BHB Brauholding Bayern-Mitte AGIngolstadtKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtAKTIVA scrollen
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Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM MUTTERUNTERNEHMEN Die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG hat den Sitz in Ingolstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 5327 eingetragen. II. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und den Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) aufgestellt. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel. Angaben, die wahlweise in der Konzernbilanz, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang gemacht werden können, sind insgesamt im Konzernanhang aufgeführt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss des Mutterunternehmens BHB Brauholding Bayern-Mitte AG wurden alle Tochterunternehmen einbezogen. Der Konsolidierungskreis setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergeben sich keine Änderungen des Konsolidierungskreises. 2. Angabe von Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB Die Anteile an der Herrnbräu Italia s.r.l., Forli (Italien), werden nicht mehr mit den Anschaffungskosten sondern nach der Equity-Methode bewertet. Maßgebend für die Statusänderung der Beteiligung war der Erwerb weiterer Anteile in Höhe von 10 % durch die Herrnbräu GmbH zum 11. März 2019, so dass der Anteil an den Stimmrechten und die Beteiligungsquote des Konzerns an dem Nominalkapital in Höhe von 99 TEUR nunmehr 50 % beträgt. Die erstmalige Einbeziehung der Herrnbräu Italia s.r.l. als assoziiertes Unternehmen erfolgte daher zum 11. März 2019. Die von dieser Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen dem italienischen Handelsrecht; Anpassungen an das deutsche Handelsrecht wurden mangels Wesentlichkeit nicht vorgenommen. Der auf die Beteiligung entfallende Geschäfts- oder Firmenwert betrug zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung als assoziiertes Unternehmen 165 TEUR. Er wird aufgrund der langfristig angelegten Vertriebspartnerschaft linear über 20 Jahre abgeschrieben. Zum Abschlussstichtag des Konzerns wird der Geschäfts- oder Firmenwert noch mit 159 TEUR bilanziert. Das Jahresergebnis 2019 der Herrnbräu Italia s.r.l. beträgt 10 TEUR, das Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf 263 TEUR. Durch die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 6 TEUR und den Anteil am Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 5 TEUR ergibt sich ein Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen von -1 TEUR. 3. Konsolidierungsgrundsätze 3.1 Angaben zum Konsolidierungsstichtag Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entsprechen die Abschlussstichtage der Einzelabschlüsse dem Abschlussstichtag des Mutterunternehmens. 3.2 Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung des Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB durch die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen (Buchwertmethode) zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss, soweit diese vor dem 1. Januar 2010 erfolgt ist. Hieraus sich ergebende aktive Unterschiedsbeträge werden - soweit unmittelbar zurechenbar - den Vermögensgegenständen zugeordnet, darüber hinausgehende Beträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Passive Unterschiedsbeträge werden als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung oder, im Falle von technischen Unterschiedsbeträgen wie im Falle von Unterbewertungen von Tochterunternehmen, in den Rücklagen ausgewiesen. 3.3 Schuldenkonsolidierung Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert. Bei der Schuldenkonsolidierung werden wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet und eliminiert. Bei den Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind die Positionen gegenüber einbezogenen Unternehmen eliminiert. 3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Umsätze werden mit den entsprechenden konzerninternen Aufwendungen verrechnet. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Geschäftsvorfällen zwischen den einbezogenen Unternehmen werden ebenfalls aufgerechnet. Zwischengewinne aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden sowohl für das Anlagevermögen als auch für das Umlaufvermögen unter Berücksichtigung von Steuerabgrenzungen eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den für die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. So genannte à-fonds-perdu-Darlehen und andere Belieferungsrechte werden linear entsprechend der Laufzeit der Verträge bzw. der Abnahmemenge abgeschrieben. Im Anlagenspiegel werden nach vollständiger Abschreibung die historischen Anschaffungskosten und die einbehaltenen Rückvergütungen als Abgang gezeigt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen zwischen fünf und zwölf Jahren für technische Anlagen und Maschinen sowie zwischen fünf und acht Jahren für die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie anderen Anlagen. Bei den Versandgefäßen betragen die den Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern vier Jahre für Flaschen, vier Jahre für Kästen und sechs Jahre für Fässer. Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet; die Anteile an Beteiligungsunternehmen und sonstige Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder minderverzinsliche sonstige Ausleihungen werden entsprechend der steuerlichen Rechtsprechung nicht abgezinst. Den sonstigen Ausleihungen drohende Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen und dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Warenbestände werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit am Bilanzstichtag keine niedrigeren Wiederbeschaffungs- bzw. Verkaufspreise vorliegen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach §§ 274 und 306 HGB erforderlich bzw. zulässig ist. Dabei werden nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Tochtergesellschaften bestehen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der BHB AG von aktuell 30 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. III. ERLÄUTERUNG DER ABSCHLUSSPOSTEN 1. Erläuterung zur Konzernbilanz 1.1 Aktiva Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen resultieren aus Lieferungen oder Leistungen. Sie betreffen ausschließlich die Herrnbräu Italia s.r.l.. Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 1.2 Passiva Konzerneigenkapital Unter dem Posten Gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens ausgewiesen, welches zum 31. Dezember 2019 3.100.000,00 EUR beträgt und in 3.100.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Zum 31. Dezember 2019 waren keine eigenen Aktien im Bestand. Die Kapitalrücklage wurde im Zuge der Sacheinlage der Anteile an der Herrnbräu GmbH & Co. KG und der Herrnbräu GmbH (seit 2014 sind beide Gesellschaften in der Herrnbräu GmbH zusammengefasst) gebildet, sowie im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2010 erhöht. Im Rahmen der Gründung der BHB AG am 26. Oktober 2009 wurde ein genehmigtes Kapital geschaffen. Zur Optimierung der Kapitalausstattung der BHB AG, das heißt insbesondere auch um der Gesellschaft bestmögliche kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten bei entsprechendem Kapitalbedarf zu ermöglichen, wurde das genehmigte Kapital 2009 durch ein neues genehmigtes Kapital 2014 in Höhe von 620.000,00 EUR mit der Möglichkeit zum sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ersetzt. Das genehmigte Kapital 2014 ist zum 3. Juli 2019 ausgelaufen. In der Hauptversammlung vom 5. Juli 2019 wurde daher das genehmigte Kapital 2014 durch ein neues genehmigtes Kapital 2019 in gleicher Höhe mit der Möglichkeit zum sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss neu geschaffen. Der Vorstand ist bis zum 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 620.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Über die Ausgabe der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2019 ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. In der Hauptversammlung vom 6. Juli 2012 wurde eine Ermächtigung für fünf Jahre zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und mit Möglichkeit des Ausschlusses des Andienungsrechts der Aktionäre beschlossen. Diese Ermächtigung wurde in der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 um weitere fünf Jahre bis zum 29. Juni 2022 verlängert. Die Ermächtigung darf weiterhin nicht zum Handel mit eigenen Aktien verwendet werden. Im Geschäftsjahr 2019 ist von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 58 Abs. 2 AktG aus dem Jahresüberschuss der BHB AG einen Teilbetrag in Höhe von 94.825,67 EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Ansonsten sind die Rücklagen in 2019 unverändert geblieben. Die Steuerrückstellungen betreffen ausschließlich Ertragsteuern. Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: scrollen
