Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

Kaufbeuren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025

BILANZ zum 30.09.2025

AKTIVA

30.09.2025
30.09.2024
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.187.637,74 7.190.663,40
2. technische Anlagen und Maschinen 72.070,00 86.781,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 371.870,00 328.164,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 279.632,73 340.617,22
7.911.210,47 7.946.225,62
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 1.000,00 1.000,00
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 34,20 34,20
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 6.401,00 5.000,00
7.435,20 6.034,20
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.664,70 17.284,21
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 14.956,25
3. sonstige Vermögensgegenstände 624.451,71 127.856,37
638.116,41 160.096,83
II. Wertpapiere 411,04 411,04
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.481,46 4.265,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.669,00 19.080,80
8.579.323,58 8.136.114,37

PASSIVA

30.09.2025
30.09.2024
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.545.700,00 1.545.700,00
II. Kapitalrücklage 2.266.403,94 2.266.403,94
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 115.040,67 115.040,67
2. andere Gewinnrücklagen 1.700.000,00 1.700.000,00
1.815.040,67 1.815.040,67
IV. Bilanzverlust -2.818.340,53 -3.648.824,26
2.808.804,08 1.978.320,35
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 96.185,57
2. sonstige Rückstellungen 358.825,00 302.220,25
358.825,00 398.405,82
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.660.608,47 3.775.159,57
2. Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 12.495,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 145.680,48 93.690,20
4. sonstige Verbindlichkeiten 130.902,50 141.331,38
- davon aus Steuern: € 6.100,46 (VJ: € 5.484,95)
3.949.686,45 4.010.181,15
D. Passive Latente Steuern 1.462.008,05 1.749.207,05
8.579.323,58 8.136.114,37

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01 10 2024 bis 30 09 2025

01.10.2024 - 30.09.2025
01.10.2023 - 30.09.2024
1. Umsatzerlöse 736.560,91 762.243,89
2. sonstige betriebliche Erträge 744.941,03 111.952,14
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -93.562,79 -97.780,45
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -345.651,43 -343.802,80
b) soziale Abgaben -18.308,45 -17.117,22
-363.959,88 -360.920,02
5. Abschreibungen auf Sachanlagen -366.293,03 -384.607,24
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -996.574,48 -734.856,12
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 37.011,75 81.626,46
8. Zuschreibungen zu Finanzanlagen 952.685,63 1.370.688,59
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -104.902,17 -119.655,00
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 310.459,01 385.056,36
- davon Ertrag aus latenten Steuern: € 287.199,00 (VJ: € 110.632,00)
11. Ergebnis nach Steuern 856.365,98 1.013.748,61
12. sonstige Steuern -25.882,25 -17.692,37
13. Jahresüberschuss 830.483,73 996.056,24
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -3.648.824,26 -4.644.880,50
15. Bilanzverlust -2.818.340,53 -3.648.824,26

Kapitalflussrechnung 2024/2025

2024/2025
TEUR
2023/2024
TEUR
Jahresüberschuss 830 996
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens -587 -987
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -39 -912
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -344 -299
+/- Abfluss/Zufluss von Ertragsteuern 248 580
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -364 -74
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 55 -227
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -278 0
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 68 37
+/- Ertragsteueraufwand/-ertrag -310 -385
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -721 -1.271
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 280 0
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finananzlagen und Darlehensübernahmen 958 1.845
+ Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -334 -184
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 0
+ Erhaltene Zinsen 37 82
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit 941 1.743
- Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -299 -296
+ Gezahlte Zinsen -105 -120
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -404 -416
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -184 56
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -686 -742
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode -870 -686
Zusammensetzung der Finanzmittelfonds:
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4 4
Kontokorrentverbindlichkeiten -874 -690
-870 -686

Eigenkapitalspiegel 2024/2025 alle Beträge in TEUR

Gewinnrücklagen
Vorjahr Gezeichnetes Kapital Kapital Rücklage gesetzliche Rücklage andere Gewinnrücklagen Bilanzverlust Gesamt
Stand 01.10.2023 1.546 2.266 115 1.700 -4.645 982
Jahresüberschuss 2024 0 0 0 0 996 996
Stand 30.09.2024 1.546 2.266 115 1.700 -3.649 1.978
Gewinnrücklagen
Geschäftsjahr 2023/2024 Gezeichnetes Kapital Kapital Rücklage gesetzliche Rücklage andere Gewinnrücklagen Bilanzverlust Gesamt
Stand 01.10.2024 1.546 2.266 115 1.700 -3.649 1.978
Jahresüberschuss 2025 0 0 0 0 831 831
Stand 30.09.2025 1.546 2.266 115 1.700 -2.818 2.809

Anhang für das Geschäftsjahr 2024/2025

I. Allgemeine Angaben

Die Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft (im Folgenden "ABK AG") ist registriert beim Registergericht Kempten, HRB-Nr. 216. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften der §§242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes erstellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §267 Abs. 3 i.V.m. §264d HGB.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist vom 1. Oktober bis 30. September.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Die Kapitalflussrechnung wurde in Anlehnung an DRS 21 erstellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und, falls erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die Gebäude kommen Nutzungsdauern von 20 bis 50 Jahren, für die technischen Anlagen und Maschinen bis zu 20 Jahren und für Betriebs- und Geschäftsausstattung von 2 bis 13 Jahren zur Anwendung. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden darüber hinaus vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen, die Wertpapiere des Anlagevermögens sowie die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zu Anschaffungskosten bzw. im Falle einer dauernden Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligung sowie der Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, erfolgt grundsätzlich in einem Bewertungsmodell, welches einen abgeleiteten Liquidationswert der Beteiligungsgesellschaft zugrunde legt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Individuelle Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, allgemeine Kreditrisiken sind durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung erfasst.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Die Kassenbestände und Bankguthaben entsprechen den Nominalwerten.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für bis zum Bilanzstichtag verausgabte Zahlungen gebildet, die zeitraumbezogene Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sämtliche Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Zinssicherungsgeschäfte wurde das Wahlrecht gemäß §254 HGB in Anspruch genommen und mit entsprechend zugrundeliegenden Grundgeschäften eine Bewertungseinheit gebildet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich daraus insgesamt ergebenden Steuerbe- oder -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen.

Der Jahresabschluss ist unter der Fortführungsprämisse des §252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Zur Einschätzung der Risiken bezüglich einer Bestandsgefährdung verweisen wir auf den Lagebericht (Abschnitt 3.1.2 und 3.3) der Gesellschaft.

III. Angaben zur Bilanz

Sachanlagevermögen:

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem diesem Anhang als Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Finanzanlagevermögen:

Unter den Beteiligungen bilanziert die Gesellschaft die Anteile an der ABK Betriebsgesellschaft der Aktienbrauerei Kaufbeuren GmbH, Kaufbeuren, im folgenden ABK GmbH genannt, unverändert in Höhe von TEUR 1. Die ABK GmbH weist ein Stammkapital von TEUR 2.011 aus, an welchem die Gesellschaft unverändert mit 30,9% beteiligt ist.

Die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 sind zum Berichtszeitpunkt noch nicht testiert. Die vorläufigen Ergebnisse über minus TEUR 2.080 im Geschäftsjahr 2023 und minus TEUR 2.471 im Geschäftsjahr 2024 führen zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. TEUR 20.592.

In den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind gewährte Darlehen an die ABK GmbH erfasst. Durch Rückzahlungen des Mehrheitsgesellschafters i.H.v. TEUR 958 (Vj: TEUR 1.845) konnte die Position im Berichtsjahr zugeschrieben und in gleicher Höhe ausgeglichen werden. Zum 30. September 2025 bestehen gegenüber der ABK GmbH noch wertberichtigte Ausleihungen i.H.v. TEUR 750.

Die Gesellschaftsanteile an der ROKiT Stars Ltd. wurden um TEUR 5 wertberichtigt und sind mit dem Erinnerungswert EUR 1,00 ausgewiesen. Die Anteile an zwei Kaufbeurer Baugenossenschaften wurden ins Anlagevermögen umgegliedert, da diese langfristig dem Unternehmen dienen sollen. Diese sind mit TEUR 6 ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Pachtforderungen (TEUR 14; Vj TEUR 17) und haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 624 (Vj: TEUR 128) und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Wesentlich für die Erhöhung um TEUR 497 ist die Beteiligung an der Koblenzer Brauerei Immobilien GmbH mit TEUR 360. Diese Beteiligung wurde im Rahmen eines Tausches gegen eine in den Vorjahren abgeschriebene Forderung erworben. Durch diesen Forderungsverkauf konnte die Forderung in Höhe von TEUR 420 wieder zugeschrieben werden. Da die Beteiligung nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen soll und eine kurzfristige Verkaufsabsicht besteht zur Schaffung von Liquidität, wurde sie unter Wahrung des Vorsichtsprinzips um TEUR 75 abgeschrieben und ist unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

Ferner sind TEUR 264 Körperschaft- und Gewerbesteuerguthaben (Vj: TEUR 101) enthalten.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten:

Die liquiden Mittel haben sich im Geschäftsjahr 2024/2025 von TEUR 4 auf TEUR 3 verringert. Die Mittelabflüsse konnten Großteils durch Rückzahlungen von wertberichtigten Darlehen an die ABK GmbH durch den Hauptgesellschafter gedeckt werden.

Aktive Rechnungsabgrenzung:

Der Posten enthält Versicherungsbeiträge und Leasingzahlungen, die Aufwand nach dem Geschäftsjahr darstellen.

Eigenkapital:

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von TEUR 1.546 ist in 54.450 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Auf eine Aktie entfällt ein anteiliger Betrag von EUR 28,39.

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert TEUR 2.266. Es handelt sich um eine Kapitalrücklage nach §272 Abs. 2 Nr.1 HGB.

Die gesetzliche Rücklage beträgt TEUR 115 (Vj: TEUR 115) und ist unter Anrechnung der Kapitalrücklage voll dotiert. Die anderen Gewinnrücklagen betragen unverändert TEUR 1.700 (Vj: TEUR 1.700).

