Wüstenrot Holding AktiengesellschaftLudwigsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024Grundlagen des Jahresabschlusses Die Wüstenrot Holding Aktiengesellschaft, Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart, HRB 205337), nimmt nach Umstrukturierung des Wüstenrot-Konzerns seit dem 1. September 1999 ihre Aufgaben als Vermögensverwaltungsgesellschaft wahr. Ihr satzungsmäßiger Unternehmenszweck ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Gründung von Unternehmen. Überdies soll sie die Tradition der Bausparbewegung wahren und pflegen. Ihr wesentliches Vermögen besteht aus der Beteiligung an der Wüstenrot & Württembergische AG (W&W AG), Kornwestheim. Die Wüstenrot Holding Aktiengesellschaft hatte mit Wirkung zum 1. Januar 2016 24.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien der W&W AG (Anschaffungskosten T€ 492.656, Buchwert T€ 489.855) sowie Bankguthaben in Höhe von T€ 2.000 im Wege der Abspaltung zur Neugründung auf die WS Holding AG, Stuttgart, übertragen. In diesem Zusammenhang haften die Wüstenrot Holding Aktiengesellschaft und die WS Holding AG gemäß § 133 UmwG für die Verbindlichkeiten und Rückstellungen der Wüstenrot Holding Aktiengesellschaft, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet worden sind, als Gesamtschuldner. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB, des AktG und der Satzung des Unternehmens erstellt. Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften werden teilweise in Anspruch genommen. Zur Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz wurden Angaben teilweise in den Anhang verlagert. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und nutzungsbedingter Abschreibungen aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode zu steuerlich zulässigen Höchstsätzen vorgenommen. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 1.000,00 (VJ: € 800,00) werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Die Gegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die beim Kauf höher verzinslicher Namenspfandbriefe und Schuldscheindarlehen am Sekundärmarkt sowie für Inhaberwertpapiere des Anlagevermögens an der Börse über pari gezahlten Kaufpreisanteile werden als Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Restlaufzeit anteilig abgeschrieben. Die Aktien an der W&W AG sind an einem aktiven Markt börsennotiert. Die Bewertung der Beteiligung an der W&W AG erfolgt auf Grundlage des IDW RS VFA 2, insbesondere in Bezug auf die Feststellung eines dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wertes. Bei der Beteiligung an der W&W AG war im Berichtsjahr keine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag erforderlich, da aufgrund der zugrunde gelegten Bewertungssystematik nicht von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen wird. Ausgehend von einem niedrigeren beizulegenden Wert erfol-gen Zuschreibungen bis zu den Anschaffungskosten, soweit am Bilanzstichtag ein über dem letzten Buchkurs gestiegener Börsenkurs vorliegt. Für die Wertpapiere des Anlagevermögens und Sonstigen Ausleihungen besteht eine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit. Marktpreisentwicklungen führen bei diesen Aktiva nicht automatisch zu niedrigeren Bewertungen. Eine Verschlechterung der Bonität der Schuldner könnte dagegen jedoch bei der Bewertung zu einem niedrigeren beilzulegenden Wert führen. Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Verpfändete Rückdeckungsversicherungen für Versorgungszusagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungs- und Altersteilzeitverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Die Pensionsrückstellungen sind im Berichtsjahr nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 1,60 % (VJ 1,48 %) auf Basis der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt worden. Der Rechnungszinssatz basiert auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre. Hierbei erfolgt auf Grund der konkreten Altersstruktur bei den Pensionsverpflichtungen, die eine gewichtete durchschnittliche Laufzeit von ca. neun Jahren aufweist, die Abzinsung mit der durchschnittlichen Laufzeit der Verpflichtungen von neun Jahren. Die von der Deutschen Bundesbank zum 31. Oktober 2024 veröffentlichten Abzinsungssätze mit einem 10-Jahres-Durchschnitts-Zinssatz wurden angepasst, indem der Zins zum 31. Oktober 2024 für die Monate November und Dezember 2024 fortgeschrieben und damit der Zins zum 31. Dezember 2024 ermittelt wurde. Das Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wird nicht in Anspruch genommen. In der Berechnung der Pensionsrückstellungen sind künftige Gehaltssteigerungen mit 3,0 % und die Anpassung laufender Renten mit 2,0 % berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit 3,5 % (Tarifbereich) bzw. 1,0 % p.a. (Vertragsbereich) angesetzt. Die Effekte aus der Änderung des Zinssatzes werden im Zinsergebnis berücksichtigt. Die Rückstellungen enthalten Saldierungseffekte gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung aus der bestehenden Rückdeckungsversicherung von T€ 264 (VJ T€ 227). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre mit einer Restlaufzeit von neun Jahren ergibt sich zum 31. Dezember 2024 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von T€ - 114 (VJ T€ 17) (Unterschiedsbetrag). Dieser war im Vorjahr nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Bei einem negativen Unterschiedsbetrag ist der ausschüttungsgesperrte Betrag auf 0 zu maximieren. Die Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ohne Verrechnung des Deckungsvermögens würde sich zum 31. Dezember 2024 auf T€ 9.193 belaufen Die Berechnung des Erfüllungsbetrages der Jubiläumsrückstellungen sowie der Rückstellung für Übergangsbeihilfe und Sterbegeld erfolgt unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G, Zins 1,60 % (VJ 1,27 %) (Duration sechs Jahre), mit dem Projected-Unit-Credit-Verfahren. Für die Bewertung sind im Übrigen die gleichen Parameter wie bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen verwendet worden. In der Berechnung der Jubiläumsrückstellungen sowie der Rückstellung für Übergangsbeihilfe und Sterbegeld sind künftige Gehaltssteigerungen mit 3,0 % berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit 3,5 % (Tarifbereich) bzw. 1,0 % p.a. (Vertragsbereich) angesetzt. Die Effekte aus der Änderung des Zinssatzes werden im Zinsergebnis berücksichtigt. Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz Guthaben bei Kreditinstituten Unter den Guthaben bei Kreditinstituten sind Festgeldanlagen in Höhe von T€ 12.000 (VJ T€ 23.000) ausgewiesen, die nicht täglich fällig sind. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 beträgt T€ 798.567 (VJ T€ 798.567) und ist eingeteilt in 17.108 (VJ 17.108) auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je € 46.678,00 (VJ € 46.678,00). Am Grundkapital der Gesellschaft ist allein die Wüstenrot Stiftung Gemeinschaft der Freunde Deutscher Eigenheimverein e.V. mit Sitz in Wüstenrot beteiligt. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 7.447 (VJ T€ 7.447). Die Gewinnrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die Einstellung erfolgte gemäß § 150 Abs. 2 AktG in die gesetzliche Rücklage. Die Position Bilanzgewinn enthält zum 31. Dezember 2024 einen Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von T€ 0 (VJ T€ 78.894). Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Sonstige Angaben Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands: Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind:
Vorstand der Gesellschaft ist:
Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VJ vier Mitarbeiter) bei der Wüstenrot Holding Aktiengesellschaft beschäftigt.
Ludwigsburg, den 28. März 2025 Wüstenrot Holding Aktiengesellschaft Lars Lange Feststellungsbeschluss der Wüstenrot Holding Aktiengesellschaft, Ludwigsburg Der Jahresabschluss der Wüstenrot Holding Aktiengesellschaft, Ludwigsburg, wurde für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 am 8. Mai 2025 durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit gemäß § 172 AktG festgestellt. |
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