CYAN AG

München

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018

CYAN AG, MÜNCHEN

A K T I V A

scroll
31.12.2018 
EUR
31.12.2017 
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 46.737.564,64 5.066
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.263,00 0
II. Sachanlagen 2.353,00 0
III. Finanzanlagen 46.715.948,64 5.066
B. UMLAUFVERMÖGEN 16.269.400,15 3.002
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.263.423,46 0
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.976,69 3.002
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 57.326,80 0
63.064.291,59 8.068

P A S S I V A

scroll
31.12.2018 
EUR
31.12.2017 
TEUR
A. EIGENKAPITAL 47.931.537,85 4.655
I. Gezeichnetes Kapital 8.764.923,00 67
II. Kapitalrücklage 39.166.614,85 4.588
B. ZUR DURCHFÜHRUNG DER KAPITALERHÖHUNG GELEISTETE EINLAGEN 2.753.227,75 2.999
C. RÜCKSTELLUNGEN 731.480,00 318
D. VERBINDLICHKEITEN 11.648.045,99 96
63.064.291,59 8.068

CYAN AG, MÜNCHEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Gesellschaft CYAN AG hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der HRB 232764 eingetragen.

II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 6.4.2017 errichtet.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des AktG beachtet. Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 276, 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsvorschriften nach dem für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auf Bilanzposten angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem. § 253 III HGB mit zehn Jahren angenommen.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt.

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Bei den Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennbeträgen angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

IV. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zum Geschäftsjahresende wurden die Bewertungen der Buchwerte der Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt EUR 63,0 Mio vom Vorstand überprüft. Zu diesem Zweck wurden beizulegende Zeitwerte nach dem DCF-Verfahren ermittelt. Diese basieren auf den Planzahlen für die folgenden acht Geschäftsjahre, für die vom Vorstand signifikante Umsatz- und Ergebnissteigerungen geplant wurden. Bei den Berechnungen wurden risikoadäquate Diskontierungsfaktoren einer Alternativanlage von 7,9 % bis 8,2 % verwendet. Die enthaltene ewige Rente wurde mit einem Wachstumsfaktor von 2,0 % kalkuliert. Die sich daraus ergebenden beizulegenden Zeitwerte entsprechen mindestens den Buchwerten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in voller Höhe eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr.

In den Forderungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 16,3 Mio enthalten.

Das Grundkapital zum Bilanzstichtag beträgt EUR 8.764.923,00. Es ist eingeteilt in 8.764.923 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,00 pro Aktie.

Im Bilanzgewinn ist weder ein Gewinnvortrag noch ein Verlustvortrag enthalten.

Die Hauptversammlung vom 18.12.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 2.999.250,00 und die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), 4 (Grundkapital) und 16 (Ort, Einberufung und Teilnahme) der Satzung beschlossen. Die Einzahlung der Kapitalerhöhung ist am 22.12.2017 erfolgt. Die Eintragung in das Handelsregister ist am 4.1.2018 erfolgt.

Die Hauptversammlung vom 19.1.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 3.679.080,00 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

Die Hauptversammlung vom 29.1.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 500.000,00 und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von EUR 269.943,00 durchgeführt.

Die Hauptversammlung vom 5.3.2018 mit Nachtrag vom 13.3.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 1.200.000,00 und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.1.2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18.1.2023 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.300.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2018/I).

Auf Grund der erteilten Ermächtigung wurde die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 180.000,00 auf EUR 8.394.923,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 20.4.2018 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.

Auf Grund der erteilten Ermächtigung wurde die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 370.000,00 auf EUR 8.764.923,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.10.2018 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.

Das genehmigte Kapital vom 19.1.2018 (Genehmigtes Kapital 2018/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 2.750.000,00.

Im Dezember 2018 wurde mit den Minderheitsaktionären der I-New Unified Mobile Solutions AG ein Einbringungsvertrag gegen Ausgabe von neuen Anteilen der CYAN AG vereinbart. Die Beschlüsse wurden im Dezember 2018 gefasst. Die ausgegebenen Anteile haben einen Wert in Höhe von EUR 2.146.235,00. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister ist im März 2019 erfolgt. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz als Position "Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen".

Im Dezember 2018 erfolgte eine weitere Kapitalerhöhung durch Sacheinlage von Forderungen. Die Sacheinlage ist im Dezember 2018 mit Vertragsabschluss erfolgt. Die Sacheinlage hat einen Wert von EUR 606.992,75. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister ist im März 2019 erfolgt. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz als Position "Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen".

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Vorstandstantiemen (EUR 571.000,00) sowie Abschluss- und Prüfungskosten.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis 1 Jahr. Zur Besicherung von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 7,0 Mio. sind die Geschäftsanteile an der I-New Unified Mobile Solutions AG sowie Forderungen gegen die I-New Unified Mobile Solutions AG verpfändet worden.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten außergewöhnliche Aufwendungen aus dem Börsengang in Höhe von etwa EUR 3,0 Mio.

 V.  Sonstige Angaben

Personalstand

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.

Organmitglieder

Vorstand waren

Herr Michael Sieghart, Unternehmer, Wien

Herr Markus Cserna, Unternehmer, Langenzersdorf

Herr Peter Arnoth, Unternehmer, Wien

Aufsichtsrat waren

Herr Stefan Schütze (Aufsichtsratsvorsitzender), Jurist, Frankfurt

Herr Volker Rofalski, Kaufmann, München

Herr Christobal Mendez de Vigo y Löwenstein, Unternehmer, Madrid (bis zum 30.11.2018)

Herr Dr. Lucas Prunbauer, Jurist, Wien (seit dem 1.12.2018).

Anteilsbesitz

Mit Ausübung der Call-Option wurden am 15.2.2018 26 % sowie am 26.4.2018 49 % der Anteile an der CYAN Security Group GmbH, Wien, übernommen. Die Gesellschaft hält 100 % der Anteile. Das Eigenkapital der CYAN Security Group GmbH beträgt zum 31.12.2017 EUR 1,1 Mio, das Ergebnis zum 31.12.2017 EUR 0,9 Mio. Der Jahresabschluss 2018 liegt noch nicht vor.

Mit Kaufvertrag vom 10.7.2018 wurden 81,71 % der Anteile an der I-New Unified Mobile Solutions AG, Mattersburg, („I-New“) übernommen. Miterworben wurden Gesellschafterdarlehen an die Gesellschaft im Nennwert von EUR 20.867.813,00 und EUR 864.080,76 zu einem Kaufpreis von EUR 4.082.796,00. Durch weiteren Anteilserwerb von Minderheitsaktionären im Wege der Sacheinlage hat die CYAN AG im Dezember 2018 ihren Anteil auf 100 % aufgestockt. Das Eigenkapital der I-New Unified Mobile Solutions AG, Mattersburg, beträgt zum 31.12.2017 ./. EUR 17,1 Mio, das Ergebnis zum 31.12.2017 ./. Euro 15,7 Mio. Der Jahresabschluss 2018 liegt noch nicht vor. Die CYAN AG hat zu Gunsten der I-New eine harte Patronatserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich die CYAN AG, die I-New – falls für die Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen erforderlich - mit Finanzmitteln in Höhe von bis zu EUR 2,0 Mio auszustatten. Der Vorstand geht aktuell nicht von einer Inanspruchnahme aus.

München, den 30. April 2019

CYAN AG

 gez. Michael Sieghart

 gez. Markus Cserna

 gez. Peter Arnoth

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07. Mai 2019 festgestellt.