Ekotechnika AG

Walldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019

KONZERNLAGEBERICHT 30. SEPTEMBER 2019

1 Grundlagen der Unternehmensgruppe

Die Ekotechnika AG mit Sitz in Walldorf ist die deutsche Holdinggesellschaft der EkoNiva-Technika Gruppe, des größten Händlers internationaler Landtechnik in Russland. Hauptgeschäftsfeld ist der Verkauf von neuen Landmaschinen wie Traktoren und Mähdreschern. Wichtigster Partner und Hauptlieferant ist der weltgrößte und marktführende Landmaschinenhersteller John Deere. Im Geschäftsjahr 2018/​2019 erwirtschaftete der Ekotechnika-Konzern einen Umsatz von EUR 160 Mio. und ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von EUR 11 Mio.

1.1 Geschäftsmodell der Unternehmensgruppe

Die Geschäftstätigkeit der Ekotechnika Unternehmensgruppe, im Folgenden "Ekotechnika" oder "Gruppe", umfasst den Handel mit Landmaschinen und seit Ende 2018 auch Forstmaschinen, den Ersatzteilverkauf und die Erbringung von Serviceleistungen. Darüber hinaus arbeitet die Unternehmensgruppe aktiv an der Entwicklung von Dienstleistungen und Produkten im Bereich Smart Farming, da diesem Bereich ein großes Marktpotential attestiert wird.

Der Absatzmarkt der Gruppe liegt in Russland, wo Ekotechnika mittlerweile rund 570 Mitarbeiter an 23 Standorten in den fünf Regionen Zentralrussland, Woronesch, Sibirien, Nordwest und Altai beschäftigt. Auf dem russischen Markt agieren die Gesellschaften der Gruppe unter der Marke EkoNiva-Technika.

Stand per 30.09.2019 (13 Standorte)

Dunkelgraue Flächen = Bestehende Vertriebsgebiete

Grüne Flächen = Neue Vertriebsgebiete und Standorte seit 1. November 2019 (vorläufige Zahlen)

Der Geschäftsbereich Neumaschinenstellt das Kerngeschäft der Ekotechnika dar. Hauptlieferant ist der weltgrößte und marktführende Landmaschinenhersteller Deere & Company, Moline, Illinois, USA. Ekotechnika ist einer der größten Händler von John Deere Landmaschinen in Russland und in Europa. Der Anteil von John Deere Produkten am Neumaschinenumsatz betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 59 % (2018: 66 %). Zum Produktportfolio gehören auch Landmaschinen anderer führender Hersteller wie JCB, Großbritannien (Teleskoplader), Väderstad, Schweden (Bodenbearbeitungsmaschinen), Grimme, Deutschland (Kartoffelerntetechnik), Sulky, Frankreich (Düngerstreuer), und Fliegl, Deutschland (landwirtschaftliche Anhänger). Ein Teil der Produkte wird mittlerweile von Tochterfirmen ausländischer Lieferanten direkt in Russland gefertigt bzw. montiert. Teilweise werden Landmaschinen und Ersatzteile auch in Westeuropa und Nordamerika eingekauft.

Seit Ende 2018 ist die Gruppe außerdem im Markt für Forstmaschinen aktiv. Dazu hat die operative Gesellschaft EkoNivaTechnika eine strategische Partnerschaft für den exklusiven Vertrieb von Forstmaschinen in den bestehenden Vertriebsregionen Zentralrussland, Woronesch und Sibirien mit Tigercat Industries (Kanada) geschlossen. Darüber hinaus wird der Handel mit Gebrauchtmaschinen immer wichtiger, da viele Schlüsselkunden ihre bestehenden Flotten erneuern und hierbei immer mehr das Trade-In Geschäft erforderlich wird.

Im Geschäftsbereich Ersatzteilhandel bietet Ekotechnika an derzeit 23 Standorten ein umfangreiches Portfolio von Ersatzteilen an. Die Ersatzteillager sind regelmäßig als Bestandteil der Service-Zentren an strategisch wichtigen Standorten angesiedelt. In den modernen Lagern werden mehr als 35.000 Original-Ersatzteile aller im Neumaschinenbereich vertretenen Marken im Bestand gehalten. Diese werden bei Bedarf durch die Flotte des Kundenservices schnell und unkompliziert direkt zum Kunden gebracht. Durch ein optimiertes Lagermanagement konnte die Lagerumschlagshäufigkeit in den letzten Jahren deutlich gesteigert werden und liegt derzeit bei einem Wert von 4,7. Der permanente Anstieg der im Vertriebsgebiet vorhandenen modernen Maschinen erlaubt es der Gruppe, diesen Geschäftsbereich sukzessive auszubauen und von einer kontinuierlich steigenden Ersatzteilnachfrage zu profitieren. Dabei liegen die Rohgewinnmargen im Ersatzteilhandel branchenüblich deutlich über denen für Neumaschinen.

Mit ihrem Kundenservice bietet Ekotechnika einerseits die planmäßige Wartung der Landmaschinen und andererseits die komplette Reparatur im Falle von technischen Defekten sowie den Ersatz von Verschleißteilen. Aufgrund der in Russland üblichen großen Distanzen finden viele Arbeiten direkt beim Kunden vor Ort statt. Ebenso wie im Ersatzteilhandel arbeitet der Ekotechnika-Konzern auch im Bereich Kundenservice an einer Ausweitung der Geschäftsaktivitäten. So hat die Gesellschaft für John Deere und JCB Maschinen Strategien und Serviceaktivitäten eingeführt wie etwa Motorüberholungen sowie Fernwartungsmöglichkeiten und -diagnostik.

Mit dem Smart Farming baut die Unternehmensgruppe einen weiteren Geschäftsbereich auf, mit dem sich das Unternehmen für die digitalisierte Zukunft aufstellt und die Geschäftschancen in diesem Bereich nutzen möchte. Durch den Einsatz von modernen Techniken wie N-Sensoren, Drohnen, Ertragskarten, Satelliten und Bodenscannern können Böden detailliert analysiert werden. Anhand der so gewonnenen Daten lassen sich die Aussaat und die Düngung je nach Bodenqualität bedarfsgerecht anpassen, wodurch Ressourcen geschont und Kosten gesenkt werden. Ekotechnika entwickelt derzeit Produkte, um dieses Know-How ihren Kunden zur Verfügung zu stellen.

1.2 Ziele und Strategien

Der Landtechnikmarkt in Russland hat immer noch einen starken Nachholbedarf an modernen Maschinen und neuen Technologien. Lokale Hersteller haben neben günstigen Produktionsbedingungen den Vorteil staatlicher Subventionen, was zu einer hohen Wettbewerbsintensität führt. Allerdings können russische, respektive im Inland hergestellte Maschinen in vielen Bereichen nicht mit dem technologischen Standard der von internationalen Marktführern produzierten Maschinen konkurrieren.

Die Ekotechnika-Gruppe setzt daher auf ihr bewährtes Geschäftsmodell - den Handel mit importierter Landtechnik von namhaften Herstellern wie John Deere, die sich durch hohe Qualität, Produktivität und Langlebigkeit auszeichnet. Darüber hinaus punktet die Gesellschaft bei ihren Kunden vor allem durch die enge Verknüpfung der Geschäftsbereiche Neumaschinen, Ersatzteile, Service sowie zunehmend auch Smart Farming. Das breite Leistungsspektrum der Gruppe ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil und bietet den Kunden eine optimale Betreuung aus einer Hand. Die modernen Ersatzteillager und das breite Logistiknetz sind darauf ausgelegt, Landwirten auch vor Ort schnelle und zuverlässige Hilfestellung zu bieten. Um stets eine gute Beratung und einen professionellen Service zu gewährleisten, investiert Ekotechnika kontinuierlich in Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter. Besonders im neuen Geschäftsbereich Smart Farming ist die stetige personelle Weiterentwicklung im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung unabdingbar.

Die neuen Regionen erhöhen die Homogenität der von Ekotechnika betreuten Vertriebsgebiete, was eine konsistentere Preisgestaltung vor allem im Service- und im Ersatzteilbereich ermöglicht. Außerdem können die hinzugekommenen Regionen ohne weiteren Ausbau der administrativen Ressourcen verwaltet werden und erhöhen so direkt die Produktivität. Die vorhandenen Strukturen können besser ausgelastet werden und es entstehen weitere Synergien im Verwaltungsbereich. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Ekotechnika insgesamt und erhöht schon in der nächsten Saison die Absatz- und Ertragschancen beim angestammten Neumaschinen- und Ersatzteilgeschäft sowie zukünftig im Bereich Smart Farming.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft mit den europäischen Herstellern Bednar und Gregoire Boisson neue Anbieter im Bereich der Bodenbearbeitung gewonnen, die das gesamte Produktportfolio weiter abrunden.

1.3 Steuerungssystem

Die Konzernplanung und -steuerung erfolgt im Wesentlichen auf Basis der finanziellen Kennzahlen Umsatz, Rohertrag sowie Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT; operatives Ergebnis). Als Händler von internationaler Landtechnik sowie Ersatzteilen und Serviceleistungen ist die Entwicklung des Umsatzes im Wesentlichen von den verkauften Maschinen, Ersatzteilen und erbrachten Dienstleistungen abhängig. Derzeit trägt der Bereich Neumaschinen rund 67,8 % zum Umsatz bei. Ziel der Ekotechnika Unternehmensgruppe ist es, insbesondere die ertragsstarken und weniger volatilen Bereiche Ersatzteile, Kundenservice und Smart Farming sukzessive weiter auszubauen.

1.4 Forschung und Entwicklung

In der Saison 2017/​2018 startete die Gesellschaft im Gebiet Woronesch gemeinsam mit John Deere das Projekt "Lead Farms", in dessen Rahmen neue Technologien im Bereich Smart Farming auf einer Gesamtfläche von knapp 1.000 Hektar unter realen Bedingungen angewandt wurden. Das Projekt wurde in der letzten Saison auf 3.000 Hektar aktiv gemanagter Fläche erweitert. In diesem Zuge wurde ein neues skalierbares Konzept entwickelt, welches noch stärker an die Bedingungen in Russland angepasst ist. Mit dem Konzept wurden in der vergangenen Ackerbau-Saison die variable Düngung und die Optimierung der Aussaat bei Weizen sowie Körner- und Futtermais getestet. Es wurden Applikationskarten auf Basis von Sattelitenkarten, Pflanzenmodellen sowie Wetter- und Bodendaten erstellt. Diese Karten zeigen die flächenspezifischen Ertragspotentiale und ermöglichen eine präzise Anpassung der Aussaatstärke und Düngermengen. Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Dokumentation und die damit verbundene Qualitätskontrolle der ausgeführten Arbeiten, die ebenfalls hohe Effizienzpotenziale bergen.

In der kommenden Saison sollen die bisherigen Tests des Projekts "Lead Farms" weiter ausgebaut werden und zusätzlich der Pflanzenschutz und das Bodenmanagement in den Fokus rücken. Diese sind nach der Düngung und der Aussaat die größten Hebel für Ertragsgewinne bzw. Kostenreduktion durch den Einsatz von Smart Farming Technologien. Außerdem werden die beschriebenen Anwendungen bei weiteren Pilotkunden ausgerollt. Die Entwicklung vermarktungsfähiger Produkte ist ein langfristiger Prozess und Ekotechnika zählt in Russland zu den Pionieren auf diesem Gebiet.

2 Wirtschaftsbericht

2.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Für das globale Wirtschaftswachstum rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) in seiner aktuellen Prognose von Oktober 2019 mit einer Abschwächung von 3,6 % in 2018 auf 3,0 % im Jahr 2019. Das Wirtschaftswachstum der Industriestaaten betrug im Jahr 2018 2,3 %, für 2019 wird ein Wachstum von 1,7 % prognostiziert. Die Schwellen- und Entwicklungsländer erreichten in 2018 einen deutlichen Zuwachs der Wirtschaftsleistung um 4,5 %. Für das laufende Jahr 2019 wird immerhin noch ein Anstieg um 3,9 % erwartet. In der Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländer wird für Russland für das laufende Jahr 2019 ein verhältnismäßig schwaches Wirtschaftswachstum von 1,1 % prognostiziert - nach 2,3 % BIP-Wachstum im Jahr 2018.

Der Leitzins der russischen Zentralbank wurde im Dezember 2018 von 7,5 % auf 7,75 % angehoben. Auf diesem Niveau verblieb er in der ersten Jahreshälfte 2019 und wurde im Juni 2019 auf 7,5 %, im Juli auf 7,25 % und Anfang September 2019 auf 7,00 % gesenkt. Mit einer weiteren Senkung im Oktober 2019 liegt er zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts bei 6,50 % - der niedrigste Leitzins seit sechs Jahren.

Bei der Inflationsrate in Russland war von Ende 2018 bis März 2019 ein Anstieg von 3,8 % auf 5,3 % zu verzeichnen. Seitdem ist ein rückläufiger Trend auf 3,5 % im November 2019 zu beobachten (Quelle: Tradingeconomics). Damit liegt der Wert wieder unter dem von der russischen Zentralbank ausgegebenen Inflationsziel von 4,0 %.

Zu Beginn des Geschäftsjahres im Oktober 2018 belief sich der Wechselkurs von Rubel zu Euro auf 75,9877 RUB/​EUR, am Geschäftsjahresende 70,3161 RUB/​EUR (30. September 2019). Der Durchschnittskurs lag im Geschäftsjahr bei 73,8580 RUB/​EUR. Seinen Tiefstand erreichte der Wechselkurs mit einem Wert von 70,0193 RUB/​EUR am 25. September 2019, während der Höchststand am 29. Dezember 2018 79,6581 RUB/​EUR betrug.

Der Wechselkurs von Rubel zu US-Dollar betrug zu Geschäftsjahresbeginn 65,5906 RUB/​USD und am Ende des Geschäftsjahres 64,4156 RUB/​USD. Für das Geschäftsjahr 2018/​19 ergibt sich ein durchschnittlicher Wechselkurs in Höhe von 65,4326 RUB/​USD. Am 26. Juni 2019 sank der Kurs auf den niedrigsten Wert von 62,5229 RUB/​USD, der Höchstwert lag am 29. Dezember 2018 bei 69,5218 RUB/​USD.

Russischer Agrar- und Landmaschinen markt

Die Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft waren gezeichnet durch gute Getreidepreise sowie eine Ernte, die im Rahmen der Prognosen lag. Damit war die Situation in den klassischen Getreideregionen vielversprechend, allerdings wurden die Investitionen vor allem in südlichen Regionen primär in weitere Flächen getätigt. Die Zuckerrüben- und Sonnenblumenpreise lagen weiterhin auf niedrigem Niveau und setzen vor allem in der Schwarzerderegion die landwirtschaflichen Produzenten unter hohen Druck. Hier war ein sehr starker Rückgang der Investitionstätigkeit zu verzeichnen. Dem hingegen waren die Preise für Geflügel und Schweinefleisch stabil und die Milchpreise sehr gut. Dies war vor allem in den nördlichen Regionen durch ein höheres Wachstum spürbar.

Die Entwicklung des Marktes für Landmaschinen in Russland war im vergangenen Geschäftsjahr verhalten. Der Traktormarkt ging um 12 % zurück, hier vor allem im Bereich der großen Traktoren im Bereich 250-350 PS (Quelle: AEB Report 2019). Der Mähdreschermarkt ist im letzten Jahr gestiegen, allerdings nur im Segment der lokal produzierten Maschinen.

Grundsätzlich lässt sich der russische Landmaschinenmarkt in zwei Segmente unterteilen: Russische, lokal gefertigte (ingesamt ca. 70 %) und importierte ausländische Landtechnik. Der größte lokale Landmaschinenhersteller in Russland ist Rostselmash mit einem Anteil von rund 70 % im Mähdreschermarkt. Im Jahr 2016 startete das Unternehmen mit der Produktion von größeren Traktoren (Versatile) in ihrer lokalen Produktion. Zu diesem Zweck wurde eine komplette Produktionslinie von Kanada nach Russland verlagert und bereits 2018 wurden in Russland eine erhebliche Anzahl Traktoren hergestellt. Der Traktor ist ein einfaches und standardisiertes Qualitätsprodukt, das nicht das technologische Niveau von John Deere Traktoren hat, sondern eine Alternative für eine bestimmte Anwendungsvielfalt, z.B. Transportarbeiten, darstellt. Rostselmash hat Zugang zu allen staatlichen Förderprogrammen und subventionierten Finanzierungsprogrammen. Ein weiterer Hersteller ist Kirovez (40 % Marktanteil bei Traktoren). Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind bei allen importierten Traktoren rückläufige Stückzahlen zu verzeichnen. Claas verfügt über eine lokale Produktionsstätte in Krasnodar, wo Mähdrescher hergestellt werden. Dies ermöglicht dem Unternehmen den Zugang zum Programm "1432" und zur Finanzierung durch ein kommerzielles Leasing-Programm, das von der AO Rosagroleasing realisiert wird (siehe unten). Dies hat sehr starke Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Preisgestaltung und der Finanzierungskosten. Der Hauptlieferant der Ekotechnika-Gruppe, John Deere, hat zwei Standorte in Russland, einen Standort für die Montage von Maschinen in der Region Moskau und ein Werk in Orenburg, aber bisher keinen Zugang zum Programm "1432" oder zur Finanzierung von Rosagroleasing.

Der Markt für importierte Traktoren größer als 160 PS war im Geschäftsjahr um 12,6 % rückläufig und belief sich auf 1.396 Einheiten. Der Gesamtmarktanteil von John Deere ist von 36,5 % auf 33,5 % leicht zurückgegangen. Die Hauptkonkurrenten AGCO und CNH konnten ihre Marktanteile weiter auf Kosten von Claas und John Deere erhöhen. Ausschlaggebend dafür war die sehr wettbewerbsfähige Preis- und Finanzierungssituation (Quelle: AEB Report 2019).

Im Mähdreschermarkt, der in den zwölf Monaten seit Oktober 2018 um durchschnittlich 2 % wuchs, erhöhte Claas seinen Marktanteil von 58,3 % auf 61,9 %. Alle Wettbewerber verloren Marktanteile, insbesondere John Deere von 22,2 % auf 17,5 %. Grund dafür war die Einbeziehung der von Claas in Russland produzierten Mähdrescher in das staatliche Förderprogramm für Herstellerunterstützung und staatliche Leasingprogramme. Damit ist eine Vergleichbarkeit der Jahre nicht mehr gegeben, da hier importierte mit lokal produzierter Technik vermischt wird.

Darüber hinaus hält der Markttrend der Konsolidierung hin zu großen Agroholdings an und ein zunehmender Anteil des Geschäfts mit wichtigen und strategischen Kunden ist zu beobachten. Dies wirkt sich negativ auf die Margen im Neumaschinengeschäft aus und erhöht gleichzeitig die Volatilität, da vermehrt über Tender eingekauft wird. Das Management geht derzeit jedoch davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Dies fordert die Gruppe heraus, die richtige Herangehensweise für diese Art von Kunden mit besonderen Anforderungen und Bedingungen zu finden. Insbesondere wird zunehmend nicht nur auf die Anschaffungskosten geschaut, sondern die Gesamtkosten über die Lebensdauer rücken immer mehr in den Fokus. Dies sollte sich für die Ekotechnika, die auch im Aftermarket-Geschäft gut aufgestellt ist, positiv auswirken.

Das Programm 1432

Das Programm 1432 wurde 2013 eingeführt und soll bis 2020 fortgesetzt werden. Ziel dieses Programms ist es, heimische Hersteller von Landmaschinen zu unterstützen. Jeder Hersteller, der die Anforderungen des Programms erfüllt, erhält einen Zuschuss von 15 % auf die Herstellungskosten und kann seine Maschinen mit diesem zusätzlichen Rabatt anbieten. Das Programm erreichte 2017 seinen Höhepunkt mit fast RUB 16 Mrd. Unterstützung. Im Jahr 2018 belief sich der Betrag der staatlichen Unterstützung auf rund RUB 10 Mrd. Der ursprüngliche Haushaltsentwurf für 2019 in Höhe von RUB 2 Mrd. wurde auf RUB 12 Mrd. erhöht. Weitere Änderungen des Programms bleiben vorbehalten und es ist sehr schwierig, sowohl das Volumen als auch die Dauer vorherzusagen. Für 2020 sind derzeit RUB 7 Mrd. im Budget vorgesehen was die Unterstützung auf 7 % reduzieren würde. Allerdings rechnet das Management mit einer Einstellung des Programms nach dem Jahr 2020 (Quelle: RosSpezmach Bericht N°43 (624)).

Rosagroleasing-Programm

Rosagroleasing ist die staatliche Leasinggesellschaft für landwirtschaftliche Produzenten. Das Unternehmen bietet gewerbliches Leasing und Leasing zu Vorzugskonditionen für zertifizierte lokale Hersteller an. Rostselmash, Claas und viele andere Landmaschinenhersteller sind für dieses Förderprogramm zugelassen. Die Leasing-Konditionen sind wesentlich günstiger als kommerzielles Leasing und die Leasing kosten liegen teilweise bei unter 4 % p.a. (Quelle: Rosagroleasing Website). Dies bietet lokalen Herstellern einen großen Vorteil.

2.2 Geschäftsentwicklung

Allgemeine Entwicklung der Unternehmensgruppe

Aufgrund der vorher genannten Entwicklungen und Rahmenbedingungen konnte die Ekotechnika beim Absatz das Vorjahresniveau nicht ganz erreichen. Das Neumaschinengeschäft hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr besonders im Traktorenbereich sehr schwach entwickelt. Der Traktorbereich ging um ca. 30 % zurück, bei den Mähdrescher- und Futterhäckslerbereich reduzierte sich der Absatz von 70 auf 62 Maschinen. Dieser Rückgang konnte aber durch ein starkes Wachstum bei Teleskopladern, bei der Bodenbearbeitung sowie im Bereich Silagetechnik annährend ausgeglichen werden. Dies zeigt, wie wichtig ein diversifiziertes Produkt-Portfolio ist und dass auch in Phasen mit schwachen Marktentwicklungen trotzdem ein gutes Ergebnis erzielt werden kann. Deshalb arbeitet das Management weiter aktiv an der Ausgestalltung und Erweiterung der Produktpalette hinein in spezielle und neuartige Anwendungen, die häufig Nischenlösungen darstellen und somit höhere Margen erwirtschaften.

Wie die nachfolgenden Grafiken zeigen, ist die Ekotechnika-Gruppe dennoch in allen Regionen Marktführer im Handel mit importierten Traktoren. Erwähnenswert ist auch, dass die Gruppe in allen Regionen den allgemeinen Marktanteil von John Deere übertrifft, was dank eines sehr gut organisierten Vertriebsnetzes und sehr enger Beziehungen zu den Endkunden möglich war.

Quelle: AEB-Bericht 2019 basierend auf John Deere-Daten (SPFH - selbstfahrende Feldhäcksler)

Der Ersatzteilbereich hat sich im Geschäftsjahr 2018/​2019 auf Rubel-Basis wie geplant entwickelt, ist aber Schwankungen im Pricing ausgesetzt, was die Ergebnisse teilweise verzerrt.

Der Service-Bereich hat sich positiv entwickelt und steht im Fokus der Effizizenzsteigerung. Hier wird in Zukunft eine immer höhere Aufmerksamkeit auf den Bereich Kundenzufriedenheit gelegt.

2.3 Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren:

Der Vorstand der Gruppe hat die folgenden wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren festgelegt:

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Anzahl der verkauften Maschinen

Umsatzerlöse

EBIT

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren:

Mitarbeiter

Die Entwicklung der Unternehmensgruppe hängt neben der Technik in hohem Maße von den Mitarbeitern ab, die beim Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen sowie bei Dienstleistungen stets im direkten Kundenkontakt stehen und damit Botschafter des Unternehmens darstellen. Aus diesem Grund legt die Unternehmensführung besondere Aufmerksamkeit darauf, die richtigen Fachkräfte zu finden, bestehende Mitarbeiter zu halten und diese stets weiterzubilden. Dazu gehören regelmäßige Trainings im fachlichen Bereich genauso wie Seminare zur persönlichen Weiterentwicklung. Hier ist der Bereich HR sehr aktiv, da für jeden Mitarbeiter invidiuelle Entwicklungspläne und Entwicklungschancen erarbeitet werden. Darüber hinaus besuchen die Mitarbeiter mit Kundengruppen die größten Agrarmessen (bei denen das Unternehmen auch als Aussteller auftritt) in Deutschland und anderen Ländern. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Mitarbeiter mit dem Unternehmen und den vertriebenen Produkten identifizieren. Zusätzlich hat Ekotechnika Ende 2017 eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt, die im kommenden Jahr wiederholt wird, und arbeitet permanent an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Darüber hinaus wird intensiv mit Praktikanten verschiedener russischen Agraruniversitäten gearbeitet, im letzten Geschäftsjahr wurden über 100 Praktikanten im Unternehmen geschult. Hieraus ergeben sich gute Möglichkeiten junge Mitarbeiter zu gewinnen und aufzubauen.

