BayWa Aktiengesellschaft

München

Halbjahresfinanzbericht nach WpHG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 30.06.2025

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BayWa AG, München

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Dieser Halbjahresfinanzbericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Rechtlich bindend ist die deutsche Variante. Beide Sprachversionen sind im Internet unter www.baywa.com verfügbar.

Veröffentlichungsdatum Internet: 19. August 2025 Die BayWa im Internet: www.baywa.com

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Die Beitragsangaben erfolgen in Millionen Euro und werden - sofern nicht anderslautend vermerkt - auf eine Nachkommastelle gerundet. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen bei Summenbildungen sowie bei der Berechnung von Prozentangaben ergeben.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Formulierungen und formale Anzeige von Geschlechtsidentitäten verzichtet. Die gewählte Form steht für alle Geschlechter (m/w/d).

Konzernzwischenlagebericht

Vorbemerkung zu diesem Halbjahresfinanzbericht

Laufendes Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren

Zu Beginn des zweiten Halbjahres 2024 geriet der BayWa-Konzern in eine Liquiditäts-, Ergebnis- und Strategiekrise, die eine umfassende Überprüfung der wirtschaftlichen Lage erforderlich machte. In der Folge wurde ein externes Sanierungsgutachten beauftragt, das die Grundlage für weiterführende Maßnahmen bildete. Auf Basis des im Sanierungsgutachten entwickelten Sanierungskonzepts konnte der BayWa-Konzern am 30. Juni 2025 eine rechtsverbindliche Sanierungsvereinbarung mit den beiden Ankeraktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG und wesentlichen Finanzgläubigern abschließen. Das Sanierungsgutachten bestätigte die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit des Konzerns und bildet die Grundlage für die Umsetzung der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen.

Weiterführende Informationen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns finden sich im BayWa Konzernfinanzbericht 2024, im Konzernlagebericht und im Konzernanhang.

Hinweis: Im Sanierungsgutachten des unabhängigen Sanierungsgutachters, das auch dem vom Restrukturierungsgericht gebilligten Restrukturierungsplan zugrunde lag, wurden für die Feststellung der Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft Annahmen bezüglich des Unternehmenserfolgs innerhalb der Restrukturierungsperiode (das heißt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2028) getroffen. Die Gesellschaft hält daran fest, dass die im Sanierungsgutachten getroffenen Annahmen bezüglich des Unternehmenserfolgs innerhalb der Restrukturierungsperiode als Zielsetzung für den Konzern grundsätzlich erreichbar sind, wobei hiermit keine Prognose der Gesellschaft über das tatsächliche Eintreten der Annahmen des Sanierungsgutachtens verbunden ist.

StaRUG-Verfahren abgeschlossen

Bevor die Sanierungsvereinbarung geschlossen werden konnte, hatte die BayWa AG am 31. Januar 2025 beim Amtsgericht München als zuständigem Restrukturierungsgericht ein öffentliches Restrukturierungsvorhaben gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG) angezeigt. Am 6. Juni 2025 hat das Amtsgericht München - Restrukturierungsgericht - den Restrukturierungsplan der BayWa AG bestätigt, dessen Rechtskraft am 21. Juni 2025, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, eintrat. Die vorgesehenen Maßnahmen waren zuvor bereits schrittweise umgesetzt worden und werden nach Eintreten der Rechtskraft des Restrukturierungsplans weitergeführt.

Kapitalerhöhung der BayWa AG 2025

Der Restrukturierungsplan sieht eine Barkapitalerhöhung der BayWa AG mit einem Bezugsrecht aller Aktionäre im Verhältnis einer alten Aktie zu zwei neuen Aktien vor. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für eine neue Aktie auf 2,79 Euro festgelegt. Die Kapitalerhöhung wird in zwei Tranchen umgesetzt. Damit die Erlöse aus der ersten Tranche frühzeitig an die BayWa AG fließen konnten, sind die neuen Aktien aus der ersten Tranche in Höhe von 125 Mio. Euro (44.802.868 neue Aktien) ausschließlich von den beiden Ankeraktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG gezeichnet worden. Die Ankeraktionäre werden die Stimmrechte aus den neuen Aktien der ersten Tranche in der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung der BayWa AG am 26. August 2025 sowie in allen nachfolgenden Hauptversammlungen, längstens jedoch bis zum 31. März 2026, nicht ausüben. Die zweite Tranche soll voraussichtlich Mitte Oktober 2025, nach Vorliegen des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu billigenden Wertpapierprospekts, den bestehenden Aktionären im Streubesitz zur Zeichnung angeboten werden. Die Ankeraktionäre haben sich verpflichtet, für weitere bis zu 25 Mio. Euro nicht bezogene Aktien aus der zweiten Tranche zu zeichnen, um einen Mindesterlös aus der Barkapitalerhöhung von insgesamt 150 Mio. Euro sicherzustellen. Etwa nicht bezogene neue Aktien werden institutionellen Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten.

Bestandsgefährdung und Sanierungsfähigkeit der BayWa bestätigt

Für die Dauer der Sanierung besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit der BayWa AG sowie ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Der Fortbestand des Konzerns ist von der erfolgreichen Umsetzung der im Restrukturierungsplan gemäß StaRUG sowie im Sanierungskonzept dargestellten Maßnahmen und insofern insbesondere von der Steigerung der Profitabilität im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung unter Berücksichtigung der Veräußerung weiterer nicht zum Kerngeschäft gehörender Beteiligungen und Vermögenswerte sowie der Umsetzung der geplanten Eigenkapitalerhöhung wie auch von der Einhaltung der im Rahmen der Refinanzierungen vereinbarten Verhaltenspflichten (sogenannte Undertakings und Covenants) abhängig. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.

Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.

Der Vorstand geht davon aus, dass die im Restrukturierungsplan vorgesehenen sowie die im finalen Sanierungskonzept vom 30. Juni 2025 dargestellten operativen und finanziellen Maßnahmen geeignet sind, die drohende Zahlungsunfähigkeit der BayWa AG zu beseitigen und die Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die BayWa AG als Einzelunternehmen ist ebenso wie der BayWa-Konzern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit während des im Sanierungskonzept enthaltenen Planungszeitraums bis Ende 2028 durchfinanziert. Es besteht die Aussicht auf eine positive, nachhaltige Fortführungsfähigkeit, die sich insbesondere aus den geplanten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit des BayWa-Konzerns ergibt.

Veränderungen im Vorstand der BayWa AG

Reinhard Wolf, Mitglied des Vorstands der BayWa AG, der für die Ressorts BayWa Agrar und BayWa Baustoffe zuständig war, ist zum 30. Juni 2025 in den Ruhestand getreten. Eine Nachbesetzung ist nicht vorgesehen, daher besteht der Vorstand nun aus vier Personen. Die Zuständigkeiten für die Geschäftssegmente wurden umverteilt: Dr. Frank Hiller, Vorstandsvorsitzender der BayWa AG, verantwortet die Ressorts mit den Segmenten BayWa Technik und BayWa Baustoffe, Vorständin Dr. Marlen Wienert die Ressorts mit den Segmenten BayWa Agrar sowie BayWa Wärme & Mobilität (zuvor verantwortlich für BayWa Technik und BayWa Wärme & Mobilität).

Steuerungssystem des BayWa-Konzerns

Steuerung der operativen Leistungsfähigkeit: bereinigtes EBITDA

Das bereinigte EBITDA wird ab dem Geschäftsjahr 2025 als Prognose- und Steuerungsgröße verwendet, um die nachhaltige Ertragskraft des operativen Geschäfts sachgerecht abzubilden. In Anlehnung an die Darstellungen im Sanierungsgutachten werden beim EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) Bereinigungen von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen, die im direkten Zusammenhang mit der Restrukturierung des BayWa-Konzerns stehen, vorgenommen.

Steuerung der finanziellen Leistungsfähigkeit: frei verfügbare Liquidität und Mindestliquidität

Die frei verfügbare Liquidität ist ein zentrales Steuerungselement im Konzern. Sie dient dazu, die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten und auf mögliche Veränderungen der Markt- und Finanzlage angemessen reagieren zu können. Innerhalb dieses Rahmens ist eine Mindestqualität definiert, die als Untergrenze dient und nicht unterschritten werden darf.

Geänderte Segmentberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2025

Ab diesem Halbjahresfinanzbericht 2025 berichtet der BayWa-Konzern über acht statt bislang neun Segmente: BayWa Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität, BayWa Baustoffe, BayWa Sonstiges, Regenerative Energien, Global Produce und RWA. Für den Verkauf der Cefetra Group hat die BayWa AG am 10. Juni 2025 einen Vertrag mit der niederländischen First Dutch Group B.V. geschlossen. Der Vollzug der Transaktion (Closing) ist bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vorgesehen. Der Ergebnisbeitrag des Segments Cefetra Group wird daher gesondert nach den Ergebnissen aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen und fließt nicht in das operative Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten ein. Das Segment RWA (RWA Raiffeisen Ware Austria AG) ist im vorliegenden Halbjahresfinanzbericht bis zum 2. Mai 2025 (Closing) vollumfänglich in den Konzernabschluss einbezogen (vollkonsolidiert). Mit Abschluss der Transaktion entfällt die Einbeziehung des Segments in den Konzernabschluss.

Überblick über den Geschäftsverlauf des BayWa-Konzerns

Geschäftsentwicklung im Zeichen der Sanierung und strukturellen Neuausrichtung

Das erste Halbjahr 2025 stand weiterhin im Zeichen der Sanierung und der strukturellen Neuausrichtung des Unternehmens. Die intensive Phase der Restrukturierung, begleitet von tiefgreifenden Effizienz- und Kostensenkungsmaßnahmen sowie der Veräußerung von Tochtergesellschaften, tragen zunehmend zur operativen Stabilisierung des Konzerns bei. Auch wenn Umsatz und bereinigtes EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) das Niveau des Vorjahreszeitraums nicht erreicht haben, ist eine Verbesserung der Ergebnisqualität erkennbar.

Im Rahmen des eingeleiteten Sanierungs- und Transformationsprogramms setzt der Konzern auf nachhaltige Effizienzsteigerungen. Dazu zählen u. a. die Optimierung von Beschaffungsprozessen, die Reduktion von Gemeinkosten, gezielte Personalmaßnahmen sowie die Straffung interner Abläufe. Diese Maßnahmen leisten bereits einen Beitrag zur Stärkung der operativen Ertragsbasis, werden ihre Wirkung jedoch erst im weiteren Zeitverlauf zeigen.

Der Umsatzrückgang von rund 1,4 Mrd. Euro auf insgesamt 6,9 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zum einen führten die Sanierungsmaßnahmen erwartungsgemäß zu einer temporären Zurückhaltung bei Geschäftspartnern und Lieferanten in nahezu allen Segmenten, was sich negativ auf die Absatzmengen auswirkte. Zum anderen belasteten rückläufige Marktpreise - insbesondere bei Agrarerzeugnissen - die Erlöse. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Berichtszeitraum seit dem 2. Mai 2025 keine Umsatz- und Ergebnisbeiträge aus der RWA enthalten sind, da diese entkonsolidiert wurde.

Die schwächere Umsatzentwicklung sowie deren Effekte auf das bereinigte EBITDA führten dazu, dass das operative Ergebnis unter dem Vorjahresniveau blieb und das bereinigte EBITDA um 43,5 Prozent auf 65,6 Mio. Euro (Vorjahr: 116,2 Mio. Euro) sank. Das Halbjahresergebnis 2024 spiegelte die Auswirkungen der Liquiditätskrise jedoch noch nicht wider, da sich die operativen Effekte der Krise erst im weiteren Jahresverlauf niedergeschlagen haben.

Zum 30. Juni 2025 weist der Konzern einen Fehlbetrag in Höhe von 527,8 Mio. Euro (Vorjahr: minus 424,3 Mio. Euro) aus. Der Verlust ist vor allem auf erhebliche Zinsaufwendungen sowie Restrukturierungskosten zurückzuführen. Ab dem zweiten Halbjahr wird insbesondere durch die Entkonsolidierung als Folge des Verkaufs von zwei Tochtergesellschaften eine Entlastung bei den Zinsaufwendungen erwartet. Zudem dürften die Restrukturierungs- sowie Beratungsaufwendungen schrittweise zurückgehen.

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 Veränderung in %
BayWa-Konzern
Umsatz 6.859,7 8.290,9 - 17,3
Bereinigtes EBITDA 65,6 116,2 - 43,5
EBIT - 257,4 - 233,9 - 10,0
Konzernhalbjahresfehlbetrag - 527,8 - 424,3 - 24,4

Geschäftsentwicklung in den Segmenten

Segment BayWa Agrar

Markt- und Branchenentwicklung

Der Deutsche Raiffeisenverband prognostiziert für das Jahr 2025 eine Getreideernte von rund 43 Mio. Tonnen. Damit liegt die Prognose rund 10 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (39 Mio. Tonnen). Der Getreidemarkt zeigte im ersten Halbjahr 2025 moderate Preisschwankungen, getrieben von regionalen Erträgen und globalen Impulsen. Der deutsche Düngemittelmarkt verzeichnete insbesondere bei Stickstoffdünger aufgrund der hohen Produktionskosten und der weltweiten Engpässe Preissteigerungen. Die Frühjahrstrockenheit führte insgesamt zu einer verhaltenen Nachfrage nach Pflanzenschutzmitteln sowie angesichts niedriger Preisniveaus zu einer zurückhaltenden Abgabebereitschaft von Erzeugnissen im Vorfeld der Ernte 2025.

Geschäftsverlauf

Das Segment Agrar umfasst im Wesentlichen den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmitteln.

Im ersten Halbjahr 2025 entwickelte sich der Umsatz im Segment Agrar rückläufig. Diese Entwicklung ist auf preis- und mengenbezogene Effekte sowie auf die strategische Neuausrichtung des Portfolios zugunsten margenstärkerer Produkte zurückzuführen. Im Rahmen dieser Fokussierung wurden ausgewählte Produkte, anders als in den Vorjahren, nicht mehr im vollen Umfang angeboten, was vor allem zu geringeren Absatzmengen sowohl bei Erzeugnissen als auch bei Betriebsmitteln führte. Umsatzmindernd wirkte sich auch die wetterbedingt rückläufige Nachfrage nach Pflanzenschutzmitteln aus.

Zudem standen aufgrund der starken Vermarktung der Getreidebestände im Jahr 2024 geringere Lagerbestände zur Verfügung. Darüber hinaus belastete die nach wie vor verhaltene Marktakzeptanz als Folge der vorangegangenen Liquiditätskrise der BayWa AG die Geschäftsentwicklung.

Der rückläufige Umsatz hatte auch Auswirkungen auf das operative Ergebnis (bereinigtes EBITDA), das dementsprechend unter dem Wert des Vorjahres liegt. Gezielte Maßnahmen zur Kostensenkung, insbesondere Einsparungen im Personalbereich, sowie die Fokussierung auf margenstärkere Produktgruppen wirkten sich hingegen positiv auf das Ergebnis aus. Dennoch konnte das Vorjahresniveau nicht erreicht werden, da die deutlich geringeren Handelsvolumina vorwiegend im Getreidebereich nicht vollständig kompensiert werden konnten und sich ergebnismindernd niederschlugen.

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 Veränderung in %
BayWa Agrar
Umsatz 1.174,0 1.452,2 - 19,2
Bereinigtes EBITDA 16,7 20,1 - 16,9
EBIT 6,2 - 0,4 > 100,0

Segment BayWa Technik

Markt- und Branchenentwicklung

Der Markt für landtechnische Maschinen zeigte im ersten Halbjahr 2025 eine deutlich abgeschwächte Dynamik. Gemessen an den Zulassungszahlen ging die Nachfrage nach Traktoren in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um rund 17 Prozent zurück. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte die Entwicklung der Erzeugerpreise sein, die in mehreren Produktbereichen spürbar gesunken sind, während sich die Preise für landwirtschaftliche Zugmaschinen tendenziell nach oben entwickelt haben. Wegen der rückläufigen Nachfrage passten einige Hersteller ihre Produktion an, teils unter Einsatz von Kurzarbeit. Des Weiteren dürften das anhaltend hohe Zinsniveau, geopolitische Unsicherheiten und gut ausgelastete Maschinenparks zur Zurückhaltung bei Neuinvestitionen seitens der Landwirte geführt haben.

Geschäftsverlauf

Das Segment Technik handelt mit landtechnischen Maschinen und Anlagen und bietet umfangreiche Serviceleistungen an.

Der süddeutsche Raum wird von der rückläufigen Marktentwicklung wohl weniger stark betroffen sein. Insbesondere milchviehhaltende Betriebe profitierten von überdurchschnittlichen Milchpreisen sowie steigenden Erlösen für Rindfleisch. Dies führte in einzelnen Betrieben zu einer stabilen Investitionsbereitschaft. Das Segment Technik konnte sich jedoch den allgemeinen Marktbedingungen nicht vollständig entziehen und verzeichnete vor allem im Bereich der Neumaschinen einen spürbaren Absatzrückgang, der teilweise durch eine erhöhte Nachfrage nach Gebrauchtmaschinen kompensiert werden konnte. Zur Unterstützung der Nachfrage bei Gebrauchtmaschinen wurden gezielte Vertriebsmaßnahmen sowie zusätzliche Rabatte auf Auslaufmodelle eingesetzt. Diese Maßnahmen trugen im Bereich Gebrauchtmaschinen zur Absatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr bei. Die anhaltend stabile Nachfrage in den Bereichen Futtererntemaschinen und Bodenbearbeitung sowie eine gute Auslastung der Werkstätten wirkten sich unterstützend auf das Gesamtergebnis des Segments aus. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wurden interne Abläufe optimiert und Aufgaben zusammengeführt mit dem Ziel, die operative Effizienz nachhaltig zu steigern. Tiefgreifende Maßnahmen wie Standortschließungen oder umfassende Restrukturierungen fanden im Segment Technik nicht statt. Lediglich ein Standort in Bad Kissingen wurde geschlossen, der dem Technikbereich zugeordnet war, jedoch keine spezialisierte Funktion im Bereich Landtechnik erfüllte. Positiv hervorzuheben ist die beschleunigte Lagerumschlagshäufigkeit, die zur Reduzierung der Kapitalbindung und zur Effizienzsteigerung der Bestandsprozesse beitrug. Insgesamt verzeichnete das Segment im Berichtszeitraum sowohl einen rückläufigen Umsatz als auch ein geringeres Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung ist vor allem auf den rückläufigen Absatz von Neumaschinen zurückzuführen.

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 Veränderung in %
BayWa Technik
Umsatz 971,3 1.129,5 - 14,0
Bereinigtes EBITDA 51,3 76,6 - 33,0
EBIT 39,9 63,4 - 37,1

Segment BayWa Wärme & Mobilität

Markt- und Branchenentwicklung

Im ersten Halbjahr 2025 lag der durchschnittliche Ölpreis rund 10 bis 15 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Nach einem Hoch zu Beginn des Kalenderjahres auf bis zu 82 US-Dollar für ein Barrel (159 Liter) fiel der Preis im Mai auf ein Zwischentief von rund 60 US-Dollar pro Barrel. Im Juni kam es aufgrund geopolitischer Spannungen in Nahost zu einem temporären Anstieg und der Ölpreis stieg kurzfristig wieder auf rund 80 US-Dollar, ehe der Markt erneut unter Druck geriet. Insgesamt prägten ein anhaltendes Überangebot und politische Unsicherheiten die deutlich volatilere Preisentwicklung gegenüber dem Vorjahr. Die Preiskurven für Heizöl spiegeln die Rohölpreisschwankungen nahezu wider. Die Holzpelletpreise lagen im ersten Halbjahr 2025 durchgehend über dem Vorjahresniveau, angetrieben von gestiegenen Produktionskosten und einer regen Nachfrage.

Geschäftsverlauf

Das Segment Wärme & Mobilität umfasst den Handel mit fossilen und nachwachsenden Brenn-, Kraft- und Schmierstoffen und bietet Lösungen für Wärme und Mobilität.

Das Segment Wärme & Mobilität entwickelte sich im ersten Halbjahr 2025 insgesamt deutlich besser als im Vorjahreszeitraum. Trotz eines moderaten Umsatzrückgangs im Vergleich zum Vorjahr konnte die Ergebnislage signifikant verbessert werden. Ein wesentlicher Treiber des Ergebnisses war im Berichtszeitraum der Handel mit Holzpellets. Sowohl die Nachfrage als auch die erzielten Preise lagen spürbar über dem Vorjahresniveau. Die höhere Preisstabilität in Verbindung mit einer erfreulichen Absatzentwicklung führte zu einem deutlichen Ergebnisbeitrag in diesem Bereich. Im Heizöl- und im Kraftstoffgeschäft verlief die Entwicklung insgesamt zufriedenstellend. Die Nachfrage nach Kraftstoffen bewegte sich über das gesamte Halbjahr hinweg auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Zu Jahresbeginn war eine leichte Zurückhaltung zu beobachten, im weiteren Verlauf - insbesondere im zweiten Quartal - konnte jedoch aufgrund rückläufiger Preise und einer gestiegenen Marktdynamik eine deutliche Belebung festgestellt werden. Der Handel profitierte von den teils erheblichen Preisschwankungen, die durch geopolitische Spannungen ausgelöst wurden. Diese volatilen Marktbedingungen eröffneten regelmäßig die Chance, attraktive Handelsmargen im Kraftstoffgeschäft zu realisieren. Dagegen zeigte sich der Bereich Schmierstoffe durch die nach wie vor angespannte Konjunktur in Deutschland belastet. Zudem war der AdBlue-Handel von einem Überangebot an Ware und Transportkapazitäten geprägt, was zu verstärktem Preiswettbewerb und Margendruck führte. Auch im Handel mit Wärmeenergieerzeugern war eine Investitionszurückhaltung festzustellen, im zweiten Quartal jedoch zeichnete sich eine leichte Nachfragebelebung bei Wärmepumpen ab. Im zweiten Quartal eröffnete die BayWa Mobility Solutions GmbH (BMS) einen neuen Ladepark des Deutschlandnetzes in Rosenheim. Auf einer Fläche von 2.000 Quadratmetern verfügt der Park über acht 400-kW-Alpitronic-Hypercharger mit insgesamt 16 Schnellladepunkten. Insgesamt verzeichnete die BMS eine stabile Entwicklung mit einem Ergebnis auf Vorjahresniveau. Zum verbesserten Ergebnis gegenüber dem Vorjahr trugen neben der operativen Entwicklung auch Effekte aus konsequentem Kostenmanagement bei, insbesondere durch effizienteren Ressourceneinsatz.

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 Veränderung in %
BayWa Wärme & Mobilität
Umsatz 647,0 691,6 - 6,4
Bereinigtes EBITDA 13,4 9,3 44,1
EBIT 3,6 - 2,7 > 100,0

Segment BayWa Baustoffe

Markt- und Branchenentwicklung

Das deutsche Bauhauptgewerbe hat für die ersten fünf Monate 2025 preisbereinigt ein leichtes Auftragsplus von 8,2 Prozent über alle Bausektoren gegenüber dem Vorjahreszeitraum gemeldet. Im Wohnungsbau zeichnet sich noch keine Trendwende, aber eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau ab. Großprojekte prägen das positive Auftragsvolumen vor allem im Wirtschaftshochbau und öffentlichen Bau. Während sich die Bauzinsen im Vergleichszeitraum etwas erholt haben und im Juni 2025 bei durchschnittlich 3,6 Prozent (Vorjahr: 3,7 Prozent) liegen, bleiben die Baukosten wegen der regulatorischen Anforderungen an Bauten zur Klimafreundlichkeit, der hohen CO2-Preise von Baumaterialien und der Preise für energieintensive Baumaterialien, wie Zement, Stahl oder Glas, insgesamt hoch. Der von der neuen Bundesregierung angekündigte, bis 2030 befristete "Bau-Turbo", der einfachere, schnellere Baugenehmigungen und Bauvereinfachungen vorsieht, um den Bau von bezahlbaren Neubauwohnungen anzukurbeln sowie die militärische Infrastruktur zu modernisieren und ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität aufzulegen, lassen die Baubranche auf eine Konjunkturwende am Markt hoffen.

Geschäftsverlauf

Das Segment Baustoffe umfasst im Wesentlichen den Handel mit Baustoffen in Deutschland, ergänzt durch Aktivitäten im Rahmen der Bau- und Projektentwicklung.

In nahezu allen Baustoff-Produktkategorien des BayWa-Konzerns war im ersten Halbjahr ein deutlicher Umsatzrückgang zu verzeichnen. Dies reflektiert zum einen die anhaltend schwache Baukonjunktur im Wohnungsbau, zum anderen aber auch eine gezielte Sortimentsanpassung im Rahmen der operativen Effizienzmaßnahmen des Sanierungskonzepts. Das Volumen margenschwächerer Produkte wird gezielt reduziert und der Fokus auf margenstarke Produkte, z. B. Eigenmarkenprodukte, gerichtet. Diese Sortimentsoptimierung soll die Ertragskraft des Segments nachhaltig stärken. Im Rahmen struktureller Maßnahmen wurden im ersten Halbjahr fünf Standorte geschlossen. Im Bereich der Logistik wurde die Lager- und Transportabwicklung neu strukturiert, um die Termintreue bei Auslieferungen nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Kosteneffizienz entlang der Lieferkette zu steigern. Zudem prüft der Konzern die Beteiligungen auf ihre Zugehörigkeit zum künftigen Kerngeschäft und hat sich im ersten Halbjahr 2025 bereits vom Badmodulhersteller Tjiko GmbH getrennt. Gemäß dem Sanierungskonzept wurde entschieden, dass die BayWa Bau Projekt GmbH keine neuen Projekte mehr initiieren oder zukaufen wird. Bei den im Bau befindlichen Projekten wurde im ersten Halbjahr 2025 ein planmäßiger Baufortschritt verzeichnet und das bereits im Jahr 2024 verkaufte Studentenwohnheim in Traunstein fertiggestellt. Von den 16 verkauften Einheiten in diesem ersten Halbjahr entfielen zwölf auf Baugrundstücke und vier auf Wohnungen. Neben Personalanpassungen durch Standortschließungen waren im Segment Bau keine weiteren aktiven Personalmaßnahmen notwendig.