Das Bilanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: 30. Sept 2025
TEUR
Vorjahr
TEUR
Jahresüberschuss 830 996
Ergebnisvortrag ./. 3.649 ./. 4.645
Bilanzergebnis ./. 2.818 ./. 3.649

Rückstellungen:

Die Steuerrückstellungen i.H.v. TEUR 96 wurden vollständig verbraucht.

Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich um TEUR 57 und werden mit TEUR 359 (Vj: TEUR 302) ausgewiesen. Wesentliche Positionen bilden Rückstellungen für Leitungs- und Aufsichtsgremien (TEUR 222; Vj: TEUR 174) sowie die Abschlusserstellung und -Prüfung (TEUR 84; Vj: TEUR 67). Darüber hinaus sind Rückstellungen für mögliche Gewährleistungspflichten aus dem fertiggestellten Bauträgerprojekt (unverändert TEUR 42) sowie für Drohverluste (unverändert TEUR 10) enthalten.

Verbindlichkeiten:

Die Angaben der Restlaufzeiten zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel:

30. Sep 2025
mit einer Restlaufzeit
< 1 Jahr
TEUR
1 - 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
SUMME
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.174 1.087 1.400 3.661
(Vorjahr) (989) (1.159) (1.627) (3.775)
Verbindlichkeiten ggü. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 12 0 0 12
(Vorjahr) (0) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 146 0 0 146
(Vorjahr) (94) (0) (0) (94)
Sonstige Verbindlichkeiten 11 0 120 131
(Vorjahr) (11) (0) (130) (141)
Summe 1.343 1.087 1.520 3.950
(Vorjahr) (1.094) (1.159) (1.757) (4.010)

Gegenüber der Sparkasse Allgäu bestehen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 205, welche mit Buchgrundschulden für ein Gaststättengrundstück in Höhe von TEUR 700 gesichert sind.

Die Photovoltaikanlage wurde durch die Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen finanziert. Das Darlehen (TEUR 181) ist durch Grundpfandrechte an zwei Immobilien in Höhe von TEUR 700 abgesichert. Zur Abdeckung von Zinsrisiken aufgrund von Marktzinsschwankungen ist der Zinssatz für dieses Darlehen (Grundgeschäft) in Höhe von ursprünglichen TEUR 920 durch einen sog. Zinssatzswap (Sicherungsgeschäft) abgesichert und zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Nach einer Sondertilgung wurde für die offene Position, welche nicht mehr im Sicherungszusammenhang mit dem Grundgeschäft steht, eine Rückstellung gebildet.

Die Darlehensverbindlichkeit gegenüber der UniCredit Bank GmbH zur Finanzierung einer Immobilie ist zum Stichtag mit TEUR 2.400 ausgewiesen. Sie ist durch ein Grundpfandrecht über TEUR 3.600 sowie die Abtretung der Pachtforderungen abgesichert. Zur Absicherung von Zinsrisiken aufgrund von Marktzinsschwankungen ist der Zinssatz für dieses Darlehen (Grundgeschäft) in Höhe von ursprünglichen TEUR 3.600 durch einen sog. Zinssatzswap (Sicherungsgeschäft) abgesichert und zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst.

Die Kreditlinie gegenüber der UniCredit Bank GmbH besteht in Höhe von TEUR 800. Sie war zum 30. September 2025 mit TEUR 855 in Anspruch genommen. Zur Sicherung sind Buchgrundschulden in Höhe von TEUR 1.050 für zwei Gaststätten eingetragen.

Das Konto der Sparkasse Kaufbeuren war zum Stichtag mit TEUR ./. 19 bilanziert.

Lieferantenverbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 146 (Vj: TEUR 94).

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 131 (Vj: TEUR 141) und enthalten neben Zinsaufwendungen und Lohnsteuern die Pächter-Kautionen mit TEUR 120 (Vj: TEUR 130). Deren Bestand unterliegt Änderungen, steht jedoch im Durchschnitt langfristig zur Verfügung und ist mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren ausgewiesen.

Latente Steuern:

Die passiven latenten Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten:

30.09.2025
TEUR
30.09.2024
TEUR
Abw.
TEUR
Latente Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für §6b EStG-Rücklage 43 57 ./. 14
Latente Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für Sachanlagen (nach Übertragung §6b EStG-Rücklage) 1.520 1.692 ./. 172
Latente Steueransprüche auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für Sachanlagen (Ergebnis Betriebsprüfung) ./. 33 0 ./. 33
Latente Steueransprüche aus steuerlichen Verlusten ./. 68 . 0 ./. 68
Latente Steuerschulden netto 1.462 1.749 ./. 287

Der Buchgewinn aus der Veräußerung einer Immobilie in Höhe von TEUR 248 wurde in die §6b EStG-Rücklage eingestellt. Für die Sanierung einer Immobilie wurden TEUR 211 aus den §6b EStG-Rücklagen des Vorjahres sowie TEUR 83 aus dem aktuellen Geschäftsjahr übertragen, so dass zum Bilanzstichtag TEUR 164 §6b EStG-Rücklagen bestehen bleiben. Latente Steueransprüche basieren auf den Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung in Höhe von TEUR 33 sowie aus steuerlichen Verlusten in Höhe von TEUR 68.

Gewerbesteuer: Ab 2025 wurde der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Kaufbeuren angehoben und beläuft sich auf 365%. Es ergibt sich daraus ein Gewerbesteuersatz von 3,5% x 365% = 12,78%. Dieser ist für die zukünftigen Steuerbe- oder -entlastungen heranzuziehen.

Körperschaftsteuer: In Artikel 2 des am 18.07.2025 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 161 verkündeten und insoweit am Folgetag in Kraft getretenen Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (sog. Wachstumsboostergesetz) ist angelegt, dass der Körperschaftsteuersatz beginnend mit dem Veranlagungszeitraum 2028 von dem aktuell und bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2027 geltenden Satz von 15% sukzessive um jeweils ein Prozentpunkt pro Veranlagungszeitraum gesenkt wird, um dann ab einschließlich des Veranlagungszeitraums 2032 10% zu betragen (§23 Abs. 1 KStG n.F.).

Hieraus ergeben sich folgende Steuersätze die für die Kalkulation der latenten Steuern herangezogen wurden:

Jahr KSt inkl. Soli GewSt Summe
2027 15% 15,83% 12,78% 28,61%
2028 14% 14,77% 12,78% 27,55%
2029 13% 13,72% 12,78% 26,50%
2030 12% 12,66% 12,78% 25,44%
2031 11% 11,61% 12,78% 24,39%
2032 10% 10,55% 12,78% 23,33%

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

2024/2025
TEUR
2023/2024
TEUR
Veränderung
TEUR
Mieten und Pachten 578 609 ./. 31
Weiterbelastete Betriebskosten Gaststätten 145 140 5
Sonstige Umsatzerlöse 13 13 0
Umsatzerlöse gesamt (Inland) 736 762 ./. 26

Sonstige betriebliche Erträge:

2024/2025
TEUR
2023/2024
TEUR
Abw.
TEUR
Buchgewinn aus Immobilienverkauf 278 0 278
Zuschreibung einer Darlehensforderung 420 0 420
Auflösung von Rückstellungen 3 53 ./. 50
Sonstige Erträge 44 59 ./. 15
Sonstige betriebliche Erträge gesamt: 745 112 633

Materialaufwand:

Der Materialaufwand enthält ausschließlich die umlagefähigen Nebenkosten der Immobilienverpachtung und beträgt TEUR 94 (Vj: TEUR 98).

Abschreibungen auf Sachanlagen:

Die Abschreibungen für Gebäude, deren Inventar und die PV-Anlage reduzierten sich insgesamt um TEUR 19 auf TEUR 366 (Vj: TEUR 385).

Sonstige betriebliche Aufwendungen:

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um TEUR 262 und sind mit TEUR 997 (Vj: TEUR 735) ausgewiesen. Darin enthalten sind TEUR 181 (Vj: TEUR 183) Instandhaltungskosten des Hotels Goldener Hirsch und TEUR 262 (Vj: TEUR 21) des Hotels Bayerischer Hof sowie TEUR 33; (Vj: TEUR 82) Instandhaltungsmaßnahmen weiterer Bestandsimmobilien.

Die Verwaltungskosten betragen TEUR 430 (Vj: TEUR 427) und beinhalten u.a. Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses und die Hauptversammlung (TEUR: 121; Vj: TEUR 124), Versicherungen (TEUR: 97; Vj: TEUR 83), Dienstleistungs- und Beratungskosten (TEUR 121; Vj: TEUR 120) sowie sonstige Kosten (TEUR 91; Vj: TEUR 100).

Die neutralen Aufwendungen in Höhe von TEUR 90 (Vj: TEUR 19) beinhalten die Wertberichtigung an der Beteiligung der Koblenzer Brauerei Immobilien GmbH sowie die Ausbuchung einer Forderung. TEUR 15 sind periodenfremd (Vj: TEUR 13).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag:

Die Gesellschaft weist einen Ertrag aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 310 (Vj: TEUR 385) aus. Darin enthalten sind TEUR 287 latenter Steuerertrag (Vj: TEUR 111).

V. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Die Arbeiten für das Restaurant Karnbach's und das Hotel Goldener Hirsch in Kaufbeuren zur umfangreichen Sanierung und Aufwertung zu einem 4* -Hotel gehen unvermindert weiter. Im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres 2025/2026 wurden weitere Investitionen in Höhe von rund TEUR 85 durchgeführt.

Nachdem die im abgeschlossenen Kaufvertrag für das Hotel Bayerischer Hof in Kempten vereinbarten Bädersanierungen vollständig abgeschlossen sind, wird mit dem Pächter über weitere Badsanierungen verhandelt. Eine Entscheidung zu Umfang und zu übernehmende Kosten der Arbeiten wurde noch nicht abschließend getroffen und soll mit den Gremien bis Ende des Jahres erfolgen.

Im November 2025 wurde der Verkauf des Objekts Aktienstüble in Bad Wörishofen notariell beurkundet. Nach Feststellung der Fälligkeitsvoraussetzungen erwarten wir einen Kaufpreiseingang in Höhe von TEUR 370 im Laufe des Dezember 2025.

Für das seit Februar 2025 nach einer Insolvenz des Pächters geschlossene Objekt Nonnenbräukeller in Landsberg am Lech wurde entschieden ein beschränktes Bieterverfahren zum Verkauf durchzuführen. Ein Verkauf ist im II. Quartal 2026 vorgesehen, wenn ein entsprechender Verkaufserlös erzielt werden kann.

