Rolls-Royce Power Systems AG

Friedrichshafen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bericht des Aufsichtsrats

der Rolls-Royce Power Systems AG

über das Geschäftsjahr 2021

ÜBERWACHUNGS- UND BERATUNGSTÄTIGKEIT DES AUFSICHTSRATS .

Der Aufsichtsrat der Rolls-Royce Power Systems AG hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2021 in vollem Umfang wahrgenommen. Dabei hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens regelmäßig beraten sowie seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und konnte sich so von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugen.

Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig umfassend über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig schriftliche Berichte des Vorstands erhalten und wurde darin über die Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie über wichtige Parameter aus Operations, Qualität und HSE unterrichtet. In den Ausschüssen und im Aufsichtsrat sind alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher oder mündlicher Vorstandsberichte erörtert worden. Soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, hat der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung seine Beschlüsse dazu gefasst, insbesondere zu Investitionsvorhaben, M&A-Transaktionen, Unternehmensverträgen und Kapitalmaßnahmen im Unternehmen.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig in seinen zu den Sitzungen zur Verfügung gestellten Berichten zur Markteinschätzung und Geschäftsentwicklung über alle maßgeblichen wirtschaftlichen Entwicklungen des Konzerns und der Geschäftsfelder. Er unterrichtete den Aufsichtsrat im Berichtsjahr auch fortlaufend über alle grundsätzlichen Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der aktuellen Finanz- und Investitionslage sowie der Personalplanung. Auch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen und die eingeleiteten Gegenmaßnahmen waren Gegenstand intensiver Erörterung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Gremiensitzungen in regelmäßigem und engem Kontakt mit dem Vorstand und informierte sich über wesentliche Entwicklungen im Unternehmen.

Die Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter berieten in getrennten Gesprächen vor den Plenarsitzungen die Themen der jeweiligen Tagesordnung. Bei den Gesprächen der Arbeitnehmervertreter nahm auch der Vorstand teil.

Die Arbeit im Aufsichtsrat war von einem offenen und intensiven Austausch geprägt. Die Aufsichtsratsmitglieder bereiteten sich stets anhand von Unterlagen, die der Vorstand vorab zur Verfügung gestellt hatte, auf die anstehenden Sitzungen und Beschlussfassungen vor.

SCHWERPUNKTE DER BERATUNGEN IM PLENUM.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt vier ordentliche Sitzungen und vier außerordentliche Sitzungen abgehalten. Die Sitzungen wurden pandemiebedingt teilweise als Videokonferenz durchgeführt. Zusätzlich wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Die Sitzungsteilnahme war auf einem sehr hohen Niveau.

Gegenstand der Aufsichtsratssitzungen waren zunächst die Regelberichterstattungen über die Arbeit in den Ausschüssen, zur Markteinschätzung, Geschäftsentwicklung, Operations, Qualität und HSE sowie zum Risikomanagement.

Der Vorstand berichtete zudem regelmäßig über die Konzernstrategie "RRPS 2030" sowie über Organisationsveränderungen im Rahmen des Programms "EMPOWER 2030". So hat sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. Mai 2021 zum einen vertieft mit geplanten sowie bereits durchgeführten und sich in der Integrationsphase befindlichen M&A-Investitionen beschäftigt und zum anderen die Wachstumsambitionen des Unternehmens in Bezug auf nachhaltige Energielösungen diskutiert. Ergänzt wurde die strategische Diskussion durch eine umfassende Berichterstattung des Vorstands am 24. September 2021 im Hinblick auf die Ausrichtung des Unternehmens und die Investitionen in Nachhaltigkeit und sogenannte grüne Technologien zur Reduktion von CO2-Emissionen.

Wiederholt wurden mit dem Vorstand die Herausforderungen aufgrund von Engpässen in der Lieferkette sowie der Erhöhung der Transport- und Materialkosten diskutiert und dabei sowohl deren finanzielle Auswirkungen als auch die initiierten Abhilfemaßnahmen erörtert.

In der Sitzung am 26. November 2021 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Diversity im Vorstand und Aufsichtsrat. In diesem Zusammenhang wurden Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und Aufsichtsrat und Fristen zur Erreichung bestimmt. Der Aufsichtsrat hat hierbei seine Überzeugung vom gesellschaftlichen und unternehmerischen Nutzen von Diversity betont und dabei den Aktivitäten zur Förderung einer vielfältigen Belegschaft volle Unterstützung zugesprochen.

Der Aufsichtsrat befasste sich auch in eigens hierfür anberaumten außerordentlichen Sitzungen intensiv mit der Geschäftsentwicklung und der Budgetplanung

Im Geschäftsjahr 2021 diskutierte der Aufsichtsrat zahlreiche durch den Vorstand zur Zustimmung vorgelegte Investitionsvorhaben und weitere zustimmungspflichtige Geschäfte. Dies waren beispielsweise Investitionen in Entwicklungsprüfstände, zur Errichtung eines Reman- und Overhaulcenters, als auch Investitionen im Kontext der Brennstoffzelle. Ebenfalls wurden dem Aufsichtsrat ein Unternehmensvertrag, die Verschmelzung von Tochtergesellschaften und die Veräußerung der Tochtergesellschaft Bergen Engines AS vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat nach sorgfältiger Prüfung und Beratung sämtlichen durch den Vorstand vorgelegten Geschäftsmaßnahmen zugestimmt.

ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN.

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat drei Ausschüsse (Präsidialausschuss, Prüfungsausschuss und Vermittlungsausschuss) gebildet. Die Ausschüsse bereiteten Themengebiete zur Diskussion im Plenum und zur Beschlussfassung des Aufsichtsrats vor. Im gesetzlichen Rahmen hat der Aufsichtsrat in geeigneten Fällen Beschlusszuständigkeiten des Aufsichtsrats auf einzelne Ausschüsse übertragen.

PRÄSIDIALAUSSCHUSS.

Der Präsidialausschuss trat im Berichtsjahr 2021 zu insgesamt vier ordentlichen Sitzungen und neun außerordentlichen Sitzungen zusammen. Er beschäftigte sich u. a. mit der Zielerreichung der Vorstände für 2020 sowie der Zielvereinbarung der Vorstände für das Berichtsjahr 2021. Daneben befasste sich der Präsidialausschuss mit der Geschäftsverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern und bereitete die Auswertung der Effizienzprüfung des Aufsichtsrates auf. Weiterer Schwerpunkt war im Zusammenhang mit EMPOWER 2030 die Befassung mit der Anpassung der Organisations- und Führungsstruktur des Unternehmens. Der Präsidialausschuss hat die Themen detailliert vorbereitet und nach intensiver Behandlung jeweils Empfehlungen an den Aufsichtsrat ausgesprochen, denen der Aufsichtsrat in sämtlichen Angelegenheiten gefolgt ist.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS.

Der Prüfungsausschuss hielt im Jahr 2021 insgesamt vier ordentliche Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung ab. Der Prüfungsausschuss befasste sich damit, den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung bezüglich der Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 vorzubereiten. Er befasste sich daneben insbesondere mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, mit der Erörterung des zusammengefassten Lageberichts und der prüferischen Durchsicht des zum Halbjahr erstellten Berichtspakets für das Geschäftsjahr 2021. Die Rechnungslegung und Risikoüberwachung sowie die Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer wurden ebenfalls erörtert. Der Prüfungsausschuss überwachte entsprechend den gesetzlichen Anforderungen den Prozess der Rechnungslegung sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems.

Ein weiterer Schwerpunkt in den Sitzungen des Prüfungsausschusses war die Behandlung möglicher Compliance-Verstöße innerhalb der Rolls-Royce Power Systems-Gruppe. Ebenso wurden die Qualitätssicherung der Konzernrevision sowie die Umsetzung der Weiterentwicklungen des bestehenden Compliance Management Systems behandelt.

Daneben bereitete der Prüfungsausschuss die zustimmungspflichten Investitionsvorhaben durch intensive Diskussion vor und berichtete dem Aufsichtsrat über die Ergebnisse.

VERMITTLUNGSAUSSCHUSS.

Sitzungen des Vermittlungsausschusses gemäß §27 Abs. 3 MitbestG waren im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 nicht erforderlich.

INTERESSENKONFLIKTE.

Im Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen gewesen wären und über die die Hauptversammlung hätte informiert werden müssen.

VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT.

Zum 31. Mai 2021 hat der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Axel Arendt seine Ämter im Aufsichtsrat und den Ausschüssen niedergelegt. Als Nachfolgerin wurde am 10. Juni 2021 Frau Jasmin Staiblin gewählt. Frau Staiblin ist seit dem 11. Juni 2021 sowohl Vorsitzende des Aufsichtsrats als auch Vorsitzende des Präsidialausschusses und des Prüfungsausschusses.

Auf der Seite der Anteilseignervertreter ist im Berichtsjahr des Weiteren Herr Benjamin Story (bis 31. Dezember 2021) als Mitglied ausgeschieden. Als neues Aufsichtsratsmitglied wurde Herr Dr. Sebastian Resch (ab 11. Januar 2022) gewählt

VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND.

Im Vorstand haben sich im Geschäftsjahr 2021 keine Veränderungen ergeben.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS 2021.

Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC) hat den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Rolls-Royce Power Systems AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

Der Aufsichtsrat befasste sich in seiner Bilanzsitzung am 18. März 2022 eingehend mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 sowie mit dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Prüfungsberichte von PWC lagen jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vor. Der Prüfungsausschuss befasste sich vorbereitend in der Sitzung am 17. März 2022 mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht und brachte das Ergebnis der Diskussion in die Aufsichtsratssitzung ein. Der Abschlussprüfer nahm an den Sitzungen des Prüfungsausschusses und an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und über besonders wichtige Prüfsachverhalte. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht eingehend geprüft, sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte mit Beschluss vom 18. März 2022 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts. Damit war der Jahresabschluss der Rolls-Royce Power Systems AG festgestellt. Anschließend beschloss der Aufsichtsrat auf dieser Grundlage, sich dem Vorschlag des Vorstands zu Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen. Der Aufsichtsrat verabschiedete ferner den Bericht des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im In- und Ausland sowie den Mitgliedern des Vorstands für ihr Engagement im Geschäftsjahr 2021. Der Aufsichtsrat dankt dem ausgeschiedenen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Axel Arendt für seine langjährige gute Arbeit, mit der er das Unternehmen durch sein engagiertes Wirken im Aufsichtsrat eng begleitet hat.

 

Friedrichshafen, 18. März 2022

Für den Aufsichtsrat der Rolls-Royce Power Systems AG

Jamin Staiblin, Vorsitzende des Aufsichtsrats

Testatsexemplar

Konzernlagebericht und Lagebericht

der Rolls-Royce Power Systems AG

(zusammengefasster Lagebericht)

In diesem Bericht können durch Rundung Differenzen zwischen den Einzelwerten und den daraus resultierenden Summen auftreten.

Grundlagen des Konzerns

Historie des Rolls-Royce Power Systems-Konzerns

Die Geschichte des heutigen Rolls-Royce Power Systems-Konzerns (im Folgenden: RRPS-Konzern) reicht über ein Jahrhundert zurück. Ursprung des Konzerns ist die Luftfahrzeug-Motorenbau GmbH, die am 23. März 1909 von Wilhelm und Karl Maybach sowie Graf Ferdinand von Zeppelin gegründet wurde. Gegenstand des Unternehmens war zunächst die Entwicklung und Produktion von Motoren für die Luftschiffe der Zeppelin-Werke. Im Jahr 1918 firmierte das Unternehmen in Maybach-Motorenbau GmbH um. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs widmete sich das Unternehmen kurzzeitig dem Automobilbau sowie der Herstellung von Hochleistungsdieselmotoren und legte damit die Basis für den heutigen Dieselmotorenbau. Im Jahr 1969 gründeten die Daimler-Benz AG (über die Maybach Mercedes-Benz GmbH) und die MAN AG (über die MAN Turbo GmbH) als Zusammenlegung der Triebwerks- und Dieselaktivitäten die MTU Friedrichshafen GmbH (für »Motoren- und Turbinen-Union«). Bis zum Jahr 2006 hatte sich der Konzern mit seiner Muttergesellschaft MTU Friedrichshafen GmbH zu einem wesentlichen Bestandteil der Off-Highway-Aktivitäten des damaligen DaimlerChrysler-Konzerns entwickelt. 2006 wurde der Konzern an einen Finanzinvestor verkauft. Das Unternehmen wurde unter der neu gegründeten Dachgesellschaft Tognum AG gebündelt, die ab 2007 an der Börse (M-Dax) notierte. 2011 wurde das Unternehmen mehrheitlich durch ein Gemeinschaftsunternehmen der Rolls-Royce plc und Daimler AG übernommen. Im Jahr 2014 wurde die Tognum AG in Rolls-Royce Power Systems AG umfirmiert. Die Daimler AG verkaufte ihren Anteil von 50 % am Gemeinschaftsunternehmen Rolls-Royce Power Systems Holding GmbH (RRPSH) im August 2014 an den Partner Rolls-Royce plc. Die Rolls-Royce Power Systems Holding GmbH wurde 2015 mit der heutigen Konzernmutter Rolls-Royce Power Systems AG verschmolzen. Im Jahr 2021 erfolgte im Rahmen des Rebrandings eine Umbenennung aller Gesellschaften, die der Rolls-Royce Power Systems AG zugeordnet werden. In diesem Zuge wurde unter anderem die MTU Friedrichshafen GmbH in Rolls-Royce Solutions GmbH umbenannt.

Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Die Rolls-Royce Power Systems AG (im Folgenden: RRPS AG) mit Sitz in Friedrichshafen ist ein weltweit agierender Anbieter von Antriebssystemen und dezentralen Energieanlagen. Im Geschäftsjahr 2021 erzielte der RRPS-Konzern einen um Hedging-Effekte bereinigten Umsatz1 von 3.442,8 Mio. Euro und beschäftigte zum 31. Dezember 2021 weltweit 10.431 Mitarbeiter.

1 Eine Erläuterung des bereinigten Umsatzes ist im Abschnitt »Lage« aufgeführt.

PRODUKTPORTFOLIO. Das Produktportfolio umfasst schnelllaufende Motoren und Antriebssysteme der Marke mtu für Schiffe, schwere Land- und Schienenfahrzeuge, militärische Fahrzeuge, Pumpenantriebe für die Öl- und Gasindustrie sowie Systemlösungen zur Energieversorgung auf Basis von Diesel- und Gasmotoren. Die Systemlösungen umfassen Anlagen für Notstrom-, Grund- und Spitzenlastversorgung bis hin zu leistungsfähigen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK).

Der RRPS-Konzern stellt sich zunehmend für die Anforderungen einer emissionsfreien Gesellschaft auf. Zu diesem Zweck hat der Konzern im Jahr 2021 eine umfassende Reorganisation seiner Geschäftsfelder durchgeführt und mit einer neuen Business Unit Sustainable Power Solutions, seine emissionsarmen bzw. emissionsfreien Technologien für Antrieb, Energieerzeugung und -speicherung unter einem Dach gebündelt. Gleichzeitig hat der RRPS-Konzern die Ziele zur Dekarbonisierung seiner Produkte und Lösungen im Jahr 2021 definiert und veröffentlicht. Der RRPS-Konzern visiert im Rahmen seines Programms Net Zero at Power Systems an, bis zum Jahr 2030 mit seinen neu verkauften Produkten 35 % weniger CO2 zu emittieren als im Vergleichszeitraum 2019. Bis zum Jahr 2050 strebt das Unternehmen vollständige Klimaneutralität an und erfüllt damit die Anforderungen des Mutterkonzerns Rolls-Royce plc.

Die norwegische Tochterfirma Bergen Engines AS, die mittelschnelllaufende Motoren für die Stromerzeugung, die Öl- und Gasindustrie und für Schiffanwendungen herstellt, wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 an das Unternehmen Langley Holdings verkauft.

KONSOLIDIERUNGSKREIS UND KONZERNSTRUKTUR. Die Vinters International Ltd., Derby/Großbritannien, ist die alleinige Anteilseignerin der RRPS AG. Das oberste Mutterunternehmen ist die Rolls-Royce Holdings plc, London/Großbritannien. Mit der Rolls-Royce plc, London/Großbritannien, wurde am 2./15. Juli 2015 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 15. Juli 2015 zugestimmt hat.

Zum RRPS-Konzern gehört neben der RRPS AG als Konzernobergesellschaft mit Sitz in Friedrichshafen eine global agierende Fertigungs-, Vertriebs- und Servicestruktur. Sie umfasst neben der Konzernobergesellschaft weitere 41 vollkonsolidierte Tochterunternehmen (31. Dezember 2020: 54). Der Rückgang ist auf den Verkauf der Bergen-Gruppe im Jahr 2021 zurückzuführen. Die größte Einzelgesellschaft des RRPS-Konzerns ist die Rolls-Royce Solutions GmbH (ehemals: MTU Friedrichshafen GmbH) mit Sitz in Friedrichshafen. Weitere Konzernunternehmen, die wesentlich zum Geschäftsvolumen beitragen, sind Rolls-Royce Solutions America Inc., Detroit/USA, und Rolls-Royce Solutions Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur, als Obergesellschaft des Teilkonzerns RRS Asia Group, in dem die asiatischen Tochterunternehmen gebündelt sind. Zentrale Produktionsstandorte des RRPS-Konzerns befinden sich in Deutschland, Belgien, den USA und in China.

Die Rolls-Royce Solutions GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 das Gemeinschaftsunternehmen MTU Cooltech Power Systems Co. Ltd., Shanghai/China, mitgegründet. Die Rolls-Royce Solutions GmbH hält 50 % der Anteile, und die Gesellschaft wird im RRPS-Konzern vollkonsolidiert. Die MTU Cooltech Power Systems Co. Ltd., Shanghai/China, hat im Jahr 2021 das Tochterunternehmen Shanghai MTU Diesel Systems Co. Ltd., Shanghai/China, gegründet und hält 100 % der Anteile, weshalb auch diese operative Gesellschaft im RRPS-Konzern vollkonsolidiert wird.

Im Jahr 2021 hat es folgende Verschmelzungen innerhalb des RRPS-Konzerns gegeben: Kinolt Pte. Ltd. ist auf Rolls-Royce Solutions Asia Pte. Ltd. verschmolzen; Kinolt Hong Kong Ltd. ist auf Rolls-Royce Solutions Hong Kong Ltd. verschmolzen; Kinolt SAS ist auf Rolls-Royce Solutions SAS verschmolzen; Kinolt Ltd. ist auf Rolls-Royce Solutions UK Ltd. verschmolzen; Kinolt AS ist auf Rolls-Royce Solutions Enerji Denzi ve Savunma A.S. verschmolzen.

Berichtszeitraum und Vergleichsperioden

Dieser zusammengefasste Konzernlagebericht beschreibt das Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020. Der Lagebericht der RRPS AG wird gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des RRPS-Konzerns zusammengefasst. Die Chancen und Risiken der RRPS AG als Konzernmutter sind untrennbar mit denen des RRPS-Konzerns verbunden. Im vorliegenden Lagebericht enthaltene Informationen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf den RRPS-Konzern. Informationen zur Lage des Mutterunternehmens RRPS AG sind in einem separaten Kapitel enthalten.

Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des RRPS-Konzerns wird im Vergleich zu den Werten zum 31. Dezember 2020 dargestellt. Sowohl die Abschlüsse der Berichtsperiode als auch die der Vergleichsperiode wurden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie nach den gemäß § 315e HGB (Handelsgesetzbuch) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Wirtschaftsbericht des Rolls-Royce Power Systems-Konzerns

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nach dem Auftreten der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 und dem erfolgten Einbruch erholte sich die Weltwirtschaft im Jahr 2021. Der Welthandel und Investitionen wuchsen deutlich. Das Investitionsklima verbesserte sich, und die Zuversicht unter den Entscheidungsträgern nahm zu.

Die weltwirtschaftliche Erholung betraf entwickelte und aufstrebende Volkswirtschaften gleichermaßen. Das temporäre Aufflackern der COVID-19-Pandemie bremste die Erholung kurzzeitig in den jeweils betroffenen Regionen, es kam jedoch nicht mehr zu Rezessionstendenzen mit weltwirtschaftlichem Ausmaß, da die Ereignisse regional und zeitlich begrenzt waren.

Das wirtschaftliche Wachstum im Jahr 2021 wurde allerdings durch Unsicherheiten in den globalen Lieferketten und der Verfügbarkeit von Rohstoffen sowie dem Anstieg der Rohstoffpreise negativ beeinflusst. Durch den sprunghaften Anstieg der Nachfrage in Verbindung mit regional unterbrochenen Lieferketten aufgrund der COVID-19-Pandemie kam es insbesondere bei den Zulieferprodukten aus der Elektronikkomponenten- und Halbleiterindustrie zu Engpässen und starken Preiserhöhungen. Davon betroffen waren auch Rohstoffe wie Erze und Edelmetalle.

Weltwirtschaftliche Entwicklung

Die Erwartungen bezüglich des GDP-Wachstums waren bereits zum Jahreswechsel 2021 optimistisch. Das GDP wurde mit unter 5,8 %2 Wachstum erwartet. Gründe hierfür waren die vielfältigen verabschiedeten Konjunkturprogramme der großen Volkswirtschaften sowie die Aussicht auf ein Ende der COVID-19-Pandemie.

2 www.oxfordeconomics.com, Stand: 10.02.2022

China konnte die hohen Erwartungen nicht ganz erfüllen. Starke staatliche Initiativen führten zu einem anhaltenden Aufschwung, dieser wurde jedoch zum Jahresende unerwartet leicht gedämpft, zuerst durch Sondereffekte auf dem Immobilienmarkt, gefolgt von Lieferketten-Problemen und Produktionsausfällen aufgrund von Energieverknappungen in den Sommermonaten.

USA und Europa erlebten einen historischen Aufschwung. Teile Asiens und Lateinamerikas hatten länger unter den Auswirkungen von COVID zu leiden, sind zuletzt aber auch deutlich auf den Wachstumspfad zurückgekehrt.

Alle Sub-Anwendungen und Teilmärkte konnten vom Aufschwung profitieren.

Die starke Erholung der Nachfrage nach Rohstoffen führte zu deutlich höheren Rohstoffpreisen und damit einem deutlichen Anstieg der Investitionen unserer Endkunden in diesen Marktsegmenten.

Werften wurden wieder geöffnet, industrielle Bauvorhaben intensiviert und Infrastruktur-Investments im Rahmen der Stimulus-Programme stark angeschoben.

Branchenentwicklung

Auch die Zahlen des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA)3 spiegeln die positiven Entwicklungen wider. Weltweit stieg die Nachfrage stark an.

Marktposition

Relevant für den RRPS-Konzern ist der Markt für schnelllaufende und mittelschnelllaufende Diesel- und Gasmotoren für Off-Highway-Anwendungen im Leistungsbereich von 75 Kilowatt bis 20 Megawatt.

Die wichtigsten globalen Wettbewerber des RRPS-Konzerns sind Caterpillar, Deerfield/USA (Geschäftsbereich Energy & Transportation), Cummins, Columbus/USA, und in Teilbereichen auch Wärtsilä, Helsinki/Finnland.

Im Jahr 2020 hatte es, bedingt durch die COVID-19-Pandemie, starke Rückgänge gegeben. Im Gegensatz hierzu erholten sich die Märkte 2021 stark.

BAUMASCHINEN & LANDTECHNIK. Die umfangreichen Stimulus-Maßnahmen der großen Volkswirtschaften führten zu einem starken Wiederanspringen der globalen Konjunktur im Bausektor. Insbesondere die Schwerpunkte Infrastrukturerneuerung wirkten sich sehr positiv aus - es kam gar zu leichten Überhitzungenreaktionen, die eine noch stärkere Erholung bremsten. Die Landtechnik war ebenfalls positiv beeinflusst.

RAIL, MINING, OIL & GAS. In den Ressourcenmärkten erfolgte die Erholung zunächst im Servicegeschäft und wurde zuletzt auch durch deutliches Wiederanspringen der OE-Märkte verstärkt. Die projektgetriebene Nachfrage nach Hybrid Power Packs als kombinierter batterieelektrischer und Dieselantrieb bestätigte erneut das Aufkommen dieses durch verstärktes Umweltbewusstsein getriebenen Lösungsangebots.

ENERGIEANLAGEN. Der Markt für Anlagen zur dezentralen Erzeugung von Strom und Wärme erholte sich deutlich. Die Umstellungen im Netz hin zu einem höheren Anteil erneuerbarer Energien trug hierzu stärkend bei. Die Nachfrage nach Notstrom zur Absicherung kritischer Industrieanwendungen und -zweige erholte sich stark.

MARINE. Der Markt für Yachten und Fähren erholte sich, ebenso der Markt für Hafenschlepper und Arbeitsschiffe, wenn auch auf wesentlich niedrigerem Niveau.

BEHÖRDENGESCHÄFT. Das Behördengeschäft bewegte sich weiterhin auf gutem Niveau, blieb jedoch durch die Länder projekt- und budgetgetrieben.

Wirtschaftliche und rechtliche Einflussfaktoren

Der RRPS-Konzern deckt mit seinem Produkt- und Serviceprogramm zahlreiche Anwendungsbereiche ab und ist so in vielen unterschiedlichen Industrien vertreten. Konjunkturellen Markteinflüssen in den Hauptabsatzregionen Europa, Amerika und Asien begegnet der RRPS-Konzern mit einem differenziert gepflegten Produktportfolio und einer globalen Ausrichtung. Ein übergreifender Markttrend ist die Forderung nach immer effizienteren, leistungsfähigeren und gleichzeitig schadstoffärmeren Motoren und dezentralen Energieanlagen. Diese Herausforderung erfordert von allen Marktteilnehmern eine permanente Weiterentwicklung und technische Optimierung der angebotenen Produkte sowie die Entwicklung neuer Produkte. Mit hoher technologischer Kompetenz setzt der RRPS-Konzern Standards und treibt Innovationen voran, vor allem bei der eigenständigen Entwicklung und Herstellung von Schlüsselkomponenten der Dieselmotorenfertigung (Elektronik, Aufladung und Abgasnachbehandlung).

Auch Rohstoff- und Materialpreise beeinflussen die Geschäftsentwicklung des RRPS-Konzerns. Die hauptsächlich verwendeten Vormaterialien sind hochvergütete Stähle, Gusserzeugnisse, Halbzeuge, Aluminiumlegierungen sowie weitere Metalle und Legierungen. Darüber hinaus sind Erdöl (Diesel) und Strom von Bedeutung. Risiken aus Preissteigerungen begegnet der RRPS-Konzern durch langfristige Lieferverträge und Rohstoffsicherungen.

3 Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V., www.vdma.org

Wechselkursrelationen, insbesondere die des US-Dollar zum Euro, haben ebenfalls Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des RRPS-Konzerns. Der Jahresdurchschnittskurs des Euro im Verhältnis zum US-Dollar lag im abgelaufenen Jahr mit 1,18 US-Dollar4 etwa 3,5 % höher als im Vorjahr und wirkte sich daher erneut leicht dämpfend auf die deutsche Exportwirtschaft aus. Der RRPS-Konzern begegnet Wechselkursrisiken durch die aktive Steuerung der Bezugs- und Fertigungsquellen (Natural Hedging) und Sicherungsgeschäfte.

In den Ländern, in denen der RRPS-Konzern aktiv ist, gelten unterschiedliche Gesetze und Vorschriften. Besondere Bedeutung für die Geschäftstätigkeit des RRPS-Konzerns haben Exportkontrollregelungen, umweltrechtliche Bestimmungen in Bezug auf Produktionsverfahren, Standorte und Erzeugnisse sowie die Vorschriften für das militärische Beschaffungswesen.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Über verschiedene finanzielle Leistungsindikatoren berichten wir im Abschnitt »Lage«. Der RRPS-Konzern nutzt für die interne Steuerung die finanziellen Leistungsindikatoren bereinigter Umsatz, bereinigtes EBIT und Cashflow. Es handelt sich dabei um die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren, die im Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (im folgenden DRS 20) definiert sind. Über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sowie Arbeitnehmer- und Umweltbelange berichten wir in den Kapiteln »Mitarbeiter« und »Nachhaltigkeitsbericht«. Für die interne Steuerung benutzen wir den nichtfinanziellen Leistungsindikator Mitarbeiterzahl. Es handelt sich dabei um den bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator im Sinne des DRS 20.

Geschäftsentwicklung

Der RRPS-Konzern erreichte im Geschäftsjahr 2021 mit 3.442,8 Mio. Euro einen bereinigten Umsatz5, der 5,1 % über dem Niveau des Vorjahres lag. Vor allem der hohe Leistungs- und Technologiestandard der Produkte und die breite Aufstellung am Markt waren ausschlaggebend für die Resilienz, die der RRPS-Konzern teilweise gegen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bewies. Die Stärken liegen dabei in der Fähigkeit, kundenspezifische Antriebs- und Energiesysteme zu konzipieren und anzubieten, im umfangreichen Produktportfolio sowie in einer weltweit aktiven Vertriebsorganisation.

4 Jahresdurchschnittskurs 2021 der Europäischen Zentralbank
5 Eine Erläuterung des bereinigten Umsatzes ist im Abschnitt »Lage« aufgeführt.

Den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Lieferketten sowie den globalen Engpässen an den Rohstoffmärkten und in den Logistikstrukturen konnte der RRPS-Konzern durch vorausschauendes Supply Chain Management entgegenwirken.

Um Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftsabläufe entgegenzuwirken, wurde bereits im Jahr 2020 mit dem Business Major Incident Team (BMIT) ein konzernweiter Krisenstab eingeführt. Dieser kümmerte sich kontinuierlich um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sowie die Etablierung unternehmenseigener Richtlinien mit dem Ziel, ein Infektionsgeschehen in den Werken zu verhindern oder weitgehend zu vermeiden. Die Arbeit des BMIT wurde im Jahr 2021 fortgesetzt und weitere Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsgeschehens sowie die Impfkampagne in Zusammenarbeit mit dem Werksärztlichen Dienst umgesetzt.

Vergleich des tatsächlichen und des prognostizierten Geschäftsverlaufs

Nach den durch die COVID-19-Pademie bedingten starken Umsatzeinbrüchen des Vorjahres erholte sich im Jahr 2021 das bereinigte Umsatz- und Margenniveau deutlich. Dennoch wurde die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin in Teilen durch die Auswirkungen der COVID-19-Pademie beeinflusst, sodass die starken Zuwächse in der zweiten Jahreshälfte nicht vollständig die schwächeren Monate am Jahres Anfang kompensieren konnten und die für 2021 prognostizierten Ergebnisziele nicht erreicht wurden.

Folgende Sondereffekte bzw. nicht operative Sachverhalte sind bei der Ermittlung des bereinigten EBIT zu korrigieren:

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS-KONZERN: BEREINIGUNG EBIT

In Mio. Euro 2020 2021
EBIT 101,0 244,1
Erhöhte Abschreibungen in Verbindung mit Akquisitionen (PPA) 12,5 11,7
Wechselkurseffekte aus Kredit-/Devisenbestandsbewertung und Sicherungsgeschäften - 11,5 - 1,1
Kosten für Transformation 26,7 22,1
Konzernumlage Rolls-Royce plc 8,0 7,8
Verkauf von L'Orange & Fluid Mechanics 28,5 7,7
Aufwendungen aus dem Verkauf des Bergen Engines Teilkonzerns   7,3
Abwertung der Vermögenswerte von Gesellschaften des Bergen Engines Teilkonzerns   5,8
Abwertung von aktivierten Entwicklungsleistungen der Rolls-Royce Solutions GmbH, Friedrichshafen 38,7  
Abwertung von EQ-Force MTU Power Systems Pvt. Ltd. 9,6  
Erstkonsolidierungseffekte - 1,5  
Bereinigtes EBIT 211,9 305,4

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 379,8 Mio. Euro (Vorjahr: 321,8 Mio. Euro) lag infolge der nicht erreichten Umsatzprognose unter unseren Erwartungen.

Lage

Ertragslage

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS-KONZERN

In Mio. Euro 2020 2021 Veränderung
Auftragseingang 3.375,3 4.106,4 21,7 %
Umsatz 3.276,2 3.444,3 5,1 %
Bereinigter Umsatz 3.276,1 3.442,8 5,1 %
EBIT 101,0 244,1 141,7 %
Bereinigtes EBIT 211,9 305,4 44,1 %
Umsatzrendite (bereinigtes EBIT/Umsatz) 6,5 % 8,9 %  

AUFTRAGSEINGANG. Im Jahr 2021 verzeichnete der RRPS-Konzern mit 4.106,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3.375,3 Mio. Euro) einen Auftragseingang, der 22 % über dem Vorjahresniveau lag und von der Erholung der Gesamtwirtschaft sowie von einzelnen Großprojekten profitierte. In allen Anwendungen konnten Steigerungen erzielt werden. Dabei wurden die seit Pandemiebeginn aufgeschobenen Investitionen nachgeholt, was sich maßgeblich in der zweiten Jahreshälfte in den Auftragseingängen im Power Generation- und Industrial- sowie teilweise im Marine-Geschäft widerspiegelte. Die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen spielten ebenfalls eine Rolle, da dies dem Service-Geschäft weiteren Auftrieb verlieh. Das Behördengeschäft konnte sich im Jahr 2021 stabilisieren und lag auf dem Niveau des Vorjahres.

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS-KONZERN: BEREINIGUNG UMSATZ

In Mio. Euro 2020 2021
Umsatz 3.276,2 3.444,3
Wechselkurseffekte aus Kredit-/Devisenbestandsbewertung und Sicherungsgeschäften - 0,1 - 1,5
Bereinigter Umsatz 3.276,1 3.442,8

UMSATZ. Der Umsatz stieg in der Berichtsperiode um 5,1 % auf 3.444 Mio. Euro (Vorjahr: 3.276 Mio. Euro). Hierbei konnten sich vor allem die Anwendungen Power Generation, Industrial und Marine erholen, die unter der COVID-19-Pandemie besonders stark gelitten hatten. Dies trifft sowohl für das Neu- als auch für das Service-Geschäft in diesen Anwendungen zu. Der Umsatz im Behördengeschäft lag auf dem Niveau des Vorjahres.

ERGEBNISENTWICKLUNG. In der Berichtsperiode erzielte der RRPS-Konzern ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 244,1 Mio. Euro (Vorjahr: 101,0 Mio. Euro). Darin enthalten ist ein (vorläufiger) Veräußerungsverlust in Höhe von 7,3 Mio. Euro aus dem Verkauf des Teilkonzerns Bergen Engines AS. Darüber hinaus enthält die Kennziffer im Vergleich zum Vorjahr weitere Einmaleffekte bzw. nicht operative Sachverhalte. Nach Bereinigung dieser Effekte ergibt sich für die Berichtsperiode ein bereinigtes EBIT von 305,4 Mio. Euro (Vorjahr: 211,9 Mio. Euro). Der Anstieg um 44,1 % resultierte maßgeblich aus der Umsatzerholung nach dem starken Einfluss der COVID-19-Pandemie im Vorjahr. Die bereinigte EBIT-Marge lag mit 8,9 % (Vorjahr: 6,5 %) deutlich über dem Niveau des Vorjahres.

BRUTTOERGEBNIS. Das Bruttoergebnis in der Berichtsperiode betrug 930,6 Mio. Euro (Vorjahr: 750,3 Mio. Euro). Bereinigt um relevante Sondereffekte und nicht operative Sachverhalte ergab sich im dargestellten Berichtszeitraum ein bereinigtes Bruttoergebnis von 950,0 Mio. Euro (Vorjahr: 801,9 Mio. Euro) und somit eine bereinigte Bruttoergebnismarge von 27,6 % (Vorjahr: 24,5 %).

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS-KONZERN: BEREINIGUNG BRUTTOERGEBNIS

In Mio. Euro 2020 2021
Bruttoergebnis 750,3 930,6
Erhöhte Abschreibungen in Verbindung mit Akquisitionen (PPA) 12,5 11,7
Wechselkurseffekte aus Kredit-/Devisenbestandsbewertung und Sicherungsgeschäften - 4,8 3,1
Kosten für Transformation 16,2 0,6
Abwertung der Vermögenswerte von Gesellschaften des Bergen Engines Teilkonzerns   3,9
Abwertung von aktivierten Entwicklungsleistungen der Rolls-Royce Solutions GmbH, Friedrichshafen 27,7  
Bereinigtes Bruttoergebnis 801,9 950,0

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS-KONZERN: BEREINIGUNG VERTRIEBS- UND VERWALTUNGSKOSTEN

In Mio. Euro 2020 2021
Vertriebs- und Verwaltungskosten - 430,3 - 508,6
Wechselkurseffekte aus Kredit-/Devisenbestandsbewertung und Sicherungsgeschäften 0,1 - 0,1
Kosten für Transformation 8,9 20,1
Konzernumlage Rolls-Royce plc 8,0 7,8
Abwertung der Vermögenswerte von Gesellschaften des Bergen Engines Teilkonzerns   1,9
Bereinigte Vertriebs- und Verwaltungskosten - 413,3 - 479,0

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS-KONZERN: BEREINIGUNG FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

In Mio. Euro 2020 2021
Entwicklungsaufwand - 198,8 - 187,1
Kosten für Transformation 1,3 1,3
Abwertung von aktivierten Entwicklungsleistungen der Rolls-Royce Solutions GmbH, Friedrichshafen 11,0  
Bereinigter Entwicklungsaufwand - 186,5 - 185,8

FUNKTIONSKOSTEN. Die bereinigten Vertriebs- und Verwaltungskosten bewegten sich mit 479,0 Mio. Euro (Vorjahr: 413,3 Mio. Euro) über dem Vorjahresniveau. Maßgeblichen Einfluss hatte dabei das reduzierte Personalkostenniveau im Vorjahr aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Maßnahmen, branchenspezifische Tarifanpassungen sowie strategische Investitionen in die IT-Infrastruktur.

Die bereinigten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung lagen mit 185,8 Mio. Euro (Vorjahr: 186,5 Mio. Euro) auf Vorjahresniveau. Wie in den Vorjahren investiert der RRPS-Konzern mehr als 5 %6 seines Umsatzes in Forschung und Entwicklung, um mit neuen Antriebs- und Energiesystemen das zukünftige Wachstum zu sichern.

6 Verhältnis der Entwicklungsleistungen zum Umsatz

ZINSERGEBNIS. Der Zinsaufwand lag mit 18,3 Mio. Euro (Vorjahr: 17,1 Mio. Euro) leicht über und die Zinserträge mit 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 8,3 Mio. Euro) deutlich unter dem Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf den gegenläufigen Effekt von reduzierten Zinserträgen und gestiegenen Zinsaufwendungen aus ertragsteuerlichen Nebenleistungen zurückzuführen. Daraus ergibt sich ein negatives Zinsergebnis in Höhe von 15,7 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro).

BEREINIGTES KONZERNERGEBNIS. Das Konzernergebnis nach Steuern belief sich in der Berichtsperiode auf 155,9 Mio. Euro (Vorjahr: 53,1 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung der oben genannten Sondereffekte und nicht operativen Sachverhalte sowie unter Anwendung einer Konzernsteuerquote von 31,7 % (Vorjahr: 42,4 %) ergibt sich ein bereinigtes Konzernergebnis von 215,4 Mio. Euro (Vorjahr: 113,6 Mio. Euro). Die erhöhte Quote des Vorjahres ist auf steuerliche Sondereffekte zurückzuführen.

