![]() BayWa AGMünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017KONZERN - FINANZ-BERICHT 2017BayWa AGBayWa Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017ÜBERBLICKUnter dem Einfluss heterogener Rahmenbedingungen, die global durch steigende Komplexität gekennzeichnet sind, profitierte die BayWa im Jahr 2017 einmal mehr von ihrem breit diversifizierten Geschäftsportfolio. Alle operativen Segmente des Konzerns konnten ihre Ergebnisse gegenüber dem Vorjahr steigern. Das Segment Energie übertraf das hohe Ergebnisniveau des Vorjahres nochmals und erreichte einen neuen Höchstwert. Im Segment Bau setzte sich die erfreuliche Ergebnisentwicklung ebenfalls fort. Die Entwicklung des Segments Agrar war zwar insgesamt noch nicht zufriedenstellend, im Jahr 2017 wurden jedoch Maßnahmen ergriffen, durch die insbesondere die Profitabilität des Agrarhandelsgeschäfts nachhaltig gesteigert wird. Trotz eines anhaltend herausfordernden Marktumfelds erreichte das Geschäftsfeld BayWa Agri Supply & Trade (BAST) den Turnaround und erzielte ein positives operatives Ergebnis. Die mittel- und langfristigen Geschäftsperspektiven des Segments Agrar bleiben unverändert vielversprechend. Insgesamt beurteilt der Vorstand die Geschäftsentwicklung des BayWa Konzerns für das Jahr 2017 positiv. Ihre strategische Weiterentwicklung hat die BayWa im Jahr 2017 mit zahlreichen Maßnahmen vorangetrieben: Im Januar 2017 erwarb die BayWa im Rahmen der Spezialitätenstrategie im Segment Agrar 100 Prozent der Geschäftsanteile der niederländischen Tracomex B.V. (ehemals: Thegra Tracomex B.V.), die mit Gerste, Hafer, Hülsenfrüchten sowie Bio-Erzeugnissen handelt. Im Dezember 2017 folgte - vorbehaltlich der Zustimmung der Kartellbehörden - der Erwerb von Premium Crops Limited, einem führenden britischen Händler von speziellen Getreidesorten und Nischenölsaaten. Im Geschäftsfeld Obst stand die Ausweitung des Spezialitätensortiments bei Obst und Gemüse im Vordergrund. Eine weitere strategische Stoßrichtung der BayWa liegt seit 2017 in der Erweiterung der Wertschöpfung im Bereich von Spezialprodukten für lukrative Wachstumsmärkte mit langfristigen Absatzchancen. Hier investiert das Geschäftsfeld in die industrielle Agrarproduktion und entwickelt neue Produktionsaktivitäten mit internationalen Partnern. Erstes Projekt ist ein Gemeinschaftsunternehmen der BayWa AG mit der Al Dahra Holding LCC in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Produktion von Premiumtomaten mittels modernster Gewächshaustechnologie vor Ort sowie die Vermarktung in der Region. Im Geschäftsfeld Technik liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Stärkung der markenspezifischen Vertriebsorganisationen, der Aufteilung in die Agrar- und die Kommunaltechnik sowie der weiteren Internationalisierung der Geschäftsaktivitäten. Im Segment Energie gilt es, als einer der größten Anbieter Europas den Ausbau der regenerativen Energien global weiter voranzubringen. Der Fokus liegt hier auf der Skalierung, der weiteren Internationalisierung, dem Ausbau des Servicegeschäfts sowie in der Bereitstellung integrierter Energielösungen. Im Zuge dessen hat die BayWa r.e. renewable energy GmbH (BayWa r.e.) ihre Aktivitäten im Jahr 2017 durch zahlreiche Zukäufe gestärkt: Neben dem australischen Windprojektierer BayWa r.e. Wind Pty. Ltd (ehemals: Future Energy Pty Ltd) wurden einige Servicegesellschaften im Bereich der kaufmännischen und technischen Betriebsführung erworben. Auch das klassische Energiegeschäft treibt die Digitalisierung voran. So hat die BayWa 2017 Kooperationen mit Ladenetz.de und Hubject geschlossen, über die Elektroauto-Kunden mit der BayWa Tankkarte ihre Fahrzeuge an über 8.000 Ladepunkten in Deutschland aufladen können. Im Schmierstoffgeschäft ist die BayWa 2017 mit der neuen digitalen Plattform "Interlubes" an den Start gegangen, über die Schmierstoffe an B2B-Kunden vertrieben werden. Im Segment Bau liegt der Schwerpunkt der Weiterentwicklung auf dem Ausbau onlinebasierter Angebote, der Expansion im Bereich attraktiver und margenstarker Spezialprodukte sowie auf der vertikalen Integration in ausgewählten Bereichen. Im Entwicklungssegment Innovation & Digitalisierung hat sich die BayWa zum Ziel gesetzt, beim Digital Farming europaweit eine führende Rolle als kompetenter Partner der Landwirtschaft zu übernehmen. Um gemeinsam die Verwertung von Satellitendaten in der Landwirtschaft voranzutreiben, hat die BayWa im Mai 2017 eine Kooperation mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) geschlossen. Darüber hinaus hat sich der BayWa Konzern mit dem Erwerb von 51 Prozent der Anteile der VISTA Geowissenschaftliche Fernerkundung GmbH, München, wertvolles Know-how für die Weiterentwicklung digitaler Lösungen auf der Basis von Satellitendaten gesichert. Im Segment Agrar bewegte sich der Umsatz im Geschäftsjahr 2017 mit 10.836,5 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (10.884,5 Mio. Euro). Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich um 12,0 Mio. Euro auf 82,1 Mio. Euro. Dabei verringerte sich der Umsatz des Geschäftsfelds BAST im Berichtsjahr preis- und mengenbedingt um 5,3 Prozent auf 5.817,8 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich von einem Fehlbetrag von 11,5 Mio. Euro im Vorjahr um 18,5 Mio. Euro auf 7,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017. Dies ist im Wesentlichen durch die Fokussierung auf den funktionalen Handel und den Ausbau des höhermargigen Spezialitätengeschäfts bedingt. Daneben verbesserte sich das Ergebnis durch die Strukturoptimierungen der Handelsaktivitäten in Süd- und Osteuropa, da negative Ergebnisbeiträge, die das Vorjahr belastet hatten, entfallen sind. Im Geschäftsfeld BayWa Agrar Vertrieb (BAV) ging der Umsatz im Geschäftsjahr 2017 vor allem durch geringere Erfassungsmengen von Getreide leicht um 0,4 Prozent auf 2.812,9 Mio. Euro zurück. Obwohl das Betriebsmittelgeschäft insgesamt stabile Ergebnisbeiträge verzeichnete, fiel das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Geschäftsfelds BAV im Berichtsjahr mit 25,7 Mio. Euro um 3,1 Mio. Euro geringer aus als im Vorjahr. Diese Ergebnisverringerung ist neben dem Mengenrückgang insbesondere auf den Margendruck im Erfassungsgeschäft infolge der ungünstigen Getreidepreisentwicklung zurückzuführen, wovon vor allem die osteuropäischen Konzerngesellschaften betroffen waren. Im Geschäftsfeld Obst legte der Umsatz 2017 mengen- und preisbedingt erheblich um 22,2 Prozent auf 805,5 Mio. Euro zu. Zu diesem Anstieg trug auch die erstmals ganzjährige Einbeziehung des niederländischen Händlers von Tropenfrüchten TFC Holland B.V. bei. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verringerte sich gegenüber dem hohen Vorjahreswert um 12,8 Mio. Euro auf 29,5 Mio. Euro im Berichtsjahr. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den einmaligen Sonderertrag von rund 7,5 Mio. Euro aus dem Verkauf der Geschäftseinheit für Verpackungslogistik von T&G Global Limited (T&G Global) im Vorjahr zurückzuführen. Zudem wurden die Handelserlöse durch die Missernte in Deutschland geschmälert. Das Geschäftsfeld Technik erwirtschaftete 2017 mit 1.400,3 Mio. Euro einen um 11,4 Prozent höheren Umsatz. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich überproportional zum Umsatz um 87,7 Prozent auf 19,9 Mio. Euro. Neben dem besseren Investitionsklima wurde die Ergebnissteigerung durch die Spezialisierung der Vertriebsorganisation und dem erstmals ganzjährigen Einbezug der niederländischen Agrimec Group B.V. getragen. Der Umsatz des Segments Energie lag im Geschäftsjahr 2017 mit 3.594,7 Mio. Euro um 618,7 Mio. Euro über dem Vorjahreswert. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) nahm um 2,3 Prozent auf einen neuen Höchstwert von 85,0 Mio. Euro zu. Im klassischen Energiegeschäft erhöhte sich der Umsatz im Berichtsjahr vor allem aufgrund der durchschnittlich über dem Vorjahresniveau liegenden Ölpreise um 9,7 Prozent auf 2.228,1 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag im Jahr 2017 mit 18,5 Mio. Euro um 17,1 Prozent über dem Vorjahreswert. Dazu trugen im Wesentlichen Margenverbesserungen im Kraftstoffgeschäft sowie das Volumenwachstum bei Heizöl und Schmierstoffen bei. Im Geschäftsfeld Regenerative Energien erhöhte sich der Umsatz im Jahr 2017 um 44,5 Prozent auf 1.366,6 Mio. Euro. Dieser Anstieg ist vor allem auf das Wachstum im Handel mit Photovoltaikkomponenten und im Energiehandel zurückzuführen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit 66,5 Mio. Euro um 0,8 Mio. Euro geringfügig unter dem Rekordwert des Vorjahres. Im Jahr 2016 hatte das Ergebnis überproportional vom Verkauf zweier Geothermieanlagen profitiert. Der Umsatz des Segments Bau erhöhte sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr mengenbedingt um 5,0 Prozent auf 1.606,1 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Segments konnte überproportional zum Umsatz um 5,6 Prozent auf 30,1 Mio. Euro gesteigert werden. Neben der positiven Absatzentwicklung trug ebenso die kontinuierliche Optimierung des Standortnetzes zur Ergebnisverbesserung bei. Das Segment Innovation & Digitalisierung erwirtschaftete im Berichtsjahr einen Umsatz von 6,9 Mio. Euro, der damit um 15,0 Prozent über dem des Vorjahres lag. Aufgrund der hohen Investitionen für die Entwicklung von Digital -Farming-Lösungen und der neuen "BayWa Online Welt" weist das Segment Innovation & Digitalisierung planmäßig ein negatives operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 10,8 Mio. Euro aus (Vorjahr: minus 8,6 Mio. Euro). Insgesamt erzielte der BayWa Konzern im Berichtsjahr einen Umsatz in Höhe von 16.055,1 Mio. Euro. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung um 4,2 Prozent. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des BayWa Konzerns verbesserte sich um 18,4 Prozent auf 171,3 Mio. Euro. Darin enthalten ist ein Sonderertrag aus dem Verkauf des BayWa Hochhauses. Der Konzernjahresüberschuss erhöhte sich um 27,5 Prozent auf 67,2 Mio. Euro. Das auf die Aktionäre der BayWa AG entfallende Ergebnis je Aktie beträgt 1,1 3 Euro (Vorjahr: 0,90 Euro). Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividendenerhöhung um 0,05 Euro auf 0,90 Euro je Aktie vor. GRUNDLAGEN DES KONZERNS Geschäftsmodell des BayWa KonzernsKonzernstruktur und GeschäftstätigkeitDer BayWa Konzernscroll
Die BayWa AG wurde 1923 gegründet und hat ihren Hauptsitz in München. Aus ihren Wurzeln im genossenschaftlichen Landhandel heraus hat sich die BayWa durch stetiges Wachstum und kontinuierlichen Ausbau des Leistungsspektrums als einer der führenden europäischen Handels-, Dienstleistungs- und Logistikkonzerne etabliert und zu einem integrierten Lösungsanbieter weiterentwickelt. Der geschäftliche Schwerpunkt liegt in Europa und wird durch bedeutende Aktivitäten in den USA und in Neuseeland sowie Geschäftsbeziehungen von Asien bis Südamerika zu einem internationalen Handels- und Beschaffungsnetzwerk erweitert. Die Geschäftstätigkeit des BayWa Konzerns, gegliedert in die drei operativen Segmente Agrar, Energie und Bau sowie das Entwicklungssegment Innovation & Digitalisierung, umfasst den Groß- und Einzelhandel und die Logistik sowie umfangreiche ergänzende Beratungs- und Dienstleistungen. Der BayWa Konzern hat selbst oder über Beteiligungen eingetragene Firmensitze in 41 Ländern. Die BayWa AG führt ihre Geschäfte in den drei operativen Segmenten und dem Entwicklungssegment Innovation & Digitalisierung sowohl direkt als auch über ihre Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind. Insgesamt umfasst der BayWa Konzern neben der Muttergesellschaft BayWa AG 323 vollkonsolidierte Beteiligungen. Darüber hinaus werden 31 Unternehmen nach der Equity-Methode in den Abschluss der BayWa einbezogen. Segment AgrarDas Segment Agrar erwirtschaftet traditionell den größten Teil des Umsatzes im BayWa Konzern; 2017 belief sich dieser Anteil auf knapp 68 Prozent. Das Segment gliedert sich in die vier Geschäftsfelder BayWa Agri Supply & Trade (BAST), BayWa Agrar Vertrieb (BAV), Obst und Technik und deckt die gesamte Angebotspalette für die Landwirtschaft ab. Das Geschäft des Segments Agrar wird sehr stark von natürlichen Gegebenheiten wie dem Wetter und dem davon maßgeblich abhängigen Ernteerfolg beeinflusst. Diese Faktoren wirken sich unmittelbar auf das Angebot und die Preisbildung an den Märkten für Agrarrohstoffe und -erzeugnisse aus. Im Zuge der Globalisierung dieser Märkte führen internationale Einflussfaktoren - wie beispielsweise Rekord- oder Missernten in anderen Teilen der Welt oder Veränderungen von Wechselkursen und Transportpreisen - zunehmend zu Rückwirkungen auf die Preisentwicklung in den regionalen Märkten. Dabei haben die wechselseitige Beeinflussung der Preise einzelner Agrarrohstoffe und die Preisvolatilitäten in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch bei den Betriebsmitteln werden das Angebot und die Nachfrage sowie die Preisbildung beispielsweise bei Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln immer stärker durch globale und regulatorische Faktoren beeinflusst. Darüber hinaus können Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erheblichen Anpassungsreaktionen der Märkte für Agrarprodukte führen. Schließlich üben Regulierungen - beispielsweise durch die Europäische Union (EU) - auf Preise und Strukturen in einer Reihe relevanter Märkte wesentlichen Einfluss aus. BASTDie BayWa nimmt in Europa eine führende Stellung im Agrarhandel ein und verfügt über eine globale Reichweite. Im Geschäftsfeld BayWa Agri Supply & Trade (BAST) deckt die BayWa im Handel mit Getreide und Ölsaaten die gesamte Wertschöpfungskette vom Einkauf über die Logistik bis zum Vertrieb als Supply Chain Manager ab und weitet ihre internationalen Handelsaktivitäten stetig aus. Das Geschäftsfeld bündelt die standortunabhängigen Aktivitäten, insbesondere den nationalen und internationalen Getreidehandel, und richtet sich vor allem an Getreide-und Ölmühlen, Stärke- und Futtermittelhersteller, Mälzereien und Brauereien sowie die Hersteller von Biokraftstoffen. Die Vermarktung erfolgt über eigene Handelsabteilungen sowohl an lokale, regionale, nationale und internationale Abnehmer der Lebensmittelindustrie als auch an den Groß- und Einzelhandel. Im Januar 2017 erwarb die BayWa im Rahmen ihrer Spezialisierungsstrategie im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch ihre niederländische Beteiligung Cefetra B.V. 100 Prozent der Geschäftsanteile der Tracomex B.V., Oosterhout. Die Tracomex B.V. mit den drei Unternehmen Thenergy B.V., Biocore B.V. und RIVEKA BVBA verfügt über Standorte in den Niederlanden und Belgien und handelt mit Spezialitäten wie Gerste, Hafer, Hülsenfrüchten sowie Bio-Erzeugnissen. Im Dezember 2017 erwarb die BayWa - vorbehaltlich der Zustimmung der Kartellbehörden - über ihre britische Tochtergesellschaft Cefetra Limited den Getreidehändler Premium Crops Limited. Premium Crops ist ein führender britischer Händler und Lieferant von speziellen Getreidesorten und Nischenölsaaten mit Schwerpunkt auf nachhaltigen, rückverfolgbaren und vollständig risikokontrollierten Lieferketten. Die Übernahme ist Teil der Spezialisierungsstrategie des Geschäftsfelds BAST, das Angebot um besondere Getreidesorten und Dienstleistungen zu erweitern. BAVDas Geschäftsfeld BayWa Agrar Vertrieb (BAV) umfasst die Wertschöpfungsstufen direkt mit den landwirtschaftlichen Betrieben: Erfassung, Vertrieb und Service. Es versorgt die Landwirte über das gesamte Anbaujahr mit Betriebsmitteln wie Saatgut, Dünge-, Pflanzenschutz- sowie Futtermitteln und übernimmt die Erfassung der Ernte. Für die Ernteerfassung unterhält die BayWa in ihren Kernregionen ein dichtes Netz leistungsfähiger Standorte mit hohen Transport-, Umschlags- und Lagerkapazitäten. Dadurch wird eine reibungslose Warenanlieferung, Qualitätsprüfung, Aufbereitung, fachgerechte Lagerung und Pflege der Agrarerzeugnisse sichergestellt. Für die Beschaffung und Vermarktung der Erzeugnisse verfügt die BayWa über ein weltweites Netzwerk einschließlich eigener Binnen-und Tiefseehäfen. In ihren traditionellen Kernregionen ist die BayWa im Agrargeschäft in die genossenschaftliche Handelsstruktur eingebettet. Das Geschäft konzentriert sich aufgrund historisch gewachsener Strukturen in Deutschland auf bestimmte Regionen. Die BayWa verfügt mit 212 Standorten in ihren regionalen Kernmärkten - insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im südlichen Brandenburg - über ein weitgespanntes und engmaschiges Standortnetz. Im Sommer 2017 hat die BayWa 51 Prozent an der Landhandel Knaup-Gruppe, Borchen in Nordrhein-Westfalen, zum Ausbau ihres regionalen Agrarhandelsgeschäfts übernommen. Der Schwerpunkt liegt im Agrarhandelsgeschäft mit Futtermitteln, Getreide und Betriebsmitteln. Neben dem bisher größten Bereich der Knaup-Gruppe, dem Handel mit Futtermitteln, soll nun auch das Betriebsmittelgeschäft weiterentwickelt und ausgebaut werden. Das Familienunternehmen Knaup verfügt über einen breiten Kundenstamm und ist durch das spezialisierte Vertriebsteam im regionalen Markt gut vernetzt. Als Vollsortimenter wird das Unternehmen zukünftig ein breiteres Produkt- und Leistungsportfolio anbieten und seine Kernkompetenzen Produktmanagement, Beratung, Vertrieb und Logistik weiter ausbauen. Die Kooperation umfasst fünf Standorte in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg. Mit dem Joint Venture stärkt die BayWa die Präsenz in West- und Mitteldeutschland. Durch die Ausweitung ihrer digitalen Angebote gewinnt die BayWa zudem auch über die angestammten Regionen hinaus neue Kunden. In Österreich ist sie durch ihre Tochter RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft (RWA), die mit 464 genossenschaftlichen Lagerhausstandorten enge Geschäftsbeziehungen unterhält, flächendeckend vertreten. Bei Agrarerzeugnissen setzt sich das Wettbewerbsumfeld aus einer Vielzahl privater mittelständischer Handelsunternehmen zusammen, die überwiegend lokal tätig sind. Dagegen sind im Betriebsmittelgeschäft auch mehrere Großhandelsunternehmen überregional aktiv. Insgesamt nimmt die BayWa eine führende Position im Agrarhandel in Deutschland und in Österreich ein. ObstDas Geschäftsfeld Obst ist eines der am stärksten international ausgerichteten Geschäftsfelder des BayWa Konzerns. Im Jahr 2012 hat die BayWa die neuseeländische T&G Global Limited (T&G Global) übernommen, die ihrerseits 2014 Apollo Apples Limited erworben hat. T&G ist mit seiner Tochtergesellschaft Apollo Apples der führende Anbieter von Äpfeln in Neuseeland mit internationalen Handelsverbindungen nach Amerika, Asien, Australien und Europa. Die wechselseitige Vermarktung von Tafel- und Kernobst zwischen nördlicher und südlicher Hemisphäre versetzt die BayWa in die Lage, die Handelspartner in Europa ganzjährig mit erntefrischer Ware zu versorgen, ihr Sortiment zu erweitern und Absatzchancen für deutsches Obst auf den internationalen Wachstumsmärkten zu nutzen. Damit ist die BayWa einer der bedeutendsten Kernobsthändler weltweit. Über die vorhandenen Vertriebsstrukturen von T&G und deren Beteiligungsgesellschaften erschließt sich die BayWa vor allem in Asien zusätzliche Absatzmärkte. In Deutschland ist die BayWa der führende Einzelvermarkter von Tafelkernobst für den Lebensmittelgroß- und -einzelhandel und größter Anbieter von Kernobst aus ökologischem Anbau. An ihren 6 Standorten am Bodensee, am Neckar und in Rheinland-Pfalz erfasst, sortiert, lagert, verpackt und handelt die BayWa als Vertragsvermarkter Obst für Kunden im In- und Ausland. Durch die Mehrheitsbeteiligung an der niederländischen TFC Holland B.V. (TFC) im Jahr 2016 erweiterte die BayWa ihr Portfolio im Wachstumsmarkt für exotische Obstspezialitäten im Bereich "ready-to-eat" und baute ihre Position als führender internationaler Obst- und Kernobstanbieter deutlich aus. TFC verfügt über langjährige internationale Handelsbeziehungen in sämtliche Beschaffungsmärkte für Tropenfrüchte - hauptsächlich für Avocado, Mango und Zitrusfrüchte - sowie zum europäischen Lebensmitteleinzelhandel. Mit diesem Schritt wurde die Spezialisierung im nationalen und internationalen Obstgeschäft konsequent fortgesetzt. Zudem spielt die Differenzierung vom Wettbewerb mittels eines attraktiven diversifizierten Produktportfolios mit Spezialitäten eine immer bedeutendere Rolle in dem von einer hohen Konzentration auf der Nachfrageseite geprägten deutschen Markt. Im März 2017 hat die BayWa gemeinsam mit der Al Dahra Holding LCC, Abu Dhabi, einem führenden Agrarunternehmen im arabischen Raum, ein Joint Venture in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur effizienten und ressourcenschonenden Selbstversorgung der Region mit Premiumfruchtgemüse gegründet. Das Joint Venture ist Teil der Spezialitätenstrategie der BayWa in einem sehr profitablen Wachstumsmarkt, da nachhaltig produziertes Obst und Gemüse in den Vereinigten Arabischen Emiraten durch eine wachsende, kaufkräftige Verbraucherschicht ein besonders großes Marktpotenzial aufweist. Das Investitionsvolumen beläuft sich insgesamt auf rund 30 Mio. Euro. Im ersten Schritt wurden auf einem Grundstück von 10 Hektar Fläche modernste Klimagewächshäuser errichtet. Ab dem zweiten Quartal 2018 werden darin jährlich bis zu 5.000 Tonnen Premiumtomaten produziert und an den lokalen Lebensmitteleinzelhandel vermarktet. In dem kontrollierten Klima der Anlage kann ganzjährig geerntet werden. Ihr innovatives System spart im Vergleich zu üblichen Gewächshäusern rund 60 Prozent Wasser. TechnikDas Geschäftsfeld Technik bietet ein Vollsortiment von Maschinen, Geräten und Anlagen für sämtliche Bereiche der Landwirtschaft. Zu den wichtigsten Kundengruppen zählen Land- und Forstwirte, Kommunen und gewerbliche Kunden. Neben Traktoren und Mähdreschern umfasst die Angebotspalette Spezialfahrzeuge mit flexiblen Einsatzmöglichkeiten für Kommunen, Kehrfahrzeuge, mobile Anlagen zur Holzzerkleinerung und Flurförderfahrzeuge für die Kommunalwirtschaft und gewerbliche Betriebe. Für die Forstwirtschaft reicht das Angebot von Großgeräten wie Forsttraktoren, Holzspaltern, Holzhackmaschinen, Forstfräsen und -mulchern, Seilwinden und Wegebaumaschinen über Kleingeräte wie Motorsägen und Freischneider bis hin zur erforderlichen Schutzbekleidung. Daneben werden Reparatur und Service für die Maschinen und Geräte über ein ausgedehntes Werkstattnetz und mobile Servicefahrzeuge sichergestellt. Im Januar 2017 wurde die Organisation des Geschäftsfelds Technik mit der Aufteilung in die Bereiche Agrartechnik, CLAAS-Beteiligungen und Technik Spezialbereiche neu ausgerichtet, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Kundengruppen besser gerecht zu werden und Wachstumspotenziale zu eröffnen. Der Geschäftsbereich Agrartechnik umfasst das Produktmanagement für Neumaschinen insbesondere der Marken von AGCO sowie die internationalen Aktivitäten. Daneben steht organisatorisch gleichberechtigt der Vertrieb und Service von CLAAS über die gemeinsamen Beteiligungsgesellschaften. Der Geschäftsbereich Technik Spezialbereiche gliedert sich in die Produktkategorien Kommunalwirtschaft, Forstwirtschaft, Innenwirtschaft und Bewässerungstechnologien. Für die Produkte der Hersteller AGCO - mit den Marken Fendt, Massey Ferguson, Challenger sowie Valtra - und CLAAS ist die BayWa der größte Vertriebspartner weltweit und betreibt in Süd- und Ostdeutschland sowie in den Niederlanden ein enges, nach Herstellermarken spezialisiertes Netz eigener Werkstätten. Dieses Angebot wird durch mobile Servicefahrzeuge für Wartungs- und Reparaturleistungen und durch den Verkauf von Ersatzteilen ergänzt. Darüber hinaus vermarktet die BayWa Gebrauchtmaschinen, auch über eine internetbasierte Gebraucht-maschinenbörse. In Deutschland hat die BayWa in den letzten Jahren Vertriebsstrukturen für Produkte der Marke Massey Ferguson neu aufgebaut, um deren Marktanteile steigern zu können: An 9 Standorten wird das Massey Ferguson-Full-Liner-Angebot exklusiv präsentiert und verkauft. Weitere 9 Standorte unterhalten einen dualen Vertrieb für Fendt und Massey Ferguson mit jeweils getrennten Ausstellungsflächen. Darüber hinaus verfügen 17 Standorte über eigene Vertriebsspezialisten für Massey Ferguson. Im Servicebereich ist die BayWa jedoch unverändert herstellerneutral; die Kunden können in allen Werkstätten jedes Fabrikat reparieren und warten lassen und Ersatzteile erhalten. In den Kernregionen der BayWa konzentriert sich der Markt für Landtechnik vor allem auf Ersatzinvestitionen und auf die Modernisierung der Maschinen und Anlagen. Vor diesem Hintergrund wird die Erschließung internationaler Märkte mit überdurchschnittlichen Wachstumspotenzialen immer wichtiger. So ging die BayWa eine Kooperation mit CLAAS in Kanada ein. Die Partnerschaft hat ihren Schwerpunkt in der Vermarktung von CLAAS-Produkten in der Provinz Alberta. BayWa und CLAAS planen, die Händlerpräsenz in der Region auszubauen. Der erste Standort wurde 2016 eröffnet; im Jahr 2017 ist ein weiterer Standort hinzugekommen. Darüber hinaus hat die BayWa im Juli 2016 die restlichen 51 Prozent der Anteile des 2014 gemeinsam mit der Agrifirm Group B.V. gegründeten Joint Ventures Agrimec Group B.V. übernommen. Das Joint Venture ist im Vertrieb und Service von Landwirtschaftsmaschinen tätig. Im Jahr 2015 hatte die BayWa gemeinsam mit Barloworld Limited, Johannesburg, das Joint Venture BHBW Zambia Limited für Landtechnikvertrieb in Subsahara-Afrika gegründet. Aus dieser Kooperation ging im Januar 2017 mit der BHBW Holding ein zweites Joint Venture für Land- und Logistiktechnik in Südafrika und weiteren benachbarten Märkten hervor. An beiden Joint Ventures sind die BayWa und Barloworld zu je 50 Prozent beteiligt. BHBW Holdings hält die Vertriebsrechte für die AGCO-Marken Fendt, Massey Ferguson und Challenger im Bereich Agrarwirtschaft und die Hyster-Yale-Marken Hyster und UTILEV im Bereich Flurfördertechnik. Damit setzt das Geschäftsfeld seinen Weg in Richtung Internationalisierung konsequent fort, um langfristige Wachstumsperspektiven zu sichern. Segment EnergieDas Segment Energie trug im Geschäftsjahr 2017 einen Anteil von rund 22 Prozent zum Konzernumsatz bei. Die Geschäftsaktivitäten des Segments unterteilen sich in den klassischen Energiebereich und in das Geschäftsfeld Regenerative Energien, das in der BayWa r.e. renewable energy GmbH gebündelt ist. Klassische EnergieIm klassischen Energiegeschäft vertreibt die BayWa im Wesentlichen Heizöl, Kraftstoffe, Schmierstoffe und Holzpellets vorwiegend in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und in Österreich. Im Wärmegeschäft erfolgt der Vertrieb von Brennstoffen hauptsächlich über eigene Büros. Diesel- und Ottokraftstoffe sowie AdBlue werden über insgesamt 245 eigene Tankstellen und Partnerstationen in Deutschland verkauft. Zudem beliefert die BayWa Wiederverkäufer sowie Großabnehmer mit Kraft- und Brennstoffen. In Österreich werden weitere Tankstellen über Tochtergesellschaften geführt. Die Konzerngesellschaft GENOL Gesellschaft m.b.H. & Co KG versorgt als Großhändler genossenschaftliche Tankstellen. Schmierstoffe vertreibt die BayWa an Gewerbe- und Industriekunden sowie an Landwirte und Betreiber von Blockheizkraftwerken. Bei Schmierstoffen für Biogas-Blockheizkraftwerke und im Bereich Multifunktionsöle nimmt die BayWa eine führende Marktposition ein. Die Tochtergesellschaft BayWa Energie Dienstleistungs GmbH bietet umfassende und individuelle Lösungen für die Energieversorgung von Wohnimmobilien, kommunalen und gewerblichen Gebäuden, im Gesundheitswesen und für die Industrie. Neben den großen Mineralölhandelsgesellschaften wird das Wettbewerbsumfeld in diesem Bereich überwiegend durch den mittelständischen Brennstoffhandel bestimmt. Historisch gewachsen besteht eine enge Verbindung mit dem Agrargeschäft, da die Landwirtschaft zu den größten Kundengruppen zählt. Das Energiesegment wird im Bereich der klassischen Energieträger vorwiegend durch die Preisentwicklung auf den Märkten für Rohöl geprägt. Dadurch unterliegen auch die Preise für fossile Brenn- und Kraftstoffe erheblichen Schwankungen, was die Nachfrage nach diesen Produkten beeinflusst. Strukturell ist die Heizölnachfrage aufgrund des zunehmenden Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern und Gas sowie der verbesserten Energieeffizienz im Gebäudebereich seit Jahren rückläufig. Regenerative EnergienUnter dem Dach der BayWa r.e. renewable energy GmbH deckt der Konzern den größten Teil der Wertschöpfungskette bei den regenerativen Energien ab. Dabei verfolgt die BayWa r.e. eine dreifache Diversifizierungsstrategie ihres Geschäftsportfolios: nach Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsaktivitäten. Die Geschäftsaktivitäten gliedern sich in die vier Bereiche Projektentwicklung/Realisierung, Services, Photovoltaikhandel und Energiehandel. Der Bereich Projektentwicklung/Realisierung befasst sich weltweit mit der Planung, Projektierung und dem Bau von Wind- und Solarenergieanlagen bis hin zur Veräußerung der betriebsfertigen Anlagen. Nachdem die BayWa r.e. im Jahr 2016 in den Wachstumsmarkt Australien im Solargeschäft eingetreten war und sich bereits eine Projektpipeline von 300 Megawatt (MW) gesichert hat, setzte sie ihren Expansionskurs im Jahr 2017 mit dem Erwerb der im Onshore-Windsektor tätigen BayWa r.e. Wind Pty. Ltd (ehemals: Future Energy Pty Ltd) fort. Der Bereich Services umfasst planerische und technische Dienstleistungen, die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien sowie die Betriebsführung und Instandhaltung der Anlagen. In Großbritannien baute die BayWa r.e. ihre Marktposition im Jahr 2017 mit der Übernahme des Servicegeschäfts der Green Hedge Operational Services Limited und dem Gewinn der Ausschreibung von Magnetar Solar zur Betreuung von 16 Solarfarmen mit einer Gesamtleistung von 153 MW in England und Wales spürbar aus. Insgesamt wartet die BayWa r.e. in Großbritannien bereits Solar- und Windenergieanlagen mit knapp 800 MW. Im Dezember 2017 wurde das Geschäft durch den Erwerb von Energy System Services S.r.l. (ESS), einem führenden Anbieter für die Betriebsführung und Wartung von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien in Italien, weiter gestärkt. Durch diese Akquisition wurde die BayWa r.e. zum größten Serviceanbieter in Italien. Weltweit betreut sie damit mehr als 3 Gigawatt (GW) Anlagenleistung. Darüber hinaus vertreibt die BayWa r.e. Photovoltaiksysteme und -komponenten und zählt hier zu den weltweit führenden, herstellerunabhängigen Großhändlern. Im Juli 2017 haben die BayWa r.e. und die bayerische Stadtwerkekooperation KOS Energie GmbH (KOS) eine Vereinbarung zur gemeinsamen Vermarktung von Photovoltaik- und Energiespeichersystemen geschlossen, durch die die Mitglieder der KOS sowie der Schwestergesellschaft Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG (EAB) ihr Leistungs- und Produktportfolio um attraktive Photovoltaik- und Speicherlösungen sowie perspektivisch um weitere innovative Lösungen zur Digitalisierung der Energiewende ergänzen. Im Energiehandel vermarktet die BayWa r.e. Strom, Gas und Wärme aus erneuerbarer Erzeugung. Mit der Übernahme von Clean Energy Sourcing (CLENS), einem Energie-Direktvermarkter und Betreiber eines virtuellen Kraftwerks, hat die BayWa r.e. ihr Angebot in der Direktvermarktung, der Ökostromversorgung und im Flexibilitätsmanagement Ende 2017 weiter ausgebaut. Der Geschäftsbetrieb wurde auf die neu gegründete Handelsgesellschaft C.E.T. Clean Energy Trading GmbH übertragen. Das Geschäftsfeld Regenerative Energien ist seit seiner Gründung stark international ausgerichtet, um die Abhängigkeit von einzelnen Ländermärkten zu verringern. Die BayWa r.e. ist heute in allen bedeutenden europäischen Märkten, in Nordamerika sowie in Südostasien und Australien vertreten - insgesamt in 24 Ländern. Der Markt für erneuerbare Energien ist ein weitgehend regulierter Markt, in dem Energie erzeugt und zu staatlich festgesetzten Preisen in die Netze eingespeist wird. Die Marktentwicklung wird somit maßgeblich durch Veränderungen bei der Förderungsstruktur und -höhe beeinflusst. Die BayWa r.e. ist in den Bereichen Wind- und Solarenergie in den Ländern Australien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indonesien, Italien, Japan, Kroatien, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Österreich, Polen, Republik Singapur, Rumänien, Sambia, Schweden, Schweiz, Spanien, Thailand, Ungarn und in den USA tätig. Damit ist ihr Angebot sowohl hinsichtlich der Energieträger als auch geografisch stark diversifiziert. Durch die Zusammenfassung der verschiedenen Beteiligungsunternehmen unter der Dachmarke BayWa r.e. renewable energy und die klare Strukturierung des Geschäfts - einerseits in die Bereiche Windenergie, Solarenergie sowie Bioenergie und andererseits in die funktionalen Einheiten Projektentwicklung/Realisierung, Services, Photovoltaikhandel und Energiehandel - sind die Voraussetzungen geschaffen, um Überschneidungen zu vermeiden, Synergien zu nutzen und so an dem erwarteten Marktwachstum optimal zu partizipieren. Im Allgemeinen beeinflussen Investitionsanreize über garantierte Einspeisevergütungen oder steuerliche Vergünstigungen die Nachfrage. In Deutschland wirkt sich vor allem die Ausgestaltung der Förderhöhe im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf die Nachfrage nach Wind-, Solar- und Bioenergieanlagen aus, da deren wirtschaftliche Rendite von den gesetzlich vorgegebenen Einspeisevergütungen bestimmt wird. In den Auslandsmärkten existieren in der Regel ähnliche Fördermechanismen. Darüber hinaus beeinflussen regulatorische Eingriffe in den freien Handel die Preise für Anlagenkomponenten. Veränderungen der diesbezüglichen Gesetzgebungen können sich daher erheblich auf die Investitionen in regenerative Energien auswirken. Segment BauAuf das Segment Bau entfallen rund 10 Prozent des Konzernumsatzes. Das Segment umfasst im Wesentlichen die Aktivitäten im Baustoff-Fachhandel in Deutschland und Österreich. Daneben werden über die österreichische Tochtergesellschaft AFS Franchise-Systeme GmbH Franchisepartner im Baustoff- sowie im Einzelhandelsgeschäft in Österreich betreut. Im Baustoff-Fachhandel ist der BayWa Konzern mit insgesamt 127 Standorten einer der Marktführer in Deutschland und zählt auch in Österreich mit 28 Standorten zu den führenden Anbietern. Die Zahl der Franchisestandorte liegt bei insgesamt 1.002. Im Baustoff-Fachhandel deckt die BayWa überwiegend den Bedarf von kleinen und mittelständischen Bauunternehmen, Handwerks- und Gewerbebetrieben sowie Kommunen ab. Auch private Bauherren und Hausbesitzer sind wichtige Kunden. Die Erfolgsfaktoren für dieses Geschäft liegen in der regionalen Nähe zum Kunden, in der Sortimentsgestaltung, in der Beratung und der engen Vernetzung mit den gewerblichen Kunden. Dem trägt die BayWa mit einer zielgruppenspezifischen Ausrichtung im Vertrieb und in der Kundenberatung Rechnung. So wurde beispielsweise im Januar 2017 das Baustoffe-Online-Portal produktiv geschaltet, mit dem Geschäftskunden rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche Bestellungen vornehmen können. Auch die Terminierung für die Lieferung ist bereits online möglich. Bei Selbstabholung kann der Kunde sich nach Abschluss der Bestellung seinen Lieferschein selbst erstellen und damit die Materialien direkt und ohne Wartezeit abholen. Darüber hinaus wurde das Online-Angebot um den Raumdesigner und den Wohnhaus-Konfigurator "Mr+Mrs Homes" erweitert. Mit dem Wohnhaus-Konfigurator können Bauherren oder Baufirmen ein Haus online in verschiedenen Varianten planen, kalkulieren und über ein angebundenes Partnernetzwerk bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe umsetzen. Weitere Schwerpunkte sind die Bereiche gesundes Bauen sowie Energieeffizienz. Hier bietet die BayWa ein umfangreiches Sortiment emissionsgeprüfter Baustoffe sowie Lösungen für energieeffizientes Bauen oder Sanieren. Mit ihren Eigenmarkenlinien casafino für Bauelemente und Gartengestaltung, Formel Pro für bautechnische und bauchemische Produkte und Dämmmaterialien, Formel Pro Green für wohngesunde Baustoffe und Reinigungsmittel sowie Valut für Dachzubehör tritt die BayWa zunehmend auch als Initiator für neue Produkte auf. Bei den klassischen Rohbaumaterialien bildet die Kundennähe einen wesentlichen Wettbewerbsfaktor. Gleichzeitig stellen die Transportkosten bei Baumaterialien mit hohem Gewicht oder Volumen bei relativ geringer Wertschöpfung große Anforderungen an eine optimale Standortstruktur und Logistik. Der Markt für Baustoffe ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich stark fragmentiert. Insgesamt sind in Deutschland 877 Unternehmen mit 2.285 Standorten im Baustoff-Fachhandel tätig. Überwiegend handelt es sich dabei um mittelständische Unternehmen, die sich vielfach in Kooperationen wie Einkaufsgemeinschaften zusammengeschlossen haben. Im Bausegment sind vor allem Veränderungen im konjunkturellen und politischen Umfeld - insbesondere die Ausgestaltung von Förderprogrammen zur energetischen Gebäudesanierung sowie der Wohnungsbauförderung -maßgebend für den Geschäftsverlauf. Die Geschäftsentwicklung des Baustoff-Fachhandels folgt im Wesentlichen der allgemeinen Baukonjunktur. Die Bereiche Tiefbau und Straßenbau sind stark vom Investitionsverhalten der öffentlichen Haushalte abhängig. Im Bereich der privaten Bautätigkeit spielen insbesondere Anreize wie Fördermittel für Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie Zinsvergünstigungen für Finanzierungen eine bedeutende Rolle für die Investitionsentscheidungen. Daneben beeinflussen eine Vielzahl von Regulierungen die generelle Investitionsneigung und die Nachfrage nach bestimmten Produkten: Baugesetze, Bauverordnungen wie beispielsweise die Energieeinsparverordnung (EnEV) oder die Einführung von Energieausweisen für Gebäude, das Baugenehmigungsrecht, das Vergaberecht sowie Brandschutz- und Schallschutzverordnungen sind hier besonders von Belang. Schließlich ist das Baugeschäft witterungsabhängig; insbesondere starke Niederschläge und Frostperioden können zu erheblichen Einschränkungen der Bautätigkeit führen. Segment Innovation & DigitalisierungDie Digitalisierung verändert die Landwirtschaft: Das Verbesserungspotenzial landwirtschaftlicher Betriebe liegt heute weniger in Einzelmaßnahmen als in der Optimierung von Prozessen. Beispielsweise lassen sich durch die teilflächenspezifische Bewirtschaftung erhebliche Einsparungen bei den Betriebsmittelkosten realisieren. Auch sind durch die schnelle Erfassung, Übermittlung und Auswertung von technischen Daten Kosteneinsparungen bei der Instandhaltung von Maschinen und Systemen zu erzielen. Mit dem eigenständigen Segment Innovation & Digitalisierung hat sich die BayWa auf die digitale Zukunft eingestellt. Das Segment entwickelt und vermarktet digitale Angebote zur Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft und bündelt die eBusiness-Aktivitäten im BayWa Konzern unter dem Dach der "BayWa Online Welt". Die Konzerngesellschaft FarmFacts GmbH bietet den Landwirten mit dem Software-Produkt "Agrar Office" ein zukunftsorientiertes und herstellerübergreifendes Farm-Management-System an. Darüber hinaus wird eine Reihe modularer Werkzeuge und Lösungen bereitgestellt. Der nächste Innovationsschritt besteht in der Vernetzung der gesamten Betriebsbereiche und Prozesse mit vor- und nachgelagerten Stellen. Hier bietet FarmFacts mit der Produktfamilie "NEXT Farming" ein Gesamtkonzept für mittlere und kleinere Betriebe. Ergänzend hat FarmFacts gemeinsam mit den Landtechnikherstellern AGCO, Krone, Kuhn, Lemken, Pöttinger und Rauch die internetbasierte, offene Maschinendaten-Management-Software NEXT Machine Management als neues Modul für NEXT Farming entwickelt, mit der alle von Maschinen und Geräten erzeugten Daten herstellerunabhängig verarbeitet werden können. Damit wird es den Landwirten ermöglicht, die Vorteile von Smart Farming sowohl unabhängig von den eingesetzten Maschinen und Betriebsmitteln als auch von der Betriebsform und -größe zu nutzen. Die BayWa strebt in diesem Bereich europaweit eine führende Rolle im Markt an. Im Mai 2017 hat die BayWa eine Kooperation mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) geschlossen, um gemeinsam die Verwertung von Satellitendaten in der Landwirtschaft voranzutreiben. Ziel ist, Satellitendaten optimal in landwirtschaftliche Prozesse einzubinden, um positive Effekte auf den Ressourcen- und Wassereinsatz sowie die Ernteerträge zu erzielen. So stellt beispielsweise der Satellit Sentinel-2 Bilder zur Überwachung des Pflanzenwachstums zur Verfügung und ist dabei in der Lage, zwischen verschiedenen Nutzpflanzen zu unterscheiden. Darüber hinaus hat sich der BayWa Konzern mit dem Erwerb von 51 Prozent der Anteile der VISTA wertvolles Know-how für die Weiterentwicklung digitaler Lösungen gesichert. VISTA entwickelt auf der Basis von Satellitendaten digitale Lösungen für die Landwirtschaft, die Wasserwirtschaft sowie für Umweltthemen. Die BayWa arbeitet über ihre Tochtergesellschaft FarmFacts bereits seit 2008 mit VISTA zusammen. Zur schnelleren Entwicklung innovativer Ideen für die Landwirtschaft hat die BayWa gemeinsam mit der RWA Raiff-eisen Ware Austria die Innovationsplattform Agro Innovation Lab (AIL) geschaffen. Bei dem von AIL ausgerichteten Acceleration-Programm konnten sich Start-ups mit innovativen Geschäftsideen für die Landwirtschaft bewerben. Von den 265 Bewerbern aus 61 Ländern wurden die sechs besten Start-ups ausgewählt, die nun unter Nutzung des internationalen Netzwerks von BayWa und RWA ihre eingereichten Konzepte weiterentwickeln können. Leitung, Überwachung und ComplianceDie BayWa ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Den Vorstand bildeten zum 31. Dezember 2017 fünf Mitglieder: Prof. Klaus Josef Lutz (Vorsitzender und Vorstand BayWa Agri Supply & Trade und Obst), Andreas Helber (Vorstand Finanzen und Segment Bau), Roland Schuler (Vorstand BayWa Agrar Vertrieb und Segment Innovation & Digitalisierung), Matthias Taft (Vorstand Segment Energie) und Reinhard Wolf (Vorstand RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft). Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 übernahm Marcus Pöllinger als Generalbevollmächtigter die Verantwortung für das Segment Bau. Zum 1. November 2018 wird Marcus Pöllinger in den Vorstand der BayWa AG berufen, da das Vorstandsmitglied Roland Schuler zum Jahresende 2018 in den Ruhestand geht. Ab 1. Januar 2019 wird Marcus Pöllinger dann zusätzlich zum Segment Bau die Verantwortung für das Geschäftsfeld Agrar und sowie für das Geschäftsfeld Technik von Roland Schuler übernehmen. Das Segment Innovation & Digitalisierung wird von Prof. Klaus Josef Lutz übernommen. Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft eigenverantwortlich mit dem vorrangigen Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Dem Aufsichtsrat der BayWa AG gehören 16 Mitglieder an. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und erörtert regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung, Strategie und Risiken mit dem Vorstand. Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz ist der Aufsichtsrat der BayWa AG paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Der Aufsichtsrat hat zur Effizienzsteigerung seiner Arbeit sechs Ausschüsse gebildet. Einzelheiten zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat und zur Corporate Governance bei der BayWa AG werden im Bericht des Aufsichtsrats und in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt. Diese sind öffentlich einsehbar unter www.baywa.com/investor_relations/finanzberichte/konzernfinanzberichte/. Die Organisationseinheit Corporate Compliance nimmt vor allem präventive Aufgaben wahr. Zur Verhinderung von Rechtsverstößen setzt Corporate Compliance insbesondere Schulungen sowie ein umfangreiches Beratungs- und Informationsangebot ein. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei auf den Themenbereichen Korruptionsprävention, Kartellrecht und Geldwäsche. Zu diesen Themen wurden umfangreiche Regelwerke entwickelt und konzernweit umgesetzt. Seit dem Jahr 2017 werden auch die Themen Zoll/Exportkontrolle, IT-Security und Datenschutz von Corporate Compliance verantwortet und entsprechende Management-Systeme implementiert. Im Jahr 2015 wurde ein konzernweit geltender Code of Conduct eingeführt, durch den innerhalb des gesamten BayWa Konzerns ein allgemeingültiger Wertestandard geschaffen wurde. Für Mitarbeiter, die potenzielle Compliance-Verstöße melden wollen, wurde - ergänzend zu den bereits bestehenden Möglichkeiten wie dem Vertrauensanwalt - ein anonymes Hinweisgebersystem eingeführt. Die so gewonnenen Hinweise werden zusammen mit Corporate Audit ausgewertet und weiterverfolgt. Im Rahmen von internen Untersuchungen mit kartellrechtlichem oder strafrechtlichem Bezug arbeiten Corporate Compliance und Corporate Audit eng zusammen. Außerdem existieren umfassende Compliance-Kontrollen, um die Einhaltung der Compliance-Grundsätze nachprüfen und gewährleisten zu können. Corporate Compliance wird vom Chief Compliance Officer geleitet. Er berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. In den Geschäftsfeldern der BayWa sowie den wesentlichen Beteiligungsunternehmen wurden zudem Compliance-Beauftragte ernannt. Sie dienen den Mitarbeitern als zusätzliche Ansprechpartner und agieren als Multiplikatoren. Konzernziele und StrategieDas Umfeld und die Märkte, in denen die BayWa tätig ist, unterliegen permanenten und zunehmend gravierenden Veränderungen. Neue Technologien und die fortschreitende Digitalisierung in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft führen zum Markteintritt neuer Wettbewerber, die einen disruptiven Einfluss auf zahlreiche bestehende Geschäftsmodelle ausüben. Gleichzeitig entstehen neue, datenbasierte Geschäftsmodelle, durch die Unternehmen zur Transformation ihrer Aktivitäten angetrieben werden. Nachhaltigkeit in Form des Schutzes von Klima und natürlichen Ressourcen gewinnt nahezu weltweit an gesellschaftlicher Bedeutung. Die Globalisierung erhöht einerseits den Wettbewerbsdruck und eröffnet andererseits den Zugang zu den internationalen Märkten. Die Unabhängigkeit sowohl von Produzenten als auch von Kunden nimmt insbesondere durch die Möglichkeiten der Digitalisierung zu. Trotz bestehender komplexer Geschäftsstrukturen wächst die Veränderungsgeschwindigkeit in der Wirtschaft stetig. Neue Geschäftsideen werden immer häufiger durch junge und flexible Start-ups zur Marktreife entwickelt. Dadurch sinkt die Lebensdauer von Unternehmen, da viele neue Geschäftsformen etablierte Unternehmen verdrängen. Die BayWa steht treu zu ihren Wurzeln, entwickelt sich aber zugleich weiter: Die fundamentalen Veränderungen in den Wertschöpfungsketten erfordern Anpassungen oder sogar völlig neue Geschäftsmodelle. Gemäß der Leitlinie "Wir bedienen Grundbedürfnisse mit führenden Lösungen für Ernährung, Energie und Wohnen" entwickelt sich die BayWa für ihre Kunden zum Partner des Vertrauens für integrierte Lösungen. Ziel ist, die Kunden der BayWa durch die Verbindung von Produkten mit Beratungs- und weiteren Dienstleistungen erfolgreich zu machen und ihnen die Arbeit zu erleichtern. Als starker Partner ihrer Kunden will die BayWa die Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sichern. Gemäß dem aktuellen Claim "Verbundenheit schafft Erfolg" ist ihr unternehmerisches Handeln seit jeher langfristig ausgerichtet und geprägt von der Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, weiteren Anspruchsgruppen und der Gesellschaft insgesamt. Bei ihrer strategischen Weiterentwicklung verfolgt die BayWa zwei marktorientierte Stoßrichtungen: Kontinuität des Geschäfts durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und damit Behauptung ihrer Führungspositionen im Kerngeschäft sowie zugleich Wachstum in neuen Geschäftsfeldern durch innovative und kundenorientierte Geschäftsmodelle. Die funktionalen strategischen Stoßrichtungen umfassen vier Bereiche: Bei den Geschäftsmodellen und in der Organisation gilt es, die Digitalisierung voranzutreiben. Im operativen Geschäft werden die Betriebsführungen optimiert und die Kundenschnittstellen zur Stärkung der Konzernmarken ausgebaut. Auf Konzernebene kommt der Stärkung der Dachmarke BayWa über alle Segmente und Geschäftsfelder hinweg besondere Bedeutung zu. Die Unternehmensperformance wird durch eine exzellente Organisation verbessert, die durch eine enge und bereichsübergreifende Zusammenarbeit sowie leistungsstarke Mitarbeiter und Führungskräfte gekennzeichnet ist. Schließlich analysiert die BayWa ihr Geschäftsportfolio kontinuierlich im Hinblick auf künftige Wachstums- und Ertragspotenziale mit dem Ziel, die Profitabilität der Geschäftstätigkeit des BayWa Konzerns zu sichern und nachhaltig zu steigern. Im Agrarbereich bekräftigt der Konzern seine Zielsetzung, das führende europäische Unternehmen für Agrarhandel, -distribution und -logistik mit globaler Reichweite zu werden. Die BayWa will bestehende Kundenbeziehungen vertiefen und neue Kunden gewinnen, indem sie die Möglichkeiten des Exports an internationale Märkte ausschöpft, die Angebotspalette um Spezialitätenerzeugnisse wie Braugerste, Hopfen oder Hülsenfrüchte erweitert und neue Serviceangebote unterbreitet. So wird das Kerngeschäft auf funktionaler und kosteneffizienter Basis weiterentwickelt. Daneben diversifiziert die BayWa ihr Portfolio durch internationale Partnerschaften. Im Erfassungs- und Betriebsmittelgeschäft wird die Standortstruktur konsolidiert und optimiert sowie der Vertrieb auf ganzheitliche Lösungsangebote ausgerichtet. Die Diversifizierung des Produktportfolios durch Spezialitäten und der Ausbau des Eigenmarkengeschäfts tragen zur Stabilisierung der Ertragskraft bei. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurden die inländischen Vermarktungsaktivitäten des Geschäftsfelds BAST auf das Geschäftsfeld BAV übertragen. Dieser Schritt resultiert aus einer Analyse der Geschäftsstrukturen, um den zukünftigen Herausforderungen in den Agrarhandelsmärkten bestmöglich zu begegnen. Ziel ist es, den nationalen Handel mit Erzeugnissen von der Erfassung bis zur Vermarktung aus einer Hand zu steuern und das Geschäftsmodell erfolgreich weiterzuentwickeln. Im Zuge dessen wurde das Geschäftsfeld BAV in Geschäftsfeld Agrar umbenannt. Die BayWa stärkt dadurch ihr integriertes Geschäft vom Landwirt bis zum Verarbeiter mit einem gemeinsamen Handelsbuch, so dass die notwendigen Handelsstrategien aus der engen Zusammenarbeit von Aufkauf, Vermarktung, Logistik sowie Portfolio- und Risikomanagement entstehen. Das Geschäftsfeld Obst wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in Global Produce umbenannt, um der gewachsenen Produktvielfalt und der starken internationalen Ausrichtung des Geschäfts Rechnung zu tragen. Im Geschäftsfeld Global Produce ist das Ziel der BayWa, den Einzelhandel in Europa durch den kontinuierlichen Ausbau ihrer Beschaffungsbasis in der südlichen Hemisphäre ganzjährig mit einem vielfältigen und attraktiven Sortiment zu bedienen. Im Vordergrund steht dabei die Ausweitung des Spezialitätensortiments bei Obst und Gemüse. Darüber hinaus wird die neuseeländische Konzerngesellschaft T&G Global Limited als Plattform zur Ausweitung der Exporte in den asiatischen Raum und zur Erschließung neuer Ländermärkte genutzt. Eine weitere strategische Stoßrichtung der BayWa besteht seit 2017 in der Erweiterung der Wertschöpfung im Bereich von Spezialprodukten für lukrative Wachstumsmärkte mit langfristigen Absatzchancen. Hier investiert das Geschäftsfeld in die industrielle Agrarproduktion und entwickelt neue Produktionsaktivitäten mit internationalen Partnern. Die BayWa übernimmt dabei die Projektierung und Realisierung der Anlagen, die nach Fertigstellung an Investoren veräußert werden. Die Betriebsführung wird dagegen dauerhaft durch die BayWa wahrgenommen. So entstehen eigenständige Geschäftsmodelle, die der lokalen Versorgung dienen, die Abhängigkeit von Importen verringern und den zuverlässigen Bezug von Premiumprodukten sichern. Erstes Projekt ist ein Gemeinschaftsunternehmen der BayWa AG mit der Al Dahra Holding LCC in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Produktion von Premiumtomaten mittels modernster Gewächshaustechnologie vor Ort sowie zur Vermarktung in der Region. Im Geschäftsfeld Technik liegt der Schwerpunkt - neben bereits durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der markenspezifischen Vertriebsorganisationen sowie der Aufteilung in die Agrartechnik und die Spezialtechnik für Kommunen, Gewerbe und Forstbetriebe - auf der Entwicklung herstellerübergreifender digitaler Schnittstellen sowie dem Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs Wassermanagement. Im Segment Energie gilt es als einer der größten Anbieter Europas im Bereich erneuerbare Energien, den Ausbau der regenerativen Energien global weiter voranzubringen. Der Fokus liegt hier auf der Skalierung, der fortgesetzten Internationalisierung und dem Ausbau des Servicegeschäfts. Eine weitere strategische Stoßrichtung liegt in der Bereitstellung integrierter Energielösungen. Beispiele sind die Kombination erneuerbarer Erzeugungsanlagen mit effizienten Energiespeichern oder die segmentübergreifende Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen, z. B. im Bereich der Agrophotovoltaik. Das klassische Energiegeschäft treibt die Digitalisierung voran. So hat die BayWa 2017 Kooperationen mit Ladenetz.de und Hubject geschlossen, über die Elektroauto-Kunden mit der BayWa Tankkarte ihre Fahrzeuge an über 8.000 Ladepunkten in Deutschland aufladen können. Dadurch wird die Attraktivität für strategische Partnerschaften im Tankstellengeschäft und bei integrierten Energielösungen erhöht. Im Schmierstoffgeschäft ist die BayWa 2017 mit der neuen digitalen Plattform Interlubes an den Start gegangen, über die Schmierstoffe an B2B-Kunden vertrieben werden. Im Segment Bau wurden durch die umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre die Voraussetzungen geschaffen, das Geschäft erfolgreich fortzuführen. Neben den kontinuierlichen Maßnahmen zur Effizienzverbesserung liegt der Schwerpunkt der Weiterentwicklung auf dem Ausbau onlinebasierter Angebote, der Expansion im Bereich attraktiver und margenstarker Spezialprodukte sowie in ausgewählten Bereichen auf der vertikalen Integration. Das Entwicklungssegment Innovation & Digitalisierung umfasst die beiden Bereiche Digital Farming und eBusiness. Beim Digital Farming hat sich die BayWa zum Ziel gesetzt, europaweit eine führende Rolle als kompetenter Partner der Landwirtschaft zu übernehmen. Das Tochterunternehmen FarmFacts ist mit seinen Software-Produkten wie "Agrar Office" und "NEXT Farming" Marktführer in Deutschland und bildet den Treiber des Smart Farmings im BayWa Konzern. Daneben eröffnen sich über die Tochtergesellschaft FarmFacts Wachstumschancen in den internationalen Märkten. Das eBusiness beinhaltet mit der BayWa Online Welt die Plattform für den Online-Handel und nimmt im BayWa Konzern eine Querschnittsfunktion bei der Digitalisierung der Schnittstellen und Prozesse zwischen der BayWa und den Kunden wahr. Die Entwicklung des BayWa Konzerns wird begleitet von einer soliden und vorausschauenden Finanzierungsstrategie. Sie ist geprägt vom traditionellen Vorsichtsprinzip des genossenschaftlichen und landwirtschaftlichen Sektors, trägt aber zugleich den veränderten Anforderungen des gewachsenen internationalen Konzerns Rechnung. Bei der Unternehmensfinanzierung stützt sich die BayWa auf bewährte und verlässliche Partner im genossenschaftlichen Verbund. Darüber hinaus achtet sie auf eine angemessene Diversifizierung der Finanzierungsquellen, um ihre Unabhängigkeit zu wahren und Risiken zu begrenzen. Von wesentlicher Bedeutung im BayWa Konzern ist das effiziente Management des Working Capitals als Saldogröße des kurzfristigen Vermögens abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die BayWa strebt eine ausgewogene Kapitalstruktur an. SteuerungssystemDie strategische Steuerung der Unternehmensbereiche basiert auf einer wertorientierten Unternehmensführung und einem integrierten Risikomanagement. Die operative Steuerung der Unternehmensbereiche erfolgt über Zielvorgaben; als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren werden hierzu die Ergebniskennzahlen EBITDA, EBIT und EBT verwendet. Die Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2017 wird im Wirtschaftsbericht im Abschnitt "Finanzielle Leistungsindikatoren" erläutert. Nichtfinanzielle Steuerungsgrößen sind bei der BayWa von nachgeordneter Bedeutung. Die wertorientierte Steuerung dient der mittel- und langfristigen Portfoliooptimierung und der strategisch ausgerichteten Kapitalallokation im Konzern. Sie gibt Auskunft darüber, ob die erzielten operativen Überschüsse in einer angemessenen Relation zu den risikoadjustierten Kapitalkosten stehen bzw. ob die Segmente ihre Kapitalkosten erwirtschaften. Dabei wird das in den Unternehmensbereichen durchschnittlich investierte Kapital mit den risikogewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) verzinst. Die Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) der Unternehmensbereiche wird diesen Kapitalkosten gegenübergestellt. Ein positiver wirtschaftlicher Ergebnisbeitrag (Economic Profit) ergibt sich, wenn die Verzinsung des investierten Kapitals über den spartenspezifischen Kapitalkosten liegt. Insbesondere im internationalen Geschäft kommt dabei der Weiterentwicklung eines effizienten Risikomanagements eine wesentliche Bedeutung zu, um den langfristigen Geschäftserfolg abzusichern. Das Risikomanagement wird durch ein seit 2009 etabliertes Risk Board unter Leitung des Vorstandsvorsitzenden überwacht und gesteuert. Daneben übernimmt seit dem Jahr 2014 das Global Book System (GBS) die Koordination des Handelsmanagements im Handel mit Getreide, Ölsaaten und Co-Produkten. Im GBS werden übergreifend für die nationalen und internationalen Bereiche die Handels- und Risikopositionen der einzelnen Produktlinien aufeinander abgestimmt und optimiert. Zur Einschätzung der globalen Nachfrage- und Angebotssituation werden im Rahmen der Marktforschungsaktivitäten fundamentale Marktanalysen durchgeführt und in wöchentlichen Meetings mit den Handelsabteilungen diskutiert. Forschung und Entwicklungscroll
