BHB Brauholding Bayern-Mitte AGIngolstadtKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtAKTIVA scrollen
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Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM MUTTERUNTERNEHMEN Die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (im Folgenden auch: BHB AG) hat den Sitz in Ingolstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 5327 eingetragen. II. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und den Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) aufgestellt. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel. Angaben, die wahlweise in der Konzernbilanz, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang gemacht werden können, sind insgesamt im Konzernanhang aufgeführt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss des Mutterunternehmens BHB Brauholding Bayern-Mitte AG wurden alle Tochterunternehmen einbezogen. Der Konsolidierungskreis setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergaben sich keine Änderungen des Konsolidierungskreises. 2. Angabe von Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB Die Anteile an der Herrnbräu Italia s.r.l., Forli (Italien), werden nicht mehr mit den Anschaffungskosten sondern nach der Equity-Methode bewertet. Maßgebend für die Statusänderung der Beteiligung war der Erwerb weiterer Anteile in Höhe von 10 % durch die Herrnbräu GmbH zum 11. März 2019, so dass der Anteil an den Stimmrechten und die Beteiligungsquote des Konzerns an dem Nominalkapital in Höhe von 99 TEUR nunmehr 50 % beträgt. Die erstmalige Einbeziehung der Herrnbräu Italia s.r.l. als assoziiertes Unternehmen erfolgte daher zum 11. März 2019. Die von dieser Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen dem italienischen Handelsrecht; Anpassungen an das deutsche Handelsrecht wurden mangels Wesentlichkeit nicht vorgenommen. Der auf die Beteiligung entfallende Geschäfts- oder Firmenwert betrug zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung als assoziiertes Unternehmen 165 TEUR. Er wird aufgrund der langfristig angelegten Vertriebspartnerschaft linear über 20 Jahre abgeschrieben. Zum Abschlussstichtag des Konzerns wird der Geschäfts- oder Firmenwert noch mit 151 TEUR bilanziert. Das Jahresergebnis 2020 der Herrnbräu Italia s.r.l. beträgt -14 TEUR, das Eigenkapital zum 31. Dezember 2020 beläuft sich auf 249 TEUR. Durch die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 8 TEUR und den Anteil am Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 7 TEUR ergibt sich ein Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen von -15 TEUR. 3. Konsolidierungsgrundsätze 3.1 Angaben zum Konsolidierungsstichtag Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entsprechen die Abschlussstichtage der Einzelabschlüsse dem Abschlussstichtag des Mutterunternehmens. 3.2 Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung des Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB durch die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen (Buchwertmethode) zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss, soweit diese vor dem 1. Januar 2010 erfolgt ist. Hieraus sich ergebende aktive Unterschiedsbeträge werden - soweit unmittelbar zurechenbar - den Vermögensgegenständen zugeordnet, darüber hinausgehende Beträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Passive Unterschiedsbeträge werden als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung oder, im Falle von technischen Unterschiedsbeträgen wie im Falle von Unterbewertungen von Tochterunternehmen, in den Rücklagen ausgewiesen. 3.3 Schuldenkonsolidierung Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert. Bei der Schuldenkonsolidierung werden wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet und eliminiert. Bei den Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind die Positionen gegenüber einbezogenen Unternehmen eliminiert. 3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Umsätze werden mit den entsprechenden konzerninternen Aufwendungen verrechnet. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Geschäftsvorfällen zwischen den einbezogenen Unternehmen werden ebenfalls aufgerechnet. Zwischengewinne aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden sowohl für das Anlagevermögen als auch für das Umlaufvermögen unter Berücksichtigung von Steuerabgrenzungen eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den für die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. So genannte à-fonds-perdu-Darlehen und andere Belieferungsrechte werden linear entsprechend der Laufzeit der Verträge bzw. der Abnahmemenge abgeschrieben. Im Anlagenspiegel werden nach vollständiger Abschreibung die historischen Anschaffungskosten und die einbehaltenen Rückvergütungen als Abgang gezeigt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen zwischen fünf und zwanzig Jahren für technische Anlagen und Maschinen sowie zwischen fünf und acht Jahren für die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie anderen Anlagen. Bei den Versandgefäßen betragen die den Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern vier bzw. fünf Jahre für Flaschen, vier Jahre für Kästen und sechs Jahre für Fässer. Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet. Die sonstige Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder minderverzinsliche sonstige Ausleihungen werden entsprechend der steuerlichen Rechtsprechung nicht abgezinst. Den sonstigen Ausleihungen drohenden Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen und dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Warenbestände werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit am Bilanzstichtag keine niedrigeren Wiederbeschaffungs- bzw. Verkaufspreise vorliegen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach §§ 274 und 306 HGB erforderlich bzw. zulässig ist. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern berücksichtigt, sofern innerhalb der nächsten fünf Jahre mit einer Verrechnung dieser Verluste gerechnet werden kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der BHB AG von aktuell rund 30 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. III. ERLÄUTERUNG DER ABSCHLUSSPOSTEN 1. Erläuterung zur Konzernbilanz 1.1 Aktiva Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen resultieren aus Lieferungen oder Leistungen. Sie betreffen ausschließlich die Herrnbräu Italia s.r.l. Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 1.2 Passiva Konzerneigenkapital Unter dem Posten Gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens ausgewiesen, welches zum 31. Dezember 2020 3.100.000,00 EUR beträgt und in 3.100.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Zum 31. Dezember 2020 waren keine eigenen Aktien im Bestand. Die Kapitalrücklage wurde im Zuge der Sacheinlage der Anteile an der Herrnbräu GmbH & Co. KG und der Herrnbräu GmbH (seit 2014 sind beide Gesellschaften in der Herrnbräu GmbH zusammengefasst) gebildet, sowie im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2010 erhöht. Im Rahmen der Gründung der BHB AG am 26. Oktober 2009 wurde ein genehmigtes Kapital geschaffen. Zur Optimierung der Kapitalausstattung der BHB AG, das heißt insbesondere auch um der Gesellschaft bestmögliche kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten bei entsprechendem Kapitalbedarf zu ermöglichen, wurde das genehmigte Kapital 2009 durch ein neues genehmigtes Kapital 2014 in Höhe von 620.000,00 EUR mit der Möglichkeit zum sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ersetzt. Das genehmigte Kapital 2014 ist zum 3. Juli 2019 ausgelaufen. In der Hauptversammlung vom 5. Juli 2019 wurde daher das genehmigte Kapital 2014 durch ein neues genehmigtes Kapital 2019 in gleicher Höhe mit der Möglichkeit zum sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss neu geschaffen. Der Vorstand ist bis zum 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 620.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Über die Ausgabe der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2020 ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. In der Hauptversammlung vom 6. Juli 2012 wurde eine Ermächtigung für fünf Jahre zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und mit Möglichkeit des Ausschlusses des Andienungsrechts der Aktionäre beschlossen. Diese Ermächtigung wurde in der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 um weitere fünf Jahre bis zum 29. Juni 2022 verlängert. Die Ermächtigung darf weiterhin nicht zum Handel mit eigenen Aktien verwendet werden. Im Geschäftsjahr 2020 ist von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung der BHB AG vom 3. Juli 2020 wurde aus dem Bilanzgewinn des Mutterunternehmens zum 31. Dezember 2019 ein Betrag in Höhe von 186.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Ansonsten sind die Rücklagen in 2020 unverändert geblieben. Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: scrollen