Aufgrund der Sortimentsanpassung sowie einer anhaltend schwachen Baukonjunktur entwickelte sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Die operativen Verbesserungen konnten die negativen Ergebnisbeiträge infolge verlustreicher Projektverkäufe in der BayWa Bau Projekt GmbH nicht ausgleichen. Entsprechend liegt das operative Ergebnis unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 Veränderung in %
BayWa Baustoffe
Umsatz 548,3 694,3 - 21,0
Bereinigtes EBITDA 0,3 7,2 - 95,8
EBIT - 10,4 - 7,1 - 46,5

Segment BayWa Sonstiges

Der Umsatz im Segment Sonstiges umfasst im Wesentlichen die Beteiligung "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. (WHG) und betrug zum 30. Juni 2025 268,7 Mio. Euro (Vorjahr: 279,7 Mio. Euro). Das bereinigte EBITDA des Segments schließt neben Ergebnisbeiträgen aus Randaktivitäten einen Großteil der Verwaltungskosten des Konzerns sowie Konsolidierungseffekte ein und betrug zum 30. Juni 2025 minus 2,9 Mio. Euro (Vorjahr: minus 2,8 Mio. Euro).

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 Veränderung in %
BayWa Sonstiges
Umsatz 268,7 279,7 - 3,9
Bereinigtes EBITDA - 2,9 - 2,8 - 3,6
EBIT - 166,2 - 40,6 > - 100,0

Segment Regenerative Energien

Markt- und Branchenentwicklung

Für 2025 wird weltweit ein Zubau an Windenergieanlagen an Land und auf See mit einer Leistung von ca. 143 Gigawatt (GW) erwartet, mit großem Abstand dominiert von China mit einem Zubau von rund 95 GW und in der Region EMEA (Europa, Naher Osten, Afrika) mit rund 20 GW. Der Zubau an Solaranlagen wird im Jahr 2025 bei rund 695 GW erwartet, für China mit rund 368 GW und der Region EMEA mit rund 105 GW.

Für die Energiewende sollen nach den Plänen der Bundesregierung bis 2030 jedes Jahr Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 10 GW in Deutschland zugebaut werden. Im ersten Halbjahr 2025 wurden Windanlagen an Land mit einer installierten Gesamtleistung von rund 2,2 GW fertiggestellt (Vorjahr: rund 1,3 GW), was rund 22 Prozent der angestrebten jährlichen Zielmarke entspricht. Für den Bereich Solarenergie ist der Ausbau von 19 GW jährlich vorgesehen. Der Zubau im ersten Halbjahr 2025 beträgt rund 7 GW und entspricht damit knapp der Hälfte der im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschriebenen angestrebten Ausbauleistung. Nach Auswertungen des Umweltbundesamts lag die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit rund 124 Terawattstunden (TWh) im ersten Halbjahr 2025 rund 5 Prozent unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Ursache war vor allem eine außergewöhnlich windarme Witterung in den Winter- und Frühlingsmonaten.

Geschäftsverlauf

Das Segment Regenerative Energien deckt wesentliche Teile der Wertschöpfungskette im Bereich der erneuerbaren Energien ab.

Die BayWa r.e. AG-Gruppe war im ersten Halbjahr 2025 erneut mit herausfordernden Marktbedingungen sowie hohen Aufwendungen im Zuge des laufenden Restrukturierungsprozesses konfrontiert. Die angespannte Liquiditätssituation und der damit verbundene Verkaufsdruck führten zudem zu einem deutlichen Margenrückgang bei Projektveräußerungen. Zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität wurden Projektverkäufe vorgezogen bzw. beschleunigt sowie Projekte aus dem IPP-Portfolio veräußert oder für eine Veräußerung vorgesehen, was die Profitabilität spürbar belastete.

Im Projektbereich wurden im ersten Halbjahr 2025 Wind- und Photovoltaik-(PV-)Projekte und -Projektrechte mit einer Gesamtleistung von 0,5 GW verkauft, darunter drei Solarprojekte in Frankreich mit insgesamt 127 Megawatt peak (MWp) sowie Solar- und Windprojekte in Spanien mit insgesamt 259 Megawatt (MW). Darüber hinaus wurden Projektrechte für ein Batterieprojekt mit 137 MW / 548 MWh (Megawattstunden) verkauft. Der Großteil der Projektverkäufe wird im zweiten Halbjahr 2025 erwartet.

Im Bereich Energy Solutions, Teil des Geschäftsbereichs Operations EMEA, wirkten sich die Reduktion der Geschäftstätigkeit, der damit verbundene Umsatzrückgang sowie daraus resultierende Folgekosten negativ auf das Ergebnis im Verlauf des ersten Halbjahres 2025 aus.

In der ersten Hälfte des Jahres 2025 blieb der Geschäftsbereich Solar Trade stabil, stand jedoch weiterhin vor Herausforderungen, die sich aus den globalen Marktschwankungen und regulatorischen Unsicherheiten ergaben - insbesondere hinsichtlich der Modulpreise aus China. Das anhaltend niedrigere Verkaufsvolumen bei Modulen und Wechselrichtern wurde teilweise durch die starke Nachfrage nach Speicherlösungen ausgeglichen.

Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsbereich IPP war im ersten Halbjahr 2025 von mehreren Belastungsfaktoren geprägt. Schwächere Windverhältnisse führten zu geringeren Produktionsmengen. Der Verkauf eines Projekts im Jahr 2024 beeinflusste zudem den Vorjahresvergleich, da der Beitrag dieses Projekts im laufenden Jahr entfiel. Kompensiert wurden diese Effekte teilweise durch Projektverkäufe im ersten Halbjahr 2025 sowie gesunkene Gemeinkosten im IPP-Segment.

Das schwache erste Halbjahr im Geschäftsbereich Energy Trading ist vor allem auf die geringere Portfoliogröße aufgrund einer schwierigen Vertragsabschlussphase Ende 2024 zurückzuführen. Die reduzierte Portfoliogröße führte zu geringeren Handelsvolumina und Margen. Darüber hinaus fielen die Erträge aus den laufenden Handelsaktivitäten unter das Niveau des Vorjahres.

Insgesamt verzeichnete das Segment Regenerative Energien im Berichtszeitraum einen rückläufigen Umsatz, vor allem bedingt durch die Entwicklungen in den Geschäftsbereichen Energy Trading und Energy Solutions. Das operative Ergebnis konnte gegenüber dem Vorjahr zwar deutlich gesteigert werden, blieb jedoch weiterhin negativ.

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 Veränderung in %
Regenerative Energien
Umsatz 1.643,2 1.809,3 - 9,2
Bereinigtes EBITDA - 71,9 - 59,6 - 20,6
EBIT - 146,7 - 274,3 46,5

Segment Global Produce

Markt- und Branchenentwicklung

Im ersten Halbjahr 2025 zeigte sich der europäische Apfelmarkt in stabiler Verfassung mit deutlich positiven Preisentwicklungen. In Deutschland stiegen die Preise im April und Mai auf 80 bis 90 Euro je 100 Kilogramm und lagen damit im zweiten Quartal rund 20 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre. Dieser starke Anstieg ist auf ein geringeres Angebot zum Ende der Saison in Verbindung mit einer weiterhin hohen Nachfrage zurückzuführen.

Nach den Auswirkungen der Sturmschäden als Folge des Zyklons Gabrielle im Jahr 2023 liegt die Apfelernte in Neuseeland erneut über dem Vorjahresniveau. Die ursprünglich verhaltenen Erwartungen wurden damit übertroffen, insbesondere wegen der außergewöhnlich guten Fruchtqualitäten. Die hohe Fruchtqualität stärkt die Exportposition Neuseelands und trifft auf eine solide internationale Nachfrage.

Geschäftsverlauf

Das Segment Global Produce fasst sämtliche Aktivitäten des Konzerns im Bereich Obst- und Gemüseanbau und den Handel mit diesen Produkten zusammen.

Das Segment Global Produce verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 eine positive Geschäftsentwicklung, die insbesondere durch eine erfolgreiche neuseeländische Apfelernte gestützt wurde. Der Eigenanbau übertraf die Ernteerwartungen und wies überdurchschnittliche Produktqualitäten auf. Diese Entwicklung führte zu einem guten Vermarktungsstart, vor allem in den asiatischen Absatzmärkten wie Vietnam, Thailand, Taiwan und China. Das lokale Obstgeschäft von T&G Global zeigte sich insgesamt stabil, nachdem es zu Jahresbeginn noch verhalten gestartet war. Bei TFC (Tropical Fruit Company) in den Niederlanden war die Geschäftsentwicklung im Bereich exotischer Früchte im Berichtszeitraum durch mehrere Herausforderungen geprägt. Besonders bei Mangos kam es zu Lieferengpässen, die auf eingeschränkte Container-Kapazitäten und anhaltende logistische Schwierigkeiten zurückzuführen waren. Trotz dieser Rahmenbedingungen zeigten sich die Märkte insgesamt stabilisiert. Besonders positiv entwickelte sich der Avocado-Markt, der sich nach einer längeren Phase mit Absatz- und Lieferproblemen spürbar erholte und eine deutlich stabilere Nachfrage aufwies. Der Abverkauf des deutschen Apfelsortiments der Ernte 2024 verlief planmäßig und profitierte insbesondere von überdurchschnittlichen Preisen, die durch geringere Apfelvorräte der Vermarktungssaison 2024/2025 begründet sind. Die Bodenseeregion hingegen hatte gegenüber der Ernte 2023 eine um ca. 20 Prozent höhere Erntemenge zu verzeichnen. Zum Ende des Berichtszeitraums waren die Lagerbestände gering. Die neue Saison beginnt mit der Vermarktung der Frühsorten im August.

Insgesamt führte die Entwicklung im Berichtszeitraum im Segment Global Produce zu einem Umsatz auf Vorjahresniveau, bei gleichzeitiger Verbesserung des Ergebnisses. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Umsatz sowohl im Berichtszeitraum als auch im Vergleichszeitraum im Vorjahr aufgrund einer bilanziellen Anpassung bei einer Tochtergesellschaft in den USA angepasst wurde. Umsätze aus Kommissionsgeschäften werden nicht mehr vollumfänglich, sondern lediglich in Höhe der Provision erfasst.

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 Veränderung in %
Global Produce
Umsatz 481,2 481,0 0,0
Bereinigtes EBITDA 29,7 23,0 29,1
EBIT 12,8 5,7 > 100,0

Segment RWA

Markt- und Branchenentwicklung

Aufgrund des Verkaufs des Segments RWA wird an dieser Stelle auf eine Marktbeschreibung verzichtet.

Geschäftsverlauf

Das Segment RWA ist als Produzent, Dienstleister und Händler in den Geschäftsfeldern Agrar, Technik, Energie, Baustoffe sowie Haus und Garten in Österreich und in ausgewählten osteuropäischen Ländern tätig.

Im Rahmen der strategischen Transformation wurde der Verkauf der Beteiligung an der österreichischen RWA AG mit dem Closing zum 2. Mai 2025 erfolgreich abgeschlossen. Entsprechend erfolgt die Vollkonsolidierung der Beteiligung nur noch für das erste und zeitanteilig für das zweite Quartal des Geschäftsjahres 2025 bis zum Closing.

Negative Auswirkungen aus dem Sanierungsprozess des BayWa-Konzerns blieben im operativen Geschäft der österreichischen Tochtergesellschaft weitgehend aus. In den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres zeigte sich das operative Geschäft der RWA AG leicht schwächer als im Vorjahr. Hauptursache war eine saisonal bedingt geringere Nachfrage im Baustoff- und Landmaschinenhandel. Zudem führte die milde Winterwitterung zu einem Rückgang beim Heizölabsatz. Verstärkt wurde dieser Effekt durch die österreichische Förderpolitik, die den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme begünstigt.

Positiv entwickelte sich der Futtermittelbereich mit steigenden Absätzen bei Tierfutter als auch bei Futtermittelzusatzstoffen. Auch der Handel mit Betriebsmitteln verlief insgesamt besser als im Vorjahr. Herausfordernd blieb hingegen der Getreide- und Ölsaatenhandel, der unter hoher Preisvolatilität sowie erntebedingt geringeren Vermarktungsmengen litt.

Das Segment RWA wurde bis zum Closing am 2. Mai 2025 vollkonsolidiert und trägt mit einem bereinigten EBITDA in Höhe von 29,1 Mio. Euro zum Konzernergebnis im Jahr 2025 bei. Nach der Entkonsolidierung fließen keine weiteren Ergebnisbeiträge mehr in den Konzernabschluss ein.

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 Veränderung in %
RWA1
Umsatz 1.126,0 1.753,3 - 35,8
Bereinigtes EBITDA 29,1 42,4 - 31,4
EBIT 3,3 22,1 - 85,1

1 Die Veräußerungsgruppe RWA hat mit Wirkung zum 2. Mai 2025 den BayWa-Konzern verlassen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist bis zum Abgangszeitpunkt enthalten.

Segment Cefetra Group

Das Segment Cefetra Group ist auf den internationalen Handel mit Getreide und Ölsaaten spezialisiert und deckt als Supply Chain Manager die gesamte Wertschöpfungskette vom Einkauf über die Logistik bis zum Vertrieb ab.

Im Geschäftsjahr 2025 wurde das Segment Cefetra Group als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 klassifiziert. Entsprechend erfolgt keine detaillierte Erläuterung des Geschäftsverlaufs. Sowohl der Umsatz als auch das Ergebnis lagen im Berichtszeitraum unter dem Vorjahresniveau. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus geringeren Handelsvolumina und niedrigeren Getreidepreisen.

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 Veränderung in %
Cefetra Group
Umsatz 2.201,5 2.365,7 - 6,9
Bereinigtes EBITDA 28,1 30,3 - 7,3
EBIT 23,0 11,8 94,9

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-Konzerns

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-Konzerns wird im ersten Halbjahr 2025 dadurch beeinflusst, dass das Segment Cefetra Group als aufgegebener Geschäftsbereich nach IFRS 5 zu behandeln war. Die Vorlage des aufgegebenen Geschäftsbereichs hat zur Folge, dass dessen Vermögenswerte in der Konzernbilanz zum Stichtag 30. Juni 2025 kumuliert im Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche" dargestellt werden. Die Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs werden in der Konzernbilanz kumuliert im Posten "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen und aufgegebenen Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Eine Anpassung der Konzernbilanz für die Vergleichsperiode zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurde in Übereinstimmung mit den Vorgaben zur Bilanzierung aufgegebener Geschäftsbereiche nach IFRS 5 nicht vorgenommen. Das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group wird für das erste Halbjahr 2025 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gesondert im Posten "Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" nach Steuern ausgewiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Vergleichsperiode wird entsprechend angepasst, indem das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs retrospektiv getrennt von den fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen wird. In der verkürzten Konzern-Kapitalflussrechnung werden die Cashflows aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich Cefetra Group getrennt von den Cashflows der fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen und die Vergleichsperiode entsprechend angepasst. Für detaillierte Finanzinformationen zum aufgegebenen Geschäftsbereich Cefetra Group wird auf den Abschnitt "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und ein aufgegebener Geschäftsbereich" im Anhang dieses Halbjahresfinanzberichts verwiesen.

Die in der Folge beschriebenen Entwicklungen betreffend die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Berichtsstichtag 30. Juni 2025 beziehen sich - sofern nicht explizit anderslautend adressiert - vornehmlich auf die fortgeführten Geschäftsbereiche des BayWa-Konzerns. Aufgrund der notwendigen Anpassungen der aktuellen Berichtsperiode und der entsprechenden Vergleichsperiode, die sich aus der bilanziellen Abbildung des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group ergeben, sind die vorliegenden Finanzinformationen des BayWa-Konzerns zum 30. Juni 2025 allerdings nicht mit den veröffentlichten Finanzinformationen vergangener Konzernfinanzberichte vergleichbar.

Vermögenslage zum 30. Juni 2025

Die Bilanzsumme des BayWa-Konzerns beläuft sich zum 30. Juni 2025 auf 9.119,5 Mio. Euro und liegt damit um 1.732,9 Mio. Euro unter dem Wert zum Ende des Geschäftsjahres 2024 (10.852,4 Mio. Euro).

Das langfristige Vermögen des BayWa-Konzerns ist seit Jahresbeginn um 385,2 Mio. Euro auf 3.357,9 Mio. Euro gesunken. Wesentlicher Treiber hierfür sind die um 257,1 Mio. Euro geringeren Sachanlagen und die um 43,7 Mio. Euro geringeren immateriellen Vermögenswerte. Die Klassifizierung der "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. (kurz: WHG), der Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda und des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra-Group als "zur Veräußerung gehalten" führte zu einer Umgliederung der langfristigen Vermögenswerte, insbesondere Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in die Bilanzposition "zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen", die Bestandteil der kurzfristigen Vermögenswerte ist.

Das kurzfristige Vermögen des BayWa-Konzerns hat sich seit Jahresbeginn um 1.229,6 Mio. Euro auf 4.174,0 Mio. Euro verringert. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf geringere Vorräte (minus 770,4 Mio. Euro), geringere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (minus 161,3 Mio. Euro) sowie geringere sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte (minus 183,7 Mio. Euro) zurückzuführen. Diese Entwicklungen beruhen auf unterschiedlichen Effekten: Im Rahmen der Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" wurden Vorräte in Höhe von 536,4 Mio. Euro und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 261,2 Mio. Euro in die Bilanzposition als "zur Veräußerung gehalten" umgegliedert. Zusätzlich ist die Entwicklung der Vorräte weiterhin durch die Liquiditätskrise und Sanierungssituation der BayWa geprägt. Gegenläufig wirkte insbesondere der in der Bilanzposition "Kurzfristige übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte" enthaltene saisonübliche Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Um 97,6 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert liegen auch die sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerte. Das liegt zum einen an den um 34,1 Mio. Euro niedrigeren Forderungen aus sonstigen Steuern und zum anderen an den geleisteten Anzahlungen auf Vorräte, die um 36,7 Mio. Euro - davon wurden 23,3 Mio. Euro für Veräußerungsgruppen umgegliedert - gesunken sind.

Insgesamt beträgt der Buchwert, der aus den langfristigen und kurzfristigen Vermögenswerten in die Sammelposition "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen " umgegliedert wurde, 1.587,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1.700,0 Mio. Euro).

Das Eigenkapital des BayWa-Konzerns sank im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2024 um 671,5 Mio. Euro auf minus 636,2 Mio. Euro. Haupttreiber für diesen starken Rückgang ist der Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von minus 527,8 Mio. Euro, der im Wesentlichen durch geringere Umsatzerlöse, höhere Rechts- und Beratungsaufwendungen und gestiegene Zinsaufwendungen belastet ist. Aufgrund der Entkonsolidierung der RWA Raiffeisen Ware Austria AG und deren mittelbare und unmittelbare Tochtergesellschaften wird das Eigenkapital des BayWa-Konzerns mit negativen Effekten aus Konsolidierungskreisveränderungen in Höhe von 201,7 Mio. Euro belastet. Demgegenüber wirkten sich die versicherungsmathematischen Gewinne aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen infolge eines leichten Anstiegs des Pensionsrechnungszinses in Höhe von 10,9 Mio. Euro und die Währungsumrechnungsdifferenzen (29,1 Mio. Euro) positiv auf das Eigenkapital des BayWa-Konzerns aus.

Die langfristigen Schulden des BayWa-Konzerns belaufen sich zum Ende des ersten Halbjahres 2025 auf 5.878,5 Mio. Euro und liegen damit um 2.834,5 Mio. Euro über dem Vergleichswert zum Ende des Geschäftsjahres 2024 (3.044,0 Mio. Euro). Zum 30. Juni 2025 traten die Sanierungsvereinbarung sowie der zugehörige Sanierungskreditvertrag in Kraft. Darin ist geregelt, dass sich die Laufzeit der Konsortialfinanzierung, der Schuldscheindarlehen und der Brückenfinanzierung bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Infolgedessen wurden die entsprechenden Finanzschulden, die zum 31. Dezember 2024 noch als kurzfristig auszuweisen waren, in die langfristigen Finanzschulden umgegliedert. Der Ausweis der an die BayWa AG und an die BayWa r.e. AG gewährten Gesellschafterdarlehen erfolgt zum 30. Juni 2025 in den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten. Gegenläufig hierzu wurde langfristiges Fremdkapital im Zuge der Klassifizierung der Veräußerungsgruppen aus den einzelnen Bilanzpositionen in Höhe von 453,6 Mio. Euro in die Position "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen" umgegliedert, die unter dem kurzfristigen Fremdkapital ausgewiesen wird.

Resultierend aus den oben beschriebenen Effekten verringerten sich die kurzfristigen Schulden des BayWa-Konzerns um 3.826,4 Mio. Euro auf 2.686,4 Mio. Euro. Darin enthalten sind auch Effekte aus der Klassifizierung der Veräußerungsgruppen aus den einzelnen Bilanzpositionen 737,0 Mio. Euro in die Position "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen". Dies sind im Wesentlichen kurzfristige Finanzschulden (211,8 Mio. Euro) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie weitere finanzielle und nichtfinanzielle Verpflichtungen (482,1 Mio. Euro). Zusätzlich verringerten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Derivaten um 161,2 Mio. Euro.

Insgesamt wurden für die Veräußerungsgruppen 1.190,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1.260,3 Mio. Euro) in die Position "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen" reklassifiziert.

Finanzlage im ersten Halbjahr 2025

Ausgehend von einem Konzernhalbjahresfehlbetrag in Höhe von 521,4 Mio. Euro aus dem fortgeführten Geschäftsbereich zum 30. Juni 2025 haben sich die Cash Earnings im Vorjahresvergleich um 237,4 Mio. Euro auf minus 167,6 Mio. Euro reduziert. Der Rückgang im Vorratsbestand, bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den sonstigen Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, verursachte im ersten Halbjahr 2025 einen Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 163,6 Mio. Euro. Gegenläufig führte der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, in Höhe von 159,1 Mio. Euro zu Zahlungsmittelabflüssen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich somit nach den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2025 auf minus 166,1 Mio. Euro und liegt damit um 480,8 Mio. Euro unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich belief sich auf minus 45,3 Mio. Euro.

Aus der Investitionstätigkeit des BayWa-Konzerns resultierte in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2025 ein Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 18,7 Mio. Euro. Es wurden liquide Mittel für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Höhe von 128,6 Mio. Euro aufgewendet. Zahlungsmittelzuflüsse von 52,0 Mio. Euro resultierten hingegen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Unternehmensveräußerungen führten zu einem Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 59,3 Mio. Euro. Der Abgang von Finanzanlagen führte im ersten Halbjahr zu einem Zahlungsmittelzufluss von 37,2 Mio. Euro. Aus dem Zugang von Finanzanlagen ergaben sich hingegen Zahlungsmittelabflüsse von 11,4 Mio. Euro. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich belief sich auf minus 3,9 Mio. Euro.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 234,1 Mio. Euro. Zahlungsmittelabflüsse erfolgten vor allem auf Zinszahlungen in Höhe von 243,2 Mio. Euro, Dividendenzahlungen von Konzerngesellschaften in Höhe von 1,5 Mio. Euro und Auszahlungen für Leasingverpflichtungen in Höhe von 54,0 Mio. Euro. Gegenläufig führte im Saldo die Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von 532,7 Mio. Euro zu einem Zufluss von Zahlungsmitteln. Im Vorjahr belief sich der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit auf minus 125,7 Mio. Euro. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich belief sich auf 39,5 Mio. Euro.

Insgesamt haben sich die flüssigen Mittel aufgrund der Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit seit dem 31. Dezember 2024 um 68,7 Mio. Euro auf 457,8 Mio. Euro erhöht. Hiervon entfallen Zahlungsmittel in Höhe von 109,1 Mio. Euro auf Veräußerungsgruppen den aufgegebenen Geschäftsbereich.

Ertragslage im ersten Halbjahr 2025

Der BayWa-Konzern erwirtschaftete im ersten Halbjahr 2025 Umsatzerlöse in Höhe von 6.859,7 Mio. Euro und zeigt damit gegenüber dem Vergleichszeitraum 2024 einen Rückgang von 1.431,2 Mio. Euro. Aufgrund der seit dem 1. Januar 2025 geänderten Segmentstruktur des BayWa-Konzerns ist ein Vergleich der segmentierten Umsatzerlöse des ersten Halbjahres 2025 mit der Vorperiode nur eingeschränkt möglich. Von den kumulierten Umsatzerlösen des BayWa-Konzerns entfallen zum 30. Juni 2025 1.174,0 Mio. Euro auf das Segment BayWa Agrar, 971,3 Mio. Euro auf das Segment BayWa Technik, 647,0 Mio. Euro auf das Segment BayWa Wärme & Mobilität und 548,3 Mio. Euro auf das Segment BayWa Bau. Die Umsatzerlöse der Sonstigen Aktivitäten des BayWa-Konzerns belaufen sich auf 268,7 Mio. Euro. Die Segmente Regenerative Energien und Global Produce verzeichneten zum Ende des ersten Halbjahres 2025 Umsatzerlöse in Höhe von 1.643,2 Mio. Euro bzw. 481,2 Mio. Euro. Die Umsatzerlöse des Segments RWA, die vor dem Verkauf des Segments RWA am 2. Mai 2025 anfielen und dem BayWa-Konzern für das Geschäftsjahr 2025 zuzurechnen sind, belaufen sich auf 1.126,0 Mio. Euro. Vor dem Hintergrund der Klassifikation des Segments Cefetra Group als aufgegebener Geschäftsbereich, werden die Erträge und Aufwendungen des Segments in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Teil der fortgeführten Geschäftsbereiche des BayWa-Konzerns ausgewiesen. Stattdessen werden die Erträge und Aufwendungen des Segments Cefetra Group in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung kumuliert nach Steuern im Posten "Konzernhalbjahresfehlbetrag aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" berichtet. Für detaillierte Informationen zu den Finanzinformationen des Segments Cefetra Group wird auf den Abschnitt "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und ein aufgegebener Geschäftsbereich" im Anhangs dieses Halbjahresfinanzberichts verwiesen.

