mit einem Umsatz in Höhe von € 1,7 Mrd. nur 3 Prozent unterhalb des Vorjahresergebnisses (2015: € 1,61 Mrd.). Während die Einnahmen aus DVD und Blu-ray um 14 Prozent auf € 1,2 Mrd. (VJ: € 1,25 Mrd.) zurückgegangen sind, konnte der digitale Videomarkt deutlich zulegen. Kennzeichnend für den deutschen Markt im Jahr 2016 war die Umsatzexplosion bei SVOD mit einem Anstieg von 43 Prozent auf € 326 Mio. (VJ: € 228 Mio.). Auf die elektronische Distribution entfielen insgesamt etwa 31 Prozent des Gesamtmarktumsatzes.

Netflix, Amazon oder Maxdome beherrschen den Markt in Deutschland. Für 2017 hat Netflix mit der Serie DARK die erste deutsche Produktion angekündigt. Insgesamt bleibt der deutsche Markt für elektronische Distribution und Home Entertainment einer der umsatzstärksten in Europa.

Italien

Die gesamten Einnahmen aus dem italienischen Videomarkt 2015 beliefen sich laut des Reports „Univideo 2016“ auf € 368 Mio. im Vergleich zu € 350 Mio. im Vorjahr. Damit bestätigte der digitale Videomarkt mit Umsatzerlösen von € 36 Mio. (2014: € 25 Mio.) seinen Wachstumstrend im Jahr 2015. Das Segment soll durch den Markteintritt des Videoanbieters Netflix, der seit Oktober 2015 in Italien tätig ist, weiter zulegen. Zudem plant die italienische Regierung, in den kommenden Jahren den Ausbau der Breitbandtechnologie zu fördern. Für 2016 erwartet IHS Markit im italienischen Videomarkt ein Wachstum im Bereich SVOD von 112 Prozent auf € 94,7 Mio.

Spanien

Die Entwicklung im spanischen Videomarkt ist geprägt durch die sinkende Nachfrage im physischen Videomarkt und die steigende Resonanz digitaler Videoangebote. So gewinnt die digitale Verbreitung durch Netflix (SVOD) und MovieStarTV (VOD/SVOD) an Fahrt. Nach Angaben von IHS Markit wird der Bereich SVOD im Jahr 2016 um 124 Prozent auf € 59,8 Mio. ansteigen. Währenddessen waren im physischen Videomarkt in Spanien sinkende Absatzzahlen festzustellen. Der spanische Videomarkt für DVD und Blu-ray erzielte laut GfK im Jahr 2015 einen Umsatz von € 84 Mio. Der Umsatz sank damit um 20,8 Prozent im Vergleich zu € 106 Mio. im Vorjahr.

2.1.2.3. TV

Im Jahr 2016 war der europäische TV-Markt vom digitalen Wandel geprägt: Einer Analyse von Ampere Analysis zufolge wenden sich zunehmend mehr Haushalte von linearen Angeboten ab und abonnieren die attraktiveren SVOD-Angebote, welche sie auf ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen können. TV-Sender richten ihre Angebote auf die unterschiedlichen Kanäle (Mobile, Tablet, TV etc.) aus und orientieren sich an den Sehgewohnheiten der Zuschauer, etwa am sogenannten Binge Watching. Der europäische Markt für Bezahlfernsehen sieht sich somit einem zunehmenden Wettbewerb durch SVOD­Dienste wie Netflix und Amazon ausgesetzt. Trotz alledem bleiben TV-Sender wichtige Partner der Filmindustrie. Ebenso ist der Pay-TV-Markt weiterhin stark.

Gemäß dem Bericht „Digital TV Western Europe Forecasts“ wird die Marktdurchdringung von Pay-TV­Angeboten voraussichtlich von 56,8 Prozent Ende 2015 auf 59,5 Prozent im Jahr 2021 anwachsen und die Anzahl von Abonnenten im gleichen Zeitraum von 97,4 Mio. im Jahr 2015 um 6,9 Mio. auf 104,3 Mio. im Jahr 2021 ansteigen.

Im französischen TV-Markt haben die vormals terrestrischen Fernsehkanäle nach Angaben von Médiamétrie im Jahr 2016 € 120 Mio. für den Kauf von 111 neuen französischen oder europäischen Filmen ausgegeben (VJ: € 122 Mio.; 111 Filme). Während der Marktanteil vormals terrestrischen Fernsehkanäle im Jahr 2016 um 2,5 Prozentpunkte auf 60,5 Prozent zurückging (VJ: 63,0 Prozent), blieben die Zuschauerzahlen der TNT Channels (DVB-T) mit einem Marktanteil von 21,2 Prozent in den Jahren 2015 und 2016 konstant. Trotz des Rückgangs der Abonnentenzahlen auf 5,25 Mio. Abonnenten (VJ: 5,75 Mio.), bleibt Canal+ nach Angaben von Les Echos mit Investitionen in Höhe von € 200,0 Mio. der Hauptfinanzier von neuen französischen und europäischen Filmproduktionen. Zwar sanken die Investitionen des TV-Senders, die Anzahl der erworbenen Filme erhöhte sich aber auf 107 (VJ: 101). Für Wild Bunch sind Pay-TV-Anbieter als starke Player im Markt weiterhin Schlüsselkunden.

Nach Schätzungen des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) wurden im dualen System in Deutschland im Jahr 2015 TV-Erlöse von rund € 15,3 Mrd. (VJ: € 15,2 Mrd.) erzielt. Dabei lagen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen die Gesamteinnahmen laut Schätzungen des VPRT bei rund € 5,6 Mrd. (VJ: € 5,9 Mrd.), davon entfielen etwa € 4,9 Mrd. (VJ: € 5,1 Mrd.) auf TV-Gebühren, rund € 0,3 Mrd. (VJ: € 0,3 Mrd.) auf TV-Werbeerlöse und geschätzte € 0,5 Mrd. (VJ: € 0,5 Mrd.) auf sonstige öffentlich-rechtliche TV-Erlöse. Daneben wurden nach Schätzungen des VPRT in Deutschland 2016 rund € 2,3 Mrd. im Pay-TV-Markt umgesetzt, dies entspricht einem Zuwachs zum Vorjahr von 6 Prozent bzw. einem Plus von € 132 Mio. Durch Fernsehwerbung wurde im deutschen TV-Markt, einschließlich öffentlicher und privater Anbieter, demnach ein Umsatz von € 4,5 Mrd. erzielt. In Deutschland setzt sich die

Verbreitung von Pay-TV mit 105 Pay-TV-Kanälen im Jahr 2015 (2015: 86 Pay-TV-Kanäle) weiter fort, für 2016 wird weiteres Wachstum erwartet. Im Bereich Pay-TV schätzt VPRT die Zahl der Pay-TV­Abonnenten im deutschsprachigen Raum (DACH-Region) 2016 auf 8,7 Mio. Abonnenten (VJ: 7,7 Mio. Abonnenten), davon stammen fast 90 Prozent bzw. 7,8 Mio. Abonnenten aus Deutschland. Das stetige Wachstum der Abonnentenzahlen der letzten Jahre setzt sich somit auch 2016 fort.

Seit Juli 2016 wird in Italien die allgemeine Fernsehgebühr (Canone RAI) für den privaten Fernsehkonsum über die Stromrechnung eingezogen. Die automatische Integration der Fernsehgebühr in die Stromrechnung soll dazu dienen, der weitverbreiteten Missachtung bei der Zahlung von TV-Gebühren entgegenzusteuern. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme zu einer Steigerung des Programmbudgets der öffentlichen TV-Sendeanstalten Italiens beitragen wird, insbesondere von RAI - Radiotelevisione Italiana, der staatlichen Rundfunkanstalt Italiens.

In Spanien ging der Fernsehkonsum im Jahr 2016 leicht zurück, was die aktuelle Studie „Anälisis Televisvo año 2016“ des Beratungsunternehmens BarloVento Comunicaciön belegt. Die durchschnittliche Fernsehdauer sank um vier Minuten auf 233 Minuten pro Tag (VJ: 237 Min.).

2.1.2.4. SONSTIGE

Der globale Markt für filmische Unterhaltung zeigte sich auch im Berichtszeitraum weiterhin sehr dynamisch, mit überdurchschnittlichem Wachstum digitaler Angebote im Vergleich zur Entwicklung des traditionellen Filmabsatzes. Auf die im Geschäftsbericht 2015 und im Halbjahresbericht 2016 Bezug genommenen Entwicklungen, die sich im Berichtszeitraum im Wesentlichen fortgesetzt haben, wird daher verwiesen.

2.2 FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Das vorrangige Ziel der Wild Bunch Gruppe ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigem. Umsatz, Bruttogewinn und das operative Ergebnis (EBIT) sind die maßgeblichen Steuerungsgrößen innerhalb der Gruppe.

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Kennzahlen
in TC
2016 2015
Umsatz 122.152 117.513
Bruttogewinn* 20.051 16.615
EBITDA 61.868 50.982
Operatives Ergebnis (EBIT) 3.754 -3.366

* Umsatzerlöse plus sonstige filmbezogene Erträge abzüglich Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Über die finanziellen Steuerungsgrößen hinaus sind nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bzw. Erfolgsfaktoren von zentraler Bedeutung für die Performance des Unternehmens. Diese ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells.

BESUCHERZAHLEN

Im Segment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ ist das Kinokassen-Geschäft, das von einem Film generiert wird, ein entscheidender Faktor für die Profitabilität, da der Kinoerfolg in der Regel auch die nachfolgenden Verwertungsstufen beeinflusst. Die Film-Auswertung in diesem Segment bleibt ein volatiles Geschäft und die Filmveröffentlichungen von Wild Bunch im Jahr 2016 zeigten die gleiche Volatilität. Die von der Wild Bunch Gruppe veröffentlichten Kinofilme erzielten einen Nettoumsatz von T€ 23.760.

ZUGANG ZU RECHTEN

Die Gruppe befindet sich im Wettbewerb mit anderen, wenn sie Rechte an literarischen Werken und Drehbüchern erwerben oder Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Filmstudios abschließen wiII. Aus diesem Grund pflegt die Gruppe eine enge Zusammenarbeit mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten in Europa, die über eine ausgewiesene Kompetenz in der Produktion von Kinofilmen und TV-Formaten verfügen.

FACHKENNTNIS UND KONTAKTNETZWERK

Sowohl die technische als auch die inhaltliche Kompetenz sind, insbesondere mit Blick auf die steigende Bedeutung des digitalen Videomarkts, entscheidend. Ebenso wichtig sind die Rekrutierung, Förderung und Bindung von gut ausgebildeten, fachkundigen, engagierten und kreativen Mitarbeitern. Ein breites und etabliertes Netzwerk an Kontakten sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern sind ebenfalls wichtige Faktoren für den Erfolg der Gruppe.

2.3 GESCHÄFTSVERLAUF

Die Geschäftsentwicklung von Wild Bunch war im Jahr 2016 von einigen maßgeblichen Ereignissen geprägt: Trotz der Verzögerung bei der Bereitstellung seiner finanziellen Ressourcen hat Wild Bunch seine Entwicklungspläne erfolgreich umgesetzt. Dazu zählt zum Beispiel das Wachstum im TV-Bereich durch den Vertrieb der beiden TV-Serien-Projekte MEDICI und FOUR SEASONS IN HAVANA, den Start des Unternehmens Insiders sowie die fortlaufende Fokussierung auf die Produktion sowie die Reduzierung der Gemeinkosten (um 9 Prozent auf € 22,6 Mio.).

Das Unternehmen hat die Restrukturierung der finanziellen Ressourcen fortgesetzt, allerdings nimmt dies bisher mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Auf der einen Seite hat Wild Bunch erfolgreich eine Kapitalerhöhung von € 15,2 Mio. Ende 2015 und Anfang 2016 umgesetzt und die im März 2016 fällige Unternehmensanleihe refinanziert. Auf der anderen Seite hat sich der Abschluss eines neuen Darlehens zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit außerhalb Frankreichs, der ursprünglich im dritten Quartal 2016 geplant war, verzögert. Dies hatte nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Wild Bunch und damit die Fähigkeit, in neue Produkte zu investieren.

Der Eintritt von Wild Bunch in den Bereich von Herausbringung und Vertrieb von TV-Inhalten war vor allem dank seiner Vorzeige-Serie MEDICI erfolgreich. Der Vorstand ist daher der Auffassung, dass dies das Vertrauen in die Marke Wild Bunch unter TV-Produzenten und Käufern gefestigt hat.

Wild Bunch hat weitere Anstrengungen im Bereich der Produktion von lokalen Filmen unternommen. In Deutschland wurden zwei Eigenproduktionen herausgebracht, SCHUBERT IN LOVE und PETTERSSON UND FINDUS 2, die sich als finanziell erfolgreich erwiesen haben, auch wenn die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückblieben. Dies unterstreicht die Fähigkeit lokaler Produktionen, das Risiko-Ertrags-Verhältnis von Wild Bunch zu verbessern, indem Produktionsmargen und relevante Subventionen realisiert werden. Wild Bunch Germany beabsichtigt, auf diesem Geschäftsmodell sowohl für Spielfilme als auch für TV-Serien aufzubauen. So sind weitere Produktionen und Koproduktionen für 2017 geplant. Derweil liefert die erste Koproduktion von Vertigo, der spanischen Tochtergesellschaft, den besten Beweis dafür, wie rentabel dieser Produktionsansatz sein könnte. Gemeinsam mit Telecinco, einem führenden Independent-TV-Sender, produzierte Vertigo KIKI, eine schwungvolle spanische Komödie unter der Regie von Paco León. Der Film erreichte 1 Mio. Besucher und war damit unter den Top Five der spanischen Filme im Jahr 2016.

Filme, die im Jahr 2016 nicht die Erwartungen des Vorstands erfüllen konnten, waren unter anderem HISTOIRE DE L'AMOUR und LES NAUFRAGES in Frankreich, GRADUATION in Spanien sowie GENIUS und TRIPLE 9 in Deutschland.

Für Insiders, das neue Unternehmen für Produktionsservices und internationalen Vertrieb, war 2016 das erste richtige Geschäftsjahr. Das Portfolio für 2016 umfasste prestigeträchtige Filme wie JACKIE und LOVING, die erheblich zum Image von Insiders beigetragen haben. Insiders ist bereits jetzt ein Erfolg, zieht erstklassige Projekte und solide Finanziers an und generiert Vertriebsgebühren ohne Risiko für die Investitionen.

Im neuen Bereich des e-Cinemas war Wild Bunch sehr aktiv. Der VOD-/SVOD-Service FilmoTV hat sich in der elektronischen Vertriebslandschaft Frankreichs etabliert und ist heute auf allen Vertriebsplattformen für Telekommunikation sowie allen wichtigen OTT-Plattformen präsent. Damit stellt FilmoTV eine vielversprechende Basis dar für die Entwicklung von Wild Bunch im digitalen Markt. FilmoTV hat bewiesen, dass es rentabel und eigenständig arbeiten kann.

Im Bereich des digitalen Vertriebs legt Wild Bunch den Schwerpunkt auf die Beziehung zu den wachsenden SVOD-Diensten und nutzt seine Multi-Domestic-/Multi-Content-Ausrichtung, um hier die Umsätze zu erhöhen. Diese Bemühungen führten im Jahr 2016 zu einem SVOD-Umsatz von € 8,7 Mio., der sich im Vergleich zu 2015 verdoppelt hat, mit einer hervorragenden Kombination aus dem Verkauf von Filmen aus der Bibliothek, TV-Serien und aktuellen Spielfilmen. Dieses Know-how im Umgang mit digitalen Anbietern, verbunden mit seiner Positionierung innerhalb der unabhängigen Produzenten und Verleiher, ermöglicht es Wild Bunch, gegenüber diesen Anbietern als Aggregator zu handeln und mit dem Verkauf von Produkten an diese von Produzenten beauftragt zu werden.

Das Geschäftssegment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ von Wild Bunch deckt die gesamte Verwertungskette für Filme ab und umfasst vor allem Filmverwertungserlöse aus den Bereichen Kinoverleih, Weltvertrieb sowie elektronischer Direktvertrieb und Home Entertainment. Der Umsatz in diesem Segment verbesserte sich im Jahr 2016 leicht auf € 117,4 Mio. im Vergleich zu € 114,6 Mio. im Jahr 2015.

