DVS TECHNOLOGY AG

Dietzenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

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Stand 31.12.2022 Stand 31.12.2021
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.961.271,11 1.261.415,56
II. Sachanlagen 463.762,26 5.589.649,77
III. Finanzanlagen 54.117.348,05 62.215.188,81
56.542.381,42 69.066.254,14
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 11.959,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.330.763,35 57.194.819,48
III. Guthaben bei Kreditinstituten 923.605,04 510.639,38
46.254.368,39 57.717.418,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 166.643,79 297.436,48
D. Aktive latente Steuern 542.039,73 971.517,77
103.505.433,33 128.052.627,03

Passiva

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Stand 31.12.2022 Stand 31.12.2021
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000.000,55 25.000.000,55
II. Kapitalrücklage 50.637.085,25 50.637.085,25
III. Gewinnrücklagen gesetzliche Rücklage 585.994,84 585.994,84
IV. Bilanzverlust (i.Vj. Bilanzgewinn) -18.243.578,09 11.504.611,11
57.979.502,55 87.727.691,75
B. Rückstellungen 651.730,00 590.932,67
C. Verbindlichkeiten 44.211.052,32 39.226.696,14
D. Rechnungsabgrenzungsposten 121.108,73 165.668,47
E. Passive latente Steuern 542.039,73 341.638,00
103.505.433,33 128.052.627,03

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

DVS TECHNOLOGY AG, Sitz in Dietzenbach

Amtsgericht: Offenbach am Main

Handelsregisternummer: HRB 50187

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Hinzuweisen ist aber darauf, dass sich die DVS-Gruppe derzeit in einer angespannten Liquiditäts- und Ertragssituation befindet. Die DVS TECHNOLOGY AG haftet als Sicherungsgeber für Tochtergesellschaften der DVS-Gruppe, im Rahmen von Gewährleistungen und Patronaten. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt F. 3. Haftungsverhältnisse in diesem Anhang. In diesem Zusammenhang ist die DVS TECHNOLOGY AG mittelbar den Risiken der angespannten Liquiditäts- und Ertragssituation der Tochtergesellschaften bzw. der DVS-Gruppe ausgesetzt. Im Zuge der angespannten Liquiditäts- und Ertragssituation der DVS-Gruppe musste die DVS TECHNOLOGY AG ihre Betriebsmittel-Finanzierung (sog. Club-Deal), die eigentlich eine Laufzeit bis zum 09.09.2024 hatte, vorzeitig verlängern und neu verhandeln. Zudem wurden die bestehenden Verträge mit den Avalkreditgebern ebenfalls vor Ablauf neu verhandelt. Im Vorfeld des Neuabschlusses der Finanzierungsvereinbarung und der Avalkreditlinien wurde ein IDW S6 Gutachten für die DVS-Gruppe erstellt. Dieses Gutachten bescheinigt die Zukunfts- und Sanierungsfähigkeit der DVS-Gruppe und bestätigt das zugrundeliegende Turnaround Konzept, welches aufzeigt, dass die DVS TECHNOLOGY AG und die DVS-Gruppe künftig in der Lage sein werden, vor dem Hintergrund des Abschlusses der neuen Finanzierungsvereinbarung, ihren finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Auf Basis der Planungsrechnung besteht eine positive Fortbestehensprognose. Sollten die der Planung zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreten, kann sich ein bestandsgefährdendes Risiko für die DVS TECHNOLOGY AG ergeben.

Per September 2023 befindet sich die DVS-Gruppe auf dem Sanierungspfad, die wesentlichen Finanzkennzahlen des Sanierungsgutachtens wurden übertroffen. Des Weiteren verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt F.7. zu den Vorgängen von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind die handelsrechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:

2. Anlagevermögen

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände beinhalten die Aktivierung von Entwicklungskosten mit ihren Herstellkosten. Sie umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear ab Betriesbereitschaft über 5 Jahre gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB. Sämtliche Entwicklungskosten in Höhe von 843 T€ wurden aktiviert.

Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände und das abnutzbare Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € werden sofort abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der in den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände liegt bei fünf Jahren. Die Nutzungsdauer der im Sachanlagevermögen ausgewiesenen Vermögensgegenstände liegt zwischen drei und zwanzig Jahren. Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung enfallen, werden nicht einbezogen.