Org nisationsstruktur

Das Management arbeitet aktiv an der weiteren Automatisierung von Geschäftsprozessen durch die Einführung und Weiterentwicklung von ERP-Systemen. Insbesondere das elektronische Dokumentenmanagement fördert die Effizienzsteigerungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das im vergangenen Geschäftsjahr eingerichtete CRM-System, das auf den gesamten Vertriebsprozess angewendet wird, und eine mobile App zur Koordination der After-Sales-Mitarbeiter, die aktuell bereits im Einsatz ist. Das Management plant, die Anzahl der direkt im Vertrieb tätigen Mitarbeiter zu steigern, ohne den Verwaltungsaufwand zu erhöhen. Die Steigerung der Produktivität sollte es dem Unternehmen ermöglichen, den Absatz zu steigern, ohne die Zahl der nicht operativen Mitarbeiter zu erhöhen. Die Anzahl der Mitarbeiter betrug zum Stichtag 570 Personen. Darüber hinaus wird angestrebt, die verschiedenen Regionalgesellschaften in ihrer Struktur und ihren Prozessen zu standardisieren und überflüssige Hierachiestufen zu eliminieren. Auch die Ausgliederung der Forsttechnik in eine eigene Gesellschaft in der Holding wird angestrebt, um einen klaren Fokus auf das Forstgeschäft zu garantieren.

Kundenzufriedenheit

Die Kundenzufriedenheit spielt eine zentrale Rolle für den Unternehmenserfolg. Ekotechnika plant im laufenden Geschäftsjahr nicht nur eine Erhebung durch ihre Lieferanten, sondern auch selbst aktiv und systematisch Befragungen zur Kundenzufriedenheitdurchzuführen. Die Ergebnisse sollen direkt im Bonussystem der Mitarbeiter verankert werden. Dies trägt ebenfalls zur langsfristigen Kundenbindung bei und zu einer stetigen Verbesserung des Ersatzteil- und Servicegeschäfts.

Logistik

Die in den letzten Jahren bereits erfolgreich weiterentwickelte Logistik und Warenwirtschaft wird auch künftig weiter optimiert und die Umschlag häufigkeit wird im Einklang mit den Vorgaben der Lieferanten auf einen Wert gebracht, der gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit erhöht sowie die Kundenzufriedenheit sichert. Hier spielt inbesondere die Analyse von Lagerbeständen und die Optimierung des Bestellwesens eine herausragende Rolle.

2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

a) Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2018/​2019 (30.09.) erzielte der Ekotechnika-Konzern einen Gesamtumsatz in Höhe von TEUR 160.330 (2018: TEUR 163.666) und lag damit in der prognostizierten Erlösspanne von EUR 153 Mio. bis EUR 164 Mio. Der Verkauf von Landmaschinen entsprach 67,8 % des Gesamtumsatzes und belief sich auf TEUR 108.679 (2018: 69,5 % bzw. TEUR 113.736). Grund für den Rückgang der Umsatzerlöse in diesem Geschäftsbereich war der Absatzrückgang bei Traktoren, Mähdreschern und Feldhäckslern, der größtenteils, aber nicht komplett, durch den gestiegenen Absatz anderer Maschinen kompensiert werden konnte. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 206 Traktoren (Plan: 334) und 62 Mähdrescher und Feldhäcksler (Plan: 65) verkauft. Im Vorjahr lag die Zahl der verkauften Traktoren bei 283, die der Mähdrescher und Feldhäcksler bei 70.

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Ist 2019 Anzahl Plan 2019 Anzahl Ist 2018 Anzahl
Tra ktoren > 160 PS 206 334 283
Mähdrescher und Futtererntemaschinen 62 65 70

Der mit 25,1 % zweitgrößte Umsatzanteil entfällt auf den Verkauf von Ersatzteilen. Dieser erreichte im Berichtszeitraum TEUR 40.226 und lag damit leicht über dem Vorjahreswert von TEUR 39.099 (Umstatzanteil 2018: 23,9 %). Der Umsatz aus der Erbringung von Serviceleistungen belief sich auf TEUR 3.837 und ist damit ebenfalls leicht um TEUR 392 gegenüber dem Geschäftsjahr 2017/​2018 gestiegen (TEUR 3.445). Der kontinuierliche Anstieg des Umsatzes aus der Erbringung von Serviceleistungen steht im Einklang mit der Einschätzung des Managements, dass der Umfang der erbrachten Dienstleistungen einer der wichtigsten Wettbewerbsfaktoren ist.

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GJ 2018/​19 GJ 2017/​18 GJ 2016/​17 GJ 2015/​16 GJ 2014/​15
Umsatz aus dem Verkauf von Landmaschinen 108.679 113.736 96.249 75.543 69.040
Umsatz aus dem Verkauf von Ersatzteilen 40.226 39.099 42.741 33.896 31.888
Umsatz aus dem After-Sales-Service 3.838 3.445 3.034 2.321 3.677
Umsatz aus dem Verkauf von Treib- und Schmierstoffen 3.387 3.037 2.935 2.478 2.614
Umsatz aus dem Verkauf von Reifen 2.393 2.286 1.458 1.776
Umsatz aus dem Verkauf von Gebrauchtmaschinen 896 1.131 1.156 1.198
Umsatz aus dem Verkauf von Smart-Farming-Lösungen 852 932 569 -
Umsatz aus dem Verkauf von forstwirtschaftlichen 59
Ersatzteilen
Umsatz aus dem Verkauf von Baudienstleistungen - - - - 1.819
Umsatzerlöse 160.330 163.666 148.142 117.212 109.038

Die Anschaffungskosten der verkauften Landmaschinen und -geräte sowie Ersatzteile lag mit TEUR 132.497 leicht unter dem Vorjahreswert von TEUR 132.846.

Der Rohertrag (Umsatz abzüglich Anschaffungskosten der verkauften Landmaschinen und -geräte sowie Ersatzteile) erreichte mit TEUR 27.833 das obere Ende der prognostizierten Spanne zwischen EUR 24 Mio. und EUR 27 Mio. (2018: TEUR 30.820; -9,7 %).

Sonstige betriebliche Erträge umfassen hauptsächlich Erstattungen von Garantiekosten sowie Gewinne aus Währungsumrechnung und beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 3.715 im Vergleich zu TEUR 2.946 im Geschäftsjahr 2017/​2018.

Der Personalaufwand stieg von TEUR 9.831 leicht um 5,5 % auf TEUR 10.372. Auch die Abschreibungen verzeichneten einen leichten Anstieg um 10,9 % von TEUR 1.829 im Vorjahr auf TEUR 2.029 im Geschäftsjahr 2018/​2019. Sonstige betriebliche Aufwendungen gingen um TEUR 3.887 von TEUR 10.968 auf TEUR 7.081 zurück. Dies liegt vor allem im deutlichen Rückgang der Verluste aus Währungsumrechnung sowie der Garantiekosten begründet.

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) lag mit TEUR 13.358 rund 18,9 % über dem Vorjahr (2018: TEUR 11.232). Das operative Ergebnis (EBIT) erreichte TEUR 11.329 und lag damit sowohl leicht über Vorjahr (2018: TEUR 9.403) als auch über der vom Vorstand prognostizierten Spanne zwischen EUR 7 Mio. und EUR 9 Mio.

Das Finanzergebnis (Finanzaufwendungen plus Finanzerträge) lag mit TEUR -3.052 aufgrund niedrigerer Zinssätze leicht (TEUR 123) unter dem Niveau des Vorjahres (2018: TEUR -2.929).

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf TEUR 8.277 (2018: TEUR 6.474). Nach Abzug von Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 1.315 (2018: TEUR 1.650) ergibt sich ein Konzernjahresüberschuss von TEUR 6.962 - ein Anstieg um rund 44 % (2018: TEUR 4.824).

b) Finanzlage

Für die finanzielle Steuerung des Unternehmens ist die Finanzabteilung der 000 EkoNivaTechnika-Holding, Russland, verantwortlich. Die Steuerung hat als maßgebliches Ziel, die Finanzierungskosten möglichst gering zu halten und dabei gleichzeitig alle Verbindlichkeiten der Gruppe termingerecht zu bedienen.

Wesentliche Instrumente in der Zusammenarbeit mit Lieferanten sind Dokumentenakkreditive und auch Bankgarantien.

Im Berichtszeitraum lag der operative Cashflow vor Veränderungen im Nettoumlaufvermögen bei TEUR 11.206 (2018: TEUR 14.810). Nach Veränderungen im Nettoumlaufvermögen ergibt sich ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 475 (2018: TEUR 8.099).

Nach Zahlung von Steuern in Höhe von TEUR 1.768 (2018: TEUR 1.342), gezahlten Zinsen in Höhe von TEUR 3.618 (2018: TEUR 3.505) und erhaltenen Zinsen in Höhe von TEUR 472 (2018: TEUR 705) ergibt sich ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR -4.439 (2018: TEUR 3.957).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2018/​2019 auf TEUR -3.426 im Vergleich zu TEUR -7.597 im Vorjahr.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Berichtszeitraum bei TEUR 8.073 (2018: TEUR 1.479).

Zum 30. September 2019 betrugen die liquiden Mittel TEUR 510 (2018: TEUR 452).

c) Vermögenslage

Zum 30. September 2019 belief sich die Bilanzsumme auf TEUR 134.520 und lag damit ca. 24 % über dem Vorjahr (2018: TEUR 108.179). Der Anstieg der Bilanzsumme liegt im Wesentlichen in der Zunahme der kurzfristigen Vermögenswerte und hier in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräten begründet.

Die langfristigen Vermögenswerte sind zum Stichtag um rund 14 % von TEUR 23.422 auf TEUR 26.800 gestiegen. Die Sachanlagen betragen zum 30. September 2019 TEUR 23.084 (30. September 2018: TEUR 20.374). Darüber hinaus bestehen langfristige Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 2.358 im Vergleich zu TEUR 2.671 am Vorjahresstichtag. Hierbei ist die Steigerung maßgeblich auf die sich im Bau befindlichen zwei neuen Servicezentren im Gebiet Woronesch zurückzuführen.

Die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte stieg zum Geschäftsjahresende 2018/​2019 um ca. 27 % von TEUR 84.757 auf TEUR 107.720. Den größten Posten stellen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 46.667 dar (30. September 2018: TEUR 33.826; +38 %). Dies ist auf Verzögerungen bei den Auszahlungen von zinssubventionierten Krediten bei dem Großkunden Ekosem Agrar zurückzuführen. Bei den Vorräten ist ein Anstieg um rund 28 % von TEUR 30.058 auf TEUR 38.413 zu verzeichnen. Die kurzfristigen Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 18.539 sind im Vergleich zum Vorjahr (30. September 2018: TEUR 15.498) um knapp 20 % gestiegen.

Das Konzerneigenkapital des Ekotechnika-Konzerns belief sich im Berichtsjahr auf TEUR 32.898 - ein Anstieg um rund 35 % zum Vorjahreswert von TEUR 24.304. Dies resultiert aus dem Konzernergebnis in Höhe von TEUR 6.961 (30. September 2018: TEUR 4.821) sowie der Reduzierung der negativen Rücklagen aus Währungsumrechnung von TEUR 19.060 auf TEUR 17.286. Die Eigenkapitalquote beträgt 24,5 % (30. September 2018: 22,5 %).

Die Gesamtverbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 101.622 und sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 17.747 gestiegen (2018: TEUR 83.875). Davon entfallen TEUR 1.453 auf langfristige Verbindlichkeiten (30. September 2018: TEUR 608), die sich aus Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 336 (30. September 2018: TEUR 178), sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 387 (30. September 2018: TEUR 393) und langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem neuen Partner Tigercat Industrials in Höhe von 601 TEUR (30. September 2018: TEUR 0) zusammensetzen.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 100.169 und sind somit im Vergleich zum Vorjahresstichtag um ca. 20 % gestiegen (30. September 2018: TEUR 83.267). Der Anstieg resultiert vor allem aus der Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten von TEUR 32.650 auf TEUR 44.379. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich leicht von TEUR 40.848 auf TEUR 41.915. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich hingegen von TEUR 2.367 am 30. September 2018 auf TEUR 5.469 am 30. September 2019 mehr als verdoppelt. Grund dafür ist vor allem ein Anstieg der Umsatzsteuerverbindlichkeiten von TEUR 2.145 auf TEUR 5.142 zum Bilanzstichtag.

Zusammenfassend ist das Management mit der operativen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr besonders im Traktorenbereich nicht zufrieden. Es wird eine hohe Aufmerksamkeit im Bereich der Preisgestaltung und Vertriebsaktivität erfolderlich sein, um dies zu ändern. Im Bereich Anhängetechnik und Innenwirtschaft war die Entwicklung deutlich über den Erwartungen, sodass die ausgegebene Prognose für das laufende Geschäftsjahr erreicht wurde.

3 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

3.1 Chancenbericht

Als wesentliche Chancen sieht die Unternehmensleitung derzeit die folgenden Punkte (nach Wesentlichkeit absteigend):

Weltweite und russlandweite Entwicklung in der Landwirtschaft:

Die steigende Weltbevölkerung und sich verändernde Ernährungsgewohnheiten aufgrund steigenden Wohlstands bzw. der Nachahmung "westlich geprägter" Lebensstile sind die wesentlichen Treiber der weltweit positiven Entwicklung im Agrarbereich. Nicht zuletzt trägt auch die Energieproduktion aus pflanzlichen Rohstoffen zu einem permanenten Anstieg der Nachfrage bei. Einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Produktion und der dazu erforderlichen Effizienzsteigerung liefert die Agrartechnik. Die im Sommer 2014 erlassenen Sanktionen der russischen Regierung - namentlich das Importverbot für Lebensmittel aus der EU, den Vereinigten Staaten sowie einiger weiterer Länder - haben die Notwendigkeit der Entwicklung der lokalen Produktion noch weiter verstärkt. Betroffen von dem Importverbot sind neben Milchprodukten im Wesentlichen Fleisch und Fleischprodukte, Fisch, Gemüse und Obst.

Erweiterung der Vertriebsgebiete und des Produktportfolios

Die Erweiterung des Produktportfolios im Rahmen von Forstwirtschaft und Smart Farming stellt eine interessante Wachstumsperspektive dar. Diese Entwicklung befindet sich in Russland derzeit noch am Anfang. Im Bereich der Fleisch- und Milchproduktion gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Möglichkeiten mit Spezialmaschinen zu wachsen.

Investitionsförderung in Russland :

Die russische Regierung hat seit geraumer Zeit das mittelfristige Ziel, ca. 85 % aller wichtigen im Land konsumierten Agrarrohstoffe vor Ort zu produzieren. Die bereits erwähnten Importrestriktionen haben den Druck weiter erhöht. Um den Ausbau zu unterstützen, werden Investitionsanreize in Form von Zuschüssen für Anschaffung und Finanzierung von Landtechnik gewährt und die landwirtschaftliche Produktion von Gewinnsteuern freigestellt. Diese Maßnahmen unterstützen die Verkaufsbemühungen der Unternehmensgruppe erheblich.

Entwicklung der sogenannten Smart Farming Technologie

Smart Farming repräsentiert die Anwendung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in der Landwirtschaft. Das Ziel von Smart Farming ist es, ein effizientes und optimales Verhältnis von Input und Output durch intelligentes und zielorientiertes Analysieren, Planen und Beobachten zu schaffen. Der Bereich Smart Farming wird in Zukunft immer stärker an Bedeutung gewinnen und einen entscheidenden Einfluss auf die Kundenzufriedenheit und langfristige Kundenbindung haben. Goldman Sachs schätzt den Markt, der durch Smart Farming beeinflusst wird, weltweit auf USD 240 Mrd. (Quelle: Goldman Sachs EQUITY RESEARCH | 13. Juli, 2016). Da John Deere - exklusiver Partner der Ekotechnika-Gruppe- Vorreiter in diesem Markt ist, sieht das Management hier besonders hohe Chancen einen signifikanten Marktanteil zu erringen und befasst sich daher mit den Anforderungen des Smart Farming. Derzeit wird die Schaffung einer neuen Abteilung innerhalb der Ekotechnika konzeptioniert. Diese spezielle Smart Farming Abteilung wird Potenziale identifizieren und landwirtschaftliche IT-Lösungen und Produkte ausarbeiten.

Besonders durch ein bereits gestartetes Pilotprojekt mit dem verbundenen landwirtschaftlichen Unternehmen Ekosem-Agrar AG können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, da Smart Farming insbesondere für die Entwicklung großer Unternehmen unabdingbar ist. In der Saison 2017/​2018 startete das Unternehmen zusammen mit John Deere das Projekt "Lead Farms" in der Region Woronesch. Im Zuge des Projekts wurden die neuen Technologien auf einer Gesamtfläche von fast 1.000 Hektar (Saison 2017/​2018) und später 3.000 Hektar (Saison 2018/​2019) unter realen Bedingungen getestet. Auf verschiedenen Feldern wurden variable Aussaat- und Düngungsverfahren für Winterweizen, Mais und Sojabohnen angewendet, die auf die jeweilige Bodenart abgestimmt sind. Die ersten Ergebnisse sind sehr zufriedenstellend. Für Winterweizen wurde beispielsweise bei gleichem Ertrag weniger Dünger als bei der üblichen Standardmenge verwendet. Endgültiges Ziel für die vorangegangene Saison war es, Erfahrungen mit den verschiedenen Technologien zu sammeln und die Mitarbeiter mit den neuen Technologien vertraut zu machen.

Es ist nun geplant, die Versuche in der nächsten Saison auszuweiten und die Datenerfassung und -qualität auf einer viel größeren Fläche von etwa 30.000 Hektar zu verbessern. Während auf einer Fläche von 10 Hektar beispielsweise Stichproben genommen wurden, ermöglicht die Smart-Farming-Technologie anhand von Bodenproben und Drohnen ein genaueres Bild des tatsächlichen Bodenzustands auf kleineren Teilgebieten, die auch als "Bewirtschaftungszonen" bezeichnet werden, zu bekommen. Dies ermöglicht individuellere Aussaat und Düngung und somit noch bessere Ergebnisse. Sobald die Ergebnisse der ersten beiden Erntephasen analysiert und bewertet werden, möchte Ekotechnika, dass ihre Kunden so schnell wie möglich von den Vorteilen der intelligenten Landwirtschaft profitieren. Das Gruppenmanagement plant daher, ab 2020 neben dem Verkauf von Landmaschinen auch intelligente landwirtschaftliche Dienstleistungen anzubieten. Das Servicepersonal wird Kunden beraten und schulen und sich um die technische Installation und Datenverarbeitung sowie die vorbeugende Wartung und den Service von intelligenten Landwirtschaftstechnologien kümmern. Russische Landwirte profitieren somit von einem geringeren Einsatz von Materialien wie Saatgut, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und Treibstoff, während sie gleichzeitig die Getreidequalität und den Ertrag erhöhen.

Darüber hinaus plant der Vorstand der Gruppe, die Lösungen, die auf der Grundlage von Viehzuchtanlagen der Ekosem-Gruppe entwickelt wurden, an die Kunden zu verkaufen. In dieser Hinsicht können sich die Erfahrungen, erprobte Lösungen und Konzepte in Produkte umwandeln lassen, die anschließend im Markt angeboten werden können. Nach Einschätzung des Managements hat dieses Projekt Potenzial künftig weiterzuwachsen, denn Investitionen in die Rindfleisch- und Milchproduktion werden auch in den nächsten fünf bis acht Jahren auf hohem Niveau bleiben.

3.2 Risikobericht

Risikomanagementsystem

Hauptziele des Risikomanagementsystems sind eine regelmäßige Analyse der potenziellen Risiken und die Entwicklung eines risikoorientierten Denkens und Handelns. Das Risikomanagementsystem sollte darauf ausgerichtet sein, die vorhandenen Chancen zu nutzen und den Geschäftserfolg zu steigern. Konzept, Struktur und Aufgaben des Risikomanagements wurden vom Vorstand der Ekotechnika AG festgelegt und in den aktuellen Risikomanagementrichtlinien dokumentiert. Diese Parameter werden ständig verbessert und an die sich ändernden gesetzlichen Anforderungen angepasst.

Im Rahmen des Risikomanagementprozesses bietet Ekotechnika eine klare Definition, Klassifizierung und Bewertung von Unternehmensrisiken und übernimmt Verantwortung für diese. Die Gesellschaft setzt das Risk Management nicht nur zur Identifikation von bestandsgefährdenden Risiken ein, vielmehr identifiziert und überwacht sie auch Risiken, die unterhalb der Bestandsgefährdung liegen, jedoch erheblichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Auch im Geschäftsjahr 2018/​2019 hat sie eine unternehmensweite Risikoinventur durchgeführt.

Risikoszenarien wurden hinsichtlich ihres negativen Einflusses auf das Ergebnis vor Steuern der jeweils analysierten Gesellschaft und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Wo immer es notwendig war, hat die Unternehmensleitung einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifizierten potenziell signifikanten Risiken entwickelt. Außerdem wurde die präventive Überwachung, wo immer möglich, mit Hilfe von Frühwarnindikatoren durchgeführt. Der Risikostatus wird quartalsweise an den Vorstand und von diesem an den Aufsichtsrat kommuniziert. Bei unvermittelt eintretenden Risiken oder bei einer erheblichen Risikoveränderung wird die Ad hoc-Berichtspflicht ausgelöst und das Risiko wird unverzüglich an den Vorstand und von diesem gegebenenfalls an den Aufsichtsrat berichtet.

Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten der Ekotechnika Gruppe dargestellt (nach Risiko absteigend).

Absatzrisiko:

Für den Verkauf von bestimmten Maschinen müssen diese von der Gruppe regelmäßig ca. ein halbes Jahr vor der Verkaufssaison bestellt werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits in größerem Umfang Bestellungen von Kunden vorliegen. Das bedeutet, dass die Gruppe letztlich das Verkaufsrisiko trägt. Gerade in einem volatilen Umfeld bedeutet das ein Liquiditäts- und Absatzrisiko. Es gibt somit ein generelles Absatzrisiko - in Form sich ändernder Kundenanforderungen und eines sich ändernden Marktumfeldes - das sich über den Zeitraum zwischen Beschaffung und Absatz der Technik ändern kann.

Zugleich wächst der Großkundenanteil. Dies verursacht eine höhere Abhängigkeit von den Ausschreibungen, was das Risiko bei der Technikbestellung für einen bestimmten Kunden vergrößert, da die Möglichkeit besteht, dass die Gesellschaft die Ausschreibung nicht gewinnt und dann diese Technik nicht mit ausreichender Marge an andere Endkunden verkaufen kann. Weiterhin verbirgt sich in dem Absatzrisiko ein spezifisches Währungsrisiko, da der Bezug der Maschinen zu einem bestimmten Wechselkurs abgewickelt wird und der spätere Verkauf an den Endkunden zu einem gänzlich anderen Wechselkurs erfolgt. In den letzten drei Jahren hat die Gesellschaft verstärkt darauf geachtet, das Bestandsrisiko aufgrund der unsicheren Zukunftsaussichten gering zu halten.

Finanzierungsmöglichkeiten und -kosten der Kunden und der Unternehmensgruppe :

Die Finanzierung von Landtechnik in Russland für die Kunden der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen über russische Banken und andere Finanzierungsgesellschaften. Die allgemeine wirtschaftliche Schwäche, die Sanktionen im Zuge der Ukraine-Krise und der Rückgang des Ölpreises hatten dramatische Auswirkungen auf diese Finanzierungsmöglichkeiten, was sich wiederum negativ auf die Finanzierungsaktivitäten der Banken auswirkte. In jüngster Zeit haben sich die finanziellen Bedingungen allerdings verbessert. Dies lag vor allem am gestiegenen Ölpreis, verbesserten Refinanzierungsmöglichkeiten der russischen Banken und einer niedrigeren Inflation. Außerdem konnte das Interesse seitens ausländischer Investoren gesteigert werden.

Die Beschaffenheit des Fremdkapitalportfolios stellt weiterhin ein Risiko für das Unternehmen im Hinblick auf die kurzfristige Finanzierung seines Geschäfts dar. Der Vorstand überwacht jedoch die Finanz- und Kreditsituation aufmerksam und erwartet daher, dass er die revolvierenden Kreditlinien in regelmäßigen Abständen erneuern kann. Auch die Liquiditätssituation der russischen Banken hat sich deutlich verändert und die Banken sind nicht so zurückhaltend bei der Finanzierung wie in den Vorjahren.

Wechselkursentwicklung :

Die Entwicklung des russischen Rubel kann eine doppelte Auswirkung auf das Geschäft der Gruppe haben. Ein starker Rubel macht unsere eingeführten Maschinen mehr konkurrenzfähig im Vergleich zu lokal hergestellten Maschinen, aber verringert den Wettbewerbsvorteil von unseren Kunden, weil die wesentlichen landwirtschaftlichen Betriebskosten in Rubel erfasst werden und so die Erzeugnisse von unseren Kunden verteuert werden. Dies führt zu geringeren Margen und einer verminderten Kaufkraft der landwirtschaftlichen Betriebe. Ein schwacher Rubel wiederum macht eingeführte Maschinen preislich weniger konkurrenzfähig, aber erhöht die Marge für die Betriebe unserer Endkunden.

