![]() BayWa AktiengesellschaftMünchenHalbjahresfinanzbericht nach WpHG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 30.06.2025Impressum/ServiceText/RedaktionBayWa AG, München Corporate Accounting/Investor Relations SprachversionenDieser Halbjahresfinanzbericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Rechtlich
bindend ist die deutsche Variante. Beide Sprachversionen sind im Internet unter www.baywa.com
verfügbar. Veröffentlichungsdatum Internet: 19. August 2025 Die BayWa im Internet: www.baywa.com © 2025 BayWa AG, München KontaktBayWa AG Investor Relations Arabellastraße 4 81925 München Telefon +49 89 9222-0 E-Mail investorrelations@baywa.de HinweisDie Beitragsangaben erfolgen in Millionen Euro und werden - sofern nicht anderslautend
vermerkt - auf eine Nachkommastelle gerundet. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen
bei Summenbildungen sowie bei der Berechnung von Prozentangaben ergeben. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Formulierungen und formale
Anzeige von Geschlechtsidentitäten verzichtet. Die gewählte Form steht für alle Geschlechter
(m/w/d). KonzernzwischenlageberichtVorbemerkung zu diesem HalbjahresfinanzberichtLaufendes Sanierungs- und RestrukturierungsverfahrenZu Beginn des zweiten Halbjahres 2024 geriet der BayWa-Konzern in eine Liquiditäts-,
Ergebnis- und Strategiekrise, die eine umfassende Überprüfung der wirtschaftlichen
Lage erforderlich machte. In der Folge wurde ein externes Sanierungsgutachten beauftragt,
das die Grundlage für weiterführende Maßnahmen bildete. Auf Basis des im Sanierungsgutachten
entwickelten Sanierungskonzepts konnte der BayWa-Konzern am 30. Juni 2025 eine rechtsverbindliche
Sanierungsvereinbarung mit den beiden Ankeraktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG
und Raiffeisen Agrar Invest AG und wesentlichen Finanzgläubigern abschließen. Das
Sanierungsgutachten bestätigte die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit des Konzerns
und bildet die Grundlage für die Umsetzung der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen. Weiterführende Informationen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns finden sich
im BayWa Konzernfinanzbericht 2024, im Konzernlagebericht und im Konzernanhang. Hinweis: Im Sanierungsgutachten des unabhängigen Sanierungsgutachters, das auch dem
vom Restrukturierungsgericht gebilligten Restrukturierungsplan zugrunde lag, wurden
für die Feststellung der Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft Annahmen bezüglich des
Unternehmenserfolgs innerhalb der Restrukturierungsperiode (das heißt bis zum Ablauf
des Geschäftsjahres 2028) getroffen. Die Gesellschaft hält daran fest, dass die im
Sanierungsgutachten getroffenen Annahmen bezüglich des Unternehmenserfolgs innerhalb
der Restrukturierungsperiode als Zielsetzung für den Konzern grundsätzlich erreichbar
sind, wobei hiermit keine Prognose der Gesellschaft über das tatsächliche Eintreten
der Annahmen des Sanierungsgutachtens verbunden ist. StaRUG-Verfahren abgeschlossenBevor die Sanierungsvereinbarung geschlossen werden konnte, hatte die BayWa AG am
31. Januar 2025 beim Amtsgericht München als zuständigem Restrukturierungsgericht
ein öffentliches Restrukturierungsvorhaben gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs-
und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
- StaRUG) angezeigt. Am 6. Juni 2025 hat das Amtsgericht München - Restrukturierungsgericht
- den Restrukturierungsplan der BayWa AG bestätigt, dessen Rechtskraft am 21. Juni
2025, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, eintrat. Die vorgesehenen Maßnahmen waren
zuvor bereits schrittweise umgesetzt worden und werden nach Eintreten der Rechtskraft
des Restrukturierungsplans weitergeführt. Kapitalerhöhung der BayWa AG 2025Der Restrukturierungsplan sieht eine Barkapitalerhöhung der BayWa AG mit einem Bezugsrecht
aller Aktionäre im Verhältnis einer alten Aktie zu zwei neuen Aktien vor. Der Vorstand
hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für eine neue Aktie auf 2,79
Euro festgelegt. Die Kapitalerhöhung wird in zwei Tranchen umgesetzt. Damit die Erlöse
aus der ersten Tranche frühzeitig an die BayWa AG fließen konnten, sind die neuen
Aktien aus der ersten Tranche in Höhe von 125 Mio. Euro (44.802.868 neue Aktien) ausschließlich
von den beiden Ankeraktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen
Agrar Invest AG gezeichnet worden. Die Ankeraktionäre werden die Stimmrechte aus den
neuen Aktien der ersten Tranche in der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung der
BayWa AG am 26. August 2025 sowie in allen nachfolgenden Hauptversammlungen, längstens
jedoch bis zum 31. März 2026, nicht ausüben. Die zweite Tranche soll voraussichtlich
Mitte Oktober 2025, nach Vorliegen des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) zu billigenden Wertpapierprospekts, den bestehenden Aktionären im Streubesitz
zur Zeichnung angeboten werden. Die Ankeraktionäre haben sich verpflichtet, für weitere
bis zu 25 Mio. Euro nicht bezogene Aktien aus der zweiten Tranche zu zeichnen, um
einen Mindesterlös aus der Barkapitalerhöhung von insgesamt 150 Mio. Euro sicherzustellen.
Etwa nicht bezogene neue Aktien werden institutionellen Investoren mindestens zum
Bezugspreis angeboten. Bestandsgefährdung und Sanierungsfähigkeit der BayWa bestätigtFür die Dauer der Sanierung besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und
ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit
der BayWa AG sowie ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Der Fortbestand des Konzerns ist von der erfolgreichen
Umsetzung der im Restrukturierungsplan gemäß StaRUG sowie im Sanierungskonzept dargestellten
Maßnahmen und insofern insbesondere von der Steigerung der Profitabilität im Rahmen
einer strategischen Neuausrichtung unter Berücksichtigung der Veräußerung weiterer
nicht zum Kerngeschäft gehörender Beteiligungen und Vermögenswerte sowie der Umsetzung
der geplanten Eigenkapitalerhöhung wie auch von der Einhaltung der im Rahmen der Refinanzierungen
vereinbarten Verhaltenspflichten (sogenannte Undertakings und Covenants) abhängig.
Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf
seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Der Vorstand geht davon aus, dass die im Restrukturierungsplan vorgesehenen sowie
die im finalen Sanierungskonzept vom 30. Juni 2025 dargestellten operativen und finanziellen
Maßnahmen geeignet sind, die drohende Zahlungsunfähigkeit der BayWa AG zu beseitigen
und die Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die BayWa AG als Einzelunternehmen ist
ebenso wie der BayWa-Konzern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit während des im Sanierungskonzept
enthaltenen Planungszeitraums bis Ende 2028 durchfinanziert. Es besteht die Aussicht
auf eine positive, nachhaltige Fortführungsfähigkeit, die sich insbesondere aus den
geplanten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit des
BayWa-Konzerns ergibt. Veränderungen im Vorstand der BayWa AGReinhard Wolf, Mitglied des Vorstands der BayWa AG, der für die Ressorts BayWa Agrar
und BayWa Baustoffe zuständig war, ist zum 30. Juni 2025 in den Ruhestand getreten.
Eine Nachbesetzung ist nicht vorgesehen, daher besteht der Vorstand nun aus vier Personen.
Die Zuständigkeiten für die Geschäftssegmente wurden umverteilt: Dr. Frank Hiller,
Vorstandsvorsitzender der BayWa AG, verantwortet die Ressorts mit den Segmenten BayWa
Technik und BayWa Baustoffe, Vorständin Dr. Marlen Wienert die Ressorts mit den Segmenten
BayWa Agrar sowie BayWa Wärme & Mobilität (zuvor verantwortlich für BayWa Technik
und BayWa Wärme & Mobilität). Steuerungssystem des BayWa-KonzernsSteuerung der operativen Leistungsfähigkeit: bereinigtes EBITDADas bereinigte EBITDA wird ab dem Geschäftsjahr 2025 als Prognose- und Steuerungsgröße
verwendet, um die nachhaltige Ertragskraft des operativen Geschäfts sachgerecht abzubilden.
In Anlehnung an die Darstellungen im Sanierungsgutachten werden beim EBITDA (Ergebnis
vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) Bereinigungen von außerordentlichen Aufwendungen
und Erträgen, die im direkten Zusammenhang mit der Restrukturierung des BayWa-Konzerns
stehen, vorgenommen. Steuerung der finanziellen Leistungsfähigkeit: frei verfügbare Liquidität und Mindestliquidität Die frei verfügbare Liquidität ist ein zentrales Steuerungselement im Konzern. Sie
dient dazu, die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten und auf mögliche Veränderungen
der Markt- und Finanzlage angemessen reagieren zu können. Innerhalb dieses Rahmens
ist eine Mindestqualität definiert, die als Untergrenze dient und nicht unterschritten
werden darf. Geänderte Segmentberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2025Ab diesem Halbjahresfinanzbericht 2025 berichtet der BayWa-Konzern über acht statt
bislang neun Segmente: BayWa Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität, BayWa
Baustoffe, BayWa Sonstiges, Regenerative Energien, Global Produce und RWA. Für den
Verkauf der Cefetra Group hat die BayWa AG am 10. Juni 2025 einen Vertrag mit der
niederländischen First Dutch Group B.V. geschlossen. Der Vollzug der Transaktion (Closing)
ist bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vorgesehen. Der Ergebnisbeitrag des Segments
Cefetra Group wird daher gesondert nach den Ergebnissen aus nicht fortgeführten Aktivitäten
ausgewiesen und fließt nicht in das operative Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten
ein. Das Segment RWA (RWA Raiffeisen Ware Austria AG) ist im vorliegenden Halbjahresfinanzbericht
bis zum 2. Mai 2025 (Closing) vollumfänglich in den Konzernabschluss einbezogen (vollkonsolidiert).
Mit Abschluss der Transaktion entfällt die Einbeziehung des Segments in den Konzernabschluss. Überblick über den Geschäftsverlauf des BayWa-KonzernsGeschäftsentwicklung im Zeichen der Sanierung und strukturellen NeuausrichtungDas erste Halbjahr 2025 stand weiterhin im Zeichen der Sanierung und der strukturellen
Neuausrichtung des Unternehmens. Die intensive Phase der Restrukturierung, begleitet
von tiefgreifenden Effizienz- und Kostensenkungsmaßnahmen sowie der Veräußerung von
Tochtergesellschaften, tragen zunehmend zur operativen Stabilisierung des Konzerns
bei. Auch wenn Umsatz und bereinigtes EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)
das Niveau des Vorjahreszeitraums nicht erreicht haben, ist eine Verbesserung der
Ergebnisqualität erkennbar. Im Rahmen des eingeleiteten Sanierungs- und Transformationsprogramms setzt der Konzern
auf nachhaltige Effizienzsteigerungen. Dazu zählen u. a. die Optimierung von Beschaffungsprozessen,
die Reduktion von Gemeinkosten, gezielte Personalmaßnahmen sowie die Straffung interner
Abläufe. Diese Maßnahmen leisten bereits einen Beitrag zur Stärkung der operativen
Ertragsbasis, werden ihre Wirkung jedoch erst im weiteren Zeitverlauf zeigen. Der Umsatzrückgang von rund 1,4 Mrd. Euro auf insgesamt 6,9 Mrd. Euro gegenüber dem
Vorjahr ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zum einen führten die Sanierungsmaßnahmen
erwartungsgemäß zu einer temporären Zurückhaltung bei Geschäftspartnern und Lieferanten
in nahezu allen Segmenten, was sich negativ auf die Absatzmengen auswirkte. Zum anderen
belasteten rückläufige Marktpreise - insbesondere bei Agrarerzeugnissen - die Erlöse.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Berichtszeitraum seit dem 2. Mai 2025
keine Umsatz- und Ergebnisbeiträge aus der RWA enthalten sind, da diese entkonsolidiert
wurde. Die schwächere Umsatzentwicklung sowie deren Effekte auf das bereinigte EBITDA führten
dazu, dass das operative Ergebnis unter dem Vorjahresniveau blieb und das bereinigte
EBITDA um 43,5 Prozent auf 65,6 Mio. Euro (Vorjahr: 116,2 Mio. Euro) sank. Das Halbjahresergebnis
2024 spiegelte die Auswirkungen der Liquiditätskrise jedoch noch nicht wider, da sich
die operativen Effekte der Krise erst im weiteren Jahresverlauf niedergeschlagen haben. Zum 30. Juni 2025 weist der Konzern einen Fehlbetrag in Höhe von 527,8 Mio. Euro (Vorjahr:
minus 424,3 Mio. Euro) aus. Der Verlust ist vor allem auf erhebliche Zinsaufwendungen
sowie Restrukturierungskosten zurückzuführen. Ab dem zweiten Halbjahr wird insbesondere
durch die Entkonsolidierung als Folge des Verkaufs von zwei Tochtergesellschaften
eine Entlastung bei den Zinsaufwendungen erwartet. Zudem dürften die Restrukturierungs-
sowie Beratungsaufwendungen schrittweise zurückgehen.
Geschäftsentwicklung in den SegmentenSegment BayWa AgrarMarkt- und BranchenentwicklungDer Deutsche Raiffeisenverband prognostiziert für das Jahr 2025 eine Getreideernte
von rund 43 Mio. Tonnen. Damit liegt die Prognose rund 10 Prozent über dem Niveau
des Vorjahres (39 Mio. Tonnen). Der Getreidemarkt zeigte im ersten Halbjahr 2025 moderate
Preisschwankungen, getrieben von regionalen Erträgen und globalen Impulsen. Der deutsche
Düngemittelmarkt verzeichnete insbesondere bei Stickstoffdünger aufgrund der hohen
Produktionskosten und der weltweiten Engpässe Preissteigerungen. Die Frühjahrstrockenheit
führte insgesamt zu einer verhaltenen Nachfrage nach Pflanzenschutzmitteln sowie angesichts
niedriger Preisniveaus zu einer zurückhaltenden Abgabebereitschaft von Erzeugnissen
im Vorfeld der Ernte 2025. GeschäftsverlaufDas Segment Agrar umfasst im Wesentlichen den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
und Betriebsmitteln. Im ersten Halbjahr 2025 entwickelte sich der Umsatz im Segment Agrar rückläufig. Diese
Entwicklung ist auf preis- und mengenbezogene Effekte sowie auf die strategische Neuausrichtung
des Portfolios zugunsten margenstärkerer Produkte zurückzuführen. Im Rahmen dieser
Fokussierung wurden ausgewählte Produkte, anders als in den Vorjahren, nicht mehr
im vollen Umfang angeboten, was vor allem zu geringeren Absatzmengen sowohl bei Erzeugnissen
als auch bei Betriebsmitteln führte. Umsatzmindernd wirkte sich auch die wetterbedingt
rückläufige Nachfrage nach Pflanzenschutzmitteln aus. Zudem standen aufgrund der starken Vermarktung der Getreidebestände im Jahr 2024 geringere
Lagerbestände zur Verfügung. Darüber hinaus belastete die nach wie vor verhaltene
Marktakzeptanz als Folge der vorangegangenen Liquiditätskrise der BayWa AG die Geschäftsentwicklung. Der rückläufige Umsatz hatte auch Auswirkungen auf das operative Ergebnis (bereinigtes
EBITDA), das dementsprechend unter dem Wert des Vorjahres liegt. Gezielte Maßnahmen
zur Kostensenkung, insbesondere Einsparungen im Personalbereich, sowie die Fokussierung
auf margenstärkere Produktgruppen wirkten sich hingegen positiv auf das Ergebnis aus.
Dennoch konnte das Vorjahresniveau nicht erreicht werden, da die deutlich geringeren
Handelsvolumina vorwiegend im Getreidebereich nicht vollständig kompensiert werden
konnten und sich ergebnismindernd niederschlugen.
Segment BayWa TechnikMarkt- und BranchenentwicklungDer Markt für landtechnische Maschinen zeigte im ersten Halbjahr 2025 eine deutlich
abgeschwächte Dynamik. Gemessen an den Zulassungszahlen ging die Nachfrage nach Traktoren
in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um rund 17 Prozent zurück. Ein wesentlicher
Grund dafür dürfte die Entwicklung der Erzeugerpreise sein, die in mehreren Produktbereichen
spürbar gesunken sind, während sich die Preise für landwirtschaftliche Zugmaschinen
tendenziell nach oben entwickelt haben. Wegen der rückläufigen Nachfrage passten einige
Hersteller ihre Produktion an, teils unter Einsatz von Kurzarbeit. Des Weiteren dürften
das anhaltend hohe Zinsniveau, geopolitische Unsicherheiten und gut ausgelastete Maschinenparks
zur Zurückhaltung bei Neuinvestitionen seitens der Landwirte geführt haben. GeschäftsverlaufDas Segment Technik handelt mit landtechnischen Maschinen und Anlagen und bietet umfangreiche
Serviceleistungen an. Der süddeutsche Raum wird von der rückläufigen Marktentwicklung wohl weniger stark
betroffen sein. Insbesondere milchviehhaltende Betriebe profitierten von überdurchschnittlichen
Milchpreisen sowie steigenden Erlösen für Rindfleisch. Dies führte in einzelnen Betrieben
zu einer stabilen Investitionsbereitschaft. Das Segment Technik konnte sich jedoch
den allgemeinen Marktbedingungen nicht vollständig entziehen und verzeichnete vor
allem im Bereich der Neumaschinen einen spürbaren Absatzrückgang, der teilweise durch
eine erhöhte Nachfrage nach Gebrauchtmaschinen kompensiert werden konnte. Zur Unterstützung
der Nachfrage bei Gebrauchtmaschinen wurden gezielte Vertriebsmaßnahmen sowie zusätzliche
Rabatte auf Auslaufmodelle eingesetzt. Diese Maßnahmen trugen im Bereich Gebrauchtmaschinen
zur Absatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr bei. Die anhaltend stabile Nachfrage in
den Bereichen Futtererntemaschinen und Bodenbearbeitung sowie eine gute Auslastung
der Werkstätten wirkten sich unterstützend auf das Gesamtergebnis des Segments aus.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wurden interne Abläufe optimiert und Aufgaben zusammengeführt
mit dem Ziel, die operative Effizienz nachhaltig zu steigern. Tiefgreifende Maßnahmen
wie Standortschließungen oder umfassende Restrukturierungen fanden im Segment Technik
nicht statt. Lediglich ein Standort in Bad Kissingen wurde geschlossen, der dem Technikbereich
zugeordnet war, jedoch keine spezialisierte Funktion im Bereich Landtechnik erfüllte.
Positiv hervorzuheben ist die beschleunigte Lagerumschlagshäufigkeit, die zur Reduzierung
der Kapitalbindung und zur Effizienzsteigerung der Bestandsprozesse beitrug. Insgesamt
verzeichnete das Segment im Berichtszeitraum sowohl einen rückläufigen Umsatz als
auch ein geringeres Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung ist vor allem
auf den rückläufigen Absatz von Neumaschinen zurückzuführen.
Segment BayWa Wärme & MobilitätMarkt- und BranchenentwicklungIm ersten Halbjahr 2025 lag der durchschnittliche Ölpreis rund 10 bis 15 Prozent unter
dem Vorjahresniveau. Nach einem Hoch zu Beginn des Kalenderjahres auf bis zu 82 US-Dollar
für ein Barrel (159 Liter) fiel der Preis im Mai auf ein Zwischentief von rund 60
US-Dollar pro Barrel. Im Juni kam es aufgrund geopolitischer Spannungen in Nahost
zu einem temporären Anstieg und der Ölpreis stieg kurzfristig wieder auf rund 80 US-Dollar,
ehe der Markt erneut unter Druck geriet. Insgesamt prägten ein anhaltendes Überangebot
und politische Unsicherheiten die deutlich volatilere Preisentwicklung gegenüber dem
Vorjahr. Die Preiskurven für Heizöl spiegeln die Rohölpreisschwankungen nahezu wider.
Die Holzpelletpreise lagen im ersten Halbjahr 2025 durchgehend über dem Vorjahresniveau,
angetrieben von gestiegenen Produktionskosten und einer regen Nachfrage. GeschäftsverlaufDas Segment Wärme & Mobilität umfasst den Handel mit fossilen und nachwachsenden Brenn-,
Kraft- und Schmierstoffen und bietet Lösungen für Wärme und Mobilität. Das Segment Wärme & Mobilität entwickelte sich im ersten Halbjahr 2025 insgesamt deutlich
besser als im Vorjahreszeitraum. Trotz eines moderaten Umsatzrückgangs im Vergleich
zum Vorjahr konnte die Ergebnislage signifikant verbessert werden. Ein wesentlicher
Treiber des Ergebnisses war im Berichtszeitraum der Handel mit Holzpellets. Sowohl
die Nachfrage als auch die erzielten Preise lagen spürbar über dem Vorjahresniveau.
Die höhere Preisstabilität in Verbindung mit einer erfreulichen Absatzentwicklung
führte zu einem deutlichen Ergebnisbeitrag in diesem Bereich. Im Heizöl- und im Kraftstoffgeschäft
verlief die Entwicklung insgesamt zufriedenstellend. Die Nachfrage nach Kraftstoffen
bewegte sich über das gesamte Halbjahr hinweg auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr.
