![]() Ekotechnika AGWalldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015TestatsexemplarKonzernabschluss und Konzernlagebericht 30. September 2015Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hinweis:Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt. BestätigungsvermerkWir haben den von der Ekotechnika AG (vormals: Ekotechnika GmbH), Walldorf, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 5.3 "Bestandsgefährdende Risiken" im Konzernlagebericht und die dort dargestellten Sachverhalte hin, wonach die Fortführung der Ekotechnika Gruppe wesentlich von der Fähigkeit des Konzerns zukünftig ausreichende Zahlungsmittel zur Begleichung von Verbindlichkeiten zu erwirtschaften, abhängt. Dies schließt auch die Zahlungsmittel zur Tilgung von Bankkrediten ein, die zur Rückzahlung fällig sind, soweit diese nicht refinanziert respektive prolongiert werden. Zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses 2014/2015 erwartet der Vorstand, dass die überwiegend kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten der Gruppe - ungeachtet der verschlechterten Ertragslage und ungeachtet des Umstands, dass im vergangenen Jahr die Kreditkonditionen von bestimmten kurz- und langfristigen Darlehen in Russland nicht eingehalten wurden - von den russischen Banken wie bisher regelmäßig prolongiert werden.
Eschborn/Frankfurt am Main, 25. Januar 2016 Ernst & Young GmbH Kausch-Blecken von Schmeling, Wirtschaftsprüfer Titov, Wirtschaftsprüfer Konzernbilanz zum 30. September 2015AKTIVA scroll
Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015scroll
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015scroll
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015scroll
Konzernanhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2014 BIS 30. SEPTEMBER 20151. ALLGEMEINE INFORMATIONDie Ekotechnika AG (vormals: Ekotechnika GmbH; nachfolgend auch Gesellschaft oder Mutterunternehmen genannt) erstellt freiwillig einen IFRS-Konzernabschluss auf Basis der Regelungen des § 315a HGB. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen und dessen Tochtergesellschaften und wird nachfolgend auch Gruppe genannt. Die Gesellschaft ist in Deutschland und die Tochtergesellschaften sind in der Russischen Föderation ansässig. Das Mutterunternehmen hat seinen Sitz in 69190 Walldorf, Johann-Jakob-Astor-Str. 49. Das Mutterunternehmen ist im Handelsregister Mannheim unter der Nr. HRB 723400 eingetragen. Am 13. November 2015 änderte das Mutterunternehmen seine Rechtsform in eine Aktiengesellschaft. Nähere Informationen hierzu sind in Tz. 37 enthalten. Die Gruppe hat eine führende Position auf dem Landmaschinen- und Servicemarkt und ist einer der größten Händler von John Deere in der Russischen Föderation und insgesamt in Europa. Die Gruppe ist auch offizieller Vertreter von anderen Landtechnikherstellern wie Väderstad, JCB, Lemken, Pöttinger, Kverneland, GEA und AGI. 2. RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN2.1 Grundlagen der Aufstellung des AbschlussesDer Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Alle Standards und Interpretationen, die ab dem am 1. Oktober 2014 beginnenden Zeitraum verpflichtend anzuwenden sind, wurden umgesetzt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet. Im Konzernabschluss werden Vergleichsinformationen für die vorherige Berichtsperiode dargestellt. 2.2 Grundsätze der KonsolidierungDer Konzernabschluss beinhaltet die Abschlüsse des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen zum 30. September 2015. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Geschäftsvorfälle, unrealisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen insbesondere dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen:
Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtzeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. Gesamtergebnisrechnung erfasst. Eine Veränderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert ein Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:
Nicht beherrschende Anteile machen den Teil des Periodenergebnisses und des Reinvermögens der OOO "EkoNivaTechnika-Holding" aus, der auf Anteile entfällt, die nicht von dem Mutterunternehmen gehalten werden. Die nicht beherrschenden Anteile werden in der Gesamtergebnisrechnung und in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Aus rechtlichen Gründen entspricht das Geschäftsjahr aller russischen Gesellschaften der Unternehmensgruppe dem Kalenderjahr; für Zwecke des Konzernabschlusses erstellen die ausländischen Tochterunternehmen Zwischenabschlüsse zum Konzernbilanzstichtag. Bei den deutschen Gesellschaften beginnt das Geschäftsjahr am 1. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des Folgejahres; einzige Ausnahme bildet die NivaControl GmbH, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. 2.3 UnternehmenszusammenschlüsseUnternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Gruppe die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Diese bemessen sich als der Überschuss des beizulegenden Zeitwerts der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des nicht beherrschenden Anteils über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden der Gruppe. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. 2.4 FremdwährungsumrechnungDer Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb der Gruppe legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Es wurde gefolgert, dass die funktionale Währung der Tochtergesellschaften in Russland der Rubel (RUR) ist. scroll
2.4.1 Fremdwährungstransaktionen und SaldenFremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs der russischen Zentralbank in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. In einer Fremdwährung denominierte monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Stichtag unter Verwendung der Stichtagskassakurse der russischen Zentralbank in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition der Gruppe in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei deren Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. 2.4.2 KonzernunternehmenIm Rahmen der Konsolidierung werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe zum Stichtagskurs und deren Gesamtergebnisrechnungen zu den Durchschnittskursen des betreffenden Quartals in Euro umgerechnet. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinn oder Verlust wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert. 2.5 Anteile an assoziierten UnternehmenEin assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die Gruppe über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse. Die Überlegungen, die zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses angestellt werden, sind mit denen vergleichbar, die zur Bestimmung der Beherrschung von Tochterunternehmen erforderlich sind. Die Anteile der Gruppe an einem assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils der Gruppe am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Der mit dem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen. Die Gesamtergebnisrechnung enthält den Anteil der Gruppe am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis der Gruppe erfasst. Außerdem werden unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens ausgewiesene Änderungen von der Gruppe in Höhe ihres Anteils erfasst und soweit erforderlich in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen der Gruppe und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen eliminiert. Der Gesamtanteil der Gruppe am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens wird in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt und stellt das Ergebnis nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen an dem assoziierten Unternehmen dar. Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens werden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss der Gruppe. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen. Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt die Gruppe, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für ihre Anteile an einem assoziierten Unternehmen zu erfassen. Die Gruppe ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert ermittelt und dann der Verlust als "Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen" erfolgswirksam erfasst. Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses auf ein assoziiertes Unternehmen bewertet die Gruppe alle Anteile, die sie am ehemaligen assoziierten Unternehmen behält, zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen zum Zeitpunkt des Verlusts des maßgeblichen Einflusses und dem beizulegenden Zeitwert der behaltenen Anteile sowie den Veräußerungserlösen werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. 2.6 Bemessung des beizulegenden ZeitwertsDie Gruppe bewertet Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder
Die Gruppe muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihren besten wirtschaftlichen Interessen handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Die Gruppe wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. Um die Angabeanforderungen für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt. 2.7 ErtragsrealisierungErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Gruppe zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Steuern oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben. Die Gruppe hat ihre Geschäftsbeziehungen analysiert, um festzustellen, ob sie als wirtschaftlich Berechtigte oder Vermittlerin handelt. Die Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass sie bei allen Umsatztransaktionen als wirtschaftlich Berechtigte handelt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus. 2.7.1 Verkauf von GüternUmsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
2.7.2 Erbringung von ServicedienstleistungenErträge aus der Erbringung von Servicedienstleistungen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Kann das Ergebnis eines Auftrages nicht verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur in Höhe der angefallenen, erstattungsfähigen Aufwendungen erfasst. 2.7.3 Erträge aus der Erbringung von BaudienstleistungenDie Gruppe beteiligt sich am Bauprozess eines Gebäudes für ihre nahestehenden Unternehmen und Personen. Erträge aus Fertigungsaufträgen werden nach Fertigstellungsgrad des Auftrags erfasst, wenn dieser zuverlässig geschätzt werden kann. Ein erwarteter Verlust durch den Fertigungsauftrag ist sofort als Aufwand zu erfassen. Der Fertigstellungsgrad des Auftrags wird durch die Vollendung eines physischen Teils des Auftragswerks bestimmt. 2.7.4 ZinserträgeBei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten werden Zinserträge anhand des Effektivzinssatzes erfasst; dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen. 2.8 LeasingverhältnisseDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen. Dabei wird eine Einschätzung vorgenommen, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts oder der Vermögenswerte einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist. 2.8.1 Konzern als LeasingnehmerFinanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Finanzierungsaufwendungen werden unter den Finanzaufwendungen erfolgswirksam erfasst. Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben. Operating-Leasingverhältnisse sind Leasingverhältnisse, bei denen nicht alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übergehen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand für Operating-Leasingverhältnisse in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. 2.9 Steuern2.9.1 Tatsächliche ErtragsteuernDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen die Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gesamtergebnisrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt. 2.9.2 Latente SteuernDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Berichtsstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden innerhalb einer Gesellschaft werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen mit tatsächlichen Steuerschulden vorliegt und wenn sie in Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und die Gruppe die Absicht hat, ihre laufenden Steueransprüche und ihre Steuerschulden auf Nettobasis zu begleichen. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und aus Umständen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. 2.9.3 Unsichere SteuerpositionenEine unsichere Steuerposition ist ein Posten, dessen steuerliche Behandlung entweder unklar ist oder bei dem Unstimmigkeit zwischen der Gruppe und der zuständigen Steuerbehörde besteht. Die Gruppe hat eine Zwei-Stufen-Prüfung zur Bewertung von unsicheren Steuerpositionen angewendet, für welche eine "wahrscheinliche" (zu mehr als 50 %) Anerkennungsschwelle für eine Verbindlichkeit gilt. 2.9.4 UmsatzsteuerAufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. 2.10 Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte der Gruppe (mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwert) sind ausschließlich solche mit begrenzter Nutzungsdauer. Dabei geht es um Software mit einer Nutzungsdauer von einem bis fünf Jahren. Immaterielle Vermögenswerte werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenwerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenwerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. 2.11 SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde: scroll
Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wird mindestens am Ende eines jeden Berichtszeitraums überprüft. Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird. Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. 2.12 FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme vom Fremdkapital entstehen. 2.13 Wertminderung von nicht-finanziellen VermögenswertenDie Gruppe ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Die Gruppe legt ihrer Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über fünf Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem fünften Jahr angewandt. Wertminderungsaufwendungen der fortgeführten Geschäftsbereiche, einschließlich der Wertminderung von Vorräten, werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen entsprechen. Vermögenswerte mit Ausnahme von Geschäfts- oder FirmenwertFür Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwert, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst. 2.14 Finanzielle Vermögenswerte2.14.1 Erstmalige Erfassung und BewertungFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Die Gruppe legt die Klassifizierung ihrer finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Finanzielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet. Die finanziellen Vermögenswerte der Gruppe umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus ausgereichten Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. 2.14.2 FolgebewertungDie Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten hängt von deren Klassifizierung ab: Kredite und ForderungenKredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden bei Krediten unter Finanzaufwendungen und bei Forderungen unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. AusbuchungEin finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert erloschen sind. 2.15 Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDer Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gilt nur dann als wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (ein eingetretener "Schadensfall"), objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieser Schadensfall eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten hat, die sich verlässlich schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren. In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt er den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Der Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wird mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst. Ist ein Kredit mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, entspricht der zur Bewertung eines Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem aktuellen effektiven Zinssatz. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Auf den geminderten Buchwert werden weiterhin Zinserträge erfasst; dies geschieht mithilfe des Zinssatzes, der zur Abzinsung der künftigen Cashflows bei der Bestimmung des Wertminderungsaufwands verwendet wurde. Die Zinserträge werden als Finanzerträge in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanzaufwendungen erfasst. 2.16 VorräteVorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Kosten, die angefallen sind, um Landwirtschaftsmaschinen an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Veräußerungskosten. 2.17 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDer Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. 2.18 Finanzielle Verbindlichkeiten2.18.1 Erstmalige Erfassung und BewertungFinanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Die Gruppe legt die Klassifizierung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie Darlehen. 2.18.2 Folgebewertung2.18.2.1 DarlehenNach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Vertragsabschluss sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. 2.18.2.2 AusbuchungEine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. 2.19 Saldierung von FinanzinstrumentenFinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert (d. h., es wird nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen), wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. 2.20 RückstellungenRückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Gruppe verpflichtet sein wird, diese Verpflichtung zu erfüllen, die Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrages möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag betreffend Gewährleistungsverpflichtungen), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Konzerngesamtergebnisrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. GewährleistungsrückstellungRückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrunde liegenden Produkte gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft. 3. NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONENDie Gruppe hat ihren Ansatz zur Darstellung von sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten (Verbindlichkeiten) geändert und teilte sie in zwei Gruppen auf: sonstige finanzielle Vermögenswerte (Verbindlichkeiten) und sonstige kurzfristige Vermögenswerte (Verbindlichkeiten). Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Eine Ausnahme bildeten die zum 1. Oktober 2014 erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen. Die Auswirkungen aus den erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen sind wie folgt: • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (Änderung)Nach IAS 19 ist ein Unternehmen verpflichtet, Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsplänen zu berücksichtigen. Sind die Beiträge mit der Dienstzeit verknüpft, so müssen sie den Dienstperioden als negativer Gewinn zugeordnet werden. Mit den Änderungen wird Folgendes präzisiert: Wenn die Höhe der Beiträge von der Anzahl der Dienstjahre unabhängig ist, darf ein Unternehmen diese Beiträge als Minderung des Dienstzeitaufwands in der Periode, in der die Dienstleistung erbracht wird, erfassen, anstatt sie den Dienstperioden zuzuordnen. Die Änderung ist für die Gruppe nicht relevant, da keine der Konzerngesellschaften über leistungsorientierte Pensionspläne verfügt, bei denen Arbeitnehmer oder Dritte Beiträge leisten. • IAS 32 Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderung)Die Änderung stellt die Formulierung "hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf Verrechnung" klar. Des Weiteren präzisiert sie die Anwendung der Saldierungskriterien des IAS 32 auf Abwicklungssysteme (wie z. B. zentrale Clearingstellen), die einen Bruttoausgleich vornehmen, bei dem die einzelnen Geschäftsvorfälle nicht gleichzeitig stattfinden. Laut IAS 32.42(a) sind "finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nur dann zu saldieren, wenn ein Unternehmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Rechtsanspruch darauf hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen". Die Änderungen stellen klar, dass Aufrechnungsansprüche nicht nur im gewöhnlichen Geschäftsverlauf, sondern auch bei Ausfall, Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit für alle Vertragskontrahenten einschließlich des berichtspflichtigen Unternehmens rechtswirksam sein müssen. Die Änderungen klären darüber hinaus, dass diese Ansprüche nicht von einem Ereignis in der Zukunft abhängig sein dürfen. Den Saldierungskriterien nach IAS 32 zufolge muss das berichtspflichtige Unternehmen den Ausgleich auf Nettobasis vornehmen oder den Vermögenswert realisieren und die Verbindlichkeit gleichzeitig begleichen. Es wird auch klargestellt, dass Bruttoaufrechnungsmechanismen, die unwesentliche Kredit- und Liquiditätsrisiken eliminieren und Forderungen und Verbindlichkeiten in einem einzigen Abrechnungsprozess verarbeiten, der Nettoaufrechnung gleichzusetzen sind; sie würden demzufolge das IAS 32-Kriterium erfüllen. Die Anwendung des neuen Standards hatte keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie auf die Angaben im Konzernanhang. • Investmentgesellschaften (Änderung von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27)Diese Änderung nimmt Unternehmen, welche als Investmentgesellschaften nach den Definitionskriterien in IFRS 10 Konzernabschlüsse einzustufen sind, aus dem Anwendungsbereich der Konsolidierungsvorschriften heraus. Sie ist rückwirkend anzuwenden, wobei jedoch bestimmte Übergangserleichterungen eingeräumt werden. Diese Ausschlussregelung verpflichtet Investmentgesellschaften, ihre Tochterunternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Da der Gruppe keine Unternehmen angehören, welche als Investmentgesellschaften nach IFRS 10 eingestuft werden, hat diese Änderung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. • IAS 39 Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Änderung)Diese Änderung befreit von der Pflicht zur Diskontierung der Sicherungsgeschäfte, wenn die Novation eines Derivates, das als Sicherungsgeschäft designiert ist, bestimmte Kriterien erfüllt. Da die Gruppe keine Derivate als Sicherungsgeschäfte innerhalb der Berichts- oder Vorperiode in Anspruch genommen hat, hat diese Änderung keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe. • Interpretation zu IFRIC 21 AbgabenDer Anwendungsbereich der Interpretation umfasst sämtliche Abgaben, mit Ausnahme von Zahlungen, welche in den Anwendungsbereich anderer IFRS fallen (so bspw. des IAS 12 Ertragsteuern), sowie von Geldbußen und -strafen, welche aufgrund von Rechtsverstößen auferlegt werden. Für die Zwecke von IFRIC 21 stellen Abgaben Abflüsse von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen dar, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der öffentlichen Hand bei Unternehmen eingefordert werden. Die Interpretation stellt klar, dass das Unternehmen eine Verbindlichkeit für eine Abgabe ansetzt, wenn und soweit die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Ferner verdeutlicht IFRIC 21, dass Verpflichtungen zur Zahlung einer Abgabe, welche an das Erreichen eines Schwellenwerts geknüpft sind, erst dann erfasst werden sollen, wenn der festgelegte Schwellenwert erreicht wurde. Die rückwirkende Anwendung dieser Interpretation ist vorgeschrieben. Diese Interpretation hat keine Auswirkungen auf die Gruppe, da die Gruppe den Ansatzvorschriften nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen nachgekommen ist, die in den Vorjahren mit den Anforderungen nach IFRIC 21 übereinstimmten. • IFRS 10 KonzernabschlüsseIFRS 10 ersetzt den Teil von IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse, der die Bilanzierung von Konzernabschlüssen behandelt, und beinhaltet Fragestellungen, die bislang in SIC-12 Konsolidierung - Zweckgesellschaften geregelt wurden. IFRS 10 begründet ein einheitliches Beherrschungskonzept, welches auf alle Unternehmen einschließlich der Zweckgesellschaften Anwendung findet. Die mit IFRS 10 eingeführten Änderungen erfordern gegenüber der bisherigen Rechtslage erhebliche Ermessensausübung des Managements bei der Beurteilung der Frage, über welche Unternehmen im Konzern Beherrschung ausgeübt wird und ob diese daher im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, im Vergleich zu den Anforderung des IAS 27. Aufgrund der Struktur der Gruppe ergaben sich aus der Anwendung des Standards keine Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis. • IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenMit der Verabschiedung von IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen und IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen wurde IAS 28 in Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen umbenannt und der Regelungsbereich, der sich bislang auf die assoziierten Unternehmen beschränkte, auf die Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen ausgeweitet. Die Anwendung dieses Standards hatte keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe. • IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen UnternehmenIFRS 12 fasst alle Angaben zum Konzernabschluss zusammen, die bislang in IAS 27 enthalten waren, sowie die ehemaligen Angabevorschriften aus IAS 31 und IAS 28. Diese Angaben beziehen sich auf die Anteile eines Unternehmens an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen und strukturierten Unternehmen. Da diese Änderung allein die Darstellung im Abschluss betrifft, hatte sie keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe. • IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten - Angaben zum erzielbaren Betrag von nichtfinanziellen Vermögenswerten (Änderung)Diese Änderung beseitigt die unbeabsichtigten Konsequenzen des IFRS 13 für die Angabepflichten gemäß IAS 36. Danach wäre der erzielbare Betrag bei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (auch ohne Vorliegen einer Wertminderung in der laufenden Berichtsperiode) anzugeben. Da diese Änderung allein die Darstellung im Abschluss betrifft, hatte sie keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe. 4. VERÖFFENTLICHTE, JEDOCH NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDSBis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Die Gruppe beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, sobald sie in Kraft treten. • IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und BewertungIm Juli 2014 hat das IASB die finale Version von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die alle Phasen des Projekts "Finanzinstrumente" widerspiegelt und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt. Der Standard führt neue Bestimmungen in Bezug auf Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderung und Sicherungsgeschäfte ein. IFRS 9 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist. Die rückwirkende Anwendung ist erforderlich, die Angabe von Vergleichsinformation jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Jede Anwendung von früheren Versionen des Standards IFRS 9 (2009, 2010 und 2013) ist erlaubt, wenn der Erstanwendungszeitpunkt vor dem 1. Februar 2015 liegt. Die Anwendung von IFRS 9 wird eine Auswirkung auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, aber keine Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe haben. • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit KundenIn IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. IFRS 15 wurde im Mai 2014 herausgegeben und ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Das Unternehmen prüft derzeit die Auswirkungen der Anwendung auf den Konzernabschluss. • IFRS 11 Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (Änderung)Am 6. Mai 2014 veröffentlichte das IASB die (finale) Änderung an IFRS 11 Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit. Die Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Ziel der Änderung war die Veröffentlichung einer neuen Leitlinie zu IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen zur Klärung der Frage, wie der Erwerb eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, bei der es sich um einen Geschäftsbetrieb handelt, zu bilanzieren ist. Das IASB hat entschieden, dass Erwerber solcher Anteile alle in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und sonstigen IFRS enthaltenen Grundsätze zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, die nicht mit der Anwendungsleitlinie in IFRS 11 im Widerspruch stehen, anwenden und die Informationen zu Unternehmenszusammenschlüssen offenlegen müssen, die nach diesen IFRS vorgeschrieben sind. Die Gruppe rechnet nicht damit, dass diese Änderung Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird, da die Gruppe nicht an solchen gemeinschaftlichen Tätigkeiten beteiligt ist. • IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte (Änderung)Das IASB hat am 12. Mai 2014 die (finalen) Änderungen an IAS 16 und IAS 38 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden veröffentlicht. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Diese Änderung stellte die Anwendung umsatzabhängiger Abschreibungsmethoden für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte klar. Die Gruppe rechnet nicht damit, dass diese Änderung Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird, da die Gruppe die lineare Abschreibungsmethode verwendet. • IAS 1 Darstellung des Abschlusses (Änderung)Im Dezember 2014 hat das IASB Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht. Die Änderungen an IAS 1 umfassen kleinere Verbesserungen in den folgenden fünf Bereichen: Wesentlichkeit, Aufgliederung und Zwischensummen, Gliederung des Anhangs, Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Darstellung von Anteilen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, im sonstigen Ergebnis. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Gruppe beurteilt derzeit die Auswirkungen dieser Änderungen und plant deren Umsetzung am vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens. • Verbesserungen zu IFRS (Zyklus 2010-2012)Die jährlichen Verbesserungen zu IFRS Zyklus 2010-2012 wurden im Dezember 2013 veröffentlicht und stellen eine Reihe von Änderungen an den verschiedenen IFRS dar, die nachfolgend beschrieben sind.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Gruppe plant deren Umsetzung im kommenden Geschäftsjahr. • Verbesserungen zu IFRS (Zyklus 2011-2013)Die jährlichen Verbesserungen zu IFRS Zyklus 2011-2013 wurden im Dezember 2013 veröffentlicht und stellen eine Reihe von Änderungen an den verschiedenen IFRS dar, die nachfolgend beschrieben sind.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Gruppe plant deren Umsetzung im kommenden Geschäftsjahr. • Verbesserungen zu IFRS (Zyklus 2012-2014)Die jährlichen Verbesserungen zu IFRS Zyklus 2012-2014 wurden im September 2014 veröffentlicht und stellen eine Reihe von Änderungen an den verschiedenen IFRS dar, die nachfolgend beschrieben sind.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Gruppe plant deren Umsetzung am vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens. 5. WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMENBei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. ErmessensentscheidungenBei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns hat das Management folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen: Wertminderungsindikatoren von Sachanlagen und zahlungsmittelgenerierenden EinheitenBei Sachanlagen wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, wenn Sachverhalte auf eine eventuelle Wertminderung hindeuten. Zu den Faktoren, die die Gruppe für bedeutsam hält und die zu einer Werthaltigkeitsprüfung führen können, gehören ein signifikanter Rückgang der Marktwerte, ein signifikant schlechteres Geschäftsergebnis im Vergleich zu den vergangenen oder prognostizierten operativen Ergebnissen, wesentliche Änderungen in der Art der Nutzung der erworbenen Vermögensgegenstände oder in der Strategie bezüglich des Gesamtgeschäfts der Gesellschaft, einschließlich Vermögensgegenständen, die abgeschafft oder ersetzt werden, sowie Vermögensgegenständen, die beschädigt oder außer Betrieb genommen werden, stark negative Branchen- oder Wirtschaftstrends und andere Faktoren. Ist eine Überprüfung eines Vermögenswertes auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Zum 30. September 2015 lagen nach Auffassung des Managements der Gruppe aufgrund des sich verschlechternden wirtschaftlichen und politischen Umfelds Anzeichen für eine Wertminderung seiner Vermögenswerte vor. Die Gruppe hat eine Werthaltigkeitsprüfung für Sachanlagen und zahlungsmittelgenerierende Einheiten durchgeführt aber im Rahmen der Überprüfung keine Anzeichen für eine Wertminderung festgestellt. Für weitergehende Erläuterungen wird auf Tz. 17 verwiesen. Schätzungen und AnnahmenDie wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen. Abschreibung von Vorräten auf den NettoveräußerungswertDie Wertberichtigung für überalterte Vorräte und solche mit geringer Umschlagshäufigkeit wird für alle Gruppen von Vorräten außer landwirtschaftlichen Maschinen wie folgt berechnet:
Da der Konzern die vertragliche Möglichkeit hat, die von John Deere bezogenen und unbenutzten Ersatzteile mit einem Preisabschlag von 15 % auf die ursprünglichen Anschaffungskosten zurückzugeben, wird die Wertberichtigung auf solche Ersatzteile lediglich in Höhe dieses Abschlages angesetzt. Eine Bewertung des Nettoveräußerungswertes für landwirtschaftliche Maschinen basiert auf der Analyse der zukünftigen Verkaufspreise unter Berücksichtigung angemessener Abschläge für den Vertrieb. Die Änderungen bei der Wertberichtigung von Vorräten werden als Materialaufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Für weitere Details wird hier auf die Tz. 19 verwiesen. Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderen ForderungenDie Gruppe ermittelt Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am Ende der Berichtsperiode. Die Gruppe stellt zuerst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen bedeutsam sind, oder für die gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, besteht. Die Gruppe erfasst einen Wertminderungsaufwand für eine einzelne Forderung aus Lieferungen und Leistungen oder für die Gruppe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn sich die Verlusterwartung seit erstmaligem Ansatz der Forderungen geändert hat und zuverlässig eingeschätzt werden kann. Die Einschätzung basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit, als Verluste nach dem erstmaligen Ansatz eingetreten sind. In einigen Fällen kann es passieren, dass es nicht möglich ist, ein einzelnes, singuläres Ereignis als Grund für die Wertminderung zu identifizieren. Vielmehr könnte ein Zusammentreffen mehrerer Ereignisse die Wertminderung verursacht haben. Verluste aus künftig erwarteten Ereignissen, dürfen allerdings ungeachtet ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht erfasst werden. Weitere Details sind im Anhang in Tz. 20 zu finden. SteuernEine Reihe von Bestimmungen des russischen Steuer-, Währungs- und Zollrechts ist ungenau formuliert und unterliegt wechselnder Auslegung (die auch rückwirkend angewendet werden könnten), selektiver und nicht einheitlicher Anwendung, häufigen und oft nicht vorhersehbaren Änderungen. Demnach kann die Auslegung solcher Gesetzgebungen hinsichtlich der Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe von den zuständigen regionalen oder föderalen Behörden jederzeit angefochten werden. Jüngere Ereignisse in Russland haben gezeigt, dass in der Praxis Steuerbehörden eine stärkere Position in Bezug auf die Auslegung und Anwendung von verschiedenen Normen und Vorschriften, Durchführung von Steuerprüfungen und Auferlegung zusätzlicher steuerlicher Anforderungen einnehmen können. Eine mögliche Folge könnte sein, dass Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe, die in der Vergangenheit nicht angefochten wurden, künftig nicht akzeptiert werden. Dadurch könnten erhebliche zusätzliche Steuern, Strafen und Zinsen von den jeweiligen Behörden gefordert werden. Steuerprüfungen durch russische Steuerbehörden können sich auf die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Jahr, in dem die Entscheidung bezüglich der Durchführung von Steuerprüfungen getroffen wurde, erstrecken. Unter bestimmten Umständen können auch weiter zurückliegende Zeiträume geprüft werden. Am 1. Januar 2012 ist in Russland eine neue Transferpreisrichtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie stellt zusätzliche signifikante Anforderungen an die konzerninterne Preisgestaltung sowie die Dokumentation von Transaktionen zwischen Unternehmen, die nach den Bestimmungen des russischen Steuergesetzbuches miteinander verbunden sind. Im Geschäftsjahr 2014 und in den kommenden Geschäftsjahren können die internationalen und nationalen konzerninternen Umsätze der russischen Konzerngesellschaften jedoch den Einschränkungen und Anforderungen gemäß dem Steuergesetzbuch unterliegen. Der Konzern erarbeitete seine Verrechnungspreispolitik und die zugehörige, nach der Gesetzeslage erforderliche Dokumentation, um konzerninterne Preise im Geschäftsjahr 2014 zu begründen. Die Steuerpositionen, die vom Management am Ende des Geschäftsjahres 2015 als solche identifiziert wurden, die unterschiedlicher Interpretation der Steuergesetze und anderer Vorschriften unterliegen könnten, belaufen sich auf TEUR 1.544 (2014: TEUR 1.917). Das sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe liegen; diese Verpflichtungen werden nicht als Verbindlichkeiten der Gruppe erfasst. GewährleistungsrückstellungenGemäß den Handelsverträgen mit den Landtechnikherstellern bietet die Gruppe ihren Kunden Garantien, die regelmäßig auf ein Jahr begrenzt sind. Nach den Handelsverträgen müssen die Qualitätsmängel, die unter die Gewährleistung fallen, ohne Zuzahlung durch Kunden beseitigt werden. Die Landtechnikhersteller müssen Kosten der Gruppe, die aufgrund der Mängelbeseitigung innerhalb der Garantiezeit entstanden sind, in der beim Vertragsabschluss festgelegten Höhe und zu den beim Vertragsabschluss festgelegten Raten erstatten. Basierend darauf ist die Gruppe in erster Linie Schuldner hinsichtlich einer Gewährleistung und bildet eine Gewährleistungsrückstellung für verkaufte Landmaschinen, deren Garantie noch nicht abgelaufen ist. Darüber hinaus erfasst die Gruppe die Erstattungsansprüche gegen Landtechnikhersteller als separaten Vermögenswert, wenn der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Die Gewährleistungsrückstellung basiert auf historischen Erfahrungswerten, einschließlich der Saisonalität der Umsätze und der Gewährleistungs- und Garantiekosten in den letzten Jahren. Die Kostenerstattungsansprüche basieren auf den Pflichten des Herstellers entsprechend der Vereinbarung und historischen Erfahrungen hinsichtlich der Annahme oder der Ablehnung einer Erstattung. Die Gruppe hat entschieden, die Kosten und die damit zusammenhängenden Erstattungen auf Bruttobasis zu präsentieren. Als Ergebnis werden die mit den Gewährleistungen zusammenhängenden Kosten, die in erster Linie durch Ersatzteile und Personalaufwand entstehen, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und im Personalaufwand dargestellt, wenn zutreffend. Garantieerstattungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen (s. Tz. 10) inbegriffen. Zum 30. September 2015 beliefen sich Gewährleistungsrückstellungen auf TEUR 592 (2014: TEUR 892). Zum 30. September 2015 betrugen die Erstattungsansprüche in Bezug auf Gewährleistungskosten, die in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthalten sind, TEUR 568 (2014: TEUR 815). 6. UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNGDer vorliegende Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, wonach der Konzern im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte realisiert und seine Verbindlichkeiten und Verpflichtungen erfüllt. Im Geschäftsjahr zum 30. September 2015 wies die Gruppe jedoch einen Jahresfehlbetrag von TEUR 26.579 aus (2014: Jahresfehlbetrag von TEUR 27.043). Das Eigenkapital der Gruppe war zum 30. September 2015 negativ und betrug TEUR 59.206 (2014: negativ, TEUR 26.006). In den vergangenen zwei Jahren war das Geschäft durch die Wirtschaftskrise in Russland stark belastet. Grund für die Wirtschaftskrise waren vor allem der Rückgang des Ölpreises und die infolge des Ukrainekonflikts gegen Russland verhängten Sanktionen. Diese Faktoren führten 2014 zu einer starken Abwertung des russischen Rubels und einem dramatischen Anstieg der Finanzierungskosten in Russland. Die Zunahme der Finanzierungskosten stellte sowohl für die Gesellschaft als auch für die Kunden, die eine Finanzierung für die von der Gruppe verkauften Maschinen benötigen, ein Problem dar. Am Ende des Geschäftsjahres 2014/2015 waren die Notenbankzinsen in Russland doppelt so hoch wie zu Beginn des Geschäftsjahres 2013/2014. Die Gründe für den Verlust in der Berichtsperiode liegen in der signifikanten Reduzierung des Geschäftsvolumens sowie der Abwertung des russischen Rubels. Der Umsatz im Berichtsjahr wurde um 36,25 % im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Dies geht sowohl auf die Verringerung der Umsatzerlöse als auch auf die Abwertung des Rubels zurück, was zu niedrigeren Umsätzen führt, wenn diese in Euro umgerechnet werden. Während des Berichtszeitraums erfuhr der Rubel eine Abwertung gegenüber dem Euro. Zum 1. Oktober 2014 lag der Wechselkurs bei RUB 49,954 für EUR 1, zum 30. September 2015 waren es hingegen RUB 74,5825 für EUR 1. Dadurch ergab sich ein Nettoverlust aus der Währungsumrechnung von TEUR 16.873 (2013/2014: Nettoverlust von TEUR 9.510). Aufgrund der beschriebenen erheblichen negativen Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr und in den ersten Monaten der Berichtsperiode beschloss das Management am 10. März 2015 zusammen mit der Gesellschafterin Ekotechnika Holding GmbH, eine finanzielle Restrukturierung der im Jahr 2013 emittierten Unternehmensanleihe durchzuführen. Ziel dieser Restrukturierung ist eine nachhaltige Verbesserung der Bilanzsituation - im Wesentlichen durch einen Forderungsverzicht gegen Gewährung von Anteilen ("debt-to-equity swap"). Nach dem Ende der Berichtsperiode wurde die Restrukturierung vollständig durchgeführt. Für weitere Informationen zum Stand des Verfahrens wird auf Tz. 37 in diesem Anhang sowie auf Ziffer 4 des Konzernlageberichts zu diesem Abschluss verwiesen. Zum 30. September 2015 hatte die Gruppe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 40.598. In diesem Saldo sind Zinsverbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe in Höhe von TEUR 8.142 enthalten. Nach der Restrukturierung der Unternehmensanleihe ist die Sicherstellung der Verlängerung der kurzfristigen Bankfinanzierungen eine wichtige Voraussetzung zur Erstellung des Konzernabschlusses unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Diese kurzfristige Finanzierung ist der übliche Weg der Bankfinanzierung in Russland - Verträge, die nicht länger als ein Jahr laufen und bei Fälligkeit neu verhandelt werden müssen. Bis zur Freigabe des vorliegenden Konzernabschlusses hat die Gruppe ihre Kreditverpflichtungen zeitgerecht und ohne Verletzung von Vertragsbedingungen mit den in der Tz. 26 beschriebenen Ausnahmen erfüllt. Fällige Kredite im Volumen von TEUR 28.284 wurden zurückgezahlt sowie bestimmte neue Finanzierungen im Volumen von TEUR 34.697 gewonnen. Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung beliefen sich auf rund EUR 26 Mio. Das Konzernmanagement ist weiter um eine Senkung des Working Capital bemüht. Zum Bilanzstichtag wurden Vorräte in großem Umfang abgebaut. Die Bestellungen für die neue Saison wurden vorsichtig getätigt, um kein unnötig hohes Risiko einzugehen. Gleichzeitig arbeiten wir weiter an der Reduzierung von ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In der Berichtsperiode wurden bereits wichtige Schritte in diese Richtung unternommen. Die Wirkung dieser Maßnahmen ist schwer vorauszusagen, da auch das Kundenverhalten und die Entwicklung der Wechselkurse und Zinssätze einen Einfluss haben. Das Ziel des Managements ist es, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiter zu reduzieren. Was die Fremdwährungsverluste betrifft, betrachtet das Management den Einsatz von Sicherungsinstrumenten angesichts der derzeitigen Rahmenbedingungen nicht als angemessene Maßnahme -aufgrund der Volatilität des Russischen Rubel wäre eine Absicherung schlicht zu teuer. Es gibt einen Teil von kurzfristigen Krediten, die verlängert werden müssen, sobald sie fällig sind. Das Management geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass eine Verlängerung dieser Darlehen auch unter den aktuellen Marktbedingungen möglich ist. Dies wird auch dadurch unterstützt, dass die wesentlichen operativen Gesellschaften in Russland Zahlungsmittelzuflüsse und eine positive Marge in lokaler Währung erwirtschaften, welche für die Tilgung der Schulden ausreichen. Bei Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit und basierend auf den aktuellen Markteinschätzungen und den auf dieser Grundlage erstellten Plänen für die kommenden Geschäftsjahre geht das Management davon aus, dass die Gruppe in der Lage sein wird, sich in absehbarer Zukunft ausreichend mit Mitteln versorgen zu können, um ihre Tätigkeit fortzuführen. Die Gruppe ist nach wie vor zur Beschaffung der erforderlichen Finanzmittel in der Lage. Außerdem erwartet das Management, dass die Zinssätze allmählich sinken werden. 7. TOCHTERUNTERNEHMENDer vorliegende Konzernabschluss enthält die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und betrieblichen Ergebnisse der Gesellschaft und ihrer nachfolgend bezeichneten Tochterunternehmen, deren Beteiligungsanteile am Stammkapital und Stimmrechte wie folgt sind: scroll
