![]() BHB Brauholding Bayern-Mitte AGIngolstadtKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BERICHTE KONZERNLAGEBERICHT KONZERN ABSCHLUSS KONZERNANHANG II. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 war das erste Quartal noch von der Corona-Pandemie geprägt. Während also Hoffnung auf eine Rückkehr zu alter Normalität aufkam, begann Mitte Februar 2022 Russland seinen mittlerweile über ein Jahr andauernden Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dennoch entwickelte sich das Geschäftsjahr 2022 recht positiv für unsere BHB Brauholding. Im Konzern wurde ein EBIT von 546 TEUR erwirtschaftet, die Eigenkapitalquote blieb konstant hoch, die Guthaben bei Kreditinstituten wurden ausgebaut und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abgebaut. Die BHB Brauholding hat die Corona-Krise viel besser als befürchtet überstanden und blickt positiv in die Zukunft und auf die weitere Entwicklung der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2022 hat sich der Aufsichtsrat laufend und sehr intensiv mit der Lage des Unternehmens befasst. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum seine nach Gesetz und Satzung obliegenden Beratungs- und Kontrollmaßnahmen sorgfältig wahrgenommen. Durch die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands konnte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage und Entwicklung der BHB Brauholding AG befassen. Im Berichtszeitraum fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt, an denen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrates teilnahmen. Außerdem erfolgte eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren. Bei der Unterrichtung über den Geschäftsverlauf und die Unternehmenspolitik ging der Vorstand auf alle relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements ein. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die Tätigkeit des Vorstands gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Schwerpunkte der Sitzungen Nachfolgend die Sitzungstermine mit ihren wesentlichen Inhalten: In der Bilanzsitzung am 21. März 2022 erfolgten die Feststellung der Einzelabschlüsse und die Billigung des Konzernabschlusses. Ebenfalls wurde ein Beschlussfassungsvorschlag über die Wahl des Konzernabschlussprüfers für die Hauptversammlung 2022 getroffen. Des Weiteren wurde der Zustimmungsbeschluss zur Inanspruchnahme der Vorschrift § 264 Abs. 3 HGB gefasst. Die Tagesordnung und Organisation für die Hauptversammlung wurden vor dem Hintergrund der Corona-Krise diskutiert. Weitere Themen waren die Europäische Marktmissbrauchs-Verordnung (MMVO), die Investitionsplanung in Technik und Produktion, sowie die Unternehmensstrategie und -planung. Am 25. April 2022 erfolgte die Beschlussfassung im Umlaufverfahren über die Durchführung der Hauptversammlung am 29.06.2022 in virtueller Form ohne physische Präsenz. In der Sitzung am 29. Juni 2022 berichtete der Vorstand über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung und über den aktuellen Stand der Erstellung des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2022. Auf der Tagesordnung stand auch die Nachbetrachtung der Hauptversammlung vom 29.06.2022. In der dritten Sitzung vom 08. August 2022 waren die Schwerpunkte der Sitzung die geschäftliche Entwicklung im ersten Halbjahr 2022 und der Ausblick und die Prognose für das Geschäftsjahr 2022. In der vierten Sitzung vom 13. Dezember 2022 standen die aktuelle Geschäftsentwicklung 2022, die Geschäftsplanung 2023 und Strategieberatung, die Europäische Marktmissbrauchsverordnung, die Vorbereitung des Generationswechsels in der HERRNBRRÄU Italia s.r.l. sowie die Festlegung der Closed Periods, die Festlegung und Billigung von Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers, sowie die Unternehmensstrategie und -planung für das Geschäftsjahr 2023 auf der Tagesordnung. Der Finanzkalender für das Jahr 2023 wurde in dieser Sitzung verabschiedet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten lassen. Ferner hat der Aufsichtsratsvorsitzende in Strategiegesprächen mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte erörtert. Über diese Gespräche wurde der Aufsichtsrat im Nachgang entsprechend informiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen wie auch der Kontrollen und Prüfungen waren der gesamte Rechnungslegungsprozess in der BHB Brauholding Bayern Mitte AG, die Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die Wirksamkeit des internen Revisions- und des Risikomanagementsystems. Aufgrund der Vorstandsberichte und gemeinsamer Sitzungen mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat der BHB Brauholding AG die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Angesichts der aus Effizienzgründen überschaubar gehaltenen Größe des Aufsichtsrats wurden auch im Geschäftsjahr 2022 keine Ausschüsse gebildet. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung am 20. März 2023 gebilligt und festgestellt. Der Jahresabschluss und die Prüfungsunterlagen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet, so dass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Abschlussprüfer, der über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen mündlich berichtete und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung stand, eingehend in der Bilanzsitzung am 20. März 2023 erörtert und stimmte den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers Herrn Prof. Dr. Christian Zwirner und Frau Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, nach sorgfältiger eigener Prüfung von Konzernabschluss mit Lagebericht jeweils zu. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 hat der Aufsichtsrat geprüft und ohne Einwendungen gebilligt. Die Prüfung des Konzernabschlusses 2022 hat zu keiner Änderung geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Herrn Prof. Dr. Christian Zwirner und Frau Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde erteilt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie bei den Mitgliedern des Vorstands gab es keine personellen Änderungen im Geschäftsjahr 2022. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Ludwig Schlosser, dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Bernhard Prasser und den beiden Aufsichtsratsmitgliedern Rupert Hackl und Franz-Xaver Schmidbauer. Die beiden Vorstände sind Gerhard Bonschabund Franz Katzenbogen. Dank Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit. Der Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen entscheidenden Beitrag in der äußerst schwierigen Zeit in der Überwindung der Corona-Krise beigetragen haben und weiterhin leisten. Wir wünschen uns allen viel Erfolg für die erfolgreiche Weiterentwicklung des BHB Brauholding Konzerns.
Ingolstadt, im März 2023 Ludwig Schlosser, Aufsichtsratsvorsitzender Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtAKTIVA scrollen
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Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2022der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
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Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtI. Allgemeine Angaben zum Mutterunternehmen Die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (im Folgenden auch: BHB AG) hat den Sitz in Ingolstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 5327 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und den Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) aufgestellt. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel. Angaben, die wahlweise in der Konzernbilanz, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang gemacht werden können, sind insgesamt im Konzernanhang aufgeführt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss des Mutterunternehmens BHB Brauholding Bayern-Mitte AG wurden alle Tochterunternehmen einbezogen. Der Konsolidierungskreis setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergaben sich keine Änderungen des Konsolidierungskreises. 2. Angabe von Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB Die Anteile an der Herrnbräu Italia s.r.l., Forli (Italien), werden nicht mehr mit den Anschaffungskosten, sondern nach der Equity-Methode bewertet. Maßgebend für die Statusänderung der Beteiligung war der Erwerb weiterer Anteile in Höhe von 10 % durch die Herrnbräu GmbH zum 11. März 2019, so dass der Anteil an den Stimmrechten und die Beteiligungsquote des Konzerns an dem Nominalkapital in Höhe von 99 TEUR nunmehr 50 % beträgt. Die erstmalige Einbeziehung der Herrnbräu Italia s.r.l. als assoziiertes Unternehmen erfolgte daher zum 11. März 2019. Die von dieser Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen dem italienischen Handelsrecht; Anpassungen an das deutsche Handelsrecht wurden mangels Wesentlichkeit nicht vorgenommen. Der auf die Beteiligung entfallende Geschäfts- oder Firmenwert betrug zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung als assoziiertes Unternehmen 165 TEUR. Er wird aufgrund der langfristig angelegten Vertriebspartnerschaft linear über 20 Jahre abgeschrieben. Zum Abschlussstichtag des Konzerns wird der Geschäfts- oder Firmenwert noch mit 134 TEUR bilanziert. Die Herrnbräu Italia s.r.l. hat 2022 ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt, das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 222 TEUR. Durch die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 8 TEUR ergibt sich ein Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in entsprechender Höhe. 3. Konsolidierungsgrundsätze 3.1 Angaben zum Konsolidierungsstichtag Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entsprechen die Abschlussstichtage der Einzelabschlüsse dem Abschlussstichtag des Mutterunternehmens. 3.2 Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung des Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB durch die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen (Buchwertmethode) zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss, soweit diese vor dem 1. Januar 2010 erfolgt ist. Hieraus sich ergebende aktive Unterschiedsbeträge werden - soweit unmittelbar zurechenbar - den Vermögensgegenständen zugeordnet, darüber hinausgehende Beträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Passive Unterschiedsbeträge werden als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung oder, im Falle von technischen Unterschiedsbeträgen wie im Falle von Unterbewertungen von Tochterunternehmen, in den Rücklagen ausgewiesen. 3.3 Schuldenkonsolidierung Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert. Bei der Schuldenkonsolidierung werden wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet und eliminiert. Bei den Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind die Positionen gegenüber einbezogenen Unternehmen eliminiert. 