Die Rückstellung für Gebindepfand beinhaltet das absehbare Risiko zukünftiger Zahlungsverpflichtungen nach dem Bilanzstichtag. Die Höhe der Rückstellung wurde anhand von zugrundeliegenden statistischen Daten und einer unterstellten Umlaufgeschwindigkeit von einem Monat ermittelt. Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Konzernbilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. scrollen
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Die passiven latenten Steuern resultieren aus dem Umstand, dass in der Handels- und der Steuerbilanz unterschiedliche Abschreibungssätze auf die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorgenommen werden, woraus zeitliche Unterschiede zwischen den Wertansätzen resultieren, die sich in der Zukunft voraussichtlich umkehren werden. Der konzerneinheitliche Steuersatz für die Bewertung der latenten Steuern beträgt 30 %. Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Konzernbilanz aufgeführten Verbindlichkeiten ist die Haftung aus einer zugunsten eines Kunden übernommenen Bürgschaft gegenüber einem Kreditinstitut in Höhe von 60 TEUR zu vermerken. Da der Kunde seinen Darlehensverpflichtungen planmäßig nachkommt, wird mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nicht gerechnet. IV. ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende Tätigkeitsbereiche: scrollen
Von den Umsatzerlösen wurden 1.425 TEUR (Vorjahr 1.301 TEUR) im Ausland erzielt, die übrigen Umsatzerlöse im Inland. Die Pachterlöse betreffen die vereinnahmten Pachten für eigene und angepachtete Gaststätten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten mit 112 TEUR die Vertriebskosten für das Ausland. Diese Aufwendungen wurden im Vorjahr (109 TEUR) als Erlösschmälerungen bei den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Wertberichtigung bzw. den Ausfall von Ausleihungen an Kunden. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der ausgewiesene Betrag beinhaltet im Wesentlichen die Ertragsteuerbelastung des laufenden Jahres in Höhe von 140 TEUR (Vorjahr 144 TEUR), sowie Aufwendungen aus passiven latenten Steuern in Höhe von 39 TEUR (Vorjahr 14 TEUR). Sonstige Steuern Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Grund- und Kfz-Steuer. V. SONSTIGE ANGABEN Ereignisse nach dem Stichtag Wesentliche Ereignisse, die nach dem Stichtag eingetreten sind und einen substanziellen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns gehabt hätten, waren nicht zu verzeichnen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Nutzung eines Teils der Produktionsanlagen sowie der Geschäftsausstattung liegen Operating-Leasingverträge zugrunde. Dies trägt auch zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber. Die Summe der künftigen Leasing- und Mietverpflichtungen für Mobilien beträgt 976 TEUR. Hierbei sind bestehende Verpflichtungen bis 2025 berücksichtigt. Außerdem hat der Konzern eine Reihe von Gaststättenobjekten angepachtet. Den Mietverpflichtungen stehen Mieterlöse in gleichem Umfang gegenüber. Das Bestellobligo liegt im branchenüblichen Rahmen. Die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Rohstoffkontrakten belaufen sich auf 872 TEUR. Weiterhin sind neue Anlagen für den Flaschenkeller in Höhe von 504 TEUR beauftragt. Die Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag mit der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft über die Anpachtung des Brauereigeländes betragen 258 TEUR pro Jahr. Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: scrollen
Die Statistik beinhaltet nicht die beiden Vorstände. Mitglieder des Aufsichtsrats Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2019: scrollen
Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über eine Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Der Vorstand besteht aus scrollen
Die Mitglieder des Vorstandes üben diese Funktion seit 2009 aus und sind aktuell bis 2024 bestellt. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 10 eine Regelung der Vergütung von Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jährlich 2.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung in Höhe von 4.000,00 EUR. Insgesamt betrug die an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 gezahlte Vergütung 8.000,00 EUR. Vergütung der Mitglieder des Vorstands Die Angaben der Gesamtbezüge des Vorstands sind nach § 314 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 18 TEUR und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. VI. ANGABEN ÜBER DEN ANTEILSBESITZ AN ANDEREN UNTERNEHMEN VON MINDESTENS 20 % DER ANTEILE Die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB bzw. § 313 Abs. 2 HGB sind in den Erläuterungen zum Konsolidierungskreis bzw. zu dem Bilanzposten Beteiligungen enthalten. Die Herrnbräu GmbH hat für das Geschäftsjahr 2019 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind nach § 325 Abs. 1 bis 1b HGB am 13. Mai 2019 offengelegt worden. VII. ANGABE ÜBER DAS BESTEHEN EINER BETEILIGUNG AN DER GESELLSCHAFT, DIE NACH § 20 ABS. 1 ODER 4 AKTG DER GESELLSCHAFT MITGETEILT WORDEN IST Die Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft mit Sitz in Ingolstadt hält an dem Mutterunternehmen mehr als 25 % des Aktienkapitals. VIII. WEITERE ANGABEPFLICHTEN NACH DEM AKTIENGESETZ In der Hauptversammlung der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG vom 5. Juli 2019 wurde der Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung angenommen. IX. ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAGVorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG aus deren Jahresüberschuss einen Betrag in Höhe von 94.825,67 EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem verbleibenden Bilanzgewinn der Muttergesellschaft in Höhe von 186.000,00 EUR eine Dividende in Höhe in 0,06 EUR je Aktie an die Aktionäre auszuschütten. Bei 3.100.000 Aktien entspricht dies einer Dividende von insgesamt 186.000,00 EUR. X. NACHTRAGSBERICHT Hinsichtlich möglicher Auswirkungen der im Jahr 2020 aufgetretenen Ausbreitung des neuartigen sog. Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf das Geschäftsjahr 2020 verweisen wir auf die Risikoberichterstattung im Lagebericht.
Ingolstadt, 12. März 2020 Gerhard Bonschab, Vorstand Franz Katzenbogen, Vorstand Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2019der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
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Entwicklung des Anlagevermögens(Bruttodarstellung)scrollen
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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 14. März 2020 DR.
KLEEBERG & PARTNER GMBH
Prof Dr. Zwirner, Wirtschaftsprüfer Dr. Busch, Wirtschaftsprüferin KONZERNLAGEBERICHTI. Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell und Überblick über die Konzernstruktur Die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (nachfolgend: BHB Brauholding AG und/oder Gesellschaft genannt) fungiert als Mutterunternehmen des Konzerns. Die geschäftlichen Aktivitäten der BHB Brauholding AG erstrecken sich auf die Wahrnehmung von Verwaltungs- bzw. Holdingfunktionen, während der operative Geschäftsbetrieb in ihrer Tochtergesellschaft, der HERRNBRÄU GmbH, ausgeübt wird. Der Gewinn der HERRNBRÄU GmbH wird im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages an die BHB Brauholding AG abgeführt. Das Kerngeschäft der HERRNBRÄU GmbH umfasst die Eigenproduktion und den Vertrieb von Bieren und alkoholfreien Getränken. Daneben ist diese Gesellschaft im Handelsgeschäft mit Getränken anderer Hersteller aktiv. Mittels einer nunmehr seit 11. März 2019 bestehenden 50%-Beteiligung an der HERRNBRÄU Italia s.r.l., Forli (Italien) verstärkt die HERRNBRÄU GmbH zudem ihren Auslandsvertrieb. Die Anteile an der HERRNBRÄU Italia s.r.l., Forli (Italien), werden nicht mehr mit den Anschaffungskosten, sondern nach der Equity-Methode bewertet. Maßgebend für die Statusänderung der Beteiligung war der Erwerb weiterer Anteile in Höhe von 10 % durch die HERRNBRÄU GmbH, sodass der Anteil an den Stimmrechten und die Beteiligungsquote des Konzerns an dem Nominalkapital in Höhe von 99 TEUR nunmehr 50 % beträgt. Die erstmalige Einbeziehung der HERRNBRÄU Italia s.r.l. als assoziiertes Unternehmen erfolgte daher zum 11. März 2019. Der BHB Konzern hat sich als traditioneller bayerischer Bierspezialist mit besonderem Schwerpunkt auf Weißbierspezialitäten etabliert. Das heutige gesamte Markenportfolio umfasst 12 Weißbier-, 30 untergärige Bierspezialitäten und 4 Biermischgetränke. Mit Bernadett Brunnen bietet die HERRNBRÄU GmbH auch eine große Vielfalt an Mineralwasser und alkoholfreien Erfrischungsgetränken an. 17 verschiedene Sorten stehen als Durstlöscher bereit. Allen Produkten gemein sind die Reinheit sowie die mehrfach prämierte, ausgezeichnete Qualität. Daneben hält die HERRNBRÄU GmbH 100 % der Anteile an der Unterstützungskasse der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt GmbH. Die Unterstützungskasse erfüllt alte Pensionsleistungen des BHB-Konzerns.
