![]() BayWa AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Geschäftsbericht 2019 der BayWa AGLagebericht für das Geschäftsjahr 2019der BayWa AGHinweis zu diesem BerichtDer Lagebericht der BayWa AG wurde für das Berichtsjahr 2019 überarbeitet. Ziel ist eine Straffung gemäß der Leitlinie der Wesentlichkeit. Darüber hinaus wurde die Reihenfolge der Kapitel zur Erhöhung der logischen Stringenz geringfügig verändert. Die Abschnitte "Nachhaltigkeit" und "Mitarbeiter" wurden in das Kapitel "Grundlagen des Konzerns" verlagert. Die Abschnitte "Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf" und "Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens" wurden als zusammenfassende Aussagen an das Ende des Wirtschaftsberichts verschoben. An den Wirtschaftsbericht schließen mit Prognosebericht und Chancen- und Risikobericht die in die Zukunft gerichteten Lageberichtsbestandteile an. Der Lagebericht schließt dann mit den formalen Inhalten "Vergütungsbericht", "Übernahmerelevante Angaben" und dem "Corporate-Governance-Bericht" ab. ÜberblickIm Geschäftsjahr 2019 profitierte die BayWa AG unter dem Einfluss von zum Teil herausfordernden Rahmenbedingungen erneut von ihrem breit diversifizierten Geschäftsportfolio. Insgesamt erzielte die BayWa AG im Berichtsjahr einen Umsatz in Höhe von 5.089,2 Mio. Euro. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung um 3,0 Prozent, die im Wesentlichen auf höhere Umschlagsvolumen bei Wärmeenergieträgern, die positive Absatzentwicklung im Baugeschäft und einen guten Verlauf in der Landtechnik zurückzuführen ist. Das Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit reduzierte sich trotz der gestiegenen Umsatzerlöse aufgrund des Anstiegs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 14,0 Mio. Euro auf 8,1 Mio. Euro. Aufgrund des gestiegenen Finanzergebnisses erhöhte sich das Ergebnis nach Steuern im Vorjahresvergleich um 3,9 Prozent auf 24,6 Mio. Euro. Für das Geschäftsjahr 2019 weist die BayWa AG einen Jahresüberschuss von 20,8 Mio. Euro aus (Vorjahr: 17,7 Mio. Euro). Vor dem Hintergrund des ausbalancierten und zukunftsfähig aufgestellten Geschäftsportfolios der BayWa AG schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Erhöhung der Dividende um 0,05 Euro auf 0,95 Euro je Aktie vor. Im Segment Agrar, das in die Geschäftsfelder Agrar und Technik unterteilt ist, nahm der Umsatz im Berichtsjahr insgesamt um 0,4 Prozent auf 2.556,6 Mio. Euro zu. Der leichte Anstieg ist ausschließlich auf das Geschäftsfeld Technik zurückzuführen. Während der Umsatz im Geschäftsfeld Technik, durch Zuwächse im Gebrauchtmaschinengeschäft und Service im Berichtsjahr um 2,0 Prozent auf 925,7 Mio. Euro gesteigert werden konnte, hat das Geschäftsfeld Agrar vor allem aufgrund strengerer Verordnungen für den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel das Vorjahresniveau nicht erreichen können. Auf vergleichbarer Basis verzeichnete das Geschäftsfeld Agrar gegenüber dem Vorjahr einen mengenbedingten Umsatzrückgang um 0,5 Prozent auf 1.630,9 Mio. Euro. Der Umsatz im Segment Energie erhöhte sich im Berichtsjahr insbesondere mengenbedingt um 9,2 Prozent auf 1.224,4 Mio. Euro. Im Wärmegeschäft stieg der Absatz aufgrund der verbraucherfreundlichen Preisentwicklung sowohl von Heizöl als auch bei Holzpellets im Jahr 2019 weiter an. Auch die Kraftstoffvolumina konnten im Vergleich zum Vorjahr leicht zulegen, hier profitierte die BayWa insbesondere von einer Mengensteigerung bei der Belieferung von Landwirten und Baustellen mit Diesel. Im Schmierstoffbereich dagegen führten konjunkturelle Abkühlungstendenzen zu einem leichten Absatzrückgang. Das Segment Bau erreichte im Geschäftsjahr 2019 eine mengen- und preisbedingte Umsatzsteigerung um 2,9 Prozent auf 1.308,2 Mio. Euro, die vor allem auf die anhaltend gute Baukonjunktur und die günstigen Witterungsverhältnisse zurückzuführen ist. Die Sortimente für Hochbau wurden aufgrund der starken Neubautätigkeit verstärkt nachgefragt. Die milde Witterung begünstigte zudem den Straßenbau sowie den Garten- und Landschaftsbau. In diesem Umfeld profitierte die BayWa durch ihre Standortinfrastruktur, eine hohe Warenverfügbarkeit und leistungsfähige eigene Logistikkapazitäten. Auch die Online-Verkäufe an Privatkunden konnten ausgeweitet werden. Mit dem Segment Innovation & Digitalisierung nimmt die BayWa die Chancen der fortschreitenden Digitalisierung wahr. Es steuert die Aktivitäten im Bereich E-Commerce und bündelt den Online-Vertrieb im Unternehmen unter dem Dach des BayWa Portals. Grundlagen des UnternehmensUnternehmensstruktur und GeschäftstätigkeitDie BayWa AGscroll
Die BayWa AG wurde 1923 gegründet und hat ihren Hauptsitz in München. Aus ihren Wurzeln im genossenschaftlichen Landhandel heraus hat sich die BayWa durch stetiges Wachstum und kontinuierlichen Ausbau des Leistungsspektrums zu einem integrierten Lösungsanbieter und Projektentwickler mit den Kernsegmenten Agrar, Energie und Bau weiterentwickelt. Der geschäftliche Schwerpunkt liegt in Europa und wird durch bedeutende Aktivitäten von Tochterunternehmen in den USA und in Neuseeland sowie Geschäftsbeziehungen von Asien bis Südamerika zu einem internationalen Handels- und Beschaffungsnetzwerk erweitert. Die Geschäftstätigkeit der BayWa AG, gegliedert in die drei operativen Segmente Agrar, Energie und Bau und in das Entwicklungssegment Innovation & Digitalisierung, umfasst den Groß- und Einzelhandel und die Logistik sowie umfangreiche ergänzende Beratungs- und Dienstleistungen. Segment AgrarAuf das Segment Agrar entfielen 2019 50,2 Prozent des Unternehmensumsatzes. Das Segment gliedert sich in die zwei Geschäftsfelder Agrar und Technik und deckt nahezu die gesamte Angebotspalette für die Landwirtschaft ab. Das Geschäft des Segments Agrar wird sehr stark von natürlichen Gegebenheiten wie dem Wetter und dem davon maßgeblich abhängigen Ernteerfolg beeinflusst. Diese Faktoren wirken sich unmittelbar auf das Angebot und die Preisbildung an den Märkten für Agrarrohstoffe und -erzeugnisse aus. Im Zuge der Globalisierung dieser Märkte führen internationale Einflussfaktoren - wie beispielsweise Rekord- oder Missernten in anderen Teilen der Welt oder Veränderungen von Wechselkursen und Transportpreisen - zunehmend zu Rückwirkungen auf die Preisentwicklung in den regionalen Märkten. Aufgrund der wachsenden Weltbevölkerung und der höheren Ansprüche an die Ernährung bei gleichzeitig rückläufigen Anbauflächen pro Kopf ist mittel- bis langfristig von einem stabilen bis positiven Preistrend für landwirtschaftliche Erzeugnisse auszugehen. Bei den Betriebsmitteln werden das Angebot und die Nachfrage sowie die Preisbildung beispielsweise bei Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln immer stärker durch globale und regulatorische Faktoren beeinflusst. Darüber hinaus können Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erheblichen Anpassungsreaktionen der Märkte für Agrarprodukte führen. Schließlich üben Regulierungen - beispielsweise durch die Europäische Union (EU) - auf Preise und Strukturen in Deutschland wesentlichen Einfluss aus. Im Bereich der Technik spielt die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle für die Investitionsneigung. AgrarDas Geschäftsfeld Agrar deckt insbesondere die Wertschöpfungsstufen Erfassung, Vertrieb und Service für die landwirtschaftlichen Betriebe ab. Es versorgt die Landwirte über das gesamte Anbaujahr mit Betriebsmitteln wie Saatgut, Dünge-, Pflanzenschutz- sowie Futtermitteln und übernimmt die Erfassung und regionale Vermarktung der Ernte. Für die Ernteerfassung unterhält die BayWa in ihren Kernregionen ein dichtes Netz leistungsfähiger Standorte mit hohen Transport-, Umschlags- und Lagerkapazitäten. Sie dienen einer reibungslosen Warenanlieferung, Qualitätsprüfung und Aufbereitung sowie fachgerechten Lagerung und Pflege der Agrarerzeugnisse. Die Vermarktung erfolgt über eigene Handelsabteilungen sowohl an lokale, regionale, nationale und internationale Abnehmer der Lebensmittelindustrie als auch an den Groß- und Einzelhandel. Neben ihren Leistungen für die konventionelle Landwirtschaft baut die BayWa ihr Angebot im Öko-Bereich und die Vermarktungsstrukturen für ökologisch erzeugte Produkte in den Regionen schrittweise aus. Jüngstes Beispiel ist der Agrarstandort Heilbronn, der seit Sommer 2019 auch für die Erfassung von ökologisch produzierten Agrarerzeugnissen zugelassen ist. Zudem sind rund 130 Standorte der BayWa für den Handel von Betriebsmitteln für die ökologische Landwirtschaft zertifiziert. Darüber hinaus ist die BayWa Mitglied im Biokreis, dem viertgrößten Bio-Anbauverband in Deutschland, und lizenzierter Nutzer des Bayerischen Bio-Siegels. In ihren traditionellen Kernregionen ist die BayWa im Agrargeschäft in die genossenschaftliche Handelsstruktur eingebettet. Das Geschäft konzentriert sich aufgrund historisch gewachsener Strukturen in Deutschland auf die Regionen Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das südliche Brandenburg. Die BayWa verfügt in ihren regionalen Kernmärkten über 169 Standorte. Der Fokus der Weiterentwicklung des deutschen Agrargeschäfts der BayWa liegt auf der Standortmodernisierung, der Prozessoptimierung in der Logistikkette, dem Ausbau von E-Commerce-Angeboten sowie der Mitarbeiterentwicklung. Der Trend geht zu weniger, aber leistungsfähigeren Standorten, die zudem von den Ortszentren in verkehrsgünstigere Randlagen rücken. Durch die Digitalisierung ergeben sich zudem Möglichkeiten, die Logistikkette in enger Abstimmung mit den Kunden für beide Seiten zu verbessern. Durch die Omni-Channel-Vertriebspräsenz der BayWa kann der Kunde flexibel entscheiden, ob er seine Geschäfte mit einem Mitarbeiter am Standort oder online abwickelt. Durch die Ausweitung ihrer digitalen Angebote, wie beispielsweise das BayWa Portal für die Landwirtschaft, gewinnt die BayWa zudem auch über die angestammten Regionen hinaus neue Kunden. Bei Agrarerzeugnissen setzt sich das Wettbewerbsumfeld aus einer Vielzahl privater mittelständischer Handelsunternehmen zusammen, die überwiegend lokal tätig sind. Dagegen sind im Betriebsmittelgeschäft auch mehrere Großhandelsunternehmen überregional aktiv. Insgesamt nimmt die BayWa eine führende Position im Agrarhandel in Deutschland ein. TechnikDas Geschäftsfeld Technik bietet ein Vollsortiment von Maschinen, Geräten und Anlagen für sämtliche Bereiche der Landwirtschaft. Wichtige Kundengruppen sind darüber hinaus Forstwirte, Kommunen und gewerbliche Kunden. Neben Traktoren und Mähdreschern umfasst die Angebotspalette Spezialfahrzeuge mit flexiblen Einsatzmöglichkeiten für Kommunen, Kehrfahrzeuge, mobile Anlagen zur Holzzerkleinerung sowie Flurförderfahrzeuge für die Kommunalwirtschaft und gewerbliche Betriebe. Für die Forstwirtschaft reicht das Angebot von Großgeräten wie Forsttraktoren, Holzspaltern, Holzhackmaschinen, Forstfräsen und -mulchern, Seilwinden und Wegebaumaschinen über Kleingeräte wie Motorsägen und Freischneider bis hin zur erforderlichen Schutzbekleidung. Daneben werden Reparatur und Service für die Maschinen und Geräte über ein Werkstattnetz mit 175 Standorten und 438 mobilen Servicefahrzeugen sichergestellt. Für die Produkte des Herstellers AGCO mit den Marken Fendt, Massey Ferguson, Challenger sowie Valtra betreibt die BayWa in Süd- und Ostdeutschland ein nach Herstellermarken spezialisiertes Netz eigener Werkstätten. Daneben hat die BayWa in Deutschland in den vergangenen Jahren Vertriebsstrukturen für Produkte der Marke Massey Ferguson neu aufgebaut, um deren Marktanteile zu steigern. Der Produktverkauf wird durch den Handel mit Ersatzteilen sowie mobile Servicefahrzeuge für Wartungs- und Reparaturleistungen ergänzt. Darüber hinaus vermarktet die BayWa Gebrauchtmaschinen auch über internetbasierte Gebrauchtmaschinenbörsen. Segment EnergieDas Segment Energie, das den klassischen Handel mit fossilen und nachwachsenden Brenn-, Kraft- und Schmierstoffen bündelt, erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 einen Anteil von 24,1 Prozent des Unternehmensumsatzes. Im klassischen Energiegeschäft vertreibt die BayWa im Wesentlichen Heizöl, Holzpellets, Kraftstoffe und Schmierstoffe vorwiegend in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen. Im Wärmegeschäft erfolgt der Vertrieb von Brennstoffen hauptsächlich über eigene Büros. Diesel- und Ottokraftstoffe sowie AdBlue werden über insgesamt 89 eigene Tankstellen und Partnerstationen in Deutschland verkauft. Zudem beliefert die BayWa Wiederverkäufer sowie Großabnehmer mit Kraft- und Brennstoffen. Ergänzend zum Tankstellenbetrieb bietet die BayWa eine Flottentankkarte an. Deutschlandweit stehen den Nutzern der BayWa Tankkarte mittlerweile rund 2.500 Tankstellen zur Verfügung. Kunden mit Elektroautos können ihre Fahrzeuge mit der BayWa Tankkarte in Deutschland an über 17.000 und in Europa an rund 55.000 Ladepunkten aufladen. Schmierstoffe vertreibt die BayWa an Gewerbe- und Industriekunden sowie an Landwirte und Betreiber von Blockheizkraftwerken. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurden die Aktivitäten des klassischen Energiegeschäfts in die fünf Bereiche Schmierstoffe, Heizöl und Diesel, Holzpellets, Contracting sowie Mobility Solutions - die beiden letztgenannten Geschäftsbereiche in Form eigenständiger GmbHs - neu strukturiert. Das Schmierstoffgeschäft umfasst den Handel mit der Marke TECTROL sowie umfangreiche Anwendungen und Servicepakete für Fokuskunden, wie beispielsweise Betreiber von Biogasmotoren, und Gewerbekunden. Der Bereich Diesel und Heizöl beliefert Landwirte und Gewerbekunden - einschließlich Baustellen- und Hofbetankungen - mit Diesel und Heizöl. Im Bereich Holzpellets weitet die BayWa ihr Vertriebsvolumen an private Verbraucher und Gewerbekunden durch die Inbetriebnahme eines zweiten Produktionsstandorts der Tochtergesellschaft WUN pellets GmbH aus. Mit Jahresbeginn 2020 wurden die Teilbereiche E-Mobilität und Tankkarte in die eigenständige BayWa Mobility Solutions GmbH ausgegliedert. Segment BauAuf das Segment Bau entfallen rund 25,7 Prozent des Unternehmensumsatzes im Jahr 2019. Das Segment umfasst im Wesentlichen die Aktivitäten im Baustoff-Fachhandel mit 126 Standorten in Süd- und Ostdeutschland. Mit Jahresbeginn 2019 wurden die 12 Haustechnikstandorte mit ihren insgesamt über 300 Mitarbeitern in eine eigenständige GmbH ausgegliedert. Im Baustoff-Fachhandel deckt die BayWa überwiegend den Bedarf von kleinen und mittelständischen Bauunternehmen, Handwerks- und Gewerbebetrieben sowie Kommunen ab. Daneben sind auch private Bauherren und Hausbesitzer wichtige Kunden. Die Erfolgsfaktoren für dieses Geschäft liegen in der regionalen Nähe zum Kunden, in der Sortimentsgestaltung, in der Beratung und der engen Vernetzung mit den gewerblichen Kunden. Dem trägt die BayWa mit einer zielgruppenspezifischen Ausrichtung im Vertrieb und in der Kundenberatung Rechnung. So können beispielsweise Geschäftskunden über das BayWa Baustoffe Online-Portal rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche Bestellungen vornehmen. Für die Planung und Kalkulation umfasst das Online-Angebot die Spezialsoftware "Raumdesigner" sowie den Wohnhaus-Konfigurator "Mr+Mrs Homes". Weitere Schwerpunkte des Segments Bau sind die Bereiche gesundes Bauen und Wohnen sowie Energieeffizienz. Hier bietet die BayWa ein umfangreiches Sortiment emissionsgeprüfter Baustoffe sowie Lösungen für energieeffizientes Bauen oder Sanieren. Mit ihren Eigenmarkenlinien für Bauelemente und Gartengestaltung, für bautechnische und bauchemische Produkte und Dämmmaterialien, für wohngesunde Baustoffe und Reinigungsmittel sowie für Dachzubehör tritt die BayWa zunehmend auch als Initiator für neue Produkte auf. Bei den klassischen Rohbaumaterialien ist die Kundennähe ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Gleichzeitig stellen die Transportkosten bei Baumaterialien mit hohem Gewicht oder Volumen bei relativ geringer Wertschöpfung große Anforderungen an eine optimale Standortstruktur und Logistik. Segment Innovation & DigitalisierungMit dem eigenständigen Segment Innovation & Digitalisierung stellt die BayWa die Weichen für eine digitale Zukunft. Das Segment entwickelt und vermarktet digitale Angebote zur Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft und bündelt die eBusiness-Aktivitäten des Unternehmens im "BayWa Portal". Die digitale Integration der Supply-Chain-Partner, Kunden und Lieferanten schafft darüber hinaus neue Serviceangebote und datenbasierte Geschäftsmodelle. So ermöglicht die Vernetzung von Online-Plattformen und -Anwendungen die bedarfsgerechte Bereitstellung von Betriebsmitteln und Ersatzteilen oder erlaubt beim Ausfall einer Maschine eine elektronische Fehlerdiagnose, die direkt dem zuständigen Servicemechaniker mitgeteilt wird. Die BayWa strebt in diesem Bereich europaweit eine führende Rolle im Markt an. Unternehmensziele und StrategieDie BayWa steht fest zu ihren Wurzeln, entwickelt sich aber zugleich weiter: Fundamentale Veränderungen im Unternehmensumfeld und in den Wertschöpfungsketten erfordern Anpassungen oder sogar völlig neue Geschäftsmodelle. Gemäß der Leitlinie "Wir bedienen Grundbedürfnisse mit führenden Lösungen für Ernährung, Energie und Wohnen" ist die Entwicklung der BayWa darauf ausgerichtet, für ihre Kunden ein dauerhafter Partner des Vertrauens für integrierte und nachhaltige Lösungen zu sein. Ziel ist, die Kunden der BayWa durch die Verbindung von Produkten mit Beratungs- und weiteren Dienstleistungen erfolgreich zu machen und ihnen die Arbeit zu erleichtern. Als starker Partner ihrer Kunden will die BayWa die Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sichern. Dem Claim "Verbundenheit schafft Erfolg." entsprechend ist ihr unternehmerisches Handeln langfristig auszurichten und der Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaft und Umwelt gerecht zu werden. Die BayWa hat sich zum Ziel gesetzt, hinsichtlich Nachhaltigkeit und Entwicklung grüner Lösungen in allen ihren Geschäftsfeldern eine Vorreiterrolle einzunehmen. Im Juli 2019 hat sich die BayWa der internationalen Initiative RE100 angeschlossen. Damit verpflichtet sie sich, ihren Strombedarf unternehmensweit zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken und zwar als selbst gestecktes Unternehmensziel bereits ab 2020. Bei ihrer strategischen Weiterentwicklung verfolgt die BayWa zwei marktorientierte Stoßrichtungen: Kontinuität des Geschäfts durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zugleich Wachstum in neuen Geschäftsfeldern durch die Entwicklung innovativer und kundenorientierter Geschäftsmodelle. Die funktionalen strategischen Stoßrichtungen umfassen vier Bereiche: Bei den Geschäftsmodellen und in der Organisation gilt es, die Digitalisierung voranzutreiben. Im operativen Geschäft werden die Betriebsführungen optimiert und die Kundenschnittstellen zur Stärkung der Unternehmensmarken ausgebaut. Der Stärkung der Dachmarke BayWa über alle Segmente und Geschäftsfelder hinweg kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Unternehmensperformance wird durch eine möglichst exzellente Organisation verbessert, die durch eine enge und bereichsübergreifende Zusammenarbeit sowie leistungsstarke Mitarbeiter und Führungskräfte gekennzeichnet ist. Schließlich analysiert die BayWa ihr Geschäftsportfolio kontinuierlich im Hinblick auf künftige Wachstums- und Ertragspotenziale mit dem Ziel, die Profitabilität der Geschäftstätigkeit der BayWa AG zu sichern und nachhaltig zu steigern. Im Agrarbereich bekräftigt das Unternehmen seine Zielsetzung, das führende europäische Unternehmen für Agrarhandel, -distribution und -logistik mit globaler Reichweite zu werden. Die BayWa will bestehende Kundenbeziehungen vertiefen und neue Kunden gewinnen, indem sie die Möglichkeiten des Exports an internationale Märkte ausschöpft, die Angebotspalette um Spezialitätenerzeugnisse wie Braugerste, Stärkeprodukte, Hopfen sowie Hülsenfrüchte erweitert und neue Serviceangebote unterbreitet. So wird das Kerngeschäft auf funktionaler und kosteneffizienter Basis weiterentwickelt. Ein weiterer Baustein der Spezialitätenstrategie besteht im Ausbau des Vermarktungsangebots für ökologisch und regional erzeugte Agrargüter. Im Erfassungs- und Betriebsmittelgeschäft wird die Standortstruktur konsolidiert und optimiert und durch digitale Angebote ergänzt. Mittelfristig soll die Anzahl der deutschen Agrarstandorte deutlich verringert werden. Durch die Strukturoptimierung und weitere Maßnahmen wird in diesem Zeitraum eine erhebliche Reduzierung der Kapitalbindung im Geschäftsfeld Agrar angestrebt. Der Vertrieb wird auf ganzheitliche Lösungsangebote ausgerichtet, da die zunehmende Digitalisierung der Landwirtschaft zu veränderten Anforderungen führt. Der Einsatz digital gesteuerter Maschinen und Geräte zur Ausbringung von Betriebsmitteln erfordert häufig auch speziell abgestimmte Sorten von Saatgut, Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln. Daher fasst die BayWa zukünftig den Service des Geschäftsfelds Technik mit dem Betriebsmittelgeschäft des Geschäftsfelds Agrar zusammen, um den Landwirten einen Service aus einer Hand ohne zusätzliche Wege anbieten zu können. Daneben wird das E-Commerce-Angebot stetig ausgeweitet. Darüber hinaus treibt die BayWa in ihrem deutschen Agrarhandelsgeschäft die digitale Prozessabwicklung in der Logistik voran. Dabei unterstützt die Digitalisierung der Wertschöpfungskette die erfolgreiche Steuerung der zunehmenden Komplexität und Dynamik der logistischen Prozesse im "physischen Internet", also bei der Lagerung, dem Transport und der Lieferung von Waren. Dadurch steigt der Kundennutzen und die Kosten sollen reduziert werden. Des Weiteren tragen die gezielte Diversifizierung des Produktportfolios und der Ausbau des Eigenmarkengeschäfts zur Stabilisierung der Ertragskraft bei. Im Geschäftsfeld Technik stärkt die BayWa weiter die markenspezifischen Vertriebsorganisationen. Zur Steigerung der Effizienz hat sie eine Zweiteilung in die Agrartechnik einerseits und die Spezialtechnik für Kommunen, Gewerbe und Forstbetriebe andererseits vorgenommen. Im Fokus steht darüber hinaus die Entwicklung herstellerübergreifender digitaler Schnittstellen sowie der Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs Wassermanagement. Das klassische Energiegeschäft treibt den Ausbau von Mobilitätslösungen in den Bereichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität (E-Mobilität), LNG-Tankstellen und Digitale Mobilität kontinuierlich voran. Darüber hinaus werden Lösungen für die E-Mobilität insbesondere für Betreiber von Fuhrparks auf Basis einer umfassenden Flottenanalyse angeboten. Im Zuge des Umbaus zu einem grünen Unternehmen hat sich die BayWa im Jahr 2019 mit dem Verkauf des Tankstellengeschäfts der Tochtergesellschaft TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, von einem Teil ihres auf fossilen Energieträgern beruhenden Geschäfts getrennt. Im Segment Bau liegt der Schwerpunkt der Weiterentwicklung neben kontinuierlichen Maßnahmen zur Effizienzverbesserung auf dem Ausbau onlinebasierter Angebote. Mit der Verknüpfung des stationären Handels mit dem digitalen BayWa Baustoffe Online-Portal bietet die BayWa ein Multi-Channel-Angebot für ihr gesamtes Vertriebsgebiet. Das Entwicklungssegment Innovation & Digitalisierung umfasst den Bereich eBusiness. Das eBusiness beinhaltet mit dem BayWa Portal die Plattform für den Online-Handel und nimmt in der BayWa eine Querschnittsfunktion bei der Digitalisierung der Schnittstellen und Prozesse zwischen der BayWa und den Kunden wahr. Der Fokus liegt hier auf einem Omni-Channel-Ansatz und der Weiterentwicklung zu einer smarten digitalen Kundenplattform sowie auf der Digitalisierung kundenorientierter Prozesse. Bei der Unternehmensfinanzierung stützt sich die BayWa auf bewährte und verlässliche Partner im genossenschaftlichen Verbund. Darüber hinaus achtet sie auf eine angemessene Diversifizierung der Finanzierungsquellen, um ihre Unabhängigkeit zu wahren und Risiken zu begrenzen. Von wesentlicher Bedeutung in der BayWa AG ist das effiziente Management des Working Capital als Saldogröße des kurzfristigen Vermögens abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die BayWa strebt eine ausgewogene Kapitalstruktur an. Nachhaltigkeit bei der BayWaDer zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht ist Teil des Nachhaltigkeitsberichts 2019, der auf der Website https://www.baywa.com/verantwortung/auf-einen-blick.html veröffentlicht wird. MitarbeiterDie handelsrechtliche Zahl der Mitarbeiter in der BayWa AG ist im Jahr 2019 leicht zurückgegangen. Zum Jahresultimo beschäftigte die BayWa AG 7.991 Mitarbeiter (Vorjahr: 8.083). Im Jahresdurchschnitt verringerte sich die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr um 80 auf 7.995 Beschäftigte (Vorjahr: 8.075). Das entspricht einer Personalreduzierung um 1,0 Prozent. Der leichte Rückgang ist im Wesentlichen auf das Segment Bau zurückzuführen: hier wurden 2019 um 132 Mitarbeiter weniger beschäftigt als im Vorjahr. Auch in dem Segment Innovation & Digitalisierung verringerte sich die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, während sich diese im Segment Agrar um 19 und im Segment Energie um 22 Personen erhöhte. In der Verwaltung der BayWa AG erhöhte sich die Belegschaft um 15 Mitarbeiter. Entwicklung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl in der BayWa AGscroll
WirtschaftsberichtOperative GeschäftsentwicklungSegment AgrarMarkt- und Branchenentwicklung 2019/20Entwicklung bei Getreide und Ölsaatenscroll
