![]() CPU Softwarehouse AGAugsburgJahresabschluss CPU Softwarehouse AG 2013Jahresabschluss 2013 (nach HGB)
Lagebericht der CPU Softwarehouse AG, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013Grundlagen des UnternehmensDie CPU Softwarehouse AG mit Sitz in Augsburg (Konzernobergesellschaft) konzentriert
sich als Holding auf die Führung, Verwaltung und strategische Ausrichtung ihrer Tochtergesellschaften
und erbringt für diese interne Dienstleistungen. Die Gesellschaft tätigt keinerlei
Produktentwicklung. Die operative Geschäftstätigkeit im Konzern liegt bei den Tochtergesellschaften. Der CPU-Konzern (CPU) ist ein Softwarehaus für Kunden aus der Bankenbranche. CPU liefert
Banken anwenderspezifische Lösungen für die Abbildung deren internen Bearbeitungs-
sowie Kundenprozesse -von der Entwicklung der Software über die Einrichtung bis zur
laufenden Betreuung - und erbringt IT Dienstleistungen im Bankenumfeld. Das zentrale
Know-how von CPU liegt in der softwaretechnischen Umsetzung bei den Fachthemen Kredit,
Anlageberatung und Bankcontrolling. Bei den IT-Dienstleistungen deckt CPU insbesondere
den Bereich der Qualitätssicherung und des Projektmanagements ab. Die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der CPU Softwarehouse AG wird wesentlich von den Ergebnissen
der Konzerngesellschaften bestimmt. Der Konzern ist in Deutschland und in der Schweiz an insgesamt vier Standorten vertreten
und betreut Kunden im Bankenumfeld in den Zielmärkten Deutschland, Österreich und
der Schweiz. Die Rechnungslegung der CPU Softwarehouse AG erfolgt im Einzelabschluss nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus erstellt die CPU Softwarehouse AG als kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB einen freiwilligen Konzernabschluss
sowie einen Konzernlagebericht, ohne jedoch die Größenkriterien des § 293 Abs. 1 HGB
zu überschreiten. Die Aktien der CPU Softwarehouse AG notieren an der Börse München im Freiverkehr (m:access). WirtschaftsberichtKonjunkturelle Entwicklung im Geschäftsjahr 2013Nach verhaltenem Start hat die Weltwirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2013 zwar
deutlich an Schwung gewonnen, auf Jahressicht blieb das globale Bruttoinlandsprodukt
hinter der Wachstumsrate des Vorjahres jedoch leicht zurück. Dabei fiel die Entwicklung
in den einzelnen Wirtschaftsregionen sehr unterschiedlich aus. In den etablierten
Volkswirtschaften sanken die Zuwachsraten vor allem wegen der spürbar schwächeren
Entwicklung in den USA im Vergleich zum Vorjahr. So belasteten vor allem die Unsicherheiten
durch den Haushaltsstreit und die daraus resultierende finanzpolitische Straffung
die Entwicklung. Im Euro-Raum wirkte sich noch immer die Verschuldungsproblematik
einzelner EU-Staaten negativ aus. Zwar gelang es, in der zweiten Jahreshälfte die
Rezession zu überwinden, die sich anschließende konjunkturelle Erholung fiel jedoch
noch zaghaft aus. In Deutschland hat die Wirtschaft im Jahresverlauf 2013 der zum Jahresbeginn noch
anhaltenden Rezession einzelner EU-Länder getrotzt. Laut dem Bundeswirtschaftsministerium
(BMWi) stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf Jahressicht mit 0,4 Prozent zwar etwas
schwächer als im Vorjahr -da waren es 0,7 Prozent -blieb aber im europäischen Vergleich
deutlich über dem Durchschnitt von minus 0,4 Prozent. Gestützt wurde das Wachstum
überwiegend durch die anhaltend positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, gestiegene
Konsumausgaben der privaten Haushalte und eine höhere Wirtschaftsleistung in den Dienstleistungsbereichen.
In den USA stieg das Bruttoinlandsprodukt wegen des lang anhaltenden Haushaltsstreits
und des schwachen Arbeitsmarktes schwächer als im Vorjahr. Gemäß des Internationalen
Währungsfonds (IWF) betrug der Zuwachs 1,9 Prozent, nach 2,8 Prozent im Jahr zuvor. Neben Deutschland zählen Österreich und die Schweiz zu den wichtigsten Absatzmärkten
für CPU. Laut der Wirtschaftskammer Österreich blieb die Alpenrepublik 2013 mit einem
BIP-Plus von 0,3 Prozent hinter dem Vorjahreswachstum von 0,9 Prozent und der Entwicklung
in Deutschland zurück. Dagegen erreichte die Schweiz nach Berechnungen des Staatssekretariats
für Wirtschaft ein BIP-Wachstum von 1,9 Prozent. Konjunkturausblick für 2014Nach einer Einschätzung der Weltbank sind die konjunkturellen Aussichten für die Weltwirtschaft
im Jahr 2014 sehr positiv. So prognostizieren die Volkswirte, dass nach Beendigung
der mehrjährigen Krise in den Industriestaaten das globale Wachstum 3,2 Prozent betragen
wird. Mit einem Plus von 2,8 Prozent beim BIP werden die USA demnach wieder zur Wachstumslokomotive
der Industriestaaten. Das stärkere Wachstum in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften
soll auch die Entwicklung in den Schwellenländern voranbringen. Hier wird mit einem
Zuwachs von 5,7 Prozent gerechnet. Allerdings warnen die Ökonomen der Weltbank zugleich
vor der Gefahr steigender Zinsen durch eine strengere Geldpolitik, die dann besonders
aufstrebenden Ländern Probleme bereiten könnte. Für die Euro-Zone gibt die Weltbank
einen optimistischen Ausblick und nennt Zuwachsraten von 1,1 Prozent. In den für CPU relevanten Kernmärkten wird ebenfalls mit steigenden Wachstumsraten
gerechnet. Das Bundesfinanzministerium erwartet für die Wirtschaft in Deutschland
einen Zuwachs von 1,8 Prozent. Laut der Wirtschaftskammer Österreich wird die Konjunktur
in Österreich um 1,7 Prozent wachsen und für die Schweiz schätzt das Staatssekretariat
für Wirtschaft ein Plus von 2,3 Prozent. Damit lägen die CPU-Kernmärkte über dem Durchschnittswert
der Euro-Zone. BranchenumfeldVolkswirte erwarten, dass sich die Lage der europäischen Banken 2014 wieder etwas
aufhellt. So soll der Druck, die Kapitalquoten zu steigern, wegen der erheblichen
Fortschritte in den vergangenen beiden Jahren abnehmen. Dennoch werden die Institute
weiter an einer Verbesserung der Ertragslage arbeiten müssen. Erschwert wird diese
Aufgabe jedoch vom historisch niedrigen Zinsniveau. Es ist davon auszugehen, dass
der Wettbewerbsdruck in der Branche weiter steigt und es zu Zusammenschlüssen, vorrangig
von kleineren und mittelgroßen Banken, kommt. Seitens der Politik ist mit stärkeren
Regularien für die Finanzbranche zu rechnen. Aus diesem Szenario ergeben sich mittelfristig sicherlich wieder Chancen für CPU:
Als Partner von Banken in Deutschland, Österreich und der Schweiz für professionelle
Softwareanwendungen entwickelt und vertreibt CPU Softwarelösungen, mit denen Kreditinstitute
ihre Effizienz steigern und so ihr Geschäft ertragreicher gestalten können. Darüber
hinaus steigen durch neue Anforderungen auch der Bedarf an IT-Dienstleistungen im
Zuge der Einführung bzw. Implementierung und dem Betrieb von neuen Softwarelösungen.
