cyan AG (vormals: CYAN AG)
München
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2021
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021
CYAN AG, MÜNCHEN
A K T I V A
P A S S I V A
CYAN
AG, MÜNCHEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft CYAN AG hat ihren Sitz in München.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter der HRB 232764 eingetragen.
II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 06.04.2017
errichtet.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die
Regelungen des AktG beachtet. Die Gesellschaft weist die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsvorschriften nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Auf Bilanzposten angewandte Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden
linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des
jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach
dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten
Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich
geschätzt werden können. Ansonsten wird die
Nutzungsdauer gem. § 253 III HGB mit zehn Jahren
angenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Es wurde die lineare
Abschreibungsmethode gewählt.
Das Finanzanlagevermögen ist mit den
Anschaffungskosten bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert angesetzt.
Bei den Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte der
Ansatz mit dem Nennwert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den
Nennbeträgen angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden
berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem
vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Im Dezember 2021 gewährte die CYAN AG der I-New
Unified Mobile Solutions GmbH einen Gesellschafterzuschuss
in Höhe von EUR 10 Mio. Mit Beschluss vom 31.12.2021
wurde ein weiterer Gesellschafterzuschuss in Höhe von
EUR 10,6 Mio. erklärt; dieser Verpflichtung wurde
durch den gleichzeitigen Verzicht auf die bestehende
Darlehensforderung der CYAN AG ggü. der I-New Unified
Mobile Solutions in derselben Höhe (EUR 10,6 Mio.)
nachgekommen.
Durch den Darlehensverzicht sowie dem Zufluss der EUR 10
Mio. haben sich die Anteile an verbundenen Unternehmen
somit um EUR 20,6 Mio. erhöht.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR
7.546.018,05 (Vorjahr TEUR 6.952) eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
In den Forderungen sind Forderungen gegen verbundene
Unternehmen in Höhe von EUR 18.122.210,69 (Vorjahr
TEUR 27.091) enthalten.
Das Grundkapital zum Bilanzstichtag beträgt EUR
13.385.884,00. Es ist eingeteilt in 13.385.884,00 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen
Nennbetrag von je EUR 1,00 pro Aktie.
Die Hauptversammlung vom 02.07.2020 hat die Schaffung
eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des §
4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 02.07.2020 ermächtigt, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.07.2025 gegen Bar-
und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis
zu EUR 4.887.269,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht
der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes
Kapital 2020/I).
Auf Grund des am 03.07.2019 beschlossenen Bedingten
Kapitals (2019/I) wurden 152.207,00 Bezugsaktien
ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom
12.05.2021 die Änderung des § 4 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der
Satzung beschlossen.
Das Bedingte Kapital 2019/I beträgt nach Ausgabe
von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2021 noch EUR
4.290.765,00.
Die Hauptversammlung vom 23.06.2021 hat die Aufhebung
des Genehmigten Kapitals 2020/I, die Schaffung eines neuen
Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021/1), die
teilweise Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2019/I, die
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital
2021/II) und die Änderung der §§ 1 (Firma),
4 (Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) und 9
(Aufsichtsrat, Zusammensetzung und Amtsdauer) der Satzung
beschlossen.
Das Genehmigte Kapital vom 02.07.2020 (Genehmigtes
Kapital 2020/I) wurde aufgehoben.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 23.06.2021 ermächtigt, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 22.06.2026 gegen Bar-
und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis
zu EUR 4.963.372,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht
der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes
Kapital 2021/I).
Das Bedingte Kapital vom 03.07.2019 (Bedingtes Kapital
2019/I) beträgt nach teilweiser Herabsetzung noch EUR
360.000,00.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 23.06.2021 um EUR 4.016.902,00
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I).
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 23.06.2021 um EUR 586.470,00
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/II).
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 23.06.2021
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals um EUR 2.481.686,00 auf EUR 12.408.431,00
durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom
16.09.2021 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital,
Genehmigtes Kapital) geändert.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 23.06.2021
erteilten Ermächtigung ist eine weitere Erhöhung
des Grundkapitals um EUR 977.453,00 auf EUR 13.385.884,00
durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom
23.11.2021 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital,
Genehmigtes Kapital) geändert.
Das Genehmigte Kapital vom 23.06.2021 (Genehmigtes
Kapital 2021/I) beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch EUR 1.504.233,00.
Die Gesellschaft hat mit Vertrag vom 14.01.2021 ein
Convertible Bond Programm über
Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von
bis zu EUR 8.400.000,00, abrufbar in 8 Tranchen zu je EUR
1.050.000,00, innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten
abgeschlossen. Diese sind in bis zu 840
Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von je EUR
10.000,00 aufgeteilt und in neue Aktien wandelbar. Im
Berichtsjahr wurden 4 Tranchen à EUR 1.050.000,00
gezeichnet, von welchen insgesamt EUR 1.750.000,00 in
152.207 Aktien gewandelt wurden. Die Kapitalerhöhung
wurde am 16.07.2021 eingetragen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Abschluss- und Prüfungskosten (EUR
216.818,00), Vorstandsvergütungen (EUR 300.000,00),
Vorstandsboni (EUR 67.000,00) und
Aufsichtsratsvergütungen (EUR 70.000,00).
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis 1 Jahr.
V. Sonstige Angaben
Personalstand
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr
keine Arbeitnehmer.
Organmitglieder
Vorstand
Aufsichtsrat
München, 21. April 2022
Vorstand CYAN AG
gez. Frank von Seth
gez. Markus Cserna
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresbaschluss der Cyan AG, München, wurde in
der Hauptversammlung am 22. Juni 2022 festgestellt.
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