![]() CPU Softwarehouse AGAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Einzelabschluss der CPU Softwarehouse AG 2010Jahresabschluss 2010 (nach HGB)
Lagebericht
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| Werner Binder | Sven Wollenhaupt |
| Sprecher des Vorstands | Mitglied des Vorstands |
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Aktivseite |
31.12.2010 | Vorjahr |
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TEUR | TEUR |
| A. | Anlagevermögen |
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
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1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
9 | 12 |
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II. Sachanlagen |
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1. Grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
1 | 1 |
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2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 32 | 19 |
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III. Finanzanlagen |
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1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.149 | 6.149 |
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2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 499 | 0 |
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3. sonstige Ausleihungen | 1 | 1 |
| B. | Umlaufvermögen |
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I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
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1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 118 | 111 |
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2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 631 | 1.071 |
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3. sonstige Vermögensgegenstände | 307 | 287 |
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II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 33 | 33 |
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 9 |
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7.780 | 7.693 |
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Passivseite |
31.12.2010 | Vorjahr |
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TEUR | TEUR |
| A. | Eigenkapital |
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I. Gezeichnetes Kapital | 3.509 | 3.509 |
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II. Kapitalrücklage | 2.100 | 2.100 |
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III. Bilanzgewinn | 1.608 | 1.408 |
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7.217 | 7.017 |
| B. | Rückstellungen |
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1. Rückstellungen für Pensionen | 344 | 441 |
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2. sonstige Rückstellungen | 170 | 107 |
| C. | Verbindlichkeiten |
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1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 25 | 26 |
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2. sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern 23 TEUR (Vj. 87 TEUR) |
24 | 102 |
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davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) |
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7.780 | 7.693 |
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2010 | Vorjahr |
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TEUR | TEUR |
| 1. | Umsatzerlöse | 455 | 245 |
| 2. | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -455 | -245 |
| 3. | Bruttoergebnis vom Umsatz | 0 | 0 |
| 4. | Vertriebskosten | -149 | -145 |
| 5. | Allgemeine Verwaltungskosten | -898 | -883 |
| 6. | Sonstige betriebliche Erträge | 705 | 603 |
| 7. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -40 | -55 |
| 8. | Erträge aus Gewinnabführung | 565 | 429 |
| 9. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 46 | 55 |
| 10. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0 | -113 |
| 11. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -29 | 0 |
| 12. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 200 | -109 |
| 13. | Jahresüberschuss / -fehlbetrag | 200 | -109 |
| 14. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.408 | 1.517 |
| 15. | Bilanzgewinn | 1.608 | 1.408 |
Die CPU Softwarehouse AG, Augsburg, ist ein Unternehmen, dessen Aktien seit dem 01.
Oktober 2010 im Freiverkehr (m:access) der Börse München notieren. Bis zum 30. September
2010 war die Gesellschaft ein börsennotiertes Unternehmen, das im regulierten Markt
(General Standard) gehandelt wurde.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der CPU Softwarehouse AG (CPU AG) wird in
Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes
aufgestellt. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden
im Geschäftsjahr 2010 berücksichtigt, eine Anpassung der Vorjahreszahlen und die Erläuterung
der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz - und Ertragslage sind nicht erforderlich.
Die CPU Softwarehouse AG ist durch den Wechsel des Börsensegmentes im Oktober 2010
keine kapitalmarktorientierte Gesellschaft (§ 264d HGB) und auch keine börsennotierte
Gesellschaft (§ 3 Abs. 2 AktG) mehr, sondern eine kleine Kapitalgesellschaft i. S.
d. § 267 Abs. 1 HGB. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen der Abschlusserstellung
die gesetzlichen Wahlrechte (größenabhängigen Erleichterung gem. § 274a HGB) zur Angabe
bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus. Auch von den Anhangsangaben gem.
§ 285 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 3a, Nr. 6, Nr. 9, Nr. 11, Nr. 17, Nr. 19 und Nr. 29 HGB wurde
entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der §§ 286 Abs. 3 Nr. 2 und 288 Abs. 1
HGB abgesehen. Die Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend § 275 Abs. 3 HGB nach dem Umsatzkostenverfahren
dargestellt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt
der Erstbuchung oder im Falle der Kurssicherung mit den Sicherungskursen bewertet.