Im Segment „Sonstige“ erhöhte sich der Umsatz von € 2,8 Mio. im Jahr 2015 auf € 4,7 Mio. im Jahr 2016, was auf die Aktivitäten der SVOD-Plattform des Konzerns und die Vermarktung von Musikrechten zurückzuführen ist.

2.3.1. Kinoverleih (Theatrical Distribution)

Im Geschäftsjahr 2016 veröffentlichte die Gruppe insgesamt 58 Filme (VJ: 71 Filme) in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien und erzielte einen Gesamtumsatz von T€ 23.760 im Vergleich zu T€ 26.718 im Jahr 2015. Dieser Rückgang hatte einen direkten Einfluss auf das Gesamtergebnis des Jahres.

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Titel Regisseur Herkunft Vertriebsgesellschaft Filmstart
OUR LITTLE SISTER Hirokazu Koreeda Japan BIM 01.01.16
LA FILLE DU PATRON Olivier Loustau Frankreich WBD 06.01.16
LA GIOVINEZZA Paolo Sorrentino Italien, Frankreich, Großbritannien, Schweiz VERTIGO 22.01.16
LES PREMIERS, LES DERNIERS Bouli Lanners Frankreich, Belgien WBD 27.01.16
EIN ATEM Christian Zübert Deutschland, Griechenland WBG 28.01.16
REMEMBER Atom Egoyan Kanada BIM 04.02.16
CAROL Todd Haynes Frankreich, Großbritannien VERTIGO 05.02.16
LES NAUFRAGES David Charhon Frankreich, Belgien WBD 17.02.16
SPOTLIGHT Thomas McCarthy USA BIM 18.02.16
SUFFRAGETTE Sarah Gavron Großbritannien BIM 03.03.16
REMEMBER Atom Egoyan Kanada VERTIGO 04.03.16
DIEUMERCI! Lucien Jean-Baptiste Frankreich WBD 09.03.16
CHOICE, THE Ross Katz USA WBG 10.03.16
HERBERT Thomas Stuber Deutschland WBG 17.03.16
MARNIE Hiromasa Yonebayashi Japan VERTIGO 18.03.16
TALE OF THE PRINCESS KAGUYAN Isao Takahata Japan VERTIGO 18.03.16
COMMUNE Thomas Vinterberg Dänemark BIM 31.03.16
KIKI Paco Leön Spanien VERTIGO 01.04.16
HARDCORE Ilya Naishuller Russland, USA WBG 14.04.16
DEPARTMENT Q: CONSPIRACY OF FAITH Hans Petter Moland Dänemark, Deutschland, Schweden, Norwegen VERTIGO 15.04.16
LES HABITANTS Raymond Depardon Frankreich WBD 27.04.16
MOUNTAINS MAY DEPART Jia Zhang-Ke China, Frankreich, Japan BIM 05.05.16
TRIPLE 9 John Hillcoat USA WBG 05.05.16
MAN WHO KNEW INFINITY Matt Brown Großbritannien WBG 12.05.16
PERICLE IL NERO Stefano Mordini Italien BIM 12.05.16
MAN WHO KNEW INFINITY Matt Brown Großbritannien VERTIGO 13.05.16
FIORE Claudio Giovannesi Italien BIM 25.05.16
OUTSIDE THE BOX Philip Koch Deutschland WBG 26.05.16
TROIS SOUVENIRS DE MA JEUNESSE Arnaud Desplechin Frankreich VERTIGO 27.05.16
ILS SONT PARTOUT Yvan Attal Frankreich, Belgien WBD 01.06.16
Dr PROKTORS ZEITBADEWANNE Arild Fröhlich Norwegen,Deutschland WBG 02.06.16
    USA,    
PROFESSOR LOVE Tom Vaughan Großbritannien WBG 09.06.16
    Frankreich,    
PROGRAM (THE) Stephen Frears Großbritannien VERTIGO 22.06.16
TROIS SOUVENIRS DE        
MA JEUNESSE Arnaud Desplechin Frankreich BIM 22.06.16
    Japan, Frankreich,    
THE RED TURTLE Michael Dudok de Wit Belgien WBD 29.06.16
    Deutschland,    
LOU ANDREAS-SALOME Cordula Kablitz-Post Österreich, Italien WBG 30.06.16
    Jordanien, Katar,    
MAY IN THE SUMMER Cherien Chabis USA VERTIGO 05.08.16
    Großbritannien,    
GENIUS Michael Grandage USA WBG 11.08.16
MIA MADRE FA        
L'ATTRICE Mario Balsamo Italien BIM 25.08.16
    Rumänien,    
GRADUATION Cristian Mungiu Frankreich, Belgien BIM 30.08.16
    Frankreich,    
    Deutschland,    
NOCTURAMA Bertrand Bonello Belgien WBD 31.08.16
COMANCHERIA David Mackenzie USA WBD 07.09.16
    Schweiz,    
  Matthias Bruhn, Michael Deutschland,    
MOLLY MONSTER Ekblach, Ted Sieger Schweden WBG 08.09.16
BLOOD FATHER Jean-François Richet Frankreich VERTIGO 09.09.16
QUESTI GIORNI Giuseppe Piccioni Italien BIM 15.09.16
    Frankreich, Belgien,    
LA DANSEUSE Stéphanie di Giusto Tschechien WBD 28.09.16
    Irland,    
    Großbritannien,    
SING STREET John Carney USA VERTIGO 30.09.16
EINE UNERHÖRTE        
FRAU Hans Steinbichler Deutschland WBG 06.10.16
L'ODYSSEE Jérôme Salle Frankreich WBD 12.10.16
    Frankreich,    
SNOWDEN Oliver Stone Deutschland, USA VERTIGO 14.10.16
GLEISSENDES GLÜCK Sven Taddicken Deutschland WBG 20.10.16
QUAND ON A 17 ANS André Téchiné Frankreich VERTIGO 21.10.16
  Jean-Pierre et Luc      
LA FILLE INCONNUE Dardenne Belgien, Frankreich BIM 27.10.16
  Thierry Demaizière,      
ROCCO Alban Teurlai Frankreich BIM 31.10.16
PETTERSON UND        
FINDUS II Ali Samadi Ahadi Deutschland WBG 03.11.16
    Frankreich, Belgien,    
LA DANSEUSE Stéphanie di Giusto Tschechien VERTIGO 04.11.16
    Frankreich, Kanada,    
HISTOIRE DE L'AMOUR Radu Mihailaenu Rumänien, USA WBD 09.11.16
    Irland,    
    Großbritannien,    
SING STREET John Carney USA BIM 09.11.16
SCHUBERT IN LOVE Lars Büchel Deutschland WBG 12.08.16
    Frankreich,    
SNOWDEN Oliver Stone Deutschland, USA BIM 24.11.16
    Rumänien,    
GRADUATION Cristian Mungiu Frankreich, Belgien VERTIGO 25.11.16
LES ENFANTS DE LA        
CHANCE Malik Chibane Frankreich WBD 30.11.16
    USA, Frankreich,    
PATERSON Jim Jarmusch Deutschland VERTIGO 09.12.16
A FOND Nicolas Benamou Frankreich WBD 21.12.16
MEDECIN DE        
CAMPAGNE Thomas Lilti Frankreich BIM 22.12.16
COMANCHERIA David Mackenzie USA VERTIGO 30.12.16

In Frankreich hat Wild Bunch 14 Filme (VJ: 26 Filme) in den Kinos veröffentlicht, darunter der Animationsfilm THE RED TURTLE von Regisseur Michael Dudok de Wit (316.000 Besucher), L’ODYSSEE von Jérôme Salle (1.132.000 Besucher) oder A FOND von Nicolas Benamou (636.000 Besucher). Im Kinoverleih in Frankreich wurde im Berichtszeitraum insgesamt ein Umsatz von T€ 10.654 erzielt (VJ: T€ 13.340).

Insgesamt 16 Filme (VJ: 22 Filme) wurden von Wild Bunch Germany herausgebracht, darunter THE CHOICE von Regisseur Ross Katz (133.000 Besucher) und PETTERSSON UND FINDUS II von Ali Samadi Ahadi (615.000 Besucher), der auf der Kinderbuchreihe des schwedischen Schriftstellers Sven Nordqvist basiert. Im Kinoverleih in Deutschland wurde im Berichtszeitraum insgesamt ein Umsatz von T€ 3.944 erzielt (VJ: T€ 6.883).

Des Weiteren wurden in Italien insgesamt 17 Filme (VJ: 16 Filme) von BIM veröffentlicht, darunter SPOTLIGHT von Tom McCarthy (geschätzt € 4,16 Mio. Einnahmen/683.000 Besucher), SNOWDEN von Oliver Stone (geschätzt € 1,75 Mio. Einnahmen/271.000 Besucher) und SUFFRAGETTE von Sarah Gavron (geschätzt € 1,60 Mio. Einnahmen/311.000 Besucher). Im Kinoverleih in Italien wurde im Jahr 2016 insgesamt ein Umsatz von T€ 4.339 erzielt (VJ: T€ 3.700).

In Spanien wurden insgesamt 19 Filme (VJ: 16 Filme) von Vertigo in die Kinos gebracht, darunter die Komödie KIKI von Paco León (1.062.000 Besucher), CAROL von Todd Haynes (282.000 Besucher), LA GIOVINEZZA von Paolo Sorrentino (175.000 Besucher) und PATERSON von Jim Jarmusch (88.000 Besucher). Im Kinoverleih in Spanien wurde im Jahr 2016 insgesamt ein Umsatz von T€ 4.518 erzielt (VJ: T€ 2.310).

Das Jahr 2016 war von einer Reihe an Filmen mit ambitionierten Zielen geprägt, wie beispielsweise KIKI (1.062.000 Besucher), die erste Koproduktion von Vertigo und der TV-Gruppe Telecinco, SPOTLIGHT in Italien (geschätzt € 4,16 Mio. Einnahmen/683.000 Besucher), der zahlreiche Auszeichnungen, unter anderem den Oscar in der Kategorie „Bester Film“ gewann, L’ODYSSÈE in Frankreich (1.132.000 Besucher) oder PETTERSSON UND FINDUS 2 in Deutschland (615.000 Besucher). Aber 2016 war auch geprägt von Filmen, die hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind, wie HISTOIRE DE L'AMOUR in Frankreich (73.000 Besucher), LES NAUFRAGES in Frankreich (91.000 Besucher), GRADUATION in Spanien (15.000 Besucher), GENIUS (24.000 Besucher) und TRIPLE 9 (76.000 Besucher) in Deutschland.

Dank seines europaweiten Vertriebsnetzwerks konnte Wild Bunch im Berichtszeitraum einige Filme länderübergreifend vertreiben bzw. verkaufen. Dazu zählten GRADUATION von Cristian Mungiu (Weltvertrieb, Vertrieb in Italien und Spanien), THE DANCER (Weltvertrieb, Vertrieb in Italien und Frankreich), REMEMBER (Vertrieb in Italien und Spanien) sowie COMANCHERIA (Vertrieb in Frankreich und Spanien), der 2017 für einen OSCAR nominiert war.

Im aktuellen Stadium der strategischen Entwicklung von Wild Bunch bleibt der Erfolg der veröffentlichten Kinofilme ein wesentlicher Faktor für Umsatz und Profitabilität der Gruppe.

2.3.2. WELTVERTRIEB

Im Rahmen der internationalen Vertriebsaktivitäten hat Wild Bunch im Jahr 2016 für 39 Filme (VJ: 39 Filme) den Weltvertrieb übernommen, darunter namhafte Filme wie BLOOD FATHER von Jean-François Richet, NEON DEMON von Nicolas Winding Refn, THE RED TURTLE von Michael Dudok de Wit, LOVING von Jeff Nichols, ABATTOIR von Darren Lynn, SNOWDEN von Oliver Stone, L’ODYSSEE von Jérôme Salle, oder ICH, DANIEL BLAKE von Ken Loach, der auf dem Cannes Film Festival 2016 mit der Goldenen Palme ausgezeichnet wurde. Die internationalen Vertriebsaktivitäten von Wild Bunch erzielten im Berichtszeitraum Umsatzerlöse in Höhe von T€ 27.454 (VJ: T€ 28.259).

Darüber hinaus baute Wild Bunch seine internationalen Vertriebsaktivitäten durch das neue Vertriebsunternehmen Insiders und die Expansion im Bereich TV-Serien durch Wild Bunch TV weiter aus.

GESELLSCHAFTERVEREINBARUNG ZU INSIDERS

Im November 2016 einigten sich Wild Bunch S.A. und Mitgesellschafter, darunter Bliss Media und Cinefrance, in einer Gesellschaftervereinbarung auf die gemeinsame Geschäftstätigkeit von „Insiders“, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach kalifornischem Recht. Insiders verknüpft die Vertriebsanforderungen von Produzenten mit den Interessen von Vertriebsdienstleistern. Wild Bunch besitzt 45 Prozent des Unternehmens, das sich produktstrategisch auf Independent-Produktionen mit Budgets von mehr als US$ 10 Mio. konzentriert und Vincent Maraval, Chief Content Officer der Wild Bunch AG, als Geschäftsführer verantwortet wird. Seit der Gründung hat Insiders Vertriebsvereinbarungen für mehr als 10 Filme abgeschlossen, z.B. LOVING (Jeff Nichols), JACKIE (Pablo Larrain) oder WIND RIVER (Taylor Sheridan). Die Gründung von Insiders erfolgte im Mai 2015.

Strategisch besetzt Wild Bunch mit der Konzeption von Insiders eine Nische im Weltvertriebsmarkt, die Wild Bunch Zugang zu US-Produktionen im mittleren Budgetbereich für Independent-Filme ermöglicht (> US$ 10 Mio.). Die streng auf die Übernahme von Produktions- und Vertriebsleistungen für Filmfinanziers in den Vereinigten Staaten ausgerichtete Strategie bietet zudem die Chance, weitere geschäftliche Verbindungen zu Talents und zentralen Hauptakteuren im US-Markt aufzubauen sowie bestehende vertiefen.

WILD BUNCH TV

Wild Bunch TV als Label der Wild Bunch S.A., Paris, wurde 2015 mit dem Ziel gegründet, TV-Serien zu initiieren, zu identifizieren und gemeinsam zu entwickeln, Koproduktions- und Finanzierungsdienste für TV-Serien zur Verfügung zu stellen und weltweit ein attraktives TV-Angebot zu vertreiben und zu vermarkten. Wild Bunch TV hat im vergangenen Jahr mit dem Vertrieb der ersten beiden TV-Serien MEDICI: MASTERS OF FLORENCE und FOUR SEASONS IN HAVANA begonnen. Die TV-Serie MEDICI: MASTERS OF FLORENCE, für die Frank Spotnitz als Showrunner agiert, wurde von den internationalen Sendern sehr gut aufgenommen und bereits in über 150 Länder verkauft. Die kubanisch-spanische TV-Serie FOUR SEASONS IN HAVANA von Leonardo Padura Fuentes, die auf der bekannten Romanreihe basiert, erreichte ebenfalls hohe internationale Resonanz und konnte in mehr als 50 Länder vertrieben werden.

2.3.3. ELEKTRONISCHER DIREKTVERTRIEB UND HOME ENTERTAINMENT

In den Kernmärkten von Wild Bunch ist die Nachfrage nach physischen Videos im Berichtszeitraum insgesamt weiter zurückgegangen, während VOD/SVOD weiterhin zunehmend zum Gesamtumsatz im Videomarkt beiträgt. Wild Bunch sieht sich gut positioniert, um von der steigenden Nachfrage und zunehmenden Präsenz der internationalen SVOD-Dienste wie Netflix oder Amazon profitieren zu können.

Im Geschäftsjahr 2016 konnte die Gruppe weitreichende lokale und weltweite Verkäufe an Netflix verzeichnen und weitere Verkäufe an Amazon in die Wege leiten. Von der steigenden Nachfrage im digitalen Videomarkt konnte Wild Bunch im Berichtszeitraum merklich profitieren. Entsprechend konnten im Bereich VOD/SVOD die Umsatzerlöse im Berichtszeitraum deutlich um 28,7 Prozent auf T€ 11.589 (VJ: T€ 9.004) gesteigert werden.

Im TV-Markt (Free und Pay TV) steigerte Wild Bunch 2016 die Umsatzerlöse um 11,8 Prozent auf T€ 31.887 (VJ: T€ 27.714). Dies unterstreicht die Attraktivität der Filmbibliothek von Wild Bunch.

