Ad-hoc | 10 November 2003 16:59
CPU Softwarehouse AG
CPU Softwarehouse AG erreicht Wegfall der Leerstandskosten
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CPU Softwarehouse AG erreicht Wegfall der Leerstandskosten
Augsburg, 10. November 2003
Die CPU Softwarehouse AG (WKN 545430), Augsburg, teilt mit, dass das
Unternehmen durch gerichtlichen Vergleich aus allen bestehenden langfristigen
Mietverträgen in Augsburg entlassen wurde. Rückwirkend zum 1. November 2003
entfallen damit Belastungen für Miete und Nebenkosten in Höhe von rund 600.000
Euro jährlich. Da die Kosten für diesen Vergleich bereits in vollem Umfang in
den letzten Jahresabschlüssen berücksichtigt wurden, wird es hieraus keine
Ergebnisbelastungen geben.
Anlässlich der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der CPU Softwarehouse
AG hatte Vorstand Manfred W. Köhler im August 2003 die Senkung der
Leerstandskosten als vorrangi-ges kurzfristiges Ziel des Konzerns für das
kommende Jahr hervorgehoben. Mit dem jetzt erzielten gerichtlichen Vergleich
konnte die CPU erfolgreich weitere Altlasten beseitigen und hat so bereits
heute eines ihrer wichtigen Ziele für das Geschäftsjahr 2004 erreicht.
IR-Kontakt
Marlies Ott
Tel: +49 (8 21) 46 02 14 5
Fax: +49 (8 21) 46 02 17 9
E-Mail: m.ott@cpu-ag.com
URL: http://www.cpu-ag.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 10.11.2003
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WKN: 545430; ISIN: DE0005454300; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
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