Demnach könnte die CPU auch im Bereich Professional Services an diesen Entwicklungen
partizipieren. Zudem schreiten die Vorbereitungen zum Start der EU-Bankenunion voran.
CPU würde dabei einerseits von einer generellen Stärkung des Bankensektors und andererseits
von steigendem Dokumentationsaufwand durch neue Bestimmungen profitieren. Für die Software-Branche insgesamt ist der Ausblick positiv. Der Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) prognostiziert, dass die Ausgaben
für Software im Jahr 2014 um 5,1 Prozent auf 19,0 Mrd. Euro steigen. Im Vorjahr lag
die Wachstumsrate bei 4,9 Prozent. Der Markt für IT-Services soll mit 3,2 Prozent
nochmals stärker als im Jahr 2013 (2,4 Prozent) wachsen. Das Marktvolumen für IT-Services
wird demnach ein Gesamtvolumen von 36,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 erreichen. Geschäftsverlauf und Ertragslage 2013Auch im Geschäftsjahr 2013 zeichnet sich der Bankenmarkt durch eine hohe Investitionszurückhaltung
aus. Nach wie vor müssen sich Kreditinstitute durch das anhaltend niedrige Zinsniveau
weiter auf sinkende Margen einstellen. Deshalb bewegt sich die CPU Softwarehouse AG
und deren Tochtergesellschaften auch weiterhin in einem schwierigen Marktumfeld. Dies
bekommt im Konzern vor allem der Produktbereich mit seinen Leistungslinien Kredit,
Anlage und Bankcontrolling mit den Tochtergesellschaften CPU Bankensoftware AG, St.
Gallen, und CPU Bankensoftware GmbH, Augsburg, zu spüren. Im Dienstleistungsbereich
zeichnet sich demgegenüber im Vergleich zu den letzten Jahren eine nachhaltige Erholung
ab. Die Ertragslage der CPU Softwarehouse AG wird operativ im Wesentlichen durch die Höhe
der Umlagenerträge und die Gewinnabführungen von Tochtergesellschaften zur Abdeckung
der Holdingkosten bestimmt. Durch die Kosteneinsparungen in Höhe von rd. 0,1 Mio.
Euro und höhere Gewinnabführungen von insgesamt gerundet 0,3 Mio. Euro (Vj.: 0,2 Mio.
Euro) konnte eine deutliche Ergebnisverbesserung erreicht werden. Hierbei stammt der
überwiegende Teil der Kosteneinsparungen aus einer weiteren Reduzierung der Sachkosten
und ein geringerer Teil aus dem Bereich der Personalkosten. Die Kosteneinsparungen
wurden anteilig an die Tochtergesellschaften weitergegeben, so dass sich die Höhe
der Umlagen minderte. Damit war das EBITDA vor Forderungsabwertungen nach minus 0,1
Mio. Euro im Vorjahr im Berichtsjahr nur noch geringfügig negativ. Da sich jedoch aufgrund der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr auch mittelfristig
an der Einschätzung eines schwierigen Markt- und Branchenumfeldes nichts ändert, mussten
auch in diesem Geschäftsjahr nochmals Abwertungen aufgrund der Unternehmensbewertungen
des Produktbereiches vorgenommen werden. Die Ertragsaussichten im Produktbereich mit
den Firmen CPU Bankensoftware AG, St. Gallen, und CPU Bankensoftware GmbH, Augsburg,
sind nach wie vor zu gering, als dass die bilanzierten Buchwerte in voller Höhe angesetzt
werden können. Deshalb wurden rd. 0,5 Mio. Euro an Forderungen und 0,8 Mio. Euro Beteiligungsbuchwerten
bzw. Ausleihungen (Vj.: 0,5 Mio. Euro Abschreibung auf Ausleihungen und 0,3 Mio. Euro
auf Beteiligungsbuchwerte) abgeschrieben, so dass sich ein negatives EBIT von 1,3
Mio. Euro (Vj.: rd. 1,0 Mio. Euro) ergab. Unter Berücksichtigung des Zinsaufwandes
ergab sich ein Jahresfehlbetrag von 1,3 Mio. Euro (Vj.: rd. 1,0 Mio. Euro). Insgesamt stellt sich der Geschäftsverlauf bedingt durch die hohen Abwertungen im
Produktbereich nicht zufriedenstellend dar, auch wenn dies keine Auswirkungen auf
die Liquidität nach sich zieht. Mit dem deutlichen Abwertungsbedarf war im Vorjahr
nicht gerechnet worden, da eine, wenn auch nur leichte, Erholung in der Vergabe von
Aufträgen im Produktbereich erwartet wurde. Zwar zeichnen sich Fortschritte in der
Kostenstruktur und im Bereich der IT-Dienstleistungen durch höhere Ergebnisabführung
ab. Beides konnte aber den Abwertungsbedarf nicht kompensieren. Vermögens-, Kapitalstruktur und LiquiditätDie Vermögens- und Kapitalstruktur der CPU Softwarehouse AG resultiert aus der Funktion
als Holding. Größte Bilanzposition bleibt auch bei den durchgeführten Abschreibungen
unverändert der Anteilsbesitz mit 5,1 Mio. Euro oder rd. 82 Prozent der Bilanzsumme
(Vj.: 5,8 Mio. Euro oder rd. 78 Prozent). Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen
mit ursprünglichen Anschaffungskosten von rd. 1,0 Mio. Euro bleiben auch in diesem
Jahr voll wertberichtigt. Die verbleibenden Forderungen im Umlaufvermögen gegen verbundene
Unternehmen nach der Wertberichtigung von rd. 0,5 Mio. Euro betragen rd. 0,6 Mio.
