ZhongDe Waste Technology AG
Hamburg
ISIN DE000ZDWT018 / WKN ZDWT01
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung der ZhongDe Waste Technology AG
am 28. Juni 2011, um 11:00 Uhr MESZ,
im Raum ‘Kappa’ im Frankfurter Messe Turm
in der Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main
Tagesordnung
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. Dezember 2010 nebst Lagebericht, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010
Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de eingesehen werden. Zu Punkt
1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der ZhongDe Waste Technology AG für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen
Bilanzgewinns Folgendes zu beschließen:
‘Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie von EUR 0,15.
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Bilanzgewinn:
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EUR
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5.747.537,01
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Gesamtbetrag Dividende:
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EUR
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1.890.000,00
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Betrag in Gewinnrücklage:
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EUR
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0,00
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Gewinnvortrag:
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EUR
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3.857.537,01.’
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Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags
dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags,
vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die
Differenz an Aktien entfällt. Der Betrag des Gewinnvortrages verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende
Dividende je dividendenberechtigte Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend
modifizierter Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
‘Den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.’
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
‘Den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.’
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5.
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Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:
‘Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2011 sowie gegebenenfalls für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für den Zeitraum bis
zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.’
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6.
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Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Grundvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu regeln und Folgendes zu
beschließen:
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‘a)
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Die Grundvergütung für jedes Aufsichtsratsmitglied beträgt für jedes volle Kalenderjahr seiner Tätigkeit EUR 45.000,00. Bezieht
sich die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nicht auf ein volles Kalenderjahr, so wird die Grundvergütung zeitanteilig
(pro rata temporis) gezahlt.’
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b)
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Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine um ein Drittel höhere Grundvergütung.
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c)
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Die vorstehenden Regelungen gelten mit Wirkung zum 1. Januar 2011.
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Die sonstigen Regelungen gemäß TOP 7 lit. c) und d) des Hauptversammlungsbeschlusses vom 31. Juli 2009 bleiben unberührt.
Diese haben folgenden Inhalt:
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c)
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Zusätzlich zur Grundvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine jährliche erfolgsorientierte Vergütung von EUR 100,00
pro Cent des im jeweiligen Konzernabschluss der ZhongDe Waste Technology AG ausgewiesenen Gewinns je Aktie, soweit dieser
EUR 2,00 übersteigt. Die erfolgsorientierte Vergütung wird bis zu einem im Konzernabschluss der ZhongDe Waste Technology AG
ausgewiesenen Gewinn je Aktie von maximal EUR 3,50 gezahlt. Bezieht sich die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nicht
auf ein volles Kalenderjahr, so wird die erfolgsorientierte Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis) gezahlt.
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d)
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Die Grundvergütung wird fällig zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Die variable Vergütung wird fällig nach Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr beschließt.’
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7.
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Beschlussfassung über die Sitzverlegung und Änderung der Satzung
Nachdem die Gesellschaft im letzten Jahr ihre Geschäftsräume von Hamburg nach Frankfurt am Main verlegt hat, beabsichtigt
die Gesellschaft nunmehr, auch ihren Satzungssitz nach Frankfurt am Main zu verlegen:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
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‘a)
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Der satzungsmäßige Sitz der Gesellschaft wird von Hamburg nach Frankfurt am Main verlegt.
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b)
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§ 1 Absatz (2) der Satzung wird wir folgt neu gefasst:
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(2)
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Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.’
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich
auf 13.000.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung entfallen darauf 400.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft
keine Stimmrechte zustehen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
schriftlich oder in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz
(‘Nachweis’) erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den
7. Juni 2011, 0:00 Uhr MESZ
, zu beziehen (‘Nachweiszeitpunkt’). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder Erwerbe von Aktien
nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts.
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft spätestens am
21. Juni 2011, 24:00 Uhr MESZ,
unter folgender Adresse eingehen:
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ZhongDe Waste Technology AG
c/o M.M. Warburg & CO
Wertpapierverwaltung
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg
Telefax:+49 (0) 40 3618 1116
E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
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Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre
– ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises
und der Anmeldung an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte,
z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung
Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber
hinaus kann das Formular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de heruntergeladen oder unter folgender
Adresse kostenlos angefordert werden:
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ZhongDe Waste Technology AG
– Vorstand –
unter der Adresse: Herriotstraße 1 in 60528 Frankfurt
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 677 33 200
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation
bevollmächtigt werden soll, besteht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder die diesen gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigen möchten,
sollten sich deshalb rechtzeitig mit einem dieser zu Bevollmächtigenden über ein mögliches Formerfordernis für die Form der
Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem
bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt und unabhängig
davon auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
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ZhongDe Waste Technology AG
– Vorstand –
unter der Adresse: Herriotstraße 1 in 60528 Frankfurt
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 677 33 200
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Nachweis der Bevollmächtigung
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des
24. Juni 2011, 24:00 Uhr
, unter der folgenden Adresse zugehen.
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ZhongDe Waste Technology AG
– Vorstand –
unter der Adresse: Herriotstraße 1 in 60528 Frankfurt
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 677 33 200
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung
Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, können unter folgender Adresse kostenfrei angefordert
werden:
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ZhongDe Waste Technology AG
– Vorstand –
unter der Adresse: Herriotstraße 1 in 60528 Frankfurt
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 677 33 200
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung können außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de
eingesehen werden.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss
bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am
28. Mai 2011, 24:00 Uhr MESZ
, schriftlich eingehen:
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ZhongDe Waste Technology AG
– Vorstand –
unter der Adresse: Herriotstraße 1 in 60528 Frankfurt
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Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens
am
13. Juni 2011, 24:00 Uhr MESZ
, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten
Adresse spätestens am
13. Juni 2011, 24:00 Uhr MESZ
, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter www.zhongde-ag.de zugänglich machen,
sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen
Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
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ZhongDe Waste Technology AG
– Vorstand –
unter der Adresse: Herriotstraße 1 in 60528 Frankfurt
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 677 33 200
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Erteilung von Vollmachten finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt
werden.
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de
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Frankfurt am Main, im Mai 2011
ZhongDe Waste Technology AG
Der Vorstand
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