Die Rückstellung für Gebindepfand beinhaltet das absehbare Risiko zukünftiger Zahlungsverpflichtungen nach dem Bilanzstichtag. Die Höhe der Rückstellung wurde anhand von zugrundeliegenden statistischen Daten und einer unterstellten Umlaufgeschwindigkeit von einem Monat ermittelt. Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Konzernbilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. scrollen
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Die latenten Steuern resultieren zum einen aus dem Umstand, dass in der Handels- und der Steuerbilanz unterschiedliche Abschreibungssätze auf die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens vorgenommen werden, woraus zeitliche Unterschiede zwischen den Wertansätzen resultieren, die sich in der Zukunft voraussichtlich umkehren werden. Hieraus errechnen sich latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 353 TEUR gegenüber 415 TEUR im Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2020 hat sich aufgrund der COVID-19 Pandemie ein Verlust ergeben. Ein Teil des körperschaftsteuerlichen Verlustes konnte auf das steuerliche Ergebnis des Vorjahres zurückgetragen werden, was die Aktivierung einer tatsächlichen Steuerrückforderung in Höhe von 58 TEUR nach sich gezogen hat. Der noch verbleibende körperschaftsteuerliche Verlust wird, ebenso wie der vollständige gewerbesteuerliche Verlust, mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Die hieraus zu erwartende latente Steuerentlastung beträgt 60 TEUR. Aus der Saldierung der aktiven und der passiven latenten Steuern ergibt sich ein Überhang passiver latenter Steuern in Höhe von 292 TEUR. Der konzerneinheitliche Steuersatz für die Bewertung der latenten Steuern beträgt für die Körperschaftsteuer 15,825 % und für die Gewerbesteuer 14 %. Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Konzernbilanz aufgeführten Verbindlichkeiten ist die Haftung aus einer zugunsten eines Kunden übernommenen Bürgschaft gegenüber einem Kreditinstitut in Höhe von 60 TEUR zu vermerken. Da der Kunde seinen Darlehensverpflichtungen planmäßig nachkommt, wird mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nicht gerechnet. IV. ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende Tätigkeitsbereiche: scrollen
Von den Umsatzerlösen wurden 920 TEUR (Vorjahr 1.425 TEUR) im Ausland erzielt, die übrigen Umsatzerlöse im Inland. Die Pachterlöse betreffen die vereinnahmten Pachten für eigene und angepachtete Gaststätten. Im Februar 2021 wurde eine Billigkeitsleistung des Bundes in Form der Corona-Überbrückungshilfe der Phase II in Höhe von 100 TEUR für die Monate November und Dezember 2020 beantragt und bewilligt. Diese Billigkeitsleistung wird als außergewöhnlicher Ertrag unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten mit 55 TEUR (Vorjahr 112 TEUR) auch die Vertriebskosten für das Ausland. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Wertberichtigung bzw. den Ausfall von Ausleihungen an Kunden. Sie erhöhten sich aufgrund kaufmännischer Vorsicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie von 14 TEUR im Vorjahr auf nunmehr 27 TEUR. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der ausgewiesene Betrag beinhaltet im Wesentlichen Ertragsteuerrückforderungen aufgrund des Verlustrücktrages in Höhe von 58 TEUR, sowie Erträge aus der Auflösung passiver latenter Steuern in Höhe von 64 TEUR (Vorjahr Aufwand 39 TEUR) und aus der Aktivierung latenter Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von 59 TEUR. Sonstige Steuern Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Grund- und Kfz-Steuer. V. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Nutzung eines Teils der Produktionsanlagen sowie der Geschäftsausstattung liegen Operating-Leasingverträge zugrunde. Dies trägt auch zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber. Die Summe der künftigen Leasing- und Mietverpflichtungen für Mobilien beträgt 799 TEUR. Hierbei sind bestehende Verpflichtungen bis 2025 berücksichtigt. Außerdem hat der Konzern eine Reihe von Gaststättenobjekten angepachtet. Den Mietverpflichtungen stehen Mieterlöse in gleichem Umfang gegenüber. Das Bestellobligo liegt im branchenüblichen Rahmen. Die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Rohstoffkontrakten belaufen sich auf 979 TEUR. Die Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag mit der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft über die Anpachtung des Brauereigeländes betragen 258 TEUR pro Jahr. Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: scrollen
Die Statistik beinhaltet nicht die beiden Vorstände. Mitglieder des Aufsichtsrats Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2020: scrollen
Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über eine Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Der Vorstand besteht aus scrollen
Die Mitglieder des Vorstandes üben diese Funktion seit 2009 aus und sind aktuell bis 2024 bestellt. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 10 eine Regelung der Vergütung von Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jährlich 2.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung in Höhe von 4.000,00 EUR. Insgesamt betrug die an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 gezahlte Vergütung 9.000,00 EUR. Vergütung der Mitglieder des Vorstands Die Angaben der Gesamtbezüge des Vorstands sind nach § 314 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 beträgt 18 TEUR und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. VI. ANGABEN ÜBER DEN ANTEILSBESITZ AN ANDEREN UNTERNEHMEN VON MINDESTENS 20 % DER ANTEILE Die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB bzw. § 313 Abs. 2 HGB sind in den Erläuterungen zum Konsolidierungskreis bzw. zu dem Bilanzposten Beteiligungen enthalten. Die Herrnbräu GmbH hat für das Geschäftsjahr 2020 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind nach § 325 Abs. 1 bis 1b HGB am 19. August 2020 offengelegt worden. VII. ANGABE ÜBER DAS BESTEHEN EINER BETEILIGUNG AN DER GESELLSCHAFT, DIE NACH § 20 ABS. 1 ODER 4 AKTG DER GESELLSCHAFT MITGETEILT WORDEN IST Die Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft mit Sitz in Ingolstadt hält an dem Mutterunternehmen mehr als 25 % des Aktienkapitals. VIII. WEITERE ANGABEPFLICHTEN NACH DEM AKTIENGESETZ In der Hauptversammlung der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG vom 3. Juli 2020 wurde der Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung angenommen. IX. ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAGVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. X. NACHTRAGSBERICHT Hinsichtlich möglicher Auswirkungen der im Jahr 2020 aufgetretenen Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf das Geschäftsjahr 2021 verweisen wir auf die Risikoberichterstattung im Lagebericht.
Ingolstadt, 18. März 2021 Gerhard Bonschab, Vorstand Franz Katzenbogen, Vorstand Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2020der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
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Entwicklung des Anlagevermögens(Bruttodarstellung)scrollen