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zu 100 % indirekt über die OOO EkoNivaTechnika-Holding gehalten OOO NivaStroy wurde am 23. März 2015 für einen Kaufpreis von TRUB 10 an die OOO EkoNiva-APK Holding, ein Unternehmen der Ekosem-Agrar Gruppe, veräußert. Zum Verkaufszeitpunkt beliefen sich die Nettoverbindlichkeiten der OOO NivaStroy auf TEUR 257 (Tz. 36), was zu einem Gewinn von TEUR 352 führte, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde. OOO EkoNiva-Kostroma wurde im Dezember 2014 liquidiert. OOO EkoNiva-Vyatka wurde im August 2015 liquidiert. Im Januar wurde die OOO EkoNiva-Vladimir auf die OOO EkoNiva-Kaluga verschmolzen. Im September 2015 wurde die OOO EkoNiva-Ryazan auf die OOO EkoNiva-Kaluga verschmolzen. Die oben genannten Anteile am Stammkapital sind Anteile der Muttergesellschaft am jeweiligen Stammkapital sämtlicher Tochtergesellschaften. 8. ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMENDie Gruppe ist an den folgenden assoziierten Unternehmen beteiligt: Niva Control GmbH, die ein assoziiertes Unternehmen (30:30:40) der Ekosem-Agrar GmbH, der Ekotechnika AG und der Agrotechnika GmbH ist; OOO NivaProject, die ein assoziiertes Unternehmen (25:75) der OOO EkoNivaTechnika-Holding und der natürlichen Person Yuriy Vasyukov ist; OOO ATC UK, die ein assoziiertes Unternehmen (20 % der Anteile) der OOO EkoNiva-Kaluga ist. Die Gruppe hat mit ihren assoziierten Unternehmen vereinbart, dass die Gewinne der assoziierten Unternehmen erst dann ausgeschüttet werden, wenn die Gruppe hierzu ihre Zustimmung gibt. Zum Abschlussstichtag beabsichtigt das Mutterunternehmen nicht, eine solche Zustimmung zu erteilen. Die assoziierten Unternehmen hatten zum 30. September 2015 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. In den Geschäftsjahren zum 30. September 2015 und 2014 belief sich das Finanzergebnis der assoziierten Unternehmen auf TEUR -46 bzw. TEUR 37. 9. UMSATZERLÖSEDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
10. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
11. MATERIALAUFWANDDer Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
12. PERSONALAUFWANDDer Personalaufwand gliedert sich wie folgt: scroll
Die Gesamtbezüge sowie Sozialleistungen des Managementpersonals der Gruppe beliefen sich im Geschäftsjahr zum 30. September 2015 auf TEUR 940 (2014: TEUR 445) und TEUR 158 (2014: TEUR 45). Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Gruppe lag im Geschäftsjahr zum 30. September 2015 bei 558 Mitarbeitern (2014: 708 Mitarbeiter). Davon waren 185 Mitarbeiter (2014: 272) in der Verwaltung, 220 Mitarbeiter (2014: 235) im Kundenservice und 153 Mitarbeiter (2014: 201) im Vertrieb beschäftigt. 13. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
14. FINANZERTRÄGE / FINANZAUFWENDUNGENDie Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt: scroll
15. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG15.1 In der Gesamtergebnisrechnung erfasste ErtragsteuernDie Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
In Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation gilt für russische Tochtergesellschaften ein Steuersatz von 20 %. Dieser Steuersatz wird bei der Berechnung der latenten Steueransprüche und -schulden verwendet. Für die deutsche Gesellschaft wurde ein Steuersatz von 25 % gemäß den deutschen Steuergesetzen angewandt. 15.2 Steuerüberleitungsrechnungscroll
15.3 Bestand latenter Steueransprüche und -schuldenscroll
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In den latenten Steueransprüchen sind TEUR 0 (2014: TEUR 79) enthalten, die für steuerliche Verlustvorträge von Gesellschaften angesetzt wurden, die in der Berichtsperiode steuerliche Verluste erwirtschaftet haben. Zum 30. September 2015 und 2014 waren keine latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von Tochterunternehmen der Gruppe erfasst. Die Gruppe hat entschieden, dass in absehbarer Zukunft die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne ihrer Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nicht ausgeschüttet werden. Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf insgesamt EUR 0 (2014: EUR 0). Zum 30. September 2015 hatte die Gesellschaft steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 5.182, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt worden waren oder bei denen eine Wertberichtigung vorgenommen wurde, da die Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge als unwahrscheinlich eingestuft wurde. 16. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDie immateriellen Vermögenswerte lassen sich wie folgt aufgliedern: scroll
Zum 30. September 2015 und 2014 bestanden keine Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten. Im Geschäftsjahr zum 30. September 2014 war es aufgrund des Ergebnisses der Wertminderungstests erforderlich, den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 10.540 vollständig abzuschreiben. Dieser Geschäfts- oder Firmenwert resultierte aus dem im Jahr 2011 durchgeführten Erwerb von 99 % der Anteile an der OOO EkoNiva Technika-Holding und ihren Tochterunternehmen für einen Kaufpreis von RUB 497 Mio. und wurde allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. 17. SACHANLAGENDie Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Im Geschäftsjahr zum 30. September 2015 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von TEUR 0 als Anlagen im Bau aktiviert (2014: TEUR 203). Es bestanden zum 30. September 2015 und 2014 keine Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen. Der Buchwert der Vermögenswerte, die im Rahmen eines Finanzleasingverhältnisses aktiviert wurden, beträgt TEUR 396 zum 30. September 2015 (2014: TEUR 1.418). Die Leasinggegenstände betreffen Transportmittel. Für die Überprüfung einer Wertminderung der zahlungsgenerierenden Einheiten (im Vorjahr inklusive des noch bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerts) wurde zum 30. September 2015 wie im Vorjahr der erzielbare Betrag auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen wie folgt ermittelt:
Auf Basis des Ergebnisses der Werthaltigkeitsprüfung war es nicht erforderlich, die den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnenden Vermögenswerte abzuschreiben. Im Geschäftsjahr zum 30. September 2014 wurde nach der in Tz. 16 beschriebenen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts keine weitere Abschreibung auf die Vermögenswerte der Gruppe vorgenommen. Die oben beschriebenen Planungsprämissen wurden kurz nach dem 30. September 2015 festgelegt. Als Sicherheit verpfändete VermögenswerteIn der Berichtsperiode sind Sachanlagen der Gruppe mit einem Buchwert von TEUR 12.894 (2014: TEUR 16.447) zur Absicherung von Verbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe ist nicht berechtigt, diese zu verkaufen, ohne die dazugehörigen Schulden beglichen zu haben. 18. LANGFRISTIGE UND KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEDie finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Sämtliche ausgegebene Darlehen sind unbesichert. 19. VORRÄTEDie Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Geschäftsjahr zum 30. September 2015 wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 5.830 für die zum Nettoveräußerungswert (2014: Ertrag von TEUR 482) angesetzten Vorräte als Aufwand erfasst. Dieser Aufwand ist unter Materialaufwand ausgewiesen. Zum 30. September 2015 wurden Handelswaren der Gruppe in Höhe von TEUR 12.398 (2014: TEUR 15.247) zum Nettoveräußerungswert angesetzt. Landwirtschaftsmaschinen und Ersatzteile mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 22.509 (2014: TEUR 57.264) sind zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe darf diese Vorräte erst veräußern, wenn sie die entsprechenden Verbindlichkeiten beglichen hat. 20. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Wertberichtigung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Wertminderungsverlust in Höhe von TEUR 1.189 (2014: TEUR 1.049) wird in der Gesamtergebnisrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Zeitwert der Forderungen entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeit in etwa deren Buchwert. 21. GELEISTETE ANZAHLUNGENDie geleisteten Anzahlungen in Höhe von TEUR 1.937 (2014: TEUR 2.778) betreffen Anzahlungen an Lieferanten von Landmaschinen. 22. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTEDie sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Sonstige Steuerforderungen umfassen im Wesentlichen die Umsatzsteuer. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen aktivierte Gewährleistungserstattungen in Höhe von TEUR 568 (2014: TEUR 883). 23. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTENDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen: scroll
24. GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGEDas voll eingezahlte Stammkapital beträgt zum 30. September 2015 und 2014 TEUR 2.025. Die Kapitalrücklage beläuft sich zum 30. September 2015 und 2014 auf TEUR 6.000. Die Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung beinhaltet Währungsumrechnungsdifferenzen in Bezug auf Nettoinvestitionen in russische Tochterunternehmen und die Umrechnung von der funktionalen Währung der russischen Tochterunternehmen in die Berichtswährung der Gruppe. Die Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung umfasst außerdem Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse der russischen Tochterunternehmen von Rubel in Euro, der Darstellungswährung des Konzernabschlusses. Zum 30. September 2015 betrug die Rücklage TEUR - 17.009 (2014: TEUR - 10.350). 25. RÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
26. FINANZVERBINDLICHKEITENDie Finanzverbindlichkeiten setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll
Zum 30. September 2015 waren Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 13.945 von Dritten besichert. Die Effektivzinssätze waren zum jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt: scroll
Im Mai 2013 hat das Mutterunternehmen der Gruppe eine 5-jährige Unternehmensanleihe mit einem Volumen von EUR 60 Mio. und einem Kupon von 9,75 % an der Börse Stuttgart im Börsensegment Bond begeben. Die aufgenommenen Mittel wurden nahezu ausschließlich zur Rückzahlung von Krediten verwendet. Die Zinsen aus der Anleihe werden jährlich am 10. Mai ausbezahlt, zum ersten Mal am 10. Mai 2014, und immer für den Zeitraum vom 10. Mai bis zum 9. Mai des nachfolgenden Jahres. Zum Zeitpunkt der Konzernabschlusserstellung wurde die Unternehmensanleihe im Rahmen einer finanziellen Restrukturierung in Eigenkapital umgewandelt. Für weitere Informationen wird auf Tz. 37 sowie auf die Ziffer 4 im Konzernlagebericht verwiesen. Die Covenants aus den Darlehensvereinbarungen der Gruppe sind wie folgt:
Im Falle der Verletzung dieser Covenants sind die jeweiligen Darlehensgeber berechtigt, den Zinssatz zu ändern oder vorzeitige Rückzahlung zu fordern. In den Geschäftsjahren zum 30. September 2015 und 2014 sowie bis zur Freistellung des vorliegenden Abschlusses hat die Gruppe alle Covenants eingehalten, mit Ausnahme von Covenants für Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.805 zum 30. September 2015 und TEUR 14.958 zum 30. September 2014. Diese kurzfristigen Verbindlichkeiten sind in der Kategorie "täglich fällig" in der Tz. 34.4 dargestellt. Bis zur Fertigstellung des vorliegenden Abschlusses haben die Banken weder eine vorzeitige Tilgung der Darlehen noch andere Vertragsstrafen verlangt (siehe Tz. 37). 27. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 19.372 (2014: TEUR 31.844). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen können verzinslich oder nicht verzinslich sein und haben in der Regel eine Fälligkeit von 60 Tagen. Zum 30. September 2015 waren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 9.887 von Dritten besichert. 28. ERHALTENE ANZAHLUNGENErhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 3.643 (2014: TEUR 5.784) betreffen ausschließlich Anzahlungen von Kunden. 29. SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITENDie sonstigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern betreffen laufende Lohn- und Gehaltszahlungen, Prämienzahlungen an Mitarbeiter, nicht genommene Urlaubstage sowie zu leistende Beträge zur Renten-, Kranken- und Sozialversicherung. Zum 30. September 2015 waren langfristige Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing in Höhe von TEUR 153 (2014: TEUR 744) in den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten enthalten. 30. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITENDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: scroll
31. VERPFLICHTUNGEN AUS FINANZIERUNGSLEASINGDie Finanzierungsleasingverhältnisse der Gruppe bestehen für Firmenfahrzeuge, in der Regel PKW. Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln, jedoch Kaufoptionen am Ende der Laufzeit. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen und die entsprechenden Barwerte sind wie folgt: scroll
32. KÜNFTIGE ZAHLUNGEN AUS OPERATING LEASINGDas Unternehmen hat zum Bilanzstichtag nicht kündbare "Operating Leasing"-Verträge, die zur Zahlung von Leasingraten verpflichten. Diese betreffen nahezu ausschließlich langfristige Pachtverträge für landwirtschaftliche Nutzfläche. Die Verpflichtung gliedert sich wie folgt: scroll
33. UNTERNEHMENSUMFELDRussland setzt seine Wirtschaftsreformen sowie die Entwicklung rechtlicher, steuerlicher und administrativer Rahmenbedingungen, die mit marktwirtschaftlichen Prinzipien in Einklang stehen, fort. Die künftige Stabilität der russischen Wirtschaft ist weitgehend abhängig von diesen Reformen und Entwicklungen sowie von der Effizienz der von der Regierung ergriffenen wirtschaftlichen, finanziellen und geldpolitischen Maßnahmen. 2015 wurde die russische Wirtschaft von einem erheblichen Rückgang der Ölpreise und einer deutlichen Abwertung des Russischen Rubel sowie von den Sanktionen, die mehrere Länder über Russland verhängten, negativ beeinflusst. Nachdem die russische Zentralbank den Leitzins auf 17 % erhöhte, stiegen die Zinssätze im Dezember 2014 stark an. Während des Geschäftsjahres wurde der Leitzins bis zum 3. August 2015 schrittweise auf 11 % gesenkt. Am 11. September 2015 beschloss die russische Zentralbank, den Leitzins aufgrund von höheren Inflationsrisiken und dem anhaltenden Risiko eines deutlichen Wirtschaftsabschwungs auf dem Niveau von 11 % zu halten. Diese Faktoren führten zu einem reduzierten Zugang zu Kapital, höheren Kapitalkosten, einer höheren Inflation und zu Unsicherheit bezüglich des künftigen Wirtschaftswachstums. Dies könnte sich negativ auf die künftige Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsaussichten der Gruppe auswirken. Das Management ist der Ansicht, geeignete Maßnahmen getroffen zu haben, um die Nachhaltigkeit der Geschäftsentwicklung des Konzerns unter den gegenwärtigen Umständen zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund beschlossen das Management und die Gesellschafterin, die im Jahr 2013 emittierte Unternehmensanleihe zu restrukturieren. Für weitere Details siehe Lagebericht sowie Tz. 37 des Anhangs. 34. FINANZRISIKOMANAGEMENTDie wesentlichen durch die Gruppe verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen verzinsliche Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gruppe. Die Gruppe verfügt über Forderungen aus ausgereichten Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Das Management der Gruppe steuert diese Risiken und stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Gruppe in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt werden und dass Finanzrisiken entsprechend diesen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gruppe identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Das wesentliche Risiko bei den Finanzinstrumenten bezieht sich auf das Währungsrisiko, das im Wesentlichen aus Forderungen in Russischem Rubel sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Euro und US-Dollar resultiert. In der Gruppe werden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung des Wechselkursrisikos eingesetzt, da der entsprechende Markt in der Russischen Föderation noch unausgereift ist. Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen folgende Risikotypen: Zinsrisiko, Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken. Dem Marktrisiko ausgesetzte Finanzinstrumente umfassen, unter anderem, verzinsliche Darlehen und Einlagen. Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 30. September 2015 und zum 30. September 2014. Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben. Die Sensitivität des relevanten Postens in der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den finanziellen Vermögenswerten und Schulden zum 30. September 2015 und 30. September 2014. 34.1 WechselkursrisikoDas Wechselkursrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Gruppe ist vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der Darstellungswährung der Gruppe abweichende Währung lauten) und den Nettoinvestitionen in ausländische Tochterunternehmen Währungsrisiken ausgesetzt. Die Gruppe sichert sich nicht gegen Fremdwährungsrisiken ab. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe in Währungen sind wie folgt: scroll
