Ekotechnika AG

Walldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018

KONZERNLAGEBERICHT 30. SEPTEMBER 2018

1 Grundlagen der Unternehmensgruppe

Geschäftsmodell der Unternehmensgruppe

Die Geschäftstätigkeit der Ekotechnika-Unternehmensgruppe, deren Mutterunternehmen die Ekotechnika AG ist, umfasst den Handel mit Landmaschinen. Das Leistungsspektrum beinhaltet den Maschinenhandel (Beratung, Ein- und Verkauf), den Ersatzteilhandel und das Erbringen von Serviceleistungen. Daneben beginnt die Unternehmensgruppe derzeit mit dem Verkauf von technologischen Lösungen und Geräten für das Precision Farming und arbeitet ebenfalls aktiv an der Entwicklung von Dienstleistungen und Produkten im Bereich Smart Farming, da diesem Bereich ein großes Marktpotential attestiert wird.

Der Absatzmarkt der Unternehmensgruppe liegt in Russland; teilweise werden Landmaschinen und Ersatzteile in Westeuropa und Nordamerika eingekauft. Ein großer Teil der Produkte wird mittlerweile von Tochterfirmen ausländischer Lieferanten direkt in Russland gefertigt bzw. montiert und dort eingekauft. Auf dem russischen Markt agieren die Gesellschaften der Gruppe unter der Marke EkoNiva-Technika.

Hauptlieferant der Unternehmensgruppe ist der weltgrößte und marktführende Landmaschinenhersteller Deere & Company, Moline, Illinois, USA. Zum Produktportfolio gehören auch Landmaschinen anderer führender Hersteller wie JCB UK (Teleskoplader), Väderstad, Schweden (Bodenbearbeitungsmaschinen), Grimme, Deutschland (Kartoffelerntetechnik), Sulky, Frankreich (Düngerstreuer) und Fliegl, Deutschland (landwirtschaftliche Anhänger).

2 Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Trotz aller politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Jahr 2018 hat Russland eine erhebliche Widerstandsfähigkeit bewiesen. Obwohl die Sanktionen verlängert wurden und sich die Situation in den Schwellenländern in der zweiten Jahreshälfte 2018 verschärfte, konnte die wirtschaftliche Expansion fortgesetzt werden.

Im ersten Halbjahr 2018 stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Russland um 1,9 % (nach Angaben der Weltbank), gestützt durch ein robustes globales Wachstum, steigende Ölpreise und den sich stabilisierenden gesamtwirtschaftlichen Bedingungen. Das breit angelegte Wachstum entsprach dem Potenzial der Wirtschaft. Nach vorläufigen Schätzungen verlangsamte sich das BIP-Wachstum im dritten Quartal etwas und betrug 1,3 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres (nach Angaben der Weltbank). Die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums ist auf eine schwächere Ernte im Vergleich zum Vorjahr und eine schleppende Entwicklung in der Fertigungsindustrie und im Baugewerbe zurückzuführen. Insgesamt ist Russland dank solider makroökonomischer Rahmenbedingungen mit relativ hohen internationalen Reserven (USD 461 Mrd.), einer geringen Auslandsverschuldung (etwa 29 % des jährlichen BIP) und einer komfortablen Importdeckung (15,9 Monate) gut positioniert, um externe Krisen zu bewältigen.

Die Geldpolitik blieb im Einklang mit dem Inflationsziel. Seit Juli steigt die Inflation, bleibt aber unter dem Inflationsziel der russischen Zentralbank von 4 %. Nach einer längeren Phase der geldpolitischen Lockerung erhöhte die Zentralbank den Leitzins im September 2018 angesichts erhöhter Inflationsrisiken von 7,25 % auf 7,5 %.

Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2018 verlor der russische Rubel gegenüber dem US-Dollar 11,1 % von RUB 57,9 auf RUB 66,8 für USD 1, während der Ölpreis (Brent) um 25,3 % stieg.

2.2 Entwicklung im Landmaschinenhandel

Insgesamt hat sich die Entwicklung des Marktes für Landmaschinen in Russland deutlich verlangsamt. Aufgrund der niedrigen Getreidepreise Ende 2017 und Anfang 2018 war insbesondere ein Rückgang auf dem Markt für Mähdrescher zu beobachten. Im ersten Quartal lag der Umsatz auf dem Landtechnikmarkt 27 % unter dem Vorjahresniveau (nach Angaben von Rosspezmash). So wurde beispielsweise die Produktion der lokalen Landtechnik von Rostselmasch um 20 % reduziert. Mit der Erholung der Preise für Agrarprodukte wuchs auch der Markt für Landmaschinen wieder. Bis Mitte 2018 lag der Markt allerdings noch um 12 % unter dem Vorjahresniveau.

Der russische Landmaschinenmarkt lässt sich in zwei Segmente unterteilen: Russische, lokal gefertigte und importierte ausländische Landtechnik. Der größte lokale Landmaschinenhersteller in Russland ist Rostselmasch mit einem Anteil von rund 70 % im Mähdreschermarkt. Im Jahr 2016 startete das Unternehmen mit der Produktion von größeren Traktoren (Versatile) in ihrer lokalen Produktion. Zu diesem Zweck wurde eine komplette Produktionslinie von Kanada nach Russland verlagert und bereits 2018 wurden in Russland eine erhebliche Anzahl Traktoren hergestellt. Der Traktor ist ein einfaches und standardisiertes Qualitätsprodukt, das nicht das technologische Niveau von John Deere Traktoren hat, sondern eine Alternative für eine bestimmte Anwendungsvielfalt, z.B. Transportarbeiten, darstellt. Rostselmasch hat Zugang zu allen staatlichen Förderprogrammen und subventionierten Finanzierungsprogrammen. Ein weiterer Hersteller ist Kirovez, der niederwertige Traktoren mit sinkender Produktion und rückläufigem Marktanteil produziert. AGCO ist auf dem russischen Markt vor allem im Segment der Traktoren vertreten. Das Unternehmen hat einen wachsenden Marktanteil bei sehr wettbewerbsfähigen Preisen und verhält sich bei den Finanzierungsbedingungen für Endkunden aggressiv. Im Jahr 2018 lag der Marktanteil von AGCO bei über 20 %. Case-New-Holland ist ein bedeutender Importeur von Landmaschinen und hat einen signifikanten Marktanteil von rund 20 % im Traktoren- und Mähdreschergeschäft. Claas verfügt über eine lokale Produktionsstätte in Krasnodar, wo Mähdrescher hergestellt werden. Dies ermöglicht dem Unternehmen den Zugang zum Programm "1432" und zur Finanzierung durch ein kommerzielles Leasing-Programm, das von der AO Rosagroleasing realisiert wird (siehe unten). Dies hat sehr starke Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Preisgestaltung und der Finanzierungskosten. Unser Hauptlieferant John Deere hat zwei Standorte in Russland, einen Standort für die Montage von Maschinen in der Region Moskau und ein Werk in Orenburg, aber bisher keinen Zugang zum Programm "1432" oder zur Finanzierung von Rosagroleasing.

Quelle: AEB-Daten, Oktober 2018

Der Markt für importierte Traktoren war im Geschäftsjahr stabil und belief sich auf 2.300 Einheiten. Der Gesamtmarktanteil von John Deere ist von 36,6 % auf 34,1 % leicht zurückgegangen. Die Hauptkonkurrenten AGCO und CNH konnten ihre Marktanteile auf Kosten von Claas und John Deere erhöhen. Ausschlaggebend dafür war die sehr wettbewerbsfähige Preis- und Finanzierungssituation.

Quelle: AEB-Daten, Oktober 2018

Im Mähdreschermarkt, der in den 12 Monaten seit Oktober 2017 um 8 % rückläufig war, erhöhte Claas seinen Marktanteil von 48,2 % auf 57,0 %. Alle Wettbewerber verloren Marktanteile, insbesondere John Deere von 27,3 % auf 22,2 %. Grund dafür war die Einbeziehung der von Claas in Russland produzierten Mähdrescher in das staatliche Förderprogramm für Herstellerunterstützung und staatliche Leasingprogramme.

Das Programm 1432

Das Programm 1432 wurde 2013 eingeführt und soll bis 2020 fortgesetzt werden. Ziel dieses Programms ist es, heimische Hersteller von Landmaschinen zu unterstützen. Jeder Hersteller, der die Anforderungen des Programms erfüllt, erhält einen Zuschuss von 15 % auf die Herstellungskosten und kann seine Maschinen mit diesem zusätzlichen Rabatt anbieten. Das Programm erreichte 2017 seinen Höhepunkt mit fast RUB 16 Mrd. Unterstützung. Im Jahr 2018 belief sich der Betrag der staatlichen Unterstützung auf rund RUB 10 Mrd. Im letzten Quartal 2018 wurde die direkte Unterstützung von 15 % vorübergehend auf 25 % angehoben. Grund dafür war, dass aufgrund eines allgemein schwachen Marktes finanzielle Mittel ungenutzt blieben. Der ursprüngliche Haushaltsentwurf für 2019 in Höhe von RUB 2 Mrd. wurde auf RUB 8 Mrd. erhöht. Weitere Änderungen des Programms bleiben vorbehalten und es ist sehr schwierig, das Volumen oder die Beendigung vorherzusagen.

Rosagroleasing-Programm

Rosagroleasing ist die staatliche Leasinggesellschaft für landwirtschaftliche Produzenten. Das Unternehmen bietet gewerbliches Leasing und Leasing zu Vorzugskonditionen für zertifizierte lokale Hersteller an. Rostselmash, Claas und viele andere Landmaschinenhersteller sind für dieses Förderprogramm zugelassen. Die Leasing-Konditionen sind wesentlich günstiger als kommerzielles Leasing und die Leasing kosten liegen teilweise bei unter 4 % p.a. Dies bietet lokalen Herstellern einen großen Vorteil.

2.3 Geschäftsentwicklung

Aufgrund der niedrigeren Rohstoffpreise Ende 2017 entwickelte sich der Markt für Landtechnik wesentlich schwächer als im Vorjahr. Aufgrund sich erholender Getreidepreise und sehr großer Aufträge von Schlüsselkunden (vor allem vom verbundenen Unternehmen Ekosem-Agrar AG Gruppe) konnten wir nicht nur das Vorjahresniveau erreichen, sondern auch den Umsatz mit Neumaschinen um 18,2 % steigern. Damit wird der Gesamtmarkt übertroffen, der 2017/​18 voraussichtlich niedriger ausfallen wird. Besonders starkes Wachstum verzeichneten wir bei Futtererntemaschinen und Großtraktoren, jedoch einen starken Rückgang im Mähdreschersegment. Letzteres ist auf die sehr starke staatliche Unterstützung für lokal produzierte Mähdrescher zurückzuführen. Hier sind auch ausländische Hersteller im Rahmen des Förderprogramms vertreten und zertifiziert. Der Umsatz von selbstfahrenden Feldhäckslern (SPFH) entwickelte sich sehr positiv. Erhöhte Investitionen in der Milchwirtschaft führten zu einer Nachfrage nach dieser Art von Ausrüstung, und die lokal hergestellten Produkte sind nach wie vor nicht wettbewerbsfähig. Damit wurde der Umsatzrückgang im Mähdreschergeschäft kompensiert. Das Geschäft mit JCB (Teleskoplader) stieg um mehr als 30 %. Die Technik wird hauptsächlich in der Viehwirtschaft eingesetzt und spiegelt auch intensive Investitionen in der Milch- und Fleischproduktion wider. Der Verkauf von Väderstad-Maschinen stieg um das 3,5-fache. Da John Deere mit dem schwedischen Hersteller einen exklusiven Vertriebsansatz vereinbarte und dieses Geschäft an die Ekotechnika AG zurückgegeben hat, konnten wir von unserer langjährigen Erfahrung und sehr guten Marktwahrnehmung dieser Marke profitieren.

Darüber hinaus hält der Markttrend der Konsolidierung hin zu großen Agroholdings fort und wir beobachten einen zunehmenden Anteil des Geschäfts mit wichtigen und strategischen Kunden. Dies wirkt sich negativ auf die Margen im Neumaschinengeschäft aus. Das Management geht derzeit jedoch davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Dies fordert die Gruppe heraus, die richtige Herangehensweise für diese Art von Kunden mit besonderen Anforderungen und Bedingungen zu finden.

Wie die nachfolgenden Grafiken zeigen, ist die Ekotechnika AG in allen Regionen Marktführer im Handel mit importierten Traktoren. Erwähnenswert ist auch, dass wir in allen Regionen den allgemeinen Marktanteil von John Deere übertreffen, was dank eines sehr gut organisierten Vertriebsnetzes und sehr enger Beziehungen zu unseren Endkünden möglich war.

3. LEISTUNGSINDIKATOREN

3.1 Finanzielle Leistungsindikatoren:

Der Vorstand der Gruppe hat die folgenden wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren festgelegt:

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Anzahl der verkauften Maschinen

Umsatzerlöse

EBIT

Finanzergebnis

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren:

Mitarbeiter

Die Entwicklung der Unternehmensgruppe hängt neben der Technik in hohem Maße von den Mitarbeitern ab, die beim Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen sowie bei Dienstleistungen stets im direkten Kundenkontakt stehen und damit die Visitenkarte des Unternehmens darstellen. Aus diesem Grund legen wir besondere Aufmerksamkeit darauf, die richtigen Mitarbeiter zu finden, bestehende Mitarbeiter zu halten und diese stets weiterzubilden. Dazu gehören regelmäßige Trainings im fachlichen Bereich genauso wie Seminare zur persönlichen Weiterentwicklung. Darüber hinaus besuchen unsere Mitarbeiter mit den Kundengruppen die größten Agrarmessen (in denen das Unternehmen auch als Aussteller auftritt) in Deutschland und anderen Ländern. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass sich unsere Mitarbeiter mit dem Unternehmen und den von uns eingesetzten Produkten identifizieren. Zusätzlich hat Ekotechnika in 2018 eine Mitarbeiterumfrage durchgeführt und arbeitet permanent an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Organisationsstruktur

Das Management arbeitet aktiv an der weiteren Automatisierung von Geschäftsprozessen durch die Einführung und Weiterentwicklung von ERP-Systemen. Insbesondere das elektronische Dokumentenmanagement fördert die Effizienzsteigerungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das im vergangenen Geschäftsjahr eingerichtete CRM-System, das auf den gesamten Vertriebsprozess angewendet wird, und eine mobile App zur Koordination der After-Sales-Mitarbeiter, die sich derzeit in der Umsetzung befindet. Das Management plant, die Anzahl der direkt im Vertrieb tätigen Mitarbeiter zu steigern, ohne den Verwaltungsaufwand zu erhöhen. Die Steigerung der Produktivität sollte es dem Unternehmen ermöglichen, den Absatz zu steigern, ohne die Zahl der nicht operativen Mitarbeiter zu erhöhen. Die Anzahl der Mitarbeiter betrug zum Stichtag 538 Personen.

3.2 Lage

a) Ertragslage

Im Juni 2018 hat der Vorstand der Ekotechnika AG seine konservative Prognose für das Gesamtjahr angehoben und erwartete einen Konzernumsatz von mehr als EUR 150 Mio., der auf Großaufträge von Schlüsselkunden und eine allgemeine Erholung des Retailmarktes zurückzuführen ist. Das Unternehmen hat diese Prognose übertroffen.

Im Geschäftsjahr 2017/​2018 erzielte das Unternehmen einen Gesamtumsatz in Höhe von TEUR 163.666 (2017: TEUR 148.142), der deutlich besser war als geplant und 32,0 % über den ursprünglich vom Vorstand budgetierten TEUR 124.302 liegt. Von diesen Umsätzen entfielen 69,5 % bzw. TEUR 113.736 auf den Verkauf von Landmaschinen (2017: 65,0 % bzw. TEUR 96.249). Der Anstieg des Umsatzes mit Landmaschinen ist im Wesentlichen auf die Verkäufe von Traktoren sowie Mähdreschern und Feldhäckslern zurückzuführen. Im Berichtsjahr verzeichnete die Ekotechnika AG einen starken Anstieg der verkauften Traktoren von 241 im Vorjahr auf 283 in diesem Jahr (+17,4 %) sowie der verkauften Mähdrescher von 58 im Vorjahr auf 70 in diesem Jahr (+20,7 %).

Ein weiterer bedeutsamer Umsatzanteil von 23,9 % bzw. TEUR 39.099 (2017: 28,9 % bzw. TEUR 42.741) wurde aus dem Verkauf von Ersatzteilen generiert - wechselkursbereinigt blieb er stabil (TEUR 42.916; 2017: TEUR 42.741).

Der Umsatz aus der Erbringung von Serviceleistungen belief sich auf TEUR 3.445 und ist damit um TEUR 411 höher als im Geschäftsjahr 2016/​2017 (TEUR 3.034). Der stabile Anstieg des Umsatzes aus der Erbringung von Serviceleistungen steht im Einklang mit der Einschätzung des Managements, dass der Umfang der erbrachten Dienstleistungen einer der wichtigsten Wettbewerbsfaktoren ist.

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GJ 2017/​18 GJ 2016/​17 GJ 2015/​16 GJ 2014/​15 GJ 2013/​14
Umsatzerlöse 163.666 148.142 117.212 109.038 171.042
Umsatz aus dem Verkauf von Landmaschinen 113.736 96.249 75.543 69.040 127.074
Umsatz aus dem Verkauf von Gebrauchtmaschinen 1.131 1.156 1.198
Umsatz aus dem Verkauf von Ersatzteilen 39.099 42.741 33.896 31.888 34.844
Umsatz aus dem Verkauf von Reifen 2.286 1.458 1.776
Umsatz aus dem Verkauf von Smart-Farming-Lösungen 932 569 -
Umsatz aus dem Verkauf von Treib- und Schmierstoffen 3.037 2.935 2.478 2.614 3.122
Umsatz aus dem Verkauf von Baudienstleistungen - - - 1.819 1.778
Umsatz aus dem After-Sales-Service 3.445 3.034 2.321 3.677 4.224
EBIT 9.403 11.594 5.305 (1.180) 1.894

Die Planung wurde unter der Annahme von 236 Traktorverkäufen für den Berichtszeitraum und dem daraus resultierenden Umsatz in Höhe von TEUR 37.918 erstellt. Aufgrund der guten Auftragsentwicklung im zweiten Halbjahr konnten wir unsere Planung übertreffen, tatsächlich 283 Einheiten verkaufen und somit einen Umsatz von TEUR 43.206 erzielen. Bei den Mähdreschern wurde der Verkauf von 55 Einheiten, entsprechend einem Umsatz von TEUR 11.296, geplant. Tatsächlich wurde Umsatz in Höhe von TEUR 16.848 aus dem Verkauf von 70 Mähdreschern und Futtererntemaschinen erzielt.

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Ist 2018 Plan 2018 Ist 2017
Anzahl Anzahl Anzahl
Traktoren > 160 PS 283 236 241
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Ist 2018 Plan 2018 Ist 2017
Anzahl Anzahl Anzahl
Mähdrescher und Futtererntemaschinen 70 55 58

Der Umsatz aus dem Verkauf von sonstigen Maschinen und Anbaugeräten betrug TEUR 53.682 und überstieg damit den geplanten Umsatz von TEUR 33.210. Dies umfasst den Umsatz aus dem Verkauf von Teleskopladern (Ist: TEUR 11.868; Plan: TEUR 7.207), Grubbern (Ist: TEUR 3.246; Plan: TEUR 2.117) und sonstigen Anbaugeräten. Die Abweichungen von der Prognose sind im Wesentlichen auf unterschiedliche Verkaufszahlen und Maschinenpreise zurückzuführen.

