CPU Softwarehouse AGAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024BILANZAKTIVA
Anhang der CPU Softwarehouse AG, Augsburg,
zum 31.12.2024
I. Allgemeine Angaben Die CPU Softwarehouse AG, Augsburg, ist ein Unternehmen, dessen Aktien im Freiverkehr
(bis zum 29.12.2023 im m:access) der Börse München notieren. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 der CPU Softwarehouse AG (CPU AG) wird in
Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes
aufgestellt. Die CPU Softwarehouse AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1
HGB. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen bei der Abschlusserstellung
gesetzliche Wahlrechte (größenabhängige Erleichterung gem. § 274a HGB bzw. § 276 Satz
1 und § 288 Abs. 1 HGB) zur Angabe bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus.
Auch von Anhangangaben gem. § 285 HGB Nr. 11 sowie Nr. 10 hinsichtlich der Angaben
für börsennotierte Gesellschaften wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften
der §§ 286 Abs. 3 Nr. 2 und 288 Abs. 1 HGB abgesehen. Die Bilanz entspricht dem in
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wird entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Die Gesellschaft ist beim Registergericht Augsburg unter der HRB Nr. 2005 eingetragen. II. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt
der Erstbuchung bewertet. Soweit sich aus den Kursen zum Bilanzstichtag noch nicht
realisierte Gewinne oder Verluste ergeben, werden diese entsprechend den Bewertungsvorschriften
des § 256a HGB behandelt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften.
Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen
die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für die Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von einem bis
vier Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer der gewerblichen Schutzrechte beträgt
zehn Jahre und umfasst damit die durch die Eintragung gewährte Schutzdauer. Die Abschreibungen
erfolgen grundsätzlich linear. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Die Abschreibungen
erfolgen linear. Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Anlagegutes 250,00 EUR nicht übersteigt.
Für die Anlagegüter, die einen Wert von 250,00 EUR im Einzelnen übersteigen, aber
nicht 1.000,00 EUR, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet.
Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Geschäftsjahr der Bildung
und in den vier folgenden Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben.
Scheidet ein Anlagegut des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet. Sofern der beizulegende Wert über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt
eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden
Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten
angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Forderungen
gegen verbundene Unternehmen werden alle erkennbaren Risiken grundsätzlich durch entsprechende
Wertberichtigungen berücksichtigt. Soweit eine gesetzliche Aufrechnungslage gegeben ist, werden Forderungen mit Verbindlichkeiten
saldiert und dementsprechend saldiert ausgewiesen. Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Aktive latente Steuern werden nicht bilanziert. Passiva Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten und werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. IV. Angaben zur Bilanz Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Softwareprogramme. Bei dem Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Hardware und Büroausstattung. Finanzanlagen Die Ermittlung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der
Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells
auf Basis der Discounted Cashflow-Methode, soweit erforderlich. Dabei werden, unter
Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der Umsatzerwartungen, die erwarteten
Cashflows für einen Drei-Jahres-Zeitraum fortgeschrieben und anschließend mit einer
Wachstumsrate von einem Prozent bis zwei Prozent geplant. Die Abzinsung der Cashflows
erfolgt mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz in Abhängigkeit von den jeweiligen
erwarteten Markt-, Produkt- und Unternehmensentwicklungen. Es erfolgten im Jahr 2024
Abgänge aus Tilgungen auf Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr. Von dem unter der Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesenen Betrag sind 24 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR) als Sicherheit für eine Mietkaution
verpfändet. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 4.503.348,00 EUR (Vorjahr: 4.503.348,00
EUR) und ist in 4.503.348 (Vorjahr: 4.503.348) nennwertlose auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit gleichen Rechten und einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR eingeteilt. Die Aufteilung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt zum 31.12.2024 dar: gebundene Rücklagen nach § 272 (2) Nr. 1 HGB und § 237 (5) AktG: 1.257.428,51 EUR freie Rücklagen nach § 272 (2) Nr. 4 HGB: 1.046.863,64 EUR
Bilanzgewinn
Der Posten hat sich wie folgt entwickelt:
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2023 wurde der Vorstand
ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Juni 2027
durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen
einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu 2.046.976,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) für Spitzenbeträge; b) für Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der
Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der an der Münchner Wertpapierbörse
gehandelten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet und die unter
Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Aktien einen rechnerischen Anteil von
insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt
des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung – falls dieser
Wert geringer ist. Auf diese Begrenzungen sind Aktien anzurechnen, die während der
Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt der Ausübung in direkter oder entsprechender
Anwendung dieser Vorschrift ausgegeben oder veräußert werden. c) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen und sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände (einschließlich Forderungen). Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 30 nach
einem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die versicherungsmathematischen Annahmen basieren
auf den Heubeck Richttafeln 2018 G und folgenden Bewertungsparametern. Der Unterschiedsbetrag
nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Ausweitung des Zinsermittlungszeitraums von sieben auf
zehn Jahre für Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2024 -2.006 EUR. 2024
2023 Rechnungszins: 1,90 % 1,82 % 10-Jahres-Durchschnitt Rechnungszins: 1,96 % 1,74 % 7-Jahres-Duchschnitt Rententrend ab Pensionierungsalter: 2,00 % p.a. 2,00 % p.a. Verbindlichkeiten Die gesamten Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen der CPU AG sind im Wesentlichen Erträge aus
Konzernumlagen, Erträge aus Währungsumrechnungen sowie Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen und Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz enthalten. VI. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die CPU Softwarehouse AG durchschnittlich 7 Angestellte
(Vorjahr: 7).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der CPU Softwarehouse AG betragen für die
Geschäftsjahre ab 2025:
Angaben zu den Organen
Vorstände:
Roman Zenetti, Augsburg und Volker Bürgel, Friedberg (Bayern) Hinsichtlich der Vergütungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird von der Befreiungsvorschrift
des § 286 Abs. 4 HGB analog Gebrauch gemacht.
Aufsichtsrat:
Bernd Günther, Hamburg
Vorstand der Hamburger Getreide-Lagerhaus AG Aufsichtsratsvorsitzender der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Aufsichtsratsvorsitzender der HEID AG Aufsichtsratsvorsitzender der CPU Softwarehouse AG
Burkhard Wollny, Göppingen
Bankkaufmann Aufsichtsratsmitglied der medondo holding AG Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der CPU Softwarehouse AG
Gerhard Delling, Hamburg
Moderator und Journalist Aufsichtsratsmitglied der CPU Softwarehouse AG (ab 26.01.2022) Dr. Thomas Brakensiek, Hamburg Aufsichtsratsmitglied der CPU Softwarehouse AG (ab Juli.2025) VII. Ergebnisverwendung Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag
der CPU Softwarehouse AG in Höhe von 386.634,39 EUR unter Verrechnung mit dem Gewinnvortrag
in Höhe von -979.035,77 EUR auf neue Rechnung vorzutragen Augsburg, den 15.10.2025 Roman Zenetti Volker Bürgel Vorstand
Augsburg, den 31. Dezember 2025 gez. Volker Bürgel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Oktober 2025 |
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