Zu Jahresbeginn war eine leichte Zurückhaltung zu beobachten, im weiteren Verlauf
- insbesondere im zweiten Quartal - konnte jedoch aufgrund rückläufiger Preise und
einer gestiegenen Marktdynamik eine deutliche Belebung festgestellt werden. Der Handel
profitierte von den teils erheblichen Preisschwankungen, die durch geopolitische Spannungen
ausgelöst wurden. Diese volatilen Marktbedingungen eröffneten regelmäßig die Chance,
attraktive Handelsmargen im Kraftstoffgeschäft zu realisieren. Dagegen zeigte sich
der Bereich Schmierstoffe durch die nach wie vor angespannte Konjunktur in Deutschland
belastet. Zudem war der AdBlue-Handel von einem Überangebot an Ware und Transportkapazitäten
geprägt, was zu verstärktem Preiswettbewerb und Margendruck führte. Auch im Handel
mit Wärmeenergieerzeugern war eine Investitionszurückhaltung festzustellen, im zweiten
Quartal jedoch zeichnete sich eine leichte Nachfragebelebung bei Wärmepumpen ab. Im
zweiten Quartal eröffnete die BayWa Mobility Solutions GmbH (BMS) einen neuen Ladepark
des Deutschlandnetzes in Rosenheim. Auf einer Fläche von 2.000 Quadratmetern verfügt
der Park über acht 400-kW-Alpitronic-Hypercharger mit insgesamt 16 Schnellladepunkten.
Insgesamt verzeichnete die BMS eine stabile Entwicklung mit einem Ergebnis auf Vorjahresniveau.
Zum verbesserten Ergebnis gegenüber dem Vorjahr trugen neben der operativen Entwicklung
auch Effekte aus konsequentem Kostenmanagement bei, insbesondere durch effizienteren
Ressourceneinsatz.
Segment BayWa BaustoffeMarkt- und BranchenentwicklungDas deutsche Bauhauptgewerbe hat für die ersten fünf Monate 2025 preisbereinigt ein
leichtes Auftragsplus von 8,2 Prozent über alle Bausektoren gegenüber dem Vorjahreszeitraum
gemeldet. Im Wohnungsbau zeichnet sich noch keine Trendwende, aber eine Stabilisierung
auf niedrigem Niveau ab. Großprojekte prägen das positive Auftragsvolumen vor allem
im Wirtschaftshochbau und öffentlichen Bau. Während sich die Bauzinsen im Vergleichszeitraum
etwas erholt haben und im Juni 2025 bei durchschnittlich 3,6 Prozent (Vorjahr: 3,7
Prozent) liegen, bleiben die Baukosten wegen der regulatorischen Anforderungen an
Bauten zur Klimafreundlichkeit, der hohen CO2-Preise von Baumaterialien und der Preise für energieintensive Baumaterialien, wie
Zement, Stahl oder Glas, insgesamt hoch. Der von der neuen Bundesregierung angekündigte,
bis 2030 befristete "Bau-Turbo", der einfachere, schnellere Baugenehmigungen und Bauvereinfachungen
vorsieht, um den Bau von bezahlbaren Neubauwohnungen anzukurbeln sowie die militärische
Infrastruktur zu modernisieren und ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
aufzulegen, lassen die Baubranche auf eine Konjunkturwende am Markt hoffen. GeschäftsverlaufDas Segment Baustoffe umfasst im Wesentlichen den Handel mit Baustoffen in Deutschland,
ergänzt durch Aktivitäten im Rahmen der Bau- und Projektentwicklung. In nahezu allen Baustoff-Produktkategorien des BayWa-Konzerns war im ersten Halbjahr
ein deutlicher Umsatzrückgang zu verzeichnen. Dies reflektiert zum einen die anhaltend
schwache Baukonjunktur im Wohnungsbau, zum anderen aber auch eine gezielte Sortimentsanpassung
im Rahmen der operativen Effizienzmaßnahmen des Sanierungskonzepts. Das Volumen margenschwächerer
Produkte wird gezielt reduziert und der Fokus auf margenstarke Produkte, z. B. Eigenmarkenprodukte,
gerichtet. Diese Sortimentsoptimierung soll die Ertragskraft des Segments nachhaltig
stärken. Im Rahmen struktureller Maßnahmen wurden im ersten Halbjahr fünf Standorte
geschlossen. Im Bereich der Logistik wurde die Lager- und Transportabwicklung neu
strukturiert, um die Termintreue bei Auslieferungen nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig
die Kosteneffizienz entlang der Lieferkette zu steigern. Zudem prüft der Konzern die
Beteiligungen auf ihre Zugehörigkeit zum künftigen Kerngeschäft und hat sich im ersten
Halbjahr 2025 bereits vom Badmodulhersteller Tjiko GmbH getrennt. Gemäß dem Sanierungskonzept
wurde entschieden, dass die BayWa Bau Projekt GmbH keine neuen Projekte mehr initiieren
oder zukaufen wird. Bei den im Bau befindlichen Projekten wurde im ersten Halbjahr
2025 ein planmäßiger Baufortschritt verzeichnet und das bereits im Jahr 2024 verkaufte
Studentenwohnheim in Traunstein fertiggestellt. Von den 16 verkauften Einheiten in
diesem ersten Halbjahr entfielen zwölf auf Baugrundstücke und vier auf Wohnungen.
Neben Personalanpassungen durch Standortschließungen waren im Segment Bau keine weiteren
aktiven Personalmaßnahmen notwendig. Aufgrund der Sortimentsanpassung sowie einer anhaltend schwachen Baukonjunktur entwickelte
sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Die operativen Verbesserungen konnten
die negativen Ergebnisbeiträge infolge verlustreicher Projektverkäufe in der BayWa
Bau Projekt GmbH nicht ausgleichen. Entsprechend liegt das operative Ergebnis unter
dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Segment BayWa SonstigesDer Umsatz im Segment Sonstiges umfasst im Wesentlichen die Beteiligung "UNSER LAGERHAUS"
WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. (WHG) und betrug zum 30. Juni 2025 268,7 Mio. Euro
(Vorjahr: 279,7 Mio. Euro). Das bereinigte EBITDA des Segments schließt neben Ergebnisbeiträgen
aus Randaktivitäten einen Großteil der Verwaltungskosten des Konzerns sowie Konsolidierungseffekte
ein und betrug zum 30. Juni 2025 minus 2,9 Mio. Euro (Vorjahr: minus 2,8 Mio. Euro).
Segment Regenerative EnergienMarkt- und BranchenentwicklungFür 2025 wird weltweit ein Zubau an Windenergieanlagen an Land und auf See mit einer
Leistung von ca. 143 Gigawatt (GW) erwartet, mit großem Abstand dominiert von China
mit einem Zubau von rund 95 GW und in der Region EMEA (Europa, Naher Osten, Afrika)
mit rund 20 GW. Der Zubau an Solaranlagen wird im Jahr 2025 bei rund 695 GW erwartet,
für China mit rund 368 GW und der Region EMEA mit rund 105 GW. Für die Energiewende sollen nach den Plänen der Bundesregierung bis 2030 jedes Jahr
Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 10 GW in Deutschland zugebaut werden.
Im ersten Halbjahr 2025 wurden Windanlagen an Land mit einer installierten Gesamtleistung
von rund 2,2 GW fertiggestellt (Vorjahr: rund 1,3 GW), was rund 22 Prozent der angestrebten
jährlichen Zielmarke entspricht. Für den Bereich Solarenergie ist der Ausbau von 19
GW jährlich vorgesehen. Der Zubau im ersten Halbjahr 2025 beträgt rund 7 GW und entspricht
damit knapp der Hälfte der im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschriebenen angestrebten
Ausbauleistung. Nach Auswertungen des Umweltbundesamts lag die Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien mit rund 124 Terawattstunden (TWh) im ersten Halbjahr 2025 rund
5 Prozent unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Ursache war vor
allem eine außergewöhnlich windarme Witterung in den Winter- und Frühlingsmonaten. GeschäftsverlaufDas Segment Regenerative Energien deckt wesentliche Teile der Wertschöpfungskette
im Bereich der erneuerbaren Energien ab. Die BayWa r.e. AG-Gruppe war im ersten Halbjahr 2025 erneut mit herausfordernden Marktbedingungen
sowie hohen Aufwendungen im Zuge des laufenden Restrukturierungsprozesses konfrontiert.
Die angespannte Liquiditätssituation und der damit verbundene Verkaufsdruck führten
zudem zu einem deutlichen Margenrückgang bei Projektveräußerungen. Zur kurzfristigen
Sicherung der Liquidität wurden Projektverkäufe vorgezogen bzw. beschleunigt sowie
Projekte aus dem IPP-Portfolio veräußert oder für eine Veräußerung vorgesehen, was
die Profitabilität spürbar belastete. Im Projektbereich wurden im ersten Halbjahr 2025 Wind- und Photovoltaik-(PV-)Projekte
und -Projektrechte mit einer Gesamtleistung von 0,5 GW verkauft, darunter drei Solarprojekte
in Frankreich mit insgesamt 127 Megawatt peak (MWp) sowie Solar- und Windprojekte
in Spanien mit insgesamt 259 Megawatt (MW). Darüber hinaus wurden Projektrechte für
ein Batterieprojekt mit 137 MW / 548 MWh (Megawattstunden) verkauft. Der Großteil
der Projektverkäufe wird im zweiten Halbjahr 2025 erwartet. Im Bereich Energy Solutions, Teil des Geschäftsbereichs Operations EMEA, wirkten sich
die Reduktion der Geschäftstätigkeit, der damit verbundene Umsatzrückgang sowie daraus
resultierende Folgekosten negativ auf das Ergebnis im Verlauf des ersten Halbjahres
2025 aus. In der ersten Hälfte des Jahres 2025 blieb der Geschäftsbereich Solar Trade stabil,
stand jedoch weiterhin vor Herausforderungen, die sich aus den globalen Marktschwankungen
und regulatorischen Unsicherheiten ergaben - insbesondere hinsichtlich der Modulpreise
aus China. Das anhaltend niedrigere Verkaufsvolumen bei Modulen und Wechselrichtern
wurde teilweise durch die starke Nachfrage nach Speicherlösungen ausgeglichen. Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsbereich IPP war im ersten Halbjahr 2025 von mehreren
Belastungsfaktoren geprägt. Schwächere Windverhältnisse führten zu geringeren Produktionsmengen.
Der Verkauf eines Projekts im Jahr 2024 beeinflusste zudem den Vorjahresvergleich,
da der Beitrag dieses Projekts im laufenden Jahr entfiel. Kompensiert wurden diese
Effekte teilweise durch Projektverkäufe im ersten Halbjahr 2025 sowie gesunkene Gemeinkosten
im IPP-Segment. Das schwache erste Halbjahr im Geschäftsbereich Energy Trading ist vor allem auf die
geringere Portfoliogröße aufgrund einer schwierigen Vertragsabschlussphase Ende 2024
zurückzuführen. Die reduzierte Portfoliogröße führte zu geringeren Handelsvolumina
und Margen. Darüber hinaus fielen die Erträge aus den laufenden Handelsaktivitäten
unter das Niveau des Vorjahres. Insgesamt verzeichnete das Segment Regenerative Energien im Berichtszeitraum einen
rückläufigen Umsatz, vor allem bedingt durch die Entwicklungen in den Geschäftsbereichen
Energy Trading und Energy Solutions. Das operative Ergebnis konnte gegenüber dem Vorjahr
zwar deutlich gesteigert werden, blieb jedoch weiterhin negativ.
Segment Global ProduceMarkt- und BranchenentwicklungIm ersten Halbjahr 2025 zeigte sich der europäische Apfelmarkt in stabiler Verfassung
mit deutlich positiven Preisentwicklungen. In Deutschland stiegen die Preise im April
und Mai auf 80 bis 90 Euro je 100 Kilogramm und lagen damit im zweiten Quartal rund
20 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre. Dieser starke Anstieg ist auf ein geringeres
Angebot zum Ende der Saison in Verbindung mit einer weiterhin hohen Nachfrage zurückzuführen. Nach den Auswirkungen der Sturmschäden als Folge des Zyklons Gabrielle im Jahr 2023
liegt die Apfelernte in Neuseeland erneut über dem Vorjahresniveau. Die ursprünglich
verhaltenen Erwartungen wurden damit übertroffen, insbesondere wegen der außergewöhnlich
guten Fruchtqualitäten. Die hohe Fruchtqualität stärkt die Exportposition Neuseelands
und trifft auf eine solide internationale Nachfrage. GeschäftsverlaufDas Segment Global Produce fasst sämtliche Aktivitäten des Konzerns im Bereich Obst-
und Gemüseanbau und den Handel mit diesen Produkten zusammen. Das Segment Global Produce verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 eine positive Geschäftsentwicklung,
die insbesondere durch eine erfolgreiche neuseeländische Apfelernte gestützt wurde.
Der Eigenanbau übertraf die Ernteerwartungen und wies überdurchschnittliche Produktqualitäten
auf. Diese Entwicklung führte zu einem guten Vermarktungsstart, vor allem in den asiatischen
Absatzmärkten wie Vietnam, Thailand, Taiwan und China. Das lokale Obstgeschäft von
T&G Global zeigte sich insgesamt stabil, nachdem es zu Jahresbeginn noch verhalten
gestartet war. Bei TFC (Tropical Fruit Company) in den Niederlanden war die Geschäftsentwicklung
im Bereich exotischer Früchte im Berichtszeitraum durch mehrere Herausforderungen
geprägt. Besonders bei Mangos kam es zu Lieferengpässen, die auf eingeschränkte Container-Kapazitäten
und anhaltende logistische Schwierigkeiten zurückzuführen waren. Trotz dieser Rahmenbedingungen
zeigten sich die Märkte insgesamt stabilisiert. Besonders positiv entwickelte sich
der Avocado-Markt, der sich nach einer längeren Phase mit Absatz- und Lieferproblemen
spürbar erholte und eine deutlich stabilere Nachfrage aufwies. Der Abverkauf des deutschen
Apfelsortiments der Ernte 2024 verlief planmäßig und profitierte insbesondere von
überdurchschnittlichen Preisen, die durch geringere Apfelvorräte der Vermarktungssaison
2024/2025 begründet sind. Die Bodenseeregion hingegen hatte gegenüber der Ernte 2023
eine um ca. 20 Prozent höhere Erntemenge zu verzeichnen. Zum Ende des Berichtszeitraums
waren die Lagerbestände gering. Die neue Saison beginnt mit der Vermarktung der Frühsorten
im August. Insgesamt führte die Entwicklung im Berichtszeitraum im Segment Global Produce zu
einem Umsatz auf Vorjahresniveau, bei gleichzeitiger Verbesserung des Ergebnisses.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Umsatz sowohl im Berichtszeitraum als auch
im Vergleichszeitraum im Vorjahr aufgrund einer bilanziellen Anpassung bei einer Tochtergesellschaft
in den USA angepasst wurde. Umsätze aus Kommissionsgeschäften werden nicht mehr vollumfänglich,
sondern lediglich in Höhe der Provision erfasst.
Segment RWAMarkt- und BranchenentwicklungAufgrund des Verkaufs des Segments RWA wird an dieser Stelle auf eine Marktbeschreibung
verzichtet. GeschäftsverlaufDas Segment RWA ist als Produzent, Dienstleister und Händler in den Geschäftsfeldern
Agrar, Technik, Energie, Baustoffe sowie Haus und Garten in Österreich und in ausgewählten
osteuropäischen Ländern tätig. Im Rahmen der strategischen Transformation wurde der Verkauf der Beteiligung an der
österreichischen RWA AG mit dem Closing zum 2. Mai 2025 erfolgreich abgeschlossen.
Entsprechend erfolgt die Vollkonsolidierung der Beteiligung nur noch für das erste
und zeitanteilig für das zweite Quartal des Geschäftsjahres 2025 bis zum Closing. Negative Auswirkungen aus dem Sanierungsprozess des BayWa-Konzerns blieben im operativen
Geschäft der österreichischen Tochtergesellschaft weitgehend aus. In den ersten vier
Monaten des Geschäftsjahres zeigte sich das operative Geschäft der RWA AG leicht schwächer
als im Vorjahr. Hauptursache war eine saisonal bedingt geringere Nachfrage im Baustoff-
und Landmaschinenhandel. Zudem führte die milde Winterwitterung zu einem Rückgang
beim Heizölabsatz. Verstärkt wurde dieser Effekt durch die österreichische Förderpolitik,
die den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme begünstigt. Positiv entwickelte sich der Futtermittelbereich mit steigenden Absätzen bei Tierfutter
als auch bei Futtermittelzusatzstoffen. Auch der Handel mit Betriebsmitteln verlief
insgesamt besser als im Vorjahr. Herausfordernd blieb hingegen der Getreide- und Ölsaatenhandel,
der unter hoher Preisvolatilität sowie erntebedingt geringeren Vermarktungsmengen
litt. Das Segment RWA wurde bis zum Closing am 2. Mai 2025 vollkonsolidiert und trägt mit
einem bereinigten EBITDA in Höhe von 29,1 Mio. Euro zum Konzernergebnis im Jahr 2025
bei. Nach der Entkonsolidierung fließen keine weiteren Ergebnisbeiträge mehr in den
Konzernabschluss ein.
Segment Cefetra GroupDas Segment Cefetra Group ist auf den internationalen Handel mit Getreide und Ölsaaten
spezialisiert und deckt als Supply Chain Manager die gesamte Wertschöpfungskette vom
Einkauf über die Logistik bis zum Vertrieb ab. Im Geschäftsjahr 2025 wurde das Segment Cefetra Group als aufgegebener Geschäftsbereich
gemäß IFRS 5 klassifiziert. Entsprechend erfolgt keine detaillierte Erläuterung des
Geschäftsverlaufs. Sowohl der Umsatz als auch das Ergebnis lagen im Berichtszeitraum
unter dem Vorjahresniveau. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus geringeren
Handelsvolumina und niedrigeren Getreidepreisen.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-KonzernsDie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-Konzerns wird im ersten Halbjahr
2025 dadurch beeinflusst, dass das Segment Cefetra Group als aufgegebener Geschäftsbereich
nach IFRS 5 zu behandeln war. Die Vorlage des aufgegebenen Geschäftsbereichs hat zur
Folge, dass dessen Vermögenswerte in der Konzernbilanz zum Stichtag 30. Juni 2025
kumuliert im Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen
und aufgegebene Geschäftsbereiche" dargestellt werden. Die Schulden des aufgegebenen
Geschäftsbereichs werden in der Konzernbilanz kumuliert im Posten "Schulden aus zur
Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen und aufgegebenen Geschäftsbereichen" ausgewiesen.
Eine Anpassung der Konzernbilanz für die Vergleichsperiode zum Stichtag 31. Dezember
2024 wurde in Übereinstimmung mit den Vorgaben zur Bilanzierung aufgegebener Geschäftsbereiche
nach IFRS 5 nicht vorgenommen. Das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra
Group wird für das erste Halbjahr 2025 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
gesondert im Posten "Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" nach Steuern ausgewiesen.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Vergleichsperiode wird entsprechend angepasst,
indem das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs retrospektiv getrennt von den
fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen wird. In der verkürzten Konzern-Kapitalflussrechnung
werden die Cashflows aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich Cefetra Group getrennt
von den Cashflows der fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen und die Vergleichsperiode
entsprechend angepasst. Für detaillierte Finanzinformationen zum aufgegebenen Geschäftsbereich
Cefetra Group wird auf den Abschnitt "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen
und ein aufgegebener Geschäftsbereich" im Anhang dieses Halbjahresfinanzberichts verwiesen. Die in der Folge beschriebenen Entwicklungen betreffend die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage zum Berichtsstichtag 30. Juni 2025 beziehen sich - sofern nicht explizit
anderslautend adressiert - vornehmlich auf die fortgeführten Geschäftsbereiche des
BayWa-Konzerns. Aufgrund der notwendigen Anpassungen der aktuellen Berichtsperiode
und der entsprechenden Vergleichsperiode, die sich aus der bilanziellen Abbildung
des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group ergeben, sind die vorliegenden Finanzinformationen
des BayWa-Konzerns zum 30. Juni 2025 allerdings nicht mit den veröffentlichten Finanzinformationen
vergangener Konzernfinanzberichte vergleichbar. Vermögenslage zum 30. Juni 2025Die Bilanzsumme des BayWa-Konzerns beläuft sich zum 30. Juni 2025 auf 9.119,5 Mio.
Euro und liegt damit um 1.732,9 Mio. Euro unter dem Wert zum Ende des Geschäftsjahres
2024 (10.852,4 Mio. Euro). Das langfristige Vermögen des BayWa-Konzerns ist seit Jahresbeginn um 385,2 Mio. Euro
auf 3.357,9 Mio. Euro gesunken. Wesentlicher Treiber hierfür sind die um 257,1 Mio.
Euro geringeren Sachanlagen und die um 43,7 Mio. Euro geringeren immateriellen Vermögenswerte.