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des BayWa Konzerns stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Weiterentwicklung des Segments Innovation & Digitalisierung und finden bei den Tochtergesellschaften FarmFacts GmbH und VISTA Geowissenschaftliche Fernerkundung GmbH statt. Die Forschung befasst sich vor allem mit Pilotprojekten zu den Themengebieten teilflächenspezifische Aussaat und Düngung sowie mit Diensten und Anwendungen der Satellitenfernerkundung in der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft sowie bei Umweltthemen. Die Entwicklung betrifft hauptsächlich Software und digitale Anwendungen im Bereich Digital Farming. Die FarmFacts GmbH befasst sich dabei in erster Linie mit Software-Modulen für die Steuerung landwirtschaftlicher Prozesse sowie Telematikanwendungen und Managementsoftware zur automatischen Lenkung von Landmaschinen. Im Berichtsjahr hat FarmFacts begonnen, gemeinsam mit den Landtechnikherstellern AGCO, Krone, Kuhn, Lemken, Pöttinger und Rauch die internetbasierte, offene Maschinendaten-Management-Software "NEXT Machine Management" als neues Modul für "NEXT Farming" zu entwickeln, mit der alle von Maschinen und Geräten erzeugten Daten herstellerunabhängig verarbeitet werden können. Diese Schnittstelle steht darüber hinaus auch anderen Landtechnikherstellern offen, so dass die Landwirte ihre Maschinenparks zukünftig über eine wachsende Zahl von Herstellern digital vernetzen können. Die VISTA Geowissenschaftliche Fernerkundung GmbH setzt aktuelle wissenschaftliche Methoden in operative Dienste und Anwendungen um und entwickelt auf der Basis von Satellitendaten digitale Lösungen. Diese umfassen die Hydrologie, Landwirtschaft und Umweltanwendungen wie beispielsweise flächengenaue Vorhersagen zum Nährstoff- und Wasserbedarf oder Ernteprognosen für Forschung und kommerzielle Anwendung. Dafür werden optische und Radar-Satellitenbilder verschiedener Auflösungen sowie weitere Geodaten kombiniert. Per 31. Dezember 2017 waren in der Forschung und Entwicklung 48 Mitarbeiter tätig. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand des BayWa Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2017 insgesamt auf 255.000 Euro. Die aktivierte Eigenleistung für neue Produkte im Bereich Digital Farming betrug knapp 1,9 Mio. Euro. WIRTSCHAFTSBERICHTOperative GeschäftsentwicklungSegment AgrarMarkt- und Branchenentwicklung 2017/18Die Agrarbranche ist laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein globaler Wachstumsmarkt. Im Jahr 2050 werden über neun Milliarden Menschen auf der Welt leben. Sie werden mehr Nahrung brauchen und mit wachsendem Wohlstand auch höhere Ansprüche bezüglich der Ernährung entwickeln, so dass der Bedarf an Fleisch und Milchprodukten zunehmen wird. Um diese Ansprüche befriedigen zu können, müsste die Agrarproduktion bis 2050 um rund zwei Drittel gesteigert werden. Bislang gehen weltweit jährlich rund zwölf Millionen Hektar Agrarfläche durch Überweidung, ungeeignete Anbaumethoden, Erosion oder Straßen- und Städtebau verloren. Die rückläufige Anbaufläche pro Kopf erfordert eine stetige Erhöhung der Flächenerträge, die nur durch weitere Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft erzielt werden kann. Der Technisierungsgrad in der Agrarerzeugung wird daher mittelfristig zunehmen. Dabei kommt der sich dynamisch ausbreitenden Digitalisierung der Landwirtschaft eine wesentliche Bedeutung für die Optimierung von Ablaufprozessen, die Steigerung der Erträge und den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen zu. Parallel dazu wächst der Bedarf an Betriebsmitteln, um die Flächenerträge zu verbessern. Die globale Vernetzung der Märkte für Agrarerzeugnisse verbreitert einerseits die Beschaffungs- und Absatzbasis. Andererseits können außergewöhnlich gute oder schlechte Ernten bei einzelnen Agrarprodukten und in einzelnen Regionen kurzfristig zu starken Schwankungen der weltweiten Marktpreise führen. Mittel- bis langfristig ist allerdings von einem stabilen bis positiven Preistrend für landwirtschaftliche Erzeugnisse auszugehen (BMEL, Welternährung verstehen, 2015, S. 2). Die globalen Märkte für Getreide und Ölsaaten waren 2017 erneut durch Ernteerträge auf sehr hohem Niveau gekennzeichnet. Nach Angaben des United States Department of Agriculture (USDA) belief sich im Getreidejahr 2016/17 die Erntemenge für Getreide - ohne Reis - auf 2.116 Mio. Tonnen. Damit fiel das Erntevolumen um 39 Mio. Tonnen höher aus als zu Jahresbeginn 2017 erwartet und erreichte einen neuen Höchstwert. Trotz des starken Anstiegs des weltweiten Verbrauchs um mehr als 6 Prozent auf 2.095 Mio. Tonnen konnte der Bedarf vollständig aus der laufenden Erntesaison gedeckt werden und die Lagerbestände erhöhten sich zum Jahresende 2017 um 21 Mio. Tonnen. Davon entfielen 11 Mio. Tonnen auf Weizen, da hier einer Ernte von 750 Mio. Tonnen ein Verbrauch von 739 Mio. Tonnen gegenüberstand. Trotz eines starken Verbrauchsanstiegs bei Mais von knapp 10 Prozent auf 1.061 Mio. Tonnen nahmen die Endbestände um 15 Mio. Tonnen zu, da die Erntemenge mit 1.076 Mio. Tonnen ein Rekordvolumen erreichte (USDA, Grain: World Markets and Trade, 2018, S. 29 ff.). Dem Deutschen Bauernverband (DBV) zufolge hat sich im Getreidejahr 2016/17 insbesondere die Nachfrage nach Futtergetreide stark erhöht, konnte jedoch aus der Erzeugung bedient werden. Die Endbestände nahmen um 10 Mio. Tonnen auf 262 Mio. Tonnen zu (DBV, Situationsbericht 2017/18, S. 154). Auch bei Ölsaaten wurde im Wirtschaftsjahr 2016/17 mit 741 Mio. Tonnen global ein deutlich über den Erwartungen von 712 Mio. Tonnen liegendes Erntevolumen erzielt. In der Europäischen Union fiel die Getreideernte 2017 aufgrund des trockenen und heißen Sommers in Südeuropa mit knapp 302 Mio. Tonnen nur geringfügig besser aus als im Vorjahr. Die Versorgungslage blieb allerdings mit einem Selbstversorgungsgrad von mehr als 100 Prozent insgesamt gut (USDA, Grain: World Markets and Trade, 2018, S. 40). Die deutsche Getreideernte lag mit 45,6 Mio. Tonnen im Jahr 2017 etwa auf dem Vorjahresniveau und um rund 3 Prozent unter dem Mittelwert der Jahre 2011 bis 2016. Das unterdurchschnittliche Ernteergebnis ist vor allem auf geringe Hektarerträge und einen leichten Rückgang der Anbauflächen zurückzuführen. Zudem war die Qualitätsentwicklung regional infolge der Witterungsbedingungen sehr uneinheitlich (DBV, Situationsbericht 2017/18, S. 156). Im Getreidejahr 2017/18 dürfte aktuellen Prognosen des USDA zufolge die globale Getreideerzeugung - ohne Reis - mit rund 2.080 Mio. Tonnen um knapp 2 Prozent unter dem Rekordvolumen des Vorjahres liegen. Während die Erntemenge von Weizen mit rund 758 Mio. Tonnen um 1 Prozent höher ausfallen soll, wird bei Mais mit rund 1.042 Mio. Tonnen ein um 3 Prozent geringeres Erntevolumen erwartet. Der weltweite Verbrauch soll sich mit 2.099 Mio. Tonnen auf dem Niveau des Vorjahres bewegen, so dass die Lagerbestände voraussichtlich um rund 19 Mio. Tonnen auf 496 Mio. Tonnen sinken werden. Die Reichweite der Endbestände nimmt somit geringfügig auf 86 Tage ab. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei Weizen die erwartete Erzeugung über dem Verbrauch liegt, während es bei Mais aufgrund des geringeren Erntevolumens voraussichtlich zu einer Verringerung der Bestände um 27 Mio. Tonnen kommt. In der EU ist die Versorgungssituation für das Jahr 2018 bei Weizen gut (USDA, Grain: World Markets and Trade, 2018, S. 54 ff.). Bei Mais dagegen verzeichneten alle großen Erzeugungsländer in der EU 2017 eine schwache Ernte, so dass mit einem erheblichen Anstieg der Importe gerechnet wird (Agrarzeitung, Brüssel verteuert Maisimporte, 2017). Für Futtergetreide wird von einem deutlichen Bestandsabbau im Getreidejahr 2017/18 ausgegangen; der erwartete Verbrauch soll mit 1.352 Mio. Tonnen die prognostizierte Erzeugungsmenge von 1.323 Mio. Tonnen um gut 2 Prozent übersteigen (DBV, Situationsbericht 2017/18, S. 154 f.). Bei Ölsaaten wird für das Jahr 2017/18 ein geringfügiger Angebotsanstieg um 1 Prozent auf 751 Mio. Tonnen erwartet. Damit dürfte die global stark steigende Nachfrage knapp abdeckt werden können (USDA, Oilseeds: World Markets and Trade, 2018, S. 8). Aufgrund der insgesamt komfortablen Versorgungslage standen die internationalen Getreidepreise im Jahr 2017 weiter unter Druck und lagen deutlich unter den Höchstständen der Jahre 2011 bis 2013 (DBV, Situationsbericht 2017/18, S. 157 f.). Im Jahresdurchschnitt verbesserte sich der Getreidepreisindex der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) mit 151,6 Punkten gegenüber dem Durchschnitt des Vorjahres um 3,2 Prozent (FAO, Monthly Food Price Indices, 2018). Allerdings verlief die Preisentwicklung der einzelnen Getreidesorten uneinheitlich: Die Preise für Mahlweizen an der Warenterminbörse MATIF gaben 2017 aufgrund des stärkeren Exportwettbewerbs durch die guten Ernten in der Schwarzmeerregion und die Stärke des Eurowechselkurses gegenüber dem US-Dollar von knapp 168 Euro/Tonne auf 159,25 Euro/Tonne nach. Auch bei Körnermais sank der Preis an der MATIF im Jahr 2017 von 166 Euro/Tonne zu Jahresbeginn auf 157 Euro/Tonne zum Jahresultimo. Aufgrund des Preisdrucks trat - erstmals seit 2014 - automatisch wieder ein Zoll für EU-Importe von Mais in Kraft. Dagegen hatten die Erwartungen einer im Getreidejahr 2017/18 global niedrigeren Ernte bei Futtergetreidesorten anziehende Notierungen zur Folge. Die Preise für Ölsaaten verzeichneten im Jahr 2017 insgesamt moderate Rückgänge; gegenüber dem Vorjahr verringerte sich die Preisvolatilität allerdings deutlich (DBV, Situationsbericht 2017/18, S. 157 ff.). Für das Jahr 2018 ist angesichts des reichlichen Angebots für Weizen tendenziell von einer Seitwärtsbewegung der Preise auszugehen. Bei Futtergetreide sowie Ölsaaten ist die globale Versorgungslage 2018 hingegen deutlich knapper, so dass größere Spielräume für steigende Preise bestehen (DBV, Situationsbericht 2017/18, S. 158 f.). Bei landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Nachfrageentwicklung u. a. stark von Witterungseinflüssen abhängig. Im Jahr 2017 beeinflussten vor allem Spätfröste in der Blütephase, Trockenheit im Frühsommer sowie ergiebige Regenfälle im Spätsommer den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Deutschland. Der kurze Winter ermöglichte im Vergleich zum Vorjahr einen früheren Start in die Düngesaison und führte im ersten Halbjahr 2017 zu einem höheren Absatz von Düngemitteln. Nachdem die Düngerpreise zu Jahresbeginn sukzessive zugelegt hatten, schwächten sie sich zum Ende der Düngerapplikationen wieder ab. Für die Landwirte ergaben sich somit zum Start in das neue Wirtschaftsjahr 2017/18 attraktive Einlagerungspreise, die verstärkt zum Frühbezug von Düngemitteln genutzt wurden (Agrarzeitung, Düngemittel: Mehr Stickstoff eingelagert, 2017). Allerdings war die Herbstdüngung in vielen Regionen aufgrund hoher Niederschläge und Unbefahrbarkeit der Äcker nur eingeschränkt möglich. Insgesamt wurden 2017 in Deutschland erwartungsgemäß rund 2 Prozent mehr Düngemittel abgesetzt als im Vorjahr (Destatis, Düngemittelversorgung, 2018). Die Preise für Düngemittel gaben über alle Sorten hinweg 2017 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um 1,7 Prozent nach (Destatis, Landwirtschaftliche Betriebsmittel, 2018). Für 2018 wird insbesondere bei Stickstoffdüngern durch die Vorgaben der Düngeverordnung in Bezug auf die Nährstoffmengen und die zeitlichen Sperrfristen mit einem Absatzrückgang um 5 bis 10 Prozent gerechnet (Agrarzeitung, Düngerpreise fest gestimmt, 2017). Unter der Annahme eines normalen Witterungs- und Vegetationsverlaufs ist für 2018 jedoch eine stabile bis feste Entwicklung der Preise für Düngemittel zu erwarten, da die bislang größten Exportländer China und die Ukraine keine Harnstoffdünger mehr exportieren und dadurch ein Angebotsdefizit besteht. Zudem dürften sich die gestiegenen Energiekosten insbesondere auf die Preise von Stickstoffdüngern erhöhend auswirken (Agrarzeitung, Hohe Energiekosten sprechen für einen festen Stickstoffpreis, 2018). Der Absatz von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland 2017 - entgegen der Erwartung eines leichten Wachstums - gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent gesunken. Der Rückgang ist einerseits auf die Schädigungen der Kulturen insbesondere im Obst- und Weinanbau durch die Spätfröste in den Monaten April und Mai zurückzuführen, die in einigen Regionen zu einem weitgehenden Ernteausfall geführt haben. Andererseits war der Krankheitsbefall der Pflanzen im Jahresverlauf aufgrund des trockenen Sommers geringer ausgeprägt als im Vorjahr. Entsprechend dürfte zur Behandlung der Getreidebestände überwiegend eine Pflanzenschutzanwendung weniger als üblich ausgereicht haben (IVA, Markt für Pflanzenschutzmittel 2017 weiter rückläufig, 2018). Die Preise für Pflanzenschutzmittel erhöhten sich im Jahr 2017 durchschnittlich um 1,2 Prozent (Destatis, Landwirtschaftliche Betriebsmittel, 2018). Im Jahr 2018 wird sich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter der Annahme einer weitgehend gleichbleibenden Anbaustruktur, eines normalen Witterungsverlaufs und stabiler Preise voraussichtlich geringfügig über dem Niveau des Vorjahres bewegen. Bei Saatgut dürfte der Branchenabsatz im Jahr 2017 in Deutschland insgesamt leicht gesunken sein. Diese hinter der Prognose zurückbleibende Entwicklung ist im Wesentlichen durch zwei Einflussfaktoren bedingt: Zum einen sind Auswinterungsschäden durch den strengen Frost im Januar und Februar 2017, die eine Nachsaat erfordert hätten, weitestgehend ausgeblieben. Zum anderen hat die Nässe im Herbst 2017 in vielen Regionen die Aussaat behindert. Dadurch ist allein die Anbaufläche für Wintergetreide gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent zurückgegangen (Destatis, Herbstaussaaten zur Ernte 2018, 2017). Die Preise für Saat- und Pflanzgut erhöhten sich 2017 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um 1,0 Prozent (Destatis, Landwirtschaftliche Betriebsmittel, 2018). Im Jahr 2018 sollte sich der Absatz von Saatgut wieder erholen. So ist zu erwarten, dass auf den im Herbst 2017 nicht bestellten Flächen im Frühjahr 2018 eine Aussaat von Sommergetreide erfolgen wird. Zudem dürfte die Nachfrage nach Saatgut für Wintergetreide im Herbst 2018 unter der Annahme normaler Witterungs- und Vegetationsbedingungen über dem Niveau des Vorjahres liegen. Die Futtermittelwirtschaft produzierte im Wirtschaftsjahr 2016/17 bundesweit 23,9 Mio. Tonnen Mischfutter. Das entspricht einem Plus gegenüber dem Vorjahr von 2,1 Prozent. Dabei waren insbesondere im Milch- und Schweinesektor Mengenzuwächse zu verzeichnen (DRV, Jahresbilanz 2017, S. 2 f.). Die Futtermittelpreise lagen 2017 in Deutschland im Durchschnitt um 0,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau (Destatis, Landwirtschaftliche Betriebsmittel, 2018). Für das Gesamtjahr 2018 wird eine rückläufige Marktentwicklung erwartet, da die verschärften Umweltgesetzgebungen zu einer Verringerung der Tierbestände führen könnten (DRV, Jahresbilanz 2017, S. 3 f.). Grundsätzlich folgen die Preise für Saatgut sowie Grund- und Mischfutter der Entwicklung an den Märkten für Getreide und Ölsaaten, so dass der Preistrend im weiteren Jahresverlauf zunehmend von den Ernteerwartungen für das Getreidejahr 2017/18 beeinflusst wird. In Deutschland war das Frühjahr 2017 im Gegensatz zum Vorjahr und im Vergleich zum langjährigen Mittel sonniger und um einiges wärmer. Die Pflanzen im Obstanbau reagierten darauf mit sehr früher Blüte und Blattentfaltung. Entsprechend betrug der Vorsprung des Pflanzenwachstums an Ostern gegenüber einem Durchschnittsjahr rund zwei Wochen. Umso verheerender wirkten sich die Kaltlufteinbrüche in der zweiten Aprilhälfte aus: Bei fast allen Obstarten wurden durch die Nachtfröste viele Blütenanlagen so stark zerstört, dass keine Fruchtbildung erfolgte. Zusätzliche Mengen- und Qualitätsverluste wurden im weiteren Jahresverlauf durch die wechselhafte Witterung sowie regionale Starkregen und Hagelereignisse verursacht (BMEL, Ernte 2017, S. 3). In der Folge war das Angebot von deutschem Beeren- und Steinobst insgesamt sehr gering; bei Süßkirschen wurden im Jahr 2017 beispielsweise 44 Prozent weniger geerntet als im Durchschnitt der zurückliegenden zehn Jahre. Bei Äpfeln lag die Erntemenge in Deutschland mit 596.666 Tonnen um 42 Prozent unter dem Vorjahreswert von 1.032.912 Tonnen und damit signifikant unter der erwarteten Normalernte. Im Süden Deutschlands waren die Ernteausfälle noch höher: So wurden in Baden-Württemberg 60 Prozent weniger Äpfel produziert als im Vorjahr (Destatis, Land- und Forstwirtschaft, Baumobst, 2018). In der EU ging die Erntemenge 2017 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls erheblich um rund 18 Prozent auf 9,2 Mio. Tonnen zurück. Ausgeprägte Hitzeperioden im Sommer in Süd- und Osteuropa beeinträchtigten vor allem die Apfelproduktion in den großen Erzeugerländern Italien und Polen, aber auch in Belgien und Österreich fielen die Ernten sehr schwach aus (FreshPlaza, Übersicht Weltmarkt Äpfel, 2017). Vor diesem Hintergrund zogen die Preise für Äpfel im Jahresverlauf deutlich an: Beispielsweise lagen sie im Oktober 2017 in der EU um 38 Prozent und in Deutschland um 91 Prozent über dem Fünfjahresdurchschnitt (EU Apple Dashboard, 2017). Der Grad der Eigenversorgung mit Äpfeln wird in Deutschland im Jahr 2018 voraussichtlich nur etwa 40 Prozent erreichen (AMI, Wenig Äpfel für die zweite Saisonhälfte, 2017). Für die Deckung der Nachfrage dürften somit verstärkt Überseeäpfel herangezogen werden. Unter der Annahme eines normalen Witterungsverlaufs und weitgehend unveränderten Anbauflächen ist in Deutschland für Äpfel, dem bedeutendsten Kernobst, im Jahr 2018 von einem überdurchschnittlichen Ernteertrag auszugehen, da die Obstbäume auf den geringen Fruchtbehang des Vorjahres mit einem verstärkten Blüteansatz reagieren (ltz, Existenzbedrohende Frostschäden, 2017). Aufgrund der geringen Kernobsternte 2017 wird im ersten Halbjahr 2018 mit einem frühen Vermarktungsende für inländische Äpfel und entsprechend hohem Bezug von Importware gerechnet. Daher ist im Jahresverlauf mit weiteren Steigerungen der ohnehin überdurchschnittlichen Preise zu rechnen. In der südlichen Hemisphäre stieg die Erntemenge von Äpfeln im Jahr 2017 um rund 8 Prozent auf 5,3 Mio. Tonnen und lag damit geringfügig unter den Erwartungen. Besonders starke Zuwächse verzeichneten dabei Brasilien und Argentinien (WAPA, forecast apple production, 2018). In Neuseeland fiel die Apfelernte dagegen im Jahr 2017 mit 542.000 Tonnen um rund 1 Prozent geringer aus als im Vorjahr; zu Jahresbeginn 2017 war noch ein Anstieg der Apfelproduktion um etwa 6 Prozent auf ein neues Rekordvolumen von 572.000 Tonnen erwartet worden. Die Ursache für den Rückgang liegt in einer verzögerten Fruchtentwicklung, bedingt durch kalte und nasse Witterungsverhältnisse während der Blütephase. Dadurch fielen neben den Mengen auch die Qualitäten, insbesondere bei den später reifenden Apfelsorten schlechter aus als im Vorjahr. Zudem kam es durch den Wirbelsturm Cook im April 2017 zu Fruchtschäden und vermehrtem Fruchtabwurf. Die Exporte neuseeländischer Äpfel gingen gegenüber dem Vorjahr zwar um rund 2 Prozent zurück; dennoch blieb die Exportquote mit 61 Prozent im Jahr 2017 weiterhin sehr hoch. Während die nach Asien exportierten Mengen geringer ausfielen als im Vorjahr, erhöhten sich die Lieferungen nach Europa und Großbritannien, da dort aufgrund der erwarteten schlechten Ernte attraktivere Preise geboten wurden (USDA, GAIN Report Number NZ1708, 2017, S. 4). Im Jahr 2018 wird laut der World Apple and Pear Association (WAPA) in der südlichen Hemisphäre auf Basis der gegenwärtigen Fruchtentwicklung eine Apfelernte auf Vorjahresniveau von rund 5,3 Mio. Tonnen prognostiziert (WAPA, forecast apple production, 2018). In Neuseeland wird mit rund 573.000 Tonnen eine um knapp 6 Prozent höhere Apfelerzeugung - und damit eine neue Rekordernte - erwartet, da neue Plantagen in die Produktion gehen und die Wetterbedingungen in der Blütephase gut waren (USDA, GAIN Report Number NZ1708, 2017, S. 4). Die Exporte sollen auf 376.000 Tonnen ansteigen und damit stärker als die Produktionsmenge wachsen (USDA, GAIN Report Number NZ1708, 2017, S. 9). Bei den Apfelpreisen ist in Anbetracht der niedrigen Bestände aus der Alternte und erwarteter guter Qualitäten für die neue Ernte zumindest von einer stabilen Entwicklung bzw. von moderaten Erhöhungen auszugehen (WAPA, Birnenernteprognose der südlichen Hemisphäre, 2018). Die Erlös- und Einkommenssituation der Landwirte in Deutschland hat sich im Wirtschaftsjahr 2016/17 nach zwei Jahren deutlicher Rückgänge wieder spürbar verbessert; im Durchschnitt über alle Betriebsgrößen und -formen nahmen die Unternehmensergebnisse um gut 34 Prozent zu (DBV, Situationsbericht 2017/18, S. 138). Entsprechend erholte sich das Stimmungsbarometer der Landwirtschaft im Jahr 2017 von seinem mehrjährigen Tiefpunkt im März 2016 (DBV, Konjunkturbarometer Agrar, 2018, S. 1 f.). Nach Schätzungen des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) für Landtechnik wurde der Branchenumsatz im Jahr 2017 um rund 6 Prozent auf 7,6 Mrd. Euro gesteigert, nachdem zu Jahresbeginn 2017 noch ein Rückgang um 1 Prozent erwartet worden war. Einträgliche Ernten und auskömmliche Erzeugerpreise, besonders für Milch und Futterpflanzen, haben zu einer starken Nachfrage nach innovativen Landmaschinen und Traktoren geführt (VDMA, Branchenwachstum auf globalen Schlüsselmärkten verstetigt sich, 2017). Insbesondere die Zulassungen von Traktoren nahmen in Deutschland gegenüber dem Vorjahreswert um gut 19 Prozent auf 33.695 Maschinen zu (VDMA, Traktoren-Zulassungen in Deutschland, 2018). Die Bereitschaft der Landwirte, im ersten Halbjahr 2018 Investitionen zu tätigen, liegt mit 32 Prozent über dem Vorjahreswert von 29 Prozent. Das geplante Investitionsvolumen steigt gegenüber dem Vorjahreswert von 3,6 Mrd. Euro deutlich auf 4,0 Mrd. Euro an. Die stärksten Zuwächse entfallen auf Maschinen und Geräte, gefolgt von Investitionen in Wirtschaftsgebäude. Der Bereich Hof- und Stalltechnik soll sich stabil entwickeln, während die Investitionen in erneuerbare Energien voraussichtlich unter dem Vorjahresniveau liegen dürften (DBV, Konjunkturbarometer Agrar, 2018, S. 5 f.). Vor diesem Hintergrund erwartet der Branchenverband VDMA Landtechnik für das gesamte Jahr 2018 einen Anstieg des Umsatzes in Deutschland um etwa 4 Prozent auf 7,9 Mrd. Euro (VDMA, Branchenwachstum auf globalen Schlüsselmärkten verstetigt sich, 2017). Besonders dynamisch soll sich dabei das Geschäft mit Futtererntemaschinen, Ladewagen und Feldhäckslern entwickeln, das von der verbesserten Preissituation an den globalen Milchmärkten profitiert. Daneben dürften auch von der Agritechnica im November 2017 positive Impulse ausgehen. Mittel- und langfristig wird das Wachstum in der Landtechnikbranche von dem Trend zur weiteren Professionalisierung und dem damit einhergehenden steigenden Technologieeinsatz zur Intensivierung der Agrarproduktion und Steigerung der Effizienz getragen (Agrarzeitung, Ende der Rezession, 2017). GeschäftsverlaufDas Handelsvolumen mit Getreide und Ölsaaten im Geschäftsfeld BAST ging im Geschäftsjahr 2017 - entgegen der Erwartung eines geringfügigen Anstiegs - um rund 1 Prozent auf 33,4 Mio. Tonnen zurück. Ursächlich für den Rückgang war vor allem eine um rund 6 Prozent geringere Umschlagsmenge von Ölsaaten als Konsequenz der risikoärmeren Handelsstrategie bei Soja. Demgegenüber konnte das Handelsvolumen bei Getreide durch Zuwächse im internationalen Spezialitätengeschäft um knapp 2 Prozent ausgeweitet werden. Insgesamt verringerte sich der Umsatz des Geschäftsfelds BAST im Berichtsjahr preis- und mengenbedingt um 5,3 Prozent auf 5.817,8 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg von einem Fehlbetrag von 11,5 Mio. Euro im Vorjahr um 18,5 Mio. Euro auf 7,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017. Dies ist im Wesentlichen durch die Fokussierung auf den funktionalen Handel und den Ausbau des höhermargigen Spezialitätengeschäfts bedingt. Hier wirkte sich insbesondere die erstmalige Einbeziehung der niederländischen Tracomex B.V. positiv aus. Daneben verbesserte sich das Ergebnis durch die Strukturoptimierung der Handelsaktivitäten in Süd- und Osteuropa, da negative Ergebnisbeiträge, die das Vorjahr belastet hatten, entfallen sind. Im Geschäftsfeld BAV ging der Umsatz im Geschäftsjahr 2017 geringfügig um 0,4 Prozent auf 2.812,9 Mio. Euro zurück. Der Rückgang ist vor allem durch geringere Erfassungsmengen von Getreide aufgrund unterdurchschnittlicher Erntemengen bedingt. Im Betriebsmittelgeschäft wurde in den deutschen Vertriebsregionen eine überwiegend positive Nachfrageentwicklung verzeichnet, wohingegen die osteuropäischen Konzerngesellschaften teilweise die Volumina des Vorjahres verfehlten. Der Absatz von Düngemitteln lag insgesamt mit rund 2,4 Mio. Tonnen nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Bei Pflanzenschutz und Saatgut normalisierten sich die Absatzmengen, verglichen mit dem schwachen Vorjahresniveau. Im Vergleich zum Jahr 2016 konnte im Berichtsjahr 3,4 Prozent mehr Saatgut verkauft werden, was vor allem auf eine stärkere Nachfrage nach Saatgetreide zurückzuführen war. Der Verkauf von Futtermitteln nahm aufgrund der verbesserten Ertragslage der Betriebe in der Milch- und Fleischerzeugung gegenüber dem geringen Volumen im Vorjahr um 25,6 Prozent auf 2,1 Mio. Tonnen zu. Obwohl das Betriebsmittelgeschäft 2017 insgesamt stabile Ergebnisbeiträge verzeichnete, fiel das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Geschäftsfelds BAV im Berichtsjahr mit 25,7 Mio. Euro um 3,1 Mio. Euro geringer aus als im Vorjahr. Diese Ergebnisverringerung ist neben dem Mengenrückgang insbesondere auf den Margendruck im Erfassungsgeschäft infolge der ungünstigen Getreidepreisentwicklung zurückzuführen. Der gesamte Obstabsatz des BayWa Konzerns fiel im Jahr 2017 mit 348.644 Tonnen um 5 Prozent höher aus als im Vorjahr. Maßgeblich verantwortlich für diese Entwicklung war die um 39 Prozent gestiegene Vermarktungsmenge von Äpfeln in Neuseeland. Dies ist vor allem auf Mengenzuwächse der Sorten Jazz und Envy aus den Neuanpflanzungen der vergangenen Jahre zurückführen. Auch der Absatz von Fruchtgemüse konnte im Jahr 2017 um 4,9 Prozent gesteigert werden. Demgegenüber lagen die Ernte- und Absatzvolumina in Deutschland bei allen Obstsorten infolge der Hagel- und Frostschäden erheblich unter dem Vorjahresniveau. Das Vermarktungsvolumen von deutschem Tafelkernobst verringerte sich um 13,3 Prozent und bei Beeren- und Steinobst waren insgesamt Rückgänge um 44 Prozent zu verzeichnen. Bei Südfrüchten reduzierte sich das Absatzvolumen um 29,1 Prozent, da die Vermarktungsmenge von T&G durch witterungsbedingte Qualitätseinbußen eingeschränkt wurde. In Summe legte der Umsatz des Geschäftsfelds Obst 2017 mengen- und preisbedingt um 22,2 Prozent auf 805,5 Mio. Euro zu. Zu diesem Anstieg trug auch die erstmals ganzjährige Einbeziehung des niederländischen Händlers von Tropenfrüchten, TFC Holland B.V., bei. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verringerte sich gegenüber dem hohen Vorjahreswert um 12,8 Mio. Euro auf 29,5 Mio. Euro im Berichtsjahr. Dieser Rückgang ist auf drei Faktoren zurückzuführen: Bei der neuseeländischen Konzerngesellschaft T&G konnten die negativen Effekte im Südfrüchtegeschäft durch die positive Entwicklung bei Kernobst nicht ganz ausgeglichen werden. Zudem hatte das Vorjahresergebnis von einem einmaligen Sonderertrag in Höhe von rund 7,5 Mio. Euro aus dem Verkauf der Geschäftseinheit für Verpackungslogistik von T&G profitiert. In Deutschland wurden die Handelserlöse durch die schlechteren Qualitäten bei Tafelkernobst sowie die witterungsbedingten Ernteausfälle bei Beeren- und Steinobst geschmälert. Im Landtechnikgeschäft profitierte die BayWa 2017 von der gestiegenen Investitionsbereitschaft der Landwirte. Ferner konnten die Maschinenverkäufe auch durch die Portfolioerweiterung um Futtererntemaschinen der Marke Fendt ausgeweitet werden. Insgesamt verkaufte die BayWa im Jahr 2017 mit 3.659 Traktoren um 3,7 Prozent mehr Neumaschinen als im Vorjahr. Im Gebrauchtmaschinengeschäft wurden mit 1.873 Schleppern um 12,6 Prozent mehr Maschinen abgesetzt. Aufgrund der höheren Absatzzahlen von Traktoren und Mähdreschern verzeichnete auch der Service- und Reparaturbereich einen deutlichen Nachfrageanstieg für Kundendienstleistungen. Der Bereich Innenwirtschaft profitierte vom verbesserten Umfeld in der Milch- und Fleischwirtschaft, das vor allem zu einer Belebung der Nachfrage nach Stallbauten und Stalltechnik führte. Insgesamt erwirtschaftete das Geschäftsfeld Technik 2017 einen Umsatz von 1.400,3 Mio. Euro, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 11,4 Prozent entspricht. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich überproportional zum Umsatz um 87,7 Prozent auf 19,9 Mio. Euro. Neben dem besseren Investitionsklima wurde die Ergebnissteigerung durch eine ganze Reihe struktureller Veränderungen im Geschäftsfeld Technik wie der Spezialisierung des Vertriebs für die Bereiche Kommunalgeschäft, Forstgeschäft, Innenwirtschaft und Bewässerung sowie durch die neue Vertriebsorganisation für Produkte der Marke Massey Ferguson in Süddeutschland getragen. Zudem entwickelte sich das Geschäft der seit 1. Juli 2016 vollkonsolidierten niederländischen Tochtergesellschaft Agrimec sehr positiv und trug 2017 erstmals ganzjährig zu Umsatz und Ergebnis bei. Auch das im ersten Quartal 2017 mit Barloworld Limited gegründete Joint Venture BHBW Holdings (Pty) Ltd verzeichnete eine planmäßige Entwicklung. Insgesamt bewegte sich der Umsatz des Segments Agrar im Geschäftsjahr 2017 mit 10.836,5 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 10.884,5 Mio. Euro). Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich um 12,0 Mio. Euro auf 82,1 Mio. Euro. Segment EnergieMarkt- und Branchenentwicklung 2017/18Obwohl die Organization of the Petroleum Exporting Countries (OPEC) ab November 2016 erstmals seit dem Jahr 2008 wieder ihre Ölproduktion zurückgenommen hat, blieb die Versorgungslage am Weltmarkt zunächst entspannt (Handelsblatt, OPEC beschließt erste Förderkürzung seit 2008, 2016). Die Notierungen für Rohöl gaben von knapp 57 US-Dollar pro Barrel zu Jahresbeginn 2017 auf gut 44 US-Dollar pro Barrel im Juni nach. Damit wurde das Preisniveau des Vorjahres sogar kurzzeitig unterschritten. Der Beschluss der OPEC und Russlands Ende Mai 2017, die Förderkürzung um weitere neun Monate zu verlängern, führte in der zweiten Jahreshälfte zu einem deutlichen Anstieg des Rohölpreises auf gut 65 US-Dollar pro Barrel (TECSON, Rohölmarkt, 2018). Damit überstieg der Ölpreis zum Jahresende die prognostizierte Bandbreite von 50 bis 60 US-Dollar. Der Preis für Heizöl folgte dieser Entwicklung im Wesentlichen und lag nahezu im gesamten Jahr 2017 über dem Niveau des Vorjahres (TECSON, Heizölpreise, 2018). Im Wärmemarkt in Deutschland erhöhte sich der Heizölabsatz im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,3 Prozent (BAFA, Amtliche Mineralöldaten, 2018). Die Absatzsteigerung ist im Wesentlichen auf den vergleichsweise kalten Winter 2016/17 zurückzuführen. So lag die Durchschnittstemperatur in Deutschland im Januar 2017 um 1,8 Grad unter dem 30-jährigen Durchschnittswert, während die Temperatur im Januar 2016 um 1,7 Grad über dem langjährigen Durchschnitt gelegen hatte (Heizöl24, Heizölverbrauch ein Drittel höher, 2017). Generell unterliegt die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen im Wärmegeschäft zum einen Verbrauchsschwankungen in Abhängigkeit vom Witterungsverlauf. Zum anderen wird das Einkaufsverhalten von der Preisentwicklung bei Heizöl beeinflusst, die ihrerseits wesentlich vom Rohölpreis abhängt. Die Prognosen der U.S. Energy Information Administration (EIA) für die Entwicklung des Rohölpreises gehen davon aus, dass sich der Ölpreis 2018 im Durchschnitt bei etwa 62 US-Dollar je Barrel bewegen wird. Stabilisierend dürften sich dabei eine erwartete Verbrauchszunahme infolge der positiven Entwicklung der Weltwirtschaft und die im November 2017 bis Ende 2018 verlängerten Förderkürzungen der OPEC auswirken. Preissenkende Effekte können demgegenüber von einer höheren Ölförderung der Nicht-OPEC-Staaten ausgehen. Generell sind die Preise kurzfristig in Abhängigkeit von der Entwicklung der Lagerbestände sehr volatil (EIA, Short Term Energy Outlook, 2018, S. 3 ff.). Aufgrund struktureller Einflussfaktoren wie dem Vormarsch der erneuerbaren Energien, dem stärkeren Einsatz von Gas sowie Einsparungen im Verbrauch durch moderne Technologien und energetische Sanierungen im Gebäudebestand ist der Heizölverbrauch in den Kernregionen der BayWa seit Jahren rückläufig. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch künftig fortsetzen. Zudem ist die Wintersaison 2017/18 - gemessen an den langfristigen Durchschnittswerten - eher mild verlaufen, so dass die Heizölnachfrage 2018 unter dem Vorjahresniveau liegen dürfte. Der Absatz von Holzpellets profitiert von der in den vergangenen Jahren stetig gewachsenen Zahl installierter Holzpellet-Heizungsanlagen. Im Jahr 2017 stieg der Verbrauch von Holzpellets in Deutschland um rund 5 Prozent auf 2,1 Mio. Tonnen an. Für 2018 wird mit einem erneuten Zuwachs um rund 5 Prozent gerechnet, da der Einbau von Pelletheizungen weiter zunehmen dürfte (DEPV, Entwicklung Pelletproduktion in Deutschland, 2018). Das Wachstumspotenzial dieses umweltschonenden Wärmeträgers wird allerdings durch die regionale Verfügbarkeit des Rohstoffs und die wirtschaftlich begrenzte Transportdistanz eingeschränkt. Bei Kraftstoffen nahm der Gesamtabsatz in Deutschland im Jahr 2017 bei einem um 1,7 Prozent höheren Fahrzeugbestand (KBA, Fahrzeugbestand, 2018) im Zeitraum Januar bis Dezember 2017 um 1,8 Prozent zu. Dabei erhöhte sich der Absatz von Ottokraftstoffen um 1,6 Prozent und von Diesel um 2,0 Prozent. Der Gesamtabsatz von Schmierstoffen stieg 2017 infolge des positiven konjunkturellen Umfelds in Deutschland geringfügig um 0,5 Prozent an. Insbesondere Basisöle, Schmierfette und wassermischbare Metallbearbeitungsöle für den Einsatz in Industrie und Gewerbe verzeichneten prozentual zweitstellige Absatzzuwächse. Insgesamt entwickelten sich die Absatzmengen von Kraft- und Schmierstoffen damit wie prognostiziert (BAFA, Amtliche Mineralöldaten, 2018). Die Nachfrage von Kraft- und Schmierstoffen hängt vor allem von der konjunkturellen Entwicklung ab. Angesichts eines erwarteten gesamtwirtschaftlichen Wachstums in Deutschland von 2,5 Prozent ist von einer moderaten Nachfragesteigerung im Jahr 2018 auszugehen (Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2017, S. 15). Die weltweiten Investitionen in erneuerbare Energien verzeichneten im Jahr 2017 einen Anstieg um 3 Prozent auf 333,5 Mrd. US-Dollar. Verantwortlich dafür waren vor allem die global sinkenden Anlagenpreise, durch die erneuerbare Energien in vielen Ländern zu einer kostengünstigen Option für die Stromerzeugung wurden. Insbesondere in China stiegen die Investitionen um 51 Prozent auf 132,6 Mrd. US-Dollar an. Auf die Volksrepublik China entfallen damit nahezu 40 Prozent der globalen Investitionen in erneuerbare Energien. Auch in Australien wurde im Jahr 2017 mit Investitionen in erneuerbare Energien von rund 9 Mrd. US-Dollar ein Boom verzeichnet (BNEF, Clean Energy Investment Trends 2017). Die australische Projektpipeline für Solar- und Windenergieanlagen im Jahr 2018 beläuft sich insgesamt auf rund 3,6 GW (BNEF, Global capacity growth wind and solar, 2018). Im Gegensatz dazu lagen die Investitionen in einigen anderen Industrieländern unter dem Vorjahreswert. In den USA führten der Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen sowie die Steuerreform 2017 zu einem Investitionsrückgang um 3 Prozent auf 56,9 Mrd. US-Dollar (BNEF, Erneuerbaren-Investitionen in Deutschland, 2018). In Europa gingen die Investitionen um 19 Prozent auf 57,4 Mrd. US-Dollar zurück (BNEF, European Wind-Power Investments, 2017). Deutschland als größter Einzelmarkt wies dabei mit 14,6 Mrd. US-Dollar ein um 26,3 Prozent geringeres Investitionsvolumen als im Vorjahr aus (BNEF, Clean Energy Investment Trends 2017). Im Jahr 2018 wird sich das globale Investitionsvolumen in erneuerbare Energien voraussichtlich aufgrund der weiterhin sinkenden Anlagenpreise auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr bewegen. Dabei dürfte China mit einem Kapazitätszubau in der Größenordnung des Vorjahres der größte Treiber des Wachstums im Bereich der erneuerbaren Energien bleiben. Ein starkes Wachstum wird in Märkten wie Lateinamerika, Südostasien, dem Nahen Osten und Afrika erwartet (BNEF, 10 predictions for 2018). Bei Windenergieanlagen erfolgte 2017 ein weltweiter Kapazitätszubau von 57,6 GW. Dies entspricht einem Zuwachs von 7 Prozent gegenüber dem Jahr 2016 und lag damit über dem von Bloomberg New Energy Finance (BNEF) prognostizierten Zubau von 54 GW. Die Hälfte dieser Kapazität wurde in der Region Asien-Pazifik errichtet. Mit einem Anteil von rund 75 Prozent dominierte China den Zubau in dieser Region. Im Jahr 2017 wurden jedoch mit 21,2 GW rund 8 Prozent weniger neue Kapazitäten errichtet als im Vorjahr. Damit verringerte sich der Anteil Chinas am weltweiten Kapazitätszubau von Windenergieanlagen auf 37 Prozent im Jahr 2017. Die USA - wie bereits im Vorjahr der zweitgrößte Markt für Windenergieanlagen - baute 2017 mit 7,4 GW rund 13 Prozent weniger zu als im Vorjahr (BNEF, Global capacity growth wind and solar, 2018). Ursache für diesen Rückgang ist vor allem die Verunsicherung der Industrie bezüglich der politischen Rahmenbedingungen in den USA. In Europa gingen im Jahr 2017 rund 28 Prozent mehr Windenergieanlagen ans Netz als im Vorjahr. Damit stieg der Anteil am globalen Kapazitätszubau auf 28 Prozent, nach 23 Prozent im Vorjahr. Vor dem Hintergrund der europaweiten Umstellung des Förderrahmens auf Ausschreibungsverfahren sicherten sich einige Projektentwickler die auslaufenden staatlichen Einspeisetarife, so dass es sich bei einem Teil des Zubaus im Jahr 2017 um Vorzieheffekte handelte (BNEF, European Wind-Power Investments, 2017). Etablierte Märkte wie Großbritannien und Deutschland zeigten dabei ein starkes Wachstum. Im Bereich Onshore-Windenergieanlagen verzeichnete Großbritannien 2017 mit 1,9 GW einen um 75 Prozent höheren Zubau als im Vorjahr. Dabei handelte es sich größtenteils um Projekte, die nach längerer Bauzeit im Berichtsjahr fertiggestellt wurden. In Deutschland erreichte der Zubau im Bereich Onshore-Wind-energieanlagen rund 5,0 GW (Vorjahr: 4,6 GW) und lag damit erneut deutlich über dem von der Bundesregierung vorgesehenen Zielwert von 2,8 GW. Insgesamt entspricht dies einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von rund 8 Prozent (BNEF, Global Wind Market Outlook, 2017). Zum Jahresende 2017 waren in Deutschland Onshore-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 50,8 GW installiert (BWE, Installierte Windenergieleistung in Deutschland, 2017). Im Jahr 2018 dürfte die weltweite Gesamtkapazität im Bereich Windenergie nach Schätzungen von BNEF um 59 GW zunehmen, was einem Zuwachs von rund 3 Prozent entspricht. Dieses Wachstum soll vor allem von China und Lateinamerika getragen werden. China bleibt dabei mit einem erwarteten Ausbau der installierten Leistung von 22,7 GW der größte Einzelmarkt. Gegenüber 2017 entspricht dies einem Anstieg um 7 Prozent. In den USA wird bei Windenergieanlagen im Jahr 2018 mit einem Kapazitätszubau von 9 GW gerechnet. Dies entspricht einer Steigerung von 22 Prozent gegenüber 2017. Ein starkes Wachstum wird auch in Australien erwartet, da sich die Kapazität an Windenergieanlagen im Jahr 2018 nahezu verdoppeln dürfte. In Deutschland, dem größten europäischen Markt, wird sich die neu installierte Leistung von Onshore-Windenergieanlagen mit 3,4 GW deutlich unter dem Vorjahresniveau bewegen, da ein Großteil der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 vergüteten Projekte bereits umgesetzt wurde (BNEF, Global capacity growth wind and solar, 2018). Zudem dominierten in den ersten beiden Ausschreibungsrunden für Onshore-Windenergie im Jahr 2017 vor allem Projekte mit längeren Baufristen. Damit kommt die Politik ihrem Ziel deutlich näher, den Kapazitätszubau zu verlangsamen. Die Erhaltung der Akteursvielfalt in der Projektierung von Windenergieanlagen wurde mit dem EEG 2017 zwar angestrebt, jedoch durch die nahezu ausschließliche Bezuschlagung von Bürger-Energiegesellschaften nicht erreicht. Hier könnte durch eine Anpassung in den Ausschreibungsbedingungen für die ersten beiden Auktionsrunden im Jahr 2018 wieder mehr Vielfalt erreicht werden (BMWi, EEG-Novelle 2017). Bei Photovoltaik lag der globale Kapazitätsausbau 2017 mit geschätzten 97 GW um 30 Prozent über dem Vorjahreswert. Während in vielen entwickelten Ländern die Wachstumsraten der neu installierten Kapazitäten sinken oder das absolute Zubauvolumen unter den Vorjahreswerten liegt, trugen zahlreiche neue Märkte wie beispielsweise Indien, Lateinamerika und der Mittlere Osten zunehmend zum globalen Marktwachstum bei. Mit 53 GW entfielen 54 Prozent der neu installierten Kapazität auf China, gefolgt von den USA, die mit 10,7 GW einen Anteil von 11 Prozent erreichten (BNEF, Global capacity growth wind and solar, 2018). In den USA führten die geplanten Handelssanktionen dazu, dass die Nachfrage nach privaten Photovoltaik-Dachanlagen einbrach. In Japan ging die neu zugebaute Leistung um 6 Prozent auf 7,5 GW zurück. Der Kapazitätszubau in Europa lag mit 8,3 GW um 9 Prozent über dem Vorjahreswert. Der Anteil des europäischen Marktes am globalen Zubau erreichte damit 8 Prozent. In Deutschland übertrafen die Neuinstallationen mit 1,6 GW das Vorjahresniveau geringfügig (BNEF, Global capacity growth wind and solar, 2018). Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht die Ursache hierfür in den gesunkenen Kosten für Solaranlagen. Insbesondere mittelständische Unternehmen und Eigenheimbesitzer bauten wieder mehr Photovoltaikanlagen (BSW-Solar, Solarstrom-Nachfrage 75 Prozent über Vorjahr, 2017). Trotz dieser positiven Entwicklung konnte der im EEG festgelegte Ausbaukorridor von 2,4 GW bis 2,6 GW im Jahr 2017 nicht erreicht werden. Im Jahr 2018 wird im Photovoltaikbereich ein globaler Kapazitätszubau von 113 GW prognostiziert; dies entspricht einem Wachstum von 16 Prozent. Der größte Teil des Zubaus erfolgt mit einem Anteil von 72 Prozent voraussichtlich in der Region Asien-Pazifik. Wie im Jahr 2017 bleiben China, Indien und Japan die dominierenden Märkte in dieser Region. China hält dabei mit ca. 56 GW den größten Anteil am globalen Zuwachs. Mit geschätzten 8,3 GW neu errichteter Anlagen könnte Indien 2018 den Vorsprung auf Japan, den weltweit viertgrößten Markt für Photovoltaik, ausbauen. Für Japan wird ein Zubau von 7,2 GW im Jahr 2018 prognostiziert. Etablierte Märkte wie die USA und Europa werden im Jahr 2018 vorrausichtlich zusammen knapp 16 Prozent zum globalen Zubau beitragen. Für die USA wird dabei ein Anstieg der installierten Leistung um 8,8 GW erwartet (BNEF, Global capacity growth wind and solar, 2018). Für den europäischen Markt wird eine Phase nachhaltigen Wachstums erwartet, die nicht mehr durch die Einspeisetarife, sondern durch die Wettbewerbsfähigkeit der Photovoltaik am Strommarkt getragen wird. In einigen europäischen Ländern wird dadurch mit einem deutlichen Zubau im Bereich der Photovoltaik gerechnet: darunter vor allem Frankreich mit einer Steigerung um 136 Prozent auf 1,5 GW im Vergleich zum Vorjahr, die Niederlande mit einem Zubau von rund 1 GW und Spanien. Hier wurden vergangenes Jahr Zuschläge für Photovoltaikanlagen mit 3,9 GW vergeben, die in den nächsten Jahren ans Netz gehen werden (BNEF, Huge comeback for solar in Spain, 2017). In Deutschland wird für 2018 aufgrund der gesunkenen Preise für Anlagenkomponenten ein Anstieg der neu installierten Leistung um 2,0 GW prognostiziert. Neben diesen etablierten Märkten entwickeln sich zudem neue Wachstumsmärkte: So wird in Mexiko im Jahr 2018 ein Kapazitätszubau von 2,5 GW erwartet, für Australien prognostiziert BNEF einen Zubau von 3,0 GW (BNEF, Global capacity growth wind and solar, 2018). Der Ausbau der Biogaserzeugung in Deutschland stagnierte im Jahr 2017. Die Reformen der politischen Rahmenbedingungen haben den Ausbau neuer Anlagen in den vergangenen Jahren nur noch für wenige Projekte rentabel gemacht. Auch mit dem Inkrafttreten des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. Januar 2017 bestehen für neue Projekte im Bereich Bioenergie aufgrund der komplexen Regulierung nur geringe Anreize für Investitionen. Bestehende Anlagen, die zu mindestens 50 Prozent der Einsatzstoffe Gülle und Reststoffe verwenden, sollen weitere 10 Jahre eine nach Anlagengröße differenzierte feste Vergütung bekommen. Die Branche begegnete diesen Neuerungen im Jahr 2017 zunächst mit Zurückhaltung - die ausgeschriebenen Mengen wurden nicht erreicht. Auch führte das Ausschreibungssystem, bei dem einmal jährlich eine feste Menge Biogasstrom ausgeschrieben wird, zu einem höheren Preisdruck im Biogassektor. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag und sichern sich die Anschlussförderung. Bei Bestandsanlagen beträgt diese 10 Jahre. Für Neuanlagen, die auch an den Ausschreibungen teilnehmen können, wird eine reguläre Vergütungsperiode von 20 Jahren gewährt (BMWi, EEG-Novelle 2017). In Deutschland waren zum Jahresende 2017 nach Angaben des Fachverbands Biogas rund 9.346 Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4,5 GW in Betrieb. Im Berichtsjahr 2017 sind nach Prognosen des Fachverbands Biogas nur 137 neue Anlagen, nach 195 Anlagen im Vorjahr, ans Netz gegangen (Fachverband Biogas, Prognose der Branchenentwicklung 2017). Für die Zukunft wurde mit der Anschlussförderung für Bestandsanlagen zumindest wieder eine Perspektive für die Branche eröffnet. Dadurch dürften Investitionen in einen Weiterbetrieb der Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung durch die Neuausrichtung auf Spitzenstrombedarf und vollständige Wärmenutzung wieder wirtschaftlich attraktiv werden. Viele Anlagenbetreiber von Biogasanlagen setzen daher auf Effizienzsteigerung, Flexibilisierung und Nährstoffmanagement. Die Stimmung in der Biogasbranche dürfte sich dadurch geringfügig verbessern. Zu einer generellen Entspannung wird es jedoch erst kommen - so der Fachverband für Biogas -, wenn politische Stabilität und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden (Fachverband Biogas, Biogasbranche rechnet 2018 mit mehr Geschäft, 2017). GeschäftsverlaufIm klassischen Energiegeschäft der BayWa stieg der Absatz von Heizöl im Geschäftsjahr 2017 aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr deutlich kälteren Winters um 1,1 Prozent und entwickelte sich damit besser als erwartet. Die Absatzmenge von Holzpellets erhöhte sich um 14,0 Prozent, insbesondere durch den weiteren Ausbau der Vertriebsaktivitäten in Deutschland und Österreich sowie im eBusiness-Bereich; das Volumenwachstum lag dadurch deutlich über dem Marktdurchschnitt. Bei Kraftstoffen nahm der Absatz im Konzern gegenüber dem Vorjahresniveau um 1,5 Prozent zu und bewegte sich damit im Rahmen der Prognose. Zu dem Wachstum trug vor allem der gesteigerte Absatz von Diesel durch die Belieferung von Baustellen und das Flottengeschäft mit Speditionen über die Aufschaltung weiterer Tankkarten auf die BayWa Tankstellen bei. Der Absatz von Schmierstoffen konnte insbesondere durch die Vertriebsausweitung um 5,5 Prozent gesteigert werden und damit die Erwartung leicht übertreffen. Damit wurde im Vergleich zum Gesamtmarkt ein überdurchschnittlicher Zuwachs erzielt. Im Wärme-Contracting konnte die BayWa neue Objekte hinzugewinnen und bestehende Projekte weiter ausbauen; so wurde beispielsweise die Nahwärmeversorgung in Parsberg (Oberpfalz) erweitert. Insbesondere die Wärmelieferung auf der Basis von zertifizierten Qualitäts-Holzhackschnitzeln konnte ausweitet werden. Insgesamt erhöhte sich der Umsatz im klassischen Energiegeschäft im Berichtsjahr vor allem aufgrund der durchschnittlich über dem Vorjahresniveau liegenden Ölpreise um 9,7 Prozent auf 2.228,1 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag im Jahr 2017 mit 18,5 Mio. Euro um 17,1 Prozent über dem Vorjahreswert. Dazu trugen im Wesentlichen Margenverbesserungen im Kraftstoffgeschäft sowie das Volumenwachstum bei Heizöl und Schmierstoffen bei. Die internationale Ausrichtung der Aktivitäten im Geschäftsfeld Regenerative Energien hat sich auch 2017 bewährt. Die realisierte Leistung aller in Betrieb genommenen Wind- und Solarenergieanlagen erreichte mit 404,9 Megawatt (MW) im Berichtsjahr einen neuen Höchstwert (Vorjahr: 265,0 MW). Davon entfielen 182,6 MW (Vorjahr: 121,1 MW) auf Windenergieanlagen und 222,3 MW (Vorjahr: 141,3 MW) auf Solarenergieanlagen. Verkäufe fertiggestellter Anlagen erfolgten im Berichtsjahr in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und den USA mit einer installierten Leistung von 414,5 MW: Im Bereich Solarenergie wurden vier Projekte mit einer Gesamtleistung von 147,7 MW - davon 119,8 MW in Großbritannien und 27,9 MW in den USA - verkauft. Im Windenergiebereich wurden zwölf Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 260,2 MW veräußert: Davon entfielen 78,0 MW auf die USA, 70,2 MW auf Italien, 52,6 MW auf Deutschland, 43,0 MW auf Frankreich und 16,4 MW auf Großbritannien. Darüber hinaus wurden in Deutschland zwei Biogasanlagen mit einer elektrischen Leistung von 6,6 MW verkauft. Bei den meisten dieser Anlagen übernimmt die BayWa r.e. auch zukünftig die kaufmännische und technische Betriebsführung sowie Wartung. Das Servicegeschäft wurde im September 2017 durch die Übernahme der Betriebsführung und Wartung von 16 Solaranlagen mit einer Leistung von 153 MW in Großbritannien sowie durch den Erwerb des italienischen Anbieters Energy Systems Services im Dezember 2017 weiter gestärkt. Weltweit beläuft sich die gesamte betreute Anlagenkapazität der BayWa r.e. mittlerweile auf über 3 GW. Im Handel mit Photovoltaikmodulen erhöhte sich der Absatz insbesondere durch neue Standorte in Polen, Frankreich, Thailand und den Niederlanden im Berichtsjahr um gut 56 Prozent auf 425,4 Megawatt peak (MWp). Dazu trug auch eine gesteigerte Nachfrage in Deutschland aufgrund neuer günstigerer Systemlösungen bei. Das Absatzvolumen von Biomethan erhöhte sich 2017 durch die wachsende Direktvermarktung für alternative Einsatzzwecke im Wärmemarkt und für Biokraftstoffe um knapp 16 Prozent auf 1.550 Gigawattstunden (GWh). Zudem wurden die Aktivitäten in der Direktvermarktung von Ökostrom durch die Übernahme von Clean Energy Sourcing (CLENS) weiter ausgebaut. In Summe erhöhte sich der Umsatz des Geschäftsfelds Regenerative Energien im Jahr 2017 um 44,5 Prozent auf 1.366,6 Mio. Euro. Dieser Anstieg ist vor allem auf das Wachstum im Handel mit Photovoltaikkomponenten und im Energiehandel zurückzuführen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit 66,5 Mio. Euro um 0,8 Mio. Euro geringfügig unter dem Wert des Vorjahres. Im Jahr 2016 hatte das Ergebnis überproportional vom Verkauf zweier Geothermieanlagen profitiert. Insgesamt lag der Umsatz des Segments Energie im Geschäftsjahr 2017 mit 3.594,7 Mio. Euro um 618,7 Mio. Euro über dem Vorjahreswert von 2.976,0 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich um 2,3 Prozent auf 85,0 Mio. Euro. Segment BauMarkt- und Branchenentwicklung 2017/18Die deutsche Bauwirtschaft entwickelte sich im Jahr 2017 wie zu Jahresbeginn prognostiziert. Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes verzeichneten insgesamt ein Umsatzwachstum von 5,0 Prozent auf 112,8 Mrd. Euro. Treiber der Entwicklung war der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum durch die anhaltende Binnenwanderung in großstädtische Ballungsräume, der im Wohnungsbau zu einem Umsatzwachstum um 4,0 Prozent auf 41,6 Mrd. Euro führte. Zu Beginn des Jahres war allerdings mit einem Zuwachs der Wohnungsbauinvestitionen um 7,0 Prozent gerechnet worden (ZDB, Entwicklung der Baukonjunktur, 2018). Einschließlich der Umbaumaßnahmen im Bestand dürften im vergangenen Jahr etwa 300.000 Wohnungen fertiggestellt worden sein. Damit bleiben die Fertigstellungen allerdings weiterhin deutlich hinter dem prognostizierten Bedarf von jährlich mindestens 350.000 zurück. Der Zuwachs entfiel vor allem auf eine starke Neubautätigkeit im Geschosswohnungsbau - hier lagen die Baufertigstellungen im Jahr 2017 um 15,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Im Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsgeschäft fiel das Wachstum aufgrund der starken Neubautätigkeit und der damit einhergehenden hohen Kapazitätsauslastung 2017 etwas geringer aus als im Vorjahr. Beeinflusst wurde dies zudem dadurch, dass aufgrund der guten Beschäftigungslage in der Baubranche Kapazitätsengpässe bei den Verarbeitern auftraten (Heinze, Monatspräsentation Februar 2018, S. 14 ff.). Im Wirtschaftsbau nahmen die Umsätze um 6,0 Prozent auf rund 39,6 Mrd. Euro zu und wuchsen damit deutlich stärker als die zu Jahresbeginn prognostizierte Zuwachsrate von 3 Prozent. Die Bautätigkeit profitierte hier vom starken Anstieg der Baugenehmigungen im Vorjahr. Der öffentliche Bau verzeichnete einen Anstieg der Umsätze um 5,5 Prozent auf 31,6 Mrd. Euro und entwickelte sich damit ebenfalls besser als die zu Jahresbeginn prognostizierten 5,0 Prozent. Die Investitionen erhöhten sich hauptsächlich durch den Anstieg der Modernisierungsmaßnahmen und des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur im Bereich der Bundesverkehrswege (ZDB, Entwicklung der Baukonjunktur, 2018). Im Jahr 2018 dürfte das Wachstum der Bauwirtschaft in Deutschland gemäß dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe nahezu an den Zuwachs des Vorjahres anknüpfen können; insgesamt wird mit einer Zunahme des baugewerblichen Umsatzes um 4,0 Prozent auf 117,2 Mrd. Euro gerechnet (ZDB, Entwicklung der Baukonjunktur, 2018). Diese Erwartung basiert auf dem Auftragsbestand, der Ende Oktober 2017 das bereits hohe Vorjahresniveau nochmals übertroffen hat. Im Wohnungsbau wird für 2018 trotz der im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr rückläufigen Baugenehmigungen (Heinze, Monatspräsentation Februar 2018, S. 18) ein Anstieg der Umsätze um 3,5 Prozent auf 43,1 Mrd. Euro erwartet. Die Zunahme ist weiterhin auf die sehr positive Entwicklung im Geschosswohnungsbau zurückzuführen, während der klassische Eigenheimbau voraussichtlich stagnieren wird (ZDB, Entwicklung der Baukonjunktur, 2018). Dabei dürfte sich die Zuwachsrate der Neubautätigkeit gegenüber dem Vorjahr etwas abschwächen. Bei den Modernisierungsinvestitionen wird dagegen ein stärkeres Wachstum prognostiziert (Heinze, Monatspräsentation Februar 2018, S. 15). Für den Wirtschaftsbau zeichnet sich mit einem Umsatzwachstum um 4,0 Prozent auf 41,2 Mrd. Euro eine Fortsetzung der positiven Entwicklung des Vorjahres ab. Treiber der Investitionen dürfte hier der weiter steigende Grad der Kapazitätsauslastung der Industrie sein. Im öffentlichen Bau sollen die Umsätze um 4,0 Prozent auf 32,9 Mrd. Euro wachsen. Dazu trägt die Anhebung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene bei. Darüber hinaus eröffnen die positiven Finanzierungssalden der Länder neue Investitionsspielräume und die Kommunen profitieren von der Verlängerung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds bis zum Jahr 2020, dessen Volumen zudem auf 7,0 Mrd. Euro verdoppelt wurde (ZDB, Entwicklung der Baukonjunktur, 2018). In Österreich hat sich die Bautätigkeit nach Jahren mit geringen bis keinen Zuwachsraten im Jahr 2017 spürbar belebt. Laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) nahmen die Bauinvestitionen im Gleichschritt mit dem gesamtwirtschaftlichen Wachstum real um 2,8 Prozent zu (WIFO, Prognose für 2017 und 2018, 2017). Die gute Konjunkturlage im Hochbau stützte sich 2017 vor allem auf den dynamischen Wohnungsneubau, der insbesondere vom Bevölkerungswachstum getragen wurde. Dagegen wurden im Wirtschaftsbau bis zur Jahresmitte lediglich geringe Umsatzzuwächse erzielt. Allerdings sprachen die gute Auftragslage und die im November deutlich gestiegenen Auftragserwartungen aufgrund der nach oben revidierten Investitionspläne der Industrie für eine Belebung der Bautätigkeit in der zweiten Jahreshälfte. Auch der Tiefbau hat 2017 an Schwung gewonnen, da die Auftragseingänge ab dem dritten Quartal kräftig zugenommen haben (Bank Austria, Branchen Überblick Österreich, 2017, S. 12). Im Jahr 2018 dürfte sich das Wachstum der Bauwirtschaft gegenüber dem Vorjahr spürbar verlangsamen. Laut WIFO wird lediglich eine Zunahme der realen Bauinvestitionen um 1,5 Prozent erwartet (WIFO, Prognose für 2017 und 2018, 2017). Dabei dürfte die Wachstumsdynamik 2018 vor allem im Wohnungsbau nachlassen, da die Wohnbauoffensive der österreichischen Bundesregierung stockt und auch im Rahmen des zweiten Wohnbau pakets, das die Errichtung von 10.000 Wohneinheiten durch die Bundesimmobiliengesellschaft vorsieht, erst bei einem Fünftel der Wohnungen mit dem Bau begonnen wurde (Dorffmeister, Länderübergreifender Aufschwung der europäischen Bauwirtschaft, 2017, S. 34). Dennoch bleibt der Wohnungsbau mit einem Anteil von rund 45 Prozent der bedeutendste Sektor der Baubranche in Österreich (Branchenradar, Wohnbau bleibt bis auf weiteres Stütze der österreichischen Konjunktur, 2018). Im Tiefbau soll die Bautätigkeit aufgrund der staatlich geplanten Mehrausgaben für Straßen- und Bahnbau deutlich stärker zulegen als der Wohnungsbau und der Wirtschaftsbau (WIFO-Investitionstest Herbst 2017 Bauwirtschaft, 2018, S. 4). GeschäftsverlaufDer Geschäftsverlauf im Baustoffhandel wurde im Jahr 2017 von einem relativ kurzen Winter, der anhaltend guten Baukonjunktur in Deutschland sowie einer im gesamten Jahresverlauf hohen Auslastung beim ausführenden Baugewerbe begünstigt. Die Absatzmengen des gesamten Baustoffportfolios profitierten - wie erwartet - vor allem von der positiven Entwicklung im Geschosswohnungsbau. Dadurch nahm insbesondere die Nachfrage nach Volumenartikeln im Hochbausortiment wie beispielsweise Baustahl, Transportbeton, Mauersteinen, Fassadenelementen, Dämmstoffen sowie nach vorgefertigten Bauelementen, Flachdächern und Garagen stark zu. In diesen Produktbereichen macht sich zudem der Einsatz von spezialisierten Vertriebsteams positiv bemerkbar. Die Sortimente für Tief- und Straßenbauarbeiten wurden aufgrund der vermehrt durchgeführten Reparaturen und Modernisierungen von Autobahnen, Brücken sowie Tunneln verstärkt nachgefragt. Der Umsatz des Segments Bau erhöhte sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr trotz des fortgesetzten Preiswettbewerbs im Baustoffsektor mengenbedingt um 5,0 Prozent auf 1.606,1 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Segments konnte überproportional zum Umsatz um 5,6 Prozent auf 30,1 Mio. Euro gesteigert werden. Neben der positiven Absatzentwicklung trugen ebenso die kontinuierliche Optimierung des Standortnetzes sowie die erfolgreiche Erweiterung des margenstarken Eigenmarkensortiments zur Ergebnisverbesserung bei. Segment Innovation & DigitalisierungMarkt- und Branchenentwicklung 2017/18Die Digitalisierung ist längst ein fester Bestandteil zur Unterstützung der täglichen Arbeit in der Landwirtschaft. Mit einer Investitionsquote von rund 10 Prozent des Jahresumsatzes liegt die Landwirtschaft laut Pricewaterhouse-Coopers (PwC) im oberen Drittel aller Branchen. Treiber der Digitalisierung ist vor allem die Optimierung der Wertschöpfungskette (PwC, Quo vadis, agricola, 2016). Nach einer Befragung durch Bitkom und den Deutschen Bauernverband (DBV) haben bereits rund 53 Prozent der deutschen Landwirte digitale Technologien im Einsatz, 6 Prozent der befragten Landwirte planen zu investieren und etwa 24 Prozent befinden sich noch in der Abwägungsphase. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Hightech-Landmaschinen, Fütterungsautomaten sowie intelligenter Steuerungssoftware (Bitkom, Digitalisierung in der Landwirtschaft, 2016). Der Markt für digitale Anwendungen in der Landwirtschaft (Digital Farming) umfasst im Wesentlichen die Bereiche Precision Farming und Smart Farming. Beim Precision Farming stehen die Automatisierung von Prozessen und die Optimierung des Betriebsmitteleinsatzes im Vordergrund. Dabei werden Informationen durch Farm-Management-Systeme, Wetter-Apps oder Online-Plattformen zur Entscheidungsunterstützung digital aufbereitet und verknüpft. Das Smart Farming ermöglicht darauf aufbauend die Vernetzung sämtlicher betrieblichen Bereiche, von der Logistik bis hin zur Anbindung des Kunden über Online-Schnittstellen für die elektronische Bestellung von Ersatzteilen oder Betriebsmitteln. Hier verarbeiten Maschinen und Geräte Informationen selbständig und treffen zumindest teilautonome Entscheidungen. Beispiele hierfür sind autonome Bodenbearbeitungs- und Erntemaschinen, Echtzeit-Bodenanalysen und die teilflächenspezifische Bewirtschaftung. Diese Prozessoptimierung führt nicht nur zu Kosteneinsparungen, sondern auch zum effizienteren Einsatz der Betriebsmittel. Nicht zuletzt lassen sich durch den optimierten Ressourceneinsatz auch die Erträge steigern. Die digitale Integration der Supply-Chain-Partner Kunden und Lieferanten schafft darüber hinaus neue Serviceangebote und datengetriebene Geschäftsmodelle. So ermöglicht die Vernetzung von Online-Shops und -Anwendungen die bedarfsgerechte Bereitstellung von Betriebsmitteln und Ersatzteilen oder erlaubt beim Ausfall einer Maschine eine elektronische Fehlerdiagnose, die direkt dem zuständigen Servicemechaniker mitgeteilt wird (PwC, Quo vadis, agricola, 2016). Die Aussagen zum weltweiten Marktvolumen für Digital Farming weisen eine große Bandbreite auf. Die Unterschiede resultieren in einer unterschiedlichen Abgrenzung des Marktes seitens der jeweiligen Marktbeobachter. Für das Jahr 2016 lagen die Angaben zwischen 6,6 und 11,3 Mrd. US-Dollar. Entsprechend bewegen sich auch die Prognosen für Zeiträume von 8 bis 10 Jahren weit auseinander und erreichen 23,4 Mrd. US-Dollar bis 40,0 Mrd. US-Dollar (Bharat Book Bureau, Smart Agriculture Market to 2025, 2017; Transparency Market Research, Global Smart Agriculture Market, 2017; Prognostix, Smart Agriculture: 13 trends to watch out for, 2017). Vor diesem Hintergrund geht die BayWa für 2017 von einem mittleren Wert für das globale Marktvolumen von rund 10 Mrd. US-Dollar aus und rechnet mittel- bis langfristig mit einem jährlichen Marktwachstum in der Größenordnung von mindestens 10 Prozent. In Europa ist Deutschland im Jahr 2017 mit rund 394 Mio. US-Dollar und einem Anteil von über 35 Prozent an den Gesamtinvestitionen im Bereich Precision Farming der größte Einzelmarkt. Bis zum Jahr 2022 wird nahezu mit einer Verdoppelung des Investitionsvolumens auf rund 695 Mio. US-Dollar gerechnet. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 12,2 Prozent (Handel & Service Agrartechnik, Ausgabe 9, 2017). Wachstumstreiber sind neben den realisierbaren Kostenvorteilen die weitere Konsolidierung im Agrarsektor, die zu größeren Betrieben führt. Gleichzeitig wird qualifiziertes Personal zunehmend knapper. Daraus leitet sich die Notwendigkeit ab, größere Betriebseinheiten mit weniger Personal bewirtschaften zu können. Die Anbieterstruktur in diesem Markt ist stark fragmentiert. Einerseits bieten sämtliche Hersteller von landwirtschaftlichen Maschinen heute bereits vielfältige elektronische Komponenten an, die den Landwirt unterstützen. Andererseits treten - neben den etablierten IT-Unternehmen - mit Software-Start-ups neue Unternehmen in den Markt ein, die die Möglichkeiten der Informationstechnologie für die Landwirtschaft professionell nutzbar machen. Das Spektrum reicht hier von der satellitengestützten Bodenanalyse für die teilflächenspezifische Bodenbewirtschaftung bis hin zu betriebswirtschaftlicher Analysesoftware. Durch die Kombination von Satellitendaten mit physikalischen Pflanzenwachstumsmodellen wird es möglich, den Landwirten konkrete Handlungsempfehlungen für die Feldarbeit zu geben. Mit Satellitendaten kann eine Vitalitätsanalyse für jedes Feld durchgeführt werden, um das Potenzial des Standorts zu ermitteln. Dadurch wird eine Abschätzung der ökonomischen Vorteile einer teilflächenspezifischen Bearbeitung möglich. Die Herausforderung besteht darin, die technologischen Möglichkeiten miteinander zu einem Gesamtsystem zu vernetzen. Als Hemmnisse erweisen sich derzeit häufig noch hohe Investitionskosten, eine unzureichende Internetversorgung und Aspekte der Datensicherheit (Bitkom, Digitalisierung in der Landwirtschaft, 2016). Das Marktvolumen im interaktiven Handel (Online- und Versandhandel) und E-Commerce ist in Deutschland im Jahr 2017 um 7,9 Prozent gewachsen und erreichte für alle Güter und Dienstleistungen insgesamt rund 78,1 Mrd. Euro. Nach Schätzungen des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh) ist der Bereich E-Commerce um 10,9 Prozent auf 58,5 Mrd. Euro - und damit im Rahmen der Prognose - gewachsen. Überdurchschnittliche Zuwächse verzeichneten dabei die Multichannel-Händler, die mit 20,1 Mrd. Euro rund 21 Prozent mehr umsetzen konnten als im Vorjahr. Den größten Anteil daran hatten Anbieter mit Herkunft aus dem stationären Einzelhandel. Für 2018 erwartet der bevh in Deutschland ein weiteres Marktwachstum im E-Commerce um 9,3 Prozent auf 63,9 Mrd. Euro. Der interaktive Handel insgesamt soll um 8,3 Prozent auf rund 84,6 Mrd. Euro wachsen (bevh, Zweistelliges Wachstum in 2017, 2018). GeschäftsverlaufDas Segment Innovation & Digitalisierung bündelt alle Aktivitäten des BayWa Konzerns in den Bereichen Digital Farming und eBusiness. Die BayWa hat sich zum Ziel gesetzt, bei Digital Farming bzw. Farm Management eine führende Rolle als kompetenter Partner der Landwirtschaft zu übernehmen. Das Angebot umfasst die Software-Produkte "Agrar Office" und "NEXT Farming", digitales Kartenmaterial, Analysen und Beratungsleistungen sowie Hardware-Komponenten. Der Bereich eBusiness fasst die Online-Aktivitäten des BayWa Konzerns zusammen. Die Umsätze und Erträge daraus werden allerdings demjenigen Geschäftsfeld zugerechnet, in dem das jeweils verkaufte Produkt angesiedelt ist. Neben den Produktumsätzen mit externen Kunden nimmt das Segment innerhalb des Konzerns eine Servicefunktion wahr. Im Jahr 2017 erwirtschaftete das Segment Innovation & Digitalisierung einen Umsatz von 6,9 Mio. Euro, der damit um 15,0 Prozent über dem des Vorjahres lag. Der größte Teil davon entfiel mit 45 Prozent auf Software-Lizenzen und -Wartungsverträge, gefolgt von digitalem Kartenmaterial einschließlich Analysen und Beratungen sowie Bodenprobenentnahmen mit einem Anteil von 44 Prozent. Sensoren und andere Hardware trugen 11 Prozent zum Umsatz bei. Das Segment Innovation & Digitalisierung weist plangemäß ein negatives operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 10,8 Mio. Euro (Vorjahr: minus 8,6 Mio. Euro) aus. Ursächlich dafür sind zum einen die hohen Investitionen für die Entwicklung von Digital-Farming-Lösungen wie beispielsweise neue Software-Module und Hardware-Komponenten. Zum anderen nimmt das Segment mit der Bereitstellung und laufenden Betreuung der "BayWa Online Welt" eine Servicefunktion für die operativen Geschäftsfelder wahr, der keine unmittelbaren Erträge gegenüberstehen. Entwicklung der Sonstigen Aktivitäten im Jahr 2017Der Umsatz der Sonstigen Aktivitäten bewegte sich im Berichtsjahr mit 10,9 Mio. Euro auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie 2016 (13,3 Mio. Euro). Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der Sonstigen Aktivitäten setzt sich aus den Verwaltungskosten des Konzerns sowie Konsolidierungseffekten zusammen und belief sich im Jahr 2017 auf minus 15,2 Mio. Euro, nach minus 28,6 Mio. Euro im Vorjahr. Die Ergebnisverbesserung ist insbesondere auf den Verkauf des BayWa Hochhauses aus dem Jahr 2012 zurückzuführen. So konnte im Geschäftsjahr 2017 durch den nahezu vollständigen Verkauf der Anteile an der BayWa Hochhaus GmbH & Co. KG, Grünwald, der verbleibende Teil der damals eliminierten Zwischengewinne realisiert werden. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa KonzernsVermögenslageZusammensetzung des Vermögensscroll
