Wild Bunch AG

Berlin

Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum 31. Dezember 2023

Gesellschafterbeschluss über die Verabschiedung des

Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

Senator Movlnvest GmbH

vom 10. Juni 2025

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Original: Wild Bunch AG
Kopie: Rechnungswesen

PROTOKOLL
über die ordentliche Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
der
Senator Movlnvest GmbH
am 10. Juni 2025
in Berlin, Michaelkirchstr. 17-18

Anwesend

Gesellschafter: Wild Bunch AG als alleinige Gesellschafterin vertreten durch Vorstand mit dem Geschäftsanteil von EUR 25.000,00

Tagesordnung

1. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2. Beschlussfassung über das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023

3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023

4. § 264 Abs. 3 HGB, Vorschlag auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023

Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen.

Zur Tagesordnung werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

Zu Punkt 1:

Die Gesellschafterin genehmigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von

€ 31.913,62

nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Anhang.

Zu Punkt 2:

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin ein ausgeglichenes Ergebnis aus.

Zu Punkt 3:

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Zu Punkt 4:

Dem Vorschlag der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 3 HGB, auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Berlin, den 10. Juni 2025

Wild Bunch AG

Sophie Jordan, Vorstand

Sven Heller, Prokurist

 

Berlin, 12. August 2025

Ergebnisabführungsvertrag

Der zwischen der Gesellschafterin und der Gesellschaft bestehende Ergebnisabführungsvertag ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschafterin zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2022 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.

Gesellschafterbeschluss über die Verabschiedung des

Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

Senator Film Produktion GmbH

vom 10. Juni 2025

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Original: Wild Bunch AG
Kopie: Rechnungswesen

PROTOKOLL
über die ordentliche Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
der
Senator Film Produktion GmbH
am 10. Juni 2025
in Berlin, Michaelkirchstr. 17-18

Anwesend

Gesellschafter: Wild Bunch AG als alleinige Gesellschafterin vertreten durch Vorstand mit dem Geschäftsanteil von DM 1.500.000,00

Tagesordnung

1. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2. Beschlussfassung über das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023

3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023

4. § 264 Abs. 3 HGB, Vorschlag auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023

Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen.

Zur Tagesordnung werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

Zu Punkt 1:

Die Gesellschafterin genehmigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von

€ 4.969.964,22

nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Anhang.

Zu Punkt 2:

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin ein ausgeglichenes Ergebnis aus.

Aus vororganschaftlicher Zeit resultiert ein Bilanzgewinn in Höhe von € 25.998,28.

Zu Punkt 3:

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Zu Punkt 4:

Dem Vorschlag der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 3 HGB, auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Berlin, den 10. Juni 2025

Wild Bunch AG

Sophie Jordan, Vorstand

Sven Heller, Prokurist

 

Berlin, 12. August 2025

Ergebnisabführungsvertrag

Der zwischen der Gesellschafterin und der Gesellschaft bestehende Ergebnisabführungsvertag ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschafterin zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2022 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.

Gesellschafterbeschluss über die Verabschiedung des

Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

Senator Home Entertainment GmbH

vom 10. Juni 2025

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Original: Wild Bunch AG
Kopie: Rechnungswesen

PROTOKOLL
über die ordentliche Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
der
Senator Home Entertainment GmbH
am 10. Juni 2025
in Berlin, Michaelkirchstr. 17-18

Anwesend

Gesellschafter: Wild Bunch AG als alleinige Gesellschafterin vertreten durch Vorstand mit dem Geschäftsanteil von EUR 25.000,00

Tagesordnung

1. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2. Beschlussfassung über das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023

3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023

4. § 264 Abs. 3 HGB, Vorschlag auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023

Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen.

Zur Tagesordnung werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

Zu Punkt 1:

Die Gesellschafterin genehmigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von

€ 1.488.758,88

nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Anhang.

Zu Punkt 2:

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin ein ausgeglichenes Ergebnis aus.

Zu Punkt 3:

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Zu Punkt 4:

Dem Vorschlag der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 3 HGB, auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Berlin, den 10. Juni 2025

Wild Bunch AG

Sophie Jordan, Vorstand

Sven Heller, Prokurist

 

Berlin, 12. August 2025

Ergebnisabführungsvertrag

Der zwischen der Gesellschafterin und der Gesellschaft bestehende Ergebnisabführungsvertag ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschafterin zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2022 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.