Im Jahr 2016 verzeichneten einige Filme, die Wild Bunch an lokale TV-Sender verkauft hatte, hohe Einschaltquoten wie beispielsweise 9 MOIS FERME auf France2 in Frankreich (Zuschaueranteil 18,9 Prozent und 4,9 Mio. Zuschauer) oder KIKI auf Moviestar+ in Spanien und Italien.

Darüber hinaus konnte FilmoTV seine Reichweite erhöhen und ist seit Juni 2016 auch über das Portal von SFR verfügbar. Damit ist FilmoTV heute über alle französischen Plattformen abrufbar. Des Weiteren hat FilmoTV eine Vereinbarung mit zwei weiteren US-Studios unterzeichnet, Universal (VOD) und Paramount (SVOD), und damit seine Bibliothek auf 3.000 Titel erweitert.

FilmoTV setzt seine Entwicklung fort und hat mit FilmoGeneric eine neue und innovative Schnittstelle gestartet. Mit FilmoGeneric kann FilmoTV die Homepage seines SVOD-Service individuell an jeden Abonnenten anpassen. Mit dem Ziel der stärkeren Kundenbindung kann FilmoTV somit jedem Abonnenten ein spezielles und auf ihn zugeschnittenes Programmangebot unterbreiten.

Das Unternehmen setzt seine Aktivitäten im Bereich e-Cinema, der weiterhin in den Kinderschuhen steckt, mit der Veröffentlichung von vier ganz unterschiedlichen Filmen fort (VJ: 4 Filme). Dazu gehörten 99 HOMES von Ramin Bahrani, der 2015 den Großen Preis von Deauville gewann, und DEPARTMENT Q: CONSPIRACY OF FAITH, der dritte Teil der gleichnamigen Thriller-Reihe. Ebenso wurden die spanische Verfilmung des Kultcomics MORTADEL & FILEMON von Javier Fesser, die den spanischen Filmpreis Goya für den besten Animationsfilm erhielt, und die Dokumentation PELE von Jeff Zimbalist und Michael Zimbalist, eine US-Dokumentation über den berühmten Fußballspieler, veröffentlicht. Auch wenn es sich um eine sehr innovative Vertriebsform handelt, bleibt der Beitrag des e-Cinemas zum konsolidierten Umsatz von Wild Bunch begrenzt.

2.3.4. SONSTIGE INFORMATIONEN

VERÄUSSERUNG DER BETEILIGUNG AN DER X VERLEIH AG

Mit Wirkung zum 23. September 2016 hat die Wild Bunch AG ihren Anteil an der X Verleih AG von 31,38 Prozent für T€ 1.775 veräußert. Im Konzernabschluss 2016 der Wild Bunch AG führt der Verkauf zu einem positiven Ergebnisbeitrag von € 0,4 Mio.

VERÄUSSERUNG DER GESELLSCHAFTSANTEILE DER DEUTSCHFILM GMBH

Wild Bunch hat im März 2016 ihren fünfzigprozentigen Gesellschaftsanteil an der deutschfilm GmbH (im Folgenden „deutschfilm“ genannt), einem im Jahre 2009 von Wild Bunch gegründeten Joint Venture, an den Mit- und künftigen Alleingesellschafter Anatol Nitschke veräußert. Der Verkauf erfolgte zu einem symbolischen Preis und gegen die vollständige Übertragung der Rechte, die zuvor von deutschfilm gehalten wurden, auf Wild Bunch. Die auf deutschsprachiges Arthouse-Kino spezialisierte Gesellschaft zeichnete u.a. für Titel wie GOETHE!, DER GANZ GROSSE TRAUM und VICTORIA als Produzent bzw. Koproduzent verantwortlich und übernahm unter dem Dach von Wild Bunch den Kinoverleih deutschsprachiger Titel. In Zukunft wird Wild Bunch sein Produktionsgeschäft für den deutschen Markt in der Senator Film Produktion GmbH und der Bavaria Pictures GmbH konzentrieren. Über eine First­Look-Vereinbarung hat Wild Bunch weiterhin Zugriff auf deutschfilm-Projekte. Gemeinsam mit Wild Bunch Germany hat deutschfilm im März 2016 bereits das Boxerdrama HERBERT von Thomas Stuber in die Kinos gebracht.

AUSZEICHNUNGEN AUF FILM FESTIVALS

Im Jahr 2016 konnte Wild Bunch erneut eine Reihe an begehrten Preisen für sich verbuchen. Regisseur Ken Loach wurde auf dem Cannes Film Festival 2016 für seinen Film ICH, DANIEL BLAKE (Koproduktion durch Wild Bunch, weltweiter Verkauf durch Wild Bunch) mit der Goldenen Palme ausgezeichnet. Zudem gewann der Film den französischen Filmpreis César für den besten ausländischen Film.

Cristian Mungiu gewann in Cannes für BACALAUREAT (Koproduktion durch Wild Bunch, Weltvertrieb durch Wild Bunch, Vertrieb in Italien und Spanien durch BIM bzw. Vertigo) den Preis für die Beste Regie (zu gleichen Teilen). Für den Animationsfilm THE RED TURTLE (Koproduktion durch Wild Bunch, Weltvertrieb durch Wild Bunch, Vertrieb in Frankreich durch Wild Bunch Distribution, in Italien durch BIM und in Deutschland durch Wild Bunch Germany) erhielt Michael Dudok de Wit den Spezialpreis der Jury in der Kategorie „Un Certain Regard“. Der chinesische Film I AM NOT MADAME BOVARY von Feng Xiaogang erhielt den Fipresci-Preis auf dem Toronto International Film Festival (TIFF), den Preis für die beste Darstellerin auf dem San Sebastian Film Festival, den Preis für den besten Regisseur sowie den Publikumspreis auf dem Taipei Film Festival.

2.3.5. GESAMTBEURTEILUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFES

Wild Bunch ist auf europäischer Ebene eines der führenden Filmvertriebsunternehmen, das insbesondere durch seine strategisch hinreichende Unternehmensgröße Einkaufs- und Marktmacht realisieren kann und in der Lage ist, auf die raschen Veränderungen in der Filmrechteverwertung zu

reagieren. Das Geschäftsjahr 2016 war geprägt von der weiteren finanziellen Restrukturierung und der kontinuierlichen Förderung des Zusammenschlusses. Dies führte zu einer Reduzierung der Nettoverschuldung auf € 75,2 Mio., also € 6,9 Mio. weniger im Vergleich zur Nettoverschuldung Ende 2015. Insgesamt konnte Wild Bunch die strategische Umgruppierung erfolgreich fortsetzen. Beispielhaft stehen hier die Entwicklung von Wild Bunch TV und Insiders sowie die Steigerung des Umsatzes über elektronische Plattformen, die Produktionsaktivitäten und die laufende Präsenz im e-Cinema.

2.4 ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DES KONZERNS

TATSÄCHLICHE ENTWICKLUNG IM VERGLEICH MIT DEM PROGNOSTIZIERTEN GESCHÄFTSVERLAUF

Die Umsatzerlöse im Jahr 2016 übertrafen mit € 122 Mio. (VJ: € 118 Mio.) die Umsatzerlösprognose des Managements in Höhe von € 110 Mio. Die Verbesserung ist auf die Bereiche VOD/SVOD (+22 Prozent), TV (+13 Prozent) und Produktion zurückzuführen, während die Bereiche Video (-29 Prozent), Weltvertrieb (-3 Prozent) und Kinoverleih (-12 Prozent) unter den Erwartungen blieben. Das EBIT lag bei € 3,8 Mio. (VJ: € -3.4Mio.) und damit im Einklang mit den Erwartungen.

Im Bereich der Verschuldung sind neben den bereits im Wertaufhellungszeitraum durchgeführten Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen wie prognostiziert keine wesentlichen weiteren Veränderungen eingetreten. Die Nettoverschuldung konnte auf T€ 75.201 (VJ: T€ 82.090) verringert werden.

2.4.1. ERTRAGSLAGE DES KONZERNS

Im Geschäftsjahr 2016 erhöhte Wild Bunch laut dem IFRS-Konzernabschluss die Umsatzerlöse um 3,9 Prozent auf T€ 122.152 (VJ: T€ 117.513).

Die Konzernumsatzerlöse verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Segmente: Im Segment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ erzielte der Konzern im Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von T€ 117.416 (VJ: T€ 114.667). Wesentliche Umsatzbeiträge leisteten der Kinoverleih mit T€ 23.760 bzw. 20,24 Prozent (VJ: T€ 26.720 bzw. 23,3 Prozent), der Weltvertrieb mit T€ 27.454 bzw. 23,4 Prozent (VJ: T€ 28.259 bzw. 24,6Prozent), der elektronische Direktvertrieb und Home Entertainment sowie TV mit T€ 55.692 bzw. 47,4 Prozent (VJ: T€ 54.786 bzw. 47,8 Prozent) sowie der Bereich Filmproduktion mit T€ 4.345 bzw. 3,7 Prozent (VJ: T€ 248 bzw. 0,2 Prozent). Daneben erwirtschaftete der Konzern im Segment „Sonstige“ einen Umsatz von T€ 4.737 (VJ: T€ 2.846), was im Wesentlichen auf die Aktivitäten der SVOD-Plattform zurückzuführen ist.

Nach Regionen verteilten sich die Umsatzerlöse von Wild Bunch im Geschäftsjahr 2016 wie folgt: Mit T€ 41.718 bzw. 34,2 Prozent (VJ: T€ 39.226 bzw. 33,4 Prozent) entfiel der größte Umsatzanteil des Unternehmens auf Frankreich. Die Geschäftsaktivitäten in Deutschland trugen T€ 31.382 bzw. 25,7 Prozent (VJ: T€ 35.532 bzw. 30,2 Prozent) zum Gesamtumsatz bei. Daneben wurden in den Kernmärkten Spanien T€ 9.973 bzw. 8,2 Prozent (VJ: T€ 4.969 bzw. 4,2 Prozent) und in Italien T€ 10.672 bzw. 8,7 Prozent (VJ: T€ 8.986 bzw. 7,6 Prozent) erwirtschaftet. Die Umsätze in den übrigen Regionen weltweit beliefen sich im Berichtszeitraum auf T€ 28.407. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtumsatz von 23,3 Prozent (VJ: T€ 28.800 bzw. 24,5 Prozent).

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2016 auf T€ 111.832 (VJ: T€ 108.694). Die Aufwendungen des Konzerns umfassen insbesondere Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Filmen in Höhe von T€ 29.383 (VJ: T€ 33.661), die Amortisation von Filmrechten in Höhe von T€ 57.988 (VJ: T€ 53.473) sowie Lizenzgeberabführungen in Höhe von T€ 16.901 (VJ: T€ 14.459). Infolgedessen betrug das Konzernbruttoergebnis für das Jahr 2016 T€ 20.051 (VJ: T€ 16.615). Hieraus resultierte eine Bruttoergebnismarge von 16,41 Prozent (VJ: 13,3 Prozent). Sowohl Umsatzerlöse als auch Kosten, die zur Ermittlung der Bruttogewinnmarge berücksichtigt werden, enthalten zum Teil in Fremdwährung (überwiegend US-Dollar) valutierende Einzelposten. Auf die Ertragslage aus diesen in Fremdwährung resultierenden Posten ergab sich im Geschäftsjahr 2016 vor dem Hintergrund moderater US-Dollar­/Euro-Schwankungen ein Effekt in Höhe eines Nettoaufwands von T€ -769 (VJ: T€ 1.083 Nettoertrag).

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2016 auf T€ 7.649 (VJ: T€ 5.914). Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 1.685 (VJ: T€ 2.300), der Ausbuchung von Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 3.556 (VJ: T€ 492) und Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen von T€ 638 (VJ: T€ 580). Der Verwaltungsaufwand des Konzerns verringerte sich auf T€ 22.618 (VJ: T€ 24.505). Dies ist insbesondere auf geringere Personalkosten von T€ 13.885 (VJ: T€ 14.544) infolge der Restrukturierungsmaßnahmen im Konzern sowie auf reduzierte Abschreibungen in Höhe von T€ 236 (VJ: T€ 307) zurückzuführen. Entsprechend verbesserte sich die Verwaltungsaufwandsquote, gemessen am Umsatz, auf 18,5 Prozent (VJ: 20,9 Prozent). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns lagen mit T€ 1.328 (VJ: T€ 1.389) im Geschäftsjahr 2016 leicht unter dem Vorjahr. Erhöhten Währungsverlusten von T€ 1.225 (VJ: T€ 393) standen im Berichtszeitraum geringere sonstige Aufwendungen von T€ 89 (VJ: T€ 759) gegenüber.

Das Ergebnis vor Steuern verbesserte sich im Berichtszeitraum deutlich auf T€ -343 (VJ: T€ -9.531). Auch das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) konnte im Geschäftsjahr 2016 signifikant auf T€ 3.754 (VJ: T€ -3.366) gesteigert werden und liegt damit im Rahmen der Erwartungen für das Geschäftsjahr 2016. Die Finanzerträge, die im Wesentlichen aus Währungsgewinnen von T€ 916 (VJ: T€ 2.191) und Zinserträgen von T€ 48 (VJ: T€ 14) resultierten, betrugen 2016 T€ 1.107 (VJ: T€ 2.205). Hingegen führten Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 4.489 (VJ: T€ 5.754) zu einem Finanzaufwand des Konzerns von T€ 5.313 (VJ: T€ 7.637).

Die Steuererträge beliefen sich auf T€ 1.146 (VJ: T€ 2.278), die Körperschaftssteuern in Höhe von T€ 2.066 (VJ: T€ -1.250) sowie latente Steuern in Höhe von T€ 2.231 (VJ: T€ 1.841) umfassten.

Im Geschäftsjahr 2016 belief sich das Konzernergebnis auf T€ 803 (VJ: T€ -7.253). Bei 81.597.084 durchschnittlich ausstehenden Aktien der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2016 (VJ: 72.560.774) entspricht dies einem Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert) von € 0,01 (VJ: € -0,10).

WESENTLICHE KONZERNKENNZAHLEN IM ÜBERBLICK

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in T€ 2016 2015
Umsatz 122.152 117.513
Betriebserträge 131.883 125.309
Bruttogewinn 20.051 16.615
Operatives Ergebnis (EBIT) 3.754 -3.366
Konzernergebnis 803 -7.253
EPS (€) 0,01 - 0,10
Nettoverschuldung* 75.201 82.090

* Nettoverschuldung = Finanzverbindlichkeiten abzüglich Liquide Mittel.

2.4.2. ERTRAGSLAGE DER SEGMENTE

Die Ertragslage der Segmente im Geschäftsjahr 2016 stellt sich wie folgt dar:

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Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion Sonstige Gesamt
2016 2015 2016 2015 2016 2015
T€ T€ T€ T€ T€ T€
Umsatzerlöse 117.416 114.667 4.737 2.846 122.152 117.513
Sonstige filmbezogene Erträge 8.621 6.941 1.110 854 9.731 7.795
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -107.882 -105.232 - 3.950 -3.461 -111.832 -108.694
Segmentgewinn/-verlust 18.155 16.376 1.897 239 20.051 16.615
Sonstige betriebliche Erträge         7.649 5.913
Verwaltungsaufwendungen         -22.618 -24.505
Sonstige betriebliche Aufwendungen         -1.329 -1.389
          3.754 -3.366
Finanzerträge         1.107 2.205
Finanzaufwendungen         -5.313 -7.637
Equity-Ergebnis         108 -734
Ergebnis vor Steuern         -343 -9.531

2.4.3. VERMÖGENSLAGE DES KONZERNS

Die Bilanzsumme des Konzerns belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 auf T€ 315.808 (31. Dezember 2015: T€ 335.220). Auf der Aktivseite betrug das langfristige Vermögen zum 31. Dezember 2016 T€ 230.070 (31. Dezember 2015: T€ 240.887). Dieses umfasst immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 95.593 (31. Dezember 2015: T€ 106.025). Dabei steht der überwiegende Teil im Zusammenhang mit Filmverwertungsrechten, die voraussichtlich in den kommenden Monaten und Jahren verwertet und damit zu den Umsatzerlösen beitragen werden. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Verzögerung beim Abschluss eines neuen Kreditrahmens und den damit zusammenhängenden reduzierten Investitionen zurückzuführen. Des Weiteren ist in den langfristigen Vermögenswerten des Konzerns ein Firmenwert (Goodwill) in Höhe von T€ 124.454 enthalten (31. Dezember 2015: T€ 124.454). Zum Stichtag 31. Dezember 2016 summierten sich die Sachanlagen auf T€ 1.274 (31. Dezember 2015: T€ 1.441). Die anderen Finanzanlagen in Höhe von T€ 913 (31. Dezember 2015: 1.140) ergeben sich im Wesentlichen aus Kautionen in Höhe von T€ 298. Die aktiven latenten Steuern betrugen zum 31. Dezember 2016 T€ 4.899 (31. Dezember 2015: T€ 4.475).