Die Beschaffungskosten der verkauften Landmaschinen und -geräte stiegen um TEUR 16.963 (+20.9 %) und liegen damit leicht über dem Umsatzwachstum (+18,2 %).

Auch die Beschaffungskosten der verkauften Landmaschinen entwickelten sich etwas besser als geplant. Die Kosten für Traktoren stiegen im Vergleich zum Plan um 8,8 %, während der Umsatz um 13,9 % wuchs. Bei einem Umsatz von TEUR 16.848 mit Mähdreschern und Feldhäckslern, der 49,2 % über dem Plan (TEUR 11.296) lag, betrugen die Beschaffungskosten der verkauften Mähdrescher TEUR 14.827 und lagen damit 43,8 % über Plan (TEUR 10.312). Die Beschaffungskosten aus dem Verkauf von sonstigen Landmaschinen beliefen sich auf TEUR 45.549 und somit 49,8 % über Plan (TEUR 30.400).

Die wechselkursbereinigten Kosten der verkauften Ersatzteile blieben im Berichtszeitraum ebenso stabil wie die Ersatzteilverkäufe. Der Rohertrag stieg um TEUR 652 im Vergleich zum Vorjahr (2017: TEUR 30.168) und lag mit TEUR 30.820 50,7 % über Plan (TEUR 20.451).

Die Summe der Abschreibungen blieb stabil und betrug TEUR 1.829 (2017: TEUR 1.737). Die gleiche Entwicklung zeigte sich bei den Personalkosten in Höhe von 9.831 TEUR (2017: 9.781 TEUR). Sonstige betriebliche Aufwendungen erhöhten sich um TEUR 4.152 von TEUR 8.551 auf TEUR 12.703. Diese Entwicklung ist vor allem durch den Anstieg der Währungsverluste um TEUR 2.158 bedingt, was auf die Volatilität des Rubelkurses, die Erhöhung der Veränderung der Gewährleistungsrückstellungen um TEUR 1.580 und die Erhöhung der Aufwendungen für Forderungsausfälle um TEUR 474 zurückzuführen ist. Die Erhöhung der Gewährleistungsrückstellung wird fast völlig durch die Erhöhung der Veränderung der Garantierückerstattungsansprüche (um TEUR 1.627) kompensiert, die Teil der um TEUR 1.451 gestiegenen sonstigen betrieblichen Erträge ist.

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) lag mit TEUR 11.232 um TEUR 2.650 über Plan (30,9 %; Plan: TEUR 8.582), ging dabei aber um TEUR 2.099 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 13.331) zurück. Gleiches gilt für das operative Ergebnis (EBIT - Ergebnis vor Zinsen und Steuern), das mit TEUR 9.403 35,9 % (TEUR 2.484) besser war als geplant (TEUR 6.919), aber im Vergleich zum Vorjahr (2017: TEUR 11.594) um TEUR 2.191 (18,9 %) gesunken ist. Ein solcher Rückgang des operativen Ergebnisses ist vollständig auf die negative Volatilität des Rubels und damit auf die negativen Währungsdifferenzen zurückzuführen.

Das Finanzergebnis (Finanzaufwendungen plus Finanzerträge) lag mit TEUR -2.929 leicht (TEUR 327) unter dem Niveau des Vorjahres (2017: TEUR 2.602) und aufgrund niedrigerer Zinserträge aus gewährten Ausleihungen um TEUR 804 unter Plan (TEUR -2.125).

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf TEUR 6.474 (2017: TEUR 8.992). Der deutliche Rückgang des EBT um TEUR 2.518 entspricht der EBIT-Entwicklung und ist im Wesentlichen durch die negative Währungsdifferenz bedingt.

Im Geschäftsjahr 2016/​2017 hat Ekotechnika AG die meisten Steuervergünstigungen aus den abgelaufenen Zeiträumen ausgenutzt, was zu außerordentlich niedrigen Steueraufwendungen in diesem Zeitraum geführt hat (2017: TEUR 408). Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/​2018 waren die Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 1.650 dementsprechend um TEUR 1.242 höher.

Der Konzernjahresüberschuss belief sich auf TEUR 4.824 (2017: TEUR 8.584) und liegt damit immer noch TEUR 838 über dem Plan (geplant: TEUR 3.986).

b) Finanzlage

Für die finanzielle Steuerung des Unternehmens ist die Finanzabteilung der 000 EkoNivaTechnika-Holding, Russland, verantwortlich. Die Steuerung hat als maßgebliches Ziel die Finanzierungskosten möglichst gering zu halten und dabei gleichzeitig alle Verbindlichkeiten der Gruppe termingerecht zu bedienen.

Wesentliche Instrumente in der Zusammenarbeit mit Lieferanten sind Dokumentenakkreditive und auch Bankgarantien.

Zum 30. September 2018 beliefen sich die Finanzverbindlichkeiten der Gruppe auf TEUR 32.828 (2017: TEUR 32.505), von denen der Großteil kurzfristige Rubel-Bankverbindlichkeiten darstellen (2018: TEUR 30.715 - 94 %; 2017: TEUR 30.253 - 93 %). Grund dafür ist die Notwendigkeit kurzfristiger Finanzierungen bei gleichzeitiger Verringerung der Währungsrisiken. Die Gruppe setzt keine wesentlichen Finanzinstrumente zur Absicherung seiner Zins- oder Währungsrisiken ein.

Weitere Informationen zur Finanzlage und den Währungs-, Zins- und Liquiditätsrisiken finden Sie im Anhang des Konzernabschlusses.

c) Kapitalstruktur

Die langfristigen Verbindlichkeiten beliefen sich zum Stichtag auf TEUR 608 (2017: TEUR 500); dieser Betrag beinhaltet die langfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (TEUR 393; 2017: TEUR 258) und die langfristigen erhaltenen Darlehen (TEUR 178; 2017: TEUR 242).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten lagen mit TEUR 83.267 (2017: TEUR 62.235) um TEUR 21.032 höher als im Vorjahr. Diese Entwicklung ist auf höhere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen, die sich um TEUR 20.412 auf TEUR 40.848 (2017: TEUR 20.436) erhöhten. Dies ist eine Folge des gestiegenen Geschäftsvolumens. Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 32.650 blieben auf dem Niveau des Vorjahrs (2017: TEUR 32.263). Darüber hinaus verringerten sich die erhaltenen Anzahlungen um TEUR 415 auf TEUR 1.548 (2017: TEUR 1.963) und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten um TEUR 677 auf TEUR 2.367 (2017: TEUR 3.044). Hierbei handelt es sich vornehmlich um eine Reduzierung der Umsatzsteuerlast.

Das Konzerneigenkapital liegt mit TEUR 24.304 über dem Vorjahr (2017: TEUR 21.034). Dies ergibt sich aus dem positiven Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2017/​2018. Die Eigenkapitalquote beträgt 22,5 % (2017: 25,1 %).

d) Investitionen

Im Berichtszeitraum wurden Investitionen in Höhe von TEUR 4.679 (2017: TEUR 531) für den Bau eines neuen Servicezentrums in der Schwarzerde-Region (Stadt Dobrino) getätigt, das aus dem Cashflow finanziert und vorausbezahlt wurde. In der gleichen Region (Stadt Belui Kolodez) soll ein weiteres Dienstleistungszentrum errichtet und aus dem Cashflow finanziert werden.

e) Liquidität

Zum 30. September 2018 betrugen die liquiden Mittel TEUR 452 (2017: TEUR 2.572). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit vor Veränderung des Nettoumlaufvermögens betrug im Berichtsjahr TEUR 14.810 (2017: TEUR 14.490).

Der Anstieg der Vorräte um TEUR 11.822 auf TEUR 30.058 (2017: TEUR 18.236) sowie der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 10.934 auf TEUR 33.826 (2017: TEUR 22.892), wirkten sich negativ auf den Cashflow aus. Diese Entwicklung wurde jedoch durch den positiven Effekt infolge der Steigerung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 20.412 von TEUR 20.436 auf TEUR 40.848 ausgeglichen. Diese Effekte führten zu einem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit nach Steuern und Zinsen in Höhe von TEUR 3.957 (2017: Mittelabfluss in der Höhe von TEUR 6.947).

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit lag bei TEUR 7.597 (2017: TEUR 1.046). Darin enthalten sind Abflüsse für Investitionen in Sachanlagen in der Höhe von TEUR 4.679 (2017: TEUR 531). Die Zuflüsse aus den Rückzahlungen von gewährten Darlehen betrugen TEUR 47.281 (2017: TEUR 18.415), wobei die Abflüsse für Darlehensgewährungen bei TEUR 50.817 lagen (2017: TEUR 19.133). Es handelt sich bei diesen Vermögenswerten im Wesentlichen um Darlehensgewährungen und -rückzahlungen an nahestehende Unternehmen.

Zuflüsse aus Bankfinanzierungen haben sich von TEUR 101.406 im Vorjahr auf TEUR 121.536 im Berichtzeitraum erhöht. Unter Berücksichtigung von Auszahlungen für die Kreditrückzahlungen in Höhe von TEUR 119.429 (2017: TEUR 98.156) ergibt sich ein Nettozahlungsmittelzufluss von TEUR 1.479 (2017: TEUR 2.783).

f) Vermögenslage

Zum 30. September 2018 betrug die Bilanzsumme TEUR 108.179 und lag damit 29,1 % über dem Vorjahr (2017: TEUR 83.769). Die Bilanz besteht zu 21,7 % aus langfristigen Vermögenswerten (TEUR 23.422; 2017: TEUR 21.834; 26,1 %), davon sind 87,0 % Sachanlagen (2017: 87,7%). Darüber hinaus bestehen langfristige Darlehensforderungen von TEUR 2.671 (2017: TEUR 1.939). Weitere Details zu den verschiedenen Arten von Vermögenswerten sind im Anhang des Konzernabschlusses (Tz. 15) enthalten.

Die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte stieg um TEUR 22.822 auf TEUR 84.757 (2017: TEUR 61.935). Hauptgrund dafür ist der Anstieg der Vorräte um TEUR 11.822 und der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 10.934. Der Anstieg der Lagervorräte um TEUR 11.822 von TEUR 18.236 auf TEUR 30.058 ist die Folge der gestiegenen Nachfrage und des geringeren Lagerbestandes in den Vorjahren. Im Geschäftsjahr 2017/​2018 stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund des Umsatzwachstums und der Änderungen in Vertragsbestimmungen mit den Schlüsselkunden auf TEUR 33.826 (2017: TEUR 22.892). Hinzu kam der steigende Umsatzanteil mit großen Agroholdings und die damit verbundenen weniger günstigen Zahlungsbedingungen. Allerdings ist bei diesem Kundensegment die Zahlungsdisziplin deutlich höher und das Ausfallrisiko geringer als im regulären Einzelhandel. Beide Entwicklungen sind auf die Ausweitung der operativen Tätigkeit der Gruppe zurückzuführen. Gleichzeitig verringerten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um TEUR 2.120 auf TEUR 452 (2017: TEUR 2.572).

Zusammenfassend ist das Management mit der operativen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr zufrieden.

4 PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

4.1 Prognosebericht

Makroökonomische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Entwicklungen im Agrarsektor

In der Saison 2018/​2019, die mit der Ernte im Juni begann, wird die Weizen Produktion im Vergleich zum Rekordergebnis der Saison 2017/​2018 nachlassen. Laut dem Bericht über die Agrarwirtschaft von Fitch wird dennoch der dritthöchste Ertrag in der Weizenproduktion aller Zeiten prognostiziert. Langfristig wird Russland seinen Anteil am weltweiten Weizenexportmarkt weiter ausbauen.

Fitch Agrarwirtschaft-Bericht 2019 Getreideexporte, 000 Tonnen (2012/​13 - 2018/​19)

Die Aussichten für Landwirte in Russland verbessern sich ebenfalls stark, wenn auch langsamer als von Experten erwartet wurde. Das wirtschaftliche Umfeld in Russland hat sich in den letzten Quartalen stabilisiert, was zur erheblichen Abnahme der Inflationsängste und Stabilisierung der Währung führt. Die maßgebliche Inflationsrate Russlands bleibt auf dem niedrigsten Stand in der jüngsten Geschichte. Fitch geht jedoch davon aus, dass ein Anstieg des Inflationsdrucks und der Inflationsrisiken den Lockerungszyklus der Russischen Zentralbank bis in die späteren Phasen des ersten Halbjahres 2019 stoppen wird. Wir rechnen jedoch damit, dass der Leitzins der Zentralbank bis Ende 2018 bei 7,8 % und 2019 bei 7,0 % liegen wird, was den niedrigsten Raten seit der Auflösung der Sowjetunion entspricht. Das wird die Kreditbedingungen verbessern und die Nachfrage nach Landmaschinen trotz einer etwas schlechteren Ernte im Kalenderjahr 2018 erhöhen.

Entwicklung der Ekotechnika-Gruppe

Die Abhängigkeit von den geopolitischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen in Russland macht eine Vorhersage auch für das Geschäftsjahr 2019 sehr schwierig.

Der durchschnittliche Rubel/​Euro-Wechselkurs belief sich im Berichtszeitraum auf 72,1544 und lag damit geringfügig unter den Annahmen für das kommende Jahr (75,00 Rubel/​Euro). Bei der Planung geht das Management von einem stabilen Rubel/​Euro-Wechselkurs für das gesamte nächste Jahr aus.

Das Management erwartet derzeit einen Umsatz zwischen EUR 153 und 164 Mio. Dies entspricht ungefähr dem Wert des Berichtszeitraums. Dies kann durch einen konservativen Managementplanungsansatz und hauptsächlich durch unsichere wirtschaftliche Aussichten und politische Risiken erklärt werden. Mit 334 Traktoren (2018: 283) und 65 Mähdreschern und Feldhäckslern (2018: 70) liegt das geplante Verkaufsvolumen für das nächste Jahr bei Traktoren über und bei Mähdreschern leicht unter dem Vorjahresniveau. Der Prognose zufolge werden die Vertriebskosten im Verhältnis zum Umsatz und die Rohgewinnmarge auf rund 16 % reduziert (2017/​18: 18,8 %). Das Management erwartet daher einen Rückgang des Rohertrags auf rd. EUR 24-27 Mio. und ein EBIT von rund EUR 7-9 Mio.

Angesichts der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit John Deere plant das Management der EkoNiva-Gruppe, diese Partnerschaft im Jahr 2019 auszubauen. Ziel ist es, die Nachfrage nach immer komplexeren und stärker vernetzten Landmaschinenlösungen durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Händler sowie eine eindeutige Fokussierung auf den Zielmarkt zu erreichen. 2018/​2019 wird das Landmaschinen-Portfolio um zwei neue Marken erweitert. Sulky, ein Hersteller von Düngerstreuer aus Frankreich, wird es der Ekotechnika-Gruppe ermöglichen, angemessene Düngemittelausstattung zu verkaufen und dieses Marktsegment für die Gruppe zu erobern. Der französische Hersteller von Pflügen und Grubbern Gregoire Besson wird ebenfalls in das Portfolio aufgenommen. Beide Marken werden in unseren Regionen exklusiv von der Ekoniva-Gruppe vertreten. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung unseres Komplettanbieter-Ansatzes und ermöglicht es uns, unseren Kunden die volle Bandbreite an Ausrüstung für den landwirtschaftlichen Betrieb zur Verfügung zu stellen.

Außerdem will die Ekotechnika AG in den Markt für Forstmaschinen einsteigen und unterzeichnete zu diesem Zweck im November 2018 mit einem der weltweit führenden Unternehmen für Forstmaschinen - dem kanadischen Unternehmen Tigercat Industries - eine strategische Partnerschaftsvereinbarung. Nach dieser Vereinbarung ist EkoNiva der Exklusivhändler von Tigercat-Forstmaschinen in ihren Vertriebsgebieten in Zentralrussland, in der Schwarzerde-Region sowie in weiten Teilen Sibiriens. Der russische Forstmarkt hat großes Potenzial, da er die größten Wälder der Welt hat und die Forstwirtschaft eine neue Entwicklungsstufe einnimmt. Laut dem internationalen Marktforschungsinstitut Freedonia wird der Weltmarkt für Forstmaschinen im nächsten Jahr um 4,5 % auf USD 9,3 Mrd. wachsen, wobei in Russland überdurchschnittliche Wachstumsraten zu erwarten sind.

Darüber hinaus werden derzeit zwei Servicezentren errichtet, die 2019 in Betrieb genommen werden. Dies ist notwendig, um der Region Woronesch räumliche Kapazität für weiteres Wachstum zu bieten und unseren Kunden näher zu kommen. Die neuen Zentren werden das bestehende Hauptservicezentrum in Zalushnoe ersetzen.

4.2 Risikobericht

Risikomanagementsystem

Hauptziele des Risikomanagementsystems sind eine regelmäßige Analyse der potenziellen Risiken und die Entwicklung eines risikoorientierten Denkens und Handelns. Das Risikomanagementsystem sollte darauf ausgerichtet sein, die vorhandenen Chancen zu nutzen und den Geschäftserfolg zu steigern. Konzept, Struktur und Aufgaben des Risikomanagements wurden vom Vorstand der Ekotechnika AG festgelegt und in den aktuellen Risikomanagementrichtlinien dokumentiert. Diese Parameter werden ständig verbessert und an die sich ändernden gesetzlichen Anforderungen angepasst.

Im Rahmen des Risikomanagementprozesses bietet Ekotechnika eine klare Definition, Klassifizierung und Bewertung von Unternehmensrisiken und übernimmt Verantwortung für diese. Die Gesellschaft setzt das Risk Management nicht nur zur Identifikation von bestandsgefährdenden Risiken ein, vielmehr identifiziert und überwacht sie auch Risiken, die unterhalb der Bestandsgefährdung liegen, jedoch erheblichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Auch im Geschäftsjahr 2017/​2018 hat sie eine unternehmensweite Risikoinventur durchgeführt.

Risikoszenarien wurden hinsichtlich ihres negativen Einflusses auf das Ergebnis vor Steuern der jeweils analysierten Gesellschaft und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Wo immer es notwendig war, hat die Unternehmensleitung einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifizierten potenziell signifikanten Risiken entwickelt. Außerdem wurde die präventive Überwachung, wo immer möglich, mit Hilfe von Frühwarnindikatoren durchgeführt. Der Risikostatus wird quartalsweise an den Vorstand und von diesem an den Aufsichtsrat kommuniziert. Bei unvermittelt eintretenden Risiken oder bei einer erheblichen Risikoveränderung wird die Ad hoc-Berichtspflicht ausgelöst und das Risiko wird unverzüglich an den Vorstand und von diesem gegebenenfalls an den Aufsichtsrat berichtet.

Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten der Ekotechnika Gruppe dargestellt.

Finanzierungsmöglichkeiten und -kosten der Kunden und der Unternehmensgruppe:

Die Finanzierung von Landtechnik in Russland für die Kunden der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen über russische Banken und andere Finanzierungsgesellschaften. Die allgemeine wirtschaftliche Schwäche, die Sanktionen im Zuge der Ukraine-Krise und der Rückgang des Ölpreises hatten dramatische Auswirkungen auf diese Finanzierungsmöglichkeiten, was sich wiederum negativ auf die Finanzierungsaktivitäten der Banken auswirkte. In jüngster Zeit haben sich die finanziellen Bedingungen allerdings verbessert. Dies lag vor allem am gestiegenen Ölpreis, verbesserten Refinanzierungsmöglichkeiten der russischen Banken und einer niedrigeren Inflation. Außerdem konnte das Interesse seitens ausländischer Investoren gesteigert werden.