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Quellen: USDA, Grain: World Markets and Trade, Februar 2020, S. 21, 27; BLE, Bericht zur Markt- und Versorgungslage Getreide 2019; BMEL, Ernte 2019, Anlage 1 c; DRV, Jahresbericht Agrarwirtschaft 2019, S. 11 Die globalen Ernteerträge für Getreide lagen im Getreidejahr 2018/19 auf dem Niveau des Vorjahres. Der weltweite Verbrauch nahm allerdings um knapp 1 Prozent weiter zu und überstieg damit die Produktion, sodass es zu einem Bestandabbau um rund 28,9 Mio. Tonnen kam. Dennoch liegt die Reichweite der Bestände bei etwa viereinhalb Monaten (DBV, Situationsbericht 2019/20, S. 164). In der Europäischen Union fiel die Getreideernte 2019 nach der dürrebedingt schwachen Ernte des Vorjahres um rund 9,8 Prozent höher aus (USDA, Grain: World Markets and Trade, February 2020, S. 21, 27). Die deutsche Getreideernte erreichte gegenüber dem Vorjahr ein um knapp 18 Prozent höheres Volumen, liegt damit allerdings gut 3 Prozent unter dem Mittelwert der Jahre 2013 bis 2018 (BMEL, Ernte 2019, Anlage 1 c). Angesichts der global entspannten Versorgungssituation lag der Getreidepreis - gemessen am Getreidepreisindex der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) - im Dezember 2019 mit 164,3 Punkten um rund 2,1 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats von 167,8 Punkten (www.fao.org/worldfoodsituation/foodpricesindex/en). An der Warenterminbörse MATIF gingen die Preise für Weizen 2019 infolge der im Vergleich zum Vorjahr deutlich besseren Ernteerträge von 204 Euro/Tonne zu Jahresbeginn bis September auf 153 Euro/Tonne zurück. Bis zum Jahresende erholten sich die Preise zwar wieder auf rund 189 Euro/Tonne, lagen damit allerdings weiterhin deutlich unter den Höchstständen der Jahre 2011 und 2013 (DBV, Situationsbericht 2019/20, S. 168). Im Getreidejahr 2019/20 dürfte aktuellen Prognosen des Landwirtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten (USDA) zufolge die globale Getreideerzeugung - ohne Reis - um knapp 1,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahres liegen. Der weltweite Verbrauch kann damit voraussichtlich nahezu vollständig aus der laufenden Erntesaison gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund ist für 2020 von relativ stabilen Getreidepreisen auszugehen (DBV, Situationsbericht 2019/20, S. 167). Bei Sojaschrot, der rund 70 Prozent der gesamten Ölschrote ausmacht, wurde im Wirtschaftsjahr 2018/19 mit knapp 234 Mio. Tonnen global ein rund 0,6 Prozent über dem Vorjahreswert liegendes Erntevolumen erzielt (USDA, Oilseeds: World Markets and Trade, 2020, S. 9). Die Preise für Sojaschrot bewegten sich dabei an der Warenterminbörse Chicago Board of Trade (CBoT) 2019 über weite Teile des Jahres in einer engen Bandbreite zwischen knapp 290 und 310 Euro/Tonne. Im Mai führten die Erwartung einer großen Erntemenge in Argentinien und gleichzeitig geringe Importe nach China zu einem Ausbruch der Preise nach unten bis auf rund 279 Euro/Tonne. Anschließend stiegen die Preise im Juni aufgrund einer erwarteten geringeren Anbaumenge in den USA auf ihren Jahreshöchstwert von knapp 325 Euro/Tonne. Insgesamt war die Schwankungsbreite der Preise jedoch erheblich geringer als im Vorjahr. Zum Jahresende lag der Preis mit 295 Euro/Tonne wieder auf dem Niveau des Vorjahresultimo. Für das Wirtschaftsjahr 2019/20 wird eine um rund 2,0 Prozent auf 238 Mio. Tonnen steigende globale Erzeugung erwartet (USDA, Oilseeds: World Markets and Trade, December 2019, S. 9). Trotz eines erwarteten weiteren Anstiegs des Verbrauchs wird die Nachfrage durch das globale Angebot voraussichtlich gedeckt. Vor diesem Hintergrund ist bei Sojaschrot 2020 tendenziell von stabilen Preisen auszugehen. Entwicklung bei BetriebsmittelnBei landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Nachfrageentwicklung u. a. stark von Witterungseinflüssen abhängig. Zu Jahresbeginn 2019 führte die milde Witterung und der dadurch frühere Saisonstart zu einer erhöhten Nachfrage nach Saatgut und Düngemitteln. Insgesamt blieben die Marktbedingungen für den Betriebsmittelhandel vor allem durch die strengeren Verordnungen für den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln jedoch schwierig. So ging der Absatz von Düngemitteln erwartungsgemäß im Jahr 2019 in Deutschland bis Ende September gegenüber dem Vorjahreszeitraum um knapp 6 Prozent zurück (Destatis, Düngemittelversorgung, 2019). Die Preise für Düngemittel erhöhten sich bis Oktober 2019 gegenüber dem Vorjahresmonat im Durchschnitt um 4,8 Prozent (Destatis, Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel: Deutschland, Oktober 2019). Für 2020 wird insbesondere bei Stickstoff- und Phosphatdüngern durch die Vorgaben der Düngeverordnung mit weiterhin rückläufigen Absatzmengen gerechnet. Infolge der geringeren Nachfrage und unter der Annahme eines normalen Witterungs- und Vegetationsverlaufs ist für das Jahr 2020 mit konstanten bis leicht sinkenden Preisen für Düngemittel zu rechnen. Der Bedarf an Pflanzenschutzmitteln hängt entscheidend von der Witterung ab, die die Wachstumsbedingungen für Unkräuter, Pilzkrankheiten sowie tierische Schädlinge bestimmt, und unterliegt erheblichen Schwankungen. Im Jahr 2019 ist der Absatz von Pflanzenschutzmitteln infolge der trockenen Witterung und einer geringen Behandlungsquote - entgegen der Erwartung eines leichten Wachstums - um gut 8 Prozent hinter dem Vorjahresniveau zurückgeblieben (IVA, Der deutsche Pflanzenschutzmarkt 2019). Die geringere Nachfrage nach Pflanzenschutzmitteln ist wesentlich auf den Rückgang der Rapsanbaufläche zurückzuführen, da die Aussaat von Winterraps in die Dürrephase gefallen ist und somit erfolglos gewesen wäre. Darüber hinaus ist der Rapsanbau besonders von Einschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln betroffen (DBV, Deutsche Getreideernte knapp unter dem Durchschnitt). Die Preise für Pflanzenschutzmittel erhöhten sich bis Oktober 2019 gegenüber dem Vorjahresmonat leicht um 1,3 Prozent (Destatis, Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel: Deutschland, Oktober 2019). Im Jahr 2020 wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter der Annahme einer weitgehend gleichbleibenden Anbaustruktur, eines normalen Witterungsverlaufs und stabiler Preise voraussichtlich aufgrund gesellschaftlicher und politischer Einflüsse weiter zurückgehen. Der Markt für Saatgut wird wesentlich von der Entwicklung der Anbauflächen von Getreide, Mais und Raps beeinflusst. Insgesamt ist die Anbaufläche in Deutschland 2019 um knapp 1 Prozent geringfügig zurückgegangen (Destatis, PM 13.05.2019 und 19.12.2019). Somit dürfte der Branchenabsatz bei Saatgut im Jahr 2019 - entgegen den Erwartungen einer stabilen Entwicklung - ebenfalls leicht gesunken sein. Die durchschnittlichen Preise für Saatgut lagen dagegen per Oktober 2019 geringfügig um 0,8 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats. Unter der Annahme weitgehend konstanter Anbauflächen und eines normalen Witterungsverlaufs sollte der Absatz von Saatgut im Jahr 2020 auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Die Produktion der Futtermittelwirtschaft ging im Wirtschaftsjahr 2018/19 bundesweit geringfügig um 0,3 Prozent auf 23,8 Mio. Tonnen Mischfutter zurück. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen durch sinkende Tierbestände infolge hoher Produktionskosten, niedriger Schweinepreise sowie steigender gesetzlicher Anforderungen bedingt. (DRV, Jahresbericht Agrarwirtschaft 2019, S. 28). Die Futtermittelpreise, die im Vorjahr aufgrund der angespannten Versorgungslage bei Grundfutter und dem knappen Angebot bei Futtergetreide und Raps spürbar gestiegen waren, lagen per Oktober 2019 um 8,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau (Destatis, Landwirtschaftliche Betriebsmittel, 2019). Für das Gesamtjahr 2020 wird eine leicht rückläufige Marktentwicklung erwartet, da mit einer weiteren Verringerung der Tierbestände gerechnet wird. Entwicklung bei der LandtechnikDie Erlös- und Einkommenssituation der Landwirte in Deutschland hat sich im Wirtschaftsjahr 2018/19 gegenüber den beiden sehr guten Vorjahren verschlechtert (BMEL, PM Nr. 212, 23.10.2019). Demgemäß sank das Konjunkturbarometer Agrar, das die Stimmung in der Landwirtschaft misst, auf den niedrigsten Wert seit dreieinhalb Jahren. Auch die Einschätzung der zukünftigen wirtschaftlichen Lage hat sich über den gesamten Jahresverlauf 2019 kontinuierlich verschlechtert (DBV, Konjunkturbarometer Agrar, 1. + 2. Quartal 2020, S. 1, 2). Der Branchenumsatz der Hersteller von Landtechnik fiel nach Schätzungen des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) für Landtechnik 2019 mit 8,4 Mrd. Euro etwas geringer aus als im Vorjahr (8,6 Mrd. Euro). Damit hat sich - nach den zwei vorangegangenen Jahren starken Wachstums - der positive Trend entgegen den Erwartungen nicht fortgesetzt. Die grundsätzliche Bereitschaft der Landwirte, im ersten Halbjahr 2020 Investitionen zu tätigen, bleibt mit 33 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 34 Prozent nahezu unverändert. Allerdings fällt das geplante Investitionsvolumen mit 3,8 Mrd. Euro für die ersten sechs Monate des Jahres 2020 erheblich geringer aus als im Vorjahreszeitraum (4,3 Mrd. Euro). Während die Investitionen in Maschinen und Geräte das Vorjahresniveau voraussichtlich wieder erreichen werden, erwartet man bei Wirtschaftsgebäuden einen deutlichen Rückgang (DBV, Konjunkturbarometer Agrar, 1. + 2. Quartal 2020, S. 6). GeschäftsverlaufDas Geschäftsfeld Agrar beinhaltet das Betriebsmittelgeschäft sowie die Erfassung und den Handel von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Das Handelsvolumen mit Getreide, Ölsaaten und -schroten ging im Jahr 2019 - entgegen der Erwartung eines deutlichen Anstiegs - um 2,1 Prozent zurück. Während der Absatz im Getreidehandel infolge der besseren Ernte gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent zulegen konnte, reduzierte sich das Umschlagsvolumen bei Ölsaaten um 26,3 Prozent. Bei Ölsaaten und -schroten ging das Umschlagsvolumen aufgrund einer geringeren Nachfrage nach Futtermitteln infolge einer guten Verfügbarkeit von Grundfutter zurück. Zudem dürfte die Schließung von 25 Agrarstandorten sich ebenfalls nachteilig auf das Absatzvolumen ausgewirkt haben. Der Getreidehandel profitierte vor allem im ersten Quartal von der Vermarktung der knappen Bestände aus dem Vorjahr. Im weiteren Jahresverlauf führten positive Ernteerwartungen und eine gute Versorgungslage zu kontinuierlich sinkenden Preisen. In diesem Marktumfeld war die Verkaufsbereitschaft der Landwirte gering. Dadurch standen für den Handel im zweiten Halbjahr nur geringe Bestände zur Verfügung und es wurden deutlich schlechtere Margen erzielt. Bei den Betriebsmitteln war die Geschäftsentwicklung im Jahresverlauf ambivalent: Zunächst sorgte die milde Witterung für einen frühen Saisonstart. Insbesondere war der Frühbezug von Düngemitteln sehr gut. Im zweiten Halbjahr führten allerdings die Trockenheit sowie steigende Düngemittelpreise zu einem spürbaren Rückgang. Zusätzlich verstärkt wurde die Kaufzurückhaltung durch das vom Gesetzgeber eingeschränkte Zeitfenster für die Düngung. So lag der Absatz von Düngemitteln im Jahr 2019 um gut 6 Prozent unter dem Vorjahreswert. Bei Pflanzenschutzmitteln lag der Absatz aufgrund der geringeren Aussaat von Winterraps im Jahr 2018 unter dem Vorjahresniveau und den Erwartungen. Im weiteren Jahresverlauf führte der witterungsbedingt geringe Krankheitsdruck zu einem niedrigeren Bedarf an Pflanzenschutzmitteln. Nicht zuletzt wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch generelle Einschränkungen seitens des Gesetzgebers begrenzt. Rückläufig entwickelte sich auch die Nachfrage nach Saatgut. Der Absatz von Saatgut ging im Berichtsjahr um knapp 11 Prozent zurück. Ursächlich hierfür war vor allem, dass die Aussaat von Winterraps aufgrund der Trockenheit im Herbst 2019 weitgehend nicht erfolgt ist. Damit verfehlte der Betriebsmittelbereich die Prognose einer stabilen Absatzmenge. Insgesamt nahm der Umsatz des Geschäftsfelds Agrar im Berichtsjahr geringfügig um 0,5 Prozent auf 1.630,9 Mio. Euro ab. Die erwartete deutliche Umsatzsteigerung konnte nicht erzielt werden. Das Landtechnikgeschäft der BayWa konnte das Rekordniveau des Vorjahres im Jahr 2019 nicht wieder erreichen. Der Verkauf von Neumaschinen ging im Jahr 2019 um 7,0 Prozent auf 2.840 Traktoren zurück. Dieser Rückgang ist dadurch bedingt, dass aufgrund der milden Witterung bis zum Jahresende 2018 viele Kunden ihre bestellten Neumaschinen vorzeitig abgerufen hatten. Der Anstieg im Gebrauchtmaschinengeschäft um 9,5 Prozent auf 989 Schlepper resultiert vor allem aus den höheren Inzahlungnahmen im Zuge des starken Neumaschinenverkaufs im Vorjahr. Positiv entwickelte sich dagegen der Absatz von Maschinen und Zubehör in den Bereichen Flüssigdungtechnik und mechanische Unkrautbekämpfung. Aufgrund der überdurchschnittlichen Zulassungszahlen der vergangenen Jahren verzeichnete auch das Servicegeschäft einen leichten Nachfrageanstieg für Kundendienstleistung. Belastend wirkten sich allerdings tarifliche Kostensteigerungen, die Erweiterung der Personalkapazitäten im Servicegeschäft sowie Kosten im Zusammenhang mit der Neugestaltung der E-Commerce-Plattformen aus. Daneben waren die Werbeaufwendungen durch die Erweiterungen des Produktportfolios, neue Produkteinführungen und die Agritechnica im Berichtsjahr höher als im Vorjahr. Insgesamt erwirtschaftete das Geschäftsfeld Technik 2019 einen Umsatz von 925,7 Mio. Euro, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 2,0 Prozent entspricht, und entwickelte sich damit besser als erwartet. In Summe ergibt sich für das Segment Agrar im Geschäftsjahr 2019 ein leichter Umsatzanstieg um 0,4 Prozent auf 2.556,6 Mio. Euro. Diese leichte Steigerung ist im Wesentlichen auf den positiven Verlauf in der Landtechnik sowie auf das Volumenwachstum im Getreidehandel und die höheren Preise für Düngemittel zurückzuführen. Damit wurde die erwartete leichte Umsatzsteigerung im Jahr 2019 erreicht. Segment EnergieMarkt- und Branchenentwicklung 2019/20Im Bereich der klassischen Energie kommt dem Rohölpreis eine Schlüsselrolle für die Entwicklung der Nachfrage und der Preise zahlreicher fossiler Energieträger zu. In den ersten vier Monaten des Jahres 2019 stiegen die Rohölpreise von ihrem Jahrestiefstwert von knapp 52 US-Dollar/Barrel um bis zu 40 Prozent auf den höchsten Wert von knapp 73 US-Dollar/Barrel Ende April. Diese Bewegung wurde vor allem durch Förderkürzungen der Organization of the Petroleum Exporting Countries (OPEC), eine Angebotsverknappung aufgrund der US-Sanktionen gegen den Iran sowie Wirtschaftsprobleme in Venezuela ausgelöst. Im weiteren Jahresverlauf führte der Handelskonflikt zwischen den USA und China und die daraus resultierende Abschwächung des globalen Wirtschaftswachstums sowie eine anhaltend hohe Schieferölproduktion in den USA zu deutlichen Preisrückgängen. Auch die Einigung der OPEC und einiger Nicht-OPEC-Staaten inkl. Russland über eine Verlängerung der bestehenden Förderquoten um neun Monate bis zum 31. März 2020 sowie der Drohnenangriff auf eine saudi-arabische Ölraffinerie führten nicht zu einer nachhaltigen Preiswende. Der Ölpreis bewegte sich bis zum Jahresende 2019 in einer Bandbreite zwischen rund 57 und 67 US-Dollar/Barrel (TECSON, Rohölpreise, 2019). Insgesamt lag der Ölpreis 2019 mit durchschnittlich 64 US-Dollar/Barrel über dem prognostizierten Durchschnittswert von 61 US-Dollar/Barrel. Die Prognosen der U.S. Energy Information Administration (EIA) für die Entwicklung des Rohölpreises im Jahr 2020 gehen davon aus, dass sich der Ölpreis 2020 im Durchschnitt bei etwa 61 US-Dollar/Barrel bewegen wird. Im Allgemeinen sind die Preise kurzfristig in Abhängigkeit von der Entwicklung der Lagerbestände sehr volatil. Auf Basis der aktuellen Prognosen ist für das gesamte Jahr 2020 von einem ausgewogenen Verhältnis von Produktion zu globalem Verbrauch auszugehen (EIA, Short-Term Energy Outlook, December 2019, S. 1, 16). Im Wärmegeschäft unterliegt die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen generell zum einen Verbrauchsschwankungen in Abhängigkeit vom Witterungsverlauf, zum anderen wird das Einkaufsverhalten von der Preisentwicklung beeinflusst. Der Preis für Heizöl folgt im Wesentlichen der Entwicklung des Rohölpreises und lag bis Mitte Mai 2019 über dem Niveau des Vorjahres. Im weiteren Jahresverlauf gaben die Heizölpreise wieder nach und bewegten sich bis kurz vor Jahresende unterhalb der Vorjahreswerte (TECSON, Heizölpreise, 2019). Der Absatz von Heizöl nahm in Deutschland im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 14,1 Prozent zu (BAFA, Amtliche Mineralöldaten, 2019). Ursächlich hierfür dürfte gewesen sein, dass die Verbraucher die günstigeren Preise im zweiten Halbjahr zu einer höheren Bevorratung genutzt haben. Aufgrund struktureller Einflussfaktoren wie dem Vormarsch der erneuerbaren Energien, dem stärkeren Einsatz von Gas sowie Einsparungen im Verbrauch durch moderne Technologien und energetische Sanierungen im Gebäudebestand ist der Heizölverbrauch in Deutschland seit Jahren rückläufig. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch künftig fortsetzen. Positiv auf die Heizölnachfrage könnte sich 2020 allerdings die anstehende "CO2-Bepreisung" ab dem Jahr 2021 auswirken, da zu erwarten ist, dass die Endverbraucher ihre Tanks im Vorfeld auffüllen werden. Bei Kraftstoffen erhöhte sich der Gesamtabsatz in Deutschland im Jahr 2019 geringfügig um 0,9 Prozent. Dabei stieg der Absatz von Ottokraftstoffen um 1,0 Prozent und von Diesel um 0,8 Prozent. Der Gesamtabsatz von Schmierstoffen lag 2019 um 1,6 Prozent über dem Vorjahresniveau. Angesichts des geringen gesamtwirtschaftlichen Wachstums in Deutschland ist von einer im Großen und Ganzen stabilen Absatzentwicklung im Jahr 2020 auszugehen. GeschäftsverlaufDas klassische Energiegeschäft der BayWa wurde wie erwartet im Geschäftsjahr 2019 von einem starken Nachfrageanstieg bei Wärmeenergieträgern geprägt: So legten die Absatzmengen von Heizöl um rund 29,8 Prozent und feste Brennstoffe wie Holzpellets um 51,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu. Dabei dürften die Absätze von der Preisentwicklung profitiert haben. Zu Beginn des Geschäftsjahres lagen die Heizölpreise trotz eines zu beobachtenden Preisanstiegs deutlich unter dem Niveau des zweiten Halbjahres 2018. Dies führte zu höheren Auftragseingängen, da Kunden sich die günstigeren Heizölpreise sichern wollten. Auch das Ende September beschlossene Klimapaket dürfte bereits zu Preissicherungskäufen geführt haben, da es Preissteigerungen für Kraft- und Brennstoffe vorsieht. Die Vermarktungsmengen bei Holzpellets konnten ebenfalls gesteigert werden. Hier dürfte das relativ niedrige Preisniveau Verbraucher zur vorzeitigen Bevorratung bewogen haben. Darüber hinaus hat die Kooperation mit der WUN Energie GmbH die Vermarktungsmenge von Holzpellets zusätzlich gefördert. Das Mobilitätsgeschäft konnte 2019 eine Steigerung der Kraftstoffvolumina um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. Zu dem Wachstum trug vor allem der gesteigerte Absatz von Diesel durch die Belieferung von Baustellen, Gewerbetreibenden und Landwirten bei. Daneben wirkte sich im Flottengeschäft mit Speditionen die Aufschaltung weiterer Tankkarten auf die BayWa Tankstellen positiv aus. Die sich abschwächende Konjunktur spiegelt sich am deutlichsten im Schmierstoffgeschäft wider. Hier sind die Handelsvolumina um rund 2,3 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2018 zurückgegangen. Entgegen den Erwartungen erhöhte sich insgesamt der Umsatz im Segment Energie im Berichtsjahr aufgrund des größtenteils mengenbedingten Anstiegs deutlich über dem Vergleichswert des Vorjahres um 9,2 Prozent auf 1.224,4 Mio. Euro. Segment BauMarkt- und Branchenentwicklung 2019/20Mit einem Umsatzwachstum um 8,5 Prozent auf 137,2 Mrd. Euro expandierte die deutsche Bauwirtschaft stärker als zu Jahresbeginn prognostiziert; erwartet worden war ein Plus von 6 Prozent. Wie bereits im Vorjahr trugen alle Bausparten zu dem Wachstum bei. Der Wohnungsbau verzeichnete ein Plus von 8,5 Prozent auf 50,6 Mrd. Euro (Argumentationslinie der Präsidenten des ZDB und des HDB, 18. Dezember 2019, S. 3). Der Zuwachs entfiel vor allem auf den Geschosswohnungsbau - hier lagen die Baufertigstellungen im Jahr 2019 um 4,1 Prozent über dem Vorjahresniveau (Heinze, Monatspräsentation Februar 2020, S. 25). Auch das Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsgeschäft verzeichnete 2019 höhere Zuwachsraten als im Vorjahr (Heinze, Monatspräsentation Februar 2020, S. 15). Im Wirtschaftsbau nahmen die Umsätze um 7,5 Prozent auf rund 48,6 Mrd. Euro zu und wuchsen damit ebenfalls stärker als die zu Jahresbeginn prognostizierte Zuwachsrate von 6,0 Prozent. Dabei profitierte der Wirtschaftshochbau von der Zunahme der Erwerbstätigkeit und dem steigenden privaten Konsum. Dies führte zu stärkeren Investitionen in Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Lager- und Handelsgebäude. Im Wirtschaftstiefbau wurde das Wachstum vor allem durch die Investitionen der Deutschen Bahn in Bahnstrecken, Brücken- und Tunnelbauten getragen. Der öffentliche Bau verzeichnete einen Anstieg der Umsätze um 9,0 Prozent auf 38,6 Mrd. Euro und entwickelte sich damit ebenfalls besser als die zu Jahresbeginn prognostizierten 6,0 Prozent. Treiber dieses Wachstums waren insbesondere die Investitionen des Bundes in die Straßeninfrastruktur und in Wasserstraßen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 (Argumentationslinie der Präsidenten des ZDB und des HDB, 18. Dezember 2019, S. 3 ff.). Für 2020 wird eine Fortsetzung des Wachstumstrends bei den Bauinvestitionen erwartet, allerdings mit einer deutlich geringeren Dynamik. Nominal wird für das Bauhauptgewerbe ein Umsatzplus um 5,5 Prozent auf 145,0 Mrd. Euro prognostiziert. Im Wohnungsbau dürften die Umsätze um 7,0 Prozent auf 54,2 Mrd. Euro steigen (Argumentationslinie der Präsidenten des ZDB und des HDB, 18. Dezember 2019, S. 3 ff.). Das Wachstum wird weiterhin durch den boomenden Geschosswohnungsbau getragen - die Zahl der Wohnungsfertigstellungen soll sich hier um rund 12,3 Prozent auf 173.000 Einheiten erhöhen. Im klassischen Eigenheimbau werden dagegen wie bereits im Vorjahr nur geringe Zuwächse erwartet (Heinze, Monatspräsentation Februar 2020, S. 25). Trotz der erhöhten Unsicherheit hinsichtlich der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung wird auch im Wirtschaftsbau eine weitere Umsatzsteigerung um 5,5 Prozent auf 51,3 Mrd. Euro erwartet. Träger des Wachstums sind die gute Inlandsnachfrage und die Investitionen in die Schieneninfrastruktur. Im öffentlichen Bausektor sollen die Umsätze um 4,0 Prozent auf 39,5 Mrd. Euro steigen, wo neben den Investitionen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans mit einer Zunahme der kommunalen Bauinvestitionen gerechnet wird (Argumentationslinie der Präsidenten des ZDB und des HDB, 18. Dezember 2019, S. 5). GeschäftsverlaufDer Geschäftsverlauf im Baustoffhandel wurde in Deutschland von der im gesamten Jahresverlauf guten Baukonjunktur und den milden Witterungsverhältnissen sowohl im Frühjahr als auch im Spätherbst 2019 begünstigt. Im Hochbau wurde das Branchenwachstum vor allem von der starken Neubautätigkeit getrieben, die zu einer größeren Nachfrage nach Baustoffen führt als das Sanierungsgeschäft. Angesichts der hohen Kapazitätsauslastung kam es hier im ausführenden Baugewerbe allerdings zu Engpässen bei der Annahme neuer Aufträge und Projekte. Daneben entwickelte sich das Tiefbaugeschäft sehr positiv, das von den Baustellenbelieferungen im Straßenbau profitierte. Auch im Garten- und Landschaftsbau wurde gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Steigerung erzielt. Besonders hohe Zuwächse verzeichnete die BayWa im Jahr 2019 beim Verkauf von Baugeräten und Werkzeugen, wozu auch der Online-Handel der BayWa einen wesentlichen Beitrag geleistet hat. Wie bereits im Vorjahr trugen neben der positiven Absatzentwicklung vor allem die erfolgreiche Erweiterung des margenstarken Eigenmarkensortiments sowie die Vernetzung des digitalen mit dem stationären Vertriebskanal durch Click & Collect im Zuge der Positionierung als integrierter Multispezialist zu einer positiven Entwicklung bei. Der Umsatz des Segments Bau erhöhte sich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr mengen- und preisbedingt um 2,9 Prozent auf 1.308,2 Mio. Euro und entwickelte sich damit etwas besser als erwartet. Segment Innovation & DigitalisierungMarkt- und Branchenentwicklung 2019/20Das Marktvolumen im gesamten interaktiven Handel (Online- und Versandhandel) und E-Commerce ist in Deutschland im Jahr 2019 um rund 9,9 Prozent gewachsen und erreichte für alle Güter und Dienstleistungen insgesamt rund 94,0 Mrd. Euro. Mit einer Steigerung um 11,6 Prozent auf 72,6 Mrd. Euro ist der Bereich E-Commerce nach Schätzungen des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh) sogar noch stärker gewachsen als zu Jahresbeginn 2019 erwartet. Die höchsten Zuwachsraten verzeichneten dabei die Multi-Channel-Händler, die ihre Umsätze um 13,3 Prozent auf 25,7 Mrd. Euro ausweiteten. Die Online-Marktplätze erreichten 2019 Zuwächse um 10,8 Prozent und blieben mit einem Umsatzvolumen von 33,9 Mrd. Euro der mit Abstand größte Vertriebskanal im deutschen E-Commerce. Die Pure-Player, das heißt Unternehmen im E-Commerce, die keinen stationären Handel besitzen und ihre Produkte und Dienstleistungen ausschließlich in eigenen Internetportalen anbieten, wuchsen um 10,7 Prozent auf 10,8 Mrd. Euro (bevh Präsentation Jahrespressegespräch 2020, S. 5, 15). Für das Jahr 2020 erwartet der bevh für den E-Commerce in Deutschland aufgrund der gedämpften Konjunkturaussichten ein etwas geringeres Wachstum um rund 10 Prozent auf etwa 80 Mrd. Euro. Der gesamte interaktive Handel mit Waren und Dienstleistungen soll 2020 erstmals die Schwelle von 100 Mrd. Euro überschreiten (bevh, PM 21.01.2020, Vielbesteller treiben E-Commerce-Umsatz in 2019 auf neuen Höchststand, S. 2). GeschäftsverlaufDas Segment Innovation & Digitalisierung bündelt alle Aktivitäten der BayWa in den Bereichen Digital Farming und eBusiness. Es besteht aus einer nicht operativ tätigen Verwaltungsstruktur, die zugeordnete Tochtergesellschaften aus dem Bereich Digital Farming steuert. Zudem bündelt es die eBusiness-Aktivitäten der BayWa, deren Umsätze und Erträge dem jeweiligen Geschäftsfeld bzw. Segment zugerechnet werden, in dem das individuell verkaufte Produkt angesiedelt ist. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BayWa AGVermögenslageZusammensetzung des Vermögensscroll
Das Vermögen und damit die Bilanzsumme der BayWa AG stieg im Geschäftsjahr 2019 um 360,8 Mio. Euro bzw. 8,7 Prozent auf 4.495,0 Mio. Euro. Diese Entwicklung resultiert insbesondere aus dem Anstieg des kurzfristigen Vermögens um 475,1 Mio. Euro, dem ein leichter Rückgang im langfristigen Bereich gegenübersteht. Der Anstieg des kurzfristigen Vermögens ist neben dem im Vorjahresvergleich erhöhten Warenbestand und der Zunahme der flüssigen Mittel eine Folge des gestiegenen Forderungsbestands gegen verbundene Unternehmen um 334,2 Mio. Euro bzw. 23,3 Prozent, der insbesondere auf die gesteigerten Investitionstätigkeiten der verbundenen Unternehmen, die sich über die BayWa AG refinanzieren, zurückzuführen ist. Der Rückgang des langfristigen Vermögens liegt im Wesentlichen in einer Kapitalrückzahlung der BayWa Finanzservice GmbH, München, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der BayWa AG, begründet. FinanzlageFinanzmanagementZiel des Finanzmanagements der BayWa AG ist es, jederzeit die Zahlungsmittel für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang bereitzustellen. Dabei erfolgen Absicherungen gegen Zinsänderungsrisiken, Wechselkursrisiken und Marktwertrisiken von Waren durch Einsatz geeigneter derivativer Finanzinstrumente. Selektiv werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten durch Devisentermingeschäfte und Swaps abgesichert. Diese Devisentermingeschäfte und Swaps dienen ausschließlich zur Sicherung bestehender und zukünftiger Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus Grundgeschäften des Warenein- und Warenverkaufs im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs. Die Zielsetzung der Sicherungstransaktionen der BayWa AG besteht in der Reduzierung der Risiken aus Wechselkursschwankungen. Das Volumen der aus den jeweiligen Grundgeschäften entstandenen offenen Positionen und den daraus resultierenden Cashflows bildet die Basis für die Devisensicherung. Die Laufzeiten orientieren sich an den Laufzeiten der Grundgeschäfte. In der BayWa AG bildet das Finanzmanagement kein eigenständiges Profit-Center, sondern fungiert als Service-Center für die operativen Geschäftseinheiten. Es entspricht diesem konservativen Dienstleistungsansatz, dass kein Einsatz marktgängiger Finanzprodukte zur Erzielung originärer Ergebnisbeiträge aus dem Finanzbereich vorgenommen wird. Insbesondere erfolgt kein Aufbau spekulativer Risikopositionen im Finanzbereich. Im täglichen Finanzmanagement liegt der Schwerpunkt im Liquiditätsmanagement mittels eines konzernweit angelegten Cash Pooling zur taggleichen Bereitstellung von Liquidität. Hierzu verfügt Corporate Treasury über geeignete IT-Systeme sowie eine entsprechende Treasury-Management-Software. Das Finanzmanagement unterliegt den Auflagen eines internen Kontrollsystems, das die Dokumentation der Transaktionen, gestaffelte Genehmigungs- und Vorlageverfahren, Vieraugenprinzip sowie die Trennung des Treasury-Bereichs in Front-, Middle- und Backoffice umfasst. Der wichtigste Finanzierungsgrundsatz der BayWa AG besteht in der Beachtung der finanziellen Fristenkongruenz. Die kurzfristigen Fremdmittel dienen der Finanzierung des Working Capital. Investitionen in Sachanlagen oder Akquisitionen werden sowohl aus dem Eigenkapital als auch aus den aufgenommenen Schuldscheindarlehen und sonstigen langfristigen Krediten finanziert. Hierzu zählen u. a. emittierte Schuldscheindarlehen, langfristige Kredite von Banken bzw. verbundenen Unternehmen sowie die im Oktober 2017 emittierte Hybridanleihe. Die Kapitalmarktmaßnahmen ersetzen die Finanzierung über kurzfristige Kreditlinien, ohne diese jedoch abzulösen oder zu kündigen, und diversifizieren somit das Refinanzierungsportfolio. Das Management des Working Capital ist bei der BayWa ein Schwerpunkt und umfasst die Optimierung des Working Capital als Saldogröße des kurzfristigen Vermögens abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Zinsänderungsrisiken im Kurzfristbereich begegnet die BayWa AG im Rahmen des Risikomanagements durch den Einsatz einfacher derivativer Instrumente. Im langfristigen Bereich konnte durch die Begebung von Schuldscheindarlehen in den Jahren 2018, 2015 und 2014 eine natürliche Zinssicherung erzielt werden, da sowohl Tranchen mit fixer Verzinsung als auch Tranchen mit variabler Verzinsung emittiert wurden und so das Zinsänderungsrisiko verringert wurde. Der fixe Kupon der begebenen Hybridanleihe führte zu einer Erhöhung der Sicherungsquote mittels natürlicher Sicherung. Rund 50 Prozent des gesamten Fremdmittelportfolios sollen mit entsprechenden Sicherungsinstrumenten gegen Zinserhöhungsrisiken gesichert sein. Mit dieser Teilsicherung wird dem stark schwankenden saisonalen Finanzierungsbedarf Rechnung getragen. Die BayWa AG ist aus dem genossenschaftlichen Sektor hervorgegangen, dem sie auch weiterhin über ihre Aktionärsstruktur, aber auch über die kongruenten regionalen Interessen des genossenschaftlichen Bankenbereichs einerseits und des Handelsbereichs andererseits eng verbunden ist. Neben der Einbindung in den genossenschaftlichen Finanzverbund mindert insbesondere die länderübergreifende breite Diversifikation des Bankenportfolios und der Finanzierungsinstrumente das Finanzierungsrisiko des Unternehmens. Kapitalstruktur und Kapitalausstattungscroll