Die Gesamtleistung des BayWa-Konzerns liegt mit 7.147,7 Mio. Euro um 1,456,4 Mio. Euro unter der angepassten Vergleichsperiode des Vorjahres. Neben den Umsatzerlösen als größtem Treiber für diese Entwicklung sanken die Bestandsveränderung auf 48,1 Mio. Euro (minus 59,2 Mio. Euro) und die anderen aktivierten Eigenleistungen auf4,7 Mio. Euro (minus 13,2 Mio. Euro). Demgegenüber erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Erträge mit 235,2 Mio. Euro im Vergleich zur Vorperiode (plus 47,1 Mio. Euro).

Der Materialaufwand sank im Vergleich zu den Umsatzerlösen unterproportional um 1.405,3 Mio. Euro auf 5.886,2 Mio. Euro, sodass sich das Rohergebnis des BayWa-Konzerns um 51,2 Mio. Euro auf 1.261,5 Mio. Euro verringerte.

Im ersten Halbjahr 2025 verringerte sich der Personalaufwand um 18,2 Mio. Euro auf 740,7 Mio. Euro. Verglichen mit dem ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 202,9 Mio. Euro auf 651,7 Mio. Euro. Ursächlich hierfür sind insbesondere die um 105,5 Mio. Euro auf 139,1 Mio. Euro gestiegenen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten im Zuge der Sanierung des BayWa-Konzerns sowie die um 62,5 Mio. Euro auf 77,3 Mio. Euro gestiegenen Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung.

Die Abschreibungen des BayWa-Konzerns belaufen sich zum 30. Juni 2025 mit 126,1 Mio. Euro deutlich unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums von 307,2 Mio. Euro. Dieser Rückgang liegt in den außerplanmäßigen Wertminderungen des ersten Halbjahres 2024 begründet, die sich zum 30 Juni 2024 auf 222,2 Mio. Euro beliefen.

Der BayWa-Konzern verzeichnet für das erste Halbjahr 2025 ein Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit in Höhe von minus 257,0 Mio. Euro aus, nachdem im Vorjahr ein Ergebnis in Höhe von minus 202,3 Mio. Euro erzielt wurde.

Das Beteiligungsergebnis beläuft sich auf minus 0,4 Mio. Euro und liegt damit um 31,2 Mio. Euro über dem Wert des ersten Halbjahres 2024. In der Vergleichsperiode des Vorjahres wirkte sich insbesondere eine Wertminderung in Höhe von 42,9 Mio. Euro auf eine at-Equity-bewertete Beteiligung des Segments Regenerative Energien negativ auf das Beteiligungsergebnis aus.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des BayWa-Konzerns beläuft sich für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025 auf minus 257,4 Mio. Euro und liegt damit um 23,5 Mio. Euro unter dem Wert des Vorjahreszeitraums.

Das Zinsergebnis des ersten Halbjahres 2025 verschlechterte sich um 71,2 Mio. Euro und beläuft sich auf minus 243,4 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung eines Steueraufwands von 20,6 Mio. Euro ergibt sich für die fortgeführten Geschäftsbereiche des BayWa-Konzerns für das erste Halbjahr 2025 ein Konzernfehlbetrag in Höhe von 521,4 Mio. Euro nach minus 416,6 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2024. Für den aufgegebenen Geschäftsbereich Cefetra Group ergibt sich für das erste Halbjahr 2025 ein Fehlbetrag in Höhe von minus 6,3 Mio. Euro, der um 1,4 Mio. Euro über dem Fehlbetrag in Höhe von minus 7,7 Mio. Euro der Vergleichsperiode 2024 liegt. Damit beläuft sich der Konzernfehlbetrag der fortgeführten und der aufgegebenen Geschäftsbereiche des BayWa-Konzerns zum 30. Juni 2025 auf insgesamt minus 527,8 Mio. Euro. Der Konzernfehlbetrag der fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereiche für das erste Halbjahr 2024 beläuft sich auf 424,3 Mio. Euro.

Mitarbeiter

Der BayWa-Konzern verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 einen Rückgang der Mitarbeiterzahl um 4.334 Personen auf 18.391. Neben der gewöhnlichen Personalfluktuation liegen dieser Entwicklung Umsetzungen verschiedener Maßnahmen, die im Sanierungsgutachten vereinbart wurden, zugrunde. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung stellt die Entkonsolidierung des Segments RWA dar, in dessen Zuge 3.037 Mitarbeiter der RWA Raiffeisen Ware Austria AG einschließlich Mitarbeiter deren mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen nicht mehr Bestandteil des BayWa-Konzerns sind. Im Segment Regenerative Energien hat sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl um 761 auf 3.887 Beschäftigte reduziert. Im Segment BayWa Bau hat sich die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im ersten Halbjahr um 272 Mitarbeiter auf 4.415 verringert - auch bedingt durch die weiter anhaltende Konjunkturschwäche innerhalb der Baubranche. Zum weiteren Rückgang tragen die Segmente BayWa Agrar (minus 184), BayWa Sonstiges (minus 122), BayWa Wärme & Mobilität (minus 102) sowie BayWa Technik (minus 33) bei. Die Mitarbeiterzahl im Segment Cefetra Group, das zum 30. Juni 2025 als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert ist, erhöhte sich auf 764 Mitarbeiter (plus 14). Einen Anstieg verzeichnete hingegen das Segment Global Produce mit plus 163 Beschäftigten.

Ausblick

Die im Prognosebericht des BayWa Konzernfinanzberichts 2024 dargelegten Erwartungen bleiben gültig. Der Vorstand hält unverändert an der im Prognosebericht des Konzernlageberichts im BayWa Konzernfinanzbericht 2024 kommunizierten Gesamtprognose für den BayWa-Konzern fest, insbesondere an der Erwartung eines starken Anstiegs des bereinigten EBITDA.

Mit Blick auf das erste Halbjahr 2025 ergibt sich jedoch eine veränderte Struktur der Ergebnisprognose. Aufgrund der im ersten Halbjahr 2025 unterzeichneten Vereinbarung über den Verkauf der Cefetra Group wurde das betreffende Segment gemäß IFRS 5 als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert und ist damit künftig den nicht fortgeführten Aktivitäten zuzuordnen.

Vor diesem Hintergrund erfolgt die Ergebnisprognose ab dem aktuellen Berichtszeitraum getrennt für fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten.

Für den Bereich der fortgeführten Aktivitäten rechnet der Konzern weiterhin mit einem starken Anstieg des bereinigten EBITDA. Die Entwicklung im ersten Halbjahr 2025 zeigt jedoch eine differenzierte Segmentdynamik: Die BayWa-Segmente Agrar und Technik sowie der Obsthandel im Segment Global Produce verzeichnen eine deutlich bessere Entwicklung als in den Annahmen des Konzernabschlusses 2024 vorgesehen. Die übrigen Segmente bewegen sich im Rahmen der Erwartungen.

Im Segment BayWa Agrar erweisen sich die ergriffenen Kostensenkungsmaßnahmen als besonders wirksam. Zudem fallen die eingeplanten negativen Auswirkungen durch die StaRUG-Effekte weniger stark aus als ursprünglich prognostiziert. Dies dürfte dazu führen, dass sich aus dem zunächst erwarteten starken Rückgang des bereinigten EBITDA zum Jahresende 2025 stattdessen ein starker Anstieg ergibt. Im Segment BayWa Technik wird statt des erwarteten signifikanten Rückgangs mit einem abgeschwächten, jedoch weiterhin erheblichen Rückgang des bereinigten EBITDA gerechnet. Grund hierfür ist, dass sich die Marktschwäche in Süddeutschland weniger stark ausprägt und die gezielten Vertriebsmaßnahmen greifen. Für das Segment Global Produce wird die Prognose aufgrund überdurchschnittlicher Vermarktungspreise für Obst von einer erheblichen auf eine signifikante Steigerung des bereinigten EBITDA angehoben.

Das Segment Cefetra Group wird als nicht fortgeführte Aktivität ausgewiesen. Der Vollzug der Transaktion (Closing) ist für das Ende des dritten Quartals 2025 vorgesehen. Ab dem Zeitpunkt der Entkonsolidierung entfallen die Ergebnisbeiträge der Cefetra Group. Die Prognose für dieses Segment bleibt unverändert zur ursprünglichen Planung, es wird weiterhin ein erheblicher Anstieg des bereinigten EBITDA erwartet.

Insgesamt bestätigt der BayWa-Konzern trotz struktureller Veränderungen und der Ausweisung nicht fortgeführter Aktivitäten seine Prognose und erwartet weiterhin einen starken Anstieg des bereinigten EBITDA im Vergleich zum Vorjahr.

Hinweis

Im Sanierungsgutachten des unabhängigen Sanierungsgutachters, das auch dem vom Restrukturierungsgericht gebilligten Restrukturierungsplan zugrunde lag, wurden für die Feststellung der Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft Annahmen bezüglich des Unternehmenserfolgs innerhalb der Restrukturierungsperiode (das heißt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2028) getroffen. Die Gesellschaft hält daran fest, dass die im Sanierungsgutachten getroffenen Annahmen bezüglich des Unternehmenserfolgs innerhalb der Restrukturierungsperiode als Zielsetzung für den Konzern grundsätzlich erreichbar sind, wobei hiermit keine Prognose der Gesellschaft über das tatsächliche Eintreten der Annahmen des Sanierungsgutachtens verbunden ist.

Chancen- und Risikobericht

Der Chancen- und Risikobericht sowie das Risikomanagementsystem des BayWa-Konzerns sind im Lagebericht des BayWa Konzernfinanzberichts 2024 beschrieben.

Auf Basis der Chancen- und Risikoberichts für das Geschäftsjahr 2024 wurden für den Halbjahresfinanzbericht 2025 die größten Einzelrisiken überprüft. Im Finanzierungsrisiko wurde zum 30. Juni 2025 ein neues Risiko ergänzt und der Schadenserwartungswert entsprechend angepasst. Das Finanzierungsrisiko insgesamt bleibt für den BayWa-Konzern weiterhin substanziell. Neben den in Ihrer Bedeutung nachfolgend dargestellten wesentlichen Risiken zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Sanierungskonzepts sowie den Projektrisiken hat sich die Gesamtrisikolage im Vergleich zum 31. Dezember 2024 jedoch nicht wesentlich verändert.

Der Halbjahresfinanzbericht 2025 enthält keine umfangreichen und vollständigen Angaben zum Chancen- und Risikobericht. Die folgenden Erläuterungen sind deshalb in Verbindung mit dem BayWa Konzernfinanzbericht 2024 zu lesen.

Im Folgenden sind wesentliche Einzelrisiken mit einem Schadenserwartungswert über 5 Mio. Euro beschrieben, die, im Vergleich zu ihrer Beschreibung im BayWa Konzernfinanzbericht 2024, verändert oder hinzugekommen sind, sowie Einzelrisiken, die in ihrer Bedeutung für den Konzern aufgrund der daraus resultierenden möglichen Bestandsgefährdung wesentlich sind.

Liquiditätsrisiko

Gemäß Sanierungskreditvertrag und im Einklang mit der Sanierungsvereinbarung hat die BayWa AG sowie die BayWa r.e. AG am 30. Juni 2025 eine Einigung über eine vereinheitlichte, an die Markt- und Unternehmensgegebenheiten angepasste langfristige Unternehmensfinanzierung bis Ende 2028 mit ihren Finanzgläubigern erreicht. Die Laufzeit aller relevanten Finanzverbindlichkeiten wurde bis Ende des Sanierungszeitraums (das heißt bis Ende 2028) verlängert. In diesem Zusammenhang haben sich die BayWa AG wie auch verschiedene Konzerngesellschaften dazu verpflichtet, den Darlehensgebern Sicherheiten zu stellen.

Es besteht weiterhin das Risiko, dass Kreditinstitute ganz oder teilweise bestehende Kreditlinien kündigen, sollten die Kreditbedingungen (Covenants) nicht erfüllt sein und Waiver nicht akzeptiert werden. Bezogen auf die beiden Sanierungsfinanzierungsvereinbarungen wurden sowohl für die BayWa AG als Muttergesellschaft als auch für die BayWa r.e.-Gruppe Covenants im Sinne einer einzuhaltenden Mindestliquidität definiert. Für die BayWa r.e.-Gruppe ist darüber hinaus ein Covenant hinsichtlich des im Sanierungsgutachten der BayWa r.e. geplanten bereinigten EBITDA vereinbart; die Überprüfung des EBITDA-Covenants wird ab dem 30. Juni 2026 vorgenommen. Darüber hinaus ist monatlich, quartalsweise und jährlich ausführlichen Berichtspflichten gegenüber den Banken nachzukommen, deren Inhalte durch den Sanierungsgutachter jeweils zu den Quartalen zu validieren und zu bestätigen sind.

Das Liquiditätsrisiko wird als substanziell eingestuft. Gegenüber dem 31. Dezember 2024 hat sich das Liquiditätsrisiko nicht verändert und wird aufgrund dessen Bedeutung für die Gesamtrisikolage des Konzerns dargestellt.

Maßnahmenrisiko im Rahmen des Liquiditätsrisikos

Im Rahmen des Sanierungskonzepts werden unterschiedliche Maßnahmen beschrieben, die zur erfolgreichen Restrukturierung des BayWa-Konzerns beitragen sollen. Hierbei wird zwischen strukturellen und operativen Maßnahmen unterschieden. Strukturelle Maßnahmen dienen zur Liquiditätssicherung und zur Wiederherstellung der Refinanzierungsfähigkeit und umfassen Veräußerungen von Vermögenswerten und Unternehmensgruppen, die außerhalb der Kerngeschäftsbereiche des BayWa-Konzerns liegen. Operative Maßnahmen betreffen Initiativen, die die operative Wettbewerbsfähigkeit verbessern sollen.

Wesentliche strukturelle Maßnahmen sind die Verkäufe von Beteiligungen. Dazu gehört beispielsweise der für das laufende Geschäftsjahr 2025 vorgesehene und Anfang Mai vollzogene Verkauf der österreichischen Tochtergesellschaft RWA Raiffeisen Ware Austria AG (RWA AG). Zusätzlich ist im laufenden Geschäftsjahr auch der Verkauf der niederländischen Cefetra Group B.V. geplant, deren Verkaufsvertrag bereits im Juni 2025 geschlossen wurde, sowie weiterer Beteiligungen bis Ende 2028. Die Verkäufe der Unternehmensgruppen sind im Sanierungskonzept über den oben angegebenen Zeitraum geplant. Hinsichtlich der geplanten Zeitpunkte der Verkäufe (z. B. aufgrund von Verhandlungen mit Interessenten) als auch in der Höhe der geplanten Verkaufserlöse (abweichende Unternehmensbewertungen aufgrund von Marktveränderungen) kann es Abweichungen gegenüber dem Sanierungsgutachten geben.

In den operativen Maßnahmen sind sechs Maßnahmenkategorien (Markt, Lieferanten, Organisatorische Effizienz, Ausgaben, Working Capital und Portfolioanpassungen) beschrieben. Die Maßnahmen betreffen beispielsweise die Optimierung des Produktportfolios, Effizienz und Effektivitätssteigerungen im Vertrieb, Preisgestaltung, Lieferantenauswahl und -bündelung, Reduktion der Arbeitsplätze, Anpassung der Standortstruktur, Inventaroptimierung, Verbesserung der Zahlungsbedingungen sowie Veräußerungen von einzelnen Unternehmen außerhalb des Kerngeschäfts. Diese unterliegen Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts der Umsetzung und der Höhe der zu realisierenden Ergebnisverbesserungen, insbesondere bei den Kosten für Schließung von Standorten, bei der Reduzierung des Personalaufwands durch den Abbau von Arbeitsplätzen sowie den Kosteneinsparungen durch Reduzierung der Gemeinkosten. Das Maximalrisiko ergibt sich aus der Summe der geplanten Maßnahmeneffekte. Da die beschriebenen Maßnahmen im ersten Halbjahr 2025 teilweise bereits umgesetzt wurden und das Maßnahmenpaket laufend ergänzt und erweitert wird, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen erfolgreich implementiert werden. Abweichungen (auch hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfassung möglicher Rückstellungen) führen zu veränderten Ergebnissen und Liquiditätsabflüssen.

Die im Restrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen sowie die im finalen Sanierungsgutachten dargestellten operativen und finanziellen Maßnahmen sind geeignet, die drohende Zahlungsunfähigkeit des BayWa-Konzerns zu beseitigen und die Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die BayWa AG und ihre Tochtergesellschaften sind mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für die Planungsperiode bis Ende 2028 durchfinanziert und es besteht die Aussicht auf eine positive, nachhaltige Fortführungsfähigkeit.

Das Maßnahmenrisiko wird als substanziell eingestuft. Gegenüber dem 31. Dezember 2024 hat sich das Maßnahmenrisiko nicht wesentlich verändert und wird aufgrund dessen Bedeutung für die Gesamtrisikolage des Konzerns dargestellt.

Finanzierungsrisiko im Rahmen des Liquiditätsrisikos

Dem BayWa-Konzern werden von Banken und anderen Fremdkapitalgebern Mittel über eine bestimmte Laufzeit zur Verfügung gestellt, um den Geschäftsbetrieb ausüben zu können. Diese sind im Rahmen der Sanierungsfinanzierung bis Dezember 2028 als Laufzeitende vereinbart worden. Die Finanzierung ist an Kreditbedingungen (Covenants) geknüpft, die einzuhalten sind, um kein Kündigungsrecht der Banken auszulösen. Unter der Prämisse der Restrukturierung und der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sanierungskonzept ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Unternehmen bis Ende 2028 durchfinanziert sein wird. Im Rahmen der Sanierungsbemühungen der BayWa-Gruppe sollen die Finanzierungslinien zurückgeführt werden. Zum Ende der Laufzeit des Sanierungskreditvertrags werden mit den Banken frühzeitig Gespräche hinsichtlich einer Anschlussfinanzierung aufgenommen.

Die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die Entwicklung von Tochtergesellschaften sind von ausreichenden Finanzierungslinien abhängig. Sollten die Finanzierungslinien nicht oder nicht in der für das operative Geschäft notwendigen Höhe zur Verfügung gestellt werden (insbesondere wenn Kreditbedingungen nicht erfüllt werden und Banken die Linien streichen), kann dies Auswirkungen auf das Handelsgeschäft haben.

Im Rahmen der Überprüfung des Liquiditätsbedarfs einer Tochtergesellschaft in Kanada wurde ein gegenüber der Planung erhöhter Finanzierungsbedarf des Working Capital identifiziert, der sich aus der herausfordernden Vermarktung von in Zahlung genommenen Gebrauchtmaschinen ergeben hat. Sollte keine Lösung zur Finanzierung des Kapitalbedarfs gefunden werden, könnte es erforderlich werden, zusätzliche Mittel aus dem Finanzierungsrahmen der Muttergesellschaft bereitzustellen. Außerdem wären zusätzliche Mittel aus gewährten Garantien der Tochtergesellschaft gegenüber Finanzierungspartnern zu leisten. Zur Sicherstellung der Finanzierung und Liquidität der Tochtergesellschaft verhandelt der Konzernvorstand mit weiteren Partnern über die mögliche Abdeckung des Finanzierungsbedarfs durch alternative Finanzierungsquellen. Darüber hinaus erfolgt eine Überwachung der täglichen Liquiditätslage und der Cashflow-Planung.

Gegenüber dem 31. Dezember 2024 hat sich das Finanzierungsrisiko leicht erhöht. Insgesamt wird das Finanzierungsrisiko weiterhin als substanziell eingestuft.

Projektrisiko in der Kategorie Projekt

Im Projektgeschäft der erneuerbaren Energien kann es zu ungeplanten Verzögerungen kommen, die insbesondere aus langwierigen Verfahren und möglichen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Genehmigung dieser Anlagen resultieren. Diese Verzögerungen können sich negativ auf eine kosten- und zeiteffiziente Projektabwicklung und die Höhe der Umsatzerlöse aus Stromerzeugung im Geschäftsbereich IPP (IPP - Independent Power Producer, unabhängiger Stromerzeuger) auswirken.

Ein wesentliches Einzelrisiko besteht beim Bau eines Photovoltaik-(PV-)Installationsprojekts, das durch deutliche Verzögerungen dazu geführt hat, dass es zu einem potenziellen Vertragsbruch unter dem EPC-Vertrag (EPC - Engineering, Procurement, Construction, also Planung, Beschaffung, Bau) kommen und damit eine Kündigung und finanzielle Ansprüche des Kunden zur Folge haben könnte. Als Gegenmaßnahme wurden ein neues Projektteam und ein Lenkungsausschuss eingerichtet, die mit dem Kunden einen neuen Umfang und Zeitplan erarbeiten. Es wurde eine Rückstellung in Höhe von knapp der Hälfte des Vertragswerts gebucht.

Darüber hinaus besteht noch ein Restrisiko, dass der Schaden höher ausfallen könnte, als es das Basisszenario annimmt. Dieses Risiko wird als moderat eingeschätzt.

Das wesentliche Projektrisiko wird als signifikant eingestuft. Die Projektrisiken werden insgesamt als substanziell eingestuft. Gegenüber dem 31. Dezember 2024 hat sich das Projektrisiko nicht wesentlich verändert und wird aufgrund dessen Bedeutung für die Gesamtrisikolage des Konzerns dargestellt.

Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation durch die Konzernleitung

Das Geschäftsjahr 2024 bedeutete für den BayWa-Konzern einen Umbruch. Nach dem langjährigen Expansions- und Investitionskurs führten mehrere Faktoren dazu, dass die BayWa AG im Juli 2024 in eine Liquiditätskrise geriet, woraufhin umfassende Sanierungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Diese Entwicklung führte bei der BayWa AG im zweiten Halbjahr 2024 zur Beauftragung eines Sanierungsgutachtens nach den Kernanforderungen des IDW S 6. Ferner kam es zu Veränderungen im Vorstand und Verhandlungen über eine Sanierungsvereinbarung mit den beiden Ankeraktionären, Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG, und den Gläubigerbanken. Das finale Sanierungsgutachten wurde am 30. Juni 2025 vorgelegt und dient als Grundlage der operativen Sanierung. Auch die Sanierungsvereinbarung wurde am 30. Juni 2025 rechtsverbindlich abgeschlossen und wirksam. Die Verlängerung der Finanzierungen mit den bestehenden Finanzgläubigern als Teil des Sanierungskreditvertrags, der alle bestehenden Kredite zu vereinheitlichten Konditionen in Form eines Großkredits zusammenführt und bis Ende des Sanierungszeitraums, das heißt bis Ende 2028, die Hauptfinanzierung des BayWa-Konzerns darstellt, wurde ebenfalls am 30. Juni 2025 geschlossen.

Das finale Sanierungsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit saniert und mittelfristig seine operative Wettbewerbs- und Renditefähigkeit wiederherstellen kann. Das Gutachten umfasst tiefgreifende Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen des Konzerns. Ziel der mehrjährigen Restrukturierung ist die finanzielle Stabilisierung der BayWa, ein deutlicher Abbau der Verschuldung sowie die strategische Weiterentwicklung des BayWa-Konzerns. Voraussetzung für die erfolgreiche Restrukturierung ist die Umsetzung wesentlicher Maßnahmen zum Schuldenabbau, zur Reduzierung von Kosten und zur Steigerung der Profitabilität. Dies erfolgt insbesondere durch organisatorische Verschlankung und Umsetzung zahlreicher operativer Einsparmaßnahmen in der BayWa. Die Maßnahmen des Sanierungskonzepts befinden sich zum Teil schon in der Umsetzung und sollen bis Ende 2028 abgeschlossen sein.

Neben externen, nur bedingt oder nicht beeinflussbaren Risiken - insbesondere geopolitischen Spannungen und makroökonomischen Entwicklungen - besteht das unternehmensinterne Risiko, dass zentrale Maßnahmen des eingeleiteten Sanierungskonzepts, insbesondere zur Entschuldung, zur Kostenreduktion sowie zur nachhaltigen Ergebnisverbesserung, nicht im vorgesehenen Zeitrahmen oder nicht in der geplanten Form realisiert werden können.

Vor diesem Hintergrund ergibt die aktuelle Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation, dass im Falle eines gleichzeitigen Eintritts mehrerer wesentlicher Einzelrisiken oder bei unerwarteten Verzögerungen bzw. Abweichungen in der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen - etwa im Zusammenhang mit geplanten Desinvestitionen, Standortschließungen oder dem Personalabbau - eine Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann. Für die Dauer der Sanierung besteht damit ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit der BayWa AG und ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.

Die Gesamtbeurteilung hat sich damit gegenüber dem Vorjahr und den Aussagen im BayWa Konzernfinanzbericht 2024 nicht verändert.