Euro (Vj.: 1,1 Mio. Euro) und machen noch rd. 10 % der Bilanzsumme aus (Vj.: rd. 15
%). Sämtliche langfristige Bilanzpositionen sind vollständig durch das Eigenkapital
der Gesellschaft gedeckt. Das Gezeichnete Kapital beträgt 4,1 Mio. Euro (Vj.: 4,1 Mio. Euro). Insgesamt belief
sich das bilanzielle Eigenkapital der CPU Softwarehouse AG zum Geschäftsjahresende
unter Berücksichtigung der Kapitalrücklagen sowie des Bilanzgewinns/-verlusts auf
rd. 5,5 Mio. Euro (Vj.: 6,8 Mio. Euro). Das sind rd. 90 Prozent der Bilanzsumme (Vj.:
91 Prozent). Die CPU Softwarehouse AG finanziert sich im Wesentlichen über die internen Umlagen,
die den Tochtergesellschaften belastet werden und aus abgeführten Gewinnen. Der Cash-Flow
(Jahresergebnis zzgl. Abschreibungen und Abwertungen auf Forderungen) war nahezu ausgeglichen
(Vj.: minus 0,1 Mio. Euro), so dass im Unterschied zum Vorjahr fast keine liquiden
Mittel aus der CPU Softwarehouse AG abflossen. Die Aufgaben und Ziele des Finanzmanagements bestehen in erster Linie in der Sicherstellung
der Liquidität für alle Tochtergesellschaften bei gleichzeitig möglichst optimaler
Ressourcenallokation. Das Finanzmanagement des CPU-Konzerns wird im Wesentlichen zentral
durch die CPU Softwarehouse AG für die einzelnen Tochtergesellschaften wahrgenommen.
Im Berichtsjahr wurde hierdurch die Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen bei der
CPU Softwarehouse AG sowie den Tochtergesellschaften koordiniert und sichergestellt. PersonalberichtZum 31.12.2013 waren bei der CPU Softwarehouse AG drei Mitarbeiter (Vj.: vier Mitarbeiter)
in Verwaltung, Rechnungswesen und Systemadministration beschäftigt. In dieser Summe
sind Teilzeitkräfte enthalten. AktienkapitalDas Grundkapital der CPU Softwarehouse AG beträgt 4.093.953,00 Euro und ist in 4.093.953
nennwertlose Stückaktien (Vj.: 4.093.953 Stückaktien) eingeteilt. Jede Satzungsänderung
bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung
erfordert eine Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundkapitals beträgt. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind nicht
bekannt. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Die Rechte und Pflichten aus den Aktien entsprechen den gesetzlichen Regelungen. Es sind keine Arbeitnehmer der CPU Softwarehouse AG und deren Konzerngesellschaften
derart am Kapital beteiligt, dass eine unmittelbare Ausübung der Kontrollrechte durch
die Arbeitnehmer stattfände. Da es sich bei den begebenen Anteilscheinen um Inhaberaktien
handelt, liegen der Gesellschaft aber keine verlässlichen Angaben über Aktionäre und
damit einen eventuell privaten Anteilsbesitz von Arbeitnehmern vor. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2012 wurde der Vorstand
ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2017
durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen
einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu 2.046.976,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital). Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen
der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2012 ist ferner das
Grundkapital bis zum 31. August 2017 um bis zu EUR 2.046.976,00 durch Ausgabe auf
den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient der Ausübung
von Wandel- bzw. Optionsrechten. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
als die Inhaber von Wandel- oder Optionsrechten aus den aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses
der Hauptversammlung vom 31. August 2012 bis zum 31. August 2017 von der CPU Softwarehouse
AG zu begebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandel- bzw.
Optionsrechten Gebrauch machen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten
der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Darüber hinaus entsprechen die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf
eigener Aktien den gesetzlichen Regelungen. Eine Ermächtigung zum Rückkauf liegt nicht
vor. Vereinbarungen der Gesellschaft im Fall eines Kontrollwechsels infolge eines
Übernahmeangebotes wurden nicht getroffen. NachtragsberichtWesentliche Ereignisse nach dem Stichtag haben sich nicht ereignet. Nach heutigem
Kenntnisstand sind keine Sachverhalte aufgetreten, die zu einer anderen Beurteilung
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als am Bilanzstichtag geführt haben und eine
dauerhafte Beeinträchtigung der Unternehmensentwicklung nach sich ziehen könnten.
Zum 10. März 2014 wurde Herr Roger Heinz zum ordentlichen Vorstandsmitglied der CPU
Softwarehouse AG bestellt. Herr Heinz wird ab dem 01. April 2014 als Alleinvorstand
die Geschicke der CPU Softwarehouse AG und der Tochtergesellschaften leiten. Chancen- und RisikoberichtAktives Risikomanagement erfordert die frühzeitige, systematische Identifikation unternehmerischer
Chancen und Risiken, um auf die geänderten Rahmenbedingungen adäquat und rechtzeitig
reagieren zu können. Die CPU Softwarehouse AG setzt deshalb seit Jahren ein für die
Unternehmensgröße geeignetes Risikomanagementsystem ein, welches für den gesamten
Konzern angewendet wird. Dementsprechend steuert und koordiniert die CPU Softwarehouse
AG im Rahmen des Risikomanagements das konzernweite interne Berichtswesen. Die CPU Softwarehouse AG ist von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften
abhängig. Deshalb stellen die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken der Tochtergesellschaften
bzw. die Chancen und Risiken der jeweiligen Geschäftsfelder gegebenenfalls mittelbar
auch wesentliche Chancen und Risiken der Muttergesellschaft bzw. des Konzerns dar. Aus diesem Grund kommt der Konzernsteuerung eine besondere Bedeutung zu. Verschlechterungen
in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei Tochtergesellschaften können sich bei
der CPU Softwarehouse AG in der Beteiligungsbewertung, der Bewertung der Konzernforderungen
und unmittelbar in der Liquiditätssituation niederschlagen. Seit Jahren verwendet
die CPU Softwarehouse AG für den Konzern Steuerungsinstrumente und Kennzahlen in den
Bereichen Umsatz- und Ergebnisentwicklung, Angebots- und Projektsteuerung sowie bei
Liquidität und Personal. RisikomanagementDas Risikomanagementsystem der CPU definiert und umfasst die Steuerung und Kontrolle
aller für den Bestand und die Unternehmensentwicklung wichtigen Unternehmensbereiche
und Prozesse. Zum Risikomanagement gehören insbesondere die strategische Unternehmensplanung,
das interne Berichtswesen sowie die Risikoinventur mit dem internen Kontrollsystem
und einem kennzahlengestützten Früherkennungssystem. Die Verantwortung und Umsetzung für das Risikomanagement liegt grundsätzlich beim
Vorstand. Der Aufsichtsrat berät ebenfalls über das Risikomanagement und ist vor dem
Hintergrund des § 107 Abs. 3 AktG in der Fassung des BilMoG explizit mit der Überwachung
der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der internen Kontrollsysteme, des Rechnungslegungsprozesses
und der Abschlussprüfung, insbesondere deren Unabhängigkeit, befasst. Die strategische Unternehmensplanung gibt die grundsätzliche strategische Ausrichtung
mit den für jedes Segment bzw. Geschäftsfeld beschriebenen Positionierungen und Maßnahmen
vor. Dies soll langfristig gewährleisten, dass Wettbewerbsvorteile erkannt und genutzt
werden können und eine effiziente Allokation von Ressourcen erfolgt. Im Rahmen der
strategischen Unternehmensplanung werden für alle Geschäftsfelder die Positionierungen
und Segmentstrategien entwickelt, aus denen sich Maßnahmen und Handlungsanweisungen
für die kommenden Jahre ableiten. Eine grundsätzliche Überarbeitung der strategischen
Unternehmensplanung erfolgt ca. alle drei Jahre. Auf Geschäftsfeldebene werden jedoch
jährlich bei Strategietreffen mit den Führungskräften des Konzerns die grundlegenden
Parameter und Annahmen überprüft. Diese Strategietreffen stellen auch die Basis für
die Etatplanung des künftigen Geschäftsjahres der CPU Gruppe dar. Für die Analyse der Umsatz- und Ergebnisentwicklung erfolgt konzernweit ein einheitliches
Reporting auf Basis monatlicher Meldungen und Quartalsabschlüsse sowie von Umsatz-
und Ertragsprognosen bzw. Hochrechnungen für das laufende Geschäftsjahr. Im Rahmen
der Projektsteuerung besteht ebenso ein einheitliches monatliches Reporting und Beurteilungssystem,
um die Effizienz bzw. die Chancen und Risiken aus den Projekten einschätzen zu können. Das interne Berichtswesen steuert und kontrolliert kurzfristig alle relevanten Vorgänge
des laufenden Geschäftsjahres. Dies erfolgt auf Geschäftsfeldebene bzw. auf Ebene
der Tochtergesellschaften durch das Monatsreporting, welches im Wesentlichen die Erlös-
und Kostenstrukturen wiedergibt. Die Zusammenfassung des Monatsreportings erfolgt
auf Konzernebene quartalsweise, bei Bedarf jedoch auch ad-hoc. Die Risikoinventur deckt systematisch ein ausreichend großes Spektrum an Risikofeldern
der CPU-Gruppe ab. Sie ermittelt und bewertet alle für die Konzernunternehmen kritischen
Bereiche. Die Bewertung der Risiken erfolgt unter Berücksichtigung einer Eintrittswahrscheinlichkeit
und einer geschätzten Schadenshöhe. Die regelmäßige Überwachung der Risiken erstreckt
sich sowohl auf kurzfristige Risiken als auch auf lang- und mittelfristige Risikobereiche.
Das System berücksichtigt sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unternehmensspezifische
Besonderheiten als auch die relevanten gesetzlichen Vorschriften und überprüft, welche
gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien eingehalten und überwacht werden
müssen (Compliance). Aus der Bewertung der Risiken werden Maßnahmen abgeleitet, die das Risiko reduzieren
sollen. Im Rahmen von regelmäßigen Reviews wird der Status der aufgrund der Risikoinventur
eingeleiteten Maßnahmen vom Vorstand überwacht. Wenn erforderlich, werden weitere
Maßnahmen zur Risikovermeidung festgelegt und nachgehalten. Das interne Kontrollsystem unterstützt die Steuerung und Kontrolle der Unternehmen
durch die konzernweit einheitliche organisatorische Implementierung von Prozessen
und Strukturen. Dazu gehört u. a. die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
und Regeln. Der Aufsichtsrat lässt sich vom Abschlussprüfer in der Bilanzsitzung über die im Rahmen
der Abschlussprüfung festgestellten Kontrollschwächen, soweit vorhanden, berichten.
Der Aufsichtsrat wird regelmäßig und umfassend durch den Vorstand informiert, plausibilisiert
die getroffenen Annahmen und überprüft auf diesen Grundlagen die Wirksamkeit der getroffenen
Maßnahmen. Die turnusmäßige Berichterstattung erfolgt in Abhängigkeit der Themen zu
jeder Aufsichtsratssitzung bzw. monatlich und quartalsweise. Besondere GeschäftsrisikenDie Investitionsbereitschaft der Bankenbranche bestimmt wie in den Vorjahren, als
kritischer und nicht beeinflussbarer Erfolgsfaktor, die Umsatzentwicklung der CPU.
Insbesondere vor dem Hintergrund der mittlerweile nun lang anhaltenden Niedrigzinsphase
besteht bei fast allen Banken ein erheblicher Kostendruck, da die Margen aus den Bankgeschäften
sinken und damit weniger zur Abdeckung der Fixkosten beitragen. Des Weiteren erhöht
sich seit Jahren die Regulationsdichte und die Anzahl der zu beachtenden Vorschriften.