Im Jahresabschluss der BayWa AG nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ergibt sich im Geschäftsjahr 2019 eine Eigenkapitalquote von 14,0 Prozent (Vorjahr: 15,5 Prozent). Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Eigenkapital um 1,3 Prozent auf 631,2 Mio. Euro verringert. Ursächlich hierfür sind Entnahmen aus den Gewinnrücklagen, denen eine Erhöhung der Kapitalrücklage infolge der Ausgabe von Mitarbeiteraktien sowie ein Anstieg des Jahresüberschusses um 3,1 Mio. Euro bzw. 17,5 Prozent gegenüberstehen. Gleichzeitig erhöhte sich das Fremdkapital um 369,3 Mio. Euro bzw. 10,5 Prozent auf 3.863,8 Mio. Euro. Dieser Entwicklung liegen im Berichtsjahr zwei gegenläufige Effekte zugrunde: Zum einen stieg das langfristige Fremdkapital um 449,5 Mio. Euro bzw. 34,1 Prozent, was im Wesentlichen in der Ausgabe langfristiger Unternehmensanleihen und hier insbesondere die Emission eines "Green Bond" im Juni 2019 mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro begründet liegt. Diese Entwicklung ist auf den gestiegenen Finanzierungsbedarf der verbundenen Unternehmen zurückzuführen, bei denen die BayWa AG die Refinanzierung am Kapitalmarkt übernimmt. Zum anderen verringerte sich das kurzfristige Fremdkapital um 80,2 Mio. Euro bzw. 3,7 Prozent. Dieser Rückgang resultiert insbesondere aus einer Abnahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Bei der BayWa AG bestehen folgende Haftungsverhältnisse zum Bilanzstichtag: scroll
Die BayWa AG geht nicht von einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen aus, da die Gesellschaften aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse in der Lage sind, die zugrunde liegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Wesentlich sind insbesondere die eingegangenen Bürgschaften sowie die eingegangenen Gewährleistungsverpflichtungen. Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Art. 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich auf 115,3 Mio. Euro (Vorjahr: 98,2 Mio. Euro). Detaillierte Erläuterungen zu den bestehenden Haftungsverhältnissen sind im Anhang dieses Berichts enthalten. Kapitalflussrechnung und Liquiditätsentwicklungscroll
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit weist im Berichtsjahr einen negativen Saldo in Höhe von minus 88,3 Mio. Euro aus und liegt damit um 40,0 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Maßgeblich für diese Entwicklung sind der saisonale Anstieg der Vorräte und die damit einhergehende Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Zunahme der anderen Passiva. Beim Cashflow aus Investitionstätigkeit überwiegen die Mittelzuflüsse. Der positive Saldo in Höhe von 188,0 Mio. Euro liegt um 269,5 Mio. Euro über dem Vorjahr. Dies ist zum einen auf den Anstieg der Einzahlungen aus den Abgängen von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen um 54,7 Mio. Euro und zum anderen auf die erhöhten Einzahlungen aus den Abgängen von Finanzanlagen um 213,8 Mio. Euro zurückzuführen; diese resultieren insbesondere aus den Verkäufen der Anteile an der TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, der AHG-Autohandelsgesellschaft mbH, Horb am Neckar, sowie der Kartoffel Centrum Bayern GmbH, Rain am Lech. Den Einzahlungen stehen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen einschließlich der im Geschäftsjahr 2019 getätigten Fusionen in Höhe von 91,2 Mio. Euro (Vorjahr: 79,9 Mio. Euro) sowie Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen in Höhe von 63,2 Mio. Euro (Vorjahr: 75,5 Mio. Euro) gegenüber. Der positive Saldo des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 14,7 Mio. Euro ist insbesondere auf die Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzkrediten im Rahmen der Ausgabe von Unternehmensanleihen zurückzuführen. Aus dem Mitarbeiteraktienprogramm 2019 flossen dem Unternehmen liquide Mittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro zu. In Summe erhöhte sich der Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 114,4 Mio. Euro und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 120,2 Mio. Euro. Finanzmittelausstattung und KapitalerfordernisseDie Finanzmittelausstattung der BayWa AG speist sich im Wesentlichen aus Mittelzuflüssen aus der kurzfristigen Finanzierung des für den Geschäftsbetrieb notwendigen Vermögens (Working Capital) sowie den Mittelzuflüssen aus Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2019. Maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalerfordernisse der BayWa AG haben die Investitionsfinanzierung sowie die laufende Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit, aber auch die Tilgung von Finanzschulden und die laufenden Zinszahlungen. Die Gesamtsicht auf Liquidität und Verschuldung wird durch die Berechnung der angepassten Nettoliquidität bzw. Nettoverschuldung bestimmt und für das interne Finanzmanagement wie auch für die externe Kommunikation mit Finanzinvestoren und Analysten verwendet. Die Nettoliquidität bzw. Nettoverschuldung resultiert aus der Summe der Zahlungsmittel abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und abzüglich der ausstehenden Anleihen, wie sie in der Bilanz ausgewiesen werden. Neben kurzfristigen Geldaufnahmen finanziert sich das Unternehmen über ein Multi-Currency-Commercial-Paper-Programm. Dieses wurde zuletzt im Jahr 2017 um 500,0 Mio. Euro auf ein Gesamtvolumen von 1.000,0 Mio. Euro aufgestockt. Über den Bilanzstichtag wurden Wertpapiere in unterschiedlichen Währungen im Gegenwert von 849,0 Mio. Euro (Vorjahr: 626,0 Mio. Euro) mit einer durchschnittlich gewichteten Restlaufzeit von 59 Tagen (Vorjahr: 58 Tage) emittiert. Im Rahmen des laufenden Asset-Backed-Securitisation-Programms wurden zum Stichtag Forderungen zum Nominalwert in Höhe von 126,7 Mio. Euro (Vorjahr: 154,9 Mio. Euro) finanziert. InvestitionenDie BayWa AG hat im Geschäftsjahr 2019 rund 69,5 Mio. Euro (Vorjahr: 79,9 Mio. Euro) in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen investiert. Davon entfielen 24,1 Mio. Euro auf Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen für die Bausubstanz bei Anlagen sowie bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung, 20,5 Mio. Euro auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau, 9,7 Mio. Euro auf neu erworbene Grundstücke und Immobilien sowie 7,2 Mio. Euro auf technische Anlagen und Maschinen. Moderne Standorte und leistungsfähige Betriebsvorrichtungen sind Voraussetzungen für effiziente Logistikprozesse, daher werden kontinuierlich Investitionen in neue bzw. bestehende Standorte, verteilt über die jeweiligen Geschäftsfelder, vorgenommen. Wesentliche Investitionen entfielen im Geschäftsjahr 2019 insbesondere auf die Fertigstellung des TomatenGewächshauses in den Vereinigten Arabischen Emiraten (3,1 Mio. Euro). Daneben wurden - wie auch in den Vorjahren - Investitionen in zahlreiche Standorte vor allem im Agrar- und Baustoffbereich getätigt. Beispielhaft dafür sind die Investitionen in die Baustoffstandorte Lauf (2,4 Mio. Euro) und Petershausen (2,4 Mio. Euro) sowie den Werkstattstandort Unterpleichfeld (2,1 Mio. Euro) zu nennen. Darüber hinaus entfielen wesentliche Investitionen in den Aufbau eigener Logistikkapazitäten in den Geschäftsbereichen Baustoffe und Energie von kumuliert 10,2 Mio. Euro sowie in die Erweiterung der E-Commerce-Fähigkeiten der BayWa AG in Höhe von 6,8 Mio. Euro. Die Investitionen in Finanzanlagen in Höhe von 63,2 Mio. Euro betreffen im Wesentlichen Einzahlungen in die Kapitalrücklage der BayWa r.e. renewable energy GmbH, München. Nicht länger betrieblich genutztes Immobilienvermögen wurde auch im Geschäftsjahr 2019 vermarktet, wo dies sinnvoll erschien. Die dabei freigesetzten Mittel dienen der Rückführung von Fremdmitteln bzw. der Expansionsfinanzierung. ErtragslageDer Umsatz der BayWa AG erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um 150,5 Mio. Euro bzw. 3,1 Prozent auf 5.089,2 Mio. Euro. Leichte Rückgänge im Agrargeschäft konnten durch Umsatzsteigerungen in den Bereichen Technik, Bau und Energie überkompensiert werden. Die BayWa AG ist weiterhin ausschließlich durch Niederlassungen und Mitarbeiter in Deutschland mit Schwerpunkt in Bayern und Baden-Württemberg vertreten. Der Inlandsumsatz trug mit 95,6 Prozent (Vorjahr: 95,5 Prozent) bzw. 4.866,5 Mio. Euro und der vorwiegend im EU-Raum generierte Auslandsumsatz mit 4,4 Prozent (Vorjahr: 4,5 Prozent) bzw. 222,7 Mio. Euro zum Gesamtumsatz bei. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 79,2 Mio. Euro bzw. 65,1 Prozent auf 200,8 Mio. Euro. Dieser Anstieg liegt im Wesentlichen in zwei Entwicklungen begründet: Zum einen erhöhten sich die Erträge aus Anlagenabgängen im Vergleich zum Vorjahr um 69,7 Mio. Euro, was insbesondere auf die Verkäufe der Anteile an der TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, der AHG- Autohandelsgesellschaft mbH, Horb am Neckar, und der Kartoffel Centrum Bayern GmbH, Rain am Lech, sowie auf die konzerninterne Ausgliederung des HaustechnikGeschäfts zurückzuführen ist. Zum anderen stiegen in der Berichtsperiode auch die übrigen Erträge um 5,0 Mio. Euro bzw. 11,1 Prozent auf 50,5 Mio. Euro (Vorjahr: 45,5 Mio. Euro). Die Mieterträge bewegen sich im Geschäftsjahr 2019 mit 3,8 Mio. auf Vorjahresniveau. Die Gesamtleistung der BayWa AG stieg im Geschäftsjahr um 230,7 Mio. Euro bzw. 4,6 Prozent auf 5.295,0 Mio. Euro. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Anstiege der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge im Vergleich zum Vorjahr. Nach Abzug der um 129,8 Mio. Euro bzw. 3,1 Prozent auf 4.357,7 Mio. Euro gestiegenen Materialaufwendungen verbleibt ein Rohergebnis (Gesamtleistung abzüglich Materialaufwand) in Höhe von 937,3 Mio. Euro. Der Anstieg der Materialaufwendungen steht in Einklang mit den deutlich gestiegenen Umsatzerlösen. In Verbindung mit der Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge liegt das Rohergebnis dementsprechend um 100,9 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres. Dies entspricht einem Anstieg von 12,1 Prozent. Der Personalaufwand erhöhte sich um 4,4 Prozent bzw. 20,7 Mio. Euro auf 487,1 Mio. Euro. Diese Entwicklung resultiert aus einem Anstieg bei den Löhnen und Gehältern um 13,9 Mio. Euro bzw. 3,6 Prozent sowie einer Erhöhung der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von 6,8 Mio. Euro bzw. 8,8 Prozent. Bei einer im Jahresdurchschnitt leicht gesunkenen Mitarbeiterzahl ist diese Entwicklung auf Tarifsteigerungen sowie eine Erhöhung der Sozial- bzw. Versorgungsleistungen des Unternehmens zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 7.995 Mitarbeiter bei der BayWa AG beschäftigt, während der durchschnittliche Personalstand im Vorjahr bei 8.075 Mitarbeitern lag. Dies bedeutet einen Rückgang um 1,0 Prozent bzw. durchschnittlich 80 Mitarbeiter. Die Abschreibungen auf Anlagevermögen (ohne Wertberichtungen auf das Finanzanlagevermögen) lagen mit 39,3 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres (35,6 Mio. Euro). Da die getätigten Immobilienveräußerungen in den vergangenen Jahren regelmäßig durch Zugänge bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen kompensiert werden konnten, liegt die Abschreibungsquote der BayWa AG mit rund 3,4 Prozent geringfügig über dem Niveau des Vorjahres. Die Entwicklung der Abschreibung im Vergleich zu den Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen ist aus Anlage 1 zum Anhang ersichtlich. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 402,8 Mio. Euro um 90,6 Mio. Euro bzw. 29,0 Prozent über dem Vorjahreswert von 312,2 Mio. Euro. Der Anstieg resultierte größtenteils aus der Beendigung des vom Bundeskartellamt im Jahr 2015 gegen die BayWa AG eingeleiteten Kartellverfahrens im Zusammenhang mit mutmaßlichen Preisabsprachen beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln gegen die Zahlung einer Summe von 68,6 Mio. Euro. Daneben haben sich die Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungsleistungen im Berichtsjahr um 12,2 Mio. Euro auf 21,4 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg steht insbesondere im Zusammenhang mit der Investorensuche bei der BayWa r.e. renewable energy GmbH, München. Ferner stiegen im Berichtsjahr die Aufwendungen für EDV. Sie belaufen sich auf 35,4 Mio. Euro und liegen damit um 20,1 Prozent über dem Vorjahresniveau. Darüber hinaus wurde der Werbeaufwand um 1,6 Mio. Euro erhöht und beträgt nun 25,5 Mio. Euro. Das Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit verringerte sich trotz der gestiegenen Umsatzerlöse und Einmaleffekten aus dem Verkauf verschiedener Beteiligungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen aufgrund des Anstiegs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Es beläuft sich auf einen Wert von 8,1 Mio. Euro und liegt damit um 14,0 Mio. bzw. 63,3 Prozent unter dem Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit des Vorjahres. Das Finanzergebnis setzt sich aus dem Beteiligungsergebnis und dem Zinsergebnis zusammen. Das Beteiligungsergebnis liegt mit 49,6 Mio. Euro um 25,9 Prozent über dem Vorjahr (39,4 Mio. Euro). Positiv zum Beteiligungsergebnis beigetragen haben die vereinnahmten Dividenden und Zuweisungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 62,2 Mio. Euro (Vorjahr: 44,8 Mio. Euro). Die BayWa r.e. renewable energy GmbH, München, konnte hierzu mit einer Dividende von insgesamt 35,0 Mio. Euro wesentlich beitragen, ebenso wie die TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, die an die BayWa AG eine Dividende in Höhe von 10,6 Mio. Euro ausschüttete. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen entsprachen dem Vorjahresniveau und beliefen sich auf 0,1 Mio. Euro. Die Zinserträge stiegen im Berichtsjahr um 19,3 Mio. Euro auf 50,9 Mio. Euro. Dieser Anstieg ist vor allem auf eine Erhöhung der Zinserträge aus verbundenen Unternehmen zurückzuführen, die sich um 19,0 Mio. Euro bzw. 64,7 Prozent auf 48,3 Mio. steigerten. Die Zinsaufwendungen stiegen ebenfalls: Sie betragen 85,1 Mio. Euro und liegen damit um 12,4 Mio. Euro bzw. 17,1 Prozent über dem Vorjahreswert. Dieser Anstieg steht im Wesentlichen mit einer Zunahme der Zinszahlungen an übrige Banken in Verbindung, die sich im Geschäftsjahr um 11,7 Mio. Euro auf nunmehr 27,1 Mio. Euro erhöhten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der BayWa AG zeigen im Berichtsjahr im Saldo einen Steuerertrag in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: Steuerertrag in Höhe von 3,3 Mio. Euro). Ausgehend vom Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit und unter Berücksichtigung des gestiegenen Finanzergebnisses sowie des Ertrags aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erhöhte sich das Ergebnis nach Steuern der BayWa AG um 0,9 Mio. Euro oder 3,9 Prozent auf 24,6 Mio. Euro. Es beträgt somit 0,48 Prozent der Umsatzerlöse (Vorjahr: 0,48 Prozent). Nach Berücksichtigung von sonstigen Steuern ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 ein Jahresüberschuss in Höhe von 20,8 Mio. Euro, der um 3,1 Mio. Euro bzw. 17,5 Prozent über dem Wert des Vorjahres liegt. Wesentliche noch zu erfüllende Auftragsbestände bestanden bei der BayWa AG zum Bilanzstichtag nur im Geschäftsfeld Technik: Am 31. Dezember 2019 lag der Auftragsbestand bei 212,6 Mio. Euro (Vorjahr: 169,9 Mio. Euro). Davon entfallen 165,7 Mio. Euro (Vorjahr: 120,0 Mio. Euro) auf den Bereich Neumaschinen und 42,9 Mio. Euro (Vorjahr: 46,7 Mio. Euro) auf den Bereich Innenwirtschaft (Hof- und Stalltechnik). Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten GeschäftsverlaufSegment AgrarDas Geschäftsfeld Agrar erwartete im Geschäftsjahr 2019 eine deutliche Umsatzerhöhung, die vor allem auf einer Absatzausweitung im Betriebsmittelgeschäft und Erzeugnishandel basierte. Allerdings blieben die Marktbedingungen für den Betriebsmittelhandel vor allem durch die strengen Verordnungen für den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel schwierig. Die tatsächliche Umsatzentwicklung im Berichtsjahr lag mit einem Rückgang um 0,5 Prozent hinter den Erwartungen. Für das Landtechnikgeschäft wurde ein deutlicher Umsatzrückgang prognostiziert. Entgegen der Prognose stieg der Umsatz leicht um 2,0 Prozent, der vor allem auf höhere Absatzzahlen bei Gebrauchtmaschinen und auf eine positive Entwicklung im Servicegeschäft zurückzuführen ist. Insgesamt erhöhte sich der Umsatz des Segments Agrar geringfügig um 0,4 Prozent auf 2.556,6 Mio. Euro. Damit wurde die erwartete leichte Steigerung im Jahr 2019 nahezu erreicht. Segment EnergieIm klassischen Energiegeschäft wurde ein leichter Umsatzrückgang prognostiziert, da man sinkende Ölpreise erwartet hat. Entgegen der Prognose stieg der tatsächliche Umsatz des Segments Energie deutlich um 9,2 Prozent im Geschäftsjahr 2019 an. Dies ist primär auf die verbraucherfreundliche Preisentwicklung im Heizölgeschäft sowie auf die Absatzausweitung bei Holzpellets zurückzuführen. Segment BauDas Segment Bau prognostizierte für das Jahr 2019 ein leichtes Umsatzwachstum, das sich vor allem auf höhere Preise gründete. Mit einem Anstieg um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr verlief die tatsächliche Entwicklung wie prognostiziert. Für die BayWa AG wurde im letztjährigen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt eine leichte Umsatzsteigerung erwartet. Diese Prognose wurde durch die tatsächlichen Entwicklungen bestätigt: im Berichtsjahr übertraf der Umsatz der BayWa AG mit 5.089,2 Mio. Euro den Vorjahreswert um 3,0 Prozent. Das operative Ergebnis 2019 der BayWa AG sollte den Wert des Vorjahres geringfügig übertreffen. Mit einem Rückgang des Ergebnisses der betrieblichen Geschäftstätigkeit um 14,0 Mio. Euro auf 8,1 Mio. Euro im Jahr 2019 wurde diese Erwartung signifikant unterschritten. Segment Innovation & DigitalisierungIm Segment Innovation & Digitalisierung werden die Umsätze und Erträge dem jeweiligen Geschäftsfeld zugerechnet, in dem das individuelle verkaufte Produkt angesiedelt ist. Da das Segment Innovation & Digitalisierung keine weiteren operativen Aktivitäten umfasst, wird kein Umsatz ausgewiesen. Das operative Ergebnis ist aufgrund von Verwaltungs- und Anlaufkosten wie prognostiziert mit einem hohen einstelligen Millionen-Euro-Betrag negativ ausgefallen. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des UnternehmensDer Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung der BayWa AG zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts als insgesamt zufriedenstellend, wobei die Erwartungen für das Geschäftsjahr 2019 insbesondere im Segment Agrar nicht vollständig erreicht wurden. Der fortschreitende Strukturwandel sowie verabschiedete Regulierungsmaßnahmen im Rahmen des Klimapakets belasten den Agrarhandel zunehmend und erfordern Anpassungsmaßnahmen. Darüber hinaus haben zwei sehr trockene Sommer in Folge den Druck für die Agrarindustrie zusätzlich erhöht. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung im Geschäftsfeld Agrar nicht planmäßig verlaufen. Das Geschäftsfeld Technik im Segment Agrar war von den nachteiligen externen Faktoren nicht so stark betroffen und konnte an das gute Vorjahr nahezu anschließen. Auch die Segmente Energie und Bau konnten das Ergebnisniveau des Vorjahres weitestgehend wieder erreichen. Das Segment Bau profitierte zudem von der anhaltend guten Baukonjunktur und von der Positionierung als integrierter Multispezialist. Insgesamt wurde die Entwicklung der BayWa AG im Berichtsjahr durch ihre diversifizierten Geschäftstätigkeiten und Beteiligungserträge stabilisiert. Damit wird die Strategie des Unternehmens bestätigt: neue Geschäftsfelder zu erschließen bzw. bestehende Aktivitäten marktgerecht zu optimieren, um langfristig erfolgreich zu wirtschaften. PrognoseberichtAusblick für das Segment AgrarIm Geschäftsfeld Agrar ist für 2020 unter der Annahme normaler Witterungsverhältnisse im Erzeugnishandel in Deutschland von einer leichten Erhöhung der Erfassungs- und Vermarktungsmengen von Getreide, Ölsaaten und -schroten gegenüber dem Vorjahr auszugehen. Auch der Ausbau des Handels mit Bio-Erzeugnissen dürfte im Geschäftsjahr 2020 zu einer deutlichen Absatzausweitung beitragen. Im Betriebsmittelgeschäft dürften die Absätze von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln bei einem normalen Witterungsverlauf über dem Vorjahresniveau liegen. Gegenläufig dazu dürfte sich die Verschärfung der Düngeverordnung und die Einschränkung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auswirken, dem die BayWa durch die Ausweitung des Produktangebots um Betriebsmittel für den ökologischen Anbau entgegnet. In Summe wird im Geschäftsjahr daher mit einem leichten Anstieg des Absatzvolumens im Betriebsmittelgeschäft gerechnet. Bei Saatgut ist von einer stabilen Absatzentwicklung auszugehen. Für Futtermittel ist infolge der guten Verfügbarkeit von Grundfutter und leicht rückläufigen Tierbeständen mit einem moderaten Rückgang der Nachfrage zu rechnen. In Summe dürfte der Umsatz des Geschäftsfelds Agrar 2020 leicht zulegen. Die Absatz- und Umsatzsteigerungen werden sich auch auf das Ergebnis des Geschäftsfelds Agrar positiv auswirken. Insgesamt wird im Jahr 2020 eine signifikante Steigerung des operativen Ergebnisses im Geschäftsfeld Agrar gegenüber dem Vorjahr erwartet. Im Geschäftsfeld Technik wird für das Neumaschinengeschäft in Deutschland nach den zwei sehr starken Vorjahren im Jahr 2020 mit einer Seitwärtsbewegung auf hohem Niveau gerechnet. Positive Effekte dürften von der Agritechnica im Herbst 2019 ausgehen, da sich für die Landwirte insbesondere aus der intensiveren Nutzung digitaler Komponenten im Zusammenwirken mit dem Maschinenpark wirtschaftliche Vorteile ergeben. Insgesamt wird der Umsatz des Geschäftsfelds Technik im Jahr 2020 voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Auf das operative Ergebnis dürften sich Kostensteigerungen - insbesondere durch höhere Tariflöhne und Investitionen in die Zusammenführung der Agrar- und Technikstandorte - belastend auswirken. Vor diesem Hintergrund wird das operative Ergebnis des Geschäftsfelds Technik im Jahr 2020 spürbar zurückgehen. In Summe wird im Segment Agrar für das Geschäftsjahr 2020 auf Basis der prognostizierten Entwicklungen in den Geschäftsfeldern von einem leichten Umsatzwachstum ausgegangen. Der prognostizierte Anstieg im Geschäftsfeld Agrar dürfte in Summe die erwartete Minderung im Geschäftsfeld Technik deutlich kompensieren können. Vor diesem Hintergrund ist mit einem signifikanten Anstieg des operativen Ergebnisses im Segment Agrar zu rechnen. Ausblick für das Segment EnergieVor dem Hintergrund des anhaltenden strukturellen Verbrauchsrückgangs bei Heizöl ist für 2020 mit einer rückläufigen Absatzentwicklung zu rechnen. Positive Impulse könnte der Handel durch die bevorstehende Einführung der CO2-Bepreisung erhalten. Hier ist davon auszugehen, dass Heizölkunden die günstigeren Konditionen nutzen und ihre Öltanks im Vorfeld betanken. Im Vertrieb von Holzpellets wird durch die Vermarktung zusätzlicher Produktionsmengen der WUN Energie GmbH eine Absatzsteigerung angenommen. Bei Kraftstoffen könnte insbesondere das Absatzvolumen von Diesel durch die erweiterte gegenseitige Akzeptanz der Tankkarten von der BayWa sowie den Ausbau der Dieselzustelllogistik für das Baugewerbe, Speditionen und die Landwirtschaft moderat wachsen. Im Geschäft mit Schmierstoffen wird für 2020 aufgrund der Abschwächung der Konjunktur im Maschinen- und Anlagenbau sowie im Fahrzeugbau ein geringeres Absatzvolumen erwartet. Über alle Produktbereiche hinweg wird der Umsatz im Handel mit fossilen und nachwachsenden Brenn-, Kraft- und Schmierstoffen im Jahr 2020 aufgrund des prognostizierten Ölpreisrückgangs voraussichtlich leicht unter dem Vorjahresniveau liegen. Für das operative Ergebnis im Segment Energie ist dagegen ein signifikanter Rückgang zu erwarten, da sich die starke Margenentwicklung des Geschäftsjahres 2019 im Heizöl- und Kraftstoffgeschäft nicht wiederholen bzw. normalisieren dürfte. Ausblick für das Segment BauDer Baustoffhandel ist mit seinem breiten Produktportfolio gut positioniert, um an der anhaltend prognostizierten positiven Baukonjunktur im Jahr 2020 teilhaben zu können. Angesichts der hohen Kapazitätsauslastung in der Branche sind die Spielräume für eine Absatzausweitung jedoch begrenzt, sodass weiteres Wachstum im Wesentlichen durch Effizienzsteigerungen - etwa durch eine zunehmende Digitalisierung - möglich ist. Hier ist zu erwarten, dass die BayWa von dem Trend der industriellen Vorfertigung mit Angeboten wie beispielsweise Systemkellern und Bauelementen profitieren wird, da auch in diesen Bereichen die Vertriebsspezialisierung in den Vorjahren ausgebaut wurde. Auch über das BayWa Baustoffe Online-Portal und E-Commerce - etwa den digitalen Wohnhaus-Konfigurator "Mr+Mrs Homes" - ist mit weiteren Wachstumsimpulsen für das Segment Bau zu rechnen. Positive Impulse sind darüber hinaus durch die Ausweitung der Förderungen für Gebäudesanierung im Rahmen des Klimapakets 2030 der deutschen Bundesregierung zu erwarten. Der Umsatz des Segments Bau dürfte im Jahr 2020 moderat steigen. Dabei wird der Zuwachs voraussichtlich vor allem aus höheren Preisen und nur in geringem Maße aus steigenden Absatzmengen resultieren. Das operative Ergebnis sollte im Jahr 2020 aufgrund weiterer Steigerungen der Tariflöhne leicht zurückgehen. Ausblick für das Segment Innovation & DigitalisierungIm Segment Innovation & Digitalisierung ist der Umsatz, der ausschließlich durch die E-Commerce-Aktivitäten erzielt wird, eine untergeordnete Größe. Alle Umsätze und Erträge werden dem jeweiligen Geschäftsfeld zugerechnet, in dem das individuell verkaufte Produkt angesiedelt ist. Da das Segment Innovation & Digitalisierung keine weiteren operativen Aktivitäten umfasst, wird kein Umsatz ausgewiesen. Die Kosten der E-Commerce-Aktivitäten werden auf Basis eines Verrechnungsschlüssels aufgeteilt. Aufgrund der anfallenden Verwaltungskosten sowie Anlaufkosten aus Investitionen in zukünftiges Wachstum sind auch im Jahr 2020 Anlaufverluste eingeplant. Das operative Ergebnis des Segments Innovation & Digitalisierung dürfte 2020 im hohen einstelligen Millionen-Euro-Bereich negativ ausfallen. Ausblick für die BayWa AGAuf Basis der beschriebenen Szenarien in den Geschäftssegmenten sowie der Erwartung einer positiven Entwicklung des Beteiligungsergebnisses ergibt sich für die BayWa AG insgesamt ein verhalten optimistischer Ausblick für das Geschäftsjahr 2020. Im Segment Agrar dürfte der Umsatz leicht steigen, wohingegen mit einer signifikante Steigerung des operativen Ergebnises gerechnet wird. Der Umsatz des klassischen Energiegeschäfts sollte auf Basis der erwarteten Ölpreisentwicklung geringfügig sinken und im operativen Ergebnis wird voraussichtlich ein signifikanter Rückgang zu verzeichnen sein. Für das Segment Bau kann unter der Prämisse einer moderaten Umsatzsteigerung ein operatives Ergebnis nahezu auf dem Vorjahresniveau erwartet werden. Insgesamt sollte der Umsatz auf Basis der erwarteten Rahmenbedingungen in den Segmenten im Jahr 2020 leicht ansteigen. Das Ergebnis aus dem operativen Geschäft der BayWa AG dürfte den Wert des Vorjahres leicht übertreffen. 