CeoTronics Aktiengesellschaft Audio · Video · Data CommunicationRödermarkJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/2024I. Grundlagen des Unternehmens Die CeoTronics AG ist führend in der Herstellung und dem Vertrieb im Bereich elektronischer Audiosysteme sowie der Datenübertragung und -kommunikation unter erschwerten Bedingungen. Die CeoTronics AG entwickelt, produziert und vertreibt seit 1985 sowohl professionelle Headsets und Systeme zum Anschluss an Funkgeräte/Interkoms/Smart Devices anderer Hersteller als auch selbst entwickelte digitale Vollduplex-Funknetze/-geräte für lokale Anwendungen. Die CeoTronics-Produkte werden für professionelle Anwendungen beim Militär, der Polizei, der Feuerwehr, im Luftverkehr sowie der Industrie entwickelt und vertrieben. Die CeoTronics AG mit Sitz in Rödermark fungiert als Muttergesellschaft des CeoTronics-Konzerns. Weitere Konzerngesellschaften sind die CT-Video GmbH sowie zwei ausländische Gesellschaften in Spanien und den USA. Zum 31. Mai 2024 beschäftigte die CeoTronics AG insgesamt 102 Mitarbeiter (Vorjahreszeitpunkt: 99). Nach Vollzeitäquivalenten (FTE) ergab sich ein Wert von 94 FTE (Vorjahreszeitpunkt: 94). II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Ökonomische Rahmenbedingungen Die Verlangsamung des Weltwirtschaftswachstums und des Welthandels, die mit hoher handelspolitischer Unsicherheit einherging, und die Störungen der Lieferketten und Verwerfungen am Beschaffungsmarkt drücken seit Jahren die Aussichten für das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Deutschland wie auch in Europa. Die seit dem 24.2.2022 andauernde brutale Fortführung des schon 2014 begonnenen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hatte weiteren negativen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und den internationalen Handel. Diese Umstände, aber auch die gestiegenen Bürokratie-, Berichts-/Zertifizierungs-, Personal- und Energiekosten halten die Inflation auf einem zu hohen Niveau. Für das Kalenderjahr 2024 ist keine signifikante Verbesserung der Lage zu erwarten. Eine Ausweitung des russischen Angriffskrieges in der Ukraine auf andere europäische Staaten (militärisch, elektronisch oder hinsichtlich der Energieversorgung) ist nicht ausgeschlossen, kann aber hier im Lagebericht und in der Unternehmensplanung nicht berücksichtigt werden. Investitionen in die innere und äußere Sicherheit Nach dem Fall des "Eisernen Vorhangs", der Wiedervereinigung Deutschlands und der Eliminierung des politischen RAF-Terrorismus war die "gefühlte Bedrohung" unserer demokratischen Gesellschaft stark rückläufig. Demzufolge konzentrierte sich die Politik mit den Ausgabenschwerpunkten auf andere Bereiche. Über Jahrzehnte hinweg wurde an Personal und Ausstattung bei der Polizei und bei dem Militär gespart - nicht nur in Deutschland. Unter anderem auch deshalb haben sich die organisierte Kriminalität und clangeführte Parallelsysteme stark verbreitet und etabliert. Seit den Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 und den in den darauffolgenden Terroranschlägen in Europa sowie durch die Veränderungen in der Weltordnung, die durch totalitäre Großmächte angestrebt wird, wächst jedoch die reale Bedrohungslage unserer Freiheit, Demokratie und Wertegemeinschaft enorm an. Nicht erst seitdem auch politisch extreme Gruppen durch Gewalttaten und Vandalismus / Plünderungen auf sich aufmerksam machen und politisch extreme Parteien und Islamisten (teils im Zusammenschluss mit kriminellen Clans) versuchen, unsere Demokratie zu missbrauchen und unseren Rechtsstaat zu destabilisieren, ist in der Bevölkerung das Verständnis dafür gewachsen, die innere und äußere Sicherheit durch mehr Einsatzkräfte und besseres Equipment zu stärken. Diese Stimmung und Überzeugung der Wähler sind seit einigen Jahren in der Politik angekommen. Seitdem versprechen Innen- und Verteidigungspolitiker, wieder nachhaltig mehr Geld für die Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit bereitzustellen - um den über Jahrzehnte aufgebauten Investitions- / Modernisierungsstau aufzulösen und den Überbelastungen der Einsatzkräfte aufgrund neuer zusätzlicher Aufgaben entgegenzuwirken. Parteiübergreifend und selbstverständlich mit unterschiedlichen Schwerpunkten sollten deutsche Politiker zu ihrer Verantwortung stehen, die deutsche und europäische Demokratie und Freiheit - unseren Wertekompass - nach innen und außen robust (glaubhaft abschreckend) und nachhaltig verteidigen zu können. Allerdings ist aktuell erkennbar, dass die Landespolizeien und auch die Bundespolizei eher unterfinanziert sind. Auf Landesebenen und auch auf Bundesebene wird an den falschen Stellen gespart. So machte der 1. Stellvertretende Bundesvorsitzende der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann im Frühjahr 2024 gegenüber dem Focus Magazin deutlich, dass allein der Bundespolizei zu diesem Zeitpunkt ca. € 500 Mio. fehlten, davon € 329 Mio. für Investitionen und € 176 Mio. für laufende Ausgaben. Herr Roßkopf (GdP) und dort für die Bundespolizei zuständig, bestätigte gegenüber dem Focus Magazin im Juli 2024 diese Finanzierungslücke und forderte ein Sondervermögen "Innere Sicherheit". Deutschland und Europa sind noch weit davon entfernt, selbst die Außengrenzen schützen zu können. In Europa und in der NATO ist man wieder zusammengerückt, nachdem Russland versucht in Europa mit Waffengewalt souveräne und demokratische Länder und freie Menschen einzuschüchtern und aus Angst vor Freiheit und Demokratie auch nicht davor zurückschreckt, diese zu vernichten. Jedoch stammt das alte 2%-Ziel für Verteidigungsausgaben, gemessen am BIP, noch aus der Zeit, als die eigene territoriale Bedrohung eher abstrakt war!. Der Bundeshaushaltsstreit in Deutschland um die jährlichen Ausgaben für die Verteidigungsfähigkeit zeugt von großer Zögerlichkeit und wenig Konsequenz. Das aktuelle Verteidigungsbudget des Einzelplanes 14 mit ca. 52 Mrd. € liegt (ohne das einmalige Bundeswehr-Sondervermögen) bei nur 1,2% des BIP. Das ist ein vergleichsweise geringes Niveau angesichts der realen Bedrohungslage und des wirklichen Bundeswehr-Bedarfes von ca. € 120 Mrd. (3%) bis ca. € 150 Mrd. (4%) gemäß dem Kiel Institut für Weltwirtschaft und den Erhebungen von Fr. Major (SWP) bzw. Hr. Mölling (DGAP). Bis ca. 1983 hatte der Verteidigungshaushalt stets einen Anteil von über 3%, zwischen 1962 und 1967 sogar über 4% (mit einer kurzen Ausnahme und einem "Rückgang" auf ca. 3,9%) - Quelle: Kiel Institut für Weltwirtschaft und statista.de. Gemäß dem Institut der deutschen Wirtschaft, Hr. Hüther, und statista.de wurden selbst unter dem "Friedenskanzler" Willy Brandt über 3% des BIP für die Verteidigungsfähigkeit ausgegeben. Es scheint also sehr wohl möglich und auch angemessen ca. 3 bis 4% des BIP in unsere Sicherheit zu investieren - auch ohne die Schuldenbremse aufzuweichen. Wenn ein solcher Weg im Sinne Deutschlands und Europas eingeschlagen und längerfristig verfolgt werden würde, was zu hoffen bleibt, ergäben sich für die Industrie auf Jahre hinaus erhebliche, planbare Potentiale. Derzeit kann noch nicht eindeutig beurteilt werden, ob die deutsche Politik einen so konsequenten Weg verfolgen wird, an dem die CeoTronics AG als auch die CT-Video GmbH mit erheblichen Potentialen noch stärker partizipieren könnten. Eine traditionelle Kernkompetenz der CeoTronics AG liegt in der erfolgreichen Akquise und Abwicklung von Aufträgen der Sicherheits-, Rettungs- und Verteidigungskräfte. Demzufolge ist davon auszugehen, dass die CeoTronics AG auch noch in den nächsten Jahren ihre Kernkompetenz, Produkte für die Sicherheits-, Rettungs- und Verteidigungskräfte - nicht nur für Spezialeinheiten - anzubieten, nutzen wird. Höhere Arbeitssicherheit und -effizienz Arbeitsabläufe müssen, um die Effizienz / Produktivität zu erhöhen, immer besser koordiniert werden. Unter schwierigen Umgebungsbedingungen (z. B. bei Lärm oder unterschiedlichen Perspektiven) und sobald Menschen an einem Arbeits- / Koordinationsprozess beteiligt sind, trägt das bessere Kommunikationsequipment dazu bei, schneller und sicherer zu arbeiten. Nicht nur in der Industrie, sondern auch bei den Feuerwehren, der Polizei und den Verteidigungskräften sind CeoTronics-Produkte im Einsatz, die den Nutzer vor Lärm schützen und/oder den Eigenschutz durch bessere Kommunikation und Information erhöhen. 