Die Beschaffenheit des Fremdkapitalportfolios stellt weiterhin ein Risiko für das Unternehmen im Hinblick auf die kurzfristige Finanzierung seines Geschäfts dar. Der Vorstand überwacht jedoch die Finanz- und Kreditsituation aufmerksam und erwartet daher, dass er die revolvierenden Kreditlinien in regelmäßigen Abständen erneuern kann. Auch die Liquiditätssituation der russischen Banken hat sich deutlich verändert und die Banken sind nicht so zurückhaltend bei der Finanzierung wie in den Vorjahren.

Wechselkursentwicklung:

Die Entwicklung des russischen Rubel kann eine doppelte Auswirkung auf das Geschäft der Gruppe haben. Ein starker Rubel macht unsere eingeführten Maschinen mehr konkurrenzfähig im Vergleich zu lokal hergestellten Maschinen, aber verringert den Wettbewerbsvorteil von unseren Kunden, weil die wesentlichen landwirtschaftlichen Betriebskosten in Rubel erfasst werden und so die Erzeugnisse von unseren Kunden verteuert werden. Dies führt zu geringeren Margen und einer verminderten Kaufkraft der landwirtschaftlichen Betriebe. Ein schwacher Rubel wiederum macht eingeführte Maschinen preislich weniger konkurrenzfähig, aber erhöht die Marge für die Betriebe unserer Endkunden.

Ölpreis:

Ein Faktor, der ganz maßgeblichen Einfluss auf die Wechselkurse und die wirtschaftliche Entwicklung in Russland hat, ist der Ölpreis. Der Ölpreis stieg im Laufe des ganzen Berichtsjahres, was zur Verstärkung des Rubelkurses und einer besseren Haushaltslage des russischen Staates geführt hat. Dies trägt zu einer Erhöhung der staatlichen Zuschüsse, einschließlich derer für die Entwicklung des Agrarsektors bei. In den letzten Monaten ist die Korrelation zwischen Rubelwechselkurs und Ölpreis schwächer geworden und das Management der Gruppe geht davon aus, dass eine mögliche weitere Ölpreissteigerung den Rubel-Wechselkurs nicht beeinflussen wird. Dennoch ist der russische Staatshaushalt stark von der Entwicklung des Ölpreises abhängig. Ein Verfall des Ölpreises könnte sich direkt auf die staatliche Förderpolitik auswirken.

Staatliche Förderung der Agrarbetriebe:

Die Kunden der Ekotechnika-Gruppe sind als Agrarbetriebe in gewissem Umfang von der staatlichen Förderung in Form direkter Zuschüsse und Zinssubventionen abhängig. Diese sind im Zuge der mehrfach ausgeführten Rahmenbedingungen wenig planbar. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die russische Regierung noch stärker als bisher die Produktion und den Verkauf lokaler Maschinen fördert oder die Einfuhr und der Verkauf importierter Maschinen und Ersatzteile erschwert. Sollten sich diese Bedingungen weiter verschlechtern, könnte dies eine Auswirkung auf die Ertragslage der Unternehmensgruppe haben.

Kundenbonität:

Im Berichtszeitraum ist es für unsere Kunden einfacher geworden, die Landmaschinenkäufe zu finanzieren. Insbesondere genießen die großen Agroholdings einen leichten Zugang zur Finanzierung. Dies gilt sowohl für neue Verkäufe als auch in gewissem Umfang für bestehende Kundenforderungen. Die Uneinbringlichkeit von Forderungen könnte sich negativ auf die Ertragssituation des aktuellen Geschäftsjahres auswirken. Diesem Risiko wird durch einen engen und laufenden Kontakt zwischen den Verkaufsteams und Kunden begegnet. Die Verkäufer der Ekotechnika-Gruppe können auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei der Einschätzung der Kundenbonität zurückgreifen. Zudem werden sie eng in die Finanzierungsverhandlungen eingebunden und sind über Boni-Vereinbarungen partiell an Ausfällen von Forderungen gegenüber Kunden beteiligt. Nachdem in der Berichtsperiode und im Vorjahr umfangreiche Wertberichtigungen auf Forderungen eingestellt wurden, geht das Management davon aus, dass aktuell keine unberücksichtigten Risikopositionen mehr vorhanden sind. Dennoch stellt die Konzentration der Industrie auf große Agroholdings ein Klumpenrisiko in Bezug auf Forderungen und Ausgliederung der Vermögenswerte dar.

Absatzrisiko:

Für den Verkauf von bestimmten Maschinen müssen diese von der Gruppe regelmäßig ca. ein halbes Jahr vor der Verkaufssaison bestellt werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits in größerem Umfang Bestellungen von Kunden vorliegen. Das bedeutet, dass die Gruppe letztlich das Verkaufsrisiko trägt. Gerade in einem volatilen Umfeld bedeutet das ein Liquiditäts-und Absatzrisiko. Es gibt somit ein generelles Absatzrisiko - in Form sich ändernder Kundenanforderungen und eines sich ändernden Marktumfeldes - das sich über den Zeitraum zwischen Beschaffung und Absatz der Technik ändern kann.

Zugleich wächst der Großkundenanteil. Dies verursacht eine höhere Abhängigkeit von den Ausschreibungen, was das Risiko bei der Technikbestellung für einen bestimmten Kunden vergrößert, da die Möglichkeit besteht, dass die Gesellschaft die Ausschreibung nicht gewinnt und dann diese Technik nicht mit ausreichender Marge an andere Endkunden verkaufen kann. Weiterhin verbirgt sich in dem Absatzrisiko ein spezifisches Währungsrisiko, da der Bezug der Maschinen zu einem bestimmten Wechselkurs abgewickelt wird und der spätere Verkauf an den Endkunden zu einem gänzlich anderen Wechselkurs erfolgt. In den letzten drei Jahren hat die Gesellschaft verstärkt darauf geachtet, das Bestandsrisiko aufgrund der unsicheren Zukunftsaussichten gering zu halten.

Steuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns

Da sich die letzten Entwicklungen in der deutschen Gesetzgebung bezüglich der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen als nicht gänzlich klar erwiesen haben, entstand der folgende Sachverhalt.

Der nominale Umfang des Verzichts der Gläubiger, z.B. im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps, bedeutet steuerlich einen Sanierungsgewinn, welcher sich auf EUR 57,4 Mio. belief. Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen einer Durchführungsanweisung, dem sog. "Sanierungserlass", den Finanzämtern vorgegeben, nach Verrechnung der in der Regel vorhandenen Verlustvorträge, die aus den Sanierungsgewinnen resultierenden Steuerlast - unter gewissen weiteren Voraussetzungen - zu erlassen. Diese Vorgehensweise ist im Herbst 2016 höchstrichterlich als verfassungswidrig angesehen worden. Da auch ein weiterer "Vertrauensschutzerlass" des Bundesfinanzministeriums gerichtlich kassiert worden ist, sind die Sanierungsgewinne nach dem heutigen Stand voll zu versteuern. Allerdings ist den ergangenen Urteilen zu entnehmen, dass der Gesetzgeber selbst den Sanierungserlass rechtswirksam rückwirkend legitimieren kann. Potenziell droht der Ekotechnika AG eine Steuerlast von EUR 5-6 Mio., womit ein erhebliches finanzwirtschaftliches Risiko besteht. Derzeitig schätzt das Management dieses Risiko als gering sowie als unwahrscheinlich ein und geht davon aus, dass der Gesetzgeber eine Entscheidung zu Gunsten der Gesellschaft treffen wird.

Wettbewerb und Rufverlust

Obwohl John Deere und alle anderen Lieferanten ihr Bestes tun, um ihre Produkte und Herstellungskosten wettbewerbsfähig zu halten, existieren einige Risiken: Es besteht etwa die Gefahr, dass Wettbewerber außerordentliche Vorteile erlangen (z.B. lokale Produzenten mit ihrem Zugang zu staatlichen Subventionen und Finanzierungsmitteln) sowie das Risiko einer Erhöhung der Einfuhrzölle, die die Kosten für unsere Maschinen steigern und damit anderen Herstellern, die von dieser Änderung nicht betroffen sind, einen Wettbewerbsvorteil verschaffen würden. Was den Reputationsverlust betrifft, so wäre ein Szenario denkbar, in dem ein großer Lieferant mit massiven Qualitäts- oder Logistikproblemen konfrontiert wird, die zu einem sehr schlechten Image und einem Reputationsverlust führen würden. Alle genannten Risiken würden zu einem deutlichen Rückgang des Umsatzes führen.

4.3 Bestandsgefährdende Risiken

Verlängerung von Kreditlinien:

Da der Konzern darauf angewiesen ist, aus seiner Geschäftstätigkeit ausreichende liquide Mittel zur Deckung seiner Verbindlichkeiten zu generieren, besteht eine große Unsicherheit über die Fortführungsfähigkeit des Konzerns. Auf der Grundlage der aktuellen Planung des Konzerns und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit geht das Management davon aus, dass der Konzern zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/​18 in der Lage sein wird, sich ausreichende finanzielle Mittel zu sichern, um seine Geschäftstätigkeit in absehbarer Zeit fortzusetzen. Dazu gehört auch die Refinanzierung von im Jahr 2019 zur Rückzahlung anstehenden Bankkrediten, soweit diese den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen. Hintergrund ist, dass die Konzerngesellschaften kurzfristige Kredite von russischen Banken in Anspruch nehmen. Der überwiegende Teil dieser Kreditfazilitäten wird regelmäßig erneuert. Das Management geht davon aus, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Wenn das Unternehmen entgegen den Erwartungen des Managements nicht mehr in der Lage ist, ausreichende Liquidität aus der operativen Tätigkeit oder der Fremdfinanzierung zu generieren, oder wenn Fremdfinanzierung nur zu deutlich verschlechterten Konditionen möglich ist, könnte das Unternehmen in Insolvenz geraten.

Covenants-Brüche:

In den zum 30. September 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahren hat die Gruppe alle Verpflichtungen erfüllt, mit Ausnahme der technischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Darlehen und Krediten in Höhe von TEUR 32.433 zum 30. September 2018 und TEUR 25.686 zum 30. September 2017. Dadurch erhielten die Banken technisch gesehen das Recht, eine vorzeitige Rückzahlung der Kredite mit den verletzten Covenants zu verlangen. Bis zum 30. September 2017 erhielt der Konzern von den Banken die Verzichtserklärungen zu den Darlehen mit den verletzten Covenants in Höhe von TEUR 4.107, wonach die Banken keine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen verlangen würden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich gegenüber den Risiken und Chancen des Vorjahres keine wesentlichen Änderungen ergeben. Das Management ist der Ansicht, dass die Hauptrisiken heute wie im Vorjahr im politischen und wirtschaftlichen Umfeld liegen. Da diese Faktoren weitgehend außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, arbeitet das Management hart daran, sicherzustellen, dass das Unternehmen in der Lage ist, auf alle Arten von Veränderungen angemessen zu reagieren.

4.4 Chancenbericht

Als wesentliche Chancen sieht die Unternehmensleitung derzeit die folgenden Punkte:

Weltweite und russlandweite Entwicklung in der Landwirtschaft:

Die steigende Weltbevölkerung und sich verändernde Ernährungsgewohnheiten aufgrund steigenden Wohlstands bzw. der Nachahmung "westlich geprägter" Lebensstile sind die wesentlichen Treiber der weltweit positiven Entwicklung im Agrarbereich. Nicht zuletzt trägt auch die Energieproduktion aus pflanzlichen Rohstoffen zu einem permanenten Anstieg der Nachfrage bei. Einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Produktion und der dazu erforderlichen Effizienzsteigerung liefert die Agrartechnik. Die im Sommer 2014 erlassenen Sanktionen der russischen Regierung - namentlich das Importverbot für Lebensmittel aus der EU, den Vereinigten Staaten sowie einiger weiterer Länder - haben die Notwendigkeit der Entwicklung der lokalen Produktion noch weiter verstärkt. Betroffen von dem Importverbot sind neben Milchprodukten im Wesentlichen Fleisch und Fleischprodukte, Fisch, Gemüse und Obst.

Investitionsförderung in Russland:

Die russische Regierung hat seit geraumer Zeit das mittelfristige Ziel, ca. 85 % aller wichtigen im Land konsumierten Agrarrohstoffe vor Ort zu produzieren. Die bereits erwähnten Importrestriktionen haben den Druck weiter erhöht. Um den Ausbau zu unterstützen, werden Investitionsanreize in Form von Zuschüssen für Anschaffung und Finanzierung von Landtechnik gewährt und die landwirtschaftliche Produktion von Gewinnsteuern freigestellt. Diese Maßnahmen unterstützen die Verkaufsbemühungen der Gesellschaft erheblich.

Entwicklung der sogenannten Smart Farming Technologie

Smart Farming repräsentiert die Anwendung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in der Landwirtschaft. Das Ziel von Smart Farming ist es, ein effizientes und optimales Verhältnis von Input und Output durch intelligentes und zielorientiertes Analysieren, Planen und Beobachten zu schaffen. Der Bereich Smart Farming wird in Zukunft immer stärker an Bedeutung gewinnen und einen entscheidenden Einfluss auf die Kundenzufriedenheit und langfristige Kundenbindung haben. Goldman Sachs schätzt den Markt, der durch Smart Farming beeinflusst wird, weltweit auf USD 240 Mrd. Da John Deere - exklusiver Partner der Ekotechnika AG - Vorreiter in diesem Markt ist, sieht das Management hier besonders hohe Chancen einen signifikanten Marktanteil zu erringen und befasst sich daher mit den Anforderungen des Smart Farming. Derzeit wird die Schaffung einer neuen Abteilung innerhalb der Ekotechnika konzeptioniert. Diese spezielle Smart Farming Abteilung wird Potenziale identifizieren und landwirtschaftliche IT-Lösungen und Produkte ausarbeiten.

Besonders durch ein bereits gestartetes Pilotprojekt mit dem verbundenen landwirtschaftlichen Unternehmen Ekosem Agrar AG können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, da Smart Farming insbesondere für die Entwicklung großer Unternehmen unabdingbar ist. In der Saison 2017/​2018 startete das Unternehmen zusammen mit John Deere das Projekt "Lead Farms" in der Region Woronesch. Im Zuge des Projekts wurden die neuen Technologien auf einer Gesamtfläche von fast 1.000 Hektar unter realen Bedingungen getestet. Auf verschiedenen Feldern wurden variable Aussaat- und Düngungsverfahren für Winterweizen, Mais und Sojabohnen angewendet, die auf die jeweilige Bodenart abgestimmt sind. Die ersten Ergebnisse sind sehr zufriedenstellend. Für Winterweizen wurde beispielsweise bei gleichem Ertrag weniger Dünger als bei der üblichen Standardmenge verwendet. Endgültiges Ziel für die vorangegangene Saison war es, Erfahrungen mit den verschiedenen Technologien zu sammeln und die Mitarbeiter mit den neuen Technologien vertraut zu machen.

Es ist nun geplant, die Versuche in der nächsten Saison auszuweiten und die Datenerfassung und -

qualität auf einer viel größeren Fläche von etwa 30.000 Hektar zu verbessern. Während auf einer Fläche von 10 Hektar beispielsweise Stichproben genommen wurden, ermöglicht die Smart-Farming-Technologie anhand von Bodenproben und Drohnen ein genaueres Bild des tatsächlichen Bodenzustands auf kleineren Teilgebieten, die auch als "Bewirtschaftungszonen" bezeichnet werden, zu bekommen. Dies ermöglicht individuellere Aussaat und Düngung und somit noch bessere Ergebnisse. Sobald die Ergebnisse der ersten beiden Erntephasen analysiert und bewertet werden, möchte Ekotechnika, dass ihre Kunden so schnell wie möglich von den Vorteilen der intelligenten Landwirtschaft profitieren. Das Gruppenmanagement plant daher, ab 2020 neben dem Verkauf von Landmaschinen auch intelligente landwirtschaftliche Dienstleistungen anzubieten. Das Servicepersonal wird Kunden beraten und schulen und sich um die technische Installation und Datenverarbeitung sowie die vorbeugende Wartung und den Service von intelligenten Landwirtschaftstechnologien kümmern. Russische Landwirte profitieren somit von einem geringeren Einsatz von Materialien wie Saatgut, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und Treibstoff, während sie gleichzeitig die Getreidequalität und den Ertrag erhöhen.

Darüber hinaus erwägt der Vorstand der Gruppe die Idee, die Lösungen, die auf der Grundlage von Viehzuchtanlagen der Ekosem-Gruppe entwickelt wurden, an die Kunden zu verkaufen. In dieser Hinsicht können sich die Erfahrungen, erprobte Lösungen und Konzepte in Produkte umwandeln lassen, die anschließend im Markt angeboten werden können. Nach Einschätzung des Managements hat dieses Projekt Potenzial künftig weiterzuwachsen, denn Investitionen in die Rindfleisch- und Milchproduktion werden auch in den nächsten fünf bis acht Jahren auf hohem Niveau bleiben.

Erweiterung der Vertriebsgebiete und des Produktportfolios

Die Chance, ein größeres Vertriebsgebiet von unseren Schlüssel-Lieferanten zu bekommen, vergrößert sich mit der Verbesserung der Finanzsituation. Auch die Erweiterung des Produktportfolios im Rahmen von Forstwirtschaft und Smart Farming stellt eine interessante Wachstumsperspektive dar. Diese Entwicklung befindet sich in Russland derzeit noch am Anfang. Im Bereich der Fleisch- und Milchproduktion gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Möglichkeiten mit Spezialmaschinen zu wachsen.