Dies führt tendenziell auch zu einer geringeren Investitionsneigung, die sich insbesondere
bei der CPU in einem rückläufigen Produktgeschäft bemerkbar macht. Umgekehrt besteht
die Chance, dass sich der erhöhte Kostendruck mittelfristig auch wieder in einer höheren
Nachfrage nach Softwareprodukten niederschlagen kann, um effizienter die Workflows
abbilden zu können. Ferner verbleibt als Risiko, dass sich Besonderheiten des Zielmarktes, z.B. ein noch
stärkerer Konzentrationsprozess bei den Banken oder die Verlagerung von IT-Infrastruktur
auf Rechenzentren, negativ auswirken können. Damit wächst die Gefahr, dass Bestandskunden
verloren gehen und Neukunden sich nur vereinzelt gewinnen lassen. CPU versucht, dieser
Entwicklung durch Kooperationen und Vertriebs- und Implementierungspartnerschaften
entgegen zu wirken. Damit besteht die Chance neue, für CPU bisher nicht erreichbare
Marktpotentiale zu erschließen. Sofern diese neue, vertriebliche Vorgehensweise jedoch
nicht greift besteht das Risiko, dass die notwendige Neukundengewinnung mit eigenen
Kräften nur unzureichend erfolgen kann. Als Konsequenz wären weitere Abschreibungen
auf Beteiligungsbuchwerte vorzunehmen, da die erfolgreiche Markterschließung und Neukundengewinnung
in den Prämissen der Unternehmensbewertungen enthalten sind. Nach wie vor besteht ein Risiko aufgrund der schwankenden Investitionsbereitschaft
in der Bankbranche und der immer noch schmalen Projekt- und Kundenbasis. Bei Wegfall
einzelner Aufträge oder Verzögerung fest in Aussicht gestellter Aufträge besteht die
Gefahr, dass Umsatz- und Ergebnisprognosen nicht eingehalten werden können, da die
notwendigen Kostenanpassungen nur verspätet wirken. Deshalb ist CPU auf einen bestimmten
Anteil an Neukundengewinnung angewiesen, um ein die Existenz sicherndes Umsatzvolumen
zu erzielen. Dadurch besteht das Risiko von Liquiditätsengpässen und bei dauerhaft
negativen Jahresergebnissen der Tochtergesellschaften die Notwendigkeit, Beteiligungen
und Forderungen an Tochtergesellschaften abzuwerten bzw. vollständig abzuschreiben. Des Weiteren besteht wegen der momentanen Größe der Gesellschaften die Gefahr, dass
bei vollständigem Verlust von größeren Bestandskunden notwendige Kapazitätsanpassungen
nicht mehr in ausreichendem Maße durchgeführt werden können, um die aus dem Umsatzrückgang
resultierenden Einnahmenverluste abzufangen. Außerdem besteht das Risiko, dass sich
die Abhängigkeit von einzelnen Kunden erhöht. In vielen Projekten haben die Kunden im Testmanagement bzw. in der Durchführung der
Tests Kapazitätsengpässe. Zudem bestehen zum Teil zunehmend Abhängigkeiten von anderen
Projektbeteiligten und Zuliefersystemen. Dies kann insbesondere die für die kaufmännische
Abrechnung von Projekten entscheidende Abnahme verzögern. CPU versucht, durch Unterstützung
der Kunden im Abnahmeprozess und durch strukturiertes Vorgehen solche Verzögerungen
zu vermeiden. Dennoch verbleibt ein nur bedingt steuerbares Restrisiko, dass sich
kundenseitig die Abnahmen und Zulieferleistungen verzögern, sich nicht verrechenbare
Zusatzaufwendungen ergeben und sich somit die geplanten Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsbeiträge
bei der CPU Softwarehouse AG und im Konzern verschieben können. Nachdem erfolglos versucht wurde, ausstehende Forderungen aus einem Projektvertrag
in Höhe von 0,4 Mio. Euro zu erhalten, musste eine Konzerngesellschaft bereits in
2011 im Klageweg diese Forderungen geltend machen. Die Beklagte ihrerseits hat 4 Monate
nach Klageerhebung bzw. 18 Monate nach Abnahme Widerklage erhoben, möchte vom Vertrag
zurücktreten und macht Forderungen über 1,4 Mio. Euro geltend. Für den Fall, dass
der Widerklage stattgegeben wird, müsste die CPU Softwarehouse AG Abschreibungen auf
Beteiligungen über insgesamt rd. 1,1 Mio. Euro vornehmen. Das Tochterunternehmen müsste
Insolvenz anmelden. Die Aussichten auf Erfolg der Widerklage werden jedoch mehr als
gering eingeschätzt. Einerseits besteht durch unzureichende Jahresergebnisse die Gefahr, dass die operativen
Gesellschaften nicht die notwendigen Investitionen in Produkte, Märkte und Mitarbeiter
vornehmen können und diese damit ihre Konkurrenzfähigkeit und den Anschluss an den
technologischen Fortschritt verlieren. Andererseits besteht für die umgesetzten Produktneuentwicklungen
das Risiko, dass diese nicht den erwarteten Geschäftserfolg bringen und sich somit
als Fehlinvestitionen herausstellen. CPU versucht deshalb, zumindest teilweise Kunden
im Rahmen von Projekten in die Entwicklung einzubinden. Aus der Rechtsform und Börsennotierung entstehen noch immer jährliche Kosten von über
0,1 Mio. Euro, die von den operativen Tochtergesellschaften erwirtschaftet werden
müssen und im Verhältnis zur momentanen Größe des Konzerns unangemessen hoch sind.
Bei der derzeitigen Größe des Unternehmensverbundes und der unterschiedlichen Ergebnissituation
in den Geschäftsfeldern ist es unabdingbar, dass alle Tochtergesellschaften zumindest
kostendeckend und die Mehrzahl der Gesellschaften profitabel arbeiten, um den Liquiditätsbedarf
der CPU Softwarehouse AG decken zu können. Durch die zum Teil abnehmenden bzw. stagnierenden Geschäftsvolumina und Mitarbeiterzahlen
bei den Konzerngesellschaften konzentriert sich das Wissen über Kunden, Produkte und
Unternehmensabläufe zum Teil auf wenige Mitarbeiter. Damit besteht das Risiko, dass
Know-how-Träger in der Fach- und Führungsebene die Tochterunternehmen verlassen und
der hiermit einhergehende Wissensverlust nur bedingt oder nur durch einen erheblichen
Investitionsaufwand aufgefangen werden kann. Es ist daher eine gleichbleibend wichtige
Aufgabe, durch geeignete Personalentwicklung und leistungsbezogene Vergütungssysteme
die Mitarbeiter weiter an die Gesellschaften zu binden. Es wird in den nächsten Jahren
eine Herausforderung bleiben, gemeinsam mit den Mitarbeitern auf die veränderten Rahmenbedingungen
zu reagieren und eine hohe Mitarbeiterbindung zu erreichen. Bei annähernder Erreichung der Ertragsziele besteht auch weiterhin kein existenzbedrohendes
Risiko in der Ertrags- und Liquiditätssituation für Konzern und Holding. PrognoseberichtCPU ist auf Bankensoftware spezialisiert und somit maßgeblich von der Entwicklung
und der Investitionsbereitschaft im Finanzsektor abhängig. Die Branche gewann weltweit
weiter an Stabilität, verfügte über durchschnittliche Tier-1-Kapitalquoten im zweistelligen
Prozentbereich und verbesserte insgesamt die Profitabilität. Grund hierfür waren aber
überwiegend die geringeren Sonderbelastungen und weniger eine Verbesserung bei den
Erträgen oder den Ausgaben. Durch das anhaltend niedrige Zinsniveau blieben die Zins-
und Provisionsmargen unter Druck. Hinzu kamen die Auswirkungen der anhaltenden Schuldenkrise
in einigen EU-Staaten, wodurch europäische Banken und Finanzdienstleister teilweise
unter noch stärkerem Ertragsdruck als ihre Wettbewerber außerhalb von Europa litten.
In der Folge wurden Investitionen -darunter auch Ausgaben für Informationstechnologie
-zurückgehalten. An diesem Szenario wird sich auch in den kommenden zwei Jahren für die CPU Softwarehouse
AG und deren operativen Tochtergesellschaften wenig ändern. Die Hoffnung, dass der
Kostendruck und die Regulationsflut Investitionen in Software notwendig machen würde,
hat sich für CPU im Produktbereich nur bedingt erfüllt. Hier ergaben sich Rückgänge
beim Umsatz und Ertrag. Die Umsatzrendite, d.h. das Verhältnis aus EBIT zu Umsatzerlösen
sank im Vergleich zum Vorjahr von 5,4 % auf 4,3 %. Im Bereich der IT-Dienstleistungen
wurden dagegen Zuwächse beim Umsatz und Ertrag erzielt. Hier stiegen Umsatz und EBIT
wieder an. Die Umsatzrendite betrug hier 7,0 % (Vj.: 6,4 %). Diese Verbesserung ist
u. a. die Folge einer grundlegenden Änderung der vertrieblichen Vorgehensweise im
Dienstleistungsbereich und einer aktiveren Rolle bei der Akquise und Besetzung von
Neuaufträgen. Für das kommende Geschäftsjahr 2014 ergibt sich deshalb, wie schon im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2013, eine noch stärkere Fokussierung und Intensivierung der Aktivitäten
auf den Dienstleistungsbereich. Im Produktbereich wird CPU vorerst etwas zurückhaltender
agieren und überschüssige Kapazitäten in den Dienstleistungsbereich verlagern. Sollte
sich mittelfristig wieder die Chance für ein stärkeres Wachstum im Produktbereich
ergeben, so besteht dort jederzeit die Möglichkeit, die Nachfrage im Markt mit moderner
Software bedienen zu können. Insgesamt wird sich der Trend der letzten Jahre fortsetzen, durch den im Konzern der
Anteil der Dienstleistungserlöse am Gesamtumsatz stetig steigt. Für das kommende Geschäftsjahr
2014 wird mit einem 2/3 - Anteil an den leicht steigenden Gesamterlösen gerechnet.
Das EBIT im Dienstleistungsbereich wird im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls leicht
steigen. Im Produktbereich gehen wir von leicht sinkenden Umsätzen und einem ebenfalls
leicht sinkendem EBIT aus. CPU hält an dem Ziel fest, im Konzern ein ausreichendes Ertragsniveau zu erreichen,
das alle operativen Gesellschaften in die Lage versetzt, die notwendigen Investitionen
in Produkte, Märkte und Mitarbeiter vorzunehmen. Die Umsatzrendite bei CPU im Konzern
soll auf mittlere Sicht wieder bei drei bis fünf Prozent liegen. Für das kommende
Jahr wird mit einer Umsatzrendite zwischen einem und zwei Prozent gerechnet Bei annähernder
Erreichung der Ertragsziele der Tochtergesellschaften wird davon ausgegangen, dass
keine Sondereffekte mehr bei der Bewertung der Beteiligungen zu berücksichtigen sind.
Deshalb wird bei der CPU Softwarehouse AG im Vergleich zum Vorjahr mit einer spürbaren
Ergebnisverbesserung beim EBITDA, EBIT und einem leicht positiven Jahresergebnis gerechnet.
Augsburg, 28.03.2014 Werner Binder Roger Heinz Sven Wollenhaupt Bilanz zum 31. Dezember 2013Aktivseitescroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013scroll
Anhang der CPU Softwarehouse AG, AugsburgI. Allgemeine AngabenDie CPU Softwarehouse AG, Augsburg, ist ein Unternehmen, dessen Aktien im Freiverkehr
(m:access) der Börse München notieren. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der CPU Softwarehouse AG (CPU AG) wird in
Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes
aufgestellt. Die CPU Softwarehouse AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1
HGB. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen bei der Abschlusserstellung
die gesetzlichen Wahlrechte (größenabhängigen Erleichterung gem. § 274a HGB) zur Angabe
bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus. Auch von den Anhangsangaben gem.
§ 285 HGB Nr. 2, Nr. 3, Nr. 3a, Nr. 6, Nr. 9 a) und b), Nr. 11, Nr. 17, Nr. 19 und
Nr. 29 wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der §§ 286 Abs. 3 Nr. 2 und
288 Abs. 1 HGB sowie des § 285 Nr. 10 HGB hinsichtlich der Angaben für börsennotierte
Gesellschaften abgesehen. Die Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen
Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend § 275 Abs. 3
HGB nach dem Umsatzkostenverfahren dargestellt. II. WährungsumrechnungForderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt
der Erstbuchung bewertet. Soweit sich aus den Kursen zum Bilanzstichtag noch nicht
realisierte Gewinne oder Verluste ergeben, werden diese entsprechend realisiert. Nicht
realisierte Kursgewinne werden nicht angesetzt, sofern es sich um Forderungen oder
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr handelt. III. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBilanzierung und Bewertung erfolgen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften.
Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen
die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. AktivaErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten
bzw. im Falle von Rückdeckungsversicherungen mit den Rückkaufswert angesetzt. Bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Forderungen gegen verbundene
Unternehmen werden alle erkennbaren Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen
berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko sowie zur Abdeckung von Zinsverlusten bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben. Soweit eine gesetzliche Aufrechnungslage gegeben
ist, werden Forderungen mit Verbindlichkeiten saldiert und dementsprechend saldiert
ausgewiesen. Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw.
zum niedrigeren Marktwert. Sofern der Marktwert der Wertpapiere über dem jeweiligen
Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zur Höhe des jeweiligen Marktwerts. Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der
Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Aktive latente Steuern werden nicht bilanziert. PassivaDie Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten und werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Soweit eine gesetzliche
Aufrechnungslage gegeben ist, werden Verbindlichkeiten mit Forderungen saldiert und
dementsprechend saldiert ausgewiesen. IV. Angaben zur BilanzDie immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Softwareprogramme. Für die Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von einem bis
vier Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer der gewerblichen Schutzrechte beträgt
zehn Jahre und umfasst damit die durch die Eintragung gewährte Schutzdauer. Die Abschreibungen
erfolgen grundsätzlich linear. Bei dem Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Hardware und Büroausstattung.
Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Die Abschreibung
erfolgt linear. Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes EUR 150,00 nicht
übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von EUR 150,00 im Einzelnen übersteigen,
aber nicht EUR 1.000,00, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet.
Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der
Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben.
Scheidet ein Wirtschaftsgut des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. FinanzanlagenDie Ermittlung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der
Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells
auf Basis der Discounted Cash Flow-Methode, soweit erforderlich. Dabei werden, unter
Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der Umsatzerwartungen, die erwarteten
Cash Flows auf Basis der genehmigten Budgets für einen Drei-Jahres-Zeitraum fortgeschrieben
und anschließend mit einer Wachstumsrate von 1% geplant. Die Abzinsung der Cash Flows
erfolgt mit einem Diskontierungssatz in Abhängigkeit von den jeweiligen erwarteten
Markt-, Produkt- und Unternehmensentwicklungen von 9,82% (Schweiz) bzw. 8,44% (Deutschland)
vor Steuern. Hieraus ergaben sich für das Geschäftsjahr 2013 außerplanmäßige Abschreibungen
auf Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 793. scroll
Forderungen und sonstige VermögensgegenständeAlle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenständen
haben TEUR 372 (Vorjahr: TEUR 349) eine Laufzeit von über einem Jahr. Von den Forderungen
gegen verbundene Unternehmen über ursprünglich TEUR 1.123 werden TEUR 490 wertberichtigt.
Von den ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 633
betreffen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 101) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Von dem unter der Position "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks"
ausgewiesenen Betrag sind TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 20) als Sicherheit für Mietavale
hinterlegt. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio von TEUR 3 enthalten. EigenkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.093.953,00 (Vorjahr: EUR 4.093.953,00)
und ist in 4.093.953 (Vorjahr: 4.093.953) nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien
mit gleichen Rechten eingeteilt. Die Aufteilung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar: scroll
Bilanzgewinn/-verlustDer Posten hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2012 wurde der Vorstand
ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2017
durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen
einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu EUR 2.046.976,00 zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) für Spitzenbeträge; b) für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 409.395,00,
sofern die neuen Aktien gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden,
welcher den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz); c) für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 2.046.976,00,
sofern die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden, um Unternehmen oder Beteiligungen
an Unternehmen zu erwerben. Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe
entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2012 ist ferner das
Grundkapital bis zum 31. August 2017 um bis zu EUR 2.046.976,00 durch Ausgabe auf
den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient der Ausübung
von Wandel- bzw. Optionsrechten. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
als die Inhaber von Wandel- oder Optionsrechten aus den aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses
der Hauptversammlung vom 31. August 2012 bis zum 31. August 2017 von der CPU Softwarehouse
AG zu begebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandel- bzw.
Optionsrechten Gebrauch machen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzulegen. PensionsrückstellungenDie Bewertung der Verpflichtungen erfolgte in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 30 nach
einem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die versicherungsmathematischen Annahmen basieren auf den Richttafeln 2005 G nach
Dr. Klaus Heubeck und folgenden Bewertungsparametern: scroll
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit einer Globalzession abgesichert. V. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungPersonalaufwand des Geschäftsjahres: scroll
In den sonstigen betrieblichen Erträgen der CPU AG sind im Wesentlichen Erträge aus
Konzernumlagen, aus der Erhöhung des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung sowie
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. Die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen enthalten Kursverluste in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 4) und Aufwendungen
aus Wertberichtigungen zu Forderungen in Höhe von TEUR 490 (Vorjahr: TEUR 0). Die Erträge aus Gewinnabführung beinhalteten in beiden Geschäftsjahren die Ergebnisabführung
der CPU Bankensoftware GmbH, Augsburg und der ISMC Information System Management &
Consulting GmbH, Waldbronn. Die Zinserträge der CPU AG betragen TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 41). Davon betreffen TEUR
38 (Vorjahr: TEUR 39) verbundene Unternehmen. VI. Sonstige AngabenArbeitnehmerIm Geschäftsjahr 2013 waren bei der CPU AG durchschnittlich 3 Arbeitnehmer (Vorjahr:
4 Arbeitnehmer) beschäftigt, welche in der Verwaltung tätig waren. Zum Jahresende waren folgende Personengruppen bei der CPU AG beschäftigt: scroll
Angaben zu den OrganenVorstand:Werner Binder, Augsburg Sven Wollenhaupt, Augsburg Roger Heinz, Augsburg (ab 10.03.2014) Aufsichtsrat:Dr. Heiko Frank, Friedberg Oliver Gosemann, Forst Reinhard Ender VII. ErgebnisverwendungDer Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.300.097,18 wird zusammen mit dem Gewinnvortrag
in Höhe von EUR 632.733,47 auf neue Rechnung vorgetragen. Damit ergibt sich ein Bilanzverlust
von EUR 667.363,71.