VI. Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG haben die nach §161 AktG vorgeschriebene Erklärung für das Geschäftsjahr 2025/2026 abgegeben und darüber hinaus den Aktionären auf der Internetseite https://www.aktienbrauerei-ag.de/index.php?4ebaa8d2e9eea dauerhaft zugänglich gemacht.

VII. Ergänzende Angaben

Personal:

Neben dem Vorstand ist eine Assistentin in der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG beschäftigt. Wesentliche Aufgaben des laufenden Geschäftsbetriebs werden im Rahmen einer Mitarbeiterleihe durch Mitarbeiter der ABK GmbH sowie von externen Dienstleistern ausgeführt; die Aufwendungen hierfür sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Derivative Finanzinstrumente/Bewertungseinheiten:

Im Geschäftsjahr 2010/2011 wurde ein Zinssatzswap mit einer Laufzeit vom 30. Juni 2011 bis 30. Juni 2031 abgeschlossen. Damit sollen Marktzinsschwankungen betreffend ein langfristiges Darlehen (ursprünglich über TEUR 920) abgesichert werden. Der Swap ist als Fest-Zins-Zahler Swap ausgelegt, die Gesellschaft erhält einen variablen vom 3- Monat-Euribor abgeleiteten Zinssatz und zahlt einen festen Zinssatz in Höhe von 4,06%. Zinssatzswap und Darlehen bilden eine Bewertungseinheit im Sinne des §254 HGB. Zum Stichtag beträgt das Darlehen noch TEUR 181. Es wird die Einfrierungsmethode angewendet und die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko werden nicht bilanziert. Zur Messung der Effektivität wurde die Critical-Terms-Match Methode verwendet. Der Marktwert des Derivats beträgt TEUR ./. 20. Der Zeitwert wurde mit einer Barwertmethode auf Basis der zugrundeliegenden Zero-Zinskurve anhand von Marktdaten bewertet. Aufgrund einer Sondertilgung des Darlehens gleichen sich die Zahlungsströme nicht mehr vollständig aus. Für die offene Position und den nicht effektiven Teil wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 10 (Vj: TEUR 10) gebildet.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde ein Zinssatzswap mit einer Laufzeit vom 22. Oktober 2019 bis 30. September 2029 abgeschlossen. Damit sollen Marktzinsschwankungen betreffend ein langfristiges Darlehen (ursprünglich über TEUR 3.600) abgesichert werden. Der Swap ist als Fest-Zins-Zahler Swap ausgelegt, die Gesellschaft erhält einen variablen vom 3-Monat-Euribor abgeleiteten Zinssatz und zahlt einen festen Zinssatz in Höhe von 0,86%. Zinssatzswap und Darlehen bilden eine Bewertungseinheit im Sinne des §254 HGB. Zum Stichtag beträgt das Darlehen und der zugrundeliegende Wert des Zinsswaps jeweils noch TEUR 2.400. Es wird die Einfrierungsmethode angewendet. Die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko werden nicht bilanziert. Zur Messung der Effektivität wurde die Critical-Terms-Match Methode verwendet.

Honorar des Abschlussprüfers:

Die für unseren Abschlussprüfer, die KMpro GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, im Geschäftsjahr 2024/2025 erfassten Honoraraufwendungen für die Abschlussprüfung betragen TEUR 72 (Vj: TEUR 69).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Es bestehen vertragliche Verpflichtungen aus einem Leasingvertrag in Höhe von TEUR 17 (Vj: TEUR 31).

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen (§285 Nr. 21 HGB):

Die ABK GmbH überlässt der ABK AG zu nicht marktüblichen Bedingungen von jährlich 1 EUR die Nutzung einer Gebäudefassade, an welcher eine Photovoltaikanlage angebracht ist.

Ergebnisverwendung:

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 830 auf neue Rechnung vorzutragen.

VIII. Konzernverhältnis

Mehrheitsaktionär:

Die JP ́s Nevada Trust, eine Stiftung nach amerikanischem Recht mit Sitz in Henderson, Nevada, USA hält 95,00% des Grundkapitals und der Stimmrechte. Einziges Verwaltungsorgan ist der Trustee, Herr John Paul Dejoria, ebenfalls ansässig in Henderson, Nevada.

Mitteilungen nach §33 und §43 WpHG:

Am 24. August 2017 hat JP's Nevada Trust gemäß §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass durch Erwerb von 49.841 Stückaktien und Stimmrechten am 19. August 2017 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte an der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft überschritten wurden. Nach dem Erwerb weiterer Aktien steht der JP's Nevada Trust ein Stimmrechtsanteil von insgesamt 95,00%, entsprechend 51.728 Stückaktien und Stimmrechten von insgesamt 54.450 Stückaktien und Stimmrechten an der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft ("Gesellschaft"), zu.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilt JP's Nevada Trust hiermit gemäß §27a Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG mit, dass JP's Nevada Trust

1. die Beteiligung an der Gesellschaft als langfristiges strategisches Investment betrachtet;

2. innerhalb der nächsten 12 Monate im Rahmen des Pflichtangebots gemäß §35 WpÜG aufgrund der am 25. August 2017 veröffentlichten Mitteilung über die Kontrollerlangung nach §35 Abs. 1 WpÜG beabsichtigt, weitere Stimmrechte zu erwerben;

3. eine Repräsentanz im Aufsichtsrat anstreben wird und ihre Stimmrechte entsprechend auszuüben beabsichtigt;

4. derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, anstrebt.

Des Weiteren teilt die JP's Nevada Trust gemäß §27a Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel mit, dass der Erwerb mit Eigenmitteln finanziert wurde.

IX. Organe

Aufsichtsrat:

John D. Richards, Bridgnorth, Shropshire, Großbrittannien, Vorsitzender des Aufsichtsrats ab dem 08. Dezember 2022

ausgeübter Beruf: selbstständiger Unternehmensberater

Jonathan Kendrick, Culver City, Los Angeles, Kalifornien, USA

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ab dem 08. Dezember 2022 ausgeübter Beruf: Unternehmer

Uwe Beck, Frankfurt am Main

ausgeübter Beruf: selbstständiger Unternehmensberater

Vorstand:

James Kendrick, Bridgnorth, GB

Mitglied des Vorstands

Franc Hodnik, Wendlingen am Neckar

Mitglied des Vorstands

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind in keinen weiteren Aufsichtsrat- und Kontrollgremien tätig.

Bezüge:

Die Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2024/2025 insgesamt TEUR 299 (Vj: TEUR 299). Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen wie im Vorjahr insgesamt TEUR 48.

 

Kaufbeuren, den 17. Dezember 2025

Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

James Kendrick, Mitglied des Vorstands

Franc Hodnik, Mitglied des Vorstands

Anlagenspiegel auf den 30. September 2025

Anschaffungs- / Herstelllungskosten
01.10.2024
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
30.09.2025
EUR
I. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 12.708.730,02 214.265,39 80.021,60 193.927,18 12.809.089,83
2. technische Anlagen und Maschinen 733.908,52 0,00 0,00 0,00 733.908,52
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 639.449,89 96.243,48 4.298,07 14.798,69 725.192,75
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 340.617,22 23.335,18 -84.319,67 0,00 279.632,73
14.422.705,65 333.844,05 0,00 208.725,87 14.547.823,83
II. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 3.043.608,40 0,00 0,00 0,00 3.043.608,40
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.702.345,61 0,00 0,00 957.684,63 744.660,98
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.650.000,00 6.400,00 1.656.400,00
6.395.954,01 0,00 6.400,00 957.684,63 5.444.669,38
20.818.659,66 333.844,05 6.400,00 1.166.410,50 19.992.493,21
Aufgelaufene Abschreibungen
01.10.2024
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Zuschreibungen
EUR
30.09.2025
EUR
I. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.518.066,62 295.242,99 191.857,52 0,00 5.621.452,09
2. technische Anlagen und Maschinen 647.127,52 14.711,00 0,00 0,00 661.838,52
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 311.285,89 56.339,04 14.302,18 0,00 353.322,75
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6.476.480,03 366.293,03 206.159,70 0,00 6.636.613,36
II. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 3.042.608,40 0,00 0,00 0,00 3.042.608,40
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.702.311,41 0,00 0,00 957.684,63 744.626,78
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.645.000,00 4.999,00 0,00 0,00 1.649.999,00
6.389.919,81 4.999,00 0,00 957.684,63 5.437.234,18
12.866.399,84 371.292,03 206.159,70 957.684,63 12.073.847,54
Restbuchwerte
30.09.2025
EUR
30.09.2024
EUR
I. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.187.637,74 7.190.663,40
2. technische Anlagen und Maschinen 72.070,00 86.781,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 371.870,00 328.164,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 279.632,73 340.617,22
7.911.210,47 7.946.225,62
II. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 1.000,00 1.000,00
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 34,20 34,20
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 6.401,00 5.000,00
7.435,20 6.034,20
7.918.645,67 7.952.259,82

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024/25

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell

Kern der Geschäftstätigkeit der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG (kurz: ABK AG) ist die Vermietung und Verwaltung sowie der Erwerb und die Entwicklung von Immobilien. Darüber hinaus wird eine Photovoltaik-Anlage betrieben sowie eine Beteiligung und ein Anteilspaket gehalten. Ziel der Gesellschaft ist es, den Unternehmenswert durch eine optimale Bewirtschaftung des Immobilienportfolios, eine nachhaltige Finanzpolitik und durch Zukauf sowie Entwicklung ertragsträchtiger Immobilien zu steigern.

1.2. Steuerungssystem

Der Vorstand überwacht anhand geeigneter Steuerungsinstrumente, die Art und Umfang der Geschäftstätigkeit berücksichtigen, die Gesellschaft. Im Wesentlichen dient die monatlich erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung (Erfolgsrechnung), in der insbesondere, die zur Steuerung des Unternehmens relevanten Leistungsindikatoren, wie die Umsatzerlöse aus Vermietung und Verpachtung, die projektbezogene Entwicklung des Bauträgergeschäfts und das Ergebnis vor Steuern (vor Berücksichtigung von Sondereffekten) betrachtet werden, als internes Steuerungsinstrument (finanzielle Leistungsindikatoren). Den Ist-Zahlen aus der Erfolgsrechnung werden Planzahlen gegenübergestellt und die Abweichungen vom Vorstand überwacht. Darüber hinaus werden die Immobilienprojekte über eine Investitionsplanung und -überwachung gesteuert. Eine Erfolgs- und Investitionsplanung wurde auch für das folgende Geschäftsjahr erstellt.