Folgende Sondereffekte bzw. nicht operative Sachverhalte wurden bei der Ermittlung des bereinigten Konzernergebnisses unter Anwendung der Bereinigungslogik der Muttergesellschaft Rolls-Royce plc, London/Großbritannien, berücksichtigt:

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS-KONZERN: BEREINIGUNG KONZERNERGEBNIS

In Mio. Euro 2020 2021
Konzernergebnis 53,1 155,9
Erhöhte Abschreibungen in Verbindung mit Akquisitionen (PPA) 12,5 11,7
Wechselkurseffekte aus Kredit-/Devisenbestandsbewertung und Sicherungsgeschäften - 11,5 - 1,1
Pensionszinsen 9,5 5,9
Kosten für Transformation 26,7 22,1
Verkauf von L'Orange & Fluid Mechanics 28,5 7,7
Aufwendungen aus dem Verkauf des Bergen Engines Teilkonzerns   7,3
Abwertung der Vermögenswerte von Gesellschaften des Bergen Engines Teilkonzerns   5,8
Steueraufwand - 51,9  
Erstkonsolidierungseffekte - 1,5  
Abwertung von aktivierten Entwicklungsleistungen der Rolls-Royce Solutions GmbH, Friedrichshafen 38,7  
Abwertung der Vermögenswerte der EQ-Force MTU Power Systems Pvt. Ltd. 9,6 215,4
Bereinigtes Konzernergebnis 113,6  

Vermögenslage

Abweichend zur Bilanzgliederung nach IFRS wird im Folgenden aus Gründen der Übersichtlichkeit eine auf die wesentlichen Positionen verkürzte Konzernbilanz dargestellt. Diese bildet auch die Grundlage für die weiteren Ausführungen.

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS-KONZERN: BILANZ

AKTIVA

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Langfristige Vermögenswerte 1.493,7 1.572,5
Vorräte 780,1 953,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 482,3 567,0
Flüssige Mittel 644,5 900,8
Zum Verkauf bestimmte Vermögenswerte 201,4 0,0
Übrige Vermögenswerte 162,4 144,1
Bilanzsumme 3.764,4 4.137,6

PASSIVA

   
In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Eigenkapital 1.360,3 1.601,5
Rückstellungen 1.305,1 1.301,7
Finanzielle Verbindlichkeiten 208,0 208,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 250,4 491,2
Vertragsverbindlichkeiten 414,7 455,9
Schulden aus Veräußerungsgruppen 130,6 0,0
Übrige Verbindlichkeitspositionen 95,3 78,9
Bilanzsumme 3.764,4 4.137,6

Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 9,9 %.

AKTIVSEITE. Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 5,3 % auf 1.572,5 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 1.493,7 Mio. Euro), im Wesentlichen aus Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Der Anstieg in den Sachanlagen resultierte aus kundenprojektbezogenen Investitionen, Erhaltungsinvestitionen, Investitionen in Logistikstrukturen sowie Investitionen in Produktionsanlagen im Zuge der Neugründung der Shanghai MTU Diesel Systems Co. Ltd. Der Anstieg in den immateriellen Vermögenswerten ist maßgeblich auf Kapitalisierungszuführungen in Verbindung mit Entwicklungsleistungen zurückzuführen.

Die Vorräte stiegen um 22,2 % auf 953,1 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 780,1 Mio. Euro). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr auf 567,0 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 482,3 Mio. Euro). Die Erhöhung in den Vorräten und Forderungen sind maßgeblich auf den gestiegenen Umsatz und Auftragseingang im vierten Quartal zurückzuführen.

Die flüssigen Mittel erhöhten sich um 39,8 % auf 900,8 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 644,5 Mio. Euro). Die Erhöhung ist maßgeblich auf den Bestand an flüssigen Mitteln der RRPS AG zurückzuführen7.

Die Vermögenswerte der zum 31. Dezember 2021 verkauften Bergen Engines AS wurden im Jahr 2020 aufgrund der fortgeschrittenen Verhandlungen separat unter zum Verkauf bestimmte Vermögenswerte ausgewiesen (31. Dezember 2020: 201,4 Mio. Euro).

7 Lagebericht zum Einzelabschluss der Rolls-Royce Power Systems AG nach HGB

PASSIVSEITE. Das Eigenkapital belief sich auf 1.601,5 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 1.360,3 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote lag mit 38,7 % (31. Dezember 2020: 36,1 %) leicht über dem Niveau des Vorjahres.

Die Rückstellungen nahmen mit 1.301,7 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 1.305,1 Mio. Euro) gegenüber dem Vorjahr leicht ab.

Die finanziellen Verbindlichkeiten lagen mit 208,4 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 291,9 Mio. Euro) nahezu auf Vorjahresniveau. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nahmen mit 96,1 % deutlich auf 491,2 Mio. Euro zu (31. Dezember 2020: 208,0 Mio. Euro). Dies ist im Wesentlichen auf den erhöhten Umsatz und Auftragseingang im vierten Quartal zurückzuführen. Die Vertragsverbindlichkeiten erhöhten sich leicht um 9,9 % auf 455,9 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 414,7 Mio. Euro). Die übrigen Verbindlichkeitspositionen sanken um 17,2 % auf 78,9 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 95,3 Mio. Euro).

Die Verbindlichkeiten der zum 31. Dezember 2021 verkauften Bergen Engines AS wurden im Jahr 2020 aufgrund der fortgeschrittenen Verhandlungen separat unter Schulden aus Veräußerungsgruppen ausgewiesen (31. Dezember 2020: 130,6 Mio. Euro).

Das Net Working Capital8 sank um 2,3 % auf 672,9 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 689,0 Mio. Euro). Dies resultierte im Wesentlichen aus dem starken Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

8 Net Working Capital = Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ./. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ./. Erhaltene Anzahlungen

Finanzlage

FINANZIERUNG. Im RRPS-Konzern bestanden zum Stichtag ein Darlehen der Tochtergesellschaft Rolls-Royce Solutions Brasil Ltda., São Paulo/Brasilien, in Höhe von 8,6 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis Januar 2022 sowie ein Darlehen der Tochtergesellschaft MTU India Pvt. Ltd., Pune/Indien, in Höhe von 0,6 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis August 2025, die jeweils von einer Gesellschaft aus der Rolls-Royce-Gruppe begeben wurden. Seit 2015 besteht eine konzerninterne Kreditlinie bei der Rolls-Royce plc über 300,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis April 2023. Diese ist zum 31. Dezember 2021 nicht in Anspruch genommen worden und steht bis auf Weiteres vollständig zur Verfügung.

FINANZIERUNGSINSTRUMENTE. Der RRPS-Konzern nutzt das Leasing bei Immobilien, beim Fuhrpark und im IT-Bereich, um die Kapitalbindung und Investitionsrisiken zu begrenzen. Im Rahmen von Miet- und Leasingverträgen wurden im Geschäftsjahr 2021 Leasingaufwendungen in Höhe von 56,5 Mio. Euro (Vorjahr: 45,4 Mio. Euro) sowie Abschreibungen von Nutzungsrechten in Höhe von 34,3 Mio. Euro (Vorjahr: 31,5 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS-KONZERN: CASHFLOW

In Mio. Euro 2020 2021 Veränderung
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 321,8 379,8 18,0 %
Cashflow aus Investitionstätigkeit - 295,8 - 128,1 56,7 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 169,9 - 31,9 81,2 %

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erhöht sich gegenüber dem Vorjahr auf 379,8 Mio. Euro (Vorjahr: 321,8 Mio. Euro). In der aktuellen Berichtsperiode lag der Cashflow aus Investitionstätigkeit mit - 128,1 Mio. Euro (Vorjahr: - 295,8 Mio. Euro) unter dem des Vorjahres, wobei das Vorjahr im Wesentlichen durch M&A-Aktivitäten belastet war. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von - 31,9 Mio. Euro (Vorjahr: - 169,9 Mio. Euro) verringerte sich aufgrund der im Vorjahr geleisteten Dividendenausschüttung von 100 Mio. Euro an die Vinters International Ltd., Derby/Großbritannien.

INVESTITIONEN.9 In der Berichtsperiode tätigte der RRPS-Konzern Investitionen in Höhe von 178,5 Mio. Euro (Vorjahr: 174,5 Mio. Euro), davon entfielen 102,8 Mio. Euro auf Investitionen in Sachanlagen (Vorjahr: 83,1 Mio. Euro). Darüber hinaus umfassen die Investitionen Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 75,7 Mio. Euro (Vorjahr: 91,4 Mio. Euro).

INVESTITIONSVERPFLICHTUNG. Der RRPS-Konzern erfasste Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 29,4 Mio. Euro (Vorjahr: 24,6 Mio. Euro) und Verpflichtungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: 7,8 Mio. Euro). Zu deren Finanzierung stehen ausreichend liquide Mittel aus dem erwarteten positiven Cashflow der betrieblichen Tätigkeit zur Verfügung. Gegebenenfalls hat der RRPS-Konzern auch gesicherten Zugriff auf bestehende Kreditlinien.

NETTOFINANZIERUNGSSALDO.10 Der Nettofinanzierungssaldo wies zum Stichtag einen Überhang an liquiden Mitteln gegenüber den zinstragenden Finanzverbindlichkeiten von 886,9 Mio. Euro auf (31. Dezember 2020: 627,0 Mio. Euro). Die Quote des Nettofinanzierungssaldos zu bereinigtem EBITDA11 in Höhe von 459,9 Mio. Euro (Vorjahr: 399,9 Mio. Euro) belief sich somit auf 1,9 (Vorjahr: 1,6).

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage durch den Vorstand

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Endmärkte haben sich im Laufe des Jahres 2021 abgeschwächt, da die Impfprogramme eingeführt wurden und die mit der Pandemie verbundenen Risiken mit den wirtschaftlichen Bedürfnissen in Einklang gebracht wurden.

Der RRPS-Konzern hat sein ausbalanciertes Kostenmanagement vom Vorjahr fortgesetzt. Der Fokus lag hierbei auf der Implementierung der EMPOWER 2030 Strategie und dem damit verbundenen Investment. Wir optimierten unsere organisatorische Aufstellung, um alle Prozesse von der Herstellung und Lieferung einzelner Motoren bis hin zu komplexen Projekten und dem Wandel zum Anbieter integrierter nachhaltiger Lösungen für seine Kunden abzubilden.

Die Erholung der wirtschaftlichen Lage und die unterschiedlichsten Maßnahmen wirkten sich positiv auf die Liquidität und das EBIT des RRPS-Konzerns aus.

9 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, ohne Finanzanlagen und ohne Neuzugänge im Konsolidierungskreis
10 Zur Berechnung des Nettofinanzierungssaldos = Zinstragende Finanzverbindlichkeiten (ohne Finanzierungsverbindlichkeiten aus Finance Lease) ./. Zahlungsmittel
11 Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation auf materielle und immaterielle Vermögenswerte

Lagebericht zum Einzelabschluss

der Rolls-Royce Power Systems AG nach HGB

Nachfolgend ist der Lagebericht der Rolls-Royce Power Systems AG dargestellt.

Lage

Ertragslage der Rolls-Royce Power Systems AG

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS AG (EINZELGESELLSCHAFT): GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

In Mio. Euro 2020 2021
Umsatzerlöse 64,0 69,1
Sonstige betriebliche Erträge 11,2 47,1
Aufwendungen für bezogene Leistungen - 24,7 - 29,5
Personalaufwand - 64,0 - 73,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 57,2 - 73,7
Finanzergebnis 135,3 184,4
Steuern vom Einkommen und Ertrag - 9,9 - 53,8
Ergebnis nach Steuern 54,8 70,3
Sonstige Steuern - 0,1 - 0,3
Jahresüberschuss/Fehlbetrag 54,7 70,0
Entnahme aus/Einstellung in Gewinnrücklagen - 29,7 80,0
Bilanzgewinn 25,0 150,0

Die RRPS AG erzielte im Geschäftsjahr 2021 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 70,3 Mio. Euro (Vorjahr: 54,8 Mio. Euro). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem höheren Finanzergebnis, das auf höhere Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen sowie Erträgen aus Beteiligungen zurückzuführen ist. Darin sind ebenfalls 9,9 Mio. Euro Dividendenzahlung der zum 31. Dezember 2021 verkauften Bergen Engines AS enthalten.

Zum Ergebnis der RRPS AG trugen 2021 außerdem die gestiegenen sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 47,1 Mio. Euro bei (Vorjahr: 11,2 Mio. Euro). Darin sind Erträge in Höhe von 33,8 Mio. Euro aus dem Verkauf der Bergen Engines AS12 enthalten.

Ein weiterer Ergebnisbeitrag ist auf die gestiegenen Umsatzerlöse mit 69,1 Mio. Euro (Vorjahr: 64,0 Mio. Euro) zurückzuführen. In der Position sind vorwiegend Erträge aus konzerninternen Leistungsverrechnungen enthalten.

Belastet wurde das Ergebnis durch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 73,7 Mio. Euro (Vorjahr: 57,2 Mio. Euro). Darin sind 24,0 Mio. Euro Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bergen Engines AS13 enthalten, die aus der Separierung der IT-Systeme sowie Rechts- und Beratungskosten resultieren.

12 Rolls-Royce Power Systems AG, Jahresabschluss 2021, Anhang, Sonstige betriebliche Erträge
13 Rolls-Royce Power Systems AG, Jahresabschluss 2021, Anhang, Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Ertragsteuern in Höhe von 53,8 Mio. Euro (Vorjahr: 9,9 Mio. Euro) umfassen die Steuervorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2021 sowie Steuernachzahlungen und Steuererstattungen für Vorjahre.

VERGLEICH DES TATSÄCHLICHEN UND DES PROGNOSTIZIERTEN GESCHÄFTSVERLAUFS. Die RRPS AG nutzt für die interne Steuerung den finanziellen Leistungsindikator Ergebnis nach Steuern. Die wirtschaftliche Entwicklung des RRPS-Konzerns spiegelt sich in der Ertragslage der RRPS AG wider.

AUSBLICK FÜR DIE ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS AG. Die erwartete wirtschaftliche Entwicklung des RRPS-Konzerns wird sich auch in der Ertragslage der RRPS AG für das Jahr 2022 entsprechend widerspiegeln.

Insbesondere erwartet die RRPS AG einen wesentlichen Beitrag zum Ergebnis aus der Beteiligung an der Rolls-Royce Solutions GmbH, Friedrichshafen. Die sonstige operative Geschäftstätigkeit und deren Umfang werden im Geschäftsjahr 2022 unverändert weiter bestehen. Es wird erwartet, dass die RRPS AG im Geschäftsjahr 2022 das Ergebnisniveau von vor der COVID-19-Pandemie leicht unterschreitet. Weitere Informationen zur Prognose für den RRPS-Konzern befinden sich im Prognosebericht.

Vermögenslage der Rolls-Royce Power Systems AG

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS AG (EINZELGESELLSCHAFT): BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021

AKTIVA

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Anlagevermögen    
Finanzanlagen 1.382,9 1.393,6
Umlaufvermögen    
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 231,1 157,2
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 509,5 736,7
  740,6 893,9
Rechnungsabgrenzungsposten 0,5 0,9
Bilanzsumme 2.124,0 2.288,4

PASSIVA

   
In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Eigenkapital    
Gezeichnetes Kapital 131,4 131,4
Kapitalrücklage 804,8 804,8
Gewinnrücklagen 178,4 123,4
Bilanzgewinn 25,0 150,0
  1.139,6 1.209,6
Rückstellungen 142,9 139,1
Verbindlichkeiten 841,5 939,6
Bilanzsumme 2.124,0 2.288,4

AKTIVSEITE. Zum 31. Dezember 2021 belief sich die Bilanzsumme der RRPS AG auf 2.288,4 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 2.124,0 Mio. Euro). Die Bilanzsumme erhöhte sich aufgrund der erhöhten kurzfristigen Geldanlage beim Mutterkonzern Rolls-Royce plc in Höhe von 702 Mio. Euro (Vorjahr: 448 Mio. Euro). Die Erhöhung ist auf den erwirtschafteten Cashflow in Verbindung mit dem Gewinnverwendungsbeschluss zurückzuführen, im Jahr 2021 keine Ausschüttung an die Vinters International Ltd., Derby/Großbritannien, abzuführen (Ausschüttung im Jahr 2020: 100 Mio. Euro).

PASSIVSEITE Das Eigenkapital der RRPS AG belief sich auf 1.209,6 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 1.139,6 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote betrug zum Ende des Berichtsjahres 52,9 % (31. Dezember 2020: 53,7 %).

Die Rückstellungen setzen sich aus Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen zusammen. Die Steuerrückstellungen betreffen insbesondere noch nicht endgültig veranlagte Steuern. Die sonstigen Rückstellungen betreffen wie im Vorjahr vorwiegend Personalrückstellungen.

Die Verbindlichkeiten der RRPS AG setzen sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 883,5 Mio. Euro (31. Dezember 2020: 713,9 Mio. Euro) zusammen, die sich aus dem Finanzverkehr innerhalb des RRPS-Konzerns ergeben.

Finanzlage der Rolls-Royce Power Systems AG

FINANZIERUNG. Seit 2015 besteht eine konzerninterne Kreditlinie bei der Rolls-Royce plc über 300,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis April 2023. Diese ist zum 31. Dezember 2021 nicht in Anspruch genommen worden und steht bis auf Weiteres vollständig zur Verfügung.

Forschung und Entwicklung

Im Jahr 2021 erbrachte der RRPS-Konzern im Berichtszeitraum bereinigte Entwicklungsleistungen14 in Höhe von 215,9 Mio. Euro (Vorjahr: 241,1 Mio. Euro). Die bereinigten Entwicklungsaufwendungen sind mit 185,8 Mio. Euro (Vorjahr: 186,5 Mio. Euro) auf einem stabilen Niveau. Darin sind Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: 14,9 Mio. Euro) enthalten.

Die aktivierten eigenen Entwicklungskosten bewegten sich mit 23,7 Mio. Euro (Vorjahr: 38,2 Mio. Euro) unter dem Niveau des Vorjahres. Das Verhältnis von aktivierten eigenen Entwicklungskosten zu bereinigtem Entwicklungsaufwand betrug somit 12,8 % (Vorjahr: 20,5 %). Die Erträge aus bezahlten Entwicklungsleistungen lagen bei 6,4 Mio. Euro (Vorjahr: 16,5 Mio. Euro).

Die Entwicklungsquote (Verhältnis der Entwicklungsleistungen15 zum Umsatz) lag bei 7,4 % (Vorjahr: 8,9 %). Damit will der RRPS-Konzern auch in Zukunft den hohen Technologiestandard sicherstellen. Die erhöhte Quote im Vorjahr ist im Wesentlichen auf den im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehenden Umsatzrückgang und auf Impairment-Effekte zurückzuführen.

14 Bereinigte Entwicklungsaufwendungen + Aktivierte eigene Entwicklungsleistungen + Erträge aus bezahlten Entwicklungsleistungen
15 Entwicklungsaufwendungen + Aktivierte eigene Entwicklungsleistungen + Erträge aus bezahlten Entwicklungsleistungen + Abschreibung für Technologie- und Vertriebsrechte + Aktivierte externe Entwicklungsleistungen

Um zukünftige Kundenbedarfe realisieren zu können, ist der Ausbau der Kompetenz in Systemlösungen ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie Power Systems 2030. Die Aufstellung des Engineering-Bereichs wurde weiter gestärkt, beispielsweise wurden die Aktivitäten zur Systementwicklung mit dem Thema Elektrik/Elektronik und Automation weiter ausgebaut. Ziel ist es, die Entwicklungseffizienz mithilfe von modularen Produktbaukästen zu steigern und somit kundenspezifische Lösungen flexibler und schneller realisieren zu können.

Der RRPS-Konzern unternimmt große Anstrengungen, um sein Produkt- und Lösungsportfolio zunehmend emissionsfrei aufzustellen. Die Ziele wurden 2021 im Programm Net Zero at Power Systems beschrieben und definiert. Den wesentlichen Hebel zur Reduzierung der Emissionen des Produkt- und Lösungsportfolios stellt dabei die Entwicklung neuer Technologien dar.

Erhebliche Fortschritte wurden bei der Entwicklung von hybriden Antriebslösungen erzielt. Das Antriebssystem für die Marineanwendung wurde erstmalig auf einem Prüfstand in Betrieb genommen und erfolgreich durch eine erste Testphase gebracht. Die elektrifizierten Antriebssysteme für die Bahnanwendung wurden einem intensiven Testprogramm unterzogen, in dem die ambitionierten Ziele in Bezug auf Emissions- und Geräuschreduzierung bestätigt werden konnten. Die ersten mtu Hybrid-PowerPacks wurden an den Kunden Porterbrook ausgeliefert und im Sommer 2021 im Rahmen einer öffentlichen Fahrt in England von Marylebone in London nach Bicester Village demonstriert.

Mit Blick auf die Energiewende setzt der RRPS-Konzern unter anderem auf Microgrid-Lösungen, die sogenannten Flexigrids. Diese kombinieren erneuerbare Energiequellen wie Wind- oder Solarenergie mit zuverlässigen Stromaggregaten und Batteriespeichern. Zur weiteren Stärkung dieses Geschäfts hat der RRPS-Konzern 2020 die Mehrheit am Berliner Stromspeicherspezialisten unter dem damaligen Namen Qinous, heute Rolls-Royce Solutions Berlin GmbH, übernommen - ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Lösungsanbieter.

In diesem Zusammenhang baut der RRPS-Konzern seine Kapazitäten zur Herstellung von Batteriespeicher-Containern aus. Seit Jahr 2021 stellt der RRPS-Konzern die mtu EnergyPacks auf dem Gelände des Siemens Technopark im bayerischen Ruhstorf her. mtu EnergyPacks sind weit mehr als nur in Container eingebaute Batteriestapel. Sie enthalten über die Lithium-Ionen-Batteriemodule hinaus elektronische Steuerungen, Transformatoren und Kühleinrichtungen, sind also eine komplette Speicherlösung. mtu EnergyPacks sind bereits auf der ganzen Welt im Einsatz. Sie speichern elektrische Energie aus Solarparks in Ostdeutschland ebenso wie Solarstrom auf den Cookinseln oder in Costa Rica.

Die Strategie Power Systems 2030 wurde auch 2021 konsequent fortgesetzt. So werden ergänzend zu den bereits etablierten Energiespeicherlösungen, den mtu EnergyPacks, sukzessive Produkte und Lösungen ins Portfolio aufgenommen, die mit Wasserstoff - und damit potenziell CO2-frei - betrieben werden können: Generatoraggregate mit Wasserstoffverbrennungsmotoren und Brennstoffzellensystemen. Mit der Inbetriebnahme des ersten Brennstoffzellensystems am Microgrid Validation Centre am Standort Friedrichshafen in Verbindung mit unserem bereits in den Markt eingeführten Automationssystem für stationäre Lösungen wurden wichtige Meilensteine auf dem Weg zu Net Zero at Power Systems erreicht.

Die Motoren für die Oil & Gas- und Mining-Anwendungen in der Emissionsstufe EPA Tier 4 wurden nach der Serieneinführung hinsichtlich Life Cycle Costs, Lebensdauer und Robustheit weiter verbessert. Die Mining-Motoren der BR4000 werden im Jahr 2022 auf eine Zertifizierung nach der EU Stage V-Richtlinie vorbereitet, mit einer geplanten Markteinführung im Jahr 2030.

Bei der Baureihe 4000 für den Marineeinsatz werden aktuell schwerpunktmäßig Motoren für die Emissionsstufen EPA Tier 4 und IMO3 entwickelt. Es werden sowohl die Arbeitsschiff- und Bordstrom- als auch die Hochleistungsanwendungen bedient. In diesem Jahr wurde mit der erfolgreichen Zertifizierung gemäß IMO3 und EPA Tier 4 von weiteren Zylinderzahlen/Leistungen ein wichtiger Meilenstein erreicht.

Derzeit arbeiten wir an einer firmeneigenen Abgasnachbehandlung. Eine weitere Anwendung für mtu Gasmotoren befindet sich in der letzten Phase der Entwicklung: In diesem Jahr haben die ersten Schiffe mit mtu 16-Zylinder-Gasmotoren ihren Betrieb im holländischen Wattenmeer aufgenommen.

Wir erweitern den Einsatzbereich unserer Gasmotoren in Bezug auf die verwendbaren Gase (dies umfasst unter anderem auch die Wasserstoffzumischung und den Betrieb mit 100 % Wasserstoff). Eine weitere Anwendung für mtu Marine-Gasmotoren wird Anfang 2022 abgeschlossen.

Bei der Baureihe 2000 werden aktuell für den Yachtbereich 12-Zylinder- und 16-Zylinder-Hochleistungsmotoren für die Emissionsstufe IMO3 entwickelt. Diese Motoren werden erstmals in dieser Leistungsdichte mit einem SCR-Abgasnachbehandlungssystem ausgerüstet. Die 16-Zylinder Variante kommt Mitte 2022 auf den Markt, erste Vorseriensysteme sind bereits ausgeliefert und nehmen im Frühjahr den Testbetrieb auf.

Im Rahmen der Indienstrategie wird die Baureihe 1600 in einem Joint-Venture namens Force MTU Power Systems in Indien produziert. Damit einhergehend wird auch die entwicklungstechnische Betreuung der Produktion an eine mtu Entwicklungsabteilung in Indien verlagert und dort parallel die Lokalisierung von Bauteilen weiter vorangetrieben.

Um die Marktpositionierung der Gendrive-Motoren der BR1600 zu verbessern, wurden deutlich leistungsgesteigerte 50Hz- und 60Hz-Varianten entwickelt und über Dauerläufe validiert. Anfang 2022 werden sie in angepassten Genset-Systemen in den Markt gebracht.

Für den wichtigen Bahn-Unterflurbereich und die dort geltende neue Emissionsstufe EU Stage V sowie für gestiegene Leistungsanforderungen wurde in den letzten Jahren die Unterflurvariante des 12V1600R weiterentwickelt und dabei neben einer ca. fünfprozentigen Leistungssteigerung mit einem SCR-System und einem Dieselpartikelfilter sowie einer den Regularien entsprechenden neuen Software ausgerüstet. Im Dezember 2021 wurde das Zertifikat durch das Kraftfahrtbundesamt erteilt. Erste PowerPacks befinden sich in der Erprobung beim Kunden, die beiden neuen 1600er Produkte im Serienanlauf im Joint-Venture.

Für die Baureihe 1800 laufen die Entwicklungsarbeiten als Unterflurantrieb gemäß EU Stage V (gemeinsam mit der Daimler AG). Prototypen des PowerPacks mit dieser Antriebseinheit wurden bereits auf der Innotrans 2018 dem interessierten Fachpublikum - auch als Hybrid-Variante - vorgestellt. Es liegen Serienaufträge für Standard- wie Hybridkonfigurationen vor, und Kundenerprobungen von Motor und PowerPack sind gestartet.

Der von Daimler gelieferte 6V- und 8V-Rumpfmotor der Baureihe 500 aus der LKW-Sparte von Daimler wird nun in Lizenz in Friedrichshafen nachgebaut. Die Lizenzfertigung ist notwendig, weil Daimler die Produktion des insgesamt über eine Million Mal gefertigten und auch in mtu-Anwendungen bewährten Basismotors OM 500 eingestellt hat. Der erste gefertigte 8-Zylinder-Prototyp der Baureihe 199 hat den zur Qualifizierung erforderlichen 400-Stunden-Dauerlauf erfolgreich abgeschlossen. Die Planung der Montagelinie für den Serienanlauf im Jahr 2022 ist in vollem Gange. Somit wird sichergestellt, dass wir auch in Zukunft unsere Kunden in den verschiedenen Anwendungen mit dem bewährten Motor beliefern können.

Mitarbeiter

Mitarbeiterentwicklung

ROLLS-ROYCE POWER SYSTEMS KONZERN: MITARBEITER NACH REGIONEN

31.12.2020 31.12.2021 Veränderung
Deutschland 6.620 6.621 0,0 %
EMEA (Europe, Middle East, Africa) ohne Deutschland 1.796 1.837 2,3 %
Amerika 909 929 2,2 %
Asien 1.026 1.044 1,8 %
Gesamtbelegschaft 10.351 10.431 0,8 %

Im RRPS-Konzern waren zum 31. Dezember 2021 insgesamt 10.431 Mitarbeiter (31. Dezember 2020: 10.351 Mitarbeiter) beschäftigt. Durch die Umsatzerholung ergab sich ein leichter Anstieg von 0,8 % gegenüber dem Vorjahr, wesentlich in EMEA und Amerika.

Ausbildung und Weiterbildung

Berufsausbildung hat beim RRPS-Konzern Tradition. Seit über 100 Jahren bieten wir jungen Erwachsenen die Möglichkeit, ihre Karriere mit einer fundierten Ausbildung oder einem dualen Studium in unserem Unternehmen zu beginnen. So haben in diesem Zeitraum mehr als 8.000 Mitarbeiter eine duale Berufsausbildung beim RRPS-Konzern oder seinen Vorgängerunternehmen abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2021 befanden sich im RRPS-Konzern weltweit 314 Auszubildende in Ausbildung oder einem dualen Studium. Trotz massiver Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie konnte die Ausbildung durchgehend aufrechterhalten werden und so der gesamte Abschlussjahrgang auch fristgerecht seine Prüfungen erfolgreich absolvieren.

Der RRPS-Konzern bietet den Beschäftigten darüber hinaus ein breites Spektrum an Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen durch die hausinterne Akademie. Am größten Standort Friedrichshafen werden sowohl individuelle als auch standardisierte Trainingsthemen angeboten, die in Präsenz- und E-Learning-Veranstaltungen mithilfe des Learning-Managementsystems »Training@Academy« durchgeführt werden. Dabei werden Fähigkeiten in den Bereichen soziale, methodische und interkulturelle Kompetenzen, Führung, Projektmanagement, Compliance, Sprachen etc. geschult. Zur Fokussierung auf neue Technologien wurden im letzten Jahr auch eine große Anzahl an Schulungen u. a. zum Thema Hochvolt und Wasserstoff angeboten. In Zeiten der COVID-19-Pandemie werden Trainings überwiegend virtuell durchgeführt und bei Präsenzveranstaltungen strikte Hygienevorgaben eingehalten. Der Schulungsbetrieb konnte auf diese Weise aufrechterhalten werden.

Gesundheitsmanagement

Gerade in der heutigen Zeit spielt die Erhaltung der Mitarbeitergesundheit eine noch entscheidendere Rolle: Neben der latenten Infektionsgefahr durch COVID-19 ist durch den signifikanten Anstieg an Homeoffice-Tagen der Aspekt der psychischen Gesundheit in den Mittelpunkt gerückt. Durch das seit Jahren bestehende und kontinuierlich geförderte Gesundheitsmanagement im RRPS-Konzern konnte auf eine Vielzahl bestehender Konzepte und Strukturen zurückgegriffen werden, um die Mitarbeiter auch während der COVID-19-Pandemie mit gesundheitsfördernden Angeboten unterstützen zu können.

Die Balance von Arbeit und Familie spielt nicht nur in normalen Zeiten eine erhebliche Rolle. Im zweiten Jahr der Pandemie hat sich der Fokus für viele Mitarbeiter weiter ins Homeoffice verschoben. Um diese langfristige Entwicklung zu integrieren, hat der RRPS-Konzern mit der Initiative New Work den neuen Arbeitsumständen Rechnung getragen. Das New Work-Modell ist Teil unseres Transformationsprozesses und soll im ganzen Unternehmen gelebt werden, sofern die jeweilige Arbeitsaufgabe und die persönlichen Voraussetzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür geeignet sind: Es ermöglicht ihnen, in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten ihre Arbeitsleistung an bis zu zwölf Tage im Monat mobil zu erbringen.

Infolge der COVID-19-Pandemie mussten, wie in sämtlichen Lebensbereichen, auch im Bereich Gesundheitsmanagement nahezu alle Präsenzveranstaltungen abgesagt werden. Gleichzeitig erfolgte bereits 2020 eine rasche Umstellung auf ein virtuelles Programm. Mit Blick auf das Pandemiegeschehen wurden in der Jahresplanung 2021 hybride Angebotslösungen direkt konzipiert und umgesetzt. Das digitale Angebot wurde zudem weiter ausgebaut - beispielsweise steht den Mitarbeitern seit Mitte des Jahres eine BGM App zur Verfügung, die eine gesundheitsfördernde Arbeits- und Lebensgestaltung unterstützt.

Neben Onlinevorträgen und Seminaren sowie virtuellen Kursen und Veranstaltungen mit gesundheitsfördernden Inhalten wurde die Sommerzeit gezielt für Präsenzangebote wie ein großangelegtes Hautkrebsscreening genutzt. Unter Anwendung eines Hygienekonzepts und strenger Einhaltung aller Maßnahmen konnten die Mitarbeiter darüber hinaus das firmeninterne Gesundheitsstudio zeitweise nutzen.

Die sich über das gesamte Jahr erstreckende Gesundheitskampagne »fokussiert - Gesunde Arbeit im Blick - Heute und in Zukunft« befasste sich mit den Kernthemen »Veränderung in der Arbeitswelt«, »Gesunder Umgang mit Medien« und »Psychische und soziale Gesundheit«. Die in diesem Rahmen durchgeführte virtuelle Erlebnisausstellung zum Thema »Stress und Achtsamkeit« war ein Highlight der Kampagne und wurde von mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besucht.

Zusätzlich konnten die Mitarbeiter auf ein EAP-Programm (Employee Assistance Programme mit Onlineberatung in krisenhaften Lebenssituationen) zurückgreifen.

Das internationale Gesundheitskonzept des RRPS-Konzerns »LIVE WELL« wird weiter fortgeführt. Der Akkreditierungsprozess soll im kommenden Jahr überarbeitet fortgesetzt werden.

Nachhaltigkeitsbericht

Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und Nachhaltigkeit sind Bestandteil der Unternehmensgrundsätze des RRPS-Konzerns. Das Ziel ist profitables wirtschaftliches Wachstum bei gleichzeitiger Förderung ökologischer, sozialer und gesellschaftlicher Nachhaltigkeitsaspekte. Der RRPS-Konzern sieht zunehmend eine Chance in der Entwicklung und im Verkauf emissionsarmer und emissionsfreier Technologien und hat sich mit der Konzernstrategie PS 2030 auf die Transformation ausgerichtet.

NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE UND -ZIELE. Die Umsetzung der Konzernstrategie PS 2030 ist eine der Kernaufgaben neben der Geschäftstätigkeit und soll den RRPS-Konzern bis zum Jahr 2030 zu einem Anbieter nachhaltiger, integrierter Lösungen wandeln. Im Jahr 2021 hat der RRPS-Konzern wesentliche Schritte dazu unternommen, zum einen mit der vollständigen Neuordnung der organisatorischen Strukturen und der damit verbundenen Gründung einer eigenen Geschäftseinheit Sustainable Power Solutions, die sich mit der Entwicklung und dem Vertrieb emissionsarmer und emissionsfreier Produkte befasst, zum anderen mit der Definition eines Fahrplans zur vollständigen Dekarbonisierung (Net Zero at Power Systems) bis zum Jahr 2050.

INTEGRITÄT UND COMPLIANCE. Ziel ist es, die Erwartungen der wichtigsten Stakeholder stets zu übertreffen. Vertrauen muss jeden Tag aufs Neue gewonnen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Zusagen gehalten und intern sichergestellt wird, dass höchste Standards erfüllt werden. Integrität ist daher ein sehr hohes Gut und einer der Kernwerte des RRPS-Konzerns. Alle Stakeholder sollen sich darauf verlassen können, dass sich das Unternehmen der Bedeutung korrekten Verhaltens bewusst ist. Bestechung, die Beeinträchtigung eines fairen Wettbewerbs und andere Formen unrechtmäßigen Verhaltens werden nicht toleriert. Im Jahr 2021 wurde weiter intensiv an der Verbesserung und Optimierung des Compliance-Programms gearbeitet.

VERHALTENSKODEX. Die Entscheidungen und Handlungen des Unternehmens orientieren sich an Werten und Verhaltensweisen. Indem stets nach den Rolls-Royce-Grundwerten »Trusted to Deliver Excellence«, »Integres Verhalten« und »Sichere Betriebsführung« gehandelt wird, wird das Unternehmen stärker und erfolgreicher. Basis hierfür ist unser Globaler Verhaltenskodex, in dem die Grundwerte verankert sind und auf den alle Mitarbeiter auch jederzeit per App von mobilen Endgeräten aus zugreifen können. Der Globale Verhaltenskodex und die zugehörigen Konzernrichtlinien geben den Mitarbeitern Orientierung und Handlungsanleitung, das Richtige zu tun.

EFFEKTIVES COMPLIANCE-PROGRAMM. Zur Sicherstellung eines wirksamen Compliance-Programms passt das Unternehmen das Programm den sich verändernden Rahmenbedingungen an und verbessert es kontinuierlich, unter anderem anhand kennzahlenbasierter Analysen. Zielsetzung des Compliance-Programms ist es, eine integre und regelgetreue Unternehmensführung sicherzustellen und systematisches Fehlverhalten und Compliance-Verstöße zu verhindern. Dabei legt das Unternehmen besonderen Wert darauf, den Mitarbeitern mit dem Globalen Verhaltenskodex und den zugehörigen Richtlinien sowie mit zielgruppenspezifischen Schulungen Orientierung und Handlungsanleitung für ihre tägliche Arbeit zu geben. Ebenso setzt die Compliance-Abteilung die notwendigen Kontrollen und Verfahren um, damit mögliches Fehlverhalten frühzeitig erkannt und konsequent geahndet werden kann.

UMWELT- UND KLIMASCHUTZ. Als globaler Lösungsanbieter sieht sich Rolls-Royce Power Systems in der Verantwortung, klimafreundliche Lösungen für Antrieb und Energie zu entwickeln, gleichzeitig aber auch Treibhausgasemissionen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu verringern.

Um dies zu unterstützen, wurden auf Basis der von Rolls-Royce festgelegten Nachhaltigkeitsziele auch für den Bereich Power Systems Umweltziele festgelegt. Zugehörige Kennzahlen, insbesondere in Bezug auf Abfall und Energie, werden unternehmensweit erfasst, ausgewertet und in regelmäßigen Abständen an den Vorstand berichtet. Darüber hinaus werden Umweltaspekte im Unternehmen hinsichtlich ihrer Signifikanz jährlich neu bewertet. Nachdem der Fokus hierbei bislang auf den operativen Bereichen lag, soll die Ermittlung und Bewertung von Umweltaspekten ab 2022 auch in anderen Bereichen intensiviert werden. Damit wird u. a. auch den Anforderungen an das 2021 erfolgreich nach ISO 14001 rezertifizierte Umweltmanagementsystem Rechnung getragen. Die in diesem Zusammenhang initiierten und umgesetzten Verbesserungsmaßnahmen tragen mit zur Erreichung der festgelegten Umweltziele bei. Beispielhaft sind hierbei nachfolgend aufgeführte Aktivitäten aus den Bereichen Facility, Fuhrparkmanagement sowie Gastronomiebetriebe zu nennen.

Um größere Menschenansammlungen während der COVID-19-Pandemie zu verhindern, bietet die Betriebsgastronomie am Standort Friedrichshafen Essen zum Mitnehmen an. Hierfür werden kompostierbare Menüboxen to go aus dem Material Bagasse verwendet. So konnten große Mengen an Plastikmüll vermieden werden. Darüber hinaus wurde von Plastik-Einwegbesteck auf Holz-Einwegbesteck umgestellt. Die Wasserspender auf dem Werksgelände, insbesondere in den Kantinen, wurden wieder in Betrieb genommen. Hier werden Gläser kostenlos bereitgestellt. Für die Reinigungsmittel der Kantinen wurden automatische Dosieranlagen installiert. Dieses sichert zum einen die arbeitsschutzrelevante Dosierung der Gefahrstoffe, und zum anderen können hier Kosten und Material eingespart werden, da eine Falsch- oder Überdosierung ausgeschlossen ist.

Um den Schadstoffausstoß zu senken, wird im Bereich Mobilität Carsharing mit Elektrofahrzeugen angeboten. Außerdem stehen Dienstwagennutzern bei SUV-Fahrzeugen ausschließlich Plug-in-Hybride oder rein elektrische Motorisierungen zur Auswahl. Der Anteil an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen liegt bereits bei 38 %. Auch wurde die Anzahl der Fahrzeuge stark reduziert und ist nun auf dem niedrigsten Stand seit sechs Jahren. 91 % der Fahrzeugbestellungen haben einen alternativen Antrieb. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Werken und bei den Mitarbeitern zu Hause trägt zu einem nachhaltigen Klimaschutz bei.

