Coreo
AG
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Coreo AG, Frankfurt am Main
Anhang Jahresabschluss zum 31.12.2020 (HGB)
Allgemeine Angaben
Die Coreo AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt am Main
unter HRB 74535 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des AktG
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne von § 267a Abs. 1 HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen für
eine kleine Kapitalgesellschaft wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt. Die Bezeichnung einzelner
Bilanzpositionen wurde gemäß § 265 Abs. 6
HGB den Bedürfnissen der Gesellschaft angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen über eine
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren, vermindert.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
bis zu einem Wert von EUR 800,00 im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf
Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens nur bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung durchgeführt. Zuschreibungen
erfolgen dann, wenn der Grund für zuvor vorgenommene
Abschreibungen entfallen ist.
Forderungen
und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung des
erkennbaren Ausfallrisikos angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert
angesetzt.
Die
sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt und berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Soweit notwendig, werden künftige Kostensteigerungen
berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung
entsprechend § 253 Abs. 2 HGB.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung werden mit dem jeweiligen
Devisenkassamittelkurs im Zugangszeitpunkt erfasst. Auf
fremde Währung lautende Vermögensgegenstände
und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr
oder weniger sind gemäß § 256a Satz 2 HGB
ohne Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und
Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag erfasst. Bei einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wird der Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag gemäß § 256a Satz 1 HGB
nur zu Grunde gelegt, sofern dieser bei
Vermögensgegenständen unter und bei
Verbindlichkeiten über dem jeweiligen Tageskurs zum
Zeitpunkt der Erfassung des Geschäftsvorfalls liegt.
Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt.
Angaben zum Anteilsbesitz:
Anlagenspiegel
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das Grundkapital der Coreo AG ist zum 31. Dezember
2020 eingeteilt in 17.540.460 Stückaktien, die
allesamt auf den Inhaber lauten.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 13.06.2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum
12.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu
7.972.940,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal
oder mehrmals zu erhöhen.
Aufgrund dieser Ermächtigung ist im abgelaufenen
Geschäftsjahr eine Erhöhung des Grundkapitals um
1.594.580,00 EUR durchgeführt worden.
Das gezahlte Agio aus der Kapitalerhöhung in
Höhe von TEUR 319 wurde untern den
Kapitalrücklagen ausgewiesen.
Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 15.07.2019 (Genehmigtes Kapital
2019/I) beträgt nach der teilweiser Inanspruchnahme
noch 6.378.360,00 EUR.
Die Kapitalrücklagen in Höhe von TEUR
24.097 werden nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB bilanziert.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Rückstellungen für
rückständigen Urlaub und Personalkosten,
Jahresabschluss- und Rechtsberatungskosten sowie Kosten
für die Hauptversammlung.
Verbindlichkeiten
Ende Januar 2018 wurde eine Unternehmensanleihe
begeben. Die Anleihe wurde am 23. Dezember 2020
vollständig zurückbezahlt.
Das verpfändete Aktiendepot der Coreo AG wurde
vollständig freigegeben.
Zur Finanzierung des weiteren Wachstums wurde mit
Darlehensvertrag vom 7. Dezember 2020 ein Darlehen in
Höhe von 23 Mio. EUR aufgenommen. Bis zum 31.12.2020
wurden 16 Mio. EUR abgerufen.
Für die Absicherung des Darlehens wurden
folgende Geschäftsanteile verpfändet:
Darüber hinaus wurde ein Aktienvermögen mit
einem Buchwert zum 31.12.2020 in Höhe von TEUR 7.209
verpfändet.
Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im
Wesentlichen sonstige Sachbezüge sowie Erträge
aus Zuschreibungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im
Wesentlichen Fremdleistungen, Raumkosten, Nebenkosten
Geldverkehr sowie Rechts- und Beratungskosten und
Jahresabschlusskosten.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Gegenüber der Volksbank Neckartal eG besteht zur
Absicherung der Darlehensverbindlichkeit in Höhe von
1.881 TEUR aus der Finanzierung der Immobilienanschaffung
eine Ausfallbürgschaft für die
Dritte Coreo Immobilien VVG mbH, wobei die Coreo AG
aus dieser erst in Anspruch genommen werden kann, wenn
feststeht, dass die Inanspruchnahme der Dritte Coreo
Immobilien VVG mbH, gegebenenfalls auch die Verwertung
aller ihrer Sicherheiten, keinen Erfolg verspricht.
Die Coreo AG hat gegenüber der Volksbank
Rhein-Lahn-Limburg eG zur Absicherung der
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 11.117 TEUR aus
der Finanzierung der Immobilienanschaffung eine
Patronatserklärung für die
Coreo Han UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
abgegeben. In der Patronatserklärung verpflichtet sich
die Coreo AG gegenüber der Volksbank
Rhein-Lahn-Limburg eG ihre Tochtergesellschaft, die Coreo
Han UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, jederzeit in
den Stand zu versetzen, ihren Verpflichtungen aus dem
Kreditverhältnis nachzukommen.
Die Coreo AG hat mit Datum vom 23. bzw. 24. April
2020 gegenüber der Volksbank Greven eG zugunsten der
Coreo WUBI Residential UG (haftungsbeschränkt)
& Co. KG zur Absicherung zweier
Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR
2.720 aus der Finanzierung der Wohnungsportfolio Wuppertal
und Bielefeld eine selbstschuldnerische Bürgschaft in
Höhe von insgesamt TEUR 2.720 übernommen.
Die Coreo AG hat mit Datum vom 27. April 2020
gegenüber der Volksbank Neckartal eG zugunsten der
Zweite Coreo Immobilien VVG mbH zur Absicherung
einer Darlehensverbindlichkeit in Höhe von TEUR 2.423.
aus der Immobilienfinanzierung eine Ausfallbürgschaft
in Höhe von TEUR 750 übernommen, wobei die Coreo
AG aus dieser erst in Anspruch genommen werden kann, wenn
feststeht, dass die Inanspruchnahme der Zweite Coreo
Immobilien VVG mbH, gegebenenfalls auch die Verwertung
aller ihrer Sicherheiten, keinen Erfolg verspricht.
Die Coreo AG hat mit Datum vom 20. Oktober 2020
gegenüber der Volksbank Neckertal eG zugunsten der
Coreo Wiesbaden PE UG (haftungsbeschränkt) &
Co. KG zur Absicherung einer bis zum 31.12.2020
abgerufenen Darlehensverbindlichkeit in Höhe von TEUR
1.465 aus der Finanzierung eines Grundstücks in
Wiesbaden eine selbstschuldnerische Bürgschaft in
Höhe von TEUR 1.900 übernommen.
Zum Bilanzstichtag bestanden bei der Coreo AG keine
weiteren Haftungsverhältnisse gegenüber fremden
Dritten.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 11.
Organe der Gesellschaft
Vorstand im Geschäftsjahr war:
Herr Marin N. Marinov, Diplom-Ingenieur, Hofheim
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr
2020 an:
Frankfurt am Main, den 23. März 2021
Der Vorstand
Marin N. Marinov
sonstige Berichtsbestandteile
Marin N. Marinov
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2021 festgestellt.
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