Kundenbonität:

Im Berichtszeitraum ist es für unsere Kunden einfacher geworden, die Landmaschinenkäufe zu finanzieren. Insbesondere große Agroholdings genießen einen leichten Zugang zu Finanzierungen. Dies gilt sowohl für neue Verkäufe als auch in gewissem Umfang für bestehende Kundenforderungen. Die Uneinbringlichkeit von Forderungen könnte sich negativ auf die Ertragssituation des aktuellen Geschäftsjahres auswirken. Diesem Risiko wird durch einen engen und laufenden Kontakt zwischen den Verkaufsteams und Kunden begegnet. Die Verkäufer der Ekotechnika-Gruppe können auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei der Einschätzung der Kundenbonität zurückgreifen. Zudem werden sie eng in die Finanzierungsverhandlungen eingebunden und sind über Boni-Vereinbarungen partiell an Ausfällen von Forderungen gegenüber Kunden beteiligt. Nachdem in der Berichtsperiode und im Vorjahr umfangreiche Wertberichtigungen auf Forderungen eingestellt wurden, geht das Management davon aus, dass aktuell keine unberücksichtigten Risikopositionen mehr vorhanden sind. Dennoch stellt die Konzentration der Industrie auf große Agroholdings ein Klumpenrisiko in Bezug auf Forderungen und Ausgliederung der Vermögenswerte dar.

Staatliche Förderung der Agrarbetriebe:

Die Kunden der Ekotechnika-Gruppe sind als Agrarbetriebe in gewissem Umfang von der staatlichen Förderung in Form direkter Zuschüsse und Zinssubventionen abhängig. Diese sind im Zuge der mehrfach ausgeführten Rahmenbedingungen wenig planbar. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die russische Regierung noch stärker als bisher die Produktion und den Verkauf lokaler Maschinen fördert oder die Einfuhr und der Verkauf importierter Maschinen und Ersatzteile erschwert. Sollten sich diese Bedingungen weiter verschlechtern, könnte dies eine Auswirkung auf die Ertragslage der Unternehmensgruppe haben.

Ölpreis:

Ein Faktor, der ganz maßgeblichen Einfluss auf die Wechselkurse und die wirtschaftliche Entwicklung in Russland hat, ist der Ölpreis. Der Ölpreis stieg im Laufe des ganzen Berichtsjahres, was zur Verstärkung des Rubelkurses und einer besseren Haushaltslage des russischen Staates geführt hat. Dies trägt zu einer Erhöhung der staatlichen Zuschüsse, einschließlich derer für die Entwicklung des Agrarsektors bei. In den letzten Monaten ist die Korrelation zwischen Rubelwechselkurs und Ölpreis schwächer geworden und das Management der Gruppe geht davon aus, dass eine mögliche weitere Ölpreissteigerung den Rubel-Wechselkurs nicht beeinflussen wird. Dennoch ist der russische Staatshaushalt stark von der Entwicklung des Ölpreises abhängig. Ein Verfall des Ölpreises könnte sich direkt auf die staatliche Förderpolitik auswirken.

Steuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns

Da sich die letzten Entwicklungen in der deutschen Gesetzgebung bezüglich der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen als nicht gänzlich klar erwiesen haben, entstand der folgende Sachverhalt.

Der nominale Umfang des Verzichts der Gläubiger, z.B. im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps, bedeutet steuerlich einen Sanierungsgewinn, welcher sich auf EUR 57,4 Mio. belief. Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen einer Durchführungsanweisung, dem sog. "Sanierungserlass", den Finanzämtern vorgegeben, nach Verrechnung der in der Regel vorhandenen Verlustvorträge, die aus den Sanierungsgewinnen resultierenden Steuerlast - unter gewissen weiteren Voraussetzungen - zu erlassen. Diese Vorgehensweise ist im Herbst 2016 höchstrichterlich als verfassungswidrig angesehen worden. Auch ein weiterer "Vertrauensschutzerlass" des Bundesfinanzministeriums ist gerichtlich kassiert worden. Als Konsequenz wären die Sanierungsgewinne voll zu versteuern, was zu einer Steuerlast von EUR 5-6 Mio. führen könnte. Mittlerweile ist eine neue Gesetzeslage geschaffen worden, die auf Antrag auch rückwirkend anzuwenden ist. Auf dieser Basis schätzt das Management dieses Risiko als gering sowie als unwahrscheinlich ein und geht davon aus, dass die entsprechenden Steuerbescheide zu Gunsten der Gesellschaft ausfallen werden.

Wettbewerb und Rufverlust

Obwohl John Deere und alle anderen Lieferanten ihr Bestes tun, um ihre Produkte und Herstellungskosten wettbewerbsfähig zu halten, existieren einige Risiken: Es besteht etwa die Gefahr, dass Wettbewerber außerordentliche Vorteile erlangen (z.B. lokale Produzenten mit ihrem Zugang zu staatlichen Subventionen und Finanzierungsmitteln) sowie das Risiko einer Erhöhung der Einfuhrzölle, die die Kosten für unsere Maschinen steigern und damit anderen Herstellern, die von dieser Änderung nicht betroffen sind, einen Wettbewerbsvorteil verschaffen würden. Was den Reputationsverlust betrifft, so wäre ein Szenario denkbar, in dem ein großer Lieferant mit massiven Qualitäts- oder Logistikproblemen konfrontiert wird, die zu einem sehr schlechten Image und einem Reputationsverlust führen würden. Alle genannten Risiken würden zu einem deutlichen Rückgang des Umsatzes führen.

Bestandsgefährdende Risiken

Verlängerung von Kreditlinien:

Da der Konzern darauf angewiesen ist, aus seiner Geschäftstätigkeit ausreichende liquide Mittel zur Deckung seiner Verbindlichkeiten zu generieren, besteht eine große Unsicherheit über die Fortführungsfähigkeit des Konzerns. Auf der Grundlage der aktuellen Planung des Konzerns und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit geht das Management fest davon aus, dass der Konzern zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/​19 in der Lage sein wird, sich ausreichende finanzielle Mittel zu sichern, um seine Geschäftstätigkeit in absehbarer Zeit fortzusetzen. Dazu gehört auch die Refinanzierung von im Jahr 2020 zur Rückzahlung anstehenden Bankkrediten, soweit diese den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen. Der Grund für diese laufende Refinanzierung ist, dass die Konzerngesellschaften kurzfristige Kredite von russischen Banken in Anspruch nehmen. Der überwiegende Teil dieser Kreditfazilitäten wird regelmäßig erneuert. Das Management erwartet, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Wenn das Unternehmen entgegen den Erwartungen des Managements nicht mehr in der Lage ist, ausreichende Liquidität aus der operativen Tätigkeit oder der Fremdfinanzierung zu generieren, oder wenn die Fremdfinanzierung nur zu deutlich verschlechterten Konditionen möglich ist, könnte das Unternehmen in Insolvenz geraten.

Covenants-Brüche:

In den zum 30. September 2019 und 2018 endenden Geschäftsjahren hat die Gruppe alle Verpflichtungen erfüllt, mit Ausnahme von Covenants im Zusammenhang mit den Darlehen und Krediten in Höhe von TEUR 44.281 zum 30. September 2019 und TEUR 32.433 zum 30. September 2018. Dadurch erhielten die Banken technisch gesehen das Recht, eine vorzeitige Rückzahlung der Kredite mit den verletzten Covenants zu verlangen. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts machten die Banken von diesem Recht keinen Gebrauch.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich gegenüber den Risiken und Chancen des Vorjahres keine wesentlichen Änderungen ergeben. Das Management ist der Ansicht, dass die Hauptrisiken heute wie im Vorjahr im politischen und wirtschaftlichen Umfeld liegen. Da diese Faktoren weitgehend außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, arbeitet das Management hart daran, sicherzustellen, dass das Unternehmen in der Lage ist, auf alle Arten von Veränderungen angemessen zu reagieren.

4 Prognosebericht

Bei den hier aufgeführten Angaben hinsichtlich der weiteren Geschäftsentwicklung handelt es sich um Prognosen des Managements basierend auf Informationen wie z. B. Markterwartungen, strategischen Entscheidungen, regulatorischen Rahmenbedingungen und Wechselkursentwicklungen. Eine Veränderung dieser und anderer Parameter, die in die Prognoseerstellung eingeflossen sind, kann dazu führen, dass diese Prognosen angepasst werden bzw. dass diese nicht eintreten.

Makroökonomische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Für das Jahr 2020 erwartet der IWF in seiner aktuellen Prognose vom Oktober 2019 - nach einer Abschwächung im laufenden Jahr 2019 - ein steigendes Weltwirtschaftswachstum in Höhe von 3,4 %. Für die Industriestaaten wird ein Wachstum der Wirtschaftsleistung auf Vorjahresniveau von 1,7 % prognostiziert. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer wird ein erstarkendes Wirtschaftswachstum von 4,6 % erwartet. Für Russland wird nach einem für 2019 schwachen prognostizierten Wachstum von 1,1 % für 2020 wieder ein Anstieg der Wirtschaftsleistung von 1,9 % erwartet.

Entwicklungen im Agrar- und Landmaschinenmarkt

In der Saison 2018/​2019, die mit der Ernte im Juni begann, wird die Weizen Produktion im Vergleich zum Rekordergebnis der Saison 2017/​2018 nachlassen. Laut dem Bericht über die Agrarwirtschaft von Fitch wird dennoch der dritthöchste Ertrag in der Weizenproduktion aller Zeiten prognostiziert. Langfristig wird Russland seinen Anteil am weltweiten Weizenexportmarkt weiter ausbauen. Insgesamt ist die Getreideproduktion in der Saison 2018/​2019 in Russland von 113 Mio. Tonnen auf voraussichtlich 120 Mio. Tonnen gestiegen.

Der Ausblick für die russische Landwirtschaft (Quelle: Fitch Solutions) bleibt für die Jahre 2019 bis 2023 positiv. Die Getreideproduktion wird in der kommenden Saison auf Vorjahresnivau bleiben und steigende Hektarerträge sollten sicherstellen, dass die Produktion bis 2022/​23 weiter expandieren kann. Die Interaktion zwischen Geo- und Handelspolitik wird für weitere Unsicherheit im Bereich Milch und Tierzucht sorgen.

Gesamtwirtschaftlich sollte weiterer Spielraum für Zinssenkungen die Möglichkeit zur Generierung von Wachstumsimpulsen geben. Die Zentralbank hat zuletzt die Zinsen auf 6.25 % gesenkt. Dies gibt vor allem in der kapitalinstensiven Landwirtschaft große Möglichkeiten für weitere Investitionen. Das Management geht davon aus, dass sich die Kreditbedingungen verbessern und die Nachfrage nach Landmaschinen aufgrund des dringend notwendigen Investitionsbedarfs in den Maschinenparks vieler russischer Landwirte im Kalenderjahr 2020 erhöhen.

Entwicklung der Ekotechnika Unternehmensgruppe

Die Abhängigkeit von den geopolitischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen in Russland macht eine Vorhersage auch für das Geschäftsjahr 2020 sehr schwierig.

Der durchschnittliche Rubel/​Euro-Wechselkurs belief sich im Berichtszeitraum auf 73,8580 und lag damit geringfügig über den Annahmen für das kommende Jahr (73,00 Rubel/​Euro). Bei der Planung geht das Management von einem stabilen Rubel/​Euro-Wechselkurs für das gesamte nächste Jahr aus.

Das Management erwartet für das Geschäftsjahr 2019/​2020 derzeit einen Umsatz zwischen EUR 200 und 213 Mio. und läge damit über dem Umsatz im Berichtszeitraum 2018/​2019. Dies lässt sich durch die Aufnahme neuer Vertriebsgebiete im Nordwesten und Altai und den neuen Handel mit Forstmaschinen erklären. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass in der Planung auch Großaufträge mit einem Volumen von EUR 40 Mio. berücksichtigt sind. Diese sind allerdings sehr schwer zu progostizieren. Mit 277 Traktoren (2019: 206) und 47 Mähdreschern und Feldhäckslern (2018: 62) wird das geplante Verkaufsvolumen für das nächste Jahr bei den Traktoren höher und bei den Mähdreschern und Feldhäckslern etwas niedriger sein als im Vorjahr. Gemäß der Prognose werden die Vertriebskosten im Verhältnis zum Umsatz und die Rohertragsmarge auf rund 15 % (2019: 17 %) reduziert. Das Management erwartet daher ein Wachstum des Rohertrags auf rund EUR 30-33 Mio. und des EBIT auf rund EUR 9-12 Mio.

Angesichts der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit John Deere plant das Management der EkoNiva-Gruppe, diese Partnerschaft im Jahr 2019/​2020 auszubauen. Ziel ist es, die Nachfrage nach immer komplexeren und stärker vernetzten Landmaschinenlösungen durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Händler sowie eine eindeutige Fokussierung auf den Zielmarkt zu erreichen. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung unseres Komplettanbieter-Ansatzes und ermöglicht es uns, unseren Kunden die volle Bandbreite an Ausrüstung für den landwirtschaftlichen Betrieb zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsführung ist permanent auf der Suche nach neuen Lösungen für die Kunden und somit wird es auch 2019/​2020 zu einer Ausweitung des Produktportfolios kommen. Darüber hinaus erwägt die Geschäftsführung die Möglichkeit in bestimmten Gebieten ohne John Deere Produkte nur auf Basis von Spezialprodukten aktiv zu werden.

Seit 1. November 2019 operiert die Ekotechnika AG auf einem erweiterten Geschäftsgebiet in Russland. Die Gesellschaft hatte im Oktober eine Vereinbarung mit John Deere unterzeichnet. Bei den Gebieten handelt es sich um die Regionen Altai und Omsk in Sibirien sowie Archangelsk, Karelien, das Leningrader Gebiet, Pskov, St. Petersburg, Veliki Novgorod sowie Vologda im Nordwesten Russlands. Die Gebiete formen zwei weitere große Vertriebsregionen für Ekotechnika, die beide jeweils an bestehende Regionen anschließen, darunter mit dem Altai, die nach Krasnodar landwirtschaftlich zweitwichtigste Region Russlands. Damit umfasst das Geschäftsgebiet der EkoNiva Technika Gruppe insgesamt fünf große Regionen in Russland.

Darüber hinaus werden die Servicezentren der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr um sieben weitere Standorte in den neu hinzugekommenen Gebieten ergänzt. Dies ist notwendig, um diese Gebiete mit angemessener Service- und Logistikstruktur abzudecken. Die Standortauswahl erfolgte hauptsächlich auf Basis der historischen John Deere Standorte in diesen Gebieten, wodurch die Wiedererkennbarkeit erhöht wird. Derzeit ist bei allen diesen Filialen nur eine Miete geplant, was die Abschreibungslast mindert und gleichzeitig den Mix aus Eigenbesitz und Mietobjekten auf ein ausgeglichenes Niveau bringt. Die zwei im Bau befindlichen Servicezentren im Gebiet Woronesch werden im Geschäftsjahr 2019/​2020 in Betrieb genommen.

 

Walldorf, 20. Dezember 2019

Stefan Dürr, Vorstandsvorsitzender

Björne Drechsler, Mitglied des Vorstands

INHALTSVERZEICHNIS

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2018 BIS 30. SEPTEMBER 2019

KONZERNBILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2019

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2018 BIS 30. SEPTEMBER 2019

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2018 BIS 30. SEPTEMBER 2019

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2018 BIS 30. SEPTEMBER 2019

1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

2 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

3 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

4 VERÖFFENTLICHTE, JEDOCH NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDS

5 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN FÜR VORJAHRE

6 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

7 UNTERNEHMENSFORT

10 MATERIALAUFWAND

11 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

12 PERSONALAUFWAND

13 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

14 FINANZERTRÄGE /​ FINANZAUFWENDUNGEN

15 ERTRAGSTEUERAUFWAND

16 SACHANLAGEN

17 LANGFRISTIGE UND KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

18 VORRÄTE

19 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND ANDERE VERMÖGENSWERTE

20 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

21 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

22 GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGE

23 ERGEBNIS JE AKTIE (EPS)

24 RÜCKSTELLUNGEN

25 FINANZVERBINDLICHKEITEN

26 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

27 ERHALTENE ANZAHLUNGEN

28 SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

29 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

30 SONSTIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

31 KÜNFTIGE ZAHLUNGEN AUS OPERATING-LEASING-VERTRÄGEN

32 OPERATIVES UMFELD

33 FINANZRISIKOMANAGEMENT

34 LIQUIDITÄTSRISIKO

35 SEGMENTINFORMATIONEN

36 GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

37 GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

38 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

39 FREIGABE

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2018 BIS 30. SEPTEMBER 2019

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2019 2018
Anhang TEUR TEUR
Umsatzerlöse [9] 160.330 163.666
Materialaufwand [10] (132.497) (132.846)
Rohertrag 27.833 30.820
Sonstige betriebliche Erträge [11] 3.715 2.946
Personalaufwand [12] (10.372) (9.831)
Abschreibungen (2.029) (1.829)
Sonstige betriebliche Aufwendungen [13] (7.081) (10.968)
Verlust aus Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten [17], (737) (1.735)
[19]
(16.504) (21.417)
Betriebsergebnis 11.329 9.403
Finanzerträge [14] 1.876 1.910
Finanzaufwendungen [14] (4.928) (4.839)
(3.052) (2.929)
Ergebnis vor Steuern 8.277 6.474
Ertragsteueraufwand [15] (1.315) (1.650)
Konzernjahresüberschuss 6.962 4.824
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 6.961 4.821
Nicht kontrollierende Gesellschafter 1 3
Posten, die erfolgswirksam umgegliedert werden können:
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe, nach Steuern 1.774 (1.554)
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 1.774 (1.554)
Nicht kontrollierende Gesellschafter - -
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres 8.736 3.270
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 8.735 3.267
Nicht kontrollierende Gesellschafter 1 3
Ergebnis pro Aktie (unverwässert und verwässert) EUR EUR
Aktien Serie A [23] 2,83 1,96
Aktien Serie B [23] 1,63 1,13

KONZERNBILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2019

AKTIVA

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30.09.2019 30.09.2018
Anhang TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 103 55
Sachanlagen [16] 23.084 20.374
Langfristige finanzielle Vermögenswerte [17] 2.358 2.671
Latente Ertragsteuerforderungen [15] 1.255 322
26. 800 23.422
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte [18] 38.413 30.058
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte [17] 18.539 15.498
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [19] 46.667 33.826
Ertragsteuerforderungen 18 155
Geleistete Anzahlungen 793 784
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [19] 99 203
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte [20] 2.681 3.781
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [21] 510 452
107. 720 84.757
134. 520 108.179

PASSIVA

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Konzerneigenkapital
Grundkapital [22] 3.140 3.140
Kapitalrücklage [22] 6.830 6.830
Rücklagen aus Fremdwährungsumrechnung [22] (17.286) (19.060)
Gewinnvortrag 33.240 28.561
Konzernergebnis 6.961 4.821
32.885 24.292
Anteile ohne beherrschenden Einfluss 13 12
32.898 24.304
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten [25] 336 178
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [26] 601 -
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten [30] 387 393
Latente Steuerschulden [15] 129 37
1.453 608
Kurzfristige Schulden
Rückstellungen [24] 1.247 1.981
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten [25] 44.379 32.650
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [26] 41.915 40.848
Laufende Ertragsteuerschulden 310 80
Erhaltene Anzahlungen [27] 2.520 1.548
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten [28] 4.329 3.793
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten [29] 5.469 2.367
100.169 83.267
134. 520 108.179

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2018 BIS 30. SEPTEMBER 2019

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Grundkapital Kapitalrücklage Rücklagen aus Fremdwährungsumrechnung Gewinnvortrag
Stand zum 1. Oktober 2017 3.140 6.830 (17.506) (19.992)
Umgliederungen - - - 8.569
Konzernergebnis - - - -
Sonstiges Ergebnis - - (1.554) -
Gesamtergebnis - - (1.554) -
Stand am 30. September 2018 3.140 6.830 (19.060) 28.561
Anwendung von IFRS 9 (142)
Stand zum 1. Oktober 2018 3.140 6.830 (19.060) 28.419
Umgliederungen - - - 4.821
Konzernjahresüberschuss - - - -
Sonstiges Ergebnis - - 1.774 -
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Grundkapital Kapitalrücklage Rücklagen aus Fremdwährungsumrechnung Gewinnvortrag
Gesamtergebnis - - 1.774 -
Stand am 30. September 2019 3.140 6.830 (17.286) 33.240
Konzernergebnis Anteile ohne beherrschenden Einfluss Summe Konzerneigen - kapital
Stand zum 1. Oktober 2017 8.569 9 21.034
Umgliederungen (8.569) - -
Konzernergebnis 4.821 3 4.824
Sonstiges Ergebnis - - (1.554)
Gesamtergebnis 4.821 3 3.270
Stand am 30. September 2018 4.821 12 24.304
Anwendung von IFRS 9 (142)
Stand zum 1. Oktober 2018 4.821 12 24.162
Umgliederungen (4.821) - -
Konzernjahresüberschuss 6.961 1 6.962
Sonstiges Ergebnis - - 1.774
Gesamtergebnis 6.961 1 8.736
Stand am 30. September 2019 6.961 13 32. 898

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2018 BIS 30. SEPTEMBER 2019

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Anhang 2019 2018
TEUR TEUR
BETRIEBLICHE TÄTIGKEIT
Konzernjahresüberschuss 6.962 4.824
Abschreibungen 2.029 1.829
Gewinn aus dem Verkauf von Sachanlagen (55) (268)
Effekte aus Währungsumrechnung, netto (930) 2.662
Zinsaufwendungen [14] 3.818 3.734
Zinserträge [14] (1.672) (1.897)
Erfolgswirksam erfasste Ertragsteuern [15] 1.315 1.650
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 737 1.735
Sonstige zahlungsunwirksame Posten (998) 541
Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit vor Veränderungen im Nettoumlaufvermögen, Rückstellungen, Ertragsteuern und Zinsen 11.206 14.810
Abnahme (+) /​ Zunahme (-) der Vorräte (5.352) (14.456)
Abnahme (+) /​ Zunahme (-) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und geleisteten Anzahlungen (10.402) (12.780)
Abnahme (+) /​ Zunahme (-) sonstiger Forderungen und kurzfristiger Aktiva 913 (1.758)
Zunahme (+) /​ Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltenen Anzahlungen 344 22.147
Zunahme (+) /​ Abnahme (-) der sonstigen finanziellen und kurzfristigen Verbindlichkeiten 3.766 136
Zahlungsmittelzufluss/​-abfluss aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern und Zinsen 475 8.099
Gezahlte Ertragsteuern (1.768) (1.342)
Gezahlte Zinsen [25] (3.618) (3.505)
Erhaltene Zinsen 472 705
I. Nettozahlungsmittelzufluss/​(-abfluss) aus betrieblicher Tätigkeit (4.439) 3.957
INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen 124 709
Erwerb von Sachanlagen (2.364) (4.679)
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten (106) (91)
Mittelabfluss aus der Ausgabe von Darlehen (23.764) (50.817)
Mittelzufluss aus der Tilgung von ausgegebenen Darlehen 22.684 47.281
II. Nettozahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit (3.426) (7.597)
FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
Einzahlungen aus der Ausgabe von Darlehen [25] 74.598 121.536
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen [25] (65.808) (119.429)
Auszahlungen von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing [25] (717) (628)
III. Nettozahlungsmittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 8.073 1.479
Nettozunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 208 (2.161)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres 452 2.572
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (150) 41
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres 510 452

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2018 BIS 30. SEPTEMBER 2019

1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Ekotechnika AG (nachfolgend auch "Gesellschaft" oder "Mutterunternehmen" genannt) und ihre Tochterunternehmen ("Konzern") stellen freiwillig einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union nach § 315e HGB anzuwenden sind. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen und dessen Tochterunternehmen und wird nachfolgend auch "Gruppe" genannt.

Die Gesellschaft ist in Deutschland und ihre Tochtergesellschaften sind in der Russischen Föderation ansässig. Das Mutterunternehmen hat seinen Hauptsitz in 69190 Walldorf, Johann-Jakob-Astor-Str. 49. Das Mutterunternehmen ist in das deutsche Handelsregister Mannheim unter der Nr. HRB 723400 eingetragen. Am 13. November 2015 änderte das Mutterunternehmen seine Rechtsform in eine Aktiengesellschaft. Am 17. Dezember 2015 erfolgte die Notierungsaufnahme der Aktien der Ekotechnika AG im Primärmarkt der Düsseldorfer Börse. Die unmittelbare Muttergesellschaft der Ekotechnika AG ist die Ekotechnika-Holding GmbH. Die oberste beherrschende Partei ist Stefan Dürr.

Die Gruppe nimmt eine führende Position im Bereich des Landmaschinenhandels und After-Sales-Services ein und ist einer der größten Händler von John Deere in der Russischen Föderation und insgesamt in Europa. Die Gruppe ist zudem offizieller Vertreter von anderen Landtechnikherstellern wie Väderstad, JCB, Lemken, Pöttinger, Kverneland und AGI sowie des Forstmaschinenherstellers Tigercat Industries Inc.

2 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und von der Europäischen Union anerkannt wurden. Alle Standards und Interpretationen, die ab dem am 1. Oktober 2018 beginnenden Zeitraum verpflichtend anzuwenden sind, wurden umgesetzt.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.

2.2 Grundsätze der Konsolidierung

Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zum 30. September 2019 und 2018 sowie für die am 30. September 2019 und 2018 endenden Geschäftsjahre.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Geschäftsvorfälle, unrealisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.

