Ekotechnika AGWalldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Hinweis: Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt. BestätigungsvermerkAn die Ekotechnika AG Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Ekotechnika AG, Walldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt C "Bestandsgefährdende Risiken" im Anhang und die dort dargestellten Sachverhalte hin, wonach die Fortführung der Ekotechnika AG wesentlich von der Fähigkeit der Ekotechnika Gruppe, zukünftig ausreichende Zahlungsmittel zur Begleichung von Verbindlichkeiten zu erwirtschaften, abhängt. Dies schließt auch die Zahlungsmittel zur Tilgung von Bankkrediten ein, die zur Rückzahlung fällig sind, soweit diese nicht refinanziert respektive prolongiert werden. Zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses 2016 erwartet der Vorstand, dass die überwiegend kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten der Gruppe - ungeachtet des Umstands, dass im vergangenen Jahr die Kreditkonditionen von bestimmten kurzfristigen Darlehen in Russland nicht eingehalten wurden - von den russischen Banken wie bisher regelmäßig prolongiert werden.
Eschborn/Frankfurt am Main, 18. Januar 2017 Ernst & Young GmbH Kausch-Blecken von Schmeling, Wirtschaftsprüfer Titov, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 30. September 2016Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für 2015/2016scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2015/2016Ekotechnika AG, WalldorfA. Allgemeines Der Jahresabschluss zum 30. September 2016 wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 HGB Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Dabei wurde auf die Aufstellung eines Anlagengitters gemäß § 268 Abs. 2 HGB unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wurde auf die Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9a und b HGB unter der Erleichterungsregelung des § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Darüber hinaus wurde auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse gemäß § 285 Nr. 4 HGB, auf die Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB, auf die Angaben zu den durchschnittlich während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB, auf die Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB sowie auf die Angaben zu den latenten Steuern gemäß § 285 Nr. 29 HGB unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Die Gesellschaft hat aufgrund der krisenhaften Situation im März 2015 ein Restrukturierungskonzept beschlossen. Die erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen wurden im Rahmen des von der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PWC") erstellten Sanierungsgutachtens dargestellt. In Rahmen der entwickelten Refinanzierungs- und Sanierungsmaßnahmen wurde das gezeichnete Kapital von EUR 2.025.000,00 in Form einer vereinfachten Herabsetzung auf EUR 81.000,00 reduziert und im Anschluss gegen Sacheinlage ("Umtauschkapitalerhöhung") in Höhe von EUR 1.539.000,00 auf EUR 1.620.000,00 erhöht. Die Sacheinlage wurde dadurch erbracht, dass die Anleihegläubiger die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen auf die für die Ekotechnika GmbH fungierende Abwicklungsstelle übertragen hat. Als Gegenleistung für die Übertragung der Hauptforderung von insgesamt EUR 60,0 Mio. und der bis zum Datum des Beschlusses der beschlossenen Kapitalmaßnahmen aufgelaufenen Anleihezinsen erhielten die Anleihegläubiger das Recht, insgesamt 1.539.000 neue Aktien, zu erwerben. Im Anschluss hat die Gesellschafterin Ekotechnika Holding GmbH eine Barkapitalerhöhung mit einer Bareinlage in Höhe von insgesamt EUR 3.040.000,00 geleistet, wobei davon EUR 1.520.000,00 in das Grundkapital eingestellt wurden. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23. Oktober 2015 und dessen Eintragung am 13. November 2015 wurde die Ekotechnika GmbH in die Ekotechnika AG umgewandelt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten. Anlagevermögen Bei den Finanzanlagen sind die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Vor dem Hintergrund der negativen Geschäftsentwicklung wurden im Geschäftsjahr 2013/2014 sämtliche Finanzanlagen einer Überprüfung auf Dauerwertminderungen unterzogen. Als Ergebnis dieser Überprüfung wurde im Geschäftsjahr 2013/2014 eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung auf Finanzanlagen (Beteiligungen und finanzielle Vermögenswerte) in Höhe von EUR 54,4 Mio. erfasst. Zum 30. September 2015 wurde ein überwiegender Teil der wertberichtigten Forderungen in das Eigenkapital der unmittelbaren Tochtergesellschaft eingelegt, so dass die historischen kumulierten Abschreibungen EUR 11,5 Mio. betrugen. In Folge der durchgeführten Restrukturierung der Unternehmensanleihe und der Stabilisierung des Rubel-Kurses im Geschäftsjahr 2015/2016 wurde keine zusätzliche dauerhafte Wertminderung im Finanzanlagevermögen festgestellt. Der Vorstand nimmt eine Zuschreibung im Finanzanlagevermögen erst nach der Stabilisierung bzw. Erholung der wirtschaftlichen Lage vor. Bei drei Darlehensforderungen von insgesamt TEUR 7.564 hat die Gesellschaft als Darlehensgeber das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen die vorzeitige Rückzahlung dieser Darlehen in Monatsbeträgen von bis zu TEUR 90, TEUR 465 und TEUR 261 zu verlangen. Dieses Recht wurde bis zum Aufstellungstag des Jahresabschlusses nicht ausgeübt. Es darf nur ausgeübt werden, wenn und soweit die Gesellschaft ansonsten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Vorräte wurden in allen Fällen verlustfrei bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. C. Bestandsgefährdende Risiken Refinanzierungsrisiken Die Abhängigkeit davon, ob es der Gruppe gelingt, ausreichende Zahlungsmittel aus der Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften, um ihre Verbindlichkeiten zu bedienen, stellt eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit der Gruppe dar. Basierend auf den aktuellen Plänen der Gruppe und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit geht das Management zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses 2015/2016 davon aus, dass der Konzern in der Lage sein wird, sich in der absehbaren Zukunft ausreichend mit Mitteln versorgen zu können, um seine Tätigkeit fortzuführen. Dies schließt auch die Refinanzierung von Bankkrediten ein, die in 2017 zur Rückzahlung fällig sind, soweit diese die Mittel übersteigen, die aus dem operativen Geschäft generiert werden. Hintergrund hierfür ist, dass die Gesellschaften der Gruppe kurzfristige Kredite von russischen Banken nutzen. Der überwiegende Anteil dieser Kreditlinien wird regelmäßig verlängert. Die Unternehmensleitung geht davon aus, dass dies auch in der Zukunft der Fall sein wird. Wenngleich die Umsetzung der finanziellen Restrukturierung abschließend erfolgt ist, ist es möglich, dass die in Russland finanzierenden Banken nicht gewillt sind, der notwendigen Verlängerung von Kreditlinien kurzfristig zuzustimmen. Dies auch vor dem bereits genannten Hintergrund, dass im russischen Bankenmarkt aufgrund der generellen wirtschaftlichen Entwicklung, des Ölpreisverfalls und der Sanktionen gegen zahlreiche russische Finanzinstitute zu wenig Liquidität vorhanden ist. Sollte entgegen der Erwartung der Geschäftsleitung die Versorgung mit Zahlungsmitteln aus dem operativen Geschäft und über externe Finanzierungen nicht oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen als bisher möglich sein, so könnte dies ggf. die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zur Folge haben. Zusammengefasst ist das Management der Meinung, dass die Risiken heute im Wesentlichen in den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen. Da diese nur sehr bedingt aktiv gesteuert werden können, beschäftigt sich das Management intensiv damit, das Unternehmen so aufzustellen, dass jeweils adäquat auf Veränderungen reagiert werden kann. D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Finanzanlagen Im Berichtsjahr wurde bei der 000 Ekoniva Technika Holding eine Bareinlage in Höhe von TRUB 232.646 (TEUR 3.294) durchführt. Die Ausleihungen enthalten solche an Gesellschafter in Höhe von TEUR 4 (Vj. TEUR 11). Angaben zum Anteilsbesitz Die Ekotechnika AG ist unmittelbar mit 99,99 % am Kapital der 000 „EkoNiva — Technika Holding" mit Sitz in Woronesch, Russland, beteiligt. Zum 30. September 2016 betrug das Eigenkapital der 000 „EkoNiva — Technika Holding" 665.230 kRUB (TEUR 9.385), das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres zum 30. September 2016 lag bei 7.160 kRUB (TEUR 95). Mittelbar ist die Ekotechnika AG zu mehr als 20 % an folgenden Gesellschaften beteiligt: scroll
Der Umrechnungskurs zum 30.09.2016 betrug 70,8823 RUB/EUR (Vj. 74,5825 RUB/EUR), der durchschnittliche Umrechnungskurs im Zeitraum 01.10.2015 — 30.09.2016 betrug 75,273 RUB/EUR (Vj. 64,4817 RUB/EUR). OOO EkoNiva-Farm wurde am 23. Juni 2016 für einen Kaufpreis von TRUB 10.000 an die OOO EkoNiva-APK Holding, ein verbundenes Unternehmen der Gruppe unter gemeinsamer Beherrschung, veräußert. Die Werte der russischen Tochtergesellschaften sind gemäß den in Russland anerkannten Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung („RAS") ermittelt. Am 10. März 2015 beschloss die Geschäftsleitung zusammen mit der Gesellschafterin eine finanzielle Restrukturierung der im Jahr 2013 emittierten Unternehmensanleihe durchzuführen. Der Ablauf dieser Restrukturierung beinhaltete folgende Schritte, die buchhalterisch bzw. gesellschaftsrechtlich im Oktober und November 2015 final umgesetzt wurden:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten TEUR 616 (Vj. TEUR 212) Forderungen gegen Gesellschafterin, welche ausschließlich Zinsforderungen darstellen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 159 (Vj. TEUR 2.675) sowie aus abgegrenzten Zinsen in Höhe von TEUR 616 (Vj. TEUR 212). Die sämtlichen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 3.140.000,00 EUR und ist eingeteilt in 1.539.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Serie A („ A-Aktien") und 1.601.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Serie B („B-Aktien"). Die zum 30. September 2015 bestehende Kapitalrücklage wurde aufgrund des Beschlusses der Geschäfts-führung für Zwecke des Verlustausgleiches vollständig verwendet. Anschließend wurde in die Kapitalrücklage eine Sacheinlage in Höhe von TEUR 5.310 sowie im Zuge der Kapitalerhöhung eine Bareinlage in Höhe von TEUR 1.520 geleistet. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Oktober 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 1.570.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage (das genehmigte Kapital) zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Anleihe und Verbindlichkeiten Zur Entwicklung der Anleiheverbindlichkeit verweisen wir auf die vorstehenden Ausführungen unter dem Abschnitt A. Durch die Einbringung der Anleiheverbindlichkeiten als Sacheinlage in das Eigenkapital (Debt-toEquity-Swap) entstand im Geschäftsjahr 2015/2016 ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von EUR 61,7 Mio., der laut vorliegender verbindlicher Auskunft des Finanzamtes Heidelberg bzw. der Stadt Walldorf als Sanierungsgewinn steuerfrei ist. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von über 5 Jahren liegen wie im Vorjahr nicht vor. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen wie im Vorjahr nicht. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.265 (Vj. TEUR 2.064). Sanierungskosten Für die finanzielle Restrukturierung der Unternehmensanleihe entstanden der Gesellschaft im Berichtsjahr einmalige Kosten in Höhe von rund EUR 0,6 Mio. (Vj. EUR 1,6 Mio.). Hiervon entfiel der größte Teil auf die engagierten Berater. Sonstige Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus Weiterbelastungen (TEUR 276), Währungsumrechnung (TEUR 25) sowie aus Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 14) enthalten. E. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungssachverhalte. Unternehmensorgane Mitglieder des Vorstands: Stefan Dürr, Diplom Geoökologe, Alleinvorstand Wolfgang Bläsi, Diplom Betriebswirt (FH), CFO, bis 7. Oktober 2016 jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Prokuristen: Elena Levina Tatiana Lapina Svetlana Pulina Aufsichtsrat (seit dem 23. Oktober2015): Rolf Zürn (Vorsitzender), Geschäftsführer der Zürn Harvesting GmbH & Co. KG und Zürn GmbH & Co. KG Olga Ohly (stellvertretende Vorsitzende), Agrarökonomin Marius Hoerner, Bankkaufmann Abhängigkeitsbericht Der Vorstand der Ekotechnika AG hat dem Aufsichtsrat nach § 312 Abs. 1 AktG einen Abhängigkeitsbericht vorgelegt. Er schließt mit der Erklärung ab, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Sie ist durch im Geschäftsjahr 2016 getroffene Maßnahmen nicht benachteiligt worden. Berichtspflichtige andere Maßnahmen erfolgten weder auf Veranlassung noch im Interesse verbundener Unternehmen. Im Geschäftsjahr unterlassene Maßnahmen sind nicht zu verzeichnen. Gewinnverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt vor den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 5.178 auf neue Rechnung vorzutragen. Konzernverhältnisse Die Ekotechnika AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von einbezogenen Unternehmen auf. Dieser ist im elektronischen Bundesanzeiger erhältlich.
Walldorf, den 30. Dezember 2016
Stefan Dürr, Alleinvorstand Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
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