Gämmerler GmbH

Geretsried

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS

DER

GÄMMERLER GMBH

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und satzungsmäßiger Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten.

Die Gesellschafterversammlung fasst einstimmig und mit allen Stimmen folgenden Beschluss:

Zustimmung zur Nichtanwendung der §§ 325 - 329 HGB

(Vierter Unterabschnitt des zweiten Abschnitts des Handelsgesetzbuches)

1)

Es wird festgestellt, dass für die Gämmerler GmbH, die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2019 vorliegen.

2)

Die Gesellschafterin der Gämmerler GmbH stimmt hiermit der Nichtanwendung der §§ 325 - 329 HGB bezüglich der Vorschriften zur Aufstellung eines Lageberichtes sowie zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2019 zu.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

München, den 10.12.2019

Blue Cap AG