Regeneratives Land GmbH

Gräfelfing

Befreiung von der Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB

Die Gesellschafterversammlung der Regeneratives Land GmbH, Gräfelfing, (Amtsgericht München, HRB 207913) hat am 24.11.2023 der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 im Hinblick auf die Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB sowie zur Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB zugestimmt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und Lageberichts zum 31.12.2023 befreit, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der BayWa r.e. AG, München (Amtsgericht München, HRB 264823), zum 31.12.2023 nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB einbezogen ist.

Von der BayWa r.e. AG wurde eine Einstandspflicht gemäß beigefügtem Beschluss erklärt.

Erklärung Einstandspflicht der BayWa r.e. AG gegenüber der Regeneratives Land GmbH zum 31. Dezember 2023

Hiermit verpflichtet sich die BayWa r.e. AG als oberste Muttergesellschaft für sämtliche Verpflichtungen, wie diese in Form von Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Haftungsverhältnissen sowie nicht bilanzierten schwebenden Geschäften von dem verbundenen Unternehmen Regeneratives Land GmbH bis zum 31. Dezember 2023 eingegangen worden sind, im folgenden Geschäftsjahr 2024 einzustehen und die Gesellschaft in einer Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie sämtlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

 

München, 24.11.2023

BayWa r.e. AG