2. Geschäftsverlauf Die Geschäftsleitung der CeoTronics AG ist, angesichts der äußeren Umstände, mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2023 / 2024 zufrieden. Die Geschäftsentwicklung des CeoTronics-Konzerns seit dem zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 / 2019 hat gezeigt, dass die CeoTronics AG an der Wiederbefähigung der Sicherheits-, Rettungs- und Verteidigungskräfte partizipieren konnte - auch weil die CeoTronics-Produkte /-Systeme, u. a. die CT-MultiPTT und das CT-DECT Multi, jeweils mit der CT-ComLink®-Technologie zur richtigen Zeit zur Verfügung standen. Der Umsatzanteil der Polizei und des Militärs erhöhte sich entsprechend. Dabei ist es der CeoTronics AG gelungen, insbesondere mit den neu entwickelten Produkten und Software-Features ein signifikant höheres Umsatzniveau zu erreichen. Die Tätigkeit des CeoTronics-Konzerns lässt sich in die zwei Hauptgeschäftsfelder digitale "Audio-Communication" und "Video-Communication" aufteilen. Zu diesen kommt als drittes Geschäftsfeld der "Service" hinzu. Das größte Geschäftsfeld "Audio- / Data-Communication" wird in die Produktbereiche • "Funknetze, -Headsets und -Systeme", • "Audio-Vibrationstechnologie, Helmkommunikation und weitere Produkte", • "Im-Ohr-Headsets" und "Covert Communication" sowie • andere "kabelgebundene Audio-Kommunikation und Zubehör" unterteilt. Umsatzanstiege gegenüber dem Vorjahr ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 / 2024 in den Geschäftsfeldern "Funknetze, -Headsets und -Systeme" (+25,8 %) und in "Audio-Vibrationstechnologie, Helmkommunikation und weitere Produkte" (+10,0 %). Umsatzreduzierungen ergaben sich im Geschäftsfeld "Service" (-37,7 %) aus der Beendigung projektbezogener Entwicklungsleistungen und dem Wegfall von Reparaturen/Instandsetzungen aufgrund neuer Nachfolgeprodukte. Die Umsatzreduzierungen im Geschäftsfeld "Im-Ohr-Headsets und Covert Communication" (-33,4 %) ergab sich durch die Abwicklung eines Großauftrags im Geschäftsfeld Im-Ohr-Headsets im Vorjahr und im Geschäftsfeld "kabelgebundene Audio-Kommunikation und Zubehör" (-13,8 %) durch das Auslaufen von Rahmenverträgen und dem Wegfall eines Sonderprojekts. a.) Ertragslage Die Ertragslage stellt sich wie folgt dar: scrollen
Umsatzerlöse Die CeoTronics AG konnte im Geschäftsjahr 2023 / 2024 den Vorjahresrekordumsatz in Höhe von T€ 24.900 mit T€ 24.707 fast erreichen. Das entspricht einem angesichts der schlechten ersten 8 Monate des Geschäftsjahres 2023 / 2024 fast vernachlässigbaren Umsatzrückgang von T€ 193 bzw. 0,8 %. Die Inlandsumsätze erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 21.217 um T€ 123 (0,6%) auf T€ 21.340. Die Auslandsumsätze verringerten sich von T€ 3.683 um T€ 316 (-8,6%) auf T€ 3.367. Per Saldo erhöhte sich der Inlandsanteil am Gesamtumsatz auf 86,4% (Vorjahr 85,2%), während sich der Auslandsanteil auf 13,6% (Vorjahr 14,8%) reduzierte. Im Inland reduzierte sich der Umsatz mit der Bundeswehr und mit der Verteidigungsindustrie um T€ 30 (-0,2%) auf T€ 16.706. Der Umsatz pro Mitarbeiter (nach Vollzeitäquivalenten/FTE) sank im Geschäftsjahr 2023 / 2024 gegenüber dem Vorjahr von T€ 271 um T€ 5 auf T€ 266. Herstellungskosten Der auf den Umsatz bezogene Herstellungskostenanteil stieg im Geschäftsjahr 2023 / 2024 von 49,2% auf 49,9% Die Aufwendungen im Bereich Operations lagen mit T€ 2.384 um T€ 140 unter dem Vorjahreswert von T€ 2.524. Der Anteil am Umsatz beträgt nun 9,7% (Vorjahr 10,1%). Im Bereich Operations reduzierte sich der Personalbestand zum 31. Mai 2024 gegenüber dem Vorjahr (29) um 3 auf 26 Mitarbeiter. Nach Vollzeitäquivalenten (FTE) ergab sich ein Wert von 23 (Vorjahr 27). Aufwendungen für Forschung und Entwicklung Die Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 3.472 um T€ 316 auf T€ 3.156. Der Anteil am Umsatz sank auf 12,8% (Vorjahr 13,9%). Die Reduzierung der Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung ergab sich aufgrund erhöhter aktivierter Eigenleistungen. Die Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände (eigene Entwicklungsleistungen) betrug im Geschäftsjahr 2023 / 2024 T€ 639 (Vorjahr T€ 435). Ohne die Aktivierung eigener Entwicklungsleistungen hätten die Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung T€ 3.795 (Vorjahr T€ 3.907) betragen. Zum 31. Mai 2024 waren 12 Projekte mit einem Anschaffungswert von T€ 4.539 abgeschlossen. Nach der Fertigstellung werden die Projekte über die voraussichtliche Nutzungsdauer (in der Regel fünf bis zehn Jahre) abgeschrieben. Es ist vorgesehen, auch in den Folgejahren eigene Entwicklungsleistungen zu aktivieren, um dadurch den Entwicklungsaufwand über den voraussichtlichen Zeitraum der Nutzung zu verteilen. Im Geschäftsjahr 2023 / 2024 wurden Abschreibungen auf eigene Entwicklungsleistungen in Höhe von T€ 508 (Vorjahr T€ 546) vorgenommen. Im Bereich Forschung und Entwicklung erhöhte sich der Personalbestand zum 31. Mai 2024 um zwei Mitarbeiter auf 24 Mitarbeiter. Nach Vollzeitäquivalenten (FTE) ergab sich ein Wert von 24 FTE (Vorjahr 22 FTE). Vertriebskosten Im Bereich Marketing/Vertrieb lagen die Aufwendungen mit T€ 4.315 um T€ 82 unter dem Vorjahreswert von T€ 4.397. Der Anteil am Umsatz sank auf 17,5% (Vorjahr 17,7%). Der Personalbestand im Bereich Marketing/Vertrieb blieb zum 31. Mai 2024 gegenüber dem Vorjahr (34) konstant bei 34 Mitarbeitern. Nach Vollzeitäquivalenten (FTE) ergab sich ein Wert von 32 (Vorjahr 33). Allgemeine Verwaltungskosten Die Kosten im Bereich der Allgemeinen Verwaltung sind im Geschäftsjahr 2023 / 2024 gegenüber dem Vorjahr (T€ 1.879) um T€ 198 auf T€ 2.077 gestiegen. Der Anteil am Umsatz beträgt 8,4% (Vorjahr 7,5%). Bei den allgemeinen Verwaltungskosten ergab sich der Anstieg insbesondere aufgrund erhöhter Kosten für IT und dem Personalzuwachs. Im Bereich der allgemeinen Verwaltung erhöhte sich der Personalbestand zum 31. Mai 2024 um 4 auf 18 Mitarbeiter. Nach Vollzeitäquivalenten (FTE) ergab sich ein Wert von 15 (Vorjahr 12). Personalbestand der CeoTronics AG Der Personalbestand der CeoTronics AG zum 31. Mai 2024 lag mit 102 um 3 Mitarbeiter über dem Vorjahreswert von 99. Nach Vollzeitäquivalenten (FTE) ergab sich ein Wert von 94 (Vorjahr 94). Ergebnis vor Steuern Die CeoTronics AG hat das Geschäftsjahr 2023 / 2024 mit einem Ergebnis vor Steuern von T€ 2.211 (Vorjahr T€ 3.307) abgeschlossen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen im Geschäftsjahr 2023 / 2024 T€ 740 (Vorjahr T€ 978). Die Steuern setzen sich aus Ertragsteuern für das laufende Geschäftsjahr (T€ 683) sowie einem Aufwand aus der Veränderung latenter Steuern (T€ 57) zusammen. Jahresergebnis Für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 ergab sich bei der CeoTronics AG ein Jahresüberschuss von T€ 1.471 (Vorjahr T€ 2.329). Die Umsatzrendite bezogen auf den Jahresüberschuss beläuft sich für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 auf 5,9% (Vorjahr 9,4%). Die Differenz setzt sich zusammen aus dem um T€ 193 geringeren Umsatz und dem daraus resultierenden um T€ 281 geringeren Bruttoergebnis, aus den um T€ 360 gesunkenen sonstigen betrieblichen Erträgen und den um T€ 209 gestiegenen Aufwendungen sowie dem um T€ 246 geringeren Finanzergebnis. Aufgrund des gesunkenen Ergebnisses vor Steuern reduzierten sich die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um T€ 238. Auftragsbestand und AuftragseingangDer Auftragsbestand zum 31. Mai 2024 belief sich auf T€ 69.403. Gegenüber dem Vorjahr (T€ 5.396) ergab sich eine Steigerung um T€ 64.007. Der Auftragsbestand wird maßgeblich durch den im April 2024 erhaltenen größten Auftrag (SmG) in der Unternehmensgeschichte von der CeoTronics AG mit ca. T€ 52.500 positiv beeinflusst. Dabei wurden allerdings nur die in diesem Zeitpunkt verbindlich beauftragte Mindestabnahmemenge in den Auftragsbestand genommen. Der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2023 / 2024 lag mit T€ 88.054 ebenfalls über dem Vorjahreswert von T€ 15.122. b.) Finanzlage Die zusammengefasste Kapitalflussrechnung verdeutlicht die finanzielle Entwicklung der CeoTronics AG im Geschäftsjahr 2023 / 2024: scrollen