3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Umsätze werden mit den entsprechenden konzerninternen Aufwendungen verrechnet. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Geschäftsvorfällen zwischen den einbezogenen Unternehmen werden ebenfalls aufgerechnet. Zwischengewinne aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden sowohl für das Anlagevermögen als auch für das Umlaufvermögen unter Berücksichtigung von Steuerabgrenzungen eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den für die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. So genannte à-fonds-perdu-Darlehen und andere Belieferungsrechte werden linear entsprechend der Laufzeit der Verträge bzw. der Abnahmemenge abgeschrieben. Im Anlagenspiegel werden nach vollständiger Abschreibung die historischen Anschaffungskosten und die einbehaltenen Rückvergütungen als Abgang gezeigt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen zwischen fünf und zwanzig Jahren für technische Anlagen und Maschinen sowie zwischen fünf und acht Jahren für die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie anderen Anlagen. Bei den Versandgefäßen betragen die den Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern vier Jahre für Flaschen, vier Jahre für Kästen und sechs Jahre für Fässer. Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet. Die sonstigen Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder minderverzinsliche sonstige Ausleihungen werden entsprechend der steuerlichen Rechtsprechung nicht abgezinst. Den sonstigen Ausleihungen drohenden Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen und dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Warenbestände werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit am Bilanzstichtag keine niedrigeren Wiederbeschaffungs- bzw. Verkaufspreise vorliegen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach §§ 274 und 306 HGB erforderlich bzw. zulässig ist. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern berücksichtigt, sofern innerhalb der nächsten fünf Jahre mit einer Verrechnung dieser Verluste gerechnet werden kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der BHB AG von aktuell rund 30 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. III. Erläuterung der Abschlussposten 1. Erläuterung zur Konzernbilanz 1.1 Aktiva Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen resultieren aus Lieferungen oder Leistungen. Sie betreffen ausschließlich die Herrnbräu Italia s.r.l. Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 1.2 Passiva Konzerneigenkapital Unter dem Posten Gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens ausgewiesen, welches zum 31. Dezember 2022 3.100.000,00 EUR beträgt und in 3.100.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Zum 31. Dezember 2022 waren keine eigenen Aktien im Bestand. Die Kapitalrücklage wurde im Zuge der Sacheinlage der Anteile an der Herrnbräu GmbH & Co. KG und der Herrnbräu GmbH (seit 2014 sind beide Gesellschaften in der Herrnbräu GmbH zusammengefasst) gebildet, sowie im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2010 erhöht. Im Rahmen der Gründung der BHB AG am 26. Oktober 2009 wurde ein genehmigtes Kapital geschaffen. Zur Optimierung der Kapitalausstattung der BHB AG, das heißt insbesondere auch um der Gesellschaft bestmögliche kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten bei entsprechendem Kapitalbedarf zu ermöglichen, wurde das genehmigte Kapital 2009 durch ein neues genehmigtes Kapital 2014 in Höhe von 620.000,00 EUR mit der Möglichkeit zum sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ersetzt. Das genehmigte Kapital 2014 ist zum 3. Juli 2019 ausgelaufen. In der Hauptversammlung vom 5. Juli 2019 wurde daher das genehmigte Kapital 2014 durch ein neues genehmigtes Kapital 2019 in gleicher Höhe mit der Möglichkeit zum sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss neu geschaffen. Der Vorstand ist bis zum 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 620.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Über die Ausgabe der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2022 ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. In der Hauptversammlung vom 6. Juli 2012 wurde eine Ermächtigung für fünf Jahre zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und mit Möglichkeit des Ausschlusses des Andienungsrechts der Aktionäre beschlossen. Diese Ermächtigung wurde in der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 um fünf Jahre verlängert. Um weiterhin die Möglichkeit zum Aktienrückkauf zu haben, wurde der Vorstand in der Hauptversammlung am 29. Juni 2022 nochmals für fünf Jahre zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung darf nicht zum Handel mit eigenen Aktien verwendet werden. Im Geschäftsjahr 2022 ist von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 58 Abs. 2 AktG aus dem Jahresüberschuss der BHB AG einen Teilbetrag in Höhe von 43.706,48 EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Ansonsten sind die Rücklagen in 2022 unverändert geblieben. Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: scrollen
Die Rückstellung für Gebindepfand beinhaltet das absehbare Risiko zukünftiger Zahlungsverpflichtungen nach dem Bilanzstichtag. Die Höhe der Rückstellung wurde anhand von zugrundeliegenden statistischen Daten und einer unterstellten Umlaufgeschwindigkeit von einem Monat ermittelt. Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Konzernbilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. scrollen
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Die latenten Steuern resultieren aus dem Umstand, dass in der Handels- und der Steuerbilanz unterschiedliche Abschreibungssätze auf die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens vorgenommen werden, woraus zeitliche Unterschiede zwischen den Wertansätzen resultieren, die sich in der Zukunft voraussichtlich umkehren werden. Hieraus errechnen sich latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 435 TEUR gegenüber 387 TEUR im Vorjahr. Der konzerneinheitliche Steuersatz für die Bewertung der latenten Steuern beträgt für die Körperschaftsteuer 15,825 % und für die Gewerbesteuer 14 %. Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Konzernbilanz aufgeführten Verbindlichkeiten ist die Haftung aus einer zugunsten eines Kunden übernommenen Bürgschaft gegenüber einem Kreditinstitut in Höhe von 60 TEUR zu vermerken. Da der Kunde seinen Darlehensverpflichtungen planmäßig nachkommt, wird mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nicht gerechnet. IV. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende Tätigkeitsbereiche: scrollen
Von den Umsatzerlösen wurden 1.894 TEUR (Vorjahr 1.316 TEUR) im Ausland erzielt, die übrigen Umsatzerlöse im Inland. Die Pachterlöse betreffen die vereinnahmten Pachten für eigene und angepachtete Gaststätten. Für Januar 2022 wurde eine Billigkeitsleistung des Bundes in Form der Corona-Überbrückungshilfe der Phase IV in Höhe von 165 TEUR beantragt. Diese Billigkeitsleistung wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten mit 119 TEUR (Vorjahr 105 TEUR) auch die Vertriebskosten für das Ausland. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Wertberichtigung bzw. den Ausfall von Ausleihungen an Kunden. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der ausgewiesene Betrag beinhaltet Ertragsteuerzahlungen für 2022 sowie Aufwendungen aus der Einstellung passiver latenter Steuern in Höhe von 48 TEUR. Sonstige Steuern Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Grund- und Kfz-Steuer. V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Nutzung eines Teils der Produktionsanlagen sowie der Geschäftsausstattung liegen Operating-Leasingverträge zugrunde. Dies trägt auch zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber. Die Summe der künftigen Leasing- und Mietverpflichtungen für Mobilien beträgt 489 TEUR. Hierbei sind bestehende Verpflichtungen bis 2028 berücksichtigt. Außerdem hat der Konzern eine Reihe von Gaststättenobjekten angepachtet. Den Mietverpflichtungen stehen Mieterlöse in gleichem Umfang gegenüber. Das Bestellobligo liegt im branchenüblichen Rahmen. Die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Rohstoffkontrakten belaufen sich auf 1.154 TEUR. Die Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag mit der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft über die Anpachtung des Brauereigeländes betragen 279 TEUR pro Jahr. Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: scrollen
Die Statistik beinhaltet nicht die beiden Vorstände. Mitglieder des Aufsichtsrats Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2022: scrollen
Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über eine Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Der Vorstand besteht aus scrollen
Die Mitglieder des Vorstandes üben diese Funktion seit 2009 aus und sind aktuell bis 2024 bestellt. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 10 eine Regelung der Vergütung von Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jährlich 2.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung in Höhe von 4.000,00 EUR. Insgesamt betrug die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 10.000,00 EUR. Vergütung der Mitglieder des Vorstands Die Angaben der Gesamtbezüge des Vorstands sind nach § 314 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 beträgt 19 TEUR und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. VI. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mindestens 20 % der Anteile Die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB bzw. § 313 Abs. 2 HGB sind in den Erläuterungen zum Konsolidierungskreis bzw. zu dem Bilanzposten Beteiligungen enthalten. Die Herrnbräu GmbH hat für das Geschäftsjahr 2022 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind nach § 325 Abs. 1 bis 1b HGB am 16. Mai 2022 offengelegt worden. VII. Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist Die Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft mit Sitz in Ingolstadt hält an dem Mutterunternehmen mehr als 25 % des Aktienkapitals. VIII. ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAGVorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG aus deren Jahresüberschuss einen Betrag in Höhe von 43.706,48 EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem verbleibenden Bilanzgewinn der Muttergesellschaft in Höhe von 155.000,00 EUR eine Dividende in Höhe in 0,05 EUR je Aktie an die Aktionäre auszuschütten. Bei 3.100.000 Aktien entspricht dies einer Dividende von insgesamt 155.000,00 EUR. IX. NACHTRAGSBERICHT Hinsichtlich möglicher Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Russland-Ukraine-Konflikts auf das Geschäftsjahr 2023 verweisen wir auf die Risikoberichterstattung im Lagebericht.