Anteile an verbundenen Unternehmen, sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalbeträgen bzw. zum niedrigeren beizulegden Wert bewertet.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

5. Aktive und passive latente Steuern

Aktive und passive latente Steuern werden für zu erwartende Steuerminderungen und für zu erwartende Steuermehrbelastungen nachfolgender Geschäftsjahre angesetzt, sofern sie aus unterschiedlichen Wertansätzen einzelner Bilanzposten resultieren. Grundsätzlich können sich diese Bewertungsunterschiede zwischen der nationalen Steuerbilanz und der nationalen Handelsbilanz sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen ergeben. Zudem wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge aktiviert. Buchungen latenter Steuern erfolgen unter Ansatz des Steuersatzes für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

7. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden in Höhe von 7.999 T€ außerplanmäßig abgeschrieben.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die in den Forderungen und sonstigen Vermögegegnsgegenständen ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden im Berichtsjahr in Höhe von 2.490 T€ außerplanmäßig abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögesgegenstände haben in Höhe von 39.748 T€ eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (i.Vj. 43.480 T€).

3. Eigenkapital

Das Grundkapital ist zum Bilanzstichtag 31.12.2022 in 9.677.413 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt und beträgt 25.000.000,55 €.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.08.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.08.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 12.499.998,99 € gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei die neuen Aktien grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten sind (Genehmigtes Kapital 2021/​I).

Im Bilanzverlust (i.Vj.Bilanzgewinn) ist der Gewinnvortrag in Höhe von 11.504.611,11 € (i.Vj.Verlustvortrag in Höhe von 2.554.378,20 €) enthalten.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 5.838 T€ (i.Vj. T€ 4.845) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und in Höhe von T€ 39.370 (i.Vj. T€ 34.370) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Verbindlichkeiten in Höhe von 5.370 T€ (Vj. 5.910 T€) sind durch Grundschulden besichert.

5. Kompensatorische Bewertungseinheiten

Die derivativen Finanzgeschäfte werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Die Bewertung erfolgt nach der Einschätzung der Bank über den Wert des betreffenden Finanzinstruments unter den vorherrschenden Marktbedingungen und leitet sich ab, entweder vom Mid Market-Preis oder, wenn als Geld- und Briefkurs ausgedrückt vom indikativen Preis, zu dem die Bank das Finanzinstrument beendet und abgeschlossen bzw. zurückgekauft und verkauft hätte, und zwar jeweils zum Geschäftsschluss bzw. zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt am relevanten Finanzplatz am jeweils angegebenen Bewertungstag. Von den zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von nominal 5.430 T€ werden 5.370 T€ in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Davon entfallen 5.370 T€ auf Zinssicherungsgeschäfte (Zinsswaps). Die Zinsswaps werden insbesondere eingesetzt, um das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Darlehen zu minimieren. Die Nominalwerte und Marktwerte der derivaten Finanzinstrumente werden mit dem variabel verzinslichen Teil der Konsortialdarlehen zu einer kompensatorischen Bewertungseinheit zusammengefasst:

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In T€ Laufzeit Marktwert T€ 31.12.2022
Zinsswap 30.12.2015
30.12.2030
256
Zinsswap 30.12.2019
30.06.2034
242
498

Die Berechnung der Marktwerte der Derivate erfolgt nach von den Banken eigenentwickelten Modellen.

F. Sonstige Angaben

1. Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat unter Angabe der Mandate in gesetzlich zu bildenen Aufsichtsgremien und anderen Kontrollgremien i.S.v. § 125 Abs.1 S. 5 AktG

Dr. Steen Rothenberger, Diplom-Kaufmann, Bad Homburg v.d.H.

Vorsitzender des Aufsichtsrates der DVS TECHNOLOGY AG

Sonstige Mandate:

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Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung (ab 01.09.2022)

Vorsitzender des Aufsichtsrates (bis 31.08.2022)

Mitglied des Aufsichtsrates der Pittler Maschinenfabrik AG, Frankfurt am Main

Geschäftsführer der ROTHENBERGER 4xS Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main

Aufsichtsratsvorsitzender der Heid AG, Stockerau, Österreich

Dr. Philipp Mohr, Oberursel

Vice Chariman Investmentbanking, William Blair & Company L.L.C., Frankfurt a.M.

Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates der DVS TECHNOLOGY AG

Günter Rothenberger, Bad Homburg v.d.H. bis 30.08.2022

Geschäftsführer der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH

Sonstige Mandate:

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Vorstand der Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau, Österreich

Mitglied des Aufsichtsrat der Pittler Maschinenfabrik AG, Frankfurt am Main

Meinert Hahnemann Berater, Stuttgart bis 30.08.2022

Berater, Sonstige Mandate:

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Mitglied des Aufsichtsrates der ROTHENBERGER AG, Kelkheim

Dr. Sven Rothenberger, Diplom-Kaufmann, Bad Homburg v.d.H.

Geschäftsführer der ROTHENBERGER 4xS Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main

Sonstige Mandate:

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Vorstandsvorsitzender der a.a.a. allgemeine anlageverwaltung AG (bis 31.08.2022)

Aufsichtsratsvorsitzender der a.a.a. allgemeine anlageverwaltung AG (ab 01.09.2022)

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Heid AG, Stockerau, Österreich

Josef Friedrich Preis, Dipl.-Ingenieur, Amöneburg-Mardorf

Sonstige Mandate:

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Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Langen

Dr. Dirk Eric Loebermann Dipl.-Ingenieur, Gilching

Sonstige Mandate:

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Geschäftsführer der DELTECON GmbH, Gilching

Vorstand der Eppendorf S.E., Hamburg (ab 15.10.2023)

Beirat der designfunktion GmbH, München

Dr. Dirk Joachim Prust, Dipl.-Ingenieur, Esslingen ab 30.08.2022

Sonstige Mandate:

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Geschäftsführer der INDEX-Werke GmbH & Co. KG, Esslingen

Mitglied des Verwaltungsrates der Schneeberger Holding AG, Roggwil, Schweiz (ab 23.09.2023)

Vorstand

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Rolf Rickmeyer, Dipl.-Kaufmann, Vorsitzender ab 01.08.2023

 

Dr. Christoph Müller-Mederer, Dipl.-Ingenieur, Vorsitzender bis 01.08.2023

 

Stefan Menz, LL.M., CVA bis 31.08.2022

 

Mario Preis, Dipl.-Ingenieur

 

Uwe Rohfleisch, Dipl.-Betriebswirt ab 01.09.2022

2. Haftungsverhältnisse

Bei der DVS TECHNOLOGY AG bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften (58.214 T€; i.Vj. 66.640 T€) und Gewährleistungsverträgen (75.017 T€; i.Vj. 57.845 T€). Sämtliche Haftungsverhältnisse bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Sofern die im IDW S6 Gutachten niedergelegte Planungsrechnung auch für die Tochtergesellschaften realisiert wird, geht die Gesellschaft davon aus, dass einen Inanspruchnahme der abgegebenen Bürgschaften und Gewährleistungen nicht stattfinden wird.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Zusammenhang mit der Einbringung des operativen Geschäftes in die DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH gemäß Vertrag vom 30. Juni 1992 hat die DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH die im Außenverhältnis primär verpflichtete DVS TECHNOLOGY AG im Innenverhältnis von allen Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vor dem 30. Juni 1992 ausgeschiedenen Mitarbeiter der DVS TECHNOLOGY AG freigestellt. Die im Außenverhältnis bei der DVS TECHNOLOGY AG verbliebene Primärverpflichtung hat den Charakter einer Eventualverbindlichkeit. Der Barwert dieser Pensionsverpflichtung beträgt zum 31. Dezember 2022 296 T€ (i.Vj. 316 T€). Ferner bestehen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen in Höhe von 11.308 T€ (i.Vj. 663 T€). Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen jährliche Mietverpflichtungen mit Laufzeiten zwischen 6 und 10 Jahren in Höhe von 10.648 T€ (i.Vj. 177 T€).

4. Beschäftigte

Die Gesellschaft hat durchschnittlich im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 35 (Vj. 26) angestellte Mitarbeiter/​-innen beschäftigt.

5. Konzernverhältnisse

Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt ist die ROTHENBERGER 4xS Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 102182.

Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger (eBanz). Die DVS TECHNOLOGY AG erstellt freiwillig einen Teilkonzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen.