Die langfristigen Vermögenswerte sind im Vorjahresvergleich um 1,7 Prozent bzw. 41,1 Mio. Euro gestiegen und beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres 2017 auf 2.396,9 Mio. Euro. Zugängen bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen von 229,1 Mio. Euro im Rahmen der Investitionstätigkeit und aus Konsolidierungskreisveränderungen im Kerngeschäft standen Abgänge von 26,2 Mio. Euro und Umbuchungen von 9,2 Mio. Euro gegenüber. Nach den laufenden Abschreibungen des Geschäftsjahres von 145,6 Mio. Euro und wechselkursbedingten Wertminderungen von 23,8 Mio. Euro haben sich die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen insgesamt um 24,3 Mio. Euro erhöht. Bei den Finanzanlagen ist der signifikante Anstieg um 43,5 Mio. Euro bzw. 23,0 Prozent zum einen auf Steigerungen bei den Geschäftsguthaben bei Genossenschaften zurückzuführen (Anstieg um 27,2 Mio. Euro), die im Wesentlichen auf Marktwertsteigerungen bei den Anteilen an der Raiffeisen Bank International AG, Wien, Österreich, beruhen. Zum anderen erhöhten sich auch die Ausleihungen an Beteiligungen um 7,2 Mio. Euro sowie die Beteiligungen selbst um 5,5 Mio. Euro. Der Anstieg der Beteiligungen ist im Wesentlichen durch teilweise Anteilsverkäufe bei Gesellschaften, die bisher nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wurden, begründet. Diese Gesellschaften - wie z. B. die BayWa Bau- und Gartenmärkte GmbH & Co. KG, Dortmund, sowie die BayWa Hochhaus GmbH & Co. KG, Grünwald, - werden zum 31. Dezember 2017 als Beteiligung geführt. Demgegenüber bewegten sich die Anteile an den at-Equity-bilanzierten Gesellschaften mit 214,6 Mio. Euro nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien lagen ebenfalls auf dem Niveau des Vorjahres. Demgegenüber haben sich die langfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte um 13,9 Mio. Euro und die latenten Steueransprüche um 11,5 Mio. Euro verringert. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 16,8 Mio. Euro verringert und betrugen zum Bilanzstichtag 4.077,4 Mio. Euro. Während die Vorratsbestände um 57,6 Mio. Euro gesunken sind, haben sich die kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 21,5 Mio. Euro erhöht. Dem Rückgang bei den Vorratsbeständen liegen zwei gegenläufige Entwicklungen zugrunde: Die unfertigen Leistungen sind insbesondere infolge von im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen Wind- und Solarprojekten im Bereich der erneuerbaren Energien gesunken; dem stand ein Anstieg beim Warenbestand gegenüber, der insbesondere das Segment Agrar betraf. Ein Rückgang war auch bei den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen um 11,2 Mio. Euro auf 13,7 Mio. Euro zu verzeichnen. Zum Bilanzstichtag waren in dieser Position überwiegend Immobilienbestände ausgewiesen, für die eine Veräußerungsabsicht im Folgejahr besteht. Einen besonderen Schwerpunkt legt der BayWa Konzern traditionell auf die fristenkongruente Finanzierung des Vermögens. Den kurzfristig fälligen Schulden auf der Kapitalseite von insgesamt 2.986,8 Mio. Euro - bestehend aus kurzfristigen Finanzschulden, Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten, finanziellen Verbindlichkeiten, Steuer- und übrigen Verbindlichkeiten sowie den kurzfristigen Rückstellungen und Schulden aus Veräußerungsgruppen -stehen kurzfristige Vermögenswerte und zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen von 4.091,1 Mio. Euro gegenüber. Die langfristigen Vermögenswerte von 2.396,9 Mio. Euro werden indessen mit Eigenmitteln und langfristig zur Verfügung stehendem Fremdkapital von 3.501,2 Mio. Euro zu rund 146 Prozent gedeckt. Diese fristenkongruente Finanzierung ist bei der Aufnahme kurzfristiger Finanzmittel für die Finanzierungspartner der BayWa ein wichtiges Qualitätsmerkmal. FinanzlageFinanzmanagementZiel des Finanzmanagements des BayWa Konzerns ist es, jederzeit die Zahlungsmittel für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang bereitzustellen. Dabei erfolgen Absicherungen gegen Zinsänderungsrisiken, Wechselkursrisiken und Marktwertrisiken von Waren durch Einsatz geeigneter derivativer Finanzinstrumente. Selektiv werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten durch Devisentermingeschäfte und Swaps abgesichert. Diese Devisentermingeschäfte und Swaps dienen ausschließlich zur Sicherung bestehender und zukünftiger Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus Grundgeschäften des Warenein- und Warenverkaufs im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs. Die Zielsetzung der Sicherungstransaktionen des BayWa Konzerns besteht in der Reduzierung der Risiken aus Wechselkursschwankungen. Das Volumen der aus den jeweiligen Grundgeschäften entstandenen offenen Positionen und den daraus resultierenden Cashflows bildet die Basis für die Devisensicherung. Die Laufzeiten orientieren sich an den Laufzeiten der Grundgeschäfte. Im BayWa Konzern bildet das Finanzmanagement kein eigenständiges Profit-Center, sondern fungiert als Service-Center für die operativen Geschäftseinheiten. Es entspricht diesem konservativen Dienstleistungsansatz, dass kein Einsatz marktgängiger Finanzprodukte zur Erzielung originärer Ergebnisbeiträge aus dem Finanzbereich vorgenommen wird. Insbesondere erfolgt kein Aufbau spekulativer Risikopositionen im Finanzbereich. Im täglichen Finanzmanagement liegt der Schwerpunkt im Liquiditätsmanagement mittels eines konzernweit angelegten Cash-Pooling zur taggleichen Bereitstellung von Liquidität. Hierzu verfügt Corporate Treasury über geeignete IT-Systeme sowie eine entsprechende Treasury-Management-Software. Die Finanzmittelbeschaffung ist dezentral organisiert. Dabei gilt der Grundsatz, dass sich die nationalen Einheiten in der nationalen Währung des jeweiligen Landes refinanzieren. Dies betrifft in erster Linie die Aktivitäten in Osteuropa, in den USA, in Neuseeland und Großbritannien. Im Wesentlichen betreibt der BayWa Konzern sein Geschäft jedoch in Euro. Corporate Treasury übernimmt das zentrale Monitoring des konzernweiten Finanzengagements. Das Finanzmanagement unterliegt strengsten Auflagen durch ein internes Kontrollsystem, das die Dokumentation der Transaktionen, gestaffelte Genehmigungs- und Vorlageverfahren, ein durchgängiges Vieraugenprinzip sowie die Trennung des Treasury-Bereichs in Front-, Middle- und Backoffice umfasst. Der wichtigste Finanzierungsgrundsatz des BayWa Konzerns besteht in der Beachtung der finanziellen Fristenkongruenz. Die kurzfristigen Fremdmittel dienen der Finanzierung des Working Capitals. Investitionen in Sachanlagen oder Akquisitionen werden sowohl aus dem Eigenkapital als auch aus den aufgenommenen Schuldscheindarlehen und sonstigen langfristigen Krediten finanziert. Hierzu zählen u. a. emittierte Schuldscheindarlehen, langfristige Kredite von Banken bzw. verbundenen Unternehmen sowie die im Oktober 2017 emittierte Hybridanleihe. Die Kapitalmarktmaßnahmen ersetzen die Finanzierung über kurzfristige Kreditlinien, ohne diese jedoch abzulösen oder zu kündigen, und diversifizieren das Refinanzierungsportfolio. Darüber hinaus stehen den Projektgesellschaften im Geschäftsfeld Regenerative Energien separate Non-Recourse-Finanzierungen (ohne Zugriff der Fremdkapitalgeber auf Vermögenswerte und Cashflows des BayWa Konzerns) zur Verfügung. Das Management des Working Capitals ist bei der BayWa ein Schwerpunkt und umfasst die Optimierung des Working Capitals als Saldogröße des kurzfristigen Vermögens abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die BayWa legt seit Jahren großen Wert auf eine bestmögliche Working-Capital-Performance. Darüber hinaus wurde im Jahr 2013 ein übergreifendes Projekt zur weiteren Optimierung des Working-Capital-Managements gestartet. Zielsetzung des Projekts ist es, eine kontinuierliche Reduzierung des im Unternehmen gebundenen Umlaufvermögens und die daraus resultierende Freisetzung von Liquidität weiter voranzutreiben, ohne die Profitabilität des Unternehmens zu beeinträchtigen. Konsequente Prozessbeherrschung entlang des gesamten Geldumschlagprozesses ist dabei der Schlüssel zum Erfolg. Zu diesem Zweck wurden Working-Capital-Verantwortlichkeiten neu definiert, eine konsequente Berücksichtigung der relevanten Kennzahlen in den unternehmensinternen Berichtssystemen verankert, fachspezifische Schulungs- und Coachingprogramme durchgeführt sowie bestehende Richtlinien und Prozessbeschreibungen angepasst. Zinsänderungsrisiken im Kurzfristbereich begegnet die BayWa im Rahmen des Risikomanagements durch den Einsatz einfacher derivativer Instrumente. Im langfristigen Bereich konnte durch die Begebung von Schuldscheindarlehen in den Jahren 2015, 2014, 2011 und 2010 eine natürliche Zinssicherung erzielt werden, da sowohl Tranchen mit fixer Verzinsung als auch Tranchen mit variabler Verzinsung emittiert wurden und so das Zinsänderungsrisiko verringert wurde. Der fixe Kupon der begebenen Hybridanleihe führte zu einer Erhöhung der Sicherungsquote mittels natürlicher Sicherung. Rund 50 Prozent des gesamten Fremdmittelportfolios sollen mit entsprechenden Sicherungsinstrumenten gegen Zinserhöhungsrisiken gesichert sein. Mit dieser Teilsicherung wird dem stark schwankenden saisonalen Finanzierungsbedarf Rechnung getragen. Die BayWa ist aus dem genossenschaftlichen Sektor hervorgegangen, dem sie auch weiterhin über ihre Aktionärsstruktur, aber auch über kongruente regionale Interessen von Bank- und Handelsbereich eng verbunden ist. Diese historische Verbundenheit schafft ein besonderes gegenseitiges Vertrauen. In der nach wie vor anhaltenden Phase hoher Unsicherheit an den Finanzmärkten profitieren beide Seiten von dieser Partnerschaft. Die genossenschaftlichen Banken verfügen über ein besonders starkes Primärkunden- und Einlagengeschäft, das bevorzugt für die Finanzierung stabiler Geschäftsmodelle bereitgestellt wird. Neben der Einbindung in den genossenschaftlichen Finanzverbund mindert insbesondere die länderübergreifende breite Diversifikation des Bankenportfolios und der Finanzierungsinstrumente das Finanzierungsrisiko des BayWa Konzerns. Kapitalstruktur und Kapitalausstattungscroll
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Einschließlich Verbindlichkeiten aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten Die Bilanzsumme des BayWa Konzerns liegt zum Stichtag 31. Dezember 2017 nur geringfügig um 13,1 Mio. Euro über dem Vorjahreswert. Dem Anstieg beim Eigenkapital in Höhe von 337,2 Mio. Euro stehen nahezu betragsgleiche Rückgänge beim Fremdkapital in Höhe von 324,1 Mio. Euro gegenüber. Zum Bilanzstichtag beträgt die Eigenkapitalquote des BayWa Konzerns 22,1 Prozent. Diese Ausstattung mit Eigenmitteln stellt für ein Handelsunternehmen einen grundsoliden Wert dar und bildet eine stabile Basis für die Fortentwicklung der Geschäftsaktivitäten. Gleichwohl ist eine starre Eigenkapitalquote für den BayWa Konzern eine nur bedingt aussagekräftige Unternehmenskennziffer. Insbesondere die Veränderung der kurzfristigen Vermögenswerte mit der Einlagerung von Vorräten in Form von Agrarrohstoffen als auch der Erwerb von Projektrechten im Bereich der erneuerbaren Energien hat unmittelbar Einfluss auf Bilanzsumme und Eigenkapitalquote, bildet jedoch die Grundlage für entsprechende Handelstätigkeiten im Folgejahr. Im Kapitalmanagementprozess des BayWa Konzerns wird daher der Anlagendeckungsgrad II als Zielgröße verwendet. So sollen das Eigenkapital und das langfristige Fremdkapital das langfristige Vermögen zu mindestens 90 Prozent decken. Zum 31. Dezember 2017 ergibt sich ein Anlagendeckungsgrad II von über 140 Prozent. Bei nahezu unveränderter Bilanzsumme entwickelten sich Eigen- und Fremdkapitalquote im Vergleich zum Vorjahr gegenläufig. Der Anstieg der Eigenkapitalquote um 5,1 Prozentpunkte ist insbesondere auf die im Oktober 2017 emittierte Schuldverschreibung in Form einer sog. Hybridanleihe (im Folgenden auch Hybridkapital) mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe von 300 Mio. Euro zurückzuführen. Die nachrangige Anleihe, die die Kriterien eines Eigenkapitalinstruments gemäß IAS 32.11 erfüllt, hat eine unendliche Laufzeit und kann nur von der BayWa ordentlich sowie beim Eintritt bestimmter Ereignisse auch außerordentlich gekündigt werden. Demgegenüber führte die erfolgsneutrale Verrechnung von versicherungsmathematischen Gewinnen aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen im Geschäftsjahr 2017 zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. Die Rücklage für versicherungsmathematische Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen beläuft sich nach latenten Steuern zum 31. Dezember 2017 auf minus 234,0 Mio. Euro nach minus 245,4 Mio. Euro im Vorjahr. Da diese Rücklage aus der Veränderung von nicht durch das Unternehmen beeinflussbaren Parametern bei der Berechnung von Pensions- und Abfertigungsrückstellungen resultiert, wird im Kapitalmanagement der BayWa die um diesen Effekt bereinigte Eigenkapitalquote von 25,7 Prozent (Vorjahr: 20,8 Prozent) herangezogen. Der Rückgang der Fremdkapitalquote betrifft sowohl das langfristige als auch das kurzfristige Fremdkapital. Das kurzfristige Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung der im Working Capital kurzfristig gebundenen Finanzmittel. Der ausgewiesene Stand an kurzfristigen Kapitalaufnahmen zum Jahresende spiegelt regelmäßig den Höchststand der Inanspruchnahmen wider. Im Bereich des kurzfristigen Fremdkapitals betrifft der Rückgang im Wesentlichen die kurzfristigen Finanzschulden (minus 73,5 Mio. Euro). Diese Entwicklung war insbesondere durch eine im Vorjahresvergleich um 156,5 Mio. Euro geringere Begebung von Anleihen im Rahmen des Commercial-Paper-Programms bedingt. Gegenläufig wirkt, dass die im Jahr 2011 platzierten Schuldscheindarlehen, die im Dezember 2018 fällig werden, zum Bilanzstichtag in die kurzfristigen Finanzschulden umgegliedert wurden. Der Rückgang des gesamten langfristigen Fremdkapitals um 226,5 Mio. Euro bzw. 9,9 Prozent auf 2.065,7 Mio. Euro gründet im Wesentlichen auf den gesunkenen langfristigen Finanzschulden (minus 220,8 Mio. Euro). Ursachen hierfür sind zum einen die oben beschriebene Umgliederung von den lang- in die kurzfristigen Finanzschulden und zum anderen Rückgänge aufgrund von abgeschlossenen Projekten im Geschäftsfeld Regenerative Energien. Kapitalflussrechnung und Liquiditätsentwicklungscroll
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit beläuft sich für das Geschäftsjahr 2017 auf minus 170,2 Mio. Euro und liegt damit um 378,8 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres. Ausgehend von einem um 14,5 Mio. Euro über dem Vorjahreswert liegenden Konzernjahresüberschuss resultierte dieser Rückgang maßgeblich aus einem Abbau der sonstigen Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Dieser Mittelabfluss wurde zu rund einem Drittel durch den Mittelzufluss aus der Verringerung der Vorräte und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, kompensiert. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit weist für das Berichtsjahr einen Mittelabfluss von 60,5 Mio. Euro auf und hat sich im Vorjahresvergleich um 63,1 Mio. Euro erhöht. Die Auszahlungen für Unternehmenserwerbe beliefen sich auf 21,5 Mio. Euro (Vorjahr: 71,2 Mio. Euro) und entfielen im Wesentlichen auf den Erwerb der Thegra Tracomex B.V. und ihrer Tochtergesellschaften. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen von 248,8 Mio. Euro (Vorjahr: 165,4 Mio. Euro) getätigt, denen Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzanlagen in Höhe von 198,5 Mio. Euro (Vorjahr: 95,0 Mio. Euro) gegenüberstanden. Darüber hinaus haben sowohl erhaltene Dividenden und sonstige übernommene Ergebnisse als auch erhaltene Zinsen zu Zahlungsmittelzuflüssen von 9,2 Mio. Euro (Vorjahr: 14,1 Mio. Euro) geführt. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 235,9 Mio. Euro und ist insbesondere auf die Begebung einer langfristigen Schuldverschreibung in Form einer sog. Hybridanleihe in Höhe von 295,2 Mio. Euro zurückzuführen. Dem stehen Zahlungsmittelabflüsse aus Dividendenzahlungen sowohl bei der Muttergesellschaft als auch den Tochtergesellschaften von insgesamt 40,9 Mio. Euro sowie Zinszahlungen von 24,6 Mio. Euro gegenüber. Der im Vorjahr ausgewiesene Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit von 63,0 Mio. Euro war insbesondere durch die partielle Rückführung der in den Vorjahren platzierten Schuldscheindarlehen sowie durch die Tilgung weiterer Fremdmittel bedingt. In der Gesamtbetrachtung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit sowie unter Berücksichtigung von Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen wurden die Mittelabflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitionstätigkeit vollständig durch die Mittelzuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit kompensiert. Dadurch liegt der Finanzmittelfonds zum Ende des Berichtsjahres mit 105,5 Mio. Euro um 1,1 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres. Finanzmittelausstattung und KapitalerfordernisseDie Finanzmittelausstattung des BayWa Konzerns speist sich in erster Linie aus den Mittelzuflüssen aus der operativen Geschäftstätigkeit. Maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalerfordernisse der BayWa AG haben die Investitionsfinanzierung sowie die laufende Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit, aber auch die Tilgung von Finanzschulden und die laufenden Zinszahlungen. Die Gesamtsicht auf Liquidität und Verschuldung wird durch die Berechnung der angepassten Nettoliquidität bzw. Nettoverschuldung bestimmt und für das interne Finanzmanagement wie auch für die externe Kommunikation mit Finanzinvestoren und Analysten verwendet. Die Nettoliquidität bzw. Nettoverschuldung resultiert aus der Summe der Zahlungsmittel abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und abzüglich der ausstehenden Anleihen, wie sie in der Bilanz ausgewiesen werden. Neben kurzfristigen Geldaufnahmen finanziert sich das Unternehmen über ein Multi-Currency-Commercial-Paper-Programm. Dieses wurde zuletzt im Jahr 2015 um 100,0 Mio. Euro auf ein Gesamtvolumen von 500,0 Mio. Euro aufgestockt. Über den Bilanzstichtag wurden Wertpapiere in unterschiedlichen Währungen im Gegenwert von 318,5 Mio. Euro (Vorjahr: 475,0 Mio. Euro) mit einer durchschnittlich gewichteten Restlaufzeit von 45 Tagen (Vorjahr: 49 Tage) emittiert. Im Rahmen des laufenden Asset-Backed-Securitisation-Programms wurden zum Stichtag Forderungen zum Nominalwert in Höhe von 111,80 Mio. Euro (Vorjahr: 127,1 Mio. Euro) finanziert. InvestitionenDer BayWa Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 neben Unternehmenszukäufen rund 179,5 Mio. Euro in immaterielle Vermögenswerte (29,3 Mio. Euro) und Sachanlagen (150,2 Mio. Euro) investiert (Vorjahr: 154,1 Mio. Euro). Bei den Investitionen des Geschäftsjahres handelt es sich in erster Linie um Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen in Bausubstanz, Anlagen (im Bau) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, da moderne Standorte und leistungsfähige Betriebsvorrichtungen wesentliche Voraussetzungen für effiziente Logistikprozesse sind. Die BayWa wird in Zukunft weiterhin in moderne Standortinfrastrukturen investieren. Dazu zählen, wo immer dies sinnvoll und wirtschaftlich ist, auch Investitionen in Grundstücke und Gebäude. Nicht länger betrieblich genutztes Immobilienvermögen wird dagegen konsequent vermarktet. Die dabei freigesetzten Mittel dienen der Rückführung von Fremdmitteln oder der Finanzierung des Konzernwachstums. Unter Berücksichtigung der Unternehmensakquisitionen entfallen rund 60,1 Prozent der gesamten Investitionen des BayWa Konzerns in langfristige Vermögenswerte auf das Segment Agrar. Der hohe Anteil des Segments Agrar an den Investitionen spiegelt die internationale Expansion im Bereich Agrarhandel wider. 13,9 Prozent der Gesamtinvestitionen wurden im Segment Energie, 9,0 Prozent im Segment Bau und 2,7 Prozent im Segment Innovation & Digitalisierung investiert. Daneben entfielen 14,3 Prozent der Investitionen auf Sonstige Aktivitäten. Ertragslagescroll
Der Umsatz des BayWa Konzerns erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017 um 4,2 Prozent bzw. 645,2 Mio. Euro auf 16.055,1 Mio. Euro. Maßgeblich dazu beigetragen haben die gestiegenen Umsatzerlöse im Segment Energie, wobei das Geschäftsfeld Regenerative Energien ein Wachstum von 420,8 Mio. Euro auf 1.366,6 Mio. Euro und das Geschäftsfeld Energie eine Steigerung um 197,9 Mio. Euro auf 2.228,1 Mio. Euro erzielten. Im Obsthandel nahm der Umsatz um 146,3 Mio. Euro auf 805,5 Mio. Euro zu. Auch das Geschäftsfeld Technik verzeichnete mit einem Anstieg der Umsatzerlöse um 143,4 Mio. Euro auf 1.400,3 Mio. Euro deutliche Zuwächse. Im Segment Bau wurde der Umsatz im Geschäftsjahr 2017 um 75,9 Mio. Euro auf 1.606,1 Mio. Euro ausgeweitet. Ein leichtes Umsatzplus wurde auch im Segment Innovation & Digitalisierung erreicht (0,9 Mio. Euro). Dem standen Umsatzeinbußen in den Geschäftsfeldern BAST (minus 326,6 Mio. Euro) und BAV (minus 11,1 Mio. Euro) gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Erträge nahmen im Berichtsjahr insgesamt um 12,0 Mio. Euro auf 206,9 Mio. Euro zu. Bedingt ist diese Zunahme im Wesentlichen durch gestiegene Erträge aus Anlagenabgängen. Diese lagen mit 62,1 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahreswert (41,3 Mio. Euro) und resultieren insbesondere aus dem Verkauf des BayWa Hochhauses. Zudem haben höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 14,2 Mio. Euro (Vorjahr: 11,6 Mio. Euro) und die Auflösungen der Wertberichtigungen auf Forderungen bzw. Eingänge abgeschriebener Forderungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro (Vorjahr: 5,7 Mio. Euro) zum Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge beigetragen. Dem stehen geringere Kursgewinne gegenüber, die von 36,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 9,7 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017 gesunken sind. Effekte aus Wechselkursschwankungen resultierten im Wesentlichen aus dem Projektgeschäft außerhalb des Euroraums im Bereich der erneuerbaren Energien, aber auch aus den Geschäftsaktivitäten der neuseeländischen Konzerngesellschaften. Die im Geschäftsjahr zu verzeichnende Bestandverminderung in Höhe von 101,0 Mio. Euro ist insbesondere auf die im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen Wind- und Solarprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien zurückzuführen. Einhergehend mit dem Anstieg der Umsatzerlöse hat sich der Materialaufwand um 331,6 Mio. Euro bzw. 2,4 Prozent erhöht. Das Rohergebnis verzeichnete eine Verbesserung um 158,3 Mio. Euro bzw. 9,7 Prozent auf 1.784,9 Mio. Euro. Der Personalaufwand erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 8,5 Prozent bzw. 73,1 Mio. Euro auf 936,2 Mio. Euro. Wesentliche Ursachen hierfür sind die im Berichtsjahr erstmals vollständig enthaltenen Geschäftsaktivitäten der Akquisitionen des Vorjahres, aber auch die Unternehmenserwerbe des Geschäftsjahres 2017 selbst sowie das weitere Geschäftswachstum im Geschäftsfeld Regenerative Energien. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2017 mit 570,1 Mio. Euro um 57,3 Mio. Euro bzw. 11,2 Prozent über dem Vorjahreswert von 512,8 Mio. Euro. Hierzu trugen im Wesentlichen Fuhrparkkosten in Höhe von 79,5 Mio. Euro (Vorjahr: 71,6 Mio. Euro), Miet- und Pachtaufwendungen in Höhe von 56,5 Mio. Euro (Vorjahr: 54,2 Mio. Euro), Aufwendungen für Instandhaltung in Höhe von 54,6 Mio. Euro (Vorjahr: 49,3 Mio. Euro), Rechts-, Prüfungs-, und Beratungsaufwendungen in Höhe von 49,8 Mio. Euro (Vorjahr:41,8 Mio. Euro), Werbeaufwand in Höhe von 46,2 Mio. Euro (Vorjahr: 43,9 Mio. Euro) sowie gestiegene übrige Aufwendungen in Höhe von 70,3 Mio. Euro (Vorjahr: 49,9 Mio. Euro) bei. Gegenläufig wirkten sich insbesondere geringere Wechselkursverluste in Höhe von 16,0 Mio. Euro (Vorjahr: 23,4 Mio. Euro) aus. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im Geschäftsjahr 2017 um 45,8 Mio. Euro bzw. 16,8 Prozent auf 318,4 Mio. Euro (Vorjahr: 272,6 Mio. Euro). Die laufenden Abschreibungen des BayWa Konzerns erhöhten sich im Berichtsjahr um 19,3 Mio. Euro bzw. 15,1 Prozent auf 147,2 Mio. Euro. Ursächlich für den Anstieg waren neben den gestiegenen planmäßigen Abschreibungen, die insbesondere auf den im Geschäftsjahr 2017 erworbenen Akquisitionen gründen, vor allem außerplanmäßige Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögenswerte. Insgesamt erhöhte sich das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) des BayWa Konzerns im Geschäftsjahr 2017 um 26,6 Mio. Euro bzw. 18,4 Prozent auf 171,3 Mio. Euro. Das Finanzergebnis setzt sich aus dem Beteiligungsergebnis, das dem EBITDA und dem EBIT zugerechnet wird, und dem Zinsergebnis zusammen. Das Beteiligungsergebnis konnte im Berichtsjahr um 18,1 Mio. Euro auf 39,9 Mio. Euro gesteigert werden. Während das Equity-Ergebnis um 16,4 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro zurückging - hier war im Vorjahr ein Sondereffekt aus dem Verkauf eines Gemeinschaftsunternehmens enthalten -, nahm das übrige Beteiligungsergebnis um 34,5 Mio. Euro auf 37,4 Mio. Euro zu. Aufgrund geringerer Zinsaufwendungen infolge der Verringerung der Finanzschulden und der Emission der Hybridanleihe verbesserte sich das Zinsergebnis um 6,2 Mio. Euro und belief sich im Saldo auf minus 68,9 Mio. Euro (Vorjahr: minus 75,1 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) des BayWa Konzerns erhöhte sich um 32,8 Mio. Euro bzw. 47,1 Prozent auf 102,4 Mio. Euro. Die Steigerung resultiert insbesondere aus Zuwächsen im Segment Agrar in Höhe von 15,9 Mio. Euro und im Segment Bau mit einem Plus von 2,5 Mio. Euro. Dem stehen Rückgänge in den Segmenten Innovation & Digitalisierung (minus 2,2 Mio. Euro) und Energie (minus 0,3 Mio. Euro) gegenüber. Positiven Einfluss auf die Entwicklung des Ergebnisses vor Steuern haben die Sonstigen Aktivitäten zusammen mit den in der Überleitung dargestellten Konsolidierungseffekten. Diese lagen im Berichtsjahr bei minus 24,8 Mio. Euro und damit um 16,9 Mio. Euro über dem Vorjahreswert von minus 41,7 Mio. Euro. Für das Geschäftsjahr 2017 ergibt sich für den BayWa Konzern ein Ertragsteueraufwand in Höhe von 35,1 Mio. Euro, der um 18,2 Mio. Euro über dem Vorjahr liegt. Die Ertragsteuerquote belief sich damit im Berichtsjahr auf 34,3 Prozent (Vorjahr: 24,3 Prozent). Nach Berücksichtigung der Ertragsteuern erwirtschaftete der BayWa Konzern im Geschäftsjahr 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 67,2 Mio. Euro (Vorjahr: 52,7 Mio. Euro), was einem Anstieg um 27,5 Prozent entspricht. Der auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Gewinnanteil stieg dabei von 31,1 Mio. Euro im Vorjahr um 26,4 Prozent auf 39,3 Mio. Euro im Berichtsjahr. Das Ergebnis je Aktie (Earnings per share, EPS), ermittelt aus dem Gewinnanteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens bezogen auf die durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien von 34.881.685 (dividendenberechtigte Aktien ohne eigene Aktien), erhöhte sich von 0,90 Euro im Vorjahr auf 1,13 Euro für das Geschäftsjahr 2017. Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten GeschäftsverlaufFür den BayWa Konzern wurden im Prognosebericht des Konzernlageberichts 2016 insgesamt eine spürbare Umsatzsteigerung und eine erhebliche Ergebnisverbesserung für das Geschäftsjahr 2017 erwartet. Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen in den Geschäftsfeldern erhöhte sich der Umsatz auf Konzernebene um 4,2 Prozent und blieb damit hinter den Erwartungen zurück. Das operative Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich um 18,4 Prozent und entwickelte sich damit im Rahmen der Prognose. Im Segment Agrar wurde für das Geschäftsfeld BAST im Jahr 2017 auf der Basis des guten Nacherfassungsgeschäfts, höherer Lagerbestände bei Getreide, der hohen prognostizierten Ernte für das Getreidejahr 2016/17 sowie der Ausweitung des Spezialitätengeschäfts eine erhebliche Umsatzausweitung prognostiziert. Tatsächlich erreichte der Umsatz des Geschäftsfelds diese Prognose nicht, sondern ging um 5,3 Prozent auf 5.817,8 Mio. Euro zurück. Für das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) war ein signifikanter Anstieg erwartet worden. Die Ergebnisverbesserung um 18,5 Mio. Euro von einem Fehlbetrag von 11,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 7,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017 bestätigt die Prognose. Für das Geschäftsfeld BAV wurde 2017 mit einer spürbaren Umsatzerhöhung gerechnet. Tatsächlich erreichte der Umsatz des Geschäftsfelds diese Prognose nicht, sondern bewegte sich mit 2.812,9 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (minus 0,4 Prozent). Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Geschäftsfelds BAV fiel im Berichtsjahr mit 25,7 Mio. Euro um 3,1 Mio. Euro geringer aus als im Vorjahr - erwartet worden war eine signifikante Ergebnisverbesserung. Im Obstgeschäft wurde durch höhere Vermarktungsmengen und den Erwerb der niederländischen TFC ein signifikantes Umsatzwachstum erwartet. Mit einer Steigerung des Umsatzes um 22,2 Prozent auf 805,5 Mio. Euro wurde die Prognose bestätigt. Für das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) war die Erwartung eines spürbaren Rückgangs formuliert worden. Mit einem Rückgang des EBIT um 30,3 Prozent auf 29,5 Mio. Euro liegt die tatsächliche Entwicklung unterhalb der Prognose. Für das Landtechnikgeschäft wurde die Erwartung eines spürbar steigenden Umsatzes und eines wesentlichen Anstiegs des operativen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) formuliert. Die tatsächliche Entwicklung von Umsatz und EBIT übertrafen die Prognose: Der Umsatz nahm um 11,4 Prozent auf 1.400,3 Mio. Euro zu und das EBIT verbesserte sich um 87,7 Prozent auf 19,9 Mio. Euro. In Summe bewegte sich der Umsatz des Segments Agrar mit 10.836,5 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (minus 0,4 Prozent). Die prognostizierte erhebliche Steigerung wurde damit nicht erreicht. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich erheblich um 16,7 Prozent auf 82,1 Mio. Euro; erwartet worden war ein signifikanter Anstieg. Für das klassische Energiegeschäft wurden für das Jahr 2017 ein erheblich über dem Vorjahresniveau liegender Umsatz und ein signifikanter Rückgang des operativen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) prognostiziert. Der Anstieg des Umsatzes um 9,7 Prozent auf 2.228,1 Mio. Euro liegt knapp unterhalb der erwarteten Entwicklung. Im Gegensatz dazu entwickelte sich das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) mit einer Steigerung um 17,1 Prozent auf 18,5 Mio. Euro signifikant besser als erwartet. Der Umsatz des Geschäftsfelds Regenerative Energien sollte im Jahr 2017 gemäß der Prognose moderat über dem Niveau des Vorjahres liegen. Mit einem um 44,5 Prozent höheren Umsatz wurde die erwartete Entwicklung signifikant übertroffen. Auch das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), für das ein deutlicher Rückgang prognostiziert wurde, verzeichnete mit einem Minus von 1,2 Prozent eine deutlich bessere Entwicklung als zu Jahresbeginn 2017 geplant. Insgesamt entwickelte sich der Umsatz des Segments Energie mit einem Plus von 20,8 Prozent besser als erwartet; in der Prognose war von einem deutlichen Zuwachs ausgegangen worden. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) übertraf mit einer Steigerung um 2,3 Prozent auf 85,0 Mio. Euro die Prognose eines spürbaren Rückgangs. Im Segment Bau wurde ein spürbarer Umsatzanstieg erwartet. Mit einer Steigerung des Umsatzes um 5,0 Prozent verlief die tatsächliche Entwicklung im Rahmen der prognostizierten Bandbreite. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), für das von einer moderaten Verbesserung ausgegangen worden war, entwickelte sich mit einem Anstieg um 5,6 Prozent besser als erwartet. In der Prognose für das Segment Innovation & Digitalisierung wurde zu Jahresbeginn 2017 ein signifikanter Anstieg des Umsatzes erwartet. Tatsächlich verzeichnete das Segment eine Umsatzsteigerung um 15,0 Prozent auf 6,9 Mio. Euro und blieb damit leicht hinter der Prognose zurück. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), für das von einem negativen Ergebnis im hohen einstelligen Millionen-Euro-Bereich ausgegangen worden war, entwickelte sich mit minus 10,8 Mio. Euro schlechter als erwartet. Für die Sonstigen Aktivitäten wurde keine Prognose formuliert, da die Umsatz- und Ergebnisentwicklung dieses Bereichs maßgeblich durch die opportunistische Nutzung von Marktchancen im Rahmen des Portfoliomanagements der BayWa geprägt wird. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des KonzernsDer Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung des BayWa Konzerns im Jahr 2017 insgesamt positiv. Alle operativen Segmente des Konzerns konnten ihre Ergebnisse gegenüber dem Vorjahr steigern. Das Segment Energie übertraf das hohe Ergebnisniveau des Vorjahres nochmals. Im Segment Bau setzte sich die erfreuliche Ergebnisentwicklung ebenfalls fort. Die Entwicklung des Segments Agrar war zwar insgesamt noch nicht zufriedenstellend, im Jahr 2017 wurden jedoch Maßnahmen ergriffen, durch die insbesondere die Profitabilität des Agrarhandelsgeschäfts nachhaltig gesteigert werden soll. Trotz anhaltend herausfordernder Rahmenbedingungen erzielte auch das Geschäftsfeld BAST ein positives operatives Ergebnis. Die mittel- und langfristigen Geschäftsperspektiven des Segments Agrar bleiben unverändert vielversprechend. Der BayWa Konzern hat im Jahr 2017 einmal mehr von seinen breit diversifizierten Geschäftstätigkeiten, der strategischen Ausrichtung auf die internationalen Märkte sowie der Erschließung neuer Geschäftsfelder und -modelle profitiert. Für die Zukunft verfügt der BayWa Konzern über ein ausgewogenes und zukunftsorientiert aufgestelltes Geschäftsportfolio, um erfolgreich zu wirtschaften. Der Fokus wird dabei auf der Weiterentwicklung des Konzerns zum integrierten Lösungsanbieter, dem Ausbau des Spezialitätengeschäfts und der Optimierung der Portfolioqualität liegen. Finanzielle LeistungsindikatorenFür die kurzfristige operative Steuerung der Unternehmensbereiche orientiert sich die BayWa an der Entwicklung der Ergebniskennzahlen EBITDA, EBIT und EBT. Die Ergebniskennzahlen der Segmente des BayWa Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt entwickelt: Finanzielle Ergebniskennzahlenscroll
Die Differenz der Ergebnisbeiträge der Segmente zum Gesamtergebnis des BayWa Konzerns ergibt sich in allen drei Ergebnisgrößen EBITDA, EBIT und EBT aus dem Ergebnisbeitrag der Sonstigen Aktivitäten sowie aus wirtschaftlichen Einflussfaktoren auf Konzernebene. Bei den Sonstigen Aktivitäten übt die BayWa keine unternehmerische Steuerung aus, da es sich um Randaktivitäten handelt, die im Konzern von untergeordneter Bedeutung sind. Bei den wirtschaftlichen Einflussfaktoren auf Konzernebene handelt es sich um Sachverhalte, die nicht der operativen Steuerung der Segmente zuzuordnen sind. Die mittel- und langfristige Portfoliooptimierung des BayWa Konzerns erfolgt durch die wertorientierte Steuerung. Sie ermittelt anhand des Economic Profits den Überschuss der Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) der Unternehmensbereiche über deren risikogewichtete Kapitalkosten. Economic Profitscroll
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Immaterielle Vermögenswerte + Sachanlagen + Net Working Capital Im Geschäftsjahr 2017 erzielten die Segmente Energie und Bau sowie das Geschäftsfeld Obst im Segment Agrar einen positiven Economic Profit, das heißt einen Überschuss über ihre jeweiligen Kapitalkosten. Im Segment Energie konnte das Geschäftsfeld Regenerative Energien vor allem durch das starke internationale Projektgeschäft mit 19,8 Mio. Euro erneut einen Economic Profit auf hohem Niveau erwirtschaften (Vorjahr: 24,2 Mio. Euro). Das klassische Energiegeschäft steigerte den Economic Profit im Berichtsjahr im Wesentlichen aufgrund höherer Absatzmengen und einer positiven Margenentwicklung auf 16,3 Mio. Euro (Vorjahr: 13,9 Mio. Euro). In Summe erreichte das Segment Energie einen Economic Profit von 36,1 Mio. Euro. Das Segment Bau erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 einen positiven Economic Profit in Höhe von 0,1 Mio. Euro. Das Geschäftsfeld Obst erzielte im Berichtsjahr einen Economic Profit von 8,8 Mio. Euro, nach 23,3 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser Rückgang ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Vorjahresergebnis ein Einmalertrag von 7,5 Mio. Euro aus dem Verkauf der neuseeländischen Geschäftseinheit für Verpackungslogistik von T&G enthalten war. Daneben führte die Missernte bei Obst in Deutschland zu einer Verringerung der Profitabilität. Im Geschäftsfeld BAST ergab sich zwar gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Verbesserung um 19,5 Mio. Euro, der Economic Profit blieb allerdings mit minus 40,3 Mio. Euro negativ. Das Geschäftsfeld BAV verzeichnete einen Economic Profit von minus 34,0 Mio. Euro (Vorjahr: minus 29,2 Mio. Euro), der im Wesentlichen durch die geringeren Erlöse in der Getreideerfassung bedingt war. Der Economic Profit des Geschäftsfelds Technik erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 7,6 Mio. Euro, blieb aber aufgrund einer schwachen Entwicklung im österreichischen Landtechnikgeschäft mit minus 13,7 Mio. Euro negativ. Insgesamt wies das Segment Agrar für das Jahr 2017 einen negativen Economic Profit von 79,2 Mio. Euro aus. Für das Segment Innovation & Digitalisierung ergab sich ein Economic Profit von minus 11,3 Mio. Euro, der im Rahmen der Planung erwartet wurde. MitarbeiterDie Zahl der Mitarbeiter bei der BayWa ist im Jahr 2017 erneut gestiegen. Zum Jahresende waren 17.323 Mitarbeiter im BayWa Konzern beschäftigt (Vorjahr: 16.711). Im Jahresdurchschnitt erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr um 590 auf 17.550 Beschäftigte, was einem Anstieg um 3,5 Prozent entspricht. Die Steigerung beruht größtenteils auf einer Reihe strategischer Akquisitionen in den verschiedenen Geschäftsfeldern. Die Bereiche Obst und Technik wurden durch gezielte Zukäufe international gestärkt; das seit 2016 bestehende Entwicklungssegment Innovation & Digitalisierung weiter ausgebaut. Während im Segment Bau sowie den Geschäftsfeldern BAV und klassische Energie der Personalstand in etwa auf Vorjahresniveau blieb, hatte das Geschäftsfeld Regenerative Energien größere Zuwächse zu verzeichnen. Im gesamten Personalbereich stand im Berichtsjahr 2017 die Digitalisierung im Fokus und wurde mit verschiedenen Maßnahmen vorangetrieben. Entwicklung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl im BayWa Konzernscroll
Urlaubsplanung und -genehmigung über AppsMit der Einführung der HR-Apps sind Abwesenheiten nun noch einfacher planbar. Urlaubsanträge, Urlaubsgenehmigungen oder die Planung des Urlaubs können Mitarbeiter und Führungskräfte jetzt mobil vornehmen. Vorgesetzte können Urlaubsanträge jederzeit und überall vom Smartphone, Tablet und Laptop freigeben. Auch über private mobile Endgeräte kann auf die Apps zugegriffen werden. Generation Z: Azubi-Recruiting im "War for Talents"Um gezielt Jugendliche der Generation Z (Jahrgänge ab 1995), die mit der Digitalisierung groß geworden sind, für eine Ausbildung bei der BayWa zu begeistern und somit eine konstante Ausbildungsquote zu sichern, startete die BayWa auch im Berichtsjahr eine Azubi-Online-Kampagne. Diese setzte neben klassischer Suchmaschinenwerbung (SEA) auch auf Social-Media-Elemente. Im Jahr 2017 wurden potenzielle Kandidaten erstmalig mit einer Canvas Ad über Facebook angesprochen. Und das mit Erfolg: Die Inhalte kamen bei der Zielgruppe an, was zu einer überdurchschnittlichen Verweildauer, mehr Besuchen auf der BayWa Karriereseite und zu einer Steigerung der Bewerbungseingänge führte. Auch 2017 gehört der Konzern mit 1.307 Auszubildenden am Jahresende zu den bedeutenden Ausbildungsunternehmen. Mitarbeiterjahresgespräch digital und TravelmanagementDer Prozess des Mitarbeiterjahresgesprächs wird seit dem zweiten Halbjahr 2017 digital auf einer Plattform abgebildet. Das persönliche Gespräch steht zwar nach wie vor im Vordergrund, jedoch wird die Vor- und Nachbereitung der Gespräche mit dem Rollout des Systems ab 1. Januar 2018 schneller und einfacher. Vor dem persönlichen Gespräch können Mitarbeiter und die jeweilige Führungskraft den bekannten Leitfaden zum Mitarbeiterjahresgespräch auf der neuen Plattform ausfüllen. Neu ist darüber hinaus die Dokumentation der Gespräche im Portal: Jeder Mitarbeiter und jede Führungskraft kann die abgestimmten Bögen in seinem persönlichen Portal einsehen. Die Einführung bildet auch die systemische Basis für die im kommenden Jahr zu erwartende Digitalisierung der Nachfolgeplanung. Der Prozess der Reisespesenabrechnung wird durch die Einführung des neuen Systems "Concur" digitalisiert und vereinfacht. Hiermit wird der Grundstein für eine effizientere Abrechnung im Jahr 2018 gelegt. Innovationen fördernUm auch die Führungskräfte der BayWa für die Themen der Zukunft zu sensibilisieren, stand das Thema Innovation im Jahr 2017 für BayWa Corporate HR im Fokus. So wurden im jährlich stattfindenden Leadership Forum rund 90 Führungskräfte durch erfolgreiche Vordenker auf diesem Gebiet inspiriert. Es wurden Innovationsmethoden vorgestellt, die im Anschluss praxisnah angewandt werden konnten. Mit der Gründung der BayWa Innovation Group, einer Gruppe von Führungskräften, wurde der Boden für viele neue Formate geebnet, um Mitarbeiter für das Thema Innovation zu begeistern, sie zu vernetzen und sie mit Ihren Ideen erfolgreich werden zu lassen. Daneben setzt die BayWa auf die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter: Im Berichtsjahr wurden 31.166 Schulungstage besucht, das entspricht 1,8 Tage pro Mitarbeiter. Die Anzahl der Teilnehmer an Schulungen, die über E-Learning realisiert worden sind, lag bei 23.120 Mitarbeiter und ist im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 Prozent gestiegen. Vielfalt und ChancengleichheitDie Förderung der Vielfalt innerhalb des Konzerns ist einer der Erfolgsfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit der BayWa. Mit der Etablierung des Corporate HR Blogs "Perspektivenwechsel" im BayWa Intranet wurde das Thema "Vielfalt und Chancengleichheit" für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen innerhalb der BayWa transparent gemacht. Das Frauennetzwerk "Connected Women" feierte im November des Berichtsjahres bereits sein einjähriges Bestehen. Ziel war es, eine Plattform für die Mitarbeiterinnen der BayWa zu schaffen, um sich auszutauschen, Ideen und Erfahrungen zu teilen und sich auf allen Ebenen zu vernetzen. Dies ist gelungen: An den sieben Netzwerkveranstaltungen und Business Lunches haben rund 60 Frauen aus dem BayWa Konzern teilgenommen, engagiert diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht. Für die Zukunft soll die Geschlechterquote in Führungspositionen von derzeit knapp über 20 Prozent Frauen weiter erhöht werden. Das Diversitätskonzept der BayWa ist Bestandteil des Corporate-Governance-Berichts / Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d in Verbindung mit § 289f HGB. BayWa Stiftung: Bildungsprojekte für gesunde Ernährung und erneuerbare EnergienDie BayWa Stiftung wurde 1998 gegründet, um das gesellschaftliche Engagement des Konzerns zu verwirklichen und weiterzuentwickeln. Die BayWa AG trägt die Verwaltungskosten der Stiftung und verdoppelt die eingegangenen Spenden, so dass diese zu 200 Prozent den Förderprojekten zugutekommen. Die Stiftung förderte 2017 weltweit über 20 langfristige Bildungsprojekte. Diese verbessern die Ernährungssituation von Kindern und vermitteln praktisches Wissen über erneuerbare Energien. In Deutschland legt die BayWa Stiftung den Fokus auf gesunde Ernährung, um frühzeitig Bewusstsein dafür zu schaffen und die Gesundheit der Kinder zu stärken. In dem ganzheitlich angelegten Ernährungsbildungsprogramm "Gemüse pflanzen. Gesundheit ernten." pflanzen Grundschulkinder ihr eigenes Gemüse an, bereiten es zu gesunden Snacks zu und lernen aus dem Lehr- und Aktionsbuch "Der Ernährungskompass", welche Nährstoffe in den Lebensmitteln stecken. Bereits 120 Schulgärten für rund 9.000 Kinder konnten seit dem Start des Projekts im Jahr 2013 angelegt werden und 40.000 Kinder erhalten im Jahr 2018 den Ernährungskompass. Die internationalen Projekte, besonders in Afrika, sind langfristig ausgerichtet. In Sambia werden in Not geratene junge Mütter durch eine Ausbildung und Kinderbetreuung auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben unterstützt. In Tansania kochen viele Haushalte noch auf offenem Holzfeuer, wodurch die Gesundheitsbelastung sehr hoch ist. Biogas als alternative Energiequelle liefert den Haushalten saubere Kochenergie und wertvollen Dünger für die Plantagen. Gemeinsam mit der Hilfsorganisation "Ingenieure ohne Grenzen" arbeitet die BayWa Stiftung daran, die Kompetenz vor Ort und die weitere Verbreitung der Technologie auszubauen. Der Fokus bei allen Projekten liegt auf "Hilfe zur Selbsthilfe", um die Lebensqualität von Menschen langfristig zu verbessern. Weitere Informationen über die Projekte unter www.baywastiftung.de. Nachhaltigkeit bei der BayWaDer gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht der BayWa AG ist Teil des Nachhaltigkeitsberichts 2017, der auf der Website www.baywa.com/nachhaltigkeit/aktuelles_veroeffentlichungen/veroeffentlichungen/ veröffentlicht wird. Übernahmerelevante AngabenZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital der BayWa AG belief sich zum Stichtag auf 89.632.783,36 Euro und ist eingeteilt in 35.012.806 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 Euro. Von den ausgegebenen Stückaktien sind 33.657.934 vinkulierte und 111.621 junge vinkulierte Namensaktien (ab 1. Januar 2018 dividendenberechtigte Mitarbeiteraktien). 1.243.251 Aktien sind nicht vinkulierte Namensaktien. Hinsichtlich der durch die Aktien vermittelten Rechte und Pflichten (z. B. Recht auf Anteil am Bilanzgewinn oder Teilnahme an der Hauptversammlung) wird auf die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes verwiesen. Sonderrechte oder Vorzüge bestehen nicht. Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen von AktienDer Erwerb von vinkulierten Namensaktien durch Einzelpersonen und Rechtspersonen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts unterliegt gemäß § 68 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung der BayWa AG der Zustimmung durch den Vorstand der BayWa AG. Die BayWa hält in geringem Umfang (19.500 Stück) eigene Namensaktien, die gemäß § 71b AktG ohne Stimmrecht sind, solange sie von der BayWa gehalten werden. Weitere Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend, bestehen nicht. Beteiligungen mit mehr als 10 Prozent der StimmrechteFolgende Anteilseigner halten am Bilanzstichtag Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte übersteigen: Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, Deutschland Raiffeisen Agrar Invest GmbH, Wien, Österreich Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der SatzungErgänzend zu §§ 84 f. AktG sieht auch § 9 der Satzung der BayWa AG bezüglich der Bestellung und Abberufung des Vorstands vor, dass die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt werden. Die Bestellung erfolgt auf höchstens 5 Jahre; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorsitzenden des Vorstands. Über Änderungen der Satzung beschließt nach § 179 AktG in Verbindung mit § 21 der Satzung der BayWa AG immer die Hauptversammlung. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 4.104.097,28 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal 10.000.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, im Bestand befindliche eigene Aktien Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen bzw. Beteiligungen oder von Unternehmenszusammenschlüssen anzubieten oder zu einem Teil oder insgesamt einzuziehen, ohne dass die Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand besitzt keine weitere Ermächtigung der Hauptversammlung zum Rückkauf von Aktien. Vereinbarungen im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 8 und 9 HGB bestehen nicht. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts und erläutert das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Vergütung des VorstandsDas Vergütungssystem einschließlich der wesentlichen Vertragselemente wird vom Aufsichtsrat jährlich überprüft und soweit erforderlich angepasst. Die Vergütung der Vorstände setzt sich ab dem 1. Januar 2010 aus einem jährlichen Festgehalt, einer kurzfristigen variablen Vergütung (jährliche Tantieme) und einer langfristigen variablen Vergütung (sog. Tantiemenbank) zusammen. Das Verhältnis von fixer zu variabler kurzfristiger Vergütung und langfristiger variabler Vergütung liegt bei 100 Prozent Zielerreichung bei ca. 50 zu 20 zu 30. Der erfolgsunabhängige Bestandteil setzt sich aus einem jährlichen Festgehalt und Nebenleistungen wie der Nutzung eines Dienstwagens sowie Beiträgen zu einer Unfall- und einer Krankenversicherung zusammen. Die kurzfristige variable Vergütung ist als jährliche Tantieme ausgestaltet. Deren Höhe bemisst sich nach der Erreichung jährlich vom Aufsichtsrat festgelegter Ziele, die sich an individuell vereinbarten Zielen und bzw. oder am geschäftlichen Erfolg des Unternehmens orientieren (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit). Werden die Zielgrößen erreicht, erfolgt die volle Auszahlung der vereinbarten Erfolgsprämie. Werden die Zielgrößen überschritten, findet eine Erhöhung statt, jedoch nur bis zu einem maximal möglichen Betrag (Cap) von 150 Prozent. Werden die Zielgrößen unterschritten, erfolgt eine anteilige Reduktion der Tantieme. Bei der kurzfristigen variablen Vergütung wird damit negativen und positiven Entwicklungen Rechnung getragen. Der langfristige variable Vergütungsbestandteil wird in Form einer sog. Tantiemenbank umgesetzt. Je nach Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der vom Aufsichtsrat für drei Jahre im Voraus festgelegten, am Erfolg des Unternehmens (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) anknüpfenden Ziele wird die Tantiemenbank jährlich aufgefüllt oder belastet. Bei Übererfüllung der Ziele ist eine Begrenzung des maximal auf die Tantiemenbank eingestellten Betrags von 150 Prozent des Zielwerts (Cap) vorgesehen. Besteht ein Guthaben auf der Tantiemenbank, wird für das Geschäftsjahr 2017 den Vorstandsmitgliedern ein Drittel dieses Guthabens vorläufig ausbezahlt. Die verbleibenden zwei Drittel des Guthabens der Tantiemenbank verbleiben in der Tantiemenbank. Die Auszahlung erfolgt linear, das heißt, der in die Tantiemenbank eingestellte Betrag wird, vorbehaltlich eines ausreichenden Guthabens auf der Tantiemenbank und etwaiger Verrechnungen mit negativen Boni, in gleichen Teilen über drei Geschäftsjahre an die Vorstandsmitglieder vorläufig ausbezahlt. Ergibt sich aufgrund von Auszahlungen aus den Vorjahren bzw. einer Belastung der Tantiemenbank ein negativer Saldo auf der Tantiemenbank, sind die Vorstandsmitglieder insoweit zur Rückzahlung aus der vorläufigen Auszahlung aus den beiden vorangegangenen Jahren verpflichtet. Auch bei der langfristigen variablen Vergütung wird damit negativen und positiven Entwicklungen Rechnung getragen. Bei beiden variablen Vergütungsbestandteilen ist zudem neben dem vereinbarten Cap eine Begrenzungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Darüber hinaus bestehen Pensionszusagen für Mitglieder des Vorstands. Diese bemessen sich teilweise anhand des zuletzt an das jeweilige Vorstandsmitglied gezahlten Festgehalts (30 Prozent) und teilweise anhand der Anzahl der Dienstjahre des jeweiligen Vorstandsmitglieds (mit Begrenzung der Steigerung auf 50 Prozent des zuletzt bezogenen Festgehalts). Das Pensionsalter wird nicht vor dem vollendeten 65. Lebensjahr erreicht. Seit 1. Dezember 2012 sind sämtliche Verpflichtungen aus Pensionszusagen auf einen externen Pensionsfonds in Form einer Anrechnungszusage bzw. auf eine Unterstützungskasse ausgelagert. Die laufenden Zahlungen an den Pensionsfonds bzw. die Unterstützungskasse sind in den anzugebenden Gesamtbezügen des Vorstands enthalten. Die Vorstandsverträge enthalten keine Zusagen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit. Change-of-Control-Klauseln bestehen ebenfalls nicht. Die Gesamtbezüge des Vorstands im Konzern für das Geschäftsjahr 2017 betragen 6,564 Mio. Euro (Vorjahr: 6,910 Mio. Euro), davon 1,367 Mio. Euro (Vorjahr: 2,036 Mio. Euro) variabel. Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Altersvorsorge) wurden Beiträge in Höhe von 1,844 Mio. Euro (Vorjahr: 1,555 Mio. Euro) entrichtet. An ehemalige Mitglieder des Vorstands der BayWa AG und deren Hinterbliebene wurden 4,421 Mio. Euro (Vorjahr: 3,372 Mio. Euro) ausbezahlt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird nicht individualisiert, sondern aufgeteilt nach fixen und variablen/erfolgsorientierten Bezügen, jährlich im Anhang des Konzernabschlusses ausgewiesen. Ein entsprechender Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 286 Abs. 5 HGB wurde am 19. Mai 2015 gefasst (Kodex-Ziffer 4.2.4 Satz 3). Über die Vergütung im Übrigen informieren die Angaben im Anhang zum Einzelabschluss bzw. Konzernabschluss. Vergütung des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats orientiert sich an der Verantwortung und am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Konzerns. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten seit Beginn des ab dem 1. Januar 2010 laufenden Geschäftsjahres eine feste jährliche Vergütung von 10.000 Euro zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres sowie eine veränderliche Vergütung von je 250 Euro für jeden von der Hauptversammlung beschlossenen Bardividendenanteil von 0,01 Euro je Aktie, der über einen Gewinnanteil von 0,10 Euro je Aktie hinaus an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die veränderliche Vergütung wird jeweils nach Ablauf der Hauptversammlung fällig, die über vorgenannten Bardividendenanteil Beschluss gefasst hat. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und seine Stellvertreter erhalten das Doppelte der nach vorstehendem Absatz zu gewährenden Vergütung. Für die Ausschusstätigkeit wird eine zusätzliche feste jährliche Vergütung von 2.500 Euro bezahlt. Die Vorsitzenden erhalten jeweils das Dreifache. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat und/oder seinen Ausschüssen nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Darüber hinaus erhalten sie Ersatz ihrer Aufwendungen und Erstattung der von ihnen wegen ihrer Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zu entrichtenden Umsatzsteuer. Zudem sind die Aufsichtsratsmitglieder in die Gruppenunfallversicherung der Gesellschaft einbezogen. Die Gesellschaft unterhält auch im Interesse der Gesellschaft für die Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung & D & O-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf 0,657 Mio. Euro (Vorjahr: 0,761 Mio. Euro), davon 0,322 Mio. Euro variabel (Vorjahr: 0,425 Mio. Euro). Ein individualisierter Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses erfolgt nicht (Begründung hierzu siehe Entsprechenserklärung). Chancen- und RisikoberichtChancen- und RisikomanagementDie Unternehmenspolitik des BayWa Konzerns ist darauf ausgerichtet, Chancen und Risiken des unternehmerischen Handelns verantwortungsbewusst gegeneinander abzuwägen. Das Management von Chancen und Risiken ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Konzerns zu sichern. Damit schafft der BayWa Konzern Neues, sichert und verbessert Bestehendes. Das Management von Chancen und Risiken ist eng an der langfristigen Strategie und der Mittelfristplanung des BayWa Konzerns ausgerichtet. Durch die dezentrale, regionale Organisations- und Managementstruktur des operativen Geschäfts kann der Konzern frühzeitig Trends, Anforderungen sowie Chancen und Risikopotenziale der oftmals fragmentierten Märkte erkennen, analysieren sowie flexibel und marktnah agieren. Die Internationalisierung erschließt der BayWa zudem neue Geschäftschancen, durch die auch die Abhängigkeit von einzelnen Ländermärkten und deren Risiken weiter reduziert wird. Darüber hinaus werden kontinuierlich intensive Markt- sowie Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, um Chancen und Risiken zu identifizieren. Durch die stetige Kommunikation und den zielgerichteten Erfahrungsaustausch der einzelnen Bereiche untereinander lassen sich im Konzern zusätzliche Chancen und Synergiepotenziale nutzen. Grundsätze des Chancen- und RisikomanagementsDie BayWa nutzt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sich ergebende Chancen. Sie trägt aber auch unternehmerische Risiken. Das Erkennen von Unternehmenschancen, die Sicherung des Vermögens und die Steigerung des Unternehmenswerts erfordern daher ein Chancen- und Risikomanagementsystem. Die Grundsätze des im BayWa Konzern bestehenden Systems zur Erkennung und Überwachung geschäftsspezifischer Risiken sind in einem vom Vorstand verabschiedeten Risikomanagement-Handbuch beschrieben. Zudem prüft die interne Revision regelmäßig das prozessbegleitende interne Risikomanagementsystem. ISO-Zertifizierungen zur Standardisierung von Abläufen und zur Vermeidung von Risiken sowie der Abschluss von Versicherungen ergänzen das Risikomanagement des Konzerns. Darüber hinaus hat der BayWa Konzern in seinen Unternehmensleitlinien und ethischen Grundsätzen sowie dem Code of Conduct verbindliche Ziele und Verhaltensweisen festgelegt und konzernweit implementiert. Sie betreffen das individuelle Handeln im Umgang mit Unternehmenswerten ebenso wie das faire und verantwortungsbewusste Verhalten gegenüber Lieferanten, Kunden und Kollegen. Chancen- und Risikomanagement im BayWa KonzernIm BayWa Konzern ist das Chancen- und Risikomanagement ein integraler Bestandteil der Planungs- und Steuerungsprozesse. Ein umfangreiches Risikomanagementsystem erfasst und überwacht laufend sowohl die Konzernentwicklung als auch aktuelle Schwachstellen. Das Risikomanagementsystem umfasst alle Bereiche und ist ein zentrales Element der Berichterstattung. Insbesondere muss die Erkennung und Begrenzung bestandsgefährdender Risiken durch das Risikomanagement gewährleistet werden. Dies versetzt die Konzernleitung in die Lage, schnell und effektiv zu handeln. Für jeden Bereich des Konzerns sind Risikobeauftragte und Risikoberichterstatter eingesetzt, die für die Umsetzung des Reporting-Prozesses sorgen. Der Reporting-Prozess teilt Chancen und Risiken in Klassen ein und nimmt eine Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie der möglichen monetären Auswirkungen vor. Das System basiert auf individuellen Einschätzungen, unterstützt durch entsprechende Managementprozesse, und ist in die Kernaktivitäten integriert. Es beginnt bei der strategischen Planung und setzt sich über Beschaffung und Vertrieb, einschließlich des Kontrahentenrisikomanagements, fort. Als Erweiterung des Planungsprozesses in den Geschäftsfeldern, der Beschaffungs- und Vertriebsorganisation sowie in den Zentralbereichen dient das Chancen- und Risikomanagementsystem zur Identifikation und Bewertung möglicher Abweichungen von erwarteten Entwicklungen. Neben der Identifikation und Bewertung von wesentlichen Entwicklungen, die das Geschäft beeinflussen, lassen sich mit dem System Aktivitäten priorisieren und implementieren. Damit können Chancen besser genutzt und Risiken vermieden oder reduziert werden. Kern des Risikomanagementsystems sind die Risikoberichte, die regelmäßig von den Geschäftseinheiten erstellt werden. Diese Berichte werden vom Vorstand und den Verantwortlichen der Geschäftsfelder ausgewertet und beurteilt. Die systematische Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer Systeme mit Frühwarncharakter tragen maßgeblich zur weiteren Festigung sowie zum gezielten Ausbau der konzernweiten Chancen- und Risikokultur bei. Zentraler Bestandteil und zugleich Weiterentwicklung des Chancen- und Risikomanagements ist das seit dem Geschäftsjahr 2009 bestehende Risk Board. Unter Leitung des Vorstandsvorsitzenden tagt dieses mit operativen Managern und Mitarbeitern aus Stabsstellen besetzte Gremium regelmäßig, um operative Chancen und Risiken zu diskutieren und zu bewerten. Die protokollierten Sitzungen dienen der Entwicklung eines Chancen- und Risikoverständnisses und bilden auch die Grundlage des Risikomaßes für operative Entscheidungen. Im Jahr 2017 wurde die neue Organisationseinheit Corporate Risk geschaffen, die aus dem Risikocontrolling der Agrar-Gruppe heraus entstanden ist. Die Aufgaben von Corporate Risk umfassen neben der Durchführung des Risikocontrollings für die Agrar-Gruppe auch den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems zur handelstäglichen Überwachung der Risikopositionen. Zusätzlich dient der Bereich als konzernweites Kompetenzzentrum zur Sicherstellung von Best-Practice-Standards bei Methoden, Prozessen und Systemen des Risikocontrollings sowie zur Gewährleistung der Erfüllung von Finanzmarktregulierungen zu Commodity-Derivaten. Das seit Jahren etablierte gruppenübergreifende Risikomanagementsystem für die Agrar-Gruppe umfasst die Geschäftstätigkeiten von BayWa, Cefetra-Gruppe, BayWa Agrarhandel GmbH sowie der BayWa Agrar International B.V. Als Maßstab für die Ausgestaltung des Risikomanagements dienen die durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlichten MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement). Die MaRisk beinhalten Regelungen zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risikoarten einschließlich des Kontrahentenrisikos sowie operativen Risiken, wie beispielsweise Qualitäts- und Logistikrisiken. Diese im Finanzdienstleistungssektor und bei führenden Handelsunternehmen etablierten Standards wurden aufgrund des flexiblen und praxisnahen Rahmens wesentlicher Regelungen für den Agrarhandel der BayWa adaptiert. Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement gemäß MaRisk beinhaltet unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit insbesondere die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren. Das Interne Kontrollsystem umfasst insbesondere:
Zur handelstäglichen Marktrisikosteuerung werden für alle Gruppengesellschaften die Positionen inkl. der Spreads (Basisrisiken) ermittelt und überwacht. Neben Volumenlimits dienen wertorientierte Verfahren einer risikoadäquaten Steuerung der Positionen. Hierzu gehören die regelmäßige Mark-to-Market-Bewertung der schwebenden Agrarhandelsgeschäfte und die daraus abgeleitete Ermittlung der Handelsergebnisse sowie das portfoliobasierte Value-at-Risk-Verfahren. Zusätzlich werden regelmäßig und ad hoc Stresstests durchgeführt, um die Ergebnisauswirkungen außergewöhnlicher Marktpreisänderungen zu erfassen und im Bedarfsfall Maßnahmen zur Risikoreduktion zu ergreifen. Die Handelspositionen der Agrar-Gruppe sowie deren Risikogehalt werden täglich den operativen Einheiten und lokalen Risikoverantwortlichen sowie im Rahmen des Risk Board an den Vorstand berichtet. Diese Steuerungsmechanismen werden durch eine einheitliche gruppenweite IT-Systemlösung für das Risikomanagement unterstützt, die seit Jahren etabliert ist und von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgenommen wurde. Das Agrar-Risiko-Committee ist Teil der Risk Governance und dient als höchstes Entscheidungsgremium innerhalb der Agrar-Gruppe. Dieses besteht u. a. aus Vorstandsmitgliedern und tagt turnusmäßig sowie anlassbezogen. Es beschließt Risikorichtlinien und Limitsysteme für den Agrarhandel und ergreift im Bedarfsfall risikosteuernde und -begrenzende Maßnahmen. Zur Sicherstellung einer umfassenden Umsetzung der Vorgaben des Agrar-Risiko-Committees, inkl. Einhaltung der Limits, wurde sowohl auf Gruppenebene als auch in den jeweiligen Agrarhandelsgesellschaften ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling eingerichtet. Corporate Risk ist hierbei zuständig für die gruppenweite Entwicklung und Umsetzung von Methoden, Prozessen und Systemen der Risikosteuerung, die Risikoüberwachung und die Risikoberichterstattung. Die Verantwortung der Risk Officer in den Handelsgesellschaften bezieht sich auf sämtliche Risikoprozesse innerhalb des Unternehmens inkl. der Limitüberwachung und des Reportings. Zur Koordination des Handelsmanagements dient weiterhin das Global Book System (GBS), das übergreifend für die nationalen und internationalen Bereiche die Handels- und Risikopositionen der einzelnen Produktlinien im Handel mit Getreide, Ölsaaten und Co-Produkten aufeinander abstimmt und optimiert. Zur Einschätzung der globalen Nachfrage- und Angebotssituation werden im Rahmen der Marktforschungsaktivitäten fundamentale Marktanalysen durchgeführt. Seit Jahresbeginn 2017 wird ein zusätzlicher Schwerpunkt auf die Entwicklung und Implementierung quantitativer Verfahren zur Portfolio- und Risikoanalyse gelegt, deren Ergebnisse in wöchentlichen Meetings mit den Handelsabteilungen diskutiert werden. Angesichts der steigenden Volatilitäten in den Märkten für Agrarerzeugnisse arbeitet die BayWa hier mit Spezialisten im Bereich algorithmusgesteuerter Handelsstrategien zusammen, um die Auswirkungen der durch den Hochfrequenzhandel ausgelösten Marktschwankungen auf die Positionen der BayWa zu begrenzen. Im Risikoatlas des BayWa Konzerns sind die Risiken eingeteilt in die 7 Risiko-Kategorien Compliance-Risiken, operative Risiken, Marktrisiken, Finanzrisiken, rechtliche Risiken, strategische Risiken sowie Risiken der Aufbau- und Ablauforganisation. Nachfolgend werden alle wesentlichen Chancen und Risiken, die sich auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa Konzerns auswirken könnten, aufgeführt und diesen Risiko-Kategorien zugeordnet. Ihre Bedeutung ergibt sich aus den potenziellen Auswirkungen auf die BayWa bei Eintritt des Risikos, gewichtet mit der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Das Produkt dieser beiden Werte wird als Schadenserwartungswert bezeichnet. ComplianceDie Unternehmen des Konzerns sind und werden auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Rechtsstreitigkeiten und Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise aus Verstößen gegen Compliance-Vorschriften durch einzelne Mitarbeiter resultieren. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen, dass einzelnen Unternehmen des Konzerns die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Diese Risiken werden durch die entsprechenden Fachbereiche des Konzerns laufend überwacht. Im Jahr 2015 gab es eine Kartelluntersuchung bei verschiedenen Agrarunternehmen in Deutschland, u. a. auch bei der BayWa AG, im Bereich Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln. Eine weitere Durchsuchung verschiedener Büros des Bereichs Landtechnik am Hauptsitz der BayWa hat das Bundeskartellamt im Januar 2016 auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Bonn vorgenommen. Die Durchsuchungen wurden mit dem Verdacht begründet, dass Mitarbeiter der BayWa an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beim Vertrieb von Agrartechnik beteiligt gewesen sein sollen. Im Februar 2018 hat das Bundeskartellamt die Einstellung der Untersuchung im Bereich Landtechnik gegen die BayWa mitgeteilt. Die verbleibende Untersuchung im Bereich Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln dauert weiter an. Diesbezügliche Ergebnisse oder Teilergebnisse waren bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Konzernabschlusses nicht vorliegend. Die BayWa bildet Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung entsteht und eine adäquate Schätzung des Betrags möglich ist. Im Einzelfall kann eine tatsächliche Inanspruchnahme den zurückgestellten Betrag überschreiten. Nach Einschätzung des Vorstands wurden Vorsorgen in erforderlichem Umfang gebildet. Der fehlerhafte Umgang mit personen- bzw. kundenbezogenen Daten sowie deren unerlaubte Weitergabe oder Nutzung stellen das Datenschutzrisiko für die BayWa dar. Dieses Risiko steigt infolge der digitalen Transformation vieler Geschäftsaktivitäten sowie einer erhöhten Sensibilität für das Thema aufgrund gesetzlicher Neuerungen an. Beratungs- und Sensibilisierungsangebote sowie Prozesskontrollen sollen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Belange im Konzern gewährleisten. Grundsätzlich stellt die BayWa sicher, dass die Datenhoheit beim Kunden verbleibt. Im sehr unwahrscheinlichen Fall eines gleichzeitigen Eintretens aller Einzelrisiken beläuft sich der theoretische Schadenserwartungswert in der Risiko-Kategorie Compliance insgesamt auf rund 6,9 Mio. Euro. Operative RisikenWechselnde politische Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Veränderungen bei der Regulierung der Märkte für einzelne Agrarprodukte oder steuerliche Förderungen von Energieträgern, sowie volatile Märkte verursachen Risiken. Sie eröffnen aber auch neue Perspektiven. Witterungsbedingte Extreme können direkte Auswirkungen auf das Angebot, die Qualität, die Preisbildung und den Handel mit Agrarerzeugnissen sowie nachgelagert auch auf das Betriebsmittelgeschäft haben. Dem wirkt der im Segment Agrar gestiegene Diversifizierungsgrad hinsichtlich Produktangebot und geografischer Präsenz entgegen, da die Abhängigkeit von einzelnen Märkten verringert und die Flexibilität in Beschaffung und Vermarktung gesteigert wurde. Darüber hinaus begegnet die BayWa Qualitätsrisiken durch Stichprobenentnahmen und Kontrollen. Risiken durch Qualitätsverschlechterungen von gehaltenen Beständen werden durch professionelle Standards in der Lagerhaltung verringert. Logistikrisiken, die sich aus witterungs- oder streikbedingt mangelnder Verfügbarkeit von Transportkapazitäten ergeben, werden durch Früherkennungssysteme rechtzeitig identifiziert und gesteuert. Globale Klimaveränderungen beeinflussen langfristig auch den Agrarbereich. Die weltweite Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insbesondere nach Getreide, wächst stetig. Hieraus kann sich ein Trend zu dauerhaft höheren Preisen bilden. Aufgrund der Tätigkeit im Obst-und Gemüseanbau ist der Konzern einem finanziellen Risiko ausgesetzt, das in der zeitlichen Differenz zwischen dem Mittelabfluss für Kauf, Anbau und Pflege der Pflanzen sowie den Kosten der Ernte einerseits und dem Mittelzufluss aus dem Verkauf der Früchte andererseits begründet ist. Diesem Risiko wird durch eine aktive Überwachung des Net Working Capitals Rechnung getragen. Die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft hat unmittelbaren Einfluss auf die Investitionsfähigkeit sowie -bereitschaft und damit auf den Absatz von Betriebsmitteln und hochwertiger Landtechnik. Im Energiegeschäft ist insbesondere der Bereich der regenerativen Energien von Veränderungen der Fördermaßnahmen beeinflusst. So könnte sich beispielsweise das Geschäft der BayWa r.e. in den USA leicht abschwächen, da die steuerlichen Fördermaßnahmen für Investitionen in Solar- und Windkraftanlagen durch die generelle Senkung der Steuersätze im Zuge der Steuerreform im Dezember 2017 an Attraktivität verlieren. Vor diesem Hintergrund wird die Umsatz- und Ertragsentwicklung durch die geografische Diversifizierung stabilisiert. Durch die Verteilung auf verschiedene Energieträger - vor allem Windenergie, Solarenergie und Biomasse - wird das Risiko in den einzelnen, immer noch stark von der Förderpolitik abhängigen Märkten gemindert. Für stromerzeugende Beteiligungen im Bereich der regenerativen Energien spielen auch Witterungsrisiken (Windaufkommen, Sonneneinstrahlung) eine Rolle. Das durchschnittliche Windaufkommen und die durchschnittliche Sonneneinstrahlung lassen sich mittelfristig anhand langjähriger Gutachten verhältnismäßig gut vorhersagen, dennoch ergeben sich kurzfristig positive wie negative Abweichungen. Zudem stellt die Anlagenverfügbarkeit ein Risiko dar, das durch die Auswahl erprobter Komponenten von renommierten Anlagenherstellern stark reduziert wird. Daneben wird durch den Abschluss von Full-Service-Wartungsverträgen sichergestellt, dass Wartungs- und Reparaturarbeiten innerhalb definierter Zeiträume erfolgen. Im Bausektor wirken sich im Wesentlichen konjunkturelle und politische Einflussfaktoren auf die Nachfrage aus. Unter den politischen Einflussfaktoren sind beispielsweise Sonderabschreibungen für denkmalgeschützte Gebäude und Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie für den sozialen Wohnungsbau zu nennen. Grundsätzlich bringt der alternde Wohnungsbestand in Deutschland einen wachsenden Modernisierungs- und Sanierungsbedarf mit sich. Der BayWa Konzern ist im Segment Bau Franchisegeber für Bau- und Gartenmärkte. Nach der Einbringung der BayWa Bau- und Gartenmärkte in ein Joint Venture mit Hellweg, der im Jahr 2011 neu gegründeten BayWa Bau- und Gartenmärkte GmbH & Co. KG, ist deren operative Führung auf Hellweg übergegangen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich das Risiko, dass die Franchisegesellschaft im BayWa Konzern ihren vertraglichen Leistungsverpflichtungen gegenüber Franchisenehmern in der bisherigen Art und Güte nicht mehr nachkommen kann. Daraus können u. a. Schadensersatzforderungen der Franchisenehmer entstehen. Diesem Risiko wurde durch den Abschluss langfristiger Verträge mit Hellweg begegnet. Im sehr unwahrscheinlichen Fall eines gleichzeitigen Eintretens aller Einzelrisiken beläuft sich der theoretische Schadenserwartungswert in der Risiko-Kategorie operative Risiken insgesamt auf rund 17,1 Mio. Euro. MarktrisikenAllgemeine konjunkturelle Einflüsse wirken sich auch auf das Konsum- und Investitionsverhalten in den Kernmärkten der BayWa aus. Diese Umfeldfaktoren beeinflussen den Geschäftsverlauf der BayWa jedoch weniger stark als andere Unternehmen. Das Geschäftsmodell der BayWa ist überwiegend auf die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse wie Ernährung, Mobilität, Energieversorgung und Wohnen fokussiert, so dass zyklische Schwankungen hier geringer ausfallen als in anderen Wirtschaftsbereichen. Dadurch kann die BayWa in Krisen sogar spezifische Chancen nutzen, etwa durch Identifikation und Akquisition von geeigneten Unternehmen zum Ausbau bestehender oder zum Aufbau neuer Geschäftsaktivitäten. Starken Rückschlägen der internationalen Wirtschaftsentwicklung, hervorgerufen beispielsweise durch einen globalen Rohstoffpreisverfall, kann sich die BayWa allerdings nicht völlig entziehen. Insbesondere im Agrar- und im Energiesegment handelt die BayWa mit sehr preisvolatilen Gütern wie Getreide, Ölsaaten, Düngemitteln, Mineralöl, Biomethan oder Solarkomponenten. Durch die Einlagerung der entsprechenden Waren bzw. durch den Abschluss von Lieferverträgen von Waren in der Zukunft unterliegt die BayWa somit auch dem Risiko von Preisschwankungen. Während das Risiko im Mineralöl- und Biomethanbereich aufgrund der reinen Distributionsfunktion der BayWa vergleichsweise gering ist, können Preisschwankungen bei Getreide, Ölsaaten, Düngemitteln oder Solarkomponenten aufgrund der Lagerhaltung höhere Risiken verursachen, wenn bei den Verträgen über den Warenbezug und den Warenverkauf keine Kongruenz besteht. Darüber hinaus können Aktivitäten von Finanzinvestoren und technische Marktmechanismen zeitweise stark zunehmende Preisvolatilitäten verursachen. Neben absoluten Preisrisiken können auch unterschiedliche Preisentwicklungen in den lokalen Prämien, in der zeitlichen Preiskurve sowie in den Produktqualitäten den Geschäftsverlauf beeinflussen. Sofern nicht bereits bei Abschluss von Verträgen entsprechende Deckungsgeschäfte vorliegen, werden die hieraus resultierenden Risiken fortlaufend in entsprechenden Gremien überwacht. Wo erforderlich, werden entsprechende Maßnahmen zur Risikobegrenzung ergriffen. Der BayWa Konzern verwendet zur Messung und Steuerung des Risikos aus Warentermingeschäften, die als Finanzinstrumente im Sinne von IAS 39 (International Accounting Standard) zu behandeln sind, ein portfoliobasiertes Value-at-Risk-Verfahren. Der von der BayWa verwendete Value at Risk zielt auf die Quantifizierung der negativen Wertänderung eines Portfolios, die mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (95 Prozent) während eines definierten Zeitraums (5 Handelstage) nicht überschritten wird. Der zum 31. Dezember 2017 ermittelte Value at Risk beträgt 3,759 Mio. Euro und zeigt, dass der potenzielle Verlust aus den betrachteten Warentermingeschäften innerhalb der nächsten 5 Handelstage mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent den Wert von 3,759 Mio. Euro nicht überschreiten wird. Am 23. Juli 2016 hat die britische Bevölkerung in einem Referendum mehrheitlich für einen Austritt aus der EU gestimmt (Brexit). Die Verhandlungen zwischen den EU-Staaten und Großbritannien über die Modalitäten des Austritts dauern derzeit an und sollen bis Herbst 2018 abgeschlossen werden. Als Austrittstermin ist der 29. März 2019 vorgesehen. Ab diesem Datum tritt eine mindestens zweijährige Übergangsfrist in Kraft, innerhalb derer die bisherigen Regulierungen der EU hinsichtlich der Freizügigkeit von Personen sowie des Austauschs von Gütern und Dienstleistungen durch bilaterale Regelungen zwischen der EU und Großbritannien ersetzt werden. Aufgrund der Übergangsfrist ergeben sich für die in Großbritannien ansässigen Gesellschaften des BayWa Konzerns kurzfristig keine Veränderungen. Die Konsequenzen, die sich aus neuen Regeln für die Freizügigkeit und den Handel ergeben, werden von den betroffenen Gesellschaften geprüft, sobald hierzu rechtsverbindliche Entscheidungen vorliegen. Im Jahr 2017 wurden rund 4 Prozent des Konzernumsatzes in Großbritannien erwirtschaftet. Selbst im Fall von Beschränkungen des freien internationalen Handels werden aufgrund des Umfangs des Geschäfts in Großbritannien durch den Austritt des Landes aus der EU keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Gesamtkonzern erwartet. Am 22. Dezember 2017 trat in den USA mit dem "Tax Cuts and Jobs Act" ein neues Steuergesetz in Kraft. Die in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen wurden bei der Erstellung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2017 der betroffenen Konzerngesellschaften, die vor allem dem Geschäftsfeld Regenerative Energien zuzuordnen sind, angewendet. Durch die Absenkung des Unternehmenssteuersatzes auf 21 Prozent hat sich im Geschäftsjahr 2017 eine Änderung der Rückstellungen für latente Steuern in der BayWa r.e. USA LLC ergeben, die aus Konzernsicht allerdings nicht wesentlich war. Auch für zukünftige Geschäftsjahre werden keine wesentlichen Auswirkungen des neuen Steuergesetzes auf den BayWa Konzern erwartet. Im sehr unwahrscheinlichen Fall eines gleichzeitigen Eintretens aller Einzelrisiken beläuft sich der theoretische Schadenserwartungswert in der Risiko-Kategorie Marktrisiken insgesamt auf rund 28,3 Mio. Euro. FinanzrisikenDer Bereich Finanzchancen und -risiken wird im BayWa Konzern unterteilt in mehrere Risikoarten, die im Folgenden separat beschrieben werden. Chancen und Risiken aus Finanzinstrumenten: Neben fest- und variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten, die in unterschiedlichem Ausmaß einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, setzt der BayWa Konzern zur Absicherung seines Warenhandelsgeschäfts auch derivative Absicherungsinstrumente wie Optionen und Terminkontrakte ein. Diese derivativen Absicherungsinstrumente unterliegen zusätzlich zum Zinsänderungsrisiko dem Risiko von Preisänderungen des Underlyings sowie - in Abhängigkeit von der Basiswährung, in der das derivative Instrument denominiert ist - einem Währungsrisiko. Sofern diese Transaktionen nicht über eine Börse abgewickelt werden, besteht darüber hinaus ein Kontrahentenrisiko. Infolge der ergriffenen Maßnahmen durch die BayWa sind die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser Risiken jedoch als gering einzustufen. Analog dazu können sich aus Veränderungen der Zinsen, Währungskursrelationen oder Terminmarktpreise ungeplante Chancen ergeben. Fremdwährungschancen und -risiken: Die Geschäftstätigkeit der BayWa findet zum großen Teil innerhalb des Euroraums statt. Sofern Fremdwährungspositionen aus Waren- und Leistungsgeschäften oder Projektierungen resultieren, werden diese grundsätzlich sofort abgesichert. Sonstige Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt des Entstehens abgesichert. Spekulative Aufnahmen oder Anlagen von Finanzmitteln in Fremdwährungen sind nicht zulässig. Zinschancen und -risiken: Zinsrisiken resultieren aus variablen Finanzierungen des Konzerns, insbesondere aus der Emission kurzlaufender Commercial Papers, der Aufnahme kurzfristiger Kredite sowie Schuldscheindarlehen mit variablem Zinsanteil. Die kurzfristigen Fremdmittel dienen überwiegend der Finanzierung des Working Capitals. Zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos, das nicht durch einen Natural Hedge abgesichert ist, nutzt die BayWa derivative Instrumente in Form von Futures, Zinscaps und Zinsswaps. Im Geschäftsjahr 2017 lag der durchschnittliche Zinssatz für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten bei 1,133 Prozent (Vorjahr: 1,100 Prozent). Kredit- und Kontrahentenrisiken: Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit kommt dem BayWa Konzern eine wichtige Finanzierungsfunktion im Bereich der landwirtschaftlichen Handelspartner zu. Im Rahmen sogenannter Anbauverträge entsteht dem Konzern ein Finanzierungsrisiko aus der Vorfinanzierung landwirtschaftlicher Betriebsmittel, deren Rückzahlung durch Übernahme und Vermarktung der Ernte erfolgt. Daneben gewährt die BayWa gewerblichen Abnehmern insbesondere in der Baubranche Finanzierungen in Form von Zahlungszielen in erheblichem Umfang. Darüber hinaus bestehen gewöhnliche Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Risikominimierung wird durch ein umfangreiches Debitorenüberwachungssystem gewährleistet, das alle Geschäftsfelder umfasst. Dabei werden Kreditlimits mit dokumentierten Genehmigungsverfahren definiert und laufend kontrolliert. Neben den Kreditrisiken werden im Agrarhandel auch die Kontrahentenrisiken regelmäßig überprüft; so werden Marktwertveränderungen bei offenen Verkaufs- und Einkaufskontrakten gemessen, um das Risiko einer Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen steuern zu können. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist derzeit nicht erkennbar. Liquiditätsrisiken: Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der BayWa Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt nachkommen kann. Finanzielle Mittel werden im BayWa Konzern durch das operative Geschäft und die Aufnahme von Darlehen externer Finanzinstitute generiert. Darüber hinaus kommen Finanzierungsinstrumente wie Multi-Currency-Commercial-Paper-Programme oder Asset-Backed-Securitisation-Finanzierungen und Schuldscheindarlehen zum Einsatz. Im Oktober 2017 platzierte die BayWa zudem erstmals eine Hybridanleihe. Die bestehenden Kreditlinien sind ausreichend bemessen, um die Geschäftsabwicklung jederzeit auch bei steigendem Umfang zu gewährleisten. Die Finanzierungsstruktur trägt damit der ausgeprägten Saisonalität der Geschäftstätigkeit Rechnung. Aufgrund der Diversifizierung der Finanzierungsquellen unterliegt der BayWa Konzern hinsichtlich der Liquidität derzeit keinen Konzentrationsrisiken. Eine überwiegend fristenkongruente Finanzierungsstruktur des BayWa Konzerns stellt sicher, dass sich Zinschancen entsprechend im Konzern abbilden können. Rating: Die BayWa AG genießt in Bankenkreisen eine gute Bonität. Dabei spielen die Solidität und die lange, erfolgreiche Unternehmenshistorie ebenso eine Rolle wie eine hohe Unternehmenssubstanz, untermauert durch Vermögenswerte wie Immobilien. Im Jahr 2017 konnte der BayWa Konzern zum wiederholten Mal die Summe der Kreditlinien erhöhen. Aus Kosten-Nutzen-Abwägungen verzichtet die BayWa AG bewusst auf die Verwendung externer Ratings. Im sehr unwahrscheinlichen Fall eines gleichzeitigen Eintretens aller Einzelrisiken beläuft sich der theoretische Schadenserwartungswert in der Risiko-Kategorie Finanzrisiken insgesamt auf rund 15,1 Mio. Euro. Rechtliche RisikenDie Unternehmen des Konzerns sind und werden auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Rechtsstreitigkeiten und Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlleistungen und -lieferungen oder aus Zahlungsstreitigkeiten resultieren. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen, dass einzelnen Unternehmen des Konzerns die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Diese Risiken werden durch die entsprechenden Fachbereiche des Konzerns laufend überwacht. Die BayWa bildet Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung entsteht und eine adäquate Schätzung des Betrags möglich ist. Im Einzelfall kann eine tatsächliche Inanspruchnahme den zurückgestellten Betrag überschreiten. Nach Einschätzung des Vorstands wurden Vorsorgen in erforderlichem Umfang gebildet. Änderungen im regulatorischen Umfeld können die Konzernentwicklung beeinflussen. Zu nennen sind insbesondere Eingriffe in die Rahmenbedingungen für den Agrarbereich sowie für das Geschäft mit regenerativen Energien. Negative Einflüsse sind verbunden mit der Umgestaltung, Rückführung oder Abschaffung von Fördermaßnahmen. Dagegen bieten neue regulatorische und gesetzgeberische Entwicklungen im Bereich bioenergetischer Aktivitäten auch Chancen. Im Baubereich können Eingriffe in bautechnische oder steuerrechtliche Vorgaben Einfluss auf die Geschäftsentwicklung nehmen. Die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern ist bislang noch vielfach von regulatorischen Rahmenbedingungen und staatlichen Förderungen abhängig. Politisch motivierte Veränderungen der Förderparameter - insbesondere die rückwirkende Absenkung oder Abschaffung von Einspeisevergütungen - können sich daher erheblich auf den Wert dieser Anlagen auswirken: entweder über zukünftig geringere erzielbare Veräußerungspreise oder über geringere Mittelzuflüsse aus dem Betrieb der Anlagen. Den möglichen Ergebnisauswirkungen aus solchen Risiken begegnet die BayWa durch eine dreifache Diversifizierung ihres Geschäftsportfolios im Bereich der regenerativen Energien: nach Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsbereichen (zum einen Projekte sowie Services und zum anderen Handel). Als Folge der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 wurden zahlreiche neue Gesetze erlassen, um den Finanzmarkt stärker zu regulieren. Besonders im Fokus standen dabei die Derivatemärkte. Zusätzlich wurden auf europäischer Ebene Anstrengungen unternommen, um den spekulativen Handel im Rohstoffbereich und insbesondere im Agrarbereich einzuschränken. Aus der Vielzahl an neuen Regulierungen sind insbesondere die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) und die Neufassung der Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) relevant für die Geschäftstätigkeiten der BayWa. Hierdurch entsteht neben zusätzlichen Kosten auch das Risiko von Verstößen. Die Einhaltung sämtlicher Regelungen der Finanzmarktaufsicht wird durch den handelstäglichen Betrieb einer gruppenweiten Risikomanagement-Software kosteneffizient sichergestellt. Im sehr unwahrscheinlichen Fall eines gleichzeitigen Eintretens aller Einzelrisiken beläuft sich der theoretische Schadenserwartungswert in der Risiko-Kategorie rechtliche Risiken insgesamt auf rund 11,1 Mio. Euro. Strategische RisikenIm Bereich der regenerativen Energien ist die BayWa auch als Projektentwickler tätig. Daraus ergibt sich beispielsweise bei der Planung und dem Bau von Solar-, Windenergie- oder Biogasanlagen das Risiko, dass die Anlagen durch Verzögerungen erst später als vorgesehen ans Netz gehen können. Sofern dabei ein Termin für die weitere Absenkung der Einspeisevergütung überschritten wird, besteht das Risiko, dass infolge der niedrigeren Einspeise- bzw. Stromerlöse die Wirtschaftlichkeit der Projekte im Vergleich zur Planung unterschritten wird. Im Geschäftsfeld Global Produce könnte das Risiko entstehen, dass die notwendigen Investitionen in Zusammenhang mit dem Anbau von Fruchtgemüse in Klimagewächshäusern den geplanten Umfang überschreiten. Im sehr unwahrscheinlichen Fall eines gleichzeitigen Eintretens aller Einzelrisiken beläuft sich der theoretische Schadenserwartungswert in der Risiko-Kategorie strategische Risiken insgesamt auf rund 9,0 Mio. Euro. Aufbau- und AblauforganisationIm Bereich Aufbau- und Ablauforganisation unterscheidet der BayWa Konzern mehrere Risikoarten, die im Folgenden separat beschrieben werden. Personalchancen und -risiken: Der BayWa Konzern konkurriert im Personalbereich mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Führungskräfte sowie leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter. Um den zukünftigen Erfolg sicherzustellen, benötigen die Konzernunternehmen qualifizierte Fachkräfte. Überhöhte Fluktuation, die Abwanderung leistungsstarken Fachpersonals und die fehlgeschlagene Bindung von Nachwuchskräften an die Konzernunternehmen können sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Diesen Risiken begegnet die BayWa indem sie ihren Mitarbeitern umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten anbietet, um die Fachkompetenz zu gewährleisten. Eine Führung durch Vertrauen, der Einsatz der Mitarbeiter entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten sowie die Definition und Beachtung der ethischen Leitlinien schaffen ein positives Arbeitsklima. Gleichzeitig fördert die BayWa AG die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Mit 1.307 Auszubildenden zum Jahresende 2017 zählt der Konzern zu den großen Ausbildungsbetrieben speziell in ländlichen Regionen. Hieraus rekrutiert die BayWa aber auch einen großen Teil ihrer zukünftigen Fach- und Führungskräfte. Die langen Betriebszugehörigkeiten dokumentieren regelmäßig die hohe Loyalität, die die Mitarbeiter der BayWa entgegenbringen. Das schafft Stabilität und Beständigkeit, sichert aber auch den Wissenstransfer über Generationen hinweg. Informationstechnologische Chancen und Risiken: Die Nutzung modernster Informationstechnologie kennzeichnet die gesamte Geschäftstätigkeit des BayWa Konzerns. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse werden durch die IT unterstützt und mit Hilfe modernster Softwarelösungen abgebildet. Gerade für ein personalintensives Handelsunternehmen ist die Systemunterstützung der Arbeitsabläufe zwingend erforderlich. Die fortlaufende Überprüfung und Überarbeitung der Prozesse bedeutet aber mehr als nur eine Implementierung neuer IT-Komponenten. Sie geht stets auch mit der Optimierung von Prozessabläufen einher, wodurch Chancen in Form von Synergie- und Einsparpotenzialen identifiziert und realisiert werden können. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Um die Chancen zu realisieren und die Risiken zu minimieren, wird die IT-Kompetenz des BayWa Konzerns auf dem neuesten Stand gehalten. Die Ressourcen sind in einer eigenen Tochtergesellschaft, der RI-Solution GmbH Gesellschaft für Retail-Informationssysteme, Services und Lösungen mbH, gebündelt und bedienen die Konzernunternehmen mit einem IT-Service auf höchstem Niveau. Umfassende Vorkehrungen wie Firewalls, ein tagesaktueller Virenschutz, Notfallpläne sowie Datenschutzschulungen sichern die Datenverarbeitung. Organisatorisch getrennt wacht zudem ein eigener Datenschutzbeauftragter über die Einhaltung von Sicherungs- und Datenschutzstandards. Im sehr unwahrscheinlichen Fall eines gleichzeitigen Eintretens aller Einzelrisiken beläuft sich der theoretische Schadenserwartungswert in der Risiko-Kategorie Aufbau- und Ablauforganisation insgesamt auf rund 23,9 Mio. Euro. Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation durch die KonzernleitungDie Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns gefährdenden Risiken bestehen. Auch für die Zukunft sind bestandsgefährdende Risiken gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt sind die Risiken des BayWa Konzerns begrenzt und überschaubar. Neben potenziell nicht oder nur mittelbar beeinflussbaren geopolitischen oder makroökonomischen Risiken stehen die operativen Risiken im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei Letzteren hat der BayWa Konzern entsprechende Maßnahmen zur Risikosteuerung ergriffen. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den KonzernrechnungslegungsprozessWesentlicher Bestandteil des Chancen- und Risikomanagements ist das Interne Kontrollsystem (IKS) zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Der BayWa Konzern verfügt über ein professionelles und in vielen Bereichen zertifiziertes Kontrollsystem, das Maßnahmen und Prozesse zur Sicherung des Vermögens und zur Gewährleistung der zutreffenden Abbildung der Ertragslage umfasst. Der Konzernabschluss wird in einem zentral durchgeführten Prozess erstellt. Die Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften ist dabei durch Bilanzierungsvorgaben sichergestellt. Das "Corporate Accounting" fungiert als direkter Ansprechpartner für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften in Bezug auf das Reporting und die Jahres- bzw. Quartalsabschlüsse. Corporate Accounting erstellt den konsolidierten Konzernabschluss nach IFRS. Ein Kontrollsystem, das den Rechnungslegungsprozess überwacht, stellt sicher, dass die Geschäftsvorfälle - wie von den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften gefordert - vollständig und zeitnah erfasst werden. Ferner wird damit gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt sowie Vermögenswerte und Schulden zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Das Kontrollsystem bedient sich sowohl automatisierter als auch manueller Kontrollmechanismen, um die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassend sicherzustellen. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind darüber hinaus geeignete Kontrollen wie beispielsweise die strenge Einhaltung des Vieraugenprinzips sowie analytische Prüfungen implementiert. Daneben werden rechnungslegungsrelevante Prozesse durch die interne Revision regelmäßig überprüft. Alle einbezogenen Tochtergesellschaften sind verpflichtet, monatlich ihre Geschäftszahlen auf IFRS-Basis in einem standardisierten Reportingformat an die BayWa zu berichten. Dadurch können Plan-Ist-Abweichungen zeitnah identifiziert werden und es besteht die Möglichkeit, kurzfristig darauf zu reagieren. Das "Corporate Accounting" überwacht im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung sämtliche den Konzernabschluss betreffenden Prozesse in Abstimmung mit den Konzerngesellschaften, wie etwa die Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Zwischenergebniseliminierung. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet und regelmäßig geschult. Die Integrität und Verantwortlichkeit sämtlicher Mitarbeiter in Bezug auf Finanzen und Finanzberichterstattung werden dadurch sichergestellt, dass sich jeder Mitarbeiter verpflichtet, die Verhaltensgrundsätze der BayWa zu beachten. Durch die Beschäftigung von hochqualifiziertem Fachpersonal, gezielter und regelmäßiger Fort- und Weiterbildung sowie einer konsequenten Funktionstrennung in der Finanzbuchhaltung bei der Erstellung, Buchung und Kontrolle von Belegen wird die Einhaltung der lokalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften beim Erstellen der Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses gewährleistet. PrognoseberichtAusblick für den BayWa KonzernDie Perspektiven für den BayWa Konzern sind auf Basis der erwarteten Rahmenbedingungen in den operativen Geschäftssegmenten insgesamt positiv. Der Umsatz des Konzerns dürfte im Jahr 2018 unter Berücksichtigung der erwarteten Preisentwicklungen und -volatilitäten voraussichtlich spürbar steigen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Konzerns wird sich im Jahr 2018 auf dem Vorjahresniveau bewegen und gegebenenfalls eine leichte Steigerung erreichen. Dabei werden die Ergebnisverbesserungen der Segmente Agrar und Bau den erwarteten Rückgang bei den Sonstigen Aktivitäten aufgrund des Entfalls des Ertrags aus dem Verkauf des BayWa Hochhauses deutlich übertreffen. Das Ergebnis des Segments Energie dürfte nicht an den Rekordwert des Vorjahres herankommen, da insbesondere die Großprojekte im Solar- und Windbereich größtenteils erst ab dem Jahr 2019 in die Vermarktungsphase kommen. Die Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen im Segment Innovation & Digitalisierung werden im Jahr 2018 planmäßig leicht höher ausfallen als im Vorjahr. Ausblick für das Segment AgrarMit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurden die inländischen Vermarktungsaktivitäten des Geschäftsfelds BAST auf das Geschäftsfeld BAV übertragen, um den nationalen Erzeugnishandel von der Erfassung bis zur Vermarktung aus einer Hand steuern zu können. Im Zuge dessen wurde das Geschäftsfeld BAV in Geschäftsfeld Agrar umbenannt. Das Geschäftsfeld BAST umfasst weiterhin die internationalen Handelsaktivitäten mit Getreide und Ölsaaten. Das Geschäftsfeld Obst wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in Global Produce umbenannt, um der gewachsenen Produktvielfalt und der starken internationalen Ausrichtung des Geschäfts Rechnung zu tragen. Das Geschäftsfeld Technik bleibt unverändert bestehen. Im Geschäftsfeld BAST wird sich das Umschlagsvolumen von Getreide und Ölsaaten im Jahr 2018 vor allem durch die Umgliederung der inländischen Vermarktungsaktivitäten in das Geschäftsfeld BAV von 33,4 Mio. Tonnen auf rund 28 Mio. Tonnen reduzieren. Aufgrund dieser strukturellen Veränderung und des Verkaufs der operativen Aktivitäten in Rumänien wird der Umsatz um einen mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag zurückgehen. Positiv dürften sich die weltweit prognostizierten hohen Erntemengen für das Getreidejahr 2017/18 sowie verbesserte Exportmöglichkeiten auswirken. In Summe wird der Umsatz des Geschäftsfelds BAST im Jahr 2018 deutlich unter dem Vorjahresniveau liegen. Für das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wird hingegen ein signifikanter Anstieg erwartet. Die Ergebnisverbesserung ist vor allem auf die im Jahr 2017 umgesetzten Maßnahmen zur Profitabilitätssteigerung wie beispielsweise Kostenabbau und Optimierung der Kapitalallokation sowie den weiteren Ausbau des höhermargigen Spezialitätengeschäfts zurückzuführen. Die im Rahmen der Spezialitätenstrategie übernommene Gesellschaft Premium Crops (Dezember 2017) trägt im Jahr 2018 erstmals zum Ergebnis bei. Das Geschäftsfeld Agrar wurde, wie zuvor bereits beschrieben, zu Jahresbeginn 2018 um die inländischen Vermarktungsaktivitäten von Getreide und Ölsaaten erweitert, die im Jahr 2017 ein Handelsvolumen von 5,3 Mio. Tonnen erreichten. Der Umsatz des Geschäftsfelds Agrar nimmt im Jahr 2018 infolge dieser strukturellen Veränderung um einen mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag zu. Unter der Annahme einer durchschnittlichen Ernte in Deutschland wird sich die Vermarktungsmenge voraussichtlich auf rund 5,5 Mio. Tonnen erhöhen. Im Betriebsmittelgeschäft wird insgesamt mit einem Absatz auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet, da bei Pflanzenschutzmitteln und Saatgut von einer stabilen Nachfrage auszugehen ist. Der aufgrund der Düngeverordnung erwartete Absatzrückgang von Düngemitteln dürfte durch Mengenzuwächse bei Futtermitteln ausgeglichen werden. Hier dürfte der Absatz von der neuen zielgruppenspezifischen Ausrichtung des Vertriebs profitieren. In Summe wird der Umsatz des Geschäftsfelds Agrar 2018 aufgrund des hinzugekommenen inländischen Vermarktungsgeschäfts des Geschäftsfeldes BAST erheblich über dem Wert des Vorjahres liegen. Dieser Effekt wirkt sich auch im operativen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Geschäftsfelds Agrar positiv aus. Daneben sind bei einer durchschnittlichen Getreideernte steigende Ergebnisbeiträge im Erfassungs- und Aufbereitungsgeschäft zu erwarten. Für die Konzerngesellschaften in Österreich und Osteuropa wird nach der schwachen Entwicklung im Vorjahr eine Normalisierung im Jahr 2018 prognostiziert. Des Weiteren trägt die mehrheitliche Übernahme der Landhandel KnaupGruppe im August 2017 erstmals ganzjährig zum Ergebnis bei. Auf dieser Basis wird im Geschäftsfeld Agrar mit einer signifikanten Ergebnisverbesserung gerechnet. Im Obstgeschäft wird die gesamte Vermarktungsmenge des BayWa Konzerns im Jahr 2018 voraussichtlich leicht zunehmen. Diese Erwartung basiert zum einen auf einer prognostizierten höheren Erntemenge von Äpfeln in Neuseeland. Zum anderen erfolgt die Vermarktung der ersten Ernte von Premiumtomaten in den Vereinigten Arabischen Emiraten durch das Joint Venture der BayWa mit der Al Dahra Holding. Gegenläufig werden sich allerdings Absatzrückgänge aufgrund der sehr schlechten Obsternte des Jahres 2017 in Deutschland auswirken. Für Äpfel ist sowohl in Neuseeland aufgrund einer erwarteten höheren Exportnachfrage als auch in Deutschland durch das knappe inländische Angebot von Preissteigerungen auszugehen. Insgesamt wird das Geschäftsfeld Global Produce den Umsatz gegenüber dem Vorjahr leicht steigern können. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) dürfte das Niveau des Jahres 2017 signifikant übertreffen. Dabei steht höheren Ergebnisbeiträgen aus dem internationalen Geschäft, das neben einer Ergebnisverbesserung bei T&G Global auch von der Erschließung zusätzlicher Vertriebskanäle für Südfrüchte von TFC profitieren dürfte, ein rückläufiges Ergebnis aus dem deutschen Obstgeschäft gegenüber. Hier musste aufgrund der Missernte des Jahres 2017 für das erste Halbjahr 2018 Kurzarbeit beantragt werden. Im Geschäftsfeld Technik wird auf Basis der starken Auftragseingänge infolge der Branchenleitmesse Agritechnica im Herbst 2017 bei Neumaschinen mit steigenden Verkaufszahlen im Jahr 2018 gerechnet. Positive Impulse werden auch von der Spezialisierung der Vertriebsorganisationen für die Produkte der Marken Fendt und Massey Ferguson in Süddeutschland ausgehen. Vor dem Hintergrund der Sortimentserweiterungen in Spezialbereichen wie Kommunal- und Forsttechnik sollte sich das Servicegeschäft 2018 mindestens stabil entwickeln. Darüber hinaus wird das internationale Geschäft 2018 weiter wachsen: Dazu dürfte vor allem die Kooperation mit CLAAS in Kanada beitragen, da hier die Eröffnung eines zusätzlichen Standorts vorgesehen ist. Insgesamt wird auf dieser Basis für den Umsatz des Geschäftsfelds Technik mit einer leichten Steigerung gerechnet. Im Ergebnis dürfte sich die im August 2017 mehrheitlich übernommene Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG, Österreich, negativ auswirken, da bei dieser Gesellschaft Restrukturierungsbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund wird für das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Geschäftsfelds Technik im Jahr 2018 ein spürbarer Rückgang erwartet. In Summe geht die BayWa im Segment Agrar für das Geschäftsjahr 2018 von einem leichten Umsatzwachstum und einem signifikanten Anstieg des operativen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus. Ausblick für das Segment EnergieIm klassischen Energiegeschäft ist vor dem Hintergrund des anhaltenden strukturellen Verbrauchsrückgangs für 2018 bei Heizöl mit einer rückläufigen Absatzentwicklung zu rechnen. Im Vertrieb von Holzpellets wird durch die ab dem dritten Quartal 2018 geplante Vermarktung zusätzlicher Produktionsmengen der WUN Energie GmbH eine Absatzsteigerung angenommen. Bei Kraftstoffen könnte insbesondere das Absatzvolumen von Diesel durch die erweiterte gegenseitige Akzeptanz der Tankkarten von BayWa, AVIA und star weiter wachsen. Einschränkungen könnten sich durch die drohenden Fahrverbote in deutschen Innenstädten für Dieselfahrzeuge der alten Generation ergeben. Im Geschäft mit Schmierstoffen ist infolge der Ausweitung der Vertriebsaktivitäten ebenfalls von einem leicht steigenden Absatz auszugehen. Über alle Produktbereiche hinweg wird der Umsatz im Handel mit fossilen und nachwachsenden Brenn-, Kraft- und Schmierstoffen im Jahr 2018 aufgrund des prognostizierten Ölpreisanstiegs voraussichtlich leicht über dem Vorjahresniveau liegen. Für das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im klassischen Energiegeschäft ist dagegen ein leichter Rückgang zu erwarten, da sich die starke Margenentwicklung im Kraftstoffgeschäft nicht wiederholen bzw. normalisieren dürfte. Das Geschäftsfeld Regenerative Energien wird seinen internationalen Wachstumskurs sowohl auf organischer Basis als auch durch Akquisitionen im Jahr 2018 fortsetzen. Im Projektgeschäft trägt der im Oktober 2017 übernommene australische Windprojektentwickler Future Energy 2018 erstmals ganzjährig zum Geschäft der BayWa r.e bei. Darüber hinaus erhielt die BayWa r.e. erste Auktionszuschläge für Solarprojekte in Südostasien und weitere Zuschläge für Windprojekte in Deutschland. Die Aktivitäten in den USA könnten sich dagegen leicht abschwächen, da die steuerlichen Fördermaßnahmen für Investitionen in Solar- und Windenergieanlagen durch die generelle Senkung der Steuersätze im Zuge der Steuerreform an Attraktivität verlieren. Insgesamt umfasst die Projektpipeline für Inbetriebnahmen und Anlagenverkäufe im Jahr 2018 in den Bereichen Wind-, Solar- und Bioenergie derzeit rund 427 MW. Davon entfallen rund 250 MW auf Solar-, rund 170 MW auf Wind- und rund 7 MW auf Bioenergieprojekte. Im Solarbereich wird der Schwerpunkt auf neuen Projekten in Australien, Frankreich, den Niederlanden und den USA liegen. Im Bereich Windenergieanlagen fokussieren sich die Aktivitäten auf Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien. Bei Bioenergie stehen 2018 in Deutschland 4 Anlagen und in Großbritannien 1 Anlage zum Verkauf an. Zukünftig liegt der Schwerpunkt im Bioenergiebereich auf dem Repowering von Bestandsanlagen, Beratungs- und Serviceleistungen sowie dem Rohstoffmanagement. Das Servicegeschäft profitiert im Jahr 2018 von der ganzjährigen Wirkung der im Vorjahr neu übernommenen Mandate sowie von der Akquisition der Sybac Service GmbH für technische Betriebsführung von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien im Januar 2018. Im Energiehandel trägt der Direktvermarkter Clean Energy Sourcing (CLENS) 2018 ganzjährig zum Geschäft bei. Der Handel mit Photovoltaik(PV)-Komponenten dürfte durch die ganzjährigen Beiträge der 2017 international neu eröffneten Standorte an den positiven Trend des Vorjahres anknüpfen können. Darüber hinaus ist durch die mit mehreren deutschen Stadtwerken geschlossene Kooperationsvereinbarung zur Vermarktung von PV-Speichern und im Vertrieb von PV-Komponenten eine Ausweitung des Geschäfts zu erwarten. Insgesamt wird der Umsatz des Geschäftsfelds Regenerative Energien vor allem aufgrund der Zuwächse durch Clean Energy Sourcing (CLENS) sowie der Expansion im Handel mit PV-Komponenten und der gut gefüllten Projektpipeline signifikant steigen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) dürfte 2018 allerdings aufgrund des verschärften Preiswettbewerbs im Projektgeschäft den hohen Wert des Vorjahres nicht ganz erreichen können. Insbesondere im Windenergiegeschäft in Deutschland ist durch den Übergang zum Ausschreibungsverfahren infolge der EEG-Novelle 2017 von sinkenden Margen auszugehen. In Summe wird der Umsatz des Segments Energie im Jahr 2018 auf Basis der prognostizierten Entwicklungen in den einzelnen Bereichen erheblich steigen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Segments Energie dürfte das Niveau des Vorjahres spürbar unterschreiten. In den Folgejahren werden sich die Wachstumsperspektiven bei den erneuerbaren Energien aufgrund der bestehenden Projektpipeline deutlich erhöhen. Ausblick für das Segment BauDer Baustoffhandel der BayWa dürfte mit seinem breiten Produktportfolio an der positiven Baukonjunktur im Jahr 2018 partizipieren. Insbesondere sollte die BayWa von dem Trend der verstärkten Vorfertigung mit Angeboten wie beispielsweise Systemkellern und Bauelementen profitieren, da in diesen Bereichen die Vertriebsspezialisierung ausgebaut wurde. Daneben werden aus der Stärkung des Privatkundenvertriebs mit der Marke "Zuhause von BayWa Baustoffe" und dem Einstieg in den Spezialvertrieb für das Produktportfolio Bauholz positive Impulse für die Absatzentwicklung erwartet. Ein weiterer Wachstumstreiber dürfte der Wohnhaus-Konfigurator "Mr+Mrs Homes" werden, der in der ersten Jahreshälfte 2018 produktiv geschaltet wird. Durch den E-Commerce-Ausbau ergeben sich auch Wachstumsmöglichkeiten über das bestehende Vertriebsgebiet hinaus. So ist die BayWa im B2B-Bereich mit dem Baustoffe-Online-Portal zu einem der Marktführer unter den Click & Collect-fähigen Baustoffhändlern aufgestiegen. Gegenläufig wirkt sich die Schließung von zwei defizitären Standorten im Geschäftsjahr 2017 auf den Umsatz aus; im Ergebnis wird sich hieraus jedoch ein positiver Effekt ergeben. Der Umsatz des Segments Bau dürfte im Jahr 2018 moderat wachsen. Diese Erwartung basiert im Wesentlichen auf höheren Absatzmengen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sollte das im Jahr 2017 erreichte Niveau trotz Steigerungen der Tariflöhne leicht übertreffen. Hierzu werden insbesondere Sortimentserweiterungen im margenstarken Eigenmarkenbereich beitragen. Ausblick für das Segment Innovation & DigitalisierungIm Segment Innovation & Digitalisierung ist der Umsatz eine untergeordnete Größe, die im Jahr 2018 auf niedrigem Niveau leicht zulegen wird. Das Wachstum wird durch den internationalen Ausbau des Vertriebs der Farm-Management-Software "NEXT Farming" und den Verkaufsstart der zur Agritechnica im November 2017 neu entwickelten Software-Module getragen. Daneben wurde das Online-Serviceangebot um neue Funktionalitäten wie beispielsweise Maisaussaat 4.0 und eine Nährstoffbedarfsberechnung erweitert. Positiv auf die Nachfrage nach Farm-Management-Software sowie Digital-Farming-Lösungen dürfte sich auch die Düngeverordnung auswirken, die höhere Dokumentationspflichten und eine Mengenoptimierung beim Düngereinsatz vorsieht. So ermöglicht z. B. der neu entwickelte Leitspurmanager in Verbindung mit digitalisierten Schlagkarten eine automatische und überschneidungsfreie Ausbringung von Saatgut sowie Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Hier profitiert die BayWa von der Kooperation mit der ESA zur Verwertung von Satellitendaten sowie vom Know-how des im Juli 2017 mehrheitlich erworbenen Serviceentwicklers für Satellitenanwendungen VISTA. Bei den eBusiness-Aktivitäten der BayWa soll der Umsatz über die erweiterte Plattform BayWa Online Welt gesteigert werden. Allerdings werden alle Umsätze und Erträge dem jeweiligen Geschäftsfeld zugerechnet, in dem das individuell verkaufte Produkt angesiedelt ist. Aufgrund der anfallenden Verwaltungskosten sowie Anlaufkosten aus Investitionen in Neuentwicklungen dürfte das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Segments Innovation & Digitalisierung im Jahr 2018 im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich negativ ausfallen. Sonstige AktivitätenFür die Sonstigen Aktivitäten wird keine Umsatzprognose erstellt, da diese Größe für die Geschäftsentwicklung des Konzerns unwesentlich ist. Die Entwicklung des operativen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) wird im Jahr 2018 maßgeblich durch den Entfall des Ertrags aus dem Verkauf des BayWa Hochhauses im Geschäftsjahr 2017 geprägt sein. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 2017Fortgeführte Geschäftsbereichescroll
Überleitung zum Konzern-Gesamtergebnisscroll
Konzern-Kapitalflussrechnung für 2017Anhang (E. 1.)scroll
Hinsichtlich der nach Hauptgruppen gegliederten Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen bzw. Geschäftseinheiten, über welche die Beherrschung erlangt oder verloren wurde, wird auf Abschnitt B.1. des Konzernanhangs verwiesen. Da einer der primären Geschäftszwecke im Geschäftsfeld Regenerative Energien darin besteht, Projektgesellschaften nach erfolgter Projektfertigstellung zu veräußern, werden Auszahlungen für Zugänge und Einzahlungen aus Abgängen von Projektgesellschaften zum bzw. aus dem Konsolidierungskreis nicht dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit, sondern dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet. Konzern-EigenkapitalveränderungsrechnungAnhang (C. 13.)scroll
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Konzernanhang zum 31. Dezember 2017Nach den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS)/International Accounting Standards (IAS) sowie unter Berücksichtigung der erforderlichen zusätzlichen Angaben gemäß § 315e Abs. 1 HGB. HinweisBetragsangaben erfolgen in Millionen Euro und werden - sofern nicht anderslautend vermerkt - auf drei Nachkommastellen gerundet. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen bei Summenbildungen sowie bei der Berechnung von Prozentangaben ergeben. (A.) GRUNDLAGEN DES BayWa KONZERNABSCHLUSSES(A. 1.) Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie BayWa Aktiengesellschaft (kurz: BayWa AG) hat ihren Sitz in 81925 München, Arabellastraße 4. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 4921) eingetragen. Der BayWa Konzern mit der BayWa AG als oberster Muttergesellschaft ist eine Gruppe von Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit Schwerpunkten in den Geschäftsbereichen Agrarhandel - unterteilt in die Geschäftsfelder BayWa Agri Supply & Trade (BAST) sowie BayWa Agrar Vertrieb (BAV) -, Obst, Technik, Energie, Regenerative Energien, Baustoffe und Innovation & Digitalisierung. Das Geschäftsfeld BayWa Agri Supply & Trade umfasst die nationalen und internationalen Handels-, Distributions- und Logistiktätigkeiten des BayWa Konzerns für Getreide, Ölsaaten und Zusatzprodukte. Im Geschäftsfeld BayWa Agrar Vertrieb sind das Erfassungsgeschäft und der Handel mit Betriebsmitteln sowie Futtermitteln gebündelt. Das Geschäftsfeld Obst fasst sämtliche Aktivitäten des Konzerns im Bereich Obst- und Gemüseanbau und den Handel mit diesen Produkten zusammen. Das gesamte Agrartechnikangebot wird im Geschäftsfeld Technik abgebildet. Das Geschäftsfeld Energie beinhaltet die flächendeckende Versorgung gewerblicher und privater Kunden mit Heizöl, Kraftstoffen, Schmierstoffen und Holzpellets. Im Geschäftsfeld Regenerative Energien bietet der Konzern einerseits Dienstleistungen zur Projektierung von Windkraft- und Biogasanlagen sowie Solarparks an, andererseits betreibt der Konzern eigene Windkraft- und Biogasanlagen zur Stromerzeugung. Das Angebot an regenerativen Energien wird durch den Vertrieb von Solarmodulen abgerundet. Im Segment Bau sind die Aktivitäten des Vertriebs von Baustoffen sowie der Betrieb von Bau- und Gartenmärkten der österreichischen Konzerngesellschaften zusammengefasst. Mit dem Segment Innovation & Digitalisierung hat sich die BayWa auf die digitale Zukunft eingestellt. Das Segment entwickelt und vermarktet digitale Angebote zur Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft und bündelt die E-Commerce-Aktivitäten im BayWa Konzern unter dem Dach der "BayWa Online Welt". Gegenüber den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die danach am Abschluss-Stichtag anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie die gültigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden vollständig berücksichtigt. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa Konzerns und wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Der Konzernabschluss entspricht zudem den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr des BayWa Konzerns umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Abschlüsse der BayWa AG und deren Konzernunternehmen werden grundsätzlich auf den Stichtag des Konzernabschlusses erstellt. Eine Ausnahme bilden die Abschlüsse der Deutschen Raiffeisen-Warenzentrale GmbH, Frankfurt am Main, der BRB Holding GmbH, München, der Biomethananlage Barby GmbH, Barby, der Biomethananlage Staßfurt GmbH, Mannheim, der LWM Austria GmbH, Hollabrunn, Österreich, der AUSTRIA JUICE GmbH, Allhartsberg, Österreich, der Baltanas Cereales y Abonos, S.L., Baltanas, Spanien, der Allen Blair Properties Limited, Wellington, Neuseeland, sowie der Mystery Creek Asparagus Limited, Hamilton, Neuseeland, die jeweils nach der Equity-Methode bilanziert werden. Sämtliche genannten Unternehmen haben mit dem 31. Januar, 28. Februar, 31. März, 30. Juni, 31. Juli oder 30. September einen abweichenden Bilanzstichtag, der dem jeweiligen saisonalen Geschäftsverlauf der Gesellschaften geschuldet ist. Für sämtliche Unternehmen bilden Zwischenabschlüsse zum 30. November bzw. 31. Dezember die Konsolidierungsgrundlage. Die Rechnungslegung im Konzern der BayWa AG erfolgt nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; sie sind unter Abschnitt C. und D. bei den Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Konzernanhang aufgegliedert und erläutert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben erfolgen, soweit nicht anders vermerkt, in Millionen Euro (Mio. Euro; gerundet auf drei Nachkommastellen). (A. 2.) Schätzungen und Beurteilungen des ManagementsBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angabe der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei der Bewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, bei der Vorratsbewertung, im Zusammenhang mit Kaufpreisallokationen, beim Ansatz und bei der Bewertung aktiver latenter Steuern, aber auch bei der Bilanzierung und Bewertung der Pensions- und der übrigen Rückstellungen sowie bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen in Übereinstimmung mit IAS 36. Bei Rückstellungen für Pensionen sind der Abzinsungsfaktor sowie Gehalts- und Rententrends eine wichtige Schätzgröße. Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungsfaktors beeinflusst den Barwert der Verpflichtung aus den Altersversorgungsplänen. Ebenso haben Änderungen erwarteter Gehalts- und Rententrends sowie die erwartete Mitarbeiterfluktuation Auswirkungen auf die "Defined Benefit Obligation" (DBO). Für den Ansatz und die Bewertung von sonstigen Rückstellungen sind in erheblichem Umfang Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, der Fälligkeit und der Höhe des Risikos zu treffen. Der Beurteilung, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, liegen in der Regel Einschätzungen interner und externer Sachverständiger zugrunde. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf den erwarteten Aufwendungen, die auf Basis der Sachverhaltsbeurteilung im Einzelfall anhand von Erfahrungswerten, Ergebnissen vergleichbarer Schätzungen bzw. Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen bestimmt oder durch Sachverständige geschätzt werden. Aufgrund der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Aufwendungen von den Schätzungen abweichen. Die Impairment-Tests für Geschäfts- und Firmenwerte beruhen auf zukunftsorientierten Annahmen. Vertretbare Änderungen dieser Annahmen können dazu führen, dass die Buchwerte der Cash-Generating Unit ihren erzielbaren Betrag überschreiten und daher außerplanmäßig abzuwerten wären. Die zugrunde liegenden Annahmen sind hauptsächlich durch die Marktsituation der Cash-Generating Unit beeinflusst. Inwieweit vertretbare Änderungen der zugrunde gelegten Annahmen für wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte dazu führen würden, dass der Buchwert der jeweiligen Cash-Generating Unit ihren erzielbaren Betrag übersteigt, ist in Abschnitt C.1. des Konzernanhangs dargestellt. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden angesetzt, soweit eine Realisierung künftiger Steuervorteile innerhalb der nächsten maximal fünf Jahre wahrscheinlich ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden und damit die tatsächliche Nutzbarkeit aktivierter latenter Steuern kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen. Bei Sachanlagen wurden Annahmen in Bezug auf die Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Somit sind Abweichungen zur tatsächlichen Nutzungsdauer möglich, die jedoch eher gering einzuschätzen sind. Die getroffenen Annahmen in Bezug auf die Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden in regelmäßigen Abständen überprüft und falls notwendig angepasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte erfordert Schätzungen hinsichtlich der zukünftigen Umsätze, des Wachstums und der inflationsbereinigten Margen sowie des Standorts und der Sorte. Bei Vorräten ergeben sich Schätzungen insbesondere im Zusammenhang mit Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert. Die Schätzungen des Nettoveräußerungswerts basieren auf substanziellen Hinweisen, die zum Zeitpunkt der Schätzungen im Hinblick auf den für die Vorräte voraussichtlich erzielbaren Betrag verfügbar sind. Diese Schätzungen berücksichtigen Preis- oder Kostenänderungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Vorgängen nach der Berichtsperiode stehen, insoweit, als diese Vorgänge Verhältnisse aufhellen, die bereits am Ende der Berichtsperiode bestanden haben. Der Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen liegen Annahmen zugrunde, die insbesondere auf historischen Erfahrungswerten hinsichtlich der Einbringlichkeit beruhen. Schließlich unterliegen die betrieblichen Aufwendungen der "als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien" Schätzungen, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Sämtliche Annahmen und Schätzungen stellen auf die Verhältnisse und Beurteilungen am Abschluss-Stichtag ab. Dabei werden insbesondere die konjunkturellen Entwicklungen und das wirtschaftliche Umfeld des BayWa Konzerns besonders berücksichtigt. Durch eine andere Entwicklung dieser Rahmenbedingungen in künftigen Geschäftsperioden können sich Unterschiede zwischen den tatsächlichen Beträgen und den Schätzwerten ergeben. In solchen Fällen werden an folgenden Abschluss-Stichtagen die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden angepasst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses liegen keine Erkenntnisse vor, die eine wesentliche Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen erfordern würden. (A. 3.) Auswirkungen von neuen RechnungslegungsstandardsIm Geschäftsjahr 2017 erstmals verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2017 waren die folgenden durch den IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards für den BayWa Konzern erstmals verpflichtend anzuwenden: scroll
Veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und ÄnderungenDie folgenden vom IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards wurden durch die EU bereits verabschiedet, sind im BayWa Konzern aber erst nach dem 31. Dezember 2017 anzuwenden: scroll
Erwartete Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 9Für den BayWa Konzern werden mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 zum 1. Januar 2018 folgende überschaubare Auswirkungen erwartet: Klassifizierung und BewertungMit IFRS 9 werden die aus IAS 39 bekannten vier Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte "zu Handelszwecken gehalten", "zur Veräußerung verfügbar", "Kredite und Forderungen" und "bis zur Endfälligkeit zu halten" durch die folgenden drei Bewertungskategorien ersetzt:
Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten in diese Bewertungskategorien erfolgt anhand des zugrunde liegenden Geschäftsmodells einerseits und auf den Eigenschaften der aus dem finanziellen Vermögenswert resultierenden Zahlungsströme andererseits. Für den BayWa Konzern werden sich aus den neuen Klassifizierungsvorschriften keine wesentlichen Bewertungseffekte und damit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanz oder das Eigenkapital ergeben. Sämtliche bisher zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerte erfüllen nach unserer Beurteilung die Voraussetzungen, um auch unter IFRS 9 als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert zu werden. Eigenkapitalinstrumente, die bisher der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet und deren Wertänderungen erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurden, sind künftig grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten mit Ausnahme derjenigen Instrumente, für die die Option zur erfolgsneutralen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gewählt wird (sog. Fair-Value-OCI-Option). Die bisher in den sonstigen Rücklagen erfassten Beträge aus der Wertänderung dieser Instrumente sind dann im Erstanwendungszeitpunkt direkt in die Gewinnrücklagen einzustellen. Eine Veränderung des Eigenkapitals resultiert hieraus nicht. IFRS 9 sieht Änderungen bei der Bilanzierung jener finanziellen Verbindlichkeiten vor, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden. Im BayWa Konzern erfolgte eine solche Designation bis dato nicht. Daher ergeben sich aus der Implementierung von IFRS 9 diesbezüglich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des BayWa Konzerns. WertminderungMit IFRS 9 tritt das sog. Expected Loss Model an die Stelle des bisher gültigen Incurred Loss Model. Damit werden erwartete Wertminderungen zukünftig früher - bei Zugang - aufwandswirksam erfasst. Der BayWa Konzern wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das vereinfachte Wertminderungsmodell anwenden, wonach unabhängig von der Kreditqualität des Kontrahenten eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Bei der Ermittlung des erwarteten Verlusts für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden historische Ausfallraten zugrunde gelegt und um Einschätzungen durch das Management adjustiert. Der BayWa Konzern geht davon aus, dass im Zuge der Umstellung auf IFRS 9 zum 1. Januar 2018 ein Betrag in der Bandbreite von 4 bis 6 Mio. Euro als erwarteter Verlust durch Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen gebildet wird. In den Folgeperioden wird dann lediglich dessen Veränderung ergebniswirksam erfasst, wobei hierbei keine wesentlichen Effekte zu erwarten sind. Sicherungsgeschäfte und AnhangangabenBei der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften werden sich keine Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen für den BayWa Konzern ergeben. Demgegenüber resultieren aus IFRS 9 in Verbindung mit IFRS 7 umfangreiche neue Anhangangaben, die insbesondere auf das Kreditrisiko und die erwarteten Verluste sowie deren Entwicklung abstellen. Der BayWa Konzern wird auf die Anpassung von Vorjahreszahlen gemäß den Übergangsvorschriften des IFRS 9 verzichten. Erwartete Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 15Mit IFRS 15 wird ein prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist, eingeführt. Umsatzerlöse sind dann so zu erfassen, dass sie der Gegenleistung für die ausgetauschten Güter oder Dienstleistungen entsprechen. Die Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht erhält. In den Geschäftsjahren 2016 und 2017 wurde im BayWa Konzern eine umfassende Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Vertragsarten in den einzelnen Geschäftsbereichen durchgeführt, um die Auswirkungen des IFRS 15 einschätzen zu können. Demnach werden für Erlöse aus Verkäufen in allen Geschäftseinheiten keine bzw. nur sehr begrenzte Änderungen gegenüber den Vorschriften von IAS 18 erwartet. IFRS 15 wird sich bei der BayWa im Wesentlichen im Geschäftsfeld Technik auf die Bilanzierung von schlüsselfertigen Großprojekten (z. B. Neubauten in der Stalltechnik), im Geschäftsfeld BAV auf den Pflanzenschutzanlagenbau (z. B. Bewässerungsanlagen), im Geschäftsfeld Baustoffe auf Hausbauten sowie bei Photovoltaikanlagen auswirken. Bei diesen Projekten handelt es sich um Fertigungsaufträge im Sinne von IAS 11. Gemäß IFRS 15 wird für diese Projekte eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung vorgenommen, wobei der Projektfortschritt nach Maßgabe des Kostenanfalls gemessen wird (Cost-to-Cost-Methode). Für bestimmte Vertragsarten wird sich die zeitliche Erfassung der Umsatzerlöse ändern, da diese möglicherweise früher erfasst werden. Der kumulierte Umstellungseffekt, den wir als insgesamt unwesentlich einschätzen, wird zum Zeitpunkt der Erstanwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen erfasst. Änderungen in der Bilanzstruktur resultieren aus den neuen Posten "Vertragsvermögenswerte" und "Vertragsverbindlichkeiten". Im Anhang werden zusätzliche quantitative und qualitative Angaben gefordert. Der BayWa Konzern hat sich für die Anwendung des modifizierten rückwirkenden Ansatzes entschieden und wendet den Standard lediglich auf die jüngste im Abschluss dargestellte Berichtsperiode rückwirkend an. Eine Anpassung der Vergleichsperiode wird nicht vorgenommen. Abgesehen vom Erfordernis, umfangreichere Angaben zu den Umsatzerlösen des Konzerns aus Verträgen mit Kunden bereitzustellen, geht der BayWa Konzern nicht davon aus, dass die Anwendung von IFRS 15 wesentliche Auswirkungen auf die Konzernbilanz und die Konzerngesamtergebnisrechnung haben wird. Erwartete Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 16IFRS 16 sieht für den Leasingnehmer ein einheitliches Bilanzierungsmodell vor, wonach sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten aus der Leasingvereinbarung bilanziell zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Die bisherige Unterscheidung in Mietleasing und Finanzierungsleasing entfällt für den Leasingnehmer; dieser bilanziert für alle Leasingverhältnisse das Nutzungsrecht, das aus dem Leasinggegenstand resultiert, sowie die zugehörige Leasingverbindlichkeit. Die bisher als Mietaufwand erfassten Leasingzahlungen sind künftig im Zinsaufwand zu erfassen. Daher erwarten wir, dass die neuen Vorschriften insbesondere zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer wesentliche Auswirkungen auf die einzelnen Bestandteile des Konzernabschlusses, aber auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa Konzerns haben werden. Aufgrund bestehender Leasing- und Mietverhältnisse, die nach den derzeit gültigen Vorschriften des IAS 17 als Mietleasingvereinbarungen einzuordnen sind, ist beim Übergang auf die Regelungen des IFRS 16 von einem Anstieg der Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten bei gleichzeitiger Verringerung der Eigenkapitalquote auszugehen. Daneben wird eine Verbesserung des operativen Ergebnisses erwartet, die jedoch durch den Rückgang des Finanzergebnisses kompensiert wird. Zum 31. Dezember 2017 hat der BayWa Konzern Zahlungsverpflichtungen aus unkündbaren Mietleasingverhältnissen in Höhe von 499,746 Mio. Euro. Eine vorläufige Beurteilung deutet darauf hin, dass diese Verpflichtungen die Kriterien nach IFRS 16 erfüllen und entsprechende Nutzungswerte und Leasingverbindlichkeiten zu bilanzieren wären. In Rahmen eines zentralen Projekts zur Implementierung von IFRS 16 werden derzeit die potenziellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft; eine verlässliche Schätzung der Höhe des finanziellen Effekts aus der Umstellung kann erst nach Abschluss dieser Überprüfung abgegeben werden. Bei Finanzierungsleasingverhältnissen, bei dem der BayWa Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden bereits heute Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bilanziert. Für diese Fälle geht der BayWa Konzern nicht davon aus, dass die Anwendung von IFRS 16 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird. Im Rahmen des Projekts wird auch mit Hochdruck an der Einführung einer IT-gestützten Softwarelösung gearbeitet, um in der zweiten Jahreshälfte 2018 die systemseitige Vertragserfassung abzuschließen. Im BayWa Konzern wird für den Übergang auf IFRS 16 der modifiziert retrospektive Ansatz gewählt. Die Erstanwendung des Standards ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend vorzunehmen. Eine frühzeitige Anwendung ist bei gleichzeitiger Anwendung des IFRS 15 zulässig, im BayWa Konzern jedoch nicht beabsichtigt. Die folgenden vom IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards wurden durch die EU noch nicht verabschiedet und sind im BayWa Konzern erst nach dem 31. Dezember 2017 anzuwenden: scroll
Keine Relevanz für den BayWa Konzern haben die am 3. November 2017 mit Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2021 in Europäisches Recht übernommenen Änderungen an IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 vom 12. September 2016 sowie der vom IASB am 18. Mai 2017 veröffentlichte IFRS 17 Versicherungsverträge. (B.) ANGABEN ZUR KONSOLIDIERUNG(B. 1.) Konsolidierungskreis - Vollkonsolidierte Unternehmen nach IFRS 10In den Konzernabschluss der BayWa AG sind nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung neben der BayWa AG alle in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, bei denen die BayWa AG unmittelbar oder mittelbar Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausüben kann und bei denen es sich nicht um Tochterunternehmen von insgesamt untergeordneter Bedeutung handelt. scroll
Zugänge zum Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr 2017Zugang: Thegra Tracomex B.V., Oosterhout, NiederlandeDie BayWa AG, München, hat über die niederländische Konzerngesellschaft Cefetra B.V., Rotterdam, Niederlande, im Rahmen eines Share-Deals 100 Prozent der Anteile an der Thegra Tracomex B.V., Oosterhout, Niederlande, übernommen. Die Akquisition ist Teil der Spezialisierungsstrategie des Geschäftsfelds BAST (BayWa Agri Supply & Trade). Thegra Tracomex B.V. mit ihren Tochtergesellschaften handelt mit Spezialitäten wie Gerste, Hafer, Hülsenfrüchten sowie biologischen Erzeugnissen. Die beherrschende Einflussnahme der Cefetra B.V. auf die Thegra Tracomex B.V. und deren Tochtergesellschaften Thenergy B.V., Oosterhout, Niederlande, RIVEKA BVBA, Boom, Belgien, Thegra Poland Sp. z o.o., Warszawa, Polen, und BioCore B.V., Oosterhout, Niederlande, besteht seit dem 9. Januar 2017, dem Tag der Kaufpreiszahlung für die erworbenen Anteile. Die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte aus Gründen der Wesentlichkeit und Praktikabilität zum 1. Januar 2017. Die Anschaffungskosten für die erworbenen Anteile betragen 27,156 Mio. Euro. Diese beinhalten die vertraglich vereinbarte und im Januar zur Auszahlung gelangte Kaufpreiskomponente über 15,047 Mio. Euro. Weiterhin beinhaltet der Kaufvertrag bedingte Kaufpreisbestandteile, die sich in Abhängigkeit des jeweiligen EBIT für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 auf insgesamt maximal 13,900 Mio. Euro belaufen. Aufgrund der erwarteten Ergebnisentwicklung der Thegra Tracomex B.V. und deren Tochtergesellschaften zum Erwerbszeitpunkt wurden bedingte Kaufpreisbestandteile in Höhe von insgesamt 10,200 Mio. Euro angesetzt und nun aufgrund verbesserter Ergebniserwartungen auf 12,109 Mio. Euro erhöht. Die bisher im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb angefallenen Transaktionskosten belaufen sich auf 0,660 Mio. Euro. Diese sind im Geschäftsjahr 2017 in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Das im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der Thegra Tracomex B.V. und deren Tochtergesellschaften erworbene Reinvermögen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die im Rahmen der Kaufpreisallokation angesetzten stillen Reserven und stillen Lasten wurden anhand von Gutachten und des Ertragswertverfahrens ermittelt oder aus Marktpreisen abgeleitet. Der Zahlungsreihe im Ertragswertverfahren, die über eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 6 Jahren angesetzt wurde, lag ein Abzinsungsfaktor von 4,7 Prozent zugrunde. Der aus der Transaktion entstandene Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet nicht separierbare immaterielle Vermögenswerte wie Fachwissen der Mitarbeiter und erwartete Synergieeffekte. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der Bruttobetrag der Forderungen belief sich zum Erwerbszeitpunkt auf 13,624 Mio. Euro. Diese wurden in voller Höhe als einbringlich betrachtet. Seit dem 1. Januar 2017, dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Einbeziehung in den Konzern-Konsolidierungskreis, erzielte die Thegra Tracomex B.V. mit ihren Tochtergesellschaften bei einem Umsatz von 199,249 Mio. Euro einen Überschuss in Höhe von 5,326 Mio. Euro. Zugang: Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG, Korneuburg, ÖsterreichDie BayWa AG, München, hat über die Konzerngesellschaft RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, im Rahmen eines Share-Deals 19,84 Prozent der Anteile an der Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG, Korneuburg, Österreich, übernommen. Die Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG wurde bis zum Zeitpunkt des sukzessiven Erwerbs als Beteiligung bilanziert. Zusammen mit den bereits zuvor durch die RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft gehaltenen Anteile von 29,91 Prozent und den durch die Raiffeisen-Lagerhaus GmbH, Bruck an der Leitha, Österreich, gehaltenen Anteile von 2,16 Prozent, befinden sich seit dem Erwerbszeitpunkt 51,91 Prozent der Anteile im Besitz der BayWa AG. Mit dem sukzessiven Erwerb der Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG ergänzt die BayWa AG ihr Agrarportfolio im Landmaschinenhandel. Die beherrschende Einflussnahme der BayWa AG auf die Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG und deren Tochtergesellschaft PARGA Park- und Gartentechnik Gesellschaft m.b.H., Aderklaa, Österreich, besteht seit dem 31. August 2017, dem Tag der Kaufpreiszahlung für die erworbenen Anteile. Die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte aus Wesentlichkeits- und Praktikabilitätsgründen zum 1. September 2017. Die Anschaffungskosten für die Anteile von insgesamt 51,91 Prozent betrugen 1,925 Mio. Euro. Diese beinhalten die vertraglich vereinbarte und im August für den Erwerb der zusätzlichen Anteile von 19,84 Prozent zur Auszahlung gelangte Kaufpreiskomponente in Höhe von 1,270 Mio. Euro sowie die von der RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft und der Raiffeisen-Lagerhaus GmbH bilanzierte Beteiligung von 0,394 Mio. Euro. Die bisher im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb angefallenen Transaktionskosten belaufen sich auf 0,005 Mio. Euro. Diese sind im Geschäftsjahr 2017 in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Das im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG und deren Tochterunternehmen erworbene Reinvermögen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Der auf nicht beherrschende Anteile an der Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG entfallende Anteil am Nettovermögen von 1,020 Mio. Euro beinhaltet die auf Minderheitsgesellschafter entfallenden beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden. Der Bruttobetrag der Forderungen belief sich zum Erwerbszeitpunkt auf 12,176 Mio. Euro. Hiervon wurden Forderungen in Höhe von 11,420 Mio. Euro als einbringlich betrachtet. Seit 1. September 2017, dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Einbeziehung in den Konzern-Konsolidierungskreis, erzielte die Lagerhaus TechnikCenter GmbH & Co KG mit ihrer Tochtergesellschaft bei einem Umsatz von 38,962 Mio. Euro einen Fehlbetrag in Höhe von 0,747 Mio. Euro. Wäre der Kauf der Gesellschaft bereits am ersten Tag des Geschäftsjahres abgeschlossen worden, wäre der Anteil am Konzernumsatz um 78,294 Mio. Euro höher und der den Eigenkapitalgebern zurechenbare Konzerngewinn um 2,728 Mio. Euro niedriger ausgefallen. Der aus der Transaktion entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wurde im Geschäftsjahr aufgrund einer eingetretenen Wertminderung abgeschrieben. Erlangung der Beherrschung: Worldwide Fruit Limited, Spalding, GroßbritannienDie BayWa AG, München, hat über die Konzerngesellschaft ENZAFRUIT New Zealand (U.K.) Limited, Luton, Großbritannien, einer Tochtergesellschaft der T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland, mit Wirkung zum 2. Januar 2017 die Beherrschung an der Worldwide Fruit Limited, Spalding, Großbritannien, gemäß IFRS 10 erlangt, die bis zu diesem Zeitpunkt als Gemeinschaftsunternehmen nach den Vorschriften der Equity-Methode bilanziert wurde. Nach einer Neugestaltung des Gesellschaftsvertrags besitzt die Konzerngesellschaft T&G Global Limited über ihre Tochtergesellschaft ENZAFRUIT New Zealand (U.K.) Limited unverändert 50 Prozent der Anteile an der Worldwide Fruit Limited. Die weiteren 50 Prozent werden weiterhin von der Fruition PO Limited, Whitstable, Großbritannien, gehalten. Da gemäß geändertem Gesellschaftsvertrag die operative Geschäftsführung der ENZAFRUIT New Zealand (U.K.) Limited obliegt und diese das Recht besitzt, den jährlichen Businessplan und das Budget zu genehmigen, den Vorstandsvorsitzenden zu benennen und drei von sechs Aufsichtsräten zu stellen, wird die Gesellschaft nach den Kriterien des IFRS 10 durch die ENZAFRUIT New Zealand (U.K.) Limited beherrscht, so dass sie in den Konzernabschluss der BayWa AG nach den Vorschriften der Vollkonsolidierung einzubeziehen ist. Die Einbeziehung erfolgte mit Wirkung zum 2. Januar 2017. Die im Rahmen der Konsolidierung zugrunde zu legenden Anschaffungskosten bestehen aus den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, bislang nach der Equity-Methode bilanzierten Anteilen an der Worldwide Fruit Limited von 8,692 Mio. Euro. Aus der Bewertung der an der Worldwide Fruit Limited gehaltenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert hat sich ein Buchgewinn von 4,587 Mio. Euro ergeben. Dieser ist in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Das im Zusammenhang mit der Transaktion zugegangene Reinvermögen der Worldwide Fruit Limited setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Der auf nicht beherrschende Anteile an der Worldwide Fruit Limited entfallende Anteil am Nettovermögen von 3,090 Mio. Euro beinhaltet die auf Minderheitsgesellschafter entfallenden beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden. Die im Rahmen der Kaufpreisallokation angesetzten stillen Reserven und stillen Lasten wurden anhand von Gutachten und des Ertragswertverfahrens ermittelt oder aus Marktpreisen abgeleitet. Der aus der Transaktion entstandene Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet nicht separierbare immaterielle Vermögenswerte wie Fachwissen der Mitarbeiter und erwartete Synergieeffekte. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der Bruttobetrag der Forderungen belief sich zum Erwerbszeitpunkt auf 14,714 Mio. Euro. Hiervon wurden Forderungen in Höhe von 14,571 Mio. Euro als einbringlich betrachtet. Seit 2. Januar 2017, dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzern-Konsolidierungskreis, erzielte die Worldwide Fruit Limited bei einem Umsatz von 126,172 Mio. Euro einen Überschuss in Höhe von 0,831 Mio. Euro. Weitere Zugänge von untergeordneter BedeutungDaneben sind im Geschäftsjahr insbesondere die nachfolgend dargestellten Zugänge zum Konsolidierungskreis zu verzeichnen, die einzeln und zusammen betrachtet keinen wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa Konzerns haben.
Umstrukturierung innerhalb der T&G Global-Unternehmensgruppe
Zusammengefasst stellen sich sämtliche im Geschäftsjahr 2017 erfolgten Zugänge der Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) und Schulden aus Unternehmenserwerben, gegliedert nach Hauptgruppen, wie folgt dar: scroll
Abgänge aus dem Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr 2017Am 24. Juli 2017 hat die Thegra Tracomex B.V., Oosterhout, Niederlande, 100 Prozent ihrer Anteile an der Thegra Poland Sp. z o.o., Warszawa, Polen, veräußert. Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss stellen sich wie folgt dar: Erhaltene Gegenleistungscroll
Aufgrund Beherrschungsverlusts abgegangene Vermögenswerte und Schuldenscroll
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Veräußerungsergebnis aus dem Abgang der Konzerngesellschaftenscroll
Das Abgangsergebnis wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt. Nettozahlungsmittelzufluss aus der Veräußerung der Konzernunternehmenscroll
Am 26. Januar 2017 haben die Solarpark Vine Farm GmbH, Gräfelfing, 100 Prozent ihrer Anteile an der Vine Farm Solar Wendy Ltd., London, Großbritannien, sowie die BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München, 100 Prozent ihrer Anteile an der Rose & Crown Solar PV Limited, London, Großbritannien, veräußert. Die BayWa r.e. Bioenergy GmbH, Regensburg, hat am 22. Februar 2017 100 Prozent ihrer Anteile an der Aufwind BB GmbH & Co. Bioenergie Dessau Sechzehnte KG, Regensburg, und an der Aufwind BB GmbH & Co. Sechsundzwanzigste Biogas KG, Regensburg, verkauft. Am 22. März 2017 hat die BayWa r.e. Wind, LLC, Wilmington (Delaware), USA, 100 Prozent ihrer Anteile an der Coachella Wind, LLC, Wilmington (Delaware), USA, veräußert. Die Bish (Holdings) Limited, London, Großbritannien, hat am 30. Juni 2017 100 Prozent ihrer Anteile an der Bishopthorpe Wind Farm Limited, London, Großbritannien, verkauft. Am 30. Juni 2017 hat die BayWa r.e. Wind GmbH, München, je 100 Prozent ihrer Anteile an der Windpark Stockelsdorf GmbH & Co. KG, Gräfelfing, der Windpark Cashagen GmbH & Co. KG, Gräfelfing, und der Windpark Dissau GmbH & Co. KG, Gräfelfing, veräußert. Zusammen mit den genannten Gesellschaften wurden auch die von diesen gehaltenen Anteile an der WP WD Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing, veräußert. Die BayWa r.e. Wind, LLC, Wilmington (Delaware), USA, hat am 31.Oktober 2017 100 Prozent ihrer Anteile an der Big Timber Wind LLC, Missoula, USA, veräußert. Am 30. November 2017 hat die BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München, je 100 Prozent ihrer Anteile an der Rasharkin Solar PV Ltd., London, Großbritannien, und an der EEB7 Limited, London, Großbritannien, verkauft. Am 18. Dezember 2017 hat die BayWa r.e. France SAS, Paris, Frankreich, je 100 Prozent ihrer Anteile an der Eole de Plan Fleury SAS, Paris, Frankreich, und an der Les Renardieres SAS, Paris, Frankreich, veräußert. Die BayWa r.e. Asset Holding GmbH, Gräfelfing, hat am 20. Dezember 2017 100 Prozent ihrer Anteile an der Windfarm Lacedonia GmbH, Gräfelfing, veräußert. Damit wurden auch 55 Prozent der von dieser gehaltenen Anteile zusammen mit 10 Prozent der von der BayWa r.e. Italia S.r.l., Milano, Italien, gehaltenen Anteile an der Alisea S.r.l., Rovereto, Italien, verkauft. Die BayWa r.e. USA LLC, Wilmington (Delaware), USA, hat mit Wirkung vom 29. Dezember 2017 100 Prozent ihrer Anteile an der Wagner Wind, LLC, Wilmington (Delaware), USA, veräußert. Am 31. Dezember 2017 hat die BayWa r.e. Wind GmbH, München je 100 Prozent ihrer Anteile an der Windpark Reichweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing, und der Windpark Winterborn II GmbH & Co. KG, Gräfelfing, veräußert. Die sich aus diesen Veräußerungen aufgrund der Beherrschungsverluste ergebenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss stellen sich wie folgt dar: Erhaltene Gegenleistungscroll
Aufgrund Beherrschungsverlusts abgegangene Vermögenswerte und Schuldenscroll
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Veräußerungsergebnis aus dem Abgang der Konzerngesellschaftenscroll
Die Veräußerungen werden bei Projektgesellschaften aus dem Geschäftsfeld Regenerative Energien in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Umsatzerlösen und in der Bestandsveränderung sowie in Bezug auf steuerliche Komponenten im Steuerergebnis dargestellt, da deren Veräußerung nach Fertigstellung der entsprechenden Anlage wesentlicher Bestandteil der operativen Geschäftstätigkeit ist. Die Veräußerung der Wagner Wind, LLC, Wilmington (Delaware), USA, als Bestandsanlage wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen dargestellt. Nettozahlungsmittelzufluss aus der Veräußerung der Konzernunternehmenscroll
Wesentliche nicht beherrschende AnteileIn den Konzernabschluss der BayWa AG werden auch Gesellschaften einbezogen, an denen die BayWa AG mittelbar und unmittelbar über weniger als 100 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile verfügt. Die zusammenfassenden Finanzinformationen für Konzerngesellschaften, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, stellen sich wie folgt dar: scroll
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Unternehmen von untergeordneter BedeutungAufgrund ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung werden 76 (Vorjahr: 75) inländische und 103 (Vorjahr: 101) ausländische verbundene Unternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Der Ansatz in der Konzernbilanz für diese Unternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten. Die kumulierten Jahresergebnisse und das kumulierte Eigenkapital (unkonsolidierte HB I-Werte auf Basis des lokalen Abschlusses) dieser Unternehmen stellen sich für das Geschäftsjahr 201 7 wie folgt dar: scroll
Ergänzende Angaben zu Unternehmenserwerben des Vorjahres
(B.2.) Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 in Verbindung mit IAS 28Nach der Equity-Methode werden folgende 10 (Vorjahr: 11) Gemeinschaftsunternehmen bilanziert, bei denen der BayWa Konzern zusammen mit einem oder mehreren konzernfremden Dritten aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung die gemeinschaftliche Beherrschung ausübt. scroll
Die Anteile dieser Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des sich seit Anteilserwerb ändernden Reinvermögens der Beteiligungsgesellschaften angesetzt. Die nachfolgenden Gesellschaften werden zum 31. Dezember 2017 nicht mehr als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen: scroll
Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen: scroll
Die Hafen Vierow - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brünzow, ist für die Verwaltung und den Betrieb des Hafen Vierow und die Errichtung von Umschlagsanlagen sowie den Umschlag und die Lagerung von Gütern aller Art zuständig. Gegenstand der VIELA Export GmbH ist der Import und Export von Gütern und Produkten der Agrarwirtschaft. Bei den dargestellten Finanzinformationen handelt es sich um die Werte, die Gegenstand des IFRS-Abschlusses des jeweiligen Gemeinschaftsunternehmens sind. Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen, die für sich genommen nicht wesentlich sind: scroll
(B.3.) Assoziierte Unternehmen nach IAS 28Nach der Equity-Methode werden nachstehende 21 (Vorjahr: 22) assoziierte Unternehmen bilanziert, bei denen der BayWa Konzern entweder über einen Stimmrechtsanteil von mindestens 20 Prozent und maximal 50 Prozent oder über Geschäftsführungs- oder Aufsichtsfunktionen maßgeblichen Einfluss ausüben kann und die kein Gemeinschaftsunternehmen oder ein Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sind. scroll
Die Anteile an diesen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des sich seit Anteilserwerb ändernden Reinvermögens der Beteiligungsgesellschaften angesetzt. Die nachfolgenden Gesellschaften werden zum 31. Dezember 2017 nicht mehr als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen: scroll
Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen wesentlichen assoziierten Unternehmen: scroll
Der Bilanzstichtag der AUSTRIA JUICE GmbH fällt aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auf den 28. Februar des jeweiligen Geschäftsjahres. Aus diesem Grund endet auch die Berichtsperiode, die als Grundlage für die Einbeziehung des Abschlusses der AUSTRIA JUICE GmbH in den Konzernabschluss der BayWa AG herangezogen wird, auf den 30. November des jeweiligen Geschäftsjahrs und ist somit abweichend vom Bilanzstichtag des Mutterunternehmens. Aus der abweichenden Berichtsperiode ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa Konzerns. Gegenstand der BRB Holding GmbH ist das Halten von Beteiligungen an Unternehmen der genossenschaftlichen Verbundgruppe sowie jede andere Tätigkeit, die dazu geeignet ist, diese Tätigkeit zu unterstützen. Die AUSTRIA JUICE GmbH ist Produzent von Fruchtsaftkonzentraten, Getränkegrundstoffen und Aromen sowie von Fruchtweinen und Direktsäften für die weiterverarbeitende Getränke- und Lebensmittelindustrie. scroll
Die AHG- Autohandelsgesellschaft mbH handelt mit Neu- und Gebrauchtwagen und bietet dabei umfassenden Leistungen rund um das Thema Mobilität an. Bei der Grandview Brokerage LLC handelt es sich um eine Investmentgesellschaft. Bei den dargestellten Finanzinformationen handelt es sich um die Werte, die Gegenstand des IFRS-Abschlusses des assoziierten Unternehmens sind. Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen, die für sich genommen nicht wesentlich sind: scroll
Insgesamt 34 (Vorjahr: 38) assoziierte Unternehmen mit einer insgesamt untergeordneten Bedeutung für den Konzernabschluss werden nicht nach der Equity-Methode, sondern zu Anschaffungskosten bilanziert. Die kumulierten Vermögenswerte, Schulden, Umsatzerlöse und Jahresergebnisse (jeweils auf Basis des lokalen Abschlusses) dieser Unternehmen stellen sich für das Geschäftsjahr 2017 wie folgt dar: scroll
(B.4.) Veränderung des BayWa Konsolidierungskreises im ÜberblickGegenüber dem Vorjahr hat sich der Konzern-Konsolidierungskreis, einschließlich Mutterunternehmen, wie folgt verändert: scroll
Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in einer separaten Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. (B. 5.) KonsolidierungsgrundsätzeDie Kapitalkonsolidierung zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt (Erwerbsmethode). Übersteigen die Anschaffungskosten den Konzernanteil an den Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden, so entsteht ein Firmenwert, der unter den immateriellen Vermögenswerten des Anlagevermögens ausgewiesen wird. Der Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen (Impairment-only-Approach). Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung, anderenfalls wird der Firmenwert unverändert beibehalten. Sind die Anschaffungskosten geringer als die Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden, so wird der Unterschiedsbetrag sofort ertragswirksam erfasst. Alle Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse, sofern wesentlich, werden eliminiert. Zwischenergebnisse, die mit assoziierten Unternehmen realisiert werden, werden gegen den jeweiligen at-Equity-bilanzierten Beteiligungsansatz eliminiert. Ist der betroffene Beteiligungsansatz für eine Eliminierung nicht in ausreichendem Umfang vorhanden, erfolgt eine Eliminierung gegen weitere in Zusammenhang mit der betreffenden Gesellschaft stehende Vermögenswerte. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden sein, wird die Zwischenergebniseliminierung zur Sicherstellung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ertragslage mit einer Verrechnung in den Gewinnrücklagen vorgenommen. Eine Darstellung als "deferred income" und somit unter den übrigen Verbindlichkeiten wird nicht vorgenommen, da es sich bei dem eliminierten Zwischenergebnis um keine Schuld handelt und ein Ausweis als übrige Verbindlichkeit die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögenslage nicht korrekt wiedergeben würde. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge werden verrechnet. (B. 6.) WährungsumrechnungDie Umrechnung der in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse in Euro erfolgt gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die Gesellschaften des BayWa Konzerns betreiben ihre Geschäfte selbständig, so dass sie als "ausländische Geschäftsbetriebe" berücksichtigt werden. Die funktionale Währung ist die jeweilige Landeswährung oder in Ausnahmefällen diejenige Währung, in welcher der Großteil der geschäftlichen Transaktionen der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt wird. Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Hiervon abweichend werden Beteiligungsansätze zu historischen Kursen bewertet. Das Eigenkapital wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und mit den sonstigen Rücklagen im Eigenkapital verrechnet. Die Umrechnungsdifferenz verringerte sich im Berichtsjahr um 24.271 Mio. Euro (Vorjahr: Erhöhung 10,129 Mio. Euro). Die Wechselkurse von den für den BayWa Konzern bedeutenden Währungen sind in der fogenden Tabelle zusammengefasst: scroll
(C.) ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ(C. 1.) Immaterielle VermögenswerteEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer (in der Regel drei bis fünf Jahre) abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung der Vermögenswerte ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen verbunden ist und die Kosten der Vermögenswerte zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit angemessenen Teilen der Gemeinkosten angesetzt und über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts. Hieraus ergab sich im Geschäftsjahr 2017 aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Entwicklung im Segment Agrar ein Wertberichtigungsbedarf auf den Firmenwert der RWA SLOVAKIA, spol. s r.o. und dem darin verschmolzenen Firmenwert der Sempol spol. s r.o. in Höhe von 0,397 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde aufgrund der Schließung des Solarhandelsgeschäfts in Großbritannien im Geschäftsfeld Regenerative Energien der Firmenwert an der BayWa r.e. Solar Systems Ltd. vollständig wertberichtigt. Im Vorjahr erfolgten im Segment Agrar außerplanmäßige Abschreibungen auf die Firmenwerte der BayWa Agri Romania S.r.l. (1,235 Mio. Euro) sowie der B O R , s.r.o., (0,086 Mio. Euro) aufgrund nicht mehr gegebener Werthaltigkeit. Beide Wertminderungen waren durch ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen begründet. Die unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Firmenwerte betreffen folgende Unternehmenserwerbe: scroll
Weitere Veränderungen im Berichtsjahr betreffen im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte aus der erstmaligen Einbeziehung erworbener Unternehmen in den Konzernabschluss. Die entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Erwerb der BayWa r.e. Wind, LLC, der Solarmarkt GmbH, der T&G Global-Unternehmensgruppe, der Wessex Grain Ltd. und der BayWa r.e. Solar Projects LLC unterliegen Wechselkursschwankungen, die zu Veränderungen gegenüber dem Vorjahr geführt haben. Von dem insgesamt ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwert ist ein Betrag von 0,338 Mio. Euro (Vorjahr: 0,398 Mio. Euro) in den Folgejahren steuerlich abzugsfähig. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit werden die Restbuchwerte der den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit) zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Nutzungswerten verglichen. Als Cash-Generating Unit sind zunächst die rechtlich selbständigen Unternehmenseinheiten definiert, die sich in der Regel unmittelbar den Berichtssegmenten im BayWa Konzern zuordnen lassen (vgl. Abschnitt B. 1.). Im Falle der Verschmelzung rechtlich selbständiger Unternehmenseinheiten wird die jeweilige Betriebseinheit oder das jeweils geografisch abgegrenzte Segment der aufnehmenden Unternehmenseinheit als Cash-Generating Unit angesehen. Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird der Barwert der künftigen Zahlungen, der aufgrund der fortlaufenden Nutzung der Cash-Generating Unit erwartet wird, zugrunde gelegt. Die Prognose der Zahlungen stützt sich dabei auf die vom Management erstellten aktuellen Planungen auf einer 3-Jahres-Ebene sowie auf weitere Prämissen, die sich jeweils am aktuellen Kenntnisstand, an Marktprognosen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit orientieren. Den Zahlungsreihen liegen geschäftsfeldspezifische Abzinsungsfaktoren zwischen 3,3 und 7,8 Prozent zugrunde. Bei den Wachstumsraten wird von dem erwarteten Branchendurchschnitt ausgegangen. Zur Extrapolation der Prognoserechnung wird zur Weiterentwicklung auf Basis des dritten Planjahres eine derzeit für diesen Zeitraum erwartete geschäftsfeldspezifische Wachstumsrate zwischen 1,0 und 3,0 Prozent zugrunde gelegt. Basierend auf Marktdaten wurde dem Impairment-Test für die zahlungsmittelgenerierende Einheit BayWa Agrarhandel-Unternehmensgruppe ein Abzinsungsfaktor von 6,1 Prozent sowie eine aus dem Branchendurchschnitt und aus Vergangenheitswerten abgeleitete konstante Wachstumsrate von 2,0 Prozent zugrunde gelegt. Eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 0,5 Prozent würde voraussichtlich dazu führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 6,000 Mio. Euro übersteigt. Ebenso würde eine Verringerung der Wachstumsrate um 0,5 Prozent voraussichtlich dazu führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 4,900 Mio. Euro übersteigt. Basierend auf Marktdaten wurde dem Impairment-Test für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Tecno Spot S.r.l. ein Abzinsungsfaktor von 6,1 Prozent sowie eine aus dem Branchendurchschnitt und aus Vergangenheitswerten abgeleitete konstante Wachstumsrate von 2,0 Prozent zugrunde gelegt. Eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 0,5 Prozent würde voraussichtlich dazu führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 1,100 Mio. Euro übersteigt. Ebenso würde eine Verringerung der Wachstumsrate um 0,5 Prozent voraussichtlich dazu führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 1,000 Mio. Euro übersteigt. Basierend auf Marktdaten wurde dem Impairment-Test für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Evergrain GmbH & Co. KG. ein Abzinsungsfaktor von 6,1 Prozent sowie eine aus dem Branchendurchschnitt und aus Vergangenheitswerten abgeleitete konstante Wachstumsrate von 2,0 Prozent zugrunde gelegt. Eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 0,5 Prozent würde voraussichtlich dazu führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 0,600 Mio. Euro übersteigt. Ebenso würde eine Verringerung der Wachstumsrate um 0,5 Prozent voraussichtlich dazu führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 0,600 Mio. Euro übersteigt. Basierend auf Marktdaten wurde dem Impairment-Test für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Cefetra B.V. ein Abzinsungsfaktor von 6,1 Prozent sowie eine aus dem Branchendurchschnitt und aus Vergangenheitswerten abgeleitete konstante Wachstumsrate von 2,0 Prozent zugrunde gelegt. Eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 0,5 Prozent würde voraussichtlich dazu führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 5,600 Mio. Euro übersteigt. Ebenso würde eine Verringerung der Wachstumsrate um 0,5 Prozent voraussichtlich dazu führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 2,200 Mio. Euro übersteigt. Die Zugänge an immateriellen Vermögenswerten teilen sich folgendermaßen auf: scroll
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 0,255 Mio. Euro in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. (C. 2.) SachanlagenDas gesamte Sachanlagevermögen wird betrieblich genutzt. Es ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen. Besteht eine Verpflichtung, einen Vermögenswert des Anlagevermögens zum Ende der Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, erhöhen die geschätzten Kosten hierfür die Anschaffungskosten des Vermögenswerts. Das Sachanlagevermögen wird entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. In Ausnahmefällen werden leistungsabhängige Abschreibungen vorgenommen, wenn hierdurch eine zutreffendere Darstellung des erwarteten Verlaufs des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens erreicht wird. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Zur Ermittlung eines Abschreibungsbedarfs werden Buchwerte der Grundstücke und Gebäude sowie der technischen Anlagen mit deren erzielbarem Betrag verglichen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts. Im Geschäftsjahr 2017 waren wesentliche Wertberichtigungen lediglich bei einem Windpark erforderlich, der den technischen Anlagen und Maschinen im Segment Energie zuzuordnen ist. Die Abschreibung in Höhe von 4,093 Mio. Euro wurde infolge einer reduzierten Einspeisevergütung notwendig. Daneben wurde ein Betrag in Höhe von 8,187 Mio. Euro wertmindernd bei einer Produktionsanlage erfasst. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sachanlagen stehen und nach IAS 23 aktivierungspflichtig wären, werden im BayWa Konzernabschluss mangels qualifizierter Vermögenswerte nicht aktiviert. Von dem insgesamt ausgewiesenen Sachanlagevermögen dienten zum Bilanzstichtag 7,339 Mio. Euro (Vorjahr: 5,827 Mio. Euro) der Besicherung von Verbindlichkeiten. Im Anlagevermögen werden auch Vermögenswerte aus Leasing ausgewiesen. Hierbei handelt es sich vor allem um Finance-Lease-Qualifikationen im Immobilienbereich, bei technischen Anlagen und Maschinen sowie bei EDV-Hardware. Nach IAS 17 sind Leasingverhältnisse auf Basis von Chancen und Risiken danach zu beurteilen, ob dem Leasingnehmer (sog. Finance Lease) oder dem Leasinggeber (sog. Operate Lease) das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand zuzurechnen ist. Nach IFRS ist folglich der wirtschaftliche Gehalt solcher Transaktionen für die Beurteilung maßgeblich. Im Rahmen von Finance Lease gemietete Sachanlagen werden nach IAS 17 im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Wert bilanziert, soweit die Barwerte der Mindestleasingzahlungen nicht niedriger sind. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Vertragslaufzeit. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen werden als Finanzverbindlichkeiten passiviert. Im Anlagevermögen sind als Finance Lease qualifizierte Vermögenswerte in Höhe von 211,015 Mio. Euro (Vorjahr: 223,286 Mio. Euro) ausgewiesen, die wegen der Gestaltung der ihnen zugrunde liegenden Leasingverträge dem Konzern als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen sind. Hiervon entfallen 203,025 Mio. Euro (Vorjahr: 213,034 Mio. Euro) auf Grundstücke und Bauten, 0,668 Mio. Euro (Vorjahr: 0,455 Mio. Euro) auf technische Anlagen und Maschinen sowie 7,322 Mio. Euro (Vorjahr: 9,766 Mio. Euro) auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Vorjahr waren 0,031 Mio. Euro auf immaterielle Vermögenswerte enthalten. Vereinzelt sind für die als Finance Lease klassifizierten Leasingverhältnisse Kaufoptionen am Ende der Laufzeit vereinbart. Über eine Ausübung der Kaufoptionen wird einzelfallbezogen jeweils am Ende der Laufzeit entschieden. Die Leasingverhältnisse über Grundstücke und Bauten resultieren nahezu ausschließlich aus einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion der BayWa AG aus dem Geschäftsjahr 2013 über ein Portfolio von 80 Immobilien. Aufgrund der Ausgestaltung der einheitlich gestalteten Mietverträge über die Immobilien, die seither von der BayWa AG gemietet werden, sind diese als Finanzierungsleasing nach den Klassifizierungskriterien des IAS 17 einzuordnen. Die Mietverträge beinhalten eine Festlaufzeit von zunächst 10 Jahren, der sich zwei Mietverlängerungsoptionen des Leasinggebers über zunächst 10 und nochmals 5 Jahre anschließen. Sollten beide Mietverlängerungsoptionen durch den Leasinggeber in Anspruch genommen werden, besteht für die BayWa AG nach deren Ablauf nochmals eine Mietverlängerungsoption über weitere 5 Jahre. Nach dem Ende der Laufzeit besteht keine Kaufoption für die Immobilien. Der aus der Transaktion entstandene Buchgewinn ist als "deferred income" in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten und wird über die Laufzeit des Mietverhältnisses ertragswirksam aufgelöst. Die zukünftigen Leasingzahlungen aus den bestehenden Leasingverträgen stellen sich insgesamt wie folgt dar: scroll
Für Verträge, die als Operate Lease - im Wesentlichen Immobilienmietverträge, Fahrzeugleasing und Erbbaurechts-Vereinbarungen - klassifiziert sind, ergeben sich folgende zukünftige Mindestleasingzahlungen: scroll
Im Geschäftsjahr wurden aus Operate-Lease-Verhältnissen Mietaufwendungen in Höhe von 71,801 Mio. Euro (Vorjahr: 68,888 Mio. Euro) geleistet. (C. 3.) At-Equity-bilanzierte Anteile, übrige Finanzanlagen und WertpapiereIn den Konzernabschluss einbezogene Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen Eigenkapital zuzüglich eventueller Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Anschaffungsvorgang bilanziert. Die übrigen Finanzanlagen des BayWa Konzerns setzen sich aus Anteilen an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, Anteilen an übrigen Beteiligungsunternehmen, Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, Ausleihungen und aus Wertpapieren zusammen. Diese finanziellen Vermögenswerte werden den Kategorien "zu Handelszwecken gehalten", "zur Veräußerung verfügbar", "Kredite und Forderungen" und "bis zur Endfälligkeit zu halten" zugeordnet und gemäß IAS 39 bilanziert und bewertet. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden stets zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der Zeitwert entspricht dem Markt- oder Börsenwert (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie). Veränderungen des Zeitwerts werden erfolgswirksam unter dem übrigen Beteiligungsergebnis erfasst. Der Kategorie "zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte" sind am Bilanzstichtag Wertpapiere mit beizulegenden Zeitwerten von insgesamt 1,948 Mio. Euro (Vorjahr: 1,966 Mio. Euro) zugeordnet. Aufgrund ihres Handelscharakters werden sie unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Die der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordneten Vermögenswerte werden, sofern ein aktiver Markt existiert oder Zeitwerte mit vertretbarem Aufwand verlässlich ermittelt werden können, mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt und im Übrigen zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls reduziert um Wertminderungen, bilanziert. Bei zu Zeitwerten bilanzierten Vermögenswerten wird die Differenz zwischen ursprünglich angesetzten Anschaffungskosten und beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet. Für diejenigen Vermögenswerte, die zu beizulegenden Zeitwerten angesetzt wurden, erfolgte eine Bewertung anhand festgestellter Börsennotierungen zum Bilanzstichtag (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie). Im Berichtsjahr wurden bei den zu Zeitwerten bilanzierten, als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierten Vermögenswerten ergebnisneutrale Aufwertungen in Höhe von 49,372 Mio. Euro (Vorjahr: 33,898 Mio. Euro) vorgenommen. Hiervon entfällt ein Betrag von 49,295 Mio. Euro auf die Anteile an der Raiffeisen Bank International AG, Wien, Österreich. Alle Anteile an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei den zu Anschaffungskosten bewerteten Finanzanlagen ist eine Veräußerung derzeit nicht beabsichtigt. Der Kategorie "Kredite und Forderungen" sind Ausleihungen an verbundene und beteiligte Unternehmen sowie sonstige Ausleihungen zugeordnet. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im BayWa Konzern bestehen derzeit keine Vermögenswerte, die als "bis zur Endfälligkeit zu halten" klassifiziert sind. Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2017Anhang (C. 1. - C. 3. und C. 5.)scroll
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Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2016 Anhang (C.1. - C.3. und C.5.)scroll
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(C. 4.) Biologische VermögenswerteUnter den biologischen Vermögenswerten werden die ungeernteten Früchte der fruchttragenden Pflanzen der T&G Global Limited und ihrer Tochtergesellschaften in Neuseeland ausgewiesen. Die biologischen Vermögenswerte werden zu Zeitwerten basierend auf ihren Standorten und dem jeweiligen Zustand der Pflanzen abzüglich der geschätzten Veräußerungskosten bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Veränderung der Zeitwerte der biologischen Vermögenswerte werden in der Gewinn- und Verlustrechung erfasst. Die Veräußerungskosten beinhalten alle Kosten, die zum Absatz der Vermögenswerte notwendig sind. Die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte der biologischen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: scroll
Die beizulegenden Zeitwerte der biologischen Vermögenswerte des BayWa Konzerns, die Äpfel, Blaubeeren, Zitrusfrüchte, Kiwis und Tomaten beinhalten, werden jährlich auf Basis diskontierter Zahlungsströme ermittelt. Die im Konzern verwendeten Bewertungsverfahren sind Level 3 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen und basieren somit auf nicht beobachtbaren Marktdaten. Zum 31. Dezember 2017 gab es keine Verschiebungen zwischen den einzelnen Stufen der Fair-Value-Hierarchie. Die Kosten basieren auf aktuellen Durchschnittskosten und orientieren sich an den Standardkosten der Branche. Die zugrunde liegenden Kosten variieren in Abhängigkeit des Standorts, des Anbaus und der Sorte der fruchttragenden Pflanzen. Es wird ein geeigneter Diskontsatz bestimmt, um den Zeitwert der Zahlungsflüsse zu ermitteln. Der Marktwert der biologischen Vermögenswerte vor oder während der Ernte basiert auf den Erntemengen und geschätzten Marktpreisen abzüglich der Ernte- und Anbaukosten. Änderungen der Annahmen und Schätzungen, die zur Ermittlung des Marktwerts herangezogen werden, können einen wesentlichen Einfluss auf den Buchwert der biologischen Vermögenswerte und das ausgewiesene Ergebnis der Bewertung haben. Folgende wesentliche Annahmen und Überlegungen wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte des Konzerns zugrunde gelegt:
Die folgenden nicht beobachtbaren Inputfaktoren wurden verwendet, um die biologischen Vermögenswerte des Konzerns zu bewerten: scroll
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tce - tray carton equivalent (entspricht ca. 18 kg) Ein Anstieg des Erntevolumens oder ein Preisanstieg haben eine Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte zur Folge. Ein Anstieg des Diskontierungssatzes führt hingegen zu einer Verringerung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte. Die folgende Tabelle stellt die Zeitwerte der Ernte zum 31. Dezember 2017 dar: scroll
Aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Konzerns können finanzielle Risiken aus ungünstigen klimatischen Bedingungen oder Naturereignissen entstehen. Darüber hinaus kann der Konzern finanziellen Risiken aufgrund ungünstiger Veränderungen der Marktpreise oder Erntemengen und ungünstigen Wechselkursveränderungen ausgesetzt sein. Das Preisrisiko wird durch eine ständige Überwachung der Rohstoffpreise und deren Einflussfaktoren verringert. Der Konzern tätigt auch angemessene Maßnahmen um sicherzustellen, dass sich klimatische Bedingungen, Naturereignisse, Krankheiten der Pflanzen oder andere Faktoren nicht negativ auf die Qualität und den Ertrag der Ernte auswirken. Zur Reduzierung der Fremdwährungsrisikoposition werden derivative Finanzinstrumente wie etwa Devisentermingeschäfte eingesetzt. Die folgende Tabelle stellt die im Eigentum befindlichen und gepachteten Anbauflächen für die unterschiedlichen Arten von biologischen Vermögenswerten dar: scroll
Die folgende Tabelle stellt die Produktionsmengen der unterschiedlichen Arten von biologischen Vermögenswerten auf eigenen und gepachteten Anbauflächen dar: scroll
(C. 5.) Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienUnter dem Posten "als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" werden 87 (Vorjahr: 100) verpachtete bzw. nicht betriebsnotwendige Grundstücke und Gebäude ausgewiesen. Die Zuordnung erfolgt, wenn das Objekt fremdvermietet ist, es sich um freie Grundstücke und Freiflächen handelt, die nicht konkret zur Bebauung bzw. Nutzung vorgesehen sind, und bei gemischt genutzten Objekten, wenn die Eigennutzung von geringer Bedeutung ist. Bei den betroffenen Objekten handelt es sich im Wesentlichen um Lagerhäuser, Marktgebäude, Märkte, Hallen, Silos, landwirtschaftliche Grundstücke und sonstige unbebaute Grundstücke sowie in geringem Umfang um Büro- und Wohngebäude. Entsprechend dem Wahlrecht in IAS 40 sind diese ausschließlich zu den fortgeführten Anschaffungskosten und nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und werden mit den unter Abschnitt C.2. angegebenen Nutzungsdauern abgeschrieben. Der Buchwert zum Bilanzstichtag beläuft sich auf 40,943 Mio. Euro (Vorjahr: 41,585 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr wurden 1,567 Mio. Euro (Vorjahr: 1,700 Mio. Euro) planmäßige Abschreibungen auf Gebäude getätigt. Der Aufwand ist in gleicher Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen enthalten. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden Gebäude in Höhe eines Buchwerts von 0,044 Mio. Euro (Vorjahr: 1,513 Mio. Euro) aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in die Sachanlagen und in die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte Immobilien umgegliedert. Zudem wurden Grundstücke in Höhe eines Buchwerts von 0,322 Mio. Euro (Vorjahr: 9,824 Mio. Euro) aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in die Sachanlagen bzw. in die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte umgegliedert. Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) der ausgewiesenen Objekte beträgt 105,485 Mio. Euro (Vorjahr: 105,273 Mio. Euro). Die beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel nicht durch einen Gutachter ermittelt. Zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag wurden überwiegend Ertragswertberechnungen durchgeführt (Level 3 der Fair-Value-Hierarchie). Dabei sind die Grundstückswerte anhand aktueller offizieller Bodenrichtwerte berechnet worden. Lagebedingten Vor- und Nachteilen wurde entsprechend Rechnung getragen. Bei vermieteten Gebäuden wurde unter Zugrundelegung der tatsächlich erzielten Jahresmiete abzüglich der standardisierten Bewirtschaftungskosten sowie der Restnutzungsdauer der Ertragswert der baulichen Anlage ermittelt. Aus der Gegenüberstellung der beizulegenden Zeitwerte und der Buchwerte der einzelnen Objekte hat sich im Berichtsjahr kein Wertberichtigungsbedarf ergeben. Aus diesem Grund wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude vorgenommen. Die erzielten Mieterträge betrugen 6,228 Mio. Euro (Vorjahr: 6,026 Mio. Euro), die betrieblichen Aufwendungen (ohne Abschreibungen) für die Objekte, für die Mieterträge realisiert wurden, beliefen sich auf 0,543 Mio. Euro (Vorjahr: 0,499 Mio. Euro). Für die Objekte, für die keine Mieterträge realisiert wurden, betrugen die betrieblichen Aufwendungen 0,213 Mio. Euro (Vorjahr: 0,207 Mio. Euro). (C. 6.) ErtragsteuerforderungenDie Ertragsteuerforderungen setzen sich wie folgt zusammen:scroll
(C. 7.) Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte des BayWa Konzerns umfassen Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte ebenso wie Warenterminkontrakte, die als Finanzinstrumente gemäß IAS 39 einzustufen sind. Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt jeweils zum beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag. Die finanziellen Vermögenswerte sind aufgrund ihres Handelscharakters der Kategorie "zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte" gemäß IAS 39 zugeordnet. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt für die Devisentermin- und Zinssicherungsgeschäfte mit dem jeweiligen Börsen- oder Marktwert (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) am Bilanzstichtag oder wird aus diesem abgeleitet (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie). Für die Warentermingeschäfte erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entweder direkt zu in einem aktiven Markt notierten Preisen zum Bilanzstichtag (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) oder wird aus Preisnotierungen für die jeweiligen Waren unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeit am Bilanzstichtag (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie) abgeleitet. Die Einordnung der beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte in die Fair-Value-Hierarchie stellt sich wie folgt dar: scroll
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(C. 8.) Übrige Forderungen und sonstige VermögenswerteForderungen und sonstige Vermögenswerte werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und sind der Kategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet. Allen erkennbaren Risiken, die insbesondere auf die Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Vertragspartei abstellen, wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Liegen bei einer Forderung Anzeichen für eine Wertminderung vor, wird eine Wertberichtigung bis auf den Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows vorgenommen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst. Die Position "Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte" setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Posten weichen nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab. Nachfolgende Tabelle dokumentiert das Ausmaß der in den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Kreditrisiken. scroll
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Die Kundenstruktur im BayWa Konzern ist sowohl regional als auch in Abhängigkeit vom Segment stark diversifiziert. Im Zuge des Risikomanagements sind für alle Kunden des BayWa Konzerns Mindestanforderungen an die Bonität und darüber hinaus individuelle Höchstgrenzen für das Kreditlimit der einzelnen Kunden festgelegt. Der Forderungsbestand des BayWa Konzerns setzt sich hauptsächlich aus einer Vielzahl von Kleinforderungen zusammen. Lediglich für eine geringe Anzahl von besonders bonitätsstarken Kunden werden Kreditlimits von über 1 Mio. Euro vergeben. Durch kontinuierliche Analysen des Forderungsbestands und besondere Überwachung der Kunden mit hohen Kreditlimits ist eine frühzeitige Identifikation und Bewertung von Konzentrationsrisiken (Klumpenrisiken) sichergestellt. Bei 34 (Vorjahr: 75) Schuldnern betrugen die Kreditrisikopositionen zum 31. Dezember 2017 jeweils über 1 Mio. Euro. Für diese Kunden schätzt der Konzern das Ausfallrisiko als nicht wesentlich ein. WertberichtigungskontoWesentliche Wertberichtigungen, die für die IFRS-7-Klasse "Kredite und Forderungen (LaR)" anzugeben sind, bestehen im BayWa Konzern bei der Bilanzposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" unter den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten; im Übrigen spielen Wertberichtigungen eine untergeordnete Rolle. Das Wertberichtigungskonto hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Ermittlung von Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen Schätzungen zugrunde, die auf historischen Ausfallquoten basieren. Im Berichtsjahr ergab sich eine ertragswirksame Auflösung der Wertberichtigung von 4,631 Mio. Euro (Vorjahr: Zuführung um 6,334 Mio. Euro). Diese konnten vorgenommen werden, nachdem Analysen im Geschäftsjahr gezeigt hatten, dass mögliche Forderungsausfälle durch die gebildete Einzelwertberichtigung ausreichend berücksichtigt sind, mithin auf die pauschalierte Einzelwertberichtigung verzichtet werden kann. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen betreffen sowohl Lieferungen und Leistungen als auch kurzfristige Finanzierungen. Die sonstigen Vermögenswerte enthalten vor allem noch nicht abgerechnete Lieferantengutschriften und sonstige Forderungspositionen sowie Sicherheitsleistungen, die im Rahmen der Handelstätigkeit zu hinterlegen sind. Darüber hinaus sind geleistete Anzahlungen auf Vorräte in Höhe von 67,161 Mio. Euro (Vorjahr: 102,100 Mio. Euro) enthalten. Zur Verbesserung der Finanzierungsstrukturen hat der Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Asset-Backed-Securitisation(ABS)-Maßnahme verbrieft. Das Gesamtkreditvolumen aus der ABS-Maßnahme beläuft sich auf 140,000 Mio. Euro. Die Ausnutzung wird an die variablen und saisonalen Gegebenheiten angepasst. Am Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wert von 128,907 Mio. Euro (Vorjahr: 127,107 Mio. Euro) im Rahmen der ABS-Maßnahme verbrieft. (C. 9.) Tatsächliche und latente SteueransprücheDer Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Konzernergebnis vor Steuern aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Berichtsstichtags in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge werden angesetzt, soweit eine Realisierung künftiger Steuervorteile innerhalb der nächsten maximal fünf Jahre wahrscheinlich ist. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert (gesonderte Betrachtung eines steuerlichen Geschäfts- oder Firmenwerts) oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren, ergeben. Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde temporäre Differenzen gebildet, die aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures entstehen, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Latente Steueransprüche entstehen durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit solchen Investitionen und Anleihen, die nur in dem Maße erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können und davon ausgegangen werden kann, dass sie sich in absehbarer Zukunft umkehren werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Berichtsstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswerts voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, wie der Konzern zum Berichtsstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steueransprüchen mit laufenden Steuerschulden vorliegt und wenn sie im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und der Konzern die Absicht hat, seine laufenden Steueransprüche und seine Steuerschulden auf Nettobasis zu begleichen. Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit Posten, die außerhalb des Gewinns oder Verlusts (entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital) erfasst werden. In diesem Fall ist die Steuer ebenfalls außerhalb des Gewinns oder Verlusts zu erfassen. Daneben findet auch keine erfolgswirksame Erfassung statt, wenn Steuereffekte aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren. Im Fall eines Unternehmenszusammenschlusses ist der Steuereffekt bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einzubeziehen. (C. 10.) VorräteUnter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Leistungen und Waren ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer Netto-veräußerungswerte bewertet. Dabei wird in den meisten Fällen die Durchschnittsmethode angewandt. In einzelnen Fällen wird das Fifo-Verfahren (First-in-first-out-Verfahren) angewandt. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Sie enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der An-schaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts aktiviert. Landwirtschaftliche Erzeugnisse, die von den biologischen Vermögenswerten geerntet werden, werden zum Zeitpunkt der Ernte zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten angesetzt (zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte siehe Abschnitt C.4.). Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, führen zu Abwertungen. Niedrigere Werte am Abschluss-Stichtag aufgrund gesunkener Veräußerungserlöse werden berücksichtigt. Eine Ausnahme von den dargestellten Bewertungsgrundsätzen bilden die Vorratsbestände derjenigen Konzerngesellschaften, deren Vorratsbestände ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden und somit zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen sind. Der ausgewiesene Vorratsbestand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Für den Fall niedrigerer Nettoveräußerungswerte werden Abwertungen im Regelfall in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine pauschalierte Ermittlung. Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Wertminderungen erfolgswirksam von 97,661 Mio. Euro auf 106,219 Mio. Euro im Berichtsjahr. Der Buchwert der Vorräte, die zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt sind, beträgt am Bilanzstichtag 439,439Mio. Euro (Vorjahr: 449,319 Mio. Euro). Die Ableitung des beizulegenden Zeitwerts der Warenbestände erfolgt aus Preisnotierungen für vergleichbare Warenbestände in aktiven Märkten zum Bilanzstichtag. Von den ausgewiesenen Vorräten dienten zum Bilanzstichtag 7,145 Mio. Euro (Vorjahr: 18,933 Mio. Euro) der Besicherung von Verbindlichkeiten. Im Berichtsjahr wurden 0,585 Mio. Euro (Vorjahr: 0,969 Mio. Euro) Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf unfertige Leistungen aktiviert. Bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten wurde ein Finanzierungskostensatz von 1,95 Prozent (Vorjahr: 1,15 Prozent) zugrunde gelegt. Die Bestandsermittlung der Vorräte erfolgt durch (vorverlegte) Stichtagsinventur oder permanente Inventur. Die Fertigungsaufträge beinhalten Verträge zur Errichtung von kundenspezifischen Photovoltaikanlagen und schlüsselfertigen Großprojekten (z. B. Neubauten in der Stalltechnik), die nach der Percentage-of-Completion-Methode (Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad) bilanziert wurden. Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich zu schätzen, erfasst der BayWa Konzern die Umsatzerlöse und Auftragskosten nach der Cost-to-cost-Methode entsprechend dem Leistungsfortschritt. Der Leistungsfortschritt wird auf Basis der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtauftragskosten ermittelt. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, wie ihre Höhe verlässlich bestimmt werden kann und ihr Erhalt als wahrscheinlich angesehen wird. Sofern das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, die wahrscheinlich einbringlich sind. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Der BayWa Konzern erfasst erhaltene Beträge vor Erbringung der Fertigungsleistung in der Konzernbilanz als erhaltene Anzahlungen. Alle abgerechneten Beträge, die noch nicht vom Kunden bezahlt wurden, werden in der Bilanz als Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen dargestellt. Der Gesamtbetrag der angefallenen Herstellungskosten und der realisierten Gewinnanteile, abzüglich der entstandenen Verluste für laufende Fertigungsaufträge, belief sich zum Abschluss-Stichtag auf 140,119 Mio. Euro (Vorjahr: 84,966 Mio. Euro). In den Umsatzerlösen des BayWa Konzerns sind mit Hilfe der Percentage-of-Completion-Methode ermittelte Auftragserlöse aus Fertigungsaufträgen von 74,078 Mio. Euro (Vorjahr: 77,186 Mio. Euro) enthalten. Erhaltene Anzahlungen für laufende Fertigungsaufträge und von Kunden einbehaltene Beträge in Zusammenhang mit laufenden Fertigungsaufträgen sind im aktuellen Geschäftsjahr in Höhe von 59,633 Mio. Euro (Vorjahr: 0,000 Mio. Euro) angefallen. In der Position "Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte" sind Forderungen aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 86,597 Mio. Euro (Vorjahr: 79,603 Mio. Euro) enthalten. Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen aufgrund eines drohenden Verlusts sind in Höhe von 0,000 Mio. Euro (Vorjahr: 0,079 Mio. Euro) entstanden. (C. 11.) Flüssige MittelBei den flüssigen Mitteln in Höhe von 105,547 Mio. Euro (Vorjahr: 104,436 Mio. Euro) handelt es sich um Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Ursprungslaufzeit von nicht mehr als drei Monaten. (C. 12.) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/VeräußerungsgruppenAls zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden Vermögenswerte im BayWa Konzern dann klassifiziert, wenn ein Vorstandsbeschluss über den Verkauf vorliegt und der Verkauf innerhalb des Folgejahres (2018) höchstwahrscheinlich ist. In den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten werden zum Bilanzstichtag 9 (Vorjahr: 12) Objekte ausgewiesen, die zur Veräußerung vorgesehen sind. Dabei handelt es sich neben einem ehemaligen Baustoffmarkt um unbebaute Grundstücke sowie um bebaute Grundstücke, auf denen Lagerhäuser, Hallen, Silos, Garagen, Büros und ein Bauzentrum errichtet sind. Daneben werden in dieser Position zur Veräußerung bestimmte Anlagen eines Solarparks in den USA ausgewiesen. Die Bewertungsvorschrift in IFRS 5 sieht vor, dass für die betroffenen Vermögenswerte die planmäßigen Abschreibungen auszusetzen und lediglich außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund niedrigerer beizulegender Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten vorzunehmen sind. Zum Bilanzstichtag sind Vermögenswerte mit Buchwerten von insgesamt 13,727 Mio. Euro (Vorjahr: 24,931 Mio. Euro) als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte bzw. Veräußerungsgruppen klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich voraussichtlicher Veräußerungskosten beläuft sich auf insgesamt 14,525 Mio. Euro (Vorjahr: 31,346 Mio. Euro). Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte hierbei anhand laufender Kaufpreisverhandlungen unter Berücksichtigung voraussichtlicher Veräußerungskosten. In den Fällen, in denen noch kein Veräußerungspreis aus laufenden Kaufpreisverhandlungen abgeleitet werden konnte, erfolgte die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für Immobilien auf Basis von Ertragswertberechnungen (Level 3 der Fair-Value-Hierarchie). Dabei sind die Grundstückswerte anhand aktueller offizieller Bodenrichtwerte berechnet worden. Lagebedingten Vor- und Nachteilen wurde entsprechend Rechnung getragen. Bei vermieteten Gebäuden wurde unter Zugrundelegung der tatsächlich erzielten Jahresmiete abzüglich der standardisierten Bewirtschaftungskosten sowie der Restnutzungsdauer der Ertragswert der baulichen Anlage ermittelt. Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte bzw. Veräußerungsgruppen stellen sich wie folgt dar: scroll