1 Es ist geplant, die laufenden Investitionen in die Instandhaltung und Modernisierung der Standorte im Jahr 2020 ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres zu halten. Ziel ist eine Finanzierung dieser Investitionen sowohl aus dem laufenden operativen Cashflow als auch aus dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Chancen für internes und externes Wachstum wird die BayWa AG auch zukünftig sorgfältig prüfen und bei positiver Einschätzung unter Berücksichtigung des Ziels einer soliden Finanzstruktur des Unternehmens realisieren. Allerdings liegt der Fokus dabei auf dem organischen Wachstum. Die in den einzelnen Geschäftsbereichen beschriebenen Volatilitäten und Risiken können zwar zu abweichenden Entwicklungen von der heutigen Planung führen, dennoch sieht sich die BayWa in ihrem operativen Geschäft gut positioniert. Des Weiteren wird die BayWa AG auch zukünftig verstärkt von ihren Beteiligungserträgen profitieren. Vor diesem Hintergrund ist die BayWa AG zuversichtlich, im Jahr 2020 eine positive Unternehmensentwicklung erreichen zu können. Chancen- und RisikoberichtGrundsätze des Chancen- und RisikomanagementsDas Management von Chancen und Risiken ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern, und ist eng an der langfristigen Strategie und der Mittelfristplanung der BayWa ausgerichtet. Die dezentrale, regionale Organisations- und Managementstruktur des operativen Geschäfts des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, frühzeitig Trends, Anforderungen sowie Chancen und Risikopotenziale der oftmals fragmentierten Märkte zu erkennen, zu analysieren sowie flexibel und marktnah zu agieren. Das Erkennen von Unternehmenschancen, die Sicherung des Vermögens und die Steigerung des Unternehmenswerts erfordern ein Chancen- und Risikomanagementsystem. Die systematische Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer Systeme mit Frühwarncharakter tragen maßgeblich zur weiteren Festigung sowie zum gezielten Ausbau der unternehmensweiten Chancen-und Risikokultur bei. Die Grundsätze des in der BayWa AG bestehenden Systems zur Erkennung und Überwachung geschäftsspezifischer Risiken sind in einem vom Vorstand verabschiedeten Risikomanagement-Handbuch beschrieben. Zudem prüft die Interne Revision regelmäßig das prozessbegleitende interne Risikomanagementsystem. ISOZertifizierungen zur Standardisierung von Abläufen und zur Vermeidung von Risiken sowie der Abschluss von Versicherungen ergänzen das Risikomanagement des Unternehmens. Darüber hinaus hat die BayWa AG in ihren Unternehmensleitlinien und ethischen Grundsätzen sowie dem Code of Conduct verbindliche Ziele und Verhaltensweisen unternehmensweit festgelegt. Sie betreffen das individuelle Handeln im Umgang mit Unternehmenswerten ebenso wie das faire und verantwortungsbewusste Verhalten gegenüber Lieferanten, Kunden und Kollegen. Aufbau des Chancen- und Risikomanagements in der BayWa AGIn der BayWa AG ist das Chancen- und Risikomanagement ein integraler Bestandteil der Planungs- und Steuerungsprozesse. Ein umfangreiches Risikomanagementsystem auf Basis des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erfasst und überwacht laufend sowohl die Unternehmensentwicklung als auch aktuelle Schwachstellen. Das Risikomanagementsystem umfasst alle Bereiche und ist ein zentrales Element der Berichterstattung. Insbesondere muss die Erkennung und Begrenzung bestandsgefährdender Risiken durch das Risikomanagement gewährleistet werden. Dies versetzt die Unternehmensleitung in die Lage, schnell und effektiv zu handeln. Für jeden Bereich des Unternehmens sind Risikobeauftragte und Risikoberichterstatter eingesetzt, die für die Umsetzung des Reporting-Prozesses sorgen. Zentraler Bestandteil des Chancen- und Risikomanagements ist das seit dem Geschäftsjahr 2009 bestehende Risk Board. Unter Leitung des Vorstandsvorsitzenden tagt dieses mit operativen Managern und Mitarbeitern aus Stabsstellen besetzte Gremium regelmäßig, um operative Chancen und Risiken zu diskutieren und zu bewerten. Die protokollierten Sitzungen dienen der Entwicklung eines Chancen- und Risikoverständnisses und bilden auch die Grundlage des Risikomaßes für operative Entscheidungen. Das Agrar Risk Committee ist Teil der Risk Governance und dient als höchstes Entscheidungsgremium für die Handelsaktivitäten mit Agrarrohstoffen. Dieses besteht u. a. aus Vorstandsmitgliedern und tagt turnusmäßig sowie anlassbezogen. Es beschließt Risikorichtlinien und Limitsysteme für den Agrarhandel und ergreift im Bedarfsfall risikosteuernde und begrenzende Maßnahmen. Zur Sicherstellung einer umfassenden Umsetzung der Vorgaben des Agrar Risk Committee, inkl. Einhaltung der Limits, wurde neben Corporate Risk auch in den jeweiligen Agrarhandelsgesellschaften ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling eingerichtet. Die Verantwortung der Risk Officer bezieht sich auf sämtliche Risikoprozesse inkl. der Limitüberwachung und des Reportings. Die Aufgaben der Organisationseinheit Corporate Risk umfassen neben der Durchführung des Risikocontrollings für die Handelsaktivitäten mit Agrarrohstoffen auch den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems zur handelstäglichen Überwachung der Risikopositionen. Zusätzlich dient der Bereich als unternehmensweites Kompetenzzentrum zur Sicherstellung von Best-Practice-Standards bei Methoden, Prozessen und Systemen des Risikocontrollings im Commodity-Handel sowie zur Gewährleistung der Erfüllung von Finanzmarktregulierungen zu Commodity-Derivaten. Ablauf des Risikomanagements in der BayWa AGIm unternehmensweiten Risikoreporting-Prozess werden die Risiken in Kategorien eingeteilt und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie mögliche monetäre Auswirkungen beurteilt. Das Risikomanagementsystem basiert auf individuellen Einschätzungen, unterstützt durch entsprechende Managementprozesse, und ist in die Kernaktivitäten integriert. Es beginnt bei der strategischen Planung und setzt sich über Beschaffung und Vertrieb, einschließlich des Kontrahentenrisikomanagements, fort. Als Erweiterung des Planungsprozesses in den Geschäftsfeldern, der Beschaffungs- und Vertriebsorganisation sowie in den Zentralbereichen dient das Risikomanagementsystem zur Identifikation und Bewertung möglicher Abweichungen von erwarteten Entwicklungen. Neben der Identifikation und Bewertung von wesentlichen Entwicklungen, die das Geschäft beeinflussen, lassen sich mit dem System Aktivitäten priorisieren und implementieren. Kern des Risikomanagementsystems sind die Risikoberichte, die regelmäßig von den Geschäftseinheiten erstellt werden. Diese Berichte werden von der Abteilung Corporate Controlling zum jährlichen Risikomanagement-Bericht konsolidiert, der vom Vorstand und den Verantwortlichen der Geschäftsfelder ausgewertet und beurteilt wird. Darin enthalten sind alle Einzelrisiken, die sich auf die Geschäftstätigkeit der BayWa AG auswirken könnten, eingeteilt in die sieben Risiko-Kategorien Compliance-Risiken, Risiken der Aufbau- und Ablauforganisation, operative Risiken, Marktrisiken, Finanzrisiken, rechtliche Risiken sowie strategische Risiken und ihre jeweiligen Unterkategorien. Die Bedeutung je Einzelrisiko resultiert aus der potenziellen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BayWa AG bei Eintritt des Risikos, gewichtet mit der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Das Produkt dieser beiden Werte wird als Schadenserwartungswert bezeichnet. Der Schadenserwartungswert je Risiko-Kategorie ergibt sich durch die Addition der Schadenserwartungswerte aller der Risiko-Kategorie zugeordneten Unterkategorien. Deren Schadenserwartungswerte werden durch die Summe der Schadenserwartungswerte aller enthaltenen Einzelrisiken gebildet. Die addierten Schadenserwartungswerte formen die Basis für eine Klassifizierung der Risiko-Kategorien in der BayWa AG. Für die Handelsaktivitäten mit Agrarrohstoffen inkl. zugehöriger Sicherungsgeschäfte besteht ein weiteres Risikomanagementsystem, das die diesbezüglichen Geschäftstätigkeiten umfasst. Als Maßstab für die Ausgestaltung dieses Risikomanagementsystems dienen die durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlichten MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement). Die MaRisk beinhalten Regelungen zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risikoarten einschließlich des Kontrahentenrisikos sowie operativer Risiken, wie beispielsweise Qualitäts- und Logistikrisiken. Diese im Finanzdienstleistungssektor und bei führenden Handelsunternehmen etablierten Standards wurden aufgrund des flexiblen und praxisnahen Rahmens wesentlicher Regelungen für den Agrarhandel der BayWa adaptiert. Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement gemäß MaRisk beinhaltet unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit insbesondere die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren. Das Interne Kontrollsystem (IKS) umfasst insbesondere:
Zur handelstäglichen Marktrisikosteuerung werden für den Agrarhandel die Positionen inkl. der Spreads (Basisrisiken) ermittelt und überwacht. Neben Volumenlimits dienen wertorientierte Verfahren einer risikoadäquaten Steuerung der Positionen. Hierzu gehören die regelmäßige (mindestens monatliche) Mark-to-Market-Bewertung der schwebenden Agrarhandelsgeschäfte und die daraus abgeleitete Ermittlung der Handelsergebnisse sowie das portfoliobasierte Value-at-Risk-Verfahren für liquide Produkte aller Agrarhandelseinheiten. Darüber hinaus werden regelmäßig sowie ad hoc Stresstests durchgeführt, um die Ergebnisauswirkungen außergewöhnlicher Marktpreisänderungen zu erfassen und im Bedarfsfall Maßnahmen zur Risikoreduktion zu ergreifen. Die Handelspositionen sowie deren Risikogehalt werden täglich den operativen Einheiten und lokalen Risikoverantwortlichen sowie im Rahmen des Risk Board an den Vorstand berichtet. Diese Steuerungsmechanismen werden durch eine einheitliche IT-Systemlösung für das Risikomanagement unterstützt, die seit Jahren etabliert ist und von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgenommen wurde. Das Global Book System (GBS), das die Handels- und Risikopositionen der einzelnen Produktlinien im Handel mit Getreide, Ölsaaten und Co-Produkten aufeinander abstimmt und optimiert, dient der übergreifenden Koordination des Handelsmanagements. Zur Einschätzung der globalen Nachfrage- und Angebotssituation werden im Rahmen der Marktforschungsaktivitäten fundamentale Marktanalysen durchgeführt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt wird auf die Anwendung quantitativer Verfahren zur Portfolio- und Risikoanalyse gelegt, deren Ergebnisse in wöchentlichen Meetings mit den Handelsabteilungen diskutiert werden. Angesichts der Volatilitäten in den Märkten für Agrarerzeugnisse arbeitet die BayWa hier mit Spezialisten im Bereich algorithmusgesteuerter Handelsstrategien zusammen, um die Auswirkungen der durch den Hochfrequenzhandel ausgelösten Marktschwankungen auf die Positionen der BayWa zu begrenzen. Identifikation von Chancen in der BayWa AGIn einem dynamischen Marktumfeld ergeben sich auch Chancen. Die BayWa AG überwacht fortlaufend sowohl gesamtwirtschaftliche Trends als auch die Entwicklung des branchenspezifischen sowie generellen Umfelds. Dazu gehören externe Regulierungen, Lieferanten, Kunden und andere Stakeholder sowie Wettbewerber. Die Identifikation von Chancen ist in den Strategie- und Planungsprozessen der BayWa AG integriert. Auf Basis dieser Analysen wird die Ausrichtung des Produkt- und Serviceportfolios permanent überprüft. Die Umsetzung der identifizierten Chancen erfolgt überwiegend dezentral in den Geschäftsfeldern. Klassifizierung von Risiken und Chancen in der BayWa AGDie sieben Risiko-Kategorien in der BayWa AG gliedern sich jeweils in mehrere Unterkategorien auf. Die Risiken in diesen Unterkategorien werden anhand des theoretischen Schadenserwartungswerts als gering, spürbar, erheblich, signifikant oder substanziell klassifiziert. Der theoretische Schadenserwartungswert ist derjenige Betrag, der sich im sehr unwahrscheinlichen Fall eines gleichzeitigen Eintretens aller Einzelrisiken in einer Unterkategorie ergeben würde. Die Klassifizierung der Risiken erfolgt unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Risikoreduzierung (Nettobetrachtung). Eine Beurteilung der Bedeutung der Chancen für die BayWa AG wird durch eine qualitative Klassifizierung in wesentlich bzw. unwesentlich vorgenommen. Die folgende Tabelle dient dem Gesamtüberblick über alle Risiken und Chancen und zeigt deren Bedeutung für die BayWa AG auf. scroll
1
Keine Veränderung der Risikoklassifizierung gegenüber dem Vorjahr scroll
Gesamthaft bestanden für die BayWa AG zum Zeitpunkt der Risikoinventur zum Jahresende 2019 keine bestandsgefährdenden Risiken. Zusammensetzung der Risiko- und Chancen-Kategorien in der BayWa AGIm Folgenden werden wesentliche Einzelrisiken beschrieben. Compliance-RisikenDas Unternehmen ist und wird auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Rechtsstreitigkeiten und Verfahren konfrontiert werden. Diese können beispielsweise aus Verstößen gegen Compliance-Vorschriften durch einzelne Mitarbeiter resultieren. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen, dass der BayWa AG die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Diese Risiken werden durch die entsprechenden Fachbereiche des Unternehmens laufend überwacht. In dem seit März 2015 anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren des Bundeskartellamts gegen die BayWa AG und andere Großhändler von Pflanzenschutzmitteln haben sich die BayWa AG und das Bundeskartellamt auf die Beendigung des Verfahrens geeinigt. Die BayWa AG hat sich entschieden, das komplexe, zeitaufwendige und ressourcenintensive Verfahren mittels eines Settlements zu beenden. Das Settlement beinhaltet die Zahlung von 68,6 Mio. Euro. Ein entsprechender Bußgeldbescheid wurde der BayWa AG am 8. Januar 2020 zugestellt. Die BayWa AG hat zur Aufklärung der Vorwürfe vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt zusammengearbeitet. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass Kunden nach Abschluss des Kartellverfahrens Schadensersatzansprüche gegen die BayWa AG geltend machen. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung sind gegenüber der BayWa lediglich vereinzelte Ansprüche geltend gemacht worden. Diese wurden von der BayWa zurückgewiesen. Weitere Ansprüche wurden bislang weder geltend gemacht noch angekündigt. Grundsätzlich vertritt die BayWa die Auffassung, dass durch das vorgeworfene Verhalten den Käufern keinerlei finanzieller Schaden entstanden ist. Wir gehen, gestützt auf die Einschätzung unserer rechtlichen Berater, davon aus, dass es in diesem Zusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist, dass gegenüber der BayWa AG ein materieller Anspruch von Dritten erfolgreich durchgesetzt werden kann. Eine bilanzielle Risikovorsorge wurde dementsprechend nicht gebildet. Der fehlerhafte Umgang mit personen- bzw. kundenbezogenen Daten sowie deren unerlaubte Weitergabe oder Nutzung stellen ein Datenschutzrisiko für die BayWa dar. Dieses Risiko steigt infolge der digitalen Transformation vieler Geschäftsaktivitäten sowie einer erhöhten Sensibilität für das Thema aufgrund gesetzlicher Neuerungen an. Beratungs- und Sensibilisierungsangebote sowie Prozesskontrollen sollen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Belange im Unternehmen gewährleisten. Grundsätzlich stellt die BayWa sicher, dass die Datenhoheit beim Kunden verbleibt. Operative Risiken und ChancenIm Agrarbereich führen wechselnde politische Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Veränderungen bei der Regulierung der Märkte für einzelne Agrarprodukte oder steuerliche Förderungen von Energieträgern, sowie volatile Märkte zu Risiken. Sie eröffnen aber auch neue Perspektiven, beispielsweise in den Bereichen Öko-Sortiment und Digital Farming. Witterungsbedingte Extreme können direkte Auswirkungen auf das Angebot, die Qualität, die Preisbildung und den Handel mit Agrarerzeugnissen sowie nachgelagert auch auf das Betriebsmittelgeschäft haben. Dem wirkt der im Segment Agrar gestiegene Diversifizierungsgrad hinsichtlich des Produktangebots und geografischer Präsenz entgegen, da die Abhängigkeit von einzelnen Märkten verringert und die Flexibilität in Beschaffung und Vermarktung gesteigert wurde. Darüber hinaus begegnet die BayWa Qualitätsrisiken durch Stichprobenentnahmen und Kontrollen. Risiken durch Qualitätsverschlechterungen von gehaltenen Beständen werden durch professionelle Standards in der Lagerhaltung verringert. Logistikrisiken, die sich aus witterungs- oder streikbedingt mangelnder Verfügbarkeit von Transportkapazitäten ergeben, werden durch Früherkennungssysteme rechtzeitig identifiziert und gesteuert. Globale Klimaveränderungen beeinflussen langfristig auch den Agrarbereich. Die weltweite Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insbesondere nach Getreide, wächst stetig. Hieraus kann sich ein Trend zu dauerhaft höheren Preisen bilden. Aufgrund der Tätigkeit im Obst- und Gemüseanbau ist das Unternehmen einem finanziellen Risiko ausgesetzt, das in der zeitlichen Differenz zwischen dem Mittelabfluss für Kauf, Anbau und Pflege der Pflanzen sowie den Kosten der Ernte einerseits und dem Mittelzufluss aus dem Verkauf der Früchte andererseits begründet ist. Diesem Risiko wird durch eine aktive Überwachung des Net Working Capital Rechnung getragen. Die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft hat unmittelbaren Einfluss auf die Investitionsfähigkeit sowie -bereitschaft und damit auf den Absatz von Betriebsmitteln und hochwertiger Landtechnik. Das Segment Energie umfasst im Wesentlichen den Handel mit rohölbasierten Produkten wie Kraft- und Schmierstoffe sowie Heizöl. Grundsätzlich hängt die Nachfrageentwicklung bei Wärmeenergieträgern wie z. B. Heizöl von der Höhe des Verbrauchs, vom Witterungsverlauf und der Preisentwicklung ab. Mittel- bis langfristig besteht bei fossilen Energieträgern das Risiko von Absatzrückgängen infolge der gesellschaftlich angestrebten Energie- und Mobilitätswende hin zu CO2-freien, regenerativen Antriebs- und Wärmekonzepten. Neue Wachstumschancen ergeben sich dagegen durch die Mobilitätswende hin zur E-Mobilität. Abgesehen vom Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind diese Geschäftsaktivitäten aufgrund der reinen Distributionsfunktion des Unternehmens darüber hinaus wenig risikobehaftet. Im Bausektor wirken sich im Wesentlichen konjunkturelle und politische Einflussfaktoren auf die Nachfrage aus. Unter den politischen Einflussfaktoren sind beispielsweise Sonderabschreibungen für denkmalgeschützte Gebäude und Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie für den sozialen Wohnungsbau zu nennen. Grundsätzlich bringt der alternde Wohnungsbestand in Deutschland einen wachsenden Modernisierungs- und Sanierungsbedarf mit sich, auf den die BayWa AG mit entsprechenden Angeboten reagiert. Marktrisiken und -chancenAllgemeine konjunkturelle Einflüsse wirken sich auch auf das Konsum- und Investitionsverhalten in den Kernmärkten der BayWa aus. Dabei ist insbesondere hinsichtlich der Kundenstruktur in der Agrarbranche der Trend zu immer größeren landwirtschaftlichen Betrieben gegeben, die ihr Geschäft entsprechend professioneller betreiben. Diese Umfeldfaktoren beeinflussen den Geschäftsverlauf der BayWa jedoch weniger stark als andere Unternehmen. Das Geschäftsmodell der BayWa ist überwiegend auf die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse wie Ernährung, Mobilität, Energieversorgung und Wohnen fokussiert, sodass zyklische Schwankungen der Nachfrage hier geringer ausfallen als in anderen Wirtschaftsbereichen. Dadurch kann die BayWa in Krisen sogar spezifische Chancen nutzen, etwa durch Identifikation und Akquisition von geeigneten Unternehmen zum Ausbau bestehender oder zum Aufbau neuer Geschäftsaktivitäten. Starken Rückschlägen der internationalen Wirtschaftsentwicklung, hervorgerufen beispielsweise durch einen globalen Rohstoffpreisverfall, kann sich die BayWa allerdings nicht völlig entziehen. Insbesondere im Agrar- und im Energiesegment handelt die BayWa mit sehr preisvolatilen Gütern wie Getreide, Ölsaaten, Düngemitteln oder Mineralöl. Durch die Einlagerung der entsprechenden Waren bzw. durch den Abschluss von Lieferverträgen von Waren in der Zukunft unterliegt die BayWa somit auch Risiken und Chancen aus Preisschwankungen. Während das Risiko im Mineralölbereich aufgrund der reinen Distributionsfunktion der BayWa vergleichsweise gering ist, können Preisschwankungen bei Getreide, Ölsaaten oder Düngemitteln höhere Risiken verursachen, wenn bei den Verträgen über den Warenbezug und den Warenverkauf keine Kongruenz besteht. Darüber hinaus können Aktivitäten von Finanzinvestoren und technische Marktmechanismen zeitweise stark zunehmende Preisvolatilitäten verursachen. Neben absoluten Preisrisiken können auch unterschiedliche Preisentwicklungen in den lokalen Prämien, in der zeitlichen Preiskurve sowie in den Produktqualitäten den Geschäftsverlauf beeinflussen. Sofern nicht bereits bei Abschluss von Verträgen entsprechende Deckungsgeschäfte vorliegen, werden die hieraus resultierenden Risiken fortlaufend in entsprechenden Gremien, wie beispielsweise dem Risk Board, überwacht. Am 23. Juni 2016 hat die britische Bevölkerung in einem Referendum mehrheitlich für einen Austritt aus der EU gestimmt (Brexit). Der Austritt Großbritanniens aus der EU wurde mit Wirkung zum 31. Januar 2020 vollzogen. In einer elfmonatigen Übergangszeit soll nun ein Handelsabkommen für die Zeit nach dem 31. Dezember 2020 verhandelt und abgeschlossen werden. Innerhalb dieser Frist sollen die bisherigen Regulierungen der EU hinsichtlich der Freizügigkeit von Personen sowie des Austauschs von Gütern und Dienstleistungen durch bilaterale Regelungen zwischen der EU und Großbritannien ersetzt werden. Durch den Austritt aus der EU werden selbst im Fall von Beschränkungen des freien Handels mit Großbritannien keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die BayWa AG erwartet. Ende des Jahres 2019 erkrankten in China die ersten Menschen an dem neuartigen Corona-Virus. Seit Jahresbeginn 2020 hat die Zahl der Krankheitsfälle zunächst in China stark zugenommen. Trotz Gegenmaßnahmen der chinesischen Regierung hat sich das Virus inzwischen auf eine Vielzahl von weiteren Ländern ausgebreitet. Sollte es zu einem starken Anstieg der Zahl neuer Krankheitsfälle über einen längeren Zeitraum kommen, sind Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Entwicklung vor allem in den Geschäftsfeldern Baustoffe und Technik aufgrund der internationalen Verflechtungen der Lieferketten und sich daraus ergebender eingeschränkter Verfügbarkeiten von Vorprodukten und Erzeugnissen möglich. Die Größenordnung negativer Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der BayWa AG ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar. Sofern die Ausbreitung des Virus nicht im ersten Halbjahr 2020 eingedämmt werden kann, ist insbesondere im zweiten Halbjahr mit zunehmenden Einschränkungen der Lieferfähigkeit zu rechnen. Finanzrisiken und -chancenDer Bereich Finanzrisiken und -chancen wird in der BayWa AG unterteilt in mehrere Risikoarten, die im Folgenden separat beschrieben werden. Chancen und Risiken aus Finanzinstrumenten: Neben fest- und variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten, die in unterschiedlichem Ausmaß einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, setzt die BayWa AG zur Absicherung seines Warenhandelsgeschäfts auch derivative Absicherungsinstrumente wie Optionen und Terminkontrakte ein. Diese derivativen Absicherungsinstrumente unterliegen zusätzlich zum Zinsänderungsrisiko dem Risiko von Preisänderungen des Underlyings sowie - in Abhängigkeit von der Basiswährung, in der das derivative Instrument denominiert ist - einem Währungsrisiko. Sofern diese Transaktionen nicht über eine Börse abgewickelt werden, besteht darüber hinaus ein Kontrahentenrisiko. Infolge der ergriffenen Maßnahmen durch die BayWa sind die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser Risiken jedoch als gering einzustufen. Analog dazu können sich aus Veränderungen der Zinsen, Währungskursrelationen oder Terminmarktpreise ungeplante Chancen ergeben. Fremdwährungschancen und -risikenDie Geschäftstätigkeit der BayWa findet zum großen Teil innerhalb des Euroraums statt. Sofern Fremdwährungspositionen aus Waren- und Leistungsgeschäften oder Projektierungen resultieren, werden diese grundsätzlich sofort abgesichert. Sonstige Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt des Entstehens abgesichert. Spekulative Aufnahmen oder Anlagen von Finanzmitteln in Fremdwährungen sind nicht zulässig. Zinschancen und -risikenZinsrisiken resultieren aus variablen Finanzierungen des Unternehmens, insbesondere aus der Emission kurzlaufender Commercial Papers, der Aufnahme kurzfristiger Kredite sowie Schuldscheindarlehen mit variablem Zinsanteil. Die kurzfristigen Fremdmittel dienen überwiegend der Finanzierung des Working Capital. Zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos, das nicht durch einen Natural Hedge abgesichert ist, nutzt die BayWa derivative Instrumente in Form von Futures, Zinscaps und Zinsswaps. Im Geschäftsjahr 2019 lag der durchschnittliche Zinssatz für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten bei 1,388 Prozent (Vorjahr: 1,185 Prozent). Kredit- und Kontrahentenrisiken bzw. ForderungsausfallrisikenIm Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit kommt der BayWa AG eine wichtige Finanzierungsfunktion im Bereich der landwirtschaftlichen Handelspartner zu. Im Rahmen sog. Anbauverträge entsteht dem Unternehmen ein Finanzierungsrisiko aus der Vorfinanzierung landwirtschaftlicher Betriebsmittel, deren Rückzahlung durch Übernahme und Vermarktung der Ernte erfolgt. Daneben gewährt die BayWa gewerblichen Abnehmern insbesondere in der Baubranche Finanzierungen in Form von Zahlungszielen in erheblichem Umfang. Darüber hinaus bestehen gewöhnliche Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Steuerung und Überwachung erfolgt durch ein SAP add on Kreditmanagementsystem. Damit werden die Kunden anhand Ihrer Bonität in Risikoklassen eingestuft. Die Mindestanforderungen für das Kreditmanagement in der BayWa AG sind in der Unternehmensrichtlinie Kreditmanagement geregelt. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die BayWa AG ihren finanziellen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt nachkommen kann. Finanzielle Mittel werden im Unternehmen durch das operative Geschäft und die Aufnahme von Darlehen externer Finanzinstitute generiert. Darüber hinaus kommen Finanzierungsinstrumente wie Multi-Currency-Commercial-Paper-Programme oder Asset-Backed-Securitisation-Finanzierungen und Schuldscheindarlehen zum Einsatz. Im Juni 2019 platzierte die BayWa zudem erstmals einen Green Bond. Die bestehenden Kreditlinien sind ausreichend bemessen, um die Geschäftsabwicklung jederzeit auch bei steigendem Umfang zu gewährleisten. Die Finanzierungsstruktur trägt damit der ausgeprägten Saisonalität der Geschäftstätigkeit Rechnung. Aufgrund der Diversifizierung der Finanzierungsquellen unterliegt die BayWa AG hinsichtlich der Liquidität derzeit keinen Konzentrationsrisiken. Eine überwiegend fristenkongruente Finanzierungsstruktur der BayWa AG stellt sicher, dass sich Zinschancen entsprechend im Unternehmen abbilden können. RatingDie BayWa konnte auch in diesem Geschäftsjahr, aufgrund ihrer guten Bonität in den Bankenkreisen, entsprechend Finanzierungs- und Refinanzierungsmaßnahmen durchführen. Dabei spielen die Solidität und die lange, erfolgreiche Unternehmenshistorie ebenso eine Rolle wie eine hohe Unternehmenssubstanz, untermauert durch Vermögenswerte wie Immobilien. Aus Kosten-Nutzen-Abwägungen verzichtet die BayWa AG bewusst auf die Verwendung externer Ratings. Rechtliche RisikenDas Unternehmen ist und wird auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Rechtsstreitigkeiten und Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlleistungen und -lieferungen, aus Zahlungsstreitigkeiten oder aus Verstößen gegen regulatorische bzw. steuerliche Vorschriften resultieren. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen, dass der BayWa AG die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Diese Risiken werden durch die entsprechenden Fachbereiche des Unternehmens laufend überwacht. Die BayWa bildet Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung entsteht und eine adäquate Schätzung des Betrags möglich ist. Im Einzelfall kann eine tatsächliche Inanspruchnahme den zurückgestellten Betrag überschreiten. Nach Einschätzung des Vorstands wurden Vorsorgen in erforderlichem Umfang gebildet. Änderungen im regulatorischen Umfeld können die Unternehmensentwicklung beeinflussen. Zu nennen sind insbesondere Eingriffe in die Rahmenbedingungen für den Agrarbereich. Negative Einflüsse sind verbunden mit der Umgestaltung, Rückführung oder Abschaffung von Fördermaßnahmen. Dagegen bieten neue regulatorische und gesetzgeberische Entwicklungen im Bereich bioenergetischer Aktivitäten auch Chancen. Im Baubereich können Verschärfungen bautechnische oder steuerrechtliche Vorgaben Einfluss auf die Geschäftsentwicklung nehmen. Als Folge der Finanzmarktkrise regulieren zahlreiche Gesetze den Finanzmarkt. Besonders im Fokus stehen dabei die Derivatemärkte, vor allem, um den spekulativen Handel im Rohstoffen, insbesondere im Agrarbereich, einzuschränken. Aus der Vielzahl an neuen Regulierungen sind insbesondere die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) und die Neufassung der Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) relevant für die Geschäftstätigkeiten der BayWa. Für den Handel an der Chicago Board of Trade (CBoT) sind die US-amerikanischen Regelungen des Commodity Exchange Act (CEA) zu beachten, welche durch die Commodity Futures Trading Commission (CFTC) überwacht werden. Hierdurch entsteht neben zusätzlichen Kosten auch das Risiko der Verfolgung etwaiger Verstöße. Die Einhaltung der einschlägigen Regelungen der Finanzmarktaufsicht wird durch den handelstäglichen Betrieb einer Risikomanagement-Software kosteneffizient sichergestellt. Strategische Risiken und ChancenDurch die strategische Weiterentwicklung zum Anbieter von integrierten Lösungen erweitert die BayWa AG ihre Rolle in der Wertschöpfungskette und steigt stärker in das Projektgeschäft ein. Die erforderlichen Ressourcen für die Konzeption und Entwicklung solcher Lösungen unterscheiden sich je nach Segment deutlich in Art und Umfang. Risiken und Chancen der Aufbau- und AblauforganisationIm Bereich Aufbau- und Ablauforganisation unterscheidet die BayWa AG mehrere Risikoarten, die im Folgenden separat beschrieben werden. Personalchancen und -risikenDie BayWa AG konkurriert im Personalbereich mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Führungskräfte sowie leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter. Um den zukünftigen Erfolg sicherzustellen, benötigt das Unternehmen qualifizierte Fachkräfte. Hohe Fluktuation, die Abwanderung leistungsstarken Fachpersonals und die fehlgeschlagene Bindung von Nachwuchskräften an das Unternehmen können sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Diesen Risiken begegnet die BayWa, indem sie ihre Rekrutierungsaktivitäten weiter ausbaut und ihren Mitarbeitern umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten anbietet. Eine Führung durch Vertrauen, der Einsatz der Mitarbeiter entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten sowie die Definition und Beachtung der ethischen Leitlinien sind auf die Schaffung eines positiven Arbeitsklimas ausgerichtet. Gleichzeitig fördert die BayWa AG die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Mit 922 Auszubildenden zum Jahresende 2019 zählt das Unternehmen zu den großen Ausbildungsbetrieben speziell in ländlichen Regionen. Hieraus rekrutiert die BayWa aber auch einen großen Teil ihrer zukünftigen Fach- und Führungskräfte. Die langen Betriebszugehörigkeiten dokumentieren regelmäßig die hohe Loyalität, die die Mitarbeiter der BayWa entgegenbringen. Das schafft Stabilität und Beständigkeit, sichert aber auch den Wissenstransfer über Generationen hinweg. Informationstechnologische Chancen und RisikenDie Nutzung modernster Informationstechnologie kennzeichnet die gesamte Geschäftstätigkeit der BayWa AG. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse werden durch die IT unterstützt und mit Hilfe modernster Softwarelösungen abgebildet. Gerade für ein personalintensives Handelsunternehmen ist die Systemunterstützung der Arbeitsabläufe zwingend erforderlich. Die fortlaufende Überprüfung und Überarbeitung der Prozesse bedeutet aber mehr als nur eine Implementierung neuer IT-Komponenten. Sie geht stets auch mit der Optimierung von Prozessabläufen einher, wodurch Chancen in Form von Synergie- und Einsparpotenzialen identifiziert und realisiert werden können. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Um die Chancen zu realisieren und die Risiken zu minimieren, wird die IT-Kompetenz der BayWa AG auf dem neuesten Stand gehalten. Die Ressourcen sind in einer eigenen Tochtergesellschaft, der BayWa IT GmbH, gebündelt. Umfassende Vorkehrungen wie Firewalls, ein tagesaktueller Virenschutz, Notfallpläne sowie Datenschutzschulungen sichern die Datenverarbeitung. Organisatorisch getrennt wacht zudem ein eigener Datenschutzbeauftragter über die Einhaltung von Sicherungs- und Datenschutzstandards. QualitätsrisikenDie BayWa AG ist als Lieferant für die Landwirtschaft, weltweiter Beschaffer und Vermarkter von Getreide und Ölsaaten sowie Händler von Energieträgern und Baustoffen mit den unterschiedlichsten nationalen Qualitätsund Sicherheitsstandards konfrontiert. Die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen wird durch das Qualitätsmanagement der jeweiligen Geschäftsfelder gewährleistet. Darüber hinaus dokumentieren vielfältige Zertifizierungen, beispielsweise für den Qualitätsmanagementstandard ISO 9001:2015 im klassischen Energiegeschäft, die Erfüllung der diesbezüglichen gesetzlichen Ansprüche. Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation durch die UnternehmensleitungDie Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation ergibt, dass keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen. Auch für die Zukunft sind bestandsgefährdende Risiken gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt sind die Risiken der BayWa AG begrenzt und überschaubar. Neben potenziell nicht oder nur mittelbar beeinflussbaren geopolitischen oder makroökonomischen Risiken stehen die operativen Risiken im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei Letzteren hat die BayWa AG entsprechende Maßnahmen zur Risikosteuerung ergriffen. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den RechnungslegungsprozessWesentlicher Bestandteil des Chancen- und Risikomanagements ist das Interne Kontrollsystem (IKS) zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Die BayWa AG hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein internes Kontrollsystem implementiert. Dessen Funktionsfähigkeit wird fortlaufend von der Internen Revision überprüft. Externe Spezialisten werden regelmäßig hinzugezogen, um Benchmarkanalysen und Zertifizierungen durchzuführen und Optimierungen einzuleiten. Der Jahresabschluss wird in einem zentral durchgeführten Prozess erstellt. Die Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften ist dabei durch Bilanzierungsvorgaben sichergestellt. Das Corporate Accounting fungiert als direkter Ansprechpartner für das Reporting und die Erstellung des Einzelabschlusses nach HGB. Ein Kontrollsystem, das den Rechnungslegungsprozess überwacht, soll sicherstellen, dass die Geschäftsvorfälle - wie von den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften gefordert - vollständig und zeitnah erfasst werden. Ferner soll damit gewährleistet werden, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt sowie Vermögensgegenstände und Schulden zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Das Kontrollsystem bedient sich sowohl automatisierter als auch manueller Kontrollmechanismen, um die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung sicherzustellen. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts und erläutert das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Vergütung des VorstandsDas Vergütungssystem einschließlich der wesentlichen Vertragselemente wird vom Aufsichtsrat jährlich überprüft und soweit erforderlich angepasst. Die Vergütung der vier Vorstände mit Dienstvertrag bei der BayWa AG setzt sich ab dem 1. Januar 2010 aus einem jährlichen Festgehalt, einer kurzfristigen variablen Vergütung (jährliche Tantieme) und einer langfristigen variablen Vergütung (sog. Tantiemenbank) zusammen. Das Verhältnis von fixer zu variabler kurzfristiger Vergütung und langfristiger variabler Vergütung liegt bei 100 Prozent Zielerreichung bei ca. 50 zu 20 zu 30. Der erfolgsunabhängige Bestandteil setzt sich aus einem jährlichen Festgehalt und Nebenleistungen wie der Nutzung eines Dienstwagens sowie Beiträgen zu einer Unfall- und einer Krankenversicherung zusammen. Die kurzfristige variable Vergütung ist als jährliche Tantieme ausgestaltet. Deren Höhe bemisst sich nach der Erreichung jährlich vom Aufsichtsrat festgelegter Ziele, die sich an individuell vereinbarten Zielen und bzw. oder am geschäftlichen Erfolg des Unternehmens orientieren (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit). Werden die Zielgrößen erreicht, erfolgt die volle Auszahlung der vereinbarten Erfolgsprämie. Werden die Zielgrößen überschritten, findet eine Erhöhung statt, jedoch nur bis zu einem maximal möglichen Betrag (Cap) von 150 Prozent. Werden die Zielgrößen unterschritten, erfolgt eine anteilige Reduktion der Tantieme. Bei der kurzfristigen variablen Vergütung wird damit negativen und positiven Entwicklungen Rechnung getragen. Der langfristige variable Vergütungsbestandteil wird in Form einer sog. Tantiemenbank umgesetzt. Je nach Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der vom Aufsichtsrat für drei Jahre im Voraus festgelegten, am Erfolg des Unternehmens (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) anknüpfenden Ziele wird die Tantiemenbank jährlich aufgefüllt oder belastet. Bei Übererfüllung der Ziele ist eine Begrenzung des maximal auf die Tantiemenbank eingestellten Betrags von ca. 135 Prozent des Zielwerts (Cap) vorgesehen. Besteht ein Guthaben auf der Tantiemenbank, wird für das Geschäftsjahr 2019 den Vorstandsmitgliedern ein Drittel dieses Guthabens vorläufig ausbezahlt. Die verbleibenden zwei Drittel des Guthabens der Tantiemenbank verbleiben in der Tantiemenbank. Die Auszahlung erfolgt linear, das heißt, der in die Tantiemenbank eingestellte Betrag wird, vorbehaltlich eines ausreichenden Guthabens auf der Tantiemenbank und etwaiger Verrechnungen mit negativen Boni, in vertraglich vereinbarten Teilen über drei Geschäftsjahre an die Vorstandsmitglieder vorläufig ausbezahlt. Ergibt sich aufgrund von Auszahlungen aus den Vorjahren bzw. einer Belastung der Tantiemenbank ein negativer Saldo auf der Tantiemenbank, sind die Vorstandsmitglieder insoweit zur Rückzahlung aus der vorläufigen Auszahlung aus den beiden vorangegangenen Jahren verpflichtet. Auch bei der langfristigen variablen Vergütung wird damit negativen und positiven Entwicklungen Rechnung getragen. Bei beiden variablen Vergütungsbestandteilen ist zudem neben dem vereinbarten Cap eine Begrenzungsmöglichkeit für außerordentliche Entwicklungen vereinbart. Darüber hinaus bestehen Pensionszusagen für Mitglieder des Vorstands. Teilweise ist ein Festbetrag vereinbart, teilweise erfolgt die Bemessung anhand des zuletzt an das jeweilige Vorstandsmitglied gezahlten Festgehalts (30 Prozent). Das Pensionsalter wird nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Seit 1. Dezember 2012 sind sämtliche Verpflichtungen aus Pensionszusagen auf einen externen Pensionsfonds in Form einer Anrechnungszusage bzw. auf eine Unterstützungskasse ausgelagert. Die laufenden Zahlungen an den Pensionsfonds bzw. die Unterstützungskasse sind in den anzugebenden Gesamtbezügen des Vorstands enthalten. Die Vorstandsverträge enthalten keine Zusagen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit. Change-of-Control-Klauseln bestehen ebenfalls nicht. Die Gesamtbezüge der Vorstände im Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 betragen 8,2 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro). An ehemalige Mitglieder des Vorstands der BayWa AG und deren Hinterbliebene wurden 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro) ausbezahlt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird nicht individualisiert, sondern aufgeteilt nach fixen und variablen/erfolgsorientierten Bezügen, jährlich im Anhang des Jahresabschlusses ausgewiesen. Ein entsprechender Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 286 Abs. 5 alte Fassung HGB wurde am 19. Mai 2015 gefasst (Ziffer 4.2.4 S. 3 Deutscher Corporate Governance Kodex 2017). Über die Vergütung im Übrigen informieren die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss. Vergütung des AufsichtsratsSeit dem 1. Juli 2018 orientiert sich die Vergütung des Aufsichtsrats an der Verantwortung und am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste jährliche Vergütung von 45.000 Euro, zahlbar in vier gleichen Raten, die nach Ablauf des Quartals für das jeweilige Quartal fällig werden. Eine variable Vergütung, etwa orientiert an der Dividende, wird nicht gewährt. Der Aufsichtsratsvorsitzende bekommt jeweils das Dreifache, die Stellvertreter das Doppelte dieser Vergütung. Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre jeweilige Ausschusstätigkeit eine zusätzliche feste jährliche Vergütung von 3.000 Euro. Die Ausschussvorsitzenden erhalten das Dreifache. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat und/oder seinen Ausschüssen nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Aufsichtsräte erhalten Ersatz ihrer Aufwendungen und Erstattung der von ihnen wegen ihrer Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zu entrichtenden Umsatzsteuer. Zudem sind die Aufsichtsratsmitglieder in die Gruppenunfallversicherung der Gesellschaft einbezogen. Die Gesellschaft unterhält auch im Interesse der Gesellschaft für die Aufsichtsratsmitglieder eine VermögensschadenRechtsschutz-Versicherung & D & O-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro, wovon 0,2 Mio. Euro variabel waren). Ein individualisierter Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang des Jahresabschlusses erfolgt nicht (Begründung hierzu siehe Entsprechenserklärung). Übernahmerelevante Angaben -Berichterstattung nach § 289a HGBZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital der BayWa AG belief sich zum Stichtag auf 90.314.398,72 Euro und ist eingeteilt in 35.279.062 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 Euro. Von den ausgegebenen Stückaktien sind 33.894.897 vinkulierte und 140.914 junge vinkulierte Namensaktien (ab 1. Januar 2020 dividendenberechtigte Mitarbeiteraktien). 1.243.251 Aktien sind nicht vinkulierte Namensaktien. Hinsichtlich der durch die Aktien vermittelten Rechte und Pflichten (z. B. Recht auf Anteil am Bilanzgewinn oder Teilnahme an der Hauptversammlung) wird auf die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes verwiesen. Sonderrechte oder Vorzüge bestehen nicht. Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen von AktienDer Erwerb von vinkulierten Namensaktien durch Einzelpersonen und Rechtspersonen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts unterliegt gemäß § 68 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung der BayWa AG der Zustimmung durch den Vorstand der BayWa AG. Die BayWa hält in geringem Umfang (19.500 Stück) eigene Namensaktien, die gemäß § 71b AktG ohne Stimmrecht sind, solange sie von der BayWa gehalten werden. Weitere Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend, bestehen nicht. Beteiligungen mit mehr als 10 Prozent der StimmrechteFolgende Anteilseigner halten am Bilanzstichtag Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte übersteigen:
Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der SatzungErgänzend zu §§ 84 f. AktG sieht auch § 9 der Satzung der BayWa AG bezüglich der Bestellung und Abberufung des Vorstands vor, dass die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt werden. Die Bestellung erfolgt auf höchstens 5 Jahre; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorsitzenden des Vorstands. Über Änderungen der Satzung beschließt nach § 179 AktG in Verbindung mit § 21 der Satzung der BayWa AG immer die Hauptversammlung. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 3.422.481,92 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 10.000.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, im Bestand befindliche eigene Aktien Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen bzw. Beteiligungen oder von Unternehmenszusammenschlüssen anzubieten oder zu einem Teil oder insgesamt einzuziehen, ohne dass die Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand besitzt keine weitere Ermächtigung der Hauptversammlung zum Rückkauf von Aktien. Vereinbarungen im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 8 und 9 HGB bestehen nicht. Corporate-Governance-Bericht / Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGBVorstand und Aufsichtsrat der BayWa AG berichten in dieser Erklärung gemäß § 289f HGB und Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Unternehmensführung. Die Erklärung ist auf der Internetseite des Unternehmens im Bereich Investor Relations unter https://international.baywa.com/investor_relations/corporate_governance/corporate_governance_bericht/ dauerhaft zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat der BayWa AG sind einer guten Corporate Governance verpflichtet. Eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung im Einklang mit guter und transparenter Corporate Governance trägt nach der Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat dazu bei, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und das Vertrauen der Anleger, Finanzmärkte, Geschäftspartner, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit zu fördern. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der BayWa AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 7. November 2018 abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat der BayWa AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017; nachfolgend "DCGK") mit den folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird: 1 Selbstbehalt bei der D & O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder -Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGKDer Kodex empfiehlt in Ziffer 3.8 Abs. 3, bei Abschluss einer D & O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder einen Selbstbehalt vorzusehen. Die BayWa AG hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine D & O-Versicherung abgeschlossen, die keinen Selbstbehalt der Aufsichtsratsmitglieder vorsieht. Die BayWa AG ist nicht der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt in der D & O-Versicherung verbessert werden. 2 Festlegung des angestrebten Versorgungsniveaus unter Berücksichtigung der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - Ziffer 4.2.3 Abs. 3 DCGKDer DCGK empfiehlt dem Aufsichtsrat in Ziffer 4.2.3 Abs. 3, das angestrebte Versorgungsniveau bei Versorgungszusagen von Vorstandsmitgliedern auch unter Berücksichtigung der Dauer der Vorstandszugehörigkeit festzulegen. Mehrere Vorstandsmitglieder der BayWa AG erhalten eine feste Altersversorgung von der Gesellschaft, die nicht in Abhängigkeit zur Dauer ihrer Vorstandszugehörigkeit steht. Der Aufsichtsrat hält diese Regelung im Hinblick auf die langjährige Zugehörigkeit der Vorstandsmitglieder zum BayWa Konzern für sachgerecht. 3 Abfindungs-Cap - Ziffer 4.2.3 Abs. 4 DCGKDer Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.3 Abs. 4, beim Abschluss von Vorstandsverträgen darauf zu achten, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der BayWa AG enthalten keine solche Regelung, denn die Höhe einer möglichen Abfindung ist Gegenstand eines gegebenenfalls bei Beendigung der Vorstandstätigkeit abzuschließenden Aufhebungsvertrags und damit von einer Einigung mit dem Vorstandsmitglied abhängig. Selbst bei Aufnahme einer entsprechenden Vertragsklausel könnte ein Vorstandsmitglied daher darauf bestehen, sich die vollständigen Ansprüche aus dem Dienstvertrag auszahlen zu lassen, und ansonsten seine Zustimmung zur Beendigung der Vorstandstätigkeit verweigern. Die BayWa AG ist außerdem der Überzeugung, dass der Aufsichtsrat auch ohne eine solche Klausel das Unternehmensinteresse bei Verhandlungen mit einem ausscheidenden Vorstandsmitglied hinreichend berücksichtigen und keine übermäßigen Abfindungen gewähren wird. 4 Individualisierte Ausweisung der Vorstandsvergütung - Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGKNach Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Kodex wird empfohlen, für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2013 beginnen, die Vorstandsvergütung im Vergütungsbericht tabellarisch und individualisiert auszuweisen. Die Offenlegung der Vorstandsvergütung erfolgt bei der BayWa AG unter Berücksichtigung der diesbezüglich gesetzlichen Vorschriften. Die ordentliche Hauptversammlung 2015 hat einen erneuten Beschluss gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 alte Fassung HGB gefasst, wonach die Vorstandsvergütung nicht individualisiert ausgewiesen wird. Während des Bestands dieses Hauptversammlungsbeschlusses erfolgt daher keine individualisierte Ausweisung der Vorstandsvergütung entsprechend der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGK. 5 Keine feste Altersgrenze für den Vorstand - Ziffer 5.1.2 Abs. 2 S. 3 DCGKIn der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung für den Vorstand gibt es bei der BayWa AG entgegen den Empfehlungen in Ziffer 5.1.2 Abs. 2 S. 3 DCGK keine feste Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Vorstand. Die BayWa AG prüft laufend die Leistungsfähigkeit und Kompetenz ihrer Organmitglieder. Das Lebensalter sagt jedoch nichts über die Leistungsfähigkeit eines aktuellen oder potenziellen Organmitglieds aus. Daher hält die BayWa AG starre Altersgrenzen, die zudem die Flexibilität bei Personalentscheidungen und die Zahl möglicher Kandidaten einschränken, nicht für sinnvoll. 6 Aufgaben des Prüfungsausschusses - Ziffer 5.3.2 S. 1 DCGKDer Prüfungsausschuss soll nach Ziffer 5.3.2 S. 1 DCGK u. a. mit der Compliance befasst sein, falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist. Derzeit sind Compliance-Angelegenheiten in Abweichung zu Ziffer 5.3.2 S. 1 DCGK keinem bestimmten Ausschuss zugewiesen, vielmehr befasst sich der Aufsichtsrat unmittelbar mit diesem Thema. Aufgrund des hohen Stellenwerts von Compliance-Angelegenheiten ist die BayWa AG der Ansicht, dass sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats in die Behandlung entsprechender Fragen einbezogen werden sollten. Um somit eine umfassende und verantwortliche Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich zu gewährleisten, ist dieser Bereich weiterhin dem Aufsichtsrat als Gesamtgremium zugewiesen. 7 Keine feste Altersgrenze oder Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für den Aufsichtsrat - Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGKAuch in der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gibt es bei der BayWa AG entgegen den Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 S. 1 DCGK keine feste Altersgrenze für die Mitgliedschaft im bzw. Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Die BayWa AG prüft laufend die Leistungsfähigkeit und Kompetenz ihrer Organmitglieder. Das Lebensalter sagt jedoch nichts über die Leistungsfähigkeit eines aktuellen oder potenziellen Organmitglieds aus. Weiter soll der BayWa AG auch die Expertise von erfahrenen und bewährten Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung stehen. Daher hält die BayWa AG eine starre Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer, die zudem die Flexibilität bei Personalentscheidungen und die Zahl möglicher Kandidaten einschränken, nicht für sinnvoll. 8 Benennung von konkreten Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats -Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 4 DCGKDer Kodex empfiehlt in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 4, die Benennung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium zu erarbeiten. Bei der Benennung der konkreten Ziele sollen unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation u. a. die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigt werden. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen. Die BayWa AG sieht von einer konkreten Zielsetzung und der Erarbeitung eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium ab. Aus Sicht der BayWa AG ist die fachliche und durch Erfahrung erworbene Qualifikation der Aufsichtsratskandidaten maßgebliches Kriterium für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats und damit für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt. Bei den Vorschlägen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats unterstützt und berücksichtigt die BayWa AG die in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 4 DCGK genannten Kriterien, sieht aber konkrete Zielvorgaben oder Quoten nicht als sinnvoll an. 9 Information zu einer nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessenen Anzahl unabhängiger Mitglieder - Ziffer 5.4.1 Abs. 4 S. 3 DCGKNach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 S. 3 DCGK soll der Aufsichtsrat über die nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. Der Kodex enthält jedoch keine nähere Definition, was unter "Unabhängigkeit" in diesem Sinne zu verstehen ist. Solange dieser unbestimmte Rechtsbegriff nicht durch den Gesetzgeber, die Judikatur oder den Kodexgeber selbst konkretisiert ist, sieht die Gesellschaft zur Vermeidung von negativen Besetzungsrügen von einer Festlegung und entsprechenden Veröffentlichung ab. 10 Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Aufsichtsratskandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär - Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis Abs. 7 DCGKZiffer 5.4.1 Abs. 5 bis Abs. 7 DCGK enthält die Empfehlung, die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl des Aufsichtsrats zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenzulegen. Dieser Empfehlung folgt die BayWa AG nicht. Hinsichtlich der Bestimmung von Art und Umfang der bei Wahlvorschlägen offenzulegenden Umstände besteht in der Praxis derzeit noch Rechtsunsicherheit. Es ist daher zu befürchten, dass die mangelnde Bestimmtheit dieser Kodexregelung im Rahmen von Beschlussmängelklagen genutzt wird. Der Aufsichtsrat wird die weitere Entwicklung hierzu beobachten und eine Anwendung dieser Kodexregelung bei künftigen Aufsichtsratswahlen erneut prüfen. 11 Angaben zur Offenlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder -Ziffer 5.4.6 Abs. 3 DCGKEntgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 3 DCGK wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich der vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen) jährlich nach den satzungsmäßig vorgegebenen festen Bezügen und nicht individualisiert im Anhang und im Lagebericht ausgewiesen. Aus den im Anhang oder im Lagebericht gemachten Angaben ergibt sich die Struktur und Höhe der Vergütung für den Aufsichtsrat. Die BayWa AG erachtet diese Angaben für ausreichend, um dem Informationsinteresse des Kapitalmarkts und der Aktionäre zu genügen. 12 Angaben zur Teilnahme des Aufsichtsrats an Ausschusssitzungen -Ziffer 5.4.7 S. 1 DCGKZiffer 5.4.7 S. 1 DCGK sieht u. a. vor, im Bericht des Aufsichtsrats zu vermerken, falls ein Mitglied des Aufsichtsrats nur an der Hälfte oder weniger als der Hälfte von Sitzungen der Ausschüsse, denen er angehört, teilgenommen hat. Der BayWa AG ist es wichtig, dass sich ein Mitglied des Aufsichtsrats auch in den Ausschüssen in den Entscheidungsfindungsprozess einbringt. In der Regel finden Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats der BayWa AG zweimal im Jahr statt. Bereits ein einmaliges Fehlen würde bei Umsetzung von Ziffer 5.4.7 S. 1 DGCK zu einem Vermerk im Bericht des Aufsichtsrats führen. Aufgrund der Anzahl der Ausschusssitzungen würde durch einen solchen Vermerk ein falsches Bild von der Sitzungsdisziplin des Mitglieds des Aufsichtsrats entstehen. Die BayWa AG wird daher der Empfehlung des DCGK nicht nachkommen und nicht vermerken, wenn ein Aufsichtsratsmitglied nur an der Hälfte oder weniger als der Hälfte der Sitzungen der Ausschüsse teilgenommen hat.