Nicht beherrschende Anteile machen den Teil des Periodenergebnisses und des Reinvermögens der OOO "EkoNivaTechnika-Holding" aus, der auf Anteile entfällt, die nicht von dem Mutterunternehmen gehalten werden.

Aus rechtlichen Gründen entspricht das Geschäftsjahr aller russischen Tochterunternehmen dem Kalenderjahr; für Zwecke des Konzernabschlusses erstellen diese Tochterunternehmen Zwischenabschlüsse zum Konzernbilanzstichtag. Bei dem deutschen Mutterunternehmen beginnt das Geschäftsjahr am 1. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des Folgejahres.

2.3 Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Gruppe die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zum Überschuss des Betrages der übertragenen Gesamtgegenleistung und der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und des beizulegenden Zeitwerts des Anteils an dem erworbenen Unternehmen unmittelbar vor dem Erwerb an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Eventualverbindlichkeiten bewertet. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, des beizulegenden Zeitwerts des Anteils an dem erworbenen Unternehmen unmittelbar vor dem Erwerb, wird der Unterschiedsbetrag ("der negative Geschäftswert" bzw. "günstiger Erwerb") in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, nachdem das Management alle erworbenen Vermögenswerte und alle Schulden und Eventualverbindlichkeiten bewertet und sicherstellt, ob die vorgenommene Bewertung sachgerecht ist.

Die für das erworbene Unternehmen übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten, einschließlich des beizulegenden Zeitwertes von Vermögenswerten oder der Verbindlichkeiten aus bedingten Vereinbarungen bewertet, schließt jedoch die Anschaffungsnebenkosten wie Beratungskosten, Rechtsberatungskosten, Schätzungskosten und die ähnlichen professionellen Dienstleistungskosten nicht mit ein. Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten werden vom Eigenkapital abgezogen; Transaktionskosten, die durch die Ausgabe von Schulden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses gebunden sind, werden vom Buchwert der Schulden abgezogen und die sonstigen mit dem Erwerb verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie von dem Zusammenschluss auf der niedrigsten Ebene profitieren, auf der der Konzern den Geschäfts- oder Firmenwert überwacht, jedoch nicht höher als das operative Segment, unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten zugeordnet sind.

2.4 Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb der Gruppe legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Die funktionale Währung der russischen Tochterunternehmen der Gruppe ist der Rubel (RUB), da dies die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds ist, in dem die Tochterunternehmen tätig sind.

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Währung 30. September 2019 Durchschnittskur s für das Geschäftsjahr 2018/​19 30. September 2018 Durchschnittskur s für das Geschäftsjahr 2017/​18
RUB/​EUR 70,3161 73,858 76,2294 72,1544
Durchschnittskurs Durchschnittskurs
Quartal zum 31.12.18 75,9205 Quartal zum 31.12.17 68,7783
Quartal zum 31.03.19 75,1715 Quartal zum 31.03.18 69,8727
Quartal zum 30.06.19 72,5210 Quartal zum 30.06.18 73,7505
Quartal zum 30.09.19 71,8329 Quartal zum 30.09.18 76,1837

2.4.1 Fremdwährungstransaktionen und Salden

Fremdwährungstransaktionen werden von den Gesellschaften der Unternehmensgruppe zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs der russischen Zentralbank in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet.

In einer Fremdwährung denominierte monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Stichtag unter Verwendung der Stichtagskassakurse der russischen Zentralbank in die funktionale Währung umgerechnet.

Alle Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition der Gruppe in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei deren Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

Währungsgewinne bzw. -verluste aus Darlehen sowie aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden unter den Finanzerträgen bzw. -aufwendungen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Währungsumrechnungsdifferenz bei Transaktionen in Fremdwährung werden unter der Währungsumrechnungsdifferenz bei den Transaktionen in Fremdwährung erfasst und alle anderen Währungsgewinne bzw. -verluste werden unter Sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen erfasst.

Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Die Bestandteile des Eigenkapitals werden zum geltenden historischen Währungskurs umgerechnet.

2.4.2 Gesellschaften der Unternehmensgruppe

Im Rahmen der Konsolidierung werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe zum Stichtagskurs und deren Gesamtergebnisrechnungen zu den Durchschnittskursen des betreffenden Quartals in Euro umgerechnet. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinn oder Verlust wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert.

2.5 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder:

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auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder

dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, abgewickelt wird.

Die Gruppe muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihren besten wirtschaftlichen Interessen handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Die Gruppe wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

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Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise

Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist

Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt die Gruppe, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem sie am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Angabeanforderungen für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat die Gruppe Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.

2.6 Ertragsrealisierung

Erträge sind Einnahmen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns anfallen. Erträge werden in Höhe des Transaktionspreises erfasst. Der Transaktionspreis ist der Betrag der Gegenleistung, auf die der Konzern im Austausch für die Übertragung der Verfügungsmacht über versprochene Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden voraussichtlich Anspruch hat, abzüglich von im Auftrag Dritter erhaltenen Beträgen.

Erträge werden abzüglich Rabatte, Retouren und Umsatzsteuer sowie ähnlicher zwingender Zahlungen angesetzt.

2.6.1 Verkauf von Landmaschinen, Ersatzteilen, Kraftstoffen, Reifen, intelligenten Landwirtschaftslösungen, Forstmaschinen und Ersatzteilen

Umsätze werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Ware auf den Kunden übergegangen ist, d.h. wenn die Ware an den Kunden geliefert wird, der Kunde das volle Verfügungsrecht über die Ware hat und keine unerfüllte Verpflichtung besteht, die die Annahme der Ware durch den Kunden beeinträchtigen könnte. Die Lieferung erfolgt, wenn die Ware an den Bestimmungsort versandt wurde, das Risiko der Obsoleszenz und des Verlusts auf den Kunden übergegangen ist und entweder der Kunde die Ware vertragsgemäß angenommen hat, die Annahmebestimmungen verfallen sind oder der Konzern über einen objektiven Nachweis verfügt, dass alle Annahmekriterien erfüllt sind.

Umsatzerlöse aus rabattierten Verkäufen werden auf der Grundlage des im Vertrag festgelegten Preises abzüglich der Mengenrabatte erfasst.

Als praktische Vereinfachung wird davon ausgegangen, dass kein Element einer Finanzierung vorliegt, da die Verkäufe mit einem Zahlungsziel von maximal 12 Monaten erfolgen.

Eine Forderung wird bei Lieferung der Ware angesetzt, da dies der Zeitpunkt ist, ab dem der Anspruch auf Gegenleistung allein vom Zeitablauf abhängt.

2.6.2 Verkauf von After-Sales-Services

Der Konzern erbringt After-Sales-Services im Rahmen von Festpreisverträgen. Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden in der Rechnungsperiode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden, auf der Grundlage der am Ende der Berichtsperiode erbrachten tatsächlichen Leistung, und zwar im Verhältnis zu den insgesamt zu erbringenden Dienstleistungen, da der Kunde die Leistungen gleichzeitig erhält und nutzt. Dies wird auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Verhältnis zu den insgesamt erwarteten Arbeitsstunden ermittelt.

Enthält der Vertrag ein Stundenhonorar, werden die Umsatzerlöse in Höhe des Betrages erfasst, den der Konzern in Rechnung stellen darf. Die Rechnungstellung an den Kunden erfolgt monatlich, wobei die Zahlung bei Rechnungsstellung fällig ist.

2.6.3 Zinserträge

Zinserträge werden für alle Schuldtitel periodengerecht unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Bei dieser Methode werden als Teil des Zinsertrags alle zwischen den Vertragsparteien erhaltenen Gebühren, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, sowie alle anderen Agien oder Disagien abgegrenzt.

Die in den Effektivzinssatz einbezogenen Gebühren beinhalten die vom Konzern erhaltenen oder gezahlten Bearbeitungsgebühren für die Schaffung oder den Erwerb eines finanziellen Vermögenswertes, z. B. Gebühren für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit, die Bewertung und Erfassung von Garantien oder Sicherheiten, die Aushandlung der Konditionen des Instruments und die Bearbeitung von Transaktionsdokumenten.

Für finanzielle Vermögenswerte, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen, ist der Effektivzinssatz der Zinssatz, der die erwarteten Cashflows (einschließlich der anfänglich erwarteten Verluste) beim erstmaligen Ansatz auf den beizulegenden Zeitwert diskontiert (normalerweise durch den Kaufpreis dargestellt). Auf diese Weise wird der Effektivzinssatz angepasst.

Der Zinsertrag wird durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert von finanziellen Vermögenswerten berechnet, mit Ausnahme von (i) finanziellen Vermögenswerten, bei denen eine Wertminderung aufgetreten ist (Stufe 3), für die der Zinsertrag durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf ihre fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erwarteten Kreditrisikovorsorge berechnet wird, und (ii) finanziellen Vermögenswerten, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen, für die der ursprüngliche angepasste Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten angewendet wird.

2.7 Leasingverhältnisse

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen. Dabei wird eine Einschätzung vorgenommen, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts oder der Vermögenswerte einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.

2.7.1 Gruppe als Leasingnehmer

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf die Gruppe übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Finanzierungsaufwendungen werden unter den Finanzaufwendungen erfolgswirksam erfasst.

Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf die Gruppe am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.

Operating-Leasingverhältnisse sind Leasingverhältnisse, bei denen nicht alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf die Gruppe übergehen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand für Operating-Leasingverhältnisse in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

2.8 Steuern

2.8.1 Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen die Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Tatsächliche Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

2.8.2 Latente Steuern

Die Bildung latenter Einkommensteuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Bilanzmethode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

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latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.

latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

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latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen. Latente Steueransprüche für abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden innerhalb einer Gesellschaft werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen mit tatsächlichen Steuerschulden vorliegt und die latenten Steuern auf dasselbe steuerpflichtige Unternehmen und dieselbe Steuerbehörde entfallen.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und aus Umständen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt.

2.8.3 Unsichere Steuerpositionen

Eine unsichere Steuerposition ist ein Posten, dessen steuerliche Behandlung entweder unklar ist oder bei dem Unstimmigkeit zwischen der Gruppe und der zuständigen Steuerbehörde besteht. Die Gruppe hat eine Zwei-Stufen-Prüfung zur Bewertung von unsicheren Steuerpositionen angewendet, für welche eine "wahrscheinliche" (zu mehr als 50 %) Anerkennungsschwelle für eine Verbindlichkeit gilt.

2.8.4 Umsatzsteuer

Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:

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Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Wenn Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen werden.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.

2.9 Immaterielle Vermögenswerte, Forschungs- und Entwicklungskosten

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte der Gruppe sind ausschließlich solche mit begrenzter Nutzungsdauer. Dabei geht es um Software mit einer Nutzungsdauer von einem bis fünf Jahren.

Immaterielle Vermögenswerte werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.

Forschungs- und Entwicklungskosten: Forschungsausgaben werden bei ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Kosten, die im Rahmen von Entwicklungsprojekten (Design und Test neuer oder verbesserter Produkte) anfallen, werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass das Projekt unter Berücksichtigung der kommerziellen und technologischen Realisierbarkeit erfolgreich sein wird und die Kosten verlässlich bewertet werden können. Sonstige Entwicklungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten, die zuvor als Aufwand erfasst wurden, werden in einer späteren Periode nicht als Vermögenswert erfasst. Aktivierte Entwicklungskosten mit begrenzter Nutzungsdauer werden ab dem Beginn der kommerziellen Fertigung des Produkts linear über den Zeitraum des erwarteten Nutzens abgeschrieben.

2.10 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/​oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen, falls vorhanden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Die Kosten für geringfügige Reparaturen und tägliche Wartung werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:

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Gebäude 5 bis 30 Jahre
Transportmittel 3 bis 10 Jahre
Sonstige Maschinen 3 bis 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 7 Jahre
Sonstige Sachanlagen 2 bis 7 Jahre

Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wird mindestens am Ende eines jeden Berichtszeitraums überprüft. Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.

2.11 Fremdkapitalkosten

Allgemeine und spezifische Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme vom Fremdkapital entstehen.

Die Aktivierung beginnt, wenn

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(a)

dem Konzern Ausgaben für den Vermögenswert entstanden sind,

(b)

dem Konzern Fremdkapitalkosten entstanden sind; und

(c)

der Konzern Arbeiten begonnen hat, um den Vermögenswert in den erforderlichen Zustand für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zu bringen.

Fremdkapitalkosten werden so lange aktiviert, bis die Vermögenswerte im Wesentlichen für den Gebrauch oder Verkauf hergerichtet sind.

Der Konzern aktiviert Fremdkapitalkosten, die hätten vermieden werden können, wenn er keine Investitionen in qualifizierende Vermögenswerte getätigt hätte. Die aktivierten Fremdkapitalkosten werden zu den durchschnittlichen Finanzierungskosten des Konzerns berechnet (der gewichtete durchschnittliche Zinsaufwand wird auf die Ausgaben für die qualifizierenden Vermögenswerte angewendet), mit Ausnahme derjenigen, bei denen die Fremdmittel speziell für die Beschaffung eines qualifizierenden Vermögenswertes aufgenommen werden. Wenn Fremdmittel speziell aufgenommen wurden, werden die tatsächlich angefallenen Kosten abzüglich etwaiger Anlageerträge aus der vorübergehenden Zwischenanlage dieser Kredite aktiviert.

2.12 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Die Gruppe ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert.

Die Gruppe legt ihrer Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über fünf Jahre. Für längere Zeiträume werden langfristige Wachstumsraten bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem fünften Jahr angewandt: solche Wachstumsraten können die durchschnittlichen Marktraten nicht übersteigen.

Wertminderungsaufwendungen, werden in den Aufwandskategorien der Gesamtergebnisrechnung erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts in der Gruppe entsprechen.

Für Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwert, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

2.13 Finanzinstrumente

2.13.1 Bewertung von Finanzinstrumenten - wesentliche Begriffe

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden, wird als Produkt aus dem notierten Preis für den einzelnen Vermögenswert oder die einzelne Verbindlichkeit und der Anzahl der vom Unternehmen gehaltenen Instrumente ermittelt. Dies gilt auch dann, wenn das normale tägliche Handelsvolumen eines Marktes nicht ausreicht, um die gehaltene Menge aufzunehmen, und die Erteilung von Aufträgen zum Verkauf der Position in einer einzigen Transaktion den notierten Preis beeinflussen könnte.

Zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Finanzinstrumente, für die keine externen Marktpreisinformationen verfügbar sind, werden Bewertungstechniken wie Discounted-Cashflow-Modelle oder Modelle, die auf kürzlichen Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen oder der Berücksichtigung von Finanzdaten der Beteiligungsunternehmen basieren, herangezogen.

Transaktionskosten sind zusätzliche Kosten, die dem Erwerb, der Ausgabe oder der Veräußerung eines Finanzinstruments direkt zugeordnet werden können. Zusätzliche Kosten sind Kosten, die nicht entstanden wären, wenn die Transaktion nicht stattgefunden hätte. Die Transaktionskosten umfassen Gebühren und Provisionen, die an Vertreter (einschließlich der Mitarbeiter, die als Handelsvertreter fungieren), Berater, Makler und Händler gezahlt werden, Abgaben an Regulierungsbehörden und Wertpapierbörsen sowie Transfersteuern und -gebühren. Die Transaktionskosten beinhalten keine Agien oder Disagien, Finanzierungskosten oder interne Verwaltungs- oder Holdingkosten.

Fortgeführte Anschaffungskosten ("AC") sind der Betrag, mit dem das Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz abzüglich Tilgungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen, und für finanzielle Vermögenswerte abzüglich der Wertberichtigung für erwartete Verluste ("ECL"), angesetzt wurde. Die Zinsabgrenzungen beinhalten die Amortisation von Transaktionskosten, die bei der erstmaligen Erfassung abgegrenzt werden, sowie von Auf- und Abschlägen auf den Fälligkeitsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Abgegrenzte Zinserträge und abgegrenzte Zinsaufwendungen, einschließlich abgegrenzter Kupons und amortisierter Disagien oder Agien (einschließlich eventueller bei der Entstehung abgegrenzter Gebühren), werden nicht separat ausgewiesen und sind in den Buchwerten der entsprechenden Posten der Konzernbilanz enthalten.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Zuordnung von Zinserträgen oder Zinsaufwendungen über die jeweilige Periode, um einen konstanten periodischen Zinssatz (Effektivzinssatz) auf den Buchwert zu erreichen. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen (ausschließlich zukünftiger Verluste) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Bruttobuchwert des Finanzinstruments abgezinst werden. Der Effektivzinssatz diskontiert die Cashflows variabel verzinslicher Instrumente auf den nächsten Zinsberechnungszeitpunkt, mit Ausnahme des Auf- oder Abschlags, der den Credit Spread über den im Instrument angegebenen variablen Zinssatz oder andere Variablen widerspiegelt, die nicht auf den Marktzins zurückgesetzt werden. Solche Auf- oder Abschläge werden über die gesamte erwartete Laufzeit des Instruments abgeschrieben. Die Barwertberechnung umfasst alle zwischen den Vertragsparteien gezahlten oder erhaltenen Gebühren, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind. Bei finanziellen Vermögenswerten, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen ("POCI"), wird der Effektivzinssatz um das Kreditrisiko bereinigt, d.h. er wird auf Grundlage der bei erstmaligem Ansatz erwarteten Cashflows anstatt auf Grundlage vertraglicher Zahlungen berechnet.

2.13.2 Finanzinstrumente - erstmaliger Ansatz

Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden ("FVTPL"), werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Alle anderen Finanzinstrumente werden erstmalig zum um Transaktionskosten bereinigten beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz wird am besten durch den Transaktionspreis dargestellt. Ein Gewinn oder Verlust wird beim erstmaligen Ansatz nur dann erfasst, wenn eine Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis besteht, die durch andere beobachtbare laufende Markttransaktionen desselben Instruments oder durch eine Bewertungsmethode nachgewiesen werden kann, deren Variablen nur Daten von beobachtbaren Märkten umfassen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Investitionen in erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Instrumente ("FVOCI") eine Wertberichtigung für erwartete Verluste gebildet, was zu einem sofortigen Buchverlust führt.

Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die innerhalb eines durch Vorschriften oder Marktkonventionen festgelegten Zeitrahmens geliefert werden müssen ("marktübliche" Käufe und Verkäufe), werden zum Handelstag angesetzt, d.h. an dem Tag, an dem sich der Konzern zur Lieferung eines finanziellen Vermögenswertes verpflichtet. Alle anderen Käufe werden angesetzt, wenn die Gruppe Partei der vertraglichen Bestimmungen des Instruments wird.

Zur Bestimmung des Marktwerts von Darlehen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, verwendet der Konzern Discounted- Cashflow-Bewertungstechniken. Es können Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz, der als Transaktionspreis gilt, und dem Betrag entstehen, der beim erstmaligen Ansatz unter Verwendung einer Bewertungsmethode mit Inputfaktoren der Stufe 3 ermittelt wird. Verbleiben nach der Kalibrierung von Modellinputfaktoren Differenzen, werden diese Differenzen linear über die Laufzeit des Darlehens von verbundenen Unternehmen bzw. Darlehen an verbundene Unternehmen abgeschrieben. Die Differenzen werden sofort erfolgswirksam erfasst, wenn die Bewertung nur Inputfaktoren der Stufe 1 oder Stufe 2 berücksichtigt.

2.14 Finanzielle Vermögenswerte

2.14.1 Finanzielle Vermögenswerte - Klassifizierung und Folgebewertung - Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell zeigt, wie der Konzern die Vermögenswerte verwaltet, um Cashflow zu generieren - ob die Zielsetzung des Konzerns ist: (i) die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so lediglich die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen ("Halten zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows") oder (ii) die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so die vertraglichen Zahlungsströme und die Zahlungsströme aus dem Verkauf der Vermögenswerte zu vereinnahmen ("Halten zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows und zum Verkauf') oder, wenn weder (i) noch (ii) zutrifft, werden die finanziellen Vermögenswerte als Teil des "sonstigen" Geschäftsmodells klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ("FVTPL").

Das Geschäftsmodell wird für eine Gruppe von Vermögenswerten (auf Portfolioebene) basierend auf allen relevanten Nachweisen über die Aktivitäten festgelegt, die der Konzern unternimmt, um die für das zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbare Portfolio festgelegte Zielsetzung zu erreichen. Zu den Faktoren, die der Konzern bei der Bestimmung des Geschäftsmodells berücksichtigt, gehören der Zweck und die Zusammensetzung eines Portfolios, Erfahrungen darüber, wie die Vereinnahmung der Cashflows für die jeweiligen Vermögenswerte erfolgte, wie Risiken bewertet und gesteuert werden, wie die Performance der Vermögenswerte bewertet wird und wie Führungskräfte entlohnt werden.

2.14.2 Finanzielle Vermögenswerte - Klassifizierung und Folgebewertung - Zahlungsstrombedingungen

Wenn das Geschäftsmodell darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows zu halten oder vertragliche Cashflows zu halten und zu verkaufen, beurteilt der Konzern, ob die Cashflows lediglich Zahlungen für Zins und Tilgung ("SPPI") darstellen. Bei dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern, ob die vertraglichen Cashflows dem Kerngedanken einer gewöhnlichen Kreditvereinbarung entsprechen, d.h. die Zinsen umfassen nur die Gegenleistung für Kreditrisiko, Zeitwert des Geldes, sonstige gewöhnliche Kreditrisiken und Gewinnmargen.

Wenn die Vertragsbedingungen ein Risiko oder eine Volatilität mit sich bringen, die nicht dem Kerngedanken einer gewöhnlichen Kreditvereinbarung entsprechen, wird der finanzielle Vermögenswert klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die SPPI-Beurteilung wird beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes durchgeführt und später nicht wiederholt.

2.14.3 Finanzielle Vermögenswerte - Umklassifizierung

Eine Umklassifizierung von Finanzinstrumenten erfolgt nur dann, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung des Portfolios insgesamt ändert. Die Umgliederung hat prospektive Wirkung und erfolgt ab Beginn der ersten Berichtsperiode, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Der Konzern hat sein Geschäftsmodell in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht geändert und keine Umklassifizierungen vorgenommen.

2.14.4 Finanzielle Vermögenswerte - Risikovorsorge für erwartete Verluste

Der Konzern bewertet vorausschauend die erwarteten Verluste für Schuldinstrumente, die zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie bei aktiven Vertragsposten für die Risiken aus Kreditzusagen und Finanzgarantien. Der Konzern bewertet die erwarteten Verluste und erfasst Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte und aktiver Vertragsposten zu jedem Bilanzstichtag. Die erwarteten Verluste stellen (i) einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag dar, der durch Beurteilung einer Reihe möglicher Szenarien, sowie durch (ii) Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes ermittelt wurde und (iii) alle verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie verfügbare Prognosen künftiger Verhältnisse angemessen berücksichtigt, die am Ende jeder Berichtsperiode ohne unverhältnismäßige Kosten und Bemühungen beschafft werden können.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente werden in der Konzernbilanz nach Abzug der erwarteten Verluste dargestellt.

Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz für die Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an. Für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte wendet der Konzern ein dreistufiges Wertminderungsmodell an, das auf Änderungen der Kreditqualität seit dem erstmaligen Ansatz basiert. Ein Finanzinstrument, das beim erstmaligen Ansatz nicht wertgemindert ist, wird in Stufe 1 klassifiziert. Die erwarteten Verluste finanzieller Vermögenswerte der Stufe 1 werden mit einem Betrag erfasst, der dem Anteil des gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlust entspricht, der infolge aller möglichen Ausfallereignisse über die nächsten 12 Monate oder, sofern kürzer, über die Restlaufzeit des Finanzinstruments entspricht ("erwarteter 12-Monats-Verlust"). Stellt der Konzern eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos ("SICR") seit dem erstmaligen Ansatz fest, so wird der Vermögenswert auf Stufe 2 übertragen und seine erwarteten Verluste werden auf Basis der gesamten über die Restlaufzeit erwarteten Verluste bewertet, d.h. bis zur vertraglichen Fälligkeit, jedoch unter Berücksichtigung eventueller erwarteter Vorfälligkeiten ("Lifetime ECL"). Stellt der Konzern eine Wertminderung eines Vermögenswertes fest, so wird der Vermögenswert auf Stufe 3 übertragen und seine erwarteten Verluste werden als "Lifetime-ECL" bewertet. Die erwarteten Verluste von Vermögenswerten, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen, werden stets als "Lifetime-ECL" bewertet.

2.14.5 Finanzielle Vermögenswerte - Abschreibung

Finanzielle Vermögenswerte werden ganz oder teilweise abgeschrieben, wenn der Konzern alle praktischen Bemühungen zur Wiederherstellung ausgeschöpft hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Wiederherstellung vernünftigerweise nicht erwartet werden kann. Die Abschreibung stellt ein Ausbuchungsereignis dar. Der Konzern kann finanzielle Vermögenswerte, deren Eintreibung noch betrieben wird, abschreiben, wenn er versucht, vertraglich fällige Beträge einzutreiben, eine erfolgreiche Eintreibung jedoch vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.

