Neschen Coating GmbHBückeburg§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER NESCHEN COATING GMBHUnter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und satzungsmäßiger Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten. Die Gesellschafterversammlung fasst einstimmig und mit allen Stimmen folgenden Beschluss: Zustimmung zur Nichtanwendung der §§ 325 - 329 HGB (Vierter Unterabschnitt des zweiten Abschnitts des Handelsgesetzbuches) 1) Es wird festgestellt, dass für die Neschen Coating GmbH, die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2019 vorliegen. 2) Die Gesellschafterin der Neschen Coating GmbH stimmt hiermit der Nichtanwendung der §§ 325 - 329 HGB bezüglich der Vorschriften zur Aufstellung eines Lageberichtes sowie zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2019 zu. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
München, den 28.01.2020 Blue Cap AG |