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Konzernlagebericht 2020der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtI. GRUNDLAGEN DES KONZERNS GESCHÄFTSMODELL UND ÜBERBLICK ÜBER DIE KONZERNSTRUKTUR Die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (nachfolgend: BHB Brauholding AG und/oder Gesellschaft genannt) fungiert als Mutterunternehmen des Konzerns. Die geschäftlichen Aktivitäten der BHB Brauholding AG erstrecken sich auf die Wahrnehmung von Verwaltungs- bzw. Holdingfunktionen, während der operative Geschäftsbetrieb in ihrer Tochtergesellschaft, der HERRNBRÄU GmbH, ausgeübt wird. Das Ergebnis der HERRNBRÄU GmbH wird im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages an die BHB Brauholding AG abgeführt. Das Kerngeschäft der HERRNBRÄU GmbH umfasst die Eigenproduktion und den Vertrieb von Bieren und alkoholfreien Getränken. Daneben ist diese Gesellschaft im Handelsgeschäft mit Getränken anderer Hersteller aktiv. Mittels einer bestehenden 50%-Beteiligung an der HERRNBRÄU Italia s.r.l., Forli, Italien verstärkt die HERRNBRÄU GmbH zudem ihren Auslandsvertrieb. Die Anteile an der HERRNBRÄU Italia s.r.l., Forli (Italien), werden nach der Equity-Methode bewertet und als assoziiertes Unternehmen in der Konzernbilanz dargestellt. Der BHB Konzern hat sich als traditioneller bayerischer Bierspezialist mit besonderem Schwerpunkt auf Weißbierspezialitäten etabliert. Das heutige gesamte Markenportfolio umfasst 10 Weißbier-, 30 untergärige Bierspezialitäten und 4 Biermischgetränke. Mit Bernadett Brunnen bietet die HERRNBRÄU GmbH auch eine große Vielfalt an Mineralwasser und alkoholfreien Erfrischungsgetränken an. 16 verschiedene Sorten stehen als Durstlöscher bereit. Allen Produkten gemein sind die Reinheit sowie die mehrfach prämierte, ausgezeichnete Qualität. Daneben hält die HERRNBRÄU GmbH 100 % der Anteile an der Unterstützungskasse der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt GmbH. Die Unterstützungskasse erfüllt alte Pensionsleistungen des BHB-Konzerns. Ein weiteres Tochterunternehmen im BHB Konzern, an dem 100 % des Stammkapitals gehalten werden, ist die Mittelbayerische Getränke-Vertrieb GmbH, sie dient dem Vertrieb und der Logistik von Getränken im BHB Konzern. Die Ingobräu Vertriebs GmbH ist ein Unternehmen des BHB Konzerns und dient dem Betrieb von Gaststätten sowie dem Vertrieb von Getränken und dem damit zusammenhängenden Marketing. II. WIRTSCHAFTSBERICHT MAKROÖKONOMISCHES MARKTUMFELD 1. WELTWIRTSCHAFTLICHE ERHOLUNG SCHREITET INSGESAMT VORAN Die Weltwirtschaft hat im dritten Quartal einen erheblichen Teil der in der ersten Jahreshälfte aufgrund der COVID-19-Pandemie erlittenen Rückgänge im Produktionsniveau wieder aufgeholt. Derzeit wird die Erholung durch eine weitere Infektionswelle und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung zwar gebremst, im weltweiten Aggregat bleibt die Produktion aber aufwärtsgerichtet. Während das Bruttoinlandsprodukt in Europa im vierten Quartal wohl erneut zurückgeht, dürfte es in der übrigen Welt zumeist weiter steigen; in China ist die konjunkturelle Dynamik aktuell sogar recht hoch. Anders als im Frühjahr sind bislang keine gravierenden negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Produktion im Verarbeitenden Gewerbe, den internationalen Warenhandel und die Rohstoffpreise erkennbar. Mit dem erwarteten Abflauen der Infektionswelle dürfte sich die wirtschaftliche Aktivität im Verlauf des ersten Quartals auch dort wieder erholen, wo sie zwischenzeitlich spürbar gesunken war. Für den weiteren Verlauf des Jahres ist dann mit zunehmender Durchimpfung der Bevölkerung eine nachhaltige Verringerung der Infektionsrisiken und eine fortschreitende Normalisierung der Rahmenbedingungen auch für die besonders kontaktintensiven Wirtschaftszweige zu erwarten. Für 2021 rechnet das IfW mit einem Anstieg der Weltproduktion (gemessen auf Basis von Kaufkraftparitäten) um 6,1 %, nach einem Einbruch um 3,8 % im Jahr 2020. Auch im Jahr 2022 wird die weltwirtschaftliche Aktivität mit 4,1 % voraussichtlich stärker steigen als im mittelfristigen Trend, die Produktion wird gleichwohl längerfristig deutlich unter dem Niveau bleiben, mit dem vor der Krise gerechnet werden konnte. Damit hat das IfW die September-Prognose für das Jahr 2020 um 0,2 Prozentpunkte und für das Jahr 2021 um 0,6 Prozentpunkte reduziert. Für den Welthandel (Waren) rechnet das IfW mit einem Anstieg von 8,8 %, nach einem Rückgang um 5,4 % im Jahr 2020. (Quelle: IfW, Auszug aus Kieler Konjunkturberichte Nr. 73, 2020|Q4) 2. ZWEITE CORONA-WELLE UNTERBRICHT ERHOLUNG Die Erholung der deutschen Wirtschaft verzögert sich. Maßgeblich ist das Wiederaufflammen der Corona-Pandemie sowie die seit November wieder eingeführten Shutdown-Maßnahmen. Da diese Maßnahmen zum Teil wohl auch in den kommenden Monaten Bestand haben werden, zeichnet sich für das erste Quartal des laufenden Jahres ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts ab. Dieser Rückgang wird jedoch nicht das Ausmaß vom Frühjahr 2020 erreichen. So konzentrieren sich die Belastungen stärker auf einzelne, konsumnahe Branchen; vielfach haben sich diese Branchen vom Einbruch im Frühjahr noch nicht vollständig erholt, so dass dort im Winterhalbjahr weniger wirtschaftliche Aktivität wegbrechen wird. Zudem dürften die Exporte angesichts der vergleichsweise robusten Weltkonjunktur weiter aufwärts gerichtet bleiben. Auch deshalb wird die Industrie das Winterhalbjahr wohl weitgehend unbeschadet überstehen. Alles in allem rechnet das lfW nun mit einer geringeren Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 3,1 % im laufenden Jahr als noch im Herbst 2020 (4,8 %), nach einem Rückgang von 5,2 % im Jahr 2020. Sofern die Pandemie ab dem Frühjahr nachhaltig zurückgedrängt werden kann, wird sich im Verlauf des laufenden Jahres eine kräftige Erholung einstellen und sich in einem deutlichen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 4,5 % im Jahr 2022 widerspiegeln (Herbst-Prognose: 2,4 %). Diese Entwicklung wird sich am Arbeitsmarkt nachvollziehen, so dass sich auch hier die Erholung etwas verzögert. Da die temporäre Abschwächung im Winterhalbjahr die Einnahmen des Staates dämpfen und der Shutdown weitere Hilfszahlungen mit sich bringen wird, wird der Staatshaushalt zusätzlich belastet. Das lfW rechnet mit Budgetdefiziten der öffentlichen Hand von 4,8 % in Relation zum Bruttoinlandsprodukt für 2020 sowie 4 % für das laufende Jahr. Im Jahr 2022 wird das Defizit voraussichtlich auf 1,9 % sinken. (Quelle: IfW, Auszug aus Kieler Konjunkturberichte Nr. 74, 2020|Q4) Bierabsatz während der Corona-Krise deutlich gesunken - Statistisches Bundesamt (destatis.de) scrollen
Im Jahr der Corona-Pandemie 2020 haben die in Deutschland ansässigen Brauereien und Bierlager insgesamt rund 8,7 Milliarden Liter Bier abgesetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank damit der Bierabsatz gegenüber dem Vorjahr um 5,5 % beziehungsweise 508,2 Millionen Liter. In diesen Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführte Bier nicht enthalten. 82,6 % des gesamten Bierabsatzes waren für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz sank im Vergleich zu 2019 um 5,5 % auf 7,2 Milliarden Liter. Steuerfrei (als Exporte und als sogenannter Haustrunk) wurden 1,5 Milliarden Liter Bier abgesetzt (-5,8 %). Davon gingen 778,2 Millionen Liter (-13,1 %) in EU-Staaten, 725,3 Millionen Liter (+3,7 %) in Nicht-EU-Staaten und 11,9 Millionen Liter (-4,5 %) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien. Rückgang fällt bei Biermischungen weniger stark aus Biermischungen - Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen - machten im Jahr 2020 mit 437,3 Millionen Litern 5,0 % des gesamten Bierabsatzes aus. Gegenüber dem Jahr 2019 wurden 2,9 % weniger Biermischungen abgesetzt. Geschlossene Bars und Restaurants, abgesagte Feste und sonstige Großveranstaltungen sorgten besonders in den Monaten April (-17,3 %) und Mai (-13,0 %) für einen starken Rückgang beim Bierabsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In den Sommermonaten kam es aufgrund der gelockerten Beschränkungen zu einer leichten Erholung beim Bierabsatz. Die wieder verschärften Corona-Auflagen ab Herbst 2020 ließen den Bierabsatz im November jedoch erneut drastisch sinken. Bierabsatz in Deutschland sinkt seit Jahrzehnten Der Bierabsatz in Deutschland geht seit Jahren kontinuierlich zurück. Seit 1993 - dem Jahr des Inkrafttretens der Neufassung des Biersteuergesetzes - hat sich die Menge des abgesetzten Bieres insgesamt um 2,5 Milliarden Liter oder 22,3 % verringert. (Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/02/PD21) Erfrischungsgetränke: Corona-Lage führt 2020 zu deutlichem Rückgang beim Pro-Kopf-Verbrauch von Erfrischungsgetränken Im Corona-Jahr 2020 ging der Konsum von Erfrischungsgetränken in Deutschland deutlich zurück. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) geht nach vorläufigen Berechnungen dabei zunächst von einem Pro-Kopf-Verbrauch von 114,4 Litern (2019: 121,4 Liter) aus. Das Wegbrechen zahlreicher und wichtiger Vertriebskanäle über weite Teile des vergangenen Jahres wirkt sich damit erwartungsgemäß aus. Innerhalb der Kategorie behauptet sich allerdings weiter der klare Trend hin zu kalorienreduzierten und -freien Erfrischungsgetränken. Damit geht der Pro-Kopf-Verbrauch von Erfrischungsgetränken in Deutschland deutlich um 7,0 Liter (bzw. 5,8 %) zurück. Cola und Cola-Mischgetränke sowie Limonaden (2020: 59,0 Liter, 2019: 65,0 Liter) tragen einen wesentlichen Anteil dieses Rückgangs - deren "leichte" Varianten (2020: 16,3 Liter, 2019: 16,5 Liter) liegen dagegen nur leicht unter Vorjahresniveau. Kalorienreduzierte Limonaden behaupten sich mit leichtem Wachstum. Ein ähnlicher Trend zeigt sich bei Fruchtsaftgetränken. Die vielfältige und innovative Auswahl an Produkten mit geringerem Kaloriengehalt findet damit weiterhin großen Zuspruch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Zugleich führt die Branche ihr Engagement zur Kalorienreduktion bei Erfrischungsgetränken fort. Diese Entwicklung im Corona-Jahr 2020 kann nicht wirklich überraschen: Insbesondere die anhaltend schwierige Situation für die Gastronomie und Hotellerie sowie in der Event- und Veranstaltungsbranche bereitet nicht nur für diese Sektoren große Sorgen, sondern wirkt sich mittelbar auf die Unternehmen unserer überwiegend mittelständisch geprägten Branche aus. Diese für unsere Partner zunehmend existenzielle Entwicklung in wichtigen Vertriebskanälen kann allenfalls teilweise über zusätzliche Absätze im (margenumkämpften) Einzelhandel abgemildert werden. (Quelle.www.wafg.de/fileadmin/presse/wafg-pressemitteilung erfrischungsgetraenke2020,28.01.2021) III. GESCHÄFTSVERLAUF UND LAGE Vorbemerkung zur Corona-Krise Im Geschäftsjahr 2020 hat sich aufgrund der COVID-19-Pandemie erstmals in der Unternehmenshistorie ein Verlust ergeben. Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie im ersten Quartal 2020 hat die BHB Brauholding umgehend weitreichende Maßnahmen ergriffen. Bereits im März 2020 veröffentlichten wir hierzu eine Corporate News. Wir konnten damals, wie so viele andere, noch nicht abschätzen, welche Auswirkungen die Situation wirtschaftlich auf unser Unternehmen haben wird. Im April wurde erneut eine Corporate News veröffentlicht, mit weiteren Maßnahmen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie. In Hinblick auf die temporäre Kapazitätsreduzierung haben wir Kurzarbeit eingeführt. Kosten und Geldabfluss wurden wo immer möglich reduziert. Maßnahmen zur Sicherung zusätzlicher Finanzierung wurden ausgeschöpft, um gemeinsam mit unseren Partnern die Wertschöpfungskette in dieser schwierigen Zeit aufrechtzuerhalten. Im Laufe des April wurde dann eine Ad-hoc-Mitteilung mit folgenden wesentlichen Aussagen veröffentlicht: "Aufgrund der aktuellen Entwicklung können die Erwartungen für das Geschäftsjahr 2020, die im Prognosebericht des Geschäftsberichts 2019 dargestellt wurden, nicht mehr erreicht werden." Zu diesem Zeitpunkt war nicht absehbar, wann eine neue Prognose für das Geschäftsjahr 2020 möglich sein würde. Aufgrund der negativen Auswirkungen und der nicht absehbaren Dauer der COVID-19-Pandemie wurde von der Hauptversammlung im Juli 2020 beschlossen, für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende an die Aktionäre auszuschütten. Mit der Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts wurden die Aktionäre schließlich durch die Platzierung einer weiteren Ad-hoc-Mitteilung zu den weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns informiert. Soweit zur Entwicklung seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie. Geschäftsverlauf a) Überblick Der Gesamt-Getränke-Absatz fiel im Geschäftsjahr 2020 um 21,7 % auf 173,2 thl, nach 221,1 thl im Vorjahr. Die Konzern-Umsatzerlöse (Brutto inkl. Biersteuer) fielen durch die Folgen der COVID-19-Pandemie im Geschäftsjahr 2020 von 18,1 Mio. EUR auf nunmehr 13,1 Mio. EUR, das ist ein Minus von 27,3 %. Der Konzernjahresfehlbetrag belief sich auf -572 TEUR nach einem Konzernjahresüberschuss von 254 TEUR im Vorjahr. Die für das Geschäftsjahr 2020 geplanten Absatz- und Umsatzzahlen sowie die prognostizierte EBIT-Marge konnten aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht erreicht werden. b) Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr fielen die Brutto-Umsatzerlöse des BHB Brauholding Konzerns um 27,3 % und beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 13.116 TEUR, nach 18.056 TEUR im Vorjahr. Die Getränkeumsatzerlöse lagen mit 11.539 TEUR (excl. 652 TEUR Biersteuer) um 4.566 TEUR unter dem Vorjahreswert von 16.105 TEUR (excl. 766 TEUR Biersteuer). Die Pachterlöse fielen von 1.247 TEUR im Vorjahr auf 1.117 TEUR. Auch die sonstigen Erlöse verminderten sich von 704 TEUR auf 459 TEUR. Der Gesamt-Getränke-Absatz der BHB Brauholding fiel im Geschäftsjahr 2020 um 21,7 % auf 173,2 thl, nach 221,1 thl im Vorjahr. Die Corona-Krise hinterlässt tiefe Spuren im Biermarkt, dem konnte sich die BHB Brauholding nicht entziehen. Die deutschen Brauereien verloren in einem einzigen Jahr so viel Absatzvolumen wie in den acht vorhergegangenen Jahren zusammen! Der Gesamtabsatz umfasst sowohl die Eigenproduktion als auch den Absatz innerhalb des Handelsgeschäfts. Die eigenproduzierten Getränke (Herrnbräu Biere und Bernadett Brunnen AfG) fielen um 19,7 %. Die Handelswaren (Bier und alkoholfreie Getränke) fielen um 41,4 %. Im Bereich Gastronomie Ingolstadt und überregional fiel der Gesamt-Absatz um 41,9 %. Im Bereich Handel national ist ein Gesamt-Absatzminus von 6,5 % auszuweisen. Der Gesamtexportabsatz fiel um 31,3 %. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Hektoliter-Absätze in die EU-Länder Italien, Polen und Rumänien sowie in die Volksrepublik China. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist eine Billigkeitsleistung des Bundes in Form der Corona-Überbrückungshilfe II mit 100 TEUR erfasst. Sie entfällt auf die Monate November und Dezember 2020 und wurde im Februar 2021 ausbezahlt. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren fielen um 1.441 TEUR (um 27,7 %) auf 3.770 TEUR (Vorjahr: 5.211 TEUR). Darin enthalten sind u. a. die Roh- und Braustoffe für die Bierherstellung in Höhe von 769 TEUR (Vorjahr: 927 TEUR), die Grund- und Hilfsstoffe für die Produktion von alkoholfreien Getränken mit 469 TEUR (Vorjahr: 628 TEUR), die Abfüll- und Verpackungsmaterialien mit 441 TEUR (Vorjahr: 489 TEUR), Betriebsstoffe für die Energieversorgung mit 588 TEUR (Vorjahr: 645 TEUR) und der Einkauf von Handelswaren in Höhe von 999 TEUR (Vorjahr: 1.894 TEUR). Die weiteren darin enthaltenen Kostenarten wie Instandhaltung, Sonstige Betriebsstoffe und Kleinmaterial nahmen proportional ab. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen, das sind Pachten für von der BBI Immobilien AG oder von Dritten angepachtete Gastronomieobjekte, verminderten sich auf 1.128 TEUR (Vorjahr: 1.212 TEUR). Ein Leerstand bei den Objekten ist nicht gegeben. Aus den Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und sonstigen betrieblichen Erträgen resultierte nach Abzug des Materialaufwandes ein Rohergebnis in Höhe von 7.635 TEUR (Vorjahr: 10.985 TEUR). Der Personalaufwand verminderte sich im Berichtszeitraum um 1.237 TEUR (- 23 %), und belief sich insgesamt auf 4.153 TEUR. Die Aufwandsminderung geht mit der Einführung von Kurzarbeit seit April 2020, einer verminderten Anzahl von Stellen und einer deutlichen Verminderung von Mehrarbeitsstunden und Zeitzuschlägen einher. Die Entgelte des Brauertarifvertrags wurden ab dem 1. März 2020 linear um 2,50 % erhöht. Der Entgelttarifvertrag in der Erfrischungsgetränkeindustrie, in dem die Mitarbeiter der Mittelbayerischen Getränke-Vertrieb eingruppiert sind, wurde zum 1. Juni 2020 um 2,6 % erhöht. Die Mitarbeiterzahl im BHB Brauholding Konzern fiel im Jahresdurchschnitt von 78,7 auf 75,7 Stellen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beliefen sich in Summe auf 1.581 TEUR (Vorjahr: 1.647 TEUR) und liegen weiterhin auf hohem Niveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verminderten sich aufgrund der Maßnahmen zur Kostensenkung um 901 TEUR auf 2.578 TEUR. Die Kostenpositionen haben sich im Einzelnen wie folgt entwickelt: Der Werbeaufwand verminderte sich um 427 TEUR auf 313 TEUR (Vorjahr: 740 TEUR). Die fremden Frachten und Sub-Unternehmerfuhrleistungen nahmen um 109 TEUR auf 637 TEUR ab. Die Leasingaufwendungen verminderten sich um 52 TEUR auf 315 TEUR. Die Fremdleistungen, die Aufwendungen für Bewirtung und die Kundenspesen nahmen um 265 TEUR ab. Die Jahresabschluss- und Zwischenabschlusskosten, die Kosten von Hauptversammlung und Kapitalmarktkonferenzen, die Research-Analysen sowie andere untergeordnete Kosten beliefen sich auf 111 TEUR. Sie betrugen im Vorjahr 124 TEUR. Auch bei den übrigen Aufwandspositionen wie Verwaltungsaufwendungen, Instandhaltungen, Versicherungen u. a. konnten Einsparungen erzielt werden. Die sonstigen Zinsen und die Erträge aus Ausleihungen lagen bei 51 TEUR (Vorjahr: 59 TEUR). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen erhöhten sich von 14 TEUR im Vorjahr auf nunmehr 27 TEUR; das ist eine Maßnahme der kaufmännischen Vorsicht in der Corona-Krisenzeit. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen 25 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR), davon entfielen 19 TEUR auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Roboter in der Fassabfüllanlage, Darlehen Flaschenreinigungsmaschine und KfW Darlehen. Im Geschäftsjahr 2020 betrug das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) - 718 TEUR (Vorjahr: 462 TEUR), das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 862 TEUR (Vorjahr: 2.109 TEUR) und das EBT (Ergebnis vor Steuern) lag bei - 744 TEUR, nachdem es im Vorjahr 433 TEUR betragen hatte. Die Biersteuer wurde im Rahmen der Kennzahlenermittlung, wie auch die übrigen Kostensteuern, dem Betriebsergebnis zugeordnet. Das Finanzergebnis fiel von 16 TEUR im Vorjahr auf - 17 TEUR im Geschäftsjahr 2020. Dafür waren verantwortlich das Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sowie die Erhöhung der Pauschalwertberichtigung auf sonstige Ausleihungen, eine Maßnahme der kaufmännischen Vorsicht in der Corona-Krisenzeit. Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von - 172 TEUR, einer Steuerforderung, (Vorjahr: 179 TEUR) sowie der Sonstigen Steuern von 50 TEUR (Vorjahr: 51 TEUR) wurde ein Konzernjahresfehlbetrag von - 572 TEUR (Vorjahr: 254 TEUR) erzielt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten latente Steuern in Höhe von - 123 TEUR (Vorjahr: 39 TEUR). Die Bildung der passiven latenten Steuern resultiert aus unterschiedlichen Bewertungsansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz. Hieraus war im zurückliegenden Geschäftsjahr eine Reduzierung von 63 TEUR gegeben. Des Weiteren ist eine latente Steuerentlastung für den körperschaftssteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlust in der Corona-Krise verrechnet worden. Die Sonstigen Steuern betrugen 50 TEUR (Vorjahr: 51 TEUR). Darin enthalten sind die Grund- und Kfz-Steuer. Die Biersteuer wurde gem. § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) direkt von den Umsatzerlösen, als direkt mit dem Umsatz verbundene Steuer, abgezogen. Der Konzernjahresfehlbetrag betrug 571.760,32 EUR. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 106.444,78 EUR wurde ein Bilanzverlust zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 465.315,54 EUR erzielt. Der Bilanzverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. c) Finanzlage Kapitalstruktur Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 1.233 TEUR (Vorjahr: 710 TEUR). Sie entfallen auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Roboter in der Fassabfüllanlage, Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Flaschenreinigungsmaschine sowie ein KfW Darlehen im Rahmen der Unterstützung in der Corona-Krise. Investitionen Insgesamt investierte der BHB Brauholding Konzern im Berichtsjahr 1.784 TEUR in das Anlagevermögen. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreswert von 2.886 TEUR eine Verminderung der Investitionen um 1.102 TEUR dar. Von den Gesamtinvestitionen entfielen 1.181 TEUR (Vorjahr: 1.613 TEUR) auf Investitionen für Sachanlagen. Darin enthalten sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Bauten auf fremden Grundstücken, die Technischen Anlagen und Maschinen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Für Bierlieferungsrechte wurden 124 TEUR (Vorjahr: 386 TEUR) aufgewendet. Weitere 479 TEUR (Vorjahr: 830 TEUR) wurden in die Absatzfinanzierung investiert, wobei im Geschäftsjahr 782 TEUR an Tilgungen zurückgeflossen sind und 27 TEUR an Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen wurden. Zum Bilanzstichtag betrugen die Sonstigen Ausleihungen 2.007 TEUR (Vorjahr: 2.355 TEUR). Liquidität Im Geschäftsjahr 2020 fiel der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Vorjahreswert von 1.881 TEUR auf 391 TEUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf -888 TEUR (Vorjahr: -1.784 TEUR). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug 498 TEUR nach 63 TEUR im Geschäftsjahr 2019. Die Kapitalflussrechnung weist die Entwicklung der Zahlungsströme aus. Sie ist nach der indirekten Methode aus dem Konzernjahresabschluss abgeleitet. Die Ermittlung dieser Werte erfolgt unter Anwendung der Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Nr. 21 (DRS 21). d) Vermögenslage Zum Stichtag betrug die Konzernbilanzsumme 13.672 TEUR und lag damit um 772 TEUR unter dem Vorjahreswert von 14.444 TEUR. Das Anlagevermögen stieg zum 31. Dezember 2020 auf 8.996 TEUR, nachdem es im Vorjahr 9.678 TEUR betrug. Die immateriellen Vermögensgegenstände (Bierlieferungsrechte und Software) verminderten sich auf 1.288 TEUR (Vorjahr: 1.463 TEUR). Von diesem Wert entfallen auf die Bierlieferungsrechte 1.232 TEUR. Die Sachanlagen verminderten sich auf 5.390 TEUR (Vorjahr: 5.569 TEUR). Im Berichtsjahr waren bei den Technischen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung in erster Linie die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Füllereianlagen, Gaststättenausstattung und Emballagen die wesentlichen Anschaffungskosten. Den Zugängen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 1.181 TEUR standen Abschreibungen von 1.362 TEUR gegenüber. Die Veränderung der sonstigen Ausleihungen wurde bereits bei den Investitionen erläutert. Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Unfertige Erzeugnisse und Fertige Erzeugnisse) blieben stichtagsbezogen mit 1.878 TEUR (Vorjahr: 1.877 TEUR) nahezu identisch. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betrugen 1.801 TEUR und verminderten sich damit um 84 TEUR (Vorjahr: 1.885 TEUR). Stichtagsbezogen verminderten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 253 TEUR auf 1.375 TEUR. Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen - dies ist die HERRNBRÄU Italia s.r.l. -, betrugen zum Bilanzstichtag 4 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um 169 TEUR auf 422 TEUR (Vorjahr: 253 TEUR). Darin enthaltene Positionen sind u.a. Ertragssteuerforderungen und Forderungen auf Corona-Überbrückungshilfen in einer Gesamthöhe von 190 TEUR. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten auf 972 TEUR (Vorjahr: 971 TEUR). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verminderten sich auf 25 TEUR (Vorjahr: 33 TEUR). Dies sind abgegrenzte Speditions-LKW-Lackierungen, Sponsoringverträge und sonstige Jahresabschlussabgrenzungen. Das Grundkapital in Höhe von 3.100 TEUR blieb im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 unverändert, die Kapitalrücklage mit einem Wert von 7.278 TEUR ebenfalls. Die Gewinnrücklage betrug 425 TEUR und der Bilanzverlust belief sich auf 465 TEUR. Das gesamte Eigenkapital zum 31. Dezember 2020 betrug 10.337 TEUR, die Eigenkapitalquote lag bei 75,6 % (2019: 75,5 %). Diese Werte zeigen weiterhin die sehr solide Finanzierungsstruktur des BHB Brauholding Konzerns. Die Rückstellungen nahmen von 672 TEUR im Vorjahr auf 479 TEUR ab. Es mussten keine Steuerrückstellungen gebildet werden, sie betrugen im Vorjahr 6 TEUR. Die Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 13 TEUR betreffen die sog. Altfälle in der Unterstützungskasse. Die sonstigen Rückstellungen betrugen 466 TEUR (Vorjahr: 652 TEUR). Dies waren im Wesentlichen Rückstellungen für Pfandrücknahmeverpflichtungen in Höhe von 299 TEUR (Vorjahr: 398 TEUR), für Personal 90 TEUR (Vorjahr: 161 TEUR), Jahresabschlusskosten, Starkverschmutzerzuschlag sowie andere untergeordnete Positionen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 1.233 TEUR (Vorjahr: 710 TEUR). Sie entfallen auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Roboter in der Fassabfüllanlage, Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Flaschenreinigungsmaschine sowie ein KfW Darlehen im Rahmen der Unterstützung in der Corona-Krise. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich auf 403 TEUR (Vorjahr: 868 TEUR); hierbei handelte es sich durchweg um Verbindlichkeiten aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. Die sonstigen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen Bier-, Umsatz- und Lohnsteuer, Rückvergütungen und Kautionen, lagen bei 893 TEUR, nachdem sie im Vorjahr 858 TEUR betragen haben. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich um 22 TEUR auf 35 TEUR. Dies sind abgegrenzte Werbekostenzuschüsse von Handelswarenlieferanten. Die passiven latenten Steuern betrugen 292 TEUR (Vorjahr: 415 TEUR). Darin enthalten sind die passiven latenten Steuern aus unterschiedlichen Bewertungsansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz und des Weiteren eine latente Steuerentlastung für den körperschaftssteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlust. 2. FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Finanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Unternehmenssteuerung zogen wir die Kennzahlen EBIT und Ausstoß pro Mitarbeiter heran. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug - 718 TEUR nach 462 TEUR im Vorjahr. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 862 TEUR nach 2.109 TEUR im Vorjahr. Der Ausstoß pro Mitarbeiter (Gesamt-Getränke-Absatz / Mitarbeiter) beträgt 2,3 thl, nach 2,8 thl im Vorjahr. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Mitarbeiter Verglichen mit dem Vorjahr war die Mitarbeiterzahl im BHB-Konzern im Geschäftsjahr 2020 rückläufig. Der Konzern zählte zum Stichtag 72,8 Mitarbeiter (Vorjahr: 79,0 Mitarbeiter). Hier eingerechnet sind auch die beiden Vorstände, die zugleich in Personalunion die beiden Geschäftsführer der HERRNBRÄU GmbH sind. Das Durchschnittsalter aller Beschäftigten beträgt 46,4 Jahre. Der Durchschnitt der Beschäftigungsdauer beträgt 15,7 Jahre. Die Fluktuation ist sehr gering. 3. GESAMTAUSSAGE Bis vor Ausbruch der Corona-Krise schätzten wir unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als ein Unternehmen der Getränkeindustrie als gut ein. Unsere Umsatz-, Ergebnis- und Kennzahlenentwicklung war zunächst erfreulich stabil mit zum Teil leichten Zuwächsen. Das fortwährende Wachstum hatte über Jahre hinweg Bestand und sorgte damit auch für die äußerst nachhaltige Entwicklung der BHB Brauholding als gesundes Unternehmen. Auch in der Corona-Krise war unser Finanzmanagement darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die kurzfristigen Rückstellungen sind durch das Working Capital gedeckt. Wir konnten die Stabilität in der Vermögens- und Finanzlage gut aufrechterhalten. Die Corona-Krise stellt uns aber vor ganz neue, bisher nicht gekannte Herausforderungen! IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 1. PROGNOSEBERICHT Die Vorstände rechnen weiterhin, auch stark angetrieben von der COVID-19-Pandemie, mit einem beschleunigten Konzentrationsprozess im deutschen Getränkemarkt. Hinzu kommt, dass die sich stetig ändernden Konsumgewohnheiten der Endverbraucher voraussichtlich zu einem weiteren Rückgang der Marktgröße führen werden. Aufgrund der sinkenden Biernachfrage und des intensiven Wettbewerbs zwischen den Anbietern ist anzunehmen, dass steigende Erzeugerpreise zu Lasten der Marge nicht vollständig an die Konsumenten weitergegeben werden können. Aus diesem Grund ist ein Ende der Konsolidierungswelle, die seit Ende der neunziger Jahre die Branche kennzeichnet, nicht zu erwarten. Die Produktionskosten werden sich weiter erhöhen, da Preise für Rohstoffe, Lohn- und Energiekosten, aber auch die Ausgaben für Logistik und Vertrieb steigen werden. Damit erhöht sich auch der Preisdruck im Markt. Corona-Pandemie bringt Brauereien in Not Wie der Bayerische Brauerbund mitteilt, spiegeln die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Absatzzahlen des vergangenen Jahres nicht im Geringsten die aktuelle Situation in der Branche wider. So wurden in Bayern rund eine Million Hektoliter, also 100 Millionen Maß Bier weniger produziert als im Vorjahr, was einem Minus von 4,1 % entspricht. Entscheidend sind jedoch die enormen Absatzverschiebungen innerhalb des Biermarktes, die viele Brauereien in erhebliche Existenznot bringen. In den vergangenen Jahren wurde klar, dass die bayerische Brauwirtschaft aufgrund der strategischen Aufgliederung der Absatzwege Export, Gastronomie, Veranstaltungen, Volksfeste, Vereine und Handelsgeschäft, gekoppelt mit der serviceorientierten, mittelständischen Struktur der Branche, oft besser mit den widrigen Umständen des Getränkemarktes umzugehen wusste. Mit der Schließung der Gastronomie, der Absage tausender Volksfeste und Veranstaltungen sowie durch den drastischen Einbruch des Exports zum Anfang der Pandemie trifft die Krise jetzt insbesondere die Betriebe, die ihre Absatzstrategie auf diese Kanäle fokussiert haben. So ist es schwer, die Betroffenheit der Branche mit nur einer einzigen Absatzzahl auszudrücken. Zwar sind die Bierabsätze im Handel gestiegen. Am Bierregal aber herrscht ein harter Wettbewerb und die großen Ketten des Lebensmittelhandels missbrauchen Bier oft als preisattraktiven Lockvogel, weshalb sich vor allem kleinere Brauereien auf andere Absatzwege konzentrieren mussten. Etwa 30 % des bayerischen Bieres werden in der Gastronomie abgesetzt. Diese Absätze sind mit zusätzlichen Serviceleistungen oder mit Investitionstätigkeiten zugunsten der Wirte verbunden und so erlösstärker als jeder Handelshektoliter. Ähnlich schmerzhaft sind Umsatzverluste der ca. eine Million fehlenden Hektoliter, die sonst auf Volksfesten in Bayern ausgeschenkt werden. So schrumpft der wertmäßige Umsatz der Brauereien deutlich gravierender, als es die Absatzzahlen suggerieren. ZUKUNFTSTHEMEN DER BRAUWIRTSCHAFT Zusätzlich zu den existenzbedrohenden Belastungen der Corona-Krise sorgt sich die bayerische Brauwirtschaft um den Erhalt des bewährten Mehrwegsystems. Immer mehr Individualflaschen schwächen und verteuern das bewährte, umweltfreundliche System. Gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen und dem norddeutschen Brauerbund hat der Bayerische Brauerbund deshalb eine genossenschaftlich organisierte Poolgesellschaft zur Stärkung und zum Erhalt des Mehrwegsystems ins Leben gerufen. Zur Stabilisierung des Systems wird langfristig jedoch auch die Erhöhung des Pfandes ein wichtiger Baustein sein. Auch bemüht sich die Branche insgesamt um mehr ökologische und soziale Nachhaltigkeit und ist auf dem besten Wege, dies auch verstärkt messen, dokumentieren und kommunizieren zu können. (Quelle: Jahrespressekonferenz 2021 des Bayerischen Brauerbundes) Die Corona-Krise hinterlässt tiefe Spuren im Biermarkt, dem konnte sich die BHB Brauholding nicht entziehen. Die deutschen Brauereien verloren in einem einzigen Jahr so viel Absatzvolumen wie in den acht vorhergegangenen Jahren zusammen! Auch der Januar und der Februar 2021 knüpfen lückenlos an die schwierige Lage des Vorjahres an. Im Januar des laufenden Geschäftsjahres 2021 ist der Gesamtabsatz, laut Statistischem Bundesamt Wiesbaden, um - 27,0 % abgeschmolzen. Die offiziellen Absatzzahlen für Februar 2021, bzw. kumuliert Januar bis Februar, liegen noch nicht vor. Prognose - Planungsrechnung Die BHB Brauholding hat vor all diesen Hintergründen der derzeitigen Situation der COVID-19-Pandemie die folgende Konzern-Prognose und Planungsrechnung aufgestellt. Für das Geschäftsjahr 2021 ist ein Gesamt-Getränkeabsatz von rund 191 thl mit einer Prognosenbandbreite von + 5 % / - 5% geplant Das Referenzjahr 2019 stellt die Grundlage für die neuerliche Planung dar. Der geplante Gesamt-Getränkeabsatz entspricht damit 85 % vom Gesamt-Getränkeabsatz 2019. Im sog. Referenz-Geschäftsjahr 2019 betrugen die Brutto-Umsatzerlöse 18,1 Mio. EUR, abzüglich der Biersteuer in Höhe von 0,8 Mio. EUR, verbleiben Netto-Umsatzerlöse von 17,3 Mio. EUR. Für das Geschäftsjahr 2021 rechnen wir ausgehend von der vorgenannten Absatzplanung mit Brutto-Umsatzerlösen von mehr als 15,3 Mio. EUR abzüglich der Biersteuer in Höhe von 0,7 Mio. EUR, verbleiben Netto-Umsatzerlöse von 14,6 Mio. EUR mit einer geplanten Prognosenbandbreite von + 