![]() BHB Brauholding Bayern-Mitte AGIngolstadtKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023derBHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtAKTIVA scrollen
PASSIVA scrollen
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM MUTTERUNTERNEHMEN Die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (im Folgenden auch: BHB AG) hat den Sitz in Ingolstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 5327 eingetragen. II. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und den Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) aufgestellt. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel. Angaben, die wahlweise in der Konzernbilanz, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang gemacht werden können, sind insgesamt im Konzernanhang aufgeführt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss des Mutterunternehmens BHB Brauholding Bayern-Mitte AG wurden alle Tochterunternehmen einbezogen. Der Konsolidierungskreis setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergaben sich keine Änderungen des Konsolidierungskreises. 2. Angabe von Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB Die Anteile an der Herrnbräu Italia s.r.l., Forli (Italien), werden nicht mehr mit den Anschaffungskosten, sondern nach der Equity-Methode bewertet. Maßgebend für die Statusänderung der Beteiligung war der Erwerb weiterer Anteile in Höhe von 10 % durch die Herrnbräu GmbH zum 11. März 2019, so dass der Anteil an den Stimmrechten und die Beteiligungsquote des Konzerns an dem Nominalkapital in Höhe von 99 TEUR nunmehr 50 % beträgt. Die erstmalige Einbeziehung der Herrnbräu Italia s.r.l. als assoziiertes Unternehmen erfolgte daher zum 11. März 2019. Die von dieser Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen dem italienischen Handelsrecht; Anpassungen an das deutsche Handelsrecht wurden mangels Wesentlichkeit nicht vorgenommen. Der auf die Beteiligung entfallende Geschäfts- oder Firmenwert betrug zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung als assoziiertes Unternehmen 165 TEUR. Er wird aufgrund der langfristig angelegten Vertriebspartnerschaft linear über 20 Jahre abgeschrieben. Zum Abschlussstichtag des Konzerns wird der Geschäfts- oder Firmenwert noch mit 126 TEUR bilanziert. Die Herrnbräu Italia s.r.l. hat 2023 einen Jahresüberschuss von 6 TEUR erzielt, das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 230 TEUR. Unter Berücksichtigung der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 8 TEUR und der anteiligen Ergebnisübernahme ergibt sich ein Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in Höhe von -5 TEUR. 3. Konsolidierungsgrundsätze 3.1 Angaben zum Konsolidierungsstichtag Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entsprechen die Abschlussstichtage der Einzelabschlüsse dem Abschlussstichtag des Mutterunternehmens. 3.2 Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung des Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB durch die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen (Buchwertmethode) zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss, soweit diese vor dem 1. Januar 2010 erfolgt ist. Hieraus sich ergebende aktive Unterschiedsbeträge werden - soweit unmittelbar zurechenbar - den Vermögensgegenständen zugeordnet, darüber hinausgehende Beträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Passive Unterschiedsbeträge werden als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung oder, im Falle von technischen Unterschiedsbeträgen wie im Falle von Unterbewertungen von Tochterunternehmen, in den Rücklagen ausgewiesen. 3.3 Schuldenkonsolidierung Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert. Bei der Schuldenkonsolidierung werden wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet und eliminiert. Bei den Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind die Positionen gegenüber einbezogenen Unternehmen eliminiert. 3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Umsätze werden mit den entsprechenden konzerninternen Aufwendungen verrechnet. Aufwendungen und Erträge aus sonstigen Geschäftsvorfällen zwischen den einbezogenen Unternehmen werden ebenfalls aufgerechnet. Zwischengewinne aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden sowohl für das Anlagevermögen als auch für das Umlaufvermögen unter Berücksichtigung von Steuerabgrenzungen eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den für die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. So genannte à-fonds-perdu-Darlehen und andere Belieferungsrechte werden linear entsprechend der Laufzeit der Verträge bzw. der Abnahmemenge abgeschrieben. Im Anlagenspiegel werden nach vollständiger Abschreibung die historischen Anschaffungskosten und die einbehaltenen Rückvergütungen als Abgang gezeigt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen zwischen fünf und zwanzig Jahren für technische Anlagen und Maschinen sowie zwischen fünf und acht Jahren für die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie anderen Anlagen. Bei den Versandgefäßen betragen die den Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern vier Jahre für Flaschen, vier Jahre für Kästen und sechs Jahre für Fässer. Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet. Die sonstigen Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder minderverzinsliche sonstige Ausleihungen werden entsprechend der steuerlichen Rechtsprechung nicht abgezinst. Den sonstigen Ausleihungen drohenden Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen und dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Warenbestände werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit am Bilanzstichtag keine niedrigeren Wiederbeschaffungs- bzw. Verkaufspreise vorliegen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach §§ 274 und 306 HGB erforderlich bzw. zulässig ist. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern berücksichtigt, sofern innerhalb der nächsten fünf Jahre mit einer Verrechnung dieser Verluste gerechnet werden kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der BHB AG von aktuell rund 30 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. III. ERLÄUTERUNG DER ABSCHLUSSPOSTEN 1. Erläuterung zur Konzernbilanz 1.1 Aktiva Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen resultieren aus Lieferungen oder Leistungen. Sie betreffen ausschließlich die Herrnbräu Italia s.r.l.. Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 1.2 Passiva Konzerneigenkapital Unter dem Posten Gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital des Mutterunternehmens ausgewiesen, welches zum 31. Dezember 2023 3.100.000,00 EUR beträgt und in 3.100.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Zum 31. Dezember 2023 waren keine eigenen Aktien im Bestand. Die Kapitalrücklage wurde im Zuge der Sacheinlage der Anteile an der Herrnbräu GmbH & Co. KG und der Herrnbräu GmbH (seit 2014 sind beide Gesellschaften in der Herrnbräu GmbH zusammengefasst) gebildet, sowie im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2010 erhöht. Im Rahmen der Gründung der BHB AG am 26. Oktober 2009 wurde ein genehmigtes Kapital geschaffen. Zur Optimierung der Kapitalausstattung der BHB AG, das heißt insbesondere auch um der Gesellschaft bestmögliche kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten bei entsprechendem Kapitalbedarf zu ermöglichen, wurde das genehmigte Kapital 2009 durch ein neues genehmigtes Kapital 2014 in Höhe von 620.000,00 EUR mit der Möglichkeit zum sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ersetzt. Das genehmigte Kapital 2014 ist zum 3. Juli 2019 ausgelaufen. In der Hauptversammlung vom 5. Juli 2019 wurde daher das genehmigte Kapital 2014 durch ein neues genehmigtes Kapital 2019 in gleicher Höhe mit der Möglichkeit zum sogenannten vereinfachten Bezugsrechtsausschluss neu geschaffen. Der Vorstand ist bis zum 4. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 620.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Über die Ausgabe der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2023 ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. In der Hauptversammlung vom 6. Juli 2012 wurde eine Ermächtigung für fünf Jahre zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und mit Möglichkeit des Ausschlusses des Andienungsrechts der Aktionäre beschlossen. Diese Ermächtigung wurde in der Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 um fünf Jahre verlängert. Um weiterhin die Möglichkeit zum Aktienrückkauf zu haben, wurde der Vorstand in der Hauptversammlung am 29. Juni 2022 nochmals für fünf Jahre zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung darf nicht zum Handel mit eigenen Aktien verwendet werden. Im Geschäftsjahr 2023 ist von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 58 Abs. 2 AktG aus dem Jahresüberschuss der BHB AG einen Teilbetrag in Höhe von 35.772,74 EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Ansonsten sind die Rücklagen in 2023 unverändert geblieben. Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: scrollen