Verkürzter Konzernzwischenabschluss der BayWa AG zum 30. Juni 2025

Konzernbilanz

Aktiva

In Mio. Euro 30.06.2025 31.12.2024
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 215,9 259,6
Sachanlagen 2.641,4 2.898,5
At-Equity-bilanzierte Anteile 123,5 132,5
Übrige Finanzanlagen 76,6 92,9
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 18,2 18,8
Ertragsteuerforderungen 1,0 8,8
Vermögenswerte aus Derivaten 31,2 35,1
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 36,4 40,2
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte 10,9 10,4
Latente Steueransprüche 202,8 246,3
3.357,9 3.743,1
Kurzfristige Vermögenswerte
Wertpapiere 0,0 0,1
Vorräte 2.148,0 2.918,4
Biologische Vermögenswerte 8,4 19,6
Ertragsteuerforderungen 31,5 43,4
Vermögenswerte aus Derivaten 121,1 190,0
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.273,0 1.536,6
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte 243,3 340,9
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 348,7 354,6
4.174,0 5.403,6
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche 1.587,6 1.705,7
Summe Aktiva 9.119,5 10.852,4

Passiva

In Mio. Euro 30.06.2025 31.12.2024
Eigenkapital
Ausgegebenes Kapital 92,5 92,5
Kapitalrücklage 146,7 146,7
Hybridkapital 99,3 99,3
Gewinnrücklagen 529,7 525,0
Sonstige Rücklagen - 1.474,6 - 1.127,4
Eigenkapital vor Anteilen anderer Gesellschafter - 606,4 - 263,9
Anteile anderer Gesellschafter - 29,8 299,2
- 636,2 35,3
Langfristige Schulden
Pensionsrückstellungen 454,9 483,8
Langfristige übrige Rückstellungen 78,2 59,7
Finanzschulden 3.830,6 1.136,3
Leasingverbindlichkeiten 865,3 915,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 0,2 0,1
Ertragsteuerverbindlichkeiten 0,3 0,3
Verbindlichkeiten aus Derivaten 22,0 59,7
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 308,0 25,3
Übrige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 157,5 173,7
Latente Steuerschulden 161,5 189,7
5.878,5 3.044,0
Kurzfristige Schulden
Pensionsrückstellungen 31,0 31,0
Kurzfristige übrige Rückstellungen 363,9 404,0
Finanzschulden 655,8 3.568,5
Leasingverbindlichkeiten 86,2 91,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 812,6 1.109,7
Ertragsteuerverbindlichkeiten 40,0 52,9
Verbindlichkeiten aus Derivaten 74,2 235,4
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 262,7 474,8
Übrige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 360,0 545,0
2.686,4 6.512,8
Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen und aufgegebenen Geschäftsbereichen 1.190,8 1.260,3
Summe Passiva 9.119,5 10.852,4

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Fortgeführte Geschäftsbereiche

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 angepasst 1
Umsatzerlöse 6.859,7 8.290,9
Bestandsveränderung 48,1 107,3
Andere aktivierte Eigenleistungen 4,7 17,9
Sonstige betriebliche Erträge 235,2 188,1
Materialaufwand - 5.886,2 - 7.291,5
Rohergebnis 1.261,5 1.312,7
Personalaufwand - 740,7 - 759,0
Abschreibungen und Wertminderungen - 126,1 - 307,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 651,7 - 448,8
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit - 257,0 - 202,4
Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen - 0,2 - 34,6
Übriges Beteiligungsergebnis - 0,2 3,0
Zinsertrag 10,7 11,0
Zinsaufwand - 254,1 - 183,2
Finanzergebnis - 243,8 - 203,7
Ergebnis vor Steuern (EBT) - 500,8 - 406,1
Ertragsteuern - 20,6 - 10,5
Konzernhalbjahresfehlbetrag aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 521,4 - 416,6
davon: Verlustanteil der Minderheitsgesellschafter - 136,4 - 138,6
davon: Verlustanteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens - 385,0 - 278,0
Konzernhalbjahresfehlbetrag aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - 6,3 - 7,7
davon: Verlustanteil der Minderheitsgesellschafter 0,0 - 2,9
davon: Verlustanteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens - 6,3 - 4,9
Konzernhalbjahresfehlbetrag - 527,8 - 424,3
davon: Verlustanteil der Minderheitsgesellschafter - 136,4 - 141,4
davon: Verlustanteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens - 391,3 - 282,9
Unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (in Euro) - 10,76 - 7,80
Unverwässertes Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (in Euro) - 0,18 - 0,14
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in Euro) - 10,94 - 7,94
Verwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (in Euro) - 10,76 - 7,80
Verwässertes Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (in Euro) - 0,18 - 0,14
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in Euro) - 10,94 - 7,94

1 Die Vorjahreszahlen wurden gemäß IAS 8.42 sowie aufgrund IFRS 5 angepasst. Für weitere Details wird auf die Abschnitte Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8.42 und Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und ein aufgegebener Geschäftsbereich in den ausgewählten erläuternden Anhangangaben dieses Konzernzwischenabschlusses verwiesen.

Überleitung zum Konzern-Gesamtergebnis

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/20241
Konzernhalbjahresfehlbetrag - 527,8 - 424,3
Sonstige Ergebnisse aus at-Equity-bilanzierten Beteiligungen, die nicht nachträglich in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0,0 - 0,1
Nettogewinn/-verlust aus der Neubewertung von finanziellen Vermögenswerten
der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (sog. OCI-Option) (ohne Recycling)
12,9 - 8,0
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen 10,9 18,5
Summe der Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 23,8 10,4
Sonstige Ergebnisse aus at-Equity-bilanzierten Beteiligungen 0,0 0,0
Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund des Abgangs von at-Equity-bilanzierten Beteiligungen 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 27,9 - 5,3
Umgliederungen von Währungsumrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und Verlustrechnung 1,2 0,3
Cashflow Hedges 33,6 - 23,5
Umgliederungen von Nettogewinnen/-verlusten aus Cashflow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung - 7,8 4,8
Summe der Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 54,9 - 23,7
Gesamtsumme der direkt im Eigenkapital direkt erfassten Erträge und Aufwendungen 78,7 - 13,3
davon: Anteil der Minderheitsgesellschafter 27,3 - 15,3
davon: Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens 51,4 2,0
Konzern-Gesamtergebnis - 449,1 - 437,6
davon: Anteil der Minderheitsgesellschafter - 109,2 - 156,7
davon: Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens - 339,9 - 280,9

1 Die Vorjahreszahlen wurden gemäß IAS 8.42 angepasst. Für weitere Details wird auf den Abschnitt Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8.42 in den ausgewählten erläuternden Anhangangaben dieses Konzernzwischenabschlusses verwiesen.

Verkürzte Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

In Mio. Euro Ausgegebenes
Kapital
Kapitalrücklage Hybridkapital Bewertungsrücklage Übrige Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen
Stand 01.01.2025 92,5 146,7 99,3 - 6,2 531,2 - 1.127,4
Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen und sonstige Effekte 0,0 0,0 0,0 - 7,1 - 123,3 137,3
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage/aktienbasierte Vergütung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hybridkapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI Option)
und Ergebnissen aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
0,0 0,0 0,0 - 3,1 0,0 0,0
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen 0,0 0,0 0,0 0,0 10,9 0,0
Dividendenausschüttungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenz 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12,7
Cashflow Hedges 0,0 0,0 0,0 21,5 0,0 0,0
Dividende Hybridkapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen 0,0 0,0 0,0 0,0 105,8 - 105,8
Konzernhalbjahresfehlbetrag 01.01.-30.06.2025 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 391,3
Stand 30.06.2025 92,5 146,7 99,3 5,1 524,6 - 1.474,6
Stand 01.01.2024 (wie berichtet) 92,5 146,7 99,3 22,2 640,2 - 124,2
Anpassungen gemäß IAS 8 (siehe dazu Abschnitt Fehlerkorrektur gemäß IAS 8.42 des Konzernzwischenabschluss) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 133,8
Stand 01.01.2024 92,5 146,7 99,3 22,2 640,2 - 258,0
Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen und sonstige Effekte 0,0 0,0 0,0 0,0 3,8 14,2
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage/aktienbasierte Vergütung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hybridkapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI Option)
und Ergebnissen aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
0,0 0,0 0,0 - 3,9 0,0 0,0
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen 0,0 0,0 0,0 0,0 18,5 0,0
Dividendenausschüttungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenz 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 2,1
Cashflow Hedges 0,0 0,0 0,0 - 10,4 0,0 0,0
Dividende Hybridkapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 6,5
Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen 0,0 0,0 0,0 0,0 3,7 - 3,7
Konzernhalbjahresfehlbetrag 01.01.-30.06.2024 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 149,1
Stand 30.06.20241 92,5 146,7 99,3 8,0 666,2 -405,2
In Mio. Euro Eigenkapital vor Anteilen anderer Gesellschafter Anteile anderer Gesellschafter Eigenkapital
Stand 01.01.2025 - 263,9 299,2 35,3
Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen und sonstige Effekte 7,0 - 208,7 - 201,7
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage/aktienbasierte Vergütung 0,0 0,2 0,2
Hybridkapital 0,0 0,0 0,0
Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI Option)
und Ergebnissen aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
- 3,1 - 3,3 - 6,4
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen 10,9 0,0 10,9
Dividendenausschüttungen 0,0 - 1,5 - 1,5
Währungsumrechnungsdifferenz 12,7 16,4 29,1
Cashflow Hedges 21,5 4,3 25,8
Dividende Hybridkapital 0,0 0,0 0,0
Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen 0,0 0,0 0,0
Konzernhalbjahresfehlbetrag 01.01.-30.06.2025 - 391,3 - 136,4 - 527,8
Stand 30.06.2025 - 606,4 - 29,8 - 636,2
Stand 01.01.2024 (wie berichtet) 876,7 836,3 1.713,0
Anpassungen gemäß IAS 8 (siehe dazu Abschnitt Fehlerkorrektur gemäß IAS 8.42 des Konzernzwischenabschluss) - 133,8 0,0 - 133,8
Stand 01.01.2024 742,9 836,3 1.579,2
Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen und sonstige Effekte 18,1 - 21,7 - 3,7
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage/aktienbasierte Vergütung 0,0 0,7 0,7
Hybridkapital 0,0 0,0 0,0
Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI Option)
und Ergebnissen aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
- 3,9 - 4,1 - 8,0
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen 18,5 0,0 18,5
Dividendenausschüttungen 0,0 - 31,2 - 31,2
Währungsumrechnungsdifferenz - 2,1 - 2,8 - 5,0
Cashflow Hedges - 10,4 - 8,3 - 18,7
Dividende Hybridkapital - 6,5 0,0 - 6,5
Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen 0,0 0,0 0,0
Konzernhalbjahresfehlbetrag 01.01.-30.06.2024 - 149,1 - 141,4 - 290,5
Stand 30.06.20241 607,5 627,2 1.234,8

1 Die Vorjahreszahlen wurden gemäß IAS 8.42 angepasst. Für weitere Details wird auf den Abschnitt Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8.42 in den ausgewählten erläuternden Anhangangaben dieses Konzernzwischenabschlusses verwiesen.

Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024
Cash Earnings - 167,6 69,8
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 166,1 314,8
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - 45,3 36,1
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit - 211,4 350,9
Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Geschäftsbereichen 18,7 - 189,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - 3,9 - 6,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit 14,8 - 195,9
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Geschäftsbereichen 234,1 - 126,8
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 39,5 - 64,3
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 273,6 - 191,1
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 76,9 - 36,9
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 389,1 233,3
Zugang/Abgang von Finanzmitteln infolge von Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen - 8,2 0,5
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 457,8 197,0
davon: Zahlungsmittel aus Veräußerungsgruppen und aufgegebenen Geschäftsbereichen 109,1 n/a

Ausgewählte erläuternde Anhangangaben

Vorbemerkung zur aktuellen Situation im BayWa-Konzern

Laufendes Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren

Zu Beginn des zweiten Halbjahres 2024 geriet der BayWa-Konzern in eine Liquiditäts-, Ergebnis- und Strategiekrise, die eine umfassende Überprüfung der wirtschaftlichen Lage erforderlich machte. In der Folge wurde ein externes Sanierungsgutachten beauftragt, das die Grundlage für weiterführende Maßnahmen bildete. Auf Basis des im Sanierungsgutachten entwickelten Sanierungskonzepts konnte der BayWa-Konzern am 30. Juni 2025 eine rechtsverbindliche Sanierungsvereinbarung mit den beiden Ankeraktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG und wesentlichen Finanzgläubigern abschließen. Das Sanierungsgutachten bestätigte die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit des Konzerns und bildet die Grundlage für die Umsetzung der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen.

Weiterführende Informationen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns finden sich im BayWa Konzernfinanzbericht 2024, im Konzernlagebericht und im Konzernanhang.

Hinweis: Im Sanierungsgutachten des unabhängigen Sanierungsgutachters, das auch dem vom Restrukturierungsgericht gebilligten Restrukturierungsplan zugrunde lag, wurden für die Feststellung der Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft Annahmen bezüglich des Unternehmenserfolgs innerhalb der Restrukturierungsperiode (das heißt bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs 2028) getroffen. Die Gesellschaft hält daran fest, dass die im Sanierungsgutachten getroffenen Annahmen bezüglich des Unternehmenserfolgs innerhalb der Restrukturierungsperiode als Zielsetzung für den Konzern grundsätzlich erreichbar sind, wobei hiermit keine Prognose der Gesellschaft über das tatsächliche Eintreten der Annahmen des Sanierungsgutachtens verbunden ist.

StaRUG-Verfahren abgeschlossen

Bevor die Sanierungsvereinbarung geschlossen werden konnte, hatte die BayWa AG am 31. Januar 2025 beim Amtsgericht München als zuständigem Restrukturierungsgericht ein öffentliches Restrukturierungsvorhaben gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG) angezeigt. Am 6. Juni 2025 hat das Amtsgericht München - Restrukturierungsgericht - den Restrukturierungsplan der BayWa AG bestätigt, dessen Rechtskraft am 21. Juni 2025, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, eintrat. Die vorgesehenen Maßnahmen waren zuvor bereits schrittweise umgesetzt worden und werden nach Eintreten der Rechtskraft des Restrukturierungsplans weitergeführt.

Kapitalerhöhung der BayWa AG 2025

Der Restrukturierungsplan sieht eine Barkapitalerhöhung der BayWa AG mit einem Bezugsrecht aller Aktionäre im Verhältnis einer alten Aktie zu zwei neuen Aktien vor. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für eine neue Aktie auf 2,79 Euro festgelegt. Die Kapitalerhöhung wird in zwei Tranchen umgesetzt. Damit die Erlöse aus der ersten Tranche frühzeitig an die BayWa AG fließen konnten, sind die neuen Aktien aus der ersten Tranche in Höhe von 125 Mio. Euro (44.802.868 neue Aktien) ausschließlich von den beiden Ankeraktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG gezeichnet worden. Die Ankeraktionäre werden die Stimmrechte aus den neuen Aktien der ersten Tranche in der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung der BayWa AG am 26. August 2025 sowie in allen nachfolgenden Hauptversammlungen, längstens jedoch bis zum 31. März 2026, nicht ausüben. Die zweite Tranche soll voraussichtlich Mitte Oktober 2025, nach Vorliegen des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu billigenden Wertpapierprospekts, den bestehenden Aktionären im Streubesitz zur Zeichnung angeboten werden. Die Ankeraktionäre haben sich verpflichtet, für weitere bis zu 25 Mio. Euro nicht bezogene Aktien aus der zweiten Tranche zu zeichnen, um einen Mindesterlös aus der Barkapitalerhöhung von insgesamt 150 Mio. Euro sicherzustellen. Etwa nicht bezogene neue Aktien werden institutionellen Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten.

Bestandsgefährdung und Sanierungsfähigkeit der BayWa bestätigt

Für die Dauer der Sanierung besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit der BayWa AG sowie ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Der Fortbestand des Konzerns ist von der erfolgreichen Umsetzung der im Restrukturierungsplan gemäß StaRUG sowie im Sanierungskonzept dargestellten Maßnahmen und insofern insbesondere von der Steigerung der Profitabilität im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung unter Berücksichtigung der Veräußerung weiterer nicht zum Kerngeschäft gehörender Beteiligungen und Vermögenswerte sowie der Umsetzung der geplanten Eigenkapitalerhöhung wie auch von der Einhaltung der im Rahmen der Refinanzierungen vereinbarten Verhaltenspflichten (sogenannte Undertakings und Covenants) abhängig. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.

Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.

Der Vorstand geht davon aus, dass die im Restrukturierungsplan vorgesehenen sowie die im finalen Sanierungskonzept vom 30. Juni 2025 dargestellten operativen und finanziellen Maßnahmen geeignet sind, die drohende Zahlungsunfähigkeit der BayWa AG zu beseitigen und die Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die BayWa AG als Einzelunternehmen ist ebenso wie der BayWa-Konzern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit während des im Sanierungskonzept enthaltenen Planungszeitraums bis Ende 2028 durchfinanziert. Es besteht die Aussicht auf eine positive, nachhaltige Fortführungsfähigkeit, die sich insbesondere aus den geplanten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit des BayWa-Konzerns ergibt.

Veränderungen im Vorstand der BayWa AG

Reinhard Wolf, Mitglied des Vorstands der BayWa AG, der für die Ressorts BayWa Agrar und BayWa Baustoffe zuständig war, ist zum 30. Juni 2025 in den Ruhestand getreten. Eine Nachbesetzung ist nicht vorgesehen, daher besteht der Vorstand nun aus vier Personen. Die Zuständigkeiten für die Geschäftssegmente wurden umverteilt: Dr. Frank Hiller, Vorstandsvorsitzender der BayWa AG, verantwortet die Ressorts mit den Segmenten BayWa Technik und BayWa Baustoffe, Vorständin Dr. Marlen Wienert die Ressorts mit den Segmenten BayWa Agrar sowie BayWa Wärme & Mobilität (zuvor verantwortlich für BayWa Technik und BayWa Wärme & Mobilität).

Steuerungssystem des BayWa-Konzerns

Steuerung der operativen Leistungsfähigkeit: bereinigtes EBITDA

Das bereinigte EBITDA wird ab dem Geschäftsjahr 2025 als Prognose- und Steuerungsgröße verwendet, um die nachhaltige Ertragskraft des operativen Geschäfts sachgerecht abzubilden. In Anlehnung an die Darstellungen im Sanierungsgutachten werden beim EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) Bereinigungen von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen, die im direkten Zusammenhang mit der Restrukturierung des BayWa-Konzerns stehen, vorgenommen.

Dabei wird das EBITDA nach der gleichen Logik wie die bisherige zentrale Steuerungsgröße, das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das sich aus dem Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit zuzüglich des Ergebnisses aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und dem übrigen Beteiligungsergebnis zusammensetzte, ermittelt. Ausgehend vom EBIT werden beim EBITDA sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen hinzugerechnet. Abschreibungen auf Vermögenswerte, die nicht zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagevermögen zählen, bleiben bei der Ermittlung des EBITDA unberücksichtigt.

Das EBITDA wird um außerordentliche Aufwendungen und Erträge bereinigt, die im direkten Zusammenhang mit der Restrukturierung des BayWa-Konzerns stehen (bereinigtes EBITDA). Die folgende Tabelle enthält eine abschließende Liste aller Themen, um die das EBITDA bereinigt wird. Daraus ergibt sich für das erste Halbjahr 2025 das folgende bereinigte EBITDA:

In Mio. Euro Q1-2/2025
EBIT - 257,4
Abschreibungen und Wertminderungen - 126,1
EBITDA - 131,3
Bereinigungen
Sonstige Erträge, die im Rahmen der Restrukturierung anfallen, z. B. durch die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen - 2,0
Rechts- und Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Sanierung inkl. Umsetzungsberatung für das Maßnahmenkonzept, Sanierungsgutachter, Refinanzierungsberater 140,9
Umsetzungsaufwand für das Maßnahmenprogramm im Wesentlichen Schließungskosten, Abfindungen und Verlagerungskosten für beispielsweise IT 55,1
Transaktionsaufwand für den Verkauf von konsolidierten Gesellschaften 4,1
Wertberichtigung im Zusammenhang mit Transaktionen aus strukturellen Maßnahmen 0,0
Wertminderung von Finanzanlagen, die im Rahmen von Werthaltigkeitsüberprüfungen abgewertet werden 0,0
Ergebnis aus der Veräußerung von konsolidierten Gesellschaften und Finanzanlagen - 1,2
196,9
Bereinigtes EBITDA 65,6

Steuerung der finanziellen Leistungsfähigkeit: frei verfügbare Liquidität und Mindestliquidität

Die frei verfügbare Liquidität ist ein zentrales Steuerungselement im Konzern. Sie dient dazu, die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten und auf mögliche Veränderungen der Markt- und Finanzlage angemessen reagieren zu können. Innerhalb dieses Rahmens ist eine Mindestqualität definiert, die als Untergrenze dient und nicht unterschritten werden darf.

Geänderte Segmentberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2025

Ab diesem Halbjahresfinanzbericht 2025 berichtet der BayWa-Konzern über acht statt bislang neun Segmente: BayWa Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität, BayWa Baustoffe, BayWa Sonstiges, Regenerative Energien, Global Produce und RWA. Für den Verkauf der Cefetra Group hat die BayWa AG am 10. Juni 2025 einen Vertrag mit der niederländischen First Dutch Group B.V. geschlossen. Der Vollzug der Transaktion (Closing) ist bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vorgesehen. Der Ergebnisbeitrag des Segments Cefetra Group wird daher gesondert nach den Ergebnissen aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen und fließt nicht in das operative Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten ein. Das Segment RWA (RWA Raiffeisen Ware Austria AG) ist im vorliegenden Halbjahresfinanzbericht bis zum 2. Mai 2025 (Closing) vollumfänglich in den Konzernabschluss einbezogen (vollkonsolidiert). Mit Abschluss der Transaktion entfällt die Einbeziehung des Segments in den Konzernabschluss.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Halbjahresfinanzbericht des BayWa-Konzerns zum 30. Juni 2025 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt. In Übereinstimmung mit IAS 34 wird der Konzernzwischenabschluss in einer im Vergleich zum Konzernjahresabschluss verkürzten Form veröffentlicht und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2024 zu lesen. Alle neuen oder geänderten IFRS und Interpretationen des IFRS Interpretations Committee, die für den BayWa-Konzern erstmals zum 1. Januar 2025 verpflichtend anzuwenden waren, wurden beachtet. Für schon bestehende oder unveränderte IFRS stimmen die Bilanzierungs-, Bewertungs-, Konsolidierungs- und Ausweisgrundsätze mit Ausnahme der unten aufgeführten Änderung mit denjenigen überein, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 angewendet wurden. Diesbezüglich wird auf den Konzernabschluss der BayWa AG zum 31. Dezember 2024 verwiesen. Die Berichtswährung der BayWa AG ist der Euro. Die Betragsangaben erfolgen in Millionen Euro und werden - sofern nicht anderslautend vermerkt - auf eine Nachkommastelle gerundet. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen bei Summenbildungen sowie bei der Berechnung von Prozentangaben ergeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betreffend aufgegebene Geschäftsbereiche

Neben einzelnen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und den Veräußerungsgruppen WHG und BayWa r.e. IPP La Rueda (neu seit dem 30. Juni 2025) liegt im BayWa-Konzern zum Ende des ersten Halbjahres 2025 der aufgegebene Geschäftsbereich Cefetra Group (neu seit dem 11. Juni 2025) vor. Eine Veräußerungsgruppe wird vom BayWa-Konzern als aufgegebener Geschäftsbereich (discontinued operation) klassifiziert, wenn sie einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder einen geografischen Geschäftsbereich umfasst, der Teil eines einzeln abgestimmten Plans zur Veräußerung des Geschäftszweigs oder des geografischen Geschäftsbereichs ist. Die Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gesondert im Posten "Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" nach Steuern ausgewiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Vorperiode wird entsprechend angepasst, indem das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs retrospektiv getrennt von den fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen wird. In der Konzern-Kapitalflussrechnung werden die Cashflows aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich getrennt von den Cashflows der fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen und die Vorperiode wird entsprechend angepasst.

Die Vermögenswerte und Schulden einer Veräußerungsgruppe bzw. eines aufgegebenen Geschäftsbereichs werden zunächst nach den einschlägigen IFRS-Standards bewertet, bevor der sich daraus ergebende Buchwert dem Nettozeitwert der Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen Geschäftsbereichs gegenübergestellt wird, um einen gegebenenfalls anzusetzenden niedrigeren Wert zu bestimmen. Wertminderungen im Rahmen der erstmaligen Klassifikation als zur Veräußerung gehalten bzw. als aufgegebener Geschäftsbereich werden ebenso wie spätere Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen bis zur Höhe des kumulierten Wertminderungsaufwands in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen erfasst. Planmäßige Abschreibungen werden ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung nicht mehr vorgenommen.

Sofern die Änderung eines Veräußerungsplans dazu führt, dass die Kriterien für eine Einstufung eines Unternehmensbestandteils als aufgegebener Geschäftsbereich nicht mehr erfüllt werden, ist die entsprechende Veräußerungsgruppe wieder als fortgeführte Aktivität zu behandeln. Daraus folgt eine Anpassung der Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Berichts- und des Vorjahres, sodass die Aufwendungen und Erträge der Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen Geschäftsbereichs wieder im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten sind. Entsprechend werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung die Ein- und Auszahlungen der Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen Geschäftsbereichs für beide Berichtsjahre wieder den fortgeführten Aktivitäten zugeordnet. In der Konzernbilanz werden die Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen Geschäftsbereichs nicht mehr separat, sondern in den einschlägigen einzelnen Bilanzposten ausgewiesen. Die nicht mehr als zur Veräußerung gehaltene klassifizierte Veräußerungsgruppe bzw. der aufgegebene Geschäftsbereich ist mit dem niedrigeren Wert aus fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem Betrag zu bewerten.

Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für Veräußerungsgruppen bzw. aufgegebene Geschäftsbereiche erfolgte im BayWa-Konzern anhand laufender Kaufpreisverhandlungen unter Berücksichtigung voraussichtlicher Veräußerungskosten. In den Fällen, in denen noch kein Veräußerungspreis aus laufenden Kaufpreisverhandlungen abgeleitet werden konnte, erfolgte die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für Immobilien auf Basis von Ertragswertberechnungen (Level 3 der Fair-Value-Hierarchie). Dabei sind die Grundstückswerte anhand aktueller offizieller Bodenrichtwerte berechnet worden. Lagebedingten Vor- und Nachteilen wurde entsprechend Rechnung getragen. Bei vermieteten Gebäuden wurde unter Zugrundelegung der tatsächlich erzielten Jahresmiete abzüglich der standardisierten Bewirtschaftungskosten sowie der Restnutzungsdauer der Ertragswert der baulichen Anlage ermittelt.