5 % / - 5%. Bei dieser Planungsbetrachtung beträgt der Konzernumsatz 85 % vom Referenzjahr 2019. Die Prognosewerte für die EBIT-Marge liegen bei 2,1 bis 2,4 % sowie für die EBITDA-Marge bei rund 10,8 bis 11,2 %. Die ersten beiden Monate Januar und Februar 2021 knüpfen lückenlos an die schwierige Lage des Vorjahres an. In den ersten beiden Monaten ist der Gesamtabsatz um 42,9 % im Vergleich zu den ersten beiden Monaten des Vorjahrs, die noch nicht von der COVID-19-Pandemie belastet waren, abgeschmolzen. Die Kosten, Ausgaben, Investitionen und der Geldabfluss werden wo immer möglich reduziert. Maßnahmen zur Sicherung zusätzlicher Finanzierung werden stets ausgeschöpft, um gemeinsam mit unseren Partnern die Wertschöpfungskette und die finanzielle Stabilität und Liquidität in dieser schwierigen Zeit aufrechtzuerhalten. Aus verantwortungsvollem unternehmerischem Tun fahren wir auf Sicht! Die Erholung in der bzw. nach der COVID-19 Pandemie ist derzeit noch vertagt. Sobald es die Möglichkeiten zulassen, werden alle Absatzkanäle mit sofortiger Wirkung geöffnet und logistisch beliefert und bedient. Aufgrund der strategischen Ausrichtung der BHB Brauholding mit Vertrieb und Absatz in alle möglichen Distributionskanäle, alle Formen der Gastronomie, des Handels und des Exports in Europa und darüber hinaus sowie Kooperationen mit Handelspartnern und Brauereien bestehen mit Überwindung der COVID-19-Pandemie durchaus erhebliche Chancen für die künftige Entwicklung. 2. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Seit Anfang des Jahres 2020 überschlagen sich die Meldungen über die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2). Nach wie vor kann nicht abgeschätzt werden, welchen Verlauf die Ausbreitung in Zukunft nehmen wird und welche weiteren Folgen sich für die globale und deutsche Wirtschaft ergeben. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass das Corona-Virus für viele große Unsicherheiten gebracht hat, die sich nicht zuletzt am internationalen Kapitalmarkt bemerkbar machen. Fest steht auch, dass Auswirkungen auf bestehende Lieferketten und die Produktion in Deutschland bestehen. Erkennbare Beeinträchtigungen gibt es zudem im Handel, in der Gastronomie, im Veranstaltungsbereich und im Tourismus. Die angespannte Wettbewerbssituation, insbesondere aktuell durch die COVID-19-Pandemie getrieben, stellt für die Entwicklung des Konzerns ein signifikantes Risiko dar. Hinzu kommen eine negative Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Bieren, Wässern und alkoholfreien Getränken und damit verbunden eine Beeinflussung der Absatzentwicklung. Sowohl durch die hohe Qualität der Produkte - gebraut nach altbayerischer Braukunst - als auch durch mögliche Akquisitionen und durch Einführungen neuer Produkte sowie den Ausbau des alkoholfreien Geschäftes will der Konzern diesen Entwicklungen entgegenwirken. Der Konzern hat zudem frühzeitig die Expansion in neue Märkte wie in Nord- und Ostdeutschland, Italien, Polen, Rumänien und in der Volksrepublik China betrieben, um diesem Risiko wirkungsvoll zu begegnen. Ein weiterer Anstieg des Wettbewerbsdrucks in der deutschen Getränkeindustrie sowie eine Verstärkung des Konsolidierungsprozesses innerhalb der Branche können für das Jahr 2021 nicht ausgeschlossen werden. Für den Konzern entstehen aber durchaus Chancen insbesondere durch den Standort in einer der wachstumsstärksten Regionen Deutschlands. Neben dem stabilen Wirtschaftswachstum kann der damit voraussichtlich einhergehende Anstieg der Bevölkerung zu verbesserten Absatzchancen im Getränkesegment führen. Der BHB-Konzern verfügt mit Herrnbräu, Ingobräu, Gritschenbräu, Leitner-Bräu, Altbairisch Bürgerliches Brauhaus, Bernadett Brunnen und Schlossbrauerei Herrngiersdorf sowohl im Bereich Bier als auch im Bereich alkoholfreie Getränke über bekannte Marken in den Regionen Ingolstadt, München, Regensburg, Nürnberg, Donauwörth und Augsburg. Es werden alle Distributionsschienen, alle Formen der Gastronomie, alle Absatzkanäle im Bereich Handel, im Export in Europa und darüber hinaus sowie Lohnabfüllung und Kooperationen mit Handelspartnern und Brauereien bedient und fortwährend ausgebaut. Die Risikolage bedeutet für den BHB Konzern: Es ist mit einem rückläufigen Bierabsatz und einer negativen Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Bieren zu rechnen. Beschleunigt wird der Negativtrend durch die COVID-19-Pandemie. Gesamtbild der Risiko- und Chancenlage Die oben aufgeführten Risiken bestehen zum Bilanzstichtag und betreffen auch die künftige Entwicklung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich mit Ausnahme der COVID-19-Pandemie keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Bestandsgefährdende Risiken liegen nicht vor. Die dargestellten Chancen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Konzern sieht sich gut aufgestellt, um mit Überwinden der COVID-19-Pandemie sein bestehendes Potential am Markt nutzen zu können. Risikomanagementsystem Der BHB Brauholding Konzern hat zur Minimierung etwaiger Gefährdungen ein adäquates Risikomanagementsystem aufgebaut. Dadurch ist sichergestellt, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. 3. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Die wesentlichen, vom Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Darlehens- und Kontokorrentkonten gegenüber Gesellschaftern sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung des Anlagevermögens und der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Demgegenüber werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten. Zur Steuerung der Risiken, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben können, beschließt der Vorstand bezogen auf die Risikoarten jeweils entsprechende Strategien und Verfahren, die im Folgenden dargestellt werden. Zinsrisiko Der Konzern ist keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen. Währungsrisiko Da alle Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt werden, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken. Kreditrisiko Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit der Gesellschaft Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, so dass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert. Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Eindringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten der Gesellschaft, wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit und stellt diesen die Zahlungsverpflichtungen gegenüber. Rohstoffpreisrisiko Ein wesentliches Risiko besteht in der Abhängigkeit vom Rohstoffmarkt und dessen Preisentwicklung. Ein erheblicher Teil der Produktionskosten entfällt derzeit - abgesehen von Personalkosten - auf Rohstoffe wie Hopfen oder Malz. Preise für derartige Rohstoffe können von Jahr zu Jahr stark schwanken. Vor dem Hintergrund des gestiegenen Wettbewerbs- und Preisdrucks, insbesondere im Segment Bier, ist nicht gewährleistet, dass Preissteigerungen an die Kunden weitergegeben werden können. Für einige wenige Rohstoffe oder Vorprodukte kann nur auf eine begrenzte Anzahl von Lieferanten zurückgegriffen werden, beispielsweise beim Bezug von Malz und Hopfen. Sollten einzelne Vorprodukte oder Rohstoffe nicht mehr angeboten werden, z. B. bei Ernteausfall bzw. weil der entsprechende Lieferant aus Wettbewerbsgründen nicht mehr liefern möchte, oder weil diese nicht mehr wirtschaftlich produziert werden können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versorgung mit diesen Rohstoffen und Vorprodukten beeinträchtigt wird oder gänzlich ausfällt. Im Falle von Lieferausfällen, Lieferengpässen oder Preiserhöhungen maßgeblicher Lieferanten könnte die Geschäftstätigkeit beeinträchtigt werden. Da sich der Konzern jedoch frühzeitig vertraglich abgesichert hat, können für das laufende Jahr Engpässe bei der Belieferung mit Rohstoffen ausgeschlossen werden. V. SONSTIGE ANGABEN Angaben über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist: Die Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG hält an der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG mehr als 25 % des Aktienkapitals. VI. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Nach bestem Wissen versichern wir, dass der Konzernabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Ingolstadt, 18. März 2021 Der Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 18. März 2021 DR.
