DVS TECHNOLOGY AGDietzenbachJahresabschluss zum 31. Dezember 2021BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021DVS TECHNOLOGY AG, DIETZENBACHA K T I V A
P A S S I V A
DVS TECHNOLOGY AG, FRANKFURT AM MAIN ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021DVS TECHNOLOGY AG, Sitz in Dietzenbach Amtsgericht: Offenbach am Main Handelsregisternummer: HRB 50187 A. Allgemeine Angaben 1. Rechnungslegungsgrundsätze Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Erleichterungs- vorschriften für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 256 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Zwar wurden mit den Konsortialbanken vereinbarte Finanzkennziffern verfehlt, jedoch haben die Konsortialbanken auf Kündigungsmöglichkeiten per 31.12.2021, 30.06.2022 und bis zum 30.12.2022 verzichtet. Zu weiteren Annahmen und Risiken verweisen wir auf die Angaben im Konzernlagebericht der DVS Technology AG für 2021 unter 2. c) bb), 4. a) ff). 2. Angaben nach § 264 Abs.2 HGB Im Rahmen der Finanzierung der Gesellschaft mit der in den Konsortialdarlehensvertrag einbezogenen Konzerngesellschaften wurde für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 29.06.2021 eine Covenant Holiday Periode vereinbart. Als Ersatzcovenant wurde eine Mindestliquiditätsreserve festgelegt. Ab 30.06.2021 sind die Finanzkennzahlen des ursprünglichen Konsortialdarlehensvertrages wieder einzuhalten. Die mit allen Konsortialbanken vereinbarte Finanzkennziffer „erweiterter Verschuldungsgrad“ in Höhe von 5,5 (Financial Covenant) wurde zum 31.12.2021 überschritten. Aufgrund der vorliegenden Planzahlen des DVS Technology AG-Konzerns ist bereits davon auszugehen, dass auch zum 30.06.2022 ein Bruch der Financial Covenants droht. Zur Sicherstellung der Finanzlage wurden am 21.06.2022 Verhandlungen mit den Konsortialbanken aufgenommen, um einen Waiver für die Stichtage 31.12.2021, 30.06.2022, 31.12.2022 bis zum 29.06.2023 zu vereinbaren. Am 30.06.2022 haben die Konsortialbanken einen ersten Waiver für den Zeitraum 31.12.2021 bis 30.12.2022 genehmigt, mit der Auflage eine Mindestliquiditätsreserve ab sofort als Ersatzcovenant festzulegen mit der Maßgabe, dass bei dessen Unterschreiten ein Kündigungsgrund besteht. Mit einem zweiten Waiver, welcher bis zum 31.08.2022 abgeschlossen sein soll, ist beabsichtigt, auch den Zeitraum vom 31.12.2022 bis zum 29.06.2023 in abzusichern. Der zweite Waiver soll für den Fall der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage die Option einer Nachbesicherung enthalten. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass je nach interner bzw. externer Entwicklung das Risiko für einen erneuten Covenantverstoß ab dem 31.12.2022 vorliegen könnte, mit der möglichen Konsequenz einer Nachbesicherung. Aus jetziger Sicht können die Voraussetzungen zur Einhaltung des Ersatzcovenants von Seiten der Gesellschaft erfüIIt werden und es wird damit eine Finanzierung sichergestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind die handelsrechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt: 2. Anlagevermögen Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände beinhalten die Aktivierung von Entwicklungskosten mit ihren Herstellkosten. Sie umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear ab Betriebsbereitschaft über 10 Jahre gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB. Sämtliche Entwicklungskosten in Hohe von 879 T€ wurden aktiviert. Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände und das abnutzbare Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € werden sofort abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung entfallen, werden nicht einbezogen. Anteile an verbundenen Unternehmen, sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bilanziert. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalbeträgen bewertet. 