Ingolstadt, 17. März 2023 Gerhard Bonschab, Vorstand Franz Katzenbogen, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens(Bruttodarstellung) scrollen
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Konzernlagebericht 2022der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtI. GRUNDLAGEN DES KONZERNS GESCHÄFTSMODELL UND ÜBERBLICK ÜBER DIE KONZERNSTRUKTUR Die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (nachfolgend: BHB Brauholding AG und/oder Gesellschaft genannt) fungiert als Mutterunternehmen des Konzerns. Die geschäftlichen Aktivitäten der BHB Brauholding AG erstrecken sich auf die Wahrnehmung von Verwaltungs- bzw. Holdingfunktionen, während der operative Geschäftsbetrieb in ihrer Tochtergesellschaft, der HERRNBRÄU GmbH, ausgeübt wird. Das Ergebnis der HERRNBRÄU GmbH wird im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages an die BHB Brauholding AG abgeführt. Das Kerngeschäft der HERRNBRÄU GmbH umfasst die Eigenproduktion und den Vertrieb von Bieren und alkoholfreien Getränken. Daneben ist diese Gesellschaft im Handelsgeschäft mit Getränken anderer Hersteller aktiv. Mittels einer bestehenden 50%-Beteiligung an der HERRNBRÄU Italia s.r.l., Forli (Italien), verstärkt die HERRNBRÄU GmbH zudem ihren Auslandsvertrieb. Die Anteile an der HERRNBRÄU Italia s.r.l., Forli (Italien), werden nach der Equity-Methode bewertet und als assoziiertes Unternehmen in der Konzernbilanz dargestellt. Der BHB Konzern hat sich als traditioneller bayerischer Bierspezialist mit besonderem Schwerpunkt auf Weißbierspezialitäten etabliert. Das heutige gesamte Markenportfolio umfasst 10 Weißbier-, 30 untergärige Bierspezialitäten und 4 Biermischgetränke. Mit Bernadett Brunnen bietet die HERRNBRÄU GmbH auch eine große Vielfalt an Mineralwasser und alkoholfreien Erfrischungsgetränken an. 16 verschiedene Sorten stehen als Durstlöscher bereit. Allen Produkten gemein sind die Reinheit sowie die mehrfach prämierte, ausgezeichnete Qualität. Daneben hält die HERRNBRÄU GmbH 100 % der Anteile an der Unterstützungskasse der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt GmbH. Die Unterstützungskasse erfüllt alte Pensionsleistungen des BHB Konzerns. Ein weiteres Tochterunternehmen im BHB Konzern, an dem 100 % des Stammkapitals gehalten werden, ist die Mittelbayerische Getränke-Vertrieb GmbH, sie dient dem Vertrieb und der Logistik von Getränken im BHB Konzern. Die Ingobräu Vertriebs GmbH ist ein Unternehmen des BHB Konzerns und dient dem Betrieb von Gaststätten sowie dem Vertrieb von Getränken und dem damit zusammenhängenden Marketing. II. WIRTSCHAFTSBERICHT MAKROÖKONOMISCHES MARKTUMFELD 1. Weltwirtschaft im Winter 2022: Wenig Auftrieb, viel Gegenwind Die Weltkonjunktur hat sich im Verlauf des Jahres unter dem Eindruck hoher Energiepreise und großer Unsicherheit abgeschwächt. Bremsend wirkt inzwischen auch die Geldpolitik, die angesichts eines auf breiter Front hohen Inflationsdrucks ausgesprochen rasch gestrafft wird. Die Produktion blieb bis in den Herbst hinein insgesamt zwar weiter aufwärtsgerichtet, wobei Impulse von nachlassenden Lieferengpässen und der weiter fortschreitenden Normalisierung der Aktivität in den von der Corona-Pandemie besonders getroffenen Wirtschaftsbereichen ausgingen. Zum Jahresende hin hat sich die wirtschaftliche Dynamik aber wohl nochmals merklich verringert. Vor allem die großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften stehen derzeit trotz erheblicher fiskalischer Stützungsmaßnahmen vor einer Phase schwacher Konjunktur. Gleichzeitig bleiben die Probleme für die chinesische Wirtschaft groß. Während die Weltproduktion (gemessen auf Basis von Kaufkraftparitäten) mit 3,2 % in diesem Jahr um 0,3 Prozentpunkte stärker zulegen dürfte als im September vom IfW prognostiziert, erwartet das IfW für das nächste Jahr unverändert einen Anstieg um nur 2,2 %. Für das Jahr 2024 hat sich die IfW Erwartung mit 3,2 % sogar leicht reduziert, vor allem weil das IfW eine Erholung der US-Konjunktur erst für den späteren Verlauf des Jahres 2024 erwartet. Die Inflation dürfte derzeit zwar ihren Höhepunkt überschritten haben und im Prognosezeitraum dank niedrigerer Rohstoffpreise und abnehmender konjunktureller Anspannungen deutlich zurückgehen. Der zugrunde liegende Preisauftrieb dürfte aber allenfalls gegen Ende des Prognosezeitraum wieder auf akzeptable Werte sinken. (Quelle: lfW, Auszug aus Kieler Konjunkturberichte Nr. 97, 2022|Q4) 2. DEUTSCHE WIRTSCHAFT IM WINTER 2022: IM KRIECHGANG DURCH DIE ENERGIEKRISE Der deutschen Wirtschaft steht ein schwaches Winterhalbjahr bevor. Die hohen Energiepreise belasten die Kaufkraft der privaten Haushalte und dämpfen den privaten Konsum. Das weltwirtschaftliche Umfeld ist schwach und liefert keine positiven Impulse für die Konjunktur. Seit dem Herbst haben sich die konjunkturellen Aussichten jedoch aufgehellt. Die Großhandelspreise für Gas und Strom sind in den vergangenen Monaten deutlich gesunken - auch wenn sie sich nach wie vor auf hohem Niveau befinden. Zudem sollen die Belastungen der privaten Haushalte und Unternehmen durch die hohen Energiekosten durch sogenannte Preisbremsen abgefedert werden. Insgesamt wird die Inflation im kommenden Jahr mit 5,4 % deutlich niedriger sein, als das lfW in der Herbst-Prognose erwartet hatte (8,7 %). Zwar werden die real verfügbaren Einkommen und in der Folge auch der private Konsum im kommenden Jahr wohl zurückgehen, allerdings wird das Minus deutlich geringer ausfallen, als sich noch vor einigen Monaten abgezeichnet hatte. Im Ergebnis rechnet das lfW für 2023 nun mit einem leichten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 % (Herbst: -0,7 %). Im Jahr 2024 dürfte das Bruttoinlandsprodukt mit 1,3 % wieder etwas stärker zulegen (Herbst: 1,7 %). Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz der wirtschaftlichen Abkühlung robust, auch weil die Unternehmen nach wie vor händeringend nach Fachkräften suchen. Der Finanzierungssaldo des Staates dürfte sich im kommenden Jahr aufgrund der Hilfspakete in Reaktion auf die Energiepreisanstiege deutlich verschlechtern und ein Defizit von rund 4 % in Relation zum Bruttoinlandsprodukt aufweisen. Mit dem Auslaufen der Hilfspakete wird sich das Defizit im Jahr 2024 wieder reduzieren. (Quelle: lfW, Auszug aus Kieler Konjunkturberichte Nr. 98, 2022|Q4) scrollen
Die in Deutschland ansässigen Brauereien und Bierlager haben 2022 insgesamt rund 8,8 Milliarden Liter Bier abgesetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg damit der Bierabsatz gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % beziehungsweise 232,6 Millionen Liter. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführte Bier nicht enthalten. 82,5 % des gesamten Bierabsatzes waren für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz stieg im Vergleich zu 2021 um 4,0 % auf 7,2 Milliarden Liter. Gegenüber 2019, dem Jahr vor der Corona-Krise, war der Inlandsabsatz 2022 allerdings noch um 5,0 % niedriger. Steuerfrei (als Exporte und als sogenannter Haustrunk) wurden 1,5 Milliarden Liter Bier abgesetzt. Das waren 2,7 % weniger als 2021 und 4,7 % weniger als 2019. Davon gingen 805,1 Millionen Liter (+7,8 %) in EU-Staaten, 715,9 Millionen Liter (-12,4 %) in Nicht-EU-Staaten und 11,3 Millionen Liter (-3,4 %) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien. Auch bei den Biermischungen - Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen - war im Jahr 2022 ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Gegenüber dem Jahr 2021 wurden 0,5 % mehr Biermischungen abgesetzt. Sie machten mit 443,6 Millionen Litern allerdings nur 5,1 % des gesamten Bierabsatzes aus. Bierabsatz mit deutlichen saisonalen Schwankungen Im Jahresverlauf ist der Bierabsatz in den Frühjahrs- und Sommermonaten deutlich angestiegen, im Herbst und Winter ging er wieder zurück. Großveranstaltungen wie Fußball-Weltmeisterschaften hatten in vergangenen Jahren im Sommer meist für mehr Absatz gesorgt. Ein solcher Effekt blieb während des Turniers in Katar im Winter 2022 weitgehend aus. Langfristig geht der jährliche Bierabsatz in Deutschland seit Längerem kontinuierlich zurück: Allein in den letzten zehn Jahren ist der Bierabsatz um 7,4 % gesunken. (Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilung Nr. 042 vom 01.02.2023) Die Absatzentwicklung im Biermarkt Am 9. Februar 2023 fand die Jahrespressekonferenz des Bayerischen Brauerbundes in München statt, deren wesentliche Inhalte im Folgenden wiedergegeben werden. Drei Kernbotschaften standen am Anfang der Pressekonferenz: 1. Unser Leben ist seit März 2020 von Krisen geprägt, die sich lähmend über unseren Alltag legen. Dem hält der Brauerbund entgegen: Bier - und Bayerisches Bier im Besonderen - macht Spaß, stiftet Lebensfreude und fördert das Miteinander in der Gesellschaft. 2. Die Brauwirtschaft hat - das ist nicht zu leugnen - aktuell Schwierigkeiten. Aber: Die bayerische Brauwirtschaft ist gut aufgestellt und hat die hinter uns liegenden Jahre im Krisenmodus besser überstanden, als wir befürchtet hatten. 