KLEEBERG & PARTNER GMBH
Prof. Dr. Zwirner, Wirtschaftsprüfer ppa. Dr. Busch, Wirtschaftsprüferin II. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Ergebnisse unseres Unternehmens stark beeinflusst. Deshalb war es wirtschaftlich betrachtet kein gutes Jahr für die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG. Mit der sehr lang andauernden Schließung der Gastronomie, der Absage fast aller Volksfeste und Veranstaltungen sowie dem drastischen Einbruch des Exports im Verlauf der Pandemie trifft die Krise insbesondere die Betriebe, die ihre Absatzstrategie auf diese Kanäle fokussiert haben; dazu gehört auch unser Unternehmen. Die bis zum Ausbruch der Corona-Krise erfolgreiche und positive Entwicklung wurde jäh unterbrochen. So hat sich erstmals aufgrund der COVID-19-Pandemie ein Verlust in der Unternehmenshistorie ergeben. Das Unternehmen hat alle Maßnahmen ergriffen, um Kosten und Geldabfluss wo möglich zu reduzieren. Intensive Maßnahmen und Einschnitte zur Sicherung von Liquidität und Finanzierung wurden ausgeschöpft. Im Geschäftsjahr 2020 hat sich der Aufsichtsrat laufend und sehr intensiv mit der Lage des Unternehmens befasst. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum seine nach Gesetz und Satzung obliegenden Beratungs- und Kontrollmaßnahmen sorgfältig wahrgenommen. Durch die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands konnte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage und Entwicklung der BHB Brauholding AG befassen. Im Berichtszeitraum fanden vier Aufsichtsratssitzungen (davon zwei in Form einer Videokonferenz) statt, an denen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrates teilnahmen. Drei Aufsichtsratsbeschlüsse wurden im Umlaufverfahren herbeigeführt. Bei der Unterrichtung über den Geschäftsverlauf und die Unternehmenspolitik ging der Vorstand auf alle relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements ein. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die Tätigkeit des Vorstands gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Schwerpunkt der Sitzungen Nachfolgend die Sitzungstermine mit ihren wesentlichen Inhalten: In der Bilanzsitzung am 23. März 2020, die in Form einer Videokonferenz abgehalten wurde, erfolgten die Feststellung der Einzelabschlüsse und die Billigung des Konzernabschlusses. Ebenfalls wurde ein Beschlussfassungsvorschlag über die Wahl des Konzernabschlussprüfers für die Hauptversammlung 2020 getroffen. Des Weiteren wurde der Zustimmungsbeschluss zur Inanspruchnahme der Vorschrift § 264 Abs. 3 HGB gefasst. Die Tagesordnung und Organisation für die Hauptversammlung am 03. Juli 2020 wurde vor dem Hintergrund der Corona-Krise diskutiert. Weitere Themen waren die Europäische Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) sowie die Unternehmensstrategie und -planung. Am 01. April 2020 wurde ein Aufsichtsratsbeschluss über die Einführung von temporärer Kurzarbeit im Umlaufverfahren gefasst. Ein weiterer Aufsichtsratsbeschluss mittels Umlaufverfahren mit dem Inhalt, für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende an die Aktionäre auszuschütten und den Bilanzgewinn zu thesaurieren, wurde am 21. April 2020 gefasst. Die Prognose, die vor der Corona-Pandemie veröffentlicht wurde, wurde zurückgenommen. Am 22. Mai 2020 wurde die Zustimmung des Aufsichtsrats zum Beschluss des Vorstands, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz durchzuführen im Umlaufverfahren eingeholt sowie die Tagesordnung verabschiedet. In der zweiten regulären Sitzung am 03. Juli 2020 berichtete der Vorstand über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in Zeiten der COVID-19-Pandemie und über den aktuellen Stand der Erstellung des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2020. Auf der Tagesordnung stand auch die Durchführung der erstmals virtuell stattfindenden Hauptversammlung. In der dritten regulären Sitzung vom 05. August 2020 fand die Konstituierung des Aufsichtsrats statt. Herr Ludwig Schlosser wurde als Aufsichtsratsvorsitzender gewählt. Zu dessen Stellvertreter wurde Herr Bernhard Prosser gewählt. Schwerpunkte der Sitzung waren die geschäftliche Entwicklung im ersten Halbjahr 2020 und der Ausblick und die Prognose für das Geschäftsjahr 2020. Ein weiterer Punkt war die Nachbetrachtung eines Strategiemeetings vom 04. August 2020 mit Mitgliedern des Aufsichtsrates und schließlich ein Rückblick auf die Hauptversammlung, die erstmals virtuell stattfand. In der vierten regulären Sitzung vom 14. Dezember 2020, die in Form einer Videokonferenz stattfand, standen die aktuelle Geschäftsentwicklung 2020, die Geschäftsplanung 2021 und die Strategieberatung, die Europäische Marktmissbrauchsverordnung, die Festlegung der Closed Periods, die Festlegung und Billigung von Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers, sowie die Unternehmensstrategie und -planung für das Geschäftsjahr 2021 auf der Tagesordnung. Der Finanzkalender für das Jahr 2021 wurde in dieser Sitzung verabschiedet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten lassen. Ferner hat der Aufsichtsratsvorsitzende in Strategiegesprächen mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte erörtert. Über diese Gespräche wurde der Aufsichtsrat im Nachgang entsprechend informiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen, wie auch der Kontrollen und Prüfungen waren der gesamte Rechnungslegungsprozess in der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, die Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die Wirksamkeit des internen Revisions- und des Risikomanagementsystems. Aufgrund der Vorstandsberichte und gemeinsamer Sitzungen mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat der BHB Brauholding AG die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Angesichts der aus Effizienzgründen überschaubar gehaltenen Größe des Aufsichtsrats wurden auch im Geschäftsjahr 2020 keine Ausschüsse gebildet. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung am 22. März 2021 gebilligt und festgestellt. Der Jahresabschluss und die Prüfungsunterlagen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet, so dass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Abschlussprüfer, der über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen mündlich berichtete und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung stand, eingehend in der Bilanzsitzung am 22. März 2021 erörtert und stimmte den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers Herrn Prof. Dr. Christian Zwirner und Frau Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, nach sorgfältiger eigener Prüfung von Konzernabschluss mit Lagebericht jeweils zu. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat geprüft und ohne Einwendungen gebilligt. Die Prüfung des Konzernabschlusses 2020 hat zu keiner Änderung geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Herrn Prof. Dr. Christian Zwirner und Frau Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde erteilt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand In der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020 am 3. Juli 2020 wurde der Aufsichtsrat durch den Beschluss der Satzungsänderung um ein Mitglied auf jetzt vier Mitglieder erweitert. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Ludwig Schlosser, dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Bernhard Prosser und den beiden Aufsichtsratsmitgliedern Rupert Hackl und Franz-Xaver Schmidbauer. Bei den Mitgliedern des Vorstands gab es keine personellen Änderungen im Geschäftsjahr 2020. Er besteht weiterhin aus den beiden Vorständen Gerhard Bonschab und Franz Katzenbogen. Dank Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit. Der Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen entscheidenden Beitrag in der äußerst schwierigen Zeit der Corona-Krise beigetragen haben und weiterhin leisten. Die Corona-Krise stellt das Unternehmen vor ganz neue, bisher nicht gekannte Herausforderungen, denen wir uns offen und konstruktiv stellen. Wir wünschen uns allen viel Erfolg für die erfolgreiche Weiterentwicklung des BHB Brauholding Konzerns.
Ingolstadt, im März 2021 Ludwig Schlosser, Aufsichtsratsvorsitzender Feststellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG wurde am 22. März 2021 festgestellt. |
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