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CPU Softwarehouse AG
Augsburg
ISIN: DE000A0WMPN8
Ergänzung der Einladung zur Hauptversammlung
am 14.06.2010
Wir haben unsere Aktionäre durch Veröffentlichung im elektronischen
Bundesanzeiger vom 06.05.2010 zu der am 14.06.2010 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft eingeladen und
ergänzen diese Einladung wie folgt:
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden (vgl. § 122 Abs. 2 AktG). Das Verlangen ist schriftlich an
CPU Softwarehouse AG, Vorstand, August-Wessels-Str. 27, 86156 Augsburg,
zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 14.05.2010 zugehen.
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag
der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind.
Auskunftsrecht der Aktionäre
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft
über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der Beantwortung einzelner
Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen. Der Leiter der Hauptversammlung ist gem. § 17 Abs. 2 der
Satzung der Gesellschaft berechtigt, das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen zu begrenzen.
Augsburg, im Mai 2010
Der Vorstand
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