München, 6. November 2019 BayWa Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat Führungs- und Kontrollstruktur des UnternehmensVorstand und AufsichtsratAls Unternehmen mit Sitz in München unterliegt die BayWa AG den Vorschriften des deutschen Rechts. Die Organe Vorstand und Aufsichtsrat bilden die duale Führungs- und Kontrollstruktur gemäß den Vorschriften des deutschen Aktienrechts. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Aufgaben und Arbeitsweise des VorstandsDer Vorstand besteht derzeit aus fünf Mitgliedern - im letzten Jahr gab es keine personellen Veränderungen -und leitet das Unternehmen eigenverantwortlich im Unternehmensinteresse, entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Er ist verantwortlich für die Jahres- und Mehrjahresplanung der Gesellschaft sowie für die Aufstellung der Zwischenberichte, Jahres- und Konzernabschlüsse. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Themen, u. a. der Planung, des Geschäftsverlaufs, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Risikosituation, des Risikomanagements und der Compliance. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Für solche Entscheidungen sind zudem Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats vorgesehen. Der Vorstand sorgt für eine offene und transparente Unternehmenskommunikation. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, das heißt, die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Jedem Vorstandsmitglied sind im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Aufgaben zur besonderen Bearbeitung zugewiesen. Bestimmte Entscheidungen, insbesondere solche, bei denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist oder für die der Vorstand nach Gesetz oder Satzung zuständig ist, sind nach der Geschäftsordnung dem Gesamtvorstand vorbehalten. Ein Beschluss des Gesamtvorstands ist außerdem in Angelegenheiten herbeizuführen, die dem Vorstand durch den Vorstandsvorsitzenden oder ein Vorstandsmitglied zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Sitzungen des Vorstands finden mindestens einmal im Monat statt. Sie werden vom Vorstandsvorsitzenden einberufen. Dieser setzt auch die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen sind und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende, an der Beschlussfassung teilnimmt. Die Beschlüsse des Vorstands sind mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen gültig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Bei Mehrheitsbeschlüssen gegen den Vorstandsvorsitzenden steht diesem ein Vetorecht zu. Über eine etwaige Ausübung des Vetorechts ist der Aufsichtsratsvorsitzende unverzüglich vom Vorstandsvorsitzenden zu informieren. Auf Anordnung des Vorstandsvorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen durch Stimmabgabe in Textform, telefonisch oder elektronisch gefasst werden. Aufgaben und Arbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der BayWa AG bestellt die Vorstandsmitglieder und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Dem Aufsichtsrat gehören 16 Mitglieder an. Er ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Dem Aufsichtsrat gehören eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Als unabhängig ist ein Mitglied dann anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Im letzten Jahr gab es keine personellen Änderungen. Eine Geschäftsordnung regelt die Aufgaben des Aufsichtsrats, insbesondere die interne Organisation, die Tätigkeiten der Ausschüsse und die Zustimmungserfordernisse des Gremiums bei Vorstandsentscheidungen. Sitzungen des Aufsichtsrats finden mindestens alle Vierteljahre statt, darüber hinaus, so oft eine geschäftliche Veranlassung dazu vorliegt. Die Einberufung der Sitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat ist außerdem einzuberufen, wenn eines seiner Mitglieder oder der Vorstand dies unter Angabe von Gründen beantragen. Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn acht Mitglieder - unter ihnen der Vorsitzende - oder zwölf Mitglieder an der Sitzung und an der Beschlussfassung teilnehmen. Schriftliche, telegrafische, fernmündliche, elektronische oder per Telefax erfolgende Beschlussfassungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses sind zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. bei Beschlussfassung eines Ausschusses der Ausschussvorsitzende oder im Verhinderungsfall ein Stellvertreter dies anordnet. Entscheidungen bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der Aufsichtsratsvorsitzende in einer zweiten Abstimmung bei erneuter Stimmengleichheit ein zweifaches Stimmrecht. Der Aufsichtsrat tagt ohne die Vorstandsmitglieder, soweit dies für eine unabhängige Beratung und Entscheidungsfindung erforderlich ist. Zur regelmäßigen Überprüfung der Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats besteht ein standardisiertes Verfahren. Die BayWa AG hat für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine D & O Versicherung abgeschlossen, die das persönliche Haftungsrisiko für den Fall abdeckt, dass die Organmitglieder bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Ein Selbstbehalt für Aufsichtsratsmitglieder ist bislang nicht vorgesehen (vgl. zur Begründung die zuvor wiedergegebene Entsprechenserklärung). Die BayWa AG sieht aber gemäß den Regelungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung einen angemessenen Selbstbehalt bei der D & O-Versicherung der Vorstandsmitglieder vor. Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der BayWa AG hat sechs fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet, um die Effizienz seiner Arbeit zu steigern. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Die genaue Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse ist auch dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen. Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) befasst sich vor allem mit den Vorlagen des Abschlussprüfers hinsichtlich der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und bereitet deren Billigung durch den Aufsichtsrat vor. Außerdem überwacht der Ausschuss den Rechnungslegungsprozess, die Abschlussprüfung und die Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems. Er prüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, vereinbart die Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer und trifft Honorarvereinbarungen mit diesem. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 hat die Hauptversammlung am 28. Mai 2019 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gewählt. Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass die Ausschussmitglieder unabhängig und mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den internen Kontrollverfahren vertraut sind. Dem Ausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, drei Vertreter der Anteilseigner sowie zwei Vertreter der Arbeitnehmer an. Der Vorstandsausschuss befasst sich mit Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder wie der Ausgestaltung der Vorstandsverträge und der Genehmigung von Nebentätigkeiten. Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist der Vorstandsausschuss vorbereitend tätig. Dem Ausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie ein Vertreter der Anteilseigner und ein Vertreter der Arbeitnehmer an. Der Strategie Ausschuss widmet sich der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen. Zudem verfolgt und überwacht der Ausschuss die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie die Umsetzung aktueller Unternehmensprojekte. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, drei Vertreter der Anteilseigner sowie drei Vertreter der Arbeitnehmer an. Der Kredit- und Investitionsausschuss beschäftigt sich mit den vom Aufsichtsrat zu genehmigenden Finanzierungsmaßnahmen und überwacht die Investitionstätigkeit. Er besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, drei Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmer. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung vorzubereiten. Er besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und zwei Vertretern der Anteilseigner. Der gesetzlich vorgeschriebene Vermittlungsausschuss tritt nach dem Mitbestimmungsgesetz nur zusammen, wenn bei der Abstimmung über die Bestellung oder Abberufung eines Vorstandsmitglieds im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Er setzt sich zusammen aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, einem weiteren Vertreter der Anteilseigner sowie zwei Vertretern der Arbeitnehmer. Die Arbeitsweise der Ausschüsse ist in der Satzung und in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus aus seiner Mitte auch ein Mitglied oder mehrere Mitglieder mit besonderen Kontrollaufgaben betrauen. Weitere Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2019 befinden sich im Bericht des Aufsichtsrats. Dort sind die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse namentlich aufgeführt. Aktionäre und HauptversammlungDie Organisation und Durchführung der jährlichen Hauptversammlung der BayWa AG erfolgt mit dem Ziel, sämtliche Aktionäre vor und während der Veranstaltung schnell und umfassend zu informieren. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die BayWa AG bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, ihre Stimme nach Maßgabe ihrer persönlichen Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Hauptversammlung beschließt u. a. über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden mit Ausnahme der Ausnutzung eines genehmigten Kapitals durch die Verwaltung ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen. Das Grundkapital der BayWa AG teilt sich auf in vinkulierte Namensaktien (rund 96 Prozent) und Namensaktien (rund 4 Prozent). Formal besteht bei der vinkulierten Namensaktie ein Zustimmungserfordernis des Vorstands bei der Übertragung der Aktie. Diese Zustimmung wurde in der Vergangenheit jedoch nie verwehrt. Jede Aktie der BayWa AG besitzt das gleiche Stimmrecht und vermittelt den gleichen Dividendenanspruch. Das Prinzip "one share, one vote, one dividend" wird damit befolgt. Wertpapiergeschäfte von Vorstand und AufsichtsratNach Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahestehende Personen gesetzlich verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der BayWa AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen, wenn der Wert der Geschäfte, die sie innerhalb eines Kalenderjahrs getätigt haben, die Summe von 5.000 Euro erreicht oder übersteigt. Das gilt auch für bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben (z. B. Generalbevollmächtigte). Offenzulegende Geschäfte sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.baywa.com veröffentlicht, 2019 hatten keine Mitteilungen zu erfolgen. Aktienbesitz von Vorstand und AufsichtsratDer Anteilsbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der BayWa AG betrug zum 31. Dezember 2019 weniger als ein Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Mitteilungspflichtiger Besitz nach Ziffer 6.2 des "Deutschen Corporate Governance Kodex 2017" lag daher zum 31. Dezember 2019 nicht vor. Vermeidung von InteressenkonfliktenDie Mitglieder des Vorstands sind nach dessen Geschäftsordnung verpflichtet, dem Aufsichtsrat gegenüber Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen und die anderen Mitglieder des Vorstands hierüber zu informieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten oder Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Vergütung des Vorstands und des AufsichtsratsIm Hinblick auf die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 wird auf den Vergütungsbericht verwiesen, der Bestandteil des Konzernanhangs ist. Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an FührungspositionenDie BayWa AG ist, wie etwa hundert weitere Unternehmen in Deutschland, eine börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Aktiengesellschaft. Nach § 96 Abs. 2 S. 1 AktG setzt sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Der Aufsichtsrat strebt einvernehmlich die Getrennterfüllung der Geschlechterquote durch Anteilseignervertreter und Arbeitnehmervertreter an. Dementsprechend hat die Seite der Anteilseignervertreter der Gesamterfüllung aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG am 30. März 2016 widersprochen. Da der Aufsichtsrat sich gemäß § 13 der Satzung und nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 S. 1 Ziffer 2 MitbestG aus je acht Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammensetzt, ist der Aufsichtsrat daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 S. 1 AktG zu erfüllen. Seit der Hauptversammlung vom 5. Juni 2018 gehören dem Aufsichtsrat insgesamt vier weibliche Mitglieder an, davon zwei Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und zwei Mitglieder auf der Seite der Arbeitnehmer. Das Mindestanteilsgebot ist daher durch beide Seiten erfüllt. Der weiteren gesetzlichen Forderung, eine Zielgröße für eine Geschlechterquote für den Vorstand festzulegen und dieses Ziel bis spätestens 30. Juni 2017 zu erreichen, ist der Aufsichtsrat am 5. August 2015 nachgekommen, indem als Zielgröße für Frauen im Vorstand eine Quote von null Prozent festgesetzt wurde. In der Sitzung am 2. August 2017 hat der Aufsichtsrat eine erneute Überprüfung durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat hierbei als Zielgröße für Frauen im Vorstand erneut null Prozent bis 30. Juni 2022 festgelegt. Der Vorstand der BayWa AG hat sich weiter am 23. September 2015 als Zielgröße für Frauen in der Führungsebene 1 eine Quote von 18 Prozent und für Frauen in der Führungsebene 2 eine Quote von 12 Prozent gegeben, die bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollte. Zum Stichtag 30. Juni 2017 wurde die Zielgröße für Frauen in der Führungsebene 1 erreicht und um einen Prozentpunkt übertroffen, sodass die Quote 19 Prozent betrug, auch die Quote für Frauen in der Führungsebene 2 wurde mit 18 Prozent übertroffen. Der Vorstand der BayWa AG hat sich daraufhin am 27. Juni 2017 als Zielgröße für Frauen in der Führungsebene 1 eine Quote von 22 Prozent sowie in der Führungsebene 2 eine Quote von 22 Prozent gegeben, die bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen. DiversitätskonzeptDie BayWa AG verfolgt bei Aufsichtsrat und Vorstand kein detailliertes Diversitätskonzept. Starre Kriterien, Quoten oder Kompetenzprofile, welche die Flexibilität bei Personalentscheidungen und die Zahl möglicher Kandidaten einschränken, hält die BayWa AG nicht für sinnvoll, sondern stellt die fachliche Qualifikation und Erfahrung in den Vordergrund. Bei Vorschlägen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Vorstands berücksichtigt die BayWa AG jedoch durchaus Alter, Geschlecht, kulturelle Herkunft, Bildungs- oder Berufshintergrund bei der Wahl potenzieller Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat und strebt eine möglichst vielfältige Zusammensetzung an. Wie ausgeführt, sind für aktuelle und potenzielle Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für die BayWa AG hierbei die durch Bildung oder Beruf erworbene fachliche Qualifikation und Erfahrung maßgebliche Kriterien. Bei Vorliegen dieser Kriterien wird eine möglichst große Vielfalt in Bezug auf Alter und Geschlecht angestrebt. Weitere Angaben zu UnternehmensführungspraktikenDer Code of Conduct der BayWa AG bildet das Wertesystem der BayWa AG und hat als verbindlicher Kodex konzernweit Gültigkeit für alle Mitarbeiter. Der Code of Conduct ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baywa.com öffentlich zugänglich. Darüber hinaus besteht ein internes Kontrollsystem zur Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien sowie zur Vermeidung geschäftsschädigender Handlungen (Compliance), das die Prävention, Überwachung und Intervention umfasst. Bei nicht gesetzeskonformen Vorgängen im Unternehmen oder Missständen in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Firmen haben Mitarbeiter die Möglichkeit, sich an den Vertrauensanwalt der BayWa AG zu wenden oder - ebenso wie Dritte - ein anonymes Hinweisgebersystem zu nutzen. Um Regelverstöße gegen das Insiderhandelsverbot nach Artikel 14 Marktmissbrauchsverordnung zu vermeiden, werden von der BayWa AG alle nach den gesetzlichen Regelungen als Insider anzusehende Personen in geeigneter Weise über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für den Handel mit Aktien des Unternehmens belehrt und gleichzeitig schriftlich aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass sie über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für den Handel mit Aktien des Unternehmens informiert wurden. In den Vorschriften entsprechenden Insiderlisten werden diejenigen konzernangehörigen Personen und externen Dienstleister aufgenommen, die aufgrund ihrer Tätigkeit und Befugnisse bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben. Der Leiter der Rechtsabteilung überwacht als Insiderbeauftragter die ordnungsgemäße Führung der Insiderlisten. Sonstige Aspekte guter Corporate GovernanceKommunikation und TransparenzDie BayWa AG informiert regelmäßig und zeitnah über die Geschäftsentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Um einen kontinuierlichen Informationsaustausch mit dem Kapitalmarkt zu gewährleisten, finden im Rahmen der Investor-Relations-Arbeit regelmäßig Veranstaltungen des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands mit Analysten und institutionellen Anlegern in Form von Roadshows und Einzelgesprächen statt. Zu den Geschäftsergebnissen werden auf Quartalsbasis Pressekonferenzen abgehalten bzw. Presseinformationen herausgegeben sowie Conference Calls mit Analysten durchgeführt. Die Veröffentlichung des Jahresergebnisses erfolgt im Rahmen einer Bilanz-Pressekonferenz und eines Analystentreffens. Den Aktionären werden sämtliche neuen Informationen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten im Rahmen der beschriebenen Öffentlichkeitsarbeit mitgeteilt worden sind, unverzüglich zur Verfügung gestellt. Sämtliche Präsentationen und Pressemitteilungen hierzu werden zeitnah auf den Internetseiten der BayWa AG im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Die BayWa AG legt äußersten Wert darauf, dass alle Aktionäre in Bezug auf Informationen gleich behandelt werden. Die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen (u. a. Konzernfinanzbericht) und der Termin der Hauptversammlung sind im Finanzkalender mit ausreichendem Zeitvorlauf veröffentlicht. Über aktuelle Entwicklungen wird in Form von Pressemitteilungen und - soweit erforderlich - durch Ad-hoc-Mitteilungen berichtet. Sämtliche Informationen werden auch auf der Internetseite unter www.baywa.com bereitgestellt. Verantwortungsvolles Handeln und RisikomanagementZiel des Risikomanagements der BayWa AG ist es, Risiken des unternehmerischen Handelns frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Das Risikomanagement ist dabei ein integraler Bestandteil der Planungs- und Steuerungsprozesse im Unternehmen. Das interne Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystem wird vom Vorstand kontinuierlich weiterentwickelt und an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess wird vom Abschlussprüfer in Teilbereichen geprüft. Nähere Ausführungen zur Struktur und zu den Prozessen des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess finden sich im Konzernlagebericht. Jahresabschluss der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2019 1(A.) Grundlagen des Jahresabschlusses der BayWa AG(A.1.) Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie BayWa Aktiengesellschaft (kurz: BayWa AG) hat ihren Sitz in 81925 München, Arabellastraße 4. Sie ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 4921) eingetragen. Der Jahresabschluss der BayWa AG wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung sind sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einzelne Positionen zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert mit den geforderten Erläuterungen ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr unverändert beibehalten. Sie sind nachstehend begleitend zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die BayWa AG ist Mutterunternehmen im Sinne von § 290 Abs. 1 HGB. Sie stellt einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und unter Beachtung der ergänzenden Angaben gemäß § 315e HGB auf. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. (A.2.) WährungsumrechnungVerbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet, wenn sich hierdurch eine höhere Verbindlichkeit ergibt, um dem Imparitätsprinzip Rechnung zu tragen. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet, wenn sich hierdurch eine niedrigere Forderung ergibt, um dem Realisationsprinzip Rechnung zu tragen. (B.) Erläuterungen zur BilanzNach Tauschgrundsätzen erworbene Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, die aus dem nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ermittelten Zeitwert des hingegebenen Vermögensgegenstands abgeleitet werden. Bei übertragenden Umwandlungen/Verschmelzungen/Anwachsungen werden als Anschaffungskosten die Buchwerte des übertragenden Rechtsträgers fortgeführt. (B.1.) Immaterielle VermögensgegenständeDie Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände ist im Einzelnen in Anlage 1 zum Anhang dargestellt. Kosten für Forschung und Entwicklung fielen im Berichtsjahr insgesamt in Höhe von 7,8 Mio. Euro an. Forschungskosten ergaben sich hierbei nicht. Die Entwicklungskosten hat die Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 vollständig als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2a HGB aktiviert. Es handelt sich hierbei um Kosten für Software, die planmäßig linear über die geplante Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben wird. In die Herstellungskosten der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden Einzelkosten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 S. 2 HGB werden nicht angesetzt. Bezüglich der ausschüttungsgesperrten Beträge wird auf Abschnitt (B.9.) Eigenkapital des Anhangs verwiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert und über ihre individuell geschätzte voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) planmäßig linear abgeschrieben. Die Position "Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" enthält überwiegend EDV-Software. Die Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt planmäßig linear über die erwartete Nutzungsdauer, sofern sich nicht Gründe für einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf ergeben. Sofern diese voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt wird, kommt die gesetzliche Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB von 10 Jahren zum Tragen. Für Firmenwerte, die vor dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aktiviert wurden, wurde die ursprüngliche Abschreibungsdauer von 15 Jahren beibehalten. (B.2.) SachanlagenDie Entwicklung der Sachanlagen ist im Einzelnen in Anlage 1 zum Anhang dargestellt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. In die Herstellungskosten werden Einzelkosten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 S. 2 HGB werden nicht angesetzt. Investitionszuschüsse, die für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagevermögen gewährt werden, werden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Gebäude werden linear entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (20 bis 50 Jahre) abgeschrieben. Die beweglichen Anlagegüter werden nach der individuell geschätzten voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer (3 bis 25 Jahre) und des voraussichtlichen Wertverzehrs sowohl linear als auch degressiv abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten im Wert von bis zu 250 Euro werden nicht aktiviert, sondern in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Vermögensgegenstände im Wert zwischen 250 Euro und 1.000 Euro werden als Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a S. 1 EStG erfasst und pauschal linear über eine Dauer von 5 Jahren abgeschrieben. Dieser Sammelposten ist von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen im Geschäftsjahr 2019 entfallen in Höhe von 39,3 Mio. Euro (Vorjahr: 35,6 Mio. Euro) auf planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2019 - ebenso wie im Vorjahr - keine vorgenommen. (B.3.) FinanzanlagenDie Entwicklung der Finanzanlagen ist im Einzelnen in Anlage 1 zum Anhang dargestellt. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. wird im Falle einer voraussichtlichen dauerhaften Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Ferner wird auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes (Anlage 2 zum Anhang) verwiesen. Unter den Beteiligungen wird die Beteiligung an der Südstärke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schrobenhausen, einer großen Kapitalgesellschaft, ausgewiesen, die fünf Prozent der Stimmrechte überschreitet. Aufgrund dauerhafter Wertminderung wurden im Berichtsjahr auf Beteiligungen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) vorgenommen. (B.4.) Vorrätescroll
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden grundsätzlich mit den gleitenden durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. In einzelnen Fällen wird als Verbrauchsfolgevereinfachungsverfahren das Fifo-Verfahren (First-in-first-out-Verfahren) angewandt. Bestandsrisiken aus der Lagerdauer, verminderter Verwertbarkeit oder anderen Gründen sind durch entsprechende Abwertungen berücksichtigt. Die verlustfreie Bewertung wird über die Durchführung von Niederstwerttests sichergestellt. Im Produktbereich Getreide werden Reinigungs- und Kühlkosten als Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 S. 2 HGB werden nicht angesetzt. Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen erfolgt zum Nennbetrag. (B.5.) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennbetrag abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Darüber hinaus wird eine pauschalierte Wertberichtigung in Höhe von 1 Prozent für Ausfallrisiken gebildet. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 42,8 Mio. Euro (Vorjahr: 46,6 Mio. Euro). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro). Zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur hat die Gesellschaft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Asset-Backed-Securitisation(ABS)-Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 140,0 Mio. Euro verbrieft. Die Ausnutzung wird an die variablen und saisonalen Gegebenheiten angepasst und betrug am Bilanzstichtag 126,7 Mio. Euro (Vorjahr: 154,9 Mio. Euro). In dieser Höhe hat sich der Forderungsbestand reduziert. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Lieferantengutschriften in Höhe von 65,6 Mio. Euro und Forderungen aus Grundstücksverkäufen sowie Steuerforderungen. (B.6.) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und SchecksDie Kassenbestände und Schecks werden mit dem Nennbetrag angesetzt, die Guthaben bei Kreditinstituten mit ihrem Nominalbetrag. (B.7.) Aktive und passive RechnungsabgrenzungUnter der aktiven Rechnungsabgrenzung werden im Wesentlichen vorausbezahlte Gebühren ausgewiesen, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen sowie ein Disagio in Höhe von 0,9 Mio. Euro. Unter der passiven Rechnungsabgrenzung werden im Wesentlichen schon erhaltene Einzahlungen wie vorausbezahlte Mieten abgegrenzt, die Ertrag für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. (B.8.) Aktive und passive latente SteuernLatente Steuern ergeben sich aus Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen, sofern sie innerhalb der nächsten fünf Jahre mit den für diese Jahre erwarteten steuerpflichtigen Einkommen verrechnet werden können. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgte im Jahr 2019 mit dem Steuersatz für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von 29,13 Prozent (Vorjahr: 29,13 Prozent). Die aktiven latenten Steuern ergeben sich neben steuerlichen Verlustvorträgen insbesondere aus den Forderungen und Rückstellungen, wohingegen die passiven latenten Steuern im Wesentlichen aus Differenzen im Sach- und Finanzanlagevermögen, bei den Verbindlichkeiten sowie aus der in der Steuerbilanz gebildeten steuerfreien Rücklage gemäß § 6b EStG resultieren. Zudem fließen bei der Bildung der aktiven latenten Steuern auf Rückstellungen Differenzen bei Organgesellschaften mit ein. scroll
(B.9.) EigenkapitalDas Eigenkapital der BayWa AG entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt: scroll
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Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 eingeteilt in 35.279.062 auf den Namen lautende Stammaktien in Form von Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 Euro je Aktie. Davon sind 33.894.897 vinkulierte und 140.914 junge vinkulierte Namensaktien (ab 1. Januar 2020 dividendenberechtigte Mitarbeiteraktien). 1.243.251 Aktien sind nicht vinkulierte Namensaktien. Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der BayWa AG beträgt am Bilanzstichtag 90.314.398,72 Euro. Die Ausgabe von 140.914 jungen vinkulierten Namensaktien (rechnerischer Wert 360.739,84 Euro) im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte aus dem genehmigten Kapital 2015. Gemäß § 272 Abs. 1a HGB wurde der rechnerische Betrag (0,1 Mio. Euro) der eigenen Aktien (19.500 Stück) vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Die Kapitalrücklage mit 73,8 Mio. Euro stammt im Wesentlichen aus den Agios der bisher durchgeführten Kapitalerhöhungen. Die Gewinnrücklagen der BayWa AG betragen 433,8 Mio. Euro, davon entfallen 4,4 Mio. Euro (Vorjahr: 4,4 Mio. Euro) auf die gesetzliche Rücklage und 429,3 Mio. Euro (Vorjahr: 441,9 Mio. Euro) auf andere Gewinnrücklagen. Die Hauptversammlung hat am 28. Mai 2019 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 einen Betrag in Höhe von 0,018 Mio. Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Am 31. Dezember 2019 hat die Gesellschaft - unverändert zum Vorjahr - 19.500 Stück vinkulierte BayWa Namensaktien im Bestand. Der Anteil am Grundkapital beträgt 49.920 Euro bzw. 0,06 Prozent. Die Anschaffungskosten betragen 0,1 Mio. Euro. Gemäß § 272 Abs. 1a HGB wird der rechnerische Betrag der eigenen Aktien zum 31. Dezember 2019 offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen rechnerischem Betrag und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile ist mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet worden. Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht eine Ausschüttungssperre für Teile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals durch die Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen (§ 248 Abs. 2 HGB) in Höhe von 14,9 Mio. EUR (passive latente Steuern hieraus 4,3 Mio. EUR) sowie von aktiven latenten Steuern in Höhe von 1,9 Mio. Euro. Eine weitere Ausschüttungssperre besteht nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB in Höhe des Unterschiedsbetrags der Berechnung der Pensionsrückstellungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre (1,97 Prozent) zu einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre (2,71 Prozent) von 4,7 Mio. Euro. Genehmigtes KapitalGenehmigtes Kapital 2018Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2018 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 10.000.000,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlage zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2018). Genehmigtes Kapital 2016Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juni 2016 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlage zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2016). Genehmigtes Kapital 2015Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 5.000.000,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hiervon sind bis zum 31. Dezember 2019 durch die Ausgabe von Mitarbeiteraktien 1.577.518,08 Euro ausgenutzt worden. Der verbleibende Restbetrag beläuft sich auf 3.422.481,92 Euro (verbleibendes Genehmigtes Kapital 2015). (B.10.) Rückstellungenscroll
Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Art. 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich auf 115,3 Mio. Euro (Vorjahr: 98,2 Mio. Euro). Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method ("PuC-Methode") berechnet. Dabei wurden Lohn- und Gehaltssteigerungen mit 2,5 Prozent jährlich, eine Fluktuation mit 4,0 Prozent jährlich sowie die 3-jährige Rentenanpassung mit 4,57 Prozent entsprechend berücksichtigt. Als Rechnungszins wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet (Bundesbankzins) gemäß RückAbzinsV, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Er beträgt zum 31. Dezember 2019 2,71 Prozent. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden auch im Geschäftsjahr 2019 die (c) Richttafeln 2018 G, Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Unterschiedsbetrag bei einer Berechnung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre (1,97 Prozent) beträgt 4,7 Mio. Euro (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro) und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB einer Ausschüttungssperre. Die BayWa AG hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 24.00 Uhr mit der BayWa Pensionsverwaltung GmbH, München, eine entgeltliche Schuldbeitrittsvereinbarung zu den Pensionsverpflichtungen sowie zu den Verpflichtungen betreffend Dienstjubiläen, Altersteilzeit und Sterbegeld der BayWa AG geschlossen, wie sie zum 31. Dezember 2012 bestanden. Die Parteien vereinbarten, dass im Innenverhältnis allein die BayWa Pensionsverwaltung GmbH für die Verpflichtungen haftet. Die BayWa Pensionsverwaltung GmbH hat sich damit verpflichtet, die BayWa AG im Falle einer Inanspruchnahme durch die Berechtigten vollumfänglich freizustellen. Unter Berücksichtigung des für den Schuldbeitritt gewährten Vergütungsanspruchs in Höhe von 398,0 Mio. Euro hat die BayWa AG zum 31. Dezember 2012 die zu diesem Zeitpunkt passivierten Verpflichtungen betreffend Pensionen, Dienstjubiläen, Altersteilzeit und Sterbegeld der BayWa AG aufgelöst. Die Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2019 betreffen neu entstandene Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die voraussichtlichen Zahlungsverpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und sonstige rückstellungspflichtige Risiken. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurde eine Kostensteigerung zwischen 2,5 Prozent und 3,0 Prozent jährlich berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank gemäß RückAbzinsV bekannt gegeben worden sind. Für die Abzinsung der Rückstellungen betragen die Zinssätze für 2019 je nach Restlaufzeit 0,58 Prozent bis 2,19 Prozent. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalverpflichtungen, ungewisse Verpflichtungen aus Altlastenbeseitigung, Abbruchkosten sowie Drohverlustrückstellungen. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit länger als ein Jahr gilt, dass bei einer nicht genau bestimmbaren unterjährigen Fälligkeit eine Fälligkeit zum 31. Dezember unterstellt wird und dementsprechend für diese Restlaufzeit der entsprechende Zinssatz für die Abzinsung verwendet wird. Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen sowie Zinseffekte aus einer geänderten Restlaufzeit werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die erstmalige Erfassung langfristiger Rückstellungen erfolgt nach der NettoMethode. (B.11.) Verbindlichkeitenscroll