 

Walldorf, 18. Januar 2019

Stefan Dürr, Mitglied des Vorstands

Björne Drechsler, Mitglied des Vorstands

INHALTSVERZEICHNIS

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2017 BIS 30. SEPTEMBER 2018

KONZERN-BILANZ

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/​18

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2017 BIS 30. SEPTEMBER 2018

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2017 BIS 30. SEPTEMBER 2018

1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

2 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

3 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

4 VERÖFFENTLICHTE, JEDOCH NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDS

5 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

6 UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG

7 TOCHTERUNTERNEHMEN

8 UMSATZERLÖSE

9 MATERIALAUFWAND

10 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

11 PERSONALAUFWAND

12 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

13 FINANZERTRÄGE /​ FINANZAUFWENDUNGEN

14 ERTRAGSTEUERAUFWAND

15 SACHANLAGEN

16 LANGFRISTIGE UND KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

17 VORRÄTE

18 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

19 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

20 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

21 GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGE

22 ERGEBNIS JE AKTIE

23 RÜCKSTELLUNGEN

24 FINANZVERBINDLICHKEITEN

25 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

26 ERHALTENE ANZAHLUNGEN

27 SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

28 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

29 VERPFLICHTUNGEN AUS FINANZIERUNGSLEASING

30 KÜNFTIGE ZAHLUNGEN AUS OPERATING-LEASING-VERTRÄGEN

31 OPERATIVES UMFELD

32 FINANZRISIKOMANAGEMENT

33 LIQUIDITÄTSRISIKO

34 SEGMENTINFORMATIONEN

35 GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

36 GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

37 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

38 FREIGABE

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2017 BIS 30. SEPTEMBER 2018

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2018 2017
Anhang EUR'000 EUR'000
Umsatzerlöse [8] 163.666 148.142
Materialaufwand [9] (132.846) (117.974)
Rohertrag 30.820 30.168
Sonstige betriebliche Erträge [10] 2.946 1.495
Personalaufwand [11] (9.831) (9.781)
Abschreibungen (1.829) (1.737)
Sonstige betriebliche Aufwendungen [12] (12.703) (8.551)
(21.417) (18.574)
Betriebsergebnis 9.403 11.594
Finanzerträge [13] 1.910 2.699
Finanzaufwendungen [13] (4.839) (5.301)
(2.929) (2.602)
Ergebnis vor Steuern 6.474 8.992
Ertragssteueraufwand [14] (1.650) (408)
Konzernjahresüberschuss 4.824 8.584
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 4.821 8.569
Nicht kontrollierende Gesellschafter 3 15
Sonstiges Ergebnis des Geschäftsjahres
Posten, die erfolgswirksam umgegliedert werden können Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe (1.554) (120)
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens (1.554) (120)
Nicht kontrollierende Gesellschafter - -
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres 3.270 8.464
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 3.267 8.449
Nicht kontrollierende Gesellschafter 3 15
Ergebnis pro Aktie (unverwässert und verwässert)
Aktien der Serie A [22] 1,96 3,48
Aktien der Serie B [22] 1,13 2,01

KONZERN-BILANZ

AKTIVA

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30.09.2018 30.09.2017
AKTIVA Anhang EUR'000 EUR'000
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 55 44
Sachanlagen [15] 20.374 19.140
Langfristige finanzielle Vermögenswerte [16] 2.671 1.939
Latente Ertragssteuerforderungen [14] 322 711
23.422 21.834
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte [17] 30.058 18.236
Kurzfristige finanzelle Vermögenswerte [16] 15.498 12.830
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [18] 33.826 22.892
Laufende Ertragsteuerforderungen 155 110
Geleistete Anzahlungen 784 3.466
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 203 167
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte [19] 3.781 1.662
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [20] 452 2.572
84.757 61.935
108.179 83.769

PASSIVA

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Konzerneigenkapital
Grundkapital [21] 3.140 3.140
Kapitalrücklage [21] 6.830 6.830
Rücklagen aus Fremdwährungsumrechnung [21] (19.060) (17.506)
Gewinn- /​ Verlustvortrag 28.561 19.992
Konzernergebnis 4.821 8.569
24.292 21.025
Anteile ohne beherrschenden Einfluss 12 9
24.304 21.034
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten [24] 178 242
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 393 258
Latente Ertragsteuerschulden [14] 37 -
608 500
Kurzfristige Schulden
Rückstellungen [23] 1.981 742
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten [24] 32.650 32.263
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [25] 40.848 20.436
Laufende Ertragsteuerschulden 80 291
Erhaltene Anzahlungen [26] 1.548 1.963
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten [27] 3.793 3.496
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten [28] 2.367 3.044
83.267 62.235
108.179 83.769

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/​18

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2018 2017
Anhang EUR'000 EUR'000
Betriebliche Tätigkeit
Konzernjahresüberschuss 4.824 8.584
Abschreibungen 1.829 1.737
Gewinn (-) /​ Verlust (+) aus dem Verkauf von Sachanlagen (268) 7
Effekte aus Währungsumrechnung 2.662 (14)
Zinsaufwendungen [13] 3.734 4.466
Zinserträge [13] (1.897) (2.594)
Erfolgswirksam erfasste Ertragssteuern [14] 1.650 408
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 1.695 1.861
Sonstige zahlungsunwirksame Posten 581 35
Zahlungsmittelzufluss /​ -abfluss aus betrieblicher Tätigkeit vor Veränderungen 14.810 14.490
im Nettoumlaufvermögen, Rückstellungen, Ertragsteuern und Zinsen
Abnahme (+)/​ Zunahme (-) der Vorräte (14.456) (1.601)
Abnahme (+)/​ Zunahme (-) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und geleisteten Anzahlungen (12.780) (13.598)
Abnahme (+)/​ Zunahme (-) sonstiger Forderungen und Aktiva (1.758) (48)
Zunahme (+) /​ Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltenen Anzahlungen 22.147 763
Zunahme (+) /​ Abnahme (-) der sonstigen finanziellen und kurzfristigen Verbindlichkeiten 136 (2.161)
Zahlungsmittelzufluss /​ -abfluss aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern und Zinsen 8.099 (2.155)
Gezahlte Ertragssteuern (1.342) (999)
Gezahlte Zinsen (3.505) (4.193)
Erhaltene Zinsen 705 400
Nettozahlungsmittelzufluss /​ -abfluss aus betrieblicher Tätigkeit 3.957 (6.947)
Investitionstätigkeit
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen 709 228
Erwerb von Sachanlagen (4.679) (531)
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten (91) (25)
Mittelabfluss aus der Ausgabe von Darlehen (50.817) (19.133)
Mittelzufluss aus der Tilgung von ausgegebenen Darlehen 47.281 18.415
Nettozahlungsmittelzufluss /​ -abfluss aus Investitionstätigkeit (7.597) (1.046)
Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen 121.536 101.406
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen (119.429) (98.156)
Auszahlungen von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (628) (467)
Nettozahlungsmittelzufluss /​ -abfluss aus Finanzierungstätigkeit 1.479 2.783
Nettoabnahme der Zahlungsmittel und Zahlunsmitteläquivalente (2.161) (5.210)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres 2.572 7.293
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 41 489
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres 452 2.572

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2017 BIS 30. SEPTEMBER 2018

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Grundkapital Kapitalrücklage Rücklagen aus Fremdwährungsumrechnung Gewinn-Verlustvortrag
Stand zum 30. September 2016 3.140 6.830 (17.386) (42.314)
Umgliederungen - - - 62.306
Konzernergebnis - - -
Sonstiges Ergebnis - - (120) -
Gesamtergebnis - - (120) -
Stand zum 30. September 2017 3.140 6.830 (17.506) 19.992
Umgliederungen - - - 8.569
Konzernergebnis - - - -
Sonstiges Ergebnis - - (1.554) -
Gesamtergebnis - - (1.554) -
Stand zum 30. September 2018 3.140 6.830 (19.060) 28.561
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Nettoergebnis Anteile ohne beherrschenden Einfluss Summe Konzerneigenkapital
Stand zum 30. September 2016 62.306 (6) 12.570
Umgliederungen (62.306) - -
Konzernergebnis 8.569 15 8.584
Sonstiges Ergebnis - - (120)
Gesamtergebnis 8.569 15 8.464
Stand zum 30. September 2017 8.569 9 21.034
Umgliederungen (8.569) - -
Konzernergebnis 4.821 3 4.824
Sonstiges Ergebnis - - (1.554)
Gesamtergebnis 4.821 3 3.270
Stand zum 30. September 2018 4.821 12 24.304

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2017 BIS 30. SEPTEMBER 2018

1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Ekotechnika AG (nachfolgend auch Gesellschaft oder Mutterunternehmen genannt) und ihre Tochterunternehmen erstellen freiwillig einen IFRS-Konzernabschluss, wie von der Europäischen Union angenommen, auf Basis der Regelungen des § 315e HGB. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen und dessen Tochterunternehmen und wird nachfolgend auch Gruppe genannt.

Die Gesellschaft ist in Deutschland und die Tochterunternehmen sind in der Russischen Föderation ansässig. Das Mutterunternehmen hat seinen Hauptsitz in 69190 Walldorf, Johann-Jakob-Astor-Str. 49. Das Mutterunternehmen ist in das deutsche Handelsregister Mannheim unter der Nr. HRB 723400 eingetragen. Am 13. November 2015 änderte das Mutterunternehmen seine Rechtsform in eine Aktiengesellschaft. Am 17. Dezember 2015 erfolgte die Notierungsaufnahme der Aktien der Ekotechnika AG im Primärmarkt der Düsseldorfer Börse. Die unmittelbare Muttergesellschaft der Ekotechnika AG ist die Ekotechnika-Holding GmbH. Die oberste beherrschende Partei ist Stefan Dürr.

Die Gruppe hat eine führende Position auf dem Landmaschinen- und Servicemarkt und ist einer der größten Händler von John Deere in der Russischen Föderation und insgesamt in Europa. Die Gruppe ist auch offizieller Vertreter von anderen Landtechnikherstellern wie Väderstad, JCB, Lemken, Pöttinger, Kverneland und AGI.

2 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Alle Standards und Interpretationen, die ab dem am 1. Oktober 2017 beginnenden Zeitraum verpflichtend anzuwenden sind, wurden umgesetzt.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.

2.2 Grundsätze der Konsolidierung

Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zum 30. September 2018 und 2017 sowie für die am 30. September 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Geschäftsvorfälle, unrealisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.

Nicht beherrschende Anteile machen den Teil des Periodenergebnisses und des Reinvermögens der OOO "EkoNivaTechnika-Holding" aus, der auf Anteile entfällt, die nicht von dem Mutterunternehmen gehalten werden.

Aus rechtlichen Gründen entspricht das Geschäftsjahr aller russischen Tochterunternehmen dem Kalenderjahr; für Zwecke des Konzernabschlusses erstellen diese Tochterunternehmen Zwischenabschlüsse zum Konzernbilanzstichtag. Bei dem deutschen Mutterunternehmen beginnt das Geschäftsjahr am 1. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des Folgejahres.

2.3 Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Gruppe die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zum Überschuss des Betrages der übertragenen Gesamtgegenleistung und der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und des beizulegenden Zeitwerts des Anteils an dem erworbenen Unternehmen unmittelbar vor dem Erwerb an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Eventualverbindlichkeiten bewertet. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, des beizulegenden Zeitwerts des Anteils an dem erworbenen Unternehmen unmittelbar vor dem Erwerb, wird der Unterschiedsbetrag ("der negative Geschäftswert" bzw. "günstiger Erwerb") in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, nachdem das Management alle erworbenen Vermögenswerte und alle Schulden und Eventualverbindlichkeiten bewertet und sicherstellt, ob die vorgenommene Bewertung sachgerecht ist.

Die für das erworbene Unternehmen übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten, einschließlich des beizulegenden Zeitwertes von Vermögenswerten oder der Verbindlichkeiten aus bedingten Vereinbarungen bewertet, schließt jedoch die Anschaffungsnebenkosten wie Beratungskosten, Rechtsberatungskosten, Schätzungskosten und die ähnlichen professionellen Dienstleistungskosten nicht mit ein. Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten werden vom Eigenkapital abgezogen; Transaktionskosten, die durch die Ausgabe von Schulden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses gebunden sind, werden vom Buchwert der Schulden abgezogen und die sonstigen mit dem Erwerb verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie von dem Zusammenschluss auf der niedrigsten Ebene profitieren, auf der der Konzern den Geschäfts- oder Firmenwert überwacht, jedoch nicht höher als das operative Segment, unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten zugeordnet sind.

2.4 Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb der Gruppe legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Die funktionale Währung der russischen Tochterunternehmen der Gruppe ist der Rubel (RUB), da dies die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds ist, in dem die Tochterunternehmen tätig sind.

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Währung 30.09.2018 Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2018 30.09.2017 Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2017
RUB/​EUR 76,2294 72,1544 68,4483 65,7372
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Durchschnittskurs Durchschnittskurs
Quartal zum 31.12.2017 68,7783 Quartal zum 31.12.2016 68,127
Quartal zum 31.03.2018 69,8727 Quartal zum 31.03.2017 62,6474
Quartal zum 30.06.2018 73,7505 Quartal zum 30.06.2017 62,7892
Quartal zum 30.09.2018 76,1837 Quartal zum 30.09.2017 69,286

2.4.1 Fremdwährungstransaktionen und Salden

Fremdwährungstransaktionen werden von den Gesellschaften der Unternehmensgruppe zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs der russischen Zentralbank in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet.

In einer Fremdwährung denominierte monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Stichtag unter Verwendung der Stichtagskassakurse der russischen Zentralbank in die funktionale Währung umgerechnet.

Alle Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition der Gruppe in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei deren Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

Währungsgewinne bzw. -Verluste aus Darlehen sowie aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden unter den Finanzerträgen bzw. -aufwendungen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Währungsumrechnungsdifferenz bei Transaktionen in Fremdwährung werden unter der Währungsumrechnungsdifferenz bei den Transaktionen in Fremdwährung erfasst und alle andere Währungsgewinne bzw. -verluste werden unter Sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen erfasst.

Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Die Bestandteile des Eigenkapitals werden zum geltenden historischen Währungskurs umgerechnet.

2.4.2 Gesellschaften der Unternehmensgruppe

Im Rahmen der Konsolidierung werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe zum Stichtagskurs und deren Gesamtergebnisrechnungen zu den Durchschnittskursen des betreffenden Quartals in Euro umgerechnet. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinn oder Verlust wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert.

2.5 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder:

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auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder

dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, abgewickelt wird.

Die Gruppe muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden.

Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihren besten wirtschaftlichen Interessen handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Die Gruppe wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

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Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise

Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist

Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt die Gruppe, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem sie am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Angabeanforderungen für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat die Gruppe Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.

2.6 Ertragsrealisierung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Gruppe zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung.

Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Mehrwertsteuer unberücksichtigt bleibt,und muss um den Wert von Kundenskontos, -rabatten und anderen ähnlichen Abzügen reduziert werden, wenn verknüpfte Bedingungen für die Bereitstellung solcher Abzüge erfüllt werden. Die Gruppe hat ihre Geschäftsbeziehungen analysiert, um festzustellen, ob sie als wirtschaftlich Berechtigte oder Vermittlerin handelt. Die Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass sie bei allen Umsatztransaktionen als wirtschaftlich Berechtigte handelt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus.

6.1 Verkauf von Gütern

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

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Die Gruppe hat die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter auf den Käufer übertragen, in der Regel bei Lieferung der Waren an den Kunden.

Die Gruppe behält weder ein Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Güter.

Die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden.

Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft der Gruppe zufließen wird und

die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.

2.6.2 Erbringung von Servicedienstleistungen

Erträge aus der Erbringung von Servicedienstleistungen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Kann das Ergebnis eines Auftrages nicht verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur in Höhe der angefallenen, erstattungsfähigen Aufwendungen erfasst.

2.6.3 Zinserträge

Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten werden Zinserträge anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.

2.7 Leasingverhältnisse

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen. Dabei wird eine Einschätzung vorgenommen, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts oder der Vermögenswerte einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.

2.7.1 Gruppe als Leasingnehmer

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf die Gruppe übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Finanzierungsaufwendungen werden unter den Finanzaufwendungen erfolgswirksam erfasst.

Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf die Gruppe am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.

Operating-Leasingverhältnisse sind Leasingverhältnisse, bei denen nicht alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf die Gruppe übergehen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand für Operating-Leasingverhältnisse in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

2.8 Steuern

2.8.1 Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen die Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Tatsächliche Ertragssteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

2.8.2 Latente Steuern

Die Bildung latenter Einkommensteuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Bilanzethode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

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latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.

latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

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latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen. Latente Steueransprüche für abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden innerhalb einer Gesellschaft werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen mit tatsächlichen Steuerschulden vorliegt und die latenten Steuern auf dasselbe steuerpflichtige Unternehmen und dieselbe Steuerbehörde entfallen.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und aus Umständen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt.

2.8.3 Unsichere Steuerpositionen

Eine unsichere Steuerposition ist ein Posten, dessen steuerliche Behandlung entweder unklar ist oder bei dem Unstimmigkeit zwischen der Gruppe und der zuständigen Steuerbehörde besteht. Die Gruppe hat eine Zwei-Stufen-Prüfung zur Bewertung von unsicheren Steuerpositionen angewendet, für welche eine "wahrscheinliche" (zu mehr als 50 %) Anerkennungsschwelle für eine Verbindlichkeit gilt.

2.8.4 Umsatzsteuer

Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:

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Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Forderungen und Verbindlichkeiten werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.

2.9 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte der Gruppe sind ausschließlich solche mit begrenzter Nutzungsdauer. Dabei geht es um Software mit einer Nutzungsdauer von einem bis fünf Jahren.

Immaterielle Vermögenswerte werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.

2.10 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/​oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen, falls vorhanden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Die Kosten für geringfügige Reparaturen - und tägliche Wartung werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:

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Gebäude 5 bis 30 Jahre
Transportmittel 3 bis 10 Jahre
Sonstige Maschinen 3 bis 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 7 Jahre
Sonstige Sachanlagen 2 bis 7 Jahre

Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wird mindestens am Ende eines jeden Berichtszeitraums überprüft. Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.

2.11 Fremdkapitalkosten

Algemeine und spezifische Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme vom Fremdkapital entstehen.

2.12 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Die Gruppe ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert.

Die Gruppe legt ihrer Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über fünf Jahre. Für längere Zeiträume werden langfristige Wachstumsraten bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem fünften Jahr angewandt: solche Wachstumsraten können die durchschnittlichen Marktraten nicht übersteigen.

Wertminderungsaufwendungen, werden in den Aufwandskategorien der Gesamtergebnisrechnung erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts in der Gruppe entsprechen.

Für Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwert, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

2.13 Finanzielle Vermögenswerte

2.13.1 Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Die Gruppe legt die Klassifizierung ihrer finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest.

Finanzielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet.

Die finanziellen Vermögenswerte der Gruppe umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus ausgereichten Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.

2.13.2 Folgebewertung

Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten hängt von deren Klassifizierung ab:

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden bei Krediten unter Finanzaufwendungen und bei Forderungen unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ggf. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn:

(a) die Vermögenswerte erloschen sind oder die Rechte auf den Erhalt der Cashflows anderweitig ausgelaufen sind oder

(b) die Gruppe die Rechte auf die Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung ("pass-through arrangement") abschließt, und dabei:

(i) werden im Wesentlichen alle Risiken und Profits, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, auch übertragen oder

(ii) werden im Wesentlichen alle Risiken und Profits, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, auch wird die Kontrolle nicht zurückbehalten.

2.14 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Die Gruppe ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gilt nur dann als wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (ein eingetretener "Schadensfall"), objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieser Schadensfall eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten hat, die sich verlässlich schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren.

In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt die Gruppe fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt sie den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die ein Wertminderungsaufwand neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen.

Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Der Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wird mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst. Ist ein Kredit mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, entspricht der zur Bewertung eines Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem aktuellen effektiven Zinssatz.

Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanzaufwendungen erfasst.

2.15 Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:

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Landmaschinen, in Zahlung genommene Maschinen und intelligente Landwirtschaftslösungen: Anschaffungskosten der einzelnen Maschinen

Ersatzteile, Reifen, Schmierstoffe und sonstige Vorräte: Anschaffungskosten zum gewichteten Durchschnittswert

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Veräußerungskosten.

2.16 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.

2.17 Finanzielle Verbindlichkeiten

2.17.1 Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden wie folgt klassifiziert:

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(a)

zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten, die auch Finanzderivate umfassen und

(b)

sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.

Zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts als Gewinn bzw. Verlust für das Geschäftsjahr (als Finanzerträge bzw. Finanzierungsaufwendungen) in der Periode ihres Entstehens erfasst werden.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe handelt es sich in der Bilanz um "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten" sowie "Finanzverbindlichkeiten".

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

2.17.2 Folgebewertung

Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten hängt von deren Klassifizierung ab:

Darlehen

Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.

Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Vertragsabschluss sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.

Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

2.18 Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert (d. h., es wird nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen), wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

2.19 Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn die Gruppe eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern die Gruppe für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag betreffend Gewährleistungsverpflichtungen), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Konzerngesamtergebnisrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Gewährleistungsrückstellungen

Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrunde liegenden Produkte gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft.

2.20 ERFASSUNG VON TRANSAKTIONEN ZWISCHEN NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN

Die Gruppe erfasst Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen (exkl. Unternehmenszusammen-schlüssen) wie folgt:

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Muss die erstmalige Erfassung gemäß IFRS zum beizulegenden Zeitwert erfolgen, bewertet die Gruppe solche Transaktionen unabhängig von der tatsächlichen Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert.

