Gämmerler GmbH

Geretsried

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER GÄMMERLER GMBH

Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und satzungsmäßiger Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten.

Die Gesellschafterversammlung fasst einstimmig und mit allen Stimmen folgenden Beschluss:

Zustimmung zur Nichtanwendung der §§ 325 - 329 HGB

(Vierter Unterabschnitt des zweiten Abschnitts des Handelsgesetzbuches)

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1)

Es wird festgestellt, dass für die Gämmerler GmbH, die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020 vorliegen.

2)

Die Gesellschafterin der Gämmerler GmbH stimmt hiermit der Nichtanwendung der §§ 325 - 329 HGB bezüglich der Vorschriften zur Aufstellung eines Lageberichtes sowie zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2020 zu.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

München, den 05.10.2021

Blue Cap AG

Matthias Kosch

Ulrich Blessing

Tobias Hoffmann-Becking