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Sensitivität bezüglich der Wechselkursänderungen der FinanzinstrumenteDie Gruppe unterliegt im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung des Wechselkurses von Euro (EUR) zum russischen Rubel (RUB) und amerikanischen Dollar (USD). Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden) gegenüber einer grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollar und des Rubels im Verhältnis zu Euro (EUR). Alle anderen Variablen bleiben konstant. scroll
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34.2 ZinsrisikoDas Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem die Gruppe ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen variabel verzinslichen Darlehen zum 30. September 2015 und 2014 in Höhe von TEUR 5.100 bzw. TEUR 11.678. Bleiben alle anderen Variablen konstant, so wird das Konzernergebnis vor Steuern aufgrund der Auswirkungen auf variabel verzinsliche Darlehen geringfügig beeinflusst. 34.3 AusfallrisikoUnter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlusts für den Konzern, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder eines Kundenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit ausgesetzt. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDas Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird von der entsprechenden Geschäftseinheit basierend auf den Richtlinien, Verfahren und Kontrollen der Gruppe für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert. Die Bonität des Kunden wird mithilfe einer umfassenden Scorecard der Krediteinstufung bewertet. Die einzelnen Kreditrahmen werden entsprechend dieser Bewertung festgelegt. Ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden regelmäßig überwacht. Zum 30. September 2015 schuldeten drei Kunden (2014: sechs Kunden) der Gruppe jeweils mehr als TEUR 1.000, was zusammen ca. 25 % sämtlicher ausstehenden Forderungen (2014: 30 %) ausmachte. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Zusätzlich wird eine große Zahl von geringeren Forderungen homogen gruppiert und gemeinsam auf Wertminderung beurteilt. Die Berechnung basiert auf tatsächlich entstandenen historischen Daten. Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht dem Buchwert jeder in der Tz. 20 ausgewiesenen Klasse von finanziellen Vermögenswerten. Die Gruppe hält keine Sicherheiten. Die Gruppe beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als durchschnittlich, da ihre Kunden in verschiedenen Regionen ansässig sind, obwohl ihre Märkte nicht immer unabhängig sind. Ausgegebene DarlehenDas Ausfallrisiko aus ausgegebenen Darlehen wird auf der Konzernebene vom Management gesteuert. Darlehen werden in bestimmten Fällen an bestimmte Kunden oder an nahestehende Unternehmen und Personen ausgegeben. Ausstehende Darlehen sowie Zinsforderungen werden regelmäßig überwacht. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag auf Einzelbasis analysiert. Die Berechnung basiert auf tatsächlich entstandenen historischen Daten. Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht dem Buchwert jeder in der Tz. 18 ausgewiesenen Klasse von finanziellen Vermögenswerten. Die Gruppe hält keine Sicherheiten. Die Gruppe beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der ausgegebenen Darlehen als durchschnittlich. Barmittel und FinanzeinlagenDas Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien von der Treasury-Abteilung des Konzerns gesteuert. Investitionen mit Liquiditätsüberschüssen werden nur mit genehmigten Geschäftspartnern vorgenommen und innerhalb des Kreditrahmens, der der jeweiligen Partei zugeteilt wurde. Die Kreditrahmen für Geschäftspartner werden vom Management überprüft. Das maximale Ausfallrisiko der Gruppe für die Bilanzposten zum 30. September 2015 und 2014 entspricht den in der Tz. 23 dargestellten Buchwerten. Unverhältnismäßig hohe RisikokonzentrationRisikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen auf eine relative Sensitivität des Konzernergebnisses gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Bildung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert. 34.4 LiquiditätsrisikoDie Gruppe überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools. Das Geschäft der Gruppe erfordert in großem Umfang Finanzierungen für die gehandelten Maschinen, die in der Regel nur für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten notwendig sind. Die jederzeitige Sicherstellung der Liquidität wird von einer Abteilung in der OOO EkoNiva-Technika Holding in Russland zentral wahrgenommen. Dort laufen alle Finanzierungsvereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen zusammen und die benötigten liquiden Mittel werden entsprechend verteilt. Das Konzernmanagement wird regelmäßig über den Stand der Finanzierung und der Zahlungsverpflichtungen unterrichtet und trifft außerhalb des Tagesgeschäfts die wesentlichen Entscheidungen. Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen. 30. September 2015scroll
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34.5 KapitalsteuerungDas Ziel des Kapitalmanagements der Gruppe ist es sicherzustellen, dass alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe in der Lage sind, dem Prinzip der Unternehmensfortführung zu folgen und gleichzeitig alle Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen. Die Kapitalstruktur der Gruppe besteht aus Netto-Finanzschulden (darunter werden die in Tz. 26 angegebenen Finanzverbindlichkeiten, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, verstanden) sowie dem Eigenkapital der Gruppe (dieses setzt sich zusammen aus dem eingezahlten Stammkapital, der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklage). scroll
Zum 30. September 2015 und 2014 wurden keine Änderungen an den Zielen, Richtlinien und Verfahren für die Kapitalsteuerung vorgenommen. Entsprechend der russischen Gesetzgebung muss das Grundkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum 30. September 2015 sowie zum 30. September 2014 mindestens TRUB 10 betragen. Liegt der Wert des Nettovermögens einer Gesellschaft unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag des Grundkapitals, so muss die Gesellschaft liquidiert werden. Zum 30. September 2015 erfüllt die OOO EkoNiva-Farm die Mindestkapitalanforderungen nicht. Die OOO EkoNiva-Farm besitzt keine Sachanlagen. Ihre wichtigste Geschäftsaktivität besteht im Verkauf von Ersatzteilen, die sie auf Lager hält. Alle wesentlichen Verbindlichkeiten der Gesellschaften bestehen gegenüber anderen Konzerngesellschaften. Vor diesem Hintergrund bewertete das Management das Liquidationsrisiko der OOO EkoNiva-Farm und stufte es als gering ein. 35. SEGMENTINFORMATIONEN NACH GESCHÄFTSSEGMENTENDie Gruppe verfügt über vier nachfolgend beschriebene berichtspflichtige Geschäftssegmente, die strategische Geschäftseinheiten der Gruppe sind. Die strategischen Geschäftseinheiten betreiben den Verkauf und üben andere Tätigkeiten in verschiedenen Regionen der Russischen Föderation aus. Sie werden separat geführt, weil sie unterschiedliche Marketingstrategien erfordern. Die nachfolgende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftstätigkeit der einzelnen berichtspflichtigen Segmente der Gruppe:
Für interne und externe Rechnungslegungszwecke wurden bestimmte Geschäftssegmente mit unterschiedlichen Merkmalen zu einer Gruppe mit der Bezeichnung "Übrige Regionen" zusammengefasst. Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Management überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Ergebnisses vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Betriebsergebnis im Konzernabschluss bewertet. Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden als die um die minimale Marge erhöhten Umsatzkosten definiert. Die Marge hängt von Faktoren wie Saisonalität, Änderung von Wechselkursen, Liefer- und Lagerbedingungen, Finanzierungsbedingungen und -fristen und anderen Faktoren ab. Informationen zu den berichtspflichtigen Segmenten sowie die Überleitung zur konsolidierten Gesamtergebnisrechnung werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt: scroll
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Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gruppe im Segment Zentralregion mit zwei Kunden 25 % des Segmentumsatzes (2014:15 % des Umsatzes mit drei Kunden), im Segment Region Sibir mit einem Kunden 15 % des Segmentumsatzes (2014:17 % des Umsatzes mit zwei Kunden) und im Segment Region Woronesch mit zwei Kunden 17 % des Segmentumsatzes (2014: 27 % des Umsatzes mit zwei Kunden) erwirtschaftet. 36. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENFür Zwecke dieses Konzernabschlusses gelten Parteien als nahestehende Unternehmen, sofern eine Partei in der Lage ist, die andere Partei zu beherrschen, diese unter gemeinsamer Beherrschung stehen oder die Partei wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Betriebsentscheidungen der anderen Partei ausüben kann. Bei der Berücksichtigung jeder möglichen Beziehung zu nahestehenden Unternehmen wird auf die Substanz der Beziehung abgestellt, nicht rein auf die Rechtsform. Als wesentliche nahestehende Personen gelten die Vorstände der Gesellschaft und alle von Ihr beherrschten Unternehmen und damit insbesondere alle Unternehmen der Ekosem Agrar Gruppe, an der Herr Stefan Dürr wesentlich beteiligt ist und er zusammen mit Herrn Bläsi dort ebenfalls die Geschäftsführung ausübt. HandelsgeschäfteIm Laufe der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode führten Gesellschaften der Unternehmensgruppe folgende Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen durch. scroll
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Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden Unternehmen und PersonenDie folgenden Salden waren am Ende der Berichtsperiode ausstehend: scroll
Finanzierungs- und InvestitionstätigkeitIm Laufe der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode führten Konzerngesellschaften folgende Finanztransaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen durch, die nicht dem Konzernkreis angehören. scroll
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Im Geschäftsjahr zum 30. September 2015 wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 13.275 (2014: TEUR 19.966) an nahestehende Unternehmen und Personen gezahlt, welcher als Teil des Betrages abgebildet ist, der in der Zeile "Mittelabfluss aus der Ausgabe von sonstigen finanziellen Vermögenswerten" in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt ist. Die Zahlungseingänge von nahestehenden Unternehmen und Personen aus der Finanzierungstätigkeit während der Berichtsperiode betrugen TEUR 12.028 (2014: TEUR 10.780). Dieser Betrag ist in der Zeile "Mittelzufluss aus der Rückführung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten" in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt. Investitionsgeschäfte mit Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung, für die keine Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente eingesetzt werden mussten, beliefen sich zum 30. September 2015 auf TEUR 3.232 (2014: TEUR 2.296). Am 23. März 2015 veräußerte die Gruppe ihr Tochterunternehmen OOO NivaStroy an die OOO EkoNiva-APK Holding, ein zur Ekosem-Agrar-Gruppe gehörendes Unternehmen, für einen Kaufpreis von TRUB 10; zum Erwerbszeitpunkt beliefen sich die Netto-Verbindlichkeiten der OOO NivaStroy auf TEUR 257 (Tz. 7). Am 30. September 2015 waren bei der Gruppe Garantien in Höhe von TEUR 74 (30.09.2014: TEUR 172) ausstehend. Die Garantien wurden zu Gunsten von Gesellschaften der Ekosem-Agrar-Gruppe ausgestellt, um den Verkauf von Landmaschinen der Gruppe zu unterstützen. Zum Datum der Erstellung dieses Abschlusses geht das Management nicht davon aus, dass diese Garantien in Anspruch genommen werden. Die Gesamtbezüge des Managementpersonals der Gruppe sind in der Tz. 12 dargestellt. 37. WICHTIGE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGVollziehung des SanierungskonzeptsNach der Anleihegläubigerversammlung im Mai 2015 wurde eine Reihe von Klagen gegen die auf dieser Versammlung getroffenen Entscheidungen erhoben. Im Juli reichte die Gesellschaft beim OLG Karlsruhe einen Antrag nach § 20 Abs. 3 Satz 4 SchVG i. V. m. § 246a AktG ein, und zwar mit dem Begehren festzustellen, dass die Erhebung der Klagen dem Vollzug der angefochtenen Beschlüsse nicht entgegensteht und Mängel dieser Beschlüsse die Wirkung des Vollzugs unberührt lassen ("Freigabeantrag"). Am 30. September 2015 traf das Gericht eine Entscheidung zugunsten der Gesellschaft und ermöglichte so die Umsetzung der Entscheidungen der Gläubiger. Nach der richterlichen Entscheidung fand am 23. Oktober 2015 eine Gesellschafterversammlung statt, auf der folgende Entscheidungen getroffen wurden:
Alle Entscheidungen der Gesellschafterversammlung wurden bis zum 13. November 2015 in das Handelsregister eingetragen. Somit wurde die Restrukturierung der Anleihe vollständig durchgeführt. Ende November / Anfang Dezember 2015 waren die Anleihegläubiger berechtigt, als Gegenleistung für ihren Verzicht auf die Rechte aus der Anleihe Aktien der Ekotechnika AG zu beziehen. Die Aktien werden seit dem 17. Dezember 2015 an der Düsseldorfer Börse gehandelt. Im Zuge der Ausführung des Debt-to-Equity-Swap traf das Management am 22. Oktober 2015 die Entscheidung, die im Jahr 2013 eingezahlte Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 6.000 aufzulösen. Nach Durchführung des Debt to Equity Swap sowie der erfolgten Barkapitalerhöhung hat das Eigenkapital folgende Struktur (Annahme: alle Transaktionen wären per 30.09.2015 durchgeführt): scroll
Aufgrund des Wechsels der Rechtsform des Mutterunternehmens in eine Aktiengesellschaft wählten die Gesellschafter den ersten Aufsichtsrat der Ekotechnika AG. Folgende Mitglieder wurden ernannt:
Auf der ersten Sitzung des Aufsichtsrats wurde Rolf Zürn zum Vorsitzenden und Olga Ohly zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bestellten anschließend Stefan Dürr zum Vorstandsvorsitzenden und Wolfgang Bläsi zum Vorstandsmitglied. 38. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERSFür die Abschlussprüfung wurde im Geschäftsjahr zum 30. September 2015 ein Honorar (Gesamtvergütung zzgl. Auslagen ohne Umsatzsteuer) in Höhe von TEUR 174 (2014: TEUR 156) als Aufwand erfasst. 39. FREIGABEDer Vorstand der Ekotechnika AG wird den Konzernabschluss am 11. Januar 2016 an den Aufsichtsrat weitergeben. Der Aufsichtsrat entscheidet am 18. Januar 2016 über die Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses.
