DVS TECHNOLOGY AG

Dietzenbach

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

DVS TECHNOLOGY AG, DIETZENBACH

A K T I V A

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31.12.2020 
EUR
31.12.2019 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 72.448.857,96 76.940.008,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 424.243,68 359.316,50
II. Sachanlagen 5.798.029,27 6.010.116,00
III. Finanzanlagen 66.226.585,01 70.570.576,01
B. UMLAUFVERMÖGEN 45.666.967,86 31.992.148,39
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.138.952,23 31.704.395,17
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 28.555.822,57 (Vorjahr: EUR 20.035.370,87)
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 528.015,63 287.753,22
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 347.986,69 364.134,05
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 1.108.058,00 812.004,00
119.571.870,51 110.108.294,95

P A S S I V A

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31.12.2020 
EUR
31.12.2019 
EUR
A. EIGENKAPITAL 73.668.702,44 72.567.734,44
I. Gezeichnetes Kapital 25.000.000,55 25.000.000,55
II. Kapitalrücklage 50.637.085,25 50.637.085,25
III. Gewinnrücklagen 585.994,84 585.994,84
IV. Bilanzverlust -2.554.378,20 -3.655.346,20
B. RÜCKSTELLUNGEN 252.963,31 435.388,63
C. VERBINDLICHKEITEN 45.396.951,24 36.845.310,63
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 15.486.951,44 (Vorjahr: EUR 6.605.310,61)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 187.987,52 217.068,35
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 65.266,00 42.792,90
119.571.870,51 110.108.294,95

DVS TECHNOLOGY AG, FRANKFURT AM MAIN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

DVS TECHNOLOGY AG, Sitz in Dietzenbach

Amtsgericht: Offenbach am Main

Handelsregisternummer: HRB 50187

A. Allgemeine Angaben

1. Rechnungslegungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Akiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

2. Angaben nach § 264 Abs.2 HGB

Im Rahmen der Finanzierung der Gesellschaft mit der in den Konsortialdarlehensvertrag einbezogenen Konzerngesellschaften wurde für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 29.06.2021 eine Covenant Holiday Periode vereinbart. Als Ersatzcovenant wurde eine Mindestliquiditätsreserve festgelegt. Zum 31.12.2020 wurde der Ersatzcovenant eingehalten. Nach der derzeigen Entwicklung der Konzerngesellschaften gehen wir davon aus, das mit keiner Kündigung bzw. Haftungsinanspruchnahme zu rechnen ist. Im Falle eines nicht erreichen der Kennzahlen wurde von dem Bankenkonsortium die Verlängerung des Waivers angeboten.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind die handelsrechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:

2. Anlagevermögen

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden aufgrund der Aktivierung von Entwicklungskosten mit ihren Herstellkosten aktiviert, soweit sie bei der Entwicklung anfallen. Sie umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Produktionsbeginn über die vorgesehene Laufzeit.

Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände und das abnutzbare Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € werden sofort abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung enfallen, werden nicht einbezogen.

Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden zu Anschaffungskosten bilanziert.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalbeträgen bewertet.

4. Aktive und passive latente Steuern

Aktive und passive latente Steuern werden für zu erwartende Steuerminderungen und für zu erwartende Steuermehrbelastungen nachfolgender Geschäftsjahre angesetzt, sofern sie aus unterschiedlichen Wertansätzen einzelner Bilanzposten resultieren. Grundsätzlich können sich diese Bewertungsunterschiede zwischen der nationalen Steuerbilanz und der nationalen Handelsbilanz sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen ergeben. Buchungen latenter Steuern erfolgen unter Ansatz des Steuersatzes für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

7. Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HS. 2 HGB nicht angewendet.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2020 im Einzelnen gemäß dem Anlagespiegel entwickelt.

a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Bei den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um eine Messe-App, die nach der tatsächlichen Nutzung auf zwei Jahre abgeschrieben wird.

Bei den entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich hauptsächlich um die Erweiterung des Programms Diamant sowie die Erweiterung der Konsolidierungssoftware LucaNet, die Digitalisierung der Eingangsrechnungen.

b) Sachanlagen

Bei den Zugängen in den Sachanlagen handelt es sich hauptsächlich um Zugänge im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

c) Finanzanlagen

Der Anteil an der Gesellschaft Heyligenstaedt wurden am 28. Dezember 2020 verkauft.