Die am Standort Friedrichshafen installierten Blockheizkraftwerke (BHKW) arbeiteten im Jahr 2021 kontinuierlich. Der erzeugte Strom reduzierte weiter den Fremdbezug im Stromnetz, gleichzeitig konnte die verfügbare Wärmeleistung zum Heizen und Kühlen von Gebäuden erhöht werden. Die Verbesserung der Wärme- und Kühlbereitstellung, die Verringerung von Energieverlusten und laufende Verbesserungen im Heizungsnetz von 120° C auf 90° C Wärmereduktion sowie ein hydraulischer Abgleich verbessern die energetischen Werte deutlich. Der Betrieb der Entwicklungsprüfstände mit elektrischen Generatoren führt nochmals zusätzlich zu einer Reduzierung des Energieeinkaufs, zum Ausbau der Eigenstromerzeugung sowie zur Ladung des Batteriecontainers. Ziele hierbei sind die weitere Steigerung der Energieeffizienz sowie der Live-Test des Microgrids.

Parallel zu diesen Aktivitäten wurde im Rahmen des Programms Net Zero at Power Systems eine Roadmap zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Bezug auf die international festgelegten Kategorien (»Scopes«) 1-3 erarbeitet. Hierbei soll u. a. bis zum Jahr 2030 der CO2-Ausstoß unserer neu verkauften Produkte und Lösungen gegenüber 2019 um 35 % reduziert werden. Übergeordnete Zielsetzung des Rolls-Royce Konzerns ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein.

ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ. Zur Bewältigung der andauernden Pandemie durch den SARS-CoV-2-Virus und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wurden im Rahmen des bestehenden konzernweiten Krisenmanagements eine Vielzahl wirkungsvoller Maßnahmen getroffen, die auch ein umfangreiches Test- und Impfangebot beinhalten. Zur Förderung und Messung von Kennzahlen hinsichtlich präventiver Merkmale von Arbeits- und Gesundheitsschutz wurde der neue Kennzahlensatz »Safety Index« als Bestandteil der Regel-Berichterstattung eingeführt. Zur proaktiven Identifikation von Gefährdungen wurden Sicherheitsbegehungen durch Führungskräfte aller Ebenen insbesondere in operativen Bereichen verstärkt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen im Berichtszeitraum leitet sich aus dem Vorfallgeschehen ab. Insbesondere wurde eine videobasierte Aufmerksamkeitskampagne im Sitcom-Format aufgesetzt, deren Handlung in den eigenen Räumlichkeiten den Bezug zu den aktuellen Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen herstellt. Um den sich ständig weiterentwickelnden Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen, wurde an den deutschen Standorten ein softwaregestütztes Rechtsanforderungsmanagement für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz eingeführt.

PRODUKTVERANTWORTUNG UND INNOVATIONEN. Im Rahmen der langfristigen Unternehmensstrategie Power Systems 2030 führt der Rolls-Royce Power Systems seine langfristige Strategie kontinuierlich weiter. Aufbauend darauf wurde mit dem Programm Net Zero at Power Systems ein Fahrplan entwickelt, um bis spätestens 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Bis zum Jahr 2030 soll der CO2-Ausstoß der neu verkauften Produkte und Lösungen um mindestens 35 % gegenüber 2019 reduziert werden. Um diese Ziele zu erreichen, wird eine Mehr-Säulen-Strategie zur Emissionsreduzierung verfolgt. In den zentralen Bereichen nachhaltige Kraftstoffe, Elektrifizierung, Effizienzsteigerung, Systemintegration und Digitalisierung wird an den Lösungen von morgen gearbeitet. Im Rahmen dieses Programms investiert Rolls-Royce Power Systems insgesamt 500 Mio. Euro in die Entwicklung nachhaltiger Technologien und damit in eine Zukunft ohne fossile Kraftstoffe.

Bis zum Jahr 2023 können die wichtigsten Motoren der Baureihen 2000 und 4000 mit nachhaltigen Kraftstoffen wie E- und Biokraftstoffen der zweiten Generation laufen. Einige der Motoren für industrielle Anwendungen sowie für die Stromerzeugung können schon heute mit E-Diesel oder Biokraftstoffen der zweiten Generation wie HVO betrieben werden. So ist jetzt bereits bei den Gasmotoren eine Beimischung von 10 % Wasserstoff möglich, von 2022 an können bei den Baureihen 500 und 4000 bereits 25 % Wasserstoff beigemischt werden, und ab 2023 kommen mtu-Motoren und Nachrüstsätze für den Betrieb mit 100 % Wasserstoff auf den Markt. Parallel arbeiten die Entwickler an der Einführung von Wasserstoff- und Methanol-Motoren für das gesamte Portfolio.

Einen weiteren Beitrag zur Emissionsreduzierung leisten die Batterie- und Hybridsysteme, die bereits in Microgrids und Zügen zum Einsatz kommen. Bei Hybridsystemen macht die Verbindung von Diesel- und E-Motor die Antriebe sauberer, wirtschaftlicher und leiser. Auch in anderen Anwendungen wird mit Kunden am Einsatz von Hybridsystemen gearbeitet, so wie die Integration des Systems auf Yachten. Auch der Einsatz von Hybridsystemen auf Muldenkippern kann die CO2-Emissionen bis zu 30 % senken, wie das mtu-Konzept zeigt.

Ab dem Jahr 2025 werden CO2-freie Brennstoffzellensysteme ein zentraler Teil des Produktportfolios von Rolls-Royce Power Systems sein. Als Teil des Validation Centers wurde im September 2021 am Standort Friedrichshafen ein Fuel Cell- (FC-) Demonstrator in Betrieb genommen. Zusätzlich ist vorgesehen, das Validation Center um einen Wasserstoffmotor zu erweitern. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Behördenentscheidungen werden für Q1/2022 erwartet. Zusammen mit einem Kooperationspartner ist geplant, skalierbare, integrierte Komplettlösungen im Megawatt-Bereich zu entwickeln. Diese sollen zunächst Regelenergie zum Ausgleich von Schwankungen im Netz liefern sowie für die Dauer- und Notstromversorgung in Krankenhäusern, Flughäfen oder Datencentern zum Einsatz kommen. Rolls-Royce präsentierte sein mtu-Brennstoffzellen-Element auf dem Stand des Unternehmens bei der UN-Klimakonferenz COP26 in Glasgow - Stromaggregate auf Basis von Brennstoffzellen sind der nächste große Schritt in Richtung Energiewende. Eine Ausweitung der Brennstoffzellen-Produktpalette auf Marine-Antriebslösungen ist ebenfalls geplant.

Innovationen bei Motorkomponenten tragen ebenfalls zu nachhaltigeren Lösungen bei. So erhielt Rolls-Royce Power Systems den baden-württembergischen Umwelttechnikpreis für ein neuartiges Gleitlager: Durch einen besseren Gleitfilm werden Reibungsverluste um 35 % reduziert, und dies bewirkt eine Kraftstoffeinsparung von 1 % am Motor, welcher sich direkt positiv auf die Emissionen des Motors auswirkt.

Auch an den Produkten der Baureihen 2000 und 4000 zeigt sich die Innovationskraft von Rolls-Royce Power Systems. Die Motorplattformen wurden seit der Markteinführung vor 25 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, um die gestiegenen Anforderungen hinsichtlich Leistung, Verbrauch und Emissionen zu erfüllen. Mit E-Kraftstoffen und in Kombination mit Hybridsystemen sind sie auch weiterhin ein zentraler Bestandteil nachhaltiger Antriebslösungen.

Mit der Mehr-Säulen-Strategie und den unterschiedlichen Ansätzen zur CO2-Reduktion wird es gelingen, sowohl die Ziele zu erreichen als auch gleichzeitig den Kunden die passende Lösung für ihren Anwendungsbereich anzubieten.

IM DIALOG. Um den unterschiedlichen Erwartungen von Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Eigentümern, Medien, Politik und anderen gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu begegnen, pflegt das Unternehmen einen für alle Seiten konstruktiven Dialog. Die Entwicklung virtueller Kommunikationsplattformen und -formate stand im zweiten Jahr der COVID-19-Pandemie im Mittelpunkt der dialogischen Kommunikation.

VERANTWORTUNG FÜR DIE GESELLSCHAFT. Der RRPS-Konzern engagiert sich vielfältig für soziale und gesellschaftliche Belange außerhalb des Unternehmens, beispielsweise mit Spenden für lokale gemeinnützige Vereine. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie und als Reaktion auf die Flutkatastrophe im Ahrtal hat der Konzern im vergangenen Geschäftsjahr eine Reihe von Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden unterstützt.

Erklärung zur Unternehmensführung

Das »Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst« (FüPoG II) ist am 12. August 2021 in Kraft getreten. Es entwickelt das seit 2015 geltende Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) weiter.

Das Gesetz verpflichtet börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen, verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den obersten Führungsebenen festzulegen.

Der Vorstand hat am 22. Oktober 2021 für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands jeweils eine (Mindest-) Zielgröße von 30 % Frauen festgelegt. Bei der aktuellen Anzahl Führungspositionen auf diesen

Ebenen entspricht dies mindestens sieben (7) Frauen auf der ersten Führungsebene und mindestens 35 Frauen auf der zweiten Führungsebene.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 26. November 2021 beschlossen, einen (Mindest-) Zielgröße von 33,3 % Frauen im Vorstand der RRPS AG festzulegen. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der RRPS AG hat der Aufsichtsrat in derselben Sitzung eine (Mindest-) Zielgröße von 30 % Frauen festgelegt. Bei den aktuellen Zusammensetzungen entspricht dies mindestens einer (1) Frau im Vorstand und mindestens vier (4) Frauen im Aufsichtsrat der RRPS AG. Die Besetzungsziele für den Vorstand, die Führungsebenen eins und zwei sowie für den Aufsichtsrat sollen jeweils bis zum 31. Dezember 2025 erreicht werden.

ANTEIL FRAUEN ZUM 31.12.2012 UND ZIELGRÖSSEN

Gremium/Ebene Anteil Frauen zum 31.12.2021 Zielgröße zum 31.12.2025
Aufsichtsrat 25,00 % 30,00 %
Vorstand 33,30 % 33,30 %
Erste Führungsebene 23,80 % 30,00 %
Zweite Führungsebene 23,30 % 30,00 %

Die bisher festgelegten Besetzungsziele zum 31. Dezember 2020 wurden erfüllt und deutlich übertroffen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. November 2021 folgende Erklärung zu Diversity bei der RRPS AG abgegeben:

»Wir sind überzeugt vom gesellschaftlichen und unternehmerischen Nutzen von Diversity. Eine vielfältige Belegschaft versetzt Unternehmen in die Lage, besser mit Veränderungen umzugehen und nachhaltig wirtschaftlich erfolgreicher zu sein. Deswegen setzen wir uns für eine vielfältige Belegschaft bei der Rolls-Royce Power Systems AG ein und unterstützen Aktivitäten, die die Vielfalt weiter fördern.«

Chancen- und Risikobericht

Chancenbericht

Neben den Risiken, denen der RRPS-Konzern ausgesetzt ist, bieten die globalisierten Teilmärkte dem Unternehmen auch zahlreiche Chancen. Diese können sich - ebenso wie die Risiken - auf die Vermögenssituation des RRPS-Konzerns auswirken.

Systematische Erfassung und Nutzung der Chancen

Im RRPS-Konzern werden Chancen dezentral erfasst, bewertet, gesteuert und kontrolliert. Auf der operativen Ebene erfasst der Konzern Markt- und Vertriebschancen. Außerdem werden im Rahmen des Effizienzprogramms FIT2X Effizienzsteigerungspotenziale erfasst. Dabei werden unter anderem die Methoden Benchmarking, Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP), Kaizen und Lean Management verwendet. Die Potenziale, die hierbei zutage treten, werden ebenfalls konsequent weiterverfolgt.

Auf der strategischen Ebene werden Chancen im Rahmen der jährlichen strategischen Planung erfasst: In Strategieklausuren mit Szenario-Workshops werden Potenziale sowohl in den Märkten und Anwendungen als auch in Produktion, IT und Verwaltung aufgezeigt und entsprechende Prioritäten gesetzt. Bei der langfristigen Produktplanung werden Chancen erfasst, die sich aus Neuentwicklungen oder der Anpassung bestehender Produkte an zusätzliche Kundenbedürfnisse ergeben. Darüber hinaus wird mit SWOT-Analysen gearbeitet.

Trends als Chancen

Aus den folgenden Trends leiten sich in den kommenden Jahren große Möglichkeiten für eine nachhaltige Weiterentwicklung des RRPS-Konzerns ab:

URBANISIERUNG. Der Anteil der Weltbevölkerung in urbanen Regionen wird von heute über 50 % auf knapp 70 % im Jahr 2050 steigen. Dieser Trend betrifft vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer. Einkommen werden steigen, Bedürfnisse zunehmen und zu wachsendem Fracht- und Personenverkehr sowie Rohstoffbedarf führen.

DIGITALISIERUNG. Auf dem Weg zu mehr Ressourceneffizienz wird die Bedeutung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Maschinen vernetzen sich, übermitteln permanent ihre Betriebsdaten, werden mit Geodaten optimal geleitet oder aus der Ferne gesteuert. Integrierte System- und Servicelösungen werden an Bedeutung gewinnen und neue Marktchancen entstehen. Der Bedarf an Notstrominfrastruktur steigt weiter.

EMISSIONSREGULIERUNG. Der Klimawandel und die Erreichung der im Pariser Klimaschutzabkommen zu dessen Eindämmung vereinbarten Ziele sind eine der größten Herausforderungen unserer globalen Gesellschaft. Die politische Diskussion zielt auf eine weitere Reduzierung der Emissionen ab. Dieser Herausforderung wird die Industrie nur mit innovativen, CO2-armen Antriebs- und Energielösungen sowie in der Motorentechnologie mit leistungsfähigen Abgasnachbehandlungssystemen erfolgreich begegnen können.

Für den RRPS-Konzern entstehen hierbei neue Marktchancen. Im Rahmen des Programms Net Zero at Power Systems strebt der RRPS-Konzern danach, bis zum Jahr 2030 mit seinen neu verkauften Produkten 35 % weniger CO2 zu emittieren als im Vergleichszeitraum 2019 und bis zum Jahre 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen. In diesem Kontext arbeitet der RRPS-Konzern daran, das bestehende Produktportfolio unter anderem durch den Einsatz von CO2-neutralen Kraftstoffen hinsichtlich Klimaneutralität zu wandeln, aber auch durch neue Technologie wie Microgrids, Batterie- und Brennstoffzellentechnologie seinen Kunden innovative, klimaneutrale Produktlösungen anzubieten.

DEZENTRALER ENGERGIEBEDARF. In den Entwicklungs- und Schwellenländern kann die steigende Nachfrage nach Strom nur teilweise bedient werden. Auch in den Industrieländern gibt es zunehmende strukturelle Probleme aufgrund von alternder Infrastruktur und zunehmender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Dies bietet Potenzial für dezentrale Energielösungen zur Erzeugung von Strom und Wärme.

ROHSTOFFKNAPPHEIT. Rohstoffe und Energie werden auf lange Sicht knapp. Dies wird zu steigender Nachfrage nach noch effizienteren Produktions- und Transportsystemen führen. Eine wichtige Entwicklung ist der Einsatz von neuen Technologien beim Ressourcenabbau, beispielsweise bei der Förderung von Schieferöl und -gas in den USA. Auch China hat diesbezüglich ambitionierte Pläne.

SICHERHEIT. Um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen, müssen Systeme erneuert und beschafft werden, die zum Schutz nationaler und regionaler Grenzen, Küsten oder öffentlicher Einrichtungen benötigt werden.

Diese für unser Geschäft relevanten Megatrends können wir zum Vorteil für unsere Zielgruppen nutzen und dabei unsere Technologien, Systeme und Dienstleistungen in den jeweiligen Märkten noch besser positionieren.

Risikobericht

Als international agierendes Unternehmen ist der RRPS-Konzern vielfältigen Risiken ausgesetzt. Diese Risiken ergeben sich zum einen aus möglichen signifikanten Veränderungen auf den relevanten Märkten, in denen sich das Unternehmen bewegt, und zum anderen aus einer potenziellen Verschiebung der Wettbewerbsposition. In der Folge kann - abhängig von der jeweiligen Bedeutung dieser Risiken - die Vermögenssituation der Eigentümerin der RRPS AG mehr oder weniger stark betroffen sein.

Der Vorstand der RRPS AG hat auf Basis der Unternehmensstrategie eine Risikomanagementstrategie festgelegt, die im Risikomanagementsystem umgesetzt ist. Zudem berücksichtigt das Risikomanagementsystem die Anforderungen der Eigentümerin der RRPS AG. Das Risikomanagement bewegt sich in einem Kontrollumfeld, das entscheidend für seine Wirksamkeit ist: Wichtige Einflussgrößen sind die Unternehmenskultur, die Sensibilität für risikobehaftete Entwicklungen und Ereignisse sowie die Fähigkeit, mit Risiken umzugehen und das Risikomanagementsystem effektiv einzusetzen. Es wird sichergestellt, dass negative bis hin zu existenzbedrohenden Entwicklungen der Gesellschaft frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen zur Sicherung und Wahrung des Bestands ergriffen werden.

Die konzernweit erkannten Risiken werden vom zentralen Risikomanagement unter Berücksichtigung von definierten Wertgrenzen zusammengeführt, konsolidiert, aggregiert, analysiert, ausgewertet und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Bei der Konsolidierung und Analyse wird besonderes Augenmerk auf die singuläre, kumulative oder additive Eigenschaft der Risiken gelegt. Eine Saldierung mit Chancen wird hierbei nicht vorgenommen. Das Risikomanagement wird bei der Analyse und Bewertung der Einzelrisiken und der Gesamtrisikoposition des RRPS-Konzerns von einem Risk Review Panel unterstützt.

Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Ausmaßes des Risikos bei Eintritt (siehe Tabelle). Bei der Bewertung des Ausmaßes wird die Wirkung vor Maßnahmen (Bruttobewertung) sowie nach Gegenmaßnahmen und bilanzieller Vorsorge (Nettobewertung) grundsätzlich als Auswirkung auf das EBIT betrachtet. Qualitatives Bewertungskriterium ist die mögliche Auswirkung auf die Reputation des Unternehmens. Basierend auf der Bewertung erfolgt eine gestufte Berichterstattung, die den jeweiligen Erfordernissen der verschiedenen Adressaten gerecht wird.

BEURTEILUNG EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND MÖGLICHES AUSMASS (3-JAHRES-ZEITRAUM)

Stufe Eintrittswahrscheinlichkeit
Niedrig 0 % < Eintrittswahrscheinlichkeit ≤ 5 %
Mittel 5 % < Eintrittswahrscheinlichkeit ≤ 25 %
Hoch 25 % < Eintrittswahrscheinlichkeit ≤ 50 %
Sehr hoch 50 % < Eintrittswahrscheinlichkeit ≤ 80 %
Extrem hoch 80 % < Eintrittswahrscheinlichkeit < 100 %
Stufe Mögliches Ausmaß
Sehr niedrig 1 Mio. Euro ≤ Ausmaß < 7 Mio. Euro
Niedrig 7 Mio. Euro ≤ Ausmaß < 15 Mio. Euro
Mittel 15 Mio. Euro ≤ Ausmaß < 35 Mio. Euro
Hoch 35 Mio. Euro ≤ Ausmaß < 70 Mio. Euro
Sehr hoch   Ausmaß ≥ 70 Mio. Euro

Liquiditäts-, Währungs- und Zinsrisiken werden zusätzlich monatlich analysiert und gesteuert. Detaillierte Informationen sind den Absätzen zu den Einzelrisiken unter dem Punkt »Finanzrisiken« und dem Konzernanhang unter dem Punkt »Finanzrisikomanagement« im Abschnitt »Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden« zu entnehmen.

Die Risikomanagementprozesse im Unternehmen werden regelmäßig durch einen unabhängigen Dritten auf Eignung und Ordnungsmäßigkeit geprüft. Zusätzlich befassen sich der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats des RRPS-Konzerns sowie der Prüfungsausschuss der Rolls-Royce plc für das Geschäftsfeld Power Systems mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.

Risiken

Die wesentlichen Risiken für die RRPS AG werden im Folgenden in den wichtigsten Risikoarten aufgegliedert.

RISIKOARTEN

MARKT- UND WETTBEWERBSRISIKEN. Der Vertriebserfolg der Produkte des RRPS-Konzerns hängt grundsätzlich auch vom konjunkturzyklischen Nachfrageverhalten seiner Kunden ab. Aufgrund der starken Diversifikation der Zielmärkte und der globalen Ausrichtung des Unternehmens wird allerdings die Auswirkung einzelner Nachfragerückgänge auf das Ergebnis verringert. Allerdings können Risiken wie der Einbruch der weltweiten Finanzmärkte, eine abrupte Abschwächung der chinesischen Konjunktur, die Auswirkungen eines Handelskriegs oder Exportrestriktionen infolge politischer Spannungen die Weltkonjunktur kurzfristig bremsen und die Geschäftsentwicklung des RRPS-Konzerns beeinflussen.

Zusätzlich zur konjunkturellen Situation wirken sich auch verschiedene andere Faktoren, beispielsweise öffentliche Budgets, auf den Erfolg des RRPS-Konzerns aus. Teilweise haben die verschiedenen Einflüsse gegenläufige Effekte. Es finden daher regelmäßig Markteinschätzungen unter besonderer Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung, der sonstigen makroökonomischen Faktoren und des Wettbewerbsumfelds statt.

Das Wettbewerbsumfeld des RRPS-Konzerns kann als fordernd beschrieben werden. Markteintritte von Wettbewerbern in das Kerngeschäft, gefördert von Unternehmenskooperationen, stellen ein Risiko dar. Diesem Risiko begegnet der RRPS-Konzern mit einer regelmäßigen Überprüfung der strategischen Ausrichtung.

UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE RISIKEN. Strategische Entscheidungen beinhalten naturgemäß das Risiko von Fehlentscheidungen. Strategische Risiken können insbesondere aufgrund von Entscheidungen rund um die Produktentwicklung, von Investitionsentscheidungen wie der Standortwahl oder im Zusammenhang mit Fusions- und Übernahmeaktivitäten entstehen. Strategische Entscheidungen sind beim RRPS-Konzern mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen verbunden.

Mit neuen Produkten ist allgemein das Risiko verbunden, dass sie unwirtschaftlich sein könnten, weil sie entweder in der Entwicklung zu teuer sind oder vom Markt nicht angenommen werden. Die Neuproduktentwicklung wird im Rahmen von Projekten durchgeführt. Um die Risiken auszuschließen bzw. diesen entgegenzuwirken, führt das Unternehmen im Rahmen des Projektauftrags Risikoanalysen durch. Zu sogenannten Milestones passieren die Projekte definierte Quality Gates. Bei Produktneuentwicklungen werden Markt- und Wettbewerbsanalysen vorgenommen. Bei Fusions- und Übernahmeaktivitäten setzt das Unternehmen ein Due-Diligence-Verfahren (Unternehmensprüfung) ein, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handhaben.

Die Organisation des RRPS-Konzerns wird bei Bedarf an Strategieänderungen angepasst. Außerdem geht der Konzern davon aus, dass sich die Unternehmensstrategie auch in einem schwierigen Marktumfeld als tragfähig erweisen wird.

Öffentliche Aufträge setzen regelmäßig lokale Wertschöpfungsanteile voraus. Dem Risiko, diese Aufträge nicht annehmen oder gar vertragliche Verpflichtungen nicht einhalten zu können, wirkt der RRPS-Konzern unter anderem mit einer Internationalisierung der Wertschöpfung entgegen. Gestützt wird die internationale Produktionsstrategie durch Werke unter anderem in den USA, in China und der Türkei. Mit der Umsetzung einer internationalen Produktionsstrategie geht eine produktionsstandortbezogene Beschaffungsstrategie einher.

PRODUKTPORTFOLIORISIKEN. Um stets ein nachhaltiges und profitables Wachstum zu ermöglichen, wird das Produktportfolio des RRPS-Konzerns an die Marktanforderungen angepasst und um neue Produkte und Services erweitert. Diese erhöhen einerseits die Attraktivität des Produkt- und Serviceportfolios, sind aber andererseits mit Markteinführungsrisiken verbunden. Diese Risiken werden in den relevanten Produktentstehungsprojekten kontinuierlich überwacht und gesteuert. Da es sich teilweise um die Erschließung neuer Märkte bzw. Technologien handelt, lassen sich Risiken nicht komplett ausschließen.

RISIKEN AUS FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Wachsende Anforderungen an die Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit unserer Lösungen sind die wesentlichen Herausforderungen bei der technischen Weiterentwicklung der Produkte. Der RRPS-Konzern begegnet diesen Risiken mit einer stetigen Optimierung des Entwicklungsprozesses und einem strategischen Fokus auf der Weiterentwicklung elektrifizierter Systemlösungen wie modernsten Hybridantrieben für Schienenfahrzeuge und Marineanwendungen, Lösungen für Microgrid-Anwendungen sowie CO2-freien Brennstoffzellen für die stationäre Energieversorgung.

BESCHAFFUNGS- UND LIEFERKETTENRISIKEN. Preissteigerungen bei Rohstoffen, Energie und Vorprodukten können aufgrund des starken Wettbewerbs in unseren Märkten nicht immer vollständig an Kunden weitergegeben werden und bergen demzufolge ein Risiko für das Unternehmen. Zur Verringerung von Preis- und Bezugsrisiken auf der Beschaffungsseite setzt der RRPS-Konzern deshalb auf weltweit koordinierte Einkaufsaktivitäten, langfristige Lieferverträge und die kontinuierliche Optimierung des Lieferantenportfolios. Zur Absicherung von Preisänderungsrisiken bei Rohstoffen werden zusätzlich derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Negative Entwicklungen auf unseren Beschaffungsmärkten, wie beispielsweise die derzeit begrenzte Verfügbarkeit von elektronischen Komponenten, können zu Produktionsunterbrechungen und einer daraus resultierenden verspäteten Auslieferung der Produkte an unsere Kunden führen. Dieser Herausforderung begegnet das Unternehmen mit einer kontinuierlichen Analyse der Entwicklungen, bedarfsweisen kurzfristige Anpassungen des Produktionsplans sowie einer äußerst engen Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden. Auch durch Flexibilisierung der Produktionskapazitäten sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Fixkosten werden mögliche Risiken aus Produktions- und Absatzschwankungen verringert.

QUALITÄTSRISIKEN. Der RRPS-Konzern verfolgt stets das Ziel, eine hohe Produktqualität zu garantieren. Dies wird durch eine sorgfältige Produktentwicklung und ein effektives Qualitätsmanagementsystem unterstützt. Die komplexen technischen Spezifikationen der Produkte erfordern auch eine sehr hohe Qualität seitens der Zulieferer. Um diese sicherzustellen, wählt das Unternehmen die Lieferanten sorgfältig und nach definierten Kriterien aus.

Trotz des umfassenden Qualitätsmanagementsystems können Produktmängel auftreten und damit Reputations-, Umsatzausfall- sowie Kosten- und Haftungsrisiken entstehen. Die auftretenden Mängel werden analysiert, durch effektive Maßnahmen beseitigt, und es wird sichergestellt, dass eine Wiederholung verhindert wird. Betroffene Kunden werden von einem kontinuierlich ausgebauten, globalen Servicenetz sorgfältig betreut, um ihre Zufriedenheit zu garantieren. Zusätzlich werden die Auswirkungen von Risiken durch Versicherungsverträge reduziert.

INFORMATIONS- UND CYBER-SICHERHEITSRISIKEN. Auf dem Weg vom Antriebshersteller zum klimafreundlichen Lösungsanbieter gewinnen in einem zunehmend digitalisierten Umfeld Informationen und Daten eine immer größere Bedeutung für den RRPS-Konzern. Zentrale Geschäftsprozesse der Einzelunternehmen des Konzerns und der gesamten Gruppe sind in hohem Maße von verfügbaren und resilienten IT-Systemen und -Services abhängig. Weltweit steigende Cyber-Bedrohungen und verschärfte externe Compliance-Anforderungen im Kontext der Cyber-Sicherheit stellen das Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen. Dem nachhaltigen Schutz von geschäfts- und personenbezogenen Informationen und Daten sowie physischen und immateriellen Vermögenswerten kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Um diese Risiken zu minimieren, wird auf die Integrität von Prozessen, die Verfügbarkeit und Resilienz der unterstützenden IT-Systeme und des Datenbestands ein besonderer Fokus gelegt. Ein umfassendes IT-Restrukturierungsprogram wurde gestartet, um die IT-Organisation im Rahmen der globalen IT-Strategie zu optimieren und weiterzuentwickeln und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der IT-Systeme durch eine konsequente Standardisierung in der gesamten Gruppe und die konsequente Anpassung an den Stand der Technik zu gewährleisten. Um darüber hinaus für das Unternehmen einen angemessenen Schutz im Kontext der Informations- und Cybersicherheit zu gewährleisten, verfolgt der RRPS-Konzern die Umsetzung einer ganzheitlichen Cybersicherheits-Strategie. Über das Programm »Cyber Security 4.0« werden systematisch die Cyberfähigkeiten ausgebaut, die Weiterentwicklung des Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS) konsequent vorangetrieben und über Sensibilisierungsmaßnahmen die Awareness der Mitarbeiter nachhaltig gesteigert.

PERSONALRISIKEN. Einem möglichen zukünftigen Personalbeschaffungsrisiko begegnet das Unternehmen, indem es sich als attraktiver Arbeitgeber positioniert. Die Anpassung des Employer Branding auf die aktuellen und sich stetig ändernden Marktbedingungen, tarifliche Vereinbarungen, innovative Arbeitszeitmodelle, eine angemessene Entlohnung, Gesundheitsmanagement, Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Fortbildungsmöglichkeiten und das Bekenntnis zu Vielfalt und Inklusion sind wesentliche Bestandteile, das Unternehmen als modernen und attraktiven Arbeitgeber darzustellen. Mit zielgruppengerechten Kommunikationsmaßnahmen digital und offline wirbt das Unternehmen aktiv um zukünftige Mitarbeiter. Talente insbesondere für unternehmenskritische und zukunftsrelevante Bereiche werden frühzeitig identifiziert und angesprochen.

Einem möglichen Facharbeitermangel wird proaktiv begegnet, indem zahlreiche Ausbildungs- und Studienplätze angeboten werden. Das Unternehmen hat den Bedarf von Berufsbildern mit digitalem Hintergrund erkannt und baut entsprechende Ausbildungsgänge auf. Ein Aus- und Weiterbildungsprogramm mit internen und externen Veranstaltungen erhöht die Qualifizierung der Mitarbeiter und trägt zu deren beruflichen Weiterentwicklung bei.

Die geringe Fluktuationsrate und eine lange durchschnittliche Betriebszugehörigkeit zeigen, dass die bestehenden Maßnahmen erfolgreich sind. Insgesamt verfolgt das Unternehmen im Bereich Personal eine präventive Risikostrategie.

BETEILIGUNGSPORTFOLIORISIKEN. Das Beteiligungsportfolio des RRPS-Konzerns beschränkt sich größtenteils auf Unternehmen in 100-prozentigem Eigentum der RRPS AG oder ihrer Tochterunternehmen. Dadurch ergeben sich keine wesentlichen Beteiligungsportfoliorisiken, etwa in Form von Risiken durch absehbare Konflikte mit Minderheitsaktionären. Darüber hinaus bestehen Joint Ventures und Minderheitsbeteiligungen, bei denen der RRPS-Konzern jedoch in der Regel weitreichende Mitbestimmungs- und Informationsrechte hat.

Im Hinblick auf das Beteiligungsportfoliorisiko im Einzelabschluss des Mutterunternehmens besteht ein Risiko hinsichtlich potenzieller Abschreibung von Anteilen an verbundenen Unternehmen.

FINANZRISIKEN. Als international agierendes Unternehmen ist der RRPS-Konzern im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeiten und bei der Finanzierung generell Finanzmarktrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden soweit möglich durch geeignete Gegenpositionen minimiert (Natural Hedging, zum Beispiel durch Bezug von Vorprodukten in der Währung der Umsatzlegung). Die verbleibenden Nettorisiken werden durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente begrenzt bzw. eliminiert. Alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen ergreift grundsätzlich das Group Treasury des Konzerns.

Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in einer konzernweit verbindlichen internen Richtlinie geregelt, die auch den konzeptionellen Rahmen für die Identifizierung und Bestimmung der einzelnen Nettorisikopositionen für alle Konzerngesellschaften vorgibt. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung von Grundgeschäften, nicht aber zu Handels- und Spekulationszwecken genutzt. Die Effektivität der Risikoabsicherungen wird im Zuge des internen Reportings überwacht und gesteuert. Weitere Informationen zu Finanzierungs- und Finanzmarktrisiken befinden sich im Konzernanhang im Abschnitt »Finanzrisikomanagement«.

WÄHRUNGS- UND ZINSÄNDERUNGSRISIKEN. Währungsrisiken können aus Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und erwarteten Zahlungsströmen entstehen, die auf eine andere Währung als den Euro lauten. Um diese Risiken einzudämmen oder gänzlich auszuschließen, setzt der RRPS-Konzern Devisentermingeschäfte und bei Bedarf Optionen ein. Diese Maßnahmen gelten vor allem für Währungsrisiken, die aus Engagements in US-Dollar resultieren.

Der RRPS-Konzern verfügte zum Stichtag über keine variabel verzinslichen Bankdarlehen, die Zinsänderungsrisiken bergen würden. In Bezug auf das Management von Zinsänderungsrisiken sieht die konzernweite Richtlinie Zinsswaps, Caps und Floors (Ober- und Untergrenzen) als mögliche Sicherungsinstrumente vor. Aufgrund der aktuellen Zinslage ist hier jedoch mit einem nur sehr geringen Risiko für den RRPS-Konzern zu rechnen. Für die Sicherungsgeschäfte im Zins- und Währungsbereich besteht ein Kontrahentenrisiko bezüglich der Banken, die Vertragspartner sind.

RISIKEN AUS FORDERUNGSAUSFÄLLEN. Risiken aus Forderungsausfällen, die beim RRPS-Konzern im geschäftsüblichen Umfang bestehen, werden mit gängigen Mitteln der Forderungsabsicherung sowie mit einem aktiven Forderungsmanagement abgesichert. Das Risiko wird bereits im Vorfeld minimiert, indem die wirtschaftliche Situation der Kunden überprüft und bewertet sowie mit Zahlungssicherungsinstrumenten wie Akkreditiven abgesichert wird. Darüber hinaus reagiert das Unternehmen bei erkennbaren Ausfallrisiken, welche beim RRPS-Konzern im Wesentlichen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen, mit entsprechenden Wertberichtigungen.

RECHNUNGSLEGUNGSRISIKEN. In den Konzernabschluss des RRPS-Konzerns wurden zum 31. Dezember 2021 neben dem Einzelabschluss der RRPS AG 47 Einzelabschlüsse von in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen. Die Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen werden überwiegend dezentral erstellt. Die Konsolidierung des RRPS-Konzerns erfolgt weitgehend in der Konzernzentrale. Die länderspezifischen Rechnungslegungsstandards der Tochterunternehmen werden auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) übergeleitet, soweit nicht bereits im jeweiligen Einzelabschluss des Tochterunternehmens nach IFRS bilanziert wird. Eine konzernweit einheitliche Rechnungslegung in Bezug auf Ansatz, Bewertung und Ausweis stellt das Unternehmen durch ein Bilanzierungshandbuch sicher, das quartalsweise aktualisiert wird. Unterstützt wird der Erstellungsprozess des Konzernabschlusses zum einen durch einen konzernweit gültigen Abschlusskalender, zum anderen durch eine auf die Bedürfnisse des RRPS-Konzerns entwickelte Konsolidierungssoftwarelösung. Themen wie Finanzierung und Steuern werden durch die Zentralbereichsfunktionen Group Treasury bzw. Group Taxes in der RRPS-Konzernzentrale gebündelt.

Aufgrund der Anzahl an Gesellschaften und der unterschiedlichen regionalen Verteilung der Tochterunternehmen bestehen Risiken in Bezug auf das Ziel einer verlässlichen Rechnungslegung, die sich in einer zeitlich verspäteten Veröffentlichung, Falschaussagen im Jahres-/Konzernabschluss oder betrügerischen Manipulationen niederschlagen können. Um diese Risiken soweit wie möglich einzugrenzen und zu steuern, hat der RRPS-Konzern verschiedene Maßnahmen und Kontrollen etabliert. Für eine zutreffende Erfassung der Transaktionen in der Buchführung wurden Fehler vermeidende und aufdeckende, manuelle wie auch automatische Kontrollen (sogenannte interne Finanzkontrollen) implementiert. Des Weiteren werden die Tochterunternehmen von Fachexperten in der Konzernzentrale unterstützt, die eine Qualitätskontrolle bzw. Plausibilisierung für die übernommenen Daten bilden und den Tochterunternehmen bei komplexen Fragestellungen zur Seite stehen.

Die Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer ist angesichts der Schätzungen, die im Rahmen der Bewertung vorzunehmen sind, und der zu treffenden Annahmen mit Unsicherheiten behaftet. Zur Prüfung der Bewertung wird mindestens einmal pro Jahr sowie zusätzlich bei Anzeichen einer Wertminderung unmittelbar ein Wertminderungstest durchgeführt. Wesentliche Annahmen werden dabei durch den Zugriff auf eine anerkannte Ratingagentur und Peer Group objektiviert, um die Zuverlässigkeit der Schätzungen und Bewertungen sicherzustellen.

Aufgrund der produzierenden Geschäftstätigkeit des RRPS-Konzerns müssen vor allem die zur Produktion notwendigen Rohstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, wobei die betreffenden Vorratsbestände zur Kosten-, Cash- und Risikoreduzierung möglichst gering gehalten werden. Es ergeben sich Werthaltigkeits- und Inventurrisiken von Vorräten, die durch regelmäßige Inventuren sowie durch eine objektive Bewertung von Analysen künftiger Markt- und Absatzmöglichkeiten eingegrenzt werden.

Im Konzernabschluss der RRPS AG bestehen versicherungsmathematische Bewertungsrisiken aus den Zusagen von Pensionsleistungen. Zur Einschränkung dieser Risiken werden externe Sachverständige mit der Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten beauftragt.

Generell gelten konzernweit das Vier-Augen-Prinzip sowie die Funktionstrennung bei Arbeitsabläufen in der Rechnungslegung, sodass ein adäquater Qualitätssicherungs- und Genehmigungsprozess sichergestellt werden kann.

UMWELTRISIKEN. Durch die Betriebsaktivitäten innerhalb des RRPS-Konzerns entstehen unterschiedliche Umweltrisiken, etwa beim Betrieb von Prüfständen oder Energieversorgungsanlagen sowie beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Dieselkraftstoff oder Mineralölen. Ein frühzeitiges Erkennen und ein sicherer Umgang mit solchen Risiken trägt dazu bei, Umweltschäden und damit verbundene Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Durch ein strukturiertes Umweltmanagementsystem an den Fertigungs- und Montagestandorten wird möglichen Umweltrisiken entgegengewirkt. Der RRPS-Konzern gestaltet alle Stufen der Produktion möglichst umweltverträglich und energieeffizient. Periodische Umweltaudits stellen sicher, dass sowohl gesetzliche als auch konzerninterne Umweltvorgaben jederzeit eingehalten werden und die für die Errichtung und den Betrieb umweltrelevanter Anlagen erforderlichen Genehmigungen in aktueller Form vorliegen. Darüber hinaus stellt sich der RRPS-Konzern den Anforderungen des Umweltschutzes und des wachsenden Energiebedarfs. Gesetzliche und behördliche Anforderungen werden in periodischen Abständen hinsichtlich Relevanz und Einhaltung sowie in Bezug auf mögliche Handlungsbedarfe überprüft. Daraus resultierende Maßnahmen werden entsprechend eingeleitet und umgesetzt.

