![]() BHB Brauholding Bayern-Mitte AGIngolstadtKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 15. März 2022 DR.
KLEEBERG & PARTNER GMBH
Prof. Dr. Zwirner, Wirtschaftsprüfer ppa. Dr. Busch, Wirtschaftsprüferin II. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das abgelaufene Geschäftsjahr war für uns alle durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie eine große Herausforderung. Insbesondere unser Geschäftszweig unterlag einer schwierigen Planbarkeit durch die coronabedingten Maßnahmen, die mehrfach verhängt wurden. Aus diesem Grund waren auch die Absatz- und Umsatzergebnisse unseres Unternehmens stark beeinflusst. Die erneute Schließung der Gastronomie und der Ausfall von Großveranstaltungen machten sich im vergangenen Geschäftsjahr besonders im Januar und Februar bemerkbar, auch der November und Dezember blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Dennoch konnte der Bilanzverlust in den beiden Corona-Pandemie-Jahren auf 105 TEUR beschränkt werden. Das Eigenkapital blieb konstant hoch und auch die Liquidität hat einen guten Bestand. Das Unternehmen hat alle Maßnahmen ergriffen, um Kosten und Geldabfluss wo möglich zu reduzieren. Intensive Maßnahmen und Einschnitte zur Sicherung von Liquidität und Finanzierung wurden ausgeschöpft. Im Geschäftsjahr 2021 hat sich der Aufsichtsrat laufend und sehr intensiv mit der Lage des Unternehmens befasst. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum seine nach Gesetz und Satzung obliegenden Beratungs- und Kontrollmaßnahmen sorgfältig wahrgenommen. Durch die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands konnte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage und Entwicklung der BHB Brauholding AG befassen. Im Berichtszeitraum fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt (davon eine Sitzung in Form einer Videokonferenz), an denen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrates teilnahmen. Bei der Unterrichtung über den Geschäftsverlauf und die Unternehmenspolitik ging der Vorstand auf alle relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements ein. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die Tätigkeit des Vorstands gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Schwerpunkte der Sitzungen Nachfolgend die Sitzungstermine mit ihren wesentlichen Inhalten: In der Bilanzsitzung am 22. März 2021, die in Form einer Videokonferenz abgehalten wurde, erfolgten die Feststellung der Einzelabschlüsse und die Billigung des Konzernabschlusses. Ebenfalls wurde ein Beschlussfassungsvorschlag über die Wahl des Konzernabschlussprüfers für die Hauptversammlung 2021 getroffen. Des Weiteren wurde der Zustimmungsbeschluss zur Inanspruchnahme der Vorschrift § 264 Abs. 3 HGB gefasst. Die Tagesordnung und Organisation für die Haupt-Versammlung am 02. Juli 2021 wurden vor dem Hintergrund der Corona-Krise diskutiert. Weitere Themen waren die Europäische Marktmissbrauchsverordnung (MMVO), eine Mandatsänderung im Verwaltungsrat der HERRN BRÄU Italia s.r.l, sowie die Unternehmensstrategie und -planung. In der zweiten regulären Sitzung am 02. Juli 2021 berichtete der Vorstand über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in Zeiten der COVID-19-Pandemie und über den aktuellen Stand der Erstellung des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2021. Auf der Tagesordnung stand auch die Durchführung der virtuell stattfindenden Hauptversammlung. In der dritten regulären Sitzung vom 09. August 2021 waren die Schwerpunkte der Sitzung die geschäftliche Entwicklung im ersten Halbjahr 2021 und der Ausblick und die Prognose für das Geschäftsjahr 2021. Ein weiterer Punkt war die Nachbetrachtung auf die Hauptversammlung, die zum zweiten Mal virtuell stattfand. In der vierten regulären Sitzung vom 13. Dezember 2021 standen die aktuelle Geschäftsentwicklung 2021, die Geschäftsplanung 2022 und Strategieberatung, die Europäische Marktmissbrauchsverordnung, die tarifpolitische Ausrichtung sowie die Festlegung der Closed Periods, die Festlegung und Billigung von Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers, sowie die Unternehmensstrategie und -planung für das Geschäftsjahr 2022 auf der Tagesordnung. Der Finanzkalender für das Jahr 2022 wurde in dieser Sitzung verabschiedet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten lassen. Ferner hat der Aufsichtsratsvorsitzende in Strategiegesprächen mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte erörtert. Über diese Gespräche wurde der Aufsichtsrat im Nachgang entsprechend informiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen wie auch der Kontrollen und Prüfungen waren der gesamte Rechnungslegungsprozess in der BHB Brauholding Bayern Mitte AG, die Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die Wirksamkeit des internen Revisions- und des Risikomanagementsystems. Aufgrund der Vorstandsberichte und gemeinsamer Sitzungen mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat der BHB Brauholding AG die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Angesichts der aus Effizienzgründen überschaubar gehaltenen Größe des Aufsichtsrats wurden auch im Geschäftsjahr 2021 keine Ausschüsse gebildet. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung am 21. März 2022 gebilligt und festgestellt. Der Jahresabschluss und die Prüfungsunterlagen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet, so dass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Abschlussprüfer, der über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen mündlich berichtete und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung stand, eingehend in der Bilanzsitzung am 21. März 2022 erörtert und stimmte den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers Herrn Prof. Dr. Christian Zwirner und Frau Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, nach sorgfältiger eigener Prüfung von Konzernabschluss mit Lagebericht jeweils zu. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat geprüft und ohne Einwendungen gebilligt. Die Prüfung des Konzernabschlusses 2021 hat zu keiner Änderung geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Herrn Prof. Dr. Christian Zwirner und Frau Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde erteilt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie bei den Mitgliedern des Vorstands gab es keine personellen Änderungen im Geschäftsjahr 2021. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Ludwig Schlosser, dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Bernhard Prosser und den beiden Aufsichtsratsmitgliedern Rupert Hackl und Franz-Xaver Schmidbauer. Die beiden Vorstände sind Gerhard Bonschab und Franz Katzenbogen. Dank Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit. Der Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen entscheidenden Beitrag in der äußerst schwierigen Zeit der Corona-Krise beigetragen haben und weiterhin leisten. Wir wünschen uns allen viel Erfolg für die erfolgreiche Weiterentwicklung des BHB Brauholding Konzerns.
