DATRON AG

Mühltal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

DATRON AG

Mühltal

WKN AOV9LA / ISIN DE000AOV9LA7

Ordentliche Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre der

DATRON AG

zu der am 30. Juni 2017 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung

im Welcome Hotel Darmstadt

Karolinenplatz 4

64289 Darmstadt

mit Beginn um

10:00 Uhr MESZ ein.

Tagesordnung

Top 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Top 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 2.108.293,55 € wie folgt zu verwenden:

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a) Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 € 598.953,00
b) Einstellung in die Gewinnrücklage € 1.500.000,00
c) Gewinnvortrag € 9.340,55
Bilanzgewinn € 2.108.293,55

Beim angegebenen Gesamtbetrag für die Gewinnausschüttung sind die 3.993.020 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands vom 31.03.2017 und des Aufsichtsrats am 27.04.2017 vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Für den Fall, dass sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung lindert, wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer unveränderten Dividende von € 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie den nicht auf dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns in den Gewinnvortrag einzustellen.

Top 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Top 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Top 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Heim Dipl.-Kfm. Horst Zang, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rodgau, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 und sofern gesetzlich die Aufstellung und Prüfung eines Konzernabschlusses vorgeschrieben ist, auch zum Konzernabschlussprüfer, zu bestellen.

Top 6

Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a)

Die Gesellschaft wird ermächtigt, vom Tag der Beschlussfassung an fdl. fünf Jahre, also bis zum 29. Juni 2022, bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder bereits besitzt, nicht mehr als 10 % des jeweils bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft ausmachen.

b)

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden,

c)

Der Erwerb erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Rückkaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten.

aa) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (jeweils ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft all der Wertpapierbörse Frankfurt am Main an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

bb) Erfolgt der Erwerb im Wege eines öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der Gesellschaft oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten. dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Ergeben sich nach Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. nach der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Kursabweichungen vom gebotenen Kauf-bzw. Verkaufspreis bzw. den Grenzwerten der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden Kurs vor Veröffentlichung der Anpassung; die 10 %n-Grenze für das über-oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden.

Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu einschließlich 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.

d)

Der Vorstand wird ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, neben der Veräußerung über die Börse wie folgt zu verwenden:

aa) Der Vorstand kann die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter gleichzeitiger Herabsetzung des Grundkapitals einziehen. ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, und die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anpassen. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

bb) Der Vorstand kann die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder den Freiverkehr oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußern, soweit diese Aktien zu einem Preis veräußert oder für eine Gegenleistung übertragen werden, welcher bzw. welche den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit neuen Aktien. die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben worden sind, insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung oder des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals — falls letzteres geringer ist — nicht überschreiten darf. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen.

cc) Der Vorstand kann die Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen oder Unternehmensteilen als Gegenleistung anbieten und übertragen; das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen.

dd) Der Vorstand kann die Aktien Mitarbeitern der Gesellschaft oder Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zum Erwerb anbieten und übertragen; das Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen.

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 2.108.293,55 wie folgt zu verwenden:

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a) Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 € 598.953,00
b) Einstellung in die Gewinnrücklage € 1.500.000,00
c) Gewinnvortrag € 9.340,55
Bilanzgewinn € 2.108.293,55

Beim angegebenen Gesamtbetrag für die Gewinnausschüttung sind die 3.993.020 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands vom 31.03.2017 und des Aufsichtsrats am 27.04.2017 vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Stückaktien berücksich-

Der Vorsitzende kam sodann zur Abstimmung über die Punkte 2 bis 8 der Tagesordnung.

Der Vorsitzende bat die Abstimmhelfer, die Stimmabschnitte einzusammeln.

Der Vorsitzende stellte nach Befragen fest, dass keine weiteren Stimmabgaben gewünscht sind und schloss damit die Abstimmung. Er bat, die Ein- und Ausgänge wieder zu öffnen.

In der Folge wurden die Stimmabschnitte elektronisch mit der vorhandenen Software ausgewertet. Der Vorsitzende stellte fest, dass die Präsenz unverändert geblieben sei.

Der Vorsitzende gab sodann die einzelnen Ergebnisse bekannt:

Zu Tagesordnungspunkt 2:

Der Vorsitzende stellte fest:

Es waren 3.242.213 stimmberechtigte Aktien präsent, das sind 81,06 % des Grundkapitals von 4.000.000 €.

Der Vorsitzende gab das Abstimmungsergebnis wie folgt bekannt:

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Ungültig waren: 0 Stimmen  
Enthaltungen: 0 Stimmen  
Neinstimmen: 100 Stimmen entsprechend weniger als 0,01 %
Jastimmen: 3.242.113 Stimmen entsprechend mehr als 99,99 %

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 2 wie im Bundesanzeiger vom 18.05.2017 veröffentlicht mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen habe.

Zu Tagesordnungspunkt 3:

Der Vorsitzende stellte fest: Es waren 617.727 stimmberechtigte Aktien präsent, das sind 15,44 % des Grundkapitals von 4.000.000 €.

Der Vorsitzende gab das Abstimmungsergebnis wie folgt bekannt: