ZhongDe Waste Technology AG
Frankfurt am Main
ISIN DE000ZDWT018 / WKN ZDWT01
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung der ZhongDe Waste Technology AG
am
30. August 2012
um
11:00 Uhr MESZ
,
im Marriott Hotel Frankfurt am Main, Raum Alabaster 1 und 2,
Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am Main
Tagesordnung
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011
Die vorstehenden Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de
eingesehen werden. Sie werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst,
da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und
den Jahresabschluss damit festgestellt hat.
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2.
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Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
‘Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.’
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3.
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Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
‘Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.’
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4.
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Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:
‘Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses
und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 sowie für die gegebenenfalls vorzunehmende prüferische Durchsicht von
Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.’
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5.
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Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Herr Dr. Quan Hao hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats zum 30. November 2010 niedergelegt. Herr Feng-chang Chang
wurde zum 1. Dezember 2010 vom Amtsgericht Hamburg zunächst bis zum Ende der Hauptversammlung 2011 und durch weiteren Beschluss
des Amtsgerichts Hamburg vom 4. Juli 2011 bis zum Ende der Hauptversammlung 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der
Aktionäre, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:
‘Herr Feng-chang Chang, unabhängiger Wirtschaftsberater in Taichung-City, Taiwan, wohnhaft in Taichung City, Taiwan, wird
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology gewählt.’
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Herr Feng-chang Chang ist jeweils gemäß nachfolgender Auflistung (i) Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten sowie (ii) Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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(i)
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Keine
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(ii)
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Non-Executive Director bei Yamada Green Resources Limited, Singapur
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6.
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Satzungsänderung
Nach § 25 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in seiner derzeitigen Fassung führt der Aufsichtsratsvorsitzende oder ein anderes
von ihm bestimmtes Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz in der Hauptversammlung; wenn weder der Vorsitzende noch ein von
ihm hierfür bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied anwesend sind, so ist der Versammlungsleiter von den Aktionären unter
Leitung des Aktionärs mit den meisten Stimmrechten zu wählen.
Die Vorschrift ist nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat zu eng, da entweder ein Aufsichtsratsmitglied die Versammlungsleitung
übernehmen oder die Hauptversammlung erst einen Versammlungsleiter wählen muss.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vorschrift dahingehend zu ändern, dass der Aufsichtsratsvorsitzende die
Leitung der Hauptversammlung auch Personen übertragen darf, die nicht dem Aufsichtsrat angehören.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen:
‘§ 25 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
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Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein anderes von ihm bestimmtes Aufsichtsratsmitglied
oder eine andere von ihm bestimmte Person. Ist weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch ein von ihm hierfür bestimmtes
Aufsichtsratsmitglied oder eine von ihm hierfür bestimmte Person anwesend, so ist der Versammlungsleiter von den Aktionären
unter Leitung des Aktionärs mit den meisten Stimmrechten zu wählen.’
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien beläuft sich auf 13.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
ebenfalls 13.000.000. Die Gesellschaft hält 400.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.
Die vorstehenden Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache (‘Nachweis’) erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den
9. August 2012, 0:00 Uhr MESZ
, zu beziehen (‘Nachweiszeitpunkt’). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den auf den Nachweiszeitpunkt bezogenen Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung
im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass
damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweiszeitpunkt
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Für die Dividendenberechtigung
sind der Nachweis und der Nachweiszeitpunkt ohne Bedeutung.
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft spätestens am
23. August 2012, 24:00 Uhr MESZ,
unter folgender Adresse eingehen:
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ZhongDe Waste Technology AG
c/o M.M. Warburg & CO
Wertpapierverwaltung
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 3618 1116
E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
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Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre
– ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises
und der Anmeldung an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die sich rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen können oder wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachterteilung
durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen – soweit nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte
Organisation bevollmächtigt werden soll – der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachterteilung Gebrauch gemacht
werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das
Formular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de heruntergeladen oder unter folgender Adresse
kostenlos angefordert werden:
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ZhongDe Waste Technology AG
– Vorstand –
unter der Adresse: Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 677 33 200
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Im letztgenannten Fall werden
die Aktionäre zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst bis zum Ablauf des
28. August 2012, 24:00 Uhr MESZ
, an die vorstehend genannten Adresse zu übermitteln.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation
bevollmächtigt werden soll, besteht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder die diesen gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigen möchten,
sollten sich deshalb rechtzeitig mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Form der Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Herrn Karl Richter, Hamburg, als weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter benannt.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf
und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und Weisungserteilung Gebrauch
gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt und unabhängig davon auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich
und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
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ZhongDe Waste Technology AG
– Vorstand –
unter der Adresse: Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 677 33 200
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen bis spätestens zum Ablauf des
28. August 2012, 24:00 Uhr MESZ
an die vorstehend genannte Adresse zu übermitteln.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Er kann Stimmrechte nicht
nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne ausdrückliche Weisungen wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
der Stimme zum betreffenden Abstimmungspunkt enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine
Vollmachten oder Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- oder
Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung
Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, können unter folgender Adresse kostenfrei angefordert
werden:
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ZhongDe Waste Technology AG
– Vorstand –
unter der Adresse: Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 677 33 200
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung können außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de
eingesehen werden.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (‘Tagesordnungsergänzungsverlangen’).
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Tagesordnungsergänzungsverlangen muss
bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am
30. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ
schriftlich eingehen:
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ZhongDe Waste Technology AG
– Vorstand –
unter der Adresse: Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main
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Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens
am
15. August 2012, 24:00 Uhr MESZ
eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten
Adresse spätestens am
15. August 2012, 24:00 Uhr MESZ
eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter www.zhongde-ag.de zugänglich machen,
sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen
Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
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ZhongDe Waste Technology AG
– Vorstand –
unter der Adresse: Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main
oder
unter der Fax-Nr.: +49 69 677 33 200
oder
per E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.
Frankfurt am Main, im Juli 2012
ZhongDe Waste Technology AG
Der Vorstand
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