Bayerische Motoren Werke AktiengesellschaftMünchenANGABEN NACH DEM ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN FÜR DEN BERICHTSZEITRAUM 2018 - 2022 (§ 25 Abs. 3 EntgTranspG)Am 06.07.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten. Das EntgTranspG hat zum Ziel, Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern zu fördern und das Entgeltgleichheitsgebot von Frauen und Männern durchzusetzen. Es sieht neben der Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern und Vorgaben für ein freiwilliges Prüfverfahren zur Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots einen individuellen Auskunftsanspruch für Arbeitnehmer vor. Bei der BMW AG können Mitarbeiter seit dem 01.01.2018 über ein intern veröffentlichtes Formular den Auskunftsanspruch geltend machen. Die Angabe des Vergleichsentgelts erfolgt als Median-Entgelt einer Vergleichsgruppe aus mindestens sechs Personen des jeweils anderen Geschlechts. Der Auskunftsanspruch führt nicht dazu, dass individuelle Gehälter offengelegt werden. Um das Ziel des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit (§1 EntgTranspG) sicherzustellen, hat die BMW AG einen mehrdimensionalen Monitoring-Prozess etabliert, der den Vergleich der Gehälter nach Entgeltgruppen und Geschlecht umfasst. Für das Jahr 2022 wurde bei der Analyse keine signifikante Abweichung des Entgelts zwischen Frauen und Männern festgestellt. Tabelle: Frauen und Männer in Vollzeit und Teilzeit im Jahresdurchschnitt scrollen
* Seit dem Berichtsjahr 2020 gilt eine neue Definition des Mitarbeitendenbegriffs (zur Definition siehe Integrierter Konzernbericht). Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen setzt die BMW AG ein Gesamtkonzept bestehend aus direkten und indirekten Maßnahmen um. Die Maßnahmen umfassen neben gezielter externer Rekrutierung, die Bereiche Personalentwicklung (z.B. Führungskräfteprogramme für Frauen auf dem Weg in Führungsfunktionen), Führungskräftequalifizierung und Nachfolgeplanung (zum Beispiel Frauenförderung in der technischen Ausbildung). Veranstaltungs- und Dialogformate zur Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeitenden ergänzen das Konzept. Darüber hinaus werden neben flexiblen Arbeitszeitmodellen Rahmenbedingungen geschaffen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen. Durch diese Maßnahmen konnte ein hoher Frauenanteil in den Nachwuchsgruppen erreicht sowie der Frauenanteil in der Gesamtbelegschaft und in Führungsfunktionen im Berichtszeitraum gesteigert werden. München, im Februar 2023 |
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