Die Beteiligung an der ABK Betriebsgesellschaft der Aktienbrauerei Kaufbeuren GmbH (kurz: ABK GmbH) wird vor allem im Rahmen der monatlichen Besprechungen mit den Geschäftsführern der ABK GmbH überwacht.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Geschäftsverlauf

Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2024/2025 ein positives Ergebnis in Höhe von TEUR 830 (Vj: TEUR 996) aus. Das Ergebnis vor Steuern beträgt TEUR 546 (Vj: TEUR 629). Ausschlaggebend dafür waren Rückzahlungen von wertberichtigten Ausleihungen an die ABK GmbH in Höhe von TEUR 958 (Vj: TEUR 1.371) durch deren Hauptgesellschafter, die Zuschreibung einer Darlehensforderung (TEUR 420) und einer damit in Verbindung stehenden Wertberichtigung einer Beteiligung (TEUR 75) sowie der Buchgewinn aus der Veräußerung einer Immobilie in Höhe von TEUR 278. Mit diesen Sondereffekten hat die ABK AG die Vorjahresprognose erreicht.

Die Umsatzerlöse aus Mieten und Pachten (inkl. Nebenkosten) reduzierten sich durch die Veräußerung einer Immobilie sowie die Beendigung von zwei Pachtverhältnissen um insgesamt 3,4 %.

Für weitere Objekte wurden Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen gestartet und teilweise bereits abgeschlossen. Sie werden sich in den nächsten Jahren voraussichtlich positiv auf die Mieterträge auswirken. Der Umbau des Restaurants Karnbach's im Hotel Goldener Hirsch in Kaufbeuren wird weiter vorangetrieben. Die vereinbarten Bäderumbauten im Objekt Bayerischer Hof wurden sind abgeschlossen. Über weitere Bäderumbauten wird derzeit mit dem Pächter verhandelt.

Nachdem eine Rechtstreitigkeit um eine Provisionsforderung nunmehr abschließend beendet werden konnte, erfolgte auch die vollständige Erstattung der entsprechenden Gerichtskosten in Höhe von TEUR 10.

Die weitere Rückzahlung von bereits wertberichtigten Darlehen an die GmbH in Höhe von TEUR 958 im Geschäftsjahr durch ROK Stars Ltd. führte zu einer Ergebnisverbesserung und sicherte Liquidität.

Der Anteil der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG an der ABK GmbH beträgt unverändert zum Vorjahr 30,9 %. Obgleich eine leichte Verringerung der Verluste zum Vorjahr erkennbar war, ist die Entwicklung der ABK GmbH auch im Geschäftsjahr 2024 weiterhin nicht zufriedenstellend.

Der Hauptgesellschafter ROKiT Stars Ltd. unternahm geeignete Schritte zur notwendigen finanziellen Unterstützung der Beteiligungsgesellschaft. Durch die Beibehaltung der Abschreibung auf Ausleihungen an die ABK GmbH trägt der Vorstand dem Umstand Rechnung, dass ein umfangreiches Sanierungskonzept für die anhaltend defizitäre ABK GmbH weiterhin als dringend erforderlich eingeschätzt wird.

Die Finanzanlagen betragen TEUR 7 (Vj: TEUR 6). Darin enthalten ist das auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR wertberichtigte Anteilspaket an der ROKiT Stars Ltd. sowie die Genossenschaftsanteile, welchen aus dem Umlaufvermögen umgegliedert wurden.

2.2. Ertragslage

Die Gesellschaft weist im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse i.H.v. TEUR 737 (Vj: TEUR 762) aus. Darin sind Miet- & Pachterlöse (TEUR 578; Vj: TEUR 609) und die Nebenkosten aus den Gaststättenobjekten (TEUR 145; Vj: TEUR 140) enthalten sowie die Erlöse der Photovoltaikanlage.

Aufgrund leerstehender Objekte konnten die Umsatzerlöse des Vorjahres nicht erreicht werden; sie liegen jedoch über dem prognostizierten Plan der Erlöse aus Mieten, Pachten und Nebenerlösen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Gesellschaft haben sich um TEUR 633 auf TEUR 745 (Vj: TEUR 112) erhöht. Darin enthalten sind TEUR 420 für die Zuschreibung einer Darlehensforderung sowie TEUR 278 Buchgewinne aus der Veräußerung einer Immobilie.

Der Materialaufwand beträgt TEUR 94 (Vj: TEUR 98) und betrifft ausschließlich Aufwendungen für die umlagefähigen Nebenkosten der Immobilienverpachtung.

Der Personalaufwand beträgt TEUR 364 (Vj: TEUR 361) und enthält laufende und erfolgsabhängige Bezüge sowie Sozialabgaben.

Planmäßige Abschreibungen wurden in Höhe von TEUR 366 (Vj: TEUR 385) für Gaststättengebäude und -einrichtungen sowie für eine Photovoltaikanlage vorgenommen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit TEUR 997 ausgewiesen (Vj: TEUR 735) und beinhalten TEUR 477 (Vj: TEUR 288) Instandhaltungskosten für unsere Gaststätten. Die Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen betragen TEUR 430 (Vj: TEUR 427) und fielen an für Versicherungen, Verwaltungskosten für die Bestandsimmobilien, für die Prüfung des Jahresabschlusses und die Hauptversammlung. Ferner ist die Wertberichtigung der neuen Beteiligung an der Koblenzer Brauerei Immobilien GmbH in Höhe von TEUR 75 enthalten.

Durch Rückzahlungen von bereits wertberichtigten Darlehen an die ABK GmbH durch deren Hauptgesellschafter ROKiT konnten die Finanzanlagen um TEUR 958 (Vj: TEUR 1.371) zugeschrieben werden. Diese Maßnahmen trugen maßgeblich zum positiven Jahresergebnis bei und sichern die Liquidität der Gesellschaft. Im Gegenzug wurden die Anteile an der ROKiT Stars Ltd. auf 1,00 EUR korrigiert.

Das Zinsergebnis (Zinserträge abzgl. -aufwendungen) beträgt minus TEUR 68 (Vj: minus TEUR 38) und erfasst Zinserträge für Darlehen an die ABK GmbH abzüglich Zinsaufwendungen für Investitions- und Kontokorrentdarlehen.

Die Gesellschaft weist TEUR 310 Erträge aus Steuern vom Einkommen und Ertrag aus (Vj: 385). Darin enthalten sind TEUR 287 latente Steuern (Vj: TEUR 111). Nach der Zuführung und Übertragung von §6b EStG-Rücklagen spiegeln sie die abweichenden Ansätze unserer Immobilen wider. Die Ergebnisse einer Betriebsprüfung für vorangegangene Wirtschaftsjahre sind eingeflossen. Veränderte Steuersätze bei Körperschaft- und Gewerbesteuer wurden in der Berechnung berücksichtigt.

Insgesamt weist die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024/2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 830 aus (Vj: TEUR 996).

2.3. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der Gesellschaft ist im Geschäftsjahr 2024/2025 um TEUR 443 auf TEUR 8.579 gestiegen (Vj: TEUR 8.136). Die Investitionen in Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 334 (Vj: TEUR 184) und betreffen im Wesentlichen das Hotel Goldener Hirsch. Die Anteile an der ROKiT Stars Ltd. wurden um TEUR 5 wertberichtigt. Die Anteile an zwei Kaufbeurer Baugenossenschaften wurden mit TEUR 6 ins Anlagevermögen umgegliedert. Dadurch sind die Finanzanlagen insgesamt mit TEUR 7 (Vj: TEUR 6) ausgewiesen. Das Verhältnis von Anlagevermögen zur Bilanzsumme sank auf 92,3 % (Vj: 97,7 %).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich auf TEUR 638 (Vj: TEUR 160). Neben Pachtforderungen sind darin TEUR 264 (Vj: TEUR 101) Steuerguthaben enthalten. Die größte Position bildet die Beteiligung an der Koblenzer Brauerei Immobilien GmbH in Höhe von TEUR 360.

Diese Beteiligung wurde im Rahmen eines Tausches gegen eine in den Vorjahren abgeschriebene Forderung erworben. Durch den Forderungsverkauf konnte die Forderung in Höhe von TEUR 420 wieder zugeschrieben werden. Da die Beteiligung an der Koblenzer Brauerei Immobilien GmbH nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen soll ist sie unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Unter Wahrung des Vorsichtsprinzips wurde die Beteiligung um TEUR 75 zum 30 September 2025 abgeschrieben.

Das Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich durch den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 830 auf TEUR 2.809 (Vj: TEUR 1.978). Die bilanzielle Eigenkapitalquote der Gesellschaft liegt nun bei 32,7 % (Vj: 24,3 %).

Die Rückstellungen werden mit TEUR 359 (Vj: TEUR 398) ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen des Vorjahres in Höhe von TEUR 96 sind vollständig verbraucht worden. In den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 359 (Vj: TEUR 302) sind Vergütungen der Organe, ausstehende Rechnungen und Gewährleistungen für ein Bauträgerprojekt sowie Abschlusskosten enthalten.

Die Bankverbindlichkeiten betrugen zum Stichtag TEUR 3.661 (Vj: TEUR 3.775). Sie enthalten lang- und mittelfristige Darlehen in Höhe von TEUR 2.487 (Vj: TEUR 2.786) sowie kurzfristige Darlehen, Kontokorrentkonten und überzogene Konten in Höhe von TEUR 1.174 (Vj: TEUR 989). Die Tilgung der Darlehen wurde teilweise verspätet geleistet.