COMPLIANCE-RISIKEN. Die wesentlichsten Compliance-Risiken des RRPS-Konzerns ergeben sich aus der Zusammenarbeit mit diversen Geschäftspartnern, insbesondere aus dem umfangreichen Partnernetzwerk des Unternehmens sowie aus Interaktionen mit staatlichen Stellen und Amtsträgern. Der Konzern ist weltweit tätig und wird mitunter selbst oder durch Partnerunternehmen in Ländern aktiv, die aus Antikorruptionssicht Hochrisikoländer darstellen. Verstöße gegen internationale Antikorruptionsgesetze können schwerwiegende rechtliche Sanktionen für das Unternehmen und dessen Entscheidungsträger, aber auch umfangreiche Imageschäden und finanzielle Verluste mit sich bringen. Das Compliance-Management-System des Konzerns wird daher fortlaufend optimiert. Ein wesentliches Element dieser Weiterentwicklung war die im Jahr 2020 Rolls-Royce-weit initiierte und 2021 weitgehend implementierte Richtlinie »Kenne deinen Partner«.

SONSTIGE RISIKEN. Grundsätzlich besteht die Gefahr von diversen Rechtsstreitigkeiten aus unterschiedlichsten Bereichen. Bei behördlichen Zertifizierungen begegnet das Unternehmen einem hohen Regulierungsgrad. Die sich weltweit verschärfenden Emissionsregelungen führen zu erhöhten Entwicklungsbedarfen. Aufgrund der Vielfalt der Anwendungen und der Vielzahl von Märkten mit unterschiedlichsten Jurisdiktionen weltweit gelten für die Produkte verschiedenartige Emissionsregelungen, deren Erfüllung - auch aufgrund hoch komplexer Genehmigungsprozesse - Unsicherheiten unterworfen ist. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Emissionsregelungen in bestimmten Applikationen und Ländern aufgrund der öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit dem Dieselskandal kurzfristig verschärfen. Trotz der aktiven Sicherung der Technologieführerschaft kann es dabei zu Risiken insbesondere hinsichtlich der jederzeit vollständigen und fristgerechten Umsetzung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen kommen. Der Erhalt von Emissionszertifikaten ist in sehr vielen Ländern und Märkten Voraussetzung für den Zugang und den Vertrieb der Produkte.

Der RRPS-Konzern ist mit einer Vielzahl an Themen konfrontiert, die verschiedene Gerichtsverfahren, Ansprüche und Anordnungen betreffen. Es handelt sich hierbei sowohl um Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung/Nichtverlängerung von Partnerverträgen als auch um Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Produkten des Unternehmens. Diese sind aus Sicht des RRPS-Konzerns normale und in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit stehende Vorgänge. Wesentliche Risiken aus Rechtsstreitigkeiten sind aus heutiger Sicht nicht zu erwarten, können aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Bei Bedarf bildet der RRPS-Konzern im üblichen Rahmen Rückstellungen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Das Vertragsmanagement und eine hohe Produktqualität unterstützten dabei, mögliche Risiken rechtzeitig entgegenzuwirken.

Die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden negativen Folgen stellt die Rolls-Royce Power Systems AG vor großen Herausforderungen. Die Risikolage ist noch sehr dynamisch und wird deshalb kontinuierlich von einem multidisziplinären Krisenstab beobachtet und bewertet. Umfangreiche und angemessene Maßnahmen werden zeitnah getroffen und umgesetzt, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und das Risiko für unseren Geschäftsbetrieb bestmöglich zu minimieren. Trotz weitgehender Einschränkungen in mehreren Ländern konnte die Betriebskontinuität des RRPS-Konzerns im Jahr 2021 sichergestellt werden. Allerdings können ungünstige Entwicklungen des Infektionsgeschehens die Auswirkungen der Pandemie und somit die Risikolage beeinträchtigen. Die aktuellen Auswirkungen der Pandemie liegen im Bereich der bisherigen COVID-19-bedingten Finanzplanung, was deren Vollständigkeit und Robustheit unterstreicht.

GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION. Die Gesamtrisikoposition des Unternehmens wird anhand des Risikoportfolios aller wesentlichen Einzelrisiken beurteilt. Dabei werden auch die Abhängigkeiten der Risiken untereinander berücksichtigt. Eine Aufrechnung der Risiken mit Chancen erfolgt hierbei nicht.

Zum aktuellen Zeitpunkt hält der Vorstand der RRPS AG die Risikolage für beherrschbar, und eine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risikoexposition ist derzeit nicht erkennbar. Negative Trends auf den Märkten und eine mögliche Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung können jedoch nicht ausgeschlossen werden und sich entsprechend auf die Risikolage auswirken.

Prognosebericht

Das Jahr 2022 ist noch mit vielen Unsicherheiten behaftet. Insbesondere die Unsicherheit bei den Lieferketten und der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie werden auch das Jahr 2022 beeinflussen. Die derzeitigen Wachstumsprognosen der für den RRPS-Konzern relevanten Märkte sind positiv optimistisch. Das Unternehmen rechnet aus heutiger Sicht für das Geschäftsjahr 2022 mit einem Wachstum beim bereinigten Umsatz sowie mit einer Ergebnismarge im niedrigen zweistelligen Bereich. Aufgrund der erhöhten Investitionstätigkeit wird sich die Entwicklung des Cashflows leicht unter der des Vorjahres bewegen. Es wird daher erwartet, das Niveau von vor der COVID-19-Pandemie im Geschäftsjahr 2022 leicht zu unterschreiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bereiche Oil & Gas, Bergbaumaschinen und Energieerzeugungssysteme bzw. Motoren für Energieerzeugungssysteme auf lokale Rohstoffpreise und allgemeine Konjunktur- und Projektentwicklungen sensibel reagieren.

Ob der RRPS-Konzern seine für 2022 gesetzten Ziele erreicht, hängt wesentlich von der weltwirtschaftlichen und insbesondere der branchenspezifischen Entwicklung ab. Ein konjunktureller Rückschlag oder negative Währungseinflüsse könnten dazu führen, dass die Erwartungen unterschritten werden. Sollte es jedoch zu einer Beschleunigung der konjunkturellen Entwicklung kommen, ergeben sich zusätzliche Umsatz- und Ertragschancen. Die bestehenden Engpässe und Unsicherheiten in den Lieferketten könnten sich hierbei jedoch gegenläufig dämpfend auf die Ertragslage auswirken.

Die Transformation der Konzernstrategie PS 2030 und den Meilensteinen aus dem Programm Net Zero at Power Systems ist eine große Chance für uns, und wir stellen uns dieser Herausforderung. Unsere Endmärkte stellen sich in unterschiedlichem Tempo um. Die drei Märkte, die im Mittelpunkt des Wandels stehen, sind aktuell: Notstromversorgung für Rechenzentren, Energie für Bau und Infrastruktur (einschließlich der Umstellung unserer eigenen Standorte auf klimafreundliche Energie) sowie Schiffslösungen. Um den Übergang zu unterstützen, investieren wir in neue Technologien. Ziel ist es, klassische Verbrennungsmotoren durch neue Motorengenerationen, die mit synthetischen Kraftstoffen wie Wasserstoff und Methanol betrieben werden können, zu ersetzen und für die bestehenden Baureihen die Kompatibilität mit nachhaltigen Kraftstoffen wie kohlenstoffneutralem E-Diesel sicherzustellen. Diese Entwicklung tragen wir bei der Transformation zur Umsetzung der Strategie PS 2030 hin zum integrierten Lösungsanbieter für die Kunden des RRPS-Konzerns weiter voran.

Im Jahr 2022 planen wir, weitere Effizienzsteigerungen zu erzielen. Der Personalbestand wird auf stabilem Niveau bleiben, es wird jedoch Verschiebungen zwischen den Bereichen geben.

2022 wird weiterhin ein herausforderndes Jahr. Allerdings erwarten wir ein anhaltendes, starkes Wachstum bei unseren Kunden, das durch das globale Wirtschaftswachstum und den Übergang zu kohlenstoffärmeren Lösungen unterstützt wird. Sollte es jedoch zu nachhaltigen Rückgängen an den Börsen und Rohstoffmärkten kommen, könnte dies erheblichen Gegenwind verursachen. Es ist außerdem zu erwarten, dass die momentanen Lieferkettenengpässe und der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie Einfluss auf das Geschäftsjahr 2022 nehmen. Auch der Ukraine Konflikt bringt neue Herausforderungen und wirtschaftliche Auswirkungen für den RRPS-Konzern, welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts noch nicht einschätzbar sind.

 

Friedrichshafen, den 18. März 2022

Rolls-Royce Power Systems AG

Der Vorstand

Konzernabschluss Rolls-Royce Power Systems AG, 31. Dezember 2021

Konzerngesamtergebnisrechnung

der Rolls-Royce Power Systems AG, Friedrichshafen

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

In Mio. Euro Note 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Umsatzerlöse 3 3.276,2 3.444,3
Umsatzkosten 4 - 2.526,0 - 2.513,7
Bruttoergebnis vom Umsatz   750,3 930,6
Sonstige betriebliche Erträge   15,6 15,3
Vertriebskosten1 5 - 272,4 - 279,4
Allgemeine Verwaltungskosten 6 - 157,9 - 229,3
Forschungs- und Entwicklungskosten 7 - 198,8 - 187,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8 - 41,6 - 23,4
Ergebnis der betrieblichen Aktivität   95,2 226,8
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzinvestitionen   - 7,5 2,7
Sonstige Finanzerträge 9 113,1 88,8
Sonstige Finanzaufwendungen 9 - 99,8 - 74,2
Ergebnis vor Zinsen und Steuern   101,0 244,1
Zinserträge 10 8,3 2,6
Zinsaufwendungen 10 - 17,1 - 18,3
Ergebnis vor Steuern   92,2 228,4
Steuern vom Einkommen und Ertrag 18 - 39,1 - 72,5
Konzernergebnis   53,1 155,9
Davon entfallen auf:      
Anteilseigner des Mutterunternehmens   53,1 155,9
Nicht beherrschende Anteile      
    53,1 155,9
Sonstiges Ergebnis2      
Versicherungsmathematische Verluste vor Steuern 26 - 86,4 71,3
Latente Steuern aus versicherungsmathematischen Verlusten 18 22,7 - 18,8
Fremdwährungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Teileinheiten   - 66,1 34,3
Sonstiges Ergebnis nach Steuern   - 129,8 86,9
Gesamtergebnis   - 76,7 242,8
Davon entfallen auf:      
Anteilseigner des Mutterunternehmens   - 76,7 242,8
Nicht beherrschende Anteile      
    - 76,7 242,8

1 Die Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen, die aufgrund der Impairment-Regeln von IFRS 9 erfasst wurden, belaufen sich auf - 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: - 26,2 Mio. Euro) und sind in den Vertriebskosten enthalten.
2 Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden dürfen, sind weder zum 31. Dezember 2021 noch im Vorjahr angefallen.

Konzernkapitalflussrechnung1

der Rolls-Royce Power Systems AG, Friedrichshafen,

zum 31. Dezember 2021

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Konzernergebnis 53,1 155,9
Abschreibungen/Zuschreibungen auf langfristige Vermögenswerte 210,5 164,8
Eliminierung der Veränderung der latenten Steuern - 2,5 - 29,4
Veränderung der derivativen Finanzinstrumente - 11,6 - 1,3
Veränderung der Vorräte 137,8 - 147,8
Veränderung der Forderungen 277,5 - 142,3
Veränderung der Verbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten - 304,5 319,3
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen und Pensionsverpflichtungen - 28,3 54,1
Veränderung der sonstigen Vermögenswerte - 14,0 - 10,0
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge 3,9 16,4
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 321,8 379,8
davon erhaltene Zinsen 0,9 1,0
davon gezahlte Zinsen - 1,9 - 4,5
davon gezahlte Ertragsteuern -50,1 - 82,7
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagevermögen - 83,1 - 102,8
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen 0,5 2,7
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellem Anlagevermögen - 90,5 - 75,7
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellem Anlagevermögen 0,5 1,2
Erhöhung der Zahlungsmittel aus der Änderung des Konsolidierungskreises 12,1  
Auszahlungen (netto) für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen (abzüglich übernommener Zahlungsmittel) - 130,7 - 7,9
Einzahlungen (netto) für den Verkauf von konsolidierten verbundenen Unternehmen (abzüglich hingegebener Zahlungsmittel)   56,9
Auszahlungen für den Erwerb von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzinvestitionen - 4,8 - 2,4
Dividende aus at-Equity bilanzierten Finanzinvestitionen 0,2  
Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen   - 0,2
Einzahlungen/Auszahlungen für sonstige Geldanlagen   0,2
Cashflow aus Investitionstätigkeit - 295,8 - 128,1
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 2,4 1,2
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten - 35,9 - 2,4
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten - 36,4 - 40,5
Auszahlung für Dividende - 100,0  
Einzahlung aus Dividende   9,8
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 169,9 - 31,9
davon gezahlte Zinsen - 4,1 - 4,3
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds - 143,9 219,8
Zahlungsmittel zu Beginn der Periode 853,7 672,6
davon enthalten in "Zahlungsmittel" 853,7 644,5
davon enthalten in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte"   28,1
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds - 37,3 8,5
Zahlungsmittel am Ende der Periode 672,6 900,8
davon enthalten in "Zahlungsmittel" 644,5 900,8
davon enthalten in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" 28,1  

Erläuterung im Konzernanhang in Kapitel 35 | »Ergänzende Informationen zur Kapitalflussrechnung«

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021

der Rolls-Royce Power Systems AG, Friedrichshafen

AKTIVA

In Mio. Euro Anhang Nr. 31.12.2020 31.12.2021
Immaterielle Vermögenswerte 14 609,8 635,1
Sachanlagen 15 632,6 660,7
Nutzungsrechte 16 102,4 109,1
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzinvestitionen 17 12,3 19,6
Aktive latente Steuern 18 119,1 128,3
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 19 11,4 9,9
Sonstige langfristige Vermögenswerte   6,1 9,8
Langfristige Vermögenswerte   1.493,7 1.572,5
Vorräte 20 780,1 953,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 482,3 567,0
Laufende Ertragsteueransprüche 18 32,6 8,4
Zahlungsmittel 23 644,5 900,8
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 24 45,1 66,5
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 22 84,6 69,3
Kurzfristige Vermögenswerte   2.069,3 2.565,1
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte   201,4  
Bilanzsumme   3.764,4 4.137,6

PASSIVA

     
In Mio. Euro Anhang Nr. 31.12.2020 31.12.2021
Gezeichnetes Kapital   131,4 131,4
Kapitalrücklage   514,8 514,8
Gewinnrücklage und andere Rücklagen   714,0 951,1
Den Anteilseignern der Rolls-Royce Power Systems AG zuzurechnendes Eigenkapital   1.360,2 1.597,3
Nicht beherrschende Anteile   0,2 4,2
Eigenkapital 25 1.360,3 1.601,5
Pensionsrückstellungen 26 877,1 815,6
Sonstige langfristige Rückstellungen 27 254,6 242,5
Passive latente Steuern 18 18,9 16,1
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (langfristig) 28 81,1 84,9
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten1 29 18,8 13,1
Vertragsverbindlichkeiten aus IFRS15 (langfristig) 31 47,4 67,5
Übrige langfristige Verbindlichkeiten   3,2 2,7
Langfristige Schulden   1.301,1 1.242,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30 250,4 491,2
Laufende Ertragsteuerverpflichtungen   45,9 36,8
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 27 173,4 243,6
Kurzfristige finanzielle und sonstige Verbindlichkeiten 29 84,2 83,2
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (kurzfristig) 28 23,9 27,2
Vertragsverbindlichkeiten aus IFRS15 (kurzfristig) 31 367,3 388,4
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten   27,3 23,2
Kurzfristige Schulden   972,4 1.293,6
Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen   130,6  
Vermögenswerten      
Bilanzsumme   3.764,4 4.137,6

1 Zur Berechnung des Nettofinanzierungssaldos = Zinstragende Finanzverbindlichkeiten ./. Zahlungsmittel; davon zinstragende langfristige Finanzverbindlichkeiten 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 11,3 Mio. Euro) bzw. kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 10,5 Mio. Euro (Vorjahr: 6,2 Mio. Euro)

Veränderung des Konzerneigenkapitals1

der Rolls-Royce Power Systems AG, Friedrichshafen,

zum 31. Dezember 2021

In Mio. Euro Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage
Stand am 01.01.2020 131,4 514,8
Konzernergebnis    
Sonstiges Ergebnis    
Gesamtergebnis    
Dividende an die Vinters International Ltd.    
Stand am 31.12.2020 131,4 514,8
Stand am 01.01.2021 131,4 514,8
Konzernergebnis    
Sonstiges Ergebnis    
Gesamtergebnis    
Änderung des Konsolidierungskreises    
Stand am 31.12.2021 131,4 514,8

1 Erläuterung im Konzernanhang in Kapitel 25 | »Eigenkapital«

kumulierte Gewinne/ kumulierte Summe Gewinnrücklage und andere Rücklagen Nicht beherrschende Anteile Gesamt
Gewinne Verluste aus Planvermögen sowie sonstige erfolgsneutrale Anpassungen1 Währungsdifferenzen1
Stand am 01.01.2020 1.111,2 - 222,2 1,7 890,7   1.537,0
Konzernergebnis 53,1     53,1   53,1
Sonstiges Ergebnis   - 63,6 - 66,2 - 129,8   - 129,8
Gesamtergebnis 53,1 - 63,6 - 66,2 - 76,7   - 76,7
Änderung des Konsolidierungskreises         0,2 0,2
Dividende an die Vinters International Ltd. - 100,0     - 100,0   - 100,0
Stand am 31.12.2020 1.064,3 - 285,8 - 64,5 714,0 0,2 1.360,3
Stand am 01.01.2021 1.064,3 - 285,8 - 64,5 714,0   1.360,3
Konzernergebnis 155,9     155,9   155,9
Sonstiges Ergebnis   52,6 34,2 86,9   86,9
Gesamtergebnis 155,9 52,6 34,2 242,8   242,8
Änderung des Konsolidierungskreises - 5,6     - 5,6 4,0 - 1,6
Stand am 31.12.2021 1.214,6 - 233,2 - 30,3 951,2 4,2 1.601,5

Die nachfolgenden erläuternden Anhangangaben sind integraler Bestandteil des geprüften Konzernabschlusses.

Konzernanhang

Erläuternde Anhangangaben

1 | Allgemeine Grundlagen

Die Rolls-Royce Power Systems AG (im Folgenden: RRPS AG) ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und hat ihren Firmensitz am Maybachplatz 1 in 88045 Friedrichshafen. Die RRPS AG ist ein Spezialist für Großmotoren, Antriebssysteme und dezentrale Energieanlagen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen (Nr. HRB 721 056). Das gezeichnete Kapital der RRPS AG befindet sich zu 100 % im Eigentum der Vinters International Ltd., Derby/Großbritannien (einem Tochterunternehmen der Rolls-Royce Group plc). Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Das Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Rolls-Royce Holdings plc, London/Großbritannien. Dieser Konzernabschluss wird beim Companies House offengelegt. Die RRPS AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der RRPS AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Gegenstand des Konzernabschlusses sind die RRPS AG und deren Tochterunternehmen. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Vorstand der RRPS AG hat den Konzernabschluss am 18. März 2022 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Die RRPS AG erstellt und veröffentlicht den Konzernabschluss in Euro. Im Interesse einer übersichtlichen Darstellung werden die einzelnen Posten des Konzernabschlusses in Millionen Euro (Mio. Euro) angegeben. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente.

Der Jahresabschluss des Mutterunternehmens RRPS AG wurde nach den Vorschriften des HGB erstellt. Er wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem international gebräuchlichen Umsatzkostenverfahren erstellt. Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der oben genannten Normen erfordert bei einigen Posten, dass Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz in der Konzernbilanz oder der Konzerngesamtergebnisrechnung sowie die Angabe von Eventualvermögen und -verbindlichkeiten auswirken.

Die folgenden Erläuterungen umfassen Angaben und Bemerkungen, die den IFRS entsprechend neben der Konzerngesamtergebnisrechnung der Periode, der Konzernbilanz, der Veränderung des Konzerneigenkapitals und der Konzernkapitalflussrechnung als Anhang in den Konzernabschluss aufzunehmen sind.

2 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

In den Konzernabschluss wurden neben der RRPS AG 41 in- und ausländische Tochterunternehmen (Vorjahr: 54) einbezogen, die von der RRPS AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Beherrschung im Sinne des International Financial Reporting Standard (IFRS) 10 ist dann gegeben, wenn das Unternehmen die Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens sowie Anrechte auf die variablen Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen hat und mit seiner Verfügungsgewalt diese Rückflüsse beeinflussen kann. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem das Beherrschungsverhältnis vorliegt. Tochterunternehmen werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem diese Beherrschung endet. Nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden Tochterunternehmen ferner dann, wenn sie für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage (hinsichtlich der nach IFRS einschlägigen Kriterien) des Rolls-Royce Power Systems-Konzerns (im Folgenden: RRPS-Konzern) von untergeordneter Bedeutung sind.

Unternehmenszusammenschlüsse werden gemäß der Erwerbsmethode nach IFRS 3 »Unternehmenszusammenschlüsse« bilanziert. Die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung unabhängig vom Umfang der nicht beherrschenden Anteile mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das anteilige, zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Gemeinschaftsunternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Danach werden die Anschaffungskosten um die Eigenkapitalveränderung erhöht oder verringert, die dem Kapitalanteil der RRPS AG entspricht. Bei der erstmaligen Einbeziehung von Beteiligungen nach der Equity-Methode werden Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals werden einschließlich außerplanmäßiger Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts im Finanzergebnis der Konzerngesamtergebnisrechnung berücksichtigt.

KONSOLIDIERUNGSKREIS

Zum 31. Dezember 2021 wurden folgende Unternehmen bzw. Teilkonzerne vollkonsolidiert:

Kapitalanteil
in %
31.12.2020 31.12.2021
Rolls-Royce Solutions GmbH, Friedrichshafen (vormals: MTU Friedrichshafen GmbH, Friedrichshafen) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Iberica S.L.U., Coslada/Spanien (vormals: MTU Ibérica Propulsión y Energía S.L., Coslada/Spanien) 100,0% 100,0%
Karl Maybach-Hilfe GmbH, Friedrichshafen 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur (vormals: MTU Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Benelux B.V., Dordrecht/Niederlande (vormals: MTU Benelux B.V., Dordrecht/Niederlande) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions America Inc., Detroit/USA (vormals: MTU America Inc., Detroit/USA) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Italia S.r.l., Arcola/Italien (vormals: MTU Italia S.r.l., Arcola/Italien) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Augsburg GmbH, Augsburg (vormals: MTU Onsite Energy GmbH, Augsburg) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Ruhstorf GmbH, Ruhstorf (vormals: MTU Onsite Energy Systems GmbH, Ruhstorf) 100,0% 100,0%
MTU Polska Sp.Z.o.o., Warschau/Polen 100,0% 100,0%
Rolls Royce Solutions Enerji Deniz ve Savunma AS, Hadımköy/Türkei (vormals: MTU Motor Türbin Sanayi ve Ticaret A.Ş., Hadımköy/Türkei) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions UK Limited, Grinstead/Großbritannien (vormals: MTU UK Ltd., East Grinstead/Großbritannien) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Magdeburg GmbH, Magdeburg (vormals: MTU Reman Technologies GmbH, Magdeburg) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions South Africa (Pty) Ltd, Kapstad/Südafrika (vormals: MTU South Africa Pty. Ltd, Kapstadt/Südafrika) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Middle East FZE, Dubai/Vereinigten Arabischen Emirate (vormals: MTU Middle East FZE, Dubai/Vereinigten Arabischen Emirate) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Africa (Pty) Ltd, Kapstadt/Südafrika (vormals: MTU Africa Pty. Ltd, Kapstadt/Südafrika) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions France SAS, Beauchamp/Frankreich (vormals: MTU France SAS, Beauchamp/Frankreich) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Brasil Ltda., São Paulo/Brasilien (vormals: MTU do Brasil Ltda., São Paulo/Brasilien) 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Israel Ltd, Nathanya/Israel (vormals: MTU Israel Ltd., Nathanya/Israel) 100,0% 100,0%
LLC Rolls-Royce Solutions Rus, Moskau/Russland (vormals: MTU Rus LLC., Moskau/Russland) 100,0% 100,0%
Servowatch Systems Limited, Maldon/Großbritannien 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Berlin GmbH, Berlin1 100,0% 100,0%
Rolls-Royce Solutions Liège S.A., Grâce-Hollogne/Belgien (vormals: Kinolt Group SA, Grâce-Hollogne/Belgien) 100,0% 100,0%
MTU Cooltech Power Systems Co. Ltd., Shanghai/China   50,0%
Shanghai MTU Diesel Systems Co. Ltd., Shanghai/China   50,0%

Der RRPS-Konzern hält 85,8 % der Anteile an Rolls-Royce Solutions Berlin GmbH, konsolidiert dieses Unternehmen jedoch zu 100 %.

Die Gesellschaften India Pvt. Ltd., Pune/Indien sowie Servowatch Systems Ltd., Maldon/Großbritannien beenden aufgrund steuerrechtlicher Gründe ihr Geschäftsjahr jeweils zum 31. März eines Jahres.

Der Konsolidierungskreis der RRPS AG wurde im Vergleich zum 31. Dezember 2020 um zwei Tochtergesellschaften erweitert und um 15 Tochtergesellschaften verringert.

Bei der MTU Cooltech Power Systems Co. Ltd. handelt es sich um eine 2021 erfolgte Neugründung, an der der RRPS-Konzern 50% der Anteile hält. Da der RRPS-Konzern an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus der Gesellschaft partizipiert und diese Rückflüsse beeinflussen kann, wird MTU Cooltech Power Systems Co. Ltd. vollkonsolidiert. Die Shanghai MTU Diesel Systems Co. Ltd. ist eine 100%-Tochtergesellschaft der MTU Cooltech Power Systems Co. Ltd. und wird aufgrund der mittelbaren Beherrschung ebenfalls zu 100% konsolidiert.

Im Berichtsjahr wurden die Kinolt Pte.Ltd, Singapur/Singapur auf die Rolls-Royce Solutions Asia Pte. Ltd. verschmolzen, die Kinolt USA Inc., Montgomery/USA auf die Rolls-Royce Solutions America Inc., die Kinolt Ltd., Cirencester/Großbritannien auf die Rolls-Royce Solutions UK Ltd., die Kinolt AS, Ankara/Türkei auf die Rolls Royce Solutions Enerji Deniz ve Savunma AS, die Kinolt SAS, Paris/Frankreich auf die Rolls-Royce Solutions France SAS und die Kinolt Hongkong Limited, Hongkong/China auf die Rolls-Royce Solutions Hong Kong Ltd..

Die Tochtergesellschaft Bergen Engines AS, Bergen/Norwegen, wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 veräußert. Die Auswirkung dieser Veräußerung auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des RRPS-Konzerns sind unter der Überschrift VERÄUßERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN im Abschnitt 2 | »Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden näher aufgeführt.

Die folgenden, in Deutschland ansässigen Unternehmen haben von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 sowie auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet:

Rolls-Royce Solutions GmbH, Friedrichshafen

Rolls-Royce Solutions Augsburg GmbH, Augsburg

Rolls-Royce Solutions Magdeburg GmbH, Magdeburg

Rolls-Royce Solutions Ruhstorf GmbH, Ruhstorf

Rolls-Royce Solutions Berlin GmbH, Berlin

Zum 31. Dezember 2021 wurden folgende Gesellschaften als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode bilanziert:

Kapitalanteil
in %
31.12.2020 31.12.2021
Shanxi North MTU Diesel Co. Ltd., Datong/China 49,0% 49,0%
MTU Yuchai Power Company Ltd., Yulin/China 50,0% 50,0%
Mest Co. Ltd., Gyeongsangnam-do/Südkorea 46,8% 46,8%
Force MTU Power Systems Private Limited, Maharashtra/Indien 49,0% 49,0%
MTU Power Systems Sdn. Bhd, Malaysia 49,0% 49,0%

Zum 31. Dezember 2021 wurde die Kowry Energy GmbH, Berlin/Deutschland als assoziiertes Unternehmen mit dem Kapitalanteil von 19,9% nach der Equity-Methode bilanziert.

Daneben hält der RRPS-Konzern wie bereits im Vorjahr weitere Beteiligungen an drei Unternehmen, deren Anteilsbesitz unter 20 % liegt.

VERÄUßERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN

Am 28. Februar 2020 gab der RRPS-Konzern die Entscheidung bekannt, den Teilkonzern Bergen Engines AS, Bergen/Norwegen, das Geschäft mit mittelschnelllaufenden Gas- und Dieselmotoren, einer strategischen Überprüfung zu unterziehen. Als Teil des laufenden Portfoliomanagements zur Schaffung einer stärkeren Fokussierung des Konzerns wurde am 3. August 2021 eine Vereinbarung über den Verkauf der Anteile an Bergen Engines AS an den global tätigen Maschinenbaukonzern Langley Holdings plc. unterzeichnet. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 hat die RRPS AG den Teilkonzern Bergen veräußert. Folgende Gesellschaften, an denen die Obergesellschaft Bergen Engines AS direkt und indirekt jeweils 100% der Anteile hielt, sind inkludiert:

Bergen Engines BV, Rotterdam/Niederlande

Bergen Engines Denmark A/S, Aalborg/Dänemark

Bergen Engines India Pvt. Ltd., Neu Delhi/Indien

Bergen Engines S.L., Tarragona/Spanien

Bergen Engines S.R.L., Genua/Italien

Bergen Engines Ltd., Bedford/Großbritannien

Bergen Engines Property Co AS, Bergen/Norwegen

Bergen Engines Bangladesh Pvt. Ltd., Dhaka/Bangladesch

Rolls-Royce Mexico S. de R.L. de C.V., Veracruz/Mexiko

Rolls-Royce Mexico Administration S. de R.L. de C.V., Veracruz/Mexiko

Bergen Engines Inc., Wilmington/USA

Im Rahmen des Verkaufsvertrags wurde vereinbart, dass die Gesellschaften Rolls-Royce Mexico S. de R.L. de C.V. und Rolls-Royce Mexico Administration S. de R.L. de C.V. als Bestandteil des Teilkonzerns Bergen mit veräußert werden. Deren Anteile sind daher zu Buchwerten von Rolls-Royce Overseas Holdings Ltd. und Rolls-Royce Industries Ltd. an die Bergen Engines AS und Bergen Engines Ltd. übertragen worden. Die Bergen Engines Inc. wurde auf Grundlage von Verkaufsvereinbarungen gegründet und als Bestandteil des Bergen Teilkonzerns an den Käufer veräußert.

Der (vorläufige) Veräußerungspreis beträgt 91,3 Mio. Euro. Nach finaler Prüfung der Bewertungsspielräume in der Schlussbilanz des Teilkonzerns Bergen Engines AS zum Veräußerungszeitpunkt kann eine Anpassung des Preises stattfinden. Unter Berücksichtigung sämtlicher Konsolidierungseffekte auf Konzernebene resultierte ein (vorläufiger) Veräußerungsverlust in Höhe von 7,3 Mio. Euro, der in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten ist.

Die Gesamtheit der veräußerten Vermögenswerte und Schulden stellt sich auf Basis der Bilanzwerte zum Veräußerungszeitpunkt wie folgt dar:

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Langfristiges Vermögen    
Immaterielle Vermögenswerte 0,4  
Sachanlagen 2,9  
Nutzungsrechte 2,2  
Aktive latente Steuern 2,1 3,7
Kurzfristiges Vermögen    
Vorräte 107,1 96,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28,6 50,3
Laufende Ertragsteueransprüche 1,7 1,7
Zahlungsmittel 28,1 34,9
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 23,6 28,3
Sonstige Vermögenswerte 4,7 5,5
Summe Vermögenswerte 201,4 220,7
Langfristige Schulden    
Passive latente Steuern 2,7  
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 2,5 1,9
Kurzfristige Schulden    
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26,8 29,2
Laufende Ertragsteuerverpflichtungen 2,0 2,7
Sonstige Rückstellungen 15,9 24,1
Finanzielle und sonstige Verbindlichkeiten 8,7 27,5
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 1,6 1,6
Vertragsverbindlichkeiten 62,4 46,1
Übrige Verbindlichkeiten 8,1 12,1
Summe Schulden 130,6 145,2

Die von dieser Veräußerung betroffenen Vermögenswerte und Schulden waren in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 als "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" sowie "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" separat ausgewiesen.

Die Veräußerung der Tochtergesellschaften hat sich im Berichtsjahr wie folgt auf den Bestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns ausgewirkt:

In Mio. Euro

In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt 91,3
Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 34,9
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 56,4

NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN

Standard/Interpretation Zeitpunkt des Inkrafttretens1 Endorsement2
Änderung IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Phase 2 der IBOR-Reform 01.01.2021 13.01.2021
Änderung IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung IFRS 9 01.01.2021 15.12.2020
Änderung IFRS 16 Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit COVID-19 nach dem 30.06.2021 01.04.2021 30.08.2021

1 Anwendung auf die erste Berichtsperiode eines Geschäftsjahres, das an diesem Tag oder danach beginnt
2 Übernahme der IFRS-Standards bzw. -Interpretationen durch die EU-Kommission

Die Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 adressieren Themen, die im Zusammenhang mit der Reform von Referenzzinssätzen (sogenannte IBOR-Reform) auftreten, einschließlich des Austauschs eines Referenzzinssatzes durch einen anderen Referenzzinssatz

Mit den Änderungen an IFRS 4 wird das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf Geschäftsjahre verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Diese Änderung des IFRS 16 verlängert den Anwendungszeitraum der Änderungen an IFRS 16 vom Mai 2020 um ein Jahr, wonach dem Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen.

Die genannten neuen Rechnungslegungsvorschriften hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Darüber hinaus hat das IASB die nachfolgend genannten Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards veröffentlicht, die bereits von der Europäischen Union übernommen worden sind (Endorsement), deren Anwendung aber noch nicht für das Geschäftsjahr 2021 verpflichtend ist und die im Konzernabschluss der RRPS AG nicht vorzeitig angewendet werden.

Standard/Interpretation Zeitpunkt des Inkrafttretens1 Endorsement2
Änderung IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse 01.01.2022 28.06.2021
Änderung IAS 37 Ermittlung von Vertragserfüllungskosten 01.01.2022 28.06.2021
Änderung IAS 16 Sachanlagen 01.01.2022 28.06.2021
Änderung Diverse Jährliche Verbesserungen 2018-2020 01.01.2022 28.06.2021
Neu/Änderung IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 19.11.2021

1 Anwendung auf die erste Berichtsperiode eines Geschäftsjahres, das an diesem Tag oder danach beginnt
2 Übernahme der IFRS-Standards bzw. -Interpretationen durch die EU-Kommission

Die Aktualisierungen des IFRS 3 legen fest, dass sich der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht. Darüber hinaus wurden zwei Ergänzungen aufgenommen: Bei der Identifizierung von Schulden, die ein Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, sind auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben diese Vorschriften anzuwenden. Bei einem Unternehmenszusammenschluss sind erworbene Eventualforderungen nicht anzusetzen.

Die Änderungen an IAS 37 umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht. Es wird klargestellt, dass sich »Kosten der Vertragserfüllung« aus den Kosten zusammensetzen, die sich direkt auf den Vertrag beziehen. Es kann sich dabei um zusätzliche Kosten zur Erfüllung des Vertrags handeln (z. B. direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen.

Die Änderungen an IAS 16 stellen klar, dass Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während es den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet hat, und die damit verbundenen Kosten im Betriebsergebnis zu erfassen sind. Die Berücksichtigung derartiger Erträge bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist nicht zulässig.

Die jährlichen Verbesserungen führen zu geringfügigen Änderungen an IFRS 1 »Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards«, IFRS 9 »Finanzinstrumente«, IAS 41 »Landwirtschaft« und den erläuternden Beispielen zu IFRS 16 »Leasingverhältnissen«.

Der neue Standard »Versicherungsverträge« regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und ersetzt den bisher gültigen Übergangsstandard IFRS 4. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung.

Des Weiteren veröffentlichte das IASB die folgenden Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards, die von der Europäischen Union noch nicht übernommen und deshalb im vorliegenden Konzernabschluss nicht angewendet worden sind:

Standard/Interpretation
Änderung IAS 1 Darstellung des Abschlusses
Änderung IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Änderung IAS 12 Einschränkung der "Initial Recognition Exception (IRE)"
Änderung IAS 17 Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen

Die Änderungen an IAS 1 sollen zum einen die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- und langfristig klarstellen. Zukünftig sollen ausschließlich »Rechte«, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums »Recht, die Erfüllung einer Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben« sowie Erläuterungen zum Merkmal »Erfüllung« aufgenommen. Zum anderen konkretisieren die Änderungen den Umfang der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, welche im IFRS Anhang zu erläutern sind.

Die Änderungen an IAS 8 zielen auf eine Unterscheidung zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen ab und ersetzen die Definition einer Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen durch eine Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Nach dieser sind rechnungslegungsbezogene Schätzungen "monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind". Unternehmen entwickeln rechnungslegungsbezogene Schätzungen, wenn die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfordern, dass Posten im Abschluss auf eine Art und Weise bewertet werden, die eine Bewertungsunsicherheit beinhaltet. Die Änderungen beinhalten die Klarstellung, dass eine Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung, die aus neuen Informationen oder neuen Entwicklungen resultiert, nicht die Korrektur eines Fehlers darstellt.

IAS 12 wurde dahingehend geändert, dass latente Steuern für Transkationen anzusetzen sind, aus denen beim erstmaligen Ansatz betragsgleiche zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen entstehen. Damit engen die Änderungen den Anwendungsbereich der "Initial Recognition Exception" ein, nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind.

Die Änderungen an IFRS 17 konzentrieren sich auf die Übergangsvorschriften bei der erstmaligen gemeinsamen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 und betreffen finanzielle Vermögenswerte, für die bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichsinformationen dargestellt werden, die jedoch für IFRS 9 nicht angepasst wurden. Nach der Änderung ist es einem Unternehmen gestattet, Vergleichsinformationen über einen finanziellen Vermögenswert so darzustellen, als ob die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von IFRS 9 bereits zuvor auf diesen finanziellen Vermögenswert angewendet worden wären.

Neue Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen werden für gewöhnlich vom Konzern nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet. Die erstmalige Anwendung des jeweiligen Standards bzw. der jeweiligen Interpretation ist mit der verpflichtenden Anwendung in der Europäischen Union (nach Endorsement) beabsichtigt. Die genannten Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die Jahresabschlüsse der ausländischen Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in die Konzernberichtswährung Euro umgerechnet. In der Regel ist die funktionale Währung der ausländischen Konzernunternehmen die jeweilige Landeswährung. Eine Ausnahme ist der Teilkonzern der MTU Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur, dessen funktionale Währung teilweise der Euro ist.

Die Umrechnung in Euro erfolgt bei Vermögenswerten und Schulden mit dem Kurs zum Bilanzstichtag, bei Aufwendungen und Erträgen zu gewogenen Durchschnittskursen der jeweiligen Periode. Die Differenzen aus der Umrechnung werden ergebnisneutral in das Eigenkapital einbezogen. Eine im sonstigen Ergebnis erfasste Umrechnungsdifferenz wird erst dann ergebniswirksam, wenn die entsprechende Unternehmenseinheit entkonsolidiert wird.

Fremdwährungsgeschäfte werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von zum Stichtagskurs in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.

Da die RRPS AG kein Tochterunternehmen mit Sitz in einem Hyperinflationsland hat, war eine Rechnungslegung gemäß den Regelungen des IAS 29 »Rechnungslegung in Hochinflationsländern« nicht notwendig.