Soweit sich aus den Kursen zum Bilanzstichtag noch nicht realisierte Gewinne oder
Verluste ergeben, werden diese entsprechend realisiert. Nicht realisierte Kursgewinne
werden nicht angesetzt, sofern es sich um Forderungen oder Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr handelt.
Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften.
Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen
die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, bewertet.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten
angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Forderungen gegen verbundene
Unternehmen werden alle erkennbaren Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen
berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko sowie zur Abdeckung von Zinsverlusten
wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung
gebildet. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Soweit eine gesetzliche
Aufrechnungslage gegeben ist, werden Forderungen mit Verbindlichkeiten saldiert und
dementsprechend saldiert ausgewiesen.
Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der
Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Aktive latente Steuern werden nicht bilanziert.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
entsprechend den Vorschriften aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten und werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Soweit eine gesetzliche
Aufrechnungslage gegeben ist, werden Verbindlichkeiten mit Forderungen saldiert und
dementsprechend saldiert ausgewiesen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Softwareprogramme.
Für die Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von einem bis
vier Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer der gewerblichen Schutzrechte beträgt
zehn Jahre und umfasst damit die durch die Eintragung gewährte Schutzdauer. Die Abschreibungen
erfolgen grundsätzlich linear.
Bei dem Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Hardware und Büroausstattung.
Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Die Abschreibung
erfolgt linear.
Geringwertige Anlagegüter werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Vermögensgegenstandes
EUR 150,00 nicht übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von EUR 150,00 im
Einzelnen übersteigen, aber nicht EUR 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet. Der
Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der Bildung
und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben.
Scheidet ein Wirtschaftsgut des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
Die Ermittlung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der
Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells
auf Basis der Discounted Cash Flow - Methode, soweit erforderlich. Dabei werden, unter
Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der Umsatzerwartungen, die erwarteten
Cash Flows auf Basis der genehmigten Budgets für einen Drei-Jahres-Zeitraum fortgeschrieben
und anschließend mit einer Wachstumsrate von 1% geplant.
Die Abzinsung der Cash Flows erfolgt mit einem Diskontierungssatz in Abhängigkeit
von den jeweiligen erwarteten Markt-, Produkt - und Unternehmensentwicklungen von
9,56% vor Steuern.
Langfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden im Geschäftsjahr in
das Anlagevermögen übernommen. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen
TEUR 340 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Mit den Forderungen gegen verbundene
Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit TEUR 581 verrechnet.
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenständen
haben TEUR 304 eine Laufzeit von über einem Jahr.
Von dem unter der Position "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks"
ausgewiesenen Betrag sind TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 20) als Sicherheit für Mietavale
hinterlegt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.509.103,00 (Vorjahr: EUR 3.509.103,00)
und ist in 3.509.103 (Vorjahr: 3.509.103) nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien
mit gleichen Rechten eingeteilt.
Die Aufteilung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar:
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Stand 31.12.2010 |
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EUR |
| gebundene Rücklagen nach § 272 (2) Nr. 1 HGB und § 237 (5) AktG | 1.052.732,00 |
| freie Rücklagen nach § 272 (2) Nr. 4 HGB | 1.046.863,64 |
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2.099.595,64 |
Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
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EUR |
| Gewinnvortrag zum 1. Januar 2010 | 1.407.696,02 |
| Jahresüberschuss 2010 | 200.418,66 |
| Bilanzgewinn zum 31 .Dezember 2010 | 1.608.114,68 |
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 03. Juli 2007 wurde der Vorstand
ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 03. Juli 2012
durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen
einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu EUR 2.631.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
a) für Spitzenbeträge;
b) für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 1.052.730,00,
sofern die neuen Aktien gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden,
welcher den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz);
c) für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 2.631.000,00,
sofern die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden, um Unternehmen oder Beteiligungen
an Unternehmen zu erwerben.
Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe
entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 sind die handelsrechtlichen
Vorschriften zur Bewertung und Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen für Geschäftsjahre
ab 2010 geändert worden. Pensionsrückstellungenen sind zukünftig nach Maßgabe des
notwendigen Erfüllungsbetrages und entsprechend § 253 Abs. 2 HGB mit einem durch die
Deutsche Bundesbank bekanntzugebenden Diskontierungssatz zu ermitteln. Der erstmals
separat anzugebende Zinsaufwand für die Zuführung zur Pensionsrückstellung für das
Geschäftsjahr 2010 betrug TEUR 28 und wurde entsprechend der neuen, gesetzlichen Vorschriften
in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Bewertung der Verpflichtungen
erfolgte in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 30 nach einem Anwartschaftsbarwertverfahren.
Die versicherungsmathematischen Annahmen basieren auf den Richttafeln 2005 G nach
Prof. Dr. Klaus Heubeck und folgenden Bewertungsparametern:
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2010 | 2009 |
| Rechnungszins: | 5,16% | 5,25% |
| Rententrend ab Pensionierungsalter: | 2,00% p.a. | 2,00% p.a. |
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
Die Umsatzerlöse der CPU AG, die ausschließlich im Inland erwirtschaftet wurden, entfallen
auf folgende Tätigkeitsbereiche:
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2010 | 2009 |
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TEUR | TEUR |
| Erlöse Softwareprogramme | 0 | 7 |
| Dienstleistung | 425 | 208 |
| Erlöse Softwarewartung | 30 | 30 |
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455 | 245 |
Der Materialaufwand der CPU AG beträgt im Geschäftsjahr TEUR 455 (Vorjahr: TEUR 245)
und betrifft ausschließlich bezogene Leistungen.
Personalaufwand des Geschäftsjahres:
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2010 | 2009 |
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TEUR | TEUR |
| Löhne und Gehälter | 513 | 430 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 70 | 150 |
| (davon für Altersversorgung) | (28) | (104) |
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583 | 580 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen der CPU AG sind im Wesentlichen Erträge aus
Konzernumlagen, aus der Erhöhung des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung sowie
Erträge aus Auflösung Rückstellungen enthalten.
Die Erträge aus Gewinnabführung beinhalteten in beiden Geschäftsjahren die Ergebnisabführung
der CPU Bankensoftware GmbH, Augsburg, und der ISMC Information System Management
& Consulting GmbH, Waldbronn.
Die Zinserträge der CPU AG betragen TEUR 46 (Vorjahr: TEUR 55). Davon betreffen TEUR
45 (Vorjahr: TEUR 52) verbundene Unternehmen.
Der erstmals separat anzugebende Zinsaufwand für die Zuführung zur Pensionsrückstellung
für das Geschäftsjahr 2010 betrug TEUR 28 und wurde entsprechend der neuen, gesetzlichen
Vorschriften in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2010 waren bei der CPU AG durchschnittlich 4 Arbeitnehmer (Vorjahr:
5 Arbeitnehmer) beschäftigt, welche in der Verwaltung tätig waren.
Zum Jahresende waren folgende Personengruppen bei der CPU AG beschäftigt:
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Stand 31.12.2010 | Stand 31.12.2009 |
| Vorstand | 2 | 2 |
| Verwaltung und Systemadministration | 4 | 5 |
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6 | 7 |
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse der CPU AG gemäß §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen
zum Bilanzstichtag nicht.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind Mitglied in folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (a.) und Kontrollgremien entsprechend § 125
Abs. 1 S. 5 AktG (b.):
Werner Binder, Augsburg
Vorstand Vertrieb und Marketing
b. Präsident des Verwaltungsrates CPU Bankensoftware AG, St. Gallen
Sven Wollenhaupt, Augsburg
Vorstand Finanzen und Administration
b. Verwaltungsratsmitglied CPU Bankensoftware AG, St. Gallen
Dr. Heiko Frank, Friedberg
Vorstandsvorsitzender der Tefen AG, Augsburg
Aufsichtsratsvorsitzender
a. Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender SchwabenMobil Nahverkehr Service GmbH, Bobingen
a. Aufsichtsratsmitglied Franz Industrie Beteiligungs AG, Augsburg (bis 31.12.2010)
a. Aufsichtsratsmitglied A3 (hoch3) Innovationsfonds GmbH, Augsburg (ab 27.10.2010)
b. Beiratsmitglied Göppel Bus GmbH, Ehrenhain
Oliver Gosemann, Forst
Vorsitzender der Geschäftsführung der Talis Management Holding GmbH, Heidenheim an
der Brenz
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
a. Aufsichtsratsvorsitzender der inge watertechnologies AG, Greifenberg
a. Aufsichtsratsmitglied der Phoenix Solar AG, Sulzemoos seit 16.06.2010
Alfred Möckel, Berlin
Bankkaufmann, Dipl. Kfm.