2.14.6 Finanzielle Vermögenswerte - Ausbuchung

Der Konzern bucht finanzielle Vermögenswerte aus, wenn (a) die Vermögenswerte zurückgezahlt werden oder die Rechte auf die Cashflows aus den Vermögenswerten anderweitig auslaufen oder (b) der Konzern die Rechte an den Cashflows aus den finanziellen Vermögenswerten übertragen hat oder eine qualifizierende Weiterleitungsvereinbarung eingegangen ist, und gleichzeitig (i) auch im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum an den Vermögenswerten übertragen werden oder (ii) weder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen noch behalten werden, aber die Verfügungsmacht aufgegeben wird.

Die Verfügungsmacht wird zurückbehalten, wenn die Gegenpartei nicht in der Lage ist, den Vermögenswert in seiner Gesamtheit an einen unabhängigen Dritten zu verkaufen, ohne dass zusätzliche Beschränkungen für den Verkauf auferlegt werden müssen.

2.14.7 Finanzielle Vermögenswerte - Änderungen

Es kann vorkommen, dass der Konzern die Vertragsbedingungen von finanziellen Vermögenswerten neu verhandelt oder anderweitig ändert. Der Konzern beurteilt, ob die Änderung der vertraglichen Cashflows wesentlich ist und berücksichtigt dabei unter anderem folgende Faktoren: neue Vertragsbedingungen, die das Risikoprofil des Vermögenswertes wesentlich beeinflussen, wesentliche Änderung des Zinssatzes, Änderung der Währung, neue Sicherheiten oder Kreditverbesserungen, die das mit dem Vermögenswert verbundene Kreditrisiko erheblich beeinflussen, oder eine wesentliche Verlängerung eines Kredits, wenn der Kreditnehmer nicht in finanziellen Schwierigkeiten steckt.

Weichen die geänderten Bedingungen wesentlich ab, erlöschen die Rechte auf die Cashflows aus dem ursprünglichen Vermögenswert und der Konzern bucht den ursprünglichen finanziellen Vermögenswert aus und erfasst einen neuen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert. Der Zeitpunkt der Neuverhandlung gilt als der Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes für eine spätere Wertminderungsberechnung, einschließlich der Feststellung, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat. Der Konzern beurteilt auch, ob das neue Darlehen oder das neue Schuldinstrument das SPPI-Kriterium erfüllt. Eine etwaige Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten ursprünglichen Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert des neuen wesentlich modifizierten Vermögenswerts wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der wirtschaftliche Gehalt der Differenz wird einer Kapitaltransaktion mit Eigentümern zugerechnet.

In dem Fall, in dem die Neuverhandlung auf finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei und die Unfähigkeit, die ursprünglich vereinbarten Zahlungen zu leisten, zurückzuführen ist, vergleicht der Konzern die ursprünglichen und die geänderten erwarteten Cashflows um zu beurteilen, ob sich die Risiken und Chancen aus dem Vermögenswert aufgrund der Vertragsänderung wesentlich unterscheiden. Ändern sich die Risiken und Chancen nicht, so unterscheidet sich der modifizierte Vermögenswert nicht wesentlich vom ursprünglichen Vermögenswert und die Änderung führt nicht zu einer Ausbuchung. Der Konzern berechnet den Bruttobuchwert neu, indem er die modifizierten vertraglichen Cashflows mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz (oder dem angepassten Effektivzinssatz für bereits bei Zugang wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte) diskontiert und einen Änderungsgewinn oder - verlust erfolgswirksam erfasst.

2.15 Finanzielle Verbindlichkeiten

2.15.1 Finanzielle Verbindlichkeiten - Bewertungskategorien

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet klassifiziert, mit Ausnahme von (i) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten: Diese Klassifizierung wird angewendet auf Derivate, zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (z.B. Short-Positionen in Wertpapieren), bedingte Gegenleistungen, die von einem Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss erfasst werden, und andere sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als solche klassifiziert werden, sowie (ii) Finanzgarantieverträge und Darlehensverpflichtungen.

2.15.2 Finanzielle Verbindlichkeiten - Ausbuchung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt wurden (d.h. wenn die im Vertrag festgelegte Verpflichtung entweder beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist).

Werden Schuldinstrumente zwischen dem Konzern und seinen bestehenden Kreditgebern gegen solche mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Vertragsbedingungen bestehender finanzieller Verbindlichkeiten substanziell geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit behandelt. Die Vertragsbedingungen sind substanziell verschieden, wenn der diskontierte Barwert der Cashflows unter den neuen Bedingungen, einschließlich der gezahlten Gebühren abzüglich der erhaltenen und mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten Gebühren, um mindestens 10% vom diskontierten Barwert der verbleibenden Cashflows der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit abweicht. Darüber hinaus werden weitere qualitative Faktoren wie die Währung, auf die das Instrument lautet, Änderungen in der Art des Zinssatzes, neue Umwandlungsmerkmale und Änderungen der Kreditbedingungen berücksichtigt. Wird ein Austausch von Schuldinstrumenten oder eine Änderung der Vertragsbedingungen als Tilgung behandelt, werden alle anfallenden Kosten oder Gebühren als Teil des Gewinns oder Verlusts aus der Tilgung erfasst. Wird ein Austausch von Schuldinstrumenten oder eine Änderung der Vertragsbedingungen nicht als Tilgung behandelt, so wird der Buchwert der Verbindlichkeit um die anfallenden Kosten oder Gebühren angepasst und letztere werden über die Restlaufzeit der modifizierten Verbindlichkeit abgeschrieben.

Änderungen von Verbindlichkeiten, die nicht zur Tilgung führen, werden als Schätzungsänderung nach einer kumulierten Aufholmethode bilanziert, wobei ein Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst wird, es sei denn, der wirtschaftliche Gehalt der Differenz zwischen den Buchwerten ist auf eine Kapitaltransaktion mit Eigentümern zurückzuführen.

2.16 Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert (d. h., es wird nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen), wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Ein solches Saldierungsrecht darf (a) nicht von einem zukünftigen Ereignis abhängig gemacht werden und muss (b) unter allen folgenden Umständen rechtskräftig sein: (i) im normalen Geschäftsbetrieb, (ii) im Falle eines Verzuges und (iii) im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses.

2.17 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Sichteinlagen bei Banken und andere kurzfristige, hochliquide Anlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei Monaten oder weniger. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, da (i) sie zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows gehalten werden und diese Cashflows lediglich Zahlungen für Zins und Tilgung ("SPPI") darstellen und (ii) sie nicht für die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitpunkt bestimmt sind. Einzig durch Gesetze bestimmte Merkmale, wie z.B. die Kautionsgesetzgebung in bestimmten Ländern, haben keine Auswirkungen auf den SPPI-Test, es sei denn, sie sind vertraglich so geregelt, dass das Merkmal auch bei einer späteren Änderung der Gesetzgebung Anwendung finden würde.

2.18 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

2.19 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden abgegrenzt, wenn die Gegenpartei ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, und werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

2.20 Darlehen

Darlehen werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, abzüglich Transaktionskosten, bewertet und in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

2.21 Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:

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Landmaschinen, in Zahlung genommene Maschinen und intelligente Landwirtschaftslösungen: Anschaffungskosten der einzelnen Maschinen

Ersatzteile, Reifen, Schmierstoffe und sonstige Vorräte: Anschaffungskosten zum gewichteten Durchschnittswert

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Veräußerungskosten.

2.22 Rückstellungen

Die Verpflichtung des Konzerns zur Reparatur oder zum Ersatz fehlerhafter Waren im Rahmen der üblichen Garantiebedingungen wird als Rückstellung ausgewiesen.

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn die Gruppe eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern die Gruppe für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag betreffend Gewährleistungsverpflichtungen), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Konzerngesamtergebnisrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Gewährleistungsrückstellungen

Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrunde liegenden Produkte gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft.

2.23 Erfassung von Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen

Die Gruppe erfasst Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen (exkl. Unternehmenszusammenschlüsse) wie folgt:

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Muss die erstmalige Erfassung gemäß IFRS zum beizulegenden Zeitwert erfolgen, bewertet die Gruppe solche Transaktionen unabhängig von der tatsächlichen Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert.

In allen anderen Fällen erfasst die Gruppe die Geschäftsvorfälle in Höhe der vertraglich vereinbarten Gegenleistung.

3 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Anwendung von IFRS 9 " Finanzinstrumente " Der Konzern wendet IFRS 9 Finanzinstrumente seit dem 1. Oktober 2018 an. Der Konzern hat auf eine Anpassung der Vergleichszahlen verzichtet und Anpassungen der Buchwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in den Gewinnrücklagen der Eröffnungsbilanz zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Standards vorgenommen. Daher wurden die überarbeiteten Anforderungen des IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben nur in der laufenden Periode angewendet. Die Angaben der Vergleichsperiode wiederholen die im Vorjahr gemachten Angaben.

Die wesentlichen neuen Rechnungslegungsmethoden der laufenden Periode sind in Anhangangabe 2 beschrieben. Die vor dem 1. Januar 2018 angewandten und auf die Vergleichsinformationen anwendbaren Rechnungslegungsmethoden sind in Anhangsangabe 5 dargestellt.

(a) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Alle in Anhangsangabe 21 dargestellten Klassen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wurden zum Zeitpunkt der Anwendung des Standards von der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" nach IAS 39 in die Bewertungskategorie der fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 umgegliedert. Die erwarteten Verluste bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten waren unwesentlich.

(b) Kredite und Forderungen

Alle in den Anhangsangaben 17 und 19 dargestellten Klassen von Krediten und Forderungen wurden zum Zeitpunkt der Anwendung des Standards von der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" nach IAS 39 in die Bewertungskategorie der fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 umgegliedert. Die erwarteten Verluste bei den Krediten und Forderungen waren unwesentlich.

Bewertungskategorie Rückstellung Neubewertung Risikovorsorge

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IAS Bewertungskategorie Rückstellungen oder IAS 37 Neubewertung Risikovorsorge zum 1. Oktober 2018 nach zum 1. Oktober 2018
IAS 39 IFRS 9 TEUR TEUR TEUR
Ausgereichte Darlehen Kredite und Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten 3.333 142 3.475
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte Kredite und Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten 1.675 - 1.675
Gesamt 5.008 142 5. 150

(c) Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten blieb unverändert.

Anwendung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" Der Konzern wandte die vereinfachte Übergangsmethode auf IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" an und entschied sich für die Anwendung der für diese Übergangsmethode angebotenen praktischen Vereinfachung. Der Konzern wendet IFRS 15 rückwirkend nur auf Verträge an, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht abgeschlossen waren.

Die Anwendung des neuen Standards zum 1. Oktober 2018 hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Aus diesem Grund wurden die Vergleichszahlen und Eigenkapitalbilanzen zum 1. Oktober 2018 nicht angepasst.

Die folgenden geänderten Standards wurden für den Konzern ab dem 1. Oktober 2018 wirksam, hatten aber keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern:

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Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderungen zu IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge

Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2014-2016 - Änderungen an IFRS 1 und IAS 28.

IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

Änderungen an IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

4 VERÖFFENTLICHTE, JEDOCH NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE Standards

Es wurden neue Standards und Interpretationen veröffentlicht, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 oder später beginnen, verpflichtend anzuwenden sind und die der Konzern nicht vorzeitig angewendet hat.

IFRS 16 Leasingverhältnisse (veröffentlicht am 13. Januar 2016 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen). Der neue Standard regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen. Alle Leasingverhältnisse führen dazu, dass der Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses das Recht zur Nutzung eines Vermögenswertes erhält und, bei Leistung der Leasingzahlungen im Laufe der Zeit, auch die Finanzierung erhält. Dementsprechend eliminiert IFRS 16 die Klassifizierung von Leasingverträgen entweder als Operating-Leasingverhältnisse oder als Finanzierungsleasingverhältnisse gemäß IAS 17 und führt stattdessen ein einheitliches Bilanzierungsmodell für den Leasingnehmer ein. Der Leasingnehmer ist verpflichtet: (a) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten anzusetzen, es sei denn, der zugrunde liegende Vermögenswert ist von geringem Wert; und (b) Abschreibungen auf Leasinggegenstände getrennt von den Zinsen für Leasingverbindlichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen.

Der Konzern hat beschlossen, den Standard ab dem Zeitpunkt seiner verbindlichen Anwendung am 1. Oktober 2019 nach der modifizierten retrospektiven Methode ohne Anpassung der Vergleichszahlen anzuwenden. Nutzungsrechte an Vermögenswerten für Immobilien-Leasingverhältnisse werden beim Übergang so bewertet, als ob die neuen Regeln schon immer angewandt worden wären. Alle anderen Vermögenswerte mit Nutzungsrecht werden mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt der Anwendung bewertet (bereinigt um etwaige aktive oder passive Rechnungsabgrenzungsposten).

Zum 30. September 2019 verfügt der Konzern über unkündbare Leasingverpflichtungen in Höhe von TEUR 429. Alle diese Verpflichtungen beziehen sich auf langfristige Leasingverträge und nicht auf Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte, die linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden könnten.

Die Überleitung der in der Anhangsangabe 31 dargestellten Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zu den bilanzierten Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

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30.09.2019/​ 01.10.2019
TEUR
Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen für unkündbare Operating-Leasingverhältnisse (Anhangsangabe 31) 429
- Künftige Leasingzahlungen, die in Perioden fällig werden, in denen Verlängerungsoptionen bestehen, die mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden können 1.246
- Effekt aus der Abzinsung auf den Barwert (461)
Gesamtleasingverbindlichkeiten 1.214

Die folgenden weiteren neuen Verlautbarungen werden bei Anwendung voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern haben:

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IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung (veröffentlicht am 7. Juni 2017 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen).

Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung - Änderungen an IFRS 9 (veröffentlicht am 12. Oktober 2017 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen).

Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures - Änderungen an IAS 28 (veröffentlicht am 12. Oktober 2017 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen).

Jährliche Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2015-2017 - Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 (veröffentlicht am 12. Dezember 2017 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen).

Änderungen an IAS 19 "Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen" (veröffentlicht am 7. Februar 2018 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen).

Sofern vorstehend nicht anders angegeben, werden die neuen Standards und Interpretationen voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

5 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN FÜR VORJAHRE

Aufgrund der Anwendung der neuen Standards hat der Konzern seine Rechnungslegungsmethoden geändert. Die in den Vorjahren angewandten Rechnungslegungsmethoden werden nachstehend dargestellt:

5.1 Finanzielle Vermögenswerte

5.1.1 Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Die Gruppe legt die Klassifizierung ihrer finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest.

Finanzielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet.

Die finanziellen Vermögenswerte der Gruppe umfassen derzeit nur Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus ausgereichten Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.

5.1.2 Folgebewertung

Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten hängt von deren Klassifizierung ab:

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden bei Krediten unter Finanzaufwendungen und bei Forderungen unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ggf. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn:

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(a)

die Vermögenswerte erloschen sind oder die Rechte auf den Erhalt der Cashflows anderweitig ausgelaufen sind oder

(b)

die Gruppe die Rechte auf die Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung ("pass-through arrangement") abschließt, und dabei:

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(i)

im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, auch übertragen werden oder

(ii)

im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch behalten werden, aber die Verfügungsmacht aufgegeben wird.

5.2 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gilt nur dann als wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (ein eingetretener "Schadensfall"), objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieser Schadensfall eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten hat, die sich verlässlich schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren.

In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt die Gruppe fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt sie den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die ein Wertminderungsaufwand neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen.

Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Der Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wird mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst. Ist ein Kredit mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, entspricht der zur Bewertung eines Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem aktuellen effektiven Zinssatz.

Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanzaufwendungen erfasst.

5.3 Finanzielle Verbindlichkeiten

5.3.1 Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden wie folgt klassifiziert:

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(a)

zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten, die auch Finanzderivate umfassen und

(b)

sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts als Gewinn bzw. Verlust für das Geschäftsjahr (als Finanzerträge bzw. Finanzierungsaufwendungen) in der Periode ihres Entstehens erfasst werden.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe handelt es sich in der Bilanz um "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten" sowie "Finanzverbindlichkeiten".

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

5.3.2 Folgebewertung

Darlehen und Ausleihungen

Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.

Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.

Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

5.4 Ertragsrealisierung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Gruppe zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung.

Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Mehrwertsteuer unberücksichtigt bleibt, und muss um den Wert von Kundenskonti, -rabatten und anderen ähnlichen Abzügen reduziert werden, wenn verknüpfte Bedingungen für die Bereitstellung solcher Abzüge erfüllt werden. Die Gruppe hat ihre Geschäftsbeziehungen analysiert, um festzustellen, ob sie als wirtschaftlich Berechtigte oder Vermittlerin handelt. Die Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass sie bei allen Umsatztransaktionen als wirtschaftlich Berechtigte handelt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus.

5.4.1 Verkauf von Gütern

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

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Die Gruppe hat die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter auf den Käufer übertragen, in der Regel bei Lieferung der Waren an den Kunden.

Die Gruppe behält weder ein Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Güter.

Die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden.

Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft der Gruppe zufließen wird und

die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.

5.4.2 Erbringung von Servicedienstleistungen

Erträge aus der Erbringung von Servicedienstleistungen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Kann das Ergebnis eines Auftrages nicht verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur in Höhe der angefallenen, erstattungsfähigen Aufwendungen erfasst.

5.4.3 Zinserträge

Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten werden Zinserträge anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.

6 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden der Gruppe hat das Management folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen:

Wertminderungsindikatoren von Sachanlagen

Bei Sachanlagen wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, wenn Sachverhalte auf eine eventuelle Wertminderung hindeuten. Zu den Faktoren, die die Gruppe für bedeutsam hält und die zu einer Werthaltigkeitsprüfung führen können, gehören ein signifikanter Rückgang der Marktwerte, ein signifikant schlechteres Geschäftsergebnis im Vergleich zu den vergangenen oder prognostizierten operativen Ergebnissen, wesentliche Änderungen in der Art der Nutzung der erworbenen Vermögenswerte oder in der Strategie bezüglich des Gesamtgeschäfts der Gesellschaft, einschließlich Vermögenswerten, die abgeschafft oder ersetzt werden, sowie Vermögenswerten, die beschädigt oder außer Betrieb genommen werden, stark negative Branchen- oder Wirtschaftstrends und andere Faktoren. Ist eine Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Zum 30. September 2019 sah das Management der Gruppe (wie im Vorjahr) keine Anzeichen für eine Wertminderung der Vermögenswerte der Gruppe. Für weiter gehende Erläuterungen wird auf Anhangsangabe 16 verwiesen.

Schätzungen und Annahmen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen der Gruppe basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen werden in den Annahmen berücksichtigt, wenn sie eintreten.

Abschreibung von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert

Die Wertberichtigung für überalterte Vorräte und solche mit geringer Umschlagshäufigkeit (mit Ausnahme von Landmaschinen, in Zahlung genommenen Maschinen und intelligenten Landwirtschaftslösungen) wird auf Basis ihres Alters wie folgt berechnet:

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weniger als 1 Jahr - 0 % des Buchwerts

1-2 Jahre - 20 % des Buchwerts

2-3 Jahre - 50 % des Buchwerts

mehr als 3 Jahre - 100 % des Buchwerts

Da die Gruppe die vertragliche Möglichkeit hat, die von John Deere bezogenen und unbenutzten Ersatzteile mit einem Preisabschlag von 15 % auf die ursprünglichen Anschaffungskosten zurückzugeben, wird die Wertberichtigung auf solche Ersatzteile lediglich in Höhe dieses Abschlags angesetzt.

Eine Bewertung des Nettoveräußerungswerts für landwirtschaftliche Maschinen, in Zahlung genommene Maschinen und intelligente Landwirtschaftslösungen basiert auf der Analyse der erwarteten Verkaufspreise.

Veränderungen von Wertberichtigungen der Vorräte werden im Posten "Materialaufwand" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für weitere Details wird auf Anhangsangabe 18 verwiesen.

Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichten Darlehen

Die Gruppe ermittelt Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichte Darlehen am Ende der Berichtsperiode. Die Gruppe stellt zuerst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen bedeutsam sind, oder für die gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, besteht. Des Weiteren beurteilt sie, ob bei individuell ausgereichten Darlehen ein objektiver Hinweis auf Wertminderungen besteht. Die Gruppe erfasst einen Wertminderungsaufwand für eine einzelne Forderung aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichte Darlehen oder für eine Gruppe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn sich die Verlusterwartung seit erstmaligem Ansatz der Forderungen oder Darlehen nicht geändert hat und zuverlässig eingeschätzt werden kann. Die Einschätzung basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit, wonach Verluste nach dem erstmaligen Ansatz, aber vor dem Ende der Berichtsperiode eingetreten sind. In einigen Fällen kann es passieren, dass es nicht möglich ist, ein einzelnes, singuläres Ereignis als Grund für die Wertminderung zu identifizieren. Vielmehr könnte ein Zusammentreffen mehrerer Ereignisse die Wertminderung verursacht haben. Verluste aus künftig erwarteten Ereignissen dürfen allerdings ungeachtet ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht erfasst werden. Weitere Details sind in den Anhangsangaben 17 und 19 zu finden.

Steuern

Eine Reihe von Bestimmungen des russischen Steuer-, Währungs- und Zollrechts ist ungenau formuliert und unterliegt wechselnder Auslegung (die auch rückwirkend angewendet werden könnten), selektiver und nicht einheitlicher Anwendung, häufigen und oft nicht vorhersehbaren Änderungen. Demnach kann die Auslegung solcher Gesetzgebungen hinsichtlich der Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe von den zuständigen regionalen oder föderalen Behörden jederzeit angefochten werden. Jüngere Ereignisse in Russland haben gezeigt, dass in der Praxis Steuerbehörden eine stärkere Position in Bezug auf die Auslegung und Anwendung von verschiedenen Normen und Vorschriften, Durchführung von Steuerprüfungen und Auferlegung zusätzlicher steuerlicher Anforderungen einnehmen können. Eine mögliche Folge könnte sein, dass Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe, die in der Vergangenheit nicht angefochten wurden, künftig nicht akzeptiert werden. Dadurch könnten erhebliche zusätzliche Steuern, Strafen und Zinsen von den jeweiligen Behörden gefordert werden.

Steuerprüfungen durch russische Steuerbehörden können sich auf die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Jahr, in dem die Entscheidung bezüglich der Durchführung von Steuerprüfungen getroffen wurde, erstrecken. Unter bestimmten Umständen können auch weiter zurückliegende Zeiträume geprüft werden.

Die russische Verrechnungspreisgesetzgebung ist im Allgemeinen mit den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten internationalen Verrechnungspreisgrundsätzen abgestimmt, weist jedoch Besonderheiten auf. Diese Rechtsvorschriften sehen die Möglichkeit zusätzlicher Steuerbescheide für kontrollierte Transaktionen (Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und bestimmte Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen) vor, wenn diese Transaktionen nicht zu marktüblichen Bedingungen erfolgen. Das Management hat interne Kontrollen implementiert, um die Einhaltung dieser Verrechnungspreisgesetzgebung sicherzustellen.

Steuerverbindlichkeiten aus kontrollierten Transaktionen werden auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Transaktionspreise ermittelt. Mit der Weiterentwicklung der Auslegung der Verrechnungspreisregeln ist es möglich, dass solche Verrechnungspreise in Frage gestellt werden. Die Auswirkungen einer solchen Herausforderung können nicht verlässlich abgeschätzt werden, können aber für die Finanzlage und/​oder die gesamte Geschäftstätigkeit der Gruppe von Bedeutung sein.

Ab 2015 wurden spezifischere und detailliertere Regeln eingeführt, die festlegen, wann ausländische Unternehmen als von Russland aus gesteuert angesehen werden können und somit als russische Steuerinländer gelten können. Der russische Steuerwohnsitz bedeutet, dass das weltweite Einkommen dieser juristischen Person in Russland besteuert wird.

Die Steuerverbindlichkeiten des Konzerns wurden unter der Annahme ermittelt, dass die ausländische Gesellschaft Ekotechnika AG nicht der Besteuerung in Russland unterliegt, da sie in Anwendung der neuen steuerlichen Wohnsitzregelung ihren Steuerwohnsitz nicht in Russland hat. Die russischen Steuerbehörden könnten diese Auslegung der einschlägigen Rechtsvorschriften in Bezug auf die ausländische Gesellschaft der Gruppe jedoch anfechten. Die Auswirkungen einer solchen Anfechtung sind derzeit nicht verlässlich einschätzbar, könnten jedoch für die Finanzlage bzw. die gesamte Geschäftstätigkeit der Gruppe wesentlich sein.

Die vom Management am Ende des Geschäftsjahres identifizierten Steuerpositionen, die einer unterschiedlichen Interpretation der Gesetze unterliegen könnten, belaufen sich zum 30. September 2019 auf TEUR 5.776 in Bezug auf Körperschaftsteuer (2018: TEUR 4.137) bzw. TEUR 6.683 in Bezug auf Umsatzsteuer (2018: TEUR 3.547). Das sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe liegen; diese Verpflichtungen werden nicht als Verbindlichkeiten der Gruppe erfasst.