Die CeoTronics AG konnte im Geschäftsjahr 2023 / 2024 jederzeit ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Brutto-Cashflow Der Brutto-Cashflow des Geschäftsjahres 2023 / 2024 verringerte sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 3.409 um T€ 1.266 auf T€ 2.143. Der Rückgang resultiert aus dem um T€ 858 geringeren Jahresüberschuss, aus den um T€ 43 geringeren Abschreibungen auf das Anlagevermögen und aus den um T€ 365 höheren Abnahmen von Rückstellungen. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Geschäftsjahres 2023 / 2024 veränderte sich auf T€ -11.118 (Vorjahr T€ 4.550) und resultiert hauptsächlich aus den gestiegenen Auszahlungen für die Bevorratung. Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit Die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 / 2024 auf T€ 1.393 (Vorjahr T€ 1.214). Diesen Mittelabflüssen wirken Mittelzuflüsse aus Dividendenzahlungen von Tochtergesellschaften (T€ 150, Vorjahr T€ 75) sowie erhaltene Zinsen (T€ 14, Vorjahr T€ 37) entgegen. Weitere Erläuterungen ergeben sich aus der nachfolgenden Darstellung zur Vermögenslage. Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds setzt sich zum Bilanzstichtag aus den liquiden Mitteln von T€ 561 (Vorjahr T€ 1.274) abzüglich der jederzeit fälligen Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 5.573 (Vorjahr T€ 651) zusammen. Der CeoTronics AG stehen insgesamt T€ 17.200 Kontokorrentlinien zur Verfügung, die bedarfsweise als Kontokorrentlinie oder Geldmarktdarlehen in Anspruch genommen werden können. Die Höhe der am Bilanzstichtag nicht ausgenutzten Kontokorrentlinien betrug T€ 4.667. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 / 2024 ist die CeoTronics AG nicht ohne die Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien ausgekommen. c.) Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar: Aktiva scrollen
Investitionen Die CeoTronics AG hat sich seit Jahren mit Investitionen in Personalkapazitäten, Markterschließungen, Technologien, Entwicklungen sowie Produktionstechniken und -verfahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Herausforderungen der Zukunft eingestellt. Die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 / 2024 lagen mit insgesamt T€ 1.393 um T€ 179 über dem Wert des Vorjahres (T€ 1.214). Die Aktivierung der eigenen Entwicklungsleistungen hat sich dabei mit T€ 639 (Vorjahr T€ 435) entsprechend ausgewirkt. Ohne Berücksichtigung der eigenen Entwicklungsleistungen hätten die Investitionen im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 754 (Vorjahr T€ 779) betragen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Bilanzansätze der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sachanlagen zum Bilanzstichtag um insgesamt T€ 107 erhöht. Vorräte Der Lagerbestand hat sich zum Bilanzstichtag um T€ 9.180 auf T€ 20.371 erhöht. Der Bestand der Vorräte korrespondiert mit dem Auftragsbestand, den Anforderungen aus den Order Forecasts, der Lieferfähigkeit neuer Produkte und Technologien sowie mit dem Kundenwunsch nach kurzen Lieferzeiten. Beschaffungskritische Komponenten wurden deutlich früher und in weitaus größeren Stückzahlen beauftragt/bevorratet. Dieses Vorgehen ist mit dem Mangel an kontinuierlich und in angemessenen Stückzahlen zeitnah erhältlichen Elektronikbauteilen und Baugruppen (wie z. B. spezielle Stecker, Kabel, Platinen), aber auch mit der Vielzahl an größeren Zukunftsprojekten begründet. Eigenkapital und Eigenkapitalquote Das Eigenkapital konnte zum 31. Mai 2024 auf T€ 19.611 (Vorjahr T€ 16.771) gesteigert werden. Die Eigenkapitalquote sank von 59,9% um 12,2 Prozentpunkte auf 47,7%. Die CeoTronics AG zeichnet sich weiter durch eine sehr gute Eigenkapitalausstattung aus. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus insbesondere auf der Entwicklung des Umsatzes, des Deckungsbeitrages, des EBIT, des Ergebnisses vor Steuern, des Jahresergebnisses, des Cash-Flows sowie des Auftragsbestandes. Die Entwicklung der finanziellen Leistungsfaktoren im Vergleich zum Vorjahr ergab sich wie folgt: scrollen
4. Gesamtaussage Die im Prognosebericht des Geschäftsjahres 2022 / 2023 für das Folgejahr in Aussicht gestellte leichte Steigerung des Umsatzes und des Jahresergebnisses konnte die CeoTronics AG im Geschäftsjahr 2023 / 2024 aufgrund ungünstiger äußerer Umstände nicht erfüllen. Die zum Ziel gesetzte erneute Dividendenfähigkeit wurde jedoch erreicht. Die letzten 4 Monate des Geschäftsjahres hatten mit ca. € 13 Mio. Umsatz einen Anteil am Gesamtumsatz von ca. 56 %! Die Liquidität war zu jedem Zeitpunkt gesichert. Die CeoTronics AG verfügt über eine sehr gute Eigenkapitalausstattung. III. Chancen- und Risikobericht Die CeoTronics AG versteht effizientes und vorausschauendes Risikomanagement als eine wichtige und wertsichernde Aufgabe. Risikomanagement gehört zu den Kernfunktionen unternehmerischen Handelns und ist ein wichtiges Element für den Erfolg der Geschäftstätigkeit. Wichtig ist, dass der Risikomanagementprozess nicht nur dokumentiert, sondern auch von der Unternehmensführung gelebt wird, wobei Aufsichtsrat, Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter ihre Tätigkeit im Risikomanagement mit großem Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen. Wie auch schon in den Vorjahren hat die CeoTronics AG im Laufe des Geschäftsjahres 2023 / 2024 ein aktives Risikomanagement gelebt. Im abgelaufenen Jahr haben sich keine wesentlichen Veränderungen der Risikobeurteilung im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Die bereits erkannten Risiken wurden erneut analysiert und entsprechend bewertet. Daraus abgeleitete Maßnahmen wurden umgesetzt und das Risikohandbuch wurde modifiziert. Unternehmerische Chancen werden nicht innerhalb des Risikomanagementsystems behandelt, sondern im Rahmen regelmäßiger Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen analysiert und gegebenenfalls innerhalb der jährlich erstellten operativen Planung erfasst. Aus der Gesamtheit der identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Passagen Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CeoTronics AG wesentlich beeinflussen und zu einer negativen Zielabweichung führen können. 