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Anleihen betreffen die von der BayWa AG im Oktober 2017 emittierte Hybridanleihe über 300,0 Mio. Euro, den im Juni 2019 emittierten Green Bond über 500,0 Mio. Euro sowie die unter dem Multi-Currency-Commercial-Paper-Programm (Gesamtvolumen von 1.000,0 Mio. Euro) emittierten Commercial Paper in Höhe von 849,0 Mio. Euro mit einer gewichteten Restlaufzeit von 59 Tagen und einem durchschnittlich gewichteten Effektivzinssatz von 0,27 Prozent. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Anleihen betreffen die von der BayWa AG im Oktober 2017 emittierte Hybridanleihe über 300,0 Mio. Euro, den im Juni 2019 emittierten Green Bond über 500,0 Mio. Euro sowie die unter dem Multi-Currency-Commercial-Paper-Programm (Gesamtvolumen von 1.000,0 Mio. Euro) emittierten Commercial Paper in Höhe von 849,0 Mio. Euro mit einer gewichteten Restlaufzeit von 59 Tagen und einem durchschnittlich gewichteten Effektivzinssatz von 0,27 Prozent. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen im Wesentlichen Schuldscheindarlehen von insgesamt nominal 632,5 Mio. Euro. Diese sind aufgeteilt in ein Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt nominal 229,5 Mio. Euro mit vier endfälligen Tranchen, ein Schuldscheindarlehen von nominal 75,0 Mio. Euro mit einer endfälligen Tranche, ein Schuldscheindarlehen von nominal 200,0 Mio. Euro mit sieben endfälligen Tranchen, ein Schuldscheindarlehen von nominal 58,0 Mio. Euro mit fünf endfälligen Tranchen sowie ein Schuldscheindarlehen von nominal 70,0 Mio. Euro mit vier endfälligen Tranchen. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte. Wie im Vorjahr bestehen für alle übrigen Verbindlichkeiten keine Sicherheiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der BayWa Pensionsverwaltung GmbH in Höhe von 405,8 Mio. Euro (Vorjahr: 405,8 Mio. Euro) sowie der Unterstützungseinrichtung der BayWa Aktiengesellschaft in München GmbH in Höhe von 38,7 Mio. Euro (Vorjahr: 44,4 Mio. Euro) sowie weitere Darlehensverpflichtungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 6,7 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungen in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 5,9 Mio. Euro). In den sonstigen Verbindlichkeiten ist mitunter die im Geschäftsjahr entstandene Verbindlichkeit gegenüber dem Bundeskartellamt in Höhe von 68,6 Mio. Euro enthalten. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten: scroll
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(C.) Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Erfassung von Umsatzerlösen findet statt, sobald die Leistung bzw. Lieferung an den Kunden und der Gefahrübergang entsprechend den vereinbarten Lieferbedingungen auf den Kunden erfolgt ist bzw. bei Barverkäufen mit Übergang des Eigentums. Sonstige betriebliche Erträge und die betrieblichen Aufwendungen werden mit Erbringung bzw. Inanspruchnahme der Leistung oder zum Zeitpunkt ihrer Realisierung bzw. Verursachung als Ertrag bzw. Aufwand erfasst. Erforderlichenfalls werden Zahlungen abgegrenzt, um sie periodengerecht als Ertrag bzw. Aufwand zu erfassen. (C.1.) Umsatzerlösescroll
Von den Umsätzen entfallen 95,6 Prozent (Vorjahr: 95,5 Prozent) auf das Inland sowie 4,4 Prozent (Vorjahr: 4,5 Prozent) auf das Ausland, überwiegend Europa. In der Sparte Energie wurden die Umsatzerlöse sowie der Wareneinsatz um die Mineralölsteuer in Höhe von 46,0 Mio. Euro (Vorjahr: 32,8 Mio. Euro) gekürzt. Das Entwicklungssegment Innovation & Digitalisierung erwirtschaftete im Geschäftsjahr keine direkten Umsatzerlöse. Die Umsätze und Erträge aus den E-Commerce-Aktivitäten der BayWa werden dem jeweiligen Geschäftsfeld zugerechnet, in dem das individuell verkaufte Produkt angesiedelt ist. (C.2.) Sonstige betriebliche Erträgescroll
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Periodenfremd Die Gewinne aus Anlagenabgängen resultieren im Wesentlichen aus den Anteilsverkäufen der Anteile an der TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart (67,2 Mio. Euro), und der AHG- Autohandelsgesellschaft mbH, Horb am Neckar (9,6 Mio. Euro), sowie aus Immobilienveräußerungen. Daneben konnte durch die Ausgliederung des HaustechnikGeschäfts in die BayWa Haustechnik GmbH, Kösching, ein Ertrag in Höhe von 12,1 Mio. Euro realisiert werden. Die übrigen Erträge umfassen Kostenerstattungen Dritter, Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen sowie weiterer Einzelpositionen. Die erfassten Mieterträge bestehen aus den Mietnebenkosten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 47,9 Mio. Euro (Vorjahr: 41,1 Mio. Euro) enthalten. (C.3.) MaterialaufwandDer Materialaufwand enthält die Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe ebenso wie die Aufwendungen für bezogenen Waren. Im Vorjahresvergleich ist er um 129,8 Mio. Euro bzw. 3,1 Prozent gestiegen und beläuft sich für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 4.357,7 Mio. Euro. (C.4.) Personalaufwandscroll
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiterscroll
(C.5.) Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
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Periodenfremd Die übrigen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungs-, Vertriebs- und sonstige Kosten sowie die Kosten für Absicherungen gegen betriebliche Risiken. Darüber hinaus sind in dieser Position Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 47,6 Mio. Euro (Vorjahr: 43,5 Mio. Euro) sowie aus dem Abschluss des Kartellverfahrens in Höhe von 68,6 Mio. Euro enthalten. (C.6.) Finanzergebnisscroll
Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,6 Mio. Euro) auf Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen. In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind keine Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten. (C.7.) Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten im Wesentlichen die Ertragsteuer für das laufende Jahr sowie den Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). (D.) Sonstige Angaben(D.1.) Haftungsverhältnissescroll
Alle ausgewiesenen Beträge sind bereits um die unter den sonstigen Rückstellungen gebildeten Vorsorgen für mögliche Beanspruchungen gekürzt. Die BayWa AG geht nicht von einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen aus, da die Gesellschaften aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse in der Lage sind, die zugrunde liegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Die BayWa AG ist im Geschäftsjahr für folgende Tochtergesellschaften eine Einstandspflicht gemäß § 264 Abs. 3 HGB eingegangen:
Diese Verpflichtung umfasst für sämtliche von dem Tochterunternehmen bis einschließlich zum 31. Dezember 2019 (Abschlussstichtag) eingegangenen Verpflichtungen, im folgenden Geschäftsjahr, welches am 31. Dezember endet, einzustehen und das Tochterunternehmen finanziell so auszustatten, dass es stets in der Lage ist, diesen Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern fristgemäß nachzukommen. In Summe umfasst diese Einstandspflicht 95,1 Mio. Euro Verbindlichkeiten, 46,2 Mio. Euro Rückstellungen, 0,0 Mio. Euro Haftungsverhältnisse sowie 16,3 Mio. Euro sonstige finanzielle Verpflichtungen. Die BayWa AG geht nicht von einer Inanspruchnahme im Zusammenhang mit den Einstandsverpflichtungen aus, da die Gesellschaften aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse in der Lage sind, die zugrunde liegenden Verpflichtungen selbst zu erfüllen. (D.2.) Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Gesellschaft hat Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Asset-Backed-Securitisation(ABS)-Maßnahme verbrieft. Das Gesamtkreditvolumen aus der ABS-Maßnahme beläuft sich auf 140,0 Mio. Euro. Die Ausnutzung wird an die variablen und saisonalen Gegebenheiten angepasst und beträgt am Bilanzstichtag 126,7 Mio. Euro (Vorjahr: 154,9 Mio. Euro). Die ABS-Maßnahme führt zu reduzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie einer erhöhten Liquidität des Unternehmens. Risiken aus der Maßnahme bestehen zurzeit keine. Im Zuge mehrerer "Sale and lease back"-Transaktionen hat die BayWa mehrere Immobilien verkauft und übereignet und über die Immobilien Mietverträge abgeschlossen. Durch die Transaktionen wird die Kapitalbindung reduziert. Risiken können sich durch zukünftige Belastungen der Innenfinanzierung durch fortlaufende Mietzahlungen ergeben. Die jährlichen Mietaufwendungen betragen rund 19,3 Mio. Euro. Durch die mit der BayWa Pensionsverwaltung GmbH mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 geschlossene Schuldbeitrittsvereinbarung zu den Pensionsverpflichtungen sowie zu den Verpflichtungen betreffend Dienstjubiläen, Altersteilzeit und Sterbegeld der BayWa AG wurde die BayWa AG im Innenverhältnis von der BayWa Pensionsverwaltung GmbH von den genannten Verpflichtungen freigestellt. Die entsprechenden Pensions-, Dienstjubiläen-, Altersteilzeit- und Sterbegeldrückstellungen wurden daher bei der BayWa AG aufgelöst. Gegenüber der BayWa Pensionsverwaltung GmbH besteht eine unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesene Verpflichtung aus der Schuldbeitrittsvereinbarung in Höhe von 405,8 Mio. Euro. Im Außenverhältnis besteht für die BayWa AG weiterhin eine Verpflichtung gegenüber den Anspruchsberechtigten als Gesamtschuldner. Die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete Höhe der Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2019 381,6 Mio. Euro. Die BayWa AG hat - zusammen mit anderen Unternehmen des BayWa-Konzerns - auf Basis eines Service Level Agreement wesentliche operative Aufgaben im IT-Bereich auf die RI Solution GmbH Gesellschaft für Retail-Informationssysteme, Services und Lösungen mbH (kurz: RI-Solution GmbH) ausgelagert, um operative Service-Aufgaben im IT-Bereich von dieser Gesellschaft erbringen zu lassen. Durch eine unternehmensübergreifende Vereinheitlichung der IT-Systeme und Anwendungen sollen u. a. Effizienzgewinne erzielt werden. Aus der Vereinbarung resultieren für die BayWa AG zurzeit jährliche Aufwendungen in Höhe von 26,1 Mio. Euro. Ferner bestehen jährliche Verpflichtungen aus Immobilienmietverträgen mit Restlaufzeiten von bis zu 75 Jahren in Höhe von derzeit 42,5 Mio. Euro (Vorjahr: 43,8 Mio. Euro) sowie jährliche Verpflichtungen aus Mobilienmietverträgen mit Restlaufzeiten von bis zu sieben Jahren in Höhe von derzeit 10,0 Mio. Euro (Vorjahr: 11,4 Mio. Euro), jeweils jährlich. Verpflichtungen aus Kaufverträgen, Rückkaufvereinbarungen sowie Restwertgarantien bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 20,6 Mio. Euro (Vorjahr: 16,2 Mio. Euro). Das Bestellobligo für Investitionen zum Bilanzstichtag lag im geschäftsüblichen Rahmen. (D.3.) BewertungseinheitenDie BayWa AG handelt in der Sparte Agrar Getreide/Mais, Ölsaaten/Ölschrote, Co-Products/Andere und Hopfen. Verkaufskontrakte werden durch Vorratsbestände und Einkaufskontrakte gedeckt. Eine eindeutige Zuordnung einzelner Verkaufskontrakte zu einzelnen Einkaufskontrakten und Vorratsbeständen ist jedoch nicht möglich. Vielmehr erfolgt die Risikosteuerung je Produktgruppe über die Gesamtposition, die sich aus den offenen Einkaufs- und Verkaufskontrakten einerseits und den Vorratsbeständen andererseits zusammensetzt. Das Geschäftsmodell der BayWa in der Sparte Agrar ist grundsätzlich auf die physische Erfüllung ausgerichtet, weshalb auch antizipative Bewertungseinheiten gebildet werden können. Ein nicht vorhandener Vorratsbestand, dem bereits ein Verkaufskontrakt gegenübersteht, wird künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen entsprechenden Lageraufbau ausgeglichen. In der Bewertungseinheit werden die Marktwerte der physischen Kauf- und Verkaufsverträge (Flat Price und Premium Price) und Vorratspositionen in der jeweiligen Produktgruppe aggregiert. Die Bewertungseinheiten werden auf Verlustspitzen hin überprüft. Ergeben sich solche, werden entsprechende Drohverlustrückstellungen gebildet. Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich in keiner der in die Bewertungseinheiten einbezogenen Produktgruppen Verlustspitzen, sodass keine Drohverlustrückstellungen gebildet werden mussten. Zur Sicherstellung einer übergreifenden Betrachtung von Ein- und Verkaufskontrakten unter Einbeziehung der Vorratsbestände werden bilanziell Makro-Bewertungseinheiten gebildet. Die Vorratsbestände stellen dabei das abzusichernde Grundgeschäft dar, wohingegen die Kontrakte als Sicherungsgeschäfte dienen. Sowohl Grund- als auch Sicherungsgeschäft unterliegen demselben Risiko, einen Marktwertverlust zu erleiden. Differenziert nach der Art der Grundgeschäfte wurden diese mit den nachfolgenden Beträgen in die Bewertungseinheiten einbezogen. Bei den Bewertungseinheiten handelt es sich um Handelsportfolios, welche nach Rohstoffen gesteuert und nicht nach Laufzeiten unterteilt werden. scroll
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Bei den schwebenden Geschäften handelt es sich um sämtliche Terminkontrakte mit Bezug auf Agrarrohstoffe (Getreide/Mais, Ölsaaten/ Ölschrote, Co-Products/Andere, Hopfen). Die Bewertungseinheiten entsprechen der Positionsführung und der finanzwirtschaftlichen Risikosteuerung. Sie fassen zur Absicherung der Preisänderungsrisiken jeweils Handelsgeschäfte sowie aktivierte Bestände mit identisch oder hoch korrelierten Basiswerten zusammen. Bei Getreide/Mais, Ölsaaten/Ölschrote sowie Co-Products/Andere entspricht die Höhe des abgesicherten Risikos der Summe der negativen Marktwerte von sämtlichen schwebenden Handelsverträgen sowie der zum Stichtag vorliegenden negativen Marktwerte vorhandener Bestände. Bei Hopfen entspricht die Höhe des abgesicherten Risikos der Summe der Marktwerte von sämtlichen schwebenden Handelsverträgen und der zum Stichtag vorliegenden Marktwerte vorhandener Bestände. Die Absicherung wird mittels Portfolio-Hedges vorgenommen. Wir verstehen unter Portfolio-Hedges die Sicherung der - auf das jeweilige Rohstoffportfolio bezogen gleichartigen - Preisänderungsrisiken von mehreren gleichartigen und gegenläufigen Grundgeschäften (überwiegend schwebende Verkauf-, aber auch Kaufgeschäfte) mit mehreren Sicherungsinstrumenten; eine eindeutige Zuordnung von Grund- und Sicherungsgeschäften ist bei Portfolio-Hedges naturgemäß nicht möglich. Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen wird durch das nach MaRisk-Vorgaben implementierte Risikomanagementsystem der Gesellschaft gewährleistet. Die sich infolge von Preisänderungen jeweils ergebenden Wertänderungen der geschlossenen Position der jeweiligen Handelsportfolios gleichen sich aufgrund negativer Korrelationen der Basiswerte vollumfänglich Umfang aus. Bei Getreide/Mais, Ölsaaten/Ölschrote sowie Co-Products/Andere wird das nicht abgesicherte Marktpreisänderungsrisiko der schwankenden offenen Position je Handelsportfolio handelstäglich überwacht, ob der Value at Risk der offenen Portfolioposition innerhalb des festgelegten Verlustrisikolimits liegt, und zugleich die handelstägliche Marktwertveränderung ermittelt. Die Netto-Risikopositionen je Handelsportfolio sind im Verhältnis zum gesamten Handelsvolumen nur von untergeordneter Bedeutung und können für die liquiden Produkte kurzfristig geschlossen werden. Bei Hopfen wird für das nicht abgesicherte Marktpreisänderungsrisiko der schwankenden offenen Position je Handelsportfolio wöchentlich überwacht, ob die offene Portfolioposition innerhalb des festgelegten Mengen- und Verlustrisikolimits liegt, und zugleich die wöchentliche Marktwertveränderung ermittelt. Die Netto-Risikopositionen je Handelsportfolio sind im Verhältnis zum gesamten Handelsvolumen nur von untergeordneter Bedeutung und können für diese illiquiden Produkte in angemessener Zeit geschlossen werden. Die Gesellschaft saldiert die Wertänderungen der geschlossenen und offenen Position je Handelsportfolio. da die Kontraktwerte der schwebenden Handelsgeschäfte nicht einzeln und willkürfrei der offenen Position zugeordnet werden können und auch im Risikomanagement keine Trennung von effektivem und ineffektivem Teil der Sicherungsbeziehung vorgenommen wird. Aufgrund der in den Bewertungseinheiten (geschlossene Position) vorhandenen unrealisierten Ertragsüberschüssen und der verhältnismäßig geringen offenen Position resultiert aus den einzelnen Handelsportfolios kein Verlustüberhang. Der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente liegen die verfügbaren Börsen- bzw. Marktpreise der einzelnen Rohstoffe am Bilanzstichtag zugrunde. die abhängig von der zu bewertenden Granularität des Rohstoffportfolios in entsprechenden Preis-Forward-Kurven verarbeitet werden. Es wird die Einfrierungsmethode angewendet. (D.4.) Derivative FinanzinstrumenteAm Bilanzstichtag setzen sich die derivativen Finanzinstrumente wie folgt zusammen: scroll
Die Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für derivative Finanzinstrumente mit einem zum Bilanzstichtag negativen beizulegenden Zeitwert werden Drohverlustrückstellungen gebildet. die unter sonstigen Rückstellungen ausgewiesen werden. Bei Zinssicherungsgeschäften erfolgt die Bewertung in Abhängigkeit von den relevanten Basisinstrumenten anhand aktueller beobachtbarer Marktdaten und mit anerkannten Bewertungsmodellen wie beispielsweise der Barwertmethode oder dem Euribor Market Model. Die Bewertung von CAPs erfolgt anhand von Bewertungsmodellen wie beispielsweise der Barwertmethode oder Optionspreismodellen. Der positive Wert für den CAP wird unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Bewertungseinheiten werden nicht gebildet. (D.5.) Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie mit der Ausbreitung des Corona-Virus verbundenen wirtschaftlichen Folgen sind zurzeit noch nicht einschätzbar. Eine länder- und kontinenteübergreifende Ausbreitung mit einem starken Anstieg der Zahl neuer Krankheitsfälle über einen längeren Zeitraum könnte allerdings zu spürbaren Beeinträchtigungen der Geschäftsentwicklung vor allem in den Geschäftsbereichen Baustoffe und Landtechnik führen. Dies hängt mit den internationalen Verflechtungen der Lieferketten und den sich daraus ergebenden eingeschränkten Verfügbarkeiten von Vorprodukten und Erzeugnissen zusammen. (D.6.) Honorare des AbschlussprüfersHinsichtlich der Höhe und der Aufteilung des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars gemäß § 285 Nr. 17 HGB verweisen wir auf die entsprechende Angabe im Konzernanhang. Die dort enthaltenen anderen Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungen, die neben der Abschlussprüfung gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Geschäftsjahr 2019 waren dies Prüfungsleistungen zum Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) sowie für den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht. (D.7.) Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGEntsprechend dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte eines börsennotierten Unternehmens erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen. Der BayWa AG wurde das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt: Gemäß § 41 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 WpHG hat uns die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, am 4. April 2002 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft die Schwelle von 30 Prozent überschritten hat und am 1. April 2002 37,51 Prozent betragen hat. Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen Agrar Invest GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von der Raiffeisen Agrar Invest GmbH gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der Raiffeisen Agrar Holding GmbH waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der Raiffeisen Agrar Holding GmbH über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 16. Juli 2009 hat uns die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG über die Raiffeisen Agrar Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 8. September 2009 erhielten wir folgende Mitteilung der ,KORMUS' Holding GmbH, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, in 1020 Wien, Österreich, Firmenbuchnummer FN 241822X: "Hiermit teilen wir Ihnen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, dass der uns zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, am 8. September 2009 die Schwelle von 25, 20, 15, 10, 5 und 3 Prozent unterschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 0 Prozent (das entspricht null Stimmrechten) beträgt. Bislang war uns ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 25,12 Prozent (das entspricht 8.533.673 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG zuzurechnen. Infolge einer entflechtenden Aufspaltung sind 16.329.226 bisher von uns gehaltene Aktien an der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG (dies entspricht einem Anteil von 50,05 Prozent der Aktien und der Stimmrechte) auf unsere unmittelbare Muttergesellschaft, die ,LAREDO' Beteiligungs GmbH, mit Wirkung vom 8. September 2009 übertragen worden." Am 16. Juli 2009 hat uns die ,LAREDO' Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der ,LAREDO' Beteiligungs GmbH waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der ,LAREDO' Beteiligungs GmbH über die ,KORMUS' Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H., Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. über die ,LAREDO' Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, zum 15. Juli 2009 insgesamt 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte) betrug und ihr diese Stimmrechte über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Vor diesem Hintergrund wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mitgeteilt: 1) Mit dem Erwerb verfolgte Ziele: a) Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft diente der Umsetzung strategischer Ziele; b) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, jedoch nicht in signifikantem Umfang und vornehmlich zur Verhinderung einer Verwässerung ihres bestehenden Stimmrechtsanteils; c) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH strebt derzeit keine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an; d) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an. 2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Soweit der Erwerb der Stimmrechtsteile im Zuge der Verschmelzung der ehemaligen 100-prozentigen Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen, der RWA Verbundservice GmbH, auf die Raiffeisen Agrar Invest GmbH erfolgte, wurde hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten an der BayWa Aktiengesellschaft weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Soweit seit der Verschmelzung weitere geringfügige Zukäufe erfolgt sind, wurden diese aus Eigenmitteln getätigt. Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen. Wien. Österreich. gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt. dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG. München. Deutschland. zum 15. Juli 2009 insgesamt 25.12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte) betrug und ihr diese Stimmrechte über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Vor diesem Hintergrund wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mitgeteilt: 1) Mit dem Erwerb verfolgte Ziele: a) Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft diente der Umsetzung strategischer Ziele; b) Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen beabsichtigt. innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. jedoch nicht in signifikantem Umfang und vornehmlich zur Verhinderung einer Verwässerung ihres bestehenden Stimmrechtsanteils; c) Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen strebt derzeit keine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-. Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an; d) Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft. insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an. 2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Soweit der Erwerb der Stimmrechtsteile im Zuge der Verschmelzung der ehemaligen 100-prozentigen Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen. der RWA Verbundservice GmbH. auf die Raiffeisen Agrar Invest GmbH erfolgte. wurde hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten an der BayWa AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Soweit seit der Verschmelzung weitere geringfügige Zukäufe erfolgt sind. wurden diese aus Eigenmitteln getätigt. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Management. Service und Beteiligungen GmbH. Wien. Österreich. gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt. dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft. München. Deutschland. am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent. 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25.12 Prozent. was 8.533.673 Stimmrechten entspricht. betrug. Der Stimmrechtsanteil von 25.12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) wird der RWA Management. Service und Beteiligungen GmbH gemäß § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen. Wien. Österreich. gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt. dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft. München. Deutschland. am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent. 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25.12 Prozent. was 8.533.673 Stimmrechten entspricht. betrug. Der Stimmrechtsanteil von 25.12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) wird der RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Wien. Österreich. gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt. dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft. München. Deutschland. am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent. 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25.12 Prozent. was 8.533.673 Stimmrechten entspricht. betrug. Der vorgenannte Stimmrechtsanteil von 25.12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) ist der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette ,LAREDO' Beteiligungs GmbH. LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft. Raiffeisen Agrar Holding GmbH. Raiffeisen Agrar Invest GmbH. welche die Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft unmittelbar hält. zuzurechnen. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die ,LAREDO' Beteiligungs GmbH. Wien. Österreich. gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt. dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft. München. Deutschland. am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent. 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25.12 Prozent. was 8.533.673 Stimmrechten entspricht. betrug. Der vorgenannte Stimmrechtsanteil von 25.12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) ist der ,LAREDO' Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft. Raiffeisen Agrar Holding GmbH. Raiffeisen Agrar Invest GmbH. welche die Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft unmittelbar hält. zuzurechnen. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der vorgenannte Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) war der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft Wien, Österreich, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Raiffeisen Agrar Invest GmbH (letztere hält die Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft unmittelbar) und gemäß § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zuzurechnen. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Dieser Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) wird der Raiffeisen Agrar Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16 Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen Agrar Invest GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Am 19. Januar 2016 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich, als Bestandsmitteilung gemäß § 41 Abs. 4f WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 26. November 2015 25,10 Prozent betragen hat, was 34.783.980 Stimmrechten entspricht. Zum Zeitpunkt der letzten Mitteilung betrug der Anteil 25,12 Prozent. (D.8.) Organe der BayWa AGAufsichtsratManfred NüsselDipl.-Ing. agr. (FH), Vorsitzender Ehrenpräsident des Deutschen Raiffeisenverbands e. V. Weitere Mandate
Klaus BuchleitnerStellvertretender Vorsitzender Generaldirektor der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG Weitere Mandate
Werner WaschbichlerStellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der BayWa Zentrale Wolfgang AltmüllerDipl.-Betriebswirt, Vorsitzender des Vorstands der VR meine Raiffeisenbank eG Weitere Mandate
Theo BergmannKraftfahrer, stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der BayWa AG Andrea BuschGewerkschaftssekretärin, ver.di Bezirk Sachsen West-Ost-Süd Renate GlashauserBetriebsrätin, stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der BayWa AG, Betriebsratsvorsitzende BayWa AG Technik Niederbayern Jürgen HahnemannLagermeister, Vorsitzender des Betriebsrats BayWa AG Baustoffe Mittelfranken, Mitglied des Gesamtbetriebsrats der BayWa AG Monika HohlmeierMitglied des Europäischen Parlaments Stefan Kraft M. A.Bundessekretär ver.di-Bundesverwaltung Michael KuffnerLeiter Environment, Health & Safety (EH & S) Weiteres Mandat
Dr. Johann LangDipl.-Ing., Landwirt und Betriebsführer des Landwirtschaftsbetriebs Lang GbR, Ort, Österreich Weitere Mandate
Bernhard LoyServicekaufmann, Betriebsratsvorsitzender BayWa AG Technik Mittelfranken, Mitglied des Gesamtbetriebsrats der BayWa AG Wilhelm OberhoferBankfachwirt IHK, Mitglied des Vorstands Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG Weitere Mandate
Joachim RukwiedDipl.-Ing. (FH), Landwirt und Weingärtner Präsident des Europäischen Bauernverbands COPA, des Deutschen Bauernverbands e. V. und des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg e. V. Weitere Mandate
Monique SurgesChief Executive Officer German-New Zealand Chamber of Commerce Inc., AHK Neuseeland, Auckland, Neuseeland Schatzmeister beim New Zealand Europe Business Council (NZEBC), Auckland, Neuseeland Genossenschaftlicher BeiratKarlheinz KipkeVorsitzender Vorsitzender des Vorstands der VR-Bank Coburg eG Mitglieder laut § 28 Abs. 5 der SatzungManfred NüsselDipl.-Ing. agr. (FH), stellvertretender Vorsitzender Ehrenpräsident des Deutschen Raiffeisenverbands e. V. Dr. Johann LangDipl.-Ing., Landwirt und Betriebsführer des Landwirtschaftsbetriebs Lang GbR, Ort, Österreich Weitere MitgliederRalf W. Barkey (bis 31.12.2019)Vorsitzender des Vorstands, Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e. V., Frankfurt am Main Franz BreiteneicherGeschäftsführer der Raiffeisen-Waren GmbH Erdinger Land Dr. Alexander BüchelMitglied des Vorstands des Genossenschaftsverbands Bayern e. V. Albert DeßEhem. Mitglied des Europäischen Parlaments Martin EmplDipl.-Ing. agr., Landwirt Dr. Reinhard FunkDipl.-Ing. agr., öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger Manfred GöhringVorsitzender des Vorstands der Raiffeisenbank Altdorf-Feucht eG Markus GrauerGeschäftsführer der Raiffeisen-Waren Schwaben Allgäu GmbH Albert GrieblSprecher des Vorstands der VR-Bank Rottal-Inn eG Wolfgang GrüblerVorsitzender des Vorstands Agrarunternehmen "Lommatzscher Pflege" e.G. Alois HausleitnerÖk.-Rat, Mitglied des Aufsichtsrats der RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich Walter HeidlPräsident des Bayerischen Bauernverbands Ludwig HubauerÖk.-Rat, Mitglied des Aufsichtsrats der RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich Hubert KammlVorsitzender des Vorstands der Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG Martin KörnerDipl.-Ing. (FH), Landwirt, Obstbauer Alfred KrausGeschäftsführer der Raiffeisen-Handels-GmbH Rottal Johann KreitmeierVorsitzender des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V. Franz KustnerEhem. Bezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbands, Bezirksverband Oberpfalz Franz ReiseckerObmann Raiffeisenverband Oberösterreich, Vizepräsident des Europäischen Bauernverbands COPA Angelika SchorerMitglied des Landtags, Schriftführerin des Präsidiums, Mitglied des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr, Mitglied des Medienrats Gerd SonnleitnerLandwirt, Ehrenpräsident des Europäischen Bauernverbands, des Deutschen Bauernverbands und des Bayerischen Bauernverbands Dr. Hermann StarneckerSprecher des Vorstands der VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG Wolfgang VölklSprecher des Vorstands der Volksbank Regensburg-Schwandorf eG Wolfgang Vogel (bis 31.12.2019)Präsident des Sächsischen Landesbauernverbands e. V. Rainer WiedererSprecher des Vorstands der Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG Thomas WirthMitglied des Vorstands der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG VorstandProf. Klaus Josef Lutz(Vorsitzender des Vorstands) Corporate Audit. Corporate Compliance. Corporate Environment. Health & Safety. Corporate Governance. Corporate HR. Corporate M & A. Corporate Marketing. PR/Corporate Communications/Public Affairs. Corporate Risk. Corporate Strategy & Innovation. Corporate Sustainability. Group-IT. BayWa Stiftung. BayWa Agri Supply & Trade (BAST). Global Produce. RI-Solution GmbH Externe Mandate
Konzernmandate
Andreas HelberCorporate Controlling. Corporate Finance & Accounting. Corporate Insurance. Corporate Legal. Corporate Real Estate Management. Investor Relations. Business Services. Finance Services. HR Services. Konzerneinkauf Eigenbedarf & Service Externe Mandate
Konzernmandate
Marcus PöllingerAgrar. Bau. Digital Farming. Technik Externes Mandat
Konzernmandat
Matthias TaftKlassische Energie. Regenerative Energien (BayWa r.e. renewable energy GmbH) Konzernmandate
Reinhard WolfRWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft. Wien. Österreich (Vorsitzender des Vorstands und Generaldirektor) Externes Mandat
Konzernmandate
Ressortverteilung. Stand 31.12.2019 (D.9.) OrganbezügeDie Vergütungen des Beirats betragen 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro), die des Vorstands auf 8,2 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro). An ehemalige Mitglieder des Vorstands der BayWa AG und deren Hinterbliebene wurden 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro) ausbezahlt. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands sind mit 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) ausgewiesen. In der Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 hat die Hauptversammlung gemäß § 286 Abs. 5 HGB beschlossen, dass bei der Aufstellung von Jahres- und Konzernabschluss der BayWa AG die gemäß § 285 S. 1 Nr. 9 Buchstabe a S. 5 bis 8 HGB und gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a S. 5 bis 8 HGB verlangten Angaben im Anhang zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2015 und die weiteren vier folgenden Geschäftsjahre unterbleiben. (D.10.) GewinnverwendungsvorschlagDie BayWa AG weist einen Bilanzgewinn von 33.381.240,60 Euro aus. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 vor, diesen Betrag wie folgt zu verwenden: scroll
Der auszuschüttende Betrag vermindert sich um den Teilbetrag, der auf die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, auszuschütten wäre. Dieser Teilbetrag wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. (D.11.) Deutscher Corporate Governance KodexDer Vorstand und der Aufsichtsrat der BayWa haben am 6. November 2019 die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diese der Öffentlichkeit dauerhaft im Internet unter www.baywa.de zugänglich gemacht.