Da sich die letzten Entwicklungen in der deutschen Gesetzgebung bezüglich der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen nicht als gänzlich klar erwiesen haben, entstand der folgende Sachverhalt:

Der nominale Umfang des Verzichts der Gläubiger, z.B. im Rahmen eines Debt to Equity Swaps, bedeutet steuerlich einen Sanierungsgewinn, welcher sich auf EUR 57,4 Mio. belief. Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen einer Durchführungsanweisung, dem sog. "Sanierungserlass", den Finanzämtern vorgegeben, nach Verrechnung der in der Regel vorhandenen Verlustvorträge, die aus den Sanierungsgewinnen resultierende Steuerlast - unter gewissen weiteren Voraussetzungen - zu erlassen. Diese Vorgehensweise ist im Herbst 2016 höchstrichterlich als verfassungswidrig angesehen worden. Auch ein weiterer "Vertrauensschutzerlass" des Bundesfinanzministeriums ist gerichtlich kassiert worden. Als Konsequenz wären die Sanierungsgewinne voll zu versteuern, was zu einer Steuerlast von EUR 5-6 Mio. führen würde. Mittlerweile ist eine neue Gesetzeslage geschaffen worden, die auf Antrag auch rückwirkend anzuwenden ist. Auf dieser Basis schätzt das Management dieses Risiko als unwahrscheinlich ein und geht davon aus, dass die entsprechenden Steuerbescheide zu Gunsten der Gesellschaft ausfallen werden.

Gewährleistungsrückstellungen

Gemäß den Handelsverträgen mit Landtechnikherstellern bietet die Gruppe ihren Kunden Garantien, die in der Regel auf ein Jahr begrenzt sind. Nach den Handelsverträgen müssen Qualitätsmängel, die unter die Gewährleistung fallen, ohne Zuzahlung der Kunden durch die Gruppe beseitigt werden. Die Landtechnikhersteller müssen Kosten der Gruppe, die aufgrund der Mängelbeseitigung innerhalb der Garantiefrist entstanden sind, in der bei Vertragsabschluss festgelegten Höhe und zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Raten erstatten. Basierend darauf ist die Gruppe in erster Linie Schuldner hinsichtlich einer Gewährleistung und bildet eine Gewährleistungsrückstellung für verkaufte Landmaschinen, deren Garantie noch nicht abgelaufen ist. Darüber hinaus erfasst die Gruppe die Erstattung der Landtechnikhersteller als separaten Vermögenswert, wenn der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Die Gewährleistungsrückstellung basiert auf historischen Erfahrungswerten, einschließlich der Saisonalität der Umsätze und der Gewährleistungs- und Garantiekosten in den letzten Jahren. Die Kostenerstattungsansprüche basieren auf den Pflichten des Herstellers entsprechend der Vereinbarung und historischen Erfahrungen hinsichtlich der Annahme oder der Ablehnung einer Erstattung.

Die Gruppe hat entschieden, die Kosten und die damit zusammenhängenden Erstattungen auf Bruttobasis zu präsentieren. Als Ergebnis werden die mit den Gewährleistungen zusammenhängenden Kosten, die in erster Linie durch Ersatzteile und Personalaufwand entstehen, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und im Personalaufwand dargestellt, wenn zutreffend. Garantieerstattungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Anhangsangabe 11) enthalten.

Die Gewährleistungsrückstellung der Gruppe belief sich zum 30. September 2019 auf TEUR 1.169 (2018: TEUR 1.450). Zum 30. September 2019 betrugen die Erstattungsansprüche in Bezug auf Gewährleistungskosten, die in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthalten sind, TEUR 1.713 (2018: TEUR 1.411).

7 UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG

Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, wonach der Konzern im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte realisiert und seine Verbindlichkeiten und Verpflichtungen erfüllt. Im Geschäftsjahr zum 30. September 2019 wies die Gruppe einen Jahresüberschuss von TEUR 6.962 aus (2018: Jahresüberschuss von TEUR 4.824) und einen Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 4.439 (2018: Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 3.957) aus. Zum 30. September 2019 belief sich das Eigenkapital der Gruppe auf TEUR 32.898 (30.September 2018: TEUR 24.304) und die kurzfristigen Vermögenswerte überstiegen die kurzfristigen Verbindlichkeiten um TEUR 7.551 (30. September 2018: kurzfristige Verbindlichkeiten übersteigen kurzfristige Vermögenswerte um TEUR 1.490).

Verlängerung von Kreditlinien: Da der Konzern darauf angewiesen ist, aus seiner Geschäftstätigkeit ausreichende liquide Mittel zur Deckung seiner Verbindlichkeiten zu generieren, besteht eine große Unsicherheit über die Fortführungsfähigkeit des Konzerns. Auf der Grundlage der aktuellen Planung des Konzerns und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit geht das Management fest davon aus, dass der Konzern zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/​2019 in der Lage sein wird, sich ausreichende finanzielle Mittel zu sichern, um seine Geschäftstätigkeit in absehbarer Zeit fortzusetzen. Dazu gehört auch die Refinanzierung von im Jahr 2020 zur Rückzahlung anstehenden Bankkrediten, soweit diese den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen. Der Grund für diese laufende Refinanzierung ist, dass die Konzerngesellschaften kurzfristige Kredite von russischen Banken in Anspruch nehmen. Der überwiegende Teil dieser Kreditfazilitäten wird regelmäßig erneuert. Das Management erwartet, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.

Zum 30. September 2019 verfügte die Gruppe über kurzfristige Bankdarlehen in Höhe von TEUR 44.281 (30. September 2018: TEUR 32.433). Nach dem 30. September 2019 bis zur Freigabe des vorliegenden Konzernabschlusses hat die Gruppe ihre Kreditverpflichtungen termingerecht erfüllt, Kredite zurückgezahlt, die in Höhe von TEUR 15.313 fällig geworden waren und Kredite aufgenommen und seine bestehenden Kredite in Höhe von TEUR 14.557 erneuert (Nach dem 30. September 2018 bis zur Freigabe des Abschlusses für das Geschäftsjahr zum 30. September 2018: Die Gruppe hat ihre Kreditverpflichtungen termingerecht erfüllt, fällige Kredite im Volumen von TEUR 20.221 zurückgezahlt und neue Kredite aufgenommen sowie bestehende Kredite in Höhe von TEUR 24.491 erneuert). Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten beliefen sich zum Zeitpunkt der Konzernabschlussaufstellung auf rund TEUR 43.863 (zum Stichtag des Geschäftsberichts zum 30. September 2018: TEUR 36.408).

Das Management ist der Ansicht, dass ein Verstoß gegen die Covenants (Anhangsangabe 25) nicht zu einer vorzeitigen Rückzahlung der damit verbundenen Darlehen führen wird. Das Management befindet sich in Verhandlungen mit Kreditinstituten und ist davon überzeugt, dass die Darlehen der Gruppe bei Fälligkeit zu aktuellen Marktbedingungen verlängert werden können.

8 TOCHTERUNTERNEHMEN

Der vorliegende Konzernabschluss enthält die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und betrieblichen Ergebnisse des Mutterunternehmens und ihrer nachfolgend dargestellten Tochterunternehmen, deren Beteiligungsanteile am gezeichneten Kapital und Stimmrechte wie folgt sind:

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Bezeichnung Sitz Art des Unternehmens Stand am 30. September 2019 Stand am 30. September 2018
000 EkoNiva-Technika Holding Moskau, Russland Holding 99,99% 99,99%
000 EkoNiva-Chernozemie Woronesch, Russland Maschinenhandel 99,99% 99,99%
000 EkoNivaSibir Nowosibirsk, Russland Maschinenhandel 99,99% 99,99%
000 EkoNiva-Kaluga Kaluga, Russland Maschinenhandel liquidiert 99,99%
000 EkoNiva-Technika Moskau, Russland Maschinenhandel 99,99% 99,99%
000 Abris Woronesch, Russland Werbewesen liquidiert 99,99%

Die oben genannten Beteiligungen stellen die Anteile des Mutterunternehmens am jeweiligen Tochterunternehmen dar.

9 UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

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2019 2018
TEUR TEUR
Verkauf von Landwirtschaftsmaschinen und Geräten 108.679 113.736
Verkauf von Ersatzteilen 40.226 39.099
Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen 3.838 3.445
Verkauf von Schmierstoffen 3.387 3.037
Verkauf von Reifen 2.393 2.286
Handel mit Gebrauchtmaschinen 896 1.131
Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen 852 932
Verkauf von forstwirtschaftlichen Ersatzteilen 59 -
160.330 163.666

10 MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2019 2018
TEUR TEUR
Kosten von Landwirtschaftsmaschinen und Geräten 96.188 98.133
Kosten von Ersatzteilen 30.150 28.711
Kosten von Schmierstoffen 2.588 2.361
Kosten von Reifen 2.217 1.995
Kosten aus dem Gebrauchtmaschinenhandel 745 998
Kosten von intelligenten Landwirtschaftslösungen 579 648
Kosten für forstwirtschaftliche Ersatzteile 30 -
132.497 132.846

11 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2019 2018
TEUR TEUR
Erstattung von Gewährleistungskosten 1.770 1.067
Gewinn aus Währungsumrechnung 733 1
Erstattung von Marketingkosten 340 364
Erträge aus Vertragsstrafen 104 47
Provision /​ Vertretergebühren 47 24
Sonstige Erträge 721 1.443
3.715 2.946

12 PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:

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2019 2018
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 4.870 4.450
Boni 3.642 3.665
Sozialabgaben 1.860 1.716
10.372 9.831

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Gruppe lag im Geschäftsjahr zum 30. September 2019 bei 544 Mitarbeitern (2018: 502). Davon waren 174 Mitarbeiter (2018: 167) in der Verwaltung, 199 (2018: 176) im Kundenservice und 171 Mitarbeiter (2018: 159) im Vertrieb beschäftigt.

13 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2019 2018
TEUR TEUR
Gewährleistungskosten 1.238 855
Aufwendungen für Transportmittel 1.236 1.103
Reise- und Repräsentationskosten 1.033 683
Aufwendungen für Betriebsgelände 772 902
Prüfungs-, Beratungs- und Rechtskosten 750 740
Aufwendungen für Marketing und Werbung 480 569
Kosten für Workshops 389 395
Sonstige Steuern 214 675
Bürokosten 207 159
Bankgebühren 169 231
Kommunikationskosten 119 114
Verluste aus Vertragsstrafen 15 205
Verlust aus Währungsumrechnung 1 2.533
Sonstigen Aufwendungen 458 1.804
7.081 10.968

37. Die in der laufenden und in früheren Berichtsperioden angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten sind bzw. waren unwesentlich.

14 FINANZERTRÄGE /​ FINANZAUFWENDUNGEN

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2019 2018
TEUR TEUR
Zinserträge 1.672 1.897
Gewinn aus Währungsumrechnung 200 4
Sonstige Finanzerträge 4 9
1.87 6 1.910

Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt:

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2019 2018
TEUR TEUR
Zinsaufwendungen 3.818 3.734
Bankgebühren 1.074 865
Verlust aus Währungsumrechnung 2 134
Sonstige Finanzaufwendungen 34 106
4.928 4.839

15 ERTRAGSTEUERAUFWAND

15.1 In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung erfasste Ertragsteuern

Die Steuern auf Einkommen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

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2019 2018
TEUR TEUR
Steueraufwand laufendes Jahr 2.094 1.276
Latenter Steuerertrag /​ -aufwand (779) 374
Ertragsteueraufwand 1.3 15 1.650

In Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation gilt für die russischen Tochterunternehmen der Gruppe ein Steuersatz von 20 %. Dieser Steuersatz wird bei der Berechnung der latenten Steueransprüche und -schulden verwendet. Für die deutsche Gesellschaft wurde ein Steuersatz von 25 % gemäß den deutschen Steuergesetzen angewandt.

15.2 Steuerüberleitungsrechnung

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2019 2018
TEUR TEUR
Ergebnis vor Steuern 8.277 6.474
Ertragsteuer bei einem Steuersatz von 25% (2.069) (1.619)
Auswirkung der Steuersatzunterschiede der verschiedenen Länder 467 324
Änderung der nicht angesetzten latenten Steueransprüche 656 (75)
Auswirkung steuerfreier Erträge und nicht abzugsfähiger Aufwendungen (368) (280)
Gesamt (1.315) (1.650)

15.3 Bestand latenter Steueransprüche und - schulden

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Stand zum 1. Oktober 2018 Ergebniswirksam erfasst Währungsumrechnung Stand am 30. September 2019
TEUR TEUR TEUR TEUR
Sachanlagen 50 (59) 1 (8)
Vorräte 2.755 (568) 203 2.390
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 48 11 5 64
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (2.674) 1.323 (158) (1.509)
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (22) (588) (31) (641)
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (303) (54) (28) (385)
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 92 (27) 6 71
Rückstellungen 212 4 18 234
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5 (47) (2) (44)
Erhaltene Anzahlungen (478) 523 (14) 31
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 106 10 9 125
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 634 (177) 44 501
Geleistete Anzahlungen 21 14 3 38
Steuerliche Verlustvorträge 473 (242) 28 259
Gesamt 919 123 84 1.126
Nicht angesetzte latente Steueransprüche (634) 656 (22) -
Latente Ertragssteueransprüche/​(- verbindlichkeiten) 285 779 62 1.126
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Stand am 1. Oktober 2017 Ergebniswirksam erfasst Währungsumrechnung Stand am 30. September 2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
Sachanlagen 82 (25) (7) 50
Vorräte 1.869 1.138 (252) 2.755
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 65 (11) (6) 48
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.198) (1.689) 213 (2.674)
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (8) (16) 2 (22)
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (165) (164) 26 (303)
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 38 61 (7) 92
Rückstellungen 117 113 (18) 212
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41 (34) (2) 5
Erhaltene Anzahlungen (548) 15 55 (478)
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 74 42 (10) 106
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 451 243 (60) 634
Geleistete Anzahlungen 24 (1) (2) 21
Steuerliche Verlustvorträge 496 29 (52) 473
Gesamt 1.338 (299) (120) 919
Nicht angesetzte latente Steueransprüche (627) (75) 68 (634)
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Stand am 1. Oktober 2017 Ergebniswirksam erfasst Währungumrechnung Stand am 30. September 2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
Latente Ertragssteueransprüche/​(-verbindlichkeiten) 711 (374) (52) 285

Zum 30. September 2019 und 2018 waren keine latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne bestimmter Tochterunternehmen der Gruppe erfasst. Die Gruppe hat entschieden, dass die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne der Tochterunternehmen in absehbarer Zukunft nicht ausgeschüttet werden.

Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschuld bilanziert wurde, belaufen sich zum 30. September 2019 auf insgesamt TEUR 12.947 (2018: TEUR 8.889).

Zum 30. September 2019 hatte die Gruppe steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.295 (2018: TEUR 2.365), für die keine latenten Steueransprüche angesetzt worden waren, da die Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge in absehbarer Zukunft als unwahrscheinlich eingestuft wurde.

16 SACHANLAGEN

Die Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:

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Grundstücke Gebäude Anzahlungen für den Bau Anlagen im Bau Transport mittel
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Bruttobuchwert
Stand am 30. September 2017 1.229 19.984 42 323 3.711
Zugänge 93 370 3.178 711 914
Abgänge (21) (533) - (40) (270)
Umbuchung - - (40) 40 -
Währungsumrechnung (130) (2.032) (172) (70) (411)
Stand am 30. September 2018 1.171 17.789 3.008 964 3.944
Zugänge - 1.122 565 206 545
Abgänge - - - - (257)
Umbuchung - 638 (1.562) 924 4
Währungsumrechnung 97 1.584 203 139 344
Stand am 30. September 2019 1.268 21.133 2.214 2.233 4.580
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TEUR Grundstücke Gebäude Anzahlungen für den Bau Anlagen im Bau Transportmittel
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 30. September 2017 (3.956) - - (2.943)
Abgänge - 156 - - 244
Abschreibungen des Geschäftsjahres - (921) - - (563)
Umbuchung - - - - -
Währungsumrechnung - 444 - - 316
Stand am 30. September 2018 - (4.277) - - (2.946)
Abgänge - - - - 204
Abschreibungen des Geschäftsjahres - (914) - - (683)
Umbuchung - - - - -
Währungsumrechnung - (406) - - (272)
Stand am 30. September 2019 - (5.597) - (3.697)
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Grundstücke Gebäude Anzahlungen für den Bau Anlagen im Bau Transportmittel
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Nettobuchwert
Stand am 30. September 2018 1.171 13.512 3.008 964 998
Stand am 30. September 2019 1.268 15.536 2.214 2.233 883
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Sonstige Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Sonstige Sachanlagen Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Bruttobuchwert
Stand am 30. September 2017 1.410 1.033 158 27.890
Zugänge 91 227 7 5.591
Abgänge (12) (49) (2) (927)
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Sonstige Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Sonstige Sachanlagen Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Umbuchung - - - -
Währungsumrechnung (148) (115) (19) (3.097)
Stand am 30. September 2018 1.341 1.096 144 29.457
Zugänge 217 287 37 2.979
Abgänge (20) (119) (7) (403)
Umbuchung (4) - - -
Währungsumrechnung 123 101 17 2.608
Stand am 30. September 2019 1.657 1.365 191 34.641
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TEUR Sonstige Maschinen Betriebs- und Geschäfts - ausstat - tung Sonstige Sachan - lagen Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 30. September 2017 (931) (795) (125) (8.750)
Abgänge 7 49 2 458
Abschreibungen des Geschäftsjahres (107) (149) (13) (1.753)
Umbuchung - - - -
Währungsumrechnung 100 87 15 962
Stand am 30. September 2018 (931) (808) (121) (9.083)
Abgänge 8 116 7 335
Abschreibungen des Geschäftsjahres (144) (213) (10) (1.964)
Umbuchung - - - -
Währungsumrechnung (85) (72) (10) (845)
Stand am 30. September 2019 (1.152) (977) (134) (11.557)
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Sonstige Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Sonstige Sachanlagen Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Nettobuchwert
Stand am 30. September 2018 410 288 23 20.374
Stand am 30. September 2019 505 388 57 23.084

Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Abschreibungen auf Sachanlagen auf TEUR 1.964 (2018: TEUR 1.753) und die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte auf TEUR 65 (2018: TEUR 76).

Es bestanden zum 30. September 2019 und 2018 keine Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen.

Der Buchwert der Vermögenswerte, die im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses aktiviert wurden, beträgt zum 30. September 2019 TEUR 929 (2018: TEUR 898). Bei den Leasinggegenständen handelt es sich um Transportmittel und sonstige Maschinen.

Zum 30. September 2019 und 2018 lagen nach Auffassung des Managements der Gruppe keine Anzeichen für eine Wertminderung der Vermögenswerte vor. Aus diesem Grund wurde keine Werthaltigkeitsprüfung vorgenommen.

Als Sicherheit verpfändete Vermögenswerte

Im Geschäftsjahr zum 30. September 2019 sind Sachanlagen der Gruppe mit einem Buchwert von TEUR 9.006 (2018: TEUR 10.727) zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe ist nicht berechtigt, diese zu verkaufen, ohne die dazugehörigen Schulden beglichen oder eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Banken erhalten zu haben.

17 LANGFRISTIGE UND KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

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Art Zinssatz, % Fälligkeit Stufe
30.09.2019 30.09.2018
Langfristige Darlehen an nahe stehende Unternehmen und Personen 9,0% 9,0% 31.01.2021 Stufe 2
Langfristige Darlehen an Dritte 11,0 % 11,0 % 02.11.2020 Stufe 2
Langfristige Darlehen an Mitarbeiter Stufe 2
Abzüglich: Rückstellung für Kreditrisikovorsorge
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Kurzfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen 8,0% - 12,5% 8,0% - 12,5% 31.01.2020 - 09.09.2020 Stufe 2
Kurzfristig Darlehen an Dritte 11,0 % - 11,0 % 30.09.2019 - 15.12.2019 Stufe 2
12,0%
Kurzfristig Darlehen an Mitarbeiter Stufe 2
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Art 30.09.2019 Zinssatz, % 30.09.2018 Fälligkeit Stufe
Abzüglich: Rückstellung für Kreditrisikovorsorge
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Gesamt
Art 30.09.2019 30.09.2018
TEUR TEUR
Langfristige Darlehen an nahe stehende Unternehmen und Personen 2.311 2.643
Langfristige Darlehen an Dritte 2.650 2.445
Langfristige Darlehen an Mitarbeiter 148 135
Abzüglich: Rückstellung für Kreditrisikovorsorge (2.751) (2.552)
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 2.358 2.671
Kurzfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen 18.722 15.391
Kurzfristig Darlehen an Dritte 1.372 768
Kurzfristig Darlehen an Mitarbeiter 103 120
Abzüglich: Rückstellung für Kreditrisikovorsorge (1.658) (781)
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 18.539 15.498
Gesamt 20.897 18.169

Sämtliche gewährte Darlehen sind unbesichert. Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Darlehen beläuft sich zum 30. September 2019 auf TEUR 20.838 (2018: TEUR 18.058).

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Risikovorsorge und des Bruttobuchwerts für Kredite, die zwischen dem Anfang und dem Ende der Berichtsperiode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden:

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Risikovorsorge
Stufe 1 (erwartete 12-Monats Verluste) Stufe 3 (Lifetime-ECL für wertgemindert) Gesamt
Stand am 1. Oktober 2018 (142) (3.333) (3.475)
Neu zugegangen (646) - (646)
Übertragung auf wertgemindert (von Stufe 1 auf Stufe 3) 612 (612) -
Innerhalb der Periode ausgebucht - - -
Veränderung der Zinsabgrenzungen - - -
Währungsumrechnungsdifferenzen, netto (7) (281) (288)
Gesamtveränderungen mit Auswirkung auf die Risikovorsorge für die Periode (41) (893) (934)
Stand am 30. September 2019 (183) (4.226) (4.409 )
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Bruttobuchwert
Stufe 1 Stufe 3
(erwartete 12-Monatsverluste) (Lifetime-ECL für wertgemindert) Gesamt
Stand am 1. Oktober 2018 18.169 3.333 21.502
Neu zugegangen 24.209 - 24.209
Übertragung auf wertgemindert (von Stufe 1 auf Stufe 3) (612) 612 -
Innerhalb der Periode ausgebucht (22.769) - (22.769)
Veränderung der Zinsabgrenzungen 794 - 794
Währungsdifferenzen, netto 1.289 281 1.570
Gesamtveränderungen mit Auswirkung auf die Risikovorsorge für die Periode 2.911 893 3.804
Stand am 30. September 2019 21.080 4. 226 25.306

Die nachstehende Tabelle zeigt die Veränderungen der Konzernrückstellungen für Wertminderungen der im Geschäftsjahr 2018 ausgegebenen Darlehen:

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TEUR
Stand am 1. Oktober 2018 (1.907 )
Wertberichtigung auf Forderungen (1.707)
Währungsumrechnung 281
Stand zum 30. September 2019 (3.333)

18 VORRÄTE

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2019 30.09.2018
TEUR TEUR
Landwirtschaftsmaschinen 18.244 18.518
Ersatzteile 10.203 9.732
Forstmaschinen 6.913 -
Forstwirtschaftliche Ersatzteile 1.198 -
Reifen 722 707
Schmierstoffe 511 578
In Zahlung genommene Maschinen 303 276
Intelligente Landwirtschaftslösungen 192 176
Sonstige Vorräte 127 71
38.413 30.058

Im Geschäftsjahr 2018/​2019 wurden TEUR 224 als Ertrag innerhalb der Anschaffungskosten der verkauften Produkte im Zusammenhang mit der Rückführung der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert erfasst (2018: Aufwand innerhalb der Anschaffungskosten der verkauften Produkte im Zusammenhang mit Abschreibungen auf Vorräte auf den Nettoveräußerungswert TEUR 235).

Vorräte mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 2.569 waren zum 30. September 2019 (2018: TEUR 1.515) zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe darf diese Vorräte nicht veräußern, bevor sie die entsprechenden Finanzverbindlichkeiten getilgt oder eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Banken erhalten hat.

19 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und andere Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2019 30.09.2018
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 48.446 35.434
Sonstige finanzielle Vermögenswerte, brutto 175 270
Risikovorsorge (1.855) (1.675)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und andere 46.766 34.029
Vermögenswerte, netto

Die Entwicklung der Risikovorsorge für erwartete Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

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TEUR
Stand zum 1. Oktober 2018 (1.609)
Neu zugegangen (72)
Währungsumrechnung (135)
Innerhalb der Periode ausgebucht 37
Stand am 30. September 2019 (1.779)

Die Entwicklung der Rückstellung für Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Jahr 2018 stellt sich wie folgt dar:

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TEUR
Stand am 1. Oktober 2017 (2.055)
Wertberichtigung auf Forderungen (28)
Währungsumrechnung 195
Inanspruchnahme 279
Stand am 30. September 2018 (1.609)

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel nicht verzinslich und haben eine vertragliche Fälligkeit von 90 bis 180 Tagen.

Die Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird gemäß der in der folgenden Tabelle dargestellten Rückstellungsmatrix ermittelt. Die Rückstellungsmatrix basiert auf der Anzahl der Tage, die ein Vermögenswert überfällig ist:

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Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bruttobuchwert TEUR Stufe 1 (erwartete 12-Monats Verluste) Stufe 3 (Lifetime ECL für wertgemindert) 30.09.2019 Nettobuchwert TEUR
TEUR TEUR
Weder fällig noch wertgemindert 14.044 (211) - 13.833
Fällig 34.402 (499) (1.069) 32.834
bis 6 Monate 23.034 (345) - 22.689
von 6 bis 12 Monaten 6.483 (97) (27) 6.359
mehr als 1 Jahr 4.885 (57) (1.042) 3.786
48. 446 (710) (1.069) 46. 667

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2018 stellt sich wie folgt dar:

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30.09.2018
Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR
Weder fällig noch wertgemindert 10.642
Wertgemindert 1.608
Fällig 23.184
bis 6 Monate 18.568
von 6 bis 12 Monaten 2.343
mehr als 1 Jahr 2.273
35.434

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeit im Wesentlichen deren Buchwert.