Die Verzinsung der Darlehen ist festverzinslich, da für die variabel verzinsten Kredite Zinssatzswaps (Sicherungsgeschäfte) bestehen. Für die Abzinsung eines Zinssatzswaps und die offene Position, welche nicht im Sicherungszusammenhang mit dem Grundgeschäft steht, ist eine Rückstellung gebildet. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nicht. Die Kontokorrentlinien in Höhe von TEUR 800 waren überzogen und mit TEUR 855 (Vj: TEUR 690) in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 146 (Vj: TEUR 94).

Passive latente Steuern ergeben sich aus der Abweichung steuer- und handelsrechtlicher Ausweise der Immobilien durch die steuerliche Übertragung von §6b EStG-Rücklagen. Im Geschäftsjahr 2024/2025 wurden TEUR 248 §6b EStG-Rücklagen neu gebildet und TEUR 294 auf eine Investition in einer Immobile übertragen. Ferner flossen die Ergebnisse einer Betriebsprüfung des Finanzamts sowie steuerliche Verluste im Geschäftsjahr mit ein. Diese Faktoren führten insgesamt zu einer Reduzierung der Passiven Latenten Steuern um TEUR 287 (Vj: TEUR 111).

Die Liquidität wird laufend überwacht und die Liquiditätsplanung laufend aktualisiert.

Die Zahlungsströme stellen sich wie folgt dar:

2024/2025 2023/2024 Delta
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -721 -1.271 550
Cashflow aus Investitionstätigkeit 941 1.743 - 802
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -404 -416 12
= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -184 56 -240

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf TEUR ./.721 (Vj: TEUR ./. 1.271). Die Kosten der laufenden Geschäftstätigkeit, welche für Verwaltung und die Instandhaltung von Gaststätten anfallen, konnten im Geschäftsjahr nicht durch die Erlöse gedeckt werden. Wesentliche Position ist die Rückzahlung von wertberichtigten Ausleihungen an die ABK GmbH in Höhe von TEUR 958 durch deren Hauptgesellschafter.

Im Wesentlichen durch die Rückzahlung von wertberichtigten Darlehen an die ABK GmbH und durch den Verkauf einer Immobilie ergab sich im Geschäftsjahr 2024/2025 ein Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 941 (Vj: TEUR 1.743). Weiter sind Mittelabflüsse für Investitionen in den Gaststätten enthalten.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist mit TEUR ./. 404 negativ (Vj: TEUR ./. 416) und zeigt die Mittelabflüsse zur Tilgung von Krediten sowie für Zinsaufwand.

2.4. Gesamtaussage

Das Nettovermögen (Eigenkapital) der Gesellschaft hat sich durch den Jahresüberschuss, insbesondere bedingt durch die Einmaleffekte der Veräußerung einer Immobilie mit einem Buchgewinn von TEUR 278 und des Rückflusses wertberichtigter Finanzanlagen in Höhe von TEUR 953 (Vj: TEUR 1.371) um TEUR 830 auf TEUR 2.809 erhöht. Die Vermögenslage wird insgesamt als noch angemessen eingeschätzt und die Entwicklung des Eigenkapitals wird entsprechend überwacht.

3. Risiko- und Chancenbericht

3.1. Risikobericht

3.1.1. Risiko- und Chancenmanagementsystem

Gemäß § 91 Abs. 2 und 3 AktG hat der Vorstand ein angemessenes Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystem zur frühzeitigen Erkennung und Bewertung von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen sowie ein im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikolage des Unternehmens angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem einzurichten.

Der Vorstand hat ein kontinuierliches Risikomanagementsystem eingerichtet, das auf einem Zyklus der Identifikation, Bewertung, Steuerung und Kontrolle sowie Überwachung der Risiken basiert.

Die Identifizierung bedeutsamer Chancen und Risiken erfolgt auf Basis regelmäßig stattfindender interner Besprechungen sowie durch weitergehende Analysen. Die Bewertung der Risiken erfolgt einheitlich anhand der individuellen Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe auf Basis qualitativer und quantitativer Faktoren. Anschließend erfolgt die Einordnung bezüglich der verbleibenden (Netto-) Risiken nach Gegenmaßnahmen in die Kategorien wesentlich/moderat/gering. Mittels einer stochastischen Monte-Carlo-Simulation mit Risikoaggregation werden umfangeiche Szenarien einer Ergebnisabweichung zum Plan-Erwartungswert berechnet und die die maximale Risikotragfähigkeit ermittelt.

Der Vorstand überwacht die Entwicklung der Risiken kontinuierlich und informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über das Risiko- und Compliancemanagement, die Risikolage und die Entwicklung bedeutsamer Risiken.

Strategische Entscheidungen wie Immobilienankäufe oder -verkäufe sowie Immobilienentwicklungen und der Abschluss wesentlicher Verträge werden mit dem Aufsichtsrat besprochen und von diesem genehmigt.

3.1.2. Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und Internes Kontrollsystem

Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des §264d HGB ist die Gesellschaft gemäß §289 Abs. 4 HGB verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.

Das im Rechnungslegungsprozess verwendete Software-Programm betrifft branchenbezogene Standard-Software, die durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt ist. Kontrollmaßnahmen sind einerseits durch Plausibilitätsprüfungen programmimmanent installiert, andererseits durch ein generelles Vier-Augen-Prinzip im Bereich der Buchhaltungsabteilung und durch externe Dienstleister vorhanden. Die Unterstützung für steuerliche Fragen sowie zu speziellen Fragen zum Jahresabschluss wurde durch externe Berater abgedeckt.

Der Vorstand überwacht die Entwicklung regelmäßig und zeitnah anhand der ihm monatlich vorgelegten Erfolgsrechnungen und bespricht diese mit dem Aufsichtsrat.

Das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird vom Vorstand in Anbetracht der Geschäftstätigkeit, Größe und Komplexität des Unternehmens als angemessen und wirksam eingestuft.

3.1.3. Risikoberichterstattung aus der Verwendung von Finanzinstrumenten

Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer operativen Tätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, wozu im Besonderen das Zinsänderungsrisiko, allgemeine Kreditrisiken, das Liquiditätsrisiko sowie Finanzierungsrisiken zählen.

Der Vorstand überwacht die die Risiken regelmäßig und zeitnah anhand der ihm monatlich vorgelegten betriebswirtschaftlichen Auswertungen und bespricht diese regelmäßig mit dem Aufsichtsrat. Darüber hinaus werden die Vertragspartner sorgfältig durch den Vorstand ausgewählt, um die nachstehend erläuterten Risiken, insbesondere die Ausfallrisiken, zu minimieren.

Zinsänderungsrisiko

Aufgrund der Inanspruchnahme von Kreditlinien ist die Gesellschaft einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die derzeit eingeräumten Kreditlinien werden zu marktüblichen Zinssätzen für vergleichbare Kontokorrent-/Rahmenkredite verzinst. Die Darlehensverpflichtungen sind langfristig zu im Abschlusszeitpunkt marktkonformen Zinssätzen gewährt. Für variabel verzinsliche Darlehen wurden zur Absicherung von Zinsrisiken Zinssatzswaps abgeschlossen; Darlehen und Zinsswaps werden im Jahresabschluss als Bewertungseinheit im Sinne des §254 HGB abgebildet. Aufgrund einer langfristigen Sicherstellung oder Fixierung von Darlehenskonditionen über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren wird das Zinsänderungsrisiko als moderat eingestuft.

Kredit-/Finanzierungsrisiken

Kreditrisiken bestehen aufgrund von Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kundenforderungen aus Lieferung und Leistung sowie Darlehensforderungen. Bezüglich der Einlagen bei Kreditinstituten ist das Risiko auf den Ausfall des jeweiligen Instituts bezogen, auf Kundenseite und bei Darlehensnehmer auf die verspätete, teilweise oder vollständig ausbleibende Tilgung. Aufgrund der vorgenommenen Wertberichtigungen repräsentiert der Buchwert zum 30. September 2025 das maximale Risiko.

Die Finanzierungssituation ist im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft angemessen und das Risiko wird als moderat eingestuft. Das Unternehmen verfügte zum 30. September 2025 über Kreditlinien in Höhe von TEUR 800, die vollständig in Anspruch genommen waren und kurzzeitig überzogen worden sind. Die Kreditlinien enthalten keine Financial Covenants.

Liquiditätsrisiken

Bei der Realisierung von Projekten und im operativen Tagesgeschäft besteht grundsätzlich das Risiko anstehende Zahlungsverpflichtungen nicht uneingeschränkt und fristgerecht nachkommen zu können. Liquiditätsrisiken beinhalten stets auch Fristigkeitsrisiken Obgleich die Gesellschaft im GJ 2024/2025 einen Jahresüberschuss ausweist, der lediglich 17% unter dem Vorjahresergebnis liegt, besteht eine erhebliche Ungewissheit bezüglich der Liquidität. Eine ausreichende Liquidität für einen Planungszeitraum von 12 Monaten kann nur erreicht werden, wenn die Rückzahlung von gewährten Gesellschafterdarlehen, die an die ABK GmbH ausgereicht wurden, durch die ROKiT Stars Ltd. fristgerecht erfolgt und weitere Immobilienverkäufe realisiert werden können. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit teilweise nicht fristgerecht geleisteten Rückzahlungen von ROKiT Stars Ltd. besteht eine wesentliche Unsicherheit bezüglich einer ausreichenden Liquiditätsausstattung.

Darüber hinaus besteht als alternative Liquiditätsbeschaffung die Möglichkeit der Veräußerung von ausgewählten Bestandsimmobilien, die nicht für das operative Bestandsgeschäft notwendig sind. Daher kann es zu einer gezielten Veräußerung von Bestandsobjekten zur Begegnung der erheblichen Unsicherheiten bzgl. einer ausreichenden Liquiditätsausstattung und zur Umsetzung von geplanten Maßnahmen, wie z. B. die Revitalisierung des Hotels Goldener Hirsch, kommen. Die rechtzeitige Einwerbung von Fremdkapital mit Schaffung und Sicherstellung ausreichender Liquidität bei Banken sowie im Projekt- und Bauträgergeschäft ist eine weitere Option.

