DCI Database for Commerce and Industry Aktiengesellschaft
Starnberg
ISIN: DE0005295307 // WKN: 529530
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 19.05.2010, um 10.00 Uhr
im Hotel Vier
Jahreszeiten Starnberg, Münchner Str. 17, 82319 Starnberg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009
und des gebilligten Konzernabschlusses der DCI Database for Commerce
and Industry Aktiengesellschaft zum 31.12.2009, des Lageberichts für
die DCI Database for Commerce and Industry Aktiengesellschaft und
des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
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Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt.
Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen
Beschluss zu fassen.
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2.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
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4.
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Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2010
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2010 Herrn Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Dirk
Klatt, Mühlenweg 40, 56567 Neuwied, zu wählen.
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5.
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Wahlen zum Aufsichtsrat
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Das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder erlischt mit Beendigung
dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95,
96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl
der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann
eine kürzere Amtszeit bestimmen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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a)
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thorsten Köster, Vorstand
der IT Advantage AG in Nürtingen, wohnhaft Grasbrunn, bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2010 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Köster
ist derzeit nicht Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats
oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums
von Wirtschaftsunternehmen.
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b)
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Rainer Friedlein, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
in der Sozietät Friedlein Endrich Stein in München, wohnhaft Gräfelfing,
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2010 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Friedlein ist derzeit nicht Mitglied eines anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.
Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist vorgesehen, Herrn
Friedlein zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.
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c)
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Friedbichler, geschäftsführender
Gesellschafter der Marc Antón Medien, Marketing und Video GmbH in
Neusäß, wohnhaft Neusäß/Westheim, bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt, in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Friedbichler ist derzeit
nicht Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats
oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums
von Wirtschaftsunternehmen.
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6.
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Beschlussfassung über Satzungsänderungen
a)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
‘Der in der Hauptversammlung vom 27. Mai 2009 unter dem Tagesordnungspunkt
8d) gefasste Beschluss zur Änderung der Satzung, welcher bislang noch
nicht zur Eintragung im Handelsregister angemeldet wurde, wird abgeändert
und erhält folgenden Wortlaut:
‘§ 17 der Satzung wird in der Überschrift am Ende um den Zusatz
‘Übermittlung von Mitteilungen’ sowie um einen neuen Absatz 5 ergänzt,
der folgenden Wortlaut hat:
‘
Die Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 AktG und § 128
AktG wird auf den Weg der elektronischen Kommunikation beschränkt.
Der Vorstand ist – ohne dass hierauf ein Anspruch besteht – berechtigt,
Mitteilungen auch in Papierform zu versenden.
”
Der von der Hauptversammlung am 27. Mai 2009 unter Tagesordnungspunkt
8d) gefasste Beschluss lautete bislang wie folgt:
‘§ 17 der Satzung wird in der Überschrift am Ende um den Zusatz
‘Mitteilungen nach § 125 AktG’ sowie um einen neuen Absatz 5 ergänzt,
der folgenden Wortlaut hat:
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‘
Mitteilungen nach § 125 AktG, welche ein Kreditinstitut
an die Aktionäre zu übermitteln hat, erfolgen ausschließlich auf dem
Weg der elektronischen Kommunikation
.’
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b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
‘§ 18 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird ersatzlos aufgehoben.’
§ 18 Abs. 2 Satz 2 der Satzung lautet bisher wie folgt:
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‘
Die Gesellschaft kann bestimmen, dass Vollmachten mittels
elektronischer Medien oder per Telefax erteilt werden können und die
Art der Einberufung im Einzelnen in der Einladung zur Hauptversammlung
regeln.