Die kurzfristigen Vermögenswerte des Konzerns beliefen sich zum Bilanzstichtag 2016 auf T€ 85.738 (31. Dezember 2015: T€ 94.333). Zum Bilanzstichtag 2016 spiegelt der Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte im Vergleich zum Vorjahr das niedrigere Working Capital angesichts kurzfristiger Verbindlichkeiten wider, die eine ähnliche Entwicklung zeigten. Ein ganz wesentlicher Teil der kurzfristigen Vermögenswerte entfiel auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen in Höhe von T€ 42.090 (31. Dezember 2015: T€ 50.534). Daneben bestehen sonstige kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von T€ 33.743 (31. Dezember 2015: T€ 32.567), die zu einem überwiegenden Teil aus Umsatzsteuerforderungen sowie Forderungen gegenüber Förderanstalten resultieren. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 auf T€ 7.170 (31. Dezember 2015: T€ 8.639).

Nach dem Zusammenschluss der Senator Entertainment AG (in Wild Bunch AG umfirmiert) und Wild Bunch S.A. im Jahr 2015 verfügt die Wild Bunch Gruppe über eine solide Eigenkapitalausstattung. Zum 31. Dezember 2016 belief sich das bilanzielle Eigenkapital auf T€ 87.736 (31. Dezember 2015: T€ 75.090). Der Anstieg des Eigenkapitals resultiert im Wesentlichen aus einer Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 12.385 im Januar 2016. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 27,8 Prozent (31. Dezember 2015: 22,4 Prozent).

Zum 31. Dezember 2016 standen insgesamt T€ 228.072 an Verbindlichkeiten zu Buche (31. Dezember 2015: T€ 260.131). Die Summe der langfristigen Verbindlichkeiten belief sich zum 31. Dezember 2016 auf T€ 64.214 (31. Dezember 2015: T€ 35.463). Dies ist insbesondere auf die erfolgreiche Privatplatzierung einer neuen Anleihe im Gesamtvolumen von € 16 Mio. zurückzuführen. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich auf T€ 56.198 (31. Dezember 2015: T€ 26.495). Weitere Informationen zur Fälligkeit und Unterlegung der Finanzverbindlichkeiten werden im Konzernanhang bereitgestellt. Die passiven latenten Steuern summierten sich auf T€ 6.081 (31. Dezember 2015: T€ 7.892).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 betrugen T€ 163.857 (31. Dezember 2015: T€ 224.668). Diese enthalten kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 26.173 (31. Dezember 2015: T€ 64.234), wobei die Veränderung gegenüber dem Vorjahr aus einem veränderten Fälligkeitenprofil (weitere Angaben im Konzernanhang, Kapitel 30) resultiert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Lizenzgeberabführungen beliefen sich auf T€ 71.216 (31. Dezember 2015: T€ 85.335). Der Rückgang ist in erster Linie auf niedrigere Lieferantenrechnungen zurückzuführen, zahlbar zum 31. Dezember 2016. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten betrugen T€ 62.113 (31. Dezember 2015: T€ 61.221) und umfassen abzuführende Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie Verbindlichkeiten gegenüber Filmförderanstalten.

2.4.4. FINANZLAGE DES KONZERNS

Im Geschäftsjahr 2016 erwirtschaftete die Wild Bunch AG einen positiven operativen Cashflow von T€ 37.793 (VJ: 36.346). Diese Entwicklung ist trotz der Verbesserung des Jahresergebnisses im Wesentlichen auf die negative Entwicklung des Working Capitals zurückzuführen, die im Wesentlichen aus einer Verringerung der Lieferantenverbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten resultiert.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2016 auf T€ -43.126 (VJ: T€ -38.071). Dieser Anstieg resultiert aus höheren Zahlungen für Investitionen in Filmverwertungsrechte und sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von T€ 50.259 (VJ: T€ 47.806). Hierbei investierte das Unternehmen vor allem in Filmverwertungsrechte, die voraussichtlich in den kommenden Monaten und Jahren über die einzelnen Wertschöpfungsketten verwertet werden.

Positiv zeigte sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit einem Mittelzufluss in Höhe von T€ 3.863 (VJ: T€ 3.920). Während die Barkapitalerhöhung einen positiven Cashflow von T€ 12.385 generierte, führten reduzierte Finanzverbindlichkeiten zu einem Mittelabfluss in Höhe von T€ -37.890. Zur Optimierung der Finanzstruktur und Rückführung bestehender Verbindlichkeiten konnte Wild Bunch eine neue Anleihe im Volumen von € 16 Mio. zur erfolgreichen Refinanzierung der fälligen Anleihe 2015 platzieren sowie Darlehen in Höhe von T€ 13.336 aufnehmen. Zu Bestimmungen und Struktur der Fristigkeit der Finanzverbindlichkeiten und wesentlichen Finanzierungsmaßnahmen des Geschäftsjahres 2016 sowie im Wertaufhellungszeitraum verweisen wir auf die detaillierten Angaben im Konzernanhang.

Insgesamt beliefen sich die liquiden Mittel des Konzerns zum 31. Dezember 2016 auf T€ 7.170 (VJ: T€ 8.639). Nicht ausgenutzte Kreditlinien bei Banken beliefen sich zum Stichtag auf T€ 800 (VJ: T€ 5.139).

Die Eigenkapitalquote belief sich auf 27,8 % (VJ: 22,4 %) und der Anteil der mittel- und langfristigen Finanzierung an der Gesamtfinanzierung auf ca. 28.2 % (VJ: 29,2 %).

Im Übrigen verweisen wir auf die Abschnitte 2.5 („Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf“) sowie insbesondere auch zu Erläuterungen zur Liquiditätslage auf 4.1.3 („Finanzielle und steuerliche Risiken“).

GRUNDSÄTZE UND ZIELE DES FINANZMANAGEMENTS

Das Finanzmanagement der Wild Bunch Gruppe ist zentral auf Konzernebene organisiert. Der Konzern verfolgt wertorientierte Finanzierungsgrundsätze, um die Liquidität zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten und finanzwirtschaftliche Risiken zu minimieren.

Das Finanzmanagement umfasst auch das Währungsmanagement, um Auswirkungen von Zins- und Währungsschwankungen auf das Konzernergebnis und den Cashflow zu begrenzen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 hielt die Wild Bunch AG keine Devisenoptionen und -swaps zur Währungsabsicherung (VJ: T€ 1.940).

Darüber hinaus strebt die Wild Bunch AG ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil an. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen der Wild Bunch AG die Kennzahlen Umsatz, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), Bruttogewinn und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT).

Aktuell ist keine Dividendenausschüttung vorgesehen.

2.5. GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DES KONZERNS UND DER WILD BUNCH AG

Nach dem Zusammenschluss der Senator Entertainment AG und Wild Bunch S.A. (zur Wild Bunch AG) im Jahr 2015 war das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 weiterhin durch die angestrebte finanzielle Restrukturierung und das fortlaufende Management der Integration der Unternehmenseinheiten geprägt. So konnte die Finanzstruktur mit Bruttoemissionserlösen von € 15,2 Mio. aus einer Barkapitalerhöhung deutlich verbessert werden, von der € 12.4 Mio. im Jahr 2016 gezahlt wurden. Daneben trug die am 24. März 2016 durchgeführte Privatplatzierung einer neuen Anleihe mit einem Volumen von € 16 Mio. mit einer dreijährigen Laufzeit zur Stärkung und Stabilisierung der Finanzlage des Unternehmens bei. Darüber hinaus liegt der Zinssatz dieser Anleihe mit 8,5 Prozent um 400 Basispunkte unter dem Zinssatz der refinanzierten Anleihe 2015, was zur Reduzierung der finanziellen Belastungen in den kommenden Jahren beitragen wird.

Als europaweit tätiges Filmunternehmen mit einem unverwechselbaren Erscheinungsbild und einem breiten Portfolio an Aktivitäten vom Weltvertrieb bis hin zum direkten elektronischen Vertrieb sieht sich Wild Bunch angesichts der Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2016 in seiner strategischen Ausrichtung bestätigt. Das Unternehmen konnte seine operativen Tätigkeiten erfolgreich fortführen, insbesondere die Produktion und den Vertrieb von Filmen in den Bereichen Kino, TV und Home Entertainment. Entsprechend erhöhte sich der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2016 auf T€ 122.152 (VJ: T€ 117.513), wobei beide Segmente nahezu gleichermaßen zum Umsatzwachstum beitragen konnten. Hinsichtlich der Profitabilität lag das Unternehmen mit einem operativen Ergebnis vor Zinsen und Steuern von T€ 3.754 im Rahmen der Erwartungen (VJ: T€ -3.366). Mit einem positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit von T€ 37.793 (VJ: T€ 36.346) und liquiden Mitteln von T€ 7.170 (VJ: T€ 8.639) bei einer reduzierten Nettoverschuldung von T€ 75.201 (VJ: T€ 82.090) verfügt das Unternehmen über eine derzeit stabile Liquiditätslage (s. zu den bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken unter Abschnitt 4.1.2) und weist eine Eigenkapitalquote von 27,8 Prozent (VJ: 22,4 Prozent) aus.

Wild Bunch sieht sich insgesamt gut positioniert, um weitere Synergien zu erzielen und die Vorteile zu nutzen, die sich aus dem hohen Wachstumspotenzial des internationalen Filmmarktes ergeben. Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2016 hat die hohe Veränderungsdynamik verdeutlicht, der die Filmbranche aktuell ausgesetzt ist.

3. PROGNOSEBERICHT

3.1. ENTWICKLUNG DES MARKTUMFELDS

Die Unterhaltungs- und Medienindustrie kann nach Einschätzungen der Beratungsgesellschaft PwC im Media & Entertainment Outlook 2015-2019 („PwC Media Outlook 2015“) ihren Wachstumstrend auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Der Gesamtumsatz auf dem globalen Filmmarkt wird voraussichtlich um 4,1 Prozent CAGR bis 2019 auf rund US$ 105 Mrd. wachsen. Insbesondere wird in den aufstrebenden Märkten China und Lateinamerika ein starkes Wachstum erwartet, das einhergeht mit einem weiteren Aufwärtstrend in den etablierten Märkten um den globalen Marktführer USA.

Trotz der Konkurrenz durch andere Unterhaltungsformen und des leichten Zugangs zu digitalen Inhalten wird der globale Kinomarkt laut dem PwC Media Outlook 2016 um jährlich 6,0 Prozent auf US$ 49,32 Mrd. im Jahr 2020 wachsen. Neben den weiterhin dominierenden Hollywood-Blockbustern sollen in den einzelnen Märkten auch nationale Filmproduktionen für eine steigende Resonanz in den Kinos sorgen. Neben dem anhaltenden Umsatzwachstum an der Kinokasse ist insbesondere der elektronische Konsum über Video-on-Demand-Angebote ein wesentlicher Wachstumstreiber. PwC prognostiziert im PwC Media Outlook 2016, dass durch den elektronischen Konsum von Videoinhalten bis 2020 ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum von 11,5 Prozent verzeichnet werden wird. Video- und Streamingdienste werden somit in vielen Märkten weiter an Bedeutung gewinnen. Diese Entwicklung kann ebenso in den wesentlichen Märkten von Wild Bunch beobachtet werden - jedoch mit unterschiedlicher Intensität.

Nach dem PwC Media Outlook 2015 ist zu erwarten, dass der elektronische Vertrieb von Videoinhalten in den kommenden Jahren den Verleih physischer Videos (DVDs und Blu-rays) als zweitgrößte Umsatzquelle ersetzen wird. Während ein jährlicher Umsatzrückgang bei physischen Videoinhalten von 5,8 Prozent prognostiziert wird, trauen die Experten den rasant wachsenden Streamingdiensten bis 2019 ein jährliches Umsatzwachstum von 19 Prozent zu. Der Rückgang an klassischen Videotheken und die zunehmend größere Auswahl an Streamingdiensten werden diesen Umbruch im Videogeschäft nochmals beschleunigen. Folglich rechnet PwC bis 2019 mit einem Umsatzrückgang bei den physischen Videos von jährlich 5,8 Prozent auf US$ 22,8 Mrd. In der Studie wird darauf verwiesen, dass das Wachstum der so genannten OTT-Videodienste (Over-The-Top) sich auch auf die Verteilung der Werbeeinnahmen auswirken wird. Demnach ist damit zu rechnen, dass sich der Fernsehkonsum von traditionellen Netzwerken hin zu digitalen Alternativen verschiebt. Insgesamt wird erwartet, dass die TV-Werbung weltweit jährlich um 4,1 Prozent auf US$ 204,1 Mrd. im Jahr 2019 steigen wird, während die terrestrischen und Multichannel-Werbeeinnahmen voraussichtlich jährlich um 2,8 Prozent bzw. 5,1 Prozent zulegen werden. Für die weltweit online generierten TV-Werbeeinnahmen wird ein signifikantes jährliches Wachstum von 19,8 Prozent prognostiziert, während sich weltweit der Anstieg an Werbeeinnahmen insgesamt verlangsamt.

Für neue Möglichkeiten und zugleich weitreichende Herausforderungen für Filmunternehmen sorgt der mit der Digitalisierung einhergehende weltweite Smartphone-Boom. Nach Angaben des PwC Media Outlook 2015 wird die Zahl der Smartphone-Verbindungen von 1,9 Mrd. im Jahr 2014 auf 3,9 Mrd. im Jahr 2019 ansteigen. Für Film- und TV-Serienanbieter bedeutet dies, Produktion und Vertrieb von Inhalten in Zukunft verstärkt auch auf den Abruf über mobile Endgeräte auszurichten.

Insgesamt bringen der wachsende globale Filmmarkt sowie die steigende Nachfrage nach Pay-TV und VOD langfristige Wachstumschancen für die Gruppe mit sich. Im Geschäftsjahr 2017 verfolgt Wild Bunch das Ziel, von diesen Wachstumstrends auf den internationalen Märkten zu profitieren.

3.2. AUSRICHTUNG DES KONZERNS IM GESCHÄFTSJAHR 2017

Wild Bunch bleibt im Hinblick auf die Zukunft ehrgeizig. In den kommenden Monaten und Jahren will das Unternehmen sein Wachstum fortsetzen und sich als führender europaweiter Konzern im weltweiten Markt für Filmunterhaltung durchsetzen. Das Unternehmen beabsichtigt, seine finanzielle Restrukturierung im Laufe des Geschäftsjahres 2017 abzuschließen und auf dieser Basis einige Aktivitäten zu beenden, die darauf abzielen, die geografische Präsenz auszubauen, eine stärkere Position im Bereich TV anzustreben, sich als europaweiter SVOD-Betreiber zu etablieren und das Rechte-Portfolio zu optimieren.

Die operativen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und zur Kostensenkung werden zur Verbesserung des Finanzergebnisses beitragen. Wild Bunch wird die Vermarktung seiner umfangreichen Bibliothek mit gleicher Intensität fortsetzen, um in diesem Zuge von der Nachfrage nach neuen digitalen Diensten zu profitieren.

3.3. ERWARTETE ENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr 2017 wird die Verbreiterung des Angebots sowie Kostensenkungen im Fokus der Entwicklung der Wild Bunch stehen.

Trotz der limitierten finanziellen Mittel, die im Geschäftsjahr 2016 zur Verfügung standen, ist es das Ziel von Wild Bunch, sowohl in den TV-Programmen durch Wild Bunch TV als auch in der Produktion in den bestehenden Märkten seine Präsenz zu steigern.

Um die Auswertung der Filmbibliothek voranzutreiben, hat insbesondere die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit Anbietern im Bereich der elektronischen Distribution Priorität.

Den Kinoveröffentlichungen kommt auch in diesem Jahr eine recht hohe Bedeutung zu.

Gleichzeitig ist Wild Bunch bestrebt, seine Rationalisierungsmaßnahmen fortzusetzen, Strukturen zu vereinfachen, Handlungsinstrumente anzugleichen und die Unternehmensorganisation zu überprüfen. Diese Politik wird im Jahr 2018 erste Früchte tragen.

