Bayerische Motoren Werke AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024BMW AG IN ZAHLENscrollen
1 Einschließlich Serienteileversorgung BMW
Brilliance Automotive Ltd., Shenyang.
JAHRESABSCHLUSSVERÖFFENTLICHUNGDer Jahresabschluss und der Lagebericht der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG) für das Geschäftsjahr 2024 werden elektronisch an die das Unternehmensregister führende Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt und sind über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich. Der Lagebericht der BMW AG ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst; er ist im BMW Group Bericht 2024 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der BMW AG sind darüber hinaus auf der Homepage der BMW Group unter ↗ www.bmwgroup.com/ir verfügbar. BILANZ ZUM 31. DEZEMBERAKTIVA scrollen
GEWINN-UND-VERLUSTRECHNUNGscrollen
ANHANGGRUNDLAGEN DES JAHRESABSCHLUSSESDer Jahresabschluss der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG) wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt und in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die BMW AG mit Sitz in München ist beim Registergericht München unter der Handelsregisternummer HRB 42243 registriert. Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte nicht exakt zur angegebenen Summe addieren und sich Prozentangaben nicht aus den dargestellten Werten ergeben. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierung schließt ausdrücklich alle Geschlechteridentitäten ein. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEUm die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind in der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und 20 Jahren. Sofern erforderlich, werden Wertminderungen berücksichtigt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Geleistete Anzahlungen sind mit dem Nennbetrag bilanziert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. In die Herstellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie zurechenbare Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der fertigungsbedingten Abschreibungen einbezogen. Angemessene Teile der herstellungsbezogenen Kosten der allgemeinen Verwaltung, für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben, in bestimmten Fällen findet die degressive Abschreibungsmethode noch Anwendung. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € im Zugangsjahr vereinfachend direkt im Aufwand erfasst. Grundsätzlich gilt für selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 800 € das Prinzip der Einzelinventarisierung. Anlagen im Bau werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die übergeordneten Nutzungsdauern sowie detaillierte Nutzungsdauern für wesentliche ausgewählte Kategorien, welche einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen. scrollen
Für im Mehrschichtbetrieb eingesetzte Anlagen und Maschinen werden die Abschreibungen durch Schichtzuschläge entsprechend erhöht. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine Wertminderung entfallen sind. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren werden mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips (Beschaffungsmarkt) bewertet. Bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen werden Material- und Fertigungseinzelkosten, zurechenbare Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der fertigungsbedingten Abschreibungen einbezogen. Angemessene Teile der herstellungsbezogenen Kosten der allgemeinen Verwaltung, für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder der geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. In den Vorräten sind geleistete Anzahlungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren enthalten. Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zum jeweiligen Tageswert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Dieser entspricht dem Marktpreis. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bilanziert. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung werden vom BMW Trust e.V., München, im Rahmen von Contractual Trust Arrangements (CTA) treuhänderisch Vermögensgegenstände verwaltet. Die Bewertung erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus stichtagsaktuellen Marktwerten der Kapitalverwaltungsgesellschaften. Das Deckungsvermögen wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Die Pensionsverpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt und mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Der Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn beziehungsweise sieben Geschäftsjahren wird im Anhang ausgewiesen. Die Rückstellungen für Jubiläumszusagen und Altersteilzeit werden ebenfalls mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Laufende Erträge oder Aufwendungen aus verrechneten Vermögensgegenständen sowie aus der Aufzinsung und dem Ergebnis der Änderung des Rechnungszinses werden im Finanzergebnis erfasst. Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens wertpapiergebundener Zusagen werden ebenfalls im Finanzergebnis erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Komponenten der Pensionsaufwendungen sind in den Funktionskosten enthalten. Steuerrückstellungen werden nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die übrigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Rückstellungen werden zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, langfristige Rückstellungen werden dabei mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bildung von Rückstellungen für Gewährleistungs-, Kulanzverpflichtungen und Produktgarantien ist mit Schätzungen verbunden. Diese Rückstellungen werden grundsätzlich zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der Fahrzeuge an die Vertriebsgesellschaften der BMW Group, die Händler beziehungsweise die Endkunden erfasst. Hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsbetrags werden insbesondere aktuelle Einschätzungen, basierend auf Erfahrungswerten über in der Vergangenheit erfolgte Schadensfälle und -verläufe ausgelieferter Fahrzeuge, getroffen. Des Weiteren werden sowohl künftige potenzielle Reparaturkosten, bestehend aus Material- und Arbeitsaufwand als auch Preissteigerungen pro Produkt, berücksichtigt. Zusätzlich werden in der Rückstellung für Gewährleistungs-, Kulanzverpflichtungen und Produktgarantien auch beschlossene Sachverhalte wie beispielsweise Rückrufaktionen für ausgelieferte Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Beschlusses berücksichtigt. Die Rückstellungen für Gewährleistungs-, Kulanzverpflichtungen und Produktgarantien werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst und etwaige Änderungen erfasst. Schätzungen werden in Bezug auf die Bewertung von erwarteten Erstattungsansprüchen vorgenommen, welche mit der Rückstellung für Gewährleistungs-, Kulanzverpflichtungen und Produktgarantien verrechnet werden. Rückstellungen für Altersteilzeitverhältnisse werden zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und dabei mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die BMW AG übernimmt gegenüber verbundenen Unternehmen des Segments Finanzdienstleistungen der BMW Group teilweise Restwertverpflichtungen aus der Verwertung von Fahrzeugen, für die Rückstellungen gebildet werden. Bei der einzelvertraglichen Ermittlung dieser Verpflichtungen werden der vertraglich vereinbarte Restwert und der erwartete Restwert gegenübergestellt. In der Berechnung des erwarteten Restwerts werden öffentlich zugängliche Einschätzungen unabhängiger Institute sowie interne Erwartungswerte berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Das Wahlrecht zur Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wird nicht ausgeübt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls erfasst. Aus der Stichtagsbewertung resultierende Gewinne werden nur bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr erfasst. Verluste aus Kursänderungen werden durch Neubewertung zum Bilanzstichtag berücksichtigt. Zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken aus dem operativen Geschäft beziehungsweise den daraus resultierenden Finanzierungserfordernissen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Sofern ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang besteht, werden die derivativen Finanzinstrumente als Bewertungseinheit mit bilanzierten Vermögensgegenständen oder Schulden beziehungsweise geplanten Transaktionen zusammengefasst. Sofern diese in Fremdwährung unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziert werden, werden sie mit dem jeweiligen Sicherungskurs bewertet. Die BMW AG fakturiert Lieferungen und Leistungen gegenüber außerhalb des Euroraums ansässigen Vertriebsgesellschaften überwiegend in der jeweiligen Landeswährung. Das daraus resultierende Fremdwährungsrisiko wird durch den Einsatz von derivativen Währungsinstrumenten gesichert. Diese werden als Portfolio-Hedges innerhalb einer Bewertungseinheit abgebildet. Bei den Grundgeschäften handelt es sich dabei um mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen, die aus der Fremdwährungsfakturierung resultieren. Die hohe Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Transaktionen leitet sich aus historischen Erfahrungswerten und der Produktionsplanung ab. Die BMW AG wählt für diese Sicherungsbeziehungen die Einfrierungsmethode. Bei den Währungsderivaten zur Sicherung der an Tochtergesellschaften weitergereichten derivativen Finanzinstrumente und den Zinsderivaten zur Sicherung von Finanzforderungen und -verbindlichkeiten werden Micro Hedges gebildet. Die BMW AG wählt für diese Sicherungsbeziehungen die Einfrierungsmethode. Die BMW AG verhandelt Verträge zum Rohstoffeinkauf konzernübergreifend. Das aus dem Rohstoffeinkauf für die Produktionsgesellschaften resultierende Rohstoffpreisrisiko trägt die BMW AG direkt oder indirekt. Zur Absicherung dieser Risiken schließt die BMW AG Rohstoffderivate ab. Diese werden als Portfolio-Hedges innerhalb von Bewertungseinheiten bilanziert. Bei den Grundgeschäften handelt es sich dabei um mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen. Die hohe Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Transaktionen leitet sich aus historischen Erfahrungswerten und der Produktionsplanung ab. Die BMW AG wählt für diese Sicherungsbeziehungen die Einfrierungsmethode. Durch die Übereinstimmung der wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale der Transaktionen einer Bewertungseinheit gleichen sich die Wertänderungen oder Zahlungsströme weitgehend aus. Die Sicherung besteht jeweils für die gesamte Laufzeit des Grundgeschäfts. Die Effektivität wird in der Regel durch einen Critical Term Match sichergestellt. Die Messung der Effektivität der Bewertungseinheiten aus der Fremdwährungsfakturierung an Vertriebsgesellschaften erfolgt auf Basis einer Regressionsanalyse. Zur rechnerischen Ermittlung des Betrags der Unwirksamkeit beziehungsweise der Ineffektivität wird die Dollar-Offset-Methode angewendet. Realisierte Effekte aus Bewertungseinheiten aus mit Tochtergesellschaften abgeschlossenen und an Banken weitergereichten derivativen Finanzinstrumenten werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen netto ausgewiesen. Besteht kein oder ein nicht ausreichender Sicherungszusammenhang, werden drohende Verluste aus schwebenden Geschäften aufwandswirksam erfasst. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hierzu gehören auch Umsätze für Leistungen, die erst nach dem Abschlussstichtag erbracht werden. Sofern Umsätze aus mehreren Teilleistungen bestehen, erfolgt die Aufteilung der Umsatzerlöse auf die verschiedenen Leistungskomponenten auf Basis ihrer objektiv und zuverlässig ermittelten beizulegenden Zeitwerte. Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der BMW AG von 30,8%. Dieser beinhaltet Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Abweichend hiervon werden temporäre Differenzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Personengesellschaften, an denen die BMW AG als Gesellschafterin beteiligt ist, auf Basis des derzeit gültigen Ertragsteuersatzes von 15,83% bewertet, der die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag umfasst. Im Geschäftsjahr ergibt sich für den Organkreis der BMW AG ein Überhang von aktiven latenten Steuern. Dies begründet sich im Wesentlichen aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (vor Verrechnung mit dem Deckungsvermögen), sonstigen Rückstellungen und Sachanlagen. Das Wahlrecht zum Ansatz des Überhangs aktiver latenter Steuern wird von der Organträgerin BMW AG nicht ausgeübt. Die aktienbasierten Programme zur Vorstands- und Bereichsleitervergütung sehen ein Wahlrecht aufseiten der BMW AG vor, eine Erfüllung in bar oder in Form von Stammaktien der BMW AG vorzunehmen. Aufgrund der Ausübung des Wahlrechts zur Erfüllung in bar werden die beiden aktienbasierten Vergütungsprogramme wie aktienbasierte Programme mit Barausgleich bilanziert. Aktienbasierte Programme, die eine Erfüllung in bar vorsehen, werden vom Gewährungszeitpunkt an bis zu ihrem Ausgleich an jedem Bilanzstichtag sowie am Erfüllungstag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet, im Personalaufwand erfolgswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und als Rückstellung ausgewiesen. Weitere Informationen zu den beiden aktienbasierten Programmen finden sich im Anhang des BMW Group Berichts 2024 unter ↗ Textziffer [42]. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSscrollen
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ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ01 Immaterielle VermögensgegenständeUnter den immateriellen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Nutzungsrechte, entgeltlich erworbene Software, Konzessionen und Lizenzen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres belaufen sich auf 503 Mio. € (2023: 420 Mio. €). Für immaterielle Vermögensgegenstände wurden Anzahlungen in Höhe von 54 Mio. € (2023: 229 Mio. €) geleistet. 02 SachanlagenDie Zugänge bei den Sachanlagen betreffen überwiegend Strukturinvestitionen und Produktinvestitionen in technische Anlagen und Maschinen sowie Anlagen im Bau. Die planmäßigen Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres belaufen sich auf 2.263 Mio. € (2023: 2.187 Mio. €). 03 FinanzanlagenDie BMW AG hält Aktien an der SGL Carbon SE, Wiesbaden. Im Geschäftsjahr erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 56 Mio. € (2023: 9 Mio. €). 04 Vorrätescrollen
05 Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescrollen
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6.579 Mio. € (2023: 10.147 Mio. €) sowie Finanzforderungen in Höhe von 6.967 Mio. € (2023: 6.251 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Steuerforderungen, Rückkaufvereinbarungen und geleistete Anzahlungen auf Bestellungen. Sofern nicht anders angegeben, sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände innerhalb eines Jahres fällig. 06 WertpapiereDie Wertpapiere bestehen aus einem Spezialfonds und Geldmarktfonds. Die BMW AG hält 100% der Anteile des Spezialfonds, der keinen Beschränkungen in der täglichen Rückgabe unterliegt. Die Anschaffungskosten für den Erwerb der Anteile an dem Spezialfonds belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 810 Mio. € (2023: 1.617 Mio. €). Im Ergebnis ist ein Ertrag aus dem Abgang von Wertpapieren in Höhe von 143 Mio. € enthalten (2023: 171 Mio. €). Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwert der Investitionen innerhalb des Spezialfonds: scrollen
07 Flüssige MittelBei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände. Die Guthaben bei Kreditinstituten beinhalten 2 Mio. € bei verbundenen Unternehmen. 08 RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die vorab geleisteten Ausgaben für Leistungen künftiger Perioden. 09 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagescrollen
Die Hauptversammlung der BMW AG hat den Vorstand am 11. Mai 2022 ermächtigt, über die Börse eigene Anteile bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals, oder - falls dieser Wert niedriger ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung für den Rückkauf gilt bis zum 10. Mai 2027. Am 3. Mai 2023 hat der Vorstand der BMW AG im Rahmen der Ermächtigung ein zweites Aktienrückkaufprogramm über die Börse beschlossen. Im Rahmen dieses Programms werden Stammaktien im Umfang von bis zu 1,65 Mrd. € sowie Vorzugsaktien von bis zu 0,35 Mrd. € erworben. Das zweite Programm startete im Anschluss an das erste Rückkaufprogramm und wird bis spätestens zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Der Erwerb erfolgt zum Zweck der späteren Einziehung der Aktien und der Herabsetzung des Grundkapitals oder zur Verwendung im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms. Bis zum 31. Dezember 2024 wurden im Rahmen des zweiten Rückkaufprogramms 13.363.612 Stück eigene Stammaktien zu einem Anschaffungspreis von insgesamt 1.235 Mio. € bei einem Durchschnittskurs von 92,42 € je Aktie über die Börse zurückgekauft. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 2,09%. Die Aktien befinden sich am Bilanzstichtag im Bestand der BMW AG. Bis zum 31. Dezember 2024 wurden im Rahmen des zweiten Rückkaufprogramms 3.093.144 Stück eigene Vorzugsaktien zu einem Anschaffungspreis von insgesamt 265 Mio. € bei einem Durchschnittskurs von 85,67 € je Aktie über die Börse zurückgekauft. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,48%. Die Aktien befinden sich am Bilanzstichtag im Bestand der BMW AG. Im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung aus dem Jahr 2022 wurden zum 31. Dezember 2024 in Summe 35.563.141 Stück eigene Stammaktien und 5.017.015 Stück eigene Vorzugsaktien an der Börse zurückgekauft. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital am Bilanzstichtag von 6,35%. Eine chronologische Übersicht über die gekauften Stamm- und Vorzugsaktien kann der Anlage 2 zum Anhang entnommen werden. Das Grundkapital der BMW AG in Höhe von 638.716.075,00 € setzt sich aus 579.795.667 Stück Stammaktien im Nennbetrag von 1 € und 58.920.408 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1 € zusammen. Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber. Die Vorzugsaktien sind mit einem Vorabgewinn (Mehrdividende) in Höhe von 0,02 € je Aktie ausgestattet. Am 10. September 2024 hat der Vorstand auf Basis von § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG ein Aktienrückkaufprogramm für Stammaktien für Mitarbeiter beschlossen, das vom 12. November bis 29. November 2024 durchgeführt wurde. Der Erwerb von Stammaktien im Rahmen dieses Programms dient dem einzigen Zweck, die aus dem Belegschaftsaktienprogramm entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen. Auf Basis der eingegangenen Anträge der teilnahmeberechtigten Mitarbeiter wurden 1.352.000 Stück Stammaktien zurückerworben und im Anschluss an die Mitarbeiter zu einem Vorzugspreis von 54,75 € je Aktie veräußert. Diese sind erstmals für das Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigt. 10 Gewinnrücklagenscrollen
Es ergibt sich ein nicht zur Ausschüttung verfügbarer Betrag in Höhe von 1.440 Mio. € (2023: 1.425 Mio. €). Dieser resultiert aus der Bewertung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung in Höhe von 1.440 Mio. € (2023: 1.284 Mio. €) dienen, und dem Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn beziehungsweise sieben Geschäftsjahren in Höhe von 0 Mio. € (2023: 141 Mio. €). Zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen auf Basis eines zehn- und siebenjährigen Durchschnittszinssatzes ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag von 95 Mio. € (2023: 0 Mio. €), der keiner Ausschüttungssperre unterliegt. 11 Namens-Gewinn-ScheineDas Angebot an die Mitarbeiter, im Rahmen der Vermögensbildung am Mitarbeiteraktienprogramm teilzunehmen und Stammaktien zu zeichnen (bis 2022 Vorzugsaktien), ersetzt seit 1989 die Möglichkeit zur Zeichnung von Namens-Gewinn-Scheinen mit dividendenabhängigem Gewinnanteil. Zum 31. Dezember 2024 sind noch 472.539 Namens-Gewinn-Scheine ausgegeben (2023: 491.954 Namens-Gewinn-Scheine). 12 Rückstellungenscrollen
Die BMW AG gewährt ihren Mitarbeitern verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung. Es bestehen leistungsorientierte Versorgungszusagen, bei denen die Höhe der Versorgungsleistung durch Multiplikation eines Festbetrags mit der Anzahl der vollendeten Dienstjahre ermittelt wird. Darüber hinaus bestehen endgehaltsabhängige Zusagen. Im Jahr 2014 wurden die leistungsorientierten Pläne für alle neu ins Unternehmen eintretenden Mitarbeiter geschlossen. Des Weiteren besteht ein zusätzlicher durch Treuhandvermögen gedeckter Pensionsplan, dessen beitragsorientierte Leistungen überwiegend von Unternehmensbeiträgen, den darauf entfallenden Investmenterträgen sowie einer garantierten Mindestverzinsung abhängig sind. Ferner gewährt die BMW AG ihren Mitarbeitern die Teilnahme an einem freiwilligen Entgeltumwandlungsplan. Die Berechnung der Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen beruht, wie im Vorjahr, auf den biometrischen Rechnungsgrundlagen gemäß den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit um 70% abgesenkten Invalidisierungsraten. Daneben werden folgende Parameter berücksichtigt: scrollen
Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen entspricht dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Angabe zum Unterschiedsbetrag, der sich aus der Änderung des durchschnittlichen Rechnungszinses von sieben auf zehn Jahre ergibt, ist unter der Position Gewinnrücklagen ↗ Textziffer [10] angegeben. Zudem ist wie im Vorjahr der Karrieretrend, der planabhängig in einem Korridor von 0,25% bis 0,50% liegt, Bestandteil für die Bewertung der Höhe der Pensionsverpflichtungen. Die Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 1.848 Mio. € (2023: 2.231 Mio. €) stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens für Pensionsverpflichtungen betragen 10.984 Mio. € (2023: 10.771 Mio. €). Die Steuerrückstellungen enthalten im Wesentlichen zu erwartende Nachzahlungen von Ertragsteuern für das laufende Jahr und für Vorjahre sowie von steuerlichen Nebenleistungen. Die sonstigen Rückstellungen umfassen überwiegend Rückstellungen für Gewährleistungs-, Kulanzverpflichtungen und Produktgarantien, Verpflichtungen aus dem Personal- sowie Vertriebsbereich und Rückstellungen für Prozess- und Haftungsrisiken. Die Rückstellung für Jubiläumsgeld wurde im Geschäftsjahr aufgrund einer geänderten Betriebsvereinbarung zu großen Teilen aufgelöst. Es erfolgen im Wesentlichen noch Auszahlungen an Jubilare in einer Übergangsphase bis Ende des Geschäftsjahres 2026. In den Gewährleistungsverpflichtungen sind unter anderem Vorsorgen im Zusammenhang mit dem Abgasrückführungskühler und dem Integrierten Bremssystem enthalten. 13 Verbindlichkeitenscrollen
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Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 19.713 Mio. € (2023: 17.433 Mio. €) sowie um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.236 Mio. € (2023: 5.215 Mio. €). 14 RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die vorab erhaltenen Einnahmen für Leistungen künftiger Perioden. Darin enthalten sind im Wesentlichen Abgrenzungen für noch nicht erbrachte Teilleistungen der Service- und Wartungsverträge in Höhe von 4.647 Mio. € (2023: 4.375 Mio. €). ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND-VERLUSTRECHNUNG15 Umsatzerlösescrollen
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16 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten LeistungenDie Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen für Fertigungsmaterialien, bezogene Waren und Leistungen, Personalaufwendungen, Abschreibungen auf Vermögensgegenstände, Aufwendungen für Mieten und Pachten der Fertigungsbereiche sowie Aufwendungen für Gewährleistungs-, Kulanzverpflichtungen, Produktgarantien und Serviceverträge. 17 Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen, die sich im Geschäftsjahr auf 2.062 Mio. € belaufen (2023: 1.872 Mio. €), sind im Wesentlichen realisierte Kursgewinne sowie Auflösungen von Rückstellungen enthalten. Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr auf 731 Mio. € (2023: 418 Mio. €) und rühren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Erträge aus der Stichtagsbewertung von Fremdwährungstransaktionen betragen 187 Mio. € (2023: 253 Mio. €). 18 Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr 1.953 Mio. € (2023: 2.067 Mio. €) und enthalten insbesondere Aufwendungen aus Finanzgeschäften sowie Zuführungen von sonstigen Rückstellungen. Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 95 Mio. € (2023: 62 Mio. €). Die Aufwendungen aus der Stichtagsbewertung von Fremdwährungstransaktionen betragen 147 Mio. € (2023: 184 Mio. €). 19 Beteiligungsergebnisscrollen
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen stammen im Wesentlichen von der BMW INTEC Beteiligungs GmbH, München, in Höhe von 2.677 Mio. € (2023: 2.073 Mio. €), der BMW Bank GmbH, München, in Höhe von 748 Mio. € (2023: 602 Mio. €), sowie von der BMW M GmbH Gesellschaft für individuelle Automobile, München, in Höhe von 175 Mio. € (2023: 345 Mio. €). 20 Finanzergebnisscrollen
Beim Finanzertrag aus Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen handelt es sich um den Nettobetrag folgender Positionen: scrollen
21 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDer Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultiert überwiegend aus der laufenden Steuerberechnung für das Geschäftsjahr und enthält einen Steueraufwand in Höhe von 9 Mio. € (2023: 0 Mio. €) aus dem Mindeststeuergesetz. Zudem sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 115 Mio. € (2023: 73 Mio. €), unter anderem aufgrund von Verrechnungspreissachverhalten sowie steuerlichen Nebenleistungen, enthalten. 22 Einstellung in die GewinnrücklagenAus dem Jahresüberschuss werden 847 Mio. € (2023: 564 Mio. €) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. 23 BilanzgewinnVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BMW AG des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 2.676.831.616,98 € zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 4,32 € je dividendenberechtigter Vorzugsaktie sowie einer Dividende in Höhe von 4,30 € je dividendenberechtigter Stammaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die vorgeschlagene Dividende entspricht einer Gesamtausschüttung von 2,7 Mrd. €, basierend auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2024. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 13.363.612 eigene Stammaktien und 3.093.144 eigene Vorzugsaktien, die zum 31. Dezember 2024 von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehalten werden. Diese Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung je dividendenberechtigter Stamm- oder Vorzugsaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. SONSTIGE ANGABEN24 Materialaufwandscrollen
25 Personalaufwandscrollen
Der Personalaufwand beinhaltet nicht den Finanzertrag aus Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen in Höhe von 185 Mio. € (2023: 417 Mio. €) gemäß ↗ Textziffer [20]. scrollen
26 Honoraraufwand des AbschlussprüfersDie im Geschäftsjahr 2024 vom Konzernabschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, erbrachten Leistungen für die BMW AG und ihre beherrschten Tochtergesellschaften betreffen Abschlussprüfungsleistungen und andere Bestätigungsleistungen. Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen vornehmlich die Prüfung des Konzernabschlusses und die Prüfung der Jahresabschlüsse der BMW AG und ihrer beherrschten Tochterunternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, unter anderem die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses. Andere Bestätigungsleistungen beinhalten im Wesentlichen projektbegleitende Prüfungen, Comfort Letter und gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Bestätigungsleistungen. Im Geschäftsjahr 2024 und im Vorjahr wurden keine Steuerberatungsleistungen oder sonstigen Leistungen erbracht. Auf die Veröffentlichung des Honoraraufwands des Abschlussprüfers an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel gemäß § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. 27 Haftungsverhältnissescrollen
Die BMW AG haftet dem Umfang und der Höhe nach für Kundeneinlagen des Tochterunternehmens BMW Bank GmbH, München, anstelle des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V., dem die BMW Bank GmbH, München, angehört. Die Haftung je Kunde ist auf 15% der Eigenmittel der BMW Bank GmbH, München, begrenzt. Für die Erklärung zugunsten der BMW Bank GmbH, München, wird aufgrund nicht möglicher Bestimmbarkeit eines validen Wertes eine Bezifferung unterlassen. Die BMW AG hat sich verpflichtet, der BMW Automotive Finance (China) Co. Ltd., Peking, bei Bedarf Mittel für die Sicherstellung der regulatorischen Anforderungen an die Kapitalausstattung sowie für die Aufrechterhaltung der Liquidität bei Zahlungsschwierigkeiten bereitzustellen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Inanspruchnahme nicht wahrscheinlich. Unter Berücksichtigung der zum Aufstellungszeitpunkt bestehenden Erkenntnisse über die finanzielle Lage der Hauptschuldner geht die BMW AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Sofern doppelte Haftungsverhältnisse vorliegen, wird das potenzielle Inanspruchnahmerisiko der BMW AG einmal unter den Haftungsverhältnissen dargestellt. Die BMW AG schätzt eine Inanspruchnahme aus den aufgeführten Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich ein, da die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten voraussichtlich erfüllt werden können. 28 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle GeschäfteDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen insgesamt 2.076 Mio. € (2023: 2.148 Mio. €). Diese setzen sich im Wesentlichen aus den Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen zusammen. Der Gesamtwert der Verpflichtungen setzt sich nach Fälligkeiten wie folgt zusammen: scrollen
Auf verbundene Unternehmen entfallen hiervon insgesamt 539 Mio. € (2023: 590 Mio. €). Das Bestellobligo für Investitionen sowie die langfristigen Abnahmeverpflichtungen für Vorräte liegen im geschäftsüblichen Rahmen. Im Rahmen der Refinanzierung wurden Umfänge von Forderungen innerhalb des Konzerns im Geschäftsjahr mit einem Volumen von insgesamt 21.775 Mio. € (2023: 20.206 Mio. €) verkauft. In dieser Höhe sind der Gesellschaft liquide Mittel zugeflossen. In den Vorjahren wurden Sale-and-Lease-Back-Transaktionen abgeschlossen. Hierdurch verbleiben keine wesentlichen Vorteile und Risiken im Unternehmen. Es bestehen Rücknahmeverpflichtungen ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen im Segment Finanzdienstleistungen der BMW Group in Höhe von 2.902 Mio. € (2023: 2.971 Mio. €) in Zusammenhang mit Fahrzeugverkäufen und Fahrzeugleasing. Davon sind 1.765 Mio. € (2023: 1.817 Mio. €) innerhalb eines Jahres fällig. 29 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenMit nahestehenden Unternehmen und Personen werden ausschließlich Geschäfte zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. 30 Derivative Finanzinstrumentescrollen
Für negative beizulegende Zeitwerte von Derivaten, die nicht in Bewertungseinheiten designiert sind, sowie zu erfassende Ineffektivitäten aus Bewertungseinheiten werden im Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 167 Mio. € gebildet (2023: 28 Mio. €). Der Ausweis der Nominalbeträge der derivativen Finanzgeschäfte erfolgt brutto auf Basis der absoluten Kauf- und Verkaufsbeträge beziehungsweise entsprechend den Kontraktwerten der gesicherten Grundgeschäfte. Die dargestellten beizulegenden Zeitwerte für Devisen- und Zinsgeschäfte werden anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen oder anhand geeigneter Bewertungsverfahren, zum Beispiel der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Optionen werden mittels Kursnotierungen oder Optionspreismodellen unter Verwendung von geeigneten Marktdaten bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte der Rohstoffsicherungskontrakte werden in der Regel auf Basis aktueller Referenzkurse unter Berücksichtigung der Terminaufschläge beziehungsweise -abschläge bestimmt. Die auf die Nominalbeträge bezogenen beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente berücksichtigen keine gegenläufigen Wertentwicklungen aus Grundgeschäften. Der Diskontierung zum 31. Dezember 2024 liegen folgende Zinsstrukturen zugrunde: scrollen
31 BewertungseinheitenAufgrund bestehender, bilanzierter Vermögensgegenstände beziehungsweise Schulden und geplanter Transaktionen unterliegt das Unternehmen Risiken aus der Änderung von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Zinssätzen. Diese Risiken werden überwiegend durch derivative Finanzgeschäfte abgesichert und in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Im Bestand der BMW AG befinden sich derivative Währungsinstrumente mit einer maximalen Laufzeit von 72 Monaten (2023: 53 Monaten). Hierbei werden Devisenderivate zur Kurssicherung von hochwahrscheinlich geplanten Fremdwährungstransaktionen aus Lieferungen und Leistungen abgeschlossen. Darüber hinaus handelt es sich um mit Tochtergesellschaften abgeschlossene und an Banken weitergereichte derivative Finanzinstrumente. Es befinden sich Rohstoffderivate mit einer maximalen Laufzeit von 51 Monaten (2023: 61 Monaten) im Bestand. Die Preisentwicklung der geplanten Rohstofftransaktionen hat einen Einfluss auf die Produktionskosten der BMW AG. Innerhalb des Rohstoffpreisrisikomanagements werden deshalb auf Basis der hochwahrscheinlich geplanten Einkaufsvolumina Absicherungsstrategien mittels physischer Lieferungen und Barausgleich entwickelt. Bei den Angaben zum Volumen der Absicherung handelt es sich um den Buchwert der gesicherten Vermögensgegenstände und Schulden, den Nominalwert der geplanten Transaktionen sowie den beizulegenden Zeitwert der gesicherten schwebenden Geschäfte für den Zeitraum der Bewertungseinheiten. Die Angabe zur Höhe des abgesicherten Risikos bezieht sich auf die unterlassene Bildung einer Drohverlustrückstellung für negative beizulegende Zeitwerte. Entsprechend der Einfrierungsmethode wird die Abwertung der Vermögensgegenstände oder Aufwertung der Schulden unterlassen. scrollen
32 Gesamtbezüge des Vorstands und des AufsichtsratsDie Bezüge der Mitglieder des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2024 19,1 Mio. € (2023: 32,9 Mio. €). Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betragen 13,2 Mio. € (2023: 11,9 Mio. €). Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind nach handelsrechtlichen Vorgaben mit 103,8 Mio. € (2023: 112,7 Mio. €) zurückgestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für das Geschäftsjahr 2024 ausschließlich eine fixe Vergütung in Höhe von 5,8 Mio. € (2023: 5,8 Mio. €). Das Vergütungssystem für Mitglieder des Aufsichtsrats enthält keine Aktienoptionen, Wertzuwachsrechte, die Aktienoptionen nachgebildet sind, und keine anderen aktienbasierten Vergütungskomponenten. Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden durch Gesellschaften der BMW Group im Geschäftsjahr 2024 weder Kredite oder Vorschüsse gewährt, noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr zu marktüblichen Konditionen mit Gesellschaften der BMW Group Verträge über den Kauf von Fahrzeugen, zu Wartungs- und Reparaturarbeiten, über Fahrzeugleasing sowie über Geldanlagen abgeschlossen. 33 Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGZum Bilanzstichtag 2024 bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt und mit folgendem Inhalt nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht worden sind: Herr Stefan Quandt hat uns mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der BMW AG am 16.02.2018 25,83% (zuletzt 25,83%) bzw. 155.485.833 Stimmrechte betrug, die allesamt aus direkt und indirekt gehaltenen Aktien stammen. 25,63% bzw. 154.300.215 Stimmrechte sind Herrn Quandt gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Davon entfallen 16,61% auf die AQTON GmbH & Co. KG für Automobilwerte und 9,02% auf die AQTON SE. Frau Susanne Klatten hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BMW AG am 15.02.2018 20,94% (zuletzt 12,75%) bzw. 126.068.819 Stimmrechte betrug, die allesamt aus direkt und indirekt gehaltenen Aktien stammen. 20,74% bzw. 124.883.201 Stimmrechte sind Frau Klatten gemäß § 34 WpHG von der Susanne Klatten Beteiligungs GmbH zuzurechnen. BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BMW AG am 01.10.2024 3,63% (zuletzt 3,27%) betrug. Davon entfielen 3,46% auf 20.032.536 indirekt gehaltenen Aktien und 0,18% auf Instrumente. Sämtliche Stimmrechte sind der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Nach dem Bilanzstichtag hat uns BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware, USA, mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BMW AG am 03.03.2025 3,55% (zuletzt 3,63%) betrug. Davon entfielen 3,27% auf 18.967.212 indirekt gehaltenen Aktien und 0,28% auf Instrumente. Sämtliche Stimmrechte sind der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Bei den vorhergehend genannten Stimmrechtsanteilen handelt es sich um die Beteiligungen der Aktionäre zum Zeitpunkt der Abgabe der Mitteilung. Im Geschäftsjahr 2023, das heißt nach Erhalt der Stimmrechtsmitteilungen von Herrn Quandt und Frau Klatten, hat sich die Gesamtzahl der Stimmrechte durch eine Kapitalherabsetzung reduziert. Von Herrn Stefan Quandt und Frau Susanne Klatten und deren beherrschten Gesellschaften liegen der Gesellschaft freiwillige Bestandsmitteilungen vor, welche die Kapitalherabsetzung berücksichtigen. Danach wurden zum Bilanzstichtag direkt und indirekt rund 26,82% der Stimmanteile von Herrn Stefan Quandt und rund 21,74% von Frau Susanne Klatten gehalten. Weitergehende Informationen sind im Konzernlagebericht, Kapitel "Übernahmerelevante Angaben und Erläuterungen" zu finden. Darüber hinaus können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen. 34 NachtragsberichtBis zum 12. März 2025 traten folgende Zollerhöhungen in Kraft: Zollerhöhungen der neuen US Administration auf Importe aus China (+20% Zölle auf alle aus China importierten Produkte), auf Importe aus Kanada und Mexiko in Höhe von 25% und auf importierten Stahl und Aluminium sowie Gegenmaßnahmen der chinesischen Regierung (unter anderem +10% auf importierte Fahrzeuge mit Hubraum größer 2,5l). Diese Zollerhöhungen sind in der Prognose für das Geschäftsjahr 2025 enthalten und belasten das Ergebnis mit einem hohen dreistelligen Millionenbetrag. Darüber hinaus sind keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der BMW AG und des Konzerns haben. 35 Erklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft unter ↗ www.bmwgroup.com/entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. ANLAGE 1: AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES ZUM 31. DEZEMBER 202436 Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2024Nachfolgend wird der Anteilsbesitz der BMW AG gemäß den §§ 285 und 313 HGB dargestellt. Die Angaben für Eigenkapital und Ergebnis sowie die Angabe von Beteiligungen unterbleiben, soweit sie nach §§ 286 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 313 Absatz 3 Satz 4 HGB für die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der BMW AG von untergeordneter Bedeutung sind. Zudem ist in dieser Aufstellung kenntlich gemacht, welche Tochterunternehmen die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Absatz 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB für die Offenlegung der Abschlüsse oder die Erstellung eines Lageberichts beziehungsweise Anhangs in Anspruch nehmen (Fußnote 5, 6). Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der BMW AG der befreiende Konzernabschluss. Verbundene Unternehmen der BMW AG zum 31. Dezember 2024scrollen
Nicht konsolidierte Unternehmen der BMW AG zum 31. Dezember 2024scrollen
g scrollen
Assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftliche Tätigkeiten der BMW AG zum 31. Dezember 2024scrollen
Beteiligungen der BMW AG zum 31. Dezember 2024scrollen
1 Die Werte der inländischen verbundenen
Unternehmen entsprechen den nach HGB-Vorschriften
aufgestellten Abschlüssen.
ANLAGE 2: AUFSTELLUNG DER AKTIENRÜCKKÄUFE IN DEN GESCHÄFTSJAHREN 2023 UND 202437 Rückerwerb eigener Anteile im GeschäftsjahrNachfolgend werden in chronologischer Folge die Aktienrückkäufe der BMW AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2 (Laufzeit vom 1. Juli 2023 bis spätestens 31. Dezember 2025) - getrennt nach Stamm- und Vorzugsaktien - in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 dargestellt. Rückkäufe von Stammaktien der BMW AGscrollen
Rückkäufe von Vorzugsaktien der BMW AGscrollen
scrollen
ZUSAMMENSETZUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATAMTIERENDE MITGLIEDER DES VORSTANDSscrollen
Chefsyndikus: scrollen
* Nicht börsennotiert.
AMTIERENDE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATSscrollen
Anmerkung: Herr Quandt ist alleiniger Aktionär der DELTON Health AG, der DELTON Technology SE und der AQTON SE. An der Entrust Corp. und der SOLARWATT GmbH hält Herr Quandt mittelbar jeweils eine Mehrheitsbeteiligung. scrollen
1 Arbeitnehmer des Unternehmens.
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Anmerkung: Frau Dr. h.c. Klatten ist alleinige Gesellschafterin der UnternehmerTUM GmbH. Ihre Mandate bei der SprinD GmbH und der UnternehmerTUM GmbH sind primär Ausdruck ihres gesellschaftlichen Engagements. scrollen
AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATSscrollen
1 Arbeitnehmer des Unternehmens.
München, den 11. März 2025 Bayerische
Motoren Werke
Der Vorstand Oliver Zipse Jochen Goller Walter Mertl Ilka Horstmeier Dr.-Ing. Milan Nedeljković Dr.-Ing. Joachim Post Frank Weber BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, München Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1/ Bewertung von Restwertrisiken 2/ Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantien Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1/ Sachverhalt und Problemstellung 2/ Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3/ Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1/ Bewertung von Restwertrisiken1/ Die BMW AG trägt Verwertungsrisiken für vermietete Erzeugnisse, die von verbundenen Unternehmen des Segments "Finanzdienstleistungen" bilanziert werden und übernimmt teilweise hieraus Restwertrisiken. Restwertrisiken werden von der Gesellschaft durch einzelvertragliche Gegenüberstellung des vertraglich vereinbarten Restwerts mit dem erwarteten Restwert zum Ende des jeweiligen Kundenvertrags ermittelt. Die im Jahresabschluss der BMW AG in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Vorsorgen für Restwertrisiken betragen zum 31. Dezember 2024 € 1.350 Mio. Zentraler Schätzwert im Rahmen der Bewertung der Restwertrisiken ist der zum Ende der Vertragslaufzeit erwartete Restwert der vermieteten Erzeugnisse. Für die Restwertprognosen zieht die BMW AG intern verfügbare Daten über historische Erfahrungswerte, aktuelle Marktdaten und Markteinschätzungen sowie Prognosen von externen Marktforschungsinstituten heran. Die Restwertschätzungen beinhalten auch regulatorische Änderungen in den einzelnen Märkten und Erwartungen an Veränderungen im Kundenverhalten, u. a. auch aufgrund klimapolitischer Erwägungen. Die Schätzung künftiger Verwertungserlöse ist aufgrund der Vielzahl der durch die gesetzlichen Vertreter zu treffenden Annahmen und des Umfangs der in die Ermittlung einfließenden Daten ermessensbehaftet. Vor diesem Hintergrund und der daraus resultierenden erheblichen Schätzunsicherheiten bei der Bewertung der Restwerte der vermieteten Erzeugnisse war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2/ Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem durch Befragungen und Einsichtnahme von Unterlagen zu den internen Berechnungsmethoden ein Verständnis von der Entwicklung der Restwerte vermieteter Erzeugnisse, der zugrunde liegenden Restwertrisiken sowie der Geschäftsprozesse zur Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Bewertung der Restwertrisiken erlangt. Zudem haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollen insbesondere in Bezug auf die Ermittlung der erwarteten Restwerte beurteilt. Dies umfasste die Würdigung der Ordnungsmäßigkeit der relevanten IT-Systeme sowie der darin implementierten Schnittstellen durch unsere IT-Spezialisten. Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit der Prognoseverfahren, die Modellannahmen sowie die verwendeten Parameter für die Bewertung der Restwerte anhand der von der BMW AG durchgeführten Validierungen gewürdigt. Hierzu führten wir Befragungen der für die Steuerung und Überwachung von Restwertrisiken befassten Experten der BMW AG durch und nahmen Einsicht in die internen Analysen zu Restwertentwicklungen, Restwertprognosen sowie in die Validierungsergebnisse. Die rechnerische Richtigkeit der Prognosewerte haben wir anhand der wesentlichen Berechnungsschritte nachvollzogen. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die der Bewertung zugrunde liegenden Methoden und Prozesse zur Ermittlung der erwarteten Restwerte der vermieteten Erzeugnisse sachgerecht sind und die in das Prognosemodell für den Restwert einfließenden Annahmen und Parameter insgesamt angemessen sind. 3/ Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Annahmen, Ermessensentscheidungen und Schätzungen" sind im Anhang unter "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie "Erläuterungen zur Bilanz" enthalten. 2/ Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantien1/ Die Vorsorgen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantien sind im Jahresabschluss der BMW AG als wesentlicher Bestandteil in den sonstigen Rückstellungen enthalten. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen und Produktgarantien betragen zum 31. Dezember 2024 € 4.144 Mio. Die BMW AG ist für die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung und Produktgarantien im jeweiligen Absatzmarkt verantwortlich. Zur Schätzung von ungewissen Verpflichtungen aus Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie aus Produktgarantien für abgesetzte Fahrzeuge werden Informationen über Art und Volumen aufgetretener Schäden sowie deren Behebung auf Fahrzeugmodellebene erfasst und ausgewertet. Die erwartete Höhe der Verpflichtungen wird aus den Aufwendungen der Vergangenheit extrapoliert und eine Rückstellung in entsprechender Höhe gebildet. Für konkrete oder zu erwartende Einzelsachverhalte, wie zum Beispiel Rückrufaktionen für abgesetzte Fahrzeuge, werden zusätzliche Rückstellungen gebildet. Die Ermittlung der Rückstellungen ist mit unvermeidbaren Schätzunsicherheiten verbunden und unterliegt einem hohen Änderungsrisiko, abhängig unter anderem vom Bekanntwerden festgestellter Mängel sowie der Inanspruchnahme durch die Fahrzeughalter. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2/ Um die Angemessenheit der im Rahmen der Ermittlung der Rückstellungen aus Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie aus Produktgarantien verwendeten Bewertungsmethode inklusive der Annahmen und Parameter zu beurteilen, haben wir in Gesprächen mit den verantwortlichen Mitarbeitern der BMW AG vor allem ein Verständnis über den Prozess zur Bestimmung der Annahmen und Parameter erlangt. Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit sowie die Wirksamkeit der Kontrollen zur Bestimmung der Annahmen und Parameter gewürdigt. Unter Einbindung unserer IT-Spezialisten haben wir die verwendeten IT-Systeme auf ihre Ordnungsmäßigkeit überprüft. Die Aufwendungen für Schadensfälle sowie technische Aktionen haben wir hierbei mit den tatsächlich eingetretenen Kosten verglichen, um einen Rückschluss auf die Prognosegüte zu ermöglichen. Anhand bewusst ausgewählter Fahrzeugmodelle wurde die rechnerische Richtigkeit des eingesetzten Bewertungsmodells nachvollzogen. Die Annahmen der BMW AG, inwieweit die Vergangenheitswerte repräsentativ für die zu erwartenden Schadensanfälligkeiten, den zu erwartenden wertmäßigen Schaden pro Fahrzeug (bestehend aus Material- und Arbeitsaufwand) sowie für die zu erwartende Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sind, haben wir nachvollzogen und gewürdigt. Die Methode zur Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantien ist aus unserer Sicht insgesamt geeignet. Die von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Bewertungsparameter und Annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt sachgerecht. 3/ Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Annahmen, Ermessensentscheidungen und Schätzungen" sind im Anhang unter "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie "Erläuterungen zur Bilanz" enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei BMW_AG_JA_ESEF-2024-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Juni 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, München, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Popp.
München, den 12. März 2025 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Ralf Räpple, Wirtschaftsprüfer Michael Popp, Wirtschaftsprüfer WEITERE INFORMATIONENVERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER38 Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5 HGB"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
München, den 11. März 2025 Bayerische
Motoren Werke
Der Vorstand Oliver Zipse Jochen Goller Ilka Horstmeier Walter Mertl Dr.-Ing. Milan Nedeljković Dr.-Ing. Joachim Post Frank Weber BMW AG im Zehn-Jahres-Vergleichscrollen
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1 Anwendung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) mit Beginn des
Geschäftsjahres 2016; Vorjahreswerte 2015 nicht
angepasst.
FINANZKALENDER2025scrollen
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