Die aus dem Verkauf von aufgegebenen Geschäftsbereichen realisierten Veräußerungsgewinne oder Veräußerungsverluste werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst. Die realisierten Veräußerungsgewinne oder Veräußerungsverluste aus dem Verkauf von Veräußerungsgruppen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Beteiligungsergebnis erfasst.

Annahmen und Schätzungen

Soweit im Rahmen der Berichterstattung Annahmen und Schätzungen vorgenommen wurden, bleiben diese in der Methodik innerhalb des Geschäftsjahres und im Geschäftsjahresvergleich unverändert. Es gibt keine berichtspflichtigen Änderungen mit einer wesentlichen Auswirkung auf die aktuelle Berichtsperiode.

Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8.42

Im vorliegenden Halbjahresbericht wurde zwei Fehlerkorrekturen im Sinne von IAS 8.42 i. V. m. IAS 8.43 retrospektiv vorgenommen.

Die Umsatzerlöse und der Materialaufwand der Vorjahresvergleichsperiode wurden um jeweils 59,7 Mio. Euro reduziert. Dies erfolgte aufgrund der Tatsache, dass eine Gesellschaft des Segments Global Produce mit Sitz in den USA im ersten Halbjahr 2024 für die gehandelte Ware Umsatzerlöse und Materialaufwand als Prinzipal erfasste, diese jedoch nur als solche eines Agenten hätten erfasst werden dürfen. Mit der Korrektur wurde die Bilanzierung des ersten Halbjahres 2024 an den zum Jahresende 2024 bereits korrekt erfolgten Ausweis der geringeren Umsatzerlöse und des geringeren Materialaufwands angepasst. Aus dieser Korrektur resultierten keinerlei Ergebniseffekte.

Ein weiterer Fehler betrifft die Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Vergleichsperiode des Vorjahres. Wie im Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2024 erläutert, wurde keine ausführliche Steuerberechnung zu diesem Stichtag durchgeführt. Vielmehr wurde der Steuersatz der BayWa AG in Höhe von 29,13 Prozent als Multiplikator für das Ergebnis vor Steuern verwendet, um so unterjährige, teils größere Schwankungen in der Konzernsteuerquote zu vermeiden. Dies führte insbesondere aufgrund mangelnder Werthaltigkeit gebildeter aktiver latenter Steuern auf Steuerminderungsansprüche zu einem nicht korrekten Ergebnis. Der korrigierte Ertragsteueraufwand wurde gemäß IAS 34.30 ermittelt. Der so ermittelte effektive Ertragsteuersatz von 3,64 Prozent wurde auf das Vorsteuerergebnis in Höhe von minus 409,4 Mio. EUR angewendet.

Aus diesen beiden Anpassungen ergeben sich die folgenden Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und-Verlustrechnung für das erste Halbjahr 2024:

In Mio. Euro Q1-2/2024 nach Anpassung Anpassung Q1-2/2024 vor Anpassung
Umsatzerlöse 8.290,9 - 59,7 8.350,6
Materialaufwand - 7.291,5 59,7 - 7.351,2
Rohergebnis 1.312,7 0,0 1.312,7
Ertragsteuern - 14,9 -133,8 118,9
Konzernhalbjahresfehlbetrag - 424,3 - 133,8 - 290,5
davon: Verlustanteil der Minderheitsgesellschafter - 141,4 0,0 - 141,4
davon: Verlustanteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens - 282,9 - 133,8 - 149,1

Weiterhin waren in der Halbjahreskonzernbilanz 2024 die Ertragsteuerforderungen auf der Aktivseite sowie die latenten Steuerschulden auf der Passivseite nicht korrekt ausgewiesen. Die entsprechenden Anpassungen finden sich in der folgenden Tabelle.

In Mio. Euro 30.06.2024 nach Anpassung Anpassung 30.06.2024 vor Anpassung
Aktiva
Kurzfristige Vermögenswerte
Ertragsteuerforderungen 43,2 - 136,9 180,1
[Summe Kurzfristige Vermögenswerte] 7.460,9 - 136,9 7.597,8
Summe Aktiva 12.359,8 - 136,9 12.496,7
Passiva
Langfristige Schulden
Latente Steuerschulden 128,8 - 3,1 131,9
[Summe Langfristige Schulden] 5.285,7 - 3,1 5.288,8
Summe Passiva 12.359,8 - 136,9 12.496,7

Saison- und Konjunktureinflüsse auf die Geschäftstätigkeit

Geschäftstypisch wirken sich saisonale Einflüsse auf nahezu alle Kernaktivitäten des Konzerns aus. Sie führen im Jahresverlauf zu Schwankungen bei Umsatz und Ergebnis, die sich teilweise ausgleichen. In den Segmenten Global Produce und BayWa Agrar liegen die Hauptaktivitäten in den ersten drei Quartalen eines Geschäftsjahres, mit Schwerpunkt im zweiten Quartal. Im Segment BayWa Wärme & Mobilität hingegen führen eher konjunkturelle Einflüsse zu Geschäftsschwankungen. Die Preisentwicklung beeinflusst maßgeblich das Verbraucherverhalten und damit wesentlich die Umsatzentwicklung des Segments. Nachfragestaus lösen sich dann im Mehrjahresverlauf auf. Im Segment Regenerative Energien ergeben sich Schwankungen in Abhängigkeit von Projektverkäufen. Zudem können sich politische Einflussfaktoren durch Änderungen von Fördermaßnahmen auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Im Segment BayWa Baustoffe verstärkt sich die Tätigkeit nach dem ersten Quartal und reduziert sich witterungsbedingt innerhalb des vierten Quartals.

Änderungen im Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der BayWa AG alle wesentlichen Unternehmen einbezogen, auf die die BayWa AG direkt oder indirekt über Tochterunternehmen beherrschenden Einfluss nehmen kann. Zum 30. Juni 2025 wurden insgesamt 553 Gesellschaften nach den Vorschriften der Vollkonsolidierung im Konzernabschluss berücksichtigt; zum 31. Dezember 2024 waren es 573 Gesellschaften.

Daneben wurden 22 assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 einbezogen (Bilanzstichtag des Vorjahres: 26 Gesellschaften).

Der Konsolidierungskreis hat sich im ersten Halbjahr 2025 wie folgt geändert:

Verbundene Unternehmen, die bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden

In Prozent Anteil am Kapital Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung
Banksia Solar S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
BayWa CS GmbH, München 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
BayWa Power 01 GK, Tokio, Japan 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
BayWa r.e. Energy Trading UK Limited, London, Großbritannien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
BayWa r.e. Projects Portugal, Unipessoal LDA, Lissabon, Portugal 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Cabrera Reliability Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Castets Energies, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Crossbuck Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Grevillea Solar S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Helios Grid Reliability Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Iliako Power V Single Member Private Company (IKE), Marousi, Griechenland 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Iliako Power VII Monoprosopi I.K.E., Marousi, Griechenland 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
La Couture Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Lincoln Park DG LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Lume Energy Storage Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
North Catskill DG LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Oakdale Battery Storage, LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Olivine Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Power Ventures 2 Single Member P.C., Marousi, Griechenland 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Redshaw Energy Park Limited, Edinburgh, Großbritannien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Rosalind Reliability Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Royal Ingredients Group Canada Ltd., Vancouver, Kanada 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Saint Jory Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Shin-Ri Solar Power Co., Ltd., Seoul, Südkorea1 - 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Solaire de Haute Voie SAS, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Sunstrike Hybrid LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Talgat Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Tazaca Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Umspannwerk Erkeln GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Watt Development Solar 2, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
White Gate Industrial Park SRL, Bukarest, Rumänien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Wimmera Plains Energy Facility Stage 2 Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025
Windpark Dollenkamp GmbH & Co. KG, Gräfelfing1 - 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2025

1 Diese Unternehmen wurden nach der Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2025 im Verlauf des Geschäftsjahres verkauft. Daher beträgt der Anteilsbesitz zum 30.06.2025 jeweils 0,0 Prozent.

Verschmolzene Unternehmen

In Prozent Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung
Emmeringer Heizungsbau GmbH, Emmering 100,0 Verschmelzung auf BayWa Haustechnik GmbH, Kösching zum 01.01.2025
Vision Samcheok Energy Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Verschmelzung auf BayWa r.e. Solar Asset Holding Korea Co., Ltd., Seoul, Südkorea, zum 20.02.2025

Unternehmen, die aufgrund von Beherrschungsverlust nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden¹

In Prozent Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung
AGROMED AUSTRIA GMBH, Kremsmünster, Österreich 90,0 Verkauf zum 02.05.2025
Bautechnik Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
Bayerische Futtersaatbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ismaning 80,4 Verkauf zum 02.05.2025
BayWa R.E. UK (JUBILEE) LIMITED, Edinburgh, Großbritannien 100,0 Verkauf zum 16.01.2025
BayWa Vorarlberg HandelsGmbH, Lauterach, Österreich 51,0 Verkauf zum 02.05.2025
Big Creek Solar 3 LLC, Carlsbad, USA2 100,0 Liquidiert zum 01.01.2025
Broken Cross Wind Farm Limited, Edinburgh, Großbritannien 100,0 Verkauf zum 16.01.2025
CITYGREEN Gartengestaltungs GmbH, Wien, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
Dörenhagen Windenergieanlagen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Verkauf zum 01.02.2025
F. Url & Co. Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
FABU BeteiligungsgmbH, Spillern, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
FABU Massivhaus HandelsgmbH, Spillern, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
Garant - Tiernahrung Gesellschaft m.b.H., Pöchlarn, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
GENOL Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich 71,0 Verkauf zum 02.05.2025
Greenberry SAS, Paris, Frankreich 100,0 Verkauf zum 17.02.2025
Immobilienvermietung Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
Jung HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Liquidiert zum 15.01.2025
Keranna Energies SAS, Paris, Frankreich2 100,0 Verkauf zum 29.04.2025
Lagerhaus Franchise GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
Lagerhaus Technik-Center GmbH, Korneuburg, Österreich 98,5 Verkauf zum 02.05.2025
Little Gala Windfarm Ltd., Edinburgh, Großbritannien2 100,0 Verkauf zum 23.05.2025
PARGA Park- und Gartentechnik Gesellschaft m.b.H., Aderklaa, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
PATENT CO. DOO MIŠICÉVO, Mišićevo, Serbien 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
PATENT CO. DOO LAKTAŠI, Laktaši, Bosnien und Herzegowina 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
PATENT CO. Hrvatska d.o.o., Ivanić grad, Kroatien 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
Primrose Hybrid LLC, Carlsbad, USA2 100,0 Liquidiert zum 01.01.2025
Raiffeisen-Lagerhaus GmbH, Bruck an der Leitha, Österreich 89,9 Verkauf zum 02.05.2025
Raiffeisen-Lagerhaus Investitionsholding GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
RI-Solution Data GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
RUG Raiffeisen Umweltgesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich 75,0 Verkauf zum 02.05.2025
RWA Czechia s.r.o., Unhost, Tschechien 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
RWA Hrvatska d.o.o., Osijek, Kroatien 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
RWA Immobilien GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
RWA International Holding GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
RWA Invest GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
RWA Magyarország Kft., Ikrény, Ungarn 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
RWA Raiffeisen Agro Romnia S.r.l., Timișoara, Rumänien 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich 50,0 Verkauf zum 02.05.2025
RWA SLOVAKIA spol. s r.o., Bratislava, Slowakei 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
RWA Slovenija d.o.o., Škofljica, Slowenien 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
RWA Srbija d.o.o., Belgrad, Serbien 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
Saintonge Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Verkauf zum 17.02.2025
Shin-Ri Solar Power Co., Ltd., Seoul, Südkorea2 100,0 Verkauf zum 25.04.2025
URL AGRAR GmbH, Premstätten, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
WAV Wärme Austria VertriebsgmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Verkauf zum 02.05.2025
Wimmera Plains Energy Facility Holdco Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Liquidiert zum 15.01.2025
Windpark Altenglan GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Verkauf zum 14.05.2025
Windpark Dollenkamp GmbH & Co. KG, Gräfelfing2 100,0 Verkauf zum 12.06.2025
Windpark Lindchen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Verkauf zum 30.06.2025
Windpark Prüm GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Verkauf zum 14.05.2025
Zonlocatie 3 B.V., Leeuwarden, Niederlande2 100,0 Verkauf zum 06.06.2025

1 Es besteht jeweils kein Anteilsbesitz zum 30. Juni 2025. Ausnahmen: RWA Czechia s.r.o., Unhost, Tschechien (47 Prozent), WAV Wärme Austria VertriebsgmbH, Korneuburg, Österreich (27 Prozent).
2 Es handelt sich um Projektgesellschaften, deren Verkauf in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS 15 bilanziert und ausgewiesen wird.

Unternehmensakquisitionen und Unternehmensgründungen, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, wurden im ersten Halbjahr 2025 keine getätigt.

Abgänge durch Veräußerung im ersten Halbjahr 2025

In der ersten Jahreshälfte 2025 wurden sämtliche Anteile an den folgenden Gesellschaften bzw. Gesellschaftsgruppen veräußert und haben damit den Konsolidierungskreis des BayWa-Konzerns verlassen. Über den Verkauf hinaus sind keine Anteile im BayWa-Konzern verblieben. Ausnahmen bilden die RWA Czechia s.r.o., Unhost, Tschechien, über die die BayWa AG, München, weiterhin über 49 Prozent verfügt, und die WAV Wärme Austria VertriebsgmbH, Korneuburg, Österreich. Bei der WAV hält die BayWa AG über die Konzerngesellschaft "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H., Klagenfurt, Österreich, noch 27 Prozent der Anteile.

RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich
Die BayWa Austria Holding GmbH, Wien, Österreich, hat mit Wirkung zum 2. Mai 2025 die in ihrem Besitz befindlichen 47,5 Prozent und die "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H., Klagenfurt, Österreich, zum 25. Juni 2025 die in ihrem Besitz befindlichen 2,5 Prozent der Anteile an der RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich, und ihrer Tochtergesellschaften veräußert. Daneben wurde auch die bei der BayWa Pensionsverwaltung GmbH, München, liegende Aktie im Rahmen dieser Transkation veräußert, so dass ab diesem Zeitpunit keinerlei Anteile an der RWA seitens des BayWa-Konzerns gehalten werden. Im Zuge der Veräußerung der RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich, gingen folgende von ihr direkt oder indirekt beherrschten Gesellschaften ab:

AGROMED AUSTRIA GMBH, Kremsmünster, Österreich

Bautechnik Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich

Bayerische Futtersaatbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ismaning

BayWa Vorarlberg HandelsGmbH, Lauterach, Österreich

CITYGREEN Gartengestaltungs GmbH, Wien, Österreich

F. Url & Co. Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich

FABU BeteiligungsgmbH, Spillern, Österreich

FABU Massivhaus HandelsgmbH, Spillern, Österreich

Garant - Tiernahrung Gesellschaft m.b.H., Pöchlarn, Österreich

GENOL Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich

Immobilienvermietung Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich

Lagerhaus Franchise GmbH, Korneuburg, Österreich

Lagerhaus Technik-Center GmbH, Korneuburg, Österreich

PARGA Park- und Gartentechnik Gesellschaft m.b.H., Aderklaa, Österreich

PATENT CO. DOO LAKTAŠI, Laktaši, Bosnien und Herzegowina

PATENT CO. DOO MIŠICÉVO, Mišićevo, Serbien

PATENT CO. Hrvatska d.o.o., Ivanić grad, Kroatien

Raiffeisen-Lagerhaus GmbH, Bruck an der Leitha, Österreich

Raiffeisen-Lagerhaus Investitionsholding GmbH, Korneuburg, Österreich

RI-Solution Data GmbH, Korneuburg, Österreich

RUG Raiffeisen Umweltgesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich

RWA Czechia s.r.o., Unhost, Tschechien

RWA Hrvatska d.o.o., Osijek, Kroatien

RWA Immobilien GmbH, Korneuburg, Österreich

RWA International Holding GmbH, Korneuburg, Österreich

RWA Invest GmbH, Korneuburg, Österreich

RWA Magyarország Kft., Ikrény, Ungarn

RWA Raiffeisen Agro Romnia S.r.l., Timișoara, Rumänien

RWA SLOVAKIA spol. s r.o., Bratislava, Slowakei

RWA Slovenija d.o.o., Škofljica, Slowenien

RWA Srbija d.o.o., Belgrad, Serbien

URL AGRAR GmbH, Premstätten, Österreich

WAV Wärme Austria VertriebsgmbH, Korneuburg, Österreich

BayWa R.E. UK (JUBILEE) LIMITED, Edinburgh, Großbritannien
Die BayWa r.e. UK Limited, London, Großbritannien, hat mit Wirkung zum 16. Januar 2025 die in ihrem Besitz befindlichen 100 Prozent der Anteile an der BayWa R.E. UK (JUBILEE) LIMITED, Edinburgh, Großbritannien, und deren Tochtergesellschaft, der Broken Cross Wind Farm Limited, Edinburgh, Großbritannien, veräußert.

Dörenhagen Windenergieanlagen GmbH & Co. KG, Gräfeling
Die BayWa r.e. EMEA IPP Holding GmbH, München, hat mit Wirkung zum 1. Februar 2025 die in ihrem Besitz befindlichen 100 Prozent der Anteile an der Dörenhagen Windenergieanlagen GmbH & Co. KG, Gräfelfing, veräußert.

Greenberry SAS, Paris, Frankreich
Die BayWa r.e. France SAS, Paris, Frankreich, hat mit Wirkung zum 17. Februar 2025 die in ihrem Besitz befindlichen 100 Prozent der Anteile an der Greenberry SAS, Paris, Frankreich, veräußert.

Saintonge Engergies SAS, Paris, Frankreich
Die BayWa r.e. France SAS, Paris, Frankreich, hat mit Wirkung zum 17. Februar 2025 die in ihrem Besitz befindlichen 100 Prozent der Anteile an der Saintonge Energies SAS, Paris, Frankreich, veräußert.

Windpark Altenglan GmbH & Co. KG, Gräfeling
Die BayWa r.e. Wind GmbH, München, hat mit Wirkung zum 14. Mai 2025 die in ihrem Besitz befindlichen 100 Prozent der Anteile an der Windpark Altenglan GmbH & Co. KG, Gräfelfing, veräußert.

Windpark Lindchen GmbH & Co. KG, Gräfeling
Die BayWa r.e. Wind 20+ GmbH, Gräfelfing, hat mit Wirkung zum 30. Juni 2025 die in ihrem Besitz befindlichen 100 Prozent der Anteile an der Windpark Lindchen GmbH & Co. KG, Gräfelfing, veräußert.

Windpark Prüm GmbH & Co. KG, Gräfeling
Die BayWa r.e. Wind GmbH, München, hat mit Wirkung zum 14. Juni 2025 die in ihrem Besitz befindlichen 100 Prozent der Anteile an der Windpark Prüm GmbH & Co. KG, Gräfelfing, veräußert.

Die sich aus diesen Veräußerungen aufgrund des Beherrschungsverlusts ergebenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss stellen sich wie folgt dar:

Aufgrund Beherrschungsverlust abgegangene Vermögenswerte und Schulden

In Mio. Euro RWA Sonstige Summe der
Abgänge 2025
Aktiva
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 263,8 141,0 404,8
Finanzanlagen 139,3 44,9 184,2
Übrige langfristige Vermögenswerte 39,1 1,0 40,1
Vorräte 350,0 0,0 350,0
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 514,9 4,6 519,5
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 140,4 3,6 144,0
1.447,5 195,1 1.642,6
Passiva
Langfristige Rückstellungen 31,2 5,2 36,4
Langfristige Finanzschulden 140,6 97,4 238,0
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige langfristige Verbindlichkeiten 18,4 1,2 19,6
Kurzfristige Rückstellungen 33,8 10,7 44,5
Kurzfristige Finanzschulden 373,5 72,4 445,9
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 733,2 9,0 742,2
1.330,7 195,9 1.526,6
Nettovermögen zum Verkaufszeitpunkt 416,8 - 0,8 416,0
davon auf Minderheiten entfallend 213,6 0,0 213,6
davon auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallend 203,2 - 0,8 202,4

Veräußerungsergebnis aus den Abgängen des Geschäftsjahres 2025

In Mio. Euro RWA Sonstige Summe der
Abgänge 2025
Erhaltene Gegenleistung
in Form von Zahlungsmitteln
und Zahlungsmitteläquivalenten
für die veräußerten Anteile
176,0 17,4 193,4
Abzüglich anteilig
aufgegebenes
Nettovermögen zum
Verkaufszeitpunkt
203,2 - 0,8 202,4
Veräußerungsergebnis - 27,2 18,2 - 9,0

Das Abgangsergebnis wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Beteiligungsergebnis dargestellt.

Nettozahlungsmittelzufluss aus den Abgängen des Geschäftsjahres 2025

In Mio. Euro RWA Sonstige Summe der
Abgänge 2025
Durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichener Kaufpreis 176,0 17,4 193,4
Abzüglich mit dem Verkauf abgegebene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 140,4 3,5 143,9
35,6 13,7 49,3

Angaben zu ausgewählten Positionen der primären Bestandteile des Konzernzwischenabschlusses sowie zu ausgewählten Bilanzierungssachverhalten

Werthaltigkeitsüberprüfungen gemäß IAS 36 im BayWa-Konzern

Am 30. Juni 2025 wurde das finale Sanierungskonzept vorgelegt. Die darin enthaltenen Informationen wurden daraufhin analysiert, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vermögenswerte bzw. zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash-Generating Units - CGU) wertgemindert sein könnten.

Daneben machten die geplanten Veräußerungen von Beteiligungen weitere Werthaltigkeitsüberprüfungen gemäß IAS 36 erforderlich. Am 10. Juni 2025 hat die BayWa AG einen Vertrag über den Verkauf sämtlicher Anteile an der Cefetra Group B.V. an die niederländische First Dutch Group B.V. (ehemals PGFO B.V.) unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion (Closing) ist bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vorgesehen. Daher wurde das Segment Cefetra Group als aufgegebener Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5 klassifiziert. Eine Darstellung der Gesellschaften des Segments Cefetra Group wie zum 31. Dezember 2024 in einzelnen zahlungsmittelgenerienden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgeneriender Einheiten ist zum Ende des ersten Halbjahres 2025 nicht mehr möglich, da der vereinbarte Kaufpreis ausschließlich auf den aufgegebenen Geschäftsbereich als Ganzes entfällt. Daneben wurde im Segment Regenerative Energien die Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda als solche klassifiziert. Diese umfasst eine Holdinggesellschaft, drei Wind- und zwei Solarenergieanlagen sowie eine Energieinfrastrukturgesellschaft aus der Geschäftseinheit Independent Power Producer (IPP). Sowohl der aufgegebene Geschäftsbereich als auch die Veräußerungsgruppe stellen jeweils eine eigene zahlungsmittelgenerierende Einheit dar.

Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Abschnitte A.3 und A.7 des Konzernfinanzberichts 2024 verwiesen.

Analyse des finalen Sanierungsgutachtens und ökonomische Entwicklungen

Um beurteilen zu können, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wurden zum 30. Juni 2025 neben internen auch externe Informationsquellen analysiert. Die Analyse von externen Informationsquellen stützt sich im Wesentlichen auf das finale Sanierungsgutachten, das die aktuellen wirtschaftlichen und ökonomischen Erkenntnisse aus dem Unternehmensumfeld berücksichtigt. Hieraus ergaben sich über den gesamten Konzern hinweg keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung. Die zum 31. Dezember 2024 angewendeten Diskontierungszinssätze liegen nach eingehender Analyse auch zum 30. Juni 2025 innerhalb einer vertretbaren Bandbreite. Wesentliche Änderungen insbesondere beim risikolosen Zins oder bei der Länderrisikoprämie wurden nicht festgestellt. Im Ergebnis wurden auf Basis der unternehmensexternen Informationen keine Anhaltspunkte festgestellt, die auf eine mögliche Wertminderung schließen lassen.

Es liegen zum 30. Juni 2025 keine Erkenntnisse auf Basis unternehmensinterner Informationen vor, die auf eine substanzielle Überalterung oder auf eine signifikante Veränderung der Nutzung der Vermögenswerte in einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hindeuten. Alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Restrukturierung stehen, wurden bereits in den Werthaltigkeitsüberprüfungen zum 31. Dezember 2024 für die entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Plan-Ist-Analyse für das Halbjahr 2025 durchgeführt. Im Falle von Planverfehlungen erfolgte eine qualitative Würdigung durch das Management. Dabei wurde das Ausmaß der Planverfehlung generell, die Auswirkungen der Planverfehlungen auf den mittel- und langfristigen Restrukturierungsplan sowie mögliche Aufholeffekte beleuchtet. Bei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die sich zum 30. Juni 2025 hinter dem Plan befinden, war keine nachhaltige Planabweichung festzustellen. Im Ergebnis wurden auf Basis der unternehmensinternen Informationen keine Anhaltspunkte festgestellt, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten.

Ein Zuschreibungsbedarf der zum Jahresende 2024 abgeschriebenen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IAS 36 ist zum 30. Juni 2025 nicht gegeben.

Werthaltigkeitsüberprüfungen aufgrund der Klassifizierung als aufgegebener Geschäftsbereich oder Veräußerungsgruppe

Zum 30. Juni 2025 besteht im BayWa-Konzern der aufgegebene Geschäftsbereich Cefetra Group. Darüber hinaus wurden zum Stichtag eine Holdinggesellschaft, drei Wind- und zwei Solarenergieanlagen sowie eine Energieinfrastrukturgesellschaft aus der Geschäftseinheit Independent Power Producer (IPP) des Segments Regenerative Energien als Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda zusammengefasst.