20 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2019 30.09.2018
TEUR TEUR
Sonstige Steuerforderungen 654 2.370
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2.027 1.411
2.681 3.781

Sonstige Steuerforderungen umfassen im Wesentlichen Umsatzsteuer. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen aktivierte Gewährleistungserstattungen in Höhe von TEUR 1.713 (2018: TEUR 1.411).

21 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2019 30.09.2018
TEUR TEUR
Bankguthaben 503 446
Kassenbestand 7 6
510 452

Die folgende Tabelle zeigt die Bonität der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente:

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30.09.2019 30.09.2018
TEUR TEUR
AAA bis BB+ 476 369
BB bis B+ 27 6
B, B- - 71
Gesamte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, ohne Kassenbestand 503 446

* Die Kreditqualität von Banken gemäß den Ratingagenturen S&P, Fitch.

22 GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGE

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum 30. September 2019 und 2018 TEUR 3.140, bestehend aus 3.140.000 Aktien. Die Zuzahlung von TEUR 6.830 wurde zum 30. September 2019 und 2018 in der Kapitalrücklage der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Kapitalrücklage ist der Überschuss des Platzierungswerts über dem Nennwert der ausgegebenen Aktien.

Die Währungsumrechnungsrücklage wird durch Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der auf Rubel lautenden Abschlüsse der russischen Tochterunternehmen in Euro beeinflusst, der Darstellungswährung des Konzernabschlusses. Zum 30. September 2019 betrug die Rücklage TEUR -17.286 (30. September 2018: TEUR -19.060).

23 ERGEBNIS JE AKTIE (EPS)

Im Zuge der Durchführung des Debt-to-Equity-Swaps wurden zwei Klassen von Aktien ausgegeben:

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Aktien der Serie A wurden 2015 infolge der Umwandlung der Unternehmensanleihe in Eigenkapital ausgegeben. Inhaber von Aktien der Serie A sind zum Bezug einer Vorzugsdividende berechtigt, wenn die Gesellschaft beschließt, Dividenden auszuschütten.

Aktien der Serie B existierten bereits vor dem Debt-to-Equity-Swap oder wurden infolge der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage ausgegeben.

Sollten Dividenden gezahlt werden, wird folgendermaßen verfahren:

1. Schritt: 26,47 % der Gesamtdividende wird an die Inhaber von Aktien der Serie A ausgezahlt.

2. Schritt: Der Restbetrag wird anteilsmäßig auf alle Inhaber von Aktien (Serie A und Serie B) verteilt.

Die folgende Tabelle zeigt die für die EPS-Berechnung genutzten Ergebnis- und Aktiendaten:

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2019 2018
Konzernperiodenergebnis (TEUR) 6.961 4.821
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2019 2018
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien 3.140.000 3.140.000
Aktien Serie A 1.539.000 1.539.000
Aktien Serie B 1.601.000 1.601.000
Ergebnis pro Aktie (unverwässert und verwässert)
Aktien der Serie A (EUR) 2,83 1,96
Aktien der Serie B (EUR) 1,63 1,13

Als Vergleichszahl wurde das Ergebnis je Aktie herangezogen, das sich ergeben hätte, wenn während des gesamten Vorjahres dieselbe Anzahl an Aktien und dieselben Bedingungen vorgelegen hätten. Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

24 RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Gewährleistungsrückstellungen Steuerrisiken Gerichtliche Prozesse Gesamt
Stand am 1. Oktober 2017 742 - - 742
Zuführung 1.532 448 113 2.093
Währungsumrechnung (120) (24) (6) (150)
Inanspruchnahme (704) - - (704)
Auflösung nicht in Anspruch genommener Beträge - - - -
Stand am 30. September 2018 1.450 424 107 1.981
Zuführung 1.114 - - 1.114
Währungsumrechnung 102 17 4 123
Inanspruchnahme (1.497) - (68) (1.565)
Auflösung nicht in Anspruch genommener Beträge - (363) (43) (406)
Stand am 30. September 2019 1.169 78 - 1.247
Kurzfristige 1.169 78 - 1.247
Langfristige - - - -

25 FINANZVERBINDLICHKEITEN

Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2019 30.09.2018
Stufe TEUR TEUR
Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert
Langfristige Verbindlichkeiten ggü. Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen Stufe 2 336 347 178 183
Kurzfristige Bankdarlehen Stufe 2 44.281 44.281 32.433 32.345
Kurzfristige Darlehen ggü. Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen Stufe 2 98 99 217 219
44.715 44. 727 32.828 32.747

Überleitungsrechnung der Eröffnungs- und Schlusssalden für die Finanzverbindlichkeiten wird nachstehend dargestellt:

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TEUR Kredite Finanzierungsleasing Gesamt
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 1. Oktober 2017 (32.505) (497) (33.002)
Nettozahlungsmittelfluss 1.398 628 2.026
Wechselkursberichtigungen 3.523 67 3.590
Zinsaufwendungen (3.647) (87) (3.734)
Sonstige zahlungsunwirksame Veränderungen (1.597) (884) (2.481)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 30. September 2018 (32.828) (773) (33.601)
Nettozahlungsmittelfluss (5.172) 717 (4.455)
Wechselkursberichtigungen (3.199) (60) (3.259)
Zinsaufwendungen (3.706) (111) (3.817)
Sonstige zahlungsunwirksame Veränderungen 190 (607) 417
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 30. September 2019 (44.715) (834) (45.549)

Zum 30. September 2019 waren Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 44.281 (30. September 2018: TEUR 30.850) durch Garantien von nahestehenden Unternehmen und Personen besichert. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Veränderungen des Jahres 2018 in der Spalte "Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit" betreffen die Umgliederung von Forderungen aus dem Kauf von Maschinen, Ersatzteilen und anderen Waren auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in die Kreditaufnahme bei Begleichung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mittels Kreditbriefen.

Die Effektivzinssätze stellten sich zum jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt dar:

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Langfristige Finanzverbindlichkeiten Kurzfristige inanzverbindlichkeiten
30.09.2019 30.09.2018 30.09.2019 30.09.2018
USD - - - 1,5%
RUB 12,0% 12,0% 8,1% - 12,0% 9,0% - 12,0%
EUR - - - 1,5%

Die Covenants aus den Darlehensvereinbarungen der Gruppe sind wie folgt:

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Die Gruppe verpflichtet sich, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Finanzverbindlichkeiten und EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) einzuhalten.

Die Gruppe verpflichtet sich, einen bestimmten EBITDA-Grenzwert (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) einzuhalten.

Die Gruppe verpflichtet sich, eine bestimmte Höhe der Finanzverbindlichkeiten in der Konzernbilanz nicht zu überschreiten.

Die Gruppe ist in Bezug auf den Umfang der Finanzierungen, die anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden (einschließlich der gewährten Darlehen), beschränkt.

Im Falle der Verletzung dieser Covenants sind die jeweiligen Darlehensgeber berechtigt, den Zinssatz zu ändern oder eine vorzeitige Rückzahlung zu fordern. In den Geschäftsjahren zum 30. September 2019 und 2018 hat die Gruppe alle Covenants eingehalten, mit Ausnahme von Covenants für Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 44.281 zum 30. September 2019 und TEUR 32.433 zum 30. September 2018. Die Banken waren daher grundsätzlich berechtigt, eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen, für die Covenants verletzt wurden.

26 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 42.499 zum 30. September 2019 (30. September 2018: TEUR 40.678) und gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von TEUR 17 (30. September 2018: TEUR 170). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen können verzinslich oder nicht verzinslich sein. Zum 30. September 2019 waren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 22.962 (2018: TEUR 21.966) durch Garantien von nahestehenden Unternehmen und Personen besichert. Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeit in etwa ihrem Buchwert.

27 ERHALTENE ANZAHLUNGEN

Die vom Kunden erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 2.520 (30. September 2018: TEUR 1.548) stellen eine Vertragsverbindlichkeit dar.

In der laufenden Berichtsperiode wurden zum 1. Oktober 2018 aus Verträgen mit Kunden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.548 realisiert. Alle anderen Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr oder weniger oder werden nach Aufwand abgerechnet. Gemäß IFRS 15 wird der auf diese nicht erfüllten Verträge entfallende Transaktionspreis nicht ausgewiesen.

28 SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

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30.09.2019 30.09.2018
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 3.355 2.494
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 526 919
Kurzfristige Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing 448 380
4.329 3.793

Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern betreffen laufende Lohn- und Gehaltszahlungen, Prämienzahlungen an Mitarbeiter, nicht genommene Urlaubstage sowie zu leistende Beiträge zur Renten-, Kranken- und Sozialversicherung.

Zum 30. September 2019 waren langfristige Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing in Höhe von TEUR 387 (zum 30. September 2018: TEUR 393) in den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten enthalten.

29 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

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30.09.2019 30.09.2018
TEUR TEUR
Umsatzsteuer 5.142 2.145
Sonstige Steuern 327 222
5.469 2.367

30 SONSTIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten umfassen Finanzierungsleasingverhältnisse. Die Finanzierungsleasingverhältnisse der Gruppe bestehen für Firmenfahrzeuge, in der Regel Pkw. Diese Leasingvereinbarungen beinhalten keine Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln, jedoch Kaufoptionen am Ende der Laufzeit.

Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen und die entsprechenden Barwerte sind wie folgt:

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Barwert 30.09.2019 Mindestleasingzahlungen Barwert 30.09.2018 Mindestleasing - zahlungen
TEUR TEUR TEUR TEUR
weniger als 1 Jahr 448 516 379 446
von 1 bis 5 Jahren 387 411 393 426
mehr als 5 Jahre - - - -
835 927 772 872
Künftige Zinszahlungen 90 100

31 KÜNFTIGE ZAHLUNGEN AUS OPERATING-LEASING-VERTRÄGEN

Bei der Gruppe bestanden zum Bilanzstichtag nicht kündbare Operating-Leasing-Verträge, die sie zur Zahlung von Leasing raten verpflichten. Diese betreffen nahezu ausschließlich langfristige Mietverträge für Grundstücke und Gebäude.

Der Gesamtbetrag der zukünftigen Mietzahlungen gliedert sich wie folgt:

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30.09.2019 30.09.2018
TEUR TEUR
Fällig innerhalb eines Jahres 165 247
Fällig innerhalb von einem bis zu fünf Jahren 226 777
Fällig in mehr als fünf Jahren 38 56
429 1.080

32 OPERATIVES UMFELD

Russland setzt seine Wirtschaftsreformen sowie die Entwicklung seiner rechtlichen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen fort, wie sie die Marktwirtschaft erfordert. Die künftige Stabilität der russischen Wirtschaft ist weitgehend abhängig von diesen Reformen und Entwicklungen sowie von der Effizienz der von der Regierung ergriffenen wirtschaftlichen, finanziellen und geldpolitischen Maßnahmen.

Der russische Rubel war während des Geschäftsjahres leicht volatil. Am 30. September 2018 lag der Wechselkurs bei etwa 76,23 RUB/​EUR und stieg danach weiter an auf einen Höchststand von 79,66 RUB/​EUR im Dezember 2018. Seitdem ist er gesunken und lag am 30. September 2019 bei 70,32 RUB/​EUR. Der Durchschnittskurs im Geschäftsjahr betrug 73,86 RUB/​EUR (2018: 72,15 RUB/​EUR).

Im Geschäftsjahr 2019 stieg der Leitzins im Dezember 2018 auf 7,75 % und ging dann ab Juni 2019 kontinuierlich bis auf 7,00 % am 9. September 2019 zurück.

Diese Faktoren können Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben. Das Management ist der Ansicht, geeignete Maßnahmen getroffen zu haben, um die Nachhaltigkeit der Geschäftsentwicklung der Gruppe unter den gegenwärtigen Umständen zu unterstützen.

33 FINANZRISIKOMANAGEMENT

Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe umfassen Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gruppe. Die Gruppe verfügt über Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Das Management der Gruppe steuert diese Risiken und stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Gruppe in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt werden und dass Finanzrisiken entsprechend dieser Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gruppe identifiziert, bewertet und gesteuert werden.

Das wesentliche Risiko bei den Finanzinstrumenten bezieht sich auf das Wechselkursrisiko, das im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten und Forderungen in Fremdwährung resultiert. In der Gruppe wurden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung des Wechselkursrisikos eingesetzt, da der entsprechende Markt in der Russischen Föderation noch unausgereift ist. Um das Wechselkursrisiko zu verringern, setzt das Management auch weiterhin nur wenige Finanzinstrumente in Fremdwährung ein.

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen folgende Risikotypen: Zinsrisiko, Wechselkursrisiko, Rohstoffpreisrisiko und sonstige Preisrisiken (z. B. das Aktienkursrisiko).

Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 30. September 2019 und 2018.

Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben. Die Sensitivität des relevanten Postens in der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider.

Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Wechselkursrisiken der Gruppe resultieren vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/​oder Aufwendungen auf eine von der Darstellungswährung der Gruppe abweichende Währung lauten) und den Nettoinvestitionen in ausländische Tochterunternehmen. Die Gruppe sichert sich nicht gegen Wechselkursrisiken ab.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe in den jeweiligen Währungen sind wie folgt:

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30.09.2019
TEUR Stufe USD RUB
Langfristige finanzielle Vermögenswerte Stufe 2 - 148
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Stufe 2 - 15.575
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 4.314 39.169
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Stufe 2 - 73
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Stufe 1 11 430
Summe monetärer finanzieller Vermögenswerte 4.325 55.395
Langfristige Finanzverbindlichkeiten Stufe 1 - 336
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 - -
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Stufe 2 - 387
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Stufe 2 - 44.378
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 13.488 9.253
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Stufe 2 74 669
Summe monetärer finanzieller Verbindlichkeiten 13.562 55.023
Nettoposition der monetären Posten (9.237) 372
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TEUR EUR CAD Gesamt
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 2.210 - 2.358
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 2.964 - 18.539
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.184 - 46.667
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 26 - 99
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 69 - 510
Summe monetärer finanzieller Vermögenswerte 8.453 - 68.173
Langfristige Finanzverbindlichkeiten - - 336
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 601 601
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten - - 387
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1 - 44.379
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.693 6.481 41.915
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 231 - 974
Summe monetärer finanzieller Verbindlichkeiten 12.925 7.082 88.592
Nettoposition der monetären Posten (4.472) (7.082) (20.419)
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30.09.2018
TEUR Stufe USD RUB
Langfristige finanzielle Vermögenswerte Stufe 2 - 135
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Stufe 2 - 11.787
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 8.039 19.761
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Stufe 2 - 202
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Stufe 1 2 421
Summe monetärer finanzieller Vermögenswerte 8.041 32.306
Langfristige Finanzverbindlichkeiten Stufe 1 - 178
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Stufe 2 - 393
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Stufe 2 347 30.932
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 13.839 9.914
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Stufe 2 25 664
Summe monetärer finanzieller Verbindlichkeiten 14.211 42.081
Nettoposition der monetären Posten (6.170) (9.775)
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TEUR EUR GBP Gesamt
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 2.536 - 2.671
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 3.711 - 15.498
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.949 77 33.826
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1 - 203
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 29 - 452
Summe monetärer finanzieller Vermögenswerte 12.226 77 52.650
Langfristige Finanzverbindlichkeiten - - 178
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten - - 393
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1.371 - 32.650
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.041 54 40.848
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 610 - 1.299
Summe monetärer finanzieller Verbindlichkeiten 19.022 54 75.368
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TEUR EUR GBP Gesamt
Nettoposition der monetären Posten (6.796) 23 (22.718)
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USD/​RUB Kursentwicklung USD/​RUB Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
TEUR
2019 10,00% (924)
-15,00% 1.386
2018 10,00% (617)
-15,00% 926
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EUR/​RUB Kursentwicklung EUR/​RUB Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
TEUR
2019 10,00% (447)
-15,00% 671
2018 10,00% (680)
-15,00% 1.019
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CAD/​RUB Kursentwicklung CAD/​RUB Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
TEUR
2019 10,00% (708)
-15,00% 1.062

Die Gruppe unterliegt im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung des Wechselkurses von Euro (EUR) zum Russischen Rubel (RUB) und US-Dollar (USD). Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollars, des Euros und des Kanadischen Dollars im Verhältnis zum Rubel - unter der Annahme, dass alle anderen Variablen konstant bleiben.

33.5 Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem die Gruppe ausgesetzt ist, resultiert grundsätzlich aus variabel verzinslichen Darlehen zum 30. September 2019 und 2018, die im Geschäftsjahr 2019 einen Saldo Vorjahr: TEUR 0) aufwiesen.

33.6 Ausfallrisiko

Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlusts für die Gruppe, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), im Rahmen der Finanzierungstätigkeit (insbesondere aus ausgereichten Darlehen) sowie im Rahmen von Bankguthaben (einschließlich Einlagen) Ausfallrisiken ausgesetzt. Das maximale Kreditrisiko für oben aufgeführte Vermögenswerte entspricht ihren Buchwerten. Das maximale Kreditrisiko für ausgereichte Garantien entspricht dem Gesamtbetrag der von der Gruppe garantierten Verbindlichkeiten.

Bewertung der erwarteten Verluste (ECL) Die erwarteten Verluste (ECL) stellen eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung des Barwerts zukünftiger Zahlungsausfälle dar (d.h. gewichteter Durchschnitt der Verluste, wobei die jeweiligen Ausfallrisiken in einem bestimmten Zeitraum als Gewichte verwendet werden). Eine Bewertung der erwarteten Verluste ist unvoreingenommen und wird durch die Beurteilung einer Reihe möglicher Ergebnisse bestimmt. Der Konzern verwendet für die Bewertung der erwarteten Verluste die vier folgenden Komponenten: Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default - PD), Forderungshöhe bei Ausfall (exposure at default - EAD), Verlustquote (loss given default - LGD) und Diskontsatz (discount rate).

Die Forderungshöhe bei Ausfall ist eine Schätzung des Engagements an einem künftigen Ausfalldatum unter Berücksichtigung erwarteter Änderungen des Engagements nach dem Berichtszeitraum, einschließlich von Tilgungs- und Zinszahlungen und erwarteten Inanspruchnahmen zugesagter Fazilitäten. Die Forderungshöhe bei Ausfall für kreditbezogene Zusagen wird anhand des Kreditkonversionsfaktors (credit conversion factor - CCF) geschätzt. Der Kreditkonversionsfaktor ist ein Koeffizient, der die Wahrscheinlichkeit der Umwandlung zugesagter Beträge in ein bilanzielles Engagement innerhalb eines definierten Zeitraums angibt. Das Management des Konzerns geht davon aus, dass die 12-Monats- und Laufzeit-CCFs im Wesentlichen identisch sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist eine Schätzung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Ausfall in einem bestimmten Zeitraum eintritt. Die Verlustquote ist eine Schätzung des Verlusts bei Ausfall. Sie basiert auf der Differenz zwischen den vertraglich fälligen Cashflows und den vom Kreditgeber erwarteten Cashflows, auch aus Sicherheiten. Sie wird in der Regel als Prozentsatz der Forderungshöhe bei Ausfall angegeben. Die erwarteten Verluste werden auf den Zeitwert am Ende des Berichtszeitraums abgezinst. Der Diskontsatz ist der Effektivzinssatz (effective interest rate - EIR) für das Finanzinstrument oder eine Annäherung daran.

Die erwarteten Kreditverluste werden über die Laufzeit des Instruments abgebildet. Die Laufzeit entspricht der verbleibenden vertraglichen Laufzeit der Schuldinstrumente, bereinigt um erwartete vorzeitige Rückzahlungen, sofern zutreffend. Bei Kreditzusagen und finanziellen Garantien ist dies die Vertragslaufzeit, über die der Konzern vertraglich zur Kreditgewährung verpflichtet ist.

Das Management bildet die erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit ab, d.h. die Verluste aus allen möglichen Ausfallereignissen über die Restlaufzeit des Finanzinstruments. Die erwarteten Kreditverluste über zwölf Monate stellen einen Teil der erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit dar, die sich aus möglichen Ausfallereignissen eines Finanzinstruments innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum oder der verbleibenden Laufzeit des Finanzinstruments, sofern die weniger als ein Jahr beträgt, ergeben.

Die Abbildung der erwarteten Kreditverluste unterscheidet sich für erworbene oder ausgereichte wertgeminderte (purchased or originated credit impaired - POCI) finanzielle Vermögenswerte nicht, mit der Ausnahme, dass (a) der Bruttobuchwert und der Diskontsatz auf den beim erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts erzielbaren Cashflows und nicht auf den vertraglichen Cashflows basieren und (b) die erwarteten Kreditverluste immer die erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit sind. Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte sind bei erstmaligem Ansatz wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte, z.B. bei einem früheren Unternehmenszusammenschluss erworbene wertgeminderte Kredite.

Zur Bemessung der Ausfallwahrscheinlichkeit definiert der Konzern den Ausfall als eine Situation, in der das Engagement eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

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der Kreditnehmer ist mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig;

internationale Ratingagenturen haben den Kreditnehmer in die Ausfall-Ratingklasse eingestuft;

der Kreditnehmer erfüllt die im Folgenden aufgeführten Kriterien, die eine Zahlung unwahrscheinlich machen:

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der Kreditnehmer ist verstorben;

der Kreditnehmer ist zahlungsunfähig;

der Kreditnehmer verstößt gegen Kreditkonditionen;

ein Konkurs des Kreditnehmers ist wahrscheinlich; und

die Kredite wurden mit einem großen Abschlag erworben oder ausgereicht, der die eingetretenen Kreditverluste widerspiegelt.

Für Offenlegungszwecke hat der Konzern die Ausfalldefinition vollständig an die Definition der wertgeminderten Vermögenswerte angepasst. Die oben genannte Ausfalldefinition wird auf alle Arten von finanziellen Vermögenswerten des Konzerns angewandt.

Ein Instrument gilt als nicht mehr ausgefallen (d.h. gesundet), wenn es für einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten keines der Ausfallkriterien mehr erfüllt. Dieser Zeitraum von sechs Monaten wurde basierend auf einer Analyse ermittelt, die anhand verschiedener möglicher Definitionen der Gesundung die Wahrscheinlichkeit, dass ein Finanzinstrument nach Gesundung erneut ausfällt, berücksichtigt.

Die Beurteilung, ob seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko signifikant angestiegen ist (significant increase in credit risk - SICR), erfolgt auf Einzel- und Portfoliobasis. Bei Darlehen an Unternehmen wird der SICR auf Einzelbasis durch Überwachung der im Folgenden aufgeführten Auslöser bewertet. Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten wird der SICR je nach Vorhandensein von Scoring-Modellen entweder auf Portfoliobasis oder auf Einzelbasis bewertet. Die zur Identifizierung eines SICR verwendeten Kriterien und deren Angemessenheit werden regelmäßig vom Management des Konzerns überwacht und überprüft. Die Annahme, dass sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wenn finanzielle Vermögenswerte mehr als 30 Tage überfällig sind, wurde nicht widerlegt.

Die Höhe der in diesem Konzernabschluss erfassten erwarteten Kreditverluste hängt davon ab, ob sich das Kreditrisiko des Kreditnehmers seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wird ein dreistufiges Modell eingesetzt. Ein Finanzinstrument, das beim erstmaligen Ansatz nicht wertgemindert ist und dessen Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant gestiegen ist, wird basierend auf den erwarteten Kreditverlusten innerhalb von zwölf Monaten wertberichtigt (Stufe 1). Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert, wird das Finanzinstrument in Stufe 2 überführt, gilt aber noch nicht als wertgemindert und die Wertberichtigung basiert auf den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Finanzinstruments. Wenn ein Finanzinstrument wertgemindert ist, wird es in Stufe 3 überführt und die Wertberichtigung basiert auf den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Finanzinstruments. Wenn sich ein Vermögenswert in Stufe 3 befindet, weist das Unternehmen keine Zinserträge mehr basierend auf dem Bruttobuchwert aus, sondern wendet zur Berechnung der Zinserträge den Effektivzinssatz des Vermögenswerts auf den Buchwert abzüglich der erwarteten Kreditverluste an.

Wenn die SICR-Kriterien nachweislich nicht mehr erfüllt sind, wird das Instrument zurück in Stufe 1 überführt. Wenn ein Engagement aufgrund eines qualitativen Indikators in Stufe 2 überführt wurde, überwacht der Konzern den Fortbestand oder die Veränderung dieses Indikators.

Die erwarteten Kreditverluste für erworbene oder ausgereichte wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte werden immer auf Laufzeitbasis bemessen. Der Konzern weist daher nur die kumulierten Veränderungen der auf Laufzeitbasis erwarteten Kreditverluste aus.