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Die im laufenden Geschäftsjahr im Zusammenhang mit den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten bzw. Veräußerungsgruppen realisierten Veräußerungsgewinne oder Veräußerungsverluste wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen (Abschnitt D. 2.) bzw. unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Abschnitt D.5.) erfasst. (C. 13.) EigenkapitalDie detaillierte Entwicklung des Eigenkapitals zeigt die Eigenkapitalveränderungsrechnung. Ausgegebenes Kapital Das ausgegebene Kapital der BayWa AG in Höhe von 89,633 Mio. Euro (Vorjahr: 89,347 Mio. Euro) ist am 31. Dezember 2017 eingeteilt in 35.012.806 auf den Namen lautende Stammaktien in Form von Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 Euro je Aktie. Von den ausgegebenen Stückaktien sind 33.657.934 vinkulierte und 111.621 junge vinkulierte Namensaktien (ab 1. Januar 2018 dividendenberechtigte Mitarbeiteraktien). 1.243.251 Aktien sind nicht vinkulierte Namensaktien. Für das ausgewiesene ausgegebene Kapital wurde gemäß IAS 32 das Grundkapital um den rechnerischen Wert der in Vorjahren zurückgekauften eigenen Anteile (19.500 Stück bzw. 0,050 Mio. Euro) gemindert; die Kapitalrücklage reduziert sich aus dem gleichen Grund um 0,063 Mio. Euro. Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien zurückgekauft. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (ohne zurückgekaufte eigene Anteile) hat sich im Berichtsjahr wie folgt verändert: scroll
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2016). Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu nominal 5.000.000,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hiervon sind bis zum 31. Dezember 2017 durch die Ausgabe von Mitarbeiteraktien 895.902,72 Euro ausgenutzt worden. Der verbleibende Restbetrag beläuft sich auf 4.104.097,28 Euro (verbleibendes Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand der BayWa AG ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 10.000.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2013). KapitalrücklageDie Kapitalrücklage in Höhe von 111,501 Mio. Euro (Vorjahr: 108,153 Mio. Euro) stammt mit 81,792 Mio. Euro (Vorjahr: 78,444 Mio. Euro) im Wesentlichen aus den Agios der bisher bei der BayWa AG durchgeführten Kapitalerhöhungen. Darüber hinaus wurden mit dem Erwerb von Aktien der RWA AG sowie der WLZ AG, jeweils unter der Bewertung der hingegebenen Anteile mit dem historischen Börsenkurs, Aufgelder über dem Nominalwert der ausgegebenen BayWa Aktien erzielt. Diese sind ebenfalls innerhalb der Kapitalrücklage ausgewiesen. Wie im Vorjahr bestand auch im Jahr 2017 für Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen in Deutschland und Österreich die Möglichkeit, BayWa Aktien zu vergünstigten Konditionen im Rahmen eines freiwilligen Mitarbeiteraktienprogramms zu erwerben. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2017 111.621 junge (ab 1. Januar 2018 dividendenberechtigte) (Vorjahr: 117.205 junge, ab 1. Januar 2017 dividendenberechtigte) vinkulierte Namensaktien ausgegeben. Der Ausübungspreis der Mitarbeiteraktien betrug 19,53 Euro (Vorjahr: 17,94 Euro) und damit 60 Prozent des Börsenkurses der vinkulierten BayWa Namensaktien am Vortag in Höhe von 32,55 Euro (Vorjahr: 29,90 Euro) gemäß der Beschlussfassung des BayWa Vorstands über die hierfür notwendige Kapitalerhöhung. Der Eigenanteil betrug wie im Vorjahr je teilnehmenden Mitarbeiter mindestens 135,00 Euro und höchstens 540,00 Euro. Die Vorteilsgewährung in Höhe der Differenz zwischen tatsächlichem Kaufpreis und Börsenkurs wurde gemäß IFRS 2 in Höhe von 1,453 Mio. Euro (Vorjahr: 1,402 Mio. Euro) aufwandswirksam im Personalaufwand erfasst und in selber Höhe in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Sperrfrist für diese Aktien endet am 31. Dezember 2019. Die an österreichische Mitarbeiter ausgegebenen Aktien unterliegen zudem einer steuerlichen Behaltefrist, die am 31. Dezember 2022 endet. HybridkapitalDie BayWa AG hat am 4. Oktober 2017 eine Schuldverschreibung in Form einer sog. Hybridanleihe mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe von 300,000 Mio. Euro am Kapitalmarkt begeben. Der Emissionspreis belief sich - unter Berücksichtigung eines Disagios von 0,551 Prozent - auf 99,449 Prozent des Gesamtnennbetrags. Der Nettoemissionserlös beläuft sich auf 295,197 Mio. Euro. Bei der verbleibenden Differenz handelt es sich um Bankgebühren und Transaktionskosten, die im Zuge der Emission angefallen sind, inkl. der darauf gebildeten aktiven latente Steuern. Das Hybridkapital ist ein Eigenkapitalinstrument im Sinne von IAS 32 und hat eine unendliche Laufzeit. Es kann nur von der BayWa ordentlich sowie beim Eintritt bestimmter Ereignisse auch außerordentlich gekündigt werden. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt dann die Rückzahlung. Hinsichtlich der Verzinsung im Zeitraum zwischen Emission und Rückzahlung sind zwei Zinsphasen zu unterscheiden: In der Zinsphase bis zum ersten möglichen Rückzahlungstermin im Jahr 2022 beläuft sich der Zinssatz auf fixe 4,250 Prozent, in der sich anschließenden zweiten Phase bis zur Rückzahlung erfolgt die Verzinsung variabel mit vorab festgelegter Marge. Das Disagio, die Bankgebühren und die Transaktionskosten sowie die aktiven latenten Steuern darauf wurden gemäß IAS 32.37 f. direkt vom Eigenkapital abgesetzt. Die jährlichen dividendenähnlichen Zahlungen sind Teil der Ergebnisverwendung. Die erste Zahlung wird im Oktober 2018 fällig, so dass sich daraus keine Auswirkungen auf den Abschluss zum 31. Dezember 2017 ergeben. GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen des Konzerns betragen am Bilanzstichtag 557,218 Mio. Euro (Vorjahr: 537,042 Mio. Euro). Davon entfallen 5,193 Mio. Euro (Vorjahr: 5,204 Mio. Euro) auf gesetzliche Rücklagen, 29,400 Mio. Euro (Vorjahr: 13,220 Mio. Euro) auf die Bewertungsrücklage, minus 226,630 Mio. Euro (Vorjahr: minus 238,148 Mio. Euro) auf die Rücklagen für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen und 749,255 Mio. Euro (Vorjahr: 756,766 Mio. Euro) auf andere Gewinnrücklagen. Einstellungen und Entnahmen bei den Gewinnrücklagen ergeben sich sowohl beim Mutterunternehmen BayWa AG als auch bei den einbezogenen Tochterunternehmen. Sonstige RücklagenAls sonstige Rücklagen sind der Konzern-Bilanzgewinn in einer Höhe von 57,329 Mio. Euro (Vorjahr: 54,210 Mio. Euro) sowie ergebnisneutral eingestellte Währungsumrechnungsdifferenzen mit minus 4,365 Mio. Euro (Vorjahr: 15,640 Mio. Euro) ausgewiesen. Anteile anderer GesellschafterDie Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital entfallen insbesondere auf die an den Tochtergesellschaften in Österreich beteiligten Genossenschaften sowie auf die an der T&G Global Limited und deren Tochterunternehmen beteiligten Minderheitsgesellschafter. Detaillierte Angaben zu wesentlichen Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind in Abschnitt B.1. des Konzernanhangs dargestellt. KapitalmanagementDie Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Schulden und Eigenkapital. Sie wird in den Abschnitten C.13. bis C.22. näher erläutert. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 22,1 Prozent (Vorjahr: 17,0 Prozent) des Gesamtkapitals. Korrigiert um die gebildete Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen inkl. Minderheitenanteil in Höhe von minus 234,027 Mio. Euro (Vorjahr: minus 245,373 Mio. Euro), ergibt sich eine angepasste Eigenkapitalquote von 25,7 Prozent (Vorjahr: 20,8 Prozent). Da sich diese Rücklage aus der Veränderung von nicht beeinflussbaren Parametern bei der Berechnung von Personalrückstellungen ergibt, wird im Kapitalmanagement der BayWa eine angepasste Eigenkapitalquote herangezogen. Für ein Handelsunternehmen wie dem BayWa Konzern ist eine starre Eigenkapitalquote eine nur bedingt aussagekräftige Unternehmenskennziffer. Insbesondere die Veränderung der kurzfristigen Vermögenswerte mit der Einlagerung von Vorräten in Form von Agrarrohstoffen als auch der Erwerb von Projektrechten im Bereich der erneuerbaren Energien hat unmittelbar Einfluss auf die Bilanzsumme und damit auch auf die Eigenkapitalquote, bildet jedoch die Grundlage für entsprechende Handelstätigkeiten im Folgejahr. Im Kapitalmanagementprozess des BayWa Konzerns wird daher der Anlagendeckungsgrad II als Zielgröße verwendet. So soll das Eigenkapital und langfristige Fremdkapital das langfristige Vermögen zu mindestens 90 Prozent decken. Zum 31. Dezember 2017 betrug der Anlagendeckungsgrad mehr als 140 Prozent. NettoverschuldungsgradDas Management des BayWa Konzerns überprüft und steuert die Kapitalstruktur in regelmäßigen Abständen, dies geschieht u. a. über die Kennziffern "Angepasste Nettoschulden" zu "Angepasstes Eigenkapital" und "Angepasste Nettoschulden/EBITDA". Von den lang- und kurzfristigen Finanzschulden bei Kreditinstituten werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abgezogen. In Abzug gebracht werden auch Non-Recourse-Finanzierungen, obgleich diese verzinslich sind. Es handelt sich hierbei um Kredite an Projektgesellschaften im Geschäftsfeld Regenerative Energien, die allein auf den Projekt-Cashflow und nicht auf die Bonität des BayWa Konzerns abgestellt sind. Ein Zugriff der Fremdkapitalgeber auf Vermögenswerte und Cashflows des BayWa Konzerns außerhalb der jeweiligen Projektgesellschaft ist ausgeschlossen. Das erwirtschaftete EBITDA der Projektgesellschaften im Berichtsjahr beträgt 44,633 Mio. Euro (Vorjahr: 53,865 Mio. Euro). Ebenfalls werden sofort verwertbare Getreidevorräte abgezogen. Diese Vorräte wären aufgrund ihres sehr liquiden und kurzfristigen Charakters, ihrer täglichen, börsennotierten Preisfeststellung auf internationalen Märkten und Börsen sofort bei der Erfassung in flüssige Mittel umtauschbar. Jegliches Preisrisiko ist durch eine physische Verkaufsposition entweder über einen Verkaufskontrakt mit einem sehr solventen Geschäftspartner oder über einen Terminkontrakt an der Börse eliminiert. Aufgrund der hohen Liquidität dieser Vorratsbestände erachtet es der BayWa Konzern als angebracht, diese als zahlungsähnliche Position bei der Berechnung der Nettoverschuldung und der damit zusammenhängenden Finanzkennzahlen in Abzug zu bringen. scroll
(C. 14.) PensionsrückstellungenIn Deutschland besteht eine beitragsorientierte gesetzliche Grundversorgung der Arbeitnehmer, die Rentenzahlungen in Abhängigkeit von geleisteten Beiträgen übernimmt. Darüber hinaus werden für die betriebliche Altersvorsorge Pensionsrückstellungen für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an aktive und ehemalige Mitarbeiter der Unternehmen des BayWa Konzerns sowie deren Hinterbliebene gebildet. Je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes bestehen dabei unterschiedliche Systeme der Alterssicherung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Vergütung der Mitarbeiter basieren. Den bestehenden Altersversorgungszusagen des BayWa Konzerns liegen ausschließlich leistungsorientierte Versorgungspläne zugrunde. Sie basieren sowohl auf Betriebsvereinbarungen als auch auf Einzelzusagen. Größtenteils handelt es sich um Endgehaltspläne. Die Verpflichtung der Unternehmen besteht darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen ("Defined Benefit Plans"). Die Versorgungszusagen der Konzerngesellschaften werden durch die Dotierung von Rückstellungen finanziert. Die mit leistungsorientierten Plänen verbundenen Risiken - wie beispielsweise Langlebigkeit oder Gehaltssteigerung - bestehen bei der BayWa durch die Schließung der Versorgungswerke für Neueintritte heute lediglich in einem deutlich verminderten Umfang. Diese Altzusagen umfassen 12.244 Anspruchsberechtigte. Davon sind 2.593 aktive Mitarbeiter, 2.175 ehemalige Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen sowie 7.476 Pensionäre und Hinterbliebene. Die Ausgestaltung der wesentlichen leistungsorientierten Pläne wird nachstehend dargestellt. Die BayWa gewährt Versorgungsleistungen auf Basis der Versorgungszusagen der geschlossenen Versorgungswerke, deren individuelle Leistungshöhe sich nach dem Lohn- bzw. Gehaltsniveau bemisst. Es handelt sich hierbei um klassische Leistungszusagen in Form von Festbetragssystemen, Eckwertsystemen oder endgehaltsabhängigen Zusagen, die in den Leistungsarten Alters-, Invaliden-, Witwen-/Witwer- oder Waisenrente gewährt werden. Der Konzern trägt für diese Altzusagen die versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise das Langlebigkeitsrisiko und das Zinsrisiko. Des Weiteren bestehen auch in den österreichischen Konzerngesellschaften Versorgungszusagen, deren individuelle Leistungshöhe sich ebenfalls nach dem Lohn- bzw. Gehaltsniveau bemisst. Die Leistungszusagen werden ebenfalls in den Leistungsarten Alters-, Invaliden-, Witwen-/ Witwer- oder Waisenrente gewährt. Der Konzern trägt auch für diese Zusagen die versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise das Langlebigkeitsrisiko und das Zinsrisiko. Darüber hinaus bestehen in den österreichischen Konzerngesellschaften gesetzliche Verpflichtungen zu Abfertigungsleistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Auszahlung fällig werden. Diese Verpflichtungen fallen als leistungsorientierte Versorgungspläne ebenfalls in den Anwendungsbereich des IAS 19. Auch in diesen Fällen trägt der Konzern insbesondere das Zinsrisiko. Die Rückstellungen für Pensionen sowie die Abfertigungsrückstellungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") gemäß IAS 19 gebildet. Dabei werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten und berücksichtigt biometrische Rechnungsgrundlagen. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen bzw. "Defined Benefit Obligation") wurde nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Dabei spielen neben den Annahmen zur Lebenserwartung die folgenden Prämissen eine Rolle, die für die Gesellschaften in Deutschland und Österreich festgelegt wurden. Bei den Konzerngesellschaften außerhalb Deutschlands und Österreichs bestehen Versorgungszusagen nur in Ausnahmefällen. scroll
Die Höhe der Abfertigungsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Verpflichtungen bzw. "Defined Benefit Obligation") wurde ebenfalls nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, denen Schätzungen zugrunde liegen. Hierbei wurden die nachfolgend genannten Prämissen einheitlich für die österreichischen Konzerngesellschaften festgelegt. Bei den Konzerngesellschaften außerhalb Österreichs bestehen keine Abfertigungsverpflichtungen. scroll
Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die u. a. in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden. Hinsichtlich der Annahmen zur Lebenserwartung wurden im Fall der deutschen Gesellschaften die Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2005 G) verwendet. Für die österreichischen Gesellschaften wurden die "AVÖ 2008-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - Pagler & Pagler" in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Aus Erhöhungen oder Verminderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung können versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste entstehen, deren Ursachen u. a. Abweichungen zwischen tatsächlichen und geschätzten Berechnungsparametern sein können. Die daraus resultierenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet. Im Berichtsjahr wurden versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 12,850 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste 43,431 Mio. Euro) ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst. Hierin enthalten sind versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 0,019 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Gewinne 0,061 Mio. Euro) aus assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die direkt im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Verluste vor latenten Steuern auf 300,550 Mio. Euro (Vorjahr: 313,578 Mio. Euro). Aus den Versorgungszusagen des BayWa Konzerns resultiert ein Gesamtpensionsaufwand von 17,859 Mio. Euro (Vorjahr: 20,986 Mio. Euro), der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt: scroll
Aus den Abfertigungsverpflichtungen der österreichischen Konzerngesellschaften resultiert ein Gesamtaufwand von 1,808 Mio. Euro (Vorjahr: 1,923 Mio. Euro), der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt: scroll
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der in den Vorjahren erworbenen Ansprüche sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Ansprüche sind im Personalaufwand enthalten. Während der Berichtsperiode haben sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und somit der Wert der bilanzierten Beträge der Pensionsverpflichtungen auf Konzernebene folgendermaßen verändert: scroll
Die für das Berichtsjahr ermittelten versicherungsmathematischen Gewinne (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste) setzen sich aus versicherungsmathematischen Verlusten aus erfahrungsbedingten Anpassungen in Höhe von 1,730 Mio. Euro (Vorjahr: 3,408 Mio. Euro), versicherungsmathematischen Gewinnen in Höhe von 14,970 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 38,664 Mio. Euro) aus der Änderung finanzieller Annahmen und aus versicherungsmathematischen Gewinnen aus der Änderung demografischer Annahmen in Höhe 0,185 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 0,112 Mio. Euro) zusammen. Während der Berichtsperiode haben sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und somit der Wert der bilanzierten Beträge der Abfertigungsrückstellungen auf Konzernebene folgendermaßen verändert: scroll
Die für das Berichtsjahr ermittelten versicherungsmathematischen Verluste setzen sich aus versicherungsmathematischen Gewinnen aus erfahrungsbedingten Anpassungen in Höhe von 0,054 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 0,202 Mio. Euro ), versicherungsmathematischen Gewinnen in Höhe von 0,028 Mio. Euro (Vorjahr: 0,229 Mio. Euro) aus der Änderung demografischer Annahmen sowie versicherungsmathematischen Verlusten in Höhe von 0,658 Mio. Euro (Vorjahr: 1,335 Mio. Euro) aus der Änderung finanzieller Annahmen zusammen. Die DBO der Pensionsverpflichtung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Die versicherungsmathematischen Gewinne (-)/Verluste (+) aus erfahrungsbedingten Anpassungen stellen sich in Bezug auf die Pensionsverpflichtungen wie folgt dar: scroll
Die DBO der Abfertigungsverpflichtung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Die versicherungsmathematischen Gewinne (-)/Verluste (+) aus erfahrungsbedingten Anpassungen stellen sich in Bezug auf die Abfertigungsverpflichtungen wie folgt dar: scroll
Für das Geschäftsjahr 2018 wird erwartet, dass voraussichtlich 18,224 Mio. Euro aufwandswirksam für leistungsorientierte Pensionspläne und 1,947 Mio. Euro für Abfertigungsverpflichtungen erfasst werden. SensitivitätsanalysenBei Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Abfertigungen stellen der Abzinsungsfaktor sowie der Gehaltstrend und bei Pensionsverpflichtungen darüber hinaus der Rententrend sowie die Restlebenserwartung wesentliche Bewertungsparameter dar, die im Zeitablauf gewissen Schwankungen unterliegen können. In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen wurden die Auswirkungen, resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen, auf die Verpflichtung dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren. Sensitivitätsanalyse für die DBO aus Pensionsverpflichtungenscroll
Sensitivitätsanalyse für die DBO aus Abfertigungsverpflichtungen Sensitivitätsanalyse für die DBO aus Abfertigungsverpflichtungen scroll
Die gewichtete Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt 15 Jahre (Vorjahr: 15 Jahre). Die gewichtete Duration der Abfertigungsverpflichtungen beträgt 9 Jahre (Vorjahr: 9 Jahre). Die erwarteten undiskontierten Auszahlungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen stellen sich in den Folgejahren wie folgt dar: scroll
(C.15.) Übrige RückstellungenDie übrigen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die aus einem Ereignis der Vergangenheit resultiert, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Die Rückstellungen sind mit dem Wert der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Die übrigen Rückstellungen entfallen hauptsächlich auf: scroll
In den Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich sind im Wesentlichen Vorsorgen für Jubiläumsaufwendungen, Abfertigungen, Urlaubsrückstände und Gleitzeitguthaben sowie für Altersteilzeit enthalten. Die sonstigen Rückstellungen umfassen überwiegend Vorsorgen für Abbruchverpflichtungen, für ausstehende Rechnungen, Garantieverpflichtungen, Umsatzboni und Rabatte sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Darüber hinaus sind erkennbare Einzelrisiken und ungewisse Verpflichtungen ausgewiesen. Sie entfallen im Wesentlichen auf Kosten für Altlasten, Nachlaufkosten sowie Prozessrisiken. Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
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(C. 16.) FinanzschuldenDie Finanzschulden weisen alle verzinslichen Verpflichtungen des BayWa Konzerns aus, die zum Bilanzstichtag bestehen. Sie setzen sich folgendermaßen zusammen: scroll
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Der BayWa Konzern finanziert sich einerseits über Kontokorrentkredite und kurzfristige Darlehen, für die keine Sicherheiten begeben werden. In Einzelfällen werden langfristige Bankdarlehen in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2017 platzierte die BayWa AG am 10. Mai ein kurzfristiges Schuldscheindarlehen in Höhe von nominal 75,000 Mio. Euro. Weitere Schuldscheindarlehen wurden von der BayWa AG in den Jahren 2011, 2014 und 2015 platziert. Die Schuldscheindarlehen dienen der Diversifizierung der Konzernfinanzierung und sind in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfasst. scroll
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Die Schuldscheindarlehen wurden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert, der dem Nominalwert entspricht, unter Kürzung der Transaktionskosten angesetzt. Die Schuldscheindarlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Von den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Kredite in Höhe von 738,363 Mio. Euro (Vorjahr: 902,825 Mio. Euro) jederzeit fällig. Der Differenzbetrag in Höhe von 380,667 Mio. Euro (Vorjahr: 133,207 Mio. Euro) betrifft den kurzfristigen Anteil der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der durchschnittliche effektive Zinssatz bei kurzfristigen Krediten beträgt derzeit ca. 1,13 Prozent (Vorjahr: 1,11 Prozent) pro Jahr. Aus dem von der Baywa AG aufgelegten Commercial-Paper-Programm mit einem Gesamtvolumen von 500,000 Mio. Euro waren zum Bilanzstichtag Commercial Papers in Höhe von 318,500 Mio. Euro (Vorjahr: 475,000 Mio. Euro) mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 45 Tagen (Vorjahr: 49 Tage) und einem durchschnittlich gewichteten Effektivzinssatz von 0,36 Prozent (Vorjahr: 0,38 Prozent) begeben. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Konzern 7,200 Mio. Euro (Vorjahr: 3,859 Mio. Euro) grundpfandrechtlich gesichert. Die Zeitwerte der Finanzschulden weichen nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab und werden in Abschnitt C.25. dargestellt. Die stillen Beteiligungen von vier österreichischen Lagerhäusern an der RWA AG haben jeweils eine unbestimmte Laufzeit, die von den Lagerhäusern jederzeit kündbar ist. Die stillen Beteiligungen werden verzinst, der Zinssatz ist vertraglich fixiert. Aufgrund der Kurzfristigkeit infolge der jederzeit möglichen Kündigung entspricht der Fair Value dem Buchwert. (C. 17.) Verpflichtungen aus FinanzierungsleasingUnter den Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing werden die passivierten Barwerte der künftigen Leasingraten (vgl. auch Abschnitt C.2.) ausgewiesen. scroll
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(C. 18.) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und VerbundbeziehungenLangfristige Verbindlichkeiten stehen zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz. Unterschiedsbeträge zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten neben Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten auch Verbindlichkeiten aus Finanzierungen. scroll
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(C. 19.) ErtragsteuerverbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern stellen sich, gegliedert nach Restlaufzeiten, wie folgt dar: scroll
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(C. 20.) Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten des BayWa Konzerns umfassen Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte ebenso wie Warenterminkontrakte, die als Finanzinstrumente gemäß IAS 39 einzustufen sind. Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt jeweils zum beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag. Die finanziellen Verbindlichkeiten sind aufgrund ihres Handelscharakters der Kategorie "zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten" gemäß IAS 39 zugeordnet. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt für die Devisentermin- und Zinssicherungsgeschäfte mit dem jeweiligen Börsen- oder Marktwert (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) am Bilanzstichtag oder wird aus diesem abgeleitet (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie). Für die Warentermingeschäfte erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entweder direkt zu in einem aktiven Markt notierten Preisen zum Bilanzstichtag (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) oder wird aus Preisnotierungen für die jeweiligen Waren unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeit am Bilanzstichtag abgeleitet (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie). Die Einordnung der beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Verbindlichkeiten in die Fair-Value-Hierarchie stellt sich wie folgt dar: scroll
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Von den ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten haben 113,011 Mio. Euro (Vorjahr: 152,628 Mio. Euro) eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr. Für finanzielle Verbindlichkeiten von 3,914 Mio. Euro (Vorjahr: 9,476 Mio. Euro) liegt die Restlaufzeit zwischen mindestens einem und maximal fünf Jahren. (C. 21.) Übrige VerbindlichkeitenDie übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Die Zeitwerte der ausgewiesenen Posten weichen nicht wesentlich von den dargestellten Buchwerten ab. Bei den erhaltenen öffentlichen Zuschüssen handelt es sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand, die im Zusammenhang mit Neuinvestitionen gewährt werden. Diese Zuschüsse werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts erfolgswirksam aufgelöst. Im Geschäftsjahr betrug die Auflösung 0,109 Mio. Euro (Vorjahr: 0,112 Mio. Euro). Diese wird unter dem sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen. (C. 22.) Latente SteuerschuldenDie Abgrenzung passiver latenter Steuern erfolgt gemäß dem "Temporary-Concept" des IAS 12. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung. Weitere Erläuterungen zu den passiven latenten Steuern enthält Abschnitt D.8. "Ertragsteuern". (C. 23.) Eventualschuldenscroll
Auf eine Angabe der nach IAS 37.86 und IAS 37.89 geforderten Angaben wird aus Praktikabilitätsgründen verzichtet. (C. 24.) Sonstige finanzielle VerpflichtungenNeben den als Operate Lease ausgewiesenen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingvereinbarungen (C.2.) bestehen weitere, nachfolgend genannte finanzielle Verpflichtungen: scroll
Vertragliche Verpflichtungen (Bestellobligo) bestehen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 0,048 Mio. Euro (Vorjahr: 0,072 Mio. Euro), Sachanlagen (Immobilien, Fahrzeuge) in Höhe von 10,145 Mio. Euro (Vorjahr: 17,689 Mio. Euro) und Vorräten in Höhe von 340,794 Mio. Euro (Vorjahr: 329,230 Mio. Euro). (C . 25.) FinanzinstrumenteBilanzierungs- und BewertungsmethodenEin Finanzinstrument nach IAS 32 ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente den Bewertungskategorien nach IAS 39 zugeordnet und entsprechend behandelt. Finanzielle Vermögenswerte stellen im BayWa Konzern insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Finanzinvestitionen sowie positive beizulegende Zeitwerte aus Währungs- und Zinssicherungsgeschäften dar. Zudem werden die positiven beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte als finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 erfasst, die ausschließlich als Handelsinstrumente und nicht zur weiteren Verwendung im Konzern vorgesehen sind. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Im BayWa Konzern sind dies insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte. Zudem werden die negativen beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte als finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 erfasst, die ausschließlich als Handelsinstrumente und nicht zur weiteren Verwendung im Konzern vorgesehen sind. Die finanziellen Vermögenswerte betreffen folgende Kategorien:
Die Option, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, wurde im BayWa Konzern nicht gewählt. Finanzielle Vermögenswerte werden zum Erfüllungstag bilanziell abgebildet. Die finanziellen Verbindlichkeiten erstrecken sich auf folgende Klassen:
Die Option, finanzielle Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, wurde im BayWa Konzern nicht gewählt. Zur Absicherung, insbesondere der aus der operativen Tätigkeit resultierenden Zins- und Währungsrisiken, werden im BayWa Konzern derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Zur Anwendung gelangen vor allem Zinscaps, Zinsswaps und Futures sowie Devisentermingeschäfte. Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und an jedem folgenden Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem positiven oder negativen Marktwert. Der BayWa Konzern wickelt seine geschäftlichen Aktivitäten in überwiegendem Umfang im Euro-Raum ab. Über einbezogene Konzerngesellschaften werden jedoch auch Geschäftsaktivitäten in fremden Währungen abgewickelt. Die Geschäftsaktivitäten der einbezogenen neuseeländischen Gesellschaften werden aufgrund der Exportaktivitäten neben dem neuseeländischen Dollar überwiegend in US-Dollar, Euro und britischen Pfund getätigt. Die geschäftlichen Transaktionen der Agrarhandelsgesellschaften werden neben Euro und US-Dollar überwiegend in britischen Pfund, polnischen Zloty, ungarischen Forint, rumänischen Lei, russischen Rubel und ukrainischen Hrywnja getätigt. Die Geschäftsaktivitäten der einbezogenen amerikanischen Gesellschaften sowie von Gesellschaften im britischen Währungsraum beziehen sich fast ausschließlich auf deren jeweiligen Währungsraum. Ebenso werden auch die Geschäftsaktivitäten der einbezogenen ungarischen Gesellschaften fast ausnahmslos im ungarischen Währungsraum getätigt. Geschäfte in ausländischer Währung werden im BayWa Konzern darüber hinaus vereinzelt im Agrarhandel abgeschlossen. Erfolgen Fremdwährungstermingeschäfte, so werden diese durch ein entsprechendes Devisentermingeschäft gesichert. Für diejenigen Devisentermingeschäfte, für die ein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt ein Sicherungsgeschäft im Sinne von IAS 39 vor. In Fällen, in denen ein Sicherungsgeschäft vorliegt und dieses entsprechend designiert wird, werden die Veränderungen der Marktbewertung der derivativen Finanzinstrumente ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die kein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt kein Sicherungsgeschäft im Sinne von IAS 39 vor. Dadurch sind die Devisentermingeschäfte jeweils getrennt von den Grundgeschäften zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet. Die Marktwerte werden anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen ermittelt. Die Sicherungsgeschäfte beziehen sich im Regelfall auf Fremdwährungstermingeschäfte des Folgejahres. Zur Absicherung der Währungsrisiken bestanden zum 31. Dezember 2017 Devisentermingeschäfte insbesondere in US-Dollar, britischen Pfund, australischen Dollar, ungarischen Forint, polnischen Zloty, russischen Rubel, neuseeländischen Dollar sowie japanischen Yen. Im Rahmen des Finanzmanagements tätigt der Konzern in erster Linie die Aufnahme kurzfristiger Termingelder auf dem Geldmarkt. Die Mittelbeschaffung erfolgt jeweils auf dem regionalen Markt der operierenden Einheit. Dadurch ist der BayWa Konzern in erster Linie einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Diesem Risiko begegnet der Konzern durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente, im Wesentlichen durch den Abschluss von Zinsswaps, Zinscaps und Futures. Die volumenmäßige Sicherung umfasst dabei stets nur einen Sockelbetrag der aufgenommenen Fremdmittel. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die ein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt ein Sicherungsgeschäft im Sinne von IAS 39 vor. In Fällen, in denen ein Sicherungsgeschäft vorliegt und dieses entsprechend designiert wird, werden die Veränderungen der Marktbewertung der derivativen Finanzinstrumente ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die kein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt kein Sicherungsgeschäft im Sinne von IAS 39 vor. Dadurch sind die Zinsderivate jeweils getrennt von den Grundgeschäften zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet. Die Marktwerte werden jeweils anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen ermittelt. Die Zinssicherungsgeschäfte betreffen sowohl lang- als auch kurzfristige Finanzierungen. Buch- und beizulegende Zeitwerte von FinanzinstrumentenDie folgende Tabelle zeigt die Überleitung zwischen den Bilanzpositionen und den IFRS-7-Klassen bzw. IAS-39-Bewertungskategorien, aufgegliedert in der Folgebewertung nach "Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten" und "Bewertung zum beizulegenden Zeitwert". Die Buchwerte werden am Schluss den beizulegenden Zeitwerten zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer finanziellen Verbindlichkeit gezahlt würde. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen sowie sonstige Aktiva haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschluss-Stichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen sowie übrige Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. scroll
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Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und VerbindlichkeitenUm der Erheblichkeit der in die Bewertungen der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einfließenden Faktoren Rechnung zu tragen, wurden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des BayWa Konzerns, die jeweils zum Zeitwert bewertet wurden, hierarchisch in drei Level eingestuft. Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind im Folgenden beschrieben: scroll
Im BayWa Konzern kommen einerseits derivative Finanzinstrumente zum Einsatz, die zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken gehalten werden. Zudem werden in dieser Kategorie die beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte ausgewiesen, die ausschließlich als Handelsinstrument vorgesehen und somit als Finanzinstrument im Sinne von IAS 39 zu behandeln sind. Diese Warentermingeschäfte werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Grundlage für die Bewertung der Warentermingeschäfte ist hierbei der Markt- oder Börsenpreis für identische oder vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag. Die Bewertung der Währungssicherungsgeschäfte erfolgt mit dem Schlusskurs der jeweiligen Währung am Bilanzstichtag. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Warentermingeschäfte erfolgt für diejenigen Geschäfte, die direkt an der Börse gehandelt werden mit dem jeweiligen Börsenpreis. Für diejenigen Geschäfte, die nicht direkt an der Börse gehandelt werden, erfolgt die Ableitung des beizulegenden Zeitwerts aus beobachtbaren Marktpreisen. Für die Hauptwarengruppen erfolgt die Ableitung des beizulegenden Zeitwerts aus Futures, um die zeitliche Komponente der Warentermingeschäfte in die Betrachtung mit einzubezie-hen. Für solche Produkte, für welche keine Futures gehandelt werden, erfolgt die Bewertung zu Tagespreisen im physischen Handel. Bei der jeweiligen Bewertung wird die Marktliquidität mit in Betracht gezogen und durch Abschläge im beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Bei Zinssicherungsgeschäften erfolgt die Bewertung in Abhängigkeit von den relevanten Basisinstrumenten anhand aktueller beobachtbarer Marktdaten und mit anerkannten Bewertungsmodellen wie beispielsweise der Barwertmethode oder dem Libor-Market-Model. Die Bewertung von CAPs erfolgt ebenfalls anhand von Bewertungsmodellen wie beispielsweise der Barwertmethode oder Optionspreismodellen. Sofern die zur Bewertung herangezogenen Parameter in verschiedene Levels der Bewertungshierarchie fallen, erfolgt die Einordnung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit im tiefsten Level, dem ein Inputparameter, der sich signifikant auf den beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit auswirkt, zuzuordnen ist. Sowohl im Geschäftsjahr 2017 als auch im Vorjahr wurden keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Levels vorgenommen. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie: Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für das Geschäftsjahr 2017scroll
Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für das Geschäftsjahr 2016 scroll
Der Anstieg der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte (AfS) resultiert im Wesentlichen aus den Anteilen an der Raiffeisen Bank International AG, Wien, Österreich, deren Marktpreis zum 31.12.2017 für die Bewertung zugrunde gelegt wurde. Der Anstieg der in Level 2 geführten derivativen Finanzinstrumente und Warentermingeschäfte geht auf einen im Vorjahresvergleich gestiegenen Bestand an Warentermingeschäften, die ausschließlich als Handelsinstrument vorgesehen sind, zurück. Nettogewinne und NettoverlusteDie folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis berücksichtigten Nettogewinne oder -verluste von Finanzinstrumenten dar. scroll
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In den Erträgen aus Beteiligungen sind die Dividendenzahlungen enthalten. Nachfolgende Tabelle zeigt die Analyse der Fälligkeitstermine der undiskontierten finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS-7-Klassen sowie die diskontierten Nettozahlungsströme der derivativen Finanzinstrumente mit negativen und positiven beizulegendem Zeitwert des BayWa Konzerns. scroll
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Der folgende Fälligkeitenspiegel zeigt, wie sich die prognostizierten Cashflows der vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der IFRS-7-Kategorie "Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC)" zum 31. Dezember 2017 verteilen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Tilgung von Finanzschulden durch die Begebung der Hybridanleihe sowie aus dem Abgang von langfristigen Non-Recourse-Finanzierungen für Wind- und Solarprojekte. scroll
Der folgende Fälligkeitenspiegel zeigt, wie sich die prognostizierten Cashflows der vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der IFRS-7-Kategorie "Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC)" zum 31. Dezember 2016 verteilen. scroll
Angaben zu derivativen FinanzinstrumentenAls Sicherungsgeschäfte nach IAS 39 können im BayWa Konzern vereinzelt Derivate im Rahmen von Fair Value Hedges für Warentermingeschäfte sowie Absicherungsgeschäfte für Zins- und Währungsrisiken in Form von Zinscaps, Zinsswaps und Futures sowie Devisentermingeschäfte zum Einsatz kommen. Zudem werden die beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte als finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 erfasst, die ausschließlich als Handelsinstrumente und nicht zur weiteren Verwendung im Konzern vorgesehen sind. Die beizulegenden Zeitwerte sind aus der angeführten Tabelle ersichtlich. Im Berichtsjahr sind Gewinne in Höhe von 20,836 Mio. Euro (Vorjahr: 16,051 Mio. Euro) und Verluste in Höhe von 18,853 Mio. Euro (Vorjahr: 76,188 Mio. Euro) im Rahmen der Zeitwertermittlung in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. In der nachfolgenden Tabelle sind die Fristigkeiten der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sowie der Warentermingeschäfte, die sowohl als Handelsinstrumente als auch als Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting vorgesehen sind, zum Bilanzstichtag dargestellt. Aufgrund von Kurzfristigkeit werden alle wesentlichen mit Sicherungsinstrumenten verbundenen Zahlungsströme für das Geschäftsjahr 2018 erwartet. scroll
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Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Devisen- und Zinssicherungsgeschäfte erfolgt auf Basis quotierter Marktpreise am Bilanzstichtag ohne Verrechnung mit gegenläufigen Wertentwicklungen aus möglichen Grundgeschäften. Der Marktwert entspricht dem Betrag, den der Konzern bei vorzeitiger Glattstellung des Derivatgeschäfts bezahlen müsste oder bekommen würde. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Warentermingeschäfte erfolgt auf Basis von Börsennotierungen am Bilanzstichtag oder wird aus diesen abgeleitet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem jeweiligen Gewinn oder Verlust aus dem Warentermingeschäft unter Zugrundelegung der Ein- und Verkaufspreise, die am Bilanzstichtag für den Abschluss eines identischen Warentermingeschäfts heranzuziehen sind. Aus der operativen Geschäftstätigkeit des BayWa Konzerns im Getreideerfassungs- und Getreidevermarktungsgeschäft ergeben sich Rohstoffpreisrisiken. Um diese Rohstoffpreisrisiken zu begrenzen, ermittelt das Risikomanagement des BayWa Konzerns fortlaufend die offenen Positionen in den verschiedenen Rohstoffen. Auf dieser Informationsgrundlage schließt der Handel des BayWa Konzerns innerhalb der freigegebenen Limits (maximale Long- bzw. Short-Position in metrischen Tonnen [MT], maximaler Value-at-Risk) physische Rohstofftermingeschäfte ab. Bei sämtlichen Rohstoffgeschäften wird ausschließlich nur mit Partnern sehr guter Bonität zusammengearbeitet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der daraus resultierenden Getreidekontrakte, die als Finanzinstrumente gemäß IAS 39 bilanziert werden. scroll
Die am OTC-Markt abgeschlossenen Getreidekontrakte beinhalten Kreditrisiken bezüglich des Ausfalls des Geschäftspartners. Die Konzentration dieser Kreditrisiken ist aufgrund des breiten und heterogenen Portfolios an Handelspartnern begrenzt. Die betragsmäßig größten Kreditrisikoexposures werden regelmäßigen Überprüfungen unterzogen. Weiterhin weisen sämtliche Handelspartner, mit denen im Rahmen des Getreidehandels Terminkontrakte vereinbart wurden, eine gute Kreditqualität auf. Der Fair Value der als finanzielle Vermögenswerte bilanzierten Getreidekontrakte stellen das höchstmögliche Ausfallrisiko dar, ohne dabei den Wert erhaltener Sicherheiten oder anderer risikomindernder Vereinbarungen einzubeziehen. Durch einen Anstieg (Rückgang) aller relevanten Rohstoffpreise um 10 Prozent wäre das Jahresergebnis zum 31. Dezember 2017 in der in der folgenden Tabelle dargestellten Weise verändert worden. In die Berechnung sind sämtliche zum Stichtag vorhandenen Getreidekontrakte eingeflossen. scroll
Cashflow HedgesDer BayWa Konzern setzt seit dem Geschäftsjahr 2017 derivative Finanzinstrumente in der Form von Getreidetermingeschäften mit physischer Erfüllung zur Absicherung der Zahlungsströme aus künftigen Getreidekäufen und -verkäufen ein, welche vom BayWa Konzern im Rahmen des Getreideerfassungs-, Getreidelagerhaltungs- und Getreidevermarktungsgeschäfts getätigt werden. Bilanziell werden diese Sicherungsbeziehungen als "All-in-One" Cashflow Hedges bilanziert, das heißt, als Grundgeschäft der Sicherungsbeziehungen werden die erwarteten, hochwahrscheinlichen Spot-Einkäufe bzw. -Verkäufe designiert und als Sicherungsgeschäft werden finanzielle Floating-to-Fixed Swaps designiert. Im Rahmen des Cashflow Hedge Accounting eingesetzte derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Das Bewertungsergebnis aus diesen derivativen Finanzinstrumenten wird in einen effektiven und einen ineffektiven Teil zerlegt. Der effektive Teil ist der Teil des Bewertungsergebnisses, der eine wirksame Sicherung gegen das Cashflow-Risiko darstellt und hierzu bis zur physischen Erfüllung des Grundgeschäfts erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuern in einer gesonderten Position im Eigenkapital (Cashflow-Hedge-Rücklage) erfasst wird. Der ineffektive Teil des Bewertungsergebnisses wird hingegen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für die den gesicherten Zahlungsströmen zugrunde liegenden Geschäfte ändern sich die allgemeinen Bilanzierungsregeln nicht. Nach Beendigung der Sicherungsbeziehung werden die in der Rücklage erfassten Beträge immer dann in die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten überführt, wenn Ergebnisse im Zusammenhang mit dem Grundgeschäft erfolgswirksam werden oder mit dem tatsächlichen Eintritt des Grundgeschäfts nicht mehr gerechnet wird. scroll
Im Geschäftsjahr 2017 wurde aus dem sonstigen Ergebnis ein Betrag von 0,615 Mio. Euro in die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten überführt. Aus den designierten Cashflow Hedges ergaben sich in der Berichtsperiode keine Ineffektivitäten. (C. 26.) RisikomanagementChancen- und RisikomanagementDie Unternehmenspolitik des BayWa Konzerns ist darauf ausgerichtet, Chancen und Risiken des unternehmerischen Handelns verantwortungsbewusst gegeneinander abzuwägen. Das Management von Chancen und Risiken ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Konzerns zu sichern. Damit schafft der BayWa Konzern Neues, sichert und verbessert Bestehendes. Das Management von Chancen und Risiken ist eng an der langfristigen Strategie und der Mittelfristplanung des BayWa Konzerns ausgerichtet. Durch die dezentrale, regionale Organisations- und Managementstruktur des operativen Geschäfts kann der Konzern frühzeitig Trends, Anforderungen sowie Chancen und Risikopotenziale der oftmals fragmentierten Märkte erkennen, analysieren sowie flexibel und marktnah agieren. Die Internationalisierung erschließt der BayWa zudem neue Geschäftschancen, durch die auch die Abhängigkeit von einzelnen Ländermärkten und deren Risiken weiter reduziert wird. Darüber hinaus werden kontinuierlich intensive Markt- sowie Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, um Chancen und Risiken zu identifizieren. Durch die stetige Kommunikation und den zielgerichteten Erfahrungsaustausch der einzelnen Bereiche untereinander lassen sich im Konzern zusätzliche Chancen und Synergiepotenziale nutzen. Grundsätze des Chancen- und RisikomanagementsDie BayWa nutzt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sich ergebende Chancen. Sie trägt aber auch unternehmerische Risiken. Das Erkennen von Unternehmenschancen, die Sicherung des Vermögens und die Steigerung des Unternehmenswerts erfordern daher ein Chancen- und Risikomanagementsystem. Die Grundsätze des im BayWa Konzern bestehenden Systems zur Erkennung und Überwachung geschäftsspezifischer Risiken sind in einem vom Vorstand verabschiedeten Risikomanagement-Handbuch beschrieben. Zudem prüft die interne Revision regelmäßig das prozessbegleitende interne Risikomanagementsystem. ISO-Zertifizierungen zur Standardisierung von Abläufen und zur Vermeidung von Risiken sowie der Abschluss von Versicherungen ergänzen das Risikomanagement des Konzerns. Darüber hinaus hat der BayWa Konzern in seinen Unternehmensleitlinien und ethischen Grundsätzen sowie dem Code of Conduct verbindliche Ziele und Verhaltensweisen festgelegt und konzernweit implementiert. Sie betreffen das individuelle Handeln im Umgang mit Unternehmenswerten ebenso wie das faire und verantwortungsbewusste Verhalten gegenüber Lieferanten, Kunden und Kollegen. Chancen- und Risikomanagement im BayWa KonzernIm BayWa Konzern ist das Chancen- und Risikomanagement ein integraler Bestandteil der Planungs- und Steuerungsprozesse. Ein umfangreiches Risikomanagementsystem erfasst und überwacht laufend sowohl die Konzernentwicklung als auch aktuelle Schwachstellen. Das Risikomanagementsystem umfasst alle Bereiche und ist ein zentrales Element der Berichterstattung. Insbesondere muss die Erkennung und Begrenzung bestandsgefährdender Risiken durch das Risikomanagement gewährleistet werden. Dies versetzt die Konzernleitung in die Lage, schnell und effektiv zu handeln. Für jeden Bereich des Konzerns sind Risikobeauftragte und Risikoberichterstatter eingesetzt, die für die Umsetzung des Reporting-Prozesses sorgen. Der Reporting-Prozess teilt Chancen und Risiken in Klassen ein und nimmt eine Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie der möglichen monetären Auswirkungen vor. Das System basiert auf individuellen Einschätzungen, unterstützt durch entsprechende Managementprozesse, und ist in die Kernaktivitäten integriert. Es beginnt bei der strategischen Planung und setzt sich über Beschaffung und Vertrieb, einschließlich des Kontrahentenrisikomanagements, fort. Als Erweiterung des Planungsprozesses in den Geschäftsfeldern, der Beschaffungs- und Vertriebsorganisation sowie in den Zentralbereichen dient das Chancen- und Risikomanagementsystem zur Identifikation und Bewertung möglicher Abweichungen von erwarteten Entwicklungen. Neben der Identifikation und Bewertung von wesentlichen Entwicklungen, die das Geschäft beeinflussen, lassen sich mit dem System Aktivitäten priorisieren und implementieren. Damit können Chancen besser genutzt und Risiken vermieden oder reduziert werden. Kern des Risikomanagementsystems sind die Risikoberichte, die regelmäßig von den Geschäftseinheiten erstellt werden. Diese Berichte werden vom Vorstand und den Verantwortlichen der Geschäftsfelder ausgewertet und beurteilt. Die systematische Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer Systeme mit Frühwarncharakter tragen maßgeblich zur weiteren Festigung sowie zum gezielten Ausbau der konzernweiten Chancen- und Risikokultur bei. Zentraler Bestandteil und zugleich Weiterentwicklung des Chancen- und Risikomanagements ist das seit dem Geschäftsjahr 2009 bestehende Risk Board. Unter Leitung des Vorstandsvorsitzenden tagt dieses mit operativen Managern und Mitarbeitern aus Stabsstellen besetzte Gremium regelmäßig, um operative Chancen und Risiken zu diskutieren und zu bewerten. Die protokollierten Sitzungen dienen der Entwicklung eines Chancen- und Risikoverständnisses und bilden auch die Grundlage des Risikomaßes für operative Entscheidungen. Im Jahr 2017 wurde die neue Organisationseinheit Corporate Risk geschaffen, die aus dem Risikocontrolling der Agrar-Gruppe heraus entstanden ist. Die Aufgaben von Corporate Risk umfassen neben der Durchführung des Risikocontrollings für die Agrar-Gruppe auch den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems zur handelstäglichen Überwachung der Risikopositionen. Zusätzlich dient der Bereich als konzernweites Kompetenzzentrum zur Sicherstellung von Best-Practice-Standards bei Methoden, Prozessen und Systemen des Risikocontrollings sowie zur Gewährleistung der Erfüllung von Finanzmarktregulierungen zu Commodity-Derivaten. Das seit Jahren etablierte gruppenübergreifende Risikomanagementsystem für die Agrar-Gruppe umfasst die Geschäftstätigkeiten von BayWa, Cefetra-Gruppe, BayWa Agrarhandel GmbH sowie der BayWa Agrar International B.V. Als Maßstab für die Ausgestaltung des Risikomanagements dienen die durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlichten MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement). Die MaRisk beinhalten Regelungen zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risikoarten einschließlich des Kontrahentenrisikos sowie operativer Risiken, wie beispielsweise Qualitäts- und Logistikrisiken. Diese im Finanzdienstleistungssektor und bei führenden Handelsunternehmen etablierten Standards wurden aufgrund des flexiblen und praxisnahen Rahmens wesentlicher Regelungen für den Agrarhandel der BayWa adaptiert. Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement gemäß MaRisk beinhaltet unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit insbesondere die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren. Das Interne Kontrollsystem umfasst insbesondere:
