Bio-Gate AGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022BIO-GATE AG, NÜRNBERGAKTIVA scrollen
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022BIO-GATE AG, NÜRNBERGscrollen
1. Gesetzliche Grundlagen Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft in Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen. Der Jahresabschluss wurde gem. der Vorschrift des § 244 HGB in Euro gebucht und erstellt. Hinsichtlich der Abgrenzung latenter Steuern nach § 274 HGB wurde die Erleichterungsvorschrift des § 274a HGB in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die zum Jahresende 2022 vorhandenen sowie nach der Unternehmensplanung zu generierenden liquiden Mittel sollen auf der Grundlage der aktuellen Unternehmensplanung für das laufende sowie das folgende Geschäftsjahr ausreichen. Die Unternehmensplanung weist mittelfristig positive Ergebnisbeiträge aus. Der Vorstand geht davon aus, dass die Unternehmensplanung zukünftig erreicht wird. Er ist daher vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen. Ein deutliches Unterschreiten der Unternehmensplanung würde den Bestand der Gesellschaft gefährden und gegebenenfalls neue Kapitalmaßnahmen erfordern. Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, angewandt worden und wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. 2.1 Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten werden über drei bis zehn Jahre sowie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte über sechs bis acht Jahre abgeschrieben. Die im Berichtszeitraum angefallenen Herstellungskosten für Entwicklungsprojekte betrugen TEUR 123 und wurden gem. dem Wahlrecht § 248 Abs. 2 HGB aktiviert. Hinsichtlich der Werthaltigkeit geht der Vorstand von zukünftig positiven Ertragserwartungen aus. Eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgte insofern nicht. Es ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Restbuchwert in Höhe von TEUR 998. 2.2 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Maschinen und maschinelle Anlagen werden in der Regel über fünf bis vierzehn, in Ausnahmefällen über fünfzehn Jahre abgeschrieben. Laboreinrichtungen werden über fünf bis vierzehn und Büroeinrichtungen über drei bis zwölf, in Ausnahmefällen über 22 Jahre abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in einem GWG-Pool über 5 Jahre abgeschrieben. 2.3 Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit Abwertungen notwendig waren, wurden die Finanzanlagen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 2.4 Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Wertes angesetzt. Im Berichtszeitraum wurden Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 68 erfasst. 2.5 Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Sie sind zum Nennwert angesetzt. 2.6 Die liquiden Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt. Fremdwährungsguthaben wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. 2.7 Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Berücksichtigung einer planmäßigen linearen Auflösung angesetzt. 2.8 Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. 2.9 Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. 2.10 Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. 2.11 Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. 3. Angaben zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Jahr 2022 ist in einem gesonderten Anlagespiegel dargestellt. 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1 (Vj.: TEUR 1) haben eine Restlaufzeit von größer einem Jahr. Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betrafen im Vorjahr in voller Höhe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 3.3 Liquide Mittel In den liquiden Mitteln werden Fremdwährungskonten in US-Dollar geführt. Diese wurden gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. 3.4 Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. 3.5 Eigenkapital 3.5.1 Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist in nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie unterteilt. Sämtliche Aktien sind voll einbezahlt. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht in der Hauptversammlung der Gesellschaft und grundsätzlich den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenausschüttung; Aktien besonderer Gattungen existieren nicht. Durch Beschlüsse des Vorstands der Gesellschaft vom 10. Oktober 2022 und 2. November 2022 und der zustimmenden Beschlüsse des Aufsichtsrats jeweils vom selben Tag wurde das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 durch die Ausgabe von 763.940 Stückaktien um EUR 763.940,00 auf EUR 8.403.356,00 unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erhöht. Das Grundkapital beträgt daher zum 31. Dezember 2022 EUR 8.403.356,00 eingeteilt in 8.403.356 Stückaktien. 3.5.2 Genehmigtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juli 2021 wurde das teilweise ausgenutzte Genehmigte Kapital 2020 aufgehoben und der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. Juli 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.774.849,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. 