1. Absatzrisiken Risiko der Abhängigkeit von einzelnen Kundengruppen a.) Risikobeschreibung/Auswirkung Seit einigen Jahren ist der Umsatzanteil mit Sicherheits-, Rettungs- und Verteidigungskräften sehr hoch. Dies kann zu deutlichen Umsatz- und Ergebnisschwankungen führen, wenn die öffentlichen Auftraggeber in Europa z. B. aufgrund von staatlichen Finanzkrisen oder einer Vernachlässigung der Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit ihre Ausgaben einschränken oder nach Wahlen langanhaltende Koalitionsfindungen mit noch späteren Ministerernennungen und Budgetfreigaben Auftragsvergaben verzögern. b.) Maßnahmen zur Risikovermeidung Auch wenn Produkte und Dienstleistungen für Sicherheits-, Rettungs- und Verteidigungskräfte eine starke Kernkompetenz der CeoTronics AG darstellen, so beschränkt sich die CeoTronics AG bei der Produktentwicklung nicht nur auf die oben genannten Kundengruppen, sondern legt größten Wert darauf, Produkte zu entwickeln, die für erhöhte Umsätze auch bei anderen Kundengruppen sorgen sollen. Umsatzverschiebungen bzw. die daraus möglicherweise resultierenden vorübergehenden Liquiditätsschwankungen können durch eine ausreichende Kapital-/Liquiditätsausstattung abgefangen werden. Technologierisiko a.) Risikobeschreibung/Auswirkung Die hohe Qualität der CeoTronics-Produkte, das Know-How der CeoTronics-Mitarbeiter sowie der technische & systemintegrative Vorsprung vor den Wettbewerbern sichern dem Konzern zukünftige Absatzpotentiale. Ein Nachlassen der permanenten Weiterentwicklung der CeoTronics-Produkte kann dazu führen, dass Wettbewerber die Technologieführerschaft übernehmen. Dies kann mittelfristig zu einem Umsatz- und Ergebnisrückgang führen. b.) Maßnahmen zur Risikovermeidung Der sehr hohe und in den letzten Jahren stetig steigende Forschungs- und Entwicklungsaufwand, die Bereitstellung eines attraktiven Arbeitsplatzes sowie die Sicherstellung einer hohen Motivation der Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung sichern die Technologieführerschaft im CeoTronics-Nischenmarkt. Produktrisiko a.) Risikobeschreibung / Auswirkung Die CeoTronics AG ist in einem wettbewerbsintensiven Markt tätig. Die Entwicklung der innovativen CeoTronics-Produkte (Hard- und Software) sowie -Dienstleistungen erfordert einen sehr hohen Zeitaufwand und eine relativ lange Entwicklungszeit. Fehlentwicklungen oder Entwicklungen, die nicht der Kundennachfrage entsprechen, verursachen einen hohen Aufwand und gefährden die Technologieführerschaft der CeoTronics AG, da die für den Markt notwendigen Produkte nicht zeitgerecht entwickelt werden können. Dies kann mittelfristig zu einem Umsatz- und Ergebnisrückgang führen. b.) Maßnahmen zur Risikovermeidung Die Hauptphilosophie der CeoTronics AG ist eine marktorientierte Arbeitsweise, d. h., der Markt, die Kunden und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse bestimmen, was bei der CeoTronics AG entwickelt wird. Dazu finden ein intensiver und permanenter Kundenkontakt und Wissensaustausch statt. 2. Produktions- und Beschaffungsrisiken Produkthaftung/Qualitätsrisiko a) Risikobeschreibung / Auswirkungen "Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen..." heißt es im ProdHaftG. Da die CeoTronics AG Hersteller von mobilen digitalen Funk-Netzen und Endgeräten für lokale Anwendungen sowie von hochwertigen Kommunikations-Headsets/Sprechsystemen zum Anschluss an analoge und digitale Funkgeräte ist, besteht natürlich auch das im Produkthaftungsgesetz geregelte Haftungsrisiko. Die Abschätzung einer evtl. bestehenden Haftungshöhe, die bis zu einem im ProdHaftG festgelegten Höchstbetrag von 85 Millionen Euro bestehen kann, ist schwer möglich, jedoch kann der Fortbestand der CeoTronics AG durch einen Schadensfall gefährdet werden, solange keine entsprechenden Absicherungsmaßnahmen vorgenommen werden. Ebenso können Qualitätsrisiken bei den Produkten zu Mangelschäden und Mangelfolgeschaden führen, wenn keine haftungsbeschränkenden Vereinbarungen getroffen werden. Grundsätzlich minimieren jedoch qualitativ hochwertige und mangelfreie Produkte die Haftung der CeoTronics AG. b) Maßnahmen zur Risikovermeidung Zur Qualitätssicherung und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen aus der Mängelhaftung sowie der Produkthaftung, hat die CeoTronics AG ein Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001:2015) implementiert und eine 100%ige Stückprüfung aller eigengefertigten Produkte vorgeschrieben. Darüber hinaus hat die CeoTronics AG eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Ferner werden Gewährleistungsklauseln von Kunden kritisch geprüft und ggf. angepasst, so dass ungerechtfertigte Mängelansprüche, auch über die gewährten Fristen hinaus, abgelehnt werden können. Im Falle der Gewährung von vertraglichen Garantien werden die Garantiebedingungen der CeoTronics AG zugrunde gelegt. In größeren Projekten, die auf individuell verhandelten Verträgen beruhen, werden Haftungsbeschränkungsklauseln vereinbart, sofern eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist. Durch die Gesamtheit der implementierten Maßnahmen sowie die Produktion hochwertiger Produkte werden Risiken nicht insgesamt ausgeschlossen, sondern auf eine nicht bestandsgefährdende Weise minimiert. Beschaffungsrisiko a.) Risikobeschreibung / Auswirkung Die langen Lieferzeiten für bestimmte Elektronikbauteile / -komponenten, Leiterplatten sowie Steckverbindungen sind seit Jahren allgemein bekannt. Des Weiteren reduzieren sich die Life Cycles diverser Elektronikkomponenten. Die entsprechenden Komponenten müssen in sehr großen Stückzahlen (Mehrjahresbedarf) beschafft werden - teilweise auch, um überhaupt beliefert zu werden. Die Langzeit-Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die Störungen der Handelswege, und die Fortführung des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine haben die schwierige Situation am Beschaffungsmarkt verstärkt, und von der Verknappung und Verteuerung sind nicht nur elektronische Bauteile betroffen. b.) Maßnahmen zur Risikovermeidung Die CeoTronics AG hat ein ganzheitliches Obsoleszenz-Management-System implementiert, um die negativen Entwicklungen im Beschaffungsmarkt für Elektronikbauteile und andere Komponenten besser abfedern zu können. Die daraus folgende höhere Bevorratung sowie eine höhere Kapitalbindung werden dabei ausdrücklich in Kauf genommen. 3. Sonstige Risiken Liquiditätsrisiko/Risiko aus Zahlungsstromschwankungen a.) Risikobeschreibung / Auswirkung Nicht nur Großprojekte in Millionenhöhe erfordern Warenzukäufe, die teilweise Monate vor der Rechnungsstellung an den Kunden erfolgen und vorfinanziert werden müssen. Des Weiteren können saisonale Schwankungen im Geschäft der CeoTronics AG oder Auftragsverschiebungen zu Schwankungen der Liquidität führen. Bei nur unzureichender Liquiditätssicherung bestünde die Gefahr, dass die CeoTronics AG nicht in der Lage wäre, finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten zu erfüllen. b.) Maßnahmen zur Risikovermeidung Die CeoTronics AG führt eine rollierende Liquiditätsplanung durch, um Liquiditätsengpässe frühzeitig zu erkennen. Zudem stehen der CeoTronics AG kurzfristige Kreditlinien bei mehreren Hausbanken zur Verfügung, die bedarfsweise in Anspruch genommen werden können. Dadurch und durch weitere Optionen, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken, soll sichergestellt werden, dass die CeoTronics AG stets über ausreichende Mittel verfügt, um selbst unter schwierigen Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Als Aktiengesellschaft, deren Aktie an der Börse gehandelt werden, besteht zudem die Möglichkeit, durch Kapitalerhöhungen einen Liquiditätszufluss zu generieren. Ausfallrisiko a.) Risikobeschreibung / Auswirkung Die CeoTronics-Kunden verfügen in der Regel über eine gute bis sehr gute Bonität. Dennoch besteht das Risiko, dass Kunden ihrer Zahlungsverpflichtung aus unterschiedlichen Gründen nicht nachkommen. Dies kann zu einem Ergebnisrückgang führen. b.) Maßnahmen zur Risikovermeidung Um das Ausfallrisiko auf ein Minimum zu begrenzen, hat