Walldorf, 18. Januar 2016 Stefan Dürr, Vorstandsvorsitzender Wolfgang Bläsi, Vorstand / CFO Konzernlagebericht der Ekotechnika AG (vormals Ekotechnika GmbH), Walldorf, zum 30. September 20151. Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell des KonzernsDie Geschäftstätigkeit der Ekotechnika-Unternehmensgruppe, deren Muttergesellschaft die Ekotechnika AG (vormals Ekotechnika GmbH) ist, umfasst den Handel mit Landmaschinen. Das Leistungsspektrum beinhaltet den Maschinenhandel (Beratung, Ein- und Verkauf), den Ersatzteilhandel und das Erbringen von Serviceleistungen. Der Absatzmarkt der Unternehmensgruppe liegt ausschließlich in Russland; teilweise werden Maschinen und Ersatzteile in Westeuropa oder Nordamerika eingekauft. Ein großer Teil der Produkte wird mittlerweile von Tochterfirmen ausländischer Lieferanten direkt in Russland gefertigt bzw. montiert und dort eingekauft. Auf dem russischen Markt agieren die Gesellschaften der Gruppe unter der Marke EkoNiva-Technika. Hauptlieferant der Gruppe ist der weltgrößte und marktführende Landmaschinenhersteller Deere & Company, Moline, Illinois, USA. Das Produktportfolio wird durch weitere namhafte Lieferanten ergänzt, wie JCB UK (Teleskoplader), Väderstad (Sämaschinen und Bodenbearbeitung), Grimme (Kartoffelerntetechnik) usw. Ebenso ist die Gruppe mittlerweile Händler eines der wichtigsten Lieferanten für die Milchviehhaltung: Mit den Produkten und Dienstleistungen der GEA Group aus Deutschland werden große, moderne Milchproduzenten in Russland bedient. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie Weltwirtschaft hat sich bis Ende des dritten Kalenderquartals 2015 in Summe positiv entwickelt. Nach einem globalen Wachstum im Jahr 2014 von 3,4% geht der Internationale Währungsfond im Jahresdurchschnitt 2015 ebenfalls von einem Wirtschaftswachstum in dieser Höhe aus. Bisher gab es regional sehr unterschiedliche Entwicklungen - trotz der sogenannten Wachstumsschwäche trägt China entscheidend zu der positiven Entwicklung bei; die anderen Schwellenländer können keine Wachstumsimpulse setzen. Deutschland gehört innerhalb Europas weiterhin zu den stärksten Wirtschaftsnationen mit einem Wachstum in 2014 von 1,5 % und in den ersten neun Monaten 2015 von 1,8 % (preisbereinigt). Russland dagegen liegt nach einem leichten Wachstum (0,6 %) in 2014 im Jahr 2015 deutlich im negativen Bereich - in den ersten drei Quartalen sank die Wirtschaftsleistung um 2.9 %. Die Entwicklung des russischen Rubel war im Geschäftsjahr sehr volatil. Während für einen Euro am 1.10.2014 rund 49,95 Rubel zu zahlen waren, stieg dieser Wert im Dezember 2014 in der Spitze auf bis zu 100 Rubel / Euro. Mit einem Schlusskurs von 74,58 Rubel / Euro am 30.09.2015 ergab sich ein Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr von 64,48 Rubel / Euro (2013/14: 47,05 Rubel / Euro). Die Finanzierungskosten in Russland unterlagen ebenfalls einem starken Anstieg. Während zu Beginn des Kalenderjahres 2014 noch ein Zentralbanksatz von 5,5 % galt, lag dieser zu Beginn des Geschäftsjahres bei rund 8,3 %, stieg im Dezember 2014 auf rund 17,0 % und sank bis August 2015 wieder auf 11,0 %. Damit beträgt er allerdings immer noch 200 % des Wertes vom Januar 2014. 2.2. Entwicklung im LandmaschinenhandelIn der ersten Jahreshälfte 2015 sind die Umsätze im Landtechnikbereich weltweit um bis zu 20 Prozent zurückgegangen. Der VDMA geht für die globale Landtechnik-Branche im Jahr 2015 von einem Umsatzrückgang um 10 % aus - bestimmt insbesondere durch die schwachen Umsätze in den USA und Europa - und beschreibt damit ein Marktvolumen von ca. 90 Mrd. €. Der Landmaschinenmarkt in Russland ist bereits zum dritten Mal in Folge zurückgegangen. Der Absatz von Traktoren ausländischer Hersteller im Vertriebsgebiet der Gruppe hat sich von jährlich knapp 500 in den Jahren 2012 / 2013 auf ca. 250 Stück im abgelaufenen Jahr verringert. Der Markt an Importmähdreschern hat sich hier von 80 im Geschäftsjahr 2012 / 2013 auf 50 im abgelaufenen Geschäftsjahr verringert. 2.3. GeschäftsverlaufDas Geschäftsjahr war für die Gruppe geprägt durch die finanzielle und operative Restrukturierung. Die massive Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führte bereits im Verlauf des Kalenderjahres 2014 zu einem Rückgang des operativen Geschäfts. Durch die Eskalation der Währungs- und Finanzierungssituation im ersten Quartal des Geschäftsjahres als Folge des Ölpreisverfalls und der Sanktionen gegen Russland im Zuge der Ukrainekrise geriet die Ekotechnika Gruppe in eine existenzbedrohende Schieflage. In dieser Situation beschloss das Management im März 2015, neben der bereits laufenden operativen Sanierung (durch Mitarbeiterabbau und Steigerung der Effizienz in allen Unternehmensbereichen) auch eine Restrukturierung der Unternehmensanleihe durchzuführen. Im Mai 2015 stimmte die Gläubigerversammlung mehrheitlich für den Debt-to-equity swap und die begleitenden Maßnahmen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 30.09.2015 den vom Unternehmen beantragten Freigabebeschluss gefasst. Der Freigabebeschluss des OLG Karlsruhe besagt, dass die von der Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse trotz der noch offenen Anfechtungsklagen umgesetzt werden dürfen. Im Oktober und November 2015 wurden die notwendigen Kapitalmaßnahmen sowie die Umwandlung der Gesellschaft in die Ekotechnika AG beschlossen und durchgeführt. Diese Maßnahmen bestanden aus der vereinfachten Kapitalherabsetzung von TEUR 2.025 auf TEUR 81, der Sachkapitalerhöhung (Einbringen der Schuldtitel in die Gesellschaft gegen Erhöhung des Stammkapitals) um TEUR 1.539 und einer Barkapitalerhöhung um TEUR 1.520 (Kapitaleinlage zur Stärkung der Kapitalbasis der Gesellschaft). Außerdem wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Am 17. Dezember 2015 erfolgte die Notierungsaufnahme der Ekotechnika Aktien im Primärmarkt der Düsseldorfer Börse. Die operative Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr war etwas besser als geplant. Der vom Management erwartete Umsatzrückgang fiel mit ca. 36,3 % geringer aus als geplant (- 49,3 %). Auch der geplante Rohgewinn von TEUR 16.957 wurde mit TEUR 25.393 deutlich übertroffen. Für beide Entwicklungen sind positive Effekte aus der Volatilität des Rubels zum Euro und US Dollar verantwortlich. Der Kurs des Rubels betrug am 30.09.2015 74,58 Rubel / EUR und lag damit rund 33 % unter dem Kurs vom 30.09.2014 von 49,95 Rubel / EUR. Wenn Maschinen nun in EUR oder USD zu einem bestimmten Rubelkurs eingekauft werden und später zu einem - aus Sicht des Rubels -schwächeren Kurs verkauft werden, ergibt sich dadurch ein höherer Umsatz sowie ein höherer Rohgewinn. Da die Finanzierung der Maschinen beim Händler oder der lokalen Bank allerdings häufig ebenfalls in EUR oder USD erfolgt, ergeben sich bei der Bezahlung negative Währungseinflüsse, die diesen positiven Effekt (über)kompensieren. Das operative Ergebnis (EBIT) betrug TEUR -1.180 (Vj. TEUR +1.894). - auch hier eine positive Abweichung zu den geplanten TEUR - 9.636. Das Finanzergebnis hat sich wie erwartet leicht verbessert, was nach Steuern zu einem Nettoergebnis von TEUR -26.579 (Vj. TEUR -27.043) führt - etwas besser, als die erwarteten EUR - 30 Mio. 2.4. Lagea) ErtragslageDer Gesamtumsatz der Ekotechnika AG im Geschäftsjahr 2014 / 2015 betrug TEUR 109.038 (2014: TEUR 171.042), welcher zu rund 63,3 % bzw. TEUR 69.040 (2014: rund 74,3 %; TEUR 127.074) aus den Landmaschinen-Verkäufen entstand. Ein gestiegener Anteil von rund 29,2 % bzw. TEUR 31.888 (2014: TEUR 34.844; rund 20,4 %) wurde mit dem Verkauf von Ersatzteilen erzielt. Der Umsatz aus der Erbringung von Serviceleistungen belief sich auf TEUR 3.677 (2014: TEUR 4.224). Insbesondere die Marktsegmente von Traktoren und Mähdreschern sind für die Umsatzrückgänge verantwortlich. Andererseits trägt auch die Abschwächung des Rubels und daraus resultierende Währungsverluste hierzu bei. Aufgrund des beschriebenen Rückgangs der Neumaschinenverkäufe ist innerhalb des Geschäftsjahres eine relative Steigerung der Umsätze mit Ersatzteilen an den Gesamtumsätzen zu beobachten. Die Kunden haben aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeit vermehrt in die Reparatur ihrer in den Vorjahren erworbenen Maschinen investiert. Der Umsatz mit Ersatzteilen ist währungsbereinigt (bereinigt um den Währungsverfall des Rubels über den Berichtszeitraum) um über 25,4 % gestiegen, der Rückgang der Maschinenverkäufe beträgt währungsbereinigt rund 25,5 %. Ein signifikanter währungsbereinigter Anstieg des Umsatzes ist weiterhin bei den Service-Umsätzen (rund + 19,3 %) und dem Verkauf von Betriebs-/Schmierstoffen (rund +14,7 %) zu beobachten. Der Materialaufwand ist im Berichtszeitraum proportional zum Umsatz um rund 36,5 % zurückgegangen. Der Rohgewinn beträgt TEUR 25.393 (2014: TEUR 39.366). Fixkosten wurden überwiegend durch das Freisetzen von ca. 150 Mitarbeitern (Jahresdurchschnitt) reduziert; die Effekte hieraus werden allerdings erst im neuen Geschäftsjahr vollständig sichtbar werden. Die Summe der Abschreibungen konnte zum Vorjahr um TEUR 11.370 auf TEUR 2.397 verringert werden; ausschließlich verursacht durch die Abschreibungen des Goodwills im Vorjahr. Die sonstigen Aufwendungen weisen TEUR 5.662 (2014: TEUR 2.070) Währungsverluste aus. Des Weiteren entstand im Rahmen der Restrukturierung der Unternehmensanleihe ein Aufwand in Höhe von ca. TEUR 1.600 für Beratungsleistungen. Das EBIT beträgt ca. TEUR -1.180 Mio. (2014: TEUR +1.894), das EBT EUR - 25.687 (2014: TEUR -24.133) Die negative EBIT-Entwicklung ist überwiegend durch den rückläufigen Rohgewinn von TEUR -13.973 sowie durch die Restrukturierungskosten in Höhe von TEUR 1.600 und Währungseffekte in Höhe von TEUR 4.849 (2014: TEURTEUR 1.603) beeinflusst. Das Finanzergebnis ist aufgrund der geringeren Zinsaufwendungen (Berichtsjahr: EUR 12.767; 2014: TEUR 14.157) sowie sonstigen Finanzierungskosten (TEUR 156; 2014: TEUR 3.825) weniger negativ. Es beträgt TEUR - 24.507 im Berichtsjahr und TEUR - 26.027 im Vorjahr. Ursache für die rückläufigen Zinsen ist im Wesentlichen die Veränderung des Rubelkurses zum Euro - hieraus ergeben sich geringere Aufwendungen in Euro. Die sonstigen Finanzierungskosten resultierten im Vorjahr aus der Wertberichtigung ausgereichter Darlehen an die Gesellschafterin Ekotechnika Holding GmbH. Im Finanzergebnis sind ebenfalls negative Währungseffekte in Höhe von TEUR 12.024 (2014: TEUR 7.907) enthalten. Das Konzernergebnis hat sich um TEUR 464 von TEUR - 27.043 Mio. auf TEUR - 26.579 verbessert. b) FinanzlageFür die finanzielle Steuerung des Unternehmens ist eine Abteilung der OOO "EkoNivaTechnika-Holding", Russland, verantwortlich. Die Steuerung erfolgt so, dass einerseits die Finanzierungskosten möglichst gering gehalten werden und andererseits alle Unternehmen der Gruppe stets in der Lage sind, ihre Verbindlichkeiten termingerecht zu erfüllen. Wesentliche Instrumente in der Zusammenarbeit mit Lieferanten sind Dokumentenakkreditive sowie Bankgarantien. Weitergehende Informationen zur Kapitalstruktur sowie im Hinblick auf Währungs-, Zins- und Liquiditätsrisiken ergeben sich aus dem Konzernanhang zum Abschluss. c) KapitalstrukturDie Struktur der Mittelherkunft der Gesellschaft am Stichtag 30.09.2015 ist aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten Kapitalmaßnahmen im Zuge der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft noch durch die Anleiheverbindlichkeiten belastet. Die langfristigen Verbindlichkeiten betragen zum Stichtag TEUR 60.330 (2014: TEUR 59.539) inklusive der Verbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe von TEUR 58.695. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 75.541 (2014: TEUR 114.136) und sind damit um ca. 33,8 % geringer als im Vorjahr - überwiegend resultiert dies jedoch aus Währungseffekten. Währungsbereinigt bleiben die Verbindlichkeiten auf dem Vorjahresniveau. Die bedeutendsten Posten sind wie im Vorjahr die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten von TEUR 32.449 (2014: TEUR 62.569) inklusive der Zinsen aus der Unternehmensanleihe in Höhe von TEUR 8.142 sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 19.372 (2014: TEUR 31.844). Das Konzerneigenkapital ist deutlich negativ und beträgt zum Stichtag TEUR - 59.209 gegenüber dem Vorjahr mit TEUR - 26.007. Diese Situation ergibt sich weitestgehend durch das negative Gesamtergebnis des Geschäftsjahres. Mit der Umsetzung der beschlossenen Anleiherestrukturierung hat sich das Bild im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres deutlich verändert. Wenn die entsprechenden Maßnahmen bereits im Berichtszeitraum umgesetzt worden wären, so würde das Eigenkapital zum 30.09.2015 durch die Umsetzung der Kapitalmaßnahmen um TEUR 69.878 auf TEUR 10.669 Mio. steigen. Die Summe der langfristigen Verbindlichkeiten würde nach der Umsetzung nur noch TEUR 1.635 betragen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten würden auf TEUR 67.399 zurückgehen. Zur Verbesserung der Transparenz erfolgt hier die Darstellung des debt-to-equity swap in Form einer Tabelle: Nach Durchführung des Debt to Equity Swap sowie der erfolgten Barkapitalerhöhung hat das Eigenkapital folgende Struktur (Annahme: alle Transaktionen per 30.09.2015 durchgeführt: scroll