In allen anderen Fällen erfasst die Gruppe die Geschäftsvorfälle in Höhe der vertraglich vereinbarten Gegenleistung.

3 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Die folgenden neuen Standards und Interpretationen sind für die Ekotechnika AG ab dem 1. Oktober 2017 in Kraft getreten:

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Die Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen verpflichten Unternehmen, Angaben zu machen, die es Abschlussadressaten ermöglichen, sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Änderungen der Verbindlichkeiten, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, nachzuvollziehen. Bei erstmaliger Anwendung der Änderung sind keine Vergleichsinformationen für vorherige Berichtsperioden erforderlich. Die Änderung hat bei der Gruppe zu zusätzlichen Angaben geführt (Anhangsangabe 24).

Das IASB veröffentlichte die Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern, um zu präzisieren, wie latente Steueransprüche für nicht realisierte Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten zu bilanzieren sind. Mit den Änderungen wird klargestellt, dass ein Unternehmen bezogen auf eine sich künftig umkehrende abzugsfähige Differenz berücksichtigen muss, ob Steuergesetze die Quellen für künftig zu versteuerndes Einkommen beschränken, von dem diese abzugsfähige temporäre Differenz abgezogen werden könnte. Des Weiteren enthält die Änderung Leitlinien, wie ein Unternehmen künftig zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln hat und inwieweit dabei die Realisierung von Vermögenswerten über deren Buchwert hinaus berücksichtigt werden kann. Diese Änderung hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der Gruppe , da sie nicht über latente Steueransprüche für nicht realisierte Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuld Instrumenten verfügt.

4 VERÖFFENTLICHTE, JEDOCH NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDS

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Die Gruppe beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, sobald sie in Kraft treten.

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IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 9 - Finanzinstrumente

Änderungen an IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen

Änderungen an IAS 40 - Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

IFRIC 22 - Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

IFRS 16 - Leasingverhältnisse

IFRIC 23 - Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

IFRS 12 - Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen

Änderungen an IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Änderungen an IFRS 9 - Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 - Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (noch nicht von der EU übernommen)

Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 - Jährliche Verbesserungen des IFRS-Zyklus 2014-2016

Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 - Jährliche Verbesserung von IFRS-Zyklus 2015-2017 (noch nicht von der EU übernommen)

Änderungen an IAS 19 - Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (noch nicht von der EU übernommen)

Änderungen des Konzeptrahmens für die Finanzberichterstattung (noch nicht von der EU übernommen)

IAS 28 - Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderung) (noch nicht von der EU übernommen)

Änderungen an IAS 28 - Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (noch nicht von der EU übernommen)

Änderungen an IFRS 3 - Definition eines Unternehmens (noch nicht von der EU übernommen)

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Änderungen an IAS 1 und IAS 8 - Definition der Wesentlichkeit (noch nicht von der EU übernommen)

Aus den zuvor genannten neuen Standards oder Änderungen der Standards können sich nur IFRS 15, IFRS 9, IFRIC 22, IFRS 16 und IFRIC 23 auf den Konzernabschluss auswirken.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden legt fest, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. IFRS 15 wurde im Mai 2015 veröffentlicht und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Gruppe geht davon aus, dass die Anwendung von IFRS 15 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 30. September 2018 haben wird.

Im Juli 2014 hat das IASB die finale Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die alle Phasen des Projekts "Finanzinstrumente" widerspiegelt und IAS 39 Finanzinstrumente sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt. Der Standard führt neue Bestimmungen in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderung und Sicherungsgeschäfte ein. IFRS 9 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist. Die rückwirkende Anwendung ist erforderlich, die Angabe von Vergleichsinformation jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Anwendung von IFRS 9 wird eine Auswirkung auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, aber keine Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe haben. Die größte Auswirkung wird sich aus der Anwendung des Expected-Loss-Modells ergeben, was wahrscheinlich dazu führen wird, dass höhere Wertberichtigungen erfasst werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Auswirkungen im Konzernabschluss zum 30. September 2018 nicht wesentlich sind.

Mit IFRS 16 Leasingverhältnisse sollte ein neuer Leasing Standard entwickelt werden, der die Grundsätze festschreibt, die beide Vertragsparteien anzuwenden haben, um wichtige Informationen zu den Leasingverhältnissen so anzugeben, dass die entsprechenden Transaktionen glaubwürdig dargestellt werden. Um diese Ziel zu erreichen, müssen die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus einem Leasingverhältnis erfasst werden. Der Standard tritt ab dem 1. Januar 2019 in Kraft. Die Gruppe beurteilt aktuell die Auswirkungen des Standards auf die Finanzergebnisse und Angaben der Gruppe. Im Allgemeinen müssen voraussichtlich die meisten aktuellen Verpflichtungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen aktiviert werden. Aus diesem Grund werden sich die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten insgesamt erhöhen, was zu einer niedrigeren Eigenkapitalquote führt. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern wird hingegen steigen, da ein Teil des laufenden Leasingaufwands zukünftig als Zinsaufwendungen erfasst wird. Die Gruppe prüft derzeit die Auswirkungen des neuen Standards auf den Konzernabschluss.

Im Juni 2017 veröffentlichte das IASB IFRIC Interpretation 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung. Mit der Interpretation wird klargestellt, wie die Ansatz- und Bewertungsvorschriften in IAS 12 Ertragsteuern anzuwenden sind, wenn Unsicherheiten in Bezug auf ertragsteuerliche Behandlungen bestehen. Die Umsetzung dieser Änderung wird zur Folge haben, dass die Gruppe zusätzliche Angaben veröffentlichen muss. IFRIC Interpretation 23 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

Im Dezember 2016 veröffentlichte das IASB die IFRIC-Interpretation 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlten Gegenleistungen, in der klargestellt wird, wie der Zeitpunkt der Transaktion zur Bestimmung des Wechselkurses zu bestimmen ist, der beim erstmaligen Ansatz des betreffenden Vermögenswerts, der Aufwendungen oder Erträge (oder telweise) bei der Ausbuchung eines nicht monetären Vermögenswerts oder einer nicht monetären Verbindlichkeit aus einer Vorauszahlung in einer Fremdwährung. Die Gruppe geht davon aus, dass die Anwendung von IFRIC 22 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 30. September 2018 haben wird.

5 WESENTLICHe ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden der Gruppe hat das Management folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen:

Wertminderungsindikatoren von Sachanlagen und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bei nahestehenden Unternehmen und Personen

Bei Sachanlagen wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, wenn Sachverhalte auf eine eventuelle Wertminderung hindeuten. Zu den Faktoren, die die Gruppe für bedeutsam hält und die zu einer Werthaltigkeitsprüfung führen können, gehören ein signifikanter Rückgang der Marktwerte, ein signifikant schlechteres Geschäftsergebnis im Vergleich zu den vergangenen oder prognostizierten operativen Ergebnissen, wesentliche Änderungen in der Art der Nutzung der erworbenen Vermögensgegenstände oder in der Strategie bezüglich des Gesamtgeschäfts der Gesellschaft, einschließlich Vermögensgegenständen, die abgeschafft oder ersetzt werden, sowie Vermögensgegenständen, die beschädigt oder außer Betrieb genommen werden, stark negative Branchen- oder Wirtschaftstrends und andere Faktoren. Ist eine Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Zum 30. September 2018 sah das Management der Gruppe (wie im Vorjahr) keine Anzeichen für eine Wertminderung der Vermögenswerte der Gruppe. Für weiter gehende Erläuterungen wird auf Anhangsangabe 15 verwiesen.

Schätzungen und Annahmen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen der Gruppe basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen.

Abschreibung von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert

Die Wertberichtigung für überalterte Vorräte und solche mit geringer Umschlagshäufigkeit (mit Ausnahme von Landmaschinen, in Zahlung genommenen Maschinen und intelligenten Landwirtschaftslösungen) wird auf Basis ihres Alters wie folgt berechnet:

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weniger als 1 Jahr - 0 % des Buchwerts

1 - 2 Jahre - 20 % des Buchwerts

2-3 Jahre - 50 % des Buchwerts

mehr als 3 Jahre - 100 % des Buchwerts

Da die Gruppe die vertragliche Möglichkeit hat, die von John Deere bezogenen und unbenutzten Ersatzteile mit einem Preisabschlag von 15 % auf die ursprünglichen Anschaffungskosten zurückzugeben, wird die Wertberichtigung auf solche Ersatzteile lediglich in Höhe dieses Abschlags angesetzt.

Eine Bewertung des Nettoveräußerungswerts für landwirtschaftliche Maschinen, in Zahlung genommene Maschinen und intelligente Landwirtschaftslösungen basiert auf der Analyse der erwarteten Verkaufspreise.

Veränderungen von Wertberichtigungen der Vorräte werden im Posten "Materialaufwand" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für weitere Details wird auf Anhangsangabe 17 verwiesen.

Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichten Darlehen

Die Gruppe ermittelt Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichte Darlehen am Ende der Berichtsperiode. Die Gruppe stellt zuerst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen bedeutsam sind, oder für die gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, besteht. Des Weiteren beurteilt sie, ob bei individuell ausgereichten Darlehen ein objektiver Hinweis auf Wertminderungen besteht. Die Gruppe erfasst einen Wertminderungsaufwand für eine einzelne Forderung aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichte Darlehen oder für eine Gruppe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn sich die Verlusterwartung seit erstmaligem Ansatz der Forderungen oder Darlehen nicht geändert hat und zuverlässig eingeschätzt werden kann. Die Einschätzung basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit, wonach Verluste nach dem erstmaligen Ansatz, aber vor dem Ende der Berichtsperiode eingetreten sind. In einigen Fällen kann es passieren, dass es nicht möglich ist, ein einzelnes, singuläres Ereignis als Grund für die Wertminderung zu identifizieren. Vielmehr könnte ein Zusammentreffen mehrerer Ereignisse die Wertminderung verursacht haben. Verluste aus künftig erwarteten Ereignissen dürfen allerdings ungeachtet ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht erfasst werden. Weitere Details sind in den Anhangsangaben 16, 18 und 32 zu finden.

Steuern

Eine Reihe von Bestimmungen des russischen Steuer-, Währungs- und Zollrechts ist ungenau formuliert und unterliegt wechselnder Auslegung (die auch rückwirkend angewendet werden könnten), selektiver und nicht einheitlicher Anwendung, häufigen und oft nicht vorhersehbaren Änderungen. Demnach kann die Auslegung solcher Gesetzgebungen hinsichtlich der Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe von den zuständigen regionalen oder föderalen Behörden jederzeit angefochten werden. Jüngere Ereignisse in Russland haben gezeigt, dass in der Praxis Steuerbehörden eine stärkere Position in Bezug auf die Auslegung und Anwendung von verschiedenen Normen und Vorschriften, Durchführung von Steuerprüfungen und Auferlegung zusätzlicher steuerlicher Anforderungen einnehmen können. Eine mögliche Folge könnte sein, dass Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe, die in der Vergangenheit nicht angefochten wurden, künftig nicht akzeptiert werden. Dadurch könnten erhebliche zusätzliche Steuern, Strafen und Zinsen von den jeweiligen Behörden gefordert werden.

Steuerprüfungen durch russische Steuerbehörden können sich auf die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Jahr, in dem die Entscheidung bezüglich der Durchführung von Steuerprüfungen getroffen wurde, erstrecken. Unter bestimmten Umständen können auch weiter zurückliegende Zeiträume geprüft werden.

Die russische Verrechnungspreisgesetzgebung ist im Allgemeinen mit den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten internationalen Verrechnungspreisgrundsätzen abgestimmt, weist jedoch Besonderheiten auf. Diese Rechtsvorschriften sehen die Möglichkeit zusätzlicher Steuerbescheide für kontrollierte Transaktionen (Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und bestimmte Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen) vor, wenn diese Transaktionen nicht zu marktüblichen Bedingungen erfolgen. Das Management hat interne Kontrollen implementiert, um die Einhaltung dieser Verrechnungspreisgesetzgebung sicherzustellen.

Steuerverbindlichkeiten aus kontrollierten Transaktionen werden auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Transaktionspreise ermittelt. Mit der Weiterentwicklung der Auslegung der Verrechnungspreisregeln ist es möglich, dass solche Verrechnungspreise in Frage gestellt werden. Die Auswirkungen einer solchen Herausforderung können nicht verlässlich abgeschätzt werden, können aber für die Finanzlage und/​oder die gesamte Geschäftstätigkeit der Gruppe von Bedeutung sein.

Die vom Management am Ende des Geschäftsjahres identifizierten Steuerpositionen, die einer unterschiedlichen Interpretation der Gesetze unterliegen könnten, belaufen sich zum 30. September 2018 auf TEUR 4.137 in Bezug auf Körperschaftsteuer (2017: TEUR 4.073) bzw. TEUR 3.547 in Bezug auf Umsatzsteuer (2017: TEUR 6.054). Das sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe liegen; diese Verpflichtungen werden nicht als Verbindlichkeiten der Gruppe erfasst.

Da die letzten Entwicklungen in der deutschen Gesetzgebung bezüglich der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen als nicht gänzlich klar erwiesen haben, entstand der folgende Sachverhalt:

Der nominale Umfang des Verzichts der Gläubiger, z.B. im Rahmen eines Debt to Equity Swaps, bedeutet steuerlich einen Sanierungsgewinn, welcher sich auf EUR 57,4 Mio. belief. Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen einer Durchführungsanweisung, dem sog. "Sanierungserlass", den Finanzämtern vorgegeben, nach Verrechnung der in der Regel vorhandenen Verlustvorträge, die aus den Sanierungsgewinnen resultierende Steuerlast - unter gewissen weiteren Voraussetzungen - zu erlassen. Diese Vorgehensweise ist im Herbst 2016 höchstrichterlich als verfassungswidrig angesehen worden. Da auch ein weiterer "Vertrauensschutzerlass" des Bundesfinanzministeriums gerichtlich kassiert worden ist, sind die Sanierungsgewinne nach dem heutigen Stand voll zu versteuern. Überschlägig dürfte die Ekotechnika AG eine Steuerlast von EUR 5-6 Mio. drohen, womit ein erhebliches finanzwirtschaftliches Risiko besteht. Derzeitig schätzt das Management dieses Risiko als gering ein, geht jedoch davon aus, dass der Gesetzgeber eine zu Gunsten der Gesellschaft Entscheidung treffen wird.

Gewährleistungsrückstellungen

Gemäß den Handelsverträgen mit Landtechnikherstellern bietet die Gruppe ihren Kunden Garantien, die in der Regel auf ein Jahr begrenzt sind. Nach den Handelsverträgen müssen Qualitätsmängel, die unter die Gewährleistung fallen, ohne Zuzahlung der Kunden durch die Gruppe beseitigt werden. Die Landtechnikhersteller müssen Kosten der Gruppe, die aufgrund der Mängelbeseitigung innerhalb der Garantiefrist entstanden sind, in der bei Vertragsabschluss festgelegten Höhe und zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Raten erstatten. Basierend darauf ist die Gruppe in erster Linie Schuldner hinsichtlich einer Gewährleistung und bildet eine Gewährleistungsrückstellung für verkaufte Landmaschinen, deren Garantie noch nicht abgelaufen ist. Darüber hinaus erfasst die Gruppe die Erstattung der Landtechnikhersteller als separaten Vermögenswert, wenn der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Die Gewährleistungsrückstellung basiert auf historischen Erfahrungswerten, einschließlich der Saisonalität der Umsätze und der Gewährleistungs- und Garantiekosten in den letzten Jahren. Die Kostenerstattungsansprüche basieren auf den Pflichten des Herstellers entsprechend der Vereinbarung und historischen Erfahrungen hinsichtlich der Annahme oder der Ablehnung einer Erstattung.

Die Gruppe hat entschieden, die Kosten und die damit zusammenhängenden Erstattungen auf Bruttobasis zu präsentieren. Als Ergebnis werden die mit den Gewährleistungen zusammenhängenden Kosten, die in erster Linie durch Ersatzteile und Personalaufwand entstehen, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und im Personalaufwand dargestellt, wenn zutreffend. Garantieerstattungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Anhangsangabe 10) enthalten.

Die Gewährleistungsrückstellung der Gruppe belief sich zum 30. September 2018 auf TEUR 1.450 (2017: TEUR 742). Zum 30. September 2018 betrugen die Erstattungsansprüche in Bezug auf Gewährleistungskosten, die in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthalten sind, TEUR 1.415 (2017: TEUR 736).

6 UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG

Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, wonach der Konzern im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte realisiert und seine Verbindlichkeiten und Verpflichtungen erfüllt. Im Geschäftsjahr zum 30. September 2018 wies die Gruppe einen Jahresüberschuss von TEUR 4.824 aus (2017: Jahresüberschuss von TEUR 8.584) aus. Zum 30. September 2018 belief sich das Eigenkapital der Gruppe auf TEUR 24.304 (30. September 2017: TEUR 21.034) und die kurzfristigen Vermögenswerte übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten um TEUR 1.490 (30. September 2017: kurzfristige Verbindlichkeiten übersteigen kurzfristige Vermögenswerte um TEUR 300).

Zum 30. September 2018 verfügte die Gruppe über kurzfristige Bankdarlehen in Höhe von TEUR 32.433 (30. September 2017: TEUR 32.092). Nach dem 30. September 2018 bis zur Freigabe des vorliegenden Konzernabschlusses hat die Gruppe ihre Kreditverpflichtungen termingerecht erfüllt, Kredite zurückgezahlt, die in Höhe von TEUR 20.221 fällig geworden waren und Kredite aufgenommen und seine bestehenden Kredite in Höhe von TEUR 24.491 erneuert (Nach dem 30. September 2017 bis zur Freigabe des Abschlusses für das Geschäftsjahr zum 30. September 2017: Die Gruppe hat ihre Kreditverpflichtungen termingerecht erfüllt, fällige Kredite im Volumen von TEUR 17.758 zurückgezahlt und neue Kredite aufgenommen sowie bestehende Kredite in Höhe von TEUR 20.759 erneuert). Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten beliefen sich zum Stichtag auf rund TEUR 36.408 (zum Stichtag des Geschäftsberichts zum 30. September 2017: TEUR 34.946).

Das Management ist der Ansicht, dass ein Verstoß gegen die Covenants (Anmerkung 24) nicht zu einer vorzeitigen Rückzahlung der damit verbundenen Darlehen führen wird. Das Management befindet sich in Verhandlungen mit Kreditinstituten und ist davon überzeugt, dass die Darlehen der Gruppe bei Fälligkeit zu aktuellen Marktbedingungen verlängert werden können.

Unter Berücksichtigung der damit verbundenen großen Unsicherheit und basierend auf den aktuellen Markteinschätzungen und den auf dieser Grundlage erstellten Plänen für die kommenden Geschäftsjahre geht das Management davon aus, dass die Gruppe in der Lage sein wird, sich in absehbarer Zukunft ausreichend mit Mitteln versorgen zu können, um ihre Tätigkeit fortzuführen.

7 TOCHTERUNTERNEHMEN

Der vorliegende Konzernabschluss enthält die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und betrieblichen Ergebnisse des Mutterunternehmens und ihrer nachfolgend dargestellten Tochterunternehmen, deren Beteiligungsanteile am gezeichneten Kapital und Stimmrechte wie folgt sind:

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Bezeichnung Sitz Art des Unternehmens Stand zum 30.09.2018 Stand zum 30.09.2017
OOO EkoNiva-Technika Holding Moskau, Russland Holding 99,99 % 99,99 %
OOO EkoNiva-Chernozemie Woronesch, Russland Maschinenhandel 99,99 % 99,99 %
OOO EkoNivaSibir Novosibirsk, Russland Maschinenhandel 99,99 % 99,99 %
OOO EkoNiva-Kaluga Kaluga, Russland Maschinenhandel 99,99 % 99,99 %
OOO EkoNiva-Tekhnika Moskau, Russland Maschinenhandel 99,99 % 99,99 %
000 Abris Woronesch, Russland Werbewesen 99,99 % 99,99 %

Die oben genannten Beteiligungen stellen die Anteile des Mutterunternehmens am jeweiligen Tochterunternehmen dar.