Wild Buch plant, insgesamt 61 Filme in den Kinos in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien herauszubringen. Einige Filme werden in mehreren Märkten durch das Vertriebsnetz von Wild Bunch veröffentlicht, wie beispielsweise RODIN von Jacques Doillon (Verkauf: Wild Bunch; Vertrieb: Wild Bunch Germany und Wild Bunch Distribution), die britische Produktion SENSE OF AN ENDING von Regisseur Ritesh Batra (Vertrieb: Wild Bunch Germany, BIM, Vertigo und Wild Bunch Distribution), EUPHORIA von Lisa Langseth (Vertrieb: Wild Bunch Germany und BIM) und FELT von Peter Landesman (Vertrieb: Wild Bunch Germany und BIM).

Geplante Kinoveröffentlichungen nach Ländern:

FRANKREICH:

Wild Bunch Distribution plant, 15 Filme in den französischen Kinos zu veröffentlichen, darunter RODIN von Jacques Doillon, eine Filmbiografie über den berühmten französischen Bildhauer, und STARS 80 LA SUITE von Frédéric Auburtin und Thomas Langmann, eine französische Komödie mit Musikstars der 1980er Jahre. Die Veröffentlichung des Films soll parallel zur aktuellen Tour der 80er­Jahre-Stars und damit 10 Jahre nach deren erster Tournee erfolgen, die ein großer Erfolg war. Daneben ist die Veröffentlichung von THE JANE DOE IDENTITY von André Ovredal, ein britisch-amerikanischer Fantasy-Film, des französischen Thrillers KO von Fabrice Gobert sowie von YO-KAI WATCH geplant. Der Animationsfilm des Studios LEVEL-5 basiert auf einem bekannten japanischen Franchise-Produkt (Videospiele, Serien, Manga etc.), das bei Kindern äußerst beliebt ist.

DEUTSCHLAND:

Wild Bunch Germany plant 19 Kinoveröffentlichungen, darunter DR KNOCK von Lorraine Lévy, eine französische Komödie mit Omar Sy, die deutsche Komödie LOMMBOCK von Christian Zübert, die Fortsetzung von LAMMBOCK, und MARCH OF THE PENGUINS 2 - THE CALL, die neue Dokumentation von Luc Jacquet.

ITALIEN:

BIM plant 15 Kinoveröffentlichungen in Italien, darunter BREATHE von Andy Serkis, ein Drama aus Großbritannien nach einer wahren Begebenheit, RADIN von Fred Cavayé, eine französische Komödie mit Dany Boon, und der Animationsfilm THE RED TURTLE von Regisseur Michael Dudok de Wit, der in den Ghibli-Studios erstellt wurde und bereits auf internationalen Filmfestivals Beachtung fand.

SPANIEN:

Vertigo plant 12 Kinoveröffentlichungen in Spanien, darunter die französische Komödie ALIBI.COM von Philippe Lacheau, die in den französischen Kinos das Publikum begeisterte (3,4 Mio. Besucher), der von den Filmkritikern gefeierte spanische Film SELFIE von Victor Garcia Leone, der neue Film LE REDOUTABLE von Michel Hazanavicius (THE ARTIST), eine Biographie, Drama und Romanze nach dem Leben von Jean-Luc Godard, sowie RACER AND THE JAILBIRD von Michael R. Roskam.

E-CINEMA-VERÖFFENTLICHUNGEN IN FRANKREICH

Das Unternehmen wird seine Anstrengungen im Bereich E-Cinema fortsetzen mit Filmveröffentlichungen, darunter der spanische Kriegsfilm ZONA HOSTILE oder des britischen Haifilms 47 METERS DOWN. In 2016 brachte das Unternehmen im Bereich e-Cinema insgesamt 4 Filme heraus.

WELTVERTRIEB:

Im Weltvertrieb ist geplant, im Jahr 2017 51 Filme zu vertreiben, darunter bedeutende Filme wie RAW von Julia Ducournau, ISMAEL’S GHOSTS von Arnaud Desplechin, MARCH OF THE PENGUINS 2 von Luc Jacquet, RACER AND THE JAILBIRD von Michaël R. Roskam, LE REDOUTABLE von Michel Hazanavicius, RODIN von Jacques Doillon, der von Wild Bunch verkauft wird. Die Filme JACKIE von Pablo Larrain, KINGS von Denize Gamze Ergüven, UNDER THE SILVER LAKE von David Robert Mitchell werden von Insiders verkauft, während der Weltvertrieb von 7.19 AM von Jorge Michel Grau, BELOW HER MOUTH von April Mullen durch Elle Driver erfolgt und SAFE NEIGHBORHOOD von Chris Peckover durch Versatile verkauft wird.

VERTRIEB VON TV-SERIEN

Wild Bunch TV wird mit dem Verkauf von drei neuen Serien sein Wachstum vorantreiben. Dazu zählen die belgische Drama-Serie (7x52’) TEAM CHOCOLATE von Marc Bryssinck and Filip Lenaerts, welche von der Séries Mania 2017 für die Kategorie Panorama ausgewählt wurde. Daneben wird Wild Bunch TV den Vertrieb der beiden israelischen Serien MAMA’S ANGEL (10x45’) von Keren Weissman und THE EXCHANGE PRINCIPLE (10x45’) von Noah Stollman and Ori Weisbrod übernehmen.

3.4. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS ZUR ENTWICKLUNG DES KONZERNS

Wild Bunch hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin ein Innovationsführer auf dem Film- und Unterhaltungsmarkt zu bleiben, insbesondere durch die weitere Stärkung seiner Aktivitäten in den Wachstumssparten VOD/SVOD und e-Cinema.

Seine europaweite Präsenz, die Maßnahmen zur Erweiterung des Portfolios sowie die Nutzung der laufenden digitalen Revolution sind wichtige Voraussetzungen für den zukünftigen Erfolg. Im Jahr 2017 wird sich Wild Bunch darauf konzentrieren, das Geschäftsmodell weiter an die veränderten Marktbedingungen anzupassen und daraus resultierende Vorteile zu nutzen. Dies sollte beispielsweise zu einem Umsatzwachstum durch die Geschäfte von Wild Bunch TV oder vermehrte Geschäftsaktivitäten im elektronischen Direktvertrieb führen.

Da im Jahresverlauf 2016 die finanziellen Mittel für den Erwerb von Filmen begrenzt waren, ist das Portfolio der Gruppe an neuen Inhalten für das Jahr 2017 allerdings nicht so umfangreich, wie es in früheren Jahren der Fall war.

Folglich erwartet der Vorstand für das Jahr 2017 moderat niedrigere Umsatzerlöse als im Jahr 2016 (€122,2 Mio.). Dieser Umsatzrückgang sollte nach Erwartungen des Vorstands durch eine verbesserte Performance des Portfolios kompensiert werden und zu einer verbesserten Bruttoergebnismarge und einer EBITDA-Marge von über 35 Prozent führen. Der Vorstand rechnet daher mit einem Bruttogewinn für das Jahr 2017 merklich über dem Niveau des Vorjahres (€ 20.1 Mio.) und einem ein EBIT für das Jahr 2017 etwas über dem Niveau des Vorjahres 2016 (€ 3,8 Mio.).

Nach Abschluss des Kreditrahmenvertrages mit revolvierenden Kreditlinien im Umfang von € 30 Mio. im April 2017 wird Wild Bunch in der Lage sein, die Akquisition von Filmrechten auf angemessenem Niveau (geplantes Investitionsvolumen in 2017 von rund € 45 bis 50 Mio.) fortzuführen, und über 2017 hinaus, die Pipeline für 2018 zu stärken und die Bedingungen für ein signifikantes Umsatzwachstum im Jahr 2018 zu schaffen.

4. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

4.1. RISIKOBERICHT

Grundsätzliche vorgesehene Methodik der Risikofestlegung

Risiken werden aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen finanziellen Schadensrisikos bewertet. Das arithmetische Mittel aus der Summe von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensrisiko ergibt dann eine Relevanz des Gesamtrisikos.

Bei der Risikobewertung wurden folgende Klassen von Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt:

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Klasse Eintrittswahrscheinlichkeit
1 sehr gering (0 Prozent-25 Prozent)
2 gering (25 Prozent-50 Prozent)
3 mittel (50 Prozent-75 Prozent)
4 hoch (75 Prozent-100 Prozent)

Weiterhin wurden bei der Risikobewertung folgende Schadensklassen abgegrenzt:

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Klasse Auswirkung
1 € 0,01 Mio. - € 0,5 Mio. Relevant
2 > € 0,5 Mio. Bedeutend

Risiken, die der Schadensklasse 2 zuzuordnen sind und eine Eintrittswahrscheinlichkeit der Klasse 3 oder 4 haben, werden als wesentliche Risiken klassifiziert und einzeln dargestellt. Der Prozess der Risikoerfassung und -klassifizierung ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist für das zweite Halbjahr 2017 vorgesehen.

Im Folgenden werden die Risiken in der Regel in der Reihenfolge ihrer Priorität für den Konzern dargestellt. Ansonsten gibt es keine risikoorientierte Quantifizierung.

4.1.1. MARKT- UND GESCHÄFTSRISIKEN

DIE GESCHÄFTSMODELLE SIND DAVON ABHÄNGIG, DEN GESCHMACK DER KUNDEN ZU TREFFEN, DEREN NUTZUNGSVERHALTEN ZU VERSTEHEN UND ZEITNAH AUF VERÄNDERUNGEN ZU REAGIEREN

Aufgrund der technischen Möglichkeiten zur Erstellung illegaler Filmkopien und des fehlenden ausreichenden rechtlichen Schutzes gegen Verletzungen des Urheberrechts besteht ein Risiko von Umsatzverlusten.

Marktveränderungen im Home-Entertainment-Bereich sind insbesondere gekennzeichnet durch die Digitalisierung mit einem Anstieg bei zusätzlichen Angeboten und Verbreitungsformen, die zu ständigen Veränderungen der Mediennutzung führen können.

Durch gezielte Marktforschung und Nutzungsanalysen versucht Wild Bunch, zukünftige Trends zu antizipieren. Durch die Erarbeitung verbraucherfreundlicher Programme und Stoffe wird die Attraktivität der Produkte erhöht. Die Auswirkungen der Piraterie werden durch Lobbying, Sensibilisierungskampagnen und die konsequente Verfolgung von Verstößen reduziert, um Umsatzverluste zu mildern. Der Vorstand der Wild Bunch erwartet, dass neue rechtliche Rahmenbedingungen zu einer Verbesserung bei der Nettorisikosituation führen.

ZUGRIFF AUF LIZENZEN UND STOFFE

Zugang und Erwerb von Rechten an literarischen Vorlagen, Verwertungsrechten und Drehbüchern sowie der Abschluss von Verträgen mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Lizenzgebern sind wichtige Faktoren für die Koproduktion und Akquisition von Filmen und TV-Serien. Daher arbeiten die Produktionseinheiten von Wild Bunch eng mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland zusammen, die über großes Know-how bei der Produktion von Kinofilmen verfügen und einen hervorragenden Ruf bei öffentlichen Filmförderinstitutionen genießen.

Fremdproduktionen werden im Allgemeinen auf den jeweiligen Filmmärkten erworben. Die gezahlten Preise sind dabei abhängig von dem jeweiligen Projekt und dem spezifischen Markt. Normalerweise ist ein Film zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt, so dass die Rechte zur Finanzierung auf Basis des Drehbuchs oder einer Skizze im Voraus verkauft werden. Vom Erwerb bis zur tatsächlichen Lieferung des Films können bis zu zwei Jahre vergehen. Werden hier Filme zu einem hohen Preis gekauft, kann sich dies negativ auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe sowie ihre Finanz- und Ertragslage auswirken, wenn sich der Kauf als Fehlschlag herausstellt.

Einerseits werden diese Risiken durch die ausgeprägte und langjährige Erfahrung der Mitarbeiter im Bereich Rechte- und Lizenzeinkauf in den jeweiligen Tochtergesellschaften beobachtet. Andererseits wird auch die Entwicklung von alternativen Formaten und In-House-Produktionen ausgebaut, um eine gewisse Unabhängigkeit von Rechten Dritter zu schaffen. Wild Bunch spielt eine wichtige Rolle als führender unabhängiger paneuropäischer Koproduzent und Verleiher. Fremdproduktionen werden aus Finanzierungsgründen im Voraus noch vor Fertigstellung des Films verkauft. Es dauert häufig mehrere Jahre vom Kauf bis zur tatsächlichen Lieferung des Films. Um das finanzielle Risiko einzelner Projekte zu reduzieren, werden in der Regel bestimmte Rechte im Voraus verkauft (sog. „Pre-Sales“, z. B. Video und TV).

WILD BUNCH STEHT IM HINBLICK AUF DEN VERTRIEB SEINER PRODUKTE IN EINEM INTENSIVEN WETTBEWERB

Die Planung des Konzerns unterstellt bestimmte Marktanteile sowie Besucherzahlen bzw. Erlöse aus den verschiedenen Auswertungsstufen. Wenn diese Annahmen nicht zueinander passen, kann auch der geplante Umsatz nicht erreicht werden. Es besteht auch die Gefahr, dass die Kostenstruktur nicht rechtzeitig angepasst werden kann. Die folgenden Faktoren sind in diesem Zusammenhang zu beachten:

Marktveränderungen in den Bereichen Kino oder Home Entertainment, wie zurückgehende Zuschauerzahlen und wachsende Konkurrenz, könnten mit einem Rückgang der Preise für Produktionen und lizenzierte Produkte verbunden sein. Das Auslaufen von Rahmenvereinbarungen oder eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Lizenznehmer kann zu fallenden Verkaufspreisen für Lizenzen führen und damit den Wert der vorhandenen Filmrechte bedrohen.

Ein starkes Wettbewerbsumfeld könnte zu sinkenden Margen im Kinoverleih führen.

Die Diversifizierung der Gruppe auf unterschiedliche Produkte und Märkte reduziert das Wettbewerbsrisiko in einem einzelnen Bereich/Segment. Da insbesondere Marktanteile und Zuschauerzahlen Schlüsselfaktoren für mögliche Umsätze sind, ist Wild Bunch bestrebt, attraktive Programminhalte für TV-Sender und andere Plattformen sowie für seine Filme und TV-Serien zu finden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, das Profil zu schärfen und die Attraktivität der Produkte durch höhere Marketingausgaben zu steigem.

WILD BUNCH IST ABHÄNGIG VON KUNDEN UND GESCHÄFTSPARTNERN

Beim direkten Vertrieb besteht eine Abhängigkeit von den großen deutschen, französischen, italienischen und spanischen TV-Sendern, IPTV-Anbietern, VOD-/SVOD-Plattformen und DVD-Händlern. Ein beträchtlicher Teil der investierten Mindestgarantie wird abgedeckt durch Sublizenz-Vertriebsrechte für Filme und TV-Serien. Die erzielbaren Margen können aufgrund der starken Position dieser Sender oder Plattformen niedriger als geplant ausfallen.

Beim internationalen Vertrieb besteht eine Abhängigkeit von guten Geschäftsbeziehungen mit weltweit aktiven Filmverleihern. Dies betrifft insbesondere die uneingeschränkte Achtung und Umsetzung der unterzeichneten Verträge, das heißt, die Abnahme des gelieferten Materials bei der Lieferung, korrekte Zahlung von Raten und angemessene Marketingausgaben und -aktivitäten bei der Veröffentlichung eines Films.

Eine vorzeitige Beendigung einzelner Vereinbarungen könnte aufgrund der Suche nach neuen Partnern und der Etablierung neuer Strukturen höhere Kosten nach sich ziehen. Beziehungen mit Kunden und Geschäftspartnern sind daher eine zentrale Managementaufgabe. Die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen und die Qualität der gelieferten Waren und erbrachten Leistungen werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

Die globale wirtschaftliche Lage eines Landes kann den wirtschaftlichen Status der Filmverleiher, die Filme erwerben, kurzfristig negativ beeinflussen (Abwertung der lokalen Währung, Insolvenzrisiken usw.).

4.1.2. BETRIEBSTRISIKEN RISIKEN BEIM FILMEINKAUF

Es besteht nach wie vor eine hohe Konkurrenz um attraktive Filme. Darüber hinaus besteht beim Filmeinkauf sowohl ein quantitatives (bezogen auf die Höhe der zu entrichtenden Lizenzzahlung) als auch ein qualitatives Risiko (Attraktivität des Films bei der Auswertung).