Es sind Strategien und Maßnahmen geplant und werden in 2021 vollzogen, durch die eine Optimierung der Struktur in den Finanzanlagen erfolgt.

2. Angaben zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 16 AktG über verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungen, bei denen die DVS TECHNOLOGY AG mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt bzw. im Wirtschaftsjahr besaß, ersichtlich.

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T€ T€ T€
Verbundene Unternehmen Sitz Anteil % Kapital EK GuV
DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH (1) Dietzenbach 100,00 1.025 2.608 -1.933
PITTLER T&S GmbH (2) Dietzenbach 100,00 3.500 6.046 579
Diskus-PITTLER Grundstücksgesellschaft mbH Dietzenbach 80,00 2.000 3.296 123
Diskus Erste Grundstücksgesellschaft mbH Dietzenbach 80,00 400 603 31
Diskus Zweite Grundstücksgesellschaft mbH Dietzenbach 80,00 400 948 53
Werkzeugmaschinenbau Ziegenhain GmbH (1) Schwalmstadt 100,00 3.500 7.100 -110
Günter Rothenberger Industries GmbH Dietzenbach 74,90 10.000 48.941 -369
BUDERUS-Schleiftechnik GmbH (1) Aßlar 94,80 6.550 13.969 -4.464
PRÄWEMA Antriebstechnik GmbH (1) Eschwege 100,00 15.000 31.978 5.090
NAXOS-DISKUS Schleifmittelwerke GmbH (1) Butzbach 100,00 4.000 8.072 752
DVS-Technology GmbH (2) Krauthausen 93,08 53.000 114.876 -1.077
DVS Productions GmbH (1) Krauthausen 100,00 300 3.500 212
DVS Technology Europe GmbH Sinsheim 100,00 28 581 61
HEID Beteiligungs GmbH Krauthausen 100,00 26 18 4
HEID Magdeburg Grd. GmbH & Co. KG Krauthausen 100,00 100 1.229 10
Maschintec Produktion GmbH Krauthausen 100,00 4.601 331 3.627
Grundstücksverwaltung Krauthausen GmbH Krauthausen 63,61 710 1.570 142
Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH (1) Sinsheim 90,00 2.500 2.700 135
DVS Innovation GmbH Eschwege 100,00 1.500 1.670 -130
DVS Real Estate GmbH Dietzenbach 100,00 25 64 -112
DVS Tooling GmbH Dietzenbach 51,00 25 3.629 84
DVS ASIA Co., Ltd. (2) Hong Kong 100,00 5 433 -14
DVS Production South GmbH Kürnbach 75,00 300 569 2.664
DVS Tools & Components GmbH Dietzenbach 100,00 110 226 -29
DVS Technology America, Inc. Plymouth (USA) 100,00 273 4.751 1.010
DVS Universal Grinding GmbH Butzbach 100,00 25 127 -196
DVS ASIA II Co., Ltd. (3) Hong Kong 100,00 25 859 -6
DVS Precision Components (Taicang) Co.Ltd. China 100,00 857 442 -57
rbc-robotics GmbH Bad Camberg 60,00 77 512 37
DVS Technology (Taicang) Co. Ltd. China 70,00 505 1.533 549
DVS Technology (Shenyang) Co. Ltd. (4) China 50,00 912 1.756 46

(1) Organgesellschaft, ausgewiesen ist das Ergebnis vor Ergebnisabführung

(2) Organträger, ausgewiesen ist das Ergebnis nach Ergebniszurechnung i.H.v. -1.539 T€

(3) Ausweis des Eigenkapitals einschloeßlch Zuzahlungen i.H.v. 445 T€ nach deutschem Recht gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