3. Wir hatten in den letzten schwierigen Jahren oft Anlass zu bitten: Die Politik um Hilfe, auch finanzielle, unsere Kunden um ihre Treue. Es ist Zeit, danke zu sagen. DANKE an die Politik für vielfältige Unterstützung, DANKE an unsere Kunden, dass sie zu uns, zum Bräu vor Ort gestanden, und gewissermaßen an seinem Überleben mitgetrunken haben. Aber der Brauerbund möchte zugleich jedoch nicht den Eindruck erwecken, wir seien wunschlos glücklich: Wir erwarten dauerhaft politische Rahmenbedingungen, die den vielen mittelständischen Familienbetrieben, die unsere Branche prägen, eine Perspektive bieten. Aus der Lähmung durch Krisen zurück zu bierseliger Lebensfreude Die Jahre der Corona-Krise haben das Land gelähmt - aus Angst und Vorsicht politisch gewollt. Noch vor Jahresfrist war die Omikron-Welle gerade auf dem Weg zu ihrem Höhepunkt, den sie Mitte Februar erreichte. Doch allmählich beginnen wir, die Einschränkungen, denen wir uns unterworfen haben, aus dem Gedächtnis zu streichen: Ausgangssperren, Kontaktverbote, erzwungene Schließungen der Gastronomie, Absagen von Festen und Feiern. Zu den Hauptbetroffenen gehörten das Gastgewerbe und mit ihm die Brauwirtschaft. In den Jahren 2020 und 2021 sank der Bierkonsum pro Kopf in Deutschland um zusammen 8 Liter - ein in dieser Größenordnung in nur zwei Jahren im Nachkriegsdeutschland noch nie dagewesener Rückgang. Doch während die pandemische Lage schrittweise Lockerungen der strengen Corona-Regeln erlaubte - Clubs und Diskotheken durften unter "2G" wieder öffnen und in Sportstadien war eine Auslastung von 75 % der Kapazität erlaubt während also Hoffnung auf eine Rückkehr zu alter Normalität aufkeimte, begann Mitte Februar 2022 Russland seinen mittlerweile über ein Jahr andauernden Angriffskrieg gegen die Ukraine. Eine Krise wurde durch die nächste abgelöst und wer dachte, nach zwei Jahren Corona könne es schlimmer nicht kommen, der sah sich eines Besseren belehrt. Anfang März 2022 lockerte Bayern die Corona-Beschränkungen weiter. Neben der generellen Maskenpflicht fiel das Verbot von Volksfesten, von Jahrmärkten sowie des Feierns auf öffentlichen Plätzen einschließlich des Verkaufsverbotes von Alkohol. Dies war vielen Städten, Gemeinden und Vereinen Anlass, mit den Planungen für die traditionellen Volksfeste und Vereinsjubiläen für das Frühjahr und den Sommer 2022 zu beginnen. Nachdem Anfang April in Bayern dann endlich die Beschränkung der Besucherzahlen bei Messen und das Verbot entfielen, bei Großveranstaltungen Alkohol zu verkaufen, gab es endlich die Planungssicherheit für das Durchführen von Volksfesten, von Konzerten und anderen Großereignissen mit Tausenden von Besuchern, die wir vor einem Jahr an dieser Stelle von der bayerischen Politik eingefordert hatten. So streng sich Bayern in der Frühphase der Pandemie gab: Hier setzte sich der Freistaat an die Spitze einer Bewegung hin zu mehr Freiheit, obwohl der Bund und andere Bundesländer noch zögerten. Das hat ihm Kritik eingebracht - war aber richtig! Und die Lebensfreude kam zurück! "Beim Wirt kommen d'Leut zamm" - endlich wieder. Bayerns Brauer trotzen erfolgreich der Krise Wie aber haben Bayerns Brauer sich in diesem unwirtlichen Umfeld geschlagen? "Besser als befürchtet", kann die Absatzlage der bayerischen Brauwirtschaft im Jahr 2022 zusammenfasst werden. Wobei dieses Ergebnis natürlich nur einen Mittelwert darstellt. Es gibt zahlreiche Brauereien, die hat Corona fürchterlich gebeutelt: Solche mit einer hohen Abhängigkeit vom Absatzweg Gastronomie, mit starkem Engagement auf Volksfesten und Veranstaltungen. Nachdem tendenziell die Bedeutung des Absatzweges Gastronomie für Brauereien mit sinkender Größe zunimmt, war es vor allem der Mittelstand, der unter den erzwungenen Gastronomieschließungen und dem Verbot von Festen und Veranstaltungen gelitten hat. Doch die Kurzarbeiter-Regelung und die diversen staatlichen Corona-Hilfspakete haben vielen Unternehmen geholfen, flexibel auf Absatzverluste zu reagieren und die Krise so zu überdauern. Die Brauwirtschaft hat in den Corona-Jahren einige Traditionsbrauereien verloren, doch schlimme Befürchtungen, dass in den beiden Pandemiejahren insbesondere familiengeführte, mittelständische Brauereien in großer Zahl für immer würden schließen müssen, haben sich Gott sei Dank nicht bewahrheitet. Natürlich hat die Brauwirtschaft in den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 erhebliche Absatzverluste, insbesondere in den Bereichen Gastronomie, Volksfeste und Veranstaltungen, hinnehmen müssen. Aber die Treue der Kunden in der bayerischen Heimat, die Nachfrage nach bayerischen Bierspezialitäten im Rest der Republik und die große Zahl der Freunde bayerischen Bieres auch im Ausland haben die Absatzdelle, die zwei Pandemiejahre uns beschert haben, bis zum Jahresende 2022 wieder zu schließen vermocht. Bei aller Freude über diese gute Entwicklung muss vor Euphorie gewarnt werden. Die amtlichen Zahlen bilden lediglich die mengenmäßige Absatzentwicklung ab. Es wäre jedoch deutlich zu kurz gesprungen, hieraus gleich auf die wirtschaftliche Lage der Branche zu schließen. Auch wenn die Absatzzahlen ein sehr positives Bild zeichnen: Die reine Hektoliter-Entwicklung hat mit der Wirtschaftlichkeit und dem Erfolg eines Unternehmens nicht viel gemein! Denn seit dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 erlebt die Branche eine Kostenexplosion vieler für unsere Betriebe essenzieller Güter, wie wir sie bis dato nicht gekannt haben. Egal ob Energie, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder Verpackungen: Die Brauwirtschaft leidet flächendeckend unter erheblichen Steigerungen der Beschaffungskosten, in manchen Bereichen auch unter einer nur eingeschränkten Verfügbarkeit wichtiger Produktionsmittel. Und noch gar nicht aufgeführt sind hier steigende Personalkosten. Ungeachtet der in 2020 und 2021 wirklich sehr problematischen wirtschaftlichen Lage der Brauwirtschaft haben wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jahren der Krise eine Gehaltserhöhung gewährt - wirtschaftlich unvernünftig, aber anständig und fair. Wenn die Gewerkschaft NGG uns jetzt mit der Forderung nach einer 12%i-gen Lohnerhöhung konfrontiert, dann ist das unanständig. Die mittelständischen Brauereien sind schlicht nicht in der Lage, derartigen Vorstellungen auch nur annähernd zu entsprechen. Durch diese Politik treibt die NGG die Brauereien in die Flucht aus der flächentarifvertraglichen Bindung - eine Bindung, zu der die meisten Unternehmen im Prinzip ja ausdrücklich stehen, die sie sich aber schlicht nicht mehr leisten können - nicht zuletzt unter dem Eindruck des erheblichen Druckes, unter dem sie aufgrund der angespannten Kosten- und Versorgungslage ohnehin stehen. Die Branche musste erleben, dass über Jahrzehnte gut funktionierende Lieferketten über Nacht wegbrachen und Produkte, die vorher selbstverständlich und immer verfügbar waren, auf einmal nicht lieferbar waren und/oder zu horrenden Preisen aus anderen Ecken Europas organisiert werden mussten: Die Preise für Getreide und damit Malz schossen durch die Decke, Kohlensäure war plötzlich nicht mehr verfügbar und gefährdete den Betrieb der Füllereien ebenso wie die Herstellung von Erfrischungsgetränken. Es wurde flexibel reagiert und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Brauer-Bund in kürzester Zeit einen Online-Marktplatz für den zwischenbetrieblichen Austausch von Kohlensäure programmiert und ins Netz gestellt. Besonders belastend war (und ist) für die Brauwirtschaft die Energiepreissituation. Viele Betriebe haben in den letzten Jahren aufgrund der günstigen Gaspreise und der auch ökologischen Vorteilhaftigkeit auf eine Erdgas-Feuerung umgestellt. Zum Glück, muss man sagen, haben sie jedoch ein redundantes System für die Energieversorgung alternativ auch mit Öl aufrechterhalten oder auf Erneuerbare Energien wie eine Hackschnitzelfeuerung umgestellt. So konnten wir zwar die Wärmeerzeugung unabhängig von einer langen Zeit ja nicht auszuschließenden Rationierung oder gar Abschaltung der Gasversorgung gewährleisten und damit unsere Produktionsfähigkeit sicherstellen, mussten aber für die Beschaffung des knapperen und damit deutlich teureren Erdgases und die zusätzliche Bevorratung von Heizöl enorme Kostensteigerungen in Kauf nehmen. Glücklich, wer noch über einen längeren Liefervertrag für Rohstoffe oder Energie verfügt. Aber auch dessen Laufzeit ist endlich. Bereits vor Jahresfrist hatte der Brauerbund darauf hingewiesen, dass die Brauereien gezwungen sein werden, eine höhere Kostenbelastung in Form von Preisanpassungen sukzessive auch an den Endkunden weiterzugeben. Das Ausmaß der Kostensteigerungen, das wir zwischenzeitlich verzeichnen müssen, konnten wir damals nur ahnen. Preiserhöhungen für Bier sind unumgänglich! Die Kostensteigerungen werden bei weitem nicht durch die bisher an den Endkunden weitergegebenen Preise aufgefangen. Die Brauwirtschaft lebt mehr oder weniger von der Substanz. Dieses Preisbild ist auch das Ergebnis rüder Umgangsformen des organisierten Lebensmitteleinzelhandels gegenüber seinen Lieferanten. Unter den Augen der Kartellbehörden hat er eine enorme Marktmacht angehäuft, die er nun (nicht nur) gegenüber den ihn beliefernden Brauereien ausspielt. Selbst belegbar notwendige Preisanpassungen werden einfach nicht akzeptiert, mit Auslistung gedroht. Staatliche Unterstützung war in der Krise hilfreich ... Im Zuge der Corona-Krise wurde der bayerischen Brauwirtschaft vielfältige Hilfe zuteil. Die Kurzarbeiter-Regelungen waren ebenso hilfreich wie verschiedene Überbrückungshilfen. Besonders erwähnenswert ist, dass es im Schatten der Corona-Krise gelungen ist, eine lange erhobene Forderung der mittelständischen Brauwirtschaft zu erfüllen: Die Biersteuermengenstaffel wurde zunächst als befristete Maßnahme zur Entlastung des Mittelstandes in der Pandemie und auf maßgebliches Betreiben Bayerns letztlich dauerhaft wieder auf das Niveau abgesenkt, das sie bis 2003 bereits hatte. 