Risikomindernd wirkt hier insbesondere der Einkaufsgenehmigungsprozess der Gruppe. Zudem werden Benchmark-basierte Einkaufskalkulationen eingesetzt, um die Prognosequalität zu erhöhen. Durch Vorabverkäufe von TV-Lizenzen und DVD-Erlösvorschüsse wird versucht, das Risiko beim Filmeinkauf bereits zum Zeitpunkt des Einkaufs zusätzlich zu reduzieren.

ABHÄNGIGKEIT VON FÖRDERMITTELN

Eine ungünstige Veränderung der Förderrichtlinien bzw. die (teilweise) Nichtgewährung geplanter Fördermittel könnte bei der Gesellschaft zu einer Finanzierungslücke bei Eigen- und Koproduktionen führen, die durch sonstige freie Mittel oder durch eine Änderung der mittelfristigen Produktionsplanung gedeckt werden müsste und dadurch die Ergebnisbeiträge einzelner Filme negativ beeinflussen würde.

Ferner besteht das Risiko, dass bestimmte Auszahlungs- bzw. Verwertungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann die Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Fördermittel zur Folge haben.

4.1.3 FINANZIELLE, BILANZIELLE UND STEUERLICHE RISIKEN

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit unterliegt die Wild Bunch Gruppe in finanzieller Hinsicht vor allem einer Reihe von Finanzierungs,- Liquiditäts- und Zinsrisiken.

Bestandsgefährdende Liquiditätsrisiken

Die Gruppe benötigt zur Erfüllung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten liquide Mittel, die sie teilweise aus dem laufenden Geschäft und teilweise aus Finanzierungen generiert. Hierzu steht die Gruppe im ständigen Dialog mit Finanzinstituten im In- und Ausland, um den Zugang zu finanziellen Ressourcen zu gewährleisten, die mit ihren gezielten Investitionen in Einklang stehen.

Liquiditätsrisiken ergeben sich, wenn Zahlungsverpflichtungen des Konzerns nicht oder nicht rechtzeitig durch vorhandene Liquidität oder entsprechende Kreditlinien nachgekommen werden kann. Das größte Liquiditätsrisiko entsteht für die Gruppe durch mangelnden Zugang zu liquiden Mitteln. Dies kann insbesondere dann vorliegen, wenn Garantie- oder Rahmenkreditverträge von Banken oder Investoren abgesagt, gekündigt oder nicht verlängert werden.

Die Möglichkeit einer Absage der Auszahlung eines Rahmenkreditvertrages besteht, wenn Wild Bunch bestimmte, von einer finanzierenden Bank aufgestellte Auszahlungskonditionen endgültig und dauerhaft nicht erfüllen kann. Die Möglichkeit einer Kündigung einer Kreditlinie besteht grundsätzlich während der gesamten Dauer der Laufzeit der Kreditlinie, sofern sich der Kreditnehmer im Zustand der Nichterfüllung („Default“) befindet und diese Situation nicht innerhalb einer bestimmten Frist lösen kann. Wild Bunch ist solchen Default-Risiken und damit mittelbar Liquiditätsrisiken im Rahmen der in Anspruch genommenen Finanzierungen ausgesetzt. Dies ist insbesondere der Fall, weil in komplexen Finanzierungen gewisse wirtschaftlich-objektivierbare Anforderungen an den Kreditnehmer nicht nur im Zeitpunkt des Abschlusses der Kreditlinie gestellt werden, sondern eine vertraglich festgelegte wirtschaftliche Verfassung vom Kreditnehmer über die Dauer der Laufzeit auch zu erhalten ist. Diese wird während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen durch die Überprüfung der Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen („Financial Covenants“) überwacht. Eine anlässlich der Überprüfung der Financial Covenants festgestellte wesentliche Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kann demnach zu einem Default führen und den Kreditgeber zur Kündigung der Kreditvereinbarung berechtigen.

Die Absage angestrebter oder die Kündigung bestehender Garantie- oder Rahmenkreditverträge hätte zur Folge, dass Wild Bunch auch unter Berücksichtigung der freien Betriebsmittelkredite gezwungen wäre, weiteres Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt oder von Banken aufzunehmen, um kurzfristig oder mittelfristig neue Projekte zu finanzieren oder bestehende finanzielle Verbindlichkeiten zu refinanzieren.

Es besteht daher das Risiko, dass im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe weitere Mittel nicht, nicht in ausreichendem Maße oder nur zu ungünstigeren Bedingungen verfügbar sind. Wenn Wild Bunch die entsprechenden Darlehen nicht bei Fälligkeit bedienen kann, besteht ein Risiko, dass die jeweiligen Kreditgeber die von Wild Bunch zur Verfügung gestellten Sicherheiten verpfänden.

Zur Absicherung der kurz- und mittelfristigen Finanzierung hat die Wild Bunch Gruppe im April 2017 einen Kreditrahmenvertrag mit revolvierenden Kreditlinien im Umfang von € 30 Mio. mit einer Bank abgeschlossen (vgl. dazu Nachtragsbericht, Abschnitt des Konzernanhangs). Während der Laufzeit dieser Finanzierung wird der uneingeschränkte Zugang zu Mitteln aus dem Darlehen davon abhängen, dass Wild Bunch auf monatlicher sowie vierteljährlicher Basis das Erreichen von im Rahmenkreditvertrag zugesicherten wirtschaftlichen Kennzahlen berichtet und nachweist.

Um die Berichtspflichten aus diesem Vertrag zu erfüllen hat der Vorstand eine Restrukturierung des Finanzwesens eingeleitet, deren Abschluss im Geschäftsjahr 2017 erwartet wird. Die Financial Covenants beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Leistungsindikatoren: EBITDA-Ratio, d.h. konsolidiertes EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, Liquiditäts-Ratio, d.h. das Volumen der zugänglichen Finanzierungsquellen im Vergleich zu dem erwarteten Finanzierungsbedarf, Leverage­Ratio, d.h. das Verhältnis von Nettoverschuldung zu konsolidiertem EBITDA, und eine Garantie eines Minimalwerts für das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft (balance sheet equity). Der Vorstand geht davon aus, dass die zuvor genannten Financial Covenants bei bei Zugrundelegung der im Business-Plan dargestellten Entwicklung des Unternehmens eingehalten werden und somit dem Unternehmen keine Liquiditätsrisiken erwachsen. Dies insbesondere deshalb, da der Vorstand in den Verhandlungen der Finanzierung Financial Covenants durchgesetzt hat, von denen er aufgrund der Planungen annehmen kann, dass diese einhaltbar sind. Der Vorstand kann gleichzeitig jedoch nicht vollständig ausschließen, dass die Einhaltung der EBITDA-Ratio und der Equity-Marge gewissen Risiken unterliegt. Zur Erreichung der EBITDA-Ratio ist die vollständige Umsetzung der geplanten Investitionen im Jahr 2017 nötig, was wiederum von einem ausreichenden Zugang des Unternehmens zu Liquidität abhängt. Eine Gefahr, dass die EBITDA-Ratio nicht eingehalten wird, erwächst Wild Bunch insbesondere dann, wenn das konsolidierte EBITDA bei 12-monatiger rollierender rückwärtiger Betrachtung weniger als 35 Prozent der Umsatzerlöse im Betrachtungszeitraum entspricht. In Hinblick auf das Equity-Minimum besteht das Risiko, dass die stillen Reserven des Unternehmens (Goodwill) nicht in dem Maße wie vom Vorstand angenommen zum Gesamtwert des Unternehmens beitragen und eine Wertminderung erfasst werden muss, die sich entsprechend auf das Eigenkapital des Konzerns auswirkt. In diesem Zusammenhang könnte signifikanter außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf auf den Goodwill dazu führen, dass das Equity-Minimum unterschritten wird. Auf covenant-gefährdende Veränderungen des Eigenkapitals kann die Wild Bunch AG jedoch mit der Durchführung von Kapitalmaßnahmen aus genehmigtem Kapital reagieren. Letzteres setzt allerdings die erfolgreiche Ansprache und das Interesse von Investoren voraus.

Derartige Kapitalmaßnahmen sind im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals formfrei und somit auch kurzfristig möglich.

Bei Eintritt der Verletzung eines vertraglichen Financial Covenant („Default“) besteht ein bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Wild Bunch Gruppe, allerdings folgt aus Sicht des Vorstands nicht zwingend die Realisierung dieses Risikos. Denn zwar greift nach Feststellung der Verletzung ein Vertragsregime („Acceleration“), demgemäß dem Kreditnehmer die Möglichkeit eingeräumt ist, weiteren Mittelabruf zu unterbinden und die Finanzierung insgesamt fällig zustellen. Üblicherweise ist dies jedoch nur Ultima Ratio, sofern und soweit Anpassungen der Finanzierung (teilweise mit nachteiliger Kostenstruktur für den Kreditnehmer) und vorangehende einvernehmliche Lösungsversuche mit den Kreditgebern nicht zum Erfolg führen. Ferner setzt die Fortführung des Konzerns voraus, dass im Zeitraum bis zum 30. September 2018 die Aufnahme weiterer Mittel von € 50 Mio. bis € 60 Mio. vorrangig zur Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten der französischen Gesellschaften im Rahmen einer Erweiterung der Finanzierung mit Bank Leumi oder einer anderweitigen Finanzierung gelingt.

Zusammenfassung bestandsgefährdender Risiken

Der Konzern hat im April 2017 einen Rahmenkreditvertrag im Umfang von bis zu EUR 30 Mio. abgeschlossen. Dieser kann durch die Bank im Fall der Verletzung von vereinbarten Financial Covenants (u.a. EBITDA-Ratio und Equity-Minimum) fällig gestellt werden. Der Vorstand geht nach der derzeitigen Planung davon aus, die Financial Covenants zu erfüllen. Darüber hinaus bestehen weitere vertragliche Berichtspflichten, bei deren Verletzung die Bank die gewährten Kredite ebenfalls fällig stellen kann. Diese vertraglichen Berichtspflichten umfassen auch die Vorlage eines Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen ist. Insbesondere im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe besteht das Risiko, dass die Financial Covenants nicht eingehalten werden können. Ferner ist das Risiko nicht auszuschließen, dass der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 nicht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wird und die Bank ihr daraus resultierendes Recht zur Fälligstellung des Kredits ausüben wird. Der Vorstand schätzt dieses Risiko indes als gering ein, da die kreditgebende Bank ihrerseits schon geraume Zeit Kenntnis von der Einschränkung des Bestätigungsvermerks hat. Gleichwohl hängt die Fortführung des Konzerns im Fall der Fälligstellung des Kredits dann davon ab, dass die dann erforderliche anderweitige Beschaffung finanzieller Mittel im erforderlichen Umfang kurzfristig gelingt. Ferner setzt die Fortführung des Konzerns voraus, dass im Zeitraum bis zum 30. September 2018 die Aufnahme weiterer Mittel von € 50 Mio. bis € 60 Mio. vorrangig zur Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten der französischen Gesellschaften im Rahmen einer Erweiterung der Finanzierung mit Bank Leumi oder einer anderweitigen Finanzierung gelingt.

Risiko aus Default der Anleihe 2016/19

Von der Wild Bunch AG herausgegebene Teilschuldverschreibungen sind im Umfang von 18 Millionen Euro gezeichnet. Die Wild Bunch AG leistet während der Laufzeit der Anleihe auf die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen zum Ende eines jeden Quartals Zinsen. Die Anleihebedingungen sehen vor, dass der Anleihegläubiger ein Kündigungsrecht der Anleihe im Falle der nicht vertragsgerechten Zahlung der Zinsen hat. In diesem Fall haben die Anleihegläubiger die Möglichkeit, die Anleihe zu kündigen, sodass die Anleihe refinanziert werden müsste. Der Vorstand hält das Risiko eines Zinsausfalls sowie einer Kündigung der Anleihe im Falle eines defaults für äußerst gering. Alle bisherigen Zinszahlungen wurden in voller Höhe und ohne Verzögerungen geleistet. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt das Risiko der Kündigung der Anleihe wegen defaults erhöht oder materialisiert.

WERTMINDERUNG VON VERMÖGENSWERTEN

Die Gruppe hält zum Stichtag erhebliche finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Filmvermögen.

Für Goodwill, das Filmvermögen und bestimmte finanzielle Vermögenswerte der Gruppe werden jährlich und, sofern unterjährig Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, Impairment-Tests durchgeführt. Die Berechnung des Bewertungsansatzes erfolgt dort, wo kein Marktwert verfügbar ist, anhand von Schätzungen und Annahmen des Managements. Diese beruhen auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand.

Die tatsächliche Entwicklung, die häufig außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegt, kann von den getroffenen Annahmen abweichen und dazu führen, dass auch in Zukunft außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte des Unternehmens vorgenommen werden müssen und eine Anpassung der Buchwerte erfordern. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis auswirken.

WÄHRUNGSRISIKEN

Währungsrisiken bestehen vor allem gegenüber dem US-Dollar, da der überwiegende Teil der auf den internationalen Filmmärkten erworbenen Filmrechte in US-Dollar bezahlt wird. Die bei der Auswertung erzielten Erlöse fallen dagegen überwiegend in Euro an.

Schwankungen des Euro-US-Dollar-Wechselkurses können Auswirkungen auf die Ertragslage haben und sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen.

KREDITRISIKEN

Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht bzw. nicht fristgerecht begleichen kann. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung.

Potenziellen Ausfallrisiken auf Forderungen wird durch regelmäßige Bewertung und bei Bedarf durch Bildung von Wertberichtigungen kontinuierlich Rechnung getragen.

ZINSÄNDERUNGEN

Das Zinsänderungsrisiko liegt in erster Linie im Bereich von Finanzverbindlichkeiten. Bei der Gruppe bestehen gegenwärtig variabel verzinsliche kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 60.158 (VJ: T€ 64.701).

Sollten die Zinsen steigen, wäre die Gruppe gezwungen, in einigen Fällen höhere Zinsen zu zahlen.

RISIKEN IM RAHMEN ZUKÜNFTIGER STEUERPRÜFUNGEN

Die Wild Bunch AG ist der Auffassung, dass die innerhalb der Gruppe erstellten Steuererklärungen vollständig und korrekt abgegeben wurden. Dennoch besteht das Risiko, dass es aufgrund abweichender Betrachtungsweisen von Sachverhalten durch die Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen könnte. Sollte es zu abweichenden Steuerfestsetzungen kommen, könnte sich dies negativ auf die Ertragslage auswirken.

4.1.4. RECHTLICHE RISIKEN

RISIKEN AUS RECHTSSTREITIGKEITEN

Als internationales Unternehmen ist Wild Bunch einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Urheberrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierhandelsrecht und Arbeitsrecht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, so dass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und sich erheblich nachteilig auswirken könnten.

VERSTÖSSE GEGEN DAS URHEBERRECHT

Die technischen Möglichkeiten, illegale Filmkopien herzustellen, können zu einer Verletzung der Urheberrechtsgesetze führen.

Internet-Piraterie in Kombination mit komplexen Technologien könnte zu Verlusten führen, wenn keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

RISIKEN AUS GARANTIEGEWÄHRUNG

Im Jahr 2008 hat die damalige Senator Gruppe ein Filmrechtepaket an die MPG Secure Tow LLC (MPG II) veräußert. Zur Finanzierung des Filmrechteerwerbs hat MPG II seinerzeit ein Darlehen aufgenommen. Senator sowie diverse Tochtergesellschaften haben im Rahmen der Finanzierung verschiedene Garantien, u. a. im Hinblick auf die Abwicklung der Filmrechteauswertung, abgegeben. Es kann derzeit nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass insbesondere die Wild Bunch AG unter den Garantien auf Zahlung in Anspruch genommen wird. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe haben.

REGULATORISCHE RISIKEN

Die Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch als paneuropäischem Unternehmen sind Gegenstand der Regulierung und der rechtlichen Rahmenbedingungen in den Geschäftssitzen der Konzerngesellschaften und auf europäischer Ebene. Unvorhergesehene Veränderungen der regulatorischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen können daher auch Auswirkungen auf einzelne Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft haben. Die operativen Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch sind regulatorischen Risiken insbesondere dann ausgesetzt, wenn diese die Herstellung und den Vertrieb von Filmen und Medieninhalten betreffen. Das Unternehmen ist über seine Führungskräfte und Mitarbeiter in Interessen- und Fachverbänden vertreten, um eine bestmögliche Berücksichtigung seiner Interessen zu erreichen.