‘
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend benannten Adresse
anmelden und für die bei der Gesellschaft ein besonderer, durch das
depotführende Institut ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes
eingereicht wird. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den
Beginn des Mittwoch, 28. April 2010, 0.00 Uhr, zu beziehen und muss
der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der nachfolgend
benannten Adresse bis spätestens Mittwoch, den 12. Mai 2010 zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform
und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
DCI Database for Commerce and Industry AG
c/o Haubrok Corporate
Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax:
089/ 210 27 289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Gemäß § 123 Abs. 3 Aktiengesetz gilt im Verhältnis zur DCI Database
for Commerce and Industry AG für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder
der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach
dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme
an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des
maßgeblichen Anteilsbesitzes wird in diesem Fall durch das depotführende
Institut vorgenommen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können
ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung
unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig erfolgen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut,
noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz
gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts
bevollmächtigt wird. Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an
Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen
(§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 Aktiengesetz) sowie Aktionärsvereinigungen
oder Personen im Sinne § 135 Abs. 8 Aktiengesetz erteilt, besteht
kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf
nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches
die Gesellschaft hierfür bereit hält. Es befindet sich auf der Rückseite
der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und
Nachweiserbringung erhält, und steht auch unter
http://www.dci.de/unternehmen/dci-ag/investor-relations/hauptversammlung.html
zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der
DCI Database for Commerce and Industry AG an die Adresse DCI Database
for Commerce and Industry AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH, Landshuter
Allee 10, 80637 München, per Telefax unter der Telefaxnummer 089/210
27 289 oder auch elektronisch an die E-Mail-Adresse vollmacht@haubrok-ce.de
übermittelt werden.
Stimmrechtsvertreter
Als besonderen Service bietet die DCI Database for Commerce and
Industry AG ihren Aktionären wieder an, sich durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu
lassen. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt
werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme
enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegen.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte
zur Hauptversammlung.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular
zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter
der Internetadresse http://www.dci.de/unternehmen/dci-ag/investor-relations/hauptversammlung.html
zum Download zur Verfügung oder können direkt bei der Gesellschaft
unter der Anschrift: DCI Database for Commerce and Industry AG c/o
Haubrok Corporate Events GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München,
per Telefax unter der Telefaxnummer 089/ 210 27 289 oder auch per
E-Mail an vollmacht@haubrok-ce.de angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter sind
bis möglichst Dienstag, den 18. Mai 2010, 12.00 Uhr, – bei der Gesellschaft
bei oben genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehend
– zurückzusenden, andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und
in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung mit der Ausübung
des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Einsehbare Unterlagen
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht, der
Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das
Geschäftsjahr 2009 sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB können im Internet unter http://www.dci.de/unternehmen/dci-ag/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausgelegt.
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten
Angaben und Erläuterungen ist über die Internetseite der Gesellschaft
http://www.dci.de/unternehmen/dci-ag/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich. Gleiches gilt auch für die weiteren Informationen nach
§ 124 a Aktiengesetz, die ebenfalls über die Internetseite der Gesellschaft
http://www.dci.de/unternehmen/dci-ag/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich sind. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127, § 131 Aktiengesetz)
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht
500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der DCI Database for Commerce and Industry
AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 18. April
2010 bis 24.00 Uhr zugehen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (entscheidend ist der
Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis (einschließlich)
zur Absendung der Antragstellung gehalten haben.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten:
DCI Database for Commerce and Industry AG
c/o Haubrok Corporate
Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://www.dci.de/unternehmen/dci-ag/investor-relations/hauptversammlung.html
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich
zu richten an
DCI Database for Commerce and Industry AG
c/o Haubrok Corporate
Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax:
089/ 210 27 298
Die DCI Database for Commerce and Industry AG wird alle Gegenanträge
zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und
Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer Begründung
(diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht erforderlich)
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
http://www.dci.de/unternehmen/dci-ag/investor-relations/hauptversammlung.html
veröffentlichen, wenn sie der DCI Database for Commerce and Industry
AG spätestens bis zum 4. Mai 2010 bis 24.00 Uhr unter der oben genannten
Adresse zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie
während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur
Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes (Tagesordnungspunkt 5) und zur
Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 4) auch ohne vorherige
und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs.
2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 Aktiengesetz) und Auskunftsrechten (§ 131
Aktiengesetz) der Aktionäre können im Internet unter
http://www.dci.de/unternehmen/dci-ag/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 8.464.592,00 und ist eingeteilt in 8.464.592
Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte an der Gesellschaft
im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im elektronischen Bundesanzeiger beträgt damit jeweils 8.464.592.
Aus von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d Aktiengesetz
zuzurechnenden eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden;
zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im elektronischen Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien.
Starnberg, im April 2010
DCI Database for Commerce and Industry AG
Der Vorstand
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