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zu beachten ist, dass der Debt-to-Equity Swap erst im GJ 2015/16 ergebniswirksam wird. d) InvestitionenIm Berichtsjahr wurden im Vergleich zu den Vorjahren in deutlich geringerem Umfang Investitionen getätigt. Maßgeblich wurde investiert in Service Zentren, die bereits im Bau waren. Die Gesamtinvestitionen in Sachanlagen beliefen sich auf TEUR 1.275 (2014: TEUR 5.805). e) LiquiditätAm 30.09.2015 lag der Bestand an Barmitteln und Bankguthaben bei TEUR 1.177 (2014: TEUR 2.342). Im Berichtsjahr lag der operative Cash-Flow vor Veränderungen im Nettoumlaufvermögen bei TEUR 4.358 (2014: TEUR 13.983). Der starke Rückgang basiert im Wesentlichen auf dem deutlich geringeren Rohgewinn von TEUR 25.393 im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 39.366. Die um Währungseinflüsse bereinigte Bestandsminderung an Vorräten wirkte sich mit TEUR 15.727 (2014: Aufbau TEUR -346) positiv auf den Cashflow aus, ebenso wie der Anstieg der anderen Verbindlichkeiten (TEUR 4.602; 2014: Rückgang um TEUR 2.697). So ergab sich ein Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 27.400 (2014: Zufluss von TEUR 31.313). Nach Zahlung von Steuern und Zinsen beträgt der operative Cash-Flow TEUR 23.081 (2014: TEUR 16.569). Die Investitionstätigkeit führte in Summe zu einem Mittelabfluss von TEUR 1.837 (2014: TEUR 6.588). Hierin enthalten sind einerseits Abflüsse für Investitionen in Sachanlagen in Höhe von TEUR 1.275 (2014: TEUR 5.805) - im Gegenzug Zuflüsse aus dem Verkauf von Sachanlagen in Höhe von TEUR 447 (2014: TEUR 855). Die Zuflüsse aus der Abrechnung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 15.394 (2014: TEUR 21.124) sowie die Abflüsse aus der Ausgabe solcher Vermögenswerte in Höhe von TEUR 16.278 (2014: TEUR 22.711) ergeben im Saldo einen Abfluss in Höhe von TEUR 884 (2014: Abfluss in Höhe von TEUR 1.587). Es handelt sich hier im Wesentlichen um Ausreichungen bzw. Veränderungen der Fristigkeit von Forderungen gegenüber der nahestehenden Gesellschaft Ekosem-Agrar GmbH. Zuflüsse aus Bankfinanzierungen haben sich von TEUR 184.624 im Vorjahr auf TEUR 101.073 verringert. Nach Berücksichtigung von Auszahlungen für die Tilgung von Krediten in Höhe von TEUR 122.053 (2014: TEUR 199.770) ergibt sich ein Nettozahlungsmittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 21.700. Im Vorjahr betrug der Zahlungsmittelabfluss TEUR 9.911, wobei hierin eine Einzahlung in die Kapitalrücklage von TEUR 6.000 enthalten war. f) VermögenslageDie Vermögenslage ist vor dem Hintergrund der hohen Volatilität des Rubel / Euro-Kurses zu betrachten. Der Kurs des Rubels betrug am 30.09.2015 74,58 Rubel / Euro und lag damit rund 33 % unter dem Kurs vom 30.09.2014 von 49,95. Die Bilanzsumme beträgt am 30.09.2015 TEUR 76.662. Bewertet zum Vorjahreskurs ergäbe sich eine Bilanzsumme von ca. TEUR 109.321 (2014: TEUR 147.668). Die Bilanz besteht zu 35,6 % aus langfristigen Vermögensgegenständen TEUR 27.255 (Vj. TEUR 32.663, 22,1 %). Hiervon sind ca. 71,6 % Sachanlagen (2014: ca. 94,8 %). Darüber hinaus besteht eine langfristige Forderung gegen die Ekosem-Agrar GmbH (siehe unter 2.4e)); im kurzfristigen Vermögen ist ein entsprechender Rückgang zu verzeichnen. Der Betrag wurde zu einem attraktiven Zinssatz ausgereicht mit einer Fälligkeit kurz vor der Fälligkeit der Ekotechnika Anleihe. Weitere Details zu den einzelnen Gruppen von Vermögenswerten können im Anlagespiegel im Konzernanhang (Tz. 16 ff.) nachgelesen werden. Die kurzfristigen Vermögenswerte sind im Laufe des Geschäftsjahres deutlich (Rückgang 57,0 %) zurückgegangen. Währungsbereinigt beträgt der Rückgang ca. 37,1 % und ist begründet in der Verringerung der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Rückgang 57,7 % und 45,6 %). Die Vorräte betragen damit TEUR 24.473 im Gegensatz zu TEUR 57.800 im Vorjahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen entsprechend TEUR 18.060 zu TEUR 33.189. Beide Entwicklungen waren erklärtes Ziel des Managements im Hinblick auf die Reduzierung des Umlaufvermögens. Der Bestandsabbau wurde unter anderem dadurch beschleunigt, dass für ältere bzw. schwer verkäufliche Maschinen teilweise hohe Rabatte gewährt wurden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden konsequent bei Bedarf auch gerichtlich geltend gemacht und somit eine deutliche Verringerung erreicht. Zusammenfassend ist die Unternehmensleistung mit dem operativen Geschäft im abgelaufenen Jahr nicht zufrieden, auch wenn der deutliche Umsatzeinbruch im Wesentlichen den gesamten Markt für Landmaschinen in Russland betraf. 3. LeistungsindikatorenFinanzielle Leistungsindikatoren:Die im Prognosebericht des Vorjahres bezeichnete schwierige Marktsituation spiegelt sich in den diesjährigen Unternehmenszahlen deutlich wider. Der Rückgang des Umsatzes um 36,3 % im Berichtsjahr, liegt jedoch unter dem prognostizierten 49,3 %-igen Umsatzrückgang. Das Finanzergebnis ist mit TEUR - 24.507 schlechter als geplant (Plan: TEUR - 20.783). Während der Zinsaufwand mit TEUR 12.767 leicht unter den geplanten TEUR 13.238 liegt, beliefen sich die Währungsverluste im Finanzergebnis auf saldiert EUR 12.024 im Vergleich zu den geplanten TEUR 8.282. Das Konzernjahresergebnis ist wie prognostiziert deutlich negativ, liegt mit TEUR - 26.579 jedoch über der Prognose von EUR -30 Mio. Vergleich von Ist- und Planzahlen für das Berichtsjahr:In der Planung wurde von 135 abgesetzten Traktoren für das Berichtsjahr und einem daraus resultierenden Umsatz von über TEUR 20.549 ausgegangen. Die tatsächlichen Absätze und Umsätze betrugen 142 Einheiten und TEUR 18.186. Bei Mähdreschern wurde ein Absatz von 22 Einheiten und TEUR 3.326 Umsatz geplant. Tatsächlich waren es im Berichtsjahr 43 Mähdrescher und ein Umsatz von TEUR 5.709. Ebenfalls übertroffen wurde die Prognose bei sonstigen Maschinen und Anbaugeräten. Hier wurden TEUR 33.297 Umsatz prognostiziert und TEUR 45.144 Umsatz erreicht. Diese Umsätze beinhalten die Verkäufe von Pressen (Fakt: TEUR 8.434; Plan: TEUR 4.345), Grubber (Fakt: TEUR 4.794; Plan: TEUR 4.677) und weiteren Anbaugeräten. Die Annahmen des Managements zur Rubel-Entwicklung lagen mit 65 Rubel / EUR sehr nah an der tatsächlichen Entwicklung mit 64,48 Rubel / EUR im Durchschnitt des Geschäftsjahres. Die Abweichungen zu den Prognosen lassen sich damit überwiegend auf die abweichenden Verkaufszahlen und Maschinenpreise zurückführen. Die Kosten für die verkauften Maschinen haben sich regelmäßig ebenfalls leicht positiv dem Plan gegenüber entwickelt. Bei Traktoren beliefen sich die Kosten auf 13,6 % weniger als im Plan angenommen und dies bei einem um 11,5 % niedrigeren Umsatz als geplant. Die in Verbindung mit Mähdreschern entstandenen Kosten belaufen sich auf TEUR 5.268 und somit 94,0 % mehr als geplant (TEUR 2.715) jedoch vor dem Hintergrund eines um 71,6 % besseren Umsatzes im Berichtszeitraum (TEUR 5.709) im Vergleich zum Plan (TEUR 3.326). Die in Zusammenhang mit sonstigen Maschinen und Anbaugeräten verursachten Kosten von TEUR 36.379 lagen 33,9 % über dem Plan, allerdings entspricht dies im Wesentlichen auch der Umsatzzunahme um 35,6 % auf TEUR 45.144 im Gegensatz zum Plan von TEUR 33.297. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren:MitarbeiterDie Entwicklung unserer Unternehmensgruppe basiert neben der Technik ganz wesentlich auf den Mitarbeitern, die sowohl beim Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen wie auch beim Erbringen von Serviceleistungen stets in direktem Kontakt mit dem Kunden sind und damit die Visitenkarte des Unternehmens darstellen. Aus diesem Grund verwenden wir viel Aufmerksamkeit darauf, die richtigen Mitarbeiter zu finden, zu halten und stets weiter zu entwickeln. Dazu gehören regelmäßige Trainings im fachlichen Bereich genauso wie Seminare zur persönlichen Weiterentwicklung. Der Besuch von Messen im In- und Ausland -auch als Aussteller - gemeinsam mit unseren Kunden ist fester Bestandteil des Jahresablaufs. Zu den wichtigen Messen - beispielsweise der Agritechnika vom 08. - 14. November 2015 in Hannover - fahren wir jeweils mit bis zu 100 Kunden, die auch von unseren Mitarbeitern betreut werden. Darüber erreichen wir eine hohe Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und unseren Produkten. Dennoch kamen wir nicht umhin im Zuge der Sanierung des Unternehmens einen deutlichen Abbau der Mitarbeiterzahl vorzunehmen. Im Jahresdurchschnitt betrug die Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr 2015 558 Mitarbeiter und im Vorjahr 708 Mitarbeiter - ein Rückgang von 150 Mitarbeitern (21,2 %). Der größte Anteil am Rückgang geht auf den Abbau der Belegschaft im administrativen Bereich zurück (Abbau um 87 Mitarbeiter; 32,0 %). 4. NachtragsberichtDie im Zuge der weiter oben im Text beschriebenen Maßnahmen bzgl. des Debt-To-Equity-Swaps wurden nach dem Stichtag 30. September 2015 umgesetzt. Die zum 30.90.2015 bestehende Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 6.000 wurde komplett mit dem Bilanzverlust verrechnet. Durch eine vereinfachte Kapitalherabsetzung wurde das Stammkapital von TEUR 2.025 um TEUR 1.944 auf TEUR 81 reduziert. Anschließend wurde eine Sachkapitalerhöhung um TEUR 6.830 vorgenommen, welche mit TEUR 1.539 ins Stammkapital eingestellt und der verbleibende Teil der Kapitalrücklage zugeführt wurde (TEUR 5.310). Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgte gegen Einbringung der Unternehmensanleihe nebst aufgelaufenen Zinsen. Nach der Sachkapitalerhöhung betrug das Stammkapital TEUR 1.620. Durch die Ausgabe neuer Anteile im Rahmen einer Barkapitalerhöhung wurde das Stammkapital von TEUR 1.620 um TEUR 1.520 auf TEUR 3.140 erhöht. Der Bezugspreis der neuen Anteile im Rahmen der Barkapitalerhöhung wurde auf EUR 2,00 je Anteil festgesetzt. Die Ekotechnika Holding GmbH hat unter Ausschluss des Bezugsrechts weiterer Gesellschafter 1.520.000 neue Anteile zu einem Bezugspreis von EUR 2,00 je Anteil übernommen. Neben der Erhöhung des Stammkapitals um TEUR 1.520 wurde ein Agio in Höhe von TEUR 1.520 in die Kapitalrücklage eingestellt. Anschließend wurde die Gesellschaft in die Ekotechnika AG umgewandelt. Das Grundkapital beträgt nach den genannten Maßnahmen TEUR 3.140 und die Kapitalrücklage TEUR 6.830. Zu Einzelheiten hierzu wird auf Ziffer 37 des Anhangs verwiesen. 5. Prognose-, Chancen- und Risikobericht5.1. PrognoseberichtGesamtwirtschaftliche EntwicklungIm Jahr 2016 soll die weltweite gesamtwirtschaftliche Lage weiter an Fahrt aufnehmen und zu 3,5 Prozent Wachstum führen. Die Entwicklung in Russland wird aufgrund der beschriebenen Situation mit diesem Wachstum nicht gleichziehen können. Der Internationale Währungsfond geht aktuell von einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,6 % für 2016 aus. Die Entwicklung wird dabei vor allem durch geopolitische Faktoren (Konflikte in der Ukraine und Syrien) und damit in Zusammenhang stehenden wirtschaftlichen Faktoren (Öl-Preis; Sanktionen; Zins-Niveau der Russischen Zentralbank) bestimmt. Für Deutschland wird dagegen auch in 2016 ein Wachstum in der Größenordnung von 1,6 % erwartet. Entwicklung im AgrarsektorDas Preisniveau von Weizen ist im Rückblick auf die letzten drei Jahre weiter auf einem niedrigen Stand. Zu Beginn der Berichtsperiode lag der Preis bei ca. EUR 175 pro Tonne und pendelt zum Ende der Periode wieder um diesen Preis - mit zwischenzeitlich starker Volatilität (ca. EUR 155,00 pro Tonne im Mai 2015 und über EUR 200,00 pro Tonne Anfang Juli 2015). Für Russland ergibt sich hier ein anderes Bild. Da die globalen Preise jeweils zu aktuellen Kursen in Rubel umgerechnet werden, liegt der Preis für Weizen in Russland deutlich über dem Niveau der vergangenen Jahre - dies führt für die russischen Landwirte zu einer vergleichsweise guten Ertragssituation. Zugleich ist der Bedarf für Investitionen in Landtechnik weiterhin hoch. Nachdem der Gesamtmarkt bereits das dritte Jahr in Folge rückläufig war, hat sich ein Investitionsstau aufgebaut, der bei einer Verbesserung der Rahmenbedingungen zu einer deutlichen Belebung des Geschäfts führen sollte. Die Finanzierungsbedingungen sind aktuell aufgrund der Zinssituation sowie der Probleme des Bankensektors eher schwierig, somit dürfte die Frage der staatlichen Unterstützung für die Landwirte mit entscheidend sein für die Verkaufsentwicklung von Landtechnik in Russland. Insbesondere