Für die wichtigsten Fremdwährungen des RRPS-Konzerns gelten folgende Währungskurse:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
Land Währung 31.12.2020 31.12.2021 01.01. -31.12.2020 01.01. -31.12.2021
USA USD 1,2271 1,1326 1,1422 1,1827
Singapur SGD 1,6218 1,5279 1,5742 1,5891
Großbritannien GBP 0,8990 0,8403 0,8897 0,8596
Japan JPY 126,4900 130,3800 121,8500 129,8800
Brasilien BRL 6,3735 6,3101 5,8943 6,3779
Schweiz CHF 1,0802 1,0331 1,0705 1,0811
Norwegen NOK 10,4703 9,9888 10,7228 10,1633

ANNAHMEN, SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSAUSÜBUNG DES MANAGEMENTS

Bei der Anwendung der dargestellten Konzernbilanzierungs- und Bewertungsmethoden muss das Management in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und den folgenden Perioden berücksichtigt.

Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.

Für Forderungen können sich insoweit Ausfallrisiken ergeben, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und dadurch Vermögensverluste auftreten. Die Ermittlung der erforderlichen Wertberichtigungen erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung der Kundenbonität, vorliegender Sicherheiten, Erfahrungen aufgrund historischer Ausfallraten sowie zukunftsbezogener Annahmen. Der tatsächliche Zahlungsausfall der Kunden kann infolge der zugrunde gelegten Einflussfaktoren vom erwarteten Zahlungsausfall abweichen. Verringert sich der Wertberichtigungsbedarf in einer der folgenden Berichtsperioden, erfolgt eine erfolgswirksame Wertaufholung für die in früheren Perioden erfasste Wertberichtigung.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert. Zur Ermittlung des Nettoveräußerungswerts werden vom voraussichtlichen Verkaufspreis des Endprodukts die bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten abgezogen. Sofern Annahmen zu den künftigen Marktpreisen oder Absatzmöglichkeiten des Endprodukts nicht zutreffen, kann es hierdurch zu einem weiteren Wertminderungsbedarf für den Vorratsbestand kommen.

Erlöse aus langfristigen Wartungsverträgen werden über einen bestimmten Zeitraum und unter Rückgriff auf den jeweiligen Fertigstellungsgrad erfasst. Der Konzern ist zu dem Schluss gekommen, dass die inputbasierte Methode am besten geeignet ist, um den Fortschritt der Dienstleistungen zu ermitteln. Im Rahmen der Cost-to-Cost-Methode ist hierfür die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtkosten erforderlich, die auf Erfahrungswerten aus früheren Aufträgen basiert. Sollte es jedoch aufgrund von nicht vorhersehbaren Sondereffekten zu Abweichungen von den Schätzwerten kommen, könnte zum Bilanzstichtag ein zu hoher Fertigstellungsgrad ermittelt worden sein, wodurch zu hohe Umsatzerlöse erfasst würden (hinsichtlich des Gesamtbetrags der Umsatzerlöse aus langfristigen Wartungsverträgen wird auf Abschnitt 3 | »Umsatzerlöse« des Konzernanhangs verwiesen).

Die Erlösrealisierung von Mehrkomponentenverträgen i. S. v. Lieferungen mit anschließenden Serviceleistungen verlangt eine Verteilung des gesamten Transaktionspreises. Diese Verteilung unterliegt Schätzunsicherheiten, insbesondere dann, wenn Einzelveräußerungspreise nicht verfügbar sind. In diesen Fällen verteilt der Konzern den Transaktionspreis auf Basis der Kosten der einzelnen Leistungsverpflichtungen zuzüglich einer angemessenen Marge. Soweit die Annahmen bei der Verteilung des Transaktionspreises nicht zutreffend sind, kann es zu einer verfrühten oder verspäteten Umsatzrealisierung kommen.

Der Konzern räumt Kunden beim Ersatzteilgeschäft teilweise Rückgaberechte ein. Zur Schätzung der Anzahl der Produkte, die aus dem Ersatzteilgeschäft zurückgeben werden, wendet der RRPS-Konzern die Erwartungswertmethode an, da mit dieser Methode die variable Gegenleistung, auf die der Konzern Anspruch hat, am verlässlichsten geschätzt werden kann. Außerdem werden die Regelungen des IFRS 15 im Hinblick auf die Begrenzung der Schätzung der variablen Gegenleistung angewandt, um den Betrag der variablen Gegenleistung zu bestimmen, der in den Transaktionspreis einbezogen werden darf. Für erwartete Rückgaben wird vom Konzern kein Erlös, sondern eine Rückerstattungsverbindlichkeit erfasst. Darüber hinaus wird für das Recht auf Rückerhalt von Ersatzteilen von einem Kunden ein Vermögenswert aus Rückgaberechten (und eine entsprechende Anpassung der Umsatzkosten) erfasst. Rückgabequoten werden auf Basis historischer Verkäufe und Rückgaben bestimmt. Sollte die Anzahl der zurückgegebenen Waren von dieser Schätzung abweichen, käme es zu einer verfrühten oder verspäteten Umsatzrealisierung in der Berichtsperiode. Die erwarteten Rückgabequoten werden jährlich überprüft und auf Basis der neuesten Erkenntnisse angepasst.

Wesentliche Schätzungen oder Ermessensausübungen erfolgen insbesondere bei der Bilanzierung von Rückstellungen und Pensionsverpflichtungen sowie bei der Ermittlung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts.

Für die Bilanzierung von Rückstellungen hat die Unternehmensleitung Annahmen zu treffen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der RRPS-Konzern aufgrund bestimmter Geschäftsvorfälle ein Abfluss wirtschaftlichen Nutzens droht. Der Bewertung von Rückstellungen liegen Schätzungen über die Höhe und den Zeitpunkt der möglichen wirtschaftlichen Abflüsse zugrunde. Sofern Höhe und Zeitpunkt der Inanspruchnahmen von den getroffenen Schätzungen abweichen, sind Auswirkungen auf das Ergebnis des RRPS-Konzerns möglich. Einige Tochtergesellschaften sind aufgrund ihres normalen Geschäftsverlaufs in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Das Management hat den Ausgang dieser Rechtsfälle nach Rücksprache mit den involvierten Rechtsanwälten abgeschätzt und in Übereinstimmung mit IAS 37 entsprechende Rückstellungen vorgenommen. Es besteht jedoch ein inhärentes Risiko, dass das finale Urteil von der getroffenen Abschätzung abweicht und somit zu einem höheren oder niedrigeren Abfluss von Ressourcen führt.

Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter wie Rechnungszins, Inflationsrate, Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Mitarbeiterfluktuation werden hier berücksichtigt (vgl. Abschnitt »Leistungen an Arbeitnehmer«).

Zur Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE), denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, mittels der Discounted-Cashflow-Methode ein Nutzungswert ermittelt (vgl. Abschnitt 14 | »Immaterielle Vermögenswerte«). Hierfür sind Annahmen über die künftige Geschäftsentwicklung und allgemeinen Rahmendaten zu treffen (zum Beispiel Zinsniveau, Wechselkursentwicklung). Durch die Veränderung dieser Einflussfaktoren kann sich der Nutzungswert der ZGE verändern, wodurch sich ein Wertminderungsbedarf ergeben könnte.

Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuellen Kenntnisstand beruhen. Durch unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen können die sich später tatsächlich einstellenden Beträge von den ursprünglich geschätzten Werten abweichen. In diesem Fall werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.

ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG

Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhält.

Folgende wesentliche Umsatzströme sind im RRPS-Konzern zu verzeichnen:

FERTIGFABRIKATE

MOTOREN. Erlöse aus dem Verkauf von Motoren und Antriebs- und Energieerzeugungssystemen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Motoren der Fall.

Der Konzern prüft, ob in dem Vertrag andere Zusagen enthalten sind, die separate Leistungsverpflichtungen darstellen, denen ein Teil des Transaktionspreises zugeordnet werden muss (zum Beispiel Serviceleistungen, Gewährleistungen). Bei der Bestimmung des Transaktionspreises für den Verkauf von Motoren und Antriebs- und Energieerzeugungssystemen berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von variablen Gegenleistungen, nicht zahlungswirksamen Gegenleistungen und gegebenenfalls an einen Kunden zu zahlenden Gegenleistungen.

MEHRFACHKOMPONENTENGESCHÄFT I. S. V. LIEFERUNGEN MIT ANSCHLIESSENDER SERVICELEISTUNG. Der Konzern erbringt Serviceleistungen, die entweder einzeln oder im Bündel gemeinsam mit dem Verkauf von Motoren und Antriebs- und Energieerzeugungssystemen an Kunden veräußert werden.

Verträge über den gebündelten Verkauf von Motoren mit anschließender Serviceleistungen bestehen aus zwei Leistungsverpflichtungen, da die Zusagen zur Übertragung von Motoren und zur Erbringung von Serviceleistungen eigenständig abgrenzbar und separat identifizierbar sind. Demzufolge teilt der Konzern den Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise der Motoren und der Serviceleistungen auf.

After Sales

LANGFRISTIGE WARTUNGSVERTRÄGE. Der Konzern erbringt Service- und Wartungsleistungen, die entweder einzeln oder im Bündel gemeinsam mit dem Verkauf von Motoren und Antriebs- und Energieerzeugungssystemen an Kunden veräußert werden. Verträge über den gebündelten Verkauf von Fertigfabrikaten mit After-Sales-Services bestehen aus zwei Leistungsverpflichtungen, da die Zusagen zur Übertragung von Fertigfabrikaten und zur Erbringung von After-Sales-Services eigenständig abgrenzbar und separat identifizierbar sind. Demzufolge teilt der Konzern den Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise der Motoren und der Service- und Wartungsleistungen auf.

Bei langfristigen Service- und Wartungsverträgen werden die Umsatzerlöse in der Regel entsprechend der Relation der bereits angefallenen Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten (Cost-to-Cost-Methode) erfasst. Die Ermittlung der erwarteten Gesamtkosten erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten. Bei verlängerten separat berechneten Gewährleistungen werden die Umsatzerlöse linear über die Vertragslaufzeit verteilt.

ERSATZTEILEGESCHÄFT. Als Hersteller von Motoren und Antriebs- und Energieerzeugungssystemen betreibt der RRPS-Konzern auch die Aufarbeitung von Motoren sowie das dazugehörige Ersatzteilgeschäft, unterteilt in das Geschäft und den Vertrieb von neuen Ersatzteilen und von neuwertigen, aber aufgearbeiteten Ersatzteilen. Es ist dem Kunden dadurch möglich, einen bestimmten Geldbetrag (Pfandzahlung) beim RRPS-Konzern zu hinterlegen und dafür das Rückgaberecht innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erlangen. Wenn der Kunde nach Ablauf dieser Frist den Motor/die Teile nicht zurückgegeben hat, behält der RRPS-Konzern die Kaution. Wenn der Kunde den gebrauchten Motor/die Teile innerhalb der Rückgabefrist zurückgibt und der Motor/die Teile die Kernabnahmekriterien erfüllt, erhält er die Kaution zurück (siehe dazu den Abschnitt Annahmen, Schätzungen und Ermessensausübungen des Managements in Kapitel 2 | »Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden«).

Sowohl Erlöse aus Serviceleistungen aus Mehrkomponentenverträge im Bereich der Fertigfabrikate als auch Service- und Wartungsleistungen aus dem After-Sales-Bereich, welche als eigenständige Leistungsverpflichtung klassifiziert sind, werden über einen bestimmten Zeitraum erfasst, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung wendet er eine inputbasierte Methode an (siehe dazu den Abschnitt Annahmen und Schätzungen und Ermessensausübung des Managements in Kapitel 2 | »Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden«).

Enthält eine vertragliche Gegenleistung eine variable Komponente (wie Skonti, Rabatte, Boni etc.), bestimmt der RRPS-Konzern die Höhe der Gegenleistung, die ihm im Austausch für die Übertragung der Güter auf den Kunden zusteht. Die variable Gegenleistung wird zum Vertragsbeginn geschätzt und nur dann in den Transaktionspreis einbezogen, wenn es hoch wahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht.

Fremdkapitalkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierenden Vermögenswerten stehen (also Vermögenswerten, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu bringen), werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Nicht nach IAS 23 aktivierte Zinsen werden periodengerecht unter Anwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

ENTGELTLICH ERWORBENE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Sie werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer erfolgt linear.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens jährlich einem Impairment-Test unterzogen und unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten und Markennamen waren im RRPS-Konzern keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer aktiviert.

Innerhalb der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte existierte zum Bilanzstichtag ein nach IAS 23 qualifizierter Vermögenswert.

SELBST ERSTELLTE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE. Kosten für die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Prozesse werden aktiviert, sofern die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können, das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar sowie ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist. Darüber hinaus muss der RRPS-Konzern die Absicht haben, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen sowie über hierfür ausreichende Ressourcen verfügen. Die aktivierten Kosten umfassen Materialkosten, Fertigungslöhne und zurechenbare allgemeine Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt.

Hierzu können folgende Kosten zählen:

Einzelkosten Gemeinkosten (direkt zurechenbar)
Materialeinzelkosten Materialgemeinkosten
Fertigungseinzelkosten Fertigungsgemeinkosten
Sondereinzelkosten der Fertigung Abschreibungen des Anlagevermögens
  Entwicklungsbezogene Kosten der Verwaltung

Entwicklungskosten, die die Ansatzkriterien von IAS 38 nicht erfüllen, werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie anfallen. Forschungskosten werden in der Periode aufwandswirksam erfasst.

Innerhalb der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte existierte zum Bilanzstichtag ein nach IAS 23 qualifizierter Vermögenswert.

GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen, zum beizulegenden Zeitwert angesetzten Reinvermögen zum Erwerbszeitpunkt. Aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden jährlich - bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auch unterjährig - einem Impairment-Test unterzogen.

Weitere Informationen hinsichtlich des Impairment-Tests sind in Abschnitt 14 | »Immaterielle Vermögenswerte« des Konzernanhangs ersichtlich.

Der planmäßigen Abschreibung immaterieller Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer
in Jahren
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte 3 - 10
Kundenbeziehungen 5 - 20
Entwicklungskosten in der Produktionsphase 5 - 10

SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um kumulierte planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen sowie kumulierte Wertminderungsaufwendungen.

Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis, Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Einzelkosten auch die zurechenbaren Material- und Fertigungsgemeinkosten. Hierzu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen, die anteiligen Kosten für die betriebliche Altersvorsorge und die freiwilligen sozialen Leistungen sowie die herstellungsbezogenen Verwaltungskosten.

Die Abschreibung auf Sachanlagen wird, dem wirtschaftlichen Nutzenverlauf entsprechend, planmäßig linear vorgenommen. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

In Jahren Nutzungsdauer
in Jahren
Gebäude 8 - 50
Technische Anlagen und Maschinen 5 - 20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 14

WERTMINDERUNGEN VON IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTEN, NUTZUNGSRECHTEN UND SACHANLAGEN

Für Sachanlagen, Nutzungsrechte und immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter und unbestimmter Nutzungsdauer wird gemäß IAS 36 mindestens an jedem Bilanzstichtag überprüft, ob Anhaltspunkte für mögliche Wertminderungen vorliegen. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts bestimmt. Der erzielbare Betrag ist als der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert definiert. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts, wird ein Wertminderungsverlust in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfolgswirksam erfasst. Für den Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die separate Cashflows identifiziert werden können. Sind die Cashflows für einen Vermögenswert nicht separat identifizierbar, wird der Impairment-Test auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) durchgeführt, welcher der Vermögenswert angehört.

Zuschreibungen auf den neuen erzielbaren Betrag erfolgen, wenn die Gründe für Wertminderungen aus den Vorjahren entfallen. Die Wertobergrenze für Zuschreibungen sind die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die sich ergäben, wenn in den Vorjahren keine Wertminderungen erfasst worden wären.

Zur Durchführung des jährlichen Impairment-Tests für Geschäfts- oder Firmenwerte werden diese den ZGE zugeordnet. Die ZGE werden jährlich mindestens einmal auf Werthaltigkeit geprüft oder wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Buchwert der ZGE über dem erzielbaren Betrag liegt. Sofern der erzielbare Betrag der ZGE nicht den Buchwert ihres Reinvermögens deckt, werden die Wertminderungen erfolgswirksam nach den Vorschriften des IAS 36 vorgenommen. Eine Wertaufholung des Geschäfts- oder Firmenwerts in den Folgeperioden ist ausgeschlossen. Die Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird nach denselben Grundsätzen vorgenommen. Die Folgebewertung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer richtet sich nach denselben Grundsätzen. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird regelmäßig zum 30. November überprüft.

VORRÄTE

Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren sowie geleistete Anzahlungen ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die mithilfe der Einzelzuordnung bestimmten Vorräten zugeordnet werden. Zur Bemessung der Anschaffungs- und Herstellungskosten wird die Standardkostenmethode herangezogen, bei der die normale Höhe des Materialeinsatzes und der Löhne sowie die normale Leistungsfähigkeit und Kapazitätsauslastung berücksichtigt werden.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert. Entfallen die Gründe für Wertminderungen, werden entsprechende Zuschreibungen auf den neuen Nettoveräußerungswert vorgenommen. Wertobergrenze sind die historischen (bzw. fortgeschriebenen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (das heißt, die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Die Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte werden im Abschnitt »Finanzinstrumente« erläutert.

VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND VERMÖGENSWERTE AUS RÜCKGABERECHTEN

VERTRAGSVERMÖGENSWERTE. Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt der Konzern seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst.

VERMÖGENSWERTE AUS RÜCKGABERECHTEN. Vermögenswerte aus Rückgaberechten umfassen das Recht des Konzerns, die voraussichtlich vom Kunden zurückgegebenen Produkte zurückzuholen. Der Vermögenswert wird mit dem ursprünglichen Buchwert der Vorräte nach Abzug aller für den Rückerhalt der Produkte erwarteten Kosten bewertet, einschließlich potenzieller Wertminderungen der zurückgeholten Produkte. Der Konzern korrigiert die Bewertung des erfassten Vermögenswerts unter Berücksichtigung der geänderten Erwartungen im Hinblick auf die Menge sowie der zusätzlichen Wertverluste der zurückgegebenen Produkte.

ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE

Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden gesondert als »zur Veräußerung gehalten« eingestuft, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass sie überwiegend durch Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden. Die entsprechenden Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet - mit der Ausnahme, dass den Vorräten, finanziellen Vermögenswerten, latenten Steueransprüchen und Vermögenswerten im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer, die weiterhin gemäß den sonstigen Rechnungslegungsmethoden des Konzerns bewertet werden, kein Verlust zugeordnet wird. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben und alle nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungsunternehmen werden nicht mehr nach der Equity-Methode bilanziert, sobald sie als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten eingestuft sind.

LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen den bilanziellen Wertansätzen in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz gebildet. Daneben sind auch aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge erfasst, sofern sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren Steuerminderlasten ergeben. Für die Berechnung der latenten Steuern werden jeweils die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt gültigen bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarteten Steuersätze verwendet.

Zum Bilanzstichtag werden die aktivierten aktiven latenten Steuern auf ihre Werthaltigkeit überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen im relevanten Planungszeitraum zur Verfügung stehen wird. Bisher nicht angesetzte latente Steueransprüche werden am Bilanzstichtag neu überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Einkommen zur Realisierung des latenten Steueranspruchs erzielt wird.

FINANZINSTRUMENTE

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in der Bilanz angesetzt, wenn der RRPS-Konzern Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Beim erstmaligen Ansatz werden diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Derivate werden zum Handelstag, alle übrigen finanziellen Vermögenswerte zum Erfüllungstag eingebucht. Der Handelstag ist der Tag, an dem der RRPS-Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Vermögenswerts eingegangen ist. Der Erfüllungstag ist der Tag, an dem ein Vermögenswert an oder durch das Unternehmen geliefert wird.

Die Folgebewertung ist abhängig von der Kategorisierung. IFRS 9 unterteilt Finanzinstrumente in folgende Kategorien:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Das Zahlungsstromkriterium beinhaltet die Beurteilung, ob die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Tilgung impliziert die noch ausstehenden Rückzahlungen, und die Zinsen stellen die Vergütung für den Zeitwert des Geldes, das Kredit- und Liquiditätsrisiko sowie weitere Kosten und Gewinnmargen dar, die während der Laufzeit im Zuge des »Haltens« des Finanzinstruments entstehen. Bei der Beurteilung werden die vertraglichen Bedingungen der einzelnen Instrumente eingehend analysiert. Dies beinhaltet ebenfalls die Analyse von möglichen Vereinbarungen, welche die Höhe oder den Zeitpunkt des Eintretens von vertraglichen Zahlungsströmen beeinflussen können und die Erfüllung des Kriteriums gefährden.

Sofern das Zahlungsstromkriterium erfüllt ist, beurteilt der RRPS-Konzern im Zuge des Geschäftsmodellkriteriums, wie die finanziellen Vermögenswerte auf Portfolioebene gesteuert werden. Diese Entscheidung wird von Personen in Schlüsselpositionen getroffen. Dabei werden vor allem die Ziele für das Portfolio, die Richtlinien sowie praktische und konkrete Handlungsanweisungen berücksichtigt. Prinzipiell sind drei Arten von Geschäftsmodellen möglich: »Halten«, »Halten und Verkaufen« sowie »Sonstige«. Entscheidend für die Einordnung in diese Geschäftsmodelle sind insbesondere die Häufigkeit, das Volumen, die Gründe und die Zeitpunkte der Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten aus früheren Perioden sowie die Erwartungen bezüglich der Verkäufe in der Zukunft. Sollte das Geschäftsmodell der finanziellen Vermögenswerte im »Halten« bestehen, um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei allen finanziellen Vermögenswerten, deren Hauptzweck in der Vereinnahmung und dem Verkauf liegt, erfolgt die Bewertung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Sollten die Voraussetzungen für die zuvor genannten Geschäftsmodelle nicht erfüllt sein, beispielsweise wenn eine Handelsabsicht vorliegt, werden die finanziellen Vermögenswerte der Bewertungskategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« zugeordnet. Sofern das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt ist, erfolgt automatisch die Zuordnung zur erfolgswirksamen Bewertungskategorie. Darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen freiwillig die Option gewählt werden, die finanziellen Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Diese Option wird bei RRPS derzeit nicht ausgeübt.

Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten beinhalten derivative Finanzinstrumente. Diese werden im RRPS-Konzern zur Reduzierung der Währungsrisiken und des Risikos schwankender Rohstoffpreise eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, sofern ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Hedge Accounting wird im RRPS-Konzern nicht angewendet. Darüber hinaus beinhaltet die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte Beteiligungen. Von der Option, Beteiligungen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu erfassen, wurde im RRPS-Konzern abgesehen.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für die das Geschäftsmodell »Halten« gilt, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte. Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert. Gewinne und Verluste werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die finanziellen Vermögenswerte verkauft, abgeschrieben oder wertgemindert sind. Wechselkurseffekte sowie Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Bei der Effektivzinsmethode werden die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit berechnet und die Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen über die betreffende Periode zugeordnet. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, der exakt die geschätzten künftigen Zahlungseingänge bzw. -ausgänge während der voraussichtlichen Lebensdauer eines Finanzinstruments oder gegebenenfalls innerhalb kürzerer Zeit auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abzinst. Die Zinserträge bzw. -aufwendungen werden auf der Basis des effektiven Zinssatzes erfasst.

Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte stellen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dar, für die das Geschäftsmodell »Halten und Verkaufen« gilt. Diese Forderungen werden im Rahmen von Factoring-Programmen zur Optimierung des Betriebsvermögens veräußert. Entsprechend der Regelungen des IFRS 9 werden sie somit bis zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Zahlung durch die Forderungsschuldner erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen bzw. -aufholungen werden dagegen erfolgswirksam erfasst. Im Rahmen der Ausbuchung werden die kumulierten Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis ergebniswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den Vermögenswerten auslaufen oder wenn die finanziellen Vermögenswerte übertragen wurden und der RRPS-Konzern im Wesentlichen die Chancen und Risiken, welche in Verbindung mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts stehen, abgetreten hat. Finanzielle Vermögenswerte werden ebenfalls ausgebucht, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an den finanziellen Vermögenswerten weder übertragen noch zurückbehalten wurden, aber die Kontrolle über die finanziellen Vermögenswerte übertragen wird. Bei der Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts ist die Differenz zwischen dem Buchwert und den erhaltenen Gegenleistungen einschließlich aller kumulierten Gewinne und Verluste, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, im Gesamtergebnis zu erfassen. Sofern der RRPS-Konzern so gut wie alle relevanten Chancen und Risiken weder behält noch überträgt und die Kontrolle über den übertragenen Vermögenswert behält, wird der übertragene Vermögenswert nach Maßgabe seines anhaltenden Engagements weiter erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Verbindlichkeiten einschließlich Finanzschulden. Sie sind anzusetzen, wenn der Konzern Vertragspartei der Regelungen eines Finanzinstruments wird. Verbindlichkeiten, die aus einer Verpflichtung zum Kauf von Gütern oder Dienstleistungen eingegangen werden, sind am Erfüllungstag der zugrunde liegenden Lieferungen bzw. Leistungen anzusetzen. Im Falle von Finanzverbindlichkeiten ist die entsprechende Verbindlichkeit zum Erfüllungstag anzusetzen, also am Tag der Wertstellung. Derivate werden zum Handelstag bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie erfüllt, das heißt wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen getilgt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Im Falle einer finanziellen Verbindlichkeit, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, erfolgt die Bewertung nach Abzug von Transaktionskosten von der erhaltenen Gegenleistung. In den Folgeperioden werden finanzielle Verbindlichkeiten grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Ausgenommen hiervon sind derivative Verbindlichkeiten sowie finanzielle Verbindlichkeiten, für die eine Handelsabsicht besteht oder die Option zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ausgeübt wird; diese werden analog zu den derivativen Vermögenswerten bei erstmaliger Erfassung und an jedem nachfolgenden Bilanzstichtag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gegenwärtig werden im RRPS-Konzern ausschließlich derivative Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

SALDIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND VERBINDLICHKEITEN. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden miteinander verrechnet und der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn der Konzern gegenwärtig ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der Beträge hat und beabsichtigt, diese entweder auf Nettobasis zu begleichen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeit zu begleichen.

WERTMINDERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

Der Konzern erfasst für alle finanziellen Vermögenswerte, die Fremdkapitalinstrumente darstellen und die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Wertberichtigungen in Höhe des erwarteten Kreditverlusts, sofern dieser nicht als unwesentlich erachtet wird.

Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen. Bei finanziellen Vermögenswerten der erfolgsneutralen Bewertungskategorie wird die Wertberichtigung erfolgswirksam erfasst und aus dem sonstigen Ergebnis ausgebucht.

Bei der Ermittlung der Wertberichtigung ist grundsätzlich zwischen der Ausfallwahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten zwölf Monate und der für die Gesamtlaufzeit zu differenzieren. Beim erstmaligen Ansatz wird zunächst die Ausfallwahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten zwölf Monate bei der Ermittlung des erwarteten Verlusts berücksichtigt. Sollte sich ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos abzeichnen, wird die Ausfallwahrscheinlichkeit auf die Gesamtlaufzeit ausgeweitet. Von diesem allgemeinen Ansatz ausgenommen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Leasingverhältnissen sowie Vertragsvermögenswerte ohne signifikante Finanzierungskomponente, für die verpflichtend der vereinfachte Ansatz gilt. Gemäß dem vereinfachten Ansatz bezieht sich die Ausfallwahrscheinlichkeit dieser finanziellen Vermögenswerte pauschal auf die gesamte Laufzeit.

Der Konzern geht davon aus, dass ein Schuldtitel ein geringes Kreditrisiko aufweist, wenn sein Kreditrisiko-Rating der global verstandenen Definition des Begriffs »Investment Grade« entspricht. Ein Absinken des Ratings unterhalb »Investment Grade« wird dementsprechend als signifikanter Anstieg des Kreditrisikos angesehen. Darüber hinaus nimmt der Konzern an, dass das Kreditrisiko für einen finanziellen Vermögenswert bei einer Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen signifikant gestiegen ist.

Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, kreditausfallgefährdet sind. Der Konzern geht in folgenden Fällen grundsätzlich davon aus, dass ein finanzieller Vermögenswert ausfallgefährdet ist:

erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten,

Vertragsbruch des Schuldners, beispielsweise Ausfall von Zins- oder Tilgungszahlungen,

Zugeständnisse an einen Schuldner, die im Regelfall nicht gewährt würden,

eine hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens oder eines sonstigen Sanierungsbedarfs beim Schuldner sowie

beobachtbare Daten, die auf eine Minderung der erwarteten künftigen Zahlungsströme schließen lassen (zum Beispiel nachteilige Veränderungen im Zahlungsverhalten von Schuldnern, nationale oder lokale wirtschaftliche Gegebenheiten).

Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Objektive Hinweise auf eine eventuelle Uneinbringlichkeit sind beispielsweise die Verjährung einer Forderung und die Einstellung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.

Bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene Informationen, die relevant und mit vertretbarem Aufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf historischen Erfahrungen und Bonitätsbeurteilungen des Konzerns beruhen, sowie zukunftsgerichtete Informationen. Erwartete Kreditverluste ergeben sich durch eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung von Kreditverlusten. Kreditverluste werden als Barwert aller Zahlungsausfälle und verspäteter Zahlungen (das heißt, als Differenz zwischen den dem Unternehmen gemäß Vertrag zustehenden Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen) ermittelt. Die Ermittlung eines Wertminderungsaufwands erfolgt jeweils unter Berücksichtigung von gehaltenen Sicherheiten bzw. sonstigen Kreditverbesserungen.

Im Sinne einer transparenteren Unternehmensberichterstattung fasst der RRPS-Konzern Finanzinstrumente gemäß IFRS 7.6 entsprechend ihrer jeweils zugrunde liegenden Charakteristika in verschiedene Klassen zusammen. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Klassen finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Factoring),

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente,

Beteiligungen,

zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewertete Derivate (Vermögenswerte),

sonstige Forderungen und Vermögenswerte,

Finanzierungsverbindlichkeiten,

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,

zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewertete Derivate (finanzielle Verbindlichkeiten) und

sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.

Hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Klassen zu den entsprechenden Bewertungskategorien nach IFRS 9 verweisen wir auf die Ausführungen unter Abschnitt 33 | »Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten«.

ZAHLUNGSMITTEL

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Geld unterwegs und Sichteinlagen sowie Geldeinlagen bei Rolls-Royce plc, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen und eine ursprüngliche Laufzeit von maximal drei Monaten aufweisen.

LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

Leistungen an Arbeitnehmer umfassen neben kurzfristig fällig werdenden Leistungen außerdem Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der RRPS-Konzern gewährt gegenwärtig fast allen Mitarbeitern in Deutschland und teilweise auch Beschäftigten im Ausland Pensionszusagen.

Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in Abhängigkeit von ihrem wirtschaftlichen Gehalt, der sich aus den grundlegenden Leistungsbedingungen und Leistungsvoraussetzungen des Plans ergibt, entweder als Leistungszusagen (Defined Benefit, DB) oder als Beitragszusagen (Defined Contribution, DC) klassifiziert.

Altersversorgungspläne, die nicht eindeutig als DC klassifiziert werden können, sind als DB-Zusagen anzusehen. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für eine Leistungszusage entspricht dem Saldo aus dem Barwert der Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag und dem Zeitwert eines eventuell vorhandenen Planvermögens. Die Berechnung der DBO beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren. Zur Ermittlung der DBO wird der Rechnungszins zum jeweiligen Bilanzstichtag anhand aktueller Kapitalmarktdaten und mit Blick auf die Fristigkeit der bestehenden Verpflichtungen bestimmt. Außerdem werden langfristige Trendannahmen für die zu erwartenden Gehalts-, Inflations- und Rentensteigerungen nach dem Prinzip der bestmöglichen Schätzung festgelegt und bei der Bewertung berücksichtigt. Die Verpflichtungen werden jährlich durch unabhängige qualifizierte Versicherungsmathematiker bewertet.

Abfindungen werden gezahlt, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt entlassen wird oder gegen eine Abfindung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, und werden erfasst, wenn der RRPS-Konzern eine nicht rückgängig zu machende Verpflichtung eingegangen ist. Leistungen, die mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst.

ERFOLGSORIENTIERTE VERGÜTUNGSFORMEN

Im Falle einer erfolgsorientierten Vergütungstransaktion, die in bar abgegolten wird, werden die erworbenen Güter oder Dienstleistungen und wird die entstandene Schuld mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld angesetzt. Bis zur Begleichung der Schuld wird deren beizulegender Zeitwert zu jedem Bilanzstichtag neu bestimmt, und alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Sonstige Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, die wahrscheinlich zu einer wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe sich verlässlich schätzen lässt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem abgezinsten Erfüllungsbetrag bewertet. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden im übrigen Finanzergebnis erfasst.

VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN UND RÜCKERSTATTUNGSVERBINDLICHKEITEN

VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN. Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern Güter oder Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welches von beidem früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

RÜCKERSTATTUNGSVERBINDLICHKEITEN. Eine Rückerstattungsverbindlichkeit ist die Verpflichtung, die vom Kunden erhaltene (oder noch zu erhaltende) Gegenleistung ganz oder teilweise zu erstatten. Sie wird in Höhe des Betrags angesetzt, den der Konzern dem Kunden voraussichtlich erstatten muss. Der Konzern korrigiert seine Schätzungen der Rückerstattungsverbindlichkeiten (und der entsprechenden Änderungen des Transaktionspreises) am Ende jedes Berichtszeitraums. In diesem Zusammenhang wird auf die vorstehend erläuterten Rechnungslegungsmethoden für variable Gegenleistungen verwiesen.

IFRS 16 »LEASINGVERHÄLTNISSE«

Der RRPS-Konzern unterhält als Leasingnehmer hauptsächlich Verträge für Teile seiner Grundstücke und Gebäude, seiner Betriebs- und Geschäftsausstattung und für technische Anlagen. Die Grundstücke und Gebäude umfassen Fabrikanlagen, Fertigungsstätten sowie Bürogebäude. Die Leasingverträge über die Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhalten im Wesentlichen IT-Ausstattungen und Firmenfahrzeuge. Die technischen Anlagen spielen im RRPS-Konzern derzeit eine eher untergeordnete Rolle und enthalten hauptsächlich Brennstoffzellen für die emissionsfreie Energieversorgung sowie Maschinen für die Produktion.

Leasingverträge können Leasingbestandteile nach IFRS 16 und Nichtleasing-Bestandteile wie Dienstleistungen beinalten. Für den RRPS-Konzern entscheiden die Stand-Alone-Preise der einzelnen Komponenten darüber, ob diese als Leasingzahlung nach IFRS 16 berücksichtigt werden.

Die Laufzeiten der Leasingverträge werden individuell für die Nutzung der verschiedenen Leasinggegenstände abgeschlossen. Die Verträge fordern dabei keine zusätzlichen Nebenabreden des Leasingnehmers während der Laufzeit, nur der Leasinggegenstand selbst ist als Sicherheit für den Leasinggeber hinterlegt.

Sowohl das Nutzungsrecht als auch die Leasingverbindlichkeit werden bei der erstmaligen Bewertung mit dem Barwert der Leasingzahlungen angesetzt. Dessen Zahlungsstrom enthält folgende Bestandteile:

vertraglich unkündbare Leasingzahlungen (inklusive quasifixer Zahlungen),

variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder eine Rate gebunden sind,

Restwertgarantien,

Ausübungspreis für Kaufoptionen, deren Ausübung als hinreichend sicher gilt, sowie

Zahlungen für Kündigungsoptionen, deren Inanspruchnahme als hinreichend sicher erwartet wird.

Des Weiteren werden Leasingzahlungen für Verlängerungsoptionen in der Berechnung des Barwerts herangezogen, wenn deren Ausübung als hinreichend sicher angenommen wird. Die Einschätzung über die Ausübungswahrscheinlichkeit obliegt dabei der Unternehmensführung bzw. dem Management und wird auf regelmäßiger Basis überprüft. Verlängerungs- bzw. Kündigungsoptionen werden im RRPS-Konzern hauptsächlich für Leasingverhältnisse über Grundstücke und Gebäude abgeschlossen.

Bei der Diskontierung der Leasingzahlungen wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Dieser berücksichtigt beobachtbare Marktdaten wie den Libor-Referenzzinssatz und eine angemessene Kreditspanne basierend auf der Kurve des Credit Default Swap.

Die Erstbewertung des Nutzungsrechts erfolgt in der Regel in Höhe des Barwerts der Leasingverbindlichkeit bei erstmaliger Erfassung. Eine Aktivierung von anfänglich direkt zurechenbaren Kosten erfolgt nicht. Das Nutzungsrecht wird über die Laufzeit des Leasingvertrags linear abgeschrieben, welche die Zeiträume aus Verlängerungs- und Kündigungsoptionen berücksichtigt, deren Ausübung als hinreichend sicher eingestuft wurde. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Leasingzahlung wird dabei in Zins und Tilgung aufgeteilt.

Für Leasingverträge, die nach IFRS 16 als kurzfristig definiert sind oder deren zugrunde liegenden Vermögenswerte als geringwertig gelten, sowie für variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder eine Rate gekoppelt sind, nimmt der RRPS-Konzern das Wahlrecht in Anspruch, sie bilanzunwirksam abzubilden und ihre Leasingzahlungen linear über die Laufzeit als Aufwand zu erfassen.

FINANZRISIKOMANAGEMENT

Der RRPS-Konzern agiert weltweit und ist im Zuge seiner operativen Geschäftstätigkeit und im Finanzierungsbereich Währungs- und Zinsrisiken sowie in gewissem Maße auch Rohstoffpreisrisiken ausgesetzt. Durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente werden diese Risiken begrenzt bzw. eliminiert. Alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen werden im RRPS-Konzern grundsätzlich durch das Group Treasury des RRPS-Konzerns durchgeführt. Für weitere Aufführungen verweisen wir auf den Abschnitt »Finanzrisiken« im Konzernlagebericht. FREMDWÄHRUNGSRISIKO. Die Währungsrisiken, denen der RRPS-Konzern ausgesetzt ist, resultieren insbesondere aus Geschäftsabschlüssen mit internationalen Vertragspartnern, die zu Zahlungsströmen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung des jeweiligen Tochterunternehmens führen. Der RRPS-Konzern reduziert dieses Risiko, indem er Geschäftstransaktionen (Verkäufe und Zukäufe von Gütern und Dienstleistungen sowie Investitions- und Finanzierungsaktivitäten) vorzugsweise in der jeweiligen funktionalen Währung abrechnet. Außerdem wird ein Teil des Fremdwährungsrisikos aus der Umsatzlegung durch die Beschaffung von Gütern, Rohstoffen und Dienstleistungen in der entsprechenden Fremdwährung ausgeglichen.

Das verbleibende Fremdwährungsrisiko im RRPS-Konzern wird zentral für alle Konzernunternehmen durch das Group Treasury der RRPS AG aktiv gesteuert. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist durch eine konzernweit verbindliche interne Richtlinie geregelt, die auch den konzeptionellen Rahmen zur Identifizierung und Bestimmung der einzelnen Nettowährungspositionen für alle Konzernunternehmen vorgibt. Sofern dem keine devisenrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen, werden Sicherungsgeschäfte über das Group Treasury des RRPS-Konzerns abgewickelt, welches derivative Finanzinstrumente mit externen Finanzinstituten sowie der Rolls-Royce plc abschließt.

Fremdwährungsrisiken bestehen vor allem dort, wo Forderungen, Verbindlichkeiten und geplante Transaktionen in einer anderen als der lokalen Währung bestehen. Im RRPS-Konzern trifft dies insbesondere auf den US-Dollar zu, aber auch auf Singapur-Dollar und diverse weitere Währungen.