Die Rückstellung für Gebindepfand beinhaltet das absehbare Risiko zukünftiger Zahlungsverpflichtungen nach dem Bilanzstichtag. Die Höhe der Rückstellung wurde anhand von zugrundeliegenden statistischen Daten und einer unterstellten Umlaufgeschwindigkeit von bis zu einem Monat ermittelt. Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Konzernbilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. scrollen
scrollen
Die latenten Steuern resultieren aus dem Umstand, dass in der Handels- und der Steuerbilanz unterschiedliche Abschreibungssätze auf die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens vorgenommen werden, woraus zeitliche Unterschiede zwischen den Wertansätzen resultieren, die sich in der Zukunft voraussichtlich umkehren werden. Hieraus errechnen sich latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 607 TEUR gegenüber 435 TEUR im Vorjahr. Der konzerneinheitliche Steuersatz für die Bewertung der latenten Steuern beträgt für die Körperschaftsteuer 15,825 % und für die Gewerbesteuer 14 %. Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Konzernbilanz aufgeführten Verbindlichkeiten ist die Haftung aus einer zugunsten eines Kunden übernommenen Bürgschaft gegenüber einem Kreditinstitut in Höhe von 60 TEUR zu vermerken. Da der Kunde seinen Darlehensverpflichtungen planmäßig nachkommt, wird mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nicht gerechnet. IV. ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende Tätigkeitsbereiche: scrollen
Von den Umsatzerlösen wurden 2.438 TEUR (Vorjahr 1.894 TEUR) im Ausland erzielt, die übrigen Umsatzerlöse im Inland. Die Pachterlöse betreffen die vereinnahmten Pachten für eigene und angepachtete Gaststätten. Aufgrund der erforderlichen Schlussabrechnung der Corona-Hilfen ergibt sich eine Restforderung in Höhe von 29 TEUR. Diese Billigkeitsleistung wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten mit 128 TEUR (Vorjahr 119 TEUR) auch die Vertriebskosten für das Ausland. Zudem ist die Rückzahlungsverpflichtung der Soforthilfe mit 50 TEUR enthalten. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Wertberichtigung bzw. den Ausfall von Ausleihungen an Kunden. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der ausgewiesene Betrag beinhaltet im Wesentlichen Ertragsteuererstattungsansprüche für 2022 sowie Aufwendungen aus der Einstellung passiver latenter Steuern in Höhe von 173 TEUR. Sonstige Steuern Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Grund- und Kfz-Steuer. V. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Nutzung eines Teils der Produktionsanlagen sowie der Geschäftsausstattung liegen Operating- Leasingverträge zugrunde. Dies trägt auch zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber. Die Summe der künftigen Leasing- und Mietverpflichtungen für Mobilien beträgt 439 TEUR. Hierbei sind bestehende Verpflichtungen bis 2028 berücksichtigt. Außerdem hat der Konzern eine Reihe von Gaststättenobjekten angepachtet. Den Mietverpflichtungen stehen Mieterlöse in gleichem Umfang gegenüber. Das Bestellobligo liegt im branchenüblichen Rahmen. Die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Rohstoffkontrakten belaufen sich auf 1.398 TEUR. Die Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag mit der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft über die Anpachtung des Brauereigeländes betragen 279 TEUR pro Jahr. Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: scrollen
Die Statistik beinhaltet nicht die beiden Vorstände. Mitglieder des Aufsichtsrats Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2023: scrollen
Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über eine Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Der Vorstand besteht aus scrollen
Die Mitglieder des Vorstandes üben diese Funktion seit 2009 aus und sind aktuell bis 2026 (Herr Bonschab) bzw. bis 2027 (Herr Katzenbogen) bestellt. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 10 eine Regelung der Vergütung von Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jährlich 2.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung in Höhe von 4.000,00 EUR. Insgesamt betrug die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 10.000,00 EUR. Vergütung der Mitglieder des Vorstands Die Angaben der Gesamtbezüge des Vorstands sind nach § 314 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 4 HGB unterblieben . Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 20 TEUR und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. VI. ANGABEN ÜBER DEN ANTEILSBESITZ AN ANDEREN UNTERNEHMEN VON MINDESTENS 20 % DER ANTEILE Die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB bzw. § 313 Abs. 2 HGB sind in den Erläuterungen zum Konsolidierungskreis bzw. zu dem Bilanzposten Beteiligungen enthalten. Die Herrnbräu GmbH hat für das Geschäftsjahr 2023 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind nach § 325 Abs. 1 bis 1b HGB am 14. Juni 2023 offengelegt worden. VII. ANGABE ÜBER DAS BESTEHEN EINER BETEILIGUNG AN DER GESELLSCHAFT, DIE NACH § 20 ABS. 1 ODER 4 AKTG DER GESELLSCHAFT MITGETEILT WORDEN IST Die HBI Immobilien GmbH mit Sitz in Ingolstadt ist am Grundkapital der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG zu mehr als 1/4 beteiligt. VIII. ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAGVorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG aus deren Jahresüberschuss einen Betrag in Höhe von 35.772,74 EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem verbleibenden Bilanzgewinn der Muttergesellschaft in Höhe von 186.000,00 EUR eine Dividende in Höhe in 0,06 EUR je Aktie an die Aktionäre auszuschütten. Bei 3.100.000 Aktien entspricht dies einer Dividende von insgesamt 186.000,00 EUR. IX. NACHTRAGSBERICHT Hinsichtlich möglicher Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts auf das Geschäftsjahr 2024 verweisen wir auf die Risikoberichterstattung im Lagebericht. Der Vorstand der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (BHB) hat am 2. Februar 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, sich an der HBI Immobilien GmbH (HBI), Ingolstadt, mit einer Minderheitsbeteiligung von 35% zu beteiligen, durch eine Erhöhung des Stammkapitals der HBI Immobilien GmbH. Die HBI ist der Erwerber von acht Brauereigasthof-Immobilien, die von der Tochtergesellschaft der BHB, der Herrnbräu GmbH, bewirtschaftet werden. Ebenso ist die HBI der Erwerber von 34,2 % der Aktien an der BHB. Ziel der Geschäftstätigkeit der HBI ist es, das Geschäftsmodell der BHB nachhaltig zu unterstützen. Die beschlossene Beteiligung soll kurzfristig umgesetzt werden. Die Gesamtinvestitionssumme für die Beteiligung der BHB an der HBI beträgt 2.800.000,00 EUR. Die Beteiligung dient der nachhaltigen Stärkung der regionalen Präsenz der BHB und der Aktionärsbasis. Mit Schreiben vom 14. März 2024 hat die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG folgende Mitteilungen erhalten: scrollen
Die Mitteilungen wurden am 15. März 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Ingolstadt, 15. März 2024 Gerhard Bonschab, Vorstand Franz Katzenbogen, Vorstand Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023 der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2023 der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadtscrollen
scrollen
Entwicklung des Anlagevermögens(Bruttodarstellung)scrollen
scrollen
scrollen
Konzernlagebericht 2023der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, IngolstadtI. GRUNDLAGEN DES KONZERNS GESCHÄFTSMODELL UND ÜBERBLICK ÜBER DIE KONZERNSTRUKTUR Die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (nachfolgend: BHB Brauholding AG und/oder Gesellschaft genannt) fungiert als Mutterunternehmen des Konzerns. Die geschäftlichen Aktivitäten der BHB Brauholding AG erstrecken sich auf die Wahrnehmung von Verwaltungs- bzw. Holdingfunktionen, während der operative Geschäftsbetrieb in ihrer Tochtergesellschaft, der HERRNBRÄU GmbH, ausgeübt wird. Das Ergebnis der HERRNBRÄU GmbH wird im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages an die BHB Brauholding AG abgeführt. Das Kerngeschäft der HERRNBRÄU GmbH umfasst die Eigenproduktion und den Vertrieb von Bieren und alkoholfreien Getränken. Daneben ist diese Gesellschaft im Handelsgeschäft mit Getränken anderer Hersteller aktiv. Mittels einer bestehenden 50%-Beteiligung an der HERRNBRÄU Italia s.r.l., Forli (Italien), verstärkt die HERRNBRÄU GmbH zudem ihren Auslandsvertrieb. Die Anteile an der HERRNBRÄU Italia s.r.l., Forli (Italien), werden nach der Equity-Methode bewertet und als assoziiertes Unternehmen in der Konzernbilanz dargestellt. Der BHB Konzern hat sich als traditioneller bayerischer Bierspezialist mit besonderem Schwerpunkt auf Weißbierspezialitäten etabliert. Das heutige gesamte