Ad-hoc | 20 June 2007 16:07


Wüstenrot & Württembergische AG: Spruchverfahren

Wüstenrot & Württembergische AG / Sonstiges

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Das Bundesverfassungsgericht hat der Wüstenrot & Württembergische AG heute
mitgeteilt, dass es durch Nichtannahmebeschluss die gegen den Beschluss des
Oberlandesgerichts Stuttgart gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur
Entscheidung angenommen hat. Demnach muss auf die ehemaligen Aktien der
WürttAG kein Barausgleich geleistet werden, da das Umtauschverhältnis zum
Zeitpunkt der Fusion angemessen war.

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Angemessenheit des
Umtauschverhältnisses zum Zeitpunkt der 1999 erfolgten Fusion von
Württembergische AG Versicherungs-Beteiligungsgesellschaft und Wüstenrot
Beteiligungs-AG zur Wüstenrot & Württembergische AG hatte das
Oberlandesgericht Stuttgart zuvor einen Beschluss gefasst, der die
Beschwerden der Antragsteller gegen den erstinstanzlichen Beschluss des
Landgerichts Stuttgart zurückwies.

Stuttgart, 20. Juni 2007




 



Dr. Immo Dehnert
Pressesprecher
Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 662-1471



DGAP 20.06.2007 
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Sprache:      Deutsch
Emittent:     Wüstenrot & Württembergische AG
              Gutenbergstrasse 30
              70176 Stuttgart Deutschland
Telefon:      0711-662-1471
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www:          www.ww-ag.com
ISIN:         DE0008051004
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