die CeoTronics AG ein umfangreiches Debitorenmanagement eingerichtet, welches sicherstellt, dass Kreditauskünfte eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, zur Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, wird diesen Risiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren wie im Vorjahr keine zusätzlichen Einzelwertberichtigungen erforderlich. Preisänderungsrisiko a.) Risikobeschreibung / Auswirkung Die Wettbewerbssituation übt oftmals einen permanenten Preissenkungsdruck aus. Zudem haben sich auch auf der Einkaufsseite die Kosten teils unterjährig mehrmals stark erhöht. Insofern besteht das Risiko eines Umsatz- und / oder Margenrückgangs, was mittelfristig zu einem Ergebnisrückgang führen kann. b.) Maßnahmen zur Risikovermeidung Um das Preisänderungsrisiko zu minimieren, treibt die CeoTronics AG die Weiterentwicklung bestehender Produkte sowie die Entwicklung neuer Produkte und auch die effizientere Produktion ständig voran. Ziel ist es dabei, den bestehenden technologischen Vorsprung und die Effizienz gegenüber dem Wettbewerb zu festigen bzw. auszubauen. Ein hoher Innovations- und Technologiestand verhindert einen Preisverfall und begrenzt das Preisrisiko. Die dabei anfallenden hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung konnten bislang mittelfristig amortisiert werden. Des Weiteren versucht die CeoTronics AG, die erhöhten Kosten auf der Einkaufsseite und bei den Personalkosten durch Verkaufspreis-Anpassungen auszugleichen. Risiko Arbeits- und Fachkräftemangel a.) Risikobeschreibung/Auswirkung Der demografische Wandel wird wohl zu einem größeren Problem werden, als es die Verwerfungen am Beschaffungsmarkt aktuell sind. Weder der demografische noch der Klimawandel lassen sich von der CeoTronics AG aufhalten. Die Folgen sind offensichtlich nur mit höherem Einsatz und Kreativität abzumildern. Es ist mit einer verstärkten mangelnden Verfügbarkeit von qualifizierten Mitarbeitern zu rechnen - auch auf der Lieferanten- und Kundenseite. b.) Maßnahmen zur Risikovermeidung Zur Verringerung des Risikos, nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zu finden, bietet die CeoTronics AG seit Jahren bereits Praktikums- und Ausbildungsplätze, bildet aber auch duale Studenten aus. Darüber hinaus hat die CeoTronics AG weitere geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber ergriffen. Weiterhin kann die fortgesetzte Digitalisierung von Arbeitsprozessen zu Effizienzsteigerungen führen, und so den zusätzlichen Personalbedarf, aufgrund des Unternehmenswachstum sowie zusätzlicher Aufwände um bürokratische Überregulierungen zu erfüllen, reduzieren. Gesamtbeurteilung der Risikosituation Aufgrund der bei der CeoTronics AG getroffenen Maßnahmen sind aus heutiger Sicht keine Risiken zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachhaltig negativ beeinträchtigen. IV. Prognosebericht a.) Markt- und Branchenentwicklung Die Prognosen führender Wirtschaftsforschungsinstitute gehen für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 der CeoTronics AG von einer sich leicht verbessernden Konjunktur in den Prioritätsmärkten der CeoTronics AG aus. Die Sicherheits-, Rettungs- und Verteidigungskräfte in Europa werden weiterhin - teilweise sogar erheblich - mehr in die innere und äußere Sicherheit investieren, um unsere Demokratie und Freiheit sowie unsere Rechtsstaatlichkeit gegen Angriffe von innen und außen abzusichern. b.) Unternehmensentwicklung Die CeoTronics AG erwartet aus heutiger Sicht aufgrund des extrem hohen Auftragsbestands sowie des Order Forecasts ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2024 / 2025. Diese Entwicklung sollte auch in den Folgejahren fortsetzbar sein. c.) Chancen der zukünftigen Geschäftsentwicklung Die deutsche Bundeswehr soll auch zukünftig Aufgaben im Rahmen der NATO und im Kampf gegen den Terrorismus übernehmen und damit einen höheren Beitrag zu den Bündnisaufgaben leisten. Zudem soll sie weiter technisch nachgerüstet und modernisiert werden, um unsere Landesgrenzen besser verteidigen zu können und um als Arbeitgeber attraktiver zu sein. Infolgedessen sind die Budgets für die äußere Sicherheit erhöht worden. Die USA und viele unserer europäischen Nachbarn fordern schon seit Längerem einen größeren und nachhaltigeren Beitrag Deutschlands zur europäischen Landesverteidigung. Demzufolge werden voraussichtlich die Verteidigungsausgaben nicht nur in Deutschland, sondern europaweit nachhaltig steigen. Aber auch die Gewährleistung der inneren Sicherheit in Deutschland und in Europa erfordert höhere Investitionen bei der Bundespolizei, den Landespolizeien und den Diensten. Der vernünftig dosierte Ausbau des Dienstleistungsbereichs (u. a. wiederkehrende Maintenance-Leistungen, aber auch Produktschulungen und System-Inbetriebnahmen, Engineering-Leistungen etc.) soll zu einer positiven Umsatzentwicklung beitragen und zusammen mit den kundenspezifischen Systemlösungen die Abgrenzung zu einem ausschließlichen "Headset-Anbieter" verdeutlichen. Des Weiteren wird in den nächsten Jahren der Umsatzanteil der separat gelieferten und berechneten Software für die Produktfamilien CT-MultiPTT und CT-DECT ansteigen, was u. a. daraus resultiert, dass auf Kundenwunsch veränderte Tastenbelegungen, Profilsets oder zusätzlich gewünschte Features per Software-Update oder -Upgrade aufgespielt werden können. Nach der in der Vergangenheit erfolgten Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk (Tetra / Tetrapol) werden in den nächsten Jahren die ersten professionellen Anwender in der Industrie und bei den Sicherheits-, Rettungs- und Verteidigungskräften verstärkt die LTE- und 5G-Netze mit "gehärteten" Smart Devices nutzen, auf denen Kommunikations-Apps für die Kommunikation über PoC bzw. PTToIP betrieben werden. Die CeoTronics AG hat schon heute Produkte zur drahtlosen "Fernbedienung" am Start und wird auch an dieser Funktechnologie-Umstellung partizipieren. d.) Risiken der zukünftigen Entwicklung Sollte sich die Konjunkturlage weiter verschlechtern oder gar eine kriegsbedingte oder arbeitskräftemangelbedingte Rezession (inkl. Materialmangel) real werden und sollten sich die finanziellen Potentiale der öffentlichen Auftraggeber in Europa und in den USA verschlechtern, so besteht das Risiko, dass die betreffenden CeoTronics-Gesellschaften und Verkaufsgebiete ab dem Geschäftsjahr 2024 / 2025 die Erwartungen nicht erfüllen werden und die Konzernentwicklung negativ beeinflusst wird. Eine Ausweitung des russischen Angriffskrieges in der Ukraine auf andere europäische Staaten (militärisch, elektronisch oder hinsichtlich der Energieversorgung) ist nicht ausgeschlossen, kann aber hier im Lagebericht und in der Unternehmensplanung nicht berücksichtigt werden. e.) Ausblick Den Umsatzplanungen für die Geschäftsjahre 2024 / 2025 bis 2025 / 2026 liegen u. a. der Auftragsbestand und die Projekte aus den detaillierten Order Forecasts zugrunde. In den Geschäftsjahren 2024 / 2025 und 2025 / 2026 erwarten wir in einigen CeoTronics-Prioritätsmärkten eine erhöhte Investitionstätigkeit der Sicherheits-, Rettungs- und Verteidigungskräfte sowie nach Beendigung des Krieges in der Ukraine und nach der Rückkehr zu einem friedlichen Zusammenleben in Ost- und Süd-/Ost-Europa eine sich wieder erholende Konjunktur und eine gesteigerte Investitionstätigkeit der Industrie sowie der Werk- und Berufsfeuerwehren sowie eine Entspannung auf dem Beschaffungsmarkt. Unter den genannten Rahmenbedingungen sind für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 steigende Umsatzerlöse auf ein Niveau von ca. € 41 Mio. und ein positives Jahresergebnis von ca. € 3,6 Mio. sowie eine fortgeführte Dividendenfähigkeit möglich.
