Admiral Group-Ement AG(vormals: Marquardt Vermögensverwaltung AG)WiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Bilanz ist gemäß Paragraph 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB dargestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Gesellschaft hat auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit der Bilanz zum vorhergehenden Jahresabschluss überein. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit sie wirtschaftlich oder rechtlich der Gesellschaft zuzurechnen sind. Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sind brutto ausgewiesen. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des Paragraph 249 HGB gebildet worden. III. Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Gegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Forderungen sind mit dem Nennwert bilanziert. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die anderen Rückstellungen erfassen alle bekannten ungewissen Verbindlichkeiten. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden periodengerecht berücksichtigt. Geschäftsvorfälle in Fremdwährungen sind unbedeutend. Die Gesellschaft hält keine Anteile gemäß Paragraph 285 Nr. 11 HGB. Eine Angabe nach Paragraph 285 Nr. 14 HGB entfällt. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Die ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabenpflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. IV. Sonstige Angaben Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft waren Herr Dr. Erwin Herresthal (Aufsichtsratsvorsitzender) Frau Dr. Eucker-Herresthal (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender) Herr Hans Jörg Herresthal (Aufsichtsratsmitglied) Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft war im Geschäftsjahr Johann Herresthal Wiesbaden, den 05.12.2010 |
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