Die Klassifizierung der "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. (kurz: WHG),
der Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda und des aufgegebenen Geschäftsbereichs
Cefetra-Group als "zur Veräußerung gehalten" führte zu einer Umgliederung der langfristigen
Vermögenswerte, insbesondere Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in die Bilanzposition
"zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen", die Bestandteil
der kurzfristigen Vermögenswerte ist. Das kurzfristige Vermögen des BayWa-Konzerns hat sich seit Jahresbeginn um 1.229,6
Mio. Euro auf 4.174,0 Mio. Euro verringert. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf
geringere Vorräte (minus 770,4 Mio. Euro), geringere Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen (minus 161,3 Mio. Euro) sowie geringere sonstige finanzielle und nichtfinanzielle
Vermögenswerte (minus 183,7 Mio. Euro) zurückzuführen. Diese Entwicklungen beruhen
auf unterschiedlichen Effekten: Im Rahmen der Klassifizierung als "zur Veräußerung
gehalten" wurden Vorräte in Höhe von 536,4 Mio. Euro und Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von 261,2 Mio. Euro in die Bilanzposition als "zur Veräußerung
gehalten" umgegliedert. Zusätzlich ist die Entwicklung der Vorräte weiterhin durch
die Liquiditätskrise und Sanierungssituation der BayWa geprägt. Gegenläufig wirkte
insbesondere der in der Bilanzposition "Kurzfristige übrige Forderungen und sonstige
finanzielle Vermögenswerte" enthaltene saisonübliche Anstieg der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen. Um 97,6 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert liegen auch die sonstigen
nichtfinanziellen Vermögenswerte. Das liegt zum einen an den um 34,1 Mio. Euro niedrigeren
Forderungen aus sonstigen Steuern und zum anderen an den geleisteten Anzahlungen auf
Vorräte, die um 36,7 Mio. Euro - davon wurden 23,3 Mio. Euro für Veräußerungsgruppen
umgegliedert - gesunken sind. Insgesamt beträgt der Buchwert, der aus den langfristigen und kurzfristigen Vermögenswerten
in die Sammelposition "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
" umgegliedert wurde, 1.587,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1.700,0 Mio. Euro). Das Eigenkapital des BayWa-Konzerns sank im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres
2024 um 671,5 Mio. Euro auf minus 636,2 Mio. Euro. Haupttreiber für diesen starken
Rückgang ist der Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von minus 527,8 Mio. Euro, der im
Wesentlichen durch geringere Umsatzerlöse, höhere Rechts- und Beratungsaufwendungen
und gestiegene Zinsaufwendungen belastet ist. Aufgrund der Entkonsolidierung der RWA
Raiffeisen Ware Austria AG und deren mittelbare und unmittelbare Tochtergesellschaften
wird das Eigenkapital des BayWa-Konzerns mit negativen Effekten aus Konsolidierungskreisveränderungen
in Höhe von 201,7 Mio. Euro belastet. Demgegenüber wirkten sich die versicherungsmathematischen
Gewinne aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen infolge eines leichten Anstiegs
des Pensionsrechnungszinses in Höhe von 10,9 Mio. Euro und die Währungsumrechnungsdifferenzen
(29,1 Mio. Euro) positiv auf das Eigenkapital des BayWa-Konzerns aus. Die langfristigen Schulden des BayWa-Konzerns belaufen sich zum Ende des ersten Halbjahres
2025 auf 5.878,5 Mio. Euro und liegen damit um 2.834,5 Mio. Euro über dem Vergleichswert
zum Ende des Geschäftsjahres 2024 (3.044,0 Mio. Euro). Zum 30. Juni 2025 traten die
Sanierungsvereinbarung sowie der zugehörige Sanierungskreditvertrag in Kraft. Darin
ist geregelt, dass sich die Laufzeit der Konsortialfinanzierung, der Schuldscheindarlehen
und der Brückenfinanzierung bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Infolgedessen wurden
die entsprechenden Finanzschulden, die zum 31. Dezember 2024 noch als kurzfristig
auszuweisen waren, in die langfristigen Finanzschulden umgegliedert. Der Ausweis der
an die BayWa AG und an die BayWa r.e. AG gewährten Gesellschafterdarlehen erfolgt
zum 30. Juni 2025 in den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten. Gegenläufig
hierzu wurde langfristiges Fremdkapital im Zuge der Klassifizierung der Veräußerungsgruppen
aus den einzelnen Bilanzpositionen in Höhe von 453,6 Mio. Euro in die Position "Schulden
aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen" umgegliedert, die unter dem kurzfristigen
Fremdkapital ausgewiesen wird. Resultierend aus den oben beschriebenen Effekten verringerten sich die kurzfristigen
Schulden des BayWa-Konzerns um 3.826,4 Mio. Euro auf 2.686,4 Mio. Euro. Darin enthalten
sind auch Effekte aus der Klassifizierung der Veräußerungsgruppen aus den einzelnen
Bilanzpositionen 737,0 Mio. Euro in die Position "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen
Veräußerungsgruppen". Dies sind im Wesentlichen kurzfristige Finanzschulden (211,8
Mio. Euro) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie weitere finanzielle
und nichtfinanzielle Verpflichtungen (482,1 Mio. Euro). Zusätzlich verringerten sich
die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Derivaten um 161,2 Mio. Euro. Insgesamt wurden für die Veräußerungsgruppen 1.190,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1.260,3 Mio.
Euro) in die Position "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen"
reklassifiziert. Finanzlage im ersten Halbjahr 2025Ausgehend von einem Konzernhalbjahresfehlbetrag in Höhe von 521,4 Mio. Euro aus dem
fortgeführten Geschäftsbereich zum 30. Juni 2025 haben sich die Cash Earnings im Vorjahresvergleich
um 237,4 Mio. Euro auf minus 167,6 Mio. Euro reduziert. Der Rückgang im Vorratsbestand,
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den sonstigen Aktiva,
die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, verursachte
im ersten Halbjahr 2025 einen Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 163,6 Mio. Euro. Gegenläufig
führte der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der
sonstigen Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen
sind, in Höhe von 159,1 Mio. Euro zu Zahlungsmittelabflüssen. Der Cashflow aus der
laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich somit nach den ersten sechs Monaten des
Geschäftsjahres 2025 auf minus 166,1 Mio. Euro und liegt damit um 480,8 Mio. Euro
unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich belief sich auf minus 45,3 Mio. Euro. Aus der Investitionstätigkeit des BayWa-Konzerns resultierte in den ersten sechs Monaten
des Geschäftsjahres 2025 ein Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 18,7 Mio. Euro. Es
wurden liquide Mittel für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
in Höhe von 128,6 Mio. Euro aufgewendet. Zahlungsmittelzuflüsse von 52,0 Mio. Euro
resultierten hingegen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Unternehmensveräußerungen führten zu einem Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 59,3
Mio. Euro. Der Abgang von Finanzanlagen führte im ersten Halbjahr zu einem Zahlungsmittelzufluss
von 37,2 Mio. Euro. Aus dem Zugang von Finanzanlagen ergaben sich hingegen Zahlungsmittelabflüsse
von 11,4 Mio. Euro. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich
belief sich auf minus 3,9 Mio. Euro. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 234,1 Mio. Euro. Zahlungsmittelabflüsse
erfolgten vor allem auf Zinszahlungen in Höhe von 243,2 Mio. Euro, Dividendenzahlungen
von Konzerngesellschaften in Höhe von 1,5 Mio. Euro und Auszahlungen für Leasingverpflichtungen
in Höhe von 54,0 Mio. Euro. Gegenläufig führte im Saldo die Aufnahme von Finanzschulden
in Höhe von 532,7 Mio. Euro zu einem Zufluss von Zahlungsmitteln. Im Vorjahr belief
sich der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit auf minus 125,7 Mio. Euro. Der Cashflow
aus Finanzierungstätigkeit aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich belief sich auf 39,5
Mio. Euro. Insgesamt haben sich die flüssigen Mittel aufgrund der Zahlungsmittelzu- und -abflüsse
aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit
seit dem 31. Dezember 2024 um 68,7 Mio. Euro auf 457,8 Mio. Euro erhöht. Hiervon entfallen
Zahlungsmittel in Höhe von 109,1 Mio. Euro auf Veräußerungsgruppen den aufgegebenen
Geschäftsbereich. Ertragslage im ersten Halbjahr 2025Der BayWa-Konzern erwirtschaftete im ersten Halbjahr 2025 Umsatzerlöse in Höhe von
6.859,7 Mio. Euro und zeigt damit gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024 einen Rückgang
von 1.431,2 Mio. Euro. Aufgrund der seit dem 1. Januar 2025 geänderten Segmentstruktur
des BayWa-Konzerns ist ein Vergleich der segmentierten Umsatzerlöse des ersten Halbjahres
2025 mit der Vorperiode nur eingeschränkt möglich. Von den kumulierten Umsatzerlösen
des BayWa-Konzerns entfallen zum 30. Juni 2025 1.174,0 Mio. Euro auf das Segment BayWa
Agrar, 971,3 Mio. Euro auf das Segment BayWa Technik, 647,0 Mio. Euro auf das Segment
BayWa Wärme & Mobilität und 548,3 Mio. Euro auf das Segment BayWa Bau. Die Umsatzerlöse
der Sonstigen Aktivitäten des BayWa-Konzerns belaufen sich auf 268,7 Mio. Euro. Die
Segmente Regenerative Energien und Global Produce verzeichneten zum Ende des ersten
Halbjahres 2025 Umsatzerlöse in Höhe von 1.643,2 Mio. Euro bzw. 481,2 Mio. Euro. Die
Umsatzerlöse des Segments RWA, die vor dem Verkauf des Segments RWA am 2. Mai 2025
anfielen und dem BayWa-Konzern für das Geschäftsjahr 2025 zuzurechnen sind, belaufen
sich auf 1.126,0 Mio. Euro. Vor dem Hintergrund der Klassifikation des Segments Cefetra
Group als aufgegebener Geschäftsbereich, werden die Erträge und Aufwendungen des Segments
in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Teil der fortgeführten Geschäftsbereiche
des BayWa-Konzerns ausgewiesen. Stattdessen werden die Erträge und Aufwendungen des
Segments Cefetra Group in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung kumuliert nach Steuern
im Posten "Konzernhalbjahresfehlbetrag aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" berichtet.
Für detaillierte Informationen zu den Finanzinformationen des Segments Cefetra Group
wird auf den Abschnitt "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen
und ein aufgegebener Geschäftsbereich" im Anhangs dieses Halbjahresfinanzberichts
verwiesen. Die Gesamtleistung des BayWa-Konzerns liegt mit 7.147,7 Mio. Euro um 1,456,4 Mio.
Euro unter der angepassten Vergleichsperiode des Vorjahres. Neben den Umsatzerlösen
als größtem Treiber für diese Entwicklung sanken die Bestandsveränderung auf 48,1
Mio. Euro (minus 59,2 Mio. Euro) und die anderen aktivierten Eigenleistungen auf4,7
Mio. Euro (minus 13,2 Mio. Euro). Demgegenüber erhöhten sich die sonstigen betrieblichen
Erträge mit 235,2 Mio. Euro im Vergleich zur Vorperiode (plus 47,1 Mio. Euro). Der Materialaufwand sank im Vergleich zu den Umsatzerlösen unterproportional um 1.405,3
Mio. Euro auf 5.886,2 Mio. Euro, sodass sich das Rohergebnis des BayWa-Konzerns um
51,2 Mio. Euro auf 1.261,5 Mio. Euro verringerte. Im ersten Halbjahr 2025 verringerte sich der Personalaufwand um 18,2 Mio. Euro auf
740,7 Mio. Euro. Verglichen mit dem ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 erhöhten
sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 202,9 Mio. Euro auf 651,7 Mio. Euro.
Ursächlich hierfür sind insbesondere die um 105,5 Mio. Euro auf 139,1 Mio. Euro gestiegenen
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten im Zuge der Sanierung des BayWa-Konzerns sowie
die um 62,5 Mio. Euro auf 77,3 Mio. Euro gestiegenen Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung. Die Abschreibungen des BayWa-Konzerns belaufen sich zum 30. Juni 2025 mit 126,1 Mio.
Euro deutlich unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums von 307,2 Mio. Euro. Dieser
Rückgang liegt in den außerplanmäßigen Wertminderungen des ersten Halbjahres 2024
begründet, die sich zum 30 Juni 2024 auf 222,2 Mio. Euro beliefen. Der BayWa-Konzern verzeichnet für das erste Halbjahr 2025 ein Ergebnis der betrieblichen
Geschäftstätigkeit in Höhe von minus 257,0 Mio. Euro aus, nachdem im Vorjahr ein Ergebnis
in Höhe von minus 202,3 Mio. Euro erzielt wurde. Das Beteiligungsergebnis beläuft sich auf minus 0,4 Mio. Euro und liegt damit um 31,2
Mio. Euro über dem Wert des ersten Halbjahres 2024. In der Vergleichsperiode des Vorjahres
wirkte sich insbesondere eine Wertminderung in Höhe von 42,9 Mio. Euro auf eine at-Equity-bewertete
Beteiligung des Segments Regenerative Energien negativ auf das Beteiligungsergebnis
aus. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des BayWa-Konzerns beläuft sich für die
ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025 auf minus 257,4 Mio. Euro und liegt damit
um 23,5 Mio. Euro unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. Das Zinsergebnis des ersten Halbjahres 2025 verschlechterte sich um 71,2 Mio. Euro
und beläuft sich auf minus 243,4 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung eines Steueraufwands
von 20,6 Mio. Euro ergibt sich für die fortgeführten Geschäftsbereiche des BayWa-Konzerns
für das erste Halbjahr 2025 ein Konzernfehlbetrag in Höhe von 521,4 Mio. Euro nach
minus 416,6 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2024. Für den aufgegebenen Geschäftsbereich
Cefetra Group ergibt sich für das erste Halbjahr 2025 ein Fehlbetrag in Höhe von minus
6,3 Mio. Euro, der um 1,4 Mio. Euro über dem Fehlbetrag in Höhe von minus 7,7 Mio.
Euro der Vergleichsperiode 2024 liegt. Damit beläuft sich der Konzernfehlbetrag der
fortgeführten und der aufgegebenen Geschäftsbereiche des BayWa-Konzerns zum 30. Juni
2025 auf insgesamt minus 527,8 Mio. Euro. Der Konzernfehlbetrag der fortgeführten
und aufgegebenen Geschäftsbereiche für das erste Halbjahr 2024 beläuft sich auf 424,3
Mio. Euro. MitarbeiterDer BayWa-Konzern verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 einen Rückgang der Mitarbeiterzahl
um 4.334 Personen auf 18.391. Neben der gewöhnlichen Personalfluktuation liegen dieser
Entwicklung Umsetzungen verschiedener Maßnahmen, die im Sanierungsgutachten vereinbart
wurden, zugrunde. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung stellt die Entkonsolidierung
des Segments RWA dar, in dessen Zuge 3.037 Mitarbeiter der RWA Raiffeisen Ware Austria
AG einschließlich Mitarbeiter deren mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen
nicht mehr Bestandteil des BayWa-Konzerns sind. Im Segment Regenerative Energien hat
sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl um 761 auf 3.887 Beschäftigte reduziert.
Im Segment BayWa Bau hat sich die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im ersten
Halbjahr um 272 Mitarbeiter auf 4.415 verringert - auch bedingt durch die weiter anhaltende
Konjunkturschwäche innerhalb der Baubranche. Zum weiteren Rückgang tragen die Segmente
BayWa Agrar (minus 184), BayWa Sonstiges (minus 122), BayWa Wärme & Mobilität (minus
102) sowie BayWa Technik (minus 33) bei. Die Mitarbeiterzahl im Segment Cefetra Group,
das zum 30. Juni 2025 als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert ist, erhöhte
sich auf 764 Mitarbeiter (plus 14). Einen Anstieg verzeichnete hingegen das Segment
Global Produce mit plus 163 Beschäftigten. AusblickDie im Prognosebericht des BayWa Konzernfinanzberichts 2024 dargelegten Erwartungen
bleiben gültig. Der Vorstand hält unverändert an der im Prognosebericht des Konzernlageberichts
im BayWa Konzernfinanzbericht 2024 kommunizierten Gesamtprognose für den BayWa-Konzern
fest, insbesondere an der Erwartung eines starken Anstiegs des bereinigten EBITDA. Mit Blick auf das erste Halbjahr 2025 ergibt sich jedoch eine veränderte Struktur
der Ergebnisprognose. Aufgrund der im ersten Halbjahr 2025 unterzeichneten Vereinbarung
über den Verkauf der Cefetra Group wurde das betreffende Segment gemäß IFRS 5 als
aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert und ist damit künftig den nicht fortgeführten
Aktivitäten zuzuordnen. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Ergebnisprognose ab dem aktuellen Berichtszeitraum
getrennt für fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten. Für den Bereich der fortgeführten Aktivitäten rechnet der Konzern weiterhin mit einem
starken Anstieg des bereinigten EBITDA. Die Entwicklung im ersten Halbjahr 2025 zeigt
jedoch eine differenzierte Segmentdynamik: Die BayWa-Segmente Agrar und Technik sowie
der Obsthandel im Segment Global Produce verzeichnen eine deutlich bessere Entwicklung
als in den Annahmen des Konzernabschlusses 2024 vorgesehen. Die übrigen Segmente bewegen
sich im Rahmen der Erwartungen. Im Segment BayWa Agrar erweisen sich die ergriffenen Kostensenkungsmaßnahmen als besonders
wirksam. Zudem fallen die eingeplanten negativen Auswirkungen durch die StaRUG-Effekte
weniger stark aus als ursprünglich prognostiziert. Dies dürfte dazu führen, dass sich
aus dem zunächst erwarteten starken Rückgang des bereinigten EBITDA zum Jahresende
2025 stattdessen ein starker Anstieg ergibt. Im Segment BayWa Technik wird statt des
erwarteten signifikanten Rückgangs mit einem abgeschwächten, jedoch weiterhin erheblichen
Rückgang des bereinigten EBITDA gerechnet. Grund hierfür ist, dass sich die Marktschwäche
in Süddeutschland weniger stark ausprägt und die gezielten Vertriebsmaßnahmen greifen.
Für das Segment Global Produce wird die Prognose aufgrund überdurchschnittlicher Vermarktungspreise
für Obst von einer erheblichen auf eine signifikante Steigerung des bereinigten EBITDA
angehoben. Das Segment Cefetra Group wird als nicht fortgeführte Aktivität ausgewiesen. Der Vollzug
der Transaktion (Closing) ist für das Ende des dritten Quartals 2025 vorgesehen. Ab
dem Zeitpunkt der Entkonsolidierung entfallen die Ergebnisbeiträge der Cefetra Group.
