cyan AG (vormals: CYAN AG)

München

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021

CYAN AG, MÜNCHEN

A K T I V A

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31.12.2021 
EUR
31.12.2020 
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 69.969.255,45 49.355
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.014,00 15
II. Sachanlagen 2,00 0
III. Finanzanlagen 69.956.239,45 49.340
B. UMLAUFVERMÖGEN 21.349.114,93 27.336
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.311.183,92 27.093
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 7.546.018,05 (Vorjahr: TEUR 6.952)
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.037.931,01 243
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 68.375,69 39
91.386.746,07 76.730

P A S S I V A

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31.12.2021 
EUR
31.12.2020 
TEUR
A. EIGENKAPITAL 86.839.078,43 74.255
I. Gezeichnetes Kapital 13.385.884,00 9.775
II. Kapitalrücklage 73.634.420,53 63.448
III. Bilanzverlust/​Bilanzgewinn -181.226,10 1.032
- davon Gewinnvortrag: EUR 1.031.783,50 (Vorjahr: TEUR 0)
B. RÜCKSTELLUNGEN 666.642,92 320
C. VERBINDLICHKEITEN 3.881.024,72 2.155
91.386.746,07 76.730

CYAN AG, MÜNCHEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Gesellschaft CYAN AG hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der HRB 232764 eingetragen.

II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 06.04.2017 errichtet.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des AktG beachtet. Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsvorschriften nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auf Bilanzposten angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem. § 253 III HGB mit zehn Jahren angenommen.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt.

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Bei den Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennbeträgen angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Im Dezember 2021 gewährte die CYAN AG der I-New Unified Mobile Solutions GmbH einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von EUR 10 Mio. Mit Beschluss vom 31.12.2021 wurde ein weiterer Gesellschafterzuschuss in Höhe von EUR 10,6 Mio. erklärt; dieser Verpflichtung wurde durch den gleichzeitigen Verzicht auf die bestehende Darlehensforderung der CYAN AG ggü. der I-New Unified Mobile Solutions in derselben Höhe (EUR 10,6 Mio.) nachgekommen.

Durch den Darlehensverzicht sowie dem Zufluss der EUR 10 Mio. haben sich die Anteile an verbundenen Unternehmen somit um EUR 20,6 Mio. erhöht.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 7.546.018,05 (Vorjahr TEUR 6.952) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den Forderungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 18.122.210,69 (Vorjahr TEUR 27.091) enthalten.

Das Grundkapital zum Bilanzstichtag beträgt EUR 13.385.884,00. Es ist eingeteilt in 13.385.884,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,00 pro Aktie.

Die Hauptversammlung vom 02.07.2020 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2020 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.07.2025 gegen Bar- und/​oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.887.269,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/​I).

Auf Grund des am 03.07.2019 beschlossenen Bedingten Kapitals (2019/​I) wurden 152.207,00 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 12.05.2021 die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.

Das Bedingte Kapital 2019/​I beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2021 noch EUR 4.290.765,00.

Die Hauptversammlung vom 23.06.2021 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020/​I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021/​1), die teilweise Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2019/​I, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021/​II) und die Änderung der §§ 1 (Firma), 4 (Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) und 9 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung und Amtsdauer) der Satzung beschlossen.

Das Genehmigte Kapital vom 02.07.2020 (Genehmigtes Kapital 2020/​I) wurde aufgehoben.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2021 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 22.06.2026 gegen Bar- und/​oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.963.372,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2021/​I).

Das Bedingte Kapital vom 03.07.2019 (Bedingtes Kapital 2019/​I) beträgt nach teilweiser Herabsetzung noch EUR 360.000,00.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2021 um EUR 4.016.902,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/​I).

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2021 um EUR 586.470,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/​II).

Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 23.06.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 2.481.686,00 auf EUR 12.408.431,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 16.09.2021 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.

Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 23.06.2021 erteilten Ermächtigung ist eine weitere Erhöhung des Grundkapitals um EUR 977.453,00 auf EUR 13.385.884,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.11.2021 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.

Das Genehmigte Kapital vom 23.06.2021 (Genehmigtes Kapital 2021/​I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 1.504.233,00.

Die Gesellschaft hat mit Vertrag vom 14.01.2021 ein Convertible Bond Programm über Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 8.400.000,00, abrufbar in 8 Tranchen zu je EUR 1.050.000,00, innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten abgeschlossen. Diese sind in bis zu 840 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von je EUR 10.000,00 aufgeteilt und in neue Aktien wandelbar. Im Berichtsjahr wurden 4 Tranchen à EUR 1.050.000,00 gezeichnet, von welchen insgesamt EUR 1.750.000,00 in 152.207 Aktien gewandelt wurden. Die Kapitalerhöhung wurde am 16.07.2021 eingetragen.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Abschluss- und Prüfungskosten (EUR 216.818,00), Vorstandsvergütungen (EUR 300.000,00), Vorstandsboni (EUR 67.000,00) und Aufsichtsratsvergütungen (EUR 70.000,00).

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis 1 Jahr.

V. Sonstige Angaben

Personalstand

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.

Organmitglieder

Vorstand

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Herr Markus Cserna, Unternehmer, Langenzersdorf

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Herr Frank von Seth, Unternehmer, Wien

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Herr Michael Sieghart, Unternehmer, Wien (bis 31.12.2021)

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Herr Martin Wachter, Unternehmer, Maria Enzersdorf (vom 01.12.2021 bis 15.12.2021)

Aufsichtsrat

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Herr Gerd Alexander Schütz, Unternehmer, Wien (seit 05.01.2021 bis 31.12.2021)

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Herr Stefan Schütze, Jurist, Frankfurt

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Herr Dr. Lucas Prunbauer, Jurist, Wien

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Frau Alexandra Reich, Unternehmerin, Wermatswil, Schweiz (seit 23.06.2021)

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Herr Trevor Traina, Unternehmer, San Francisco, USA (seit 23.06.2021)

München, 21. April 2022

Vorstand CYAN AG

gez. Frank von Seth

gez. Markus Cserna

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresbaschluss der Cyan AG, München, wurde in der Hauptversammlung am 22. Juni 2022 festgestellt.