die Sanktionierung der Staatsbanken im Zuge der EU/USA-Sanktionen trübt den Ausblick im Landmaschinenhandel, denn diese nehmen eine bedeutende Stellung bei der Finanzierung der Landwirte in Russland ein. Dennoch ist die Situation für die Landwirte in Russland selbst eher positiv, denn im Zuge der Inflation des Rubels sind die Lebensmittelpreise in Russland mitunter stark gestiegen - bei deutlich geringer steigenden Kosten. Die Marge der Vorprodukte der Lebensmittelindustrie war im Berichtszeitraum damit überdurchschnittlich gut. Der Ausblick der Branche ist somit verhalten positiv - vor dem Hintergrund des politischen Spannungsfeldes in dem sich Russland bewegt jedoch auch fragil. Entwicklung der Ekotechnika-GruppeDie Abhängigkeit von den geopolitischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen in Russland macht eine Vorhersage auch für das Geschäftsjahr 2015 /2016 sehr schwierig. Das Management geht aktuell davon aus, dass der Umsatz in Euro - getrieben durch eine Volumensteigerung - leicht steigen wird, unter der Annahme eines Rubel / Euro-Kurses von 75 im Jahresdurchschnitt. Aufgrund einer geringeren Rohgewinnmarge erwarten wir einen Rückgang des Rohgewinns auf rund TEUR 21.000 sowie ein positives operatives Ergebnis (EBIT) von ca. TEUR 6.700. Die Zinssätze für lokale- und Handelsfinanzierungen betragen wie im Berichtsjahr zwischen 5,4 % und 25 %, abhängig von der Währung und dem jeweiligen Finanzierungsinstrument. Aufgrund des Wegfalls der Anleihezinsen erwarten wir - unter Ausklammerung des positiven Effekts des Debt-To-Equity-Swaps - ein ausgeglichenes Nettoergebnis. Der Debt-to-equity swap wird - wie an anderer Stelle beschrieben - zu einem positiven Ergebniseffekt von TEUR 59.989 führen. Bei der Planung geht das Management von einem stabilen Rubel / Euro Wechselkurs für das gesamte Jahr aus. Im Hinblick auf die Zinsentwicklung erwarten wir im Planungsjahr keine signifikante Verbesserung der Finanzierungssituation in Russland - lediglich eine leichte Verbesserung der unternehmensspezifischen Situation aufgrund der gestärkten Bonität nach der finanziellen Restrukturierung. Zusammenfassend geht das Management von einer Stabilisierung des Geschäfts aus, allerdings ohne kurzfristig die Zahlen aus den Jahren bis 2012 / 2013 wieder erreichen zu können. Hierfür ist es aus aktueller Sicht noch zu früh. 5.2. RisikoberichtFinanzierungsmöglichkeiten und -kosten der Kunden und der Unternehmensgruppe:Die Finanzierung von Landtechnik in Russland für unsere Kunden erfolgt im Wesentlichen über russische Banken und andere Finanzierungsgesellschaften. Sowohl die allgemeine wirtschaftliche Schwäche, die Sanktionen im Zuge der Ukraine-Krise und schließlich der niedrige Ölpreis haben teilweise dramatische Auswirkungen auf diese Finanzierungsmöglichkeiten, was sich negativ auf die Finanzierungsaktivitäten der Banken auswirkt. Das Leitzins-Niveau ist vor dem Hintergrund der Sanktionspolitik und dem Öl-Preis weiterhin hoch und verteuert damit die Geschäftskredite der Gruppe. Die russische Zentralbank hat den Leitzins bis August 2015 zwar bis auf 11,0 % reduziert, die weitere Entwicklung ist jedoch nur schwer abzuschätzen. Hieraus ergeben sich auch für das Unternehmen weiterhin Risiken hinsichtlich der kurzfristigen Finanzierung des Geschäfts. Aufgrund der vollzogenen Restrukturierung der Anleihe ist die Situation allerdings deutlich besser, als sie sich in den letzten eineinhalb Jahren dargestellt hat, insofern geht das Management davon aus, dass auch die rollierenden Finanzierungen regelmäßig verlängert werden können. Wechselkursentwicklung:Der russische Rubel hat im Vergleich zu Euro aber auch Dollar von Jahresbeginn 2015 bis April an Wert zugenommen, danach mit Schwankungen jedoch wieder eingebüßt und befindet sich zum Kalenderjahresende auf einem Niveau von ca. 80 Rubel / Euro. Die Einflüsse des Wechselkurses auf die Hartwährungsverbindlichkeiten wurden nach dem Stichtag insoweit deutlich entschärft, als die Anleihe der Ekotechnika AG im Rahmen des zuvor beschriebenen Debt-To-Equity-Swaps in Eigenkapital aufgegangen ist. Die Belastung der Rückzahlungsverpflichtung des Nennwertes der Anleihe und die laufende Zinslast in Höhe von p.a. TEUR 5.850 entfällt damit, wodurch den Währungseinflüssen in Bezug auf die Finanzierung der Gruppe zukünftig eine geringere Rolle zukommt. Auf der operativen Seite werden die Währungseinflüsse theoretisch an die Kunden weitergegeben - allerdings ist das nur zu einem bestimmten Anteil möglich. Auch wenn diese Abwertung alle Hersteller von Traktoren gleichermaßen trifft, da es schlicht keinen vergleichbaren russischen Traktor gibt, können Preissteigerungen nicht unbegrenzt an die Endkunden weitergegeben werden. ÖlpreisEin Faktor, der ganz maßgeblichen Einfluss auf die Wechselkurse und die wirtschaftliche Entwicklung in Russland hat, ist der Ölpreis. Seit dem starken Rückgang des Ölpreises ab Ende Juni 2015, verharrt er zwischen 40 und 50 USD / Barrel auf niedrigem Niveau und ist nach dem Stichtag auf unter 35 USD / Barrel abgesackt. Die Aussichten auf einen bald signifikant ansteigenden Ölpreis sind gering, bzw. derzeit nicht prognostizierbar. Die Belastungen, die dem russischen Staatshaushalt hieraus erwachsen sind sehr groß und beeinträchtigen langfristig auch die Fähigkeit das Subventions-Niveau im russischen Agrar-Sektor zu halten. Kundenbonität:Wie ausführlich dargelegt, ist die Finanzierung von Landmaschinenkäufen für unsere Kunden aktuell nicht einfach. Dies gilt sowohl für neue Verkäufe als auch in gewissem Umfang für bestehende Kundenforderungen. Die Uneinbringlichkeit von Forderungen könnte sich negativ auf die Ertragssituation des aktuellen Geschäftsjahres auswirken. Diesem Risiko wird durch einen engen und laufenden Kontakt zwischen den Verkaufsteams und Kunden begegnet. Die Verkäufer der Ekotechnika-Gruppe können auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei der Einschätzung der Kundenbonität zurückgreifen. Weiterhin werden Sie eng in die Finanzierungsverhandlungen eingebunden und sind über Boni-Vereinbarungen partiell an der Haftung für Ausfälle von Forderungen gegenüber Kunden beteiligt. Nachdem in der Berichtsperiode und im Vorjahr umfangreiche Wertberichtigungen auf Forderungen eingestellt wurden, geht das Management davon aus, dass aktuell keine unberücksichtigten Risikopositionen mehr vorhanden sind. Staatliche Förderung von Agrarbetrieben:Die Kunden der Ekotechnika-Gruppe sind als Agrarbetriebe in gewissem Umfang von der staatlichen Förderung in Form direkter Zuschüsse und Zinssubventionen abhängig. Diese sind im Zuge der mehrfach ausgeführten Rahmenbedingungen weniger planbar geworden. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die russische Regierung noch stärker als bisher die Produktion und den Verkauf lokaler Maschinen fördert oder gar den Verkauf importierter Maschinen und Ersatzteile erschwert. Sollten sich diese Bedingungen weiter verschlechtern, könnte dies eine Auswirkung auf die Ertragslage der Unternehmensgruppe haben. Absatzrisiko:Für den Verkauf von bestimmten Maschinen müssen diese von der Gruppe regelmäßig ca. ein halbes Jahr vor der Verkaufssaison bestellt werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits in größerem Umfang Bestellungen von Kunden vorliegen. Das bedeutet, dass die Gruppe letztlich das Verkaufsrisiko trägt. Gerade in dem aktuell volatileren Umfeld, bedeutet das ein Liquiditäts- und Absatzrisiko. Es gibt somit ein generelles Absatzrisiko in Form sich wechselnder Kundenanforderungen und eines Marktumfeldes, welches die Ekotechnika AG trägt und über den Zeitraum zwischen Beschaffung und Absatz nur bedingt abgesehen werden kann. Weiterhin verbirgt sich in dem Absatzrisiko ein spezifisches Währungsrisiko, da der Bezug der Maschinen zu einem bestimmten Wechselkurs abgewickelt wird und der spätere Verkauf an den Endkunden zu einem komplett anderen Wechselkurs. In den letzten beiden Jahren hat die Gesellschaft verstärkt darauf geachtet, das Bestandsrisiko aufgrund der unsicheren Zukunftsaussichten gering zu halten. Rechtsstreitigkeiten aus der RestrukturierungWenngleich die rechtliche Restrukturierung bereits erfolgreich abgeschlossen ist, sind noch immer verschiedene Rechtsstreitigkeiten offen. Neben zwei noch laufenden Anfechtungsklagen gegen die bereits vollzogenen Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom Mai 2015 handelt es sich um Kündigungen von Anleihen sowie Klagen auf Zahlung von Zinsen. Aus Sicht der Gesellschaft haben diese Klagen, die ein Risiko von ca. 0,5 Mio. Euro beinhalten, nur sehr geringe Aussicht auf Erfolg. Dies wird auch durch aktuelle Urteile in ähnlich gelagerten Verfahren unterstützt. 5.3 Bestandsgefährdende RisikenProlongation von Kreditlinien:Die Abhängigkeit davon, ob es der Gruppe gelingt, ausreichende Zahlungsmittel aus der Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften, um ihre Verbindlichkeiten zu bedienen, stellt eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit der Gruppe dar. Basierend auf den aktuellen Plänen der Gruppe und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit geht das Management zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses 2015 davon aus, dass der Konzern in der Lage sein wird, sich in der absehbaren Zukunft ausreichend mit Mitteln versorgen zu können, um seine Tätigkeit fortzuführen. Dies schließt auch die Refinanzierung von Bankkrediten ein, die in 2016 zur Rückzahlung fällig sind, soweit diese die Mittel übersteigen, die aus dem operativen Geschäft generiert werden. Hintergrund hierfür ist, dass die Gesellschaften der Gruppe kurzfristige Kredite von russischen Banken nutzen. Der überwiegende Anteil dieser Kreditlinien wird regelmäßig verlängert. Die Unternehmensleitung geht davon aus, dass dies auch in der Zukunft der Fall sein wird. Wenngleich die Umsetzung der finanziellen Restrukturierung abschließend erfolgt ist, ist es möglich, dass die in Russland finanzierenden Banken nicht gewillt sind, der notwendigen Verlängerungen von Kreditlinien kurzfristig zuzustimmen. Dies auch vor dem bereits genannten Hintergrund, dass im russischen Bankenmarkt aufgrund der generellen wirtschaftlichen Entwicklung, des Ölpreisverfalls und der Sanktionen gegen zahlreiche russische Finanzinstitute zu wenig Liquidität vorhanden ist. Sollte entgegen der Erwartung der Geschäftsleitung die Versorgung mit Zahlungsmitteln aus dem operativen Geschäft und über externe Finanzierungen nicht oder nur zu deutliche schlechteren Konditionen als bisher, möglich sein, so könnte dies ggf. die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zur Folge haben. Zusammengefasst ist das Management der Meinung, dass die Risiken heute im Wesentlichen in den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen. Da diese nur sehr bedingt aktiv gesteuert werden können, beschäftigt sich das Management intensiv damit, das Unternehmen so aufzustellen, dass jeweils adäquat auf Veränderungen reagiert werden kann. 5.4. ChancenberichtAls wesentliche Chancen sieht die Unternehmensleitung derzeit die folgenden Punkte: Weltweite und russlandweite Entwicklung in der Landwirtschaft:Die steigende Weltbevölkerung und sich verändernde Ernährungsgewohnheiten aufgrund steigenden Wohlstands bzw. der Nachahmung "westlich geprägter" Lebensstile sind die wesentlichen Treiber der weltweit positiven Entwicklung im Agrarbereich. Nicht zuletzt trägt auch die Energieproduktion aus pflanzlichen Rohstoffen zu einem permanenten Anstieg der Nachfrage bei. Einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Produktion und der dazu erforderlichen Effizienzsteigerung liefert die Agrartechnik. Die im Sommer 2014 erlassenen Sanktionen der russischen Regierung - namentlich das Importverbot für Lebensmittel aus der EU, den Vereinigten Staaten sowie einiger weiterer Länder haben die Notwendigkeit der Entwicklung der lokalen Produktion noch weiter verstärkt. Betroffen von dem Importverbot sind neben Milchprodukten im Wesentlichen Fleisch und Fleischprodukte, Fisch, Gemüse und Obst. Investitionsförderung in Russland:Die russische Regierung hat seit geraumer Zeit das mittelfristige Ziel ca. 85 % aller wichtigen im Land konsumierten Agrarrohstoffe vor Ort zu produzieren. Die bereits erwähnten Importrestriktionen haben den Druck weiter erhöht. Um den Ausbau zu unterstützen, werden Investitionsanreize in Form von Zuschüssen für Anschaffung und Finanzierung von Landtechnik gewährt und die landwirtschaftliche Urproduktion von Gewinnsteuern freigestellt. Diese Maßnahmen unterstützen die Verkaufsbemühungen erheblich.
Walldorf, 18. Januar 2016 Stefan Dürr, Vorstandsvorsitzender Wolfgang Bläsi, Vorstand / CFO Auftragsbedingungen, Haftung und VerwendungsvorbehaltWir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. |
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