3.5.3 Bedingtes Kapital a) Bedingtes Kapital 2014/II (Bedingtes Kapital VII) In der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2022 wurde eine Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014/II beschlossen. b) Bedingtes Kapital 2016/I (Bedingtes Kapital VIII) Ebenso wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2022 die Aufhebung des Bedingen Kapitals 2016/I beschlossen. c) Bedingtes Kapital 2016/II (Bedingtes Kapital IX) Zusätzlich wurden in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2022 die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2016/II und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 26.406 beschlossen. d) Bedingtes Kapital 2020/I Die ordentliche Hauptversammlung vom 3. Juli 2020 beschloss die Schaffung des Bedingten Kapitals 2020/I in Höhe von EUR 287.531,00. Das Bedingte Kapital 2020/I dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), die im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2020 gewährt werden und die von den Bezugsrechtsinhabern entsprechend der dort aufgeführten Bedingungen ausgeübt werden. Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. Mai 2022 hat weiter die teilweise Ausschöpfung des Bedingten Kapital 2020/I und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 216.050 beschlossen. Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2022 hat die Gesellschaft bislang 216.050 Aktienoptionen im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2021 gewährt. e) Bedingtes Kapital 2022/I Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. Mai 2022 beschloss die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022/II in Höhe von EUR 3.055.766,00. Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen. Dafür wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Bio-Gate AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 3.055.766,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen der Bio-Gate AG ausgegeben werden. Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2022 hat die Gesellschaft keine Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2022 begeben. f.) Bedingtes Kapital 2022/II Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. Mai 2022 beschloss die Schaffung eine bedingten Kapitals 2022/II in Höhe von EUR 521.485,00. Das Bedingte Kapital 2022/II dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), die im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2022 gewährt werden und die von den Bezugsrechtsinhabern entsprechend der dort aufgeführten Bedingungen ausgeübt werden. Bis zum Ablauf Geschäftsjahres 2022 hat die Gesellschaft bislang keine Aktienoptionen im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2022 gewährt. 3.5.4 Kapitalrücklage Durch die Kapitalerhöhung vom 24. November 2022 beläuft sich die Kapitalrücklage im Berichtsjahr 2022 auf EUR 6.021.566,09. 3.5.5 Ausschüttungsgesperrte Beträge Zum Bilanzstichtag sind Beträge in Höhe von TEUR 998 für die Ausschüttung gesperrt, da selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in diesem Umfang aktiviert wurden. 3.6 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: scrollen
3.7 Verbindlichkeiten (in TEUR) scrollen
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Von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden TEUR 400 sowie von den sonstigen Verbindlichkeiten TEUR 120 jeweils mit Verträgen von Anfang 2023 bis Mitte 2024 verlängert. Diese sind zum 31. Dezember 2022 daher den kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten TEUR 424 (Vj.: 412 TEUR) für ein Darlehen (inkl. Zinsen). 4. Sonstige Angaben 4.1 Anteile an anderen Unternehmen Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2022 an folgenden Unternehmen mindestens den fünften Teil der Anteile (§ 285 Nr. 11 HGB): scrollen
Für die Beseitigung der buchmäßigen Überschuldung der Tochtergesellschaft QualityLabs BT GmbH hat die Bio-Gate AG Rangrücktrittserklärungen in Höhe von EUR 250.000,00 abgegeben. Die bilanzielle Überschuldung der QualityLabs GmbH ist mittlerweile beseitigt. Die Darlehensforderung gegenüber dem Tochterunternehmen betragen zum Stichtag EUR 215.000. Bezüglich der QualityLabs BT GmbH besteht mit Wirkung zum 1. Januar 2008 ein Ergebnisabführungsvertrag, welcher am 17. April 2008 abgeschlossen wurde. 4.2 Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft beschäftigte incl. der Vorstände im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchschnittlich 28 Arbeitnehmer. 4.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen im Jahr 2022 finanzielle Verpflichtungen aus Mieten in Höhe von TEUR 234. Die zugrunde liegenden Verträge haben Kündigungsdauern von drei bzw. sechs Monaten zum jeweiligen Monatsende. Die Leasingverpflichtungen stellen sich darüber hinaus, bezogen auf die Gesamtlaufzeit wie folgt dar: scrollen
Weitere finanzielle Verpflichtungen aus Lizenzen bestehen i. H. v. TEUR 50. 4.4 Vorstand Vorstandsmitglieder sind Marc Lloret-Grau, Diplom-Betriebswirt, MBA, Nürnberg, Vorstandsvorsitzender Thomas Konradt, Dipl.-Ing. Biotechnologie, Zirndorf, Vorstand Business Development Hinsichtlich der Angabe der Vorstandsbezüge wird von der Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Aufsichtsratsmitglieder sind die Herren Karl Richter, Diplom-Betriebswirt, Windsor/Kanada (Aufsichtsratsvorsitzender) Volker Rofalski, Diplom-Kaufmann, München (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Prof. Dr. Dr. Volker Alt, Facharzt für Chirurgie, Regensburg (Aufsichtsrat) Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Aufsichtsrats wird von der Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. 5. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres/Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ereignet.
Nürnberg, den 20. April 2023 Bio-Gate AG Der Vorstand Marc Lloret-Grau Thomas Konradt Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 20. April 2023 den Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. |
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