a. Aufsichtsratsmitglied eSolve AG, München
a. Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Prime Capital Asset Management AG, Frankfurt
b. Mitglied des Beirats der ARIAD Asset Management GmbH, Hamburg
Im Geschäftsjahr haben die Gesellschaft keine Meldungen zu den Beteiligungsverhältnissen
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht.
Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 hat uns die GEDO Unternehmensverwaltungsgesellschaft
mbH, Hürth, angezeigt, dass sie als 100%-iger Aktionär der msg systems ag, per 02.06.2005
durch Kapitalerhöhung die Schwelle von 25% der Stimmrechte der CPU Softwarehouse AG
unterschritten hat. Sie teilte uns mit, dass der msg systems ag 21,66% der Stimmrechte
oder 2.189.214 Inhaber Stammaktien zustehen, wovon ihr 2.189.214 Aktien oder 21,66%
Aktien gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind. Die Veröffentlichung
erfolgte in der Börsenzeitung vom 17. Juni 2005.
Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 hat uns die msg-systems ag, Ismaning, gemäß § 21 Abs.
1 WpHG mitgeteilt, dass sie durch Kapitalerhöhung per 02.06.2005 die Schwelle von
25% der Stimmrechte der CPU Softwarehouse AG unterschritten hat und ihr 21,66% der
Stimmrechte oder 2.189.214 Inhaber Stammaktien zustehen. Die Veröffentlichung erfolgte
in der Börsenzeitung vom 17. Juni 2005.
Mit Schreiben vom 08. Juli 2005 hat uns die ARGON Finance AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 17. Juni 2005 die Schwelle
von 5% und 10% überschritten hat und nun 13,38% beträgt und am 04. Juli 2005 die Schwelle
von 5% und 10% erreicht und überschritten hat und nun 15,69% beträgt. Die Veröffentlichung
erfolgte in der Börsenzeitung Nr. 132 vom 13. Juli 2005.
Die hier aufgeführten, veröffentlichten Meldungen beziehen sich zum Teil auf die Werte
vor der letzten Kapitalerhöhung im Jahr 2005 und weichen demnach aufgrund des Verwässerungseffektes
geringfügig von der im Lagebericht angegebenen Aktionärsstruktur ab.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 06. Juni 2011 vorschlagen,
den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 200.418,66 zusammen mit dem Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 1.407.696,02 auf neue Rechnung vorzutragen.
Augsburg, 25. Februar 2011
| Werner Binder | Sven Wollenhaupt |
| Sprecher des Vorstands | Mitglied des Vorstands |
Sehr geehrte Aktionäre,
das Jahr 2010 war geprägt von wichtigen Grundsatzentscheidungen. So haben Vorstand
und Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeinsam den Wechsel in den m:access
der Börse München beschlossen. Dies ist auch eine Folge der konstruktiven Diskussionen
in den letzten zwei Hauptversammlungen.
Mit dem Segmentwechsel sind die Erwartungen verbunden, die immer noch unverhältnismäßig
hohen Belastungen einer Börsennotierung zu verringern ohne wichtige Informationsrechte
für die Aktionäre aufgeben zu müssen. Auch dem Börsenkurs hat der Wechsel keinen Abbruch
getan. Im Gegenteil: Es ist eine erfreuliche Aktienkursentwicklung zu verzeichnen,
wenn auch die Höhe der Handelsumsätze nach wie vor auf einem niedrigen Niveau verharrt.
