BayWa AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Gewinnverwendungsbeschluss

der BayWa AG

ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A1EW0W6

Bekanntmachung des Gewinnverwendungsbeschlusses nach § 325 HGB

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 15. Juni 2011 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 17.052.270,00 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je Stückaktie auf die 34.085.040 dividendenberechtigten Stückaktien, insgesamt also 17.042.520,00 Euro;

Einstellung des Restbetrags in Höhe von 9.750,00 Euro in die anderen Gewinnrücklagen. Dies entspricht dem Teilbetrag, der auf die eigenen Aktien entfällt, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Nicht dividendenberechtigt für das Geschäftsjahr 2010 sind die jungen vinkulierten Namensaktien („Belegschaftsaktien“, ISIN DE000A1EW0W6).

 

München, im Juni 2011

BayWa Aktiengesellschaft

Der Vorstand