8 UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

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2017/​18 2016/​17
EUR'000 EUR'000
Verkauf von Landwirtschaftmaschinen und Geräten 113.736 96.249
Verkauf von Ersatzteilen 39.099 42.741
Verkauf von Schmierstoffen 3.037 2.935
Verkauf von Reifen 2.286 1.458
Verkauf von in Zahlung genommenen Maschinen 1.131 1.156
Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen 932 569
Umsatz durch die Erbringung von Serviceleistungen 3.445 3.034
163.666 148.142

9 MATERIALAUFWAND

Die Materialaufwand setzen sich wie folgt zusammen:

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2017/​18 2016/​17
EUR'000 EUR'000
Kosten von Landwirtschaftsmachinen und Geräten 98.133 81.170
Kosten von Ersatzteilen 28.711 31.652
Kosten von Schmierstoffen 2.361 2.344
Kosten von Reifen 1.995 1.335
Kosten für in Zahlung genommene Maschinen 998 1.039
Kosten für intelligente Landwirtschaftslösungen 648 434
132.846 117.974

10 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2017/​18 2016/​17
EUR'000 EUR'000
Erstattung von Garantiekosten 1.067 703
Veränderung der Kostenerstattungsansprüche 821 (806)
Erstattung von Marketingkosten 364 324
Erträge aus Vertragsstrafen 47 85
Provision /​ Vertretergebühren 24 342
Gewinne aus Währungsumrechnung 1 290
Sonstige Erträge 622 557
2.946 1.495

11 PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2017/​18 2016/​17
EUR'000 EUR'000
Löhne und Gehälter 4.450 4.628
Boni 3.665 3.607
Sozialabgaben 1.716 1.546
9.831 9.781

Die Gesamtbezüge sowie Sozialabgaben des Managementpersonals der Gruppe beliefen sich im Geschäftsjahr zum 30. September 2018 auf TEUR 1.052 (2017: TEUR 1.379) bzw. TEUR 163 (2017: TEUR 278).

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Gruppe lag im Geschäftsjahr zum 30. September 2018 bei 502 Mitarbeitern (2017: 474). Davon waren 167 Mitarbeiter (2017: 165) in der Verwaltung, 176 (2017: 155) im Kundenservice und 159 Mitarbeiter (2017: 154) im Vertrieb beschäftigt.

12 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2017/​18 2016/​17
EUR'000 EUR'000
Verlust aus Währungsumrechnung 2.533 375
Wertberichtigung auf Forderungen 1.734 1.260
Aufwendungen für Transportmittel 1.103 1.050
Kosten für Betriebsgelände 902 776
Gewährleistungskosten 855 680
Veränderung der Gewährleistungsrückstellung 828 (752)
Prüfungs-, Beratungs-, und Rechtskosten 740 1.031
Reise- und Repräsentationskosten 683 558
Sonstige Steuern 675 1.010
Marketing /​ Werbung 569 379
Kosten für Workshops 395 256
Bankgebühren 231 217
Verluste aus Vertragsstrafen und Prozessen 205 519
Bürokosten 159 122
Kommunikationskosten 114 118
Sonstige Aufwendungen 977 952
12.703 8.551

13 FINANZERTRÄGE /​ FINANZAUFWENDUNGEN

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2017/​18 2016/​17
EUR'000 EUR'000
Zinsertrag 1.897 2.594
Gewinn aus Währungsumrechnung 4 105
Sonstige Finanzerträge 9 -
1.910 2.699

Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt:

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2017/​18 2016/​17
EUR'000 EUR'000
Zinsaufwendungen 3.734 4.466
Bankgebühren 865 817
Verlust aus Währungsumrechnung 134 6
Sonstige Finanzaufwendungen 106 12

14 ERTRAGSTEUERAUFWAND

14.1 In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung erfasste Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2017/​18 2016/​17
EUR'000 EUR'000
Steueraufwand laufendes Jahr 1.276 1.060
Latenter Steuerertrag /​ -aufwand 374 (652)
Ertragssteueraufwand 1.650 408

In Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation gilt für die russischen Tochterunternehmen der Gruppe ein Steuersatz von 20 %. Dieser Steuersatz wird bei der Berechnung der latenten Steueransprüche und -schulden verwendet. Für die deutsche Gesellschaft wurde ein Steuersatz von 25 % gemäß den deutschen Steuergesetzen angewandt.

14.2 Steuerüberleitungsrechnung

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2017/​18 2016/​17
EUR'000 EUR'000
Ergebnis vor Steuern 6.474 8.992
Ertragsteuer bei einem Steuersatz von 25% (1.619) (2.227)
Auswirkung der Steuersatzunterschiede der verschiedenen Länder 324 425
Änderung der nicht angesetzten latenten Steueransprüche (75) 2.810
Auswirkung steuerfreier Erträge und nicht abzugsfähiger Aufwendungen (280) (1.416)
Gesamtsumme (1.650) (408)

14.3 Bestand latenter Steueransprüche und -schulden

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Stand am 01.10.2017 Ergebniswirksam erfasst Währungsdifferenzen Stand am 30.09.2018
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Sachanlagen 82 (25) (7) 50
Vorräte 1.869 1.138 (252) 2.755
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 65 (11) (6) 48
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.198) (1.689) 213 (2.674)
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (8) (16) 2 (22)
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (165) (164) 26 (303)
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 38 61 (7) 92
Rückstellungen 117 113 (18) 212
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41 (34) (2) 5
Erhaltene Anzahlungen (548) 15 55 (478)
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 74 42 (10) 106
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 451 243 (60) 634
Geleistete Anzahlungen 24 (1) (2) 21
Steuerliche Verlustvorträge 496 29 (52) 473
Summe 1.338 (299) (120) 919
Nicht angesetzte latente Steueransprüche (627) (75) 68 (634)
Latente Ertragssteueransprüche /​ verbindlichkeiten 711 (374) (52) 285
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Stand am 01.10.2016 Ergebniswirksam erfasst Währungsdifferenzen Stand am 30.09.2017
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Sachanlagen 353 (295) 24 82
Vorräte 1.915 (119) 73 1.869
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 52 12 1 65
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (172) (1.062) 36 (1.198)
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - (8) - (8)
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (314) 167 (18) (165)
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 33 4 1 38
Rückstellungen 538 (458) 37 117
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4 38 (1) 41
Erhaltene Anzahlungen (252) (299) 3 (548)
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 77 (3) 74
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 580 (154) 25 451
Geleistete Anzahlungen 54 (33) 3 24
Steuerliche Verlustvorträge 505 (28) 19 496
Summe 3.296 (2.158) 200 1.338
Nicht angesetzte latente Steueransprüche (3.296) 2.810 (141) (627)
Summe latenter Steueransprüche - 652 59 711

Zum 30. September 2018 und 2017 waren keine latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne bestimmter Tochterunternehmen der Gruppe erfasst. Die Gruppe hat entschieden, dass die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne der Tochterunternehmen in absehbarer Zukunft nicht ausgeschüttet werden.

Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschuld bilanziert wurde, belaufen sich auf insgesamt TEUR 8.889 zum 30. September 2018 (2017: TEUR 6.904).

Zum 30. September 2018 hatte die Gruppe steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 2.365 (2017; TEUR 2.480), für die keine latenten Steueransprüche angesetzt worden waren, da die Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge in absehbarer Zukunft als unwahrscheinlich eingestuft

15 SACHANLAGEN

Die Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:

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Grundstücke Gebäude Anzahlungen für den Bau Anlagen im Bau Transport
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Bruttobuchwert
Stand am 1. Oktober 2016 1.312 19.304 14 453 3.200
Zugänge 20 160 44 24 688
Abgänge (166) (335) - - (273)
Umbuchung 10 166 (15) (176) -
Währungsumrechnung 53 689 (1) 22 96
Stand am 30. September 2017 1.229 19.984 42 323 3.711
Zugänge 93 370 3.178 711 914
Abgänge (21) (533) - (40) (270)
Umbuchung - - (40) 40 -
Währungsumrechnung (130) (2.032) (172) (70) (411)
Stand am 30. September 2018 1.171 17.789 3.008 964 3.944
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Oktober 2016 - (3.217) - - (2.692)
Abgänge - 334 - - 237
Abschreibungen des Geschäftsjahres - (986) - - (400)
Umbuchung - - - - -
Währungsumrechnung - (87) - - (88)
Stand am 30. September 2017 (3.956) - - (2.943)
Abgänge - 156 - - 244
Abschreibungen des Geschäftsjahres - (921) - - (563)
Umbuchung - - - - -
Währungsumrechnung - 444 - - 316
Stand am 30. September 2018 - (4.277) - - (2.946)
Nettobuchwert
Stand zum 30. September 2017 1.229 16.028 42 323 768
Stand zum 30. September 2018 1.171 13.512 3.008 964 998
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Ausstattung Betriebs- und Geschäftsausstattung Sonstige Sachanlagen Summe
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Bruttobuchwert
Stand am 1. Oktober 2016 1.349 1.028 152 26.812
Zugänge 141 131 10 1.218
Abgänge (129) (179) (8) (1.090)
Umbuchung - 15 - -
Währungsumrechnung 49 38 4 950
Stand am 30. September 2017 1.410 1.033 158 27.890
Zugänge 91 227 7 5.591
Abgänge (12) (49) (2) (927)
Umbuchung - - - -
Währungsumrechnung (148) (115) (19) (3.097)
Stand am 30. September 2018 1.341 1.096 144 29.457
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Oktober 2016 (879) (772) (104) (7.664)
Abgänge 127 149 8 855
Abschreibungen des Geschäftsjahres (148) (144) (25) (1.703)
Umbuchung - - - -
Währungsumrechnung (31) (28) (4) (238)
Stand am 30. September 2017 (931) (795) (125) (8.750)
Abgänge 7 49 2 458
Abschreibungen des Geschäftsjahres (107) (149) (13) (1.753)
Umbuchung - - - -
Währungsumrechnung 100 87 15 962
Stand am 30. September 2018 (931) (808) (121) (9.083)
Nettobuchwert
Stand zum 30. September 2017 479 238 33 19.140
Stand zum 30. September 2018 410 288 23 20.374

Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich die Abschreibungen auf Sachanlagen auf TEUR 1.753 (2017: TEUR 1.703) und die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände TEUR 76 (2017: TEUR 34).

Es bestanden zum 30. September 2018 und 2017 keine Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen.

Der Buchwert der Vermögenswerte, die im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses aktiviert wurden, beträgt TEUR 898 zum 30. September 2018 (2017: TEUR 560). Bei den Leasinggegenständen handelt es sich um Transportmittel.

Zum 30. September 2018 und zum 30. September 2017 lagen nach Auffassung des Managements der Gruppe keine Anzeichen für eine Wertminderung der Vermögenswerte vor. Aus diesem Grund wurde keine Werthaltigkeitsprüfung vorgenommen.

Als Sicherheit verpfändete Vermögenswerte

Im Geschäftsjahr zum 30. September 2018 sind Sachanlagen der Gruppe mit einem Buchwert von TEUR 10.727 ( 2017: TEUR 13.665) zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe ist nicht berechtigt, diese zu verkaufen, ohne die dazugehörigen Schulden beglichen oder eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Banken erhalten zu haben.

16 LANGFRISTIGE UND KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die langfristigen und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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Art Zinssatz, % Fälligkeit Stufe
Langfristige Darlehen an nahe stehende Unternehmen und Personen [35] 9,0 % 12,0 % 31.01.2020 Stufe 2
Langfristige Darlehen an Dritte Stufe 2
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte Stufe 2
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
Kurzfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen [35] 8,0 % - 12,5 % 8,0 % - 12,5 % 31.12.2018 - 03.04.2019 Stufe 2
Kurzfristig Darlehen an Dritte Stufe 2
Kurzfristig Darlehen an Mitarbeiter Stufe 2
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Gesamtsumme
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30.09.2018 30.09.2017
EUR'000 EUR'000
Art Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert
Langfristige Darlehen an nahe stehende Unternehmen und Personen [35] 2.536 2.564 82 81
Art Langfristige Darlehen an Dritte - - 1.787 1.787
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 135 135 70 70
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 2.671 2.699 1.939 1.938
Kurzfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen [35] 15.378 15.239 12.717 12.714
Kurzfristig Darlehen an Dritte - - 3 3
Kurzfristig Darlehen an Mitarbeiter 120 120 110 110
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 15.498 15.359 12.830 12.827
Gesamtsumme 18.169 18.058 14.769 14.765
Sämtliche gewährte Darlehen sind unbesichert.

17 VORRÄTE

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2018 30.09.2017
EUR'000 EUR'000
Landwirtschaftsmaschinen 18.518 10.987
In Zahlung genommene Maschinen 276 361
Ersatzteile 9.732 5.874
Schmierstoffe 578 436
Reifen 707 397
Intelligente Landwirtschaftslösungen 176 112
Sonstige Vorräte 71 69
30.058 18.236

Im Geschäftsjahr zum 30. September 2018 wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 235 als Aufwand in den Anschaffungskosten der verkauften Waren im Zusammenhang mit Abschreibungen auf Vorräte auf den Nettoveräußerungswert erfasst (2017: TEUR 1.029).

Vorräte mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 1.515 zum 30. September 2018 (2017: TEUR 4.438) waren zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe darf diese Vorräte nicht veräußern, bevor sie die entsprechenden Finanzverbindlichkeiten getilgt oder eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Banken erhalten hat.

18 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2018 30.09.2017
EUR'000 EUR'000
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 35.434 24.947
Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.608) (2.055)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 33.826 22.892

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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EUR'000
Stand am 1. Oktober 2016 (2.876)
Auflösung nicht in Anspruch genommener Beträge 582
Währungsumrechnung (124)
Inanspruchnahme 363
Stand zum 30 September 2017 (2.055)
Aufwendungen für Wertberichtigung auf Forderungen (28)
Währungsumrechnung 196
Inanspruchnahme 279
Stand zum 30 September 2018 (1.609)

Die Aufwendungen für Wertberichtigung auf Forderungen in Höhe von TEUR 28 (2017: die Wertaufholung TEUR 582) wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Gesamtergebnisrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel nicht verzinslich und haben eine vertragliche Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

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30.09.2018 30.09.2017
Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR'000 EUR'000
Weder fällig noch wertgemindert 10.642 5.821
Wertgemindert 1.608 2.054
Fällig 23.184 17.072
bis 6 Monate 18.568 13.735
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30.09.2018 30.09.2017
Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR'000 EUR'000
von 6 bis 12 Monaten 2.343 2.570
mehr als 1 Jahr 2.273 768
35.434 24.947

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeit im Wesentlichen deren Buchwert.

19 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2018 30.09.2017
EUR'000 EUR'000
Sonstige Steuerforderungen 2.370 886
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.411 776
3.781 1.662

Sonstige Steuerforderungen umfassen im Wesentlichen Umsatzsteuer. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen aktivierte Gewährleistungserstattungen in Höhe von TEUR 1.411 (2017: TEUR 736).

20 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2018 30.09.2017
EUR'000 EUR'000
Bankguthaben 446 2.567
Kassenbestand 6 5
452 2.572

21 GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGE

Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt zum 30. September 2018 und 2017 TEUR 3.140, bestehend aus 3.140.000 Aktien. Die Zuzahlung von TEUR 6.830 wurde zum 30. September 2018 und 2017 in der Kapitalrücklage der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Kapitalrücklage ist der Überschuss des Platzierungswerts über dem Nennwert der ausgegebenen Aktien.

Die Währungsumrechnungsrücklage wird durch Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der auf Rubel lautenden Abschlüsse der russischen Tochterunternehmen in Euro beeinflusst, der Darstellungswährung des Konzernabschlusses. Zum 30. September 2018 betrug die Rücklage TEUR (19.060) (2017: TEUR (17. 506)).

22 ERGEBNIS JE AKTIE

Im Zuge der Durchführung des Debt-to-Equity-Swaps (Anhangsangabe 5) wurden zwei Klassen von Aktien ausgegeben:

□ Aktien der Serie A wurden 2015 infolge der Umwandlung der Unternehmensanleihe in Eigenkapital ausgegeben. Inhaber von Aktien der Serie A sind zum Bezug einer Vorzugsdividende berechtigt, wenn die Gesellschaft beschließt, Dividenden auszuschütten.

[] Aktien der Serie B existierten bereits vor dem Debt-to-Equity-Swap oder wurden infolge der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage ausgegeben.

Im Falle einer Dividendenausschüttung geschieht Folgendes:

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1. Schritt: 26,47 % der Gesamtdividende wird an die Inhaber von Aktien der Serie A ausgezahlt.

2. Schritt: Der Restbetrag wird anteilsmäßig auf alle Inhaber von Aktien (Serie A und Serie B) verteilt.

Die nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

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2018 2017
Periodenergebnis 4.821 8.569
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Aktien 3.140.000 3.140.000
Aktie Serie A 1.539.000 1.539.000
Aktie Serie B 1.601.000 1.601.000
Ergebnis je Aktie
Aktie Serie A 1,96 3,48
Aktie Serie B 1,13 2,01

Als Vergleichszahl wurde das Ergebnis je Aktie herangezogen, das sich ergeben hätte, wenn während des gesamten Vorjahres dieselbe Anzahl an Aktien und dieselben Bedingungen vorgelegen hätten. Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

23 RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Gewährleistungsrückstellungen Steuer Risiken Gerichtliche Prozesse Summe
Stand am 1. Oktober 2016 1.451 - - 1.451
Zuführung 806 - - 806
Währungsumrechnung 50 - - 50
Inanspruchnahme (1.565) - - (1.565)
Auflösung nicht in Anspruch genommener Beträge - - - -
Stand zum 30. September 2017 742 - - 742
Zuführung 1.532 448 113 2.093
Währungsumrechnung (120) (24) (6) (150)
Inanspruchnahme (704) - - (704)
Stand zum 30. September 2018 1.450 424 107 1.981
davon kurzfristig 1.450 424 107 1.981
davon langfristig - - - -

24 FINANZVERBINDLICHKEITEN

Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2018 30.09.2017
Stufe EUR'000 EUR'000
Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert
Langfristige Verbindlichkeiten von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen Stufe 2 178 183 242 244
Kurzfristige Bankdarlehen Stufe 2 32.433 32.345 32.092 32.042
Kurzfristige Darlehen von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen Stufe 2 217 219 171 172
32.828 32.747 32.505 32.458

Überleitungsrechnung der Eröffnungs- und Schlusssalden für die Finanzverbindlichkeiten wird nachstehend dargestellt:

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Verbindlichkeiten aus Finanzieurngstätigkeit
EUR'000 Kredite Finanzierungsleasing Summe
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 1. Oktober 2016 (27.486) (234) (27.720)
Nettozahlungsmittelfluss 943 467 1.410
Wechselkursberichtigungen (809) 2 (807)
Zinsaufwendungen (4.403) (63) (4.466)
Sonstige zahlungsunwirksame Veränderungen (750) (669) (1.419)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 30. September 2017 (32.505) (497) (33.002)
Nettozahlungsmittelfluss 1.398 628 2.026
Wechselkursberichtigungen 3.523 67 3.590
Zinsaufwendungen (3.647) (87) (3.734)
Sonstige zahlungsunwirksame Veränderungen (1.597) (884) (2.481)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 30. September 2018 (32.828) (773) (33.601)

Zum 30. September 2018 waren Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 30.850 (30. September 2017: TEUR 32.092) durch Garantien von nahestehenden Unternehmen und Personen besichert. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Veränderungen in der Spalte "Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit" betreffen die Umgliederung von Forderungen aus dem Kauf von Maschinen, Ersatzteilen und anderen Waren auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in die Kreditaufnahme bei Begleichung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mittels Kreditbriefen.