(4) Joint Venture

3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die Salden der Verrechnungskonten und Darlehen im Beteiligungsbereich. Die Ansprüche resultieren aus erbrachten Leistungen bzw. Liquiditätsvorlagen zur Abdeckung des Finanzierungsbedarfes unter Einbeziehung der Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2020. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten eine Forderung gegenüber der BUDERUS-Schleiftechnik GmbH in Höhe 4.833 T€. Die BUDERUS-Schleiftechnik GmbH weist einen Verlust in Höhe von 4.464 T€ aus. Der Vorstand hat die WP Hoffmann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem Gutachten per 31. März 2021 beauftragt für die BUDERUS-Schleiftechnik GmbH ein Going-Concern-Gutachten zu erstellen sowie die Werthaltigkeit der Forderung der DVS TECHNOLOGY AG zu beurteilen. Es wurden mehrere Szenarien in den Planungsrechnungen dargestellt. Nach der Auffassung des Vorstands sind die Forderungen werthaltig, weil im Fall eines base case Szenario für die BUDERUSSchleiftechnik GmbH, die Gesellschaft in der Lage sein könnte die Forderung zu bedienen. Im worst case und stress case Szenario sind Ergebnisverbesserungen zu erwarten, die außerhalb des Prognosezeitraums liegen. Für diese beiden Szenarien läge zumindest vorübergehende Wertminderungen vor. Nach Auffassung des Vorstands ist die Erreichung der base case Planzahlen aufgrund der aktuellen Entwicklung unter Berücksichtigung der Auftragseingänge wahrscheinlich.

4. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Forderungen aus Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie geleistete Anzahlungen.

5. Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern betreffen unterschiedliche Wertansätze zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz sowie aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird jeweils eine Einschätzung getroffen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass diese in Zukunft tatsächlich realisierbar sind; hierfür wird eine steuerliche Ergebnisprognose für einen Zeitraum von 5 Jahren herangezogen. Zum 31.12.2020 bestehen zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähige inländische Verlustvorträge in Höhe von 5.300 T€ für Körperschaftsteuer sowie 2.043 T€ für Gewerbesteuer. Die aktiven latenten Steuern auf diese Verlustvorträge betragen 1.108 T€.

Der Ergnisabführungsvertrag mit der Diskus Werke Schleiftechnik GmbH wurde zum 31.12.2020 gekündigt. Somit mussten die aktiven latenten Steuern resultierend aus handelsrechtlichen Differenzen zu den steuerlichen Wertansätzen aus dem Rückstellungsbereich aufgelöst werden.

Entwicklung der latenten Steuern

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TEUR 01.01.2019-31.12.2019 Zuführung Verbrauch/​Auflösung 01.01.2020-31.12.2020 Veränderung in %
Aktive latente Steuern
Steuerliche Verlustvorträge 683 425 1.108 -425 -38,36
Steuerabgrenzung für Bewertungsunterschiede 129 0 129 0 129
Gesamt 812 425 129 1.108 -296 -26,71

6. Eigenkapital

Das Grundkapital ist zum Bilanzstichtag 31.12.2020 in 9.677.413 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt und beträgt 25.000.000,55 €. Die Entwicklung des Bilanzgewinns wird nachfolgend dargestellt:

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T€ T€
2020 2019
Bilanzverlust/​-gewinn zum 01.01. -3.655 4.719
Ausschüttung 0 -2.419
Jahresfehlbetrag/​ -überschuss 1.101 -5.955
Bilanzverlust/​-gewinn zum 31.12. -2.554 -3.655

Von dem Bilanzverlust in Höhe von -2.554 T€ unterliegt ein Betrag in Höhe von 1.260 T€ der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 28 HGB. Im Wesentlichen resultiert der ausschüttungsgesperrte Betrag aus dem Aktivüberhang latenter Steuern sowie den selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.07.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 01.07.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 12.499.998,99 € gegen Bar- und/​oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei die neuen Aktien grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten sind (Genehmigtes Kapital 2017/​I).

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten stichtagsbedingte Verpflichtungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie Umsatzsteuer. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von 3.670 T€ (Vj. 4.560 T€). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 6.450 T€ (Vj. 6.660 T€) sind durch Grundschulden besichert. Im Rahmen der Finanzierung der Gesellschaft mit der in den Konsortialdarlehensvertrag einbezogenen Konzerngesellschaften wurde für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 29.06.2021 eine Covenant Holiday Periode vereinbart. Als Ersatzcovenant wurde eine Mindestliquiditätsreserve festgelegt. Zum 31.12.2020 wurde der Ersatzcovenant eingehalten. Nach der derzeigen Entwicklung der Konzerngesellschaften gehen wir davon aus, das mit keiner Kündigung zu rechnen ist. Im Falle eines nicht erreichen der Kennzahlen wurde von dem Bankenkonsortium die Verlängerung des Waivers angeboten.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen EUR 29.909.999,80 (Vorjahr: EUR 30.239.999,99).

8. Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern betreffen unterschiedliche Wertansätze zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz.

Die passiven Steuern in Höhe von 43 T€ die aus den handelsrechtlichen Differenzen zu den steuerrechtlichen Wertansätzen der selbsterstellten immateriellen Wirtschaftsgütern der Organgesellschaft resultieren, wurden wegen der Kündigung des Ergebnisabführungsvertrages aufgelöst.

Entwicklung der latenten Steuern

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TEUR 01.01.2019-31.12.2019 Zuführung Verbrauch/​Auflösung 01.01.2020-31.12.2020 Veränderung in %
Passive latente Steuern
Steuerabgrenzung für Bewertungsunterschiede 43 65 43 65 -22 -33,85
Gesamt 43 65 43 65 -22 -33,85

9. Kompensatorische Bewertungseinheiten

Die derivativen Finanzgeschäfte werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurden, werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der Einschätzung der Bank über den Wert des betreffenden Finanzinstruments unter den vorherrschenden Marktbedingungen und leitet sich ab, entweder vom Mid MarketPreis oder, wenn als Geld- und Briefkurs ausgedrückt vom indikativen Preis, zu dem die Bank das Finanzinstrument beendet und abgeschlossen bzw. zurückgekauft und verkauft hätte, und zwar jeweils zum Geschäftsschluss bzw. zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt am relevanten Finanzplatz am jeweils angegebenen Bewertungstag. Daraus resultierende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Von den zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von nominal 16.450 T€ werden 16.450 T€ in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Davon entfallen 16.450 T€ auf Zinssicherungsgeschäfte (Zinsswaps). Die Zinsswaps werden insbesondere eingesetzt, um das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Darlehen zu minimieren. Die Nominalwerte und Marktwerte der derivaten Finanzinstrumente werden mit dem variabel verzinslichen Teil der Konsortialdarlehen zu einer kompensatorischen Bewertungseinheit zusammengefasst:

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in T€ Laufzeit Nominalwert Marktwert 31.12.2020 Kompensation der Bewertungseinheit
Zinsswap 30.09.2021 5.000 4.964 -36
Zinsswap 30.09.2021 5.000 4.974 -26
Zinsswap 30.12.2030 4.520 4.131 -389
Zinsswap 30.06.2034 1.930 1.875 -55
16.450 15.944 -506

Die Berechnung der Marktwerte der Derivate erfolgt nach von den Banken eigenentwickelten Modellen.

E. Erläuterungen Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Angaben wurde gem. § 326 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet.

F. Sonstige Angaben

1. Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat unter Angabe der Mandate in gesetzlich zu bildenen Aufsichtsgremien und anderen Kontrollgremien i.S.v. § 125 Abs.1 S. 5 AktG

Dr. Steen Rothenberger, Diplom-Kaufmann, Bad Homburg v.d.H.

Geschäftsführer der ROTHENBERGER 4xS Holding GmbH

Vorsitzender des Aufsichtsrates der DVS TECHNOLOGY AG

Sonstige Mandate:

- Vorsitzender des Aufsichtsrates

der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

- Geschäftsführer

der ROTHENBERGER 4xS Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main

Dr. Philipp Mohr, Oberursel

Managing Director, William Blair & Company L.L.C., Frankfurt am Main

Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates der DVS TECHNOLOGY AG

Günter Rothenberger, Bad Homburg v.d.H.

Geschäftsführer der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH

Sonstige Mandate:

- Geschäftsführer der Günter Rothenberger Industries GmbH

- Vorstand der Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau

- Mitglied des Aufsichtsrat der Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Langen

Peter Heinz, Frankfurt am Main

Bankkaufmann, Sonstige Mandate:

- Mitglied des Aufsichtsrates

der AVECO Holding AG, Frankfurt am Main

- Mitglied des Aufsichtsrates

der Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau

Meinert Hahnemann, Stuttgart

Berater, Sonstige Mandate:

- Mitglied des Aufsichtsrates

der ROTHENBERGER AG, Kelkheim

Dr. Sven Rothenberger, Diplom-Kaufmann, Bad Homburg v.d.H.

