Neschen Coating GmbH

Bückeburg

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER BLUE CAP AG

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und satzungsmäßiger Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten.

Die Gesellschafterversammlung fasst einstimmig und mit allen Stimmen folgenden Beschluss:

Zustimmung zur Nichtanwendung der §§ 325 - 329 HGB

(Vierter Unterabschnitt des zweiten Abschnitts des Handelsgesetzbuches)

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1)

Es wird festgestellt, dass für die Neschen Coating GmbH, die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020 vorliegen.

2)

Die Gesellschafterin der Neschen Coating GmbH stimmt hiermit der Nichtanwendung der §§ 325 - 329 HGB bezüglich der Vorschriften zur Aufstellung eines Lageberichtes sowie zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2020 zu.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

München, den 16.12.2020

Blue Cap AG

Vertreten durch den Vorstand