Wild Bunch AGBerlinJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019INHALTSÜBERSICHT
Der Lagebericht der Wild Bunch AG ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst; der zusammengefasste Lagebericht ist im Wild Bunch-Geschäftsbericht 2019 veröffentlicht. Jahresabschluss und zusammengefasster Lagebericht von Wild Bunch Konzern und Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr 2019 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und sind über die Internetseiten des Unternehmensregisters zugänglich. Jahresabschluss 2019 (HGB)Wild Bunch AG, BerlinAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2019 - 31.12.2019scroll
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeAllgemeines Der Jahresabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Wild Bunch AG hat ihren Sitz in Berlin und wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 des Amtsgerichts Charlottenburg geführt. Die Wild Bunch AG ist zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Sie stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis der Konzernunternehmen auf. Sie wird in keinen weiteren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird am Sitz der Gesellschaft hinterlegt und steht auch im Internet unter http://wildbunch.eu/de/investor-relations/publikationen/ im Abschnitt Finanzberichte zur Verfügung. Die Gesellschaft gilt nach § 267 Abs. 3 S. 2 HGB als große Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Bankguthaben in fremder Währung werden mit dem geltenden Kurs am Abschlussstichtag bewertet. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Annahme der Unternehmensfortführung Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Der Vorstand hat mit Vollendung einer Reihe von Refinanzierungsmaßnahmen im April 2019 die Grundlage für eine langfristige Unternehmensfortführung gelegt. Die Gläubiger der 2016 begebenen 8 %-Unternehmensanleihe 2016/2019 im Gesamtnennbetrag von € 18.000.000 haben im September 2018 in einer Abstimmung ohne Versammlung, an der stimmberechtigte Schuldverschreibungen im Nennwert von EUR 14.700.000 teilgenommen haben, was 81,67 % der insgesamt 180 ausstehenden Schuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 100.000 entspricht, den Umtausch sämtlicher von ihnen gehaltener Schuldverschreibungen nebst aufgelaufener Zinsen in neue Aktien der Wild Bunch AG im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen („Debt Equity Swap I"). Im Rahmen des Debt Equity Swap I haben die Anleihegläubiger mit Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister am 14. März 2019 Erwerbsrechte auf insgesamt 3.600.000 neue Aktien der Wild Bunch AG erworben und diese in der Folgezeit ausgeübt. Des Weiteren gelang es der Gesellschaft durch Umsetzung aller wesentlichen Punkte der Restrukturierungsvereinbarung unter anderem zwischen der Wild Bunch AG, ihrer französischen Tochtergesellschaft Wild Bunch S.A., den französischen Banken und der Voltaire Finance B.V. (vormals SWB Finance B.V., im Folgenden „Investor") bestehende Bankverbindlichkeiten und weitere Verbindlichkeiten in Frankreich in Höhe von insgesamt € 63,1 Mio. abzulösen und zu refinanzieren. Die Wild Bunch AG hat dabei im Wege der Schuldübernahme Verbindlichkeiten von € 36.597.360 von der Wild Bunch S.A. übernommen, die der Investor dann im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Übertragung von 18.298.680 neu geschaffenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der anderen Aktionäre in die Wild Bunch AG eingebracht („Debt Equity Swap II") hat. Diese Sachkapitalerhöhung wurde am 12. April 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Die Übertragung der im Rahmen des Debt-Equity Swap II neu geschaffenen 18.298.680 Aktien für die Einbringung der vorgenannten € 36.597.360 Verbindlichkeiten an den Investor erfolgte am 20. April 2019. Im Zuge der beiden Debt Equity Swaps hat sich das Grundkapital der Gesellschaft um € 21.898.680 auf € 23.942.755 erhöht. Des Weiteren hat der Investor der Wild Bunch Gruppe während der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen eine Zwischenfinanzierung von insgesamt € 27.000.000 gewährt, aus welcher die Wild Bunch AG Mittel (vor aufgelaufenen Zinsen) von € 5.000.000 (31. Dezember 2018: € 5.000.000) abgerufen hat. Neben der Wild Bunch AG hat die Wild Bunch S.A. aus dieser Zwischenfinanzierung Mittel von € 22,0 Mio. (31. Dezember 2018: € 16,6 Mio.) in Anspruch genommen. Diese Zwischenfinanzierung wurde vollständig durch ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 40.000.000 refinanziert. Die Unterzeichnung dieser Darlehensvereinbarung und die Auszahlung der nicht zur Refinanzierung der Zwischenfinanzierung benötigten € 13.000.000 erfolgten im Mai 2019 bzw. Juni 2019. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 13. Juni 2023 und ist endfällig. Der Zinssatz beträgt 9,5 %. Die Wild Bunch AG hat einen Betrag von € 5.000.000, die Wild Bunch S.A. einen Betrag von € 35.000.000 in Anspruch genommen. Im Berichtsjahr bestand mit der Bank Leumi (UK) plc, London, UK („Bank Leumi"), eine Kreditlinie von bis zu € 30 Mio. mit einer Laufzeit bis zum 5. April 2020. Die Höhe der für die Gruppe grundsätzlich abrufbaren Mittel war von den tatsächlich auf Monatsbasis festgestellten Vermögenswerten der Kreditnehmer abhängig. Seit dem 5. April 2019 befand sich die Kreditlinie in einer Vorrückzahlungsphase innerhalb derer weitere Mittelabrufe nicht vorgesehen waren. Die im Kreditvertrag vereinbarten Financial Covenants bestanden jedoch auch in dieser Vorrückzahlungsphase, allerdings aufgrund einer Anpassungsregelung aus dem September 2018 in für das Unternehmen günstigerer, die Restrukturierung berücksichtigender Form fort. Des Weiteren wurden mit Bank Leumi mehrere Vereinbarungen geschlossen, auf die Fälligstellung des Kredits im Rahmen der Umsetzung dieser Restrukturierungsmaßnahmen zu verzichten („Waiver"). Zum 31. Dezember 2019 hat die Wild Bunch AG € 19.965.557 (31. Dezember 2018: € 21.964.537) inklusive aufgelaufener Zinsen von der Bank Leumi in Anspruch genommen. Der Kredit der Bank Leumi wurde im April 2020 mit Hilfe eines Kreditrahmens der Commerzbank AG abgelöst. Der Kreditrahmen der Commerzbank AG beträgt bis zu € 35,0 Mio. und hat eine Laufzeit bis Oktober 2022. Die erstmalige Inanspruchnahme des Kreditrahmens bei der Commerzbank AG betrug € 16,3 Mio. Die Vereinbarung mit der Commerzbank sieht vor, dass die Bank gegen Abtretung von Forderungen der Wild Bunch AG Finanzmittel zur Verfügung stellt. Als Forderungen qualifiziert sind durch eine Kreditausfallversicherung gesicherte Forderungen der Tochtergesellschaften Wild Bunch S.A., Paris, Wild Bunch Germany, München, BIM Distribuzione s.r.l., Rom und Vértigo Films S.L., Madrid. Die Wild Bunch AG ist verpflichtet, entsprechend der von den Tochtergesellschaften gestellten Sicherheiten erhaltene Kreditbeträge an diese Tochtergesellschaften weiterzuleiten. Des Weiteren plant der Vorstand auch für das Jahr 2020 weitere operative Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnissituation. Andererseits geht der Vorstand gegenwärtig davon aus, dass die Corona-Covid-19 Pandemie („Corona-Pandemie") negative Auswirkungen auf die Wild Bunch AG sowie die Investitionen und die globalen Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe im Geschäftsjahr 2020 haben wird. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf könnte entstehen, sollte es negative Abweichungen, wie zum Beispiel durch die Corona-Pandemie, gegenüber der vom Vorstand erstellten Businessplanung für den Planungszeitraum 2020 bis 2024 geben. Eine deutliche negative Abweichung hätte nach Einschätzung des Vorstands eine Beeinträchtigung der geplanten Geschäftsausweitung zur Folge. Der Vorstand sieht derzeit keine Anzeichen für eine Verwirklichung der genannten Risiken. Sollte der Geschäftsverlauf deutlich hinter den geplanten Erwartungen zurückstehen, würde dies die weitere Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigen und könnte deren Bestand gefährden, soweit die hierdurch entstehenden finanziellen Lücken nicht durch andere Kapitalmaßnahmen geschlossen werden können. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Der Ansatz entgeltlich erworbener Filmrechte erfolgt zu Anschaffungskosten, die über die erwartete Nutzungsdauer verwertungsbedingt abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt entsprechend der Erlöserwartungen. Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer, die bei den immateriellen Vermögensgegenständen und anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren liegen, nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter € 250 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250 und € 1.000 betragen, werden aktiviert und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Sofern die fortgeführten Anschaffungskosten den beizulegenden Wert der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen übersteigen, werden bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben ausgewiesen, die vor dem Abschlussstichtag gezahlt wurden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten werden zudem positive Unterschiedsbeträge zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig ratierlich über die Laufzeit der Verbindlichkeit aufgelöst. Eigene Anteile Eigene Anteile werden vom Eigenkapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1a HGB). Sonderposten für Investitionszuschüsse Für gewährte Investitionszuschüsse wurde ein Sonderposten gebildet, der analog der Abschreibungen auf die geförderten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst wird. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um alle zum Bilanzstichtag vorhandenen ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken, wobei ggf. künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt werden. Sie sind nach den Erkenntnissen bis zur Bilanzaufstellung angemessen dotiert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit angemessenen und von der Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern werden zusätzlich die zum Bilanzstichtag bestehenden steuerlichen Verlustvorträge berücksichtigt soweit diese rechtlich zweifelsfrei bestehen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Wie zum 31. Dezember 2018 macht die Gesellschaft vom Ansatzwahlrecht bezogen auf einen sich ergebenden aktiven Überhang latenter Steuern gemäß § 274 HGB keinen Gebrauch. Der Berechnung latenter Steuern wurde ein kombinierter Ertragsteuersatz von 30,0 % (Vj: 30,0 %) zugrunde gelegt. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungImmaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel dargestellt. Finanzanlagen Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehen an die Tochtergesellschaft Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, mit einem Gesamtvolumen in Höhe von T€ 18.182 (Vj.: T€ 18.182). Die unbesicherten Darlehen werden mit 5 % p.a. verzinst und haben eine Laufzeit bis zum 27. Januar 2020. Die Laufzeit verlängert sich um 12 Monate, sofern die Darlehen nicht drei Monate vor Fälligkeit gekündigt werden. Eine Kündigung ist bisher nicht erfolgt. Zur Entwicklung der Finanzanlagen wird auf die gesonderte Darstellung in der Anteilsbesitzliste am Ende des Anhangs verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 47.825 (Vj.: T€ 13.043), davon entfielen auf Lieferungen und Leistungen T€ 129 (Vj.: T€ 498) und auf sonstige Vermögensgegenstände T€ 47.696 (Vj.: T€ 12.545). Wie im Vorjahr sind sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände bis auf die Kaution für die Büroräume in Höhe von T€ 64 (Vj.: T€ 64) innerhalb eines Jahres fällig. Rechnungsabgrenzungsposten Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten wird im Wesentlichen die Kreditprovision für den revolvierenden Bankkredit mit der Bank Leumi (T€ 17; Vj.: T€ 81), der im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossen wurde, ausgewiesen. Die Provision wird über die Kreditlaufzeit ratierlich aufgelöst. Latente Steuern Aufgrund der Organträgereigenschaft der Wild Bunch AG werden neben den eigenen latenten Steuern auch alle latenten Steuern aus zeitlichen Differenzen der Organgesellschaften bei der Wild Bunch AG erfasst. Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus Buchwertunterschieden im Anlagevermögen und Umlaufvermögen aufgrund abweichend berücksichtigter Abschreibungen von Vermögensgegenständen in der Handels- und in der Steuerbilanz sowie der steuerlich nicht zulässigen Bildung von Drohverlustrückstellungen. Darüber hinaus gibt es Abweichungen in den Verbindlichkeiten, die zu passiven latenten Steuern führen. Auf die zum 31. Dezember 2019 bestehenden steuerlichen Verlustvorträge wurden keine latenten Steuern gebildet, da davon auszugehen ist, dass diese aufgrund der Kapitalmaßnahmen in 2019 untergegangen sind. Grundkapital Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2019 € 23.942.755,00 (Vj.: € 2.044.075,00), eingeteilt in 23.942.755 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vj.: 2.044.075 Stückaktien), auf die ein rechnerischer Wert von jeweils € 1 entfällt. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Die Veränderung des Grundkapitals ergibt sich wie folgt: Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 26. September 2018 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um € 3.600.000,00 gegen Sacheinlagen durch Ausgabe von 3.600.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von je € 1,00 ausgegeben, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von € 3.600.000,00. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der neuen Aktien und dem Einbringungswert des Sacheinlagegegenstands wird der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zugewiesen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn desjenigen Geschäftsjahres gewinnberechtigt, in dem sie entstehen. Gegenstand der Sacheinlage sind sämtliche Forderungen und Rechte aus sämtlichen Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 100.000,00 (je eine Schuldverschreibung) aus der Anleihe 2016/2019, jeweils einschließlich sämtlicher fälliger und nicht fälliger Nebenforderungen und -rechte, insbesondere einschließlich aufgelaufener, nicht gezahlter Zinsen und künftiger Zinsen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme sämtlicher 3.600.000 neuen Aktien war die Quirin Privatbank AG mit Sitz in Berlin in ihrer Funktion als Abwicklungsstelle zugelassen mit der Verpflichtung, die neuen Aktien den Anleihegläubigern mit der Maßgabe zum Erwerb anzubieten, dass die Anleihegläubiger für jede von ihnen gemäß den Beschlüssen der Anleihegläubiger im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung auf die Abwicklungsstelle übertragene Schuldverschreibung 20.000 neue Aktien der Gesellschaft erwerben zu können, und, soweit Anleihegläubiger ihr Erwerbsrecht in Bezug auf die neuen Aktien nicht ausüben, diese Aktien gemäß den Beschlüssen der Anleihegläubiger im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung zugunsten der Anleihegläubiger zu verwerten. Die Sacheinlage wurde von der Abwicklungsstelle als Gegenleistung für die Ausgabe der neuen Aktien eingebracht. Die Sachkapitalerhöhung wurde am 14. März 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Mit Datum vom 12. April 2019 wurde des Weiteren die Umwandlung von insgesamt € 36.597.360,00 Verbindlichkeiten der Wild Bunch AG in 18.298.680 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00 in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Diese Sachkapitalerhöhung war Teil des zwischen der Wild Bunch AG, der Tennor Holding B.V. (vormals Sapinda Holding B.V.) und Voltaire Finance B.V., am 15. Juni 2018 unterzeichneten Vertrags zur finanzwirtschaftlichen Neustrukturierung der Wild Bunch Gruppe. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden in mehreren Schritten im März 2019 zunächst bestehende Bankverbindlichkeiten der Wild Bunch S.A. sowie Verbindlichkeiten der Wild Bunch S.A. gegenüber anderen Kreditoren im Gesamtumfang von € 62,7 Mio. von der Voltaire Finance B.V. übernommen. Davon sind € 26,1 Mio. als Gesellschafterdarlehen bei der Wild Bunch S.A. verblieben. € 36.597.360,00 Mio. wurden im Rahmen einer Schuldübernahme von der Wild Bunch AG übernommen und anschließend in Eigenkapital der Wild Bunch AG gewandelt. In der Hauptversammlung am 26. September 2018 wurde ein neues Genehmigtes Kapital 2018/I beschlossen und das alte Genehmigte Kapital 2015/I aufgehoben. Damit ist die Gesellschaft auch künftig in gesetzlich zulässigem Umfang in der Lage, ihre Eigenkapitalausstattung sich ergebender Erfordernisse flexibel anzupassen und sich bietende Akquisitionsmöglichkeiten nutzen zu können. Des Weiteren wurde damit der Umfang des genehmigten Kapitals an die oben beschriebenen Kapitalmaßnahmen angepasst. Das Genehmigte Kapital 2018/I ermächtigt den Vorstand, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt € 11.971.377,00 zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Gemäß § 186 Abs. 5 AktG können die neuen Aktien auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Ein Bezugsrechtsausschluss ist in folgenden Fällen zulässig:
Das Grundkapital der Gesellschaft ist des Weiteren um bis zu € 19.750.097,00 durch Ausgabe von bis zu 19.750.097 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Das Bedingte Kapital 2015/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Das Bedingte Kapital 2015/I dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 durch die Senator Entertainment AG (heute die Wild Bunch AG) oder durch Gesellschaften, an denen die Senator Entertainment AG (heute die Wild Bunch AG) unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden. Eigene Anteile wurden in Höhe ihres rechnerischen Werts von € 60,00 (Vj.: € 60,00) mit dem gezeichneten Kapital verrechnet. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2019 € 127.106.983,33 (Vj.: € 93.818.143,33). Die Erhöhung der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr um € 33.288.840,00 resultiert aus der Verrechnung des Nennbetrags der neu ausgegebenen Aktien mit dem Einbringungswert der oben beschriebenen Sacheinlagen. Die Kosten der Sachkapitalerhöhungen von € 2.755.676,59 sind im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Davon sind € 1.773.286,99 bereits im Geschäftsjahr 2018 angefallen. Eigene Anteile und Gewinnrücklagen Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft hat sich wiederum verpflichtet, keinen Handel mit eigenen Aktien zu treiben und eigene Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern. Am 31. Dezember 2019 weist die Gesellschaft 60 (Vj.: 60) Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 60,00 (Vj.: € 60,00) des Grundkapitals am 31. Dezember 2019 entfallen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Prüfungs- und Abschlusskosten (T€ 290; Vj.: T€ 290), für ausstehende Rechnungen (T€ 963; Vj.: T€ 635) sowie für Urlaubsrückstellungen (T€ 52; Vj.: T€ 69). Darüber hinaus sind T€ 20 (Vj.: T€ 500) für Risiken im Zusammenhang mit drohenden rechtlichen Auseinandersetzungen zurückgestellt. Verbindlichkeitenspiegelscroll
Alle Verbindlichkeiten bis auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, bei denen es sich ausnahmslos um Verbindlichkeiten aus dem Kreditrahmenvertrag mit der Bank Leumi handelt (siehe unten), sind unbesichert. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 10.178 (Vj.: T€ 9.508), davon entfielen auf Lieferungen und Leistungen T€ 365 (Vj.: T€ 365) und auf sonstige Verbindlichkeiten T€ 9.813 (Vj.: T€ 9.143). Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren bestehen wie im Vorjahr nicht. Die sonstigen Verbindlichkeiten im Berichtsjahr beinhalten im Wesentlichen das Darlehen inklusive aufgelaufener Zinsen der Voltaire Finance B.V., Schiphol, Niederlande von T€ 5.768 (Vj.: T€ 5.258). Anleihe 2016/2019 Die Anleihe 2016/2019 der Wild Bunch AG mit einem Rückzahlungsbetrag von € 18.000.000,00 hatte eine Laufzeit von 36 Monaten und war am 24. März 2019 zur Rückzahlung fällig. Mit Datum vom 14. März 2019 wurde die Umwandlung der Verbindlichkeiten aus der 8 %-Inhaberschuldverschreibung 2016/2019 in neue Aktien der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Insgesamt wurden € 18.000.000,00 Verbindlichkeiten in 3.600.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00 gewandelt. Des Weiteren wurden gestundete und nicht gezahlte Zinsen von € 590.160,00 gewandelt. Kreditrahmenvertrag mit Bank Leumi Plc (UK) Zum 31. Dezember 2019 hat die Wild Bunch AG € 19.965.556,96 (31. Dezember 2018: € 21.964.537,46) von der Bank Leumi in Anspruch genommen. Die Kreditrahmenvereinbarung im Umfang von bis zu € 30 Mio. bestand seit dem 5. April 2017 und hatte eine Laufzeit bis zum 5. April 2020. Die Höhe der für die Gruppe grundsätzlich abrufbaren Mittel war von den tatsächlich auf Monatsbasis festgestellten Vermögenswerten der Kreditnehmer abhängig. Seit dem 5. April 2019 befand sich die Kreditlinie in einer Vorrückzahlungsphase innerhalb derer weitere Mittelabrufe nicht vorgesehen waren. Die im Kreditvertrag vereinbarten Financial Covenants bestanden auch in dieser Vorrückzahlungsphase, allerdings aufgrund einer Anpassungsregelung aus dem September 2018 in für das Unternehmen günstigerer, die finanzielle Restrukturierung berücksichtigender Form fort. Des Weiteren wurden mit der Bank Leumi mehrere Vereinbarungen geschlossen, auf die Fälligstellung des Kredits im Rahmen der Umsetzung dieser Restrukturierungsmaßnahmen zu verzichten. Die im Rahmen der Kreditvereinbarung mit der Bank Leumi gewährten Darlehen waren durch den Abschluss einer Reihe von Sicherheitenverträgen mit den Kreditnehmern besichert. Gegenstand der Sicherheitenverträge sind weitreichende Abtretungen von Vermögensgegenständen an die kreditgewährende Bank. Dazu zählen insbesondere jedwede Art von zukünftigen Forderungen, Gesellschaftsanteile, physische Vermögensgegenstände (Filmmaterialien) sowie die Verpfändung von Konten und Filmverwertungsrechten. Wie im Rahmen derartiger Kreditfinanzierungen üblich verbleiben sämtliche Sicherheiten - mit Ausnahme des Eintritts des Sicherungsfalls - beim Sicherheitengeber. Der Kredit der Bank Leumi wurde im April 2020 mit Hilfe eines Kreditrahmens der Commerzbank AG abgelöst (siehe Abschnitt Ereignisse nach dem Bilanzstichtag). Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen das Darlehen inklusive aufgelaufener Zinsen der Voltaire Finance B.V., Schiphol, Niederlande (T€ 5.768; Vj.: T€ 5.258) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (T€10; Vj.: T€ 24) und Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgem (T€ 9; Vj.: T€ 10). Im Mai 2019 wurde die Kreditvereinbarung mit der Voltaire Finance B.V. bis Mai 2023 verlängert. Umsatzerlöse Die im Inland erzielten Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen die Erlöse aus Kostenweiterberechnungen in Höhe von T€ 393 (Vj.: T€ 642), Home Video Erlöse in Höhe von T€ 5 (Vj.: T€ 7) sowie Erlöse aus der Auswertung von Musikrechten T€ 26 (Vj.: T€ 15). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge von T€ 645 (Vj.: T€ 118) beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 106 (Vj.: T€ 0). Des Weiteren sind Erträge aus Sachbezügen (T€ 8; Vj.: T€ 8), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 503; Vj.: T€ 23) und Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten (T€ 1; Vj.: T€ 71) erfasst. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten Die im Vorjahr vorgenommenen Abschreibungen in Höhe von T€ 2.547 betreffen Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten aus Rechts- und Beratungsleistungen (T€ 1.438; Vj.: T€ 3.498) und Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 306; Vj.: T€ 390). Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen Raumkosten und sonstige Mieten (T€ 291; Vj.: T€ 282), Aufsichtsratsvergütungen (T€ 238; Vj.: T€ 195) sowie sonstige Fremdleistungen (T€ 114; Vj.: T€ 132). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 16 (Vj.: T€ 100) für die Jahresabschlussprüfung des Vorjahres enthalten. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen Im Geschäftsjahr 2019 übernahm die Wild Bunch AG im Zusammenhang mit Ergebnisabführungsverträgen Erträge der Senator Film Verleih GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 1.277 (Vj.: T€ 2.498), der Senator Home Entertainment GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 43 (Vj.: T€ 164) und der Senator Film München GmbH, München, in Höhe von T€ 107; Vj.: T€ 12). Aufwendungen aus Verlustübernahme Im Geschäftsjahr 2019 übernahm die Wild Bunch AG im Zusammenhang mit Ergebnisabführungsverträgen den Verlust der Senator Film Produktion GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 403 (Vj.: T€ 102), der Senator Film Köln GmbH, Köln, in Höhe von T€ 225 (Vj.: Gewinn T€ 185) und der Senator MovInvest GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 3 (Vj.: T€ 0). Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse Für den von der Bank Leumi Plc (UK) gewährten Rahmenkredit, der im April 2020 mit Hilfe eines Kreditrahmens der Commerzbank AG abgelöst wurde, waren neben der Wild Bunch AG auch die folgenden Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe Kreditnehmer:
Die Kreditnehmer waren darlehensberechtigt und garantieren untereinander die Erfüllung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Darlehensgeber (cross guarantee). Daneben ist ohne eigenen Zugang zum Darlehen die Eurofilm Media Ltd. Garantiegeber für die Erfüllung der Forderungen durch die Kreditnehmer. Zum 31. Dezember 2019 betrug die Inanspruchnahme des Kreditrahmens sowie die fälligen Zinsverpflichtungen der übrigen Kreditnehmer T€ 6.190 (Vj.: T€ 3.046). Aufgrund der vorliegenden Unternehmensplanung sowie der Geschäftsentwicklung der übrigen Kreditnehmer wird das Risiko der Inanspruchnahme aus den gewährten Garantien als gering eingeschätzt. Im Zusammenhang mit dem neuen Kreditrahmen der Commerzbank AG bestehende Haftungsverhältnisse siehe Abschnitt Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen Die Wild Bunch AG hat im Geschäftsjahr 2008 sowie in den Geschäftsjahren 2010 und 2013 gegenüber der LEONINE Distribution GmbH (vormals: Universum Film GmbH), München, (Konzernfremder) eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen dem verbundenen Unternehmen Senator Home Entertainment GmbH und der Universum Film GmbH, München, abgeschlossenen Videovertriebsvertrag vom 18. August 2006 und dem dazugehörigen Long Form Vertrag vom 13. Mai 2008 sowie dem Lizenzvertrag vom 2. Dezember 2010 und 10. Oktober 2013 einzustehen. Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine Verpflichtungen der Senator Home Entertainment GmbH gegenüber der LEONINE Distribution GmbH (vormals Universum Film GmbH) aus erhaltenen Vorschüssen (Vj.: T€ 92). Die Vorschüsse wurden nach dem Vorjahresbilanzstichtag planmäßig abgerechnet. Eine Inanspruchnahme der Wild Bunch AG aus der Patronatserklärung erfolgte nicht. Des Weiteren hat die Wild Bunch AG gegenüber der Commerzbank AG eine Patronatserklärung abgegeben nach der sie sich verpflichtet, ihre 100%ige Tochtergesellschaft Senator Film Produktion GmbH dergestalt mit Liquidität auszustatten, dass diese jederzeit in der Lage ist, ihren Verbindlichkeiten aus einem Produktionsdarlehen in Höhe von T€ 946 (Vj.: T€ 1.130) nebst Zinsen und Nebenkosten nachzukommen. Die Wild Bunch AG geht gegenwärtig nicht von einer Inanspruchnahme aus, da es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Co-Finanzierungspartner des Films vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht leisten und zur Finanzierung der Produktion notwendige Fördermittel nicht ausbezahlt werden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2019 hatte die Gesellschaft folgende langfristige Miet- und Leasingverpflichtungen: scroll
Zum 31. Dezember 2018 hatte die Gesellschaft folgende langfristige Miet- und Leasingverpflichtungen: scroll
Steuerliche Verhältnisse Zwischen der Wild Bunch AG (Organträgerin) und den nachfolgend genannten Gesellschaften besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft. Ergebnisabführungsverträge („EAV") bestehen seit: scroll
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt die folgende Zahl an Angestellten (ohne Vorstand): scroll
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Mitarbeiter befristet. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats scroll
Die Aufsichtsratsmitglieder sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien:
Die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats sind in keinem anderen gesetzlich zu bildendem Aufsichtsrat oder vergleichbaren Gremium tätig. Aktien der Organmitglieder Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Wild Bunch AG: scroll
Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat Das Handelsgesetzbuch (HGB) sieht die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung und Vergütungsbestandteile im Jahres- und im Konzernabschluss vor. Nach den §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließt. In der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. September 2018 wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Daher unterbleibt die Offenlegung der individuellen Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018. Die Ermächtigung gilt für das Geschäftsjahr 2018 und die ihm nachfolgenden vier Geschäftsjahre. Insgesamt hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2019 Bezüge von T€ 583 (Vj.: T€ 1.306) erhalten. Für das Geschäftsjahr 2019 wurden dem Vorstand Bezüge von T€ 585 (Vj.: T€ 969) gewährt. Der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG ist dazu ermächtigt, über einen freiwilligen Bonus für außergewöhnliche Leistungen zu beschließen. Dieser freiwillige Bonus kann höchstens T€ 100 pro Jahr betragen. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhält der Vorstand die Bezüge (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütungen) für die Dauer von sechs Monaten weiter, längstens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Das gleiche gilt im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds für die hinterbliebene Ehefrau oder Lebenspartnerin. Bei einem Change of Control Event sowie im Fall der Abberufung oder Freistellung von den Dienstpflichten hat der Vorstand ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf die Gesamtvergütung (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütung) bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, maximal in Höhe der Gesamtvergütung für zwei Jahre. Die Gesellschaft hat für die Organe des Konzerns eine D&O Versicherung abgeschlossen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 26. September 2018 beschlossen, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats anzupassen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten künftig jährlich € 30.000, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende € 45.000 und der Aufsichtsratsvorsitzende € 75.000. Außerdem erhalten Aufsichtsratsmitglieder für ihre Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats jährlich zusätzlich € 7.500 und für das Führen des Vorsitzes in einem Ausschuss des Aufsichtsrats jährlich zusätzlich € 15.000. Diese Änderungen gelten rückwirkend seit dem 1. Februar 2018. Bis zum 31. Januar 2018 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Vergütung in Höhe von jeweils € 16.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhielt € 22.000, sein Stellvertreter € 20.000. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 Bezüge von T€ 87 (Vj.: T€ 203) erhalten. Für das Geschäftsjahr 2019 wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats insgesamt Bezüge von T€ 238 (Vj.: T€ 197) gewährt. Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 verteilen sich wie folgt: scroll
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 verteilen sich wie folgt: scroll
Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer, Mazars GmbH & Co. KG, Hamburg, im Geschäftsjahr 2019 in Rechnung gestellte Honorar für Abschlussprüfungsleistungen belief sich auf T€ 306 (Vj.: T€ 390). Darin enthalten sind T€ 16 (Vj.: T€ 100), die die Prüfung der Vorjahresabschlüsse betreffen. Neben Abschlussprüferleistungen wurden im Berichtsjahr sonstige Bestätigungsleistungen durch die Mazars GmbH & Co. KG von T€ 110 (Vj.: T€ 0) erbracht. ErgebnisverwendungsvorschlagAufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://wildbunch.eu/de/investor-relations/corporate-govemance/ sowie im Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Corona Covid-19 Pandemie und ihre Auswirkungen Die Corona Covid-19-Pandemie ("Corona-Pandemie") und die Kontaktbeschränkungen, die zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Virus verhängt wurden, haben das öffentliche Leben und die wirtschaftlichen Aktivitäten in den Kernmärkten von Wild Bunch weitgehend zum Erliegen gebracht. Mitte März 2020 wurden alle Kinos in Frankreich, Italien, Deutschland und Spanien geschlossen. Unter strengen Auflagen wie Maskenpflicht, Mindestabstand und Hygienevorschriften streben einzelne Länder die Wiedereröffnung der Kinos an. Durch die entsprechende Verschiebung der Filmstarts wird nach der Wiedereröffnung eine große Zahl neuer Filme in die Kinos drängen und eine hohe Konkurrenz für die Kinobesucher auslösen. Wild Bunch arbeitet daran, seine Kinostartstrategie zu verfeinern oder Alternativen, wie den Direktverkauf an elektronische Vertriebsplattformen, zu finden. Auf der Beschaffungsseite ist die Wild Bunch Gruppe von der Absage einer Reihe von Veranstaltungen und Festivals wie dem Festival und dem Marché du Film de Cannes betroffen. Diese Veranstaltungen sind Schlüsselereignisse für den Verkauf und Erwerb von Filmen. Auch wenn die Veranstalter digitale Märkte organisieren, ist der Erfolg solcher Ansätze noch nicht absehbar. Es ist derzeit schwer vorherzusagen, ob die geplanten Einnahmen über die gesamte Verwertungskette von Filmen, einschließlich des internationalen Vertriebs, noch realisiert werden können. Kurzfristig während der Pandemie, aber auch langfristig verzeichnet die Branche nach wie vor eine deutliche Verschiebung beim Konsum von Inhalten, mit einer hohen Nachfrage nach Streaming-Diensten, aber auch nach traditionellem Pay- und Free-TV. Die Wild Bunch Gruppe ist seit Mitte März in diesen Segmenten besonders aktiv, und es wird erwartet, dass die Einnahmen aus diesen Aktivitäten auf einem hohen Niveau bleiben werden. Infolgedessen verzeichnete auch FilmoTV aufgrund der in Frankreich verhängten Ausgangssperre einen deutlichen Anstieg der VOD-verkäufe und der Abonnentenzahlen. Auch die Wild Bunch Gruppe war von der Unterbrechung verschiedener Film- und Serienproduktionen betroffen, was die Investitionen und das geplante Wachstum im Produktionsbereich verlangsamte. Infolgedessen wurden für 2020 geplante Produktionen auf 2021 verschoben, obwohl noch nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, wann diese Produktionen in den jeweiligen Ländern tatsächlich anlaufen können. Dies hängt auch vom weiteren Management der Corona-Pandemie in den Kernmärkten von Wild Bunch ab. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Lockerung der Kontaktbeschränkungen ist der Vorstand daher der Ansicht, dass die Corona Covid-19-Pandemie insgesamt negative Auswirkungen auf die Investitionen und die globalen Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe im Geschäftsjahr 2020 haben wird. Rückzahlung Kredit Bank Leumi Der Kredit der Bank Leumi wurde im April 2020 mit Hilfe eines Kreditrahmens der Commerzbank AG abgelöst. Die erstmalige Inanspruchnahme des Kreditrahmens bei der Commerzbank AG betrug € 16,3 Mio. Der Kreditrahmen der Commerzbank AG beträgt bis zu € 35,0 Mio. und hat eine Laufzeit bis Oktober 2022. Die Vereinbarung mit der Commerzbank sieht vor, dass die Bank gegen Abtretung von Forderungen der Wild Bunch AG Finanzmittel zur Verfügung stellt. Als Forderungen qualifiziert sind durch eine Kreditausfallversicherung gesicherte Forderungen der Tochtergesellschaften Wild Bunch S.A., Paris, Wild Bunch Germany, München, BIM Distribuzione s.r.l., Rom, und Vértigo Films S.L., Madrid. Die Wild Bunch AG ist verpflichtet, entsprechend der von den Tochtergesellschaften gestellten Sicherheiten erhaltene Kreditbeträge an diese Tochtergesellschaften weiterzuleiten. Mitteilungspflichtige Beteiligungen nach WpHG 21.03.2019 Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG 1. Angaben zum Emittenten Wild Bunch AG Knesebeckstraße 59-61 10719 Berlin Deutschland 2. Grund der Mitteilung scroll
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen scroll
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. 5. Datum der Schwellenberührung 14.03.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) scroll
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG scroll
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG scroll
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9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) scroll
21.03.2019 Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG 1. Angaben zum Emittenten Wild Bunch AG Knesebeckstraße 59-61 10719 Berlin Deutschland 2. Grund der Mitteilung scroll
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4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. 5. Datum der Schwellenberührung 14.03.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) scroll
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG scroll
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG scroll
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9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) scroll
21.03.2019 Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG 1. Angaben zum Emittenten Wild Bunch AG Knesebeckstraße 59-61 10719 Berlin Deutschland 2. Grund der Mitteilung scroll
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen scroll
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. 5. Datum der Schwellenberührung 114.03.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
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b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG scroll
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9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) scroll
15.04.2019 Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG 1. Angaben zum Emittenten Wild Bunch AG Knesebeckstraße 59-61 10719 Berlin Deutschland 2. Grund der Mitteilung scroll
Sonstiger Grund: 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen scroll
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Voltaire Finance B.V. 5. Datum der Schwellenberührung 10.04.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
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9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) scroll
15.04.2019 Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG 1. Angaben zum Emittenten Wild Bunch AG Knesebeckstraße 59-61 10719 Berlin Deutschland 2. Grund der Mitteilung scroll
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4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Voltaire Finance B.V. 5. Datum der Schwellenberührung 10.04.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
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15.04.2019 Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG 1. Angaben zum Emittenten Wild Bunch AG Knesebeckstraße 59-61 10719 Berlin Deutschland 2. Grund der Mitteilung scroll
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4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Voltaire Finance B.V. 5. Datum der Schwellenberührung 10.04.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
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b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG scroll
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17.04.2019 Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG 1. Angaben zum Emittenten Wild Bunch AG Knesebeckstraße 59-61 10719 Berlin Deutschland 2. Grund der Mitteilung scroll
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4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. 5. Datum der Schwellenberührung 12.04.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
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b.2. Instrumente i.S.d. 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG scroll
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18.04.2019 Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG 1. Angaben zum Emittenten Wild Bunch AG Knesebeckstraße 59-61 10719 Berlin Deutschland 2. Grund der Mitteilung scroll
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4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. 5. Datum der Schwellenberührung 12.04.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
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Entwicklung des Anlagevermögens 2019scroll
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Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2019Die Wild Bunch AG war zum 31. Dezember 2019 an folgenden Gesellschaften direkt oder mittelbar beteiligt: scroll
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Ergebnisabführungsvertrag mit Wild Bunch AG
Berlin, den 30. Juni 2020 Wild Bunch AG Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender Versicherung des gesetzlichen Vertreters zum 31. Dezember 2019Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Berlin, den 30. Juni 2020 Wild Bunch AG Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Wild Bunch AG, Berlin: Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und LageberichtsPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wild Bunch AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht Bezug genommen wird, haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Darüber hinaus haben wir die lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben sind Angaben, die nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB nicht vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf die Angaben in Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - Annahme der Unternehmensfortführung“ im Anhang und in Abschnitt 4.3.2. „Finanzielle Risiken“ des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter unter anderem ausführen, dass sollte der Geschäftsverlauf deutlich hinter den geplanten Erwartungen zurückstehen, würde dies die weitere Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigen und könnte deren Bestand gefährden, soweit die hierdurch entstehenden finanziellen Lücken nicht durch andere Kapitalmaßnahmen geschlossen werden können. Dies weist auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 S. 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist hinsichtlich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Beurteilung der Going Concern - Prämisse durch den Vorstand der Wild Bunch AGZugehörige Informationen im Jahresabschluss und zusammengefassten Konzernlage- und LageberichtDie Angaben der Gesellschaft zur Planung sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - Annahme der Unternehmensfortführung“ und „Sonstige Angaben - Ereignisse nach dem Bilanzstichtag des Anhangs sowie im Abschnitt 4.3.2. „Finanzielle Risiken“ des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts enthalten. Sachverhalt und Risiko für die PrüfungDer Vorstand der Wild Bunch AG ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung der Geschäftstätigkeit (Going-Concern-Prämisse) ausgegangen. Dieser Einschätzung liegen die Liquiditätsplanung für den Wild Bunch Konzern bis zum 31. Dezember 2020 sowie die Business Planung für den Zeitraum 2020 bis 2024 zugrunde. Die kurzfristige Liquiditätsplanung der Wild Bunch Gruppe berücksichtigt die aktuellen Erkenntnisse in Bezug auf die Corona Pandemie. Die mittelfristige Businessplanung basiert auf der Annahme, dass den Konzerngesellschaften nach nunmehr erfolgtem Abschluss der finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen künftig ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um die geplanten Investitionen in weitere Filmverleihrechte und neue Vermarktungsstrategien zu tätigen und ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sie unterliegt des Weiteren der Annahme, dass sich trotz Verschiebungen von geplanten Erträgen insgesamt keine wesentlichen negativen Auswirkungen aus der Corona Pandemie für die Geschäftsentwicklung des Konzerns und damit der Wild Bunch AG ergeben. Die Liquiditäts- und die Businessplanung sind durch eine hohe Unsicherheit gekennzeichnet, da sie auf subjektiven Annahmen des Vorstands beruhen. Es besteht insbesondere das Risiko, dass die Annahmen, die der Businessplanung zugrunde liegen, nicht erreicht werden können. Hierdurch wäre die weitere Entwicklung der Gesellschaft beeinträchtigt und könnte deren Bestand gefährdet sein. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die von der Gesellschaft aufgestellten Liquiditäts- und Businessplanungen jeweils inhaltlich nachvollzogen und die zugrunde gelegten Annahmen verplausibilisiert. Dabei haben wir uns auch mit der prognostizierten Auswirkung der aktuellen Coronavirus Pandemie auseinandergesetzt. Wir kommen nach intensiver Diskussion der Liquiditäts- und der Businessplanungen und den diesen zugrundeliegenden Annahmen mit dem Vorstand zu dem Schluss, dass die Annahmen und Planziele aus heutiger Sicht plausibel sind. Danach weist die Liquiditätsplanung für den Wild Bunch Konzern bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 unter Berücksichtigung des aktuellen Finanzstatus keine Unterdeckung auf. Unter Berücksichtigung der nach Abschluss der finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel, kommen wir zu der Auffassung, dass die Liquiditäts- und die Businessplanungen insgesamt risikobehaftet, aber plausibel sind. Die Einschätzung des Vorstands in Bezug auf die entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Risiken, die sich aus einer deutlich negativen Abweichung von der Liquiditäts- oder der Businessplanung, z.B. durch den weiteren Verlauf der Corona Pandemie oder einer anderen Beeinträchtigung der geplanten Geschäftsausweitung ergeben könnten, halten wir für nachvollziehbar und plausibel. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen unter dem Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“. Werthaltigkeit der Finanzanlagen und Forderungen gegen verbundene UnternehmenZugehörige Informationen im Jahresabschluss und zusammengefassten Konzernlage- und LageberichtZu den bezüglich der Finanzanlagen und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Anhang in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ und „Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung“. Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Anlagenspiegel dargestellt. Sachverhalt und Risiko für die PrüfungIm Jahresabschluss der Wild Bunch AG werden unter dem Bilanzposten „Finanzanlagen“ Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt T€ 131.988 und Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 47.825 ausgewiesen, die damit zusammen rund 99 % der Bilanzsumme ausmachen und das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft um T€ 36.549 übersteigen. Die Finanzanlagen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden jährlich von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungs- bzw. Zuschreibungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Vor dem Hintergrund der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume ist die Werthaltigkeit der Finanzanlagen und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der Wild Bunch AG implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Finanzanlagen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte und die implementierten internen Kontrollen verschafft. Wir haben das Vorgehen der Gesellschaft bei der Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie bei der Ableitung der Zukunftserfolge auf Vereinbarkeit mit handelsrechtlichen Vorschriften und berufsständischen Verlautbarungen gewürdigt. Die dem Werthaltigkeitstest zugrundeliegende Unternehmensplanung haben wir analysiert. Die wesentlichen Annahmen zum Wachstum, geplanten Geschäftsverlauf und zur künftigen Rentabilität haben wir nachvollzogen. Wir haben die Planung mit den gesetzlichen Vertretern der Wild Bunch AG ausführlich diskutiert. Auf dieser Grundlage haben wir deren Angemessenheit beurteilt. Die Angemessenheit der sonstigen wesentlichen Bewertungsannahmen, wie beispielsweise des Diskontierungszinssatzes, haben wir mit Unterstützung von internen Bewertungsspezialisten auf Basis einer Analyse von Marktindikatoren untersucht. Wir haben die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter im Hinblick auf die sachgerechte Ableitung analysiert und ihre Berechnung unter Beachtung der dafür vorliegenden Anforderungen der handelsrechtlichen Vorschriften nachvollzogen. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle unter Beachtung der handelsrechtlichen Anforderungen überprüft. Der von den gesetzlichen Vertretern durchgeführte Wertminderungstest sowie die hierfür angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Finanzanlagen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen zu überprüfen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für die folgenden sonstigen Informationen verantwortlich:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Konzernlage- und LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. August 2019 zum Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Wild Bunch AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Pannewitz.