Rödermark, den 30. August 2024 CeoTronics
Aktiengesellschaft
Gez. Thomas H. Günther, Vorstandsvorsitzender, CEO Gez. Dr. Björn Schölling, Vorstand Technik, CTO Bilanz zum 31. Mai 2024Aktivseite scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Juni 2023 bis 31. Mai 2024scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr 2023/2024I. Angaben zum JahresabschlussDie CeoTronics AG hat ihren Sitz in Rödermark und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Register-Nummer HRB 34104 eingetragen. Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Mai 2024 für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 erfolgte nach den Vorschriften des Aktiengesetzes sowie nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagenspiegel verwiesen. Die CeoTronics AG macht von dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch und aktiviert selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände. Es handelt sich hierbei um Eigenleistungen im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: scrollen
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Herstellungskosten werden neben den Materialeinzel- und den Fertigungseinzelkosten angemessene Gemeinkosten berücksichtigt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und dergleichen ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben. Allgemeine Risiken werden durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für das allgemeine Kreditrisiko beträgt aufgrund der geringen Forderungsausfälle in den letzten Geschäftsjahren 1%. Der auf der Aktivseite ausgewiesene Rechnungsabgrenzungsposten enthält insbesondere Ausgaben, die im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlt wurden, zum Teil jedoch bereits das neue Geschäftsjahr betreffen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden mit dem Mittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Latente Steuern werden für Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren und sich daraus Steuerbelastungen oder -entlastungen ergeben. Verlustvorträge werden berücksichtigt, insoweit eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Bei der Bewertung der latenten Steuern wird der kombinierte Ertragsteuersatz von 29,125% zu Grunde gelegt. Dieser enthält neben der Körperschaftsteuer von 15,0% und dem darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlag von 5,5% den durchschnittlichen Gewerbesteuersatz in Höhe von 13,3%. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um den Posten 'Aufwendungen für Forschung und Entwicklung' erweitert, da dieser Bereich für die Beurteilung der Ertragslage bedeutend ist. III. Angaben zu den BilanzpostenAnlagevermögenDie Gliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind gesondert dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen i.H.v. T€ 156 (Vorjahr T€ 1.507) betreffen mit T€ 106 (Vorjahr T€ 135) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit T€ 0 (Vorjahr T€ 143) Forderungen aus der umsatzsteuerlichen Organschaft, mit T€ 50 (Vorjahr T€ 1.229) Darlehensforderungen. EigenkapitalGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der CeoTronics AG, Rödermark beträgt zum Beginn des Geschäftsjahres 2023 / 2024 bis zur Kapitalerhöhung im November 2023 wie im Vorjahr € 6.599.994,00, aufgeteilt in 6.599.994 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert am Grundkapital von je € 1,00. Auf der Grundlage der Ermächtigung in § 7 (3a) und (3b) der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand am 24. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24. Oktober 2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I von € 6.599.994,00 um bis zu € 659.006,00 auf bis zu € 7.259.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 659.006 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie ("Neue Aktien") zu erhöhen. Der Vorstand hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 25. Oktober 2023 die Anzahl der Neuen Aktien mit 659.006 festgelegt; das Grundkapital der Gesellschaft wird unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I von € 6.599.994,00 um € 659.006,00 auf € 7.259.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 659.006 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Neuer Aktie erhöht. Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 08. November 2019 erteilten Ermächtigung Genehmigtes Kapital 2020/I wurden die Neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von € 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Juni 2023 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird gem. § 7 (3a) (bb) der Satzung der Gesellschaft (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 16. November 2023 wirksam. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus ausgegebenen Aktien zum Zeitpunkt des Börsengangs im Jahr 1998. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich die die Kapitalrücklage durch die Kapitalerhöhung um € 1.700.235,48 auf € 4.061.158,75 (Vorjahr € 2.360.923,27). Für die 659.006 ausgegebenen Neuen Aktien wurde ein Aufgeld in Höhe von € 2,58 je Aktie gezahlt. Genehmigtes Kapital gemäß § 202 AktG bis zum 16. November 2023 (Genehmigtes Kapital 2020/I) In der Hauptversammlung vom 8. November 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 7. November 2024 das Grundkapital um insgesamt bis zu € 3.299.994,00 durch eine oder mehrmalige Ausgabe von nennbetragslosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: • Für Spitzenbeträge zur Glättung von Kapitalerhöhungsbeträgen. • Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der Aktie den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft jeweils nicht wesentlich im Sinne des § 203 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet und die aufgrund dieser Ermächtigung beschlossene Kapitalerhöhung insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10%-Grenze werden Aktien angerechnet, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung veräußert werden. • Sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagenleistung zum Zweck der Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstiger Vermögensgegenstande, insbesondere von Forderungen, durchgeführt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhungen und ihrer Ausführung festzulegen. Genehmigtes Kapital gemäß § 202 AktG ab dem 16. November 2023 (Genehmigtes Kapital 2020/I) Mit dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 25. Oktober 2023 (Berichtigung am 15. November 2023) wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 7. November 2024 das Grundkapital um insgesamt bis zu € 2.640.988,00 durch eine oder mehrmalige Ausgabe von nennbetragslosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: • Für Spitzenbeträge zur Glättung von Kapitalerhöhungsbeträgen. • Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der Aktie den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft jeweils nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und 2 i.V.m. mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und die aufgrund dieser Ermächtigung beschlossene Kapitalerhöhung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10%-Grenze werden Aktien angerechnet, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung veräußert werden. • Sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagenleistung zum Zweck der Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstiger Vermögensgegenstande, insbesondere von Forderungen, durchgeführt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhungen und ihrer Ausführung festzulegen Genehmigtes Kapital gemäß § 202 AktG ab dem 19. April 2024 (Genehmigtes Kapital 2023) In der Hauptversammlung vom 3. November 2023 wurde der Beschluss gefasst, das Genehmigte Kapital 2020/I aufzuheben und ein neues Genehmigtes Kapital zu beschließen. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. November 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um insgesamt bis zu € 3.299.994,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von nennbetragslosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: • Für Spitzenbeträge zur Glättung von Kapitalerhöhungsbeträgen. • Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der Aktie den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft jeweils nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und 2 i.V. mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und die aufgrund dieser Ermächtigung beschlossene Kapitalerhöhung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden Aktien angerechnet, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung veräußert werden. • Soweit Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagenleistung zum Zweck der Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstiger Vermögensgegenstände, insbesondere von Forderungen, durchgeführt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhungen und ihrer Ausführung festzulegen. Gesetzliche Rücklage Die gesetzliche Rücklage der CeoTronics AG ist in Übereinstimmung mit § 150 Abs. 2 AktG dotiert und beträgt zum 31. Mai 2024 € 15.813,87 (Vorjahr € 15.813,87). RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehenden Urlaub (T€ 239, Vorjahr T€ 260), Garantieverpflichtungen (T€ 71, Vorjahr T€ 61), Erfolgsbeteiligungen (T€ 296, Vorjahr T€ 838) sowie Prüfungskosten für den Jahresabschluss (T€ 45, Vorjahr T€ 44). VerbindlichkeitenÜber die Gliederung und die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gibt die folgende Aufstellung Aufschluss: scrollen