München, den 23. März 2020 BayWa Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Klaus Josef Lutz Andreas Helber Marcus Pöllinger Matthias Taft Reinhard Wolf Entwicklung des Anlagevermögens der BayWa AG im Geschäftsjahr 2019 (Anlage 1 zum Anhang)scroll
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Aufstellung des Anteilsbesitzes der BayWa AG zum 31. Dezember 2019 gemäß § 285 Nr. 11, Nr. 11a und Nr. 11b HGB (Anlage 2 zum Anhang)Bei den nachstehenden Angaben handelt es sich um die gemäß § 16 Abs. 2 und 4 AktG addierten unmittelbaren und mittelbaren Anteile an Beteiligungen gemäß § 271 Abs. 1 HGB. Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis sind den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften, überwiegend denen zum 31. Dezember 2019 entnommen. Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen wurden die für Konsolidierungszwecke erstellten IFRS-Werte (HB II) verwendet. Bei den nicht in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen und den nicht nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung konnten in wenigen Ausnahmefällen lediglich die Werte zum 31. Dezember 2018 angegeben werden. scroll
Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, 23. März 2020 BayWa Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Klaus Josef Lutz Andreas Helber Marcus Pöllinger Matthias Taft Reinhard Wolf Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BayWa Aktiengesellschaft, München Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der BayWa Aktiengesellschaft, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BayWa Aktiengesellschaft, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31 Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate-Governance-Bericht, die im Abschnitt "Corporate-Governance-Bericht/Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB" des Lageberichts enthalten sind, sowie den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht gemäß §§ 289b bis 289e sowie 315b und 315c HGB, auf den im Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir mit der Ausgliederung des Geschäftsbereichs Haustechnik in die BayWa Haustechnik GmbH den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss) b) Prüferisches Vorgehen Ausgliederung des Geschäftsbereichs Haustechnik in die BayWa Haustechnik GmbHa) SachverhaltsbeschreibungDie BayWa Aktiengesellschaft, München, als Alleingesellschafterin der BayWa Haustechnik GmbH, Kösching, hat mit dieser mit wirtschaftlicher und dinglicher Wirkung zum 1. Januar 2019, 0:00 Uhr, einen Vertrag über die Veräußerung von Aktiva und Passiva des BayWa-Geschäftsbereichs Haustechnik im Rahmen eines Asset Deal geschlossen. Dadurch wurde die unternehmerische Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erbringung von handwerklichen Leistungen im Bereich Gebäudetechnik vollständig von der BayWa Aktiengesellschaft auf die BayWa Haustechnik GmbH übertragen. Der vereinbarte Kaufpreis belief sich auf Mio. EUR 16,8. Im Rahmen der Transaktion wurden die bei der BayWa Aktiengesellschaft dem Geschäftsbereich Haustechnik zugeordneten Aktiva - im Wesentlichen Sachanlagevermögen und Vorräte - sowie Passiva und Mitarbeiter auf die BayWa Haustechnik GmbH übertragen. Der Veräußerungsgewinn von Mio. EUR 12,1 wurde bei der BayWa Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2019 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst und entspricht rd. 149,4 % des Ergebnisses der betrieblichen Geschäftstätigkeit für das Geschäftsjahr 2019. Basis der Kaufpreisfindung war die Ableitung des Unternehmenswerts des Geschäftsbereichs Haustechnik unter Verwendung eines Discounted-Cashflow-Modells. Die in das Modell eingeflossene Cashflow-Planung der gesetzlichen Vertreter der BayWa Aktiengesellschaft sind in hohem Maße von deren Einschätzung der künftigen Zahlungsströme geprägt. Ein weiterer wesentlicher Einflussfaktor für die Bestimmung des Unternehmenswerts ist der Diskontierungszinssatz, der aus den branchenspezifischen gewichteten Kapitalkostensätzen abgeleitet wurde. Da aufgrund des langfristigen Betrachtungshorizonts bereits geringfügige Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts haben, ist die Bewertung mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Im Anhang sind diesbezüglich Angaben der gesetzlichen Vertreter der BayWa Aktiengesellschaft im Abschnitt "(C.2.) Sonstige betriebliche Erträge" enthalten. b) Prüferisches VorgehenBei unserer Prüfung der Transaktion haben wir unter anderem das methodische und inhaltliche Vorgehen zur Kaufpreisermittlung durch die gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Dabei haben wir geprüft, ob die in die Bewertung eingeflossenen künftigen Zahlungsmittelzu-und -abflüsse und die angesetzten gewichteten Kapitalkosten in Übereinstimmung mit IDWS1 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen) als Grundlagen für die Unternehmenswertermittlung des Geschäftsbereichs Haustechnik herangezogen worden sind. Zur Überprüfung des Bewertungsergebnisses haben wir unter anderem einen Abgleich mit öffentlich zugänglichen allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen und -prognosen vorgenommen. Wir haben Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter der BayWa Aktiengesellschaft zu den wesentlichen Faktoren und Bewertungsparametern, die den erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelzu- und -abflüssen zugrunde liegen, kritisch hinterfragt. Des Weiteren haben wir interne Bewertungsexperten in unser Prüfungsteam integriert. Diese haben uns insbesondere bei der Plausibilisierung der zur Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter wie auch der gewichteten Kapitalkosten unterstützt. Darüber hinaus haben wir das im Rahmen der Unternehmensbewertung verwendete Berechnungsschema nachvollzogen und die im Rahmen der Unternehmenstransaktion verwendete Planung den im November 2019 aktualisierten Planannahmen gegenübergestellt. Ferner haben wir die Ausbuchung der einzelnen übertragenen Aktiva und Passiva anhand des Vertrags und der Buchungsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am9. Oktober/22. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1987 als Abschlussprüfer der BayWa Aktiengesellschaft, München, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortliche WirtschaftsprüferinDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Cornelia Tauber.
München, den 24. März 2020 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dirk Bäßler, Wirtschaftsprüfer Cornelia Tauber, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat seine ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegende Verantwortung wahrgenommen. Bei der Leitung des Unternehmens stand er dem Vorstand regelmäßig beratend zur Seite, hat die Strategie mit dem Vorstand abgestimmt und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Das gemeinsame Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat stets zeitnah und umfassend informiert. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die zustimmungsbedürftigen Maßnahmen wurden geprüft und die erforderlichen Beschlüsse sowohl in Sitzungen als auch in Umlaufverfahren gefasst. Zwischen den Sitzungen informierte der Vorstand schriftlich und mündlich über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Zu den Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats war stets über wesentliche Entscheidungen durch den Vorstand unterrichtet und stand in engem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden. Er wurde laufend mit detaillierten Berichten über die aktuelle Geschäftslage in Kenntnis gesetzt. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat sowie mit dem Vorstand war auch im Berichtsjahr 2019 konstruktiv und vertrauensvoll. Schwerpunkte der Sitzungen des AufsichtsratsThemen der vier turnusgemäßen und zwei außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 waren insbesondere die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens, der Geschäftsverlauf einzelner Geschäftsfelder, die Finanz- und Investitionsplanung, personelle Entscheidungen, die Risikosituation, Fragen der Compliance sowie die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat befasste sich auch mit den Beteiligungen an anderen Unternehmen, die die BayWa AG im Berichtszeitraum und davor eingegangen ist. Des Weiteren behandelte der Aufsichtsrat kontinuierlich Themen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung des Unternehmens sowie dem Risikomanagement und der Risikolage der BayWa AG. Besonderes Augenmerk wurde auf die Compliance-Überwachung im Konzern gelegt. Seitens des Vorstands wurde regelmäßig und umfassend zu diesen Themenbereichen berichtet sowie die aktuelle Lage des Konzerns erläutert. Vor den Sitzungen im Geschäftsjahr 2019 traf sich der Aufsichtsrat zu einer Klausurtagung am 18. Januar 2019 in Berlin. Dort befasste sich der Aufsichtsrat im Detail u. a. mit den aktuellen Entwicklungen in der Rechnungslegung aus Sicht des Abschlussprüfers, dem Nachhaltigkeitsmanagement im BayWa Konzern sowie mit Neuerungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung. In der ersten regulären Sitzung am 27. März 2019 befasste sich der Aufsichtsrat zunächst mit den Abschlüssen und dem Lagebericht der BayWa AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie den Berichten über die durchgeführten Prüfungen sowohl der Jahresabschlüsse und des Nachhaltigkeitsberichts. Weiter beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der vorangegangenen Sitzungen des Prüfungsausschusses, des Kredit- und Investitionsausschusses, des Strategieausschusses und des Vorstandsausschusses. Gegenstand der Sitzung war zudem die Tagesordnung der Hauptversammlung am 28. Mai 2019. Des Weiteren wurden auch die variablen Gehaltsbestandteile der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2018 diskutiert und die entsprechenden Erfolgsziele für die variablen Gehaltsbestandteile für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Langfristziele beschlossen. In der Sitzung am 3. Mai 2019 waren der Quartalsabschluss für das erste Quartal 2019 sowie ein operativer Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr 2019 Thema für den Aufsichtsrat. Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Sitzung war die Vorstellung von ausgewählten Projekten, die 2019 verwirklicht werden sollten, und die Berichterstattung über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom selben Tag. Im Anschluss an die Hauptversammlung am 28. Mai 2019 wurde der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung einberufen, um über Entwicklungen in einem seit 2015 laufenden Ermittlungsverfahren der Kartellbehörden sowie über den Sachstand im Projekt "Smaragd", die Begebung eines Green Bond, zu diskutieren. In der turnusmäßigen Sitzung am 7. August 2019 stand u. a. der Halbjahresabschluss 2019 auf der Agenda für den Aufsichtsrat. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat zudem ausführlich über die Marktentwicklung im ersten Halbjahr 2019, die Entwicklung der einzelnen Einheiten sowie über die aktuelle Risikosituation in der BayWa Agrar-Gruppe und das Projektgeschäft der BayWa r.e. renewable energy GmbH. Auch erfolgten die Beauftragung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Begleitung und prüferischen Durchsicht des Nachhaltigkeitsberichts 2019 der BayWa AG. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat in dieser Sitzung, erneut eine Effizienzprüfung durchzuführen. Schließlich fasste der Aufsichtsrat den Beschluss über die Erteilung der Zustimmung zu den Ausgabebedingungen für Belegschaftsaktien im Jahr 2019 im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2015. Eine Erhöhung des Grundkapitals und die entsprechende Satzungsänderung wegen der Ausgabe von Mitarbeiteraktien im Jahr 2019 aus dem Genehmigten Kapital 2015 wurden im Zeitraum vom 24. September bis 8. Oktober 2019 im Umlaufverfahren beschlossen. In der Sitzung am 6. November 2019 wurde die Geschäftsentwicklung im Konzern in den ersten drei Quartalen 2019 präsentiert und umfassend in den einzelnen Geschäftsbereichen erläutert sowie eingehend vom Aufsichtsrat mit dem Vorstand diskutiert, ebenso wie strategische Themen im BayWa Konzern. Besonderes Augenmerk legte der Aufsichtsrat dabei erneut auch auf das Projektgeschäft der BayWa r.e. renewable energy GmbH. Ein weiterer Schwerpunkt war die Auswahl möglicher Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie die Diskussion der Ergebnisse der mit Fragebogen durchgeführten Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der vorangegangenen Sitzungen des Prüfungsausschusses, des Kredit- und Investitionsausschusses und des Strategieausschusses. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat der Verlängerung der Amtszeit von sechs Mitgliedern des Genossenschaftlichen Beirats zu. Darüber hinaus beriet der Aufsichtsrat über die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die in dieser Sitzung unverändert angenommen wurde. Am 27. November 2019 trat der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um über das Projekt "Emerald", eine Kapitalerhöhung bei der BayWa r.e. renewable energy GmbH durch einen neuen Minderheitsgesellschafter, zu entscheiden. Das erste Treffen des Aufsichtsrats im Jahr 2020 fand am 17. Januar 2020 in Berlin statt. In dieser Informationsveranstaltung wurde ausführlich über die Ergebnisse im Kartellverfahren berichtet. Ebenso hat der Vorstand die Aufsichtsratsmitglieder über die aktuellen Geschehnisse im Projekt "Emerald" informiert sowie über aktuelle Entwicklungen im Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). In der ersten regulären Sitzung des Aufsichtsrats am 25. März 2020 waren zunächst die Abschlüsse und der Lagebericht der BayWa AG und des BayWa Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie die Berichte über die durchgeführten Prüfungen sowohl der Jahresabschlüsse und des Nachhaltigkeitsberichts sowie die Vorbereitung der Hauptversammlung 2020 Gegenstand der Sitzung. Weiter besprach der Aufsichtsrat die Ergebnisse der vorangegangenen Sitzungen des Prüfungsausschusses, des Kredit- und Investitionsausschusses, des Strategieausschusses und des Vorstandsausschusses. Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat insgesamt sechs Ausschüsse errichtet und ihnen, soweit gesetzlich zulässig, Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats übertragen. Diese bereiten weiter Beschlüsse des Aufsichtsrats vor sowie Themen, die im Plenum zu behandeln sind. Bis auf den Prüfungsausschuss hat der Aufsichtsratsvorsitzende in allen Ausschüssen den Vorsitz inne. Der Aufsichtsrat wurde in seinen Sitzungen stets über die Arbeit der Ausschüsse sowie deren Beschlüsse durch die Ausschussvorsitzenden informiert. Dem Prüfungsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Altmüller, Klaus Buchleitner, Michael Kuffner, Wilhelm Oberhofer und Werner Waschbichler an. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Wolfgang Altmüller. Damit folgt die BayWa AG der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, wonach der Aufsichtsratsvorsitzende den Vorsitz im Prüfungsausschuss nicht innehaben soll. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal turnusgemäß im März und November und zweimal außerordentlich im Mai und Oktober. Er erörterte in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands in seiner Sitzung am 26. März 2019 den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018, den Lagebericht der BayWa AG und den Konzernlagebericht sowie die Prüfberichte. Des Weiteren wurde die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt. Es wurden die Empfehlungsbeschlüsse an den Aufsichtsrat gefasst, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2018 festzustellen bzw. zu billigen sowie der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahl als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. In der außerordentlichen Sitzung am 3. Mai 2019 wurde vom Prüfungsausschuss der Ausschreibungsprozess zur Auswahl eines neuen Abschlussprüfers im Detail besprochen und festgelegt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben steht die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Jahr 2020 letztmals zur Verfügung. In der weiteren außerordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2019 wurde die Entscheidung über einen neuen Abschlussprüfer ab dem Jahr 2021 vorbereitet. Um den Entscheidungsprozess abzuschließen, stellten sich Kandidaten, die sich um dieses Mandat beworben hatten, dem Prüfungsausschuss persönlich vor. Gegenstand der regulären Sitzung am 5. November 2019 waren die Quartalszahlen des dritten Quartals 2019, die Erteilung der Prüfungsaufträge und die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte der Jahresabschlussprüfung 2019 sowie des Prüfungshonorars und die Kontrolle der Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer. Weiter wurde eine Empfehlung an den Aufsichtsrat zur Auswahl des Abschlussprüfers ab dem Jahr 2021 vorbereitet. Dem Vorstandsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel, Wolfgang Altmüller und Werner Waschbichler an. Der Vorstandsausschuss tagte im Berichtsjahr einmalig am 26. März 2019. In dieser Sitzung befasste sich der Vorstandsausschuss insbesondere mit Empfehlungen an den Aufsichtsrat zu den Zielvereinbarungen und den damit verbundenen Vergütungen des Vorstands, den neuen Zielvereinbarungen und der Neufestlegung der Langfristziele sowie mit den Mandatsübernahmen von Vorstandsmitgliedern. Außerdem standen die Dienstverträge der Vorstände Matthias Taft und Andreas Helber zur Überprüfung an. Dem Strategieausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Theo Bergmann, Dr. Johann Lang, Wilhelm Oberhofer, Joachim Rukwied, Michael Kuffner und Werner Waschbichler an. Der Strategieausschuss ist im Berichtsjahr dreimal zusammengetreten, am 26. März 2019 und am 5. November 2019 regulär sowie am 12. April 2019 außerordentlich. In allen Sitzungen wurde der Ausschuss über laufende Projekte informiert, wobei Schwerpunkt der Sitzung im April das Projekt "Emerald" war. Darüber hinaus bereitete der Ausschuss die Aufsichtsratssitzung am nächsten Tag vor - so auch in der ersten Sitzung 2020, die am 24. März 2020 stattfand. Dem Kredit- und Investitionsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Renate Glashauser, Jürgen Hahnemann, Monika Hohlmeier, Dr. Johann Lang, Bernhard Loy und Monique Surges an. Der Kredit- und Investitionsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal regulär, am 26. März 2019 und am 5. November 2019. In beiden Sitzungen überwachte der Ausschuss die Investitionstätigkeit und überprüfte die Finanzierung und die Außenstände entsprechend der ihm übertragenen Befugnisse. In der Sitzung am 26. März 2019 beschäftigte sich der Ausschuss außerdem mit der Abrechnung des Investitionsetats 2018 und dem Projekt "Smaragd". In seiner Sitzung am 5. November 2019 beschäftigte sich der Ausschuss auch mit den Investitionsetats für 2019 und 2020. Dem Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Monika Hohlmeier, Michael Kuffner und Werner Waschbichler an. Der Vermittlungsausschuss wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen. Corporate GovernanceIn dem Bewusstsein, dass Corporate Governance einen wichtigen Beitrag zu einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung leistet, beschäftigt sich der Aufsichtsrat fortlaufend mit entsprechenden Fragen. Weitergehende Informationen zur Corporate Governance sind der Erklärung zur Unternehmensführung zu entnehmen. Angaben zur Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand sind im Konzernlagebericht enthalten. Zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 beschlossen der Aufsichtsrat und der Vorstand, keine Änderungen an der am 7. November 2018 abgegebenen Entsprechenserklärung vorzunehmen, und erklärten in ihren Sitzungen vom 4. November 2019 (Vorstand) und 6. November 2019 (Aufsichtsrat), dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahmen entsprochen wird. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG findet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB. Sie ist des Weiteren auf der Website der Gesellschaft unter www.baywa.com im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Im Berichtszeitraum haben 14 der 16 Mitglieder des Aufsichtsrats an mehr als mindestens der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Das Aufsichtsratsmitglied Stefan Kraft hat an keiner Sitzung teilgenommen, Klaus Buchleitner an der Hälfte der Sitzungen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde kein Fall gemeldet. Prüfung des NachhaltigkeitsberichtsDer Aufsichtsrat hat den Nachhaltigkeitsbericht 2019 in der Sitzung vom 25. März 2020 intensiv geprüft und in Gegenwart des Prüfers mit diesem und dem ebenfalls anwesenden Vorstand erörtert. Gegenstand der ausführlichen Erörterung war neben dem Nachhaltigkeitsbericht selbst auch der Bericht des Prüfers. Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die die Prüfer zu der Auffassung gelangen lassen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der BayWa AG für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Das Prüfungsurteil bezieht sich hierbei auf Abschnitte und Angaben des Nachhaltigkeitsberichts 2019, die mit eckigen Klammern umrahmt und mit einem grünen Häkchen an der schließenden Klammer gekennzeichnet sind. Das Prüfungsurteil bezieht sich nicht auf die anderen Abschnitte und sonstigen Angaben des Nachhaltigkeitsberichts sowie auf Verweise auf Internetseiten. Beide Berichte standen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsurteil des Prüfers in der Sitzung vom 25. März 2020 angeschlossen und den Nachhaltigkeitsbericht 2019 zur Veröffentlichung freigegeben. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDer Jahresabschluss der BayWa AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Lagebericht der BayWa AG und des Konzerns sind von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der BayWa AG sowie den gemäß IFRS und den gemäß § 315e HGB ergänzend anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss sowie den Lagebericht der BayWa AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 in der Sitzung vom 25. März 2020 intensiv geprüft und in Gegenwart des Abschlussprüfers mit diesem und dem ebenfalls anwesenden Vorstand erörtert. Gegenstand der ausführlichen Erörterung waren auch die vom Prüfungsausschuss für das Berichtsjahr 2019 festgelegten Prüfungsschwerpunkte. Sämtliche Prüfberichte und Abschlussunterlagen standen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung in der Sitzung vom 25. März 2020 angeschlossen. Die Prüfberichte und Abschlussunterlagen wurden zuvor vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 24. März 2020 intensiv behandelt. Der Prüfungsausschuss hat in Gegenwart des Abschlussprüfers in seiner Sitzung am 24. März 2020 den Jahres- und Konzernabschluss, den Lagebericht und Konzernlagebericht, die Prüfberichte sowie den Gewinnverwendungsvorschlag erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen gegen die Abschlüsse zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher am 25. März 2020 den Jahresabschluss der BayWa AG und den Konzernabschluss des BayWa Konzerns gebilligt. Damit wurde der Jahresabschluss festgestellt. Der Abschlussprüfer berichtete ferner in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 25. März 2020 darüber, dass keine wesentlichen Schwächen des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorlägen. Der Vorstand hat insoweit alle ihm obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns mit der Ausschüttung einer Dividende von 0,95 Euro pro Aktie hat der Aufsichtsrat geprüft und schließt sich ihm an. Veränderungen im Aufsichtsrat und im VorstandIm Geschäftsjahr 2019 gab es keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat oder Vorstand. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der BayWa AG und allen Konzerngesellschaften für ihre Arbeit.
München, 25. März 2020 Für den Aufsichtsrat Manfred Nüssel, Vorsitzender des Aufsichtsrats FinanzkalenderTermine 202026. März 2020Telefon-Pressekonferenz zum Geschäftsjahr 2019 10.30 Uhr 27. März 2020Analysten Conference Call zum Geschäftsjahr 2019 11.00 Uhr 7. Mai 2020Zahlen zum 1. Quartal Pressemitteilung 7. Mai 2020Analysten Conference Call zum 1. Quartal 8.30 Uhr 26. Mai 2020Hauptversammlung ICM, Messe München 10.00 Uhr 6. August 2020Analysten Conference Call zum 2. Quartal 8.30 Uhr 6. August 2020Telefon-Pressekonferenz: Zahlen zum 2. Quartal 10.30 Uhr 12. November 2020Analysten Conference Call zum 3. Quartal 8.30 Uhr 12. November 2020Telefon-Pressekonferenz: Zahlen zum 3. Quartal 10.30 Uhr BayWa AG Arabellastraße 4 81925 München |
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