Berlin, 30. Juni 2020 Mazars GmbH & Co. KG Udo Heckeler, Wirtschaftsprüfer Frank Pannewitz, Wirtschaftsprüfer Entwicklung des Anlagevermögens 2019scroll
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ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGE-UND LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. DEZEMBER 2019Wild Bunch AG, BerlinInhalt Konzernlage- und Lagebericht 1. Grundlagen des Konzerns 1.1. Konzernstruktur und Geschäftsmodell 1.2. Mitarbeiter 1.3. Forschung und Entwicklung 1.4. Steuerungssystem 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen 2.2. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren 2.3. Geschäftsverlauf und Analyse der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren 2.4. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns 2.5. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Wild Bunch AG 3. Prognosebericht 3.1. Entwicklung des Marktumfeldes 3.2. Ausrichtung des Konzerns im Geschäftsjahr 2020 3.3. Erwartete Entwicklung 3.4. Gesamtaussage des Vorstands zur Entwicklung des Konzerns 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Risikomanagementsystem 4.2. Internes Kontrollsystem 4.3. Risikobericht 4.4. Chancenbericht 4.5. Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen 5. Übernahmerechtliche Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB 6. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB 7. Abhängigkeitsbericht 8. Vergütungsbericht EINFÜHRUNGDer vorliegende zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht der Wild Bunch AG wurde gemäß § 315 HGB erstellt. Sofern nicht explizit auf die Wild Bunch AG oder die Wild Bunch Gruppe (im Folgenden „Wild Bunch“ oder „Konzern“ genannt) Bezug genommen wird, beziehen sich die Aussagen auf die Wild Bunch AG und den Konzern gleichermaßen. Die dargestellten Ausführungen des Geschäftsverlaufs sowie der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns basieren auf dem Konzernabschluss, erstellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Summen und Prozentangaben wurden auf Basis der nicht gerundeten Euro-Beträge berechnet und können von einer Berechnung auf Basis der berichteten Tausend bzw. Millionen Euro-Beträge abweichen. 1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS1.1 KONZERNSTRUKTUR UND GESCHÄFTSMODELL Die Wild Bunch Gruppe ist ein führendes, unabhängiges europäisches Medienunternehmen, dass mit seinen Tochterunternehmen und Marken im internationalen Vertrieb und Verleih sowie in der Produktion und Koproduktion von Filmen und TV-Serien tätig ist. Nach eigener Produktion bzw. Koproduktion oder dem Einkauf von Verwertungsrechten bedient Wild Bunch über den eigenen klassischen oder digitalen Direktvertrieb seine Partner der verschiedensten Empfangskanäle, von Kinobetreibern über Fernsehanstalten bis hin zu Anbietern digitaler Videoinhalte, mit diesem Content. Die im Fokus stehenden Zielmärkte sind damit das Kino, der TV und die VOD/SVOD-Anbieter (auch OTT-Video-Anbieter genannt) sowie von abnehmender Bedeutung die Auswertung über DVD/Blu-Ray. Im Zuge der gestiegenen Akzeptanz und Durchdringung digitaler Vertriebskanäle bei den Konsumenten, hat sich Wild Bunch mit seiner französischen VOD/SVOD-Plattform FilmoTV in diesem Markt ebenfalls positioniert. Länder- und Markenstrategie Der geografische Fokus der Geschäftstätigkeit liegt auf den Ländern Frankreich, Deutschland/Österreich, Italien und Spanien. Wild Bunch ist mit ihren Gesellschaften und Marken gleichzeitig in der Film- & TV-Serienproduktion und dem Vertrieb in diesen Ländern präsent und verfügt über ein weitreichendes europaweites Netzwerk. Darüber hinaus vermarktet Wild Bunch ihre Bibliothek von rund 2.500 Film- und Serientitel unterschiedlicher Genres weltweit und vertreibt derzeit bis zu 50 neue Independent-Filme im Jahr. ![]() Konzernstruktur Die Führungsgesellschaft des Wild Bunch Konzerns, die Wild Bunch AG, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und erfüllt als Dachgesellschaft eine Holdingfunktion und ist für Management, Finanzierung, Konzernrecht, Kommunikation und Informationstechnik (IT) verantwortlich. Darunter werden die Geschäftsaktivitäten in die zwei Segmente „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ und „Sonstiges“ unterteilt. Unter dem ersten Segment werden die (Koproduktion und der Vertrieb von Filmen, TV-Serien und anderem filmischen Content zusammengefasst. Das zweite Segment vereint das Betreiben der eigenen VOD/SVOD-Plattform und sonstige Aktivitäten. 1.2 MITARBEITER Die Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 125 Mitarbeiter (inkl. Management), nach 149 Mitarbeitern (inkl. Management) im Vorjahr. Darin spiegeln sich die Bemühungen wider, die administrativen Kosten im Zeitverlauf zu verringern. 1.3 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Wild Bunch betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im engeren Sinne. Zuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehen entsprechend nicht. 1.4 STEUERUNGSSYSTEM Für die strategische Ausrichtung und Steuerung des Konzerns ist der Vorstand der Wild Bunch AG verantwortlich. Die operative Verantwortung der Konzerngesellschaften liegt bei den jeweiligen Geschäftsführungen. Die Steuerung dieser Gesellschaften erfolgt über Gesellschafterversammlungen, Strategie-meetings, Kurz- und Mittelfristplanungen sowie eine regelmäßige Berichterstattung über den Geschäftsverlauf. Der Vorstand hat dabei das interne Steuerungssystem entlang der Konzernstrategie ausgerichtet und geeignete Kontrollgrößen definiert. Ein wichtiges Modul des internen Steuerungs- und Kontrollsystems ist die regelmäßige Erfassung und Aktualisierung von Kennzahlen und Daten sowie die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Gegenstand der Analysen und Berichterstattung sind insbesondere die in 2.2. dargestellten Leistungsindikatoren. Berichterstattung und Analysen werden durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (vergleiche Abschnitt 4.) ergänzt, insbesondere die detaillierte Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und bei der Verwertung von Filmen. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT2.1. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 2.1.1. GESCHÄFTSUMFELD Die jeweilige gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die konjunkturelle Entwicklung insbesondere in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien hat einen maßgeblichen Einfluss auf den operativen Erfolg der Unternehmensgruppe. Daneben agiert die Wild Bunch Gruppe auch auf außereuropäischen Märkten, wie den USA, zum Beispiel im Filmeinkauf oder in ihren Weltvertriebsaktivitäten. In seinem World Economic Outlook vom April 2020 berichtet der Internationale Währungsfonds (IWF) von einer Abschwächung des Wachstums der Weltproduktion von 3,6 % in 2018 auf 2,9 % in 2019. In den einzelnen Regionen und Länder bestehen jedoch Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung. Nach 2,9 % im Jahr 2018 ist die Wirtschaft in den USA in 2019 noch um 2,3 % gewachsen. Die Europäische Union verzeichnete in 2019 nur ein Wachstum von 1,2 % nach einem Anstieg von 1,9 % in 2018. Die wichtigsten Märkte von Wild Bunch zeigten im Jahr 2019 eine nachlassende Dynamik in ihrer Wirtschaftsentwicklung. Die französische Wirtschaftsproduktion wuchs in 2019 nach Angaben des IWF mit einer Rate von 1,3 %, nachdem es in 2018 noch 1,7 % waren. Die deutsche Wirtschaftsproduktion verzeichnete in 2019 noch ein Wachstum von 0,6 % (Vj.: 1,5 %). Für Italien ergab sich nach IWF nur ein leichtes Wachstum von 0,3 % im Jahr 2019 gegenüber 0,8 % im Vorjahr. Die Dynamik im Wachstum der Wirtschaftsproduktion Spaniens sinkt weiter. Laut IWF konnte in 2019 ein Wachstum von rund 2,0 % erreicht werden (Vj.: 2,4 %). Einen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des weltweit agierenden Wild Bunch Konzerns kann zudem der Wechselkurs zwischen Euro und US-Dollar haben. Nach Daten der Europäischen Zentralbank (EZB) stand zum Jahresanfang 2019 die Notierung bei 0,88 Euro / US-Dollar. Nach einem kontinuierlichen Anstieg des US-Dollars schloss die Notierung das Jahr am letzten Handelstag mit einem Kurs von 0,90 Euro / US-Dollar ab. 2.1.2. BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Der Wild Bunch Konzern agiert in einem sich dynamisch ändernden Marktumfeld. Im Mittelpunkt steht nunmehr der Konsument, der bestimmt, wann, was und wie er Inhalte sehen will. Eine Veränderung der Sehgewohnheiten, basierend auf den persönlichen Vorlieben und Tagesabläufen, die lange antizipiert wurde und nun Realität geworden ist. Unterstützt wird diese Entwicklung aufgrund des hohen Digitalisierungsgrades in der Medienwelt insbesondere durch die vielseitigen Empfangsgeräte der Konsumenten. Diese Veränderungen führen laut Schätzungen der Branchenstudie „PwC Global Entertainment & Media Outlook 2019 - 2023“ der Wirtschafts- und Prüfungsgesellschaft PriceWaterhouse Coopers („PwC“) zu einen Gesamtumsatz der Branche von 2,2 Bio. Dollar im Jahr 2019. Gegenüber dem Jahr 2018 mit 2,1 Bio. Dollar entspricht dies einem Wachstum von rund 4,8 %. In 2020 wird die Entertainment & Media-Branche insbesondere in Europa auf der regulatorischen Ebene beeinflusst. Nach Veröffentlichung der neuen EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste Anfang November 2018 haben die Mitgliedsstaaten nunmehr 21 Monate Zeit (bis September 2020) diese in nationales Recht umzusetzen. Wichtigstes Ziel dieser neuen Vorschriften liegt in dem Schaffen gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Verwertungsstufen Kino, traditionelles Fernsehen und neue Dienste wie Abruf-/On-Demand-Mediendienste. Die neuen Vorschriften sollen überdies für mehr kulturelle Vielfalt sorgen und europäische Inhalte fördern. 2.1.2.1. KINO Die Analysten von PwC schätzen in ihrer Studie das weltweite Brutto-Einspielergebnis auf 43,4 Mrd. Dollar im Jahr 2019. Der französische Kinomarkt ist dabei geprägt von Investitionen in innovative Projektions- und Audiotechnologien und einer starken nationalen Filmproduktion mit ihrem Fokus auf Comedy, die auch weiterhin regulatorisch gefördert und geschützt wird. International eher weniger beachtet, aber mit einem soliden Auftritt zeigten sich in Deutschland die nationalen Produktionen. Komödien und Kinder-/Familienfilme stießen dabei auf großes Interesse. Einen wichtigen Rückhalt für die deutsche Filmwirtschaft bildet die nationale Filmförderung in ihren unterschiedlichen Facetten. Maßgeblich beeinflusst wird der italienische Kinomarkt von dem weiter vorherrschenden Problem der Filmpiraterie und dem großen Wettbewerb durch die Konkurrenten aus dem Online-Streaming. Hinzu kommen ergänzend die sinkenden Kinobesuche in der Urlaubszeit im Sommer sowie das überwiegende Desinteresse an US-Produktionen, gleichzusetzen mit einem höheren Interesse an lokalen Produktionen. In Spanien sollten durch die getätigten Investitionen der Kinobetreiber in luxuriöse und modernisierte Kinos die Besucherzahlen wieder steigen und auch durch höhere Ticketpreise höhere Umsätze erzielen lassen. 2.1.2.2. ELECTRONISCHE DISTRIBUTION (OVER-THE-TOP - OTT VIDEO) Die elektronische Distribution umfasst den Verkauf von Filmrechten und -inhalten an Over-the-Top-Video-Angebote (OTT-Video), d.h. für den Empfang von Inhalten direkt über ein an das Internet angeschlossenes Endgerät, wie einen Fernseher (Smart-TV) oder andere Peripheriegeräte (z.B. DVD-Player und Spielekonsolen) sowie über mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Notebooks. Dabei wird unterschieden zwischen Einzelnutzung Transactional-Video-on-Demand oder TVOD, d.h. der Ausleihe eines Videos für einen begrenzten Zeitraum, das Nutzungsrecht verfällt mit Ablauf des Zeitraumes oder der Möglichkeit zur Mehrfachnutzung Subscription-Video-on-Demand oder SVOD, also einem Abonnement-Modell, mit meist monatlicher Zahlung für Nutzungsrechte von einer (un-)begrenzten Anzahl von Filmtiteln. Im Bereich Elektronische Distribution subsumieren wir aufgrund des wechselseitigen Einflusses zu OTT-Video auch den Verkauf und Verleih von DVDs oder Blu-rays (Home Entertainment-Geschäft). Im OTT-Videomarkt herrscht heute ein globaler Kampf um Abonnenten. Noch dominieren Netflix und Amazon Prime Video, doch neue Angebote mit Disney+, ATT/WarnerMedia oder AppleTV und Facebook Watch fachen den Wettbewerb an. Ein umfassender Wettbewerb um die besten, vor allem lokalen Inhalte, für neue Abonnenten, entweder als Eigenproduktion oder in Fremdproduktion - wird als Beginn eines „goldenen Zeitalters“ für die TV- und Filmbranche angesehen. Inhalte bleiben der Schlüsselfaktor zum Erfolg in diesem Markt. Die Analysten von PwC erwarten im globalen OTT-Videomarkt einen Gesamtumsatz von 45,3 Mrd. Dollar im Jahr 2019 (Vj.: 38,2 Mrd. Dollar). Der Home Entertainment-Markt entwickelt sich dagegen genau entgegengesetzt und wird langfristig zu einem Nischenmarkt werden. Die Nachfrage nach DVDs und Blu-rays nimmt weltweit stetig weiter ab und wird durch Online-Videos abgelöst. Dies spiegelt sich auch in den Schätzungen der Analysten von PwC wider. Der Gesamtumsatz wird auf nur noch 15,0 Mrd. Dollar im Jahr 2019 (Vj.: 17,0 Mrd. Dollar) geschätzt. Die gesättigten OTT-Videomärkte wie Frankreich und Deutschland sowie die aufstrebenden Märkte Italien und Spanien sind geprägt von Neuformierungen und Neuauflagen verschiedener Marktteilnehmer, um im Wettbewerb gegen die Marktführer wie Netflix und Amazon Prime Video bestehen zu können. Öffentlich-rechtliche und private Fernsehanstalten in diesen Ländern arbeiten zusammen, um einen nationalen Champion ins Leben zu rufen und um am Markt bestehen zu können. Die Marktteilnehmer sind in einen umfangreichen Wettstreit um lokale Inhalte eingestiegen. Zusätzlich erhöhen sich die regulativen Anforderungen an die Marktteilnehmer deutlich. So zum Beispiel durch die verabschiedete EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste, wie in der Einführung erwähnt. Wichtigster Bestandteil ist, dass die Anbieter von audiovisuellen On-Demand-Mediendiensten (beispielsweise Amazon Prime oder Netflix) sicherstellen müssen, dass mindestens 30 % ihrer Kataloge aus europäischen Inhalten bestehen und dass diese einen angemessenen Stellenwert und Präsentation erhalten. Der französische Markt ist dabei einer der am stärksten regulierten Märkte in Europa. So verlangt Frankreich von den VOD-Marktteilnehmern unter anderem eine zweiprozentige Steuer auf ihre Umsätze und einen Pflichtanteil von mindestens 60 % europäischen und mindestens 40 % französischen Arbeiten in deren Filmbibliotheken. Weiterhin wird auch eine Universalsteuer auf digitale Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen, die in Frankreich aktiv sind, erhoben. Diese Zahlungen kommen der staatlichen Filmförderungsanstalt CNC (Centre national du cinéma et de l’image animée) zur Förderung heimischer Produktionen zugute. 2.1.2.3. TRADITIONELLES FERNSEHEN TV Das Marktsegment „Traditionelles Fernsehen TV“ sieht sich in den nächsten Jahren einer weiteren Abschwächung in der Wachstumsdynamik ausgesetzt. So wird die Nachfrage nach OTT-Videoangeboten weiter steigen, der Preisdruck unter den Anbietern ist weiterhin hoch, und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten über Rundfunkgebühren stellt nach wie vor in vielen Ländern ein wichtiges, aber zunehmend stagnierendes Element dar. In einzelnen Märkten findet bereits eine Konsolidierungswelle bei den Anbietern, so zum Beispiel in Frankreich statt. Dies sind die Herausforderungen für den Vertrieb von Filmen und TV-Produktionen; aber erstklassiger und zielgruppenaffiner Content ist unverändert gefragt. PwC erwartet für das traditionelle Fernsehen TV global einen Markt von 233,3 Mrd. Dollar im Jahr 2019. Die französische Regierung übernimmt derzeit eine sehr aktive Rolle in der Regulierung des französischen TV-Marktes zum Schutz der heimischen Industrie, siehe auch 2.1.2.2. Elektronische Distribution. Der deutsche TV-Markt ist maßgeblich gekennzeichnet von hohen Rundfunkgebühren, die einen stabilen und hohen Beitrag zum TV-Marktvolumen leisten. Hier findet ein Wettbewerb und Konsolidierungen vor allem bei den Empfangstechnologien, also Kabel, IPTV und Satellit statt. Beispiele sind der Ausbau des IPTV-Angebots „EntertainTV“ der Deutsche Telecom oder der Zusammenschluss von Kabel Deutschland, Unity Media und Vodafone zum größten Kabelanbieter in Deutschland. Geprägt durch einen starken frei empfangbaren TV-Sektor ist die Durchdringung des italienischen TV-Marktes mit Fernsehabonnements eher gering. Trotzdem versuchen die Wettbewerber mit neuen, teureren Premium-TV-Paketen (mehr Fernsehkanälen, UHD oder „TV Everywhere“) neue Kunden anzusprechen. Aktueller Markttreiber im spanischen TV-Markt ist der starke Ausbau von Multi-Play-Angeboten (z.B. Mobilfunk, Festnetz, (A)DSL-Internet, TV und WiFi) und das, obwohl der Markt einem starken Wettbewerbsdruck durch OTT-Video-Anbieter ausgesetzt ist. 2.1.2.4. PRODUKTION Im Geschäftsjahr 2019 beschränkten sich die Produktionsaktivitäten in der Wild Bunch Gruppe noch vor allem auf Deutschland. Laut Dachverband der deutschen Filmindustrie SPlO e.V. ist in 2019 die Zahl der deutschen Spielfilm-Erstaufführungen im Kino mit 157 gegenüber 153 in 2018 um 3 % gestiegen. Langfristig gesehen, liegt der 10-Jahresdurchschnitt bei 146 Filmen. 39 % der neuen deutschen Spielfilme waren deutsch-ausländische Koproduktionen, wobei Frankreich, Österreich, Schweiz, Belgien und die USA zu den bevorzugten Koproduktionsländern der letzten 10 Jahre gehörten. An den deutschen Erstaufführungen im Jahr 2019 waren 195 (Vj.: 179) Produktionsfirmen beteiligt. Es herrscht ein hoher Wettbewerbs- und Kostendruck in der Produktion. Einen wesentlichen Einfluss auf die Produktion haben europaweit Filmförderungen, welche für verschiedene Bereiche beantragt werden können und meist bedingt rückzahlbare Darlehen darstellen. So können in Deutschland Fördergelder zum Beispiel für die Produktion, das Drehbuch, eine internationale Koproduktion, den Verleih oder die Videoauswertung beantragt werden. Die nationale Filmförderungsanstalt (FFA) berichtet für das Jahr 2019 über einen weiteren Rückgang der Förderanträge insgesamt gegenüber den vergangenen Jahren. Nach einem Jahr 2018 mit mehr Anträgen in der Kinoförderung wurden im Jahr 2019 mehr Anträge in der Produktions- & Drehbuchförderung eingereicht. Bei der Produktionsförderung sagte die FFA 2019 für 40 Projekte 15,7 Mio. Euro zu. Die Entstehung von 38 Drehbüchern förderte die FFA mit rund 1,1 Mio. Euro. Im Verleih und Vertrieb vergab die FFA Fördergelder und Medialeistungen in Höhe von insgesamt 12,4 Mio. Euro für 69 Filme. 2.2. FINANZIELLE UND NICHT-FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Das vorrangige Ziel der Wild Bunch Gruppe ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Umsatz, Bruttogewinn 1 und das operative Ergebnis (EBIT) sind die maßgeblichen Steuerungsgrößen innerhalb der Gruppe. Im Zuge der finanziellen Restrukturierung des Konzerns hat der Vorstand in 2018 beschlossen die Nettoverschuldung als weitere maßgebliche Steuerungsgröße heranzuziehen. scroll
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Umsatzerlöse plus sonstige filmbezogene Erträge abzüglich Herstellungskosten der zur
Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Die Wild Bunch AG wird nach dem Jahresergebnis gesteuert. NICHT-FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Über die finanziellen Steuerungsgrößen hinaus sind nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bzw. Erfolgsfaktoren von zentraler Bedeutung für die Performance des Unternehmens. Diese ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells. BESUCHERZAHLEN Im Segment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ ist das Kinokassen-Geschäft, das von einem Film generiert wird, ein entscheidender Faktor für die Profitabilität, da der Kinoerfolg in der Regel auch die nachfolgenden Verwertungsstufen beeinflusst. Die Film-Auswertung in diesem Segment bleibt ein volatiles Geschäft und die Filmveröffentlichungen von Wild Bunch im Jahr 2019 zeigten die gleiche Volatilität. ZUGANG ZU RECHTEN Die Wild Bunch Gruppe befindet sich im Wettbewerb mit anderen, wenn sie Rechte an literarischen Werken und Drehbüchern erwerben oder Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Filmstudios abschließen will. Aus diesem Grund pflegt die Wild Bunch Gruppe eine enge Zusammenarbeit mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten in Europa, die über eine ausgewiesene Kompetenz in der Produktion von Kinofilmen und TV-Formaten verfügen. FACHKENNTNISSE UND KONTAKTNETZWERK Sowohl die technische als auch die inhaltliche Kompetenz sind, insbesondere mit Blick auf die steigende Bedeutung des digitalen Videomarkts, entscheidend. Ebenso wichtig sind die Rekrutierung, Förderung und Bindung von gut ausgebildeten, fachkundigen, engagierten und kreativen Mitarbeitern. Ein breites und etabliertes Netzwerk an Kontakten sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern sind ebenfalls wichtige Faktoren für den Erfolg der Wild Bunch Gruppe. 2.3. GESCHÄFTSVERLAUF UND ANALYSE DER NICHTFINANZIELLEN LEISTUNGSINDIKATOREN Kinoverleih und International Sales bleiben entscheidende Komponenten unseres Geschäfts. Die Wild Bunch Gruppe ist als etablierte Anbieterin von qualitativ hochwertigem Content jeder Couleur entlang der gesamten Auswertungskette gut im Markt positioniert. Eine breite und hochwertige Filmbibliothek, umfangreiche Kontakte zu Talenten, ein starkes internationales Verleih- und Vertriebsnetzwerk sowie der schrittweise Ausbau der Produktionsstrukturen sind die Grundlagen der Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch Gruppe. Trotz des starken finanziellen Drucks zeigte die Gruppe 2019 ihre Reaktionsfähigkeit, indem Wild Bunch TV einige neue Fernsehserien für den internationalen Vertrieb in den folgenden Jahren erhielt und die Gruppe die Entwicklung von Produktions-/Koproduktionsaktivitäten vorantreiben konnte. So koproduzierte oder startete die Gruppe die Koproduktion von 31 Projekten, darunter 21 Fernsehserien und 10 Filmen. 2.3.1. GESCHÄFTSSEGMENT INTERNATIONALER VERTRIEB UND VERLEIH SOWIE FILMPRODUKTION 2.3.1.1. KINOVERLEIH (THEATRICAL DISTRIBUTION) 1 Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt 52 Filme (Vorjahr: 38 Filme) in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien veröffentlicht, mit einem Kinoumsatz von T€ 13.246 gegenüber T€ 13.804 im Jahr 2018. Darunter 13 Filme in den französischen Kinos, wie DRAGON BALL SUPER BROLY von Tatsuya Nagamine, der 608.548 Besucher erreichte; 14 Filme, die in Deutschland von Wild Bunch Germany in die Kinos kamen, wie DEUTSCHSTUNDE von Christian Schwochow, produziert von Senator Film Produktion (333.293 Besucher); 10 Filme, die in Italien von BIM veröffentlicht wurden (7 Filme in Zusammenarbeit mit „Movies Inspired“), wie BOOK CLUB von Bill Holderman, der 223.183 Besucher erreichte und 15 Kinoveröffentlichungen in Spanien von Vértigo, darunter THE OLD MAN AND THE GUN von David Lowery, der 147.713 Besucher erreichte. Im Jahr 2019 brachte die Wild Bunch Gruppe mehrere Multi-Territorien-Veröffentlichungen heraus, wie CHILD'S PLAY von Lars Klevberg, das von der Gruppe in Spanien und Deutschland ins Kino gebracht wurde oder THE FAREWELL von Lulu Wang, das von BIM Distribuzione und Vértigo veröffentlicht wurde. Das Jahr 2019 war aber auch von einigen enttäuschenden Filmen wie FAHIM von Pierre-François Martin-Laval in Frankreich (215.000 Besucher), UN HOMME PRESSE von Hervé Mimran in Italien (39.804 Besucher), UNDER THE SILVER LAKE von David Robert Mitech in Spanien (15.526 Besucher) oder MEIN LOTTALEBEN von Neele Leana Vollmar in Deutschland (234.527 Besucher) geprägt. scroll
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Die Inhalte dieser Tabelle sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung. 2.3.1.2. WELTVERTRIEB Die Erlöse im Weltvertrieb haben sich 2019 deutlich verbessert (T€ 15.502 gegenüber T€ 14.516 in 2018). Die Wild Bunch Gruppe wickelte dabei den internationalen Verkauf von 52 Filmen ab (28 Filme im Jahr 2018), darunter YOUNG AHMED von Jean-Pierre und Luc Dardenne, der beim Festival de Cannes die Palme des besten Regisseurs gewann. Der Film wurde in Italien von BIM Distribuzione veröffentlicht oder THE ROOM von Christian Volckman, einem Genrefilm, der ebenfalls von BIM Distribuzione in Italien veröffentlicht wurde oder LA PARENZA DEI BAMBINI von Claudio Giovannesi ein italienischer Film nach dem Buch von Roberto Saviano (Gomorra), der von Wild Bunch in Frankreich herausgebracht wurde sowie der bei internationalen Festivals gefeierte Film LES MISERABLES von Ladj Ly, der durch Wild Bunch Germany in Deutschland in die Kinos kam. WILD BUNCH TV MIT 7 SERIEN IN 2019 (VJ.: 4 SERIEN) Wild Bunch TV konnte seine Vertriebsaktivitäten für TV-Serien mit der Lieferung von sieben neuen Serien, wie zum Beispiel 3 Staffeln von DRAGONSLAYER666, einer 12x26' großen finnischen Serie, die auf dem preisgekrönten Buch des von den Kritikern gefeierten jungen Romanautors Aleksi Delikouras basiert, Inhalt der TV-Serie: Was es braucht, ein Champion zu werden und wie man ein Team aufbaut, dem man vertrauen kann, um in den Krieg zu ziehen, nur dieser Krieg findet online statt. Oder NUDES, ein 10x20' großes Teenager-Drama von Liv Joelle Barbosa Blad, J0rgen Fӕrøy Hasnes, Nina Barbosa Blad, Erika Calmeyer oder DER NAME DER ROSE (französischsprachige Gebiete) von Giacomo Battiato, einer 8x 52'-Serie nach dem Bestseller "Der Name der Rose" des italienischen Autors Umberto Eco. 2.3.1.3. ELEKTRONISCHER DIREKTVERTRIEB UND HOME ENTERTAINMENT Weltweit bleiben die Trends in den Schlüsselmärkten von Wild Bunch konstant: Die Nachfrage nach physischen Videos ging 2019 zurück, während VOD enttäuschend blieb und der SVOD-Konsum überall zunahm, was zu höheren Gesamteinnahmen des Marktes beitrug. Um die Einnahmen aus dem Home Entertainment und dem elektronischen Vertrieb in einem solchen Markt zu optimieren, hat Wild Bunch die Anzahl der "Direct to"-Veröffentlichungen im Jahr 2019 erhöht. Insgesamt 22 Filme (Vorjahr: 18 Filme) wurden im Geschäftsjahr 2019 von der Gruppe direkt an das Fernsehen oder auf DVD oder VOD veröffentlicht. Was die physischen und VOD-Veröffentlichungen betrifft, so widersetzte sich Wild Bunch insbesondere in Frankreich dank der guten Leistung von DRAGON BALL SUPER BROLY und der Katalogverkäufe dem Markttrend. In Italien können wir die gute Leistung von BOOK CLUB, THE OLD MAN AND THE GUN oder CHILDREN ACT bei VOD und DVD hervorheben. In Spanien konnte Vértigo dank der Neueinführung von Studio Ghibli-Titeln im Bereich DVD/VOD zusätzliche Einnahmen aus dem Home Entertainment erzielen. In Deutschland gingen die VOD- und DVD-Einnahmen des Unternehmens im Vergleich zu 2018 etwas zurück. Was SVOD betrifft, so verfolgte das Unternehmen den Verkauf an Haupt- und Lokaldienste. Im Jahr 2019 erzielte Wild Bunch auch bedeutende Verkäufe an lokale Fernsehsender. In Frankreich wurden 147 Filme und Fernsehserien an Fernsehsender verkauft (gegenüber 132 im Jahr 2018), und die höchsten Zuschauerzahlen wurden für KING SPEECH (France 3), HOMEFRONT (C8) oder SI J'ETAIS UN HOMME (TF1) erzielt. In Italien stieg der Fernsehumsatz ebenfalls, wo die besten Partner für unabhängige Filme RAI und SKY sind. In Spanien gelang es Vértigo, seine Vereinbarung mit Moviestar+ zu erneuern, und der Pay TV-Verkauf stieg um 20%. In Deutschland musste die Gruppe einen Rückgang der TV-Einnahmen hinnehmen. 2.3.2. GESCHÄFTSSEGMENT SONSTIGE Die Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe im Geschäftsfeld Sonstige umfassen den Betrieb der unternehmenseigenen VOD-Plattform FilmoTV, den Verkauf von "On Board Entertainment" in Flugzeugen und Filmvorführungen bei Filmfestivals (z.B. Cannes Film Festival). Im Jahr 2019 stellte FilmoTV über 1.300 Filme in SVOD und 3.500 Filme in VOD online. Aus Marketinggründen startete FilmoTV "Enter the VOD", einen Podcast, der auf allen Podcast-Plattformen verfügbar ist, und begann eine Zusammenarbeit mit auf Filme spezialisierten Youtubern. Die Leistung von FilmoTV nahm 2019 in SVOD kontinuierlich zu, während TVOD boomte. Im Bereich „On-board-Entertainment“ konnten unter anderem die Filme MACKIE MESSER - BRECHTS DREIGROSCHENFILM und A CASA TUTTI BENE erfolgreich an Fluggesellschaften vermarktet werden. 2.3.3. ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ZUM OPERATIVEN GESCHÄFT WICHTIGSTE AUSZEICHNUNGEN AUF FILM FESTIVALS Im Jahr 2019 wurden beim Festival de Cannes folgende Filme ausgezeichnet, die von der Wild Bunch Gruppe verkauft oder vertrieben wurden: der Preis der Jury ging an LES MISERABLES von Ladj Ly; den Preis für die beste Regie gewannen Jean-Pierre und Luc Dardenne für YOUNG AHMED. Eine besondere Auszeichnung und den Fipresci-Preis erhielt IT MUST BE HEAVEN von Elia Suleiman und BEANPOLE von Kantemir Balagov gewann den Preis für die beste Regie und den Fipresci-Preis beide in der Sektion Un Certain Regard. AN EASY GIRL von Rebecca Zlotowsky gewann den SACD-Preis und ALICE ET LE MAIRE von Nicolas Pariser gewann den Europa Cinemas Prize in der Sektion La Quinzaine des Réalisateurs. THE TRUTH von Kore-Eda Hirokazu war der Eröffnungsfilm in der Mostra in Venedig. ENTWICKLUNG VON PRODUKTIONS- UND KOPRODUKTIONSAKTIVITÄTEN Eins der wichtigsten strategischen Ziele der Wild Bunch Gruppe ist der Ausbau ihrer Aktivitäten in der (Co-)Produktion. Im Jahr 2019 hat die Gruppe einen großen Schritt nach vorne gemacht und 31 Projekte in der Produktion (davon 16 in Entwicklung) akquiriert: 21 Fernsehserien und 10 Filme. Wild Bunch will zukünftig ein Hauptproduzent von lokalen Filmen und Fernsehserien in Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland werden. Die Gruppe, die in Deutschland mit ihrem Label Senator Film Produktion bereits ein anerkannter Produzent ist, hat 2019 eine neue Produktionsfirma in Italien gegründet: BIM Produzione s.r.l. Zusätzlich soll der Fokus auch in Spanien und Frankreich auf die Steigerung der Produktion gesetzt werden. 2.3.4. MAßNAHMEN DER FINANZIELLEN RESTRUKTURIERUNG UND VERÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS IM BERICHTSJAHR 2019 Im ersten Halbjahr 2019 konnte Wild Bunch die im Jahr 2018 begonnene finanzielle Restrukturierung erfolgreich abschließen. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:
Diese Maßnahmen veränderten die Finanzlage sowie das Risiko der Unternehmensfortführung des Konzerns. Siehe dazu den Chancen- und Risikobericht in diesem Bericht. Die konsolidierten Beteiligungen des Wild Bunch Konzerns und die entsprechenden Veränderungen werden im Anhang im Abschnitt Konsolidierungskreis dargestellt. Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu folgenden Änderungen im Konsolidierungskreis: Im März 2019 wurde die bisher unter Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesene Beteiligung an der Bavaria Pictures GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2019 an den Mitgesellschafter Bavaria Film GmbH verkauft. Im Mai 2019 beschloss Wild Bunch, die französischen Gesellschaften Wild Bunch Distribution SAS, Wild Side Film SAS und Wild Side Video SAS in der Wild Bunch S.A. zu fusionieren. Damit werden die Gruppenstrukturen vereinfacht und die Verwaltungsabläufe optimiert. Die Fusion fand zum 31. Juli 2019 statt. Die Verschmelzung der Unternehmen zur Wild Bunch S.A. hat keine Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss. Im Oktober 2019 wurde zur Stärkung der Produktionsaktivitäten im Konzern die BIM Produzione s.r.l. in Rom als 90 % Tochtergesellschaft der BIM Distribuzione s.r.l. gegründet. Ziel des Unternehmens ist die Produktion von italienischen Fernsehprogrammen und Filmen, um der wachsenden Nachfrage lokaler Kunden gerecht zu werden. Die Entwicklung der ersten Projekte begann im Geschäftsjahr 2019; die erste Produktion ist für 2020 geplant. Am 10. Mai 2019 beschloss der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG, die internationalen Vertriebsaktivitäten der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, neu zu organisieren, indem die bestehende internationale Vertriebsabteilung als eigenständige Gesellschaft gegründet wird. Ziel ist es, Know-how und Fixkosten mit neuen Partnern zu teilen und deren Finanzkraft bei der Realisierung neuer Projekte zu nutzen. Im November 2019 erwarb Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, 20 % der Anteile an der neu gegründeten Wild Bunch International S.A. Seit dem Ausscheiden von Herrn Vincent Maraval aus der Wild Bunch S.A. zum 30. Juni 2019 besteht keine Möglichkeit der Kontrolle über die bis dahin vollkonsolidierte 45 % Beteiligung an Insiders LLC, Los Angeles, USA, mehr. Die 45 % Beteiligung an der Insiders LLC wird nunmehr nach der Equity-Methode konsolidiert. 2.4. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DES KONZERNS 2.4.1. GESAMTBEWERTUNG DES BERICHTSZEITRAUMS Das Berichtsjahr was wesentlich durch den Abschluss der finanziellen Restrukturierung (siehe Abschnitt 2.3.4) geprägt. Darüber hinaus wurden im Mai 2019 die Darlehen mit der Voltaire Finance B.V. neu strukturiert und an den Finanzbedarf der Wild Bunch Gruppe angepasst. Insgesamt hat die Voltaire Finance B.V. im Berichtsjahr neue Mittel von € 18,35 Mio. zur Verfügung gestellt. Im April 2020 wurde der Kredit der Bank Leumi (UK) plc („Bank Leumi“) abgelöst; mit der Commerzbank AG wurde ein neuer Kreditrahmen über bis zu € 35,0 Mio. mit einer Laufzeit bis Oktober 2022 vereinbart (siehe auch Ereignisse nach dem Bilanzstichtag im Anhang). Somit entstand sozusagen eine neue Wild Buch Gruppe, die sich wieder vollständig dem operativen Geschäft widmen konnte, und nach Einschätzung des Vorstands trotz des rückläufigen Umsatzes und des nach wie vor negativen operativen Ergebnisses im Geschäftsjahr 2019 wichtige Meilensteine erreicht hat. Operativ war das Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr durch eine planmäßige Steigerung der Investitionen in neue Filme gekennzeichnet. Insgesamt wurden € 29,2 Mio. (Vj.: € 18,7 Mio.) in Filme investiert. Diese Investitionen führten jedoch im Berichtsjahr noch nicht zu den erwarteten Einnahmen, u.a. weil zahlreiche Investitionen erst nach Abschluss der finanziellen Restrukturierung und des neuen Darlehensvertrags mit der Voltaire Finance B.V. getätigt werden konnten. Daher lag der Umsatz der Wild Bunch Gruppe im Berichtsjahr mit € 77,7 Mio. (Vj.: € 81,3 Mio.) leicht unter der erwarteten Spanne von € 80,0 Mio. bis € 90,0 Mio. Trotzdem lag der Bruttogewinn mit € 13,68 Mio. um 5,7 % über dem Wert des Vorjahres; die Bruttomarge hat sich signifikant verbessert. Die Verwaltungsausgaben sind auf dem gleichen Niveau wie 2018. Die anhaltenden Bemühungen zur Senkung der administrativen Kosten, einschließlich der Personalaufwendungen, wurden durch höhere, einmalige Rechts- und Beratungskosten ausgeglichen. In der Folge betrug das operative Ergebnis (EBIT) € -5,8 Mio., eine Verbesserung von € 0,7 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (€ -6,5 Mio.). Die wesentlichen Ertragskennzahlen der Wild Bunch Gruppe haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: scroll
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Umsatzerlöse plus sonstige filmbezogene Erträge abzüglich Herstellungskosten der zur
Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Ursprünglich ging der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 vor Sondereffekten von einem KonzernEBIT von € -2,0 Mio. bis € -4,0 Mio. aus. Diese Sondereffekte umfassen Kosten der in 2019 durchgeführten Kapitalerhöhungen (siehe Abschnitt 2.3.4.), Kosten der für 2019 geplanten Refinanzierung der Verbindlichkeiten gegenüber der Bank Leumi sowie Kosten aus der Vereinfachung und Verschlankung der Konzernstrukturen. Die Kosten der Kapitalerhöhungen wurden im wesentlichen erfolgsneutral mit der Kapitalrücklage verrechnet. Die geplanten Maßnahmen zur Reduzierung der administrativen Kosten (Overhead-Kosten) im Zusammenhang mit der Vereinfachung und Verschlankung der Konzernstrukturen konnten erst später als geplant gestartet werden. Des Weiteren wurde die Verminderung der Personalaufwendungen durch höher als erwartet ausgefallene Rechts- und Beratungskosten, inklusive einmaliger Kosten, kompensiert. Zusätzlich zu diesen Effekten waren die Hauptgründe für die Abweichung vom erwarteten EBIT der niedriger als erwartete Umsatz und die Notwendigkeit teils umfangreicher Wertberichtigungen auf Forderungen aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten einiger Partner. Es muss betont werden, dass sowohl der Bruttogewinn als auch die Bruttogewinnmarge im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Mit der verpflichtenden Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 Leasingverhältnisse zum 1. Januar 2019 ergeben sich Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Wild Bunch AG. Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen werden zukünftig abgezinst und als Leasing-Verbindlichkeit passiviert; als finanzielle Verbindlichkeiten erhöhen sie die Finanzverbindlichkeiten. Zugleich aktiviert der Leasing-Nehmer ein Nutzungsrecht. Bisher im Zusammenhang mit Operating Leasing-Verhältnissen erfasste operative Aufwendungen werden damit zukünftig in den Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte bzw. in den Zinsaufwendungen für abgezinste Verpflichtungen aus Operating Leasing-Verhältnissen erfasst. In der Kapitalflussrechnung reduziert der Tilgungsanteil der Leasing-Zahlungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen künftig den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und nicht mehr den Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit. Lediglich die Zinszahlungen verbleiben weiterhin im Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit. Die veröffentlichten Vorjahreswerte wurden im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 nicht rückwirkend angepasst. 2.4.2 ENTWICKLUNG DER SEGMENTE 2.4.2.1 SEGMENT INTERNATIONALER VERTRIEB UND VERLEIH SOWIE FILMPRODUKTION Im Geschäftsjahr 2019 ging der Umsatz um 7,3 % auf T€ 70.799 zurück (Vj.: T€ 76.370), die sonstigen filmbezogenen Erlöse betrugen T€ 2.931 (Vj.: T€ 4.420). Der Rückgang der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf deutlich niedrigere Erlöse im TV-Geschäft, unter anderem mit Library-Titeln zurückzuführen. Die einzelnen Bereiche trugen wie folgt zum Umsatz bei: scroll
Den Umsatzerlösen standen im Berichtjahr 2019 Herstellungskosten von T€ 62.482 (Vj.: T€ 68.834) gegenüber. Die Herstellungskosten beinhalten Vertriebskosten, die Amortisation von Filmrechten und Lizenzgeberabführungen. Das Bruttoergebnis betrug T€ 11.248 nach T€ 11.956 im Vergleichszeitraum. Die Bruttoergebnismarge stieg auf 15,9 % nach 15,7 % im Jahr 2018. 2.4.2.2 SEGMENT SONSTIGE Das Segment Sonstige mit der VOD-Plattform und den sonstigen Aktivitäten erzielte im Jahr 2019 einen Umsatz von T€ 6.934 (Vj.: T€ 4.912) und sonstige Erträge von T€ 1.505 (Vj.: T€ 1.000). Bei Herstellungskosten von T€ 6.007 (Vj.: T€ 4.923) wurde ein Bruttoergebnis von T€ 2.432 (Vj.: T€ 989) erzielt. Die Bruttoergebnismarge erhöhte sich deutlich auf 35,1 % (Vj.: 20,1 %), wozu in etwa zu gleichen Teilen sowohl die Umsatzerlöse als auch die sonstigen Erträge beitrugen. 2.4.3. ERTRAGSLAGE DES KONZERNS Das Konzernjahresergebnis lag mit T€ -11.981 über dem Wert des Vorjahres (Vj.: T€ -13.267), aber unter Plan. Das auf die Anteilseigner des Konzerns entfallene Ergebnis betrug T€ -11.932 (Vj.: T€ - 13.005). Im Zusammenhang mit den beiden Sachkapitalerhöhungen (Debt-Equity-Swaps) im März bzw. April 2019 ist insgesamt ein Ertrag von T€ 1.653 angefallen, der im Finanzergebnis ausgewiesen ist. Neben den oben erläuterten Effekten und der für die Segmente dargestellten Entwicklung der Umsatzerlöse sowie der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind für das Berichtsjahr 2019 die folgenden Veränderungen hervorzuheben: Die Verwaltungsaufwendungen inklusive der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtjahr T€ 22.743 (Vj.: T€ 22.696) und sind entgegen der Erwartung im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höher als geplant ausgefallener Rechts- und Beratungskosten annähernd gleichgeblieben. Die Personalaufwendungen reduzierten sich aufgrund der niedrigeren Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigen Mitarbeiter auf T€ 13.068 (Vj.: T€ 13.693). Aufwendungen aus der Abzinsung der Verpflichtungen aus Operating Leasing-Verhältnissen (Erstanwendung von IFRS 16) betrugen im Berichtsjahr T€ 97. Diese Kosten sind im Berichtsjahr erstmals im Finanzaufwand, statt wie bisher als Aufwendungen für Miete und aus operativen Leasingverhältnissen in den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Das Finanzergebnis im Berichtsjahr betrug T€ -5.522 nach T€ -6.581 im Vorjahrszeitraum. Der oben beschriebene Ertrag aus den Sachkapitalerhöhungen hat die höheren Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten von T€ 7.496 (Vj.: T€ 6.598) überkompensiert. 2.4.4. VERMÖGENSLAGE DES KONZERNS Die Bilanzsumme des Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2019 auf T€ 283.059 (Vj.: T€ 271.677). Auf der Aktivseite haben sich die langfristigen Vermögenswerte um T€ 3.741 (31. Dezember 2019: T€198.449; 31. Dezember 2018: T€ 194.708) und die kurzfristigen Vermögenswerte um T€ 7.640 (31. Dezember 2019: T€ 84.610; 31. Dezember 2018: T€ 76.970) erhöht. Die Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Aktivierung von Nutzungsrechten (Erstanwendung IFRS 16) von T€ 4.826. Die Abschreibungen auf das Filmvermögen haben im Wesentlichen den Neuinvestitionen entsprochen. Der Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Zunahme um T€ 2.168 auf T€ 36.932) und dem Anstieg der liquiden Mittel um T€ 2.779 auf T€ 21.362 zurückzuführen. 2.4.5. FINANZLAGE DES KONZERNS Die Wild Bunch Gruppe setzt sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital zur Konzernfinanzierung ein. Der Konzern nutzte für die Finanzierung des operativen Geschäfts der französischen Tochtergesellschaften eine Vielzahl an Darlehen französischer Geschäftsbanken und Filmfinanzierungsgesellschaften. Diese Finanzverbindlichkeiten wurden in 2019 durch ein Darlehen der Voltaire Finance B.V. abgelöst bzw. durch eine Schuldübernahme und anschließender Sachkapitalerhöhung in neue Aktien der Wild Bunch AG gewandelt. Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 18.590 aus der 8 %-Inhaberschuldverschreibung (Anleihe 2016/2019) wurden im März 2019 im Wege einer Sachkapitalerhöhung in neue Aktien der Wild Bunch AG gewandelt. Des Weiteren nutzt der Konzern seit April 2017 einen Kreditrahmenvertrag der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi (UK) plc („Bank Leumi“) mit einer Laufzeit von 3 Jahren, die den deutschen, italienischen und spanischen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe sowie der Wild Bunch AG zur Verfügung steht. Der durch den Wert der sog. Borrowing Base definierte Kreditrahmen war am 31. Dezember 2019 mit T€ 25.793 in Anspruch genommen. Daneben bestanden zum 31. Dezember 2019 Darlehen der Voltaire Finance B.V. (vormals SWB Finance B.V.) an die Wild Bunch AG und die Wild Bunch S.A. über insgesamt T€ 71.592 (Vj.: T€ 21.910) zur Finanzierung von Investitionen und Working Capital. Darin enthalten sind T€ 26.456 (Vj.: T€ 0) aus einer Schuldübernahme von Finanzverbindlichkeiten in Frankreich. Die Darlehen der Voltaire Finance B.V. haben eine Laufzeit bis Mai 2023. Sämtliche Fremdkapitalpositionen werden von der Wild Bunch AG laufend überwacht. Insgesamt weist die Wild Bunch Gruppe zum 31. Dezember 2019 lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten von € 103,5 Mio. (Vj.: € 116,8 Mio.) aus. Darin enthalten sind € 5,0 Mio. aus der erstmaligen Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten (Erstanwendung von IFRS 16). Die bestehenden Kreditlinien waren zum 31. Dezember 2019 vollständig in Anspruch genommen. Der Kredit der Bank Leumi wurde im April 2020 mit Hilfe eines Kreditrahmens mit der Commerzbank AG über bis zu € 35,0 Mio. abgelöst. Die erstmalige Ziehung durch die Wild Bunch Gruppe betrug € 16,3 Mio. (siehe Ereignisse nach dem Bilanzstichtag im Anhang). Das Eigenkapital des Wild Bunch Konzerns zum 31. Dezember 2019 beträgt T€ 105.781 (Vj.: T€ 67.677). Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 37,4 % (31. Dezember 2018: 24,9 %). Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich zum 31. Dezember 2019 auf T€ 74.170 (Vj.: T€ 28.812). Informationen zur Fälligkeit und Unterlegung der Finanzverbindlichkeiten finden sich im Anhang. Die passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2019 betrugen T€ 2.359 (Vj.: T€ 2.693). Der Anstieg der langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Neuausreichung von Darlehen bzw. die Schuldübernahme durch die Voltaire Finance B.V. sowie auf die Ablösung der im Geschäftsjahr 2018 bestehenden Zwischenfinanzierung durch langfristige Darlehen zurückzuführen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 betrugen T€ 103.108 (Vj.: T€ 175.189). Die Anpassung der Fälligkeit der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter an die Bedürfnisse von Wild Bunch und die Wandlung von Fremdkapital in Eigenkapital führten im Berichtsjahr zum Rückgang der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um T€ 59.132 auf T€ 33.213 (31. Dezember 2018: T€ 92.345). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Lizenzgeberabführungen verminderten sich um T€ 12.650 auf T€ 30.085 (31. Dezember 2018: T€ 42.735). Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente gab es weder zum 31. Dezember 2019 noch zum Vorjahresstichtag. Der Wild Bunch Konzern nutzt operatives Leasing im Wesentlichen für Büros und Büroausstattung in einem Umfang, der unverändert ohne wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist. In der Bilanz stehen aktivierte Nutzungsrechte von € 4,8 Mio. kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus Leasingverbindlichkeiten von € 5,0 Mio. aus der Erstanwendung von IFRS 16 gegenüber. 2.4.6. LIQUIDITÄTSENTWICKLUNG DES WILD BUNCH KONZERNS Der Wild Bunch Konzern verzeichnete in der Berichtsperiode einen Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 13.843 (Vj.: Mittelzufluss T€ 5.509). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Die Investitionstätigkeit führte zu einem Mittelabfluss von T€ 26.064 (Vj.: T€ 16.575). Die Ausgaben für Investitionen in Filmrechte sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit war mit T€ 16.862 (Vj.: T€ 21.381) erneut positiv. Darin enthalten sind von der Voltaire Finance B.V. im Geschäftsjahr 2019 gewährte Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und des operativen Geschäfts von T€ 18.350. In Summe ergab sich in der Berichtsperiode ein positiver Cashflow von T€ 4.641 (Vj.: T€ 10.315). Die Steuerung der liquiden Mittel erfolgt durch die Wild Bunch AG in enger Abstimmung mit den operativen Gesellschaften Grundlage der Abstimmung ist eine Liquiditätsplanung sowie die Überwachung der Entwicklung der Nettoverschuldung. Zudem wird der Liquiditätsstatus innerhalb des Konzerns regelmäßig überprüft. Die Sicherung der Liquidität des Konzerns steht dabei an vorderster Stelle. Die operativen Gesellschaften sollen dabei soweit möglich ihre betrieblichen Geschäftsaktivitäten aus dem laufenden Cashflow finanzieren. Die Nettoverschuldung entwickelte sich wie folgt: scroll
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Finanzverbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten aus der Erstanwendung von IFRS
16 Die Nettoverschuldung verringerte sich, wie erwartet, insbesondere durch die finanzielle Restrukturierung der 8 %-Unternehmensanleihe und der Bankverbindlichkeiten französischer Konzerngesellschaften auf T€ 77.093 (Vj.: T€ 98.180). 2.4.7. INVESTITIONEN DES WILD BUNCH KONZERNS Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die Zugänge bei immateriellen Vermögenswerten, die vor allem Filmrechte und geleistete Anzahlungen auf Filmrechte beinhalten, T€ 29.232 (Vj.: T€ 18.879). Die Zugänge bei Sachanlagen waren im Vergleich von untergeordneter Bedeutung. 2.5. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER WILD BUNCH AG Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr 2019 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Die Wild Bunch AG als Muttergesellschaft des Wild Bunch Konzerns obliegen Leitungsfunktionen wie die Unternehmensstrategie und das Risikomanagement für den Wild Bunch Konzern, Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, die zentrale Finanzierung sowie das Konzernrechnungswesen. Die Erlöse aus der Abwicklung des operativen Altgeschäfts aus der Zeit vor dem im Jahr 2015 erfolgten Zusammenschluss mit der Wild Bunch Gruppe sind mittlerweile von untergeordneter Bedeutung. Darüber hinaus erbringt die Wild Bunch AG Dienstleistungen für Tochtergesellschaften in Deutschland. Im Berichtszeitraum bestand wie im Vorjahr eine umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Organschaft für insgesamt sechs inländische Gesellschaften. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Wild Bunch AG entsprechen im Wesentlichen denen in Kapitel 2.1. beschriebenen Rahmenbedingungen des Konzerns. Das konzernweite Chancen- und Risikomanagementsystem umfasst auch die Wild Bunch AG. Weitere Informationen siehe Risiko- und Chancenbericht in Kapitel 4. 2.5.1. ERTRAGSLAGE DER WILD BUNCH AG Das Jahresergebnis 2019 der Wild Bunch AG liegt über den Erwartungen und deutlich über Vorjahr. Die Erträge aus Ergebnisabführungen sind im Geschäftsjahr 2019 zwar wie erwartet zurückgegangen, jedoch fielen insbesondere die Rechts- und Beratungskosten deutlich niedriger aus als geplant. Des Weiteren sind im Berichtjahr keine, die üblichen Abschreibungen überschreitende Abschreibungen auf das Umlaufvermögen angefallen (Vj.: T€ -2.547). Das Jahresergebnis betrug im Berichtsjahr T€ -1.521 (Vj.: T€ -6.265). Es war im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen durch drei Faktoren beeinflusst. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um T€ 2.286 auf T€ 3.199 (Vj.: T€ 5.485) gesunken, die Erträge aus Gewinnabführungen sind um T€ 1.432 auf T€ 1.427 (Vj.: T€ 2.859) gesunken und Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten) sind, wie oben bereits erwähnt, entfallen. Der Umsatz im Jahr 2019 betrug T€ 424 (Vj.: T€ 664), im Wesentlichen bestehend aus Kostenweiterberechnungen von T€ 393 (Vj.: T€ 642). Die Umsatzerlöse umfassen des Weiteren Home Video Erlöse in Höhe von T€ 5 (Vj.: T€ 7) sowie Erlöse aus der Auswertung von sonstigen Rechten T€ 26 (Vj.: T€ 15). Diesen Erlösen aus dem sog. Altgeschäft standen Materialaufwendungen von T€ 50 (Vj.: T€ 88) gegenüber, wovon T€ 41 (Vj.: T€ 66) auf Projekte entfallen, die aus strategischen Gründen nicht weiter verfolgt werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge der Einzelgesellschaft beliefen sich auf T€ 645 (Vj.: T€ 118) und beinhalten im Berichtsjahr insbesondere Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen und der Ausbuchung von Rückstellungen. Ohne Vorstandsmitglieder beschäftige die Wild Bunch AG im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 6 (Vj.: 7) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Personalaufwand betrug im Jahr 2019 T€ 782 (Vj.: T€ 919). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft beliefen sich 2019 auf T€ 3.199 (Vj.: T€ 5.485). Sie enthalten wie im Vorjahr erhebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft und des Wild Bunch Konzerns. Insgesamt fielen die Rechts- und Beratungskosten aber geringer aus als erwartet. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere Mietaufwendungen, Kosten für den Aufsichtsrat, Reisekosten und sonstige Verwaltungskosten. Die Wild Bunch AG übernimmt als Muttergesellschaft die Konzernfinanzierung und stellt den Konzerngesellschaften Liquidität zur Verfügung. Hierzu nimmt sie Darlehen auf bzw. refinanziert sich über den Kapitalmarkt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzerngesellschaften aus der Finanzierungstätigkeit werden verzinst. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beliefen sich im Jahr 2019 auf T€ 1.803 (Vj.: T€ 1.289). Demgegenüber standen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 2.037 (Vj.: T€ 3.033). 2.5.2. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER WILD BUNCH AG Die Bilanzsumme der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2019 von T€ 180.879 lag über dem Wert des Vorjahresstichtags (Vj.: T€ 147.058). Auf der Aktivseite ist der leichte Anstieg nahezu ausschließlich auf die Erhöhung des Umlaufvermögens zurückzuführen. Das Anlagevermögen betrug zum 31. Dezember 2019 T€ 132.063 (Vj.: T€ 132.076), wobei analog zum Vorjahr mit T€ 111.698 der ganz wesentliche Teil den Anteilen an verbundenen Unternehmen zuzuordnen ist. Die ausgereichten Darlehen an die Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich (Ausleihungen an verbundene Unternehmen) betrugen zum 31. Dezember 2019 unverändert T€ 18.182 (Vj.: T€ 18.182). Die Anteile an assoziierten Unternehmen betrugen unverändert T€ 2.108. Die immateriellen Vermögensgegenstände beliefen sich auf T€ 1 (Vj.: T€ 2), die Sachanlagen betrugen T€ 74 (Vj.: T€ 86). Das Umlaufvermögen erhöhte sich zum Bilanzstichtag 2019 deutlich auf T€ 48.795 (Vj.: T€ 14.873). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Forderung gegen die Wild Bunch S.A. im Zusammenhang mit der Schuldübernahme von insgesamt € 36,6 Mio. Verbindlichkeiten der Wild Bunch S.A. durch die Voltaire Finance B.V., Schiphol, Niederlande. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten gingen dagegen auf T€ 765 (Vj.: 1.673) zurück. Auf der Passivseite der Bilanz betrug das Eigenkapital der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2019 T€ 143.264 (Vj.: T€ 89.597), die Eigenkapitalquote belief sich auf 79,2 % (Vj.: 60,9 %). Das Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich insgesamt um T€ 53.667, vor allem durch die oben beschriebene Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital. Gegenläufig wirkte sich der Jahresfehlbetrag 2019 aus. Zum Geschäftsjahresende beliefen sich die Rückstellungen auf T€ 1.397 (Vj.: T€ 1.566). Der Rückgang resultiert vor allem aus niedrigeren Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und für Rechtsstreitigkeiten. Zum Bilanzstichtag 2019 beliefen sich die Verbindlichkeiten auf T€ 36.218 (Vj.: T€ 55.894), was zum einen auf gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 10.178 (Vj.: T€ 9.508) zurückzuführen ist, zum anderen auf T€ 5.787 gestiegene sonstige Verbindlichkeiten (Vj.: T€ 5.458). Darin enthalten ist ein Darlehen der Voltaire Finance B.V. von T€ 5.768 (Vj.: T€ 5.258). Daneben werden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit T€ 19.990 (Vj.: T€ 22.155) bilanziert. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente gab es weder zum 31. Dezember 2019 noch zum Vorjahresstichtag. Die Wild Bunch AG nutzt operatives Leasing für Büros, Lagerräume und Büroausstattung. Entsprechend der Planung konnte im Berichtsjahr aufgrund des Abschlusses der finanziellen Restrukturierung die Finanzlage der Wild Bunch AG wesentlich verbessert werden. Die Nettoverschuldung (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie des Darlehens der Voltaire Finance B.V.) lag bei T€ -24.993, und damit unter dem Vorjahresstichtagswert von T€ -44.038. Die Verbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe 2016/2019 von nominal € 18,0 Mio. wurden in neue Aktien der Wild Bunch AG gewandelt. Das Darlehen der Voltaire Finance B.V. blieb mit nominal T€ 5.000 unverändert. Das Darlehen der Bank Leumi wurde im April 2020 mit Hilfe eines Kreditrahmens mit der Commerzbank AG über insgesamt bis zu € 35,0 Mio. abgelöst, wovon die Wild Bunch AG bei der Erstausreichung einen Betrag von T€ 16.294 in Anspruch genommen hat, der vollständig, entsprechend der finanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, an die Tochtergesellschaften Wild Bunch S.A., Paris, Wild Bunch Germany, München, BIM Distribuzione s.r.l., Rom, und an Vértigo Film S.L., Madrid, verrechnet wurde. 3. PROGNOSEBERICHT3.1. ENTWICKLUNG DES MARKTUMFELDES Durch die im Dezember 2019 in China auffällig gewordene COVID-19-Pandemie (auch CoronaPandemie), die sich im Januar 2020 in China zur Epidemie und schließlich weltweit zu einer Pandemie ausbreitete, erlitt die Weltkonjunktur einen massiven und abrupten Einbruch. Zum Schutz von Menschenleben und zur Ermöglichung der Bewältigung durch die nationalen Gesundheitssysteme wurden drastische Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Virus in den jeweiligen Ländern verhängt, die gravierende Einschnitte in die Bewegungsfreiheit der Menschen nach sich zogen und somit maßgebliche Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben haben. Der Internationale Währungsfonds (IWF) projiziert darauf aufbauend einen Abschwung der Weltwirtschaft um -3 % in 2020 nach einem Wachstum von 2,9 % in 2019. In seinem Basisszenario, welches unter der Annahme einer Abschwächung der Pandemie in der zweiten Jahreshälfte 2020 steht, erwartet der IWF eine Erholung bzw. Normalisierung der Weltwirtschaft um 5,8 % in 2021. Die Corona-Pandemie hat weltweite Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben und somit auch auf die Entertainment & Media-Branche. Die in vielen Ländern verhängten teilweise noch bestehenden Maßnahmen wie Kontaktverbote oder Ausgangssperren, die so zu branchenspezifischen Veranstaltungsverboten, Drehverboten oder Kinoschließungen führten, ziehen unter anderem deutliche Umsatzeinbrüche, gebremste Investitionen, eventuell Insolvenzen oder eine zukünftige hohe Konsumzurückhaltung nach sich. Die in der Corona-Pandemie stärkere Nachfrage nach TV und Streaming-Dienstleistungen von Inhalten kann dies für die Entertainment & Media-Branche nicht kompensieren. Mögliche Aufholeffekte und damit eine Wirtschaftsbelebung nach einer weiteren möglichen Eindämmung oder gar Beherrschung der Pandemie werden die Entertainment & MediaBranche insbesondere im Segment Kino und Produktion nicht unterstützen. Mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 4,3 % erwartete die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC entsprechend ihrem Branchenreport „PwC Global Entertainment & Media Outlook 2019 - 2023“ eine Fortsetzung des Wachstumstrends der weltweiten Unterhaltungs- und Medienindustrie für den Zeitraum 2018 bis 2023. Die Entertainment & Mediaindustrie sollte am Ende des Zyklus einen Gesamtumsatz von 2,6 Bio. Dollar erwirtschaften. So die quantitativen Vorhersagen vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020. Eine Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie auf die Kreativindustrie hat durch PwC noch nicht stattgefunden. Die aufgezeigten Schätzungen sind nach unserer Meinung nunmehr insbesondere im Marktsegment Kino hinfällig. Wild Bunch ist der Ansicht, dass die Corona-Pandemie Veränderungen auf zwei Ebenen herbeiführen wird:
Wild Bunch stand bei dieser dynamischen Entwicklung immer an vorderster Front und ist bereit und in der Lage, sie anzunehmen. Wild Bunch verfügt gegenwärtig über eine Gesamtbibliothek von rund 2.500 Filmtiteln und kofinanziert bzw. vertreibt zusätzlich bis zu 50 neue Independent-Filme im Jahr. Zusätzlich fokussiert sich der Konzern auf die Produktion, Koproduktion sowie den Vertrieb von Filmen und TV-Serien für den nationalen und internationalen TV-Markt. Wild Bunch sieht sich somit für diese Herausforderung, der Suche nach qualitativ hochwertigem Inhalt, in den nächsten Jahren mit seiner Unternehmensstruktur entlang der Wertschöpfungskette der Filmindustrie optimal aufgestellt und verfolgt das Ziel, so von den Wachstumschancen zu profitieren. 3.2. AUSRICHTUNG DES KONZERNS IM GESCHÄFTSJAHR 2020 Viele Entscheidungen, die das Management der Wild Bunch Gruppe in den letzten Quartalen getroffen hat, entsprechen voll und ganz dem, was der „neue“ Markt strategisch verlangen wird. Mit dem Ausbau des elektronischen Vertriebs bis hin zur Entwicklung unserer TV-Aktivitäten und nicht zu vergessen unsere Bemühungen, unsere Organisationsstruktur zu straffen, hat Wild Bunch bereits in der Vergangenheit umgesetzt, was der Markt erwartet. In den kommenden Monaten und Jahren will das Unternehmen sein Wachstum wieder aufnehmen und sich als führender, unabhängiger paneuropäischer Produzent und Publisher von weltweitem und lokalem Independent-Content mit globalen Kommerzialisierungsmöglichkeiten und einer umfangreichen und hochwertigen Filmbibliothek auf dem globalen Unterhaltungs- und Medienmarkt behaupten. Die finanzielle Restrukturierung und die neue Kreditvereinbarung mit der Commerzbank AG versetzen Wild Bunch in die Lage, seine strategischen Weichenstellungen weiter umzusetzen: mehr Präsenz in den TV-Programmen, erhöhter Fokus in der Produktion, vermehrte kommerzielle Präsenz durch die digitalen Vertriebsangebote, Ausbau seiner Präsenz als SVOD-Betreiber in Europa und Optimierung seiner Filmbibliothek. Das Unternehmen setzt auch seine Bestrebungen fort, seine Strukturen und seine Effizienz zu verbessern sowie seine Kosten zu senken. Des Weiteren setzt Wild Bunch auf die Kommerzialisierung seiner umfangreichen Filmbibliothek, unterstützt durch die gesteigerte Nachfrage insbesondere von den digitalen Programmanbietern und Fernsehanstalten. 3.3. ERWARTETE ENTWICKLUNG 2019 entstand quasi eine neue Wild Bunch Gruppe, die nun die finanzielle Restrukturierung hinter sich hat. Das Management konzentrierte sich auf die Aufstockung der finanziellen Ressourcen der Gruppe, um die Entwicklung ihres Portfolios voranzutreiben. Die neue Finanzierung mit der Commerzbank AG war ein erster Schritt in diese Richtung, als die Wild Bunch Gruppe Anfang März 2020 von der weltweiten Corona-Pandemie und ihren Herausforderungen hart getroffen wurde. Dennoch wird die Wild Bunch Gruppe ihre Rationalisierungsbemühungen im Jahr 2020 fortsetzen, die Strukturen vereinfachen, ihre Instrumente harmonisieren und ihre Organisationsstruktur überprüfen. Die bestmögliche Nutzung der Filmbibliothek, insbesondere durch den Ausbau der Kundenbeziehungen mit digitalen Vertriebsplattformen, hat hohe Priorität. Darüber hinaus konzentriert sich die Wild Bunch Gruppe auf den Ausbau ihrer Produktionsaktivitäten. Nach der Gründung der BIM Produzione s.r.l. in Italien im Oktober 2019 ist der nächste Schritt die Errichtung weiterer Produktionsstätten in Frankreich und Spanien. KINOVERLEIH Die Corona-Pandemie bedeutete die Schließung aller Kinos in Frankreich, Italien, Deutschland und Spanien Mitte März 2020. Unter strengen Auflagen wie Maskenpflicht, Mindestabstand und Hygienevorschriften streben einzelne Länder die Wiedereröffnung der Kinos an. Aber auch nach Wiedereröffnung kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt Kinos wieder geschlossen werden. Darüber hinaus wird bei der Wiedereröffnung der Kinos eine riesige Anzahl von Filmen, die während der Krise nicht veröffentlicht werden konnten, in die Kinos strömen. Wild Bunch arbeitet daran, seine Kinostartstrategie zu verfeinern oder Alternativen zu finden, wie zum Beispiel Direktverkäufe an elektronische Distributionsplattformen. In der gegenwärtigen Situation ist es unmöglich, eine Prognose für die Kinostarts der Gruppe im Jahr 2020 abzugeben. WELTVERTRIEB Die Corona-Pandemie bedeutete weiterhin die Absage aller Märkte und Festivals seit Mitte März 2020, wie zum Beispiel das Festival und Marché du Film de Cannes. Diese Märkte sind Schlüssel-Events für den Verkauf und Erwerb von Filmen. Auch wenn die Veranstalter digitale Märkte organisieren, ist die Effizienz solcher Initiativen ungewiss. Hinzu kommt, dass auch die lokalen Verleiher, die Filme erworben haben, die 2020 in die Kinos kommen sollen, vor der Schließung der Kinos stehen. Sie könnten die Auslieferung der Filme verschieben. Auch hier ist es unrealistisch, eine Prognose der internationalen Vertriebsaktivitäten der Gruppe für 2020 zu geben. Es kann aber gesagt werden, dass alle Anstrengungen unternommen werden, die Filme in unserem Portfolio über verschiedene Kanäle zu verkaufen und die Forderungen so schnell wie möglich einzulösen. WILD BUNCH TV - 5 SERIEN, DIE IM JAHR 2020 AUSGELIEFERT WERDEN Wild Bunch TV soll im Jahr 2020 5 neue Fernsehserien liefern, wie CHEF IN A TRUCK, eine 3 x 52' Doku-Serie von Eric Nebot, von der Fünf-Sterne-Küche in einen Food Truck; FAUDA 3, die 12 x 40' mehrfach ausgezeichnete Fernsehserie von Lior Raz und Avi Issarcharoff, Staffel 3 dieser israelischen Produktion erhöht die dramatische Spannung weiter; L'AMOUR FOU, eine 3 x 52' Krimiserie (sind Monster immer die, die wir annehmen?). ELEKTRONISCHER DIREKTVERTRIEB, HOME ENTERTAINMENT UND TV-VERKAUF Der digitale Vertrieb und die Home Entertainment-Aktivitäten von Wild Bunch folgenden Markttrends, einerseits dem Rückgang der physischen Videoveröffentlichungen und andererseits der schnell wachsenden elektronischen Vertriebsaktivitäten, vor allem im Bereich SVOD, und einer soliden Entwicklung der Fernsehumsätze Dank einer starken Präsenz von Free- und Pay-TV in den jeweiligen Märkten. Darüber hinaus verfügt Wild Bunch in seinen Märkten über lokale Filmverwertungsrechte an einer hohen Anzahl aktuell erfolgreicher Titel (international und lokal) sowie eine attraktive Filmbibliothek, die das Unternehmen zu einem bevorzugten Anbieter von Filmen für Fernsehsender und elektronische Videoplattformen macht. Wild Bunch hat sich an die neuen Konsumgewohnheiten angepasst und seine Strategie für jedes Land einzeln festgelegt. Um die Einnahmen aus dem Home Entertainment und dem elektronischen Vertrieb zu optimieren, wird Wild Bunch die Anzahl der "Direct to"-Veröffentlichungen im Jahr 2020 erhöhen. Insgesamt 36 Filme (Vorjahr: 22 Filme) sollen im Geschäftsjahr 2020 von der Gruppe in Frankreich, Deutschland und Italien direkt im Fernsehen oder auf DVD oder VOD veröffentlicht werden: z.B. OFFICIAL SECRETS von Gavin Hood in Italien und U-235 von Sven Huyberchts in Deutschland und ROBO von Sarik Andreasyan in Frankreich. Die traditionellen TV-Verkaufsaktivitäten sollten in der gesamten Gruppe stark bleiben, trotz der Verringerung der Werbeaktivitäten im Free-TV und der Probleme, mit denen das Pay-TV in vielen Gebieten konfrontiert ist (SVOD-Wettbewerb, Streichung von Sportprogrammen, usw.). Es ist schwierig, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die VOD/SVOD- und TV-Verkaufsaktivitäten heute genau zu bestimmen. Die Wild Bunch Gruppe war jedoch seit Mitte März in diesen Segmenten besonders aktiv und die Einnahmen aus diesen Aktivitäten dürften sich auf hohem Niveau halten. FilmoTV Seit der Corona-Pandemie und der im März in Frankreich verhängten Ausgangssperre hat FilmoTV einen deutlichen Anstieg der VOD-verkäufe und der Abonnentenzahlen verzeichnet. Darüber hinaus wird FilmoTV im Jahr 2020 Verträge mit zwei bis vier neuen Vertriebspartnern oder Geräteanbietern abschließen, darunter auch Amazon, als ein sehr attraktiver Vertriebspartner, und am Ausbau seiner bestehenden EST/TVOD/SVOD-Angebote arbeiten. Es ist schwierig, in einem so ungewöhnlichen Kontext Prognosen zu formulieren, aber es ist davon auszugehen, dass FilmoTV von der gegenwärtigen Situation profitieren wird. 3.4. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS ZUR ENTWICKLUNG DES KONZERNS Der globale Film- und Unterhaltungsmarkt unterliegt diversen strukturellen Veränderungen, was eine Prognose bereits komplex und schwierig macht. Die Corona-Pandemie macht es noch schwieriger. Trotz Abschluss der Kreditvereinbarung mit der Commerzbank AG und der damit verbundenen Rückführung der Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Bank Leumi zeichnet sich, insbesondere als direkte Folge der Corona Pandemie ab, dass Wild Bunch nicht in der Lage sein wird, die Veröffentlichung von Filmen, insbesondere in den Kinos, und Investitionen in neue Filme wie geplant zu erhöhen. Auch im Bereich Produktion mussten aufgrund der Corona Pandemie Produktionsstarts verschoben werden. Zusammenfassend ist die Abgabe einer Prognose zum jetzigen Zeitpunkt sehr unsicher. Der Vorstand geht derzeit davon aus, dass sich die Situation der Kinos und der internationalen Absatzmärkte bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 nicht signifikant verbessern wird. Daher ist von einem klaren Rückgang der Umsätze für 2020 im Vergleich zu 2019 ausgehen. Des Weiteren rechnet der Vorstand mit einem vernehmbaren Rückgang des Konzern-EBITs im Vergleich zu 2019. In der Folge ist davon auszugehen, dass sich die Nettoverschuldung bis Ende 2020 im Vergleich zum 31.12.2019 wieder deutlich erhöhen wird. Das Ergebnis der Wild Bunch AG als Holding hängt von der Entwicklung der Ergebnisse und Dividendenausschüttungen der operativen Beteiligungsunternehmen ab. Der Vorstand geht für das Geschäftsjahr 2020 von niedrigeren Erträgen aus Ergebnisabführungen aus, Dividendenausschüttungen an die Wild Bunch AG werden wie im Vorjahr nicht erwartet. Gleichzeitig erwartet der Vorstand niedrigere Personal- sowie Rechts- und Beratungskosten in der Wild Bunch AG. Insgesamt geht der Vorstand für die Wild Bunch AG im Geschäftsjahr 2020 von einem Jahresfehlbetrag in etwa in Höhe des Vorjahres aus. 4. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT4.1. RISIKOMANAGEMENTSYSTEM Wild Bunch ist vielfältigen Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese können sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Risikomanagementsystem gilt für alle Bereiche des Konzerns. Als Risiken werden strategische und operative Ereignisse und Maßnahmen betrachtet, die wesentlichen Einfluss auf die Existenz und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben. Dazu zählen auch externe Faktoren, wie die Wettbewerbssituation, regulatorische Entwicklungen und andere, die das Erreichen der Unternehmensziele gefährden können. Die wesentlichen Chancen und Risiken sind unter 4.3.1 aufgelistet. Zielsetzung des Vorstands von Wild Bunch ist weiterhin die konzernweite Vereinheitlichung der Risiko- und Chancenbewertung durch ein standardisiertes und konzernweites Risikomanagementsystem, welches fortlaufend weiterentwickelt und optimiert wird. Risiken sollten nur in dem Maß eingegangen werden, dass diese absehbar keine besonderen negativen Einflüsse auf die Unternehmensentwicklung haben. Sämtliche Mitarbeiter sollen ihr Handeln auf Verhinderung von existenzgefährdenden Risiken überprüfen. Das Risikomanagementsystem der Wild Bunch Gruppe basiert im Wesentlichen auf einer detaillierten Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und der Verwertung von Filmrechten. Dabei werden umfangreiche Analysen über die Verwertbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Filmrechten über die gesamte Verwertungskette, detaillierte Einschätzungen zu Umsatzerlösen und direkten Kosten auf den einzelnen Stufen der Verwertungskette sowie Soll/Ist-Vergleiche zur Risikoüberwachung genutzt. Die Liquiditätssteuerung und Sicherstellung der Einhaltung finanzieller Zielgrößen werden auf Ebene des gehobenen Managements und des Vorstands überwacht, der darüber regelmäßig dem Aufsichtsrat Bericht erstattet. Weiterhin überwacht die Wild Bunch Gruppe Risiken auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften durch die laufende Kommunikation des lokalen Managements mit dem Vorstand. Die Liquiditäts- und Cashflow-Vorschau wird von den einzelnen Cash-Pools der Gruppe regelmäßig erstellt und auf Konzernebene konsolidiert, indem maßgeschneiderte Excel-basierte Tools verwendet werden. Das Unternehmen hat im Jahr 2019 begonnen die verbesserten Tools und optimierten Prozesse kontinuierlich anzuwenden und einer dauerhaften Kontrolle zu unterziehen. Im Jahr 2020 wird dies in der Gruppe fortgesetzt. Eine vollständige Vereinheitlichung wesentlicher Komponenten des Risikomanagementsystems der gesamten Wild Bunch Gruppe zur Verbesserung ihrer Effizienz wurde in 2019 abgeschlossen. 4.2. INTERNES KONTROLLSYSTEM Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass alle Ereignisse und Transaktionen in der Finanzbuchhaltung vollständig erfasst, korrekt angesetzt und bewertet werden und in der finanziellen Berichterstattung der Wild Bunch AG und ihrer Tochtergesellschaften in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie internen Leitlinien dargestellt werden. Die konzernweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften ist Voraussetzung hierfür. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass trotz angemessener und funktionsfähiger Systeme eine vollständige Sicherheit bei der Identifizierung und Steuerung von Risiken nicht gewährleistet werden kann. Die Rechnungslegungsprozesse innerhalb der Wild Bunch Gruppe sind an den Hauptstandorten in Paris und Berlin zentralisiert. In Paris werden bestimmte Zentralfunktionen für die Tochtergesellschaften der Wild Bunch S.A., Paris, übernommen. In Berlin wird zentral die Rechnungslegung für die deutschen Tochtergesellschaften verantwortet sowie die Konsolidierung des Konzernabschlusses vorgenommen. Innerhalb des Konzerns ist SAGE als ERP-System in Paris im Einsatz und SAP R/3 in Berlin. Weiterhin nutzt die Wild Bunch Gruppe das System Opera für die Konsolidierung der einzelnen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus werden die Daten aus anderen IT-Systemen im Hinblick auf ihre korrekte Übertragung und Verarbeitung überwacht. Die IT-Systeme, die im Rahmen der finanziellen Berichterstattung verwendet werden, sind vor unbefugtem Zugriff gesichert. Die Wild Bunch Gruppe verfügt über Berechtigungskonzepte, die regelmäßig aktualisiert und überwacht werden. Das Rechnungswesen erstellt auf lokaler Ebene regelmäßig Einzelabschlüsse für alle lokalen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe unter Anwendung lokaler Rechnungslegungsvorschriften und berichtet konsolidierte IFRS-Finanzinformationen halbjährlich an den Vorstand. Für Konsolidierungszwecke werden in den lokalen Ländern Berichtspakete für die entsprechenden Gesellschaften erstellt, welche die Basis für den Konzernabschluss bilden. Die wesentlichen Elemente der Bilanzierung (u.a. Filmvermögen sowie Rückstellungen) sind die Grundlage für Buchungen in Tabellenkalkulationen. Die Wild Bunch AG verfügt über ein System, welches Compliance-Themen, Berechtigungskonzepte für Bestellungen und Vertragsabschlüsse, Zeichnungsberechtigungen und interne Bilanzierungsrichtlinien abdeckt. Die wesentlichen Prozesse sind dokumentiert. Darüber hinaus befasst sich auch der Aufsichtsrat regelmäßig mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung und des hierauf bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. 4.3. RISIKOBERICHT Grundsätzliche vorgesehene Methodik der Risikofestlegung Risiken werden aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen finanziellen Schadensrisikos bewertet. Das arithmetische Mittel aus der Summe von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensrisiko ergibt dann eine Relevanz des Gesamtrisikos. Bei der Risikobewertung wurden folgende Klassen von Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt: scroll
Weiterhin wurden bei der Risikobewertung folgende Schadensklassen abgegrenzt: scroll
Risiken, die der Schadensklasse 2 zuzuordnen sind und eine Eintrittswahrscheinlichkeit der Klasse 3 oder 4 haben, werden als wesentliche Risiken klassifiziert und einzeln dargestellt. Der Prozess der Risikoerfassung und -klassifizierung ist nach weiteren Verbesserungen in der Risikodokumentation in 2019 nunmehr im Konzerngefüge fest verankert und mit direkten Ansprechpartnern hinterlegt. 4.3.1. MARKT-, BETRIEBS- UND GESCHÄFTSRISIKEN DIE WILD BUNCH GRUPPE IST DER GEFAHR VON EPIDEMIEN UND PANDEMIEN, WIE AKTUELL ZUM BEISPIEL DURCH DAS CORONA-VIRUS, UND DEREN ENTSPRECHENDEN AUSWIRKUNGEN AUF DEN KINO- UND PRODUKTIONS-MARKT AUSGESETZT. Als Pandemie wird eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit beim Menschen bezeichnet, im engeren Sinn die Ausbreitung einer Infektionskrankheit. In solchen Fällen müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen werden. Hierbei können durch die jeweiligen nationalen Regierungen auch alle Optionen zur Kontaktreduktion in unterschiedlichen Lebensbereichen gezogen werden. Im privaten, im öffentlichen und im geschäftlichen Bereich können so drastische Maßnahmen wie direkte Quarantäne, Absagen von Großereignissen, Verbot von gemeinschaftlichen Zusammenkünften/ Aktivitäten, Einstellung des Bahn-/ Luftverkehrs, Schließung von Grenzen verhängt werden. Das gesellschaftliche Leben kommt zum Erliegen. Je nach zeitlichen Umfang der Maßnahmen kann die Wild Bunch Gruppe dadurch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Im Konkreten können so bei Kinoschließungen oder Absagen von Produktionsaktivitäten komplette Verwertungsstufen der Wild Bunch Gruppe, im unserem Fall in den Segmenten Kinoverleih, Weltvertrieb und Produktion, für einen entsprechenden Zeitraum wegbrechen und massiven negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Infolgedessen könnten sich Wertminderungen bei den ausgewiesenen langfristigen Vermögenswerten ergeben. Auch besteht die Möglichkeit, dass das Erreichen der vom Unternehmen aufgestellten Planzahlen in Gefahr gerät oder sich die Ziele zeitlich verschieben. Die dadurch möglicherweise hervorgerufene Abweichung zu den in den Finanzierungsverträgen der Wild Bunch Gruppe festgehaltenen Kennzahlen zur finanziellen Lage („Financial Covenants“) könnte die Möglichkeit einer Kündigung während der Laufzeit einer Kreditlinie erhöhen. Die Diversifizierung der Wild Bunch Gruppe auf verschiedene Verwertungsstufen und Zielmärkte reduziert dieses Risiko geringfügig, auch im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern in der Entertainment & Media-Branche. DIE WILD BUNCH GRUPPE STEHT IM HINBLICK AUF DEN VERTRIEB IHRER PRODUKTE IN EINEM INTENSIVEN WETTBEWERB. Die Planung der Wild Bunch Gruppe unterstellt bestimmte Marktanteile sowie Besucherzahlen bzw. Erlöse aus den verschiedenen Auswertungsstufen. Wenn diese Annahmen nicht eintreten, werden die geplanten Umsätze nicht erreicht. Wenn dann die Kostenstrukturen nicht rechtzeitig angepasst werden können, birgt dies ebenfalls ein erhebliches Risiko. So können beispielsweise Marktveränderungen in der Wertschöpfungskette und den Auswertungsstufen, wie ein zunehmender Wettbewerb in der Produktion und im Rechteeinkauf oder sinkende Zuschauerzahlen im Bereich Kino und Home Entertainment oder ein Überangebot an filmischen Inhalten, zu einer ungünstigen Preisentwicklung für Produktionen oder Lizenzprodukte führen. Das Auslaufen von Rahmenverträgen oder eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Lizenznehmer kann zu fallenden Verkaufspreisen für Lizenzen führen und damit den Wert bestehender Filmrechte gefährden. Ein starkes Wettbewerbsumfeld könnte zu sinkenden Margen führen, insbesondere im Kinoverleih. Die Diversifizierung der Wild Bunch Gruppe auf verschiedene Produkte und Märkte reduziert das Wettbewerbsrisiko in den einzelnen Segmenten. Da Marktanteil und Zuschauerzahlen Schlüsselfaktoren für Umsatzpotenziale sind, ist die Wild Bunch Gruppe bestrebt, attraktive Programminhalte für Fernsehsender und andere Distributionsplattformen sowie für ihre Filme und TV-Serien zu finden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, ihr Profil zu schärfen und die Attraktivität ihrer Produkte gegebenenfalls durch höhere Marketingausgaben zu verbessern. Sollten diese mit dem Wettbewerbsumfeld verbundenen Risiken ganz oder teilweise eintreten, kann die Wild Bunch Gruppe erhebliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. JEDE VERSCHLECHTERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN MÄRKTEN, IN DENEN DIE WILD BUNCH GRUPPE TÄTIG IST, KANN SICH NACHTEILIG AUF DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND DAS ERGEBNIS AUSWIRKEN. Das Umsatzwachstum und die Gewinnmargen, die Wild Bunch erzielen kann, hängen auch von den globalen sowie regionalen wirtschaftlichen Bedingungen in den Zielmärkten, in denen die Wild Bunch Gruppe tätig ist, und deren Auswirkungen auf die privaten Konsumausgaben ab. Der private Konsum dürfte in Zeiten von Unsicherheit und wirtschaftlichem Rückgang eher abnehmen. Infolgedessen kann die Unterhaltungs- und Medienbranche von solchen Entwicklungen stärker betroffen sein als andere Branchen. Ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen und wirtschaftliche Unsicherheiten können auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie z.B. politische Spannungen, Handels- und Wirtschaftskonflikte, militärische Interventionen oder Terroranschläge. Darüber hinaus können die Umsätze auch durch andere Faktoren beeinflusst werden, die sich auf die privaten Konsumausgaben auswirken, wie z.B. Wetterbedingungen oder alternative Großereignisse. Sonniges und warmes Wetter führt in der Regel zu geringeren Kinobesuchen, da die Verbraucher ihre Zeit im Freien verbringen. Ein sportliches Großereignis wie eine Fußball-Weltmeisterschaft oder Olympische Spiele führt zu maßgeblich weniger Kinobesuchen. Die Saisonalität erschwert es uns auch, die Nachfrage nach unseren Filmrechten genau vorherzusagen. Wenn die Wild Bunch Gruppe die Nachfrage in unserem Greenlighting-Prozess nicht richtig antizipiert, können so Umsatzverluste und sinkende Gewinnmargen das Einzelprojekt belasten. Ein Rückgang der privaten Konsumausgaben und der Kaufkraft könnte zu weniger Kinobesuchen führen. Jede Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit, die Finanzlage, die Cashflows, die Ertragslage und die Aussichten haben. DIE GESCHÄFTSMODELLE DER WILD BUNCH GRUPPE HÄNGEN VON DER FÄHIGKEIT AB, DEN KUNDENGESCHMACK ZU TREFFEN, DAS NUTZUNGSVERHALTEN ZU VERSTEHEN UND AUF VERÄNDERUNGEN ZEITNAH ZU REAGIEREN. Die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe versuchen, zukünftige Trends durch gezielte Marktforschung und Nutzeranalysen zu antizipieren. Durch die Erarbeitung verbraucherfreundlicher Programme und Stoffe wird die Attraktivität der Produkte erhöht. Insbesondere die Digitalisierung im Entertainment & Media Markt führt kontinuierlich zu großen Marktveränderungen, unter anderem so auch zu einer Zunahme zusätzlicher Angebote und Vertriebsformen, die zu einer anhaltenden Veränderung der Mediennutzung führen kann. Die Digitalisierung ermöglicht auch die Erstellung illegaler Kopien von Filmen. Das Fehlen eines ausreichenden Schutzes gegen Urheberrechtsverletzungen birgt das Risiko von Umsatzeinbußen. Die Auswirkungen dieser digitalen Piraterie werden durch Lobbyarbeit, Sensibilisierungskampagnen und konsequente rechtliche Schritte gegen Verstöße reduziert, um so die Umsatzeinbußen abzumildern. Sollte sich eine der Bewertungen der Wild Bunch Gruppe als unvollständig oder falsch erweisen, könnte dies zu einem wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe führen. DIE WILD BUNCH GRUPPE IST ABHÄNGIG VON KUNDEN UND GESCHÄFTSPARTNERN. Im Direktvertrieb ist die Wild Bunch Gruppe auf die großen deutschen, französischen, italienischen und spanischen TV-Sender, IPTV-Anbieter, VOD/SVOD-Plattformen und DVD-Händler angewiesen. Ein erheblicher Teil der investierten Minimumgarantie wird durch Sublizenz-Vertriebsrechte für Filme und TV-Serien abgedeckt. Die erzielbaren Margen können aufgrund der starken Position oder des Nachfragerückgangs dieser Sender oder Plattformen niedriger sein als geplant. In diesem Fall kann die Wild Bunch Gruppe nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die globale wirtschaftliche Situation eines Landes oder einer Region kann sich kurzfristig negativ auf die Finanzlage von Filmverleihern auswirken, die Filme erwerben (Abwertung der Landeswährung, Insolvenzrisiken etc.). Darüber hinaus setzt die Wild Bunch Gruppe auf gute Geschäftsbeziehungen zu international tätigen Filmverleihern. Dies gilt insbesondere für die uneingeschränkte Einhaltung und Umsetzung der unterzeichneten Verträge, d.h. die Abnahme des gelieferten Materials bei der Lieferung, die Zahlung der vereinbarten Raten sowie angemessene Marketingausgaben und -aktivitäten bei der Veröffentlichung eines Films. Die vorzeitige Beendigung von Einzelverträgen kann zu höheren Kosten durch die Suche nach neuen Partnern und den Aufbau neuer Strukturen führen. Die Pflege der Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern ist daher eine der zentralen Aufgaben des Managements. Die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen und die Qualität der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Handlungen von Kunden oder Geschäftspartnern zu erhöhten Kosten für die Wild Bunch Gruppe führen, was wiederum einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat. DIE UNTERNEHMEN DER WILD BUNCH GRUPPE KÖNNTEN DEN ZUGANG ZU LIZENZEN UND MATERIAL VERLIEREN. Der Zugang zu und der Erwerb von Rechten an literarischen Vorlagen, Verwertungsrechten und Drehbüchern sowie der Abschluss von Verträgen mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Lizenzgebern sind entscheidende Faktoren für die Koproduktion und den Erwerb von Filmen und Fernsehserien sowie für den wirtschaftlichen Erfolg der Wild Bunch Gruppe. Die Produktionseinheiten der Wild Bunch Gruppe arbeiten eng und untereinander abgestimmt mit renommierten, erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland zusammen, die Experten für die Produktion von Kinofilmen sind und bei öffentlichen Filmförderinstitutionen einen ausgezeichneten Ruf genießen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass dieser Zugang auch in Zukunft gegeben ist. Darüber hinaus werden Fremdproduktionen in der Regel auf dem jeweiligen Filmmarkt erworben. Die gezahlten Preise sind abhängig vom jeweiligen Projekt und dem speziellen Marktumfeld. In der Regel sind Filmprojekte mit dem Einkauf noch nicht fertiggestellt. Daher werden die Rechte auf Basis des Drehbuchs oder einer Skizze im Voraus verkauft. Zwischen dem Erwerb und der eigentlichen Lieferung des Films können bis zu zwei Jahre liegen. Wenn die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe für einen Film einen hohen Preis gezahlt haben, kann dies einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe sowie auf die Finanz- und Ertragslage haben, insbesondere wenn sich das gekaufte Filmprojekt als Flop erweist. Obwohl die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe Verfahren zur Überwachung dieser Risiken eingeführt haben (z.B. einen benchmark-basierten Einkaufsfreigabeprozess oder das Monitoring durch Mitarbeiter in den jeweiligen Rechte- und Lizenzeinkaufsabteilungen, mit einer jahrelangen, fundierten Expertise im Bereich des Weiterverkaufs von Filmrechten vor Abschluss des Projekts), um dem Risiko entsprechend zu begegnen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solches Risiko sich ganz oder teilweise materialisiert. ABHÄNGIGKEIT VON DER FILMFÖRDERUNG. Ungünstige Veränderungen der Förderrichtlinien für Filmprojekte oder die (teilweise) Nichtgewährung geplanter Fördermittel können dazu führen, dass die Wild Bunch Gruppe Finanzierungslücken für ihre Eigenproduktionen und Koproduktionen hat, die dann durch andere freie Finanzmittel gedeckt werden müssen oder eine Änderung der mittelfristigen Produktionsplanung nach sich zieht, die sich negativ auf die Ergebnisbeiträge der einzelnen Filme auswirkt. Es besteht auch das Risiko, dass bestimmte Auszahlungs- oder Verwertungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann dazu führen, dass die Wild Bunch Gruppe zur Rückzahlung der entsprechenden Fördermittel gezwungen wird. JEGLICHE STÖRUNGEN DER IT-SYSTEME, AUF DIE SICH DIE WILD BUNCH GRUPPE STÜTZT, KÖNNEN SICH NACHTEILIG AUF IHRE LEISTUNG, IHREN BETRIEB UND IHRE REPUTATION AUSWIRKEN. Wild Bunch setzt auf informationstechnische Systeme und Netzwerke zur Unterstützung des internationalen Vertriebs, der Film- & TV-Serienproduktion, der Dienstleistungen und Geschäftsprozesse sowie der internen und externen Kommunikation. Der dauerhafte und sichere Betrieb seiner IT-Systeme, einschließlich Computerhardware, Software, Plattformen und Netzwerke, ist entscheidend für die erfolgreiche Durchführung der Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch Gruppe und ihrer Reputation. Trotz IT-Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen sind die internen IT-Systeme und -Netzwerke der Wild Bunch Gruppe dem Risiko von Fehlfunktionen und Unterbrechungen aus einer Vielzahl von Quellen ausgesetzt, unter anderem durch unbefugten Zugriff, Cyberangriffe, Geräteschäden, Stromausfälle, Computerviren und eine Reihe anderer Hardware-, Software- und Netzwerkprobleme. Das IT-Personal von Wild Bunch ist möglicherweise nicht in der Lage, solche Probleme rechtzeitig oder überhaupt zu lösen. Einige potenzielle Ursachen, die zu einer Fehlfunktion oder Unterbrechung der IT-Systeme oder -Netze von Wild Bunch führen können, sind schwer zu erkennen und können erst dann erkannt werden, wenn das Risiko bereits eingetreten ist. Eine erhebliche oder weitreichende Fehlfunktion oder Unterbrechung, ob bösartig oder nicht, eines oder mehrerer der IT-Systeme oder - Netzwerke der Wild Bunch Gruppe könnte die Fähigkeit der Wild Bunch Gruppe, ihren Betrieb effizient aufrechtzuerhalten, beeinträchtigen. Darüber hinaus könnte ein längerer Ausfall eines Telekommunikationsnetzes, das von den IT-Systemen oder -Netzen der Wild Bunch Gruppe genutzt wird, oder ein ähnliches Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von Wild Bunch liegt, zu einer längeren unvorhergesehenen Unterbrechung der IT-Systeme oder -Netze von Wild Bunch führen, was sich nachteilig auf das Geschäft auswirken könnte. Darüber hinaus können Datenlecks, die sich aus Verstößen gegen die Sicherheit der Informationstechnologie ergeben, zur Offenlegung oder zum Missbrauch geschützter oder vertraulicher Informationen, einschließlich Kunden- und Mitarbeiterdaten, führen, was die Wild Bunch Gruppe mit Geldbußen, Schadenersatzansprüchen und Reputationsschäden belegen kann. Der Eintritt eines der oben beschriebenen Risiken könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe haben. DIE WILD BUNCH GRUPPE IST DARAUF ANGEWIESEN, QUALIFIZIERTES PERSONAL ZU HALTEN UND EINZUSTELLEN. Der Erfolg der Wild Bunch Gruppe hängt in hohem Maße von ihren qualifizierten Führungskräften und Spezialisten ab, darunter Geschäftsfeldleiter und Mitarbeiter mit umfassendem Know-how in der Content-Produktion oder einem profunden Netzwerk in der Film- und Medienbranche. Mit zunehmendem Wettbewerb um Führungskräfte und Spezialisten im Medienmarkt wächst das Risiko, dass qualifizierte Führungskräfte und Spezialisten nicht mehr in ausreichender Zahl oder innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens von der Wild Bunch Gruppe eingestellt werden können. Die Unfähigkeit der Wild Bunch Gruppe, eine ausreichende Anzahl von Fach- und Führungskräften zur Unterstützung ihrer Geschäftstätigkeit einzustellen und zu halten, könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf ihre Geschäftstätigkeit, ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben RISIKEN AUS DER ÄNDERUNG VON RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN UND ÄNDERUNGEN DES STEUERRECHTS. Die Wild Bunch AG ist der Ansicht, dass alle Steuererklärungen des Konzerns und der einzelnen Konzerngesellschaften korrekt und vollständig waren. In Deutschland wurde eine Betriebsprüfung der Wild Bunch AG für alle Zeiträume bis zum 31. Dezember 2008 durchgeführt. Tatsächlich veranlagte Steuern bei zukünftigen Betriebsprüfungen für Zeiträume, die noch nicht von der letzten Betriebsprüfung erfasst sind, können die von uns bereits gezahlten Steuern übersteigen. Infolgedessen kann die Wild Bunch AG verpflichtet sein, erhebliche Steuernachzahlungen für frühere Perioden zu leisten. Darüber hinaus könnten die zuständigen Steuerbehörden ihre ursprüngliche Steuer ändern. Von unseren Erwartungen abweichende Steuerbescheide können zu einer Erhöhung der Steuerbelastung führen. Darüber hinaus kann die Wild Bunch AG verpflichtet sein, Zinsen sowie Verzugszinsen auf diese zusätzlichen Steuern zu zahlen. Abweichende Steuerbescheide können sich somit auf die Ertragslage negativ auswirken. Nach Umsetzung der finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen hat sich der Anteil der Voltaire Finance B.V. an der Wild Bunch AG auf rund 96,2 % erhöht. Es ist, vorbehaltlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, davon auszugehen, dass die in den Vorjahren bestehenden Verlustvorträge untergegangen sind. Änderungen des steuerlichen Umfelds und zukünftige Steuerprüfungen könnten einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage, die Cashflows, die Ertragslage und die Erwartungen haben. 4.3.2. FINANZIELLE RISIKEN Die Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe sind einer Vielzahl von finanziellen Risiken ausgesetzt, wie z.B. Marktrisiken (einschließlich Währungs- und Zinsrisiken), Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken. Marktrisiken entstehen aus offenen Positionen in Fremdwährungen (Währungsrisiko) und verzinslichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Zinsrisiko), die auf allgemeine und spezifische Marktbewegungen reagieren. ■ Wechselkursschwankungen Die Wild Bunch Gruppe ist von Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro, der Berichtswährung, und anderen Währungen, insbesondere dem US-Dollar, abhängig, da der Großteil der auf dem internationalen Filmmarkt erworbenen Filmrechte in US-Dollar bezahlt wird. Die Erlöse der Filmverwertung dagegen fließen überwiegend in Euros zu. Die Schwankungen des EUR/USD-Kurses können sich somit auf die Ertragslage auswirken und sowohl zu Währungsgewinnen oder -verlusten führen. Finanzinstrumente zur Absicherung von Wechselkursschwankungen werden derzeit nicht eingesetzt. ■ Zinsänderungen Die Wild Bunch Gruppe ist von Zinsänderungen betroffen, insbesondere bei Finanzverbindlichkeiten. Bei steigenden Zinsen wäre der Konzern in einigen wenigen Fällen im nicht signifikanten Ausmaße gezwungen, höhere Zinsen zu zahlen. ■ Kreditrisiken Darüber hinaus entsteht ein Kreditrisiko, wenn ein Schuldner seine Forderungen nicht oder nicht fristgerecht leisten kann. Kreditrisiken umfassen sowohl das direkte Ausfallrisiko als auch das Risiko einer Bonitätsverschlechterung. Dem potenziellen Risiko eines Forderungsausfalls wird durch regelmäßige Überwachung und gegebenenfalls durch Wertberichtigungen kontinuierlich Rechnung getragen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass sich das Kreditrisiko innerhalb der internen Grenzen bewegt und Wild Bunch dadurch keine Verluste entstehen. ■ Liquiditätsrisiko Die Wild Bunch Gruppe benötigt liquide Mittel zur Deckung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten. Diese liquiden Mittel werden zum Teil durch die laufende Geschäftstätigkeit und zum Teil durch Finanzierung generiert. Wild Bunch steht daher fortlaufend in Gesprächen mit Finanzinstituten im In- und Ausland, um sich den Zugang zu Finanzmitteln zu sichern, die im Einklang mit den geplanten Investitionen stehen. Liquiditätsrisiken entstehen, wenn die Wild Bunch Gruppe ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann, weder durch verfügbare liquide Mittel noch durch die Nutzung der entsprechenden Kreditlinien. Das größte Liquiditätsrisiko der Wild Bunch Gruppe ergibt sich aus einem Wegfall des Zugangs zu liquiden Mitteln, die u.a. für den Erwerb neuer Filmrechte benötigt werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Rahmenkreditverträge von Banken oder Investoren gekündigt oder nicht verlängert werden würden. Die Beendigung solcher Verträge würde dann dazu führen, dass Wild Bunch (unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Betriebsmittelkrediten) gezwungen wäre, neue Mittel auf dem Kapitalmarkt oder bei Banken aufzunehmen, um kurz- und mittelfristig neue Projekte zu finanzieren oder bestehende Verbindlichkeiten zu refinanzieren. Der Vorstand hat mit Vollendung einer Reihe von Maßnahmen im April 2019 (finanzielle Restrukturierungsvereinbarung unter anderem zwischen der Wild Bunch AG, der Wild Bunch S.A., den französischen Banken und dem Investor Voltaire Finance B.V.) und im April 2020 (Refinanzierung der Kreditlinie der Bank Leumi mit der Commerzbank AG) die Grundlage für eine langfristige Unternehmensfortführung gelegt (siehe auch Abschnitt 2.3.4. Maßnahmen der finanziellen Restrukturierung und Veränderungen im Konsolidierungskreis im Berichtsjahr 2019). Die neue Kreditlinie über bis zu € 35 Mio. mit der Commerzbank AG ermöglicht der Gesellschaft weiteres Unternehmenswachstum durch die Finanzierung von Forderungen in diesem Umfang. Voraussetzung für die vollständige Ausnutzung der Kreditlinie ist, dass die Wild Bunch Gruppe in ausreichendem Maße über Forderungen verfügt, die der Commerzbank AG als Sicherheit entsprechend der Bedingungen des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt werden können. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf könnte entstehen, sollte es negative Abweichungen, wie zum Beispiel durch die Corona-Pandemie, gegenüber der vom Vorstand erstellten Businessplanung für den Planungszeitraum 2020 bis 2024 geben. Eine deutliche negative Abweichung hätte nach Einschätzung des Vorstands eine Beeinträchtigung der geplanten Geschäftsausweitung zur Folge. Der Vorstand sieht derzeit keine Anzeichen für eine Verwirklichung der genannten Risiken. Sollte der Geschäftsverlauf deutlich hinter den geplanten Erwartungen zurückstehen, würde dies die weitere Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigen und könnte deren Bestand gefährden, soweit die hierdurch entstehenden finanziellen Lücken nicht durch andere Kapitalmaßnahmen geschlossen werden können. 4.3.3. RECHTLICHE RISIKEN REGULATORISCHE RISIKEN. Als paneuropäisches Unternehmen unterliegt die Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe sowohl in den Ländern, in denen die Konzerngesellschaften ihren Sitz haben, als auch auf europäischer Ebene den entsprechenden Vorschriften und rechtlichen Rahmenbedingungen. Änderungen der regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen können Auswirkungen auf die einzelnen Geschäftsabläufe der Unternehmen haben. Die operativen Geschäftsaktivitäten von Wild Bunch unterliegen insbesondere regulatorischen Risiken, wenn sie die Herstellung und den Vertrieb von Filmen und Medieninhalten betreffen. Die Wild Bunch Gruppe ist durch ihre Führungskräfte und Mitarbeiter in Interessengruppen und Fachverbänden vertreten, um sicherzustellen, dass ihre Interessen so umfassend und effizient wie möglich vertreten sind. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen durch neue Gesetze oder Verordnungen oder deren Änderung oder durch Änderungen in der Anwendung durch Behörden oder Rechtsprechung können die Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe negativ beeinflussen. Dies betrifft insbesondere Änderungen der Rechte an geistigem Eigentum und der Medienvorschriften sowie Gesetze über die Finanzierungsbedingungen in solchen Branchen. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen können für die Wild Bunch Gruppe zu erhöhten Aufwendungen führen oder ihre Fähigkeit, ihre Projekte unter bisherigen Voraussetzungen umzusetzen, einschränken. In Deutschland ist beispielsweise im März 2017 eine Änderung des Urhebervertragsrechts in Kraft getreten, nach der Urheber einen höheren Anteil am wirtschaftlichen Erfolg von Filmproduktionen haben, wenn der Film überdurchschnittlich erfolgreich ist. Zur Begründung möglicher Ansprüche haben die Urheber ein Auskunftsrecht gegen den Filmverleih über die aus dem Film erzielten Erlöse. Dies kann zu höheren Verwaltungskosten führen. Auf der anderen Seite werden Rechteinhaber wie Wild Bunch durch die im April 2019 beschlossene EU-Urheberrechtsnovelle massiv in ihrer Rechtsposition gestärkt, insbesondere was den automatisierten Schutz vor illegaler Zugänglichmachung geschützten Contents angeht („Upload-Filter“). Dies zeigt, dass der für die Wild Bunch Gruppe wichtige Schutz des lokalen Kulturgutes, weiterhin ein anhaltender Schwerpunkt nationaler und europäischer Regulierung ist. Insgesamt werden regulatorische Risiken für die Wild Bunch Gruppe als gering und überschaubar eingestuft, wenn sie tatsächlich eintreten. RISIKO DURCH VERSTÖßE GEGEN DIE DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN. Die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe erheben, speichern und nutzen Daten im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit, die durch Datenschutzgesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz, die Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") und ähnliche Vorschriften in anderen relevanten EU-Mitgliedstaaten geschützt sind. Mit Wirkung ab Mai 2018 müssen die Tätigkeiten und Dienstleistungen der Wild Bunch Gruppe der DSGVO entsprechen, welche die Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union harmonisiert, ein strengeres Datenschutzkonzept umsetzt und die Geldbußen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erheblich erhöht. Datenschutzbehörden haben das Recht, die Gesellschaft zu prüfen und Bußgelder zu verhängen, wenn sie feststellen, dass geltende Datenschutzregelungen nicht eingehalten werden. Beschränkungen, die sich aus einer strengeren Auslegung der bestehenden Anforderungen oder aus zukünftigen Änderungen der Datenschutzgesetze ergeben, könnten erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Wild Bunch Gruppe und die Fähigkeit der Wild Bunch Gruppe haben, Produkte und Dienstleistungen an bestehende oder potenzielle Kunden zu vermarkten. Es ist zudem möglich, Fälle von Datenverlust oder Datenmissbrauch infolge von menschlichem Versagen, Fehlern in der technischen Infrastruktur oder anderen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Wild Bunch Gruppe liegen, nicht zu verhindern. Wir können auch dem Verlust von Verbraucherdaten durch Cyberangriffe auf unsere Datensysteme oder kriminellen Aktivitäten von Mitarbeitern oder Dienstleistern der Wild Bunch Gruppe ausgesetzt sein. Die Verwendung von Daten, insbesondere von Kundendaten, durch Wild Bunch unterliegt wie oben ausgeführt den engmaschigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und ähnlichen Vorschriften. Sollten Dritte unbefugten Zugriff auf die von einem Unternehmen der Wild Bunch Gruppe selbst verarbeiteten Daten erhalten haben, kann dies zu Schadenersatzforderungen führen und dem Ansehen von Wild Bunch schaden und somit die Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen. RISIKO DURCH VERLETZUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM. Die Wild Bunch Gruppe verwendet Technologien, die sich u.a. auf die Nutzung geistigen Eigentums Dritter stützen. Daraus kann sich für die Wild Bunch Gruppe auch eine Situation ergeben, in der sich die Gruppe gegen Ansprüche wegen der behaupteten Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter wehren muss. Gleichzeitig betreibt die Wild Bunch Gruppe die eigene geschäftliche Tätigkeit unter Nutzung eigener Rechte geistigen Eigentums und kann gegebenenfalls nicht in der Lage sein, eigene geistige Eigentumsrechte angemessen zu schützen. Eine zunehmende Abhängigkeit der Filmindustrie von durch geistige Eigentumsrechte geschützten Technologien und Inhalten, erhöht die Möglichkeit, dass die Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe Rechtsstreitigkeiten oder anderen Verfahren ausgesetzt sind, um sich gegen angebliche Verletzungen oder Streitigkeiten in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte anderer zu verteidigen. Darüber hinaus können von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe, namentlich der Geschäftstätigkeit solcher Tochtergesellschaften, die sich mit der Entwicklung und Herstellung eigener filmischer Inhalte befassen, Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sein. Im Falle der Verletzung dieser Rechte könnten Dritte Unterlassungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche geltend machen. So könnten die Betroffenen beispielsweise bei der Verfilmung von realen Ereignissen versuchen, die Veröffentlichung des Films vor Gericht mit dem Argument der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu verhindern. Dies kann die Veröffentlichung eines Films erheblich verzögern oder sogar ganz verhindern. Darüber hinaus kann es sein, dass die Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe gezwungen sind, in Zukunft zusätzliche und kostenintensive Lizenzen zu erwerben oder zusätzliche Lizenzgebühren für eingesetzte Technologien oder Inhalte zu zahlen. Darüber hinaus können Inhaber von geistigem Eigentum, die eine Verletzung geltend machen, einen erheblichen Schadenersatz verlangen und von einem Unternehmen der Wild Bunch Gruppe verlangen, die Verwendung geschützter Technologien oder Inhalte einzustellen, was wiederum dazu führen kann, dass Filmproduktionen heruntergefahren oder Filmveröffentlichungen verschoben werden müssen. Die Wild Bunch Gruppe verfügt über eine Reihe von Lizenzen, Urheberrechten und vertraglich geschützten Werken des geistigen Eigentums und des Know-hows, das die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe zur Bereitstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen nutzen. Für den Fall, dass die getroffenen Maßnahmen und der gesetzlich vorgesehene Schutz das geistige Eigentum und das Know-how nicht ausreichend schützen, könnte die Wild Bunch Gruppe Umsatz- und Gewinnverluste erleiden, die durch wettbewerbsfähigere Produkte und Dienstleistungen verursacht werden, die auf der Grundlage der unrechtmäßigen Nutzung des Urheberrechts, des geistigen Eigentums oder Knowhows der Wild Bunch Gruppe rechtswidrig angeboten werden. Rechtsstreitigkeiten oder andere Verfahren können für die Wild Bunch Gruppe notwendig sein, um eigene Urheberrechte und eigene Rechte des geistigen Eigentums durchzusetzen und zu schützen. Ein solcher Rechtsstreit oder ein solches Verfahren zum Schutz geistigen Eigentums kann auch kostenintensiv sein. Eine ungünstige Gerichtsentscheidung in einem Rechtsstreit oder Verfahren könnte zum Verlust unseres geistigen Eigentums führen, was zu erheblichen Verbindlichkeiten führen oder den Geschäftsbetrieb der Wild Bunch Gruppe beeinträchtigen könnte. Jedes dieser Risiken könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe haben. RISIKEN AUS RECHTSVERFAHREN. Als grenzüberschreitend tätiges Unternehmen ist die Wild Bunch Gruppe einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt, insbesondere Risiken aus Rechtsstreitigkeiten. Im Hinblick auf einzelne Rechtsgebiete, betreffen diese Risiken in erster Linie das Urheberrecht, das Gesellschaftsrecht, das Wertpapierhandels- und Aktienrecht und das Arbeitsrecht. Der Ausgang laufender, anhängiger oder zukünftiger Verfahren kann oft nicht mit Sicherheit bestimmt werden, was zu Aufwendungen aus Gerichts- oder Behördenentscheidungen oder Vergleichsvereinbarungen führen kann. Diese sind nicht immer (vollständig) durch Versicherungen abgedeckt und können erhebliche negative Auswirkungen haben. Zu den Rechtsstreitigkeiten zählt der Vorstand daher nicht nur gerichtlich anhängige Verfahren, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen, die noch zwischen den Parteien bzw. mit Aufsichtsbehörden geführt werden. Durch aktive Kommunikation und anwaltlich geführte Verhandlungen versucht die Gesellschaft risikomindernd, bei Rechtsstreitigkeiten auch außergerichtliche Lösungen anzustreben. Derzeit sind 6 Verfahren bei Gerichten und Behörden anhängig, der Vorstand schätzt das Risiko aus diesen Verfahren als bedeutend ein. Auf Basis rechtlicher Einschätzungen wurden Rückstellungen gebildet, die die Risiken abdecken. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche signifikante Ergebnisbelastungen entstehen können. 4.4. CHANCENBERICHT 4.4.1. CHANCENMANAGEMENT Analog zum Risikomanagement verfolgt die Wild Bunch Gruppe mit dem Chancenmanagement das Ziel, die strategischen und operativen Ziele rasch und effizient durch konkrete Aktivitäten umzusetzen. Chancen können sich in allen Geschäftsbereichen ergeben. Deren Identifikation und zielgerichtete Nutzung ist eine Managementaufgabe, die in die alltäglichen Entscheidungen mit einfließt. Ein wesentlicher Bestandteil im strukturierten Umgang ist die umfassende Marktforschung. 4.4.2. ANGABEN ZU INDIVIDUELLEN CHANCEN Der Vorstand definiert eine Chance als eine mögliche künftige Entwicklung oder ein zukünftiges Ereignis, das zu einer positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Das bedeutet, dass Ereignisse, die bereits in die Budget- oder Mittelfristplanung eingegangen sind, nach dieser Definition keine Chance darstellen und in diesem Bericht nicht behandelt werden. DIE WILD BUNCH GRUPPE PROFITIERT AN EINER STÄRKEREN NACHFRAGE VON TV- UND STREAMING-DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN EINER PANDEMIE, AKTUELL DER CORONAPANDEMIE. In der Eindämmung oder Bewältigung von Pandemien müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen werden. Im Fall der Corona-Pandemie wurden durch die jeweiligen nationalen Regierungen auch alle Optionen zur Kontaktreduktion in unterschiedlichen Lebensbereichen gezogen. Maßnahmen wie direkte Quarantäne, Absagen von Großereignissen, Verbot von gemeinschaftlichen Zusammenkünften/ Aktivitäten, Einstellung des Bahn-/ Luftverkehrs, Schließung von Grenzen führten zu einem Verbleib der Bevölkerung in dem eigenen Wohnungsbereich. Dadurch stieg die Nachfrage nach TV- und Streaming-Dienstleistungen massiv an. Die paneuropäische Positionierung mit einer umfangreichen Filmbibliothek mit Filmen und TV-Serien sowie der eigenen Streaming-Plattform FilmoTV verleiht Wild Bunch eine starke Position in diesen Verwertungsstufen, um auch in herausfordernden Zeiten einer Pandemiebekämpfung zu profitieren. DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER AUSWERTUNG UND ENTWICKLUNG VON BEREITS GESICHERTEN LIZENZEN, FORMATEN UND STOFFEN SOWIE DER EINBINDUNG IN EIN AUSGEPRÄGTES INTERNATIONALES NETZWERK. Die Wild Bunch Gruppe, die zu einem renommierten paneuropäischen Filmunternehmen geworden ist, besitzt angesichts dieser Gruppenstruktur eine Vielzahl an Nutzungs- und/oder Vermarktungsrechten (vor allem Filmrechte und Stoffe), die teilweise deutlich über den Planungszeitraum hinausgehen. Diese bilden die Grundlage für die Erzielung von Einnahmen weit über den Planungszeitraum hinaus. Sowohl die Reputation der Gruppe sowie die Aufrechterhaltung und Pflege eines ausgeprägten, belastbaren Netzwerks fördern den Zugang zu diesen Rechten auch in der Zukunft. Die Auswertung dieser Rechte kann die Attraktivität und damit die Reichweite der Vermarktungsplattformen stärker als erwartet erhöhen, was zu zukünftigen Umsätzen führen würde, die höher als geplant ausfallen. DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER ZUNEHMENDEN DIGITALISIERUNG UND DEM DAMIT VERBUNDENEN VERÄNDERTEN MEDIENNUTZUNGSVERHALTEN. Der Medienkonsum ändert sich aufgrund der zunehmenden Digitalisierung. Die elektronische Verbreitung von Videoinhalten hat den Kauf und die Ausleihe von physischen Videos (DVD und Blu-ray) in absoluten Umsatzzahlen überholt. Die Wild Bunch Gruppe entwickelt ihr Geschäftsmodell stetig weiter und arbeitet weiter an der Einführung neuer direkter Vertriebswege. Aufgrund des zunehmenden Digitalisierungsdrucks wurde das e-Cinema zu einem neuen Vertriebskanal für „Eventfilme“ bzw. FilmoTV als neuer Vertriebskanal für den französischen VOD/SVOD-Service der Gruppe etabliert und nunmehr weiter ausgebaut. Zusätzlich hat die Gruppe aktiv neue Wege der Lizenzierung und Vermarktung ihrer Rechte entwickelt, die dank von Vereinbarungen mit digitalen Vertriebspartnern neue digitale Vermarktungsmöglichkeiten bieten, einschließlich Produktionen für internationale und nationale Anbieter wie Netflix. Die paneuropäische Positionierung mit Filmen und TV-Serien sowie seine starke und bekannte Marke verleiht Wild Bunch eine starke Position in der Medienbranche. DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER AUSWEITUNG DER PRODUKTIONS- UND KOPRODUKTIONS-AKTIVITÄTEN AUFGRUND DER ERHÖHTEN NACHFRAGE NACH LOKALEN INHALTEN. Länderspezifische Nachfrage- und Kundenwünsche sowie neue regulatorische Vorgaben haben die Nachfrage nach lokalen Inhalten insbesondere von TV-Anstalten und elektronischen Distributionsplattformen massiv erhöht. Um von dieser Entwicklung profitieren zu können, hat die Wild Bunch Gruppe in einem ihrer wichtigsten strategischen Ziele, dem Ausbau ihrer Aktivitäten in der (Co-)Produktion erste große Schritte in 2019 gemacht und bereits 31 Projekte in der Produktion/Co-Produktion (davon 16 in Entwicklung): 21 Fernsehserien und 10 Filme. Neben der Marke Senator Film Produktion in Deutschland hat die Gruppe ebenfalls in 2019 eine neue Produktionsfirma in Italien gegründet: BIM Produzione s.r.l. Zusätzlich soll der Fokus auch in Spanien und Frankreich auf die Steigerung der Produktionsaktivitäten gesetzt werden. Wild Bunch will so ein führender Produzent von lokalen Filmen und Fernsehserien in ihren Kernmärkten Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland werden DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN DANK DER ERNEUTEN STARKEN ANZIEHUNGSKRAFT VON FERNSEHDIENSTEN FÜR ZUSCHAUER, NUTZER UND WERBETREIBENDE. Aus Kundensicht bleibt Fernsehen eine Hochburg der Medien im Bereich Filmentertainment. Heute zeichnet sich die hohe Attraktivität von Fernsehen nicht nur dadurch aus, dass Werbetreibende eine größere Reichweite innerhalb eines kurzen Zeitraums erzielen und ihren Bekanntheitsgrad steigern können, sondern auch dadurch, dass sich Fernsehen selbst neu erfunden hat und es gelungen ist, sich von einer linearen zu einer nicht-linearen Programmgestaltung zu entwickeln. Dabei wird ein jüngeres, flexibleres und unabhängigeres Publikum angezogen und bedient, das ständig nach neuen Inhalten verlangt. Online-Fernsehen mit seinen unzähligen Möglichkeiten der individualisierten Werbung verbindet die Senderkapazitäten einer intensivierten Werbung mit dem Bedürfnis des Publikums nach einer breiteren Palette an Qualitätsprodukten. Die höheren Werbeeinnahmen sollten die Akquisitionstätigkeiten des Netzwerkes weiterhin erhöhen, um so die Nachfrage des Publikums nach neuen Produkten zu bedienen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass sich aus der Gründung von Wild Bunch TV und dem strategischen Fokus auf die Ausweitung der Produktionskapazitäten bedeutende Chancen ergeben könnten. Wild Bunch TV als firmeninterne Koproduktions- und Marketingeinheit für internationale Fernsehserien konzentriert sich so zum Beispiel auf die Anforderungen des wachsenden Marktes für Fernsehdienste. Nachdem nun sieben TV-Serien mit internationaler Ausstrahlung erfolgreich produziert und verkauft wurden, sieht das Management die Chance, den Erfolg des vergangenen Jahres zu wiederholen. DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN WEITEREN KOOPERATIONEN UND UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN. Bedeutende Synergien sowie eine intensivierte oder beschleunigte Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten könnten sich aus Akquisitionen und Zusammenschlüssen ergeben, die beispielsweise noch nicht in den derzeitigen Planungen enthalten sind. Darüber hinaus könnten der Umfang und die Nutzung der bestehenden Filmbibliothek durch neue Vertriebskanäle als Ergebnis von M&A-Transaktionen gestärkt werden. Die Erfahrungen und die Reputation des Managements der Gruppe ermöglichen es dem Unternehmen, eine aktive Rolle in der Zusammenführung von Filmvertreibern und Produzenten zu spielen. 4.5. GESAMTEINSCHÄTZUNG DER RISIKEN UND CHANCEN Auf Basis der vorliegenden Informationen und der Einschätzungen, insbesondere der Eintrittswahrscheinlichkeiten, der maximalen Schadenshöhe und der Wirkung der getroffenen Gegenmaßnahmen, gelangt der Vorstand der Wild Bunch AG zu der Überzeugung, dass neben den in Abschnitt 4.3.2 Finanzielle Risiken dargestellten bestandsgefährdenden Risiken aktuell keine Risiken bekannt sind, die einen den Bestand des Konzerns gefährdenden Charakter aufweisen. Dies gilt für die Risiken im Einzelnen sowie auch deren Gesamtheit, sofern sich die Auswirkung der Gesamtheit sinnvoll simulieren oder anderweitig abschätzen lässt. Sollten sich die erwarteten Ergebnisbeiträge von erworbenen und noch zu erwerbenden Filmverwertungsrechten nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft im bisherigen Geschäftsumfang trotz der abgeschlossenen Finanzierungsverträge sowie trotz der von Investorenseite zur Verfügung gestellten Finanzmitteln wesentlich davon ab, dass die Aufnahme weiterer Finanzmittel gelingt. Der Vorstand ist der Überzeugung, dass die getroffenen Maßnahmen das Risiko in einem wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß halten und erachtet die Risikotragfähigkeit der Gruppe als ausreichend. Die größten Chancen sieht der Vorstand in dem weiteren Ausbau und der Integration der Gruppe hinzu einem unabhängigen, paneuropäischen Produktions- und Vertriebshaus für filmischen Content, den daraus erwachsenden Synergien, einer Reduzierung der laufenden Kosten, den Wachstumspotenzialen sowie der Verstetigung der Erträge. Darüber hinaus erwachsen Perspektiven aus der Zusammenarbeit mit Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland sowie dem Zugriff auf attraktive Stoffe und Lizenzen, die verstärkte Zusammenarbeit mit Talenten und einer Erweiterung des Geschäftsmodells durch Internationalisierung der Produktions- und Vermarktungsaktivitäten sowie möglichen weiteren strategischen Akquisitionen. 5. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN NACH § 315A ABS. 1 HGBGemäß §315a Abs. 1 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des §2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen: ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS: Das Grundkapital der Wild Bunch AG beträgt € 23.942.755. Es ist eingeteilt in 23.942.755 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2019. BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN: Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE ZEHN VOM HUNDERT DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN: Die Beteiligungen an der Wild Bunch AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2019 dargestellt, der auf der Internetseite www.wildbunch.eu/investors/publications/ abrufbar ist. Unter der Adresse www.wildbunch.eu/investors/the-share/ sind die aktuellen Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz veröffentlicht. DIE INHABER VON AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN: Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. DIE ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND UND IHRE KONTROLLRECHTE NICHT UNMITTELBAR AUSÜBEN: Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. DIE GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG: Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach §§179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. DIE BEFUGNISSE DES VORSTANDS INSBESONDERE HINSICHTLICH DER MÖGLICHKEIT, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN: Der Vorstand der Wild Bunch AG wurde durch verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, zuletzt für einen Zeitraum bis zum 29. Juni 2020 durch Beschluss der Hauptversammlung 2015. Der letztmalige Erwerb von eigenen Anteilen erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag wies die Wild Bunch AG 60 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 60 bzw. ca. 0,0003 % des Grundkapitals am 31. Dezember 2019 entfallen. Mit Beschluss der Hauptversammlung 2018 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2015/I aufgehoben, soweit von diesem von der Gesellschaft kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 25. September 2023 um bis zu insgesamt € 11.971.377,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN: Derartige vertragliche Regelungen bestehen für die Vorstände nicht. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS MIT DEN MITGLIEDERN DES VORSTANDS ODER ARBEITNEHMERN GETROFFEN SIND: Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht. 6. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F HGBDie Berichterstattung nach § 289f HGB ist unter der Internetadresse http://wildbunch.eu/de/investor- relations/corporate-governance/ abrufbar. 7. ABHÄNGIGKEITSBERICHTDer Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: „Ich erkläre, dass die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit herrschenden und verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und dass die Gesellschaft durch entsprechende getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt wurde. Im Berichtszeitraum wurden keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens sowie der mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen bzw. getroffen, noch unterlassen.“ 8. VERGÜTUNGSBERICHTDer Vorstand bzw. die Vorstände erhalten ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung). Zudem kann dem Vorstand bei außergewöhnlichen Leistungen durch den Aufsichtsrat eine freiwillige Tantieme von maximal T€ 100 zugesprochen werden. Die Grundlagen des Vergütungssystems sind gegenüber dem Vorjahr insoweit unverändert, als dass den Vorständen eine das kurzfristige und langfristige Geschäftsergebnis berücksichtigende Bonusvergütung nun nicht mehr gewährt wird. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen erstattet. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Abschnitt 5.10 „Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands“ im Konzernanhang verwiesen.
