CPU Softwarehouse AGAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva scroll
AnhangI. Allgemeine AngabenDie CPU Softwarehouse AG, Augsburg, ist ein Unternehmen, dessen Aktien im Freiverkehr (m:access) der Börse München notieren. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der CPU Softwarehouse AG (CPU AG) wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die CPU Softwarehouse AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen bei der Abschlusserstellung gesetzliche Wahlrechte (größenabhängigen Erleichterung gem. § 274a HGB bzw. § 276 Satz 1 und § 288 Abs. 1 HGB) zur Angabe bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus. Auch von Anhangangaben gem. § 285 HGB Nr. 11 sowie Nr. 10 hinsichtlich der Angaben für börsennotierte Gesellschaften wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der §§ 286 Abs. 3 Nr. 2 und 288 Abs. 1 HGB abgesehen. Die Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Die Gesellschaft ist beim Registergericht Augsburg unter der HRB Nr. 2005 eingetragen. II. WährungsumrechnungForderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung bewertet. Soweit sich aus den Kursen zum Bilanzstichtag noch nicht realisierte Gewinne oder Verluste ergeben, werden diese entsprechend den Bewertungsvorschriften des § 256a HGB realisiert. III. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBilanzierung und Bewertung erfolgen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für die Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von einem bis vier Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer der gewerblichen Schutzrechte beträgt zehn Jahre und umfasst damit die durch die Eintragung gewährte Schutzdauer. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear. Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes 250,00 EUR nicht übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von 250,00 EUR im Einzelnen übersteigen, aber nicht 1.000,00 EUR, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sofern der beizulegende Wert über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden alle erkennbaren Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Soweit eine gesetzliche Aufrechnungslage gegeben ist, werden Forderungen mit Verbindlichkeiten saldiert und dementsprechend saldiert ausgewiesen. Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktwert. Sofern der Marktwert der Wertpapiere über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zur Höhe des jeweiligen Marktwerts, höchstens jedoch bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Aktive latente Steuern werden nicht bilanziert. Passiva Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. IV. Angaben zur BilanzDie immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Softwareprogramme. Bei dem Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Hardware und Büroausstattung. Finanzanlagen Die Ermittlung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells auf Basis der Discounted Cashflow-Methode, soweit erforderlich. Dabei werden, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der Umsatzerwartungen, die erwarteten Cashflows für einen Drei-Jahres-Zeitraum fortgeschrieben und anschließend mit einer Wachstumsrate von einem Prozent bis zwei Prozent geplant. Die Abzinsung der Cashflows erfolgt mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz in Abhängigkeit von den jeweiligen erwarteten Markt-, Produkt- und Unternehmensentwicklungen von 9,00 Prozent (Schweiz) bzw. 9,99 Prozent (Deutschland) vor Steuern. Hieraus ergaben sich im Geschäftsjahr 2019 Zuschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 181 TEUR. Gegenläufig erfolgten im Jahr 2019 Abgänge aus Tilgungen. scroll
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von dem unter der Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesenen Betrag sind 24 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR) als Sicherheit für eine Mietkaution verpfändet. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 4.093.953,00 EUR (Vorjahr: 4.093.953,00 EUR) und ist in 4.093.953 (Vorjahr: 4.093.953) nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit gleichen Rechten und einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR eingeteilt. Die Aufteilung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar: scroll
Bilanzgewinn Der Posten hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 03. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 03. Juli 2022 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu 2.046.976,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 30 nach einem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die versicherungsmathematischen Annahmen basieren auf den Heubeck Richttafeln 2018 G und folgenden Bewertungsparametern. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Ausweitung des Zinsermittlungszeitraums von sieben auf zehn Jahre für Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2019 23.915 EUR. scroll
Verbindlichkeiten Die gesamten Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. V. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungIn den sonstigen betrieblichen Erträgen der CPU AG sind im Wesentlichen Erträge aus Konzernumlagen, Erträge aus der Zuschreibung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Erträge aus Währungsumrechnungen, sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erstattungen aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz enthalten. VI. Sonstige AngabenArbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die CPU Softwarehouse AG durchschnittlich 9 Angestellte (Vorjahr: 12). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der CPU Softwarehouse AG betragen für die Geschäftsjahre ab 2020: scroll
Angaben zu den Organen Vorstand:
Aufsichtsrat:
VII. ErgebnisverwendungVorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 624.968,96 EUR zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 369.367,27 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Augsburg, den 14. April 2020 Roger Heinz, Vorstand |
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