Vorstandsvorsitzender der a.a.a. allgemeine anlageverwaltung AG

Sonstige Mandate:

- Geschäftsführer

der ROTHENBERGER 4xS Holding GmbH, Frankfurt am Main

Vorstand

Josef Friedrich Preis, Dipl.-Ingenieur, Vorsitzender

Axel Loehr, Dipl.-Wirtschaftsingenieur bis 30. Juni 2020

Stefan Menz, LL.M., CVA ab 01. Juli 2020

Bernd Rothenberger, Dipl.-Kaufmann

Mario Preis, Dipl.-Ingenieur

Dr. Christoph Müller-Mederer, Dipl.-Ingenieur ab 01.04.2021

2. Abschlussprüferhonorar:

Von den Befreiungen gem. § 285 I Nr.17 HGB machen wir Gebrauch.

3. Haftungsverhältnisse

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen:

Zur Ablösung von Darlehen und zur Refinanzierung der DVS TECHNOLOGY GROUP konnte die DVS TECHNOLOGY AG am 09.09.2019 einen strukturierten, 5-jährigen Konsortialdarlehensvertrag mit einem Bankenkonsortium abschließen.

Gemäß § 251 HGB bestehen Haftungsverhältnisse (Haftungsverbund) aus dem Konsortialdarlehensvertrag vom 09.09.2019 der DVS TECHNOLOGY AG für eine gesamtschuldnerische Bürgschaftsverpflichtung gegenüber den Finanzierungspartnern des Bankenkonsortiums.

Für die zum Bilanzstichtag bestehenden Finanzverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen des DVS TECHNOLOGY AG Konzerns haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch neben anderen Garanten und Sicherheitengebern wie folgt:

1. Gegenüber den Gläubigern verbundener Unternehmen in Höhe von 142.025 T€.

2. Aus bilateralen Inanspruchnahmen verbundener Unternehmen in Höhe von 20.400 T€.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Zusammenhang mit der Einbringung des operativen Geschäftes in die DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH gemäß Vertrag vom 30. Juni 1992 hat die DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH die im Außenverhältnis primär verpflichtete DVS TECHNOLOGY AG im Innenverhältnis von allen Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vor dem 30. Juni 1992 ausgeschiedenen Mitarbeiter der DVS TECHNOLOGY AG freigestellt. Die im Außenverhältnis bei der DVS TECHNOLOGY AG verbliebene Primärverpflichtung hat den Charakter einer Eventualverbindlichkeit. Der Barwert dieser Pensionsverpflichtung beträgt zum 31. Dezember 2020 336 T€ (i.Vj. 357 T€). Ferner bestehen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen in Höhe von 983 T€ (i.Vj. 822 T€), davon gegenüber verbundenen Unternehmen 165 T€.

5. Außerbilanzielle Geschäfte

Im Rahmen von einem Sales-and-lease-back-Vertrag wurde Hardware/​zentrale Infrastruktur verkauf und wieder angemietet.

Sale-and-lease-back 2020

(in Euro)

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Leasinggegenstand Sale Leasingbeginn Leasingende Finanzielle Verpflichtung Gesamt Finanzielle Verpflichtung p.a.
Soft- und Hardware 235.509,49 01.12.2020 30.11.2025 231.522,55 47.843,28
Gesamtsumme 235.509,49 231.522,55 47.843,28

6. Organschaft

Zwischen der DVS TECHNOLOGY AG und der DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag dieser wurde mit Kündigung vom 02.06.2020 und Eintragung ins Handelsregister zum 31.12.2020 beendet. Die DVS TECHNOLOGY AG ist umsatzsteuerlicher Organträger der Organgesellschaften DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH und der PITTLER T&S GmbH.

7. Beschäftigte

Die Gesellschaft hat durchschnittlich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 26 (Vj. 28) angestellte Mitarbeiter/​-innen beschäftigt.

8. Konzernverhältnisse

Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt ist die ROTHENBERGER 4xS Holding GmbH, Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 102182.

Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger (eBanz).

9. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Der Corona-Virus hat sich mittlerweile in den führenden Nationen weltweit verbreitet. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind derzeit noch nicht zu beziffern.

Dietzenbach, den 26. April 2021

Vorstand der DVS TECHNOLOGY AG

Josef Friedrich Preis Stefan Menz Bernd Rothenberger Mario Preis

Vorsitzender

Dr. Christoph Müller-Mederer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands regelmäßig überwacht und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Er war in Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Unternehmen frühzeitig eingebunden.