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Darlehen der CeoTronics AG mit Restvaluten per 31. Mai 2024 in Höhe von T€ 1.599 (Vorjahr T€ 1.951) enthalten, die durch Grundschulden auf Immobilien besichert sind. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Darlehen der CeoTronics AG mit Restvaluten per 31. Mai 2024 in Höhe von T€ 390 (Vorjahr T€ 151) enthalten, die durch die finanzierten technischen Anlagen abgesichert sind. Latente SteuernDie Entwicklung der saldiert ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern ergibt sich wie folgt: scrollen
In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz wie im Vorjahr 15,0% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag auf die berechnete Körperschaftsteuer. Der von dem Hebesatz der zuständigen Gemeinde abhängige Gewerbesteuersatz beträgt wie im Vorjahr rund 13,3%. Für die CeoTronics AG ergab sich somit insgesamt eine Ertragssteuerbelastung von ca. 29,125%. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung scrollen
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Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind gegenüber dem Vorjahr von T€ 3.907 um T€ 112 auf T€ 3.795 gesunken. Davon wurden im Geschäftsjahr 2023 / 2024 T€ 639 (Vorjahr T€ 435) als selbst erstellte Vermögensgegenstände aktiviert, so dass in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von T€ 3.156 (Vorjahr T€ 3.472) ausgewiesen wurden. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Sachbezüge von T€ 155 (Vorjahr T€ 145 die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 81 (Vorjahr T€ 445) sowie Erträge aus der Währungsumrechnung von T€ 14 (Vorjahr T€ 15). Der tatsächliche Steueraufwand/-ertrag aus dem MinStG für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 beläuft sich auf € 0,00. Ergebnis je AktieIm Geschäftsjahr 2023 / 2024 hat die CeoTronics AG ein Ergebnis nach Steuern von € 0,21 je Aktie (Vorjahr € 0,35) erzielt. V. Sonstige AngabenDurchschnittliche Anzahl der ArbeitnehmerIm Jahresdurchschnitt 2023 / 2024 waren bei der CeoTronics AG insgesamt 100 (Vorjahr 96) Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufteilung nach den unterschiedlichen Bereichen ergab sich wie folgt (in Klammern sind die entsprechenden Vollzeitäquivalente/FTE angegeben): scrollen
OrganeVorstandIm Geschäftsjahr 2023 / 2024 wurde die CeoTronics AG von Herrn Thomas H. Günther als Vorstandsvorsitzenden (CEO) und Dr. Björn Schölling als Vorstand Technik (CTO) geführt. Gemäß § 9 der Satzung wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einem oder einzelnen Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis erteilen und/oder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Einzelvertretungsberechtigung besteht, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen für Herrn Thomas H. Günther, Vorstandsvorsitzender (CEO). Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird unter Hinweis auf § 268 Abs. 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 / 2024 an: scrollen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr belief sich die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat auf T€ 148 (Vorjahr T€ 154). Davon betreffen T€ 77 (Vorjahr T€ 77) die feste Vergütung sowie T€ 17 (Vorjahr T€ 22) Sitzungsgelder. 54 T€ wurden als variable Vergütung aufgrund der Dividendenausschüttung ausbezahlt (Vorjahr T€ 55). Angaben zum Abschlussprüferhonorar Für den gesetzlichen Abschlussprüfer wurden in den Geschäftsjahren 2022 / 2023 und 2023 / 2024 folgende Honorare vereinbart bzw. als Aufwand erfasst: scrollen
Haftungsverhältnisse Die CeoTronics AG hat eine gesamtschuldnerische Haftung im Rahmen einer Bank-Kreditlinie der CT-Video GmbH (verbundenes Unternehmen) in Höhe von T€ 1.000 übernommen. Die Kreditlinie wurde zum Abschlussstichtag mit T€ 960 (Vorjahr T€ 0) in Anspruch genommen. Zusätzlich hat die CeoTronics AG eine harte Patronatserklärung zugunsten der CT-Video GmbH in Höhe von T€ 450 abgegeben. Die der Patronatserklärung zugrunde liegende Kreditlinie wurde zum Bilanzstichtag mit T€ 419 (Vorjahr T€ 130) in Anspruch genommen. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird aufgrund der in den Folgejahren bei der CT-Video GmbH erwarteten positiven Ertragsaussichten und Liquiditätsüberschüsse in den oben genannten Haftungsfällen als gering eingestuft. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Mai 2024 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 15.075 (Vorjahr T€ 16.566). Der Betrag setzt sich aus Leasing- und langfristigen Mietverpflichtungen von T€ 297 (Vorjahr T€ 279) sowie aus Rahmenverträgen und offenen Bestellungen von T€ 13.103 (Vorjahr T€ 16.287) und T€ 1.675 aus dem indirekten Einkauf zusammen. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des GeschäftsjahresDurch Beschluss der Hauptversammlung der CeoTronics Aktiengesellschaft Audio • Video • Data Communication mit Sitz in Rödermark (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 34104) ("Gesellschaft") vom 3. November 2023 ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. November 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um insgesamt bis zu EUR 3.299.994,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von nennbetragslosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre u.a. auszuschließen bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der Aktie den Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft jeweils nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und 2 i.V. mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und die aufgrund dieser Ermächtigung beschlossene Kapitalerhöhung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhungen und ihrer Ausführung festzulegen. Auf der Grundlage der vorgenannten Ermächtigung in § 7 (3a) und (3b) der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand am 3. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 3. Juni 2024 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023 von € 7.259.000,00 um € 721.000,00 auf € 7.980.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 721.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie (,,Neue Aktien") zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabepreis von € 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Juni 2024 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird gemäß § 7 (3a) (bb) der Satzung der Gesellschaft (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ausgeschlossen. Die Neuen Aktien sind unter der ISIN DE 000S4096N4 (bis zur Gleichstellung in der ISIN DE 0005407407) erfasst und sind für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 nicht dividendenberechtigt. Die Neuen Aktien wurden zu einem Preis von € 6,50 ausgegeben. Die Kapitalerhöhung wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 17. Juni 2024 wirksam. Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital 2023) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch € 2.578.994. Angaben zu TochterunternehmenDie CeoTronics AG ist an den folgenden Unternehmen unmittelbar mehrheitlich beteiligt. Die Tochtergesellschaften sind daher verbundene Unternehmen gem. § 271 Abs. 2 HGB. scrollen
Angaben zu ausschüttungsgesperrten BeträgenDer nach § 268 Abs. 8 HGB zur Ausschüttung gesperrte Betrag in Höhe von T€ 2.704 (Vorjahr T€ 2.630) betrifft mit T€ 81 (Vorjahr T€ 100) die Aktivierung latenter Steuern aus Bewertungsunterschieden zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, sowie mit T€ 2.623 (Vorjahr T€ 2.530) die Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände (eigene Entwicklungsleistungen) nach Abzug der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern.ErgebnisverwendungsvorschlagDer zur Ausschüttung verfügbare Betrag ergibt sich wie folgt: scrollen
Der Vorstand der CeoTronics AG schlägt im Rahmen der Gewinnverwendung dem Aufsichtsrat vor, der Hauptversammlung vorzuschlagen, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von € 0,15 pro Aktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag zur Stärkung des Eigenkapitals der CeoTronics AG auf neue Rechnung vorzutragen. Die vorgesehene Gewinnverwendung stellt sich wie folgt dar: scrollen
Rödermark, den 30. August 2024 CeoTronics
Aktiengesellschaft
Gez. Thomas H. Günther, Vorstandsvorsitzender, CEO Gez. Dr. Björn Schölling, Vorstand Technik, CTO Anlagenspiegelscrollen
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CeoTronics Aktiengesellschaft Audio • Video • Data Communication, Rödermark Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CeoTronics Aktiengesellschaft Audio • Video • Data Communication, Rödermark, - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, für das Geschäftsjahr vom 01. Juni 2023 bis 31. Mai 2024 - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CeoTronics Aktiengesellschaft Audio • Video • Data Communication, Rödermark, für das Geschäftsjahr 2023/2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Mai 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Eschborn, den 30. August 2024 uniTreu
GmbH