In Deutschland führte beispielweise eine im März 2017 in Kraft getretene Änderung im Urheber-vertragsrecht zu einer stärkeren Beteiligung von Kreativen am kommerziellen Erfolg von Filmproduktionen, soweit sich der Erfolg als überdurchschnittlich herausstellt. Zur Substantiierung möglicher Ansprüche wird den Kreativen zudem ein Auskunftsrecht gegen den Filmverleiher über die mit dem Film erzielten Erlöse eingeräumt, was in einem höheren Verwaltungsaufwand münden könnte.

Insgesamt lässt sich an dieser Stelle unterstreichen, dass der Schutz lokaler Kulturgüter, wozu auch Filme gehören, und lokaler Unternehmen, die im Unterhaltungssektor tätig sind, ein wichtiges und kontinuierliches Ziel nationaler und europäischer Regulierung ist.

Zusammengefasst werden regulatorische Risiken oder Risiken aus dem rechtlichen Umfeld für die Gesellschaft daher als gering und wenn auftretend als handhabbar eingestuft.

RISIKEN AUS BEHÖRDLICHEM VERFAHREN

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2016 zum 21. März 2017 und hinsichtlich des Geschäftsberichts 2016 kann das Management derzeit nicht ausschließen, dass gegen die Wild Bunch AG ein behördliches Bußgeldverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAfin) eröffnet wird.

4.2. CHANCENBERICHT

4.2.1. CHANCENMANAGEMENT

Analog zum Risikomanagement verfolgt die Wild Bunch Gruppe mit dem Chancenmanagement das Ziel, die strategischen und operativen Ziele rasch und effizient durch konkrete Aktivitäten umzusetzen. Chancen können sich in allen Bereichen ergeben. Deren Identifikation und zielgerichtete Nutzung ist eine Managementaufgabe, die in die alltäglichen Entscheidungen mit einfließt. Ein wesentlicher Bestandteil im strukturierten Umgang ist die umfassende Marktforschung.

4.2.2. ANGABEN ZU INDIVIDUELLEN CHANCEN

Entsprechend der Definition des Risikoberichts definiert die Gruppe eine Chance als eine mögliche künftige Entwicklung oder ein zukünftiges Ereignis, das zu einer positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Das bedeutet, dass Ereignisse, die bereits in die Budget- oder Mittelfristplanung eingegangen sind, nach dieser Definition keine Chance darstellen und in diesem Bericht nicht behandelt werden.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER AUSWERTUNG UND ENTWICKLUNG VON BEREITS GESICHERTEN LIZENZEN, FORMATEN UND STOFFEN SOWIE DER EINBINDUNG IN EIN AUSGEPRÄGTES INTERNATIONALES NETZWERK.

Die Wild Bunch Gruppe, die zu einem der führenden paneuropäischen Filmunternehmen geworden ist, besitzt angesichts dieser neuen Gruppenstruktur eine Vielzahl an Nutzungs- und/oder Vermarktungsrechten (vor allem Filmrechte und Stoffe), die teilweise deutlich über den Planungszeitraum hinausgehen. Diese bilden die Grundlage für die Erzielung von Einnahmen weit über den Planungszeitraum hinaus. Sowohl das Image der Gruppe sowie die Aufrechterhaltung und Pflege eines ausgeprägten Netzwerks fördern den Zugang zu diesen Rechten auch in der Zukunft.

Die Auswertung dieser Rechte kann die Attraktivität und damit die Reichweite der Vermarktungsplattformen stärker als erwartet erhöhen, was zu zukünftigen Umsätzen führen würde, die höher als geplant ausfallen.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN FÜR DIE STÄRKUNG IHRER MARKTPOSITION DURCH DIE AUFNAHME VON VERHANDLUNGEN MIT BEISPIELSWEISE RECHTEINHABERN, PRODUZENTEN, SCHAUSPIELERN UND KUNDEN.

Infolge des erfolgreichen Zusammenschlusses von Wild Bunch und Senator sowie der dadurch deutlich stärkeren Marktposition können Synergien erzielt werden, die höher ausfallen als angenommen. Dies gilt insbesondere auf Einkauf-, Kosten- und Finanzierungsseite. So können durch die deutlich gesteigerte Unternehmensgröße und die internationale Aufstellung zum Beispiel Rechte und Verträge mit Rechteinhabern möglicherweise zu Bedingungen erworben werden, die aufgrund der stärkeren Verhandlungsposition weit vorteilhafter sind als ursprünglich erwartet. Im Zuge dessen kann auch der offenere und effizientere Zugang zu Talents zu geschäftlichen Chancen führen, die in den heutigen Planungen noch keine Berücksichtigung finden.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER ZUNEHMENDEN DIGITALISIERUNG UND DEM DAMIT VERBUNDENEN VERÄNDERTEN MEDIENNUTZUNGSVERHALTEN.

Der Medienkonsum ändert sich aufgrund der zunehmenden Digitalisierung. Nach Schätzungen des PwC Media Outlook 2015 wird beispielsweise die elektronische Verbreitung von Videoinhalten Kauf und Ausleihe von physischen Videos (DVDs und Blu-rays) in den kommenden Jahren als zweitgrößte Einnahmequelle ablösen. Die Wild Bunch Gruppe entwickelt ihr Geschäftsmodell stetig weiter und arbeitet an der Einführung neuer direkter Vertriebswege. Aufgrund des zunehmenden Digitalisierungsdrucks wird das e-Cinema zu einem neuen Vertriebskanal für „Eventfilme“ bzw. FilmoTV als neuer Vertriebskanal für den französischen VOD-/SVOD-Service der Gruppe. Zusätzlich hat die Gruppe aktiv neue Wege der Lizenzierung und Vermarktung ihrer Rechte entwickelt, die dank von Vereinbarungen mit digitalen Vertriebspartnern neue digitale Vermarktungsmöglichkeiten bieten, einschließlich Produktionen für internationale und nationale Anbieter wie Netflix. Die paneuropäische Positionierung mit Filmen und TV-Serien sowie seine starke und bekannte Marke verleiht Wild Bunch eine starke Position in der Medienbranche.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN DANK DER ERNEUTEN STARKEN ANZIEHUNGS­KRAFT VON FERNSEHDIENSTEN FÜR ZUSCHAUER, NUTZER UND WERBETREIBENDE.

Aus Kundensicht bleibt Fernsehen eine Hochburg der Medien im Bereich Filmentertainment. Heute zeichnet sich die hohe Attraktivität von Fernsehen nicht nur dadurch aus, dass Werbetreibende eine größere Reichweite innerhalb eines kurzen Zeitraums erzielen und ihren Bekanntheitsgrad steigern können, sondern auch dadurch, dass sich Fernsehen selbst neu erfunden hat und es gelungen ist, sich von einer linearen zu einer nicht-linearen Programmgestaltung zu entwickeln. Dabei wird ein jüngeres, flexibleres und unabhängigeres Publikum angezogen und bedient, das ständig nach neuen Inhalten verlangt. Online-Fernsehen mit seinen unzähligen Möglichkeiten der individualisierten Werbung verbindet die Senderkapazitäten einer intensivierten Werbung mit dem Bedürfnis des Publikums nach einer breiteren Palette an Qualitätsprodukten. Die höheren Werbeeinnahmen sollten die Akquisitionstätigkeiten des Netzwerkes weiterhin erhöhen, um so die Nachfrage des Publikums nach neuen

Produkten zu bedienen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass sich aus der Gründung von Wild Bunch TV bedeutende Chancen ergeben könnten. Die firmeninterne Koproduktions- und Marketingeinheit für internationale Fernsehserien konzentriert sich auf die Anforderungen des wachsenden Marktes für Fernsehdienste. Nachdem bereits erfolgreich zwei international attraktive TV-Serien produziert und verkauft wurden, sieht das Management auch Chancen, weitere TV-Serien, die von der Einheit entwickelt werden, über Plan zu vertreiben.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER WEITEREN INTERNATIONALISIERUNG DES GESCHÄFTS.

Die Wild Bunch Gruppe ist derzeit in den meisten wichtigen europäischen Filmmärkten (Deutschland/Österreich, Frankreich, Italien und Spanien) vertreten. Neben der weiteren Durchdringung dieser Kernmärkte bietet die Expansion in neue Märkte Chancen, die möglicherweise größer sind als das Unternehmen derzeit plant. Andere bedeutende Chancen könnten sich aus den sich schnell entwickelnden Regionen wie China, Indien oder Südamerika ergeben. In Abhängigkeit davon, wie diese möglichen Markteintritte erfolgen, könnten diese Maßnahmen zu höheren Umsätzen als geplant führen. Mit der Gründung des China Europe Film Fund (CEFF) im letzten Jahr und folglich mit der Schaffung von einzigartigen Bedingungen für die Entwicklung und Finanzierung von chinesisch-europäischen Gemeinschaftsproduktionen wurden attraktive Bedingungen im chinesischen Kernmarkt geschaffen, die zu zusätzlichen Wachstumschancen führen könnten.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN WEITEREN KOOPERATIONEN UND UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN.

Bedeutende Synergien sowie eine intensivierte oder beschleunigte Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten könnten sich aus Akquisitionen und Zusammenschlüssen ergeben, die beispielsweise noch nicht in den derzeitigen Planungen enthalten sind. Darüber hinaus könnten der Umfang und die Nutzung der bestehenden Filmbibliothek durch neue Vertriebskanäle als Ergebnis von M&A-Transaktionen gestärkt werden. Die Erfahrungen und die Reputation des Managements der Gruppe ermöglichen es dem Unternehmen, eine aktive Rolle in der Zusammenführung von Filmvertreibern und Produzenten zu spielen.

4.3 GESAMTRISIKOEINSCHÄTZUNG

Auf Basis der vorliegenden Informationen und der Einschätzungen, insbesondere der Eintrittswahrscheinlichkeiten, der maximalen Schadenshöhe und der Wirkung der getroffenen Gegenmaßnahmen gelangt der Vorstand der Wild Bunch AG zu der Überzeugung, dass neben den in Abschnitt 4.1.3 dargestellten bestandsgefährdenden Risiken aktuell keine Risiken bekannt sind, die einen den Bestand des Konzerns gefährdenden Charakter aufweisen. Dies gilt für die Risiken im Einzelnen sowie auch deren

Gesamtheit, sofern sich die Auswirkung der Gesamtheit sinnvoll simulieren oder anderweitig abschätzen lässt.

Sollten sich jedoch die erwarteten Ergebnisbeiträge von erworbenen und noch zu erwerbenden Film-verwertungsrechten nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft im bisherigen Geschäftsumfang trotz der abgeschlossenen Finanzierungsverträge wesentlich davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel über die unter 4.1.3 genannten, im Wesentlichen zur Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten der französischen Gesellschaften notwendigen 50-60 Millionen Euro hinaus gelingt.

Der Vorstand ist der Überzeugung, dass die getroffenen Maßnahmen das Risiko in einem wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß halten und erachtet die Risikotragfähigkeit der Gruppe als ausreichend.

Die größten Chancen sieht der Vorstand in der weiteren Integration der Gruppe, den daraus erwachsenden Synergien, einer Reduzierung der laufenden Kosten, den Wachstumspotenzialen sowie der Verstetigung der Erträge.

Darüber hinaus erwachsen Perspektiven aus der Zusammenarbeit mit Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland sowie dem Zugriff auf attraktive Stoffe und Lizenzen, die verstärkte Zusammenarbeit mit Talenten und einer Erweiterung des Geschäftsmodells durch Internationalisierung der Produktions- und Vermarktungsaktivitäten sowie möglichen weiteren strategischen Akquisitionen.

5. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKO-MANAGEMENTSYSTEMS

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Wild Bunch ist vielfältigen Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese können sowohl positive als negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Risikomanagementsystem gilt für alle Bereiche des Konzerns. Als Risiken werden strategische und operative Ereignisse und Maßnahmen betrachtet, die wesentlichen Einfluss auf die Existenz und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben. Dazu zählen auch externe Faktoren, wie die Wettbewerbssituation, regulatorische Entwicklungen und andere, die das Erreichen der Unternehmensziele gefährden können. Die wesentlichen Chancen und Risiken sind oben aufgelistet.

Zielsetzung des Vorstands von Wild Bunch für 2016 war eine konzernweite Vereinheitlichung der Risiko- und Chancenbewertung durch ein standardisiertes und konzernweites Risikomanagementsystem, dessen Implementierungsprozess noch andauert und im Jahr 2017 abgeschlossen werden soll. Risiken sollten nur in dem Maß eingegangen werden, dass diese absehbar keine besonderen negativen Einflüsse auf die Unternehmensentwicklung haben. Sämtliche Mitarbeiter sollen ihr Handeln auf Verhinderung von existenzgefährdenden Risiken überprüfen.

Das Risikomanagementsystem der Wild Bunch Gruppe basiert im Wesentlichen auf einer detaillierten Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und der Verwertung von Filmrechten. Dabei werden umfangreiche Analysen über die Verwertbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Filmrechten über die gesamte Verwertungskette, detaillierte Einschätzungen zu Umsatzerlösen und direkten Kosten auf den einzelnen Stufen der Verwertungskette sowie Soll/Ist-Vergleiche zur Risikoüberwachung genutzt. Die Liquiditätssteuerung und Sicherstellung der Einhaltung finanzieller Zielgrößen werden auf Ebene des Vorstands überwacht, der darüber regelmäßig dem Aufsichtsrat Bericht erstattet. Weiterhin überwacht die Wild Bunch Gruppe Risiken auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften durch laufende Kommunikation des lokalen Managements mit dem Vorstand. Die Liquiditäts- und Cashflow-Vorschau wird von den einzelnen Cash-Pools der Gruppe regelmäßig erstellt und auf Konzernebene konsolidiert, indem maßgeschneiderte Excel-basierte Tools verwendet werden. Das Unternehmen plant im Jahr 2017, verbesserte Tools auf Konzernebene zu implementieren und den zugrundeliegenden Prozess zu optimieren.

Eine vollständige Vereinheitlichung wesentlicher Komponenten des Risikomanagementsystems der gesamten Wild Bunch Gruppe zur Verbesserung ihrer Effizienz ist für 2017 geplant.

INTERNES KONTROLLSYSTEM

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass alle Ereignisse und Transaktionen in der Finanzbuchhaltung vollständig erfasst, korrekt angesetzt und bewertet werden und in der finanziellen Berichterstattung der Wild Bunch AG und ihrer Tochtergesellschaften in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie internen Leitlinien dargestellt sind. Die konzernweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften ist Voraussetzung hierfür. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass trotz angemessener und funktionsfähiger Systeme eine vollständige Sicherheit bei der Identifizierung und Steuerung von Risiken nicht gewährleistet werden kann.

Die Rechnungslegungsprozesse innerhalb der Wild Bunch Gruppe sind an den Hauptstandorten in Paris und Berlin zentralisiert. In Paris werden bestimmte Zentralfunktionen für die Tochtergesellschaften der Wild Bunch S.A., Paris, übernommen. In Berlin wird zentral die Rechnungslegung für die deutschen Tochtergesellschaften verantwortet sowie die Konsolidierung des Konzernabschlusses vorgenommen.

Innerhalb des Konzerns ist SAGE als ERP-System in Paris im Einsatz und SAP R/3 in Berlin. Weiterhin nutzt die Wild Bunch Gruppe das System Opera für die Konsolidierung der einzelnen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus werden die Daten aus anderen IT-Systemen im Hinblick auf ihre korrekte Übertragung und Verarbeitung überwacht. Die IT-Systeme, die im Rahmen der finanziellen Berichterstattung verwendet werden, sind vor unbefugtem Zugriff gesichert. Die Wild Bunch Gruppe verfügt über Berechtigungskonzepte, die regelmäßig aktualisiert und überwacht werden.

Das Rechnungswesen erstellt auf lokaler Ebene regelmäßig Einzelabschlüsse für alle lokalen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe unter Anwendung lokaler Rechnungslegungsvorschriften und berichtet konsolidierte IFRS-Finanzinformationen halbjährlich an den Vorstand. Für Konsolidierungszwecke werden in den lokalen Ländern Berichtspakete für die entsprechenden Gesellschaften erstellt, welche die Basis für den Konzernabschluss bilden. Die wesentlichen Elemente der Bilanzierung (u.a. Filmvermögen sowie Rückstellungen) sind die Grundlage für Buchungen in Tabellenkalkulationen. Für das Geschäftsjahr 2017 plant der Vorstand die Einführung von IT-Datenbanken für diese Bereiche.

