CYAN AG

München

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

CYAN AG, MÜNCHEN

A K T I V A

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31.12.2020 
EUR
31.12.2019 
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 49.355.790,22 47.137
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.097,00 17
II. Sachanlagen 209,00 1
III. Finanzanlagen 49.340.484,22 47.119
B. UMLAUFVERMÖGEN 27.335.474,12 28.340
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.092.872,36 22.110
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 242.601,76 6.230
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 38.754,90 77
76.730.019,24 75.554

P A S S I V A

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31.12.2020 
EUR
31.12.2019 
TEUR
A. EIGENKAPITAL 74.254.629,16 73.223
I. Gezeichnetes Kapital 9.774.538,00 9.775
II. Kapitalrücklage 63.448.307,66 63.448
III. Bilanzgewinn 1.031.783,50 0
B. RÜCKSTELLUNGEN 320.048,18 1.085
C. VERBINDLICHKEITEN 2.155.341,90 1.246
76.730.019,24 75.554

CYAN AG, MÜNCHEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Gesellschaft CYAN AG hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der HRB 232764 eingetragen.

II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 06.04.2017 errichtet.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des AktG beachtet. Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahres-abschluss angewendeten Gliederungsvorschriften nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auf Bilanzposten angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem. § 253 III HGB mit zehn Jahren angenommen.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt.

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Bei den Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennbeträgen angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Zum Geschäftsjahresende wurden die Bewertungen der Buchwerte der Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt EUR 76,4 Mio (Vorjahr EUR 69,0 Mio) vom Vorstand überprüft. Zu diesem Zweck wurden beizulegende Zeitwerte nach dem DCF-Verfahren ermittelt. Diese basieren auf den Planzahlen für die folgenden sechs Geschäftsjahre, für die vom Vorstand signifikante Umsatz- und Ergebnissteigerungen geplant wurden. Bei den Berechnungen wurden risikoadäquate Diskontierungsfaktoren einer Alternativanlage von 7,5 % verwendet. Die enthaltene ewige Rente wurde mit einem Wachstumsfaktor von 3 % kalkuliert. Die sich daraus ergebenden beizulegenden Zeitwerte entsprechen mindestens den Buchwerten.

Die Cyan AG hat beim Erwerb der I-New Unified Mobile Solutions GmbH (vormals: I-New Unified Mobile Solutions AG) von den Altgesellschaftern Darlehen mit einem Nennwert von EUR 21,3 Mio miterworben und in Höhe der Anschaffungskosten von EUR 4,1 Mio bilanziert. Nach Einschätzung des Vorstands ist eine deutliche wirtschaftliche Besserung bei der I-New Unified Mobile Solutions GmbH eingetreten und das Darlehen wird in Höhe des Nennwertes als werthaltig eingeschätzt. Zum 22. Dezember 2020 hat der Vorstand einen Darlehensverzicht in Höhe von EUR 1,2 Mio des Nennwertes erklärt und entsprechend hat sich der innere Wert der Beteiligung erhöht. Diese nachträglichen Anschaffungskosten können höchstens mit dem vorsichtig bemessenen Zeitwert in Höhe von EUR 1,2 Mio angesetzt werden. Der Darlehensverzicht führt zu einer Gewinnrealisierung in Höhe von EUR 1,0 Mio, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird.

Zusätzlich haben sich die Anteile an verbundenen Unternehmen um EUR 1,0 Mio durch einen bedingten Kaufpreis (Earn-Out) aus dem Erwerb der I-New Unified Mobile Solutions GmbH erhöht

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 6.591.530,78 (Vorjahr TEUR 5.853) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den Forderungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 27.090.540,93 (Vorjahr TEUR 21.913) enthalten.

Das Grundkapital zum Bilanzstichtag beträgt EUR 9.774.538,00. Es ist eingeteilt in 9.774.538,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,00 pro Aktie.

Im Bilanzgewinn ist weder ein Gewinnvortrag noch ein Verlustvortrag enthalten.

Die Hauptversammlung vom 02.07.2020 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.

Das Genehmigte Kapital vom 03.07.2019 (Genehmigtes Kapital 2019/​I) wurde aufgehoben.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2020 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.07.2025 gegen Bar- und/​oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.887.269,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/​I).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Abschluss- und Prüfungskosten (EUR 205.075,26) und Vorstandstantiemen (EUR 100.000,00).

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis 1 Jahr.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge in Höhe von EUR 970.119,22 aus Wertaufholungen im Zusammenhang mit einem Darlehensverzicht.

V. Sonstige Angaben

Personalstand

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.

Organmitglieder

Der Vorstand der CYAN AG besteht zum 31. Dezember 2020 aus drei Mitgliedern:

- Herr Michael Sieghart, Unternehmer, Wien

- Herr Markus Cserna, Unternehmer, Langenzersdorf

- Herr Peter Arnoth, Unternehmer, Wien (bis 31.12.2020)

- Herr Frank von Seth, Unternehmer, Wien (ab 01.01.2021)

Aufsichtsrat

- Herr Alexander Schütz, Unternehmer, Wien (ab 5.1.2021)

- Herr Stefan Schütze, Jurist, Frankfurt

- Herr Volker Rofalski, Kaufmann, München (bis 31.12.2020)

- Herr Dr. Lucas Prunbauer, Jurist, Wien.

Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

München, 19. April 2021

CYAN AG

gez. Frank von Seth

gez. Markus Cserna

gez. Michael Sieghart

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27. April 2021 festgestellt.