CPU Softwarehouse AG

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

5.169.082,23

5.306.853,39

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

166.914

203.257

II. Sachanlagen

18.523

24.838

III. Finanzanlagen

4.983.645,23

5.078.758,39

B. Umlaufvermögen

694.919,83

898.493,88

I. Vorräte

0

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

562.334,99

779.336,54

III. Wertpapiere

0

0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

132.584,84

119.157,34

C. Rechnungsabgrenzungsposten

7.367,83

7.214,82

Summe Aktiva

5.871.369,89

6.212.562,09



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

5.441.970,98

5.828.605,37

I. Gezeichnetes Kapital

4.503.348

4.503.348

II. Kapitalrücklage

2.304.293,14

2.304.293,14

III. Gewinnrücklagen

0

0

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-1365670,16

-979035,77

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

381.087,04

294.268,55

C. Verbindlichkeiten

48.311,87

89.688,17

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

5.871.369,89

6.212.562,09

Anhang der CPU Softwarehouse AG, Augsburg,

zum 31.12.2024

I. Allgemeine Angaben

Die CPU Softwarehouse AG, Augsburg, ist ein Unternehmen, dessen Aktien im Freiverkehr (bis zum 29.12.2023 im m:access) der Börse München notieren.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 der CPU Softwarehouse AG (CPU AG) wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die CPU Softwarehouse AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen bei der Abschlusserstellung gesetzliche Wahlrechte (größenabhängige Erleichterung gem. § 274a HGB bzw. § 276 Satz 1 und § 288 Abs. 1 HGB) zur Angabe bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus. Auch von Anhangangaben gem. § 285 HGB Nr. 11 sowie Nr. 10 hinsichtlich der Angaben für börsennotierte Gesellschaften wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der §§ 286 Abs. 3 Nr. 2 und 288 Abs. 1 HGB abgesehen. Die Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.

Die Gesellschaft ist beim Registergericht Augsburg unter der HRB Nr. 2005 eingetragen.

II. Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung bewertet. Soweit sich aus den Kursen zum Bilanzstichtag noch nicht realisierte Gewinne oder Verluste ergeben, werden diese entsprechend den Bewertungsvorschriften des § 256a HGB behandelt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Für die Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von einem bis vier Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer der gewerblichen Schutzrechte beträgt zehn Jahre und umfasst damit die durch die Eintragung gewährte Schutzdauer. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear.

Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet.

Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Die Abschreibungen erfolgen linear.

Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Anlagegutes 250,00 EUR nicht übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von 250,00 EUR im Einzelnen übersteigen, aber nicht 1.000,00 EUR, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Geschäftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Anlagegut des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sofern der beizulegende Wert über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden alle erkennbaren Risiken grundsätzlich durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Soweit eine gesetzliche Aufrechnungslage gegeben ist, werden Forderungen mit Verbindlichkeiten saldiert und dementsprechend saldiert ausgewiesen.

Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.

Aktive latente Steuern werden nicht bilanziert.

Passiva

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

IV. Angaben zur Bilanz

Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Softwareprogramme.

Bei dem Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Hardware und Büroausstattung.

Finanzanlagen

Die Ermittlung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells auf Basis der Discounted Cashflow-Methode, soweit erforderlich. Dabei werden, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der Umsatzerwartungen, die erwarteten Cashflows für einen Drei-Jahres-Zeitraum fortgeschrieben und anschließend mit einer Wachstumsrate von einem Prozent bis zwei Prozent geplant. Die Abzinsung der Cashflows erfolgt mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz in Abhängigkeit von den jeweiligen erwarteten Markt-, Produkt- und Unternehmensentwicklungen. Es erfolgten im Jahr 2024 Abgänge aus Tilgungen auf Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Von dem unter der Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesenen Betrag sind 24 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR) als Sicherheit für eine Mietkaution verpfändet.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 4.503.348,00 EUR (Vorjahr: 4.503.348,00 EUR) und ist in 4.503.348 (Vorjahr: 4.503.348) nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit gleichen Rechten und einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR eingeteilt.

Die Aufteilung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt zum 31.12.2024 dar:

gebundene Rücklagen nach § 272 (2) Nr. 1 HGB und § 237 (5) AktG: 1.257.428,51 EUR

freie Rücklagen nach § 272 (2) Nr. 4 HGB: 1.046.863,64 EUR

Bilanzgewinn

Der Posten hat sich wie folgt entwickelt:

EUR

Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023

-979.035,77

Jahresfehlbetrag 2024

-386.634,39

Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2024

-1.365.670,16

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Juni 2027 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu 2.046.976,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

a) für Spitzenbeträge;

b) für Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der an der Münchner Wertpapierbörse gehandelten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Aktien einen rechnerischen Anteil von insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung – falls dieser Wert geringer ist. Auf diese Begrenzungen sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt der Ausübung in direkter oder entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ausgegeben oder veräußert werden.

c) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen und sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände (einschließlich Forderungen).

Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Pensionsrückstellungen

Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 30 nach einem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die versicherungsmathematischen Annahmen basieren auf den Heubeck Richttafeln 2018 G und folgenden Bewertungsparametern. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Ausweitung des Zinsermittlungszeitraums von sieben auf zehn Jahre für Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2024 -2.006 EUR.

2024 2023

Rechnungszins: 1,90 % 1,82 %

10-Jahres-Durchschnitt

Rechnungszins: 1,96 % 1,74 %

7-Jahres-Duchschnitt

Rententrend ab Pensionierungsalter: 2,00 % p.a. 2,00 % p.a.

Verbindlichkeiten

Die gesamten Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen der CPU AG sind im Wesentlichen Erträge aus Konzernumlagen, Erträge aus Währungsumrechnungen sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz enthalten.

VI. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die CPU Softwarehouse AG durchschnittlich 7 Angestellte (Vorjahr: 7).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der CPU Softwarehouse AG betragen für die Geschäftsjahre ab 2025:

2025

2026

2027

2028

Gesamt

Miete

142

24

24

0

190

Leasing

1

1

1

0

3

Gesamt

143

25

25

193

Angaben zu den Organen

Vorstände:

Roman Zenetti, Augsburg und Volker Bürgel, Friedberg (Bayern)

Hinsichtlich der Vergütungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB analog Gebrauch gemacht.

Aufsichtsrat:

Bernd Günther, Hamburg

Vorstand der Hamburger Getreide-Lagerhaus AG

Aufsichtsratsvorsitzender der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

Aufsichtsratsvorsitzender der HEID AG

Aufsichtsratsvorsitzender der CPU Softwarehouse AG

Burkhard Wollny, Göppingen

Bankkaufmann

Aufsichtsratsmitglied der medondo holding AG

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der CPU Softwarehouse AG

Gerhard Delling, Hamburg

Moderator und Journalist

Aufsichtsratsmitglied der CPU Softwarehouse AG (ab 26.01.2022)

Dr. Thomas Brakensiek, Hamburg

Aufsichtsratsmitglied der CPU Softwarehouse AG (ab Juli.2025)

VII. Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag der CPU Softwarehouse AG in Höhe von 386.634,39 EUR unter Verrechnung mit dem Gewinnvortrag in Höhe von -979.035,77 EUR auf neue Rechnung vorzutragen

Augsburg, den 15.10.2025

Roman Zenetti Volker Bürgel

Vorstand

 

Augsburg, den 31. Dezember 2025

gez. Volker Bürgel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Oktober 2025