Ingolstadt, im März 2022 Ludwig Schlosser, Aufsichtsratsvorsitzender Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtAKTIVA scrollen
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Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtI. Allgemeine Angaben zum Mutterunternehmen Die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (im Folgenden auch: BHB AG) hat den Sitz in Ingolstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 5327 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und den Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) aufgestellt. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel. Angaben, die wahlweise in der Konzernbilanz, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang gemacht werden können, sind insgesamt im Konzernanhang aufgeführt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss des Mutterunternehmens BHB Brauholding Bayern-Mitte AG wurden alle Tochterunternehmen einbezogen. Der Konsolidierungskreis setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergaben sich keine Änderungen des Konsolidierungskreises. 2. Angabe von Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB Die Anteile an der Herrnbräu Italia s.r.l., Forli (Italien), werden nicht mehr mit den Anschaffungskosten sondern nach der Equity-Methode bewertet. Maßgebend für die Statusänderung der Beteiligung war der Erwerb weiterer Anteile in Höhe von 10 % durch die Herrnbräu GmbH zum 11. März 2019, so dass der Anteil an den Stimmrechten und die Beteiligungsquote des Konzerns an dem Nominalkapital in Höhe von 99 TEUR nunmehr 50 % beträgt. Die erstmalige Einbeziehung der Herrnbräu Italia s.r.l. als assoziiertes Unternehmen erfolgte daher zum 11. März 2019. Die von dieser Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen dem italienischen Handelsrecht; Anpassungen an das deutsche Handelsrecht wurden mangels Wesentlichkeit nicht vorgenommen. Der auf die Beteiligung entfallende Geschäfts- oder Firmenwert betrug zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung als assoziiertes Unternehmen 165 TEUR. Er wird aufgrund der langfristig angelegten Vertriebspartnerschaft linear über 20 Jahre abgeschrieben. Zum Abschlussstichtag des Konzerns wird der Geschäfts- oder Firmenwert noch mit 143 TEUR bilanziert. Das Jahresergebnis 2021 der Herrnbräu Italia s.r.l. beträgt -26 TEUR, das Eigenkapital zum 31. Dezember 2021 beläuft sich auf 223 TEUR. Durch die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 8 TEUR und den Anteil am Jahresergebnis 2021 in Höhe von -13 TEUR ergibt sich ein Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen von -21 TEUR. 3. Konsolidierungsgrundsätze 3.1 Angaben zum Konsolidierungsstichtag Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entsprechen die Abschlussstichtage der Einzelabschlüsse dem Abschlussstichtag des Mutterunternehmens. 3.2 Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung des Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB durch die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen (Buchwertmethode) zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss, soweit diese vor dem 1. Januar 2010 erfolgt ist. Hieraus sich ergebende aktive Unterschiedsbeträge werden - soweit unmittelbar zurechenbar - den Vermögensgegenständen zugeordnet, darüber hinausgehende Beträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Passive Unterschiedsbeträge werden als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung oder, im Falle von technischen Unterschiedsbeträgen wie im Falle von Unterbewertungen von Tochterunternehmen, in den Rücklagen ausgewiesen. 3.3 Schuldenkonsolidierung Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert. Bei der Schuldenkonsolidierung werden wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet und eliminiert. Bei den Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind die Positionen gegenüber einbezogenen Unternehmen eliminiert. 3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Umsätze werden mit den entsprechenden konzerninternen Aufwendungen verrechnet. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Geschäftsvorfällen zwischen den einbezogenen Unternehmen werden ebenfalls aufgerechnet. Zwischengewinne aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden sowohl für das Anlagevermögen als auch für das Umlaufvermögen unter Berücksichtigung von Steuerabgrenzungen eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den für die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. So genannte ä-fonds-perdu-Darlehen und andere Belieferungsrechte werden linear entsprechend der Laufzeit der Verträge bzw. der Abnahmemenge abgeschrieben. Im Anlagenspiegel werden nach vollständiger Abschreibung die historischen Anschaffungskosten und die einbehaltenen Rückvergütungen als Abgang gezeigt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen zwischen fünf und zwanzig Jahren für technische Anlagen und Maschinen sowie zwischen fünf und acht Jahren für die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie anderen Anlagen. Bei den Versandgefäßen betragen die den Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern vier Jahre für Flaschen, vier Jahre für Kästen und sechs Jahre für Fässer. Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet. Die sonstigen Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder minderverzinsliche sonstige Ausleihungen werden entsprechend der steuerlichen Rechtsprechung nicht abgezinst. Den sonstigen Ausleihungen drohenden Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen und dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Warenbestände werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit am Bilanzstichtag keine niedrigeren Wiederbeschaffungs- bzw. Verkaufspreise vorliegen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach §§ 274 und 306 HGB erforderlich bzw. zulässig ist. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern berücksichtigt, sofern innerhalb der nächsten fünf Jahre mit einer Verrechnung dieser Verluste gerechnet werden kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der BHB AG von aktuell rund 30 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. III. Erläuterung der Abschlussposten 1. Erläuterung zur Konzernbilanz 1.1 Aktiva Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen resultieren aus Lieferungen oder Leistungen. Sie betreffen ausschließlich die Herrnbräu Italia s.r.l. Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 1.2 Passiva Konzerneigenkapital Unter dem Posten Gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens ausgewiesen, welches zum 31. Dezember 2021 3.100.000,00 EUR beträgt und in 3.100.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Zum 31. Dezember 2021 waren keine eigenen Aktien im Bestand. Die Kapitalrücklage wurde im Zuge der Sacheinlage der Anteile an der Herrnbräu GmbH & Co. KG und der Herrnbräu GmbH (seit 2014 sind beide Gesellschaften in der Herrnbräu GmbH zusammengefasst) gebildet, sowie im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2010 erhöht. Im Rahmen der Gründung der BHB AG am 26. Oktober 2009 wurde ein genehmigtes Kapital geschaffen. Zur Optimierung der Kapitalausstattung der BHB AG, das heißt insbesondere auch um der Gesellschaft bestmögliche kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten bei entsprechendem Kapitalbedarf zu ermöglichen, wurde das genehmigte Kapital 2009 durch ein neues genehmigtes Kapital 2014 in Höhe von 620.000,00 EUR mit der Möglichkeit zum sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ersetzt. Das genehmigte Kapital 2014 ist zum 3. Juli 2019 ausgelaufen. In der Hauptversammlung vom 5. Juli 2019 wurde daher das genehmigte Kapital 2014 durch ein neues genehmigtes Kapital 2019 in gleicher Höhe mit der Möglichkeit zum sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss neu geschaffen. Der Vorstand ist bis zum 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 620.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Über die Ausgabe der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2021 ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. In der Hauptversammlung vom 6. Juli 2012 wurde eine Ermächtigung für fünf Jahre zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und mit Möglichkeit des Ausschlusses des Andienungsrechts der Aktionäre beschlossen. Diese Ermächtigung wurde in der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 um weitere fünf Jahre bis zum 29. Juni 2022 verlängert. Die Ermächtigung darf weiterhin nicht zum Handel mit eigenen Aktien verwendet werden. Im Geschäftsjahr 2021 ist von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: scrollen
Die Rückstellung für Gebindepfand beinhaltet das absehbare Risiko zukünftiger Zahlungsverpflichtungen nach dem Bilanzstichtag. Die Höhe der Rückstellung wurde anhand von zugrundeliegenden statistischen Daten und einer unterstellten Umlaufgeschwindigkeit von einem Monat ermittelt. Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Konzernbilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. scrollen
Die latenten Steuern resultieren aus dem Umstand, dass in der Handels- und der Steuerbilanz unterschiedliche Abschreibungssätze auf die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens vorgenommen werden, woraus zeitliche Unterschiede zwischen den Wertansätzen resultieren, die sich in der Zukunft voraussichtlich umkehren werden. Hieraus errechnen sich latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 387 TEUR gegenüber 353 TEUR im Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2020 hat sich aufgrund der COVID-19 Pandemie ein Verlust ergeben. Der steuerliche Verlustvortrag aus 2020 wurde in voller Höhe mit dem steuerlichen Ergebnis des Konzerngeschäftsjahres 2021 verrechnet, so dass zum 31. Dezember 2021 keine steuerlichen Verlustvorträge mehr existieren. Aus diesem Grund waren die latenten Steueransprüche in Höhe von 61 TEUR des Vorjahres aufwandswirksam aufzulösen. Der konzerneinheitliche Steuersatz für die Bewertung der latenten Steuern beträgt für die Körperschaftsteuer 15,825 % und für die Gewerbesteuer 14 %. Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Konzernbilanz aufgeführten Verbindlichkeiten ist die Haftung aus einer zugunsten eines Kunden übernommenen Bürgschaft gegenüber einem Kreditinstitut in Höhe von 60 TEUR zu vermerken. Da der Kunde seinen Darlehensverpflichtungen planmäßig nachkommt, wird mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nicht gerechnet. IV. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende Tätigkeitsbereiche: scrollen
Von den Umsatzerlösen wurden 1.316 TEUR (Vorjahr 920 TEUR) im Ausland erzielt, die übrigen Umsatzerlöse im Inland. Die Pachterlöse betreffen die vereinnahmten Pachten für eigene und angepachtete Gaststätten. Im Februar 2021 und im Juli 2021 wurden Billigkeitsleistungen des Bundes in Form der Corona-Überbrückungshilfe der Phasen II und III in Höhe von insgesamt 1.263 TEUR für die Monate November 2020 bis Juni 2021 bewilligt und ausbezahlt. Diese Billigkeitsleistung wird mit dem auf 2021 entfallenden Teilbetrag in Höhe von 1.163 TEUR als außergewöhnlicher Ertrag unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten mit 105 TEUR (Vorjahr 55 TEUR) auch die Vertriebskosten für das Ausland. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Wertberichtigung bzw. den Ausfall von Ausleihungen an Kunden. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der ausgewiesene Betrag beinhaltet Ertragsteuerzahlungen für 2021 sowie Aufwendungen aus der Einstellung passiver latenter Steuern in Höhe von 34 TEUR und aus der Auflösung latenter Steueransprüche in Höhe von 61 TEUR. Sonstige Steuern Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Grund- und Kfz-Steuer. V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Nutzung eines Teils der Produktionsanlagen sowie der Geschäftsausstattung liegen Operating-Leasingverträge zugrunde. Dies trägt auch zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber. Die Summe der künftigen Leasing- und Mietverpflichtungen für Mobilien beträgt 600 TEUR. Hierbei sind bestehende Verpflichtungen bis 2025 berücksichtigt. Außerdem hat der Konzern eine Reihe von Gaststättenobjekten angepachtet. Den Mietverpflichtungen stehen Mieterlöse in gleichem Umfang gegenüber. Das Bestellobligo liegt im branchenüblichen Rahmen. Die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Rohstoffkontrakten belaufen sich auf 519 TEUR. Die Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag mit der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft über die Anpachtung des Brauereigeländes betragen 258 TEUR pro Jahr. Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: scrollen
Die Statistik beinhaltet nicht die beiden Vorstände. Mitglieder des Aufsichtsrats Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2021: scrollen
Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über eine Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Der Vorstand besteht aus scrollen
Die Mitglieder des Vorstandes üben diese Funktion seit 2009 aus und sind aktuell bis 2024 bestellt. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 10 eine Regelung der Vergütung von Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jährlich 2.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung in Höhe von 4.000,00 EUR. Insgesamt betrug die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 10.000,00 EUR. Vergütung der Mitglieder des Vorstands Die Angaben der Gesamtbezüge des Vorstands sind nach § 314 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 beträgt 19 TEUR und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. VI. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mindestens 20 % der Anteile Die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB bzw. § 313 Abs. 2 HGB sind in den Erläuterungen zum Konsolidierungskreis bzw. zu dem Bilanzposten Beteiligungen enthalten. Die Herrnbräu GmbH hat für das Geschäftsjahr 2021 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind nach § 325 Abs. 1 bis 1b HGB am 28. April 2021 offengelegt worden. VII. Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist Die Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft mit Sitz in Ingolstadt hält an dem Mutterunternehmen mehr als 25 % des Aktienkapitals. VIII. Nachtragsbericht Hinsichtlich möglicher Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Geschäftsjahr 2022 verweisen wir auf die Risikoberichterstattung im Lagebericht.