4. Aktive und passive latente Steuern Aktive und passive latente Steuern werden für zu erwartende Steuerminderungen und für zu erwartende Steuermehrbelastungen nachfolgender Geschäftsjahre angesetzt, sofern sie aus unterschiedlichen Wertansätzen einzelner Bilanzposten resultieren. Grundsätzlich können sich diese Bewertungsunterschiede zwischen der nationalen Steuerbilanz und der nationalen Handelsbilanz sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen ergeben. Buchungen latenter Steuern erfolgen unter Ansatz des Steuersatzes für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2021 im Einzelnen gemäß dem Anlagespiegel entwickelt. a) Immaterielle Vermögensgegenstände Bei den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um eine Entwicklung einer DVS Edge Software Lösung, die es erlaubt Software- Applikationen nahe an den DVS Maschinen auszuführen und DVS Maschinen mit unterschiedlichen Cloud Lösungen zu verbinden, sowie auf einer digitalen Plattform Kunden die Möglichkeit schaffen, zur rechtzeitigen Zeit das richtige Werkzeug an der richtigen Maschine durch DVS Tochtergesellschaften zur Verfügung zu stellen. Ferner handelt es sich um die Entwicklung des neuen Internetauftritts der DVS Technology Group. Bei den entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich hauptsächlich um die Erweiterung des Programms Diamant sowie die Erweiterung der Konsolidierungssoftware LucaNet und Software die Software zur Digitalisierung der Eingangsrechnungen. b) Sachanlagen Bei den Zugängen in den Sachanlagen handelt es sich hauptsächlich um Zugänge im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung. c) Finanzanlagen Die Geschäftsanteile der Diskus Werke Schleiftechnik GmbH, Maschintec GmbH, DVS Universal Grinding GmbH, jeweils 100%, sowie die 60% von der DVS Technology AG gehaltenen Anteile der rbc robotics GmbH wurden zum 2. November 2021 abgetreten. 2. Angaben zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Auf die Angaben wurden gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die Salden der Verrechnungskonten und Darlehen im Beteiligungsbereich. Die Ansprüche resultieren aus erbrachten Leistungen bzw. Liquiditätsvorlagen zur Abdeckung des Finanzierungsbedarfes. 4. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Forderungen aus Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie geleistete Anzahlungen. 5. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern betreffen unterschiedliche Wertansätze zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz sowie aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird jeweils eine Einschätzung getroffen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass diese in Zukunft tatsächlich realisierbar sind; hierfür wird eine steuerliche Ergebnisprognose für einen Zeitraum von 5 Jahren herangezogen. Zum 31.12.2021 bestehen zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähige inländische Verlustvorträge in Höhe von 4.951 T€ für Körperschaftsteuer sowie 2.599 T€ für Gewerbesteuer. Die aktiven latenten Steuern auf diese Verlustvorträge betragen 972 T€. Entwicklung der latenten Steuern
6. Eigenkapital Das Grundkapital ist zum Bilanzstichtag 31.12.2021 in 9.677.413 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt und beträgt 25.000.000,55 €. Die Entwicklung des Bilanzgewinns wird nachfolgend dargestellt:
Von dem Bilanzgewinn in Höhe von 11.505 T€ unterliegt ein Betrag in Höhe von 1.769 T€ der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 28 HGB. Im Wesentlichen resultiert der ausschüttungsgesperrte Betrag aus dem Aktivüberhang latenter Steuern sowie den selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen, vermindert um die passiven latenten Steuern. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.08.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.08.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 12.499.998,99 € gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei die neuen Aktien grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten sind (Genehmigtes Kapital 2021/1). 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten stichtagsbedingte Verpflichtungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie Umsatzsteuer. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von 2.910 T€ (Vj. 3.670 T€). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 5.910 T€ (Vj. 6.450 T€) sind durch Grundschulden besichert. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen EUR 34.381.842,86 (Vorjahr: EUR 29.909.999,80). 8. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern betreffen unterschiedliche Wertansätze zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz.