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Die DVS TECHNOLOGY AG hat im Geschäftsjahr 2023 ihre Betriebsmittel- Finanzierung sowie die Avalkreditverträge mit Vertrag vom 27. Oktober 2023 neu ausgehandelt. Der neu verhandelte Kreditrahmen der Betriebsmittelfinanzierung ist mit Mio. EUR 70,0 unverändert zur alten Vereinbarung. Der verhandelte Kreditrahmen zur Avalfinanzierung liegt nunmehr bei 70,3 Mio. EUR. Die neue Finanzierungs- und Avalkreditvereinbarung hat entsprechend des Planungszeitraumes im IDW S6 Gutachten eine Laufzeit bis zum 30.12.2026.

Einige Darlehensverträge mit den Tochtergesellschaften sind im Zuge der Erstellung der neuen Planungsrechnung nach IDW S 6 neu gefasst worden. Die Endfälligketen der ausgelegten Darlehensbeträge sind nunmehr der 31. Dezember 2024 bzw. der 31. Dezember 2026. Mit dem Aussscheiden von Dr. Christoph Müller-Mederer aus dem Vorstand wurde Herr Rolf Rickmeyer ab 01.08.2023 neuer Vorstandsvorsitzender. Auswirkungen aus der COVID-19 Pandemie im Geschäftsjahr 2023 werden für die DVS-Gruppe nicht mehr gesehen. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf das Geschäftsmodell der DVS-Gruppe wird deutlich bei den derzeit bestehenden Lieferengpässen. Preiserhöhungen im Einkauf konnten bisher weitgehend auf die Absatzpreise überwälzt werden.

7. Abhängigkeitsbericht

Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und dadurch, dass Maßnahmen getroffen worden oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.

 

Dietzenbach, den 31. Oktober 2023

Vorstand der DVS TECHNOLOGY AG

Rolf Rickmeyer, Vorsitzender

Uwe Rohfleisch

Mario Preis

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands regelmäßig überwacht und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Er war in Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Unternehmen frühzeitig eingebunden.

Beratung und Überwachung durch den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über die Lage der Gesellschaft, ihrer Tochtergesellschaften und über die grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik durch den Vorstand unterrichtet. Dies erfolgte durch schriftliche und mündliche Berichte, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats erstattet wurden. Die Grundlage dafür bilden ein monatliches Berichtswesen und ein konsolidiertes Quartals-Reporting, das den Aufsichtsratsmitgliedern regelmäßig zur Verfügung gestellt wird und die aktuelle Situation der einzelnen Gesellschaften und des gesamten Konzerns darstellt. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend geprüft, diskutiert und mit dem Vorstand erörtert. Dabei hat er sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Führung des Unternehmens durch den Vorstand überzeugt.

Aufgrund des anhaltend schwierigen Marktumfelds sah es der Aufsichtsrat als notwendig an, zu elf Sitzungen im Jahr 2022 zusammenzukommen. In deren Verlauf hat er sich anhand der schriftlichen und mündlichen Berichterstattungen des Vorstandes eingehend über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens, die Strategie und deren Umsetzung sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und darüber beraten. Dabei wurde die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen, insbesondere deren Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Liquiditätslage, ausführlich erörtert.

Die Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand waren bei allen Sitzungen vollzählig anwesend oder in Ausnahmefällen entschuldigt. Soweit die Sitzungen des Aufsichtsrats Vorstandsangelegenheiten betrafen, tagte der Aufsichtsrat ohne die Mitglieder des Vorstands. Zwischen den Aufsichtsratssitzungen standen Vorstand und Aufsichtsrat in regelmäßigem Kontakt und haben sich persönlich oder telefonisch ab- gestimmt. Soweit es erforderlich war, wurden Aufsichtsratsbeschlüsse zusätzlich außerhalb von Sitzungen gefasst. Der Aufsichtsrat hat den Geschäften, die nach Gesetz und Satzung seiner Zustimmung unterliegen, zugestimmt. Hierzu gehören Entscheidungen und Maßnahmen, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens von grundlegender Bedeutung sind.

Themen der Aufsichtsratssitzungen

Im Mittelpunkt der unternehmerischen Herausforderungen des Jahres 2022 standen die schwierigen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Krieg in der Ukraine, die im ersten Halbjahr 2022 auslaufende Corona-Pandemie, anhaltende Engpässe im Bereich der Beschaffung verbunden mit hohen Preisen, Inflation und Zinsanstieg.