Augsburg, 28.03.2014 Werner Binder Roger Heinz Sven Wollenhaupt Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Aktionäre, Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 konnten sich die CPU Softwarehouse AG und ihre
Tochtergesellschaften in dem anhaltend schwierigen Branchenumfeld behaupten. So konnte
ein weiterer, wesentlicher Umsatzrückgang vermieden werden, im EBIT wurde eine schwarze
Null geschrieben. Dabei zeichnet sich mit dem Jahr 2013 eine gravierende Änderung
bei der CPU ab, die sich in den kommenden zwei Jahren sicherlich noch verstärken wird. Während das Produktgeschäft aufgrund der nach wie vor geringen Investitionsbereitschaft
Umsatzrückgänge verkraften musste, die einen Abwertungsbedarf im Einzelabschluss zur
Folge hatten, wächst der Dienstleistungsbereich kontinuierlich und profitabel an.
Deshalb hatte CPU folgerichtig auf die geänderten Rahmenbedingungen reagiert und sich
schon zu Beginn des letzten Jahres immer stärker auf den Dienstleistungsbereich fokussiert.
Mittelfristig dürfte der Anteil der Dienstleistungen am Gesamtumsatz auf über Zweidrittel
anwachsen. CPU bleibt weiterhin mit modernen und fachlich ausgereiften Banksoftware-Produkten
im Markt und wird diese verstärkt vertreiben, sobald die Nachfrage anzieht. Von einer
mittelfristig steigenden Nachfrage darf ausgegangen werden, da die zunehmende rechtliche
Regulationsflut Investitionen in effizienzsteigernde Software-Produkte notwendig machen
wird. Eine weitere Änderung, die sich im Geschäftsjahr 2013 ergeben hat, betrifft den Vorstand
der CPU Softwarehouse AG. Beide Herren des Vorstands haben dem Aufsichtsrat mitgeteilt,
dass sie aus Altersgründen bzw. persönlichen Gründen für eine weitere Amtsperiode
ab April 2014 nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Aufsichtsrat bedauert diese Entscheidung
und dankt den Herren Binder und Wollenhaupt für die geleistete Arbeit und die sehr
gute Zusammenarbeit. Als neuer Vorstandsvorsitzender wurde zum 10. März 2014 Herr
Roger Heinz bestellt. Als ausgewiesener Experte im Bereich Informationstechnologie
und Banken hat Roger Heinz mehr als 25 Jahre national und international Führungsaufgaben
bei mittelständischen Unternehmen und Konzernen wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2013 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden
Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich in seinen sechs
Sitzungen im vergangenen Jahr ausführlich mit der Geschäftsentwicklung der Einzelgesellschaften
und des Konzerns auseinander gesetzt. Die Präsenz in den Aufsichtsratssitzungen betrug
wie im Vorjahr 100%. Der Aufsichtsrat sieht es als seine besondere Aufgabe an, den
Vorstand beratend und unterstützend zu begleiten, um die Gesellschaft trotz ungünstiger
Rahmenbedingungen erfolgreich am Markt und zukunftssicher zu positionieren. Der Aufsichtsrat
hat gemeinsam mit dem Vorstand organisatorische und strukturelle Änderungen angestoßen,
die zu deutlichen Kosteneinsparungen führen ohne dabei die Ausweitung des Geschäftsvolumens
zu gefährden. In der Erfüllung seiner gesetzlichen Kontrollpflicht hat der Aufsichtsrat
die geplanten geschäftspolitischen Maßnahmen kritisch hinterfragt und auf Plausibilität
getestet. Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentliche Entscheidungen eingebunden und durch den
Vorstand im Rahmen schriftlicher und mündlicher Berichte regelmäßig, zeitnah und umfassend
über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung,
über die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns einschließlich der
Risikoeinschätzung sowie über das Risikomanagement informiert. Der Vorstand berichtete in den Aufsichtsratssitzungen über die aktuelle wirtschaftliche
Lage und die Entwicklungen der CPU. In der Bilanzsitzung wurden der Jahresabschluss
der CPU Softwarehouse AG, der Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht
in Gegenwart des Abschlussprüfers besprochen. Wie in jedem Jahr standen auch Themen
der Grundausrichtung bzw. Positionierung, der strategischen Optionen sowie der Risikobericht
des Vorstandes auf der Tagesordnung einer Aufsichtsratssitzung. Darüber hinaus hat
sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Nachfolgesuche für den ausscheidenden Vorstand
beschäftigt. In der letzten Sitzung des Geschäftsjahres wurde der Etat für das Geschäftsjahr
2014 verabschiedet. Der Vorstand hat mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über die Sitzungen
des Aufsichtsrates hinaus regelmäßig Gespräche geführt und ihn über laufende Sachthemen
in Kenntnis gesetzt. Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag der CPU Softwarehouse AG an die KPMG Bayerische
Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft, München, erteilt. Die KPMG hat Rechnungslegung,
Buchführung, Jahresabschluss sowie Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 geprüft
und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Konzernabschluss wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Die KPMG hat den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht einer
prüferischen Durchsicht unterzogen. Hierbei wurden die vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
(IDW PS 900) beachtet. Demnach sind keine Sachverhalte festgestellt worden, die nicht
in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften stehen oder ein unzutreffendes
Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln. Die Berichte der Abschlussprüfer wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die Abschlussprüfer
haben in der Sitzung vom 16. April 2014 ihre Feststellungen persönlich und detailliert
vorgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte am 16. April 2014 nach eingehender Beratung
und Prüfung des vorgelegten Jahresabschlusses der CPU Softwarehouse AG und des Konzernabschlusses
sowie der Prüfung des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes dem Ergebnis der
Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigte den Jahres- und Konzernabschluss.
Somit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Herren des Vorstands, den Unternehmensleitungen
in den Tochtergesellschaften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte
Arbeit im Geschäftsjahr 2013. Alle haben zu einem für die CPU Softwarehouse AG erfolgreichen
Jahr beigetragen. Der Aufsichtsrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem künftigen
Alleinvorstand Herrn Roger Heinz und wünscht ihm für seine künftige Arbeit alles Gute
und viel Erfolg.
Augsburg, 16. April 2014 Dr. Heiko Frank - Vorsitzender des Aufsichtsrats - CPU Softwarehouse AG D-86156 Augsburg Telefon: +49 (821) 46 02-0 www.cpu-ag.com |
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