Berlin, den 30. Juni 2020 Wild Bunch AG Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender BERICHT DES AUFSICHTSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. DEZEMBER 2019WILD BUNCH AG, BERLINDer Aufsichtsrat berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019, insbesondere über Art und Umfang der Prüfung der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie über Beratungen im Aufsichtsrat, über die Beachtung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), über die Prüfung des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG und des Konzerns sowie über personelle Veränderungen in den Organen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des DCGK entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder. ZUSAMMENWIRKEN VON AUFSICHTSRAT UND VORSTANDDer Aufsichtsrat nahm 2019 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahr. Er überwachte laufend die Geschäftsführung des Vorstands und begleitete ihn regelmäßig beratend bei der Leitung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Durch schriftliche und mündliche Berichte seitens des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Die Berichte enthielten alle relevanten Informationen zur Geschäftsentwicklung und über die Lage des Konzerns, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen wurden vorgetragen, begründet und diskutiert. Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörterte mit ihm alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge, die weitere strategische Ausrichtung sowie die künftige Finanzierung des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat weiterhin über die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen und legte ihm Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften oder von besonderer Bedeutung waren, rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Über besondere Absichten und Vorhaben, die für das Unternehmen eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert und er hat - sofern erforderlich - sein schriftliches Votum erteilt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ließ sich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge sowie bestehende Risiken im Unternehmen unterrichten. Seine Prüfungstätigkeit erfüllte der Aufsichtsrat u.a. und soweit in diesem Bericht nicht gesondert beschrieben, indem er Berichte des Vorstands, der Mitarbeiter sowie von den mit der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen beauftragten Wirtschaftsprüfer entgegennahm und erörterte. SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATSIm Jahre 2019 fanden drei Aufsichtsratssitzungen statt. Die Aufsichtsratssitzungen wurden entweder als Telefonkonferenz durchgeführt oder fanden in partieller Anwesenheit von Teilnehmern bei gleichzeitiger Telefonschalte statt. Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 92,5%. AUSSCHÜSSEUm eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, verfügt der Aufsichtsrat über die folgenden beiden Ausschüsse: Den Prüfungs- und Bilanzausschuss („Audit Committee“) sowie den Investitionsausschuss. Dem Prüfungs- und Bilanzausschuss gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an: Herr Pierre Tattevin sowie Herr Tarek Malak. Herr Pierre Tattevin fungiert zudem als unabhängiger Finanzexperte (IFC) des Aufsichtsrates. Der Investitionsausschuss setzte sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Herr Tarek Malak, Herr Dr. Georg Kofler, Herr Kai Diekmann und bis zu seinem Ausscheiden Herr Benjamin Waisbren. Im Jahr 2019 fanden jeweils zwei Sitzungen des Prüfungs- und Bilanzausschusses und des Investitionsausschusses statt. BERATUNGEN IM AUFSICHTSRATGegenstand regelmäßiger Berichterstattung durch den Vorstand und Beratungen in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seinen Gremien waren die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis der Konzerngesellschaften und des Konzerns, die Finanz- und Liquiditätslage, der Stand der Arbeiten an den Jahresabschlüssen, die finanzielle Restrukturierung des Konzerns, die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns. Schwerpunkt der Sitzungen waren in der ersten Jahreshälfte die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen und damit verbundene Einzelfragen wie zum Beispiel die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Voltaire Finance B.V. oder die Eintragung der Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen im März / April 2019 mit anschließender Zulassung der neuen Aktien über einen Wertpapierzulassungsprospekt im Mai 2019, der Abschluss von Gesellschafterdarlehen, die Liquiditätslage des Konzerns sowie die strategische Ausrichtung der Gruppe und die weitere Optimierung der Organisationsstruktur. Im weiteren Jahresverlauf wurden schwerpunktmäßig die Beschlussfassungen der Hauptversammlung 2019 und hier die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes, die Strukturmaßnahmen mit der Verschmelzung der französischen Gesellschaften Wild Bunch Distribution SAS - Wild Side Films SAS - Wild Side Video SAS auf die Wild Bunch S.A. sowie die Gründungen der Wild Bunch International SAS und der BIM Produzione s.r.l. diskutiert. Daneben sind folgende Themenbereiche der Aufsichtsratssitzungen hervorzuheben:
BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Sitzungen Beschlüsse über die vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 vorgelegte Budgetplanung, die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Voltaire Finance B.V., die Annahme und Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, die Annahme des Abhängigkeitsberichts und der Corporate Governance Dokumentationen für das Geschäftsjahr 2018 gefasst. Der Aufsichtsrat hat zudem Beschlüsse über die Auswahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2019 gefasst sowie darüber, der Hauptversammlung Herrn Arjun Metre zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat hat weiterhin per Beschluss die Refinanzierung der Bank Leumi Kreditlinie durch ein Darlehen der Commerzbank AG auf Grundlage der vom Vorstand verhandelten Konditionen gebilligt. CORPORATE GOVERNANCEDer Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen mehrfach mit Fragen von Corporate Governance im Unternehmen befasst. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich über die Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verständigt und die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im April 2019 abgegeben. Sie ist der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Wild Bunch AG zusammen mit früheren Entsprechenserklärungen dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat haben darin erklärt, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 17. Februar 2017 entsprochen wurde und wird, mit den in der Entsprechenserklärung bezeichneten Ausnahmen. Im Corporate Governance Bericht erläutern Vorstand und Aufsichtsrat gesondert die Corporate Governance. ERLÄUTERUNGEN GEMÄß ÜBERNAHME-RICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZDer Aufsichtsrat hat sich mit den Angaben im Lagebericht der Wild Bunch AG und im Konzernlagebericht gemäß §§ 289a und 315a Abs. 4 HGB und den Erläuterungen des Vorstands hierzu auseinandergesetzt. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Lagebericht/Konzernlagebericht wird Bezug genommen. Der Aufsichtsrat hat die Angaben und Erläuterungen geprüft und macht sie sich zu Eigen. Sie sind aus Sicht des Aufsichtsrats vollständig. BESETZUNG DES AUFSICHTSRATSIm Geschäftsjahr 2019 ergaben sich folgende personelle Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates: Das Aufsichtsratsmitglied Herr Benjamin Waisbren hat sein Mandat mit dem Ablauf des 19. Februar 2019 niedergelegt. In der Folge bestand der Aufsichtsrat aus den noch amtierenden vier Mitglieder Herrn Tarek Malak, Herrn Kai Diekmann, Herrn Pierre Tattevin und Herrn Dr. Georg Kofler. Herr Michael Edelstein hatte den Aufsichtsrat bereits am 22. November 2018 verlassen. Dementsprechend waren Neuwahlen zum Aufsichtsrat notwendig. Nach Beschlussvorlage durch den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung 2019 vom 28. August 2019 Herrn Arjun Metre in den Aufsichtsrat gewählt. BESETZUNG DES VORSTANDSIm Geschäftsjahr 2019 bestand der Vorstand der Gesellschaft bis zum 31. Oktober 2019 zunächst aus den Herren Vincent Grimond (Vorstandsvorsitzender) und Max Sturm. Ab dem 1. November 2019 besteht der Vorstand aus Herrn Vincent Grimond. PRÜFUNG DES ABSCHLUSSES DER WILD BUNCH AG UND DES KONZERNS ZUM 31. DEZEMBER 2019Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wurde mit Beschluss der Hauptversammlung der Wild Bunch AG am 28. August 2019 zum Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung gewählt und vom Aufsichtsrat am 3. November 2019 mit der Durchführung der Prüfungshandlungen beauftragt. Gegenstand der Prüfungen waren der vom Vorstand vorgelegte und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der Wild Bunch AG und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019, der nach den Vorschriften des International Financial Reporting Standards (IFRS) und ergänzend nach den nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde. Dem Jahresabschluss der Wild Bunch AG und dem Konzernabschluss wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss der Wild Bunch AG sowie der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Sie waren Gegenstand der gemeinsamen Sitzung des Aufsichtsrats und des Prüfungs- und Bilanzausschusses am 30. Juni 2020 an der auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen und für Fragen zur Verfügung standen. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach abschließendem Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 festgestellt. PRÜFUNG DES BERICHTS DES VORSTANDS ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMENAufgrund der im Berichtsjahr bestehenden Beteiligungen an der Gesellschaft, ist die Wild Bunch AG im Berichtsjahr als ein von einem einzelnen Aktionär abhängiges Unternehmen einzustufen. Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit dem herrschenden Unternehmen besteht nicht. Der Vorstand der Wild Bunch AG hat daher gemäß § 312 AktG für den Zeitraum der Abhängigkeit einen Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 erstellt (Abhängigkeitsbericht). Der Vorstand hat den Abhängigkeitsbericht dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer der Gesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Seinen Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt und darüber hinaus in einer separaten Sitzung des Prüfungs- und Bilanzausschusses über seine Prüfung und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 den Prüfungsbericht eingehend mit dem Vorstand erörtert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats gelangten zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Rahmen seiner eigenen Prüfung sind dem Aufsichtsrat keine Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit oder sonstige Beanstandungen ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung an. Der Aufsichtsrat dankt Vorstand, Management und Mitarbeitern für eine große Leistungsbereitschaft und hohen persönlichen Einsatz.
Berlin, 30. Juni 2020 Der Aufsichtsrat Tarek Malak, Vorsitzender ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGE-UND LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. DEZEMBER 2019Wild Bunch AG, BerlinInhalt Konzernlage- und Lagebericht 1. Grundlagen des Konzerns 1.1. Konzernstruktur und Geschäftsmodell 1.2. Mitarbeiter 1.3. Forschung und Entwicklung 1.4. Steuerungssystem 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen 2.2. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren 2.3. Geschäftsverlauf und Analyse der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren 2.4. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns 2.5. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Wild Bunch AG 3. Prognosebericht 3.1. Entwicklung des Marktumfeldes 3.2. Ausrichtung des Konzerns im Geschäftsjahr 2020 3.3. Erwartete Entwicklung 3.4. Gesamtaussage des Vorstands zur Entwicklung des Konzerns 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Risikomanagementsystem 4.2. Internes Kontrollsystem 4.3. Risikobericht 4.4. Chancenbericht 4.5. Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen 5. Übernahmerechtliche Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB 6. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB 7. Abhängigkeitsbericht 8. Vergütungsbericht EINFÜHRUNGDer vorliegende zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht der Wild Bunch AG wurde gemäß § 315 HGB erstellt. Sofern nicht explizit auf die Wild Bunch AG oder die Wild Bunch Gruppe (im Folgenden „Wild Bunch“ oder „Konzern“ genannt) Bezug genommen wird, beziehen sich die Aussagen auf die Wild Bunch AG und den Konzern gleichermaßen. Die dargestellten Ausführungen des Geschäftsverlaufs sowie der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns basieren auf dem Konzernabschluss, erstellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Summen und Prozentangaben wurden auf Basis der nicht gerundeten Euro-Beträge berechnet und können von einer Berechnung auf Basis der berichteten Tausend bzw. Millionen Euro-Beträge abweichen. 1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS1.1 KONZERNSTRUKTUR UND GESCHÄFTSMODELL Die Wild Bunch Gruppe ist ein führendes, unabhängiges europäisches Medienunternehmen, dass mit seinen Tochterunternehmen und Marken im internationalen Vertrieb und Verleih sowie in der Produktion und Koproduktion von Filmen und TV-Serien tätig ist. Nach eigener Produktion bzw. Koproduktion oder dem Einkauf von Verwertungsrechten bedient Wild Bunch über den eigenen klassischen oder digitalen Direktvertrieb seine Partner der verschiedensten Empfangskanäle, von Kinobetreibern über Fernsehanstalten bis hin zu Anbietern digitaler Videoinhalte, mit diesem Content. Die im Fokus stehenden Zielmärkte sind damit das Kino, der TV und die VOD/SVOD-Anbieter (auch OTT-Video-Anbieter genannt) sowie von abnehmender Bedeutung die Auswertung über DVD/Blu-Ray. Im Zuge der gestiegenen Akzeptanz und Durchdringung digitaler Vertriebskanäle bei den Konsumenten, hat sich Wild Bunch mit seiner französischen VOD/SVOD-Plattform FilmoTV in diesem Markt ebenfalls positioniert. Länder- und Markenstrategie Der geografische Fokus der Geschäftstätigkeit liegt auf den Ländern Frankreich, Deutschland/Österreich, Italien und Spanien. Wild Bunch ist mit ihren Gesellschaften und Marken gleichzeitig in der Film- & TV-Serienproduktion und dem Vertrieb in diesen Ländern präsent und verfügt über ein weitreichendes europaweites Netzwerk. Darüber hinaus vermarktet Wild Bunch ihre Bibliothek von rund 2.500 Film- und Serientitel unterschiedlicher Genres weltweit und vertreibt derzeit bis zu 50 neue Independent-Filme im Jahr. ![]() Konzernstruktur Die Führungsgesellschaft des Wild Bunch Konzerns, die Wild Bunch AG, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und erfüllt als Dachgesellschaft eine Holdingfunktion und ist für Management, Finanzierung, Konzernrecht, Kommunikation und Informationstechnik (IT) verantwortlich. Darunter werden die Geschäftsaktivitäten in die zwei Segmente „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ und „Sonstiges“ unterteilt. Unter dem ersten Segment werden die (Koproduktion und der Vertrieb von Filmen, TV-Serien und anderem filmischen Content zusammengefasst. Das zweite Segment vereint das Betreiben der eigenen VOD/SVOD-Plattform und sonstige Aktivitäten. 1.2 MITARBEITER Die Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 125 Mitarbeiter (inkl. Management), nach 149 Mitarbeitern (inkl. Management) im Vorjahr. Darin spiegeln sich die Bemühungen wider, die administrativen Kosten im Zeitverlauf zu verringern. 1.3 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Wild Bunch betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im engeren Sinne. Zuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehen entsprechend nicht. 1.4 STEUERUNGSSYSTEM Für die strategische Ausrichtung und Steuerung des Konzerns ist der Vorstand der Wild Bunch AG verantwortlich. Die operative Verantwortung der Konzerngesellschaften liegt bei den jeweiligen Geschäftsführungen. Die Steuerung dieser Gesellschaften erfolgt über Gesellschafterversammlungen, Strategie-meetings, Kurz- und Mittelfristplanungen sowie eine regelmäßige Berichterstattung über den Geschäftsverlauf. Der Vorstand hat dabei das interne Steuerungssystem entlang der Konzernstrategie ausgerichtet und geeignete Kontrollgrößen definiert. Ein wichtiges Modul des internen Steuerungs- und Kontrollsystems ist die regelmäßige Erfassung und Aktualisierung von Kennzahlen und Daten sowie die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Gegenstand der Analysen und Berichterstattung sind insbesondere die in 2.2. dargestellten Leistungsindikatoren. Berichterstattung und Analysen werden durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (vergleiche Abschnitt 4.) ergänzt, insbesondere die detaillierte Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und bei der Verwertung von Filmen. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT2.1. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 2.1.1. GESCHÄFTSUMFELD Die jeweilige gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die konjunkturelle Entwicklung insbesondere in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien hat einen maßgeblichen Einfluss auf den operativen Erfolg der Unternehmensgruppe. Daneben agiert die Wild Bunch Gruppe auch auf außereuropäischen Märkten, wie den USA, zum Beispiel im Filmeinkauf oder in ihren Weltvertriebsaktivitäten. In seinem World Economic Outlook vom April 2020 berichtet der Internationale Währungsfonds (IWF) von einer Abschwächung des Wachstums der Weltproduktion von 3,6 % in 2018 auf 2,9 % in 2019. In den einzelnen Regionen und Länder bestehen jedoch Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung. Nach 2,9 % im Jahr 2018 ist die Wirtschaft in den USA in 2019 noch um 2,3 % gewachsen. Die Europäische Union verzeichnete in 2019 nur ein Wachstum von 1,2 % nach einem Anstieg von 1,9 % in 2018. Die wichtigsten Märkte von Wild Bunch zeigten im Jahr 2019 eine nachlassende Dynamik in ihrer Wirtschaftsentwicklung. Die französische Wirtschaftsproduktion wuchs in 2019 nach Angaben des IWF mit einer Rate von 1,3 %, nachdem es in 2018 noch 1,7 % waren. Die deutsche Wirtschaftsproduktion verzeichnete in 2019 noch ein Wachstum von 0,6 % (Vj.: 1,5 %). Für Italien ergab sich nach IWF nur ein leichtes Wachstum von 0,3 % im Jahr 2019 gegenüber 0,8 % im Vorjahr. Die Dynamik im Wachstum der Wirtschaftsproduktion Spaniens sinkt weiter. Laut IWF konnte in 2019 ein Wachstum von rund 2,0 % erreicht werden (Vj.: 2,4 %). Einen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des weltweit agierenden Wild Bunch Konzerns kann zudem der Wechselkurs zwischen Euro und US-Dollar haben. Nach Daten der Europäischen Zentralbank (EZB) stand zum Jahresanfang 2019 die Notierung bei 0,88 Euro / US-Dollar. Nach einem kontinuierlichen Anstieg des US-Dollars schloss die Notierung das Jahr am letzten Handelstag mit einem Kurs von 0,90 Euro / US-Dollar ab. 2.1.2. BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Der Wild Bunch Konzern agiert in einem sich dynamisch ändernden Marktumfeld. Im Mittelpunkt steht nunmehr der Konsument, der bestimmt, wann, was und wie er Inhalte sehen will. Eine Veränderung der Sehgewohnheiten, basierend auf den persönlichen Vorlieben und Tagesabläufen, die lange antizipiert wurde und nun Realität geworden ist. Unterstützt wird diese Entwicklung aufgrund des hohen Digitalisierungsgrades in der Medienwelt insbesondere durch die vielseitigen Empfangsgeräte der Konsumenten. Diese Veränderungen führen laut Schätzungen der Branchenstudie „PwC Global Entertainment & Media Outlook 2019 - 2023“ der Wirtschafts- und Prüfungsgesellschaft PriceWaterhouse Coopers („PwC“) zu einen Gesamtumsatz der Branche von 2,2 Bio. Dollar im Jahr 2019. Gegenüber dem Jahr 2018 mit 2,1 Bio. Dollar entspricht dies einem Wachstum von rund 4,8 %. In 2020 wird die Entertainment & Media-Branche insbesondere in Europa auf der regulatorischen Ebene beeinflusst. Nach Veröffentlichung der neuen EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste Anfang November 2018 haben die Mitgliedsstaaten nunmehr 21 Monate Zeit (bis September 2020) diese in nationales Recht umzusetzen. Wichtigstes Ziel dieser neuen Vorschriften liegt in dem Schaffen gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Verwertungsstufen Kino, traditionelles Fernsehen und neue Dienste wie Abruf-/On-Demand-Mediendienste. Die neuen Vorschriften sollen überdies für mehr kulturelle Vielfalt sorgen und europäische Inhalte fördern. 2.1.2.1. KINO Die Analysten von PwC schätzen in ihrer Studie das weltweite Brutto-Einspielergebnis auf 43,4 Mrd. Dollar im Jahr 2019. Der französische Kinomarkt ist dabei geprägt von Investitionen in innovative Projektions- und Audiotechnologien und einer starken nationalen Filmproduktion mit ihrem Fokus auf Comedy, die auch weiterhin regulatorisch gefördert und geschützt wird. International eher weniger beachtet, aber mit einem soliden Auftritt zeigten sich in Deutschland die nationalen Produktionen. Komödien und Kinder-/Familienfilme stießen dabei auf großes Interesse. Einen wichtigen Rückhalt für die deutsche Filmwirtschaft bildet die nationale Filmförderung in ihren unterschiedlichen Facetten. Maßgeblich beeinflusst wird der italienische Kinomarkt von dem weiter vorherrschenden Problem der Filmpiraterie und dem großen Wettbewerb durch die Konkurrenten aus dem Online-Streaming. Hinzu kommen ergänzend die sinkenden Kinobesuche in der Urlaubszeit im Sommer sowie das überwiegende Desinteresse an US-Produktionen, gleichzusetzen mit einem höheren Interesse an lokalen Produktionen. In Spanien sollten durch die getätigten Investitionen der Kinobetreiber in luxuriöse und modernisierte Kinos die Besucherzahlen wieder steigen und auch durch höhere Ticketpreise höhere Umsätze erzielen lassen. 2.1.2.2. ELECTRONISCHE DISTRIBUTION (OVER-THE-TOP - OTT VIDEO) Die elektronische Distribution umfasst den Verkauf von Filmrechten und -inhalten an Over-the-Top-Video-Angebote (OTT-Video), d.h. für den Empfang von Inhalten direkt über ein an das Internet angeschlossenes Endgerät, wie einen Fernseher (Smart-TV) oder andere Peripheriegeräte (z.B. DVD-Player und Spielekonsolen) sowie über mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Notebooks. Dabei wird unterschieden zwischen Einzelnutzung Transactional-Video-on-Demand oder TVOD, d.h. der Ausleihe eines Videos für einen begrenzten Zeitraum, das Nutzungsrecht verfällt mit Ablauf des Zeitraumes oder der Möglichkeit zur Mehrfachnutzung Subscription-Video-on-Demand oder SVOD, also einem Abonnement-Modell, mit meist monatlicher Zahlung für Nutzungsrechte von einer (un-)begrenzten Anzahl von Filmtiteln. Im Bereich Elektronische Distribution subsumieren wir aufgrund des wechselseitigen Einflusses zu OTT-Video auch den Verkauf und Verleih von DVDs oder Blu-rays (Home Entertainment-Geschäft). Im OTT-Videomarkt herrscht heute ein globaler Kampf um Abonnenten. Noch dominieren Netflix und Amazon Prime Video, doch neue Angebote mit Disney+, ATT/WarnerMedia oder AppleTV und Facebook Watch fachen den Wettbewerb an. Ein umfassender Wettbewerb um die besten, vor allem lokalen Inhalte, für neue Abonnenten, entweder als Eigenproduktion oder in Fremdproduktion - wird als Beginn eines „goldenen Zeitalters“ für die TV- und Filmbranche angesehen. Inhalte bleiben der Schlüsselfaktor zum Erfolg in diesem Markt. Die Analysten von PwC erwarten im globalen OTT-Videomarkt einen Gesamtumsatz von 45,3 Mrd. Dollar im Jahr 2019 (Vj.: 38,2 Mrd. Dollar). Der Home Entertainment-Markt entwickelt sich dagegen genau entgegengesetzt und wird langfristig zu einem Nischenmarkt werden. Die Nachfrage nach DVDs und Blu-rays nimmt weltweit stetig weiter ab und wird durch Online-Videos abgelöst. Dies spiegelt sich auch in den Schätzungen der Analysten von PwC wider. Der Gesamtumsatz wird auf nur noch 15,0 Mrd. Dollar im Jahr 2019 (Vj.: 17,0 Mrd. Dollar) geschätzt. Die gesättigten OTT-Videomärkte wie Frankreich und Deutschland sowie die aufstrebenden Märkte Italien und Spanien sind geprägt von Neuformierungen und Neuauflagen verschiedener Marktteilnehmer, um im Wettbewerb gegen die Marktführer wie Netflix und Amazon Prime Video bestehen zu können. Öffentlich-rechtliche und private Fernsehanstalten in diesen Ländern arbeiten zusammen, um einen nationalen Champion ins Leben zu rufen und um am Markt bestehen zu können. Die Marktteilnehmer sind in einen umfangreichen Wettstreit um lokale Inhalte eingestiegen. Zusätzlich erhöhen sich die regulativen Anforderungen an die Marktteilnehmer deutlich. So zum Beispiel durch die verabschiedete EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste, wie in der Einführung erwähnt. Wichtigster Bestandteil ist, dass die Anbieter von audiovisuellen On-Demand-Mediendiensten (beispielsweise Amazon Prime oder Netflix) sicherstellen müssen, dass mindestens 30 % ihrer Kataloge aus europäischen Inhalten bestehen und dass diese einen angemessenen Stellenwert und Präsentation erhalten. Der französische Markt ist dabei einer der am stärksten regulierten Märkte in Europa. So verlangt Frankreich von den VOD-Marktteilnehmern unter anderem eine zweiprozentige Steuer auf ihre Umsätze und einen Pflichtanteil von mindestens 60 % europäischen und mindestens 40 % französischen Arbeiten in deren Filmbibliotheken. Weiterhin wird auch eine Universalsteuer auf digitale Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen, die in Frankreich aktiv sind, erhoben. Diese Zahlungen kommen der staatlichen Filmförderungsanstalt CNC (Centre national du cinéma et de l’image animée) zur Förderung heimischer Produktionen zugute. 2.1.2.3. TRADITIONELLES FERNSEHEN TV Das Marktsegment „Traditionelles Fernsehen TV“ sieht sich in den nächsten Jahren einer weiteren Abschwächung in der Wachstumsdynamik ausgesetzt. So wird die Nachfrage nach OTT-Videoangeboten weiter steigen, der Preisdruck unter den Anbietern ist weiterhin hoch, und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten über Rundfunkgebühren stellt nach wie vor in vielen Ländern ein wichtiges, aber zunehmend stagnierendes Element dar. In einzelnen Märkten findet bereits eine Konsolidierungswelle bei den Anbietern, so zum Beispiel in Frankreich statt. Dies sind die Herausforderungen für den Vertrieb von Filmen und TV-Produktionen; aber erstklassiger und zielgruppenaffiner Content ist unverändert gefragt. PwC erwartet für das traditionelle Fernsehen TV global einen Markt von 233,3 Mrd. Dollar im Jahr 2019. Die französische Regierung übernimmt derzeit eine sehr aktive Rolle in der Regulierung des französischen TV-Marktes zum Schutz der heimischen Industrie, siehe auch 2.1.2.2. Elektronische Distribution. Der deutsche TV-Markt ist maßgeblich gekennzeichnet von hohen Rundfunkgebühren, die einen stabilen und hohen Beitrag zum TV-Marktvolumen leisten. Hier findet ein Wettbewerb und Konsolidierungen vor allem bei den Empfangstechnologien, also Kabel, IPTV und Satellit statt. Beispiele sind der Ausbau des IPTV-Angebots „EntertainTV“ der Deutsche Telecom oder der Zusammenschluss von Kabel Deutschland, Unity Media und Vodafone zum größten Kabelanbieter in Deutschland. Geprägt durch einen starken frei empfangbaren TV-Sektor ist die Durchdringung des italienischen TV-Marktes mit Fernsehabonnements eher gering. Trotzdem versuchen die Wettbewerber mit neuen, teureren Premium-TV-Paketen (mehr Fernsehkanälen, UHD oder „TV Everywhere“) neue Kunden anzusprechen. Aktueller Markttreiber im spanischen TV-Markt ist der starke Ausbau von Multi-Play-Angeboten (z.B. Mobilfunk, Festnetz, (A)DSL-Internet, TV und WiFi) und das, obwohl der Markt einem starken Wettbewerbsdruck durch OTT-Video-Anbieter ausgesetzt ist. 2.1.2.4. PRODUKTION Im Geschäftsjahr 2019 beschränkten sich die Produktionsaktivitäten in der Wild Bunch Gruppe noch vor allem auf Deutschland. Laut Dachverband der deutschen Filmindustrie SPlO e.V. ist in 2019 die Zahl der deutschen Spielfilm-Erstaufführungen im Kino mit 157 gegenüber 153 in 2018 um 3 % gestiegen. Langfristig gesehen, liegt der 10-Jahresdurchschnitt bei 146 Filmen. 39 % der neuen deutschen Spielfilme waren deutsch-ausländische Koproduktionen, wobei Frankreich, Österreich, Schweiz, Belgien und die USA zu den bevorzugten Koproduktionsländern der letzten 10 Jahre gehörten. An den deutschen Erstaufführungen im Jahr 2019 waren 195 (Vj.: 179) Produktionsfirmen beteiligt. Es herrscht ein hoher Wettbewerbs- und Kostendruck in der Produktion. Einen wesentlichen Einfluss auf die Produktion haben europaweit Filmförderungen, welche für verschiedene Bereiche beantragt werden können und meist bedingt rückzahlbare Darlehen darstellen. So können in Deutschland Fördergelder zum Beispiel für die Produktion, das Drehbuch, eine internationale Koproduktion, den Verleih oder die Videoauswertung beantragt werden. Die nationale Filmförderungsanstalt (FFA) berichtet für das Jahr 2019 über einen weiteren Rückgang der Förderanträge insgesamt gegenüber den vergangenen Jahren. Nach einem Jahr 2018 mit mehr Anträgen in der Kinoförderung wurden im Jahr 2019 mehr Anträge in der Produktions- & Drehbuchförderung eingereicht. Bei der Produktionsförderung sagte die FFA 2019 für 40 Projekte 15,7 Mio. Euro zu. Die Entstehung von 38 Drehbüchern förderte die FFA mit rund 1,1 Mio. Euro. Im Verleih und Vertrieb vergab die FFA Fördergelder und Medialeistungen in Höhe von insgesamt 12,4 Mio. Euro für 69 Filme. 2.2. FINANZIELLE UND NICHT-FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Das vorrangige Ziel der Wild Bunch Gruppe ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Umsatz, Bruttogewinn 1 und das operative Ergebnis (EBIT) sind die maßgeblichen Steuerungsgrößen innerhalb der Gruppe. Im Zuge der finanziellen Restrukturierung des Konzerns hat der Vorstand in 2018 beschlossen die Nettoverschuldung als weitere maßgebliche Steuerungsgröße heranzuziehen. scroll
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Umsatzerlöse plus sonstige filmbezogene Erträge abzüglich Herstellungskosten der zur
Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Die Wild Bunch AG wird nach dem Jahresergebnis gesteuert. NICHT-FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Über die finanziellen Steuerungsgrößen hinaus sind nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bzw. Erfolgsfaktoren von zentraler Bedeutung für die Performance des Unternehmens. Diese ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells. BESUCHERZAHLEN Im Segment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion“ ist das Kinokassen-Geschäft, das von einem Film generiert wird, ein entscheidender Faktor für die Profitabilität, da der Kinoerfolg in der Regel auch die nachfolgenden Verwertungsstufen beeinflusst. Die Film-Auswertung in diesem Segment bleibt ein volatiles Geschäft und die Filmveröffentlichungen von Wild Bunch im Jahr 2019 zeigten die gleiche Volatilität. ZUGANG ZU RECHTEN Die Wild Bunch Gruppe befindet sich im Wettbewerb mit anderen, wenn sie Rechte an literarischen Werken und Drehbüchern erwerben oder Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Filmstudios abschließen will. Aus diesem Grund pflegt die Wild Bunch Gruppe eine enge Zusammenarbeit mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten in Europa, die über eine ausgewiesene Kompetenz in der Produktion von Kinofilmen und TV-Formaten verfügen. FACHKENNTNISSE UND KONTAKTNETZWERK Sowohl die technische als auch die inhaltliche Kompetenz sind, insbesondere mit Blick auf die steigende Bedeutung des digitalen Videomarkts, entscheidend. Ebenso wichtig sind die Rekrutierung, Förderung und Bindung von gut ausgebildeten, fachkundigen, engagierten und kreativen Mitarbeitern. Ein breites und etabliertes Netzwerk an Kontakten sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern sind ebenfalls wichtige Faktoren für den Erfolg der Wild Bunch Gruppe. 2.3. GESCHÄFTSVERLAUF UND ANALYSE DER NICHTFINANZIELLEN LEISTUNGSINDIKATOREN Kinoverleih und International Sales bleiben entscheidende Komponenten unseres Geschäfts. Die Wild Bunch Gruppe ist als etablierte Anbieterin von qualitativ hochwertigem Content jeder Couleur entlang der gesamten Auswertungskette gut im Markt positioniert. Eine breite und hochwertige Filmbibliothek, umfangreiche Kontakte zu Talenten, ein starkes internationales Verleih- und Vertriebsnetzwerk sowie der schrittweise Ausbau der Produktionsstrukturen sind die Grundlagen der Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch Gruppe. Trotz des starken finanziellen Drucks zeigte die Gruppe 2019 ihre Reaktionsfähigkeit, indem Wild Bunch TV einige neue Fernsehserien für den internationalen Vertrieb in den folgenden Jahren erhielt und die Gruppe die Entwicklung von Produktions-/Koproduktionsaktivitäten vorantreiben konnte. So koproduzierte oder startete die Gruppe die Koproduktion von 31 Projekten, darunter 21 Fernsehserien und 10 Filmen. 2.3.1. GESCHÄFTSSEGMENT INTERNATIONALER VERTRIEB UND VERLEIH SOWIE FILMPRODUKTION 2.3.1.1. KINOVERLEIH (THEATRICAL DISTRIBUTION) 1 Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt 52 Filme (Vorjahr: 38 Filme) in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien veröffentlicht, mit einem Kinoumsatz von T€ 13.246 gegenüber T€ 13.804 im Jahr 2018. Darunter 13 Filme in den französischen Kinos, wie DRAGON BALL SUPER BROLY von Tatsuya Nagamine, der 608.548 Besucher erreichte; 14 Filme, die in Deutschland von Wild Bunch Germany in die Kinos kamen, wie DEUTSCHSTUNDE von Christian Schwochow, produziert von Senator Film Produktion (333.293 Besucher); 10 Filme, die in Italien von BIM veröffentlicht wurden (7 Filme in Zusammenarbeit mit „Movies Inspired“), wie BOOK CLUB von Bill Holderman, der 223.183 Besucher erreichte und 15 Kinoveröffentlichungen in Spanien von Vértigo, darunter THE OLD MAN AND THE GUN von David Lowery, der 147.713 Besucher erreichte. Im Jahr 2019 brachte die Wild Bunch Gruppe mehrere Multi-Territorien-Veröffentlichungen heraus, wie CHILD'S PLAY von Lars Klevberg, das von der Gruppe in Spanien und Deutschland ins Kino gebracht wurde oder THE FAREWELL von Lulu Wang, das von BIM Distribuzione und Vértigo veröffentlicht wurde. Das Jahr 2019 war aber auch von einigen enttäuschenden Filmen wie FAHIM von Pierre-François Martin-Laval in Frankreich (215.000 Besucher), UN HOMME PRESSE von Hervé Mimran in Italien (39.804 Besucher), UNDER THE SILVER LAKE von David Robert Mitech in Spanien (15.526 Besucher) oder MEIN LOTTALEBEN von Neele Leana Vollmar in Deutschland (234.527 Besucher) geprägt. scroll
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Die Inhalte dieser Tabelle sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung. 2.3.1.2. WELTVERTRIEB Die Erlöse im Weltvertrieb haben sich 2019 deutlich verbessert (T€ 15.502 gegenüber T€ 14.516 in 2018). Die Wild Bunch Gruppe wickelte dabei den internationalen Verkauf von 52 Filmen ab (28 Filme im Jahr 2018), darunter YOUNG AHMED von Jean-Pierre und Luc Dardenne, der beim Festival de Cannes die Palme des besten Regisseurs gewann. Der Film wurde in Italien von BIM Distribuzione veröffentlicht oder THE ROOM von Christian Volckman, einem Genrefilm, der ebenfalls von BIM Distribuzione in Italien veröffentlicht wurde oder LA PARENZA DEI BAMBINI von Claudio Giovannesi ein italienischer Film nach dem Buch von Roberto Saviano (Gomorra), der von Wild Bunch in Frankreich herausgebracht wurde sowie der bei internationalen Festivals gefeierte Film LES MISERABLES von Ladj Ly, der durch Wild Bunch Germany in Deutschland in die Kinos kam. WILD BUNCH TV MIT 7 SERIEN IN 2019 (VJ.: 4 SERIEN) Wild Bunch TV konnte seine Vertriebsaktivitäten für TV-Serien mit der Lieferung von sieben neuen Serien, wie zum Beispiel 3 Staffeln von DRAGONSLAYER666, einer 12x26' großen finnischen Serie, die auf dem preisgekrönten Buch des von den Kritikern gefeierten jungen Romanautors Aleksi Delikouras basiert, Inhalt der TV-Serie: Was es braucht, ein Champion zu werden und wie man ein Team aufbaut, dem man vertrauen kann, um in den Krieg zu ziehen, nur dieser Krieg findet online statt. Oder NUDES, ein 10x20' großes Teenager-Drama von Liv Joelle Barbosa Blad, J0rgen Fӕrøy Hasnes, Nina Barbosa Blad, Erika Calmeyer oder DER NAME DER ROSE (französischsprachige Gebiete) von Giacomo Battiato, einer 8x 52'-Serie nach dem Bestseller "Der Name der Rose" des italienischen Autors Umberto Eco. 2.3.1.3. ELEKTRONISCHER DIREKTVERTRIEB UND HOME ENTERTAINMENT Weltweit bleiben die Trends in den Schlüsselmärkten von Wild Bunch konstant: Die Nachfrage nach physischen Videos ging 2019 zurück, während VOD enttäuschend blieb und der SVOD-Konsum überall zunahm, was zu höheren Gesamteinnahmen des Marktes beitrug. Um die Einnahmen aus dem Home Entertainment und dem elektronischen Vertrieb in einem solchen Markt zu optimieren, hat Wild Bunch die Anzahl der "Direct to"-Veröffentlichungen im Jahr 2019 erhöht. Insgesamt 22 Filme (Vorjahr: 18 Filme) wurden im Geschäftsjahr 2019 von der Gruppe direkt an das Fernsehen oder auf DVD oder VOD veröffentlicht. Was die physischen und VOD-Veröffentlichungen betrifft, so widersetzte sich Wild Bunch insbesondere in Frankreich dank der guten Leistung von DRAGON BALL SUPER BROLY und der Katalogverkäufe dem Markttrend. In Italien können wir die gute Leistung von BOOK CLUB, THE OLD MAN AND THE GUN oder CHILDREN ACT bei VOD und DVD hervorheben. In Spanien konnte Vértigo dank der Neueinführung von Studio Ghibli-Titeln im Bereich DVD/VOD zusätzliche Einnahmen aus dem Home Entertainment erzielen. In Deutschland gingen die VOD- und DVD-Einnahmen des Unternehmens im Vergleich zu 2018 etwas zurück. Was SVOD betrifft, so verfolgte das Unternehmen den Verkauf an Haupt- und Lokaldienste. Im Jahr 2019 erzielte Wild Bunch auch bedeutende Verkäufe an lokale Fernsehsender. In Frankreich wurden 147 Filme und Fernsehserien an Fernsehsender verkauft (gegenüber 132 im Jahr 2018), und die höchsten Zuschauerzahlen wurden für KING SPEECH (France 3), HOMEFRONT (C8) oder SI J'ETAIS UN HOMME (TF1) erzielt. In Italien stieg der Fernsehumsatz ebenfalls, wo die besten Partner für unabhängige Filme RAI und SKY sind. In Spanien gelang es Vértigo, seine Vereinbarung mit Moviestar+ zu erneuern, und der Pay TV-Verkauf stieg um 20%. In Deutschland musste die Gruppe einen Rückgang der TV-Einnahmen hinnehmen. 2.3.2. GESCHÄFTSSEGMENT SONSTIGE Die Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe im Geschäftsfeld Sonstige umfassen den Betrieb der unternehmenseigenen VOD-Plattform FilmoTV, den Verkauf von "On Board Entertainment" in Flugzeugen und Filmvorführungen bei Filmfestivals (z.B. Cannes Film Festival). Im Jahr 2019 stellte FilmoTV über 1.300 Filme in SVOD und 3.500 Filme in VOD online. Aus Marketinggründen startete FilmoTV "Enter the VOD", einen Podcast, der auf allen Podcast-Plattformen verfügbar ist, und begann eine Zusammenarbeit mit auf Filme spezialisierten Youtubern. Die Leistung von FilmoTV nahm 2019 in SVOD kontinuierlich zu, während TVOD boomte. Im Bereich „On-board-Entertainment“ konnten unter anderem die Filme MACKIE MESSER - BRECHTS DREIGROSCHENFILM und A CASA TUTTI BENE erfolgreich an Fluggesellschaften vermarktet werden. 2.3.3. ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ZUM OPERATIVEN GESCHÄFT WICHTIGSTE AUSZEICHNUNGEN AUF FILM FESTIVALS Im Jahr 2019 wurden beim Festival de Cannes folgende Filme ausgezeichnet, die von der Wild Bunch Gruppe verkauft oder vertrieben wurden: der Preis der Jury ging an LES MISERABLES von Ladj Ly; den Preis für die beste Regie gewannen Jean-Pierre und Luc Dardenne für YOUNG AHMED. Eine besondere Auszeichnung und den Fipresci-Preis erhielt IT MUST BE HEAVEN von Elia Suleiman und BEANPOLE von Kantemir Balagov gewann den Preis für die beste Regie und den Fipresci-Preis beide in der Sektion Un Certain Regard. AN EASY GIRL von Rebecca Zlotowsky gewann den SACD-Preis und ALICE ET LE MAIRE von Nicolas Pariser gewann den Europa Cinemas Prize in der Sektion La Quinzaine des Réalisateurs. THE TRUTH von Kore-Eda Hirokazu war der Eröffnungsfilm in der Mostra in Venedig. ENTWICKLUNG VON PRODUKTIONS- UND KOPRODUKTIONSAKTIVITÄTEN Eins der wichtigsten strategischen Ziele der Wild Bunch Gruppe ist der Ausbau ihrer Aktivitäten in der (Co-)Produktion. Im Jahr 2019 hat die Gruppe einen großen Schritt nach vorne gemacht und 31 Projekte in der Produktion (davon 16 in Entwicklung) akquiriert: 21 Fernsehserien und 10 Filme. Wild Bunch will zukünftig ein Hauptproduzent von lokalen Filmen und Fernsehserien in Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland werden. Die Gruppe, die in Deutschland mit ihrem Label Senator Film Produktion bereits ein anerkannter Produzent ist, hat 2019 eine neue Produktionsfirma in Italien gegründet: BIM Produzione s.r.l. Zusätzlich soll der Fokus auch in Spanien und Frankreich auf die Steigerung der Produktion gesetzt werden. 2.3.4. MAßNAHMEN DER FINANZIELLEN RESTRUKTURIERUNG UND VERÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS IM BERICHTSJAHR 2019 Im ersten Halbjahr 2019 konnte Wild Bunch die im Jahr 2018 begonnene finanzielle Restrukturierung erfolgreich abschließen. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:
Diese Maßnahmen veränderten die Finanzlage sowie das Risiko der Unternehmensfortführung des Konzerns. Siehe dazu den Chancen- und Risikobericht in diesem Bericht. Die konsolidierten Beteiligungen des Wild Bunch Konzerns und die entsprechenden Veränderungen werden im Anhang im Abschnitt Konsolidierungskreis dargestellt. Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu folgenden Änderungen im Konsolidierungskreis: Im März 2019 wurde die bisher unter Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesene Beteiligung an der Bavaria Pictures GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2019 an den Mitgesellschafter Bavaria Film GmbH verkauft. Im Mai 2019 beschloss Wild Bunch, die französischen Gesellschaften Wild Bunch Distribution SAS, Wild Side Film SAS und Wild Side Video SAS in der Wild Bunch S.A. zu fusionieren. Damit werden die Gruppenstrukturen vereinfacht und die Verwaltungsabläufe optimiert. Die Fusion fand zum 31. Juli 2019 statt. Die Verschmelzung der Unternehmen zur Wild Bunch S.A. hat keine Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss. Im Oktober 2019 wurde zur Stärkung der Produktionsaktivitäten im Konzern die BIM Produzione s.r.l. in Rom als 90 % Tochtergesellschaft der BIM Distribuzione s.r.l. gegründet. Ziel des Unternehmens ist die Produktion von italienischen Fernsehprogrammen und Filmen, um der wachsenden Nachfrage lokaler Kunden gerecht zu werden. Die Entwicklung der ersten Projekte begann im Geschäftsjahr 2019; die erste Produktion ist für 2020 geplant. Am 10. Mai 2019 beschloss der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG, die internationalen Vertriebsaktivitäten der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, neu zu organisieren, indem die bestehende internationale Vertriebsabteilung als eigenständige Gesellschaft gegründet wird. Ziel ist es, Know-how und Fixkosten mit neuen Partnern zu teilen und deren Finanzkraft bei der Realisierung neuer Projekte zu nutzen. Im November 2019 erwarb Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, 20 % der Anteile an der neu gegründeten Wild Bunch International S.A. Seit dem Ausscheiden von Herrn Vincent Maraval aus der Wild Bunch S.A. zum 30. Juni 2019 besteht keine Möglichkeit der Kontrolle über die bis dahin vollkonsolidierte 45 % Beteiligung an Insiders LLC, Los Angeles, USA, mehr. Die 45 % Beteiligung an der Insiders LLC wird nunmehr nach der Equity-Methode konsolidiert. 2.4. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DES KONZERNS 2.4.1. GESAMTBEWERTUNG DES BERICHTSZEITRAUMS Das Berichtsjahr was wesentlich durch den Abschluss der finanziellen Restrukturierung (siehe Abschnitt 2.3.4) geprägt. Darüber hinaus wurden im Mai 2019 die Darlehen mit der Voltaire Finance B.V. neu strukturiert und an den Finanzbedarf der Wild Bunch Gruppe angepasst. Insgesamt hat die Voltaire Finance B.V. im Berichtsjahr neue Mittel von € 18,35 Mio. zur Verfügung gestellt. Im April 2020 wurde der Kredit der Bank Leumi (UK) plc („Bank Leumi“) abgelöst; mit der Commerzbank AG wurde ein neuer Kreditrahmen über bis zu € 35,0 Mio. mit einer Laufzeit bis Oktober 2022 vereinbart (siehe auch Ereignisse nach dem Bilanzstichtag im Anhang). Somit entstand sozusagen eine neue Wild Buch Gruppe, die sich wieder vollständig dem operativen Geschäft widmen konnte, und nach Einschätzung des Vorstands trotz des rückläufigen Umsatzes und des nach wie vor negativen operativen Ergebnisses im Geschäftsjahr 2019 wichtige Meilensteine erreicht hat. Operativ war das Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr durch eine planmäßige Steigerung der Investitionen in neue Filme gekennzeichnet. Insgesamt wurden € 29,2 Mio. (Vj.: € 18,7 Mio.) in Filme investiert. Diese Investitionen führten jedoch im Berichtsjahr noch nicht zu den erwarteten Einnahmen, u.a. weil zahlreiche Investitionen erst nach Abschluss der finanziellen Restrukturierung und des neuen Darlehensvertrags mit der Voltaire Finance B.V. getätigt werden konnten. Daher lag der Umsatz der Wild Bunch Gruppe im Berichtsjahr mit € 77,7 Mio. (Vj.: € 81,3 Mio.) leicht unter der erwarteten Spanne von € 80,0 Mio. bis € 90,0 Mio. Trotzdem lag der Bruttogewinn mit € 13,68 Mio. um 5,7 % über dem Wert des Vorjahres; die Bruttomarge hat sich signifikant verbessert. Die Verwaltungsausgaben sind auf dem gleichen Niveau wie 2018. Die anhaltenden Bemühungen zur Senkung der administrativen Kosten, einschließlich der Personalaufwendungen, wurden durch höhere, einmalige Rechts- und Beratungskosten ausgeglichen. In der Folge betrug das operative Ergebnis (EBIT) € -5,8 Mio., eine Verbesserung von € 0,7 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (€ -6,5 Mio.). Die wesentlichen Ertragskennzahlen der Wild Bunch Gruppe haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: scroll
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Umsatzerlöse plus sonstige filmbezogene Erträge abzüglich Herstellungskosten der zur
Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Ursprünglich ging der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 vor Sondereffekten von einem KonzernEBIT von € -2,0 Mio. bis € -4,0 Mio. aus. Diese Sondereffekte umfassen Kosten der in 2019 durchgeführten Kapitalerhöhungen (siehe Abschnitt 2.3.4.), Kosten der für 2019 geplanten Refinanzierung der Verbindlichkeiten gegenüber der Bank Leumi sowie Kosten aus der Vereinfachung und Verschlankung der Konzernstrukturen. Die Kosten der Kapitalerhöhungen wurden im wesentlichen erfolgsneutral mit der Kapitalrücklage verrechnet. Die geplanten Maßnahmen zur Reduzierung der administrativen Kosten (Overhead-Kosten) im Zusammenhang mit der Vereinfachung und Verschlankung der Konzernstrukturen konnten erst später als geplant gestartet werden. Des Weiteren wurde die Verminderung der Personalaufwendungen durch höher als erwartet ausgefallene Rechts- und Beratungskosten, inklusive einmaliger Kosten, kompensiert. Zusätzlich zu diesen Effekten waren die Hauptgründe für die Abweichung vom erwarteten EBIT der niedriger als erwartete Umsatz und die Notwendigkeit teils umfangreicher Wertberichtigungen auf Forderungen aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten einiger Partner. Es muss betont werden, dass sowohl der Bruttogewinn als auch die Bruttogewinnmarge im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Mit der verpflichtenden Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 Leasingverhältnisse zum 1. Januar 2019 ergeben sich Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Wild Bunch AG. Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen werden zukünftig abgezinst und als Leasing-Verbindlichkeit passiviert; als finanzielle Verbindlichkeiten erhöhen sie die Finanzverbindlichkeiten. Zugleich aktiviert der Leasing-Nehmer ein Nutzungsrecht. Bisher im Zusammenhang mit Operating Leasing-Verhältnissen erfasste operative Aufwendungen werden damit zukünftig in den Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte bzw. in den Zinsaufwendungen für abgezinste Verpflichtungen aus Operating Leasing-Verhältnissen erfasst. In der Kapitalflussrechnung reduziert der Tilgungsanteil der Leasing-Zahlungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen künftig den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und nicht mehr den Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit. Lediglich die Zinszahlungen verbleiben weiterhin im Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit. Die veröffentlichten Vorjahreswerte wurden im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 nicht rückwirkend angepasst. 2.4.2 ENTWICKLUNG DER SEGMENTE 2.4.2.1 SEGMENT INTERNATIONALER VERTRIEB UND VERLEIH SOWIE FILMPRODUKTION Im Geschäftsjahr 2019 ging der Umsatz um 7,3 % auf T€ 70.799 zurück (Vj.: T€ 76.370), die sonstigen filmbezogenen Erlöse betrugen T€ 2.931 (Vj.: T€ 4.420). Der Rückgang der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf deutlich niedrigere Erlöse im TV-Geschäft, unter anderem mit Library-Titeln zurückzuführen. Die einzelnen Bereiche trugen wie folgt zum Umsatz bei: scroll