Die Effektivzinssätze stellten sich zum jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt dar:

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Langfristige Finanzverbindlichkeiten Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
30.09.2018 30.09.2017 30.09.2018 30.09.2017
USD - - 1,5 % 1,5 %
RUR 12,0 % 12,0 % 9,0 % - 12,0 % 9,5 % - 15,5 %
EUR - - 1,5 % 1,5 %

Die Covenants aus den Darlehensvereinbarungen der Gruppe sind wie folgt:

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Die Gruppe verpflichtet sich, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Finanzverbindlichkeiten und EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) einzuhalten.

Die Gruppe verpflichtet sich, einen bestimmten EBITDA-Grenzwert (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) einzuhalten.

Die Gruppe verpflichtet sich, eine bestimmte Höhe der Finanzverbindlichkeiten in der Konzernbilanz nicht zu überschreiten.

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Die Gruppe ist in Bezug auf den Umfang der Finanzierungen, die anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden (einschließlich der gewährten Darlehen), beschränkt.

Im Falle der Verletzung dieser Covenants sind die jeweiligen Darlehensgeber berechtigt, den Zinssatz zu ändern oder eine vorzeitige Rückzahlung zu fordern. In den Geschäftsjahren zum 30. September 2018 und 2017 hat die Gruppe alle Covenants eingehalten, mit Ausnahme von Covenants für Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 32.433 zum 30. September 2018 und TEUR 25.686 zum 30. September 2017. Die Banken waren daher grundsätzlich berechtigt, eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen, für die Covenants verletzt wurden. Bis zum 30. September 2017 erhielt der Konzern von den Banken die Verzichtserklärungen zu den Darlehen mit den verletzten Covenants in Höhe von TEUR 4.107, wonach die Banken keine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen verlangen würden.

25 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 40.678 zum 30. September 2018 (2017: TEUR 20.408) und gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von TEUR 170 (2017: TEUR 28). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen können verzinslich oder nicht verzinslich sein. Zum 30. September 2018 waren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 21.966 (2017: TEUR 12.869) durch Garantien von nahestehenden Unternehmen und Personen besichert. Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeit in etwa ihrem Buchwert.

26 ERHALTENE ANZAHLUNGEN

Erhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 1.548 (zum 30. September 2017: TEUR 1.963) betreffen ausschließlich Anzahlungen von Kunden.

27 SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

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30.09.2018 30.09.2017
EUR'000 EUR'000
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 2.494 2.245
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 919 1.012
Kurzfristige Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing 380 239
3.793 3.496

Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern betreffen laufende Lohn- und Gehaltszahlungen, Prämienzahlungen an Mitarbeiter, nicht genommene Urlaubstage sowie zu leistende Beiträge zur Renten-, Kranken- und Sozialversicherung.

Zum 30. September 2018 waren langfristige Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing in Höhe von TEUR 393 (zum 30. September 2017: TEUR 258) in den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten enthalten.

28 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

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30.09.2018 30.09.2017
EUR'000 EUR'000
Umsatzsteuer 2.145 2.625
Sonstige Steuern 222 419
2.367 3.044

29 VERPFLICHTUNGEN AUS FINANZIERUNGSLEASING

Die Finanzierungs-Leasingverhältnisse der Gruppe bestehen für Firmenfahrzeuge, in der Regel Pkw. Diese Leasingvereinbarungen beinhalten keine Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln, jedoch Kaufoptionen am Ende der Laufzeit.

Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen und die entsprechenden Barwerte sind wie folgt:

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30.09.2018 30.09.2017
Barwert Mindestleasingzahlungen Barwert Mindestleasingzahlungen
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
weniger als 1 Jahr 379 446 240 227
von 1 bis 5 Jahren 393 426 257 293
mehr als 5 Jahre - - - -
772 872 497 570
Künftige Zinszahlungen 100 73

30 KÜNFTIGE ZAHLUNGEN AUS OPERATING-LEASING-VERTRÄGEN

Bei der Gruppe bestanden zum Bilanzstichtag nicht kündbare Operating-Leasing-Verträge, die sie zur Zahlung von Leasing raten verpflichten. Diese betreffen nahezu ausschließlich langfristige Mietverträge für Grundstücke und Gebäude. Der Gesamtbetrag der zukünftigen Mietzahlungen gliedert sich wie folgt:

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30.09.2018 30.09.2017
EUR'000 EUR'000
Fällig innerhalb eines Jahres 247 270
Fällig innerhalb von einem bis zu fünf Jahren 777 621
Fällig in mehr als fünf Jahren 56 60
1.081 951

31 OPERATIVES UMFELD

Russland setzt seine Wirtschaftsreformen sowie die Entwicklung seiner rechtlichen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen fort, wie sie die Marktwirtschaft erfordert. Die künftige Stabilität der russischen Wirtschaft ist weitgehend abhängig von diesen Reformen und Entwicklungen sowie von der Effizienz der von der Regierung ergriffenen wirtschaftlichen, finanziellen und geldpolitischen Maßnahmen.

Der russische Rubel war während des Geschäftsjahres leicht volatil. Am 30. September 2017 lag der Wechselkurs bei etwa RUB/​EUR 68,45, stieg im Jahresverlauf weiter an, erreichte seinen Höchstwert von RUB/​EUR 79,28 im April 2018 und fiel anschließend auf RUB/​EUR 72,01. Er erreichte im September 2018 seinen zweiten Höchststand von RUB/​EUR 81,39 und fiel am 30. September 2018 auf RUB/​EUR 76,23 als Stichtagskurs zurück. Der Durchschnittskurs im Geschäftsjahr betrug RUB/​EUR 72,15 (2017: RUB 65,74/​EUR).

Während des Geschäftsjahres 2018 wurde der Leitzins kontinuierlich gesenkt: von 9,0 % am 19. Juni 2017 bis 7,25 % am 26. März 2018 mit weiterem Anstieg auf 7,5 % am 17.September 2018.

Diese Faktoren können Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben. Das Management ist der Ansicht, geeignete Maßnahmen getroffen zu haben, um die Nachhaltigkeit der Geschäftsentwicklung der Gruppe unter den gegenwärtigen Umständen zu unterstützen.

32 FINANZRISIKOMANAGEMENT

Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe umfassen Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gruppe. Die Gruppe verfügt über Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Das Management der Gruppe steuert diese Risiken und stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Gruppe in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt werden und dass Finanzrisiken entsprechend dieser Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gruppe identifiziert, bewertet und gesteuert werden.

Das wesentliche Risiko bei den Finanzinstrumenten bezieht sich auf das Wechselkursrisiko, das im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten und Forderungen in Fremdwährung resultiert. In der Gruppe wurden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung des Wechselkursrisikos eingesetzt, da der entsprechende Markt in der Russischen Föderation noch unausgereift ist.Um das Wechselkursrisiko zu verringern, setzt das Management auch weiterhin nur wenige Finanzinstrumente in Fremdwährung ein.

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen folgende Risikotypen: Zinsrisiko, Wechselkursrisiko, Rohstoffpreisrisiko und sonstige Preisrisiken (z. B. das Aktienkursrisiko).

Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 30. September 2018 und 2017.

Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben. Die Sensitivität des relevanten Postens in der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider.

Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Wechselkursrisiken der Gruppe resultieren vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/​oder Aufwendungen auf eine von der Darstellungswährung der Gruppe abweichende Währung lauten) und den Nettoinvestitionen in ausländische Tochterunternehmen. Die Gruppe sichert sich nicht gegen Wechselkursrisiken ab.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe in den jeweiligen Währungen sind wie folgt:

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30.09.2018/​EUR'000 Stufe USD RUR EUR GBP, CNY, CAD Summe
Langfristige finanzielle Vermögenswerte Stufe 2 - 135 2.536 - 2.671
Kurzfristige finanzelle Vermögenswerte Stufe 2 - 11.787 3.711 - 15.498
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 8.039 19.761 5.949 77 33.826
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Stufe 2 - 202 1 - 203
Zahlungsmittel und Zahlungsmittelequivalente Stufe 1 2 421 29 - 452
Summe monetärer finanzeller Vermögenswerte 8.041 32.306 12.226 77 52.650
Langfristige Finanzverbindlichkeiten Stufe 1 - 178 - - 178
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Stufe 2 - 393 - - 393
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Stufe 2 347 30.932 1.371 - 32.650
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 13.839 9.914 17.041 54 40.848
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Stufe 2 25 664 610 - 1.299
Summe monetärer finanzieller Verbindlichkeiten 14.211 42.081 19.022 54 75.368
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30.09.2018/​EUR'000 Stufe USD RUR EUR GBP, CNY, CAD Summe
Nettoposition der monetären Posten (6.170) (9.775) (6.796) 23 (22.718)
30.09.2017/​EUR'000 Stufe USD RUR EUR GBP Summe
Langfristige finanzielle Vermögenswerte Stufe 2 - 1.814 125 - 1.939
Kurzfristige finanzelle Vermögenswerte Stufe 2 - 11.265 1.565 - 12.830
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 3.050 15.798 4.044 - 22.892
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Stufe 2 3 163 1 - 167
Zahlungsmittel und Zahlungsmittelequivalente Stufe 1 - 2.560 12 - 2.572
Summe monetärer finanzeller Vermögenswerte 3.053 31.600 5.747 - 40.400
Langfristige Finanzverbindlichkeiten Stufe 1 - 242 - - 242
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Stufe 2 - 258 - - 258
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Stufe 2 390 30.424 1.449 - 32.263
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 4.038 9.744 6.596 58 20.436
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Stufe 2 4 2.902 590 - 3.496
Summe monetärer finanzeller Vermögenswerte 4.432 43.570 8.635 58 56.695
Nettoposition der monetären Posten (1.379) (11.970) (2.888) (58) (16.295)

Die Gruppe unterliegt im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung des Wechselkurses von Euro (EUR) zum Russischen Rubel (RUB) und US-Dollar (USD). Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollar und des Rubel im Verhältnis zum Euro (unter der Annahme, dass alle anderen Variablen konstant bleiben).

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Kursentwicklung Auswirkungen auf das
USD\RUB USD/​RUB Ergebnis vor Steuern
EUR'000
2018 10,00 % (617)
257. -15,00 % 258. 926
2017 260. 10,00 % 261. (138)
263. -15,00 % 264. 207
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Kursentwicklung Auswirkungen auf das
EUR\RUB RUB/​EUR Ergebnis vor Steuern
EUR'000
2018 10,00 % (680)
-15,00 % 1.019
2017 10,00 % (289)
-15,00 % 433

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem die Gruppe ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen zum 30. September 2018 und 2017 in Höhe von TEUR 0 bzw. TEUR 0. Unter der Annahme, dass alle anderen Variablen konstant bleiben, wird das Konzernergebnis vor Steuern von den Auswirkungen auf variabel verzinsliche Darlehen unwesentlich beeinflusst.

Ausfallrisiko

Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlusts für die Gruppe, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), im Rahmen der Finanzierungstätigkeit (insbesondere aus ausgereichten Darlehen) sowie im Rahmen von Bankguthaben (einschließlich Einlagen) Ausfallrisiken ausgesetzt. Das maximale Kreditrisiko für oben aufgeführte Vermögenswerte entspricht ihren Buchwerten. Das maximale Kreditrisiko für ausgereichte Garantien entspricht dem Gesamtbetrag der von der Gruppe garantierten Verbindlichkeiten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird von der entsprechenden Geschäftseinheit basierend auf den Richtlinien, Verfahren und Kontrollen der Gruppe für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert. Die Bonität des Kunden wird mithilfe einer umfassenden Scorecard der Krediteinstufung bewertet. Die einzelnen Kreditrahmen werden entsprechend dieser Bewertung festgelegt. Ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden regelmäßig überwacht. Zum 30. September 2018 schuldeten sieben Kunden der Gruppe jeweils mehr als TEUR 1.000, was zusammen 60 % des Saldos aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausmachte (2017: fünf Kunden schuldeten jeweils mehr als 1.000 TEUR. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf 46 %. Fünf dieser Kunden waren nahestehende übrige Unternehmen, die 50 % des Saldos ausmachten (2017: zwei Kunden mit 28% des Saldos) und zwei andere Kunden waren von der Gruppe unabhängige Dritte mit 10 % des Saldos (2017: drei Kunden mit 18 % des Saldos).

Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Zusätzlich wird eine große Zahl von geringeren Forderungen homogen gruppiert und gemeinsam auf Wertminderung beurteilt. Die Berechnung basiert auf tatsächlich entstandenen historischen Daten. Zum Bilanzstichtag entspricht das maximale Ausfallrisiko dem Buchwert jeder in der Anhangsangabe 18 ausgewiesenen Klasse von finanziellen Vermögenswerten. Die Gruppe hält keine Sicherheiten. Die Gruppe beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als mittel, da ihre Kunden in verschiedenen Regionen ansässig sind, deren Märkte jedoch nicht immer unabhängig sind.

Ausgereichte Darlehen

Das Ausfallrisiko aus ausgereichten Darlehen wird auf der Konzernebene vom Management gesteuert. Darlehen werden in bestimmten Fällen an bestimmte Dritte und nahezu regelmäßig an übrigen Unternehmen ausgereicht. Ausstehende Darlehen sowie Zinsforderungen werden regelmäßig überwacht.

Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag auf Einzelbasis analysiert. Die Berechnung basiert auf tatsächlich entstandenen historischen Daten. Zum Bilanzstichtag entspricht das maximale Ausfallrisiko dem Buchwert jeder in der Anhangsangabe 16 ausgewiesenen Klasse von finanziellen Vermögenswerten. Die Gruppe hält keine Sicherheiten. Die Gruppe beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der ausgereichten Darlehen als hoch.

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien von der Treasury-Abteilung der Gruppe gesteuert. Investitionen mit Liquiditätsüberschüssen werden nur mit genehmigten Geschäftspartnern getätigt. Die Kreditrahmen für Geschäftspartner werden vom Management überprüft. Das maximale Ausfallrisiko der Gruppe für die Bilanzposten zum 30. September 2018 und 2017 entspricht den in der Anhangsangabe 20 dargestellten Buchwerten.

Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration

Risikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicherweise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen auf eine relative Sensitivität des Konzernergebnissesgegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Bildung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert.

33 LIQUIDITÄTSRISIKO

Die Gruppe überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools. Das Geschäft der Gruppe erfordert in großem Umfang Finanzierungen für die gehandelten Güter, die in der Regel nur für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten notwendig sind. Die jederzeitige Sicherstellung der Liquidität wird von der Finanzabteilung der OOO "EkoNiva-Technika Holding" in Russland zentral wahrgenommen. Dort laufen alle Finanzierungsvereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen zusammen und die benötigten liquiden Mittel werden entsprechend verteilt. Das Konzernmanagement wird regelmäßig über den Stand der Finanzierung und der Zahlungsverpflichtungen unterrichtet und trifft außerhalb des Tagesgeschäfts die wesentlichen Entscheidungen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.

am 30 September 2018

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EUR'000 Täglich fällig Bis zu 3 Monate 4 bis 12 Monate 1 bis 2 Jahre 2 bis 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten 32.433 217 - 178 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 40.848 - - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 1.299 - 393 -
Summe 32.433 42.364 - 571 -

am 30 September 2017

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EUR'000 Täglich fällig Bis zu 3 Monate 4 bis 12 Monate 1 bis 2 Jahre 2 bis 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten 25.686 2.746 4.470 249 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 20.436 - - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 3.496 - 258
Summe 25.686 26.678 4.470 507 -

Kapitalsteuerung

Das Ziel der Kapitalsteuerung der Gruppe ist es sicherzustellen, dass alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe in der Lage sind, dem Prinzip der Unternehmensfortführung zu folgen und gleichzeitig alle Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen.

Die Kapitalstruktur der Gruppe besteht aus Netto-Finanzschulden (darunter werden die in Anhangsangabe 24 angegebenen Finanzverbindlichkeiten, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, verstanden) sowie dem Eigenkapital der Gruppe (dieses setzt sich zusammen aus dem eingezahlten gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, dem Bilanzverlust und der Erhöhung der Kapitalrücklage).

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30.09.2018 30.09.2017
Finanzverbindlichkeiten 32.828 32.505
Abzüglich: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (452) (2.572)
Netto-Finanzschulden 32.376 29.933
Gesamtkapital 24.304 21.034
Kapital und Netto-Finanzschulden (8.072) (8.899)

Zum 30. September 2018 und 2017 wurden keine Änderungen an den Zielen, Richtlinien und Verfahren für die Kapitalsteuerung vorgenommen.

Entsprechend der russischen Gesetzgebung musste das Grundkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum 30. September 2018 sowie zum 30. September 2017 mindestens TRUB 10 betragen. Liegt der Wert des Nettovermögens einer Gesellschaft unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag des Grundkapitals, so muss die Gesellschaft liquidiert werden. Zum 30. September 2018 erfüllt die OOO EkoNiva-Kaluga die Mindestkapitalanforderungen nicht. Im nächsten Geschäftsjahr soll die OOO EkoNiva-Kaluga mit der OOO EkoNivaTechnika verschmolzen werden.

34 SEGMENTINFORMATIONEN

Die Gruppe verfügt über vier nachfolgend beschriebene berichtspflichtige Geschäftssegmente, die strategische Geschäftseinheiten der Gruppe sind. Die strategischen Geschäftseinheiten betreiben Vertriebs- und andere Aktivitäten in verschiedenen Regionen der Russischen Föderation. Sie werden separat geführt, weil sie unterschiedliche Marketingstrategien erfordern.

Die nachfolgende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftstätigkeit der einzelnen berichtspflichtigen Segmente des Konzerns:

• Das Segment "Zentralrussland" umfasst alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Zentralregion der Russischen Föderation.

• Das Segment "Schwarzerde" umfasst alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Schwarzerderegion der Russischen Föderation.

• Das Segment "Sibirien" beinhaltet alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Region Sibirien der Russischen Föderation.

Für interne und externe Rechnungslegungszwecke wurden bestimmte Geschäftssegmente mit unterschiedlichen Merkmalen zu einer Gruppe mit der Bezeichnung "Übrige Regionen" zusammengefasst.

Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Management überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Betriebsergebnisses vor Steuern (EBIT) beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis vor Steuern im Konzernabschluss bewertet.

Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden als die um die minimale Marge erhöhten Umsatzkosten definiert. Die Marge hängt von solchen Faktoren wie Saisonalität, Änderung von Wechselkursen, Liefer- und Lagerbedingungen, Finanzierungsbedingungen und -fristen und anderen Faktoren ab.