9. Kompensatorische Bewertungseinheiten Die derivativen Finanzgeschäfte werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurden, werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der Einschätzung der Bank über den Wert des betreffenden Finanzinstruments unter den vorherrschenden Marktbedingungen und leitet sich ab, entweder vom Mid Market- Preis oder, wenn als Geld- und Briefkurs ausgedruckt vom indikativen Preis, zu dem die Bank das Finanzinstrument beendet und abgeschlossen bzw. zurückgekauft und verkauft hatte, und zwar jeweils zum Geschäftsschluss bzw. zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt am relevanten Finanzplatz am jeweils angegebenen Bewertungstag. Daraus resultierende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Von den zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von nominal 5.910T€ werden 5.910T€ in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Davon entfallen 5.910T€ auf Zinssicherungsgeschäfte (Zinsswaps). Die Zinsswaps werden insbesondere eingesetzt, um das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Darlehen zu minimieren. Die Nominalwerte und Marktwerte der derivaten Finanzinstrumente werden mit dem variabel verzinslichen Teil der Konsortialdarlehen zu einer kompensatorischen Bewertungseinheit zusammengefasst:
Die Berechnung der Marktwerte der Derivate erfolgt nach von den Banken eigenentwickelten Modellen. E. Erläuterungen Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Angaben wurden gem. § 326 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet. F. Sonstige Angaben 1. Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat unter Angabe der Mandate in gesetzlich zu bildenen Aufsichtsgremien und anderen Kontrollgremien i.S.v. § 125 Abs.1 S. 5 AktG Dr. Steen Rothenberger, Diplom-Kaufmann, Bad Homburg v.d.H. Geschäftsführer der ROTHENBERGER 4xS Holding GmbH bis zur Löschung am 15.03.2022 Vorsitzender des Aufsichtsrates der DVS TECHNOLOGY AG Sonstige Mandate: - Vorsitzender des Aufsichtsrates der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung - Geschäftsführer der ROTHENBERGER 4xS Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main Dr. Philipp Mohr, Oberursel Vice Chairman lnvestmentbanking, William Blair & Company L.L.C., Frankfurt am Main Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates der DVS TECHNOLOGY AG Günter Rothenberger, Bad Homburg v.d.H. Geschäftsführer der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH Sonstige Mandate: - Geschäftsführer der Günter Rothenberger Industries GmbH - Vorstand der Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau - Mitglied des Aufsichtsrat der Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Langen Peter Heinz, Frankfurt am Main bis zum 31.08.2021 Bankkaufmann, Sonstige Mandate: - Mitglied des Aufsichtsrates der AVECO Holding AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrates der Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau Meinert Hahnemann, Stuttgart Berater, Sonstige Mandate: - Mitglied des Aufsichtsrates der ROTHENBERGER AG, Kelkheim Dr. Sven Rothenberger, Diplom-Kaufmann, Bad Homburg v.d.H. Vorstandsvorsitzender der a.a.a. allgemeine anlageverwaltung AG Sonstige Mandate: - Geschäftsführer der ROTHENBERGER 4xS Holding GmbH, Frankfurt am Main bis zur Löschung am 15.03.2022 Josef Preis, Dipl.-lngenieur, Amöneburg-Mardorf ab 31.08.2021 Sonstige Mandate: - Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Langen Dr. Dirk Eric Loebermann, Dipl.-lngenieur, Gilching ab 31.08.2021 Sonstige Mandate: - Geschäftsführer, der DELTECON GmbH, Gilching Vorstand Josef Friedrich Preis, Dipl.-Ingenieur, Vorsitzender bis 30.06.2021 Stefan Menz, LL.M., CVA Bernd Rothenberger, Dipl.-Kaufmann bis 30.06.2021 Mario Preis, Dipl.-Ingenieur Dr. Christoph Müller-Mederer, Dipl.-Ingenieur ab 01.04.2021 2. Abschlussprüferhonorar: Von den Befreiungen gem. § 285 I Nr.17 HGB machen wir Gebrauch. 