Die Prognose für dieses Segment bleibt unverändert zur ursprünglichen Planung, es
wird weiterhin ein erheblicher Anstieg des bereinigten EBITDA erwartet. Insgesamt bestätigt der BayWa-Konzern trotz struktureller Veränderungen und der Ausweisung
nicht fortgeführter Aktivitäten seine Prognose und erwartet weiterhin einen starken
Anstieg des bereinigten EBITDA im Vergleich zum Vorjahr. HinweisIm Sanierungsgutachten des unabhängigen Sanierungsgutachters, das auch dem vom Restrukturierungsgericht
gebilligten Restrukturierungsplan zugrunde lag, wurden für die Feststellung der Sanierungsfähigkeit
der Gesellschaft Annahmen bezüglich des Unternehmenserfolgs innerhalb der Restrukturierungsperiode
(das heißt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2028) getroffen. Die Gesellschaft hält
daran fest, dass die im Sanierungsgutachten getroffenen Annahmen bezüglich des Unternehmenserfolgs
innerhalb der Restrukturierungsperiode als Zielsetzung für den Konzern grundsätzlich
erreichbar sind, wobei hiermit keine Prognose der Gesellschaft über das tatsächliche
Eintreten der Annahmen des Sanierungsgutachtens verbunden ist. Chancen- und RisikoberichtDer Chancen- und Risikobericht sowie das Risikomanagementsystem des BayWa-Konzerns
sind im Lagebericht des BayWa Konzernfinanzberichts 2024 beschrieben. Auf Basis der Chancen- und Risikoberichts für das Geschäftsjahr 2024 wurden für den
Halbjahresfinanzbericht 2025 die größten Einzelrisiken überprüft. Im Finanzierungsrisiko
wurde zum 30. Juni 2025 ein neues Risiko ergänzt und der Schadenserwartungswert entsprechend
angepasst. Das Finanzierungsrisiko insgesamt bleibt für den BayWa-Konzern weiterhin
substanziell. Neben den in Ihrer Bedeutung nachfolgend dargestellten wesentlichen
Risiken zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Sanierungskonzepts sowie den Projektrisiken
hat sich die Gesamtrisikolage im Vergleich zum 31. Dezember 2024 jedoch nicht wesentlich
verändert. Der Halbjahresfinanzbericht 2025 enthält keine umfangreichen und vollständigen Angaben
zum Chancen- und Risikobericht. Die folgenden Erläuterungen sind deshalb in Verbindung
mit dem BayWa Konzernfinanzbericht 2024 zu lesen. Im Folgenden sind wesentliche Einzelrisiken mit einem Schadenserwartungswert über
5 Mio. Euro beschrieben, die, im Vergleich zu ihrer Beschreibung im BayWa Konzernfinanzbericht
2024, verändert oder hinzugekommen sind, sowie Einzelrisiken, die in ihrer Bedeutung
für den Konzern aufgrund der daraus resultierenden möglichen Bestandsgefährdung wesentlich
sind. LiquiditätsrisikoGemäß Sanierungskreditvertrag und im Einklang mit der Sanierungsvereinbarung hat die
BayWa AG sowie die BayWa r.e. AG am 30. Juni 2025 eine Einigung über eine vereinheitlichte,
an die Markt- und Unternehmensgegebenheiten angepasste langfristige Unternehmensfinanzierung
bis Ende 2028 mit ihren Finanzgläubigern erreicht. Die Laufzeit aller relevanten Finanzverbindlichkeiten
wurde bis Ende des Sanierungszeitraums (das heißt bis Ende 2028) verlängert. In diesem
Zusammenhang haben sich die BayWa AG wie auch verschiedene Konzerngesellschaften dazu
verpflichtet, den Darlehensgebern Sicherheiten zu stellen. Es besteht weiterhin das Risiko, dass Kreditinstitute ganz oder teilweise bestehende
Kreditlinien kündigen, sollten die Kreditbedingungen (Covenants) nicht erfüllt sein
und Waiver nicht akzeptiert werden. Bezogen auf die beiden Sanierungsfinanzierungsvereinbarungen
wurden sowohl für die BayWa AG als Muttergesellschaft als auch für die BayWa r.e.-Gruppe
Covenants im Sinne einer einzuhaltenden Mindestliquidität definiert. Für die BayWa
r.e.-Gruppe ist darüber hinaus ein Covenant hinsichtlich des im Sanierungsgutachten
der BayWa r.e. geplanten bereinigten EBITDA vereinbart; die Überprüfung des EBITDA-Covenants
wird ab dem 30. Juni 2026 vorgenommen. Darüber hinaus ist monatlich, quartalsweise
und jährlich ausführlichen Berichtspflichten gegenüber den Banken nachzukommen, deren
Inhalte durch den Sanierungsgutachter jeweils zu den Quartalen zu validieren und zu
bestätigen sind. Das Liquiditätsrisiko wird als substanziell eingestuft. Gegenüber dem 31. Dezember
2024 hat sich das Liquiditätsrisiko nicht verändert und wird aufgrund dessen Bedeutung
für die Gesamtrisikolage des Konzerns dargestellt. Maßnahmenrisiko im Rahmen des LiquiditätsrisikosIm Rahmen des Sanierungskonzepts werden unterschiedliche Maßnahmen beschrieben, die
zur erfolgreichen Restrukturierung des BayWa-Konzerns beitragen sollen. Hierbei wird
zwischen strukturellen und operativen Maßnahmen unterschieden. Strukturelle Maßnahmen
dienen zur Liquiditätssicherung und zur Wiederherstellung der Refinanzierungsfähigkeit
und umfassen Veräußerungen von Vermögenswerten und Unternehmensgruppen, die außerhalb
der Kerngeschäftsbereiche des BayWa-Konzerns liegen. Operative Maßnahmen betreffen
Initiativen, die die operative Wettbewerbsfähigkeit verbessern sollen. Wesentliche strukturelle Maßnahmen sind die Verkäufe von Beteiligungen. Dazu gehört
beispielsweise der für das laufende Geschäftsjahr 2025 vorgesehene und Anfang Mai
vollzogene Verkauf der österreichischen Tochtergesellschaft RWA Raiffeisen Ware Austria
AG (RWA AG). Zusätzlich ist im laufenden Geschäftsjahr auch der Verkauf der niederländischen
Cefetra Group B.V. geplant, deren Verkaufsvertrag bereits im Juni 2025 geschlossen
wurde, sowie weiterer Beteiligungen bis Ende 2028. Die Verkäufe der Unternehmensgruppen
sind im Sanierungskonzept über den oben angegebenen Zeitraum geplant. Hinsichtlich
der geplanten Zeitpunkte der Verkäufe (z. B. aufgrund von Verhandlungen mit Interessenten)
als auch in der Höhe der geplanten Verkaufserlöse (abweichende Unternehmensbewertungen
aufgrund von Marktveränderungen) kann es Abweichungen gegenüber dem Sanierungsgutachten
geben. In den operativen Maßnahmen sind sechs Maßnahmenkategorien (Markt, Lieferanten, Organisatorische
Effizienz, Ausgaben, Working Capital und Portfolioanpassungen) beschrieben. Die Maßnahmen
betreffen beispielsweise die Optimierung des Produktportfolios, Effizienz und Effektivitätssteigerungen
im Vertrieb, Preisgestaltung, Lieferantenauswahl und -bündelung, Reduktion der Arbeitsplätze,
Anpassung der Standortstruktur, Inventaroptimierung, Verbesserung der Zahlungsbedingungen
sowie Veräußerungen von einzelnen Unternehmen außerhalb des Kerngeschäfts. Diese unterliegen
Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts der Umsetzung und der Höhe der zu realisierenden
Ergebnisverbesserungen, insbesondere bei den Kosten für Schließung von Standorten,
bei der Reduzierung des Personalaufwands durch den Abbau von Arbeitsplätzen sowie
den Kosteneinsparungen durch Reduzierung der Gemeinkosten. Das Maximalrisiko ergibt
sich aus der Summe der geplanten Maßnahmeneffekte. Da die beschriebenen Maßnahmen
im ersten Halbjahr 2025 teilweise bereits umgesetzt wurden und das Maßnahmenpaket
laufend ergänzt und erweitert wird, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen erfolgreich
implementiert werden. Abweichungen (auch hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfassung
möglicher Rückstellungen) führen zu veränderten Ergebnissen und Liquiditätsabflüssen. Die im Restrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen sowie die im finalen Sanierungsgutachten
dargestellten operativen und finanziellen Maßnahmen sind geeignet, die drohende Zahlungsunfähigkeit
des BayWa-Konzerns zu beseitigen und die Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die BayWa
AG und ihre Tochtergesellschaften sind mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für die
Planungsperiode bis Ende 2028 durchfinanziert und es besteht die Aussicht auf eine
positive, nachhaltige Fortführungsfähigkeit. Das Maßnahmenrisiko wird als substanziell eingestuft. Gegenüber dem 31. Dezember 2024
hat sich das Maßnahmenrisiko nicht wesentlich verändert und wird aufgrund dessen Bedeutung
für die Gesamtrisikolage des Konzerns dargestellt. Finanzierungsrisiko im Rahmen des LiquiditätsrisikosDem BayWa-Konzern werden von Banken und anderen Fremdkapitalgebern Mittel über eine
bestimmte Laufzeit zur Verfügung gestellt, um den Geschäftsbetrieb ausüben zu können.
Diese sind im Rahmen der Sanierungsfinanzierung bis Dezember 2028 als Laufzeitende
vereinbart worden. Die Finanzierung ist an Kreditbedingungen (Covenants) geknüpft,
die einzuhalten sind, um kein Kündigungsrecht der Banken auszulösen. Unter der Prämisse
der Restrukturierung und der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sanierungskonzept ist
mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Unternehmen bis Ende
2028 durchfinanziert sein wird. Im Rahmen der Sanierungsbemühungen der BayWa-Gruppe
sollen die Finanzierungslinien zurückgeführt werden. Zum Ende der Laufzeit des Sanierungskreditvertrags
werden mit den Banken frühzeitig Gespräche hinsichtlich einer Anschlussfinanzierung
aufgenommen. Die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die Entwicklung von Tochtergesellschaften
sind von ausreichenden Finanzierungslinien abhängig. Sollten die Finanzierungslinien
nicht oder nicht in der für das operative Geschäft notwendigen Höhe zur Verfügung
gestellt werden (insbesondere wenn Kreditbedingungen nicht erfüllt werden und Banken
die Linien streichen), kann dies Auswirkungen auf das Handelsgeschäft haben. Im Rahmen der Überprüfung des Liquiditätsbedarfs einer Tochtergesellschaft in Kanada
wurde ein gegenüber der Planung erhöhter Finanzierungsbedarf des Working Capital identifiziert,
der sich aus der herausfordernden Vermarktung von in Zahlung genommenen Gebrauchtmaschinen
ergeben hat. Sollte keine Lösung zur Finanzierung des Kapitalbedarfs gefunden werden,
könnte es erforderlich werden, zusätzliche Mittel aus dem Finanzierungsrahmen der
Muttergesellschaft bereitzustellen. Außerdem wären zusätzliche Mittel aus gewährten
Garantien der Tochtergesellschaft gegenüber Finanzierungspartnern zu leisten. Zur
Sicherstellung der Finanzierung und Liquidität der Tochtergesellschaft verhandelt
der Konzernvorstand mit weiteren Partnern über die mögliche Abdeckung des Finanzierungsbedarfs
durch alternative Finanzierungsquellen. Darüber hinaus erfolgt eine Überwachung der
täglichen Liquiditätslage und der Cashflow-Planung. Gegenüber dem 31. Dezember 2024 hat sich das Finanzierungsrisiko leicht erhöht. Insgesamt
wird das Finanzierungsrisiko weiterhin als substanziell eingestuft. Projektrisiko in der Kategorie ProjektIm Projektgeschäft der erneuerbaren Energien kann es zu ungeplanten Verzögerungen
kommen, die insbesondere aus langwierigen Verfahren und möglichen Rechtsstreitigkeiten
im Zusammenhang mit der Genehmigung dieser Anlagen resultieren. Diese Verzögerungen
können sich negativ auf eine kosten- und zeiteffiziente Projektabwicklung und die
Höhe der Umsatzerlöse aus Stromerzeugung im Geschäftsbereich IPP (IPP - Independent
Power Producer, unabhängiger Stromerzeuger) auswirken. Ein wesentliches Einzelrisiko besteht beim Bau eines Photovoltaik-(PV-)Installationsprojekts,
das durch deutliche Verzögerungen dazu geführt hat, dass es zu einem potenziellen
Vertragsbruch unter dem EPC-Vertrag (EPC - Engineering, Procurement, Construction,
also Planung, Beschaffung, Bau) kommen und damit eine Kündigung und finanzielle Ansprüche
des Kunden zur Folge haben könnte. Als Gegenmaßnahme wurden ein neues Projektteam
und ein Lenkungsausschuss eingerichtet, die mit dem Kunden einen neuen Umfang und
Zeitplan erarbeiten. Es wurde eine Rückstellung in Höhe von knapp der Hälfte des Vertragswerts
gebucht. Darüber hinaus besteht noch ein Restrisiko, dass der Schaden höher ausfallen könnte,
als es das Basisszenario annimmt. Dieses Risiko wird als moderat eingeschätzt. Das wesentliche Projektrisiko wird als signifikant eingestuft. Die Projektrisiken
werden insgesamt als substanziell eingestuft. Gegenüber dem 31. Dezember 2024 hat
sich das Projektrisiko nicht wesentlich verändert und wird aufgrund dessen Bedeutung
für die Gesamtrisikolage des Konzerns dargestellt. Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation durch die KonzernleitungDas Geschäftsjahr 2024 bedeutete für den BayWa-Konzern einen Umbruch. Nach dem langjährigen
Expansions- und Investitionskurs führten mehrere Faktoren dazu, dass die BayWa AG
im Juli 2024 in eine Liquiditätskrise geriet, woraufhin umfassende Sanierungsmaßnahmen
eingeleitet wurden. Diese Entwicklung führte bei der BayWa AG im zweiten Halbjahr
2024 zur Beauftragung eines Sanierungsgutachtens nach den Kernanforderungen des IDW
S 6. Ferner kam es zu Veränderungen im Vorstand und Verhandlungen über eine Sanierungsvereinbarung
mit den beiden Ankeraktionären, Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen
Agrar Invest AG, und den Gläubigerbanken. Das finale Sanierungsgutachten wurde am
30. Juni 2025 vorgelegt und dient als Grundlage der operativen Sanierung. Auch die
Sanierungsvereinbarung wurde am 30. Juni 2025 rechtsverbindlich abgeschlossen und
wirksam. Die Verlängerung der Finanzierungen mit den bestehenden Finanzgläubigern
als Teil des Sanierungskreditvertrags, der alle bestehenden Kredite zu vereinheitlichten
Konditionen in Form eines Großkredits zusammenführt und bis Ende des Sanierungszeitraums,
das heißt bis Ende 2028, die Hauptfinanzierung des BayWa-Konzerns darstellt, wurde
ebenfalls am 30. Juni 2025 geschlossen. Das finale Sanierungsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit saniert und mittelfristig seine operative Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
wiederherstellen kann. Das Gutachten umfasst tiefgreifende Maßnahmen in unterschiedlichen
Bereichen und auf verschiedenen Ebenen des Konzerns. Ziel der mehrjährigen Restrukturierung
ist die finanzielle Stabilisierung der BayWa, ein deutlicher Abbau der Verschuldung
sowie die strategische Weiterentwicklung des BayWa-Konzerns. Voraussetzung für die
erfolgreiche Restrukturierung ist die Umsetzung wesentlicher Maßnahmen zum Schuldenabbau,
zur Reduzierung von Kosten und zur Steigerung der Profitabilität. Dies erfolgt insbesondere
durch organisatorische Verschlankung und Umsetzung zahlreicher operativer Einsparmaßnahmen
in der BayWa. Die Maßnahmen des Sanierungskonzepts befinden sich zum Teil schon in
der Umsetzung und sollen bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Neben externen, nur bedingt oder nicht beeinflussbaren Risiken - insbesondere geopolitischen
Spannungen und makroökonomischen Entwicklungen - besteht das unternehmensinterne Risiko,
dass zentrale Maßnahmen des eingeleiteten Sanierungskonzepts, insbesondere zur Entschuldung,
zur Kostenreduktion sowie zur nachhaltigen Ergebnisverbesserung, nicht im vorgesehenen
Zeitrahmen oder nicht in der geplanten Form realisiert werden können. Vor diesem Hintergrund ergibt die aktuelle Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation,
dass im Falle eines gleichzeitigen Eintritts mehrerer wesentlicher Einzelrisiken oder
bei unerwarteten Verzögerungen bzw. Abweichungen in der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
- etwa im Zusammenhang mit geplanten Desinvestitionen, Standortschließungen oder dem
Personalabbau - eine Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens nicht ausgeschlossen
werden kann. Für die Dauer der Sanierung besteht damit ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko
und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit
der BayWa AG und ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf
seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Die Gesamtbeurteilung hat sich damit gegenüber dem Vorjahr und den Aussagen im BayWa
Konzernfinanzbericht 2024 nicht verändert. Verkürzter Konzernzwischenabschluss der BayWa AG zum 30. Juni 2025KonzernbilanzAktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungFortgeführte Geschäftsbereiche
Überleitung zum Konzern-Gesamtergebnis
Verkürzte Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung
Ausgewählte erläuternde AnhangangabenVorbemerkung zur aktuellen Situation im BayWa-KonzernLaufendes Sanierungs- und RestrukturierungsverfahrenZu Beginn des zweiten Halbjahres 2024 geriet der BayWa-Konzern in eine Liquiditäts-,
Ergebnis- und Strategiekrise, die eine umfassende Überprüfung der wirtschaftlichen
Lage erforderlich machte. In der Folge wurde ein externes Sanierungsgutachten beauftragt,
das die Grundlage für weiterführende Maßnahmen bildete. Auf Basis des im Sanierungsgutachten
entwickelten Sanierungskonzepts konnte der BayWa-Konzern am 30. Juni 2025 eine rechtsverbindliche
Sanierungsvereinbarung mit den beiden Ankeraktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG
und Raiffeisen Agrar Invest AG und wesentlichen Finanzgläubigern abschließen. Das
Sanierungsgutachten bestätigte die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit des Konzerns
und bildet die Grundlage für die Umsetzung der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen. Weiterführende Informationen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns finden sich
im BayWa Konzernfinanzbericht 2024, im Konzernlagebericht und im Konzernanhang. Hinweis: Im Sanierungsgutachten des unabhängigen Sanierungsgutachters, das auch dem
vom Restrukturierungsgericht gebilligten Restrukturierungsplan zugrunde lag, wurden
für die Feststellung der Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft Annahmen bezüglich des
Unternehmenserfolgs innerhalb der Restrukturierungsperiode (das heißt bis zum Ablauf
des Geschäftsjahrs 2028) getroffen. Die Gesellschaft hält daran fest, dass die im
Sanierungsgutachten getroffenen Annahmen bezüglich des Unternehmenserfolgs innerhalb
der Restrukturierungsperiode als Zielsetzung für den Konzern grundsätzlich erreichbar
sind, wobei hiermit keine Prognose der Gesellschaft über das tatsächliche Eintreten
der Annahmen des Sanierungsgutachtens verbunden ist. StaRUG-Verfahren abgeschlossenBevor die Sanierungsvereinbarung geschlossen werden konnte, hatte die BayWa AG am
31. Januar 2025 beim Amtsgericht München als zuständigem Restrukturierungsgericht
ein öffentliches Restrukturierungsvorhaben gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs-
und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
- StaRUG) angezeigt. Am 6. Juni 2025 hat das Amtsgericht München - Restrukturierungsgericht
- den Restrukturierungsplan der BayWa AG bestätigt, dessen Rechtskraft am 21. Juni
2025, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, eintrat. Die vorgesehenen Maßnahmen waren
zuvor bereits schrittweise umgesetzt worden und werden nach Eintreten der Rechtskraft
des Restrukturierungsplans weitergeführt. Kapitalerhöhung der BayWa AG 2025Der Restrukturierungsplan sieht eine Barkapitalerhöhung der BayWa AG mit einem Bezugsrecht
aller Aktionäre im Verhältnis einer alten Aktie zu zwei neuen Aktien vor. Der Vorstand
hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für eine neue Aktie auf 2,79
Euro festgelegt. Die Kapitalerhöhung wird in zwei Tranchen umgesetzt. Damit die Erlöse
aus der ersten Tranche frühzeitig an die BayWa AG fließen konnten, sind die neuen
Aktien aus der ersten Tranche in Höhe von 125 Mio. Euro (44.802.868 neue Aktien) ausschließlich
von den beiden Ankeraktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen
Agrar Invest AG gezeichnet worden. Die Ankeraktionäre werden die Stimmrechte aus den
neuen Aktien der ersten Tranche in der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung der
BayWa AG am 26. August 2025 sowie in allen nachfolgenden Hauptversammlungen, längstens
jedoch bis zum 31. März 2026, nicht ausüben. Die zweite Tranche soll voraussichtlich
Mitte Oktober 2025, nach Vorliegen des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) zu billigenden Wertpapierprospekts, den bestehenden Aktionären im Streubesitz
zur Zeichnung angeboten werden. Die Ankeraktionäre haben sich verpflichtet, für weitere
bis zu 25 Mio. Euro nicht bezogene Aktien aus der zweiten Tranche zu zeichnen, um
einen Mindesterlös aus der Barkapitalerhöhung von insgesamt 150 Mio. Euro sicherzustellen.
Etwa nicht bezogene neue Aktien werden institutionellen Investoren mindestens zum
Bezugspreis angeboten. Bestandsgefährdung und Sanierungsfähigkeit der BayWa bestätigtFür die Dauer der Sanierung besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und
ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit
der BayWa AG sowie ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Der Fortbestand des Konzerns ist von der erfolgreichen
Umsetzung der im Restrukturierungsplan gemäß StaRUG sowie im Sanierungskonzept dargestellten
Maßnahmen und insofern insbesondere von der Steigerung der Profitabilität im Rahmen
einer strategischen Neuausrichtung unter Berücksichtigung der Veräußerung weiterer
nicht zum Kerngeschäft gehörender Beteiligungen und Vermögenswerte sowie der Umsetzung
der geplanten Eigenkapitalerhöhung wie auch von der Einhaltung der im Rahmen der Refinanzierungen
vereinbarten Verhaltenspflichten (sogenannte Undertakings und Covenants) abhängig.
Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf
seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Der Vorstand geht davon aus, dass die im Restrukturierungsplan vorgesehenen sowie
die im finalen Sanierungskonzept vom 30. Juni 2025 dargestellten operativen und finanziellen
Maßnahmen geeignet sind, die drohende Zahlungsunfähigkeit der BayWa AG zu beseitigen
und die Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die BayWa AG als Einzelunternehmen ist
ebenso wie der BayWa-Konzern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit während des im Sanierungskonzept
enthaltenen Planungszeitraums bis Ende 2028 durchfinanziert. Es besteht die Aussicht
auf eine positive, nachhaltige Fortführungsfähigkeit, die sich insbesondere aus den
geplanten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit des
BayWa-Konzerns ergibt. Veränderungen im Vorstand der BayWa AGReinhard Wolf, Mitglied des Vorstands der BayWa AG, der für die Ressorts BayWa Agrar
und BayWa Baustoffe zuständig war, ist zum 30. Juni 2025 in den Ruhestand getreten.