Im Rahmen der Werthaltigkeitsüberprüfung aufgrund der Klassifizierung als IFRS-5-Veräußerungsgruppe bzw. als aufgegebener Geschäftsbereich wurde der erzielbare Betrag der jeweiligen Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen Geschäftsbereichs auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten unter Berücksichtigung der vereinbarten Nettoveräußerungserlöse ermittelt. Außerplanmäßige Abschreibungen ergeben sich dann, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts der Veräußerungsgruppe bzw. des aufgegebenen Geschäftsbereichs ihren erzielbaren Betrag übersteigt.

Aufgegebener Geschäftsbereich Cefetra Group

Da bereits während des Aufstellungszeitraums des Konzernabschlusses ein Verkaufspreis vereinbart wurde, sind diese Erkenntnisse noch zum 31. Dezember 2024 in die IAS-36-Bewertungen mit eingeflossen und entsprechende Abschreibungen vorgenommen worden. Zum Abschlussstichtag 30. Juni 2025 waren keine weiteren Abschreibungen notwendig. Bezüglich der Ergebnisse aus der Gegenüberstellung des Buchwerts der Veräußerungsgruppe und dem Verkaufspreis wird auf den Abschnitt "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und ein aufgegebener Geschäftsbereich" in diesen ausgewählten erläuternden Anhangangaben verwiesen.

Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda

Auf Basis der Bewertungen gemäß IAS 36 ergaben sich keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Bezüglich der Ergebnisse aus der Gegenüberstellung des Buchwerts der Veräußerungsgruppe und dem voraussichtlichen Verkaufspreis wird auf den Abschnitt "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und ein aufgegebener Geschäftsbereich" in diesen ausgewählten erläuternden Anhangangaben verwiesen.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie ein aufgegebener Geschäftsbereich

Zum 30. Juni 2025 belaufen sich die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und die Vermögenswerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs des BayWa-Konzerns auf insgesamt 1.582,7 Mio. Euro. Die Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen und des aufgegebenen Geschäftsbereichs betragen zum 30. Juni 2025 insgesamt 1.190,8 Mio. Euro. Die Bilanzposten setzen sich aus einzelnen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (im Wesentlichen Immobilien der BayWa AG), den Veräußerungsgruppen WHG und BayWa r.e. IPP La Rueda sowie dem aufgegebenen Geschäftsbereich Cefetra Group zusammen.

Die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bilanzierten Veräußerungsgruppen RWA und BayWa r.e. IPP haben den BayWa-Konzern im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 vollständig verlassen. Der Verkauf der Veräußerungsgruppe RWA wurde am 2. Mai 2025 vollzogen (Closing). Von der Veräußerung war das seit 1. Januar als solches definierte Segment RWA des BayWa-Konzerns betroffen. Der letzte Verkauf einer Energieanlage aus der Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP aus dem Segment Regenerative Energien wurde am 14. Mai 2025 abgeschlossen. Hinsichtlich weiterer Ausführungen zu den Abgängen der Veräußerungsgruppen RWA und BayWa r.e. IPP wird auf den Abschnitt "Abgänge aus dem Konsolidierungskreis" in diesen ausgewählten erläuternden Anhangangaben verwiesen.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2025 wurden einzelne langfristige Vermögenswerte in Höhe von 4,9 Mio. Euro als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Dabei handelt es sich um insgesamt 4 bebaute Grundstücke in Süddeutschland und in Neuseeland. Deren beizulegender Zeitwert abzüglich voraussichtlicher Veräußerungskosten entspricht 14,6 Mio. Euro.

Diese einzelnen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte des BayWa-Konzerns verteilen sich wie folgt auf die Segmente:

In Mio. Euro 30.06.2025 Segment Agrar Segment Technik Segment
Global Produce
Sonstige Aktivitäten Gesamt
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 0,3 0,0 4,3 0,3 4,9
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 0,3 0,0 4,3 0,3 4,9
In Mio. Euro 31.12.2024 Segment Agrar Segment Technik Segment
Global Produce
Sonstige Aktivitäten Gesamt
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 0,3 0,0 4,5 0,9 5,7
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 0,3 0,0 4,5 0,9 5,7

Veräußerungsgruppen

Zum 30. Juni 2025 bestehen im BayWa-Konzern die Veräußerungsgruppen WHG und BayWa r.e. IPP La Rueda.

Veräußerungsgruppe WHG

Zum 30. Juni 2025 besteht im BayWa-Konzern - wie bereits zum 31. Dezember 2024 - die Veräußerungsgruppe WHG. Die Veräußerungsgruppe WHG umfasst die "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. (WHG), Klagenfurt, Österreich. Die WHG ist mit einem eigenen Standortnetz in Österreich in den Bundesländern Tirol und Kärnten tätig. Der im Kaufvertrag festgesetzte Kaufpreis beläuft sich auf 19,7 Mio. Euro. Der Vollzug des Verkaufs der Anteile an der WHG wird im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 erwartet und kann als hochwahrscheinlich angesehen werden. Von der zu erwartenden Veräußerung ist das Segment BayWa Sonstiges des BayWa-Konzerns betroffen.

Die Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe WHG wurden zum Bilanzstichtag am 30. Juni 2025 gemäß den Anforderungen für Veräußerungsgruppen bewertet. Dabei wurden die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe, die nicht in den Anwendungsbereich der Bewertungsvorschriften des IFRS 5 fallen, zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS bewertet. Daran anschließend wurde der Buchwert der Veräußerungsgruppe WHG dem voraussichtlichen Gesamtkaufpreis abzüglich anfallender Veräußerungskosten (Nettozeitwert) der Veräußerungsgruppe gegenübergestellt. Basierend auf dem im Kaufvertrag fixierten Kaufpreis ergab sich ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 11,2 Mio. Euro, der in Höhe von 0,1 Mio. Euro auf die immateriellen Vermögenswerte und in Höhe von 11,1 Mio. Euro auf die Sachanlagen der Veräußerungsgruppe WHG entfiel. Die kumulierte Wertminderung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulativen Erträge und Aufwendungen der Veräußerungsgruppe betragen zum 30. Juni 2025 insgesamt minus 3,1 Mio. Euro.

Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda

Die Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda umfasst eine Holdinggesellschaft, drei Wind- und zwei Solarenergieanlagen sowie eine Energieinfrastrukturgesellschaft aus der Geschäftseinheit Independent Power Producer (IPP) des Segments Regenerative Energien . Der Verkauf der Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda im Zuge der Sanierung des BayWa-Konzerns zielt auf die Bereinigung des IPP-Portfolios ab und dient der Liquiditätsstärkung des Segments Regenerative Energien. Der Verkauf der Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda wurde am 22. Juli 2025 vollzogen (Closing).

Aufgrund der Klassifikation der Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten erfolgte die Bewertung der Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda zunächst nach den einschlägigen IFRS-Standards aus der sich kein Wertminderungsbedarf ergab. Daran anschließend wurde der Buchwert der Veräußerungsgruppe dem voraussichtlichen Gesamtkaufpreis abzüglich anfallender Veräußerungskosten (Nettozeitwert) der Veräußerungsgruppe gegenübergestellt. Verglichen mit dem erwarteten Verkaufspreis ergab sich für die Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP La Rueda ebenfalls kein Wertminderungsbedarf. Die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulativen Erträge und Aufwendungen der Veräußerungsgruppe beträgt zum 30. Juni 2025 insgesamt 15,4 Mio. Euro.

Vermögen, Schulden sowie weitere Angaben zu den Veräußerungsgruppen des BayWa-Konzerns

Insgesamt belaufen sich die Vermögenswerte aus den Veräußerungsgruppen WHG und BayWa r.e. IPP La Rueda zum Ende des ersten Halbjahres 2025 auf 381,2 Mio. Euro. Die Summe der mit den Vermögenswerten der Veräußerungsgruppen in Verbindung stehenden Schulden beläuft sich auf 174,3 Mio. Euro. Zum 30. Juni 2025 weisen die Veräußerungsgruppen WHG und BayWa r.e. IPP La Rueda die folgenden Kategorien von Vermögenswerten und Schulden auf:

In Mio. Euro 30.06.2025 WHG BayWa r.e. IPP La Rueda Gesamt
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte aus Veräußerungsgruppen
Immaterielle Vermögenswerte 0,4 33,7 34,1
Sachanlagen 61,2 138,9 200,1
At-Equity-bilanzierte Anteile 0,0 0,6 0,6
Übrige Finanzanlagen 6,9 2,5 9,4
Langfristige Ertragsteuerforderungen 3,2 6,3 9,5
Vorräte 57,5 0,0 57,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige (nicht-)finanzielle Vermögenswerte 57,9 7,5 65,5
Übrige Vermögenswerte 4,1 0,0 4,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,2 0,3 0,5
191,4 189,8 381,2
Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen
Langfristige Finanzschulden 1,0 0,0 1,0
Sonstige langfristige Schulden 13,8 0,9 14,8
Leasingverbindlichkeiten 14,2 1,1 15,3
Latente Steuerschulden 0,3 0,1 0,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige (nicht-)finanzielle Verbindlichkeiten 37,6 24,1 61,7
Kurzfristige Finanzschulden 65,6 0,0 65,6
Sonstige kurzfristige Schulden 14,2 1,2 15,4
146,9 27,4 174,3

Buchwert und beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten für Veräußerungsgruppen

Folgebewertung gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 91
In Mio. Euro zum 30.06.2025 Buchwert
30.06.2025
AC FVTPL keine
Kategorie
Kein FI Fair Value
30.06.2025
Finanzielle Vermögenswerte
Übrige Finanzanlagen2 9,4 2,3 0,0 0,0 7,1 9,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige (nicht-)finanzielle Vermögenswerte 65,5 60,6 1,1 0,2 3,6 65,5
Flüssige Mittel 0,5 0,5 0,0 0,0 0,0 0,5
Finanzielle Verbindlichkeiten
langfristige Finanzschulden 1,0 1,0 0,0 0,0 0,0 1,0
kurzfristige Finanzschulden 65,6 65,6 0,0 0,0 0,0 65,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige (nicht-)finanzielle Verbindlichkeiten 61,7 28,4 0,0 23,9 9,4 61,7
IFRS-9-Kategorien
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC 63,4
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL 1,1
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC 95,0

1 AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert).
2 Die übrigen Finanzanlagen beinhalten auch Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Anteile an sonstigen Beteiligungen. Da diese keine Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 darstellen, erfolgt der Ausweis in der Spalte "Kein FI" (= Kein Finanzinstrument).

Der beizulegende Zeitwert der zu Anschaffungskosten bewerteten langfristigen Finanzschulden ist Level 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Aus Wesentlichkeitsgründen wurde auf eine Bewertung der langfristigen Finanzschulden in Höhe von 1,0 Mio. Euro zu m beizulegenden Zeitwert verzichtet. Hinsichtlich der Einstufung in die Level-Hierarchie wird auf die Ausführungen im Abschnitt "Finanzinstrumente" in diesen ausgewählten erläuternden Anhangangaben verwiesen.

Aufgegebener Geschäftsbereich Cefetra Group

Zum 30. Juni 2025 besteht im BayWa-Konzern der aufgegebene Geschäftsbereich Cefetra Group, in der die internationalen Getreidehandelsaktivitäten des BayWa-Konzerns gebündelt sind (weitere Erläuterungen zur Geschäftstätigkeit finden sich im verkürzten Zwischenlagebericht sowie im Abschnitt Segmentinformationen dieses Berichts). Basierend auf den im Sanierungsgutachten fixierten Maßnahmen wird die Transformation des BayWa-Konzerns durch den Verkauf wesentlicher internationaler Beteiligungen im Geschäftsjahr 2025 weiter umgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat die BayWa AG über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft BayWa Agrar Beteiligungs GmbH mit dem niederländischen Mischkonzern First Dutch am 10. Juni 2025 einen Vertrag über den Verkauf der 100-prozentigen Beteiligung an der Cefetra Group B.V., Rotterdam, Niederlande, geschlossen. Mit dem Verkauf der Anteile an der Cefetra Group B.V. geht der Abgang ihrer mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen sowie ihrer sonstigen Beteiligungen (im Folgenden: Cefetra Group) einher. Der Vollzug des Kaufvertrags steht u. a. unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung der finanziellen Angemessenheit des Kaufpreises in Höhe von 125,0 Mio. Euro durch eine Fairness Opinion nach IDW S 8, die mit Datum vom 2. Juli 2025 in der finalen Fassung bereits vorliegt, der kartellrechtlichen Freigabe sowie des Zustandekommens einer Nachfolgefinanzierung durch den Erwerber. Der Verkauf wird voraussichtlich bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vollzogen (Closing) und gilt als hochwahrscheinlich.

Das Verkaufsobjekt Cefetra Group entspricht innerhalb des BayWa-Konzerns dem gemäß IFRS 8 berichtspflichtigen Segment Cefetra Group. Damit bildet es einen Unternehmensbestandteil, der während seiner Nutzungsdauer eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten darstellt. Dieser Unternehmensbestandteil und seine zugehörigen Cashflows können klar für betriebliche und für die Zwecke der Rechnungslegung vom restlichen BayWa-Konzern abgegrenzt werden. Der Unternehmensbestandteil bildet somit einen gesonderten und wesentlichen Geschäftszweig. Vor diesem Hintergrund wurde das Segment Cefetra Group innerhalb des BayWa-Konzerns zum 11. Juni 2025 als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe klassifiziert und wird fortan als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt.

Aufgrund der Klassifikation der Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten erfolgte die Bewertung des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group zunächst nach den einschlägigen IFRS-Standards, aus der sich kein Wertminderungsbedarf ergab. Daran anschließend wurde der Buchwert des aufgegebenen Geschäftsbereichs seinem voraussichtlichen Gesamtkaufpreis abzüglich anfallender Veräußerungskosten (Nettozeitwert) gegenübergestellt. Basierend auf dem im Kaufvertrag fixierten Kaufpreis ergab sich ein nur unwesentlicher Verkaufsverlust in Höhe von 0,4 Mio. Euro. Dieser Verkaufsverlust wurde aus Wesentlichkeitsgründen zum Bilanzstichtag 30. Juni 2025 nicht als Wertminderung erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulativen Erträge und Aufwendungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group betragen zum 30. Juni 2025 insgesamt minus 4,3 Mio. Euro.

Zum 30. Juni 2025 stellen sich die Erträge und Aufwendungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group - inkl. der Erträge und Aufwendungen für die Vergleichsperiode des Geschäftsjahres 2024 - wie folgt dar:

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024
Umsatzerlöse 2.201,5 2.365,7
Bestandsveränderung - 0,7 - 6,1
Andere aktivierte Eigenleistungen 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 1,9 2,8
Materialaufwand - 2.116,4 - 2.277,4
Rohergebnis 86,3 84,9
Personalaufwand - 40,6 - 36,6
Abschreibungen und Wertminderungen - 3,8 - 18,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 19,0 - 18,0
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit 22,9 11,8
Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen 0,1 0,0
Übriges Beteiligungsergebnis 0,0 0,0
Zinsertrag 2,4 1,9
Zinsaufwand - 27,7 - 17,1
Finanzergebnis - 25,2 - 15,2
Ergebnis vor Steuern (EBT) - 2,4 - 3,3
Ertragsteuern - 3,9 - 4,4
Halbjahresfehlbetrag aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - 6,3 - 7,7

Die Vermögenswerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group belaufen sich zum 30. Juni 2025 auf 1.201,4 Mio. Euro. Die Summe der mit den Vermögenswerten des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Verbindung stehenden Schulden beläuft sich auf 1.079,6 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag weist der aufgegebene Geschäftsbereich Cefetra Group die folgenden Kategorien von Vermögenswerten und Schulden auf:

In Mio. Euro
30.06.2025
Cefetra Group
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte aus Veräußerungsgruppen
Immaterielle Vermögenswerte 4,2
Sachanlagen 34,5
At-Equity-bilanzierte Anteile 2,1
Übrige Finanzanlagen 2,9
Langfristige Ertragsteuerforderungen 3,8
Vorräte 478,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige (nicht-)finanzielle Vermögenswerte 555,1
Übrige Vermögenswerte 11,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 108,5
1.201,4
Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen
Langfristige Finanzschulden 406,8
Sonstige langfristige Schulden 2,5
Leasingverbindlichkeiten 10,8
Latente Steuerschulden 2,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige (nicht-)finanzielle Verbindlichkeiten 420,7
Kurzfristige Finanzschulden1 209,1
Sonstige kurzfristige Schulden 27,7
1.079,6

1 In den angegebenen Finanzschulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group ist auch ein konzerninternes Darlehen in Höhe von 63 Mio. Euro enthalten, das auf Ebene des BayWa Konzerns eliminiert wird. Dieses Darlehen ist folglich kein Bestandteil der Bilanzposition "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen und aufgegebenen Geschäftsbereichen".

Buchwert- und beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten für aufgegebene Geschäftsbereiche

Folgebewertung gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 91
In Mio. Euro zum 30.06.2025 Buchwert 30.06.2025 AC FVTPL keine
Kategorie
Kein FI Fair Value
30.06.2025
Finanzielle Vermögenswerte
Übrige Finanzanlagen2 2,9 0,0 0,0 0,0 2,9 2,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige (nicht-)finanzielle Vermögenswerte 555,1 297,0 209,5 0,0 48,6 555,1
Flüssige Mittel 108,5 108,5 0,0 0,0 0,0 108,5
Finanzielle Verbindlichkeiten
langfristige Finanzschulden 406,8 406,8 0,0 0,0 0,0 406,8
kurzfristige Finanzschulden 209,1 209,1 0,0 0,0 0,0 209,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige (nicht-)finanzielle Verbindlichkeiten 420,7 238,6 107,3 4,2 70,6 420,7
IFRS-9-Kategorien
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC 405,5
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL 209,5
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC 854,5
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL 107,3

1 AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert).
2 Die übrigen Finanzanlagen beinhalten auch Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Anteile an sonstigen Beteiligungen. Da diese keine Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 darstellen, erfolgt der Ausweis in der Spalte "Kein FI" (= Kein Finanzinstrument).

Der beizulegende Zeitwert der zu Anschaffungskosten bewerteten langfristigen Finanzschulden ist Level 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Der beizulegenden Zeitwert beträgt zum 30. Juni 2025 406,8 Mio. Euro. Hinsichtlich der Einstufung in die Level-Hierarchie wird auf die Ausführungen im Abschnitt "Finanzinstrumente" verwiesen. Für eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind undiskontierte Nettozahlungsströme von 13,2 Mio. Euro und für eine Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren von 310,6 Mio. Euro zu erwarten.

Finanzschulden und Eigenkapitaltitel

Zum 30. Juni 2025 traten die Sanierungsvereinbarung sowie der zugehörige Sanierungsfinanzierung in Kraft, die neben der Konsortialfinanzierung, Schuldscheindarlehen und Brückenfinanzierungen auch bilaterale Kredite, Commercial Paper sowie ein mittelbares Gesellschafterdarlehen der Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft (RWA), Korneuburg, Österreich, abdecken. Neben der BayWa AG wurden die BayWa r.e. AG sowie die BayWa Agrarhandel GmbH und Gesellschaften des Teilkonzerns Cefetra Group in das Vertragswerk mit einbezogen. Wesentliche Änderungen bezüglich der Finanzierungsstruktur wurden in den Laufzeiten, Zinskonditionen und Covenants vorgenommen. Dabei wurden die Laufzeiten der Finanzierungen bis zum 31. Dezember 2028 verlängert und weitestgehend eine quartalsweise Zinszahlung - jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember - vereinbart. Die aus der Sanierungsvereinbarung zu entnehmende Laufzeit der Finanzierungen ist maßgeblich für die Klassifizierung als langfristige Finanzschulden. Die Zinskonditionen wurden über verschiedene Finanzierungsprodukte hinweg angeglichen und überwiegend vereinheitlicht. Die Verzinsung erfolgt ab sofort unter Anwendung des 3-Monats-Euribor als Referenzzinssatz zuzüglich eines unternehmensspezifischen Zinsaufschlags in einer Spanne von 2,75 bis 10,50 Prozent. Alle finanziellen Nebenbedingungen (Covenants) genannter Finanzierungen haben mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung ihre Gültigkeit verloren und wurden durch die Einhaltung einer Mindestliquidität, siehe Abschnitt "Finanzielle Nebenbedingungen (Covenants)", ersetzt. Darüber hinaus wurde der BayWa AG im ersten Halbjahr 2025 eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 150,0 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die in voller Höhe der BayWa r.e. AG bereitgestellt wurde. Bei den von der BayWa AG in den Jahren 2014, 2015, 2018 sowie 2021, 2022 und 2023 platzierten Schuldscheindarlehen waren im ersten Halbjahr 2025 keine Darlehen zur Rückzahlung fällig. Zudem hat die BayWa AG keine Neuemissionen weiterer Schuldverschreibungen vorgenommen. Ebenso wurden bis zum 30. Juni 2025 keine neuen Eigenkapitaltitel emittiert. In Summe beträgt das Nominal der insgesamt verfügbaren Linien, die den Sanierungsverträgen zu entnehmen sind, 5,1 Mrd. Euro. Zum Stichtag beträgt die Auslastung 3,8 Mrd. Euro.

Aufgrund der Änderungen der den Sanierungsverträgen zugrunde liegenden vertraglichen Bedingungen wurden alle davon betroffenen Finanzschulden zum Zeitpunkt der Vereinbarung auf eine Modifikation hin analysiert. Im Ergebnis dieser Analysen wurde festgestellt, dass es sich um eine substanzielle Modifikation handelt. Als Konsequenz wurden die Buchwerte der bisher bilanzierten Finanzierungen unter sofortiger Erfassung der noch nicht verteilten Transaktions- und Beratungskosten (1,5 Mio. Euro) ausgebucht. Die Neueinbuchung erfolgte zum Nominalwert. Die in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 angefallenen Transaktionskosten an Kreditinstitute (24,3 Mio. Euro) wurden aufgrund des Vorliegens einer substanziellen Modifikation direkt im Zinsaufwand erfasst. Diese im Vergleich zum Geschäftsjahr zusätzlich angefallenen Kosten in Form einer Stillhalte-, Restrukturierungs- und Lock-up-Gebühr resultieren überwiegend aus der Änderung der Bemessungsgrundlage, z. B. aufgrund höherer Brückenfinanzierungen zum 30. Juni 2025. Darüber hinaus wurden die bis zum 30. Juni 2025 angefallenen Rechts- und Beratungskosten (35,7 Mio. Euro) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Eine Verteilung dieser Transaktionskosten über die Laufzeit mittels Effektivzinsmethode konnte aufgrund der nicht eindeutigen Zuordnungsbarkeit der Kosten auf die erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Abschluss der Sanierungsvereinbarung und des Sanierungskreditvertrags nicht durchgeführt werden.

Die Darlehen, die der BayWa AG von den Gesellschaftern der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, in Höhe von 85,0 Mio. Euro und der Raiffeisen Agrar Invest AG, Korneuburg, Österreich, in Höhe von 40,0 Mio. Euro bereits im Geschäftsjahr 2024 bereitgestellt wurden, haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2029. Dabei fallen bis zur Kapitalerhöhung 6,75 Prozent Zinsen an, die bis zum Rückzahlungszeitpunkt gestundet werden. Nach der durchgeführten Kapitalerhöhung beträgt die Verzinsung 4,0 Prozent; dieser Betrag ist Ende 2025 zu zahlen. Ab dem Jahr 2026 fallen 6,75 Prozent an, die jeweils zahlbar nachträglich am Ende des Kalenderjahres sind. Das Darlehen, das die BayWa r.e. AG von der Gesellschafterin Energy Infrastructure Partner (EIP) erhalten hat, beträgt zum Stichtag 102,3 Mio. Euro. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2029 und wird bis einschließlich 31. Dezember 2027 mit 18 Prozent und danach bis zum Ende der Laufzeit mit 8 Prozent verzinst.

Aufgrund des Abschlusses der Sanierungsvereinbarung und des zugehörigen Sanierungskreditvertrags ist eine wesentliche Veränderung in der Liquiditätsstruktur bezogen auf die Finanzierungen festzustellen. Nachdem die Finanzierungen zum 31. Dezember 2024 aufgrund der Stillhaltevereinbarung zum 30. Juni 2025 fällig waren, resultierte daraus im Rahmen der Angaben der Fälligkeitstermine der undiskontierten Zahlungsströme eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Mit Abschluss der Sanierungsverträge und der damit verbundenen Laufzeit der Finanzierungen bis einschließlich 31. Dezember 2028 und teilweise 30. Juni 2029 ergibt sich zum Abschlussstichtag eine Reklassifizierung der Finanzierungen. Der Ausweis erfolgt nun bilanziell in den langfristigen Finanzschulden. Der Ausweis der Gesellschafterdarlehen erfolgt bilanziell in den langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Die undiskontierten Nettozahlungsströme bezogen auf die oben genannten Finanzierungen und Gesellschafterdarlehen verteilen sich aufgrund der Langfristigkeit auf die kurz- bis mittelfristigen Laufzeitbänder. Aufgrund der Endfälligkeit der Finanzierungen ist im mittelfristigen Laufzeitband im Vergleich zum Jahresende eine wesentliche Erhöhung dessen festzustellen. Alle weiteren zum Jahresende 2024 im Rahmen der Laufzeitbänder berücksichtigten Zahlungsströme von nichtfinanziellen Verbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten fallen nicht unter die Sanierungsverträge und haben sich ausschließlich im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entwickelt.

Die in die Sanierungsvereinbarung einbezogenen Finanzschulden für fortgeführte Geschäftsbereiche und Gesellschafterdarlehen zeigen undiskontierte Zahlungsströme für eine Restlaufzeit von einem Jahr von 209,5 Mio. Euro und für eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren von 4,3 Mrd. Euro.

Finanzielle Nebenbedingungen (Covenants)

Der BayWa-Konzern ist im Rahmen mancher seiner Finanzierungsverträge zur Einhaltung bestimmter Nebenbedingungen (Covenants) verpflichtet. Dies betrifft neben der BayWa AG im Wesentlichen Gesellschaften des Segments Regenerative Energien, des Segments Cefetra Group und des Segments Global Produce mit Fokus auf die T&G Global-Unternehmensgruppe.