Den Umsatzerlösen standen im Berichtjahr 2019 Herstellungskosten von T€ 62.482 (Vj.: T€ 68.834) gegenüber. Die Herstellungskosten beinhalten Vertriebskosten, die Amortisation von Filmrechten und Lizenzgeberabführungen. Das Bruttoergebnis betrug T€ 11.248 nach T€ 11.956 im Vergleichszeitraum. Die Bruttoergebnismarge stieg auf 15,9 % nach 15,7 % im Jahr 2018. 2.4.2.2 SEGMENT SONSTIGE Das Segment Sonstige mit der VOD-Plattform und den sonstigen Aktivitäten erzielte im Jahr 2019 einen Umsatz von T€ 6.934 (Vj.: T€ 4.912) und sonstige Erträge von T€ 1.505 (Vj.: T€ 1.000). Bei Herstellungskosten von T€ 6.007 (Vj.: T€ 4.923) wurde ein Bruttoergebnis von T€ 2.432 (Vj.: T€ 989) erzielt. Die Bruttoergebnismarge erhöhte sich deutlich auf 35,1 % (Vj.: 20,1 %), wozu in etwa zu gleichen Teilen sowohl die Umsatzerlöse als auch die sonstigen Erträge beitrugen. 2.4.3. ERTRAGSLAGE DES KONZERNS Das Konzernjahresergebnis lag mit T€ -11.981 über dem Wert des Vorjahres (Vj.: T€ -13.267), aber unter Plan. Das auf die Anteilseigner des Konzerns entfallene Ergebnis betrug T€ -11.932 (Vj.: T€ - 13.005). Im Zusammenhang mit den beiden Sachkapitalerhöhungen (Debt-Equity-Swaps) im März bzw. April 2019 ist insgesamt ein Ertrag von T€ 1.653 angefallen, der im Finanzergebnis ausgewiesen ist. Neben den oben erläuterten Effekten und der für die Segmente dargestellten Entwicklung der Umsatzerlöse sowie der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind für das Berichtsjahr 2019 die folgenden Veränderungen hervorzuheben: Die Verwaltungsaufwendungen inklusive der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtjahr T€ 22.743 (Vj.: T€ 22.696) und sind entgegen der Erwartung im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höher als geplant ausgefallener Rechts- und Beratungskosten annähernd gleichgeblieben. Die Personalaufwendungen reduzierten sich aufgrund der niedrigeren Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigen Mitarbeiter auf T€ 13.068 (Vj.: T€ 13.693). Aufwendungen aus der Abzinsung der Verpflichtungen aus Operating Leasing-Verhältnissen (Erstanwendung von IFRS 16) betrugen im Berichtsjahr T€ 97. Diese Kosten sind im Berichtsjahr erstmals im Finanzaufwand, statt wie bisher als Aufwendungen für Miete und aus operativen Leasingverhältnissen in den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Das Finanzergebnis im Berichtsjahr betrug T€ -5.522 nach T€ -6.581 im Vorjahrszeitraum. Der oben beschriebene Ertrag aus den Sachkapitalerhöhungen hat die höheren Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten von T€ 7.496 (Vj.: T€ 6.598) überkompensiert. 2.4.4. VERMÖGENSLAGE DES KONZERNS Die Bilanzsumme des Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2019 auf T€ 283.059 (Vj.: T€ 271.677). Auf der Aktivseite haben sich die langfristigen Vermögenswerte um T€ 3.741 (31. Dezember 2019: T€198.449; 31. Dezember 2018: T€ 194.708) und die kurzfristigen Vermögenswerte um T€ 7.640 (31. Dezember 2019: T€ 84.610; 31. Dezember 2018: T€ 76.970) erhöht. Die Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Aktivierung von Nutzungsrechten (Erstanwendung IFRS 16) von T€ 4.826. Die Abschreibungen auf das Filmvermögen haben im Wesentlichen den Neuinvestitionen entsprochen. Der Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Zunahme um T€ 2.168 auf T€ 36.932) und dem Anstieg der liquiden Mittel um T€ 2.779 auf T€ 21.362 zurückzuführen. 2.4.5. FINANZLAGE DES KONZERNS Die Wild Bunch Gruppe setzt sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital zur Konzernfinanzierung ein. Der Konzern nutzte für die Finanzierung des operativen Geschäfts der französischen Tochtergesellschaften eine Vielzahl an Darlehen französischer Geschäftsbanken und Filmfinanzierungsgesellschaften. Diese Finanzverbindlichkeiten wurden in 2019 durch ein Darlehen der Voltaire Finance B.V. abgelöst bzw. durch eine Schuldübernahme und anschließender Sachkapitalerhöhung in neue Aktien der Wild Bunch AG gewandelt. Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 18.590 aus der 8 %-Inhaberschuldverschreibung (Anleihe 2016/2019) wurden im März 2019 im Wege einer Sachkapitalerhöhung in neue Aktien der Wild Bunch AG gewandelt. Des Weiteren nutzt der Konzern seit April 2017 einen Kreditrahmenvertrag der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi (UK) plc („Bank Leumi“) mit einer Laufzeit von 3 Jahren, die den deutschen, italienischen und spanischen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe sowie der Wild Bunch AG zur Verfügung steht. Der durch den Wert der sog. Borrowing Base definierte Kreditrahmen war am 31. Dezember 2019 mit T€ 25.793 in Anspruch genommen. Daneben bestanden zum 31. Dezember 2019 Darlehen der Voltaire Finance B.V. (vormals SWB Finance B.V.) an die Wild Bunch AG und die Wild Bunch S.A. über insgesamt T€ 71.592 (Vj.: T€ 21.910) zur Finanzierung von Investitionen und Working Capital. Darin enthalten sind T€ 26.456 (Vj.: T€ 0) aus einer Schuldübernahme von Finanzverbindlichkeiten in Frankreich. Die Darlehen der Voltaire Finance B.V. haben eine Laufzeit bis Mai 2023. Sämtliche Fremdkapitalpositionen werden von der Wild Bunch AG laufend überwacht. Insgesamt weist die Wild Bunch Gruppe zum 31. Dezember 2019 lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten von € 103,5 Mio. (Vj.: € 116,8 Mio.) aus. Darin enthalten sind € 5,0 Mio. aus der erstmaligen Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten (Erstanwendung von IFRS 16). Die bestehenden Kreditlinien waren zum 31. Dezember 2019 vollständig in Anspruch genommen. Der Kredit der Bank Leumi wurde im April 2020 mit Hilfe eines Kreditrahmens mit der Commerzbank AG über bis zu € 35,0 Mio. abgelöst. Die erstmalige Ziehung durch die Wild Bunch Gruppe betrug € 16,3 Mio. (siehe Ereignisse nach dem Bilanzstichtag im Anhang). Das Eigenkapital des Wild Bunch Konzerns zum 31. Dezember 2019 beträgt T€ 105.781 (Vj.: T€ 67.677). Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 37,4 % (31. Dezember 2018: 24,9 %). Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich zum 31. Dezember 2019 auf T€ 74.170 (Vj.: T€ 28.812). Informationen zur Fälligkeit und Unterlegung der Finanzverbindlichkeiten finden sich im Anhang. Die passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2019 betrugen T€ 2.359 (Vj.: T€ 2.693). Der Anstieg der langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Neuausreichung von Darlehen bzw. die Schuldübernahme durch die Voltaire Finance B.V. sowie auf die Ablösung der im Geschäftsjahr 2018 bestehenden Zwischenfinanzierung durch langfristige Darlehen zurückzuführen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 betrugen T€ 103.108 (Vj.: T€ 175.189). Die Anpassung der Fälligkeit der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter an die Bedürfnisse von Wild Bunch und die Wandlung von Fremdkapital in Eigenkapital führten im Berichtsjahr zum Rückgang der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um T€ 59.132 auf T€ 33.213 (31. Dezember 2018: T€ 92.345). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Lizenzgeberabführungen verminderten sich um T€ 12.650 auf T€ 30.085 (31. Dezember 2018: T€ 42.735). Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente gab es weder zum 31. Dezember 2019 noch zum Vorjahresstichtag. Der Wild Bunch Konzern nutzt operatives Leasing im Wesentlichen für Büros und Büroausstattung in einem Umfang, der unverändert ohne wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist. In der Bilanz stehen aktivierte Nutzungsrechte von € 4,8 Mio. kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus Leasingverbindlichkeiten von € 5,0 Mio. aus der Erstanwendung von IFRS 16 gegenüber. 2.4.6. LIQUIDITÄTSENTWICKLUNG DES WILD BUNCH KONZERNS Der Wild Bunch Konzern verzeichnete in der Berichtsperiode einen Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 13.843 (Vj.: Mittelzufluss T€ 5.509). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Die Investitionstätigkeit führte zu einem Mittelabfluss von T€ 26.064 (Vj.: T€ 16.575). Die Ausgaben für Investitionen in Filmrechte sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit war mit T€ 16.862 (Vj.: T€ 21.381) erneut positiv. Darin enthalten sind von der Voltaire Finance B.V. im Geschäftsjahr 2019 gewährte Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und des operativen Geschäfts von T€ 18.350. In Summe ergab sich in der Berichtsperiode ein positiver Cashflow von T€ 4.641 (Vj.: T€ 10.315). Die Steuerung der liquiden Mittel erfolgt durch die Wild Bunch AG in enger Abstimmung mit den operativen Gesellschaften Grundlage der Abstimmung ist eine Liquiditätsplanung sowie die Überwachung der Entwicklung der Nettoverschuldung. Zudem wird der Liquiditätsstatus innerhalb des Konzerns regelmäßig überprüft. Die Sicherung der Liquidität des Konzerns steht dabei an vorderster Stelle. Die operativen Gesellschaften sollen dabei soweit möglich ihre betrieblichen Geschäftsaktivitäten aus dem laufenden Cashflow finanzieren. Die Nettoverschuldung entwickelte sich wie folgt: scroll
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Finanzverbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten aus der Erstanwendung von IFRS
16 Die Nettoverschuldung verringerte sich, wie erwartet, insbesondere durch die finanzielle Restrukturierung der 8 %-Unternehmensanleihe und der Bankverbindlichkeiten französischer Konzerngesellschaften auf T€ 77.093 (Vj.: T€ 98.180). 2.4.7. INVESTITIONEN DES WILD BUNCH KONZERNS Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die Zugänge bei immateriellen Vermögenswerten, die vor allem Filmrechte und geleistete Anzahlungen auf Filmrechte beinhalten, T€ 29.232 (Vj.: T€ 18.879). Die Zugänge bei Sachanlagen waren im Vergleich von untergeordneter Bedeutung. 2.5. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER WILD BUNCH AG Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr 2019 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Die Wild Bunch AG als Muttergesellschaft des Wild Bunch Konzerns obliegen Leitungsfunktionen wie die Unternehmensstrategie und das Risikomanagement für den Wild Bunch Konzern, Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, die zentrale Finanzierung sowie das Konzernrechnungswesen. Die Erlöse aus der Abwicklung des operativen Altgeschäfts aus der Zeit vor dem im Jahr 2015 erfolgten Zusammenschluss mit der Wild Bunch Gruppe sind mittlerweile von untergeordneter Bedeutung. Darüber hinaus erbringt die Wild Bunch AG Dienstleistungen für Tochtergesellschaften in Deutschland. Im Berichtszeitraum bestand wie im Vorjahr eine umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Organschaft für insgesamt sechs inländische Gesellschaften. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Wild Bunch AG entsprechen im Wesentlichen denen in Kapitel 2.1. beschriebenen Rahmenbedingungen des Konzerns. Das konzernweite Chancen- und Risikomanagementsystem umfasst auch die Wild Bunch AG. Weitere Informationen siehe Risiko- und Chancenbericht in Kapitel 4. 2.5.1. ERTRAGSLAGE DER WILD BUNCH AG Das Jahresergebnis 2019 der Wild Bunch AG liegt über den Erwartungen und deutlich über Vorjahr. Die Erträge aus Ergebnisabführungen sind im Geschäftsjahr 2019 zwar wie erwartet zurückgegangen, jedoch fielen insbesondere die Rechts- und Beratungskosten deutlich niedriger aus als geplant. Des Weiteren sind im Berichtjahr keine, die üblichen Abschreibungen überschreitende Abschreibungen auf das Umlaufvermögen angefallen (Vj.: T€ -2.547). Das Jahresergebnis betrug im Berichtsjahr T€ -1.521 (Vj.: T€ -6.265). Es war im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen durch drei Faktoren beeinflusst. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um T€ 2.286 auf T€ 3.199 (Vj.: T€ 5.485) gesunken, die Erträge aus Gewinnabführungen sind um T€ 1.432 auf T€ 1.427 (Vj.: T€ 2.859) gesunken und Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten) sind, wie oben bereits erwähnt, entfallen. Der Umsatz im Jahr 2019 betrug T€ 424 (Vj.: T€ 664), im Wesentlichen bestehend aus Kostenweiterberechnungen von T€ 393 (Vj.: T€ 642). Die Umsatzerlöse umfassen des Weiteren Home Video Erlöse in Höhe von T€ 5 (Vj.: T€ 7) sowie Erlöse aus der Auswertung von sonstigen Rechten T€ 26 (Vj.: T€ 15). Diesen Erlösen aus dem sog. Altgeschäft standen Materialaufwendungen von T€ 50 (Vj.: T€ 88) gegenüber, wovon T€ 41 (Vj.: T€ 66) auf Projekte entfallen, die aus strategischen Gründen nicht weiter verfolgt werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge der Einzelgesellschaft beliefen sich auf T€ 645 (Vj.: T€ 118) und beinhalten im Berichtsjahr insbesondere Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen und der Ausbuchung von Rückstellungen. Ohne Vorstandsmitglieder beschäftige die Wild Bunch AG im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 6 (Vj.: 7) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Personalaufwand betrug im Jahr 2019 T€ 782 (Vj.: T€ 919). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft beliefen sich 2019 auf T€ 3.199 (Vj.: T€ 5.485). Sie enthalten wie im Vorjahr erhebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft und des Wild Bunch Konzerns. Insgesamt fielen die Rechts- und Beratungskosten aber geringer aus als erwartet. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere Mietaufwendungen, Kosten für den Aufsichtsrat, Reisekosten und sonstige Verwaltungskosten. Die Wild Bunch AG übernimmt als Muttergesellschaft die Konzernfinanzierung und stellt den Konzerngesellschaften Liquidität zur Verfügung. Hierzu nimmt sie Darlehen auf bzw. refinanziert sich über den Kapitalmarkt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzerngesellschaften aus der Finanzierungstätigkeit werden verzinst. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beliefen sich im Jahr 2019 auf T€ 1.803 (Vj.: T€ 1.289). Demgegenüber standen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 2.037 (Vj.: T€ 3.033). 2.5.2. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER WILD BUNCH AG Die Bilanzsumme der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2019 von T€ 180.879 lag über dem Wert des Vorjahresstichtags (Vj.: T€ 147.058). Auf der Aktivseite ist der leichte Anstieg nahezu ausschließlich auf die Erhöhung des Umlaufvermögens zurückzuführen. Das Anlagevermögen betrug zum 31. Dezember 2019 T€ 132.063 (Vj.: T€ 132.076), wobei analog zum Vorjahr mit T€ 111.698 der ganz wesentliche Teil den Anteilen an verbundenen Unternehmen zuzuordnen ist. Die ausgereichten Darlehen an die Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich (Ausleihungen an verbundene Unternehmen) betrugen zum 31. Dezember 2019 unverändert T€ 18.182 (Vj.: T€ 18.182). Die Anteile an assoziierten Unternehmen betrugen unverändert T€ 2.108. Die immateriellen Vermögensgegenstände beliefen sich auf T€ 1 (Vj.: T€ 2), die Sachanlagen betrugen T€ 74 (Vj.: T€ 86). Das Umlaufvermögen erhöhte sich zum Bilanzstichtag 2019 deutlich auf T€ 48.795 (Vj.: T€ 14.873). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Forderung gegen die Wild Bunch S.A. im Zusammenhang mit der Schuldübernahme von insgesamt € 36,6 Mio. Verbindlichkeiten der Wild Bunch S.A. durch die Voltaire Finance B.V., Schiphol, Niederlande. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten gingen dagegen auf T€ 765 (Vj.: 1.673) zurück. Auf der Passivseite der Bilanz betrug das Eigenkapital der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2019 T€ 143.264 (Vj.: T€ 89.597), die Eigenkapitalquote belief sich auf 79,2 % (Vj.: 60,9 %). Das Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich insgesamt um T€ 53.667, vor allem durch die oben beschriebene Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital. Gegenläufig wirkte sich der Jahresfehlbetrag 2019 aus. Zum Geschäftsjahresende beliefen sich die Rückstellungen auf T€ 1.397 (Vj.: T€ 1.566). Der Rückgang resultiert vor allem aus niedrigeren Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und für Rechtsstreitigkeiten. Zum Bilanzstichtag 2019 beliefen sich die Verbindlichkeiten auf T€ 36.218 (Vj.: T€ 55.894), was zum einen auf gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 10.178 (Vj.: T€ 9.508) zurückzuführen ist, zum anderen auf T€ 5.787 gestiegene sonstige Verbindlichkeiten (Vj.: T€ 5.458). Darin enthalten ist ein Darlehen der Voltaire Finance B.V. von T€ 5.768 (Vj.: T€ 5.258). Daneben werden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit T€ 19.990 (Vj.: T€ 22.155) bilanziert. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente gab es weder zum 31. Dezember 2019 noch zum Vorjahresstichtag. Die Wild Bunch AG nutzt operatives Leasing für Büros, Lagerräume und Büroausstattung. Entsprechend der Planung konnte im Berichtsjahr aufgrund des Abschlusses der finanziellen Restrukturierung die Finanzlage der Wild Bunch AG wesentlich verbessert werden. Die Nettoverschuldung (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie des Darlehens der Voltaire Finance B.V.) lag bei T€ -24.993, und damit unter dem Vorjahresstichtagswert von T€ -44.038. Die Verbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe 2016/2019 von nominal € 18,0 Mio. wurden in neue Aktien der Wild Bunch AG gewandelt. Das Darlehen der Voltaire Finance B.V. blieb mit nominal T€ 5.000 unverändert. Das Darlehen der Bank Leumi wurde im April 2020 mit Hilfe eines Kreditrahmens mit der Commerzbank AG über insgesamt bis zu € 35,0 Mio. abgelöst, wovon die Wild Bunch AG bei der Erstausreichung einen Betrag von T€ 16.294 in Anspruch genommen hat, der vollständig, entsprechend der finanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, an die Tochtergesellschaften Wild Bunch S.A., Paris, Wild Bunch Germany, München, BIM Distribuzione s.r.l., Rom, und an Vértigo Film S.L., Madrid, verrechnet wurde. 3. PROGNOSEBERICHT3.1. ENTWICKLUNG DES MARKTUMFELDES Durch die im Dezember 2019 in China auffällig gewordene COVID-19-Pandemie (auch CoronaPandemie), die sich im Januar 2020 in China zur Epidemie und schließlich weltweit zu einer Pandemie ausbreitete, erlitt die Weltkonjunktur einen massiven und abrupten Einbruch. Zum Schutz von Menschenleben und zur Ermöglichung der Bewältigung durch die nationalen Gesundheitssysteme wurden drastische Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Virus in den jeweiligen Ländern verhängt, die gravierende Einschnitte in die Bewegungsfreiheit der Menschen nach sich zogen und somit maßgebliche Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben haben. Der Internationale Währungsfonds (IWF) projiziert darauf aufbauend einen Abschwung der Weltwirtschaft um -3 % in 2020 nach einem Wachstum von 2,9 % in 2019. In seinem Basisszenario, welches unter der Annahme einer Abschwächung der Pandemie in der zweiten Jahreshälfte 2020 steht, erwartet der IWF eine Erholung bzw. Normalisierung der Weltwirtschaft um 5,8 % in 2021. Die Corona-Pandemie hat weltweite Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben und somit auch auf die Entertainment & Media-Branche. Die in vielen Ländern verhängten teilweise noch bestehenden Maßnahmen wie Kontaktverbote oder Ausgangssperren, die so zu branchenspezifischen Veranstaltungsverboten, Drehverboten oder Kinoschließungen führten, ziehen unter anderem deutliche Umsatzeinbrüche, gebremste Investitionen, eventuell Insolvenzen oder eine zukünftige hohe Konsumzurückhaltung nach sich. Die in der Corona-Pandemie stärkere Nachfrage nach TV und Streaming-Dienstleistungen von Inhalten kann dies für die Entertainment & Media-Branche nicht kompensieren. Mögliche Aufholeffekte und damit eine Wirtschaftsbelebung nach einer weiteren möglichen Eindämmung oder gar Beherrschung der Pandemie werden die Entertainment & MediaBranche insbesondere im Segment Kino und Produktion nicht unterstützen. Mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 4,3 % erwartete die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC entsprechend ihrem Branchenreport „PwC Global Entertainment & Media Outlook 2019 - 2023“ eine Fortsetzung des Wachstumstrends der weltweiten Unterhaltungs- und Medienindustrie für den Zeitraum 2018 bis 2023. Die Entertainment & Mediaindustrie sollte am Ende des Zyklus einen Gesamtumsatz von 2,6 Bio. Dollar erwirtschaften. So die quantitativen Vorhersagen vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020. Eine Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie auf die Kreativindustrie hat durch PwC noch nicht stattgefunden. Die aufgezeigten Schätzungen sind nach unserer Meinung nunmehr insbesondere im Marktsegment Kino hinfällig. Wild Bunch ist der Ansicht, dass die Corona-Pandemie Veränderungen auf zwei Ebenen herbeiführen wird:
Wild Bunch stand bei dieser dynamischen Entwicklung immer an vorderster Front und ist bereit und in der Lage, sie anzunehmen. Wild Bunch verfügt gegenwärtig über eine Gesamtbibliothek von rund 2.500 Filmtiteln und kofinanziert bzw. vertreibt zusätzlich bis zu 50 neue Independent-Filme im Jahr. Zusätzlich fokussiert sich der Konzern auf die Produktion, Koproduktion sowie den Vertrieb von Filmen und TV-Serien für den nationalen und internationalen TV-Markt. Wild Bunch sieht sich somit für diese Herausforderung, der Suche nach qualitativ hochwertigem Inhalt, in den nächsten Jahren mit seiner Unternehmensstruktur entlang der Wertschöpfungskette der Filmindustrie optimal aufgestellt und verfolgt das Ziel, so von den Wachstumschancen zu profitieren. 3.2. AUSRICHTUNG DES KONZERNS IM GESCHÄFTSJAHR 2020 Viele Entscheidungen, die das Management der Wild Bunch Gruppe in den letzten Quartalen getroffen hat, entsprechen voll und ganz dem, was der „neue“ Markt strategisch verlangen wird. Mit dem Ausbau des elektronischen Vertriebs bis hin zur Entwicklung unserer TV-Aktivitäten und nicht zu vergessen unsere Bemühungen, unsere Organisationsstruktur zu straffen, hat Wild Bunch bereits in der Vergangenheit umgesetzt, was der Markt erwartet. In den kommenden Monaten und Jahren will das Unternehmen sein Wachstum wieder aufnehmen und sich als führender, unabhängiger paneuropäischer Produzent und Publisher von weltweitem und lokalem Independent-Content mit globalen Kommerzialisierungsmöglichkeiten und einer umfangreichen und hochwertigen Filmbibliothek auf dem globalen Unterhaltungs- und Medienmarkt behaupten. Die finanzielle Restrukturierung und die neue Kreditvereinbarung mit der Commerzbank AG versetzen Wild Bunch in die Lage, seine strategischen Weichenstellungen weiter umzusetzen: mehr Präsenz in den TV-Programmen, erhöhter Fokus in der Produktion, vermehrte kommerzielle Präsenz durch die digitalen Vertriebsangebote, Ausbau seiner Präsenz als SVOD-Betreiber in Europa und Optimierung seiner Filmbibliothek. Das Unternehmen setzt auch seine Bestrebungen fort, seine Strukturen und seine Effizienz zu verbessern sowie seine Kosten zu senken. Des Weiteren setzt Wild Bunch auf die Kommerzialisierung seiner umfangreichen Filmbibliothek, unterstützt durch die gesteigerte Nachfrage insbesondere von den digitalen Programmanbietern und Fernsehanstalten. 3.3. ERWARTETE ENTWICKLUNG 2019 entstand quasi eine neue Wild Bunch Gruppe, die nun die finanzielle Restrukturierung hinter sich hat. Das Management konzentrierte sich auf die Aufstockung der finanziellen Ressourcen der Gruppe, um die Entwicklung ihres Portfolios voranzutreiben. Die neue Finanzierung mit der Commerzbank AG war ein erster Schritt in diese Richtung, als die Wild Bunch Gruppe Anfang März 2020 von der weltweiten Corona-Pandemie und ihren Herausforderungen hart getroffen wurde. Dennoch wird die Wild Bunch Gruppe ihre Rationalisierungsbemühungen im Jahr 2020 fortsetzen, die Strukturen vereinfachen, ihre Instrumente harmonisieren und ihre Organisationsstruktur überprüfen. Die bestmögliche Nutzung der Filmbibliothek, insbesondere durch den Ausbau der Kundenbeziehungen mit digitalen Vertriebsplattformen, hat hohe Priorität. Darüber hinaus konzentriert sich die Wild Bunch Gruppe auf den Ausbau ihrer Produktionsaktivitäten. Nach der Gründung der BIM Produzione s.r.l. in Italien im Oktober 2019 ist der nächste Schritt die Errichtung weiterer Produktionsstätten in Frankreich und Spanien. KINOVERLEIH Die Corona-Pandemie bedeutete die Schließung aller Kinos in Frankreich, Italien, Deutschland und Spanien Mitte März 2020. Unter strengen Auflagen wie Maskenpflicht, Mindestabstand und Hygienevorschriften streben einzelne Länder die Wiedereröffnung der Kinos an. Aber auch nach Wiedereröffnung kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt Kinos wieder geschlossen werden. Darüber hinaus wird bei der Wiedereröffnung der Kinos eine riesige Anzahl von Filmen, die während der Krise nicht veröffentlicht werden konnten, in die Kinos strömen. Wild Bunch arbeitet daran, seine Kinostartstrategie zu verfeinern oder Alternativen zu finden, wie zum Beispiel Direktverkäufe an elektronische Distributionsplattformen. In der gegenwärtigen Situation ist es unmöglich, eine Prognose für die Kinostarts der Gruppe im Jahr 2020 abzugeben. WELTVERTRIEB Die Corona-Pandemie bedeutete weiterhin die Absage aller Märkte und Festivals seit Mitte März 2020, wie zum Beispiel das Festival und Marché du Film de Cannes. Diese Märkte sind Schlüssel-Events für den Verkauf und Erwerb von Filmen. Auch wenn die Veranstalter digitale Märkte organisieren, ist die Effizienz solcher Initiativen ungewiss. Hinzu kommt, dass auch die lokalen Verleiher, die Filme erworben haben, die 2020 in die Kinos kommen sollen, vor der Schließung der Kinos stehen. Sie könnten die Auslieferung der Filme verschieben. Auch hier ist es unrealistisch, eine Prognose der internationalen Vertriebsaktivitäten der Gruppe für 2020 zu geben. Es kann aber gesagt werden, dass alle Anstrengungen unternommen werden, die Filme in unserem Portfolio über verschiedene Kanäle zu verkaufen und die Forderungen so schnell wie möglich einzulösen. WILD BUNCH TV - 5 SERIEN, DIE IM JAHR 2020 AUSGELIEFERT WERDEN Wild Bunch TV soll im Jahr 2020 5 neue Fernsehserien liefern, wie CHEF IN A TRUCK, eine 3 x 52' Doku-Serie von Eric Nebot, von der Fünf-Sterne-Küche in einen Food Truck; FAUDA 3, die 12 x 40' mehrfach ausgezeichnete Fernsehserie von Lior Raz und Avi Issarcharoff, Staffel 3 dieser israelischen Produktion erhöht die dramatische Spannung weiter; L'AMOUR FOU, eine 3 x 52' Krimiserie (sind Monster immer die, die wir annehmen?). ELEKTRONISCHER DIREKTVERTRIEB, HOME ENTERTAINMENT UND TV-VERKAUF Der digitale Vertrieb und die Home Entertainment-Aktivitäten von Wild Bunch folgenden Markttrends, einerseits dem Rückgang der physischen Videoveröffentlichungen und andererseits der schnell wachsenden elektronischen Vertriebsaktivitäten, vor allem im Bereich SVOD, und einer soliden Entwicklung der Fernsehumsätze Dank einer starken Präsenz von Free- und Pay-TV in den jeweiligen Märkten. Darüber hinaus verfügt Wild Bunch in seinen Märkten über lokale Filmverwertungsrechte an einer hohen Anzahl aktuell erfolgreicher Titel (international und lokal) sowie eine attraktive Filmbibliothek, die das Unternehmen zu einem bevorzugten Anbieter von Filmen für Fernsehsender und elektronische Videoplattformen macht. Wild Bunch hat sich an die neuen Konsumgewohnheiten angepasst und seine Strategie für jedes Land einzeln festgelegt. Um die Einnahmen aus dem Home Entertainment und dem elektronischen Vertrieb zu optimieren, wird Wild Bunch die Anzahl der "Direct to"-Veröffentlichungen im Jahr 2020 erhöhen. Insgesamt 36 Filme (Vorjahr: 22 Filme) sollen im Geschäftsjahr 2020 von der Gruppe in Frankreich, Deutschland und Italien direkt im Fernsehen oder auf DVD oder VOD veröffentlicht werden: z.B. OFFICIAL SECRETS von Gavin Hood in Italien und U-235 von Sven Huyberchts in Deutschland und ROBO von Sarik Andreasyan in Frankreich. Die traditionellen TV-Verkaufsaktivitäten sollten in der gesamten Gruppe stark bleiben, trotz der Verringerung der Werbeaktivitäten im Free-TV und der Probleme, mit denen das Pay-TV in vielen Gebieten konfrontiert ist (SVOD-Wettbewerb, Streichung von Sportprogrammen, usw.). Es ist schwierig, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die VOD/SVOD- und TV-Verkaufsaktivitäten heute genau zu bestimmen. Die Wild Bunch Gruppe war jedoch seit Mitte März in diesen Segmenten besonders aktiv und die Einnahmen aus diesen Aktivitäten dürften sich auf hohem Niveau halten. FilmoTV Seit der Corona-Pandemie und der im März in Frankreich verhängten Ausgangssperre hat FilmoTV einen deutlichen Anstieg der VOD-verkäufe und der Abonnentenzahlen verzeichnet. Darüber hinaus wird FilmoTV im Jahr 2020 Verträge mit zwei bis vier neuen Vertriebspartnern oder Geräteanbietern abschließen, darunter auch Amazon, als ein sehr attraktiver Vertriebspartner, und am Ausbau seiner bestehenden EST/TVOD/SVOD-Angebote arbeiten. Es ist schwierig, in einem so ungewöhnlichen Kontext Prognosen zu formulieren, aber es ist davon auszugehen, dass FilmoTV von der gegenwärtigen Situation profitieren wird. 3.4. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS ZUR ENTWICKLUNG DES KONZERNS Der globale Film- und Unterhaltungsmarkt unterliegt diversen strukturellen Veränderungen, was eine Prognose bereits komplex und schwierig macht. Die Corona-Pandemie macht es noch schwieriger. Trotz Abschluss der Kreditvereinbarung mit der Commerzbank AG und der damit verbundenen Rückführung der Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Bank Leumi zeichnet sich, insbesondere als direkte Folge der Corona Pandemie ab, dass Wild Bunch nicht in der Lage sein wird, die Veröffentlichung von Filmen, insbesondere in den Kinos, und Investitionen in neue Filme wie geplant zu erhöhen. Auch im Bereich Produktion mussten aufgrund der Corona Pandemie Produktionsstarts verschoben werden. Zusammenfassend ist die Abgabe einer Prognose zum jetzigen Zeitpunkt sehr unsicher. Der Vorstand geht derzeit davon aus, dass sich die Situation der Kinos und der internationalen Absatzmärkte bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 nicht signifikant verbessern wird. Daher ist von einem klaren Rückgang der Umsätze für 2020 im Vergleich zu 2019 ausgehen. Des Weiteren rechnet der Vorstand mit einem vernehmbaren Rückgang des Konzern-EBITs im Vergleich zu 2019. In der Folge ist davon auszugehen, dass sich die Nettoverschuldung bis Ende 2020 im Vergleich zum 31.12.2019 wieder deutlich erhöhen wird. Das Ergebnis der Wild Bunch AG als Holding hängt von der Entwicklung der Ergebnisse und Dividendenausschüttungen der operativen Beteiligungsunternehmen ab. Der Vorstand geht für das Geschäftsjahr 2020 von niedrigeren Erträgen aus Ergebnisabführungen aus, Dividendenausschüttungen an die Wild Bunch AG werden wie im Vorjahr nicht erwartet. Gleichzeitig erwartet der Vorstand niedrigere Personal- sowie Rechts- und Beratungskosten in der Wild Bunch AG. Insgesamt geht der Vorstand für die Wild Bunch AG im Geschäftsjahr 2020 von einem Jahresfehlbetrag in etwa in Höhe des Vorjahres aus. 4. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT4.1. RISIKOMANAGEMENTSYSTEM Wild Bunch ist vielfältigen Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese können sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Risikomanagementsystem gilt für alle Bereiche des Konzerns. Als Risiken werden strategische und operative Ereignisse und Maßnahmen betrachtet, die wesentlichen Einfluss auf die Existenz und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben. Dazu zählen auch externe Faktoren, wie die Wettbewerbssituation, regulatorische Entwicklungen und andere, die das Erreichen der Unternehmensziele gefährden können. Die wesentlichen Chancen und Risiken sind unter 4.3.1 aufgelistet. Zielsetzung des Vorstands von Wild Bunch ist weiterhin die konzernweite Vereinheitlichung der Risiko- und Chancenbewertung durch ein standardisiertes und konzernweites Risikomanagementsystem, welches fortlaufend weiterentwickelt und optimiert wird. Risiken sollten nur in dem Maß eingegangen werden, dass diese absehbar keine besonderen negativen Einflüsse auf die Unternehmensentwicklung haben. Sämtliche Mitarbeiter sollen ihr Handeln auf Verhinderung von existenzgefährdenden Risiken überprüfen. Das Risikomanagementsystem der Wild Bunch Gruppe basiert im Wesentlichen auf einer detaillierten Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und der Verwertung von Filmrechten. Dabei werden umfangreiche Analysen über die Verwertbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Filmrechten über die gesamte Verwertungskette, detaillierte Einschätzungen zu Umsatzerlösen und direkten Kosten auf den einzelnen Stufen der Verwertungskette sowie Soll/Ist-Vergleiche zur Risikoüberwachung genutzt. Die Liquiditätssteuerung und Sicherstellung der Einhaltung finanzieller Zielgrößen werden auf Ebene des gehobenen Managements und des Vorstands überwacht, der darüber regelmäßig dem Aufsichtsrat Bericht erstattet. Weiterhin überwacht die Wild Bunch Gruppe Risiken auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften durch die laufende Kommunikation des lokalen Managements mit dem Vorstand. Die Liquiditäts- und Cashflow-Vorschau wird von den einzelnen Cash-Pools der Gruppe regelmäßig erstellt und auf Konzernebene konsolidiert, indem maßgeschneiderte Excel-basierte Tools verwendet werden. Das Unternehmen hat im Jahr 2019 begonnen die verbesserten Tools und optimierten Prozesse kontinuierlich anzuwenden und einer dauerhaften Kontrolle zu unterziehen. Im Jahr 2020 wird dies in der Gruppe fortgesetzt. Eine vollständige Vereinheitlichung wesentlicher Komponenten des Risikomanagementsystems der gesamten Wild Bunch Gruppe zur Verbesserung ihrer Effizienz wurde in 2019 abgeschlossen. 4.2. INTERNES KONTROLLSYSTEM Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass alle Ereignisse und Transaktionen in der Finanzbuchhaltung vollständig erfasst, korrekt angesetzt und bewertet werden und in der finanziellen Berichterstattung der Wild Bunch AG und ihrer Tochtergesellschaften in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie internen Leitlinien dargestellt werden. Die konzernweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften ist Voraussetzung hierfür. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass trotz angemessener und funktionsfähiger Systeme eine vollständige Sicherheit bei der Identifizierung und Steuerung von Risiken nicht gewährleistet werden kann. Die Rechnungslegungsprozesse innerhalb der Wild Bunch Gruppe sind an den Hauptstandorten in Paris und Berlin zentralisiert. In Paris werden bestimmte Zentralfunktionen für die Tochtergesellschaften der Wild Bunch S.A., Paris, übernommen. In Berlin wird zentral die Rechnungslegung für die deutschen Tochtergesellschaften verantwortet sowie die Konsolidierung des Konzernabschlusses vorgenommen. Innerhalb des Konzerns ist SAGE als ERP-System in Paris im Einsatz und SAP R/3 in Berlin. Weiterhin nutzt die Wild Bunch Gruppe das System Opera für die Konsolidierung der einzelnen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus werden die Daten aus anderen IT-Systemen im Hinblick auf ihre korrekte Übertragung und Verarbeitung überwacht. Die IT-Systeme, die im Rahmen der finanziellen Berichterstattung verwendet werden, sind vor unbefugtem Zugriff gesichert. Die Wild Bunch Gruppe verfügt über Berechtigungskonzepte, die regelmäßig aktualisiert und überwacht werden. Das Rechnungswesen erstellt auf lokaler Ebene regelmäßig Einzelabschlüsse für alle lokalen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe unter Anwendung lokaler Rechnungslegungsvorschriften und berichtet konsolidierte IFRS-Finanzinformationen halbjährlich an den Vorstand. Für Konsolidierungszwecke werden in den lokalen Ländern Berichtspakete für die entsprechenden Gesellschaften erstellt, welche die Basis für den Konzernabschluss bilden. Die wesentlichen Elemente der Bilanzierung (u.a. Filmvermögen sowie Rückstellungen) sind die Grundlage für Buchungen in Tabellenkalkulationen. Die Wild Bunch AG verfügt über ein System, welches Compliance-Themen, Berechtigungskonzepte für Bestellungen und Vertragsabschlüsse, Zeichnungsberechtigungen und interne Bilanzierungsrichtlinien abdeckt. Die wesentlichen Prozesse sind dokumentiert. Darüber hinaus befasst sich auch der Aufsichtsrat regelmäßig mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung und des hierauf bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. 4.3. RISIKOBERICHT Grundsätzliche vorgesehene Methodik der Risikofestlegung Risiken werden aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen finanziellen Schadensrisikos bewertet. Das arithmetische Mittel aus der Summe von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensrisiko ergibt dann eine Relevanz des Gesamtrisikos. Bei der Risikobewertung wurden folgende Klassen von Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt: scroll
Weiterhin wurden bei der Risikobewertung folgende Schadensklassen abgegrenzt: scroll
Risiken, die der Schadensklasse 2 zuzuordnen sind und eine Eintrittswahrscheinlichkeit der Klasse 3 oder 4 haben, werden als wesentliche Risiken klassifiziert und einzeln dargestellt. Der Prozess der Risikoerfassung und -klassifizierung ist nach weiteren Verbesserungen in der Risikodokumentation in 2019 nunmehr im Konzerngefüge fest verankert und mit direkten Ansprechpartnern hinterlegt. 4.3.1. MARKT-, BETRIEBS- UND GESCHÄFTSRISIKEN DIE WILD BUNCH GRUPPE IST DER GEFAHR VON EPIDEMIEN UND PANDEMIEN, WIE AKTUELL ZUM BEISPIEL DURCH DAS CORONA-VIRUS, UND DEREN ENTSPRECHENDEN AUSWIRKUNGEN AUF DEN KINO- UND PRODUKTIONS-MARKT AUSGESETZT. Als Pandemie wird eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit beim Menschen bezeichnet, im engeren Sinn die Ausbreitung einer Infektionskrankheit. In solchen Fällen müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen werden. Hierbei können durch die jeweiligen nationalen Regierungen auch alle Optionen zur Kontaktreduktion in unterschiedlichen Lebensbereichen gezogen werden. Im privaten, im öffentlichen und im geschäftlichen Bereich können so drastische Maßnahmen wie direkte Quarantäne, Absagen von Großereignissen, Verbot von gemeinschaftlichen Zusammenkünften/ Aktivitäten, Einstellung des Bahn-/ Luftverkehrs, Schließung von Grenzen verhängt werden. Das gesellschaftliche Leben kommt zum Erliegen. Je nach zeitlichen Umfang der Maßnahmen kann die Wild Bunch Gruppe dadurch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Im Konkreten können so bei Kinoschließungen oder Absagen von Produktionsaktivitäten komplette Verwertungsstufen der Wild Bunch Gruppe, im unserem Fall in den Segmenten Kinoverleih, Weltvertrieb und Produktion, für einen entsprechenden Zeitraum wegbrechen und massiven negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Infolgedessen könnten sich Wertminderungen bei den ausgewiesenen langfristigen Vermögenswerten ergeben. Auch besteht die Möglichkeit, dass das Erreichen der vom Unternehmen aufgestellten Planzahlen in Gefahr gerät oder sich die Ziele zeitlich verschieben. Die dadurch möglicherweise hervorgerufene Abweichung zu den in den Finanzierungsverträgen der Wild Bunch Gruppe festgehaltenen Kennzahlen zur finanziellen Lage („Financial Covenants“) könnte die Möglichkeit einer Kündigung während der Laufzeit einer Kreditlinie erhöhen. Die Diversifizierung der Wild Bunch Gruppe auf verschiedene Verwertungsstufen und Zielmärkte reduziert dieses Risiko geringfügig, auch im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern in der Entertainment & Media-Branche. DIE WILD BUNCH GRUPPE STEHT IM HINBLICK AUF DEN VERTRIEB IHRER PRODUKTE IN EINEM INTENSIVEN WETTBEWERB. Die Planung der Wild Bunch Gruppe unterstellt bestimmte Marktanteile sowie Besucherzahlen bzw. Erlöse aus den verschiedenen Auswertungsstufen. Wenn diese Annahmen nicht eintreten, werden die geplanten Umsätze nicht erreicht. Wenn dann die Kostenstrukturen nicht rechtzeitig angepasst werden können, birgt dies ebenfalls ein erhebliches Risiko. So können beispielsweise Marktveränderungen in der Wertschöpfungskette und den Auswertungsstufen, wie ein zunehmender Wettbewerb in der Produktion und im Rechteeinkauf oder sinkende Zuschauerzahlen im Bereich Kino und Home Entertainment oder ein Überangebot an filmischen Inhalten, zu einer ungünstigen Preisentwicklung für Produktionen oder Lizenzprodukte führen. Das Auslaufen von Rahmenverträgen oder eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Lizenznehmer kann zu fallenden Verkaufspreisen für Lizenzen führen und damit den Wert bestehender Filmrechte gefährden. Ein starkes Wettbewerbsumfeld könnte zu sinkenden Margen führen, insbesondere im Kinoverleih. Die Diversifizierung der Wild Bunch Gruppe auf verschiedene Produkte und Märkte reduziert das Wettbewerbsrisiko in den einzelnen Segmenten. Da Marktanteil und Zuschauerzahlen Schlüsselfaktoren für Umsatzpotenziale sind, ist die Wild Bunch Gruppe bestrebt, attraktive Programminhalte für Fernsehsender und andere Distributionsplattformen sowie für ihre Filme und TV-Serien zu finden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, ihr Profil zu schärfen und die Attraktivität ihrer Produkte gegebenenfalls durch höhere Marketingausgaben zu verbessern. Sollten diese mit dem Wettbewerbsumfeld verbundenen Risiken ganz oder teilweise eintreten, kann die Wild Bunch Gruppe erhebliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. JEDE VERSCHLECHTERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN IN DEN MÄRKTEN, IN DENEN DIE WILD BUNCH GRUPPE TÄTIG IST, KANN SICH NACHTEILIG AUF DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND DAS ERGEBNIS AUSWIRKEN. Das Umsatzwachstum und die Gewinnmargen, die Wild Bunch erzielen kann, hängen auch von den globalen sowie regionalen wirtschaftlichen Bedingungen in den Zielmärkten, in denen die Wild Bunch Gruppe tätig ist, und deren Auswirkungen auf die privaten Konsumausgaben ab. Der private Konsum dürfte in Zeiten von Unsicherheit und wirtschaftlichem Rückgang eher abnehmen. Infolgedessen kann die Unterhaltungs- und Medienbranche von solchen Entwicklungen stärker betroffen sein als andere Branchen. Ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen und wirtschaftliche Unsicherheiten können auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie z.B. politische Spannungen, Handels- und Wirtschaftskonflikte, militärische Interventionen oder Terroranschläge. Darüber hinaus können die Umsätze auch durch andere Faktoren beeinflusst werden, die sich auf die privaten Konsumausgaben auswirken, wie z.B. Wetterbedingungen oder alternative Großereignisse. Sonniges und warmes Wetter führt in der Regel zu geringeren Kinobesuchen, da die Verbraucher ihre Zeit im Freien verbringen. Ein sportliches Großereignis wie eine Fußball-Weltmeisterschaft oder Olympische Spiele führt zu maßgeblich weniger Kinobesuchen. Die Saisonalität erschwert es uns auch, die Nachfrage nach unseren Filmrechten genau vorherzusagen. Wenn die Wild Bunch Gruppe die Nachfrage in unserem Greenlighting-Prozess nicht richtig antizipiert, können so Umsatzverluste und sinkende Gewinnmargen das Einzelprojekt belasten. Ein Rückgang der privaten Konsumausgaben und der Kaufkraft könnte zu weniger Kinobesuchen führen. Jede Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit, die Finanzlage, die Cashflows, die Ertragslage und die Aussichten haben. DIE GESCHÄFTSMODELLE DER WILD BUNCH GRUPPE HÄNGEN VON DER FÄHIGKEIT AB, DEN KUNDENGESCHMACK ZU TREFFEN, DAS NUTZUNGSVERHALTEN ZU VERSTEHEN UND AUF VERÄNDERUNGEN ZEITNAH ZU REAGIEREN. Die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe versuchen, zukünftige Trends durch gezielte Marktforschung und Nutzeranalysen zu antizipieren. Durch die Erarbeitung verbraucherfreundlicher Programme und Stoffe wird die Attraktivität der Produkte erhöht. Insbesondere die Digitalisierung im Entertainment & Media Markt führt kontinuierlich zu großen Marktveränderungen, unter anderem so auch zu einer Zunahme zusätzlicher Angebote und Vertriebsformen, die zu einer anhaltenden Veränderung der Mediennutzung führen kann. Die Digitalisierung ermöglicht auch die Erstellung illegaler Kopien von Filmen. Das Fehlen eines ausreichenden Schutzes gegen Urheberrechtsverletzungen birgt das Risiko von Umsatzeinbußen. Die Auswirkungen dieser digitalen Piraterie werden durch Lobbyarbeit, Sensibilisierungskampagnen und konsequente rechtliche Schritte gegen Verstöße reduziert, um so die Umsatzeinbußen abzumildern. Sollte sich eine der Bewertungen der Wild Bunch Gruppe als unvollständig oder falsch erweisen, könnte dies zu einem wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe führen. DIE WILD BUNCH GRUPPE IST ABHÄNGIG VON KUNDEN UND GESCHÄFTSPARTNERN. Im Direktvertrieb ist die Wild Bunch Gruppe auf die großen deutschen, französischen, italienischen und spanischen TV-Sender, IPTV-Anbieter, VOD/SVOD-Plattformen und DVD-Händler angewiesen. Ein erheblicher Teil der investierten Minimumgarantie wird durch Sublizenz-Vertriebsrechte für Filme und TV-Serien abgedeckt. Die erzielbaren Margen können aufgrund der starken Position oder des Nachfragerückgangs dieser Sender oder Plattformen niedriger sein als geplant. In diesem Fall kann die Wild Bunch Gruppe nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die globale wirtschaftliche Situation eines Landes oder einer Region kann sich kurzfristig negativ auf die Finanzlage von Filmverleihern auswirken, die Filme erwerben (Abwertung der Landeswährung, Insolvenzrisiken etc.). Darüber hinaus setzt die Wild Bunch Gruppe auf gute Geschäftsbeziehungen zu international tätigen Filmverleihern. Dies gilt insbesondere für die uneingeschränkte Einhaltung und Umsetzung der unterzeichneten Verträge, d.h. die Abnahme des gelieferten Materials bei der Lieferung, die Zahlung der vereinbarten Raten sowie angemessene Marketingausgaben und -aktivitäten bei der Veröffentlichung eines Films. Die vorzeitige Beendigung von Einzelverträgen kann zu höheren Kosten durch die Suche nach neuen Partnern und den Aufbau neuer Strukturen führen. Die Pflege der Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern ist daher eine der zentralen Aufgaben des Managements. Die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen und die Qualität der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Handlungen von Kunden oder Geschäftspartnern zu erhöhten Kosten für die Wild Bunch Gruppe führen, was wiederum einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat. DIE UNTERNEHMEN DER WILD BUNCH GRUPPE KÖNNTEN DEN ZUGANG ZU LIZENZEN UND MATERIAL VERLIEREN. Der Zugang zu und der Erwerb von Rechten an literarischen Vorlagen, Verwertungsrechten und Drehbüchern sowie der Abschluss von Verträgen mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Lizenzgebern sind entscheidende Faktoren für die Koproduktion und den Erwerb von Filmen und Fernsehserien sowie für den wirtschaftlichen Erfolg der Wild Bunch Gruppe. Die Produktionseinheiten der Wild Bunch Gruppe arbeiten eng und untereinander abgestimmt mit renommierten, erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland zusammen, die Experten für die Produktion von Kinofilmen sind und bei öffentlichen Filmförderinstitutionen einen ausgezeichneten Ruf genießen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass dieser Zugang auch in Zukunft gegeben ist. Darüber hinaus werden Fremdproduktionen in der Regel auf dem jeweiligen Filmmarkt erworben. Die gezahlten Preise sind abhängig vom jeweiligen Projekt und dem speziellen Marktumfeld. In der Regel sind Filmprojekte mit dem Einkauf noch nicht fertiggestellt. Daher werden die Rechte auf Basis des Drehbuchs oder einer Skizze im Voraus verkauft. Zwischen dem Erwerb und der eigentlichen Lieferung des Films können bis zu zwei Jahre liegen. Wenn die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe für einen Film einen hohen Preis gezahlt haben, kann dies einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe sowie auf die Finanz- und Ertragslage haben, insbesondere wenn sich das gekaufte Filmprojekt als Flop erweist. Obwohl die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe Verfahren zur Überwachung dieser Risiken eingeführt haben (z.B. einen benchmark-basierten Einkaufsfreigabeprozess oder das Monitoring durch Mitarbeiter in den jeweiligen Rechte- und Lizenzeinkaufsabteilungen, mit einer jahrelangen, fundierten Expertise im Bereich des Weiterverkaufs von Filmrechten vor Abschluss des Projekts), um dem Risiko entsprechend zu begegnen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solches Risiko sich ganz oder teilweise materialisiert. ABHÄNGIGKEIT VON DER FILMFÖRDERUNG. Ungünstige Veränderungen der Förderrichtlinien für Filmprojekte oder die (teilweise) Nichtgewährung geplanter Fördermittel können dazu führen, dass die Wild Bunch Gruppe Finanzierungslücken für ihre Eigenproduktionen und Koproduktionen hat, die dann durch andere freie Finanzmittel gedeckt werden müssen oder eine Änderung der mittelfristigen Produktionsplanung nach sich zieht, die sich negativ auf die Ergebnisbeiträge der einzelnen Filme auswirkt. Es besteht auch das Risiko, dass bestimmte Auszahlungs- oder Verwertungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann dazu führen, dass die Wild Bunch Gruppe zur Rückzahlung der entsprechenden Fördermittel gezwungen wird. JEGLICHE STÖRUNGEN DER IT-SYSTEME, AUF DIE SICH DIE WILD BUNCH GRUPPE STÜTZT, KÖNNEN SICH NACHTEILIG AUF IHRE LEISTUNG, IHREN BETRIEB UND IHRE REPUTATION AUSWIRKEN. Wild Bunch setzt auf informationstechnische Systeme und Netzwerke zur Unterstützung des internationalen Vertriebs, der Film- & TV-Serienproduktion, der Dienstleistungen und Geschäftsprozesse sowie der internen und externen Kommunikation. Der dauerhafte und sichere Betrieb seiner IT-Systeme, einschließlich Computerhardware, Software, Plattformen und Netzwerke, ist entscheidend für die erfolgreiche Durchführung der Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch Gruppe und ihrer Reputation. Trotz IT-Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen sind die internen IT-Systeme und -Netzwerke der Wild Bunch Gruppe dem Risiko von Fehlfunktionen und Unterbrechungen aus einer Vielzahl von Quellen ausgesetzt, unter anderem durch unbefugten Zugriff, Cyberangriffe, Geräteschäden, Stromausfälle, Computerviren und eine Reihe anderer Hardware-, Software- und Netzwerkprobleme. Das IT-Personal von Wild Bunch ist möglicherweise nicht in der Lage, solche Probleme rechtzeitig oder überhaupt zu lösen. Einige potenzielle Ursachen, die zu einer Fehlfunktion oder Unterbrechung der IT-Systeme oder -Netze von Wild Bunch führen können, sind schwer zu erkennen und können erst dann erkannt werden, wenn das Risiko bereits eingetreten ist. Eine erhebliche oder weitreichende Fehlfunktion oder Unterbrechung, ob bösartig oder nicht, eines oder mehrerer der IT-Systeme oder - Netzwerke der Wild Bunch Gruppe könnte die Fähigkeit der Wild Bunch Gruppe, ihren Betrieb effizient aufrechtzuerhalten, beeinträchtigen. Darüber hinaus könnte ein längerer Ausfall eines Telekommunikationsnetzes, das von den IT-Systemen oder -Netzen der Wild Bunch Gruppe genutzt wird, oder ein ähnliches Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von Wild Bunch liegt, zu einer längeren unvorhergesehenen Unterbrechung der IT-Systeme oder -Netze von Wild Bunch führen, was sich nachteilig auf das Geschäft auswirken könnte. Darüber hinaus können Datenlecks, die sich aus Verstößen gegen die Sicherheit der Informationstechnologie ergeben, zur Offenlegung oder zum Missbrauch geschützter oder vertraulicher Informationen, einschließlich Kunden- und Mitarbeiterdaten, führen, was die Wild Bunch Gruppe mit Geldbußen, Schadenersatzansprüchen und Reputationsschäden belegen kann. Der Eintritt eines der oben beschriebenen Risiken könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe haben. DIE WILD BUNCH GRUPPE IST DARAUF ANGEWIESEN, QUALIFIZIERTES PERSONAL ZU HALTEN UND EINZUSTELLEN. Der Erfolg der Wild Bunch Gruppe hängt in hohem Maße von ihren qualifizierten Führungskräften und Spezialisten ab, darunter Geschäftsfeldleiter und Mitarbeiter mit umfassendem Know-how in der Content-Produktion oder einem profunden Netzwerk in der Film- und Medienbranche. Mit zunehmendem Wettbewerb um Führungskräfte und Spezialisten im Medienmarkt wächst das Risiko, dass qualifizierte Führungskräfte und Spezialisten nicht mehr in ausreichender Zahl oder innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens von der Wild Bunch Gruppe eingestellt werden können. Die Unfähigkeit der Wild Bunch Gruppe, eine ausreichende Anzahl von Fach- und Führungskräften zur Unterstützung ihrer Geschäftstätigkeit einzustellen und zu halten, könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf ihre Geschäftstätigkeit, ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben RISIKEN AUS DER ÄNDERUNG VON RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN UND ÄNDERUNGEN DES STEUERRECHTS. Die Wild Bunch AG ist der Ansicht, dass alle Steuererklärungen des Konzerns und der einzelnen Konzerngesellschaften korrekt und vollständig waren. In Deutschland wurde eine Betriebsprüfung der Wild Bunch AG für alle Zeiträume bis zum 31. Dezember 2008 durchgeführt. Tatsächlich veranlagte Steuern bei zukünftigen Betriebsprüfungen für Zeiträume, die noch nicht von der letzten Betriebsprüfung erfasst sind, können die von uns bereits gezahlten Steuern übersteigen. Infolgedessen kann die Wild Bunch AG verpflichtet sein, erhebliche Steuernachzahlungen für frühere Perioden zu leisten. Darüber hinaus könnten die zuständigen Steuerbehörden ihre ursprüngliche Steuer ändern. Von unseren Erwartungen abweichende Steuerbescheide können zu einer Erhöhung der Steuerbelastung führen. Darüber hinaus kann die Wild Bunch AG verpflichtet sein, Zinsen sowie Verzugszinsen auf diese zusätzlichen Steuern zu zahlen. Abweichende Steuerbescheide können sich somit auf die Ertragslage negativ auswirken. Nach Umsetzung der finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen hat sich der Anteil der Voltaire Finance B.V. an der Wild Bunch AG auf rund 96,2 % erhöht. Es ist, vorbehaltlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, davon auszugehen, dass die in den Vorjahren bestehenden Verlustvorträge untergegangen sind. Änderungen des steuerlichen Umfelds und zukünftige Steuerprüfungen könnten einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage, die Cashflows, die Ertragslage und die Erwartungen haben. 4.3.2. FINANZIELLE RISIKEN Die Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe sind einer Vielzahl von finanziellen Risiken ausgesetzt, wie z.B. Marktrisiken (einschließlich Währungs- und Zinsrisiken), Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken. Marktrisiken entstehen aus offenen Positionen in Fremdwährungen (Währungsrisiko) und verzinslichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Zinsrisiko), die auf allgemeine und spezifische Marktbewegungen reagieren. ■ Wechselkursschwankungen Die Wild Bunch Gruppe ist von Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro, der Berichtswährung, und anderen Währungen, insbesondere dem US-Dollar, abhängig, da der Großteil der auf dem internationalen Filmmarkt erworbenen Filmrechte in US-Dollar bezahlt wird. Die Erlöse der Filmverwertung dagegen fließen überwiegend in Euros zu. Die Schwankungen des EUR/USD-Kurses können sich somit auf die Ertragslage auswirken und sowohl zu Währungsgewinnen oder -verlusten führen. Finanzinstrumente zur Absicherung von Wechselkursschwankungen werden derzeit nicht eingesetzt. ■ Zinsänderungen Die Wild Bunch Gruppe ist von Zinsänderungen betroffen, insbesondere bei Finanzverbindlichkeiten. Bei steigenden Zinsen wäre der Konzern in einigen wenigen Fällen im nicht signifikanten Ausmaße gezwungen, höhere Zinsen zu zahlen. ■ Kreditrisiken Darüber hinaus entsteht ein Kreditrisiko, wenn ein Schuldner seine Forderungen nicht oder nicht fristgerecht leisten kann. Kreditrisiken umfassen sowohl das direkte Ausfallrisiko als auch das Risiko einer Bonitätsverschlechterung. Dem potenziellen Risiko eines Forderungsausfalls wird durch regelmäßige Überwachung und gegebenenfalls durch Wertberichtigungen kontinuierlich Rechnung getragen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass sich das Kreditrisiko innerhalb der internen Grenzen bewegt und Wild Bunch dadurch keine Verluste entstehen. ■ Liquiditätsrisiko Die Wild Bunch Gruppe benötigt liquide Mittel zur Deckung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten. Diese liquiden Mittel werden zum Teil durch die laufende Geschäftstätigkeit und zum Teil durch Finanzierung generiert. Wild Bunch steht daher fortlaufend in Gesprächen mit Finanzinstituten im In- und Ausland, um sich den Zugang zu Finanzmitteln zu sichern, die im Einklang mit den geplanten Investitionen stehen. Liquiditätsrisiken entstehen, wenn die Wild Bunch Gruppe ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann, weder durch verfügbare liquide Mittel noch durch die Nutzung der entsprechenden Kreditlinien. Das größte Liquiditätsrisiko der Wild Bunch Gruppe ergibt sich aus einem Wegfall des Zugangs zu liquiden Mitteln, die u.a. für den Erwerb neuer Filmrechte benötigt werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Rahmenkreditverträge von Banken oder Investoren gekündigt oder nicht verlängert werden würden. Die Beendigung solcher Verträge würde dann dazu führen, dass Wild Bunch (unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Betriebsmittelkrediten) gezwungen wäre, neue Mittel auf dem Kapitalmarkt oder bei Banken aufzunehmen, um kurz- und mittelfristig neue Projekte zu finanzieren oder bestehende Verbindlichkeiten zu refinanzieren. Der Vorstand hat mit Vollendung einer Reihe von Maßnahmen im April 2019 (finanzielle Restrukturierungsvereinbarung unter anderem zwischen der Wild Bunch AG, der Wild Bunch S.A., den französischen Banken und dem Investor Voltaire Finance B.V.) und im April 2020 (Refinanzierung der Kreditlinie der Bank Leumi mit der Commerzbank AG) die Grundlage für eine langfristige Unternehmensfortführung gelegt (siehe auch Abschnitt 2.3.4. Maßnahmen der finanziellen Restrukturierung und Veränderungen im Konsolidierungskreis im Berichtsjahr 2019). Die neue Kreditlinie über bis zu € 35 Mio. mit der Commerzbank AG ermöglicht der Gesellschaft weiteres Unternehmenswachstum durch die Finanzierung von Forderungen in diesem Umfang. Voraussetzung für die vollständige Ausnutzung der Kreditlinie ist, dass die Wild Bunch Gruppe in ausreichendem Maße über Forderungen verfügt, die der Commerzbank AG als Sicherheit entsprechend der Bedingungen des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt werden können. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf könnte entstehen, sollte es negative Abweichungen, wie zum Beispiel durch die Corona-Pandemie, gegenüber der vom Vorstand erstellten Businessplanung für den Planungszeitraum 2020 bis 2024 geben. Eine deutliche negative Abweichung hätte nach Einschätzung des Vorstands eine Beeinträchtigung der geplanten Geschäftsausweitung zur Folge. Der Vorstand sieht derzeit keine Anzeichen für eine Verwirklichung der genannten Risiken. Sollte der Geschäftsverlauf deutlich hinter den geplanten Erwartungen zurückstehen, würde dies die weitere Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigen und könnte deren Bestand gefährden, soweit die hierdurch entstehenden finanziellen Lücken nicht durch andere Kapitalmaßnahmen geschlossen werden können. 4.3.3. RECHTLICHE RISIKEN REGULATORISCHE RISIKEN. Als paneuropäisches Unternehmen unterliegt die Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe sowohl in den Ländern, in denen die Konzerngesellschaften ihren Sitz haben, als auch auf europäischer Ebene den entsprechenden Vorschriften und rechtlichen Rahmenbedingungen. Änderungen der regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen können Auswirkungen auf die einzelnen Geschäftsabläufe der Unternehmen haben. Die operativen Geschäftsaktivitäten von Wild Bunch unterliegen insbesondere regulatorischen Risiken, wenn sie die Herstellung und den Vertrieb von Filmen und Medieninhalten betreffen. Die Wild Bunch Gruppe ist durch ihre Führungskräfte und Mitarbeiter in Interessengruppen und Fachverbänden vertreten, um sicherzustellen, dass ihre Interessen so umfassend und effizient wie möglich vertreten sind. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen durch neue Gesetze oder Verordnungen oder deren Änderung oder durch Änderungen in der Anwendung durch Behörden oder Rechtsprechung können die Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe negativ beeinflussen. Dies betrifft insbesondere Änderungen der Rechte an geistigem Eigentum und der Medienvorschriften sowie Gesetze über die Finanzierungsbedingungen in solchen Branchen. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen können für die Wild Bunch Gruppe zu erhöhten Aufwendungen führen oder ihre Fähigkeit, ihre Projekte unter bisherigen Voraussetzungen umzusetzen, einschränken. In Deutschland ist beispielsweise im März 2017 eine Änderung des Urhebervertragsrechts in Kraft getreten, nach der Urheber einen höheren Anteil am wirtschaftlichen Erfolg von Filmproduktionen haben, wenn der Film überdurchschnittlich erfolgreich ist. Zur Begründung möglicher Ansprüche haben die Urheber ein Auskunftsrecht gegen den Filmverleih über die aus dem Film erzielten Erlöse. Dies kann zu höheren Verwaltungskosten führen. Auf der anderen Seite werden Rechteinhaber wie Wild Bunch durch die im April 2019 beschlossene EU-Urheberrechtsnovelle massiv in ihrer Rechtsposition gestärkt, insbesondere was den automatisierten Schutz vor illegaler Zugänglichmachung geschützten Contents angeht („Upload-Filter“). Dies zeigt, dass der für die Wild Bunch Gruppe wichtige Schutz des lokalen Kulturgutes, weiterhin ein anhaltender Schwerpunkt nationaler und europäischer Regulierung ist. Insgesamt werden regulatorische Risiken für die Wild Bunch Gruppe als gering und überschaubar eingestuft, wenn sie tatsächlich eintreten. RISIKO DURCH VERSTÖßE GEGEN DIE DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN. Die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe erheben, speichern und nutzen Daten im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit, die durch Datenschutzgesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz, die Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") und ähnliche Vorschriften in anderen relevanten EU-Mitgliedstaaten geschützt sind. Mit Wirkung ab Mai 2018 müssen die Tätigkeiten und Dienstleistungen der Wild Bunch Gruppe der DSGVO entsprechen, welche die Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union harmonisiert, ein strengeres Datenschutzkonzept umsetzt und die Geldbußen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erheblich erhöht. Datenschutzbehörden haben das Recht, die Gesellschaft zu prüfen und Bußgelder zu verhängen, wenn sie feststellen, dass geltende Datenschutzregelungen nicht eingehalten werden. Beschränkungen, die sich aus einer strengeren Auslegung der bestehenden Anforderungen oder aus zukünftigen Änderungen der Datenschutzgesetze ergeben, könnten erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Wild Bunch Gruppe und die Fähigkeit der Wild Bunch Gruppe haben, Produkte und Dienstleistungen an bestehende oder potenzielle Kunden zu vermarkten. Es ist zudem möglich, Fälle von Datenverlust oder Datenmissbrauch infolge von menschlichem Versagen, Fehlern in der technischen Infrastruktur oder anderen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Wild Bunch Gruppe liegen, nicht zu verhindern. Wir können auch dem Verlust von Verbraucherdaten durch Cyberangriffe auf unsere Datensysteme oder kriminellen Aktivitäten von Mitarbeitern oder Dienstleistern der Wild Bunch Gruppe ausgesetzt sein. Die Verwendung von Daten, insbesondere von Kundendaten, durch Wild Bunch unterliegt wie oben ausgeführt den engmaschigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und ähnlichen Vorschriften. Sollten Dritte unbefugten Zugriff auf die von einem Unternehmen der Wild Bunch Gruppe selbst verarbeiteten Daten erhalten haben, kann dies zu Schadenersatzforderungen führen und dem Ansehen von Wild Bunch schaden und somit die Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen. RISIKO DURCH VERLETZUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM. Die Wild Bunch Gruppe verwendet Technologien, die sich u.a. auf die Nutzung geistigen Eigentums Dritter stützen. Daraus kann sich für die Wild Bunch Gruppe auch eine Situation ergeben, in der sich die Gruppe gegen Ansprüche wegen der behaupteten Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter wehren muss. Gleichzeitig betreibt die Wild Bunch Gruppe die eigene geschäftliche Tätigkeit unter Nutzung eigener Rechte geistigen Eigentums und kann gegebenenfalls nicht in der Lage sein, eigene geistige Eigentumsrechte angemessen zu schützen. Eine zunehmende Abhängigkeit der Filmindustrie von durch geistige Eigentumsrechte geschützten Technologien und Inhalten, erhöht die Möglichkeit, dass die Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe Rechtsstreitigkeiten oder anderen Verfahren ausgesetzt sind, um sich gegen angebliche Verletzungen oder Streitigkeiten in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte anderer zu verteidigen. Darüber hinaus können von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe, namentlich der Geschäftstätigkeit solcher Tochtergesellschaften, die sich mit der Entwicklung und Herstellung eigener filmischer Inhalte befassen, Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sein. Im Falle der Verletzung dieser Rechte könnten Dritte Unterlassungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche geltend machen. So könnten die Betroffenen beispielsweise bei der Verfilmung von realen Ereignissen versuchen, die Veröffentlichung des Films vor Gericht mit dem Argument der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu verhindern. Dies kann die Veröffentlichung eines Films erheblich verzögern oder sogar ganz verhindern. Darüber hinaus kann es sein, dass die Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe gezwungen sind, in Zukunft zusätzliche und kostenintensive Lizenzen zu erwerben oder zusätzliche Lizenzgebühren für eingesetzte Technologien oder Inhalte zu zahlen. Darüber hinaus können Inhaber von geistigem Eigentum, die eine Verletzung geltend machen, einen erheblichen Schadenersatz verlangen und von einem Unternehmen der Wild Bunch Gruppe verlangen, die Verwendung geschützter Technologien oder Inhalte einzustellen, was wiederum dazu führen kann, dass Filmproduktionen heruntergefahren oder Filmveröffentlichungen verschoben werden müssen. Die Wild Bunch Gruppe verfügt über eine Reihe von Lizenzen, Urheberrechten und vertraglich geschützten Werken des geistigen Eigentums und des Know-hows, das die Unternehmen der Wild Bunch Gruppe zur Bereitstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen nutzen. Für den Fall, dass die getroffenen Maßnahmen und der gesetzlich vorgesehene Schutz das geistige Eigentum und das Know-how nicht ausreichend schützen, könnte die Wild Bunch Gruppe Umsatz- und Gewinnverluste erleiden, die durch wettbewerbsfähigere Produkte und Dienstleistungen verursacht werden, die auf der Grundlage der unrechtmäßigen Nutzung des Urheberrechts, des geistigen Eigentums oder Knowhows der Wild Bunch Gruppe rechtswidrig angeboten werden. Rechtsstreitigkeiten oder andere Verfahren können für die Wild Bunch Gruppe notwendig sein, um eigene Urheberrechte und eigene Rechte des geistigen Eigentums durchzusetzen und zu schützen. Ein solcher Rechtsstreit oder ein solches Verfahren zum Schutz geistigen Eigentums kann auch kostenintensiv sein. Eine ungünstige Gerichtsentscheidung in einem Rechtsstreit oder Verfahren könnte zum Verlust unseres geistigen Eigentums führen, was zu erheblichen Verbindlichkeiten führen oder den Geschäftsbetrieb der Wild Bunch Gruppe beeinträchtigen könnte. Jedes dieser Risiken könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe haben. RISIKEN AUS RECHTSVERFAHREN. Als grenzüberschreitend tätiges Unternehmen ist die Wild Bunch Gruppe einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt, insbesondere Risiken aus Rechtsstreitigkeiten. Im Hinblick auf einzelne Rechtsgebiete, betreffen diese Risiken in erster Linie das Urheberrecht, das Gesellschaftsrecht, das Wertpapierhandels- und Aktienrecht und das Arbeitsrecht. Der Ausgang laufender, anhängiger oder zukünftiger Verfahren kann oft nicht mit Sicherheit bestimmt werden, was zu Aufwendungen aus Gerichts- oder Behördenentscheidungen oder Vergleichsvereinbarungen führen kann. Diese sind nicht immer (vollständig) durch Versicherungen abgedeckt und können erhebliche negative Auswirkungen haben. Zu den Rechtsstreitigkeiten zählt der Vorstand daher nicht nur gerichtlich anhängige Verfahren, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen, die noch zwischen den Parteien bzw. mit Aufsichtsbehörden geführt werden. Durch aktive Kommunikation und anwaltlich geführte Verhandlungen versucht die Gesellschaft risikomindernd, bei Rechtsstreitigkeiten auch außergerichtliche Lösungen anzustreben. Derzeit sind 6 Verfahren bei Gerichten und Behörden anhängig, der Vorstand schätzt das Risiko aus diesen Verfahren als bedeutend ein. Auf Basis rechtlicher Einschätzungen wurden Rückstellungen gebildet, die die Risiken abdecken. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche signifikante Ergebnisbelastungen entstehen können. 4.4. CHANCENBERICHT 4.4.1. CHANCENMANAGEMENT Analog zum Risikomanagement verfolgt die Wild Bunch Gruppe mit dem Chancenmanagement das Ziel, die strategischen und operativen Ziele rasch und effizient durch konkrete Aktivitäten umzusetzen. Chancen können sich in allen Geschäftsbereichen ergeben. Deren Identifikation und zielgerichtete Nutzung ist eine Managementaufgabe, die in die alltäglichen Entscheidungen mit einfließt. Ein wesentlicher Bestandteil im strukturierten Umgang ist die umfassende Marktforschung. 4.4.2. ANGABEN ZU INDIVIDUELLEN CHANCEN Der Vorstand definiert eine Chance als eine mögliche künftige Entwicklung oder ein zukünftiges Ereignis, das zu einer positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Das bedeutet, dass Ereignisse, die bereits in die Budget- oder Mittelfristplanung eingegangen sind, nach dieser Definition keine Chance darstellen und in diesem Bericht nicht behandelt werden. DIE WILD BUNCH GRUPPE PROFITIERT AN EINER STÄRKEREN NACHFRAGE VON TV- UND STREAMING-DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN EINER PANDEMIE, AKTUELL DER CORONAPANDEMIE. In der Eindämmung oder Bewältigung von Pandemien müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen werden. Im Fall der Corona-Pandemie wurden durch die jeweiligen nationalen Regierungen auch alle Optionen zur Kontaktreduktion in unterschiedlichen Lebensbereichen gezogen. Maßnahmen wie direkte Quarantäne, Absagen von Großereignissen, Verbot von gemeinschaftlichen Zusammenkünften/ Aktivitäten, Einstellung des Bahn-/ Luftverkehrs, Schließung von Grenzen führten zu einem Verbleib der Bevölkerung in dem eigenen Wohnungsbereich. Dadurch stieg die Nachfrage nach TV- und Streaming-Dienstleistungen massiv an. Die paneuropäische Positionierung mit einer umfangreichen Filmbibliothek mit Filmen und TV-Serien sowie der eigenen Streaming-Plattform FilmoTV verleiht Wild Bunch eine starke Position in diesen Verwertungsstufen, um auch in herausfordernden Zeiten einer Pandemiebekämpfung zu profitieren. DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER AUSWERTUNG UND ENTWICKLUNG VON BEREITS GESICHERTEN LIZENZEN, FORMATEN UND STOFFEN SOWIE DER EINBINDUNG IN EIN AUSGEPRÄGTES INTERNATIONALES NETZWERK. Die Wild Bunch Gruppe, die zu einem renommierten paneuropäischen Filmunternehmen geworden ist, besitzt angesichts dieser Gruppenstruktur eine Vielzahl an Nutzungs- und/oder Vermarktungsrechten (vor allem Filmrechte und Stoffe), die teilweise deutlich über den Planungszeitraum hinausgehen. Diese bilden die Grundlage für die Erzielung von Einnahmen weit über den Planungszeitraum hinaus. Sowohl die Reputation der Gruppe sowie die Aufrechterhaltung und Pflege eines ausgeprägten, belastbaren Netzwerks fördern den Zugang zu diesen Rechten auch in der Zukunft. Die Auswertung dieser Rechte kann die Attraktivität und damit die Reichweite der Vermarktungsplattformen stärker als erwartet erhöhen, was zu zukünftigen Umsätzen führen würde, die höher als geplant ausfallen. DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER ZUNEHMENDEN DIGITALISIERUNG UND DEM DAMIT VERBUNDENEN VERÄNDERTEN MEDIENNUTZUNGSVERHALTEN. Der Medienkonsum ändert sich aufgrund der zunehmenden Digitalisierung. Die elektronische Verbreitung von Videoinhalten hat den Kauf und die Ausleihe von physischen Videos (DVD und Blu-ray) in absoluten Umsatzzahlen überholt. Die Wild Bunch Gruppe entwickelt ihr Geschäftsmodell stetig weiter und arbeitet weiter an der Einführung neuer direkter Vertriebswege. Aufgrund des zunehmenden Digitalisierungsdrucks wurde das e-Cinema zu einem neuen Vertriebskanal für „Eventfilme“ bzw. FilmoTV als neuer Vertriebskanal für den französischen VOD/SVOD-Service der Gruppe etabliert und nunmehr weiter ausgebaut. Zusätzlich hat die Gruppe aktiv neue Wege der Lizenzierung und Vermarktung ihrer Rechte entwickelt, die dank von Vereinbarungen mit digitalen Vertriebspartnern neue digitale Vermarktungsmöglichkeiten bieten, einschließlich Produktionen für internationale und nationale Anbieter wie Netflix. Die paneuropäische Positionierung mit Filmen und TV-Serien sowie seine starke und bekannte Marke verleiht Wild Bunch eine starke Position in der Medienbranche. DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER AUSWEITUNG DER PRODUKTIONS- UND KOPRODUKTIONS-AKTIVITÄTEN AUFGRUND DER ERHÖHTEN NACHFRAGE NACH LOKALEN INHALTEN. Länderspezifische Nachfrage- und Kundenwünsche sowie neue regulatorische Vorgaben haben die Nachfrage nach lokalen Inhalten insbesondere von TV-Anstalten und elektronischen Distributionsplattformen massiv erhöht. Um von dieser Entwicklung profitieren zu können, hat die Wild Bunch Gruppe in einem ihrer wichtigsten strategischen Ziele, dem Ausbau ihrer Aktivitäten in der (Co-)Produktion erste große Schritte in 2019 gemacht und bereits 31 Projekte in der Produktion/Co-Produktion (davon 16 in Entwicklung): 21 Fernsehserien und 10 Filme. Neben der Marke Senator Film Produktion in Deutschland hat die Gruppe ebenfalls in 2019 eine neue Produktionsfirma in Italien gegründet: BIM Produzione s.r.l. Zusätzlich soll der Fokus auch in Spanien und Frankreich auf die Steigerung der Produktionsaktivitäten gesetzt werden. Wild Bunch will so ein führender Produzent von lokalen Filmen und Fernsehserien in ihren Kernmärkten Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland werden DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN DANK DER ERNEUTEN STARKEN ANZIEHUNGSKRAFT VON FERNSEHDIENSTEN FÜR ZUSCHAUER, NUTZER UND WERBETREIBENDE. Aus Kundensicht bleibt Fernsehen eine Hochburg der Medien im Bereich Filmentertainment. Heute zeichnet sich die hohe Attraktivität von Fernsehen nicht nur dadurch aus, dass Werbetreibende eine größere Reichweite innerhalb eines kurzen Zeitraums erzielen und ihren Bekanntheitsgrad steigern können, sondern auch dadurch, dass sich Fernsehen selbst neu erfunden hat und es gelungen ist, sich von einer linearen zu einer nicht-linearen Programmgestaltung zu entwickeln. Dabei wird ein jüngeres, flexibleres und unabhängigeres Publikum angezogen und bedient, das ständig nach neuen Inhalten verlangt. Online-Fernsehen mit seinen unzähligen Möglichkeiten der individualisierten Werbung verbindet die Senderkapazitäten einer intensivierten Werbung mit dem Bedürfnis des Publikums nach einer breiteren Palette an Qualitätsprodukten. Die höheren Werbeeinnahmen sollten die Akquisitionstätigkeiten des Netzwerkes weiterhin erhöhen, um so die Nachfrage des Publikums nach neuen Produkten zu bedienen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass sich aus der Gründung von Wild Bunch TV und dem strategischen Fokus auf die Ausweitung der Produktionskapazitäten bedeutende Chancen ergeben könnten. Wild Bunch TV als firmeninterne Koproduktions- und Marketingeinheit für internationale Fernsehserien konzentriert sich so zum Beispiel auf die Anforderungen des wachsenden Marktes für Fernsehdienste. Nachdem nun sieben TV-Serien mit internationaler Ausstrahlung erfolgreich produziert und verkauft wurden, sieht das Management die Chance, den Erfolg des vergangenen Jahres zu wiederholen. DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN WEITEREN KOOPERATIONEN UND UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN. Bedeutende Synergien sowie eine intensivierte oder beschleunigte Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten könnten sich aus Akquisitionen und Zusammenschlüssen ergeben, die beispielsweise noch nicht in den derzeitigen Planungen enthalten sind. Darüber hinaus könnten der Umfang und die Nutzung der bestehenden Filmbibliothek durch neue Vertriebskanäle als Ergebnis von M&A-Transaktionen gestärkt werden. Die Erfahrungen und die Reputation des Managements der Gruppe ermöglichen es dem Unternehmen, eine aktive Rolle in der Zusammenführung von Filmvertreibern und Produzenten zu spielen. 4.5. GESAMTEINSCHÄTZUNG DER RISIKEN UND CHANCEN Auf Basis der vorliegenden Informationen und der Einschätzungen, insbesondere der Eintrittswahrscheinlichkeiten, der maximalen Schadenshöhe und der Wirkung der getroffenen Gegenmaßnahmen, gelangt der Vorstand der Wild Bunch AG zu der Überzeugung, dass neben den in Abschnitt 4.3.2 Finanzielle Risiken dargestellten bestandsgefährdenden Risiken aktuell keine Risiken bekannt sind, die einen den Bestand des Konzerns gefährdenden Charakter aufweisen. Dies gilt für die Risiken im Einzelnen sowie auch deren Gesamtheit, sofern sich die Auswirkung der Gesamtheit sinnvoll simulieren oder anderweitig abschätzen lässt. Sollten sich die erwarteten Ergebnisbeiträge von erworbenen und noch zu erwerbenden Filmverwertungsrechten nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft im bisherigen Geschäftsumfang trotz der abgeschlossenen Finanzierungsverträge sowie trotz der von Investorenseite zur Verfügung gestellten Finanzmitteln wesentlich davon ab, dass die Aufnahme weiterer Finanzmittel gelingt. Der Vorstand ist der Überzeugung, dass die getroffenen Maßnahmen das Risiko in einem wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß halten und erachtet die Risikotragfähigkeit der Gruppe als ausreichend. Die größten Chancen sieht der Vorstand in dem weiteren Ausbau und der Integration der Gruppe hinzu einem unabhängigen, paneuropäischen Produktions- und Vertriebshaus für filmischen Content, den daraus erwachsenden Synergien, einer Reduzierung der laufenden Kosten, den Wachstumspotenzialen sowie der Verstetigung der Erträge. Darüber hinaus erwachsen Perspektiven aus der Zusammenarbeit mit Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland sowie dem Zugriff auf attraktive Stoffe und Lizenzen, die verstärkte Zusammenarbeit mit Talenten und einer Erweiterung des Geschäftsmodells durch Internationalisierung der Produktions- und Vermarktungsaktivitäten sowie möglichen weiteren strategischen Akquisitionen. 5. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN NACH § 315A ABS. 1 HGBGemäß §315a Abs. 1 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des §2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen: ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS: Das Grundkapital der Wild Bunch AG beträgt € 23.942.755. Es ist eingeteilt in 23.942.755 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2019. BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN: Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE ZEHN VOM HUNDERT DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN: Die Beteiligungen an der Wild Bunch AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2019 dargestellt, der auf der Internetseite www.wildbunch.eu/investors/publications/ abrufbar ist. Unter der Adresse www.wildbunch.eu/investors/the-share/ sind die aktuellen Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz veröffentlicht. DIE INHABER VON AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN: Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. DIE ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND UND IHRE KONTROLLRECHTE NICHT UNMITTELBAR AUSÜBEN: Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. DIE GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG: Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach §§179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. DIE BEFUGNISSE DES VORSTANDS INSBESONDERE HINSICHTLICH DER MÖGLICHKEIT, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN: Der Vorstand der Wild Bunch AG wurde durch verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, zuletzt für einen Zeitraum bis zum 29. Juni 2020 durch Beschluss der Hauptversammlung 2015. Der letztmalige Erwerb von eigenen Anteilen erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag wies die Wild Bunch AG 60 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 60 bzw. ca. 0,0003 % des Grundkapitals am 31. Dezember 2019 entfallen. Mit Beschluss der Hauptversammlung 2018 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2015/I aufgehoben, soweit von diesem von der Gesellschaft kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 25. September 2023 um bis zu insgesamt € 11.971.377,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN: Derartige vertragliche Regelungen bestehen für die Vorstände nicht. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS MIT DEN MITGLIEDERN DES VORSTANDS ODER ARBEITNEHMERN GETROFFEN SIND: Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht. 6. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F HGBDie Berichterstattung nach § 289f HGB ist unter der Internetadresse http://wildbunch.eu/de/investor- relations/corporate-governance/ abrufbar. 7. ABHÄNGIGKEITSBERICHTDer Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: „Ich erkläre, dass die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit herrschenden und verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und dass die Gesellschaft durch entsprechende getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt wurde. Im Berichtszeitraum wurden keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens sowie der mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen bzw. getroffen, noch unterlassen.“ 8. VERGÜTUNGSBERICHTDer Vorstand bzw. die Vorstände erhalten ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung). Zudem kann dem Vorstand bei außergewöhnlichen Leistungen durch den Aufsichtsrat eine freiwillige Tantieme von maximal T€ 100 zugesprochen werden. Die Grundlagen des Vergütungssystems sind gegenüber dem Vorjahr insoweit unverändert, als dass den Vorständen eine das kurzfristige und langfristige Geschäftsergebnis berücksichtigende Bonusvergütung nun nicht mehr gewährt wird. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen erstattet. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Abschnitt 5.10 „Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands“ im Konzernanhang verwiesen.
Berlin, den 30. Juni 2020 Wild Bunch AG Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender BERICHT DES AUFSICHTSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. DEZEMBER 2019WILD BUNCH AG, BERLINDer Aufsichtsrat berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019, insbesondere über Art und Umfang der Prüfung der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie über Beratungen im Aufsichtsrat, über die Beachtung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), über die Prüfung des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG und des Konzerns sowie über personelle Veränderungen in den Organen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des DCGK entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder. ZUSAMMENWIRKEN VON AUFSICHTSRAT UND VORSTANDDer Aufsichtsrat nahm 2019 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahr. Er überwachte laufend die Geschäftsführung des Vorstands und begleitete ihn regelmäßig beratend bei der Leitung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Durch schriftliche und mündliche Berichte seitens des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Die Berichte enthielten alle relevanten Informationen zur Geschäftsentwicklung und über die Lage des Konzerns, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen wurden vorgetragen, begründet und diskutiert. Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörterte mit ihm alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge, die weitere strategische Ausrichtung sowie die künftige Finanzierung des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat weiterhin über die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen und legte ihm Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften oder von besonderer Bedeutung waren, rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Über besondere Absichten und Vorhaben, die für das Unternehmen eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert und er hat - sofern erforderlich - sein schriftliches Votum erteilt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ließ sich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge sowie bestehende Risiken im Unternehmen unterrichten. Seine Prüfungstätigkeit erfüllte der Aufsichtsrat u.a. und soweit in diesem Bericht nicht gesondert beschrieben, indem er Berichte des Vorstands, der Mitarbeiter sowie von den mit der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen beauftragten Wirtschaftsprüfer entgegennahm und erörterte. SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATSIm Jahre 2019 fanden drei Aufsichtsratssitzungen statt. Die Aufsichtsratssitzungen wurden entweder als Telefonkonferenz durchgeführt oder fanden in partieller Anwesenheit von Teilnehmern bei gleichzeitiger Telefonschalte statt. Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 92,5%. AUSSCHÜSSEUm eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, verfügt der Aufsichtsrat über die folgenden beiden Ausschüsse: Den Prüfungs- und Bilanzausschuss („Audit Committee“) sowie den Investitionsausschuss. Dem Prüfungs- und Bilanzausschuss gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an: Herr Pierre Tattevin sowie Herr Tarek Malak. Herr Pierre Tattevin fungiert zudem als unabhängiger Finanzexperte (IFC) des Aufsichtsrates. Der Investitionsausschuss setzte sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Herr Tarek Malak, Herr Dr. Georg Kofler, Herr Kai Diekmann und bis zu seinem Ausscheiden Herr Benjamin Waisbren. Im Jahr 2019 fanden jeweils zwei Sitzungen des Prüfungs- und Bilanzausschusses und des Investitionsausschusses statt. BERATUNGEN IM AUFSICHTSRATGegenstand regelmäßiger Berichterstattung durch den Vorstand und Beratungen in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seinen Gremien waren die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis der Konzerngesellschaften und des Konzerns, die Finanz- und Liquiditätslage, der Stand der Arbeiten an den Jahresabschlüssen, die finanzielle Restrukturierung des Konzerns, die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns. Schwerpunkt der Sitzungen waren in der ersten Jahreshälfte die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen und damit verbundene Einzelfragen wie zum Beispiel die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Voltaire Finance B.V. oder die Eintragung der Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen im März / April 2019 mit anschließender Zulassung der neuen Aktien über einen Wertpapierzulassungsprospekt im Mai 2019, der Abschluss von Gesellschafterdarlehen, die Liquiditätslage des Konzerns sowie die strategische Ausrichtung der Gruppe und die weitere Optimierung der Organisationsstruktur. Im weiteren Jahresverlauf wurden schwerpunktmäßig die Beschlussfassungen der Hauptversammlung 2019 und hier die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes, die Strukturmaßnahmen mit der Verschmelzung der französischen Gesellschaften Wild Bunch Distribution SAS - Wild Side Films SAS - Wild Side Video SAS auf die Wild Bunch S.A. sowie die Gründungen der Wild Bunch International SAS und der BIM Produzione s.r.l. diskutiert. Daneben sind folgende Themenbereiche der Aufsichtsratssitzungen hervorzuheben:
BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Sitzungen Beschlüsse über die vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 vorgelegte Budgetplanung, die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Voltaire Finance B.V., die Annahme und Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, die Annahme des Abhängigkeitsberichts und der Corporate Governance Dokumentationen für das Geschäftsjahr 2018 gefasst. Der Aufsichtsrat hat zudem Beschlüsse über die Auswahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2019 gefasst sowie darüber, der Hauptversammlung Herrn Arjun Metre zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat hat weiterhin per Beschluss die Refinanzierung der Bank Leumi Kreditlinie durch ein Darlehen der Commerzbank AG auf Grundlage der vom Vorstand verhandelten Konditionen gebilligt. CORPORATE GOVERNANCEDer Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen mehrfach mit Fragen von Corporate Governance im Unternehmen befasst. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich über die Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verständigt und die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im April 2019 abgegeben. Sie ist der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Wild Bunch AG zusammen mit früheren Entsprechenserklärungen dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat haben darin erklärt, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 17. Februar 2017 entsprochen wurde und wird, mit den in der Entsprechenserklärung bezeichneten Ausnahmen. Im Corporate Governance Bericht erläutern Vorstand und Aufsichtsrat gesondert die Corporate Governance. ERLÄUTERUNGEN GEMÄß ÜBERNAHME-RICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZDer Aufsichtsrat hat sich mit den Angaben im Lagebericht der Wild Bunch AG und im Konzernlagebericht gemäß §§ 289a und 315a Abs. 4 HGB und den Erläuterungen des Vorstands hierzu auseinandergesetzt. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Lagebericht/Konzernlagebericht wird Bezug genommen. Der Aufsichtsrat hat die Angaben und Erläuterungen geprüft und macht sie sich zu Eigen. Sie sind aus Sicht des Aufsichtsrats vollständig. BESETZUNG DES AUFSICHTSRATSIm Geschäftsjahr 2019 ergaben sich folgende personelle Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates: Das Aufsichtsratsmitglied Herr Benjamin Waisbren hat sein Mandat mit dem Ablauf des 19. Februar 2019 niedergelegt. In der Folge bestand der Aufsichtsrat aus den noch amtierenden vier Mitglieder Herrn Tarek Malak, Herrn Kai Diekmann, Herrn Pierre Tattevin und Herrn Dr. Georg Kofler. Herr Michael Edelstein hatte den Aufsichtsrat bereits am 22. November 2018 verlassen. Dementsprechend waren Neuwahlen zum Aufsichtsrat notwendig. Nach Beschlussvorlage durch den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung 2019 vom 28. August 2019 Herrn Arjun Metre in den Aufsichtsrat gewählt. BESETZUNG DES VORSTANDSIm Geschäftsjahr 2019 bestand der Vorstand der Gesellschaft bis zum 31. Oktober 2019 zunächst aus den Herren Vincent Grimond (Vorstandsvorsitzender) und Max Sturm. Ab dem 1. November 2019 besteht der Vorstand aus Herrn Vincent Grimond. PRÜFUNG DES ABSCHLUSSES DER WILD BUNCH AG UND DES KONZERNS ZUM 31. DEZEMBER 2019Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wurde mit Beschluss der Hauptversammlung der Wild Bunch AG am 28. August 2019 zum Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung gewählt und vom Aufsichtsrat am 3. November 2019 mit der Durchführung der Prüfungshandlungen beauftragt. Gegenstand der Prüfungen waren der vom Vorstand vorgelegte und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der Wild Bunch AG und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019, der nach den Vorschriften des International Financial Reporting Standards (IFRS) und ergänzend nach den nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde. Dem Jahresabschluss der Wild Bunch AG und dem Konzernabschluss wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss der Wild Bunch AG sowie der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Sie waren Gegenstand der gemeinsamen Sitzung des Aufsichtsrats und des Prüfungs- und Bilanzausschusses am 30. Juni 2020 an der auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen und für Fragen zur Verfügung standen. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach abschließendem Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 festgestellt. PRÜFUNG DES BERICHTS DES VORSTANDS ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMENAufgrund der im Berichtsjahr bestehenden Beteiligungen an der Gesellschaft, ist die Wild Bunch AG im Berichtsjahr als ein von einem einzelnen Aktionär abhängiges Unternehmen einzustufen. Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit dem herrschenden Unternehmen besteht nicht. Der Vorstand der Wild Bunch AG hat daher gemäß § 312 AktG für den Zeitraum der Abhängigkeit einen Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 erstellt (Abhängigkeitsbericht). Der Vorstand hat den Abhängigkeitsbericht dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer der Gesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Seinen Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt und darüber hinaus in einer separaten Sitzung des Prüfungs- und Bilanzausschusses über seine Prüfung und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 den Prüfungsbericht eingehend mit dem Vorstand erörtert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats gelangten zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Rahmen seiner eigenen Prüfung sind dem Aufsichtsrat keine Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit oder sonstige Beanstandungen ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung an. Der Aufsichtsrat dankt Vorstand, Management und Mitarbeitern für eine große Leistungsbereitschaft und hohen persönlichen Einsatz.