Gez. Stefan Sauerbier, Wirtschaftsprüfer Gez. Harald Hoffmann, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,die Zusammenarbeit mit dem Vorstand der CeoTronics AG war auch im Geschäftsjahr 2023 / 2024 von einer vertrauensvollen Atmosphäre und einer offenen Kommunikation geprägt. Die Entwicklung der Gesellschaft wurde vom Aufsichtsrat eng begleitet und der Vorstand beratend unterstützt. Es haben im Berichtszeitraum sieben Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden: 25. August 2023, 04. September 2023, 19. September 2023, 06. Oktober 2023, 03. November 2023 26. Januar 2024 und 26. April 2024. Der Aufsichtsrat war in allen Sitzungen vollzählig vertreten. Auch im Zeitraum zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über wichtige Entwicklungen mündlich und schriftlich auf dem Laufenden gehalten. Ferner hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates in unregelmäßigen Abständen Gespräche mit dem Vorstand über geschäftspolitische Themen geführt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten regelmäßig Einsicht in die Vorstandsprotokolle. Sich hieraus ergebende Fragestellungen wurden teilweise direkt angesprochen und u. a. in den anschließenden Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand intensiv erörtert bzw. wurde hierzu vom Vorstand ein detaillierter Bericht erstattet. Schwerpunkte der Beratungstätigkeit des AufsichtsratesIn jeder Sitzung wurden jeweils zu Beginn innerhalb des Aufsichtsrates interne Themen behandelt und, wenn erforderlich, Tagesordnungspunkte des zweiten Sitzungsteils vorbesprochen. Danach wurde in Anwesenheit des Vorstandes u. a. Folgendes beraten: Halbjahresbericht, Umsatzentwicklung, Entwicklung Auftragsbestand und -eingang, Analysen und Abweichungen vom Budget und Vergleich zum Vorjahr, G+V-Aufstellungen der Konzerngesellschaften, Forderungsausfälle, Konzernstatus, Banksalden, Kreditlinien, Verbindlichkeiten, Rating der Banken, Prognosen (Aufträge, Umsatz, Ergebnis und Großpro- jekte) und Cash-Planung zur weiteren Geschäftsentwicklung, Qualitätsmanagement, Reklamationsrate, Börsensituation, Aktienkursentwicklung sowie Investor-Relations-Maßnahmen und Risikomanagement gem. KonTraG mit Risikoinventur inkl. strategische, finanzmarktliche und rechtliche Risiken der Gesellschaft. In seiner Sitzung am 25. August 2023 hat der Aufsichtsrat - im Beisein des Vorstandes - vom Wirtschaftsprüfer den mündlichen Bericht entgegengenommen und den Jahresabschluss, den Konzernabschluss nach HGB sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 behandelt. Zusammen mit dem Vorstand wurde die Tagesordnung der Hauptversammlung 2023 erstellt. In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 04. September 2023 wurde nach einer eigenständigen Prüfung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der CeoTronics AG zum 31. Mai 2023 beraten und das Ergebnis festgestellt. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht des CeoTronics-Konzerns zum 31. Mai 2023 wurde nach einer eigenständigen Prüfung vom Aufsichtsrat beraten und das Ergebnis gebilligt. In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 19. September 2023 hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Vorstand über die künftige Handhabung von Großprojekten beraten und Maßnahmen zur Liquiditätssicherung erörtert. In seiner Sitzung am 06. Oktober 2023 befasste sich der Aufsichtsrat u. a. ausführlich mit dem aktuellen IT-Bericht und ließ sich über die erweiterten Maßnahmen zur Abwehr von zunehmend aggressiveren Cyberangriffen informieren. Im Anschluss an die Hauptversammlung vom 03. November 2023 trat der Aufsichtsrat zu einer a. o. Sitzung zusammen, um sich neu zu konstituieren. In der Sitzung am 26. Januar 2024 besprach der Aufsichtsrat detailliert die Halbjahreszahlen, und der Vorstand stellte ausführlich die zu erwartende weitere Geschäftsentwicklung und seine Prognose zum Jahresende vor. Ergänzend hierzu berichtete der Vorstand von seinen letzten Besuchen bei den Tochtergesellschaften und von seinen dort gewonnenen Eindrücken zur Geschäftsentwicklung. In der Sitzung am 26. April 2024 befasste sich der Aufsichtsrat u. a. schwerpunktmäßig mit den eingegangenen Großaufträgen und deren Abwicklung über mehrere Jahre. Auch zwischen den Sitzungen haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates persönlich und telefonisch informiert und Meinungen ausgetauscht. Die Berichtspflichten des Vorstandes und den Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte hat der Aufsichtsrat für den Vorstand festgelegt. Der Aufsichtsrat der CeoTronics AG hat während des gesamten Geschäftsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Arbeit des Vorstandes überwacht und dessen Entscheidungen mit seinem Rat begleitet. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder bestanden und bestehen nicht. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates wird im Anhang des Jahres- und Konzernabschlusses ausgewiesen. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDie von der Hauptversammlung am 03. November 2023 für das Geschäftsjahr 2023 / 2024 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft uniTreu GmbH in Eschborn ist vom Aufsichtsrat nach Detailfestlegungen und Honorarvereinbarung mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und der Lageberichte beauftragt worden. Der Aufsichtsrat hat die vom Wirtschaftsprüfer erklärte Unabhängigkeit zur Kenntnis genommen und die Schwerpunkte der Abschlussprüfung bestimmt. Der Prüfungsauftrag umfasst auch die Pflicht zur Unterrichtung des Aufsichtsrates über während der Prüfung auftretende und nicht unverzüglich zu beseitigende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe. Ebenfalls zu berichten ist über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse. Der Konzernabschluss wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Maßgabe der Regeln des HGB aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft uniTreu GmbH haben den Jahres- und den Konzernabschluss der CeoTronics AG und die jeweiligen Lageberichte zum 31. Mai 2024 unter Einbeziehung des Rechnungswesens entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss und die Lageberichte rechtzeitig überreicht. In der Aufsichtsratssitzung am 30. August 2024 haben im zweiten Teil der Sitzung die Wirtschaftsprüfer teil- genommen, über deren Prüfungsergebnisse berichtet und dem Aufsichtsrat zur Beantwortung von vertiefen- den Fragen zur Verfügung gestanden. Sämtliche finalen Abschlussunterlagen der AG und des Konzerns, der Bericht des Aufsichtsrates und die Prüfberichte des Wirtschaftsprüfers haben dem Aufsichtsrat vor und während der Aufsichtsratssitzung am 30. August 2024 vorgelegen. In einer eigenständigen Prüfung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 09. September 2024 den handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Lagebericht der CeoTronics AG zum 31. Mai 2024 geprüft und keine Einwendungen erhoben. Gemäß § 172 AktG ist der Jahresabschluss der AG damit festgestellt. Auch hinsichtlich des Konzernabschlusses und des -lageberichts hat sich der Aufsichtsrat am 09. September 2024 dem Ergebnis des Wirtschaftsprüfers angeschlossen und als Ergebnis seiner eigenen Prüfung den Konzernabschluss und -lagebericht zum 31. Mai 2024 gebilligt. Wichtige Ereignisse nach dem BilanzstichtagAuf der Grundlage der Ermächtigung in § 7 (3a) und (3b) der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand am 3. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 3. Juni 2024 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023 von € 7.259.000,00 um € 721.000,00 auf € 7.980.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 721.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie ("Neue Aktien") zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabepreis von € 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Juni 2024 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird gemäß § 7 (3a) (bb) der Satzung der Gesellschaft (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Führungskräften sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CeoTronics-Gesellschaften im In- und Ausland für ihren persönlichen Einsatz und Beiträge zum Geschäftsjahr 2023 / 2024. Wir bedanken uns bei den Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen uns allen viel Erfolg für das Erreichen unserer neuen Ziele im Geschäftsjahr 2024 / 2025.
Rödermark, den 09. September 2024 Gez. Matthias Löw, Vorsitzender Ihr Aufsichtsrat der CeoTronics Aktiengesellschaft ErgebnisverwendungsbeschlussAuf der ordentlichen Hauptversammlung am 08. November 2024 wurde folgender Ergebnisverwendungsbeschluss gefasst: Der im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Mai 2024 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von € 8.275.493,27 wird wie folgt verwendet: a) in Höhe von € 1.088.850,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,15 je Aktie b) in Höhe von € 7.186.643,27 zum Vortrag auf neue Rechnung Die Dividende wird am 13. November 2024 ausgezahlt werden. Feststellung JahresabschlussDer Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 09. September 2024 den Jahresabschluss zum 31. Mai 2024 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 gebilligt. Gemäß § 172 AktG ist der Jahresabschluss damit festgestellt. |
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