90 % der bayerischen Brauereien profitieren davon. Es war aber auch nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet Deutschland mit dem europaweit breitesten, traditionellen brauwirtschaftlichen Mittelstand fast 20 Jahre lang die Spielräume nicht ausnutzte, die die EU den Mitgliedsländern bei der Bierbesteuerung zur Förderung und zum Erhalt mittelständischer Strukturen der Brauwirtschaft einräumt. Die Staffelspanne kompensierte zwar schon vor der aktuellen Kostenexplosion die Kostennachteile des Mittelstandes gegenüber seiner ausstoßstärkeren Konkurrenz nicht, aber sie lindert zumindest diese Nachteile etwas. Auch die - wenngleich nur befristete - Absenkung der Mehrwertsteuer auf die Speisenabgabe in der Gastronomie hilft auch uns. Wer essen geht, trinkt dazu auch etwas - häufig ein Bier. Unser Wunsch, auch die Getränkeabgabe im Wirtshaus mit der niedrigeren Mehrwertsteuer zu belasten, blieb bislang allerdings leider unerhört. ... doch müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden Wenn der Bayerische Brauerbund von den Rahmenbedingungen der Braubranche spricht, die verbessert werden müssen, dann zielt das jedoch keineswegs nur auf finanzielle Hilfen ab. Endlich und nachhaltig angepackt gehört echter Bürokratieabbau. Der Bürokratieabbaubeauftragte der Staatsregierung kämpft wie Herakles gegen die Hydra Bürokratie. Wer glaubt, dass der Braumeister in einer Brauerei das Bier macht, sich um Rezepturen und die Rohstoffbeschaffung oder den richtigen Gärverlauf kümmert, hat eine sehr idealisierte und auch etwas verklärte Vorstellung. 90 % seiner Arbeitszeit verbringt der Braumeister heute damit, Auflagen zum Lebensmittelrecht, zum Immissionsschutzrecht, zum Gesundheits- oder Arbeitsschutz zu erfüllen und natürlich zu dokumentieren. Hinzu kommen noch amtlich vorgeschriebene Statistiken und Kontrollen durch die Behörden, die zeitaufwendig sind und teilweise als überzogen wahrgenommen werden. Bayerns Brauer auf dem Weg zu (noch) nachhaltiger(er) Bierproduktion Einen letzten Punkt, die "Nachhaltigkeit". Sie ist in aller Munde und unterdessen fester Bestandteil zukunftsorientierten Wirtschaftens. Auch hier droht weiterer politischer Druck, z.B. durch den "Europäischen Green Deal". Nun ist es ja keineswegs so, als würde die Brauwirtschaft ohne den Druck aus Politik und Verwaltung nicht zukunftsorientiert tätig werden. In vielen bayerischen Brauereien werden enorme Anstrengungen zu mehr Nachhaltigkeit unternommen, nicht nur bei der Produktion, sondern in der gesamten Unternehmensführung. Auch der Brauerbund sieht nachhaltiges Wirtschaften als absolutes Zukunftsthema der gesamten bayerische Brauwirtschaft - unabhängig von der Betriebsgröße. Bei der Einsparung von Energie und Wasser je Hektoliter Bierausstoß oder bei der Absenkung der Brauereiemissionen wurde in den vergangenen Jahrzehnten in der Brauwirtschaft schon Enormes geleistet. Nachhaltigkeit muss immer ganzheitlich gesehen werden! Sie ist nicht nur mehr als ein modisches Schlagwort, sie ist auch mehr als eine bloße Umwelt- oder CO 2 -Bilanz bzw. der CO 2 -Fußabdruck eines Unternehmens. Es geht immer auch um wirtschaftliche und letztlich auch soziale Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung. Auch Mittelstand ist und kann nachhaltig! Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung des Mehrwegsystems ein z. B. durch unser Eintreten für die längst überfällige Poolung und weitergehende Standardisierung unseres Mehrweg-Flaschenbestandes und eine angemessene Pfandhöhe. Durch unsere personelle Verzahnung mit der Land-, Malz- und Hopfenwirtschaft können wir Einfluss nehmen auf die Züchtung, Bewertung und Markteinführung umwelt- und klimafreundlicher Braugersten- und Hopfensorten. Zum Schluss ... Die bayerische Brauwirtschaft ist stolz auf ihre Tradition. Da kommen wir her, sie macht uns aus. Aber sie ist zukunftsgewandt, steht für ein zeitgemäßes, einzigartiges Angebot ebenso hochwertiger wie vielfältiger Biere, die wir immer nachhaltiger zu produzieren bemüht sind. So sind wir erfolgreich. Als Bayerischer Brauerbund werden wir unseren Beitrag leisten, dass Bayerns Brauer in dieser Erfolgsspur bleiben. An dieser Erfolgsgeschichte trinkend teilzuhaben, ist jeder herzlich eingeladen. (Quelle: Auszüge aus der Jahrespressekonferenz am 9. Februar 2023 des Bayerischen Brauerbundes) Pro-Kopf-Verbrauch 2022: Kalorienreduzierte Erfrischungsgetränke immer beliebter Im Jahr 2022 hat sich der Konsum von Erfrischungsgetränken in Deutschland gefestigt. Der Pro-Kopf-Verbrauch lag auf Grundlage vorläufiger Berechnungen der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) bei 120,1 Litern (2021: 118,4 Liter). Damit wird allerdings das Niveau vor der Corona-Pandemie nach wie vor nicht erreicht. Die positive Entwicklung bei kalorienreduzierten und -freien Angeboten hält an. Seit einigen Jahren zeigen sich in der Kategorie vor allem die kalorienfreien bzw. -reduzierten Alternativen im Aufwind. Auch im Jahr 2022 hat sich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern der Trend zu Erfrischungsgetränken mit weniger oder ohne Kalorien bzw. Zucker fortgesetzt. Alternativen mit weniger Kalorien legen zu. Der Konsum von kalorienreduzierten bzw. -freien Erfrischungsgetränken (light) lag über dem Vorjahr (2022: 18,8 Liter, 2021: 18,5 Liter). Vor allem Cola und Cola-Mischgetränke (light) konnten zulegen (2022: 13,4 Liter, 2021: 13,1 Liter). Darüber hinaus findet bei Wässern mit Aromen (2022: 6,6 Liter, 2021: 6,0 Liter) eine breite Auswahl an ungesüßten Produkten wachsenden Zuspruch. Mineralwässer sind wieder auf Wachstumskurs: Der Pro-Kopf-Verbrauch bei Erfrischungsgetränken insgesamt stieg um 1,7 Liter bzw. 1,5 % gegenüber dem Jahr 2021, das noch stärker von der Corona-Pandemie geprägt war. Deutlicher fiel der Zuwachs bei den (Mineral-)Wässern aus. Bei den alkoholfreien Getränken blieben diese 2022 mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 130,5 Litern (hiervon 129,5 Liter Mineral- und Heilwässer sowie 1,0 Liter Quell- und Tafelwässer) die verbrauchsstärkste Kategorie. Zum Hintergrund: Die Berechnung zum Pro-Kopf-Verbrauch von Erfrischungsgetränken sowie Tafel- und Quellwässern beruht auf den Daten des Statistischen Bundesamtes, wobei dort bislang Produktionsdaten bis einschließlich des 3. Quartals 2022 vorliegen. Für das 4. Quartal 2022 werden diese Daten durch eine Hochrechnung der wafg ergänzt. Die Daten zum Pro-Kopf-Verbrauch bei Mineral- und Heilwässern werden vom Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) erhoben. Die vom Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) für Fruchtsäfte und -nektare erhobenen Daten liegen für das Jahr 2022 bislang noch nicht vor. Der endgültige Wert zum Pro-Kopf-Verbrauch wird von der wafg gesondert veröffentlicht, nachdem die vollständigen (amtlichen) Daten zur Bevölkerungszahl, zu den Produktionsdaten sowie zur Außenhandelsstatistik für das Jahr 2022 vorliegen. (Quelle: www.wafg.de/fileadmin/presse/wafg-pressemitteilung_pro-Kopf- Verbrauch_erfrischungsgetraenke_2022, 23.02.2023) III. GESCHÄFTSVERLAUF UND LAGE Vorbemerkung zum Geschäftsjahr 2022 und zur Lage der Gesellschaft Das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022 war bis etwa Mitte März noch von der Corona-Pandemie geprägt. Während also Hoffnung auf eine Rückkehr zu alter Normalität aufkam, begann Mitte Februar 2022 Russland seinen mittlerweile über ein Jahr andauernden Angriffskrieg gegen die Ukraine. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat eine Energiekrise von historischem Ausmaß ausgelöst, die die Inflation antreibt, Vertrauen untergräbt, die Kaufkraft der privaten Haushalte schmälert und weltweit die Risiken erhöht. Dennoch entwickelte sich das Geschäftsjahr 2022 recht positiv. Die Geschäftszahlen wurden durch den langanhaltenden Lockdown, auch zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 noch beeinträchtigt. Im Frühjahr und Sommer setzte dann Aufbruchstimmung ein. Kosten und Geldabfluss wurden seit Ausbruch bis zum Abklingen der Corona-Pandemie wo immer möglich reduziert. Alle Maßnahmen zur Sicherung zusätzlicher Finanzierung wurden ausgeschöpft, um gemeinsam mit unseren Partnern die Wertschöpfungskette in dieser schwierigen Zeit aufrechtzuerhalten. Bis dato hält die ausgeprägte Kostendisziplin an. Im Rahmen des Überbrückungshilfeprogramms des Bundes hat die BHB Brauholding für den Zeitraum Januar 2022 eine Corona-Überbrückungshilfe IV in Höhe von 165 TEUR beantragt und erhalten. Die Umsatz- und Ergebnisprognose fürs Geschäftsjahr 2022 wurden erreicht - sie sind an der oberen Skala der Prognose. 1. GESCHÄFTSVERLAUF a) Überblick Der Gesamt-Getränke-Absatz stieg im Geschäftsjahr 2022 um 18,7 % auf 198,4 thl, nach 167,1 thl im Vorjahr. Nach den zwei Jahre andauernden Corona-Einschränkungen verspürten wir insbesondere im Frühjahr und Sommer eine Aufbruchstimmung, die sich sowohl in der Gastronomie als auch bei den Festveranstaltungen sehr positiv auf Absatz und Umsatz auswirkte. Der Konzernumsatz (brutto inkl. Biersteuer) stieg um 29 % auf 16,7 Mio. EUR (Vorjahr 12,9 Mio. EUR). Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich auf 546 TEUR (Vorjahr 552 TEUR), was einer EBIT-Marge von 3,3 % entspricht und das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 2.095 TEUR nach 2.063 TEUR im Vorjahr. Der Konzernjahresüberschuss belief sich auf 350 TEUR nach einem Konzernjahresüberschuss von 359 TEUR im Vorjahr. Die für das Geschäftsjahr 2022 geplanten Absatz- und Umsatzzahlen sowie die prognostizierte EBIT- und EBITDA-Marge wurden erreicht, sie sind an der oberen Skala der Prognose. b) Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Brutto-Umsatzerlöse des BHB Brauholding Konzerns um 29,1 % auf 16,7 Mio. EUR (Vorjahr 12,9 Mio. EUR). Die Getränkeumsatzerlöse lagen mit 13.988 TEUR (excl. 647 TEUR Biersteuer) um 3.322 TEUR über dem Vorjahreswert von 10.666 TEUR (excl. 573 TEUR Biersteuer). Die Pachterlöse stiegen von 1.235 TEUR im Vorjahr auf 1.264 TEUR. Die sonstigen Erlöse erhöhten sich von 433 TEUR auf 758 TEUR. Der Gesamt-Getränke-Absatz der BHB Brauholding stieg im Geschäftsjahr 2022 um 18,7 % auf 198 thl, nach 167 thl im Vorjahr. Die ersten beiden Monate im Jahr 2022 waren noch verhalten in der Absatzentwicklung, aber spätestens ab Mitte März war eine echte Aufbruchstimmung spürbar. Der Gesamtabsatz umfasst sowohl die Eigenproduktion als auch den Absatz innerhalb des Handelsgeschäfts. Der Absatz der eigenproduzierten Getränke (Herrnbräu Biere und Bernadett Brunnen AfG) stieg um 17,5 %. Der Absatz der Handelswaren (Bier und alkoholfreie Getränke) stieg um 36 %. Im Bereich Gastronomie stieg der Gesamt-Absatz um 42,4 %. Im Bereich Handel national wurde ein Gesamt-Absatzplus von 4,2 % erreicht. Der Gesamtexportabsatz stieg um 46,9 %. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Absätze in die EU-Länder Italien, Polen und Rumänien sowie in die Volksrepublik China. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist eine Billigkeitsleistung des Bundes in Form der Corona-Überbrückungshilfe IV mit 165 TEUR erfasst. Sie entfällt auf den Monat Januar 2022. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren stiegen um 1.293 TEUR (35,8 %) auf 4.904 TEUR (Vorjahr: 3.611 TEUR). Darin enthalten sind u. a. die Roh- und Braustoffe für die Bierherstellung in Höhe von 1.209 TEUR (Vorjahr: 751 TEUR), die Grund- und Hilfsstoffe für die Produktion von alkoholfreien Getränken mit 614 TEUR (Vorjahr: 445 TEUR), die Abfüll- und Verpackungsmaterialien mit 535 TEUR (Vorjahr: 507 TEUR), Betriebsstoffe für die Energieversorgung mit 603 TEUR (Vorjahr: 589 TEUR) und der Einkauf von Handelswaren in Höhe von 1.281 TEUR (Vorjahr: 848 TEUR). Die weiteren darin enthaltenen Kostenarten wie Instandhaltung, sonstige Betriebsstoffe und Kleinmaterial stiegen weitgehend proportional mit der Ausweitung des Gesamt-Getränke-Absatzes. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen, das sind Pachten für von der BBI Immobilien AG oder von Dritten angepachtete Gastronomieobjekte, erhöhten sich auf 1.245 TEUR (Vorjahr: 1.153 TEUR). Ein Leerstand bei den Objekten ist zum Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen. Aus den Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und sonstigen betrieblichen Erträgen resultierte nach Abzug des Materialaufwandes ein Rohergebnis in Höhe von 10.143 TEUR (Vorjahr: 8.904 TEUR). Der Personalaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum um 629 TEUR (+ 15 %) und belief sich insgesamt auf 4.815 TEUR, im Geschäftsjahr 2021 waren es in Summe 4.186 TEUR. Im Jahr 2021 war noch streckenweise über Monate hinweg Kurzarbeit. Zur Tarifentwicklung: Die Herrnbräu GmbH hat ihre Mitgliedschaft in der Bayerischen Brauerbund Tarifgemeinschaft e. V. gekündigt, sie verbleibt im Arbeitgeberverband der Bayerischen Ernährungsindustrie, kurz abe. Die Herrnbräu GmbH hat mit der Gewerkschaft Nahrung-Gaststätten-Genuss, kurz: NGG, einen Haustarifvertrag, gültig ab 1. März 2022 bis zum 31. Mai 2023 geschlossen. Die Entgelte des Entgelttarifvertrages wurden zum 1. Oktober 2022 um 135,00 EUR erhöht. Zum Entgelttarifvertrag in der Erfrischungsgetränkeindustrie, in dem die Mitarbeiter der Mittelbayerischen Getränke-Vertrieb GmbH eingruppiert sind, wurde ein Anschlusstarifvertrag, mit einer Laufzeit vom 1.Juni 2022 bis zum 31. August 2023 zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelt. Ab 1. September 2022 erhöhten sich die Entgelte einheitlich über alle Lohngruppen um 135,00 EUR. Aus dem Brauer-Entgelttarifvertrag vom 1. März 2021, gültig bis 28. Februar 2022, wurde im Januar 2022 eine Corona-Zahlung von 350,00 EUR je Mitarbeiter gewährt. Die Mitarbeiterzahl im BHB Brauholding Konzern betrug im Jahresdurchschnitt 70,6, im Vorjahr 70,3 Stellen. Die Durchschnittszahl enthält nicht die beiden Vorstände. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beliefen sich in Summe auf 1.548 TEUR (Vorjahr: 1.511 TEUR) und liegen weiterhin auf hohem Niveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 590 TEUR auf 3.200 TEUR, nach 2.610 TEUR im Vorjahr. Die Kostenpositionen haben sich im Einzelnen wie folgt entwickelt: Der Werbeaufwand erhöhte sich um 82 TEUR auf 455 TEUR (Vorjahr: 373 TEUR). Die fremden Frachten und Subunternehmerfuhrleistungen erhöhten sich um 232 TEUR auf 835 TEUR. Die Fremdleistungen, u. a. die Leergutsortierung, bedarfsgerechte ausländische Verpackung und Vertriebskosten und Verpackung, erhöhten sich um 135 TEUR auf 471 TEUR. Die Leasingaufwendungen stiegen von 274 TEUR auf 308 TEUR. Die Jahresabschluss- und Zwischenabschlusskosten, die Kosten von Hauptversammlung und Kapitalmarktkonferenzen, die Research-Analysen sowie andere untergeordnete Kosten beliefen sich auf 104 TEUR. Sie betrugen im Vorjahr 119 TEUR. Auch bei den übrigen Aufwandspositionen wie Verwaltungsaufwendungen, Instandhaltungen, Versicherungen u. a. konnten Einsparungen erzielt werden - bzw. blieben diese auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2021. Die sonstigen Zinsen und die Erträge aus Ausleihungen lagen bei 30 TEUR (Vorjahr: 42 TEUR). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen verminderten sich auf 6 TEUR, im Vorjahr waren es 16 TEUR. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen 16 TEUR (Vorjahr: 22 TEUR), davon entfielen 12 TEUR auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Darlehen Flaschenreinigungsmaschine und KfW Darlehen. Im Geschäftsjahr 2022 betrug das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) 546 TEUR (Vorjahr: 552 TEUR), das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 2.095 TEUR (Vorjahr: 2.063 TEUR) und das EBT (Ergebnis vor Steuern) lag bei 531 TEUR. Die Kennzahlen des Vorjahres enthalten die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes. Die Biersteuer wurde, wie auch die übrigen Kostensteuern, im Rahmen der Kennzahlenermittlung dem Betriebsergebnis zugeordnet. Das Finanzergebnis betrug 0 EUR, im Vorjahr waren es noch -17 TEUR. Unter Berücksichtigung des Aufwands für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 181 TEUR (Vorjahr: 172 TEUR) sowie der Sonstigen Steuern von 49 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR) wurde ein Konzernjahresüberschuss von 350 TEUR (Vorjahr: 359 TEUR) erzielt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Aufwendungen für latente Steuern in Höhe von 48 TEUR (Vorjahr: 95 TEUR). Die latenten Steuern resultieren aus dem Umstand, dass in der Handels- und der Steuerbilanz unterschiedliche Abschreibungssätze auf die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens vorgenommen werden, woraus zeitliche Unterschiede zwischen den Wertansätzen resultieren, die sich in der Zukunft voraussichtlich umkehren werden. Hieraus errechnen sich latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 435 TEUR gegenüber 387 TEUR im Vorjahr. Die Sonstigen Steuern betrugen 49 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR). Darin enthalten sind die Grund- und Kfz-Steuer. Die Biersteuer wurde gem. § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) direkt von den Umsatzerlösen, als direkt mit dem Umsatz verbundene Steuer, abgezogen. Der Konzernjahresüberschuss betrug 350.231,35 EUR. Unter Einbeziehung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 105.817,44 EUR und Einstellungen in Gewinnrücklagen von 43.706,48 EUR wurde zum 31. Dezember 2022 ein Bilanzgewinn in Höhe von 200.707,43 EUR ausgewiesen. c) Finanzlage Kapitalstruktur Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 750 TEUR (Vorjahr: 1.014 TEUR). Sie entfallen auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Flaschenreinigungsmaschine sowie ein KfW-Darlehen im Rahmen der Unterstützung in der Corona-Krise. Investitionen Insgesamt investierte der BHB Brauholding Konzern im Berichtsjahr 1.870 TEUR in das Anlagevermögen. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreswert von 1.277 TEUR eine Erhöhung der Investitionen um 593 TEUR dar. Von den Gesamtinvestitionen entfielen 1.460 TEUR (Vorjahr: 964 TEUR) auf Investitionen für Sachanlagen. Darin enthalten sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten für technische Anlagen und Maschinen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Für Bierlieferungsrechte wurden 112 TEUR (Vorjahr: 213 TEUR) aufgewendet. Weitere 298 TEUR (Vorjahr: 100 TEUR) wurden in die Absatzfinanzierung investiert, wobei im Geschäftsjahr 561 TEUR an Tilgungen zurückgeflossen sind und 6 TEUR an Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen wurden. Zum Bilanzstichtag betrugen die Sonstigen Ausleihungen 1.155 TEUR (Vorjahr: 1.424 TEUR). Liquidität Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1.828 TEUR, nach 2.051 TEUR im Vorjahr. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf -1.212 TEUR (Vorjahr: -542 TEUR). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug -280 TEUR nach -241 TEUR im Geschäftsjahr 2021. Die Kapitalflussrechnung weist die Entwicklung der Zahlungsströme aus. Sie ist nach der indirekten Methode aus dem Konzernjahresabschluss abgeleitet. Die Ermittlung dieser Werte erfolgt unter Anwendung der Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Nr. 21 (DRS 21). d) Vermögenslage Zum Stichtag betrug die Konzernbilanzsumme 14.334 TEUR und lag damit um 400 TEUR über dem Vorjahreswert von 13.934 TEUR. Das gesamte Anlagevermögen fiel zum 31. Dezember 2022 auf 7.720 TEUR, nachdem es im Vorjahr 8.038 TEUR betrug. Die immateriellen Vermögensgegenstände (Bierlieferungsrechte und Software) blieben auf nahezu gleicher Höhe bei 1.142 TEUR (Vorjahr: 1.287 TEUR). Von diesem Wert entfallen 1.085 TEUR auf die Bierlieferungsrechte. Die Sachanlagen erhöhten sich auf 5.158 TEUR (Vorjahr: 5.045 TEUR). Im Berichtsjahr waren bei den Technischen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung in erster Linie die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Füllereianlagen, Gaststättenausstattung und Emballagen die wesentlichen Anschaffungskosten. Den Zugängen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 1.460 TEUR standen Abschreibungen von 1.312 TEUR gegenüber. Die Veränderung der sonstigen Ausleihungen wurde bereits bei den Investitionen erläutert. Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Unfertige Erzeugnisse und Fertige Erzeugnisse) beliefen sich auf 2.301 TEUR (Vorjahr: 2.022 TEUR). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betrugen 1.664 TEUR und erhöhten sich damit um 107 TEUR (Vorjahr: 1.557 TEUR). Stichtagsbezogen erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 183 TEUR auf 1.458 TEUR. Die sonstigen Vermögensgegenstände verminderten sich um 75 TEUR auf 207 TEUR (Vorjahr: 282 TEUR). Darin enthalten ist insbesondere die Forderung des Lieferantenpfandes in Höhe von 124 TEUR, Kreditorensollposten von 45 TEUR und übrige rund 38 TEUR an sonstigen Vermögensgegenstände aus dem operativen Geschäftsbetrieb. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten auf 2.576 TEUR (Vorjahr: 2.240 TEUR). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verminderten sich auf 73 TEUR (Vorjahr: 77 TEUR). Dies sind abgegrenzte Speditions-LKW-Lackierungen, Sponsoringverträge und sonstige Jahresabschlussabgrenzungen. Das Grundkapital in Höhe von 3.100 TEUR blieb im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 unverändert, die Kapitalrücklage mit einem Wert von 7.278 TEUR ebenfalls. Die Gewinnrücklage betrug 468 TEUR und der Bilanzgewinn belief sich auf 201 TEUR. Das gesamte Eigenkapital zum 31. Dezember 2022 betrug 11.047 TEUR, die Eigenkapitalquote lag bei 77,1 % (2021: 76,8 %). Diese Werte zeigen die weiterhin sehr solide Finanzierungsstruktur des BHB Brauholding Konzerns. Die Rückstellungen nahmen von 540 TEUR im Vorjahr auf 654 TEUR zu. Die Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 4 TEUR betreffen die Unterstützungskasse GmbH. Die Steuerrückstellungen betragen 115 TEUR, Vorjahr 20 TEUR. Die sonstigen Rückstellungen betrugen 535 TEUR (Vorjahr: 515 TEUR). Dies waren im Wesentlichen Rückstellungen für Pfandrücknahmeverpflichtungen in Höhe von 375 TEUR (Vorjahr: 397 TEUR), für Personal 76 TEUR (Vorjahr: 53 TEUR), Jahresabschlusskosten, Starkverschmutzerzuschlag sowie andere, untergeordnete Positionen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 750 TEUR (Vorjahr: 1.014 TEUR). Sie entfallen auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Flaschenreinigungsmaschine sowie ein KfW-Darlehen im Rahmen der Unterstützung in der Corona-Krise. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich auf 650 TEUR (Vorjahr: 530 TEUR); hierbei handelte es sich durchweg um Verbindlichkeiten aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. Die sonstigen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen Bier-, Umsatz- und Lohnsteuer, Rückvergütungen und Kautionen, lagen bei 792 TEUR, nachdem sie im Vorjahr 742 TEUR betrugen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten verminderten sich um 15 TEUR auf 0 TEUR. Die passiven latenten Steuern betrugen 435 TEUR (Vorjahr: 387 TEUR). Darin enthalten sind die passiven latenten Steuern aus unterschiedlichen Bewertungsansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz. 2. FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Finanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Unternehmenssteuerung ziehen wir die Kennzahlen EBIT und Ausstoß pro Mitarbeiter heran. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug 546 TEUR nach 552 TEUR im Vorjahr. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 2.095 TEUR nach 2.063 TEUR im Vorjahr. Der Ausstoß pro Mitarbeiter (Gesamt-Getränke-Absatz / Mitarbeiter) beträgt 2,8 thl, nach 2,4 thl im Vorjahr. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Mitarbeiter Verglichen mit dem Vorjahr ist die Mitarbeiterzahl im BHB Konzern im Geschäftsjahr 2022 leicht gestiegen. Der Konzern zählte zum Stichtag 73,9 Mitarbeiter (Vorjahr: 72,4 Mitarbeiter). Hier eingerechnet sind auch die beiden Vorstände, die zugleich in Personalunion die beiden Geschäftsführer der HERRNBRÄU GmbH sind. Das Durchschnittsalter aller Beschäftigten beträgt 46 Jahre. Der Durchschnitt der Beschäftigungsdauer beträgt 15,7 Jahre. Die Fluktuation ist sehr gering. 3. GESAMTAUSSAGE Bis vor Ausbruch der Corona-Krise war die Einschätzung für die BHB Brauholding in Bezug auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für ein Unternehmen der Getränkeindustrie gut. Nun sind zwei Jahre Corona-Pandemie überstanden. Während also - wie bereits vorgenannt - Hoffnung auf eine Rückkehr zu alter Normalität aufkam, begann Mitte Februar 2022 Russland seinen mittlerweile über ein Jahr andauernden Angriffskrieg gegen die Ukraine. Seit dem Beginn des russischen Angriffs erlebt die Branche eine Kostenexplosion vieler für unsere Betriebe essenzieller Güter, wie wir sie bis dato nicht gekannt haben. Egal ob Energie, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder Verpackungen: Die Brauwirtschaft leidet flächendeckend unter erheblichen Steigerungen der Beschaffungskosten, in manchen Bereichen auch unter einer nur eingeschränkten Verfügbarkeit wichtiger Produktionsmittel. Dennoch entwickelte sich das Geschäftsjahr 2022 recht positiv. In Summe steht nach zwei Konzernabschlüssen kein Bilanzverlust zu Buche, im Gegenteil, es wurde ein Konzernjahresüberschuss erzielt. Die BHB ist auch wieder dividendenfähig. Die Liquidität und die gute Eigenkapitalquote konnten selbst in diesen herausfordernden Zeiten erhalten und sogar verbessert werden. Die Umsatz-, Ergebnis- und Kennzahlenentwicklung war stets erfreulich stabil, mit leichten Zuwächsen. Das fortwährende Wachstum hatte über Jahre hinweg Bestand und sorgte damit auch für die äußerst nachhaltige Entwicklung der BHB Brauholding als gesundes Unternehmen. Die Corona-Krise stellte uns zwei Jahre lang vor ganz neue, bisher nicht gekannte Herausforderungen. Auch in der Corona-Krise war unser Finanzmanagement darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir haben im Berichtsjahr bei möglichst allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisiert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die kurzfristigen Rückstellungen sind durch das Working Capital gedeckt. Wir konnten die Stabilität der Vermögens- und Finanzlage aufrechterhalten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden gesenkt, die liquiden Mittel weiter aufgebaut. Die BHB Brauholding hat die Corona-Krise viel besser als befürchtet überstanden und blickt positiv in die Zukunft und auf die weitere Entwicklung der Gesellschaft. IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 1. PROGNOSEBERICHT Die Vorstände rechnen weiterhin, auch stark angetrieben von der Corona-Pandemie und den Folgen des andauernden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, mit einem beschleunigten Konzentrationsprozess im deutschen Getränkemarkt. Hinzu kommt, dass die sich stetig ändernden Konsumgewohnheiten der Endverbraucher voraussichtlich zu einem weiteren Rückgang der Marktgröße führen werden. Aufgrund der sinkenden Biernachfrage und des intensiven Wettbewerbs zwischen den Anbietern ist anzunehmen, dass steigende Erzeugerpreise zu Lasten der Marge nicht vollständig an die Konsumenten weitergegeben werden können. Aus diesem Grund ist ein Ende der Konsolidierungswelle, die seit Ende der neunziger Jahre die Branche kennzeichnet, nicht zu erwarten. Die Produktionskosten werden sich weiter erhöhen, da Preise für Rohstoffe, Lohn- und Energiekosten, aber auch die Ausgaben für Logistik und Vertrieb steigen werden. Damit erhöht sich auch der Preisdruck im Markt. Prognose - Planungsrechnung Die BHB Brauholding hat vor all diesen Hintergründen, der allgemeinen nationalen und internationalen Lage und der überstandenen Corona-Krise sowie der Risiken aus dem andauernden russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, die folgende Konzern-Prognose und Planungsrechnung aufgestellt. Für das Geschäftsjahr 2023 ist ein Gesamt-Getränkeabsatz von rund 201.000 Hektolitern mit einer Prognosebandbreite von + 10 % / - 10 % geplant. Im ersten Quartal 2023 wurden flächendeckend