Der RRPS-Konzern verfügt in den bedeutendsten Währungen sowohl auf der Umsatz- als auch auf der Kostenseite über erhebliche Währungspositionen. Diese gegenläufigen Währungspositionen werden für die nächsten zwölf Monate ermittelt und fließen saldiert unter Berücksichtigung der Devisenbestände in die transaktionsbezogene Nettofremdwährungsposition ein. Für die Fremdwährungspositionen US-Dollar zu Euro und Singapur-Dollar zu Euro wird ein erweiterter Zeitraum von drei Jahren betrachtet. Diese Nettofremdwährungsposition wird durch den Einsatz von Devisensicherungen pro Währungspaar individuell aktiv gesteuert. Dabei fließen pro jeweiliger Fremdwährungsposition auch Faktoren wie Risikogewicht, Planungsverlässlichkeit, Wettbewerbsaspekte sowie gegebenenfalls auch translatorische Risiken in das Währungsmanagement ein. Zum Bilanzstichtag betrug die transaktionsbezogene Nettofremdwährungsposition über alle betrachteten Fremdwährungspositionen für einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten vor Sicherungen 385,4 Mio. Euro (Vorjahr: 312,8 Mio. Euro) und nach Sicherungen 224,8 Mio. Euro (Vorjahr: 195,1 Mio. Euro).

Der Betrag der in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfassten Kursverluste aus der Bewertung und Realisierung von Währungsforderungen und -verbindlichkeiten und der Bewertung der Devisenbestände zum Jahresende belief sich im Jahr 2021 auf -2,9 Mio. Euro (Vorjahr: 24,5 Mio. Euro).

ZINSRISIKO. Veränderungen der Marktzinsen wirken sich auf zukünftige Zinszahlungen für variabel verzinsliche Geldanlagen und Verbindlichkeiten aus. Wesentliche Zinssatzsteigerungen können daher die Rentabilität, Liquidität und Finanzlage des RRPS-Konzerns beeinträchtigen.

Die Zinsrisikopositionen des RRPS-Konzerns werden für alle Konzernunternehmen zentral gesteuert. Ziel des Zinsrisikomanagements des RRPS-Konzerns ist es, das Risiko von finanziellen Verlusten aufgrund nachteiliger Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus zu begrenzen. Hierbei können unterschiedliche Sicherungsinstrumente wie Zinsswaps zum Einsatz kommen. Die zum Bilanzstichtag bestehenden langfristigen Bankverbindlichkeiten sind mit Festzinssätzen ausgestattet. Gegenwärtig liegt kein Risiko aus variablen Zinssatzänderungen vor, daher erfolgt keine quantitative Angabe für das Gesamtexposure des Zinsrisikos.

ROHSTOFFPREISRISIKO. Im Zusammenhang mit dem Bezug von Teilelieferungen und Rohstoffen sowie im Bereich der Energiekosten ist der RRPS-Konzern Marktpreisrisiken ausgesetzt, die aus den Preisschwankungen an den Energie- und Rohstoffmärkten resultieren. Wesentliche Preissteigerungen können daher die Rentabilität, Liquidität und Finanzlage des Konzerns zusätzlich beeinträchtigen. Der RRPS-Konzern begegnet diesen Risiken durch die Vereinbarung von Preisfixierungen im Rahmen langfristiger Lieferverträge und den Einsatz von Rohstoffsicherungen.

Rohstoffpreisrisiken bestehen vor allem dort, wo Preise für Vormaterialien an die Preisentwicklungen der Rohstoffmärkte gekoppelt sind. Hierbei sind neben den Energiekostenveränderungen insbesondere die Preisentwicklungen von Industriemetallen, Diesel und Stahl von Bedeutung. Zur Begrenzung der wesentlichen Risiken erfolgt ein aktives Hedging für Diesel und Kupfer. Die Sicherungsstrategie sieht hierbei Absicherungsquoten von bis zu 80 % der ermittelten Preisrisiken für einen revolvierenden Zeitraum von zwölf Monaten bzw. von bis zu 60 % für die anschließenden zwölf Monate durch Einsatz von Commodityswaps vor. Die Bewertung der Commodityswaps zum Bilanzstichtag führte zu einem Ergebniseffekt von 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro).

AUSFALLRISIKO. Das Ausfallrisiko bezeichnet das Risiko finanzieller Verluste aus der Unfähigkeit des Vertragspartners, Schulden vertragsgemäß zu tilgen oder zu bedienen. Im RRPS-Konzern besteht aufgrund der Kundenstruktur keine signifikante Konzentration von Ausfallrisiken hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das maximale Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher in der Höhe des Buchwerts gegenüber den jeweiligen Kontrahenten.

Eine Darstellung der Buchwerte und des daraus resultierenden maximalen Ausfallrisikos ist in Abschnitt 33 | »Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten« des Konzernanhangs ersichtlich. Des Weiteren verfolgt der RRPS-Konzern eine Geschäftspolitik, die dieses Risiko im Hinblick auf einzelne Kontrahenten auf einen bestimmten Betrag beschränkt. Dem Forderungsausfallrisiko wird durch aktives Forderungsmanagement sowie durch die hierfür gebildeten Wertberichtigungen auf Forderungen Rechnung getragen.

LIQUIDITÄTSRISIKO. Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass der RRPS-Konzern nicht genügend Finanzmittel besitzt, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Diesem Risiko wird durch ein systematisches Liquiditätsmanagement vorgebeugt. Eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau sowie im Konzern vorhandene, nicht ausgenutzte Kreditlinien stellen die Liquiditätsversorgung bei planmäßiger Entwicklung sicher. Am Bilanzstichtag standen dem RRPS-Konzern Kreditlinien über insgesamt 320,6 Mio. Euro zur Verfügung (Vorjahr: 312,1 Mio. Euro), davon wurden 11,1 Mio. Euro (Vorjahr: 12,1 Mio. Euro) in Anspruch genommen.

Cashflows 2022 Cashflows 2023 Cashflows 2024
In Mio. Euro Buchwert zum 31.12.2021 Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung
Finanzierungsverbindlichkeiten1 11,1 0,3 10,5     0,3
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 112,1 4,0 27,9 3,0 22,7 2,215,1
Derivative Finanzinstrumente 1,1   0,7   0,1 0,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 491,2   489,1   1,1 0,2
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 84,1   72   8,9 0,2
  699,6 43 600,2 30 32,8 22,159
Cashflows ≥ 2025
In Mio. Euro Zinsen Tilgung
Finanzierungsverbindlichkeiten1   0,3
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 8,4 46,4
Derivative Finanzinstrumente   0,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   0,8
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten   3,0
  84 50,7

1 Für die langfristigen Finanzverbindlichkeiten wurden jeweils die endfälligen Tilgungsbeträge berücksichtigt.

Cashflows 2021 Cashflows 2022 Cashflows 2023
In Mio. Euro Buchwert zum 31.12.2020 Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen
Finanzierungsverbindlichkeiten1 12,1 0,5 3,6   8,5  
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 105,0 3,3 23,8 2,6 19,2 1,9
Derivative Finanzinstrumente 3,4   3,2   0,1  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 250,4   250,4      
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 82,1   74,7   5,0  
  453,0 3,8 355,7 2,6 32,8 1,9
Cashflows 2023 Cashflows ≥ 2024
In Mio. Euro Tilgung Zinsen Tilgung
Finanzierungsverbindlichkeiten1      
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 15,1 4,8 46,9
Derivative Finanzinstrumente      
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen      
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0,2   2,3
  15,3 4,8 49,2

1 Für die langfristigen Finanzverbindlichkeiten wurden jeweils die endfälligen Tilgungsbeträge berücksichtigt.

Es wurden alle Instrumente einbezogen, die am 31. Dezember 2021 bzw. am 31. Dezember 2020 im Bestand und für die Zahlungen vertraglich bereits vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskassakurs (per 31. Dezember) umgerechnet.

SENSITIVITÄTSANALYSEN

Durch Sensitivitätsanalysen wird für jede Art von Marktpreisrisiko ermittelt, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen der jeweiligen Risikovariablen auf das Konzernergebnis und das Konzerneigenkapital, jeweils vor Steuern, zum Bilanzstichtag hätten.

WÄHRUNGSSENSITIVITÄT. Für Zwecke der Sensitivitätsanalyse werden Währungsrisiken aus monetären Finanzinstrumenten in die Analyse einbezogen, die nicht in den funktionalen Währungen der einzelnen Unternehmen des RRPS-Konzerns abgeschlossen worden sind. Effekte aus der Umrechnung der Fremdwährungsabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen in die Konzernberichtswährung (Euro) sind nach IFRS 7 nicht in die Sensitivitätsanalyse einzubeziehen.

Bei einer Aufwertung bzw. Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 % zum 31. Dezember 2021 im Bereich der originären Finanzinstrumente (bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) würde sich das Konzernergebnis vor Steuern rechnerisch um 7,1 Mio. Euro (Vorjahr: 6,7 Mio. Euro) erhöhen bzw. vermindern. Würde der Euro gegenüber sämtlichen anderen Währungen im Bereich der originären Finanzinstrumente um 10 % auf- oder abgewertet, ergäbe sich rechnerisch eine Verminderung bzw. Erhöhung des Konzernergebnisses vor Steuern um 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro). Diese Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass alle anderen Variablen wie Zinssätze, Preise und Kosten in der jeweiligen Fremdwährung unverändert bleiben.

Die nachfolgenden Ausführungen zu den Effekten im Bereich der derivativen Finanzinstrumente beziehen sich somit auf die Absicherungen im operativen Bereich. Die derivativen Finanzinstrumente beinhalten auch Währungssicherungsgeschäfte auf noch nicht bilanzierte und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Transaktionen.

Bei einer Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 % zum 31. Dezember 2021 im Bereich der derivativen Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) würde sich das Konzernergebnis vor Steuern um 8,9 Mio. Euro (Vorjahr: 18,7 Mio. Euro) verringern. Würde der Euro gegenüber dem US-Dollar im Bereich der derivativen Finanzinstrumente um 10 % abgewertet, ergäbe sich eine Verbesserung des Konzernergebnisses vor Steuern um 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: 18,7 Mio. Euro).

Bei einer Aufwertung des Euro gegenüber sämtlichen anderen Währungen um 10 % zum 31. Dezember 2021 im Bereich der derivativen Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) würde sich das Konzernergebnis vor Steuern um 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) verringern. Würde der Euro gegenüber sämtlichen anderen Währungen im Bereich der derivativen Finanzinstrumente um 10 % abgewertet, ergäbe sich eine Erhöhung des Konzernergebnisses vor Steuern um 3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro).

ZINSSENSITIVITÄT. Gemäß den Anforderungen des IFRS 7 wurden die Auswirkungen von Veränderungen der wichtigsten Zinssätze auf das Konzernergebnis vor Steuern analysiert. Die Auswirkung von Zinssatzänderungen auf künftige Cashflows war von dieser Analyse ausgenommen. Variabel verzinste Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht (vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Abschnitt 29 | »Finanzielle Verbindlichkeiten«). Die Veränderungen des Marktzinssatzes wirkten sich daher nur auf die kurzfristigen Geldanlagen aus.

Die Zinssensitivitätsanalyse nimmt eine Verschiebung der Zinsstrukturkurve um 100 Basispunkte (einen Prozentpunkt) nach oben und nach unten bei sonst gleichen Rahmenbedingungen an. Die Abweichungen zu den tatsächlich angesetzten Zinsen bzw. beizulegenden Zeitwerten und die potenziellen Effekte auf das Konzernergebnis zum Bilanzstichtag vor Steuern sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Im Geschäftsjahr 2021 basierte die Darstellung auf einer Bestimmung der Auswirkungen auf das Konzernergebnis vor Steuern, wobei die Auswirkungen auf das Zinsergebnis im Falle der Neuberechnung anhand der hypothetischen Marktzinsen bei variabel verzinslichen Geldanlagen einbezogen wurden. Der erhöhte Effekt resultiert im Wesentlichen aus der im Vorjahresvergleich deutlich höheren erwarteten durchschnittlichen Liquiditätsposition.

In Mio. Euro Konzerngesamtergebnisrechnung
BP 100+ BP 100-
31.12.2021
Effekt aus originären Finanzinstrumenten (Änderung Zinszahlungen) 8,2 - 8,2
Effekt aus derivativen Finanzinstrumenten (Fair-Value-Änderung)    
Gesamt 8,2 - 8,2
In Mio. Euro Konzerngesamtergebnisrechnung
BP 100+ BP 100-
31.12.2020
Effekt aus originären Finanzinstrumenten (Änderung Zinszahlungen) 4,1 -4,1
Effekt aus derivativen Finanzinstrumenten (Fair-Value-Änderung)    
Gesamt 4,1 -4,1

ROHSTOFFSENSITIVITÄT. Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse für den Rohstoffbereich wurden die Auswirkungen von Veränderungen der Rohstoffpreise auf die zum Stichtag im Bestand befindlichen Rohstoffderivate untersucht. Hierbei wurden die Auswirkungen von Marktpreisveränderungen bei den zugrunde liegenden Rohstoffen auf das Konzernergebnis vor Steuern analysiert. Die Auswirkung von Rohstoffpreisänderungen auf künftige Cashflows ist von dieser Analyse ausgenommen. Die den Derivaten zugrunde liegenden Grundgeschäfte wurden in der Sensitivitätsanalyse nicht berücksichtigt.

Bei den zum Geschäftsjahresende bestehenden derivativen Rohstoffsicherungen (vgl. hierzu Abschnitt 32 | »Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des operativen Geschäfts«) wurden die beizulegenden Zeitwerte anhand der hypothetischen Marktpreise neu berechnet und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Konzernergebnis vor Steuern in die Sensitivitätsanalyse einbezogen.

Die Rohstoffsensitivitätsanalyse nimmt eine Verschiebung der Marktpreise um 10 % nach oben und nach unten bei sonst gleichen Rahmenbedingungen an. Bei einem Anstieg der Rohstoffpreise um 10 % zum 31. Dezember 2021 würde sich das Konzernergebnis vor Steuern um 1,7 Mio. Euro erhöhen (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro). Bei einem um 10 % niedrigeren Rohstoffpreisniveau ergäbe sich eine Verringerung des Konzernergebnisses vor Steuern um 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro).

KAPITALMANAGEMENT

Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, ein solides Finanzprofil zu gewährleisten. Insbesondere sollen die jederzeitige Erfüllung operativer Zahlungsverpflichtungen, der Kapitaldienst für Fremdkapitalgeber und die Dividendenausschüttung an die Vinters International Ltd., Derby/Großbritannien, sichergestellt werden. Darüber hinaus will sich der RRPS-Konzern ausreichende finanzielle Spielräume zur Fortsetzung seines Wachstumskurses erhalten.

Zurzeit verfügt der RRPS-Konzern über kein offizielles externes Rating. Das konzernweite Finanzrisikoprofil wird zentral durch das Group Treasury des RRPS-Konzerns aktiv gesteuert und überwacht. Aufgrund der stabilen Eigenkapitalquote sowie des auf sehr geringem Niveau stabilen, aktuell positiven Nettofinanzierungssaldos kann für den RRPS-Konzern stand-alone von einer dem Investment Grade entsprechenden Bonität ausgegangen werden.

Der Nettofinanzierungssaldo (zinstragende Finanzverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) ist auf 889,7 Mio. Euro (Vorjahr: 627,0 Mio. Euro) gestiegen. Grund hierfür ist die Verringerung der in den Zahlungsmitteln ausgewiesenen kurzfristigen Geldanlage bei Rolls-Royce plc.

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Eigenkapital in Mio. Euro (inklusive nicht beherrschende Anteile) 1.360,3 1.601,5
in Prozent der Bilanzsumme 36,1% 38,7%
Nettofinanzierungssaldo in Mio. Euro 627,0 889,7

Mit einer Eigenkapitalquote von 38,7% zum 31. Dezember 2021 weist der RRPS-Konzern eine solide und angemessene Finanzstruktur auf.

Im Rahmen der Kapitalmanagementstrategie des RRPS-Konzerns wird stets gewährleistet, dass sowohl der Konzern als auch die Konzernunternehmen über eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung verfügen. Neben einer adäquaten Finanzierung wird den Tochterunternehmen ein erforderlicher Liquiditätsspielraum zur Verfügung gestellt.

Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung

3 | Umsatzerlöse

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielte:

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Art der Güter oder Dienstleistungen    
Fertigfabrikate 2.072,1 2.195,6
After Sales 1.204,1 1.248,7
Summe der Erlöse aus Verträgen mit Kunden 3.276,2 3.444,3
Geografische Märkte    
Europäische Union 1.166,2 1.088,0
USA 596,2 641,6
Asien 804,2 820,8
Sonstige Märkte 709,6 893,9
Summe der Erlöse aus Verträgen mit Kunden 3.276,2 3.444,3
Zeitpunkt der Erlöserfassung    
Zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragene Güter 3.118,6 3.262,0
Über einen bestimmten Zeitraum übertragene Dienstleistungen 157,7 182,3
Summe der Erlöse aus Verträgen mit Kunden 3.276,2 3.444,3

VERTRAGSSALDEN

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 482,3 567,0
Vertragsvermögenswerte 38,0 51,1
Vertragsverbindlichkeiten 414,7 455,9

Die Vertragsverbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus für Motorenverkäufe erhaltene Anzahlungen sowie Vorauszahlungen für die Erfüllung von langfristigen Wartungsverträgen zusammen. Ebenso enthalten sind kurzfristige Vorauszahlungen im Zuge des Mehrkomponentengeschäfts i. S. v. Lieferungen mit anschließender Serviceleistung und der Betrag des Transaktionspreises, der laufenden Garantien und Gewährleistungen zugeordnet wurde (Anhangangabe 31 | »Vertragsverbindlichkeiten«).

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Zu Beginn des Geschäftsjahres in den Vertragsverbindlichkeiten erfasste Beträge 352,5 315,9
In früheren Geschäftsjahren erfüllte Leistungsverpflichtungen - 1,1  
  351,4 315,9

LEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN

Die Leistungsverpflichtungen des Konzerns sind nachfolgend zusammenfassend beschrieben:

FERTIGFABRIKATE

MOTOREN. Die Leistungsverpflichtung wird mit Lieferung der Motoren erfüllt. Die Zahlungsfrist endet in der Regel 30 bis 90 Tage nach der Lieferung. Bei langfristigen Liefergeschäften sind gewöhnlich Vorauszahlungen bei Abschluss des Vertrags zu leisten.

MEHRFACHKOMPONENTENGESCHÄFT I. S. V. LIEFERUNGEN MIT ANSCHLIESSENDER SERVICELEISTUNG. Die Leistungsverpflichtung wird über einen bestimmten Zeitraum erfüllt. Die Zahlung ist in der Regel bei Abschluss der Serviceleistung und ihrer Abnahme durch den Kunden fällig. Bei manchen Verträgen sind vor Erbringung der Serviceleistungen kurzfristige Vorauszahlungen zu leisten.

AFTER SALES

ERSATZTEILEGESCHÄFT. Die Leistungsverpflichtung wird mit Lieferung der Ersatzteile erfüllt, und die Zahlungsfrist endet in der Regel 30 bis 90 Tage nach der Lieferung. Der Verkauf von Ersatzteilen räumt den Kunden teilweise Rückgaberechte ein, die zu einer variablen Gegenleistung führen, welche einer Begrenzung unterliegt - siehe hierzu Abschnitt »Ertrags- und Aufwandsrealisierung« unter Punkt 2 | »Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden«.

LANGFRISTIGE WARTUNGSVERTRÄGE. Die Leistungsverpflichtung wird über einen bestimmten Zeitraum erfüllt. Die Zahlung ist in der Regel nach einer definierten Anzahl von gelaufenen Betriebsstunden fällig.

Der den (nicht erfüllten oder teilweise unerfüllten) verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnete Transaktionspreis gliederte sich zum 31. Dezember wie folgt:

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Innerhalb eines Jahres 1.403,6 2.070,2
In mehr als einem Jahr 1.341,2 1.067,7

Die verbleibenden Leistungsverpflichtungen, bei denen der Konzern damit rechnet, dass der ihnen zugeordnete Transaktionspreis in den kommenden Jahren als Erlös erfasst wird, beziehen sich hauptsächlich auf den Verkauf von Fertigfabrikaten.

IFRS 15 sieht vor, dass von der Einbezugnahme von Leistungsverpflichtungen abgesehen werden kann, wenn die Leistungsverpflichtung Teil eines Vertrags mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr ist oder die Erlöse aus einer Leistungsverpflichtung in Höhe des Betrags erfasst werden, den das Unternehmen in Rechnung stellen darf. Wir nehmen diese Erleichterungsvorschrift nicht in Anspruch.

4 | Umsatzkosten

Die Umsatzkosten umfassen die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die für die verkauften Produkte, Waren und Dienstleistungen anfallen. Die Umsatzkosten sind im Geschäftsjahr 2021 um 12,3 Mio. Euro auf 2.513,7 Mio. Euro (Vorjahr: 2.526,0 Mio. Euro) gesunken.

5 | Vertriebskosten

Zu den Vertriebskosten gehören alle Vertriebseinzel- und Vertriebsgemeinkosten. Darunter fallen grundsätzlich alle Personal-, Material- und Abschreibungsaufwendungen sowie sonstige Aufwendungen des Vertriebsbereichs.

Die Vertriebskosten sind im Geschäftsjahr 2021 um 7,0 Mio. Euro auf 279,4 Mio. Euro (Vorjahr: 272,4 Mio. Euro) gestiegen.

6 | Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten umfassen die Personal- und Sachkosten der zentralen Verwaltungsbereiche (im Wesentlichen Controlling, Finanz- und Rechnungswesen sowie die Steuer- und Rechtsabteilung, Unternehmenskommunikation, Personal und Strategie), die nicht mit der Produktion, dem Vertrieb oder der Forschung und Entwicklung in Verbindung stehen. Die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021 um 71,4 Mio. Euro auf 229,3 Mio. Euro (Vorjahr: 157,9 Mio. Euro). Die Entwicklung leitet sich aus mehreren Effekten ab. Im Vorjahr wurden durch das Management gesonderte Maßnahmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie getroffen, welche insbesondere zur kurzfristigen Reduktion der Personalaufwendungen geführt haben. Ein weiterer Grund weshalb die Personalaufwendungen in Summe um 27,3 Mio. Euro gestiegen sind, ist auf den Zuwachs der Mitarbeiter zurückzuführen. Darüber hinaus hat sich die Umlage aus den nicht den Primärkosten zurechenbare Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 18,4 Mio. Euro reduziert.

Die im Geschäftsjahr 2021 veranschlagten Honorare und Auslagen für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, sowie für dessen verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB betragen 0,9 Mio. Euro und setzten sich aus Abschlussprüfungsleistungen für den Konzernabschluss sowie für die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüsse der RRPS AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen zusammen. Ferner enthält dieser Betrag Leistungen der Prüfung der für die Konsolidierungszwecke erstellten IFRS-Berichtspakete der Einheiten.

7 | Forschungs- und Entwicklungskosten

In den Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 187,1 Mio. Euro (Vorjahr: 198,8 Mio. Euro) sind neben dem Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten auch die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: 14,9 Mio. Euro) enthalten.

8 | Sonstige betriebliche Aufwendungen

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten - 1,6 - 1,8
Aufwendungen aus dem Verkauf von Anteilen an konsolidierten Unternehmen   - 7,3
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen - 40,0 - 14,3
  - 41,6 - 23,4

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen eine Vielzahl von Aufwendungen, die im Einzelnen nur von untergeordneter Bedeutung sind. Hauptursache für den erhöhten Ausweis im Vorjahr waren nachlaufende Aufwendungen resultierend aus dem Verkauf von L´Orange in Höhe von 28,5 Mio. Euro. Ein gegenläufiger Effekt im Geschäftsjahr 2021 ergab sich aus dem vorläufigen Verlust aus dem Verkauf von Anteilen an konsolidierten Gesellschaften in Höhe von 7,3 Mio. Euro. Der Sachverhalt ist unter der Überschrift VERÄUßERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN unter Punkt 2 | »Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden« näher beschrieben.

9 | Übriges Finanzergebnis

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Erträge aus Währungsumrechnung 60,7 24,1
Erträge aus Eigenkapitalinstrumenten (FVPL) 0,2 0,2
Erträge aus der Bewertung von Derivaten 52,2 64,5
Sonstige Finanzerträge 113,1 88,8
Aufwendungen aus Währungsumrechnung - 28,8 - 40,9
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen - 2,0 - 0,1
Aufwendungen aus Eigenkapitalinstrumenten (FVPL)   - 0,6
Aufwendungen aus der Bewertung von Derivaten - 68,9 - 32,5
Sonstige Finanzaufwendungen - 99,8 - 74,2
Übriges Finanzergebnis 13,3 14,6

Das übrige Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr 2021 14,6 Mio. Euro (Vorjahr: 13,3 Mio. Euro) und verbesserte sich somit leicht um 1,3 Mio. Euro. Im Wesentlichen ergeben sich zwei gegenläufige Ergebniseffekte: ein negativer Ergebniseffekt aus der Währungsumrechnung in Höhe von -16,8 Mio. Euro (Vorjahr: 31,9 Mio. Euro) sowie ein positiver Ergebniseffekt aus der Bewertung von Derivaten in Höhe von 32,0 Mio. Euro (Vorjahr: -16,7 Mio. Euro).

10 | Zinsergebnis

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten 0,1 0,3
Sonstige Zinserträge 0,9 1,2
Zinsertrag aus ertragsteuerlichen Nebenleistungen 7,3 1,1
Zinserträge 8,3 2,6
Zinsaufwand aus finanziellen Verbindlichkeiten - 7,6 - 10,0
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen - 9,5 - 5,9
Zinsaufwand aus ertragsteuerlichen Nebenleistungen   - 2,3
Zinsaufwendungen - 17,1 - 18,3
Zinsergebnis - 8,8 - 15,7

Das Zinsergebnis in Höhe von - 15,7 Mio. Euro (Vorjahr: -8,8 Mio. Euro) verschlechterte sich um 6,9 Mio. Euro gegenüber dem Geschäftsjahr 2020. Dies ist hauptsächlich auf niedrigere Zinserträge aus ertragsteuerlichen Nebenleistungen zurückzuführen.

Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden im Berichtszeitraum Gesamtzinserträge in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) bzw. wurde ein Gesamtzinsaufwand von 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro) gemäß IFRS 7.20(b) gebucht. Aus Forderungen FVOCI resultierten im Geschäftsjahr weder Zinserträge noch Zinsaufwendungen.

11 | Personalaufwand

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Löhne und Gehälter - 641,1 - 712,6
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - 143,5 - 151,8
davon Pensionsaufwand für leistungsorientierte Pläne - 19,0 - 22,5
davon Pensionsaufwand für beitragsorientierte Pläne - 61,8 - 65,7
Gesamtpersonalaufwand - 784,6 - 864,4
01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
direkte/ indirekte Mitarbeiter 9.843 9.986
Auszubildende/ Praktikanten 494 412
  10.337 10.398

Der RRPS-Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 10.398 Mitarbeiter (Vorjahr: 10.337). Die durchschnittliche Anzahl der indirekten Mitarbeiter betrug 6.289 Mitarbeiter (Vorjahr: 6.137), die der direkten Mitarbeiter 3.697 (Vorjahr: 3.706).

Die Anzahl der durchschnittlichen Mitarbeiter der anteilsmäßig einbezogenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 belief sich auf 379 (Vorjahr: 351).

12 | Materialaufwand

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Ware - 1.487,7 - 1.344,7
Aufwendungen für bezogene Leistungen - 560,0 - 559,5
  - 2.047,7 - 1.904,2

13 | Erfolgsorientierte Vergütungen

Im Jahr 2016 wurden für die Führungskräfte der RRPS AG die bisherigen Vergütungsrichtlinien auf die Vergütungsrichtlinien der Rolls-Royce plc umgestellt. Damit einhergehend wurde bei der RRPS AG der LONG-TERM INCENTIVE PLAN (LTIP) der Rolls-Royce plc adoptiert und eingeführt. Teilnahmeberechtigt an diesem Plan sind Führungskräfte, die den Wechsel auf die Rolls-Royce-Vergütungsrichtlinien einvernehmlich angenommen haben.

Der Rolls-Royce plc-LTIP ist ein Programm, das zentral von Rolls-Royce plc aufgelegt, umgesetzt und administriert wird. Das Programm wird gemäß den jeweiligen Durchführungsbestimmungen der Rolls-Royce plc abgewickelt. Entsprechende Rückstellungen für Aktienzuteilungen werden zentral bei Rolls-Royce plc vorgenommen. Lediglich für die geringe Anzahl an Cash-Zuteilungen werden bei den jeweiligen lokalen Unternehmen des Rolls-Royce-Konzerns Rückstellungen gebildet.

Der LTIP der Rolls-Royce plc ist ein aktienbasiertes Programm mit einer Laufzeit von drei Jahren. Im Rahmen des LTIP werden die Zuteilungsbeträge mit einem Stichtagswechselkurs in Britische Pfund umgerechnet und mit einem Stichtagsaktienkurs in Rolls-Royce-Aktien umgewandelt.

LONG-TERM INCENTIVE PLAN (LTIP) 2018. 2018 wurde den teilnahmeberechtigten Führungskräften der RRPS AG ein weiterer LTIP der Rolls-Royce plc angeboten. Dieses Programm ist ein aktienbasiertes Programm mit einer Laufzeit von drei Jahren. Die Programmperformance wird nach den zuvor genannten Bedingungen des LTIP ermittelt. Gemäß den unterschiedlichen Managementebenen sind 30 % bzw. 50 % dieser Aktien an den Verbleib im Unternehmen bis zur Programmfälligkeit gekoppelt. Weitere 50 % bzw. 70 % dieser Aktien sind abhängig von der Cashflow-Performance der Rolls-Royce plc.

LONG-TERM INCENTIVE PLAN (LTIP) 2019. 2019 wurden den teilnahmeberechtigten Führungskräften und Spezialisten der RRPS AG im März und September weitere LTIP-Pläne der Rolls-Royce plc angeboten. Das Angebot ist ein aktienbasiertes Programm mit einer Laufzeit von drei Jahren. Gemäß den unterschiedlichen Managementebenen sind 70 % bzw. 25 % dieser Aktien an den Verbleib im Unternehmen bis zur Programmfälligkeit gekoppelt. Weitere 30 % bzw. 75 % dieser Aktien sind abhängig von der Cashflow-Performance der Rolls-Royce plc.

LONG-TERM INCENTIVE PLAN (LTIP) 2020. Gemäß den unterschiedlichen Managementebenen und ausgewählten Spezialisten sind im Geschäftsjahr 2020 die Zuteilungen an den Verbleib im Unternehmen bis zur Fälligkeit des Programms gekoppelt. Der LTIP der Rolls-Royce plc ist ein aktienbasiertes Programm mit einer Laufzeit von drei Jahren. Die Zuteilungsbeträge werden mit einem Stichtagswechselkurs in Britische Pfund umgerechnet und mit einem Stichtagsaktienkurs in Rolls-Royce-Aktien umgewandelt. 100 % dieser Aktien sind abhängig von der Cashflow-Performance der Rolls-Royce plc.

LONG-TERM INCENTIVE PLAN (LTIP) 2021. Gemäß den unterschiedlichen Managementebenen und ausgewählten Spezialisten sind im Geschäftsjahr 2021 die Zuteilungen an den Verbleib im Unternehmen bis zur Fälligkeit des Programms gekoppelt. Der LTIP der Rolls-Royce plc ist ein aktienbasiertes Programm mit einer Laufzeit von drei Jahren. Die Zuteilungsbeträge werden mit einem Stichtagswechselkurs in Britische Pfund umgerechnet und mit einem Stichtagsaktienkurs in Rolls-Royce-Aktien umgewandelt. 100 % dieser Aktien sind abweichend vom Vorjahr "restricted stocks", dementsprechend ist Verfügung über die Aktien nach drei Jahren nicht von der Performance (KPI'S in der Regel Cashflow) abhängig, sondern lediglich vom Verbleib des Mitarbeiters im Unternehmen.

Neu eingestellte Mitarbeiter, die bei ihrem vorherigen Arbeitgeber Ansprüche auf eine Langfristvergütung erworben und diese durch den Arbeitgeberwechsel verloren haben, erhalten in bestimmten Fällen Ausgleichszuteilungen. Hierbei werden die bestehenden Ansprüche zum Zeitpunkt des Wechsels bewertet und mit einer entsprechenden wertgleichen Anzahl Aktien der Rolls-Royce plc ausgeglichen. Eine Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Zielerreichung der anderen Unternehmung bis zu minimal 50 % des Werts dieser Aktien in bar unter Anwendung eines durchschnittlichen Aktien- und Wechselkurses zu dem Zeitpunkt, zu dem die ursprünglichen Long-Term Incentive-Programme des vorherigen Arbeitgebers zur Ausschüttung gekommen wären.

Erläuterungen zur Konzernbilanz

14 | Immaterielle Vermögenswerte

In Mio. Euro Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte Aktivierte Entwicklungskosten Geschäfts- oder Firmenwert Geleistete Anzahlungen Gesamt
Anschaffungs-/ Herstellungskosten          
Stand am 01.01.2020 550,8 156,6 172,9 111,5 991,9
Veränderung Konsolidierungskreis 85,6 3,4 63,0 0,4 152,3
Zugänge 12,5 38,2 0,9 39,7 91,4
Umbuchungen 68,6 17,7   - 86,2 0,1
Abgänge - 4,0 - 0,2   - 0,4 - 4,5
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - 8,5 - 22,8 - 0,4   - 31,7
Währungsumrechnungsdifferenzen - 4,3 0,2 - 1,0 - 1,5 - 6,6
Stand am 31.12.2020 700,7 193,0 235,5 63,6 1.192,7
Stand am 01.01.2021 700,7 193,0 235,5 63,6 1.192,7
Zugänge 14,2 23,7 0,1 37,9 75,8
Umbuchungen 9,7     - 9,3 0,4
Abgänge - 3,5     - 1,2 - 4,7
Währungsumrechnungsdifferenzen 3,2 0,1 1,1   4,4
Stand am 31.12.2021 724,3 216,8 236,6 91,0 1.268,6
Abschreibungen und Wertminderungen          
Stand am 01.01.2020 - 427,7 - 87,5   - 19,2 - 534,5
Abschreibungen - 74,3 - 14,9     - 89,2
Umbuchungen   - 17,7   17,7  
Abgänge 4,0       4,1
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 8,5 22,8     31,3
Währungsumrechnungsdifferenzen 4,1 - 0,5   1,5 5,2
Stand am 31.12.2020 - 485,4 - 97,6     - 583,0
Stand am 01.01.2021 - 485,4 - 97,6     - 583,0
Abschreibungen - 44,9 - 6,2     - 51,2
Abgänge 3,5       3,5
Währungsumrechnungsdifferenzen - 2,9       - 2,9
Stand am 31.12.2021 - 529,8 - 103,8     - 633,6
Buchwert          
Stand am 31.12.2020 215,2 95,4 235,5 63,6 609,7
Stand am 31.12.2021 194,5 113,0 236,6 90,9 635,1

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte in den folgenden Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten: Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten. Bereits im Vorjahr führten eine voraussichtlich geringere Absatzmenge der zugrundeliegenden Technologien bzw. Entwicklungen sowie ein breiteres Angebot erneuerbarer Technologien im Markt durch teilweise erhöhte Subventionen und staatliche Zuschüsse zu einer außerplanmäßigen Abschreibung nach IAS 36 auf die Konzessionen und gewerblichen Schutzrechte in Höhe von 38,2 Mio. Euro und auf die aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 10,7 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2021 gab es eine weitere außerplanmäßige Abschreibung auf die Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte in Höhe von 9,4 Mio. Euro, die aus der initialen Abschreibung 2020 resultiert.

Die Bilanzposition »Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte« setzt sich aus den folgenden Gruppen zusammen:

Marken,

Technologien,

Kundenbeziehungen sowie

Übrige.

Die Veränderung dieser Gruppen stellt sich wie folgt dar:

In Mio. EUR Marken Technologie Kundenbeziehungen Übrige Gesamt
Anschaffungs- /Herstellungskosten          
Stand am 01.01.2020 55,6 151,5 82,1 261,6 550,8
Veränderung Konsolidierungskreis   39,8 45,8   85,6
Zugänge       12,5 12,5
Umbuchungen       68,6 68,6
Abgänge       - 4,0 - 4,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte       - 8,5 - 8,5
Währungsdifferenzen       - 4,3 - 4,3
Stand am 31.12.2020 55,6 191,3 127,9 325,9 700,7
Stand am 01.01.2021 55,6 191,3 127,9 325,9 700,7
Zugänge       14,2 14,2
Umbuchungen       9,7 9,7
Abgänge       - 3,5 - 3,5
Währungsdifferenzen     0,4 2,8 3,2
Stand am 31.12.2021 55,6 191,3 128,2 349,1 724,3
Abschreibungen und Wertminderungen          
Stand am 01.01.2020 - 9,1 - 151,5 - 79,0 - 188,0 - 427,7
Abschreibungen   - 7,0 - 3,3 - 64,0 - 74,3
Abgänge       4,0 4,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte       8,5 8,5
Währungsdifferenzen       4,1 4,1
Stand am 31.12.2020 - 9,1 - 158,5 - 82,3 - 235,3 - 485,4
Stand am 01.01.2021 - 9,1 - 158,5 - 82,3 - 235,3 - 485,4
Abschreibungen   - 2,5 - 6,6 - 35,8 - 44,9
Abgänge       3,5 3,5
Währungsdifferenzen     - 0,3 - 2,6 - 2,9
Stand am 31.12.2021 - 9,1 - 161,0 - 89,2 - 270,2 - 529,8
Buchwert          
Stand am 31.12.2020 46,5 32,8 45,5 90,6 215,2
Stand am 31.12.2021 46,5 30,3 39,0 78,9 194,5

Die Marke »MTU« als immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer wurde zum Bilanzstichtag in der ZGE Rolls-Royce Power Systems ohne Bergen in Höhe von 46,5 Mio. Euro berücksichtigt (Vorjahr: 46,5 Mio. Euro) und war somit unverändert. Seit Einführung der Marke im Jahr 1969 schützt die MTU Friedrichshafen GmbH, Friedrichshafen, den Wert der Marke »MTU« durch die Geschäftspolitik und dadurch, dass keine Nutzungsrechte an Dritte gewährt werden, die nicht dem Vertriebsnetz der RRPS AG angehören. Die Restnutzungsdauer der Technologie beträgt 9 bzw. 14 Jahre und die der Kundenbeziehungen 14 Jahre. In den übrigen Konzessionen und gewerblichen Schutzrechten sind insbesondere entgeltlich erworbene Entwicklungsleistungen von 48,6 Mio. Euro (Vorjahr: 61,4 Mio. Euro) sowie Software von 22,7 Mio. Euro (Vorjahr: 20,5 Mio. Euro) enthalten.

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 wurden 187,1 Mio. Euro (Vorjahr: 198,8 Mio. Euro) als Aufwand für Forschung und Entwicklung erfasst. Wie im Vorjahr bestanden zum Bilanzstichtag keine Sicherungsabtretungen von immateriellen Vermögenswerten, Patenten, gewerblichen Schutzrechten und Marken.

Zur Durchführung des Impairment-Tests sind der Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE Rolls-Royce Power Systems zugeordnet, die die Marke »MTU« beinhaltet.

Der Geschäfts- und Firmenwert der ZGE Rolls-Royce Power Systems zum 31. Dezember 2021 betrug 236,5 Mio. Euro (Vorjahr: 235,5 Mio. Euro). Die ZGE orientieren sich an der niedrigsten Ebene innerhalb des RRPS-Konzerns, zu der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.

Innerhalb des RRPS-Konzerns wurde eine ZGE identifiziert. Die Vermögenswerte und Schulden der ZGE Bergen haben zum 31. Dezember 2021 im Zuge einer Veräußerung des Teilkonzerns Bergen Engines AS den Konzern verlassen (vgl. hierzu den Abschnitt VERÄUßERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN unter Punkt 2 | »Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden«).