Berlin, 30. Juni 2020 Der Aufsichtsrat Tarek Malak, Vorsitzender KONZERNABSCHLUSSKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS)scroll
1
Vorjahreswerte aufgrund einer falschen Zuordnung
von Konten angepasst nach IAS 8 Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)scroll
Konzernbilanz - (IFRS)Aktiva scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS)scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS)scroll
scroll
Zu weiteren Ausführungen wird auf die Abschnitte 3.10 Gezeichnetes Kapital, 3.11 Kapitalrücklage, 3.12 Sonstige Rücklagen, 3.13 Anteile anderer Gesellschafter verwiesen. ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS1. GRUNDLAGEN UND METHODEN1.1 ALLGEMEINE ANGABEN Die Wild Bunch Gruppe (nachfolgend „Konzern“) ist im Jahr 2015 aus dem Zusammenschluss zwischen dem deutschen Medienkonzern Senator Entertainment AG, Berlin, und der europäischen Filmgesellschaft Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, unter dem Dach der Wild Bunch AG, Berlin (nachfolgend „Wild Bunch“ oder „Gesellschaft“) entstanden. Die Aktien der Wild Bunch AG sind im Regulierten Markt („General Standard“) der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die Wild Bunch Gruppe ist ein führendes, unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen mit einer sehr umfangreichen Filmbibliothek, das sich aktiv im Bereich Akquisition, Koproduktion, Filmvertrieb sowie Weltvertrieb betätigt. Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geführt. Der Sitz der Wild Bunch AG als Konzernobergesellschaft ist in der Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland. Der Konzernabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurde am 30. Juni 2020 durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat der Gesellschaft freigegeben und am 30. Juni 2020 durch den Aufsichtsrat gebilligt. 1.2 GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte in Anwendung von § 315e HGB nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den vom IASB gebilligten Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC). Es wurden alle zum 31. Dezember 2019 verpflichtend anzuwendenden IFRS/IAS sowie IFRIC/SIC beachtet. Ergänzend sind die nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet worden. Eine Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen befindet sich in diesem Anhang in Abschnitt 1.3 Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen den jeweiligen Geschäftstätigkeiten entsprechende einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, wobei als kurzfristig alle Vermögenswerte und Schulden angesehen werden, deren Realisierung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Konzerns fällig sind. Alle anderen Vermögenswerte oder Schulden werden als langfristig eingestuft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Im Vorjahr wurden aufgrund einer fehlerhaften Kontenzuordnung unterjährige Korrekturen von Abschreibungen als Erträge aus Wertaufholungen dargestellt. Ein Ergebniseffekt ergab sich hieraus nicht. Die fehlerhafte Darstellung des Vorjahres hat zu keiner wesentlichen Verzerrung der Lagedarstellung des Konzerns geführt. Der Ausweis des Vorjahres wurde jedoch richtiggestellt, um eine bessere Vergleichbarkeit der betroffenen Posten mit dem aktuellen Geschäftsjahr zu gewährleisten. Die Korrektur führte zu den nachfolgenden Änderungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018. Änderungen in der Konzernbilanz und in der Konzern-Kapitalflussrechnung ergaben sich nicht. scroll
Der Konzernabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Siehe dazu auch Abschnitt 1.4. Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheiten. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€) auf- oder abgerundet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 1.3 KONSOLIDIERUNGSKREIS UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN Änderungen im Konsolidierungskreis Im Geschäftsjahr 2019 gab es folgende Veränderungen im Konsolidierungskreis: Im März 2019 wurde das bisher unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesene Investment in der Bavaria Pictures GmbH rückwirkend mit Effekt vom 1. Januar 2019 an, an den Mitgesellschafter Bavaria Film GmbH, veräußert. Der Buchwert der Beteiligung betrug T€ 0. Der Ertrag aus dem Verkauf der Beteiligung von T€ 100 ist im Finanzergebnis ausgewiesen. Im Mai 2019 beschloss Wild Bunch, die französischen Gesellschaften Wild Bunch Distribution SAS, Wild Side Film SAS und Wild Side Video SAS in der Wild Bunch S.A. zu fusionieren. Damit werden die Gruppenstrukturen vereinfacht und die Verwaltungsabläufe optimiert. Die Fusion fand zum 31. Juli 2019 statt. Die Verschmelzung der Unternehmen zur Wild Bunch S.A. hat keine Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss. Im Oktober 2019 wurde zur Stärkung der Produktionsaktivitäten im Konzern die BIM Produzione s.r.l. in Rom als 90 % Tochtergesellschaft der BIM Distribuzione s.r.l. zusammen mit einem Dritten gegründet. Das Stammkapital der BIM Produzione s.r.l. beträgt € 40.000 und wurde in bar erbracht. Die Gesellschaft wird seit 31. Oktober 2019 in den Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde mit der Entwicklung erster Projekte begonnen, die erste Produktion ist für das Jahr 2020 geplant. Am 10. Mai 2019 beschloss der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG, die internationalen Vertriebsaktivitäten der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, neu zu organisieren, indem die bestehende internationale Vertriebsabteilung als eigenständige Gesellschaft gegründet wird. Ziel ist es, Know-how und Fixkosten mit neuen Partnern zu teilen und deren Finanzkraft bei der Realisierung neuer Projekte zu nutzen. Im November 2019 erwarb Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, 20 % der Anteile an der neu gegründeten Wild Bunch International S.A. für einen Kaufpreis von T€ 2. Die Beteiligung wird mittels der Equity-Methode konsolidiert. Der Anteil der Konzerns am Ergebnis 2019 beträgt T€ -2. Seit dem Ausscheiden von Herrn Vincent Maraval aus der Wild Bunch S.A. am 30. Juni 2019 besteht keine Möglichkeit der Kontrolle über die bis dahin vollkonsolidierte 45 %-Beteiligung an Insiders LLC, Los Angeles, USA, mehr. Bisher wurde die Insiders LLC vollkonsolidiert, da Vincent Maraval, ehemaliges Vorstandsmitglied des Konzerns, als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Insiders LLC bestellt ist und eine Veränderung der Geschäftsführung nur mit einer 80%igen Mehrheit möglich war. Insoweit besaß der Konzern eine entsprechende Sperrminorität für die Ab- und/oder Neuberufung der Geschäftsführung. Daher verfügte der Konzern auch ohne Stimmrechtsmehrheit über ausreichende Rechte, die ihm Verfügungsgewalt über die Insiders LLC verleihen, da er die praktische Möglichkeit zur einseitigen Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten besaß. Nunmehr wird die 45 % Beteiligung an der Insiders LLC nach der Equity-Methode konsolidiert. Das Ergebnis der Entkonsolidierung der Insiders LLC beträgt T€ 0. Darin enthalten sind die bisher im sonstigen Ergebnis enthaltenen Aufwendungen aus Fremdwährungsdifferenzen. Im Zuge der Entkonsolidierung sind Anteile anderer Gesellschafter von T€ 5 abgegangen, der Zugangswert der At Equity Beteiligung beträgt T€ 4. Die Buchwerte der abgegangenen Vermögenswerte und Schulden stellen sich wie folgt dar: scroll
Im Geschäftsjahr 2018 gab es keine Veränderungen im Konsolidierungskreis. Angaben zum Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Wild Bunch AG und der von ihr beherrschten Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2019. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
Die Wild Bunch AG beurteilt laufend, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, wenn Tatsachen oder Umstände darauf hindeuten, dass sich eines oder mehrere der drei o.g. Beherrschungselemente verändert haben. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. In der Prüfung, ob der Konzern trotz Stimmrechtsanteil kleiner 50 % die Möglichkeit hat, die relevanten Geschäftsaktivitäten dieses Beteiligungsunternehmens zu bestimmen, werden alle relevanten Sachverhalte und Umstände berücksichtigt. Hierzu zählen u. a:
Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Inhabern von Stammaktien der Wild Bunch AG (Anteilseigner der Muttergesellschaft) und den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt. Anteile ohne beherrschenden Einfluss stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht den Anteilseignern der Muttergesellschaft zuzurechnen ist. Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Die Effekte aus Transaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss, die nicht zu einem Verlust der Beherrschungsmöglichkeit führen, werden als Transaktionen mit Eigenkapitalgebern erfolgsneutral im Eigenkapital verbucht. Anteile werden entkonsolidiert, wenn keine Beherrschungsmöglichkeit mehr besteht. Die Entkonsolidierung ist der Abgang aller auf das Tochterunternehmen entfallenden Vermögenswerte inklusive Geschäfts- oder Firmenwert und Schulden sowie der Differenzen aus der Währungsumrechnung. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwendungen und Erträge bleiben weiterhin im Konzernabschluss berücksichtigt. Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien die gemeinschaftliche Führung ausüben und gemeinschaftliche Rechte über das Nettovermögen halten. Eine gemeinschaftliche Führung besteht nur dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen im Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten, bzw. im Falle einer Abwärtskonsolidierung mit dem Fair Value der verbleibenden Anteile angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Der mit dem assoziierten Unternehmen eventuell verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht als eigenständiger Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens. Dieses wird dem Beteiligungsbuchwert zugerechnet. Gewinnausschüttungen dieser Unternehmen mindern den Beteiligungsansatz. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Außerdem werden unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und soweit erforderlich in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert. Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, ob das Nettoinvestment des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen und des Buchwerts des Anteils ermittelt und dann der Verlust als „Wertminderung auf at-equity bilanzierte Unternehmen“ erfolgswirksam erfasst. Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die erstmalige Konsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung (Summe der erbrachten Gegenleistung) mit dem neu bewerteten anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt, unabhängig vom Umfang etwaiger Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Eigenkapital. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert (Full Goodwill-Methode) oder mit dem entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens (Partial Goodwill-Methode) bewertet. Im letzteren Fall wird der Geschäfts- oder Firmenwert nur mit dem prozentualen Anteil des Erwerbers am Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen werden bereits vom Erwerber vor Erlangung der Beherrschung gehaltene Anteile mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die erbrachte Gegenleistung hinzugerechnet. Der aus der Neubewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Verbleibende aktivische Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich oder bei Hinweisen auf eine Wertminderung einer Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen. Ein aus der Kapitalkonsolidierung resultierender passiver Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Beurteilung vollständig im Jahr des Entstehens als Ertrag ausgewiesen. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Konsolidierungskreis Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises des Wild Bunch Konzerns zum 31. Dezember 2019 ergibt sich aus folgender Darstellung: scroll
Zu den Veränderungen im Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr 2019 siehe oben. Folgende Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2019 im Konzernabschluss erfasst: scroll
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Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft 1.4 ERMESSENSAUSÜBUNG UND SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITEN Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen sowie Ermessensentscheidungen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf der bestmöglichen Beurteilung durch das Management aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit und weiteren Faktoren, einschließlich der Einschätzungen künftiger Ereignisse. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen der Einschätzungen sind notwendig, sofern sich die Gegebenheiten, auf denen die Einschätzungen basieren, geändert haben oder neue Informationen und zusätzliche Erkenntnisse vorliegen. Solche Änderungen werden in jener Berichtsperiode erfasst, in der die Einschätzung angepasst wurde. Die wichtigsten Annahmen über die zukünftige Entwicklung sowie die wichtigsten Quellen von Unsicherheiten bei den Einschätzungen, die bei den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie den ausgewiesenen Erträgen, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten in den nächsten zwölf Monaten bedeutende Anpassungen erforderlich machen könnten, sind nachfolgend dargestellt. Umsatzrealisierung Der Wild Bunch Konzern schließt Verträge mit Kunden ab, bei denen der effektive Transaktionspreis fix ist, aber die Höhe der Umsatzerlöse von einem zukünftigen Ereignis (z.B. Anzahl der Kinobesucher, Anzahl Downloads Filme) abhängt. In diesen Fällen wir die Gegenleistung im Wild Bunch Konzern als variable Gegenleistung eingestuft. In Einzelfällen kann es zu Schätzungen bei der Identifikation des Transaktionspreises kommen, wenn die entsprechenden Abrechnungen der Lizenznehmer noch nicht vorliegen. Hierbei verwendet der Wild Bunch Konzern die Methode des wahrscheinlichsten Betrags, um die dem Wild Bunch Konzern zustehende Gegenleistung zu bestimmen. Bei Auftragsproduktionen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum nach der Percentage-of Completion-Methode, da ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternative Nutzungsmöglichkeit aufweist und der Konzern ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistung hat. Dabei wird der Fortschritt der Fertigstellung, nach dem der Umsatz erfasst wird, nach der Cost-to-cost-Methode ermittelt. Der Konzern erachtet diese inputbasierte Methode als am besten geeignet um den Grad der Fertigstellung zu ermitteln, weil der Leistungsfortschritt nach dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten den ökonomischen Leistungsfortschritt abbildet. Bei dieser Methode kommt es auf die verlässliche Schätzung der Gesamtkosten und des Leistungsfortschritts an. Im Zusammenhang mit Auftragsproduktionen wurden zum 31.12.2019 Vertragsvermögenswerte von T€ 238 erfasst. Nutzungsrechte Wild Bunch bestimmt die Laufzeit eines Mietvertrags als die unkündbare Laufzeit des Mietvertrags. Wenn eine Option zur Verlängerung des Mietvertrags besteht, beurteilt Wild Bunch nach eigenem Ermessen, ob es hinreichend sicher ist, dass die Option zur Verlängerung des Mietvertrages ausgeübt wird. Der Buchwert der Nutzungsrechte zum 31.12.2019 beträgt T€ 616. Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Das Filmvermögen und sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf ihre Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Einschätzungen der zu erwartenden zukünftigen Geldflüsse je zahlungsmittelgenerierender Einheit aus der Nutzung und eventuellen Veräußerung dieser Vermögenswerte vorgenommen. Die tatsächlichen Geldflüsse können von den auf diesen Einschätzungen basierenden diskontierten zukünftigen Geldflüssen bedeutend abweichen. Veränderungen in den Umsatz- und Cashflow-Prognosen können eine Wertminderung zur Folge haben. (Abschnitt 3.2 Immaterielle Vermögenswerte und 3.3 Sachanlagen (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)). Die Buchwerte dieser nicht-finanziellen Vermögenswerte zum 31.12.2019 betragen insgesamt T€ 188.218. Wertminderung von Anteilen an at-equity bilanzierten und anderen Unternehmen Die Anteile an at-equity bilanzierten und anderen Unternehmen werden auf ihre Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Einschätzungen der zu erwartenden zukünftigen Geldflüsse je zahlungsmittelgenerierender Einheit aus der Nutzung und eventuellen Veräußerung dieser Vermögenswerte vorgenommen. Die tatsächlichen Geldflüsse können von den auf diesen Einschätzungen basierenden diskontierten zukünftigen Geldflüssen bedeutend abweichen. Der Buchwert der at-equity bilanzierten Unternehmen beträgt zum 31.12.2019 T€ 1.603 und der Buchwert der Finanzanlagen (Eigenkapitalinstrumente) T€ 480. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Bei der Schätzung der erwarteten Kreditrisiken berücksichtigt der Konzern alle zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen, die für die Bemessung erwarteter Verluste und deren Eintrittswahrscheinlichkeit relevant sind. Der Wild Bunch Konzern verwendet dabei neben internen Informationen aus externen Unternehmensratings abgeleitete Ausfallwahrscheinlichkeiten. Darauf basierend werden Schätzungen der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit durch Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu Ratingklassen ermittelt. Aus diesen Schätzungen resultiert die Unsicherheit, dass in zukünftigen Perioden nicht antizipierte Forderungsverluste erfasst werden müssen. Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte zum 31.12.2019 beträgt T€ 37.170. Rückstellungen Die Bestimmung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Filmrechten mit belastenden Verträgen mit Kunden und von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und regulatorische Verfahren ist in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Der Konzern bildet eine Rückstellung für drohende Verluste aus Verträgen mit Kunden, wenn die aktuell geschätzten Gesamtkosten die geschätzten Umsatzerlöse übersteigen. Verluste aus Verträgen mit Kunden identifiziert der Konzern durch die laufende Kontrolle und den Vergleich der Erlöse des Films mit den noch zu zahlenden Minimumgarantien und den Veräußerungskosten und die Aktualisierung der Schätzungen. Dies erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen im Hinblick auf die Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen und Projektverzögerungen, einschließlich der Beurteilung der Zurechenbarkeit dieser Verzögerungen zu den beteiligten Projektpartnern. Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Verfahren liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, und sie sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend beruht die Beurteilung, ob zum Stichtag wahrscheinlich eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, auf einem erheblichen Ermessen. Die Beurteilung erfolgt in der Regel unter Einbeziehung interner und externer Anwälte. Es kann notwendig werden, dass eine Rückstellung für ein laufendes Verfahren aufgrund neuer Entwicklungen gebildet oder die Höhe einer bestehenden Rückstellung angepasst werden muss. Zudem können durch den Ausgang eines Verfahrens für den Konzern Aufwendungen entstehen, die die für den Sachverhalt gebildete Rückstellung übersteigen. Die Rückstellungen zum 31.12.2019 betragen insgesamt T€ 1.588. Verbindlichkeiten aus Lizenzgeberanteilen Die Konzerngesellschaften sind verschiedenen Nachforderungen von Lizenzgebern hinsichtlich deren Anteile aus der Vermarktung von Filmrechten ausgesetzt. Der Konzern geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Verbindlichkeiten die Risiken decken. Es könnten jedoch weitere Ansprüche erhoben werden, deren Kosten durch die bestehenden Verbindlichkeiten nicht gedeckt sind. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in zukünftigen Berichtsperioden für Lizenzgeberanteile bilanzierte Verbindlichkeiten haben. Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lizenzgeberanteilen zum 31.12.2019 beträgt T€ 16.544. Ertragsteuern Die Ermittlung der Ansprüche und Schulden aus latenten und laufenden Ertragsteuern erfordert umfangreiche Ermessensausübungen, Annahmen und Schätzungen. Die angesetzten Ertragsteuerverbindlichkeiten und -rückstellungen basieren zum Teil auf Einschätzungen und Auslegungen von Steuergesetzen und -verordnungen in unterschiedlichen Jurisdiktionen. In Bezug auf latente Steuerpositionen bestehen Unsicherheitsgrade hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem ein Vermögenswert realisiert beziehungsweise eine Schuld erfüllt wird sowie über die Höhe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuersatzes. Der Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge erfordert eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Verwertbarkeit von Verlustvorträgen. Einflussfaktoren, die im Rahmen dieser Einschätzung Berücksichtigung finden, sind die Ergebnishistorie, die Ergebnisplanung sowie die künftige Gewinnentwicklung. Die tatsächlichen Gewinne können von den erwarteten Gewinnen abweichen. Diese Abweichungen können Auswirkungen auf in künftige Berichtsperioden bilanzierte Ansprüche und Schulden aus latenten und laufenden Ertragsteuern haben. Annahme der Unternehmensfortführung Der Konzernabschluss der Gesellschaft ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Der Vorstand hat mit Vollendung einer Reihe von Refinanzierungsmaßnahmen im April 2019 die Grundlage für eine langfristige Unternehmensfortführung gelegt. Die Gläubiger der 2016 begebenen 8 %-Unternehmensanleihe 2016/2019 im Gesamtnennbetrag von € 18,0 Mio. haben im September 2018 in einer Abstimmung ohne Versammlung, an der stimmberechtigte Schuldverschreibungen im Nennwert von € 14.700.000,00 teilgenommen haben, was 81,67 % der insgesamt 180 ausstehenden Schuldverschreibungen im Nennwert von je € 100.000,00 entspricht, den Umtausch sämtlicher von ihnen gehaltener Schuldverschreibungen nebst aufgelaufener Zinsen in neue Aktien der Wild Bunch AG im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen („Debt Equity Swap I“). Im Rahmen des Debt Equity Swap I haben die Anleihegläubiger mit Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister am 14. März 2019 Erwerbsrechte auf insgesamt 3.600.000 neue Aktien der Wild Bunch AG erworben und diese in der Folgezeit ausgeübt. Die Durchführung des Debt Equity Swap I hat die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch AG um € 18,0 Mio. verringert. Des Weiteren gelang es der Gesellschaft durch Umsetzung aller wesentlichen Punkte der Restrukturierungsvereinbarung unter anderem zwischen der Wild Bunch AG, ihrer französischen Tochtergesellschaft Wild Bunch S.A., den französischen Banken und der Voltaire Finance B.V. (vormals SWB Finance B.V., im Folgenden „Investor“) bestehende Bankverbindlichkeiten und weitere Verbindlichkeiten in Frankreich in Höhe von insgesamt € 63,1 Mio. abzulösen. Die Wild Bunch AG hat dabei im Wege der Schuldübernahme Verbindlichkeiten von € 36,6 Mio. von der Wild Bunch S.A. übernommen, die der Investor dann im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der anderen Aktionäre in die Wild Bunch AG eingebracht („Debt Equity Swap II“) hat. Mit dem Zeitpunkt der Eintragung des Debt Equity Swap II im Handelsregister am 12. April 2019 reduzierten sich die Finanzverbindlichkeiten des Wild Bunch Konzerns um € 36,6 Mio. In Höhe von € 26,5 Mio. hat der Investor der Wild Bunch S.A. mit Vereinbarung vom 13.05.2019 ein Darlehen gewährt. Insgesamt reduzieren sich die Finanzverbindlichkeiten der Wild Bunch Gruppe durch die beiden Debt Equity Swaps um € 54,6 Mio. Des Weitern hat der Investor der Wild Bunch Gruppe während der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen eine Zwischenfinanzierung gewährt, aus welcher die Wild Bunch S.A. und die Wild Bunch AG insgesamt Mittel im Umfang von € 27,0 Mio. (31. Dezember 2018: € 21,6 Mio.) abgerufen haben. Diese Zwischenfinanzierung wurde vollständig durch ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 40,0 Mio. refinanziert. Die Unterzeichnung dieser Darlehensvereinbarung und die Auszahlung der nicht zur Refinanzierung der Zwischenfinanzierung benötigten € 13,0 Mio. erfolgten im Mai 2019 bzw. Juni 2019. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 13. Juni 2023 und ist endfällig. Der Zinssatz beträgt 9,5 %. Die Wild Bunch AG hat insgesamt einen Betrag von € 5,0 Mio., die Wild Bunch S.A. einen Betrag von € 35,0 Mio. in Anspruch genommen. Die Durchführung der o.g. Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen stand seitens des Investors unter der Bedingung der vorherigen bilanziellen Entschuldung der Wild Bunch AG. Dazu hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. September 2018 beschlossen, das Grundkapital im Wege der vereinfachten Einziehung von 15 Aktien herabzusetzen sowie das Grundkapital der Wild Bunch AG im Verhältnis 40 zu 1 von € 81.763.000 auf € 2.044.075 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wurde am 26. November 2018 in das Handelsregister eingetragen. Im Zuge der beiden Debt Equity Swaps hat sich das Grundkapital der Gesellschaft um € 21,9 Mio. auf nunmehr € 23,9 Mio. erhöht. Im Berichtsjahr bestand mit der Bank Leumi (UK) plc, London, UK („Bank Leumi“), eine Kreditlinie von bis zu € 30 Mio. mit einer Laufzeit bis zum 5. April 2020. Die Höhe der für die Gruppe grundsätzlich abrufbaren Mittel war von den tatsächlich auf Monatsbasis festgestellten Vermögenswerten der Kreditnehmer abhängig. Zum 31. Dezember 2019 hat die Wild Bunch Gruppe insgesamt € 25,8 Mio. (31. Dezember 2018: € 26,3 Mio.) in Anspruch genommen. Seit dem 5. April 2019 befand sich die Kreditlinie in einer Vorrückzahlungsphase innerhalb derer weitere Mittelabrufe nicht vorgesehen waren. Die im Kreditvertrag vereinbarten Financial Covenants bestanden jedoch auch in dieser Vorrückzahlungsphase, allerdings aufgrund einer Anpassungsregelung aus dem September 2018 in für das Unternehmen günstigerer, die Restrukturierung berücksichtigender Form fort. Des Weiteren wurden mit der Bank Leumi mehrere Vereinbarungen geschlossen, auf die Fälligstellung des Kredits im Rahmen der Umsetzung dieser Restrukturierungsmaßnahmen zu verzichten („Waiver“). Der Kredit der Bank Leumi wurde im April 2020 mit Hilfe eines Kreditrahmens der Commerzbank AG abgelöst. Die erstmalige Inanspruchnahme des Kreditrahmens bei der Commerzbank AG betrug € 16,3 Mio. Der Kreditrahmen der Commerzbank AG beträgt bis zu € 35,0 Mio. und hat eine Laufzeit bis Oktober 2022. Die Vereinbarung mit der Commerzbank sieht vor, dass die Bank gegen Abtretung von Forderungen der Wild Bunch AG Finanzmittel zur Verfügung stellt. Als Forderungen qualifiziert sind durch eine Kreditausfallversicherung gesicherte Forderungen der Tochtergesellschaften Wild Bunch S.A., Paris, Wild Bunch Germany, München, BIM Distribuzione s.r.l., Rom und Vértigo Films S.L., Madrid. Die Wild Bunch AG ist verpflichtet entsprechend der von den Tochtergesellschaften gestellten Sicherheiten erhaltene Kreditbeträge an diese Tochtergesellschaften weiterzuleiten. Des Weiteren plant der Vorstand auch für das Jahr 2020 weitere operative Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnissituation. Andererseits geht der Vorstand gegenwärtig davon aus, dass die Corona-Covid-19 Pandemie („Corona-Pandemie“) negative Auswirkungen auf die Wild Bunch AG sowie die Investitionen und die globalen Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe im Geschäftsjahr 2020 haben wird. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf könnte entstehen, sollte es negative Abweichungen, wie zum Beispiel durch die Corona-Pandemie, gegenüber der vom Vorstand erstellten Businessplanung für den Planungszeitraum 2020 bis 2024 geben. Eine deutliche negative Abweichung hätte nach Einschätzung des Vorstands eine Beeinträchtigung der geplanten Geschäftsausweitung zur Folge. Der Vorstand sieht derzeit keine Anzeichen für eine Verwirklichung der genannten Risiken. Sollte der Geschäftsverlauf deutlich hinter den geplanten Erwartungen zurückstehen, würde dies die weitere Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigen und könnte deren Bestand gefährden, soweit die hierdurch entstehenden finanziellen Lücken nicht durch andere Kapitalmaßnahmen geschlossen werden können. 1.5 DARSTELLUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierung im Wild Bunch Konzern basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten. Eine Ausnahme bilden Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie bestimmte, zum beizulegenden Zeitwert angesetzte finanzielle Vermögenswerte. Die im Geschäftsjahr 2019 konzerneinheitlich angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr mit Ausnahme der unten angegebenen, im Geschäftsjahr 2019 erstmals anzuwendenden Standards, im Wesentlichen unverändert und werden nachfolgend dargestellt. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2019 die folgenden Standards und Änderungen erstmalig angewandt:
Aus der Anwendung von IFRS 16 haben sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben. Diese werden nachfolgend beschrieben. Aus der Anwendung der restlichen Standardänderungen haben sich keine bzw. keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben. IFRS 16 Leasingverhältnisse ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse sowie die zugehörigen Interpretationen. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn die Vertragserfüllung von der Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts abhängt und der Kunde zugleich die Kontrolle über diesen Vermögenswert erlangt. Die unter IAS 17 erforderliche Klassifizierung in Operating- bzw. Finanzierungsleasingverhältnisse beim Leasingnehmer entfällt zukünftig. IFRS 16 sieht vor, dass Leasingnehmer künftig grundsätzlich alle Leasingverhältnisse auf der Aktivseite in Form eines Nutzungsrechts als Vermögenswert und auf der Passivseite die entsprechende abgezinste Leasingverbindlichkeit bilanzieren. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten und ist im Regelfall linear über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Leasingverbindlichkeit ist nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen bislang unter dem Posten sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Seit dem Geschäftsjahr 2019 werden stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung werden zukünftig Zahlungen aus Leasingverhältnissen in Zinszahlungen sowie Tilgungszahlungen aufgeteilt. Während die Zinszahlungen weiterhin im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden, werden die Tilgungszahlungen dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Die Wild Bunch Gruppe hat zwei Kategorien von Leasingverhältnissen identifiziert, bei denen es aufgrund der Umstellung auf IFRS 16 zum 1. Januar 2019 zu einer Bilanzierung von bislang als Operating-Leasing erfassten Verträgen als Leasing im Sinne des neuen Standards kommt: Angemietete Immobilien sowie gemietete Betriebs- und Geschäftsausstattung und geleaste Fahrzeuge. Da die Wild Bunch Gruppe im Medien-Bereich tätig ist, haben physische Vermögenswerte aus Leasingverträgen lediglich eine unterstützende Funktion für den Geschäftsbetrieb. Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 erfolgte in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften modifiziert retrospektiv (IFRS 16.C5b). Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2018 wurden gemäß IFRS 16.C7 nicht angepasst. Wild Bunch wendet das Wahlrecht an, kurz laufende Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten (und ohne Kaufoption) sowie Leasingvereinbarungen, bei denen der dem Leasingvertrag zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert (Wert unter T€ 5 je Wirtschaftsgut) ist, nicht zu bilanzieren (IFRS 16.5). Leasingzahlungen aus kurzfristigen und aus geringwertigen Leasingverträgen werden weiterhin als Aufwand in den Verwaltungsaufwendungen erfasst. Darüber hinaus hat der Konzern die Erleichterungsvorschriften des IFRS 16.C3(b) angewendet und Vertragsverhältnisse, die nach IAS 17 „Leasingverhältnisse“ in Verbindung mit IFRIC 4 „Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält“ nicht als Leasingverhältnisse eingestuft waren, nicht nach der Definition eines Leasingverhältnisses in IFRS 16 überprüft. Wild Bunch macht vom Wahlrecht nach IFRS 16.4 betreffend immaterielle Vermögenswerte keinen Gebrauch. Wild Bunch wendet den Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung an (IFRS 16.C8(b)(i)). Der Zinssatz lag zum 1. Januar 2019 für die beiden identifizierten Kategorien bei 1,6 Prozent bzw. 2,7 Prozent. Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der Erstanwendung wurden die anfänglichen direkten Kosten entsprechend IFRS 16. C10(d) nicht berücksichtigt. Nachträgliche Erkenntnisse in Bezug auf Verlängerungs- und Kündigungsoptionen wurden bei der Bestimmung der Laufzeiten berücksichtigt. Die Überleitung der außerbilanziellen Leasingverpflichtungen zum 31.12.2018 auf die bilanzierten Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 stellt sich folgendermaßen dar: scroll
Die quantitativen Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf die Konzernbilanz zum 1. Januar 2019 sind wie folgt (in T€): scroll
Die Erstanwendung von IFRS 16 führte in der Berichtsperiode zu einer Entlastung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um T€ 1.309. Dafür erhöhten sich die Abschreibungen aufgrund der Abschreibungen auf Nutzungsrechte um T€ 1.401 sowie die Finanzaufwendungen aufgrund der Zinsen auf die Verbindlichkeiten aus Nutzungsrechten um T€ 97. In der Kapitalflussrechnung sind die Tilgungszahlungen der Leasingraten von T€ 1.215 jetzt statt im Cashflows aus laufender Tätigkeit im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dargestellt. Zum Zeitpunkt der erstmaligen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 bestanden keine belastenden Leasingverhältnisse. Daher war eine Wertberichtigung von Nutzungsrechten nicht erforderlich. Noch nicht angewendete Standards und Interpretationen mit Bedeutung für zukünftige Konzernabschlüsse der Wild Bunch AG IASB und IFRIC haben neue und geänderte Standards und Interpretationen veröffentlicht, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und teilweise auch noch nicht in EURecht übernommen waren. Der Konzern beabsichtigt diese Standards und Interpretationen anzuwenden, sobald sich eine verpflichtende Anwendung ergibt. scroll
Auf eine weitere detaillierte Darstellung von noch nicht angewendeten neuen oder geänderten Standards bzw. Interpretationen wird verzichtet, da die Auswirkungen aus ihrer erstmaligen Anwendung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein werden. Fremdwährungsumrechnung Die funktionale Währung der Wild Bunch AG sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Transaktionen in Währungen, die nicht der funktionalen Währung des jeweiligen Konzernunternehmens entsprechen, werden von den Gesellschaften unter Anwendung des am Transaktionsdatum gültigen Wechselkurses erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet. Gewinne bzw. Verluste aus der Abwicklung dieser Transaktionen sowie Gewinne bzw. Verluste aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden unmittelbar erfolgswirksam in den betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst, wenn sie im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft stehen; ansonsten werden Umrechnungsdifferenzen im Finanzergebnis erfasst. Die funktionale Währung der ausländischen Tochterunternehmen entspricht grundsätzlich der Währung des Landes, in dem sie ihre Tätigkeit entfalten. Die Ergebnisse und Bilanzposten dieser Konzernunternehmen, die eine von der Berichtswährung des Konzerns abweichende funktionale Währung haben, werden wie folgt in Euro umgerechnet:
Für die Umrechnung der Fremdwährungspositionen in den einzelnen Abschlüssen sowie der US- amerikanischen Tochtergesellschaft werden die folgenden Wechselkurse zugrunde gelegt: scroll
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Alle im Geschäftsjahr und Vorjahr in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen der Wild Bunch AG mit Ausnahme des US-amerikanischen Tochterunternehmens haben den Euro als funktionale Währung. Segmente Der Konzern ist in zwei Segmente/Geschäftsfelder gegliedert, die einzeln gesteuert werden. Finanzinformationen über Geschäftsfelder und geographische Segmente sind in der Erläuterung in Abschnitt 5.1 Segmentberichterstattung dargestellt. Die Festlegung der Geschäftssegmente des Konzerns basiert auf den Organisationseinheiten. Die Zuordnung der Organisationseinheiten zu den Geschäftssegmenten und die Abgrenzung der Segmente beruht auf der internen Berichterstattung der Organisationseinheiten an die Konzernleitung im Hinblick auf die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft. Der Konzern besteht aus den Segmenten:
Die Konzernfunktionen werden unter den nicht zurechenbaren Erträgen und Aufwendungen abgebildet. Diese beinhalten die eigentliche Konzernleitung, Recht, Finanzen und IT. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der Konzern beurteilt seine Finanzinstrumente, einschließlich Derivate, bzw. Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, an jedem Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würden (Exit-Preis). Bei der Bewertung wird unterstellt, dass der Verkauf bzw. die Übertragung auf dem Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt für diesen Vermögenswert bzw. diese Verbindlichkeit erfolgt. Falls ein Hauptmarkt nicht verfügbar ist, wird vorausgesetzt, dass für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der vorteilhafteste Markt herangezogen wird. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird bemessen unter der Annahme, dass Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Schuld in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch, und jener nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bemessen oder im Anhang ausgewiesen werden, sind folgenden Stufen der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, basierend auf dem niedrigsten Inputfaktor, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist:
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt anhand der Hierarchie-Stufen. Erlöse aus Verträgen mit Kunden Der Konzern ist ein unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das im Direktvertrieb in Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien und Österreich, im Weltvertrieb sowie in der Produktion und Koproduktionen und dem elektronischen Direktvertrieb von Filmen und TV-Serien tätig ist. Filmverwertungsrechte werden grundsätzlich einzeln in Verträgen mit Kunden veräußert. Finanzierungskomponenten, die ein wesentlichen Vertragsbestandteil sind, liegen nicht vor. Der Konzern erhält für übertragene Filmverwertungsrechte sowohl nutzungs- als auch umsatzbasierte Lizenzgebühren. Diese Erlöse werden grundsätzlich erst dann erfasst, wenn das spätere der beiden folgenden Ereignisse eingetreten ist:
IFRS 15 erhält Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Eine Vertragsverbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Konzerns gegenüber einem Kunden, Güter zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, für die der Kunde bereits Leistungen zum Beispiel in Form von Anzahlungen erbracht hat. Ein Vertragsvermögenswert ist ein bedingter Anspruch auf eine Gegenleistung für bereits erbrachte Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden. Dies betrifft im Wesentlichen Leistungen im Rahmen von Auftragsproduktionen. Im Folgenden werden die einzelnen Umsatztransaktionen erläutert. Die normale Zahlungsfrist ist grundsätzlich wie im Vorjahr 30 Tage. Bei Auftragsproduktionen werden Zahlungen in der Regel kurzfristig nach Erreichen vertraglich vereinbarter Meilensteine fällig, die Anzahl der vereinbarten Raten variiert vertragsindividuell. Wesentliche Finanzierungskomponenten im Sinne des IFRS 15 bestehen nicht. 1. Weltvertrieb Der Verkauf von Weltrechten (alle Verwertungsstufen je Auswertungsgebiet) gegen eine feste Gebühr sind Lizenzverkäufe und werden wie der Verkauf von Gütern zu dem Zeitpunkt realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über das Filmmaterial erhält, d. h., wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung des übertragenen Filmmaterials zu bestimmen, im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht und wenn die vertraglich vereinbarte Lizenzauswertungsperiode begonnen hat. Dies erfolgt ausschließlich zeitpunktbezogen. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden - wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, den Wild Bunch voraussichtlich erzielen wird. Die Minimumgarantie ist der von einem Dritten (z.B. Filmproduzent) nicht zurückzuzahlende Betrag für ein Filmrecht. Lizenzgeberanteile werden auf diese Minimumgarantie angerechnet und übersteigende Beträge als Umsatz erfasst, wenn diese vom lokalen Verleiher schriftlich bestätigt werden. 2. Kinorechte Der Umsatz aus Vorführrechten für Filme wird ab Kinostart des Films realisiert. Die Kinobetreiber melden die Anzahl der Kinobesucher und die entsprechenden Kinoerlöse. Die Umsätze aus Vorführrechten, die von Kinobetreibern an den Verleiher abgeführt werden, berechnen sich aufgrund eines vertraglich vereinbarten Prozentsatzes der Erlöse aus dem Verkauf von Kinokarten. 3. Home Entertainment und Umsätze aus dem VOD- und Pay-per-View-Vertrieb Die Video/DVD-Rechte der Konzernunternehmen werden aufgrund von monatlichen Verkaufszahlen unter Berücksichtigung von Mengenrabatten und Rückgaberechten erfasst. Dem Kunden vertraglich gewährte Mengenrabatte und Rückgaberechte sind variable Vergütungen. Diese sind keine eigenen Leistungsverpflichtungen. Wild Bunch erstellt Schätzungen, mit wie vielen Rückgaben im Berichtszeitraum zu rechnen ist. Die Schätzungen basieren auf der Analyse von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie der Erfahrung des Konzerns. Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen erachtet das Management die angesetzten variablen Vergütungen als angemessen. Der Betrag ist für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. Die Bemessung der erwarteten Rückgaben wird an jedem Bilanzstichtag vorgenommen. Der Konzern wendet dabei den Portfolioansatz für die Berechnung der erwarteten Rückgaben an. Umsätze aus dem VOD- und Pay-per-View Vertrieb werden auf monatlicher Basis mit Erhalt der Abrechnungen der Plattformbetreiber erfasst. 4. Fernsehrechte (Pay-TV und Free-TV) Der Wild Bunch Konzern behandelt Lizenzverträge für TV-Programmmaterial als den Verkauf eines Rechtes oder einer Gruppe von Rechten. Erträge aus einem Lizenzvertrag für TV-Programmmaterial werden erfasst, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
5. Film- und Fernsehproduktionen Die Umsätze aus Film- und Fernsehproduktionen umfassen Eigenproduktionen, Co-Produktionen und Auftragsproduktionen. Die Gewinnrealisierung bei Auftragsproduktionen erfolgt grundsätzlich zeitraumbezogen nach der Cost-to-Cost-Methode. Kann das Ergebnis des Produktionsauftrags noch nicht verlässlich geschätzt werden, erfolgt die Ertragsrealisierung nur in Höhe der bereits angefallenen Kosten (Zero-Profit-Methode). Sofern es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Laufende Auftragsproduktionen werden in Höhe der Differenz zwischen realisierten Umsätzen und den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten der Rechnungstellung als Vertragsvermögenswerte erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand Projektförderung Projektfilmförderung Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des Bundes für Kultur und Medien („BKM“) werden in Form bedingt rückzahlbarer zinsloser Darlehen nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Förderrichtlinien Medienboard Berlin-Brandenburg) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Bedingt rückzahlungspflichtige Darlehen bestanden zum 31. Dezember 2019 in Höhe von T€ 1.250 (Vj.: T€ 2.170). Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung. Die zusätzliche Abschreibung, die bei einer Rückzahlung der Zuwendung bis zu diesem Zeitpunkt zu erfassen gewesen wäre, wird direkt im Gewinn und Verlust erfasst. Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF), die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden, sind dagegen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz spätestens zum Zeitpunkt des Kinostarts vom Buchwert des Films abgesetzt. Im Geschäftsjahr wurden T€ 49 (Vj.: T€ 44) Projektförderungen von den Herstellungskosten abgesetzt. Vor dem Kinostart werden diese als sonstige Forderungen aktiviert. Diese Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Projektreferenzmittel Projektreferenzmittel sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, die einem Produzenten in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Films (Referenzfilm) zur Finanzierung der Projektkosten eines Folgefilms zustehen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Referenzmittel in den sonstigen filmbezogenen Erträgen ausgewiesen, wenn die Voraussetzungen für den Erhalt der Referenzmittel erfüllt sind. Gleichzeitig werden die Forderungen in der Bilanz unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Verleihförderungen Verleihförderungen als bedingt rückzahlbares Darlehen Verleihförderungen werden in Form bedingt rückzahlbarer zinsloser Darlehen nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z.B. Förderrichtlinien Medienboard Berlin-Brandenburg) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Reduzierung der Herausbringungskosten in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst. Im Geschäftsjahr betrugen die Zuwendungen T€ 203 (Vj.: T€ 480). Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der entsprechende Betrag passiviert. Absatzreferenzmittel Absatzreferenzmittel sind nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten oder Minimumgarantie eines Folgefilms zustehen. Die gewährten Absatzreferenzmittel werden in der Bilanz als Forderungen gegenüber europäischen bzw. staatlichen Förderinstituten oder Länderförderinstituten und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam unter den sonstigen filmbezogenen Erträgen erfasst. Zinsen Zinsen werden periodengerecht im Zeitpunkt ihrer Entstehung unter Anwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand bzw. -ertrag stellt die Summe der laufenden Steuern und der latenten Steuern dar. Laufende und latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen. Laufende Steuern Laufende Steuern werden auf Basis des Ergebnisses des Geschäftsjahres und in Übereinstimmung mit den nationalen Steuergesetzen der jeweiligen Steuerjurisdiktion ermittelt. Soweit die Auswirkungen der Steuergesetze nicht eindeutig sind, werden Schätzungen zur Berechnung der Steuerverbindlichkeit auf die Gewinne, die im Konzernabschluss erfasst wurden, herangezogen. Der Konzern sieht die Schätzungen, Beurteilungen und Annahmen als angemessen an. Erwartete und tatsächlich geleistete Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen für Vorjahre werden ebenfalls einbezogen. Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen Die Ermittlung von latenten Ertragsteueransprüchen und -verpflichtungen erfolgt bilanzorientiert (Verbindlichkeitenmethode). Für den Konzernabschluss werden latente Steuern für alle temporären Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden ermittelt. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur künftigen steuerlichen Nutzung der Verlustvorträge erzielen kann. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Die für die Bewertung der latenten Steueransprüche herangezogene Planung muss in Einklang mit der Planung für die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts sein. Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden nicht diskontiert. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden, basierend auf den bekannten anwendbaren Steuersätzen in den verschiedenen Ländern zum Abschlussstichtag. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Konzern zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Immaterielle Vermögenswerte Der Wild Bunch Konzern aktiviert separat erworbene (d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene) und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, wenn der Vermögenswert:
In Übereinstimmung mit IAS 38 werden Entwicklungskosten als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte mit den Herstellungskosten aktiviert, wenn die folgenden Aktivierungskriterien kumulativ erfüllt sind:
Immaterielle Vermögenswerte, welche die Bedingungen nicht erfüllen, werden aufwandswirksam erfasst. Immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Die aktivierten Herstellungskosten werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, sobald die Entwicklungsphase abgeschlossen ist und ihre Nutzung möglich ist. Die Abschreibungsdauer bemisst sich nach der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und sämtliche notwendige Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft. Die Nutzungsdauern der wesentlichen immateriellen Vermögenswerte sind im Folgenden erläutert: 1. Filmrechte Unter dem Posten Filmvermögen werden sowohl erworbene Weltvertriebsrechte als auch Rechte an Fremdproduktionen, d. h. nicht im Konzern erstellte Filme sowie Herstellungskosten für Filme, die innerhalb des Konzerns produziert wurden (Eigen- und Co-Produktionen) und Kosten für die Entwicklung neuer Projekte ausgewiesen. Der Erwerb von Rechten an Fremdproduktionen umfasst in der Regel Kino-, Home Entertainment- und TV-Rechte. Die Anschaffungskosten für Fremdproduktionen umfassen grundsätzlich die Minimumgarantien sowie die Synchronisationskosten des Films. Die einzelnen Raten der Minimumgarantie werden als Anzahlung erfasst und mit Lieferung und Abnahme des Materials im Filmvermögen aktiviert. Die Synchronisationskosten werden mit Abnahme der Synchronisationsfassung mit dem Filmrecht aktiviert. Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Zu den Herstellungskosten gehören auch die der jeweiligen Produktion zuordenbaren Finanzierungskosten. Finanzierungen für Projekte werden vorrangig durch Rechte aus diesen Projekten besichert. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für den Erwerb oder die Produktion von Filmen werden in Übereinstimmung mit IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ aktiviert. Der Konzern schreibt das Filmvermögen nach einer umsatzbasierten Abschreibungsmethode ab. Filme unterliegen als immaterielle Vermögenswerte keiner physischen Abschreibung. Sie werden typischerweise über nachfolgende Verwertungsstufen (Kinoverwertung, Home Entertainment, TV und Sonstige) ausgewertet und folglich über diese Verwertung wirtschaftlich verbraucht. Die Zuordnung des Verbrauchs auf die einzelnen Verwertungsstufen hängt maßgeblich mit dem jeweiligen Anteil der erzielbaren Umsatzerlöse der jeweiligen Verwertungsstufe zusammen. Aus diesem Grund sind die erzielten Umsatzerlöse und der wirtschaftliche Verbrauch des jeweiligen Films in hoher Weise korreliert und die Gesellschaft hält daher die Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäß IAS 38.98A für gegeben. Zur Ermittlung der Abschreibung eines Films wird der Buchwert mit dem Verhältnis aus in der Berichtsperiode erhaltenen Nettoerlösen und den zukünftigen erwarteten Nettogesamterlösen multipliziert. Die Abschreibung erfolgt ab Erstveröffentlichung bzw. ab Erwerb in den Fällen, in denen der Erwerb nach der Erstveröffentlichung erfolgt, über eine maximale Periode von 10 Jahren. Die Mindestabschreibung beträgt mindestens die kalkulatorische lineare akkumulierte Abschreibung von 10 % pro Jahr. Filmbibliotheken, die im Rahmen einer Unternehmensakquisition erworben wurden, werden über die voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben, die eine maximale Periode von 12 Jahren nicht übersteigt. Für jeden Filmtitel wird zudem ein Impairment-Test durchgeführt, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Wenn die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert durch die geschätzten Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten eines Films unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Anfalls nicht gedeckt sind, wird eine Abschreibung auf den Nutzungswert vorgenommen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten Cashflows mit Abzinsungsfaktoren, die die Laufzeiten der Auswertungsstufen berücksichtigen, abgezinst. Die geschätzten Cashflows können sich aufgrund einer Reihe von Faktoren, wie z. B. Marktakzeptanz, signifikant verändern. Die Wild Bunch Gruppe prüft und revidiert die erwarteten Cashflows und die Abschreibungsaufwendungen, sobald sich Änderungen bei den bisher erwarteten Daten ergeben. Aktivierte Kosten für die Entwicklung neuer Projekte (insbesondere Drehbuchrechte) werden ebenfalls regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie noch als Basis für eine Filmproduktion verwendet werden können. Wenn nach erstmaliger Aktivierung von Kosten für ein Projekt der Drehbeginn des Films oder der Verkauf der Rechte nicht überwiegend wahrscheinlich ist, werden die Kosten vollständig abgeschrieben. Bei Vorliegen einer vorzeitigen Wertminderung wird diese erfolgswirksam erfasst. 2. Geschäfts- oder Firmenwert Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Wertminderungen bilanziert und sind gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Anschaffungskosten der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich aus der Summe aus:
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden bei Erwerb auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind wenigstens jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, kann es erforderlich sein, häufiger Wertminderungstests durchzuführen. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, reduziert der Wertminderungsaufwand zunächst den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes und anschließend ist der Wertminderungsaufwand dem Buchwert eines jeden Vermögenswertes im Verhältnis zum Gesamtbuchwert der Vermögenswerte innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. 3. Sonstige immaterielle Vermögenswerte In dieser Kategorie werden im Wesentlichen Software-Programme ausgewiesen, deren Bewertung zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und Wertminderungen erfolgt. Neue Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren linear abgeschrieben. Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird, auszubuchen. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Ausweis erfolgt in den sonstigen Erträgen bzw. den sonstigen Aufwendungen. Ausführungen zu Nutzungsrechten siehe oben unter Erstanwendung IFRS 16 Leasingverhältnisse. Sachanlagen Sachanlagen beinhalten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Mietereinbauten, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen. Die Anschaffungskosten für Mietereinbauten werden in der Regel über die Dauer des jeweiligen Mietvertrags abgeschrieben (bis zu 10 Jahre). Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bzw. Wertminderungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren. Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Einbauten werden aktiviert und über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang werden die Anschaffungskosten und die dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht. Die dabei entstehenden Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst. Sind die Anschaffungskosten von bestimmten Komponenten einer Sachanlage wesentlich, dann werden diese Komponenten einzeln bilanziert und abgeschrieben. Wertminderungen nicht finanzieller Vermögenswerte Für Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird jährlich, und sofern unterjährig Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Die jährliche Werthaltigkeitsprüfung findet bei Wild Bunch jeweils zum 31. Dezember des Geschäftsjahres statt. Für sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wird ein Werthaltigkeitstest vorgenommen, falls es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Anhaltspunkte für eine Wertminderung sind beispielsweise eine deutliche Zeitwertminderung des Vermögenswertes, signifikante Veränderungen im Unternehmensumfeld, substanzielle Hinweise für eine Überalterung oder veränderte Ertragserwartungen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert eines Vermögenswerts. Sofern die Ermittlung des erzielbaren Betrags in Form des Nutzungswerts erfolgt, werden hierbei erwartete, zukünftige Cashflows zugrunde gelegt. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Ein Wertminderungsaufwand wird als außerplanmäßige Abschreibung erfolgswirksam erfasst und ist in den Herstellungskosten bzw. Verwaltungskosten ausgewiesen. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird eine Wertaufholung des Buchwerts des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages vorgenommen. Ausgenommen hiervon ist der Geschäfts- oder Firmenwert. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert bzw. die zahlungsmittelgenerierende Einheit in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung beim Filmvermögen wird als sonstiger filmbezogener Ertrag, eine Wertaufholung bzw. Zuschreibung bei anderen nicht-finanziellen Vermögenswerten als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungsfaktors vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jeden Vermögenswert bzw. für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten erfolgt auf Basis der Ermittlung des Nutzungswertes anhand geschätzter zukünftiger diskontierter Zahlungsströme, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet werden. Für die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt der Planungshorizont der Mittelfristplanung fünf Jahre. Für die Werthaltigkeitsprüfung von einzelnen Filmrechten beträgt der Detailplanungszeitraum drei Jahre. Die Berechnung des erzielbaren Betrags beinhaltet Schätzungen des Managements und Annahmen. Den Schätzungen und Annahmen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Aufgrund von diesen Annahmen abweichenden und außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegenden Entwicklungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglichen Erwartungen abweichen und zu Anpassungen der Buchwerte führen. Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt. Der Abzinsungsfaktor wird anhand der Methode der gewichteten Kapitalkosten (WACC) ermittelt. Vorräte Vorräte, insbesondere bestehend aus DVDs und Blu-rays, werden nach dem Niederstwertprinzip zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungserlös bewertet (absatzorientierte, verlustfreie Bewertung). Die Herstellungskosten umfassen alle der Leistungserstellung zurechenbaren Einzelkosten sowie produktionsbezogene Gemeinkosten. Der realisierbare Nettoveräußerungserlös ist der voraussichtlich erzielbare Verkaufspreis bei normalem Geschäftsgang abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Vertriebskosten. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nach dem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) ermittelt. Wertberichtigungen auf Waren werden auf Basis von Absatzanalysen vorgenommen. Dabei wird vom Management aufgrund der historischen Bewegungen und auf Basis der sich am Lager befindlichen Produkte pro Produkt analysiert, ob die Werthaltigkeit der Waren noch gegeben ist. Zeigt sich aufgrund dieser Analyse, dass die Werthaltigkeit einzelner Produkte nicht mehr gegeben ist, werden diese entsprechend wertberichtigt. Weitere Wertberichtigungen werden auf beschädigte oder defekte Handelswaren vorgenommen. Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten gemäß IFRS 9 basieren zum einen auf der sogenannten Zahlungsstrombedingung (ausschließlich Zahlungsströme aus Zinsen und Kapitalrückzahlung), zum anderen hängen sie vom Geschäftsmodell ab, nach dem Portfolios finanzieller Vermögenswerte gesteuert werden. 1. Klassifizierung von Finanzinstrumenten Bei der Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten beschränkt sich IFRS 9 auf die folgenden Kategorien,
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte: Schuldinstrumente und Eigenkapitalinstrumente Finanzielle Vermögenswerte, die innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden, welches vorsieht, den Vermögenswert zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (at amortized cost) bilanziert. Die Steuerung dieser Geschäftsmodelle erfolgt anhand der Zinsstruktur und des Kreditrisikos. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Basis des effektiven Zinses. Sofern das Geschäftsmodell grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, allerdings Veräußerungen vorgenommen werden, wenn dies notwendig ist, zum Beispiel um einen Liquiditätsbedarf zu decken, werden diese Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTOCI). Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zum Stichtag über das sonstige Ergebnis mit Recycling. Wertminderungen, Zinserträge und Fremdwährungserfolge werden erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Schuldinstrumente, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, wie zum Beispiel bei derivativen Finanzinstrumenten ohne Sicherungsbeziehungen, sowie Eigenkapitalinstrumente werden grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL). Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert ohne Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zum Stichtag über die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Wild Bunch Gruppe hält bis auf die nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Beteiligungen weder zum 1. Januar 2019 noch zum 31. Dezember 2019 Schuldinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten Finanzielle Vermögenswerte werden nur dann ausgebucht, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ausläuft oder an Dritte übertragen wird oder wenn der Konzern sich verpflichtet hat, die eingenommenen Zahlungsströme an einen Dritten weiterzuleiten und diesem die Risiken und Chancen oder die Kontrolle über den Vermögenswert zu übertragen. Finanzielle Verbindlichkeiten Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (z. B. derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung) werden zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen über die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet (FVTPL). Die Wild Bunch Gruppe hält weder zum 1. Januar 2019 noch zum 31. Dezember 2019 finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (at amortized cost) bewertet. Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Langfristige Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Tilgung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. 2. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten (Schuldinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten) Die Berücksichtigung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, erfolgt unter IFRS 9 bereits für erwartete Kreditverluste. Deren Ausmaß wird zum einen durch das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts, aber auch durch die Veränderung ihres jeweiligen Kreditrisikos determiniert. Sofern sich das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswerts seit dessen erstmaliger bilanzieller Erfassung signifikant erhöht hat, erfolgt grundsätzlich die Berücksichtigung von über die gesamte Laufzeit eines Vermögenswerts erwarteten Kreditverlusten. Hat sich das Kreditrisiko im genannten Zeitraum hingegen nicht signifikant erhöht, werden grundsätzlich lediglich die innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverluste als Wertminderung erfasst. Der Wild Bunch Konzern verwendet bei der Ermittlung des Ausfallrisikos neben internen Informationen aus externen Unternehmensratings abgeleitete Ausfallwahrscheinlichkeiten und ordnet die Kunden entsprechend deren historischen und erwarteten Risikoprofil bestimmten Ratinggruppen zu. Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos der Gegenpartei wird dann unterstellt, wenn sich ihr Rating um eine definierte Anzahl von Stufen verringert hat. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste beruht auf einem dreistufigen Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen: In die Stufe 1 sind grundsätzlich alle Instrumente bei Zugang einzuordnen. Für sie ist der Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, aufwandswirksam zu erfassen. In der Stufe 2 sind alle Instrumente enthalten, welche am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangszeitpunkt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos aufweisen. Die Risikovorsorge hat den Barwert aller erwarteten Verluste über die Restlaufzeit des Instruments abzubilden. Signifikante Hinweise auf Wertminderungen sind unter anderem:
Stufe 3 - Liegt neben einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos am Abschlussstichtag zusätzlich ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vor, erfolgt die Bemessung der Risikovorsorge ebenfalls auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit. Objektive Hinweise auf Wertminderungen sind unter anderem:
Abweichend von diesen Vorgaben werden in einem vereinfachten Ansatz bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine wesentlichen Finanzierungskomponenten enthalten, stets die über die jeweilige Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertminderung berücksichtigt. Beim vereinfachten Verfahren ist es nicht erforderlich, Änderungen des Ausfallrisikos nachzuverfolgen. Stattdessen ist sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch im Rahmen der Folgebewertung eine Risikovorsorge in Höhe der Gesamtlaufzeit des erwarteten Ausfallrisikos zu erfassen. Die Feststellung der beeinträchtigten Bonität erfolgt nicht automatisch bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, sondern immer auf Basis der individuellen Beurteilung des Kreditmanagement. Der Wild Bunch Konzern erfasst bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und bei Vertragsvermögenswerten bei Bestehen von klaren objektiven Hinweisen Einzelwertberichtigungen von bis zu 100 % des ausstehenden Betrags. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente fallen ebenfalls unter die Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. So lange die Gegenparteien - Banken und Finanzinstitute - über ein gutes Rating verfügen, werden aufgrund der Unwesentlichkeit keine Wertminderungen vorgenommen bzw. verbucht. Die sonstigen finanziellen Forderungen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen Filmförderanstalten, Fremdgelder sowie debitorische Kreditoren, welche nicht mit der Realisierung von Umsatzerlösen zusammenhängen. Diese sonstigen finanziellen Forderungen gelten als mit geringem Ausfallrisiko behaftet. Wertberichtigungen werden daher auf die erwarteten 12-Monats-Kreditverluste begrenzt. Das Management geht von dem Tatbestand des geringen Ausfallrisikos aus, wenn ein Investment Grade-Rating vorliegt (z.B. mindestens BBB- nach Standard & Poors) bzw. das Risiko der Nichterfüllung gering und die Gegenpartei jederzeit in der Lage ist, ihre vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen. 3. Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Sowohl zum 31. Dezember 2019 als auch zum 31. Dezember 2018 bestanden in der Wild Bunch Gruppe keine Sicherungsbeziehungen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Kontokorrentguthaben bei Kreditinstituten und werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden nur in den liquiden Mitteln ausgewiesen, sofern sie jederzeit in zum Voraus bestimmbaren Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können, nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen sowie ab dem Erwerbsdatum eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben. Eigenkapital Im Umlauf befindliche Inhaberaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Sobald der Konzern eigene Aktien erwirbt, wird der bezahlte Gegenwert einschließlich der zurechenbaren Transaktionskosten der betreffenden Aktien vom Eigenkapital abgezogen. Wenn eigene Aktien verkauft oder ausgegeben werden, wird der erhaltene Gegenwert dem Eigenkapital zugerechnet. Pensionsrückstellungen (Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Der Konzern erfasst den Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuberechnendem Dienstzeitaufwand sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung oder -kürzung) der leistungsorientierten Verpflichtung in der Gewinn- und Verlustrechnung ihrer Funktion nach in den Umsatzkosten, den Verwaltungskosten oder den Vertriebskosten. Neubewertungen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. In Deutschland sind die gesetzlichen Rentenversicherungen gemäß IAS 19 beitragsorientierte Versorgungspläne. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Rückstellungen, Eventualverpflichtungen und Eventualforderungen Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn:
Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung erforderlichen Ausgaben dar, d. h., den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Zinseffekt wesentlich ist, mit dem unter Verwendung des aktuellen Marktzinses berechneten Barwert des erwarteten Mittelabflusses angesetzt. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen (Drohverlustrückstellungen) werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung eines Geschäfts höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen sind. Bevor eine Rückstellungsbildung erfolgt, werden Wertminderungen auf Vermögenswerte, die mit diesem Geschäft zusammenhängen, vorgenommen. Verbindlichkeiten, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstehen und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder die aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil
werden als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen, außer, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft gering ist. Eventualforderungen werden nicht aktiviert, aber analog zu Eventualverbindlichkeiten offengelegt, sofern ein wirtschaftlicher Nutzen für den Konzern wahrscheinlich ist. 2. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG2.1 UMSATZERLÖSE scroll
Die im Vorjahr unter Sonstige ausgewiesenen Erlöse aus Filmproduktionen sind im Berichtsjahr gesondert ausgewiesen. Die sonstigen Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus Dienstleistungserlösen von T€ 609 (Vj.: T€ 552) sowie Filmfestivalerlösen von T€ 526 (Vj.: T€ 429). Die geographische Verteilung der Umsatzerlöse ist in Abschnitt 5.1 Segmentberichterstattung dargestellt. Die nachfolgende Tabelle legt Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten dar: scroll
Die Vertragsverbindlichkeiten beruhen auf Verträgen mit Kunden, deren Erfüllung innerhalb eines Jahres erwartet wird. 2.2 SONSTIGE FILMBEZOGENE ERTRÄGE Die sonstigen filmbezogenen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
2.3 HERSTELLUNGSKOSTEN DER ZUR ERZIELUNG DER UMSATZERLÖSE ERBRACHTEN LEISTUNGEN scroll
1
Vorjahreswert aufgrund einer falschen Zuordnung
von Konten angepasst nach IAS 8 Die im Vorjahr in den sonstigen Kosten enthaltenen Produktionskosten sind im Berichtsjahr gesondert ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Filmrechte enthalten T€ 5.884 (Vj. T€ 3.090) Wertminderungen. Die sonstigen Kosten enthalten im Wesentlichen Kosten für den Weltvertrieb in Höhe von T€ 2.546 (Vj.: T€ 2.824) sowie Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen von T€ 1.623 (Vj.: T€ 0). 2.4 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen Erträge bestehen u. a. aus Erträgen aus weiterberechneten Kosten T€ 94 (Vj.: T€ 698). 2.5 VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN Die Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von T€ 4.918 (Vj.: T€ 4.003) sowie Büro- und Reisekosten in Höhe von T€ 1.234 (Vj.: T€ 1.731). Im Vorjahr waren, vor Erstanwendung von IFRS 16, noch Mietaufwendungen in Höhe von T€ 1.376 in den sonstigen Verwaltungsaufwendungen enthalten. 2.6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten: scroll
2.7 FINANZERGEBNIS Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bezüglich des Ertrags und des Aufwands aus der Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente, Hinweis auf Abschnitt 3.10. 2.8 ERTRAGSTEUERN Als Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuern erfasst. Die Ertragsteuern setzen sich dabei aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sowie den entsprechenden ausländischen Einkommen- bzw. Ertragsteuern zusammen. Der Aufwand für Ertragsteuern gliedert sich wie folgt auf: scroll
Der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Konzernmuttergesellschaft in Höhe von 30 % ergebende Steuerertrag/-aufwand, lässt sich zu den ausgewiesenen Ertragsteuern wie folgt überleiten: scroll
Bei in Deutschland ansässigen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft fällt Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen die Gewinne dieser Gesellschaften der Gewerbesteuer, deren Höhe sich in Abhängigkeit von gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Der Steuersatz der Konzernmuttergesellschaft beträgt demnach 30,0 % (Vj.: 30,0 %). Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der überwiegende Teil der aktiven latenten Steuern sowie die gesamten passiven latenten Steuern resultieren aus Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bewertung von Filmverwertungsrechten (Abschreibungsunterschiede, Aktivierungsunterschiede, Bewertungen zum niedrigeren Zeitwert, Einbringlichkeit von Forderungen aus der Verwertung von Filmrechten). Neben diesen Ursachen für latente Steuern bestehen weitere aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von T€ 4.429 (Vj.: T€ 4.692). Diese ergeben sich auf Grundlage einer Steuerplanung in den französischen Gesellschaften des Konzern, die Teil des steuerlichen Organkreises sind. Die Eurofilm & Media Ltd., sowie die Continental Films SAS und die Versatile SAS haben noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge von rund € 150 Mio. (Vj.: € 166 Mio.) bzw. von rund € 70 Mio. (Vj.: € 54 Mio.), für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Für die Gesellschaften der ehemaligen Senator Gruppe bestehen abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von ca. € 13 Mio. (Vj.: € 13 Mio.), für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Darüber hinaus geht der Vorstand davon aus, dass aufgrund eines schädlichen Beteiligungserwerbs Anfang 2019 für diese Gesellschaften keine Verlustvorträge mehr aus den Jahren vor 2019 bestehen. 2.9 ERGEBNIS JE AKTIE Das gemäß IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf der Division des laufenden Ergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien. Der Anstieg der durchschnittlich in Umlauf befindlichen Aktien im Berichtsjahr resultiert aus der Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit zwei Debt Equity Swaps (siehe auch Abschnitt 3.10). Es bestehen keine potenziellen Stammaktien, sodass kein verwässertes Ergebnis je Aktie angegeben werden muss. scroll
3. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ3.1 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT scroll
Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zum Zwecke der Wertminderungsprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion zugeordnet: scroll
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ZGE Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion Der erzielbare Betrag der ZGE belief sich zum 31. Dezember 2019 auf € 198 Mio. (Vj.: € 173 Mio.) und wurde auf der Basis des Nutzungswerts ermittelt. Die Cashflow-Planung wurde aus dem aktuellen Budget des Konzerns abgeleitet und deckt einen Zeitraum von 5 Jahren (Mittelfristplanung) ab. Es wurde ein Diskontierungssatz vor Steuern von 8,54 % (Vj.: 9,00 %) verwendet und von einer nachhaltigen Wachstumsrate von 1 % ausgegangen. Der Überschuss zwischen Nutzungswert und Buchwert dieser ZGE betrug € 11 Mio. (Vj.: € 8 Mio.). In der Mittelfristplanung wird von einem Wachstum des „Gross Profits“ von 33,7 % p. a. in den Jahren 2020 bis 2024 ausgegangen. Das Wachstum wird im Wesentlichen aus der Steigerung der Investitionen, d. h. der Anzahl der ausgewerteten Filme sowie insbesondere im Bereich von Film- und TV-Produktionen, erwartet. Die Steigerungsrate beträgt bei den Investitionen rund 23 % p. a. in den Jahren 2020 bis 2024. Über 2024 hinaus wird eine langfristige Wachstumsrate der nachhaltigen Free Cashflows in der ewigen Rente von 1 % p. a. angenommen. Die Prüfung der Wertminderung ist sensitiv in Bezug auf Änderungen der grundlegenden Annahmen, insbesondere der jährlichen Wachstumsraten des freien Cashflows und der Diskontierungssätze. Der Überschuss zwischen erzielbarem Betrag und Buchwert der ZGE würde sich bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 0,2 % (Vj.: 0,3 %) auf null reduzieren. Ebenso würde sich der Überschuss bei einer Reduzierung der jährlichen Wachstumsraten des freien Cashflows um 0,4 % (Vj.: 0,5 %) auf null reduzieren. Im Falle einer kombinierten Variation der Bewertungsannahmen würden sich der Überschuss bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 0,15 % (Vj.: 0,2 %) und einer gleichzeitigen Reduzierung des nachhaltigen freien Cashflows in der ewigen Rente durch eine Verminderung der langfristigen Wachstumsrate um 0,15 % (Vj.: 0,3 %) auf null reduzieren. 3.2 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE scroll
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Vorjahreswert aufgrund einer falschen Zuordnung
von Konten angepasst nach IAS 8 Der Konzern schreibt das Filmvermögen nach einer nettoerlösbasierten Abschreibungsmethode ab. Darüber hinaus führt der Konzern eine jährliche Prüfung auf Wertminderung (Impairment) der Filmverleih- und sonstigen Rechte durch. Hierzu werden die Planrechnungen aller Filmrechte im Hinblick auf die erwartete Marktakzeptanz regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der Volatilität des Filmgeschäftes im Allgemeinen und der nicht planmäßigen Entwicklung einiger Filme im Besonderen lagen zum Bilanzstichtag Anhaltspunkte für Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte vor, wenn der jeweils erzielbare Betrag unter dem Buchwert des Filmrechts lag. Umgekehrt wurden Zuschreibungen für den Fall vorgenommen, dass die Gründe für zuvor gebildete Wertminderungen durch höhere erzielbare Beträge weggefallen sind. Der Konzern hat seine Einschätzung über die Marktakzeptanz sowie die zukünftigen Umsatzerwartungen der Filmbibliothek aktualisiert und, sofern diese niedriger waren als vorherige Schätzungen, diese Filme auf Wertminderung geprüft. Die Überprüfung zeigte, dass der Buchwert bestimmter Filmverleihrechte den Nutzungswert übersteigt. Der Nutzungswert ist der Barwert der künftigen Cashflows, der voraussichtlich aus einem Vermögenswert (Filmverleihrecht) abgeleitet werden kann. Infolge dieser Analyse ermittelte das Management im Geschäftsjahr einen Wertminderungsaufwand in Höhe von T€ 6.190 (Vj.: T€ 3.090). Der Wertminderungsaufwand wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Herstellungskosten erfasst. Bei Filmrechten, bei denen der Nutzungswert negativ war, d. h. ein Überhang der Verwertungskosten im Vergleich zum Barwert der künftigen Cashflows bestand, wurde zusätzlich eine Drohverlustrückstellung für belastende Verträge angesetzt. Diese Drohverlustrückstellung entsteht durch vertragliche Verwertungs- und Marketingverpflichtungen des Konzerns gegenüber den Lizenzgebern der Filmrechte. Dem angewendeten Discounted-Cashflow Verfahren lag ein Abzinsungsfaktor vor Steuern zwischen 3,52 % und 6,13 % zugrunde (Vj.: 3,21 % und 5,85 %). Für die Ermittlung der Kapitalkosten wurde die CAPM-Methode (Capital Asset Pricing Model) angewendet und eine Gruppe zum Geschäftsmodell vergleichbarer Unternehmen (Peer-Group) herangezogen. Grundlage des Discounted-Cashflow Verfahrens sind zukünftige Cashflows, die aus einer Planungsrechnung jeweils pro Filmrecht abgeleitet werden. Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der erstmaligen Auswertung in den Stufen Kino, Home Entertainment sowie TV (sofern die jeweiligen Auswertungsrechte vorliegen) werden detailliert geplant, jene für nachfolgende Auswertungen werden jeweils pro Filmrecht pauschal geschätzt. Abgänge an Filmrechten ergeben sich durch den Ablauf bzw. durch den Verkauf von Lizenzzeiten. 3.3 SACHANLAGEN (ANDERE ANLAGEN, BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG) scroll
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen. 3.4. LEASING Die Wild Bunch Gruppe wendet den neuen Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse seit dem 1. Januar 2019 an. Für die Angaben zu den Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zum Erstanwendungsdatum verweisen wir auf den Abschnitt „Änderungen von Rechnungslegungsvorschriften“. scroll
Die Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen haben sich im Berichtsjahr wie folgt verändert: scroll
Die Leasingverbindlichkeiten sind unter den lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Fälligkeit der Leasingverbindlichkeiten ist wie folgt: scroll
Die auf die Leasingverhältnisse entfallenden Beträge in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind wie folgt: scroll
Die im Berichtsjahr im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthaltenen Tilgungen und Zinsen aus Leasingverhältnissen betragen T€ 1.215. scroll
Vertraglich vereinbarte, aber noch nicht begonnene Leasingverhältnisse bestanden am 31. Dezember 2019 nicht. Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine als unsicher eingestuften Verlängerungsoptionen. 3.5 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN scroll
Im März 2019 wurden die Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen Bavaria Pictures GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2019 verkauft (siehe Änderungen Konsolidierungskreis). Im Zusammenhang mit dem Verkauf sind kumulierte nicht realisierte Verluste von T€ 614 weggefallen. Zusammenfassende Finanzinformationen der wesentlichen assoziierten Unternehmen entsprechend der in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellten Abschlüsse sowie die Überleitung dieser Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils an diesen Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss sind nachfolgend dargestellt: Der Konzern besitzt 24,90 % (Vj.: 24,90 %) der Anteile an der Circuito Cinema s.r.l., einer Kinokette mit Sitz in Rom. scroll
Der kumulierte Gesamtbetrag des nicht erfassten anteiligen negativen Eigenkapitals aus assoziierten Unternehmen beträgt T€ 88 (Vj.: T€ 614). 3.6 FINANZANLAGEN Die sonstigen Finanzanlagen enthalten im Wesentlichen geleistete Kautionen (T€ 550; Vj.: T€ 536) sowie Beteiligungen an Gesellschaften (T€ 480; Vj.:T€ 480), unter anderem an der Cinéma du Panthéon, Paris, Frankreich (T€ 285; Vj.: T€ 285). 3.7 VORRÄTE Die Vorräte von Wild Bunch von T€ 1.105 (Vj.: T€ 1.710) bestehen im Wesentlichen aus Lagerbeständen an Bildtonträgern (Waren). Im Geschäftsjahr 2019 mussten Wertberichtigungen in voller Höhe auf die Lagerbestände in Höhe von T€ 550 (Vj.: T€ 228) vorgenommen werden. Eine Verpfändung von Vorräten als Sicherheit für Verbindlichkeiten bestand weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr. 3.8 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten angeforderte Zahlungen in Höhe von T€ 620 (Vj.: T€ 245), für die das Filmmaterial bereits geliefert wurde, aber die Lizenzzeit für die Auswertung des Films noch nicht begonnen hat und der Kunde die vertraglich vereinbarte Anzahlung noch nicht geleistet hat. Die Umsatzrealisierung erfolgt mit Beginn der Lizenzzeit. Da Wild Bunch keine weiteren Leistungen mehr zu erbringen hat, erfolgt kein gesonderter Ausweis als Vertragsvermögenswert. Sämtliche zum 31.12.2018 angeforderten Zahlungen sind im Berichtsjahr eingegangen. Aufgrund des Lizenzzeitbeginns wurden T€ 139 im Berichtsjahr als Umsatzerlöse erfasst, T€ 106 wurden mit Geldeingang in den erhaltenen Anzahlungen erfasst. Wertberichtigungen auf angeforderte Zahlungen und auf Vertragsvermögenswerte bestanden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr. Ausfallrisiken ergeben sich aus dem Risiko, dass ein Schuldner einer Forderung diese nicht mehr begleichen kann. Das Forderungsmanagement erfolgt dezentral in den Konzerngesellschaften. Hieraus werden sowohl nach einer kundenbezogenen Beurteilung als auch basierend auf aktuellen Erfahrungswerten Indikatoren hinsichtlich des Risikos erlangt. Ausfallrisiken werden im Konzern mit der Bildung von Wertberichtigungen auf Basis künftig erwarteter Ausfälle berücksichtigt. Die kumulierten Wertberichtigungen für Kunden bei denen der Konzern zu der Einschätzung gekommen ist, dass eine beeinträchtigte Bonität gegeben ist, beträgt T€ 1.813 (Vj.: T€ 553), die weiteren über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zum 31. Dezember 2019 betragen T€ 46 (Vj.: T€ 32). Die Entwicklung der auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildeten Wertberichtigungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: scroll
In der folgenden Tabelle werden die zur Ermittlung der erwarteten Ausfälle herangezogenen Risikoklassen nach vereinfachtem Ansatz dargestellt: scroll
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 31.198 (Vj.: T€ 16.951), welche zum Bilanzstichtag überfällig waren, wurden keine weiteren Wertminderungen gebildet, da keine wesentliche Veränderung in der Kreditwürdigkeit dieser Schuldner festgestellt wurde und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese offenen Posten. 3.9 SONSTIGE VERMÖGENSWERTE scroll
Die langfristigen sonstigen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus abgegrenzten langfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T€ 273 (Vj.: T€ 306) sowie langfristige Forderungen gegen nahestehende Unternehmen von T€ 439 (Vj.: T€ 0). 3.10 GEZEICHNETES KAPITAL Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2019 € 23.942.755 (Vj. € 2.044.075), eingeteilt in 23.942.755 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vj.: 2.044.075 Stückaktien), auf die ein rechnerischer Wert von jeweils € 1 entfällt. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Es ist in nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Mit Datum vom 14. März 2019 wurde die Umwandlung der Verbindlichkeiten aus der 8 %- Inhaberschuldverschreibung 2016/2019 in neue Aktien der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Insgesamt wurden T€ 18.000 Verbindlichkeiten, zzgl. T€ 590 gestundete Zinsen, in 3.600.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00 gewandelt. Die Differenz in Höhe von T€ 9.338 zwischen dem Fair Value der ausgegebenen Aktien, T€ 9.252 basierend auf einem Börsenkurs von € 2,57 je Aktie zum Stichtag der Einbringung, und dem Buchwert der eingebrachten Inhaberschuldverschreibung, wurde ergebniswirksam unter den Finanzerträgen erfasst. Mit Datum vom 12. April 2019 wurde die Umwandlung von insgesamt € 36.597.360 Verbindlichkeiten der Wild Bunch AG in 18.298.680 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00 in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen. Diese Sachkapitalerhöhung war Teil des zwischen der Wild Bunch AG, der Tennor Holding B.V. (vormals Sapinda Holding B.V.) und Voltaire Finance B.V., am 15. Juni 2018 unterzeichneten Vertrags zur finanzwirtschaftlichen Neustrukturierung der Wild Bunch Gruppe. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden in mehreren Schritten im März 2019 zunächst bestehende Bankverbindlichkeiten der Wild Bunch S.A. sowie Verbindlichkeiten der Wild Bunch S.A. gegenüber anderen Kreditoren im Gesamtumfang von € 62,7 Mio. von der Voltaire Finance B.V. übernommen. Davon sind € 26,1 Mio. als Gesellschafterdarlehen bei der Wild Bunch S.A. verblieben. € 36,6 Mio. wurden im Rahmen einer Schuldübernahme von der Wild Bunch AG übernommen und anschließend in Eigenkapital der Wild Bunch AG gewandelt. Die Differenz in Höhe von T€ 7.685 zwischen dem Fair Value der ausgegebenen Aktien, T€ 44.283 basierend auf einem Börsenkurs von € 2,42 je Aktie zum Stichtag der Einbringung, und dem Buchwert der eingebrachten Gesellschafterdarlehen, wurde ergebniswirksam unter den Finanzaufwendungen erfasst. Für eine weitere Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. scroll
Eigene Anteile werden in Höhe ihres rechnerischen Werts von € 60,00 (Vj.: € 60,00) in der Bilanz eigenkapitalmindernd erfasst. Die eigenen Anteile werden mit ihren Anschaffungskosten ausgewiesen. Die eigenen Anteile betragen ca. 0,0003 % des Grundkapitals zum 31. Dezember 2019. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft hat sich wiederum verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern. Um die Gesellschaft auch künftig in gesetzlich zulässigem Umfang in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den sich ergebenden Erfordernissen flexibel anzupassen und sich bietende Akquisitionsmöglichkeiten nutzen zu können, wurde in der Hauptversammlung am 26. September 2018 ein neues Genehmigtes Kapital 2018/I beschlossen. Das neue Genehmigte Kapital 2018/I ermächtigt den Vorstand, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 11.971.377 zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Gemäß § 186 Abs. 5 AktG können die neuen Aktien auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist des Weiteren um bis zu € 19.750.097 durch Ausgabe von bis zu 19.750.097 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Das Bedingte Kapital 2015/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Das Bedingte Kapital 2015/I dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 durch die Senator Entertainment AG (heute die Wild Bunch AG) oder durch Gesellschaften, an denen die Senator Entertainment AG (heute die Wild Bunch AG) unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden. 3.11 KAPITALRÜCKLAGE Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2019 T€ 55.349 (Vj.: T€ 26.869). Die Erhöhung der Kapitalrücklage resultiert aus der Differenz zwischen dem Fair Value der im Rahmen der Einbringung der Inhaberschuldverschreibung und Darlehen ausgegebenen Anteilen und deren Nominalwert (T€ 31.636) (Hinweis auf Abschnitt 3.10), abzüglich der anteilig zuzurechnenden Kosten der Kapitalmaßnahme (T€ 3.156), nach Berücksichtigung latenter Steuern (T€ 172). 3.12 SONSTIGE RÜCKLAGEN Die sonstigen Rücklagen in Höhe von T€ -90 (Vj.: T€ -56) resultieren aus im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus Pensionsverpflichtungen (Abschnitt 3.15 Pensionsverpflichtungen). 3.13 ANTEILE ANDERER GESELLSCHAFTER Die Anteile anderer Gesellschafter entfallen auf die folgenden Gesellschaften: scroll
Nachfolgend werden zusammengefasste und im Konzernabschluss enthaltene Finanzinformationen von wesentlichen Gesellschaften mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss dargestellt: scroll
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Auf die Darstellung der Finanzinformationen der anderen Gesellschaften mit Minderheitengesellschaftern wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. 3.14 KAPITALMANAGEMENT Das Finanzmanagement der Wild Bunch AG ist zentral auf Konzernebene angelegt. Der Konzern verfolgt wertorientierte Finanzierungsgrundsätze, um jederzeit Liquidität zu gewährleisten und finanzielle Risiken zu minimieren. Cash-Pooling ist dezentral innerhalb des Konzerns organisiert. Die konzernweiten Cashflows werden zentral vom Vorstand im Rahmen des Cash Managements überwacht. Das Finanzmanagement umfasst auch das Währungsmanagement, um die Auswirkungen von Zins- und Währungsschwankungen auf den Jahresüberschuss und den Cashflow zu begrenzen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 hielt die Wild Bunch AG wie im Vorjahr keine Devisenoptionen und Swaps für Währungsabsicherungen. Darüber hinaus strebt die Wild Bunch AG ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil an. Die Kennzahlen für das Finanzmanagement der Wild Bunch AG sind die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), Investitionssumme und Nettoverschuldung. Zur Sicherung der Liquiditätslage hat die Wild Bunch Gruppe am 5. April 2017 mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi Plc (UK) („Bank Leumi“) einen Kreditrahmenvertrag über eine revolvierende Kreditlinie im Umfang von bis zu € 30 Mio. und einer Laufzeit bis zum 5. April 2020 geschlossen. Die im Kreditvertrag vereinbarten Financial Covenants bestanden im Geschäftsjahr 2019 fort, allerdings aufgrund einer Anpassungsregelung aus dem September 2018 in für das Unternehmen günstigerer, die Restrukturierung berücksichtigender Form, und wurden bis zur Ablösung im April 2020 nicht herangezogen. Im April 2020 wurde der Kredit der Bank Leumi mit Hilfe eines Kreditrahmens der Commerzbank AG abgelöst. Die Kreditlinie der Commerzbank AG beträgt bis zu € 35,0 Mio. und hat eine Laufzeit bis Oktober 2022. Die Vereinbarung mit der Commerzbank sieht vor, dass die Bank gegen Verpfändung von Forderungen der Gesellschaft Finanzierungsmittel zur Verfügung stellt. Als Forderungen qualifizieren durch eine Kreditausfallversicherung gesicherte Forderungen der Tochtergesellschaften Wild Bunch S.A., Paris, Wild Bunch Germany, München, BIM Distribuzione s.r.l., Rom und Vértigo Films S.L., Madrid. Die Wild Bunch AG ist verpflichtet, entsprechend der Sicherheitenstellung der Tochtergesellschaften gewährte Kreditbeträge an diese Tochtergesellschaften weiterzuleiten. Financial Covenants sind nicht vereinbart, jedoch sieht der Kreditvertrag vor, dass bis zum 30. Juni 2020 bzw. bis zum 30. Juni 2021 Barmittel in Höhe der erwarteten operativen Verluste der Wild Bunch Gruppe in diesem Zeitraum als Sicherheit zu hinterlegen sind. Mit der Umsetzung aller wesentlichen Punkte der Restrukturierungsvereinbarung unter anderem zwischen der Wild Bunch AG, ihrer französischen Tochtergesellschaft Wild Bunch S.A., den französischen Banken und dem beteiligten Investor (Voltaire Finance B.V. (vormals SWB Finance B.V.), im Folgenden „Investor“) sowie dem Umtausch sämtlicher 8 %-Inhaberschuldverschreibungen 2016/2019 in neue Aktien der Wild Bunch AG im April bzw. März 2019, gelang es der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 die Bankverbindlichkeiten sowie weitere Verbindlichkeiten um insgesamt € 54,6 Mio. zu reduzieren. Die Voltaire Finance B.V. (vormals SWB Finance B.V., im Folgenden „Investor“) hat im Rahmen der Sanierung der Wild Bunch Gruppe während der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen eine Zwischenfinanzierung gewährt, aus welcher die Wild Bunch S.A. und die Wild Bunch AG insgesamt Mittel im Umfang von € 27,0 Mio. (31. Dezember 2018: € 21,6 Mio.) abgerufen haben. Diese Zwischenfinanzierung wurde im Mai 2019 vollständig durch ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 40,0 Mio. refinanziert. Mit Unterzeichnung dieser Darlehensvereinbarung wurden weitere € 13,0 Mio. ausgezahlt. Die Darlehensvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 13.06.2023. Das Darlehen ist endfällig. Der Zinssatz beträgt 9,5 %. (Hinweis auf die Ausführungen zur Annahme der Unternehmensfortführung unter Abschnitt 1.4.) Um flexibel sich bietende Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsoptionen am Markt nutzen zu können, ist eine ausreichend hohe Eigenkapitalquote erforderlich. Dabei wird das wirtschaftliche Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme überwacht. Die Eigenkapitalquote ist dabei das Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Eigenkapital auf konsolidierter Basis und der Bilanzsumme. Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich aus dem bilanziellen Eigenkapital sowie den Investitionszuschüssen zusammen. Das Eigenkapital sowie die Eigenkapitalquote entwickelten sich wie folgt: scroll
3.15 PENSIONVERPFLICHTUNGEN Der Konzern unterhält leistungsorientierte Altersversorgungspläne für alle anspruchsberechtigten Arbeitnehmer seiner Tochtergesellschaften in Frankreich. Der Konzern bilanziert bestehende gesetzliche Verpflichtungen zur Auszahlung von gehaltsabhängigen Abfertigungsleistungen („Severance Payments“) im Zeitpunkt der Beendigung von Arbeitsverhältnissen als langfristige Leistungen an Arbeitnehmer. Der Aufwand aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, erwartetes Renteneintrittsalter, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen und die Sterblichkeit. Wenn sich die Annahmen nicht entsprechend der Prämissen entwickeln, kann es zu Abweichungen der tatsächlichen Aufwendungen für Altersversorgung von den kalkulierten Aufwendungen kommen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2019 T€ 634 (Vj.: T€ 762). Altersversorgungspläne werden auch in der italienischen Tochtergesellschaft unterhalten. Leistungsorientierte Pläne Die aktuellen versicherungsmathematischen Bewertungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2019 wie im Vorjahr von externen Experten durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und der dazugehörige Dienstzeitaufwand wurden nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien ermittelt. Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden, sind: scroll
Die Mitarbeiterfluktuation wurde mittels altersabhängiger Fluktuationstabellen für leitende und nicht leitende Angestellte bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Pensionsverpflichtung: scroll
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste mit Bezug zur Pensionsverpflichtung: scroll
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird als "State Plan" im Sinne von IAS 19.32 als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber behandelt. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2019 für die Mitarbeiter der Inlandsgesellschaften T€ 164 (Vj.: T€ 157) vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger gezahlt und im Aufwand erfasst worden (Arbeitgeberanteil). 3.16 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN scroll
Die Rückstellungen für Retouren wurden für Risiken von erwarteten Waren-Retouren aus Blu-ray- und DVD-verkäufen gebildet. Die Rückstellung für Retouren basiert auf der Analyse von vertraglichen sowie gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie der Erfahrung des Konzerns. Die Drohverlustrückstellungen wurden für Filmrechte gebildet, bei denen belastende Verträge bestanden. Bei diesen Filmrechten ist der erzielbare Betrag negativ, d. h. es besteht ein Überhang der noch zu zahlenden Minimumgarantie und Veräußerungskosten im Vergleich zu den Erlösen. Der erzielbare Betrag wurde unter Verwendung des Nutzungswertes ermittelt (Abschnitt 3.2 Immaterielle Vermögenswerte). Die Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehenden Urlaub sowie Rückstellungen für Bonuszahlungen. Der Konzern erwartet, dass die Rückstellungen bis auf T€ 364 (Vj.: T€ 25) innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden. 3.17 FINANZVERBINDLICHKEITEN scroll
Analyse der Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten: scroll
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Filmrechte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und liquide Mittel dienen als Sicherheiten für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Zum Stichtag belaufen sich die Buchwerte der als Sicherheiten gestellten Vermögenswerte für die in Anlage 1 aufgeführten Kredite auf insgesamt € 26,7 Mio. (Vj.: € 71,1 Mio.). Hiervon entfallen € 4,7 Mio. auf Filmrechte und auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen € 7,9 Mio. Zudem sind die wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an den Konzerngesellschaften sicherungshalber an die kreditgebenden Banken abgetreten. Zum Bilanzstichtag bestanden keine, bisher nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien (Vj.: € 2,1 Mio.). Voraussetzung für die Inanspruchnahme war, entsprechend der Kriterien in den Kreditverträgen, finanzierungsfähige Filmrechte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 3.18 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 30.085 (Vj.: T€ 42.735), davon entfielen auf Verbindlichkeiten aus Anlagevermögen T€ 10.719 (Vj.: T€ 13.421). Die Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 waren teilweise überfällig (T€ 15.144; Vj.: T€ 8.511). scroll
3.19 VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten bereits erbrachte Gegenleistungen von Kunden, bei welchen die Wild Bunch Gruppe ihre Leistungsverpflichtung noch nicht erfüllt hat. Die Zeile Verbrauch aufgrund Leistungserbringung bezeichnet die in der Berichtsperiode erfassten Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. scroll
3.20 KURZFRISTIGE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN Die kurzfristigen sonstigen finanziellen und nicht-finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Konzern erwirbt Rechte von Lizenzgebern gegen eine Minimumgarantie und wertet die Rechte über die Lizenzzeit aus. Erlöse aus der Auswertung, die die Minimumgarantie und Vermarktungskosten übersteigen, müssen gemäß den vertraglichen Regelungen gegenüber den Lizenzgebern abgerechnet werden. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Vorjahr im Wesentlichen bereits erhaltene Erlöse aus TV- und Home-Entertainment-Verträgen, die aufgrund der Verfügbarkeiten des jeweiligen Rechtes noch nicht als Umsatz realisiert werden konnten. Der Ausweis erfolgt unter den Vertragsverbindlichkeiten. 4. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNGWild Bunch weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 „Kapitalflussrechnung“ nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird. 4.1 FINANZMITTELFONDS Der Finanzmittelfond in Höhe von T€ 21.335 (Vj.: T€ 16.907) setzt sich aus Kassenbeständen und Bankguthaben mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten in Höhe von T€ 24.027 (Vj.: T€ 18.583) sowie Bankverbindlichkeiten, soweit es sich um Kontokorrentkonten handelt von T€ 2.692 (Vj.: T€ 1.676) zusammen. Als Sicherheit für den im April 2020 abgelösten Kredit bei der Bank Leumi dienten zum Bilanzstichtag liquide Mittel von € 14,1 Mio. (Vj.: € 10,9 Mio.). 4.2 CASHFLOW AUS LAUFENDER TÄTIGKEIT Im Cashflow aus laufender Tätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten: scroll
4.3 CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT Der Abfluss liquider Mittel aus Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in Filmverwertungsrechte und andere immaterielle Vermögenswerte. 4.4 CASH FLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Berichtsjahr ist im Wesentlichen geprägt durch Mittelzuflüsse aus Darlehen der Voltaire Finance B.V., Schiphol, Niederlande. Im Berichtjahr sind im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auch Zahlungen für Leasingverhältnisse enthalten. Leasingverhältnisse werden mit Erstanwendung von IFRS 16 erstmals in der Bilanz angesetzt (siehe auch 1.5. Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden). 5. WEITERE INFORMATIONEN5.1 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern in die folgenden zwei berichtspflichtigen Geschäftssegmente unterteilt:
Das Segment Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion beinhaltet zum einen den Weltvertrieb und die Auswertung von Filmen in Kinos in Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Österreich sowie die Auswertungen von Kinofilmen im Fernsehen und auf Video und DVD und zum anderen die Filmproduktion von Kinofilmen. Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Vorstand überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Ergebnisses beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis im Konzernabschluss bewertet. Die Aktivitäten des Wild Bunch Konzerns erstrecken sich im Wesentlichen auf Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Österreich. Im Geschäftsjahr wurden mit keinem Geschäftspartner Umsatzerlöse von mehr als 10 % getätigt. scroll
Im Geschäftsjahr vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 5.884 (Vj.: T€ 3.090) entfallen ausschließlich auf das Segment Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion. Die damit verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Finanzinvestitionen in dem jeweiligen Segment lassen sich wie folgt aufgliedern: scroll
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Segmentinformationen Die Segmentdaten wurden auf der Grundlage der im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt. Das Segmentvermögen stellt das betriebsnotwendige Vermögen der einzelnen Segmente dar. In den Segmentschulden sind die operativen Schulden und Rückstellungen der einzelnen Segmente enthalten. Investitionen beinhalten die Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Geografische Informationen Die Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe erstrecken sich im Wesentlichen auf Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien. Für die geografischen Informationen werden die Umsätze und das langfristige Vermögen sowie Investitionen nach dem Sitz der Gesellschaft segmentiert. Umsatzerlöse aus dem internationalen Vertrieb von Filmrechten (2019: T€ 15.502; Vj.: T€ 14.516) werden unter Sonstige ausgewiesen, da aus technischen Gründen eine Aufteilung nach geografischen Regionen nicht möglich ist. Der Konzern konnte Umsatzerlöse in den folgenden geografischen Regionen erzielen: scroll
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5.2 FINANZINSTRUMENTE/MANAGEMENT VON FINANZRISIKEN In den nachfolgenden Tabellen werden die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 dargestellt. Die in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 und 2018 ausgewiesenen Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, stimmen jeweils im Wesentlichen mit den beizulegenden Zeitwerten („Fair Values“) überein. scroll
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Finanzinstrumente sind bis auf die Finanzanlagen (Eigenkapitalinstrumente) entweder in der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte enthalten und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert oder in der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten enthalten und werden entsprechend unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bilanziert. Ihre beizulegende Zeitwerte entsprechen annähernd dem Buchwert. Die zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten Finanzanlagen (Eigenkapitalinstrumente) betreffen die nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Beteiligungen. Für diese liegen keine auf einem aktiven Markt notierten Preise vor, so dass der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann; daher erfolgt die Bewertung weiterhin zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, der annahmegemäß im Wesentlichem dem Fair Value entspricht. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuordnung der Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten zu den Bewertungskategorien nach IFRS 9. scroll
Allgemeines Der Konzern unterliegt aufgrund seiner operativen Tätigkeit den folgenden Risiken:
Unter den Marktrisiken werden auch Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen erfasst. Im Folgenden werden:
Der Wild Bunch-Konzern hat einen konzernweit einheitlichen Ansatz des finanziellen Risikomanagements in Portfolioform zur Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken. Die Risikopositionen ergeben sich aus den konzernweit vorgenommenen und geplanten zahlungswirksamen Ein- und Ausgängen als Marktrisiken, betreffend Zinssatz-, Preis- und Wechselkursänderungen. Zins- und Preisänderungsrisiken werden durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest- und variabel verzinslichen Positionen gesteuert. Kreditrisiko Unter Kreditrisiko wird das Risiko des Zahlungsausfalls eines Kunden oder Vertragspartners des Wild Bunch Konzerns verstanden, welches dazu führt, dass in der Konzernbilanz ausgewiesene Vermögenswerte, Finanzanlagen oder Forderungen einer Wertberichtigung unterzogen werden müssen. Demnach ist das Risiko auf den Buchwert dieser Vermögenswerte beschränkt. Kreditrisiken resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Kunden wird von den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen regelmäßig überwacht. Wertberichtigungen werden auf Basis erwarteter Risiken gebildet. Liquiditätsrisiken Die mit der Bank Leumi plc (UK) („Bank Leumi“) vereinbarte Kreditlinie von bis zu € 30 Mio. mit einer Laufzeit bis zum 5. April 2020 wurde im April 2020 mit Hilfe eines Kreditrahmens der Commerzbank AG abgelöst. Die Kreditlinie der Commerzbank AG beträgt bis zu € 35,0 Mio. und hat eine Laufzeit bis Oktober 2022. Die Vereinbarung mit der Commerzbank sieht vor, dass die Bank gegen Verpfändung von Forderungen der Gesellschaft Finanzmittel zur Verfügung stellt. Als Forderungen qualifiziert sind durch eine Kreditausfallversicherung gesicherte Forderungen der Tochtergesellschaften Wild Bunch S.A., Paris, Wild Bunch Germany, München, BIM Distribuzione s.r.l., Rom und Vértigo Films S.L., Madrid. Die Wild Bunch AG ist verpflichtet, entsprechend der von den Tochtergesellschaften gestellten Sicherheiten erhaltene Kreditbeträge an diese Tochtergesellschaften weiterzuleiten. Siehe auch Abschnitt 1.4. unter Annahme der Unternehmensfortführung und im Lagebericht unter 3.4. Gesamtaussage des Vorstands zur Entwicklung des Konzerns und 4.3.2. Finanzielle Risiken. Marktrisiken (a) Währungsrisiken Aus dem Ein- und Verkauf in Fremdwährung können sich je nach Entwicklung des Wechselkurses Risiken für die Gesellschaft ergeben. Der Einkauf kann wechselkursbedingt teurer werden und der Verkauf in Fremdwährung kann zu einem in Euro geringeren Umsatz führen. Im Berichtsjahr wurden Umrechnungsdifferenzen von T€ -196 (Vj.: T€ -9) erfolgswirksam erfasst. Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für Bilanzpositionen in US-Dollar mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Wechselkursniveau zum Bilanzstichtag um 10 % höher bzw. niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 406 geringer bzw. T€ 296 höher (Vj.: T€ 553 geringer bzw. T€ 687 höher) gewesen. (b) Zinsrisiken Bei den verzinslichen Forderungen und Schulden des Unternehmens sind sowohl Festzinsen aber auch variable Zinsen vereinbart. Marktzinssatzänderungen bei festverzinslichen Schulden würden sich nur dann auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum Fair Value bilanziert wären. Da dies nicht der Fall ist, unterliegen die Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis aufgrund des negativen EURIBOR um T€ 0 (Vj.: T€ 0) geringer gewesen. Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 0 (Vj.: T€ 0) höher ausgefallen. 5.3 MITARBEITER Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug in den Geschäftsjahren: scroll
5.4 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN Als nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen oder Personen, die den Wild Bunch Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, insbesondere nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, zu Anschaffungskosten oder at-equity einbezogene Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen. Als nahestehende Personen gelten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG sowie ihre Familienangehörigen (vgl. Abschnitt 5.9 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats). Die Gesellschaft betrachtet die Voltaire Finance B.V. („Voltaire“), Schiphol, Niederlande und die Tennor Holding B.V. („Tennor“), Schiphol, Niederlande als nahestehende Unternehmen. Voltaire hielt zum 31.12.2019 insgesamt 96,2 % der Stimmrechte der Gesellschaft. Betreffend der Transaktion der Gesellschaft mit Voltaire wird auf die Abschnitte 3.10. und 3.11. sowie 3.14. verwiesen. Des Weiteren betrachtet die Gesellschaft Herrn Lars Windhorst als nahestehende Person, da er wirtschaftlich Begünstigter innerhalb der Kette der die Gesellschaften beherrschenden Unternehmen der Tennor-Gruppe ist, mit der diese ihrerseits beherrschenden Unternehmen mit der Consortia Partnership Ltd. an der Spitze. Die Voltaire Finance B.V. hat der Wild Bunch AG sowie der Wild Bunch S.A. Darlehen gewährt. Zu Umfang und Konditionen dieser Darlehen siehe die Angaben in der Tabelle Finanzverbindlichkeiten am Ende dieses Konzernanhangs. Siehe auch die Angaben unter 5.12. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG vgl. Abschnitt 5.10. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands. Aus Vergütungen und Reisekostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2019 gegen einem ehemaligen Vorstand Forderungen in Höhe von T€ 13 (Vj.: T€ 2). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats betragen T€ 0 (Vj.: T€ 66). Daneben bestanden Geschäftsbeziehungen mit folgenden nahestehenden Personen und Unternehmen: Mit dem assoziierten Unternehmen Circuito Cinema s.r.l., Rom, Italien, bestanden zum Bilanzstichtag bei dem Konzernunternehmen BIM Distribuzione s.r.l., Rom, Italien, Darlehen und Forderungen in Höhe von T€ 291 (Vj.: T€ 284). Des Weiteren bestanden gegenüber Circuito Cinema Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 29 (Vj.: T€ 39). Circuito Cinema rechnete im Geschäftsjahr Kinoerlöse in Höhe von T€ 131 (Vj.: T€ 215) mit der Gesellschafterin BIM Distribuzione s.r.l. ab. Circuito Cinema erbrachte im Geschäftsjahr Dienstleistungen im Rahmen der Vermarktung von Filmen für die Gesellschafterin BIM Distribuzione s.r.l. in Höhe von T€ 221 (Vj.: T€ 160). Die BIM Distribuzione s.r.l. hat in 2017 eine Bürgschaft in Höhe von T€ 600 für einen Bankkredit, den die Circuito Cinema s.r.l. von der Banca Nazionale del Lavoro erhalten hat, übernommen. Die Wild Bunch S.A. hat gegen die bis einschließlich 30. Juni 2019 vollkonsolidierte und seitdem at-equity konsolidierte Insiders LLC, Los Angeles, USA Forderungen aus Kostenverrechnungen in Vorjahren von T€ 439. Die Wild Bunch S.A. hat zum 31. Dezember 2019 Forderungen von T€ 251 gegen die Wild Bunch International S.A., Paris, Frankreich. Die Forderungen resultieren aus im Rahmen eines Shared Service Agreements von der Wild Bunch S.A. erbrachten administrativen Dienstleistungen. Des Weiteren weist die Wild Bunch S.A. Verbindlichkeiten gegenüber der Wild Bunch International S.A. von T€ 667 aus. Die Verbindlichkeiten resultieren aus Gebühren gemäß der zwischen den Parteien bestehenden Vertriebsvereinbarung. Mit der Investmentbank Lazard Frères („Lazard“), Paris, Frankreich, bestand im Berichtszeitraum ein Financial Advisory Agreement unter dem Lazard Beratungsleistungen in Hinblick auf die strategische Investorensuche erbringt. Das Aufsichtsratsmitglied Pierre Tattevin ist Partner im Pariser Büro von Lazard. Die Beauftragung von Lazard erfolgte zu marktüblichen Konditionen auf Basis einer rein erfolgsabhängigen Vergütung. Eine Zahlung ist nicht erfolgt. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Transaktionen mit den anderen assoziierten Unternehmen. 5.5 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus über die im Jahresabschluss berücksichtigten Risiken hinaus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden. Zum 31. Dezember 2019 hatte der Konzern folgende feststehende finanzielle Verpflichtungen: scroll
Die finanziellen Verpflichtungen aus Minimumgarantien zum 31. Dezember 2019 sind überwiegend mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr ausgewiesen, die Fertigstellungstermine für die einzelnen Filme sind jedoch oft mit Unsicherheiten behaftet und können sich zum Teil deutlich verzögern. In der Gruppe bestehen Eventualverbindlichkeiten aus erfolgsbedingt rückzahlbaren Fördermitteldarlehen (T€ 12.156; Vj.: T€ 11.951). Diese Fördermitteldarlehen sind jedoch nur aus anteiligen zukünftigen Erlösen, die die Kosten übersteigen, zurückzuführen. Derzeit geht die Gesellschaft nicht davon aus, dass diese Darlehen zurückgeführt werden müssen. 5.6 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Die BIM Distribuzione s.r.l. hat in 2017 eine Bürgschaft in Höhe von T€ 600 für einen Bankkredit, den die Circuito Cinema s.r.l. von der Banca Nazionale del Lavoro erhalten hat, übernommen. Aufgrund der Geschäftsentwicklung der Circuito Cinema s.r.l. sind derzeit keine Risiken der Inanspruchnahme zu erkennen. Für die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird auf die Ausführungen in Abschnitt 3.17 Finanzverbindlichkeiten verwiesen. 5.7 HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS Das vom Abschlussprüfer, Mazars GmbH & Co. KG, Hamburg, im Geschäftsjahr 2019 in Rechnung gestellte Honorar stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Betrag für das Jahr 2019 enthält Honorare in Höhe von T€ 16 für das Vorjahr. Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen die Erteilung eines Comfort Letters. 5.8 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE-KODEX Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 5.9 MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS Vorstand:
Aufsichtsrat:
5.10 GESAMTBEZÜGE DES AUFSICHTSRATS UND DES VORSTANDS Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangsangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex. Die Hauptversammlung der Wild Bunch AG hat am 26. September 2018 mit qualifizierter Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen, keine Offenlegung der individuellen Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 vorzunehmen. Die Ermächtigung gilt für das laufende Geschäftsjahr 2018 und die ihm nachfolgenden vier Geschäftsjahre. Insgesamt hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2019 Bezüge von T€ 583 (Vj.: T€ 1.306) erhalten. Für das Geschäftsjahr 2019 wurden dem Vorstand Bezüge von T€ 585 (Vj.: T€ 969) gewährt. Der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG ist dazu ermächtigt, über einen freiwilligen Bonus für außergewöhnliche Leistungen zu beschließen. Dieser freiwillige Bonus kann höchstens T€ 100 pro Jahr betragen. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten die Vorstände ihre Bezüge (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütungen) für die Dauer von sechs Monaten weiter, längstens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Das gleiche gilt im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds für seine hinterbliebene Ehefrau oder Lebenspartnerin. Bei einem Change of Control Event, jedoch nicht im Rahmen der aktuellen Restrukturierung, sowie im Fall der Abberufung oder Freistellung von den Dienstpflichten hat ein Vorstand ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf die Gesamtvergütung (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütung) bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, maximal in Höhe der Gesamtvergütung für zwei Jahre. Die Gesellschaft hat für die Organe des Konzerns eine D&O Versicherung abgeschlossen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 26. September 2018 beschlossen, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats anzupassen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten künftig jährlich € 30.000, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende € 45.000 und der Aufsichtsratsvorsitzende € 75.000. Außerdem erhalten Aufsichtsratsmitglieder für ihre Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats jährlich zusätzlich € 7.500 und für das Führen des Vorsitzes in einem Ausschuss des Aufsichtsrats jährlich zusätzlich € 15.000. Diese Änderungen gelten rückwirkend seit dem 1. Februar 2018. Bis zum 31. Januar 2018 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Vergütung in Höhe von jeweils € 16.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhielt € 22.000, sein Stellvertreter € 20.000. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 Bezüge von T€ 87 (Vj.: T€ 203) erhalten. Für das Geschäftsjahr 2019 wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats insgesamt Bezüge von T€ 238 (Vj.: T€ 197) gewährt. scroll
5.11 AKTIEN DER ORGANMITGLIEDER Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Wild Bunch AG: scroll
5.12 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG (NACHTRAGSBERICHT) Corona Covid-19 Pandemie und ihre Auswirkungen Die Corona Covid-19-Pandemie ("Corona-Pandemie") und die Kontaktbeschränkungen, die zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Virus verhängt wurden, haben das öffentliche Leben und die wirtschaftlichen Aktivitäten in den Kernmärkten von Wild Bunch weitgehend zum Erliegen gebracht. Mitte März 2020 wurden alle Kinos in Frankreich, Italien, Deutschland und Spanien geschlossen. Unter strengen Auflagen wie Maskenpflicht, Mindestabstand und Hygienevorschriften streben einzelne Länder die Wiedereröffnung der Kinos an. Durch die entsprechende Verschiebung der Filmstarts wird nach der Wiedereröffnung eine große Zahl neuer Filme in die Kinos drängen und eine hohe Konkurrenz für die Kinobesucher auslösen. Wild Bunch arbeitet daran, seine Kinostartstrategie zu verfeinern oder Alternativen, wie den Direktverkauf an elektronische Vertriebsplattformen, zu finden. Auf der Beschaffungsseite ist die Wild Bunch Gruppe von der Absage einer Reihe von Veranstaltungen und Festivals wie dem Festival und dem Marché du Film de Cannes betroffen. Diese Veranstaltungen sind Schlüsselereignisse für den Verkauf und Erwerb von Filmen. Auch wenn die Veranstalter digitale Märkte organisieren, ist der Erfolg solcher Ansätze noch nicht absehbar. Es ist derzeit schwer vorherzusagen, ob die geplanten Einnahmen über die gesamte Verwertungskette von Filmen, einschließlich des internationalen Vertriebs, noch realisiert werden können. Kurzfristig während der Pandemie, aber auch langfristig verzeichnet die Branche nach wie vor eine deutliche Verschiebung beim Konsum von Inhalten, mit einer hohen Nachfrage nach Streaming-Diensten, aber auch nach traditionellem Pay- und Free-TV. Die Wild Bunch Gruppe ist seit Mitte März in diesen Segmenten besonders aktiv, und es wird erwartet, dass die Einnahmen aus diesen Aktivitäten auf einem hohen Niveau bleiben werden. Infolgedessen verzeichnete auch FilmoTV aufgrund der in Frankreich verhängten Ausgangssperre einen deutlichen Anstieg der VOD-verkäufe und der Abonnentenzahlen. Auch die Wild Bunch Gruppe war von der Unterbrechung verschiedener Film- und Serienproduktionen betroffen, was die Investitionen und das geplante Wachstum im Produktionsbereich verlangsamte. Infolgedessen wurden für 2020 geplante Produktionen auf 2021 verschoben, obwohl noch nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, wann diese Produktionen in den jeweiligen Ländern tatsächlich anlaufen können. Dies hängt auch vom weiteren Management der CoronaPandemie in den Kernmärkten von Wild Bunch ab. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Lockerung der Kontaktbeschränkungen ist der Vorstand daher der Ansicht, dass die Corona Covid-19 Pandemie insgesamt negative Auswirkungen auf die Investitionen und die globalen Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe im Geschäftsjahr 2020 haben wird. Rückzahlung Kredit Bank Leumi Der Kredit der Bank Leumi wurde im April 2020 mit Hilfe eines Kreditrahmens der Commerzbank AG abgelöst. Die erstmalige Inanspruchnahme des Kreditrahmens bei der Commerzbank AG betrug € 16,3 Mio. Der Kreditrahmen der Commerzbank AG beträgt bis zu € 35,0 Mio. und hat eine Laufzeit bis Oktober 2022. Die Vereinbarung mit der Commerzbank sieht vor, dass die Bank gegen Abtretung von Forderungen der Wild Bunch AG Finanzmittel zur Verfügung stellt. Als Forderungen qualifiziert sind durch eine Kreditausfallversicherung gesicherte Forderungen der Tochtergesellschaften Wild Bunch S.A., Paris, Wild Bunch Germany, München, BIM Distribuzione s.r.l., Rom und Vértigo Films S.L., Madrid. Die Wild Bunch AG ist verpflichtet, entsprechend der von den Tochtergesellschaften gestellten Sicherheiten erhaltene Kreditbeträge an diese Tochtergesellschaften weiterzuleiten. 5.13 ANTEILSBESITZ DER WILD BUNCH AG, BERLIN Sofern nicht anders angegeben, wurden Eigenkapital und Jahresergebnis der Gesellschaften gemäß der IFRS Jahresabschlüsse 2019 angegeben. scroll
1
Ergebnisabführungsvertrag mit Wild Bunch AG
Berlin, den 30. Juni 2020 Wild Bunch AG Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender ANLAGE 1 - FINANZIERERSPIEGELin T€ scroll
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a)
Wild Bunch AG/Wild Bunch Germany GmbH/ Senator
Film Verleih GmbH/ Senator Home Entertainment GmbH/BIM Distribuzione
s.r.l./ Vértigo Films S.L. VERSICHERUNG DES GESETZLICHEN VERTRETERS ZUM 31. DEZEMBER 2019Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Konzernlage und -Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, den 30. Juni 2020 Wild Bunch AG Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN UND HINWEISEDieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Wild Bunch betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „Vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Wild BuchManagements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Wild Bunch liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen - insbesondere im Abschnitt Risiken des Geschäftsberichts - beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren, sollten behördliche Entscheidungen, Einschätzungen oder Auflagen anders als erwartet ausfallen oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse von Wild Bunch (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Wild Bunch übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Dokument nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung des Dokuments maßgeblich und der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Wild Bunch AG, Berlin: VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN KONZERNLAGE- UND LAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Konzernabschluss der Wild Bunch AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht Bezug genommen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Darüber hinaus haben wir die lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben sind Angaben, die nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB nicht vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht zu dienen. WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEITWir verweisen auf die Angaben in Abschnitt 1.4. „Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheiten - Annahme der Unternehmensfortführung“ im Konzernanhang und in Abschnitt 4.3.2. „Finanzielle Risiken“ des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter unter anderem ausführen, dass sollte der Geschäftsverlauf deutlich hinter den geplanten Erwartungen zurückstehen, würde dies die weitere Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigen und könnte deren Bestand gefährden, soweit die hierdurch entstehenden finanziellen Lücken nicht durch andere Kapitalmaßnahmen geschlossen werden können. Dies weist auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 S. 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist hinsichtlich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. BEURTEILUNG DER GOING-CONCERN-PRÄMISSE DES KONZERNS DURCH DEN VORSTAND DER WILD BUNCH AGZUGEHÖRIGE INFORMATIONEN IM KONZERNABSCHLUSS UND IM ZUSAMMENGEFASSTEN KONZERNLAGE- UND LAGEBERICHTDie Angaben des Konzerns zur Planung sind in Abschnitt 1.4. „Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheit - Annahme der Unternehmensfortführung“ und Abschnitt 5.12. „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht)“ des Konzernanhangs sowie in den Abschnitten 3.3. „Erwartete Entwicklung“, 3.4. „Gesamtaussage des Vorstands zur Entwicklung des Konzerns“ und 4.3.2. „Finanzielle Risiken“ des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts enthalten. SACHVERHALT UND RISIKO FÜR DIE PRÜFUNGDer Vorstand der Wild Bunch AG ist bei der Aufstellung des Konzernabschlusses von der Fortführung der Geschäftstätigkeit (Going-Concern-Prämisse) ausgegangen. Dieser Einschätzung liegen die Liquiditätsplanung für den Wild Bunch Konzern bis zum 31. Dezember 2020 sowie die Business Planung für den Zeitraum 2020 bis 2024 zugrunde. Die kurzfristige Liquiditätsplanung der Wild Bunch Gruppe berücksichtigt die aktuellen Erkenntnisse in Bezug auf die Corona Pandemie. Die mittelfristige Businessplanung basiert auf der Annahme, dass den Konzerngesellschaften nach nunmehr erfolgtem Abschluss der finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen künftig ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um die geplanten Investitionen in weitere Filmverleihrechte und neue Vermarktungsstrategien zu tätigen und ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sie unterliegt des Weiteren der Annahme, dass sich trotz Verschiebungen von geplanten Erträgen insgesamt keine wesentlichen negativen Auswirkungen aus der Corona Pandemie für die Geschäftsentwicklung des Konzerns ergeben. Die Liquiditäts- und die Businessplanung sind durch eine hohe Unsicherheit gekennzeichnet, da sie auf subjektiven Annahmen des Vorstands beruhen. Es besteht insbesondere das Risiko, dass die Annahmen, die der Businessplanung zugrunde liegen, nicht erreicht werden können. Hierdurch wäre die weitere Entwicklung des Konzerns beeinträchtigt und könnte dessen Bestand gefährdet sein. PRÜFERISCHES VORGEHEN UND ERKENNTNISSEIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die vom Konzern aufgestellten Liquiditäts- und Businessplanungen jeweils inhaltlich nachvollzogen und die zugrunde gelegten Annahmen verplausibilisiert. Dabei haben wir uns auch mit der prognostizierten Auswirkung der aktuellen Coronavirus Pandemie auseinandergesetzt. Wir kommen nach intensiver Diskussion der Liquiditäts- und der Businessplanungen und den diesen zugrundeliegenden Annahmen mit dem Vorstand zu dem Schluss, dass die Annahmen und Planziele aus heutiger Sicht plausibel sind. Danach weist die Liquiditätsplanung für den Wild Bunch Konzern bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 unter Berücksichtigung des aktuellen Finanzstatus keine Unterdeckung auf. Unter Berücksichtigung der nach Abschluss der finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel, kommen wir zu der Auffassung, dass die Liquiditäts- und die Businessplanungen insgesamt risikobehaftet, aber plausibel sind. Die Einschätzung des Vorstands in Bezug auf die entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Risiken, die sich aus einer deutlich negativen Abweichung von der Liquiditäts- oder der Businessplanung, z.B. durch den weiteren Verlauf der Corona Pandemie oder einer anderen Beeinträchtigung der geplanten Geschäftsausweitung ergeben könnten, halten wir für nachvollziehbar und plausibel. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen unter dem Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“. WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEZUGEHÖRIGE INFORMATIONEN IM KONZERNABSCHLUSS UND IM ZUSAMMENGEFASSTEN KONZERNLAGE- UND LAGEBERICHTDie Angaben des Konzerns zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten 1.4. „Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheit“, 1.5. „Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Immaterielle Vermögenswerte bzw. - Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten“ und 3.1. „Geschäfts- oder Firmenwert“ des Konzernanhangs enthalten. SACHVERHALT UND RISIKO FÜR DIE PRÜFUNGIm Konzernabschluss der Wild Bunch AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von insgesamt T€ 124.454 ausgewiesen, die rund 44 % der Bilanzsumme ausmachen und die das bilanzielle Eigenkapital des Konzerns um T€ 18.673 übersteigen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Aufgrund der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume erachten wir die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. PRÜFERISCHES VORGEHEN UND ERKENNTNISSEIm Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der Wild Bunch AG implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der erzielbaren Beträge von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte und die implementierten internen Kontrollen verschafft. Wir haben das Vorgehen des Konzerns bei der Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie bei der Ableitung der Zukunftserfolge auf die Vereinbarkeit mit IAS 36 gewürdigt. Wir haben die dem Werthaltigkeitstest zugrundeliegende Unternehmensplanung analysiert. Die wesentlichen Annahmen zum Wachstum, geplanten Geschäftsverlauf und zur künftigen Rentabilität haben wir nachvollzogen. Wir haben die Planung mit den gesetzlichen Vertretern der Wild Bunch AG ausführlich diskutiert. Auf dieser Grundlage haben wir deren Angemessenheit beurteilt. Die Angemessenheit der sonstigen wesentlichen Bewertungsannahmen, wie beispielsweise des Diskontierungszinssatzes, haben wir mit Unterstützung von internen Bewertungsspezialisten auf Basis einer Analyse von Marktindikatoren untersucht. Wir haben die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter im Hinblick auf die sachgerechte Ableitung analysiert und ihre Berechnung unter Beachtung der dafür vorliegenden Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen. Durch Sensitivitätsanalysen haben wir Wertminderungsrisiken bei Änderungen von wesentlichen Bewertungsannahmen eingeschätzt. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle unter Beachtung der Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen. Der von den gesetzlichen Vertretern der Muttergesellschaft durchgeführte Werthaltigkeitstest sowie die hierfür angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte zu überprüfen. WERTHALTIGKEIT DER FILMVERLEIHRECHTEZUGEHÖRIGE INFORMATIONEN IM KONZERNABSCHLUSS UND ZUSAMMENGEFASSTEN KONZERNLAGE- UND LAGEBERICHTDie Angaben des Konzerns zu den Filmverleihrechten als Bestandteil der immateriellen Vermögenswerte sind in den Abschnitten 1.4. „Ermessensausübung und Schätzungsunsicherheit“, 1.5. „Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Immaterielle Vermögenswerte“ und 3.2. „Immaterielle Vermögenswerte“ des Konzernanhangs enthalten. SACHVERHALT UND RISIKO FÜR DIE PRÜFUNGUnter den immateriellen Vermögenswerten werden Filmverleihrechte in Höhe von T€ 47.400 ausgewiesen, die rund 17 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Filmverleihrechte bilden die Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Wild Bunch Konzerns. Die Anschaffungskosten für die Filmverleihrechte werden nach einer nettoerlösbasierten Methode abgeschrieben. Darüber hinaus werden die Filmverleihrechte jährlich zum Bilanzstichtag einem Werthaltigkeitstest (Wertminderungstest nach IAS 36) unterzogen. Hierzu werden die Planrechnungen aller Filmrechte im Hinblick auf die erwartete Marktakzeptanz regelmäßig aktualisiert und der jeweils erzielbare Betrag aus den Filmrechten (Nutzungswert) mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse aus den Auswertungen einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Werthaltigkeit der Filmverleihrechte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. PRÜFERISCHES VORGEHEN UND ERKENNTNISSEIm Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten auf Übereinstimmung mit den Vorschriften in IAS 36 beurteilt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Nettoerlöse aus der Verwertung der Filmrechte sachgerecht ermittelt beziehungsweise geplant wurden. Hierzu haben wir in Stichproben die vertraglich vereinbarten Verwertungsentgelte mit den geplanten Nettoerlösen abgestimmt sowie die Angemessenheit der getroffenen Annahmen über künftige Erlöse aus weiteren Verwertungsmöglichkeiten gewürdigt. Da die Annahmen über künftige Erlöse in hohem Maße ermessensbehaftet sind, haben wir diese intensiv mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Daneben haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern der Muttergesellschaft durchgeführten Werthaltigkeitstests sowie die hierfür angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Filmverleihrechte zu überprüfen. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für die folgenden sonstigen Informationen verantwortlich:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN KONZERNLAGE- UND LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN KONZERNLAGE- UND LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlage- und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. August 2019 zum Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Wild Bunch AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Pannewitz.
Berlin, 30. Juni 2020 Mazars GmbH & Co. KG Udo Heckeler, Wirtschaftsprüfer Frank Pannewitz, Wirtschaftsprüfer |
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