Eine Nachbesetzung ist nicht vorgesehen, daher besteht der Vorstand nun aus vier Personen.
Die Zuständigkeiten für die Geschäftssegmente wurden umverteilt: Dr. Frank Hiller,
Vorstandsvorsitzender der BayWa AG, verantwortet die Ressorts mit den Segmenten BayWa
Technik und BayWa Baustoffe, Vorständin Dr. Marlen Wienert die Ressorts mit den Segmenten
BayWa Agrar sowie BayWa Wärme & Mobilität (zuvor verantwortlich für BayWa Technik
und BayWa Wärme & Mobilität). Steuerungssystem des BayWa-KonzernsSteuerung der operativen Leistungsfähigkeit: bereinigtes EBITDADas bereinigte EBITDA wird ab dem Geschäftsjahr 2025 als Prognose- und Steuerungsgröße
verwendet, um die nachhaltige Ertragskraft des operativen Geschäfts sachgerecht abzubilden.
In Anlehnung an die Darstellungen im Sanierungsgutachten werden beim EBITDA (Ergebnis
vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) Bereinigungen von außerordentlichen Aufwendungen
und Erträgen, die im direkten Zusammenhang mit der Restrukturierung des BayWa-Konzerns
stehen, vorgenommen. Dabei wird das EBITDA nach der gleichen Logik wie die bisherige zentrale Steuerungsgröße,
das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das sich aus dem Ergebnis der
betrieblichen Geschäftstätigkeit zuzüglich des Ergebnisses aus at-Equity-bilanzierten
Anteilen und dem übrigen Beteiligungsergebnis zusammensetzte, ermittelt. Ausgehend
vom EBIT werden beim EBITDA sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige Abschreibungen
auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen hinzugerechnet. Abschreibungen
auf Vermögenswerte, die nicht zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagevermögen
zählen, bleiben bei der Ermittlung des EBITDA unberücksichtigt. Das EBITDA wird um außerordentliche Aufwendungen und Erträge bereinigt, die im direkten
Zusammenhang mit der Restrukturierung des BayWa-Konzerns stehen (bereinigtes EBITDA).
Die folgende Tabelle enthält eine abschließende Liste aller Themen, um die das EBITDA
bereinigt wird. Daraus ergibt sich für das erste Halbjahr 2025 das folgende bereinigte
EBITDA:
Steuerung der finanziellen Leistungsfähigkeit: frei verfügbare Liquidität und MindestliquiditätDie frei verfügbare Liquidität ist ein zentrales Steuerungselement im Konzern. Sie
dient dazu, die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten und auf mögliche Veränderungen
der Markt- und Finanzlage angemessen reagieren zu können. Innerhalb dieses Rahmens
ist eine Mindestqualität definiert, die als Untergrenze dient und nicht unterschritten
werden darf. Geänderte Segmentberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2025Ab diesem Halbjahresfinanzbericht 2025 berichtet der BayWa-Konzern über acht statt
bislang neun Segmente: BayWa Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität, BayWa
Baustoffe, BayWa Sonstiges, Regenerative Energien, Global Produce und RWA. Für den
Verkauf der Cefetra Group hat die BayWa AG am 10. Juni 2025 einen Vertrag mit der
niederländischen First Dutch Group B.V. geschlossen. Der Vollzug der Transaktion (Closing)
ist bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vorgesehen. Der Ergebnisbeitrag des Segments
Cefetra Group wird daher gesondert nach den Ergebnissen aus nicht fortgeführten Aktivitäten
ausgewiesen und fließt nicht in das operative Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten
ein. Das Segment RWA (RWA Raiffeisen Ware Austria AG) ist im vorliegenden Halbjahresfinanzbericht
bis zum 2. Mai 2025 (Closing) vollumfänglich in den Konzernabschluss einbezogen (vollkonsolidiert).
Mit Abschluss der Transaktion entfällt die Einbeziehung des Segments in den Konzernabschluss. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer vorliegende Halbjahresfinanzbericht des BayWa-Konzerns zum 30. Juni 2025 wurde
in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie
sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt. In Übereinstimmung mit IAS
34 wird der Konzernzwischenabschluss in einer im Vergleich zum Konzernjahresabschluss
verkürzten Form veröffentlicht und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss
der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2024 zu lesen. Alle neuen oder geänderten IFRS
und Interpretationen des IFRS Interpretations Committee, die für den BayWa-Konzern
erstmals zum 1. Januar 2025 verpflichtend anzuwenden waren, wurden beachtet. Für schon
bestehende oder unveränderte IFRS stimmen die Bilanzierungs-, Bewertungs-, Konsolidierungs-
und Ausweisgrundsätze mit Ausnahme der unten aufgeführten Änderung mit denjenigen
überein, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 angewendet
wurden. Diesbezüglich wird auf den Konzernabschluss der BayWa AG zum 31. Dezember
2024 verwiesen. Die Berichtswährung der BayWa AG ist der Euro. Die Betragsangaben
erfolgen in Millionen Euro und werden - sofern nicht anderslautend vermerkt - auf
eine Nachkommastelle gerundet. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen bei Summenbildungen
sowie bei der Berechnung von Prozentangaben ergeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betreffend aufgegebene GeschäftsbereicheNeben einzelnen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und den Veräußerungsgruppen
WHG und BayWa r.e. IPP La Rueda (neu seit dem 30. Juni 2025) liegt im BayWa-Konzern
zum Ende des ersten Halbjahres 2025 der aufgegebene Geschäftsbereich Cefetra Group
(neu seit dem 11. Juni 2025) vor. Eine Veräußerungsgruppe wird vom BayWa-Konzern als
aufgegebener Geschäftsbereich (discontinued operation) klassifiziert, wenn sie einen
gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder einen geografischen Geschäftsbereich
umfasst, der Teil eines einzeln abgestimmten Plans zur Veräußerung des Geschäftszweigs
oder des geografischen Geschäftsbereichs ist. Die Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, und in der Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung gesondert im Posten "Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen"
nach Steuern ausgewiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Vorperiode wird
entsprechend angepasst, indem das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs retrospektiv
getrennt von den fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen wird. In der Konzern-Kapitalflussrechnung
werden die Cashflows aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich getrennt von den Cashflows
der fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen und die Vorperiode wird entsprechend angepasst. Die Vermögenswerte und Schulden einer Veräußerungsgruppe bzw. eines aufgegebenen Geschäftsbereichs
werden zunächst nach den einschlägigen IFRS-Standards bewertet, bevor der sich daraus
ergebende Buchwert dem Nettozeitwert der Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen
Geschäftsbereichs gegenübergestellt wird, um einen gegebenenfalls anzusetzenden niedrigeren
Wert zu bestimmen. Wertminderungen im Rahmen der erstmaligen Klassifikation als zur
Veräußerung gehalten bzw. als aufgegebener Geschäftsbereich werden ebenso wie spätere
Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen bis zur Höhe des kumulierten Wertminderungsaufwands
in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen erfasst. Planmäßige
Abschreibungen werden ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung nicht mehr vorgenommen. Sofern die Änderung eines Veräußerungsplans dazu führt, dass die Kriterien für eine
Einstufung eines Unternehmensbestandteils als aufgegebener Geschäftsbereich nicht
mehr erfüllt werden, ist die entsprechende Veräußerungsgruppe wieder als fortgeführte
Aktivität zu behandeln. Daraus folgt eine Anpassung der Darstellung der Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung des Berichts- und des Vorjahres, sodass die Aufwendungen und Erträge
der Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen Geschäftsbereichs wieder im Ergebnis
aus fortgeführten Aktivitäten enthalten sind. Entsprechend werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung
die Ein- und Auszahlungen der Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen Geschäftsbereichs
für beide Berichtsjahre wieder den fortgeführten Aktivitäten zugeordnet. In der Konzernbilanz
werden die Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen
Geschäftsbereichs nicht mehr separat, sondern in den einschlägigen einzelnen Bilanzposten
ausgewiesen. Die nicht mehr als zur Veräußerung gehaltene klassifizierte Veräußerungsgruppe
bzw. der aufgegebene Geschäftsbereich ist mit dem niedrigeren Wert aus fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem Betrag zu bewerten. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für Veräußerungsgruppen bzw. aufgegebene
Geschäftsbereiche erfolgte im BayWa-Konzern anhand laufender Kaufpreisverhandlungen
unter Berücksichtigung voraussichtlicher Veräußerungskosten. In den Fällen, in denen
noch kein Veräußerungspreis aus laufenden Kaufpreisverhandlungen abgeleitet werden
konnte, erfolgte die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für Immobilien auf Basis von
Ertragswertberechnungen (Level 3 der Fair-Value-Hierarchie). Dabei sind die Grundstückswerte
anhand aktueller offizieller Bodenrichtwerte berechnet worden. Lagebedingten Vor-
und Nachteilen wurde entsprechend Rechnung getragen. Bei vermieteten Gebäuden wurde
unter Zugrundelegung der tatsächlich erzielten Jahresmiete abzüglich der standardisierten
Bewirtschaftungskosten sowie der Restnutzungsdauer der Ertragswert der baulichen Anlage
ermittelt. Die aus dem Verkauf von aufgegebenen Geschäftsbereichen realisierten Veräußerungsgewinne
oder Veräußerungsverluste werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst. Die realisierten Veräußerungsgewinne
oder Veräußerungsverluste aus dem Verkauf von Veräußerungsgruppen werden in der Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung im sonstigen Beteiligungsergebnis erfasst. Annahmen und SchätzungenSoweit im Rahmen der Berichterstattung Annahmen und Schätzungen vorgenommen wurden,
bleiben diese in der Methodik innerhalb des Geschäftsjahres und im Geschäftsjahresvergleich
unverändert. Es gibt keine berichtspflichtigen Änderungen mit einer wesentlichen Auswirkung
auf die aktuelle Berichtsperiode. Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8.42Im vorliegenden Halbjahresbericht wurde zwei Fehlerkorrekturen im Sinne von IAS 8.42
i. V. m. IAS 8.43 retrospektiv vorgenommen. Die Umsatzerlöse und der Materialaufwand der Vorjahresvergleichsperiode wurden um
jeweils 59,7 Mio. Euro reduziert. Dies erfolgte aufgrund der Tatsache, dass eine Gesellschaft
des Segments Global Produce mit Sitz in den USA im ersten Halbjahr 2024 für die gehandelte
Ware Umsatzerlöse und Materialaufwand als Prinzipal erfasste, diese jedoch nur als
solche eines Agenten hätten erfasst werden dürfen. Mit der Korrektur wurde die Bilanzierung
des ersten Halbjahres 2024 an den zum Jahresende 2024 bereits korrekt erfolgten Ausweis
der geringeren Umsatzerlöse und des geringeren Materialaufwands angepasst. Aus dieser
Korrektur resultierten keinerlei Ergebniseffekte. Ein weiterer Fehler betrifft die Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
der Vergleichsperiode des Vorjahres. Wie im Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2024
erläutert, wurde keine ausführliche Steuerberechnung zu diesem Stichtag durchgeführt.
Vielmehr wurde der Steuersatz der BayWa AG in Höhe von 29,13 Prozent als Multiplikator
für das Ergebnis vor Steuern verwendet, um so unterjährige, teils größere Schwankungen
in der Konzernsteuerquote zu vermeiden. Dies führte insbesondere aufgrund mangelnder
Werthaltigkeit gebildeter aktiver latenter Steuern auf Steuerminderungsansprüche zu
einem nicht korrekten Ergebnis. Der korrigierte Ertragsteueraufwand wurde gemäß IAS
34.30 ermittelt. Der so ermittelte effektive Ertragsteuersatz von 3,64 Prozent wurde
auf das Vorsteuerergebnis in Höhe von minus 409,4 Mio. EUR angewendet. Aus diesen beiden Anpassungen ergeben sich die folgenden Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn-
und-Verlustrechnung für das erste Halbjahr 2024:
Weiterhin waren in der Halbjahreskonzernbilanz 2024 die Ertragsteuerforderungen auf
der Aktivseite sowie die latenten Steuerschulden auf der Passivseite nicht korrekt
ausgewiesen. Die entsprechenden Anpassungen finden sich in der folgenden Tabelle.
Saison- und Konjunktureinflüsse auf die GeschäftstätigkeitGeschäftstypisch wirken sich saisonale Einflüsse auf nahezu alle Kernaktivitäten des
Konzerns aus. Sie führen im Jahresverlauf zu Schwankungen bei Umsatz und Ergebnis,
die sich teilweise ausgleichen. In den Segmenten Global Produce und BayWa Agrar liegen
die Hauptaktivitäten in den ersten drei Quartalen eines Geschäftsjahres, mit Schwerpunkt
im zweiten Quartal. Im Segment BayWa Wärme & Mobilität hingegen führen eher konjunkturelle
Einflüsse zu Geschäftsschwankungen. Die Preisentwicklung beeinflusst maßgeblich das
Verbraucherverhalten und damit wesentlich die Umsatzentwicklung des Segments. Nachfragestaus
lösen sich dann im Mehrjahresverlauf auf. Im Segment Regenerative Energien ergeben
sich Schwankungen in Abhängigkeit von Projektverkäufen. Zudem können sich politische
Einflussfaktoren durch Änderungen von Fördermaßnahmen auf die Geschäftsentwicklung
auswirken. Im Segment BayWa Baustoffe verstärkt sich die Tätigkeit nach dem ersten
Quartal und reduziert sich witterungsbedingt innerhalb des vierten Quartals. Änderungen im KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss werden neben der BayWa AG alle wesentlichen Unternehmen einbezogen,
auf die die BayWa AG direkt oder indirekt über Tochterunternehmen beherrschenden Einfluss
nehmen kann. Zum 30. Juni 2025 wurden insgesamt 553 Gesellschaften nach den Vorschriften
der Vollkonsolidierung im Konzernabschluss berücksichtigt; zum 31. Dezember 2024 waren
es 573 Gesellschaften. Daneben wurden 22 assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in den Konzernabschluss
nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 einbezogen (Bilanzstichtag des Vorjahres: 26
Gesellschaften). Der Konsolidierungskreis hat sich im ersten Halbjahr 2025 wie folgt geändert: Verbundene Unternehmen, die bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden
Verschmolzene Unternehmen
Unternehmen, die aufgrund von Beherrschungsverlust nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden¹
1
Es besteht jeweils kein Anteilsbesitz zum 30. Juni 2025. Ausnahmen: RWA Czechia s.r.o.,
Unhost, Tschechien (47 Prozent), WAV Wärme Austria VertriebsgmbH, Korneuburg, Österreich
(27 Prozent). Unternehmensakquisitionen und Unternehmensgründungen, über die an dieser Stelle zu
berichten wäre, wurden im ersten Halbjahr 2025 keine getätigt. Abgänge durch Veräußerung im ersten Halbjahr 2025In der ersten Jahreshälfte 2025 wurden sämtliche Anteile an den folgenden Gesellschaften
bzw. Gesellschaftsgruppen veräußert und haben damit den Konsolidierungskreis des BayWa-Konzerns
verlassen. Über den Verkauf hinaus sind keine Anteile im BayWa-Konzern verblieben.
Ausnahmen bilden die RWA Czechia s.r.o., Unhost, Tschechien, über die die BayWa AG,
München, weiterhin über 49 Prozent verfügt, und die WAV Wärme Austria VertriebsgmbH,
Korneuburg, Österreich. Bei der WAV hält die BayWa AG über die Konzerngesellschaft
"UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H., Klagenfurt, Österreich, noch 27
Prozent der Anteile.
Die sich aus diesen Veräußerungen aufgrund des Beherrschungsverlusts ergebenden Auswirkungen
auf den Konzernabschluss stellen sich wie folgt dar: Aufgrund Beherrschungsverlust abgegangene Vermögenswerte und Schulden
Veräußerungsergebnis aus den Abgängen des Geschäftsjahres 2025
Das Abgangsergebnis wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Beteiligungsergebnis
dargestellt. Nettozahlungsmittelzufluss aus den Abgängen des Geschäftsjahres 2025
Angaben zu ausgewählten Positionen der primären Bestandteile des Konzernzwischenabschlusses sowie zu ausgewählten BilanzierungssachverhaltenWerthaltigkeitsüberprüfungen gemäß IAS 36 im BayWa-KonzernAm 30. Juni 2025 wurde das finale Sanierungskonzept vorgelegt. Die darin enthaltenen
Informationen wurden daraufhin analysiert, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass
Vermögenswerte bzw. zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash-Generating Units -
CGU) wertgemindert sein könnten. Daneben machten die geplanten Veräußerungen von Beteiligungen weitere Werthaltigkeitsüberprüfungen
gemäß IAS 36 erforderlich. Am 10. Juni 2025 hat die BayWa AG einen Vertrag über den
Verkauf sämtlicher Anteile an der Cefetra Group B.V. an die niederländische First
Dutch Group B.V. (ehemals PGFO B.V.) unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion (Closing)
ist bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vorgesehen. Daher wurde das Segment Cefetra
Group als aufgegebener Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5 klassifiziert. Eine Darstellung
der Gesellschaften des Segments Cefetra Group wie zum 31. Dezember 2024 in einzelnen
zahlungsmittelgenerienden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgeneriender Einheiten
ist zum Ende des ersten Halbjahres 2025 nicht mehr möglich, da der vereinbarte Kaufpreis
ausschließlich auf den aufgegebenen Geschäftsbereich als Ganzes entfällt. Daneben
wurde im Segment Regenerative Energien die Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda
als solche klassifiziert. Diese umfasst eine Holdinggesellschaft, drei Wind- und zwei
Solarenergieanlagen sowie eine Energieinfrastrukturgesellschaft aus der Geschäftseinheit
Independent Power Producer (IPP). Sowohl der aufgegebene Geschäftsbereich als auch
die Veräußerungsgruppe stellen jeweils eine eigene zahlungsmittelgenerierende Einheit
dar. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Abschnitte A.3
und A.7 des Konzernfinanzberichts 2024 verwiesen. Analyse des finalen Sanierungsgutachtens und ökonomische EntwicklungenUm beurteilen zu können, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wurden
zum 30. Juni 2025 neben internen auch externe Informationsquellen analysiert. Die
Analyse von externen Informationsquellen stützt sich im Wesentlichen auf das finale
Sanierungsgutachten, das die aktuellen wirtschaftlichen und ökonomischen Erkenntnisse
aus dem Unternehmensumfeld berücksichtigt. Hieraus ergaben sich über den gesamten
Konzern hinweg keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung. Die zum 31. Dezember 2024
angewendeten Diskontierungszinssätze liegen nach eingehender Analyse auch zum 30.
Juni 2025 innerhalb einer vertretbaren Bandbreite. Wesentliche Änderungen insbesondere
beim risikolosen Zins oder bei der Länderrisikoprämie wurden nicht festgestellt. Im
Ergebnis wurden auf Basis der unternehmensexternen Informationen keine Anhaltspunkte
festgestellt, die auf eine mögliche Wertminderung schließen lassen. Es liegen zum 30. Juni 2025 keine Erkenntnisse auf Basis unternehmensinterner Informationen
vor, die auf eine substanzielle Überalterung oder auf eine signifikante Veränderung
der Nutzung der Vermögenswerte in einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
hindeuten. Alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Restrukturierung stehen, wurden
bereits in den Werthaltigkeitsüberprüfungen zum 31. Dezember 2024 für die entsprechenden
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Plan-Ist-Analyse
für das Halbjahr 2025 durchgeführt. Im Falle von Planverfehlungen erfolgte eine qualitative
Würdigung durch das Management. Dabei wurde das Ausmaß der Planverfehlung generell,
die Auswirkungen der Planverfehlungen auf den mittel- und langfristigen Restrukturierungsplan
sowie mögliche Aufholeffekte beleuchtet. Bei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten,
die sich zum 30. Juni 2025 hinter dem Plan befinden, war keine nachhaltige Planabweichung
festzustellen. Im Ergebnis wurden auf Basis der unternehmensinternen Informationen
keine Anhaltspunkte festgestellt, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Ein Zuschreibungsbedarf der zum Jahresende 2024 abgeschriebenen Vermögenswerte im
Anwendungsbereich des IAS 36 ist zum 30. Juni 2025 nicht gegeben. Werthaltigkeitsüberprüfungen aufgrund der Klassifizierung als aufgegebener Geschäftsbereich oder VeräußerungsgruppeZum 30. Juni 2025 besteht im BayWa-Konzern der aufgegebene Geschäftsbereich Cefetra
Group. Darüber hinaus wurden zum Stichtag eine Holdinggesellschaft, drei Wind- und
zwei Solarenergieanlagen sowie eine Energieinfrastrukturgesellschaft aus der Geschäftseinheit
Independent Power Producer (IPP) des Segments Regenerative Energien als Veräußerungsgruppe
BayWa r.e. IPP La Rueda zusammengefasst. Im Rahmen der Werthaltigkeitsüberprüfung aufgrund der Klassifizierung als IFRS-5-Veräußerungsgruppe
bzw. als aufgegebener Geschäftsbereich wurde der erzielbare Betrag der jeweiligen
Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen Geschäftsbereichs auf Basis des beizulegenden
Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten unter Berücksichtigung der vereinbarten Nettoveräußerungserlöse
ermittelt. Außerplanmäßige Abschreibungen ergeben sich dann, wenn der Buchwert eines
Vermögenswerts der Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen Geschäftsbereichs ihren
erzielbaren Betrag übersteigt. Aufgegebener Geschäftsbereich Cefetra GroupDa bereits während des Aufstellungszeitraums des Konzernabschlusses ein Verkaufspreis
vereinbart wurde, sind diese Erkenntnisse noch zum 31. Dezember 2024 in die IAS-36-Bewertungen
mit eingeflossen und entsprechende Abschreibungen vorgenommen worden. Zum Abschlussstichtag
30. Juni 2025 waren keine weiteren Abschreibungen notwendig. Bezüglich der Ergebnisse
aus der Gegenüberstellung des Buchwerts der Veräußerungsgruppe und dem Verkaufspreis
wird auf den Abschnitt "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen
und ein aufgegebener Geschäftsbereich" in diesen ausgewählten erläuternden Anhangangaben
verwiesen. Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La RuedaAuf Basis der Bewertungen gemäß IAS 36 ergaben sich keine außerplanmäßigen Abschreibungen.