Gesellschafterbeschluss über die Verabschiedung des

Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

Senator Film Verleih GmbH

vom 10. Juni 2025

Verteiler

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Original: Wild Bunch AG
Kopie: Rechnungswesen

PROTOKOLL
über die ordentliche Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
der
Senator Film Verleih GmbH
am 10. Juni 2025
in Berlin, Michaelkirchstr. 17-18

Anwesend

Gesellschafter: Wild Bunch AG als alleinige Gesellschafterin vertreten durch Vorstand mit dem Geschäftsanteil von EUR 176.000,00

Tagesordnung

1. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2. Beschlussfassung über das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023

3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023

4. § 264 Abs. 3 HGB, Vorschlag auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023

Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen.

Zur Tagesordnung werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

Zu Punkt 1:

Die Gesellschafterin genehmigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von

€ 11.729.099,59

nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Anhang.

Zu Punkt 2:

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin ein ausgeglichenes Ergebnis aus.

Zu Punkt 3:

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Zu Punkt 4:

Dem Vorschlag der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 3 HGB, auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Berlin, den 10. Juni 2025

Wild Bunch AG

Sophie Jordan, Vorstand

Sven Heller, Prokurist

 

Berlin, 12. August 2025

Ergebnisabführungsvertrag

Der zwischen der Gesellschafterin und der Gesellschaft bestehende Ergebnisabführungsvertag ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschafterin zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2022 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.

Gesellschafterbeschluss über die Verabschiedung des

Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

Senator Film Köln GmbH

vom 10. Juni 2025

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Original: Wild Bunch AG
Kopie: Rechnungswesen

PROTOKOLL
über die ordentliche Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
der
Senator Film Köln GmbH
am 10. Juni 2025
in Berlin, Michaelkirchstr. 17-18

Anwesend

Gesellschafter: Wild Bunch AG als alleinige Gesellschafterin vertreten durch Vorstand mit dem Geschäftsanteil von EUR 25.000,00

Tagesordnung

1. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2. Beschlussfassung über das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023

3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023

4. § 264 Abs. 3 HGB, Vorschlag auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023

Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen.

Zur Tagesordnung werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

Zu Punkt 1:

Die Gesellschafterin genehmigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von

€ 1.452.237,22

nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Anhang.

Zu Punkt 2:

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin ein ausgeglichenes Ergebnis aus.

Zu Punkt 3:

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Zu Punkt 4:

Dem Vorschlag der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 3 HGB, auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Berlin, den 10. Juni 2025

Wild Bunch AG

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Sophie Jordan Sven Heller
Vorstand Prokurist

 

Köln, 12. August 2025

Ergebnisabführungsvertrag

Der zwischen der Gesellschafterin und der Gesellschaft bestehende Ergebnisabführungsvertag ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschafterin zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2022 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.

Gesellschafterbeschluss über die Verabschiedung des

Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

Mia Wallace Productions GmbH

vom 10. Juni 2025

Verteiler

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Original: Wild Bunch AG
Kopie: Rechnungswesen

PROTOKOLL
über die ordentliche Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
der
Mia Wallace Productions GmbH
am 10. Juni 2025
in Berlin, Michaelkirchstr. 17-18

Anwesend

Gesellschafter: Wild Bunch AG als alleinige Gesellschafterin vertreten durch Vorstand mit dem Geschäftsanteil von EUR 25.000,00

Tagesordnung

1. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2. Beschlussfassung über das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023

3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023

4. § 264 Abs. 3 HGB, Vorschlag auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023

Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt unter Verzicht auf alle Formen und Fristen.

Zur Tagesordnung werden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

Zu Punkt 1:

Die Gesellschafterin genehmigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz mit einer Bilanzsumme von

€ 364.845,54

nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Anhang.

Zu Punkt 2:

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 weist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin ein ausgeglichenes Ergebnis aus.

Zu Punkt 3:

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Zu Punkt 4:

Dem Vorschlag der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 3 HGB, auf Befreiung von den Offenlegungsvorschriften der §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

Berlin, den 10. Juni 2025

Wild Bunch AG

Sophie Jordan, Vorstand

Sven Heller, Prokurist

 

München, 12. August 2025

Ergebnisabführungsvertrag

Der zwischen der Gesellschafterin und der Gesellschaft bestehende Ergebnisabführungsvertag ist im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschafterin zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2022 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.