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig, umgehend und umfassend schriftlich und mündlich über die Lage der Gesellschaft, ihrer Tochtergesellschaften und über die grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik durch den Vorstand unterrichtet. Dies erfolgte durch schriftliche und mündliche Berichte, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats erstattet wurden. Die Grundlage dafür bilden ein monatliches Berichtswesen und ein konsolidiertes Quartals-Reporting, das den Aufsichtsratsmitgliedern regelmäßig zur Verfügung gestellt wird und die aktuelle Situation der einzelnen Gesellschaften und des gesamten Konzerns darstellt. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und mit dem Vorstand erörtert. Dabei hat er sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Führung des Unternehmens durch den Vorstand überzeugt.

Im Jahr 2020 ist der Aufsichtsrat zu sieben Sitzungen zusammengekommen. In ihrem Verlauf hat er sich anhand der schriftlichen und mündlichen Berichterstattung des Vorstands eingehend über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens, die Strategie und ihre Umsetzung sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und darüber beraten. Dabei wurde die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen, insbesondere ihre Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Liquiditätslage, ausführlich erörtert. Im Jahr 2020 wurden drei zusätzliche Sitzungen abgehalten mit Sonderthemen aufgrund der herausfordernden wirtschaftlichen Situation in einer abkühlenden Weltkonjunktur, u. a. aufgrund der Corona-Krise. Die Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand waren bei allen Sitzungen vollzählig anwesend oder in Ausnahmefällen entschuldigt. Zwischen den Aufsichtsratssitzungen standen Vorstand und Aufsichtsrat in regelmäßigem Kontakt und haben sich persönlich oder telefonisch abgestimmt. Soweit es erforderlich war, wurden Aufsichtsratsbeschlüsse zusätzlich per Umlaufverfahren gefasst. Der Aufsichtsrat hat den Geschäften, die nach Gesetz und Satzung seiner Zustimmung unterliegen, zugestimmt. Hierzu gehören Entscheidungen und Maßnahmen, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens von grundlegender Bedeutung sind. Im Mittelpunkt der unternehmerischen Herausforderungen des Jahres 2020 stand ohne Zweifel die Corona-Krise, die eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Produktionsbetriebs und für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderte.

Damit verbunden war die Notwendigkeit, ein monatliches Berichtswesen in allen Unternehmen der Gruppe zu etablieren, das eine möglichst hohe Planungssicherheit hinsichtlich Ertrag und Liquidität bis Jahresende sicherzustellen hatte. Die Neubesetzung eines Vorstandsressorts und die Stärkung der Positionierung als weltweiter Anbieter von ganzheitlichen, umfassenden Lösungen waren weitere prägende Aufgaben des Jahres 2020; der Jahresabschluss 2019, Beschlussvorschläge und Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung 2020 und die Budgetierung für das Geschäftsjahr 2021 sind hier ebenso zu nennen. Den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der DVS TECHNOLOGY AG nach HGB sowie den DVS TECHNOLOGY AG Konzernabschluss nach HGB einschließlich des Berichts über die Lage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Dornbach GmbH, Bad Homburg, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für die DVS TECHNOLOGY AG und für den DVS TECHNOLOGY AG Konzern mit Datum 2. Juni 2021 versehen. Die Prüfberichte und die Abschlussunterlagen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der DVS TECHNOLOGY AG, den DVS TECHNOLOGY AG Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und ohne Einwendungen gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der DVS TECHNOLOGY AG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat gab es 2020 nicht. Im Vorstand der DVS TECHNOLOGY AG gab es mit der Berufung von Stefan Menz als CFO eine Neubesetzung. Im Berichtszeitraum wurden außerdem die Weichen für die Bestellung eines neuen CEO gestellt: Dr. Christoph Müller-Mederer wird diese Position ab 1. Juli 2021 ausfüllen.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Führungskräften der DVS TECHNOLOGY AG und ihrer Tochtergesellschaften für ihren Einsatz und die geleistete, herausfordernde Arbeit im Geschäftsjahr 2020.

Dietzenbach, im Juni 2021

Für den Aufsichtsrat

Dr. Steen Rothenberger

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2021 festgestellt.