Bezüglich der Ergebnisse aus der Gegenüberstellung des Buchwerts der Veräußerungsgruppe
und dem voraussichtlichen Verkaufspreis wird auf den Abschnitt "Zur Veräußerung gehaltene
langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und ein aufgegebener Geschäftsbereich"
in diesen ausgewählten erläuternden Anhangangaben verwiesen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie ein aufgegebener GeschäftsbereichZum 30. Juni 2025 belaufen sich die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen
und die Vermögenswerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs des BayWa-Konzerns auf insgesamt
1.582,7 Mio. Euro. Die Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen
und des aufgegebenen Geschäftsbereichs betragen zum 30. Juni 2025 insgesamt 1.190,8
Mio. Euro. Die Bilanzposten setzen sich aus einzelnen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen
Vermögenswerten (im Wesentlichen Immobilien der BayWa AG), den Veräußerungsgruppen
WHG und BayWa r.e. IPP La Rueda sowie dem aufgegebenen Geschäftsbereich Cefetra Group
zusammen. Die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bilanzierten Veräußerungsgruppen RWA und
BayWa r.e. IPP haben den BayWa-Konzern im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025
vollständig verlassen. Der Verkauf der Veräußerungsgruppe RWA wurde am 2. Mai 2025
vollzogen (Closing). Von der Veräußerung war das seit 1. Januar als solches definierte
Segment RWA des BayWa-Konzerns betroffen. Der letzte Verkauf einer Energieanlage aus
der Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP aus dem Segment Regenerative Energien wurde
am 14. Mai 2025 abgeschlossen. Hinsichtlich weiterer Ausführungen zu den Abgängen
der Veräußerungsgruppen RWA und BayWa r.e. IPP wird auf den Abschnitt "Abgänge aus
dem Konsolidierungskreis" in diesen ausgewählten erläuternden Anhangangaben verwiesen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteZum Bilanzstichtag 30. Juni 2025 wurden einzelne langfristige Vermögenswerte in Höhe
von 4,9 Mio. Euro als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Dabei handelt es sich
um insgesamt 4 bebaute Grundstücke in Süddeutschland und in Neuseeland. Deren beizulegender
Zeitwert abzüglich voraussichtlicher Veräußerungskosten entspricht 14,6 Mio. Euro. Diese einzelnen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte des BayWa-Konzerns
verteilen sich wie folgt auf die Segmente:
VeräußerungsgruppenZum 30. Juni 2025 bestehen im BayWa-Konzern die Veräußerungsgruppen WHG und BayWa
r.e. IPP La Rueda. Veräußerungsgruppe WHGZum 30. Juni 2025 besteht im BayWa-Konzern - wie bereits zum 31. Dezember 2024 - die
Veräußerungsgruppe WHG. Die Veräußerungsgruppe WHG umfasst die "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT
m.b.H. (WHG), Klagenfurt, Österreich. Die WHG ist mit einem eigenen Standortnetz in
Österreich in den Bundesländern Tirol und Kärnten tätig. Der im Kaufvertrag festgesetzte
Kaufpreis beläuft sich auf 19,7 Mio. Euro. Der Vollzug des Verkaufs der Anteile an
der WHG wird im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 erwartet und kann als hochwahrscheinlich
angesehen werden. Von der zu erwartenden Veräußerung ist das Segment BayWa Sonstiges
des BayWa-Konzerns betroffen. Die Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe WHG wurden zum Bilanzstichtag
am 30. Juni 2025 gemäß den Anforderungen für Veräußerungsgruppen bewertet. Dabei wurden
die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe, die nicht in
den Anwendungsbereich der Bewertungsvorschriften des IFRS 5 fallen, zunächst nach
den für sie einschlägigen IFRS bewertet. Daran anschließend wurde der Buchwert der
Veräußerungsgruppe WHG dem voraussichtlichen Gesamtkaufpreis abzüglich anfallender
Veräußerungskosten (Nettozeitwert) der Veräußerungsgruppe gegenübergestellt. Basierend
auf dem im Kaufvertrag fixierten Kaufpreis ergab sich ein Wertminderungsbedarf in
Höhe von 11,2 Mio. Euro, der in Höhe von 0,1 Mio. Euro auf die immateriellen Vermögenswerte
und in Höhe von 11,1 Mio. Euro auf die Sachanlagen der Veräußerungsgruppe WHG entfiel.
Die kumulierte Wertminderung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen
wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen erfasst. Die
im sonstigen Ergebnis erfassten kumulativen Erträge und Aufwendungen der Veräußerungsgruppe
betragen zum 30. Juni 2025 insgesamt minus 3,1 Mio. Euro. Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La RuedaDie Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda umfasst eine Holdinggesellschaft, drei
Wind- und zwei Solarenergieanlagen sowie eine Energieinfrastrukturgesellschaft aus
der Geschäftseinheit Independent Power Producer (IPP) des Segments Regenerative Energien
. Der Verkauf der Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda im Zuge der Sanierung
des BayWa-Konzerns zielt auf die Bereinigung des IPP-Portfolios ab und dient der Liquiditätsstärkung
des Segments Regenerative Energien. Der Verkauf der Veräußerungsgruppe BayWa r.e.
IPP La Rueda wurde am 22. Juli 2025 vollzogen (Closing). Aufgrund der Klassifikation der Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten erfolgte
die Bewertung der Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda zunächst nach den einschlägigen
IFRS-Standards aus der sich kein Wertminderungsbedarf ergab. Daran anschließend wurde
der Buchwert der Veräußerungsgruppe dem voraussichtlichen Gesamtkaufpreis abzüglich
anfallender Veräußerungskosten (Nettozeitwert) der Veräußerungsgruppe gegenübergestellt.
Verglichen mit dem erwarteten Verkaufspreis ergab sich für die Veräußerungsgruppe
BayWa r.e. IPP La Rueda ebenfalls kein Wertminderungsbedarf. Die im sonstigen Ergebnis
erfassten kumulativen Erträge und Aufwendungen der Veräußerungsgruppe beträgt zum
30. Juni 2025 insgesamt 15,4 Mio. Euro. Vermögen, Schulden sowie weitere Angaben zu den Veräußerungsgruppen des BayWa-KonzernsInsgesamt belaufen sich die Vermögenswerte aus den Veräußerungsgruppen WHG und BayWa
r.e. IPP La Rueda zum Ende des ersten Halbjahres 2025 auf 381,2 Mio. Euro. Die Summe
der mit den Vermögenswerten der Veräußerungsgruppen in Verbindung stehenden Schulden
beläuft sich auf 174,3 Mio. Euro. Zum 30. Juni 2025 weisen die Veräußerungsgruppen
WHG und BayWa r.e. IPP La Rueda die folgenden Kategorien von Vermögenswerten und Schulden
auf:
Buchwert und beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten für Veräußerungsgruppen
1
AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTPL: at Fair Value
through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert). Der beizulegende Zeitwert der zu Anschaffungskosten bewerteten langfristigen Finanzschulden
ist Level 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Aus Wesentlichkeitsgründen wurde
auf eine Bewertung der langfristigen Finanzschulden in Höhe von 1,0 Mio. Euro zu m
beizulegenden Zeitwert verzichtet. Hinsichtlich der Einstufung in die Level-Hierarchie
wird auf die Ausführungen im Abschnitt "Finanzinstrumente" in diesen ausgewählten
erläuternden Anhangangaben verwiesen. Aufgegebener Geschäftsbereich Cefetra GroupZum 30. Juni 2025 besteht im BayWa-Konzern der aufgegebene Geschäftsbereich Cefetra
Group, in der die internationalen Getreidehandelsaktivitäten des BayWa-Konzerns gebündelt
sind (weitere Erläuterungen zur Geschäftstätigkeit finden sich im verkürzten Zwischenlagebericht
sowie im Abschnitt Segmentinformationen dieses Berichts). Basierend auf den im Sanierungsgutachten
fixierten Maßnahmen wird die Transformation des BayWa-Konzerns durch den Verkauf wesentlicher
internationaler Beteiligungen im Geschäftsjahr 2025 weiter umgesetzt. Vor diesem Hintergrund
hat die BayWa AG über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft BayWa Agrar Beteiligungs
GmbH mit dem niederländischen Mischkonzern First Dutch am 10. Juni 2025 einen Vertrag
über den Verkauf der 100-prozentigen Beteiligung an der Cefetra Group B.V., Rotterdam,
Niederlande, geschlossen. Mit dem Verkauf der Anteile an der Cefetra Group B.V. geht
der Abgang ihrer mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen sowie ihrer sonstigen
Beteiligungen (im Folgenden: Cefetra Group) einher. Der Vollzug des Kaufvertrags steht
u. a. unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung der finanziellen Angemessenheit
des Kaufpreises in Höhe von 125,0 Mio. Euro durch eine Fairness Opinion nach IDW S
8, die mit Datum vom 2. Juli 2025 in der finalen Fassung bereits vorliegt, der kartellrechtlichen
Freigabe sowie des Zustandekommens einer Nachfolgefinanzierung durch den Erwerber.
Der Verkauf wird voraussichtlich bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vollzogen (Closing)
und gilt als hochwahrscheinlich. Das Verkaufsobjekt Cefetra Group entspricht innerhalb des BayWa-Konzerns dem gemäß
IFRS 8 berichtspflichtigen Segment Cefetra Group. Damit bildet es einen Unternehmensbestandteil,
der während seiner Nutzungsdauer eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
darstellt. Dieser Unternehmensbestandteil und seine zugehörigen Cashflows können klar
für betriebliche und für die Zwecke der Rechnungslegung vom restlichen BayWa-Konzern
abgegrenzt werden. Der Unternehmensbestandteil bildet somit einen gesonderten und
wesentlichen Geschäftszweig. Vor diesem Hintergrund wurde das Segment Cefetra Group
innerhalb des BayWa-Konzerns zum 11. Juni 2025 als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe
klassifiziert und wird fortan als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt. Aufgrund der Klassifikation der Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten erfolgte
die Bewertung des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group zunächst nach den einschlägigen
IFRS-Standards, aus der sich kein Wertminderungsbedarf ergab. Daran anschließend wurde
der Buchwert des aufgegebenen Geschäftsbereichs seinem voraussichtlichen Gesamtkaufpreis
abzüglich anfallender Veräußerungskosten (Nettozeitwert) gegenübergestellt. Basierend
auf dem im Kaufvertrag fixierten Kaufpreis ergab sich ein nur unwesentlicher Verkaufsverlust
in Höhe von 0,4 Mio. Euro. Dieser Verkaufsverlust wurde aus Wesentlichkeitsgründen
zum Bilanzstichtag 30. Juni 2025 nicht als Wertminderung erfasst. Die im sonstigen
Ergebnis erfassten kumulativen Erträge und Aufwendungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs
Cefetra Group betragen zum 30. Juni 2025 insgesamt minus 4,3 Mio. Euro. Zum 30. Juni 2025 stellen sich die Erträge und Aufwendungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs
Cefetra Group - inkl. der Erträge und Aufwendungen für die Vergleichsperiode des Geschäftsjahres
2024 - wie folgt dar:
Die Vermögenswerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group belaufen sich
zum 30. Juni 2025 auf 1.201,4 Mio. Euro. Die Summe der mit den Vermögenswerten des
aufgegebenen Geschäftsbereichs in Verbindung stehenden Schulden beläuft sich auf 1.079,6
Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag weist der aufgegebene Geschäftsbereich Cefetra Group
die folgenden Kategorien von Vermögenswerten und Schulden auf:
Buchwert- und beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten für aufgegebene Geschäftsbereiche
1
AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTPL: at Fair Value
through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert). Der beizulegende Zeitwert der zu Anschaffungskosten bewerteten langfristigen Finanzschulden
ist Level 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Der beizulegenden Zeitwert beträgt
zum 30. Juni 2025 406,8 Mio. Euro. Hinsichtlich der Einstufung in die Level-Hierarchie
wird auf die Ausführungen im Abschnitt "Finanzinstrumente" verwiesen. Für eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr sind undiskontierte Nettozahlungsströme von 13,2 Mio. Euro und
für eine Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren von 310,6 Mio. Euro zu erwarten. Finanzschulden und EigenkapitaltitelZum 30. Juni 2025 traten die Sanierungsvereinbarung sowie der zugehörige Sanierungsfinanzierung
in Kraft, die neben der Konsortialfinanzierung, Schuldscheindarlehen und Brückenfinanzierungen
auch bilaterale Kredite, Commercial Paper sowie ein mittelbares Gesellschafterdarlehen
der Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft (RWA), Korneuburg, Österreich, abdecken.
Neben der BayWa AG wurden die BayWa r.e. AG sowie die BayWa Agrarhandel GmbH und Gesellschaften
des Teilkonzerns Cefetra Group in das Vertragswerk mit einbezogen. Wesentliche Änderungen
bezüglich der Finanzierungsstruktur wurden in den Laufzeiten, Zinskonditionen und
Covenants vorgenommen. Dabei wurden die Laufzeiten der Finanzierungen bis zum 31.
Dezember 2028 verlängert und weitestgehend eine quartalsweise Zinszahlung - jeweils
zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember - vereinbart. Die aus der Sanierungsvereinbarung
zu entnehmende Laufzeit der Finanzierungen ist maßgeblich für die Klassifizierung
als langfristige Finanzschulden. Die Zinskonditionen wurden über verschiedene Finanzierungsprodukte
hinweg angeglichen und überwiegend vereinheitlicht. Die Verzinsung erfolgt ab sofort
unter Anwendung des 3-Monats-Euribor als Referenzzinssatz zuzüglich eines unternehmensspezifischen
Zinsaufschlags in einer Spanne von 2,75 bis 10,50 Prozent. Alle finanziellen Nebenbedingungen
(Covenants) genannter Finanzierungen haben mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung
ihre Gültigkeit verloren und wurden durch die Einhaltung einer Mindestliquidität,
siehe Abschnitt "Finanzielle Nebenbedingungen (Covenants)", ersetzt. Darüber hinaus
wurde der BayWa AG im ersten Halbjahr 2025 eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von
150,0 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die in voller Höhe der BayWa r.e. AG bereitgestellt
wurde. Bei den von der BayWa AG in den Jahren 2014, 2015, 2018 sowie 2021, 2022 und
2023 platzierten Schuldscheindarlehen waren im ersten Halbjahr 2025 keine Darlehen
zur Rückzahlung fällig. Zudem hat die BayWa AG keine Neuemissionen weiterer Schuldverschreibungen
vorgenommen. Ebenso wurden bis zum 30. Juni 2025 keine neuen Eigenkapitaltitel emittiert.
In Summe beträgt das Nominal der insgesamt verfügbaren Linien, die den Sanierungsverträgen
zu entnehmen sind, 5,1 Mrd. Euro. Zum Stichtag beträgt die Auslastung 3,8 Mrd. Euro. Aufgrund der Änderungen der den Sanierungsverträgen zugrunde liegenden vertraglichen
Bedingungen wurden alle davon betroffenen Finanzschulden zum Zeitpunkt der Vereinbarung
auf eine Modifikation hin analysiert. Im Ergebnis dieser Analysen wurde festgestellt,
dass es sich um eine substanzielle Modifikation handelt. Als Konsequenz wurden die
Buchwerte der bisher bilanzierten Finanzierungen unter sofortiger Erfassung der noch
nicht verteilten Transaktions- und Beratungskosten (1,5 Mio. Euro) ausgebucht. Die
Neueinbuchung erfolgte zum Nominalwert. Die in den ersten sechs Monaten des Jahres
2025 angefallenen Transaktionskosten an Kreditinstitute (24,3 Mio. Euro) wurden aufgrund
des Vorliegens einer substanziellen Modifikation direkt im Zinsaufwand erfasst. Diese
im Vergleich zum Geschäftsjahr zusätzlich angefallenen Kosten in Form einer Stillhalte-,
Restrukturierungs- und Lock-up-Gebühr resultieren überwiegend aus der Änderung der
Bemessungsgrundlage, z. B. aufgrund höherer Brückenfinanzierungen zum 30. Juni 2025.
Darüber hinaus wurden die bis zum 30. Juni 2025 angefallenen Rechts- und Beratungskosten
(35,7 Mio. Euro) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Eine Verteilung
dieser Transaktionskosten über die Laufzeit mittels Effektivzinsmethode konnte aufgrund
der nicht eindeutigen Zuordnungsbarkeit der Kosten auf die erbrachten Dienstleistungen
im Zusammenhang mit dem Abschluss der Sanierungsvereinbarung und des Sanierungskreditvertrags
nicht durchgeführt werden. Die Darlehen, die der BayWa AG von den Gesellschaftern der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-AG,
Beilngries, in Höhe von 85,0 Mio. Euro und der Raiffeisen Agrar Invest AG, Korneuburg,
Österreich, in Höhe von 40,0 Mio. Euro bereits im Geschäftsjahr 2024 bereitgestellt
wurden, haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2029. Dabei fallen bis zur Kapitalerhöhung
6,75 Prozent Zinsen an, die bis zum Rückzahlungszeitpunkt gestundet werden. Nach der
durchgeführten Kapitalerhöhung beträgt die Verzinsung 4,0 Prozent; dieser Betrag ist
Ende 2025 zu zahlen. Ab dem Jahr 2026 fallen 6,75 Prozent an, die jeweils zahlbar
nachträglich am Ende des Kalenderjahres sind. Das Darlehen, das die BayWa r.e. AG
von der Gesellschafterin Energy Infrastructure Partner (EIP) erhalten hat, beträgt
zum Stichtag 102,3 Mio. Euro. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2029
und wird bis einschließlich 31. Dezember 2027 mit 18 Prozent und danach bis zum Ende
der Laufzeit mit 8 Prozent verzinst. Aufgrund des Abschlusses der Sanierungsvereinbarung und des zugehörigen Sanierungskreditvertrags
ist eine wesentliche Veränderung in der Liquiditätsstruktur bezogen auf die Finanzierungen
festzustellen. Nachdem die Finanzierungen zum 31. Dezember 2024 aufgrund der Stillhaltevereinbarung
zum 30. Juni 2025 fällig waren, resultierte daraus im Rahmen der Angaben der Fälligkeitstermine
der undiskontierten Zahlungsströme eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Mit Abschluss
der Sanierungsverträge und der damit verbundenen Laufzeit der Finanzierungen bis einschließlich
31. Dezember 2028 und teilweise 30. Juni 2029 ergibt sich zum Abschlussstichtag eine
Reklassifizierung der Finanzierungen. Der Ausweis erfolgt nun bilanziell in den langfristigen
Finanzschulden. Der Ausweis der Gesellschafterdarlehen erfolgt bilanziell in den langfristigen
sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Die undiskontierten Nettozahlungsströme
bezogen auf die oben genannten Finanzierungen und Gesellschafterdarlehen verteilen
sich aufgrund der Langfristigkeit auf die kurz- bis mittelfristigen Laufzeitbänder.