über alle Vertriebskanäle Abgabepreiserhöhungen bei Bier und alkoholfreien Getränken, aufgrund der allgemeinen und teils massiven Preiserhöhungen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung, im Fuhrpark sowie bei den Personalkosten und Fremdleistungen, umgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2023 rechnen wir ausgehend von der vorgenannten Absatz- und Umsatzplanung mit Brutto-Umsatzerlösen von mehr als 17,8 Mio. EUR. Abzüglich der Biersteuer in Höhe von 0,7 Mio. EUR verbleiben Netto-Umsatzerlöse von 17,1 Mio. EUR mit einer geplanten Prognosebandbreite von + 10 % / - 10 %. Die Prognosewerte für die EBIT-Marge liegen bei 3,4 % mit einer Bandbreite von 3,0 % bis 4,0 %, dies aufgrund der weitgehend fixen Beträge der Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen. Die Prognosewerte für die EBITDA-Marge liegen bei rund 11,1 % mit einer Bandbreite der EBITDA-Marge von 10,5 % bis 13,5 %. Im Januar und Februar 2023 war die Absatz- und Umsatzlage sehr positiv, im Vergleich zum Vorjahr. In den ersten beiden Monaten ist der Gesamt-Getränkeabsatz um 43,4 % gestiegen, der Getränkeumsatz um 47 %. Alle Vertriebsschienen entwickeln sich von Jahresbeginn an sehr gut. Die Kosten, Ausgaben, Investitionen und der Geldabfluss wurden und werden nach wie vor noch immer wo möglich reduziert. Maßnahmen zur Sicherung zusätzlicher Finanzierung wurden und werden stets ausgeschöpft, um gemeinsam mit unseren Partnern die Wertschöpfungskette und die finanzielle Stabilität und Liquidität zu sichern. Aus verantwortungsvollem unternehmerischem Tun handelt der Vorstand stets auf Sicht! Das bevorstehende Frühjahr und die Sommermonate lassen eine weitgehend gute Geschäftsentwicklung erwarten. Die Planungsrechnung wird im Geschäftsjahr 2023 fortlaufend mit den monatlichen Ergebnissen und Quartalsergebnissen überwacht. Aufgrund der seit vielen Jahren strategischen Ausrichtung der BHB Brauholding mit Vertrieb und Absatz in alle möglichen Distributionskanäle, alle Formen der Gastronomie, des Handels und des Exports in Europa und darüber hinaus sowie Kooperationen mit Handelspartnern und Brauereien bestehen erhebliche Chancen für eine gute künftige Entwicklung. 2. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Ein kurzer Rückblick zur Corona-Pandemie. Seit Anfang des Jahres 2020, mittlerweile über zwei Jahre hinweg, überschlugen sich die Meldungen über die Ausbreitung des Corona-Virus. Die Absatzbeschränkungsmaßnahmen für die Getränke-Industrie, insbesondere in die Gastronomie, die Feste, Veranstaltungen und Tourismus, waren teils verheerend. Auch waren über Monate hinweg die Absatzwege ins benachbarte Ausland sehr eingeschränkt, sie kamen teils völlig zum Erliegen. Die angespannte Wettbewerbssituation, insbesondere auch durch die Corona-Pandemie getrieben, stellt für die Entwicklung des Konzerns ein signifikantes Risiko dar. Hinzu kommt eine negative Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Bieren, Wässern und alkoholfreien Getränken und damit verbunden eine Beeinflussung der Absatzentwicklung. Sowohl durch die hohe Qualität der Produkte - gebraut nach altbayerischer Braukunst - als auch durch mögliche Akquisitionen und durch Einführungen neuer Produkte sowie den Ausbau des alkoholfreien Geschäftes will der Konzern diesen Entwicklungen entgegenwirken. Der BHB Konzern hat zudem frühzeitig die Expansion in neue Märkte wie in Nord- und Ostdeutschland, Italien, Polen, Rumänien und in der Volksrepublik China betrieben, um diesem Risiko wirkungsvoll zu begegnen. Ein weiterer Anstieg des Wettbewerbsdrucks in der deutschen Getränkeindustrie sowie eine Verstärkung des Konsolidierungsprozesses innerhalb der Branche können für das Jahr 2023 nicht ausgeschlossen werden. Ebenso ist mit steigenden Preisen an den Beschaffungsmärkten zu rechnen. Für den Konzern entstehen aber durchaus Chancen insbesondere durch den Standort in einer der wachstumsstärksten Regionen Deutschlands. Neben dem stabilen Wirtschaftswachstum kann der damit voraussichtlich einhergehende Anstieg der Bevölkerung zu verbesserten Absatzchancen im Getränkesegment führen. Der BHB Konzern verfügt mit Herrnbräu, Ingobräu, Gritschenbräu, Leitner-Bräu, Bürgerliches Brauhaus, Bernadett Brunnen und Schlossbrauerei Herrngiersdorf sowohl im Bereich Bier als auch im Bereich alkoholfreie Getränke über bekannte Marken in den Regionen Ingolstadt, München, Regensburg, Nürnberg, Donauwörth und Augsburg. Es werden alle Distributionsschienen, alle Formen der Gastronomie, alle Absatzkanäle im Bereich Handel, im Export in Europa und darüber hinaus sowie Lohnabfüllung und Kooperationen mit Handelspartnern und Brauereien bedient und fortwährend ausgebaut. Die Risikolage bedeutet für den BHB Konzern: Es ist mit einem weiterhin rückläufigen Bierabsatz und einer negativen Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Bieren zu rechnen. Beschleunigt wurde der Negativtrend insbesondere und zusätzlich durch die Corona-Pandemie. Zur gesamten Risikolage ergänzend bestehen Risiken insbesondere auf dem Beschaffungsmarkt aufgrund des Ukraine-Krieges. Gesamtbild der Risiko- und Chancenlage Die oben aufgeführten Risiken bestehen zum Bilanzstichtag und betreffen auch die künftige Entwicklung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben, mit Ausnahme der Beschaffungssituation für Rohstoffe und Energie, wobei auch hierzu weitgehend Planungssicherheit mit festen Kontrakten und Verträgen besteht. Bestandsgefährdende Risiken liegen nicht vor. Die dargestellten Chancen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Konzern sieht sich gut aufgestellt, und hat die Corona-Krise doch relativ gut und größtenteils unbeschadet überwunden. Die Risiken insbesondere am Beschaffungsmarkt aufgrund des Ukraine-Krieges sind vorgenannt ausführlich beschrieben. Risikomanagementsystem Der BHB Brauholding Konzern hat zur Minimierung etwaiger Gefährdungen ein adäquates Risikomanagementsystem aufgebaut. Dadurch ist sichergestellt, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu analysieren, zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. 3. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Die wesentlichen, vom Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Darlehens- und Kontokorrentkonten gegenüber Gesellschaftern sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung des Anlagevermögens und der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Demgegenüber werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten. Zur Steuerung der Risiken, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben können, beschließt der Vorstand bezogen auf die Risikoarten jeweils entsprechende Strategien und Verfahren, die im Folgenden dargestellt werden. Zinsrisiko Der Konzern ist keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen. Währungsrisiko Da alle Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt werden, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken. Kreditrisiko Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit der Gesellschaft Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, so dass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert. Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten der Gesellschaft, wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit und stellt diesen die Zahlungsverpflichtungen gegenüber. Rohstoffpreisrisiko Ein wesentliches Risiko besteht in der Abhängigkeit vom Rohstoffmarkt und dessen Preisentwicklung. Ein erheblicher Teil der Produktionskosten entfällt derzeit - abgesehen von Personalkosten - auf Rohstoffe wie Hopfen oder Malz. Preise für derartige Rohstoffe können von Jahr zu Jahr stark schwanken. Vor dem Hintergrund des gestiegenen Wettbewerbs- und Preisdrucks, insbesondere im Segment Bier, ist nicht gewährleistet, dass Preissteigerungen in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden können. Für einige wenige Rohstoffe oder Vorprodukte kann nur auf eine begrenzte Anzahl von Lieferanten zurückgegriffen werden, beispielsweise beim Bezug von Malz und Hopfen. Sollten einzelne Vorprodukte oder Rohstoffe nicht mehr angeboten werden, z. B. bei Ernteausfall bzw. weil der entsprechende Lieferant aus Wettbewerbsgründen nicht mehr liefern möchte, oder weil diese nicht mehr wirtschaftlich produziert werden können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versorgung mit diesen Rohstoffen und Vorprodukten beeinträchtigt wird oder gänzlich ausfällt. Im Falle von Lieferausfällen, Lieferengpässen oder Preiserhöhungen maßgeblicher Lieferanten könnte die Geschäftstätigkeit beeinträchtigt werden. Da sich der Konzern jedoch frühzeitig vertraglich abgesichert hat, können für das laufende Jahr Engpässe bei der Belieferung mit Rohstoffen weitgehend ausgeschlossen werden. V. SONSTIGE ANGABEN Angaben über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist: Die Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG hält an der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG mehr als 25 % des Aktienkapitals. VI. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Nach bestem Wissen versichern wir, dass der Konzernabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Ingolstadt, 17. März 2023 Der Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 17. März 2023 DR.
KLEEBERG & PARTNER GMBH
Prof. Dr. Zwirner, Wirtschaftsprüfer Dr. Busch, Wirtschaftsprüferin |
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