Kriterium für die Abgrenzung einer ZGE ist, dass diese weitgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten Mittelzuflüsse erwirtschaftet. Innerhalb der ZGE Rolls-Royce Power Systems sind beispielsweise die Geschäftsbereichen (Business Units) keine ZGE, da nur auf übergeordneter Ebene eine Gruppe von Vermögenswerten zugeordnet werden kann, die Mittelzuflüsse erzeugt, welche weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Eine Unterscheidung nach Geschäftsbereiche erfolgt aufgrund der den Motoren innewohnenden Spezifikationen, die allerdings alle auf denselben Basismotoren basieren. Die Geschäftsbereiche erzeugen keine weitestgehend unabhängigen Cashflows, da diese immer die Basismotoren benötigen. Die Produktion der Motoren für die unterschiedlichen Geschäftsbereiche ist durch den hohen Anteil gemeinsamer Nutzung von Produktionsmitteln gekennzeichnet. Die in diesem Zusammenhang stehenden Informationen (Umsatz und Auftragseingang) dienen auf Ebene der Geschäftsbereiche der Vertriebssteuerung und der Bearbeitung der Absatzmärkte. Zudem sind die Basismotoren innerhalb des Produktionsprozesses nicht selbstständig vermarktungsfähig bzw. stellen keine marktgängigen Zwischenprodukte dar.

Im Rahmen des Impairment-Tests wurde der Buchwert der ZGE dem erzielbaren Betrag (recoverable amount) gegenübergestellt, welcher der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten (Fair Value less Cost of Disposal) und Nutzungswert (Value in Use) ist. Als erzielbarer Betrag für die ZGE wurde für den Impairment-Test zum 30. November 2021 (Vorjahr: 30. November 2020) analog zum Vorjahr der beizulegende Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten (Fair Value less Cost of Disposal) nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren zugrunde gelegt.

Bei der Ermittlung dieser Beträge wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:

Ermittlung der zukünftigen Cashflows (Zahlungseingänge und -ausgänge ohne Berücksichtigung von Finanzierungsaktivitäten und Steuern);

Annahmen über mögliche Veränderungen dieser geplanten Cashflows, die sowohl aus einer unterschiedlichen Höhe als auch aus einem abweichenden zeitlichen Anfall resultieren können;

Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten vor Steuern (WACC vor Steuern) unter Berücksichtigung von

risikofreiem Basiszins,

unternehmerischem Risiko (Marktrisikoprämie multipliziert mit dem ermittelten Betafaktor auf Grundlage einer Peer-Group-Analyse),

Fremdkapitalkosten sowie

Kapitalstruktur der Peer-Group-Unternehmen

Zudem bildeten die folgenden wesentlichen Annahmen den Ausgangspunkt bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten der ZGE Rolls-Royce Power Systems:

Der Detailplanungszeitraum beträgt fünf Jahre. Die WACC vor Steuern nach den dargestellten Kriterien betrugen für die ZGE Rolls-Royce Power Systems 10,7 % (Vorjahr: 11,7 %).

Für den sich der Detailplanung anschließenden Zeitraum der ewigen Rente werden als zu diskontierende Größe nachhaltig erzielbare Cashflows unter Zugrundelegung einer nachhaltigen Reinvestitionsrate bestimmt. Bei der Bestimmung der ewigen Rente wurde eine Wachstumsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) berücksichtigt.

Die Ermittlung von separaten Cashflows der einzelnen ZGE zu den einzelnen Plangrößen erfolgt durch den RRPS-Konzern unter Rückgriff auf externe Informationsquellen (zum Beispiel Markt-/Branchenstudien), wobei für die Einzelgesellschaften charakteristische Sachverhalte anhand von Erfahrungswerten berücksichtigt werden. Insbesondere zur Planung der Umsatzerlöse und Absatzpreise werden die allgemeinen Markt- und Branchentrends um konzernspezifische Sachverhalte angepasst. Die Entwicklung der Material- und Personalkosten wird dagegen in erster Linie anhand allgemeiner Markt- und Branchentrends ermittelt. Allgemeine makroökonomische Daten finden bei der Unternehmensplanung ebenso Berücksichtigung.

Unter Zugrundelegung der oben genannten Annahmen ergibt sich wie im Vorjahr kein Wertminderungsbedarf hinsichtlich der ZGE Rolls-Royce Power Systems und ihrem zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert sowie der Marke »MTU«.

In der nach IFRS vorgeschriebenen Sensitivitätsanalyse wird dargestellt, ob es bei der ZGE Rolls-Royce Power Systems durch eine mögliche Änderung der entsprechenden Annahmen zu einer Wertminderung kommt:

Bei einer Verminderung der künftigen Zahlungsströme (ZGE Rolls-Royce Power Systems) um 10,0 % ergäbe sich kein Wertminderungsbedarf. Bei einer Erhöhung der zur Diskontierung verwendeten Kapitalkosten um 1,0 % bei unveränderten Zahlungsströmen würde sich ebenfalls kein Wertminderungsbedarf ergeben. Auch eine Reduzierung der Wachstumsrate in der Phase der ewigen Rente um 0,5 % bei Konstanz der anderen Annahmen würde zu keinem Wertminderungsbedarf führen.

15 | Sachanlagen

In Mio. Euro Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs-          
/Herstellungskosten          
Stand am 01.01.2020 421,9 652,5 357,8 68,5 1.500,8
Veränderung          
Konsolidierungskreis 10,7 4,8 2,6 1,2 19,3
Zugänge 3,3 14,9 19,0 45,9 83,1
Umbuchungen 18,1 38,0 1,6 - 57,7 - 0,1
Abgänge - 0,4 - 4,3 - 38,1 - 0,3 - 43,2
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - 27,4 - 70,9 - 6,1 - 9,3 - 113,6
Währungsumrechnungsdifferenzen - 9,9 - 14,0 - 3,6 - 2,4 - 29,9
Stand am 31.12.2020 416,3 621,2 333,2 45,9 1.416,5
Stand am 01.01.2021 416,3 621,2 333,2 45,9 1.416,5
Zugänge 2,4 14,0 19,3 61,6 97,2
Umbuchungen 9,2 15,4 4,5 - 29,6 - 0,4
Abgänge - 1,9 - 6,8 - 25,3 - 1,6 - 35,6
Währungsumrechnungsdifferenzen 5,3 8,0 1,9 0,7 15,9
Stand am 31.12.2021 431,3 651,7 333,6 76,9 1.493,6
Abschreibungen und Wertminderungen          
Stand am 01.01.2020 - 156,3 - 407,4 - 296,0 - 14,3 - 874,1
Abschreibungen - 15,3 - 35,0 - 21,0 - 7,5 - 78,8
Umbuchungen - 9,1 0,1 - 0,8 9,8  
Abgänge 0,3 3,0 38,0   41,2
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 26,3 70,4 4,8 9,3 110,7
Währungsumrechnungsdifferenzen 3,4 9,9 2,7 0,9 16,9
Stand am 31.12.2020 - 150,7 - 359,1 - 272,5 - 1,8 - 784,1
Stand am 01.01.2021 - 150,7 - 359,1 - 272,5 - 1,8 - 784,1
Abschreibungen - 15,1 - 35,8 - 21,8   - 72,7
Umbuchungen   1,5 0,7   2,2
Abgänge 0,3 6,3 25,1   31,7
Währungsumrechnungsdifferenzen - 2,3 - 4,3 - 1,4   - 8,0
Stand am 31.12.2021 - 167,8 - 393,4 - 270,1 - 1,8 - 833,0
Buchwert          
Stand am 31.12.2020 265,7 262,1 61,0 44,1 632,5
Stand am 31.12.2021 263,5 258,4 63,5 75,1 660,6

Wie im Vorjahr bestanden keine Verfügungsbeschränkungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen.

Die Abschreibungen auf Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte in den folgenden Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten: Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten. Im Geschäftsjahr sind außerplanmäßige Abschreibungen auf geleistete Anzahlungen im Bau von 5,2 Mio. Euro (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro) gebildet worden.

16 | Nutzungsrechte

In Mio. Euro Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anschaffungs-/Herstellungskosten        
Stand am 01.01.2020 122,3 2,4 29,6 154,3
Veränderung Konsolidierungskreis 0,4   1,3 1,7
Zugänge 12,1 0,1 8,6 20,8
Umbuchungen   1,2 - 1,2  
Abgänge - 6,4 - 0,1 - 5,3 - 11,8
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - 3,3 - 1,2 - 2,2 - 6,7
Währungsumrechnungsdifferenzen - 3,0 - 0,3 - 0,5 - 3,8
Stand am 31.12.2020 121,9 2,1 30,3 154,4
Stand am 01.01.2021 121,9 2,1 30,3 154,4
Zugänge 22,4 3,5 12,6 38,5
Abgänge - 2,7 - 0,1 - 10,3 - 13,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 2,8 0,1 - 0,1 2,8
Stand am 31.12.2021 144,4 5,6 32,6 182,7
Abschreibungen und Wertminderungen        
Stand am 01.01.2020 - 20,8 - 1,5 - 9,8 - 32,1
Abschreibungen - 21,9 - 0,5 - 10,4 - 32,8
Umbuchungen   - 0,2 0,2  
Abgänge 2,1 0,1 4,8 7,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 2,3 1,2 1,0 4,5
Währungsumrechnungsdifferenzen 1,1 0,1 0,2 1,4
Stand am 31.12.2020 - 37,2 - 0,8 - 14,0 - 51,9
Stand am 01.01.2021 - 37,2 - 0,8 - 14,0 - 51,9
Abschreibungen - 20,1 - 0,5 - 10,4 - 31,0
Abgänge 2,2 0,1 8,1 10,4
Währungsumrechnungsdifferenzen - 1,0   - 0,1 - 1,0
Stand am 31.12.2021 - 56,0 - 1,2 - 16,3 - 73,6
Buchwert        
Stand am 31.12.2020 84,8 1,4 16,3 102,5
Stand am 31.12.2021 88,4 4,4 16,3 109,1

Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte sind entsprechend der Mindestmietzeit der Leasingverträge in den folgenden Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten: Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten.

Im Berichtsjahr sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) in den Abschreibungen enthalten.

Folgende Erträge und Aufwendungen bezüglich IFRS 16 wurden im Geschäftsjahr in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Abschreibungen auf Nutzungsrechte - 31,5 - 34,0
Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen - 4,1 - 4,4
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse - 1,6 - 2,0
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert - 9,7 - 9,2
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogen wurden - 0,8  
Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten 0,2 0,2
  - 47,5 - 49,5

17 | Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzinvestitionen

Aus Konzernsicht sind die Gemeinschaftsunternehmen Shanxi North MTU Diesel Co. Ltd., Mest Co. Ltd., MTU Power Systems Sdn Bhd, Force MTU Power Systems Pvt. Ltd. und MTU Yuchai Power Company Ltd. aufgrund ihrer Unternehmensgröße zum Bilanzstichtag nicht wesentlich. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden die Gesellschaften Shanxi North MTU Diesel Co. Ltd., Mest Co. Ltd., MTU Power Systems Sdn Bhd, Force MTU Power Systems Pvt. Ltd. als Gemeinschaftsunternehmen und nicht als assoziierte Unternehmen klassifiziert.

Die folgende Tabelle enthält die zusammengefassten Finanzinformationen der einzelnen nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen. Die Angaben beziehen sich jeweils auf den Anteil des RRPS-Konzerns an den Gemeinschaftsunternehmen.

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 0,3 4,8
Gesamtergebnis 0,3 4,8
Buchwert der Equity-Anteile 12,3 19,6

Im Berichtsjahr wurde eine Wertaufholung auf die Anteile an der Shanxi North MTU Diesel Co. Ltd. nach Berücksichtigung der kumulierten nicht erfassten Verluste und des anteiligen Ergebnisses im Berichtsjahr von 4,5 Mio. Euro infolge einer positiv verlaufenden Geschäftsentwicklung vorgenommen. Es bestehen nicht erfasste kumulierte Verluste im Zusammenhang mit den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2021 wurden Verluste von 0,8 Mio. Euro verzeichnet.

Das assoziierte Unternehmen Kowry Energy GmbH ist aus Konzernsicht nicht wesentlich.

In Mio. Euro 31.12.2021
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -1,2
Gesamtergebnis -1,2
Buchwert der Equity-Anteile 0,0

Diese Angaben beziehen sich jeweils auf den Anteil des RRPS-Konzerns am assoziierten Unternehmen.

18 | Ertragsteuern

STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Die RRPS AG ist ertragsteuerliche Organträgerin aller deutschen Gesellschaften, mit Ausnahme der im Jahr 2020 erworbenen Gesellschaft Rolls-Royce Solutions Willich GmbH, Willich. Das ertragsteuerliche Einkommen der deutschen Organgesellschaften wird der RRPS AG zugerechnet und bei dieser der deutschen Körperschaft- und Gewerbesteuer unterworfen. Es wurde kein Steuerumlagevertrag abgeschlossen.

Diesen steuerlichen Verhältnissen folgend, erfolgt der Ausweis der tatsächlichen Ertragsteuerbelastung des Organkreises auf Ebene der Organträgerin. Die deutschen Gesellschaften im Organkreis unterlagen einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuerbelastung von 12,6 % (Vorjahr: 12,6 %). Für den Veranlagungszeitraum betrug der Körperschaftsteuersatz 15,0 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags auf die Körperschaftsteuer von 5,5 %. Daraus ergab sich ein im Vergleich zum Vorjahr unveränderter kombinierter Ertragsteuersatz für die deutschen Gesellschaften im Organkreis von 28,4 % (Vorjahr: 28,4 %).

Die Rolls-Royce Solutions Willich GmbH, Willich, unterlag einer Gewerbesteuerbelastung von 15,2 % und somit einem kombinierten Ertragsteuersatz von 31,0 %.

Für die ausländischen Gesellschaften lagen der Ermittlung die in den einzelnen Ländern geltenden nominalen Ertragsteuersätze zugrunde. Diese bewegten sich zwischen 9,0 % und 34,0 % (Vorjahr: zwischen 9,0 % und 34,0 %). Für den RRPS-Konzern resultierte daraus ein rechnerischer nominaler Konzernsteuersatz von 29,5 % (Vorjahr: 29,5 %).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Laufender Ertragsteuerertrag (+)/Laufender Ertragsteueraufwand (-) - 41,3 - 101,8
davon Deutschland - 10,2 - 58,1
davon Ausland - 31,1 - 43,7
Latenter Steuerertrag (+)/Latenter Steueraufwand (-) 2,2 29,3
davon Deutschland   19,3
davon Ausland 2,2 10,0
Steuerertrag (+)/Steueraufwand (-), gesamt - 39,1 - 72,5
latenter Steuerertrag (+)/latenter Steueraufwand (-) OCI 11 22,8 -18,8

In den Steueraufwendungen sind Steueraufwendungen für Vorjahre für Deutschland und das Ausland in Höhe von 3,8 Mio. Euro enthalten.

LATENTE STEUERN

Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen wie folgt:

In Mio. Euro Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021
Langfristige Vermögenswerte        
Immaterielle Vermögenswerte 0,3 0,2 62,5 66,7
Sachanlagen 1,3 2,0 36,8 37,5
Nach der Equity-Methode bilanzierte Vermögenswerte        
Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumente availablefor-sale        
Sonstige langfristige Vermögenswerte     1,3 2,0
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte   2,6 2,7 4,6
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen     13,0 14,0
Kurzfristige Vermögenswerte        
Vorräte 43,2 69,2 0,6 14,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9,6 8,4 1,1 0,6
Zahlungsmittel     8,2 8,1
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte   8,7 16,1 16,0
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 3,2 1,5 0,7 5,0
Langfristige Schulden        
Pensionsrückstellungen 134,1 117,4   0,5
Sonstige langfristige Rückstellungen 26,9 20,2 8,9 15,8
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 14,0 15,5 0,7 1,3
Übrige langfristige Verbindlichkeiten     9,1 8,8
Erhaltene Anzahlungen, langfristig        
Kurzfristige Schulden        
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2,1 6,5    
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 21,4 37,0 21,0 13,2
Kurzfristige finanzielle und sonstige Verbindlichkeiten 20,0 29,0 3,1 6,7
Erhaltene Anzahlungen 4,2 5,4    
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 1,3 0,5   0,1
Zum Verkauf bestimmte Vermögenswerte        
Steuerliche Verlustvorträge/Steuergutschriften 3,7 3,3    
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden 0,6      
Saldierungen innerhalb Konzerngesellschaften - 166,6 - 199,2 - 166,6 - 199,2
Rundungsdifferenz - 0,2 +0,1 - 0,3 - 0,1
Summe latente Steuern 119,1 128,3 18,9 16,1

Die konsolidierungsbedingten aktiven latenten Steuern beliefen sich auf 28,6 Mio. Euro (Vorjahr: 23,0 Mio. Euro).

Gemäß IAS 12 sind im Konzernabschluss latente Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Eigenkapital einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert für diese Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sogenannte Outside Basis Differences), wenn mit der Realisierung dieses Unterschiedsbetrags gerechnet werden kann. Da es sich sowohl bei der RRPS-AG als auch bei den betroffenen Tochtergesellschaften um Kapitalgesellschaften handelt, sind diese Differenzen bei ihrer Realisierung ganz überwiegend gemäß § 8b KStG steuerfrei und damit permanenter Natur. Auch für die temporären Differenzen (zum Beispiel resultierend aus der 5-prozentigen Pauschalzurechnung des § 8b KStG) in Höhe von 38,9 Mio. Euro soll nach IAS 12.39 der Ansatz einer passivischen Steuerlatenz unterbleiben, wenn es bei gegebener Kontrolle durch die Muttergesellschaft nicht wahrscheinlich ist, dass diese Differenzen sich in der vorhersehbaren Zukunft umkehren. Da diese Umkehrung nicht erwartet wird, waren hieraus bilanziell keine Steuerlatenzen zu berücksichtigen.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen und zum Realisierungszeitpunkt erwarteten länderspezifischen Steuersätzen. Diese lagen für das Geschäftsjahr 2021 zwischen 9,0 % und 34,0 % (Vorjahr: 9,0 % und 34,0 %).

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Latente Steueransprüche, netto zum Periodenbeginn 101,6 100,2
Latente Steueraufwendungen/-erträge 2,2 29,4
Erfolgsneutral (z.B. nach IAS 39) 22,8 -19,7
Währungseffekte -3,5 2,3
Erstkonsolidierungen (Kinolt Gruppe, Rolls-Royce Solutions Berlin, Servowatch Systems Ltd. UK) -22,6  
Erfolgsneutral Bergen -0,6  
Rundungsdifferenz 0,3  
Latente Steueransprüche, netto zum Periodenende 100,2 112,2

Der latente Steuerertrag von 29,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,2 Mio. Euro) beinhaltet einen latenten Steueraufwand von 47,8 Mio. Euro (Vorjahr: 36,1 Mio. Euro).

STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE

Der Bewertung aktiver latenter Steuern wurde die erwartete künftige Geschäftsentwicklung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses auf Basis der Unternehmensplanung für die folgenden fünf Geschäftsjahre zugrunde gelegt.

Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über bislang noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften in Höhe von rund 58,7 Mio. Euro (Vorjahr: 199,7 Mio. Euro). Im Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern waren latente Steuern aus Verlustvorträgen oder Steuerminderungsansprüche von 3,3 Mio. Euro enthalten (Vorjahr: 3,7 Mio. Euro). Der Betrag für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, für die in der Bilanz keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, belief sich auf 44,3 Mio. Euro (Vorjahr: 185,2 Mio. Euro). Die darauf entfallenden, nicht angesetzten aktiven latenten Steuern betrugen 8,0 Mio. Euro (Vorjahr: 39,1 Mio. Euro).

Relevant für die Beurteilung von Ansatz und Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung ihrer künftigen Realisierbarkeit. Die Realisierbarkeit ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne, in denen sich Bewertungsunterschiede umkehren bzw. steuerliche Verlustvorträge, Zinsvorträge und Steuerguthaben geltend gemacht werden können.

Es wird davon ausgegangen, dass die Realisierbarkeit der Vorteile aus den bilanzierten aktiven latenten Steuern wahrscheinlich ist. Es besteht eine hinreichende Gewinnerwartung für die Zukunft.

LAUFENDE ERTRAGSTEUERN

Die Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen beruhen auf noch nicht endgültig veranlagten Besteuerungszeiträume der inländischen und ausländischen Gesellschaften.

STEUERLICHE ÜBERLEITUNGSRECHNUNG

Der ausgewiesene Steueraufwand des Geschäftsjahres in Höhe von 72,5 Mio. Euro (Vorjahr: 39,1 Mio. Euro) lag um 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 11,9 Mio. Euro) höher als der auf das Vorsteuerergebnis rechnerisch erwartete Steueraufwand von 67,4 Mio. Euro (Vorjahr: 27,2 Mio. Euro).

Der Unterschied zwischen dem laufenden und dem erwarteten Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Ergebnis vor Ertragsteuern 92,1 228,4
Ertragsteuersatz der Gruppe 29,5 % 29,5 %
Erwarteter Ertragsteueraufwand - 27,2 - 67,4
Auswirkung wegen abweichender Steuersätze 11,6 11,7
Auswirkung steuerfreier Erträge/gewerbesteuerliche Kürzungen1 1,3 - 163,9
Auswirkung von nicht abziehbaren Betriebsausgaben - 3,6 - 2,5
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 GewStG - 0,8 - 1,3
Auswirkung periodenfremder Ertragsteuern 10,5 -3,8
Auswirkung von Steuersatzänderungen -2,6 1,5
Auswirkungen aufgrund Nichtansatz und Wertberichtigung latenter Steuern einschließlich deren Umkehrung - 8,4  
Auswirkung nicht anrechenbarer/abzugsfähiger Ertragsteuern 0,3  
Veränderung permanenter bilanzieller Differenzen1 - 18,6 153,3
Sonstige Abweichungen/Rundungsdifferenzen -1,6 -0,2
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand - 39,1 - 72,5
Effektiver Steuersatz in % 42,42 % 31,73 %

1 Der Verlust aus dem Verkauf des Bergen-Teilkonzerns führt bei der RRPS AG zu einer nicht abzugsfähigen Betriebsausgabe. Der steuerliche Effekt hieraus beträgt -163,2 Mio. Euro und wird unter der Position "Auswirkung steuerfreier Erträge/gewerbesteuerliche Kürzungen" ausgewiesen. Aufgrund der Ausbuchung der Beteiligungen und Kapitale des Bergen-Teilkonzerns und der damit zusammenhängenden abweichenden Bilanzansätze zwischen IFRS und Steuer kommt es zu einem steuerlichen Effekt in Höhe von 161,1 Mio. Euro. Dieser Effekt wird unter der Position "Veränderung permanenter bilanzieller Differenzen" dargestellt.

19 | Langfristige finanzielle Vermögenswerte

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Sonstige Beteiligungen 0,5 0,3
Übrige 2,2 3,0
Vertragsvermögenswerte 8,7 6,6
  11,4 9,9

20 | Vorräte

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 307,0 379,4
Unfertige Erzeugnisse 222,2 287,7
Fertige Erzeugnisse und Waren 227,1 264,8
Geleistete Anzahlungen 23,8 21,1
  780,1 953,1

Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die Herstellungskosten der Vorräte, die in der Konzerngesamtergebnisrechnung als Aufwand innerhalb der Umsatzkosten erfasst sind, 1.792,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1.789,2 Mio. Euro). Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren sind zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die diesbezügliche Abwertung belief sich im Berichtsjahr auf 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 28,1 Mio. Euro).

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr: 15,0 Mio. Euro) vorgenommen.

Von den gesamten Vorräten waren 73,6 Mio. Euro (Vorjahr: 73,0 Mio. Euro) zum Nettoveräußerungswert aktiviert. Wie im Vorjahr wurden keine Vorräte für Verbindlichkeiten verpfändet.

21 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 491,7 588,1
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 37,1 - 41,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Factoring), brutto 27,7 20,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 482,3 567,0

Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, entsprechen im Wesentlichen ihren beizulegenden Zeitwerten. 555,6 Mio. Euro der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die restlichen 11,4 Mio. Euro beträgt die Laufzeit mehr als ein Jahr. Um den erwarteten Kreditverlust zu messen, wurden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Wertberichtigungssätze für jede wesentliche Konzerngesellschaft auf der Grundlage einzelner Überfälligkeitsbänder und tatsächlicher erlittener Kreditverluste vergangener Jahre kalkuliert. Der Wert beinhaltet auch zukunftsorientierte Informationen, wenn eine Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten und die Einschätzung der während der Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte erwarteten wirtschaftlichen Lage aus der Sicht des Konzerns einen Anpassungsbedarf ergibt. Die Fair Value-Änderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen von Factoring-Programmen verkauft werden können, orientieren sich betragsmäßig an den erwarteten Kreditverlusten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das maximale Ausfallrisiko ist der jeweilige Nennwert.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
In Mio. Euro 31.12.2021
Stand zum Periodenbeginn - 37,1
Zuführungen - 11,2
Auflösungen 5,0
Inanspruchnahmen 1,8
Wechselkurseffekte und andere Veränderungen - 0,1
Stand zum 31.12. - 41,6

Alle Aufwendungen und Erträge aus Wertberichtigungen und Ausbuchungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter den Vertriebskosten ausgewiesen. Nach Berücksichtigung dieser Wertberichtigungen betrug der Buchwert der Forderungen zum Stichtag 567,0 Mio. Euro (Vorjahr: 482,3 Mio. Euro).

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem vertraglichen Volumen von 21,3 Mio. Euro (Vorjahr: 22,5 Mio. Euro), die während des Geschäftsjahres 2021 abgeschrieben wurden, laufen weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen.

Der RRPS-Konzern behält sich vor, im Rahmen von revolvierenden Factoring-Programmen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu verkaufen. Das Bonitäts- und Zahlungszeitpunktrisiko geht hierbei vollkommen auf den Forderungsankäufer über. Die verkauften Forderungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs daher vollständig ausgebucht.

Die durchschnittlich erwarteten Ausfallraten sind aufgrund des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos bedingt durch die COVID-19-Pandemie weiterhin auf hohem Niveau.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Buchwerte und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen pro Überfälligkeitszeitband zum 31. Dezember 2021:

In Mio. Euro Die Darstellung folgt dem vereinfachten Ansatz Bruttobuchwert 31.12.2020 Risikovorsorge 31.12.2020
Nicht fällig 431,5 11,2
Fällig seit 1-30 Tagen 43,2 2,3
Fällig seit 31-90 Tagen 27,9 1,1
Fällig seit 91-180 Tagen 7,3 3,4
Fällig seit mehr als 180 Tagen 39,8 20,7
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -30,4 -1,7
  519,3 37,1
In Mio. Euro Die Darstellung folgt dem vereinfachten Ansatz Bruttobuchwert 31.12.2021 Risikovorsorge 31.12.2021
Nicht fällig 497,9 5,5
Fällig seit 1-30 Tagen 49,2 1,4
Fällig seit 31-90 Tagen 16,5 0,7
Fällig seit 91-180 Tagen 7,2 7,1
Fällig seit mehr als 180 Tagen 37,8 26,9
  608,7 41,6

Der RRPS-Konzern setzt zur Absicherung seiner Forderungen branchenübliche Instrumente wie Avale, Akkreditive oder Warenkreditversicherungen ein. Zum 31. Dezember 2021 waren durch solche Instrumente Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von rund 52,5 Mio. Euro (Vorjahr: 60,8 Mio. Euro) abgesichert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die durch Warenkreditversicherungen abgesichert sind, würde im Fall eines Zahlungsausfalls ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % zum Tragen kommen. Der beizulegende Zeitwert dieser Sicherungsinstrumente entspricht weitgehend dem Nominalwert der abgesicherten Forderungen. Sie führten zum 31. Dezember 2021 zu einer Verringerung des erwarteten Kreditverlusts in Höhe von 1,6 Mio. Euro.

22 | Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Steuererstattungsansprüche aus sonstigen Steuern 33,9 24,9
Übrige nicht finanzielle Vermögenswerte 33,1 25,7
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 10,4 11,5
Vermögenswerte aus Rückgaberechten 7,3 7,1
Sonstige Vermögenswerte 84,6 69,3

Unter den Steuererstattungsansprüchen aus sonstigen Steuern werden alle Forderungen des RRPS-Konzerns gegenüber Steuerbehörden ausgewiesen (zum Beispiel Vorsteuer).

Die übrigen nicht finanziellen Vermögenswerte umfassen primär geleistete Vorauszahlungen für zu empfangende Dienstleistungen, Nachlässe von Lieferanten, geleistete Kautionen sowie Vorschüsse an Mitarbeiter für Reisekosten und Ähnliches. Des Weiteren sind in »Übrige nicht finanzielle Vermögenswerte« Pfandforderungen aus dem Reman-Geschäft (Aufbereitung von Altteilen) in Höhe von 4,2 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: 4,9 Mio. Euro).

23 | Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel setzen sich wie folgt zusammen:

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Kassen und Bankguthaben 196,5 169,9
Zahlungsmitteläquivalente 447,9 730,9
  644,5 900,8

Für das Geschäftsjahr 2021 resultierten die gestiegenen Zahlungsmitteläquivalente aus einer höheren Geldanlage beim Mutterkonzern Roll-Royce plc. Die Erhöhung ist auf den erwirtschafteten Cashflow zurückzuführen. Nach erfolgtem Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde 2021 keine Ausschüttung an die Vinters International Ltd., Derby/Großbritannien, abgeführt (Vorjahr: 100 Mio. Euro).

Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Verfügungsbeschränkungen von Zahlungsmitteln.

24 | Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten 6,9 6,4
Übrige 8,9 15,6
Vertragsvermögenswerte 29,3 44,5
  45,1 66,5

In der Bilanzposition »Übrige« sind insbesondere gezahlte Kautionen in Höhe von 11,5 Mio. Euro (Vorjahr: 3,9 Mio. Euro) enthalten, deren Buchwerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Die Vertragsvermögenswerte sind im Vergleich zum Vorjahr um 15,3 Mio. Euro gestiegen. Dies ist insbesondere auf nicht fakturierte, aber bereits erbrachte Leistungen im Rahmen von langfristigen Wartungsverträgen und auf Lieferungen im Rahmen von Mehrkomponentengeschäften zurückzuführen, deren vollständige Inrechnungstellung im Jahr 2022 erwartet wird.

25 | Eigenkapital

GRUNDKAPITAL

Das Grundkapital der RRPS AG beträgt 131.380.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, auf die ein anteiliges rechnerisches Grundkapital in Höhe von 1,00 Euro je Aktie entfällt. Sämtliche Aktien sind voll emittiert und einbezahlt. Jede Stückaktie gewährt dem Besitzer ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung der RRPS AG.

ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENSETZUNG DES EIGENKAPITALS

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien, gemindert um die der Kapitalbeschaffung direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Kapitalrücklage umfasst auch die Beträge der gemäß § 150 Abs. 1 AktG zu bildenden gesetzlichen Rücklage. Hinsichtlich der Verwendung der Kapitalrücklage gelten die Vorschriften des § 150 Abs. 3 und Abs. 4 AktG. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 514,8 Mio. Euro.

Die Gewinnrücklagen und anderen Rücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet werden. 2021 kommt es durch den Verkauf des Bergen-Teilkonzerns zu einer Veränderung der Gewinnrücklagen, welcher unter Veränderung des Konsolidierungskreises einbezogen wird. Ebenso wird die ergebnisneutrale Fremdwährungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen ausgewiesen.

Eine detaillierte Übersicht zur Zusammensetzung bzw. Veränderung der Gewinnrücklagen und anderen Rücklagen im Geschäftsjahr 2021 sowie im Vorjahr ist in der Übersicht »Veränderung des Konzerneigenkapitals« auf Seite 6 dargestellt.

GEWINNVERWENDUNG

Für das Geschäftsjahr 2021 soll nach erfolgtem Gewinnverwendungsbeschluss eine Ausschüttung an die Vinters International Ltd., Derby/Großbritannien, in Höhe von 150 Mio. Euro abgeführt werden. Dies entspricht 1,14 Euro pro Aktie.

26 | Pensionsrückstellungen

Innerhalb des RRPS-Konzerns bestehen Verpflichtungen sowohl aus beitragsorientierten Pensionsplänen (vgl. Abschnitt 11 | »Personalaufwand«) als auch aus leistungsorientierten Pensionsplänen.

BEITRAGSORIENTIERTE PLÄNE

Bei der RRPS AG beziehen sich die Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne im Wesentlichen auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2021 betrug der Aufwand im Zusammenhang mit beitragsorientierten Pensionsplänen 65,7 Mio. Euro (Vorjahr: 61,8 Mio. Euro).

LEISTUNGSORIENTIERTE PLÄNE

Die zugesagten Leistungen in Deutschland unterscheiden sich nach der Stellung des Mitarbeiters im Unternehmen und entsprechen branchenüblichen Versorgungszusagen. Für Vorstände existieren Sonderregelungen.

Tarifmitarbeiter und leitende Führungskräfte haben Ansprüche auf Altersleistung, vorgezogene Altersleistung sowie Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen aus Direktzusagen. Die Höhe der Verpflichtung ist unter anderem von Faktoren wie Dienstzeit, Einkommen und Alter abhängig.

Für einen Teil der tariflichen Mitarbeiter wird jährlich ein definierter Betrag zur Verfügung gestellt, der in einen Kapitalbaustein umgerechnet und einem fiktiven Konto gutgeschrieben wird. Bei Rentenbeginn erfolgt die Umrechnung in und Auszahlung als eine lebenslange Rente. Im Rahmen der Versorgungszusage besteht darüber hinaus für diese Mitarbeiter die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlung das Versorgungskonto zu erhöhen.

Die Zusagen für leitende Führungskräfte über einen Bausteinplan und etwaige Regelungen zur Entgeltumwandlung bleiben unverändert bestehen.

Für alle Berechtigten beträgt die Witwen- und Witwerrente 60 % der Alters- bzw. Invalidenrente. Darüber hinaus erhält ein Teil der Mitarbeiter Leistungen aus der Karl Maybach-Hilfe GmbH, Friedrichshafen, in Form einer jährlichen Sonderzahlung.

Die Versorgungszusagen im Ausland umfassen im Wesentlichen Pensionszusagen in den USA. Die Plangestaltung orientiert sich an landestypischen Gegebenheiten.

Die gewichtete Laufzeit der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung für die Berichtsperiode beträgt 18,9 Jahre (Vorjahr: 19,8 Jahre). Für das Jahr 2022 ergibt sich eine erwartete direkte Leistungszahlung von 24,7 Mio. Euro (Vorjahr: 23,8 Mio. Euro).

Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen können im Zeitablauf Schwankungen positiver oder negativer Art unterliegen. Diese Schwankungen können insbesondere aus der Veränderung der finanziellen Annahmen wie den Abzinsungsfaktoren und der Veränderung der Inflationsrate, aber auch aus der Änderung demografischer Annahmen, Dienstzeit, Einkommen sowie der Steigerung der Lebenserwartung resultieren.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen kann wie folgt auf den Bilanzwert übergeleitet werden:

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Barwert der Versorgungsverpflichtungen 877,1 815,6
Finanzierungsstatus zum Ende der Periode 877,1 815,6
Bilanzwert zum Ende der Periode 877,1 815,6

Der Finanzierungsstatus zeigt die Deckung der Pensionsverpflichtungen durch das Planvermögen zum Bewertungsstichtag. Von den Versorgungsverpflichtungen in Höhe von 815,6 Mio. Euro entfallen 804,2 Mio. Euro auf Versorgungszusagen in Deutschland. Die beim RRPS-Konzern bestehenden Versorgungszusagen werden ausschließlich intern finanziert.

ENTWICKLUNG DES VERPFLICHTUNGSUMFANGS (DBO)

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen entwickelte sich wie folgt:

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Barwert der Versorgungsverpflichtungen zu Beginn des Geschäftsjahres 782,7 877,1
Laufender Dienstzeitaufwand 19,0 22,7
Zinsaufwand 9,5 5,9
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand   - 0,1
Versicherungsmathematische (Gewinne)/Verluste aus Veränderung demografischer Annahmen - 0,2  
Versicherungsmathematische (Gewinne)/Verluste aus Veränderung finanzieller Annahmen 88,4 - 69,2
Versicherungsmathematische (Gewinne)/Verluste aus Veränderung erfahrungsbedingter Annahmen - 1,8 - 2,2
Vermögensübertragungen/(Vermögensübernahmen) 2,9 2,5
Leistungszahlungen - 22,5 - 21,9
Währungseffekte - 0,9 0,8
Änderung im Konsolidierungskreis    
Barwert der Versorgungsverpflichtungen zum Geschäftsjahresende 877,1 815,6
davon intern finanziert (ohne Planvermögen) 877,1 815,6

PRÄMISSEN

Die Annahmen zu Rechnungszins, zum Gehalts- und Rententrend sowie zur langfristigen Rendite des Planvermögens, die der Berechnung des Verpflichtungsumfangs und des Nettopensionsaufwands zugrunde liegen, variieren unter anderem in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Währung, in der die Leistungszusagen bestehen, sowie von den Kapitalmarkterwartungen.

Der versicherungsmathematischen Berechnung des Verpflichtungsumfangs für die deutschen Versorgungspläne zum jeweiligen Bewertungsstichtag liegen folgende Annahmen zugrunde:

In % 31.12.2020 31.12.2021
Rechnungszins 0,65% 1,15%
Gehaltstrend/Anwartschaftsdynamik 2,50% 2,50%
Inflationsrate 1,60% 1,80%
Rententrend 1,60% 1,80%

Die Prämissen für die versicherungsmathematische Berechnung des Verpflichtungsumfangs für ausländische Versorgungspläne weichen teilweise von denen der deutschen Versorgungspläne ab. Diese Abweichungen sind unter Berücksichtigung der dazugehörigen Versorgungsverpflichtung allerdings von untergeordneter Bedeutung und werden daher nicht näher erläutert.

Die für die Berechnung des Verpflichtungsumfangs zum jeweiligen Bilanzstichtag verwendeten Prämissen gelten auch für die Ermittlung des laufenden Dienstzeitaufwands und des Zinsaufwands des folgenden Geschäftsjahres.

Die in der obenstehenden Tabelle nicht genannten versicherungsmathematischen Annahmen wie Fluktuation, Sterblichkeit, Invalidität etc. werden entsprechend den im jeweiligen Land anerkannten Erwartungen unter Berücksichtigung der Verhältnisse und Erwartungen der betroffenen Unternehmen bestimmt.

Die Pensionspläne für die deutschen Gesellschaften sind nicht durch Planvermögen finanziert. Die Finanzierung der Pläne wird ausschließlich durch die jeweiligen Gesellschaften sichergestellt.

AUFTEILUNG DER VERPFLICHTUNG

Die Pensionsverpflichtung teilt sich wie folgt auf:

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Aktive Planteilnehmer 442,5 411,4
Unverfallbare Ansprüche 92,2 85,7
Rentner 342,4 318,5
Gesamt 877,1 815,6

SENSITIVITÄTEN

Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung wird durch die oben genannten Prämissen beeinflusst. In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse wird dargestellt, wie sich die Verpflichtung durch eine mögliche Änderung der entsprechenden Annahmen verändert hätte.

Bei einem um 0,25 Prozentpunkte höheren (geringeren) Rechnungszins wäre die Pensionsverpflichtung bei Konstanz der anderen Annahmen um 37,2 Mio. Euro gesunken (um 40,2 Mio. Euro gestiegen).

Wenn die Inflationsrate um 0,25 Prozentpunkte höher (geringer) gewesen wäre, wäre die Pensionsverpflichtung bei Konstanz der anderen Annahmen um 15,3 Mio. Euro gestiegen (um 15,0 Mio. Euro gesunken).

Eine Steigerung der Lebenserwartung um ein Jahr bei Konstanz der anderen Annahmen würde zu einer Erhöhung der Pensionsverpflichtung von 26,0 Mio. Euro führen.

