Wild Bunch AGBerlinBefreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum 31. Dezember 2023Gesellschafterbeschluss über die Verabschiedung desJahresabschlusses zum 31. Dezember 2023Senator Movlnvest GmbHvom 10. Juni 2025Verteilerscroll
PROTOKOLL
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Original: | Wild Bunch AG |
Kopie: | Rechnungswesen |
Gesellschafter: Wild Bunch AG als alleinige Gesellschafterin vertreten durch Vorstand mit dem Geschäftsanteil von DM 1.500.000,00
1. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
2. Beschlussfassung über das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023
3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023
4. § 264 Abs. 3 HGB, Vorschlag auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023
Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen.
Zur Tagesordnung werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
Die Gesellschafterin genehmigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von
nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Anhang.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin ein ausgeglichenes Ergebnis aus.
Aus vororganschaftlicher Zeit resultiert ein Bilanzgewinn in Höhe von € 25.998,28.
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Dem Vorschlag der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 3 HGB, auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.
Berlin, den 10. Juni 2025
Wild Bunch AG
Sophie Jordan, Vorstand
Sven Heller, Prokurist
Berlin, 12. August 2025
Der zwischen der Gesellschafterin und der Gesellschaft bestehende Ergebnisabführungsvertag ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschafterin zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2022 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.
Original: | Wild Bunch AG |
Kopie: | Rechnungswesen |
Gesellschafter: Wild Bunch AG als alleinige Gesellschafterin vertreten durch Vorstand mit dem Geschäftsanteil von EUR 25.000,00
1. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
2. Beschlussfassung über das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023
3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023
4. § 264 Abs. 3 HGB, Vorschlag auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023
Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen.
Zur Tagesordnung werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
Die Gesellschafterin genehmigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von
nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Anhang.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin ein ausgeglichenes Ergebnis aus.
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Dem Vorschlag der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 3 HGB, auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.
Berlin, den 10. Juni 2025
Wild Bunch AG
Sophie Jordan, Vorstand
Sven Heller, Prokurist
Berlin, 12. August 2025
Der zwischen der Gesellschafterin und der Gesellschaft bestehende Ergebnisabführungsvertag ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschafterin zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2022 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.
Original: | Wild Bunch AG |
Kopie: | Rechnungswesen |
Gesellschafter: Wild Bunch AG als alleinige Gesellschafterin vertreten durch Vorstand mit dem Geschäftsanteil von EUR 176.000,00
1. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
2. Beschlussfassung über das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023
3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023
4. § 264 Abs. 3 HGB, Vorschlag auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023
Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen.
Zur Tagesordnung werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
Die Gesellschafterin genehmigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von
nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Anhang.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin ein ausgeglichenes Ergebnis aus.
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Dem Vorschlag der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 3 HGB, auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.
Berlin, den 10. Juni 2025
Wild Bunch AG
Sophie Jordan, Vorstand
Sven Heller, Prokurist
Berlin, 12. August 2025
Der zwischen der Gesellschafterin und der Gesellschaft bestehende Ergebnisabführungsvertag ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschafterin zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2022 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.
Original: | Wild Bunch AG |
Kopie: | Rechnungswesen |
Gesellschafter: Wild Bunch AG als alleinige Gesellschafterin vertreten durch Vorstand mit dem Geschäftsanteil von EUR 25.000,00
1. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
2. Beschlussfassung über das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023
3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023
4. § 264 Abs. 3 HGB, Vorschlag auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023
Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen.
Zur Tagesordnung werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
Die Gesellschafterin genehmigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von
nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Anhang.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin ein ausgeglichenes Ergebnis aus.
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Dem Vorschlag der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 3 HGB, auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.
Berlin, den 10. Juni 2025
Wild Bunch AG
Sophie Jordan | Sven Heller |
Vorstand | Prokurist |
Köln, 12. August 2025
Der zwischen der Gesellschafterin und der Gesellschaft bestehende Ergebnisabführungsvertag ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschafterin zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2022 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.
Original: | Wild Bunch AG |
Kopie: | Rechnungswesen |
Gesellschafter: Wild Bunch AG als alleinige Gesellschafterin vertreten durch Vorstand mit dem Geschäftsanteil von EUR 25.000,00
1. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
2. Beschlussfassung über das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023
3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023
4. § 264 Abs. 3 HGB, Vorschlag auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023
Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen.
Zur Tagesordnung werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
Die Gesellschafterin genehmigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von
nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Anhang.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin ein ausgeglichenes Ergebnis aus.
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Dem Vorschlag der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 3 HGB, auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.
Berlin, den 10. Juni 2025
Wild Bunch AG
Sophie Jordan, Vorstand
Sven Heller, Prokurist
München, 12. August 2025
Der zwischen der Gesellschafterin und der Gesellschaft bestehende Ergebnisabführungsvertag ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschafterin zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2022 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.