CR Capital Real Estate AGBerlinJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz
Anhang(1) Allgemeine AngabenDie CR Capital Real Estate AG wurde am 30.Mai 2008 gegründet. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne §267 HGB, da die Merkmale für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß §267 Abs.2 HGB ausschließlich im Vorjahr und noch nichtgemäß §267 Abs.4 HGB an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten wurden. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§266 Abs.1, 276, 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen. Die folgenden Grundsätze und Methoden wurden angewandt: 1.GliederungsgrundsätzeDer vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art.67 Abs.8 Satz1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art.67 Abs.8 Satz2 EGHGB nicht angepasst. Bezüglich der Bilanzierung von eigenen Anteilen gilt Folgendes: Anteile, die die CR Capital Real Estate AG an sich selbst hält, wurden zum Vorjahresstichtag gemäß §265Abs.3 HGB a.F. im Umlaufvermögen in einer eigenen Position ausgewiesen. Auf der Passivseite wurde im Eigenkapital eine Rücklage für eigene Anteile in gleicher Höhe gebildet. Nach §272Abs.1a HGB n.F. ist der Nennbetrag bzw. der rechnerische Anteil am gezeichneten Kapital von erworbenen eigenen Anteilen in einer Vorspalte offen von dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ abzusetzen. Die Differenz zwischen dem Nennbetrag bzw. dem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital und den Anschaffungskosten ist mit den frei verfügbaren Rücklagen (Gewinnrücklagen) zu verrechnen. Bezüglich des Ausweises latenter Steuern werden die Vorschriften des §274 HGB n.F. freiwillig in der Form angewandt, dass grundsätzlich eine Verrechnung von aktiven und passiven Latenzen vorgenommen wird. Damit war es erforderlich, die latenten Steuern, die bisher nach §249 HGB a.F. bilanziert wurden, umzugliedern. 2.BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250 HGB gebildet. Latente Steuern wurden freiwillig nach §274 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.v. §251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 3.BewertungsmethodenBei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: · Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, und soweit abnutzungsfähig, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei den Herstellungskosten wurden die Grundsätze des §255Abs.2HGBn.F. beachtet. Fremdkapitalkosten wurden nicht berücksichtigt. · Grundlage der planmäßigen linearen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands, die bei Software drei Jahre sowie bei anderen Sachanlagen zwischen drei und 13 Jahren betrug. · Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR410,00) wurden entsprechend §6 Abs.2 EStG im Jahr des Zugangs voll aufwandswirksam erfasst. · Für die Anlagegüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR150,00 bis EUR1.000,00 betragen, wurde im Jahr der Anschaffung bis zum 31.Dezember 2009 ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren mit je 20% aufgelöst. Es wird insofern auf §6 Abs.2a EStG 2008 verwiesen. Diese Regelung wird hilfsweise auch für den Jahresabschluss nach HGB verwandt. Nach Ansicht des IDW kann der Sammelposten auch in der Handelsbilanz übernommen werden, wenn er von untergeordneter Bedeutung ist. · Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und ggf. um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. · Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen war. Bei den Herstellungskosten wurden die Grundsätze des §255Abs.2HGBn.F. beachtet. Fremdkapitalkosten wurden nicht berücksichtigt. · Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwert- bzw. Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. · Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt. · Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die Ausgaben vor dem Bilanzstichtag aktiviert, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. · Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, vgl. §253 Abs.2 Satz 1 HGB n.F. · Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. · Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären bzw. quasi-permanenten Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß §274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt (§274 Abs. 1 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,175%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 410%. (2) Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die unfertigen Leistungen betreffen die umlagefähigen Betriebskosten des Jahres 2010. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Forderungen aus dem Verkauf von Immobilien (TEUR100) sowie aus Mietforderungen (TEUR27) und sonstigen Forderungen. Erkennbaren Risiken wurde – sofern erforderlich – durch Einzelwert- bzw. Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 2,0% der relevanten Forderungen Rechnung getragen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen überwiegend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Tochtergesellschaften. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem die Restkaufpreisforderung (TEUR876; einschließlich Zinsen) aus dem im Jahre 2008 erfolgten Verkauf der Anteile an einer ehemaligen Tochtergesellschaft. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die liquiden Mittel sind frei verfügbar. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr EUR15.000.000,00. Es ist eingeteilt in 15.000.000 stimmberechtigte Stückaktien gleicher Gattung. Auf der am 15.Juli 2008 stattgefundenen Hauptversammlung wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR50.000,00 gegen Bareinlagen um EUR14.950.000,00 auf EUR15.000.000,00 durch Ausgabe von 14.950.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Ausgabepreis je Aktie belief sich dabei auf EUR1,00. Die Kapitalerhöhung wurde am 26.August 2008 im Handelsregister eingetragen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15.Juli 2008 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum Ablauf des 13.Juli 2013 einmalig oder mehrfach durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR7.500.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2008/II). Das genehmigte Kapital 2008/I, nach dem der Vorstand ermächtigt war, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister um bis zu insgesamt EUR25.000,00 zu erhöhen, wurde mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des genehmigten Kapitals 2008/II aufgehoben (26.August 2008). Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27.August 2008 ist der Vorstand bis zum 26.Februar 2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Gesellschaft zu erwerben, um ·Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden oder ·sie zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, oder ·sie einzuziehen. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR1.500.000,00 beschränkt, das sind 10% des derzeit bestehenden Grundkapitals von EUR15.000.000,00. Die CR Capital Real Estate AG hält zum Stichtag 119.295 eigene Aktien. Nach §160 Abs.1 Nr.2 AktG ergibt sich Folgendes:
Der Nominalbetrag der eigenen Anteile in Höhe von TEUR119 wird offen von dem gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten (TEUR-9) ist mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27.August 2008 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26.August 2013 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Genussrechte auszugeben. Die Genussrechte können verbrieft werden. Der Gesamtnennbetrag aller ausgegebenen Genussrechte darf den Betrag von EUR100.000.000,00 nicht übersteigen. Die Ausgabe von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft ist für den Inhaber des Genussrechts nicht zulässig. Der Bilanzgewinn zum 31.Dezember 2009 in Höhe von EUR2.078.464,26 wurde zur Ausschüttung einer Dividende von EUR0,06 je Aktie bei 14.880.700 Stückaktien und zur Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen verwendet. Der Bilanzgewinn bzw. -verlust leitet sich wie folgt über:
Hinsichtlich der Höhe und der Entwicklung der Rückstellungen wird auf den folgenden Rückstellungsspiegel verwiesen:
* per 1.Januar 2010 passive latente Steuern (TEUR376; lt. BilMoG) Als erhaltene Anzahlungen werden die von den Mietern erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen gezeigt. Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel (6) ersichtlich. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wird im Wesentlichen die am 30.Juni 2011 fällige verzinsliche Restkaufpreisrate im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Personengesellschaftsanteils in Höhe von TEUR508 ausgewiesen. Auf Verbindlichkeiten aus Steuern und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit entfallen TEUR30 (Vorjahr: TEUR4) bzw. TEUR0 (Vorjahr: TEUR0). Passivische Steuerlatenzen ergeben sich u.a. aus um TEUR2.400 niedrigeren steuerlichen Beteiligungsansätzen in Folge der Übertragung von Immobilien auf Tochtergesellschaften. Daraus ergeben sich passive latente Steuern in Höhe von TEUR724, die im Berichtsjahr um TEUR348 erhöht wurden, da bereits im Vorjahr Rückstellungen in Höhe von TEUR376 passiviert worden waren. (4) Sonstige AngabenDas Unternehmen ist mit mindestens 20% an folgendem Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt:
Die CR Capital Management GmbH ist gleichzeitig geschäftsführende Komplementärin der oben genannten Personengesellschaften. Die CR Capital Real Estate AG erstellt einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), in den die oben aufgeführten verbundenen Unternehmen einbezogen werden. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. (5)Ergänzende Angaben1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane: Vorstand
1)bis 30.März 2011 2)seit 30.März 2011 3)seit 9.Juni 2011 Aufsichtsrat
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2010 EUR33.750,00. 2.Mitarbeiter Bei der CR Capital Real Estate AG wurden im Berichtsjahr durchschnittlich zwei Arbeitnehmer beschäftigt, zusätzlich war ein Vorstandsmitglied entgeltlich angestellt. (6) Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Buchgrundschulden gesichert. Zum 31.März 2010 wurde vereinbarungsgemäß durch Schuldübernahme ein Bankdarlehen in Höhe von EUR790.044,73 auf eine Tochtergesellschaft übertragen. In dem Verbindlichkeitenspiegel des Vorjahres ist dieses Darlehen mit folgenden Restlaufzeiten enthalten:
Die Schuldübernahme steht im Zusammenhang mit der 2009 erfolgten Übertragung eines Grundstückes auf die Tochtergesellschaft. Im Vorjahr war eine Forderung auf Übernahme der Darlehensverbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. (7) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse gemäß §251 HGB Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Haftungsverhältnisse: Gegenüber der M.M.Warburg & Co. Hypothekenbank hat die Gesellschaft im Rahmen eines Schuldübernahmevertrages eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens mit der Tochtergesellschaft CR Capital Claytower GmbH & Co. KG vom 23.Dezember 2010 in Höhe der Zahlung eines Geldbetrages von TEUR770 die persönliche Haftung übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen unterworfen sowie eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft in Höhe von TEUR3.500 übernommen. Die Bank kann die persönliche Haftung unabhängig von der Eintragung und dem Bestand der Grundschuld sowie ohne vorherige Zwangsvollstreckung in das Beleihungsobjekt geltend machen. Gegenüber der Hypovereinsbank UniCredit Group hat die Gesellschaft am 19. Mai 2010 bzw. 23.Juni2010 jeweils selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften (TEUR1.000 bzw. TEUR800) im Rahmen einer Baufinanzierung bzw. dem Erwerb von Immobilien bei den Tochtergesellschaften CR Capital Properties GmbH & Co. KG bzw. CR Capital Airport GmbH & Co. KG übernommen. Gegenüber der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam hat die Gesellschaft am 23. Februar 2010 eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (TEUR775) zum Erwerb einer Immobilie bei der Tochtergesellschaft CR Capital Airport GmbH & Co. KG übernommen. Des Weiteren bürgt die Gesellschaft gegenüber zwei Käufern für die Fertigstellung von drei vorab verkauften Eigentumswohnungen bei der Tochtergesellschaft CR Capital Properties GmbH & Co. KG. Nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ist eine Inanspruchnahme aus den vorgenannten Risiken als eher unwahrscheinlich anzusehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs. Berlin, den 18. Juli 2011 Laura Elaine ReimerAxel Eggers(Vorstand)(Vorstand) Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.08.2011. |
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