Aufgrund der Endfälligkeit der Finanzierungen ist im mittelfristigen Laufzeitband
im Vergleich zum Jahresende eine wesentliche Erhöhung dessen festzustellen. Alle weiteren
zum Jahresende 2024 im Rahmen der Laufzeitbänder berücksichtigten Zahlungsströme von
nichtfinanziellen Verbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten und derivativen finanziellen
Verbindlichkeiten fallen nicht unter die Sanierungsverträge und haben sich ausschließlich
im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entwickelt. Die in die Sanierungsvereinbarung einbezogenen Finanzschulden für fortgeführte Geschäftsbereiche
und Gesellschafterdarlehen zeigen undiskontierte Zahlungsströme für eine Restlaufzeit
von einem Jahr von 209,5 Mio. Euro und für eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren
von 4,3 Mrd. Euro. Finanzielle Nebenbedingungen (Covenants)Der BayWa-Konzern ist im Rahmen mancher seiner Finanzierungsverträge zur Einhaltung
bestimmter Nebenbedingungen (Covenants) verpflichtet. Dies betrifft neben der BayWa
AG im Wesentlichen Gesellschaften des Segments Regenerative Energien, des Segments
Cefetra Group und des Segments Global Produce mit Fokus auf die T&G Global-Unternehmensgruppe. Grundsätzlich besteht zu verschiedenen, individuell festgelegten Zeitpunkten die Verpflichtung,
vertraglich vereinbarte Nebenbedingungen einzuhalten. Um mögliche Risiken frühzeitig
zu erkennen, werden die relevanten Kennzahlen kontinuierlich überwacht. Bei Nichterfüllung
der Nebenbedingungen wurden in der Vergangenheit mit den Kreditgebern Verzichtserklärungen
(Waiver) ausgehandelt oder es wurde eine andere Möglichkeit der Fortführung des Kredits
vereinbart. Auch in der Zukunft ist der BayWa-Konzern bestrebt, Verzichtserklärungen
mit den Kreditgebern abzuschließen. Jedoch muss eine entsprechende Einigung mit diesen
erfolgen. Nachfolgende Erläuterungen beziehen sich im Vergleich zum 31. Dezember 2024 jeweils
auf vertragliche Änderungen sowie auf Veränderungen bezüglich der Einhaltung finanzieller
Nebenbedingungen. Für bestehende oder unveränderte finanzielle Nebenbedingungen verweisen
wir auf die Ausführungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024. Vertragliche Änderung von finanziellen Nebenbedingungen im Vergleich zum 31. Dezember 2024Eine wesentliche Veränderung der finanziellen Nebenbedingungen wurde mit Abschluss
der Sanierungsvereinbarung für den Konsortialkredit und die Überbrückungsfinanzierungen
vereinbart, die im Wesentlichen von der BayWa AG, der BayWa r.e. AG sowie von Gesellschaften
der Cefetra Group genutzt werden. Bis zum Inkrafttreten der Sanierungsvereinbarung
am 30. Juni 2025 war die BayWa im Rahmen des Konsortialkredits am Ende eines jeden
Quartals zur Einhaltung eines Zinsdeckungsgrads (mindestens 3,0) und einer Eigenkapitalquote
von 15,0 Prozent verpflichtet. Zusätzlich musste die BayWa im Rahmen des Konsortialkredits
zu jedem Quartal die Nettoschuldendeckung an ihre Kreditgeber mitteilen. Die Überbrückungsfinanzierung
verpflichtete zur Einhaltung einer Eigenkapitalquote von mindestens 15,0 Prozent verpflichtet. Mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung sowie des zugehörigen Sanierungskreditvertrags
wurden die bisherigen Nebenbedingungen durch neue ersetzt. Im Rahmen der Konzernplanung
wird die Entwicklung der frei verfügbaren Liquidität regelmäßig überprüft und bildet
eine wesentliche Grundlage zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit auch unter sich
ändernden Marktbedingungen. Die frei verfügbare Liquidität setzt sich aus Zahlungsmittelbeständen
und ungenutzten, unwiderruflich zugesagten Kreditlinien zusammen. Innerhalb dieses
Rahmens ist eine definierte Mindestliquidität festgelegt, die segmentbezogen überwacht
wird und nicht unterschritten werden darf. Diese Nebenbedingung verpflichtet die BayWa, zu jedem Monats- und Quartalsreporting
eine Liquiditätsplanung für den Konzern an die Kapitalgeber zu übermitteln. Die Liquiditätsbestätigung
muss einen rollierenden Zeitraum von mindestens 13 Wochen umfassen und eine Abweichungsanalyse
zur vorangegangenen Liquiditätsplanung enthalten. Zusätzlich muss die BayWa innerhalb
des Sanierungszeitraums (2025 bis 2028) für die jeweiligen Stichtage 31. März und
30. September eine Konzern-Liquiditätsplanung auf Monatsbasis bis zum Ende des Sanierungszeitraums
vorlegen. Dabei ist sie verpflichtet, die zum jeweiligen Quartalsende frei verfügbare
Liquidität ihren Kreditgebern mitzuteilen. Die Einhaltung der Schwellenwerte ist von
der BayWa AG, BayWa r.e. AG und Cefetra Group B.V. sicherzustellen. Darüber hinaus wurde für die BayWa r.e. ein Mindestergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen (Mindest-EBITDA) vertraglich vereinbart. Diese Kennzahl wird quartalsweise
überprüft und greift ab dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2026. Zum Stichtag 30. Juni 2025 lagen keine Tatsachen und Umstände vor, die darauf hindeuteten,
dass es Schwierigkeiten mit der Erfüllung der Nebenbedingungen für Finanzierungen,
die in der Sanierungsvereinbarung verarbeitet wurden, gab. Die der Sanierungsvereinbarung
unterliegenden Finanzierungen wurden langfristig ausgewiesen. Veränderter Status bezüglich der Einhaltung von finanziellen Nebenbedingungen im Vergleich zum 31. Dezember 2024Bei Kreditverträgen, bei denen es zum 31. Dezember 2024 zu einem Bruch der Nebenbedingungen
kam oder bei denen die Berechnung noch nicht abgeschlossen war, haben sich zum Stichtag
30. Juni 2025 folgende Änderungen ergeben. Ein von der Cefetra B.V. und deren Tochtergesellschaften abgeschlossener Darlehensvertrag
wird weiterhin vollständig in den Finanzschulden mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr ausgewiesen. Der Darlehensbetrag wurde von den Kreditgebern nicht vorzeitig fällig
gestellt. Aufgrund der anhaltenden angespannten Situation bei der BayWa AG konnte die T&G Global
Limited mit ihren Kreditgebern keine Einigung auf einen Übergang zu einer vollständig
besicherten Bankfazilität erzielen. Es wurde eine Verzichtserklärung vereinbart, die
bis zum 30. Juni 2025 verlängert wurde. Das Darlehen wurde von den Kreditgebern nicht
vorzeitig fällig gestellt. Zum Stichtag 30. Juni 2025 wurde der langfristige Anteil
des Darlehensbetrags in Höhe von 89,7 Mio. Euro erneut in die kurzfristigen Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten umgegliedert. Die Berechnungen bei der Windpark Wilhelmshöhe II GmbH & Co. KG wurden zum 30. Juni
2025 abgeschlossen. Es ergab sich kein Bruch der Nebenbedingungen. Im Falle des Kredits der Aludra Energies SARL ist weiterhin eine Kapitalerhöhung durch
den Gesellschafter in Arbeit. Nach Gesprächen mit der Bank ist keine Verzichtserklärung
oder eine Anpassung der Nebenbedingungen geplant. Die Bank wird den Darlehensbetrag
nicht vorzeitig fällig stellen. Der Bruch der Nebenbedingungen wird allerdings bis
zum Ende der Laufzeit des Darlehens im Jahr 2031 bestehen bleiben. Der Darlehensbetrag
in Höhe von 0,5 Mio. Euro wurde von den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
umgegliedert. Für den verbleibenden Darlehensbetrag der Watt Development SPV2 S.L.U. wurde eine
Verzichtserklärung mit der Bank unterschrieben. Auf die sofortige Fälligstellung des
Kredits seitens der Bank wurde verzichtet. Der Darlehensbetrag in Höhe von 18,9 Mio.
Euro wurde zum Bilanzstichtag als langfristig klassifiziert. Zum 30. Juni 2025 besteht
kein Bruch der Nebenbedingungen. Die Unterzeichnung der Bestätigung seitens der Bank
ist noch ausstehend. Die Zonnepark Friesland B.V., die Zonnepark Albrandswaard B.V. und die Zonnepark XXL
B.V. befinden sich weiterhin in Gesprächen mit den Banken. Zum Stichtag 30. Juni 2025
wurde noch keine Verzichtserklärung unterschrieben oder eine andere Einigung erzielt.
Eine vorzeitige Fälligstellung des Kreditbetrags durch die Banken ist bisher nicht
erfolgt. Eine Umgliederung des Kreditbetrags in Höhe von insgesamt 16,1 Mio. Euro
von den langfristigen in die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurde vorgenommen. FinanzinstrumenteDie Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie stellt sich zum
Berichtsstichtag 30. Juni 2025 wie folgt dar:
In Mio. Euro
Die Level der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten sind im Folgenden beschrieben:
Im ersten Halbjahr 2025 wurden sowohl Einkaufs- als auch Verkaufskontrakte abgeschlossen,
für die die FVTPL-Option ausgeübt wurde. Bei diesen physischen PPAs würde die Bilanzierung
als Eigennutzungsverträge zu einer bilanziellen Inkongruenz führen, da die zugehörigen
Gegengeschäfte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die Bewertung
der Kontrakte erfolgt anhand eines internen Bewertungsmodells auf Basis hauptsächlich
nicht beobachtbarer Inputfaktoren unter Verwendung der Barwertmethode (Level 3). Die
wesentlichen Bewertungsparameter sind hierbei die erwarteten Strompreise, die erwarteten
Liefermengen sowie die Berücksichtigung von Risikoabschlägen, wobei die nicht beobachtbaren Inputfaktoren das Basisrisiko,
den Market Value Advantage sowie die Capture Rate umfassen. Die Abschläge auf das
Basisrisiko werden mit der auf historischen Marktpreisen basierenden Profit-at-Risk-Methode
abgeleitet. Der Market Value Advantage wird je Anlage für den jeweiligen Erzeugungstyp
(Wind onshore, Photovoltaik) zum Durchschnittswert vergleichbarer installierter Systeme
ins Verhältnis gesetzt, die geschätzte relative Mehr- oder Minderwertigkeit zum Gesamtmarktindex
pro Erzeugungstyp aus der Spot-Bewirtschaftung wird in Form eines Auf- oder Abschlags
bewertet. Daneben wird in Form der Capture Rate die zukünftig erwartete Wertigkeit
des Erzeugungstyps marktscharf ermittelt und ins Verhältnis zum erwarteten Durchschnittsmarktpreis
(Base-Preis) gesetzt. Der wesentliche Treiber für die erwartete Wertigkeit bei fluktuierenden
Erzeugungstypen ist die negative Preis-Last-Korrelation, bedingt durch zukünftige
Ausbaupfade der entsprechenden Technologie; die Capture Rates werden über die Aktualisierung
der Ausbaupfade und ein Set von Wetter- bzw. Erzeugungsszenarien laufend kalibriert. Im Zuge der Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert
bei einer Änderung genannter nicht beobachtbarer Inputfaktoren ermittelt. Eine gleichzeitige
Änderung des Basisrisikos und des Market Value Advantage um plus/minus 1,0 Prozent
führt zu einem abweichenden beizulegenden Zeitwert von minus/plus 0,01 Prozent (Vorjahr:
minus/plus 0,01 Prozent). Eine Änderung beider Faktoren um plus/minus 5,0 Prozent
resultiert in einer Veränderung von minus/plus 0,06 Prozent (Vorjahr: minus/plus 0,05
Prozent) für das Portfolio Markt Deutschland. Für das Portfolio Markt Spanien resultiert
eine Veränderung von plus/minus 0,64 Prozent (Vorjahr: minus/plus 0,48 Prozent) aus
der Änderung beider Faktoren um plus/minus 1,0 Prozent sowie eine Veränderung von
plus/minus 3,2 Prozent (Vorjahr: minus/plus 2,42 Prozent) aus der Änderung beider
Faktoren um plus/minus 5,0 Prozent. Grundsätzlich waren für beide Märkte gefallene
Marktpreis- und Volatilitätsniveaus im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten. Die Änderung
der Sensitivitäten ergibt sich im Wesentlichen aus den gesunkenen Marktwerten und
der damit einhergehenden höheren Relation von Inputfaktoren zu beizulegendem Zeitwert.
Für den Inputfaktor Capture Rate wird keine Sensitivität berechnet, da die Prognose
für die Capture Rate während des kurzfristigen Zeithorizonts nahezu konstant bleibt.
Das Basisrisiko ist somit als einziger wesentlicher Treiber der Sensitivität zu identifizieren,
sodass keine weiteren alternativen Annahmen zu den verbleibenden Inputfaktoren erforderlich
sind. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Basisrisiko und dem Market
Value Advantage. Der beizulegende Zeitwert der dem Level 3 zugeordneten PPA-Verträge, für welche die
FVTPL-Option angewendet wird, entwickelte sich wie folgt:
Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus Level 3-Instrumenten werden im Materialaufwand
ausgewiesen. Buch- und beizulegende Zeitwerte von FinanzinstrumentenDie Tabelle auf der folgenden Seite zeigt die Buchwerte der entsprechenden Bilanzpositionen
unter Angabe der IFRS-9-Kategorien - "Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten",
"erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert" und "erfolgsneutrale Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert". Diese Buchwerte werden am Ende der Tabelle den beizulegenden
Zeitwerten zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Der beizulegende Zeitwert eines
Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen
Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts
eingenommen bzw. für die Übertragung einer finanziellen Verbindlichkeit gezahlt würde.
Bei den kurzfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stellt der Buchwert eine
angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar. Insbesondere für die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stellt der
Buchwert teilweise den besten Schätzer des beizulegenden Zeitwerts und damit eine
vernünftige Annäherung an diesen dar. Anteile an nicht konsolidierten verbundenen
Unternehmen sowie Beteiligungen an übrigen Unternehmen - also Anteile an assoziierten
Unternehmen, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden - werden in der Spalte
"Kein FI" (= Kein Finanzinstrument) ausgewiesen. Bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere bei den langfristigen
Finanzschulden, kann es aufgrund der teils längeren Restlaufzeiten zu Abweichungen
zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert kommen. Sofern keine Marktpreise
vorhanden sind, kommt zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte die Discounted-Cashflow-Methode
unter Berücksichtigung eines laufzeit- und unternehmensspezifischen Fremdkapitalzinssatzes
zur Anwendung. Grundlage für die Bewertung der Warentermingeschäfte ist der Markt- oder Börsenwert
für vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag. In der folgenden Tabelle werden die
als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting designierten Derivate in der
Spalte " keine Kategorie" ausgewiesen. In den nachfolgenden Tabellen zur Folgebewertung gemäß den Bewertungskategorien von
IFRS 9 werden ausschließlich die Finanzinstrumente gezeigt, die ein Finanzinstrument
im Sinne des IFRS 9 darstellen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
unterliegen keiner Bewertungskategorie des IFRS 9. Die Leasingverbindlichkeiten werden
daher nicht in der Tabelle gezeigt. Die Forderungen aus Leasingverhältnissen sind
Bestandteil der Bilanzposition "übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte"
und sind zum Zweck der Überleitbarkeit weiterhin Bestandteil der Buchwert-Zeitwert-Tabelle. Die Gesellschaften des Segments Cefetra Group, die WHG sowie einzelne Gesellschaften
des Segments Regenerative Energien werden zum 30. Juni 2025 gemäß IFRS 5 klassifiziert
und somit nicht mehr in den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Für weitere Erläuterungen wird auf den Abschnitt "Zur Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und ein aufgegebener Geschäftsbereich" in diesen
ausgewählten erläuternden Anhangangaben verwiesen.
1
AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTOCI: at Fair Value
through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL:
at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert). Der gemäß Level 2 der Fair-Value-Hierarchie der langfristigen Finanzschulden ermittelte
beizulegenden Zeitwert zum 30. Juni 2025 für den BayWa-Konzern beträgt 3,8 Mrd. Euro.
Der ebenso ermittelte Zeitwert der Gesellschafterdarlehen, die in den sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, beträgt zum Stichtag 309,0 Mio. Euro. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse des BayWa-Konzerns unterteilen sich wie folgt:
In den Umsatzerlösen sind auch Umsätze, die die BayWa als Agent in Zusammenhang mit
der Herausgabe von Tankkarten und in bestimmten Bereichen des Handels mit Obst vereinnahmt,
enthalten. Darüber hinaus wird der Verkauf von Projektgesellschaften - speziell im
Segment Regenerative Energien -, soweit es sich um umsatzgleiche (revenue-like) Transaktionen
handelt, ebenso in den Umsatzerlösen abgebildet. Die Gliederung nach Unternehmensbereichen und Regionen ist aus der Segmentberichterstattung
ersichtlich. Aufgrund der diversifizierten Geschäftstätigkeit der einzelnen Segmente
werden intersegmentäre Umsätze nur in unwesentlichem Umfang getätigt. Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und übriges Beteiligungsergebnis
Das Ergebnis aus den at-Equity-bilanzierten Anteilen erhöhte sich im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum um 34,4 Mio. Euro und liegt bei minus 0,2 Mio. Euro. Im Vorjahr
war in diesem Posten noch eine Abschreibung der Anteile an der Amadeus Wind Holdings,
LLC in Höhe von 42,9 Mio. Euro enthalten. Das übrige Beteiligungsergebnis verringerte
sich um 3,4 Mio. Euro und beläuft sich auf minus 0,4 Mio. Euro. Dieser Rückgang ist
vor allem auf die Fair-Value-Bewertung einer Beteiligung bei der BayWa r.e. Energy
Ventures GmbH in Höhe von 5,8 Mio. Euro zurückzuführen. Darüber hinaus wurden Anteile
und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. Euro im
laufenden Geschäftsjahr abgeschrieben. Bilanzverlust 2024Die BayWa AG als Konzernobergesellschaft des BayWa-Konzerns hat in ihrem nach deutschen
Rechnungslegungsvorschriften (HGB) erstellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024
einen Bilanzverlust von minus 971.133.327,60 Euro ausgewiesen. Damit ist das Eigenkapital,
das zum Ende des Geschäftsjahres 2023 noch 731,4 Mio. Euro betrug, aufgebraucht. Es
resultierte ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 380.327.960,65
Euro. Folglich schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung am
26. August 2025 vor, diesen Betrag vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Eine
Ausschüttung je dividendenberechtigter Stückaktie erübrigt sich. Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie resultiert aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre
der BayWa AG nach Berücksichtigung der Dividende auf das Hybridkapital, geteilt durch
die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen und dividendenberechtigten
Aktien. Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie der aufgegebenen Geschäftsbereiche
erfolgt ohne Berücksichtigung der Dividenden auf das Hybridkapital. Effekte, die zu
einer Verwässerung führten, hat es nicht gegeben. Damit entsprechen sich das verwässerte
und das unverwässerte Ergebnis je Aktie.
Berichtspflichtige SachverhalteIn der Halbjahresfinanzberichterstattung ist über Sachverhalte zu berichten, die Vermögenswerte,
Schulden, Eigenkapital, Periodenergebnis oder Cashflows beeinflusst haben und die
aufgrund ihrer Art, ihres Ausmaßes oder ihrer Häufigkeit ungewöhnlich sind. Der vorliegende
Halbjahresfinanzbericht enthält alle bekannten, als berichtspflichtig einzustufenden
Sachverhalte. Darüber hinaus haben sich nach unserer Kenntnis keine Sachverhalte ergeben,
die an dieser Stelle zu berichten wären. Das Sanierungsgutachten der BayWa AG enthält umfassende Angaben zum Umbau des Unternehmens
und zu den dafür nötigen Maßnahmen. Diese umfassen neben dem Abbau von Vollzeitstellen
auch die Schließung verschiedener Standorte. Restrukturierungsrückstellungen werden
angesetzt, wenn die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung entsprechend den
Kriterien gemäß IAS 37.72 entstanden ist. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 fehlte
es an hinreichenden Konkretisierungen der Maßnahmen aus dem Sanierungsgutachten, weshalb
keine faktische Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt vorlag. Aus diesem Grund konnte
keine bilanzielle Risikovorsorge zum Stichtag 31. Dezember 2024 gebildet werden. Dies
hat sich in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahr 2025 geändert, sodass die
Maßnahmen bereits umgesetzt oder entsprechend konkretisiert wurden. Die Höhe der Verpflichtung
beläuft sich zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung am 31. März 2025 auf 72,8 Mio.
