Ad-hoc | 30 May 2005 14:59
CPU Softwarehouse AG: Ad-hoc-Mitteilung zur Bezugsrechtskapitalerhöhung
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Strategische Unternehmensentscheidungen
CPU Softwarehouse AG: Ad-hoc-Mitteilung zur Bezugsrechtskapitalerhöhung
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
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CPU Softwarehouse AG führt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage durch
Der Vorstand der CPU Softwarehouse AG, Augsburg, hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die Durchführung einer Barkapitalerhöhung beschlossen. Das
Grundkapital soll demnach um bis zu 2.021.462 Euro erhöht werden. Den
Aktionären wird dabei ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Entsprechend dem
beschlossenen Bezugsverhältnis kann für jeweils fünf alte CPU-Aktien eine
neue CPU-Aktie zum Bezugspreis von 1,00 Euro je Aktie bezogen werden. Die
neuen Aktien sind ab dem 01.01.2005 gewinnberechtigt.
Die Transaktion wird von der VEM Aktienbank AG, München, begleitet.
Die Aktionäre werden in Kürze über das Bezugsangebot über die Depotbanken
informiert.
CPU Softwarehouse AG
August-Wessels-Straße 27
86156 Augsburg
Deutschland
ISIN: DE0005454300
WKN: 545430
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 30.05.2005
301459 Mai 05