Ingolstadt, 15. März 2022 Gerhard Bonschab, Vorstand Franz Katzenbogen, Vorstand Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
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Entwicklung des Anlagevermögens(Bruttodarstellung)scrollen
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Konzernlagebericht 2021der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtI. GRUNDLAGEN DES KONZERNS GESCHÄFTSMODELL UND ÜBERBLICK ÜBER DIE KONZERNSTRUKTUR Die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (nachfolgend: BHB Brauholding AG und/oder Gesellschaft genannt) fungiert als Mutterunternehmen des Konzerns. Die geschäftlichen Aktivitäten der BHB Brauholding AG erstrecken sich auf die Wahrnehmung von Verwaltungs- bzw. Holdingfunktionen, während der operative Geschäftsbetrieb in ihrer Tochtergesellschaft, der HERRNBRÄU GmbH, ausgeübt wird. Das Ergebnis der HERRNBRÄU GmbH wird im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages an die BHB Brauholding AG abgeführt. Das Kerngeschäft der HERRNBRÄU GmbH umfasst die Eigenproduktion und den Vertrieb von Bieren und alkoholfreien Getränken. Daneben ist diese Gesellschaft im Handelsgeschäft mit Getränken anderer Hersteller aktiv. Mittels einer bestehenden 50%-Beteiligung an der HERRNBRÄU Italia s.r.l., Forli, Italien verstärkt die HERRNBRÄU GmbH zudem ihren Auslandsvertrieb. Die Anteile an der HERRNBRÄU Italia s.r.l., Forli (Italien), werden nach der Equity-Methode bewertet und als assoziiertes Unternehmen in der Konzernbilanz dargestellt. Der BHB Konzern hat sich als traditioneller bayerischer Bierspezialist mit besonderem Schwerpunkt auf Weißbierspezialitäten etabliert. Das heutige gesamte Markenportfolio umfasst 11 Weißbier-, 30 untergärige Bierspezialitäten und 4 Biermischgetränke. Mit Bernadett Brunnen bietet die HERRNBRÄU GmbH auch eine große Vielfalt an Mineralwasser und alkoholfreien Erfrischungsgetränken an. 16 verschiedene Sorten stehen als Durstlöscher bereit. Allen Produkten gemein sind die Reinheit sowie die mehrfach prämierte, ausgezeichnete Qualität. Daneben hält die HERRNBRÄU GmbH 100 % der Anteile an der Unterstützungskasse der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt GmbH. Die Unterstützungskasse erfüllt alte Pensionsleistungen des BHB-Konzerns. Ein weiteres Tochterunternehmen im BHB Konzern, an dem 100 % des Stammkapitals gehalten werden, ist die Mittelbayerische Getränke-Vertrieb GmbH, sie dient dem Vertrieb und der Logistik von Getränken im BHB Konzern. Die Ingobräu Vertriebs GmbH ist ein Unternehmen des BHB Konzerns und dient dem Betrieb von Gaststätten sowie dem Vertrieb von Getränken und dem damit zusammenhängenden Marketing. II. WIRTSCHAFTSBERICHT MAKROÖKONOMISCHES MARKTUMFELD 1. EXPANSION VORÜBERGEHEND GEDÄMPFT Die Erholung der Weltwirtschaft hat nach der Jahresmitte 2021 an Fahrt verloren. In vielen Teilen der Welt bremsten erneut zunehmende Corona-Infektionen die wirtschaftliche Aktivität, Lieferengpässe behinderten den Aufschwung der Industrieproduktion, und die chinesische Wirtschaft scheint aus dem Tritt geraten zu sein. Die Unsicherheit über die Auswirkungen der neuen Omikron-Variante des Coronavirus auf die Konjunktur sind groß. Das IfW rechnet in seinem Konjunkturbericht vom Dezember 2021 damit, dass die wirtschaftliche Aktivität in den nächsten Monaten merklich gedämpft wird, im weiteren Verlauf des Jahres 2022 die weltwirtschaftliche Erholung sich aber wieder durchsetzt. Für das Jahr 2022 erwartet das IfW einen Zuwachs der Weltproduktion (gemessen auf Basis von Kaufkraftparitäten) um 4,5 %, nach einem Zuwachs um 5,7 % in 2021. Damit hat das IfW die Septemberprognose um 0,5 (2022) bzw. 0,2 Prozentpunkte (2021) reduziert. Für das Jahr 2023 hat das IfW die Erwartung hingegen leicht von 3,8 auf 4 % angehoben. Die Inflation dürfte derzeit ihren Höhepunkt erreicht haben und im Prognosezeitraum deutlich zurückgehen, was vor allem an der Energiepreiskomponente liegt. Der zugrundeliegende Preisauftrieb dürfte über den gesamten Prognosezeitraum deutlich höher bleiben als vor der Krise. (Quelle: IfW, Auszug aus Kieler Konjunkturberichte Nr. 85, 2021\Q4) 2. ERHOLUNG VOERST AUSGEBREMST Die Erholung der deutschen Wirtschaft wird nach Einschätzung des IfW aus Dezember 2021 abermals ausgebremst. Das Infektionsgeschehen im Winterhalbjahr 2021/2022 hemmt wie in früheren Wellen besonders die Aktivität in den kontaktintensiven Dienstleistungsbranchen. Im Ergebnis wird es zu einem Rückschlag bei den privaten Konsumausgaben kommen und wohl auch zu geringen Rückgängen beim Bruttoinlandsprodukt. Wenn die Belastungen seitens der Pandemie mit dem Frühjahr nachlassen, wird ähnlich wie im Jahr 2021 eine kräftige Erholung einsetzen. Die wirtschaftliche Aktivität dürfte dann auch deshalb besonders viel Schwung entfalten, weil die Lieferengpässe, die die Industrieproduktion derzeit massiv belasten, voraussichtlich nachlassen. Insgesamt wird die durch die Pandemie verursachte Delle im Erholungsprozess wohl größer ausfallen, als das IfW in seiner Herbstprognose unterstellt hatte. Der Rückschlag wird aber bei Weitem nicht so gravierend sein wie im vergangenen Winterhalbjahr. Im Jahr 2022 wird das Bruttoinlandsprodukt demzufolge mit 4 % nicht so kräftig zulegen wie vor drei Monaten erwartet (5,1 %), dafür aber im Jahr 2023 mit 3,3 % deutlich stärker (Herbstprognose: 2,3 %). Für das Jahr 2021 zeichnet sich ein Anstieg von 2,6 % ab. Die Inflation wird vorerst hoch bleiben, auch weil die Lieferengpässe weiterhin die Herstellungskosten erhöhen und das Konsumgüterangebot verknappen. Gleichzeitig haben die privaten Haushalte seit dem Beginn der Pandemie zusätzliche Ersparnisse in Höhe von rund 200 Mrd. Euro angehäuft und besitzen deshalb eine recht hohe Zahlungsbereitschaft. Der Verbraucherpreisanstieg wird sowohl in 2021 als auch in 2022 wohl bei rund 3 % liegen, bevor er sich im Jahr 2023 wieder verringert. Das Defizit der öffentlichen Haushalte wird im Jahr 2022 aufgrund der nachlassenden Belastungen durch die Pandemie spürbar von 3,8 % in Relation zum Bruttoinlandsprodukt von 2021 auf 1,8 % sinken. Voraussichtlich werden die Haushalte jedoch auch das Jahr 2023 mit 1,4 % noch deutlich im Defizit abschließen. (Quelle: IfW, Auszug aus Kieler Konjunkturberichte Nr. 86, 2021 \Q4) Bierabsatz auch im zweiten Jahr der Corona-Krise gesunken Rückgang im Jahr 2021 beträgt 2,2 % gegenüber dem Vorjahr Erneute Schließung der Gastronomie und Ausfall von Großveranstaltungen machen sich besonders im Januar (-27,0 %) und Februar (-19,1 %) bemerkbar Die in Deutschland ansässigen Brauereien und Bierlager haben 2021 insgesamt rund 8,5 Milliarden Liter Bier abgesetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank damit der Bierabsatz gegenüber dem Vorjahr um 2,2 % beziehungsweise 187,7 Millionen Liter. Bereits 2020 war der Bierabsatz um 5,5 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführte Bier nicht enthalten. 81,5 % des gesamten Bierabsatzes waren für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz sank im Vergleich zu 2020 um 3,4 % auf 7,0 Milliarden Liter. Gegenüber 2019, dem Jahr vor der Corona-Krise, war der Inlandsabsatz 2021 um 8,6 % niedriger. Steuerfrei (als Exporte und als sogenannter Haustrunk) wurden 1,6 Milliarden Liter Bier abgesetzt. Das waren 4,0 % mehr als 2020 und 2,0 % weniger als 2019. Davon gingen 746,6 Millionen Liter (-4,0 %) in EU-Staaten, 817,3 Millionen Liter (+12,7 %) in Nicht-EU-Staaten und 11,5 Millionen Liter (-3,7 %) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien. Bei den Biermischungen - Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen - war im Jahr 2021 hingegen ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Gegenüber dem Jahr 2020 wurden 0,8 % mehr Biermischungen abgesetzt. Sie machten mit 441,1 Millionen Litern allerdings nur 5,2 % des gesamten Bierabsatzes aus. Bierabsatz im Januar und Februar 2021 am stärksten gesunken Anfang 2021 waren Restaurants, Bars und Hotels überwiegend geschlossen und Großveranstaltungen sind ausgefallen. Dies sorgte besonders in den Monaten Januar (-27,0 %) und Februar (-19,1 %) für einen starken Rückgang beim Bierabsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Nachdem die Corona-Beschränkungen im Frühjahr 2021, je nach regionalem Inzidenzwert, auch für die Gastronomie schrittweise gelockert wurden, erholte sich der Bierabsatz wieder. (Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilung Nr. 45 vom 01.02.2022) Pro-Kopf-Verbrauch 2021: Kalorienreduzierte Erfrischungsgetränke entwickeln sich weiter positiv Der Pro-Kopf-Verbrauch bei Erfrischungsgetränken lag in Deutschland im Jahr 2021 über dem schwachen Vorjahresniveau. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) weist nach vorläufigen Berechnungen einen Pro-Kopf-Verbrauch von 118,6 Litern (2020: 114,7 Liter) aus. Bei kalorienreduzierten und -freien Cola-Getränken setzte sich der positive Trend fort, besonders zulegen können Kaffee- und Teegetränke. Im vergangenen Jahr wurden mehr kalorienreduzierte bzw. -freie Erfrischungsgetränke (light) konsumiert (2021: 18,3 Liter, 2020: 17,7 Liter), insbesondere bei Cola und Cola-Mischgetränken wurden die "leichten" Varianten verstärkt nachgefragt (2021: 12,9 Liter, 2020: 12,2 Liter). Die Verbraucherinnen und Verbraucher können gerade bei Erfrischungsgetränken aus einer innovativen und geschmacklich vielfältigen Produktpalette, auch bei Alternativen mit geringerem Kaloriengehalt, auswählen. Der Pro-Kopf-Verbrauch insgesamt stieg nach einem schwierigen und durch die Auswirkungen von Corona geprägten Jahr 2020 um 3,9 Liter bzw. 3,4 %. Die massiven Einschränkungen des ersten Pandemiejahres 2020 sind hier zu berücksichtigen, wobei das Niveau vor Beginn der Corona-Pandemie weiterhin nicht erreicht wird. In der andauernden Corona-Lage sehen sich die Unternehmen der Branche weiterhin großen wirtschaftlichen und praktischen Herausforderungen gegenüber. Die anhaltend schwierige Situation in weiten Bereichen der Gastronomie und Veranstaltungsbranche wirkt sich auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie auf die überwiegend mittelständisch geprägte Branche ebenso aus wie die bekannten Entwicklungen bei der Sicherung von Lieferketten, den Anforderungen einer funktionierenden Logistik sowie deutlichen Kostensteigerungen für Energie, Rohstoffe und die Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden. In dieser Ausgangslage leisten die Hersteller einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland. Zum Hintergrund: Die Berechnung zum Pro-Kopf-Verbrauch von Erfrischungsgetränken sowie Tafel- und Quellwässern beruht auf den Daten des Statistischen Bundesamtes, wobei dort bislang Produktionsdaten bis einschließlich des 3. Quartals 2021 vorliegen. Für das 4. Quartal 2021 werden diese Daten durch eine Hochrechnung der wafg ergänzt. Die vom Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) erhobenen Daten zum Pro-Kopf-Verbrauch bei Mineral- und Heilwässern sowie die vom Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) für Fruchtsäfte und -nektare erhobenen Daten lagen für das Jahr 2021 noch nicht vor. Der endgültige Wert zum Pro-Kopf-Verbrauch wird von der wafg gesondert veröffentlicht, nachdem die vollständigen (amtlichen) Daten zur Bevölkerungszahl, zu den Produktionsdaten sowie zur Außenhandelsstatistik für das Jahr 2021 vorliegen. (Quelle: www.wafg.de/fileadmin/presse/wafg-pressemitteilung_pro-Kopf-Verbrauch_erfrischungsgetraenke_2021, 09.02.2022) III. GESCHÄFTSVERLAUF UND LAGE Vorbemerkung zur Corona-Krise und Lage der Gesellschaft Das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 war bis Mitte Mai noch deutlich von der COVID-19-Pandemie geprägt. Die Geschäftszahlen wurden durch den langanhaltenden Lockdown von Mitte Oktober 2020 bis Mitte Mai 2021 stark beeinträchtigt. Die erneute Schließung der Gastronomie und der Ausfall von Großveranstaltungen machten sich besonders im Januar und Februar bemerkbar, und auch der November und Dezember blieb deutlich unter den Erwartungen zurück. So brach durch die staatlich verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Vertriebsweg Gastronomie nahezu vollständig weg. Ebenso stark war das Export-Geschäft ins benachbarte Ausland, nach Italien, Polen und Rumänien, durch Grenzschließungen und Handelsbeschränkungen betroffen. Kosten und Geldabfluss wurden seit Ausbruch der Corona-Pandemie wo immer möglich reduziert. Alle Maßnahmen zur Sicherung zusätzlicher Finanzierung wurden ausgeschöpft, um gemeinsam mit unseren Partnern die Wertschöpfungskette in dieser schwierigen Zeit aufrechtzuerhalten. Das hält bis dato an. Im Rahmen des Überbrückungshilfeprogramms des Bundes hat die BHB Brauholding für den Zeitraum November 2020 bis Mai 2021 Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 1,263 Mio. EUR beantragt und erhalten. Aufgrund der negativen Auswirkungen und der nicht absehbaren Dauer der COVID-19-Pandemie wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende an die Aktionäre auszuschütten. Die ursprüngliche Umsatz- und Ergebnisprognose wurde aufgrund der Lockdown-Maßnahmen bis Mitte Mai mit Erstellung des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021 mit Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung korrigiert. In der Folge wurde im November 2021 aufgrund der weiteren Folgen der Covid-19-Pandemie die Umsatz- und Ergebnisprognose in einer Ad-hoc-Mitteilung ein weiteres Mal angepasst. Im Februar 2022 wurde das vorläufige Konzernergebnis 2021 mit einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. 1. GESCHÄFTSVERLAUF a) Überblick Der Gesamt-Getränke-Absatz fiel im Geschäftsjahr 2021 um 3,5 % auf 167,1 thl, nach 173,2 thl im Vorjahr. Der Konzernumsatz (brutto inkl. Biersteuer) unter Einbeziehung der sonstigen betrieblichen Erträge, insbesondere der Billigkeitsleistungen des Bundes in Form der Überbrückungshilfe III, stieg um 6,8 % auf 14,1 Mio. EUR (Vorjahr 13,2 Mio. EUR). Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich auf 552 TEUR (Vorjahr -718 TEUR), was einer EBIT-Marge von 4,5 % entspricht und das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 2.063 TEUR nach 862 TEUR im Vorjahr. Der Konzernjahresüberschuss belief sich auf 359 TEUR nach einem Konzernjahresfehlbetrag von -572 TEUR im Vorjahr. Die für das Geschäftsjahr 2021 geplanten Absatz- und Umsatzzahlen sowie die prognostizierte EBIT-Marge konnten aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht erreicht werden. Die Absatz- und Umsatzentwicklung blieb aufgrund fehlender Gastronomie- und Handelsumsätze in den Monaten November und Dezember deutlich hinter den Erwartungen zum Geschäftsjahresende zurück, lag aber über den Vorjahreswerten. b) Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Brutto-Umsatzerlöse des BHB Brauholding Konzerns unter Einbeziehung der sonstigen betrieblichen Erträge, insbesondere der Billigkeitsleistungen des Bundes in Form der Überbrückungshilfe III, um 6,8 % auf 14,1 Mio. EUR (Vorjahr 13,2 Mio. EUR). Die Getränkeumsatzerlöse lagen mit 10.666 TEUR (excl. 573 TEUR Biersteuer) um 221 TEUR unter dem Vorjahreswert von 10.887 TEUR (excl. 652 TEUR Biersteuer). Die Pachterlöse stiegen von 1.117 TEUR im Vorjahr auf 1.235 TEUR. Die sonstigen Erlöse verminderten sich geringfügig von 459 TEUR auf 433 TEUR. Der Gesamt-Getränke-Absatz der BHB Brauholding fiel im Geschäftsjahr 2021 um 3,5 % auf 167 thl, nach 173 thl im Vorjahr. Die Corona-Krise im zweiten Jahr der Pandemie hinterlässt tiefe Spuren im Biermarkt, dem konnte sich die BHB Brauholding nicht entziehen. Die erneute Schließung der Gastronomie machte sich besonders im Januar und Februar 2021 bemerkbar, und auch der November und Dezember 2021 blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Hinzu kommt noch der Ausfall von Großveranstaltungen. Der Gesamtabsatz umfasst sowohl die Eigenproduktion als auch den Absatz innerhalb des Handelsgeschäfts. Die eigenproduzierten Getränke (Herrnbräu Biere und Bernadett Brunnen AfG) fielen um 2,9 %. Die Handelswaren (Bier und alkoholfreie Getränke) fielen um 11,8 %. Im Bereich Gastronomie fiel der Gesamt-Absatz um 5,3 %. Im Bereich Handel national ist ein Gesamt-Absatzminus von 6,6 % auszuweisen, wobei hier insbesondere ein Rückgang bei Getränkefachgroßhändlern vorliegt, die überwiegend Gastronomie beliefern. Der Gesamtexportabsatz stieg um 32,4 %. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Hektoliter-Absätze in die EU-Länder Italien, Polen und Rumänien, Russland sowie in die Volksrepublik China. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist eine Billigkeitsleistung des Bundes in Form der Corona-Überbrückungshilfe III mit 1.163 TEUR erfasst. Sie entfällt auf die Monate November 2020 bis Mai 2021 und wurde im Juli 2021 ausbezahlt. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren fielen um 159 TEUR (4,2 %) auf 3.611 TEUR (Vorjahr: 3.770 TEUR). Darin enthalten sind u. a. die Roh- und Braustoffe für die Bierherstellung in Höhe von 751 TEUR (Vorjahr: 769 TEUR), die Grund- und Hilfsstoffe für die Produktion von alkoholfreien Getränken mit 445 TEUR (Vorjahr: 469 TEUR), die Abfüll- und Verpackungsmaterialien mit 507 TEUR (Vorjahr: 441 TEUR), Betriebsstoffe für die Energieversorgung mit 589 TEUR (Vorjahr: 588 TEUR) und der Einkauf von Handelswaren in Höhe von 848 TEUR (Vorjahr: 999 TEUR). Die weiteren darin enthaltenen Kostenarten wie Instandhaltung, Sonstige Betriebsstoffe und Kleinmaterial blieben weitgehend auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2020. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen, das sind Pachten für von der BBI Immobilien AG oder von Dritten angepachtete Gastronomieobjekte, erhöhten sich auf 1.153 TEUR (Vorjahr: 1.128 TEUR). Ein Leerstand bei den Objekten ist zum Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen. Aus den Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und sonstigen betrieblichen Erträgen resultierte nach Abzug des Materialaufwandes ein Rohergebnis in Höhe von 8.904 TEUR (Vorjahr: 7.635 TEUR). Der Personalaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum geringfügig um 33 TEUR (+ 0,8 %), und belief sich insgesamt auf 4.186 TEUR. Die Entgelte des Brauertarifvertrags wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erhöht. Es wurde eine tarifvertragliche Corona-Einmalzahlung von 400 EUR je Mitarbeiter gewährt. Der Entgelttarifvertrag in der Erfrischungsgetränkeindustrie, in dem die Mitarbeiter der Mittelbayerischen Getränke-Vertrieb eingruppiert sind, wurde zum 1. August 2021 um 2,3 % erhöht und eine Corona-Einmalzahlung von 225 EUR je Mitarbeiter gewährt. Die Mitarbeiterzahl im BHB Brauholding Konzern fiel im Jahresdurchschnitt von 75,7 auf 70,3 Stellen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beliefen sich in Summe auf 1.511 TEUR (Vorjahr: 1.581 TEUR) und liegen weiterhin auf hohem Niveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich geringfügig um 32 TEUR auf 2.610 TEUR. Die Kostenpositionen haben sich im Einzelnen wie folgt entwickelt: Der Werbeaufwand erhöhte sich um 60 TEUR auf 373 TEUR (Vorjahr: 313 TEUR). Die fremden Frachten und Sub-Unternehmerfuhrleistungen reduzierten sich um 34 TEUR auf 603 TEUR. Die Leasingaufwendungen verminderten sich um 41 TEUR auf 274 TEUR. Die Jahresabschluss- und Zwischenabschlusskosten, die Kosten von Hauptversammlung und Kapitalmarktkonferenzen, die Research-Analysen sowie andere untergeordnete Kosten beliefen sich auf 119 TEUR. Sie betrugen im Vorjahr 111 TEUR. Auch bei den übrigen Aufwandspositionen wie Verwaltungsaufwendungen, Instandhaltungen, Versicherungen u. a. konnten Einsparungen erzielt werden - bzw. diese blieben auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2020. Die sonstigen Zinsen und die Erträge aus Ausleihungen lagen bei 42 TEUR (Vorjahr: 51 TEUR). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen verminderten sich auf 16 TEUR, im Vorjahr waren es 27 TEUR. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen 22 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR), davon entfielen 18 TEUR auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Roboter in der Fassabfüllanlage, Darlehen Flaschenreinigungsmaschine und KfW Darlehen. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) 552 TEUR (Vorjahr: -718 TEUR), das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 2.063 TEUR (Vorjahr: 862 TEUR) und das EBT (Ergebnis vor Steuern) lag bei 531 TEUR, nachdem es im Vorjahr -744 TEUR betragen hatte. Die Biersteuer wurde im Rahmen der Kennzahlenermittlung, wie auch die übrigen Kostensteuern, dem Betriebsergebnis zugeordnet. Das Finanzergebnis betrug wie im Vorjahr -17 TEUR. Zeichnend für das negative Finanzergebnis war das Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen - der Herrnbräu Italia s.r.l., die ebenso über mehrere Monate mit einem nahezu kompletten Lockdown umzugehen hatte. Unter Berücksichtigung des Aufwands für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 172 TEUR (Vorjahr: Ertrag 172 TEUR) sowie der Sonstigen Steuern von 49 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) wurde ein Konzernjahresüberschuss von 359 TEUR (Vorjahr: -572 TEUR Konzernjahresfehlbetrag) erzielt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Aufwendungen für latente Steuern in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 123 TEUR Erträge aus latenten Steuern). Die latenten Steuern resultieren zum einen aus dem Umstand, dass in der Handels- und der Steuerbilanz unterschiedliche Abschreibungssätze auf die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens vorgenommen werden, woraus zeitliche Unterschiede zwischen den Wertansätzen resultieren, die sich in der Zukunft voraussichtlich umkehren werden. Hieraus errechnen sich latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 387 TEUR gegenüber 353 TEUR im Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2020 hat sich aufgrund der COVID-19-Pandemie ein Verlust ergeben. Der steuerliche Verlustvortrag aus 2020 wurde in voller Höhe mit dem steuerlichen Ergebnis des Konzerngeschäftsjahres 2021 verrechnet, so dass zum 31. Dezember 2021 keine steuerlichen Verlustvorträge mehr existieren. Aus diesem Grund waren die latenten Steueransprüche in Höhe von 61 TEUR des Vorjahres aufwandswirksam aufzulösen. Die Sonstigen Steuern betrugen 49 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR). Darin enthalten sind die Grund- und Kfz-Steuer. Die Biersteuer wurde gem. § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) direkt von den Umsatzerlösen, als direkt mit dem Umsatz verbundene Steuer, abgezogen. Der Konzernjahresüberschuss betrug 359.498,10 EUR. Unter Einbeziehung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 465.315,54 EUR wurde ein Bilanzverlust zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 105.817,44 EUR erreicht. Der Bilanzverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. c) Finanzlage Kapitalstruktur Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 1.014 TEUR (Vorjahr: 1.233 TEUR). Sie entfallen auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Roboter in der Fassabfüllanlage, Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Flaschenreinigungsmaschine sowie ein KfW Darlehen im Rahmen der Unterstützung in der Corona-Krise. Investitionen Insgesamt investierte der BHB Brauholding Konzern im Berichtsjahr 1.277 TEUR in das Anlagevermögen. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreswert von 1.784 TEUR eine Verminderung der Investitionen um 507 TEUR dar. Von den Gesamtinvestitionen entfielen 964 TEUR (Vorjahr: 1.181 TEUR) auf Investitionen für Sachanlagen. Darin enthalten sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten für technische Anlagen und Maschinen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Für Bierlieferungsrechte wurden 213 TEUR (Vorjahr: 124 TEUR) aufgewendet. Weitere 100 TEUR (Vorjahr: 479 TEUR) wurden in die Absatzfinanzierung investiert, wobei im Geschäftsjahr 667 TEUR an Tilgungen zurückgeflossen sind und 16 TEUR an Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen wurden. Zum Bilanzstichtag betrugen die Sonstigen Ausleihungen 1.424 TEUR (Vorjahr: 2.007 TEUR). Liquidität Im Geschäftsjahr 2021 stieg der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit einschließlich der zahlungswirksamen Billigkeitsleistungen des Bundes im Vergleich zum Vorjahreswert von 391 TEUR auf nunmehr 2.051 TEUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf - 542 TEUR (Vorjahr: -888 TEUR). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug -241 TEUR nach 498 TEUR im Geschäftsjahr 2020. Die Kapitalflussrechnung weist die Entwicklung der Zahlungsströme aus. Sie ist nach der indirekten Methode aus dem Konzernjahresabschluss abgeleitet. Die Ermittlung dieser Werte erfolgt unter Anwendung der Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Nr. 21 (DRS 21). d) Vermögenslage Zum Stichtag betrug die Konzernbilanzsumme 13.934 TEUR und lag damit um 262 TEUR über dem Vorjahreswert von 13.672 TEUR. Das gesamte Anlagevermögen fiel zum 31. Dezember 2021 auf 8.038 TEUR, nachdem es im Vorjahr 8.996 TEUR betrug. Die immateriellen Vermögensgegenstände (Bierlieferungsrechte und Software) blieben auf nahezu selbiger Höhe bei 1.287 TEUR (Vorjahr: 1.288 TEUR). Von diesem Wert entfallen auf die Bierlieferungsrechte 1.219 TEUR. Die Sachanlagen verminderten sich auf 5.045 TEUR (Vorjahr: 5.390 TEUR). Im Berichtsjahr waren bei den Technischen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung in erster Linie die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Füllereianlagen, Gaststättenausstattung und Emballagen die wesentlichen Anschaffungskosten. Den Zugängen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 964 TEUR standen Abschreibungen von 1.304 TEUR gegenüber. Die Veränderung der sonstigen Ausleihungen wurde bereits bei den Investitionen erläutert. Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Unfertige Erzeugnisse und Fertige Erzeugnisse) beliefen sich auf 2.022 TEUR (Vorjahr: 1.878 TEUR). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betrugen 1.556 TEUR und verminderten sich damit um 245 TEUR (Vorjahr: 1.801 TEUR). Stichtagsbezogen verminderten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 100 TEUR auf 1.275 TEUR. Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen - dies ist die HERRNBRÄU Italia s.r.l. - betrugen zum Bilanzstichtag 0 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände verminderten sich um 140 TEUR auf 282 TEUR (Vorjahr: 422 TEUR). Darin enthaltenen waren im Vorjahr Ertragsteuerforderungen und Forderungen aus Corona- Überbrückungshilfen in einer Gesamthöhe von 190 TEUR. Die Übrigen rund 50 TEUR sind sonstige Vermögensgegenstände aus dem operativen Geschäftsbetrieb. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten auf 2.240 TEUR (Vorjahr: 972 TEUR). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich auf 77 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR). Dies sind abgegrenzte Speditions-LKW-Lackierungen, Sponsoringverträge und sonstige Jahresabschlussabgrenzungen. Das Grundkapital in Höhe von 3.100 TEUR blieb im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 unverändert, die Kapitalrücklage mit einem Wert von 7.278 TEUR ebenfalls. Die Gewinnrücklage betrug 425 TEUR und der Bilanzverlust belief sich auf 106 TEUR. Das gesamte Eigenkapital zum 31. Dezember 2021 betrug 10.697 TEUR, die Eigenkapitalquote lag bei 76,8 % (2020: 75,6 %). Diese Werte zeigen die weiterhin sehr solide Finanzierungsstruktur des BHB Brauholding Konzerns. Die Rückstellungen nahmen von 479 TEUR im Vorjahr auf 539 TEUR zu. Die Steuerrückstellungen betragen 20 TEUR, Vorjahr 0 TEUR. Die Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 5 TEUR betreffen die sog. Altfälle in der Unterstützungskasse. Die sonstigen Rückstellungen betrugen 515 TEUR (Vorjahr: 466 TEUR). Dies waren im Wesentlichen Rückstellungen für Pfandrücknahmeverpflichtungen in Höhe von 397 TEUR (Vorjahr: 299 TEUR), für Personal 53 TEUR (Vorjahr: 90 TEUR), Jahresabschlusskosten, Starkverschmutzerzuschlag sowie andere untergeordnete Positionen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 1.014 TEUR (Vorjahr: 1.233 TEUR). Sie entfallen auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Roboter in der Fassabfüllanlage, Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Flaschenreinigungsmaschine sowie ein KfW-Darlehen im Rahmen der Unterstützung in der Corona-Krise. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich auf 530 TEUR (Vorjahr: 403 TEUR); hierbei handelte es sich durchweg um Verbindlichkeiten aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. Die sonstigen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen Bier-, Umsatz- und Lohnsteuer, Rückvergütungen und Kautionen, lagen bei 742 TEUR, nachdem sie im Vorjahr 893 TEUR betragen haben. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten verminderten sich um 20 TEUR auf 15 TEUR. Dies sind abgegrenzte Werbekostenzuschüsse von Handelswarenlieferanten. Die passiven latenten Steuern betrugen 387 TEUR (Vorjahr: 292 TEUR). Darin enthalten sind die passiven latenten Steuern aus unterschiedlichen Bewertungsansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz. 2. FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Finanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Unternehmenssteuerung zogen wir die Kennzahlen EBIT und Ausstoß pro Mitarbeiter heran. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug 552 TEUR nach -718 TEUR im Vorjahr. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 2.063 TEUR nach 862 TEUR im Vorjahr. Der Ausstoß pro Mitarbeiter (Gesamt-Getränke-Absatz / Mitarbeiter) beträgt 2,4 thl, nach 2,3 thl im Vorjahr. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Mitarbeiter Verglichen mit dem Vorjahr war die Mitarbeiterzahl im BHB-Konzern im Geschäftsjahr 2021 rückläufig. Der Konzern zählte zum Stichtag 72,4 Mitarbeiter (Vorjahr: 72,8 Mitarbeiter). Hier eingerechnet sind auch die beiden Vorstände, die zugleich in Personalunion die beiden Geschäftsführer der HERRNBRÄU GmbH sind. Das Durchschnittsalter aller Beschäftigten beträgt 46 Jahre. Der Durchschnitt der Beschäftigungsdauer beträgt 15,8 Jahre. Die Fluktuation ist sehr gering. 3. GESAMTAUSSAGE Bis vor Ausbruch der Corona-Krise schätzten wir unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für ein Unternehmen der Getränkeindustrie als gut ein. Nun sind zwei Jahre Corona-Pandemie überstanden. In Summe nach zwei Bilanzabschlüssen steht lediglich noch ein geringer Bilanzverlust zu Buche. Die Liquidität und die gute Eigenkapitalquote konnten selbst in anstrengenden Zeiten erhalten bleiben, ja sogar verbessert werden. Unsere Umsatz-, Ergebnis- und Kennzahlenentwicklung war stets erfreulich stabil mit zum Teil leichten Zuwächsen. Das fortwährende Wachstum hatte über Jahre hinweg Bestand und sorgte damit auch für die äußerst nachhaltige Entwicklung der BHB Brauholding als gesundes Unternehmen. Die Corona-Krise stellte uns jedoch auch im abgelaufenen Jahr vor ganz neue, bisher nicht gekannte Herausforderungen. Auch in der Corona-Krise war unser Finanzmanagement darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die kurzfristigen Rückstellungen sind durch das Working Capital gedeckt. Wir konnten die Stabilität in der Vermögens- und Finanzlage gut aufrechterhalten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden gesenkt, die liquiden Mittel weiter aufgebaut. IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 1. PROGNOSEBERICHT Die Vorstände rechnen weiterhin, auch stark angetrieben von der COVID-19-Pandemie, mit einem beschleunigten Konzentrationsprozess im deutschen Getränkemarkt. Hinzu kommt, dass die sich stetig ändernden Konsumgewohnheiten der Endverbraucher voraussichtlich zu einem weiteren Rückgang der Marktgröße führen werden. Aufgrund der sinkenden Biernachfrage und des intensiven Wettbewerbs zwischen den Anbietern ist anzunehmen, dass steigende Erzeugerpreise zu Lasten der Marge nicht vollständig an die Konsumenten weitergegeben werden können. Aus diesem Grund ist ein Ende der Konsolidierungswelle, die seit Ende der neunziger Jahre die Branche kennzeichnet, nicht zu erwarten. Die Produktionskosten werden sich weiter erhöhen, da Preise für Rohstoffe, Lohn- und Energiekosten, aber auch die Ausgaben für Logistik und Vertrieb steigen werden. Damit erhöht sich auch der Preisdruck im Markt. Die Absatzentwicklung im Biermarkt Wie der Bayerische Brauerbund in seiner Jahrespressekonferenz am 10. Februar 2022 mitteilt, ist der Bierabsatz laut den offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes auch im zweiten Jahr der Corona-Krise gesunken. Der deutsche Gesamtbierabsatz war in 2021 wie bereits im Vorjahr rückläufig, nur nicht mehr so stark. Bayern mit positiver Gesamtabsatzentwicklung Aber: Die Entwicklung verlief keineswegs im ganzen Land gleich! Es gibt Regionen, die haben in den zwei Jahren der Krise stärker gelitten. Und es gibt Regionen, die sind mit einem blauen Auge davongekommen. Mit einem "weiß-blauen" Auge gewissermaßen: Als einziges Bundesland kann Bayern im vergangenen Jahr auf eine positive Entwicklung seines Bier-Gesamtabsatzes verweisen. Also alles gut? Nein, denn es ist wichtig, die Lage der Branche differenzierter zu betrachten. Seit Jahren schon hat sich die Gesamtabsatzentwicklung von der Absatzentwicklung im Inland abgekoppelt, ist die Brauwirtschaft also auf Auslandsmärkten erfolgreicher als im Inland. Das gilt für die deutsche Brauwirtschaft insgesamt, das gilt aber in besonderem Maße für die bayerische Brauwirtschaft. Inlandsabsatz bleibt schwierig - Verschiebung der Absatzwege Der inländische Markt im "Bierland Deutschland" ist seit Jahren rückläufig. Seit der Wiedervereinigung hat er ein Drittel seines Volumens verloren. Das ist der demographischen Entwicklung in einer alternden Bevölkerung geschuldet und einem seit fast 50 Jahren sinkenden Bierkonsum pro Kopf, der verschiedene Ursachen hat. Und jetzt haben auch noch zwei Jahre Corona-Krise den Brauern im Land erheblich zugesetzt. Daher war im Gegensatz zum Gesamtbierabsatz der inländische Bierabsatz auch der bayerischen Brauer im hinter uns liegenden Jahr rückläufig. Die amtlichen Daten, die das Statistische Bundesamt auf der Grundlage der Biersteuerstatistiken erstellt und veröffentlicht, sagen aber nur, wie viel Bier wir im Inland haben absetzen können. Sie sagen aber nichts darüber aus, wo es abgesetzt wurde. Wir erleben nämlich erhebliche Verschiebungen unserer Absatzwege und damit Konsequenzen der Krise für die Ertragskraft der Branche. Denn wenn wir die Entwicklung des Bierabsatzes in Deutschland betrachten, wenn wir sie vor allem treffend bewerten wollen, müssen wir zunächst auf die Gastronomie schauen. Sie steht für rund 30 % des Bierabsatzes. Ihre Bedeutung für den Umsatz der Brauereien ist jedoch ungleich größer, d.h. der wirtschaftliche Schaden, den die erzwungene Schließung der Gastronomie bis 13. Mai 2021 nicht nur im Gastgewerbe selbst, sondern eben auch bei der sie beliefernden Brauwirtschaft provoziert hat, übersteigt den rechnerischen Anteil verlorener Hektoliter bei weitem. Nun sinkt tendenziell der Absatzanteil, den eine Brauerei in der Gastronomie erzielt, mit zunehmender Betriebsgröße. Das bedeutet wiederum, dass vom gastgewerblichen Lockdown kleinere, mittelständische Brauereien überproportional betroffen waren. Der Ausfall einer zweiten kompletten Festsaison - großer und kleiner Volksfeste, Vereinsfeste, Maibaumfeiern, Kirch- und Fahnenweihen, Altstadt- und Bürgerfeste sowie Open-Air-Veranstaltungen - all dieses beutelt unsere Branche noch zusätzlich. Der wirtschaftliche Schaden, den die Krise im Braugewerbe angerichtet hat, ist damit erheblich größer, als die nackten Zahlen des Statistischen Bundesamtes dies zum Ausdruck bringen können. Der Branche den Puls gefühlt: Wie geht es den bayerischen Brauereien? Die dargestellte Lage der Branche ist also nur ein Mittelwert, von dem es in Abhängigkeit von der individuellen Krisenbetroffenheit, aber auch anderer Parameter gravierende Abweichungen gibt. Das ist zwar im Prinzip weniger eine Frage der Brauereigröße als vor allem der Struktur der jeweiligen Absatzwege und des eigenen Sortiments. Nicht wegzudiskutieren ist jedoch, dass es gerade kleinere, mittelständische Betriebe sind, die den Schwerpunkt ihrer Absätze in der Gastronomie und auf Veranstaltungen aller Art erzielen, und die Coronabeschränkungen bei Festveranstaltungen aller Art deshalb besonders hart trafen und treffen. Staatliche Hilfspakete vermochten einen Teil des wirtschaftlichen Druckes abzufedern. Diese Corona-Unterstützungsleistungen haben in der Brauwirtschaft noch Schlimmeres verhindert. Zu den Folgen der Pandemie - das weggebrochene Gastrogeschäft und die ausgefallenen Feste - kommen jetzt auch noch extreme Kostensteigerungen in vielen Bereichen. Was die Verbraucher trifft, belastet natürlich auch die Brauereien: Steigende Treibstoffpreise erhöhen die Transportkosten drastisch, gestiegene Preise für Heizöl, Gas, Strom, Getreide, Bierflaschen, Kästen, Etiketten, Kronenkorken und Paletten verteuern die Bierproduktion deutlich. Im Januar 2022 erst hatten die Brauereien in Bayern zudem eine Lohnerhöhung um 2,3 % zu verkraften, die noch im vergangenen Jahr vereinbart wurde. Der aktuelle Tarifvertrag für die Brauer lief zudem nur noch bis Ende Februar. Lichtblick: Exporterfolge Wenn der Inlandsabsatz seit Jahrzehnten schwächelt, der Gesamtabsatz der bayerischen Brauwirtschaft sich jedoch selbst in der Krise zum Guten wendet, gilt es dem Export etwas Aufmerksamkeit schenken. Der nämlich reißt es einmal mehr raus. Doch sind die Exporterfolge fragil: Politische Einflüsse können sie rasch zunichtemachen. Wir schauen natürlich mit Sorge auf die wachsenden Spannungen mit Russland, aber auch China - beides für uns wichtige Zielmärkte, bei denen wir in zunehmendem Maße den Aufbau nichttarifärer Handelshemmnisse wahrnehmen. Russland ist nach Italien das zweitwichtigste Exportland der bayerischen Brauereien, gefolgt von China. (Quelle: Auszüge aus der Jahrespressekonferenz 10. Februar 2022 des Bayerischen Brauerbundes) Prognose - Planungsrechnung Die BHB Brauholding hat vor all diesen Hintergründen der Situation der COVID-19-Pandemie, der allgemeinen nationalen und internationalen Lage folgende Konzern-Prognose und Planungsrechnung aufgestellt. Für das Geschäftsjahr 2022 ist ein Gesamt-Getränkeabsatz von rund 185 tausend Hektoliter mit einer Prognosebandbreite von + 10 % / -10 % geplant. Im ersten Quartal 2022 wurden flächendeckend über alle Vertriebskanäle Abgabepreiserhöhungen bei Bier und alkoholfreien Getränken, aufgrund der allgemeinen und teils massiven Preiserhöhungen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, bei den Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung, im Fuhrpark sowie bei den Personalkosten und Fremdleistungen, umgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2022 rechnen wir ausgehend von der vorgenannten Absatzplanung und Umsatzplanung mit Brutto-Umsatzerlösen von mehr als 15,1 Mio. EUR. Abzüglich der Biersteuer in Höhe von 0,7 Mio. EUR verbleiben Netto-Umsatzerlöse von 14,4 Mio. EUR mit einer geplanten Prognosebandbreite von + 10 % /-10 %. Die Prognosewerte für die EBIT-Marge liegen bei 3,1 % mit einer Bandbreite von 2,4 bis 3,6 %, dies aufgrund der weitgehend fixen Beträge der Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen. Die Prognosewerte für die EBITDA-Marge liegen bei rund 12,9 % mit einer Bandbreite der EBITDA-Marge von 12,4 bis 15,0 %. In den ersten beiden Monaten Januar und Februar 2022 war die Absatz- und Umsatzlage sehr positiv gegenüber dem Vorjahr. In den ersten beiden Monaten ist der Gesamt-Getränkeabsatz um 28,8 % gestiegen und der Getränkeumsatz um 56 %, dies ist insbesondere mit den guten Absätzen und Umsätzen in die Vertragsgastronomie begründet. Die Kosten, Ausgaben, Investitionen und der Geldabfluss wurden und werden nach wie vor noch immer wo möglich reduziert. Maßnahmen zur Sicherung zusätzlicher Finanzierung werden stets ausgeschöpft, um gemeinsam mit unseren Partnern die Wertschöpfungskette und die finanzielle Stabilität und Liquidität in dieser schwierigen Zeit aufrechtzuerhalten. Aus verantwortungsvollem unternehmerischem Tun handelt der Vorstand weiterhin auf Sicht! Eine Erholung für das bevorstehende Frühjahr ist in Sicht. Die Sommermonate lassen weitgehend eine normale Geschäftsentwicklung erwarten. Spannend wird es im Herbst, ob sich weitere Entwicklungen der Corona-Pandemie auf unser Geschäftsmodell auswirken. Alle Absatzkanäle blieben auch während der ganzen Zeit der Corona-Pandemie erhalten, sie wurden vom Vertrieb betreut, logistisch beliefert und bedient. Aufgrund der strategischen Ausrichtung der BHB Brauholding mit Vertrieb und Absatz in alle möglichen Distributionskanäle, alle Formen der Gastronomie, des Handels und des Exports in Europa und darüber hinaus sowie Kooperationen mit Handelspartnern und Brauereien bestehen mit Überwindung der COVID-19-Pandemie durchaus erhebliche Chancen für die künftige Entwicklung. 2. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Seit Anfang des Jahres 2020, mittlerweile über zwei Jahre hinweg, überschlugen sich die Meldungen über die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2). Die Absatzbeschränkungsmaßnahmen für die Getränke-Industrie, insbesondere in die Gastronomie, die Feste, Veranstaltungen und Tourismus, waren teils verheerend. Auch waren über Monate hinweg die Absatzwege ins benachbarte Ausland sehr eingeschränkt, sie kamen teils völlig zum Erliegen. Nach wie vor kann nicht abschließend abgeschätzt werden, ob die Pandemie nun im kommenden Frühjahr und Sommer überwunden ist, oder im Herbst und Winter wieder mit weiteren Corona-Maßnahmen zu rechnen ist. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass das Corona-Virus für viele große Unsicherheiten gebracht hat, die sich nicht zuletzt am internationalen Kapitalmarkt bemerkbar machen. Sicher ist auch, dass Auswirkungen auf bestehende Lieferketten und die Produktion in Deutschland bestehen. Erkennbare Beeinträchtigungen gibt es zudem im Handel, in der Gastronomie, im Veranstaltungsbereich und im Tourismus. Die angespannte Wettbewerbssituation, insbesondere aktuell durch die COVID-19-Pandemie getrieben, stellt für die Entwicklung des Konzerns ein signifikantes Risiko dar. Hinzu kommt eine negative Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Bieren, Wässern und alkoholfreien Getränken und damit verbunden eine Beeinflussung der Absatzentwicklung. Sowohl durch die hohe Qualität der Produkte - gebraut nach altbayerischer Braukunst - als auch durch mögliche Akquisitionen und durch Einführungen neuer Produkte sowie den Ausbau des alkoholfreien Geschäftes will der Konzern diesen Entwicklungen entgegenwirken. Der Konzern hat zudem frühzeitig die Expansion in neue Märkte wie in Nord- und Ostdeutschland, Italien, Polen, Rumänien, Russland und in der Volksrepublik China betrieben, um diesem Risiko wirkungsvoll zu begegnen. Aufgrund der aktuellen Lage in Russland und der Ukraine sind die geplanten Absätze und Umsätze nach Russland für das Gesamtjahr 2022 ins Ungewisse geraten, es kann und wird aller Voraussicht nach zu gravierenden Abweichungen zu den geplanten Zahlen kommen. Ein weiterer Anstieg des Wettbewerbsdrucks in der deutschen Getränkeindustrie sowie eine Verstärkung des Konsolidierungsprozesses innerhalb der Branche können für das Jahr 2022 nicht ausgeschlossen werden. Ebenso ist mit steigenden Preisen an den Beschaffungsmärkten zu rechnen. Für den Konzern entstehen aber durchaus Chancen insbesondere durch den Standort in einer der wachstumsstärksten Regionen Deutschlands. Neben dem stabilen Wirtschaftswachstum kann der damit voraussichtlich einhergehende Anstieg der Bevölkerung zu verbesserten Absatzchancen im Getränkesegment führen. Der BHB-Konzern verfügt mit Herrnbräu, Ingobräu, Gritschenbräu, Leitner-Bräu, Altbairisch Bürgerliches Brauhaus, Bernadett Brunnen und Schlossbrauerei Herrngiersdorf sowohl im Bereich Bier als auch im Bereich alkoholfreie Getränke über bekannte Marken in den Regionen Ingolstadt, München, Regensburg, Nürnberg, Donauwörth und Augsburg. Es werden alle Distributionsschienen, alle Formen der Gastronomie, alle Absatzkanäle im Bereich Handel, im Export in Europa und darüber hinaus sowie Lohnabfüllung und Kooperationen mit Handelspartnern und Brauereien bedient und fortwährend ausgebaut. Die Risikolage bedeutet für den BHB Konzern: Es ist mit einem weiterhin rückläufigen Bierabsatz und einer negativen Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Bieren zu rechnen. Beschleunigt wurde der Negativtrend insbesondere und zusätzlich durch die COVID-19-Pandemie. Gesamtbild der Risiko- und Chancenlage Die oben aufgeführten Risiken bestehen zum Bilanzstichtag und betreffen auch die künftige Entwicklung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Bestandsgefährdende Risiken liegen nicht vor. Die dargestellten Chancen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Konzern sieht sich gut aufgestellt, um mit Überwinden der COVID-19-Pandemie sein bestehendes Potential am Markt nutzen zu können. Risikomanagementsystem Der BHB Brauholding Konzern hat zur Minimierung etwaiger Gefährdungen ein adäquates Risikomanagementsystem aufgebaut. Dadurch ist sichergestellt, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. 3. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Die wesentlichen, vom Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Darlehens- und Kontokorrentkonten gegenüber Gesellschaftern sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung des Anlagevermögens und der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Demgegenüber werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten. Zur Steuerung der Risiken, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben können, beschließt der Vorstand bezogen auf die Risikoarten jeweils entsprechende Strategien und Verfahren, die im Folgenden dargestellt werden. Zinsrisiko Der Konzern ist keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen. Währungsrisiko Da alle Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt werden, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken. Kreditrisiko Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit der Gesellschaft Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, so dass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert. Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten der Gesellschaft, wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit und stellt diesen die Zahlungsverpflichtungen gegenüber. Rohstoffpreisrisiko Ein wesentliches Risiko besteht in der Abhängigkeit vom Rohstoffmarkt und dessen Preisentwicklung. Ein erheblicher Teil der Produktionskosten entfällt derzeit - abgesehen von Personalkosten - auf Rohstoffe wie Hopfen oder Malz. Preise für derartige Rohstoffe können von Jahr zu Jahr stark schwanken. Vor dem Hintergrund des gestiegenen Wettbewerbs- und Preisdrucks, insbesondere im Segment Bier, ist nicht gewährleistet, dass Preissteigerungen in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden können. Für einige wenige Rohstoffe oder Vorprodukte kann nur auf eine begrenzte Anzahl von Lieferanten zurückgegriffen werden, beispielsweise beim Bezug von Malz und Hopfen. Sollten einzelne Vorprodukte oder Rohstoffe nicht mehr angeboten werden, z. B. bei Ernteausfall bzw. weil der entsprechende Lieferant aus Wettbewerbsgründen nicht mehr liefern möchte, oder weil diese nicht mehr wirtschaftlich produziert werden können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versorgung mit diesen Rohstoffen und Vorprodukten beeinträchtigt wird oder gänzlich ausfällt. Im Falle von Lieferausfällen, Lieferengpässen oder Preiserhöhungen maßgeblicher Lieferanten könnte die Geschäftstätigkeit beeinträchtigt werden. Da sich der Konzern jedoch frühzeitig vertraglich abgesichert hat, können für das laufende Jahr Engpässe bei der Belieferung mit Rohstoffen ausgeschlossen werden. V. SONSTIGE ANGABEN Angaben über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist: Die Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG hält an der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG mehr als 25 % des Aktienkapitals. VI. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Nach bestem Wissen versichern wir, dass der Konzernabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Ingolstadt, 15. März 2022 Der Vorstand |
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