Euro und ergibt sich aus den Maßnahmen, soweit sie im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprogramm
und Standortschließungen stehen. Die langfristige Teil der Restrukturierungsrückstellung
wird mit einem Zinssatz von 1,48 Prozent abgezinst. Die Restrukturierungsrückstellung
beträgt zum 30. Juni 2025 66,0 Mio. Euro. Der langfristige Teil beläuft sich auf 22,7
Mio. Euro. Der kurzfristige Anteil beträgt zum Stichtag 43,3 Mio. Euro. Die Rückstellung
wird unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen und nach dem tatsächlichen Verbrauch
bilanziell reduziert. SteuerberechnungDer Ertragsteueraufwand zur Zwischenberichtsperiode wird gemäß IAS 34.30 (c) auf Grundlage
der Schätzung des gewichteten durchschnittlichen jährlichen Ertragsteuersatzes erfasst,
der für das gesamte Geschäftsjahr erwartet wird. Dieser geschätzte durchschnittliche
jährliche effektive Ertragssteuersatz wird auf das Ist-Vorsteuerergebnis der Zwischenperiode
angewendet. Hiernach beläuft sich der geschätzte Ertragssteuersatz für die Zwischenberichtsperiode
vom 1. Januar bis 30. Juni 2025 auf 4,11 Prozent (Vergleichszeitraum des Vorjahres:
2,59 Prozent). Sofern aktive latente Steuern bilanziert sind, umfassen diese auch Steuerminderungsansprüche,
die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgeperioden
ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet
ist. Für den BayWa-Konzern gilt das "Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung
für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG)" ab dem Geschäftsjahr 2024
(das sogenannte Pillar-II-Konzept). Da die BayWa AG als oberste Muttergesellschaft
des Konzerns ihren Sitz in Deutschland hat, gilt der Rahmen ab dem 1. Januar 2024
für den BayWa-Konzern. Nach dem Gesetz muss der Konzern für jedes Land mit einem effektiven
Steuersatz von unter 15 Prozent einen Steuererhöhungsbetrag zahlen, jedoch sind hier
Vereinfachungen in Form zeitlich befristeter "Safe-Harbour"-Regelungen pro Land vorgesehen. Zur Zwischenberichtsperiode wurde eine Analyse des voraussichtlichen Steuersatzes
vorgenommen, die im Ergebnis per 30. Juni 2025 zu keinem Rückstellungsbedarf für Ergänzungsbeträge
nach Pillar II geführt hat. Der BayWa-Konzern macht zudem von der vorübergehenden
Ausnahme Gebrauch, die sich aus der Implementierung der Pillar-II-Regelungen ergibt
und in der im Mai 2023 veröffentlichten Änderung von IAS 12 enthalten ist. Diese erlaubt
es, latente Steuern im Zusammenhang mit Pillar II nicht bilanzieren zu müssen. Am 19. Juli 2025 trat das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland in Kraft. Hierdurch könnten sich grundsätzlich
Auswirkungen auf die Steuerquote des BayWa-Konzerns ergeben. Die Einführung von erweiterten
Sofortabschreibungen und beschleunigten Abschreibungsregelungen für bestimmte Wirtschaftsgüter
können Veränderungen bei den temporären Differenzen auslösen und damit zu einer Anpassung
der aktiven latenten Steuern führen. Da viele Konzerngesellschaften aufgrund negativer
Werthaltigkeitsprognose bereits in der Vergangenheit Wertberichtigungen auf aktive
latenten Steuern vorgenommen haben, ist insgesamt von einer eher unwesentlichen Auswirkung
der beschriebenen Effekte auf die Steuerquote des BayWa Konzerns auszugehen. Als weitere Maßnahme im Rahmen dieses Gesetzes wurde die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes
von 15 Prozent auf 10 Prozent in fünf jährlichen Schritten um jeweils 1 Prozent ab
dem Veranlagungszeitraum 2028 beschlossen. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die
Bewertung der latenten Steueransprüche und Steuerverbindlichkeiten, da für diese Bewertung
der Steuersatz zu verwenden ist, der im Zeitpunkt der Umkehr von temporären Differenzen
bzw. der Nutzung von steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen zu erwarten ist. Die
geplante schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes erfordert demgemäß komplexe
Detailberechnungen für die Bewertung der latenten Steuern. Da diese bis zum Zeitpunkt
der Halbjahresberichterstattung nicht abschließend durchgeführt werden konnten, kann
keine belastbare Abschätzung der Auswirkungen erfolgen. Eventualschulden und EventualforderungenWeder bei den Eventualschulden noch bei den Eventualforderungen haben sich wesentliche
Veränderungen gegenüber dem 31. Dezember 2024 ergeben. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung ist gemäß IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt und
nach den Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der Investitions-
und der Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die auf den aufgegebenen Geschäftsbereich
Cefetra Group entfallenden Bestandteile der Kapitalflussrechnung wurden sowohl für
die aktuelle Periode als auch für die Vergleichsperiode jeweils in einem gesonderten
Posten dargestellt. Sonstige berichtspflichtige Sachverhalte nach dem BilanzstichtagSeit dem Stichtag 30. Juni 2025 hat die BayWa insgesamt zwei Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht: Am 1. Juli 2025 hat die BayWa AG bekannt gegeben, dass der Bezugspreis für die einheitliche
Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan auf 2,79 Euro pro neue
Aktie festgesetzt wurde. Die Kapitalerhöhung wird in zwei Tranchen durchgeführt, wobei
im Rahmen der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre, Bayerische
Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG, bezugsberechtigt sind bis
zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von 125 Mio. Euro. Die Auszahlung des Emissionserlöses
aus der ersten Tranche in Höhe von 125 Mio. Euro erfolgte am 11. Juli 2025. Bis Ende
des Jahres 2025 soll die zweite Tranche in Höhe von bis zu 76,6 Mio. Euro den Aktionären
im Streubesitz angedient werden, wovon 25 Mio. Euro durch die beiden Ankeraktionäre
abgesichert sind. Am 3. Juli 2025 hat die BayWa AG eine weitere Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, mit
der der vollständige Verbrauch des buchmäßigen Eigenkapitals der BayWa AG und der
Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags kommuniziert wurden.
Im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
hat sich gezeigt, dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG auf weniger
als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat und negativ ist. Der entsprechende
Eigenkapitalverlust bewegt sich innerhalb der Erwartungen des Sanierungskonzepts und
hat folglich keine Auswirkungen auf dessen Umsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose
gemäß der Sanierungsvereinbarung. Ausscheiden von Matthias Taft aus dem Vorstand der BayWa r.e. AGMatthias Taft wird den Vorstand der BayWa r.e. AG Ende August 2025 verlassen. Die
bisherigen Verantwortungsbereiche von Matthias Taft werden bis zur Bestellung eines
neuen Chief Executive Officer durch den Aufsichtsrat auf die Vorstandsmitglieder Dr.
Daniel Gäfke (Chief Operating Officer), Elmar Geissinger (Chief Financial Officer)
und Hans-Joachim Ziems (Chief Restructuring Officer) aufgeteilt. Darüber hinaus haben sich seit dem Bilanzstichtag 30. Juni 2025 keine weiteren berichtspflichtigen
Sachverhalte ergeben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des BayWa-Konzerns haben. Prüferische Durchsicht des HalbjahresfinanzberichtsDer Halbjahresfinanzbericht wurde keiner prüferischen Durchsicht unterzogen. SegmentberichterstattungIm Zuge der Erstellung des Sanierungsgutachtens wurde die interne Steuerung und damit
einhergehend auch die externe Segmentberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2025 neu
strukturiert. Diese Neugliederung orientiert sich weniger an den operativen Geschäftszweigen
als vielmehr am organisatorischen Aufbau des Konzerns: Die Unterteilung erfolgt nach
sogenannten Teilkonzernen (BayWa, BayWa, r.e., Global Produce, Cefetra Group, RWA),
wobei lediglich der Teilkonzern BayWa mit rund 80 Beteiligungen weiterhin in die bekannten
operativen Geschäftszweige unterteilt wird. Die Segmentierung erfolgt ab dem Geschäftsjahr
2025 in neun statt der bisher bekannten acht Segmenten. Dabei betrifft die größte
Änderung die RWA AG sowie deren unmittelbare und mittelbare Tochterunternehmen. Diese
werden ab dem Geschäftsjahr 2025 (bis zum Abgang am 2. Mai 2025) als eigenständiges
Segment dargestellt. Bisher wurden die Ergebnisbeiträge der RWA den jeweiligen, bis
31. Dezember 2024 bestehenden operativen BayWa-Segmenten Energie, Agrar, Technik,
Bau sowie den Sonstigen Aktivitäten zugeordnet, da die Geschäftsaktivitäten der RWA
mit denen der BayWa AG vergleichbar sind. Seit dem 1. Januar 2025 werden die neuen, teilweise auch umbenannten Segmente BayWa
Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität (ehemals: Energie), BayWa Baustoffe
und BayWa Sonstiges (ehemals: Sonstige Aktivitäten) entsprechend ohne die Ergebnisbeiträge
der RWA, die als eigenständiges Segment dargestellt wird, ausgewiesen. Die Segmente
Regenerative Energien, Global Produce und Cefetra Group sind unverändert. Somit werden
statt der bisher sieben nun acht operative Segmente zusammen mit dem Segment BayWa
Sonstiges im Konzern konsolidiert. Diese Neugliederung trägt dem Umstand Rechnung,
dass im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen einzelne Konzernbereiche veräußert wurden und
noch werden. Durch die neue Struktur wird die Vergleichbarkeit der Geschäftszahlen
über künftige Berichtszeiträume sichergestellt. Zudem entspricht die Segmentstruktur
der tatsächlichen Steuerung des Konzerns, da die operative Verantwortung auf Segmentebene
liegt. Insgesamt unterscheiden sich die Segmentinformationen (neben der verkürzten Darstellung)
im Aufbau und in der Segmentabgrenzung zu den im Konzernfinanzbericht 2024 enthaltenen
Segmentinformationen. Die Vorjahresdarstellung wurde entsprechend angepasst. Mit dem vorliegenden Halbjahresabschluss wird das Segment Cefetra Group erstmals als
aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 klassifiziert. Dies spiegelt sich auch
in den nachfolgenden verkürzten Segmentinformationen wider: Aufgrund dieser Klassifizierung
wird das Segment Cefetra Group ausschließlich in der Zeile "Konzernhalbjahresfehlbetrag
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" dargestellt. Neben dem Entkonsolidierungseffekt aufgrund des erfolgreichen Closing zum 2. Mai 2025
werden die Ergebnisbeiträge der RWA nur noch für das erste und zeitanteilig für das
zweite Quartal des Geschäftsjahres 2025 bis zum Closing in der Spalte "RWA" aufgeführt. Sämtliche Konsolidierungsmaßnahmen werden in einer gesonderten Spalte der Segmentberichterstattung
gezeigt. Neben den dargestellten Abschreibungen bestehen keine wesentlichen zahlungsunwirksamen
Posten, die in der Segmentberichterstattung gesondert auszuweisen sind. Schwerpunkt des Segments BayWa Agrar ist das direkte Handelsgeschäft mit den Landwirten.
Dazu versorgt es landwirtschaftliche Kunden in Deutschland über das ganze Jahr hinweg
mit Betriebsmitteln, die für die landwirtschaftliche Produktion notwendig sind, z.
B. mit Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmitteln sowie mit Futter- und Hygienemitteln
für die Tierhaltung. Zudem erfasst das Segment nach der Ernte Agrarerzeugnisse wie
Getreide, Ölsaaten oder Hopfen und vermarktet diese an lokale und regionale Verarbeiter,
aber auch in Exportmärkte. Dafür verfügt es über eine hohe Lager- und Logistikleistung
einschließlich Anschluss zur Ostsee über zwei Häfen. Im Segment BayWa Technik ist der Vertrieb von Maschinen, Geräten und Anlagen für die
Land-, Forst- und Kommunalwirtschaft in Deutschland und Österreich gebündelt. Das
Segment deckt neben dem Verkauf von Neu- und Gebrauchtmaschinen auch Wartungs- und
Reparaturleistungen inkl. Ersatzteilservice ab. Die BayWa ist weltweit der größte
Vertriebspartner des AGCO-Konzerns mit den Marken Fendt, Massey Ferguson, Valtra und
Challenger sowie führend im globalen Vertrieb von CLAAS-Landmaschinen. Zum Kundenkreis
zählen neben Agrar- und Forstbetrieben auch Wein- und Obstbauern, Kommunen und gewerbliche
Unternehmen. Angeboten werden hier auch verschiedene Marken von Fahrzeugen für den
Kehr-, Reinigungs- und Winterdienst sowie Mäh- und Sportplatztechnik. Darüber hinaus
expandiert auch das Segment Technik in internationale Märkte wie die Niederlande,
Südafrika und Kanada. Das Segment BayWa Wärme & Mobilität beinhaltet die flächendeckende Versorgung gewerblicher
und privater Kunden mit Heizöl, Kraft- und Schmierstoffen, AdBlue sowie Holzpellets
und Wärmelösungen. Daneben bietet das Segment auch Lösungen in den Bereichen Elektromobilität,
LNG (Liquefied Natural Gas) und digitale Mobilität. Das Segment BayWa Baustoffe deckt das komplette Baustoffsortiment ab - von Tiefbau,
Hochbau, Neubau, Renovierung und Modernisierung über Garten- und Landschaftsbau bis
hin zu energetischen und baugesunden Lösungspaketen. Die Kernregion des Segments Bau
liegt in Süddeutschland. Das Produktspektrum richtet sich an Bauunternehmen, Kommunen,
Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie den privaten Endverbraucher. Das Segment Bau
bietet den Kunden zudem zahlreiche Spezialisierungen und vielfältige Dienstleistungen
sowie Kompetenz und Unterstützung bei innovativen Themen wie gesundes Bauen und Energieeffizienz.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bereitstellung von Spezialsortimenten beispielsweise
in den Bereichen Holzbau und Konstruktionsholz, Schalungszubehör und Betonfertigteile
sowie Flachdachbau. Darüber hinaus kooperiert die BayWa in Deutschland mit Bauträgern
bei der Realisierung von Bauprojekten. Das Segment BayWa Sonstiges umfasst neben Randaktivitäten überwiegend die Aktivitäten
des BayWa-Konzerns im Bereich Immobilien. Das Segment Regenerative Energien umfasst die Aktivitäten der BayWa r.e. AG, unter
deren Dach der Konzern wesentliche Teile der Wertschöpfungskette im Bereich der erneuerbaren
Energien abdeckt. Gegründet 2009, ist das Tochterunternehmen BayWa r.e. heute ein
weltweit aktiver Entwickler, Dienstleister, Photovoltaik-(PV-)Großhändler, Energiehändler
und Anbieter von Energielösungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Die BayWa r.e.
verfolgt eine dreifache Diversifizierungsstrategie ihres Geschäftsportfolios: nach
Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsaktivitäten. Die Geschäftsaktivitäten
gliedern sich in die fünf operativen Bereiche Projects EMEA/APAC & Solutions, Projects
Americas, IPP, Operations EMEA und Solar Trade. Die Bereiche Projects EMEA/APAC &
Solutions sowie Project Americas befassen sich weltweit mit der Entwicklung und Erstellung
von Wind- und Solarenergieanlagen. Der Bereich IPP (Independent Power Producer, unabhängiger
Energieerzeuger) besitzt, betreibt und verwaltet ein globales Portfolio an Erneuerbare-Energie-Anlagen.
Der Bereich Operations EMEA bietet technische und kommerzielle Dienstleistungen, die
Versorgung mit Verbrauchsmaterialien sowie die technische und kaufmännische Betriebsführung
für den Betrieb von Wind- und Solaranlagen sowie Batteriespeichern in allen Kernmärkten
in Europa sowie den Energiehandel und die Vermarktung von Strom aus eigenen Anlagen
als Independent Power Producer (IPP) an. Im Bereich Solar Trade ist die BayWa r.e.
AG als internationaler Großhändler für PV-Produkte aktiv. Das Segment Global Produce fasst sämtliche Aktivitäten des Konzerns im Bereich Obst-
und Gemüseanbau und den Handel mit diesen Produkten zusammen. In Deutschland ist die
BayWa der bedeutendste Einzelvermarkter von heimischem Tafelkernobst für den Lebensmitteleinzelhandel.
Haupterfassungsgebiet ist die Bodenseeregion. Im internationalen Kontext gehören zum
Segment auch die neuseeländische T&G Global-Unternehmensgruppe mit Sitz in Auckland
sowie der niederländische Südfrüchtehändler TFC Holland B.V., Maasdijk, mit denen
die gesamte Wertschöpfungskette in der Obst- und Gemüsevermarktung global abgedeckt
wird. Das Segment Cefetra Group ist auf den internationalen Handel mit Getreide und Ölsaaten
spezialisiert und deckt als Supply Chain Manager die gesamte Wertschöpfungskette vom
Einkauf über die Logistik bis zum Vertrieb ab. Zu den Kunden zählen lokale und internationale
Getreide- und Ölmühlen, Brauereien und Mälzereien, Hersteller von Stärke- und Futtermitteln
sowie Hersteller von Bio-Kraftstoffen und Ethanol. Daneben wird im Segment Cefetra
Group das Geschäft mit Waren wie Stärkeprodukten, Reis und Hülsenfrüchten, aber auch
mit Bioprodukten gezielt ausgebaut. Das Segment Cefetra Group bedient so die wachsende
Nachfrage der Lebens- und Futtermittelindustrie nach diesen Produkten. Zum Stichtag
30. Juni 2025 ist das Segment Cefetra Group als aufgegebener Geschäftsbereich bilanziert. Das Segment RWA war bis zum erfolgreichen Verkauf im zweiten Quartal 2025 im Agrar-
und Baustoffhandel sowie im Technikvertrieb und Energiebereich tätig. Im Zuge der
Neustrukturierung der Segmentierung wurden die Tätigkeiten der RWA in den einzelnen
Segmenten zum Segment RWA zusammengefasst. Neben den in den Segmenten ausgewiesenen Umsatzerlösen mit Dritten werden zusätzlich
die Umsatzerlöse innerhalb und zwischen den Segmenten dargestellt. Eine Untergliederung
der Umsatzerlöse nach einzelnen Produkten und Dienstleistungen wird auf Konzernebene
aufgrund der Heterogenität der im Konzern abgesetzten Produkte nicht vorgenommen.
Sowohl die Umsätze innerhalb als auch zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen
Konditionen. In diesem Zusammenhang eventuell entstehende Zwischengewinne werden im
Konzernabschluss eliminiert. Die wesentliche finanzielle Steuerungsgröße im BayWa-Konzern stellt ab dem Geschäftsjahr
2025 das bereinigte EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigt
um Restrukturierungseffekte) dar. Diese wird als geeignet erachtet, um die nachhaltige
Ertragskraft des operativen Geschäfts sachgerecht abzubilden. In Anlehnung an die
Darstellung im Sanierungsgutachten werden Bereinigungen hinsichtlich außerordentlicher
Aufwendungen und Erträge, die im direkten Zusammenhang mit der Restrukturierung des
BayWa-Konzerns stehen, vorgenommen. Die stellt eine Abweichung zu den Vorjahren dar,
in denen das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) als die wesentliche Steuerungsgröße
berichtet wurde. Im BayWa-Konzern setzt sich das EBIT aus dem Ergebnis der betrieblichen
Geschäftstätigkeit zuzüglich des Ergebnisses aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und
dem übrigen Beteiligungsergebnis zusammen. Um den Übergang der Steuerungsgrößen vom
EBIT zum bereinigten EBITDA sowie eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr darzustellen,
ist in den verkürzten Segmentinformationen zum 30. Juni 2025 sowohl das bereinigte
EBITDA als auch das EBIT zu finden. Für den Vorjahreszeitraum wird ausschließlich
das EBIT berichtet. Eine Überleitung vom EBIT auf das bereinigte EBITDA findet sich
in Abschnitt Steuerungssystem des BayWa-Konzerns. Neben Umsatz und den beiden genannten Ergebniskennzahlen werden hinsichtlich der Bilanz
lediglich die gesamten Vermögenswerte auf die Segmente aufgeteilt, das heißt, es erfolgt
eine Darstellung der Bilanzsumme eines jeden Segments. Eine rechnerische Überleitung in den nachfolgenden Finanzinformationen nach Segmenten
ist nicht möglich. Verkürzte Segmentinformationen (GuV) für das erste Halbjahr 2025
1
Die Veräußerungsgruppe RWA hat mit Wirkung zum 2. Mai 2025 den BayWa-Konzern verlassen.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist bis zum Abgangszeitpunkt enthalten. Verkürzte Segmentinformationen (GuV) für das erste Halbjahr 2024
1
Die Umsätze im Segment Global Produce wurden gemäß IAS 8.42 angepasst. Verkürzte Segmentinformationen: Vermögenswerte zum 30. Juni 2025 und zum 30. Juni 2024
1
Das Segment RWA wurde zum 31. Dezember 2024 als Veräußerungsgruppe klassifiziert.
Die Vermögenswerte des Teilkonzerns wurden zum Stichtag in der Bilanzposition als
"Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und aufgegebene
Geschäftsbereiche" ausgewiesen. Mit dem Abgang der Veräußerungsgruppe RWA aus dem
BayWa-Konzern mit Wirkung zum 2. Mai 2025 verbleiben daraus keine Vermögenswerte und
Schulden. Verkürzte Segmentinformationen: Schulden zum 30. Juni 2025 und zum 30. Juni 2024
1
Das Segment RWA wurde zum 31. Dezember 2024 als Veräußerungsgruppe klassifiziert.
Die Schulden des Teilkonzerns wurden zum Stichtag in der Bilanzposition als "Schulden
aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen und aufgegebenen Geschäftsbereichen"
ausgewiesen. Mit dem Abgang der Veräußerungsgruppe RWA aus dem BayWa-Konzern mit Wirkung
zum 2. Mai 2025 verbleiben daraus keine Vermögenswerte und Schulden. Segmentinformationen nach Regionen
München, 15. August 2025 BayWa Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Frank Hiller Michael Baur Prof. Dr. Matthias J. Rapp Dr. Marlen Wienert Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und
Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind. München, 15. August 2025 BayWa Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Frank Hiller Michael Baur Prof. Dr. Matthias J. Rapp Dr. Marlen Wienert FinanzkalenderTermine 2025Hauptversammlung 2025 Veröffentlichung Zahlen zum 3. Quartal 2025 Änderungen vorbehalten: Der Finanzkalender der BayWa AG wird auf der Website www.baywa.com (Investor Relations)
laufend aktualisiert. KontaktBayWa AG Investor Relations Arabellastraße 4 81925 München investorrelations@baywa.de www.baywa.com |
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