Zur handelstäglichen Marktrisikosteuerung werden für alle Gruppengesellschaften die Positionen inkl. der Spreads (Basisrisiken) ermittelt und überwacht. Neben Volumenlimits dienen wertorientierte Verfahren einer risikoadäquaten Steuerung der Positionen. Hierzu gehören die regelmäßige Mark-to-Market-Bewertung der schwebenden Agrarhandelsgeschäfte und die daraus abgeleitete Ermittlung der Handelsergebnisse sowie das portfoliobasierte Value-at-Risk-Verfahren. Zusätzlich werden regelmäßig und ad hoc Stresstests durchgeführt, um die Ergebnisauswirkungen außergewöhnlicher Marktpreisänderungen zu erfassen und im Bedarfsfall Maßnahmen zur Risikoreduktion zu ergreifen. Die Handelspositionen der Agrar-Gruppe sowie deren Risikogehalt werden täglich den operativen Einheiten und lokalen Risikoverantwortlichen sowie im Rahmen des Risk Board an den Vorstand berichtet. Diese Steuerungsmechanismen werden durch eine einheitliche gruppenweite IT-Systemlösung für das Risikomanagement unterstützt, die seit Jahren etabliert ist und von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgenommen wurde. Das Agrar-Risiko-Committee ist Teil der Risk Governance und dient als höchstes Entscheidungsgremium innerhalb der Agrar-Gruppe. Dieses besteht u. a. aus Vorstandsmitgliedern und tagt turnusmäßig sowie anlassbezogen. Es beschließt Risikorichtlinien und Limitsysteme für den Agrarhandel und ergreift im Bedarfsfall risikosteuernde und begrenzende Maßnahmen. Zur Sicherstellung einer umfassenden Umsetzung der Vorgaben des Agrar-Risiko-Committees, inkl. Einhaltung der Limits, wurde sowohl auf Gruppenebene als auch in den jeweiligen Agrarhandelsgesellschaften ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling eingerichtet. Corporate Risk ist hierbei zuständig für die gruppenweite Entwicklung und Umsetzung von Methoden, Prozessen und Systemen der Risikosteuerung, die Risikoüberwachung und die Risikoberichterstattung. Die Verantwortung der Risk Officer in den Handelsgesellschaften bezieht sich auf sämtliche Risikoprozesse innerhalb des Unternehmens inkl. der Limitüberwachung und des Reportings. Zur Koordination des Handelsmanagements dient weiterhin das Global Book System (GBS), das übergreifend für die nationalen und internationalen Bereiche die Handels- und Risikopositionen der einzelnen Produktlinien im Handel mit Getreide, Ölsaaten und Co-Produkten aufeinander abstimmt und optimiert. Zur Einschätzung der globalen Nachfrage- und Angebotssituation werden im Rahmen der Marktforschungsaktivitäten fundamentale Marktanalysen durchgeführt. Seit Jahresbeginn 2017 wird ein zusätzlicher Schwerpunkt auf die Entwicklung und Implementierung quantitativer Verfahren zur Portfolio- und Risikoanalyse gelegt, deren Ergebnisse in wöchentlichen Meetings mit den Handelsabteilungen diskutiert werden. Angesichts der steigenden Volatilitäten in den Märkten für Agrarerzeugnisse arbeitet die BayWa hier mit Spezialisten im Bereich algorithmus-gesteuerter Handelsstrategien zusammen, um die Auswirkungen der durch den Hochfrequenzhandel ausgelösten Marktschwankungen auf die Positionen der BayWa zu begrenzen. Gesamtwirtschaftliche Chancen und RisikenAllgemeine konjunkturelle Einflüsse wirken sich auch auf das Konsum- und Investitionsverhalten in den Kernmärkten der BayWa aus. Diese Umfeldfaktoren beeinflussen den Geschäftsverlauf der BayWa jedoch weniger stark als andere Unternehmen. Das Geschäftsmodell der BayWa ist überwiegend auf die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse wie Ernährung, Mobilität, Energieversorgung und Wohnen fokussiert, so dass zyklische Schwankungen hier geringer ausfallen als in anderen Wirtschaftsbereichen. Dadurch kann die BayWa in Krisen sogar spezifische Chancen nutzen, etwa durch Identifikation und Akquisition von geeigneten Unternehmen zum Ausbau bestehender oder zum Aufbau neuer Geschäftsaktivitäten. Starken Rückschlägen der internationalen Wirtschaftsentwicklung, hervorgerufen beispielsweise durch globalen Rohstoffpreisverfall, kann sich die BayWa allerdings nicht völlig entziehen. Am 23. Juli 2016 hat die britische Bevölkerung in einem Referendum mehrheitlich für einen Austritt aus der EU gestimmt (Brexit). Die Verhandlungen zwischen den EU-Staaten und Großbritannien über die Modalitäten des Austritts dauern derzeit an und sollen bis Herbst 2018 abgeschlossen werden. Als Austrittstermin ist der 29. März 2019 vorgesehen. Ab diesem Datum tritt eine mindestens zweijährige Übergangsfrist in Kraft, innerhalb derer die bisherigen Regulierungen der EU hinsichtlich der Freizügigkeit von Personen sowie dem Austausch von Gütern und Dienstleistungen durch bilaterale Regelungen zwischen der EU und Großbritannien ersetzt werden. Aufgrund der Übergangsfrist ergeben sich für die in Großbritannien ansässigen Gesellschaften des BayWa Konzerns kurzfristig keine Veränderungen. Die Konsequenzen, die sich aus neuen Regeln für die Freizügigkeit und den Handel ergeben, werden von den betroffenen Gesellschaften geprüft, sobald hierzu rechtsverbindliche Entscheidungen vorliegen. Selbst im Fall von Beschränkungen des freien internationalen Handels erwartet die BayWa aufgrund des Umfangs des Geschäfts in Großbritannien durch den Austritt des Landes aus der EU keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Gesamtkonzern. Branchen- und konzernspezifische Chancen und RisikenWechselnde politische Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Veränderungen bei der Regulierung der Märkte für einzelne Agrarprodukte oder steuerliche Förderungen von Energieträgern, sowie volatile Märkte verursachen Risiken. Sie eröffnen aber auch neue Perspektiven. Witterungsbedingte Extreme können direkte Auswirkungen auf das Angebot, die Qualität, die Preisbildung und den Handel mit Agrarerzeugnissen sowie nachgelagert auch auf das Betriebsmittelgeschäft haben. Dem wirkt der im Segment Agrar gestiegene Diversifizierungsgrad hinsichtlich Produktangebot und geografischer Präsenz entgegen, da die Abhängigkeit von einzelnen Märkten verringert und die Flexibilität in Beschaffung und Vermarktung gesteigert wurde. Darüber hinaus begegnet die BayWa Qualitätsrisiken durch Stichprobenentnahmen und Kontrollen. Risiken durch Qualitätsverschlechterungen von gehaltenen Beständen werden durch professionelle Standards in der Lagerhaltung verringert. Logistikrisiken, die sich aus witterungs- oder streikbedingt mangelnder Verfügbarkeit von Transportkapazitäten ergeben, werden durch Früherkennungssysteme rechtzeitig identifiziert und gesteuert. Globale Klimaveränderungen beeinflussen langfristig auch den Agrarbereich. Die weltweite Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insbesondere nach Getreide, wächst stetig. Hieraus kann sich ein Trend zu dauerhaft höheren Preisen bilden. Aufgrund der Tätigkeit im Obst- und Gemüseanbau ist der Konzern einem finanziellen Risiko ausgesetzt, das in der zeitlichen Differenz zwischen dem Mittelabfluss für Kauf, Anbau und Pflege der Pflanzen sowie den Kosten der Ernte einerseits und dem Mittelzufluss aus dem Verkauf der Früchte andererseits begründet ist. Diesem Risiko wird durch eine aktive Überwachung des Net Working Capitals Rechnung getragen. Die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft hat unmittelbaren Einfluss auf die Investitionsfähigkeit sowie -bereitschaft und damit auf den Absatz von Betriebsmitteln und hochwertiger Landtechnik. Im Energiegeschäft ist insbesondere der Bereich der regenerativen Energien von Veränderungen der Fördermaßnahmen beeinflusst. Vor diesem Hintergrund wird die Umsatz- und Ertragsentwicklung durch die geografische Diversifizierung stabilisiert. Durch die Verteilung auf verschiedene Energieträger - vor allem Windenergie, Solarenergie und Biomasse - wird das Risiko in den einzelnen, immer noch stark von der Förderpolitik abhängigen Märkten gemindert. Für stromerzeugende Beteiligungen im Bereich der regenerativen Energien spielen auch Witterungsrisiken (Windaufkommen, Sonneneinstrahlung) eine Rolle. Das durchschnittliche Windaufkommen und die durchschnittliche Sonneneinstrahlung lassen sich mittelfristig anhand langjähriger Gutachten verhältnismäßig gut vorhersagen, dennoch ergeben sich kurzfristig positive wie negative Abweichungen. Zudem stellt die Anlagenverfügbarkeit ein Risiko dar, das durch die Auswahl erprobter Komponenten von renommierten Anlagenherstellern stark reduziert wird. Daneben wird durch den Abschluss von Full-Service-Wartungsverträgen sichergestellt, dass Wartungs- und Reparaturarbeiten innerhalb definierter Zeiträume erfolgen. Im Bausektor wirken sich im Wesentlichen konjunkturelle und politische Einflussfaktoren auf die Nachfrage aus. Unter den politischen Einflussfaktoren sind beispielsweise Sonderabschreibungen für denkmalgeschützte Gebäude und Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie für den sozialen Wohnungsbau zu nennen. Grundsätzlich bringt der alternde Wohnungsbestand in Deutschland einen wachsenden Modernisierungs- und Sanierungsbedarf mit sich. Der BayWa Konzern ist im Segment Bau Franchisegeber für Bau- und Gartenmärkte. Nach der Einbringung der BayWa Bau- und Gartenmärkte in ein Joint Venture mit Hellweg, der im Jahr 2011 neu gegründeten BayWa Bau- und Gartenmärkte GmbH & Co. KG, ist deren operative Führung auf Hellweg übergegangen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich das Risiko, dass die Franchisegesellschaft im BayWa Konzern ihren vertraglichen Leistungsverpflichtungen gegenüber Franchisenehmern in der bisherigen Art und Güte nicht mehr nachkommen kann. Daraus können u. a. Schadensersatzforderungen der Franchisenehmer entstehen. Diesem Risiko wurde durch den Abschluss langfristiger Verträge mit Hellweg begegnet. Chancen und Risiken aus FinanzinstrumentenNeben fest- und variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten, die in unterschiedlichem Ausmaß einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, setzt der BayWa Konzern zur Absicherung seines Warenhandelsgeschäfts auch derivative Absicherungsinstrumente wie Optionen und Terminkontrakte ein. Diese derivativen Absicherungsinstrumente unterliegen zusätzlich zum Zinsänderungsrisiko dem Risiko von Preisänderungen des Underlyings sowie - in Abhängigkeit von der Basiswährung, in der das derivative Instrument denominiert ist - einem Währungsrisiko. Sofern diese Transaktionen nicht über eine Börse abgewickelt werden, besteht darüber hinaus ein Kontrahentenrisiko. Analog dazu können sich aus Veränderungen der Zinsen, Währungskursrelationen oder Terminmarktpreise ungeplante Chancen ergeben. Preischancen und -risikenInsbesondere im Agrar- und im Energiesegment handelt die BayWa mit sehr preisvolatilen Gütern wie Getreide, Ölsaaten, Düngemitteln, Mineralöl, Biomethan oder Solarkomponenten. Durch die Einlagerung der entsprechenden Waren bzw. durch den Abschluss von Lieferverträgen von Waren in der Zukunft unterliegt die BayWa somit auch dem Risiko von Preisschwankungen. Während das Risiko im Mineralöl- und Biomethanbereich aufgrund der reinen Distributionsfunktion der BayWa vergleichsweise gering ist, können Preisschwankungen bei Getreide, Ölsaaten, Düngemitteln oder Solarkomponenten aufgrund der Lagerhaltung höhere Risiken verursachen, wenn bei den Verträgen über den Warenbezug und den Warenverkauf keine Kongruenz besteht. Darüber hinaus können Aktivitäten von Finanzinvestoren und technische Marktmechanismen zeitweise stark zunehmende Preisvolatilitäten verursachen. Neben absoluten Preisrisiken können auch unterschiedliche Preisentwicklungen in den lokalen Prämien, in der zeitlichen Preiskurve sowie in den Produktqualitäten den Geschäftsverlauf beeinflussen. Sofern nicht bereits bei Abschluss von Verträgen entsprechende Deckungsgeschäfte vorliegen, werden die hieraus resultierenden Risiken fortlaufend in entsprechenden Gremien überwacht. Wo erforderlich, werden entsprechende Maßnahmen zur Risikobegrenzung ergriffen. Im Bereich der regenerativen Energien ist die BayWa auch als Projektentwickler tätig. Daraus ergibt sich beispielsweise bei der Planung und dem Bau von Solar-, Windenergieoder Biogasanlagen das Risiko, dass die Anlagen durch Verzögerungen erst später als vorgesehen ans Netz gehen können. Sofern dabei ein Termin für die weitere Absenkung der Einspeisevergütung überschritten wird, besteht das Risiko, dass als Folge der niedrigeren Einspeise- bzw. Stromerlöse die Wirtschaftlichkeit der Projekte im Vergleich zur Planung unterschritten wird. Der BayWa Konzern verwendet zur Messung und Steuerung des Risikos aus Warentermingeschäften, die als Finanzinstrumente im Sinne von IAS 39 zu behandeln sind, ein portfoliobasiertes Value-at-Risk-Verfahren. Der von der BayWa verwendete Value at Risk zielt auf die Quantifizierung der negativen Wertänderung eines Portfolios, die mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (95 Prozent) während eines definierten Zeitraums (5 Handelstage) nicht überschritten wird. Der zum 31. Dezember 2017 ermittelte Value at Risk beträgt 3,759 Mio. Euro und zeigt, dass der potenzielle Verlust aus den betrachteten Warentermingeschäften innerhalb der nächsten 5 Handelstage mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent den Wert von 3,759 Mio. Euro nicht überschreiten wird. Fremdwährungschancen und -risikenDie Geschäftstätigkeit der BayWa findet zum großen Teil innerhalb des Euroraums statt. Sofern Fremdwährungspositionen aus Waren- und Leistungsgeschäften oder Projektierungen resultieren, werden diese grundsätzlich sofort abgesichert. Sonstige Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt des Entstehens abgesichert. Spekulative Aufnahmen oder Anlagen von Finanzmitteln in Fremdwährungen sind nicht zulässig. Aktienkurschancen und -risikenDas Anlageportfolio des BayWa Konzerns umfasst in geringem Umfang direkte und indirekte Anlagen in börsennotierten Unternehmen. Die Aktieninvestitionen werden laufend anhand ihrer aktuellen Marktwerte überwacht. Zinschancen und -risikenZinsrisiken resultieren aus variablen Finanzierungen des Konzerns, insbesondere aus der Emission kurzlaufender Commercial Papers, der Aufnahme kurzfristiger Kredite sowie Schuldscheindarlehen mit variablem Zinsanteil. Die kurzfristigen Fremdmittel dienen überwiegend der Finanzierung des Working Capitals. Zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos, das nicht durch einen Natural Hedge abgesichert ist, nutzt die BayWa derivative Instrumente in Form von Futures, Zinscaps und Zinsswaps. Im Geschäftsjahr 2017 lag der durchschnittliche Zinssatz für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten bei 1,133 Prozent (Vorjahr: 1,110 Prozent). Eine Veränderung dieses Zinssatzes um plus 1,0 Prozent auf 2,133 Prozent würde zu einem Mehraufwand an Zinsen in Höhe von 11,279 Mio. Euro führen, sofern eine zumindest teilweise Überwälzung über die Umsatzerlöse nicht möglich wäre. Eine Reduzierung des Zinssatzes um minus 1,0 Prozent auf 0,133 Prozent hätte eine Verringerung des Zinsaufwands in Höhe von 11,279 Mio. Euro zur Folge. Rechtliche und regulatorische Chancen und RisikenDie Unternehmen des Konzerns sind und werden auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Rechtsstreitigkeiten und Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlleistungen und -lieferungen oder aus Zahlungsstreitigkeiten resultieren, aber auch aus Verstößen gegen Compliance-Vorschriften durch einzelne Mitarbeiter. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen, dass einzelnen Unternehmen des Konzerns die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Diese Risiken werden durch die entsprechenden Fachbereiche des Konzerns laufend überwacht. Im Jahr 2015 gab es eine Kartelluntersuchung bei verschiedenen Agrarunternehmen in Deutschland, u. a. auch bei der BayWa AG, im Bereich Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln. Eine weitere Durchsuchung verschiedener Büros des Bereichs Landtechnik am Hauptsitz der BayWa hat das Bundeskartellamt im Januar 2016 auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Bonn vorgenommen. Die Durchsuchungen wurden mit dem Verdacht begründet, dass Mitarbeiter der BayWa an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beim Vertrieb von Agrartechnik beteiligt gewesen sein sollen. Im Februar 2018 hat das Bundeskartellamt die Einstellung der Untersuchung im Bereich Landtechnik gegen die BayWa mitgeteilt. Die verbleibende Untersuchung im Bereich Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln dauert weiter an. Diesbezügliche Ergebnisse oder Teilergebnisse waren bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Konzernabschlusses nicht vorliegend. Die BayWa bildet Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung entsteht und eine adäquate Schätzung des Betrags möglich ist. Im Einzelfall kann eine tatsächliche Inanspruchnahme den zurückgestellten Betrag überschreiten. Nach Einschätzung des Vorstands wurden Vorsorgen in erforderlichem Umfang gebildet. Änderungen im regulatorischen Umfeld können die Konzernentwicklung beeinflussen. Zu nennen sind insbesondere Eingriffe in die Rahmenbedingungen für den Agrarbereich sowie für das Geschäft mit regenerativen Energien. Negative Einflüsse sind verbunden mit der Umgestaltung, Rückführung oder Abschaffung von Fördermaßnahmen. Dagegen bieten neue regulatorische und gesetzgeberische Entwicklungen im Bereich bioenergetischer Aktivitäten auch Chancen. Im Baubereich können Eingriffe in bautechnische oder steuerrechtliche Vorgaben Einfluss auf die Geschäftsentwicklung nehmen. Die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern ist bislang noch vielfach von regulatorischen Rahmenbedingungen und staatlichen Förderungen abhängig. Politisch motivierte Veränderungen der Förderparameter - insbesondere die rückwirkende Absenkung oder Abschaffung von Einspeisevergütungen - können sich daher erheblich auf den Wert dieser Anlagen auswirken: entweder über zukünftig geringere erzielbare Veräußerungspreise oder über geringere Mittelzuflüsse aus dem Betrieb der Anlagen. Den möglichen Ergebnisauswirkungen aus solchen Risiken begegnet die BayWa durch eine dreifache Diversifizierung ihres Geschäftsportfolios im Bereich der regenerativen Energien: nach Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsbereichen (zum einen Projekte sowie Services und zum anderen Handel). Als Folge der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 wurden zahlreiche neue Gesetze erlassen, um den Finanzmarkt stärker zu regulieren. Besonders im Fokus standen dabei die Derivatemärkte. Zusätzlich wurden auf europäischer Ebene Anstrengungen unternommen, um den spekulativen Handel im Rohstoffbereich und insbesondere im Agrarbereich einzuschränken. Aus der Vielzahl an neuen Regulierungen sind insbesondere die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) und die Neufassung der Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) relevant für die Geschäftstätigkeiten der BayWa. Hierdurch entsteht neben zusätzlichen Kosten auch das Risiko von Verstößen. Die Einhaltung sämtlicher Regelungen der Finanzmarktaufsicht wird durch den handelstäglichen Betrieb einer gruppenweiten Risikomanagement-Software kosteneffizient sichergestellt. Kredit- und KontrahentenrisikenIm Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit kommt dem BayWa Konzern eine wichtige Finanzierungsfunktion im Bereich der landwirtschaftlichen Handelspartner zu. Im Rahmen sog. Anbauverträge entsteht dem Konzern ein Finanzierungsrisiko aus der Vorfinanzierung landwirtschaftlicher Betriebsmittel, deren Rückzahlung durch Übernahme und Vermarktung der Ernte erfolgt. Daneben gewährt die BayWa gewerblichen Abnehmern insbesondere in der Baubranche Finanzierungen in Form von Zahlungszielen in erheblichem Umfang. Darüber hinaus bestehen gewöhnliche Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Risikominimierung wird durch ein umfangreiches Debitorenüberwachungssystem gewährleistet, das alle Geschäftsfelder umfasst. Dabei werden Kreditlimits mit dokumentierten Genehmigungsverfahren definiert und laufend kontrolliert. Neben den Kreditrisiken werden im Agrarhandel auch die Kontrahentenrisiken regelmäßig überprüft; so werden Marktwertveränderungen bei offenen Verkaufs- und Einkaufskontrakten gemessen, um das Risiko einer Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen steuern zu können. Kreditrisiken bestehen im ökonomischen Verlust eines finanziellen Vermögenswerts, im Ausfall der vertraglichen Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners und seiner Bonitätsverschlechterung, verbunden mit der Gefahr der Konzentration auf wenige Vertragspartner (Klumpenrisiken). Kreditrisiken können in den IFRS-7-Klassen "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS)", "Kredite und Forderungen (LaR)" und "Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT)" eintreten. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS): In dieser Klasse befinden sich hauptsächlich Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Wertpapiere. Diese finanziellen Vermögenswerte unterliegen über die in dieser Klasse bisher getätigten Wertberichtigungen hinaus keinem weiteren Kreditrisiko. Die maximale Kreditrisikoexposition zum Abschluss-Stichtag entspricht dem Buchwert dieser Klasse. Der BayWa Konzern erachtet dieses als nicht bedeutend. Kredite und Forderungen (LaR): Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit kommt dem BayWa Konzern eine wichtige Finanzierungsfunktion im Bereich der landwirtschaftlichen Handelspartner zu. Im Rahmen sog. Anbauverträge tritt der Konzern in ein Finanzierungsrisiko aus der Vorfinanzierung landwirtschaftlicher Betriebsmittel. Der Ausgleich erfolgt durch Übernahme und Vermarktung der Ernte. Ein umfangreiches Debitorenüberwachungssystem gewährleistet die Risikominimierung hierfür, aber auch für die übrigen Geschäftsbereiche. Dies geschieht durch die Installierung und laufende Überwachung von Kreditlimits mit dokumentierten Genehmigungsverfahren. Für das verbleibende Restrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen vorgenommen. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist derzeit nicht erkennbar. Die maximale Kreditrisikoexposition zum Abschluss-Stichtag entspricht dem Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das erwartete Ausfallrisiko beläuft sich auf 15,257 Mio. Euro (Vorjahr: 13,533 Mio. Euro). Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT): In dieser Kategorie befinden sich einerseits derivative Finanzinstrumente, die zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken gehalten werden. Die Vertragspartner der derivativen Finanzinstrumente sind vorwiegend international tätige Kreditinstitute, die über ein gutes, von einer externen Ratingagentur vergebenes Kreditrating verfügen. Zudem werden in dieser Kategorie die positiven beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte ausgewiesen, die ausschließlich Handelszwecken dienen und somit als Finanzinstrument im Sinne von IAS 39 zu behandeln sind. Diese Warentermingeschäfte werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Grundlage für die Bewertung der Warentermingeschäfte ist hierbei der Markt- oder Börsenpreis für identische oder vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag. Darüber hinaus sind in dieser Klasse von Vermögenswerten in geringem Umfang Wertpapiere enthalten. Derzeit bestehen in dieser Klasse keine überfälligen Zahlungen oder Wertberichtigungen aufgrund von Ausfällen. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der BayWa Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt nachkommen kann. Finanzielle Mittel werden im BayWa Konzern durch das operative Geschäft und die Aufnahme von Darlehen externer Finanzinstitute generiert. Darüber hinaus kommen Finanzierungsinstrumente wie Multi-Currency-Commercial-Paper-Programme oder Asset-Backed-Securitisation-Finanzierungen und Schuldscheindarlehen zum Einsatz. Im Oktober 2017 platzierte die BayWa zudem erstmals eine Hybridanleihe. Die bestehenden Kreditlinien sind ausreichend bemessen, um die Geschäftsabwicklung jederzeit auch bei steigendem Umfang zu gewährleisten. Die Finanzierungsstruktur trägt damit der ausgeprägten Saisonalität der Geschäftstätigkeit Rechnung. Aufgrund der Diversifizierung der Finanzierungsquellen unterliegt der BayWa Konzern hinsichtlich der Liquidität derzeit keinen Konzentrationsrisiken. Eine überwiegend fristenkongruente Finanzierungsstruktur des BayWa Konzerns stellt sicher, dass sich Zinschancen entsprechend im Konzern abbilden können. Rating des BayWa KonzernsDie BayWa AG genießt in Bankenkreisen eine gute Bonität. Dabei spielen die Solidität und die lange, erfolgreiche Unternehmenshistorie ebenso eine Rolle wie eine hohe Unternehmenssubstanz, untermauert durch Vermögenswerte wie Immobilien. Im Jahr 2017 konnte der BayWa Konzern zum wiederholten Mal die Summe der Kreditlinien erhöhen. Aus Kosten-Nutzen-Abwägungen verzichtet die BayWa AG bewusst auf die Verwendung externer Ratings. Personalchancen und -risikenDer BayWa Konzern konkurriert im Personalbereich mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Führungskräfte sowie leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter. Um den zukünftigen Erfolg sicherzustellen, benötigen die Konzernunternehmen qualifizierte Fachkräfte. Überhöhte Fluktuation, die Abwanderung leistungsstarken Fachpersonals und die fehlgeschlagene Bindung von Nachwuchskräften an die Konzernunternehmen können sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Diesen Risiken begegnet die BayWa indem sie ihren Mitarbeitern umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten anbietet, um die Fachkompetenz zu gewährleisten. Eine Führung durch Vertrauen, der Einsatz der Mitarbeiter entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten sowie die Definition und Beachtung der ethischen Leitlinien schaffen ein positives Arbeitsklima. Gleichzeitig fördert die BayWa AG die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Mit 1.307 Auszubildenden zum Jahresende 2017 zählt der Konzern zu den großen Ausbildungsbetrieben speziell in ländlichen Regionen. Hieraus rekrutiert die BayWa aber auch einen großen Teil ihrer zukünftigen Fach- und Führungskräfte. Die langen Betriebszugehörigkeiten dokumentieren regelmäßig die hohe Loyalität, die die Mitarbeiter der BayWa entgegenbringen. Das schafft Stabilität und Beständigkeit, sichert aber auch den Wissenstransfer über Generationen hinweg. Informationstechnologische Chancen und RisikenDie Nutzung modernster Informationstechnologie kennzeichnet die gesamte Geschäftstätigkeit des BayWa Konzerns. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse werden durch die IT unterstützt und mit Hilfe modernster Softwarelösungen abgebildet. Gerade für ein personalintensives Handelsunternehmen ist die Systemunterstützung der Arbeitsabläufe zwingend erforderlich. Die fortlaufende Überprüfung und Überarbeitung der Prozesse bedeutet aber mehr als nur eine Implementierung neuer IT-Komponenten. Sie geht stets auch mit der Optimierung von Prozessabläufen einher, wodurch Chancen in Form von Synergie- und Einsparpotenzialen identifiziert und realisiert werden können. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Um die Chancen zu realisieren und die Risiken zu minimieren, wird die IT-Kompetenz des BayWa Konzerns auf dem neuesten Stand gehalten. Die Ressourcen sind in einer eigenen Tochtergesellschaft, der RI-Solution GmbH Gesellschaft für Retail-Informationssysteme, Services und Lösungen mbH, gebündelt und bedienen die Konzernunternehmen mit einem IT-Service auf höchstem Niveau. Umfassende Vorkehrungen wie Firewalls, ein tagesaktueller Virenschutz, Notfallpläne sowie Datenschutzschulungen sichern die Datenverarbeitung. Organisatorisch getrennt wacht zudem ein eigener Datenschutzbeauftragter über die Einhaltung von Sicherungs- und Datenschutzstandards. Der fehlerhafte Umgang mit personen- bzw. kundenbezogenen Daten sowie deren unerlaubte Weitergabe oder Nutzung stellen ein Datenschutzrisiko für die BayWa dar. Dieses Risiko steigt infolge der digitalen Transformation vieler Geschäftsaktivitäten sowie einer erhöhten Sensibilität für das Thema aufgrund gesetzlicher Neuerungen an. Beratungs- und Sensibilisierungsangebote sowie Prozesskontrollen sollen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Belange im Konzern gewährleisten. Grundsätzlich stellt die BayWa sicher, dass die Datenhoheit beim Kunden verbleibt. Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation durch die KonzernleitungDie Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns gefährdenden Risiken bestehen. Auch für die Zukunft sind bestandsgefährdende Risiken gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt sind die Risiken des BayWa Konzerns begrenzt und überschaubar. Neben potenziell nicht oder nur mittelbar beeinflussbaren geopolitischen oder makroökonomischen Risiken stehen die operativen Risiken im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei Letzteren hat der BayWa Konzern entsprechende Maßnahmen zur Risikosteuerung ergriffen. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den KonzernrechnungslegungsprozessWesentlicher Bestandteil des Chancen- und Risikomanagements ist das Interne Kontrollsystem (IKS) zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Der BayWa Konzern verfügt über ein professionelles und in vielen Bereichen zertifiziertes Kontrollsystem, das Maßnahmen und Prozesse zur Sicherung des Vermögens und zur Gewährleistung der zutreffenden Abbildung der Ertragslage umfasst. Der Konzernabschluss wird in einem zentral durchgeführten Prozess erstellt. Die Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften ist dabei durch Bilanzierungsvorgaben sichergestellt. Das "Corporate Accounting" fungiert als direkter Ansprechpartner für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften in Bezug auf das Reporting und die Jahres- bzw. Quartalsabschlüsse. Corporate Accounting erstellt den konsolidierten Konzernabschluss nach IFRS. Ein Kontrollsystem, das den Rechnungslegungsprozess überwacht, stellt sicher, dass die Geschäftsvorfälle - wie von den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften gefordert - vollständig und zeitnah erfasst werden. Ferner wird damit gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt sowie Vermögenswerte und Schulden zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Das Kontrollsystem bedient sich sowohl automatisierter als auch manueller Kontrollmechanismen, um die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassend sicherzustellen. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind darüber hinaus geeignete Kontrollen wie beispielsweise die strenge Einhaltung des Vieraugenprinzips sowie analytische Prüfungen implementiert. Daneben werden rechnungslegungsrelevante Prozesse durch die interne Revision regelmäßig überprüft. Alle einbezogenen Tochtergesellschaften sind verpflichtet, monatlich ihre Geschäftszahlen auf IFRS-Basis in einem standardisierten Reportingformat an die BayWa zu berichten. Dadurch können Plan-Ist-Abweichungen zeitnah identifiziert werden und es besteht die Möglichkeit, kurzfristig darauf zu reagieren. Das "Corporate Accounting" überwacht im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung sämtliche den Konzernabschluss betreffenden Prozesse in Abstimmung mit den Konzerngesellschaften, wie etwa die Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Zwi-schenergebniseliminierung. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet und regelmäßig geschult. Die Integrität und Verantwortlichkeit sämtlicher Mitarbeiter in Bezug auf Finanzen und Finanzberichterstattung werden dadurch sichergestellt, dass sich jeder Mitarbeiter verpflichtet, die Verhaltensgrundsätze der BayWa zu beachten. Durch die Beschäftigung von hochqualifiziertem Fachpersonal, gezielter und regelmäßiger Fort- und Weiterbildung sowie einer konsequenten Funktionstrennung in der Finanzbuchhaltung bei der Erstellung, Buchung und Kontrolle von Belegen wird die Einhaltung der lokalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften beim Erstellen der Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses gewährleistet. (D.) ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. (D.1.) UmsatzerlöseDie Erfassung von Umsätzen und Erträgen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren, Erzeugnissen und erbrachten Dienstleistungen verbundenen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Umsätze und Erträge werden abzüglich gewährter Skonti, Boni und Rabatte ausgewiesen. Die Gliederung nach Unternehmensbereichen und Regionen ist aus der Segmentberichterstattung (Abschnitt E.2.) ersichtlich. Aufgrund der diversifizierten Geschäftstätigkeit der einzelnen Segmente werden intersegmentäre Umsätze nur in unwesentlichem Umfang getätigt. scroll
(D. 2.) Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die übrigen Erträge umfassen Lizenzerträge und eine Vielzahl weiterer Einzelpositionen. Die Mieteinnahmen verstehen sich inkl. der Erlöse aus Nebenkosten. Die Erträge aus Anlageabgängen umfassen zu einem wesentlichen Bestandteil die Veräußerung von Immobilienbeständen der BayWa AG und beinhalten darüber hinaus mit 3,614 Mio. Euro die ratierliche Verteilung des Buchgewinns, der aus einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion über Immobilien im Geschäftsjahr 2013 entstanden und aufgrund der Einordnung des Leasingverhältnisses als Finanzierungsleasing über dessen Laufzeit zu verteilen ist. Zudem beinhalten die Erträge aus Anlagenabgängen im Berichtsjahr auch die im Rahmen des Verkaufs der BayWa Hochhaus-Immobilie 2012 und 2016 eliminierten Zwischengewinne in Höhe von 36,488 Mio. Euro. Der Rückgang der Kursgewinne ist im Wesentlichen auf das Projektgeschäft außerhalb des europäischen Währungsraums im Bereich der erneuerbaren Energien und die Geschäftsaktivitäten der neuseeländischen Konzerngesellschaften zurückzuführen. Zudem beinhalten die Kursgewinne Effekte aus Devisentermingeschäften, für die kein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem Grundgeschäft besteht und die deshalb nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind. (D. 3.) Materialaufwandscroll
(D. 4.) Personalaufwandscroll
Die gesamten Aufwendungen für Altersversorgung aus Pensionen und Abfertigungen belaufen sich nach Berechnung der Pensionsrückstellung und der Abfertigungsrückstellung nach IAS 19 auf 19,667 Mio. Euro (Vorjahr: 22,909 Mio. Euro). Davon werden ein Teilbetrag in Höhe von 7,802 Mio. Euro (Vorjahr: 8,617 Mio. Euro) unter dem Personalaufwand und ein Teilbetrag von 11,865 Mio. Euro (Vorjahr: 14,292 Mio. Euro) unter dem Zinsaufwand ausgewiesen. scroll
(D. 5.) Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Die übrigen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen allgemeine Vertriebs- und sonstige Kosten wie die Absicherung für betriebliche Risiken. (D. 6.) Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und übriges Beteiligungsergebnisscroll
Das gegenüber dem Vorjahr geringere Ergebnis aus den at-Equity-bilanzierten Anteilen ist mit der im Vorjahr erfolgten Veräußerung der Anteile an der Süddeutsche Geothermie-Projekte GmbH & Co. KG zu erklären. Der Anstieg des übrigen Beteiligungsergebnisses resultiert im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr 2017 erfolgten Veräußerung von Anteilen an der Raiffeisen Bank International AG, Wien, Österreich, sowie der finalen Veräußerung der BayWa Hochhaus GmbH & Co. KG. Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Zahlungsanspruchs erfasst. (D. 7.) Zinsertrag und Zinsaufwandscroll
(D. 8.) ErtragsteuernDie Ertragsteuern gliedern sich wie folgt: scroll
Die tatsächlichen Steuererträge und -aufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuern der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen nach IFRS sowie auf Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Im Eigenkapital sind 66,498 Mio. Euro (Vorjahr: 68,205 Mio. Euro) aktive latente Steuern mit der Rücklage für versicherungsmathematische Verluste und Gewinne aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen verrechnet. Zudem wurden 19,281 Mio. Euro (Vorjahr: 9,125 Mio. Euro) passive latente Steuern erfolgsneutral mit der Bewertungsrücklage im Eigenkapital verrechnet. Auf die von der BayWa AG ausgegebene Hybridanleihe entfallen 1,527 Mio. Euro latente Steuern, die ebenfalls im Eigenkapital verbucht sind. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Diese betragen 65,471 Mio. Euro (Vorjahr: 72,664 Mio. Euro) und betreffen überwiegend das Mutterunternehmen. Im Rahmen der Unternehmensplanung wird hierfür ein Zeithorizont von maximal fünf Jahren zugrunde gelegt. Latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 39,782 Mio. Euro (Vorjahr: 30,237 Mio. Euro) wurden nicht gebildet, weil von deren Nutzbarkeit nicht innerhalb des genannten Zeithorizonts ausgegangen wird. Teilweise sind Verlustvorträge von einzelnen Konzerngesellschaften zeitlich begrenzt vortragbar. Voraussichtlich werden keine Steueransprüche durch die zeitlich begrenzte Vortragbarkeit entfallen. Der aus der Entstehung bzw. Auflösung temporärer Differenzen resultierende latente Steuerertrag beläuft sich auf 3,871 Mio. Euro (Vorjahr: 19,481 Mio. Euro). Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Steuersatz der BayWa AG beträgt für das Berichtsjahr 29,13 Prozent (Vorjahr: 29,13 Prozent). Die aktiven und passiven latenten Steuern sind den einzelnen Bilanzpositionen wie folgt zugeordnet: scroll
Der tatsächliche Steueraufwand liegt 5,315 Mio. Euro über dem zu erwartenden Steueraufwand, der sich bei Anwendung des Körperschaftsteuersatzes in Deutschland nach der derzeit geltenden Rechtslage, zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerbelastung auf das Konzernergebnis vor Steuern, ergeben würde. Der rechnerische Steuersatz für die tatsächlichen Steuern von 29,13 Prozent ermittelt sich aus dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie der durchschnittlichen effektiven Gewerbesteuerbelastung in Höhe von 13,31 Prozent. Passive latente Steuern für Tochtergesellschaften und assoziierte Unternehmen wurden insoweit nicht bilanziert, als die Gesellschaft den Umkehreffekt steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Für temporäre Differenzen von Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen in Höhe von 16,477 Mio. Euro (Vorjahr: 15,302Mio. Euro) wurden passive latente Steuern nicht gebildet. Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom rechnerischen Steueraufwand gemäß Konzernsteuersatz zum tatsächlich ausgewiesenen Ertragsteueraufwand: scroll
(D. 9.) Gewinnanteil der MinderheitsgesellschafterDer anderen Gesellschaftern zustehende Anteil am Konzernjahresüberschuss in Höhe von 27,886 Mio. Euro (Vorjahr: 21,590 Mio. Euro) entfällt im Wesentlichen auf die Minderheitsgesellschafter der österreichischen Tochterunternehmen sowie auf die an der T&G Global Limited und ihren jeweiligen Tochtergesellschaften beteiligten Minderheitsgesellschafter. (D. 10.) Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie ist das Ergebnis der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der BayWa AG, geteilt durch die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen und dividendenberechtigten Aktien. Effekte, die zu einer Verwässerung führten, hat es nicht gegeben. scroll
(E.) WEITERE ANGABEN(E. 1.) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung des BayWa KonzernsDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des BayWa Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Der in der Kapitalflussrechnung dargestellte Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, also Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Einflüsse aus wechselkursbedingten Änderungen der flüssigen Mittel sind aufgrund der überwiegenden Tätigkeit im Euro-Raum von untergeordneter Bedeutung und werden deshalb zusammen mit den Konsolidierungskreisveränderungen dargestellt. Die Zahlungsmittel unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen. Entsprechend den Vorgaben des IAS 7 wird die Kapitalflussrechnung in Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit unterteilt. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wird ausgehend vom Konzernjahresüberschuss indirekt ermittelt. Dieser Cashflow wird ermittelt durch die Bereinigung um nicht zahlungswirksame Aufwendungen (im Wesentlichen Abschreibungen) und Erträge. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit wird zahlungsbezogen ermittelt und umfasst neben Zahlungszu- und -abflüssen aus Unternehmenserwerben die zahlungswirksamen Veränderungen im Konzernanlagevermögen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wird ebenfalls zahlungsbezogen ermittelt und umfasst in erster Linie die zahlungswirksamen Veränderungen aus Finanzmittelaufnahmen sowie die Zahlungsmittelabflüsse aus Dividendenzahlungen und der Rückführung von Finanzmitteln. Im Rahmen der indirekten Ermittlung wurden Veränderungen aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen eliminiert, da diese nicht zahlungswirksam sind. Daher ist ein Abgleich dieser Angaben mit den entsprechenden Werten in der Konzernbilanz nicht möglich. Weiterführende Angaben zu Unternehmenskäufen und -verkäufen finden sich in Abschnitt B.1. Die Überleitung der Bewegung der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar: scroll
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(E. 2.) Erläuterungen zur SegmentberichterstattungAufteilung des Geschäftsbetriebs auf SegmenteDie Segmentberichterstattung gibt einen Überblick über die wesentlichen Geschäftsbereiche des BayWa Konzerns. Die Gliederung der Segmente folgt den Vorschriften des IFRS 8. Diese werden so vorgenommen, wie sie auch dem Hauptentscheidungsträger - dem Gesamtvorstand der BayWa AG - in entsprechenden Berichten regelmäßig vorgelegt werden und so die Grundlage für strategische Entscheidungen bilden. Damit ergibt sich eine stärkere Vereinheitlichung des internen und externen Berichtswesens. Sämtliche Konsolidierungsmaßnahmen werden in einer gesonderten Spalte der Segmentberichterstattung gezeigt. Neben den dargestellten Abschreibungen bestehen keine wesentlichen zahlungsunwirksamen Posten, die in der Segmentberichterstattung gesondert auszuweisen sind. Segmentberichterstattung nach GeschäftsfeldernDas Segment Agrar beinhaltet die Geschäftsaktivitäten in den Geschäftsfeldern BayWa Agri Supply & Trade (BAST), BayWa Agrar Vertrieb (BAV), Obst und Agrartechnik. Das Geschäftsfeld BAST umfasst die nationalen und internationalen Handels-, Distributions- und Logistiktätigkeiten des BayWa Konzerns für Getreide, Ölsaaten und Zusatzprodukte. Im Geschäftsfeld BAV sind das Erfassungsgeschäft und der Handel mit Betriebsmitteln sowie Futtermitteln gebündelt. Das Geschäftsfeld Obst fasst sämtliche Aktivitäten des Konzerns im Bereich Obst- und Gemüseanbau und den Handel mit diesen Produkten zusammen. Das gesamte Agrartechnikangebot wird im Geschäftsfeld Technik abgebildet. Im Segment Energie sind die Geschäftstätigkeiten in den Geschäftsfeldern Energie und Regenerative Energien gebündelt. Das Geschäftsfeld Energie beinhaltet im Wesentlichen den Handel von Mineralölen, Brennstoffen und Schmierstoffen sowie das Tankstellengeschäft. Das Geschäftsfeld Regenerative Energien bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich der erneuerbaren Energien. Dabei liegen die Schwerpunkte in der Projektentwicklung sowie im Handel und im Angebot von Dienstleistungen für den Anlagenbetrieb von Photovoltaik-, Windkraft- und Biogasanlagen. Im Segment Bau ist der Vertrieb von Baustoffen für den Hoch- und Tiefbau ausgewiesen. Zudem beinhaltet das Segment die Tätigkeiten der österreichischen Konzerngesellschaften im Einzelhandel. Das Segment Innovation & Digitalisierung bündelt die digitalen Aktivitäten des BayWa Konzerns. Im Segment werden die digitalen Angebote zur Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft entwickelt und vermarktet und gleichzeitig die E-Commerce-Aktivitäten im BayWa Konzern unter dem Dach der "BayWa Online Welt" zusammengefasst. Die Sonstigen Aktivitäten umfassen neben Randaktivitäten überwiegend die Aktivitäten des BayWa Konzerns im Bereich der Immobilien. Neben den in den Geschäftsfeldern ausgewiesenen Umsatzerlösen mit Dritten werden zusätzlich die Umsatzerlöse innerhalb und zwischen den Segmenten dargestellt. Eine Untergliederung der Umsatzerlöse nach einzelnen Produkten und Dienstleistungen wird auf Konzernebene aufgrund der Heterogenität der im Konzern abgesetzten Produkte nicht vorgenommen. Sowohl die Umsätze innerhalb als auch zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Konditionen. In diesem Zusammenhang eventuell entstehende Zwischengewinne werden im Konzernabschluss eliminiert. Darüber hinaus werden neben dem Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA), dem Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) und dem Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) die Abschreibungen bzw. Zuschreibungen und das Finanzergebnis pro Geschäftsfeld ausgewiesen. Dies gilt ebenso für das Segmentvermögen mit der separaten Darstellung der Vorräte und die Segmentverbindlichkeiten. Die getätigten Investitionen (ohne Finanzanlagen) sind ebenfalls auf die Geschäftsfelder aufgeteilt. Hierbei handelt es sich um Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen sowie Zugänge aus Unternehmenserwerben. Die Segmentinformationen enthalten darüber hinaus die Anzahl der Mitarbeiter pro Geschäftsfeld im Jahresdurchschnitt. Segmentinformationen nach Geschäftsfeldernscroll
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Segmentinformationen nach Geschäftsfeldernscroll
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Segmentberichterstattung nach RegionenÜber die geforderte Berichterstattung nach IFRS 8 hinaus, in dem kein Sekundärsegment erforderlich ist, werden auch die Informationen zur Segmentberichterstattung nach Regionen dargestellt. Hierbei richten sich die Außenumsätze nach dem Sitz der Kunden, wobei die Kernmärkte des Konzerns in Deutschland, Österreich und den Niederlanden liegen. Entsprechend werden die Außenumsätze für diese Länder gesondert gezeigt. Bei den Außenumsätzen wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Neuseeland zuzuordnenden Außenumsätze auf eine Angabe verzichtet. Aus demselben Grund wurde auf eine Angabe der langfristigen Vermögenswerte für die Niederlande verzichtet. Segmentinformationen nach Regionenscroll
(E. 3.) Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie BayWa AG, München, wird über ihre Tochtergesellschaft Cefetra Limited, Glasgow, Großbritannien, den Betrieb der Premium Crops Limited, Hambledon, Großbritannien, im Rahmen eines Asset-Deals übernehmen. Die Akquisition ist Teil der Spezialisierungsstrategie des Geschäftsfelds BayWa Agri Supply & Trade (BAST) und wird Cefetras Möglichkeiten stärken, Getreide und Ölsaaten direkt von in Großbritannien ansässigen Landwirten zu kaufen. Die Premium Crops Limited ist führender Anbieter von Premium- und Spezialitätenfrüchten und ist u. a. auf Sommer- und Winterleinsamen, roten Weizen, Kanariensaat, Hirse und auf Rapsöl mit hohem Gehalt an Erucasäure spezialisiert. Weitergehende Angaben gemäß IFRS 3.B66 können noch nicht gemacht werden, da die erstmalige Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses zum Zeitpunkt der Genehmigung des Abschlusses zur Veröffentlichung noch nicht vollständig erfolgt ist. Die BayWa Venture GmbH, München, eine Tochtergesellschaft der BayWa AG, München, wird sich zusammen mit der RWA Invest GmbH, Wien, Österreich, zu jeweils 2,5 Prozent an dem italienischen Start-up Evja Società a responsabilità limitata, Napoli, Italien, beteiligen. Das Start-up hat ein computergestütztes Informationssystem für die Anwendung im Feld, in Glashäusern und Weingärten entwickelt, um den Einsatz von Ressourcen und Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zu optimieren. Weitergehende Angaben gemäß IFRS 3.B66 können noch nicht gemacht werden, da die erstmalige Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses zum Zeitpunkt der Genehmigung des Abschlusses zur Veröffentlichung noch nicht vollständig erfolgt ist. Die BayWa AG, München, wird die Aktivitäten von BayWa Agri Supply & Trade Deutschland (BAST Deutschland) und BayWa Agrar Vertrieb (BAV) im Vorstandsbereich BayWa Agri Services zusammenführen. In der neuen Organisationseinheit werden sowohl die bisherige BAV mit dem Betriebsmittel- und Erfassungsgeschäft als auch der Bereich Getreidehandel aufgehen. Mit dieser Zusammenlegung soll das Agrarhandelsgeschäft der BayWa AG in Deutschland nachhaltig gestärkt werden. Das Bundeskartellamt hat seine Untersuchungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beim Vertrieb von Agrartechnik gegen die BayWa AG eingestellt. Dies hat das Bundeskartellamt im Februar 2018 mitgeteilt. Mehrere Unternehmen der Branche, darunter die BayWa AG, waren Gegenstand der im Januar 2016 eingeleiteten Ermittlungen gewesen. Die Einstellung erfolgte ohne Auflage. Mit Wirkung zum 1. März 2018 hat die BayWa AG, München, über ihre Tochtergesellschaft BayWa Fruit B.V., Maasdijk, Niederlande, weitere 5 Prozent an der TFC Holland B.V., Maasdijk, Niederlande, übernommen. Die BayWa AG, München, wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kartellbehörden, über ihre Tochtergesellschaft BayWa r.e. renewable energy GmbH, München, in das Solarprojektgeschäft in den Niederlanden einsteigen. Die BayWa r.e. renewable energy GmbH beteiligt sich mit 70 Prozent an einem Joint Venture, das 100 Prozent der Anteile an der Holdinggesellschaft der Groen-Leven-Gruppe hält. Das Projekt umfasst eine Projektpipeline mit rund 2 Gigawatt für den Bau von Solaranlagen in den Niederlanden. Weitergehende Angaben gemäß IFRS 3.B66 können noch nicht gemacht werden, da die erstmalige Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses zum Zeitpunkt der Genehmigung des Abschlusses zur Veröffentlichung noch nicht vollständig erfolgt ist. (E. 4.) RechtsstreitigkeitenDie Unternehmen des Konzerns sind und werden auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Rechtsstreitigkeiten und Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlleistungen und -lieferungen oder aus Zahlungsstreitigkeiten resultieren, aber auch aus Verstößen gegen Compliance-Vorschriften durch einzelne Mitarbeiter. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen, dass einzelnen Unternehmen des Konzerns die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Im Jahr 2015 gab es eine Kartelluntersuchung bei verschiedenen Agrarunternehmen in Deutschland, u. a. auch bei der BayWa AG, im Bereich Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln. Eine weitere Durchsuchung verschiedener Büros des Bereichs Landtechnik am Hauptsitz der BayWa hat das Bundeskartellamt im Januar 2016 auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Bonn vorgenommen. Die Durchsuchungen wurden mit dem Verdacht begründet, dass Mitarbeiter der BayWa an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beim Vertrieb von Agrartechnik beteiligt gewesen sein sollen. Aus dem Untersuchungsbeschluss geht hervor, dass mehrere Unternehmen aus der Branche Gegenstand der Untersuchung sind. Im Februar 2018 hat das Bundeskartellamt die Einstellung der Untersuchung im Bereich Landtechnik gegen die BayWa mitgeteilt. Die verbleibende Untersuchung im Bereich Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln dauert weiter an. Diesbezügliche Ergebnisse oder Teilergebnisse waren bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Konzernabschlusses nicht vorliegend. Die BayWa AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind nicht an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben könnten oder innerhalb der letzten zwei Jahre gehabt haben. Entsprechende Verfahren sind auch nicht absehbar. Für eventuelle finanzielle Belastungen aus anderen Gerichts- oder Schiedsverfahren sowie für sonstige Rechtsstreitigkeiten sind bei der jeweiligen Konzerngesellschaft in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet worden bzw. besteht in angemessenem Umfang Versicherungsdeckung. (E. 5.) Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGEntsprechend dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte eines börsennotierten Unternehmens erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen. Der BayWa AG wurde das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt (der Stimmrechtsanteil bezieht sich jeweils auf den Zeitpunkt der Mitteilung und kann daher zwischenzeitlich überholt sein): Gemäß § 41 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 WpHG hat uns die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, am 4. April 2002 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. April 2002 37,51 Prozent betragen hat. Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen Agrar Invest GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von der Raiffeisen Agrar Invest GmbH gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der Raiffeisen Agrar Holding GmbH waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der Raiffeisen Agrar Holding GmbH über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 16. Juli 2009 hat uns die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG über die Raiffeisen Agrar Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 8. September 2009 erhielten wir folgende Mitteilung der ,KORMUS' Holding GmbH, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, in 1020 Wien, Österreich, Firmenbuchnummer FN 241822X: "Hiermit teilen wir Ihnen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, dass der uns zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, am 8. September 2009 die Schwelle von 25, 20, 15, 10, 5 und 3 Prozent unterschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 0 Prozent (das entspricht null Stimmrechten) beträgt. Bislang war uns ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 25,12 Prozent (das entspricht 8.533.673 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG zuzurechnen. In Folge einer entflechtenden Aufspaltung sind 16.329.226 bisher von uns gehaltene Aktien an der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG (dies entspricht einem Anteil von 50,05 Prozent der Aktien und der Stimmrechte) auf unsere unmittelbare Muttergesellschaft, die ,LAREDO' Beteiligungs GmbH, mit Wirkung vom 8. September 2009 übertragen worden." Am 16. Juli 2009 hat uns die ,LAREDO' Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der ,LAREDO' Beteiligungs GmbH waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der ,LAREDO' Beteiligungs GmbH über die ,KORMUS' Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H., Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. über die ,LAREDO' Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, zum 15. Juli 2009 insgesamt 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte) betrug und ihr diese Stimmrechte über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Vor diesem Hintergrund wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mitgeteilt: 1) Mit dem Erwerb verfolgte Ziele: a) Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft diente der Umsetzung strategischer Ziele; b) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, jedoch nicht in signifikantem Umfang und vornehmlich zur Verhinderung einer Verwässerung ihres bestehenden Stimmrechtsanteils; c) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH strebt derzeit keine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Ver-waltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an; d) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an. 2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Soweit der Erwerb der Stimmrechtsteile im Zuge der Verschmelzung der ehemaligen 100-prozentigen Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen, der RWA Verbundservice GmbH, auf die Raiffeisen Agrar Invest GmbH erfolgte, wurde hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten an der BayWa Aktiengesellschaft weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Soweit seit der Verschmelzung weitere geringfügige Zukäufe erfolgt sind, wurden diese aus Eigenmitteln getätigt. Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, zum 15. Juli 2009 insgesamt 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte) betrug und ihr diese Stimmrechte über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Vor diesem Hintergrund wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mitgeteilt: 1) Mit dem Erwerb verfolgte Ziele: a) Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft diente der Umsetzung strategischer Ziele; b) Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, jedoch nicht in signifikantem Umfang und vornehmlich zur Verhinderung einer Verwässerung ihres bestehenden Stimmrechtsanteils; c) Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen strebt derzeit keine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an; d) Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an. 2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Soweit der Erwerb der Stimmrechtsteile im Zuge der Verschmelzung der ehemaligen 100-prozentigen Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen, der RWA Verbundservice GmbH, auf die Raiffeisen Agrar Invest GmbH erfolgte, wurde hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten an der BayWa AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Soweit seit der Verschmelzung weitere geringfügige Zukäufe erfolgt sind, wurden diese aus Eigenmitteln getätigt. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) werden der RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH gemäß § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) werden der RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der vorgenannte Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) sind der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette ,LAREDO' Beteiligungs GmbH, LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Raiffeisen Agrar Invest GmbH, welche die Stimmrechte an der BayWa AG unmittelbar hält, zuzurechnen. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die ,LAREDO' Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der vorgenannte Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) sind der ,LAREDO' Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Raiffeisen Agrar Invest GmbH, welche die Stimmrechte an der BayWa AG unmittelbar hält, zuzurechnen. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der vorgenannte Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) war der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft Wien, Österreich, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Raiffeisen Agrar Invest GmbH (letztere hält die Stimmrechte an der BayWa AG unmittelbar) und gemäß § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zuzurechnen. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Dieser Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) wird der Raiffeisen Agrar Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen Agrar Invest GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Am 19. Januar 2016 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich, als Bestandsmitteilung gemäß § 41 Abs. 4f WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 26. November 2015 25,10 Prozent betragen hat, was 34.783.980 Stimmrechten entspricht. Zum Zeitpunkt der letzten Mitteilung betrug der Anteil 25,12 Prozent. (E. 6.) Nahestehende Unternehmen und PersonenNach IAS 24 zählen zu den nahestehenden Personen jene Unternehmen und Personen, bei denen "eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben". Maßgeblicher Einfluss im Sinne von IAS 24 ist die Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens, aber nicht die Beherrschung dieser Politik. Ein maßgeblicher Einfluss kann auf verschiedene Weise ausgeübt werden, normalerweise durch einen Sitz im Geschäfts-führungs- und/oder Aufsichtsorgan, aber beispielsweise auch durch die Mitwirkung an der Unternehmenspolitik durch konzerninterne Geschäfte mit erheblichem Umfang, den Austausch von Führungspersonal oder durch die Abhängigkeit von technischen Informationen. Ein maßgeblicher Einfluss kann durch Anteilsbesitz, durch Satzung oder vertragliche Vereinbarungen begründet werden. Bei einem Anteilsbesitz wird ein maßgeblicher Einfluss gemäß den in IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures [2011]) enthaltenen Vorschriften vermutet, wenn der Aktionär direkt oder indirekt 20 Prozent oder mehr der Stimmrechte hält, es sei denn, diese Vermutung kann eindeutig widerlegt werden. Unwiderlegbar vermutet wird dann ein maßgeblicher Einfluss, wenn die Politik des Unternehmens etwa durch eine entsprechende Besetzung der Aufsichtsorgane beeinflusst werden kann. Bezogen auf den Aktionärskreis der BayWa AG besteht für die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, sowie die Raiffeisen Agrar Invest GmbH, Wien, Österreich aufgrund ihres Anteilsbesitzes die Möglichkeit, maßgeblichen Einfluss auf die BayWa AG auszuüben. Diese Gesellschaften sind deshalb als nahestehende Unternehmen einzustufen. Neben den erfolgten Dividendenzahlungen der BayWa AG von 10,379 Mio. Euro (Vorjahr: 10,379 Mio. Euro) an die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG sowie 7,443 Mio. Euro (Vorjahr: 7,443 Mio. Euro) an die Raiffeisen Agrar Invest GmbH wurden im Geschäftsjahr 2017 keine geschäftlichen Transaktionen im Sinne von IAS 24 durchgeführt, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. Die Geschäfte mit nahestehenden Personen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
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Die mit den nahestehenden Unternehmen getätigten Geschäftsvorfälle betreffen vorwiegend Warenlieferungen. Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der BayWa AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. Vorständen von anderen Unternehmen, mit denen die BayWa AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. (E. 7.) Honorare des KonzernabschlussprüfersFolgende Honorare des Konzernabschlussprüfers Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden der BayWa AG und deren Tochtergesellschaften berechnet: scroll
Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungen, die neben der Abschlussprüfung gesetzlich vorgeschrieben sind. Dazu zählen das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG), die sog. EMIR(European Market Infrastructure Regulation)-Verordnung sowie die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV). Daneben fallen hierunter auch Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit der Emission der Hybridanleihe. Die Sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen bei der Durchführung von Workshops und Projekten. (E. 8.) Organe der BayWa AGAUFSICHTSRATManfred NüsselDipl.-Ing. agr. (FH), Vorsitzender Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands e. V. (bis 30.06.2017) Ehrenpräsident des Deutschen Raiffeisenverbands e. V. (seit 01.07.2017) Weitere Mandate
Klaus BuchleitnerStellvertretender Vorsitzender Generaldirektor der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG Weitere Mandate
Gunnar MetzStellvertretender Vorsitzender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der BayWa AG Wolfgang AltmüllerDipl.-Betriebswirt, Vorstandsvorsitzender der VR meine Raiffeisenbank eG Weitere Mandate
Theo BergmannStellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der BayWa AG Renate GlashauserBetriebsratsvorsitzende BayWa AG Technik Niederbayern Monika HohlmeierMitglied des Europäischen Parlaments Peter KönigGewerkschaftssekretär ver.di, Bayern Weiteres Mandat
Stefan Kraft M. A.Bundessekretär ver.di-Bundesverwaltung Michael KuffnerLeiter Environment, Health & Safety (EH & S) Weiteres Mandat
Dr. Johann LangDipl.-Ing., Landwirt Weitere Mandate
Wilhelm OberhoferMitglied des Vorstands Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG Weitere Mandate
Joachim RukwiedDipl.-Ing. (FH), Landwirt und Weingärtner Präsident des Deutschen Bauernverbands e. V. und des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg e. V. Weitere Mandate
Josef SchrautLeiter Vertrieb Schmierstoffe, stellvertretender Leiter Geschäftseinheit Schmierstoffe Monique SurgesChief Executive Officer German-New Zealand Chamber of Commerce Inc., AHK Neuseeland, Auckland, Neuseeland Schatzmeister beim New Zealand Europe Business Council (NZEBC), Auckland, Neuseeland Werner WaschbichlerVorsitzender des Betriebsrats der BayWa Zentrale GENOSSENSCHAFTLICHER BEIRATKarlheinz KipkeVorsitzender Vorsitzender des Vorstands der VR-Bank Coburg eG Mitglieder laut § 28 Abs. 5 der Satzung Manfred NüsselDipl.-Ing. agr. (FH), stellvertretender Vorsitzender Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands e. V. (bis 30.06.2017) Ehrenpräsident des Deutschen Raiffeisenverbands e. V. (seit 01.07.2017) Dr. Johann LangDipl.-Ing., Landwirt Weitere MitgliederMichael Bockelmann (bis 31.12.2017)WP StB Dipl.-Kfm., Verbandspräsident und Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbands e. V. Franz BreiteneicherGeschäftsführer der Raiffeisen-Waren-GmbH Erdinger Land Dr. Alexander BüchelMitglied des Vorstands des Genossenschaftsverbands Bayern e. V. Albert DeßMitglied des Europäischen Parlaments Martin EmplDipl.-Ing. agr., Landwirt Dr. Reinhard Funk (seit 08.11.2017)Dipl.-Ing. agr., öffentlicher Bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger Dr. Roman Glaser (bis 05.07.2017)Vorsitzender des Vorstands des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands e. V. Manfred GöhringVorsitzender des Vorstands der Raiffeisenbank Altdorf-Feucht eG Marcus GrauerGeschäftsführer der Raiffeisen-Waren-GmbH Iller-Roth-Günz Wolfgang GrüblerVorsitzender des Vorstands Agrarunternehmen "Lommatzscher Pflege" e.G. Alois HausleitnerÖk.-Rat, Landwirt Walter HeidlPräsident des Bayerischen Bauernverbands Ludwig HubauerLandwirt Hubert Kamml (seit 08.11.2017)Sprecher des Vorstands der Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG Martin KörnerDipl.-Ing. (FH), Landwirt, Obstbauer Alfred KrausGeschäftsführer der Raiffeisen-Handels-GmbH Rottal Johann KreitmeierVorsitzender des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V. Franz KustnerBezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbands, Bezirksverband Oberpfalz Franz ReiseckerÖk.-Rat Ing., Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Landwirt Angelika SchorerMitglied des Landtags, Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag (Landwirtschaftsausschuss) Claudius SeidlVorstandsvorsitzender der VR-Bank Rottal-Inn eG, Bezirkspräsident des Genossenschaftsverbands Bayern e. V. Bezirksverband Niederbayern Gerd SonnleitnerLandwirt, ehem. Präsident des Europäischen Bauernverbands, des Deutschen Bauernverbands und des Bayerischen Bauernverbands Dr. Hermann StarneckerSprecher des Vorstands der VR Bank Kaufbeuren-Ostallgäu eG Wolfgang Völkl (seit 08.11.2017)Sprecher des Vorstands der Volksbank Regensburg eG Wolfgang VogelPräsident des Sächsischen Landesbauernverbands e. V. Rainer WiedererSprecher des Vorstands der Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG Thomas WirthSprecher des Vorstands der Raiffeisenbank im Stiftland eG Maximilian Zepf (bis 27.09.2017)Dipl.-Betriebswirt, Mitglied des Vorstands der Raiffeisenbank Schwandorf-Nittenau eG VORSTANDProf. Klaus Josef Lutz(Vorstandsvorsitzender) Corporate Audit, Corporate Business Development, Corporate Compliance, Corporate Governance, Corporate HR, Corporate M & A, Corporate Marketing, PR/Corporate Communications/Public Affairs, Corporate Risk, Corporate Sustainability, BayWa Stiftung, BayWa Agri Supply & Trade (BAST), Obst, Vorsitz Führungs- und Aufsichtsgremien der internationalen Agrar- und Obstbeteiligungen Externe Mandate
Konzernmandate
Andreas HelberCFO Projects, Corporate Controlling, Corporate Finance & Accounting, Corporate Insurance, Corporate Legal, Corporate Real Estate Management, Investor Relations, BayWa Services, Business Service Center (BSC), HR Shared Service Center, Konzerneinkauf Eigenbedarf & Services, Bau, Führungs- und Aufsichtsgremien der internationalen Agrar-und Obstbeteiligungen Externe Mandate
Konzernmandate
Roland SchulerBayWa Agri Services (BayWa Agrar Vertrieb, Technik, Digital Farming, Internationalisierung Agri Services), Informationssysteme (RI-Solution), Vorsitz Führungs- und Aufsichtsgremien der internationalen Agri-Services-Beteiligungen Externe Mandate
Konzernmandat
Matthias TaftEnergie, Regenerative Energien (BayWa r.e. renewable energy GmbH), Vorsitz Führungs- und Aufsichtsgremien der internationalen Energie-Beteiligungen Konzernmandate
Reinhard WolfRWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich (Vorstandsvorsitzender und Generaldirektor) Externe Mandate
Konzernmandate
Ressortverteilung, Stand: 31.12.2017 (E.9.) Gesamtbezüge des Vorstands und der AufsichtsgremienDie Vergütungen des Beirats betragen 0,101 Mio. Euro (Vorjahr: 0,106 Mio. Euro). Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf 0,657 Mio. Euro (Vorjahr: 0,761 Mio. Euro); davon sind 0,322 Mio. Euro (Vorjahr: 0,425 Mio. Euro) variabel. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im BayWa Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 0,539 Mio. Euro (Vorjahr: 0,486 Mio. Euro). Die Bezüge des Vorstands summieren sich auf 6,564 Mio. Euro (Vorjahr: 6,910 Mio. Euro) und sind wie folgt ausgestaltet: scroll
An ehemalige Mitglieder des Vorstands der BayWa AG und deren Hinterbliebene wurden 4,421 Mio. Euro (Vorjahr: 3,372 Mio. Euro) ausbezahlt. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene sind mit 45,896 Mio. Euro (Vorjahr: 47,090 Mio. Euro) ausgewiesen. In der Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 hat die Hauptversammlung gemäß § 286 Abs. 5 HGB beschlossen, dass bei der Aufstellung von Jahres- und Konzernabschluss der BayWa AG die gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben im Anhang bzw. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2015 und die weiteren vier folgenden Geschäftsjahre unterbleiben. (E. 10.) Billigung des Konzernabschlusses und OffenlegungDer Konzernabschluss wurde am 26. März 2018 durch den Vorstand der BayWa AG zur Veröffentlichung freigegeben. Folgende in den Konzernabschluss der BayWa AG einbezogene Tochterunternehmen wenden gemäß § 264 III HGB die Vorschriften zur Offenlegung (§§ 325 ff. HGB) nicht an:
Folgende in den Konzernabschluss der BayWa AG einbezogene Tochterunternehmen wenden gemäß § 264b HGB die Vorschriften zur Offenlegung (§§ 325 ff. HGB) nicht an:
(E. 11.) GewinnverwendungsvorschlagDie BayWa AG als Konzernobergesellschaft des BayWa Konzerns weist in ihrem nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellten und vom Aufsichtsrat am 28. März 2018 festzustellenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 einen Bilanzgewinn von 35.609.181,26 Euro aus. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 5. Juni 2018 vor, diesen Betrag wie folgt zu verwenden: scroll
Der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag vermindert sich um den Teilbetrag, der auf die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses im Besitz der BayWa AG befindlichen eigenen Aktien entfällt, da diesen gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen. Dieser Teilbetrag wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. (E. 12.) Deutscher Corporate Governance KodexDer Vorstand und der Aufsichtsrat der BayWa haben am 8. November 2017 die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diese der Öffentlichkeit dauerhaft im Internet unter www.baywa.com zugänglich gemacht.