Der Geschäftsverlauf des Jahrs 2010 bietet Anlass zur Freude, da ein deutlich positiver
Konzernjahresüberschuss erzielt werden konnte. Auch der Auftragseingang konnte deutlich
gesteigert werden. Der Auftragsbestand erhöhte sich ebenfalls. Damit hat die CPU eine
bessere Ausgangsposition für das kommende Geschäftsjahr als noch ein Jahr zuvor.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2010 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden
Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Führung des
Unternehmens durch regelmäßige Beratungen unterstützt und seine Geschäftsführung überwacht.
Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der CPU Softwarehouse
AG und deren Tochtergesellschaften als auch auf die aktuelle und langfristige Aufstellung
und Ausrichtung der Geschäftsfelder und der Unternehmensstrategie. Eine freiwillige
Effizienzprüfung der Arbeit des Aufsichtsrates ist auch im und für Geschäftsjahr 2010
erfolgt.
Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentliche Entscheidungen eingebunden und durch den
Vorstand im Rahmen schriftlicher und mündlicher Berichte regelmäßig, zeitnah und umfassend
über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung,
über die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns einschließlich der
Risikoeinschätzung sowie über das Risikomanagement informiert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs
von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen erläutert und durch den Aufsichtsrat
anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft.
In insgesamt 12 Sitzungen, teilweise auch per Telefonkonferenz, wurden alle wesentlichen
Sachverhalte ausführlich erörtert. Insbesondere sind die Bilanzsitzungen für den Jahres-
und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2009 zu erwähnen. Weiterhin standen neben
der regelmäßigen und laufenden Berichterstattung durch den Vorstand über den Geschäftsverlauf
auch die wichtigen, geschäftspolitischen Entscheidungen für den Konzern auf der Tagesordnung.
Hierbei wurde auch über die endgültige Zusammenlegung der Geschäftsaktivitäten der
beiden Schweizer Gesellschaften entschieden.
Der Aufsichtsrat hat sich im Besonderen, im Rahmen der regelmäßigen, jährlichen Strategiesitzung,
zwei Tage zusammen mit dem Vorstand über die Positionierung der CPU ausführlich beraten.
Des Weiteren ließ sich der Aufsichtsrat über die Ergebnisse des Risikomanagements
berichten. In diesem Zusammenhang wurden von Vorstand und Aufsichtsrat diverse Ergänzungen
des Risikomanagements beschlossen. Weitere Themen von Sitzungen waren der Etat 2011
und die künftige Zusammenarbeit mit strategischen bzw. potentiellen, strategischen
Partnern.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag der CPU Softwarehouse AG an die KPMG Bayerische
Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft, München erteilt. Die KPMG hat Rechnungslegung,
Buchführung, Jahresabschluss sowie Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 geprüft
und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Konzernabschluss wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Die KPMG hat den Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht einer
prüferischen Durchsicht unterzogen. Hierbei wurden die vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
(IDW PS 900) beachtet. Demnach sind keine Sachverhalte festgestellt worden, die nicht
in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften stehen oder ein unzutreffendes
Bild von der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln.
Die Berichte der Abschlussprüfer wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die Abschlussprüfer
haben in der Sitzung vom 24. März 2011 ihre Feststellungen persönlich und detailliert
vorgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte am 24. März 2011 nach eingehender Beratung und
eigener Prüfung des vorgelegten Jahresabschlusses der CPU Softwarehouse AG und des
Konzernabschlusses sowie der Prüfung des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes
dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigte den Jahres- und
Konzernabschluss. Somit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen und allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern für die engagierte Arbeit in einem erfolgreichen Geschäftsjahr 2010.
Augsburg, 24. März 2011
Dr. Heiko Frank
- Vorsitzender des Aufsichtsrats -
CPU
The Finance
Software
Company
CPU Softwarehouse AG
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