Markenportfolio umfasst 10 Weißbier-, 30 untergärige Bierspezialitäten und 3 Biermischgetränke. Mit Bernadett Brunnen bietet die HERRNBRÄU GmbH auch eine große Vielfalt an Mineralwasser und alkoholfreien Erfrischungsgetränken an. 16 verschiedene Sorten stehen als Durstlöscher bereit. Allen Produkten gemein sind die Reinheit sowie die mehrfach prämierte, ausgezeichnete Qualität. Daneben hält die HERRNBRÄU GmbH 100 % der Anteile an der Unterstützungskasse der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt GmbH. Die Unterstützungskasse erfüllt alte Pensionsleistungen des BHB Konzerns. Ein weiteres Tochterunternehmen im BHB Konzern, an dem 100 % des Stammkapitals gehalten werden, ist die Mittelbayerische Getränke-Vertrieb GmbH, sie dient dem Vertrieb und der Logistik von Getränken im BHB Konzern. Die Ingobräu Vertriebs GmbH ist ein Unternehmen des BHB Konzerns und dient dem Betrieb von Gaststätten sowie dem Vertrieb von Getränken und dem damit zusammenhängenden Marketing. II. WIRTSCHAFTSBERICHT MAKROÖKONOMISCHES MARKTUMFELD 1. KONJUNKTURELLE DYNAMIK BLEIBT VORERST GERING Die Weltkonjunktur hielt sich angesichts des Inflationsschocks und der massiven Straffung der Geldpolitik im Jahr 2023 besser als erwartet, auch wenn die wirtschaftliche Expansion moderat war. Die Inflation geht inzwischen zügig zurück, und die Geldpolitik beginnt voraussichtlich bereits im ersten Halbjahr 2024 mit Zinssenkungen. Eine konjunkturelle Belebung zeichnet sich aber derzeit noch nicht ab. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften bremst eine hohe Unsicherheit über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, und finanzpolitische Impulse fallen weg. In China bleibt die wirtschaftliche Dynamik angesichts struktureller Probleme verhalten. Insgesamt rechnet das IfW für das kommende Jahr mit einem Anstieg der Weltproduktion - gemessen auf Basis von Kaufkraftparitäten - um 2,9 %, nach 3,1 % im Jahr 2023. Für das Jahr 2025 erwartet das IfW ein Anziehen der Weltkonjunktur auf eine Zuwachsrate von 3,2 %. Damit hat das IfW seine Prognose gegenüber dem Herbst für die Jahre 2023 und 2024 jeweils leicht - um 0,1 Prozentpunkt - nach oben revidiert. Die Arbeitslosigkeit in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften nimmt in der nächsten Zeit zwar leicht zu, bleibt aber auf historisch niedrigem Niveau. Die Inflation geht weiter zurück und dürfte im Jahr 2025 allgemein wieder nachhaltig in die Nähe der Zielmarken gesunken sein. (Quelle: IfW, Auszug aus Kieler Konjunkturberichte Nr. 109, 2023|Q4) 2. DEUTSCHE WIRTSCHAFT IM WINTER 2023: FINANZPOLITIK IN TURBULENZEN - GEGENWIND FÜR DIE ERHOLUNG Die deutsche Wirtschaft müht sich aus der Stagnation. Im kommenden Jahr dürfte die Wirtschaftsleistung wieder zulegen. Eine große konjunkturelle Dynamik ist aber nicht absehbar. Vor allem die recht kräftigen Zuwächse des real verfügbaren Einkommens werden den privaten Konsum anschieben. Die Zinswende belastet jedoch weiterhin die Baubranche und größere Impulse seitens der Weltwirtschaft lassen auf sich warten. Zudem wird die sich nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Nachtragshaushalt 2021 abzeichnende Konsolidierung die wirtschaftliche Expansion bremsen. Bezüglich der genauen Ausgestaltung der Einsparungen besteht ebenso Unsicherheit wie über deren wirtschaftliche Auswirkungen. In der Prognose senken die zusätzlichen Einsparungen die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts um gut 0,3 Prozentpunkte im Jahr 2024. Insgesamt rechnet das IfW nun mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts für das kommende Jahr von 0,9 % und damit mit einer langsameren Gangart als in der IfW Herbstprognose (1,3 %). Im Jahr 2025 dürfte die Wirtschaftsleistung um 1,2 % zulegen (Herbstprognose: 1,5 %). Im laufenden Jahr fällt das Minus mit 0,3 % etwas niedriger aus als im Herbst erwartet (-0,5 %). Die Inflation ist deutlich gesunken. Für die kommenden beiden Jahre rechnet das IfW mit Raten von 2,3 % (2024) und 1,8 % (2025), nach 5,9 % im laufenden Jahr. Die geringe wirtschaftliche Dynamik hinterlässt Spuren am Arbeitsmarkt. Der demographische Wandel und damit verbunden der Fachkräftemangel wirken dem aber entgegen. Das Finanzierungsdefizit des Staates dürfte von 2,5 % in Relation zum Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 auf 0,7 % im Jahr 2025 zurückgehen. Der Schuldenstand wird im gleichen Zeitraum von 66,1 % auf 62,4 % sinken. (Quelle: IfW, Auszug aus Kieler Konjunkturberichte Nr. 110, 2023|Q4) Statistisches Bundesamt (Destatis) scrollen
Der Bierabsatz ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,5 % oder 394,2 Millionen Liter gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, setzten die in Deutschland ansässigen Brauereien und Bierlager insgesamt rund 8,4 Milliarden Liter Bier ab. Nach dem leichten Anstieg im Jahr 2022 um 2,7 % setzte sich damit der langfristige Trend sinkender Absatzzahlen fort. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführte Bier nicht enthalten. Bierabsatz mit deutlichen saisonalen Schwankungen Bei den monatlichen Bierabsatzzahlen zeigte sich auch im Jahr 2023 ein auffälliges saisonales Muster. Ebenso deutlich wie der Bierabsatz in den Frühjahrs- und Sommermonaten stieg, ging er im Herbst und Winter wieder zurück. Erkennbar ist darüber hinaus ein langfristiger Trend: Der jährliche Bierabsatz geht in Deutschland kontinuierlich zurück. So war er 2023 um 11,5 % niedriger als im Jahr 2013 (9,5 Milliarden Liter) und 25,3 % niedriger als im Jahr 1993 (11,2 Milliarden Liter). Inlandsabsatz sinkt um 4,2 %, Exporte gehen um 5,9 % zurück 82,8 % des Bierabsatzes waren im Jahr 2023 für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz sank im Vergleich zu 2022 um 4,2 % auf 6,9 Milliarden Liter. 17,1 % oder 1,4 Milliarden Liter Bier wurden steuerfrei exportiert, das waren 5,9 % weniger als 2022. Davon gingen 784,0 Millionen Liter (-2,6 %) in EU-Staaten und 646,7 Millionen Liter (-9,6 %) in Nicht-EU-Staaten. 11,3 Millionen Liter (+1,2 %) gaben die Brauereien unentgeltlich als Haustrunk an ihre Beschäftigten ab. Auch bei Biermischungen rückläufige Entwicklung im Jahr 2023 Bei den Biermischungen - Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen - war im Jahr 2023 ebenfalls ein Absatzrückgang zu verzeichnen. Gegenüber dem Jahr 2022 wurden 9,2 % weniger Biermischungen abgesetzt. Sie machten mit 403,0 Millionen Litern 4,8 % des gesamten Bierabsatzes aus. (Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilung Nr. 043 vom 01.02.2024) Auszug aus der Jahrespressekonferenz des Bayerischen Brauerbundes Am 7. Februar 2024 fand die Jahrespressekonferenz des Bayerischen Brauerbundes statt, deren wesentliche Inhalte im Folgenden wiedergegeben werden. 2023 war ein schwieriges Jahr für Bayerns Brauer In den vergangenen Jahren konnte der Bayerische Brauerbund in seinen Pressekonferenzen stets auf eine im Bundesvergleich relativ gute Entwicklung der bayerischen Brauwirtschaft verweisen. Das Statistische Bundesamt hat nun die Absatzzahlen der heimischen Brauwirtschaft für 2023 veröffentlicht. Der Absatz ist rückläufig, im Bund wie in Bayern. Wenn man nur die letzten Jahre betrachtet, dann ist in der Tat ein kurzfristiges Auf und Ab der Absatzentwicklung der Branche zu beobachten: Im Zuge der Corona-Krise ging der Absatz der bayerischen Brauereien 2020 in die Knie. In 2021 und vor allem 2022 gab es dann einen Auf- oder Nachholeffekt, es ging wieder aufwärts mit dem Bierabsatz. Und in 2023 ging es halt wieder runter, und zwar deutlich. Hierfür lassen sich durchaus Erklärungen finden. Der Hochsommer war kalt und verregnet, die Inflation hat den Menschen die Kauflaune genommen usw. Man könnte also sagen, der Brauwirtschaft ginge es im Prinzip gut, das Jahr 2023 sei ein "kleiner Durchhänger", von dem die Branche sich schon wieder erholt. Der Inlandsabsatz schrumpf weiter Der Inlandsabsatz der bayerischen Brauereien hat im zurückliegenden Jahr um 3,2 % abgenommen. Das ist zwar etwas besser als im Bundesschnitt, der ein Minus von 4,2 % ausweist, aber nur ein mäßiger Trost. 570.000 hl Inlandsabsatz haben Bayerns Brauer 2023 eingebüßt. Wenn man sich vor dem Hintergrund dieser Zahlen fragt, ob die Brauwirtschaft den Turnaround schafft, ob die Kurve des Inlandsabsatzes wieder irgendwann nachhaltig nach oben zeigt, dann bietet der Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre wenig Anlass zu Optimismus. In den letzten Tagen war zu lesen, die Brauwirtschaft setze auf einen schönen Sommer, nachdem der letzte kalt und verregnet war, und auf ein fußballgetriebenes Sommermärchen auch im Getränkemarkt dank EM im eigenen Land mit Public Viewing allerorten und vielen bierdurstigen Zuschauern. Natürlich würde das helfen! Aber zur Trendumkehr taugt ein schöner Sommer allein - mit und ohne Fußball - dann aber eben doch nicht. Wir erleben einen grundlegenden, allmählichen Wandel im Konsumverhalten: scrollen
scrollen