München, 26. März 2018 BayWa Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Klaus Josef Lutz Andreas Helber Roland Schuler Matthias Taft Reinhard Wolf Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG(Anlage zum Konzernanhang) zum 31. Dezember 2017scroll
Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, 26. März 2018 BayWa Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Klaus Josef Lutz Andreas Helber Roland Schuler Matthias Taft Reinhard Wolf Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BayWa Aktiengesellschaft, MünchenVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der BayWa Aktiengesellschaft, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und Überleitung zum Konzerngesamtergebnis, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BayWa Aktiengesellschaft, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern 2. Bilanzierung des im Geschäftsjahr 2017 emittierten Perpetual Bonds 3. Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten 4. Änderung von mittelbaren Eigentumsanteilen an Beteiligungen des Teilkonzerns T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) b) Prüferisches Vorgehen c) Gegebenenfalls wichtige Erkenntnisse 1) Werthaltigkeit aktiver latenter Steuerna)Im Konzernabschluss werden unter dem Bilanzposten "Latente Steueransprüche" aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt Mio. EUR 234,500 (d.s. 3,6 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Diese beruhen zum einen auf abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen den jeweiligen Steuerbilanzwerten und den handelsrechtlichen Buchwerten in der Konzernbilanz (Mio. EUR 181,455). Aufgrund der Planung des Konzerns wird davon ausgegangen, dass sich diese temporären Differenzen in den nächsten fünf Jahren umkehren werden. Zum anderen besteht dieser Posten aus aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (Mio. EUR 53,045), soweit erwartet wird, dass diese in den nächsten fünf Jahren genutzt werden können. Die latenten Steuern werden zum aktuell gültigen Ertragsteuersatz von 29,13 % bewertet. Das Ergebnis der Berechnung der aktiven latenten Steueransprüche ist in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter über die künftigen steuerwirksamen Erträge und Aufwendungen, den Zeitpunkt von Umkehreffekten aus temporären Differenzen sowie die Realisierbarkeit von steuerlichen Entlastungen aus Verlustvorträgen abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Aus diesem Grund haben wir die Bewertung der latenten Steuern als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zu den latenten Steuern sind in Abschnitt C.9. und D.8. des Konzernanhangs enthalten. b)Wir haben uns zunächst ein Verständnis von Kontrollumfeld, Risikobeurteilung sowie Prozessen und Überwachung in Hinblick auf Abläufe und Verfahren verschafft, die in Zusammenhang mit der Ermittlung und Bewertung der latenten Steuern stehen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Zum Zweck der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue in der Vergangenheit gemacht. Von der Angemessenheit der für die Berechnung prognostizierten künftigen steuerwirksamen Erträge und Aufwendungen haben wir uns unter anderem durch den Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Planwerten aus der von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Mehrjahresplanung überzeugt. Allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen der gesetzlichen Vertreter der BayWa Aktiengesellschaft haben wir mit externen Quellen abgestimmt. Im Rahmen unserer Prüfung der steuerlichen Sachverhalte haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich Steuern in das Prüfungsteam eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Validierung der Planannahmen sowie zur Erfassung von steuerlichen Sachverhalten beurteilt. Ferner haben wir im Hinblick auf die Planung den Ansatz der latenten Steuern und die zugrunde liegenden Begründungen der gesetzlichen Vertreter hinterfragt. Die Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge haben wir auf Basis unternehmensinterner Prognosen und der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planung über die zukünftige steuerliche Ertragssituation des Konzerns beurteilt, wobei wir die Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage gewürdigt haben. Weiterhin haben wir die Überleitungsrechnung zwischen dem unter Anwendung des gewichteten Konzernsteuersatzes erwarteten Steueraufwand und dem ausgewiesenen Steueraufwand nachvollzogen. 2) Bilanzierung des im Geschäftsjahr 2017 emittierten Perpetual Bondsa)Die BayWa Aktiengesellschaft hat am 4. Oktober 2017 eine nachrangige Schuldverschreibung in Form eines sog. Perpetual Bonds (im Folgenden auch Bond) mit einem Gesamtnennbetrag von Mio. EUR 300,000 am Kapitalmarkt begeben. Der Emissionspreis belief sich - unter Berücksichtigung eines Disagios von 0,551 % - auf 99,449 % des Gesamtnennbetrags. Der Nettoemissionserlös - d.h. der Betrag, der der BayWa Aktiengesellschaft tatsächlich zugeflossen ist - beläuft sich auf Mio. EUR 296,286; bei der verbleibenden Differenz handelt es sich um Bankgebühren und Transaktionskosten, die im Zuge der Emission angefallen sind, sowie um latente Steuern. Der nachrangige Bond hat eine unendliche Laufzeit und kann nur von der BayWa Aktiengesellschaft ordentlich sowie beim Eintritt bestimmter Ereignisse (Sonderkündigungsrechte) auch außerordentlich gekündigt werden. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt dann die Rückzahlung. Eine Verlustübernahme wurde nicht vereinbart. Hinsichtlich der Verzinsung im Zeitraum zwischen Emission und Rückzahlung sind zwei Zinsphasen zu unterscheiden: In der Zinsphase bis zum ersten möglichen Rückzahlungstermin im Jahr 2022 beläuft sich der Zinssatz auf fix 4,250 %, in der sich anschließenden zweiten Phase bis zur Rückzahlung erfolgt die Verzinsung variabel mit vorab festgelegter Marge in Höhe von 9,136%. Es wurden Pflichtnachzahlungsereignisse definiert, welche ausschließlich von der BayWa Aktiengesellschaft ausgelöst bzw. auch verhindert werden können. Der Bond wird als Eigenkapitalinstrument im Sinne von IAS 32 in Form eines gesonderten Postens im Eigenkapital mit der Bezeichnung "Hybridkapital" in Höhe von Mio. EUR 296,286 bilanziert, dies entspricht 21 % des Eigenkapitals. Die jährlichen Zinszahlungen sind Teil der Ergebnisverwendung und mindern erfolgsneutral das Eigenkapital. Die erste Zinszahlung wird entsprechend der Bondbedingungen im Oktober 2018 fällig. Das Disagio, die Bankgebühren und die Transaktionskosten wurden direkt von dem bilanzierten Eigenkapitalposten abgezogen und stellen im Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung somit keinen Aufwand dar. Erst im Zeitpunkt der Kündigung und einer damit verbundenen Rückzahlung des Bonds erfolgt eine ergebniswirksame Verbuchung der Neben-und Transaktionskosten. Die Klassifizierung eines Perpetual Bonds als Eigen- oder Fremdkapital erfolgt auf Basis der individuellen Emissionsbedingungen und ist einzelfallbezogen auf Basis der komplexen Emissionsvertragsbedingungen zu würdigen. Da die Klassifizierung Auswirkungen auf die Kapitalstruktur des Konzerns und damit auf die Kreditqualität sowie die Kapitalkosten hat und von Bedeutung für das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Im Konzernanhang sind diesbezüglich Angaben der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens in Abschnitt C.13. bei den Angaben zum Eigenkapital enthalten. b) Wir haben uns zunächst ein Verständnis verschafft von Kontrollumfeld, Risikobeurteilung sowie Prozessen und Überwachung in Hinblick auf Abläufe und Verfahren, die in Zusammenhang mit der Begebung und der Abbildung des Bonds im Konzernabschluss stehen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Bedingungen des Emissionsvertrags kritisch gewürdigt und beurteilt, ob der Bond einen Vertrag im Sinne des IAS 32 darstellt, der im Konzernabschluss der BayWa Aktiengesellschaft als Eigen- oder Fremdkapitalinstrument zu bilanzieren ist. Wir haben geprüft, inwieweit die Voraussetzungen des IAS 32 erfüllt sind, die vertraglichen Bedingungen ausreichend Substanz haben und der Bond damit als Eigenkapital zu klassifizieren ist. Die Verpflichtung zur laufenden Zinszahlung haben wir dahingehend beurteilt, ob sich die BayWa Aktiengesellschaft dieser Verpflichtung dauerhaft entziehen kann und somit keine finanzielle Verbindlichkeit vorliegt. Im Rahmen unserer Prüfung dieses Sachverhalts haben wir interne IFRS-Spezialisten eingebunden. 3) Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwertena) Im Konzernabschluss werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte (nachfolgend auch "Goodwills") in Höhe von insgesamt Mio. EUR 112,953 ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einem jährlichen Werthaltigkeitstest durch die gesetzlichen Vertreter unterzogen. Im Rahmen der Werthaltigkeitstests werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ihrem jeweiligen erziel baren Betrag gegenübergestellt, wobei als zahlungsmittelgenerierende Einheiten die rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften identifiziert wurden. Der erzielbare Betrag wird grundsätzlich auf der Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten auf der Grundlage von Discounted Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden die zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse aus den von den gesetzlichen Vertretern der Tochterunternehmen erstellten und vom Vorstand des Mutterunternehmens genehmigten Mehrjahresplanungen abgeleitet. Die Detailplanungszeiträume der Planungen werden unter Annahme langfristiger Wachstumsraten fortgeschrieben. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen Berichtssegmente, denen die zahlungsmittelgenerieren-den Einheiten zugeordnet sind. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse, insbesondere auch der langfristigen Wachstumsraten, der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität des Bewertungsmodells war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zu den Goodwills sind in den Abschnitten B.1., B.5. und C.1. des Konzernanhangs enthalten. b) Wir haben uns zunächst ein Verständnis verschafft von Kontrollumfeld, Risikobeurteilung sowie Prozessen und Überwachung in Hinblick auf Abläufe und Verfahren, die in Zusammenhang mit dem jährlich durchzuführenden Werthaltigkeitstest stehen. Im Rahmen unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Goodwills haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Zum Zwecke der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue in der Vergangenheit gemacht. Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern der Tochterunternehmen erstellten und vom Vorstand des Mutterunternehmens genehmigten Mehrjahresplanungen sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt. Da ein bedeutender Teil des Nutzungswerts aus prognostizierten Zahlungsmittelzuflüssen für die Zeit nach der aktuellen Mehrjahresplanung (Konzern Businessplanung 2018-2020) resultiert (Phase der ewigen Rente ab 2021), haben wir insbesondere die in der Phase der ewigen Rente angesetzten nachhaltigen Wachstumsraten anhand von Branchentrends kritisch gewürdigt. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der Langfristigkeit des Betrachtungszeitraumes bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des zu ermittelnden erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung der Goodwills ergänzend die Sensitivitätsanalysen des Mandanten für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten kritisch gewürdigt. Bei der Prüfung der Bewertung haben wir außerdem interne Spezialisten aus dem Bereich Financial Advisory in das Prüfungsteam eingebunden. 4) Änderung von Eigentumsanteilen an Beteiligungen des Teilkonzerns T&G Global Limited, Auckland, Neuseelanda)Die BayWa Aktiengesellschaft ist, unverändert gegenüber dem Vorjahr, mit 73,99 % an der börsennotierten T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland (im Folgenden kurz "T&G") beteiligt. T&G stellt einen IFRS-Teilkonzernabschluss auf, der im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einfließt. Bis zum 5. April 2017 hielt T&G über die Tochtergesellschaft ENZA Fresh Inc., Seattle, USA (im Folgenden kurz "ENZA Fresh"), Beteiligungen in Höhe von jeweils 15 % an der David Oppenheimer & Company I LLC, Seattle (Washington), USA (im Folgenden kurz "DOC"), und der David Oppenheimer Transport Inc., Wilmington (Delaware), USA (im Folgenden kurz "DOT"). DOC und DOT wurden als assoziierte Unternehmen sowohl im Teilkonzernabschluss der T&G als auch im Konzernabschluss gemäß IAS 28 "at equity" bewertet, während die ENZA Fresh vollkonsolidiert wurde. Als Folge mehrerer Unternehmenstransaktionen mit Datum vom 6. April 2017 hält T&G - nach Einbringung der ENZA Fresh - eine Beteiligung von 39,4 % an der Grandview Brokerage LLC, Seattle, USA (im Folgenden kurz "GBLLC"), welche ihrerseits 100 % der Anteile an DOC und 15 % der Anteile an DOT hält. Die mittelbaren Beteiligungsquoten an der DOC und an der DOT haben sich durch die Transaktionen von 15 % auf 39,4 % (DOC) erhöht bzw. von 15 % auf 5,91 % (DOT) vermindert. Innerhalb der IFRS besteht derzeit ein Regelungswiderspruch für den Fall, dass eine Tochtergesellschaft (hier: ENZA Fresh) in ein assoziiertes Unternehmen eingebracht wird. Der Verlust der Kontrolle über ein Tochterunternehmen führt nach IFRS 10 zu einer Bewertung des zurückbehaltenen Anteils zum beizulegenden Zeitwert und somit zur vollständigen Realisierung der Marktwerte, während unter IAS 28 der Gewinn aus einer Einbringung eines nicht-monetären Vermögenswerts in ein assoziiertes Unternehmen nur in Höhe des verkauften Anteils ausgewiesen werden darf. Dieser Regelungswiderspruch führt zu einem Bilanzierungswahlrecht (sogenannte "Accounting Policy Choice"). Die gesetzlichen Vertreter der BayWa Aktiengesellschaft haben die Anteile an dem assoziierten Unternehmen GBLLC nach IFRS 10 zum Transaktionszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet und sonstige Erträge in Höhe von 8,692 Mio. EUR in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung vereinnahmt. Die Veränderung der Eigentumsanteile an Beteiligungen des Teilkonzerns T&G ist von uns als ein bedeutsamer Prüfungssachverhalt eingestuft worden, da die gesetzlichen Vertreter bei der Bilanzierung der Transaktion ein Wahlrecht ausüben konnten und der daraus resultierende Ertragseffekt bedeutend ist. Die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens erläutern den Sachverhalt an sich, den Regelungswiderspruch zwischen IFRS 10 und IAS 28 sowie die Ausübung des Bilanzierungswahlrechts in Abschnitt B.1. des Konzernanhangs. b) Im Rahmen unserer Prüfung dieses Sachverhalts haben wir zunächst die Sachverhaltsdokumentation von T&G eingesehen. Wir haben anschließend die Ergebnisse des Teilbereichsprüfers von T&G verwertet sowie eigene Prüfungshandlungen vorgenommen, in deren Verlauf wir auch unsere internen IFRS-Spezialisten konsultiert haben. Um die wirtschaftliche Substanz der Transaktionen würdigen zu können, haben wir die relevanten Vertragsunterlagen analysiert, an Besprechungen mit Executive Directors und den für die Überwachung Verantwortlichen der T&G teilgenommen sowie die schriftliche Dokumentation der Executive Directors zur Einordnung der Vertragsregelungen in die relevanten Rechnungslegungsstandards durchgesehen und beurteilt. Wir haben das von den Executive Directors der T&G bei einem externen Gutachter in Auftrag gegebene Gutachten, das die Konformität der gewählten Behandlung mit den IFRS bestätigt, kritisch gewürdigt und uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität des Gutachters überzeugt. Wir haben untersucht, ob das Bilanzierungswahlrecht auf den Sachverhalt zutrifft und ob die Bilanzierung des Sachverhalts im Konzernabschluss mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, in Einklang steht. Hierbei haben wir einen Vergleich der relevanten Tatsachen und Umstände der Transaktionen mit den Voraussetzungen der IFRS vorgenommen und den Entscheidungsprozess des Konzerns im Hinblick auf die Ausübung des Bilanzierungswahlrechts basierend auf dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion analysiert. Schließlich haben wir die Angemessenheit und Vollständigkeit der in diesem Zusammenhang nach den IFRS, insbesondere nach IFRS 10, vorgeschriebenen Angaben im Konzernanhang geprüft. c) Im Teilkonzernabschluss von T&G wurde dieser Sachverhalt ebenso nach IFRS 10 behandelt. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vor-schriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar-stellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1987 als Abschlussprüfer der BayWa Aktiengesellschaft, München, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Cornelia Tauber.
München, den 27. März 2018 Deloitte GmbH Götz, Wirtschaftsprüfer Tauber, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat seine ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegende Verantwortung wahrgenommen. Bei der Leitung des Unternehmens stand er dem Vorstand regelmäßig beratend zur Seite, hat die Strategie mit dem Vorstand abgestimmt und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Das gemeinsame Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat stets zeitnah und umfassend informiert. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die zustimmungsbedürftigen Maßnahmen wurden geprüft und die erforderlichen Beschlüsse sowohl in Sitzungen als auch in Umlaufverfahren gefasst. Zwischen den Sitzungen informierte der Vorstand schriftlich und mündlich über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Zu den Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats war laufend über wesentliche Entscheidungen durch den Vorstand unterrichtet und stand in engem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden. Er wurde laufend mit detaillierten Berichten über die aktuelle Geschäftslage in Kenntnis gesetzt. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat sowie mit dem Vorstand war auch im Berichtsjahr 2017 konstruktiv und vertrauensvoll. Schwerpunkte der Sitzungen des AufsichtsratsThemen der vier turnusgemäßen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 waren insbesondere die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens, der Geschäftsverlauf einzelner Geschäftsfelder, die Finanz- und Investitionsplanung, personelle Entscheidungen, die Risikosituation, Fragen der Compliance sowie die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat befasste sich auch intensiv mit den Beteiligungen an anderen Unternehmen, die die BayWa AG im Berichtszeitraum eingegangen ist. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat kontinuierlich mit der Rechnungslegung und Abschlussprüfung des Unternehmens sowie dem Risikomanagement und der Risikolage der BayWa AG. Besonderes Augenmerk wurde auf die Compliance-Überwachung im Konzern gelegt. Seitens des Vorstands wurde regelmäßig und umfassend zu diesen Themenbereichen berichtet sowie die aktuelle Lage des Konzerns erläutert. In der Sitzung am 29. März 2017 hat sich der Aufsichtsrat zunächst mit den Abschlüssen und dem Lagebericht der BayWa AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2016 sowie dem Bericht über die durchgeführte Prüfung befasst. Weiter befasste sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der vorangegangenen Sitzungen des Prüfungsausschusses, des Kredit- und Investitionsausschusses, des Strategie Ausschusses und des Vorstandsausschusses. Gegenstand der Sitzung war zudem die Tagesordnung der Hauptversammlung am 23. Mai 2017. Des Weiteren wurden strategische Themen im BayWa Konzern diskutiert. In der Sitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat auch mit den variablen Gehaltsbestandteilen der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2016 und beschloss die entsprechenden Erfolgsziele für die variablen Gehaltsbestandteile für das Geschäftsjahr 2017. Weitere Tagesordnungspunkte der Sitzung waren die Verlängerung des Vorstandsdienstvertrags von Andreas Helber. In der Sitzung am 3. Mai 2017 befasste sich der Aufsichtsrat im Rahmen einer zweitägigen Aufsichtsratsfahrt nach Den Haag, Niederlande, mit dem ersten Quartalsabschluss, mit strategischen Maßnahmen für 2017, der Reportingpflicht der Nachhaltigkeitsaktivitäten im Konzern ab 2018 sowie der Vertragsverlängerung von Matthias Taft. Des Weiteren berichtete die Leiterin des Geschäftsfelds Obst, Christiane Bell, anhand einer Besichtigung der TFC Holland B.V. in Maasdijk, Niederlande, über Entwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel sowie das Joint Venture mit der Al Dahra Group in den Vereinigten Arabischen Emiraten. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls ein Ultraklimagewächshaus in De Lier, Niederlande, besucht. In der Sitzung am 2. August 2017 befasste sich der Aufsichtsrat u. a. mit dem Halbjahresabschluss 2017. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat zudem ausführlich über die Marktentwicklung im ersten Halbjahr 2017, die Entwicklung der einzelnen Einheiten sowie über die aktuelle Risikosituation in der BayWa Agrar-Gruppe. Des Weiteren erörterte und beschloss der Aufsichtsrat die Geschlechterquote im Vorstand der BayWa AG sowie die in periodischen Abständen durchzuführende Effizienzprüfung des Aufsichtsrats für die Novembersitzung. Auch die Beauftragung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Begleitung und prüferischen Durchsicht des Nachhaltigkeitsberichts 2017 der BayWa AG erfolgte. Schließlich fasste der Aufsichtsrat den Beschluss über die Erteilung der Zustimmung zu den Ausgabebedingungen für Belegschaftsaktien im Jahr 2017 im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2015. Eine Erhöhung des Grundkapitals und die entsprechende Satzungsänderung wegen der Ausgabe von Mitarbeiteraktien im Jahr 2017 aus dem Genehmigten Kapital 2015 wurden im Zeitraum vom 20. September bis 3. Oktober 2017 im Umlaufverfahren beschlossen. In der Sitzung am 8. November 2017 wurde der dritte Quartalsabschluss präsentiert und die Geschäftsentwicklung eingehend vom Aufsichtsrat mit dem Vorstand diskutiert, die der Vorstand umfassend in den einzelnen Geschäftsbereichen erläuterte. Des Weiteren wurden strategische Themen im BayWa Konzern diskutiert. Der Aufsichtsrat der BayWa AG beschloss die Bestellung von Marcus Pöllinger als weiteres Mitglied des Vorstands der BayWa AG vom 1. November 2018 bis zum 31. Oktober 2021. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der vorangegangenen Sitzungen des Prüfungsausschusses, des Kredit- und Investitionsausschusses und des Strategie Ausschusses. Weiterhin wurden die Ergebnisse der durchgeführten Effizienzprüfung des Aufsichtsrats präsentiert, die Beiratsvergütung wurde nach 16 Jahren angepasst und der Aufsichtsrat stimmte der Verlängerung der Amtszeit von fünf Mitgliedern sowie der Neubestellung von drei Mitgliedern des Genossenschaftlichen Beirats zu. Zudem beriet der Aufsichtsrat über die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Schließlich änderte der Aufsichtsrat seine Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die an die aktuelle Gesetzeslage angepasst wurde. In einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin am 19. Januar 2018 befasst sich der Aufsichtsrat im Detail u. a. mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), den Prüfungsschwerpunkten 2018, bevorstehenden Änderungen der IFRS-Bilanzierung, der Marktmissbrauchsverordnung und der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie Fragen der Cyber-Security. In der Bilanzsitzung am 28. März 2018 hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit den Abschlüssen und dem Lagebericht der BayWa AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2017. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellte den Bericht über die durchgeführte Prüfung vor und erläuterte u. a. die Prüfungsschwerpunkte ("Key Audit Matters"), welche der Aufsichtsrat im Detail diskutierte. Gegenstand der Sitzung war zudem die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2017. Die mit der inhaltlichen Prüfung des Berichts beauftragte Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstattete auch hier Bericht. Weiter wurde u. a. über die Tagesordnung der Hauptversammlung am 5. Juni 2018 sowie der dazugehörenden Vorbereitung der Aufsichtsratswahlen der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats der BayWa AG gesprochen. Ausschüsse des AufsichtsratsZur Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit hat der Aufsichtsrat insgesamt sechs Ausschüsse errichtet. Diese bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie Themen, die im Plenum zu behandeln sind, vor. Soweit gesetzlich zulässig, wurden in einzelnen Fällen Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat bis auf den Prüfungsausschuss in allen Ausschüssen den Vorsitz inne. Der Aufsichtsrat wurde in seinen Sitzungen stets über die Arbeit der Ausschüsse sowie deren Beschlüsse durch die Ausschussvorsitzenden informiert. Dem Prüfungsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Altmüller, Klaus Buchleitner, Gunnar Metz und Werner Waschbichler an. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Wolfgang Altmüller. Damit folgt die BayWa AG der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, wonach der Aufsichtsratsvorsitzende den Vorsitz im Prüfungsausschuss nicht innehaben soll. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. Er erörterte in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands in seiner Sitzung am 28. März 2017 den Jahres- und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2016, den Lagebericht und Konzernlagebericht sowie die Prüfberichte. Des Weiteren wurde die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt. Es wurden die Empfehlungsbeschlüsse an den Aufsichtsrat gefasst, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2016 festzustellen bzw. zu billigen sowie der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahl als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 vorzuschlagen. Gegenstand der Sitzung am 7. November 2017 waren die Quartalszahlen des dritten Quartals 2017 sowie die Erteilung der Prüfungsaufträge und die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte der Jahresabschlussprüfung 2017 und des Prüfungshonorars. Der Prüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. März 2018 außerdem mit der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 befasst und dem Aufsichtsratsplenum empfohlen, der Hauptversammlung am 5. Juni 2018 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahl vorzuschlagen. Dem Vorstandsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Gunnar Metz und Wolfgang Altmüller an. Der Vorstandsausschuss tagte im Berichtsjahr dreimal, am 28. März 2017, am 3. Mai 2017 und am 3. November 2017. In der Sitzung am 28. März 2017 befasste sich der Vorstandsausschuss insbesondere mit Empfehlungen an den Aufsichtsrat zu den Zielvereinbarungen der Vorstände der Vertragsverlängerung von Andreas Helber und mit den Mandatsübernahmen von Vorstandsmitgliedern. Hauptthema der Sitzung des Vorstandsausschusses am 3. Mai 2017 war die Vertragsverlängerung von Matthias Taft und am 3. November 2017 die Nachfolgeregelung im Vorstand mit der Empfehlung, Marcus Pöllinger zum 1. November 2018 zum Vorstand zu berufen. Dem Strategie Ausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Gunnar Metz, Dr. Johann Lang, Wilhelm Oberhofer, Joachim Rukwied, Michael Kuffner und Werner Waschbichler an. Der Strategie Ausschuss ist im Berichtsjahr dreimal zusammengetreten. Der Ausschuss widmete sich dabei in der Sitzung am 21. Februar 2017 der Information und Beschlussfassung über die Gründung eines Joint Ventures mit dem Ziel des Anbaus und Vertriebs von Gemüse in den Vereinigten Arabischen Emiraten. In der Sitzung am 28. März 2017 bereitete der Strategie Ausschuss hauptsächlich die Aufsichtsratssitzung vor und in der Sitzung vom 7. November 2017 wurde der Ausschuss über laufende Unternehmensprojekte informiert und befasste sich mit der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung. Dem Kredit- und Investitionsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Monika Hohlmeier, Dr. Johann Lang, Monique Surges, Theo Bergmann, Renate Glashauser und Josef Schraut an. Der Kredit- und Investitionsausschuss tagte im Berichtsjahr dreimal, am 28. März 2017, am 2. August 2017 und am 7. November 2017. Der Ausschuss überwachte die Investitionstätigkeit und überprüfte die Kreditgewährungen und Außenstände entsprechend der ihm übertragenen Befugnisse. Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss mit der Abrechnung des Investitionsetats 2016 und mit den Investitionsetats für 2017 und 2018 sowie in der Sitzung am 2. August 2017 mit der Begebung einer Hybridanleihe. Dem Nominierungsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie Dr. Johann Lang und Wilhelm Oberhofer an. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat Empfehlungen für die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung zu unterbreiten. Der Nominierungsausschuss tagte im Jahr 2017 nicht, in der Sitzung am 27. März 2018 befasste sich der Ausschuss mit der Vorbereitung der Wahl der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats der BayWa AG durch die Hauptversammlung am 5. Juni 2018. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG, dem der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Gunnar Metz, Monika Hohlmeier und Werner Waschbichler angehören, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen. Corporate GovernanceIn dem Bewusstsein, dass Corporate Governance einen wichtigen Beitrag zu einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung leistet, beschäftigt sich der Aufsichtsrat fortlaufend mit entsprechenden Fragen. Weitergehende Informationen zur Corporate Governance sind der Erklärung zur Unternehmensführung zu entnehmen. Angaben zur Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand sind im Konzernlagebericht enthalten. Zur Novellierung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Februar 2017 beschloss der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 8. November 2017 weiter, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 bis auf wenige Ausnahmen entsprochen wird. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG findet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB. Sie ist des Weiteren auf der Website der Gesellschaft unter www.baywa.com im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Im Berichtszeitraum haben 15 der 16 Mitglieder des Aufsichtsrats an mehr als mindestens der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, lediglich Klaus Buchleitner nahm an der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teil. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Prüfung des NachhaltigkeitsberichtsDer Nachhaltigkeitsbericht 2017 wurde von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Erlangung begrenzter Sicherheit unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISEA) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" und anhand der Grundsätze der Global Reporting Initiative (GRI) geprüft und mit einem uneingeschränkten Prüfungsurteil versehen. Des Weiteren erfolgte durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISEA) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts 2017 nach § 315b HGB. Der Aufsichtsrat hat den Nachhaltigkeitsbericht 2017 in der Sitzung vom 28. März 2018 intensiv geprüft und in Gegenwart des Prüfers mit diesem und dem ebenfalls anwesenden Vorstand erörtert. Gegenstand der ausführlichen Erörterung war neben dem Nachhaltigkeitsbericht auch der Bericht des Prüfers. Beide Berichte standen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsurteil des Prüfers in der Sitzung vom 28. März 2018 angeschlossen und den Nachhaltigkeitsbericht 2017 zur Veröffentlichung freigegeben. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDer Jahresabschluss der BayWa AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Lagebericht der BayWa AG und des Konzerns sind von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der BayWa AG sowie den gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den gemäß § 315e HGB ergänzend anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss sowie den Lagebericht der BayWa AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 in der Sitzung vom 28. März 2018 intensiv geprüft und in Gegenwart des Abschlussprüfers mit diesem und dem ebenfalls anwesenden Vorstand erörtert. Gegenstand der ausführlichen Erörterung waren auch die vom Prüfungsausschuss für das Berichtsjahr 2017 festgelegten Prüfungsschwerpunkte. Sämtliche Prüfberichte und Abschlussunterlagen standen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung in der Sitzung vom 28. März 2018 angeschlossen. Die Prüfberichte und Abschlussunterlagen wurden zuvor vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 27. März 2018 intensiv behandelt. Der Prüfungsausschuss hat in Gegenwart des Abschlussprüfers in seiner Sitzung am 27. März 2018 den Jahres- und den Konzernabschluss, den Lagebericht und Konzernlagebericht, die Prüfberichte sowie den Gewinnverwendungsvorschlag erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen gegen die Abschlüsse zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher am 28. März 2018 den Jahresabschluss der BayWa AG und den Konzernabschluss des BayWa Konzerns gebilligt. Damit wurde der Jahresabschluss festgestellt. Der Abschlussprüfer berichtete ferner in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 28. März 2018 darüber, dass keine wesentlichen Schwächen des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorlägen. Der Vorstand hat insoweit alle ihm obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns mit der Ausschüttung einer Dividende von 0,90 Euro pro Aktie hat der Aufsichtsrat geprüft und schließt sich ihm an. Veränderungen im Aufsichtsrat und im VorstandWeder im Aufsichtsrat noch im Vorstand gab es im Berichtsjahr 2017 personelle Veränderungen. Zum 1. November 2018 wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 8. November 2017 Marcus Pöllinger als weiteres Mitglied in den Vorstand berufen. Der Vorstandsausschuss hatte die Bestellung zum Vorstandsmitglied von Marcus Pöllinger in seiner Sitzung vom 3. November 2017 dem Aufsichtsrat vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der BayWa AG und allen Konzerngesellschaften für ihre Arbeit.
München, 28. März 2018 Für den Aufsichtsrat Manfred Nüssel, Vorsitzender Corporate-Governance-Bericht / Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB i.V.m. § 289f HGBEntsprechenserklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der BayWa AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 8. November 2017 abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat der BayWa AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017; nachfolgend "DCGK") mit den folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird: 1 Selbstbehalt bei der D & O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder - Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGKDer Kodex empfiehlt in Ziffer 3.8 Abs. 3, bei Abschluss einer D & O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder einen Selbstbehalt vorzusehen. Die BayWa AG hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine D & O-Versicherung abgeschlossen, die keinen Selbstbehalt der Aufsichtsratsmitglieder vorsieht. Die BayWa AG ist nicht der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt in der D & O-Versicherung verbessert werden. 2 Festlegung des angestrebten Versorgungsniveaus unter Berücksichtigung der Dauer der Vorstandszugehörigkeit -Ziffer 4.2.3 Abs. 3 DCGKDer DCGK empfiehlt dem Aufsichtsrat in Ziffer 4.2.3 Abs. 3, das angestrebte Versorgungsniveau bei Versorgungszusagen von Vorstandsmitgliedern auch unter Berücksichtigung der Dauer der Vorstandszugehörigkeit festzulegen. Mehrere Vorstandsmitglieder der BayWa AG erhalten eine feste Altersversorgung von der Gesellschaft, die nicht in Abhängigkeit zur Dauer ihrer Vorstandszugehörigkeit steht. Der Aufsichtsrat hält diese Regelung im Hinblick auf die langjährige Zugehörigkeit der Vorstandsmitglieder zum BayWa Konzern für sachgerecht. 3 Abfindungs-Cap - Ziffer 4.2.3 Abs. 4 DCGKDer Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.3 Abs. 4, beim Abschluss von Vorstandsverträgen darauf zu achten, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der BayWa AG enthalten keine solche Regelung, denn die Höhe einer möglichen Abfindung ist Gegenstand eines gegebenenfalls bei Beendigung der Vorstandstätigkeit abzuschließenden Aufhebungsvertrags und damit von einer Einigung mit dem Vorstandsmitglied abhängig. Selbst bei Aufnahme einer entsprechenden Vertragsklausel könnte ein Vorstandsmitglied daher darauf bestehen, sich die vollständigen Ansprüche aus dem Dienstvertrag auszahlen zu lassen und ansonsten seine Zustimmung zur Beendigung der Vorstandstätigkeit verweigern. Die BayWa AG ist außerdem der Überzeugung, dass der Aufsichtsrat auch ohne eine solche Klausel das Unternehmensinteresse bei Verhandlungen mit einem ausscheidenden Vorstandsmitglied hinreichend berücksichtigen und keine übermäßigen Abfindungen gewähren wird. 4 Individualisierte Ausweisung der Vorstandsvergütung - Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGKNach Ziffer 4.2.5. Abs. 3 des Kodex wird empfohlen, für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2013 beginnen, die Vorstandsvergütung im Vergütungsbericht tabellarisch und individualisiert auszuweisen. Die Offenlegung der Vorstandsvergütung erfolgt bei der BayWa AG unter Berücksichtigung der diesbezüglich gesetzlichen Vorschriften. Die ordentliche Hauptversammlung 2015 hat einen erneuten Beschluss gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 alte Fassung HGB gefasst, wonach die Vorstandsvergütung nicht individualisiert ausgewiesen wird. Während des Bestands dieses Hauptversammlungsbeschlusses erfolgt daher keine individualisierte Ausweisung der Vorstandsvergütung entsprechend der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGK. 5 Keine feste Altersgrenze für den Vorstand - Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 DCGKIn der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung für den Vorstand gibt es bei der BayWa AG entgegen den Empfehlungen in Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK keine feste Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Vorstand. Die BayWa AG prüft laufend die Leistungsfähigkeit und Kompetenz ihrer Organmitglieder. Das Lebensalter sagt jedoch nichts über die Leistungsfähigkeit eines aktuellen oder potenziellen Organmitglieds aus. Daher hält die BayWa AG starre Altersgrenzen, die zudem die Flexibilität bei Personalentscheidungen und die Zahl möglicher Kandidaten einschränken, nicht für sinnvoll. 6 Aufgaben des Prüfungsausschusses - Ziffer 5.3.2 Satz 1 DCGKDer Prüfungsausschuss soll nach Ziffer 5.3.2 Satz 1 DCGK u. a. mit der Compliance befasst sein, falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist. Derzeit sind Compliance-Angelegenheiten in Abweichung zu Ziffer 5.3.2 Satz 1 DCGK keinem bestimmten Ausschuss zugewiesen, vielmehr befasst sich der Aufsichtsrat unmittelbar mit diesem Thema. Aufgrund des hohen Stellenwerts von Compliance-Ange-legenheiten ist die BayWa AG der Ansicht, dass sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats in die Behandlung entsprechender Fragen einbezogen werden sollten. Um somit eine umfassende und verantwortliche Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich zu gewährleisten, ist dieser Bereich weiterhin dem Aufsichtsrat als Gesamtgremium zugewiesen. 7 Keine feste Altersgrenze oder Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für den Aufsichtsrat - Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGKAuch in der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gibt es bei der BayWa AG entgegen den Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 DCGK keine feste Altersgrenze für die Mitgliedschaft im bzw. Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Die BayWa AG prüft laufend die Leistungsfähigkeit und Kompetenz ihrer Organmitglieder. Das Lebensalter sagt jedoch nichts über die Leistungsfähigkeit eines aktuellen oder potenziellen Organmitglieds aus. Weiter soll der BayWa AG auch die Expertise von erfahrenen und bewährten Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung stehen. Daher hält die BayWa AG eine starre Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer, die zudem die Flexibilität bei Personalentscheidungen und die Zahl möglicher Kandidaten einschränken, nicht für sinnvoll. 8 Benennung von konkreten Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats - Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 4 DCGKDer Kodex empfiehlt in Ziffer 5.4.1 Abs. 2, die Benennung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium zu erarbeiten. Bei der Benennung der konkreten Ziele sollen unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation u. a. die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2 DCGK sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigt werden. Gemäß Ziffer 5.4.1. Abs. 4 Satz 1 DCGK sollen Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Die BayWa AG sieht von einer konkreten Zielsetzung und der Erarbeitung eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium ab. Aus Sicht der BayWa AG ist die fachliche und durch Erfahrung erworbene Qualifikation der Aufsichtsratskandidaten maßgebliches Kriterium für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats und damit für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt. Bei den Vorschlägen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats unterstützt und berücksichtigt die BayWa AG die in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 4 DCGK genannten Kriterien, sieht aber konkrete Zielvorgaben oder Quoten nicht als sinnvoll an. 9 Information zu einer nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessenen Anzahl unabhängiger Mitglieder -Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Satz 3 DCGKNach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Satz 3 DCGK soll der Aufsichtsrat über die nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. Der Kodex enthält jedoch keine nähere Definition, was unter "Unabhängigkeit" in diesem Sinne zu verstehen ist. Solange dieser unbestimmte Rechtsbegriff nicht durch den Gesetzgeber, die Judikatur oder den Kodexgeber selbst konkretisiert ist, sieht die Gesellschaft zur Vermeidung von negativen Besetzungsrügen von einer Festlegung und entsprechenden Veröffentlichung ab. 10 Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Aufsichtsratskandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär - Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis Abs. 7 DCGKZiffer 5.4.1 Abs. 5 bis Abs. 7 DCGK enthält die Empfehlung, die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl des Aufsichtsrats zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenzulegen. Dieser Empfehlung folgt die BayWa AG nicht. Hinsichtlich der Bestimmung von Art und Umfang der bei Wahlvorschlägen offenzulegenden Umstände besteht in der Praxis derzeit noch Rechtsunsicherheit. Es ist daher zu befürchten, dass die mangelnde Bestimmtheit dieser Kodexregelung im Rahmen von Beschlussmängel klagen genutzt wird. Der Aufsichtsrat wird die weitere Entwicklung hierzu beobachten und eine Anwendung dieser Kodexregelung bei künftigen Aufsichtsratswahlen erneut prüfen. 11 Angaben zur Ausgestaltung der erfolgsorientierten Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern - Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 DCGKNach Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 DCGK soll eine den Aufsichtsratsmitgliedern gewährte erfolgsorientierte Vergütung auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgerichtet sein, mithin eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Neben einer jährlichen Fixvergütung kann den Mitgliedern des Aufsichtsrats der BayWa AG eine erfolgsorientierte variable Vergütung gezahlt werden. Da sich diese anhand der von der Hauptversammlung für das betreffende Geschäftsjahr beschlossenen Bardividende bestimmt, liegt eine Abweichung vom Erfordernis der Ausrichtung am nachhaltigen Unternehmenserfolg vor. Die BayWa AG hält eine Ausrichtung an der Bardividende des jeweiligen Geschäftsjahres nach wie vor für sinnvoll. Durch diese Ausrichtung wird nach Ansicht der BayWa AG ein Gleichklang zwischen den Interessen des Aufsichtsrats und den Aktionären gewährleistet. 12 Angaben zur Offenlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder - Ziffer 5.4.6 Abs. 3 DCGKEntgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 3 DCGK wurde und wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich der vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen) nicht individualisiert, sondern aufgeteilt nach festen und erfolgsorientierten Bezügen jährlich im Anhang oder im Lagebericht ausgewiesen. Aus den im Anhang oder im Lagebericht gemachten Angaben ergibt sich die Struktur und Höhe der Vergütung für den Aufsichtsrat. Die BayWa AG erachtet diese Angaben für ausreichend, um dem Informationsinteresse des Kapitalmarkts und der Aktionäre zu genügen. 13 Angaben zur Teilnahme des Aufsichtsrats an Ausschusssitzungen - Ziffer 5.4.7 Satz 1 DCGKZiffer 5.4.7 Satz 1 DCGK sieht u. a. vor, im Bericht des Aufsichtsrats zu vermerken, falls ein Mitglied des Aufsichtsrats nur an der Hälfte oder weniger als der Hälfte von Sitzungen der Ausschüsse, denen er angehört, teilgenommen hat. Der BayWa AG ist es wichtig, dass sich ein Mitglied des Aufsichtsrats auch in den Ausschüssen in den Entscheidungsfindungsprozess einbringt. In der Regel finden Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats der BayWa AG zweimal im Jahr statt. Bereits ein einmaliges Fehlen würde bei Umsetzung von Ziffer 5.4.7 Satz 1 DGCK zu einem Vermerk im Bericht des Aufsichtsrats führen. Aufgrund der Anzahl der Ausschusssitzungen würde durch einen solchen Vermerk ein falsches Bild von der Sitzungsdisziplin des Mitglieds des Aufsichtsrats entstehen.
München, 8. November 2017 BayWa Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat Führungs- und Kontrollstruktur des UnternehmensVorstand und AufsichtsratAls Unternehmen mit Sitz in München unterliegt die BayWa AG den Vorschriften des deutschen Rechts. Die Organe Vorstand und Aufsichtsrat bilden die duale Führungs- und Kontrollstruktur gemäß den Vorschriften des deutschen Aktienrechts. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Aufgaben und Arbeitsweise des VorstandsDer Vorstand besteht derzeit aus fünf Mitgliedern und leitet das Unternehmen eigenverantwortlich im Unternehmensinteresse, entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Er ist verantwortlich für die Jahres- und Mehrjahresplanung der Gesellschaft sowie für die Aufstellung der Zwischenberichte, Jahres- und Konzernabschlüsse. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Themen, u. a. der Planung, des Geschäftsverlaufs, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Risikosituation, des Risikomanagements und der Compliance. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Für solche Entscheidungen sind zudem Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats vorgesehen. Der Vorstand sorgt für eine offene und transparente Unternehmenskommunikation. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, das heißt, die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Jedem Vorstandsmitglied sind im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Aufgaben zur besonderen Bearbeitung zugewiesen. Bestimmte Entscheidungen, insbesondere solche, bei denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist oder für die der Vorstand nach Gesetz oder Satzung zuständig ist, sind nach der Geschäftsordnung dem Gesamtvorstand vorbehalten. Ein Beschluss des Gesamtvorstands ist außerdem in Angelegenheiten herbeizuführen, die dem Vorstand durch den Vorstandsvorsitzenden oder ein Vorstandsmitglied zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Sitzungen des Vorstands finden mindestens einmal im Monat statt. Sie werden vom Vorstandsvorsitzenden einberufen. Dieser setzt auch die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen sind und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende, an der Beschlussfassung teilnimmt. Die Beschlüsse des Vorstands sind mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen gültig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Auf Anordnung des Vorstandsvorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen durch Stimmabgabe in Textform oder telefonisch gefasst werden. Aufgaben und Arbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der BayWa AG bestellt die Vorstandsmitglieder und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Dem Aufsichtsrat gehören 16 Mitglieder an. Er ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Dem Aufsichtsrat gehören eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Als unabhängig ist ein Mitglied dann anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Im letzten Jahr gab es keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat. Informationen zu den personellen Veränderungen im Aufsichtsrat im Berichtszeitraum enthält auch der Bericht des Aufsichtsrats. Eine Geschäftsordnung regelt die Aufgaben des Aufsichtsrats, insbesondere die interne Organisation, die Tätigkeiten der Ausschüsse und die Zustimmungserfordernisse des Gremiums bei Vorstandsentscheidungen. Sitzungen des Aufsichtsrats finden mindestens alle Vierteljahre statt, darüber hinaus, so oft eine geschäftliche Veranlassung dazu vorliegt. Die Einberufung der Sitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat ist außerdem einzuberufen, wenn eines seiner Mitglieder oder der Vorstand dies unter Angabe von Gründen beantragen. Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn acht Mitglieder - unter ihnen der Vorsitzende - oder zwölf Mitglieder an der Sitzung und an der Beschlussfassung teilnehmen. Schriftliche, telegrafische, fernmündliche, elektronische oder per Telefax erfolgende Beschlussfassungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses sind zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Verhinderungsfall ein Stellvertreter dies anordnet. Entscheidungen bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der Aufsichtsratsvorsitzende in einer zweiten Abstimmung bei erneuter Stimmengleichheit ein zweifaches Stimmrecht. Der Aufsichtsrat tagt ohne die Vorstandsmitglieder, soweit dies für eine unabhängige Beratung und Entscheidungsfindung erforderlich ist. Zur regelmäßigen Überprüfung der Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats besteht ein standardisiertes Verfahren. Die BayWa AG hat für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine D & O-Versicherung abgeschlossen, die das persönliche Haftungsrisiko für den Fall abdeckt, dass die Organmitglieder bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Ein Selbstbehalt für Aufsichtsratsmitglieder ist bislang nicht vorgesehen (vgl. zur Begründung die zuvor wiedergegebene Entsprechenserklärung). Die BayWa AG sieht aber gemäß den Regelungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung einen angemessenen Selbstbehalt bei der D & O-Versicherung der Vorstandsmitglieder vor. Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der BayWa AG hat sechs fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet, um die Effizienz seiner Arbeit zu steigern. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Die genaue Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse ist auch dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen. Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) befasst sich vor allem mit den Vorlagen des Abschlussprüfers hinsichtlich der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und bereitet deren Billigung durch den Aufsichtsrat vor. Außerdem überwacht der Ausschuss den Rechnungslegungsprozess, die Abschlussprüfung und die Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems. Er prüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, vereinbart die Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer und trifft Honorarvereinbarungen mit diesem. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 hat die Hauptversammlung am 23. Mai 2017 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gewählt. Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass die Ausschussmitglieder unabhängig und mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den internen Kontrollverfahren vertraut sind. Dem Ausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, zwei Vertreter der Anteilseigner sowie zwei Vertreter der Arbeitnehmer an. Der Vorstandsausschuss befasst sich mit Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder wie der Ausgestaltung der Vorstandsverträge und der Genehmigung von Nebentätigkeiten. Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist der Vorstandsausschuss vorbereitend tätig. Dem Ausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie ein Vertreter der Anteilseigner und ein Vertreter der Arbeitnehmer an. Der Strategie Ausschuss widmet sich der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen. Zudem verfolgt und überwacht der Ausschuss die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie die Umsetzung aktueller Unternehmensprojekte. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, drei Vertreter der Anteilseigner sowie drei Vertreter der Arbeitnehmer an. Der Kredit- und Investitionsausschuss beschäftigt sich mit den vom Aufsichtsrat zu genehmigenden Finanzierungsmaßnahmen und überwacht die Investitionstätigkeit. Er besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, drei Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmer. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung vorzubereiten. Er besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und zwei Vertretern der Anteilseigner. Der gesetzlich vorgeschriebene Vermittlungsausschuss tritt nach dem Mitbestimmungsgesetz nur zusammen, wenn bei der Abstimmung über die Bestellung oder Abberufung eines Vorstandsmitglieds im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Er setzt sich zusammen aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, einem weiteren Vertreter der Anteilseigner sowie zwei Vertretern der Arbeitnehmer. Die Arbeitsweise der Ausschüsse ist in der Satzung und in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus aus seiner Mitte auch ein Mitglied oder mehrere Mitglieder mit besonderen Kontrollaufgaben betrauen. Weitere Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2017 befinden sich im Bericht des Aufsichtsrats. Dort sind die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse namentlich aufgeführt. Aktionäre und HauptversammlungDie Organisation und Durchführung der jährlichen Hauptversammlung der BayWa AG erfolgt mit dem Ziel, sämtliche Aktionäre vor und während der Veranstaltung schnell und umfassend zu informieren. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die BayWa AG bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, ihre Stimme nach Maßgabe ihrer persönlichen Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Hauptversammlung beschließt u. a. über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden mit Ausnahme der Ausnutzung eines genehmigten Kapitals durch die Verwaltung ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen. Das Grundkapital der BayWa AG teilt sich auf in vinkulierte Namensaktien (rund 96 Prozent) und Namensaktien (rund 4 Prozent). Formal besteht bei der vinkulierten Namensaktie ein Zustimmungserfordernis des Vorstands bei der Übertragung der Aktie. Diese Zustimmung wurde in der Vergangenheit jedoch nie verwehrt. Jede Aktie der BayWa AG besitzt das gleiche Stimmrecht und vermittelt den gleichen Dividendenanspruch. Das Prinzip "one share, one vote, one dividend" wird damit befolgt. Wertpapiergeschäfte von Vorstand und AufsichtsratNach Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahestehende Personen gesetzlich verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der BayWa AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen, wenn der Wert der Geschäfte, die sie innerhalb eines Kalenderjahrs getätigt haben, die Summe von 5.000 Euro erreicht oder übersteigt. Das gilt auch für bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben (z. B. Generalbevollmächtigte). Die im Geschäftsjahr 2017 mitgeteilten Geschäfte sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.baywa.com veröffentlicht. Aktienbesitz von Vorstand und AufsichtsratDer Anteilsbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der BayWa AG betrug zum 31. Dezember 2017 weniger als ein Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Mitteilungspflichtiger Besitz nach Ziffer 6.2 des "Deutschen Corporate Governance Kodex" lag daher zum 31. Dezember 2017 nicht vor. Vermeidung von InteressenkonfliktenDie Mitglieder des Vorstands sind nach dessen Geschäftsordnung verpflichtet, dem Aufsichtsrat gegenüber Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen und die anderen Mitglieder des Vorstands hierüber zu informieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten oder Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Vergütung des Vorstands und des AufsichtsratsIm Hinblick auf die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 wird auf den Vergütungsbericht verwiesen, der Bestandteil des Konzernanhangs ist. Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an FührungspositionenDie BayWa AG ist, wie etwa hundert weitere Unternehmen in Deutschland, eine börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Aktiengesellschaft. Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Der Aufsichtsrat strebt einvernehmlich die Getrennterfüllung der Geschlechterquote durch Anteilseignervertreter und Arbeitnehmervertreter an. Dementsprechend hat die Seite der Anteilseignervertreter der Gesamterfüllung aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG am 30. März 2016 widersprochen. Da der Aufsichtsrat sich gemäß § 13 der Satzung und nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 MitbestG aus je acht Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammensetzt, ist der Aufsichtsrat daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat insgesamt drei weibliche Mitglieder an, davon zwei Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und ein Mitglied auf der Seite der Arbeitnehmer. Das Mindestanteilsgebot ist daher durch die Anteilseignerseite erfüllt. Bestehende Mandate der Arbeitnehmerseite dürfen und werden bis zu ihrem regulären Ende weiterlaufen, so dass die Unterschreitung des Mindestanteilsgebots durch die Arbeitnehmerseite gesetzeskonform ist. Der weiteren gesetzlichen Forderung, eine Zielgröße für eine Geschlechterquote für den Vorstand festzulegen und dieses Ziel bis spätestens 30. Juni 2017 zu erreichen, ist der Aufsichtsrat am 5. August 2015 nachgekommen, indem als Zielgröße für Frauen im Vorstand eine Quote von null Prozent festgesetzt wurde. In der Sitzung am 2. August 2017 hat der Aufsichtsrat eine erneute Überprüfung durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat hierbei als Zielgröße für Frauen im Vorstand erneut null Prozent bis 30. Juni 2022 festgelegt. Der Vorstand der BayWa AG hat sich weiter am 23. September 2015 als Zielgröße für Frauen in der Führungsebene 1 eine Quote von 18 Prozent und für Frauen in der Führungsebene 2 eine Quote von 12 Prozent gegeben, die bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollte. Zum Stichtag 30. Juni 2017 wurde die Zielgröße für Frauen in der Führungsebene 1 erreicht und um einen Prozentpunkt übertroffen, so dass die Quote 19 Prozent betrug, auch die Quote für Frauen in der Führungsebene 2 wurde mit 18 Prozent übertroffen. Der Vorstand der BayWa AG hat sich daraufhin am 27. Juni 2017 als Zielgröße für Frauen in der Führungsebene 1 eine Quote von 22 Prozent sowie in der Führungsebene 2 eine Quote von 22 Prozent gegeben, die bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen. DiversitätskonzeptDie BayWa AG verfolgt bei Aufsichtsrat und Vorstand kein detailliertes Diversitätskonzept. Starre Kriterien, Quoten oder Kompetenzprofile, welche die Flexibilität bei Personalentscheidungen und die Zahl möglicher Kandidaten einschränken, hält die BayWa AG nicht für sinnvoll, sondern stellt die fachliche Qualifikation und Erfahrung in den Vordergrund. Bei Vorschlägen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Vorstands berücksichtigt die BayWa AG jedoch durchaus Alter, Geschlecht, kulturelle Herkunft, Bildungs- oder Berufshintergrund bei der Wahl potenzieller Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat und strebt eine möglichst vielfältige Zusammensetzung an. Wie ausgeführt, sind für aktuelle und potenzielle Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für die BayWa AG hierbei die durch Bildung oder Beruf erworbene fachliche Qualifikation und Erfahrung maßgebliche Kriterien. Bei Vorliegen dieser Kriterien wird eine möglichst große Vielfalt in Bezug auf Alter und Geschlecht angestrebt. Bei der einzigen Neubestellung im Geschäftsjahr 2017 konnte so durch die Bestellung von Marcus Pöllinger zum Vorstand in der Aufsichtsratssitzung vom 8. November 2017 mit Wirkung zum 1. November 2018 eine weitere Diversifizierung der Altersstruktur erreicht werden. Weitere Angaben zu UnternehmensführungspraktikenDer Code of Conduct der BayWa AG bildet das Wertesystem der BayWa AG und hat als verbindlicher Kodex konzernweit Gültigkeit für alle Mitarbeiter. Der Code of Conduct ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baywa.com öffentlich zugänglich. Darüber hinaus besteht ein internes Kontrollsystem zur Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien sowie zur Vermeidung geschäftsschädigender Handlungen (Compliance), das die Prävention, Überwachung und Intervention umfasst. Bei nicht gesetzeskonformen Vorgängen im Unternehmen oder Missständen in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Firmen haben Mitarbeiter die Möglichkeit, sich an den Vertrauensanwalt der BayWa AG zu wenden oder - ebenso wie Dritte - ein anonymes Hinweisgebersystem zu nutzen. Um Regelverstöße gegen das Insiderhandelsverbot nach Artikel 14 Marktmissbrauchsverordnung zu vermeiden, werden von der BayWa AG alle nach den gesetzlichen Regelungen als Insider anzusehende Personen in geeigneter Weise über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für den Handel mit Aktien des Unternehmens belehrt und gleichzeitig schriftlich aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass sie über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für den Handel mit Aktien des Unternehmens informiert wurden. In den Vorschriften entsprechenden Insiderlisten werden diejenigen konzernangehörigen Personen und externen Dienstleister aufgenommen, die aufgrund ihrer Tätigkeit und Befugnisse bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben. Der Leiter der Rechtsabteilung überwacht als Insiderbeauftragter die ordnungsgemäße Führung der Insiderlisten. Sonstige Aspekte guter Corporate GovernanceKommunikation und TransparenzDie BayWa AG informiert regelmäßig und zeitnah über die Geschäftsentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Um einen kontinuierlichen Informationsaustausch mit dem Kapitalmarkt zu gewährleisten, finden im Rahmen der Investor-Relations-Arbeit regelmäßig Veranstaltungen des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands mit Analysten und institutionellen Anlegern in Form von Roadshows und Einzelgesprächen statt. Zu den Geschäftsergebnissen werden auf Quartalsbasis Pressekonferenzen abgehalten bzw. Presseinformationen herausgegeben sowie Conference Calls mit Analysten durchgeführt. Die Veröffentlichung des Jahresergebnisses erfolgt im Rahmen einer BilanzPressekonferenz und eines Analystentreffens. Den Aktionären werden sämtliche neuen Informationen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten im Rahmen der beschriebenen Öffentlichkeitsarbeit mitgeteilt worden sind, unverzüglich zur Verfügung gestellt. Sämtliche Präsentationen und Pressemitteilungen hierzu werden zeitnah auf den Internetseiten der BayWa AG im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Die BayWa AG legt äußersten Wert darauf, dass alle Aktionäre in Bezug auf Informationen gleich behandelt werden. Die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen (u. a. Konzernfinanzbericht) und der Termin der Hauptversammlung sind im Finanzkalender mit ausreichendem Zeitvorlauf veröffentlicht. Über aktuelle Entwicklungen wird in Form von Pressemitteilungen und - soweit erforderlich - durch Ad-hoc-Mitteilungen berichtet. Sämtliche Informationen werden auch auf der Internetseite unter www.baywa.com bereitgestellt. Verantwortungsvolles Handeln und RisikomanagementZiel des Risikomanagements der BayWa AG ist es, Risiken des unternehmerischen Handelns frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Das Risikomanagement ist dabei ein integraler Bestandteil der Planungs- und Steuerungsprozesse im Unternehmen. Das interne Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystem wird vom Vorstand kontinuierlich weiterentwickelt und an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess wird vom Abschlussprüfer in Teilbereichen geprüft. Nähere Ausführungen zur Struktur und zu den Prozessen des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess finden sich im Konzernlagebericht. |
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