Im Anschluss an den Zusammenschluss der früheren Wild Bunch S.A. und Senator Entertainment AG zur Wild Bunch AG wurde mit einer Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse innerhalb der zusammengeführten Gruppe begonnen. In diesem Zusammenhang wurden Änderungen an den Rechnungslegungsmethoden der Wild Bunch S.A. notwendig. Außerdem wurden Bilanzierungsfehler in der Vergangenheit identifiziert, die eine rückwirkende Anpassung der Konzernzahlen nach IAS 8 im Konzernabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr 2015 zur Folge hatten. Ursächlich dafür waren die unterschiedlichen Rechnungslegungsprozesse, die 2014 in Teilen der Wild Bunch Gruppe unter kapitalmarktorientierten Rahmenbedingungen eingesetzt wurden. Eine Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse wurde 2015 eingeleitet, die Anwendung konzernweiter Rechnungslegungsprozesse in der täglichen Bilanzierungspraxis ist aber im kommenden Jahr zu verbessern.

Aufgrund der oben genannten Umstände sowie komplexer Darstellungs- und Konsolidierungsfragen im Zusammenhang mit der Reverse Acquisition kam es zu einer Verzögerung des Abschlusserstellungsprozesses für die Geschäftsjahre 2015 und 2016.

Die Controlling-Abteilung überprüft regelmäßig die auf Ebene einzelner Filmverwertungsrechte erfassten Aufwendungen und Erträge, d.h. die dort erfassten Auszahlungen bzw. Einzahlungen.

Die Wild Bunch AG verfügt über ein geeignetes System an internen Richtlinien, welches Compliance-Themen, Berechtigungskonzepte für Bestellungen und Vertragsabschlüsse, Zeichnungsberechtigungen und interne Bilanzierungsrichtlinien abdeckt. Die wesentlichen Prozesse sind in Form von Ablaufdiagrammen dokumentiert und enthalten eine Beschreibung der prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese Richtlinien und Dokumentationen werden regelmäßig aktualisiert.

Darüber hinaus befasst sich auch der Aufsichtsrat regelmäßig mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung und des hierauf bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.

6. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN NACH §§315 ABS. 4 HGB

Gemäß §315 Abs. 4 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des §2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen:

> Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals:

Das Grundkapital der Wild Bunch AG beträgt € 81.763.015. Es ist eingeteilt in 81.763.015 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2016.

> Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen:

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

> Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten: Die Beteiligungen an der Wild Bunch AG, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2016 dargestellt, der auf der Internetseite www.wildbunch.eu/investors/publications/ abrufbar ist. Unter der Adresse www.wildbunch.eu/investors/the-share/sind die aktuellen Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz veröffentlicht.

> Die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen: Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

> Die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben:

Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

> Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung:

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§84,85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach §§179,133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

> Die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Der Vorstand der Wild Bunch AG wurde durch verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, zuletzt für einen Zeitraum bis zum 29. Juni 2020 durch Beschluss der Hauptversammlung 2015. Der letztmalige Erwerb von eigenen Anteilen erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag wies die Wild Bunch AG 2.415 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 2.415 bzw. ca. 0,0003 Prozent des Grundkapitals am 31. Dezember 2016 entfallen. Mit weiterem Beschluss der Hauptversammlung 2015 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2012/I aufgehoben, soweit von diesem von der Gesellschaft kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. Juni 2020 um einen Betrag von bis zu € 37.165.007,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I), welches der Gesellschaft noch im Umfang von € 29.732.007,00 zur Nutzung zur Verfügung steht. Zudem wurde der Vorstand auf der Hauptversammlung 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 19.750.097 zu begeben. Das Bedingte Kapital 2015/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapital 2015/I in das Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2015.

> Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen:

Bei einem Change of Control Event haben die Vorstände teilweise ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall haben die Vorstandsmitglieder Herr Grimond, Herr Chioua und Herr Maraval Anspruch auf ihre Gesamtvergütung (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütung) bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, maximal in Höhe der Gesamtvergütung für zwei Jahre. Derartige vertragliche Regelungen bestehen für Herrn Sturm nicht.

> Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind:

Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

7. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 315 Abs. 5 HGB

Die Berichterstattung nach 315 Abs. 5 ist unter der Internetadresse http://wildbunch.eu/de/investorrelations/corporate-governance/abrufbar.

8. ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:

„Wir erklären, dass die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit herrschenden und verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und dass die Gesellschaft durch entsprechende getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt wurde.

Im Berichtszeitraum wurden keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens sowie der mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen bzw. getroffen, noch unterlassen.“

9. VERGÜTUNGSBERICHT

Die Vorstände erhalten ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie teilweise eine Tantieme, die unter Beachtung des § 87 AktG das Geschäftsergebnis und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Leistungen des Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigt. Die ergebnisabhängigen Vergütungen können maximal T€ 275 pro Jahr betragen. Die Grundlagen des Vergütungssystems sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben.

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen sowie die auf diese Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet.

Zu weiteren Ausführungen wird auf den Punkt 46 „Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands“ im Konzernanhang verwiesen.

 

Berlin/Paris, den 29.9.2016

Grimond

Chioua

Sturm

Maraval

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Im Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer die Ergebnisse seiner Arbeit insbesondere für jene Organe des Unternehmens zusammen, denen die Überwachung obliegt. Der Prüfungsbericht hat dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen die Überwachung des Unternehmens durch das zuständige Organ zu unterstützen. Er richtet sich daher - unbeschadet eines etwaigen, durch spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme - ausschließlich an Organe des Unternehmens zur unternehmensinternen Verwendung.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Organe des Unternehmens zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden, sodass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichts und/oder Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer Informationen dieses Prüfungsberichts zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016, insbesondere über Art und Umfang der Prüfung der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie über Beratungen im Aufsichtsrat, über die Beachtung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), über die Prüfung des Abschlusses der Wild Bunch AG und des Konzerns sowie über personelle Veränderungen in den Organen der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des DCGK entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder.

ZUSAMMENWIRKEN VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Der Aufsichtsrat nahm 2016 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahr. Er überwachte laufend die Geschäftsführung des Vorstands und begleitete ihn regelmäßig beratend bei der Leitung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens.

Durch schriftliche und mündliche Berichte seitens des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Die Berichte enthielten alle relevanten Informationen zur Geschäftsentwicklung und über die Lage des Konzerns, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen wurden vorgetragen, begründet und diskutiert. Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörterte mit ihm alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge - insbesondere die weitere Integration der operativen Konzerngesellschaften, die weitere strategische Ausrichtung, Fragen der Erstkonsolidierung sowie die künftige Finanzierung des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat weiterhin über die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen und legte ihm Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften oder von besonderer Bedeutung waren, rechtzeitig zur Beschlussfassung vor.

Über besondere Absichten und Vorhaben, die für das Unternehmen eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert und er hat - sofern erforderlich - sein schriftliches Votum erteilt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ließ sich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge im Unternehmen unterrichten.

Seine Prüfungstätigkeit erfüllte der Aufsichtsrat, soweit in diesem Bericht nicht gesondert beschrieben, indem er Berichte des Vorstands, der Mitarbeiter sowie externer Wirtschaftsprüfer entgegennahm und erörterte.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS

Im Jahre 2016 fanden sieben Aufsichtsratssitzungen statt. Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 86 %.

AUSSCHÜSSE

Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat die folgenden beiden Ausschüsse gebildet: Prüfungs- und Bilanzausschuss sowie Investitionsausschuss.

Im Jahr 2016 fanden auf Grund der Komplexität der Jahresabschlüsse fünf Sitzungen des Prüfungs- und Bilanzausschusses statt. Eine Sitzung des Investitionsausschusses fand nicht statt.

BERATUNGEN IM AUFSICHTSRAT

Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung durch den Vorstand und Beratungen in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seinen Gremien waren die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis der Gesellschaft und des Konzerns sowie die Finanz- und Liquiditätslage, die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns. Schwerpunkt der Sitzungen waren in der ersten Jahreshälfte vor allem Beratungen über die Verwendung der der Gesellschaft zufließenden Mittel aus der Barkapitalerhöhung, die Ablösung einer fälligen Unternehmensanleihe durch Roll-Over sowie über die Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 und damit verwandte Themen.

Im weiteren Jahresverlauf wurden schwerpunktmäßig die weitere Sicherung der Liquidität, die Investorensuche, die Durchführung von Strukturmaßnahmen und damit verbundene Einzelfragen sowie die Liquiditätslage des Konzerns diskutiert.

Zentraler Gegenstand der Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat waren die weitere operative Integration der französischen, italienischen und spanischen Unternehmensteile in den Gesamtkonzern, insbesondere auch deren bilanzielle Erstkonsolidierung und deren Abbildung im Jahresabschluss 2015, die Gesamtfinanzierung der Gesellschaft, insbesondere durch Begebung einer Unternehmensanleihe mit einer Laufzeit bis 2019 zur Ablösung einer fälligen Unternehmensanleihe und durch Umsetzung einer im Geschäftsjahr 2015 bereits beschlossenen, tranchenweisen Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital in Höhe von insgesamt 10% des Grundkapitals sowie die Beratungen zu Bankenfinanzierungen und Investorensuche.

Im Einzelnen sind folgende Themenbereiche der Aufsichtsratssitzungen besonders hervorzuheben:

Beratung des Vorstands hinsichtlich der Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses 2015 sowie der benötigten Dokumentation der zugrundeliegenden Prüfungssachverhalte.

Beratung des Vorstands hinsichtlich strategischer Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere auch hinsichtlich Finanzierungsmöglichkeiten von Zuerwerben

Beratung des Vorstands zur Reorganisation der deutschen Gesellschaften (insbesondere zur zukünftigen Rolle der Wild Bunch Germany GmbH)

Beratung des Vorstands zur Konzerninnenfinanzierung, insbesondere zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Wild Bunch S.A. und der Muttergesellschaft Wild Bunch AG.

BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Sitzungen Beschlüsse zur Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Budgets und der Cashflow-Planung für das Geschäftsjahr 2016, zur

Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, zur Genehmigung eines Intercompany Darlehens an die Wild Bunch S.A. in Höhe von 10 Mio. Euro und über die Ausgabe von Teilschuldverschreibungen von bis zu 50 Mio. Euro gefasst. Außerhalb seiner Sitzungen hat der Aufsichtsratsrat weitere Beschlüsse gefasst, u.a. über die Zusammenführung französischer Unternehmensteile zur Verschlankung der administrativen Struktur, zum Erwerb und zum Verkauf von Unternehmensanteilen sowie zum Abschluss einer umfassenden Gruppenfinanzierung.

CORPORATE GOVERNANCE

Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen mehrfach mit Fragen von Corporate Governance im Unternehmen befasst. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich über die Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verständigt und die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im August 2017 abgegeben. Sie ist der Öffentlichkeit auf der Internetseite der

Wild Bunch AG zusammen mit früheren Entsprechenserklärungen dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat haben darin erklärt, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015 entsprochen wurde und wird, mit den in der Entsprechenserklärung bezeichneten Ausnahmen.

Im Corporate Governance Bericht erläutern Vorstand und Aufsichtsrat gesondert die Corporate Governance.

ERLÄUTERUNGEN GEMÄSS ÜBERNAHMERICHTLINIE- UMSETZUNGSGESETZ

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Angaben im Lagebericht der Wild Bunch AG und im Konzern-Lagebericht gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB und den Erläuterungen des Vorstands hierzu auseinandergesetzt. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Lagebericht/Konzern-Lagebericht wird Bezug genommen. Der Aufsichtsrat hat die Angaben und Erläuterungen geprüft und macht sie sich zu Eigen. Sie sind aus Sicht des Aufsichtsrats vollständig.

BESETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Im Geschäftsjahr 2016 ergaben sich in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates keine Veränderungen gegenüber der Zusammensetzung des Aufsichtsrates seit dem 30. Juni 2015.

BESETZUNG DES VORSTANDS

Im Geschäftsjahr 2016 bestand der Vorstand der Gesellschaft durchgängig aus den Herren Vincent Grimond, Brahim Chioua, Max Sturm und Vincent Maraval. Herr Vincent Grimond ist Vorstandsvorsitzender.

PRÜFUNG DES ABSCHLUSSES DER WILD BUNCH AG UND DES KONZERNS ZUM 31. DEZEMBER 2016

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde mit Beschluss des AG Charlottenburg vom 6. Februar 2017 unter entsprechender Anwendung von § 318 Abs. 4 Satz 1 HGB i.V.m. § 37W Abs. 5 Satz 2 WpHG zum Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 und zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2016 aufgestellt werden, für dieses Geschäftsjahr gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt. Gegenstand der Prüfungen war der vom Vorstand vorgelegte und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss und Konzernlagebericht der Wild Bunch AG und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016, der nach den Vorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) und ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde. Dem Jahresabschluss der Wild Bunch AG und dem Konzernabschluss wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

Der Jahresabschluss der Wild Bunch AG und Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Sie waren Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrats am 25. April 2017, an der auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen und für Fragen zur Verfügung standen, sowie einer weiteren Sitzung am 29. September 2017. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach abschließendem Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 festgestellt.

Nachdem das Jahr 2015 im Zeichen eines grundlegenden Neuanfangs des zusammengeführten Konzerns stand, rückte im Geschäftsjahr 2016 die wirtschaftliche Bewertung des Neuanfangs insbesondere im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und der damit verbundene Erstkonsolidierung in den Vordergrund. Auf Unternehmensebene war das Geschäftsjahr geprägt von finanziellen und strukturellen Änderungen, auf Aktionärsebene vom Abschluss einer schrittweise durchgeführten Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital in von Höhe 10% des Grundkapitals im Umfang von auf das Geschäftsjahr 2016 entfallenden 8,22% des Grundkapitals.

Auf operativer Ebene hat sich das Ergebnis der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 bei geringeren Umsätzen stabilisiert, leidet aber noch immer u.a. an der Volatilität des Verleihgeschäfts, einzelnen Produktentscheidungen aus der Vergangenheit und den damit verbundenen Wertkorrekturen bezüglich der Filmbibliotheken sowie unter geringerer Budgetierungen für den Erwerb von TV-Produkt. Das Ergebnis ist zudem geprägt durch Einmaleffekte, insbesondere resultierend aus Kosten der Abschlussprüfung, der Beratung hinsichtlich einzelner Restrukturierungsmaßnahmen und der Beratung zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen. Für die kommenden Jahre ergeben sich für den Konzern aufgrund der im Jahr 2016 umgesetzten und eingeleiteten Maßnahmen jedoch vielversprechende Grundlagen für ein wachstumsorientiertes Geschäft.

PRÜFUNG DES BERICHTS DES VORSTANDS ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Aufgrund der im Berichtsjahr bestehenden Beteiligung von Sapinda-Gesellschaften in Höhe von zeitweilig mehr bis zu 48,2% an der Gesellschaft, ist die Wild Bunch AG im Berichtsjahr als ein von einem einzelnen Aktionär abhängiges Unternehmen einzustufen. Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit Sapinda-Gesellschaften besteht nicht.

Der Vorstand der Wild Bunch AG hat daher gemäß § 312 AktG für den Zeitraum der Abhängigkeit einen Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2016 erstellt (Abhängigkeitsbericht). Soweit der Abhängigkeitsbericht über den Zeitraum de tatsächlich bestehenden Beherrschung hinausgeht, erfolgt die Aufstellung des Abhängigkeitsberichts fakultativ. Der Vorstand hat den Abhängigkeitsbericht dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt.

Der Abschlussprüfer der Gesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk:

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind.

bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.

 

Berlin, 29. September 2017

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kausch-Blecken von Schmeling, Wirtschaftsprüfer

Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht hierzu wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in ihrer Sitzung vom 29. September 2017 den Abhängigkeitsbericht eingehend mit den Mitgliedern des Vorstands erörtert. Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfung und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats gelangten zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Rahmen seiner eigenen Prüfung sind dem Aufsichtsrat keine Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit oder sonstige Beanstandungen ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt Vorstand, Management und Mitarbeitern für eine große Leistungsbereitschaft und hohen persönlichen Einsatz.

 

Berlin, 29. September 2017

Der Aufsichtsrat

Wolf-Dieter Gramatke, Vorsitzender