Grundsätzlich besteht zu verschiedenen, individuell festgelegten Zeitpunkten die Verpflichtung, vertraglich vereinbarte Nebenbedingungen einzuhalten. Um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, werden die relevanten Kennzahlen kontinuierlich überwacht. Bei Nichterfüllung der Nebenbedingungen wurden in der Vergangenheit mit den Kreditgebern Verzichtserklärungen (Waiver) ausgehandelt oder es wurde eine andere Möglichkeit der Fortführung des Kredits vereinbart. Auch in der Zukunft ist der BayWa-Konzern bestrebt, Verzichtserklärungen mit den Kreditgebern abzuschließen. Jedoch muss eine entsprechende Einigung mit diesen erfolgen.

Nachfolgende Erläuterungen beziehen sich im Vergleich zum 31. Dezember 2024 jeweils auf vertragliche Änderungen sowie auf Veränderungen bezüglich der Einhaltung finanzieller Nebenbedingungen. Für bestehende oder unveränderte finanzielle Nebenbedingungen verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024.

Vertragliche Änderung von finanziellen Nebenbedingungen im Vergleich zum 31. Dezember 2024

Eine wesentliche Veränderung der finanziellen Nebenbedingungen wurde mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung für den Konsortialkredit und die Überbrückungsfinanzierungen vereinbart, die im Wesentlichen von der BayWa AG, der BayWa r.e. AG sowie von Gesellschaften der Cefetra Group genutzt werden. Bis zum Inkrafttreten der Sanierungsvereinbarung am 30. Juni 2025 war die BayWa im Rahmen des Konsortialkredits am Ende eines jeden Quartals zur Einhaltung eines Zinsdeckungsgrads (mindestens 3,0) und einer Eigenkapitalquote von 15,0 Prozent verpflichtet. Zusätzlich musste die BayWa im Rahmen des Konsortialkredits zu jedem Quartal die Nettoschuldendeckung an ihre Kreditgeber mitteilen. Die Überbrückungsfinanzierung verpflichtete zur Einhaltung einer Eigenkapitalquote von mindestens 15,0 Prozent verpflichtet.

Mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung sowie des zugehörigen Sanierungskreditvertrags wurden die bisherigen Nebenbedingungen durch neue ersetzt. Im Rahmen der Konzernplanung wird die Entwicklung der frei verfügbaren Liquidität regelmäßig überprüft und bildet eine wesentliche Grundlage zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit auch unter sich ändernden Marktbedingungen. Die frei verfügbare Liquidität setzt sich aus Zahlungsmittelbeständen und ungenutzten, unwiderruflich zugesagten Kreditlinien zusammen. Innerhalb dieses Rahmens ist eine definierte Mindestliquidität festgelegt, die segmentbezogen überwacht wird und nicht unterschritten werden darf.

Diese Nebenbedingung verpflichtet die BayWa, zu jedem Monats- und Quartalsreporting eine Liquiditätsplanung für den Konzern an die Kapitalgeber zu übermitteln. Die Liquiditätsbestätigung muss einen rollierenden Zeitraum von mindestens 13 Wochen umfassen und eine Abweichungsanalyse zur vorangegangenen Liquiditätsplanung enthalten. Zusätzlich muss die BayWa innerhalb des Sanierungszeitraums (2025 bis 2028) für die jeweiligen Stichtage 31. März und 30. September eine Konzern-Liquiditätsplanung auf Monatsbasis bis zum Ende des Sanierungszeitraums vorlegen. Dabei ist sie verpflichtet, die zum jeweiligen Quartalsende frei verfügbare Liquidität ihren Kreditgebern mitzuteilen. Die Einhaltung der Schwellenwerte ist von der BayWa AG, BayWa r.e. AG und Cefetra Group B.V. sicherzustellen.

Darüber hinaus wurde für die BayWa r.e. ein Mindestergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Mindest-EBITDA) vertraglich vereinbart. Diese Kennzahl wird quartalsweise überprüft und greift ab dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2026.

Zum Stichtag 30. Juni 2025 lagen keine Tatsachen und Umstände vor, die darauf hindeuteten, dass es Schwierigkeiten mit der Erfüllung der Nebenbedingungen für Finanzierungen, die in der Sanierungsvereinbarung verarbeitet wurden, gab. Die der Sanierungsvereinbarung unterliegenden Finanzierungen wurden langfristig ausgewiesen.

Veränderter Status bezüglich der Einhaltung von finanziellen Nebenbedingungen im Vergleich zum 31. Dezember 2024

Bei Kreditverträgen, bei denen es zum 31. Dezember 2024 zu einem Bruch der Nebenbedingungen kam oder bei denen die Berechnung noch nicht abgeschlossen war, haben sich zum Stichtag 30. Juni 2025 folgende Änderungen ergeben.

Ein von der Cefetra B.V. und deren Tochtergesellschaften abgeschlossener Darlehensvertrag wird weiterhin vollständig in den Finanzschulden mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ausgewiesen. Der Darlehensbetrag wurde von den Kreditgebern nicht vorzeitig fällig gestellt.

Aufgrund der anhaltenden angespannten Situation bei der BayWa AG konnte die T&G Global Limited mit ihren Kreditgebern keine Einigung auf einen Übergang zu einer vollständig besicherten Bankfazilität erzielen. Es wurde eine Verzichtserklärung vereinbart, die bis zum 30. Juni 2025 verlängert wurde. Das Darlehen wurde von den Kreditgebern nicht vorzeitig fällig gestellt. Zum Stichtag 30. Juni 2025 wurde der langfristige Anteil des Darlehensbetrags in Höhe von 89,7 Mio. Euro erneut in die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umgegliedert.

Die Berechnungen bei der Windpark Wilhelmshöhe II GmbH & Co. KG wurden zum 30. Juni 2025 abgeschlossen. Es ergab sich kein Bruch der Nebenbedingungen.

Im Falle des Kredits der Aludra Energies SARL ist weiterhin eine Kapitalerhöhung durch den Gesellschafter in Arbeit. Nach Gesprächen mit der Bank ist keine Verzichtserklärung oder eine Anpassung der Nebenbedingungen geplant. Die Bank wird den Darlehensbetrag nicht vorzeitig fällig stellen. Der Bruch der Nebenbedingungen wird allerdings bis zum Ende der Laufzeit des Darlehens im Jahr 2031 bestehen bleiben. Der Darlehensbetrag in Höhe von 0,5 Mio. Euro wurde von den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umgegliedert.

Für den verbleibenden Darlehensbetrag der Watt Development SPV2 S.L.U. wurde eine Verzichtserklärung mit der Bank unterschrieben. Auf die sofortige Fälligstellung des Kredits seitens der Bank wurde verzichtet. Der Darlehensbetrag in Höhe von 18,9 Mio. Euro wurde zum Bilanzstichtag als langfristig klassifiziert. Zum 30. Juni 2025 besteht kein Bruch der Nebenbedingungen. Die Unterzeichnung der Bestätigung seitens der Bank ist noch ausstehend.

Die Zonnepark Friesland B.V., die Zonnepark Albrandswaard B.V. und die Zonnepark XXL B.V. befinden sich weiterhin in Gesprächen mit den Banken. Zum Stichtag 30. Juni 2025 wurde noch keine Verzichtserklärung unterschrieben oder eine andere Einigung erzielt. Eine vorzeitige Fälligstellung des Kreditbetrags durch die Banken ist bisher nicht erfolgt. Eine Umgliederung des Kreditbetrags in Höhe von insgesamt 16,1 Mio. Euro von den langfristigen in die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde vorgenommen.

Finanzinstrumente

Die Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie stellt sich zum Berichtsstichtag 30. Juni 2025 wie folgt dar:

In Mio. Euro
30.06.2025
Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte
Vermögenswerte aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 43,3 97,0 12,2 152,4
Wertpapiere 0,0 0,0 0,0 0,0
Wertpapiere (OCI-Option) 6,2 0,0 0,0 6,2
49,5 97,0 12,2 158,6
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 42,7 34,2 19,3 96,2
42,7 34,2 19,3 96,2

In Mio. Euro

31.12.2024 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte
Vermögenswerte aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 78,2 113,1 33,6 225,1
Wertpapiere 0,3 0,0 0,0 0,3
Wertpapiere (OCI-Option) 0,1 0,0 0,0 0,1
78,6 113,1 33,6 225,5
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 95,4 165,6 34,1 295,1
95,4 165,6 34,1 295,1

Die Level der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind im Folgenden beschrieben:

Level 1 Die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten unverändert übernommenen Preise.
Level 2 Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Level 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.
Level 3 Nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren).

Im ersten Halbjahr 2025 wurden sowohl Einkaufs- als auch Verkaufskontrakte abgeschlossen, für die die FVTPL-Option ausgeübt wurde. Bei diesen physischen PPAs würde die Bilanzierung als Eigennutzungsverträge zu einer bilanziellen Inkongruenz führen, da die zugehörigen Gegengeschäfte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die Bewertung der Kontrakte erfolgt anhand eines internen Bewertungsmodells auf Basis hauptsächlich nicht beobachtbarer Inputfaktoren unter Verwendung der Barwertmethode (Level 3). Die wesentlichen Bewertungsparameter sind hierbei die erwarteten Strompreise, die erwarteten Liefermengen sowie die Berücksichtigung von Risikoabschlägen, wobei die nicht beobachtbaren Inputfaktoren das Basisrisiko, den Market Value Advantage sowie die Capture Rate umfassen. Die Abschläge auf das Basisrisiko werden mit der auf historischen Marktpreisen basierenden Profit-at-Risk-Methode abgeleitet. Der Market Value Advantage wird je Anlage für den jeweiligen Erzeugungstyp (Wind onshore, Photovoltaik) zum Durchschnittswert vergleichbarer installierter Systeme ins Verhältnis gesetzt, die geschätzte relative Mehr- oder Minderwertigkeit zum Gesamtmarktindex pro Erzeugungstyp aus der Spot-Bewirtschaftung wird in Form eines Auf- oder Abschlags bewertet. Daneben wird in Form der Capture Rate die zukünftig erwartete Wertigkeit des Erzeugungstyps marktscharf ermittelt und ins Verhältnis zum erwarteten Durchschnittsmarktpreis (Base-Preis) gesetzt. Der wesentliche Treiber für die erwartete Wertigkeit bei fluktuierenden Erzeugungstypen ist die negative Preis-Last-Korrelation, bedingt durch zukünftige Ausbaupfade der entsprechenden Technologie; die Capture Rates werden über die Aktualisierung der Ausbaupfade und ein Set von Wetter- bzw. Erzeugungsszenarien laufend kalibriert.

Im Zuge der Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert bei einer Änderung genannter nicht beobachtbarer Inputfaktoren ermittelt. Eine gleichzeitige Änderung des Basisrisikos und des Market Value Advantage um plus/minus 1,0 Prozent führt zu einem abweichenden beizulegenden Zeitwert von minus/plus 0,01 Prozent (Vorjahr: minus/plus 0,01 Prozent). Eine Änderung beider Faktoren um plus/minus 5,0 Prozent resultiert in einer Veränderung von minus/plus 0,06 Prozent (Vorjahr: minus/plus 0,05 Prozent) für das Portfolio Markt Deutschland. Für das Portfolio Markt Spanien resultiert eine Veränderung von plus/minus 0,64 Prozent (Vorjahr: minus/plus 0,48 Prozent) aus der Änderung beider Faktoren um plus/minus 1,0 Prozent sowie eine Veränderung von plus/minus 3,2 Prozent (Vorjahr: minus/plus 2,42 Prozent) aus der Änderung beider Faktoren um plus/minus 5,0 Prozent. Grundsätzlich waren für beide Märkte gefallene Marktpreis- und Volatilitätsniveaus im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten. Die Änderung der Sensitivitäten ergibt sich im Wesentlichen aus den gesunkenen Marktwerten und der damit einhergehenden höheren Relation von Inputfaktoren zu beizulegendem Zeitwert. Für den Inputfaktor Capture Rate wird keine Sensitivität berechnet, da die Prognose für die Capture Rate während des kurzfristigen Zeithorizonts nahezu konstant bleibt. Das Basisrisiko ist somit als einziger wesentlicher Treiber der Sensitivität zu identifizieren, sodass keine weiteren alternativen Annahmen zu den verbleibenden Inputfaktoren erforderlich sind. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Basisrisiko und dem Market Value Advantage.

Der beizulegende Zeitwert der dem Level 3 zugeordneten PPA-Verträge, für welche die FVTPL-Option angewendet wird, entwickelte sich wie folgt:

In Mio. Euro Finanzielle
Vermögenswerte (Level 3)
Finanzielle
Verbindlichkeiten
(Level 3)
Stand 01.01.2025 33,6 34,1
Abgänge - 0,5 - 2,1
Erfolgswirksame Veränderung des beizulegenden Zeitwerts - 21,0 - 12,6
Stand 30.6.2025 12,2 19,3
Stand 01.01.2024 6,4 37,4
Abgänge - 2,7 - 27,4
Erfolgswirksame Veränderung des beizulegenden Zeitwerts 29,9 24,1
Stand 31.12.2024 33,6 34,1

Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus Level 3-Instrumenten werden im Materialaufwand ausgewiesen.

Buch- und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Die Tabelle auf der folgenden Seite zeigt die Buchwerte der entsprechenden Bilanzpositionen unter Angabe der IFRS-9-Kategorien - "Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten", "erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert" und "erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert". Diese Buchwerte werden am Ende der Tabelle den beizulegenden Zeitwerten zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer finanziellen Verbindlichkeit gezahlt würde. Bei den kurzfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stellt der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar.

Insbesondere für die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stellt der Buchwert teilweise den besten Schätzer des beizulegenden Zeitwerts und damit eine vernünftige Annäherung an diesen dar. Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen an übrigen Unternehmen - also Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden - werden in der Spalte "Kein FI" (= Kein Finanzinstrument) ausgewiesen.

Bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere bei den langfristigen Finanzschulden, kann es aufgrund der teils längeren Restlaufzeiten zu Abweichungen zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert kommen. Sofern keine Marktpreise vorhanden sind, kommt zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte die Discounted-Cashflow-Methode unter Berücksichtigung eines laufzeit- und unternehmensspezifischen Fremdkapitalzinssatzes zur Anwendung.

Grundlage für die Bewertung der Warentermingeschäfte ist der Markt- oder Börsenwert für vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag. In der folgenden Tabelle werden die als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting designierten Derivate in der Spalte " keine Kategorie" ausgewiesen.

In den nachfolgenden Tabellen zur Folgebewertung gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 9 werden ausschließlich die Finanzinstrumente gezeigt, die ein Finanzinstrument im Sinne des IFRS 9 darstellen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen unterliegen keiner Bewertungskategorie des IFRS 9. Die Leasingverbindlichkeiten werden daher nicht in der Tabelle gezeigt. Die Forderungen aus Leasingverhältnissen sind Bestandteil der Bilanzposition "übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte" und sind zum Zweck der Überleitbarkeit weiterhin Bestandteil der Buchwert-Zeitwert-Tabelle.

Die Gesellschaften des Segments Cefetra Group, die WHG sowie einzelne Gesellschaften des Segments Regenerative Energien werden zum 30. Juni 2025 gemäß IFRS 5 klassifiziert und somit nicht mehr in den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für weitere Erläuterungen wird auf den Abschnitt "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und ein aufgegebener Geschäftsbereich" in diesen ausgewählten erläuternden Anhangangaben verwiesen.

Folgebewertung gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 9 1
In Mio. Euro zum 30.06.2025 Buchwert
30.06.2025
AC FVTPL FVTPL (Option) FVTOCI
(Option)
keine
Kategorie
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Übrige Finanzanlagen2 76,6 27,8 0,3 0,0 6,2 0,0
Vermögenswerte aus Derivaten 9,0 0,0 7,8 1,2 0,0 0,0
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 22,3 0,0 0,0 0,0 0,0 22,3
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9,9 9,9 0,0 0,0 0,0 0,0
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 26,5 17,7 0,0 0,0 0,0 0,0
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Vermögenswerte aus Derivaten 102,7 0,0 91,7 11,0 0,0 0,0
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 18,4 0,0 0,0 0,0 0,0 18,4
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 937,3 937,3 0,0 0,0 0,0 0,0
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 335,7 163,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Flüssige Mittel 348,7 348,7 0,0 0,0 0,0 0,0
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden 3.830,6 3.830,6 0,0 0,0 0,0 0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 0,2 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0
Verbindlichkeiten aus Derivaten 8,0 0,0 7,1 0,9 0,0 0,0
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 14,0 0,0 0,0 0,0 0,0 14,0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 308,0 294,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden 655,8 655,8 0,0 0,0 0,0 0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 812,6 812,6 0,0 0,0 0,0 0,0
Verbindlichkeiten aus Derivaten 64,0 0,0 45,6 18,4 0,0 0,0
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 10,2 0,0 0,0 0,0 0,0 10,2
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 262,7 247,9 0,0 0,0 0,0 0,0
Übrige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 360,0 136,1 0,0 0,0 0,0 0,0
IFRS-9-Kategorien
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC 1.504,4
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL 99,8
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL (Option) 12,2
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI (Option) 6,2
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC 5.977,2
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL 52,7
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL (Option) 19,3
In Mio. Euro zum 30.06.2025 Kein FI Fair Value
30.06.2025
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Übrige Finanzanlagen2 42,3 76,6
Vermögenswerte aus Derivaten 0,0 9,0
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 0,0 22,3
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,0 9,9
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 8,8 26,5
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Vermögenswerte aus Derivaten 0,0 102,7
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 0,0 18,4
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 0,0 937,3
Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 172,7 335,7
Flüssige Mittel 0,0 348,7
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden 0,0 3.785,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 0,0 0,2
Verbindlichkeiten aus Derivaten 0,0 8,0
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 0,0 14,0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 14,0 328,3
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden 0,0 655,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 0,0 812,6
Verbindlichkeiten aus Derivaten 0,0 64,0
Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 0,0 10,2
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 14,8 262,7
Übrige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 223,9 360,0
IFRS-9-Kategorien
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL (Option)
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI (Option)
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL (Option)

1 AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert).
2 Die übrigen Finanzanlagen beinhalten auch Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Anteile an sonstigen Beteiligungen. Da diese keine Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 darstellen, erfolgt der Ausweis in der Spalte "Kein FI" (= Kein Finanzinstrument).

Der gemäß Level 2 der Fair-Value-Hierarchie der langfristigen Finanzschulden ermittelte beizulegenden Zeitwert zum 30. Juni 2025 für den BayWa-Konzern beträgt 3,8 Mrd. Euro. Der ebenso ermittelte Zeitwert der Gesellschafterdarlehen, die in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, beträgt zum Stichtag 309,0 Mio. Euro.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des BayWa-Konzerns unterteilen sich wie folgt:

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024
Ware 6.342,1 7.811,1
Dienstleistung 517,6 479,8
6.859,7 8.290,9

In den Umsatzerlösen sind auch Umsätze, die die BayWa als Agent in Zusammenhang mit der Herausgabe von Tankkarten und in bestimmten Bereichen des Handels mit Obst vereinnahmt, enthalten. Darüber hinaus wird der Verkauf von Projektgesellschaften - speziell im Segment Regenerative Energien -, soweit es sich um umsatzgleiche (revenue-like) Transaktionen handelt, ebenso in den Umsatzerlösen abgebildet.

Die Gliederung nach Unternehmensbereichen und Regionen ist aus der Segmentberichterstattung ersichtlich. Aufgrund der diversifizierten Geschäftstätigkeit der einzelnen Segmente werden intersegmentäre Umsätze nur in unwesentlichem Umfang getätigt.

Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und übriges Beteiligungsergebnis

In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024
Erträge/Aufwendungen aus at-Equity-bilanzierten Anteilen - 0,8 3,1
Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang von at-Equity-bilanzierten Anteilen 0,6 5,2
Abschreibungen und Wertminderungen auf at-Equity-bilanzierte Anteile 0,0 - 42,9
Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen - 0,2 - 34,6
Erträge/Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen - 0,9 0,8
Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang von verbundenen Unternehmen 3,7 - 0,8
Sonstige Beteiligungserträge und ähnliche Erträge 5,1 6,0
Abschreibungen und sonstige Aufwendungen auf Finanzanlagen - 8,0 - 1,3
Übriges Beteiligungsergebnis - 0,2 3,0
- 0,4 - 31,6

Das Ergebnis aus den at-Equity-bilanzierten Anteilen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 34,4 Mio. Euro und liegt bei minus 0,2 Mio. Euro. Im Vorjahr war in diesem Posten noch eine Abschreibung der Anteile an der Amadeus Wind Holdings, LLC in Höhe von 42,9 Mio. Euro enthalten. Das übrige Beteiligungsergebnis verringerte sich um 3,4 Mio. Euro und beläuft sich auf minus 0,4 Mio. Euro. Dieser Rückgang ist vor allem auf die Fair-Value-Bewertung einer Beteiligung bei der BayWa r.e. Energy Ventures GmbH in Höhe von 5,8 Mio. Euro zurückzuführen. Darüber hinaus wurden Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. Euro im laufenden Geschäftsjahr abgeschrieben.

Bilanzverlust 2024

Die BayWa AG als Konzernobergesellschaft des BayWa-Konzerns hat in ihrem nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) erstellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 einen Bilanzverlust von minus 971.133.327,60 Euro ausgewiesen. Damit ist das Eigenkapital, das zum Ende des Geschäftsjahres 2023 noch 731,4 Mio. Euro betrug, aufgebraucht. Es resultierte ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 380.327.960,65 Euro. Folglich schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 26. August 2025 vor, diesen Betrag vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Ausschüttung je dividendenberechtigter Stückaktie erübrigt sich.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie resultiert aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der BayWa AG nach Berücksichtigung der Dividende auf das Hybridkapital, geteilt durch die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen und dividendenberechtigten Aktien. Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie der aufgegebenen Geschäftsbereiche erfolgt ohne Berücksichtigung der Dividenden auf das Hybridkapital. Effekte, die zu einer Verwässerung führten, hat es nicht gegeben. Damit entsprechen sich das verwässerte und das unverwässerte Ergebnis je Aktie.

In Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024
Unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftstätigkeiten - 10,76 - 7,80
Unverwässertes Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftstätigkeiten - 0,18 - 0,14
Unverwässertes Ergebnis je Aktie - 10,94 - 7,94
Verwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftstätigkeiten - 10,76 - 7,80
Verwässertes Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftstätigkeiten - 0,18 - 0,14
Verwässertes Ergebnis je Aktie - 10,94 - 7,94

Berichtspflichtige Sachverhalte

In der Halbjahresfinanzberichterstattung ist über Sachverhalte zu berichten, die Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Periodenergebnis oder Cashflows beeinflusst haben und die aufgrund ihrer Art, ihres Ausmaßes oder ihrer Häufigkeit ungewöhnlich sind. Der vorliegende Halbjahresfinanzbericht enthält alle bekannten, als berichtspflichtig einzustufenden Sachverhalte. Darüber hinaus haben sich nach unserer Kenntnis keine Sachverhalte ergeben, die an dieser Stelle zu berichten wären.

Das Sanierungsgutachten der BayWa AG enthält umfassende Angaben zum Umbau des Unternehmens und zu den dafür nötigen Maßnahmen. Diese umfassen neben dem Abbau von Vollzeitstellen auch die Schließung verschiedener Standorte. Restrukturierungsrückstellungen werden angesetzt, wenn die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung entsprechend den Kriterien gemäß IAS 37.72 entstanden ist. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 fehlte es an hinreichenden Konkretisierungen der Maßnahmen aus dem Sanierungsgutachten, weshalb keine faktische Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt vorlag. Aus diesem Grund konnte keine bilanzielle Risikovorsorge zum Stichtag 31. Dezember 2024 gebildet werden. Dies hat sich in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahr 2025 geändert, sodass die Maßnahmen bereits umgesetzt oder entsprechend konkretisiert wurden. Die Höhe der Verpflichtung beläuft sich zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung am 31. März 2025 auf 72,8 Mio. Euro und ergibt sich aus den Maßnahmen, soweit sie im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprogramm und Standortschließungen stehen. Die langfristige Teil der Restrukturierungsrückstellung wird mit einem Zinssatz von 1,48 Prozent abgezinst. Die Restrukturierungsrückstellung beträgt zum 30. Juni 2025 66,0 Mio. Euro. Der langfristige Teil beläuft sich auf 22,7 Mio. Euro. Der kurzfristige Anteil beträgt zum Stichtag 43,3 Mio. Euro. Die Rückstellung wird unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen und nach dem tatsächlichen Verbrauch bilanziell reduziert.

Steuerberechnung

Der Ertragsteueraufwand zur Zwischenberichtsperiode wird gemäß IAS 34.30 (c) auf Grundlage der Schätzung des gewichteten durchschnittlichen jährlichen Ertragsteuersatzes erfasst, der für das gesamte Geschäftsjahr erwartet wird. Dieser geschätzte durchschnittliche jährliche effektive Ertragssteuersatz wird auf das Ist-Vorsteuerergebnis der Zwischenperiode angewendet.

Hiernach beläuft sich der geschätzte Ertragssteuersatz für die Zwischenberichtsperiode vom 1. Januar bis 30. Juni 2025 auf 4,11 Prozent (Vergleichszeitraum des Vorjahres: 2,59 Prozent).

Sofern aktive latente Steuern bilanziert sind, umfassen diese auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgeperioden ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist.

Für den BayWa-Konzern gilt das "Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG)" ab dem Geschäftsjahr 2024 (das sogenannte Pillar-II-Konzept). Da die BayWa AG als oberste Muttergesellschaft des Konzerns ihren Sitz in Deutschland hat, gilt der Rahmen ab dem 1. Januar 2024 für den BayWa-Konzern. Nach dem Gesetz muss der Konzern für jedes Land mit einem effektiven Steuersatz von unter 15 Prozent einen Steuererhöhungsbetrag zahlen, jedoch sind hier Vereinfachungen in Form zeitlich befristeter "Safe-Harbour"-Regelungen pro Land vorgesehen.