Der Konzern wendet drei Ansätze zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste an: (i) die Bewertung auf Einzelbasis; (ii) die Bewertung auf Portfoliobasis: interne Ratings werden auf Einzelbasis geschätzt, aber bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste werden die gleichen Kreditrisikoparameter (z.B. PD und LGD) auf die gleichen Kreditrisikoratings und homogene Segmente des Kreditportfolios angewandt; und (iii) die Bewertung auf Basis externer Ratings. Der Konzern bewertet die folgenden Arten von Krediten auf Einzelbasis: Kredite mit einzigartigen Kreditrisikomerkmalen und einzeln signifikante Kredite. Der Konzern bewertet Unternehmenskredite auf Portfoliobasis, sofern keine kreditnehmerspezifischen Informationen vorliegen. Bei diesem Ansatz wird der Kreditpool basierend auf kreditnehmerspezifischen Informationen wie beispielsweise Verzugsstatus, historische Verlustdaten, Standort und andere prädiktive Informationen in homogene Segmente gegliedert.

Die Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf Einzelbasis erfolgt durch Gewichtung der geschätzten Kreditverluste für verschiedene mögliche Ergebnisse nach den Wahrscheinlichkeiten der einzelnen Ergebnisse. Der Konzern definiert für jeden bewerteten Kredit mindestens zwei mögliche Ergebnisse, von denen eins zu einem Kreditverlust führt, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios sehr gering ist. Die Einzelbewertung basiert in erster Linie auf dem fachlichen Urteil erfahrener leitender Angestellter des Konzerns. Die fachlichen Urteile werden regelmäßig überprüft, um die Differenz zwischen den Schätzungen und den tatsächlichen Verlusten zu verringern.

Bei der Bewertung auf Portfoliobasis stuft der Konzern die Engagements ein und bemisst die Wertberichtigung auf kollektiver Basis. Der Konzern analysiert seine Engagements nach Segmenten, die basierend auf gemeinsamen Kreditrisikomerkmalen so gebildet werden, dass die Engagements einer Gruppe homogene oder ähnliche Risiken aufweisen. Die wichtigsten gemeinsamen Kreditmerkmale sind: Art des Kunden, Produktart, Kreditrisikorating, Datum des erstmaligen Ansatzes, Laufzeit, Qualität der Sicherheiten und Beleihungsquote (loan to value ratio - LTV). Die verschiedenen Segmente spiegeln auch Unterschiede bei den Kreditrisikoparametern wie PD und LGD wider. Die Angemessenheit der Einstufung in Gruppen wird regelmäßig vom Management des Konzerns überwacht und überprüft.

Die erwarteten Kreditverluste sind generell die Summe der Multiplikationen der folgenden Kreditrisikoparameter: EAD, PD und LGD gemäß den obigen Definitionen und mit dem Effektivzinssatz des Instruments abgezinst auf den Zeitwert. Die erwarteten Kreditverluste werden durch Vorhersage der Kreditrisikoparameter (EAD, PD und LGD) für jedes zukünftige Jahr während der Laufzeit für jedes einzelne Engagement oder Kollektivsegment bestimmt. Diese drei Komponenten werden miteinander multipliziert und um die Wahrscheinlichkeit des Fortbestands (d.h. das Engagement wurde in einem früheren Monat zurückgezahlt oder ist in einem früheren Monat ausgefallen) bereinigt. Hierdurch werden effektiv die erwarteten Kreditverluste für jeden zukünftigen Zeitraum berechnet, die dann auf den Stichtag abgezinst und aufsummiert werden. Der zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste verwendete Diskontsatz ist der ursprüngliche Effektivzinssatz oder eine Annäherung daran.

Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration

Risikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen auf eine relative Sensitivität des Konzernergebnisses gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Bildung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert.

Risikokonzentration bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zum 30. September 2019 schuldeten neun Kunden der Gruppe jeweils mehr als TEUR 1.000, was zusammen 64 % des Saldos aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausmachte (2018: sieben Kunden mit 60 % des Saldos). Sechs dieser Kunden waren nahestehende Unternehmen, die 56 % des Saldos ausmachten (2018: fünf Kunden mit 50 % des Saldos) und drei dieser Kunden waren von der Gruppe unabhängige Dritte mit 8 % des Saldos (2018: zwei Kunden mit 10 % des Saldos).

34 LIQUIDITÄTSRISIKO

Die Gruppe überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools. Das Geschäft der Gruppe erfordert in großem Umfang Finanzierungen für die gehandelten Güter, die in der Regel nur für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten notwendig sind. Die jederzeitige Sicherstellung der Liquidität wird von der Finanzabteilung der OOO "EkoNiva-Technika Holding" in Russland zentral wahrgenommen. Dort laufen alle Finanzierungsvereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen zusammen und die benötigten liquiden Mittel werden entsprechend verteilt. Das Konzernmanagement wird regelmäßig über den Stand der Finanzierung und der Zahlungsverpflichtungen unterrichtet und trifft außerhalb des Tagesgeschäfts die wesentlichen Entscheidungen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.

Stand am 30. September 2019

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TEUR Täglich fällig Bis zu 3 Monate 4 bis 12 Monate 1 bis 2 Jahre 2 bis 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten 44.281 98 - 336 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.202 37.899 1.814 - 601
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 655 387 411 -
Gesamt 46.483 38.652 2.201 747 601

Stand am 30. September 2018

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TEUR Täglich fällig Bis zu 3 Monate 4 bis 12 Monate 1 bis 2 Jahre 2 bis 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten 32.433 217 - 178 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 40.848 - - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 1.299 - 393 -
Gesamt 32.433 42.364 - 571 -

Kapitalsteuerung

Das Ziel der Kapitalsteuerung der Gruppe ist es sicherzustellen, dass alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe in der Lage sind, dem Prinzip der Unternehmensfortführung zu folgen und gleichzeitig alle Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen.

Die Kapitalstruktur der Gruppe besteht aus Netto-Finanzschulden (darunter werden die in Anhangsangabe 25 angegebenen Finanzverbindlichkeiten, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, verstanden) sowie dem Eigenkapital der Gruppe (dieses setzt sich zusammen aus dem eingezahlten gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, dem Bilanzverlust und der Erhöhung der Kapitalrücklage).

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30.09.2019 30.09.2018
Finanzverbindlichkeiten 44.715 32.828
Abzüglich: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (510) (452)
Netto-Finanzschulden 44.205 32.376
Eigenkapital 32.898 24.304
Kapital und Netto-Finanzschulden (11.307) (8.072)

Zum 30. September 2019 und 2018 wurden keine Änderungen an den Zielen, Richtlinien und Verfahren für die Kapitalsteuerung vorgenommen.

35 SEGMENTINFORMATIONEN

Die Gruppe verfügt über drei nachfolgend beschriebene berichtspflichtige Geschäftssegmente, die strategische Geschäftseinheiten der Gruppe sind. Die strategischen Geschäftseinheiten betreiben Vertriebs- und andere Aktivitäten in verschiedenen Regionen der Russischen Föderation. Sie werden separat geführt, weil sie unterschiedliche Marketingstrategien erfordern.

Die nachfolgende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftstätigkeit der einzelnen berichtspflichtigen Segmente des Konzerns:

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Das Segment "Zentralrussland" umfasst alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Zentralregion der Russischen Föderation.

Das Segment "Schwarzerde" umfasst alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Schwarzerderegion der Russischen Föderation.

Das Segment "Sibirien" beinhaltet alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Region Sibirien der Russischen Föderation.

Für interne und externe Rechnungslegungszwecke wurden bestimmte Geschäftssegmente mit unterschiedlichen Merkmalen zu einer Gruppe mit der Bezeichnung "Übrige Regionen" zusammengefasst.

Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Management überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Betriebsergebnisses beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis vor Steuern im Konzernabschluss bewertet.

Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden als die um die minimale Marge erhöhten Umsatzkosten definiert. Die Marge hängt von solchen Faktoren wie Saisonalität, Änderung von Wechselkursen, Liefer- und Lagerbedingungen, Finanzierungsbedingungen und -fristen und anderen Faktoren ab.

Informationen zu den berichtspflichtigen Segmenten sowie die Überleitung zur konsolidierten Gesamtergebnisrechnung werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:

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Geschäftsjahr zum 30. September 2019 Zentralregion Region Woronesch Region Sibirien Übrige Regionen Anpassungen /​ Eliminierungen Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 80.734 59.910 23.003 807 (4.124) 160.330
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren an Dritte 77.391 57.765 20.202 - 1.134 156.492
Umsatzerlöse - konzernintern 1.636 959 1.855 807 (5.257) -
Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen 1.707 1.186 946 - (1) 3.838
Materialaufwand (67. 948) (49.625) (18.431) (780) 4.287 (132.497)
Rohertrag 12.786 10.285 4.572 27 163 27.833
Sonstige betriebliche Erträge 1.779 1.227 853 6.276 (6.420) 3.715
Personalaufwand (3.421) (2.508) (1.176) (3.267) - (10.372)
Abschreibungen (1.203) (491) (185) (232) 82 (2.029)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (4.576) (4.578) (2.410) (1.989) 6.472 (7.081)
Verlust aus Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten (155) 137 (121) (599) 1 (737)
Betriebsergebnis 5.210 4.072 1.533 216 298 11.329
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Geschäftsjahr zum 30. September 2018 Zentralregion Region Woronesch Region Sibirien Übrige Regionen Anpassungen /​ Eliminierungen Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 75.559 67.876 25.221 967 (5.957) 163.666
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren an Dritte 72.326 65.774 24.246 116 (2.241) 160.221
Umsatzerlöse - konzernintern 1.797 931 122 851 (3.701) -
Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen 1.436 1.171 853 - (15) 3.445
Materialaufwand (61.453) (55.793) (20.373) (959) 5.732 (132.846)
Rohertrag 14.106 12.083 4.848 8 (225) 30.820
Sonstige Erträge 1.302 930 610 6.644 (6.540) 2.946
Personalaufwand (2.996) (2.655) (1.009) (3.171) - (9.831)
Abschreibungen (1.045) (520) (194) (191) 121 (1.829)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (6.978) (5.984) (2.559) (2.198) 6.751 (10.968)
Verlust aus Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten 12 109 (157) (1.699) - (1.735)
Betriebsergebnis 4.401 3.963 1.539 (607) 107 9.403
2019 2018
Betriebsergebnis 11.329 9.403
Finanzerträge 1.876 1.910
Finanzaufwendungen (4.928) (4.839)
Ergebnis vor Steuern 8.277 6.474
Ertragsteueraufwand (1.315) (1.650)
Konzernjahresüberschuss 6.9 62 4.824

Im Geschäftsjahr 2019 hat die Gruppe im Segment Zentralrussland mit einem Kunden 17 % des Segmentumsatzes (2018: 34% des Umsatzes mit zwei Kunden), im Segment Sibirien mit einem Kunden 33 % des Segmentumsatzes (2018: 38% des Umsatzes mit einem Kunden) und im Segment Schwarzerde mit einem Hauptkunden 29 % des Segmentumsatzes (2018: 35% des Umsatzes mit einem Kunden) erwirtschaftet.

36 GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Für die Zwecke dieser Konzernabschlüsse gelten Parteien als nahestehende Unternehmen, sofern eine Partei in der Lage ist, die andere Partei zu beherrschen, diese unter gemeinsamer Beherrschung stehen oder die Partei wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Betriebsentscheidungen der anderen Partei ausüben kann. Bei der Berücksichtigung jeder möglichen Beziehung zu nahestehenden Unternehmen wird auf die Substanz der Beziehung abgestellt, nicht rein auf die Rechtsform.

Im Laufe der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode führten Gesellschaften der Unternehmensgruppe folgende Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen durch:

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Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle Mutterunternehmen Assoziierte Unternehmen
2019 2018 2019 2018 2019 2018
Verkauf von Landmaschi nen 36.537 45.412 - - - -
Verkauf von Ersatzteilen 10.585 8.568 - - - -
Verkauf von Reifen 899 605 - - - -
Verkauf von Schmierstoffen 999 641 - - - -
Verkauf von intelligenten Landwirt schaftslösungen 123 135 - - - -
Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen 346 192 - - - -
Sonstige Erträge 133 346 - - - -
Erwerb von Waren und Dienstleistungen (1.969) (1.399) - - (3) (2)
Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen - - - - - -
Sonstige Aufwendungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen - - - - - -
Wertminderung von ausgegebenen Darlehen - - (512) - - -
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2019 Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen 2018 2019 Gesamt 2018
Verkauf von Landmaschinen - - 36.537 45.412
Verkauf von Ersatzteilen - - 10.585 8.568
Verkauf von Reifen - - 899 605
Verkauf von Schmierstoffen - - 999 641
Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen - - 123 135
Erlöse aus der Erbringung von Serviceleis - tungen - - 346 192
Sonstige Erträge - - 133 346
Erwerb von Waren und Dienstleis - tungen - - (1.972) (1.401)
Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (1.084) (1.046) (1.084) (1.046)
Sonstige Aufwendungen für Mitglieder des Managements in Schlüssel - Positionen (22) (15) (22) (15)
Wertminde - rung von ausgegebe - nen Darlehen - - (512) -

Die folgenden Salden waren am Ende des Berichtszeitraums ausstehend:

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Forderungen aus Lieferung und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle 30.09.2019 29.492 380
30.09.2018 19.046 289
Assoziierte Unternehmen 30.09.2019 1 1
30.09.2018 1 1
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen 30.09.2019 - 833
30.09.2018 - 660
Gesamt 30.09.2019 29.493 1.214
30.09.2018 19.047 950

Zum Ende der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode stellte sich der Saldo der von Gesellschaften der Gruppe durchgeführten Finanztransaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen wie folgt dar:

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Langfristige ausgegebene Kredite Kurzfristige ausgegebene Kredite
[17] [17]
Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle 30.09.2019 2.210 17.372
30.09.2018 2.536 14.249
Mutterunternehmen 30.09.2019 - 522
30.09.2018 - 1.033
Assoziierte Unternehmen 30.09.2019 - -
30.09.2018 - 96
Gesamt 30.09.2019 2.210 17. 894
30.09.2018 2.536 15.378
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Zinserträge Zinsaufwendungen
Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle 2019 1.620 -
2018 1.774 -
Mutterunternehmen 2019 1 -
2018 1 -
Assoziierte Unternehmen 2019 - -
2018 9 -
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen 2019 - 50
2018 - 42
Gesamt 2019 1.621 50
2018 1.784 42
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-Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen 30.09.2019 98 336
30.09.2018 217 178
Gesamt 30.09.2019 98 336
30.09.2018 217 178

Im Geschäftsjahr zum 30. September 2019 wurden Darlehen in Höhe von TEUR 23.536 (2018: TEUR 45.653) an nahestehende Unternehmen und Personen ausgereicht. Dieser Betrag ist in der Zeile "Ausreichung von Darlehen" in der Konzernkapitalflussrechnung enthalten. Die Zahlungseingänge von nahestehenden Unternehmen und Personen aus der Finanzierungstätigkeit während der Berichtsperiode betrugen TEUR 22.526 (2018: TEUR 42.315). Dieser Betrag ist in der Zeile "Mittelzufluss aus der Rückzahlung ausgereichter Darlehen" in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt.

Zum 30. September 2019 fungierte die Gruppe als Garantiegeber für Bankdarlehen der Gesellschaften der Ekosem-Agrar Gruppe (Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle) in Höhe von TEUR 134 (2018: TEUR 533). Der Buchwert der Garantien betrug TEUR 2 (2018: TEUR 8). Die Garantien wurden gestellt, um den Kauf von Maschinen der Gruppe durch die Ekosem-Agrar Gruppe zu unterstützen. Zum Datum der Erstellung dieses Abschlusses geht das Management nicht davon aus, dass diese Garantien in Anspruch genommen werden.

Zum 30. September 2019 verfügte die Gruppe außerdem über Garantien, die von nahestehenden Unternehmen und Personen zur Besicherung der Darlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der Gruppe gestellt wurden. Siehe hierzu auch die Anhangsangaben 25 und 26.

37 GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Vorstand und Aufsichtsrat der Ekotechnika AG schlagen der Hauptversammlung vor, den für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.437.918,45, bestehend aus einem Jahresfehlbetrag von EUR 1.063.115,39 und einem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 5.501.033,84, vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

38 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Für die Abschlussprüfung wurde im Geschäftsjahr zum 30. September 2019 ein Honorar (Gesamtvergütung zzgl. Auslagen ohne Umsatzsteuer) in Höhe von TEUR 42 ( 2018: TEUR 38) als Aufwand erfasst.

39 FREIGABE

Der Vorstand von Ekotechnika AG hat den Konzernabschluss am 20. Dezember 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

 

Walldorf, 20. Dezember 2019

Björne Drechsler Vorstand

Stefan Dürr Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Ekotechnika AG, Walldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Ekotechnika AG, Walldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "Unternehmensfortführung" im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand des Konzerns davon abhängig ist, dass auslaufende Bankkredite prolongiert bzw. refinanziert und bestehende außerordentliche Kündigungsrechte aufgrund der Nichteinhaltung von Kreditkonditionen nicht ausgeübt werden. Wie in Abschnitt "Unternehmensfortführung" im Konzernanhang und Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" im Konzernlagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Saarbrücken, den 23. Dezember 2019

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Rohkämper, Wirtschaftsprüfer

ppa. Elena Yorgova-Ramanauskas, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/​2019

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die Ekotechnika AG (nachfolgend auch als "Gesellschaft" oder "Unternehmen" bezeichnet) hat das Geschäftsjahr 2018/​2019 erfolgreich abgeschlossen. Die guten Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres sind auf die positiven Entwicklungen in allen Geschäftsfeldern des Unternehmens zurückzuführen. Die Gesellschaft hat intensiv an den internen Strukturen gearbeitet, um weiteres Wachstum zu ermöglichen. Besonders ist die Übernahme der weiteren Verkaufsgebiete des Hauptlieferanten John Deere und der Ausbau des neuen Geschäftsbereiches "Forstmaschinen" zu erwähnen.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Ekotechnika AG hat im Geschäftsjahr 2018/​2019 den Vorstand kontinuierlich überwacht und bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und der Compliance informiert.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft.

Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Die Aufsichtsratsvorsitzende und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende standen auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und haben sich über wesentliche Entwicklungen der Gesellschaft informiert. Über wichtige Erkenntnisse haben sie in der folgenden Aufsichtsratssitzung berichtet.

Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es nicht gegeben.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben auch im Geschäftsjahr 2018/​2019 sehr konstruktiv zusammengearbeitet und damit die positive Entwicklung der Ekotechnika AG gesichert.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr fanden vier Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats statt und es wurden drei weitere fernmündliche Beschlüsse gefasst. Gegenstand unserer regelmäßigen Sitzungen waren jeweils die Gesamtentwicklung des Unternehmens im Hinblick auf strategische Zielsetzungen, darin beinhaltet die Umsatz- und die Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Ertragslage der Ekotechnika AG. Zudem befassten wir uns anlassbezogen mit den wesentlichen Projekten sowie mit bestimmten Risiken des Unternehmens.

An den Sitzungen haben jeweils sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Die Aufsichtsratsarbeit war dabei von einem offenen Austausch geprägt. In allen Sitzungen haben wir die Berichte des Vorstands besprochen und mit den Vorstandsmitgliedern die Entwicklung des Unternehmens sowie strategische Fragen diskutiert; in diesem Geschäftsjahr lag der Fokus auf der Gebietserweiterung der John Deere-Verkaufsgebiete. Dabei haben wir jeweils die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Geschäftsentwicklung der Ekotechnika AG erörtert. Die Mitglieder des Vorstands haben an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.

Im Rahmen unserer Aufsichtsratssitzung am 16. November 2018 in Ilsenburg wurden hauptsächlich die konkrete Unternehmensentwicklung und -planung im laufenden Geschäftsjahr besprochen. Hierzu wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand die Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2018/​2019 vorgestellt und vom Aufsichtsrat nachträglich in einem gesonderten Beschluss im Wege einer Telefonkonferenz am 28. November 2018 festgehalten. In der Sitzung am 16. November 2018 haben wir uns außerdem mit der Aufnahme von neuen Geschäftsbereichen befasst und den Stand des Risikomanagements des Unternehmens besprochen.

In der Präsenzsitzung des Aufsichtsrates am 21. Januar 2019 in Potsdam haben wir neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2018/​2019 insbesondere in Anwesenheit des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingehend den Jahres- und Konzernabschluss 2018/​2019 erörtert. Daraufhin haben wir den Einzelabschluss (HGB) der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/​2019 gebilligt, der damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt war, und auch den Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/​2019 gebilligt. Ferner haben wir den Bericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 314 AktG geprüft. Zudem wurden die Maßnahmen für die Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre am 9. April 2019 besprochen.

Das Hauptthema unserer fernmündlichen Beschlussfassung am 18. Februar 2019 war die Entscheidung über die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 am 9. April 2019, einschließlich der Tagesordnung und der erforderlichen Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats.

In unserer Präsenzsitzung am 8. April 2019 in Wiesloch haben wir uns zunächst mit den letzten Vorbereitungen für die ordentliche Hauptversammlung 2019 befasst, die am Folgetag in Wiesloch stattfand. Weitere Themen dieser Sitzung waren das aktuelle Marktumfeld der Gesellschaft, die konkrete Unternehmensentwicklung im Zeitraum von Oktober 2018 bis Februar 2019, Entwicklungen im Geschäftsbereich Forstmaschinen und des "Smart-Farming"-Projektes sowie ein Update zum Stand des Risikomanagements und der Compliance der Gesellschaft.

Im Rahmen einer fernmündlichen Beschlussfassung des Aufsichtsrats am 8. Mai 2019 haben wir die Verlängerung der Amtszeit von Herrn Björne Drechsler als Mitglied des Vorstands der Ekotechnika AG für die Dauer von weiteren drei Jahren, d.h. bis zum 28. Februar 2023 (einschließlich) beschlossen. Ferner wurde dementsprechend die Verlängerung des Anstellungsvertrags zwischen Herrn Björne Drechsler und der Ekotechnika AG um drei weitere Jahre beschlossen.

Unsere letzte Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2018/​2019 fand am 8. September 2019 in Ilsenburg statt. Zu erwähnen ist in erster Linie der intensive Austausch zwischen den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern über Gespräche mit dem Hauptlieferanten John Deere zum Erhalt weiterer exklusiver Vertriebsgebiete in Russland. Es wurden das Für und Wider des Angebotes ausführlich und kritisch besprochen. Nach einer intensiven Diskussion wurde ein Einvernehmen des Aufsichtsrates erreicht, dem Vorschlag des Vorstands zu folgen und auf das Angebot von John Deere einzugehen. Die weiteren wesentlichen Themen unserer Aufsichtsratssitzung in Ilsenburg waren die IFRS-Finanzkennzahlen für das erste Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres, die konkrete Unternehmensentwicklung im laufenden Geschäftsjahr und die Planung für das Geschäftsjahr 2019/​2020. Darüber hinaus haben wir erneut die jüngsten Entwicklungen im Rahmen des "Smart Farming"-Projektes sowie im Bereich Risikomanagement und Compliance des Unternehmens besprochen.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2018/​2019 wurde von der als Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken (nachfolgend auch als "Abschlussprüfer" bezeichnet), geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit einem erläuternden Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken versehen.

Im Hinblick auf den Einzelabschluss (HGB) der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2018/​2019 hat die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB von der Ausnahmeregelung gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht; der Einzelabschluss (HGB) wurde durch keinen Abschlussprüfer geprüft.

Der Einzelabschluss (HGB) und der Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018/​2019 sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss und Prüfungsunterlagen wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung des Aufsichtsrats am 20. Januar 2020 zugeleitet, sodass für diese ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben den vom Vorstand aufgestellten Einzelabschluss (HGB) geprüft.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/​2019, den Konzern-Lagebericht und das Ergebnis der Prüfung am 20. Januar 2020 eingehend in Anwesenheit des Abschlussprüfers erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung über die Prüfung insgesamt, über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der Abschlussprüfer beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats eingehend. Zudem erläuterte der Abschlussprüfer, dass keine Umstände vorlägen, die Anlass zur Besorgnis über seine Befangenheit gäben.

Der Aufsichtsrat stimmt den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers nach umfassender eigener Prüfung des Konzernabschlusses (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2018/​2019 zu.

Nach dem Abschluss seiner Prüfung billigte der Aufsichtsrat am 20. Januar 2020 den vom Vorstand aufgestellten Einzelabschluss (HGB) der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2018/​2019. Damit ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Ferner billigte der Aufsichtsrat am 20. Januar 2020 den Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2018/​2019.

Auf dieser Grundlage hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen.

Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand hat den gemäß § 312 AktG aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht gemäß § 314 AktG geprüft.

Der Aufsichtsrat erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ekotechnika-Gruppe und den Mitgliedern des Vorstands herzlich für ihre erbrachten Anstrengungen und Leistungen und ihr außerordentliches Engagement im erfolgreichen Geschäftsjahr 2018/​2019.

Wir danken ebenso Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, für Ihr Vertrauen.

 

Walldorf, im Januar 2020

Für den Aufsichtsrat

Olga Ohly Vorsitzende des Aufsichtsrates

Der für das Geschäftsjahr 2018/​2019 ausgewiesene Bilanzgenwinn in Höhe von EUR 4.437.918,45 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Konzernabschluss zum 30.09.2019 wurde am 28.09.2020 gebilligt.