Insofern muss die Brauwirtschaft sich darauf einstellen, dass aufgrund des Zusammenwirkens einer bekannten demografischen Entwicklung einerseits und eines sich schleichend wandelnden Konsumverhaltens andererseits der Inlandsabsatz weiter abnehmen wird. Alkoholfreies Bier als Hoffnungsträger Was man den amtlich vorgelegten Zahlen nicht entnehmen kann: das alkoholfreie Bier. Die amtliche Statistik erfasst es nicht, da es nicht mit Biersteuer belastet ist. Der Absatz alkoholfreien Bieres vermochte im zurückliegenden Jahr um 2 % oder gut 42.000 hl auf insgesamt 2,153 Mio. Hektoliter zuzulegen. Alkoholfreies Bier ist zwischenzeitlich bei den Biertrinkern angekommen. Es ist längst nicht mehr nur die Notlösung für diejenigen, die ein "richtiges" Bier nicht trinken dürfen (Autofahrer). Alkoholfreie Biere sind als Alternative zum herkömmlichen, alkoholhaltigen Bier anerkannt. Auch, weil es den Herstellern gelungen ist, es als isotonischer Durstlöscher mit einem Zusatznutzen als kalorienarmes Getränk nach dem Sport, vor allem Ausdauersport aufzuladen und dem Bier insgesamt dadurch auch neue Verwendergruppen zuzuführen. Alkoholfreies Bier genießt mittlerweile hohe Akzeptanz bei den Verbrauchern. Vielleicht ist es auch gerade deshalb der Wegbereiter für andere alkoholfreie Varianten eigentlich alkoholhaltiger Getränke wie Wein oder Sekt. Die Brauer leiden unter massivem Kostendruck Die prekäre Absatzsituation hat den Wettbewerb in der Brauwirtschaft nochmals verschärft. Es gibt erhebliche Überkapazitäten, die den Markt belasten. Bereits angekündigte Preiserhöhungen namhafter Brauereien werden aus Angst vor Absatzeinbußen zurückgenommen. Einzelne Marktteilnehmer ziehen aus der schwierigen Marktlage den Schluss, man müsse die Preise sogar senken, um Volumina zu retten. Die Brauwirtschaft leidet unverändert unter erheblichem Kostendruck. Energie, Rohstoffe, Flaschen, Paletten, Kronkorken, Packmittel, Etiketten, Kästen, nicht zuletzt Personal - wo man auch hinschaut, überall sehen sich die Brauereien durch massive Kostensteigerungen belastet. Die Ertragslage insbesondere im brauwirtschaftlichen Mittelstand ist ohnehin angespannt. Wenn es jetzt nicht möglich ist, diese Kostensteigerungen an die Kunden weiterzugeben, geraten die Brauereien in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Diese Struktur, diese Vielfalt ist neben der anerkannt hohen Qualität der Biere - auf dem Fundament des Reinheitsgebotes - ausschlaggebend für die Sonderstellung, die Bayern im Biermarkt einnimmt. Viele Brauereien gibt es auch andernorts - meistens mit der Craftbeer-Welle entstandene neue Kleinstbrauereien - aber einen so breiten brauwirtschaftlichen, traditionellen Mittelstand eben nur bei uns in Bayern. Was muss also passieren, wenn wir ihn erhalten wollen? Das von der Süddeutschen Zeitung gezeichnete Bild des Brauereisterbens ist, dass unser Staat, die Politik in Berlin, derzeit an der problembeladenen Brauereibranche aktuell eine Art Sterbehilfe leistet! scrollen
Ein hoffnungsvoller Ausblick ... Bei allen aktuellen Schwierigkeiten, vor denen wir die Augen nicht verschließen dürfen, soweit sie den Markt betreffen, die wir aber auch beim Namen nennen müssen, soweit sie unserer Branche von außen, im Wesentlichen durch falsche politische Weichenstellungen bereitet werden: Die bayerische Brauwirtschaft besitzt Potential und damit Grund, positiv gestimmt in die Zukunft zu blicken: Bayerisches Bier besitzt einen herausragenden Ruf, der uns Wettbewerbsvorteile im außerbayerischen Inland, aber auch auf Auslandsmärkten beschert, die wir nutzen können und müssen. Die geschützte geografische Angabe "Bayerisches Bier" ist hier ein machtvoller Hebel zum Erfolg gerade im internationalen Umfeld. Der anerkannte Spezialitätencharakter Bayerischen Bieres mit seiner großen Sortenvielfalt hilft uns auch im Inland. Vom aktuellen "Hell-Boom" z.B. profitiert vor allem das bayerische Original. Alkoholfreie Biere bieten unseren Unternehmen ein absehbar wachsendes Potential, das aufgrund unterschiedlicher Herstellungsmethoden Brauereien jeder Größe derweil für sich erschließen können. Bier macht Spaß! Bier ist Genusskultur. Bier ist ein Stück Lebensfreude. An die Politik: Befreit unsere Branche von politischer Gängelei und vom bürokratischen Joch! Lasst den Menschen - frei von ideologisch motiviertem Sendungsbewusstsein - ihren Spaß an einer Halben Bier - und vergesst bei allen politischen Weichenstellungen bitte nicht, dass auch kleine und mittlere Unternehmen den vorgegebenen Weg mitgehen können müssen. Wenn Kommunal-, Landes- oder Bundespolitiker sich mit dem Anzapfen eines Fasses ins Rampenlicht rücken können, finden sie stets wohlgesetzte, lobende Worte für das mittelständische Brauwesen und seinen besonderen Wert in und für Bayern. Zu Recht! Würden dem - vor allem auf Bundesebene - immer entsprechende Taten folgen, der Brauwirtschaft ginge es ein Stückweit besser. Damit die Prophezeiung der Süddeutschen Zeitung vom Brauereisterben aber nicht Realität wird, hilft letztlich nicht klagen, sondern nur ein mäßiger, aber regelmäßiger Bierkonsum. (Quelle: Auszüge aus der Jahrespressekonferenz am 7. Februar 2024 des Bayerischen Brauerbundes) Erfrischungsgetränke entwickeln sich im Jahr 2023 positiv Der Konsum von Erfrischungsgetränken in Deutschland zeigte sich im Jahr 2023 weiterhin stabil und legte gegenüber dem Vorjahr leicht zu. Der Pro-Kopf-Verbrauch lag auf Grundlage vorläufiger Berechnungen der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) bei 124,9 Litern (2022: 121,6 Liter). Erfrischungsgetränke stehen als Kategorie traditionell für Innovationen und eine breite Produktpalette. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können aus dem breiten Angebot entsprechend ihrer persönlichen Präferenzen wählen. "Die Angebotsvielfalt in der Kategorie ist schon heute beeindruckend. Dies umfasst in allen Segmenten auch kalorienfreie bzw. -reduzierte Alternativen in großer Vielfalt", bewertet wafg-Hauptgeschäftsführer Detlef Groß diese Entwicklung. Positiv entwickelten sich im Jahr 2023 insbesondere Limonaden (30,2 Liter, 2022: 26,1 Liter) und Schorlen/Wasser plus Frucht-Getränke (7,1 Liter, 2022: 5,8 Liter). Inzwischen gibt es auch in diesen Kategorien viele Angebote mit weniger Kalorien. Angereicherte Getränke und Energiegetränke sowie die "light"-Varianten zeigen sich gegen- über dem Vorjahr schwächer. Über die gesamte Kategorie setzen die Unternehmen der Branche ihr Engagement für die Kalorienreduktion bei Erfrischungsgetränken fort. Unabhängig von den aktuellen Präferenzen der Verbraucherinnen und Verbraucher weist Groß darauf hin, dass der wafg- Branchenbeitrag zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie weiterhin auf Kurs liegt: "Sowohl Innovationen als auch Reformulierungen bestehender Rezepturen werden vielfältig weiter entwickelt. Dies alles trägt in der Kategorie zur Senkung des durchschnittlichen Kaloriengehalts bei". Zum Hintergrund: Die Berechnung zum Pro-Kopf-Verbrauch von Erfrischungsgetränken sowie Tafel- und Quellwässern beruht auf den Daten des Statistischen Bundesamtes, wobei dort bislang Produktionsdaten bis einschließlich des 3. Quartals 2023 vorliegen. Für das 4. Quartal 2023 werden diese Daten durch eine Hochrechnung der wafg ergänzt. Die Daten zum Pro-Kopf-Verbrauch bei Mineral- und Heilwässern werden vom Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) erhoben. Die vom Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) für Fruchtsäfte und -nektare erhobenen Daten liegen uns für das Jahr 2023 bislang noch nicht vor. Der endgültige Wert zum Pro-Kopf-Verbrauch wird von der wafg gesondert veröffentlicht, nachdem die vollständigen (amtlichen) Daten zur Bevölkerungszahl, zu den Produktionsdaten sowie zur Außenhandelsstatistik für das Jahr 2023 vorliegen. (Quelle:www.wafg.de/fileadmin/presse/wafg-pressemitteilung_pro-Kopf- Verbrauch erfrischungsgetraenke 2023, 29.02.2024) III. GESCHÄFTSVERLAUF UND LAGE Das Geschäftsjahr 2023 entwickelte sich sehr positiv in Bezug auf den Gesamt-Getränke-Absatz sowie die Gesamt-Umsatzerlöse, allerdings sind die ständigen Kostensteigerungen ein grundsätzliches Problem für die produzierende Getränke-Industrie und "drücken" auf das Ergebnis. Die Absatz- und Umsatzprognose fürs Geschäftsjahr 2023 wurden erreicht, ebenfalls für das EBITDA; Absatz und Umsatz liegen an der oberen Skala der Prognose. Das EBIT liegt unter den Erwartungen, Grund dafür sind die Abschreibungen aufs Sachanlagevermögen. 