3. Haftungsverhältnisse Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen: Zur Ablösung von Darlehen und zur Refinanzierung der DVS TECHNOLOGY GROUP konnte die DVS TECHNOLOGY AG am 09.09.2019 einen strukturierten, 5-jährigen Konsortialdarlehensvertrag mit einem Bankenkonsortium abschließen. Gemäß § 251 HGB bestehen Haftungsverhältnisse (Haftungsverbund) aus dem Konsortialdarlehensvertrag vom 09.09.2019 der DVS TECHNOLOGY AG für eine gesamtschuldnerische Bürgschaftsverpflichtung gegenüber den Finanzierungspartnern des Bankenkonsortiums. Zur Sicherstellung der Finanzlage wurden am 21.06.2022 Verhandlungen mit den Konsortialbanken aufgenommen, um einen Waiver für die Stichtage 31.12.2021, 30.06.2022, 31.12.2022 bis zum 29.06.2023 zu vereinbaren. Zum Zeitpunkt der Testatserstellung waren die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen, jedoch lag bereits ein Waiver für die Zeitpunkte 31.12.2021 und 30.06.2022 sowie bis 30.12.2022 vor. Daran anschließend soll eine Covenants Holiday Period bis zum 29.06.2023 vereinbart werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass je nach interner bzw. externer Entwicklung das Risiko für einen eingeschränkten Waiver zunimmt oder eine Anschlussfinanzierung gefährdet ist. Aus jetziger Sicht können die Voraussetzungen dafür von Seiten der Gesellschaft erfüllt werden und wird damit eine Finanzierung sichergestellt. Für die zum Bilanzstichtag bestehenden Finanzverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen des DVS TECHNOLOGY AG Konzerns haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch neben anderen Garanten und Sicherheitengebern wie folgt: Gegenuber den Gläubigern verbundener Unternehmen in Höhe von 121.021 T€, davon aus bilateralen Inanspruchnahmen verbundener Unternehmen in Höhe von 22.427 T€. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Zusammenhang mit der Einbringung des operativen Geschäftes in die DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH gemäß Vertrag vom 30. Juni 1992 hat die DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH die im Außenverhältnis primär verpflichtete DVS TECHNOLOGY AG im Innenverhältnis von allen Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vor dem 30. Juni 1992 ausgeschiedenen Mitarbeiter der DVS TECHNOLOGY AG freigestellt. Die im Außenverhältnis bei der DVS TECHNOLOGY AG verbliebene Primärverpflichtung hat den Charakter einer Eventualverbindlichkeit. Der Barwert dieser Pensionsverpflichtung beträgt zum 31. Dezember 2020 316 T€ (i.Vj. 336 T€). Ferner bestehen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen in Höhe von 663 T€ (i.Vj. 983 T€), davon gegenüber verbundenen Unternehmen 177 T€ (i. Vj. 165 T€). 5. Organschaft Die DVS TECHNOLOGY AG ist bis zum 31. Dezember 2021 umsatzsteuerlicher Organträger der DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH und der PITTLER T&S GmbH. 6. Beschäftigte Die Gesellschaft hat durchschnittlich im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 29 (Vj. 26) angestellte Mitarbeiter/-innen beschäftigt. 7. Konzernverhältnisse Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt ist die ROTHENBERGER 4xS Holding GmbH, Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 102182. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger (eBanz). Mit Vertrag vom 15.03.2022 und Eintrag im Handelsregister am 15.03.2022 ist die Rothenberger 4xS Holding GmbH auf die Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH verschmolzen. 8. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Zum Berichtszeitpunkt lagen keine berichtspflichtigen Vorfälle vor. Das Corona-Virus hat sich mittlerweile in den führenden Nationen weltweit verbreitet. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf das Geschäftsmodell wird deutlich bei den derzeit bestehenden Lieferengpässen. 9. Abhängigkeitsbericht Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und dadurch, dass Maßnahmen getroffen worden oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Dietzenbach, den 30. Juni 2022 Vorstand der DVS TECHNOLOGY AG Dr. Christoph Müller-Mederer Stefan Menz Mario Preis Vorsitzender Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands regelmäßig überwacht und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Er war in Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Unternehmen frühzeitig eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über die Lage der Gesellschaft, ihrer Tochtergesellschaften und über die grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik durch den Vorstand unterrichtet. Dies erfolgte durch schriftliche und mündliche Berichte, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats erstattet wurden. Die Grundlage dafür bilden ein monatliches Berichtswesen und ein konsolidiertes Quartals-Reporting, das den Aufsichtsratsmitgliedern regelmäßig zur Verfügung gestellt wird und die aktuelle Situation der einzelnen Gesellschaften und des gesamten Konzerns darstellt. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und mit dem Vorstand erörtert. Dabei hat er sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Führung des Unternehmens durch den Vorstand überzeugt. Aufgrund des aktuellen schwierigen Marktumfelds sah es der Aufsichtsrat als notwendig an, zu sieben Sitzungen in 2021 zusammenzukommen. In deren Verlauf hat er sich anhand der schriftlichen und mündlichen Berichterstattung des Vorstandes eingehend über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens, die Strategie und deren Umsetzung sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und darüber beraten. Dabei wurde die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen, insbesondere deren Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Liquiditätslage, ausführlich erörtert. Die Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand waren bei allen Sitzungen vollzählig anwesend oder in Ausnahmefällen entschuldigt. Zwischen den Aufsichtsratssitzungen standen Vorstand und Aufsichtsrat in regelmäßigem Kontakt und haben sich persönlich oder telefonisch abgestimmt. Soweit es erforderlich war, wurden Aufsichtsratsbeschlüsse zusätzlich per Umlaufverfahren abgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat den Geschäften, die nach Gesetz und Satzung seiner Zustimmung unterliegen, zugestimmt. Hierzu gehören Entscheidungen und Maßnahmen, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens von grundlegender Bedeutung sind. Im Mittelpunkt der unternehmerischen Herausforderungen des Jahres 2021 stand auch weiterhin die andauernde Corona-Pandemie, aber auch Versorgungsengpässe in nahezu allen Bereichen haben die Volatilität des Umfeldes weiter erhöht. Dies hat unserem Unternehmen, vor allem unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, noch mehr Flexibilität abverlangt. Die Neubesetzung der Position des Vorstandsvorsitzenden, die Einführung des Strategieprojekts DVS NEXT sowie der weitere Ausbau als weltweit agierender, führender Anbieter von ganzheitlichen, umfassenden Lösungen im Werkzeugmaschinenbau waren prägende Aufgaben des Jahres 2021. Im Aufsichtsrat gab es 2021 mit dem planmäßigen Ausscheiden von Herrn Peter Heinz und der Berufung von Herrn Josef Preis zum 31.08.2021 und Herrn Dr. Dirk Löbermann zum 07.12.2021 personelle Veränderungen. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wurde von 6 auf 7 Mitglieder erhöht. Auch im Vorstand der DVS TECHNOLOGY AG gab es mit der Berufung von Herrn Dr. Christoph Müller-Meder ab dem 01.04.2021 zunächst als Co-CEO, ab dem 01.07.2022 als CEO und mit der planmäßigen Abberufung von Herrn Bernd Rothenberger als CSO und Herrn Josef Preis als CEO zum 30.06.2022 personelle Veränderungen. Der Generationswechsel wurde damit erfolgreich vollzogen. Den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der DVS TECHNOLOGY AG nach HGB sowie den DVS TECHNOLOGY AG Konzernabschluss nach HGB einschließlich des Berichts über die Lage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Dornbach GmbH, Bad Homburg, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für die DVS TECHNOLOGY AG und für den DVS TECHNOLOGY AG Konzern mit Datum 01. Juni 2021 versehen. Die Prüfberichte und die Abschlussunterlagen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der DVS TECHNOLOGY AG, den DVS TECHNOLOGY AG Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und ohne Einwendungen gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der DVS TECHNOLOGY AG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Führungskräften der DVS TECHNOLOGY AG und deren Tochtergesellschaften für ihren Einsatz und die geleistete, herausfordernde Arbeit im Geschäftsjahr 2021. Dietzenbach, im Juni 2022 Für den Aufsichtsrat Dr. Steen Rothenberger Vorsitzender des Aufsichtsrats Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2022 festgestellt. |
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