3.1.4. Risiken aus Immobilien - Vermietung und Verpachtung und der voraussichtlichen Entwicklung

Wesentliche Risiken liegen nach Einschätzung des Vorstandes vor allem in der allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Situation und der geopolitischen Situation. Durch die multiplen geopolitischen Krisen und eine Vielzahl anstehender und erfolgter bedeutender Wahlen sind die Verbraucher zunehmend verunsichert. Das könnte sich auf die Freizeit- und Konsumausgaben negativ auswirken, was letztlich auch die Geschäftsmodelle unserer Pächter und der Gesellschaft stark beeinträchtigen kann. Des Weiteren liegen sie im Bereich der Immobilien in der zukünftigen Markt- und Mietentwicklung im gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Bereich sowie der Instandhaltung von Bestandsimmobilien. Weitere Risiken können ein sich verschlechterndes Standortrisiko, ein Leerstands- und Mietausfallrisiko sowie ein Konzentrationsrisiko, bezogen auf die Pächter der Bestandsobjekte, sein.

Obgleich das Leerstands- und Mietausfallrisiko und das Konzentrationsrisiko als eher moderat einzustufen sind, ergibt sich aus dem gesamtwirtschaftlichen Bereich ein insgesamt doch wesentliches Risiko, welches durch geeignete Überwachungsmaßnahmen eng zu begleiten ist.

Werthaltigkeit Beteiligung und Darlehensforderungen

Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der ABK GmbH (TEUR 1; Vj: TEUR 1) sowie der Ausleihungen an die Beteiligungsgesellschaft (TEUR 0; Vj: TEUR 0) werden durch den Vorstand der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG auf Basis der quartalsmäßigen Berichterstattung zum Geschäftsverlauf der Geschäftsführung der ABK GmbH überwacht und insgesamt als gering eingeschätzt.

Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der ROKiT Stars Ltd. (TEUR 0; Vj: TEUR 5) wird als nicht wesentlich für die Gesellschaft betrachtet und stellt ein geringes Risiko dar.

Immobilien

Der Immobilienmarkt, hier insbesondere die Region, in der sich unsere Objekte befinden, wird aufmerksam verfolgt, um rechtzeitig Veränderungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Risiken ergeben sich insbesondere aus nicht erwarteten Leerständen der aktuell verpachteten Immobilien hinsichtlich ausbleibender Umsatzerlöse und Zahlungszuflüsse. Für den Fall, dass der Immobilienbestand nicht vollständig zu einem marktüblichen Mietzins vermietet und verpachtet werden kann, kann eine Abwertung der bestehenden Buchwerte mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage notwendig werden. Aktuell wird bei zwei Objekten von dem Erfordernis ausgegangen, dass durch Geschäftsaufgabe oder Insolvenz eine Nachverpachtung erforderlich wird. Auch die Option eines Verkaufs der Objekte wird sachgerecht geprüft. Eine außerplanmäßige Abwertung ist nicht notwendig, da für beide Objekte bereits Nachfolgepächter Interesse zeigen bzw. bei einer Veräußerung voraussichtlich Gewinne erzielt werden können.

Zudem können sich Risiken aus dem Instandhaltungsstau der Immobilien ergeben. Dieser wird Schritt für Schritt abgebaut. Die Risiken in den Immobilien und deren Verwaltung werden mit Unterstützung von externen Beratern (Gutachtern, Architekten und externen Hausverwaltungen) identifiziert und der Zustand der Immobilien wird mit geeigneten Maßnahmen stetig verbessert. Insgesamt schätzen wir diese Risiken als moderat ein. Für mehrere Objekte wurden und werden Konzepte entwickelt und mit den Genehmigungsbehörden geprüft, um die Genehmigungsfähigkeit von Umwidmungen, Flächenerweiterungen und Neuplanungen zu ermitteln.

Das aktuell leicht sinkende Zinsniveau wird die Anlageklasse Immobilie noch nicht auf einen Stand von vor der Pandemie zurückbringen. Dagegen sprechen die nach wie vor hohen Baukosten sowie die zunehmend komplexen Genehmigungsverfahren. Grundsätzlich bestehen Akquisitionsrisiken beim Erwerb von Grundstücken und Bestandsimmobilien hinsichtlich Zustand, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit von haustechnischen Anlagen und vertraglicher sowie dinglicher Verpflichtungen gegenüber Dritten, welche durch die Erstellung einer technischen, finanziellen und rechtlichen Due Diligence im Vorfeld der Transaktion eingeschränkt werden können. Insgesamt schätzen wir dieses Risiko aktuell als gering ein.

Steuerrisiko

Mit dem Kapital aus den §6b EStG-Rücklagen ist grundsätzlich ein Steuerrisiko verbunden. Nachdem die Steuern alle geleistet werden konnten, wird das Risiko als gering eingeschätzt.

Vertrags- und Rechtsrisiken

Durch den Abschluss von Miet-, Kauf- und sonstigen Verträgen können Vertragsrisiken inklusiver möglicher Folgekosten entstehen. Alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten konnten zu unseren Gunsten abgeschlossen werden. Somit ergeben sich, unverändert zum Vorjahr, insgesamt geringe Risiken in dem Bereich der Rechts- und Vertragsrisiken.

3.2. Chancen und Ausblick

Identifikation, Beurteilung und Steuerung von Chancen folgen dem Prozess des Risikomanagementsystems. Es ist zu berücksichtigen, dass die Chancen jeweils auch mit Risiken verbunden sein können, die seitens des Vorstandes regelmäßig und sorgfältig abgewogen werden.

Es ist zu erwarten, dass Mieten in den gewerblichen Bereichen weiter unter Druck geraten können durch die Auswirkungen der multiplen geopolitischen Krisen sowie die damit zunehmend einhergehende Verunsicherung der Verbraucher. Die etwas gesunkene Inflation und nach wie vor hohe Energiepreise können dazu führen, dass es zu erheblichen Auswirkungen auf die Bereiche aperiodischer Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie kommt.

Eine vollkommene Loslösung von der Gesamtwirtschaft ist demnach nicht zu erwarten, sodass die weitere Wertentwicklung des Portfolios bestenfalls auf dem bestehenden Niveau stagnieren wird. Aufgrund der weiterhin zwar leicht nachgebenden Zinsen, der hohen Tarifforderungen und -abschlüsse, dem Wegfall staatlicher Förderungsmaßnahmen für einzelne Industriezweige und der nunmehr durchschnittlichen Inflation hat sich der Ausblick zwischenzeitlich nicht weiter verschlechtert.

Ein Erwerb von geeigneten Objekten, welche ins Portfolio der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG passen und zugleich der ABK GmbH zusätzliche Vertriebsmöglichkeiten eröffnen, konnte im laufenden Geschäftsjahr nicht realisiert werden, wird aber gleichwohl laufend als Chance geprüft.

Immobilien

Die Planungen für die Erweiterung des Hotels in Kempten wurden, unverändert zum Vorjahr, eingeschränkt fortgesetzt. Eine Umsetzung der Erweiterung hängt wesentlich von den umsetzbaren Baumaßnahmen und den erwirtschaftbaren Pachterlösen ab. Diese bestimmen die Höhe der Investitionen.

Die Arbeiten für das Karnbach's und das Hotel Goldener Hirsch in Kaufbeuren zur umfangreichen Sanierung und Aufwertung zu einem 4* -Hotel gehen unvermindert weiter. Im GF 2024/2025 wurde die Hotelrezeption verlegt, die ehemalige Rezeptionsfläche in eine Gastronomie- und Veranstaltungsfläche umgewidmet. Eine ehemals separat betriebene Bar wurde mit dem Hotel verbunden und beinhaltet den neuen Empfangsbereich. Zwischenzeitlich wurden in nahezu allen Zimmer die Betten und Matratzen erneuert, sowie die Bäder revitalisiert. Weitere Arbeiten an Wand- und Bodenbelägen sind ebenfalls größtenteils abgeschlossen.

3.3. Gesamtaussage

Die Analyse der Risikosituation des Unternehmens ergab, dass eine wesentliche Unsicherheit (bestandsgefährdendes Risiko) hinsichtlich einer ausreichenden Liquiditätsausstattung besteht. Die künftige Ertrags- und Finanzlage ist daher abhängig von der Erreichung der Umsatz- und Ergebnisziele sowie der Aufrechterhaltung des bestehenden Finanzierungsrahmens des Gesellschafters. Der Vorstand erwartet ein positives Unternehmensergebnis für das Jahr 2025/2026. Die vom Vorstand aufgestellte Unternehmensplanung für die Jahre ab 2025/2026 zeigt positive Unternehmensergebnis und eine ausreichende Finanzierung aus Rückführungen von Darlehen und Veräußerungen von weiteren Immobilien. Sollten die Unternehmensergebnisse und die daraus folgenden Liquiditätszuflüsse hinter den geplanten Ergebnissen zurückbleiben, ist der Bestand des Unternehmens von weiteren Finanzierungsmaßnahmen abhängig.

4. Prognosebericht

Die zukünftige Strategie der Gesellschaft wird auch in Zukunft in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat erarbeitet werden. Sie sieht schwerpunktmäßig den Ausbau des Immobilienportfolios vor, was in den nächsten Jahren zu einem gezielten Zukauf von ertragsstarken Immobilien führen kann. Die Finanzierungszinsen weisen eine leicht sinkende Tendenz, bei gleichbleibend hohen Baukosten, auf. Durch Zukäufe und Investitionen in eigene Objekte wird das Immobilienportfolio weiter zielgerichtet entwickelt. Nach der Beseitigung von bestehendem Instandhaltungs- und Reparaturstau und bei Neuvermietungen von im Eigentum befindlichen Objekten, werden die Miet- und Pachtverträge, im Hinblick auf mögliche Umsatzmieten und Anpassungsklauseln an den Lebenshaltungskostenindex, weiter stetig optimiert.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten keine neuen Großprojekte gestartet werden und es ist zu keinem Ankauf von neuen Objekten gekommen. Unser Ergebnis im Geschäftsjahr 2025/2026 wird neben den laufenden Vermietungs- und Verpachtungstätigkeiten insbesondere durch die geplanten Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen in unseren Objekten beeinflusst. Insgesamt erwartet der Vorstand aufgrund von Pächterwechseln und Immobilienverkäufen einen leichten Rückgang bei den Umsatzerlösen aus Vermietung und Verpachtung. Der Vorstand erwartet aufgrund der vollständigen Rückführung der Darlehensforderungen an die ABK GmbH i.H.v. TEUR 750 für das Folgejahr insgesamt ein positives Ergebnis vor Steuern in Höhe von rund TEUR 250. Das geplante Ergebnis (vor Berücksichtigung von Sondereffekten) beläuft sich somit auf TEUR ./. 500 (negatives Ergebnis).

5. Übernahmerechtliche Angaben nach §289a Abs. 1 HGB

5.1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§289a Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Das gezeichnete Kapital der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG beträgt zum 30. September 2024 EUR 1.545.700,00. Das Grundkapital ist in 54.450 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Auf eine Aktie entfällt ein anteiliger Betrag von EUR 28,39. Die Aktien sind voll einbezahlt. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Sammelurkunden auszustellen.

Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt dem jeweiligen Aktionär auf der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil des jeweiligen Aktionärs am Gewinn der Gesellschaft.

5.2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (§289a Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragung von Anteilen an der Gesellschaft liegen nicht vor. Stimmverbote können gemäß §136 AktG bei Entlastungsbeschlüssen bestehen. Die Satzung der Gesellschaft sieht keine Stimmrechtsbeschränkungen vor. Die Aktionäre der Gesellschaft sind hinsichtlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Aktien weder durch das Gesetz noch durch die Satzung der Gesellschaft eingeschränkt. Vertragliche Beschränkungen des Stimmrechts oder der Übertragung von Aktien der Gesellschaft sind dem Vorstand nicht bekannt.

5.3. Direkte oder indirekte Stimmanteile von mehr als 10 % (§289a Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Entsprechend den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes hat jeder Anleger, der durch Kauf, Verkauf oder durch sonstige Transaktionen gesetzlich definierte Anteile an Stimmrechten der Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen.

Die JP ́s Nevada Trust ist eine Stiftung nach amerikanischem Recht mit Sitz in Henderson, Nevada, USA, die am 3. Februar 2005 errichtet wurde. Sie ist eine unabhängige juristische Person nach amerikanischem Recht, registriert beim US Internal Revenue Service unter der Registrierungsnummer EIN 61-6340152 und wurde ursprünglich von John Paul DeJoria als Stifter (Trustor) errichtet. Einziges Verwaltungsorgan ist der Trustee, Herr John Paul DeJoria, ebenfalls ansässig in Henderson, Nevada. Der Trustee ist als unabhängiges, nicht weisungsgebundenes Organ für die rechtsgeschäftliche Vertretung und Verwaltung des JP ́s Nevada Trust zuständig. Ihm steht daher ein Stimmrechtsanteil von mehr als 10 % zu.

5.4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§289a Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

5.5. Mittelbare Arbeitnehmerbeteiligung (§289a Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Mitarbeiter, die Aktien der Gesellschaft halten, können ihre Kontrollrechte wie jeder andere Aktionär unmittelbar entsprechend den Bestimmungen der Satzung ausüben.

5.6. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung (§289a Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG ergibt sich aus §84 des Aktiengesetzes in Verbindung mit §7 der Satzung. Danach können Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat für maximal fünf Jahre bestellt werden. Eine erneute Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist zulässig. Entsprechend §7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Person(en), die Zahl der Vorstände wird durch den Aufsichtsrat bestimmt.

Im Übrigen können Änderungen der Satzung nur von der Hauptversammlung nach Maßgabe der §§179 ff. AktG in Verbindung mit §22 der Satzung beschlossen werden. Satzungsänderungen bedürfen gemäß §22 der Satzung stets einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der bei der Beschlussfassung vertretenen Stimmen umfasst. Gesetzliche Bestimmungen, die darüber hinaus eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals verlangen, bleiben unberührt.

5.7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB)

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien können sich aus genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital und aus den Bestimmungen des Aktiengesetzes (§§71 ff. AktG) ergeben.

Mit Beschluss der virtuellen Hauptversammlung vom 22. Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Juli 2025 einmalig oder mehrmalig in Höhe von bis zu insgesamt EUR 772.850,00 (Nennbetrag) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Weiterhin wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

Eine Erhöhung des Grundkapitals ist im abgelaufenen Geschäftsjahr bis zu der vorgenannten Frist von Seiten der Gesellschaft nicht erfolgt.

5.8. Vereinbarungen für den Fall des Wechsels der Unternehmenskontrolle (§289a Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Vereinbarungen für den Fall des Wechsels der Unternehmenskontrolle bestehen nicht.

5.9. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots (§289a Abs. 1 Nr. 9 HGB)

Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

6. Schlusserklärung gemäß §312 AktG

Der Vorstand hat gemäß §312 Abs. 1 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, in dem er folgende Erklärung abgegeben hat:

"Als Vorstand der Gesellschaft erklären wir hiermit, dass nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte durchgeführt oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."

7. Erklärung zur Unternehmensführung (§289f HGB)

Die Unternehmensführung der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz, die Unternehmenssatzung und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG dem so genannten "dualen Führungssystem". Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen.

Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG sind in der Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet.

Außerdem berichtet der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, das gleichfalls im Verantwortungsbereich des Vorstands liegt.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt den Vorstand und die Prokuristen, beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG von grundlegender Bedeutung sind.

Der Aufsichtsrat der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG besteht aus 3 Mitgliedern. Einzelheiten zur personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats können dem Anhang entnommen werden.

Bei der Besetzung von Führungsfunktionen sowie der Mitglieder des Aufsichtsrates streben wir Diversität und eine angemessene Berücksichtigung der Geschlechter an. Aufgrund der Größe des Unternehmens und der weiterhin angestrebten Kontinuität der Zusammensetzung des Vorstandes, erachten wir es als nicht zielführend eine weitere Person im Vorstand zu benennen.

Die Verpflichtung nach §76 Abs. 4 AktG ist bei der Gesellschaft nicht anwendbar, da bei der Gesellschaft keine Führungsebene unterhalb des Vorstands besteht.

Die Geschäftsordnung des Vorstands enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

Die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG sieht in einer verantwortungsvollen und transparenten Corporate Governance die Basis für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Leitbild ist dabei der 2002 eingeführte Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Vorstand und Aufsichtsrat der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG geben daher nach pflichtgemäßer Prüfung einmal jährlich die Entsprechens-Erklärung nach §161 AktG ab, die auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar ist.

Des Weiteren ist auf der Internetseite der Gesellschaft das Vergütungssystem, der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß §162 AktG enthalten.

 

Kaufbeuren, 17. Dezember 2025

Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

James Kendrick, Mitglied des Vorstands

Franc Hodnik, Mitglied des Vorstands

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Kaufbeuren, den 17.12.2025

Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

James Kendrick, Mitglied des Vorstands

Franc Hodnik, Mitglied des Vorstands

ANLAGE 2 - ESEF-Unterlagen der ABK Aktiengesellschaft zum 30. September 2025

Die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts ("ESEF-Unterlagen") mit dem Dateinamen "ABK_AG_ESEF_2024_2055.zip" (SHA256-Hashwert: D171F3E92FA39F47DD2FB606861A8829CE520A8B4CE0A866FCB515E25E41473A) stehen im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten zum Download bereit.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Kaufbeuren

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Kaufbeuren, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Kaufbeuren, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile unseres Bestätigungsvermerks haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2025 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethode im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt 3.1.2 Liquiditätsrisiken und 3.3 Gesamtaussage des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass eine wesentliche Unsicherheit (bestandsgefährdendes Risiko) hinsichtlich einer ausreichenden Liquiditätsausstattung besteht. Die künftige Ertrags- und Finanzlage ist daher abhängig von der Erreichung der Umsatz- und Ergebnisziele sowie der Aufrechterhaltung des bestehenden Finanzierungsrahmens des Gesellschafters. Die Geschäftsführung erwartet ein positives Unternehmensergebnis für das Jahr 2025/2026. Die von der Geschäftsführung aufgestellte Unternehmensplanung für die Jahre ab 2025/2026 zeigt ein positives Unternehmensergebnis und eine ausreichende Finanzierung aus Rückführungen von Darlehen und Veräußerungen von weiteren Immobilien. Sollten die Unternehmensergebnisse und die daraus folgenden Liquiditätszuflüsse hinter den geplanten Ergebnissen zurückbleiben, ist der Bestand des Unternehmens von weiteren Finanzierungsmaßnahmen abhängig. Wie in Abschnitt II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethode im Anhang und in Abschnitt 3.1.2 Liquiditätsrisiken und 3.3 Gesamtaussage des Lageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des §322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Bilanzierung und Bewertung der passiven latenten Steuern

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft (kurz: ABK AG) zum 30. September 2025 werden passive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.462 ausgewiesen.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich daraus insgesamt ergebenden Steuerbe- oder -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen.

Die passiven latenten Steuern resultieren aus früheren und im Geschäftsjahr getätigten Immobilienveräußerungen, für die steuerliche §6b EStG-Rücklagen gebildet wurden. Darüber hinaus entstehen latente Steuern aus Differenzen bei den Anschaffungskosten zwischen Handels- und Steuerbilanz, die aus der Übertragung von §6b EStG-Rücklagen im Wirtschaftsjahr und in den Vorjahren resultieren. Diese Differenzen reduzieren sich sukzessive über die Abschreibungsdauer der betreffenden Immobilien. Zum 30. September 2025 bestehen noch §6b EStG-Rücklagen in Höhe von TEUR 164 in der Steuerbilanz der Gesellschaft.

Es besteht das Risiko, dass die Ermittlung der latenten Steuern aus zugrundeliegenden Einzelsachverhalten nicht sachgerecht erfolgt. Zudem besteht das Risiko, dass §6b EStG-Rücklagen nicht im gesetzlich vorgesehenen Zeitrahmen aufgelöst werden, sodass eine Erklärung der sich daraus ergebenden Gewinne nicht rechtzeitig erfolgt. Dies hätte einen nicht sachgerechten Ausweis der latenten Steuern zur Folge.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter sowie Würdigung der Dokumentation ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Ermittlung und Fortschreibung der latenten Steuern verschafft. Hierzu erfolgten ebenfalls Gespräche mit dem Steuerberater der Gesellschaft.

