CYAN AG
München
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2020
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020
CYAN AG, MÜNCHEN
A K T I V A
P A S S I V A
CYAN
AG, MÜNCHEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft CYAN AG hat ihren Sitz in München.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter der HRB 232764 eingetragen.
II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 06.04.2017
errichtet.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die
Regelungen des AktG beachtet. Die Gesellschaft weist die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahres-abschluss
angewendeten Gliederungsvorschriften nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Auf Bilanzposten angewandte Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden
linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des
jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach
dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten
Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich
geschätzt werden können. Ansonsten wird die
Nutzungsdauer gem. § 253 III HGB mit zehn Jahren
angenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Es wurde die lineare
Abschreibungsmethode gewählt.
Das Finanzanlagevermögen ist mit den
Anschaffungskosten bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert angesetzt.
Bei den Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte der
Ansatz mit dem Nennwert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den
Nennbeträgen angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden
berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem
vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Zum Geschäftsjahresende wurden die Bewertungen der
Buchwerte der Finanzanlagen (Anteile an verbundenen
Unternehmen) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen
in Höhe von insgesamt EUR 76,4 Mio (Vorjahr
EUR 69,0 Mio) vom Vorstand überprüft.
Zu diesem Zweck wurden beizulegende Zeitwerte nach dem
DCF-Verfahren ermittelt. Diese basieren auf den Planzahlen
für die folgenden sechs Geschäftsjahre, für
die vom Vorstand signifikante Umsatz- und
Ergebnissteigerungen geplant wurden. Bei den Berechnungen
wurden risikoadäquate Diskontierungsfaktoren einer
Alternativanlage von 7,5 % verwendet. Die enthaltene
ewige Rente wurde mit einem Wachstumsfaktor von 3 %
kalkuliert. Die sich daraus ergebenden beizulegenden
Zeitwerte entsprechen mindestens den Buchwerten.
Die Cyan AG hat beim Erwerb der I-New Unified Mobile
Solutions GmbH (vormals: I-New Unified Mobile Solutions AG)
von den Altgesellschaftern Darlehen mit einem Nennwert von
EUR 21,3 Mio miterworben und in Höhe der
Anschaffungskosten von EUR 4,1 Mio bilanziert. Nach
Einschätzung des Vorstands ist eine deutliche
wirtschaftliche Besserung bei der I-New Unified Mobile
Solutions GmbH eingetreten und das Darlehen wird in
Höhe des Nennwertes als werthaltig eingeschätzt.
Zum 22. Dezember 2020 hat der Vorstand einen
Darlehensverzicht in Höhe von EUR 1,2 Mio des
Nennwertes erklärt und entsprechend hat sich der
innere Wert der Beteiligung erhöht. Diese
nachträglichen Anschaffungskosten können
höchstens mit dem vorsichtig bemessenen Zeitwert in
Höhe von EUR 1,2 Mio angesetzt werden. Der
Darlehensverzicht führt zu einer Gewinnrealisierung in
Höhe von EUR 1,0 Mio, der unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird.
Zusätzlich haben sich die Anteile an verbundenen
Unternehmen um EUR 1,0 Mio durch einen bedingten Kaufpreis
(Earn-Out) aus dem Erwerb der I-New Unified Mobile
Solutions GmbH erhöht
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR
6.591.530,78 (Vorjahr TEUR 5.853) eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
In den Forderungen sind Forderungen gegen verbundene
Unternehmen in Höhe von EUR 27.090.540,93
(Vorjahr TEUR 21.913) enthalten.
Das Grundkapital zum Bilanzstichtag beträgt EUR
9.774.538,00. Es ist eingeteilt in 9.774.538,00 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen
Nennbetrag von je EUR 1,00 pro Aktie.
Im Bilanzgewinn ist weder ein Gewinnvortrag noch ein
Verlustvortrag enthalten.
Die Hauptversammlung vom 02.07.2020 hat die Schaffung
eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des §
4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Das Genehmigte Kapital vom 03.07.2019 (Genehmigtes
Kapital 2019/I) wurde aufgehoben.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 02.07.2020 ermächtigt, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.07.2025 gegen Bar-
und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis
zu EUR 4.887.269,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht
der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes
Kapital 2020/I).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Abschluss- und Prüfungskosten
(EUR 205.075,26) und Vorstandstantiemen (EUR
100.000,00).
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis 1 Jahr.
V. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
Erträge in Höhe von EUR 970.119,22 aus
Wertaufholungen im Zusammenhang mit einem
Darlehensverzicht.
V. Sonstige Angaben
Personalstand
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr
keine Arbeitnehmer.
Organmitglieder
Der Vorstand der CYAN AG besteht zum 31. Dezember
2020 aus drei Mitgliedern:
- Herr Michael Sieghart, Unternehmer, Wien
- Herr Markus Cserna, Unternehmer, Langenzersdorf
- Herr Peter Arnoth, Unternehmer, Wien (bis
31.12.2020)
- Herr Frank von Seth, Unternehmer, Wien (ab
01.01.2021)
Aufsichtsrat
- Herr Alexander Schütz, Unternehmer, Wien (ab
5.1.2021)
- Herr Stefan Schütze, Jurist, Frankfurt
- Herr Volker Rofalski, Kaufmann, München (bis
31.12.2020)
- Herr Dr. Lucas Prunbauer, Jurist, Wien.
Vorschlag für die Verwendung des
Ergebnisses
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
München, 19. April 2021
CYAN AG
gez. Frank von Seth
gez. Markus Cserna
gez. Michael Sieghart
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27. April 2021
festgestellt.
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