Ein weiteres Tochterunternehmen im BHB Konzern, an dem 100 % des Stammkapitals gehalten werden, ist die Mittelbayerische Getränke-Vertrieb GmbH, sie dient dem Vertrieb und der Logistik von Getränken im BHB Konzern. Die Ingobräu Vertriebs GmbH ist ein Unternehmen des BHB Konzerns und dient dem Betrieb von Gaststätten sowie dem Vertrieb von Getränken und dem damit zusammenhängenden Marketing. II. Wirtschaftsbericht 1. Makroökonomisches Marktumfeld Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Weltkonjunktur bleibt vorerst ohne Schwung In den vergangenen Monaten hat sich die weltwirtschaftliche Dynamik weiter verringert. Am aktuellen Rand zeichnet sich aber eine Stabilisierung der Konjunktur ab; in den Schwellenländern scheinen sich die Erwartungen bereits etwas aufzuhellen. Stützend wirkt eine Lockerung der Geldpolitik; sie ist in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften wieder stark expansiv ausgerichtet, und niedrigere US-Zinsen haben es den Zentralbanken in den Schwellenländern erlaubt, die Zinsen auf breiter Front zu senken. Hinzu kommen in einigen Ländern spürbare Anregungen von der Finanzpolitik. Vor diesem Hintergrund dürfte die Weltwirtschaft allmählich wieder Tritt fassen. Der Produktionsanstieg bleibt aber verhalten, nicht zuletzt weil die bisher recht robuste US-Konjunktur zunächst noch an Fahrt verliert und auch die Expansion der chinesischen Wirtschaft sich in der Grundtendenz weiter leicht verlangsamt. Der Anstieg der Weltproduktion, gerechnet auf Basis von Kaufkraftparitäten, wird in diesem Jahr auf 3,0 % zurückgehen, die geringste Rate seit der Großen Rezession im Jahr 2009. Im kommenden Jahr dürfte die Zuwachsrate mit 3,1 % nur wenig höher ausfallen. Das IfW Kiel hat seine Prognose vom September für 2019 und 2020 nochmals leicht - um jeweils 0,1 Prozentpunkte - reduziert. Für 2021 erwartet es unverändert einen Zuwachs um 3,4 %. Eine erheblich ungünstigere Konjunkturentwicklung könnte in dem Fall eintreten, dass sich die Rahmenbedingungen für den internationalen Handel weiter spürbar verschlechtern und das Investitionsklima zusätzlich belastet wird. Dieses Abwärtsrisiko ist umso größer, je stärker die Schwäche in der Industrie mit zunehmender Dauer auf die Aktivität in der übrigen Wirtschaft durchwirkt. (Quelle: IfW, Kieler Konjunkturberichte Nr. 61, 2019|Q4). Abschwung flaut nur allmählich ab - Industrieschwäche verzögert die Erholung Die Konjunktur in Deutschland fasst nur allmählich wieder Tritt. Nach einem schwachen Sommerhalbjahr dürfte das Bruttoinlandsprodukt auch im Abschlussquartal des laufenden Jahres kaum mehr als stagnieren. Die wirtschaftliche Entwicklung bleibt dabei zweigeteilt. Maßgeblich für den anhaltenden Abschwung, der bereits im vergangenen Jahr einsetzte, ist die deutlich rückläufige Industrieproduktion; mittlerweile befindet sich die Industrie sogar in der Rezession. Dazu beigetragen hat vor allem das eingetrübte weltwirtschaftliche Umfeld, wobei die hohe weltweite wirtschaftspolitische Unsicherheit die auf die Produktion von Investitionsgütern spezialisierte deutsche Wirtschaft in besonderem Maße belastet. Mittlerweile hat sich auch in Deutschland das Investitionsklima spürbar verschlechtert. In der Folge dürften die Unternehmen ihre Investitionstätigkeit in den kommenden Quartalen noch einmal deutlich zurückfahren. Die schwache Industriekonjunktur zieht auch die unternehmensnahen Dienstleistungsbranchen zunehmend in Mitleidenschaft. Demgegenüber befinden sich die konsumnahen Dienstleistungsbereiche weiter auf Expansionskurs. Trotz des nunmehr deutlich langsameren Beschäftigungsaufbaus ziehen die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte weiter deutlich an. Neben den weiter recht kräftigen Lohnzuwächsen tragen dazu auch zahlreiche einkommenserhöhende Maßnahmen seitens der Finanzpolitik bei. Die Baubranche boomt nach wie vor, nicht zuletzt aufgrund der weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen. Im Verlauf des kommenden Jahres dürfte sich die gesamtwirtschaftliche Produktion allmählich wieder etwas beleben. Dafür spricht auch die wieder leicht anziehende Weltkonjunktur. In der Folge dürfte die Industrieproduktion ihren Boden finden und zumindest wieder etwas anziehen. Eine große Dynamik wird die Konjunktur dabei freilich nicht entfalten. Zwar dürfte das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 mit 1,1 % deutlich stärker zulegen als im laufenden Jahr, für das sich ein Anstieg von 0,5 % abzeichnet. Für die höhere Zuwachsrate im kommenden Jahr ist jedoch vor allem die dann höhere Zahl an Werktagen verantwortlich. Die Budgetüberschüsse der öffentlichen Haushalte werden deutlich zurückgehen: Während die Ausgaben weiterhin kräftig ausgeweitet werden, werden die Einnahmen durch die schwache Konjunktur spürbar belastet. Nach dem Rekordüberschuss in Höhe von über 60 Mrd. Euro im Jahr 2018 rechnet das IfW Kiel für das Jahr 2021 mit einem leichten Defizit. (Quelle: IfW, Kieler Konjunkturberichte Nr. 62, 2019|Q4). Das Marktumfeld für Getränke in Deutschland Bierabsatz im Jahr 2019 um 1,9 % niedriger als im Vorjahr, Inlandsabsatz von Bier seit 1993 um ein Viertel zurückgegangen Im Jahr 2019 haben die in Deutschland ansässigen Brauereien und Bierlager insgesamt rund 9,2 Milliarden Liter Bier abgesetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank damit der Bierabsatz gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % beziehungsweise 177,9 Millionen Liter. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführte Bier nicht enthalten. Bierexport in EU-Staaten gesunken, Ausfuhr in Staaten außerhalb der EU gestiegen 82,6 % des gesamten Bierabsatzes waren für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz sank im Vergleich zu 2018 um 2,1 % auf 7,6 Milliarden Liter. Steuerfrei (Exporte und Haustrunk) wurden 1,6 Milliarden Liter Bier abgesetzt (-1,1 %). Davon gingen 0,9 Milliarden Liter (-4,3 %) in EU-Staaten, 0,7 Milliarden Liter (+3,4 %) in Staaten außerhalb der EU. 1,0 % weniger Biermischgetränke abgesetzt als im Vorjahr Biermischungen - Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen - machten im Jahr 2019 mit 439,5 Millionen Litern 4,8 % des gesamten Bierabsatzes aus. Gegenüber dem Jahr 2018 wurden 1,0 % weniger Biermischungen abgesetzt. Inlandsabsatz von Bier seit 1993 um mehr als ein Viertel zurückgegangen Seit 1993 - dem Jahr des Inkrafttretens der Neufassung des Biersteuergesetzes - hat sich der Bierabsatz insgesamt um 2,0 Milliarden Liter oder 17,8 % verringert. Der versteuerte Inlandsabsatz hat in diesem Zeitraum um 27,6 % abgenommen, wogegen sich der steuerfreie Absatz (Exporte und Haustrunk) in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt hat (+132,0 %). Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/01/PD20 Erfrischungsgetränke: Pro-Kopf-Verbrauch bleibt 2019 stabil Der Konsum von Erfrischungsgetränken in Deutschland zeigte sich nach vorläufigen Berechnungen der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) im Jahr 2019 stabil. Danach lag der Pro-Kopf-Verbrauch von Erfrischungsgetränken bei 123,5 Litern (2018:123,6 Liter) und somit nur leicht unter dem Vorjahresniveau. Innerhalb der Kategorie setzte sich die Verschiebung hin zu kalorienreduzierten und -freien Getränken deutlich fort. Der Trend zu weniger kalorischen Alternativen hält somit an: Vor allem die "leichten" Varianten bei Cola und Cola-Mischgetränken (2019: 12,2 Liter, 2018: 11,3 Liter) sowie Limonaden (2019: 4,3 Liter, 2018: 3,2 Liter) werden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern immer beliebter. Dieses Wachstum bei den leichten Getränken entspricht dem Wunsch nach kalorienfreien bzw. -reduzierten Getränken, die geschmackliche Vielfalt bieten. Maßgeblich sind hierbei ebenso die Anstrengungen der Branche, in der Kategorie einen nachhaltigen Beitrag zur Reduktion des Zuckerkonsums aufzustellen. Die wafg unterstützt die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie der Bundesregierung. Der konkrete Beitrag strebt - bezogen auf die Kategorie Erfrischungsgetränke und den Zeitraum 2015 bis 2025 - eine Zucker- und Kalorienreduktion von 15 % an (siehe www.wafg.de/themen/brancheninitiativen/ branchenbeitrag-kalorienreduktion). Die Marktentwicklung zeigt, dass entsprechende Angebote der Unternehmen bei den Konsumenten offenbar Zuspruch finden. Aus Sicht der wafg ist für den Erfolg des Branchenbeitrags (neben der Verbraucherakzeptanz) weiterhin eine sachgerechte Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen geboten. Die wafg setzt sich daher bereits seit geraumer Zeit für eine Fortschreibung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke dahingehend ein, dort die Marktentwicklungen nachzuvollziehen und insbesondere Beschreibungen für die Produktgruppen "Leichte Schorle" und "Leichte Limonade" zu ergänzen. (Quelle:www.wafg.de/fileadmin/presse/wafg-pressemitteilung_erfrischungs-getraenke_pro-kopf-verbrauch_bleibt_2019_stabil.pdf 03.03.2020) 2. Geschäftsverlauf und Lage Der Brutto-Umsatz der BHB Brauholding konnte im Geschäftsjahr 2019 um 2,2 % gesteigert werden. Der Gesamt-Getränke-Absatz fiel im Geschäftsjahr 2019 um 2,0 % auf 221,1 thl, nach 225,6 thl im Vorjahr. Der Gesamtabsatz ist der zweitbeste Gesamtabsatz der letzten 15 Jahre und der Gesamtumsatz ist der Beste in der jüngeren Historie. Der Konzernjahresüberschuss erhöhte sich auf 254 TEUR nach 218 TEUR im Vorjahr. Der geplante Gesamt-Getränke-Absatz fürs Geschäftsjahr 2019 von 221,3 thl wurde nahezu exakt mit 221,1 thl erreicht. Die geplanten Gesamt-Brutto-Umsatzerlöse waren mit 17,8 Mio. EUR prognostiziert, ausgewiesen sind 18,1 Mio. EUR, mit einer prognostizierten EBIT-Marge von 2,3 bis 2,6 %, erzielt wurden 2,6 %. a) Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Brutto-Umsatzerlöse des BHB Brauholding Konzerns um 2,2 % und beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 18.056 TEUR, nach 17.670 TEUR im Vorjahr. Die Steigerung der Umsatzerlöse ist in Höhe von 112 TEUR darauf zurückzuführen, dass Vertriebskosten für den Auslandsvertrieb als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen werden. Im Geschäftsjahr 2018 war dies ein Betrag in Höhe von 109 TEUR, er wurde als Erlösschmälerungen bei den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Getränkeumsatzerlöse lagen mit 16.105 TEUR (excl. 766 TEUR Biersteuer) um 370 TEUR über dem Vorjahreswert von 15.735 TEUR (excl. 787 TEUR Biersteuer). Die Pachterlöse in Höhe von 1.217 TEUR im Vorjahr stiegen auf 1.247 TEUR. Die sonstigen Erlöse fielen von 718 TEUR auf 704 TEUR. Der Gesamt-Getränke-Absatz der BHB Brauholding fiel im Geschäftsjahr 2019 um 2,0 % auf 221,1 thl, nach 225,6 thl im Vorjahr. Der Gesamtabsatz war der zweitbeste Gesamtabsatz in der jüngeren Unternehmenshistorie nach dem Geschäftsjahr 2018 mit dem Jahrhundertsommer. Der Gesamtabsatz umfasst sowohl die Eigenproduktion als auch den Absatz innerhalb des Handelsgeschäfts. Die eigenproduzierten Getränke (HERRNBRÄU Biere und Bernadett Brunnen AfG) fielen um 3,1 %. Die Handelswaren (Bier und alkoholfreie Getränke) stiegen um 10,1 %, beziehungsweise um 1.868 hl. Im Bereich Handel national ist ein Gesamt-Absatzminus von 4,8 % auszuweisen. Der Gesamtexportabsatz nahm um 1,6 % zu. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Hektoliter-Absätze in die EU-Länder Italien, Polen, Rumänien und neuerdings auch in China. Im Bereich Gastronomie Ingolstadt und überregional stieg der Gesamt-Absatz um 1,4 %. Die Bestandsveränderungen, andere aktivierte Eigenleistungen und die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich auf 118 TEUR, im Vorjahr betrugen sie 7 TEUR. Wesentlicher und einziger Grund sind die Bestandsveränderungen. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren stiegen um 67 TEUR (um 1,3 %) auf 5.211 TEUR (Vorjahr: 5.144 TEUR). Darin enthalten sind u. a. die Roh- und Braustoffe für die Bierherstellung in Höhe von 927 TEUR (Vorjahr: 942 TEUR), die Grund- und Hilfsstoffe für die Produktion von alkoholfreien Getränken mit 628 TEUR (Vorjahr: 649 TEUR), die Abfüll- und Verpackungsmaterialien mit 489 TEUR (Vorjahr: 492 TEUR), Betriebsstoffe für die Energieversorgung mit 645 TEUR (Vorjahr: 743 TEUR) und der Einkauf von Handelswaren in Höhe von 1.894 TEUR (Vorjahr: 1.715 TEUR). Die weiteren darin enthaltenen Kostenarten wie Instandhaltung, Sonstige Betriebsstoffe und Kleinmaterial blieben weitgehend konstant. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen, das sind Pachten für von der BBI Immobilien AG oder von Dritten angepachtete Gastronomieobjekte, verminderten sich auf 1.212 TEUR (Vorjahr: 1.225 TEUR). Die Pachtspanne ist besser als im Vorjahr, es bestehen keine Leerstände. Aus den Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und sonstigen betrieblichen Erträgen resultierte nach Abzug des Materialaufwandes ein Rohergebnis in Höhe von 10.985 TEUR (Vorjahr: 10.522 TEUR). Der Personalaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum um 129 TEUR (+ 2,4 %), und belief sich insgesamt auf 5.390 TEUR. Die Entgelte des Brauertarifvertrags wurden ab dem 1. März 2019 linear um 3,25 % erhöht. Der Entgelttarifvertrag in der Erfrischungsgetränkeindustrie, in dem die Mitarbeiter der Mittelbayerischen Ge- tränke-Vertrieb eingruppiert sind, wurde zum 1. August 2019 um 2,5 % erhöht. Die Mitarbeiterzahl im BHB Brauholding Konzern fiel im Jahresdurchschnitt von 79,1 auf 78,7 Stellen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beliefen sich in Summe auf 1.647 TEUR (Vorjahr: 1.578 TEUR) und liegen weiterhin auf hohem Niveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 266 TEUR gegenüber dem Vorjahreswert von 3.213 TEUR auf 3.479 TEUR. Darin sind enthalten 112 TEUR (Vorjahr: 109 TEUR) Vertriebskosten für den Auslandsvertrieb, sie waren bisher als Erlösschmälerungen bei den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der Werbeaufwand erhöhte sich um 24 TEUR auf 740 TEUR (Vorjahr: 716 TEUR). Die fremden Frachten und Sub-Unternehmerfuhrleistungen nahmen um 57 TEUR auf 746 TEUR zu. Die Leasingaufwendungen verminderten sich um 19 TEUR auf 367 TEUR. Die Jahresabschluss- und Zwischenabschlusskosten, die Kosten von Hauptversammlung und Kapitalmarktkonferenzen, die Research-Analysen sowie andere untergeordnete Kosten beliefen sich auf 124 TEUR. Sie betrugen im Vorjahr 105 TEUR. Die übrigen Aufwandspositionen wie Frachten, Verwaltungsaufwendungen, Instandhaltungen, Versicherungen u. a. blieben weitgehend unverändert. Die sonstigen Zinsen und die Erträge aus Ausleihungen lagen bei 59 TEUR (Vorjahr: 57 TEUR). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen verminderten sich von 78 TEUR im Vorjahr auf nunmehr 14 TEUR. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen 29 TEUR (Vorjahr: 21 TEUR), davon entfielen 18 TEUR auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Roboter in der Fassabfüllanlage und Anzahlungen. Im Geschäftsjahr 2019 betrug das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) 462 TEUR (Vorjahr: 398 TEUR), das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 2.109 TEUR (Vorjahr: 1.976 TEUR) und das EBT (Ergebnis vor Steuern) lag bei 433 TEUR, nachdem es im Vorjahr 377 TEUR betragen hatte. Die Biersteuer wurde im Rahmen der Kennzahlenermittlung, wie auch die übrigen Kostensteuern, dem Betriebsergebnis zugeordnet. Das Finanzergebnis stieg von -42 TEUR im Vorjahr auf 16 TEUR im Geschäftsjahr 2019. Wesentlicher Grund ist die Abnahme der Abschreibungen auf Finanzanlagen. Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 179 TEUR (Vorjahr: 158 TEUR) sowie der Sonstigen Steuern von 51 TEUR (Vorjahr: 51 TEUR) wurde ein Konzernjahresüberschuss von 254 TEUR (Vorjahr: 218 TEUR) erzielt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten latente Steuern in Höhe von 39 TEUR (Vorjahr: 14 TEUR). Der Aufwand für die Bildung von passiven latenten Steuern resultiert aus unterschiedlichen Bewertungsansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz. Die Sonstigen Steuern betrugen 51 TEUR (Vorjahr: 51 TEUR). Darin enthalten sind die Grund- und Kfz-Steuer. Die Biersteuer wurde gem. § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) direkt von den Umsatzerlösen, als direkt mit dem Umsatz verbundene Steuer, abgezogen. Der erwirtschaftete Konzernjahresüberschuss betrug 254.120,49 EUR. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 133.149,96 EUR und der Einstellung in Gewinnrücklagen von 94.825,67 EUR wurde ein Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 292.444,78 EUR erzielt. Vorstand und Aufsichtsrat haben gem. § 58 Abs. 2 AktG aus dem Jahresüberschuss der BHB AG einen Teilbetrag von 94.825,67 EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Ansonsten ist die Rücklage in 2019 unverändert geblieben. Aus dem Bilanzgewinn schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 0,06 EUR je Aktie vor. Bei 3.100.000 ausstehenden Aktien entspricht dies einer Dividende von insgesamt 186.000,00 EUR. Der dann noch verbleibende Bilanzgewinn von 106.444,78 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 710 TEUR (Vorjahr: 432 TEUR). Sie entfallen auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Roboter in der Fassabfüllanlage und Anzahlungen für die Flaschenreinigungsmaschine. Investitionen Insgesamt investierte der BHB Brauholding Konzern im Berichtsjahr 2.886 TEUR in das Anlagevermögen. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreswert von 3.076 TEUR eine Verminderung der Investitionen um 190 TEUR dar. Von den Gesamtinvestitionen entfielen 1.613 TEUR, davon geleistete Anzahlungen für die neue Flaschenreinigungsanlage von 345 TEUR, (Vorjahr: 1.427 TEUR) auf Investitionen für Sachanlagen. Darin enthalten sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Bauten auf fremden Grundstücken, die Technischen Anlagen und Maschinen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Für Software, Bierlieferungsrechte und geleistete Anzahlungen wurden 386 TEUR (Vorjahr: 409 TEUR) aufgewendet, die gesamte Summe betraf ausschließlich die Bierlieferungsrechte. Die Anteile an der HERRNBRÄU Italia s.r.l., Forli (Italien), wurden von 40 % auf nunmehr 50 % erhöht. Dafür wurden 52 TEUR aufgewendet. Weitere 830 TEUR (Vorjahr: 1.240 TEUR) wurden in die Absatzfinanzierung investiert, wobei im Geschäftsjahr 997 TEUR an Tilgungen zurückgeflossen sind und 14 TEUR an Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen wurden. Zum Bilanzstichtag betrugen die Sonstigen Ausleihungen 2.355 TEUR (Vorjahr: 2.535 TEUR). Liquidität Im Geschäftsjahr 2019 fiel der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Vorjahreswert von 2.308 TEUR auf 1.881 TEUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf -1.784 TEUR (Vorjahr: -2.021 TEUR). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug 63 TEUR nach -285 TEUR im Geschäftsjahr 2018. Die Kapitalflussrechnung weist die Entwicklung der Zahlungsströme aus. Sie ist nach der indirekten Methode aus dem Konzernjahresabschluss abgeleitet. Die Ermittlung dieser Werte erfolgt unter Anwendung der Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Nr. 21 (DRS 21). c) Vermögenslage Zum Stichtag betrug die Konzernbilanzsumme 14.444 TEUR und lag damit um 401 TEUR über dem Vorjahreswert von 14.043 TEUR. Das Anlagevermögen stieg zum 31. Dezember 2019 auf 9.678 TEUR, nachdem es im Vorjahr 9.493 TEUR betrug. Die immateriellen Vermögensgegenstände (Bierlieferungsrechte, Software und geleistete Anzahlungen) erhöhten sich auf 1.463 TEUR (Vorjahr: 1.399 TEUR). Von diesem Wert entfallen auf die Bierlieferungsrechte 1.399 TEUR. Die Sachanlagen erhöhten sich auf 5.569 TEUR (Vorjahr: 5.319 TEUR). Im Berichtsjahr waren bei den Technischen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung in erster Linie die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Füllereianlagen, LKW und Gabelstapler, Gaststättenausstattung und Emballagen sowie insbesondere geleistete Anzahlungen für die Flaschenreinigungsanlage bestimmend. Den Zugängen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 1.613 TEUR, davon geleistete Anzahlungen von 345 TEUR, standen Abschreibungen von 1.371 TEUR gegenüber. Die Veränderung der sonstigen Ausleihungen wurde bereits bei den Investitionen erläutert. Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Unfertige Erzeugnisse und Fertige Erzeugnisse) erhöhten sich stichtagsbezogen von 1.816 TEUR auf 1.877 TEUR. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betrugen 1.885 TEUR und erhöhten sich damit um 35 TEUR (Vorjahr: 1.850 TEUR). Stichtagsbezogen erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 69 TEUR auf 1.628 TEUR. Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen - dies ist die HERRNBRÄU Italia s.r.l. betrugen zum Bilanzstichtag 4 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Im Vorjahr bestand stattdessen eine Verbindlichkeit gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 6 TEUR. Die sonstigen Vermögensgegenstände verminderten sich um 38 TEUR auf 253 TEUR (Vorjahr: 291 TEUR). Darin enthaltene Positionen sind u. a. Lieferantenpfand und Energiesteuerrückerstattung. Die Summe des Lieferantenpfandes beträgt für sich betrachtet 109 TEUR. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten auf 971 TEUR (Vorjahr: 811 TEUR). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verminderten sich auf 33 TEUR (Vorjahr: 73 TEUR). Dies sind abgegrenzte Speditions-LKW-Lackierungen, Sponsoringverträge und sonstige Jahresabschlussabgrenzungen. Das Grundkapital in Höhe von 3.100 TEUR blieb im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 unverändert, die Kapitalrücklage mit einem Wert von 7.278 TEUR ebenfalls. Die Gewinnrücklage betrug 239 TEUR und der Bilanzgewinn belief sich auf 292 TEUR. Das gesamte Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 betrug 10.909 TEUR, die Eigenkapitalquote lag bei 75,5 % (2018: 77,2 %). Diese Werte zeigen weiterhin die sehr solide Finanzierungsstruktur des BHB Brauholding Konzerns. Die Rückstellungen nahmen von 631 TEUR im Vorjahr auf 671 TEUR zu. Darin enthalten sind Steuerrückstellungen in Höhe von 6 TEUR, sie betrugen im Vorjahr 7 TEUR. Die Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 14 TEUR betreffen die sog. Altfälle in der Unterstützungskasse. Die sonstigen Rückstellungen betrugen 652 TEUR (Vorjahr: 610 TEUR). Dies waren im Wesentlichen Rückstellungen für Pfandrücknahmeverpflichtungen in Höhe von 398 TEUR (Vorjahr: 372 TEUR), für Personal 161 TEUR (Vorjahr: 158 TEUR), Jahresabschlusskosten, Starkverschmutzerzuschlag sowie andere untergeordnete Positionen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 710 TEUR (Vorjahr: 432 TEUR). Sie entfallen auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Roboter in der Fassabfüllanlage und Anzahlungen für die Flaschenreinigungsmaschine. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich auf 868 TEUR (Vorjahr: 992 TEUR); hierbei handelte es sich durchweg um Verbindlichkeiten aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. Die sonstigen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen Bier-, Umsatz- und Lohnsteuer, Rückvergütungen und Kautionen, waren bei 858 TEUR, nachdem sie im Vorjahr 758 TEUR betragen haben. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich um 6 TEUR auf 13 TEUR. Dies sind abgegrenzte Werbekostenzuschüsse von Handelswarenlieferanten. Die passiven latenten Steuern betrugen 415 TEUR (Vorjahr: 376 TEUR). 3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Unternehmenssteuerung zogen wir die Kennzahlen EBIT und Ausstoß pro Mitarbeiter heran. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug 462 TEUR nach 398 TEUR im Vorjahr. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 2.109 TEUR nach 1.976 TEUR im Vorjahr. Der Ausstoß pro Mitarbeiter (Gesamt-Getränke-Absatz / Mitarbeiter) beträgt 2,8 thl, nach 2,9 thl im Vorjahr. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Mitarbeiter Verglichen mit dem Vorjahr fiel die Mitarbeiterzahl im BHB-Konzern im Geschäftsjahr 2019. Der Konzern zählte zum Stichtag 79,0 Mitarbeiter (Vorjahr: 81,1 Mitarbeiter). Hier eingerechnet sind auch die beiden Vorstände, die zugleich in Personalunion die beiden Geschäftsführer der HERRNBRÄU GmbH sind. Das Durchschnittsalter aller Beschäftigten beträgt 45,8 Jahre. Der Durchschnitt der Beschäftigungsdauer beträgt 15,4 Jahre. Die Fluktuation ist sehr gering. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als ein Unternehmen der Getränkeindustrie als gut ein. Unsere Umsatz-, Ergebnis- und Kennzahlenentwicklung ist erfreulich stabil mit zum Teil leichten Zuwächsen. Das fortwährende Wachstum über Jahre hinweg bestätigt die äußerst nachhaltige Entwicklung der BHB Brauholding als gesundes Unternehmen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und das Warenlager gedeckt. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Die Vorstände rechnen weiterhin mit einem beschleunigten Konzentrationsprozess im deutschen Getränkemarkt. Hinzu kommt, dass die sich stetig ändernden Konsumgewohnheiten der Endverbraucher voraussichtlich zu einem weiteren Rückgang der Marktgröße führen werden. Aufgrund der sinkenden Biernachfrage und des intensiven Wettbewerbs zwischen den Anbietern ist anzunehmen, dass steigende Erzeugerpreise zu Lasten der Marge nicht vollständig an die Konsumenten weitergegeben werden können. Aus diesem Grund ist ein Ende der Konsolidierungswelle, die seit Ende der neunziger Jahre die Branche kennzeichnet, nicht zu erwarten. Die Produktionskosten werden sich weiter erhöhen, da Preise für Rohstoffe, Lohn- und Energiekosten, aber auch die Ausgaben für Logistik und Vertrieb steigen werden. Damit erhöht sich auch der Preisdruck im Markt. Der gesamte Bierabsatz in Deutschland ist mit einer Veränderung um minus 1,9 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der reine Inlandsabsatz ist mit 2,1 % gefallen. Der biersteuerpflichtige Bierabsatz (ohne biersteuerfreie Exporte) in Bayern fiel um 3,3 %. Der herrschende Trend in der Getränkeindustrie sind hochwertige Bierspezialitäten. Verbraucher achten verstärkt auf Braukunst, Qualität und Regionalität und legen zunehmend Wert auf die Sozialverantwortung der Unternehmen. Aber auch Verpackungsaspekte wie kleinere Einheiten, z. B. 4-er und 6-er Packs - weg vom klassischen 20er und 24er Kasten -, gewinnen zunehmend weiter an Bedeutung. All unsere Produkte werden weiterhin ausschließlich in Mehrweggebinden abgefüllt. Für das laufende Geschäftsjahr erwarten wir wiederum ein schwieriges Markt- und Wettbewerbsumfeld, wobei aber auch erhebliche Chancen für ein gutes Geschäftsjahr bestehen. In den ersten beiden Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2020 liegt der Gesamtgetränkeabsatz deutlich mit 3,1 % im Plus über den Vorjahresabsatzzahlen der ersten beiden Monate. Wir sind optimistisch und richten alle Anstrengungen darauf aus, unseren anspruchsvollen Gesamtabsatz- und Gesamtumsatzplan 2020 voll erreichen zu können. Im laufenden Geschäftsjahr liegt die Kernaufgabe der Gesellschaft und des Konzerns erneut in der intensiven Optimierung der Kostenstruktur, wenngleich die Optimierung, insbesondere in der Personalintensität, gerade im Sommergeschäft an ihre Grenzen stößt. Daneben richtet die BHB Brauholding ihr Augenmerk verstärkt auf die Erhöhung der Marktdurchdringung. Dieses Ziel soll wiederum mittels einer verstärkten Akquisition von Neukunden sowie einer verbesserten Distribution erreicht werden, was im Übrigen in den letzten Jahren sehr erfolgreich gelungen ist. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2020 ist die Gesellschaft deshalb wieder vorsichtig optimistisch und geht davon aus, dass die BHB Brauholding auch in diesem Jahr ebenfalls ein gutes operatives Ergebnis erwirtschaften kann. Das bedeutet auch weiterhin erhebliche Anstrengungen auf der Absatz- und Kostenseite. Im Geschäftsjahr 2020 sind Preiserhöhungen bei einzelnen BHB-Marken des Portfolios und bei Handelswaren (Bier und alkoholfreien Getränken) geplant bzw. bereits umgesetzt. Vor diesem Hintergrund und der darauf abgestimmten Planungsrechnung wurde für das Geschäftsjahr 2020 ein Gesamtabsatz von rund 222.100 HL geplant. Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die Brutto-Umsatzerlöse 18,1 Mio. EUR, abzüglich der Biersteuer in Höhe von 0,8 Mio. EUR, verbleiben Netto-Umsatzerlöse von 17,3 Mio. EUR. Für 2020 rechnen wir ausgehend von der Absatzplanung mit Brutto-Umsatzerlösen von mehr als 18,3 Mio. EUR abzüglich der Biersteuer in Höhe von 0,8 Mio. EUR, verbleiben Netto-Umsatzerlöse von 17,5 Mio. EUR, und einer EBIT-Marge von 2,5 bis 2,8 %. Seit Anfang des Jahres 2020 überschlagen sich jedoch die Meldungen über die Ausbreitung des neuartigen sog. Corona-Virus (SARS-CoV-2). Allerdings sind die Auswirkungen des sog. Corona-Virus (SARS-CoV2) zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen. Die ersten beiden Monate des laufenden Geschäftsjahres 2020 liefen planmäßig. Der im März beginnende Geschäftsrückgang durch vorübergehende Schließung von Gastronomiebetrieben, abgesagte Veranstaltungen sowie Rückgänge im Exportbereich kann zur Folge haben, dass die Planungsrechnung aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen für das Geschäftsjahr 2020 nicht realisiert werden kann. Aufgrund der aktuell bestehenden Unsicherheiten ist eine Quantifizierung derzeit nicht möglich. 