Anschließend erfolgte ein Abgleich der Entwicklung der latenten Steuern mit zugrunde liegenden geprüften Sachverhalten sowie die Einsicht und Prüfung weiterer relevanter Nachweise (z.B. Steuerbescheide und Verkaufsbelege). Zur Sicherstellung der Bewertung der latenten Steuern erfolgte die Prüfung des unternehmensindividuellen Steuersatzes.

Zudem führten wir eine rechnerische Verprobung von Ansatz, Auflösung sowie Übertragung der §6b EStG-Rücklagen durch und würdigten im Anschluss die Erfassung der Entwicklung der latenten Steuern in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das zugrunde liegende Vorgehen der gesetzlichen Vertreter zur Ermittlung der passiven latenten Steuern ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Erklärung zur Unternehmensführung (inkl. der Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 7. des Lageberichts enthalten ist

die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden sonstigen Bestandteile des Geschäftsberichts

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach §317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß §317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "ABK_AG_ESEF_2024_2055.zip" (SHA256-Hashwert: D171F3E92FA39F47DD2FB606861A8829CE520A8B4CE0A866FCB515E25E41473A) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des §28 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach §317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des §328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Oktober 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023/2024 als Abschlussprüfer der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Kaufbeuren, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Volker Blum.

 

München, den 17. Dezember 2025

KMpro GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Volker Blum, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024/2025

der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

Im Geschäftsjahr 2024/2025 nahm der Aufsichtsrat der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft (nachfolgend "ABK AG") die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahr. Zu diesen Aufgaben gehörten insbesondere die Diskussion und Entscheidungsfindung zur Weiterentwicklung der Gesellschaft zu verschiedenen Sachthemen und zustimmungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die Überwachung der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodexes sowie die Prüfung der Jahresabschlussunterlagen der ABK AG.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwachte und begleitete den Vorstand beratend bei der Leitung des Unternehmens. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat durch schriftliche und mündliche Berichte regelmäßig, zeitnah und umfassend. Die Berichte beinhalteten alle relevanten Informationen zur Strategieentwicklung, zur Planung, zur Geschäftsentwicklung und zur Lage der Gesellschaft und ihrer Immobilien einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den durch den Aufsichtsrat bereits genehmigten Plänen wurden vorgetragen, begründet und diskutiert. Der Aufsichtsrat erörterte mit dem Vorstand die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, eingebunden. Der Aufsichtsrat fasste die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlichen Beschlüsse. Auch bei für die ABK AG eilbedürftigen Vorhaben informierte der Vorstand den Aufsichtsrat stets umfassend und zeitnah. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, bestanden nicht.

Im Geschäftsjahr 2024/2025 fanden insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen statt, die alle im Rahmen von Telefonkonferenzen erfolgten. An allen Aufsichtsratssitzungen haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen und jeweils Beschlüsse gefasst. Ausschüsse wurden aufgrund der Größe des Aufsichtsrats nicht gebildet.

Beratungen im Aufsichtsrat zur Geschäftstätigkeit

Der Aufsichtsrat wurde zeitnah und stetig über den weiteren Projektfortschritt der Revitalisierungsarbeiten im Hotel Goldener Hirsch in Kaufbeuren informiert. Über die beauftragten und zum Bilanzstichtag vollständig ausgeführten Bäderumbauten im Hotel Bayerischer Hof in Kempten wurde der Aufsichtsrats informiert. Ein gesonderter AR-Beschluss war nicht erforderlich, da die Leistungen bereits bei Erwerb der Immobilie vereinbart worden waren. Zur Sicherung einer Forderung der ABK AG wurde nach Abstimmung im Aufsichtsrat und detaillierter Prüfung am 06.05.2025 eine Beteiligung in Höhe von 10% an einer Grundstücksgesellschaft in Koblenz notariell beurkundet.

Die strukturelle und strategische Weiterentwicklung der Immobilien sowie die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis und Finanzlage der ABK Betriebsgesellschaft der Aktienbrauerei Kaufbeuren GmbH (nachfolgend "ABK GmbH") waren Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung durch den Vorstand und der Beratungen des Aufsichtsrats.

Veränderungen im Vorstand

Im Geschäftsjahr 2024/2025 gab es keine Veränderung im Vorstand.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2024/2025 gab es keine Veränderung im Aufsichtsrat.

Jahresabschluss 2024/2025, Abschlussprüfung, Abhängigkeitsbericht und Entsprechenserklärung

Die KMpro GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfte den nach HGB vom Vorstand erstellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht der ABK AG für das Geschäftsjahr 2024/2025 und versah den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Zum Risikofrüherkennungssystem (nach § 91 Abs. 2 AktG) der Gesellschaft stellte die KMpro GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fest, dass der Vorstand der ABK AG die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat und das Risikofrüherkennungssystem der Gesellschaft geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024/2025, der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern vor der Bilanzsitzung am 18. Dezember 2025 vor und wurden in dieser Sitzung gemeinsam mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert, der dabei ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfung berichtete. Dabei erfolgte auch eine Erörterung und Erklärung zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss und Lagebericht und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen. Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den unterjährigen Aussagen des Vorstandes überein und entsprechen den Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024/2025 mit Beschluss vom 18. Dezember 2025. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024/2025 ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Darüber hinaus prüfte der Aufsichtsrat auch den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht). Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Er schließt sich dem Ergebnis des Abschlussprüfers an, der zu diesem Abhängigkeitsberichts den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG wie folgt erteilt hat: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind."

Der Aufsichtsrat hat sich mit der Corporate Governance der ABK AG befasst. Die aktualisierte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2025/2026 beschlossen und der Öffentlichkeit auf der Internetseite der ABK AG dauerhaft zugänglich gemacht. Die ABK AG entspricht demnach bis auf einige wenige Ausnahmen den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sprechen dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.

 

Kaufbeuren, 21. Januar 2026

John D. Richards, Aufsichtsratsvorsitzender

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2025/2026

Vorstand und Aufsichtsrat der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG erklären gemäß § 161 AktG:

Die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG hat in den abgelaufenen Geschäftsjahren den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweiligen Fassung mit denjenigen Ausnahmen entsprochen, die in den Erklärungen gemäß § 161 AktG für die Vorjahre jeweils aufgeführt sind.

Vom Geschäftsjahr 2025/2026an entspricht und wird die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("Kodex") mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

Abweichend von der Empfehlung A.1 des Kodex erfolgt im Hinblick auf die Art und Größe der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft keine systematische Identifizierung und Bewertung der mit den Sozialund Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit, sondern je nach Anlass und Bedarf eine Identifizierung und Bewertung im Einzelfall. In der Unternehmensstrategie werden deshalb neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen ökologische und soziale Ziele nur vereinzelt berücksichtigt. Aus demselben Grund fokussiert sich die Unternehmensplanung in erster Linie auf finanzielle Ziele.

Abweichend von der Empfehlung A.3 des Kodex orientiert sich das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem an den gesetzlichen Vorgaben. Nachhaltigskeitsbezogene Ziele, die über diese gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden im Hinblick auf die Art und Größe der Geschäftstätigkeit durch das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem noch nicht abgedeckt.

Abweichend von der Empfehlung A.4 des Kodex besteht kein Hinweisgebersystem, mit dem Beschäftigte auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt wird, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Angesichts von nur einer Mitarbeiterin scheint die Einrichtung eines entsprechenden Hinweisgebersystem unverhältnismäßig und nicht angezeigt.

Abweichend von den Empfehlungen B.2 und B.5 des Kodex bestehen keine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand und keine Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat beruft Vorstandsmitglieder ausschließlich nach fachlicher, persönlicher und charakterlicher Eignung und vermeidet jede Form von Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Eine besondere Nachfolgeregelung, die über die Beachtung dieser Kriterien hinausgeht, ist aus Sicht des Aufsichtsrats daher nicht erforderlich.

Abweichend von den Empfehlungen C.1 und C.2 hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und kein Kompetenzprofil erarbeitet; es besteht auch keine Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder. Angesichts der Eigentümerstruktur und der Größe des Aufsichtsrats hält der Aufsichtsrats dies nicht für sinnvoll.

Abweichend von der Empfehlung D.1 des Kodex besteht keine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, da dies der Aufsichtsrat aufgrund seiner Größe und der bereits in der Satzung vorhandenen Regelungen über die Arbeitsweise des Aufsichtsrats nicht für erforderlich hält.

Abweichend von den Empfehlungen D.2 bis D.4 des Kodex bildet der Aufsichtsrat keinen Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss oder anderen Ausschuss, da dies bei einem nur dreiköpfigen Aufsichtsrat nicht die Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats erhöhen würde.

Abweichend von der Empfehlung G.6 sieht das Vergütungssystem nicht vor, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt. Eine nachhaltige Ausrichtung der Vergütung am Unternehmenserfolg ist auch dann möglich, wenn die Festvergütung und die kurzfristig variable Vergütung zusammen die langfristig variable Vergütung übersteigen.

Abweichend von der Empfehlung G.10 sieht das Vergütungssystem nicht vor, dass variable Vergütungsbeiträge überwiegend in Aktien angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden sollen. Maßgeblich für die Anreizwirkung variabler Vergütungsbeträge sind aus Sicht des Aufsichtsrats primär die gewählten Leistungskriterien, und nicht die Form der Vergütung.

Abweichend von der Empfehlung G.11 sieht das Vergütungssystem nicht vor, dass eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden kann. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die vom Gesetzgeber in § 87 Abs. 2 AktG vorgesehene Möglichkeit zur Herabsetzung der Vorstandsvergütung ein geeignetes, aber auch hinreichendes Instrument ist, um außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen.

Abweichend von der Empfehlung G.13 beurteilt der Aufsichtsrat nicht regelmäßig die Wirksamkeit seiner Arbeit. Angesichts der geringen Größe des Aufsichtsrats, des Nichtvorhandenseins von Ausschüssen und des Umfangs der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft hält der Aufsichtsrat eine solchermaßen formalisiertes Überprüfungsvorgehen nicht für angezeigt.

Abweichend von der Empfehlung G.17 erhält der stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat keine höhere Vergütung, da diese Position keinen wesentlichen Mehraufwand bedeutet.

 

Kaufbeuren, im Dezember 2025

John D. Richards, Vorsitzender des Aufsichtsrats

James Kendrick, Mitglied des Vorstands

Franc Hodnik, Mitglied des Vorstands