Informationen zu den berichtspflichtigen Segmenten sowie die Überleitung zur konsolidierten Gesamtergebnisrechnung werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:

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30. September 2018 Zentralrussland Schwarz erde Sibirien Übrige Regionen Anpassungen/​ Eliminierungen Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Umsatzerlöse 75.559 67.876 25.221 967 (5.957) 163.666
Umsatzerlöse aus der Verkauf von Handelswaren an Dritte 72.326 65.774 24.246 116 (2.241) 160.221
Umsatzerlöse - konzernintern 1.797 931 122 851 (3.701) -
Umsatz durch die Erbringung von Serviceleistungen 1.436 1.171 853 - (15) 3.445
Umsatzkosten (61.453) (55.793) (20.373) (959) 5.732 (132.846)
Rohgewinn/​(-verlust) 14.106 12.083 4.848 8 (225) 30.820
Sonstige betriebliche Erträge 1.302 930 610 6.644 (6.540) 2.946
Personalaufwand (2.996) (2.655) (1.009) (3.171) - (9.831)
Abschreibungen und Wertminderungen (1.045) (520) (194) (191) 121 (1.829)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (6.966) (5.875) (2.716) (3.895) 6.749 (12.703)
Betriebsergebnis 4.401 3.963 1.539 (605) 105 9.403
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30. September 2017 Zentralrussland Schwarz erde Sibirien Übrige Regionen Anpassungen/​ Eliminierungen Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung
EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000 EUR'000
Umsatzerlöse 65.909 62.963 21.479 740 (2.949) 148.142
Umsatzerlöse aus der Verkauf von Handelswaren an Dritte 61.789 61.311 20.820 38 1.150 145.108
Umsatzerlöse - konzernintern 2.883 608 (104) 702 (4.089) -
Umsatz durch die Erbringung von Serviceleistungen 1.237 1.044 763 - (10) 3.034
Umsatzkosten (51.712) (51.708) (17.171) (729) 3.346 (117.974)
Rohgewinn/​(-verlust) 14.197 11.255 4.308 11 397 30.168
Sonstige Erträge 973 649 (104) 6.472 (6.495) 1.495
Personalaufwand (2.763) (2.745) (1.138) (3.037) (98) (9.781)
Abschreibungen (1.118) (433) (145) (118) 77 (1.737)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (3.713) (5.387) (1.873) (4.007) 6.429 (8.551)
Betriebsergebnis 7.576 3.339 1.048 (679) 310 11.594
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2017/​18 2016/​17
EUR'000 EUR'000
Betriebsergebnis 9.403 11.594
Finanzerträge 1.910 2.699
Finanzaufwendungen (4.839) (5.301)
6.474 8.992
Ertragssteueraufwand (1.650) (408)
Konzernergebnis 4.824 8.584

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gruppe im Segment Zentralrussland mit zwei Kunden 34 % des Segmentumsatzes (2017: 33% des Umsatzes mit einem Kunden), im Segment Sibirien mit einem Kunden 38 % des Segmentumsatzes ( 2017: 36% des Umsatzes mit einem Kunden) und im Segment Schwarzerde mit einem Hauptkunden 35 % des Segmentumsatzes (2017: 33% des Umsatzes mit zwei Kunden) erwirtschaftet.

35 GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Für die Zwecke dieser Konzernabschlüsse gelten Parteien als nahestehende Unternehmen, sofern eine Partei in der Lage ist, die andere Partei zu beherrschen, diese unter gemeinsamer Beherrschung stehen oder die Partei wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Betriebsentscheidungen der anderen Partei ausüben kann. Bei der Berücksichtigung jeder möglichen Beziehung zu nahestehenden Unternehmen wird auf die Substanz der Beziehung abgestellt, nicht rein auf die Rechtsform.

Im Laufe der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode führten Gesellschaften der Unternehmensgruppe folgende Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen durch:

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Sonstige nahestehende Unternehmen Assoziierte Unternehmen
2017/​18 2016/​17 2017/​18 2016/​17
Verkauf von Landwirtschaftsmaschinen und Geräten 45.412 16.118 - -
Verkauf von Ersatzteilen 8.568 6.743 - -
Verkauf von Reifen 605 225 - -
Verkauf von Schmierstoffen 641 360 - -
Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen 135 43 - -
Umsatz durch die Erbringung von Serviceleistungen 192 110 - -
Sonstige Erträge 346 70 - -
Erwerb von Waren und sonstigen Dienstleistungen (1.399) (723) (2) (12)
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Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Gesamtsumme
2017/​18 2016/​17 2017/​18 2016/​17
Verkauf von Landwirtschaftsmaschinen und Geräten - - 45.412 16.118
Verkauf von Ersatzteilen - - 8.568 6.743
Verkauf von Reifen - - 605 225
Verkauf von Schmierstoffen - - 641 360
Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen - - 135 43
Umsatz durch die Erbringung von Serviceleistungen - - 192 110
Sonstige Erträge - - 346 70
Erwerb von Waren und sonstigen Dienstleistungen (1.061) (1.671) (2.462) (2.406)

Die folgenden Salden waren am Ende der Berichtsperiode ausstehend:

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Finanzielle Vermögenswerte und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, andere Finanzverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Sonstige nahestehende Unternehmen 30.09.2018 19.046 289
30.09.2017 9.711 497
Assoziierte Unternehmen 30.09.2018 1 1
30.09.2017 - -
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen 30.09.2018 - 660
30.09.2017 - 575
Gesamtsumme 30.09.2018 19.047 950
30.09.2017 9.711 1.072

Zum Ende der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode stellte sich der Saldo der von Gesellschaften der Gruppe durchgeführten Finanztransaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen wie folgt dar:

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Langfristig ausgegebene Kredite Kurzfristige ausgegebene Kredite
Sonstige nahestehende Unternehmen 30.09.2018 2.536 14.249
30.09.2017 - 11.670
Mutteruntergesellschaft 30.09.2018 - 1.033
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Langfristig ausgegebene Kredite Kurzfristige ausgegebene Kredite
30.09.2017 - 1.032
Assoziierte Unternehmen 30.09.2018 - 96
30.09.2017 125 15
Gesamtsumme 30.09.2018 2.536 15.378
30.09.2017 125 12.717
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Zinserträge Zinsaufwand
Sonstige nahestehende Unternehmen 2017/​18 1.774 -
2016/​17 1.696 -
Mutteruntergesellschaft 2017/​18 1 -
2016/​17 410 -
Assoziierte Unternehmen 2017/​18 9 -
2016/​17 3 -
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen 2017/​18 - 42
2016/​17 - 80
Gesamtsumme 2017/​18 1.784 42
2016/​17 2.109 80
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Kurzfristige Kreditaufnahme Langfristige Kreditaufnahme
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen 30.09.2018 217 178
30.09.2017 177 242
Gesamtsumme 30.09.2018 217 178
30.09.2017 177 242

Im Geschäftsjahr zum 30. September 2018 wurden Darlehen in Höhe von TEUR 45.653 (2017: TEUR 18.862) an nahestehende Unternehmen und Personen ausgereicht. Dieser Betrag ist in der Zeile "Ausreichung von Darlehen" in der Konzernkapitalflussrechnung enthalten. Die Zahlungseingänge von nahestehenden Unternehmen und Personen aus der Finanzierungstätigkeit während der Berichtsperiode betrugen TEUR 42.315 (2017: TEUR 17.710). Dieser Betrag ist in der Zeile "Mittelzufluss aus der Rückzahlung ausgereichter Darlehen" in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt.

Zum 30. September 2018 waren Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 30.850 (2017: TEUR 32.092) durch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen besichert.

Zum 30. September 2018 fungierte die Gruppe als Garantiegeber für die Bankdarlehen der Gesellschaften der Ekosem-Agrar-Gruppe (sonstige nahestehende Unternehmen), in Höhe von TEUR 533 (2017: TEUR 1.462). Der Buchwert der Garantien betrug TEUR 8 (2017: TEUR 22). Die Garantien wurden gestellt, um den Kauf von Maschinen der Gruppe durch die Ekosem-Agrar-Gruppe zu unterstützen. Zum Datum der Erstellung dieses Abschlusses geht das Management nicht davon aus, dass diese Garantien in Anspruch genommen werden.

Zum 30. September 2018 verfügte die Gruppe außerdem über Garantien, die von nahestehenden Unternehmen und Personen zur Besicherung der Darlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der Gruppe gestellt wurden. Siehe hierzu auch die Anhangsangaben 24 und 25.

36 GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Vorstand und Aufsichtsrat der Ekotechnika AG schlagen der Hauptversammlung vor, den für das Geschäftsjahr zum 30. September 2018 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 4.824 (2017: TEUR 8.584) vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

37 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Für die Abschlussprüfung wurde im Geschäftsjahr zum 30. September 2018 ein Honorar (Gesamtvergütung zzgl. Auslagen ohne Umsatzsteuer) in Höhe von TEUR 157 ( 2017: TEUR 178) als Aufwand erfasst.

38 FREIGABE

Der Konzernabschluss der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 wurde noch nicht genehmigt und wird am 18. Januar 2019 vom Vorstand als vorläufige, ungeprüfte Version vorbehaltlich weiterer (möglicherweise signifikanter) Änderungen zur Veröffentlichung freigegeben.

 

Walldorf, 18. Januar 2019

Stefan Dürr, Vorstandsvorsitzender

Björne Drechsler, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Ekotechnika AG, Walldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Ekotechnika AG, Walldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "6. Unternehmensfortführung" im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt "4.3. Bestandsgefährdende Risiken" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand des Konzerns davon abhängig ist, dass auslaufende Bankkredite prolongiert bzw. refinanziert und bestehende außerordentliche Kündigungsrechte aufgrund der Nichteinhaltung von Kreditkonditionen nicht ausgeübt werden. Wie in Abschnitt "6.

Unternehmensfortführung" im Konzernanhang und Abschnitt "4.3. Bestandsgefährdende Risiken" im Konzernlagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

 

Saarbrücken, den 21. Januar 2019

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Frank Evers, Wirtschaftsprüfer

ppa. Elena Yorgova-Ramanauskas, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/​2018

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die Ekotechnika AG (nachfolgend auch als "Gesellschaft" oder "Unternehmen" bezeichnet) hat das Geschäftsjahr 2017/​2018 erfolgreich abgeschlossen. Die guten Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres sind auf positive Entwicklung in allen drei Geschäftsfeldern des Unternehmens zurückzuführen. Die Gesellschaft konnte ihren Umsatz auch im vierten Jahr in Folge steigern.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Ekotechnika AG hat im Geschäftsjahr 2017/​2018 den Vorstand kontinuierlich überwacht und bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft.

Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende stand auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und hat sich über wesentliche Entwicklungen der Gesellschaft informiert. Über wichtige Erkenntnisse hat der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende spätestens in der folgenden Aufsichtsratssitzung berichtet. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es nicht gegeben.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben auch im Geschäftsjahr 2017/​2018 sehr konstruktiv zusammengearbeitet und damit die positive Entwicklung der Ekotechnika AG gesichert.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr fanden sechs Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die Gesamtentwicklung des Unternehmens im Hinblick auf strategische Zielsetzungen, darin beinhaltet die Umsatz- und die Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Ertragslage der Ekotechnika AG. Zudem befassten wir uns anlassbezogen mit den wesentlichen Projekten sowie mit bestimmten Risiken des Unternehmens. Die Aufsichtsratsarbeit war dabei von einem offenen und intensiven Austausch geprägt. An den jeweiligen Sitzungen haben grundsätzlich sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Lediglich in der Aufsichtsratssitzung am 15. November 2017 fehlte Frau Olga Ohly in Abstimmung mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des AR.

Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. In allen Sitzungen haben wir die Berichte des Vorstands besprochen und mit ihm die Entwicklung des Unternehmens sowie strategische Fragen diskutiert. Auch haben wir jeweils die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Geschäftsentwicklung der Ekotechnika AG erörtert.

Im Rahmen unserer Aufsichtsratssitzung am 15. November 2017 in Hannover wurden hauptsächlich die Entwicklungen im Rahmen des sog. Smart-Farming-Projektes, das derzeit von der Ekotechnika AG zusammen mit ihrem Hauptlieferanten John Deere durchgeführt wird, ausführlich besprochen. Hierzu wurde vom Vorstand als Ziel die Unterstützung einer produktiveren und nachhaltigeren Landwirtschaft durch einen präziseren, ressourceneffizienten Ansatz und die Steuerung des Kapitaleinsatzes vorgegeben. Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich in diesem Zusammenhang insbesondere für die konkrete Auswertung der gesammelten Daten und Entwicklung eines Geschäftsmodells auf der Grundlage der gesammelten Daten näher erläutern lassen. In der Sitzung am 15. November 2017 haben wir uns außerdem mit etwaigen Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung und Gesetzeslage bezüglich des sogenannten Sanierungserlasses befasst. Zudem haben wir den Stand des Risiko-Managements des Unternehmens besprochen.

In der Aufsichtsratssitzung am 28. Januar 2018 in Mannheim haben wir neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung in den ersten Monaten des Geschäftsjahres insbesondere in Anwesenheit des Abschlussprüfers eingehend den Jahres- und Konzernabschluss 2016/​2017 erörtert. Daraufhin haben wir den Einzelabschlusses (HGB) der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/​2017 gebilligt, der damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt war, und auch den Konzernabschlusses (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/​2017 gebilligt. Ferner haben wir den Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 314 AktG geprüft.

Das Hauptthema unserer Sitzung im Wege einer Telefonkonferenz am 2. März 2018 war die Beschlussfassung über die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018, einschließlich der Tagesordnung und den erforderlichen Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats.

In unserer Präsenzsitzung am 18. April 2018 in Wiesloch haben wir uns zunächst mit den letzten Vorbereitungen für die ordentliche Hauptversammlung 2018 befasst, die am Folgetag in Wiesloch stattfand. Weitere Themen dieser Sitzung waren das aktuelle Marktumfeld der Gesellschaft, die konkrete Unternehmensentwicklung im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2017/​2018 und ein Update zum Stand des Risiko-Managements des Unternehmens. Zudem haben wir uns über den aktuellen Stand des "Smart-Farming"-Projektes ausgetauscht.

Unsere nächste Aufsichtsratssitzung fand am 25. August 2018 in Detchino in Russland am Sitz der 000 EkoNiva-Technika, einer operativen Tochtergesellschaft der Ekotechnika AG statt. Im Fokus stand in erster Linie das Kennenlernen dieser Tochtergesellschaft, ihres Management-Teams und des Standortes. Dadurch haben wir einen noch tieferen Einblick in die Prozesse des operativen Geschäfts der Ekotechnika-Gruppe erlangen können. Die weiteren wesentlichen Themen unserer Aufsichtsratssitzung in Detchino waren die Entwicklung des Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr und die Planung für das Geschäftsjahr 2018/​2019. Darüber hinaus haben wir wiederum die jüngsten Entwicklungen im Rahmen des "Smart Farming-"-Projektes und Risiko-Managements des Unternehmens besprochen. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 25. August 2018 wurde außerdem ein Wechsel des Vorsitzes im Aufsichtsrat beschlossen und Frau Olga Ohly zur neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt (siehe hierzu den nachfolgenden Abschnitt "Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat").

Im Rahmen einer Telefonkonferenz am 30. September 2018 haben wir auf der Grundlage der Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2017/​2018 die Höhe der variablen Tantiemen der Vergütung der beiden Vorstandsmitglieder, Stefan Dürr und Bjoerne Drechsler, beschlossen.

Über das Geschäftsjahr 2017/​2018 hinaus möchten wir diesen Bericht des Aufsichtsrats gerne für einen Blick nach vorne nutzen und Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, über die Aufnahme neuer Geschäftsbereiche in die Unternehmenstätigkeit der Ekotechnika-Gruppe informieren.

In unserer ersten Aufsichtsratssitzung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2017/​2018 haben wir am 16 November 2018 in Ilsenburg seitens der Aufsichtsrats der Aufnahme von zwei neuen Geschäftsbereichen - zum einen im Marktsegment "Baumaschinen" und zum anderen im Bereich "Forstwirtschaft" (jeweils betreffend den Verkauf, die Instandhaltung und die Ersatzteilversorgung) - zugestimmt. Der Vorstand hatte den Aufsichtsratsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung ausführliche Informationen samt einem Finanzplan in Bezug auf die beiden neuen Geschäftsbereiche zur Verfügung gestellt und diese im Rahmen der Aufsichtsratssitzung eingehend erläutert. Im neuen Geschäftsbereich Forstwirtschaft wird die Ekotechnika-Gruppe künftig mit dem Hersteller "Tigercat" zusammenarbeiten. Im Geschäftsbereich Baumaschinen ist die endgültige Auswahl eines Partners noch nicht abgeschlossen.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Einzelabschluss (HGB) und der Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts für die Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2017/​2018 wurden von der als Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken (nachfolgend auch als "Abschlussprüfer" bezeichnet), geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit einem erläuternden Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken versehen.

Die Abschlüsse und der Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/​2018 sowie die jeweiligen Prüfungsberichte und Prüfungsunterlagen wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung des Aufsichtsrats zugeleitet, sodass für diese ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Der Aufsichtsrat hat die Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2017/​2018, den Konzern-Lagebericht und das Ergebnis der Prüfung am 21. Januar 2019 eingehend in Anwesenheit des Abschlussprüfers erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung über die Prüfungen insgesamt, über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen.

Der Abschlussprüfer beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats eingehend. Zudem erläuterte der Abschlussprüfer, dass keine Umstände vorlägen, die Anlass zur Besorgnis über seine Befangenheit gäben. Der Aufsichtsrat stimmt den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers nach umfassender eigener Prüfung des Einzelabschlusses (HGB) und des Konzernabschlusses (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2017/​2018 zu.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte der Aufsichtsrat am 21. Januar 2019 den vom Vorstand aufgestellten Einzelabschluss (HGB) der Ekotechnika AG. Damit ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Ferner billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Ekotechnika AG.

Auf dieser Grundlage hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen.

Abhängigkeitsbericht

Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer gemäß § 313 AktG geprüft. Der Abschlussprüfer hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 314 AktG geprüft. An den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Abhängigkeitsbericht hat der Abschlussprüfer teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.

Der Aufsichtsrat erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht und die darin enthaltenen Schlusserklärung des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind.

Veränderung im Vorstand und im Aufsichtsrat

Im Vorstand gab es im Berichtsjahr keine Veränderungen. Auch die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist im Geschäftsjahr 2017/​2018 unverändert geblieben.

Allerdings kam es zu einem Wechsel des Vorsitzes im Aufsichtsrat. Aufgrund seiner zusätzlichen zeitlichen Belastungen durch die am 31. Juli 2018 neu aufgenommene Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Ekosem-Agrar AG, hat Herr Rolf Zürn den Vorsitz im Aufsichtsrat der Ekotechnika AG niedergelegt. Er ist allerdings unverändert weiterhin Mitglied des Aufsichtsrats der Ekotechnika AG. Zur neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählten die Aufsichtsratsmitglieder in ihrer Sitzung am 25. August 2018 Frau Olga Ohly. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist auch weiterhin Herr Wolfgang Bläsi.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ekotechnika-Gruppe und den Mitgliedern des Vorstands herzlich für ihre erbrachten Anstrengungen und Leistungen und ihr außerordentliches Engagement im erfolgreichen Geschäftsjahr 2017/​2018.

Der Aufsichtsrat dankt ferner Herrn Rolf Zürn für sein langjähriges engagiertes Wirken als Vorsitzender des Aufsichtsrates und freut sich, dass er als ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats auch weiterhin das Unternehmen eng begleiten wird.

Wir danken auch Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, dass Sie uns weiterhin auf unserem Weg vertrauensvoll begleiten.

 

Walldorf, im Januar 2019

Für den Aufsichtsrat

Olga Ohly, Vorsitzende des Aufsichtsrates

Der für das Geschäftsjahr 2017/​2018 ausgewiesene Bilanzgenwinn in Höhe von EUR 5.501.033,84 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Konzernabschluss zum 30.09.2019 wurde am 09.04.2019 gebilligt.