Zur Zwischenberichtsperiode wurde eine Analyse des voraussichtlichen Steuersatzes vorgenommen, die im Ergebnis per 30. Juni 2025 zu keinem Rückstellungsbedarf für Ergänzungsbeträge nach Pillar II geführt hat. Der BayWa-Konzern macht zudem von der vorübergehenden Ausnahme Gebrauch, die sich aus der Implementierung der Pillar-II-Regelungen ergibt und in der im Mai 2023 veröffentlichten Änderung von IAS 12 enthalten ist. Diese erlaubt es, latente Steuern im Zusammenhang mit Pillar II nicht bilanzieren zu müssen.

Am 19. Juli 2025 trat das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland in Kraft. Hierdurch könnten sich grundsätzlich Auswirkungen auf die Steuerquote des BayWa-Konzerns ergeben. Die Einführung von erweiterten Sofortabschreibungen und beschleunigten Abschreibungsregelungen für bestimmte Wirtschaftsgüter können Veränderungen bei den temporären Differenzen auslösen und damit zu einer Anpassung der aktiven latenten Steuern führen. Da viele Konzerngesellschaften aufgrund negativer Werthaltigkeitsprognose bereits in der Vergangenheit Wertberichtigungen auf aktive latenten Steuern vorgenommen haben, ist insgesamt von einer eher unwesentlichen Auswirkung der beschriebenen Effekte auf die Steuerquote des BayWa Konzerns auszugehen.

Als weitere Maßnahme im Rahmen dieses Gesetzes wurde die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent auf 10 Prozent in fünf jährlichen Schritten um jeweils 1 Prozent ab dem Veranlagungszeitraum 2028 beschlossen. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Bewertung der latenten Steueransprüche und Steuerverbindlichkeiten, da für diese Bewertung der Steuersatz zu verwenden ist, der im Zeitpunkt der Umkehr von temporären Differenzen bzw. der Nutzung von steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen zu erwarten ist. Die geplante schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes erfordert demgemäß komplexe Detailberechnungen für die Bewertung der latenten Steuern. Da diese bis zum Zeitpunkt der Halbjahresberichterstattung nicht abschließend durchgeführt werden konnten, kann keine belastbare Abschätzung der Auswirkungen erfolgen.

Eventualschulden und Eventualforderungen

Weder bei den Eventualschulden noch bei den Eventualforderungen haben sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem 31. Dezember 2024 ergeben.

Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist gemäß IAS 7 nach der indirekten Methode erstellt und nach den Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die auf den aufgegebenen Geschäftsbereich Cefetra Group entfallenden Bestandteile der Kapitalflussrechnung wurden sowohl für die aktuelle Periode als auch für die Vergleichsperiode jeweils in einem gesonderten Posten dargestellt.

Sonstige berichtspflichtige Sachverhalte nach dem Bilanzstichtag

Seit dem Stichtag 30. Juni 2025 hat die BayWa insgesamt zwei Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht:

Am 1. Juli 2025 hat die BayWa AG bekannt gegeben, dass der Bezugspreis für die einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan auf 2,79 Euro pro neue Aktie festgesetzt wurde. Die Kapitalerhöhung wird in zwei Tranchen durchgeführt, wobei im Rahmen der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre, Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG, bezugsberechtigt sind bis zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von 125 Mio. Euro. Die Auszahlung des Emissionserlöses aus der ersten Tranche in Höhe von 125 Mio. Euro erfolgte am 11. Juli 2025. Bis Ende des Jahres 2025 soll die zweite Tranche in Höhe von bis zu 76,6 Mio. Euro den Aktionären im Streubesitz angedient werden, wovon 25 Mio. Euro durch die beiden Ankeraktionäre abgesichert sind.

Am 3. Juli 2025 hat die BayWa AG eine weitere Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, mit der der vollständige Verbrauch des buchmäßigen Eigenkapitals der BayWa AG und der Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags kommuniziert wurden. Im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 hat sich gezeigt, dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat und negativ ist. Der entsprechende Eigenkapitalverlust bewegt sich innerhalb der Erwartungen des Sanierungskonzepts und hat folglich keine Auswirkungen auf dessen Umsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose gemäß der Sanierungsvereinbarung.

Ausscheiden von Matthias Taft aus dem Vorstand der BayWa r.e. AG

Matthias Taft wird den Vorstand der BayWa r.e. AG Ende August 2025 verlassen. Die bisherigen Verantwortungsbereiche von Matthias Taft werden bis zur Bestellung eines neuen Chief Executive Officer durch den Aufsichtsrat auf die Vorstandsmitglieder Dr. Daniel Gäfke (Chief Operating Officer), Elmar Geissinger (Chief Financial Officer) und Hans-Joachim Ziems (Chief Restructuring Officer) aufgeteilt.

Darüber hinaus haben sich seit dem Bilanzstichtag 30. Juni 2025 keine weiteren berichtspflichtigen Sachverhalte ergeben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-Konzerns haben.

Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Der Halbjahresfinanzbericht wurde keiner prüferischen Durchsicht unterzogen.

Segmentberichterstattung

Im Zuge der Erstellung des Sanierungsgutachtens wurde die interne Steuerung und damit einhergehend auch die externe Segmentberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2025 neu strukturiert. Diese Neugliederung orientiert sich weniger an den operativen Geschäftszweigen als vielmehr am organisatorischen Aufbau des Konzerns: Die Unterteilung erfolgt nach sogenannten Teilkonzernen (BayWa, BayWa, r.e., Global Produce, Cefetra Group, RWA), wobei lediglich der Teilkonzern BayWa mit rund 80 Beteiligungen weiterhin in die bekannten operativen Geschäftszweige unterteilt wird. Die Segmentierung erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2025 in neun statt der bisher bekannten acht Segmenten. Dabei betrifft die größte Änderung die RWA AG sowie deren unmittelbare und mittelbare Tochterunternehmen. Diese werden ab dem Geschäftsjahr 2025 (bis zum Abgang am 2. Mai 2025) als eigenständiges Segment dargestellt. Bisher wurden die Ergebnisbeiträge der RWA den jeweiligen, bis 31. Dezember 2024 bestehenden operativen BayWa-Segmenten Energie, Agrar, Technik, Bau sowie den Sonstigen Aktivitäten zugeordnet, da die Geschäftsaktivitäten der RWA mit denen der BayWa AG vergleichbar sind.

Seit dem 1. Januar 2025 werden die neuen, teilweise auch umbenannten Segmente BayWa Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität (ehemals: Energie), BayWa Baustoffe und BayWa Sonstiges (ehemals: Sonstige Aktivitäten) entsprechend ohne die Ergebnisbeiträge der RWA, die als eigenständiges Segment dargestellt wird, ausgewiesen. Die Segmente Regenerative Energien, Global Produce und Cefetra Group sind unverändert. Somit werden statt der bisher sieben nun acht operative Segmente zusammen mit dem Segment BayWa Sonstiges im Konzern konsolidiert. Diese Neugliederung trägt dem Umstand Rechnung, dass im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen einzelne Konzernbereiche veräußert wurden und noch werden. Durch die neue Struktur wird die Vergleichbarkeit der Geschäftszahlen über künftige Berichtszeiträume sichergestellt. Zudem entspricht die Segmentstruktur der tatsächlichen Steuerung des Konzerns, da die operative Verantwortung auf Segmentebene liegt.

Insgesamt unterscheiden sich die Segmentinformationen (neben der verkürzten Darstellung) im Aufbau und in der Segmentabgrenzung zu den im Konzernfinanzbericht 2024 enthaltenen Segmentinformationen. Die Vorjahresdarstellung wurde entsprechend angepasst.

Mit dem vorliegenden Halbjahresabschluss wird das Segment Cefetra Group erstmals als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 klassifiziert. Dies spiegelt sich auch in den nachfolgenden verkürzten Segmentinformationen wider: Aufgrund dieser Klassifizierung wird das Segment Cefetra Group ausschließlich in der Zeile "Konzernhalbjahresfehlbetrag aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" dargestellt.

Neben dem Entkonsolidierungseffekt aufgrund des erfolgreichen Closing zum 2. Mai 2025 werden die Ergebnisbeiträge der RWA nur noch für das erste und zeitanteilig für das zweite Quartal des Geschäftsjahres 2025 bis zum Closing in der Spalte "RWA" aufgeführt.

Sämtliche Konsolidierungsmaßnahmen werden in einer gesonderten Spalte der Segmentberichterstattung gezeigt. Neben den dargestellten Abschreibungen bestehen keine wesentlichen zahlungsunwirksamen Posten, die in der Segmentberichterstattung gesondert auszuweisen sind.

Schwerpunkt des Segments BayWa Agrar ist das direkte Handelsgeschäft mit den Landwirten. Dazu versorgt es landwirtschaftliche Kunden in Deutschland über das ganze Jahr hinweg mit Betriebsmitteln, die für die landwirtschaftliche Produktion notwendig sind, z. B. mit Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmitteln sowie mit Futter- und Hygienemitteln für die Tierhaltung. Zudem erfasst das Segment nach der Ernte Agrarerzeugnisse wie Getreide, Ölsaaten oder Hopfen und vermarktet diese an lokale und regionale Verarbeiter, aber auch in Exportmärkte. Dafür verfügt es über eine hohe Lager- und Logistikleistung einschließlich Anschluss zur Ostsee über zwei Häfen.

Im Segment BayWa Technik ist der Vertrieb von Maschinen, Geräten und Anlagen für die Land-, Forst- und Kommunalwirtschaft in Deutschland und Österreich gebündelt. Das Segment deckt neben dem Verkauf von Neu- und Gebrauchtmaschinen auch Wartungs- und Reparaturleistungen inkl. Ersatzteilservice ab. Die BayWa ist weltweit der größte Vertriebspartner des AGCO-Konzerns mit den Marken Fendt, Massey Ferguson, Valtra und Challenger sowie führend im globalen Vertrieb von CLAAS-Landmaschinen. Zum Kundenkreis zählen neben Agrar- und Forstbetrieben auch Wein- und Obstbauern, Kommunen und gewerbliche Unternehmen. Angeboten werden hier auch verschiedene Marken von Fahrzeugen für den Kehr-, Reinigungs- und Winterdienst sowie Mäh- und Sportplatztechnik. Darüber hinaus expandiert auch das Segment Technik in internationale Märkte wie die Niederlande, Südafrika und Kanada.

Das Segment BayWa Wärme & Mobilität beinhaltet die flächendeckende Versorgung gewerblicher und privater Kunden mit Heizöl, Kraft- und Schmierstoffen, AdBlue sowie Holzpellets und Wärmelösungen. Daneben bietet das Segment auch Lösungen in den Bereichen Elektromobilität, LNG (Liquefied Natural Gas) und digitale Mobilität.

Das Segment BayWa Baustoffe deckt das komplette Baustoffsortiment ab - von Tiefbau, Hochbau, Neubau, Renovierung und Modernisierung über Garten- und Landschaftsbau bis hin zu energetischen und baugesunden Lösungspaketen. Die Kernregion des Segments Bau liegt in Süddeutschland. Das Produktspektrum richtet sich an Bauunternehmen, Kommunen, Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie den privaten Endverbraucher. Das Segment Bau bietet den Kunden zudem zahlreiche Spezialisierungen und vielfältige Dienstleistungen sowie Kompetenz und Unterstützung bei innovativen Themen wie gesundes Bauen und Energieeffizienz. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bereitstellung von Spezialsortimenten beispielsweise in den Bereichen Holzbau und Konstruktionsholz, Schalungszubehör und Betonfertigteile sowie Flachdachbau. Darüber hinaus kooperiert die BayWa in Deutschland mit Bauträgern bei der Realisierung von Bauprojekten.

Das Segment BayWa Sonstiges umfasst neben Randaktivitäten überwiegend die Aktivitäten des BayWa-Konzerns im Bereich Immobilien.

Das Segment Regenerative Energien umfasst die Aktivitäten der BayWa r.e. AG, unter deren Dach der Konzern wesentliche Teile der Wertschöpfungskette im Bereich der erneuerbaren Energien abdeckt. Gegründet 2009, ist das Tochterunternehmen BayWa r.e. heute ein weltweit aktiver Entwickler, Dienstleister, Photovoltaik-(PV-)Großhändler, Energiehändler und Anbieter von Energielösungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Die BayWa r.e. verfolgt eine dreifache Diversifizierungsstrategie ihres Geschäftsportfolios: nach Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsaktivitäten. Die Geschäftsaktivitäten gliedern sich in die fünf operativen Bereiche Projects EMEA/APAC & Solutions, Projects Americas, IPP, Operations EMEA und Solar Trade. Die Bereiche Projects EMEA/APAC & Solutions sowie Project Americas befassen sich weltweit mit der Entwicklung und Erstellung von Wind- und Solarenergieanlagen. Der Bereich IPP (Independent Power Producer, unabhängiger Energieerzeuger) besitzt, betreibt und verwaltet ein globales Portfolio an Erneuerbare-Energie-Anlagen. Der Bereich Operations EMEA bietet technische und kommerzielle Dienstleistungen, die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien sowie die technische und kaufmännische Betriebsführung für den Betrieb von Wind- und Solaranlagen sowie Batteriespeichern in allen Kernmärkten in Europa sowie den Energiehandel und die Vermarktung von Strom aus eigenen Anlagen als Independent Power Producer (IPP) an. Im Bereich Solar Trade ist die BayWa r.e. AG als internationaler Großhändler für PV-Produkte aktiv.

Das Segment Global Produce fasst sämtliche Aktivitäten des Konzerns im Bereich Obst- und Gemüseanbau und den Handel mit diesen Produkten zusammen. In Deutschland ist die BayWa der bedeutendste Einzelvermarkter von heimischem Tafelkernobst für den Lebensmitteleinzelhandel. Haupterfassungsgebiet ist die Bodenseeregion. Im internationalen Kontext gehören zum Segment auch die neuseeländische T&G Global-Unternehmensgruppe mit Sitz in Auckland sowie der niederländische Südfrüchtehändler TFC Holland B.V., Maasdijk, mit denen die gesamte Wertschöpfungskette in der Obst- und Gemüsevermarktung global abgedeckt wird.

Das Segment Cefetra Group ist auf den internationalen Handel mit Getreide und Ölsaaten spezialisiert und deckt als Supply Chain Manager die gesamte Wertschöpfungskette vom Einkauf über die Logistik bis zum Vertrieb ab. Zu den Kunden zählen lokale und internationale Getreide- und Ölmühlen, Brauereien und Mälzereien, Hersteller von Stärke- und Futtermitteln sowie Hersteller von Bio-Kraftstoffen und Ethanol. Daneben wird im Segment Cefetra Group das Geschäft mit Waren wie Stärkeprodukten, Reis und Hülsenfrüchten, aber auch mit Bioprodukten gezielt ausgebaut. Das Segment Cefetra Group bedient so die wachsende Nachfrage der Lebens- und Futtermittelindustrie nach diesen Produkten. Zum Stichtag 30. Juni 2025 ist das Segment Cefetra Group als aufgegebener Geschäftsbereich bilanziert.

Das Segment RWA war bis zum erfolgreichen Verkauf im zweiten Quartal 2025 im Agrar- und Baustoffhandel sowie im Technikvertrieb und Energiebereich tätig. Im Zuge der Neustrukturierung der Segmentierung wurden die Tätigkeiten der RWA in den einzelnen Segmenten zum Segment RWA zusammengefasst.

Neben den in den Segmenten ausgewiesenen Umsatzerlösen mit Dritten werden zusätzlich die Umsatzerlöse innerhalb und zwischen den Segmenten dargestellt. Eine Untergliederung der Umsatzerlöse nach einzelnen Produkten und Dienstleistungen wird auf Konzernebene aufgrund der Heterogenität der im Konzern abgesetzten Produkte nicht vorgenommen. Sowohl die Umsätze innerhalb als auch zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Konditionen. In diesem Zusammenhang eventuell entstehende Zwischengewinne werden im Konzernabschluss eliminiert.

Die wesentliche finanzielle Steuerungsgröße im BayWa-Konzern stellt ab dem Geschäftsjahr 2025 das bereinigte EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigt um Restrukturierungseffekte) dar. Diese wird als geeignet erachtet, um die nachhaltige Ertragskraft des operativen Geschäfts sachgerecht abzubilden. In Anlehnung an die Darstellung im Sanierungsgutachten werden Bereinigungen hinsichtlich außerordentlicher Aufwendungen und Erträge, die im direkten Zusammenhang mit der Restrukturierung des BayWa-Konzerns stehen, vorgenommen. Die stellt eine Abweichung zu den Vorjahren dar, in denen das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) als die wesentliche Steuerungsgröße berichtet wurde. Im BayWa-Konzern setzt sich das EBIT aus dem Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit zuzüglich des Ergebnisses aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und dem übrigen Beteiligungsergebnis zusammen. Um den Übergang der Steuerungsgrößen vom EBIT zum bereinigten EBITDA sowie eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr darzustellen, ist in den verkürzten Segmentinformationen zum 30. Juni 2025 sowohl das bereinigte EBITDA als auch das EBIT zu finden. Für den Vorjahreszeitraum wird ausschließlich das EBIT berichtet. Eine Überleitung vom EBIT auf das bereinigte EBITDA findet sich in Abschnitt Steuerungssystem des BayWa-Konzerns.

Neben Umsatz und den beiden genannten Ergebniskennzahlen werden hinsichtlich der Bilanz lediglich die gesamten Vermögenswerte auf die Segmente aufgeteilt, das heißt, es erfolgt eine Darstellung der Bilanzsumme eines jeden Segments.

Eine rechnerische Überleitung in den nachfolgenden Finanzinformationen nach Segmenten ist nicht möglich.

Verkürzte Segmentinformationen (GuV) für das erste Halbjahr 2025

In Mio. Euro Q1-2/2025 BayWa Agrar BayWa
Technik
BayWa
Wärme & Mobilität
BayWa Baustoffe BayWa
Sonstiges
Regenerative
Energien
Umsatzerlöse mit Dritten 1.174,0 971,3 647,0 548,3 268,7 1.643,2
Umsatzerlöse innerhalb des Segments 93,8 9,1 43,0 6,4 3,0 115,4
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 20,7 0,9 0,9 0,3 0,7 0,8
Umsatzerlöse gesamt 1.288,5 981,3 690,9 555,0 272,4 1.759,4
Bereinigtes EBITDA2 16,7 51,3 13,4 0,3 - 2,9 - 71,9
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 6,2 39,9 3,6 - 10,4 - 166,2 - 146,7
davon: Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen 0,5 - 0,2 0,1 - 1,8 0,1 - 0,4
davon: übriges Beteiligungsergebnis - 0,9 0,0 0,0 0,0 7,5 15,0
Konzernhalbjahresfehlbetrag
davon: Konzernhalbjahresfehltbetrag aus fortgeführten Geschäftsbereichen
davon: Konzernhalbjahresfehlbetrag aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
In Mio. Euro Q1-2/2025 Global
Produce
RWA1 Überleitung Konzern
Umsatzerlöse mit Dritten 481,2 1.126,0 0,0 6.859,7
Umsatzerlöse innerhalb des Segments 94,8 161,7 - 527,2 0,0
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 0,0 44,0 - 68,3 0,0
Umsatzerlöse gesamt 576,0 1.331,7 - 595,5 6.859,7
Bereinigtes EBITDA2 29,7 29,1 0,0 65,6
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 12,8 3,3 0,0 - 257,4
davon: Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen 0,0 1,5 0,0 - 0,2
davon: übriges Beteiligungsergebnis 0,4 - 22,2 0,0 - 0,2
Konzernhalbjahresfehlbetrag - 527,8
davon: Konzernhalbjahresfehltbetrag aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 521,4
davon: Konzernhalbjahresfehlbetrag aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - 6,3

1 Die Veräußerungsgruppe RWA hat mit Wirkung zum 2. Mai 2025 den BayWa-Konzern verlassen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist bis zum Abgangszeitpunkt enthalten.
2 Bereinigtes EBITDA (= Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigt um außerordentliche Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Restrukturierung)

Verkürzte Segmentinformationen (GuV) für das erste Halbjahr 2024

In Mio. Euro Q1-2/2024 BayWa Agrar BayWa
Technik
BayWa
Wärme & Mobilität
BayWa Baustoffe BayWa
Sonstiges
Regenerative
Energien
Umsatzerlöse mit Dritten 1.452,2 1.129,5 691,6 694,3 279,7 1.809,3
Umsatzerlöse innerhalb des Segments 109,8 6,4 46,5 6,2 0,9 209,4
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 16,0 1,1 1,6 0,4 1,2 0,9
Umsatzerlöse gesamt 1.578,0 1.137,0 739,7 700,9 281,8 2.019,6
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) - 0,4 63,4 - 2,7 - 7,1 - 40,6 - 274,3
davon: Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen 1,0 0,3 0,0 - 1,1 2,8 - 37,7
davon: übriges Beteiligungsergebnis 0,0 0,0 0,2 0,4 0,9 - 3,0
Konzernhalbjahresfehlbetrag
davon: Konzernhalbjahresfehltbetrag aus fortgeführten Geschäftsbereichen
davon: Konzernhalbjahresfehlbetrag aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
In Mio. Euro Q1-2/2024 Global
Produce1
RWA Überleitung Konzern
Umsatzerlöse mit Dritten 481,0 1.753,3 0,0 8.290,9
Umsatzerlöse innerhalb des Segments 73,3 228,1 - 680,6 0,0
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 0,0 73,9 - 95,1 0,0
Umsatzerlöse gesamt 554,3 2.055,3 - 775,7 8.290,9
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 5,7 22,1 0,0 - 234,0
davon: Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen 0,7 - 0,6 0,0 - 34,6
davon: übriges Beteiligungsergebnis - 1,2 5,8 0,0 3,0
Konzernhalbjahresfehlbetrag - 290,6
davon: Konzernhalbjahresfehltbetrag aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 282,8
davon: Konzernhalbjahresfehlbetrag aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - 7,8

1 Die Umsätze im Segment Global Produce wurden gemäß IAS 8.42 angepasst.

Verkürzte Segmentinformationen: Vermögenswerte zum 30. Juni 2025 und zum 30. Juni 2024

In Mio. Euro 30.06.2025 31.12.2024
Vermögenswerte
BayWa Agrar 758,6 835,4
BayWa Technik 921,2 1.043,6
BayWa Wärme & Mobilität 310,8 278,6
BayWa Baustoffe 822,4 765,6
BayWa Sonstiges 433,2 464,9
Regenerative Energien 3.219,5 3.596,6
Global Produce 1.133,3 1.095,9
RWA1 0,0 1.311,1
IFRS 52 1.520,5 1.461,2
Konzern 9.119,5 10.852,9

1 Das Segment RWA wurde zum 31. Dezember 2024 als Veräußerungsgruppe klassifiziert. Die Vermögenswerte des Teilkonzerns wurden zum Stichtag in der Bilanzposition als "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche" ausgewiesen. Mit dem Abgang der Veräußerungsgruppe RWA aus dem BayWa-Konzern mit Wirkung zum 2. Mai 2025 verbleiben daraus keine Vermögenswerte und Schulden.
2 Die Zeile "IFRS 5" enthält die Vermögenswerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group zum 30. Juni 2025.

Verkürzte Segmentinformationen: Schulden zum 30. Juni 2025 und zum 30. Juni 2024

In Mio. Euro 30.06.2025 31.12.2024
Schulden
BayWa Agrar 791,9 950,8
BayWa Technik 1.049,6 1.288,8
BayWa Wärme & Mobilität 304,5 274,5
BayWa Baustoffe 987,8 977,5
BayWa Sonstiges 1.188,6 934,2
Regenerative Energien 3.844,4 3.955,3
Global Produce 508,7 475,4
RWA1 0,0 944,9
IFRS 52 1.080,2 1.015,8
Konzern 9.755,7 10.817,2

1 Das Segment RWA wurde zum 31. Dezember 2024 als Veräußerungsgruppe klassifiziert. Die Schulden des Teilkonzerns wurden zum Stichtag in der Bilanzposition als "Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen und aufgegebenen Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Mit dem Abgang der Veräußerungsgruppe RWA aus dem BayWa-Konzern mit Wirkung zum 2. Mai 2025 verbleiben daraus keine Vermögenswerte und Schulden.
2 Die Zeile "IFRS 5" enthält die Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs Cefetra Group zum 30. Juni 2025.

Segmentinformationen nach Regionen

Außenumsätze 1 Langfristige Vermögenswerte
In Mio. Euro Q1-2/2025 Q1-2/2024 30.06.2025 31.12.2024
Deutschland 3.246,2 3.875,0 1.736,5 1.811,9
Österreich 1.016,6 1.422,2 3,7 4,2
Niederlande 162,1 207,1 207,8 224,5
Neuseeland 51,4 160,1 286,4 304,6
USA 354,6 233,9 563,2 656,5
Übriges Ausland 2.028,8 2.392,6 560,3 741,4
davon: restliches Europa 1.741,1 2.067,2 358,3 520,7
Konzern 6.859,7 8.290,9 3.357,9 3.743,1

1 Die Umsätze zum 30. Juni 2024 wurden um den Umsatzbeitrag des Segments Cefetra Group aufgrund der Klassifizierung als aufgegebener Geschäftsbereich angepasst.

München, 15. August 2025

BayWa Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Frank Hiller

Michael Baur

Prof. Dr. Matthias J. Rapp

Dr. Marlen Wienert

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

München, 15. August 2025

BayWa Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Frank Hiller

Michael Baur

Prof. Dr. Matthias J. Rapp

Dr. Marlen Wienert

Finanzkalender

Termine 2025

Hauptversammlung 2025
26. August 2025

Veröffentlichung Zahlen zum 3. Quartal 2025
13. November 2025

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Der Finanzkalender der BayWa AG wird auf der Website www.baywa.com (Investor Relations) laufend aktualisiert.

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