Im RRPS-Konzern hat eine Veränderung des Gehaltstrends keine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der Verpflichtung.

27 | Sonstige Rückstellungen

RÜCKSTELLUNG FÜR GEWÄHRLEISTUNGS- UND KULANZVERPFLICHTUNGEN

Der RRPS-Konzern gewährt diverse Produktgarantien, die üblicherweise die Funktion eines Produkts für eine bestimmte Zeitspanne garantieren. Die Rückstellung für diese Garantien enthält sowohl erwartete Aufwendungen aus gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüchen als auch erwartete Aufwendungen für Kulanzleistungen. Die Verpflichtungen können verschiedene Ursachen haben, beispielsweise Rechtsstreitigkeiten oder Maßnahmen zur Sicherstellung der Kundenzufriedenheit. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme ist vom Eintreten des Gewährleistungsanspruchs abhängig und kann sich über den gesamten Garantie- und Kulanzzeitraum erstrecken. Die Unsicherheiten hinsichtlich des Betrags oder der Fälligkeit der Abflüsse sind durch die Erfahrungswerte des RRPS-Konzerns gering.

RÜCKSTELLUNG FÜR PERSONAL-/SOZIALVERPFLICHTUNGEN UND ALTERSTEILZEIT

Die Rückstellungen für Personal- und Sozialverpflichtungen werden unter anderem für Arbeitnehmerjubiläen, Sondervergütungen und Verpflichtungen aus Altersteilzeit gebildet. Die Unsicherheiten hinsichtlich des Betrags oder der Fälligkeit der Abflüsse sind durch die zugrunde liegenden Gutachten und Erfahrungswerte des RRPS-Konzerns gering.

ÜBRIGE SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die übrigen sonstigen Rückstellungen umfassen unter anderem Rückstellungen für Nachtragsaufwendungen bzw. fehlende Kosten bereits abgerechneter Aufträge, für die Preisprüfung öffentlicher Auftraggeber sowie für Haftungs- und Prozessrisiken. Die Unsicherheiten hinsichtlich des Betrags oder der Fälligkeit der Abflüsse sind durch die Erfahrungswerte des RRPS-Konzerns gering.

Die Aufgliederung in langfristige und kurzfristige Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

In Mio. Euro Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen Personal-/Sozialverpflichtungen und Altersteilzeit Übrige sonstige Rückstellungen
31.12.2020 288,2 60,9 79,0
Veränderungen Konsolidierungskreis 0,2 0,2 - 0,1
Inanspruchnahme - 79,0 - 18,2 - 18,9
Zuführungen 70,4 44,8 68,9
Auflösungen - 0,8 - 1,0 - 13,9
Währungsumrechnung 3,4 0,3 1,5
31.12.2021 282,5 87,1 116,6
In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
kurzfristig langfristig kurzfristig langfristig
Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen 99,9 188,2 108,0 174,5
Personal-/Sozialverpflichtungen und        
Altersteilzeit 18,1 42,7 45,0 42,1
Übrige sonstige Rückstellungen 55,4 23,7 90,6 26,0
  173,4 254,6 243,6 242,5

Die Inanspruchnahme der langfristigen Rückstellungen wird voraussichtlich in spätestens fünf Jahren erfolgen, bei Rückstellungen für Altersteilzeit gegebenenfalls auch später.

28 | Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
kurzfristig langfristig kurzfristig langfristig
Verbindlichkeit aus Leasingverhältnissen 23,9 81,1 27,2 84,9

Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 38,8 Mio. Euro (Vorjahr: 48,4 Mio. Euro). Die Fälligkeitsstruktur der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen ist in Abschnitt 2 |»Finanzrisikomanagement - Liquiditätsrisiko« aufgeführt.

29 | Finanzielle Verbindlichkeiten

LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Finanzverbindlichkeiten 8,5 0,6
Verbindlichkeiten aus Derivaten (negative Marktwerte)   0,4
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 5,7 6,5
Rückerstattungsverbindlichkeiten 4,5 5,6
  18,7 13,1

In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten ist die vertraglich vereinbarte Übernahme der verbleibenden 14,2% Anteile in Höhe von 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro) an der Rolls-Royce Solutions Berlin GmbH enthalten.

Zum Stichtag wurden von Konzerngesellschaften lokale Finanzierungen aufgenommen. Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Währung Nominalwert (in Mio. Nominalwährung) Restlaufzeit
(in Jahren)
Buchwert (in Mio. Euro)
31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021
RR-Darlehen INR   50,0 3,2   0,6
RR-Darlehen BRL 54,0 54,0 <1 8,5 8,6
HSBC Import Loan EUR 0,7     0,7  
Sonstige EUR 2,9 1,9 <1 2,9 1,9
          12,1 11,1

Der RRPS-Konzern hat keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Grundpfandrechte oder Sicherungsübereignungen von Anlagevermögen, Vorräten und Forderungen.

KURZFRISTIGE FINANZIELLE UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Finanzverbindlichkeiten 3,6 10,5
Verbindlichkeiten aus Derivaten (negative Marktwerte) 3,4 0,7
Sonstige Verbindlichkeiten 47,2 38,2
Rückerstattungsverbindlichkeiten 30,1 33,8
  84,2 83,2

Der Zugang bei den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der verringerten Restlaufzeit des lokalen Darlehens in Brasilianischen Real.

Die Verbindlichkeiten aus Derivaten beinhalten negative Marktwerte aus der Bewertung der Devisentermingeschäfte und der Rohstoffderivate. Die Marktwerte der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten entsprechen annähernd den Buchwerten. Erläuterungen zu derivativen Finanzinstrumenten befinden sich in Abschnitt 32 | »Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des operativen Geschäfts« des Konzernanhangs.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere Verpflichtungen aus Gehalts- und Lohnabrechnungen sowie rückständigen Urlaubs- und Überstundenvergütungen in Höhe von 24,7 Mio. Euro (Vorjahr: 18,5 Mio. Euro) sowie Guthaben von Kunden in Höhe von 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro).

ÜBERLEITUNG DER BEWEGUNG DER SCHULDEN AUF DEN CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

Schulden
In Mio. Euro Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen
Bilanz zum 31.12.2019 20,8  
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit:    
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 2,4  
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten - 35,9  
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten    
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit - 33,5  
Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden 24,7  
Änderung des beizulegenden Zeitwerts    
Zinsaufwendungen, nicht zahlungswirksam    
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden    
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf das Eigenkapital    
Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten    
Bilanz zum 31.12.2020 12,0  
Schulden
In Mio. Euro Verbindlichkeiten aus Derivaten (negative Marktwerte) Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Übrige sonstige Verbindlichkeiten
Bilanz zum 31.12.2019 12,1 128,1 78,3
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit:      
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten      
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten      
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten   - 36,4  
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit   - 36,4  
Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden   13,2 - 18,5
Änderung des beizulegenden Zeitwerts - 8,7    
Zinsaufwendungen, nicht zahlungswirksam   4,1  
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden   4,1  
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf das Eigenkapital - 8,7    
Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten   - 4,0 - 6,9
Bilanz zum 31.12.2020 3,4 105,0 52,9
Schulden
In Mio. Euro Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen
Bilanz zum 31.12.2020 12,0  
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit:    
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 1,2  
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten - 2,4  
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten    
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit - 1,2  
Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden 0,2  
Änderung des beizulegenden Zeitwerts    
Zinsaufwendungen, nicht zahlungswirksam    
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden    
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf das Eigenkapital    
Bilanz zum 31.12.2021 11,0  
Schulden
In Mio. Euro Verbindlichkeiten aus Derivaten (negative Marktwerte) Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Übrige sonstige Verbindlichkeiten
Bilanz zum 31.12.2020 3,4 105,0 52,9
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit:      
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten      
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten      
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten   - 40,5  
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit   - 40,5  
Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden   43,2 - 8,2
Änderung des beizulegenden Zeitwerts - 2,3    
Zinsaufwendungen, nicht zahlungswirksam   4,3  
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden   4,3  
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf das Eigenkapital - 2,3    
Bilanz zum 31.12.2021 1,1 112,1 44,6
Eigenkapital
In Mio. Euro Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen und andere Rücklagen Nicht beherrschende Anteile Gesamt
Bilanz zum 31.12.2019 131,4 514,8 890,7   1.776,2
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit:          
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten         2,4
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten         - 35,9
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten         - 36,4
Auszahlung für Dividende     - 100,0   - 100,0
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit     - 100,0   - 169,9
Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden         19,5
Änderung des beizulegenden Zeitwerts         - 8,7
Zinsaufwendungen, nicht zahlungswirksam         4,1
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf          
Schulden         - 4,6
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf das Eigenkapital     - 76,5 0,2 - 76,5
Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten         - 10,9
Bilanz zum 31.12.2020 131,4 514,8 714,0 0,2 1.533,8
Eigenkapital
In Mio. Euro Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen und andere Rücklagen Nicht beherrschende Anteile Gesamt
Bilanz zum 31.12.2020 131,4 514,8 714,0 0,2 1.533,8
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit:          
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten         1,2
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten         - 2,4
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten         - 40,5
Gesamtveränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit         - 41,7
Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden         35,2
Änderung des beizulegenden Zeitwerts         - 2,3
Zinsaufwendungen, nicht zahlungswirksam         4,3
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf          
Schulden         2,1
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf das Eigenkapital     237,2 4,0 236,9
Bilanz zum 31.12.2021 131,4 514,8 951,2 4,2 1.770,3

30 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 250,4 491,2
  250,4 491,2

Für 2021 ist der nahezu vollständige Betrag der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 489,2 Mio. Euro innerhalb eines Jahres fällig. Der Restbetrag in Höhe von 2,0 Mio. Euro hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen ihren beizulegenden Zeitwerten. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf das erwartete höhere Umsatzvolumen für das erste Quartal 2022 sowie auf die strategische Teilebeschaffung aufgrund von Einschränkungen in der Lieferkette zurückzuführen, die im vierten Quartal 2021 eingetreten sind.

31 | Vertragsverbindlichkeiten

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Ausstehende Leistungsverpflichtungen:    
Erhaltene Anzahlungen auf Motorenlieferungen 323,0 356,1
Langfristige Wartungsverträge 38,5 42,5
Verlängerte Gewährleistung 24,4 28,3
Lizenzverträge 4,1 3,4
Mehrkomponentengeschäft i. S. v. Lieferungen mit anschließender Serviceleistung 24,2 22,9
Sonstige ausstehende Leistungsverpflichtungen 0,5 2,7
Vertragsverbindlichkeiten 414,7 455,9
davon kurzfristig 367,3 388,4
davon langfristig 47,4 67,5

Sonstige Angaben

32 | Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des operativen Geschäfts

Zum Bilanzstichtag hatte der RRPS-Konzern derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und Rohstoffpreisänderungsrisiken im Bestand. Devisentermingeschäfte und Commodityswaps wurden dabei zur Absicherung der Marktpreisrisiken eingesetzt. Devisentermingeschäfte bestehen insbesondere in den Währungspaaren Euro/US-Dollar, Euro/Singapur-Dollar und Euro/Indische Rupie. Commodityswaps wurden ausschließlich in Euro zur Absicherung von Diesel- und Kupferpreisen abgeschlossen.

Devisentermingeschäfte und Commodityswaps wurden mit externen Kontrahenten abgeschlossen.

Alle derivativen Finanzinstrumente werden als Stand-Alone-Derivate behandelt.

Die folgende Tabelle zeigt Art und Umfang der im Bestand befindlichen Währungs- und Rohstoffpreissicherungsgeschäfte inklusive der bilanzierten beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag:

Beizulegender Zeitwert
31.12.2020 Nominalbetrag in Fremdwährung
in Mio.
Finanzielle Vermögenswerte
in Mio. Euro
Finanzielle Verbindlichkeiten
in Mio. Euro
Fälligkeit
Währungssicherungsgeschäft        
RRPS-Konzern ohne Bergen-Teilkonzern        
EUR/CHF 1,0     2021
USD/CHF 3,0 0,2   2021
EUR/GBP 5,0 0,1   2021
EUR/SGD 24,0   0,4 2021
EUR/USD 502,1 4,2 2,1 2021-2022
Bergen-Teilkonzern        
EUR/NOK 174,3 0,2   2021
Beizulegender Zeitwert
31.12.2021 Nominalbetrag in Fremdwährung
in Mio.
Finanzielle Vermögenswerte
in Mio. Euro
Finanzielle Verbindlichkeiten
in Mio. Euro
Fälligkeit
Währungssicherungsgeschäft RRPS-Konzern        
EUR/INR 3,6     2022
EUR/SGD 58,0 0,6   2022-2023
EUR/USD 581,4 0,2 1,0 2022-2026
    0,8 1,0  
Beizulegender Zeitwert
31.12.2020 Nominalvolumen in metrischen Tonnen Finanzielle Vermögenswerte
in Mio. Euro
Finanzielle Verbindlichkeiten
in Mio. Euro
Fälligkeit
Rohstoffsicherungsgeschäft        
Commodityswap Diesel 11.205 0,1 0,8 2021-2023
Commodityswap Kupfer 2.328 2,6   2021-2023
    2,7 0,8  
Beizulegender Zeitwert
31.12.2021 Nominalvolumen in metrischen Tonnen Finanzielle Vermögenswerte
in Mio. Euro
Finanzielle Verbindlichkeiten
in Mio. Euro
Fälligkeit
Rohstoffsicherungsgeschäft        
Commodityswap Diesel 9.277 1,6   2022-2023
Commodityswap Kupfer 1.554 3,9   2022-2023
    5,5    

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden anhand der Marktinformationen am Bilanzstichtag ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Devisenderivaten bestimmt sich in Abhängigkeit von den Devisenterminkursen. Die beizulegenden Zeitwerte der Rohstoffderivate werden maßgeblich durch die Rohstoffpreisterminkurve bestimmt.

Die RRPS AG schließt im Wesentlichen Derivate mit Rolls-Royce plc innerhalb der Rolls-Royce-Gruppe ab. Den gruppeninternen Derivaten liegen keine vertraglichen Saldierungsvereinbarungen zugrunde. Die von der RRPS AG gruppenextern kontrahierten Derivate unterliegen dagegen vertraglichen Saldierungsvorschriften, aufgrund derer jedoch eine Saldierung in der Bilanz nach IAS 32 nicht möglich ist. Zum Bilanzstichtag waren keine gruppenextern kontrahierten Finanzderivate im Bestand, bei denen aufgrund gegenläufiger Marktwerte ein Saldierungspotenzial bestanden hätte, das im Insolvenzfall zum Tragen kommen würde.

33 | Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Die folgende Übersicht stellt - gegliedert nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 - die in der Konzerngesamtergebnisrechnung berücksichtigten Nettogewinne bzw. -verluste (vor Steuern) von Finanzinstrumenten dar:

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVPL) - 16,6 32,0
Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte - 26,2 - 6,3
Zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten - 7,6 - 10,0
  - 50,4 15,7

Die Nettogewinne bzw. -verluste der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassen die Bewertungsergebnisse der Devisentermingeschäfte und der Rohstoffderivate.

Die Nettogewinne bzw. -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten schließen die Ergebnisse aus Wertminderungen, Zuschreibungen und Währungsumrechnungseffekten ein. Die Nettogewinne bzw. -verluste aus zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten das Ergebnis aus Zinsen und Währungsumrechnungseffekten.

Die folgende Übersicht zeigt den Buchwert und den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) der in den einzelnen Bilanzposten enthaltenen Finanzinstrumente nach Klassen sowie nach den Bewertungskategorien des IFRS 9. Des Weiteren ist in den folgenden Passagen die Definition der einzelnen Kategorien dargestellt.

Bewertung nach IFRS 9
In Mio. Euro Kategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 31.12.2021 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Bewertung nach IFRS 16
Aktiva            
Forderungen aus Lieferungen und AC 546,5 546,5      
Leistungen1            
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Factoring FVOCI 20,6   20,6    
Zahlungsmittel und AC 900,8 900,8      
Zahlungsmitteläquivalente            
Beteiligungen, zu n.a. 0,3        
Anschaffungskosten bewertet            
Derivative Finanzinstrumente FVPL 6,6     6,6  
Sonstige Forderungen und AC 18,4 18,4      
Vermögenswerte2            
Vertragsvermögenswerte n.a. 51,1        
Summe finanzielle   1.544,3 1.465,7 20,6 6,6  
Vermögenswerte            
Passiva            
Finanzierungsverbindlichkeiten3 FLAC 11,1 11,1      
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen n.a. 112,1       112,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 491,2 491,2      
Derivative Finanzinstrumente FVPL 1,1     1,1  
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 44,7 44,7      
Summe finanzielle   660,1 546,9   1,1 112,1
Verbindlichkeiten            
Bewertung nach IFRS 9
In Mio. Euro Beizulegender Zeitwert 31.12.2021
Aktiva  
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1 546,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Factoring 20,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 900,8
Beteiligungen, zu Anschaffungskosten bewertet  
Derivative Finanzinstrumente 6,6
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte2 18,4
Vertragsvermögenswerte  
Summe finanzielle Vermögenswerte 1.492,8
Passiva  
Finanzierungsverbindlichkeiten3 11,1
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 491,2
Derivative Finanzinstrumente 1,1
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 44,7
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 548,0

1 In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Wertberichtigungen in Höhe von 41,6 Mio. Euro enthalten.
2 Es wird unterstellt, dass der Buchwert dem Fair Value entspricht, da der wesentliche Bestandteil der Forderungen als kurzfristig einzustufen ist.
3 Es wird unterstellt, dass der Buchwert dem Fair Value entspricht, da der wesentliche Bestandteil der Verbindlichkeiten als kurzfristig einzustufen ist.

Bewertung nach IFRS 9
In Mio. Euro Kategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 31.12.2020 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Bewertung nach IFRS 16
Aktiva            
Forderungen aus Lieferungen und AC 454,6 454,6      
Leistungen1            
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Factoring FVOCI 27,7   27,7    
Zahlungsmittel und AC 644,5 644,5      
Zahlungsmitteläquivalente            
Beteiligungen, zu n.a. 0,5        
Anschaffungskosten bewertet            
Derivative Finanzinstrumente FVPL 7,1     7,1  
Sonstige Forderungen und AC 8,5 8,5      
Vermögenswerte2            
Vertragsvermögenswerte n.a. 38,0        
Summe finanzielle   1.180,8 1.107,5 27,7 7,1  
Vermögenswerte            
Passiva            
Finanzierungsverbindlichkeiten3 FLAC 14,9 14,9      
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen n.a. 105,0       105,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 250,4 250,4      
Derivative Finanzinstrumente FVPL 3,4     3,4  
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 47,5 47,5      
Summe finanzielle   421,2 312,8   3,4 105,0
Verbindlichkeiten            
Bewertung nach IFRS 9
In Mio. Euro Beizulegender Zeitwert 31.12.2020
Aktiva  
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1 454,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Factoring 27,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 644,5
Beteiligungen, zu Anschaffungskosten bewertet  
Derivative Finanzinstrumente 7,1
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte2 8,5
Vertragsvermögenswerte  
Summe finanzielle Vermögenswerte 1.142,3
Passiva  
Finanzierungsverbindlichkeiten3 14,9
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 250,4
Derivative Finanzinstrumente 3,4
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 47,5
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 316,2

1 In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Wertberichtigungen in Höhe von 37,1 Mio. Euro enthalten.
2 Es wird unterstellt, dass der Buchwert dem Fair Value entspricht, da der wesentliche Bestandteil der Forderungen als kurzfristig einzustufen ist.
3 Es wird unterstellt, dass der Buchwert dem Fair Value entspricht, da der wesentliche Bestandteil der Verbindlichkeiten als kurzfristig einzustufen ist.

Davon wurden gemäß IFRS 9 nach Kategorien aggregiert:

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVPL) 7,1 6,6
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (AC) 1.107,5 1.465,6
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVtOCI) 27,7 20,6
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Financial Liabilities Measured at Amortised Cost, FLAC) 312,8 547,0
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FVPL) 3,4 1,1

Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung der zum Marktwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie:

In Mio. Euro 31.12.2021
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Finanzielle Vermögenswerte, bewertet zum beizulegenden Zeitwert      
Derivative Finanzinstrumente   6,6  
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Factoring)   20,6  
Gesamt   27,2  
Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zum beizulegenden Zeitwert      
Derivative Finanzinstrumente   1,1  
Gesamt   1,1  
In Mio. Euro 31.12.2020
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Finanzielle Vermögenswerte, bewertet zum beizulegenden Zeitwert      
Derivative Finanzinstrumente   7,1  
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Factoring)   27,7  
Gesamt   34,8  
Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zum beizulegenden Zeitwert      
Derivative Finanzinstrumente   3,4  
Gesamt   3,4  

Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der RRPS AG sind im Folgenden beschrieben. Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden am Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine Umgliederungen.

STUFE 1. Es existieren notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an aktiven Märkten.

STUFE 2. Es existieren andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt (zum Beispiel Preis) oder indirekt (zum Beispiel abgeleitet aus Preisen) beobachtbar sind. Im RRPS-Konzern fallen die Devisentermingeschäfte und Rohstoffderivate in die Stufe 2.

STUFE 3. Es liegen Informationen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vor, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Die Zeitwerte werden unter Anwendung anerkannter finanzmathematischer Modelle (Bewertungsmethoden) und unter Zugrundelegung instrumentenspezifischer Marktparameter ermittelt.

Aufgrund der kurzen Laufzeiten der flüssigen Mittel, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der kurzfristigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerte und kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten.

Die langfristigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerte, Finanzierungsverbindlichkeiten und langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt (Stufe 2). Zur Diskontierung werden marktübliche, auf die entsprechenden Laufzeiten bezogene Zinssätze verwendet.

Sofern für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind, keine Marktpreise (zum Beispiel Börsenkurse) vorliegen, werden die Zeitwerte unter Anwendung anerkannter finanzmathematischer Modelle (Bewertungsmethoden) und unter Zugrundelegung instrumentenspezifischer Marktparameter ermittelt. Devisentermingeschäfte werden auf Basis aktueller Terminkurse bewertet. Dabei werden die in den bilanzierten Devisentermingeschäften fixierten Terminkurse mit den zum Stichtag ermittelten Terminkursen verglichen und die Vor- bzw. Nachteile entsprechend als finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten bilanziert. Für die Ermittlung der Terminkurse zum Stichtag werden die veröffentlichten Referenzkurse (Kassakurse) der Europäischen Zentralbank sowie am Markt beobachtete Terminaufschläge bzw. -abschläge verwendet. Die Marktwerte für die bilanzierten Rohstoffsicherungsgeschäfte werden von den Finanzinstituten ermittelt, mit denen die Rohstoffsicherungsgeschäfte jeweils abgeschlossen wurden. Dabei handelt es sich um indikative (hypothetische) Marktwerte der Einzelabschlüsse auf Mark-to-Market-Niveau zum jeweils genannten Datum.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen von Factoring-Programmen verkauft werden können, ergibt sich der beizulegende Zeitwert aus dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis.

34 | Eventualschulden sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen

EVENTUALSCHULDEN

Zum 31. Dezember 2021 bestanden Eventualschulden aus Haftungsverhältnissen in Höhe von 58,6 Mio. Euro (Vorjahr: 35,3 Mio. Euro). Diese beinhalten unter anderem Garantien gegenüber Kreditinstituten für die Finanzierung zugunsten verbundener Unternehmen. In den Eventualverbindlichkeiten waren Bürgschaften gegenüber Gläubigern von Gemeinschaftsunternehmen im Wert von 13,6 Mio. Euro (Vorjahr: 19,0 Mio. Euro) enthalten.

LEASINGVERHÄLTNISSE

Zum 31. Dezember 2021 bestanden zukünftige Zahlungsverpflichtungen aus eingegangenen Leasingverträgen von 40,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro), deren Laufzeit zum Stichtag noch nicht begonnen hatte.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

In Mio. Euro 31.12.2020 31.12.2021
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, übrige 1.355,0 1.714,6

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalteten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Einkaufsvereinbarungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Komponenten und Ersatzteile im Wert von 1.668,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1.309,8 Mio. Euro). Darüber hinaus waren Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 29,7 Mio. Euro (Vorjahr: 24,6 Mio. Euro) und Verpflichtungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: 7,8 Mio. Euro) enthalten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo für Investitionen, Wartungsverträge und allgemeine Betriebsaufwendungen bewegten sich im geschäftsüblichen Rahmen und sind im Wesentlichen innerhalb eines Jahres fällig.

35 | Ergänzende Informationen zur Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 »Kapitalflussrechnungen« werden Zahlungsströme eines Geschäftsjahres erfasst, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel des Unternehmens darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel wie Barmittel und Sichteinlagen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode durch Korrektur des Konzernergebnisses um Bestandsveränderungen bei derivativen Finanzinstrumenten, Vorräten, Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie zahlungsunwirksamen Posten ermittelt. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt und Effekte aus Währungsumrechnung sowie Änderungen des Konsolidierungskreises dabei bereinigt.

36 | Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN

Die RRPS AG ist gemäß IAS 24 verpflichtet, Angaben in Bezug auf Geschäftsbeziehungen mit Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen, Joint Ventures, Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss sowie Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zu machen. Nahestehende Unternehmen, die vom RRPS-Konzern beherrscht werden oder auf die vom RRPS-Konzern ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, sind in der Anteilsbesitzliste verzeichnet. Die Aufstellung der vollständigen Anteilsbesitzliste des RRPS-Konzerns zum 31. Dezember 2021 ist in Abschnitt 38 | »Anteilsbesitz der RRPS AG, Friedrichshafen« ersichtlich.

Die im Zuge der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der RRPS AG einbezogenen Tochterunternehmen sind im Konzernanhang unter Abschnitt 2 | »Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden« aufgeführt. Die RRPS AG unterhält zu verbundenen, nicht konsolidierten Tochterunternehmen geschäftsübliche Beziehungen, die aus dem normalen Geschäftsverkehr resultieren. Die nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des RRPS-Konzerns nicht wesentlich. Transaktionen der Konzernunternehmen mit Joint Ventures, assoziierten Unternehmen und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss sind ausnahmslos der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der jeweils beteiligten Unternehmen zuzurechnen.

Geschäftsvorfälle zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und sind daher nicht Bestandteil dieser Anhangangabe.

Betrag der Geschäftsvorfälle (01.01. - 31.12.2020) Betrag der Geschäftsvorfälle (01.01. - 31.12.2021)
In Mio. Euro Volumen der erbrachten Leistungen Volumen der erhaltenen Leistungen Volumen der erbrachten Leistungen Volumen der erhaltenen Leistungen
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 60,0 31,3 95,6 54,1
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen 15,0 16,2 0,6 21,2
  75,0 47,5 96,2 75,3
Ausstehende Salden 31.12.2020 Ausstehende Salden 31.12.2021
In Mio. Euro Forderungen Verbindlichkeiten Forderungen Verbindlichkeiten
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 18,6 5,2 17,9 11,2
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen 5,0 11,6 0,4 32,5
  23,7 16,9 18,3 43,7

Die Geschäftsbeziehungen der Gesellschaften des RRPS-Konzerns mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen sowie mit Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen resultieren vorwiegend aus dem laufenden Liefer- und Leistungsverkehr.

Das Transaktionsvolumen aus den Geschäftsbeziehungen mit den Unternehmen des Rolls-Royce Konzerns fällt unter »Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen« und wird in der entsprechenden Zeile in der obenstehenden Tabelle ausgewiesen.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel in Höhe von 900,8 Mio. Euro (Vorjahr: 644,5 Mio. Euro) enthalten 702,1 Mio. Euro (Vorjahr: 447,8 Mio. Euro) kurzfristige Geldanlagen bei Rolls-Royce plc. Darüber hinaus existiert eine Kreditlinie in Höhe von 320,6 Mio. Euro, die der RRPS AG von der Rolls-Royce plc zur Verfügung gestellt wurde. Davon wurden nur 11,1 Mio. Euro in Anspruch genommen.

NAHESTEHENDE PERSONEN

Konzernunternehmen haben mit Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats des RRPS-Konzerns sowie mit anderen Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen bzw. mit Unternehmen, in deren Geschäftsführungs- oder Aufsichtsgremien diese Personen vertreten sind, keine berichtspflichtigen Geschäfte vorgenommen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.

Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des RRPS-Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrats. Die Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats ist in Abschnitt 37 | »Organe« des Konzernanhangs ersichtlich.

Arbeitnehmervertreter, die im Aufsichtsrat tätig sind, erhalten Vergütungen für Arbeitsleistungen außerhalb ihrer Aufsichtsratstätigkeit.

Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder der RRPS AG betrugen:

In Mio. Euro 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2021
Kurzfristig fällige Leistungen 2,1 1,6
davon feste Vergütung 1,4 1,3
davon erfolgsbezogene Vergütung 0,7 0,3
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,5 0,5
davon laufender Dienstzeitaufwand aus Erhöhung der Pensionsrückstellungen 0,5 0,5
  2,6 2,1

Die kurzfristig fälligen Leistungen umfassen insbesondere Gehälter sowie erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile. Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließen den im Geschäftsjahr für die Pensionsverpflichtungen berücksichtigten Dienstzeitaufwand ein.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden weder Vorschüsse (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) noch Abfindungen (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) an Vorstände ausbezahlt.

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands der RRPS AG, die ihre Geschäftstätigkeit vor 2021 beendeten, beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2021 betrug die Rückstellung für Pensionszusagen an diese Vorstände 26,5 Mio. Euro (Vorjahr: 27,4 Mio. Euro).

Die Vorstandsmitglieder nehmen ebenfalls am Long-Term Incentive Plan (LTIP) von Rolls-Royce plc teil.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 wurden die Aufsichtsratsmitglieder mit insgesamt 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) vergütet.

37 | Organe

MITGLIEDER DES VORSTANDS

Der Vorstand der RRPS AG setzt sich wie folgt zusammen:

ANDREAS SCHELL

Vorsitzender des Vorstands

Chief Executive Officer (CEO)

Arbeitsdirektor (bis 14. Januar 2022)

DR. THELSE GODEWERTH (AB 14. JANUAR 2022)

Chief People Officer (CPO) und Arbeitsdirektorin

LOUISE ÖFVERSTRÖM (BIS 14. JANUAR 2022)

Chief Financial Officer (CFO)

DR. OTTO PREISS

Chief Operating Officer (COO)

AUFSICHTSRAT

Dem Aufsichtsrat der RRPS AG gehören somit folgende Aufsichtsratsmitglieder an:

JASMIN STAIBLIN (AB 10. JUNI 2021; VORSITZENDE AB 11. JUNI 2021)

CEO Condir AG

AXEL ARENDT (VORSITZENDER; 31. MAI 2021)

Selbstständiger Unternehmensberater

THOMAS BITTELMEYER* (STELLVERTRENDER VORSITZENDER)

Betriebsratsvorsitzender, Rolls-Royce Power Systems AG, Friedrichshafen

BERND BAADER*

Vice President Operations Engine and Facility, Rolls-Royce Solutions GmbH, Friedrichshafen

ANDREAS BEMERL*

Freigestellter Betriebsrat, Rolls-Royce Power Systems AG, Friedrichshafen

SIMON JOHN CARLISLE

Strategy Director - Civil Aerospace bei Rolls-Royce plc, London/Großbritannien

FIONA DOLAN (BIS 1 1. JANUAR 2022)

CFO of Defense bei Rolls-Royce North America, Reston (Virginia)/USA

SEBASTIAN FAY*

Tarifsekretär IG Metall

MARK GREGORY

General Counsel bei Rolls-Royce plc, London/Großbritannien

ASTRID HARTMANN (AB 12. JANUAR 2022)

Director of Group Business Services bei Rolls-Royce plc, London/Großbritannien

DR. SEBASTIAN RESCH (AB 12. JANUAR 2022)

Operations Director bei Rolls-Royce plc, London/Großbritannien

HELENE SOMMER*

Gewerkschaftssekretärin, zweite Bevollmächtigte der IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben

BENJAMIN STORY (BIS 31. DEZEMBER 2021)

Strategic Marketing Director bei Rolls-Royce plc, London/Großbritannien

DR. ROBERT WATSON

Director l Electrical bei Rolls-Royce plc, London/Großbritannien

ACHIM ZINSER*

Freigestellter Betriebsrat, Rolls-Royce Solutions GmbH, Friedrichshafen

* Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter

Innerhalb des Gesamtaufsichtsrats wurden ein Vermittlungsausschuss, ein Präsidialausschuss und ein Prüfungsausschuss gebildet.

Der Vermittlungsausschuss setzt sich aus Jasmin Staiblin (Vorsitzende; ab 11. Juni 2021), Axel Arendt (Vorsitzender; bis 31. Mai 2021), Thomas Bittelmeyer (stellvertretender Vorsitzender), Simon John Carlisle und Helene Sommer zusammen.

Der Präsidialausschuss setzt sich aus Jasmin Staiblin (Vorsitzende; ab 11. Juni 2021), Axel Arendt (Vorsitzender; bis 31. Mai 2021), Thomas Bittelmeyer (stellvertretender Vorsitzender), Mark Gregory und Helene Sommer zusammen.

Dem Prüfungsausschuss gehören Jasmin Staiblin (Vorsitzende; ab 11. Juni 2021,) Axel Arendt (Vorsitzender; bis 31. Mai 2021), Achim Zinser (stellvertretender Vorsitzender), Andreas Bemerl und Mark Gregory (bis 14. Januar 2022) bzw. Astrid Hartmann (ab 14. Januar 2022), an.

38 | Anteilsbesitz der RRPS AG, Friedrichshafen, Zusatzangaben nach HGB

Name und Sitz der Gesellschaft Unmittelbarer/mittelbarer Anteilsbesitz: Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Ergebnis
in Tsd. EUR
Anmerkungen
Rolls-Royce Solutions GmbH., Friedrichshafen/Deutschland 100% 495.174 0 1)
Rolls-Royce Solutions Asia Pte. Ltd., Singapore/Singapur 100% 154.251 44.083  
Rolls-Royce Solutions Hong Kong Ltd., Hong Kong/China 100% 35.461 5.286  
Rolls-Royce Solutions (Suzhou) Co. Ltd., Suzhou/China 100% 38.126 9.235  
MTU India Pvt. Ltd., Pune/Indien 100% 13.583 718  
PT Rolls-Royce Solutions Indonesia, Jakarta/Indonesien 100% 24.766 3.229  
Rolls-Royce Solutions Japan Co. Ltd, Tokyo/Japan 100% 12.661 403  
MTU China Co. Ltd., Shanghai/China 100% 381 - 45  
MEST Co. Ltd.,Gyeongsangnam-do/Südkorea 47% 12.060 1.461  
Shanxi North MTU Diesel Co. Ltd., Datong/China 49% 54.031 - 3.244  
Rolls-Royce Solutions Korea Ltd., Seoul/Südkorea 100% 862 39  
MTU Power Systems Sdn. Bhd, Kuala Lumpur/Malaysia 49% 1.430 - 674  
MTU Cooltech Power Systems Co. LTD., Shanghai/China 50% 8.065 5 3)
Shanghai MTU Diesel Systems Co. Ltd., Shanghai/China 100% 7.608 - 426 3)
Rolls-Royce Solutions GmbH, Augsburg/Deutschland 100% 5.080 0 2)
Rolls-Royce Solutions Italia S.r.l., Arcola/Italien 100% 22.965 3.380  
Rolls-Royce Solutions Benelux B.V., Dordrecht/Niederlande 100% 18.787 1.342  
Rolls-Royce Solutions Brasil Ltda., São Paulo/Brasilien 100% 10.496 2.544  
Rolls-Royce Solutions America Inc., Detroit/USA 100% 565.931 55.930  
Karl Maybach-Hilfe GmbH (Unterstützungskasse), Friedrichshafen/Deutschland 100% 7.225 0  
Rolls-Royce Solutions France SAS, Beauchamp/Frankreich 100% 11.027 2.712  
Rolls-Royce Solutions Israel Ltd., Nathanya/Israel 100% 2.107 199  
Rolls Royce Solutions Enerji Deniz ve Savunma AS (Turkey)., Hadımköy/Türkei 100% 28.688 18.174  
Rolls-Royce Solutions Magdeburg GmbH, Magdeburg/Deutschland 100% 11.783 0 2)
MTU Polska Sp.z.o.o., Warsaw/Polen 100% 3.353 8  
MTU Yuchai Power Company Ltd., Yulin/China 50% 26.437 - 7.148  
Force MTU Power Systems Private Ltd., Pune/Indien 49% 22.004 - 1.673  
Rolls-Royce Solutions Africa Pty.Ltd, Kapstadt/Südafrika 100% 8.998 2.481  
Rolls-Royce Solutions South Africa Pty. Ltd, Kapstadt/Südafrika 100% 5.508 2.678  
Rolls-Royce Solutions UK Ltd., East Grinstead/Großbritannien 100% 24.932 10.843  
Rolls-Royce Solutions Ibérica Propulsión y Energía S.L., Coslada/Spanien 100% - 3.961 - 1.120  
Rolls-Royce Solutions Ruhstorf GmbH, Ruhstorf/Deutschland 100% - 21.802 - 2.918 1)
LLC Rolls-Royce Solutions Rus, Moskau/Russland 100% 11.427 4.364  
Rolls-Royce Solutions Middle East FZE, Dubai/ Vereinigte Arabische Emirate 100% - 9.901 - 153  
Rolls-Royce Solutions Berlin GmbH, Berlin/Deutschland 85,8% 3.125 0 1)
Servowatch Systems Limited, Maldon/Großbritanien 100% 633 3.611  
Rolls-Royce Solutions Liège Holding S.A., Gräce-Hollogne/Belgien 100% 41.954 - 7.214  
Rolls-Royce Solutions Liège S.A., Gräce-Hollogne/Belgien 100% 40.772 43.148  
Kinolt Immobilien SA, Gräce-Hollogne/Belgien 100% 249 38  
Kinolt Immo SA, Gräce-Hollogne/Belgien 100% - 876 - 51  
Rolls-Royce Solutions Willich GmbH, Willich/Deutschland 100% - 2.720 - 347  
Kinolt FZE, Dubai/ Vereinigte Arabische Emirate 100% 2.922 - 30  
Kinolt Trading and Contracting LLC, Doha/Quatar 90% 2.145 372  
Kinolt SpA, Santiago de Chile/Chile 100% 149 12  
Kinolt LLC, Moskau/Russland 100% 123 572  
Kinolt Sistemas de UPs Ltda, São Paulo/Brasilien 100% 5.936 1.758  
Kowry Energy GmbH., Berlin/Deutschland 19,9% - 1.161 - 1.186 3)

1) EAV mit der Rolls-Royce Power Systems AG
2) EAV mit der Rolls-Royce Solutions GmbH
3) Erstkonsolidierung 2021

39 | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Januar 2022 hat das Management entschieden die Anteile an der Rolls-Royce Solutions Berlin GmbH zum 1. März 2022 vollständig zu übernehmen. Bisher hielt die Rolls-Royce Power Systems AG 85,8% der Anteile. Die vollständige Übernahme der verbleibenden Anteile war ursprünglich für 2023 geplant. Hintergrund des vorgezogenen Anteilserwerbs ist die angestrebte Transformation zum nachhaltigen Lösungsanbieter.

Auch der Ukraine Konflikt bring neue Herausforderungen und wirtschaftliche Auswirkungen für den RRPS-Konzern, welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts noch nicht einschätzbar sind.

 

Friedrichshafen, 18. März 2022

Rolls-Royce Power Systems AG

Andreas Schell, Vorsitzender des Vorstands Chief Executive Officer, CEO

Dr. Thelse Gödewerth, Mitglied des Vorstands Chief People Officer, CPO

Dr. Otto Preiss, Mitglied des Vorstands Chief Operating Officer, COO

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Rolls-Royce Power Systems AG, Friedrichshafen

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Rolls-Royce Power Systems AG, Friedrichshafen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Rolls-Royce Power Systems AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 18. März 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kai Mauden, Wirtschaftsprüfer

ppa. Christian Derosa, Wirtschaftsprüfer