2. Chancen- und Risikobericht Die weiterhin angespannte Wettbewerbssituation stellt für die Entwicklung des Konzerns ein signifikantes Risiko dar. Hinzu kommen möglicherweise eine negative Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Bieren, Wässern und alkoholfreien Getränken und damit verbunden eine Beeinflussung der Absatzentwicklung. Sowohl durch die hohe Qualität der Produkte - gebraut nach altbayerischer Braukunst - als auch durch mögliche Akquisitionen und durch Einführungen neuer Produkte sowie durch den Ausbau des alkoholfreien Geschäftes will der Konzern diesen Entwicklungen entgegenwirken. Der Konzern hat zudem frühzeitig die Expansion in neue Märkte wie Italien, Polen, Rumänien, neuerdings auch China sowie Nord- und Ostdeutschland betrieben, um diesem Risiko wirkungsvoll zu begegnen. Ein weiterer Anstieg des Wettbewerbsdrucks in der deutschen Getränkeindustrie sowie eine Verstärkung des Konsolidierungsprozesses innerhalb der Branche können für das Jahr 2020 nicht ausgeschlossen werden. Für den Konzern entstehen aber durchaus Chancen insbesondere durch den Standort in einer der wachstumsstärksten Regionen Deutschlands. Neben dem stabilen Wirtschaftswachstum kann der damit voraussichtlich einhergehende Anstieg der Bevölkerung zu verbesserten Absatzchancen im Getränkesegment führen. Eine weitere Chance besteht im Ausbau des operativen Geschäfts der italienischen Beteiligungsgesellschaft HERRNBRÄU Italia s.r.l. Durch eine verstärkte Marktdurchdringung in Italien und zunehmend auch in Polen, in Rumänien und neuerdings auch in China, und ein dadurch verbessertes Exportgeschäft können weitere Ertragspotenziale erschlossen werden. Bei den Chancen und Risiken hat sich - mit Ausnahme der derzeit unklaren Situation aufgrund des Corona-Virus - keine wesentliche Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Risikomanagementsystem Der BHB Brauholding Konzern hat zur Minimierung etwaiger Gefährdungen ein adäquates Risikomanagementsystem aufgebaut. Dadurch ist sichergestellt, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Auswirkungen durch SARS-CoV-2 (sog. Corona-Virus) Seit Anfang des Jahres 2020 überschlagen sich die Meldungen über die Ausbreitung des neuartigen sog. Corona-Virus (SARS-CoV-2). Noch kann nicht abgeschätzt werden, welchen Verlauf die Ausbreitung in Zukunft noch nehmen wird und welche Folgen sich für die globale und deutsche Wirtschaft ergeben. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass das Corona-Virus für viele Unsicherheiten sorgt, die sich nicht zuletzt am internationalen Kapitalmarkt bemerkbar machen. Branchen- und länderübergreifend befinden sich die Börsen auf Talfahrt. Einbußen von 20 % und mehr innerhalb weniger Tage waren in den letzten Wochen keine Seltenheit. Fest steht, dass Auswirkungen bereits jetzt auf bestehende Lieferketten und die Produktion in Deutschland bestehen. Erkennbare Beeinträchtigungen gibt es zu dem im Handel, in der Gastronomie, im Veranstaltungsbereich und im Tourismus. Inwiefern im Einzelfall konkrete Beeinträchtigungen zu erwarten sind, hängt nicht zuletzt davon ab, in welcher Branche ein Unternehmen agiert und wie hoch die Abhängigkeit von Gütern und Dienstleistungen aus den am stärksten betroffenen Ländern und Regionen ist. Insbesondere in China hat die Verbreitung des Corona-Virus bereits heute zu erheblichen Produktionsausfällen geführt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie analysiert fortlaufend die aktuellen Entwicklungen, kann aufgrund der unsicheren Lage aktuell aber die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft nur schwer abschätzen. Größere gesamtwirtschaftliche Effekte kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie allerdings noch nicht ableiten. Nach Einschätzung der OECD könnte sich das für 2020 erwartete Wachstum halbieren, sofern sich das Corona-Virus noch weiter ausbreitet. Aktuell ist nicht zwingend davon auszugehen, dass eine vor dem Bekanntwerden der Pandemie erstellte Planungsrechnung aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen in jedem Fall nach unten anzupassen respektive zu korrigieren ist, auch wenn negative Entwicklungen nicht ausgeschlossen werden können. Die gesamtwirtschaftlichen Folgen können noch nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden, sodass Anpassungen in der Planungsrechnung letztlich auf Mutmaßungen basieren würden. Im konkreten Einzelfall können sich aber schon jetzt erforderliche Plananpassungen ergeben, wenn bspw. feststeht, dass es zu erheblichen Lieferengpässen kommt. Derzeit ist die Belieferung der BHB Brauholding mit den notwendigen Rohstoffen noch sichergestellt. Die Auswirkungen speziell auf die Braubranche in Deutschland und Bayern und auf unser Unternehmen sind zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss. Die ersten beiden Monate 2020 liefen noch planmäßig, allerdings zeichnet sich bereits jetzt im März ein starker Rückgang in Gastronomie, Veranstaltungsbereich und Export ab. Dies kann zur Folge haben, dass sich die Planungen für das Jahr 2020 nicht realisieren lassen und der erzielbare Umsatz und das erzielbare Ergebnis niedriger ausfallen als in der Prognoseberichterstattung beschrieben. Aufgrund der aktuell bestehenden Unsicherheiten ist eine Quantifizierung derzeit nicht möglich. Wir handeln derzeit äußerst verantwortungsvoll unter den Gesichtspunkten unseres internen Risikomanagementsystems im Krisenmodus zum Fall Corona-Virus (SARS-CoV-2). 3. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Die wesentlichen, vom Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Darlehens- und Kontokorrentkonten gegenüber Gesellschaftern sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung des Anlagevermögens und der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Demgegenüber werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten. Zur Steuerung der Risiken, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben können, beschließt der Vorstand bezogen auf die Risikoarten jeweils entsprechende Strategien und Verfahren, die im Folgenden dargestellt werden. Zinsrisiko Der Konzern ist keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen. Währungsrisiko Da alle Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abgewickelt werden, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken. Kreditrisiko Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit der Gesellschaft Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert. Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Eindringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten der Gesellschaft, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit und stellt diesen die Zahlungsverpflichtungen gegenüber. Rohstoffpreisrisiko Ein wesentliches Risiko besteht in der Abhängigkeit vom Rohstoffmarkt und dessen Preisentwicklung. Ein erheblicher Teil der Produktionskosten entfällt derzeit - abgesehen von Personalkosten - auf Rohstoffe wie Hopfen oder Malz. Preise für derartige Rohstoffe können von Jahr zu Jahr stark schwanken. Vor dem Hintergrund des gestiegenen Wettbewerbs- und Preisdrucks, insbesondere im Segment Bier, ist nicht gewährleistet, dass Preissteigerungen an die Kunden weitergegeben werden können. Für einige wenige Rohstoffe oder Vorprodukte kann nur auf eine begrenzte Anzahl von Lieferanten zurückgegriffen werden, beispielsweise beim Bezug von Malz und Hopfen. Sollten einzelne Vorprodukte oder Rohstoffe nicht mehr angeboten werden, zum Beispiel bei Ernteausfall bzw. weil der entsprechende Lieferant aus Wettbewerbsgründen nicht mehr liefern möchte, oder weil diese nicht mehr wirtschaftlich produziert werden können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versorgung mit diesen Rohstoffen und Vorprodukten beeinträchtigt wird oder gänzlich ausfällt. Im Falle von Lieferausfällen, Lieferengpässen oder Preiserhöhungen maßgeblicher Lieferanten könnte die Geschäftstätigkeit beeinträchtigt werden. Da sich der Konzern jedoch frühzeitig vertraglich abgesichert hat, können für das laufende Jahr Engpässe bei der Belieferung mit Rohstoffen ausgeschlossen werden. IV. Sonstige Angaben Angaben über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist: Die Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG hält an der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG mehr als 25 % des Aktienkapitals. V. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Nach bestem Wissen versichern wir, dass der Konzernabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Ingolstadt, im März 2020 Der Vorstand II. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! Das Geschäftsjahr 2019 war ein erfolgreiches Jahr für die BHB Brauholding Bayern Mitte AG. Das Unternehmen hat sich im hart umkämpften Getränkemarkt in Deutschland gut behauptet. Die Entwicklung im Absatz und Umsatz und die weiteren einschlägigen Kennzahlen bestätigen, dass der eingeschlagene Weg nachhaltig ist. In dem schwierigen Marktumfeld ist dies eine Leistung, die Respekt und Anerkennung verdient. Diese Entwicklung hat der Aufsichtsrat intensiv begleitet. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum seine nach Gesetz und Satzung obliegenden Beratungs- und Kontrollmaßnahmen sorgfältig wahrgenommen. Durch die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands konnte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage und Entwicklung der BHB Brauholding AG befassen. Im Berichtszeitraum fanden fünf Aufsichtsratssitzungen statt, an denen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrates teilnahmen. Bei der Unterrichtung über den Geschäftsverlauf und die Unternehmenspolitik ging der Vorstand auf alle relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements ein. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die Tätigkeit des Vorstands gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Schwerpunkt der Sitzungen Nachfolgend die Sitzungstermine mit ihren wesentlichen Inhalten: 20. Februar 2019: In dieser Sitzung wurden die Einzelabschlüsse 2019 und der BHB Konzernabschluss 2019 behandelt. Es wurde ebenso über die Änderungen der Gesellschaftsanteile an der HERRNBRÄU Italia s.r.l. beraten sowie der erforderliche Beschluss herbeigeführt. 25. März 2019: In der Bilanzsitzung wurden die Einzelabschlüsse 2019 festgestellt sowie der Konzernabschluss 2019 festgestellt und gebilligt. Es wurde ein Beschlussfassungsvorschlag über die Wahl des Konzernabschlussprüfers in der Hauptversammlung 2019 getroffen. Des Weiteren wurde der Zustimmungsbeschluss zur Inanspruchnahme der Vorschrift § 264 Abs. 3 HGB gefasst. Die Tagesordnung und Organisation für die Hauptversammlung am 05. Juli 2019 wurde verabschiedet. Weitere Themen waren die Europäische Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) sowie die Unternehmensstrategie und -planung. 05. Juli 2019: In dieser Sitzung berichtete der Vorstand über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung und über den aktuellen Stand der Erstellung des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2019. 05. August 2019: Inhalte dieser Sitzung waren die geschäftliche Entwicklung im ersten Halbjahr 2019 unter Vorlage des Halbjahresfinanzberichtes sowie ein Rückblick auf die Hauptversammlung. 18. Dezember 2019: In der letzten Sitzung des Geschäftsjahres 2019 standen die aktuelle Geschäftsentwicklung 2019, die Geschäftsplanung 2020 und Strategieberatung, erneut die Europäische Marktmissbrauchsverordnung, die Festlegung der Closed Periods, die Festlegung und Billigung von Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers, sowie die Unternehmensstrategie und -planung für das Geschäftsjahr 2020 auf der Tagesordnung. Der Finanzkalender für das Jahr 2020 wurde in dieser Sitzung verabschiedet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten lassen. Ferner hat der Aufsichtsratsvorsitzende in Strategiegesprächen mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen wie auch der Kontrollen und Prüfungen waren der gesamte Rechnungslegungsprozess in der BHB Brauholding Bayern Mitte AG, die Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die Wirksamkeit des internen Revisions- und des Risikomanagementsystems. Aufgrund der Vorstandsberichte und gemeinsamer Sitzungen mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat der BHB Brauholding AG die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Die Beschlussvorlage für die Hauptversammlung am 05. Juli 2019 wurde in der Sitzung vom 25. März 2019 verabschiedet. Ausschüsse wurden aufgrund der Größe des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 nicht gebildet. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung am 23. März 2020 gebilligt und festgestellt. Der Jahresabschluss und die Prüfungsunterlagen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet, sodass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Abschlussprüfer, der über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen mündlich berichtete und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung stand, eingehend in der Bilanzsitzung am 23. März 2020 erörtert und stimmte den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers Herrn Prof. Dr. Christian Zwirner, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, nach sorgfältiger eigener Prüfung von Konzernabschluss mit Lagebericht jeweils zu. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat geprüft und ohne Einwendungen gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an. Die Prüfung des Konzernabschlusses 2019 hat zu keiner Änderung geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Herrn Prof. Dr. Christian Zwirner, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde erteilt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats gab es eine personelle Änderung im Geschäftsjahr 2019. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Domdekan em. Willibald Harrer hat zum Ende der Hauptversammlung am 05. Juli 2019 sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Bei der Hauptversammlung am 05. Juli 2019 wurde Herr Rupert Hackl als neues Aufsichtsratsmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gewählt. Bei den Mitgliedern des Vorstands gab es keine personellen Änderungen im Geschäftsjahr 2019. Dank Wir danken dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit. Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen entscheidenden Beitrag zu der erfolgreichen Entwicklung der BHB Brauholding AG im zurückliegenden Geschäftsjahr geleistet haben.
Ingolstadt, im März 2020 Ludwig Schlosser, Aufsichtsratsvorsitzender |
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