Besonderer Inhalt der Aufsichtsratstätigkeit war die Bewältigung der Ergebnis- und Liquiditätskrise der Gesellschaft. So hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die vom Vorstand eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen und die Verhandlungen mit den Finanzierungs- und sonstigen Geschäftspartnern informiert und sich auch aktiv in Gesprächen ein eigenes Bild verschafft.

Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat der DVS TECHNOLOGY AG gab es im Jahre 2022 die folgende Veränderung: Herr Dr. Dirk Prust trat mit Wirkung vom 1. September 2022 als weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft ein.

Im Jahre 2022 ergab sich die folgende Veränderung im Vorstand der DVS TECHNOLOGY AG: Herr Stefan Menz ist als CFO der Gesellschaft mit Ablauf des 31. August 2022 ausgeschieden. Herr Uwe Rohfleisch hat diese Aufgabe mit Wirksamkeit vom 1. September 2022 übernommen.

Mit Blick auf die erforderliche Restrukturierung der Unternehmensgruppe gab es im Jahre 2023 die folgende Veränderung im Vorstandsvorsitz: Herr Dr. Christoph Müller-Mederer ist mit Ablauf des 31. Juli 2023 als CEO aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Rolf Rickmeyer hat die Aufgabe als CEO und parallel die Aufgabe der neugeschaffenen Position als CRO ab dem 1. August 2023 übernommen.

Prüfung des Jahres- und Konzernjahresabschlusses, des Konzernlageberichts sowie des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der DVS TECHNOLOGY AG nach HGB (Einzelabschluss) sowie den DVS TECHNOLOGY AG Konzernabschluss nach HGB einschließlich des Berichts über die Lage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 hat der durch die ordentliche Hauptversammlung am 30. August 2022 bestellte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die Baker Tilly GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für die DVS TECHNOLOGY AG und für den DVS TECHNOLOGY AG Konzern mit Datum 31. Oktober 2023 versehen. Der späte Termin des Bestätigungsvermerkes ergibt sich ganz wesentlich aus der Tatsache, dass die positive Fortführungsprognose erst zu diesem Zeitpunkt vorlag. Diese ergab sich wiederum aus der Finalisierung der Finanzierung, die einen Zeitraum bis zum 30. Dezember 2026 abdeckt. Grundlage war auch das Vorliegen eines IDW S6 Gutachtens durch die Beratungsgesellschaft Bachert & Partner, Heilbronn.

Dieses Gutachten bestätigt die Zukunfts- und Sanierungsfähigkeit der DVS TECHNOLOGY GROUP.

Die Prüfberichte und die Abschlussunterlagen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt und wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 9. November 2023 eingehend mit den Prüfern erörtert.

Der Aufsichtsrat hat seinerseits die Jahresabschlussunterlagen eingehend geprüft. Die Feststellungen des Abschlussprüfers wurden zu Rate gezogen. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer vollständig zu. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der DVS TECHNOLOGY AG, den DVS TECHNOLOGY AG Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und ohne Einwendungen außerhalb einer Sitzung mit Beschluss im Umlaufverfahren vom 21. November 2023 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der DVS TECHNOLOGY AG festgestellt.

Zudem war der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) Gegenstand der Prüfung. Der Abschlussprüfer kam in seinem Prüfungsbericht zu dem Ergebnis, dass keine Beanstandungen zu erheben sind und erteilte folgenden Bestätigungsvermerk:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

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1.

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2.

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3.

bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Die jeweiligen Berichte von Vorstand und Abschlussprüfer lagen dem Aufsichtsrat vor und wurden in der Sitzung vom 9. November 2023 eingehend mit den Prüfern erörtert. Diese berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Der Aufsichtsrat stellte am 21. November 2023 fest, dass keine Einwendungen gegen den Bericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstandes gemäß § 312 Abs. 3 AktG nach eigener Prüfung zu erheben sind und trat dem Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer bei.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Führungskräften der DVS TECHNOLOGY AG und deren Tochtergesellschaften für ihren Einsatz und die geleistete, herausfordernde Arbeit im Geschäftsjahr 2022.

 

Dietzenbach, im Dezember 2023

Für den Aufsichtsrat

Dr. Steen Rothenberger, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde am 21. November 2023 festgestellt.