1. GESCHÄFTSVERLAUF a) Überblick Der Gesamt-Getränke-Absatz stieg im Geschäftsjahr 2023 um 5,5 % auf 209 tausend Hektoliter, nach 198 tausend Hektoliter im Vorjahr. Der Konzernumsatz (brutto inkl. Biersteuer) stieg um 13,1 % auf 18,8 Mio. EUR (Vorjahr 16,7 Mio. EUR). Das operative Ergebnis (EBIT 1 ) belief sich auf 409 TEUR (Vorjahr 546 TEUR), was einer EBIT-Marge von 2,2 % entspricht und das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 2.099 TEUR nach 2.095 TEUR im Vorjahr, die EBITDA-Marge beträgt 11,2 % des Konzernumsatzes (brutto inkl. Biersteuer). Der Konzernjahresüberschuss belief sich auf 235 TEUR nach einem Konzernjahresüberschuss von 350 TEUR im Vorjahr. Allerdings war im Geschäftsjahr 2022 eine Billigkeitsleistung des Bundes in Form der Corona-Überbrückungshilfe IV mit 165 TEUR enthalten. Die Absatz- und Umsatzprognose fürs Geschäftsjahr 2023 wurden erreicht, ebenfalls für das EBITDA; Absatz und Umsatz liegen an der oberen Skala der Prognose. Das EBIT liegt unter den Erwartungen, Grund dafür sind höhere Investitionen und damit steigende Abschreibungen aufs Sachanlagevermögen. b) Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Brutto-Umsatzerlöse des BHB Brauholding Konzerns um 13,1 % auf 18,8 Mio. EUR (Vorjahr 16,7 Mio. EUR). Die Getränkeumsatzerlöse lagen mit 15.811 TEUR (excl. 645 TEUR Biersteuer) um 1.823 TEUR über dem Vorjahreswert von 13.988 TEUR (excl. 647 TEUR Biersteuer). Die Pachterlöse stiegen von 1.264 TEUR im Vorjahr auf 1.350 TEUR. Die sonstigen Erlöse erhöhten sich von 758 TEUR auf 1.027 TEUR. Der Gesamt-Getränke-Absatz der BHB Brauholding stieg im Geschäftsjahr 2023 um 5,5 % auf 209 tausend Hektoliter, nach 198 tausend Hektoliter im Vorjahr. Der Gesamtabsatz der BHB Brauholding umfasst sowohl die Eigenproduktion als auch den Absatz innerhalb des Handelsgeschäfts. Der Absatz der eigenproduzierten Getränke (Herrnbräu Biere und Bernadett Brunnen AfG) stieg um 5,6 %. Der Absatz der Handelswaren (Bier und alkoholfreie Getränke) stieg um 4,3 %. Im Bereich Gastronomie stieg der Gesamt-Absatz der BHB Brauholding um 5,5 %. Im Bereich Handel national wurde ein Gesamt-Absatzplus von 2,4 % erreicht. Der Gesamtexportabsatz stieg um 19,9 %. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Absätze in die EU- Länder Italien, Polen, Rumänien und Skandinavien. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist aus der Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen eine Forderung in Höhe von 29 TEUR enthalten. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren stiegen weitgehend proportional zur Absatzausweitung um 1.048 TEUR auf 5.952 TEUR (Vorjahr: 4.904 TEUR). Darin enthalten sind u. a. die Roh- und Braustoffe für die Bierherstellung in Höhe von 1.558 TEUR (Vorjahr: 1.209 TEUR), die Grund- und Hilfsstoffe für die Produktion von alkoholfreien Getränken mit 954 TEUR (Vorjahr: 614 TEUR), die Abfüll- und Verpackungsmaterialien mit 659 TEUR (Vorjahr: 535 TEUR), Betriebsstoffe für die Energieversorgung mit 564 TEUR (Vorjahr: 603 TEUR) und der Einkauf von Handelswaren in Höhe von 1.534 TEUR (Vorjahr: 1.281 TEUR). Die weiteren darin enthaltenen Kostenarten wie Instandhaltung, sonstige Betriebsstoffe und Kleinmaterial bleiben weitgehend auf dem Vorjahresniveau und nahmen damit überproportional, in Bezug auf den Gesamt-Getränke-Absatz, ab. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen, das sind Pachten für von der BBI Immobilien AG oder von Dritten angepachtete Gastronomieobjekte, erhöhten sich auf 1.398 TEUR (Vorjahr: 1.245 TEUR). Ein Leerstand bei den Objekten ist zum Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen. Aus den Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und sonstigen betrieblichen Erträgen resultierte nach Abzug des Materialaufwandes ein Rohergebnis in Höhe von 11.133 TEUR (Vorjahr: 10.143 TEUR). Der Personalaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum um 483 TEUR und belief sich insgesamt auf 5.298 TEUR, im Geschäftsjahr 2022 waren es in Summe 4.815 TEUR. Zur Tarifentwicklung: Die Herrnbräu GmbH hat mit der Gewerkschaft Nahrung-Gaststätten-Genuss, kurz: NGG, einen Haustarifvertrag, gültig ab 1. Juni 2023 bis zum 30. September 2024 geschlossen. Die monatlichen Entgelte des Entgelttarifvertrages erhöhen sich zum 1. Oktober 2023 um 200 EUR und zum 1. Januar 2024 um weitere 45 EUR. Des Weiteren wurde eine Inflationsausgleichsprämie gewährt. Zum Entgelttarifvertrag in der Erfrischungsgetränkeindustrie, in dem die Mitarbeiter der Mittelbayerischen Getränke-Vertrieb GmbH eingruppiert sind, wurde ein Anschlusstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2025 zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelt. Für die Monate August 2023, März, Juni und September 2024 wird eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 EUR gewährt. Ab Januar 2024 erfolgt eine Lohnerhöhung auf alle Lohngruppen von 241 EUR und ab Dezember 2024 eine Lohnerhöhung von 3,9 %, mindestens jedoch 136 EUR. Die Mitarbeiterzahl im BHB Brauholding Konzern betrug im Jahresdurchschnitt 71,8, im Vorjahr 70,6 Stellen. Die Durchschnittszahl enthält nicht die beiden Vorstände. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beliefen sich in Summe auf 1.690 TEUR (Vorjahr: 1.548 TEUR) und liegen weiterhin auf hohem Niveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 502 TEUR auf 3.702 TEUR, nach 3.200 TEUR im Vorjahr. Die Kostenpositionen haben sich im Einzelnen wie folgt entwickelt: Der Werbeaufwand erhöhte sich um 63 TEUR auf 518 TEUR (Vorjahr: 455 TEUR). Die fremden Frachten und Subunternehmerfuhrleistungen erhöhten sich um 150 TEUR auf 985 TEUR. Die Fremdleistungen, u. a. die Leergutsortierung und bedarfsgerechte ausländische Verpackung, erhöhten sich um 100 TEUR auf 324 TEUR. Die Leasingaufwendungen sanken auf 297 TEUR, nach 308 TEUR im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten mit 128 TEUR (Vorjahr 119 TEUR) auch die Auslandsvertriebskosten, zudem auch die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe aus dem Jahr 2020 in Höhe von 50 TEUR. Die Jahresabschluss- und Zwischenabschlusskosten, die Kosten von Hauptversammlung und Kapitalmarktkonferenzen, die Research-Analysen sowie weitere Kosten beliefen sich auf 137 TEUR. Sie betrugen im Vorjahr 104 TEUR. Die weiteren in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Kostenarten wie Verwaltungsaufwendungen, Instandhaltungen, Versicherungen u. a. Kostenarten blieben weitgehend auf dem Vorjahresniveau und nahmen damit überproportional, in Bezug auf den Gesamt-Getränke-Absatz, ab. Die sonstigen Zinsen und die Erträge aus Ausleihungen lagen bei 33 TEUR (Vorjahr: 30 TEUR). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betrugen 7 TEUR, im Vorjahr waren es 6 TEUR. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen 25 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR), diese entfielen auf die Finanzierungen der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, das Darlehen Flaschenreinigungsmaschine und Bereitstellungszinsen für das KfW Darlehen sowie der Kautionszinsen. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) 409 TEUR (Vorjahr: 546 TEUR). Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 2.099 TEUR (Vorjahr: 2.095 TEUR) und das EBT (Ergebnis vor Steuern) lag bei 391 TEUR (Vorjahr: 531 TEUR). Die Kennzahlen des Vorjahres enthalten die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes. Die Biersteuer wurde, wie auch die übrigen Kostensteuern, im Rahmen der Kennzahlenermittlung dem Betriebsergebnis zugeordnet. Das Finanzergebnis betrug -4 EUR, im Vorjahr waren es 0 TEUR. Unter Berücksichtigung des Aufwands für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 155 TEUR (Vorjahr: 181 TEUR) sowie der Sonstigen Steuern von 48 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR) wurde ein Konzernjahresüberschuss von 235 TEUR (Vorjahr: 350 TEUR) erzielt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Aufwendungen für latente Steuern in Höhe von 173 TEUR (Vorjahr: 48 TEUR). Die latenten Steuern resultieren aus dem Umstand, dass in der Handels- und der Steuerbilanz unterschiedliche Abschreibungssätze auf die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens vorgenommen werden, woraus zeitliche Unterschiede zwischen den Wertansätzen resultieren, die sich in der Zukunft voraussichtlich umkehren werden. Hieraus errechnen sich latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 607 TEUR gegenüber 435 TEUR im Vorjahr. Die Sonstigen Steuern betrugen 48 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR). Darin enthalten sind die Grund- und Kfz- Steuer. Die Biersteuer wurde gem. § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) direkt von den Umsatzerlösen, als direkt mit dem Umsatz verbundene Steuer, abgezogen. Der Konzernjahresüberschuss betrug 235.488,42 EUR. Nach dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 200.707,43 EUR und nach Ausschüttung von Dividenden in Höhe von 155.000,00 EUR sowie Einstellung in Gewinnrücklagen von 35.772,74 EUR wurde ein Bilanzgewinn in Höhe von 245.423,11 EUR ausgewiesen. c) Finanzlage Kapitalstruktur Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 523 TEUR (Vorjahr: 750 TEUR). Sie entfallen auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Flaschenreinigungsmaschine sowie ein KfW- Darlehen im Rahmen der Unterstützung in der Corona-Krise. Investitionen Insgesamt investierte der BHB Brauholding Konzern im Berichtsjahr 2.843 TEUR in das Anlagevermögen. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreswert von 1.870 TEUR eine Erhöhung der Investitionen um 973 TEUR dar. Von den Gesamtinvestitionen entfielen 2.221 TEUR (Vorjahr: 1.460 TEUR) auf Investitionen für Sachanlagen. Darin enthalten sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten für technische Anlagen und Maschinen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Für Bierlieferungsrechte wurden 180 TEUR (Vorjahr: 112 TEUR) aufgewendet. Weitere 441 TEUR (Vorjahr: 298 TEUR) wurden in die Absatzfinanzierung investiert, wobei im Geschäftsjahr 401 TEUR an Tilgungen zurückgeflossen sind und 7 TEUR an Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen wurden. Zum Bilanzstichtag betrugen die Sonstigen Ausleihungen 1.255 TEUR (Vorjahr: 1.155 TEUR). Liquidität Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1.710 TEUR, nach 1.828 TEUR im Vorjahr. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf -2.443 TEUR (Vorjahr: -1.212 TEUR). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug -407 TEUR nach -280 TEUR im Geschäftsjahr 2022. Die Kapitalflussrechnung weist die Entwicklung der Zahlungsströme aus. Sie ist nach der indirekten Methode aus dem Konzernjahresabschluss abgeleitet. Die Ermittlung dieser Werte erfolgt unter Anwendung der Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Nr. 21 (DRS 21). d) Vermögenslage Zum Stichtag betrug die Konzernbilanzsumme 14.630 TEUR und lag damit um 296 TEUR (um 2,1 %) über dem Vorjahreswert von 14.334 TEUR. Das gesamte Anlagevermögen stieg zum 31. Dezember 2023 auf 8.497 TEUR, nachdem es im Vorjahr 7.720 TEUR betrug. Die immateriellen Vermögensgegenstände (Bierlieferungsrechte und Software) nahmen leicht auf 1.055 TEUR ab (Vorjahr: 1.142 TEUR). Von diesem Wert entfallen 994 TEUR auf die Bierlieferungsrechte. Die Sachanlagen erhöhten sich auf 5.934 TEUR (Vorjahr: 5.158 TEUR). Im Berichtsjahr waren bei den Technischen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung in erster Linie die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Füllereianlagen, Gaststättenausstattung und Emballagen die wesentlichen Anschaffungskosten. Den Zugängen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 2.221 TEUR standen Abschreibungen von 1.445 TEUR gegenüber. Die Veränderung der sonstigen Ausleihungen wurde bereits bei den Investitionen erläutert. Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Unfertige Erzeugnisse und Fertige Erzeugnisse) beliefen sich auf 2.601 TEUR (Vorjahr: 2.301 TEUR). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betrugen 2.011 TEUR und erhöhten sich damit um 347 TEUR (Vorjahr: 1.664 TEUR). Stichtagsbezogen erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 117 TEUR auf 1.575 TEUR. Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen - dies ist die HERRNBRÄU Italia s.r.l. - betrugen zum Bilanzstichtag 9 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um 219 TEUR auf 426 TEUR (Vorjahr: 207 TEUR). Darin enthalten ist insbesondere die Forderung des Lieferantenpfandes in Höhe von 152 TEUR (Vorjahr 124 TEUR), Kreditorensollposten von 32 TEUR (Vorjahr 45 TEUR), Steuerforderungen von 174 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und übrige rund 68 TEUR an sonstigen Vermögensgegenständen aus dem operativen Geschäftsbetrieb. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten auf 1.436 TEUR (Vorjahr: 2.576 TEUR). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich auf 85 TEUR (Vorjahr: 73 TEUR). Dies sind abgegrenzte Speditions-LKW-Lackierungen, Sponsoringverträge und sonstige Jahresabschlussabgrenzungen. Das Grundkapital in Höhe von 3.100 TEUR blieb im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 unverändert, die Kapitalrücklage mit einem Wert von 7.278 TEUR ebenfalls. Die Gewinnrücklage betrug 504 TEUR und der Bilanzgewinn belief sich auf 245 TEUR. Das gesamte Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 betrug 11.128 TEUR, die Eigenkapitalquote lag bei 76,1 % (2022: 77,1 %). Diese Werte zeigen die weiterhin sehr solide Finanzierungsstruktur des BHB Brauholding Konzerns. Die Rückstellungen nahmen von 654 TEUR im Vorjahr auf 549 TEUR ab. Die Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 4 TEUR betreffen die Unterstützungskasse GmbH. Die Steuerrückstellungen betragen 65 TEUR (Vorjahr 115 TEUR). Die sonstigen Rückstellungen betrugen 480 TEUR (Vorjahr: 535 TEUR). Dies waren im Wesentlichen Rückstellungen für Pfandrücknahmeverpflichtungen in Höhe von 341 TEUR (Vorjahr: 375 TEUR), für Personal 77 TEUR (Vorjahr: 76 TEUR), Jahresabschlusskosten, Starkverschmutzerzuschlag sowie andere, untergeordnete Positionen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 523 TEUR (Vorjahr: 750 TEUR). Sie entfallen auf die Finanzierung der Hefepropagationsanlage, Dampfkesselanlage und Economizer, Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Flaschenreinigungsmaschine sowie ein KfW- Darlehen im Rahmen der Unterstützung in der Corona-Krise. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich auf 928 TEUR (Vorjahr: 650 TEUR); hierbei handelte es sich durchweg um Verbindlichkeiten aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. Die Verbindlichkeiten gegen assoziierte Unternehmen - dies ist die HERRNBRÄU Italia s.r.l. - betrugen zum Bilanzstichtag 0 TEUR (Vorjahr: 5 TEUR). Die sonstigen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen Bier-, Umsatz- und Lohnsteuer, Rückvergütungen und Kautionen, lagen bei 885 TEUR, nachdem sie im Vorjahr 792 TEUR betrugen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich von 0 TEUR auf 9 TEUR. Die passiven latenten Steuern betrugen 607 TEUR (Vorjahr: 435 TEUR). Darin enthalten sind die passiven latenten Steuern aus unterschiedlichen Bewertungsansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz. 2. FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Finanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Unternehmenssteuerung ziehen wir die Kennzahlen EBIT und Ausstoß pro Mitarbeiter heran. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug 409 TEUR nach 546 TEUR im Vorjahr. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (ohne Finanzanlagen)) betrug 2.099 TEUR nach 2.095 TEUR im Vorjahr. Der Ausstoß pro Mitarbeiter (Gesamt-Getränke-Absatz / Mitarbeiter) beträgt 2,9 thl, nach 2,8 thl im Vorjahr. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Mitarbeiter Verglichen mit dem Vorjahr ist die Mitarbeiterzahl im BHB Konzern im Geschäftsjahr 2023 leicht gefallen. Der BHB Konzern zählte zum Stichtag 73,2 Mitarbeiter (Vorjahr: 73,9 Mitarbeiter). Hier eingerechnet sind auch die beiden Vorstände, die zugleich in Personalunion die beiden Geschäftsführer der HERRNBRÄU GmbH sind. Das Durchschnittsalter aller Beschäftigten beträgt 45,4 Jahre. Der Durchschnitt der Beschäftigungsdauer beträgt 14,9 Jahre. Die Fluktuation ist sehr gering. 3. GESAMTAUSSAGE Die Corona-Krise mag überwunden sein, doch die Hoffnung auf eine Rückkehr zur alten Normalität bleibt aus. Seit Februar 2022 dauert der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine an. Die Inflation treibt die Preise in allen Lebensbereichen in die Höhe, was für die Industrie ständige Kostenerhöhungen bei Rohstoffen, Hilfs- und Betriebsstoffen, Verpackungen, im Personalbereich und bei Fremdleistungen bedeutet. Die Brauwirtschaft leidet flächendeckend unter der schwierigen wirtschaftlichen Lage, all das erschwert das gesunde wirtschaftliche Treiben. Trotz dieser Herausforderungen entwickelte sich das Geschäftsjahr 2023 mit einem Absatz- und Umsatzzuwachs von 5,5 % bzw. 13,1 % (Konzernumsatz brutto (inkl. Biersteuer))-positiv. Die Liquidität und die gute Eigenkapitalquote konnten selbst in diesen herausfordernden Zeiten erhalten bleiben. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird als positiv eingeschätzt, die Umsatz-, Ergebnis- und Kennzahlenentwicklung zeigt sich stabil mit teilweise leichten Zuwächsen. Das fortwährende Wachstum über Jahre bestätigt die äußerst nachhaltige Entwicklung der BHB Brauholding als gesundes Unternehmen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Im Berichtsjahr wurden Skontoabzüge bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen realisiert. Sowohl die kurzfristigen Verbindlichkeiten als auch die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und das Lager gedeckt. Die Stabilität der Vermögens- und Finanzlage konnte aufrechterhalten werden, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die liquiden Mittel aufgrund von Eigenfinanzierungen für Füller, Etikettieranlage, Photovoltaik und weiteren Investitionsausgaben wurden reduziert. Die BHB Brauholding blickt optimistisch in die Zukunft und auf die weitere Entwicklung der Gesellschaft. IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 1. PROGNOSEBERICHT Die Vorstände prognostizieren weiterhin, dass der deutsche Getränkemarkt aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des anhaltenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einem beschleunigten Konzentrationsprozess gegenüberstehen wird. Hinzu kommt, dass die kontinuierlichen Veränderungen der Konsumgewohnheiten der Endverbraucher voraussichtlich zu einem weiteren Rückgang der Marktgröße führen werden. Aufgrund der sinkenden Biernachfrage und des intensiven Wettbewerbs zwischen den Anbietern ist anzunehmen, dass steigende Erzeugerpreise zu Lasten der Marge nicht vollständig an die Konsumenten weitergegeben werden können. Daher ist ein Ende der Konsolidierungswelle, die die Branche seit Ende der neunziger Jahre prägt, nicht abzusehen. Die Produktionskosten werden weiter steigen, da Preise für Rohstoffe, Lohn- und Energiekosten sowie Ausgaben für Logistik und Vertrieb zunehmen werden. Dies führt zu einem zusätzlichen Druck auf die Preise im Markt. Prognose - Planungsrechnung Die BHB Brauholding hat vor dem Hintergrund der aktuellen nationalen und internationalen Lage, der überstandenen Corona-Krise und der Risiken des fortgesetzten russischen Angriffskriegs auf die Ukraine folgende Konzern-Prognose und Planungsrechnung aufgestellt. Für das Geschäftsjahr 2024 ist ein Gesamt-Getränkeabsatz von etwa 210.000 Hektolitern geplant, wobei eine Prognosebandbreite von + 5 %/- 5 % vorgesehen ist. Anfang 2024 wurden flächendeckend über alle Vertriebskanäle Preiserhöhungen für Bier und alkoholfreie Getränke umgesetzt. Dies erfolgte aufgrund der allgemeinen und teilweise massiven sowie anhaltenden Preiserhöhungen bei Rohstoffen, Hilfs- und Betriebsstoffen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, im Fuhrpark sowie bei den Personalkosten und Fremdleistungen. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen wir ausgehend von der vorgenannten Absatz- und Umsatzplanung mit Brutto-Umsatzerlösen von circa 19,1 Mio. EUR. Abzüglich der Biersteuer in Höhe von 0,7 Mio. EUR verbleiben Netto-Umsatzerlöse von 18,4 Mio. EUR mit einer geplanten Prognosebandbreite von + 5 % / - 5 %. Die Prognosewerte für die EBIT-Marge liegen bei 2,7 % mit einer Bandbreite von +/- 0,5 Prozentpunkten, dies aufgrund der weitgehend fixen Beträge der Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen. Die Prognosewerte für die EBITDA-Marge liegen bei rund 12,1 % mit einer Bandbreite von +/- 0,5 Prozentpunkten. Die BHB Brauholding setzt weiterhin konsequent Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten, Ausgaben, Investitionen und dem Geldabfluss um. Es werden alle verfügbaren Mittel genutzt, um gemeinsam mit Partnern die Wertschöpfungskette sowie die finanzielle Stabilität und Liquidität zu sichern. Im Geschäftsjahr 2024 wird die Planungsrechnung kontinuierlich mit den monatlichen und quartalsweisen Ergebnissen überwacht. Durch die langjährige strategische Ausrichtung der BHB Brauholding, die den Vertrieb und Absatz in diverse Distributionskanäle, Gastronomie, Handel und Export in Europa und darüber hinaus einschließt, sowie durch Kooperationen mit Handelspartnern und Brauereien ergeben sich erhebliche Chancen für eine positive künftige Entwicklung. 2. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Die angespannte Wettbewerbssituation, insbesondere in Folge der Corona-Pandemie, stellt für die Entwicklung des Konzerns ein bedeutendes Risiko dar. Zusätzlich verschärft wird diese Lage durch eine negative Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs beim Bier. Der Konzern plant, diesen Herausforderungen durch die hohe Qualität seiner Produkte, die nach dem Reinheitsgebot und nach altbayerischer Braukunst gebraut werden, sowie durch potenzielle Akquisitionen, die Einführung neuer Produkte und den Ausbau des alkoholfreien Geschäftsbereichs entgegenzuwirken. Der Vorstand verweist auf die Auszüge der Pressekonferenz des Bayerischen Brauerbundes, die im vorliegenden Lagebericht erwähnt sind. Der BHB Konzern hat frühzeitig eine Expansion in neue Märkte wie Nord- und Ostdeutschland, Italien, Polen, Rumänien und Skandinavien angestrebt, um diesem Risiko wirkungsvoll zu begegnen. Es besteht die Möglichkeit eines weiteren Anstiegs des Wettbewerbsdrucks in der deutschen Getränkeindustrie, und eine verstärkte Konsolidierung innerhalb der Branche im Jahr 2024 kann nicht ausgeschlossen werden. Gleichzeitig ist mit steigenden Preisen an den Beschaffungsmärkten zu rechnen. Trotz dieser Herausforderungen ergeben sich für den Konzern Chancen, insbesondere durch den Standort in einer der wachstumsstärksten Regionen Deutschlands. Das voraussichtliche stabile Wirtschaftswachstum und der damit einhergehende Anstieg der Bevölkerung könnten zu verbesserten Absatzchancen im Getränkesegment führen. Der BHB Konzern verfügt mit Marken wie Herrnbräu, Ingobräu, Gritschenbräu, Leitner-Bräu, Bürgerliches Brauhaus, Bernadett Brunnen und Schlossbrauerei Herrngiersdorf sowohl im Bier- als auch im alkoholfreien Getränkesegment über bekannte Marken in den Regionen Ingolstadt, München, Regensburg, Nürnberg, Donauwörth und Augsburg. Die Distributionsschienen, Formen der Gastronomie, alle Absatzkanäle im Handel und Export sowie Lohnabfüllung und Kooperationen mit Handelspartnern und Brauereien werden kontinuierlich bedient und ausgebaut. Die Risikolage für den BHB Konzern bedeutet eine Prognose eines weiterhin rückläufigen Bierabsatzes und einer negativen Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Bieren. Die Corona-Pandemie hat diesen Negativtrend beschleunigt. Ergänzend zu dieser Risikolage bestehen Risiken auf dem Beschaffungsmarkt aufgrund des Ukraine-Krieges. Gesamtbewertung der Risiko- und Chancenlage: Die oben genannten Risiken bestehen zum Bilanzstichtag und beeinflussen die zukünftige Entwicklung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben, abgesehen von der Beschaffungssituation für Rohstoffe und Energie, wobei auch hier weitgehend Planungssicherheit durch feste Kontrakte und Verträge besteht. Es gibt keine bestandsgefährdenden Risiken. Die dargestellten Chancen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Konzern sieht sich gut aufgestellt und hat die Corona-Krise relativ gut und größtenteils unbeschadet überwunden. Die Risiken, insbesondere am Beschaffungsmarkt aufgrund des Ukraine-Krieges, wurden ausführlich beschrieben. Risikomanagementsystem Der BHB Brauholding Konzern hat zur Minimierung potenzieller Gefährdungen ein angemessenes Risikomanagementsystem implementiert. Dadurch ist sichergestellt, dass Risiken rechtzeitig erkannt, analysiert, bewertet und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. 3. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Darlehens- und Kontokorrentkonten sowie gewährte Darlehen. Diese finanziellen Verbindlichkeiten dienen hauptsächlich der Finanzierung des Anlagevermögens und der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die direkt aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Es werden jedoch keine derivativen Finanzinstrumente gehalten. Um die Risiken, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben können, zu steuern, erlässt der Vorstand entsprechende Strategien und Verfahren, die im Folgenden dargestellt werden. Zinsrisiko Der Konzern unterliegt keinem Risiko von Schwankungen von Marktzinssätzen im Zusammenhang mit langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, da für sämtliche langfristigen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit hinweg jeweils feste Zinssätze vereinbart wurden. Somit sind Zinssensitivitäten ausgeschlossen. Währungsrisiko Da alle Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt werden, bestehen zum Bilanzstichtag keine Währungsrisiken. Kreditrisiko Der Konzern tätigt ausschließlich Geschäfte mit kreditwürdigen Dritten. Jeder Kunde, der Geschäfte auf Kreditbasis mit der Gesellschaft abschließen möchte, wird einer gründlichen Prüfung unterzogen. Die Forderungsbestände werden kontinuierlich überwacht, um sicherzustellen, dass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für bestehende Risiken werden individuelle Wertberichtigungen quantifiziert. Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Wenn Zweifel an der Einbringlichkeit bestehen, wird das Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert berücksichtigt. Darüber hinaus wird eine auf Portfoliobasis abgeleitete Wertberichtigung gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko über ein Wertberichtigungskonto oder durch eine direkte Minderung der Forderung erfasst wird, hängt von der Verlässlichkeit der Risikobeurteilung ab. Bei hoher Verlässlichkeit erfolgt eine direkte Abschreibung, bei niedriger Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Falls die Gründe für eine Wertberichtigung entfallen, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Für sonstige finanzielle Vermögenswerte der Gesellschaft, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko Der Konzern überwacht kontinuierlich das Risiko eines Liquiditätsengpasses mithilfe eines Liquiditätsplanungstools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und finanziellen Vermögenswerte (wie Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. Es stellt diese den Zahlungsverpflichtungen gegenüber. Rohstoffpreisrisiko Ein wesentliches Risiko besteht in der Abhängigkeit vom Rohstoffmarkt und dessen Preisentwicklung. Derzeit entfällt ein beträchtlicher Teil der Produktionskosten, abgesehen von Personalkosten, auf Rohstoffe wie Hopfen oder Malz. Die Preise für derartige Rohstoffe können von Jahr zu Jahr stark schwanken. Aufgrund des gestiegenen Wettbewerbs- und Preisdrucks, insbesondere im Biersegment, ist nicht gewährleistet, dass Preissteigerungen in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden können. Für einige wenige Rohstoffe oder Vorprodukte kann nur auf eine begrenzte Anzahl von Lieferanten zurückgegriffen werden, beispielsweise beim Bezug von Malz und Hopfen. Sollten einzelne Vorprodukte oder Rohstoffe nicht mehr angeboten werden, beispielsweise aufgrund von Ernteausfällen, weil der entsprechende Lieferant aus Wettbewerbsgründen nicht mehr liefern möchte, oder weil diese nicht mehr wirtschaftlich produziert werden können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versorgung mit diesen Rohstoffen und Vorprodukten beeinträchtigt wird oder gänzlich ausfällt. Im Falle von Lieferausfällen, Lieferengpässen oder Preiserhöhungen wichtiger Lieferanten könnte die Geschäftstätigkeit beeinträchtigt werden. Allerdings hat sich der Konzern frühzeitig vertraglich abgesichert, wodurch Engpässe bei der Belieferung mit Rohstoffen für das laufende Jahr weitgehend ausgeschlossen werden können. V. SONSTIGE ANGABEN Angaben über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist: Die Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG hält zum Bilanzstichtag mehr als 25 % des Aktienkapitals an der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG. VI. NACHTRAGSBERICHT Wir verweisen hinsichtlich der nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung auf die Berichterstattung im Konzernanhang. VII. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Nach bestem Wissen versichern wir, dass der Konzernabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Ingolstadt, 15. März 2024 Der Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 15. März 2024 DR.
KLEEBERG & PARTNER GMBH
ppa. Prof. Dr. Zwirner, Wirtschaftsprüfer Dr. Busch, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, trotz der anhaltenden und herausfordernden Krisensituationen gelang es der BHB Brauholding im Geschäftsjahr 2023, sich erfolgreich im hart umkämpften Getränkemarkt in Deutschland zu behaupten. Die erzielten Ergebnisse, wie Absatz und Umsatz sowie die weiteren relevanten Kennzahlen, bestätigen nachhaltig den eingeschlagenen Weg und zeugen von der Wirksamkeit der getroffenen Strategien. In einem Marktumfeld, das von ständigen Unsicherheiten und Wettbewerbsdruck geprägt ist, ist diese Leistung zweifellos bemerkenswert und verdient Anerkennung. Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Aufsichtsrat laufend und sehr intensiv mit der Lage des Unternehmens befasst. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum seine nach Gesetz und Satzung obliegenden Beratungs- und Kontrollmaßnahmen sorgfältig wahrgenommen. Durch die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands konnte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage und Entwicklung der BHB Brauholding AG befassen. Im Berichtszeitraum fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt, an denen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrates teilnahmen. Außerdem erfolgte eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren. Bei der Unterrichtung über den Geschäftsverlauf und die Unternehmenspolitik ging der Vorstand auf alle relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements ein. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die Tätigkeit des Vorstands gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Schwerpunkte der Sitzungen Nachfolgend die Sitzungstermine mit ihren wesentlichen Inhalten: In der Bilanzsitzung am 20. März 2023 erfolgten die Feststellung der Einzelabschlüsse und die Billigung des Konzernabschlusses. Ebenfalls wurde ein Beschlussfassungsvorschlag über die Wahl des Konzernabschlussprüfers für die Hauptversammlung 2023 getroffen. Des Weiteren wurde der Zustimmungsbeschluss zur Inanspruchnahme der Vorschrift § 264 Abs. 3 HGB gefasst. Die Tagesordnung und Organisation für die Hauptversammlung wurden erörtert. Weitere Themen waren die Europäische Marktmissbrauchsverordnung (MMVO), die Investitionsplanung in Technik und Produktion, sowie die Unternehmensstrategie und -planung. In der Sitzung am 30. Juni 2023 berichtete der Vorstand über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung und über den aktuellen Stand der Erstellung des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2023. Auf der Tagesordnung stand auch die Besprechung der Hauptversammlung, die im Anschluss die Aufsichtsratssitzung stattfand. In der dritten Sitzung vom 08. August 2023 waren die Schwerpunkte der Sitzung die geschäftliche Entwicklung im ersten Halbjahr 2023 und der Ausblick und die Prognose für das Geschäftsjahr 2023 sowie die Prolongation der Vorstandsdienstverträge. In der vierten Sitzung vom 11. Dezember 2023 standen die aktuelle Geschäftsentwicklung 2023, die Geschäftsplanung 2024 und Strategieberatung, die Europäische Marktmissbrauchsverordnung sowie die Festlegung der Closed Periods, die Festlegung und Billigung von Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers, sowie die Unternehmensstrategie und -planung für das Geschäftsjahr 2024 auf der Tagesordnung. Der Finanzkalender für das Jahr 2024 wurde in dieser Sitzung verabschiedet. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten lassen. Ferner hat der Aufsichtsratsvorsitzende in Strategiegesprächen mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte erörtert. Über diese Gespräche wurde der Aufsichtsrat im Nachgang entsprechend informiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen wie auch der Kontrollen und Prüfungen waren der gesamte Rechnungslegungsprozess in der BHB Brauholding Bayern Mitte AG, die Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die Wirksamkeit des internen Revisions- und des Risikomanagementsystems. Aufgrund der Vorstandsberichte und gemeinsamer Sitzungen mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat der BHB Brauholding AG die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Angesichts der aus Effizienzgründen überschaubar gehaltenen Größe des Aufsichtsrats wurden auch im Geschäftsjahr 2023 keine Ausschüsse gebildet. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung am 19. März 2024 gebilligt und festgestellt. Der Jahresabschluss und die Prüfungsunterlagen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet, so dass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Abschlussprüfer, der über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen mündlich berichtete und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung stand, eingehend in der Bilanzsitzung am 19. März 2024 erörtert und stimmte den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers Herrn Prof. Dr. Christian Zwirner und Frau Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, nach sorgfältiger eigener Prüfung von Konzernabschluss mit Lagebericht jeweils zu. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 hat der Aufsichtsrat geprüft und ohne Einwendungen gebilligt. Die Prüfung des Konzernabschlusses 2023 hat zu keiner Änderung geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Herrn Prof. Dr. Christian Zwirner und Frau Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde erteilt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie bei den Mitgliedern des Vorstands gab es keine personellen Änderungen im Geschäftsjahr 2023. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Ludwig Schlosser, dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Bernhard Prosser und den beiden Aufsichtsratsmitgliedern Rupert Hackl und Franz-Xaver Schmidbauer. Die Dienstverträge der beiden Vorstände wurden mit Wirkung ab dem 01.10.2024 prolongiert. Dienstvertrag Vorstand Herr Bonschab bis September 2026 und Vorstand Herr Katzenbogen bis September 2027. Dank Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit. Der Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen entscheidenden Beitrag in der äußerst schwierigen Zeit in der Überwindung der Corona-Krise beigetragen haben und weiterhin leisten. Wir wünschen uns allen viel Erfolg für die erfolgreiche Weiterentwicklung des BHB Brauholding Konzerns.
Ingolstadt, im März 2024 Ludwig Schlosser, Aufsichtsratsvorsitzender |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||